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Positionspapier des Weltverbandes Deutscher Auslandsschulen zu den Reformansätzen für die Deutschen Auslandsschulen 25. März 2011

Positionspapier des Weltverbandes Deutscher ...€¦ · Verabschiedung vorlegt werden soll. Ferner hat Frau Staatsministerin Pieper im Gespräch mit dem WDA am 11.11.2010die Einbeziehung

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Positionspapier des Weltverbandes Deutscher Auslandsschulen zu den Reformansätzen für die Deutschen Auslandsschulen 25. März 2011

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1. Einleitung Mit den Stellungnahmen des Generalsekretärs der KMK, Herrn Prof. Thieß (siehe Download), der Staats-ministerin im Auswärtigen Amt, Frau Pieper (siehe Download), und des Leiters der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, Herrn Lauer (siehe Download), wurde eine zentrale Forderung des WDA erfüllt: Die Schulen wurden direkt über die Entwicklungen informiert und gleichzeitig in eine wünschenswerte öffentliche Debatte zwischen Kultusministerkonferenz und Auswärtigem Amt einbezogen, die nicht nur die finanzpolitische Dimension sondern auch die bildungspolitische Dimension der aktuellen Entwicklungen unterstreicht. Zuvor hatte der WDA am 17.01.2011 vor dem Unterausschuss als Sachverständiger neben dem Auswärtigen Amt seine Stellungnahme zu den aktuellen und zukünftigen Entwicklungen abgegeben und die deutliche Rückmeldung bekommen, dass der gemeinsame Einsatz der Schulträger Wirkung zeigt und die Anliegen ernst genommen werden. Die Sitzung unterstrich noch einmal die Unterstützung der Deutschen Auslandsschulen durch den Unterausschuss in den vergangenen Monaten. Damit ist sichergestellt, dass der weitere Reformprozess überparteilich beaufsichtigt wird, da das Reformkonzept dem Unterausschuss vor der Verabschiedung vorlegt werden soll. Ferner hat Frau Staatsministerin Pieper im Gespräch mit dem WDA am 11.11.2010die Einbeziehung der Schulträger in Aussicht gestellt und dies dann auch am 05.01. mit der ersten Runde der Expertengespräche umgesetzt. Die Expertengespräche sollen nun weiter durchgeführt werden, langfristig jährlich. Dies ist ein wichtiger Erfolg für die Schulträger. Es gilt nun diese neue Qualität der Debatte zu verstetigen und den konstruktiven Austausch zu

vertiefen. Diese Debatte ist dabei nicht nur eine Debatte zwischen den Schulen und den Fördernden Stellen, sondern auch und insbesondere zwischen Bund und Ländern. Sie berührt sowohl die Art der Abschlüsse (Abitur oder gemischtsprachiges International Baccalaureat) als auch deren finanzielle Förderung.Nur bei einer Synthese der deutlich gewordenen unterschiedlichen Ansätze wird es zu vermeiden sein, dass dieser Konflikt von Bund und Ländern auf dem Rücken der Schulen ausgetragen wird. Dabei haben die Diskussionen seit der Vorstellung des Reformkonzeptes anlässlich des Weltkongresses in Shanghai 2010 gezeigt, dass die Komplexität der Problematik hoch ist und die Beantwortung von Fragen neue Fragen erzeugt hat. Entsprechend müssen die Lösungen die vielfältigen, komplexen Verknüpfungen berücksichtigen, um wirklich zu der angestrebten Verbesserung des Systems zu gelangen.Voraussetzung für Letzteres ist, dass die unterschiedlichen Sichtweisen der Betroffenen durch Partizipation in den Veränderungsprozess aufgenommen und die Betroffenen zu Partnern gemacht werden. Die offenen Briefe der letzten Wochen sind hier der richtige Schritt die notwendige Transparenz und das Vertrauen zu schaffen, damit überhaupt ein konstruktiver Austausch stattfinden kann. Mit dem vorliegenden Positionspapier, dass das alternative Reformkonzept des WDA vom 10.09.2010 ergänzt und vertieft, unterstreicht der Weltverband Deutscher Auslandsschulen, dass er sich weiterhin für Partizipation und Transparenz einsetzt und diese auch weiterhin einfordern wird, damit gemeinsam mit allen Betroffenen Lösungen gefunden werden können.

Detlef Ernst Vorstandsvorsitzender

Andreas Rüsch Schatzmeister

Klaus Kundrat Vorstand

Martina Spann Stellv. Vorsitzende

Klaus-Dieter Klein Vorstand

Rudolf Kumbolder Schriftführer

Peter Raute Vorstand

Thilo Klingebiel Geschäftsstellenleiter

Bettina Wehrle Stellv. Geschäftsstellenleiter

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Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ................................................................................................................................................................ - 2 -

Inhaltsverzeichnis ..................................................................................................................................................... - 3 -

2. Das Wissen liegt bei den Schulen ................................................................................................................ - 4 -

3. Der Autonomiegrad Deutscher Auslandsschulen ist vorbildlich .................................................... - 4 -

4. Eine Dachmarke für die Partnerschaft ........................................................................................................ - 5 -

5. Unsichere Förderung senkt die Kreditfähigkeit ...................................................................................... - 6 -

6. Privatisierung nicht auf Kosten der Gemeinnützig keit ........................................................................ - 6 -

7. Für ein sinnvolles Controlling der Bildungsausga ben des Bundes brauchen die Deutschen Auslandsschulen einen eigenen Haushaltstitel .......................................................................................... - 8 -

8. Die Leistungs- und Fördervereinbarung als Basis einer verlässlichen Public-Private-Partnership .................................................................................................................................................................. - 9 -

9. Die Budgetierung wird die Anzahl der ADLK und da mit die Qualität absenken ....................... - 9 -

10. Die Budgetierung erhöht die Finanzierungssicher heit nicht ........................................................- 10 -

11. Personelle Förderung für Finanzierungssicherhei t und Qualität ...............................................- 10 -

12. Mehr vermittelte Lehrkräfte durch Steigerung de r Effizienz .........................................................- 12 -

13. Freiheit am Markt: Abschlussentscheidung freige ben ...................................................................- 13 -

14. Versorgungszuschlag – ein immer noch akutes Pro blem bei Auslandsdienstlehrkräften UND Ortslehrkräften ..............................................................................................................................................- 15 -

15. Nur vorläufige Entscheidungen sind nicht zustim mungsfähig ...................................................- 16 -

16. Kurzübersicht ....................................................................................................................................................- 16 -

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2. Das Wissen liegt bei den Schulen Das Reformkonzept der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen und dem Auswärtigem Amt ist eine wichtige Initiative, die die Schulträger ausdrücklich würdigen.Das Reformkonzept nennt jedoch nur Ausgangspunkte (vgl. Schreiben vom 28.02.2011, S.2) die ausschließlich bei den fördernden Stellen bzw. in Deutschland verortet sind. Dies zeigt, dass der Handlungsbedarf für Reformen vorwiegend aus zentraler Verwaltungssicht betrachtet wird. Die kritischen Erfolgsfaktoren aus der Sicht der Schulen, um vor Ort Schule machen zu können, werden nur ungenügend berücksichtigt. Damit wird das Reformkonzept von ZfA und Auswärtigem Amt seinem Anspruch eine Reform „aus einem Guss“ zu sein nicht gerecht, da es nicht alle notwendigen Voraussetzungen für Reformen mit einbezieht. Nur die Berücksichtigung des Wissens der Schulen über die lokalen Bedingungen in den Sitzländern kann jedoch eine Reform im Sinne der Qualität ausgewogen machen, da nur so die vielfältigen systemischen Auswirkungen einbezogen werden können.

3. Der Autonomiegrad Deutscher Auslandsschulen ist vorbildlich Deutsche Auslandsschulen werden privat getragen und öffentlich gefördert. In dieser Public Private Partnership beträgt der über Schulgelder erwirtschaftete Anteil der privaten gemeinnützigen Schulträger ca. 380 Mio. Euro1. Der Beitrag der gemeinnützigen Schulträger zur Auswärtigen Kultur und Bildungspolitik ist damit höher als der Gesamthaushalt des Goethe-Instituts. 25% dieser Summe kommt von den global agierenden deutschen Firmen, die ihre Mitarbeiter ins Ausland entsenden und meist für die Schulgebühren aufkommen. 75% dieser Summe kommt aber direkt von den Eltern der ca. 60000 Schüler aus den Sitzländern, die dieses Geld in dem Vertrauen an die Qualität und Verlässlichkeit der Deutschen Auslandsschulen, teilweise unter großen persönlichen Opfern, aufbringen. Mit den Schulgeldern werden drei Viertel der Lehrkräfte direkt von den Schulträgern bezahlt und im Durchschnitt 90% der Schulhaushalte gedeckt. Damit erreichen die Schulträger einen Autonomiegrad der beispielhaft im Vergleich zu den Autonomiebestrebungen von Schulen im Inland ist. Dort empfiehlt der Aktionsrat Bildung

1 iMove (2010): Die wirtschaftliche Bedeutung deutscher Bildungsexporte, Bonn, http://bit.ly/imove_bildungsexporte

Das Konzept der Bürgerschule Der AKTIONSRAT BILDUNG hebt in seinem Jahresbericht 2010 das Konzept der Bürgerschule hervor: „Ein interessanter politischer Vorschlag (...) ist das Konzept der so genannten „Bürgerschule“, das der Paritätische Wohlfahrtsverband in Berlin entwickelt hat. In dem Konzept ist ein System angelegt, das staatliche Finanzierung mit nichtstaatlicher Trägerschaft, höherer Schulautonomie und Wahlfreiheit der Eltern verbindet. (...) Gemäß dem Vorschlag würden öffentlich- oder privatrechtliche Stiftungen und gemeinnützige Organisationsstrukturen die Trägerschaft der Bürgerschulen übernehmen. Dabei wird diesen Schulen weitgehende Autonomie eingeräumt. Zu den Verantwortungsbereichen, die vollständig oder teilweise auf die einzelnen Schulen übertragen werden sollen, gehören Budgetplanung, Sachmittelbewirtschaftung, Personal-verantwortung, Besoldung und Unterrichtsgestaltung.“ Quelle: http://bit.ly/Aktionsrat_Bildung_2010, S.85

Die Anforderungen des Bundes-rechungshofes sind nicht bekannt Bis zu diesem Zeitpunkt sind die genauen Inhalte und damit auch die Forderungen des Bundesrechnungshofes nicht öffentlich bekannt. Der WDA hat schon im Herbst 2010 sowohl Anfragen an die ZfA als auch an das Auswärtige Amt gerichtet. Die Rückmeldungen des Bundesrechungshofes, die Grundlage für das Reformkonzept sein sollen, wurden jedoch nicht öffentlich gemacht. Auch die Anfragen von Abgeordneten des Bundestages und des Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik wurden bisher nicht beantwortet. Damit ist durch die Schulträger und die Politik nicht überprüfbar, welche Implikationen diese Rückmeldungen des Bundesrechungshofes haben. Darüber hinaus haben die Schulträger keine Möglichkeit sich mit den Vorgaben des Bundesrechungshofes auseinanderzusetzen und sind damit auch von der Suche nach alternativen Lösungen ausgeschlossen.

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in seinem Jahresgutachten 2010 „Bildungsautonomie: Zwischen Regulierungund Eigenverantwortung“ das Modell des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Berlin, die so genannte „Bürgerschule“ (vgl. Kasten S.4 unten). Dabei ist festzuhalten, dass der finanzielle Eigenanteil der Träger Deutscher Auslandsschulen weit über jedem Anteil von freien Schulträgern im Inland liegt (vgl. S. 7, Abs. 2). Deswegen muss vielmehr gefragt werden, ob der Regulierungsanspruch der Fördernden Stellen überhaupt noch verhältnismäßig zum Umfang der Förderung ist. Der Eigenanteil der Schulträger ist also das Fundament für die Qualität der Deutschen

Auslandsschulen. Denn Schule machen ist mehr als nur die anteilige Förderung des Bundes. Kindergärten, Grundschulen, Orchester, oder auch ein Sommerfest werden nur durch das gemeinnützige, ehrenamtliche Engagement der Schulträger und das überdurchschnittliche Engagement der Mitarbeiter ermöglicht. Ein herausragendes Ergebnis: rund 2500 Schüler machen jedes Jahr Abitur. Das ist eine Vermittlung von Bildung, die weit über einen Sprachkurs hinausgeht und in besonderem Maße nachhaltig an Deutschland bindet.

4. Eine Dachmarke für die Partnerschaft Mit seinem aktuellen Brief hat die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen nochmals um die Verwendung der neuen Dachmarke „Deutsche Auslandsschulen International“ samt Logo gebeten. Sie soll dazu dienen, die Marke „Deutsche Auslandsschule“ wahrnehmbarer zu machen und damit auch besser im Wettbewerb zu positionieren. Ein unbestritten wichtiges Unterfangen. Durch eine Dachmarke werden die Schulen auch in der Politik sichtbarer. Die grundlegende Problematik hat sich allerdings nicht verändert. So wurde das Projekt Dachmarke den im WDA organisierten Schulträgern erstmalig im Rahmen der Mitgliederversammlung 2009 in Berlin vorgestellt ohne das diese im Vorfeld daran beteiligt gewesen wären. Im Rahmen des Weltkongresses in Shanghai wurde dann der WDA aufgefordert seine Zustimmung zu dieser Dachmarke zu geben. Diese Zustimmung wurde nicht erteilt, da die Einführung einer Dachmarke eine eingehende Diskussion mit den Schulträgern erforderlich macht. Entsprechend hat der WDA seine Position in seinem alternativen Reformkonzept unter dem Punkt „Partnerschaft leben - Wandel braucht Partizipation“ und im Newsletter 2/11 deutlich gemacht: “Eine Dachmarke für die Deutschen Auslandsschulen muss die verantwortlichen öffentlichen Stellen und die privaten Schulträger sichtbar und nachvollziehbar zum Ausdruck bringen. Die Dachmarke muss das Wesen der Public Private Partnership widerspiegeln und ihr

Sinnbild sein.” (WDA-Reformkonzept, 10.09.2010, S.10f) Leider hat bis heute keine Diskussion zu diesem Thema stattgefunden und man versucht nun, ohne die aktive Beteiligung der Schulträger, vollendete Tatsachen zu schaffen. Die Dachmarke

ist deswegen keine Dachmarke, die die Partnerschaft im Sinne einer gemeinsamen Identität (Corporate Identity) zum Ausdruck bringt, sondern sie ist in erster Linie eine Erweiterung des Logos der ZfA. Der WDA empfiehlt nun folgende Schritte: 1. Die durch die ZfA

vorgeschlagene Dachmarke (Logo) wird durch das Motto „Privat getragen. Öffentlich gefördert.“ ergänzt. Durch dieses Motto wird die gemeinsame Partnerschaft zum Ausdruck gebracht. Bei allen Projekten an denen Deutsche Auslandsschulen beteiligt sind (z.B. Excellenz Initiative, PASCH) wird somit deutlich gemacht, dass diese Projekte erst auf der Grundlage einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft möglich sind.

2. Im zweiten Schritt sollte auf der Basis des Mottos die Identität dieser Partnerschaft in einem gemeinsamen Leitbild neu definiert werden. Hier müssen die vielfältigen Rückmeldungen der Schulen aufgenommen werden, um zu gewährleisten, dass sich diese in der Dachmarke/Logo wiederfinden. Eine Weiterentwicklung der Dachmarke/Logo darf nicht ausgeschlossen werden.

Abbildung 1 Dachmarke mit Motto nach WDA

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5. Unsichere Förderung senkt die Kreditfähigkeit Die im Reformkonzept erwähnte Kreditfinanzierung wurde wesentlich durch den WDA mit initiiert. Kredite können eine wichtige Komponente für die Finanzierung einer Deutschen Auslandsschule sein, können jedoch die Förderung nicht ersetzen und sind sogar nur bei einer sicheren Förderung möglich. Durch die aktuellen Kürzungen bei der Schulbeihilfe sind viele Schulen dazu gezwungen Ihre Rücklagen zu verwenden, wodurch Ihre Kreditwürdigkeit sinkt. Aufgrund der subsidiären also nachrangigen Natur der finanziellen Förderung wird diese auch in Zukunft nicht sicher sein. Die Verlässlichkeit

der Fördergelder beeinflusst damit direkt die Kreditwürdigkeit, wodurch sich Teile des Reformkonzeptes direkt entgegenstehen. Der WDA empfiehlt zu prüfen, inwiefern der Bund Sicherheiten übernehmen kann, um dadurch die Voraussetzung für eine Kreditvergabe zu verbessern. Letztendlich sind aber Kredite aus der Sicht des WDA nicht geeignet das strukturelle Defizit in der Finanzierung der Deutschen Auslandsschulen zu schließen. Dies ist ein wesentliches Beispiel, dass die Teile der Reform nicht miteinander harmonieren und die Reform deswegen nicht aus einem Guss ist.

6. Privatisierung nicht auf Kosten der Gemeinnützig keitFrau Staatsministerin Pieper hat in Ihrem Brief vom 18.02 ausdrücklich klargestellt, „dass eine Beteiligung von Privatschulanbietern überhaupt nur dann in Betracht gezogen wird, wenn sich an einem wichtigen Standort trotz intensiven Bemühens kein klassischer Schulverein bildet.“ Diese Klarstellung war nötig geworden, nach dem die Financial Times Deutschland (http://bit.ly/Financial_Times_22112010) unter Berufung auf das Auswärtige Amt und den Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP) vermeldete, dass die Deutschen Auslandschulen privat betrieben werden sollten und bereits Gespräche geführt worden seien. Dies führte zu Protesten der KMK, der GEW und natürlich auch des WDA, der nicht über die bereits zu diesem Zeitpunkt erfolgten Gespräche mit Privatschulanbietern informiert worden war. Der WDA stellte in der Folge, auch bei der Anfrage der F.A.Z, klar, dass die Deutschen Auslandsschulen bereits privat getragen werden: Allerdings gemeinnützig und ohne Gewinnorientierung In den weiteren Gesprächen mit den Fördernden Stellen wurde ferner durch den WDA festgestellt: - die gemeinnützigen Träger der Auslandsschulen müssen einem gewinnorientierten Betrieb ihrer Schule zustimmen, worauf das Auswärtige Amt klarstellte, dass es keine „feindlichen Übernahmen“ geben werde - gewinnorientierte Anbieter müssen ein höheres Schulgeld fordern, um ihre höheren Kosten bei gleichem Angebot und niedrigerer Förderung (Ziel des Auswärtigen Amtes) finanzieren und gleichzeitig Gewinn machen zu können. Dies hängt damit zusammen, dass hier keine kostensparende ehrenamtliche Mitarbeit stattfinden wird. Insgesamt wird dies zur Verteuerung der Deutschen Auslandsschulen beitragen und zur strukturellen Veränderung

deutscher Auslandsschulen von Bildungseliten zu Geldeliten führen. Dies stimmt nicht mit den Zielen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) überein, die den Begegnungscharakter betont. Grundsätzlich ist aber zu kritisieren, dass das Konzept der Zulassung von gewinnorientierten Trägern nicht schlüssig ist, da die kritischen Erfolgsfaktoren, die für die gemeinnützigen Schulträger gelten auch für gewinnorientierte Privatschulanbieter gelten:

• Klärung von Haftungsfragen z.B. durch vertragliche Bindung des Schulleiters an den Träger

• Sicherheit der Förderung • Flexibilität am Markt, um unter

Wettbewerbsbedingungen bestehen zu können

Nach den aktuellen Angaben des Auswärtigen Amtes werden gegenwärtig vier Schulen „kommerziell gemeinnützig“ betrieben (siehe Kasten oben), was widersprüchlich ist. Der Unterschied zwischen einem kommerziellen Betrieb und einem gemeinnützigen ist, dass Rücklagen von kommerziellen Trägern aus dem Betrieb als Gewinn entnommen werden können, während gemeinnützige Anbieter einen Überschuss in den gemeinnützigen Zweck investieren müssen. Tun sie dies nicht, verlieren

Kommerzielle Deutsche Auslandsschulen (nach Angaben des Auswärtigen Amtes ) 1. Neue Deutsche Schule, Alexandria 2. Deutsche Schule Beverly Hills, Kairo 3. Private Deutsche Schule, Kairo 4. Deutsche Schule Hurghada

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sie ihre Gemeinnützigkeit. Damit ist die Bezeichnung „kommerziell gemeinnützig“ nicht korrekt und es muss kritisch geprüft werden, ob diese Träger auch nur theoretisch zu einer Entnahme der Gewinne bei gleichzeitiger Förderung durch den Bund berechtigt sind. Letzteres würde die gemeinnützigen Träger benachteiligen. Diesen werden finanzielle Rücklagen auf die Förderung angerechnet, was das wirtschaftlich verantwortliche Handeln der privaten gemeinnützigen Schulträger verhindert. Gut wirtschaftende Schulträger werden für nachhaltiges Wirtschaften bestraft. In diesem Zusammenhang erscheint die Öffnung für gewinnorientierte Anbieter paradox. Darüber hinaus fordert der Verband Deutscher Privatschulverbände einen Finanzausgleich für Privatschulen in Deutschland in Höhe von ca. 80-85% der Gesamtschülerkosten an öffentlichen Schulen. Dem steht die Realität gegenüber, dass durchschnittlich 90% der Haushalte Deutscher Auslandsschulen durch die gemeinnützigen privaten Schulträger der deutschen Auslandsschulen aus Schulgeldern getragen werden. Damit stellt sich die Frage, wie durch eine gewinnorientierte Privatisierung der Auslandsschulen noch eine Effizienzsteigerung erreicht werden soll, wenn die Förderung schon weit unter der einer Privatschule im Inland liegt. Die gewollte Effizienzsteigerung durch kommerziellen Betrieb erscheint nicht möglich. Ermöglicht wird nur die Verteuerung der Schulen, die den Zielen der AKBP nicht mehr entspricht. Damit sind private gewinnorientierte Anbieter kein Allheilmittel, sondern es bleibt abzuwarten, ob überhaupt Unternehmen bereit sind das Risiko einer Schulgründung unter den aktuellen Förderungsbedingungen für Deutsche Auslandsschulen auf sich zu nehmen. Denn während im Inland eine verfassungsrechtlicher Anspruch auf die Förderung von Privatschulen gibt, besteht im Ausland dieser Anspruch nicht. Zusammen mit den weiter oben genannten Punkten macht dies aber auch deutlich, dass bei einer notwendigen Berücksichtigung der genannten kritischen Erfolgsfaktoren die gemeinnützigen Schulträger die verlässlichste, kostengünstigste und im Bezug auf die

Qualität sowie Schulkultur die beste Lösung sind. Auf der Grundlage der genannten Argumente muss bei jeder Zulassung von gewinnorientierten bzw. kommerziellen Privatschulanbietern die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass die bewährten gemeinnützigen Anbietern benachteiligt werden. Eine Förderung kommerziellen Anbieter, die dem Betrieb einer Deutschen Auslandsschule Profite entnehmen dürfen, wird durch den WDA abgelehnt. Um dies sicherzustellen sollte der WDA direkt an den Gesprächen beteiligt werden, in denen die Zulassungskriterien für Privatschulanbieter gemeinsam festgelegt werden. Nachdem der WDA diese Forderung gegenüber dem Auswärtigen Amt letztmalig bei der Europatagung vorgebracht hat, begrüßt er es ausdrücklich als eine weitere vertrauensbildende Maßnahme, erstmalig zur nächsten Sitzung mit den Privatschulanbietern durch das Auswärtige Amt eingeladen worden zu sein.

Beste Ergebnisse bei freier Trägerschaft

und öffentlicher Finanzierung

Der AKTIONSRAT BILDUNG weist in seinem Jahresbericht 2010 auf die Zusammenhänge zwischen privater Trägerschaft und öffentlicher Finanzierung hin: „Umfassende Analysen der internationalen Vergleichsstudien – seien es TIMSS oder die verschiedenen PISA-Studien – belegen eindeutig und wiederholt, dass Schulsysteme, die mehr Schulen in nichtöffentlicher Trägerschaft haben, bessere Schülerleistungen erzielen (vgl. etwa Wößmann 2009; Wößmann u. a. 2009). Demgegenüber belegen die Ergebnisse auf der Seite der Finanzierung, dass öffentliche Finanzierung zu besseren Ergebnissen führt. Dies gilt ganz besonders, wenn sie privat geleitete Schulen finanziert (vgl. Wößmann 2009): (...) Länder, die relativ hohe Anteile privater Schulträgerschaft mit relativ hohen Anteilen staatlicher Finanzierung verbinden, schneiden am besten ab, (...).“ Quelle: http://bit.ly/Aktionsrat_Bildung_2010 , S.78 Die privat getragenen und öffentlich geförderten Deutsche Auslandsschulen schaffen es zu rund 60 Prozent in nationalen Vergleichen unter die besten fünf ihres Landes zu kommen. Dies stimmt mit den oben dargestellten Ergebnissen überein und spricht für die Notwendigkeit einer weiterhin verlässlichen bzw. ausgebauten Förderung der Deutschen Auslandsschulen, will man diese exzellente Qualität erhalten.

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7. Für ein sinnvolles Controlling der Bildungsausga ben des Bundes brauchen die Deutschen Auslandsschulen einen eigene n Haushaltstitel

Das Konzept der ZfA und des Auswärtigen Amtes soll die Förderung der 140 Deutschen Auslandsschulen reformieren. Deswegen muss für eine richtige Lösung nicht die Höhe des gesamten Schulfonds diskutiert werden, sondern der Teil des Schulfonds, der den Deutschen Auslandschulen zufließt. Auch wenn das Auswärtige Amt über 200 Mio. für den Schulfonds ausweist kommen diese nicht in Ihrer Gesamtheit den 140 Deutschen Auslandsschulen und Ihren Abschlüssen zu Gute. Entsprechend fordert der WDA die Mittel für die 140 Deutschen Auslandsschulen in einem

eigenen Titel „Förderung der Deutschen Auslandsschulen“ innerhalb des Schulfonds darzustellen und hier alle betreffenden Mittel zusammenzufassen. Diese Maßnahme ermöglicht es, die tatsächliche Förderung der Deutschen Auslandsschulen und Ihrer Abschlüsse explizit darstellen zu können und auch zukünftig zu kontrollieren. Dabei ist insbesondere darzustellen, wie viele Auslandsdienstlehrkräfte von der Gesamtzahl der im Bundeshaushalt angegebenen vermittelten Lehrkräfte an Deutschen Auslandsschulen arbeiten.

Schulfonds 2010 Prozentuale Verteilung Titel 0504 Titelgruppe 02

€197.292.000 (Soll, Jahresabschluss 2010 noch nicht veröffentlicht)

2,9%

64,4%

21,2%

5,0%

0,4%

6,0%0,2%

427 29-024

429 21-024687 26-024

687 27-024

687 21-024

687 22-024

687 23-024

Im Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt) des Bundeshaushaltes wird unter dem Titel 0504 in der Titelgruppe 02 die „Förderung des deutschen Schulwesens im Ausland und der internationalen Zusammenarbeit im Schulbereich (Schulfonds)“ geführt. Die Gesamtsumme verteilt sich auf 7 Positionen (siehe Grafik). Die Zuordnung der Einzelpositionen auf die geförderten schulischen Einrichtungen ist nicht eindeutig möglich. Unter ID 687 21-024 sind die Gesamtaufwendungen für die ADLK und BPLK aufgeführt, wo die Lehrkräfte eingesetzt werden, ist nicht ersichtlich. Unter „Zuwendungen an Schulen im Ausland“ werden die Sprachbeihilfe für Sprachbeihilfeschulen und die Schulbeihilfe, die für Ortslehrkräfte und Betriebskosten an die Auslandsschulen ausgezahlt wird, zusammengefasst. Quelle: http://www.bundesfinanzministerium.de/bundeshaushalt2010/pdf/epl05/s0504102.pdf

687 26-024 Zuschuss an das Sekretariat der

Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder für den Pädagogischen Austauschdienst

– Beratungsstelle für Gruppenreisen ausländischer Schüler

(€806.000)

687 23-024 Beiträge zu laufenden

Kosten Europäischer Schulen

(€9.775.000)

687 22-024 Zuwendungen an Schulen

im Ausland

(€41.813.000)

687 21-024 Aufwendungen für

Auslandsdienstlehrkräfte und Programmlehrkräfte

(€126.987.000)

427 29-024 Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen,

Sonstige Beschäftigungsentgelte (auch Auszubildende) sowie

Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich Tätige

(€5.668.000)

429 21-024 Nicht aufteilbare

Personalkosten für Fachberaterinnen und

Fachberater für Deutsch und der Expertinnen und Experten

für Unterricht (€ 360.000)

687 27-024 Aus- und Fortbildung, Förderung der

internationalen Zusammenarbeit und sonstigen Ausgaben im

schulischen Bereich (€11.883.000)

„Schulbeihilfe“ Zuwendungen zu Betriebskosten (€33.224.000)

„Sprachbeihilfe“ Förderung des

Deutschunterrichts (€8.589.000)

unterteilt in

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8. Die Leistungs- und Fördervereinbarung als Basis einer verlässlichenPublic-Private-Partnership Um zum Kreis der geförderten und anerkannten Deutschen Auslandsschulen zu gehören sind die Schulträger verpflichtet so genannte Leistungs- und Fördervereinbarungen zu unterzeichnen. Hier verpflichten sich die Schulträger zur Einhaltung bestimmter Qualitätsstandards, zu Entwicklungszielen und schließlich dazu bestimmte Abschlüsse anzubieten, während die fördernden Stellen sich zur Förderung auf der Basis des Haushaltsrechts verpflichten. Der unterzeichnende Schulträger, vertreten durch seine ehrenamtlichen Vorstände, verpflichtet sich durch die Unterzeichnung nicht nur zur Einhaltung dieser Vereinbarung, sondern geht auch eine Verpflichtung gegenüber jedem Schüler und dessen Eltern ein, denen er eine langfristige Zusage für ein deutsches Bildungsziel gibt. Diese Zusage des Schulträgers an den Schüler, basierend auf der Vereinbarung mit den Fördernden Stellen, ist maßgeblich und muss zunächst bei jeder Veränderung der Förderung betrachtet werden. Dabei sieht der WDA die entsprechenden Leistungs- und Fördervereinbarungen als bindend

für beide Seiten an, die dieÖffentlich-Private-Partnerschaft definieren und ihre selbstverständliche Basis sind. Bei einer politisch gewollten Veränderung der Förderung sind Übergangsregelungen bezogen auf die individuelle Leistungs- und Fördervereinbarung unumgänglich. Dies gilt sowohl für die Änderung der Höhe der Förderung als auch für die Veränderung von Abschlusspräferenzen (GIB

oder DIAP). Insbesondere gilt dies jedoch, wenn bei gleichbleibendem Schulfonds neue Schulen gegründet oder neue globale Entwicklungs-schwerpunkte gesetzt werden sollen. Durch neue Leistungs-

und Fördervereinbarungen mit neuen Schulen dürfen schon geschlossene Leistungs- und Fördervereinbarungen nicht verletzt werden. Schließlich sollte eine grundlegende Standardisierung der Leistungs- und Fördervereinbarung angestrebt werden, damit gewährleistet ist, dass alle Schulen auf der Grundlage eines gesetzten Rahmens behandelt werden.

9. Die Budgetierung wird die Anzahl der ADLK und da mit die Qualität absenken Das Reformkonzept von ZfA und Auswärtigem Amt sieht gegenwärtig vor, dass ca. 900 Lehrkräfte garantiert werden. So genannte „Ergänzungslehrkräfte“, also Lehrer, die über die garantierte Zahl hinausgehen, sollen budgetiert werden. Nach dem Reformkonzept von ZfA und AA wird das Budget für einen verbeamteten Lehrer (Auslandsdienstlehrkraft, ADLK) nach dem deutschen Gehalt bemessen werden (60000-80000€, vgl. Reformkonzept ZfA/AA, 06.05.2010, Folie 17). Das entspricht nicht den realen Kosten für eine ADLK von im Durchschnitt rund 96000€ bzw. den 110000€, die von den Fördernden Stellen während der Europatagung am 25.02.2011 genannt wurden. Die Differenz, die also bis zu 50000 Euro pro vermittelte Lehrkraft betragen kann, muss durch die Schulträger gedeckt werden. Genau hier wird deutlich, dass die Mittel für die Deutschen Auslandsschulen nicht ausreichend sind und das Auswärtige Amt diese Unterdeckung an die Schulträger weitergibt. Um so höher beispielsweise die Kosten für die garantierten ADLK ansteigen, um so weniger Mittel werden für eine Budgetierung bereitstehen.

Um die gleiche Anzahl an Lehrkräften wie bisher beschäftigen zu können, werden die Schulträger dazu gezwungen sein, Ortslehrkräfte einzustellen, nur weil sie weniger kosten. Es handelt sich also nicht um eine 1 zu 1-Budgetierung, die die bisherige Anzahl an Auslandsdienstlehrkräften erhalten würde. Im Gegenteil: als Folge der Budgetierung würde die Anzahl der Auslandsdienstlehrkräfte insgesamt abgesenkt werden. Dies bestätigt auch die ZfA mit ihrem aktuellen Brief „Es ist klar, dass durch die teureren ADLK das künftige Budget bei einzelnen Schulen nicht immer ohne zusätzliche Geldmittel/Schulgelderhöhungen ausreichen wird, wenn sie an der bisherigen ADLK-Zahl festhalten wollen. Alternative: Einstellung einer Ortslehrkraft anstelle der bisherigen ADLK“ (ZfA, 28.01.2011, S.4). Verschärft wird die Situation dadurch, dass einzügige Schulen nach dem derzeitigen Stand des Reformkonzeptes kein Budget erhalten sollen. Als Folge der Absenkung der Zahl der Auslandsdienstlehrkräfte wird die Qualität nicht mehr zu gewährleisten sein. Für die Anerkennung deutscher Abschlüsse mögen zusätzliche über die Pflichtzahl hinausgehende ADLK nicht erforderlich

Es mussnicht nur Verteilungsentscheidungen

geben, sondern Verteilungsgerechtigkeit.

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sein, wie die ZfA in Ihrem Schreiben vom 28.02.2011 mitteilt, für die Qualität des

Unterrichts waren sie es und werden sie es auch zukünftig sein.

10. Die Budgetierung erhöht die Finanzierungssicher heit nicht Die rückwirkenden Schulbeihilfekürzungen im letzten Jahr haben eines deutlich gemacht auch wenn sie zum Teil wieder rückgängig gemacht wurden: Die finanzielle Förderung ist weder sicher noch transparent und es gibt in diesem Punkt keine Verlässlichkeit für die Schulträger. Auch die im Reformkonzept geplante Budgetierung ändert an diesem Sachverhalt nichts. Das Budget wird, wie die Schulbeihilfe, erst nachträglich ausbezahlt werden. Damit müssen die Schulträger die Gehälter der budgetierten Lehrkräfte vorfinanzieren. Die ehrenamtlichen Vorstände haften hierfür persönlich. Ferner wird ein Budget auf der Grundlage des Haushaltsrecht und damit der vorhandenen Haushaltsmittel des Bundes ausgeschüttet werden, wodurch es wiederum zu Kürzungen wie bei der Schulbeihilfe kommen kann. Die geplante Budgetierung ist nicht konform zum Haushaltsrecht, und es ist fraglich, ob hier Möglichkeiten gefunden werden

können.

Die Budgetierung erhöht damit nicht die unternehmerische Freiheit der Schulen, sondern flexibilisiert den Mitteleinsatz des Auswärtigen Amtes. Die vorher an die beamteten Lehrkräfte als unabweisbare Kosten gebundenen Haushaltsmittel, werden nun frei an die Schulen verteilt. Damit sind Sie aber auch nicht mehr unabweisbar und können bzw. müssen je nach Haushaltslage des Bundes gekürzt werden, da es sich haushaltsrechtlich um eine subsidiäre also nachrangige Förderung handelt.Schließlich erhalten einzügige Schulen nach den gegenwärtigen Planungen überhaupt kein Budget und werden damit benachteiligt.Auf dieser Grundlage ist die Budgetierung nicht zustimmungsfähig für die Schulträger. Eines der wesentlichen Hauptziele einer Reform muss eine mittelfristige Planungssicherheit von mindestens drei Jahren sein.

11. Personelle Förderung für Finanzierungssicherhei t und Qualität Die derzeit einzig umsetzbare Form der mittelfristigen Finanzierungssicherheit ist die personelle Förderung, also die Entsendung von verbeamteten Lehrern, den so genannten Auslandsdienstlehrkräften. Drei Gründe sprechen für die personelle Förderung:

- Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK) werden im Voraus bewilligt

- Auslandsdienstlehrkräfte werden für mindestens drei Jahre vermittelt

- die Gehälter der ADLK sind unabweisbar gebunden, womit eine Kürzung der Mittel weniger wahrscheinlich ist

Die Auslandsdienstlehrkräfte sind damit schon jetzt die Grundlage für eine verlässliche Förderung und nicht zuletzt für die besondere Qualität der Deutschen Auslandsschulen. Und sie sind die Voraussetzung dafür, dass eine Deutsche Auslandsschule überhaupt anerkannt wird: Die Auslandsdienstlehrkräfte nehmen die Aufsichtspflicht des Staates wahr, und Sie sind die Basis für die Vergabe der Abschlüsse und die Wahrung hoheitlicher Aufgaben, die die KMK fordert. Diese Auslandsdienstlehrkräfte sind also die personifizierte Verpflichtung des Staates zur Erhaltung der Qualität an Deutschen Auslandsschulen.

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Deutsche Auslandsschulen: Partner oder Zuwendungsempfänger? „Ebensowenig wie die Bundesrepublik Deutschland verlangen kann, daß die im Ausland lebenden schulpflichtigen Kinder deutscher Staatsangehörigkeit der auf das Inland beschränkten Schulpflicht genügen, haben deutsche Staatsangehörige etwa einen Anspruch darauf, daß die Bundesregierung es ihnen durch finanzielle Zuschüsse ermöglicht, ihren Kindern auch im Ausland deutsche Bildungsmöglichkeiten zu bieten. Soweit daher im Ausland überhaupt deutsche Schulen bestehen, haben diese i.d.R. die Rechtsform von Privatschulen, und es ist eine Ermessensfrage des Auswärtigen Amtes als der zuständigen Bundesbehörde, ob und in welchem Umfang dem privaten Schulträger finanzielle Beihilfen aus Bundesmitteln gewährt werden.“ So heißt es im Handbuch des Deutschen Auslandsschulwesens (Kapitel 5.3.1.1, Version 2007). Die Förderung Deutsche Auslandsschulen durch den Bund, z.B. die Schulbeihilfe, werden nach dem Zuwendungsrecht und dem Prinzip der nachrangigen Förderung (Subsidiarität) geleistet. Der Bundesrechnungshof kontrolliert die Exekutive, in diesem Fall ZfA und AA, im Hinblick auf die rechtmäßige Vergabe von Haushaltsmitteln, die im jährlichen Haushaltsgesetz festgehalten werden. Für die Mittelvergabe an eine Deutsche Auslandsschule werden jährliche Zuwendungsverträge geschlossen, aus denen sich allerdings kein Rechtsanspruch ergibt. Die Planungssicherheit für die Schulen wird weiterhin dadurch erschwert, dass das Haushaltsjahr des Bundes zeitlich gegen das Schuljahr verschoben ist. Abbildung 2 (siehe unten) zeigt, dass die Mittel des Bundes erst nach Beendigung des Schuljahres bzw., im Fall von Teilvorauszahlungen im letzten Drittel des Schuljahres ausgeschüttet werden. Dadurch kann es, wie im letzten Jahr geschehen, zu Kürzungen kommen, die in Bezug auf das Schuljahr rückwirkend sind, da Sie sich auf ein vergangenes Schuljahr und Budget beziehen. Die Schulträger haften damit für die im Schulhaushalt eingeplanten Fördermittel, da sie diese vorfinanzieren. Gleichzeitig sind die Schulträger dazu gezwungen diese unsicheren Mittel in den Haushalt einzuplanen und – im Voraus - zu verwenden, da sie sie sonst nicht bewilligt bekommen. Dabei ist die Darstellung der Bedürftigkeit Voraussetzung für die Förderung. Auf der Basis des geltenden Haushaltsrechts würde auch das geplante Budget am Ende des Schuljahres ausbezahlt werden. Da auch das Budget eine Zuwendung nach dem Prinzip der nachrangigen Förderung ist, kann und muss es bei Haushaltsengpässen, z.B. durch eine Haushaltskonsolidierung, gekürzt werden. Zudem wird es ebenfalls in Bezug auf das Schuljahr rückwirkend ausbezahlt werden. Eine mittelfristige Förderungssicherheit, die öffentlich dargestellt Partnerschaft auch auf der Förderungsebene lebt, ist deswegen eine der Kernforderungen des WDA.

Abbildung 2 Verschiebung des Haushaltsjahres des Bundes und einer Deutschen Auslandsschule am Beispiel einer Herbstschule mit Schuljahresbeginn August

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12. Mehr vermittelte Lehrkräfte durch Steigerung de r Effizienz Wie beschrieben, ist die derzeit einzig umsetzbare Form der mittelfristigen Finanzierungssicherheit für die Schulträger die personelle Förderung, also die Entsendung von verbeamteten Lehrern, den so genannten Auslandsdienstlehrkräften. Diese Auslandsdienst-lehrkräfte sind allerdings auch die teuersten und die Kostenexplosion auf durchschnittlich 96000-110000€ ist einer der wesentlichen Gründe für das strukturelle Defizit in der Förderung der Deutschen Auslandsschulen. Deswegen sieht das Reformkonzept der Fördernden Stellen ein Budget vor, dass nicht für die Finanzierung der vorherigen Anzahl von Auslandsdienstlehrkräfte ausreicht (vgl. 9, S.9). Es soll also eine Kosteneinsparung für die Fördernden Stellen erreicht werden, indem die Schulträger die Finanzierungslücke decken sollen. Ziel muss es sein, die Lücke von bis zu 50000€ zwischen dem Budget für eine Auslandsdienstlehrkraft und den wahren Kosten zu versachlichen, begründet festzulegen und auf ein möglichst geringes Maß zu verringern. Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen ist bereit alle Möglichkeiten für Effizienzsteigerungen zu prüfen, insbesondere die, die sich aus der Kenntnis des lokalen Marktes ergeben und deswegen vom Schulträger kontrollierbarer sind, als für die Fördernden Stellen (z.B. Mieten, Schulgebühren). Dabei muss es das Ziel sein nicht die Art der Lehrer (Wahlfreiheit zwischen Ortslehrkraft oder Auslandsdienstlehrkraft) sondern die Lohnnebenkosten und sonstige Kosten zu betrachten, zu liberalisieren und durch den Markt regeln zu lassen. Das zentrale Ziel muss es sein, durch eine Kostenabsenkung bei den Auslandsdienstlehrkräften bei gleichem gegebenem Mitteleinsatz mehr Lehrkräfte dieses Typs entsenden zu können und damit die Qualität der Abschlüsse und die Förderungssicherheit für die Deutschen Auslandsschulen sichern zu können. Damit ist eine Auflösung der Schulbeihilfe dann sinnvoll, wenn sie möglichst umfassend direkt der personellen Förderung durch vermittelte Lehrkräfte (ADLK oder BPLK) zugute kommt. Gleichzeitig muss ein flexibler Fonds (auch Notfallfonds) erhalten bleiben, um

einerseits Notlagen bei Schulen ausgleichen zu können und andererseits finanzielle Unterstützung für Ortslehrkräfte leisten zu können, wenn dies aufgrund des lokalen Rechts oder aufgrund des Mangels an geeigneten vermittelten Lehrkräften notwendig erscheint. Die Konzentration aller Mittel auf die personelle Förderung könnte durch folgende Maßnahmen zusätzlich gestützt werden:

• klassische PPP-Finanzierungsmodelle für Bauvorhaben einführen (Bund/Schulträger-Baufirmen)

• Baufonds teilweise auflösen und in vermittelte Lehrer investieren

• mehr unternehmerisches Handeln der Schulträger zulassen (z.B. Abschlüsse entsprechend der Nachfrage am lokalen Markt, innovative Dienstleistungen, Rücklagen für Investitionen freistellen)

Da das Gesamtsystem von einer verlässlichen Lehrerversorgung und der Attraktivität des Auslandsdienstes abhängig ist, gilt es die Attraktivität des Auslandsdienstes für Lehrkräfte zu erhöhen. Hier ist die KMK aufgefordert insbesondere folgende Möglichkeiten zulassen:

• Beförderungen im Ausland sind im Inland gültig

• Verbeamtung im Ausland möglich (Lehrer wird beispielsweise vor seinem Auslandsdienst verbeamtet und kehrt nach drei Jahren in den Landesdienst zurück. Dies könnte auch zur Attraktivität des Lehramtes insgesamt beitragen)

• Referendariat im Ausland ermöglichen Unumgängliche Basis des Gesamtsystems der Förderung muss jedoch die Schaffung von Verteilungsgerechtigkeit durch folgende Punkte sein, die die Solidarität der Deutschen Auslandsschulen erhält und stärkt.

• eine grundlegend standardisierte Leistungs- und Fördervereinbarung

• jede Schule kann mit Hilfe einer einfachen Berechnung ihren Anspruch auf Lehrkräfte ermitteln

• Sonderregelungen sind definiert und folgen einem transparenten Verfahren

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13. Freiheit am Markt: Abschlussentscheidung freige ben Während man dem Schreiben von Herr Dr. Thieß, dem Generalsekretär der KMK, entnehmen kann, dass es den Ländern vor allem um die Förderung des Abiturs geht, stellt Herr Krawielicki, Auswärtiges Amt, die Förderung des gemischten International Baccalaureat aus der Sicht des Auswärtigen Amtes als wünschenswert dar. Damit wird deutlich, dass die Auseinandersetzung von Bund und Ländern über die Finanzierung und Förderung der Deutschen Auslandsschulen mit der Frage nach den Abschlüssen verknüpft wird über die offensichtlich Uneinigkeit besteht. Während das Auswärtige Amt das gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) als eine Möglichkeit der Liberalisierung des Marktes ansieht, wird gleichzeitig das ambitionierte Projekt „Zentralabitur“ vorangetrieben. Eine Auflösung dieses Widerspruchs ist nicht absehbar. Für das Reformkonzept bedeutet dies, dass die Länder zwar vorläufig eine bessere personelle Ausstattung der mehrzügigen Abiturschulen auf Ihre Fahnen schreiben, dies allerdings nur auf dem Rücken der GIB-Schulen durchsetzen konnten, für die sie sich nicht zuständig fühlen, weil es sich um keinen deutschen Abschluss handle. War es zunächst im Reformkonzept geplant allen GIB-Schulen vier vermittelte Lehrkräfte zu garantieren, so wurde dies nach der stärkeren Berücksichtigung der Mehrzügigkeit geändert: GIB-Schulenohne Sek 1 sollen nun nur noch eine ADLK in der Position des Schulleiters erhalten.Ein Kompromiss auf Kosten der GIB-Schulen, der bei der oben dargestellten unterschiedlichen Gewichtung dieses Abschlusses durch die Länder auf der einen und den Bund auf der anderen Seite eine besondere Bedeutung für die weiteren Gespräche über das Reformkonzept

haben wird. Grundsätzlich ist dabei zu beachten, dass sowohl die GIB-Schulen, die vier vermittelte Lehrkräfte erhalten sollen, als auch die, die nur eine Lehrkraft erhalten sollen, bei dieser Förderungshöhe am Markt des Standortes nicht mehr konkurrenzfähig sein werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es nach dem gegenwärtigen Stand des Reformkonzeptes kein Budget für die GIB-Schulen gibt. Damit droht der Verlust dieser über Jahre aufgebauten und etablierten Schulen (vgl. Kasten„GIB-Schule unter Druck). Hinzukommt, dass diese Schulen reklamieren, dass in den vergangenen Jahren Deutschen Auslandsschulen empfohlen wurde, dass GIB als Abschluss anzubieten. Anderen Deutschen Auslandsschulen wurde mit der Begründung der „Ressourcenknappheit“keine Genehmigung erteilt das Abitur anzubieten. Offen ist darüber hinaus, wie die Berufsschulen von den Einsparmaßnahmen betroffen sein werden. Für all diese Fälle müssen verlässliche Vergaberichtlinien durch die Fördernden Stellen erarbeitet werden, die einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft gerecht werden (vgl. 8., S.9). Auf der Grundlage dieser Argumente fordert der WDA die lokalen Marktvoraussetzungen als maßgeblich für die Förderung des Abschlusses im Sinne einer optimalen Förderung der deutschen Sprache am Standort und global anzunehmen. Wie bisher sollten Abitur und GIB so gefördert werden, dass die Schulen sich am lokalen Markt halten können und nicht zu teuer für Ihre angestrebte Zielgruppe werden. Die Entscheidung über die Art des Abschlusses sollte bei den Schulen liegen.

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GIB-Schulen unter Druck: Abschaffung der Richtzahle n für ADLK wird die Anzahl der Deutschen Auslandsschulen verringern Weltweit gibt es 28 Deutsche Auslandsschulen, die das gemischtsprachige Internationale Baccalaureat(GIB) anbieten. Davon bieten fünf Schulen das GIB mit Sek 1 an und 23 das GIB ohne Sek1. Das Reformkonzept sieht vor, dass GIB- Schulen mit Sek-I-Abschluss 1 (Schulleiter) + 3 ADLK erhalten sollen, GIB ohne Sek I 1 + 0. Die Absolventen dieser bilingualen Schulen erhalten einen international anerkannten Abschluss. Das GIB ist von der KMK auf der Basis eines offiziellen Abkommens mit der International Baccalaureat Organisation (IBO) anerkannt, weswegen der WDA hier die Zuständigkeit der KMK für die Förderung dieser Abschlüsse über eine ADLK (den Schulleiter) hinaus sieht. Zusätzliche ADLK mögen für die Abnahme der Prüfung nicht erforderlich sein, trotzdem müssen diese Deutschen Auslandsschulen jedoch die gleichen Qualitätsstandards wie andere Deutsche Auslandsschulen auch erfüllen. Auch Sie unterliegen den Anforderungen der Bund-Länder-Inspektion und dem Pädagogischen Qualitätsmanagement, um hier nur zwei zu nennen. Auch GIB- Schulen ohne Sek-I-Abschluss sind bilinguale Schulen mit einem erheblichen Anteil an Fachunterricht in Deutsch, und dies nicht erst in den letzten beiden Jahrgangsstufen, in dem das eigentliche GIB-Programm abläuft, sondern bereits an der Basis. Auf der Grundlage der gegenwärtig geplanten personellen Förderung halbiert sich die Gesamtzahl der ADLK, die an diesen Schultyp vermittelt werden (vgl. Abb. 4), wobei über die Hälfte der Schulen 3-7 ADLK (vgl. Abb. 3) verlieren. Da die Schulen überwiegend einzügig sind, erhalten sie nach dem gegenwärtigen Stand des Reformkonzepts auch kein Budget über das sie zusätzliche Lehrkräfte einkaufen könnten. DieGIB-Schulensind auf dieser Basis nicht mehr konkurrenzfähig und drohen dem Netzwerk Deutscher Auslandschulen verlorenzugehen. Betroffen wären hier sehr etablierte Schulen, die überwiegend seit Jahrzehnten als Leuchttürme für Deutschland scheinen. Die Deutsche Schule Conceptión leuchtet z.B. seit 1888.

Abbildung 4 Absenkung der Gesamtzahl der an GIB-Schulen vermittelten ADLK

Abbildung 3 Umfang der ADLK-Kürzungen bei aktuellen GIB-Schulen ohne Sek 1

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14. Versorgungszuschlag – ein immer noch akutes Pro blem bei Auslandsdienstlehrkräften UND Ortslehrkräften Am 15.12.2010 konnte zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder keine Einigung über die Frage nach der Finanzierung des Versorgungszuschlags erzielt werden. Die Ministerpräsidentenkonferenz teilte daraufhin mit, dass die Finanzierungsverantwortung für den Auslandsschuldienst „allein beim Bund“ läge. Ohne das gültige Rahmenstatut für die Tätigkeit deutscher Lehrkräfte im Ausland“ aufzukündigen, haben damit die Länder einseitig Ihre bisherige Zusage zur Förderung der Deutschen Auslandschulen aufgehoben. Seit dem 01.01.2011 fordern die Länder nun die Hälfte der Versorgungszuschläge bei neuen Beurlaubungen für Auslandsdienstlehrkräfte. Mit den bekannten Konsequenzen: Chaos bei der Verlängerung und Neubesetzung von Stellen Trotzdem Frau Staatsministerin Pieper am 18.02. zugesagt hat, dass das Auswärtige Amt die Lehreranzahl konstant halten wird, hat das Problem nichts von seiner Brisanz verloren. Diese Konstanz wird mit der Entscheidung erkauft, dass es bei Schulen im Aufbau keinen Aufwuchs der Lehrkräfte gibt. Lehrkräfte die natürlich schon für das kommende Schuljahr eingeplant sind. Darüber hinaus laufen bei vielen Schulen der Südhalbkugel, deren Schuljahr im Frühjahr beginnt schon die Personalplanungen für das Schuljahr 2012/2013. Da die Übernahme der Beiträge zum Versorgungszuschlag durch das Auswärtige Amt nur vorläufig ist, wird das Problem nun vor sich hergeschoben. Mit der Konsequenz, dass es keine Planungssicherheit für die Schulen gibt. Die Haltung des WDA ist klar: gegebene Zusagen müssen eingehalten werden. Nur so gibt es Planungssicherheit. Dies gilt für die Schulen die Lehrerstellen geplant, verlängern oder nach Weggang einer Lehrkraft ersetzen aber natürlich auch für Lehrkräfte die für den Aufbau der Schule schon zugesagt waren. Auch hier sind die Vereinbarungen mit den Schulen aus der Sicht des WDA maßgeblich. Schließlich muss immer noch befürchtet werden, dass der Schulfonds zukünftig mit einer Summe von 11 Mio. € aus der hälftigen Übernahme des Versorgungszuschlages für Auslands-dienstlehrkräfte durch den Bund belastet wird. Und dies obwohl das Problem seit 2008 bekannt ist.

Es kann hier also keinesfalls Entwarnung gegeben werden. Im Gegenteil hat sich die Lage dadurch verschärft, dass das Problem des Versorgungszuschlags auch auf die Ortslehrkräfte ausgeweitet hat ohne dass die letzten Schreiben von Bund, Ländern und ZfA dazu öffentlich Stellung nehmen. Für verbeamtete Lehrkräfte, die sich für den Auslandsdienst als Ortlehrkraft beurlauben lassen, wurde bisher auch der Versorgungszuschlag durch die Länder übernommen. Bis zum 01.01.2011. Nun sind nach Schätzungen der ZfA etwa 500 Ortslehrkräfte von der Neuregelung betroffen. Diese Ortslehrkräfte werden nun aufgefordert Ihren Versorgungszuschlag selbst zu tragen, auf Ihre Pensionsansprüche für die Zeit Ihrer Tätigkeit an einer anerkannten Deutschen Auslandschule zu verzichten oder die Kostenübernahme mit dem Schulträger auszuhandeln. Demnach fordern die Länder in unterschiedlicher Auslegung der Regelung 15-30% der individuellen Dienstbezüge, damit die Zeit an der Auslandsschule als ruhegehaltsfähig anerkannt wird. Nach dem gegenwärtigen Sachstand werden 15% in Berlin und 30% in Schleswig- Holstein, Nordrhein-Westfahlen und Baden-Württemberg erhoben. Nimmt man nur eine 15%ige Übernahme des Versorgungszuschlages für die Ortslehrkraft an, ist dies bei einem Grundgehalt von rund 3000 € eine Zusatzbelastung von ca. 450 € im Monat, also ca. 5400 € im Jahr. Bei angenommenen 500 Ortslehrkräften dieses Typs droht damit eine Belastung von weiteren 2,7 Mio. €. Bei der Forderung des vollen Versorgungszuschlages von 30% der individuellen Dienstbezüge würde sich die Summe auf 5,4 Mio. € erhöhen, die noch auf die Belastung von 11 Mio. € aus der hälftigen Übernahme des Versorgungszuschlages für Auslandsdienstlehrkräfte hinaus die Schulträger belasten würde. Diese Belastung wird von den Schulträgern nicht zu schultern sein. Ferner muss befürchtet werden, dass dadurch die Bewerberlage bei Ortslehrkräften verschärft wird, wenn nicht klar ist, wie und ob überhaupt Pensionsrückstellungen gebildet werden können oder müssen. So sind beispielsweise Schulen in Italien, Griechenland oder der iberischen Halbinsel sowieso für Ihre Ortslehrkräfte zu Einzahlungen in die in Pensionskasse des Sitzlandes verpflichtet. Diese und andere Detailfragen müssen durch die Fördernden Stellen geklärt werden.

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Das Problem des Versorgungszuschlags der Ortslehrkräfte macht darüber hinaus deutlich, dass es sich bei dem „Markt“ der Ortslehrkräfte um einen unvollständigen Markt handelt, der durch Pensions- und Beurlaubungsregelungen reguliert ist. Eine wie auch immer geartete Budgetierung funktioniert deswegen nur in Abhängigkeit der Förderung und kann die Probleme der Förderung deswegen nicht lösen. Damit wird deutlich, dass eine Lösung des Problems des Versorgungszuschlages alle

betroffenen Lehrkräfte mit einbeziehen muss, damit überhaupt eine Grundlage für ein eventuell mögliches System geschaffen ist, indem die Schulen eine freie Entscheidung über die Wahl Ihres Personals haben. Der WDA fordert, dass die Problematik der Ortslehrkräfte Teil der Diskussion um den Versorgungszuschlag wird und hier genauso wie bei den Auslandsdienstlehrkräften weiterhin die Pensionsrückstellungen sichergestellt werden.

15. Nur vorläufige Entscheidungen sind nicht zustim mungsfähig Auf dem Weltkongress Deutscher Auslandsschulen in Shanghai 2010 wurden durch die ZfA und das Auswärtige Amt Überlegungen zu einem Reformkonzept vorgestellt. Der Begriff „Überlegungen“ sollte dabei zeigen, dass es sich nicht um das abschließende Konzept handelt. Bis zum Schreiben der ZfA vom 28.02.2011 lag dieses Reformkonzept nur als „vertraulich“ gekennzeichnet im geschlossenen Bereich der Kongresswebsite vor und war damit für eine öffentliche Diskussion nicht zugänglich. Auch der neuste vorgestellte Stand zum Reformkonzept wird als „vorläufig“ bezeichnet. Beispiele für diese Vorläufigkeit sind zentrale Anpassungen der ADLK-Anzahl bei Mehrzügigkeit und die zu diesem Zeitpunkt völlig offene haushaltsrechtliche Umsetzung einer Budgetierung. Ferner weist das alternative Reformkonzept des WDA vom 10.09.2010 weitere bestehende Forderungen aus, die für eine Lösung der aktuellen Probleme wichtig erscheinen und weiter Berücksichtigung finden müssen. Beispiel:

• Einsatz der Lehrkraft nach Ermessen des Schulleiters (unabhängig von Vorgaben,

auch der Anzahl der Entlastungsstunden, ADLK-Einsatz unabhängig von Funktionsstellen).

• Ausbildung und Einsatzmöglichkeit der Lehrkraft und nicht der Status (ADLK, BPLK oder OLK) sind entscheidend

Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen fordert eine im Detail aktualisierte Version des Reformkonzeptes von ZfA und Auswärtigem Amt, welches öffentlich zugänglich gemacht wird, die Basis für weiteren Expertengespräche bildet und kontinuierlich angepasst wird. Nur so können die vielfältigen systemischen Auswirkungen abgeschätzt werden. Ein weiterer Entwurf des Reformkonzeptes, der dann unter Einbeziehung der Schulträger und der anderen betroffenen Gruppen erarbeitet wird, muss entsprechend der Entscheidung des Unterausschusses für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik vom 17.01. demselben Ausschuss vorgelegt werden. Damit ist gesichert, dass die wesentlichen Richtungsentscheidungen nicht auf Verwaltungsebene getroffen werden, sondern die überparteilichen Ziele der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik gewahrt bleiben.

16. Kurzübersicht

1. Nur die Berücksichtigung des Wissens der Schulen über die lokalen Bedingungen in den Sitzländern kann eine Reform im Sinne der Qualität ausgewogen machen, da nur so die vielfältigen systemischen Auswirkungen berücksichtigt werden können.

2. Die Autonomie und wirtschaftliche Eigenständigkeit der Deutschen

Auslandsschulen ist vorbildlich. Der finanzielle Eigenanteil der Träger Deutscher Auslandsschulen liegt weit über jedem Anteil von freien Schulträgern im Inland. Der Eigenanteil der Schulträger ist also das Fundament für die Qualität der Deutschen Auslandsschulen.

3. Die durch die ZfA vorgeschlagene Dachmarke soll zunächst durch

das Motto „Privat getragen. Öffentlich gefördert“ ergänzt werden. Im zweiten Schritt sollte auf der Basis des Mottos die Identität dieser Partnerschaft in einem gemeinsamen Leitbild neu definiert werden. Hier müssen die vielfältigen Rückmeldungen der Schulen aufgenommen werden, um zu gewährleisten, dass sich diese in der

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Dachmarke/Logo wiederfinden. Eine Weiterentwicklung der Dachmarke/Logo darf nicht ausgeschlossen werden.

4. Durch die aktuellen Kürzungen bei der Schulbeihilfe sind viele

Schulen dazu gezwungen Ihre Rücklagen zu verwenden, wodurch Ihre Kreditwürdigkeit sinkt. Der WDA empfiehlt zu prüfen, inwiefern der Bund Sicherheiten übernehmen kann, um dadurch die Voraussetzung für eine Kreditvergabe zu verbessern.

5. Der WDA sollte direkt an den Gesprächen mit Privatschulanbietern

beteiligt werden, in denen die Zulassungskriterien für Privatschulanbieter gemeinsam festgelegt werden. Bei jeder Zulassung von gewinnorientierten bzw. kommerziellen Privatschulanbietern muss die Möglichkeit ausgeschlossen werden, dass die bewährten gemeinnützigen Anbieter benachteiligt werden. Eine Förderung kommerzieller Anbieter, die dem Betrieb einer Deutschen Auslandsschule Profite entnehmen dürfen, wird durch den WDA abgelehnt.

6. Die Mittel für die 140 Deutschen Auslandsschulen müssen in einem

eigenen Titel „Förderung der Deutschen Auslandsschulen“ innerhalb des Schulfonds dargestellt werden. Diese Maßnahme ermöglicht es, die tatsächliche Förderung der Deutschen Auslandsschulen und Ihrer Abschlüsse explizit darstellen zu können und auch zukünftig zu kontrollieren.

7. Der WDA sieht die entsprechenden Leistungs- und

Fördervereinbarungen als bindend für beide Seiten an. Sie definieren die Öffentlich-Private-Partnerschaft und sind ihre selbstverständliche Basis.Bei einer politisch gewollten Veränderung der Förderung sind Übergangsregelungen bezogen auf die individuelle Leistungs- und Fördervereinbarung unumgänglich.

8. Es sollte eine grundlegende Standardisierung der Leistungs- und

Fördervereinbarung angestrebt werden, damit gewährleistet ist, dass alle Schulen auf der Grundlage eines gesetzten Rahmens behandelt werden.

9. Als Folge der Absenkung der Zahl der Auslandsdienstlehrkräfte durch die Abschaffung der Richtzahlen wird die Qualität der Deutschen Auslandsschulen nicht mehr zu gewährleisten sein.

10. Eines der wesentlichen Hauptziele einer Reform muss eine mittelfristige Planungssicherheit von mindestens drei Jahren sein.

11. Die derzeit einzig umsetzbare Form der mittelfristigen

Finanzierungssicherheit ist die personelle Förderung, also die Entsendung von verbeamteten Lehrern, den so genannten Auslandsdienstlehrkräften. Es ist notwendig, die Lücke von bis zu 50000€ zwischen dem Budget für eine Auslandsdienstlehrkraft und den wahren Kosten zu versachlichen, begründet festzulegen und auf

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ein möglichst geringes Maß zu verringern. Das zentrale Ziel muss es sein, durch eine Kostenabsenkung bei den Auslandsdienstlehrkräften bei gleichem gegebenem Mitteleinsatz mehr Lehrkräfte dieses Typs entsenden zu können und damit die Qualität der Abschlüsse und die Förderungssicherheit für die Deutschen Auslandsschulen sichern zu können.

12. Da das Gesamtsystem von einer verlässlichen Lehrerversorgung und

der Attraktivität des Auslandsdienstes abhängig ist, gilt es die Attraktivität des Auslandsdienstes für Lehrkräfte insbesondere durch immaterielle Anreize zu erhöhen.

13. Die lokalen Marktvoraussetzungen sind als maßgeblich für die

Förderung des Abschlusses im Sinne einer optimalen Förderung der deutschen Sprache am Standort und global anzunehmen. Wie bisher sollten Abitur und GIB so gefördert werden, dass die Schulen sich am lokalen Markt halten können und nicht zu teuer für Ihre angestrebte Zielgruppe werden. Die Entscheidung über die Art des Abschlusses sollte bei den Schulen liegen.

14. Der WDA fordert, dass die Problematik der Ortslehrkräfte Teil der

Diskussion um den Versorgungszuschlag wird und hier genauso wie bei den Auslandsdienstlehrkräften weiterhin die Pensionsrückstellungen sichergestellt werden. Dabei darf der Schulfonds nicht weiter belastet werden.

15. Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen fordert eine im Detail

aktualisierte Version des Reformkonzeptes, welches öffentlich zugänglich gemacht wird, die Basis für weiteren Expertengespräche bildet und kontinuierlich weiterentwickelt wird.

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Der Weltverband Deutscher Auslandsschulen

Um die Interessen der Schulen gegenüber Politik, Wirtschaft und Gesellschaft besser vertreten zu können, haben sich die privaten und gemeinnützigen Schulträger im Jahre 2003 im Weltverband Deutscher Auslandsschulen mit Sitz in Berlin gegründet. Ziel der Verbandsarbeit ist es, die hohe Qualität der Deutschen Auslandsschulen langfristig zu festigen und im Sinne der Völkerverständigung zu einer Verbreitung der deutschen Kultur und Sicherung der deutschen Sprache im Ausland beizutragen. Mehr Informationen unter: www.auslandsschulnetz.de Impressum: Weltverband Deutscher Auslandsschulen e.V. Linienstr. 139-140, 2.Stock, VH 10115 Berlin Tel: +49 30 280 449 20 Fax: +49 30 280 449 22 www.auslandsschulnetz.de Detlef Ernst (Vorstandsvorsitzender) [email protected] Redaktion: Thilo Klingebiel, Geschäftsstellenleiter klingebiel@ auslandsschulnetz.de Bettina Wehrle, Stellv. Geschäftsstellenleiterin wehrle@ auslandsschulnetz.de