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Herzlich willkommen Orientierungsabend vom 14. Januar 2015 zum Übertrittsverfahren von der 6. in die 7. Klasse

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Herzlich willkommen

Orientierungsabend vom 14. Januar 2015

zum Übertrittsverfahren von der 6. in die 7. Klasse

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• Begrüssung / Ablauf des Abends• Einführung ins Thema • Der Ablauf und die Instrumente im Übertrittsverfahren

• Beantwortung von Fragen der Eltern• Schullaufbahn ab der 7. Klasse • Beantwortung von Fragen der Eltern• Abschluss

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Ablauf des

Übertrittsverfahrens

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Rechtliche Grundlagen

Art. 25 Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Fähigkeiten und ihrer mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp und gegebenenfalls denjenigen Niveaufächern der Sekundarstufe 1 zuzuweisen, in denen sie am besten gefördert werden.

Art. 30 Alle Schülerinnen und Schüler des 6. Schuljahres sind in das Übertrittsverfahren einzubeziehen.

Art. 32 Die Schulleitung kann von den Vorschriften zum Übertrittsverfahren abweichen, wenn wichtige Gründe vorliegen und die Eltern einverstanden sind.

Direktionsverordnung Beurteilung

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Zeitplan

Wann? Was? Wer?

bis Ende Januar Information der Eltern und der Schülerinnen und Schüler zum Übertrittsverfahren

Lehrkräfte der abgebenden und aufnehmenden Schule

Ende 2. Semester Beurteilungsbericht der 5. Klasse

Lehrkräfte der abgebenden Schule

5. Schuljahr

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6. Schuljahr

Wann? Was? Wer?

Mitte 1. Semester

(bis im Okt./Nov.)

fakultatives Gespräch

Ziel: Standortbestimmung

Lehrkräfte der abgebenden Schule

Ende 1. Semester

ab Mitte Januar

AbgabeÜbertrittsberichtSelbstbeurteilungÜbertrittsprotokoll

Lehrkräfte der abgebenden Schule

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6. Schuljahr

Wann? Was? Wer?

bis Mitte Februar

20. Februar

Übertrittsgespräch

Eltern/ Schüler/in/ Lehrkräfte

Anmeldung Kontrollprüfung: Falls kein gemeinsamer Zuweisungsantrag gestellt werden kann, können die Eltern ihr Kind zur Kontrollprüfung anmelden

Lehrkräfte der abgebenden Schule

Eltern abgebende Schule

März

Kontrollprüfung

Prüfung in allen drei Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch: Die Resultate der Kontrollprüfung sind massgebend für den Übertrittsentscheid

Lehrpersonen prüfungsleitende Schule / Standort der Kontrollprüfung in der Oberstufenschule Steffisburg

bis Ende März/Ende April

Die Schulleitung trifft den Übertrittsentscheid aufgrund des Übertrittsprotokolls oder der Kontrollprüfung und eröffnet diesen den Eltern schriftlich mit einer Rechtsmittelbelehrung

Schulleitung der abgebenden Schule

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Ziel des Übertrittsverfahrens

Das Kind entsprechend seinen Fähigkeiten und der

mutmasslichen Entwicklung demjenigen Schultyp zuweisen, in

dem es am besten gefördert werden kann.

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Beobachtungshilfe für Eltern

• Lernt Ihr Kind gerne?

• Kann er oder sie sich gut konzentrieren?

• Hat Ihr Kind eine gewisse Ausdauer?

• Begreift Ihr Kind bald einmal worum es bei einer Aufgabe geht?

• Überlegt Ihr Kind gut, wenn es an das Lösen einer Aufgabe herangeht?

• Arbeitet Ihr Kind selbständig?

• Arbeitet Ihr Kind sorgfältig?

• Erledigt Ihr Kind seine Hausaufgaben unaufgefordert?

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Zuständigkeiten

• MSOÜbertrittsgespräche – Kantonale PrüfungProvisorische Einteilung Schulleitung → Zuweisungsentscheid

• OSHKlassenbildungDefinitive EinteilungSchulleitung → Schullaufbahnentscheid

• SchulinspektoratRekursinstanz

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Beurteilungsmosaik

Beurteilung von Produkten

Prozess-begleitendeBeobachtungen

Qualität Lernkontrollen

Quantität

Zusatzinformationen

indivi-duelleFort-schritte

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Beurteilung im Französisch

Tatsache ist:

• Neues Lehrmittel „Milles feuilles“ - im Schuljahr 2014/15 zum ersten Mal Übertritt mit diesem Lehrmittel.

• Französisch bleibt weiterhin ein übertrittsrelevantes Fach, obwohl es nur noch 2 Wochenlektionen hat - vorher 4 Lektionen.

• Der schriftliche Bereich mit Lernkontrollen fällt deutlich kleiner aus als bisher

• Beurteilt werden hauptsächlich die 4 Bereiche:Hörverstehen / Sprechen / Leseverstehen / Schreiben

• Der Übertrittsbericht wurde aber nicht angepasst, weil das Verfahren nach 2 Jahren evaluiert wird und ev. Anpassungen vorgenommen werden.

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Übertrittsgespräch

• Ziel des Gesprächs ist es, zu einem gemeinsamen

Zuweisungsantrag zu gelangen.

• Der gemeinsame Zuweisungsantrag geht an die Schulleitung.

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Übertrittsbericht

Der Übertrittsbericht enthält eine Beurteilung

•zur Sachkompetenz (= Leistungen) in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik

•zum Arbeits- und Lernverhalten in allen Fächern

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Übertrittsbericht

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Übertrittsbericht

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Zuweisungsantrag

Der Zuweisungsantrag basiert auf folgenden Grundlagen:

•Beurteilungsbericht des 5. Schuljahres (Beurteilungsdauer: 1 Jahr)

•Übertrittsbericht der 6. Klasse (Beurteilungsdauer: ½ Jahr)

•Mutmassliche Entwicklung der Schülerin / des Schülers

•Einschätzung der Schülerin / des Schülers

•Zuweisungsempfehlung der Lehrkräfte

•Zuweisungswunsch/Z.einschätzung der Eltern

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Das Übertrittsprotokoll

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Beispiel eines Zuweisungsantrages

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Kontrollprüfung

• Kann kein gemeinsamer Zuweisungsantrag gestellt werden, findet eine Kontrollprüfung statt.

• Die Prüfung, die der Kanton in Zusammenarbeit mit LP der Stufe macht, absolviert die Schülerin/der Schüler in allen drei Fächer (D, M, F) und nicht nur in dem Fach/den Fächern, wo keine Einigung gefunden werden konnte.

• Die Prüfung wird findet an einem zentralen Ort des jeweiligen Inspektoratskreises statt ( Sek. Schule Steffisburg) Die Einladung zur Kontrollprüfung erfolgt durch diese Schule.

• Die Resultate der Kontrollprüfung sind massgebend für den Zuweisungsantrag resp. den Übertrittsentscheid.

• Der Übertrittentscheid wird von der Schulleitung gefällt.• Nächste und abschliessende Rekursinstanz ist der Kanton.

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Kontrollprüfung

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?

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Schullaufbahn ab der 7. Klasse

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Übertritt MSO – OSHÜbertritt MSO – OSH

21/2 Jahre

Som

mer

15

Janu

ar 1

6

Som

mer

16

Janu

ar 1

6

5 6 76

Start Übertri

ttsverfahren

Beurteilungsbericht 5. K

l.

Orientierungsarbeiten

Beurteilungsbericht 6. K

l.

Übertrittsgespräche/Prüfung

Prov. Zuweisung aus MSO

Beurteilungsbericht 6. K

l.

ev. Schnuppern

1. Beurte

ilungsbericht 7. Kl.

def. Einteilung

Janu

ar 1

7

7

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Schulmodell «Manuel»Schulmodell «Manuel»

3 Niveaufächer

Deutsch Französisch Mathematik

3 Niveaus

spez Sek (sS) Sek (S) Real (R)

3 Klassen

7a sS/S 7b S 7c R

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Klassenbildung Klassenbildung

R R RR R S

(R R sS)

Real 7c

S S SR S SS S sS

(R S sS)

Sek 7b

sS sS sSS sS sS

(R sS sS)

spez. Sek 7a

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Es ist unmöglich, klar voneinander abgegrenzte Gruppen zu bilden.

Es ist unmöglich, klar voneinander abgegrenzte Gruppen zu bilden.

Real

Sek

spez Sek

Lieber eine «5» im tieferen Niveau,als bloss eine «4» im höheren Niveau.

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• Rund jedes sechste Kind (3-4 pro Niveauklasse) wäre in einem nicht durchlässigen System in mindestens einem Niveaufach über- oder unterfordert.

• Niveau Deutsch möglichst wie Stammklasse, weil Deutsch fast durchwegs die tragende Sprache ist.

• Grösste Durchmischung in Mathematik. Der Entwicklungs-stand des Kindes ist hier meist bedeutsamer, als die eigentliche fachliche Kompetenz.

• Drei verschiedene Niveaus vermeiden.

Niveau-DurchmischungNiveau-Durchmischung

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Wechsel ins höhere NiveauWechsel ins höhere Niveau

Art. 49 DVBS

Eine Schülerin oder Schüler wechselt in das nächst höhere Niveau eines Faches, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie oder er den Anforderungen zu genügen vermag.

Art. 48 (Wechsel in einen höheren Schultyp) ist inhaltlich gleich formuliert.

Art. 50 lässt Ausnahmeregelungen zu.

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• Realschülerinnen und Realschüler können das 7. Schuljahr in der Sekundarschule wiederholen, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie den erhöhten Anforderungen zu genügen vermögen.

• Repetiert eine Schülerin oder ein Schüler das 7. Schuljahr, so besucht sie oder er im ersten Semester der 7. Klasse den Unterricht in allen Fächern auf dem Sekundarschulniveau.

• Ist am Ende des Probesemesters ein Verbleib in der Sekundarschule nicht möglich, so wechselt die Schülerin oder der Schüler ins 8. Schuljahr des vorher besuchten Schultyps.

Repetition des 7. SchuljahresRepetition des 7. Schuljahres

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6

5.5

5

4.5

4

3.5rILZ

10. Schuljahr

6

5.5

5

4.5

4

6

5.5

5

4.5

4

R S sS

BMS/WMS/FMS

GYM

Empfehlungen OSHEmpfehlungen OSH

Die Noten dürfen nicht als

absolute Werte gelesen

werden.

Sie dienen lediglich der

besseren Lesbarkeit!

eILZ

hochbegabt

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Alternative LaufbahnenAlternative Laufbahnen

Öffentliche Schule Private Schule

Kosten vernachlässigbar Kostenaufwand

Bekannter Bezug Neue Relationen

Gemeinsamer Schulweg Anderer Schulweg

Breites Angebot Angebot eingeschränkt

Status anerkannt Status Privatschule

Übertrittsempfehlungen Prüfungen

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BerufsfindungBerufsfindung

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?

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Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, die Lernfreude des Kindes zu erhalten, es in seiner Entwicklung zu begleiten und umfassend zu fördern.

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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Wir wünschen einen schönen Abend und freuen uns auf die weitere gute Zusammenarbeit im Schulverband Hilterfingen/Oberhofen!

Klassenlehrkräfte der 5. Klasse und Schulleitungen MSO/OSH