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Präsentation der Übertrittskommission I

Präsentation der Übertrittskommission I. Übertrittsverfahren I Primarstufe - Sekundarstufe I Informationsveranstaltung für Erziehungsberechtigte Präsentation

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Präsentation der Übertrittskommission I

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Übertrittsverfahren I Primarstufe - Sekundarstufe I

Informationsveranstaltung für Erziehungsberechtigte

Präsentation der Übertrittskommission I

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Präsentation der Übertrittskommission I

Ziel des Übertrittsverfahrens I

Ziel des Übertrittsverfahrens I ist es, die Schülerinnen und Schüler am Ende der Primarschulzeit entsprechend ihren Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung derjenigen Schulart der Sekundarstufe I zuzuweisen, in der sie am besten gefordert und gefördert werden können.

ihren Fähigkeiten ihrer mutmasslichen Entwicklung

gefordert gefördert

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Präsentation der Übertrittskommission I

Philosophie des Übertrittsverfahrens I

Lehrperson

Eltern

Kinder

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Präsentation der Übertrittskommission I

1. Übertrittsmöglichkeiten

2. Zuweisungskriterien

3. Ablauf des Verfahrens

4. Gespräche mit Erziehungsberechtigten und Kind

5. Fehlende Einigung

6. Repetition der 6. Primarklasse

7. Standardaufgaben

8. Kooperative Oberstufe

9. Übertrittsverfahren II

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Präsentation der Übertrittskommission I

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Präsentation der Übertrittskommission I

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Präsentation der Übertrittskommission I

Übertrittsverfahren I

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Präsentation der Übertrittskommission I

1. Übertrittsmöglichkeiten

6. Primarklasse (Regelklasse)

Langzeitgymnasium

Sekundarschule

Realschule

Werkschule6. Kleinklasse für besondere Förderung

Primarstufe - Sekundarstufe I

6. Primarklasse üLZA in mehreren Fächern

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Präsentation der Übertrittskommission I

1. Übertrittsmöglichkeiten

Sekundar-schule

Realschule

Werkschule

Gymnasium

NiveaukurseW e r k s c h u l e- Voraussetzung: Besuch Kleinklasse für

besondere Förderung (früher: KKB, KKC) oder üLZA in mehreren Fächern

- Bei Schülern, welche die Regelklasse besucht haben, entscheidet der Rektor auf Antrag des SPD über die Zuweisung in die Werkschule.

R e a l s c h u l e- erreicht in den Fächern Deutsch, Mathe, M&U

ein genügendes Leistungsniveau- kann selbstständig arbeiten- lernt ohne grössere Schwierigkeiten bei

direktem Bezug zu konkreten Situationen

S e k u n d a r s c h u l e- erreicht in den Fächern Deutsch, Mathe, M&U

ein gutes Leistungsniveau- fasst Neues rasch auf und erkennt wesentliche

Zusammenhänge, erkennt Probleme und löst Aufgaben selbstständig

- überlegt das Vorgehen bei Aufgaben- drückt sich verständlich und gewandt aus

G y m n a s i um- erreicht in den Fächern Deutsch, Mathe, M&U

ein sehr hohes Leistungsniveau- erfasst komplexe Sachverhalte- denkt präzise, hat ein gutes Gedächtnis, hohes

Konzentrationsvermögen- erarbeitet Unterrichtsinhalte ohne Hilfe- drückt sich klar, gewandt, präzise aus

Besuch Kleinklasse fürbesondere Förderung

genügendes Leistungsniveau

gutes Leistungsniveau

sehr hohes Leistungsniveau

üLZA in mehreren Fächern

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2. Zuweisungskriterien

Reglement betreffend das Übertrittsverfahren § 4 (Auszug)1 Die Zuweisung richtet sich nach den Leistungen und der mutmasslichen Entwicklung des Schülers.2 Massgebende Kriterien:

a.die Leistungen und der Entwicklungsverlauf des Schülers in der 5. Klasse und im 1. Sem. der 6. Klasse der Primarstufe;

b.die Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen des Schülers;

c.die Neigungen und Interessen des Schülers.

Leistungenmutmasslichen Entwicklung

Leistungen Entwicklungsverlauf

Lern-, Sozial- und Selbstkompetenzen

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Präsentation der Übertrittskommission I

≠5.08 5.08

2. Zuweisungskriterien Gesamtbeurteilung = Einbezug aller Kompetenzen Für die Zuweisung in eine Schulart existieren KEINE Richt-

oder Mindestwerte in Bezug auf die Zeugnisnoten! Faktor Leistungsentwicklung bzw. mutmassliche Entwicklung

Ø beider Semester 5.08

5. Kl. 2. Sem. 6. Kl. 1. Sem.

5.45.35.2

5.15

4.9

4.8

Ø beider Semester 5.08

5. Kl. 2. Sem. 6. Kl. 1. Sem.

5.45.35.2

5.15

4.9

4.8

Leistungsentwicklung spricht gegen Zuweisung ins Gymnasium

Leistungsentwicklung spricht für Zuweisung ins Gymnasium

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- Denkfähigkeit- Verstehen, Erkennen- Gelerntes anwenden- Probleme lösen

- Zusammenarbeit mit andern- respektvolles Verhalten- konstruktives Mitarbeiten- Rücksicht nehmen

- Vorgehensweise- Organisieren, Planen- Ordnen- Reflektieren

Zuweisungsgespräch(6. Klasse: bis 15. März)

Zuweisung in diejenige Schulart der Sekundarstufe I, in der das Kind am besten gefördert werden kann

Fachkompetenzen Lernkompetenzen Sozialkompetenzen Noten

Orientierungsgespräch(im 2. Semester der 5. Klasse)

Orientierungsgespräch(im 1. Semester der 6. Klasse)

nur wenn sich die schulische Situation und die Leistungsfähigkeit des Kindes wesentlich verändert haben

Selbstkompetenzen

- Ausdauer- Motivation- Verantwortung übernehmen- Pflichten erfüllen

- Deutsch- Mathematik- M & U

3. Ablauf des Verfahrens

Fehlende Einigung:Übertrittskommission I

Zuweisungsentscheid:Erziehungsberechtigte, Lehrperson, Kind

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4. Gespräche mit Erziehungsberechtigten, Kind

Quelle: www.sehtestbilder.de (Stand: 6. September 2013)

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Präsentation der Übertrittskommission I

4. Gespräche mit Erziehungsberechtigten, Kind

Orientierungsgespräch

Ziel: Beurteilung aller KompetenzenStandortbestimmung, Entwicklungshinweise Blick in die

Zukunft

Teilnahme: Erziehungsberechtigte, Kind, Lehrperson

Zeitpunkt: 1. Orientierungsgespräch: 2. Sem. 5. Klasse

2. Orientierungsgespräch 1. Sem. 6. Klasse

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4. Gespräche mit Erziehungsberechtigten, KindBeobachtungs- und Beurteilungsunterlagen 5. Kl. und 6. Kl.

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4. Gespräche mit Erziehungsberechtigten, Kind

Zuweisungsgespräch

Ziel: Bilanzierung, Zuweisung in Schulart klären - Unterzeichnung "Zuweisungsentscheid" - Unterzeichnung "Fehlende Einigung"

Teilnahme: Erziehungsberechtigte, Kind, Lehrperson

Zeitpunkt: bis 15. März

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Präsentation der Übertrittskommission I

4. Gespräche mit Erziehungsberechtigten, Kind

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Präsentation der Übertrittskommission I

5. Fehlende Einigung - allgemein Keine Einigung zwischen Eltern und Lehrperson in Bezug auf

die Zuweisung in eine Schulart der Sekundarstufe I

Einleitung eines rechtlichen Verfahrens

Kantonale Übertrittskommisson I (ÜK) übernimmt Fallführung

ÜK besteht aus 12 Mitgliedern verschiedener Sparten

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5. Fehlende Einigung - Ablauf Lehrperson leitet Formular «Fehlende Einigung» und weitere

Unterlagen via Rektorat der ÜK weiter (15. März)

Schreiben ÜK an Erziehungsberechtigte: Termine Abklärungs-test, Gespräch, Einladung zur Stellungnahme (ca. 20. März)

Abklärungstest (Ende März, anfangs April)

Gespräch mit Erziehungsberechtigten, Kind (April)

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Präsentation der Übertrittskommission I

5. Fehlende Einigung - Entscheid

Entscheid der Übertrittskommission I

Mitte Mai: Schriftlicher Zuweisungsentscheid der Übertritts-kommission I an Erziehungsberechtigte, Lehrperson, Rektor

Rechtsmittel

Verwaltungsbeschwerde gegen den Entscheid der Übertrittskommission I beim Regierungsrat innert 10 Tagen

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6. Repetition der 6. Primarklasse Nur in Ausnahmefällen möglich

Mögliche Gründe:

Familiäre Situation

Länger dauernder Schulausfall

Repetitionsgesuche der Erziehungsberechtigten an den Rektor bis spätestens 31. Januar

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7. Standardaufgaben Freiwillig einsetzbare, standardisierte Vergleichstests des

Kantons Zug

Zur Überprüfung der Lernziele und der Notengebung

Keine Verrechnung in die Zeugnisnoten

Keine Grundlage für den Zuweisungsentscheid

Einsicht lediglich in der Schule möglich

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8. Kooperative Oberstufe - allgemein

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8. Kooperative Oberstufe - Niveaueinteilung

Einteilung aufgrund des Zeugnisses 2. Semester 6. Klasse

2 NiveaukurseZeugnisnote ab 4.5 → Niveau A

Tiefere Zeugnisnoten → Niveau B

3 NiveaukurseZeugnisnote von 4.0 → Mittlerer Niveaukurs

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8. Kooperative Oberstufe - Wechsel der Schulart

Massgebende Kriterien aufgrund einer Gesamtbeurteilung:

a) Leistungen in M, D, F, E, W+UK, N unter Berücksichtigung der Niveauzugehörigkeit und der Leistungsentwicklung1. Realschüler mit überwiegend guten Leistungen2. Sekundarschüler mit überwiegend ungenügenden Leistungen

b) Lern-, Sozial- und Selbst-kompetenzen

c) Neigungen und Interessen

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Sekundarschule

Realschule

Mathe A, B Franz. A, B

Werkschule

Leistungen in M, D, F, E, W+UK, N

Gesamtbeurteilung

Niveauzugehörigkeit Leistungsentwicklung

Lern-, Sozial- und Selbst-kompetenzen

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8. Kooperative Oberstufe - Wechsel der Schulart Niveauzugehörigkeit ist Teil der Gesamtbeurteilung

→ Keine Bedingungen für Besuch bestimmter Niveaus für den Wechsel der Schulart

Wechsel in der Regel auf Beginn des Schuljahres

Wechsel der Schulart bei deutlicher Über- oder Unterforde-rung in Ausnahmefällen während des Schuljahres möglich

Bei Uneinigkeit: Beschwerdefähiger Entscheid des Rektors

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8. Kooperative Oberstufe - Wechsel Niveaukurse Wechsel des Niveaukurses auf Beginn eines Semesters

Wechsel des Niveaukurses während des Semesters→ auf Empfehlung des Lehrerteams→ mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten

Bei Uneinigkeit: Beschwerdefähiger Entscheid des Rektors

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Übertrittsverfahren II

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9. Übertrittsverfahren II

1. Sekundarklasse Langzeitgymnasium

Kurzzeitgymnasium

Fachmittelschule

Wirtschaftsmittelschule

Sekundarschule - kantonale Mittelschulen, BM

2. Sekundarklasse

Lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule

3. Sekundarklasse

Bis 1. Dezember

Ende des Schuljahres

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9. Übertrittsverfahren II

Zuweisungsentscheid Die Zuweisung richtet sich nach den Leistungen und der

mutmasslichen Entwicklung Kriterien zur Gesamtbeurteilung der Schülerin, des Schülers:a)Besuch des Niveaus A in den Niveaufächernb)Leistungen in Erfahrungsnotenfächer; Entwicklungsverlaufc)Lern-, Sozial-, Selbstkompetenzend)Neigungen und Interessen

Leistungenmutmasslichen Entwicklung

GesamtbeurteilungNiveaus A in den Niveaufächern

Leistungen EntwicklungsverlaufLern-, Sozial-, Selbstkompetenzen

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9. Übertritt Sekundarschule - kant. Mittelschulen, BM

Zuweisungsgespräch bis 15. März

Zuweisungs-

entscheid

Übertritt in kgm / WMS / FMS Übertritt in BMZuweisungsgespräch bis 25. März

Abklärungstest

Niveau A

Erfahrungsnote KGM 4.80FMS, WMS 4.50

Kurzzeitgymnasium

Kurzzeitgymnasium, Fachmittelschule,

Wirtschaftsmittelschule

2. Sekundarklasse

3. Sekundarklasse

Zuweisungs-

entscheid

AufnahmeprüfungKeine

Beschränkung der

Zulassung

Lehrbegleitende

Berufsmaturitätsschule (BM)

3. Sekundarklasse

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Broschüre «Übertritte»InhaltÜbersicht BildungssystematikÜbertrittsverfahren I und IISchularten der Sekundarstufe IKooperative Oberstufe

→ Broschüre bitte aufbewahren→ bei Fragen wenden Sie sich

an die Klassenlehrperson

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Fragen

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit