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PRÄVENTION VON GELDWÄSCHEREI UND TERRORISMUSFINANZIERUNG Bernhard Böhm, Bsc MA Mag Christa Drobesch Dr. Christoph Kodada Peter Pratscher, LLM Innsbruck, Linz, November 2019

PRÄVENTION VON GELDWÄSCHEREI UND … · 2019. 11. 12. · PRÄVENTION VON GELDWÄSCHEREI UND TERRORISMUSFINANZIERUNG Bernhard Böhm, Bsc MA Mag Christa Drobesch Dr. Christoph Kodada

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PRÄVENTION VON GELDWÄSCHEREI

UND TERRORISMUSFINANZIERUNG

Bernhard Böhm, Bsc MA

Mag Christa Drobesch

Dr. Christoph Kodada

Peter Pratscher, LLM

Innsbruck, Linz, November 2019

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AGENDA

FMA-Rundschreiben, aktuelle Prüftätigkeit der

FMA, Praxisbeispiele

Aktuelle und künftige Anforderungen an Banken

im Bereich der Prävention von GW/TF

FMA Abt. Prävention von Geldwäscherei und

Terrorismusfinanzierung in der FMA

1

Vorschau auf die 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie

Internationale Entwicklungen und Abstimmung

der Aufsichtsbehörden

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ORGANISATION DER ABT IV/5

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AUFBAUORGANISATION DER ABT IV/5

Organisation, Aufgaben &Kompetenzen

Vor-Ort-Maßnahmen (on-site)

Vor-Ort-Prüfungen

Vor-Ort-Einsichtnahmen („Company Visits“)

Managementgespräche

Verfahren (off-site)

Ermittlungsverfahren

Verfahren zur Herstellung des rechtmäßigen Zustandes („Maßnahmenverfahren“)

Verwaltungsstrafverfahren

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AUFBAUORGANISATION DER ABT IV/5

Organisation, Aufgaben &Kompetenzen

Fachspezifische Unterstützung anderer Fachbereiche, u.a.

SREP

F&P

etc.

Erstattung von Verdachtsmeldungen

Beantwortung von Rechtsanfragen

Risikobewertung, u.a.

Nationale Risikoanalyse

Stat. Auswertungen

Analysen

etc.

Arbeitsgruppen auf (inter)nationaler Ebene

Rundschreiben

Verordnungen

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AUFBAUORGANISATION DER ABT IV/5

Organisation, Aufgaben &Kompetenzen

• Kredit- und Finanzinstitute (BWG), ua

Sektorbanken

Spezialinstitute

Aktienbanken

Sonderkreditinstitute

• Versicherungsunternehmen im Bereich der Lebensversicherung (VAG 2016)

• Wertpapierfirmen & Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WAG)

• Kapitalanlagegesellschaften (BWG)

• Alternative Investmentfonds Manager (AIFMG)

• Zahlungsinstitute (ZaDiG)

• E-Geldinstitute (E-GeldG)

• Töchter und Zweigniederlassungen in Mitgliedstaaten und Drittländern

• Zweigstellen von EWR-Instituten in AT

• (ab 10.01.2020): VASPs

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STRATEGISCHE AUSRICHTUNG

Aufsichtsschwerpunkte 2019

Korrespondenzbankbeziehungen in Drittländern

Gruppensteuerung

Terrorismusfinanzierung

Auslagerung und Videoidentifizierung

Aufsichtsschwerpunkte 2020

Neue Geschäftsmodelle,

insb. Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen

Governance-Strukturen

6

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AKTUELLE UND KÜNFTIGE ANFORDERUNGEN AN BANKENIM BEREICH DER PRÄVENTION VON GW/TF

Aktuelle Anforderungen

‒ Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden

Identifizierung

Know-Your-Customer / Mittelherkunft / Kohärenzprüfung von Transaktionen

Wirtschaftlicher Eigentümer

‒ Risikobasierter Ansatz – Verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikokunden

‒ Meldepflichten

‒ Anforderungen an Systeme, Strategien und Verfahren (inkl. Gruppensteuerung)

Reputationsrisiko (europäische und internationale Geldwäsche-Skandale, z.B. Ukio Leaks)

7

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AKTUELLE UND KÜNFTIGE ANFORDERUNGEN AN BANKENIM BEREICH DER PRÄVENTION VON GW/TF

Künftige Anforderungen

‒ Neue Anforderungen aufgrund neuer technologischer Entwicklungen – Digitalisierung

Neue Geschäftsmodelle (Online-Geschäft, etc.)

Neue Formen der Identifizierung (Online-Identifizierung, e-ID, etc.)

Virtuelle Währungen / Krypto-Assets

Artificial intelligence / Machine Learning / Transaction Monitoring

8

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RISIKOBASIERTE AUFSICHT DURCH DIE FMA

9

51%

27%

18%

4%

niedrig mittel erhöht hoch

311

163

107

26

0

50

100

150

200

250

300

350

niedrig mittel erhöht hoch

PROZENTUELLE VERTEILUNG ABSOLUTE VERTEILUNG

Gesamtrisiko

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FMA RUNDSCHREIBEN

Rundschreiben „Risikoanalyse zur Prävention von GW/TF“, (Stand : 13.03.2018)

Rundschreiben „Sorgfaltspflichten zur Prävention von GW/TF“, Stand: 18.12.2018

Rundschreiben „Interne Organisation zur Prävention von GW/TF“, Stand: 19.03.2019

Rundschreiben „Meldepflichten zur Prävention von GW/TF“, Stand: 03.06.2019

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FMA RUNDSCHREIBEN RISIKOANALYSE ZUR PRÄVENTION VON GW/TF

Inhalt:

• (Zweite) Supranationale Risikoanalyse der europäischen Kommission (24.07.2019)

• Nationale Risikoanalyse

• Risikoanalyse auf Unternehmensebene

• Risikoanalyse auf Einzelkundenebene

11

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FMA RUNDSCHREIBEN SORGFALTSPFLICHTEN ZUR PRÄVENTION VON GW/TF –AUSGEWÄHLTE ASPEKTE

Feststellung und Überprüfung der Identität des Kunden

12

FM-GWG

- Natürliche Person: an Hand eines amtlichen

Lichtbildausweises, persönliche Vorlage

ausländische amtliche Lichtbildausweise: Kriterium der

Unterschrift und das vollständige Geburtsdatum können

entfallen, wenn dies dem Recht des ausstellenden Staates

entspricht

- Juristische Person: beweiskräftige Urkunden

gemäß dem Sitz der juristischen Person

FMA-RUNDSCHREIBEN

SORGFALTSPFLICHTEN

- beweiskräftige Dokument von

juristischen Personen:

grundsätzlich Registerauszüge

im Einzelfall prüfen:

Landesüblichkeit + Aktualität

Risikobasierte Ansatz: mit größer

werdendem Risiko steigen die

Anforderungen an die Beweiskraft –

z.B. Beglaubigung erhöht die

Beweiskraft

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FMA RUNDSCHREIBEN SORGFALTSPFLICHTEN ZUR PRÄVENTION VON GW/TF –AUSGEWÄHLTE ASPEKTE

Feststellung und Überprüfung des wirtschaftlichen Eigentümers

13

FM-GWGFMA-RUNDSCHREIBEN

SORGFALTSPFLICHTEN

Feststellung der Identität des wirtschaftlichen

Eigentümers und angemessene Überprüfung

Definition des wirtschaftlichen Eigentümers nach

§ 2 Z 3 FM-GwG > Verweis auf § 2 WiEReG

Nacherfassung nach dem WiEReG

an Hand von geeigneten Nachweisen

Umfang der Überprüfungsschritte gemäß dem

risikoorientierten Ansatz > überzeugt sein zu

wissen wer wE ist und (gesamte) Eigentums–

und Kontrollstrukturen ist zu kennen!

Erkenntnisquellen:

Öffentlich zugängliche Registerauszüge,

zB reine AT–Beteiligungsstruktur -

vollständig erweiterter WiEReG-Auszug,

Landesüblichkeit

nicht öffentliche Urkunden + sonst. Infos

aus verlässlicher und objektiver Quelle

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FMA RUNDSCHREIBEN SORGFALTSPFLICHTEN ZUR PRÄVENTION VON GW/TF –AUSGEWÄHLTE ASPEKTE

KYC, Mittelherkunft, kontinuierliche Überwachung, Aktualisierung

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Einholung von Informationen über Zweck und Art der Geschäftsbeziehung/Transaktion

Einholung von Informationen über die Herkunft der Mittel, Quelle des Vermögens,

wirtschaftliche/vermögensrechtliche Lage des Kunden und des/der wirtschaftlichen Eigentümer(s)

Kontinuierliche Überwachung von Geschäftsbeziehungen/ der abgewickelten Transaktionen

• Kohärenzprüfung

• Mittelherkunft

Tourliche bzw. anlassbezogene Aktualisierung

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FMA RUNDSCHREIBEN SORGFALTSPFLICHTEN ZUR PRÄVENTION VON GW/TF –AUSGEWÄHLTE ASPEKTE

IT unterstützte Überwachungstools + ergänzende Kontrollen

15

‒ Fokus liegt auf: Kalibrierung des Indizienmodells, den hinterlegten Prüfregeln und

Schwellenwerten sowie den Treffern insbesondere bei der (qualitativen)

Trefferbearbeitung

Plus: Regelmäßige Analyse der Effektivität der Systeme

Plus: Kohärenz des Indizienmodells mit der Risikoanalyse

‒ Fokus liegt auf: manuellen Kontrollen die sich am Risiko der Bank orientieren

‒ Dokumentation

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FMA RUNDSCHREIBEN MELDEPFLICHTEN ZUR PRÄVENTION VON GW/TF –AUSGEWÄHLTE ASPEKTE

Unverzügliche Verdachtsmeldung

16

‒ Auffälligkeit – Analyse – Plausibilisierung/Verdachtsmeldung

‒ Auslöser der Meldepflicht: Kenntnis, Verdacht oder berechtigter Grund zur Annahme

‒ „berechtigter Grund zur Annahme“: z.B. Auffälligkeit ist nicht nachvollziehbar zu erklären

‒ Keine strafrechtliche Subsumtion erforderlich

‒ Unverzüglich: ab Kenntnis, Verdacht oder berechtigter Grund zur Annahme – am selben

Tag bzw. unter Berücksichtigung der spezifischen Organisationstruktur ehestmöglich

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FMA RUNDSCHREIBEN INTERNE ORGANISATION ZUR PRÄVENTION VON GW/TF –AUSGEWÄHLTE ASPEKTE

Besonderer Beauftragter

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‒ Anforderungen an die Inhaber einer Schlüsselfunktion

‒ GWB haben persönliche Eignung sowie fachliche Qualifikation nachzuweisen

‒ Überprüfung des GWB erfolgt durch unternehmensintern durchzuführende Fit & Proper-Beurteilung (bei Neubestellung bzw. Änderung der Person des GWB)

‒ Übermittlung der Bestätigung der bankinternen Eignungsüberprüfung im Rahmen der Anzeige des Geldwäsche-Beauftragten gemäß § 73 Abs 1b Z 3 BWG erforderlich

‒ Fit & Proper-Tests im Anlassfall durch die FMA möglich

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FMA RUNDSCHREIBEN INTERNE ORGANISATION ZUR PRÄVENTION VON GW/TF – AUSGEWÄHLTE ASPEKTE

Auslagerung

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◼ Was kann ausgelagert werden?

‒ alle oder einzelne Aufgaben zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten (z.B. First-Vote;

Identifizierung des Kunden)

‒ Funktion des Geldwäschereibeauftragten

◼ An wen kann ausgelagert werden?

‒ Auslagerungsdienstleister oder Vertreter ≠ Mitarbeiter des Verpflichteten (Vertragsbeziehung

– SLA)

‒ auch an Dienstleister außerhalb eines Konzern- und Sektorverbund möglich

Verantwortung zur Einhaltung der Sorgfalts- und Meldepflichten verbleibt beim

Verpflichteten – kann lfd. Kontrolle der ausgelagerten Aufgaben bedingen.

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FMA RUNDSCHREIBEN INTERNE ORGANISATION IM BEREICH GW/TF - AUSGEWÄHLTE ASPEKTE

SEITE 19

ANZEIGEVERPFLICHTUNG EINBRINGUNG

Auslagerung GWB bzw alle Aufgaben zur Erfüllung der

Sorgfaltspflichten

Einbringungsauswahl IP - FM-GwG § 15

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OUTSOURCING IM BEREICH GW/TF - STATISTIK

SEITE 20

2327

Gemeldete Auslagerung - gesamt ab 01.01.2018

Anzeigen gemäß § 25 Abs.5 BWGsonstigeAuslagerungsmeldungen

9

9

4

5

sonstige Auslagerungen

First Vote

Video-Identifzierung

Prüfung PEP/Sanktionslisten

Restlichen (z.B. Trx-ÜberwachungGeldstransfer)

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OUTSOURCING IM BEREICH GW/TF - PRAXIS

SEITE 21

− Mangelndes Wissen des Primärinstituts zu den ausgelagerten Agenden (Bereiche, Umfang,

Schnittstellen,…)

− Mangelhafte Kommunikation und Dokumentation der ausgelagerten Aufgaben und Zuständigkeiten

− Mangelhafte Qualifikation und mangelhafte zeitliche Ressourcen der Geldwäschebeauftragten bzw.

fachkundige Mitarbeiter

− Mangelnde Unabhängigkeit infolge Doppelfunktionen des GWB

− Interessenkonfliktgeneigte Tätigkeiten der Geldwäschebeauftragten bei Zusammenlegung von

Funktionen und Tätigkeiten

− Hohes Maß an Abstimmung und Wissenstransfer notwendig.

VERSTÄRKTER TREND ERKENNBAR U.A. AUCH AUFGRUND MÖGLICHER

KOSTENEINSPARUNG UND KNOW-HOW-TRANSFER

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AKTUELLE PRÜFTÄTIGKEIT DER FMA

Schwerpunkt Transaktionsprüfung

‒ Verstärkter Fokus auf Kohärenzprüfung (§ 6 (1) 6 FM-GwG)

‒ Transaktionen müssen mit Kenntnissen des Verpflichteten über Kunden übereinstimmen

‒ FMA zieht größere Anzahl an Testfällen inklusive Transaktionslisten im Vorfeld einer Vor-Ort-Prüfung

‒ Vor Vor-Ort-Prüfung Auswahl der konkreten Testfälle

‒ Prüfung, inwieweit Transaktionsverhalten kohärent

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AKTUELLE PRÜFTÄTIGKEIT DER FMA

Schwerpunkt Transaktionsprüfung

Praxisbeispiel

‒ natürliche Person: Hochrisikokunde aufgrund Staatsbürgerschaft und Wohnsitz in Hochrisikoland

‒ Kunde als Consultant für große österreichische Industriebetriebe tätig

‒ Großvolumige Eingänge

‒ Nach 3 Jahren ändert sich Transaktionsverhalten: neue großvolumige Konto-Eingänge aus anderem Land und

große Barabhebungen

‒ Kreditinstitut stellt keine weiteren Nachforschungen an, da Kunde bekannt

Fazit: keine ausreichende manuelle Kohärenzprüfung im hohen Risiko. Kreditinstitut muss diese Änderung

des Zahlungsverhaltens plausibilisieren.

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AKTUELLE PRÜFTÄTIGKEIT DER FMA

Praxisbeispiel: Offenlegung von Treuhandbeziehungen, Verdachtsmeldung

‒ Kunde=natürliche Person, ö Staatsbürger, Gehaltskonto seit 3/2015

‒ Transaktionen: ua

03/2019: Bareinzahlung und gleichzeitige Überweisung € 2.500 an Dritten, Verwendungszweck: M.F.,

Retournierung der Überweisung durch Empfängerbank ( Empfänger unkorrekt).

Rücksprache mit der Kundin, Korrektur des Empfängerwortlautes und (nochmalige) Nachfrage zum

Hintergrund der Transaktion

04/2019: Bareinzahlung und gleichzeitige Überweisungen iHv € 4.000.-, €3.000.- und 5.000.- an Dritte

Mehrmalige Nachfragen der Bank.

Kundin gibt an, dass sie das Geld von ihrem Freund bekommen hat.

Bank weist darauf hin, solche Trx zukünftig nicht mehr durchzuführen.

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AKTUELLE PRÜFTÄTIGKEIT DER FMA

Praxisbeispiel (Fortsetzung)

07/2019: Kundengespräch: Kunde gibt an, dass es bei dem (Bar)Geld um Vermögen des Freundes handelt ( Internetbekanntschaft:

Franzose, lebt in Spanien, überführt Autos nach Afrika)

Der Freund habe dem Kunden aus Sicherheitsgründen Bargeld zur Verwahrung gegeben

Anruf des Freundes aus Afrika: Er sei überfallen und verletzt worden, er brauche Geld für Bezahlung des Krankenhauses und

Arztes in Afrika, Kunde solle Geld nach Afrika überweisen

Fazit: Mittelherkunft ??

Erstattung einer Verdachtsmeldung

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AKTUELLE PRÜFTÄTIGKEIT DER FMA

Schwerpunkt Geldwäscherisken iZm Immobilien

Praxisbeispiel

‒ Kunde ist juristische Person mit Sitz in Österreich mit Immobilienkredit

‒ Geschäftsbeziehung besteht seit 3 Jahren

‒ Höchste Risikoklasse aufgrund von ukrainischer Staatsbürgerschaft des wirtschaftlichen Eigentümers

‒ Kunde tilgt Kreditraten mit Eigenüberträgen von Fremdbank und gibt an, dort Einnahmen aus der Vermietung

von Immobilien zu generieren

‒ Kreditinstitut verlässt sich auf Selbstauskunft des Kunden zur Mittelherkunft der Kredittilgungszahlungen

Fazit: Im hohen Risiko darf sich das Kreditinstitut bei der Mittelherkunft zur Kredittilgung nicht lediglich

auf eine Selbstauskunft verlassen.

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AKTUELLE PRÜFTÄTIGKEIT DER FMA

Schwerpunkt Korrespondenzbankgeschäft

Praxisbeispiel

‒ Kunde: „Kreditinstitut C“ (Risikoklasse hohes Risiko);

‒ Schwerpunkt: Geschäftsbank

‒ Sitz : In ehemaligen GUS Staaten

‒ Kunde hat Korrespondenzbankbeziehung zu einem österreichischen Kreditinstitut

Monatlich werden Verdachtsmeldungen zu einzelnen Kunden des Respondenzinstituts erstattet (Hohe

Transaktionen waren nicht plausibel/ Kundenbeziehungen bestehen erst seit Kurzem)

Maßnahme des Respondenzinstituts:

Kündigung von Geschäftsbeziehungen zu Kunden, die im Rahmen einer Verdachtsmeldung

gemeldet wurden

Fazit: Fraglich, ob die Kontrollen im Respondenzinstitut zur Bekämpfung von Geldwäscherei angemessen

sind

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AKTUELLE PRÜFTÄTIGKEIT DER FMA

Schwerpunkt Bartransaktionen

Praxisbeispiel

‒ Kunde: natürliche Person, Wohnsitz in Ungarn, ungarische Staatsbürgerschaft

‒ Girokonto

‒ 10/2018: Bareinzahlung € 250.000

Plausibilisierung: Steuererklärungen aus den Jahren 2011 – 2016 (Einkommen, Dividendenausschüttung in

beträchtlicher Höhe), interner Vermerk: „Geld aus Familiensafe in Ungarn“ , Vermögen wird wegen

politische Unsicherheit nach Ö gebracht

Fazit: keine ausreichenden Nachweise zur Dokumentation des Weges des Geldes ( „paper trail“), z.B:

Auszahlungsbelege/-bestätigungen, Nachweise über Einfuhr in Ö, etc

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AKTUELLE PRÜFTÄTIGKEIT DER FMA

Schwerpunkt Mittelherkunft

Praxisbeispiel

‒ Kunde: natürliche Person die nebenberuflich im internationalen Kunsthandel tätig ist

‒ Geschäftsbeziehung seit 1992, ein Girokonto, Risiko : niedrig

‒ Transaktionen: Bareinzahlung iHv EUR 102.000

Plausibilisierung: Nebenbeschäftigung als Kunsthändler, Verkauf eines Kunstgegenstandes der im Eigentum des

Kunden stand, einseitig unterfertigter Vertrag als Mittelherkunftsnachweis, kein Gutachten etc.

Fazit: keine ausreichenden Nachweise zur Mittelherkunft z.B: aussagekräftige Nachweise über

Kauf/Verkauf von konkret bezeichneten Kunstgegenständen (Zeitpunkt, Käufer, Verkäufer, Kaufpreis, etc).

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AKTUELLE PRÜFTÄTIGKEIT DER FMA

Schwerpunkt Mittelherkunft

Praxisbeispiel

‒ Kunde: juristische Person, Sitz: BVI, Branche: internationaler Kunsthandel

‒ Geschäftsbeziehung seit 2013, 3 Geschäftsgirokonten (€,$, GBP)

‒ Risíko : hoch

‒ Transaktionen: großvolumige Transaktionen, z.T. mit Bezug zu Auktionshäusern (z.B: Sotheby`s, Christies)

Plausibilisierung: Kunde ist tätig im internationalen Kunstmarkt , Kauf/Verkauf von Gemälden, AGB von

Sotheby´s, vorläufige Ver-/Kaufabrechnungen, 1 Rechnung über den Verkauf eines Gemäldes/ datiert: 2016)

Fazit: keine ausreichenden Nachweise zur Mittelherkunft bei einem Kunden/Hochrisikobranche,z.B:

aussagekräftige Nachweise über Kauf/Verkauf von konkret bezeichneten Kunstgegenständen (Zeitpunkt,

Käufer, Verkäufer, Kaufpreis, etc),

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AKTUELLE PRÜFTÄTIGKEIT DER FMA

Schwerpunkt Prävention von TF

Praxisbeispiel

‒ Kunde: natürliche Person „B“, ö Staatsbürger

‒ Geschäftsbeziehung: mehrere Konten, Prepaidkarte

‒ Risíko : hoch

‒ Transaktionen auf Prepaid

Regelmäßig kleine Gutschriften von verschiedenen Privatpersonen mit folgenden Verwendungszwecken:

„Licht für Gaza“, „ramadan zakat gaza“, „Allah ist Gross“ etc.

Weiters gab es eine Gutschrift einer deutschen Organisation die gemäß Internetrecherche mit salafistischen

Kreisen in Verbindung gebracht wird

Bank versuchte Kontakt zum Kunden aufzunehmen und erfuhr, dass dieser sich im Gazastreifen aufhielt

Keine Unterlagen bzw. weitere Erklärungen des Kunden zu den Gutschriften

Fazit: Erstattung einer Verdachtsmeldung, Beendigung der Geschäftsbeziehung

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UMSETZUNG DER 5. EU-GELDWÄSCHE-RICHTLINIE

Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen

‒ Registrierung bei der FMA ab Oktober 2019 möglich, ab Jänner 2020 verpflichtend

‒ Sorgfaltspflichten gelten ab Jänner 2020

‒ GW/TF-Aufsicht ab Jänner 2020

Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit Bezug zu Hochrisikoländern

‒ Anwendung zusätzlicher verstärkter Sorgfaltspflichten

‒ Zusätzliche risikomindernde Maßnahmen

‒ Verordnungsermächtigung von BMF und FMA

Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

‒ Compliance Package

‒ Öffentliche Einsicht

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INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN UND ABSTIMMUNG DER AUFSICHTSBEHÖRDEN

FATF

‒ Best-practices von Aufsichtsbehörden

Verbesserter Informationsaustausch

Verstärkt Public-Private-Partnerships

Fokus auf technologische Entwicklungen

ESA-Review

‒ EBA erhält erweiterte Kompetenzen im Bereich AML/CFT

‒ Enge Zusammenarbeit zwischen EBA und NCAs und FIUs

‒ AML-Datenbank – Informationen von NCAs an EBA über Schwachstellen sowie Gegenmaßnahmen

‒ Peer Reviews

‒ Risk Assessment von NCAs

‒ Aufforderung, dass NCAs Untersuchungen durchführen

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INTERNATIONALE ENTWICKLUNGEN UND ABSTIMMUNG DER AUFSICHTSBEHÖRDEN

AML-Colleges

‒ Basierend auf EBA-Guidelines

‒ Eigene AML-Colleges zu grenzüberschreitend tätigen Instituten

EZB

‒ Eigene AML-Unit

‒ Arbeitsgruppen zur verstärkten Berücksichtigung von AML im prudentiellen Bereich

Zusammenarbeit mit anderen Aufsichtsbehörden

‒ Laufender bilateraler und multilateraler Austausch

‒ Verstärkte Zusammenarbeit auf internationaler und europäischer Ebene

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Vielen Dank

für Ihr Interesse!

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FI N A N Z M A RKTA U FSI C H T Ö STERREI C H

Kompetenz Kontrolle Konsequenz