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REMSCHEID GRENZENLOS Ratgeber für Menschen mit Behinderung

Ratgeber_Grenzenlos

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Ein Ratgeber für Menschen mit Behinderungen. Erstellt für den rga.buchverlag im Auftrag der Stadt Remscheid und dem örtlichen Behindertenbeirat.

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REMSCHEID GRENZENLOSRatgeber für Menschen mit Behinderung

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REMSCHEID GRENZENLOS

BAUEN IST UNSERE KOMPETENZ SEIT 1895STRASSEN- UND TIEFBAU · INGENIEUR-TIEFBAU · HOCH- UND SCHLÜSSELFERTIGBAUPROJEKTENTWICKLUNG UND IMMOBILIEN · BAUSTOFFE UND RECYCLING

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IMPRESSUM

© 2008, J.F. Ziegler KG Druckerei und VerlagKonrad-Adenauer-Str. 2-4, 42853 Remscheid

www.rga-buchverlag.de

Verlag: rga Buchverlag, Remscheid

Mitherausgeber: Behindertenbeirat der Stadt Remscheid

Fotos: www.simicic.de, Sne!ana "imi!i",

RGA-Fotoarchiv, www.pixelio.de

Redaktion:www.simicic.de, Sne!ana "imi!i"

Anzeigenakquise:twominds medien- und webdesign,

www.twominds-mediendesign.de, Michael Geißler;Ulf Mielke

Titelgestaltung & Innenlayout:twominds medien- und webdesign,

www.twominds-mediendesign.de, Katrin Geißler

Entnahme von Texten und Bildern für Nachdruck,Vortrag, Verarbeitung, auch in elektronischen Verzeichnissen o.Ä., sind nur mit schriftlicher Genehmigung von Verlag und Autor gestattet.

Remscheid GRENZENLOS I 3

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4 I Remscheid GRENZENLOS

INHALT

01 I Grußworte … … … … … … … … … 06

02 I Allgemeine Informationen … … … …10

02.1 I Remscheider Behindertenstatistik … …1002.2 I Behindertengleichstellungs-

gesetz NRW … … … … … … … … …10

02.3 I Behindertenbeirat … … … … … … …11

02.4 I Behindertenbeauftragter … … … … …1402.5 I Seniorenbeirat … … … … … … … …14

03 I Hilfen im Alltag … … … … … … … … 16

03.1 I Öffentliche Behindertentoiletten … …16

03.2 I Behindertenparkplätze … … … … …17

03.3 I Ampelanlagen … … … … … … … …18

03.4 I Geldautomaten … … … … … … … …19

03.5 I Fahrdienste … … … … … … … … …19

03.6 I Info-Telefon-Center … … … … … … …20

03.7 I Schreibtelefon für Gehörlose … … …20

03.8 I Gemeinsame Servicestelle fu!r Rehabilitation … … … … … … …20

04 I Nachteilsausgleiche undfinanzielle Hilfen … … … … … … … 22

04.1 I Persönliches Budget … … … … … …22

04.2 I Ausweise für Schwerbehinderte … …23

04.3 I Steuerliche Erleichterungen … … … …25

04.4 I Parkerleichterung … … … … … … …25

04.5 I Freifahrt im öffentlichen Personennahverkehr … … … … … …26

04.6 I Kfz-Ermäßigung … … … … … … … …27

04.7 I Sehbehinderung … … … … … … … …27

04.8 I Hörbehinderung … … … … … … … …28

04.9 I GEZ-Befreiung … … … … … … … …28

05 I Gesundheit … … … … … … … … … 30

05.1 I Krankenkassen … … … … … … … …30

05.2 I Notrufe & Bereitschaftsdienste … … …31

05.3 I Krankenhäuser … … … … … … … …31

05.4 I Psychologische undpsychiatrische Hilfen … … … … … …32

05.5 I Pflegekurse … … … … … … … … …32

06 I Pflege … … … … … … … … … … … 34

06.1 I Ambulante Pflegedienste undhäusliche Krankenpflege … … … … …34

06.2 I Betreutes Wohnen im Alter … … … …38

06.3 I Alten- und Pflegeheime … … … … …39

06.4 I Pflegeberatung … … … … … … … …41

07 I Wohnungsangelegenheiten … … … … 42

07.1 I Wohnberatung … … … … … … … …42

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Remscheid GRENZENLOS I 5

07.2 I Wohngeld … … … … … … … … … …42

07.3 I Sozialwohnungen … … … … … … …43

07.4 I Wohnungsbaugesellschaften … … …43

07.5 I Mieterschutz … … … … … … … … …44

07.6 I Barrierefreies Bauen und Wohnen … …44

07.7 I Bau- und Aufwendungsdarlehen … …45

08 I Bildung … … … … … … … … … … 46

08.1 I Integrative Kindergärten … … … … …46

08.2 I Integrative Schulen … … … … … … …48

08.3 I Sonderschulen … … … … … … … …49

08.4 I Privatschulen … … … … … … … … …50

08.5 I Fort- und Weiterbildung für Erwachsene … … … … … … … …50

09 I Arbeitsleben … … … … … … … … 54

09.1 I Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers … … … … … … …54

09.2 I Finanzielle Hilfen für den Arbeitgeber … … … … … … …54

09.3 I Beschäftigungsanspruch des schwerbe -hinderten Arbeitnehmers … … … … …55

09.4 I Besonderer Kündigungsschutz … … …55

09.5 I Vertrauensperson … … … … … … …56

09.6 I Technische Fachdienste … … … … …57

09.7 I Agentur für Arbeit … … … … … … …58

09.8 I Integrationsfachdienste … … … … …58

09.9 I Leistungen am Arbeitsplatz … … … …59

09.10 I Zusatzurlaub … … … … … … … … …60

09.11 I Beratungsstellen für schwerbehinderteArbeitnehmerinnen & Arbeitnehmer …61

10 I Freizeit … … … … … … … … … … 62

10.1 I Behindertensport … … … … … … …62

10.2 I Schwimmbäder … … … … … … … …63

10.3 I Kultureinrichtungen … … … … … … …63

10.4 I Reisen mit Behinderungen … … … …67

11 I Beratung … … … … … … … … … … 68

11.1 I KoKoBe … … … … … … … … … …68

11.2 I BeWo für Menschen mit Behinderung … … … … … … …68

11.3 I Allgemeine Beratungsstellen … … … …70

11.4 I Sozial- und Behinderten- organisationen … … … … … … … …71

11.5 I Örtliche Fürsorgestelle … … … … …74

11.6 I Wohlfahrtsverbände … … … … … …74

11.7 I Selbsthilfegruppen … … … … … … …76

Register … … … … … … … … … …81

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01. GRUSSWORT

Liebe Remscheiderinnen, liebe Remscheider,

in Deutschland wurde vor nun mehr zehn Jahren einParadig men wechsel in der Politik für Menschen mitBehinderung initiiert und eingeleitet. Kerngedanke wardie Loslösung von der reinen Fürsorge hin zu einemselbstbestimmten Leben. Unser Wunsch ist dernach einer Gesellschaft, in der Menschen mit Behin -derung in vollem Umfang teilhaben können, so wiees für Nichtbehinderte selbstverständlich ist.

Zahlreiche Gesetze haben seitdem den Bundestagerfolgreich passiert, die diesen Wunsch Stück für Stückwahr werden lassen, z.B. das Allgemeine Gleich be -handlungsgesetz für eine bessere Inte gra tion in denArbeits markt und die Einführung eines persönlichenBudgets für Men schen mit Behin derung.

Die Gesellschaft und die Wirt schaft müssen dieMenschen mit Behinderung so nehmen wie sie sindund in alle Bereiche des täglichen Lebens einbezie-hen. Dies erfordert Umdenken und verändertesHandeln. Diesen Weg müssen wir auf den Grund lagender Erklärungen von Barcelona und Graz sowie demIX. Sozial gesetzbuch und dem Landes behinderten -gleichstellungsgesetz von NRW noch energischerund konsequenter gehen. Das Schub ladendenkenmüssen wir beenden. Skandi navische Länder könnenuns hier ein Vorbild sein.

Jürgen Kucharczyk Bundestagsabgeordneter fürRemscheid

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Auch wenn wichtige behindertenpolitische Impulsevon Berlin ausgehen, so muss die eigentliche Um -setzung in den Kommunen geleistet werden. Ohne dieaktive Arbeit des Behindertenbeirats Remscheidwären wir in unserer Stadt heute nicht so weit. Hierwird in den gesellschaftlich relevanten Gruppen engmiteinander gearbeitet und um Unterstützung gewor-ben. Es werden Ideen auf vielen Ebenen ausge-tauscht.

Remscheid ermöglicht seinen Bürgern mit Behin -derung das Treffen von eigenen Ent scheid ungen unddas Führen eines weitestgehend selbstbestimmtenLebens. Der vorliegende Rat geber, mitheraus ge -geben vom Be hindertenbeirat, setzt diesen erfolgrei-chen Weg fort. Gehen wir ihn auch in Zukunft gemein-sam und machen Remscheid dadurch noch ein Stücklebens- und liebenswerter als bisher.

Mein Dank, mein Respekt und meine Anerkennung giltall denjenigen Remscheiderinnen und Rem schei dern,die sich in diesem wichtigen gesellschaftspolitischenAufgabenfeld seit Jahren engagieren und dazu beitra-gen, dass die Teilhabe am Leben für die Menschenmit Behinderung ermöglicht wird.

Ihr

Jürgen Kucharczyk Bundestagsabgeordneter für Remscheid

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8 I Remscheid GRENZENLOS

01. GRUSSWORT

Liebe Remscheiderinnen, liebe Remscheider,

„Willst du etwas wissen, so frage einen Erfahrenen undkeinen Gelehrten“, heißt es in einem chinesischenSprichwort. Genau das will dieser Ratgeber fürMenschen mit Behinderungen tun. Er hat zum Ziel, dasWissen von Be troffenen und damit Er fahrenen weiter-zugeben; er möchte auf diese Weise auch erreichen,dass Behinderte und Nicht-Behinderte miteinander insGespräch kommen.

Der Titel „Remscheid grenzenlos“ passt – wie ichmeine – hervorragend dazu. Es gilt Begegnungen zuermöglichen und dazu beizutragen, Barrieren im Kopfzu überwinden. Diese Barrieren sind oftmals nochgrößer oder noch schwer wiegender als die konkretfassbaren Barrieren, auf die Menschen mitBehinderung im Alltag stoßen, sei es der zu hoheBordstein für die Roll stuhlfahrer oder das fehlendeakustische Ampel signal für die Blinden.

Es gilt also Barrieren nieder zu reißen, die zwischen denMen schen stehen. Wir, Rem scheider innen und Rem -scheider, sind hier auf einem guten Weg.

Das Landesbehindertengleich stell ungsgesetz wird inunserer Stadt ernst genommen, das verdanken wirauch der stetigen und verlässlichen Arbeit des Behin -dertenbeirates, der 2009 auf die Erfolge seines 30-jäh-rigen Wirkens mit Stolz zurückblicken kann.

Beate WildingOberbürgermeisterin der Stadt Remscheid

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Es zeigt sich immer wieder, dass Nicht-Behindertewenig wissen über Menschen mit Be hinderungen.Deshalb sind sie oft unsicher oder befangen, wenn sieBetroffenen begegnen. Sie wissen weder, wie sie rea-gieren sollen oder am besten helfen können, noch,wozu Men schen mit einer Beein trächtigung selbst gutin der Lage sind. Man che sehen einfach weg, anderesind überfürsorglich; und nur wenigen gelingt aufAnhieb ein ungezwungenes Ver halten.

Dabei kann es jeden von uns treffen, plötzlich in derbislang üblichen Lebensführung beeinträchtigt zu sein.Was das bedeutet, macht sich – verständlicherweise –niemand gern vorher klar.

Weil sich die Öffentlichkeit nur selten damit auseinan-der setzt, gibt es auch nur ein eher diffuses Bild vonBehinderten. Weit verbreitet ist, bei Behinderung aus-schließlich an Defizite zu denken. Ein Mensch mit einerBehin derung – so ist allenthalben zu hören – istjemand, der etwas nicht kann. Behinderte werdenmeist über ihre Defizite definiert, ihre Fähigkeiten undFertigkeiten hingegen finden kaum Beachtung.

Gefragt werden sollte jedoch danach, was sie brauchenbeziehungsweise was nötig wäre, damit sie wie ande-re am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. InDänemark und Groß britannien werden Menschen mitBehinderung als „persons with special needs“ bezeich-net, also als Personen mit besonderen Bedürfnissenoder einem besonderen Bedarf.

Hier klingt bereits in der Definition an, dass esLösungsansätze gibt. So wie die Brille dem Kurz -sichtigen Abhilfe schafft, so tut es der abgesenkteBordstein dem Rollstuhlfahrer. Oder die Er fahrung füreinen Menschen mit geistiger Beeinträchtigung, dassman ihm etwas zutraut, dass man ihn Schritt für Schrittfördert und fordert.

Es kommt nicht darauf an, zu fragen, was jemand nichtkann, sondern zu fragen, was getan werden kann,damit er sich in die Gesell schaft eingliedern und seineMöglichkeiten nutzen kann.

Dass hier noch mehr getan werden kann und muss, ganzpraktisch und in den Köpfen der Menschen, ist keineFrage. Und dass die Nicht-Behinderten dabei mit denBehinderten ins Gespräch kommen, dass alle gemein-sam Projekte entwickeln müssen, ist ebenfalls keineFrage. Nicht über uns und nichts ohne uns lautetdeshalb eine berechtigte Forder ung der Menschen mitBe hinderung.

Dieser Forderung wird der Ratgeber „Remscheid gren-zenlos“ gerecht. Den Leserinnen und Lesern wünscheich, dass er ein treuer und wertvoller Begleiter im täg-lichen Leben sein kann.

Ich grüße Sie herzlich

Ihre

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02. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

02.1 REMSCHEIDERBEHINDERTENSTATISTIK

In Remscheid leben 124.648 Menschen, davon sind21.961 behindert (ab GdB 30) und davon sind wiede-rum 16.520 schwerbehindert (ab GdB 50).

02.2 BEHINDERTEN-GLEICH S TELLUNGS GESETZ NRW (BGG NRW)

Das Behindertengleichstellungs gesetz NRW trat am 1.Januar 2004 in Kraft. Ziel ist es, „die Benach teiligungvon Menschen mit Behinderungen zu beseitigen und zuverhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe vonMenschen mit Be hin der ungen am Leben in der Gesell -schaft zu ge währ leisten und ihnen eine selbst -bestimmte Lebens führung zu ermöglichen. Dabei wirdbe sonderen Bedürfnissen Rechnung getragen“ (§1,Abs. 1 BGG NRW).

Einen breiten Raum nimmt das Thema Barierre freiheitein. Barrierefreiheit bedeutet: Alle von Menschengestalteten Lebensbereiche müssen für Menschen mitBehinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohnebesondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde

Hilfe zugänglich sein und von ihnen genutzt werden kön-nen. Dies umfasst die Bereiche Bau und Verkehr, dieVerwendung der Gebärdensprache für hörbehinderteMenschen, die Gestaltung von Bescheiden, amtlichenInforma tionen und Vordrucken für blinde und sehbe-hinderte Menschen sowie die barrierefreie Informa -tions technik (§ 4ff. BGG NRW).

Als Ergänzung zum BGG NRW traten im Juni 2004 z.B.folgende weiterführende Verordnungen in Kraft:

• für hör- und sprachbehinderte Menschen die Kommunikationshilfenverordnung

• für blinde- und sehbehinderte Menschen die Verordnung über barrierefreie Dokumente

• sowie die Barrierefreie-Informationstechnik-Ver ordnung

Weiterführende Informationen gibt es bei der Beauf -tragten der Landesregierung NRW für die Bel ange derMenschen mit Behinderung:

Angelika GemkowFürstenwall 2540219 DüsseldorfTel.: 0211/8553325Fax: 0211/8553037E-Mail: [email protected]: www.lbb.nrw.de

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Der Behindertenbeirat der Stadt Remscheid wurde imJahre 1979 gegründet. Er vertritt seither die Interessenaller Menschen mit Behinderungen. Seiner zeit konsti-tuierte er sich auf der Grundlage von Vorschlägen derFraktionen, der Verbände der Be hindertenhilfe, derVerwaltung und der Selbst hilfe gruppen, um die Inter essen -wahrnehmung von Men schen mit Behinderungen zustärken und Partizi pa tionsmöglilchkeiten zur gleich -berechtigten Teil habe am Leben in der Gesellschaft derBe troffenen zu schaffen.

Rechtsgrundlage ist die Satzung des Behinderten bei -rates, die am 13. Oktober 2003 in die Haupt satzungder Stadt Remscheid aufgenommen wurde.

Der Behindertenbeirat ist in die Planungen und Durch -führungen der öffentlichen Infrastruktur eingebunden undweist auf Defizite und Probleme in den Lebensbe -dingungen der betroffenen Menschen hin. Dies beziehtsich nicht nur auf Fragen des barrierefreien Bauens imöffentlichen Raum, sondern auf alle Lebens alter und

02.3 BEHINDERTENBEIRAT DER STADT REMSCHEID

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02. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Lebens bereiche. Deshalb wird die Behinderten arbeitund die Behindertenpolitik in Remscheid als „Quer -schnitts aufgabe“ be trachtet.

Die Arbeitsschwerpunkte des Behindertenbeirates lie-gen nicht nur im Bereich der bebauten Umwelt, desVerkehrs und der Verbesserung der sozialgesellschaft-lichen Verhältnisse für Menschen mit Be hin derungen,sondern umfassen deren gesamte Lebens situation.

Besonderes Augenmerk wird zurzeit auf die „Inte gra tionvon Kindern und Jugendlichen mit Behinder ungen“ undauf das Thema „Behinderung und Alter“ sowie auf dieUmsetzung des Behinderten gleich stellungsgesetzesvon NRW gelegt.Nachfolgend einige Aufgabenbereiche, die in engerKooperation mit dem Behindertenbeauftragten be -treut werden:

• Interessenwahrnehmung für die Menschen mitBehinderungen

• Förderung und Unterstützung von Projekten,Maßnahmen und Veranstaltungen

• Vermittlung zwischen Politik und Verwaltung• Beratung von politischen Gremien, Ausschüssen

und der Verwaltung in Fragen, die Menschen mitBehinderungen betreffen (durch Beschlüsse,Empfehlungen und Anfragen)

• Beratung der Fachbereiche in der Stadtver waltungzu Fragen der Behindertenarbeit/-politik

• Erarbeitung von Stellungnahmen, Konzeptionen

und Berichten über die Lage und Belange derMenschen mit Behinderungen

• Koordination der behindertenspezifischen Belangein der Stadt Remscheid

• Erarbeitung von Initiativen, Aktivitäten undBeschlüssen, damit Remscheid behindertenfreund-licher und barrierefreier gestaltet wird

• Unterstützung und Förderung von Selbsthilfe -gruppen, Initiativen, Behindertenorganisationenund deren Verbänden

• Kontrollfunktion im Hinblick darauf, dass diegesetzlichen Regelungen und Bestimmungen, dieMenschen mit Behinderungen betreffen, umge-setzt und eingehalten werden.

Ansprechpartner des Behindertenbeirates sind:

Vorsitzender des BehindertenbeiratesHerbert GütheSchliepersfeld 14 I 42857 RemscheidTel.: 02191/80250E-Mail: [email protected]

1. Stellvertretende VorsitzendeBrigitte SommerRemscheider Blindenverein e.V. Parkstr. 18 I 42853 RemscheidTel.: 02191/291677 I E-Mail: [email protected]

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2. Stellvertretende VorsitzendeMargit Röthel gemeinsam statt einsam – Mobile Dienste e.V Elberfelder Str. 38 I 42853 RemscheidTel.: 02191/73438E-Mail: [email protected]

Geschäftsführung des BehindertenbeiratesStadt RemscheidDie OberbürgermeisterinFachbereich: Jugend, Soziales und WohnenSusann KuwanTheodor-Heuss-Platz 1 I 42853 RemscheidTel.: 02191/2966 I E-Mail: [email protected]

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02. ALLGEMEINE INFORMATIONEN

02.4 BEHINDERTENBEAUFTRAGTER

Der Behindertenbeauftragte koordiniert die Behin -dertenarbeit als Querschnittsaufgabe in Rem scheid.Seine Haupttätigkeitsschwerpunkte liegen nicht nur inder Umsetzung des Behinderten gleich stellungs - ge setzes von NRW, sondern auch und gerade in derFörderung und Verbesserung der gesellschaftlichenTeilhabe der Betroffenen und ihrer Lebenssituationinsgesamt. Das Kernziel des Behinderten gleich- stellungsgesetzes lautet „Men schen mit Behin derungsollen gleichberechtigt am Leben der Gesell schaft teil-haben – und zwar durch die Herstellung einer um -fassenden Barriere frei heit“.

Gleichzeitig nimmt der Behinderten be auf tragte dieFunktion eines „Ombudsmannes“ wahr und hilft denBetroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte. Er istAnsprechpartner für die behinderten Bürger innen undBürger, um Beschwerden, An regungen und Kritik überVersorgungslücken und Defizite im Angebot der Hilfenfür Menschen mit Behinderungen aufzunehmen undLösungs- und Ver besserungs vorschläge einzuleiten.Darüber hinaus steht er auf Wunsch bei der alltäglichenLebensführung beratend zur Verfügung. Zudem ent-wickelt er neue Handlungskonzepte zur Integration vonMenschen mit Behinderungen. Dieses erfolgt in engerZusammen arbeit mit dem Behinderten beirat, den poli-tischen Parteien im Rat, der Verwaltung sowie mitanderen regionalen und überregionalen Gremien und

Institu tionen. Außerdem fördert, berät und unterstützter Behindertenvereine, Verbände, Selbsthilfegruppenund andere private und öffentliche Träger.

Die vom Behindertenbeauftragten zu bearbeitendenAufgabenbereiche der kommunalen Behinderten arbeitreichen also von Prävention und Früh förder ung überWohnen, Stadtgestaltung und Verkehr bis hin zu Frei -zeit, Sport, Kultur, Weiterbildung, Arbeit und Selbst -hilfe. Er ist Mittler zwischen Politik, Ver waltung und derBe völ kerung.

Sein Ziel ist es, Remscheid „Stück für Stück“ behin-dertenfreundlicher und behindertengerechter zu ge -stalten und die Lebensbedingungen für die Men schenmit Behinderung erheblich zu verbessern.

Behindertenbeauftragter der Stadt RemscheidEdwin BehrensTheodor-Heuss-Platz 1 I 42853 RemscheidTel.: 02191/163746 I Fax: 02191/162951E-Mail: [email protected]

02.5 SENIORENBEIRAT DER STADTREMSCHEID

Der Seniorenbeirat der Stadt Remscheid ist Ansprech -partner für die in Remscheid lebenden Seniorinnen und

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Senioren. Er setzt sich für die Bewältigung ihrer spezi-fischen Probleme und die Vertretung ihrer Interessenunterstützend ein und hat das Ziel, ihre Lebens -bedingungen zu verbessern. Außerdem soll er Kontaktmit allen in der Senioren arbeit tätigen Gruppen,Organisationen und Dienst stellen pflegen.

Der Seniorenbeirat hat die Aufgabe, den Rat, seine Aus -schüsse, Werksausschüsse, die Bezirks ver tret ungenund die Verwaltung in allen die Senioren in Remscheidbetreffenden Fragen, soweit sie zum kommunalenWirkungskreis gehören, zu beraten und zu unterstützen.

Der Seniorenbeirat kann Anträge, Stellung nahmen undEmpfehlungen an Rat, Ausschüsse und Bezirksver - tre tungen richten. Er hat das Recht, An fragen an dieOber bürgermeisterin oder den Ober bürger meister zu stel-len. Zudem soll er zu Fragen, die ihm vom Rat oder voneinem Ausschuss vorgelegt werden, Stellung nehmen.

Grundsätzlich gilt: Rat, Bezirksvertretungen und Aus -schüsse sollen Angelegenheiten der Senior innen undSenioren erst dann beraten, wenn dem SeniorenbeiratGelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde.

Vorsitzender des Seniorenbeirats Georg GregullHohenbirker Str. 49 I 42855 RemscheidTel.: 02191/80379 I Fax: 02191/80388

Seniorenbeirat der Stadt RemscheidAlleestr. 66 I 3. Etage I 42853 RemscheidMichael MüllerTel.: 02191/16-2966 I E-Mail: [email protected] Web: www.remscheid.de/Rathaus/51/511/511Gremien/51Seniorenbeirat.htm

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03. HILFEN IM ALLTAG

03.1 ÖFFENTLICHEBEHINDERTENTOILETTEN (Auswahl)

Die Benutzung der öffentlichen Behinderten toilet ten ist in der Regel nur mit Euro-Schlüssel möglich. GegenVorlage einer Kopie des Behinderten aus weises kannder Euro-Schlüssel erworben werden bei:

Club Behinderter und ihrer Freunde (CBF)Pallaswiesenstr. 123 a I 64293 DarmstadtTel.: 06151/8122-0

Folgende öffentliche Behindertentoiletten sind imStadt gebiet von Remscheid vorhanden:

Alleestraße (unter anderem vor der Stadtsparkasse)

Allee-Center (im Center)

Deutsches Röntgenmuseum, Schwelmer Str. 41

Deutsches Werkzeugmuseum/Historisches Zentrum, Cleffstr. 2

Friedrich-Ebert-Platz (Busbahnhof)(bei der Leitstelle im Betriebsgebäude)

Markt (Ecke Markt/Blumenstraße)

Rathaus Lüttringhausen

Rathaus Remscheid, Theodor-Heuss-Platz(im Gebäude)

Stadtteilbibliothek Lennep, Leverkusener Str. 14

Verwaltungszentrum, Elberfelder Str. 42

Öffnungszeiten zu den allgemeinen Dienst- bzw. Geschäftszeiten.

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03.2 BEHINDERTENPARKPLÄTZE

Im Stadtgebiet von Remscheid sind insgesamt 90öffentliche Behindertenparkplätze vorhanden. Einigedavon befinden sich in den folgenden Park häusern:

Parkhaus Allee-CenterEcke Elberfelder Str./Hochstr. I 42853 RemscheidZufahrt: Hochstr. und Elberfelder Str.Parkplätze insgesamt: 950Behindertenparkplätze: 14

Parkhaus Blumenstraße I 42853 RemscheidZufahrt: BankstraßeParkplätze insgesamt: 370Behindertenparkplätze: 4

Parkhaus Kirchhofstraße I 42853 RemscheidZufahrt: KirchhofstraßeParkplätze insgesamt: 181Behindertenparkplätze: 3

Tiefgarage Theodor-Heuss-PlatzZufahrt: Fastenrathstraße neben der SparkasseParkplätze insgesamt: 370Behindertenparkplätze: 3

Altstadt Parkhaus I Hardtstraße I 42897 RemscheidZufahrt: HardtstraßeParkplätze insgesamt: 90Behindertenparkplätze: 2

Hertie-Parkdeck I 42897 RemscheidZufahrt: Kölner Straße Parkplätze insgesamt: 100Behindertenparkplätze: 2

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03. HILFEN IM ALLTAG

03.3 AMPELANLAGEN

In Remscheid sind die folgenden Ampelanlagen mitakustischem Signal z.B. für Blinde installiert:

Alleestr. | Hochstr. | Daniel-Schürmann-Str.Alle Ampeln im Kreuzungsbereich sind mit akusti-schem Signal und Vibrationsgerät ausgestattet.

FastenrathstraßeDie Ampel am Fußgängerüberweg an der Sparkasseist mit akustischem Signal und Vibrationsgerät aus-gestattet.

HauptbahnhofAlle Ampeln im Kreisverkehr sind mit akustischemSignal und Vibrationsgerät ausgestattet.

MarktDie Ampel ist mit akustischem Signal ausgestattet.

Nordstraße | KirchhofstraßeDie Ampel ist mit akustischem Signal undVibrationsgerät ausgestattet.

Nordstraße | LudwigstraßeDie Ampel ist mit akustischem Signal undVibrationsgerät ausgestattet.

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Nordstraße | Salemstraße | Steinberger StraßeDie Ampel ist mit akustischem Signal ausgestattet.

Metzger StraßeDie Ampel ist mit akustischem Signal ausgestattet.

HohenhagenDie Ampel ist mit akustischem Signal ausgestattet.

ZentralpunktDie Ampel ist mit akustischem Signal ausgestattet.

Kölner Straße | Poststraße | WupperstraßeDie Ampel ist mit akustischem Signal ausgestattet.

Ringstraße | TalsperrenwegDie Ampel ist mit akustischem Signal ausgestattet.

Bahnhof LennepDie Ampel ist mit akustischem Signal ausgestattet.

03.04 GELDAUTOMATEN

Die Stadtsparkasse Remscheid bietet für blinde odersehbehinderte Menschen ein besonderes Service-Angebot an ihren Geldautomaten an: Sie sind mit einerKopfhörerfunktion ausgestattet. Durch dieses techni-sche Hilfsmittel ist es ihnen möglich, ohne fremdeHilfe Geld von ihrem Konto abzuheben. Die Menü -

führung wird dem Bediener über eine Stimme weiter-geleitet. Diese extra ausgestatteten Geldautomatensind in den Geschäftsstellen Alleestraße, Lennep undLüttring hausen aufgestellt.

03.5 FAHRDIENSTE

Menschen mit Behinderungen können auf AntragFahrdienste in Anspruch nehmen. Die Genehmigung fürdie Teilnahmeberechtigung erteilt:

Stadt RemscheidFachbereich Jugend, Soziales und WohnenAbteilung Hilfen für Senioren und BehinderteAlleestr. 66 I 42853 RemscheidTel.: 02191/16-3711

Lenneper Straße 2 • 42855 RemscheidInternet: www.taxizentrale-rs.de

Wir bieten:• Kurierfahrten • Flughafentransfer • Rollstuhltaxi • Kombi, Großraumtaxi • Fernfahrten • Stadtführungen in RS• Krankenfahrten für alle Krankenkassen

Funk- TAXI - VereinigungRemscheid Vorwahl 0 21 91

3 33 33 oder 1 94 10

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03. HILFEN IM ALLTAG

03.6 INFO-TELEFON-CENTER FÜRBLINDE UND SEHBEHINDERTEMENSCHEN

Blinde und sehbehinderte Menschen können unter der Telefonnummer 02191/909339 erfahren, welcheVeranstaltungen, z.B. Konzerte, Theater abende oderWeiterbildungs semi nare, in Rem scheid angebotenwerden. Natürlich können auch andere Betroffene dieses Info-Telefon nutzen.

03.7 SCHREIBTELEFON FÜR GEHÖRLOSE

Eine wichtige Lebenshilfe für den Gehörlosen ist dasSchreibtelefon, mit dem er in schwierigen Not situa -tionen wie z.B. Unfall, Feuer, Katastrophen etc. denNotarzt oder die entsprechende Stelle erreichen kann,wodurch eine sofortige Hilfe gewährleistet ist. Mit demSchreibtelefon ist in Remscheid die Feuerwehr (Tel.: 02191/16-2401) sowie die örtliche Fürsorge -stelle (Tel.: 02191/16-2858) zu erreichen.

03.8 GEMEINSAME SERVICESTELLEFÜR REHABILITATION

Mit dem Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teil -habe behinderter Menschen) wurden die Rehabilita tions -träger verpflichtet, behinderten oder von Behinderungbedrohten Menschen sowie ihren VertrauenspersonenBeratung und Unterstützung in Gemeinsamen Service -stellen anzubieten. Die Gemeinsamen Servicestellenbieten trägerübergreifend und anbieterneutral umfas-sende Hilfe an.

Dies bedeutet, dass sie nicht nur ihren eigenen Ver -sicherten, Mitgliedern oder Berechtigten helfen, son-dern für jeden Rat- und Hilfesuchenden in Fragen der

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Rehabilitation und Teilhabe zur Verfügung stehen. Sie dienen in erster Linie den ratsuchendenMenschen als Anlaufstelle. Sie sind aber auch An lauf stelle für die Angehörigen und für sonstige Ver trauens personen.

Insbesondere beraten die Gemeinsamen Service -stellen über die in Frage kommenden Leistungen,helfen bei der Antragsstellung und begleiten unter-stützend den Hilfesuchenden während der Leis-t u ngs erbringung. Sie arbeiten eng mit allen gesetz-lichen Krankenkassen, der gesetzlichen Renten-und Un fall versicherung, den Trägern der Kriegs -opfer ver sorgung, der öffentlichen Jugendhilfe undden Sozialhilfeträgern zusammen.

Selbstverständlich können sich die Hilfesuchendenwie bisher an die jeweiligen Rehabilitationsträger mit ihren Geschäftsstellen, die Auskunfts- undBeratungs stellen und an die Integrationsämterwenden.

Gemeinsame Servicestelle in Remscheid – c/oDAK RemscheidAlleestr. 7042853 RemscheidTel.: 02191/9156E-Mail: [email protected]: www.dak.de

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04. NACHTEILSAUSGLEICHE UND FINANZIELLE HILFEN

Gibt es einen Unterschied zwischen behindert undschwerbehindert? Im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) § 2, Abs. 1 ff heißt es:

1. Menschen sind behindert, wenn ihre körperlicheFunktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesund heitmit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monatevon dem für das Lebensalter typischen Zustandabweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in derGesell schaft beeinträchtigt ist. Sie sind vonBehinderung bedroht, wenn die Beein trächtig ung zuerwarten ist.

2. Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehin-dert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung vonwenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihrengewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftig ung aufeinem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig imGeltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

3. Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werdensollen behinderte Menschen mit einem Grad derBehinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30,bei denen die übrigen Voraus setzungen des Absatzes 2vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne dieGleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinnedes § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können.

04.1 PERSÖNLICHE BUDGETS FÜR MEHR SELBSTBESTIMMUNG UNDSELBSTSTÄNDIGKEIT

Was wird unter Persönlichen Budgets verstanden? Mit dem Persönlichen Budget können Leistungs -empfänger und Leistungsempfängerinnen von denRehabilitationsträgern auf Antrag anstelle von Dienst-oder Sachleistungen zur Teilhabe eine Geld leistungwählen. Hieraus bezahlen sie die Auf wendungen, diezur Deckung ihres persönlichen Hilfebedarfs erforder-lich sind. Das Persönliche Budget löst dabei das bis-herige Dreieck zwischen Leistungsträger, Leistungs -empfänger und Leist ungs erbringer ab; Sachleistungenwerden durch Geldleistungen oder Gutscheine ersetzt.Diese Wahlfreiheit fördert die selbstständige undselbstbestimmte Teilhabe behinderter Menschen amLeben in der Gesellschaft.

Wie wird das Persönliche Budget beantragt?Wie üblich, muss ein Antrag gestellt werden. Wo? Ambesten bei der Servicestelle für Rehabilitation oder beianderen Leistungsträgern wie Kranken häusern, Unfall -versicherungen, Sozialhilfeträger, Pflegeein richtungenoder dem Landschaftsverband Rheinland.

Auskunft erteilt zum Beispiel:Servicestelle für RehabilitationAlleestr. 70 I 42853 RemscheidTel.: 02191/915712 I Tel.: 02191/915729

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Der Behindertenbeauftragte der Stadt RemscheidKontakt auf Seite 14

Landschaftsverband RheinlandKennedy-Ufer 2 I 50679 KölnTel.: 0221/809-6460 I Fax: 0221/809-2200E-Mail: [email protected]

04.2 AUSWEISE FÜRSCHWERBEHINDERTE

Wer sein Recht als Schwerbehinderter wahrnehmenmöchte, muss seine Schwerbehinder teneigen schaftnachweisen. Auf Antrag wird ein Ausweis über dieEigen schaft als Schwerbehinderter, den Grad derBehinderung und über weitere gesundheitliche Merk -male ausgestellt, wenn die festgestellte Behinderungmindestens 50 Prozent beträgt.

Die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) undder gesundheitlichen Merkmale wird nach den gelten-den „Anhaltspunkten für die ärztliche Gut achter -tätigkeit im Sozialen Entschädigungsrecht und nachdem Schwerbehindertenrecht“ vorgenommen.

Wo können Anträge gestellt werden?Die Anträge zur Feststellung einer Schwerbehin derten -eigen schaft sind seit dem 1. Januar 2008 zu stellen an:

Stadt Wuppertal I Ressort 201 – SozialesFriedrich-Engels-Allee 76 I 42285 Wuppertal

Auskunft erteilt aber auch die Stadt Remscheid,Abteilung Hilfe für Senioren und Menschen mitBehinderungen, Tel.: 02191/16-3773 oder 16-2733oder der Behindertenbeauftragte der Stadt Rem -scheid, Edwin Behrens, Tel.: 02191/16-3746.

Welche Merkzeichen gibt es?Im Ausweis werden die gesundheitlichen Merkmaleeingetragen. Diese sind:

BI - BlindheitAls blind gelten nicht nur Personen, die das Augenlichtvollständig verloren haben, sondern auch diejenigen,deren Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehrals 1:50 beträgt oder bei denen eine dem Schwere -grad dieser Sehschärfe gleich zu achtende, nicht nurvorübergehende Störung vorliegt.

HI - Hilflosigkeit Hilflos ist eine Person, wenn sie für eine Reihe von häu-fig und regelmäßig wiederkehrenden Verricht ungen zurSicherung ihrer Existenz im Ablauf eines jeden Tagesfremder Hilfe dauernd bedarf.

G - Erhebliche Beeinträchtigung derBewegungsfähigkeit im StraßenverkehrEine Person ist in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßen -verkehr erheblich beeinträchtigt, wenn sie infolge einer

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04. NACHTEILSAUSGLEICHE UND FINANZIELLE HILFEN

Einschränkung des Gehvermögens, durch innereLeiden, infolge von Anfällen oder von Störungen derOrientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierig -keiten oder ohne Gefahren für sich oder andereWegstrecken im Ortsverkehr zurücklegen kann, die üblicherweise noch zu Fuß absolviert werden. Bei derFrage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt esnicht auf die konkreten Verhältnisse des Einzelfalles an,sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein, d.h.altersunabhängig von nichtbehinderten Menschen,noch zu Fuß zurückgelegt werden. Nach der Recht -sprechung gilt als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinneeine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwaeiner halben Stunde zurückgelegt werden.

B - Notwendigkeit der ständigen BegleitungStändige Begleitung ist bei Schwerbehinderten not-wendig, die bei Benutzung von öffentlichen Ver -kehrsmitteln infolge ihrer Behinderung zur Ver meidungvon Gefahren für sich oder andere regelmäßig auffremde Hilfe angewiesen sind.

aG - außergewöhnliche GehbehinderungAls Schwerbehinderte mit außergewöhnlichen Geh -behinderungen sind solche Personen anzusehen, diesich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mitfremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außer-halb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

RF - Befreiung von der Rundfunkgebührenpflichtmehr dazu unter Punkt 04.9 auf S. 28 dieser Broschüre.

Leistungen zur TeilhabeWas wird unter „Leistungen zur Teilhabe“ verstanden?Menschen mit Behinderungen erhalten Leistungenund Hilfen, um ihre Selbstbestimmung und gleichbe-rechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu för-dern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen ent-gegen zu wirken. Nach § 4, SGB IX umfassen dieLeistungen zur Teil habe:

1. die Behinderung abzuwenden, zu beseitigen, zumindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihreFolgen zu mildern,

2. Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit oder Pflege -bedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu min-dern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowieden vorzeitigen Bezug der Sozial leistungen zu ver -meiden oder laufende Sozial leistungen zu mindern,

3. die Teilhabe am Arbeitsleben entsprechend denNeigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern,

4. die persönliche Entwicklung ganzheitlich zu fördernund die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowieeine möglichst selbstständige und selbstbestimmteLebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern.

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04.3 STEUERLICHEERLEICHTERUNGEN

Menschen mit Behinderungen können zum Aus gleichihre außergewöhnlichen Belastungen bei der Lohn-und Einkommenssteuer einen so genannten Pausch -betrag steuerlich geltend machen.

Die Höhe des Pauschbetrages richtet sich nach demGrad der Behinderung (GdB) und beträgt jährlich:

Stufe GdB % EURO1 25 und 30 310,-2 35 und 40 430,-3 45 und 50 570,-4 55 und 60 720,-5 65 und 70 890,-6 75 und 80 1.060,-7 85 und 90 1.230,-8 95 und 100 1.420,-

Für Blinde (Merkzeichen BI im Ausweis für Schwer -behinderte) und Hilflose (Merkzeichen H) erhöht sichder Pauschbetrag auf 3.700,- Euro.

Auskunft erteilt das Finanzamt RemscheidWupperstr. 1042897 RemscheidTel.: 02191/961-0

04.4 PARKERLEICHTERUNG I PERSONENBEZOGENERBEHINDERTENPARKPLATZ

Personen, in deren Schwerbehindertenausweis dieMerk zeichen aG (außergewöhnliche Gehbehin derung)oder BL (Blindheit) eingetragen sind, können sich vonihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Son -der parkgenehmigung ausstellen lassen.

Mit dieser dürfen Schwerbehinderte im ganzen Bun -des gebiet:

• im eingeschränkten Halteverbot bis zu 3 Stundenparken (eine Parkscheibe ist erforderlich),

• im Zonenhalteverbot und auf gekennzeichnetenöffentlichen Parkflächen die zugelasseneParkdauer überschreiten,

• in Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken,

• an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohneGebühr und ohne zeitliche Begrenzung parken,

• auf reservierten Parkplätzen parken, die durch einZusatzschild mit dem Rollstuhlsymbol gekennzeich-net sind.

Die Parkerleichterung wird in der Regel auf zwei Jahrein stets widerruflicher Weise erteilt. Sie kann auchMenschen mit außergewöhnlicher Geh behinderung,

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04. NACHTEILSAUSGLEICHE UND FINANZIELLE HILFEN

die keine Fahrerlaubnis besitzen und Blinden, die aufNutzung eines Kraftfahrzeuges ange wiesen sind unddie sich nur mit fremder Hilfe bewegen können, erteiltwerden. In diesen Fällen wird der befördernde Fahrervon den entsprechenden Vorschriften der Straßen ver -kehrsordnung befreit.

Personen, denen die Merkzeichen aG (außergewöhnli-che Gehbehinderung) oder BI (Blindheit) gewährt wur-den, können einen Einzelparkplatz (zum Beispiel in derNähe der Wohnung oder der Arbeitsstätte) beantragen,sofern für ihr Auto keine Abstellmöglichkeit außerhalbder öffentlichen Verkehrsfläche (eigene Garage, Stell -platz) vorhanden ist.

Anträge können beantragt werden bei:

Stadt RemscheidAmt für öffentliche OrdnungAbteilung für StraßenverkehrsangelegenheitenElberfelder Str. 32 I 42857 RemscheidTel.: 02191/16-2261 I Fax: 02191/16-2789

04.5 FREIFAHRT IM ÖFFENTLICHENPERSONENNAHVERKEHR

Unter bestimmten Voraussetzungen können schwer-behinderte Menschen kostenlos den Personen nah -verkehr (Bus, U-, S-Bahn, Straßenbahn und Eisenbahn)nutzen. Bei der Deutschen Bahn ist die Freifahrt aller-dings auf 50 Kilometer im Umkreis zum Wohnsitz

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begrenzt. Für die unentgeltliche Beförderung gilt der grün/orangefarbene Schwer be hinder ten aus weis,außer dem ein Beiblatt mit Wertmarke und Strecken -verzeichnis.

Den Freifahrtenausweis erhalten:• Gehbehinderte (G) • außergewöhnlich Gehbehinderte (aG) • Hilflose (H) • Gehörlose (GL)

Wer die Notwendigkeit ständiger Begleitung (B) nach -weisen kann, ist berechtigt, kostenlos eine Begleit -person mitzunehmen.

04.6 KFZ-STEUERERMÄSSIGUNGBZW. BEFREIUNG

Blinde (BL), Hilflose (H) und außergewöhnlich Geh -behinderte (aG) sind als Halter eines Autos von der Kfz-Steuer befreit. Erheblich Gehbehinderte (G) undGehörlose können zwischen der Freifahrt im öffent-lichen Personennahverkehr und einer um 50 % ermä-ßigten Kfz-Steuer wählen.

Auskunft erteilt:Stadt RemscheidFachbereich Jugend, Soziales und WohnenTel.: 02191/16-3626

04.7 BLINDENGELD & HILFE FÜRHOCHGRADIG SEHBEHINDERTE

BlindengeldBlinde Erwachsene unter 60 Jahren erhalten in NRWein Landesblindengeld in Höhe von monatlich 588,-Euro, Kinder und Jugendliche von 295,- Euro (dieseLeistung wird unabhängig von Einkommen und Ver -mögen gewährt).

Blinde Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendethaben, erhalten Blindengeld in Höhe von 473,- Euro. Über-schreiten Einkommen und Vermögen nicht bestim m teGrenzen, so erhalten diese Personen den Differ enz -betrag von 115 Euro als ergänzende Blinden hilfe.

Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eineSehschärfe von nicht mehr als zwei Prozent oder einegleichwertige Einschränkung aufweist. Beim erstmali-gen Antrag ist eine augenärztliche Be scheinigung erfor-derlich, es sei denn, im Schwer behinderten aus weis istbereits das Merkzeichen „Bl“ eingetragen.

Bei blinden Menschen, die z.B. in einer Pflege ein -richtung leben oder die Leistungen der Pflege kasseerhalten, kann das Blindengeld gekürzt werden.

Hilfe für hochgradig SehbehinderteHochgradig sehbehinderte Menschen erhalten aufAntrag zum Ausgleich der durch die Sehbehinderung

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04. NACHTEILSAUSGLEICHE UND FINANZIELLE HILFEN

bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77,- Euromonatlich. Die Voraussetzungen sind: Mindest alter 16Jahre, das bessere Auge weist mit Gläser korrektionohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfevon nicht mehr als fünf Prozent oder eine gleichwertigeEin schränkung auf. Beim erstmaligen Antrag ist eineaugenärztliche Be scheinigung erforderlich.

Die Leistung wird unabhängig von Einkommen undVermögen gezahlt. Sie wird bei anderen Sozial -leistungen (z.B. Wohngeld, Arbeitslosenhilfe, Sozial -hilfe) nicht als Einkommen gewertet.

Blindengeld und Hilfe für hochgradig Sehbehindertewerden nur auf Antrag gewährt. Zuständig ist der Land -schaftsverband Rheinland. Auskunft erteilt:

Stadt RemscheidFachbereich Jugend, Soziales und WohnenAbteilung Hilfe für Senioren und BehinderteTel.: 02191/16-2215

04.8 LEISTUNGEN FÜR GEHÖRLOSE MENSCHEN

Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebens -jahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzenderSchwerhörigkeit erhalten eine Hilfe von 77,- Euro proMonat.

Die Leistung wird unabhängig von Einkommen undVermögen gezahlt. Sie wird bei anderen Sozial -leistungen (z.B. Wohngeld, Leistungen nach Hartz IV)nicht als Einkommen gewertet.

Die Hilfe für gehörlose Menschen wird nur auf Antraggewährt. Zuständig ist der Landschaftsverband Rhein -land. Auskunft und Antragstellung:

Stadt RemscheidFachbereich Jugend, Soziales und WohnenAbteilung Hilfe für Senioren und BehinderteTel.: 02191/16-2215

04.9 GEZ-BEFREIUNG

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sichvon der Rundfunkgebührenpflicht (GEZ) befreien lassen.Dies gilt unter anderem für den folgenden Personen -kreis:

• Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlichSehbehinderte (Grad der Behinderung mindestens60 % alleine wegen der Sehbehinderung).

• Hörgeschädigte, die gehörlos sind, oder deneneine ausreichende Verständigung über das Gehörauch mit Hörhilfen nicht möglich ist.

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• Behinderte mit einem Grad der Behinderung vonmindestens 80 Prozent und die wegen ihresLeidens an öffentlichen Veranstaltungen ständignicht teilnehmen können. (Die Betroffenen müssenallgemein von öffentlichen Zusammen künften aus-geschlossen sein. Es genügt nicht, dass sich dieTeilnahme an einzelnen, nur gelegentlich stattfin-denden Veranstaltungen bestimmter Art verbietet).

Um eine GEZ-Befreiung zu erhalten, ist es erforderlich,dass ein Antrag bei der GEZ gestellt wird.

Auskunft erteilt:

Stadt RemscheidFachbereich Jugend, Soziales und WohnenTel.: 02191/16-3626

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05. GESUNDHEIT

05.1 KRANKENKASSEN

AOK RheinlandRegionaldirektion RemscheidHindenburgstr. 13-15 I 42853 RemscheidTel.: 02191/917-0 I Fax 917-299E-Mail [email protected] I Web: www.aok.de

Barmer Ersatzkasse (BEK)Bezirksstelle RemscheidAlleestr. 77-81 I 42853 RemscheidTel.: 018500/73-6000 I Fax: 018500/73-6049E-Mail: [email protected]: www.barmer.de

BKK Barmag-SteinmüllerLeverkuser Str. 65 I 42897 RemscheidTel.: 02191/4610-0 I Fax: 4610-555E-Mail: [email protected] I Web: www.bkk-bs.de

BKK VaillantBahnhofstr. 15 | 42897 RemscheidTel.: 02191/9519-0 | Fax: 9519-151E-Mail: [email protected] I Web: www.vaillant-bkk.de

Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) Alleestr. 70 I 42853 RemscheidTel.: 02191/915-6 I Fax: 915-719Web: www.dak.de

GEK Gmünder ErsatzKasseBlumenstr. 5 I 42853 RemscheidTel: 02191/463158 I Fax: 02191/463160E-Mail: [email protected] I Web: www.gek.de

IKK Nordrhein Regionaldirektion Bergisch Land/Geschäftsstelle RemscheidPapenberger Str. 14 I 42853 RemscheidTel.: 02191/9231-0 I Fax: 9231-36Web: www.ikk.de

KKH Kaufmännische KrankenkasseKipdorf 40 I 42103 WuppertalTel.: 0202/445188 I Fax: 444430E-Mail: [email protected]: www.kkh.de

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05.2 NOTRUFE &BEREITSCHAFTSDIENSTE

Arztnotrufzentrale für Remscheid Tel: 02191/19292 Montag bis Donnerstag: 20 bis 7 UhrMittwoch: ab 14 Uhr; Freitag ab 17 UhrFeiertage: ab 18 Uhr des Vortages

Zahnärztlicher Notdienst Tel.: 01805/986700 (24 Stunden erreichbar)

Apotheken-NotdienstTel.: 02191/389389 (24 Stunden erreichbar)

FeuerwehrNotruf 112Leitstelle Berufsfeuerwehr RemscheidTel.: 02191/162400 (24 Stunden erreichbar)

Polizei Notruf 110Leitstelle Polizeiinspektion RemscheidTel.: 0202/2843062 (24 Stunden erreichbar)

Psychiatrischer Notdienst (angeboten von der Evangelischen Stiftung Tannenhof)Tel.: 02191/12-0 (24 Stunden erreichbar)

Seele in Not e.V.Tel.: 021 91/291990 od. 5894852

Kirchliche SeelsorgeTel.: 0800/1110111 (evangelisch)Tel.: 0800/1110222 (katholisch)

05.3 KRANKENHÄUSER

Dünkeloh-Klinik Gmbh Co. KGChirurgische FachklinikAlleestraße 105 - 107 I 42853 RemscheidTel.: 02191/465-0 I Fax: 465-103E-Mail: [email protected]: www.duenkeloh-klinik.de

Fabricius-Klinik Remscheid GmbHBrüderstraße 65 I 42853 RemscheidTel.: 02191/797-0 I Fax: 797-100Web: www.fabricius-klinik.de

Sana-Klinikum Remscheid GmbHBurger Straße 211 I 42859 RemscheidTel.: 02191/13-0 I Fax: 13-3116Web: www.sana-klinikum-remscheid.de

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05. GESUNDHEIT

05.4 PSYCHOLOGISCHE HILFENUND PSYCHIATRISCHE HILFEN

Evangelische Stiftung TannenhofFachklinik für Psychiatrie, Psychotherapie,Psychosomatik und NeurologieRemscheider Straße 76 I 42899 RemscheidTel.: 02191/12-0 I Fax: 02191/12-1102E-Mail: [email protected]: www.stiftung-tannenhof.de

Die Stiftung hat folgende Fachstationen eingerichtet:Gerontopsychiatrie, Abhängigkeitserkrankungen, De -pres sionsbehandlung, Chronische psychische Er -krankungen, Soziotherapie und Rehabilitation, Psycho -somatische Medizin, Psychotraumatologie, Multi -modale Schmerztherapie, Memory-Clinic/Ge dächt nis -sprechstunde.

An die Klinik angeschlossen sind Aus- und Weiter -bildungsstätten für Kranken- und Altenpflege per sonal imDiakonischen Bildungszentrum Bergisch Land, Ergo -therapeuten, Psychiatriefortbildung, eine sozialpsychia -trische Zusatzausbildung sowie eine Diakonenschule.Wohnangebote für Menschen mit psychischer Be hin -derung werden ebenso angeboten wie das AmbulantBetreute Wohnen.

Sana Klinikum Remscheid GmbHSozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)Burger Str. 211 I 42859 RemscheidTel.: 02191/13-4900 I Fax: 02191/13-4909E-Mail: [email protected]: www.sana-klinikum-remscheid.de

Das Sozialpädiatrische Zentrum des Sana Klinikums isteine kinderärztlich geleitete und interdisziplinär arbei-tende Facheinrichtung zur ambulanten Unter suchungund Behandlung von Kindern und Jugend lichen.Behandelt werden Störungen oder Probleme in der Ent -wicklung, Erkrankungen des Nervensystems, Be hin -derungen sowie begleitende seelische Störungen undVerhaltensprobleme. Die Kosten für die Be handlungwerden von allen Krankenkassen, privaten Versi -cherungen und anderen Kostenträgern übernommen,allerdings ist zuvor die Überweisung durch einenKinderarzt erforderlich.

05.5 PFLEGEKURSE

„Niemand steht mit seiner individuellen Situation allei-ne da und sollte sich auch nicht scheuen Hilfe anzu-nehmen“, fordert Sven Schmitz, Bezirks geschäfts -führer der BARMER Remscheid, regelrecht die Teil -nahme an den kostenlosen Pflegekursen ein. „DiePflege eines Angehörigen ist eine enorme Belastung

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für den Pflegenden und wird häufig unterschätzt oderbewusst herunter gespielt. Pflegende dürfen den Blickfür ihre eigenen Bedürfnisse nicht verlieren, da sieansonsten sehr schnell an die Grenzen ihrer Belast barkeitstoßen“, erklärt Schmitz weiter.

In den Kursen werden Kenntnisse vermittelt und vertieft,die die häusliche Pflege erleichtern und die Pflege -situation verbessern sollen. Pflegekurse bieten nichtnur Unterstützung bei seelischen und körperlichenBelastungen sowie Hilfe bei Versagens ängsten, sieermöglichen auch den Kontakt zu anderen Pflege -personen. Der Austausch untereinander wird von denTeilnehmern geschätzt und stellt neben der Vermittlungpflegefachlicher Aspekte einen wichtigen Schwerpunktdar.

Die qualifizierten Pflegefachleute weisen in den Maß -nahmen auf individuelle Ent lastungs möglich keiten für

pflegende Angehörige hin. Insbesondere aber gebendiese Kurse konkrete praktische Anleitungen. Hebe-und Lagerungstechniken werden trainiert, ebenso dasAnlegen von Inkontinenzartikeln und das Reichen vonNahrung.

Erstmalig führt die BARMER gemeinsam mit dem DRK– Ortsgruppe Remscheid – im Jahr 2008 einen Pflege -fachkurs durch. Interessierte Teilnehmerinnen undTeilnehmer können sich bei der BARMER Remscheidanmelden.

BARMER RemscheidAlleestraße 77-8142853 Remscheid Tel.: 018500/73-6000E-Mail: [email protected]: www.barmer.de

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06. PFLEGE

06.1 AMBULANTE PFLEGEDIENSTEHÄUSLICHE KRANKENPFLEGE

AktivPflegen / Andrea HornEberhardstr. 19 I 42853 RemscheidTel.: 02191/929362 od. 0171/6292091

Ambulanter Fachpflegedienst Peter vom Brocke GbR Gertenbachstr. 29 a I 42899 RemscheidTel.: 02191/420082

Ambulante Krankenpflege Am ParkHastener Str. 27 I 42855 RemscheidTel.: 02191/932929 od. 0172/2720446

Ambulante Kranken- und AltenpflegeGerd JonasHindenburgstr. 27 I 42853 RemscheidTel.: 02191/21170 od. 0171/2713998

Ambulante Kranken- und SeniorenpflegeHolger KristanHastener Str. 72 I 42855 RemscheidTel.: 02191/82821

Ambulante Kranken- und Seniorenpflege Nicole GbREdelhoffstr. 9 I 42857 RemscheidTel.: 02191/9334343

AWO Seniorendienste Niederrhein gGmbH /Seniorendienste RemscheidHof Glassiepen 1-3 I 42853 RemscheidTel.: 02191/914-488Web: www.awo-remscheid.de Die AWO bietet neben dem ambulanten Pflegedienstauch Tagespflege und im Stadthaus/Hof Glassiepenbetreutes Wohnen an. Außerdem unterhält sie einPflegeheim und ein Seniorenzentrum im Willi-Hartkopf-Haus. Als zusätzliche Freizeitservice bietet die AWOzudem regelmäßig Seniorentreffs am Moll platz und inder Burgerstraße an.

Caritasverband Remscheid e.V.Blumenstr. 9 I 42853 RemscheidTel.: 02191/4911-00 I Fax: 26320E-Mail: [email protected]: www.caritas-remscheid.de Unter dem Leitsatz „Der Mensch steht im Mittelpunkt“wird hier Hilfe, Beratung und Unter stützung mit demZiel angeboten, die persönlichen Ent scheidungs- undHand lungs fähigkeiten des Einzelnen zu fördern. DieCaritas-Pflegestation bietet Dienstleistungen in denfolgenden Bereichen an: Kranken- & Altenpflege,Familien pflege, Kinderkrankenpflege und MobilerSozialer Dienst.

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Remscheid GRENZENLOS I 35

Diakoniestation Remscheid gGmbHBismarckstr. 111-113 I 42859 RemscheidTel.: 02191/6926-00 I Fax: 69260-20E-Mail: [email protected]: www.diakoniestation-remscheid.deDer ambulante Pflegedienst bietet häusliche Kranken-und Seniorenpflege. Zudem gibt es das „Erinnerungs-Café“. Es ist ein Betreuungsangebot, das es demenz-kranken Menschen ermöglicht, regelmäßig mit ande-

ren Betroffenen zusammen zu kommen und stehtauch den Angehörigen oder betreuenden Bezugs -personen offen. Öffnungszeiten: jeden Donnerstagvon 15 bis 17 Uhr im Gemeindehaus Eschenstraße.

DRK, Kreisverband Remscheid e.V., Sozialstation Alleestr. 120 I 42853 RemscheidTel.: 02191/923520

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36 I Remscheid GRENZENLOS

06. PFLEGE

Stiftung Tannenhof, Gemeindepflegestation der Ev. Luther-KirchengemeindeRemscheider Str. 79 I 42853 RemscheidTel.: 02191/12-1600 I Fax: 02191/12-1616

Team-PflegeBeyenburger Str. 26 I 42899 RemscheidTel.: 02191/9953464

T.L.S. Häusl. Alten- und KrankenpflegedienstHammesberger Str. 7 I 42855 RemscheidTel.: 02191/973599 od. 0171/4022772

Ev. Kirchengemeinde Lennep Gemeindepflegestation Hackenberger Str. 74 I 42897 RemscheidTel.: 02191/64780

Hartmann (ehemals Mötter)Gertenbachstr. 25 I 42899 RemscheidTel.: 02191/569611

Häusl. Krankenpflege B. JoppenEmilienstr. 2i I 42853 RemscheidTel.: 02191/22886 od. 0171/3120347

Häusliche Krankenpflege Bergisch LandLenneper Str. 2 I 42855 RemscheidTel.: 02191/30927 I Fax: 460701E-Mail: [email protected]

Der ambulante Pflegedienst bietet neben pflegerischerHilfe und medizinischer Versorgung unter anderemauch Unterstützung bei Einkäufen, Behördengängenund Arztbesuchen, Wäscheservice und Hausnotrufsowie Vermittlung von Mahlzeiten.

Häusl. Kranken- & SeniorenpflegeMonika GirkeBüchelstr. 6 I 42855 RemscheidTel.: 02191/41920 od. 0171/2615332

Häusl. Krankenpflege Johanna Scheiba KGKölner Str. 95 I 42897 RemscheidTel.: 02191/662767

Häusl. Krankenpflege / Marlis FlüssMax-Planck-Straße 16 I 42897 RemscheidTel.: 02191/64773

Häusliche Kranken- und Fachpflege M. Weiß GmbHTaubenstr. 4 I 42857 RemscheidTe.: 02191/592190 I Fax: 40486E-Mail: [email protected] I Web: www.m-weiss.de

Häusl. KrankenpflegeMonika FeckenEinzelverträge und SeniorenwohnangebotRingstr. 78 I 42897 RemscheidTel.: 02191/665267od. 68894

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Remscheid GRENZENLOS I 37

Häusl. Krankenpflege Opitz, früher TenglerBlumenstr. 30 I 42853 RemscheidTel.: 02191/668686 od. 0171/3657822

Ihr häuslicher Krankenpflegedienst / Karin MünchSchwelmer Str. 6 I 42897 RemscheidTel.: 02191/662580 od. 0172/9012630

Johanniter Unfall HilfeDiakoniestation Remscheid Steinberger Str. 38 I 42855 RemscheidTel.: 02191/495415

KrankenPflegeService Klaus Braun GmbHBahnhofstr. 9 I 42897 RemscheidTel.: 02191/668876

Pflege mobil / Häusliche Krankenpflege / Volker MünnekehoffAm Langen Siepen 31 I 42853 RemscheidTel.: 02191/790734 I Fax: 02191/997871Häusliche Alten- und Krankenpflege

Pflegedienst MöWe GbRKreuzbergstr. 55-61 I 42899 RemscheidTel.: 02191/25213

PflegePartner24 oHGLenneper Str. 4 I 42855 RemscheidTel.: 02191/5929900

Pflege PlusInh. S. SchuischelDaniel-Schürmann-Str. 39 I 42853 RemscheidTel.: 02191/2095444

Seniorenzentrum Willi-Hartkopf-Haus und Seniorendienste | Remscheid

www.awo-nr.de | Einrichtungen der AWO- Senioren dienste Niederrhein gGmbH

Stationäre Pfl ege im Senioren-zentrum Willi-Hartkopf-Haus» 80 gemütliche Einzelzimmer»Schwerpunkt Demenz» Individuelle Betreuung entsprechend Ihrer Biografi e » Hospizarbeit

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Ambulante Hilfe nach Maß:Die AWO-Seniorendienste» Ambulante Pfl ege » Tagespfl ege » Betreutes Wohnen » Hausnotruf» Betreuung für Demenzkranke» Pfl ege- und Sozialberatung

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38 I Remscheid GRENZENLOS

06. PFLEGE

Pflegeteam Sieper + Juling, Häusl. Kranken- und Senioren-PflegeAm Sieper Park 61 I 42855 RemscheidTel.: 02191/343017 od. 28666

Renate HartmanAmbulanter Pflegedienst Doddestr. 42 I 42859 RemscheidTel.: 02191/931106

06.2 BETREUTES WOHNEN IM ALTER

Altenwohnheim WiedenhofBrüderstr. 4 I 42853 RemscheidTel.: 02191/24757

Betreutes Wohnen - Allee-ResidenzSteinstr. 45-47 I 42855 RemscheidTel.: 02191/922922

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Betreutes Wohnen AWO Senioren-Dienste RemscheidHof Glassiepen 1-3 I 42853 RemscheidTel.: 02191/914-950

Hastener Altenhilfe gGmbH - AltenwohnheimMoltkestr. 15-17 I 42855 RemscheidTel.: 02191/889-0

Haus Clarenbach - Betreutes WohnenRemscheider Str. 53-55 I 42899 RemscheidTel.: 02191/5624-0

St. Hedwig - CBT WohnhausAm Finkenschlag 6 I 42897 RemscheidTel.: 02191/668796

Wohnen „Unter den Weiden“ DRKMandtstr. 5 I 42853 RemscheidTel.: 02191/929209

06.3 ALTEN- UND PFLEGEHEIME

Alten- und Pflegeheime der Stadt Remscheid:

Bergische Alten- und PflegeeinrichtungenRemscheid gGmbH der Bergischen Diakonie Aprath und der Stadt RemscheidHackenberger Str. 14-16 I 42897 RemscheidTel.: 02191/69440-0 I Fax: 02191/69440-12E-Mail: [email protected]

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06. PFLEGE

Stockder-StiftungHans-Potyka-Straße 28 I 42897 RemscheidTel.: 02191/782090 I Fax: 02191/7820940E-Mail: [email protected]

Sonstige Pflegeheime:

Alten- und Pflegeheim Hans Clarenbach gGmbHRemscheider Str. 53-55 I 42899 RemscheidTel.: 02191/5624-0 I Fax: 02191/953163E-Mail: [email protected]: www.haus-clarenbach.de

Alten-Residenz „Ein sicheres Zuhause“ GmbHAlleestr. 64 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/922922E-Mail: [email protected] Web: www.alten-residenz-remscheid.de

AWO Seniorenzentrum Am Mannesmann-Park/Willi-Hartkopf-HausBurger Str. 105 I 42859 RemscheidTel.: 02191/791230 I Fax.: 02191/7912350

CBT Wohnhaus KatharinenstiftHans-Potyka-Straße 28 I 42897 RemscheidTel.: 02191/60216 I Fax: 02191/60219E-Mail: [email protected]: www.cbt-gmbh.de

Evangelisches Altenpflegezentrum „Der Wiedenhof“Wiedenhofstr. 7 I 42853 RemscheidTel.: 02191/497700 I Fax: 02191/497709E-Mail: [email protected]

Hastener Altenhilfe gGmbHScharnhorststr. 11 I 42855 RemscheidTel: 02191/889-114 I Fax: 02191/889-110E-Mail: [email protected]: www.hastener-altenhilfe.deDie Hastener Altenhilfe ist ein Alten- und Pflegeheimmit dem Schwerpunkt Pflege und Betreuung von an Demenz erkrankten Bewohnern. Weitere Ein -richtungen sind das „Haus im Pfarrgarten“ (Kaiser-Wilhelm-Str. 28), in dem barrierefreies Wohnen in ver-schieden großen Wohneinheiten angeboten wird, unddas „Service-Wohnen“ (Moltkestr. 15-17).

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Haus Abendfrieden Altenpflegeheim Schwelmer Str. 71 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/66415 Fax: 02191/66403

Haus am ParkSenioren- und Pflegeheim GmbH u. Co.KGHastener Str. 24 I 42855 RemscheidTel.: 02191/8864-0 I Fax: 02191/840580E-Mail: [email protected]: www.hap-rs.de

Landhaus im Laspert Seniorenpflegeheim GmbH & Co. KGSteinstr. 51 I 42855 RemscheidTel.: 02191/9253-0 I Fax: 02191/9253-35E-Mail: [email protected]: www.landhaus-im-laspert.de

Wohnhaus KatharinenstiftHackenberger Str. 6 I 42897 Remscheid Tel.: 02191/60216Altenpflege - Wohnhaus

06.4 PFLEGEBERATUNG

Pflegeberatung der Stadt Remscheid Alleestr. 66 I 42853 RemscheidTel.: 02191/16-2744 oder 16-2740Fax.: 16-3553E-Mail: [email protected]: www.remscheid.de/Rathaus/51/ 51Allgemein/51PflegeWohnStandard.htm

Die trägerunabhängige Beratung der Stadt Rem scheidrichtet sich an pflegebedürftige Menschen und derenAngehörige. Sie bietet Hilfestellung bei folgendenThemen: Ambulante Pflege, Pflegeheime, Tagespflege,Kurzzeitpflege, teilstationäre Pflege, betreutesWohnen sowie Finanzierung der Pflege leistung,Antragstellung bei der Pflege versicherung, Antrag aufHöherstufung, Angebot „Essen auf Rädern“,Selbsthilfegruppen.

Die Pflegeberatung ist ein kostenloses Angebot derStadt Remscheid.

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07. WOHNUNGSANGELEGENHEITEN

07.1 WOHNBERATUNG

„In der eigenen Wohnung älter werden..." lautet dasMotto der städtischen Wohnberatung für Senioren undMenschen mit Behinderung in Remscheid. Ihr Ziel istes, die selbstständige Lebens- und Haushaltsführungin der eigenen Wohnung zu erhalten, zu verbessern oderwiederherzustellen. Außerdem hilft sie dabei, Unfall -gefahren im Wohnbereich zu erkennen und gegebe-nenfalls zu beseitigen.

Die Aufgabe der Wohnberatung besteht darin,Beratung und Unterstützung zu bieten, wenn:

• die Wohnung an die individuellen Bedürfnisse desEinzelnen angepasst werden muss. Wie zum Beispiel:

– der Einsatz von technischen Hilfsmitteln (z.B. Badewannenlift, Haltegriff, Toiletten -sitzerhöhung)

– Ausstattungsveränderungen (z.B. das Entfernen von Stolperfallen)

– bauliche Veränderungen (z.B. Einbau einer bodengleichen Dusche)

– der Umzug in eine bedarfsgerechtereWohnung nötig ist

• Interesse an alternativen Wohnformen besteht(z.B. an Betreutem Wohnen, Wohngemein schaften,Mehrgenerationen-Wohnungen)

• barrierefrei gebaut werden sollAuskunft erteilt:

Fachbereich Jugend, Soziales und WohnenAbteilung Wohnungswesen und UnterbringungHaddenbacher Str. 38-42 I 42855 Remscheid1. OG, Zimmer 114 oder 115Tel.: 02191/16-3751 oder 16-2639Fax: 02191/16-3670E-Mail: [email protected]:www.remscheid.de/Rathaus/51/516/516Allgemein/51.6.__W__Info_Wohnraumberatung.htm

07.2 WOHNGELD

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Men schenAnspruch auf Wohngeld. Die Gewährung hängt von folgenden Faktoren ab:

• Einkommen• Zahl der Familienmitglieder• maßgeblicher Miethöchstbetrag

Nach geltendem Wohnrecht können schwerbehinderteMenschen bei der Ermittlung des Jahres einkommensfolgende Freibeträge erhalten:

a) 1.500,- Euro wenn sie schwerbehindert mit einem GdBvon 100 oder einem GdB von mindestens 80 und siehäuslich pflegebedürftig im Sinne des § 69 Abs. 3Satz 1 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) sind,

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b) 1.200,- Euro wenn sie schwerbehindert mit einemGdB unter 80 und häuslich pflegebedürftig im obenbeschriebenen Sinne sind.

Das Wohngeld wird als Zuschuss (Miet- oder Lasten -zuschuss) zu den Aufwendungen für Wohnraum ge -zahlt.

Auskunft erteilt der

Fachbereich Jugend, Soziales und Wohnen- Wohngeldabteilung -Haddenbacher Str. 38-42 I 42855 RemscheidTel.: 02191/16-3747

07.3 SOZIALWOHNUNGEN

Unter bestimmten Voraussetzungen können Men schenmit Behinderungen in eine Sozialwohnung vermitteltwerden.

Auskunft erteilt:

Fachbereich Jugend, Soziales und WohnenAbteilung Wohnungswesen und UnterbringungHaddenbacher Straße 38 I 42855 Remscheid Tel.: 02191/16-3182 I Fax: 02191/16-13182E-Mail: [email protected]

07.4 WOHNUNGSBAU -GESELLSCHAFTEN

ARNS-Wohnungsverwaltung Betriebsges GbRBrunnengasse 10 I 42853 RemscheidTel.: 02191/22683 I Fax: 02191/26144

Beamten-Wohnungsbauverein eGHentzenallee 10 I 42897 RemscheidTel.: 02191/96316-0 I Fax: 02191/[email protected]

GWG Gemeinnützige Wohnungs eGChristianstr. 28 I 42853 RemscheidTel.: 02191/29999

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07. WOHNUNGSANGELEGENHEITEN

GEWAG – Gemeinnützige Wohnungs AGHochstraße 1-3 I 42853 RemscheidTel.: 02191/4644-0 I Fax: 02191/4644-200 E-Mail: [email protected]: www.gewag-rs.de

Haus und Grund Remscheid und Umgebung e.V.Daniel-Schürmann-Straße 25 I 42853 RemscheidTel.: 02191/49703-0 I Fax: 02191/49703-10E-Mail: [email protected]: www.hausundgrundrs.de

Immeo Wohnen Service GmbHStuttgarter Str. 20 I 42853 RemscheidTel.: 0208/97064-534 I Fax: 0208/97064-5471Web: www.immeo.de

LEG NRWKarl-Arnold-Str. 2a I 42899 RemscheidTel.: 02191/9482-0 I Fax: 02191/9482-22E-Mail: [email protected]: www.leg-nrw.de

Wohnungsbaugenossenschaft Remscheid eGWüstenhagener Str. 15a I 42855 RemscheidTel.: 02191/31227

Wohnungsverwaltung Christian RunkelAlleestr. 49 I 42853 RemscheidTel.: 02191/92380Web: www.runkel.de

07.5 MIETERSCHUTZ

Der Mieterverein gibt Auskunft über Mietfragen. Erinformiert zum Beispiel über Mietverträge, Wohnungs -mängel und Mietminderung bis hin zu Mieterrechten undMieterpflichten. Außerdem gibt er „aktive Hilfe“ beiMiet streitigkeiten.

Mieterverein Remscheid/WermelskirchenBismarckstr. 138 I 42859 RemscheidTel: 02191/385850 I Fax: 02191/386023

07.6 BARRIEREFREIES BAUEN UNDWOHNEN IM FREIFINANZIERTENWOHNUNGSBAU

Barrierefrei sind bauliche Anlagen, wenn sie für behin-derte Menschen in der allgemein üblichen Weise ohnebesondere Erschwernisse und grundsätzlich ohnefremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.

Seit 1998 gilt in NRW für den Miet- und Genossen -schaftswohnungsbau des sozialen Wohnungs baus dasso genannte „barrierefreie Bauen“ als Standard.

Mit der Neufassung der Landesbauordnung vom 1.März 2003 besteht auch für den freifinanziertenWohnungsbau die Verpflichtung, dass in Gebäuden

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mit mehr als zwei Wohnungen grundsätzlich dieWohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbarsein müssen. In diesen Wohnungen müssen die Wohn-und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad und die Kücheoder Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein.

Auskunft erteilt:

Amt für Städtebau und StadtentwicklungAbteilung: MietwohnungsbauLudwigstr. 14 I 42853 RemscheidTel.: 02191/16-3742

07.7 BAU UND AUFWENDUNGS -DARLEHEN – WOHNRAUM -FÖRDERUNG

Der Bau und Erwerb von Eigenheimen und Eigen tums -wohnungen (Neubau und vorhandener Wohn raum) wer-den durch öffentliche Mittel im Rahmen des sozialenWohnungsbaues gefördert, wenn bestimmte Ein -kommens grenzen nicht oder nur gering überschrittenwerden.

Speziell für Menschen mit Behinderungen gibt esProgramme zur Unterstützung von baulichen Sonder -maßnahmen.

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08. BILDUNG

08.1 INTEGRATIVE KINDERGÄRTEN

Das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder siehtvor, dass Kinder mit und ohne Behinderung Kinder gärten,Horte und altersgemischte Gruppen besuchen kön-nen. In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Versorgung,Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern mitBehinderung:

• in heilpädagogischen Tageseinrichtungen für Kinder,

• in integrativen Tageseinrichtungen für Kinder sowie

• in Form der Einzelintegration in Regelkindergärten.

Behinderte und nichtbehinderte Kinder werden ge -meinsam in Regel- und Sonderkindergärten betreut, umdie Startbedingungen behinderter Kinder zu verbes-sern und ihre Entwicklung zu fördern.

Integrative Kindertageseinrichtung FürbergFürberger Str. 24 I 42857 RemscheidTel.: 02191/791637 I Fax: 02191/791639E-Mail: [email protected] werden 60 Kinder in vier Gruppen. AlleGruppen werden integrativ geführt (je fünf behinderteund zehn nicht behinderte Kinder). Mindestens zweipädagogisch ausgebildete Kräfte sind für eine Gruppezuständig. Kinder können ab dem vollendeten erstenLebensjahr angemeldet werden.

Lebenshilfe e.V.Integrative KindertagesstätteFuchsweg 40 I 42899 RemscheidTel.: 02191/54239E-Mail: [email protected] der integrativen Kindertagesstätte in Lüttring hau -sen-Klausen gibt es vier Gruppen, in denen je fünfbehinderte und zehn nicht behinderte Kinder gemein-sam betreut und gefördert werden. Drei Gruppen neh-men Kinder von drei Jahren bis zum Beginn derSchulpflicht auf; für schulpflichtige Kinder bis zum 14.Lebensjahr gibt es die Möglich keit, den integrativen Hortzu besuchen.

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Lebenshilfe e.V.Integrative KindertagesstätteHagedornweg 20 I 42857 RemscheidTel.: 02191/790341Fax: 02191/790845E-Mail: [email protected] im Alter von drei bis sechs Jahren werden in der integrativen Kindertagesstätte betreut. 15 Kinder (fünf behinderte und zehn nichtbehinderte) werdenvon zwei bis drei pädagogischen Fachkräften in dreiGruppen betreut und gefördert.

Städtische Kindertageseinrichtung Honsberg Engelsberg 46 I 42857 Remscheid Tel.: 02191/344636 I Fax: 02191/4608784 E-Mail: [email protected] Die Kindertageseinrichtung bietet Platz für Kinder imAlter von 1 bis 6 Jahren, die von pädagogischen Fach -kräften betreut, gebildet und erzogen werden. Zudemstehen 15 integrative Plätze für Kinder von 3-6 Jahrenzur Verfügung.

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08. BILDUNG

Übernahme von KostenFür Kinder mit einer Körperbehinderung, Sprachbe -hinderung oder geistigen Behinderung, die einenSonderkindergarten oder einen integrativen Kinder -garten besuchen, kann – je nach Einkommen derEltern – ein Teil der Kosten übernommen werden.

Der Antrag ist beim Sozialamt der Stadt Rem scheid zustellen. Ein Antragsformular zur Übernahme derKosten heilpädagogischer Kinder tagesein richt ungenkann im Internet heruntergeladen werden: www.lwl.org

08.2 INTEGRATIVE SCHULEN

Eltern, deren Kinder behindert oder von einerBehinderung bedroht sind, können sich beim Schul amtder Stadt Remscheid beraten lassen. Sie erhalten dortInformationen über schulische Lern- und Bildungs -möglichkeiten und es werden Kontakte zu medizinisch-therapeutischen Einrichtungen sowie Verbänden undHilfsorganisationen vermittelt.

Die Beratung zur Früherkennung und Frühförderungvon Kindern mit Behinderung sollte idealerweiseschon vor Beginn der Schulpflicht in Anspruch genom-men werden. Wichtig ist auch eine Beratung zu vor-beugenden Maßnahmen mit dem Ziel, das Entstehenvon Behin derungen zu vermeiden sowie Lern-, Ver -haltens- und sonstige Störungen zu vermindern.

Bei der schulischen Bildung werden Kinder mitBehinderungen so gefördert, dass sie die Bildungs zieleder allgemeinen Schulen erreichen können. Kinderund Jugendliche, die wegen ihrer Be hinderung keineRegelschulen besuchen können, werden in speziellenFörderschulen unterrichtet. Der sonderpädagogischeFörderbedarf wird auf Antrag der Eltern bei derSchulaufsichtsbehörde festgestellt.

Juristische Grundlage für den Entscheidungs prozess sinddas nordrhein-westfälische Schulgesetz und die „Ver -ordnung über die sonderpädagogische Förderung, denHausunterricht und die Schule für Kranke“. Die voll-ständigen Texte des Schulgesetzes und der Ver -ordnung finden sich im Internet: www.bildungsportal.nrw.de

Immer häufiger möchten Eltern, dass ihr behindertesKind in der allgemeinen Schule unterrichtet wird. DasSchulgesetz in Nordrhein-Westfalen ermöglicht dengemeinsamen Unterricht, wenn an der allgemeinenSchule die personellen und technischen Voraus -setzungen vorliegen oder geschaffen werden.

Integrative Grundschulen in Remscheid

Gemeinschafts-Grundschule EisernsteinAm Schützenplatz 35 I 42899 RemscheidTel.: 02191/ 54091 I Fax: 02191/5924471E-Mail: [email protected]: www.ggseisernstein.de

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Gemeinschafts-Grundschule HackenbergAlbert-Einstein-Str. 31 I 42897 Remscheid-LennepTel.: 02191/16-3108 I Fax: 02191/16-2889E-Mail: [email protected]: www.ggshackenberg.net

Gemeinschafts-Grundschule MannesmannBurger Str. 115 I 42859 RemscheidTel.: 02191/6927201E-Mail: [email protected]: www.grundschule-mannesmann.de

08.3 SONDERSCHULEN In Nordrhein-Westfalen gibt es Förderschulen mit verschiedenen Förderschwerpunkten:

• Förderschule für Blinde und Schule für Seh behinderte

• Förderschule für Gehörlose und Schule für Schwerhörige

• Förderschule für Sprachbehinderte• Förderschule für Körperbehinderte• Förderschule für Geistigbehinderte

Weitere Informationen zu allen Förderschulen gibt esim Internet auf den Seiten des Ministeriums für Schuleund Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalenunter: www.bildungsportal.nrw.de

Die Schulräte im Schulamt der Stadt Remscheid bera-ten Eltern, deren Kinder am Unterricht der allgemeinenSchulen nicht teilnehmen können.

Schulische Beratung erfolgt in Remscheid bei dennachfolgend aufgeführten Sonder- und Förder schulenund beim:

Schulamt der Stadt RemscheidAmt für Schule und BildungSchützenstr. 76 I 42853 RemscheidTel.: 02191/16-2867

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08. BILDUNG

Sonder- und Förderschulen in Remscheid

Karl-Kind-SchuleFörderschwerpunkt LernenGewerbeschulstr. 1 I 42853 RemscheidTel.: 02191/782060 I Fax: 02191/7820615E-Mail: [email protected]: www.karl-kind-schule.de

Städtische Förderschule Heinrich-NeumannFörderschwerpunkt emotionale und sozialeEntwicklungEngelbertstr. 1 I 42859 Remscheid Tel.: 02191/ 469669-0 I Fax: 02191/469669-2E-Mail: [email protected]: www.heinrich-neumann-schule.deZu dieser Schule gehört die Abteilung „Schule fürKranke“. Sie befindet sich auf dem Geländes desSana-Klinikums an der Burger Straße. Dort werdenKinder und Jugendliche unterrichtet, die sich voraus-sichtlich für mindestens vier Wochen in stationärerBehandlung befinden.

Städtische Förderschule Hilda-Heinemann –Städt. Schule für GeistigbehinderteFörderschwerpunkt geistige EntwicklungHackenberger Str. 117 I 42897 RemscheidTel.: 02191/16-3127 I Fax: 02191/16-2866

Städtische Förderschule Pestalozzi Städt. Schule für LernbehinderteFörderschwerpunkt LernenLeverkuser Str. 19 I 42897 RemscheidTel.: 02191/464588-0 I Fax: 02191/464588-8E-Mail: [email protected]: www.pestalozzinet.de

08.4 PRIVATSCHULEN

Rudolf-Steiner-Schule Remscheid e.V.Schwarzer Weg 9 I 42897 RemscheidTel.: 02191/ 667811 I Fax: 02191/666001E-Mail: [email protected]: www.waldorfschule-remscheid.de

08.5 FORT- UND WEITERBILDUNGFÜR ERWACHSENE

Akademie RemscheidKüppelstein 34 I 42857 RemscheidTel.: 02191/794-0 I Fax: 02191/794-205E-Mail: [email protected]: www.akademieremscheid.deEin bundes- und landeszentrales Institut für kulturelleJugend bildung. Fächer sind Musik, Spiel, Tanz und Bild -ende Kunst sowie Medienpädagogik und Sozial psycho logie.

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alvida® Bildungszentrum RemscheidAlleestraße 13-15 I 42853 RemscheidTel.: 02191/93319-0 I Fax: 02191/93319-99E-Mail: [email protected] I Web: www.alvida.deDieses Bildungszentrum startet jährlich ab Januar mitseinem Ausbildungsprogramm in den Fachbe reichen„Heilpraktiker“ und „Psychotherapie“.

Bergische Universität WuppertalGaußstraße 20 I 42119 WuppertalTel.: 0202/7439-0 I Fax: 0202/439-2901E-Mail: [email protected]: ww.uni-wuppertal.deIn dieser Universität werden die verschiedenstenStudien gänge geboten.

Berufskolleg Technik RemscheidNeuenkamper Str. 55 I 42855 RemscheidTel.: 02191/46170-00 I Fax: 02191/46170-09E-Mail: [email protected]: www.btr-rs.de

Berufskolleg Wirtschaft und VerwaltungStuttgarter Str. 13 I 42853 RemscheidTel.: 02191/49945-0 I Fax: 02191/49945-10 E-Mail: [email protected]: www.bwv-rs.deDas Berufskolleg bietet Berufsschule, Wirtschafts gym -nasium, Höhere Handelsschule, einjährige Han dels -schule und Berufsgrundschuljahr an. Das Berufs kollegbietet diverse Bildungsgänge im Bereich Technik an.

Häusgen-InstitutSchwelmer Str. 97 I 42897 RemscheidTel.: 02191/479999 I Fax: 02191/665023E-Mail: [email protected]: www.haeusgen-institut.deDas Institut bietet Seminare, Kurse und beruflicheAusbildung im Bereich Heilkunde an.

Käthe Kollwitz Berufskolleg RemscheidFreiheitstraße 146 I 42853 RemscheidTel.: 02191/782063 I Fax: 78206440E-Mail: [email protected]: www.kkb-rs.deDas Berufskolleg bietet die folgenden Bildungs gängean: Berufsgrundschuljahr für Ernährung und Haus -wirtschaft, Berufsfachschule für Sozial wesen/Kinder -pflege, Berufschule für Friseure, Lehrgang Haus wirt -schaft, Fachschule für Sozialpädagogik, Fachober -schule für Sozial- und Gesundheitswesen und Weiter -bildung Sozialmanagement.

Limes Bildungswerk gGmbHAm Bruch 14 I 42857 RemscheidTel.: 02191/790745 I Fax: 02191/74876E-Mail: [email protected]: www.limes-gmbh.deDie limes Qualifizierung GmbH ist eine Gesellschaft der(beruflichen) Erwachsenenbildung. Geschult werdenArbeit nehmer (vorrangig Arbeitssuchende) undJugend liche in enger Zusammenarbeit mit der ört-lichen Agentur für Arbeit. Lehrgänge werden durchge-

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08. BILDUNG

führt in den Bereichen Metallbearbeitung und -verar-beitung, Schweißtechnik, Maschinen be dienung undCNC. Im Sinne eines ganzheitlichen Lernens reicht diePalette von Schlüssel quali fikationen wie EDV-Kennt -nisse, berufs bezogene Bildung, Fremdsprachen undKommunikation über Gesundheitskurse bis hin zuDeutschkursen für ausländische Frauen und Männer.

Musik- und KunstschuleElberfelder Straße 32 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-2649 I Fax: 02191/16-3371E-Mail: [email protected] Musik- und Kunstschule bietet eine langfristigeAusbildung in allen Kunstformen an. Vornehmlich fürden Laien- und Freizeitbereich, aber auch zurVorbereitung einer künstlerischen Berufsaus bildung.Hierzu gibt es eine eigene studienvorbereitendeAbteilung. Die Ausbildung beginnt in der Regel miteinem zweijährigen Unterricht in der Orientierungs -stufe, der Musikalischen Früherziehung oder inSingklassen. Daran schließen sich weitere Unter -richtsstufen mit musikalischer Grundausbildung,instrumentalem und vokalem Gruppen- und Einzel -unterricht, Tanz oder Kunstschulkursen an. Als beson-dere Neuheit gilt das Angebot „Maus musik“, einKursprogramm für Klein kinder ab zwei Jahren inVerbindung mit einem Elternteil. Es gibt Außen stellenin Lennep und Lüttringhausen.

Remscheider Bildungsstätte für moderneSchreibtechnik e.V.Remscheider Stenografen Verein von 1878Paul-Krause-Str. 19 I 42897 RemscheidTel. 02191/660433 (abends) E-Mail: [email protected]: www.bimotek.deDer Verein bietet Lehrgänge rund um die Schreib -technik an. Unter anderem Zehn-Finger-Schreiben amPC, „Fit im Büro“, Praxis der Textverarbeitung, Kurz schriftund PC Grundkurs – 55plus. Außer dem gibt es Kurserund um die Bewerbung sowie English for Kids.

Volkshochschule der Stadt Remscheid (VHS)Elberfelder Str. 32 I 42853 RemscheidTel.: 02191/16-2786 I Fax: 02191/16-3273E-Mail: [email protected]: www.vhs.remscheid.deRegelmäßig werden Kurse in den Themenbereichen„Politik, Gesellschaft, Umwelt“, „Kunst, Kultur,Kreativität“, „Gesund heit“, „Sprachen“, „Arbeit undBeruf“, „Grund bildung“ sowie „Studienfahrten undStudienreisen“ angeboten.

Das aktuelle Kursprogramm liegt in vielen öffentlichenInstitutionen (wie z.B. Ämter, Bürgerbüros, Biblio -theken oder Banken) aus.

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Weiterbildungskolleg der Stadt Remscheid- Abendrealschule -Hackenberger Straße 105 I 42897 RemscheidTel.: 02191/163103E-Mail: [email protected]: www.ars-remscheid.deDas Weiterbildungskolleg ist eine Einrichtung des zwei-

ten Bildungsweges. Sie ist für alle gedacht, die einenqualifizierten Schulabschluss erreichen möchten. DasAngebot gilt für Berufstätige oder Arbeitslose, fürHausfrauen und -männer, für Spät aussiedler und aus-ländische Mitbürger, für Jugend liche und Erwachsene.Einzige Voraussetzung ist die Erfüllung der gesetz-lichen Schulpflicht.

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09. ARBEITSLEBEN

09.1 BESCHÄFTIGUNGSPFLICHTDES ARBEITGEBERS

Arbeitgeber, die mindestens 20 Arbeitnehmer beschäf-tigen, sind nach dem IX Sozialgesetzbuch verpflichtet,mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwer -be hin derten Menschen oder Gleichge stellten zu beset-zen. Bei der Berechnung der Arbeitnehmeranzahlbleiben Aus bildungsplätze unberücksichtigt.

Ausgleichsabgabe

Kommen die Arbeitgeber dieser Beschäftigungs pflichtnicht nach, müssen sie gemäß § 77 SGB IX für jedenArbeits platz, der mit einem schwerbehinderten Men -schen zu besetzen wäre, eine monatliche Ausgleichs -abgabe zahlen.

Sie wird ausschließlich für die in § 14 SchwbAV auf-geführten Formen der berufliche Förderung vonschwer behinderten Menschen verwendet.

Bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters hat jederArbeitgeber zu prüfen, ob die Stelle auch durch einenbei der Agentur für Arbeit gemeldeten schwerbehin-derten Menschen besetzt werden könnte. Dabei kanner kostenlos die Beratung bei den Integrationsämternin Anspruch nehmen, die den Integrations stellen und- fach diensten unterstellt sind.

09.2 FINANZIELLE HILFEN FÜR DENARBEITGEBER

Arbeitgeber können Zuschüsse oder Darlehen erhal-ten, wenn

• sie Arbeits- und Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen bereitstellen,

• sie Arbeits- und Ausbildungsplätze behindertengerecht umgestalten,

• schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz besonders betreut werden oder

• durch die Beschäftigung von schwerbehindertenMenschen außergewöhnliche Belastungen entstehen,

• wenn sie im Bereich der Prävention bei der Einführung eines betrieblichenEingliederungsmanagements tätig werden.

Die finanziellen Hilfen an schwerbehinderte Men schenund Arbeitgeber können auch Personen mit einem GdBvon 30 oder 40 erhalten, wenn sie den schwerbehin-derten Menschen gleichgestellt worden sind. DieGleich stellung ist möglich, wenn infolge der Be hin -derung ohne die Gleichstellung ein geeigneter Arbeits -platz nicht erlangt oder behalten werden kann.Besondere Förderleistungen zur Einstellung undBeschäftigung schwerbehinderter Menschen durchdie Agentur für Arbeit sind zusätzlich möglich.

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09.3 BESCHÄFTIGUNGSANSPRUCHDES SCHWERBEHINDERTENARBEITNEHMERS

Gemäß § 81 Abs. 4 SGB IX haben schwerbehinderteMenschen gegenüber ihrem Arbeitgeber An spruch aufeine Beschäftigung, bei der sie ihre Fähigkeiten undKennt nisse möglichst voll verwerten und weiterent-wickeln können. Sofern der schwerbehinderte Arbeit -nehmer seine bisherige Tätigkeit wegen seiner Behin -derung nicht mehr ausüben kann, ist ihm eine seinerBehin derung entsprechende Tätigkeit zuzuweisen. Erhat insoweit einen Anspruch auf eine Vertrags än derung(BAG 14.03.2006 – 9 AZR 411/05).

Schwerbehinderte Menschen, die auf dem allgemeinenArbeitsmarkt aufgrund ihrer Behinderung keinen Ar -beits platz finden, können gemäß §§ 132-135 SGB IX inIntegrationsprojekten beschäftigt werden.

Träger der Integrationsprojekte sind rechtlich und wirt-schaftlich selbstständige Unternehmen.

09.4 BESONDERERKÜNDIGUNGSSCHUTZ

Menschen mit Behinderungen haben einen besonde-ren Kündigungsschutz – es sei denn, das Arbeits -verhältnis besteht weniger als sechs Monate.

Die Kündigung durch den Arbeitgeber kann nach demIX Sozialgesetzbuch – Teil 2 Schwerbe hindertenrecht– nur erfolgen, wenn das Integrations amt zuvor zuge-stimmt hat. Ohne diese Voraussetzung ist eine aus-gesprochene Kündigung unwirksam. Dieses Verfahrendient dazu, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, denArbeits platz zu erhalten.

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09. ARBEITSLEBEN

Unterstützung erhalten Menschen mit Behinderungenvon den Integrationsfachdiensten, die im Auftrag desLandschaftsverbands Rheinland tätig sind. Sie ver -suchen, die Ur sachen der Gefährdung des Arbeits -platzes zu beseitigen und gegebenenfalls alternativeLösungs vor schläge zu entwickeln.

Der besondere Kündigungsschutz besteht, wenn zumZeitpunkt der beabsichtigten Kündigung die

• Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nach-gewiesen ist, indem sie– offenkundig ist oder– das Versorgungsamt sie festgesstellt hat oder– bei einem Personenkreis mit einem GdB vonweniger als 50, aber wenigstens 30, dieGleichstellung durch Bescheid der Agentur fürArbeit erfolgte

• ein Verfahren auf Feststellung der Eigenschaft alsschwerbehinderter Mensch zwar anhängig ist, dasVersorgungsamt jedoch ohne Verschulden desAntragstellers nach Ablauf der Frist – in der Regeldrei Wochen – noch keine Entscheidung hat treffenkönnen.

09.5 VERTRAUENSPERSON

Die Schwerbehindertenvertretung ist eine gewählteInteressenvertretung der schwerbehinderten undgleichgestellten Beschäftigten. Im SGB IX wird hierfürauch die Bezeichnung „Vertrauensperson“ aufgeführt.In Betrieben und Dienststellen, in denen mindestensfünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorüber-gehend beschäftigt werden, ist neben der Schwer -behindertenvertretung wenigstens ein Stell vertreterzu wählen.

Aufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teilhabeschwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben imBetrieb oder der Dienststelle zu fördern und derenInteressen zu vertreten. Dabei hat sie vor allem • darüber zu wachen, dass die zugunsten der

schwerbehinderten Menschen geltenden Gesetze,Verordnungen, Tarifverträge, Betriebs- oderDienstvereinbarungen und Verwaltungs -anordnungen durchgeführt, insbesondere auch diedem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungenerfüllt werden;

• Maßnahmen, die den schwerbehinderten Men -schen dienen, bei den zuständigen Stellen zubeantragen (das heißt Maßnahmen, die mit derberuflichen Teilhabe und Beschäftigung schwerbe-hinderter Menschen in Zusammenhang stehen);

• Anregungen und Beschwerden von schwerbehinder-ten Menschen entgegenzunehmen und – falls sie

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berechtigt erscheinen – durch Verhandlung mit demArbeitgeber auf eine Erledigung hinzuwirken;

• die Schwerbehindertenvertretung unterstützt fer-ner Beschäftigte bei der Antragstellung auf Aner -kennung der Schwerbehinderteneigenschaft oderGleichstellung.

Kernaufgabe der Vertrauensperson ist es, die Teil habeschwerbehinderter Menschen am Arbeits leben imBetrieb oder der Dienststelle zu fördern sowie demschwerbehinderten Menschen helfend und beratend zurSeite zu stehen. Sie bietet dafür Gesprächsmöglich -keiten an, stellt ihre Kenntnisse zur Verfügung, schal-tet sich bei Schwierigkeiten ein und vertritt dieInteressen der schwerbehinderten und gleichgestelltenMenschen bei Maßnahmen, die der Betrieb oder dieDienststelle plant.

09.6 TECHNISCHE FACHDIENSTE

Technische Fachdienste, zum Beispiel der Land schafts -verband Rheinland, unterstützen bei der behinde-rungsgerechten Ausstattung neuer oder bereits vor-handener Arbeitsplätze. Sie beraten Arbeitgeber,schwerbehinderte Arbeitsnehmer und Arbeit nehmer -innen und die betrieblichen Helfer in technisch-organi-satorischen Fragen.

Landschaftsverband Rheinland Integrationsamt Kennedy-Ufer 2 I 50679 KölnSachbearbeiterin: Alexandra Häck Tel.: 0221/ 809-4274 I Fax: 0221/809-4201E-Mail: [email protected] I Web: www.lvr.de

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09. ARBEITSLEBEN

09.7 AGENTUR FÜR ARBEIT Die Agenturen für Arbeit beraten behinderte undschwerbehinderte Jugendliche und Erwachsene inallen Fragen der Berufswahl, der beruflichen Ent -wicklung und des Berufswechsels, informieren überberuflich bedeutsame Entwicklungen auf dem Arbeits -markt und sind für die Arbeits- und Aus bildungs -vermittlung zuständig.

Agentur für Arbeit RemscheidBismarckstr. 8Service-Center:Tel.: 02191/4606-0 I Fax: 02191/4606-163E-Mail: [email protected]: www.arbeitsagentur.de

09.8 INTEGRATIONSFACHDIENSTE

Integrationsfachdienste beraten, begleiten und unter-stützen arbeitssuchende und beschäftigte schwerbe-hinderte oder von Behinderung bedrohte Menschenmit dem Ziel, diesen geeignete Arbeitsplätze auf demallgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln oder Arbeits -verhältnisse zu sichern und damit die Teilhabe amArbeitsleben nachhaltig zu ermöglichen. Das Inte -grationsamt hat für besondere Gruppen von Schwer -behinderten spezielle Dienste eingerichtet, die aufspezifische Probleme der Behinderten eingehen und gegebenenfalls auch eine arbeitsplatz be zogene

persönliche Betreu ung übernehmen können. An sprech partner sind:

Psychosozialer Trägerverein Solingen e.V.Eichenstr. 105-109Brigitte KremerTel.: 0212/24821-44Fax: 0212/24821-10E-Mail: [email protected]: www.ptv-solingen.de

Integrationsfachdienst für seelisch behinderteMenschen – SPZ Remscheid GmbHHindenburgstr. 12 I 42853 RemscheidAndrea OrfTel.: 02191/93341-14 Anne WasemTel.: 02191/93341-12Fax: 02191/93341-39 (allgemein)E-Mail: [email protected] (allgemein)Web: www.spz-remscheid.de

Integrationsfachdienst für geistig und körperlichbehinderte MenschenPro Mobil e.V.Günter-Weisenborn-Str. 342549 VelbertAndrea JoensTel.: 02051/6075-13 I Fax: 02051/254530E-Mail: [email protected]: www.pmobil.de

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DeltawerkEingang CGasstr. 10-18 I 42657 SolingenKerstin Elmke-PutschTel.: 0212/224-7961 I Fax: 0212/224-7961E-Mail: [email protected]: www.pmobil.de

Pro Mobil e.V.Wesendonkstr. 7 I 42103 WuppertalRegina MeierTel.: 0202/25516-19 I Fax: 0202/25516-18E-Mail: [email protected]: www.pmobil.de

Integrationsfachdienst für hörbehinderte Menschen – IFD gGmbHWesendonkstr. 7 I 42103 WuppertalH. BretzkeTel.: 0202/25516-17 I Fax: 0202/25516-18E-Mail: [email protected]: www.pmobil.de

Beratung für ArbeitgeberA. Becker-KönigTel.: 0202/25516-11 I Fax: 0202/25516-18E-Mail: [email protected]

Integrationsfachdienst für blinde und sehbehinderte MenschenKlosterstr. 47 I 40211 DüsseldorfJudith LudwigTel.: 0211/38606-11 I Fax: 0211/38606-14E-Mail: [email protected]

IFD GmbH Lupusstraße 22 I 50670 Köln Volker WilfertTel.: 0221/2943-202 I Fax: 0221/2943-500E-Mail: [email protected] I Web: www.ifd-koeln.de

09.9 LEISTUNGEN AMARBEITSPLATZ

Persönliche Hilfen und finanzielle Leistungen, die auchdem Unternehmen gewährt werden können, sollenden Arbeitsplatz eines schwerbehinderten Menschensichern helfen, zum Beispiel durch:

Finanzielle Hilfen für schwerbehinderte Menschen• Übernahme der Kosten für technische Arbeits-

hilfen • Darlehen oder Zinszuschüsse zur Gründung und

Erhaltung einer selbstständigen beruflichenExistenz

• Hilfen zur Beschaffung von behinderungsgerech-tem Wohnraum, Anpassung und Ausstattung an

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09. ARBEITSLEBEN

behinderungsbedingte Bedürfnisse, Umzug in einebehindertengerechte oder erheblich verkehrsgüns -tiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung

• Leistungen, um einen Führerschein zu erwerben,ein Fahrzeug zu kaufen oder dieses behindertenge-recht auszustatten

• Hilfen zur Erhaltung der Arbeitskraft und in beson-deren behinderungsbedingten Lebenslagen

• Hilfen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicherKenntnisse und Fertigkeiten

• Übernahme der Kosten für eine notwendigeArbeitsassistenz

• Begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben

Die begleitende Hilfe wird von dem Integrationsamtund der örtlichen Fürsorgestelle in enger Zusammen -arbeit mit der Agentur für Arbeit und den übrigenTrägern der Rehabilitation durchgeführt. Ziel ist es,dass Menschen mit Behinderungen in ihrer sozialenStellung nicht absinken und an Arbeitsplätzenbeschäftigt werden, an denen sie ihre Fähigkeiten undKenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln kön-nen. Sie sollen befähigt werden, sich am Arbeitsplatzund im Wettbewerb mit Nichtbehinderten zu behaup-ten.

Das Integrationsamt und die örtliche Fürsorgestellehaben darüber hinaus die Aufgabe, bei Konflikten zwi-schen Arbeitgeber und schwerbehindertem Arbeit -nehmer zu vermitteln und dazu beizutragen, Schwierig -keiten im Arbeitsleben zu verhindern bzw. zu beseiti-

gen. Zudem werden regelmäßig Betriebs besuchedurchgeführt, um an Ort und Stelle zu beraten. Beratungen bei arbeitsplatzbezogenen Problemenkönnen jederzeit (nach Terminabsprache) in denRäumen der Fürsorgestelle oder am Arbeitsplatzdurchgeführt werden. Diese Möglichkeit steht sowohlSchwerbehinderten als auch Arbeitgebern und betrieb-lichen Helfern (Betriebsrat, Schwer behinderten ver -tretung u.ä.) offen.

09.10 ZUSATZURLAUB

Menschen, die einen Schwerbehindertenausweishaben und diesen ihren Arbeitgebern vorlegen, erhal-ten einen Zusatzurlaub. Dieser beträgt fünf Tage, wenndie Arbeitszeit auf fünf Tage in der Woche verteilt ist;wer regelmäßig vier Tage arbeitet, hat Anspruch auf vierzusätzliche Urlaubstage u.s.w.

Nur Beschäftigte, deren Schwerbehinderteneigen schaftdas ganze Jahr bestanden hat, haben einen Anspruchauf den bezahlten Zusatzurlaub.

Bei Eintritt oder Wegfall der Schwerbehinderten eigen schaftbesteht im Verlaufe eines Kalenderjahres ein Anspruchauf anteiligen Zusatzurlaub. Der schwerbehinderteArbeitnehmer hat für jeden vollen Kalender monat der imBeschäftigungsverhältnis vorliegenden Schwer be hin -derten eigenschaft einen Anspruch auf ein Zwölftel des

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Zusatzurlaubes. Bruchteile von Urlaubs tagen, die min-desten einen halben Tag ergeben, sind abzurunden.Der Arbeitgeber sollte über den Anspruch auf Zu satz -urlaub unmittelbar nach Eintritt der Schwerbe hin -derung informiert werden.

09.11 BERATUNGSSTELLEN FÜR SCHWERBEHINDERTEARBEITNEHMERINNEN UNDARBEITNEHMER

Örtliche Fürsorgestellen und die Integrationsämter beiden Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe sind neben der individuellen Beratung auch fürInformation über besondere Leistungen zum Erhaltdes Arbeitsplatzes zuständig. Sie informieren ferner überden Kündigungs schutz, die begleitenden Hilfen imArbeitsleben und den Zusatzurlaub.

Remscheider StadtverwaltungÖrtliche Fürsorgestelle Alleestr. 66 I 42853 RemscheidDetlef StreckerTel.: 02191/16-3721Fax: 02191/16-3985E-Mail: [email protected]: www.str.de

Rentenfragen werden geklärt bei:

Deutsche Rentenversicherung(im Hause AOK)Mattheystraße 1 42853 RemscheidTel.: 02191/4649753Web: www.deutsche-rentenversicherung-rheinland.de

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10. FREIZEIT

10.1 BEHINDERTENSPORTMedizinische Aspekte im Behindertensport

Die Zeiten, in denen sich Menschen mit körperlichenoder psychischen Behinderungen versteckt haben,sind vorbei. Heutzutage muss und sollte sich keinerseiner Defizite mehr schämen!

Die körperliche Aktivität ist für Menschen mit einerBehinderung im Rahmen der Rehabilitation undPrävention über den Breitensport bis hin zumLeistungssport besonders wichtig. Unter dem Dachdes Deutschen Behinderten-Sportverbandes (DBS)betreiben rund 340.000 behinderte Kinder,Jugendliche, Erwachsene und Senioren in mehr als 3300 Sportvereinen Rehabilitations-, Breiten- undLeistungssport.

Der ärztlich verordnete Rehabilitationssport ist Hilfe zurSelbsthilfe, mit dem Ziel, die Eigen verant wort lich keitfür die Gesundheit zu stärken. Im Rahmen des Freizeit-und Breitensportes werden zahlreiche unterschiedlicheSportarten angeboten. Bei der Auswahl der Sportartmüssen die Funktionsein schränkungen unter körperlicherBelastung durch die Behinderung und das Belastungs -profil der jeweiligen Sportart berücksichtigt werden.

Krankenkassen akzeptieren und unterstützen den Ver -eins sport, der von anerkannten Übungsleitern durch-geführt wird. Rollstuhlsport und Behindertensportallgemein wird als Rehamaß nahme anerkannt und

kann über Krankenschein finanziert werden, wenn erim Verein stattfindet und von durch den Behinderten -sportverband oder dem Deutschen Rollstuhl sport -verband anerkannten Übungsleitern betreut wird.

Nähere Informationen im Web:www.behindertensport.de www.behinderteninfo.de

Behinderten- und Rehasport in Remscheid

Behinderten- und RehabilitationssportGeschäftsstelle des Hastener Turnvereins 1871 e.V.Oberhützer Straße 30 I 42857 RemscheidTel.: 02191/80682 I Fax: 02191/882547E-Mail: [email protected]: www.tv-hasten.deHier werden verschiedene Sportarten für Menschen mitund ohne Behinderungen angeboten.

Sauerländischer Gebirgsverein AbteilungRemscheid e.V.Dörpersteeg 2 I 42897 RemscheidTel.: 02192/5538 I Web: www.sgv-remscheid.de

Sportbund Remscheid e.VJan-Wellem-Straße 29 I 42859 RemscheidTel.: 02191/341443 od. 38 91 60Fax: 02191/39456E-Mail: [email protected]: www.sportbund-remscheid.de

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Der Sportbund Remscheid ist die Dachorganisationvon 78 Remscheider Sportvereinen. Hier erhalten alleInteressierten Aus kunft über das unterschiedlicheSportangebot der Remscheider Sport- und Schwimm -vereine, die auch Angebote für Menschen mitBehinderungen im Programm haben.

10.2 SCHWIMMBÄDER

Sauna- und Badeparadies H2OHackenberger Straße 109 I 42897 RemscheidTel.: 02191/16-4141 I Fax: 02191/ 16-5205E-Mail: [email protected]: www.h2o-badeparadies.de

Sportbad am StadtparkSchützenplatz 3 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-4160 I Fax: 02191/16-4161

Freibad EschbachtalEschbachtal 5 I 42859 RemscheidTel.: 02191/388601

10.3 KULTUREINRICHTUNGEN

Deutsches Röntgen-MuseumSchwelmer Str. 41 I 42897 RemscheidTel.: 02191/16-3384Web: www.neues-roentgen-museum.de

Nur wenige hundert Meter vom Geburtshaus desPhysikers Wilhelm Conrad Röntgen entfernt befindet sichheute das Deutsche Röntgen Museum. Auf mittler-weile 2500 Quadratmeter Fläche wird dem Besucherein umfassender historischer und fachlicher Überblicküber das Schaffen Röntgens vermittelt. Den ersten inder Geschichte vergebenen Nobelpreis erhielt der Ent decker der Röntgenstrahlen, die er „X-Strahlen“nannte, am 10. Dezember 1901.

SEIT 1857

Edelhoffstraße 742857 Remscheid-Hasten

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Tel. (02191)80760 oder 80768Fax (02191)840481

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10. FREIZEIT

Deutsches Werkzeugmuseum/Historisches ZentrumCleffstr. 2-6 I 42855 RemscheidTel.: 02191/16-2519 I Fax: 02191/46435-10E-Mail: [email protected]: www.werkzeugmuseum.org

Seit 1967 besteht das Deutsche Werkzeugmuseum inRemscheid. Es ist das einzige Museum dieser Art inDeut schland. Es beherbergt eine umfangreiche tech-nik-, sozial- und kulturgeschichtliche Sammlung vonWerk zeugen verschiedener Jahrtausende – von derStein zeit bis zum 21. Jahrhundert. Die Sammlung hatüberregionale handwerks- und industriegeschichtlicheBedeutung; sie umfasst Handwerkzeuge, Maschinen -werkzeuge und Elektrowerkzeuge.

Galerie der Stadt RemscheidScharfstr. 7-9 I 42853 RemscheidTel.: 02191/16-2798E-Mail: [email protected]

Die Städtische Galerie Remscheid versteht sich nichtnur als Ort der Kunst, sondern auch als Stätte derBegegnung. Die Galerie zeigt in ihren 16 Räumen stän-dig wechselnde Ausstellungen mit Werken von expo-nierten Künstlerinnen und Künstlern (auch aus derRegion) sowie Sammlungen und sie ist Forum für jungeinternationale Kunst.

Kulturzentrum Klosterkirche e.V.Klostergasse 8 I 42897 RemscheidTel.: 02191/997090 I Fax: 02191/997092E-Mail: [email protected]: www.klosterkirche-lennep.deIn der Klosterkirche finden regelmäßige kulturelleVeranstaltungen statt.

Lüttringhauser Volksbühne e.V.Am Schützenplatz I 42899 RemscheidTel.: 02191/590310Die 1954 gegründete „Lüttringhauser Volksbühne“führt alljährlich Mundartstücke auf, darunter die seit1928 bestehenden Bergischen Heimatspiele, welchetraditionsgemäß im Sommer auf der Freilichtbühne imOrtskern stattfinden.

Musik- und KunstschuleElberfelder Straße 32 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-2649 I Fax: 02191/16-3371E-Mail: [email protected]

Öffentliche Bibliothek der Stadt RemscheidScharffstr. 4-6 I 42853 Remscheid Tel.: 02191/16-2637 I Fax: 02191/16-2532E-Mail: [email protected] Angebot umfasst rund 230.000 Medien –gedruckt und digitalisiert aus den Themenbereichen Aus-und Weiterbildung, Freizeit, Informationen, Spielen,Lernen und Unterhaltung. Die Medien können vor Ortgenutzt oder ausgeliehen werden. Zum Programm

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gehören Ausstellungen und andere Veranstaltungenfür Kinder und Erwachsene.

Rotationstheater Kölner Straße 2c I 42897 RemscheidTel.: 02191/661422 I Fax: 02191/63600E-Mail: [email protected]: www.rotationstheater.deDas in Remscheid-Lennep ansässige Rotations -theater, das den Untertitel „Die Kleinkunstbühne inLennep“ trägt, wurde 1990 gegründet. Es verstehtsich als Förderer junger Künstler, die ihre Bühnen -laufbahn beginnen, aber auch bekannte Künstler wer-den eingeladen.

Teo Otto Theater der Stadt RemscheidKonrad-Adenauer-Str. 31-33 I 42853 RemscheidTel.: 02191/16-2650E-Mail: [email protected]: www.teo-otto-theater.deSeit dem 30. September 2001 heißt das städtischeTheater „Teo Otto Theater der Stadt Remscheid“. TeoOtto, ein gebürtiger Remscheider, war einer der be -kanntesten Bühnenbildner des 20. Jahrhunderts. Esfinden regelmäßig kulturelle Veranstaltungen undTheateraufführungen statt.

Garten der SinneDer Garten der Sinne liegt im Remscheider Stadtparkund wurde 2006 eingeweiht. Vier Beete zeigen ver-

schiedene Pflanzen. Gewürzdüfte, ätherische Öle undduftende Blüten sollen die Geruchs- und Geschmack -sinne sensibilisieren; Pflanzen mit ausgeprägten Blatt -formen und -strukturen können ertastet werden.Klangobjekte schulen ergänzend den Hörsinn. DasPlätschern des zentralen Brunnens ist ein zusätzlichesHörerlebnis.

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10. FREIZEIT

Blinde Menschen können sich anhand von „Boden -indikatoren“ orientieren. Erklärungstafeln in Blinden schrifterläutern die Pflanzen. Die Wege sind rollstuhlgerechtund mit Handläufen versehen. Ein Behinderten-WCbefindet sich am Parkplatz des Stadtgartens. Gehör -lose können Führungen über einen entsprechendgeschulten „Kommunikationshelfer“ der Stadt Rem -scheid in Anspruch nehmen. Führungen für Blinde sindauf Anfrage möglich. Hörkassetten, die mittels eines

tragbaren Rekorders und über Kopfhörer fachlichdurch den Garten begleiten, können ausgeliehen werden.

Auskunft gibt es bei:

Remscheider Blindenverein &Behindertenbeauftragtem der Stadt RemscheidKontakt auf S. 79 und S. 14

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Remscheid GRENZENLOS I 67

10.4 REISEN MITBEHINDERUNGEN

Das Reisen sollte für Menschen mitBehinderungen genauso selbstverständlich seinwie viele andere Dinge im Alltag auch. Leider istes immer noch schwierig, die „schönste Zeit desJahres“ so zu planen und zu gestalten, dass auchgeistig oder körperlich behinderte Menschen siegenießen können. Doch mittlerweile haben vieleReiseveranstalter den Bedarf erkannt und spezielleReiseprogramme entwickelt. Neben dem Besuchim Reise büro kann auch die Vorab-Recherche imInternet sinnvoll sein.

Hier eine Auswahl von Websites von Anbietern,die sich auf das Reisen mit Behinderungen spe-zialisiert haben:

www.aktive-behinderte.dewww.drk-reise.dewww.grabo-tours.dewww.quertour.dewww.rfb-touristik.dewww.urlaub-und-pflege.dewww.v-seifert.euwww.weitblick-ev.de

C.A.PICARD - der moderne Klassiker

Carl Aug. Picard GmbH & Co. KGHasteraue 9 - 42857 Remscheid

Tel.: 02191 / 893-0 - Fax: 02191 / [email protected] - www.capicard.de

1876 in der Tradition bergischer Schleifer gegründet, hatsich das Familienunternehmen C.A.PICARD heute alsmoderner Klassiker weltweit einen Namen gemacht.

Vom Mutterhaus in Remscheid werden zahlreicheNiederlassungen in Übersee und Fernost gesteuert.

Durch Präzision, Qualitätsbewusstsein und Kunden-orientierung hat es C.A.PICARD in vielen Produktions-bereichen zum internationalen Marktführer gebracht.

Viele verarbeitende Branchen wissen: C.A.PICARD isteine erste Adresse, ein echtes Markenzeichen.

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11. BERATUNG

11.1 KOKOBE

Die KoKoBes (Koordinierungs-, Kontakt undBeratungsstellen) bieten einen kostenlosen Servicefür Menschen mit geistiger und/oder mehrfacherBehinderung an. Zentrale Aufgaben sind dieKoordinierung der ambulanten Hilfen vor Ort, dieMitwirkung bei Hilfe-Plankonferenzen und bei indivi-duellen Hilfen sowie die Organisation und Koordina tionvon Beratungs- und Freizeitangeboten. Der Schlüssel -begriff heißt: „Ambulant vor Stationär“.

KokoBe-Beratungsstellen:

Gemeinsam statt einsam Mobile Dienste e.V.Elberfelder Str. 38 I 42853 RemscheidTel.: 02191/73438 I Fax: 02191/76623 E-Mail: [email protected]

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.Thüringsberg 7-9 I 42897 RemscheidTel.: 02191/993-0 I Fax.: 02191/993-101E-Mail: [email protected]: www.lebenshilfe-remscheid.de

11.2 BEWO FÜR MENSCHEN MITBEHINDERUNG

BeWo ist der Kurzbegriff für Betreutes Wohnen fürMenschen mit Behinderungen. Ziel ist es, Menschenmit den unterschiedlichsten Behinder ungsarten einselbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu er -möglichen (z.B. durch Unterstützungs leistungen zumLeben in der eigenen Wohnung).

BeWo-Beratungsstellen:

AHG Gesundheitsdienste Haus RemscheidFeldstraße 31 I 42899 RemscheidTel.: 02191/9584-0 I Fax: 02191/9584-44E-Mail: [email protected]: www.ahg.de

BeWo Bergisch LandSauerbronnstraße 19 I 42897 RemscheidFax: 02191/68516E-Mail: [email protected]: www.bewo-bergischland.de

Gemeinsam statt einsam Mobile Dienste e.V.Elberfelder Str. 38 I 42853 RemscheidTel.: 02191/73438 I Fax: 02191/76623E-Mail: [email protected]

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Kollegium e.V.Elberfelder Str. 38 I 42853 RemscheidTel.: 02191/5897336Web: www.kollegium-ev.de

Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.Thüringsberg 7-9 I 42897 RemscheidTel.: 02191/993-0 I Fax.: 02191/993-101E-Mail: [email protected]: www.lebenshilfe-remscheid.de

Pro Mobil – Verein für Menschen mit Behinderung e.VDienststelle SolingenDeltawerk I 42657 SolingenTel.: 0212/2247961Web: www.pmobil.de

Sozialpsychiatrisches Zentrum – SPZ RemscheidHindenburgstraße 12 I 42853 RemscheidTel.: 02191/933410E-Mail: [email protected]: www.spz-remscheid.de

Menschen mit psychischen Problemen erhalten Hilfezur Selbstständigkeit im ganzheitlichen Sinne. Psychi -sche Gesundheit bzw. Krankheit wird als Prozess ver-standen, der durch das Verhalten und die ihn umge-benden Lebensverhältnisse beeinflusst wird. Dem -

nach muss man gesundheitsbezogenes Verhalten in sei-ner lebensgeschichtlichen Entstehung sehen und ge -sund heitsschützende Lebensverhältnisse mit eineraufeinander abgestimmten Verhaltens- und Verhältnis -prävention fördern. Neben fachlichen Unterstützungs -angeboten brauchen die Menschen, die vom SPZ Hilfeerwarten, vor allem Zeit. Zeit, um sich über die eige-ne Lebenssituation im Klaren zu werden. Zeit, um sichein bestimmtes Maß an Lebensqualität zu sichern.Zeit, um Zukunftsperspektiven zu entwickeln.

Die Angebote:Beratungsstelle | Tagesstätte | Begegnungszentrum„Café Elling“ | Ambulantes Betreutes Wohnen | Inte -grationsachdienst – ifd | dofcp – Diagnostik, Förderungund Coaching

Seit 2008 bietet das SPZ auch „Betreutes Wohnen fürMenschen mit geistigen Behinderungen“ an.

Technik & Fortschritt seit 1907Sanitär • Heizung • Klima + Notdienst 24 h

Heizungs- und BadausstellungenMetalltechnik und -design • Industrie- & Haustechnik

Lange Straße 27 + Hindenburgstraße 82 • 42857 RemscheidTelefon 02191/73278 • Telefax 02191/77545 • Mobil 0172/2508178

E-Mail: [email protected] • www.rudolf-wenzel.de

alles unter einem Dachüber 100 Jahre

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11. BERATUNG

11.3 ALLGEMEINEBERATUNGSSTELLEN

Stadt RemscheidGesundheitsamtHastener Str. 15 I 42855 RemscheidTel.: 02191/16-3901 I Fax: 16-3281E-Mail: [email protected]

Stadt Remscheid Hilfen für Senioren und Menschen mit Behinderung Alleestr. 66 I 42853 RemscheidTel.: 02191/16-3990 I Fax: 02191/16-3985E-Mail: [email protected]: www.remscheid.de

Diese Abteilung ist z.B. zuständig für:- Hilfen für Senioren und Menschen mit Behinderung- Sozialhilfeleistungen- Schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben - Kriegsopferforsorge- Pflegeberatung - Pflegewohngeld/Blindengeld- Eingliederungshilfe

Frauenberatung e.V.Neugasse 2 I 42897 RemscheidTel.: 02191/662466 I Fax: 02191/665926E-Mail: [email protected] Verein bietet eine Frauenberatung undKriseninter vention an.

Sozialverband Deutschland e.V.Kreis RemscheidChristianstr. 24 I 42853 RemscheidTel.: 02191/27732 I Fax: 02191/292378Der Verein bietet Rechtsberatung und Rechts ver -tretung auf dem gesamten Gebiet des Sozialrechts an.

Stadtteil e.V.Mehr-Generationen-Haus LindenhofLindenhofstraße 13 I 42857 RemscheidTel.: 02191/9380-0 I Fax: 02191/9380-38E-Mail: [email protected]: www.stadtteil-rs.deDer Lindenhof als Stadtteil- und Ausländerzentrum undFamilienbildungswerk erfüllt mit seinem umfang -reichen Ange bot eine Vielzahl von Kriterien. Unter ande-rem: Kontakt- und Servicestelle im Stadtteil-Bistrosowie interkulturelle PC-Kurse.

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Weisser RingAußenstelle RemscheidBurger Str. 165 I 42859 RemscheidTel.: 0211/4306-653 (dienstl.)Tel.: 02191/386000 I Fax: 02191/931599 (privat)E-Mail: [email protected]: www.weisser-ring.deDer Weisse Ring bietet Hilfe für Kriminalitätsopfer an.Dazu gehören unter anderem menschlicher Beistand undpersönliche Betreuung nach der Straftat, Hilfestellungim Umgang mit den Behörden, Unterstützung in finan-ziellen Notlagen in Folge der Straftat, Beratungsscheckfür eine kostenlose Erstberatung bei einem frei gewähl-ten Anwalt, weitere Übernahme von Anwaltskosten zurDurch setzung sozialrechtlicher Ansprüche (z.B. nachdem Opferentschädigungsgesetz) sowie ein Berat u ngs -scheck für eine kostenlose medizinisch-psychologischeErstberatung bei seelischen Belastungen in folge einerStraftat.

11.4 SOZIAL- UND BEHINDERTEN -ORGANISATIONEN

AHG Allgemeine HospitalgesellschaftAktiengesellschaftHaus RemscheidFeldstraße 31 I 42899 RemscheidTel.: 02191/9584-0 I Fax: 02191/9584-44E-Mail: [email protected]: www.ahg.de/remscheidDie AHG ist ein sozialtherapeutisches Zentrum, dassich an alkohol- und/oder medikamentenabhängigeMänner und Frauen richtet. Auf Wunsch kann ein über-dauernder, zeitlich nicht begrenzter Aufenthalt organi-siert werden. Die Behandlung erfolgt in Gruppen- undEinzel arbeit sowie Arbeits- und Beschäftigungs -therapie. Auch Sporttherapie und ein spezielles Hirn -

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11. BERATUNG

leistungstraining werden angeboten. Auch das ambu-lant betreute Wohnen für obige Zielgruppe kann genutzt werden. Zum Angebot gehören auch Außen -wohn gruppen, Trainings gruppen, ambulant betreutesWohnen, die Begegn ungs stätte „Café Lichtblick“(Gerten bachstr. 2, 42899 Remscheid-Lüttringhausen)sowie tagesstrukturierende Angebote.

Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband RemscheidElberfelder Straße 41 I 42853 RemscheidTel.: 02191//292141 I Fax: 02191/209052E-Mail: [email protected]: www.kinderschutzbund-remscheid.deDer Kinderschutzbund berät Familien. Jeden Montagfindet von 16 bis 17 Uhr eine offene Sprechstundestatt, die sich an Mütter, Väter, Großeltern, Jugendlicheund alle richtet, die Erziehungs verantwortung tragen.

Die JohanniterJohanniter-Unfallhilfe e.V.Regionalverband Bergisch LandSteinberger Straße 3842855 RemscheidTel.: 02191/4954-0www.juh-bergischland.deFolgende Dienste sind telefonisch zu erreichen:- Hausnotruf: 0800/2805726- Menüservice: 0800/2805728- Alltagshilfen: 0202/2805755

- Häusliche Kranken- und Seniorenpflege:0800/2805742

- Breitenausbildung: 0800/2805718- Krankenbeförderung: 02191/19214

Gemeinsam statt einsam Mobile Dienste e.V. Elberfelder Str. 38 I 42853 RemscheidTel.: 02191/73438E-Mail: [email protected]

Folgende soziale Dienste bietet der Verein an:– Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung –

Schulbegleitung– Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle für

Menschen mit geistiger Behinderung (KoKoBe)– Betreutes Wohnen für Menschen mit einer

geistigen Behinderung (BeWo)– Freiwilligenagentur– Seniorenbüro (Beratung für Senioren/-innen) –

Seniorentreff alle 14 Tage– Kurse zum Autogenen Training und zur progressiven

Muskelentspannung

Kollegium für freie Jugendarbeit und Berufs -bildung e.V.Elberfelder Str. 38 I 42853 RemscheidTel.: 02191/5897336 I Fax: 02191/5897337E-Mail: [email protected] Kollegium bietet ambulante Betreuung für Men -

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schen mit einer Behinderung im Bergischen Land sowiebetreutes Wohnen wahlweise in einer Einzel wohnung oderin der Wohngemeinschaft. Zudem betreibt es einenIntegrationsbetrieb „Grüne Kiste“ (Abo-Gemüse ver -kauf). Außerdem wird therapeutisches Reiten angebo-ten und auch andere erlebnispädagogische Maß -nahmen für Behinderte und Nicht-Behin derte könnengenutzt werden.

Lebenshilfe für Menschen mit geistigerBehinderung e.V.Ortsverein RemscheidThüringsberg 7-9 I 42897 RemscheidTel.: 02191/993-0 I Fax: 02191/993-101E-Mail: [email protected]: www.lebenshilfe-remscheid.deDie Lebenshilfe bietet Beratung, Förderung, Betreuungund Versorgung von Menschen mit Behinderungen undderen Angehörigen an. Das Angebot richtet sich anjedes Alter (vom Kleinstkind bis zum alten Menschen). Die Lebenshilfe gliedert sich in folgende Bereiche:

Frühförderung Tel.: 02191//41057

Kindergärten (integrativ)siehe Seite 46

Lebenshilfe WerkstattTel.: 02191/993-0

Lesota-WerkTel.: 02191/47930

Wohnstätte der LebenshilfeTel.: 02191/662660

Wohnanlage der Lebenshilfe Tel.: 02191/96840

Betreutes WohnenTel.: 02191/893141

Malteser Hilfsdienst e.V.Friedrichstr. 1-3 I 42655 SolingenTel.: 0212/20639-0 I Fax: 0212/20639-80E-Mail: [email protected] Verein bietet einen Fahrdienst für Menschen mit undohne Behinderungen, Essen auf Rädern sowie Haus -notruf an.

Remscheider Tafel für Bedürftige e.V.Kronprinzenstr. 34 I 42857 RemscheidTel.: 02191/790193 I Fax: 02191/463416E-Mail: [email protected] Verein verteilt an verschiedenen Stellen kostenloswarmes Essen und Lebensmittel an Bedürftige.

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11. BERATUNG

11.5 ÖRTLICHE FÜRSORGESTELLE

Stadt RemscheidFachbereich: Jugend, Soziales und WohnenAlleestraße 66 I 42853 RemscheidTel.: 02191/16-2858E-Mail: [email protected]

11.6 WOHLFAHRTSVERBÄNDE

Wohlfahrtsverbände sind Vereinigungen, die sich zurAufgabe gemacht haben, bei sozialer, gesundheit-licher und sittlicher Gefährdung bzw. Not vorbeugendoder heilend zu helfen. Dabei handelt es sich um karitative Organisationen, die ihre Arbeit an religiösenoder politischen Richtlinien orientieren. Die Wohl -fahrtsverbände arbeiten nicht gewinnorientiert. Unterdem Dach der Wohlfahrtsverbände arbeitet eineVielzahl rechtlich selbstständiger Organisa tionen. Sobetreiben Wohlfahrtsverbände bzw. deren rechtlicheigenständigen Unterorganisa tionen beispielsweiseKrankenhäuser, Kinder gärten, Altenheime und Ähnli-ches. Rund die Hälfte aller sozialen Einrichtungenbefinden sich in der Trägerschaft eines dieserWohlfahrtsver bände. Ein großer Teil der Arbeit wirdvon Menschen freiwillig und unentgeltlich im Rahmeneines Ehrenamtes geleistet.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband (DPW)Landesverband Nordrhein-WestfalenKreisgruppe RemscheidElberfelder Str. 41 I 42853 RemscheidTel. 02191/292071 I Fax: 02191/40871Web: www.paritaet-nrw.org

Caritasverband Remscheid e.V.Blumenstr. 9 I 42853 RemscheidTel.: O2191/49110 I Fax: 02191/26320E-Mail: [email protected]: www.caritas-remscheid.de

Die Caritas gliedert sich in die folgenden Beratungs -zentren:

Allgemeine soziale Beratung (Tel.: 02191/4911-0)

Esperanza – Beratungs- & Hilfe-Netz vor, während undnach einer Schwangerschaft (Tel.: 02191/4911-0)

Kurberatungsstelle im Müttergenesungswerk(Tel.: 02191/4911-12)

Seniorenerholung (Tel.: 02191/4911-14)

Seniorentagesstätte „Seniorentreff Altstadt“(Tel.: 02191/4911-0)

Kleiderkammer (Tel.: 02191/4911-0)

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Fachdienst für Integration und Migration (FIM) (Tel.: 02191/4911-0)

Offener Treff (Unterstützung/Hilfe bei Formularen,Widersprüchen und Bewerbungen)(Tel.: 02191/4911-0)

Caritas – Pflege-Station (Tel.: 02191/4911-15)

Caritas – Tagespflege (Tel.: 02191/4911-27)

Erzieherische Hilfen (Tel.: 02191/4911-31)

Fachberatungsstelle für Wohnungslose(Tel.: 02191/929606)

Amb. Betreutes Wohnen für chron. Alkohol kranke(Tel.: 02191/929605)

Der Caritasverband Remscheid ist ein kirchlicherWohlfahrtsverband, der Hilfen für Kinder, Familien undSenioren in verschiedenen Bereichen anbietet. DieHilfen sind offen für alle Menschen unabhängig vonNationalität und Religionszugehörigkeit. Ins besonderein den Bereichen der ambulanten und teilstationärenPflege wird Menschen mit Behin der ungen geholfen. Invielen Bereichen werden die Caritas-Angestellten hier-bei von ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiter -innen unterstützt. Alle Dienste des Caritas-VerbandesRem scheid stehen grundsätzlich auch Menschen mit

Behinderung zur Verfügung. Rollstuhlfahrer meldensich über die Sprechanlage am Eingang der Geschäfts -stelle; der Zugang für Rollstuhlfahrer erfolgt über denEingang Hof/Parkplatz.

Deutsches Rotes KreuzKreisverband Remscheid e.V.Alleestraße 122-124 I 42853 RemscheidTel.: 02191/9235-0 I Fax: 02191/9235-90E-Mail: [email protected]: www.drk-remscheid.deDas Deutsche Rote Kreuz bietet häusliche Senioren- undKrankenpflege, Hausnotruf, Betreuung, haus wirt schaft -liche Versorgung, MSHO – Einkaufs hilfen, Spa zie r en -gehen usw. sowie regelmäßige Senioren treffs an.

Diakonisches WerkEvangelischer Kirchen kreis Lennep (Zentrale)Geschwister-Scholl-Str. 1a42897 RemscheidTel.: 02191/968116 I Fax: 02191/968199E-Mail: [email protected]: www.diakonie-kklennep.deGetragen und unterstützt von den Kirchengemeindendes Evangelischen Kirchenkreises.

Das Diakonische Werk gliedert sich in die folgendenVereine/Beratungszentren:

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11. BERATUNG

Beratungsverein/FlüchtlingsberatungProjekt SPESSchulgasse 1 I 42853 RemscheidTel.: 02191/200110 I Fax: 02191/200112

Integrative BehindertenarbeitAm Finkenschlag 6a I 42897 RemscheidTel.: 02191/9331414

Bereich Arbeit, Beratung und Soziales |Schuldnerberatung/VerbraucherinsolvenzBismarckstr. 10 I 42853 RemscheidTel.: 02191/93321-0 I Fax: 02191/99332-134

Arbeitslosenberatung | Arbeitsgelegenheiten |ArbeitslosenzentrumAmbrosius-Vaßbender-Platz 1 I 42853 RemscheidTel.: 02191/9336130 I Fax: 02191/9336131

Bereich Jugend und FamilieGeschwister-Scholl-Str. 1a I 42897 RemscheidTel.: 02191/968160 I Fax: 02191/968199Dazu gehören die folgenden Bereiche:Ehe-, Familien- und Lebensberatung (Tel.: 02191/968160), Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung | Mütter- und Mutter-Kind-Kuren (Tel.: 02191/9681142) sowie flexibleFamilienhilfe (Tel.: 02191/968143)

Arbeiterwohlfahrt Remscheid (AWO)Ortsverein Süd, Herr Bernd BrügmannBurger Str. 112 I 42859 RemscheidTel.: 02191/30163 oder 340504

Ortsverein West, Herr Stefan WagnerLindenhofstr. 32 I 42857 RemscheidTel.: 02191/30757 oder 385903 (Herr Jan Jürgens)Web: www.ov-west.awo-remscheid.de

Ortsverein Nord, Frau Margarete MüllerHof Glassiepen 1-3 I 42853 RemscheidTel.: 02191/914-661

Ortsverein Lennep/LüttringhausenFrau Marlies SieperMollplatz 3 I 42897 RemscheidTel.: 02191/662626 I Fax: 02191/668753E-Mail: [email protected]: www.ov-lennep-awo-lennep.de

11.7 SELBSTHILFEGRUPPEN

In Remscheid und Umgebung gibt es eine Vielzahl von Selbsthilfegruppen für diverse Erkrankungen/Besch wer den. Nachfolgend eine Auswahl:

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Arbeitskreis Kunstfehler in der Geburtshilfe e.V.Zentrale Beratungs- und DokumentationsstelleMünsterstr. 26144145 DortmundTel.: 0231/525872Fax: 0231/526048E-Mail: [email protected]: www.arbeitskreis-kunstfehler-geburtshilfe.deEine Elternselbsthilfevereinigung an der Nahtstellevon Patientenschutz und Behindertenarbeit. DasAngebot richtet sich an Eltern geburtsgeschädigterKinder, während der Geburt geschädigter Frauenund deren Angehörige.

Bundesverband Skoliose-Selbsthilfe e.V.Reinwardtstr. 23 I 42899 RemscheidTel.: 02191/2092193E-Mail: [email protected]: www.bundesverband-skoliose.deEs werden regelmäßig (vier Mal im Jahr) Gruppen -treffen in der VHS, Elberfelder Str. 32, durchge-führt.

Deutscher Diabetiker-BundTel.: 02191/291173 (Karin Hackländer)Alle zwei Monate gibt es in den Räumlichkeiten derAOK Regionaldirektion Remscheid (Eingang Matt -heystr. 1, 42853 Remscheid, 2. Etage) einen Dia -betiker-Treff.

Wir tragen an unserem Standort zur Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft und zur Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger bei. Diese Verbundenheit mit der Stadt undihren Menschen äußert sich auch in der Förderung vonBildung, Sport, Kunst und Kultur.

Wir sind hier, wo Sie uns brauchen. Ihre Stadtsparkasse Remscheid.

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11. BERATUNG

Deutsche Multiple Sklerose GesellschaftKontaktkreis Remscheid und Umgebungc/o Torsten GebertRoswitha-von-Gandersheim-Weg 4 42897 RemscheidTel.: 02191/666043E-Mail: [email protected] Treffen finden jeden 1. Donnerstag im Monat um18 Uhr im Evangelischen Gemeindehaus (Johann-Sebas tian-Bach-Str. 18, 42853 Rem scheid) statt. Zudem findet an jedem 4. Donnerstag im Monat ab 18Uhr der MS-Informationsabend für Neu be troffene imStadtteilbüro Süd (Stephanstr. 2, 42859 Rem scheid)statt. Ansprechpartner dazu ist Ralf Priester, Tel.:02191/694187 Die Treffen finden in den Ferien und an Feiertagennicht statt.

Deutsche Rheuma-LigaLandesverband NRW e.V. A.G. Remscheid/Wermelskirchen im Hause AOKHindenburgstraße 13-15 42853 RemscheidTel.: 02191/9173-70Die Deutsche Rheuma-Liga bietet jeden Donnerstag zwi-schen 14-16 Uhr in den Räumlichkeiten der AOKRegionaldirektion (Eingang Mattheystr. 1) eine Sprech-und Beratungsstunde an. Außerdem werden zubestimmten Terminen Wasser- und Trocken gymnastikgeboten.

Evangelische Gehörlosenseelsorge in denKirchenkreisen Solingen und LennepPfarrerin Monika KindsgrabTel.: 0201/6852900 I Fax: 0201/6852936E-Mail: [email protected] pastorale und seelsorgerische Begleitungen– speziell für Gehörlose – werden angeboten: • Gottesdienste (1. So. im Monat um 15 Uhr in der

Stadtkirche Remscheid; anschließend Versamm-l u ng im Gemeindehaus), Taufen, Trauungen undBeerdig ungen in Gebärdensprache)

• Seelsorge und Beratung (Termine nach Verein -barung)

Gruppenangebote für Gehörlose:• offener Treff für Gehörlose und Schwerhörige

(Fr. 19-22 Uhr im Gemeindehaus an derStadtkirche, Ambrosius-Vaßbender-Platz)

• Seniorenclub (1. Mi. im Monat im Theodor-Fliedner-Heim in Solingen)

• Mutter-Kind-Gruppe für gehörlose/schwerhörigeMütter mit ihren Kindern und hörende Mütter mitgehörlosen/schwerhörigen/CI-versorgten Kindern(i.d.R. 2. Mo. im Monat im Theodor-Fliedner-Heim inSolingen)

• Frauentreff (i.d.R. 4. Di. im Monat im Theodor-Fliedner-Heim in Solingen)

Angebote für Familien mit hörgeschädigten Kindern:• Eltern-Kind-Wochenende 2x im Jahr in Zusammen -

arbeit mit der Rheinischen Förderschule, Förder -schwerpunkt Hören und Kommunikation in Düssel -

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Remscheid GRENZENLOS I 79

dorf und der Ev. und Kath. Gehörlosenseelsorgen inderen Einzugsbereich (u.a. Remscheid). Inhalte:thematische Arbeit, Austausch von Betroffenen,gemeinsame Aktivitäten von Eltern und Kindern

• Kinderbibeltage (4x im Jahr)• Kinderfreizeit für gehörlose, schwerhörige, mehr-

fachbehinderte Kinder und Kinder gehörloser Elternin den Sommerferien

• Beratung für Hörgeschädigte durch die Arbeitsge -meinschaft zur Förderung Hör- und Sprachge -schädigter e.V. (Do. 10 bis 14 Uhr im Theodor-Fliedner-Heim in Solingen)

• allgemeine soziale Beratung, Vermittlung undBegleitung zu zuständigen Behörden, Ämtern usw.(mit Gebärdensprachdolmetschern)

• Gebärdensprachkurse über die VHS Remscheid

Frauenselbsthilfe nach Krebsc/o Heidi PflugradWörthstr. 7 I 42855 RemscheidTel.: 02191/344831Stellv. Gruppenleiterin: Annemarie M. KammStursberger Str. 19a I 42899 RemscheidTel.: 02191/50125 I Fax: 02191/464800Ziel der Selbsthilfegruppe ist es, krebsbetroffeneFrauen zu unterstützen, zu begleiten und aufzufangen.Die Treffen finden jeden 4. Mittwoch im Monat von 17 bis 19 Uhr im Bürgerzentrum Eschenstr. 23(Johannes-Kirchengemeinde) statt.

Freundeskreis für Rollstuhlfahrer Remscheide.V. c/o Hans-Peter ButtchereitReinshagener Str. 42 I 42857 RemscheidTel.: 02191/75817E-mail: [email protected]: www.rolli-remscheid.deDer Freundeskreis bietet Hilfe und Treffen für Men -schen mit Behinderungen. Insbesondere Roll stuhl -fahrer sollen aus der oft beträchtlichen Isolation gelöstwerden. Außerdem werden eine Gymnastik gruppe,eine Gruppe für kreative Gestaltung, Selbst hilf gruppefür Abhängige und eine Kegelgruppe ange boten.

Herzsportgruppe im LSVGeschäftsstelle: Sporthalle LennepHackenberger Str. I 42897 RemscheidTel.: 02191/62700 (Sporthalle Lennep) Tel.: 0202/611617 (Mathilde Posse,Ansprechpartnerin für Herzsportgruppe)In der Herzsportgruppe im LSV betreuen und überwa-chen 15 erfahrene Ärzte und sieben Übungsleiter mitQualifikationsnachweis mehr als 150 Patienten. Ein -mal wöchentlich werden in den Übungs stunden Aus -dauertraining, Gymnastik, Spiele, Entspannungs -übungen und Übungen zur psychischen Festigungdurchgeführt. Die Herzsportgruppen wurden eingerichtet, um Patien -ten nach überstandenem Herzinfarkt, nach Bypass -operationen oder Herzklappenersatz die Wieder -

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80 I Remscheid GRENZENLOS

11. BERATUNG

eingliederung in ihre soziale, familiäre und beruflicheUmwelt zu erleichtern. Zur Anmeldung benötigen diePatienten das Einverständnis des behandelndenArztes.

Remscheider Blindenverein e.V.c/o Brigitte SommerParkstr. 18 I 42853 RemscheidTel.: 02191/291677 I Fax: 02191/2099035E-Mail: [email protected] Remscheider Blindenverein ist eine Selbst hilfe -organisation blinder und stark sehbehinderter Men -schen in Remscheid und Umgebung. Die Mit gliederhelfen sich bei Problemen im Zusammen hang mit derErblindung oder starker Sehbehin derung. Sie führenGespräche mit Betroffenen und deren Ange hörigenund beraten beim Einsatz von Hilfsmitteln aller Art. Durch gesellige, kulturelle und weiterbildende Veran -staltungen bemühen sie sich außerdem darum, eineVereinsamung blinder Menschen zu verhindern.

Schlaganfall-Selbsthilfegruppec/o Ursula KühhirtAckerstr. 16 I 42857 RemscheidTel.: 02191/74345Die Treffen finden jeweils am 1. Dienstag im Monatvon 16-17.30 Uhr in den Räumlichkeiten der AOKRegionaldirektion Remscheid (Hindenburgstr. 13-15,42853 Remscheid) statt.

Selbsthilfegruppe-Krebs-Remscheid e.V.Tel.: 02191/22202 (Helmut Feige)Tel.: 02191/24671 (Annegret Wietstock)In dieser Gruppe treffen sich Menschen, die im akutenwie im Nachsorge stadium durch Erfahrungs austauschlernen, mit ihren Lebenssituationen besser fertig zuwerden. Die Gruppenkonzeption soll dem Teilnehmerdie Möglich keit aufzeigen, sich durch Ge spräche undVorträge von Fachärzten sowie durch Teil nahme anden Gruppen aktivi täten zu informieren, Ent schei -dungs hilfen bei anstehenden Fragen zu erhalten undwieder neuen Mut zu fassen. Die Gruppe richtet sichnicht an Kinder. Die Treffen finden jeden 1. Montag im Monat um 17Uhr im Gruppenraum Wilhelmstraße 54, Hofeingang,statt. Außerdem: jeden Freitag um 15 Uhr Aqua-Gymnastik im Sport-Bad am Stadtpark und jeden 4.Samstag im Monat um 13.30 Uhr Wandern am Bis marck -turm/Stadt park.

Selbsthilfegruppe Sjögren-SyndromFarrenbracken 3 I 42855 RemscheidTel.: 02191/22406Die Treffen finden am 1. Mittwoch im Monat (geradeMonate) um 14 Uhr beim Pflegedienst MöWe (Kreuz -bergstr. 55-61, 42899 Remscheid) statt.

Selbsthilfegruppe Lupus ErythematodesFarrenbracken 3 I 42855 RemscheidTel.: 02191/22406Die Treffen finden am 1. Mittwoch im Monat (geradeMonate) um 14 Uhr beim Pflegedienst MöWe (Kreuz -bergerstr. 55-61, 42899 Remscheid) statt.

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Page 81: Ratgeber_Grenzenlos

Remscheid GRENZENLOS I 81

REGISTER

A

Agentur für Arbeit ………………51, 54, 56, 58, 60

Ampelanlagen ………………………………………18

Arbeitgeber ………………54, 55, 56, 57, 59, 60, 61

Arbeitsleben ……………24, 54, 56, 58, 60, 61, 70

Aufwendungsdarlehen ………………………………45

Ausgleichsabgabe …………………………………54

B

Barrierefreies Bauen ………………………………44

Behindertenbeauftragter ………………………14, 23

Behindertenbeirat ……………………11, 12, 13, 14

Behindertenführer ……………………………………66

Behindertengleich-stellungsgesetz ……………………6, 8, 10, 12, 14

Behindertenorganisationen …………………13, 71

Behindertenparkplatz …………………………17, 25

Behindertensport …………………………………62

Behindertentoilette …………………………………16

Beratungsstellen …………………………61, 68, 70

Bereitschaftsdienste ………………………………31

Beschäftigungsanspruch …………………………55

Beschäftigungspflicht ………………………………54

BeWo (Betreutes Wohnen im Alter) ………………38

BeWo (Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen) ………68, 69, 72

Blindengeld …………………………………27, 28, 70

Budget ………………………………………………22

E

Euro-Schlüssel ………………………………………16

F

Fachdienste …………………………………………57

Freifahrt …………………………………………26, 27

Fürsorgestellen ………………………………………61

G

GEZ-Befreiung …………………………………28, 29

Gehörlose ……………………20, 27, 28, 49, 78, 79

H

Häusliche Krankenpflege ………34, 35, 36, 37, 38

Hilfe …………………………………………27, 28, 54

I

Info-Telefon-Center für blinde & sehbehinderte Menschen ………………20

Integrative Kindergärten …………………46, 47, 48

Integrative Schulen …………………………………48

Integrationsfachdienst ……………………56, 58, 59

Integrationsprojekte ………………………………55

K

Kfz-Steuerermäßigungen …………………………27

Kindergärten …………………………46, 47, 48, 73

KoKoBe …………………………………………68, 72

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Page 82: Ratgeber_Grenzenlos

82 I Remscheid GRENZENLOS

REGISTER

Krankenhäuser …………………………………31, 74

Krankenkassen ………………………21, 30, 32, 62

Kultureinrichtungen …………………………………63

Kündigungsschutz …………………………55, 56, 61

L

Leistungen zur Teilhabe ……………………………24

M

Mieterverein …………………………………………44

N

Nachteilsaus-gleiche ………………22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29

Notrufe ………………………………………………31

P

Parkerleichterung ……………………………………25

Pauschbeträge ………………………………………25

Pflegeberatung …………………………………41, 70

Pflegedienste ……………………34, 35, 36, 37, 38

Pflegeeinrichtungen ……………………………22, 39

Psychologische und Psychiatrische Hilfen ………32

R

Rehabilitation ………………20, 21, 22, 32, 60, 62

Rehasport ……………………………………………62

S

Schreibtelefon ………………………………………20

Schulen ……………………………………48, 49, 50

Schwerbehindert ………22, 23, 24, 25, 26, 42, 43, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 61, 70

Schwerbehindertenausweis ………………25, 27, 60

Schwimmbäder ………………………………………63

Sehbehinderte ……10, 19, 20, 27, 28, 59, 66, 80

Selbsthilfegruppen …… 14, 41, 76, 77, 78, 79, 80

Seniorenbeirat …………………………………14, 15

Servicestellen …………………………………20, 21

Sozial- und Behindertenorganisationen……………71

Sozialwohnungen ……………………………………43

Statistik ………………………………………………10

Steuerliche Erleichterungen ………………………25

V

Vertrauensperson …………………………20, 56, 57

W

Weiterbildung ………………14, 20, 49, 50, 53, 64

Wohlfahrtsverbände …………………………………74

Wohnberatung ………………………………………42

Wohngeld ………………………………28, 42, 43, 70

Wohnungsbaugesellschaften ………………………43

Z

Zusatzurlaub ……………………………………60, 61

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