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SECO | Arbeitsbedingungen Prüfmittel Gesundheits- risiken Belastungen für Rücken, Muskeln und Sehnen bei der Arbeit

Prüfmittel Gesundheits- risiken - Federal Councilpruefmittel_korr_2_d.indd 2 13.07.16 10:28 Prüfmittel Gesundheitsrisiken Belastungen für Rücken, Muskeln und Sehnen bei der Arbeit

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SECO | Arbeitsbedingungen

Prüfmittel Gesundheits- risiken Belastungen für Rücken, Muskeln und Sehnen bei der Arbeit

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Herausgeberin:SECO | Direktion für Arbeit | Arbeitsbedingungen058 463 89 [email protected]

Foto: fotolia.com

Gestaltung: www.pettergrafik.ch

Erscheinungsjahr: 2009 (überarbeitet, 2016)

Bestellungen:BBL | Bundesamt für Bauten und Logistikwww.bundespublikationen.admin.chNr. 710.069.d

Download: www.seco.admin.ch

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Prüfmittel GesundheitsrisikenBelastungen für Rücken, Muskeln und Sehnen bei der Arbeit

• Das Prüfmittel1 definiert Gesundheitsschutzkriterien für zehn wichtige Aspekte der Arbeits- platzgestaltung und bewertet Arbeitshaltungen und -bewegungen für die fünf Körperteile Rücken, Nacken, Schultern/Arme, Hände, Hüfte/Beine.

• Arbeitsplätze sind zu bewerten, falls sie während mindestens zwei Stunden pro Tag belegt sind und ein Verdacht auf ergonomische Mängel oder auf zu hohe Belastungen besteht.

• ArbeitsplätzesindimHinblickaufdieBedürfnissedertatsächlichdortbeschäftigtenArbeits- kräfte zu beurteilen. Deren Anwesenheit ist daher zur Bewertung erforderlich.

• Esistnichtzwingend,dasPrüfmittelvollständiganzuwenden.InErgänzungzumKontroll- blatt ArG (EKAS Formular 6074) ist die isolierte Anwendung einzelner Abschnitte möglich.

• WennallevorgegebenenKriterienerfülltsind,mussmitkeinenbesonderenGesundheits- risiken in Bezug auf den Bewegungsapparat gerechnet werden.

• BesondersgesundheitsgefährdendsindArbeitsplätze,beidenengleichzeitigmehrereGe- sundheitsschutzkriterien nicht erfüllt sind.

Inhalt und Vorgehensweise:

1 Das Prüfmittel stützt sich auf den aktuellen Stand der Technik im Bereich des gesetzlichen Gesundheitsschutzes ge- mässVerordnung3zumArbeitsgesetz(ArGV3).DermethodischeInhaltberuhtaufdenergonomischenAnalyseinstru- menten QEC Quick Exposure Check, OWAS – Ovako Working Posture Analysing System und Ergonomic Workplace Analysis.

3

Falls die Anforderungen nicht erfüllt sind:a.WerdenmitdemBetriebkonkreteMassnahmenfürdenGesundheitsschutzvereinbart.b. Wenn nötig ist eine in der Ergonomie ausgebildete Fachperson beizuziehen.

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Beurteilter Arbeitsbereich/-platz

Resultat, Massnahmen, Bemerkungen

Betrieb, Ort: Datum:

Betriebsnummer: Beurteilungvon:

Arbeitsbereich/-platz: InBegleitungvon:

Tätigkeiten Dauer(Std./Tag)

Detailbeschreibung(Arbeitsgut, -mittel, Häufigkeit etc):

zu beurteilen

Haltung / Bewegungen

Arbeitsplatz-gestaltung

Gesundheitsschutzkriterien:

Anforderungen erfüllt*

Anforderungen nicht erfüllt*

____ Anzahl geprüfter Kriterien*

____ Anzahl nicht erfüllter Kriterien*

Massnahmenvereinbart

Fachberatungverlangt

Bemerkungen Massnahmen / Pendenzen

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*wird automatisch ausgefüllt

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A Bewertung Arbeitsplatzgestaltung

A1 Bewegungsfreiheit (Mindestanforderungen)

• Bewegungsraum: 1,5m2 freie Bewegungsfläche pro Person (ohne Flächen- bedarf für Geräte, Maschinen, Schränke oder Tische)

• ZugangzumArbeitsplatz: 80cm

• SitzendeArbeit: Bewegungsraum:Breite80cm,Tiefe100cm Beinraum: Breite 58 cm, Tiefe 70 cm, Höhe 66 cm

• StehendeArbeit: Bewegungsraum:Breite80cm,Tiefe80cm Platz für Vorderfuss: 10 x 15 cm

• Lastentransport: Tiefe:Lasttiefe+mindestens80cm Breite:mindestens80cmoderLastbreite+40cm

Gesundheitsschutzkriterien:

erfüllt

nicht erfüllt Massnahme:

90 cm

70

60

40

A2 Greifraum (Mindestanforderungen)

• Vertikal

- Regelmässig zu erreichende Objekte (Griffe, Bedienungselemente, Werkzeuge etc.) sind zwischen Hüft- und Schulterhöhe angeordnet

• Horizontal

-HäufigeArbeiten: dunkleZone,direktvorKörper

-KurzzeitigeArbeiten: dunkelgraueZone40-70cm

-SelteneArbeiten: hellgraueZone60-90cm

Gesundheitsschutzkriterien:

erfüllt

nicht erfüllt Massnahme:

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A3 Arbeitsfläche (Mindestanforderungen)

• Eineausreichendgrosse,derTätigkeitangepassteArbeitsflächeistvorhanden.

Beispiel Bildschirmarbeit: Mindesttiefe 80 cm, Mindestbreite 120 cm.

• Arbeitsflächensollenmatt/seidenmattseinundnichtblenden(Reflexionsgradkleiner50%).

• ArbeitsflächendürfendieKörperwärmenichtableiten.

• Kantensindabgerundet.

A4 Arbeitshöhe im Stehen (Gestaltungsrichtlinie)

Das Bezugsmass für die Tischhöhe bei stehender Arbeit ist die Ellbogenhöhe.

• Für feine Arbeit(z.B.Zeichnen):

- Arbeitshöhe 5 bis 10 cm über Ellbogenhöhe

- Abstützung der Unterarme ist erforderlich

• Bei manueller Arbeit:

- Arbeitshöhe 5 bis 10 cm unter der Ellbogenhöhe

- Arbeitsgut und Behälter sind so zu positionieren, damit sich die arbeitende Person nicht immer wieder bücken muss

• Bei Arbeit mit wesentlichem Krafteinsatz unter Ausnützung des Gewichtes des Oberkörpers:

- Arbeitshöhe 15 bis 40 cm unter der Ellbogenhöhe

Gesundheitsschutzkriterien:

Arbeit wird nicht im Stehen ausgeführt erfüllt

nicht erfüllt Massnahme:

Gesundheitsschutzkriterien:

erfüllt

nicht erfüllt Massnahme:

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Gesundheitsschutzkriterien:

erfüllt

nicht erfüllt Massnahme:

A6 Sehdistanz und Sehwinkel (Gestaltungsrichtlinie)

Sehdistanz:

• DieermüdungsarmeSehdistanzfürdasNahsehenbeträgt50bis70cm.

Sehwinkel:

• DieArbeitsmittelbefindensichimBlickwinkelbereichvon15°bis45°zurHorizontalen.

•Häufig zu betrachtende Anzeigen oder Gegenstände sind frontal angeordnet.

• Informationen,AnzeigenundTextesindleichtlesbar:

- AusreichendeZeichengrösse(>2,6mm)

- GuterZeichenkontrast

- Keine störenden Reflexionen

• BeiBildschirmarbeitsplätzen:

- Bildschirmoberkante unter der Augenhöhe

- Stabiles, flimmerfreies Bild

A5 Arbeitshöhe im Sitzen (Gestaltungsrichtlinie)

• FürPräzisionsarbeiten mit kurzer Sehdistanz (z. B. Montage unter Lupen):

- Arbeitshöhe 5 bis 10 cm über Ellbogenhöhe

- AbstützungvonVorderarm/Handballenmussgewährleistetsein

• BeiBildschirm-, Schreib- und Lesearbeiten, allgemeiner Montage:

- Arbeitshöhe auf Ellbogenhöhe

• BeiHandarbeitmitKraftleistung:

- Arbeitshöhe 5 bis 10 cm unter der Ellbogenhöhe

- ZuhohePositionierungführtzuSchulterverspannung

ZugeringeArbeitshöhenerzwingeneinegebeugteRückenhaltungundsinddeshalbfür längeres Arbeiten nicht zulässig.

Gesundheitsschutzkriterien:

Arbeit wird nicht im Sitzen ausgeführt erfüllt

nicht erfüllt Massnahme:

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A8 Arbeitsstuhl (Gestaltungsrichtlinie)

A7 Sitzen und Stehen (Gestaltungsrichtlinie)

8

Gesundheitsschutzkriterien:

erfüllt

nicht erfüllt Massnahme:

Gesundheitsschutzkriterien:

erfüllt

nicht erfüllt Massnahme:

• DerständigeArbeitsplatzistsoeingerichtet,dasssitzendoderwechselweisesitzendundste- hend gearbeitet werden kann.

• BeiüberwiegendstehenderArbeitsweisestehteineStehhilfezurVerfügung.

• Sitz,Arbeitsflächeund/oderTischsindalsEinheitgestaltetundaufdieGrössesowiedieTätig- keit der Arbeitenden abgestimmt.

• DerRaumunterderArbeitsflächeistsobemessen,dassOberschenkel,BeineundFüssenicht eingeengt sind und Bewegungen nicht behindert werden.

• DerArbeitsstuhlerlaubteinedenindividuellenKörpermassenundderArbeitsaufgabeange- passte Körperhaltung und bietet die nötige Unterstützung für den Rücken.

• DerStuhldarfeineoptimaleSitzhaltungnichtverhindern:

- Die optimale Sitzhöhe (Höhe Kniekehle mit üblichen Schuhen) kann eingehalten werden

- Die Sitztiefe behindert nicht die Abstützung an der Rückenlehne

- DerSitzerlaubtdenWechselzwischenaufrechter,vordererundhintererSitzhaltung

- DieRückenlehnegewährtbeiverschiedenenSitzhaltungeneineguteAbstützungdes Rückens und schränkt die Bewegung der Arme und des Kopfes nicht ein

• BisherigeNormenfürTisch-undSitzhöhenerfüllendieAnforderungenfürkleineodergrosse PersonennurungenügendundindividuelleLösungensindzwingend.

• ZuhoheTischeundStühlekönnenbehelfsmässigdurchFussstützenausgeglichenwerden. DieseFussstützensindrutschfestundinHöheundNeigungverstellbar.DieFüssekönnen ganzflächig aufgesetzt werden.

• AllfälligeSteuer-undSchaltpedalefürGerätesindindieFussstützeflächenbündigund unverrückbarintegriert.

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A10 Anzeigen, Software (Gestaltungsrichtlinie)

Gesundheitsschutzkriterien:

erfüllt

nicht erfüllt Massnahme:

• DieArt(analog,digital,leuchtendetc.)undAnzahlvonSignalenundAnzeigenentspre- chendemCharakterderInformationunddenWahrnehmungsfähigkeiten.Siesollender zuverlässigenschnellenOrientierungdienen.

• DieSoftwareistandieAufgabeunddieNutzerangepasstunddieKriterienfüreinegute Gebrauchstauglichkeit sind erfüllt.

• DieProgrammesindsogestaltet,dasssienichtzueinerandauerndhohenkognitiven undpsychischenBeanspruchungführenunddadurchbeidenBenutzernStressoderstarke Ermüdungverursachen.

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Gesundheitsschutzkriterien:

erfüllt

nicht erfüllt Massnahme:

• DurchmesserundFormvonGriffensindandieHandgrössederarbeitendenPersonange- passt.

• Esistmöglich,inneutralerHandstellung(geradesHandgelenk)zuarbeiten.

• WerkzeugeundHilfsmittelhabeneineguteGriffigkeit,abgerundeteKontaktflächenund ermöglichen die Verteilung der Belastung auf eine grosse Hautfläche.

• DienötigenSchutzabdeckungensindvorhanden.

• StarkeVibrationensowieruckartigeBewegungenundSchlägewerdenvermieden.

• BeirepetitivenTätigkeitenmitsichüberlängereZeitwiederholendenBeanspruchungen der gleichen Körperteile stehen geeignete Hilfsmittel zur Verfügung, welche die Halte- arbeit und den Kraftaufwand auf ein Minimum beschränken.

A9 Werkzeuge, Hilfsmittel (Gestaltungsrichtlinie)

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B Bewertung Arbeitshaltungen und -bewegungen

B2 Belastung des Rückens (sitzend oder stehend)

a) Zumutbare Lastgewichte für eng am Körper gehaltene Lasten. Falls diese Grenzen nicht eingehalten werden können, sind generell besondere Massnahmen erforderlich

Alter Männer Frauen

14 bis 16 Jahre* <15 kg <11 kg

16 bis 18 Jahre <19 kg <12 kg

18 bis 20 Jahre <23 kg <14 kg

20 bis 35 Jahre <25 kg <15 kg

35 bis 50 Jahre <21 kg <13 kg

über 50 Jahre <16 kg <10 kg

bis zum Ende des 6. Schwangerschaftsmonats** <5/10 kg

ab dem 7. Schwangerschaftsmonat** <5 kg

Gesundheitsschutzkriterien:

erfüllt

nicht erfüllt Massnahme:

B1 Schulung

DieMitarbeitendensindinstruiert,wiesiemuskuloskelettaleGesundheitsrisikenvermeidenkönnen(z.B.inderAnwendungvonHebe-undTransportgerätenoderwieimmobilePatientenund Patientinnen rückenschonend bewegt werden können etc.).

Gesundheitsschutzkriterien:

erfüllt

nicht erfüllt Massnahme:

* Jugendliche im Wachstumsschub (Pubertät) brauchen zusätzliche Erholzeiten nach anstrengenden Tätigkeiten.**DieMutterschutzverordnungenthälteinschränkendeSchutzbestimmungenfürdasBewegenschwererLasten.

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Gesundheitsschutzkriterien:

≤ 30: erfüllt

>30: nichterfüllt Massnahme:

b) Zusätzliches Gesundheitsschutzkriterium bei häufigen Bewegungen mit relevanten Last- gewichten

Beugung und/oder Drehung des Rückens

Bewegungen mit Last/Min.

Tätigkeitsdauer in Std.

auf-recht

leicht stark1 - 5 6 - 10 > 10 < 2 2 - 4 > 4

Last

in k

g

< 5 2 4 6 2 4 6 2 4 6

5 - 15 4 6 8 4 6 8 4 6 8

15 - 25 6 8 10 6 8 10 6 8 10

> 25 8 10 12 8 10 12 8 10 12

Täti

g-

keit

sdau

er

in S

td. < 2 2 4 6 2 4 6

2 - 4 4 6 8 4 6 8

> 4 6 8 10 6 8 10

Summe (Belastung):beiFrauen: +4wennAlter>50:+2------------------------------Summe:

c) Ohne relevante Lastgewichte

Beugung und/oder Drehung des Rückens

Arbeit

auf-recht

leicht stark dynamisch;mit

Bewegung

statisch;ohne

Bewegung

Täti

g-

keit

sdau

er

in S

td. < 2 6 10 14 2 4

2 - 4 10 14 18 4 6

> 4 14 18 22 6 8

Summe:

Gesundheitsschutzkriterien:

≤ 24: erfüllt

>24: nichterfüllt Massnahme:

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B3 Belastung des Nackens

Neigung und/oder Drehung des Nackens

Sehanforderungen

auf-recht

leicht stark tief hoch

Täti

g-

keit

sdau

er

in S

td. < 2 2 4 6 2 4

2 - 4 4 6 8 4 6

> 4 6 8 10 6 8

Summe:

Gesundheitsschutzkriterien:

≤ 14: erfüllt >14: nichterfüllt Massnahme:

B4 Belastung der Schultern und Arme

Handposition Repetitive Bewegungen Tätigkeitsdauer in Std.

auf/unter Taillen- höhe

auf Brust- höhe

auf/über Schulter-

höhe

selten mit Pausen

ohne Pausen < 2 2 - 4 > 4

Last

in k

g

< 5 2 4 6 2 4 6 2 4 6

5 - 10 4 6 8 4 6 8 4 6 8

10 - 20 6 8 10 6 8 10 6 8 10

> 20 8 10 12 8 10 12 8 10 12

Täti

g-

keit

sdau

er

in S

td. < 2 2 4 6 2 4 6

2 - 4 4 6 8 4 6 8

> 4 6 8 10 6 8 10

Summe:

Gesundheitsschutzkriterien:

≤ 30: erfüllt

>30: nichterfüllt Massnahme:

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B5 Belastung der Hände

Repetitive Bewegungen/Min. Handgelenkstellung Tätigkeitsdauer in Std.

≤ 10 11 - 20 > 20neutral gebeugt/

gekippt < 2 2 - 4 > 4

Max

imal

e H

and

kraf

t u

nd

o

der

Prä

zisi

on tief 2 4 6 2 6 2 4 6

mittel 4 6 8 4 8 4 6 8

hoch 6 8 10 6 10 6 8 10

Täti

g-

keit

sdau

er

in S

td. < 2 2 4 6 2 6

2 - 4 4 6 8 4 8

> 4 6 8 10 6 10

Summe:

Gesundheitsschutzkriterien:

≤ 30: erfüllt

>30: nichterfüllt Massnahme:

B6 Belastung der Hüften und Beine

Wird an einem durchschnittlichen Arbeitstag in einer der folgenden Haltungengearbeitet?(Zutreffendesankreuzen) ja nein

• Sitzen während mehr als 7 Std./Tag

• Stehen auf beiden Beinen während mehr als 5 Std./Tag

• Stehen auf einem Bein während mehr als 2 ½ Std./Tag

• Knien während mehr als 1 ½ Std./Tag

• Ein oder beide Knie gebeugt während mehr als 1 Std./Tag

Gesundheitsschutzkriterien:

alle «nein»: erfüllt

mindestens 1 «ja»: nicht erfüllt Massnahme:

B7 Erholungsmöglichkeiten*

nein ja

• Esistmöglich,Kurzpauseneinzulegen

• NachgrosserkörperlicherAnstrengungfolgenPhasenmitgeringer körperlicher Anstrengung

Gesundheitsschutzkriterien:

alle «ja»: erfüllt

mindestens 1 «nein»: nicht erfüllt Massnahme:

*DieMutterschutzverordnungenthältzusätzlicheSchutzbestimmungenfürErholungsmöglichkeitenbei Schwangerschaft.

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3. Beurteilung

• Bewertung Arbeitsplatzgestaltung

Die Prüfpunkte beziehen sich auf die unmittel- barephysischeUmgebungderArbeitnehmerund Arbeitnehmerinnen. Sie berücksichtigen die Arbeitsmittel, das Mobiliar und Hilfsmittel sowie ihre Anordnung und Grössenmasse. Die Prüfpunkte gelten als erfüllt, wenn alle defi-niertenBedingungeneingehaltenwerden.Istein Kriterium nicht erfüllt, ist dieses zu markie- ren; die ergonomischen Anforderungen gel-ten als nicht erfüllt.

• Bewertung Arbeitshaltungen und -bewegungen

Um die Belastungen der Arbeitnehmer und Ar- beitnehmerinnen bezüglich ungünstiger Kör-perhaltungen und -bewegungen beurteilen zu können, werden die Körperabschnitte einzeln betrachtet.Die Belastung eines Körperabschnitts wird durch Auswahl und anschliessende Addition des Summenwertes ermittelt: Für jedes Prüf- kriterium (z. B. Abschnitt B3 «Belastung des Nackens») werden die den Beobachtungen entsprechendenhorizontalenundvertikalenKriterien der Matrix ausgewählt.Die Belastungswerte sind die Matrixwerte in den Schnittpunkten , aus welchen die Summe berechnet wird.

Liegt die Summe über dem für den Körperab-schnitt festgelegten Grenzwert, sind die Belas- tungen als zu hoch und die ergonomischen An- forderungen zum Gesundheitsschutz als nicht erfüllt zu betrachten.

Prüfmittel Gesundheitsrisiken

ZweckDas Prüfmittel dient zur Überprüfung des ge-setzlichen Gesundheitsschutzes bezüglich Ge-sundheitsrisiken des Bewegungsapparates. Es wirdprimär vonArbeitsinspektorenundAr- beitsinspektorinnen zur Kontrolle und Bera-tung im betrieblichen Gesundheitsschutz ge-mässArbeitsgesetzverwendet,sollaberauch Spezialisten und Spezialistinnen der Gesund-heit und Sicherheit am Arbeitsplatz bei ihren Kontrollen unterstützen.

Die detaillierte Beschreibung der im Prüfmit-telverwendetenBegriffeundVerfahrenfin-det sich im zugehörigen Leitfaden.

Vorgehen1. Arbeitsbeschreibung

Beschreiben Sie die zu beurteilende Arbeit auf Seite 4:• Was wird gemacht (welche Tätigkeiten wer- den ausgeführt)?• Wie lange werden die jeweiligen Tätigkei- ten ausgeführt (Stunden pro Arbeitstag?• Wie und womit wird die Arbeit ausge- führt (Details wie bearbeitetes Arbeitsgut, Arbeitsmittel etc.)?

2. Identifizierung der kritischen Arbeits- bedingungen

IdentifizierenSiediekritischenArbeitsbedin-gungen und wählen Sie die zur Beurteilung notwendigen Prüfmittelabschnitte.

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Neigung und(oder Drehung des Nackens

Sehanfor- derungen

Täti

gke

its-

d

auer

in S

td. auf-

rechtleicht stark

tief hoch

< 2 2 4 6 2 4

2 - 4 4 6 8 4 6

>4 6 8 10 6 8

Summe:6+8=14

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4. Festlegung des weiteren Vorgehens

Anhand der ermittelten Resultate wird das weitere Vorgehen in jedem der geprüften Teilbereiche festgelegt und das Resultat inkl. allfälliger Massnahmen auf Seite 4 festgehal-ten:

• DieAnforderungensinderfülltundessindkeine weiteren Schutzmassnahmen umzuset-zen.• DieAnforderungensindnichterfüllt:

a. Aufgrund der Prüfergebnisse werden in Absprache mit dem Betrieb Schutzziele definiert und für den Gesundheitsschutz konkreteMassnahmenvereinbart. b. Falls ein Risiko nicht auf einfache Weise reduziert werden kann, ist eine in der Er- gonomie ausgebildete Fachperson beizu- ziehen. c. Wenn gesundheitliche Beschwerden auf- treten und die ergonomischen Anforde- rungen nicht eingehalten werden kön- nen, ist eine genauere Abklärung (z. B. fachtechnisches Gutachten gemäss Art. 4 ArGV 3) anzuordnen.

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SECO | Direktion für Arbeit | Arbeitsbedingungen 3003 Bern [email protected] | www.seco.admin.ch Eidgenössisches Departement fürWirtschaft, Bildung und Forschung WBF

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