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Arbeitshilfe mit Kopiervorlagen Verband Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder im Diakonischen Werk in Kurhessen-Waldeck Pädagogische Kinderakte

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Arbeitshilfe mitKopiervorlagen

Verband EvangelischerTageseinrichtungenfür Kinderim Diakonischen Werkin Kurhessen-Waldeck

PädagogischeKinderakte

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Pädagogische Kinderakte Inhalt

Sei te

4 Vorwort

6 Teil A. EINFÜHRUNG IN DIE PÄDAGOGISCHE KINDERAKTE

6 1. Sinn und Aufgabe

7 2. Inhalt und Aufbau

8 3. Äußere Form

8 4. Zugriff und Datenschutz

9 Teil B. GLIEDERUNG DER PÄDAGOGISCHEN KINDERAKTE

9 1. Datenblatt

9 1.1 Allgemeine Hinweise

10 1.2 Vordruck Datenblatt

12 2. Dokumente zur Aufnahme

12 2.1 Allgemeine Hinweise

12 2.2 Empfehlungen zur Durchführung eines Anmelde- bzw. Aufnahmegesprächs

14 2.3 Gesprächsleitfaden Anmelde- bzw. Aufnahmegespräch

16 3. Dokumente zur Eingewöhnung

16 3.1 Allgemeine Hinweise

16 3.2 Empfehlungen zur Durchführung eines Erstgesprächs zur Eingewöhnung

17 3.3 Gesprächsleitfaden Erstgespräch zur Eingewöhnung

24 3.4 Empfehlungen zur Durchführung eines Reflexionsgesprächs zur Eingewöhnung

25 3.5 Mustereinladung für Eltern zum Reflexionsgespräch/Eingewöhnung

26 3.6 Reflexionsfragen für sozialpädagogische Fachkräfte / Eingewöhnung

30 4. Dokumente zu Entwicklungsgesprächen/Elterngesprächen

30 4.1 Allgemeine Hinweise

30 4.2 Empfehlungen zur Durchführung von Entwicklungsgesprächen

33 4.3 Gesprächsleitfaden

34 4.4 Protokoll Entwicklungsgespräch

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Inhalt Pädagogische Kinderakte

Sei te

35 5. Dokumente zu Bildungsprozessen des Kindes

35 5.1 Allgemeine Hinweise

35 6. Dokumente zu besonderen Situationen

35 6.1 Allgemeine Hinweise

35 7. Dokumente zur Integration

35 7.1 Allgemeine Hinweise

35 8. Dokumente zu Kooperationen

35 8.1 Allgemeine Hinweise

35 9. Bescheinigungen

35 9.1 Allgemeine Hinweise

34 10. Verschiedenes

35 10.1 Allgemeine Hinweise

36 ANHANG

36 Gesetzliche Grundlagen

46 Literatur

48 Kopiervorlagen

67 Impressum

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Pädagogische Kinderakte Vorwort

VORWORT

Der gesetzliche Auftrag der Tageseinrichtungenfür Kinder hat sich in den letzten Jahren er-heblich erweitert. Neben der Aufgabe, die Bil-dung und Entwicklung der Kinder optimal zufördern, gilt es, eine intensive Erziehungspart-nerschaft mit den Eltern zu leben. Auf das ein-zelne Kind bezogen sollen Kooperationskon-takte mit der jeweiligen Grundschule sowieevtl. mit verschiedenen pädagogischen undtherapeutischen Institutionen gepflegt werden.Im Verlauf der Betreuungszeit eines Kindes inder Tageseinrichtung für Kinder entstehen ausdiesen Kontakten und Kooperationsbeziehun-gen zahlreiche Dokumente, die datenschutz-rechtlich sicher und gleichzeitig für die Fach-kräfte zugänglich aufbewahrt werden müssen.

Unsere Ihnen hiermit vorgelegte Arbeitshilfe„Pädagogische Kinderakte“ reagiert auf dieseAnforderungen. Sie stellt eine Hilfe dar, not-wendige Dokumente sinnvoll nach Themen zuordnen, einen schnellen Zugriff zu ermöglichenund gleichzeitig für eine sichere Aufbewahrungder Sozialdaten zu sorgen.

Diese vorliegende Broschüre enthält im Teil Aneben grundsätzlichen Erläuterungen zu Sinn,Inhalt, Aufbau und Form der PädagogischenKinderakte einige datenschutzrechtliche Hin-weise und Informationen.

Teil B ist aufgebaut wie die PädagogischeKinderakte selbst. Unter den 10 Gliederungs-punkten, die für die individuellen Kinderaktenübernommen werden können, finden Sie stetsallgemeine Hinweise zum Kapitelinhalt.Unter den Überschriften 1. Datenblatt, 2. Do-kumente zur Aufnahme, 3. Dokumente zur Ein-gewöhnung sowie 4. Dokumente zu Elternge-sprächen/Entwicklungsgesprächen finden SieGesprächsleitfäden und Reflexionsbögen alsDokumentationsvorlagen (siehe auch Kopier-

vorlage im Anhang). Diese Leitfäden sind nichtals Vorgabe, sondern als Anregung zu verstehen.Ihre bisher verwendeten Gesprächsleitfädenkönnen weiterhin verwendet, mit Hilfe dieserArbeitshilfe erweitert und ergänzt werden.

Die Aufnahme von Kindern unter 3 Jahren hatdeutlich gemacht, wie wichtig eine gelungeneEingewöhnungszeit für die Entwicklung dieserKinder und den Beginn einer guten Koopera-tionsbeziehung mit ihren Eltern ist. Wichtigsind hierbei die Durchführung strukturierterAufnahme- und Eingewöhnungsgespräche, diewir grundsätzlich für die Aufnahme aller neuaufzunehmenden Kinder für dringend erforder-lich erachten. Einige Fragen der Leitfädenmüssen dabei an das jeweilige Alter des Kindesangepasst werden.

Zur Durchführung von regelmäßigen Entwick-lungsgesprächen finden Sie im 4. Kapitel Hin-weise wie auch einen Gesprächsleitfaden.Wir haben uns in unserer Ausführung an dieBroschüre „Entwicklungsgespräche“ des Evan-gelischen Landesverbandes Tageseinrichtungenin Württemberg e.V. und des LandesverbandesKatholischer Kindertagesstätten Diözese Rot-tenburg-Stuttgart e.V. angelehnt. Wir dankenden Herausgebern für ihre Bereitschaft, unsden Text zur Verfügung zu stellen. Ebensodanken wir dem Jugendamt der Stadt Mainz,Abteilung Kindertagesstätten, für die Erlaub-nis, den Gesprächsleitfaden zur Eingewöhnungin unserer Broschüre übernehmen zu dürfen.

Die 10 Gliederungspunkte für die PädagogischeKinderakte dienen als Orientierung und Struk-turierungsvorschlag für die Fülle an kindbezo-genen Dokumenten. Keinesfalls sind sie alsAufforderung zu verstehen, möglichst für alleGliederungspunkte Dokumente anzulegen!

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Vorwort Pädagogische Kinderakte

Die Pädagogische Kinderakte soll in diesemSinne keine zusätzliche Arbeit erzeugen,sondern bisher vorhandene Dokumente sor-tieren. Sie ist als pädagogisches Handwerks-zeug im Alltag vorgesehen.

Dennoch braucht die Einführung eines solchenkindbezogenen Dokumentationssystems zeit-liche und materielle Ressourcen (vgl. Teil A),die der Träger zur Verfügung stellen sollte.

Auch wenn das Einrichten des neuen kind-bezogenen Dokumentationssystems zunächstaufwändig erscheint, wird es dauerhaft zurQualifizierung und Erleichterung der Arbeitbeitragen.

Ich danke an dieser Stelle meinen Mitarbei-terinnen Ulrike Havers-Dietrich und SabinaKolcza für die Erstellung dieser Arbeitshilfe.Wir wünschen uns, dass sie dazu beiträgt, dieArbeit in den Tageseinrichtungen für Kinderbezogen auf das einzelne Kind transparenterund effektiver zu gestalten.

Kassel, Februar 2010

Waltraud Kirchmeier

Geschäftsführerin Verband Evangelischer Tageseinrich-tungen für Kinder im Diakonischen Werk in Kurhessen-Waldeck

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Pädagogische Kinderakte Einführung in die Pädagogische Kinderakte

EINFÜHRUNGIN DIE PÄDAGOGISCHEKINDERAKTE

1. SINN UND AUFGABE

Der gesetzliche Auftrag der Tageseinrichtungenfür Kinder ist in den letzten Jahren erheblicherweitert worden. Nach §22 (2) SGB VIII sollenTageseinrichtungen für Kinder die Entwicklungdes Kindes zu einer eigenverantwortlichenund gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit för-dern, die Erziehung und Bildung in der Familieunterstützen und ergänzen und den Eltern dabeihelfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehungbesser miteinander vereinbaren zu können. DerFörderauftrag umfasst die Erziehung, Bildungund Betreuung des Kindes und bezieht sich aufdessen soziale, emotionale, körperliche undgeistige Entwicklung. Er schließt die Vermitt-lung orientierender Werte und Regeln ein. DieFörderung soll sich am Alter und Entwicklungs-stand, den sprachlichen und sonstigen Fähig-keiten, an der Lebenssituation sowie den In-teressen und Bedürfnissen des einzelnen Kin-des orientieren und seine ethnische Herkunftberücksichtigen.

Im §22a SGB VIII wird darüber hinaus betont,dass sich die Arbeit in Tageseinrichtungen fürKinder pädagogisch und organisatorisch an denBedürfnissen der Kinder und ihrer Familienorientieren muss.

Ebenfalls wird die Pflicht zur Integration be-hinderter Kinder ausdrücklich erwähnt sowiedie notwendige Kooperation der Fachkräfte inTageseinrichtungen für Kinder mit den Erzie-hungsberechtigten und mit anderen kinder- undfamilienbezogenen Institutionen und Initiati-ven im Gemeinwesen, insbesondere solchen derFamilienbildung und Beratung.

TEIL A

Besonders hervorgehoben wird die Notwendig-keit der Kooperation mit den Schulen, um denKindern einen guten Übergang in die Schule zuermöglichen und um die Arbeit mit Schulkin-dern in Horten und altersgemischten Gruppenzu unterstützen.

Der erweiterte Auftrag für die Arbeit der Tages-einrichtungen für Kinder, insbesondere die zahl-reichen Kooperationsverpflichtungen machendie Erhebung, Dokumentation und daten-schutzrechtlich sichere Aufbewahrung vonSozialdaten (§§5,12 und 13 Datenschutzge-setz der Evangelischen Kirche in Deutschland/DSG–EKD/§§62, 64, 65 SGB VIII) erforderlich.

Die Pädagogische Kinderakte ist hierfür diegeeignete Form. In ihr befinden sich, an einemOrt gesammelt, alle kinderbezogenen Daten,die den Hintergrund und das Handwerkszeugfür die tägliche Arbeit darstellen.

Die Pädagogische Kinderakte ermöglicht schnel-len Zugriff für die sozialpädagogischen Fach-kräfte im Alltag und zugleich eine datenschutz-rechtlich sichere Aufbewahrung der Sozial-daten des Kindes und seiner Familie.

Die Pädagogische Kinderakte ist Ausdruck einerstärker individualisierten Arbeit in den Tages-einrichtungen für Kinder. Sie ist eine Ergänzungdes Gruppentagebuchs, in dem, neben eini-gen wichtigen Sozialdaten der Kinder, derentägliche Anwesenheit und aktuelle Informa-tionen zum Tagesgeschehen festgehalten wer-den.

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Einführung in die Pädagogische Kinderakte Pädagogische Kinderakte

Die Pädagogische Kinderakte ist zudem zu unter-scheiden von der Bildungsdokumentation,die für jedes und mit jedem Kind angelegt wird.Unter kindbezogener Bildungsdokumentationversteht man einen individuellen Ordner (bzw.ein Heft oder eine Kiste) im Gruppenraum, indem verschiedene Unterlagen gesammelt wer-den, die die Interessen, Lern- und Bildungs-prozesse des Kindes widerspiegeln. Diese Ord-ner werden dabei unterschiedlich benannt,z.B. „Portfolio“, „Bildungsbuch“ oder „Mein-Kita-Buch“.

Die Bildungsdokumentation unterscheidet sichvon den bisherigen „Bastelmappen“, in der vor-wiegend nicht die fertigen Produkte, sonderndie offenen Fragen und die Lernprozesse doku-mentiert werden. Die Bildungsdokumentationenthält neben Zeichnungen, Fotos und kurzenerläuternden Texten evtl. auch Tondokumente,Hinweise auf weitere Produkte (Skulpturen, etc.)und/oder Dokumentationen an anderen Orten.

Das Kind hat jederzeit Zugang zu seinem Bil-dungsordner und ist zu fragen, wenn andereEinblick nehmen wollen. Auch auf den Inhaltder Dokumentation hat das Kind entscheiden-den Einfluss. Der Ordner ist ebenfalls für Elternzugänglich, kann von ihnen zur Ergänzung mitnach Hause genommen werden, steht aber inder Regel gut erreichbar im Gruppenraum.Scheidet das Kind aus der Einrichtung aus,nimmt es seinen Bildungsordner mit.

2. INHALT UND AUFBAU

Die Pädagogische Kinderakte enthält das Ar-beitsmaterial für die sozialpädagogischen Fach-kräfte, in der alle notwendigen gesammeltenDaten bzw. Notizen über das Kind und seineFamilie zusammengefasst sind.

Die Pädagogische Kinderakte sollte mit Hilfeeiner Gliederung strukturiert sein, um die Datenschneller zugänglich zu machen. Teil B dieserBroschüre schlägt eine Strukturierung der Kin-derakte mit 10 Unterpunkten vor. Diese bietenMöglichkeiten der Datenablage, sind aber nichtals Verpflichtung zu verstehen, möglichst zuallen Punkten Daten zu sammeln.

Gliederungspunkte und wichtige Inhalteder Kinderakte sind:

1. Wichtige Daten zu Kind und Familie

2. Dokumente zur Aufnahme

3. Dokumente zur Eingewöhnung

4. Dokumente zu Entwicklungsgesprächen

5. Dokumente zu Bildungsprozessendes Kindes

6. Dokumente zu besonderen Situationen

7. Dokumente zur Integration

8. Dokumente zu Kooperationen

9. Bescheinigungen

10. Verschiedenes

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Pädagogische Kinderakte Einführung in die Pädagogische Kinderakte

3. ÄUSSERE FORM

Die Pädagogischen Kinderakten werden in ein-zelnen Mappen (Aktendeckel, Hängemappen,etc.) pro Kind geführt. Die Entscheidung füreine bestimmte äußere Form der Kinderaktenist abhängig von dem Vorhandensein abge-schlossener Schränke oder Schreibtischschub-laden mit Hängeregistratur, in der Regel imBüro der Leitung.

4. ZUGRIFF UNDDATENSCHUTZ

Die Pädagogische Kinderakte ist ein pädago-gisches Handwerkszeug. Der Zugriff auf die inihr enthaltenen Daten muss jeder zuständigensozialpädagogischen Fachkraft möglich sein.Gleichzeitig muss die Pädagogische Kinderaktevor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden.

Bei der Erstellung und im Umgang mit der Päda-gogischen Kinderakte sind die datenschutz-rechtlichen Grundregeln zu berücksichtigen.Es gilt das Datenschutzgesetz der EvangelischenKirche in Deutschland (DSG-EKD). Sozialdatensind immer beim Betroffenen, hier bei den El-tern/Personensorgeberechtigten* selbst zuerheben. Es dürfen nur die Daten erhoben wer-den, die für die konkrete Aufgabenerfüllungnotwendig sind. Diese erhobenen Daten dür-fen auch nur zu dem Zweck verwendet werden,zu dem sie erhoben wurden. Eine anderweitigeVerwendung bedarf der Einwilligung der Be-troffenen oder einer ausdrücklichen gesetz-lichen Grundlage. Eine solche kann der §8aSGB VIII sein, der in bestimmten, im Schutz-konzept festgelegten, Situationen eine weiter-gehende Datenerhebung und Übermittlungnotwendig macht.

Der konkrete Umgang mit erhobenen Datensollte den Betroffenen im Vorfeld transparentgemacht werden. Die Umsetzung der Daten-schutzprinzipien bedeutet für den Umgangmit den in der Pädagogischen Kinderakte ge-sammelten Daten:

� Die Daten werden im Gespräch mit denEltern, Kooperationspartnern sowiedurch Beobachtung des Kindes im All-tag in der Tageseinrichtung erhoben.

� Die Daten werden auf das für diepädagogische Aufgabe wirklichNotwendige reduziert.

� Die Pädagogischen Kinderakten werdenin abgeschlossenen Schränken oderzukünftig gegebenenfalls in besonderskennwortgeschützten Dateien im PC,in der Regel im Büro der Leitung,aufbewahrt.

� Die Daten werden nur mit Einwilligungder Eltern übermittelt, wenn keineandere gesetzliche Befugnis vorliegt.Das Einholen der Einwilligung zurDatenweitergabe bezieht sich jeweilsauf eine für die Eltern klar erkennbareSituation, z.B. die Nachfrage derGrundschule beim Übergang.

� Die Eltern werden über die Vorgehens-weise der Einrichtung bei Daten-erhebung, Sicherung, Verarbeitungund Nutzung im Vorfeld informiert.

� Die Pädagogische Kinderakte wird beimAusscheiden des Kindes vernichtet.

* Im weiteren Text verwenden wir ausschließlich den BegriffEltern.

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Gliederung der Pädagogischen Kinderakte Pädagogische Kinderakte

Dieser Teil der Broschüre enthält die Gliederungder für jedes Kind anzulegenden Kinderakte.

In den folgenden Kapiteln finden Sie:

� Erläuterungen, welche Dokumente inder Akte unter dieser Rubrik jeweilsabzulegen sind

� Ein Datenblatt als Muster

� Empfehlungen und ergänzendeGesprächsleitfäden als Kopiervorlagenfür die Durchführung von Aufnahme-gesprächen

� Empfehlungen und ergänzendeGesprächsleitfäden als Kopiervorlagenfür die Durchführung von Eingewöh-nungsgesprächen

� Empfehlungen und ergänzendeGesprächsleitfäden als Kopiervorlagenfür die Durchführung von Entwicklungs-gesprächen

Die in dieser Broschüre enthaltenen Kopier-vorlagen stehen als Download im internen Be-reich unter www.dwkw.de/kinderakte zurVerfügung.

GLIEDERUNGDER PÄDAGOGISCHENKINDERAKTE

TEIL B

1. DATENBLATT

1.1 ALLGEMEINE HINWEISE

Auf dem Datenblatt werden alle für die Arbeitder Tageseinrichtung für Kinder wichtigen Da-ten des Kindes und seiner Familie eingetra-gen. Es soll einen schnellen Überblick und Zu-griff auf die Daten ermöglichen.Beim Erheben der Daten im Aufnahmegesprächwerden die Eltern darauf hingewiesen, dassalle Angaben freiwillig sind.

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Pädagogische Kinderakte Datenblatt

1.2 VORDRUCK DATENBLATT

ANGABEN ZUM KIND

NAME:

ANSCHRIFT:

GEBURTSTAG:

KONFESSION:

STAATSANGEHÖRIGKEIT:

MIGRATIONSHINTERGRUND:

GESCHWISTER:

AUFNAHME AM / -ALTER:

BETREUUNGSZEIT:

ABHOLBERECHTIGT:

HAUSARZT / KINDERARZT:

(NAME, ANSCHRIFT)

KRANKENKASSE:

IMPFSTATUS:

TETANUS-IMPFUNG AM:

ALLERGIEN:

GESUNDHEITLICHE

EINSCHRÄNKUNGEN:

WEITERE INFORMATIONEN:

ja � nein �

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Datenblatt Pädagogische Kinderakte

ANGABEN ZUR FAMILIE

NAME DER MUTTER:

ANSCHRIFT DER MUTTER:

BERUF DER MUTTER:

ARBEITGEBER DER MUTTER:

TELEFON DER MUTTER:

HANDY DER MUTTER:

MAIL / FAX DER MUTTER:

STAATSANGEHÖRIGKEIT:

NAME DES VATERS:

ANSCHRIFT DES VATERS:

BERUF DES VATERS:

ARBEITGEBER DES VATERS:

TELEFON DES VATERS:

HANDY DES VATERS:

MAIL / FAX DES VATERS:

STAATSANGEHÖRIGKEIT:

WEITERE NOTFALLNUMMERN:

PERSONENSORGEBERECHTIGT:

WEITERE INFORMATIONEN:

privat: dienstlich:

HERKUNFTSLAND:

privat: dienstlich:

HERKUNFTSLAND:

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Pädagogische Kinderakte Dokumente zur Aufnahme

2. DOKUMENTEZUR AUFNAHME

2.1 ALLGEMEINE HINWEISE

In dieser Rubrik befinden sich alle notwendi-gen Dokumente, die im Rahmen des Aufnah-meverfahrens für das Kind und seine Familiebearbeitet wurden.

In der Regel gehören dazu:

� Kopie des unterschriebenenAufnahmevertrags

� Kopie der Einzugsermächtigungfür den Elternbeitrag …

� Ärztliches Attest

� Impfbescheinigung

� Ausgefülltes Merkblatt über dasWegerisiko

� Unterschriebene Belehrung zumInfektionsschutzgesetz

� Ausgefülltes Datenblatt

2.2 EMPFEHLUNG ZURDURCHFÜHRUNG EINESANMELDE- BZW.AUFNAHMEGESPRÄCHS

Das Gespräch führt i. d. R. die Leitung mit denEltern. Das Kind wird mit eingeladen. Es sindBeschäftigungsmöglichkeiten für das Kind vor-bereitet. Das Aufnahmegespräch findet in einerangenehmen, ruhigen Atmosphäre statt. Stö-rungen von außen werden durch entsprechendeMaßnahmen vermieden. Die Sitzgelegenheitensind angenehm. Für Getränke ist gesorgt. DerZeitrahmen wird mit den Eltern verabredet,die notwendigen Unterlagen für das Gesprächliegen bereit.

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Dokumente zur Aufnahme Pädagogische Kinderakte

Das Aufnahmegespräch dient dazu:

� Die Grundlage für eine gelingendeErziehungspartnerschaft zu schaffen.

� Gegenseitige inhaltliche und formaleErwartungen zu klären.

� Den Eltern einen Eindruck von derEinrichtung, den Zielen, Inhalten undMethoden der pädagogischen Arbeit zuvermitteln.

� Organisatorische Abläufe vorzustellen.

� Wichtige Daten über das Kind unddessen Familie zu erheben(Datenblatt ausfüllen).

� Den Aufnahmevertrag und anderenotwendige Unterlagen zur Aufnahmezu unterschreiben.

Das Gespräch konzentriert sich auf die Weiter-gabe von eher allgemeinen Informationen überdie Einrichtung und die Aufnahme wichtigerWünsche und Daten der Familie. Die darüberhinausgehenden notwendigen Informationenüber die Eltern, die Familiensituation, das Kindund seine bisherige Entwicklung sowie seinebesonderen Bedürfnisse werden im Erstgesprächzur Eingewöhnung erhoben, das am Ende desAufnahmegesprächs verabredet wird.

Die Fülle der Informationen kann auch entzerrtwerden und auf andere Gespräche, wie z.B.Elternabende verteilt werden.

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Pädagogische Kinderakte Dokumente zur Aufnahme

2.3. GESPRÄCHSLEITFADEN ANMELDE- BZW. AUFNAHMEGESPRÄCH

Pädagogische Fragen und Informationen

� Pädagogische Konzeption der Einrichtung (Konzeption, Flyer)

� Evangelisches Profil, Vernetzung mit der Kirchengemeinde

� Ziele der Arbeit

� Qualitätssicherung und Qualitätsweiterentwicklung

� Gestaltung der Eingewöhnung

� Integrationsmöglichkeiten

� Bildungsangebote und Schwerpunkte der Einrichtung

� …

Organisatorische Fragen und Informationen

� Tägliche Öffnungszeiten

� Schließungszeiten und Ferienregelungen

� Rahmenbedingungen: Elternbeitrag, freie Plätze, Mittagsversorgung, Preis, …

� Kriterien zur Zuordnung des Kindes in die Gruppe (freie Plätze in der Gruppe,

Elternwunsch, Alter, Geschlecht, …)

� Gruppengröße

� Mitarbeitende in der Gruppe/ Bezugserzieherin/Bezugserzieher*

� Gruppenregeln (Bring- und Abholsituation, Mahlzeiten, Aufsichtspflicht, …)

� Mitwirken im Gruppenalltag (z.B. Hospitation)

� Elternarbeit: Elternabende, Elterngespräche, Entwicklungsgespräche, …

� Zusammensetzung und Wahl der Elternvertretung

� Aufklärung über Kindeswohlgefährdung

� Datenschutzhinweis

� …

* als Bezugserzieherin/Bezugserzieher wird die Bindungsperson in der Eingewöhnungsphase bezeichnet,vgl. Berliner Eingewöhnungsmodell, Infans Berlin 1990

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Dokumente zur Aufnahme Pädagogische Kinderakte

Erläuterung und Ausfüllen der Formulare

� Erhebung der Personalien von Eltern und Kind/Datenblatt

� Erläuterung der Ordnung für Tageseinrichtungen, der Elternbeiratsordnung unddes Aufnahmevertrags

� Aufnahmeformular (Platzbestätigung)

� Vordruck für das ärztliche Attest

� Impfbescheinigung

� Belehrung zum Infektionsschutzgesetz

� Wegerisiko

� Einverständniserklärung (Ausflüge, Fotos, Videos, …)

� Abholregelung

� Übersicht über Termine und Veranstaltungen der Tageseinrichtung

� Bedarfsliste für den Kindergartenalltag

� Einzugsermächtigung

� …

Nachbereitung des Gesprächs

� Dokumentation des Gesprächs

� Information an Kolleginnen, Kollegen

� Kopie des Aufnahmevertrags an das Kirchenkreisamt (Regionalverwaltung)

� Einzugsermächtigung an das Kirchenkreisamt (Regionalverwaltung)

� …

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Pädagogische Kinderakte Dokumente zur Eingewöhnung

3. DOKUMENTE ZUR EINGEWÖHNUNG

3.1 ALLGEMEINE HINWEISE

Hier werden alle Gesprächsprotokolle von Elterngesprächen zur Eingewöhnung und die der Re-flexionsgespräche zur Eingewöhnung abgelegt. Ist die Eingewöhnungsphase des Kindes abge-schlossen, werden Daten, die für die pädagogische Arbeit nicht mehr benötigt werden, gelöscht.

3.2 EMPFEHLUNG ZUR DURCHFÜHRUNG EINES ERSTGESPRÄCHSZUR EINGEWÖHNUNG

Das Gespräch findet in der Regel mit den Eltern und der zukünftigen Bezugserzieherin/dem zu-künftigen Bezugserzieher statt. Es ist wichtig, für eine ruhige Gesprächsatmosphäre zu sorgen.Störungen von außen werden durch geeignete Maßnahmen vermieden. Das Kind wird mit ein-geladen und erhält Möglichkeiten für seine Beschäftigung während des Gesprächs. Das Gesprächsoll in der Regel in 45 – 60 Minuten durchgeführt werden. Es wird mit Hilfe des Gesprächsleit-fadens protokolliert. Gegen Ende wird das Gesprächsprotokoll vorgelesen und genehmigt sowieein neuer Termin vereinbart. Das im Aufnahmegespräch ausgefüllte Datenblatt zu Kind und Fa-milie liegt vor. Die Eltern sind über die Grundzüge der Konzeption, die Rahmenbedingungender Arbeit und die organisatorischen Abläufe informiert.

Das Gespräch zur Eingewöhnung hat folgende Ziele:

� Die Bezugserzieherin/der Bezugserzieher hat den ersten intensiven Kontaktmit dem Kind.

� Die Bezugserzieherin/der Bezugserzieher erhält einen ersten Eindruck vom Kindund seiner Familie.

� Informationen über die Entwicklung und die besonderen Bedürfnisse des Kindeserleichtern die Eingewöhnung.

� Die Eltern bekommen erste Eindrücke von der inhaltlichen Arbeit der Einrichtungund erkennen das Interesse der sozialpädagogischen Fachkräfte an dem Wohlergehenihres Kindes.

Im Gespräch werden ganz konkrete Details erfragt, die dem Kind die erste Zeit in der Tagesein-richtung und die Kontaktaufnahme zur sozialpädagogischen Fachkraft erleichtern. Das Gesprächdient vor allem auch dazu, dass die Eltern Vertrauen zur Arbeit und zu den Fachkräften der Ein-richtung gewinnen. Es wird deshalb so gestaltet, dass auch die Eltern Informationen bekom-men und Raum für ihre Fragen vorhanden ist.

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Dokumente zur Eingewöhnung Pädagogische Kinderakte

3.3 GESPRÄCHSLEITFADEN ERSTGESPRÄCH ZUR EINGEWÖHNUNG*

| |Name des Kindes Erster Eingewöhnungstag

| |Geburtsdatum des Kindes Vereinbarte Eingewöhnungszeit

| |Alter des Kindes bei der Aufnahme

| |Nationalität Familiensprache

UMGANG MIT TRENNUNGSSITUATIONEN

Wer wird das Kind in der Eingewöhnungszeit kontinuierlich begleiten?

|Name Bezugsperson

|Name Erzieherin / Erzieher

|Eingewöhnungsgruppe

* Der Fragebogenwurde in Anlehnungan den Fragebogen„Erstgespräch derStadt Mainz, AbteilungKindertagesstätten“entwickelt.

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Pädagogische Kinderakte Dokumente zur Eingewöhnung

Wer hat das Kind bisher überwiegend betreut?

Gab es sonstige Betreuungspersonen/-formen und wenn ja, welche?(z.B. Großeltern, Tagesmutter, Spielkreis, Krabbelgruppe, Krippe)

Wie lang wurde das Kind jeweils betreut?(z.B. Std. / täglich, Std. / Tage in der Woche, insgesamt von – bis)

Wie hat sich das Kind in anderen Situationen eingewöhnt undwie waren seine Kontakte?(Kinder und Betreuungspersonen)

Wie verhielt sich das Kind in Trennungssituationen und was hat sich,wenn es Probleme gab, bewährt?

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Dokumente zur Eingewöhnung Pädagogische Kinderakte

Hat das Kind Rituale, die ihm Sicherheit vermitteln?(Kuscheltier, Tuch, Kissen, … )

BEWEGUNG UND SPIEL

Bewegungsentwicklung(z.B. bevorzugte Lage, Krabbeln, Sitzen, Stehen, Laufen, Treppensteigen)

Momentanes Spielverhalten und bevorzugtes Spielmaterial:(z.B. Kind spielt vorwiegend allein, mit anderen Kindern, mit Erwachsenen.

Womit und was spielt das Kind zurzeit am liebsten?)

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Pädagogische Kinderakte Dokumente zur Eingewöhnung

SPRACHENTWICKLUNG

Kann das Kind sich sprachlich ausdrücken?Welche nonverbalen Signale gibt es?

ESSEN

Was isst, was trinkt das Kind gerne?

Welche Nahrungsmittel hat das Kind schon probiert?(z.B. Brei, Brot, gekochtes Mittagessen)

Isst das Kind alleine?

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Dokumente zur Eingewöhnung Pädagogische Kinderakte

Hat das Kind besondere Essgewohnheiten?

Hat das Kind Nahrungsmittelallergien?

SCHLAFEN

Wie schläft das Kind ein?

Welche Rituale gibt es?(z.B. Schlafen mit /ohne Schnuller, Kuscheltier, Decke, bestimmtes Lied)

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Pädagogische Kinderakte Dokumente zur Eingewöhnung

PFLEGE

Mit welchem Verhalten äußert sich das Kind, wenn es „muss“ oderdie Windel voll ist?

Geht das Kind auf die Toilette?Wenn ja, welche Unterstützung/Hilfestellungbraucht es?

Gibt es Pflege- oder Hygieneprodukte, die das Kind nicht verträgt?Wenn ja, welche?

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Dokumente zur Eingewöhnung Pädagogische Kinderakte

WICHTIGE INFOS

Gibt es noch weitere Informationen, die die Tageseinrichtung haben sollte?(Wichtige Ereignisse im Leben des Kindes, Ängste, bisherige Krankheiten, chronische Er-

krankungen, Fieberkrämpfe, Medikamente, Aktivitäten außerhalb der Kindertagesstätte…)

| |Datum Ort

|

|

|Gesprächsteilnehmende

|Termin des nächsten Gesprächs

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Pädagogische Kinderakte Dokumente zur Eingewöhnung

3.4 EMPFEHLUNG ZURDURCHFÜHRUNG EINESREFLEXIONSGESPRÄCHSZUR EINGEWÖHNUNG

Die Eingewöhnungszeit ist eine große Heraus-forderung für das Kind, seine Eltern und diesozialpädagogischen Fachkräfte. Ein Elternteiloder eine andere Bezugsperson (Großmutter,Tagesmutter, …) ist in der ersten Zeit gemein-sam mit dem Kind in der Einrichtung. Gemäßdem Eingewöhnungskonzept (Eingewöhnungs-modell nach INFANS) verlängert sich nach undnach die Zeit der Abwesenheit der Mutter/desVaters oder anderer Bezugspersonen.

Neben täglichen Kurzinformationen beim Brin-gen und Abholen brauchen Eltern und sozial-pädagogische Fachkräfte immer wieder verab-redete Gespräche, in denen sie den Eingewöh-nungsprozess reflektieren und die Entwicklungdes Kindes besprechen. Dabei soll auch dieunterschiedliche Wahrnehmung des Kindesdurch die Erwachsenen in der Tageseinrich-tung und zu Hause thematisiert und reflektiertwerden.

Ziel der Gespräche ist eine Vertiefung desVertrauensverhältnisses zwischen Familieund Tageseinrichtung und das Vereinbarenvon Verabredungen, die die Entwicklungdes Kindes fördern können.

Die sozialpädagogischen Fachkräfte bereitensich mit Hilfe ihrer Notizen über den Eingewöh-nungsverlauf auf das Gespräch vor. Dabei kön-nen z.B. die Reflexionsfragen, Beobachtungs-geschichten, Eingewöhnungstagebücher, …weitere Hilfestellung geben. Damit auch Elternsich auf die Gespräche vorbereiten können,kann es sinnvoll sein, ihnen einige wichtigeFragen zur Reflexion der Eingewöhnungsphaseim Vorfeld schriftlich zur Verfügung zu stellen.So wie die Tageseinrichtung das Kind beob-achtet, können Eltern das Kind ebenfalls ge-zielt beobachten und sich so auf das Reflexions-gespräch vorbereiten. Obwohl die Bezugserzie-herin/der Bezugserzieher das Gespräch führt,kann es sinnvoll sein, dass die Leitung der Ta-geseinrichtung die Eltern zum Gespräch ein-lädt, damit wird die Bedeutung des Gesprächsunterstrichen.

Für die Durchführung des Reflexionsgesprächsgelten die allgemeinen Regeln zur Durchfüh-rung von verabredeten Elterngesprächen wie:

� Rechtzeitige Terminierung

� Organisatorische Vorbereitung zurHerstellung einer ruhigen,ungestörten Atmosphäre

� Festlegung des Zeitrahmens

� Inhaltliche Vorbereitung

� Abstimmung der Dokumentationder Gesprächsinhalte

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Dokumente zur Eingewöhnung Pädagogische Kinderakte

3.5 MUSTEREINLADUNG FÜR ELTERNZUM REFLEXIONSGESPRÄCH / EINGEWÖHNUNGSZEIT

Liebe Eltern von …………...................... ,

Sie haben mit der Bezugserzieherin/dem Bezugserzieher Ihres Kindes,Frau/Herrn ……..……………...….....….. ,einen Termin vereinbart, um in Ruhe gemeinsam zu besprechen, wie es Ihrem Kind undIhnen während der Eingewöhnungsphase ergangen ist.

Damit auch Sie sich auf das Gespräch vorbereiten können, haben wir im Vorfeld einen Ka-talog mit möglichen Fragen für Sie vorbereitet, die für das vereinbarte Gespräch relevantsein können:

� Wie zufrieden waren Sie mit dem Erstkontakt zur Tageseinrichtung, bzw. mit dem Auf-nahmegespräch und dem Erstgespräch zur Eingewöhnung?

� Fühlen Sie sich ausreichend informiert über die Einrichtung und deren Konzeption?

� Wo haben Sie im Vorfeld die größten Probleme gesehen oder Ängste gehabt?

� Welche Angebote der Kita haben Ihnen besonders geholfen, z.B.

Kennenlernen der KonzeptionKennenlernen der Bezugserzieherin/des BezugserziehersAngebote der Hospitation in Anspruch zu nehmen…

� Freute sich Ihr Kind auf den Kindergarten oder hatte es eher Ängste oderHemmschwellen?

� Was glauben Sie, wie geht es Ihrem Kind nach den ersten Tagen, ersten Wochenin der Tageseinrichtung? Woran erkennen Sie das? (Wirkte Ihr Kind begeistert,angestrengt, unruhig, verängstigt, …?)

� Finden Sie die Intensität des Austausches mit der Bezugserzieherin/dem Bezugserzieher ausreichend, falls nicht, was fehlt Ihnen?

� Sind die Abläufe, Regeln, Rituale des Alltags in der Tageseinrichtung nachvollziehbaroder wünschen Sie sich dazu mehr Informationen?

� Was wünschen Sie sich von Seiten des Teams der Tageseinrichtung in Bezug auf denweiteren Besuch Ihres Kindes in unserer Einrichtung?

� Was liegt Ihnen noch am Herzen?

Da wir der Schweigepflicht unterliegen, wird alles, was Sie mit uns besprechen,absolut vertraulich behandelt.Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

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Pädagogische Kinderakte Dokumente zur Eingewöhnung

3.6 REFLEXIONSFRAGENFÜR SOZIALPÄDAGOGISCHE FACHKRÄFTE/EINGEWÖHNUNG

| |Name des Kindes Alter des Kindes bei der Aufnahme

| |von bis

Geburtsdatum des Kindes Eingewöhnungszeit

Die folgenden Fragen dienen der Selbstreflexion der Bezugserzieherin / des Bezugserziehers undsollen vor dem Elterngespräch möglichst mit der Kollegin / dem Kollegen der Gruppe reflek-tiert werden. Die Antworten werden genutzt, um die Eltern über die Sichtweise der sozialpä-dagogischen Fachkräfte zu informieren. Sie werden stets mit der Sichtweise der Eltern ergänzt.

Wie gestalteten sich die ersten Tage der Eingewöhnung für das Kind?(z.B. morgendliche Verabschiedung, im weiteren Gruppengeschehen, etc.)

Wie habe ich in der Eingewöhnungsphase die Eltern erlebt?

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Dokumente zur Eingewöhnung Pädagogische Kinderakte

Wie habe ich die Kontaktaufnahme des Kindes mit der Gruppe in der Zeit derEingewöhnungsphase in Anwesenheit eines Elternteils erlebt (Bezugsperson,Kinder, andere Mitarbeitende)?

Wie habe ich die Kontaktaufnahme des Kindes mit der Gruppe in der Zeit derEingewöhnungsphase ohne die Anwesenheit eines Elternteils erlebt?

Wie reagierte das Kind auf besondere Rituale?(z.B. Essen, An- und Ausziehen, Raumwechsel, Pflege, Spiel, Schlafen, …)

Wie hat sich das Kind in die Gruppe integriert, wie zeigt sich hier die Bezie-hungsfähigkeit?(Mit wem spielt das Kind gerne, was spielt das Kind gerne, was mag es, was mag es nicht?)

Wie intensiv ist die verbale/nonverbale Kontaktaufnahme(zur Bezugsperson, zu Kindern, anderen Mitarbeitenden)?

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Pädagogische Kinderakte Dokumente zur Eingewöhnung

Wie nehme ich das Sprachverhalten, die motorischen Fähigkeiten,die Selbstständigkeit des Kindes wahr?

Wie nehme ich die Emotionalität des Kindes wahr (hat das Kind Spaß amKommen, im Alltag in der Tageseinrichtung, …)?

Welche besonderen Interessen zeigt das Kind beim Spielen, beim Bewegen,bei Ritualen?

Bin ich mittlerweile mit dem Kind „warm geworden“?

Wie verbindlich erlebe ich die Eltern im Umsetzen von Absprachen, Einhaltenvon Betreuungszeiten?

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Dokumente zur Eingewöhnung Pädagogische Kinderakte

Wie intensiv war der Austausch über Rituale, wie z.B. beim Trösten,bei Ess- und Schlafritualen?

Muss der Austausch mit den Eltern über den Betreuungsalltag des Kindeshinaus intensiviert werden?

Wie schätze ich die zeitliche Steigerung der Betreuungszeit in der Eingewöh-nungszeit ein, und wie empfinde ich die Anzahl der jetzigen Betreuungsstun-den?

| |Datum / Unterschrift

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Pädagogische Kinderakte Dokumente zu Elterngesprächen / Entwicklungsgesprächen

4. DOKUMENTE ZUELTERNGESPRÄCHEN/ENTWICKLUNGS-GESPRÄCHEN

4.1 ALLGEMEINE HINWEISE

In dieser Rubrik werden alle Gesprächsproto-kolle von Elterngesprächen eingehängt. Dieskönnen Protokolle von Entwicklungsgesprächen,aber auch Krisen- und Beschwerdegesprächensein.

4.2 EMPFEHLUNG ZUR DURCH-FÜHRUNG VON ENTWICK-LUNGSGESPRÄCHEN*

Regelmäßige Entwicklungsgespräche zwischenEltern und sozialpädagogischen Fachkräftensind ein zentraler Baustein der Erziehungs-partnerschaft zwischen Tageseinrichtung fürKinder und Familie.Entwicklungsgespräche finden dabei regelmä-ßig ein- oder zweimal im Jahr statt. In ihnenerhalten beide Partner Anregungen für die Er-ziehung im Elternhaus und in der Tagesein-richtung. Das Verständnis zwischen Eltern undsozialpädagogischen Fachkräften für die je-weilige Lebenswelt und die individuelle Situ-ation des Kindes wird damit vertieft. ImMittelpunkt der Gespräche steht die gezielteVerständigung über das Kind, über sein Wohl-ergehen und seine Entwicklung.

Für sozialpädagogische Fachkräfte sind Beob-achtungen des Kindes im Alltag der Tagesein-richtung eine wesentliche Grundlage für dieEntwicklungsgespräche mit den Eltern.Um das Kind in seiner Entwicklung individuellbegleiten und fördern zu können, bedarf esder umfassenden Wahrnehmung des Kindes.Seine Bedürfnisse, Fähigkeiten und Themenstehen dabei im Mittelpunkt.

Die sozialpädagogischen Fachkräfte achten imAlltag besonders auf das Wohlbefinden unddie Engagiertheit des Kindes. Sie beachten imAlltag seine persönlichen Entwicklungsschrit-te, seine Interessen und Themen, seine Stär-ken und seine besondere Herangehensweisean Aufgaben. Wichtig sind dabei auch seineFähigkeiten und Strategien mit anderen Kin-dern, gemeinsam Erfahrungen zu machen undProjekte zu verfolgen.Der Austausch im Team und die gemeinsameAuswertung der Beobachtungen bringen unter-schiedliche Perspektiven zusammen. Die sozial-pädagogischen Fachkräfte haben hier dieChance, mehrere Blickwinkel einzubeziehen undein umfassenderes Bild des Kindes zu gewinnen.Im Entwicklungsgespräch werden die Wahr-nehmungen der sozialpädagogischen Fach-kräfte durch die Sichtweise und Einschätzungder Eltern erweitert und bereichert. Die Elternerhalten gleichzeitig eine differenzierte Ein-schätzung der Entwicklung ihres Kindes, diesich besonders an seinen Stärken und Fähig-keiten orientiert.

Der Bericht der sozialpädagogischen Fachkräfteüber ihre Sichtweisen des Kindes kann bei denEltern einen neuen Blick auf ihr Kind bewir-ken. Kleine Erfolge und Veränderungen werdenwahrgenommen. Eltern bekommen Anregungen,die aktuellen Themen des Kindes, aber auchganz konkrete Spiele und Lieder zu Hause auf-zugreifen. Die Bildungsarbeit der Tageseinrich-tung wird in den individuellen Gesprächen zujedem Kind oft deutlicher als aus allgemeinenInformationen und Aushängen zum Bildungs-programm und zu Projekten.

* Die Ausführungen lehnensich an folgende Veröffent-lichung an: „Entwicklungs-gespräche“, Handreichungzur Durchführung vonEntwicklungsgesprächen,Hrsg. LandesverbandKatholischer Kindertages-stätten Diözese Rotten-burg-Stuttgart e.V. undEvangelischer Landesver-band Tageseinrichtungenfür Kinder inWürttemberg e.V., 2006

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Dokumente zu Elterngesprächen / Entwicklungsgesprächen Pädagogische Kinderakte

Damit Entwicklungsgespräche gelingen,brauchen Eltern im Vorfeld insbesonderefolgende Informationen:

� Die Gespräche sind ein freiwilligesAngebot an die Eltern

� Das Ziel und der Inhalt der Gesprächewerden vereinbart

� Der Inhalt der Gespräche ist vertraulich

� Gespräche werden allen Elternein- bis zweimal im Jahr angeboten

� Sie dauern 30–60 Minuten

� Die Termine werden individuellabgesprochen, sodass alle Eltern dieMöglichkeit haben teilzunehmen

� Es wird ein Gesprächsprotokollangefertigt, das stichwortartig dieThemen des Gesprächs festhält,ebenso mögliche Vereinbarungen,die im Entwicklungsgespräch getroffenwerden

� Eltern erhalten eine Kopie desProtokolls und werden über dessenAblage in der Tageseinrichtung fürKinder informiert

Bei Bedarf können die Eltern ebenfalls zurVorbereitung der Gespräche einen Beobach-tungsbogen oder eine Liste mit Themen undFragestellungen von der Tageseinrichtung be-kommen, sodass sie zur Vorbereitung des Ge-sprächs ihr Kind besonders beobachten und dasMaterial mitbringen können. Dies ist sicher nichtimmer möglich und sinnvoll. Eine Überforde-rung der Eltern ist hierbei zu vermeiden.

Das Entwicklungsgespräch braucht eine inhalt-liche Vorbereitung der sozialpädagogischenFachkräfte. Diese ist abhängig vom Beobach-tungs- und Dokumentationssystem der Tages-einrichtung für Kinder. Es ist hilfreich, die imAlltag zahlreich entstehenden Eindrücke, Be-obachtungen und Informationen im Vorfeldeines Entwicklungsgesprächs zu ordnen.Die Beobachtungen zum Kind werden zusam-mengefasst und durch die Wahrnehmungen derKolleginnen/Kollegen ergänzt. Es ist zu über-legen, welche Informationen für die Eltern be-sonders interessant sind und was der Schwer-punkt des jeweiligen Berichtes sein wird.Auch sollten die sozialpädagogischen Fach-kräfte für sich klären, worüber sie etwas vonden Eltern erfahren möchten und zu welchemBereich sie eine Vereinbarung mit den Elterntreffen möchten.Es ist wichtig, sich vor dem Gespräch übereigene Ängste, Befürchtungen, Wünsche undErwartungen gegenüber den Eltern klar zuwerden. So wie sich die sozialpädagogischenFachkräfte bei Kindern vor allem über derenKompetenzen und Stärken bewusst werden,ist es vor einem Entwicklungsgespräch ebensosinnvoll zu fragen, was die Eltern gut machen

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Pädagogische Kinderakte Dokumente zu Elterngesprächen / Entwicklungsgesprächen

in Bezug auf ihr Kind und wo Entwicklungs-potenziale der Familie liegen. Erziehungsver-halten, das die sozialpädagogischen Fachkräftenicht nachvollziehen oder akzeptieren können,sollte jedoch auch – angemessen – ausgespro-chen werden, da ein offener Austausch wert-schätzender ist als eine versteckte latenteKritik.

Bei der Durchführung des Entwicklungsgesprächsübernimmt die sozialpädagogische Fachkraftdie Gesprächsleitung. Sie strukturiert das Ge-spräch anhand eines Leitfadens. Die erstePhase des Gesprächs dient der Begrüßung undfreundlichen Kontaktaufnahme mit den Eltern.Im Anschluss werden Vereinbarungen zu Zielen,Themen und zur Dauer des Gesprächs getroffen,damit alle Beteiligten Klarheit über den Ablaufhaben.Beim anschließenden Austausch von Beobach-tungen sollten beide Seiten zu Wort kommen.Es ist für Eltern möglicherweise einfacher,wenn die Erzieherin/der Erzieher die eigenenBeobachtungen zuerst benennt und die Elterndann nach ähnlichen oder anderen Beobach-tungen fragt.

Nach dem strukturierten Austausch von Beob-achtungen und Informationen über das Kindsteht das gemeinsame Nachdenken über näch-ste Schritte und Förderungsmöglichkeiten imVordergrund. Eltern und sozialpädagogischeFachkräfte überlegen, was das Kind weiter-bringen könnte und wie die Erwachsenen eshierbei unterstützen können.

Das Gespräch endet mit der Zusammenfassungder Ergebnisse durch die sozialpädagogischeFachkraft. Vereinbarungen sowie wichtige In-halte des Gesprächs werden protokolliert. BeiVereinbarungen ist es sinnvoll, wenn Elternund sozialpädagogische Fachkräfte das Proto-koll unterschreiben. Für Eltern ist es wichtigzu erfahren, wo das Protokoll abgelegt ist undworüber eventuell die Kolleginnen/Kollegeninformiert werden. Das Gespräch endet mit ei-nem kurzen gemeinsamen Nachdenken überden Verlauf des Gesprächs. Nach Abschlussdes Gesprächs ist eine Reflexion der sozialpä-dagogischen Fachkraft bzw. der sozialpädago-gischen Fachkräfte anhand folgender Fragensinnvoll:

� Hat ein ausgeglichener Dialog statt-gefunden? Wie waren die Gesprächs-anteile verteilt?

� Waren beide Gesprächspartner Eltern –Erzieherin/Erzieher – engagiert, habensie sich mitgeteilt, sich ausgetauscht?

� Konnten die Eltern Ideen entwickeln,hat die sozialpädagogische FachkraftIdeen der Eltern aufgegriffen?

� Konnten die Eltern Sichtweisen oderVorschläge der sozialpädagogischenFachkraft annehmen?

� Übernehmen beide Verantwortung fürdie Vereinbarung?

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Dokumente zu Elterngesprächen / Entwicklungsgesprächen Pädagogische Kinderakte

4.3 GESPRÄCHSLEITFADEN FÜRDEN ABLAUF EINESENTWICKLUNGSGESPRÄCHS

Vorbereitung des Gesprächs

� Beobachtungen und Einschätzungenüber das Kind sammeln und dokumen-tieren

� Mit Kolleginnen/Kollegen austauschen

� Auswahl der Gesprächsinhalte undSchwerpunkt:Was ist besonders interessant fürEltern? Was sind die Schwerpunktemeines Berichts? Worüber möchte ichetwas erfahren?

� Einen Termin vereinbaren

� Vorbereitung der Eltern gegebenenfallsmit Hilfe eines Beobachtungsbogensunterstützen

� Kurzes Gespräch mit dem Kind über denanstehenden Besuch der Mutter, …

� Gesprächsraum vorbereiten(Getränk, große Stühle, ungestörteAtmosphäre)

Durchführung des Gesprächs

� Ziele des Gesprächs benennen

� Besondere Anliegen der Eltern erfragen

� Einverständnis der Eltern zum Ablaufdes Gesprächs einholen

� Zeitrahmen festlegen

� Bericht über die Beobachtungen in derTageseinrichtung

� Die Sichtweise/Beobachtungen derEltern kennenlernen

� Austausch über die Entwicklung desKindes, seine Stärken, seine aktuellenThemen und Interessen

� Gemeinsam über weitere Angebote oderFördermöglichkeiten nachdenken(Was könnte das Kind weiterbringen?)

� Ziele und Förderung abstimmen(Was kann jede Seite dazu beitragen,das Kind zu unterstützen?)

� Bei besonderen Fragestellungen einenzeitnahen neuen Termin vereinbaren

Abschliessen des Gesprächs

� Zusammenfassen der Themen, Ergeb-nisse oder Vereinbarungen

� Schriftlich im Protokoll festhalten undunterschreiben

� Gegenseitige Rückmeldung über dasGespräch geben

� Ausblick, Dank

Nachbereitung des Gesprächs

� Reflexion des Gesprächsverlaufs

� Wichtige Informationen anKolleginnen/Kollegen weitergeben

� Erledigen von Arbeitsaufträgen

� Ablage des Protokolls

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Pädagogische Kinderakte Dokumente zu Elterngesprächen / Entwicklungsgesprächen

4.4. PROTOKOLLENTWICKLUNGSGESPRÄCHE

DATUM:

NAME DES KINDES:

GRUPPE:

GESPRÄCHSFÜHRUNG:

GESPRÄCHSTEILNEHMER:

GESPRÄCHSERGEBNIS:

THEMEN, VEREINBARUNGEN,

ZIELE, MASSNAHMEN

UNTERSCHRIFT:| |Unterschrift Erzieher/-in ggf. Unterschrift Eltern

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Dokumente Pädagogische Kinderakte

5. BILDUNGS-DOKUMENTATION

5.1 ALLGEMEINE HINWEISE

Hier werden die Dokumente angelegt, die fürdie Bildungsdokumentation des Kindes ge-nutzt werden. Dazu gehören Beobachtungs-aufzeichnungen aus dem System, für das sichdie Einrichtung entschieden hat, wie z.B. dieder Bildungs- und Lerngeschichten.

6. DOKUMENTEZU BESONDERENSITUATIONEN

6.1 ALLGEMEINE HINWEISE

Unter besondere Situationen fallen Krisen desKindes wie z.B. Unfälle, Krankheiten und spe-zielle Entwicklungsereignisse, die dokumen-tiert werden.Dokumente zur familiären Situation – insbe-sondere wenn sie eine Gefährdung des Kindes-wohls zur Folge haben können – werden indieser Rubrik ebenfalls abgelegt. Dies sindinsbesondere Gesprächsprotokolle von Eltern-gesprächen, Gespräche mit der „insoweit er-fahrenen Fachkraft“, mit dem Jugendamt evtl.auch dem Therapeuten und Hilfeinstitutionenim Rahmen des Verfahrens zur Umsetzung des§8a SGB VIII.

7. DOKUMENTEZUR INTEGRATION

7.1 ALLGEMEINE HINWEISE

Hier werden alle Gesprächsprotokolle, die imRahmen des Integrationsverfahrens für dasKind geführt werden, angelegt. Dies könnenu.a. Protokolle von Elterngesprächen, Hilfe-plangesprächen, Gesprächen mit der Frühför-derstelle oder des Gesundheitsamtes sein.

8. DOKUMENTEZU KOOPERATIONEN

8.1 ALLGEMEINE HINWEISE

Hier werden alle Dokumente bzgl. kindbezo-gener Kooperationen abgelegt, die nicht zuPunkt 6. und Punkt 7. gehören. Dies könneninsbesondere Kooperationsunterlagen mit derGrundschule sein.

9. BESCHEINIGUNGEN

9.1 ALLGEMEINE HINWEISE

Hier werden verschiedene Bescheinigungenabgeheftet, wie z.B. Impfbescheinigungen,Gesundheitsbescheinigungen und Abholrege-lungen etc.

10. VERSCHIEDENES

10.1 ALLGEMEINE HINWEISE

Hier werden alle Dokumente abgelegt, die kei-ner der vorherigen Überschriften zuzuordnensind. Wichtig ist aber hierbei, nur die für dieweitere Arbeit notwendigen Dokumente zusammeln.

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Pädagogische Kinderakte Gesetzliche Grundlagen

GESETZLICHE GRUNDLAGEN

SGB VIII SOZIALGESETZBUCHKINDER- UND JUGENDHILFE

§8a Schutzauftrag beiKindeswohlgefährdung

(1) Werden dem Jugendamt gewichtige An-haltspunkte für die Gefährdung des Wohls einesKindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es dasGefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehre-rer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind diePersonensorgeberechtigten sowie das Kind oderder Jugendliche einzubeziehen, soweit hier-durch der wirksame Schutz des Kindes oder desJugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hältdas Jugendamt zur Abwendung der Gefährdungdie Gewährung von Hilfen für geeignet undnotwendig, so hat es diese den Personensorge-berechtigten oder den Erziehungsberechtigtenanzubieten.

(2) In Vereinbarungen mit den Trägern vonEinrichtungen und Diensten, die Leistungennach diesem Buch erbringen, ist sicherzustel-len, dass deren Fachkräfte den Schutzauftragnach Absatz 1 in entsprechender Weise wahr-nehmen und bei der Abschätzung des Gefähr-dungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkrafthinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtungaufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Per-sonensorgeberechtigten oder den Erziehungs-berechtigten auf die Inanspruchnahme vonHilfen hinwirken, wenn sie diese für erforder-lich halten, und das Jugendamt informieren,falls die angenommenen Hilfen nicht ausrei-chend erscheinen, um die Gefährdung abzu-wenden.

(3) Hält das Jugendamt das Tätigwerden desFamiliengerichts für erforderlich, so hat es dasGericht anzurufen; dies gilt auch, wenn diePersonensorgeberechtigten oder die Erziehungs-berechtigten nicht bereit oder in der Lage sind,bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikosmitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahrund kann die Entscheidung des Gerichts nichtabgewartet werden, so ist das Jugendamt ver-pflichtet, das Kind oder den Jugendlichen inObhut zu nehmen.

(4) Soweit zur Abwendung der Gefährdungdas Tätigwerden anderer Leistungsträger, derEinrichtungen der Gesundheitshilfe oder derPolizei notwendig ist, hat das Jugendamt aufdie Inanspruchnahme durch die Personensorge-berechtigten oder die Erziehungsberechtigtenhinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerdenerforderlich und wirken die Personensorgebe-rechtigten oder die Erziehungsberechtigtennicht mit, so schaltet das Jugendamt die an-deren zur Abwendung der Gefährdung zustän-digen Stellen selbst ein.

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Gesetzliche Grundlagen Pädagogische Kinderakte

§22 Grundsätze der Förderung

(1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen,in denen sich Kinder für einen Teil des Tagesoder ganztägig aufhalten und in Gruppen ge-fördert werden. Kindertagespflege wird voneiner geeigneten Tagespflegeperson in ihremHaushalt oder im Haushalt des Personensorge-berechtigten geleistet. Das Nähere über die Ab-grenzung von Tageseinrichtungen und Kinder-tagespflege regelt das Landesrecht. Es kannauch regeln, dass Kindertagespflege in anderengeeigneten Räumen geleistet wird.

(2) Tageseinrichtungen für Kinder undKindertagespflege sollen

1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigen-verantwortlichen und gemeinschaftsfähigenPersönlichkeit fördern,

2. die Erziehung und Bildung in der Familieunterstützen und ergänzen,

3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeitund Kindererziehung besser miteinander ver-einbaren zu können.

(3) Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung,Bildung und Betreuung des Kindes und be-zieht sich auf die soziale, emotionale, körper-liche und geistige Entwicklung des Kindes.Er schließt die Vermittlung orientierenderWerte und Regeln ein. Die Förderung soll sicham Alter und Entwicklungsstand, den sprach-lichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebens-situation sowie den Interessen und Bedürf-nissen des einzelnen Kindes orientieren undseine ethnische Herkunft berücksichtigen.

§22a Förderung in Tageseinrichtungen

(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfesollen die Qualität der Förderung in ihren Ein-richtungen durch geeignete Maßnahmen sicher-stellen und weiterentwickeln. Dazu gehörendie Entwicklung und der Einsatz einer päda-gogischen Konzeption als Grundlage für dieErfüllung des Förderungsauftrags sowie derEinsatz von Instrumenten und Verfahren zurEvaluation der Arbeit in den Einrichtungen.

(2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfesollen sicherstellen, dass die Fachkräfte in ihrenEinrichtungen zusammenarbeiten

1. mit den Erziehungsberechtigten und Tages-pflegepersonen zum Wohl der Kinder und zurSicherung der Kontinuität des Erziehungspro-zesses,

2. mit anderen kinder- und familienbezogenenInstitutionen und Initiativen im Gemeinwesen,insbesondere solchen der Familienbildung und-beratung,

3. mit den Schulen, um den Kindern einen gu-ten Übergang in die Schule zu sichern und umdie Arbeit mit Schulkindern in Horten und al-tersgemischten Gruppen zu unterstützen.

Die Erziehungsberechtigten sind an den Ent-scheidungen in wesentlichen Angelegenheitender Erziehung, Bildung und Betreuung zu be-teiligen.

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Pädagogische Kinderakte Gesetzliche Grundlagen

(3) Das Angebot soll sich pädagogisch undorganisatorisch an den Bedürfnissen der Kinderund ihrer Familien orientieren. Werden Einrich-tungen in den Ferienzeiten geschlossen, sohat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe fürdie Kinder, die nicht von den Erziehungsbe-rechtigten betreut werden können, eine ander-weitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen.

(4) Kinder mit und ohne Behinderung sollen,sofern der Hilfebedarf dies zulässt, in Gruppengemeinsam gefördert werden. Zu diesem Zwecksollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfemit den Trägern der Sozialhilfe bei der Planung,konzeptionellen Ausgestaltung und Finanzie-rung des Angebots zusammenarbeiten.

(5) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfesollen die Realisierung des Förderungsauf-trages nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4 in denEinrichtungen anderer Träger durch geeigneteMaßnahmen sicherstellen.

§62 Datenerhebung

(1) Sozialdaten dürfen nur erhoben werden,soweit ihre Kenntnis zur Erfüllung der jewei-ligen Aufgabe erforderlich ist.

(2) Sozialdaten sind beim Betroffenen zu er-heben. Er ist über die Rechtsgrundlage der Er-hebung sowie die Zweckbestimmungen der Er-hebung und Verwendung aufzuklären, soweitdiese nicht offenkundig sind.

(3) Ohne Mitwirkung des Betroffenen dürfenSozialdaten nur erhoben werden, wenn1. eine gesetzliche Bestimmung dies vor-schreibt oder erlaubt oder

2. ihre Erhebung beim Betroffenen nicht mög-lich ist oder die jeweilige Aufgabe ihrer Artnach eine Erhebung bei anderen erfordert, dieKenntnis der Daten aber erforderlich ist für

a) die Feststellung der Voraussetzungen oderfür die Erfüllung einer Leistung nach diesemBuch oder

b) die Feststellung der Voraussetzungen fürdie Erstattung einer Leistung nach § 50 desZehnten Buches oder

c) die Wahrnehmung einer Aufgabe nach den§§42 bis 48a und nach §52 oder

d) die Erfüllung des Schutzauftrages bei Kin-deswohlgefährdung nach §8a oder

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Gesetzliche Grundlagen Pädagogische Kinderakte

3. die Erhebung beim Betroffenen einen un-verhältnismäßigen Aufwand erfordern würdeund keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dassschutzwürdige Interessen des Betroffenen be-einträchtigt werden oder

4. die Erhebung bei dem Betroffenen den Zu-gang zur Hilfe ernsthaft gefährden würde.

(4) Ist der Betroffene nicht zugleich Leis-tungsberechtigter oder sonst an der Leistungbeteiligt, so dürfen die Daten auch beim Leis-tungsberechtigten oder einer anderen Person,die sonst an der Leistung beteiligt ist, erho-ben werden, wenn die Kenntnis der Daten fürdie Gewährung einer Leistung nach diesemBuch notwendig ist. Satz 1 gilt bei der Erfül-lung anderer Aufgaben im Sinne des §2 Abs. 3entsprechend.

§64 Datenübermittlung und -nutzung

(1) Sozialdaten dürfen zu dem Zweck über-mittelt oder genutzt werden, zu dem sie er-hoben worden sind.

(2) Eine Übermittlung für die Erfüllung vonAufgaben nach §69 des Zehnten Buches ist ab-weichend von Absatz 1 nur zulässig, soweitdadurch der Erfolg einer zu gewährenden Leis-tung nicht in Frage gestellt wird.

(2a) Vor einer Übermittlung an eine Fachkraft,die der verantwortlichen Stelle nicht angehört,sind die Sozialdaten zu anonymisieren oder zupseudonymisieren, soweit die Aufgabenerfül-lung dies zulässt.

(3) Sozialdaten dürfen beim Träger der öffent-lichen Jugendhilfe zum Zwecke der Planung imSinne des §80 gespeichert oder genutzt werden;sie sind unverzüglich zu anonymisieren.

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Pädagogische Kinderakte Gesetzliche Grundlagen

§65 Besonderer Vertrauensschutzin der persönlichen underzieherischen Hilfe

(1) Sozialdaten, die dem Mitarbeiter einesTrägers der öffentlichen Jugendhilfe zum Zweckpersönlicher und erzieherischer Hilfe anver-traut worden sind, dürfen von diesem nurweitergegeben werden:

1. mit der Einwilligung dessen, der die Datenanvertraut hat, oder

2. dem Vormundschafts- oder dem Familien-gericht zur Erfüllung der Aufgaben nach §8aAbs. 3, wenn angesichts einer Gefährdung desWohls eines Kindes oder eines Jugendlichenohne diese Mitteilung eine für die Gewährungvon Leistungen notwendige gerichtliche Ent-scheidung nicht ermöglicht werden könnte,oder

3. dem Mitarbeiter, der aufgrund eines Wech-sels der Fallzuständigkeit im Jugendamt odereines Wechsels der örtlichen Zuständigkeit fürdie Gewährung oder Erbringung der Leistungverantwortlich ist, wenn Anhaltspunkte füreine Gefährdung des Kindeswohls gegebensind und die Daten für eine Abschätzung desGefährdungsrisikos notwendig sind, oder

4. an die Fachkräfte, die zum Zwecke der Ab-schätzung des Gefährdungsrisikos nach §8ahinzugezogen werden; §64 Abs. 2a bleibt un-berührt, oder

5. unter den Voraussetzungen, unter deneneine der in §203 Abs. 1 oder 3 des Strafgesetz-buches genannten Personen dazu befugt wäre.

Gibt der Mitarbeiter anvertraute Sozialdatenweiter, so dürfen sie vom Empfänger nur zu demZweck weitergegeben werden, zu dem er diesebefugt erhalten hat.

(2) §35 Abs. 3 des Ersten Buches gilt auch,soweit ein behördeninternes Weitergabeverbotnach Absatz 1 besteht.

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Gesetzliche Grundlagen Pädagogische Kinderakte

DATENSCHUTZGESETZ DEREVANGELISCHEN KIRCHE INDEUTSCHLAND (DSG–EKD)

§4 Datenerhebung

(1) Das Erheben personenbezogener Datenist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllungder Aufgaben der verantwortlichen kirchlichenStelle erforderlich ist.

(2) Personenbezogene Daten sind bei derbetroffenen Person zu erheben. Ohne ihre Mit-wirkung dürfen sie nur erhoben werden, wenn

1. eine kirchliche oder staatliche Rechtsvor-schrift dies vorsieht, zwingend voraussetztoder

2. die Wahrnehmung des kirchlichen Auftragesdie Erhebung erfordert und keine Anhalts-punkte dafür bestehen, dass überwiegendeschutzwürdige Interessen verletzt werden, so-ferna) die zu erfüllende Aufgabe ihrer Artnach eine Erhebung bei anderenPersonen oder kirchlichen Stellenerforderlich macht oder

b) die Erhebung bei der betroffenenPerson einen unverhältnismäßigenAufwand erforderte oder

c) die betroffene Person einer durchRechtsvorschrift festgelegten Aus-kunftspflicht nicht nachkommen undüber die beabsichtigte Erhebung derDaten unterrichtet worden ist.

(3) Werden personenbezogene Daten bei derbetroffenen Person erhoben, so ist sie auf Ver-langen über den Erhebungszweck, über dieRechtsvorschrift, die zur Auskunft verpflich-tet, und über die Folgen der Verweigerung vonAngaben aufzuklären.

(4) Werden personenbezogene Daten stattbei der betroffenen Person bei einer nicht-kirchlichen oder nicht-öffentlichen Stelle er-hoben, so ist die Stelle auf die Rechtsvor-schrift, die zur Auskunft verpflichtet, sonst aufdie Freiwilligkeit ihrer Angaben hinzuweisen.

(5) Das Erheben besonderer Arten perso-nenbezogener Daten nach §2 Abs. 11 ist nurzulässig, soweit

1. eine Rechtvorschrift dies vorsieht,

2. der Betroffene nach Maßgabe des §3aAbs. 3 eingewilligt hat,

3. dies zum Schutze lebenswichtiger Interes-sen der betroffenen Person oder Dritter erfor-derlich ist, sofern die betroffene Person ausphysischen oder rechtlichen Gründen außer-stande ist, ihre Einwilligung zu geben,

4. es sich um Daten handelt, die die betroffe-ne Person offenkundig öffentlich gemacht hat,

5. Grund zu der Annahme besteht, dass an-dernfalls die Wahrnehmung des Auftrages derKirche oder die Glaubwürdigkeit ihres Dienstesgefährdet würde,

6. dies zum Zweck der Gesundheitsvorsorge,der medizinischen Diagnostik, der Gesundheits-versorgung oder Behandlung oder für die Ver-waltung von Gesundheitsdiensten erforderlichist und die Verarbeitung dieser Daten durchärztliches Personal oder durch sonstige Per-

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Pädagogische Kinderakte Gesetzliche Grundlagen

sonen erfolgt, die einer entsprechenden Ge-heimhaltungspflicht unterliegen, oder

7. dies zur Durchführung wissenschaftlicherForschung erforderlich ist, das wissenschaft-liche Interesse an der Durchführung des For-schungsvorhabens das Interesse der betroffe-nen Person an dem Ausschluss der Erhebungerheblich überwiegt und der Zweck der For-schung auf andere Weise nicht oder nur mitunverhältnismäßigen Aufwand erreicht werdenkann.

§5 Datenspeicherung, -veränderungund -nutzung

(1) Das Speichern, Verändern oder Nutzenpersonenbezogener Daten ist zulässig, wennes zur Erfüllung der in der Zuständigkeit derverantwortlichen kirchlichen Stelle liegendenAufgabe erforderlich ist und es für die Zweckeerfolgt, für die die Daten erhoben wordensind. Ist keine Erhebung vorausgegangen,dürfen die Daten nur für die Zwecke geändertoder genutzt werden, für die sie gespeichertworden sind.

(2) Das Speichern, Verändern oder Nutzen fürandere Zwecke ist nur zulässig, wenn

1. eine kirchliche Rechtsvorschrift dies vor-sieht oder zwingend voraussetzt,

2. eine staatliche Rechtsvorschrift dies vor-sieht und kirchliche Interessen nicht ent-gegenstehen,

3. die betroffene Person eingewilligt hat,

4. offensichtlich ist, dass es im Interesse derbetroffenen Person liegt, und kein Grund zuder Annahme besteht, dass sie in Kenntnis desanderen Zweckes ihre Einwilligung verweigernwürde,

5. Angaben der betroffenen Person überprüftwerden müssen, weil tatsächliche Anhalts-punkte für deren Unrichtigkeit bestehen,

6. die Daten aus allgemein zugänglichen Quel-len entnommen werden können oder die ver-antwortliche kirchliche Stelle sie veröffent-lichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwür-

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Gesetzliche Grundlagen Pädagogische Kinderakte

dige Interesse der betroffenen Person an demAusschluss der Zweckänderung offensichtlichüberwiegt,

7. Grund zu der Annahme besteht, dass andern-falls die Wahrnehmung des Auftrages der Kir-che gefährdet würde,

8. es zur Abwehr einer schwerwiegenden Be-einträchtigung der Rechte einer anderen Per-son erforderlich ist oder

9. es zur Durchführung wissenschaftlicher For-schung erforderlich ist, das wissenschaftlicheInteresse an der Durchführung des Forschungs-vorhabens das Interesse der betroffenen Per-son an dem Ausschluss der Zweckänderung er-heblich überwiegt und der Zweck der Forschungauf andere Weise nicht oder nur mit unverhält-nismäßigem Aufwand erreicht werden kann.

(3) Eine Verarbeitung oder Nutzung für an-dere Zwecke liegt nicht vor, wenn sie der Wahr-nehmung von Visitations-, Aufsichts- und Kon-trollbefugnissen, der Rechnungsprüfung, derRevision oder der Durchführung von Organisa-tionsuntersuchungen für die verantwortlichekirchliche Stelle dient. Das gilt auch für dieVerarbeitung oder Nutzung zu Ausbildungs-und Prüfungszwecken durch die verantwort-liche kirchliche Stelle, soweit nicht überwie-gende schutzwürdige Interessen der betroffe-nen Person entgegenstehen.

(4) Personenbezogene Daten, die ausschließ-lich zu Zwecken der Datenschutzkontrolle, derDatensicherung oder zur Sicherstellung einesordnungsgemäßen Betriebes einer Datenver-arbeitungsanlage gespeichert werden, dürfennur für diese Zwecke verwendet werden.

(5) Das Speichern, Verändern oder Nutzenvon besonderen Arten personenbezogener Da-ten nach §2 Abs. 11 für andere Zwecke ist nurzulässig, wenn

1. die Voraussetzungen vorliegen, die eine Er-hebung nach §4 Abs. 5 Nr. 1 bis 5 zuließenoder

2. dies zur Durchführung wissenschaftlicherForschung erforderlich ist, das kirchliche In-teresse an der Durchführung des Forschungs-vorhabens das Interesse der betroffenen Per-son an dem Ausschluss der Zweckänderung er-heblich überwiegt und der Zweck der For-schung auf andere Weise nicht oder nur mitunverhältnismäßigem Aufwand erreicht wer-den kann. Bei dieser Abwägung ist im Rahmendes kirchlichen Interesses das wissenschaft-liche Interesse an dem Forschungsvorhabenbesonders zu berücksichtigen.

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Pädagogische Kinderakte Gesetzliche Grundlagen

§12 Datenübermittlung an kirchlicheoder sonstige öffentliche Stellen

(1) Die Übermittlung von personenbezoge-nen Daten an kirchliche Stellen ist zulässig,wenn

1. sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit derübermittelnden oder der empfangenden kirch-lichen Stelle liegenden Aufgaben erforderlichist und

2. die Zulässigkeitsvoraussetzungen des §5vorliegen.

(2) Die Verantwortung für die Zulässigkeitder Übermittlung trägt die übermittelndekirchliche Stelle. Erfolgt die Übermittlung aufErsuchen der empfangenden kirchlichen Stelle,trägt diese die Verantwortung. In diesem Falleprüft die übermittelnde kirchliche Stelle nur,ob das Übermittlungsersuchen im Rahmen derAufgaben der datenempfangenden kirchlichenStelle liegt, es sei denn, dass besonderer An-lass zur Prüfung der Zulässigkeit der Übermitt-lung besteht. §10 Abs. 4 bleibt unberührt.

(3) Die datenempfangende kirchliche Stelledarf die übermittelnden Daten für den Zweckverarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllungsie ihr übermittelt werden. Eine Verarbeitungoder Nutzung für andere Zwecke ist nur unterden Voraussetzungen der §5 Abs. 2 zulässig.

(4) Sind mit personenbezogenen Daten, dienach Absatz 1 übermittelt werden dürfen,weitere personenbezogene Daten der betrof-fenen oder einer anderen Person so verbunden,dass eine Trennung nicht oder nur mit unver-tretbarem Aufwand möglich ist, so ist die

Übermittlung auch dieser Daten zulässig, so-weit nicht berechtigte Interessen der betrof-fenen oder einer anderen Person an deren Ge-heimhaltung offensichtlich überwiegen; eineNutzung dieser Daten ist unzulässig.

(5) Absatz 4 gilt entsprechend, wenn perso-nenbezogene Daten innerhalb einer kirch-lichen Stelle weitergegeben werden.

(6) Personenbezogene Daten dürfen an Stel-len anderer öffentlich-rechtlicher Religions-gesellschaften übermittelt werden, wenn daszur Erfüllung der kirchlichen Aufgaben erforder-lich ist, die der übermittelnden oder der emp-fangenden Stelle obliegen, und sofern sicher-gestellt ist, dass bei der empfangenden Stelleausreichende Datenschutzmaßnahmen getrof-fen werden, und nicht offensichtlich berech-tigte Interessen der betroffenen Person ent-gegenstehen.

(7) Personenbezogene Daten dürfen an Be-hörden und sonstige öffentliche Stellen desBundes, der Länder und der Gemeinden undder sonstigen Aufsicht des Bundes oder einesLandes unterstehenden juristischen Personendes öffentlichen Rechts übermittelt werden,wenn dies eine Rechtsvorschrift zulässt oderdies zu Erfüllung der kirchlichen Aufgaben er-forderlich ist, die der übermittelnden Stelleobliegen, und nicht offensichtlich berechtigteInteressen der betroffenen Personen entgegen-stehen.

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Gesetzliche Grundlagen Pädagogische Kinderakte

§13 Datenübermittlung an sonstigeStellen

(1) Die Übermittlung von personenbezoge-nen Daten an sonstige Stellen oder Personenist zulässig wenn

1. sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeitder übermittelnden kirchlichen Stelle liegen-den Aufgaben erforderlich ist und die Voraus-setzungen vorliegen, die eine Nutzung nach§5 zuließen, oder

2. eine Rechtsvorschrift dies zulässt oder

3. die datenempfangenden Stellen oder Perso-nen ein berechtigtes Interesse an der Kennt-nis der zu übermittelnden Daten glaubhaftdarlegen und die betroffene Person keinschutzwürdiges Interesse an dem Ausschlussder Übermittlung hat, es sei denn, dass Grundzu der Annahme besteht, durch die Übermitt-lung die Wahrnehmung des Auftrags der Kirchegefährdet würde.

(2) Das Übermitteln von besonderen Artenpersonenbezogener Daten nach §2 Abs. 11 istabweichend von Satz 1 Nr. 3 nur zulässig, so-weit dies zur Geltendmachung, Ausübung oderVerteidigung rechtlicher Ansprüche erforder-lich ist.

(3) Die Verantwortung für die Zulässigkeitder Übermittlung trägt die übermittelndekirchliche Stelle; durch Kirchengesetz oderdurch kirchliche Rechtsverordnung kann dieÜbermittlung von der Genehmigung einer an-deren kirchlichen Stelle abhängig gemachtwerden.

(4) In den Fällen der Übermittlung nach Ab-satz 1 Nr. 3 unterrichtet die übermittelndeStelle die betroffene Person von der Über-mittlung ihrer Daten. Dies gilt nicht, wenn da-mit zu rechnen ist, dass sie davon auf andereWeise Kenntnis erlangt oder die Wahrnehmungdes Auftrages der Kirche gefährdet würde.

(5) Die datenempfangenden Stellen und Per-sonen dürfen die übermittelten Daten nur fürden Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessenErfüllung sie ihnen übermittelt werden. Dieübermittelnde Stelle hat sie darauf zu ver-pflichten.

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Pädagogische Kinderakte Literaturverzeichnis

LITERATURVERZEICHNIS

Deutsches Jugendinstitut München:Bildungs- und Lerngeschichten, Bildungs-prozesse in früher Kindheit beobachten,dokumentieren und unterstützen.„verlag das netz“, Weimar, Berlin, 2007

Entwicklungsgespräche, Handreichung zurDurchführung von Entwicklungsgesprächen.Hrsg.: Landesverband KatholischerKindertagesstätten Diozöse Rottenburg –Stuttgart e.V. und Evangelischer Landes-verband Tageseinrichtungen für Kinder inWürttemberg e.V., 2006

Fragebogen „Erstgespräch“, Mainz, Stadt-verwaltung Abteilung Kindertagesstätten

Hundmeyer, Simon: Aufsichtspflicht imKindergarten, Carl Link Verlag, Kronach, 2006

Kercher, Angelika, Höhn, Kariane:Integration Zweijähriger in Kindergärten,Carl Link Verlag, Kronach, 2006

Laewen, Hans-Joachim / Andres, Beate /Hedervari, Eva: Die ersten Tage in derKinderkrippe. Ein Modell für die Gestaltungder Eingewöhnungssituation / INFANS.Beltz Verlag, Weinheim

Reichert-Garschhammer, Eva:Qualitätsmanagement im Praxisfeld Kinder-tageseinrichtungen,Blickpunkt: Sozialdatenschutz.Carl Link Verlag, Kronach, 2001Hrsg.: Staatsinstitut für Frühpädagogik,München

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Pädagogische Kinderakte

Pädagogische Kinderakte

Kopiervorlagen

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Pädagogische Kinderakte Arbeitshilfe

VORDRUCK DATENBLATT

ANGABEN ZUM KIND

NAME:

ANSCHRIFT:

GEBURTSTAG:

KONFESSION:

STAATSANGEHÖRIGKEIT:

MIGRATIONSHINTERGRUND:

GESCHWISTER:

AUFNAHME AM / -ALTER:

BETREUUNGSZEIT:

ABHOLBERECHTIGT:

HAUSARZT / KINDERARZT:

(NAME, ANSCHRIFT)

KRANKENKASSE:

IMPFSTATUS:

TETANUS-IMPFUNG AM:

ALLERGIEN:

GESUNDHEITLICHE

EINSCHRÄNKUNGEN:

WEITERE INFORMATIONEN:

ja � nein �

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Pädagogische Kinderakte Arbeitshilfe

ANGABEN ZUR FAMILIE

NAME DER MUTTER:

ANSCHRIFT DER MUTTER:

BERUF DER MUTTER:

ARBEITGEBER DER MUTTER:

TELEFON DER MUTTER:

HANDY DER MUTTER:

MAIL / FAX DER MUTTER:

STAATSANGEHÖRIGKEIT:

NAME DES VATERS:

ANSCHRIFT DES VATERS:

BERUF DES VATERS:

ARBEITGEBER DES VATERS:

TELEFON DES VATERS:

HANDY DES VATERS:

MAIL / FAX DES VATERS:

STAATSANGEHÖRIGKEIT:

WEITERE NOTFALLNUMMERN:

PERSONENSORGEBERECHTIGT:

WEITERE INFORMATIONEN:

privat: dienstlich:

HERKUNFTSLAND:

privat: dienstlich:

HERKUNFTSLAND:

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Pädagogische Kinderakte Arbeitshilfe

GESPRÄCHSLEITFADEN ANMELDE- BZW. AUFNAHMEGESPRÄCH

Pädagogische Fragen und Informationen

� Pädagogische Konzeption der Einrichtung (Konzeption, Flyer)

� Evangelisches Profil, Vernetzung mit der Kirchengemeinde

� Ziele der Arbeit

� Qualitätssicherung und Qualitätsweiterentwicklung

� Gestaltung der Eingewöhnung

� Integrationsmöglichkeiten

� Bildungsangebote und Schwerpunkte der Einrichtung

� …

Organisatorische Fragen und Informationen

� Tägliche Öffnungszeiten

� Schließungszeiten und Ferienregelungen

� Rahmenbedingungen: Elternbeitrag, freie Plätze, Mittagsversorgung, Preis, …

� Kriterien zur Zuordnung des Kindes in die Gruppe (freie Plätze in der Gruppe,Elternwunsch, Alter, Geschlecht, …)

� Gruppengröße

� Mitarbeitende in der Gruppe/ Bezugserzieherin/Bezugserzieher

� Gruppenregeln (Bring- und Abholsituation, Mahlzeiten, Aufsichtspflicht, …)

� Mitwirken im Gruppenalltag (z.B. Hospitation)

� Elternarbeit: Elternabende, Elterngespräche, Entwicklungsgespräche, …

� Zusammensetzung und Wahl der Elternvertretung

� Aufklärung über Kindeswohlgefährdung

� Datenschutzhinweis

� …

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Erläuterung und Ausfüllen der Formulare

� Erhebung der Personalien von Personensorgeberechtigten und Kind / Datenblatt

� Erläuterung der Ordnung für Tageseinrichtungen, der Elternbeiratsordnung unddes Aufnahmevertrags

� Aufnahmeformular (Platzbestätigung)

� Vordruck für das ärztliche Attest

� Impfbescheinigung

� Belehrung zum Infektionsschutzgesetz

� Wegerisiko

� Einverständniserklärung (Ausflüge, Fotos, Videos, …)

� Abholregelung

� Übersicht über Termine und Veranstaltungen der Tageseinrichtung

� Bedarfsliste für den Kindergartenalltag

� Einzugsermächtigung

� …

Nachbereitung des Gesprächs

� Dokumentation des Gesprächs

� Information an Kolleginnen, Kollegen

� Kopie des Aufnahmevertrags an das Kirchenkreisamt (Regionalverwaltung)

� Einzugsermächtigung an das Kirchenkreisamt (Regionalverwaltung)

� …

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GESPRÄCHSLEITFADEN ERSTGESPRÄCH ZUR EINGEWÖHNUNG

| |Name des Kindes Erster Eingewöhnungstag

| |Geburtsdatum des Kindes Vereinbarte Eingewöhnungszeit

| |Alter des Kindes bei der Aufnahme

| |Nationalität Familiensprache

UMGANG MIT TRENNUNGSSITUATIONEN

Wer wird das Kind in der Eingewöhnungszeit kontinuierlich begleiten?

|Name Bezugsperson

|Name Erzieherin / Erzieher

|Eingewöhnungsgruppe

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Pädagogische Kinderakte Arbeitshilfe

Wer hat das Kind bisher überwiegend betreut?

Gab es sonstige Betreuungspersonen/-formen und wenn ja, welche?(z.B. Großeltern, Tagesmutter, Spielkreis, Krabbelgruppe, Krippe)

Wie lang wurde das Kind jeweils betreut?(z.B. Std. / täglich, Std. / Tage in der Woche, insgesamt von – bis)

Wie hat sich das Kind in anderen Situationen eingewöhnt undwie waren seine Kontakte?(Kinder und Betreuungspersonen)

Wie verhielt sich das Kind in Trennungssituationen und was hat sich,wenn es Probleme gab, bewährt?

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Pädagogische Kinderakte Arbeitshilfe

Hat das Kind Rituale, die ihm Sicherheit vermitteln?(Kuscheltier, Tuch, Kissen, … )

BEWEGUNG UND SPIEL

Bewegungsentwicklung(z.B. bevorzugte Lage, Krabbeln, Sitzen, Stehen, Laufen, Treppensteigen)

Momentanes Spielverhalten und bevorzugtes Spielmaterial:(z.B. Kind spielt vorwiegend allein, mit anderen Kindern, mit Erwachsenen.

Womit und was spielt das Kind zurzeit am liebsten?)

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Pädagogische Kinderakte Arbeitshilfe

SPRACHENTWICKLUNG

Kann das Kind sich sprachlich ausdrücken?Welche nonverbalen Signale gibt es?

ESSEN

Was isst, was trinkt das Kind gerne?

Welche Nahrungsmittel hat das Kind schon probiert?(z.B. Brei, Brot, gekochtes Mittagessen)

Isst das Kind alleine?

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Hat das Kind besondere Essgewohnheiten?

Hat das Kind Nahrungsmittelallergien?

SCHLAFEN

Wie schläft das Kind ein?

Welche Rituale gibt es?(z.B. Schlafen mit /ohne Schnuller, Kuscheltier, Decke, bestimmtes Lied)

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Pädagogische Kinderakte Arbeitshilfe

PFLEGE

Mit welchem Verhalten äußert sich das Kind, wenn es „muss“ oderdie Windel voll ist?

Geht das Kind auf die Toilette? Wenn ja, welche Unterstützung/Hilfestellung braucht es?

Gibt es Pflege- oder Hygieneprodukte, die das Kind nicht verträgt?Wenn ja, welche?

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WICHTIGE INFOS

Gibt es noch weitere Informationen, die die Tageseinrichtung haben sollte?(Wichtige Ereignisse im Leben des Kindes, Ängste, bisherige Krankheiten, chronische Erkrankungen,

Fieberkrämpfe, Medikamente, Aktivitäten außerhalb der Kindertagesstätte …)

| |Datum Ort

|

|

|Gesprächsteilnehmende

|Termin des nächsten Gesprächs

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Pädagogische Kinderakte Arbeitshilfe

MUSTEREINLADUNG FÜR ELTERNZUM REFLEXIONSGESPRÄCH / EINGEWÖHNUNGSZEIT

Liebe Eltern von …………...................... ,

Sie haben mit der Bezugserzieherin/dem Bezugserzieher Ihres Kindes,Frau/Herrn ……..……………...….....….. ,einen Termin vereinbart, um in Ruhe gemeinsam zu besprechen, wie es Ihrem Kind undIhnen während der Eingewöhnungsphase ergangen ist.

Damit auch Sie sich auf das Gespräch vorbereiten können, haben wir im Vorfeld einen Ka-talog mit möglichen Fragen für Sie vorbereitet, die für das vereinbarte Gespräch relevantsein können:

� Wie zufrieden waren Sie mit dem Erstkontakt zur Tageseinrichtung, bzw. mit dem Auf-nahmegespräch und dem Erstgespräch zur Eingewöhnung?

� Fühlen Sie sich ausreichend informiert über die Einrichtung und deren Konzeption?

� Wo haben Sie im Vorfeld die größten Probleme gesehen oder Ängste gehabt?

� Welche Angebote der Kita haben Ihnen besonders geholfen, z.B.

Kennenlernen der KonzeptionKennenlernen der Bezugserzieherin/des BezugserziehersAngebote der Hospitation in Anspruch zu nehmen…

� Freute sich Ihr Kind auf den Kindergarten oder hatte es eher Ängste oderHemmschwellen?

� Was glauben Sie, wie geht es Ihrem Kind nach den ersten Tagen, ersten Wochenin der Tageseinrichtung? Woran erkennen Sie das? (Wirkte Ihr Kind begeistert,angestrengt, unruhig, verängstigt, …?)

� Finden Sie die Intensität des Austausches mit der Bezugserzieherin/dem Bezugserzieher ausreichend, falls nicht, was fehlt Ihnen?

� Sind die Abläufe, Regeln, Rituale des Alltags in der Tageseinrichtung nachvollziehbaroder wünschen Sie sich dazu mehr Informationen?

� Was wünschen Sie sich von Seiten des Teams der Tageseinrichtung in Bezug auf denweiteren Besuch Ihres Kindes in unserer Einrichtung?

� Was liegt Ihnen noch am Herzen?

Da wir der Schweigepflicht unterliegen, wird alles, was Sie mit uns besprechen,absolut vertraulich behandelt.Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

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REFLEXIONSFRAGENFÜR SOZIALPÄDAGOGISCHE FACHKRÄFTE/EINGEWÖHNUNG

| |Name des Kindes Alter des Kindes bei der Aufnahme

| |von bis

Geburtsdatum des Kindes Eingewöhnungszeit

Die folgenden Fragen dienen der Selbstreflexion der Bezugserzieherin / des Bezugserziehers und sollen vor demElterngespräch möglichst mit der Kollegin / dem Kollegen der Gruppe reflektiert werden. Die Antworten werdengenutzt, um die Eltern über die Sichtweise der sozialpädagogischen Fachkräfte zu informieren. Sie werden stetsmit der Sichtweise der Eltern ergänzt.

Wie gestalteten sich die ersten Tage der Eingewöhnung für das Kind?(z.B. morgendliche Verabschiedung, im weiteren Gruppengeschehen, etc.)

Wie habe ich in der Eingewöhnungsphase die Eltern erlebt?

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Pädagogische Kinderakte Arbeitshilfe

Wie habe ich die Kontaktaufnahme des Kindes mit der Gruppe in der Zeit derEingewöhnungsphase in Anwesenheit eines Elternteils erlebt (Bezugsperson, Kinder,andere Mitarbeitende)?

Wie habe ich die Kontaktaufnahme des Kindes mit der Gruppe in der Zeit derEingewöhnungsphase ohne die Anwesenheit eines Elternteils erlebt?

Wie reagierte das Kind auf besondere Rituale?(z.B. Essen, An- und Ausziehen, Raumwechsel, Pflege, Spiel, Schlafen, …)

Wie hat sich das Kind in die Gruppe integriert, wie zeigt sich hier die Beziehungsfähigkeit?(Mit wem spielt das Kind gerne, was spielt das Kind gerne, was mag es, was mag es nicht?)

Wie intensiv ist die verbale/nonverbale Kontaktaufnahme(zur Bezugsperson, zu Kindern, anderen Mitarbeitenden)?

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Wie nehme ich das Sprachverhalten, die motorischen Fähigkeiten,die Selbstständigkeit des Kindes wahr?

Wie nehme ich die Emotionalität des Kindes wahr (hat das Kind Spaß am Kommen,im Alltag in der Tageseinrichtung, …)?

Welche besonderen Interessen zeigt das Kind beim Spielen, beim Bewegen, bei Ritualen?

Bin ich mittlerweile mit dem Kind „warm geworden“?

Wie verbindlich erlebe ich die Eltern im Umsetzen von Absprachen,Einhalten von Betreuungszeiten?

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Pädagogische Kinderakte Arbeitshilfe

Wie intensiv war der Austausch über Rituale, wie z.B. beim Trösten,bei Ess- und Schlafritualen?

Muss der Austausch mit den Eltern über den Betreuungsalltag des Kindes hinausintensiviert werden?

Wie schätze ich die zeitliche Steigerung der Betreuungszeit in der Eingewöhnungszeit ein,und wie empfinde ich die Anzahl der jetzigen Betreuungsstunden?

| |Datum / Unterschrift

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Pädagogische Kinderakte Arbeitshilfe

GESPRÄCHSLEITFADENFÜR DEN ABLAUF EINESENTWICKLUNGSGESPRÄCHS

Vorbereitung des Gesprächs

� Beobachtungen und Einschätzungenüber das Kind sammeln und dokumen-tieren

� Mit Kolleginnen/Kollegen austauschen

� Auswahl der Gesprächsinhalte undSchwerpunkt:Was ist besonders interessant fürEltern? Was sind die Schwerpunktemeines Berichts? Worüber möchte ichetwas erfahren?

� Einen Termin vereinbaren

� Vorbereitung der Eltern gegebenenfallsmit Hilfe eines Beobachtungsbogensunterstützen

� Kurzes Gespräch mit dem Kind über denanstehenden Besuch der Mutter, …

� Gesprächsraum vorbereiten(Getränk, große Stühle, ungestörteAtmosphäre)

Durchführung des Gesprächs

� Ziele des Gesprächs benennen

� Besondere Anliegen der Eltern erfragen

� Einverständnis der Eltern zum Ablaufdes Gesprächs einholen

� Zeitrahmen festlegen

� Bericht über die Beobachtungen in derTageseinrichtung

� Die Sichtweise/Beobachtungen derEltern kennenlernen

� Austausch über die Entwicklung desKindes, seine Stärken, seine aktuellenThemen und Interessen

� Gemeinsam über weitere Angebote oderFördermöglichkeiten nachdenken(Was könnte das Kind weiterbringen?)

� Ziele und Förderung abstimmen(Was kann jede Seite dazu beitragen,das Kind zu unterstützen?)

� Bei besonderen Fragestellungen einenzeitnahen neuen Termin vereinbaren

Abschliessen des Gesprächs

� Zusammenfassen der Themen, Ergeb-nisse oder Vereinbarungen

� Schriftlich im Protokoll festhalten undunterschreiben

� Gegenseitige Rückmeldung über dasGespräch geben

� Ausblick, Dank

Nachbereitung des Gesprächs

� Reflexion des Gesprächsverlaufs

� Wichtige Informationen anKolleginnen/Kollegen weitergeben

� Erledigen von Arbeitsaufträgen

� Ablage des Protokolls

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Pädagogische Kinderakte Arbeitshilfe

PROTOKOLLENTWICKLUNGSGESPRÄCHE

DATUM:

NAME DES KINDES:

GRUPPE:

GESPRÄCHSFÜHRUNG:

GESPRÄCHSTEILNEHMER:

GESPRÄCHSERGEBNIS:

THEMEN, VEREINBARUNGEN,

ZIELE, MASSNAHMEN

UNTERSCHRIFT:| |Unterschrift Erzieher/-in ggf. Unterschrift Eltern

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Pädagogische Kinderakte66

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Impressum Pädagogische Kinderakte

Herausgeber:

Verband Ev. Tageseinrichtungen für Kinderim Diakonischen Werk in Kurhessen-WaldeckKölnische Straße 13634119 Kassel

Telefon: 0561 1095-313Fax: 0561 1095-294E-Mail: [email protected]: www.dwkw.de

Die Handreichung wurde erarbeitet von:

Ulrike Havers-Dietrich, Dipl.-PädagoginFachberaterin im Diakonischen Werk in Kurhessen-Waldeck

Sabina Kolcza, Dipl.-SozialpädagoginFachberaterin im Diakonischen Werk in Kurhessen-Waldeck

Layout:

Piva & Piva, Studio für visuelles Design, Darmstadt

Foto:

© SergeyTimashov / iStockphoto.com

Redaktion und Verantwortliche i. S. d. P:

Waltraud KirchmeierGeschäftsführerin Verband Evangelischer Tageseinrichtungen für Kinderim Diakonischen Werk in Kurhessen-Waldeck

Diese Broschüre wurde vom Verband Ev. Tageseinrichtungen für Kinder finanziertund ist über diesen auf Anfrage zu beziehen.

Februar 2010

Impressum

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