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Private Banking und Anlagefonds Einkauf in die Pensionskasse Rente oder Kapitalbezug? Voodoo-Deflation Automatischer Informationsaustausch Straflose Selbstanzeige Schweizerischer Erbrechtstag Nachhaltigkeit bei Immobilien Anlagealternative Immobilien Preisblase auf dem Immobilienmarkt? Liegenschaftensteuer Spanien Liechtensteinische Trusts Grossveranstaltungen in Brasilien Wirtschaftsreformen in China Globale Aktienengagements Bewährter Trendfolgeansatz Retrozessionsfreies Anlagegeschäft PRIVATE Das Geld-Magazin Recht & Steuern Vorsorge & Versicherung Immobilien Unser Internetpartner: finews.ch – Das Finanzportal private.ch September / Oktober 2014 15. Jahrgang Nr. 5 Fr. 10.– Holger Mai Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG «Quo vadis Bankenplatz Schweiz?»

PRIVATE€¦ · Private-Banking-Markt Schweiz ist noch längst nicht abgeschlossen. in welche richtung die entwicklung geht und wie man sich am besten für die Zukunft positioniert,

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Private Bankingund AnlagefondsEinkauf in die Pensionskasse

Rente oder Kapitalbezug?

Voodoo-Deflation

Automatischer Informationsaustausch

Straflose Selbstanzeige

Schweizerischer Erbrechtstag

Nachhaltigkeit bei Immobilien

Anlagealternative Immobilien

Preisblase auf dem Immobilienmarkt?

Liegenschaftensteuer Spanien

Liechtensteinische Trusts

Grossveranstaltungen in Brasilien

Wirtschaftsreformen in China

Globale Aktienengagements

Bewährter Trendfolgeansatz

Retrozessionsfreies Anlagegeschäft

PRIVATEDas Geld-Magazin

Recht & Steuern

Vorsorge & Versicherung

Immobilien

Unser Internetpartner:finews.ch – Das Finanzportal

private.ch

September / Oktober 201415. Jahrgang Nr. 5 Fr. 10.–

Holger MaiFrankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG

«Quo vadisBankenplatz Schweiz?»

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inhalt

Vorsorge & VersicherungFür die meisten Schweizer ist die Pen-sionskasse der grösste und wichtigsteVermögenswert. Doch die Pensions-kasse ist mehr als «nur» ein Vorsorge-gefäss für eine ferne oder nicht so ferne Zukunft. Die Pensionskasse istein Finanzinstrument erster Güte. Wer beispielsweise seiner Steuerpro-gression die Spitze brechen will, solltesich die Möglichkeiten, die ihm seinePensionskasse bietet, einmal genaueranschauen. Und dies nicht erst, wenndie Pensionierung vor der Tür steht.

Pensionskasse, Vorsorge und Versicherung sind Themen, die uns je länger je mehr beschäftigen (sollten).Aus diesem Grund wird PriVATe in Zukunft regelmässig ein Dossier «Vorsorge & Versicherung» publizie-ren – schliesslich sind Pensionskassenund Versicherungen genauso Akteureauf dem Finanzplatz wie Banken undVermögensverwalter.

Quo vadis, Finanzplatz?Apropos Finanzplatz: Der Umbruchspeziell im grenzüberschreitendenPrivate-Banking-Markt Schweiz istnoch längst nicht abgeschlossen.in welche richtung die entwicklunggeht und wie man sich am besten fürdie Zukunft positioniert, formuliertHolger Mai, der Vorsitzende der Geschäftsleitung der FrankfurterBankgesellschaft (Schweiz) AG in seinem Grundsatzartikel.

Dr. Norbert [email protected]

aktuell

4 «voodoo-Deflation»Prof. Dr. Erwin W. Heri, Fintool

6 Firmen auf BrautschauEdy Fischer, IfW

8 Schweizerischer erbrechtstagProf. Dr. Hans Rainer Künzle, Kendris

Fonds & asset Management

10 regulierte und unregulierte FondsMarkus Fuchs, SFAMA

11 Bewährter trendfolgeansatzClaudia Kalbermatten, Baloise

12 Zehn Gründe für ertragsorientierte globale aktienanlagenChristian Trixl, Threadneedle

14 retrozessionsfreiesanlagegeschäftLuc Schuurmans, Bank LinthMarkus Wiedemann, LLB

16 Die Wirtschaftsreformenin China greifenJian Shi CortesiSwiss & Global Asset Management

18 Grossveranstaltungen in Brasilien – Motor für wirt -schaftliche entwicklung?Raphael Pfiffner und Alexander OttLiechtensteinische Landesbank

vorsorge & versicherung

20 Grenzen der aufsichtstätigkeitin der beruflichen vorsorgeHanspeter KonradPensionskassenverband ASIP

22 Mit Spezialitäten für die Zukunft gerüstetDr. Dunja SchwanderHelvetia Anlagestiftung

24 Was Sie über Pensionskassen-einkäufe wissen müssenCosimo SchwarzSchwarz & Partner Finanzkonsulenten

immobilien

26 immobilienpreisblase?Dr. Ronny Haase, Wüest & Partner

27 Debatte um den KapitalbezugPavlo Stathakis, HEV Schweiz

28 Nachhaltigkeit bei immobilienPSP Swiss Property

recht & Steuern

30 internationaler DruckDr. Frank Marty, Economiesuisse

32 Der automatische informationsaustauschJürg Birri, KPMG

34 Liechtensteinische trustsMartin Gassner, Ospelt & Partner

36 Steuern beim Liegenschaften -verkauf in Spanien ab 2015José Blasi, Monereo MeyerSascha Wohlgemuth, Ludwig + Partner

37 Die straflose SelbstanzeigeDr. Reto Sutter, Umbricht

Sustainable Finance

38 vermögensverwaltungam WendepunktOtmar Hasler, Regierungschef a.D.,Kaiser Partner

39 yourSri.comOliver Oehri, CSSP AG

40 NachhaltigkeitskommunikationDr. Doris Fellenstein Wirth, ZHAW

42 Quo vadis Bankenplatz Schweiz?Holger MaiFrankfurter Bankgesellschaft

46 Die rolle von Behörden und Politik bei FirmenansiedlungenPeter Stämpfli, Stämpfli AG

48 erste adressen / impressum

50 rente oder Kapital bei der PK?Dr. Gérard Fischer, Swisscanto

35/2014 Das Geld-Magazin

Private

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Von Prof. Dr. Erwin W. HeriProfessor für Finanztheoriean der Universität Basel undam Swiss Finance institute in Zürich

Mein letzter Beitrag in PRIVATE 4/2014hat interessante Reaktionen ausgelöst,welche teilweise sogar im Forum von fintool.ch Niederschlag gefunden haben.Ich möchte mich hierfür bedanken.

Ich hatte dort argumentiert, dassÖkonomen, welche die gegenwärtige ge-samtwirtschaftliche bzw. geldpolitischeSituation (mit der von den Zentralbankenproduzierten Liquiditätsschwemme) auseiner historischen Warte betrachten, be -unruhigt sind. Das Deflations-Geschwätz,das überall nachgeplaudert und abge-schrieben wird, können viele von ihnennicht wirklich nachvollziehen.

Natürlich hat die Argumentations-kette von den sinkenden Preisen, welchedie Erwartung weiter sinkender Preiseprovoziert und dadurch die Konsumen-ten vom Güterkauf abhält, weil sie mei-nen, die Güter später billiger zu bekom-men, einen gewissen Charme. Und na-türlich könnte solches Verhalten danndie Güterproduktion abwürgen und dieWirtschaft erst recht in die Depressionführen. Der Charme kommt aber vor al-lem daher, dass der Denkansatz so sim-pel und intuitiv einleuchtend erscheint.Wenn man sich historische Deflations-

phasen ansieht – und die Wirt-schaftsgeschichte vor dem ZweitenWeltkrieg ist mit den zahlreichenedelmetallgedeckten Währungen vollvon Deflationsphasen –, finden dieÜberlegungen im Normalfall empi-risch keine Bestätigung, sind mitanderen Worten falsch.

Wie gesagt, sind Deflationenvor allem ein Phänomen aus der Zeitvor der Einführung von Papiergeld.Sie sind üblicherweise dadurch ent-standen, dass das zusätzliche Edel-metallangebot nicht mit dem Pro-duktivitätsfortschritt der Volkwirt-schaft mithalten konnte. So warendenn auch in Zeiten mit edelmetall -gedeckten Währungen inflationärePhasen eher die Ausnahme und de-flationäre Phasen eher die Regel.

Seit dem Übergang zu Papierwährungengilt das Gegenteil.

Die grosse Ausnahme von dieser Re-gel war die Deflation in der Weltwirt-schaftskrise der frühen 30er Jahre, die inder Tat in einer Depression mündete.Und es ist diese Phase, welche praktischals einziges historisches Zeugnis heran-gezogen wird, um die gegenwärtige De-flationspsychose zu rechtfertigen. Alleanderen historischen Deflationsphasenwerden im Normalfall ausgeblendet.

Nun gibt es aber durchaus interes-sante wissenschaftliche Arbeiten zu die-sem Thema. Und sogar der letzte Jahres-bericht der Bank für InternationalenZahlungsausgleich (BIZ) thematisiert his-torische Deflationsphasen, um schliess-lich zum Schluss zu kommen, dass diesinkenden Preise, die in den letzten 20Jahren an verschiedenen Orten zu ver-zeichnen waren, vor allem auf die Glo-balisierung der Gütermärkte zurückzu-führen seien und in dem Sinne als «guteDeflation» zu bezeichnen seien. Ent-sprechend sei auch kein inhärentes Risikoeiner Deflationsspirale zu befürchten.

So viel zur Makro-Sicht, zu der manstehen mag wie man will.

Es gibt aber auch noch eine Mikro-Sicht der Dinge. Eine Sicht, bei der beispielsweise untersucht wird, ob bei einzelnen Güterpreisen, die ja letzt-lich den Konsumentenpreis-Index aus-

machen, Preissenkungen zu zurückhal -tendem Konsumgebaren führen. Eineneuere empirische Analyse des Institutsfür Weltwirtschaft in Kiel kommt zumSchluss, dass dies eindeutig nicht derFall ist und dass «... die verbreiteteFurcht vor negativen Auswirkungen ei-ner Deflation auf den gesamtwirtschaft-lichen Konsum auf einem schwachenmikroökonomischen Fundament steht»1).

Mit anderen Worten: Bei allemCharme, den die Deflationsargumenta -tion haben mag, welche Herr Draghi undmit ihm viele Journalisten und Ökono-men immer wieder an die Wand malen,wirklich relevant dürfte sie bestenfallsdann werden, wenn wir mit massivstenPreissenkungen rechnen müssten. Preis-senkungen, die wir in der Wirtschafts -geschichte nur in extremsten Situationenerfahren haben. Auch der Rückgriff aufJapan im letzten Jahrzehnt wäre hier eingewaltiger Missgriff, denn gemäss BIZsind die Preise in Japan zwar über dieseZeitspanne gefallen, aber gerade einmalum kumulierte 4%. Das ist weit von demweg, was man bei der BIZ als «gefähr -liche Deflation» bezeichnen würde.

Nun will ich aber nicht verhehlen,dass mich das Deflationsgerede trotz-dem etwas nervös macht. Nicht des -wegen, weil ich meine, dass es per se relevant wäre – der Titel meines Aufsat-zes zeigt, dass ich es eher in der Schub-lade von «Voodoo-Economics» verstauenwürde –, sondern weil solche Ideen inder heutigen Zeit eine gewisse Eigen -dynamik entwickeln können. Wenn maneinmal alle dazu gebracht hat, an die De-flation zu glauben, dann wird sie irgend-einmal selbsterfüllend. Soviel sollte maneigentlich von der behavioralistischenSchule der Wirtschaftswissenschaften in-zwischen gelernt haben. Es wäre des -wegen zu begrüssen, wenn man, bevorman von offizieller Seite solche Hypo-thesen verbreitet, sich vorher über derenMikrofundierung und deren empirischeRelevanz Gedanken machen würde.

1) Henning Klodt / Anna Hartmann; Deflation

und Konsumstau: Mikroökonomische Evidenz,

Kiel Working Paper Nr. 1935, Juli 2014.

[email protected] / www.fintool.ch

«voodoo-Deflation»

Das Geld-Magazin 5/20144

Private

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Von Edy Fischerinstitut für WirtschaftsberatungNiggemann, Fischer & Partner GmbHZollikon / Zürich

Viele Unternehmen horten liquide Mittelin erheblichen Grössenordnungen. Bei-spielsweise wiesen Ende 2013 die Dax-Unternehmen nach einer Umfrage des«Wall Street Journal» in DeutschlandBarmittel von fast 95 Mrd. Euro aus. Dassoll der höchste Stand seit dem Jahr 2000sein. Die Situation ist bei vielen mittel-ständischen Unternehmen nicht wesent-lich anders. Auch diese verfügen über un-gewöhnlich hohe Liquidität. Offensicht-lich kommen immer mehr Unternehmenzu der Erkenntnis, dass es sinnvoll ist, dieWettbewerbsfähigkeit durch unternehme-rische Investitionen zu stärken.

In der Branche gut informierten Bera-tern ist bekannt, dass nicht nur Gross -unternehmen interessiert sind, sich durchAkquisitionen zu stärken. Auch mittel-ständische Unternehmen beschäftigensich zunehmend mit der Stärkung durchgeeignete Akquisitionen. Neben hohenBarmittelbeständen erleichtern die aus-serordentlich günstigen Bedingungen fürAkquisitionsfinanzierungen die Über-nahme von Unternehmen und Unterneh-mensbeteiligungen. Ausser vorhandenerLiquidität und bestehenden günstigen Fi-nanzierungsmöglichkeiten gibt es nocheine Vielzahl von weiteren Beweggründenfür Unternehmensakquisitionen.

Nach Schätzungen des Instituts fürMittelstandsforschung, Bonn, müssen al-lein in Deutschland jährlich etwa 27’000Unternehmen einen Generationswechseleinplanen. Mehr als die Hälfte der Unter-nehmen wurde in den letzten Jahren nichtmehr auf Familienmitglieder übertragen.Dazu zählen u.a. Familienunternehmen,bei denen kein geeigneter Nachfolger zurVerfügung steht. Andere Familienunter-nehmer entscheiden sich jedoch auch, ihrUnternehmen zu verkaufen, damit einegerechte Vermögensnachfolgeregelung er-reicht wird. Bargeld verteilt sich leichterim Rahmen der Vermögensnachfolge alsGesellschaftsanteile. Viele Unternehmer-familien sind auch daran interessiert, das«Klumpenrisiko Unternehmen» durcheine diversifizierte Vermögensstruktur zuersetzen. Nicht selten macht der Markt-wert von Unternehmen 90 bis 95% desGesamtvermögenswertes aus.

Die Zahl der Unternehmen, für die eskeine familiäre Nachfolgeregelung gibt,ist kontinuierlich gestiegen. Mit einerFortsetzung dieser Entwicklung wird ge-rechnet. Natürlich gibt es auch noch an-dere Motive, Unternehmen zu verkaufen.Um nur einige zu nennen: «Mittelstands-resignation», «mehr Zeit für Hobby undFamilie», «Schwierigkeiten mit Mit-Gesell-schaftern» und «mangelnde Zukunftsaus-sichten». Auch marktbezogene Einschät-zungen lösen Verkaufsentscheidungenaus. Dazu zählen Unternehmensgrösse,Wachstum, Wettbewerbssituation, Kon-zentration, Produktinnovationen in derBranche, sinkende Erträge und Füh-rungspotenzial. Gerade die Internationa-lisierung lässt es vielen Familienunter-nehmern ratsam erscheinen, rechtzeitigdie Voraussetzungen für die Zukunfts -fähigkeit ihres Unternehmens zu schaf-fen. Dass das häufig nur mit neuen Ge-sellschaftern möglich ist, ist für Familien-unternehmer plausibel.

Jeder Unternehmer sucht für sein Unternehmen den besten Käufer. AlsKäufer bieten sich strategische Käufer,Finanz investoren, externe Führungskräfteoder Mitarbeiter des Unternehmens an.Können Führungskräfte als «Wettbewer-ber» von interessierten Unternehmens-käufern aber überhaupt ernst genommenwerden? Fehlen diesen Führungskräften

nicht die für den Erwerb erforderlichenfinanziellen Mittel? Selbst wenn die Füh-rungskräfte Existenzgründungskredite undandere Fremdfinanzierungsmöglichkeitenerhalten, stellen sich aus Sicht der Ver-käufer häufig Fragen: Werden die Unter-nehmen nicht über die Zins- und Til-gungsleistung der Käufer zukünftig zusehr belastet? Fehlen nicht die Möglich-keiten, Ergebnisse zu thesaurieren undRücklagen zu bilden? Werden nicht In-vestitionen vernachlässigt?

Informierte Führungskräfte schliessensich häufig mit Vermögensinhabern zu-sammen, die einen Teil des Gesamtver-mögens in unternehmerische Direktbetei-ligungen investieren wollen. Diese Inves-toren stellen Eigenkapital zur Verfügungund sind häufig nicht an hohen Ausschüt-tungen interessiert. Durch die Kombina-tion Führungskräfte plus Vermögensinha-ber treten sowohl für strategische Partnerals auch für Finanzinvestoren Wettbewer-ber auf, die aus Sicht der Verkäufer Vor-teile haben. Diese Käufer sind nicht daraninteressiert, dass die Unternehmen ihreSelbständigkeit verlieren. Firmennamenund Standorte bleiben erhalten. Arbeits-plätze sind in der Regel nicht gefährdet.Erwerben strategische Partner Unterneh-men, ist die unternehmerische Selbstän-digkeit oft gefährdet. Durch die Zusam-menlegung von Funktionen werden häufigauch Arbeitsplätze abgebaut. Für die Ver-käufer von Unternehmen hat es oft einenhohen Stellenwert, dass die Arbeitsplätzeerhalten bleiben und verdiente Mitarbei-ter unverändert tätig sein können. Des-halb lässt sich auch die Prognose wagen,dass die Zahl von Unternehmensverkäufenan Führungskräfte gemeinschaftlich mitPrivatinvestoren deutlich zunehmen wird.

Unverkennbar ist es vielen Unterneh-mensgruppen in den letzten Jahren gelun-gen, sich durch Akquisitionen zu stärken.Dadurch wurden Wettbewerbsvorteile er-reicht. Kaufinteressenten, die wirtschaft-lich attraktiv in Unternehmen investierenwollen, sind gut beraten, eine dafür ge-eignete Akquisitionsstrategie umzuset-zen. Die Einbindung spezialisierter Bera-ter hat sich dabei als vorteilhaft erwiesen.

[email protected]

Private

6 Das Geld-Magazin 5/2014

Firmen auf Brautschau

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Von Prof. Dr. Hans Rainer KünzleTitularprofessor Universität ZürichPartner Kendris AG

Begrüssung und PreisverleihungProf. Peter Breitschmid (Universität Zürich) wies in seiner Begrüssung aufLiteratur hin, welche für den Erbrechtlerinteressant sein kann, obwohl sie sichnicht mit Erbrecht befasst, unter ande-rem «Hab und Gier» von Ingrid Noll,«Die Erbin», ein Roman von John Grisham, «Das Buch gegen den Tod»von Elias Canetti, «Erbfälle» von StefanWiller sowie aus dem englischenSprachraum «Immortality and the Law»von Ray D. Madoff und «Disappointed‹Heirs› as a Socio-Legal Phenomenon»von Daphna Hacker.

Er wies weiter darauf hin, dass derSchweizerische Nationalfonds ein Na-tionales Forschungsprogramm zum «Le-bensende» (NP67) in Auftrag gegebenhat und dass die drei Gutachten vonProf. Peter Breitschmid, Prof. MichelleCottier und Prof. Paul Piotet, welche demBundesamt für Justiz im Rahmen derErbrechtsreform (Motion Gutz willer)abgeliefert wurden, demnächst in einergemeinsamen Sondernummer der Zeit-schriften «Successio» und «Not@lex»publiziert werden. Demnächst wird einEntwurf des Bundesamtes für Justiz erwartet, welcher 2015 von den Fach-kreisen diskutiert werden wird.

Prof. Breitschmid gab als Präsidentdes Vereins Successio bekannt, dass derSuccessio Preis 2014 an Anatol Duttafür seine Habilitationsschrift «WarumErbrecht?» vergeben wird. Leider konn-te der Preisträger nicht anwesend sein,aber er wird den Inhalt seines Buches innaher Zukunft an einem Vortragsabenddes Vereins Successio zugänglich ma-chen.

Beurkundungletztwilliger verfügungenProf. Ruth Arnet (Universität Zürich)führte aus, dass für die öffentliche Be -urkundung von Verfügungen von Todeswegen in der Schweiz zwei verschie -dene Verfahren bestehen, das Selbst -leseverfahren (Art. 500 f. ZGB) und dasVorlesungsverfahren (Art. 502 ZGB).Bei ersterem können die Zeugen beige-zogen werden, nachdem die Parteienund der Notar die Urkunde bereits unter-zeichnet haben, womit man den Zeugenvom Inhalt der letztwilligen Verfügungkeine Kenntnis geben muss. Beim Vor-lesungsverfahren wird eine Anwesen-heit der Zeugen von Anfang an verlangt.

Das Bundesgericht hatte sich in derVergangenheit mit Fällen zu befassen, inwelchen die Zeugen – trotz Vorlesungs-verfahren – erst nach Unterzeichnungdurch die Parteien und den Notar bei -gezogen wurden (BGE 118 II 273,5C.56/2005) und es hat diese letztwilli-gen Verfügungen für ungültig erklärt,weil die Anwesenheit der Zeugen wäh-rend des Vorlesens als Gültigkeitserfor-dernis angesehen wurde.

Nach Kritik in der Lehre, welche so-gar daran zweifelte, ob die Anwesenheitder Zeugen überhaupt erforderlich sei,schlägt Prof. Arnet nun vor, die Anwe-senheit der Zeugen als blosse Ord-nungsvorschrift aufzufassen, womit dieletztwilligen Verfügungen trotz Verfah-rensfehler bei der Beurkundung gültigbleiben würden.

Bindungswirkung von erbverträgenNach Prof. Peter Breitschmid steht dieBindung im Spannungsfeld von Flexibi-lität und Absicherung: «Gute Beratungtendiert auf Flexibilität und Anpassbar-

keit an die biographischen Fahrnisse,aber auch auf vertragliche Absicherungder getroffenen Lösungen.» Der Gesetz-geber kümmert sich um die Bindungund bestimmt (ausgehend von Art. 27ZGB), in welchem Umfang eine Bin-dung überhaupt zulässig ist. Die Rege-lungen der einzelnen Länder sind sehrunterschiedlich. Während in Deutsch-land ein gemeinschaftliches Testamentohne jegliche Beratung oder Kontrollemitunterzeichnet werden kann, stehenromanische Rechtskreise einer Bindungin Erbverträgen feindlich gegenüber.

Christelle Haas, welche an der Uni-versität Zürich eine Dissertation zumThema «Das gemeinschaftliche Testa-ment und die Frage der Bindung an Absprachen auf den Todesfall bei Ver-trauensbeziehungen» verfasst hat, schil-derte wie im französischen Recht derAbschluss eines Erbvertrags die Bera-tung durch zwei unterschiedliche No -tare erfordert (sog. Gegenberatung). Sieschlägt für eine Reform des schweizeri-schen Erbvertrags vor, eine Widerrufs-möglichkeit vorzusehen, eine Bindungnur bei ausdrücklicher Erklärung anzu-nehmen und den Parteien die Möglich-keit zu geben, bei unhaltbaren Ergebnis-sen den Richter anzurufen.

Der schweizerisch-englische erbfallTina Wüstemann und Daniel Bader (Zürich) sowie Filipo Noseda (London)schilderten die Schwierigkeiten, denendie Beteiligten bei der Planung undbeim Vollzug eines Nachlasses begeg-nen, welcher neben der Schweiz auchmit England einen Bezug aufweist. Ausder Sicht der Schweiz ist von den ehe-und erbrechtlichen Bestimmungen desiPrG (Art. 51 ff. bzw. Art. 86 ff. IPRG)auszugehen, welche in erster Linie aufden Wohnsitz abstellen, aber auch Zu-ständigkeits- und Rechtswahl erlauben.In England kommt neben verschiedenenGesetzen (u.a. Administration of estatesAct 1925) Case Law zur Anwendung, danicht alle Regeln dem geschriebenenRecht angehören.

Das englische Recht kennt anstelledes Wohnsitzes den Begriff des Domi -cile, welches – ausgehend vom Domicile

Private

8 Das Geld-Magazin 5/2014

9. Schweizerischer erbrechtstagam 28. august 2014 wurde der 9. Schweizerische erbrechtstag an der Hochschule Luzern, Wirtschaft, durchgeführt.

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of Origin (abgeleitet von den Eltern) –wesentlich weniger schnell ändert alsder Wohnsitz und häufig ein Leben langbestehen bleibt. Dies führt – gerade inschweizerisch-englischen Fällen – nichtselten dazu, dass aus schweizerischerSicht der Wohnsitz und aus englischerSicht das Domicile sich an unterschied-lichen Orten befinden und somit im Er-gebnis unterschiedliche Zuständigkei-ten bestehen bzw. nicht das gleiche Erb-recht angewendet wird.

Eine zweite Problematik liegt darin,dass in der Schweiz nach dem Prinzipder Universalsukzession die Erben imZeitpunkt des Todes des Erblassers ohneweiteres (Gesamt-)Eigentümer des Nach-lasses werden, während im englischenRecht das Eigentum auf einen Personalrepresentative übergeht, einen vomErblasser bestimmten Executor oder ei-nen vom Gericht ernannten Administra-tor. Dies führt dazu, dass in der Schweizals Ausweise die Erbbescheinigung imVordergrund steht (daneben gibt es auchnoch den Willensvollstreckerausweis),während in England das «Grant of Pro-bate» (Executor) oder die «Letters ofAdministration» (Administrator) ausge-geben werden.

Eine besondere Schwierigkeit be-steht in England darin, dass ein Execu-tor oder Administrator von einer Banknur Auskunft über die Konti des Erblas-sers erhält, wenn er einen Ausweis vor-legt. Bevor dieser Ausweis abgegebenwird, verlangt der Probate Court aberverschiedene Unterlagen, unter ande-rem ein Verzeichnis über das Nachlass-vermögen. In der Praxis wird dieserKnoten dadurch gelöst, dass dem Ge-richt ein provisorisches Nachlassver-zeichnis eingereicht wird mit dem aus-drücklichen Hinweis, dass es nach Aus-stellung des Ausweises noch ergänztwerden muss.

In der Praxis ergeben sich häufigFragen im Zusammenhang mit Liegen-schaften im einen oder anderen Land.Wenn zum Beispiel der Nachlass in derSchweiz an die Familie und ein Haus inEngland an einen Vermächtnisnehmergeht, stellt sich die Frage, ob der Ver-mächtnisnehmer auch die Hypothek aufder Liegenschaft zu übernehmen habe,was im Ergebnis zu bejahen ist. Im um-gekehrten Fall, dass ein englischer Erb-lasser eine Liegenschaft in der Schweiz

in einen Trust einbringen möchte, ist esratsam (schon im Testament) eine Aus-weichlösung (Miteigentum, Nutznies-sung) bereit zu halten, welche mit demschweizerischen Recht kompatibel ist.

Auch die Schenkungs- und Erb-schaftssteuern der beiden Länder sindsehr unterschiedlich: Während in derSchweiz die meisten Kantone den An-fall bei den einzelnen Erben besteuern,wird in England der Nachlass als solcherbesteuert. In der Schweiz bewegt sich dieBesteuerung zwischen 0 und 55%, wäh-rend in England ein einheitlicher Satzvon 40% gilt (bei einem Freibetrag von£325’000). Das Doppelbesteuerungs -abkommen ist dazu da, um die Anknüp-fungspunkte von Bankvermögen (amWohnsitz) und Hypotheken (gleich -mässig über alle Liegenschaften ver-teilt) zu bestimmen. Bei Doppelwohn-sitzen kommt eine Tie-Breaker Rule zurAnwendung (Wohnstätte, Lebensmittel-punkt, gewöhnlicher Aufenthalt, Staats-angehörigkeit). Bei besonderen Fällenhilft trotz aller Regeln nur noch das Ver-ständigungsverfahren.

Herabsetzung bei Schenkungen,Lebensversicherungen und trustsProf. Paul Eitel (Universität Luzern)zeigte anhand von konkreten Beispielen,wie die Herabsetzung von lebzeitigenZuwendungen und Zuwendungen vonTodes wegen erfolgt. Die wichtigstenzwei Regeln (Art. 532 ZGB) lauten da-bei: (1) Zuerst werden Verfügungen vonTodes wegen und dann erst Zuwendun-gen unter Lebenden herabgesetzt; (2)spätere Verfügungen werden vor frühe-ren herabgesetzt.

Unklarheiten über den Zeitpunkt derZuwendung bestehen bei verschiedenenKonstellationen, welche nach Prof. Eitelwie folgt behandelt werden sollen: (1)Ein nicht vollzogenes Schenkungsver-sprechen gilt als im Zeitpunkt des Todesdes Erblassers vollzogen (abweichendvon der herrschenden Meinung). (2)Eine frei widerrufliche Schenkung giltals im Zeitpunkt des Todes des Erblas-sers vollzogen (abweichend von derherrschenden Meinung). (3) Eine un -widerrufliche Begünstigung in einer Le-bensversicherung gilt als im Zeitpunktder Begünstigungserklärung vollzogen.(4) Eine widerrufliche Begünstigung ineiner Lebensversicherung gilt als in der

letzten Sekunde vor dem Tod des Erblas-sers vollzogen (abweichend vom Bun-desgericht – BGE 71 II 147). (5) BeimIrrevocable Trust gilt die Zuwendung alsvollzogen, sobald das Vermögen auf denTrust übertragen wurde. (6) Beim Revo-cable Trust gilt die Zuwendung als imZeitpunkt des Todes des Erblassers voll-zogen. (7) Ausschüttungen aus Trusts anBegünstigte gelten im Zeitpunkt ihrerDurchführung als vollzogen und werdenwie Schenkungen behandelt.

Praktische Probleme der erbteilungLukas Baumann (Zürich) führte aus,dass ein definitiver Bindungswille (imZweifel vermutet man eine unverbind -liche Erklärung) und der Wille zur end-gültigen Auseinandersetzung notwendigsind, damit eine Erbteilung vereinbartwird. Bei der Stellungnahme der Erbenzu einer Zuweisung von Aktiven im Tes-tament (ob es sich um ein Vorausver-mächtnis oder eine Teilungsvorschrifthandle) fehlt es an der Bindungswir-kung (BGE 115 II 323). Bei einer Schät-zungsvereinbarung ist der Bindungs -wille vorhanden, aber der Wille zur end-gültigen Auseinandersetzung fehlt.

Wenn in Erbenkonferenzen Be-schlüsse gefasst werden, sollte auchschriftlich festgehalten werden, dass essich nicht um eine Vorbereitungshand-lung der Teilung handelt und diese nichtdurchsetzbar sind. Im Teilungsvertragsollten einzelne Nachlasswerte konkretzugewiesen werden. Wenn die Erben einNachlassgut nicht aufteilen wollen, kön-nen sie eine fortgesetzte Erbengemein-schaft vereinbaren oder die Überfüh-rung in eine einfache Gesellschaft. Weildieser Beschluss formlos erfolgen kann,ist es möglich, dass die Erben sich nichtbewusst sind, dass mit dem Übergang ineine einfache Gesellschaft die Erben -gemeinschaft endet, was unangenehmeSteuerfolgen haben kann (z.B. kein Auf-schub von Handänderungssteuern). AlsSonderheit im Kanton Zürich wurde dieErbvorbezugsgemeinschaft vorgestellt.

Meine eigenen Ausführungen zumThema «Willensvollstreckung –AktuellePraxis 2013–2014» werde ich ausführ-lich in der nächsten Nummer des PRIVATE

Magazins [email protected]

www.kendris.com

Private

5/2014 Das Geld-Magazin 9

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Private

10 Das Geld-Magazin 5/2014

Was heisst überhaupt «reguliert» bzw. «unreguliert»? Wenn«reguliert» mit «zum Vertrieb in der Schweiz zugelassen»gleichgesetzt wird, so greift dies zu kurz. Denn spätestensmit der EU-Richtlinie für Alternative Investment Fund Ma-nagers und der schweizerischen Umsetzung im Kollektiv -anlagengesetz liegt der Fokus der Regulierung beim AssetManagement und nicht mehr beim Fondsdomizil. Trotzdemkönnen die in den bekannten Offshore-Domizilen aufgesetz-ten Fonds in der Schweiz nicht registriert werden. Das heisstjedoch keinesfalls, dass beispielsweise ein Fonds einer Schwei-zer Bank nach dem Recht von Cayman nicht reguliert wäre,denn ein solcher Fonds hat oft ausnahmslos regulierte undbeaufsichtigte Service Provider. Solange diese «nicht zuge-lassenen» Fonds für qualifizierte Anleger mit beschränktemAufwand zugänglich sind, macht aber die heutige Grenz -ziehung zwischen regulierten/unregulierten Fonds bzw.On-/Offshore-Produkten nicht zuletzt aus praktischen Grün-den durchaus Sinn.

Das bei Schweizer Banken gebuchte Volumen der schwei-zerischen und der in der Schweiz zum Vertrieb zugelassenenFonds betrug per Mitte 2014 rund 800 Mrd. Franken. Dergrösste Teil der Differenz zu den insgesamt hierzulande ge-buchten Kollektivanlagen in der Höhe von über 1’600 Mrd.sind reine Custody-Gelder, also Gelder im Besitz von in derSchweiz gebuchten Privatkunden, welche die Fonds teilweiseseit mehreren Jahren halten. Dabei dürfte die Produktevielfaltäusserst gross sein, denn die Statistik umfasst die Kollektiv-

anlagen als Gesamtgrösse und unterscheidet nicht zwischenverschiedenen Hedge-Fund-Kategorien oder einzelnen Privat-marktanlagen.

Im Privatkundenbereich werden auch in den Vermögens-verwaltungsmandaten zunehmend registrierte, d.h. regulierteProdukte eingesetzt. Dies jedoch v.a. auch deshalb, weil fürdiese Fonds die Steuerwerte für die wichtigsten Vertriebslän-der berechnet und geliefert werden können. In gewissen Län-dern unterliegen Offshore-Produkte steuerlich und adminis-trativ prohibitiven Auflagen, die oft nicht im Interesse desAnlegers sind. Lebensversicherungen, Pensionskassen undVermögensverwalter dürfen unter bestimmten Voraussetzun-gen Anlagen in unregulierte Produkte tätigen. Aber auch beiden institutionellen Anlegern stellen wir fest, dass oft nichtprimär die rein fondsrechtlichen Aspekte, wie Registrierungund Zulassungsbedingungen, die Möglichkeit für Investitio-nen in Offshore-Produkte beschränken. Vielmehr verstärkenSteueraspekte, Kapitalanforderungen, Reputationsüberlegun-gen sowie ein nicht unerheblicher Due-Diligence-Aufwanddie Tendenz zu Onshore-Produkten.

Die beiden Märkte sind in den vergangenen Jahren etwagleich stark gewachsen. Im November 1998 wurde im regu-lierten Bereich die Schwelle von 400 Mrd. Franken erreicht,vor wenigen Monaten konnte die 800-Milliarden-Grenzeüberschritten werden – und dies bei insgesamt etwa gleichenBörsenständen. Obwohl ein primärer Treiber für das Errei-chen neuer Rekordmarken die Marktentwicklung sein dürfte,hat die Innovationskraft – wie z.B. in den Bereichen HedgeFunds, Exchange Traded Funds oder Immobilien – die Aus-flüsse aus einzelnen Fondskategorien immer wieder mehr alskompensiert. Diese Zahlen zeigen, dass auch die reguliertenKollektivanlagen in der Schweiz eine Erfolgsgeschichte dar-stellen.

Wie bereits erwähnt, geben zunehmend steuerliche As-pekte und Reputationsgründe den Ausschlag bei der Ent-scheidung, in Onshore-Produkte zu investieren. Die inter -nationalen Diskussionen um Steuertransparenz sowie einadäquates Regulierungsniveau im Bereich Kundenschutzwerden diese Entwicklung weiterhin begünstigen. Zudemspielt neben der Frage nach der Regulierung bestimmter Pro-dukte zunehmend auch jene nach dem Aufsichtsstatus der in-volvierten Finanzdienstleister eine wichtige Rolle. In diesemZusammenhang ist festzustellen, dass es für nicht beaufsich-tigte Finanzdienstleister immer schwieriger wird, im Marktzu bestehen.

[email protected] / www.sfama.ch

Fonds & Asset Management

regulierte und unregulierte Fonds – ein ÜberblickVon Markus Fuchs, Geschäftsführer Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA

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Von Claudia Kalbermatten, CFALeiterin Produkte & Controlling Baloise investment Services

Die entsprechenden Trendfolgefondsvon Baloise Fund Invest (Lux) sinddank einem computergestützten Han-delssystem und hoher Flexibilität inden Ländern und Branchen mit denbesten Renditeaussichten investiert.Gleichzeitig verfolgen sie eine effi-ziente Verlustbegrenzungsstrategie.

Der Vergleich mit dem globalenAktienindex MSCI World zeigt dieKonstanz des Trendfolgeansatzes (sieheGrafik). Während das vergangene Jahr-zehnt den Aktienanlegern bereits einenGewinn brachte, verzeichneten die dreiTrendfolgefonds markante Performance-Steigerungen. Dies als Resultat der fle-xiblen Aktienquote, des computerge-stützten Handelssystems und des wirk-samen Riskmanagements.

Flexible aktienquote Je nach Marktsituation wird die Aktien-quote. bei steigenden Aktienkursen schritt-weise auf das pro Trendfolgefonds zu-lässige Maximum erhöht. Das Ziel istes, Marktchancen zu nutzen; . in Zeiten sinkender Aktienkurse suk-zessive gesenkt und in sicherere An -

lagen umgeschichtet. Sie kann bis auf0% reduziert werden, was Verluste ver-mindert.

Quantitative ausrichtung Das Handelssystem analysiert täglichmehr als 10’000 Anlagen aus Dutzen-den von Ländern und Branchen. Diesmit dem Ziel, in die Anlagefonds mitden besten Renditeaussichten zu inves-tieren. Die Investition erfolgt durch dasFondsmanagement.

Konsequentes riskmanagement Eine fundierte Verlustbegrenzungsstra-tegie rundet den Investmentprozess ab.Gezielt werden Stop-Loss-Marken ge-setzt, die dem Fondsmanagement beisinkenden Kursen Verkaufsentscheideübermitteln.

Es liegt in der Natur der Sache, dassTrends und Trendbrüche mit einer zeit-lichen Verzögerung identifizierbar sind.Das Handelssystem «verpasst» des-halb den Beginn eines Aufwärts- odereines Abwärtstrends. Als Resultat da-von können die Anleger zwar nicht

vom ganzen, jedoch von einem grossenTeil des Aufwärtstrends profitieren.Bei Abwärtstrends ist es umgekehrt:Verluste sind nicht auszuschliessen.Die Anleger vermeiden jedoch – unddies ist der grosse Kundennutzen desTrendfolgeansatzes – grosse «Taucher»und werden bei starken Abwärtstrendsvor allzu grossem Verlust verschont.

erfolgreiche Zusammenarbeit Die drei Trendfolgefonds BFI C-QuadratArts sind das Resultat der Partnerschaftder Baloise Group mit der Vermögens-verwaltung Arts Asset Management,einem Unternehmen der C-Quadrat-Gruppe. Dabei gelangt das computer-gestützte Handelssystem von Arts AssetManagement zum Einsatz. Dieses konnteinternational bereits mehr als 200 Aus-zeichnungen gewinnen.

Die Trendfolgefonds der BaloiseGroup eignen sich sowohl für Privat-kunden wie auch für institutionelle An-leger.

[email protected]

Private

5/2014 Das Geld-Magazin 11

Bewährter trendfolgeansatz Seit rund zehn Jahren macht die investmentgesellschaft der Baloise Group ausgezeichnete erfahrungenmit dem trendfolgeansatz.

trendfolgeansatz in der Baloise Group

Die Grafik zeigt die Entwicklung von Trendfolgefonds des Vermögensverwalters Arts Asset Management im Vergleich zur Entwicklung des Index MSCI World (grau). Bis zum 18.4.2012(gelber Punkt) wird die in Franken umgerechnete Performance-Entwicklung (inkl. Hedging-Kosten) der bei der Basler Deutschland seit 2004 in Euro angebotenen Referenzfonds gezeigt.Ab 18.4.2012 ist die Performance der BFI-Trendfolgefonds (Anteilsklassen in Franken) wieder-gegeben. Weil bei den Trendfolgefonds der Aktienanteil bis auf 0% reduziert werden kann, fallendie Wertschwankungen weniger dramatisch als beim Aktienindex aus: Im Frühling 2009 ver-buchte der MSCI World gegenüber Oktober 2004 einen Verlust von –40%. Gegenüber demHöchstwert vom April 2007 büsste er mehr als die Hälfte seines Werts ein. In derselben Markt-phase verloren die Trendfolgefonds lediglich maximal rund 15%.

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Von Christian TrixlDirektor Threadneedle investments

1) Dividenden sind einHinweis auf die anlagequalitäteines UnternehmensVereinfacht gesagt sind Dividendeneine Gewinnausschüttung etablierterUnternehmen, die auch nach ihren In-vestitionsausgaben noch ausreichendliquide Mittel für Dividendenzahlun-gen übrig haben. Sie sind ein deut -liches Zeichen für ein stabiles Ge-schäftsmodell und das Bestreben derUnternehmensleitung, Renditen für dieAktionäre zu erzielen. Dividenden stel-len zudem eine laufende Verpflichtungdar und unterstreichen die Zuversichtdes Managements in die Zukunft desUnternehmens. Dividendenaktien sindobendrein verlässlicher und dürften lang-fristig bessere Anlagen darstellen alsWachstumsaktien, die zwar spektaku-läre Gewinne erzielen, aber auch zuherben Enttäuschungen führen können.

2) Dividenden senkenagency-Kosten und verbesserndie KapitalallokationRegelmässige Dividendenzahlungensenken den Barmittelbestand eines Unternehmens und verringern so die

Wahrscheinlichkeit, dass das Unter-nehmen das Geld der Aktionäre mitPrestigeprojekten oder schlecht durch-dachten Übernahmeaktionen vergeudet.Dividendenausschüttungen fördern deneffizienten Einsatz des Kapitals undsorgen dafür, dass bevorzugt in die attraktivsten Projekte investiert wird.Dies begünstigt eine Kultur des stabi-len, langfristigen Wachstums und ver-ringert das Geschäftsrisiko.

3) ertragsorientierte Strategien setzen sich gemessen an der Gesamtrendite durchDividendenstrategien schneiden lang-fristig gesehen besser ab als andere An-sätze. Eine Analyse der vergangenen20 Jahre zeigt darüber hinaus nicht nureine überdurchschnittliche Wertent-wicklung der Dividendentitel, sondernbelegt auch, dass die Performanceumso besser ausfiel, je höher die Divi-dende war. Daraus lässt sich schlies-sen, dass die Anlagequalität und einedisziplinierte Kapitalallokation, die fürdiese Aktien typisch sind, zu überra-genden Gesamtrenditen geführt hat.

4) ertragsorientierte anleger denken langfristigUnternehmen, die Dividenden auszah-len, gelten oft als «langweilig». Zudemfavorisieren Marktteilnehmer undSchlagzeilen stark nachgefragte Titel.So werden die positiven Merkmale vonUnternehmen, die Dividenden aus -zahlen, oftmals vom Markt übersehen– zugunsten von Anlagemöglichkeiten,die mit höheren Risiken und Chanceneinhergehen. Ertragsorientierte Anle-ger vermeiden gern auch modische An-lagetrends. Dadurch können Preisano-malien entstehen, die diese Anleger füreine herausragende Performance nut-zen können.

5) Dividenden sind ein wesentlicherteil der GesamtrenditeStimmungsänderungen am Markt, diesich in den Bewertungen niederschlagen,können sich erheblich auf die kurzfris-

tige Wertentwicklung auswirken. Be-wertungen haben jedoch die Tendenz,zum Mittelwert zurückzukehren. Folg-lich bestimmen beim Gewinnwachs-tum Dividenden und ihre Wiederanlagelangfristig die Gesamtrenditen. DieAusrichtung auf dividendenstarke Ak-tien verringert die Abhängigkeit voneinem ungewissen Gewinnwachstum.

6) Dividendenstrategien könnenhohe erträge erzielen und Schutzvor der inflation bietenWir haben eines der grössten geldpoli-tischen Experimente der letzten 300Jahre erlebt – die quantitative Locke-rung (QE). Auch wenn die langfristi-gen Auswirkungen schwer vorherseh-bar sind, ist QE eine treibende inflatio-näre Kraft. Obwohl die Volkswirt-schaften noch nicht annähernd an ihrerKapazitätsgrenze sind, dürfte bei wei-terem Wirtschaftswachstum die Infla -tion steigen. Für Anleger, die um denErhalt der Kaufkraft besorgt sind, bietetselbst ein moderates Dividendenwachs-tum von 5% pro Jahr einen exzellentenSchutz – und wir denken, dass es vieleattraktive Unternehmen gibt, die ihreDividende in den nächsten Jahren ummindestens 5% erhöhen werden.

7) es gibt keine anzeichen für eine DividendenblaseNach mehreren Jahren mit einer gutenWertentwicklung von Aktien und an-gesichts des historischen Tiefs der An-leihenrenditen könnte man zur Auffas-sung gelangen, dass dividendenstarkeAktien teuer geworden sind. Betrachtetman jedoch die Bewertungen von divi-dendenstarken Unternehmen weltweit,stellt man fest, dass sie immer noch miteinem Abschlag gegenüber dem allge-meinen Markt gehandelt werden.

8) eine aktive Dividenden -anlagestrategie konnte überragende renditen erzielenAuch wenn wir der Meinung sind, dassdividendenstarke Unternehmen attrak-tive Chancen bieten, halten wir nicht

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12 Das Geld-Magazin 5/2014

Zehn Gründe für ertragsorientierteglobale aktienanlagen

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jeden Dividendentitel für eine gute Anlage. Durch unseren Fokus auf ver-mögensstarke Unternehmen mit gutenWachstumsaussichten vermeiden wirvermeintlich günstige Investments oder«Value Traps», wenn eine scheinbarhohe Dividende lediglich nahende Pro-bleme ankündigt, z.B. in Form einerDividendenkürzung.

9) Dividendenausschüttungen sindnachhaltig, da die Bilanzen der Unternehmen gesund sindIm Gegensatz zu Staaten sind Unter-nehmen in den letzten Jahren erfolg-reich bei der Sanierung ihrer Bilanzengewesen, auch wenn die Erfahrung ausder Finanzkrise 2008 bedeutet, dassUnternehmen selbst jetzt noch vorsich-tig bleiben und vor grossen Investi -tionen zurückschrecken (wir erwarteneine Verbesserung, da das Wirtschafts-wachstum langsam wieder anzieht).

Bis dahin können Unternehmen ihrefrei verfügbare Liquidität auf vielerleiWeise zugunsten der Aktionäre einset-zen, z.B. für Dividendenerhöhungen,Sonderausschüttungen und Aktienrück-käufe. Wir sehen normales Dividenden-wachstum positiv, solange die Unter-nehmen nicht nur opportunistisch andie Aktionäre denken; das heisst, dieDividende muss komfortabel auszahl-bar sein, um Nachhaltigkeit zu gewähr-leisten. Sonderausschüttungen verhal-ten sich wie ein Ablassventil und sind

mechanischen Aktienrückkäufen vor-zuziehen, sofern die Aktienbewertungensich im Allgemeinen angepasst haben.

Der vielleicht entscheidendste As-pekt im relativ gesunden Unterneh-menssektors ist, dass die Ausschüt-tungsquoten dank der guten Cashflowsnachhaltig sind. Wir sehen dies nicht inGefahr, da die Mehrzahl der Manage-mentteams von Unternehmen hinsicht-lich Investitions- und Ausgabenplänenrelativ vorsichtig ist.

10) anleger in globale Dividendentitel haben mehr investmentmöglichkeitenMit einem globalen Ansatz könnensich Anleger zunehmend in Volkswirt-schaften engagieren, die deutlich

schneller wachsen können als ihre ei-gene Wirtschaft und an unterschiedlichausgeprägten Sektoren und Thementeilhaben. Die Auswahl an Unterneh-men auf globaler Basis bietet ausser-dem ein viel breiteres Feld von Anlage-möglichkeiten, aus denen die attrak-tivsten ausgewählt werden können. DiePortfolios können so viel effizienter diversifiziert werden.

Einem Anleger mit regionaler Aus-richtung steht nur eine begrenzte An-zahl von Unternehmen zur Verfügung,in die er investieren kann; ein Anlegerin globale Dividenden hat dagegeneine breite Auswahl an Unternehmenaus allen Sektoren.

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5/2014 Das Geld-Magazin 13

aktien bieten nach wie vor attraktivere renditen

Quelle: Bloomberg per 31. Dezember 2013. Aktiendividendenerträge: Konsens für 2014. erwartetes mittelfristiges Dividendenwachstum eines repräsentativen Portfolios.

Dividendentitel schneiden langfristig besser ab:Kumulierte Performance seit 1995

Quelle: CLSA, FactSet Alpha Tester per 31. Dezember 2013. Backtest basierend auf MSCi Universum mit Abdeckung durch mehr als drei Analysten. MSCi gewichtete US$ Gesamtrendite (monatliches rebalancing).

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verzicht aufvertriebsentschädigungenIm Rahmen ihrer Strategie Focus2015,die eine Fokussierung auf klar defi -nierte Märkte und Kundensegmentezum Ziel hat, richtet die LLB zusam-men mit ihrer TochtergesellschaftBank Linth ihre Angebots- und Preis-strukturen auf veränderte Kundenbe-dürfnisse sowie neue und absehbare regulatorische Anforderungen aus.

Seit dem 1. Juli 2014 verzichten dieLLB und die BLL sowohl in der Ver-mögensverwaltung als auch in der Anlageberatung auf Vertriebsentschä-digungen (siehe Box) für LLB-Fondsund vergüten Bestandespflegekommis-sionen für Drittfonds automatisch undzu 100 Prozent den Kunden weiter. Dasbietet mehrere grosse Vorteile: Mitdem Verzicht beziehungsweise mit derWeitervergütung der Vertriebsentschä-

digungen an betroffene Kunden wirdKostentransparenz geschaffen und po-tenzielle Interessenkonflikte werden

vermieden. Zudem werden die ein -gesetzten Fonds deutlich günstiger.

Mit dem neuen Preismodell nimmtdie LLB zusammen mit der Bank Lintheine Vorreiterrolle ein und wird bereitsheute absehbaren regulatorischen Vor-gaben gerecht. Gleichzeitig nehmenbeide Institute ihre Verantwortungwahr und setzen neue Massstäbe imUmgang mit Retrozessionen.

«aktive Fonds zu passiven Preisen»Die Kunden profitieren von attrakti-ven, leistungsabhängigen Konditionenfür LLB-Fonds, die regelmässig fürihre überdurchschnittliche Perfor-mance von unabhängigen Dritten aus-gezeichnet werden (z.B. Lipper/Fuchs).Für LLB-Fonds schafft die LLB dieVertriebsentschädigungen gänzlich ab;dadurch werden diese deutlich günsti-ger. Kunden erhalten somit professio-nell und aktiv verwaltete sowie risiko-kontrollierte Fonds zu Preisen, die ver-gleichbar sind mit jenen von passivverwalteten Fonds (ETFs). Die tiefenGebühren wirken sich zudem positiv

Private

14 Das Geld-Magazin 5/2014

Die Liechtensteinische Landesbanksetzt auf ein innovatives und retrozessionsfreiesPreismodell im anlagegeschäftDie Liechtensteinische Landesbank aG (LLB) hat anfang Juli als erste Bank in Liechtenstein und zusammen mitder Bank Linth LLB aG (BLL) als eine der ersten Banken in der Schweiz ein wegweisendes Preismodell ein -geführt, das auf vertriebsentschädigungen (Bestandespflegekommissionen bzw. retrozessionen) für eigene Fondsund Drittfonds verzichtet. Zudem sind die tarifstrukturen vereinfacht worden. Für ausgewählte Strategieprodukteund Obligationenfonds wurde ein performance- bzw. ein zinsabhängiges Gebührenmodell eingeführt.

Von Luc Schuurmans und Mag. Markus WiedemannMitglied der Geschäftsleitung Geschäftsführender DirektorPrivate Banking, Bank Linth LLB AG LLB Asset Management AG

auswirkungen des neuen Preismodellsauf aktiv verwaltete LLB-Fonds

Fonds ter bis1.7.14

ter ab1.7.14*

Bemerkungvariables Pricing

LLB Obligationen CHF 0.75% ca. 0.29%Neu

swap abhängig

LLB Aktien Schweiz (CHF) 1.40% ca. 0.60%

LLB Strategie Ausgewogen (CHF) ca. 1.28% ca. 1.08%Neu

performanceabhängig

* Fund-of-Funds – TER durchgerechnet. Die hier aufgeführten Fonds dienen als exemplarische Beispiele. Seit dem1.7.14 enthalten LLB-Fonds keine Vertriebsentschädigungen mehr. Dadurch sinken die Kosten der Fonds teilweiseerheblich. Um den Kostenrückgang darzustellen, werden hier erwartete TER angegeben, die auf dem konkretenBerechnungssatz und dem jeweiligen Zinsniveau bzw. der langfristigen Ertragserwartung berechnet wurden.

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auf die längerfristige Wertentwicklungder Fonds aus.

Performanceabhängige tarife beiausgewählten LLB-StrategiefondsAuf Bewährtes setzen LLB und BLLnoch stärker: Zum bestehenden leis-tungsabhängigen Tarif (PerformanceFee) in der Vermögensverwaltung bie-tet die LLB als eine der ersten Bankenin Europa bei ausgewählten LLB-Stra-tegiefonds einen performanceabhängi-gen Tarif an. Neben einem fixen Basis-tarif von 0,20% p.a. wird ein Anteil voneinem Zehntel der positiven Nettoper-formance bis maximal 1,20% verrech-net. Diesen variablen Tarifanteil zahlendie Anleger nur dann, wenn sich dasFondsvermögen nach Abzug sämtli-cher Kosten positiv entwickelt.

Zinsabhängige Gebührbei ausgewählten Obligationen-und GeldmarktfondsEin ebenfalls fairer und innovativer variabler Tarif wurde für die LLB- Obligationenfonds CHF, EUR undUSD sowie für die Geldmarktfondsentwickelt. Die Kostenbelastung rich-tet sich nach dem aktuellen Zinsum-feld. Das heisst für die Anleger, dasssie beim aktuell tiefen Zinsniveau vonbesonders günstigen Konditionen pro-fitieren können.

Neben diesen Kernelementen desneuen Preismodells im Anlagegeschäftvereinfachen die LLB und die BLL dieGebührenstrukturen für Depots undCourtagen und passen in den Berei-chen der Einzeldienstleistungen und derWertschriftenverwaltung die Preise an.Insgesamt gestalten sich die Anpassun-gen in etwa erfolgsneutral, so dass diewegfallenden Vertriebs- bzw. Bestan-despflegekommissionen kompensiertwerden können.

Mit diesem Vorgehen nimmt dieLLB in Liechtenstein eine Pionier- undzusammen mit der BLL in der Schweizeine Vorreiterrolle ein. Die beiden In-stitute sind überzeugt, dass sie mit ih-rem innovativen Preismodell den Nervder Zeit treffen und ein zukunftsfähigesund nachhaltiges Modell anbieten.

[email protected]@llb.li

www.banklinth.chwww.llb.li

Private

5/2014 Das Geld-Magazin 15

Performanceabhängiges Gebührenmodellbei LLB-StrategiefondsPerformancebasierte Total Expense Ratio

Swapabhängiges Gebührenmodellbei LLB-Obligationenfonds5-Jahres-Swapbasierte Total Expense Ratio

TER

TER

1.40%

1.20%

1.00%

0.80%

0.60%

0.40%

0.20%

0.00%

1.00%

0.75%

0.50%

0.25%

0.00%

-2% 0% 2% 4% 6% 8% 10% 12% 14% 16% 18%

-2% -1% 0% 1% 2% 3% 4%

«Ohne retros transparenter»Im Anlagegeschäft herrschen oft komplexe Entschädigungsstrukturen zwi-schen Produktanbietern, Banken und Anlegern. Es ist allgemein üblich, dassFondsanbieter den Banken Vertriebsentschädigungen oder Retrozessionen be-zahlen.

Was hat es mit diesen sogenannten «Retros» auf sich? Fondsanbieter ent-schädigen Banken damit für Leistungen, die diese im Zusammenhang mit derBetreuung und Beratung ihrer Kunden erbringen. Mit diesen Kommissionensubventionieren die Banken die Wertschriftenkonditionen. Die Kostentrans -parenz für den Kunden ist entsprechend eingeschränkt.

Wenn Banken ihren Kunden zudem wegen dieser Zahlungen nicht mehr diebesten Produkte empfehlen, sondern jene, für welche sie die höchsten Kommis-sionen erhalten, kann ein Interessenkonflikt entstehen. Es besteht die Gefahr,dass Kunden nicht mehr unabhängig beraten werden.

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Von Jian Shi CortesiFondsmanagerin desJB China evolution FundSwiss & Global Asset Management

China befindet sich in einem wirtschaft-lichen Wandel. Neue Regulierungsbe-stimmungen und Reformen verwandelndas auf Investitionen und Wachstumfokussierte Wirtschaftsmodell in eine«New Economy», die von Konsum undInnovationen getragen wird. Diese Re-formen sollten China dabei helfen, sichbis 2015 zum zweitgrössten Konsumen-tenmarkt der Welt zu entwickeln. Un-terstützt wird diese Entwicklung durcheine der weltweit höchsten Wachstums-raten beim Einkommen der Privathaus-halte.

Die jüngsten BIP-Daten beweisen,dass die Reformen Wirkung zeigen. Im2. Quartal hat die chinesische Wirt-schaft die Markterwartungen mit ei-nem Wachstum von 7,5% übertroffen.Dies deutet darauf hin, dass sich dieNeuorientierung in China allmählichpositiv auswirken dürfte. Obwohl sichdie Anleger wegen der Konjunkturver-langsamung und dem schwachen Im-

mobilienmarkt besorgt zeigten, gelanges der Regierung, die Wirtschaft zu stabilisieren, ohne ihre langfristigenPläne zu gefährden. Solange die Be-schäftigung und das Gewinnwachstumrobust bleiben, werden die politischenEntscheidungsträger die Reformen wei-ter vorantreiben. Diese konzentrierensich vor allem auf die Verbesserung derLebensqualität und die Umsetzung vonUmweltschutzmassnahmen. Chinas Prä-sident Xi Jinping hat in einer Rede dennauch betont, dass «China, anstatt dasBIP-Wachstum als alleinigen Messgradfür den Erfolg zu nehmen, jetzt mehrauf die Qualität und die Effizienz desWachstums achten wird». Aus den Da-ten des nationalen Statistikamts gehthervor, dass ein grosser Teil dieser BIP-Wende nicht durch Staatsausgaben,sondern vom Konsum getragen wurde– ein deutliches Zeichen, dass sich dasLand in der Tat allmählich vom bisheri-gen investitionsabhängigen Modell löst.

«New economy»: kaum verschuldetund hohes GewinnwachstumEin Sektor, der von vielen Anlegernmit Besorgnis beobachtet wird, ist der

Finanzsektor. Das Risiko eines Total-zusammenbruchs ist jedoch limitiert:Das wird durch das geschlossene Fi-nanzsystem und die Tatsache verhin-dert, dass die meisten grossen Markt-akteure vom Staat kontrolliert werden.Was hingegen weiterhin einen Ab-wärtsdruck auf das Wirtschaftswachs-tum in China ausübt, ist der Schulden-abbau in der Schwerindustrie. VieleUnternehmen in der Schwerindustrieleiden unter einer wachsenden Schul-denlast, kämpfen mit einem Überange-bot und fehlender Preisgestaltungskraft.Die starken «New Economy»-Sektorenwie Konsumgüter, Technologie, Ener-gie und Gesundheit weisen hingegengeringe oder gar keine Schulden auf,da sie sehr gut aus eigener Kraft dazuin der Lage sind, Gewinne und liquideMittel zu erwirtschaften. Diese Sekto-ren stehen im Zentrum der Reformbe-wegungen und können im Wesentlichenin fünf Kernanliegen zusammengefasstwerden: Wohnraum soll erschwinglich,die Umwelt geschützt, Lohne erhöhtund die Kapitalmärkte reformiert wer-den. Letztendlich kurbeln alle Aktivi-täten den Konsumsektor an. BestesBeispiel sind die Reformen zur Bereit-stellung von erschwinglichem Wohn-raum. Sie haben die damit zusammen-hängenden Konsumausgaben für Autos,Unterhaltungselektronik und Möbelstark ansteigen lassen.

Umweltschutzvorschriften sorgenam Markt für energieeffiziente Fahr-zeuge für Auftrieb und veranlassen dieUnternehmen, ihren Beitrag zur Ener-gieeinsparung zu leisten, verbesserteWasserbehandlungsmethoden anzu-wenden und saubere Energien zu ent-wickeln. China hat ein enormes Pro-blem mit der Umweltverschmutzung.Deshalb hat die Regierung zugesi-chert, bis zu 27 Mrd. US$ für Energie-effizienz und erneuerbare Energien bereitzustellen und hofft, die CO2-Emissionen mit der Förderung vonSonnenenergie und Windkraft und der

Private

16 Das Geld-Magazin 5/2014

Die Wirtschaftsreformenin China greifen

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Erforschung alternativer Hybridtech-nologien zu reduzieren.

Auf die Erhöhung der Löhne aus-gerichtete Reformen kamen Technolo-gieunternehmen wie Internetdiensten,Entwicklern von mobilen Apps undTechnologie-Outsourcing-Unternehmenzugute. Die Verbesserung des Lebens-standards ist ein wichtiges Thema aufder politischen Agenda. Dadurch erhältdie Gesundheitsbranche ebenfalls kräf-tigen Auftrieb, da die Nachfrage nachAltenpflege, Krankenversicherungen undprivaten medizinischen Leistungen zu-nimmt.

Die steigenden Löhne bereiten Un-ternehmen Probleme, die von der Billig-produktion leben. Sie führen aber auchzu einem rasanten Wachstum im Ver-mögenserhaltungssektor, wovon insbe-sondere Versicherungen, Vermögensver-walter und andere Finanzdienstleisterprofitieren. Der steigende Wohlstandkommt Unternehmen zugute, die hoch-wertige Lebensmittelprodukte erzeugenund vertreiben, da die Konsumentenzunehmend darauf achten, hochwertigeZutaten zu kaufen.

reformen auf dem KapitalmarktDie Freigabe des direkten Handels zwi-schen den Aktienmärkten in Hongkongund Shanghai ist wiederum ein wichti-ger Schritt zur Integration der Kapital-märkte in China. Im Zuge des «HongKong – Shanghai Stock Connect»-Pro-jekts können Anleger aus Hongkongund der Volksrepublik China am je-weils anderen Markt Aktien kaufen. InHongkong notierte Mid- und Small-Cap-Aktien bieten ein signifikantesKurssteigerungspotenzial, wenn sie imRahmen dieses Programms von Anle-gern aus der Volksrepublik China ge-kauft werden können. Darüber hinauseröffnet diese Veränderung erheblicheChancen für Anleger und Unternehmenin China und anderen Ländern der Welt.

Abgesehen davon hat die bevorste-hende Notierung von Alibaba an derNew Yorker Börse das Profil und dasPotenzial chinesischer Unternehmenbei den globalen Anlegern erheblichgestärkt. Alibaba ist der grösste E-Commerce-Anbieter der Welt. Im Jahr2013, in dem ihm 231 Millionen aktiveKunden 11,3 Milliarden Aufträge er-teilten, erwirtschaftete er einen Brutto-

umsatz von 248 Mrd. US$. Alibaba dominiert auch im mobilen Einzelhan-del, wo das Unternehmen einen Markt-anteil von 76,2% hält. Das Unterneh-men profitiert von der starken Zunah-me der Online-Käufe in China, diewiederum durch das signifikante Ein-kommenswachstum und den unterent-wickelten Offline-Handel gestützt wer-den. Das Unternehmen hat ein vernetz-tes «Ökosystem» aufgebaut, mit dem esseine Marktführung im E-Commerceverteidigen kann. Der Börsengang stärktdas Profil des chinesischen Internet-sektors, insbesondere unter globalenFonds, die bisher nicht in diesen Be-reich investiert hatten. SpezialisierteTechnologiefonds dürften unterdessenandere Aktien verkaufen, um in ihrenPortfolios Platz für Alibaba zu schaffen.

Nicht zuletzt hat China vor kurzemweitere Details zur schrittweisen Re-form von Staatsunternehmen und zurLiberalisierung des Finanzmarktes be-kanntgegeben. Dabei nannte die Re-gierung sechs Staatsunternehmen alsZiel eines neuen Programms, das pri-vate Investitionen anregen und die Cor-porate Governance verbessern soll.Staatsunternehmen weisen seit vielenJahren eine schlechtere Produktivitätals der Privatsektor auf. Das neue Pro-gramm ist ein Bestandteil der im letz-ten Jahr angekündigten Reform, mitder «gemischte Eigentumsstrukturen»

geschaffen werden sollen. Die Reformder Staatsunternehmen beginnt zu-nächst im Öl- und Gassektor. Mit Ver-äusserungen von Vermögenswerten (zuMarktpreisen) wird verborgene Wert-haltigkeit freigesetzt, während Effi-zienzverbesserungen die Rentabilitätsteigern.

Nachhaltige strukturelleveränderungenZwar ist das von Krediten getrageneWirtschaftswachstumsmodell Chinasnicht nachhaltig, doch es steht ausserZweifel, dass sich die zweitgrössteVolkswirtschaft der Welt weiterentwi-ckelt. Das im November 2013 bei derdritten Plenarsitzung des Zentralkomi-tees beschlossene neue Reformpaketenthält 60 Initiativen, die im Lauf derkommenden Jahre umgesetzt werdensollen. Dieser ehrgeizige Plan versetztChina in die Lage, einen neuen Wachs-tumskurs einzuschlagen. Er förderteine marktorientierte Wirtschaft, un-terstützt Privatunternehmen, stärkt denKonsum und verbessert den Urbanisie-rungsprozess. Gleichzeitig eröffnet derwirtschaftliche Wandel in China attrak-tive Anlagechancen in Branchen undUnternehmen, die von den strukturel-len Veränderungen profitieren werden.

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5/2014 Das Geld-Magazin 17

Chinesische aktien attraktiv bewertet

Quellen: Bloomberg, Swiss & Global Asset Management

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Mit 200 Mio. Einwohnern und einerFläche von 8,5 Mio. km2 ist Brasilienbevölkerungs- und flächenmässig dasfünftgrösste Land der Welt. Gemäss sei-ner Wirtschaftskraft steht es an siebterStelle. Die Fussballweltmeisterschaft inBrasilien hat das Land in den Fokus derWeltöffentlichkeit gerückt. Kann es vonden sportlichen Grosssportereignissenhinsichtlich seiner Wirtschaftsentwick-lung langfristig profitieren?

Brasilien wird schon seit mehrerenJahren zu den vielversprechendstenVolkswirtschaften der Welt gezählt.Dies spiegelt sich im Akronym BRIC(Brasilien, Russland, Indien, China)wider. Tatsächlich wurde von 2000 bis2008 ein durchschnittliches Wirtschafts-wachstum von 3,7% p.a. erreicht. Zwi-schen 2003 und 2008 betrug das jähr -liche Mittel sogar 4,3%. Die bisherhöchste Wachstumsrate wurde 2010mit 7,6% erzielt. Mit dem Ausklingendes globalen Rohstoff-Booms, bedingtdurch das dynamische Wachstum dervergangenen Jahre in Ländern wieChina und Indien, liess jedoch die

Wirtschaftsdynamik merklich nach.2012 konnte ein BIP-Wachstum vonnur 1% erreicht werden (Abb. 1).

Vor diesem Hintergrund wurdenhohe Erwartungen in die Sportanlässevon 2014 bzw. 2016 gesetzt. Die in die-sem Rahmen getätigten und noch ge-planten Investitionen in die Infrastruk-tur, insbesondere in den Ausbau vonStrassen, Eisenbahn, Flughäfen, Häfenund öffentlichem Verkehr, sollten fürwirtschaftlichen Auftrieb sorgen. DieEuphorie wich jedoch der Ernüchte-rung. Infolge der ineffizienten Büro-kratie kam es zu Verzögerungen. Diesteigenden Kosten lösten öffentlicheProteste aus, die sich nun gegen dieKorruption und Misswirtschaft im All-gemeinen richteten. Vor allem dieüberdimensionierten Fussballstadienstiessen vor dem Hintergrund ungenü-gender Ausgaben für den öffentlichenVerkehr und Bildung auf Kritik ingrossen Teilen der Bevölkerung.

Die anhaltende Missbilligung ist derAusdruck für aufgestaute Probleme,deren Lösung Brasilien in den Jahren

des wirtschaftlichen Booms nicht inAngriff genommen hat. Zwar konnteder Staat durch seine Wirtschafts -politik die Armut im Land deutlichsenken, so dass eine breite Mittel-schicht entstanden ist, die soziale Un-gleichheit ist aber nach wie vor hoch.So betrug laut dem World Fact Bookder Gini-Ko effizient1) im Jahr 201251,9%. Der Fokus des Staates auf dieStärkung der Massenkaufkraft hat demLand zwar eine stetige Inlandsnach -frage beschert, dafür wurden die Inves-titionen in die Infrastruktur, insbeson-dere den Ausbau der Verkehrswege,vernachlässigt. Die unzureichende Ver-kehrsinfrastruktur ist laut einer Studiedes HWWI 2) auch der Grund für diehohe Sockel inflation, weil grosse Teileder Waren auf dem Weg zum Zielortverderben. Zudem sind die Lohnneben-kosten für die Unternehmen infolge derEinführung des Renteneintrittsalters von54 Jahren bei 70% des letzten Lohnesstark gestiegen. Überdies führten diegeringen Ausgaben im Bildungssektorzu einem Fachkräftemangel. Schliess-lich haben die zahlreichen Eingriffe desStaates in die Wirtschaft die Anreizefür unternehmerisches Handeln deut-lich reduziert.

Infolge dieser Wirtschaftspolitikhat das Land an Wettbewerbsfähigkeiteingebüsst. Dies kommt im steigendenLeistungsbilanzdefizit und in der ho-hen Inflation zum Ausdruck. Der be-schleunigte Preisauftrieb hatte einerestriktive Geldpolitik der brasiliani-schen Notenbank zur Folge. Die durchdas Leistungsbilanzdefizit entstandeneFinanzierungslücke konnte infolge hö-herer Zinssätze in Brasilien durch Ka-pitalimporte aus dem Ausland gedecktwerden. Dabei hat der durch die extremlockere Geldpolitik in den Industrie-ländern hervorgerufene Renditehungergeholfen. Allerdings hatte dies einezeitweise Aufwertung des Reals zurFolge. Zudem hat das hohe Zinsniveau

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18 Das Geld-Magazin 5/2014

Grossveranstaltungen in Brasilien –Motor für wirtschaftliche entwicklung?Die Fussballweltmeisterschaft in Brasilien hatte im vorfeld für hohe erwartungen gesorgt. Mit den Olympischen Sommer-spielen in rio de Janeiro steht dem Land 2016 sogleich der nächste sportliche Grossanlass bevor. Während bei Sportfansvor allem die Wettkämpfe auf grosses interesse stossen, ist für die anleger insbesondere der ausblick auf die Wirtschafts-entwicklung entscheidend. Steht Brasilien als ausrichter dieser Sportereignisse schon als wirtschaftlicher Gewinner fest?

Von Raphael Pfiffner und Alexander OttVizedirektor und Kundenberater Vizedirektor und KundenberaterLiechtensteinische Landesbank AG Liechtensteinische Landesbank AG

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– mittlerweile beträgt der Leitzins 11% –die Investitionstätigkeit deutlich erlah-men lassen (Abb. 2).

Aufgrund der konsumorientiertenWirtschaftspolitik wurde Brasilien an-fälliger für exogene Schocks. Durchdas hohe Leistungsbilanzdefizit ist esauf ausländisches Kapital angewiesen.Dieses Kapital reagiert auf Änderun-gen in der US-Geldpolitik. Somit stehtdas Land dem Risiko der Kapitalfluchtgegenüber. Im letzten Jahr erfuhr derbrasilianische Real gegenüber demUS-Dollar eine Abwertung von rund20%. In den vergangenen Monatenkonnte er sich jedoch stabilisieren.

Betrachtet man die Ausgaben fürdie anlässlich der WM 2014 getätigtenInvestitionen, so umfassen sie gemässder Studie des HWWI rund 1% desBruttoinlandsprodukts. Sie sind somitzu gering, um langfristige Effekte ent-falten zu können. Sie können nur alsSchritt in die richtige Richtung inter-pretiert werden. Zurzeit wendet dasLand für den Ausbau der öffentlichenVerkehrs-, Energie- und Bildungsinfra-struktur 1,5% des BIPs auf. Weltweitwerden für diese Zwecke jedoch 3,8%ausgegeben. Eine Erhöhung dieserAusgaben wäre daher wünschenswert.Vor dem Hintergrund der zunehmendschwierigen finanziellen Lage Brasi-liens ist damit aber nicht zu rechnen.

Empirische Untersuchungen deu-ten darauf hin, dass die Wachstums -effekte von sportlichen Grossereignis-sen langfristig vernachlässigbar sind.Es kommt in der Regel nur zu temporä-

ren Einkommens- und Beschäftigungs-effekten, die dank vermehrter Konsum-ausgaben der ausländischen Besucherund höherer Investitionen entstehen.Zahlreiche Beispiele aus der Vergan-genheit bestätigen diesen Schluss: Diein China durchgeführten OlympischenSpiele von 2008 waren kein Antrieb fürdie hohe Dynamik der chinesischenWirtschaft. Die Ansätze hierfür wur-den mit der Wirtschafts politik in den90er Jahren gelegt. Die 2010 in Süd-afrika stattgefundene Fussballwelt-meisterschaft brachte kein höheresWirtschaftswachstum. Dieses Sport -ereignis konnte nicht die wiederkeh-renden Arbeitskämpfe verhindern, dieregelmässig für einen wirtschaftlichenStillstand in Südafrika sorgen. Schliess-lich konnte die in Polen und der Ukraine2012 ausgerichtete Fussball-EM nichts

an dem politischen und wirtschaftli-chen Zustand ändern, in dem sich dieUkraine aktuell befindet.

Zusammenfassend ist festzustellen,dass die sportlichen Grossanlässe ander anhaltenden WachstumsschwächeBrasiliens nichts ändern werden. Dabeiist ein höheres Wachstumspotenzial in-folge günstiger Voraussetzungen vor-handen. So ist die Bevölkerung mit einem Durchschnittsalter von rund 30Jahren relativ jung. Das Schwellenlandzeichnet sich durch politische Stabili-tät aus und verfügt über enormen Res-sourcenreichtum. Ausserdem weist Bra-silien einen relativ fortgeschrittenenIndustrialisierungsgrad auf. JährlicheWachstumsraten von 4 bis 5% sind rea-listisch. Um dieses Potenzial allerdingsausschöpfen zu können, müssen die wirt-schaftspolitischen Weichen neu gestelltwerden. Bisher gibt es keine Anzeichendafür. Es bleibt abzuwarten, ob die Prä-sidentschaftswahlen im Oktober 2014eine Politikwende einleiten werden.

1) Der Gini-Koeffizient ist ein Indikator für die Einkommensungleichheit; sein Wertebereich liegt zwischen 0 und 1 bzw. zwischen 0% und 100%. Je geringer der Wert, desto gleichmässiger ist die Einkommensverteilung. In der Schweiz betrug der Gini-Koeffizient im Jahr 2012 28,7%. Quelle: The World Fact Book

2) Berenberg und HWWI (Hrsg.): Strategie 2030 – Brasilien und die Fussball-WM 2014, Hamburg 2014

Der Artikel entstand in Zusammenar-beit mit Waldemar Lukas von der LLBAsset Management AG.

[email protected]@llb.li

www.llb.li

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5/2014 Das Geld-Magazin 19

abb. 2: entwicklung der anlageinvestitionen

abb. 1: Wirtschaftswachstum in Brasilien

Quelle: ASM /Bloomberg

Quelle: ASM / Bloomberg

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20 Das Geld-Magazin 5/2014

Aktuell werden Diskussionen über die Ausgestaltung derAufsicht in der beruflichen Vorsorge geführt. Es geht vor allem darum, ob Aufsichtsbehörden im Sinne einer verstärktrisikoorientierten Aufsicht frühzeitig Einfluss nehmen und inwelchem Umfang sie als Regulatoren den PensionskassenVorgaben machen sollen. Angesichts der gesellschaftlichenund volkswirtschaftlichen Bedeutung von Pensionskassenbraucht es in der beruflichen Vorsorge zweifellos kompetenteAufsichtsbehörden, die ihren Beitrag zur Vorsorgesicherheitleisten. Die 2012 mit der Strukturreform eingeführte Organi-sation mit einer zentralen Oberaufsichtskommission Beruf -liche Vorsorge (OAK BV) und regionalisierten Direktauf-sichtsbehörden ist sinnvoll und hat sich bewährt. Eine einzigezentralisierte Aufsicht im Sinne der Finma hätte der bestehen-den fragmentierten, dezentralen Vorsorgewelt nicht entspro-chen. Es ist in Erinnerung zu rufen, dass Pensionskassen keine klassischen Finanzinstitute sind. Sie bilden Solidar -gemeinschaften von Arbeitnehmenden und Arbeitgebern, diedurch den Zusammenschluss von Einzelrisiken für ihre Ver-sicherten einen Mehrwert erbringen. Pensionskassen sindkeine gewinnorientierten Unternehmen, sondern sie treten alsgemeinnützige Investoren auf, um das Kapital im Interesseder Versicherten möglichst erfolgreich anzulegen. Selbst vor-dergründig mit Banken oder Lebensversicherern vergleich-bare Bilanz- und Solvenzrisiken rechtfertigen eine unter-schiedliche Ausgestaltung der Aufsicht über Pensionskassen.

Vor diesem Hintergrund sind einige Vorhaben der OAK BVkritisch zu beurteilen.Bericht der OaK: Seit 2013 publiziert die OAK jeweils imFrühling einen Bericht, der Aufschluss geben soll über dieSystemsicherheit der beruflichen Vorsorge. Die Pensionskas-sen liefern der OAK die dazu notwendigen Daten. Eine relativzeitnahe Einschätzung der finanziellen Lage der Vorsorgeein-richtungen durch die OAK ist zu begrüssen. Problematischwird es aber, wenn die OAK, ergänzend zu dieser allgemeinenLagebeurteilung der beruflichen Vorsorge, kassenindividuellNoten verteilt. Die OAK wird mit einem solchen starren Be-wertungssystem der breiten Palette an verschiedenartigen Pen-sionskassen nicht gerecht. Die Aufgabe der Risikoeinschät-zung liegt vom Gesetz her klar beim obersten Führungsorgan. risikoorientierung: Unter dem Deckmantel der vermeint-lich zu wahrenden Systemsicherheit wird zusätzlich disku-tiert, ob die OAK oder (einzelne) Aufsichtsbehörden von denunterstellten Pensionskassen auf jährlicher Basis zusätzlich«einheitliche» Kennzahlen verlangen dürfen. Ein solches Vor-gehen ist nicht zielführend und trägt den gesetzlich vorge -gebenen Aufgaben und Kompetenzen nicht Rechnung. Viel-mehr würde damit letztlich auch der Grundstein für einheit -liche versicherungstechnische Vorgaben (z.B. bezgl. der Höhedes technischen Zinssatzes) durch die OAK gelegt. Die Füh-rungsorgane sollen selber und eigenverantwortlich festlegen,welche Grundlagen sie für die Risikoeinschätzung benötigen.Wenn eine Aufsichtsbehörde aufgrund der revidierten Anga-ben in der Jahresrechnung Bedenken hinsichtlich der Risiko-situation einer einzelnen Pensionskasse hat, kann sie bereitsheute direkt den Dialog suchen. Dazu braucht es keine weite-ren Vorschriften mit einer Verschiebung der Verantwortungweg vom Führungsorgan hin zur Aufsichtsbehörde.Fazit: Die Führungsverantwortung liegt gemäss Gesetz beimobersten Organ, welches zusammen mit den involvierten Akteuren (vor allem dem Experten für berufliche Vorsorge)und aufgrund von vorab definierten Führungs- und Risiko-kennzahlen periodisch eine Lagebeurteilung vornehmen muss.Die Beurteilung der Funktionalität des Gesamtsystems durchdie OAK soll daher ohne weitere Eingriffe in die gesetzlichverankerten Verantwortlichkeiten und Handlungsspielräumeder Pensionskassen erfolgen. Im Spannungsfeld von Vor -sorgesicherheit und Regulierung muss auch die OAK dieseZusammenhänge beachten.

[email protected] / www.asip.ch

Vorsorge & Versicherung

Grenzen der aufsichtstätigkeit in derberuflichen vorsorge beachten!Von Hanspeter Konrad, lic. iur., Rechtsanwalt, Direktor Schweizerischer Pensionskassenverband ASIP

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Von Dr. Dunja SchwanderGeschäftsführerinHelvetia Anlagestiftung

Es ist keine einfache Zeit für Vorsorge-und Anlagestiftungen. Das historischeinmalige Tiefzinsniveau stellt die An-lageseite vor besondere Herausforde-rungen – und das nun schon seit meh-reren Jahren. Für risikobehaftete An -lagen waren die vergangenen Jahrezwar wieder relativ gute Renditejahre –allerdings verdanken Aktien ihren Auf-trieb vor allem der anhaltenden expan-siven Geldpolitik der führenden No-tenbanken. Wer an den Märkten hinge-gen nach konservativen, sicheren undwertbeständigen Anlagemöglichkeitensucht, hat es in diesem Umfeld schwer.Obligationen hoher Bonität, die bevor-zugte Anlageklasse für Vorsorgegelder,werfen im aktuellen Tiefzinsumfeldunterdurchschnittliche Renditen ab.

Infolge dieser Entwicklungen herrschtein akuter Anlagenotstand für Gelder,die langfristig und konservativ inves-tiert werden wollen und eine ausrei-chende Rendite generieren sollen; ent-sprechend gross ist das Bedürfnis derKunden nach solchen Anlagen. Vordiesem Hintergrund hat die HelvetiaAnlagestiftung vor zwei Jahren ent-schieden, ihr Angebot um die Anlage-

gruppe Immobilien Schweiz zu erwei-tern. Damit kann sie einerseits das Be-dürfnis der Kunden nach einer sicherenAnlageform befriedigen, andererseitsgeneriert sie weiteres nachhaltigesWachstum für die Stiftung.

Sich die neue Anlagegruppe derImmobilien zu erschliessen, lag nahe,vor allem weil das notwendige Exper-tenwissen und die Erfahrung in diesemSektor im Mutterhaus der Helvetia Versicherungen bereits in hohem Massvorhanden ist; schliesslich investiertdie traditionsreiche Helvetia schon seitmehr als 100 Jahren in Immobilien.Kurt-Ernst Baumann, Leiter Immobi-lien-Portfoliomanagement der HelvetiaVersicherungen, sitzt denn auch folge-richtig im Immobilien-Anlageausschussder Anlagestiftung und hält regen Kon-takt zur Geschäftsführung der Stiftung.

Kundenkreis erweitertDie Erstemission über insgesamt 200Mio. Franken hat die Helvetia Anlage-stiftung Ende 2012 sehr gut am Marktplatziert – sie war mehrfach überzeich-net, und auch die Nachfrage nach derspäter erfolgten Kapitalerhöhung um150 Mio. Franken war grösser als dasAngebot. Das grosse Interesse derKunden an der als beständig und ver-gleichsweise risikoarm geltenden An-lagegruppe Immobilien Schweiz bestä-tigt das weit verbreitete Bedürfnis nachsicheren Anlagen.

Kunden, das sind für eine Anlage-stiftung in erster Linie halbautonomeund autonome Pensionskassen, welchedie ihnen anvertrauten Vorsorgegelderinvestieren. Selbstverständlich zählenauch die hauseigenen Vorsorgestiftun-gen der Helvetia Versicherung zu denKunden der Helvetia Anlagestiftung –aber nicht ausschliesslich. Durch die

Erweiterung des Angebots auf die Im-mobilienanlagen konnte die Anlage-stiftung ihren Kundenkreis in den letz-ten zwei Jahren auf nunmehr 151 Stif-ter erweitern. Die verwalteten Vermö-gen haben unterdessen die strategischeZielgrösse von einer halben Milliardeübertroffen. Künftig will die Stiftungim Immobilienbereich jährlich umweitere 100 Mio. Franken wachsen.Aus heutiger Sicht ein hoch gestecktesZiel, denn auch der Immobilienmarkthat sich in den letzten Monaten verän-dert – nicht zuletzt wegen des massivenZustroms der zu investierenden Vor -sorgegelder.

Die Gefahr besteht, dass der Immo-bilienmarkt heiss läuft und sich in be-stimmten Segmenten und Regioneneine Preisblase bildet oder bereits ge-bildet hat. Das ist der primäre Grund,warum die Helvetia Anlagestiftungvon den 350 gezeichneten Millionenbisher erst 270 Millionen auch tatsäch-lich investiert hat. Ganz im Sinne derkonservativen Ausrichtung ihrer Stifterwählt die Helvetia Anlagestiftung auchihre Immobilieninvestments sorgfältigaus. Auch bei der neuen Immobilienan-lagestrategie steht die Erzielung einernachhaltig stabilen Rendite im Vorder-grund und nicht das Ziel, das zur Ver-fügung stehende Vermögen möglichstrasch zu investieren.

Die rund 80 Mio. Franken Liquidi-tät, die derzeit noch abrufbar bei denStiftern liegen, sollen innerhalb dernächsten Monate investiert werden.Die Auswahl geeigneter Anlageobjekteist aufgrund der Marktlage jedoch eingeschränkt. Gewerbe- und Büro -immobilien kommen derzeit kaum inBetracht, denn viele Gewerbebetriebeund grosse Dienstleistungsunterneh-men ziehen sich aus angestammten

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22 Das Geld-Magazin 5/2014

Mit Spezialitäten für die Zukunft gerüstetDie Helvetia anlagestiftung hat sich neu positioniert und ihre Marktleistungen um die anlagegruppeimmobilien Schweiz erweitert. Damit hat die kleine aber feine Stiftung in den 20 Jahren ihres Bestehenseinmal mehr ihre Flexibilität und innovationskraft bewiesen.

Performance anlagegruppe immobilien Schweiz

1.1.–30.6.2014 Seit Lancierung (9.2012)

Immobilien Schweiz HelvetiaAnlagestiftung (inkl.Transaktionskosten) 2.00% 4.30%

KGAST Immo-Index 2.30% 5.80%

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zentralen Lagen zurück. Zudem be -anspruchen die Finanzkonzerne auf-grund der Verwerfungen in der Finanz-industrie sowie neuen Büroraumkon-zepten bereits deutlich weniger Flächeals früher, was wiederum eine Aus -dehnung des Angebots zur Folge hat.Deshalb legt der Anlageausschuss derStiftung den Fokus auf die tendenziellweniger zyklischen Wohnimmobilien.Aktuell besteht das Immobilienportfoliozu einem Drittel aus Gewerbe/Büro-und zu zwei Dritteln aus Wohnimmo -bilien. Der Brand «Helvetia» versprichtden Stiftern die typisch schweizerischenEigenschaften wie Sicherheit und Be-dacht. Um diesem Anspruch auch imAnlagebereich weiterhin gerecht zu wer-den, verzichtet die Anlagestiftung des-halb bewusst darauf, allein aus Wachs-tumszielen zu überhöhten Preisen inden Immobilienmarkt einzu steigen.

tradition und innovationMit dieser umsichtigen Strategie hatsich die verhältnismässig kleine Anla-gestiftung seit ihrer Gründung 1993 inBasel – damals noch unter dem NamenPatria Anlagestiftung – nicht nur amMarkt behauptet, sondern auch immerwieder neue Wege beschritten. So wardie Helvetia Anlagestiftung eine derersten, die in den 90er Jahren indexierteAnlagegruppen entwickelte und anbot.Dies aus der Erkenntnis, dass es lang-fristig mit einer aktiven Anlagestrategieschwer bis unmöglich ist, den Markt zuschlagen. Denn langfristig wird eineallfällig erzielte Mehrrendite von denKosten des aktiven Portfoliomanage-

ments in den meisten Fällen aufge-zehrt. Indexierte Produkte gewährleis-ten zudem deutlich mehr Transparenz,ein Bekenntnis, das die Helvetia Anla-gestiftung auch mit ihrer Mitglied-schaft bei der Konferenz der Ge-schäftsführer von Anlagestiftungen(KGAST) unterstreicht. Sie verpflichtetzu hohen Qualitätsstandards und um-fassender Transparenz. Die HelvetiaAnlagestiftung schafft es mit ihren In-dexprodukten immer wieder auf beein-druckende Weise, die jeweiligen Refe-renzindizes genau und kostengünstigabzubilden. Dies bestätigt sich auchdurch die jeweils hervorragenden Plat-zierungen im Performancevergleich derKGAST. Es entspricht aber auch demschlanken und bescheidenen Stil derStiftung, die mit lediglich drei Vollzeit-stellen dotiert ist und weiteres Exper-tenwissen aus dem eigenen Mutterhausoder extern hin zukauft.

Schlanke OrganisationAuch die Ausschüsse sind bewusstschlank und agil gehalten. Dem Anlage-ausschuss Wertschriften gehören fünfPersonen an: der Präsident und die dreiMitglieder des Stiftungsrates sowie dieGeschäftsführerin. Die drei Mitgliederdes Anlageausschusses Immobilien ta-gen normalerweise einmal monatlich.Wenn bei einem Projekt oder Objektallerdings die Zeit drängt, entscheidetder Ausschuss innert weniger Tage perZirkularbeschluss.

Im obersten Organ der Anlagestif-tung, der einmal jährlich tagenden An-legerversammlung, nehmen alle Stifterihren Einsitz. In diesem Jahr traf siesich zur ordentlichen Versammlungund anlässlich der Jubiläumsfeier zum20jährigen Bestehen an einem ganz be-sonderen Ort: in den modernen Räu-men der Europaallee neben dem Zür-cher Hauptbahnhof. Am bedeutendstenKnotenpunkt des schweizerischen Ei-senbahnnetzes ist ein Immobilien -projekt entstanden, welches in seinerGrössenordnung in der Schweiz wohleinmalig ist, in kleinerem Massstab je-doch an vielen anderen Knotenpunktenzu beobachten ist, respektive zu beob-achten sein wird.

Es ist ein gutes Beispiel dafür, wiesich künftig Zentrumslagen in derNähe des öffentlichen Verkehrs weiter-entwickeln lassen und wie sich Ver-kehrsinfrastrukturausbau sowie Sied-lungsentwicklung optimal aufeinanderabstimmen lassen.

[email protected]

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5/2014 Das Geld-Magazin 23

regionale Diversifikation nach Kantonen per 30.6.2014anlagegruppe immobilien Schweiz

Diversifikation nach Nutzungsart per 30.6.2014anlagegruppe immobilien Schweiz

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Von Cosimo SchwarzGründer und GeschäftsführerSchwarz & PartnerFinanzkonsulenten AG, Zürich

Von einem Einkauf in die Pensions -kasse spricht man, wenn ein Versicher-ter nebst den laufenden ordentlichenBeiträgen, welche automatisch vomLohn abgezogen werden, auf freiwilli-ger Basis zusätzliche Beiträge in seinePensionskasse einzahlt. Dadurch kön-nen allfällig früher entstandene Bei-tragslücken geschlossen werden, wel-che sich beispielsweise infolge eineslangen Studiums und einer damit ein-hergehenden späten Aufnahme der Erwerbstätigkeit, aus Erwerbsunter-brüchen, aus Auslandsjahren oder ausLohnerhöhungen ergeben haben.

Pensionskassen-Einkäufe verbessernzum einen die persönlichen Altersleis-tungen, zum anderen sind sie auch aussteuerlicher Sicht interessant. Sie dür-fen in der Steuererklärung vom Ein-kommen abgezogen werden und füh-ren je nach Grenzsteuerbelastung zuerheblichen Steuereinsparungen. DasInstrument der Pensionskassen-Ein -käufe stellt deshalb in der Steuerpla-nung eine sehr beliebte Massnahmezur Reduktion der Steuerbelastung dar.

Wie viel Steuern effektiv gespart wer-den können, hängt vom steuerbarenEinkommen, dem Steuerdomizil undvon der Höhe des Einkaufs ab (siehenebenstehende Tabelle).

Da Pensionskassen-Einkäufe zu ei-ner höheren Altersleistung bei der Pen-sionierung und somit auch zu höherenSteuern führen, müssen vor jedem Ein-kauf auch die Steuerfolgen beim Be-zug der Leistungen im Auge behaltenwerden. Erst nach der Gegenüberstel-lung der Steuervorteile (infolge Ein-kauf) mit den Mehrsteuern (infolge hö-herer Altersleistung) lässt sich objektivbeurteilen, ob sich ein Einkauf für denVersicherten aus steuerlichen Gesichts-punkten effektiv rechnet.

Bei den Staats- und Gemeindesteu-ern sowie den direkten Bundessteuernwerden Altersrenten stets zusammen mitanderen Einkünften (wie z.B. AHV-Leistungen, Zinsen, Mieterträgen, Er-werbseinkommen des Ehegatten usw.)besteuert. Kapitalauszahlungen aus derPensionskasse werden hingegen ge-trennt vom übrigen Einkommen, ein-malig und mit privilegierten Methodenbesteuert. Privilegierte Methoden be-deutet dabei, dass ein Versicherter, bei-spielsweise wohnhaft in Zürich (ver-heiratet, katholisch), für ein Kapitalvon 100’000 Franken deutlich wenigerStaats- und Gemeindesteuern bezahlt(4’620 Franken; Stand 2014) als für einEinkommen in gleicher Höhe (11’334Franken; Stand 2014). Da sich die Me-thoden und die Tarife von Kanton zuKanton unterscheiden, kann dies beigleich hohen Kapitalauszahlungen zuunterschiedlich hohen Steuerbeträgenführen. Somit kommt insbesondere derWahl des Wohnsitzes bei der Auszah-lung sowie der rechtzeitigen Planungeine entscheidende Bedeutung zu.

Sperrfrist von drei Jahren Pensionskassen-Einkäufe unterliegennach Art. 79b Abs. 3 BVG einer drei-jährigen Sperrfrist. Wurden Einkäufegetätigt, so dürfen die daraus resultie-renden Leistungen innerhalb der nächs-ten drei Jahre nicht in Kapitalform aus

der Vorsorge bezogen werden. WerdenLeistungen innerhalb von drei Jahrendennoch in Kapitalform bezogen, wirddies als Steuerumgehung taxiert, wes-halb die ehemals durch die Einkäufeerzielten Steuervorteile entsprechendwieder korrigiert werden.

Wie hoch ist ihre einkaufssumme?Ein Versicherter darf grundsätzlichnicht beliebig viel in die Pensionskasseeinzahlen. Absatz 1 von Art. 79b BVGbesagt, dass die Vorsorgeeinrichtungden Einkauf maximal bis zur Höhe derreglementarischen Leistungen ermög-lichen darf. Konkret heisst dies, dassüberprüft wird, welches Sparkapitalein Versicherter hätte, wenn er mit demaktuellen Vorsorgeplan seit dem frü-hestmöglichen Zeitpunkt (Alter 25)versichert gewesen wäre. Die Differenzaus diesem maximal möglichen Spar-kapital und den vorhandenen Vorsorge-geldern entspricht der Höhe der Sum-me, welche freiwillig nachgezahlt wer-den darf.

verfügen Sie über Freizügigkeits-und Säule 3a-Guthaben?Freizügigkeitskonti oder Freizügigkeits-policen müssen anlässlich eines Stel-lenwechsels bzw. einer Wiederanstel-lung in die neue Pensionskasse einge-bracht werden. Die potenzielle Ein-kaufssumme reduziert sich somit ent-sprechend um diesen Betrag.

Säule 3a-Guthaben von Versicher-ten, die ihre Vorsorge via eine grosseSäule 3a aufgebaut haben und neu ei-ner Pensionskasse angeschlossen wer-den, können zumindest teilweise wieeine Freizügigkeitsleistung aus einerPensionskasse behandelt werden undmüssen demnach von der potenziellenEinkaufssumme in Abzug gebrachtwerden, sofern diese einen bestimmtenBetrag übersteigen. Das Bundesamtfür Sozialversicherungen hat hierfüreine Tabelle publiziert, aus welcher dasmaximale Säule 3a-Guthaben heraus-gelesen werden kann, woraus sich diehypothetisch vorhandene Freizügig-keitsleistung ermitteln lässt.

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24 Das Geld-Magazin 5/2014

BvG – Was Sie über Pensionskassen-einkäufe wissen müssen

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Wie schaffen Sie sichneues einkaufspotenzial?Die Einkaufssumme kann mittels Aus-gestaltung des Vorsorgeplans beein-flusst werden. Gerade für Selbständig-erwerbende, welche ihre beruflicheVorsorge selber gestalten können(bspw. Ärzte oder Anwälte, welche sicheiner Verbandsvorsorge anschliessenkönnen), ist die aktive Plangestaltunginnerhalb der erlaubten Schranken einebewährte Massnahme, um Steuern zusparen. Selbständige, welche einerPensionskasse angeschlossen sind, spa-ren mittels BVG-Einkäufen nebst denSteuern zusätzlich bei der AHV, denndie Hälfte des Einkaufsbetrages darf inder Buchhaltung als Geschäftsaufwandabgesetzt werden.

einkauf für dievorzeitige PensionierungMit der ab 2005 umgesetzten 1. BVG-Revision wurde geregelt, zu welchemZeitpunkt jemand frühestens vorzeitigin Pension gehen darf. Gleichzeitigwurde festgehalten, dass die infolgevorzeitiger Pensionierung entstehendeLücke durch zusätzliche Einkäufe ge-schlossen werden darf. Damit wirddem Versicherten ermöglicht, die glei-chen reglementarischen Altersleistun-gen, die er im Alter 65 hätte, beispiels-weise schon auf das 62. Altersjahr vor-zufinanzieren. Was hierbei unbedingtbeachtet werden muss, ist die Situa -tion, wenn ein Versicherter, der sichmit 62 Jahren auf die vollen Leistun-gen mit Alter 65 eingekauft hat, sichzum gegebenen Zeitpunkt aber den-noch nicht frühpensionieren lässt, son-dern weiter arbeitet und seine Vorsorgeweiter ausbauen will. Hier dürfte dieAltersleistung noch maximal 5% an-wachsen, da der übersteigende Teil an-sonsten, sofern eine reglementarischeGrundlage gegeben ist, zulasten desVersicherten (z.B. durch Leistungs -kürzungen) an die Vorsorgestiftungverfällt.

Wiedereinkäufe nach ehescheidungBei der Scheidung von Eheleuten müs-sen die während der Ehe erworbenenGuthaben geteilt werden. Diese Lü-cken dürfen mit Einkäufen wieder auf-gefüllt werden. Die vorerwähnte drei-jährige Sperrfrist für Kapitalbezüge gilt

nicht für Einkäufe im Zusammenhangmit scheidungsbedingten Lücken.

einkäufe und WeF-vorbezugWurde im Rahmen der Wohneigen-tumsförderung (WEF) ein Vorbezuggetätigt, muss dieser zwingend zurück-bezahlt werden, bevor ein (steuerlichabzugsfähiger) Einkauf in die Pensi-onskasse vorgenommen werden darf.Die Rückzahlung führt zum Anspruchauf Rückerstattung der ehemals aufdem Vorbezug bezahlten Steuern.

einkauf und Wegzug ins auslandKurz vor einem Wegzug ins Auslandvorgenommene Einkäufe werden vonden Steuerbehörden nicht akzeptiert,weil sich der Versicherte so eine Frei-zügigkeitsleistung als Kapital auszah-len lassen und damit die dreijährigeSperrfrist elegant umgehen könnte.

Was passiert mit dem einkauf,wenn die versicherte Person stirbt?Hat sich ein verheirateter Familien -vater eingekauft und sich bei Pensio-nierung für den Bezug der Altersrenteentschieden, wird nach seinem Todeine Witwenrente fällig, welche in derRegel nur noch 60% der ursprüng -lichen Altersrente beträgt. Seine er-wachsenen Kinder gehen leer aus. SindEinkäufe einmal getätigt, unterstehendiese (weil es sich um Pensionskassen-geld handelt) den Regeln des aktuellgültigen Pensionskassenreglements.Dies kann sich in bestimmten Lebens-situationen als heikel erweisen. Lebtein Versicherter beispielsweise in einerlangjährigen Partnerschaft und hat ererwachsene Kinder aus einer vorher -gehenden Ehe, kommt es mit der Aus-richtung einer allfälligen Witwenrentean die Partnerin oder den Partner mög-licherweise zu ungewollten oder ein-seitigen Umverteilungen von Pen -sionskassengeldern.

Fazit:Wann sollen einkäufe erfolgen?Je höher das steuerbare Einkommenund je kürzer die Dauer zwischen Ein-kauf und Bezug, desto grösser ist dieSteuereinsparung. Je früher der Ein-kauf erfolgt, desto grösser ist dieRechtssicherheit, dass dieser späterwiederum in Kapitalform bezogen

werden kann. Es gibt also ein Span-nungsfeld zwischen Sparpotenzial undZeit. Einkäufe sollten deshalb unbe-dingt konzeptionell erfolgen und imRahmen einer individuellen Pensionie-rungsplanung auf die oben genanntenAspekte abgestimmt sowie mit weite-ren wichtigen Schnittstellen koordi-niert werden. Sie sollten in der Regelmindestens 15 Jahre vor der geplantenPensionierung, spätestens aber mit Er-reichen des 50. Altersjahres, zusam-men mit einem Fachexperten geprüftund mittels persönlicher und umfas-sender Pensionierungsplanung an dieHand genommen [email protected]

www.finanzkonsulenten.ch

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5/2014 Das Geld-Magazin 25

Steuereinsparungen beiPK-einkauf von 50’000.–

Jahr 2014, verheiratet, röm. kath., keine Kindersteuerbares Einkommen 250’000.–

Steuerdomizil EinsparungSteuernKanton Ort

AG Aarau 17’600

AI Appenzell 14’960

AR Herisau 17’738

BE Bern 20’679

BL Liestal 21’346

BS Basel 18’515

FR Fribourg 20’609

GE Genève 21’497

GL Glarus 16’887

GR Chur 17’756

JU Delémont 21’659

LU Luzern 17’230

NE Neuchâtel 23’083

NW Stans 15’227

OW Sarnen 13’295

SG St. Gallen 19’895

SH Schaffhausen 18’848

SZ Schwyz 13’579

SO Solothurn 20’185

TG Frauenfeld 16’963

TI Bellinzona 20’487

UR Altdorf 14’025

VD Lausanne 21’325

VS Sion 19’472

ZG Zug 14’680

ZH Zürich 18’525

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26 Das Geld-Magazin 5/2014

Beim Blick auf die Preisentwicklung von Verbrauchsgüternstellt man fest, dass sich diese in den letzten fünf Jahren fak-tisch nicht verändert hat. Der Landesindex der Konsumen-tenpreise (LIK), der die Teuerung der privat konsumiertenWaren und Dienstleistungen misst, zeigt eine Entwicklungvon nahezu null Prozent. Für den gleichen Zeitraum zeigtsich bei der Preisentwicklung von Vermögensgütern wie bei-spielsweise Wohneigentum ein ganz anderes Bild. In derSchweiz sind die Preise für Eigentumswohnungen um rund33 und für Einfamilienhäuser um rund 21 Prozent gestiegen.Obwohl die Preisentwicklung in den letzten Quartalen anDynamik verloren hat, ist die Diskussion um das Thema einer Immobilienpreisblase nicht verstummt. Erst jüngstgab die SNB zu verstehen, dass es für eine Entwarnung zufrüh sei.

Bei genauer Betrachtung dieser Diskussionen stellt manfest, dass die Argumente auf unterschiedlichen Definitionenund Indikatoren aufbauen. Auch wenn die wissenschaftlicheAuseinandersetzung mit dem Thema Preisblase schon seitmehr als hundert Jahren existiert, hat sich aufgrund der unterschiedlichen Erklärungsansätze bis heute keine einheit-liche Definition durchgesetzt. Versucht man diese Ansätze zustrukturieren, sind vorrangig derer drei auszumachen: eincharttechnischer, ein verhaltensbasierter und ein fundamen-taler Ansatz.

Die charttechnische Analyse fokussiert auf die Zeitreihender Preisentwicklungen. Von Interesse sind insbesondere diekurzfristigen Preisanstiege im Vergleich zu langjährigen Ent-wicklungen. Schaut man allein auf die gestiegenen Wachs-tumsraten (circa 4 bis 9 Prozent) respektive auf die abruptenPreisanstiege der Immobilienpreise der letzten Jahre, wäregemäss Chartanalyse von einer Preisblase auszugehen. Daserhebliche Abweichen der Immobilienpreisentwicklungenvon einem langfristigen Trend kann aber sicherlich nicht fürsich allein zur Beurteilung einer Preisblase herangezogenwerden. Beispielsweise könnten Anpassungsprozesse an einneues Marktgleichgewicht aufgrund veränderter fundamen-taler Faktoren ursächlich sein.

Der verhaltensbasierte Ansatz setzt sich mit den Denk-und Verhaltensweisen der Marktteilnehmer auseinander. DieMarktteilnehmer zeigen meistens ein unvollkommenes Ver-halten mit übertriebenen Erwartungen an zukünftige Preis-entwicklungen. In der Praxis erweist sich aber die Unter-scheidung zwischen irrationalem und rationalem Verhaltenals schwierig. Ein objektives Mass für übertriebenen Opti-mismus existiert nicht. Damit kommt die Frage auf, ab wannein sich veränderndes Verhalten der Marktteilnehmer als In-diz für Preisblasen gilt. Oft wird bei diesem Ansatz versucht,Rationalität im Einklang mit der grundsätzlichen Marktlagezu erklären.

Der fundamentale Ansatz wird in der Immobilienwelt –aber auch in anderen Wirtschaftsteilen – am häufigsten zurErklärung von Preisblasen beigezogen. Auf der Basis vonlangfristigen und grundlegenden makroökonomischen Grös-sen, wie beispielsweise Einkommen, Zinsen oder Bevölke-rungswachstum, wird ein Gleichgewichtsmodell zur Wert-entwicklung von Immobilien konstruiert. Eine signifikanteund langfristige Abweichung des aktuellen Preisniveaus vomermittelten Gleichgewichtspreis wird als Preisblase inter -pretiert.

Eine Indikation auf Preisblasen können sowohl der chart-technische als auch der verhaltensbasierte Ansatz liefern.Der fundamentale Ansatz ist aber der einzige, der auf einemökonomischen Fundament steht. Ob die Normalität der Fun-damentalfaktoren von gestern auch die Normalität von mor-gen ist, kann niemand vorhersagen. Wer hätte beispielsweisevor 5 Jahren gedacht, dass das Zinsniveau im Jahr 2014 im-mer noch auf einem historisch tiefen Niveau verharrt?

[email protected]

Immobilien

Preisblase – eine Frage der DefinitionVon Dr. Ronny Haase, Partner bei Wüest & Partner, verantwortlich für «Markt und Research»

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Von Pavlo Stathakisrechtsanwalt, HeV Schweiz

Am 20. November 2013 hat der Bun-desrat einen Bericht zum Reformbe-darf der Ergänzungsleistungen (EL)veröffentlicht. Gestützt darauf undnach Konsultation der kantonalen So-zialdirektoren hat er am 25. Juni 2014in einer lapidaren Mitteilung die Rich-tungsentscheide für eine Reform derEL bekannt gegeben. Um das Risikoeiner EL-Abhängigkeit im Alter zu mi-nimieren, soll u.a. der Kapitalbezug ausder obligatorischen beruflichen Vor-sorge ausgeschlossen sein. Das Pensi-onskassengeld soll künftig nur in Formeiner Rente ausbezahlt werden. Mitdieser «Verbesserung» will der Bun-desrat erreichen, dass die breite Akzep-tanz des EL-Systems erhalten bleibt.

Das Geld gehört den versichertenDer Bundesrat beabsichtigt, die Pro-bleme bei den EL-Bezügen, eine Auf-gabe des staatlichen Finanzhaushaltes,mit dem Geld der Versicherten zu lö-sen. Nebenbei sei erwähnt, dass derBundesrat ebenfalls am 25. Juni 2014in einer Medienmitteilung verlautenliess, dass der Bund für 2015 einenÜberschuss von 0,5 Mrd. Franken bud-getiert hat. Dies, nachdem der Über-schuss 2012 2,4 Mrd. und 2013 1,3 Mrd.betrug. Dabei wurden stets für das folgende Jahr Gewinneinbrüche oderDefizite prognostiziert. Für 2014 sagen

Hochrechnungen eine schwarze Nullvoraus. Im Finanzplan für 2015 steigendie Überschüsse gar auf 2,8 Mrd. an.Darin seien allerdings verschiedeneReformvorhaben noch nicht enthalten.Offenbar ist darin das Reformvorhabenzu den Ergänzungsleistungen nicht odernur zum Teil enthalten, denn sonstmüsste das Geld nicht mit einem Ein-griff in die Eigentumsgarantie gesi-chert werden.

Um die Akzeptanz des EL-Systemszu erhalten, setzt der Bundesrat die Akzeptanz des Pensionskassensystemsaufs Spiel. Das staatlich verordneteZwangssparen der Pensionskassenfunktionierte auch deswegen so gut,weil dem Versicherten der Vorbezugfür bestimmte Zwecke, namentlich fürden Erwerb von selbstgenutztem Wohn-eigentum, vor der Pensionierung sowieder Kapitalbezug der Gelder bei derPensionierung offenstanden. Schockie-rend ist zudem, dass der Bundesrat inden Diskussionen rund um das Bau-sparen dieses jeweils mit dem Hinweisauf die Möglichkeit, die Pensionskas-sengelder für den Erwerb von Wohn -eigentum vorzubeziehen, abgelehnthatte. Und nun, nur gerade zwei Jahrespäter, soll damit Schluss sein, um dasangeblich in Not steckende EL-Systemzu retten.

Fehlender ZusammenhangStossend ist auch die Begründung desBundesrates. Er suggeriert, dass Bezü-ger der Pensionskassengelder für denErwerb von Wohneigentum im Pensi-onsalter in Scharen EL-Gelder bean-spruchen. Dabei spricht der vom Bun-desrat in Auftrag gegebene 127 Seitenumfassende Bericht eine andere Spra-che. Bei den EL zur Altersversiche-rung folgte die Zunahme (+2,2% proJahr) der demographischen Entwick-lung. Die EL-Quote, d.h. derjenige An-teil der Altersrentner, die auf EL ange-wiesen sind, lag konstant bei ca. 12%.Zwar haben sich zwischen 1998 und2012 die EL-Ausgaben mehr als ver-doppelt, von 2,1 auf 4,4 Mrd. Franken.Dieses starke Wachstum lässt sich je-

doch zu einem grossen Teil auf eineSystemänderung (Totalrevision desGesetzes über die EL) zurückführen,welche die Ausgaben für EL 2008 zu-sammen mit den Auswirkungen der5. IV-Revision sprunghaft um 13,4%gegenüber dem Vorjahr steigen liessen.Vorher und nachher wuchsen dieseAusgaben mit 4,7 bzw. 4,8% pro Jahreher moderat.

Der Beleg für einen Zusammen-hang zwischen den Kapital bezügen unddem Bezug von Ergänzungsleistungenist nicht erbracht. Im Gegenteil: DasRisiko für den Verlust des Alterskapi-tals ist beim Erwerb von selbstgenutztemWohneigentum verschwindend klein.Der erwähnte Bericht stellt auch fest,dass der Vorbezug für die EL wenigproblematisch sei, da die betreffendeImmobilie in der Berechnung der ELberücksichtigt wird, womit also einGegenwert für das ausgegebene Geldvorhanden ist.

Wie weiter? Das Parlament hat den Bundesrat be-auftragt, die Auswirkungen von Kapi-talbezügen auf den Bezug von Ergän-zungsleistungen statistisch erheben zulassen. Dabei seien Bezüge für Wohn-eigentum, für den Wegzug ins Auslandoder den Gang in die Selbständigkeitseparat zu erfassen. Allein eine Be-schränkung des Kapitalbezugs für denErwerb von Wohneigentum, wie ange-dacht, nicht aber für den (definitiven)Wegzug ins Ausland, wäre geradezuwillkürlich. Der Bundesrat hat fürHerbst 2014 eine Vernehmlassungs-vorlage zur Reform der Ergänzungs-leistungen in Aussicht gestellt. Inwie-fern in diesem Zusammenhang bereitsgesetzliche Bestimmungen zu den Ka-pitalbezügen unterbreitet werden, istunklar. Einen Entscheid über die Kapi-talbezüge zu treffen, ohne eine konkreteDatengrundlage über das Ausmass desvermuteten Missbrauchs bei den Er-gänzungsleistungen zu haben, wäreäusserst bedenklich.

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Fragwürdige Debatte um den Kapitalbezugin einem richtungsentscheid zur reform der ergänzungsleistungen hat der Bundesrat angekündigt, dass derKapitalbezug der obligatorischen beruflichen vorsorge ausgeschlossen sein soll. ein fragwürdiges experiment.

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28 Das Geld-Magazin 5/2014

Nachhaltigkeit ist ein arg strapazierterBegriff. Aber trotzdem ein Thema, mitdem sich jede seriöse Firma beschäfti-gen sollte. Und zwar in dreierlei Hin-sicht: ökologisch, ökonomisch und so-zial. Als Grossunternehmen im Lie-genschaftensektor steht PSP SwissProperty in der Pflicht, nachhaltig zuwirtschaften und die Interessen desUnternehmens mit denjenigen vonMensch und Umwelt in Einklang zubringen.

Ökologische NachhaltigkeitWenn von Nachhaltigkeit die Rede ist,denkt man in der Regel zuerst an dieUmwelt. Wie wichtig ökologischeNachhaltigkeit auch im Immobilien-sektor tatsächlich ist, illustrieren zweiZahlen: Schätzungen zufolge verursa-chen schlecht isolierte Häuser fast dieHälfte der CO2-Emissionen in derSchweiz, und fast 80% aller Immobi-lien haben energetisches Sanierungs-potenzial.

PSP Swiss Property hat die Bedeu-tung der Energieeffizienz schon vorJahren erkannt und die notwendigenVorkehrungen getroffen. Das Ziel istes, den «ökologischen Fussabdruck»des Unternehmens so klein wie mög-lich zu halten, und zwar in allen Phasender Geschäftstätigkeit: vom Erwerboder Neubau von Immobilien über Re-novations- und Erneuerungsinvestitio-nen bis zum Betrieb der Immobilien.

Der Schwerpunkt liegt dabei auf derEnergie- und Ressourceneffizienz.

Für PSP Swiss Property ist esselbstverständlich, dass bei Neu- undUmbauten neben den wirtschaftlichenund rechtlichen Aspekten auch dieAuswirkungen auf die Umwelt geprüftwerden. Konkret bedeutet dies, dassbei der Planung von Bauprojektenauch ökologische Nachhaltigkeitskri-terien und Fragen der Energieeffizienzeinfliessen. Dabei orientiert sich PSPSwiss Property am Schweizer Miner-gie-Standard oder anderen Umwelt-Zertifizierungen. Neben der Optimie-rung der Energie- und Ressourceneffi-zienz der Liegenschaften wird der An-bindung an den öffentlichen Verkehrund der Einbettung in das quartierspe-zifische soziale Umfeld besondereAufmerksamkeit geschenkt.

Der Betrieb von Immobilien (Be-wirtschaftung und Unterhalt) beein-flusst die Umwelt in mannigfaltigerWeise. PSP Swiss Property ist bestrebt,die Umweltbelastung speziell beimEnergie- und Wasserverbrauch undbeim CO2-Ausstoss so gering wie mög-lich zu halten. Zu diesem Zweck hatdas Unternehmen erstmals für das Jahr2010 und seither regelmässig eine Be-standesaufnahme und Analyse dieserUmweltbereiche bei seinen Liegen-schaften vorgenommen und im Ge-schäftsbericht publiziert (nach demMotto «ohne Transparenz keine glaub-

würdige Nachhaltigkeit»). Die Ent-wicklung der ermittelten Kennzahlenbelegt den Erfolg der eingeleitetenMassnahmen zur laufenden Verbesse-rung der Energie- und Ressourceneffi-zienz. So konnte beispielsweise «like-for-like» und heizgradtagbereinigt eineschrittweise Reduktion des Energie-verbrauchs pro Quadratmeter erreichtwerden.

Bei Renovationen und Sanierungengeht PSP Swiss Property bewusst überdie gesetzlichen Minimalanforderun-gen hinaus, um signifikante Einspa-rungen zu erzielen. Ziel ist auch hierder Minergie-Standard. Zu den Mass-nahmen in diesem Bereich gehört u.a.die Optimierung der Mess-, Steuer-und Regeltechnik, die eine effizienteund energiesparende Steuerung derHaustechnik ermöglicht. Eine weitereMassnahme ist der Einsatz von LED-Beleuchtungen in Parkdecks. Zudemwerden die Liegenschaften sukzessivein ein zentrales, automatisiertes Über-wachungssystem integriert. Dies er-möglicht einen optimierten Betriebund stellt sicher, dass bei Auffälligkei-ten oder Störungen sofort reagiert wer-den kann. Bei Heizungssanierungenbevorzugt man, wo immer möglich,CO2-optimierte Lösungen.

Seit 2014 bezieht PSP Swiss Pro-perty den Strom für die grossen Lie-genschaften gebündelt; dies zu tieferenKosten und ausschliesslich aus erneu-erbaren Quellen, v.a. Wasserkraft.Ganz generell setzt das Unternehmen,wo immer möglich und sinnvoll, aufumweltfreundliche Technologien. Bei-spiele hierfür sind etwa Klima/Kälte-Maschinen, welche die Abwärme kon-sequent nutzen, oder das Free-Cool-ing-Verfahren, das bei Aussentempera-turen von 15 Grad und weniger kalteUmgebungsluft in Wärme umwandelt.

Sowohl Mitarbeiter als auch Mieterwerden dezent für Energiesparen und

Nachhaltigkeit lohnt sich –auch bei immobilienPSP Swiss Property setzt auf ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit. Zum vorteilvon Mietern, Geschäftspartnern, Mitarbeitern und aktionären. Und der Öffentlichkeit.

Werte und NachhaltigkeitDas Immobiliengeschäft ist aus Sicht von PSP Swiss Property ein langfristigausgerichtetes Geschäft. Erfolg hat nur, wer weit voraus denkt und seine Ver-antwortung gegenüber Mensch und Umwelt wahrnimmt. Mit anderen Wor-ten: Der Geschäftserfolg hängt ganz entscheidend auch davon ab, wie mandie selbst proklamierten ethischen Werte eines Unternehmens in der Praxisumsetzt und welchen Stellenwert man der ökologischen, ökonomischen undsozialen Nachhaltigkeit beimisst.

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allgemeine Umweltfragen sensibili-siert. Da das Unternehmen aber z.B.keinen direkten Einfluss auf das Ab-fallverhalten der Mieter hat, versuchtman indirekt zu einer Reduktion desAbfallvolumens beizutragen, indemman die entsprechende Infrastrukturzur Verfügung stellt.

Ökonomische NachhaltigkeitDer zweite Aspekt in der Nachhaltig-keitspolitik von PSP Swiss Property istdie ökonomische Nachhaltigkeit. DerImmobilienmarkt honoriert Initiativenauf diesem Gebiet je länger je mehrüber höhere Miet- und Verkaufspreise.Nachhaltigkeit wird aber auch für vieleinstitutionelle und private Investorenimmer wichtiger. Diesem Anliegenkommt PSP Swiss Property aus eige-ner Überzeugung entgegen, aber auch,um beispielsweise den hohen Ansprü-chen von Anlagefonds gerecht zu wer-den, die sich in ihrer Investitionspolitikbewusst auf Nachhaltigkeit ausrichten.

Was heisst das konkret? Für PSPSwiss Property sind im Spannungsfeldzwischen ökonomischer, ökologischerund sozialer Nachhaltigkeit die folgen-den Werttreiber relevant: 1.) die dis-ziplinierte Umsetzung der langfristigorientierten Investitionspolitik, 2.) diequalitäts- und wertorientierte Portfo-liooptimierung durch gezielte Umbau-ten einzelner Liegenschaften, 3.) einekonsequente Marktausrichtung durchattraktives Flächenangebot und aktiveKundenbetreuung, 4.) die Optimierungder Liegenschaftsbetriebskosten unddie Senkung der Leerstandsquote, 5.)die Umsetzung einer langfristig ausge-richteten und ausgewogenen Finanzie-rungspolitik und 6.) ein konsequentesKosten-Management. Das Ziel: lang-

fristigen Mehrwert für die Aktionärezu schaffen und konstante, attraktiveGewinnausschüttungen zu generieren.

Soziale NachhaltigkeitDer dritte Pfeiler im Nachhaltigkeits-konzept von PSP Swiss Property ist diesoziale Nachhaltigkeit. Dabei geht esum den Umgang mit den verschiede-nen Anspruchsgruppen – Mitarbeiter,Mieter, Geschäftspartner und Öffent-lichkeit. Das Ziel: ein Gleichgewichtzu finden zwischen den bisweilen di-vergierenden Ansprüchen der ver-schiedenen Gruppen.

Mitarbeiter: Wer bei PSP SwissProperty arbeitet, profitiert von fla-chen Hierarchien, Respekt allen Ange-stellten gegenüber, Leistungs- undZielorientierung, einem hohen Grad anEigenverantwortung, Transparenz undoffener Kommunikation. PSP SwissProperty will für seine Mitarbeiter derArbeitgeber erster Wahl sein.

Mieter: Den Mietern will PSPSwiss Property Wohnungen, Büros undGeschäftsflächen anbieten, die mitQualität, Ausstattung, Lage, Preis undService überzeugen.

Geschäftspartner: PSP Swiss Pro-perty ist überzeugt, dass eine langfris-tig erfolgreiche Zusammenarbeit aufZuverlässigkeit, Fairness, Qualität undTransparenz basiert. Auf beiden Seiten.

Öffentlichkeit: Architektur ist, v.a.wenn es sich um historische Gebäudeoder neu erstellte Liegenschaften oderÜberbauungen handelt, immer auchvon öffentlichem Interesse. Mit ihrerräumlichen Präsenz beeinflussen Im-mobilien nicht nur das unmittelbareUmfeld und den Alltag der Mieter, son-dern auch die Wahrnehmung der An-wohner und Passanten. Aus diesemGrund achtet PSP Swiss Property beiNeu- und Umbauten, aber auch beigrösseren Sanierungen, immer auf ar-chitektonische Qualität, die letztlich zueiner Aufwertung des öffentlichenRaums führen soll.

Shareholder und StakeholderEin ökologisch, ökonomisch und sozialnachhaltiges Geschäftsmodell, das nichtnur die Shareholder, sondern alle Stake-holder und die Umwelt berücksichtigt,ist keine kurzfristige Effekthascherei.Nachhaltigkeit ist eine Einstellung, eineÜberzeugung. Und eine, die sich lohnt.Für alle.

[email protected] / www.psp.info

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PSP Swiss Property in KürzePSP Swiss Property gehört seit dem IPO des Unternehmens im Jahr 2000 zu dengrössten Immobiliengesellschaften der Schweiz. Der Fokus liegt auf hochklassi-gen Büro- und Geschäftshäusern in den Wirtschaftszentren des Landes. Das Im-mobilienportfolio umfasst 160 Liegenschaften sowie je 5 Entwicklungsarealeund Einzelbauprojekte. Der Gesamtwert des Portfolios liegt bei 6,4 Mrd. Fran-ken. Sämtliche Liegenschaften und Grundstücke befinden sich in der Schweiz.Mit einem Eigenkapital von 3,7 Mrd. Franken und einer Eigenkapitalquote von57,8% weist PSP Swiss Property eine starke Eigenkapitalbasis auf. Das zins-pflichtige Fremdkapital beläuft sich auf 1,8 Mrd. Franken bzw. 28,8% der Bi-lanzsumme. Der durchschnittliche Fremdkapitalkostensatz liegt bei 1,7%, diedurchschnittliche Zinsbindung beträgt 3,7 Jahre. Dank laufenden Zinsabsiche-rungsgeschäften (Interest Rate Swaps) wird PSP Swiss Property auch weiterhinvom historisch tiefen Zinsniveau profitieren. Im März 2014 bestätigte die Rat-ing-Agentur Fitch das Rating für die PSP Swiss Property AG mit «A-» und sta-bilem Ausblick. Alle Zahlen per 30.6.2014

transparenz und DialogWer nachhaltig wirtschaftet, soll dies auch transparent kommunizieren undsich der Öffentlichkeit stellen. Deshalb ist der Nachhaltigkeitsbericht von PSPSwiss Property, der von einem externen Revisor geprüft wird, ein fester Be-standteil des jährlichen Geschäftsberichts. PSP Swiss Property nimmt regel-mässig an Nachhaltigkeitsumfragen teil, wie dem «Carbon Disclosure Pro-ject», wo sich das Unternehmen 2013 von 84 auf 87 Punkte (von total 100 mög-lichen) verbessern konnte, oder dem «Global Real Estate Sustainability Bench-mark Survey». Zudem steht PSP Swiss Property laufend mit verschiedenenAnspruchsgruppen (Investoren, Rating-Agenturen usw.) hinsichtlich ökologi-scher, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit im Dialog.

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30 Das Geld-Magazin 5/2014

Man kann es so sehen: Die OECD hat die Schweiz beim Automatischen Informationsaustausch weich geklopft. Siewird der Schweiz auch die kantonalen Steuerregimes austrei-ben. Im Hintergrund, und über allem, stehen die G-20. DasKartell der mächtigen, aber mausarmen Hochsteuerstaaten.

Die Schweiz hat mit dem Bankgeheimnis jahrzehntelanggut gelebt. Sie lebt auch mit den Sonderlösungen für inter -nationale Konzerne heute noch gut. Andere haben Ähnlicheszum Teil länger schon aufgegeben, längst nicht immer frei-willig. Hat die Schweiz kein Recht, ihr eigenes Steuersystemzu haben? Ein Kleinstaat ohne Rohstoff-Bonanza und Super-binnenmarkt, mit himmelhohen Kosten und teurer Währung,der von irgendetwas leben muss, und wenn es (nur) attraktiveSteuern sind?

Die Schweiz ist mit ihrer Wirtschaft international ver-netzt wie wenige Länder. Sie ist angewiesen auf ein funktio-nierendes internationales Steuersystem, auf verlässliche Re-geln und Verträge, die eingehalten werden. Ausgrenzung,und das ist die andere Sicht, kann sich die Schweiz nicht leis-ten. Die OECD hat recht, wenn sie warnt, dass ein Zerfall derinternationalen Steuerordnung – ein Zurück zu willkürlichen,unkoordinierten Einzelstaatenregelungen – den entwickelten,

wirtschaftlich stark verflochtenen Ländern wie der Schweizzuerst und vor allem schaden würde (welche Schlüsse siedar aus zieht, ist dann freilich etwas anderes).

Dass die Schweiz massgebliche internationale Regelwerkemitträgt (und besser noch: mitgestaltet), ist deshalb richtig.Auch wenn dies bedeutet, von Lieb-und-teuer-GewordenemAbschied zu nehmen, Bewährtes weiterzuentwickeln. Still-stand, jeder Unternehmer weiss es, heisst nicht Rückschritt,sondern am Ende: Konkurs. Die Frage ist also eher, wie weitdie Anpassung – die internationale Harmonisierung – gehensoll, ob sie auf faire Weise auf den Weg gebracht wird, undob Gleiches wirklich für alle gleich gilt – das viel beschwo-rene «Level Playing Field».

Bei Fatca kann von «level» nicht die Rede sein, inhaltlichnicht und auch nicht in der Art und Weise, wie der regula -torische «Overkill» von den USA verordnet wurde. BeimAutomatischen Informationsaustausch soll es besser gelau-fen sein. Die Schweiz hat sich massgeblich einbringen undbei zentralen Prinzipien viel erreichen können. An der Son-derbehandlung der USA hat es freilich nichts geändert. BeimOECD-Grossprojekt BEPS wiederum, der versuchten revo-lutionären Umgestaltung der internationalen Unternehmens-besteuerung, läuft vieles auch eher nach dem Motto, dass dasGleichheitsgebot vor allem an Sonntagen gilt und ohnehinnur für die anderen. Auf Macht zu setzen statt gemeinsam zugestalten ist störend und schadet Akteuren wie Prozessen.Weil dabei auf Wissen, Erfahrung und Ideen verzichtet wird,werden auch die Ergebnisse nicht besser.

Trotzdem: Die Schweiz ist gut beraten, sich aus den in-ternationalen Entwicklungen im Steuerbereich nicht aus -zuklinken. Don Quijote kämpfte gegen Windmühlen undmusste sich, als er im Staub lag, den Vorwurf gefallen lassen,er hätte selbst nur Windmühlen im Kopf. In rostiger Rüstung,an der Hand ein Klappergaul, war er der Welt entfremdet.Was hätte man ihm geraten? Suchst Du Erfolg (auf dieSchweiz von heute übertragen nicht Ruhm und Liebe, son-dern etwa Wohlstand durch Wettbewerbsstärke), bau Dirauch eine Windmühle und lass sie mit den anderen drehen.Nur: Mach es besser, viel besser!

[email protected]

Recht & Steuern

Die antwort der Schweiz auf Druckim Steuerbereich heisst vor allem:es mit gleichen Mitteln besser machenVon Dr. Frank Marty, Leiter Finanz- und Steuerpolitik und Mitglied der Geschäftsleitung von Economiesuisse

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Von Jürg Birri

Partner und Head of Legal und

regulatory Competence Center bei KPMG

aia wird sich alsglobaler Standard durchsetzenWährend die Schweiz vor dem Jahr 2009

ausschliesslich im Fall von Steuerbetrug

ausländischen Staaten Amtshilfe leistete,

sind nur gerade fünf Jahre später grund-

sätzlich Gruppenanfragen möglich, bei

welchen der einzelne ausländische Steuer-

pflichtige nicht mehr namentlich identifi-

ziert werden muss. Dieser Trend zu mehr

Steuertransparenz wird nicht enden, bis

sich der AIA als globaler Standard durch-

gesetzt hat. In Kürze werden die G20-

Finanzminister den AIA-Standard verbind-

lich verabschieden.

Die Schweiz wird den bereits einge-

schlagenen Weg zur Umsetzung des AIA

fortführen. Sie war bereits in der Ausarbei-

tung des Standards involviert, um zu errei-

chen, dass der hiesige Finanzplatz gegen-

über anderen bedeutsamen Finanzplätzen

keine Wettbewerbsnachteile erleidet (Stich-

wort «Level Playing Field»). So ist es ent-

scheidend, dass der AIA auch für andere

Finanzplätze wie Singapur, Dubai oder die

USA gilt und dieser nicht mittels Vermögens-

verwaltungsstrukturen, wie z.B. Trusts, um-

gangen werden kann. Auch wenn der

OECD-Standard vorsieht, dass sich Bank-

kunden nicht hinter Vermögensverwal-

tungsstrukturen verstecken können, ist si-

cherzustellen, dass dieser Grundsatz auch

von anderen Staaten umgesetzt wird.

einfache Umsetzung entscheidendUnter dem AIA ist die systematische und

periodische Übermittlung von informatio-

nen eines Steuerpflichtigen mit Vermö-

genswerten bzw. Einkünften in einem Staat

an einen anderen, in aller Regel den Wohn-

sitzstaat des Steuerpflichtigen, zu verste-

hen. Für den ausländischen Fiskus wäre es

am einfachsten, wenn diese Informationen

standardisiert übermittelt würden. Dadurch

könnte der ausländische Staat einfach über-

prüfen, ob der Steuerpflichtige die entspre-

chenden Einkünfte in seiner Steuererklä-

rung deklariert hat.

Demgegenüber haben die Schweizer

Banken ein Interesse daran, dass die zu

übermittelnden Informationen möglichst

einfach aufbereitet werden können. Wenn

beispielsweise die Banken für jedes Land

gemäss dem jeweiligen ausländischen Steuer-

recht die steuerbaren Vermögenserträge oder

auch Kapitalgewinne berechnen müssten,

wäre dies mit einem enormen Aufwand ver-

bunden. Die OECD versucht mit ihrem

Standard, eine einheitliche Umsetzung des

AIA durch alle teilnehmenden Staaten zu

erreichen. Dies würde den Schweizer Ban-

ken ermöglichen, dass der AIA einheitlich

für alle Staaten umgesetzt werden kann und

nicht für jedes Land unterschiedliche Rege-

lungen zur Meldung von Kundendaten im-

plementiert werden müssten.

inhalt des vorgestellten StandardsDer vorgestellte Standard für den AIA be-

steht aus mehreren Elementen. Er umfasst: . ein Modellabkommen (Model Competent

Authority Agreement, CAA); . einen Standard, der die Bedingungen des

Informationsaustausches sowie die bei der

Kundenidentifikation zu beachtenden Re-

geln definiert (Common Reporting Stan-

dard, CRS);. einen Auslegungskommentar sowie

. die Basisdaten einer Informatiklösung als

Hilfestellung für die Behörden.

Das Modellabkommen dient als Grundlage

für bilaterale Abkommen. Es legt fest, wel-

che Informationen übermittelt werden müs-

sen und regelt gewisse Übertragungsmoda-

litäten für die auszutauschenden Informa-

tionen. Das Musterabkommen regelt ferner

die Kooperation zwischen den zuständigen

Behörden bei Fehlern, bei Anwendungs-

problemen sowie bei Interpretationsdiffe-

renzen. Das Musterabkommen garantiert

einen ausreichenden Datenschutz und die

Einhaltung des Spezialitätsprinzips mit

Verweis auf die übergeordneten Abkom-

men zum Informationsaustausch (Konven-

tion gegen die Doppelbesteuerung, Ab-

kommen zum Steuerinformationsaustausch,

OECD- bzw. Europarats-Amtshilfekonven-

tion). Das Spezialitätsprinzip stellt sicher,

dass die ausgetauschten Informationen von

den Partnerstaaten ausschliesslich zu dem im

Abkommen vorgesehenen Zweck verwendet

werden, im vorliegenden Fall für die Veran-

lagung und die Erhebung von Steuern.

Weiter garantiert das Modellabkom-

men die Reziprozität angesichts der Tatsa-

che, dass die Aufgaben und Verpflichtun-

gen beider Länder identisch sind und sein

sollen. Bei einer Nichtbeachtung der im

Abkommen festgehaltenen Verpflichtungen,

z.B. im Zusammenhang mit dem Daten-

schutz oder dem Spezialitätsprinzip, kann

der Partnerstaat von der Anwendung des

Abkommens absehen.

Der OECD-Standard bzw. das entspre-

chende Modellabkommen dient als Grund-

lage für bilaterale Abkommen. Es legt fest,

welche Informationen übermittelt werden

müssen und regelt gewisse Übertragungs-

modalitäten für die auszutauschenden In-

formationen.

Zu übermittelnde informationenEs wird im Standard detailliert festgelegt,

wer welche Informationen über welche

Konten zu übermitteln hat. Nicht nur

Banken, sondern auch gewisse kollektive

Anlageinstrumente und Versicherungsge-

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32 Das Geld-Magazin 5/2014

automatischer informationsaustausch –bald realität für die (Schweizer) Banken?Mit der vorstellung des zukünftigen Standards für den automatischen informationsaustausch (aia) am 21. Juli 2014hat die OeCD einen entscheidenden Punkt in richtung internationale Steuertransparenz markiert. es stellt sich nichtmehr die Frage, ob der aia kommen wird, sondern nur noch wann und zwischen welchen Staaten.

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Page 33: PRIVATE€¦ · Private-Banking-Markt Schweiz ist noch längst nicht abgeschlossen. in welche richtung die entwicklung geht und wie man sich am besten für die Zukunft positioniert,

sellschaften müssen Finanzinformationen

über ihre Kunden sammeln. Die zu über-

mittelnden Informationen umfassen alle Ver-

mögenserträge und Veräusserungserlöse so-

wie den Saldo des Kontos/Depots. Das An-

wendungsgebiet erstreckt sich auf Konten

sowohl natürlicher als auch juristischer Per-

sonen. Bei passiven juristischen Personen

und Vermögensverwaltungsstrukturen, die

keine wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben,

sondern Vermögen verwalten, beispielsweise

Trusts oder Stiftungen, sind die Personen

zu identifizieren, die die Organisation kon-

trollieren, mitunter die wirtschaftlich be-

rechtigten Personen.

Unterschiedliche GeldwäschereigesetzeEs ist nicht von der Hand zu weisen, dass

Schweizer Finanzinstitute ihre Kunden in

der Regel besser kennen, als es bei ameri-

kanischen oder gewissen europäischen Fi-

nanzhäusern der Fall ist. Das ist auch mit

Bezug auf die Bekämpfung von Geldwä-

scherei von Bedeutung. In vielen Ländern

sind die Identifikationspflichten weniger

ausgeprägt als in der Schweiz. Automatisch

austauschen kann eine Bank aber nur Infor-

mationen über Kunden bzw. wirtschaftlich

Berechtigte von Strukturen, wenn sie deren

Namen und Wohnsitzstaat zweifelsfrei kennt.

Davon sind besonders Vermögensverwal-

tungsstrukturen (z.B. Trusts und Offshore-

Gesellschaften) betroffen, die auf Offshore-

Finanzplätzen im Einfluss bereich der USA

und Grossbritanniens eine grosse Rolle spie-

len. Diese werden wegen weniger strikten

Offenlegungspflichten bevorteilt. Beispiels-

weise in den US-Bundesstaaten Delaware

oder Nevada, die für ihre niedrigen Steuer-

sätze bekannt sind, sind die genannten Richt-

linien markant schwächer. Es ist daher denk-

bar, dass einige der zukünftigen Abkom-

men zwischen Ländern über den OECD-

Standard hinausgehen und weitergehende

Pflichten zur Identifikation von wirtschaft-

lich Berechtigten vorschreiben werden.

Bereinigung vergangener Steuerpflichten nicht möglichDie Regularisierung von nicht deklarierten

Vermögenswerten bei Schweizer Banken von

Personen mit Steuerpflicht im Ausland

bleibt nach wie vor ungelöst, da der AIA

nicht rückwirkend Gültigkeit haben wird.

Er wird in Zukunft einzig sicherstellen, dass

die laufenden ausländischen Vermögens -

erträge besteuert werden. Dementspre-

chend bleibt Bankkunden, welche ihren

Steuerpflichten in der Vergangenheit nicht

nachkamen, nur die Option, eine Selbst -

anzeige einzureichen und basierend darauf

Nach- und Strafsteuern für die vergangenen

Jahre zu entrichten. Da gemäss den Erfah-

rungen von KPMG in einigen Ländern, wie

beispielsweise Italien, für einen gewissen

Zeitraum eine Steueramnestie gilt und in

anderen Ländern die Regelungen über die

Selbstanzeige verschärft werden, sollten

nicht steuerehrliche Bankkunden baldmög-

lichst eine Selbstanzeige einreichen.

Denkbar wäre die Regularisierung der

Vergangenheit auch über zwischenstaat -

liche Verträge nach dem Muster der mit

Österreich und Grossbritannien abge-

schlossenen Quellensteuerabkommen. Die

dort angewandte pauschale Einmalzahlung

zur Lösung der steuerlichen Vergangenheit

könnte mit Staaten zur Anwendung kom-

men, die im innerstaatlichen Recht selber

keine praktikable Selbstanzeige vorsehen.

Es wird sich zeigen, ob solche Steuerabkom-

men «light» eine politische Chance haben.

anspruchsvollere steuerehrliche Kunden Als Konsequenz des AIA werden die be-

troffenen Bankkunden systemgemäss steuer-

ehrlich werden. Steuerehrliche Kunden er-

warten wiederum von ihrer Schweizer

Bank, dass diese bei der Anlageberatung

die Besteuerung der Anlagen berücksich-

tigt. So ist es beispielsweise zu vermeiden,

dass deutschen oder auch österreichischen

Kunden nicht transparente Anlagefonds an-

geboten werden, da diese einer pauschalen

Strafbesteuerung unterliegen. Ebenfalls

werden ausländische Kunden künftig ver-

mehrt Steuerverzeichnisse nach dem jewei-

ligen ausländischen Steuerrecht verlangen.

Die Erstellung solcher Steuerverzeich-

nisse ist sehr aufwendig und bedarf fun-

dierter Kenntnisse des jeweiligen Wertpa-

piersteuerrechts. Auch vor diesem Hinter-

grund müssen sich die Banken fragen, ob

und welche ausländischen Kunden sie

künftig betreuen möchten. Dabei ist strate-

gische Weitsicht von grosser Bedeutung.

FazitBereits Anfang Herbst wird voraussichtlich

der Bundesrat die definitiven Verhand-

lungsmandate verabschieden und rasch

Verhandlungen über den AIA mit der EU

und weiteren Staaten aufnehmen. Diese

dargestellten Entwicklungen könnten für

die Schweiz bedeuten, dass hiesige Finanz-

institute bereits ab dem 1. Januar 2016 den

AIA mit EU-Staaten und allenfalls weite-

ren Staaten betreffend die Besteuerung von

Zinserträgen anzuwenden haben.

[email protected] / www.kpmg.ch

Private

5/2014 Das Geld-Magazin 33

Zeitplan für den aia

– Bereinigung unversteuerter vermögenswerte von ausländischen Kunden auf Schweizer Banken nach wie vor ungelöst (aia ist nicht rückwirkend).– Der Bundesrat will den informationsaustausch nach OeCD-Standard auch auf Doppelbesteuerungsabkommen anwenden,

die noch nicht an den OeCD-Standard angepasst werden konnten. © KPMG 2014

Feb. Vorstellung desAIA-Standards /

G20-Treffen in Sydney

Juli ÜberarbeiteterAIA-Standard inkl. Erläuterungen und

technischen Lösungen

Sept. G20-Finanzminister stimmen

dem AIA-Standard wohl zu

2015 Umsetzung desAIA durch die G20-Staaten vermutlich

ab Ende 2015

Die EU gedenkt, unterihren Mitgliedern den

AIA einzuführen

2014 Bundesrat könntedas Vernehmlassungs -

verfahren zum AIA einleiten

2015 Bundesrat könntedem Parlament einenGesetzesvorschlag für

den AIA vorlegen

2016/2017 Frühestmögliche

Einführung des AIA in der Schweiz

2014 2015

Oe

CD

Schw

eiz

2016 2017

5_2014_Layout 1 17.09.14 13:57 Seite 33

Page 34: PRIVATE€¦ · Private-Banking-Markt Schweiz ist noch längst nicht abgeschlossen. in welche richtung die entwicklung geht und wie man sich am besten für die Zukunft positioniert,

Von Martin GassnerMag. iur. et MMag. phil.Dipl. TreuhandexperteJuristischer MitarbeiterOspelt & Partner rechtsanwälte AGSchaan, Liechtenstein

Mit Urteil vom 9. Juli 2014 hat derEFTA-Gerichtshof ein Grundsatzurteilzur Besteuerung von von Inländernkontrollierten ausländischen Unter-nehmen erlassen. Dabei hat der Ge-richtshof die Grenzen der nationalenBesteuerung zur Niederlassungs- undKapitalverkehrsfreiheit, wie sie mitArt. 31 iVm Art. 34 und Art. 40 des Abkommens über den EuropäischenWirtschaftsraum (EWRA) festgehaltensind, aufgezeigt.

einleitungDem Urteil vorausgegangen ist derRechtsstreit der norwegischen Steuer-behörden mit einer wohlhabenden Fa-milie, die ihr Vermögen in einem liech-tensteinischen Trust organisiert hat.

Der Gerichtshof verneinte dieKonformität mit dem EWRA. Dieintendierte Doppelbesteuerunghätte indirekt zu einer Verletzungder verbrieften Grundfreiheitengeführt.

Gegenstand des Verfahrens wardie nationale Besteuerung von aus-ländisch beherrschten Unterneh-men (Controlled Foreign Compa-nies, CFC). Untersucht wurde, obdie unterschiedliche Besteuerungvon Begünstigten eines liechten-steinischen Trusts und von solchenvon vergleichbaren nationalen Kon-stellationen mit dem EWRA kon-form ist. Das Gericht entschied,dass sich ein Trust auf die Grund-freiheiten des EWR-Abkommensberufen kann und dass aufgrundvon Auslandsberührungen keineautomatische Besteuerung ange-

zeigt, sondern jeweils der Einzelfall zuprüfen ist.

Feststellungen deseFta-GerichtshofsIm Spruch hat das Gericht festgestellt,dass ein Trust nach liechtensteini-schem Recht unter der Voraussetzung,dass dessen Zweck eine wirkliche wirt-schaftliche Tätigkeit ist, die zeitlich unbegrenzt von einer festen Nieder -lassung aus verfolgt wird, in den Ge-nuss der Niederlassungsfreiheit ge-mäss Art. 1 des EWRA kommt. Bei derBesteuerung von Controlled ForeignCompanies darf es zu keiner Benach-teiligung von wirtschaftlich Berechtig-ten dieser ausländischen Vermögens-massen im Vergleich zu inländischenRechtssubjekten kommen. Eine da-durch hervorgerufene Doppelbesteue-rung verletzt die Niederlassungs- unddie Kapitalverkehrsfreiheit innerhalbdes Europäischen Wirtschaftsraumes.Die Doppelbesteuerung ist allerdingsdann gerechtfertigt, wenn allgemeine

öffentliche Interessen, speziell die Be-kämpfung von Steuerhinterziehung, ver-letzt werden. Diesbezügliche steuer-rechtliche Restriktionen sind vor allemdann angezeigt, wenn sie sich auf reinkünstliche Rechtsgebilde beziehen, de-ren ausschliesslicher Zweck die Umge-hung der Steuerpflicht ist.

Gemeinschaftsrechtlicher Kontextder entscheidungDiese Rechtsprechung muss vor denHintergrund der letzten Entwicklun-gen im Gesellschafts- und Steuerrechtgestellt werden, um sich deren viel-schichtigen Gehalt vor Augen führenzu können. Auf der Grundlage derGrundfreiheiten im Europäischen Wirt-schaftsraum kam es zu einer bedeuten-den Liberalisierung im internationalenGesellschaftsrecht, insbesondere wasdie internationale Entwicklung derwirtschaftlichen Tätigkeiten der Unter-nehmen betrifft.

Eine Reihe von Grundsatzentschei-dungen – das sind vorzüglich die EuGH-Urteile zu Centros (Rs C-212/97,Überseering (Rs C-208/00) und InspireArt (Rs C-167/01) – hat zum Paradig-menwechsel von der Sitz- zur Grün-dungstheorie geführt. Die Judikatur -linie zu Cartesio (Rs C-210/09) undVale (Rs C-378/10) brachte damit inVerbindung Klarheit betreffend die Ge-meinschaftswidrigkeit der Wegzugs-und Zuzugsschranken als Hindernissein der Umsetzung der Grundfreiheiten.

Mit dieser Entwicklung einherge-hend haben international tätige Unter-nehmen damit begonnen, Strukturenzu schaffen, mit denen im legalen Rah-men eine wirtschaftlich ansprechendeOptimierung der Steuerlast betriebenwerden konnte. Vermehrt wurden Sitzeund Erträge in Niedrigsteuerländerverschoben, um Kapital- und Kapital-ertragssteuern zu sparen. Bekannt ge-worden sind diese Strategien unter dem

Private

34 Das Geld-Magazin 5/2014

anerkennung und Stärkungdes liechtensteinischen trustsKommentar zum Urteil des eFta-Gerichtshofszu e-3/13 und e-20/13 vom 9. Juli 2014

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Page 35: PRIVATE€¦ · Private-Banking-Markt Schweiz ist noch längst nicht abgeschlossen. in welche richtung die entwicklung geht und wie man sich am besten für die Zukunft positioniert,

Begriff der Aushöhlung der Steuerbe-messungsgrundlage und der Gewinn-verschiebung, englisch Base Erosionand Profit Shifting (BEPS). Vor allemausgeklügelte Holdingstrukturen ermög-lichen es, attraktive Steuervermeidungs-strategien zu realisieren. Gewinne kön-nen leicht mittels Zinsen, Lizenzge-bühren oder konzerninternen Verrech-nungspreisen in Länder mit einer tiefenBesteuerung verschoben werden.

Diesem Vorgehen haben sich wie-derum die Gerichte entgegengestellt.Richtungsweisend und vielbeachtet istdas Urteil des EuGH zu CadburySchweppes (C-196/04). Rein künst -liche Briefkastenkonstruktionen, diekeine betriebswirtschaftliche Rechtfer-tigung haben und deren Zweck einzigdas Erzielen von Steuervorteilen ist,können von den Mitgliedsstaaten un-terbunden werden.

Die nationalen Rechtsordnungenerlassen zu diesem Zweck vermehrtsteuerrechtliche Bestimmungen, dieausländisch beherrschte Unternehmenerfassen. Durch diese CFC-Steuer -gesetzgebung, auch Hinzurechnungs-besteuerung, wird das Zwischenschaltenvon Gesellschaften in Niedrigsteuer-ländern unattraktiv gemacht. Promi-nentes Beispiel dafür ist das Gesetzüber die Besteuerung von Auslands -beziehungen (Aussensteuergesetz) inDeutschland.

Diese an Gemeinschaftswidrigkeitgrenzende Tendenz hat der EFTA- Gerichtshof nun klar in die Schrankengewiesen. In eingehender Auseinander-setzung vor allem mit dem Urteil zuCadbury Schweppes hat das Gerichtaufgezeigt, dass ein Trust nach liech-tensteinischem Recht EWRA-konformist.

Der trust im liechtensteinischenPersonen- und GesellschaftsrechtLiechtenstein ist die erste und bis anhineinzige Rechtsordnung Kontinental -europas, die das ursprünglich ausGrossbritannien stammenden Rechts-institut des Trusts in seine Rechtsord-nung aufgenommen hat. Abgesehenvon der ursprünglichen Vorlage habenElemente des deutschen Salmannen-rechts Eingang in den Legiferierungs-prozess gefunden. Der Trust in dieserAusgestaltung unterscheidet sich we-

sentlich von fiduziarischen Treuhand-verhältnissen, wie sie in jenen Ländernexistieren, die rechtsvergleichend demrömischen Rechtskreis zuzuordnensind.

Die Bestimmungen zur Treuhän-derschaft, dem Trust, finden sich unterden Art. 897–932 des Personen- undGesellschaftsrechts (PGR, LGBl. 1926Nr. 4). Treuhänder (Trustee oder Sal-mann) im Sinne dieses Gesetzes istdiejenige Einzelperson, Firma oderVerbandsperson, welcher ein anderer(der Treugeber) bewegliches oder un-bewegliches Vermögen oder ein Recht(Treugut), welcher Art auch immer, mitder Verpflichtung zuwendet, dieses alsTreugut im eigenen Namen als selb-ständiger Rechtsträger zugunsten einesoder mehrerer Dritter (Begünstigte) mitWirkung gegen jedermann zu verwal-ten oder zu verwenden (Art. 897 PGR).Das hauptsächliche Einsatzgebiet vonTrusts erstreckt sich von der Vermö-gensstrukturierung über die Nachfolge-planung inter vivos bis hin zur AssetProtection.

vorzüge für Liechtensteinaus dem Urteil Mit diesem Urteil steht für den Euro-päischen Wirtschaftsraum gerichtlichentschieden fest, dass Trusts nach demliechtensteinischen Gesellschaftsrechtebenbürtig mit juristischen Personenvon der Niederlassungs- und Kapital-verkehrsfreiheit profitieren können. Dienationale Besteuerung von länderüber-greifenden Rechtskonstruktionen darffür diese Trusts nicht diskriminierendund gemeinschaftsrechtswidrig sein.

Das Gericht hat eine klare Grenzegezogen und von rein künstlichen steuerlichen Gestaltungen jene unter-schieden, die als kontrollierte Sonder-vermögen eine tatsächliche und echtewirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Da-mit hat es eine klare Entscheidung be-treffend die Mindest- bzw. Substanz -erfordernisse getroffen, denen ein Trustmit Verwaltungssitz in Liechtensteinund Entfaltung internationaler wirt-schaftlicher Tätigkeit nachzukommenhat.

Durch dieses Urteil hat das liech-tensteinische Salmannenrecht seine in-ternationale Anerkennung betreffendeine nachhaltige Stärkung erfahren.

Für die Marktteilnehmer an der Trust-jurisdiktion Liechtenstein resultiertdar aus die nötige Rechts- und Pla-nungssicherheit. Die Anbieter vonTrusts und deren Kunden nehmen dasJudikat als klares Statement zur Kennt-nis, an dem sich alle orientieren kön-nen, um berechenbare Strukturen auf-zubauen.

tatsächliche steuerliche vorteileeines trusts in LiechtensteinGemäss Art. 65 SteG unterliegenTrusts als Vermögenswidmungen ohnePersönlichkeit, deren Sitz oder Ort dertatsächlichen Verwaltung sich inLiechtenstein befindet, ausschliesslichder Mindestertragsbesteuerung gemässArt. 62 SteG. Die Mindestertragsbe-steuerung beträgt lediglich 1’200 Fran-ken, umgerechnet ca. 990 Euro undwird im Voraus entrichtet. Da Trustsnicht veranlagt werden, wird der ef -fektive Verwaltungsaufwand gering ge-halten.

Speziell hervorgehoben werden darfdie Steuerfreiheit von Anlagefonds inder Form von Trusts. Erträge solcherFonds sind gemäss Art. 48 Abs. 1 Bst. gSteG steuerfrei. Um eine Ungleich -behandlung gegenüber Anlagegesell-schaften zu vermeiden, sind Anlage-fonds in der Form von Trusts sogar vonder Mindestertragssteuer befreit.

Liechtenstein kennt keine Hinzu-rechnungsbesteuerung in Form vonsteuerlichen Regelungen, die auslän-disch kontrollierte Vermögensmassenerfassen. Das Land schliesst sich ohneVorbehalt dem Prinzip des fairen Steuer-wettbewerbs nach den internationalenAbkommen an.

abschliessende WürdigungTrusts unterliegen in Liechtenstein ei-nem vorzüglichen Steuerregime. Ge-messen an der steuerlichen Belastungim internationalen Umfeld bieten siesich als willkommene Alternative an.

Unter den vom Gericht festgesetz-ten Prämissen kann mittels eines Trustsoptimal auf die Kundenwünsche be-treffend Vermögensstrukturierung undNachlassplanung eingegangen sowieeffektiv Asset Protection betriebenwerden.

[email protected]

Private

5/2014 Das Geld-Magazin 35

5_2014_Layout 1 17.09.14 13:58 Seite 35

Page 36: PRIVATE€¦ · Private-Banking-Markt Schweiz ist noch längst nicht abgeschlossen. in welche richtung die entwicklung geht und wie man sich am besten für die Zukunft positioniert,

Im Jahre 1996 kam es im spanischenSteuerrecht zu einer tiefgreifenden Änderung in Bezug auf die Grund-stückgewinnsteuer bei Immobilien-transaktionen. Vor 1996 war der Grund-stückgewinn steuerfrei, falls zwischendem Erwerbszeitpunkt und dem Tagder Übertragung ein Zeitraum von 10Jahren überschritten wurde.

Diese Regelung wurde im Jahre1996 für vor 1995 abgewickelte Käufedurch eine Übergangsregelung ersetzt,worauf die erwähnte Privilegierung be-treffend die Besitzesdauer entfiel unddie normale Berechnung ohne Besit-zesdauerabzug angewendet wurde.

Zu einem späteren Zeitpunkt, näm-lich 2006, wurde diese Übergangsrege-lung wiederum teilweise geändert. DerBesitzesdauerabzug aus Immobilien-käufen vor 1995 wurde anteilsmässig

für den Zeitraum ab dem Immobilien-erwerb bis hin zum 19. Januar 2006 ge-währt. Wenn der Immobilienkauf je-doch vor 1985 stattgefunden hatte, soblieb ein bedeutender Anteil des Ver-mögensgewinns weiterhin steuerfrei.

In Spanien wurde diese Regelungbis heute sowohl für in Spanien Steuer-ansässige (Residenten) als auch fürnicht in Spanien Steueransässige (Nicht- Residenten) angewendet.

Der kürzlich von der spanischenRegierung veröffentlichte Gesetzes-entwurf zur Steuerreform, der auf-grund der politischen Kräfteverhält -nisse aller Wahrscheinlichkeit nach dieZustimmung des spanischen Parla-ments erhalten wird, soll die oben beschriebene Übergangsregelung mitWirkung ab dem 1. Januar 2015 ab-schaffen.

Zudem soll der Gesetzesentwurfzur Steuerreform eine Norm ausserKraft setzen, die es gestattet, die Er-werbskosten in Übereinstimmung mitdem Währungs-Korrekturkoeffizienten(Inflationsrate) entsprechend anzupas-sen.

Folgendes Beispiel soll die Auswir-kungen beider Massnahmen in der Pra-xis veranschaulichen: Eine natürlichePerson mit Steuerwohnsitz in derSchweiz erwarb im Jahre 1985 eineLiegenschaft in Spanien zu einemPreis von 1 Mio. Schweizer Frankenund veräusserte diese für 3 Mio. Fran-ken – und zwar entweder im Jahre2014 oder aber im Folgejahr. Währendsich die Vermögenssteuer für Nicht-Residenten im ersten Fall auf ca.100’000 € beläuft, beträgt sie im zwei-ten Fall um die 400’000 €, d.h., der Unterschied zwischen beiden Fällenbeträgt 300’000 €. Aufgrund der Ge-setzesänderung beträgt die Grund-stückgewinnsteuer im vorliegendenFall das Dreifache.

Es besteht also für alle PersonenHandlungsbedarf, die derzeit ihre spa-nische Liegenschaft zum Kauf anbie-ten bzw. erwägen, diese in Kürze zuveräussern. Für diese Personen emp-fiehlt es sich, sowohl ihre gegen -wärtige Lage im engeren als auch imweiteren Sinne zu überdenken, um zuanalysieren, ob es von Interesse seinkönnte, gewisse Konditionen zu än-dern und Abläufe oder Verkaufsver-handlungen zu beschleunigen.

Unter gewissen Umständen sindauch weitere Massnahmen denkbar,um eine Transaktion bereits im Jahre2014 auszu lösen.

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Private

36 Das Geld-Magazin 5/2014

Bedeutende steuerliche Änderungen fürveräusserungen von Liegenschaften in Spanienab 2015 in aussichtDie spanische regierung veröffentlichte vor Kurzem im rahmen der Steuerreform einen Gesetzesentwurfmit Wirksamkeit ab 2015, der u.a. grundlegende Änderungen der steuerrechtlichen aspekte beim verkaufvon in Spanien gelegenen immobilien vorsieht, wobei die vorgesehenen Änderungen von grösster Bedeutungfür jene immobilientransaktionen sind, die vor 1995 stattgefunden haben.

Von José Blasi und Sascha WohlgemuthTax Director AdvokatMonereo Meyer Marinel-lo Abogados Ludwig+Partner AGBarcelona, Spanien Basel, Schweiz

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Von Dr. iur. Reto Sutter, LL.M.rechtsanwalt und dipl. SteuerexperteUmbricht rechtsanwälteZürich

Nachdem die Banken im Rahmen derUmsetzung der Weissgeldstrategie nachund nach ihre ausländischen Kundenaufgefordert haben, bisher nicht ver-steuertes Vermögen steuerkonform zudeklarieren, sind nun auch die inländi-schen Bankkunden ins Zentrum dieserBemühungen gerückt. Sie werden mitt-lerweile aktiv von den Banken aufge-fordert, unversteuertes Vermögen zudeklarieren.

Eine Bereinigung der Steuersituationist in der Regel möglich, bedarf abervorgängig einer detaillierten Analyseund häufig der Koordination der Berei-nigungsmassnahmen, namentlich dort,wo Berater in die Steuerhinterziehunginvolviert waren und weitere Personenoder Unternehmen betroffen sind.

Unter dem Titel Steueramnestiebietet der Schweizer Fiskus seit dem1. Januar 2010 Steuersündern und ihrenErben die Chance, unter gewissen Vor -aussetzungen straffrei zur Steuerehr-lichkeit zurückzukehren, wenn sie ent-weder in eigener Sache eine (straflose)Selbstanzeige erstatten oder als Erben

die vereinfachte Erbenbesteuerung inAnspruch nehmen.

Mit der Selbstanzeige zeigt derSteuersünder seine Steuerhinterzie-hung an. Die Strafverfolgung wegenSteuerhinterziehung entfällt, wenn dieSelbstanzeige aus eigenem Antrieb er-folgt, die Steuerhinterziehung keinerSteuerbehörde bekannt ist und derSteuerpflichtige die Steuerbehörde beider Feststellung der hinterzogenensteuerbaren Elemente vorbehaltlos un-terstützt. Zusätzlich muss er sich ernst-lich um die Bezahlung der Nachsteuerbemühen.

Die straflose Selbstanzeige stehtauch Teilnehmern und Mitwirkendenan der Steuerhinterziehung offen.

Sind die Voraussetzungen erfülltund handelt es sich um die erste Selbst-anzeige, hat der Steuerdelinquent ei-nen Anspruch darauf, straffrei zu blei-ben und sogar darauf, nicht für Straf -taten verfolgt zu werden, die er zumZweck der Steuerhinterziehung began-gen hat (z.B. Steuerbetrug).

Handelt es sich nicht um die ersteSelbstanzeige, sind aber die übrigenVoraussetzungen erfüllt, so wird dieSteuerhinterziehung bestraft, wobei dieBusse auf 1/5 der hinterzogenen Steuerermässigt wird. Die nicht erstmaligeSelbstanzeige hat allerdings grund-sätzlich keinen Einfluss auf Strafen fürim Zusammenhang mit der Steuerhin-terziehung begangene Delikte.

Sind die Voraussetzungen der Selbst-anzeige nicht erfüllt, wird ein Steuer-strafverfahren durchgeführt und derSteuerpflichtige gegebenenfalls bestraft,wobei seine Kooperation mit den Be-hörden strafmildernd zu berücksichti-gen ist.

Die ordentliche Nachsteuer plusVerzugszins werden unabhängig vomSteuerstrafverfahren für maximal dieletzten zehn Steuerjahre vor der Selbst-anzeige erhoben.

Die vereinfachte Nachbesteuerungin erbfällen (sog. Erbenamnestie) zieltauf hinterzogene Werte des Erblassersab, die im Rahmen des Erbgangs ent-

deckt werden. Sie soll den Erben einenAnreiz bieten, bisher vom Erblasserunversteuertes Vermögen und Einkom-men wieder der Besteuerung zuzu -führen.

Bei der Erbenamnestie kann jederErbe, grundsätzlich unabhängig von denübrigen Erben, von der vereinfachtenNachbesteuerung Gebrauch machen,wenn die Hinterziehung des Erblassersnicht bereits einer Steuerbehörde be-kannt ist und der Erbe bzw. die Erbendie Steuerbehörden bei der Feststellungder hinterzogenen steuerbaren Elementevorbehaltlos unterstützen. Zudem mussder Erbe sich ernstlich um die Bezah-lung der geschuldeten Nachsteuer be-mühen.

Neben den Erben können auch Wil-lensvollstrecker und Erbschaftsverwal-ter die vereinfachte Nachbesteuerungbeantragen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt,wird die Nachsteuer nur für die letztendrei vor dem Todesjahr abgelaufenenSteuerjahre veranlagt und zusammenmit dem Verzugszins nachgefordert.Sind sie nicht erfüllt, erfolgt eineNachbesteuerung der letzten zehnSteuerjahre. Es wird jedoch kein Steu-erstrafverfahren gegen den Erblasserdurchgeführt.

War der Erblasser an einem Unter-nehmen beteiligt oder sind nicht nur eigene Faktoren vor dem Fiskus ver-borgen worden, kann u.U. die Kombi-nation von strafloser Selbstanzeige undvereinfachter Nachbesteuerung mög-lich sein oder sich ein koordiniertesVorgehen mit anderen an der Steuer-hinterziehung Beteiligten aufdrängen.Zudem können sich diverse Detailfra-gen stellen, die im Vorfeld einer Selbst-anzeige zu klären sind.

Abzuwarten bleibt, ob die Modali-täten der straflosen Selbstanzeige undder Erbenamnestie im Rahmen derDiskussion um die Reform des Steuer-strafrechts, wie jüngst in Deutschland,allenfalls sogar verschärft werden.

[email protected]

Private

5/2014 Das Geld-Magazin 37

Die steuerrechtliche Bereinigungnicht versteuerten vermögens

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Private

38 Das Geld-Magazin 5/2014

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein sieht den Finanzplatz

Liechtenstein trotz schwieriger äusserer Umstände und eines an-

spruchsvollen Transformationsprozesses auf Kurs. Das internatio-

nale Umfeld brachte 2013 eine Entspannung an den europäischen

Finanzmärkten. Die Konjunktur erholte sich, was auch dem Finanz-

platz zugute kam. Die Risiken im Finanzsystem bleiben jedoch hoch.

Sie gehen zum einen vom fortwährenden Niedrigzinsumfeld aus.

Zum anderen ist der Eigenkapitalbedarf europäischer Banken be-

trächtlich und die Staatsverschuldung hat nicht merklich nach -

gelassen. Dazu kommt, dass sich die Spannungen an den Finanz-

märkten 2014 wieder verschärften. Kapitalabflüsse aus Schwellen-

ländern, die Krise in der Ukraine, die kriegerischen Auseinander-

setzungen im Nahen Osten führten zu einer erhöhten Volatilität an

den Finanzmärkten.

In diesem Umfeld ist die Neupositionierung des Finanzplatzes

eine nach wie vor herausfordernde Aufgabe. Verbunden mit diesem

Prozess sind die Entwicklung hin zum automatischen Informations-

austausch in Steuerfragen und die steuerkonforme Ausrichtung des

Neugeschäftes. Dank guter Rahmenbedingungen, hoher Rechts -

sicherheit, einem schuldenfreien Staatshaushalt, einem modernen,

kompetitiven Steuerrecht und attraktiver Instrumente zur Vermö-

gensstrukturierung ist der Finanzplatz nach wie vor ein bedeutender

Zweig der Volkswirtschaft. Die liechtensteinischen Banken konn-

ten 2013 einen Netto-Neugeldzufluss verzeichnen. Das tiefe Zins-

niveau schmälerte jedoch auch deren Ertragskraft. Die im Fonds -

bereich und bei den Vermögensverwaltungsgesellschaften verwal-

teten Kundenvermögen sind gewachsen. Sie konnten vom Anstieg

der Wertpapierkurse profitieren, während die Prämien bei den Le-

bensversicherungen rückläufig waren.

Die liechtensteinischen Banken konzentrieren ihre Tätigkeit auf

das Private Banking und das Wealth Management. Die zunehmende

Regulierung und der Konkurrenzdruck wirken sich auf die Ertrags-

lage aus. Dazu kommt, dass die Vermögensverwaltung vor grossen

Herausforderungen steht. Der globale Markt für Dienstleistungen

in der Vermögensbewirtschaftung wird auch in Zukunft stark wach-

sen. Doch ist es den Finanzinstituten bisher nur ungenügend gelun-

gen, die Bedürfnisse der Anleger wirklich zu befriedigen. Zuneh-

mende Transparenz, Steuerkonformität, der automatische Informa-

tionsaustausch von Steuerdaten, die Umsetzung der dritten Geld -

wäschereirichtlinie, die Abschöpfung von Informationen aus Kre-

ditkartengeschäften durch verschiedene Staaten führt zu einem Ab-

bau der geschützten Privatsphäre und zu einer neuen Realität für die

Anleger. Was vermögende Familien in Zukunft vor allem benöti-

gen, sind eine vertiefte Analyse ihrer Bedürfnisse und eine Über-

sicht über die zu regelnden Fragestellungen. In der Beratung geht

es weniger darum, fertige Anlageprodukte zu verkaufen als viel-

mehr um Fragen von Geschäftsentwicklung, Nachfolgeregelungen,

der Übertragung von Vermögen an die nächste Generation. Dies

geht oft einher mit komplexen rechtlichen Fragestellungen in ver-

schiedenen Jurisdiktionen. Nachhaltige Beratung beinhaltet die Fä-

higkeit, sich die Übersicht über all die sich stellenden Fragen zu ver-

schaffen und das notwendige Fachwissen zu organisieren. Die rich-

tigen Fragen zu stellen, wird die wichtigste Eigenschaft einer er-

folgreichen Beratung sein. Die Ausbildung der Berater hin zu so -

genannten «Trusted Advisers» steht jedoch noch in den Anfängen.

Zudem sind die Kunden heute besser informiert und möchten den

Beratungsprozess auch als Wissenstransfer ausgestaltet sehen. Aus-

bildungsmodule für Kunden werden deshalb Bestandteil einer mo-

dernen Vermögensberatung sein.

Dazu kommt, wie der «World Wealth Report» von Capgemini/

RBC aufzeigt, ein digitale Revolution auf die Welt der Vermögens-

beratung zu. Mehr als die Hälfte der Befragten gibt an, dass sie ihre

Bank wohl wechseln würden, wenn sie dort keine integrierten Di-

gitalkanäle vorfinden würden. Selbst die Reichsten gehen davon

aus, dass künftig die Beziehung zum Wealth Manager digital sein

wird. Qualität der Beratung, Erreichbarkeit, Reporting, Zurverfü-

gungstellung von umfassendem Know-how, Reputation des Finanz-

instituts, Service-Qualität und klare Kommunikation stehen zu-

oberst auf der Prioritätenliste von Private-Banking-Kunden. Nebst den

rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Qualität der Beratung für

den zukünftigen Erfolg des Finanzplatzes ganz entscheidend sein.

[email protected] / www.kaiserpartner.com

Sustainable Finance

Die vermögensverwaltung vor einem WendepunktVon Otmar Hasler, Regierungschef a.D., Member of the Board, Kaiser Partner

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Private

5/2014 Das Geld-Magazin 39

Von Oliver OehriManaging PartnerCenter for Social andSustainable Products AG

In der Finanzwelt gibt es viele Mög-lichkeiten, sein kostbares Erspartes zuvermehren. Die Entscheidung, sich aus-schliesslich auf Sicherheit und Renditeeiner Geldanlage abzustützen, bringtoft nicht mehr den gewünschten Er-folg. Die Erkenntnis, dass der Klima-wandel, die Übernutzung von Ressour-cen und der steigende Energiebedarf unskünftig vor grosse Herausforderungenstellen, hat längst ihren Weg in die Kapitalmärkte gefunden. Dies eröffnetneue Möglichkeiten, Risiken frühzeitigzu erkennen, neue Potenziale und Chan-cen zu identifizieren oder gar Diversi-fikationseffekte zu steigern. So bezie-hen immer mehr Geldanlagen nebenErtrag, Handelbarkeit und Sicherheitzusätzliche Kriterien aus den BereichenUmwelt, Gesellschaft und Governanceein, um so ein umfassenderes Rendite/Risiko-Profil abbilden zu können.

Nachhaltige Geldanlagen könnenmittlerweile ein grosses Wachstumverzeichnen. Gemäss der Global Sus-tainable Investment Alliance, einemZusammenschluss der sieben weltweitgrössten Verbände für nachhaltige

Geldanlagen, umfasst der weltweiteMarkt ein Investitionsvolumen vonrund 13’600 Mrd. US$. Mit einem be-achtlichen Anteil von über 60% zähltEuropa zum grössten Markt für nach-haltige Geldanlagen. Weitaus grösserist der Markt, wenn man bedenkt, dassauch traditionelle Geldanlagen auf ihren Nachhaltigkeitsgehalt überprüftwerden können.

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Page 40: PRIVATE€¦ · Private-Banking-Markt Schweiz ist noch längst nicht abgeschlossen. in welche richtung die entwicklung geht und wie man sich am besten für die Zukunft positioniert,

Von Dr. Doris Fellenstein WirthStudiengangleitung BetriebsökonomieVertiefungsrichtung Banking & FinanceZürcher Hochschule fürAngewandte Wissenschaften Winterthur

In seinen Anfängen geht der Begriffder Corporate Social Responsibilitybereits auf die 50er Jahre zurück. ImZeitablauf wurden die Grundlagenweiter vertieft, indem neben ökonomi-schen und technischen verstärkt auchethisch-soziale Aspekte in die Unter-nehmensführung einbezogen wurden.Gerade den Finanzdienstleistern wirdspätestens seit Ausbruch der Finanz-krise empfohlen, einen verstärkten Fokus auf Nachhaltigkeitsaktivitätenzu legen. Daher soll in diesem Beitragdargelegt werden, welche Entwicklun-gen in den vergangenen Jahren stattge-funden haben.

Das Drei-Säulen-KonzeptUm die Nachhaltigkeitsleistung einerBank zu untersuchen, müssen gesamt-

haft drei Dimensionen berücksichtigtwerden. Zum einen geht es um die be-triebliche Nachhaltigkeit, die sich an-hand von einschlägigen Kennzahlenwie etwa Stromverbrauch, Geschäfts-reiseverkehr, Papier- und Wasserver-brauch und der Abfallproduktion er -fassen lässt. Diese erste Säule wird üblicherweise in Form des CO2-Fuss-abdrucks zusammengefasst.

Darüber hinaus geht es um das Angebot an nachhaltigen Anlagemög-lichkeiten. Diese lassen sich trotz desgrossen Angebots am Markt in Grup-pen einteilen, was erheblich zur Trans-parenz im Bereich dieser zweiten Säulebeiträgt. Ein weitverbreiteter Klassifi-zierungsansatz ist das ESG-Label, wel-ches neben den herkömm lichen ZielenRentabilität, Liquidität und Sicherheitnoch die Kriterien Ökologie, Sozialesund Ethik berücksichtigt.

Die dritte Säule zur Beurteilung derNachhaltigkeit einer Bank stellt dieKreditseite dar. Hervorzuheben ist derhier angesiedelte Interessenkonflikt,da die Kreditvergabe eine wichtigeEinnahmequelle von Banken darstellt.Andererseits sollen wegen des latentenReputationsrisikos keine Verstösse ge-gen Umweltabkommen finanziert wer-den. Nicht allein aus diesem Grund istdie Berichterstattung in diesem Be-reich äusserst rar.

Status quoEine aktuelle Nachhaltigkeitsberichts-Analyse von Schweizer Banken machtevident, dass in der Art der Darstellunggrosse Unterschiede bestehen. Wäh-rend grosse Institute dazu tendieren,eine Vielzahl von Daten zur Verfügungzu stellen, schränken kleinere Bankendie Berichterstattung eher ein. Nicht

alle publizieren einen separaten Be-richt, sondern handeln das Thema alsTeil ihres Geschäftsberichtes oder garnicht ab. Auch inhaltlich existieren er-hebliche Diskrepanzen. So besteht dieTendenz, Ziele bloss vage und häufignur qualitativ zu benennen sowie mög-liche Risiken unvollständig abzubilden.Generell zeigt sich, dass es ein facherist, standardisiert messbare Kennzah-len zur betrieblichen Nachhaltigkeitauszuweisen, als Themenkomplexe un-ter Einbezug von relevanten Stakehol-dern in Form verbindlicher Vorgabenzu definieren.

Blick in die ZukunftZweifelsohne hat sich die Bericht -erstattung im Zeitablauf deutlich ver-bessert. Gerade bei der betrieblichenNachhaltigkeit wurden erhebliche Fort-schritte realisiert. Dennoch ist erkenn-bar, dass einige Bereiche nur auf un-verbindlichem Niveau gehalten odergar nicht abgebildet werden. Geradebeim Thema Kreditvergabe bestehtnoch ganz erheblicher Aufholbedarf.

Die häufig geäusserte Kritik amGeschäftsgebaren von Banken lässt er-kennen, dass dem Einbezug von Stake-holdern generell zu wenig Beachtunggeschenkt wird. Durch einen pro -aktiven und konstruktiven Dialog mitwichtigen Anspruchsgruppen könnenrelevante Anliegen aufgenommen,zielorientiert in die Unternehmensstra-tegie integriert und durch klare Umset-zungsmassnahmen transparent reali-siert werden. Nur auf diese Weise ist esmöglich, die beschädigte Reputationder Akteure im Nachgang zur Finanz-krise glaubwürdig zu verbessern.

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aktuelle entwicklungen in derNachhaltigkeitskommunikationvon Finanzdienstleisternverschiedene Schweizer Unternehmen sind seit anfang der 90er Jahre im Bereich der Nachhaltigkeitskommu-nikation aktiv. als auslöser gilt der Wandel in der öffentlichen erwartungshaltung. Offenkundig ist es nichtmehr ausreichend, lediglich verantwortung für Shareholder, Mitarbeiter und Kunden zu übernehmen, son-dern ebenso gegenüber der Umwelt und gesellschaftlichen anliegen. Obwohl in den letzten Jahren erheblicheFortschritte realisiert wurden, zeigt sich in der aktuellen Berichterstattung weiterer verbesserungsbedarf.

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Von Holger MaiVorsitzender der GeschäftsleitungFrankfurter Bankgesellschaft(Schweiz) AG

a. Status quoi. Übersicht über eU-regularien bzw. deutsche vorschriften1. Status Quoa) MifidDie prägenden Vorschriften im Bankge-schäft mit EU-Staaten sind in der Finanz-marktrichtlinie der EU enthalten, welcheals «Mifid» (Markets in Finan cial Instru-ments Directive) bekannt ist. Diese Rege-lungen gelten − mit wenigen Unterschie-den in der nationalen Umsetzung − in allen Mitgliedsstaaten der EU. Grund-sätzlich betreffen diese Vorschriften le-diglich die jeweiligen Gebiete der jewei-ligen Staaten. Aufgrund des Ansatzes, denjeweiligen nationalen Markt zu regeln,werden aber auch Vorschriften statuiert,welche den «Inbound»-Fall, also das Erbringen von Finanzdienstleistungen inden nationalen Markt hinein, regeln. Da-mit sind Institute in sog. Drittstaaten (z.B.

Schweiz, USA, Japan) − zumindest demParagraphentext nach − ebenfalls gehal-ten, gewisse Vorschriften des jeweiligenZiellandes zu berücksichtigen.

b) Deutsche GesetzeIn Deutschland sind eine Vielzahl vonGesetzen zu berücksichtigen; die für dasBankgeschäft Wesentlichen sollen imFolgenden angesprochen werden.ba) Wertpapierhandelsgesetz: Deutsch-land hat die Mifid im Finanzmarktricht -linie-Umsetzungsgesetz (FRUG) umge-setzt und damit insbesondere das Wert -papierhandelsgesetz (WpHG) novelliert.Dieses enthält neben dem Kreditwesen-gesetz (s. bb) die wesentlichen aufsichts-rechtlichen Vorschriften für das Betrei-ben von Bankgeschäften mit privaten undprofessionellen Kunden. Im täglichen(grenzüberschreitenden) Private Bankinghat es die grösste Relevanz, regelt es dochu.a. die Aspekte (1) Beratungsprotokolleund (2) Produktinformationsblatt (PIB).bb) Kreditwesengesetz (KWG): Für eineSchweizer Bank hat die Möglichkeit derFreistellung von einer grundsätzlich er-forderlichen Erlaubnis für das Betreibenvon Bankgeschäften in Deutschland diegrösste Bedeutung. In einem von derdeutschen Aufsichtsbehörde Bafin for-mulierten Merkblatt werden die Voraus-setzungen und Folgen eines solchen Frei-stellungsantrages geregelt. Vereinfachtgesagt, muss eine Schweizer Bank für einen zielgerichteten Marktauftritt inDeutschland einen Markteintritt über eindeutsches Kreditinstitut beantragen; vor-behalten bleibt die Aufnahme einer Ge-schäftsbeziehung aufgrund der Initiativedes Kunden (passive Dienstleistungsfrei-heit). Details unter: http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_050401_grenzueberschrei-tend.html.

bc) Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB):Nur wenige Jahre nach der Schaffung des Investmentgesetzes wurde das Kapital -anlagegesetzbuch geschaffen. Es regeltwesentliche Aspekte der Regulierung vonInvestmentfonds, und zwar erstmals in einem Gesetz die offenen und die ge-schlossenen Investmentfonds gemeinsam.Darin findet sich auch die Regelung zuden «wesentlichen Anlegerinformationen»(KID bzw. KIID).bd) Honoraranlageberatungsgesetz: MitWirkung zum 1. August 2014 gibt es inDeutschland die Honoraranlageberatung.Sie ist eine weitere Form der Anlagebera-tung; der Berater darf dabei nur vom Kun-den bezahlt werden. Alle Banken müssenihre Kunden vor einer Beratung darüberinformieren, in welcher Form sie die An-lageberatung erbringen. Details findensich im Artikel von Dr. Tobias Fischer inder September-Ausgabe der Zeitschrift«CH-D Wirtschaft» der Deutsch-Schwei-zerischen Handelskammer.be) Vermögensanlagengesetz: In diesemGesetz sind die sog. geschlossenenFondsanteile geregelt, die nicht bereitsvom KAGB erfasst sind (Übergangsvor-schriften); auch gibt es ein eigenes Ver-mögensanlagen-Informationsblatt (VIB).

2. Kommende regelungenIn der EU und damit auch in Deutschlandsteht die Verabschiedung der Mifid II undihrer «Derivateschwester» Mifir (Marketsin Financial Instruments) vor der Tür. DieMifid II muss als Richtlinie in das jewei-lige nationale Recht umgesetzt werden,hingegen wird die Mifir als Verordnungunmittelbar gelten.

Die genauen Auswirkungen könnenerst nach der Vorlage der finalen Fassun-gen festgestellt werden. Sicher ist aberjetzt schon, dass sie von erheblichem Einfluss auf die nationalen Gesetze sein

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Quo vadis Bankenplatz Schweiz?antwort auf deutsche undeU-regularien: Wo ist der ausweg?Der grenzüberschreitende Private-Banking-Markt der Schweiz befindet sich ohne Zweifel in einer noch nie dagewesenen Phase des Umbruchs und der Unsicherheit. Neben den branchenspezifischen Herausforderungengibt es politische veränderungen und regulatorische Neuerungen, welche die Geschäftstätigkeit nachhaltig beeinflussen. im Folgenden sollen der regulatorische Status quo und ein möglicher Weg dargestellt werden.

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werden. Von besonderer Bedeutung wer-den die Regelungen des jeweiligen natio-nalen Marktzuganges und die Regelun-gen in Bezug auf sog. Zuwendungen sein.So wie es jetzt aussieht, verbleibt es beider Regelungshoheit der einzelnen Län-der (in Deutschland somit beim «Freistel-lungsverfahren»; auch abgesichert durchdas Memorandum zwischen beiden Län-dern, s.u.) sowie einer grundsätzlichenZulässigkeit von Zuwendungen.

Ebenfalls vor der Tür steht der auto-matische Informationsaustausch (AIA)der OECD-Staaten, welcher wohl in zweioder drei Jahren eingeführt werden wird.Die Meldungen werden die SchweizerBanken vor grosse Herausforderungenstellen, werden doch wohl auch Informa-tionen zu Veräusserungsgeschäften zumelden sein, also Geschäftsvorfällen, diefür die Schweizer Steueraufstellung imPrivatkundengeschäft ohne Relevanzsind. Auch wird es interessant sein, wel-che Auswirkungen die Meldungen vonZahlen haben werden, die in der Steuer -systematik des Heimatlandes des Kundenohne Bedeutung sind, wie beispielsweisedie Vermögenssaldi von deutschen Kun-den. In Deutschland wird die Vermögens-steuer seit 1997 nicht mehr erhoben, folg-lich findet sich das Kapitalvermögennicht in der Einkommensteuererklärung.

Schliesslich hat die BundesregierungEnde Juli 2014 einen Gesetzentwurf eines «Kleinanlegerschutzgesetzes» vor-gelegt, mit welchem sie «fortbestehendeRegelungslücken» schliessen will. Insbe-sondere soll die «Transparenz von Vermö-gensanlagen» erhöht werden; die meistenVeränderungen beziehen sich daher aufdas Vermögensanlagengesetz (vgl. A. I. 1.b) be) oben). Das WpHG soll ebenfallsum wenige, jedoch wohl sehr bedeutsameRegelungen erweitert werden. An dieserStelle soll ein Hinweis auf die Festlegungeines Zielmarktes für jede vertriebene Fi-nanzanlage sowie auf das «Produktinter-ventionsrecht» der Bafin genügen.

ii. internationales PrivatrechtEs kann an dieser Stelle nicht vertieft aufdieses Gebiet eingegangen werden.Gleichwohl ist diese Rechtsmaterie vonessenzieller Bedeutung im Kundenge-schäft, führt deren Existenz doch häufigdazu, dass vereinbarte Gerichtsständebzw. Vereinbarungen zum materiellenRecht unwirksam sind und das materielle

Recht am Wohnort des Kunden zur An-wendung gelangt. Als Stichworte sollenhier das mit Wirkung zum 1. Januar 2011revidierte Luganer Übereinkommen (u.a.)über die gerichtliche Zuständigkeit bzw.die Rom I und Rom II Verträge (zum Ver-trags- und Deliktsrecht sowie zur unge-rechtfertigten Bereicherung) ausreichen.

iii. Schweizer regularienDie Schweizer Vorschriften sind den Le-sern bekannt, so dass an dieser Stelle nurein Ausblick gewagt werden soll. Nochkennt die Schweiz keine der Mifid II bzw.dem WpHG vergleichbare allgemein -gültige Regelungen. Hingegen gibt es seitkurzem im Bereich der Fonds eine Vor-schrift mit inhaltlichen Ähnlichkeiten,das Kollektivanlagengesetz. Mit demVorhaben eines «Finanzdienstleistungs-gesetzes» (Fidleg) bzw. eines «Finanzin-frastrukturgesetzes» (Finfrag) und weite-rer Vorschriften schickt sich die Schweizzukünftig an, den EU-Standard vollum-fänglich zu übernehmen; es wird wohl al-lenfalls punktuelle Unterschiede geben.

Nachdem derartige Regularien denSchweizer Banken bisher lediglich vonaussen begegneten, werden die Bankeninskünftig auch mit Vorgaben ihres heimi-schen Gesetzgebers konfrontiert werden.

iv. Bilaterale vereinbarungen1. Vereinbarungen Deutschland/Schweiz(Memorandum zum gescheiterten Abgel-tungssteuerabkommen vom 21. Septem-ber 2011 (erleichterte Freistellung))Im Rahmen des geplanten Steuerabkom-mens zwischen der Schweiz und Deutsch-land war bereits ein Memorandum aus -gearbeitet, welches den Zugang vonSchweizer Banken zum deutschen Marktvereinfachen sollte. Nach dem Scheiterndes eigentlichen Steuerabkommens habenbeide Länder im August 2013 beschlos-sen, das Memorandum doch anzuwendenund damit ein «vereinfachtes» Freistel-lungsverfahren für Schweizer Banken beigrenzüberschreitenden Tätigkeiten im Fi-nanzbereich in Deutschland zu etablie-ren. Hierzu haben die Finma und die Bafin eine Ausführungsvereinbarung mitWirkung zum 1. Januar 2014 in Kraft ge-setzt, welche sich von der «normalen»Freistellung im Wesentlichen wie folgtunterscheidet: Die Schweizer Bank kannsich an den deutschen Markt ohne Ein-schaltung eines deutschen Kreditinstitu-

tes wenden, dafür muss sie aber u.a. fürdie Einhaltung deutscher Verbraucher-schutzvorschriften Sorge tragen. Erst -malig werden hierfür die konkreten Vorschriften genannt, welche – nebenbeibemerkt − über die gesetzlich normiertenErfordernisse hinausgehen.

Schweizer Banken mit bereits erteil-ter Freistellung, aber auch Banken wel-che eine Freistellung erstmalig in Be-tracht ziehen, müssen daher sorgfältig dieVor- und auch die Nachteile beider Va -rianten evaluieren. Dabei sollte man sichvom Wort «vereinfacht» nicht vorschnellleiten lassen.

Da in der Mifid II offenbar die beste-henden nationalen Marktzugangsregelun-gen erhalten bleiben, dürfte auch diesesAbkommen in Zukunft Bestand haben.

2. Vereinbarung Deutschland/Schweiz(Vertrieb von Schweizer effektenfonds inDeutschland bzw. deutschen OGAWs (be-stimmte Fonds gemäss §§ 192–213 desKAGB) in der Schweiz)Ebenfalls bereits im vorgenannten Me-morandum angelegt ist die Vertriebsver-einbarung von (bestimmten) Fonds im jeweils anderen Land; auch sie ist zum1. Januar 2014 in Kraft getreten. Die Finmaund die Bafin haben darin den Vertriebvon Schweizer Effektenfonds in Deutsch-land und den Vertrieb bestimmter deut-scher Fonds in der Schweiz geregelt.

Mit dieser Regelung erschliesst sichden Schweizer Effektenfondsanbieternder grösste Markt Europas, und die deut-schen OGAWs haben Zugang zu einemder weltweit wichtigsten Finanzmärkte.

B. Quo vadis?Der Ausweg ist – um es gleich vorwegzu-nehmen – das Annehmen der Gegeben-heiten. Und zwar nicht nur der Gegeben-heiten in der Schweiz – dies ist selbstver-ständlich – sondern auch im Zielland. DieLösung liegt also einmal nicht in der Di-versifikation, sondern in der konsequen-ten Fokussierung auf einen Kernmarkt.

Im Einzelnen muss eine SchweizerBank mit grenzüberschreitendem Ge-schäft mindestens folgende Aspekte be-rücksichtigen und umsetzen:

(1) Das Schweizer Recht für das natio -nale Geschäft und zusätzlich die Schwei-zer Vorschriften für Banken mit grenz-überschreitendem Geschäft, insbesondere

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das Finma-Positionspapier zu den Risi-ken im grenzüberschreitenden Finanz-dienstleistungsgeschäft, abrufbar unterhttp://www.finma.ch/d/aktuell/Seiten/mm-finma-positionspapier-rechtsrisiken-20101022.aspx.(2) Das Aufsichtsrecht im Zielland desKunden.(3) Das Zivilrecht im Zielland des Kunden.(4) Das Verbraucherschutzrecht im Zielland des Kunden.(5) Das internationale Privat- und Prozessrecht im Zielland des Kunden.(6) Staatsverträge mit dem Zielland des Kunden.(7) Das Steuerrecht im Zielland desKunden.

Schon diese Aufstellung macht offen-sichtlich, dass derartige Anforderungenfür kleinere und selbst mittelgrosse Ban-ken lediglich durch eine konsequenteSpezialisierung bewältigt werden kön-nen. Nur wenn die Bank ihren Zielmarktvollumfänglich «versteht» und sich imrechtlichen Bereich sowie bezüglich derSteuerdokumente auf dem Niveau ihrereinheimischen Wettbewerber bewegt, wirdsie die Chance haben, die Vorteile einerSchweizer Bankbeziehung auch zukünf-tig ausländischen Kunden zu offerieren.

Andernfalls besteht die Gefahr, dasssie gute Leistungen in ihrem Kernge-schäft (die professionelle Verwaltung vonGeldvermögen) allein dadurch aufs Spielsetzt, dass sie mit ausländischen Rechts-ordnungen in Konflikt gerät. Um im Ban-kenjargon zu bleiben: Die Geschäftsbe-ziehung ist mit einer unbefristeten Put-Option zugunsten des Kunden belastet,wobei selbst die Prämie des Stillhalters(Bank) aufgrund der neuen Welt und ihrertieferen Margen nicht mehr erzielt wer-den kann. Freilich wird die Put-Option imErfolgsfall nicht ausgeübt werden, auf-

grund der unbefristeten Laufzeit (allen-falls eine Verjährung könnte die Laufzeitbeenden) ist die Wahrscheinlichkeit eineskrisenfreien Kapitalmarkts aber nicht be-sonders hoch.

Zudem ist auf die Möglichkeiten frü-herer Zeiten keine Verlass mehr: Ein ausländischer Kunde wird zunehmend imAusland klagen können, und ausländi-sche Gerichte werden zunehmend mate-rielles ausländisches Recht zur Anwen-dung bringen – Gerichtsstandvereinba -rungen und Vereinbarung zum materiel-len Recht zum Trotz.

Diese Entwicklung ist jedoch nicht(nur) bedrohlich, sie bietet auch Chancen.Eine Bank, welche die genannten Heraus-forderungen meistert, wird an der Konso-lidierung der Bankenbranche allenfallsaktiv teilnehmen und muss sich nur nochmit einer geringeren Anzahl von Konkur-renten auseinandersetzen. Nur die solide-ren bzw. fokussierteren Banken werdenam Markt bleiben. Zudem stellen die un-ter den hohen regulatorischen und steuer-rechtlichen Anforderungen gewonnenenKundenbeziehungen eine deutlich ver-lässlichere und kalkulierbarere Basis darals die Geschäftsbeziehungen der altenWelt. Diese Kunden führen ihr Konto un-ter voller steuerlicher Transparenz be-wusst in der Schweiz und wollen von denbesonderen Vorteilen des BankenplatzesSchweiz profitieren.

Der Trend, Geld in der Schweiz – alswirtschaftlich und politisch eines der sta-bilsten Länder der Welt – anlegen zu wol-len, ist vor dem Hintergrund der aus-ufernden Staatsverschuldung in der EUund dem angeschlagenen Geschäftsban-kensystem in der EU ungebrochen. Ak -tuell horten viele Bürger in der EU undinsbesondere in Deutschland Geld aufunren tablen Tagesgeldkonten, deren Zins-ertrag bei weitem selbst die geringe In -flation nicht abdeckt. Gleichzeitig wird

das Einlagensicherungssystem (Stichwort«Bankenunion») in der EU neu geregeltund somit werden künftig neben Aktionä-ren und Bond-Gläubigern auch vermö-gende Einleger bei einem Bankkonkursmit her angezogen.

Ein anderer Lakmustest wurde geradein Spanien «geübt», in dem man einezwar geringe, aber erstmalige Sonder-steuer auf Spareinlagen vereinnahmt hat.Ein Schelm, der Böses dabei denkt. Dereuropaweite Aufschrei war gering unddürfte nach dem Fall Zypern noch mehrNachahmer zum verlockenden Nachden-ken bringen.

Fest steht weiterhin, dass nicht alleaktuell rund 300 operierenden Geschäfts-und Privatbanken in der Schweiz vomDomestic-Markt Schweiz leben können.Daher ist es für die meisten Banken unab-dingbar, die oben beschriebenen Cross-Border-Herausforderungen nicht nur an-zunehmen, sondern zielorientiert und fokussiert zu meistern. Daher gilt es miteiner klugen Fokussierung das Machbarenutzbar zu machen. Ist also der Kern-markt ausgemacht und hat das Manage-ment die Bank konsequent auf die ge-nannten Herausforderungen eingestellt,braucht einem nicht Bange um den Ban-kenplatz Schweiz zu werden. Jedoch wirdsich eine Cross-Border-Strategie unterBerücksichtigung und Erfüllung all derobigen regulatorischen Auflagen bei denaufgrund des gesunkenen Zinsniveausebenfalls reduzierten Margen auf das ver-waltete Vermögen eher auf die Akquisi -tion und Betreuung von vermögendenund sehr vermögenden Kunden konzen-trieren müssen, um einen positiven Re-turn on Invest zu erarbeiten. Ein zielfüh-rendes und überzeugendes Geschäftsmo-dell ist dabei die unabdingbare Grundla-ge für überdurchschnittliches Wachstumund Erfolg sowie Zufriedenheit bei denKunden. So kann auch eine Privatbank imengen Regulatorienkorsett mit der richti-gen und fokussierten Geschäftsstrategieerfolgreich sein, und befreit von altenKlischees wird die Bankbeziehung in derSchweiz auch in Zukunft für das stehen,was sie im Kern ausmacht: bestes bank-fachliches Know-how, Verlässlichkeit,Vertrauen und Sicherheit.

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www.frankfurter-bankgesellschaft.ch

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Die Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) aGDer Autor ist Vorsitzender der Geschäftsleitung der Frankfurter BankgesellschaftGruppe mit Hauptsitz an der Börsenstrasse in Zürich und drei Tochtergesellschaften(Vollbank in Frankurt, Family Office und Fondsleitung in Zürich). Die Geschäfts-strategie fokussiert sich als «Die Privatbank einer der grössten Finanzgruppen derWelt», der Sparkassen in Deutschland, auf die Akquisition und Betreuung von ver-mögenden Kunden ab einem Anlagevolumen von 1 Mio. Euro über die Sparkassenvor Ort in Deutschland und direkt in der Schweiz. Das Wachstum der Kundengelderlag im Geschäftsjahr 2013 in der Gruppe bei rund 2 Mrd. Franken.

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«...denn wir möchten,dass Sie Finanzesisch

verstehen...»

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für eine bessere Finanzausbildung derbreiten Bevölkerung

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Von Peter StämpfliPräsident des VerwaltungsratesStämpfli AG, Bern

Bern lässt aufhorchenDer wegen seinen Gesamtbezügen ausdem Nationalen Finanzausgleich oftkritisierte Kanton Bern liess im Maidieses Jahres aufhorchen, als der aus -tralische Biotechnologiekonzern CSLBehring bekannt gab, dass er in Leng-nau bei Biel eine neue Produktions -anlage bauen wird. Das Ausmass derneuen Anlage ist im innerschweizeri-schen Vergleich in der Tat imposant:Auf dem über 120’000 m2 umfassenden

Grundstück, das die Firma im Bau-recht erwirbt, werden in den kommen-den Jahren mehrere hundert MillionenFranken in den Bau einer Produktions-anlage investiert, so dass voraussicht-lich ab 2019 Hunderte von Arbeitskräf-ten auf der Basis einer komplett neuenTechnologie drei sogenannt «rekombi-nante» Gerinnungsfaktoren herstellenwerden. CSL hat das Grundstück be-züglich seiner Grösse so gewählt, dassder Standort in mehreren Etappen wei-ter ausgebaut werden kann.

Das ist ein grosser Erfolg für denStandort Bern, ein Beweis für das aus-baufähige wirtschaftliche Potenzialund damit eine klare Ansage an seineKritiker im Rahmen des Nationalen Fi-nanzausgleichs: Industrielle Ansied-lungen in der Schweiz stellen heute zu-nehmend eine Ausnahme dar. Natür-lich haben viele Schweizer Firmen imIndustriebereich in den letzten Jahrenausgebaut. Doch gleichzeitig habenviele von ihnen eine stolze Zahl vonArbeitsplätzen sukzessive in Ländertransferiert, wo die Löhne tief sind,Landflächen zu günstigen Preisen zurVerfügung stehen und – das ist jeden-falls meine Annahme – sich Steuer -fragen unkompliziert regeln lassen.

Warum Bern?Damit stellt sich natürlich die Frage,warum der Verwaltungsrat des CSL-Konzerns im fernen Australien sich

dafür entscheidet, solch grosse Aus-baupläne nicht nur in der Schweiz, son-dern sogar auf Berner Boden umzu -setzen. Zufällig sei es nicht gewesen,bestätigt mir Uwe E. Jocham, Direk -tionspräsident der CSL Behring AG.Die Firma habe in der Vorselektion ins-gesamt 45 mögliche Standorte ange-schaut. Die Tatsache, dass die neueProduktionsstätte nur 35 Kilometervom bestehenden Standort in der StadtBern gebaut werden kann, hat in derPlanung geholfen. So hat CSL Behringin den letzten 10 Jahren in der Haupt-stadt mehr als 300 Mio. Franken fürKapazitätserweiterungen am Standortsowie für das Herstellen neuer, innova-tiver Produkte investiert.

Im Gespräch von Unternehmer zuUnternehmer zeigt Uwe E. Jochamaber andere, mindestens ebenso wich-tige Gründe für den Entscheid desCSL-Verwaltungsrates auf: So hatauch der direkte Kontakt mit und dasstarke Engagement der Behörden –Bundesrat, Regierungsrat, Gemeinde,Burgergemeinde und Standortförde-rung – wesentlich zum Entscheid derFirma beigetragen, die Schweiz alsneuen Produktionsort zu wählen unddamit die Standort-Konkurrenz ausFernost auf die Ehrenplätze zu ver -weisen. Die Möglichkeit, sich direktund unkompliziert mit den politischenVerantwortungsträgern auszutauschenund zu spüren, dass die Ausbaupläne

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Wichtige rolle vonPolitik und Behördenbei FirmenansiedlungenSeit Jahren liefern sich die Kantone Bern und Zürichein Kopf-an-Kopf-rennen um den Spitzenplatz alsSchweizer industriekanton. in beiden Kantonen ar-beiten je rund 90’000 Personen im 2. Sektor. es istaber nicht die geographische und demographischeGrösse, welche Bern zur toprangierung verhilft. DerNord-Süd-Gürtel zwischen Biel, der Uhrenstadt amJurafuss, über Bern nach thun ist seit vielen Jahr-zehnten geprägt von der industriellen Produktion. Dieoft exportorientiert arbeitenden Unternehmen bieten

im industriellen Bereich High-tech-Leistungen an:Marken wie Omega, rolex, Longines und Swatch geniessen Weltruf. aber auch zahlreiche KMU stelleninnerhalb einer bestimmten Nische technische Spit-zenprodukte her. Man befruchtet sich gegenseitig, weildas aus der Uhrmacherkunst hervorgegangene tech-nische Know-how heute zunehmend auch Unterneh-men in den Bereichen Medizinaltechnik, telekommu-nikation und informatik sowie in der Präzisions- undMaschinenindustrie befruchtet.

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willkommen sind, habe insbesondereauch die Mitglieder des Verwaltungs -rates stark beeindruckt. Natürlich hattedie Schweiz auch andere Trümpfe inder Hand, um die Konkurrenz auszu-stechen. Geholfen hätten u.a. das hoheBildungsniveau, die gute Erschlies-sung und die stabilen politischen Ver-hältnisse. Einzig das Ja des Stimm-volks zur Zuwanderungsinitiative habeim Februar 2014 bei den Entschei-dungsträgern einen kurzen MomentVerunsicherung ausgelöst. Aber auchin dieser Phase habe der direkte Kon-takt zur Politik klärend gewirkt.

verlockung aus dem OstenIn meiner operativen Verantwortungfür ein mittelgrosses, in der Stadt Berntätiges Verlagshaus kann ich nur bestä-tigen, wie wichtig es ist, offene Türenin Politik und Verwaltung vorzufinden.Und zwar nicht, um sich in gegenseiti-ger Abhängigkeit Gefälligkeiten zu er-weisen, sondern im echten Bemühenaller Beteiligter, ein Industrieausbau-projekt zügig und korrekt umzusetzenmit dem Ziel, ab der Inbetriebnahmedes Werks möglichst rentable, aberauch sozialverträgliche und umwelt -gerechte Wertschöpfung zu schaffen.

Der Entscheid von CSL Behringhat mir bestätigt, dass der Kanton Bernnicht nur für die staatsnahen Betriebewie SBB, Post und Swisscom, sondernauch für die Privatindustrie einen at-

traktiven Standort bietet. In Zeiten, indenen viele westeuropäische Firmender Verlockung von Produktionsausla-gerungen nach Osteuropa oder nochweiter nach Osten nicht oder zumin-dest nur teilweise widerstehen können,schafft ein ausländisches Unterneh-men mehrere Hundert Arbeitsplätzemitten in der Hochpreisinsel. Und esschafft nicht primär gut bezahlte Stel-len für das obere Management in Hol-dingfirmen, auch keine Traderjobs inder Rohstoffbranche und ebenfalls keine Stellen in der Vermögensbera-tung. Stattdessen schafft das Unterneh-men Arbeit im industriellen Bereich,wo Reagenzglas, Zentrifuge und Ver-packungsroboter dominieren – und we-niger das Auf und Ab der Börsenkurse.

Nicht einseitig dieDienstleistungsbranche fördernIch will damit nicht sagen, dass in denhier erwähnten Tätigkeiten keine Wert-schöpfung erzielt würde, je nach Ge-schäftsgang ist dies sogar eine sehrhohe. Aber unser Land darf auch im 21.Jahrhundert nicht nur Jobs in derDienstleistungsbranche schaffen. Wirbrauchen weiterhin einen starken In-dustriesektor, der sich weiter entwi-ckelt und der sich dank Innovation undEffizienz auch international durch-setzt. Es wäre bedauerlich, wenn dieWelt künftig auf die vielen in den letz-ten 100 Jahren in der Schweiz entwi-

ckelten Erfindungen verzichten müsste,weil die Dienstleistungsbranche ein-seitig gefördert wird. Damit sich derIndustriebereich auch künftig weiterentwickeln kann, braucht es neben deroben erwähnten Zugänglichkeit auchein intensives Bestreben der Behörden,die Ausbildung im Bereich der techni-schen Berufe weiter voranzutreiben.Ein Industrieanteil von 20% sollte fürunsere Volkswirtschaft der Richtwertsein, damit es mit dem ErfolgsmodellSchweiz weitergeht.

Als Präsident der Unternehmer -initiative «Fokus Bern», die sich zumZiel setzt, Bern als Standort zu stärkenund den Kanton vorwärts zu bringen,habe ich mich riesig über den Ent-scheid von CSL gefreut, in Lengnauneue Produktionskapazitäten aufzu-bauen. Es stärkt mich in der Überzeu-gung, dass es uns im Kanton gelingenwird, in den kommenden Jahren nochmehr Industrie anzusiedeln. «Bernrückt in das Zentrum des interesses»,hat die Berner Zeitung vor kurzem ge-titelt, weil verschiedene amerikanischeFirmen das Verlegen von Firmensitzennicht nur nach Zug, Genf und Waadt,sondern auch in den Kanton Bern insAuge fassen. Zusammen mit der CSL-Ansiedlung stärkt dies das Ressour-cenpotenzial des Kantons.

Die Zunahme der Ressourcenstärkeverringert die Abhängigkeit des Kan-tons Bern von den Zahlungen aus demnationalen Finanzausgleich, eine Ent-wicklung zum Wohl der anderen Kan-tone. Zürich wird es als Geberkantoninnerhalb des Finanzausgleichs darumbestimmt gern verkraften, wenn Berndank der Stärkung des zweiten Sektorskünftig alleiniger Spitzenreiter bei derZahl der angebotenen Industriearbeits-plätze wird.

Dies liegt meiner Ansicht nachganz auf der Linie der politischen Aus-richtung des Kantons Bern: Die eigeneFinanzkraft zu verbessern und auf derListe der Empfängerkantone dank tie-feren Ausgleichsbeträgen nach oben zurücken, damit er seine Aufgaben auto-nom, bürgernah und weniger abhängigvon gegenseitigen Verflechtungen undFinanzflüssen wahrnehmen kann.

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Unkompliziert und engagiert

Der direkte Kontakt mit und das starke Engagement der Behörden –Bundesrat, Regierungsrat, Gemeinde, Burgergemeinde und Standort-förderung – hat ganz wesentlich zum Entscheid von CSL Behring bei-getragen, die Schweiz und insbesondere Bern als neuen Produktions-ort zu wählen und damit die Standort-Konkurrenz aus Fernost auf dieEhrenplätze zu ver weisen. Die Möglichkeit, sich direkt und unkom-pliziert mit den politischen Verantwortungsträgern auszutauschenund zu spüren, dass die Ausbaupläne willkommen sind, hat insbeson-dere auch die Mitglieder des Verwaltungs rates stark beeindruckt.

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iNG investment ManagementING Investment Management ist ein führender globaler Asset Manager, der Vermögen für institutionelle Investorenund Privatanleger rund um den Globus verwaltet. Die Erfolgsgeschichte von ING reicht bis ins Jahr 1845 zurück,zu den Wurzeln als niederländische Versicherungsgesell-schaft und Geschäftsbank. Die Kunden in Europa können aufüber 40 Jahre Erfahrung bei der Verwaltung von Pensions-fondsvermögen in den Niederlanden zurückgreifen, einemder am höchsten entwickelten Pensionsmärkte der Welt.ING setzt auf aktives Management und bietet Leistungen inüber 25 Ländern in Europa, Nordamerika, Asien und demNahen Osten an. Die Anlageentscheide stützen sich auf ei-genes Research zu Märkten und Titeln. Um dieses effizientum zusetzen, setzt ING auf Finanz-Boutiquen als Invest-ment-Plattformen, welche globale Ressourcen gemeinsamnutzen. ING verfügt über Grösse, Reichweite, Präsenz undlokale Expertise, um den Kunden eine breite Palette von Investmentprodukten und -lösungen über alle Anlagefor-men, Regionen und Anlagestile hinweg anbieten zu können.

ING Investment Management (Schweiz) AGSchneckenmannstrasse 25CH-8044 ZürichTel. +41 58 252 55 [email protected]

Ospelt & Partnerrechtsanwälte aGAls Versicherungsunternehmen, Bankfachmann,Vermögensverwalter, Steuerexperte, ausländischerRechtsanwalt oder Privatkunde findet man bei der KanzleiOspelt & Partner Rechtsanwälte AG Unterstützung bei derLösung von rechtlichen Fragestellungen mit Bezug zumliechtensteinischen Recht.

Den Grundsätzen Integrität, Klarheit, Einfachheit und Sicherheit verpflichtet, berät Ospelt & Partner in Verbundmit Horwath (Liechtenstein) AG innerhalb eines inter -nationalen Netzwerkes von unabhängigen Fachleuten gerneauch im Rahmen der Steuerplanung, Unternehmensnach -folge oder Asset Protection sowie bei der Errichtung undOptimierung internationaler Steuer- und Holdingstrukturen.

Ospelt & Partner Rechtsanwälte AGLandstrasse 99Postfach 532LI-9494 SchaanTel. +423 236 19 [email protected]

erSte aDreSSeN / iMPreSSUM

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Notenstein Privatbank aGDie Notenstein Privatbank AG ist spezialisiert auf die Ver-mögensverwaltung für private und institutionelle Anleger.Mit ihrer Tochtergesellschaft 1741 Asset Management AGverfügt die Notenstein Privatbank über hohe Kompetenz imBereich quantitativer Anlagestrategien. Die St. Galler Privatbank ist an 12 Standorten in der Schweiz vertreten,beschäftigt rund 700 Mitarbeiter und verwaltet Vermögenin der Höhe von rund 21 Mrd. Franken (inklusive Tochter -gesellschaften rund 29 Mrd.). Notenstein ist zu 100% eineTochtergesellschaft der Raiffeisen Schweiz Genossenschaftund wird als eigenständige Bank in der Raiffeisen Gruppegeführt. Weitere Informationen unterwww.notenstein.ch oder www.1741am.com.

Basel . Bern . Chur . Genf . Lausanne . LocarnoLugano . Luzern . Schaffhausen . WinterthurZürich . St. Gallen

Notenstein Privatbank AG . Bohl 17CH-9004 St. GallenTel. +41 71 242 50 [email protected] . www.notenstein.ch

1741 Asset Management AG . Bahnhofstrasse 8CH-9001 St. GallenTel. +41 71 242 57 [email protected] . www.1741am.com

Kendris aGKendris AG ist die führende unabhängige Schweizer Anbieterin von Family-Office-, Trust- und Treuhand-Dienstleistungen, nationaler und internationaler Steuer-und Rechtsberatung, Art Management sowie Buchführungund Outsourcing für Privat- und Geschäftskunden. Das Unternehmen kombiniert das klassische Strukturierungs -geschäft (Trusts, Stiftungen und Gesellschaften) mit steuer-licher, juristischer und buchhalterischer Expertise, wobeidie Vermögensverwaltung aus Unabhängigkeitsgründen bewusst ausgeschlossen wird. Zu den Kunden von Kendriszählen neben vermögenden Privatpersonen, Familien undUnternehmern auch Finanzinstitute, Anwaltskanzleien,Steuerberatungsfirmen, Unternehmen und Family Offices.Kendris hat weltweit Zugang zu erfahrenen Experten und istvollständig im Besitz von Management und Mitarbeitenden.Zusätzlich zum Hauptsitz in Zürich ist Kendris mit Nieder-lassungen in Aarau, Basel, Genf, Lausanne und Luzern präsent. Über die Tochtergesellschaft Kendris GmbH (Kendris Austria) mit Sitz in Wien verfügt das Unternehmenzudem über eine EU-Zulassung als Vermögensberaterin.

Aarau . Basel . Genf . Lausanne . Luzern . Wien . ZürichKendris AG . Wengistrasse 1 . CH-8026 ZürichTel. +41 58 450 50 00 [email protected] . www.kendris.comwww.ekendris.com . www.kendris.at

Seeger advokaturarComm trust & Family Officeanwaltliche vertretungund internationale GeschäftsaktivitätenAnwaltliche Unterstützung; Erstellen von Legal Opinions;Vertretung vor Gerichten, Behörden sowie in der ausser -gerichtlichen Streitbeilegung.

intellectual Property und WettbewerbsrechtOptimale Verwaltung von geistigem Eigentum mittelsIP-Boxes (Lizenz-Boxen-Regelung); Unterstützung in wettbewerbsrechtlichen Fragen.

Family Office-LösungenGanzheitliche Betreuung von privaten Strukturen in der Vermögensplanung und -strukturierung (Steuerrecht,Estate Planning, Wohnsitzverlegung, Immobilienerwerbund Philanthropie).

ansiedlung von UnternehmenUnterstützung von in- und ausländischen Unternehmen beider Aufnahme und Ausübung ihrer Geschäftstätigkeiten amWirtschaftsstandort Liechtenstein.

Dr. iur. et lic. oec. HSG Norbert SeegerPostfach 1618 . Am Schrägen Weg 14 . LI-9490 Vaduz Tel. +423 232 08 08 . Fax +423 232 06 [email protected] . www.seeger.li

PSP Swiss Property aGPSP Swiss Property ist eine der führenden Immobilien -gesellschaften der Schweiz. Das Unternehmen besitzt rund160 Büro- und Geschäftshäuser sowie je 5 Entwicklungs-areale und Einzelprojekte. Die Liegenschaften befinden sichgrösstenteils an Top-Lagen in den wichtigsten SchweizerStädten, vorab Zürich, Genf, Basel, Bern und Lausanne. DerGesamtwert des Portfolios liegt bei rund 6,5 Mrd. Franken.

Mehr noch als die Grösse zählt für PSP Swiss Property aberdie Qualität der Liegenschaften. Aus diesem Grund verfolgtdas Unternehmen eine zurückhaltende Akquisitionsstrategie.Dank einer konservativen Finanzierungspolitik und einer daraus resultierenden hohen Eigenkapitalquote von über 50%und einer entsprechend geringen Verschuldung verfügtPSP Swiss Property über eine ausgesprochen solide Bilanz.

Die PSP Swiss Property Aktie ist seit dem Initial PublicOffering (IPO) des Unternehmens im März 2000 mit grossem Erfolg an der SIX Swiss Exchange kotiert.

PSP Swiss Property AGKolinplatz 2CH-6300 ZugTel. +41 41 728 04 [email protected]

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Von Dr. Gérard FischerCeO Swisscanto

Auch wenn es noch 10 Jahre oder mehrbis zu Ihrer Pensionierung dauert: Über-legen Sie sich schon jetzt, in welcherForm Sie das angesparte Pensionskas-senguthaben beziehen wollen; es lohntsich. Es geht um die wichtige Frage, obSie Ihr Vorsorgegeld in Form einerjährlichen Rente erhalten wollen oderob der Bezug des Kapitals die bessereVariante ist. Falls Ihre Pensionskassekeine Kapitalauszahlung vorsieht oderSie zum Bezug des Kapitals verpflich-tet, sollten Sie trotzdem prüfen, ob Ihnendies zusagt. Ein Blick ins Vorsorge -reglement gibt Ihnen die Antwort, unddie meisten Pensionskassen bieten ihrenVersicherten die Wahlfreiheit.

Der Umwandlungssatz –eine wichtige Kennzahl Die Höhe des Umwandlungssatzes legtfest, wie hoch die jährliche Rente inProzenten des Altersguthabens ist. DieLebenserwartung von Männern bei derPensionierung mit 65 Jahren liegt heutebei 19 Jahren. Wenn Frauen sich mit 64Jahren pensionieren lassen, haben siestatistisch noch eine Lebenserwartungvon 23 Jahren. Damit Sie bei einemKapitalbezug eine mindestens gleichgrosse Rente erzielen können, müsstenSie das Kapital mit einer bestimmtenjährlichen Rendite anlegen. Diese Ren-

dite nennen wir «implizite Rendite».Je höher der Umwandlungssatz ist,desto höher ist die implizite Rendite.

Anhand der Tabelle sehen wir, dassz.B. ein Umwandlungssatz von 6% einerimpliziten Rendite von 3,7% entspricht.Das heisst, Sie können beim Kapital -bezug nur eine mindestens gleich hoheRente erreichen, wenn es Ihnen ge-lingt, das Geld mit einer Jahresrenditevon 3,7% anzulegen. Angesichts derzurzeit rekordtiefen Zinsen lässt sich mitsicheren Obligationen diese Renditenicht erzielen. Obligationen der Eidge-nossenschaft mit einer Laufzeit von 20Jahren weisen derzeit eine Rendite vonknapp über 1% p.a. auf. Die angestrebteRendite lässt sich aber nur erreichen,wenn Sie Anlagerisiken tragen, waswiederum bedeutet, dass die Rendite-ziele unter Umständen nicht erreichtwerden. So gesehen sind die meistenheutigen Umwandlungssätze sehr at-traktiv für die Neurentner (die Finan-zierung erfolgt durch die Mitgliederder Pensionskasse, die noch nicht pen-sioniert sind) und sprechen deshalb ge-gen einen Kapitalbezug.

Weitere aspekte sind genauso wichtigFür die lebenslängliche Rente gibt esauch noch andere gute Gründe: DieRente erhalten Sie auch weiterhin,wenn Sie länger leben als die Statistikerwarten lässt. Das Kapital wäre dannvielleicht schon aufgebraucht. Eben-falls ist der Ehepartner – bei gewissenPensionskassen auch der Lebenspart-ner – im Todesfall des Rentenbezügersabgesichert, was bei grossen Alters -unterschieden wichtig sein kann.

Ein weiterer wichtiger Aspekt sinddie Steuern. Renten werden als Ein-

kommen zum ordentlichen Satz be-steuert, der aufgrund des nach der Pensionierung im Vergleich zu frühertieferen Einkommens aber auch tiefersein kann. Beim Kapitalbezug hinge-gen gilt ein Sondertarif, was mögli-cherweise ein Vorteil ist. Durch gutePlanung, z.B. Staffelung der Auszah-lung, Wechsel der Wohnsitzgemeindeund andere legale Massnahmen lässtsich die Steuerbelastung senken.

Auch wenn die hohen implizitenund garantierten Renditen der meistenheutigen Umwandlungssätze gegenden Kapitalbezug sprechen, so kann estrotzdem gute Gründe dafür geben. Sobesteht mehr Flexibilität bei der Ver-wendung der Vorsorgegelder. Je nachPräferenzen und finanziellen Mittelnkönnen Anschaffungen getätigt, dieHypothek amortisiert oder den Kin-dern ein Erbvorbezug ausbezahlt wer-den. Wenn Sie das Kapital selbst an -legen wollen, sollten Sie über die not-wendigen Erfahrungen, Kenntnisse undZeit verfügen.

Bei ausreichend grossem Sparkapi-tal ist die Aufteilung in einen Renten-teil und eine Kapitalauszahlung einehäufige Variante. Der Rententeil dientin diesem Fall dazu, den Lebensunter-halt sicherzustellen, und mit dem Kapi-talteil lassen sich zusätzliche Ausgabenfinanzieren. Rente, Kapital oder eineMischform – es ist ein definitiver Ent-scheid für viele Jahre und betrifft denfür die meisten Arbeitstätigen wich-tigsten Vermögensteil. Zeit und Geld,die Sie für Planung und Beratung auf-wenden, sind deshalb gut investiert.

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rente oder Kapital bei der Pensionskasse –gute Planung spart viel Geld

Umwandlungssatz implizite rendite

6.80% 4.90%

6.00% 3.70%

5.20% 2.45%

Beispiel: Mann im Alter 65, mitversicherte Ehegattenrente 60%.Grundlage: BVG 2010, Periodentafel 2014 + ∆ Zunahme Lebenserwartung und Kosten.

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