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1 Peter Dobbelstein Arne Prasse Axel Sohnius Vom Kernlehrplan zum schulinternen Lehrplan Schritt – für – Schritt – Anleitung für die Fachkonferenzen

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1Peter Dobbelstein

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Vom Kernlehrplanzum schulinternen Lehrplan

Schritt – für – Schritt – Anleitung für die Fachkonferenzen

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Der Weg zum schulinternen Lehrplan

Orientierung im Aufbau der neuen Handreichung

Klärung der didaktischen Ausrichtung und grundlegender Begriffe

Schaffung einer Verständigungsbasis für gemeinsame Absprachen

Absprachen aller weiteren Aktivitäten, die innerhalb der Fachkonferenzen erfolgen sollen

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Orientierung am Output

Mit der Generation der Kernlehrpläne findet ein Wechsel von der Inputorientierung zur Outputorientierung statt.

Es wird nicht mehr im Detail vorgeschrieben, was im Unterricht durchzunehmen ist, sondern was am Ende eines Lernabschnitts bei den Schülerinnen und Schülern an Wissen und Können erwartet wird.

Diese Erwartungen werden in Form von überprüfbaren Kompetenzerwartungen konkretisiert.

Welche Kompetenzen sollen bis zum Ende des Bildungsabschnitts erworben werden?Welcher Inhalt ist geeignet, um diese Kompetenzen zu entwickeln? Wie muss die dafür geeignete Lernsituation gestaltet sein?

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Obligatorik und Freiraum

Obligatorik:• deutliche Reduktion fachlicher Vorgaben• Festlegung von fachlichen Kompetenzen

Einbindung der Fachkonferenzen:• Überprüfbarkeit tatsächlich erreichter Ergebnisse• Rechenschaftslegung und Verantwortung

Freiraum: • Gestaltungsspielraum bei der didaktischen und methodischen Umsetzung

der Vorgaben

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Kompetenzerwartungen

• Kompetenzen sind immer wissensbasiert.

• F. E. Weinert hat 2001 die heute in Deutschland meistzitierte Variante einer Definition von Kompetenzen formuliert. Danach sind Kompetenzen

„die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können“

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Aufgaben der Fachkonferenz

Die Aufgaben der Fachkonferenz sind im Schulgesetz § 70 (3 und 4) festgelegt:

(3) Die Fachkonferenz berät über alle das Fach oder die Fachrichtung betreffenden Angelegenheiten einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Sie trägt Verantwortung für die schulinterne Qualitätssicherung und -entwicklung der fachlichen Arbeit und berät über Ziele, Arbeitspläne, Evaluationsmaßnahmen und -ergebnisse und Rechenschaftslegung.

(4) Die Fachkonferenz entscheidet in ihrem Fach insbesondere über

1. Grundsätze zur fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit,

2. Grundsätze zur Leistungsbewertung,

3. Vorschläge an die Lehrerkonferenz zur Einführung von Lernmitteln.

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Aufgabe des schulinternen Lehrplans

Auf der Grundlage der Handreichung verfasst die Fachkonferenz einen schulinternen Lehrplan.

Dabei dient der schulinterne Lehrplan der fiktiven Schule, die im Lehrplannavigator exemplarisch angelegt wurde, als Orientierung.

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Der Weg der Erarbeitung

Erfassung und Beschreibung der Ausgangssituation im Fach an der Schule vor OrtZusammentragen von bewährten Unterrichtsvorhaben jeder/s Fachlehrerin/s Abgleich der Unterrichtsvorhaben mit allen Vorgaben der HandreichungVereinbarungen über

• die Zuordnung der Unterrichtsvorhaben und Kompetenzerwartungen zu den Jahrgangsstufen

• die Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

• die Grundsätze der Leistungsbewertung• die Lehr- und Lernmittel• fach- und unterrichts-übergreifende Fragen• Qualitätssicherung und Evaluation

Formulierung des schulinternen Lehrplans

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1. Erfassung und Beschreibung der Ausgangssituation im Fach

• Abgleich der Unterrichtsverteilung Sek. I vor Ort mit der Stundentafel im Schulgesetz

• Ressourcen– Personale Ressourcen

• Welche Lehrkräfte stehen mit wie viel Arbeitszeit zur Verfügung?• Wie hoch ist der Anteil fachfremden Unterrichts?

– Räumliche und mediale Ressourcen • Wie viele Fachräume mit welcher Ausstattung stehen zur Verfügung?

– Institutionelle Ressourcen • Welche Kooperationen mit anderen Institutionen bestehen?• Welche besonderen fachlichen Einrichtungen sind vorhanden (AG-

Bereich, Profilklasse)?

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2. Zusammentragen der Unterrichtsvorhaben

• Sichtung der Kompetenzerwartungen der Handreichung

• Sammlung von bewährten Unterrichtsvorhaben jeder/s Fachlehrerin/s, die geeignet erscheinen, die Vorgaben der Handreichung zu erfüllen

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Abgleich mit den Vorgaben der Handreichung

Alle fachlichen Schwerpunkte müssen durch die gesammelten Unterrichtsvorhaben abgedeckt sein!

Alle Kompetenzerwartungen müssen im schulinternen Lehrplan aufgegriffen werden!

„Blinde Flecken“, also noch nicht in den schulinternen Lehrplan eingearbeitete Vorgaben, werden gefüllt.

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4. Weitere Vereinbarungen und Festlegungen der Fachkonferenz

• Grundsätze der fachmethodischen und fachdidaktischen Arbeit

• Grundsätze der Leistungsbewertung und Leistungsrückmeldung

• Lehr- und Lernmittel

• Entscheidungen zu fach- und unterrichts-übergreifenden Fragen

• Qualitätssicherung und Evaluation

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5. Formulierung des Haus-Curriculums

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Evaluation

• regelmäßige Evaluation der getroffenen Vereinbarungen (z.B. jährlich in einer Fachkonferenz)

– Sind die angestrebten Kompetenzen mit den Unterrichtsvorhaben erreichbar?

– Ist der kontinuierliche Aufbau von Fachkompetenzen (bezogen auf Fachbegriffe, Fachmethoden, Fähigkeiten und Fertigkeiten) abgesichert?

– Sind Jahrgänge unterrichtlich überfrachtet oder unterfordert?

– Bleiben im Curriculum ausreichend Freiräume?

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als zentrales Steuerungsprinzip

und didaktisches Prinzip

Denken vom Ergebnis her:

Kompetenzorientierung -