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Reformen zur Berufsorientierung auf Bundes- und Landesebeneim Zeitraum 2004–2015
Chance Ausbildung
Rudolf Schröder unter Mitarbeit von Rebecca Stabbert, Beate Faulborn, Insa Gerjets, Jonas Grüner, Jonas Witthoeft
Autoren
Prof. Dr. Rudolf Schröder
Institut für Ökonomische Bildung an der Universität Oldenburg
unter Mitarbeit von
Rebecca Stabbert M. A.
Dipl.-Ök. Beate Faulborn
Insa Gerjets
Jonas Grüner
Jonas Witthoeft
Reformen zur Berufsorientierung auf Bundes- und Landesebeneim Zeitraum 2004–2015
4
Inhalt
Inhalt
Vorwort 6
1 Einleitung 8
2 Initiativen und Maßnahmen mit bundesweiter Relevanz 11
2.1 Selbstverpflichtungen der Wirtschaft und Politik 11
2.2 Förderprogramme des BMBF 11
2.3 Bundesagentur für Arbeit 13
2.4 Netzwerk Berufswahl-SIEGEL 14
3 Initiativen und Reformen in den Bundesländern 16
4 Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufs orientierung (BO) in den Bundesländern 18
4.1 Sekundarstufe I (je eine Schulform pro Bundesland) 18
4.2 Gymnasium und gymnasiale Oberstufe 24
5 Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen 30
5.1 Zusammenfassung der Ergebnisse 30
5.2 Thesen zur Weiterentwicklung der Berufsorientierung 32
5
Inhalt
6 Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene 40
6.1 Baden-Württemberg 40
6.2 Bayern 42
6.3 Berlin 44
6.4 Brandenburg 46
6.5 Bremen 48
6.6 Hamburg 50
6.7 Hessen 52
6.8 Mecklenburg-Vorpommern 54
6.9 Niedersachsen 56
6.10 Nordrhein-Westfalen 58
6.11 Rheinland-Pfalz 60
6.12 Saarland 62
6.13 Sachsen 64
6.14 Sachsen-Anhalt 66
6.15 Schleswig-Holstein 68
6.16 Thüringen 70
7 Anhang 2: Abkürzungsverzeichnis 71
8 Anhang 3: Quellenverzeichnis 72
Summary 90
Impressum 91
6
Vorwort
Vorwort
Der Ruf nach mehr schulischer Berufsorientierung ist alles andere als neu. Auf der einen Seite for-
dern sowohl Bildungspolitiker als auch Wirtschaftsvertreter seit Jahren eine bessere Orientierung
junger Menschen beim Übergang in das Berufsleben. Auf der anderen Seite zeigt ein Blick in die
Schulpraxis eine wachsende und bunte Vielfalt an berufsorientierenden Maßnahmen. Ob Girls’
Day, Praktika, Schülerfirma oder Schnuppertage – es mangelt offenbar nicht an Konzepten und
Projekten. Gibt es nun zu viel oder zu wenig Berufsorientierung an deutschen Schulen? Stringente
Vorbereitung oder heilloses Durcheinander? Diese Fragen können selbst Fachleute häufig nur mit
anekdotischer Evidenz beantworten. Die Frage, wo wir in Deutschland in Sachen Berufsorientie-
rung tatsächlich stehen, ist nicht leicht zu beantworten.
Aus diesem Grund hat die Bertelsmann Stiftung das vorliegende Gutachten in Auftrag gegeben.
Die Autoren haben mit viel Mühe und Sorgfalt die zahllosen in den Ländern existierenden Pro-
gramme, Projekte und Initiativen zur schulischen Berufsorientierung erfasst und systematisiert.
Herausgekommen ist dabei eine nach unserem Kenntnisstand bislang einmalige Synopse über die
berufsorientierenden Aktivitäten auf Bundes- und Länderebene. Darüber hinaus leiten die Auto-
ren mit kritischem Blick Handlungsempfehlungen für die zukünftige Gestaltung schulischer Be-
rufsorientierung ab. Denn: Das Problem in Deutschland ist nicht, dass es an guten Konzepten fehlt,
sondern wie unterschiedlich Schulen mit dem Thema umgehen und wie wenig koordiniert sich die
zahlreichen beteiligten Akteure verhalten.
In der Bertelsmann Stiftung hat das Thema Berufsorientierung eine lange Tradition: So entstand
auf ihre Initiative bereits 1999 in Ostwestfalen die erste Region, in der ein Siegel an Schulen mit
vorbildlicher Berufsorientierung vergeben wurde. Im Jahr 2004 hatte das Konzept bereits so viele
Nachahmer gefunden, dass die Stiftung das bundesweite Netzwerk Berufswahl-SIEGEL gründete.
Im Jahr 2008 schließlich erfolgte die Übergabe des Netzwerks an die Bundesarbeitsgemeinschaft
SCHULEWIRTSCHAFT (heute Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT), die seitdem bundesweit und mit
großem Erfolg für die weitere Verbreitung sorgt. Auch der Leitfaden Berufsorientierung, den die
Bertelsmann Stiftung gemeinsam mit dem Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT und der MTO Psycho-
logische Forschung und Beratung GmbH herausgibt, kann schon auf eine lange Geschichte zu-
rückblicken: Die erste Auflage erschien im Jahre 2009. In diesem Jahr ist die sechste, völlig neu
überarbeitete Auflage erschienen, die erstmals auch das Thema Inklusion beinhaltet.
7
Vorwort
Wir danken Professor Dr. Rudolf Schröder und seinem Team für die umfangreichen Recherchen
und die konstruktive Zusammenarbeit.
Clemens Wieland Naemi Härle
Senior Project Manager Project Manager
Bertelsmann Stiftung Bertelsmann Stiftung
8
1 Einleitung
Die Situation auf dem deutschen Ausbildungsmarkt war von der Jahrtausendwende bis 2008 ins-
besondere von unversorgt gebliebenen Jugendlichen geprägt. Seitdem hat sich die Situation deut-
lich geändert; mittlerweile beherrschen der sich anbahnende Fachkräftemangel und unbesetzte
Ausbildungsplätze die Schlagzeilen. Damit einher gehen Diskussionen, wie beispielsweise die
duale Berufsausbildung gegenüber dem Studium gestärkt werden kann und wie Übergänge in
das sogenannte Übergangssystem zugunsten eines direkten Eintritts in die Berufsausbildung ver-
mieden werden können. Auch ist in den letzten Jahren die Durchlässigkeit zwischen der beruf-
lichen und akademischen Bildung deutlich gestärkt worden. Neben den deutlich verbesserten
Übergangsperspektiven führt die zunehmende Zahl an Anschlussalternativen, insbesondere für
Schülerinnen und Schüler mit einer Studienberechtigung, zu einer Komplexitätssteigerung der zu
treffenden Entscheidung. Gleichwohl bereitet der Übergang in das Berufsleben Jugendlichen mit
einem niedrigen Schulabschluss (insbesondere in Verbindung mit einem Migrationshintergrund)
Probleme.1 Der Handlungsdruck zeigt sich auch an der Vertragslösungsquote in der dualen Aus-
bildung von 25,3 % im Jahr 2013, wobei zu relativieren ist, dass die Ausbildung im Anschluss in
einem anderen Ausbildungsbetrieb fortgeführt werden kann.2 In den Bachelorstudiengängen liegt
die generelle Studienabbrecherquote bei 28 %; bei den Ingenieursstudiengängen an Universitäten
sogar bei 48 %.3 Seitens der Betroffenen wird unter anderem angeführt, dass der Leistungsumfang
des Studiums nicht realistisch eingeschätzt wurde und die Anforderungen der Prüfungen zu Be-
ginn des Studiums nicht ausreichend erfüllt werden konnten. Als weitere Gründe wurden die be-
rufliche Neuorientierung und fehlende Studienmotivation genannt,4 also Gründe, die zumindest
indirekt im Zusammenhang mit einer unpassenden Studienwahl stehen. Der Anteil von jungen
Frauen mit einer allgemeinen Hochschulreife hat sich massiv erhöht und lag 2014 bei 54,4 %,
während 45,6 % der männlichen Schulabsolventen einen entsprechenden Abschluss vorweisen
konnten.5 Zugleich ist zu konstatieren, dass junge Frauen bei der Wahl des Studiengangs weniger
Wert auf die Arbeitsmarktperspektiven legen.6
Angesichts der exemplarisch angerissenen Herausforderungen haben in den letzten Jahren die Bun-
desländer die Berufsorientierung massiv ausgebaut. Zu den Reformen auf Landesebene kommen
zahlreiche Initiativen auf der Bundesebene, die die Erlasslage der Bundesländer beeinflusst haben.
Unter dem Begriff Berufsorientierung (BO) wird hier auch die Studienorientierung subsummiert,
um eine begriffliche Verwirrung aufgrund der unterschiedlichen Verwendung dieser Begriffe in
den Erlassen u. Ä. zu vermeiden. Hinzu kommt, dass auch die Wahl eines Studienganges – wenn-
gleich im nachfolgenden Schritt – mit dem beruflichen Übergang und dem Übergang in den Ar-
beitsmarkt einhergeht.
Mit dieser Studie wird das Ziel verfolgt, die vielfältigen Reformen der letzten zehn Jahre in kom-
primierter Form darzustellen und zu analysieren. Hierbei werden mehrere Eingrenzungen vorge-
nommen:
Einleitung
9
• Im Mittelpunkt stehen die allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I sowie die all-
gemeinbildenden Gymnasien inklusive der gymnasialen Oberstufe. Die ebenfalls sehr viel-
fältigen Reformen im berufsbildenden Bereich, insbesondere die Bildungsgänge des Über-
gangssystems und in der Schnittstelle zu den allgemeinbildenden Schulen, werden insofern
berücksichtigt, als sie die unmittelbare Berufsorientierung in den allgemeinbildenden Schu-
len tangieren.
• Die Studie konzentriert sich auf die unmittelbaren berufsorientierenden Reformen. Die spe-
ziellen Programme zur Unterstützung von Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen im be-
ruflichen Übergang werden insoweit berücksichtigt, als sie mit den berufsorientierenden Re-
formen vermengt sind.
• Hinsichtlich der unterrichtlichen Verankerung wird insbesondere berücksichtigt, ob es ein
Ankerfach (das zentral für die Berufsorientierung verantwortlich ist) gibt und/oder ob die Be-
rufsorientierung als fächerübergreifende Aufgabe definiert ist. Zugleich wird analysiert, wel-
che Fächer besonders gefordert sind, ohne aber eine detaillierte Inhaltsanalyse der berufsori-
entierenden Themen vorzunehmen.
Vor dem Hintergrund des Kulturförderalismus ist einerseits zu analysieren, inwieweit die Bundes-
länder unterschiedliche Wege gehen. Zugleich ist zu prüfen, welche Gemeinsamkeiten festgestellt
werden können, insbesondere bei der Adaption von bundesweiten Reformen und Programmen
auf Landesebene. Im zweiten Kapitel wird deshalb zunächst die bundes- und landesübergreifende
Ebene beleuchtet. Im dritten Kapitel wird analysiert, wie die Bundesländer bei der Reform der Be-
rufsorientierung, die nicht selten mit einer Neugestaltung der Schulformen im Bereich der Sekun-
darstufe I einhergeht, vorgegangen sind. Eine ausführliche chronologische Darstellung der Refor-
men in allen Bundesländern ist im Anhang (Kapitel 6) hinterlegt. Zur komprimierten Darstellung
der Reformen auf Landesebene wird die tabellarische Form gewählt. In den tabellarischen Über-
sichten zu den Bundesländern werden zentrale Reformvorhaben chronologisch aufgelistet. Die
vergleichende Darstellung der Reformen geht mit der Herausforderung einher, dass die Regelun-
gen nur bedingt einheitliche inhaltliche Schwerpunkte setzen und unterschiedlich konkret for-
muliert sind. Deshalb konzentriert sich die tabellarische Darstellung auf die folgenden Aspekte:
• Neue/Geänderte Maßnahmen zur Berufsorientierung
• Schulinterne Umsetzung der Maßnahmen
• (Schulische) Kooperation und Netzwerke
Um die Konsequenzen der Reformen zu verdeutlichen, wird im vierten Kapitel die aktuelle Erlass-
lage der Bundesländer analysiert. Vor dem Hintergrund der inhaltlichen Eingrenzung dieser Stu-
die werden hierbei die folgenden Schwerpunkte gesetzt:
Einleitung
10
• Form und Einbindung eines Portfolioinstruments (z. B. Berufswahlpass)
• Umsetzung des Girls’ Day bzw. Boys’ Day
• Gütesiegel zur gelungenen Berufsorientierung
• Auswahl und Durchführungsweise von Potenzialanalysen bzw. Kompetenzanalysen (insbe-
sondere handlungsorientierte Verfahren mit Beobachtungsaufgaben)
• Gestaltung der Praxiskontakte
• Beiträge des Fachunterrichts
• Schulorganisatorische Umsetzung
• Koordinationseinrichtungen (auf regionaler und Landesebene)
Die tabellarische Gegenüberstellung hat zum einen die Schulform Gymnasium inklusive der gym-
nasialen Oberstufe zum Gegenstand. Zum anderen wurde aufgrund der vielfältigen Schulformen
in der Sekundarstufe I nach Möglichkeit pro Bundesland eine integrative Schulform ausgewählt,
bei deren Einrichtung oder Reform die Berufsorientierung einen wichtigen Stellenwert einnimmt.
Im fünften Kapitel erfolgt eine kritische Würdigung der Reformen und der aktuellen Erlasslage.
Hierbei wird den Fragen nachgegangen, welchen Einfluss die Reformen der Bundesebene auf die
Landesebene genommen haben sowie welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten sich identifi-
zieren lassen. Darauf basierend werden in Thesenform wichtige Ansatzpunkte zur Weiterentwick-
lung einer systematischen Berufsorientierung vorgestellt.
Diese Studie wurde auf der Basis des Desktop-Research durchgeführt und teilweise durch telefoni-
sche Befragungen in Kultusministerien, Landesinstituten und anderen Behörden ergänzt. An die-
ser Stelle sei den Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen aus den Einrichtungen für ihre
Unterstützung gedankt.
Einleitung
11
2 Initiativen und Maßnahmen mit bundesweiter Relevanz
2.1 Selbstverpflichtungen der Wirtschaft und Politik
Im Jahr 2004 wurde vor dem Hintergrund der angespannten Situation auf dem Ausbildungsmarkt
der „Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“ (oftmals als „Aus-
bildungspakt“ bezeichnet) geschlossen.7 Hierbei handelte es sich um eine Selbstverpflichtung der
Spitzenverbände der Wirtschaft, der Bundesagentur für Arbeit und der Bundesregierung mit dem
Ziel, möglichst allen ausbildungswilligen und -fähigen Jugendlichen eine Berufsausbildung oder
eine Qualifizierungsmaßnahme anzubieten.
Zugleich wurde großer Wert auf die Entwicklung der Ausbildungsreife der jungen Menschen ge-
legt; die Entwicklung entsprechender Kriterien erfolgte durch eine Expertenkommission.8 Als ein
weiteres Resultat wurde die sogenannte Einstiegsqualifizierung (EQ) entwickelt, um die Jugendli-
chen auf eine Berufsausbildung vorzubereiten.9
Der Ausbildungspakt wurde 200710 und 201011 verlängert und 2014 von der „Allianz für Aus- und
Weiterbildung“ abgelöst. Die Allianz trägt der geänderten Situation auf dem Ausbildungsmarkt
Rechnung und verfolgt insbesondere die Ziele, die Attraktivität der Berufsausbildung zu steigern
und die Berufsorientierung zu verbessern, sodass ausbildungsinteressierte Jugendliche frühest-
möglich einen Berufsabschluss erwerben können. Außerdem soll die regionale Passung des Fach-
kräfteangebots und -bedarfs verbessert werden.12
Der auf Bundesebene geschlossene Ausbildungspakt bzw. die Allianz für Aus- und Weiterbildung
wird durch entsprechende Selbstverpflichtungen in zahlreichen Bundesländern flankiert, was
auch die Erlasslage auf Landesebene mitgeprägt hat.
2.2 Förderprogramme des BMBF
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt die Berufsausbildung
durch eine Vielzahl von Programmen, mit deren Betreuung oftmals das Bundesinstitut für Berufs-
bildung (BIBB) beauftragt ist.
Im Rahmen des Programms „Schule – Wirtschaft/Arbeitsleben“ wurden von 1999 bis 2007 in
46 Mo dell projekten neue Formen der Berufsorientierung erprobt, um u. a. die Entwicklung eines
beruflichen Selbstkonzepts zu fördern.13
Seit 2005 haben u. a. die drei nachfolgenden Förderprogramme bundesweite Relevanz erlangt:
Initiativen und Maßnahmen mit bundesweiter Relevanz
12
• Im Rahmen der „Initiative Bildungsketten“ werden junge Menschen durch verschiedene Maß-
nahmen (z. B. Berufsorientierungsprogramm, Berufseinstiegsbegleitung) vom Start der Berufs-
orientierung bis hin zum Ausbildungsabschluss unterstützt.14
• Das Programm „Perspektive Berufsabschluss“ hatte zwei Förderlinien. Einerseits ging es um
den Aufbau eines „Regionalen Übergangsmanagements“, um die regionale Koordinierung der
unterschiedlichen Partner in der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu befördern. Die zweite
Linie hatte zum Ziel, den Anteil von jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss durch eine
„Abschlussorientierte modulare Nachqualifizierung“ zu senken.15
• Durch das Förderprogramm JOBSTARTER soll die duale Berufsausbildung durch Strukturver-
besserungen gestärkt werden. Die Unterprogramme fokussieren dabei u. a. regionale Koor-
dinationseinrichtungen zur Unterstützung von klein- und mittelständischen Unternehmen,
Entwicklung von Ausbildungsbausteinen, jungen Menschen mit Migrationshintergrund oder
Studienabbrecher(innen).16
Im Jahr 2001 wurde erstmalig der Girls’ Day durchgeführt, damit Mädchen einen Tag lang Män-
nerberufe kennenlernen können.17 Das Pedant Boys’ Day wurde 2010 eingeführt.18 Im Jahr 2008
wurde der Nationale Pakt für Frauen in MINT-Berufen „Komm, mach MINT“ geschlossen, um
junge Frauen für naturwissenschaftlich-technische Studiengänge zur interessieren.19 Das BMBF
übernimmt gemeinsam mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) maßgeblich die Finanzierung der Koordination der Initiativen Girls’ Day, Boys’ Day und
„Komm, mach MINT“ auf Bundesebene.20
Zahlreiche BMBF-Programme werden von freien Trägern in Schulen oder Unternehmen durchge-
führt. Im Rahmen der Programme wurden aber auch konzeptionelle Hilfen entwickelt, die die Er-
lasslage auf Landesebene beeinflussen:
• In dem 2007 abgeschlossenen Programm „Kompetenzen fördern – Berufliche Qualifizierung
für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf“ (BQF-Programm) wurde das Ziel verfolgt, die
Benachteiligtenförderung zu einem integralen Bestandteil des Systems der berufli
chen Bildung und Berufsorientierung weiterzuentwickeln.21
• Im Rahmen der „Perspektive Berufsabschluss“ wurden seit 2007 in Deutschland der Modell
versuch „Regionales Übergangsmanagement“ durchgeführt. Da sich im Zuge der Refor-
men zur Berufsorientierung die Zahl der involvierten Akteure deutlich erhöht hat, wurden in
55 Regionen Strukturen der regionalen Vernetzung und Koordination erprobt.22 Hierbei stan-
den die Weiterführung der „regionalen Ansätze bzw. Strategien unter Einbindung der relevan-
ten regionalen Akteure […] und zukunftsweisende Perspektiven zur Verbesserung des Über-
gangsmanagements zwischen Schule und Beruf“23 im Fokus.
Initiativen und Maßnahmen mit bundesweiter Relevanz
13
• Durch den Einsatz von Potenzialanalysen sollen sich die Jugendlichen ihrer Interessen und Po-
tenziale bewusst werden. Zugleich stellen sie ein Instrument zur individuellen Unterstützung
der Jugendlichen dar. Potenzialanalysen beruhen insbesondere auf handlungsorientierten Auf-
gaben und werden i. d. R. in der Jahrgangsstufe 7 oder 8, also zu Beginn der Berufsorientie-
rung, eingesetzt. In dem Bildungsketten-Programm wurden im Jahr 2010 Qualitätsstandards
für Potenzialanalysen formuliert.24 In den 2015 aktualisierten Standards werden die hand-
lungsorientierten Übungen, die nach den Kriterien einer systematischen Beobachtung durch-
geführt werden, weiter ausgebaut.25
• Im Rahmen des Programms „Schule – Wirtschaft/Arbeitsleben“ entstand ab 2002 der Berufs
wahlpass in dem Verbundprojekt „Flexibilisierungsbausteine und Berufswahlpass“ mehrerer
Bundesländer. Seit 2005 wird der Berufswahlpass von der Bundesarbeitsgemeinschaft Berufs-
wahlpass fortgeführt.26
Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt betrifft die Abstimmung zwischen der Bundes- und Landes-
ebene. Das BMBF hat 2010 eine Bund-Länder-Begleitgruppe ins Leben gerufen, die seit 2014 vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geleitet wird. In der Arbeitsgruppe sind das
BMBF, das BMAS, die Kultusministerien der 16 Bundesländer, die Wirtschafts- und Arbeitsminis-
terkonferenz sowie die Bundesagentur für Arbeit (BA) vertreten.27
Zur Unterstützung des Bildungsketten-Programms hat das Bundesinstitut für Berufsbildung das
Internetportal qualiboXX entwickelt. „qualiboXX ist ein soziales Netzwerk für alle Fachkräfte und Ak-
teure, die sich im Bereich des Übergangs von der Schule in den Beruf engagieren.“ 28 Zudem wurde
das Sonderprogramm „Berufseinstiegsbegleitung Bildungsketten“ eingerichtet, in dem Potenzi-
alanalysen oder berufsorientierende Maßnahmen an Schulen ab der siebten oder achten Jahr-
gangsstufe angeboten werden.29 Außerdem unterstützen Berufseinstiegsbegleiter gezielt Jugend-
liche mit erhöhtem Förderbedarf ab der Vorabgangsklasse bis hin zum ersten Ausbildungsjahr.
Eine aktuelle Übersicht der Förderprogramme auf Bundes- und Länderebene enthält der Datenre-
port zum Berufsbildungsbericht 2015 (auch als separate Publikation verfügbar).30
2.3 Bundesagentur für Arbeit
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung hat in Deutschland eine über einhun-
dertjährige Tradition, beginnend mit der Gründung des „Deutschen Ausschusses für Berufsbe-
ratung“ im Jahr 1913.31 Durch die Aufgabe des Beratungsmonopols im Jahr 1998 hat die Bun-
desagentur für Arbeit an Bedeutung in der Berufsorientierung verloren, ist aber nach wie vor ein
zentraler Kooperationspartner der Schulen. „Der quantitativ größte Teil der Regelangebote, bezogen
auf die Teilnahme von jungen Menschen an Maßnahmen, liegt in der Zuständigkeit der BA.“ 32 Etwa
Initiativen und Maßnahmen mit bundesweiter Relevanz
14
20 % der Förderprogramme sind dem Handlungsfeld Berufsorientierung gewidmet. Weitere Hand-
lungsfelder sind Ausbildung, Berufsvorbereitung, Nachqualifizierung und Übergänge.
Die aktuell gültigen Grundlagen zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung wurden
in der 2004 erneuerten Rahmenvereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz und der
Bundesagentur für Arbeit festgelegt.33 Die Aufgaben der Berufsberatung sind in § 30 SGB III fest-
gelegt, § 33 SGB III definiert die Berufsorientierung als Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit.
§ 48 SGB III regelt die sogenannten erweiterten, vertieften Berufsorientierungsmaßnahmen, d. h.
die Möglichkeit zur 50%igen Finanzierung von Maßnahmen zur Unterstützung der Berufsorien-
tierung und Berufswahlvorbereitung. Um die Abstimmung solcher Maßnahmen, die zumeist von
freien Trägern durchgeführt werden, mit denen der Berufsberatung besser abzustimmen, hat die
Bundesagentur für Arbeit 2010 das Handbuch „Vertiefte Berufsorientierung“ für die eigenen
Führungs- und Beratungskräfte herausgegeben.34 Außerdem hat die Bundesagentur im Jahr 2011
zusammen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT die Checklisten zur ge
lungenen Berufsorientierung für die Schulen der Sekundarstufe I und II35 sowie den Leitfa-
den zur Elternarbeit36 entwickelt, um den Schulen und der Berufsberatung Instrumente zur ab-
gestimmten Ausgestaltung des Berufs- und Studienorientierungskonzepts an die Hand zu geben.
Zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Berufsberatung, Jugendhilfe und Grundsicherung im
Bereich U 25 hat die Bundesagentur für Arbeit 2010 das „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“
gestartet,37 das zuerst in Hamburg erprobt wurde. „Zielsetzung ist, die über die Träger verteilten Res-
sourcen für die Arbeit mit Jugendlichen über die Brücke der Kooperation sinnvoll miteinander zu ver-
knüpfen und für die Jugendlichen wirksam werden zu lassen.“ 38 Ein Kernelement ist die Jugendbe-
rufsagentur, die derzeit auch in Berlin und Bremen eingeführt wird. Zugleich gibt es bundesweite
Bestrebungen, um das Konzept der Jugendberufsagentur regionalspezifisch in den Flächenlän-
dern zu adaptieren.
Anzumerken ist, dass die Bundesagentur für Arbeit in den letzten Jahres ihr mediales Angebot
zur Berufsorientierung massiv ausgebaut hat; beispielhaft sei auf die Portale BERUFENET, planet-
beruf.de, BERUFE.TV oder abi.de verwiesen.
2.4 Netzwerk Berufswahl-SIEGEL
Das Berufswahl-SIEGEL entstand im Jahr 2000 im Regionalnetzwerk Ostwestfalen-Lippe und
wurde in weiteren Regionen übernommen. Die Bertelsmann Stiftung hat ab 2004 die Vernetzung
der Regionen zu einem bundesweiten „Netzwerk Berufswahl-SIEGEL“ vorangetrieben. Die Träger-
schaft und Koordination des bundesweiten Netzwerkes wurde 2010 von der Bundesarbeitsgemein-
schaft SCHULEWIRTSCHAFT übernommen.39
Initiativen und Maßnahmen mit bundesweiter Relevanz
15
Schulen haben außerdem die Möglichkeit, ihr Berufs- und Studienorientierungskonzept offiziell
begutachten zu lassen. Die Anforderungen an die Siegelvergabe werden von regionalen Zertifizie-
rungskonsortien definiert, in denen Akteure aus Schule, Bildungsverwaltung und Wirtschaft zu-
sammenarbeiten. Grundsätzliche bundesweit geltende Qualitätskriterien sind:
„1. Kooperation: SIEGEL-Schulen verfügen über ein Netzwerk, in dem sie gemeinsam mit Unternehmen,
Institutionen, Bildungsträgern und Eltern gute Berufs- und Studienorientierung umsetzen.
2. Praxis: Die Schülerinnen und Schüler an SIEGEL-Schulen haben betriebliche Abläufe schon lange
vor Berufsstart erlebt – durch Praktika, Betriebserkundungen und Schülerprojekte.
3. Querschnittsthema: Berufsorientierung ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtkonzepts der
Schule.
4. Entwicklung: Eine SIEGEL-Schule handelt nachhaltig: Sie überprüft regelmäßig den Erfolg ihrer
Berufsorientierungsaktivitäten und entwickelt sich kontinuierlich weiter.
5. Ausrichtung: An SIEGEL-Schulen ist die Berufsorientierung selbstverständlicher Bestandteil des
Unterrichts. Dabei werden Kenntnisse über Wirtschaft, Arbeit und Beruf vermittelt.“40
Interessierte Schulen können auf der Basis einer Kriterienliste ihr Berufs- und Studienorientie-
rungskonzept zur Begutachtung einreichen. Ein Siegel wird für i. d. R. vier Jahre vergeben; eine
Verlängerung setzt eine Rezertifizierung voraus.
Die Teilnahme der Schulen ist freiwillig, wird aber in den Bundesländern unterstützt. Teilweise er-
folgt auch eine Anrechnung der Zertifizierung auf entsprechende Aspekte der Vorgaben zur Schul-
qualität (z. B. in Niedersachsen).
Initiativen und Maßnahmen mit bundesweiter Relevanz
16
3 Initiativen und Reformen in den Bundesländern
Im Anhang 1 (Kapitel 6) werden die Reformen aller Bundesländer chronologisch dargestellt. Insbe-
sondere mit Blick auf die Sekundarstufe I ist festzustellen, dass die bundesweiten Maßnahmen in
unterschiedlicher Ausprägung auch auf Landesebene ihren Niederschlag gefunden haben.
• Im Rahmen der erneuerten Rahmenvereinbarungen zwischen den Regionaldirektionen der
Bundesagentur für Arbeit und den für die Bildung zuständigen Ministerien wurde die Zusam-
menarbeit zwischen den Schulen und der Berufsberatung ausgebaut. Die Intensivierung der
Zusammenarbeit hat insbesondere die Nutzung der Unterstützungsmöglichkeiten der Bundes-
agentur für Arbeit sowie die Abstimmung zwischen Schule und Berufsberatung zum Gegen-
stand.
• In allen Bundesländern wurden Gütesiegel für gelungene Berufsorientierung eingeführt, um
die sich die Schulen bewerben können.
• Der Ausbildungspakt auf Bundesebene ist in der Mehrzahl der Bundesländer durch Pakte zwi-
schen der Landesregierung, den Wirtschaftsakteuren sowie der Regionaldirektion konkreti-
siert worden. Im Rahmen der Landespakte wurden wesentliche Leitlinien für die weiteren Re-
formen auf Landesebene entwickelt. Außerdem wurden die Grundlagen für die Ausweitung
von Praxiskontakten, die die Mitwirkung der Unternehmen voraussetzen, gelegt.
• Die Dokumentation des Berufsorientierungsprozesses, insbesondere die Verwendung des
Berufswahlpasses, ist in allen Bundesländern eingeführt worden. Eine hohe Durchdringung
haben auch der Girls’ Day bzw. Boys’ Day bzw. ähnlich gelagerte Maßnahmen einer geschlech-
tersensiblen Berufsorientierung erlangt. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede hinsichtlich
der verbindlichen bzw. freiwilligen Umsetzung in den Schulen.
• Der Modellversuch Regionales Übergangsmanagement hat die Einrichtung von Koordinations-
einrichtungen auf regionaler und/oder Landesebene in den Bundesländern befördert. Die re-
gionale Koordinierung wurde landesweit in Nordrhein-Westfalen im Rahmen der Landesiniti-
ative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ weitergeführt; Hessen hat „OloV – Optimierung der
lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule-Beruf“ eingeführt. Aber auch andere Bundes-
länder haben aufwendige Koordinationsinstrumente und -einrichtungen etabliert.
• Das 2010 von der Bundesagentur für Arbeit gestartete „Arbeitsbündnis Jugend und Beruf“ hat
insbesondere die Einrichtung von Jugendberufsagenturen zum Gegenstand. Die Jugendberufs-
agenturen wurden bislang in den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen eingeführt. An-
dere Bundesländer prüfen derzeit die Möglichkeit zur regionalspezifischen Adaption der Ju-
gendberufsagenturen.
Initiativen und Reformen in den Bundesländern
17
• Das Bildungsketten-Programm hat die Einführung von Potenzialanalysen in den Bundeslän-
dern erheblich befördert. In der Mehrzahl der Bundesländer sind entsprechende Verfahren
verpflichtend in den Schulformen der Sekundarstufe I durchzuführen.
In allen Bundesländern lassen sich umfangreiche Reformen zur Berufsorientierung in
der Sekundar stufe I feststellen, die darauf hinweisen, dass die Berufsorientierung als ein
relevanter Bildungs auftrag der Schulen anerkannt ist. Dies zeigt sich auch daran, dass die
Intensivierung der Berufsorientierung in der Mehrzahl der Bundesländer mit einer Reform der
Schulformen in der Sekundarstufe I einhergeht.
Insbesondere im Vergleich zu den anderen allgemeinbildenden Schulformen fällt auf, dass die Be-
rufsorientierung in den Gymnasien deutlich seltener reformiert und die Reformen weniger um-
fänglich ausgefallen sind. So haben in der Regel die verpflichtenden Praxiskontakte – auch unter
Einbeziehung der gymnasialen Oberstufe – einen geringeren Umfang. Der Einsatz von Potenzial-
analysen ist nur in vier Bundesländern vorgeschrieben. Nur in Ausnahmefällen wie in Nordrhein-
Westfalen wird die Berufsorientierung in der Sekundarstufe I des Gymnasiums weitgehend gleich
gestaltet wie in den anderen allgemeinbildenden Schulformen. Insbesondere in der Hauptschule,
die in zahlreichen Bundesländern in anderen Schulformen aufgegangen ist, ist die Berufsorientie-
rung eine Aufgabe mit jahrzehntelanger Tradition – insbesondere aufgrund der Einführung des
Fachs Arbeitslehre in den 1970er-Jahren.41 Umfangreiche, seit Jahrzehnten gewachsene Struktu-
ren zur Berufsorientierung lassen sich in den meisten Bundesländern an Gymnasien kaum finden.
Eine Ausnahme stellt Baden-Württemberg dar, wo bereits im Jahr 1994 das Programm BOGY (Be-
rufs- und Studienorientierung am Gymnasium) eingeführt wurde.
Schließlich ist anzumerken, dass mehrere Bundesländer, u. a. Berlin und Niedersachsen, in den
nächsten Jahren die Berufsorientierung (umfasst auch die Studienorientierung) in der Schulform
Gymnasium deutlich erweitern werden.
Initiativen und Reformen in den Bundesländern
18
4 Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufs orientierung (BO) in den Bundesländern
Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufs orientierung (BO) in den Bundesländern
18
4.1 Sekundarstufe I (je eine Schulform pro Bundesland)Bundesland Individuelle
Dokumentation Gütesiegel für gelungene Berufsorientierung
(Handlungsorientierte)Potenzialanalyse
Girls’ Day/ Boys’ Day
Beiträge des Fachunterrichts Praxiskontakte Koordinationseinrichtungen auf regionaler Ebene und Landes-ebene
Schulorganisatorische Umsetzung Bundesland
Baden-Württemberg:Werkrealschule
• Berufswahlpass ist verbindlich
• Berufswahl-SIEGEL Baden-Württem-berg
• Schulen führen ver-pflichtend in Jgs. 7 oder 8 Profil AC durch
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• Wahlpflichtfächer in Jgs. 8 und 10 mit Bezug zur BO
• Fächer „Kompetenztraining“ (Jgs. 7) und „Berufsorientierende Bildung“ (Jgs. 10)
• Weitere Fächer sind einzubinden
• Arbeitsplatzerkundungen in Jgs. 5 und 6• Insg.mind.20Praxistage(z. B.Blockpraktika,
Erkundungen) in Jgs. 7 bis 10• Erweiterte Praktika möglich (1 Tag pro Woche) fürSuS,dieamEndevonJgs.10denHauptschul-abschluss anstreben
• Erfolgt insb. über Landesinstitut für Schulentwicklung
• Bildung von Tandems Schule-Berufsberatung
• Gemeinsame Entwicklung der Konzepte zur Berufs- und Studienorientierung
Baden-Württemberg:Werkrealschule
Bayern: Mittelschule (MS)
• Berufswahlpass verpflichtend ab Jgs. 7
• Berufswahl-SIEGEL kommt ab 2016 zum Einsatz
• Initiative Gütesiegel Bildungsregion
• Im Rahmen der Berufs-einstiegsbegleitung nach § 49 SGB III
• Zukunftstag ist freiwilliges Angebot
• Leitfach Arbeit-Wirtschaft- Technik ab Jgs. 5
• Berufsorientierende Zweige Technik,WirtschaftundSozialesab Jgs. 7
• Berufs- und Praxisorientierung als curriculare Kernelemente
• Orientierungspraktikum in Jgs. 7• Verpflichtendes 2-wöchiges Betriebs praktikum
in Jgs. 8• Freiwillige Betriebspraktika in Jgs. 9 und 10• Praxisklassen: freiwillige Teilnahme von SuS
mit Lern- und Leistungsrückständen im 9. Schulbesuchsjahr
• Berufsorientierungsklassen in Jgs. 9 (MS & BBS) für schulschwache SuS (50 %derUnterrichtszeitsindPraktika)
• Erfolgt insb. über das bayrische Staatsministerium für Bildung und Kultus,WissenschaftundKunst
• Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT
• Qualifizierung von Lehrkräften an Mittelschulen zu SCHULEWIRTSCHAFT-Expert(inn)en
• Zusammenarbeit von Lehrkräften aus MS und BBS in BO-Klassen
• Praxisklassen werden inhaltlich frei nach dem Bedarf der SuS gestaltet
Bayern: Mittelschule (MS)
Berlin:Integrierte Gesamtschule
• Berufswahlpass ist verbindlich
• Berufswahl-SIEGEL für exzellente beruf-liche Orientierung
• Vertiefte Eignungsfest-stellung ist ein frei wähl barer Baustein der BO
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• DasUnterrichtsfachWirtschaft, Arbeit,Technik(WAT)ander Integrierten Sekundarschule ist das Leitfach für das duale Lernen (maßgeblich durch Praktika und andere Praxiskontakte gekenn-zeichnet)
• Mind.1UnterrichtsstundeinWAT in Jgs. 9 zur Vor- und Nach-bereitung des Praktikums
• Praxiskontakte werden ab Jgs. 7 angeboten – 1 Betriebspraktikum (ab Jgs. 8) ist verpflichtend durchzuführen
– Weitere Praktika sind freiwillig• Duales Lernen an verschiedenen möglichen Lernorten(z. B.schulischenoderbetrieblichenWerkstätten,Schülerfirmen)istinderISSabJgs.7verbindlich,imGymnasiumfakultativ
• Jährlich ist in der ISS eines von verschiedenen AngebotenauchzurBOanzubieten:z. B.Be-triebserkundungen(abJgs.7),Werkstattarbeitund Spiel das Leben
• Erfolgtinsb.überPSW–Partner,Schule,Wirtschaft
• Jugendberufsagenturen
• Benennung von BO-Koordinator(inn)en Berlin:Integrierte
Gesamtschule
Brandenburg:Oberschule (OS)
• Berufswahlpass verbindlich ab Jgs. 7
• Gütesiegel „Schu-len mit hervor-ragender Berufs-orientierung“,Teildes Netzwerkes Berufswahl-SIEGEL
Keine Informationen verfügbar
• Zukunftstag ist freiwilliges Angebot
• BO ist Querschnittsaufgabe aller Fächer
• Bezugsfach Wirtschaft-Arbeit-Technik ab Jgs. 7
• Praxislernen ab Jgs. 7 möglich
• Praxiskontakte ab Jgs. 5 (Betriebserkun dungen)• Verpflichtendes 2- bis 3-wöchiges Betriebs-
praktikum in Jgs. 9 • Freiwilliges Betriebspraktikum auf Beschluss der
Schulkonferenz in Jgs. 10 möglich (nur OS und GS)
• Netzwerk Zukunft. Schule und WirtschaftfürBrandenburge. V.
• Landesinstitut für Schule und Medien
• BO ist schulische Gesamtaufgabe• Schule entwickelt BO-Konzept
Brandenburg:Oberschule (OS)
Bremen:Oberschule (OS)
• Berufswahlpass verbindlich ab Jgs. 7
• Bremer Qualitäts-siegel „Schule mit vorbildlicher Be-rufsorientierung“,Teil des Netz werkes Berufswahl-SIEGEL
• Potenzialanalyse ist von der Schule in Jgs. 7 bis 10 verbindlich durchzu-führen
• Kein verpflichtendes Ver fahren vorgegeben
• Bremer-Stärken-Check als ein speziell für Bremen entwickeltes Konzept
• Girls’ Day und Boys’ Day sind verpflichtende Angebote
• BO ist fächerübergreifende Quer-schnittsaufgabe der allgemein-bildenden Schulen ab Jgs. 5
• Wirtschaft-Arbeit-Technik als praxisorientiertes Fach für Durch-führung von Praxismodulen
• 1 mehrwöchiges Praktikum innerhalb der Jgs. 7 bis 10 ist Pflicht
• Zusätzlich können weitere Praxismodule angebotenwerden,z. B.:
– ein weiteres mehrwöchiges Praktikum – PraxistageinderJgs.9und10,diei. d. R.an1 Tag in der Woche in einem Betrieb oder den Werkstätten der BBS stattfinden
– WerkstattphaseinderJgs.8und9,diesichüber1Schuljahrerstrecktundaus4i. d. R.10-wöchi-genBlöckenbesteht,dieineinerWerkstattderBBS oder eines Trägers stattfindet
– Werkstatttage in überbetrieblichen Berufs- bildungsstätten in mind. 3 Berufsfeldern über einen Zeitraum von 2 Wochen oder 80 Std. pro SuS
• Erfolgt insb. über das Landesinsti-tut für Schule Bremen (LIS)
• Jugendberufsagentur (ab 2015/16)
• Ein Schulleitungsmitglied ist verantwortlich für die BO
• Schule entwickelt BO-Konzept und macht esaufderHomepageöffentlich
• Jährlich mit Kooperations partnern ausgewertet
• Jahrgangsleitung verantwortlich für die Umsetzungderjahrgangsbezogenen Maßnahmen
Bremen:Oberschule (OS)
1919
4.1 Sekundarstufe I (je eine Schulform pro Bundesland)Bundesland Individuelle
Dokumentation Gütesiegel für gelungene Berufsorientierung
(Handlungsorientierte)Potenzialanalyse
Girls’ Day/ Boys’ Day
Beiträge des Fachunterrichts Praxiskontakte Koordinationseinrichtungen auf regionaler Ebene und Landes-ebene
Schulorganisatorische Umsetzung Bundesland
Baden-Württemberg:Werkrealschule
• Berufswahlpass ist verbindlich
• Berufswahl-SIEGEL Baden-Württem-berg
• Schulen führen ver-pflichtend in Jgs. 7 oder 8 Profil AC durch
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• Wahlpflichtfächer in Jgs. 8 und 10 mit Bezug zur BO
• Fächer „Kompetenztraining“ (Jgs. 7) und „Berufsorientierende Bildung“ (Jgs. 10)
• Weitere Fächer sind einzubinden
• Arbeitsplatzerkundungen in Jgs. 5 und 6• Insg.mind.20Praxistage(z. B.Blockpraktika,
Erkundungen) in Jgs. 7 bis 10• Erweiterte Praktika möglich (1 Tag pro Woche) fürSuS,dieamEndevonJgs.10denHauptschul-abschluss anstreben
• Erfolgt insb. über Landesinstitut für Schulentwicklung
• Bildung von Tandems Schule-Berufsberatung
• Gemeinsame Entwicklung der Konzepte zur Berufs- und Studienorientierung
Baden-Württemberg:Werkrealschule
Bayern: Mittelschule (MS)
• Berufswahlpass verpflichtend ab Jgs. 7
• Berufswahl-SIEGEL kommt ab 2016 zum Einsatz
• Initiative Gütesiegel Bildungsregion
• Im Rahmen der Berufs-einstiegsbegleitung nach § 49 SGB III
• Zukunftstag ist freiwilliges Angebot
• Leitfach Arbeit-Wirtschaft- Technik ab Jgs. 5
• Berufsorientierende Zweige Technik,WirtschaftundSozialesab Jgs. 7
• Berufs- und Praxisorientierung als curriculare Kernelemente
• Orientierungspraktikum in Jgs. 7• Verpflichtendes 2-wöchiges Betriebs praktikum
in Jgs. 8• Freiwillige Betriebspraktika in Jgs. 9 und 10• Praxisklassen: freiwillige Teilnahme von SuS
mit Lern- und Leistungsrückständen im 9. Schulbesuchsjahr
• Berufsorientierungsklassen in Jgs. 9 (MS & BBS) für schulschwache SuS (50 %derUnterrichtszeitsindPraktika)
• Erfolgt insb. über das bayrische Staatsministerium für Bildung und Kultus,WissenschaftundKunst
• Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT
• Qualifizierung von Lehrkräften an Mittelschulen zu SCHULEWIRTSCHAFT-Expert(inn)en
• Zusammenarbeit von Lehrkräften aus MS und BBS in BO-Klassen
• Praxisklassen werden inhaltlich frei nach dem Bedarf der SuS gestaltet
Bayern: Mittelschule (MS)
Berlin:Integrierte Gesamtschule
• Berufswahlpass ist verbindlich
• Berufswahl-SIEGEL für exzellente beruf-liche Orientierung
• Vertiefte Eignungsfest-stellung ist ein frei wähl barer Baustein der BO
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• DasUnterrichtsfachWirtschaft, Arbeit,Technik(WAT)ander Integrierten Sekundarschule ist das Leitfach für das duale Lernen (maßgeblich durch Praktika und andere Praxiskontakte gekenn-zeichnet)
• Mind.1UnterrichtsstundeinWAT in Jgs. 9 zur Vor- und Nach-bereitung des Praktikums
• Praxiskontakte werden ab Jgs. 7 angeboten – 1 Betriebspraktikum (ab Jgs. 8) ist verpflichtend durchzuführen
– Weitere Praktika sind freiwillig• Duales Lernen an verschiedenen möglichen Lernorten(z. B.schulischenoderbetrieblichenWerkstätten,Schülerfirmen)istinderISSabJgs.7verbindlich,imGymnasiumfakultativ
• Jährlich ist in der ISS eines von verschiedenen AngebotenauchzurBOanzubieten:z. B.Be-triebserkundungen(abJgs.7),Werkstattarbeitund Spiel das Leben
• Erfolgtinsb.überPSW–Partner,Schule,Wirtschaft
• Jugendberufsagenturen
• Benennung von BO-Koordinator(inn)en Berlin:Integrierte
Gesamtschule
Brandenburg:Oberschule (OS)
• Berufswahlpass verbindlich ab Jgs. 7
• Gütesiegel „Schu-len mit hervor-ragender Berufs-orientierung“,Teildes Netzwerkes Berufswahl-SIEGEL
Keine Informationen verfügbar
• Zukunftstag ist freiwilliges Angebot
• BO ist Querschnittsaufgabe aller Fächer
• Bezugsfach Wirtschaft-Arbeit-Technik ab Jgs. 7
• Praxislernen ab Jgs. 7 möglich
• Praxiskontakte ab Jgs. 5 (Betriebserkun dungen)• Verpflichtendes 2- bis 3-wöchiges Betriebs-
praktikum in Jgs. 9 • Freiwilliges Betriebspraktikum auf Beschluss der
Schulkonferenz in Jgs. 10 möglich (nur OS und GS)
• Netzwerk Zukunft. Schule und WirtschaftfürBrandenburge. V.
• Landesinstitut für Schule und Medien
• BO ist schulische Gesamtaufgabe• Schule entwickelt BO-Konzept
Brandenburg:Oberschule (OS)
Bremen:Oberschule (OS)
• Berufswahlpass verbindlich ab Jgs. 7
• Bremer Qualitäts-siegel „Schule mit vorbildlicher Be-rufsorientierung“,Teil des Netz werkes Berufswahl-SIEGEL
• Potenzialanalyse ist von der Schule in Jgs. 7 bis 10 verbindlich durchzu-führen
• Kein verpflichtendes Ver fahren vorgegeben
• Bremer-Stärken-Check als ein speziell für Bremen entwickeltes Konzept
• Girls’ Day und Boys’ Day sind verpflichtende Angebote
• BO ist fächerübergreifende Quer-schnittsaufgabe der allgemein-bildenden Schulen ab Jgs. 5
• Wirtschaft-Arbeit-Technik als praxisorientiertes Fach für Durch-führung von Praxismodulen
• 1 mehrwöchiges Praktikum innerhalb der Jgs. 7 bis 10 ist Pflicht
• Zusätzlich können weitere Praxismodule angebotenwerden,z. B.:
– ein weiteres mehrwöchiges Praktikum – PraxistageinderJgs.9und10,diei. d. R.an1 Tag in der Woche in einem Betrieb oder den Werkstätten der BBS stattfinden
– WerkstattphaseinderJgs.8und9,diesichüber1Schuljahrerstrecktundaus4i. d. R.10-wöchi-genBlöckenbesteht,dieineinerWerkstattderBBS oder eines Trägers stattfindet
– Werkstatttage in überbetrieblichen Berufs- bildungsstätten in mind. 3 Berufsfeldern über einen Zeitraum von 2 Wochen oder 80 Std. pro SuS
• Erfolgt insb. über das Landesinsti-tut für Schule Bremen (LIS)
• Jugendberufsagentur (ab 2015/16)
• Ein Schulleitungsmitglied ist verantwortlich für die BO
• Schule entwickelt BO-Konzept und macht esaufderHomepageöffentlich
• Jährlich mit Kooperations partnern ausgewertet
• Jahrgangsleitung verantwortlich für die Umsetzungderjahrgangsbezogenen Maßnahmen
Bremen:Oberschule (OS)
Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufs orientierung (BO) in den Bundesländern
20
Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufs orientierung (BO) in den Bundesländern
20
Bundesland Individuelle Dokumentation
Gütesiegel für gelungene Berufsorientierung
(Handlungsorientierte)Potenzialanalyse
Girls’ Day/ Boys’ Day
Beiträge des Fachunterrichts Praxiskontakte Koordinationseinrichtungen auf regionaler Ebene und Landes-ebene
Schulorganisatorische Umsetzung Bundesland
Hamburg:Stadtteilschule
• Berufswegeplan verbindlich ab Jgs. 7
• Qualitätssiegel Schule mit vorbild-licher Berufsorien-tierung
• Durchführung in Jgs. 8 oder 9
• Schuleentscheidet, welches Verfahren sie einsetzt
• Durchführung durch externe Einrichtungen
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• BO ist fächerübergreifende Aufgabe
• Vorgaben zu BO-Themen im UnterrichtabJgs.8
• Die Vorgaben des „Lernbereichs Arbeit und Beruf“ können in verschie denen Fächern (inkl. Schülerfirmen) umgesetzt wer-den und beinhalten auch Praxis-kontakte
• PraxiskontaktesindmitUnterrichtzu verbinden
• SuS absolvieren zwei Betriebspraktika von je 15 UnterrichtstageninJgs.9
• Schuleentscheidet,obDurchführungder Praktika in Block- oder Langform erfolgt
• Vor- und Nachbereitung der Praktika erfolgt im Lernbereich „Arbeit und Beruf“
• Weitere Praxiskontakte sind möglich
• Regionale Bildungskonferenzen• Koordinierungsausschuss zur
Zusammen arbeit von Schule und Berufsberatung
• Jugendberufsagenturen
• Schule erstellt BO-Konzept• Schule erstellt Übergangsstatistik
(wird an Schulaufsicht übergeben)• Schule erstellt Ergebnisbericht (wird
Öffent lichkeit vorgestellt)• Schulleitung benennt BO-Beauftragte(n)• Schulleitung benennt für jede SuS 1 schul-
interne(n) Ansprechpartnerin/-partner• Berufsberatung und Schule benennen
jeweils namentlich feste Ansprech-partner(innen)
• Einbeziehung der Berufsberatung und BBS in schulische Konzeptentwicklung
Hamburg:Stadtteilschule
Hessen:Integrierte Gesamtschule
• Verpflichtende Dokumentation im Berufswahlpass ab Jgs. 7
• Gütesiegel Berufs- und Studienorien-tierungHessen
• Ab 2017 nehmen alle SuSinHessenmitBil-dungsgangHaupt-oderRealschule in der 7. Jgs. an einer Kompetenz-analyse (KomPo7) teil
• Girls’ Day und Boys’ Day sind frei-willige Angebote
• BO als schulische Gesamtaufgabe• Betriebspraktikum einschließlich
Vor- und Nachbereitung ist fester Bestandteil im Fach Arbeitslehre
• Wahlpflicht der Praxistage (kontinuierliches Praktikum in Betrieben) in Jgs. 7 bis 10
• Ausbildungs-undBerufsmessen,Betriebserkun-dungen,BlockpraktikaoderauchbetrieblicheLerntage gelten als selbstverständliche Bestand-teile der BO
• 1 Betriebspraktikum soll im Rahmen des Fachs Arbeitslehre (ab Jgs. 7) durchgeführt werden
• Alle 28 hessischen Regionen haben Regionale Koordinator(inn)en benannt
• DerHessischeLandesausschussfür Berufsbildung ist für die Steu-erung der OloV-Strategie auf Lan-desebene verantwortlich
• An allen Schulen mit den Bildungs-gängenHaupt-undRealschulesindSchulkoordinator(inn)en zum Thema BO benannt
Hessen:Integrierte
Gesamtschule
Mecklenburg- Vorpommern:Regelschule
• Berufswahlpass verbindlich ab Jgs. 7
• Berufswahl-SIEGEL Mecklenburg- Vorpommern
• Kompetenzfeststel-lungsverfahren sind von der Schule in Jgs. 7 bis 10 durchzuführen
• Potenzialanalyse sollte in Jgs. 7 durchgeführt werden
• Girls’ Day und JungsTag MV sind empfohlene An-gebote
• BO erfolgt fachübergreifend und fächerverbindend
• Arbeit-Wirtschaft-Technik/ Informatik ist Ankerfach
• Praxiskontakte ab Jgs. 5 (Betriebs- und Arbeitsplatzbesichtigungen)
• PraxislernenabJgs.7(z. B.Betriebs-undBerufs-erkundungen,Schnuppertagein Betrieben,Expert(inn)enimUnterricht)
• 25TagePraktikumabJgs.8verpflichtend, verteiltaufmind.zweiJgs.,wobeimind. 5 Arbeitstage im Block durchzuführen sind
• Bewerbungstraining in den Vorabgangsklassen in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
• Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFTMecklen-burg-Vorpommern
• Jede Schule entwickelt eigenes BO-Konzept
• BO unterliegt gemeinsamer Verantwortung des Lehrerkollegiums und in partnerschaft-licherZusammenarbeitu. a.mitdenErzie-hungsberechtigten und den Fachkräften für die Schulsozialarbeit
• Jede weiterführende Schule benennt 1 Kontaktlehrkraft für BO
• BO ist Bestandteil der Schulprogramm- arbeit und der Qualitätsentwicklung
Mecklenburg- Vorpommern:
Regelschule
Niedersachsen:Oberschule (die Vorgaben sind weitgehend kom-patibel zur Haupt-schule [berufsprak-tischer Zweig] und Realschule [Profil-zweig])
• Verbindlicher Einsatz eines Dokumentations-instruments
• Es gibt 4 Siegel-programme,diedem Netzwerk Berufswahl-SIEGEL angehören
• Potenzialanalysen sind an der Schule von Lehr-kräften in Jgs. 7 oder 8 durchzuführen
• Kein verpflichtendes Verfahren,aberdasLand fördert durch Lehrerfort bildungen und Schullizenzen die Potenzial analyse Profil AC
• Zukunftstag ist freiwilliges Angebot
• BO ist schulische Gesamtaufgabe• Kein Ankerfach• Thematische Anknüpfungspunkte
zu arbeitsmarktrelevanten Themen und Praxiskontakten liefert insb. das Fach Wirtschaft (ab Jgs. 7)
• 4 Wahlfächer im Profilzweig: Wirtschaft,Technik,Gesundheit-Soziales,Fremdsprachen(Profil- fächer arbeiten implizit auf wich-tige Berufsfelder hin; Kerncurricula enthaltenHinweisezurBO)
• Praxistage verpflichtend ab Jgs. 8 • Mind. 60 Praxistage im berufspraktischen Zweig (ähnlichwieinHS)
• Mind. 30 Tage im Profilzweig (ähnlich wie in RS) • SuS beider Zweige werden zumeist integrativ in
einer Klasse unterrichtet• Praxistage können von Schulen frei ausgestaltet werden,möglicheMaßnahmen:Schülerbetriebs-praktika,Erkundungen,UnterrichtinKooperationmitBBSen,berufspraktischeProjekte,praxiso-rientierte Lernphasen innerhalb des Fachunter-richts und andere Lernangebote
• Auf Landkreisebene: Leitstellen Regionen des Lernens (sind an jeweils einer BBS angesiedelt)
• Auf Landesebene: Koordinierungs-stelle Berufsorientierung (im Kultusministerium angesie-delt)
• BO ist schulische Gesamtaufgabe• Schulen entwickeln verbindlich
BO-Konzept
Niedersachsen:Oberschule
(die Vorgaben sind weitgehend kom-patibel zur Haupt-
schule [berufsprak-tischer Zweig] und Realschule [Profil-
zweig])
Nordrhein-Westfalen:Sekundarschule
• Berufswahlpass NRW empfohlen – Portfolio instrument verbindlich ab Jgs. 8
• Berufswahl-SIEGEL NRW
• 1-tägiges Verfahren von Trägern durchgeführt
• In der Jgs. 8 verbindlich• KeinStandardverfahren,
aber möglichst regional einheitlich
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• BO ist fächerübergreifende und fächerverbindende Aufgabe ab Jgs. 5
• Ab Jgs. 8 systematische Einbin-dung der Standardelemente
• Erfahrungen der Berufsfeld-erkundungen/Praktika werden indenUnterrichteingebunden
• Kurzzeitpraktika/Schnupperpraktika ab Jgs. 7 möglich
• Berufsfelderkundungen ab Jgs. 8 in Betrieben möglich(mind.3Berufsfelder,aktiveTeilnahmeder SuS durch Üben und Ausprobieren)
• Verpflichtendes 2- bis 3-wöchiges Betriebs- praktikum in Jgs. 9 oder 10
• Freiwilliges zusätzliches 2- bis 3-wöchiges Betriebs praktikum möglich
• Freiwillige berufsorientierende Praxiskurse oder Langzeitpraktika (1 Tag/Woche) für SuS mit besonderen Schwierigkeiten beim Übergang in den Beruf möglich
• Kommunale Koordinierungsstellen• Regionale Bildungszentren• Beirat Schule und Beruf
• BO ist schulische Gesamtaufgabe – schulinternes fächerübergreifendes BO-Curriculum
• SuS erstellen zum Sek.-I-Abschluss eine Anschlussvereinbarung mit Schule
• Schule benennt StuBO-Koordinator(in)• Berufsorientierungsbüro in Schule• Schulleitung ist für BO verantwortlich• Jahresplanung wird mit Berufsberatung
abgestimmt• Zusammenarbeit von Schule und BBS ist
Pflicht
Nordrhein-Westfalen:Sekundarschule
21
Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufs orientierung (BO) in den Bundesländern
21
Bundesland Individuelle Dokumentation
Gütesiegel für gelungene Berufsorientierung
(Handlungsorientierte)Potenzialanalyse
Girls’ Day/ Boys’ Day
Beiträge des Fachunterrichts Praxiskontakte Koordinationseinrichtungen auf regionaler Ebene und Landes-ebene
Schulorganisatorische Umsetzung Bundesland
Hamburg:Stadtteilschule
• Berufswegeplan verbindlich ab Jgs. 7
• Qualitätssiegel Schule mit vorbild-licher Berufsorien-tierung
• Durchführung in Jgs. 8 oder 9
• Schuleentscheidet, welches Verfahren sie einsetzt
• Durchführung durch externe Einrichtungen
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• BO ist fächerübergreifende Aufgabe
• Vorgaben zu BO-Themen im UnterrichtabJgs.8
• Die Vorgaben des „Lernbereichs Arbeit und Beruf“ können in verschie denen Fächern (inkl. Schülerfirmen) umgesetzt wer-den und beinhalten auch Praxis-kontakte
• PraxiskontaktesindmitUnterrichtzu verbinden
• SuS absolvieren zwei Betriebspraktika von je 15 UnterrichtstageninJgs.9
• Schuleentscheidet,obDurchführungder Praktika in Block- oder Langform erfolgt
• Vor- und Nachbereitung der Praktika erfolgt im Lernbereich „Arbeit und Beruf“
• Weitere Praxiskontakte sind möglich
• Regionale Bildungskonferenzen• Koordinierungsausschuss zur
Zusammen arbeit von Schule und Berufsberatung
• Jugendberufsagenturen
• Schule erstellt BO-Konzept• Schule erstellt Übergangsstatistik
(wird an Schulaufsicht übergeben)• Schule erstellt Ergebnisbericht (wird
Öffent lichkeit vorgestellt)• Schulleitung benennt BO-Beauftragte(n)• Schulleitung benennt für jede SuS 1 schul-
interne(n) Ansprechpartnerin/-partner• Berufsberatung und Schule benennen
jeweils namentlich feste Ansprech-partner(innen)
• Einbeziehung der Berufsberatung und BBS in schulische Konzeptentwicklung
Hamburg:Stadtteilschule
Hessen:Integrierte Gesamtschule
• Verpflichtende Dokumentation im Berufswahlpass ab Jgs. 7
• Gütesiegel Berufs- und Studienorien-tierungHessen
• Ab 2017 nehmen alle SuSinHessenmitBil-dungsgangHaupt-oderRealschule in der 7. Jgs. an einer Kompetenz-analyse (KomPo7) teil
• Girls’ Day und Boys’ Day sind frei-willige Angebote
• BO als schulische Gesamtaufgabe• Betriebspraktikum einschließlich
Vor- und Nachbereitung ist fester Bestandteil im Fach Arbeitslehre
• Wahlpflicht der Praxistage (kontinuierliches Praktikum in Betrieben) in Jgs. 7 bis 10
• Ausbildungs-undBerufsmessen,Betriebserkun-dungen,BlockpraktikaoderauchbetrieblicheLerntage gelten als selbstverständliche Bestand-teile der BO
• 1 Betriebspraktikum soll im Rahmen des Fachs Arbeitslehre (ab Jgs. 7) durchgeführt werden
• Alle 28 hessischen Regionen haben Regionale Koordinator(inn)en benannt
• DerHessischeLandesausschussfür Berufsbildung ist für die Steu-erung der OloV-Strategie auf Lan-desebene verantwortlich
• An allen Schulen mit den Bildungs-gängenHaupt-undRealschulesindSchulkoordinator(inn)en zum Thema BO benannt
Hessen:Integrierte
Gesamtschule
Mecklenburg- Vorpommern:Regelschule
• Berufswahlpass verbindlich ab Jgs. 7
• Berufswahl-SIEGEL Mecklenburg- Vorpommern
• Kompetenzfeststel-lungsverfahren sind von der Schule in Jgs. 7 bis 10 durchzuführen
• Potenzialanalyse sollte in Jgs. 7 durchgeführt werden
• Girls’ Day und JungsTag MV sind empfohlene An-gebote
• BO erfolgt fachübergreifend und fächerverbindend
• Arbeit-Wirtschaft-Technik/ Informatik ist Ankerfach
• Praxiskontakte ab Jgs. 5 (Betriebs- und Arbeitsplatzbesichtigungen)
• PraxislernenabJgs.7(z. B.Betriebs-undBerufs-erkundungen,Schnuppertagein Betrieben,Expert(inn)enimUnterricht)
• 25TagePraktikumabJgs.8verpflichtend, verteiltaufmind.zweiJgs.,wobeimind. 5 Arbeitstage im Block durchzuführen sind
• Bewerbungstraining in den Vorabgangsklassen in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern
• Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFTMecklen-burg-Vorpommern
• Jede Schule entwickelt eigenes BO-Konzept
• BO unterliegt gemeinsamer Verantwortung des Lehrerkollegiums und in partnerschaft-licherZusammenarbeitu. a.mitdenErzie-hungsberechtigten und den Fachkräften für die Schulsozialarbeit
• Jede weiterführende Schule benennt 1 Kontaktlehrkraft für BO
• BO ist Bestandteil der Schulprogramm- arbeit und der Qualitätsentwicklung
Mecklenburg- Vorpommern:
Regelschule
Niedersachsen:Oberschule (die Vorgaben sind weitgehend kom-patibel zur Haupt-schule [berufsprak-tischer Zweig] und Realschule [Profil-zweig])
• Verbindlicher Einsatz eines Dokumentations-instruments
• Es gibt 4 Siegel-programme,diedem Netzwerk Berufswahl-SIEGEL angehören
• Potenzialanalysen sind an der Schule von Lehr-kräften in Jgs. 7 oder 8 durchzuführen
• Kein verpflichtendes Verfahren,aberdasLand fördert durch Lehrerfort bildungen und Schullizenzen die Potenzial analyse Profil AC
• Zukunftstag ist freiwilliges Angebot
• BO ist schulische Gesamtaufgabe• Kein Ankerfach• Thematische Anknüpfungspunkte
zu arbeitsmarktrelevanten Themen und Praxiskontakten liefert insb. das Fach Wirtschaft (ab Jgs. 7)
• 4 Wahlfächer im Profilzweig: Wirtschaft,Technik,Gesundheit-Soziales,Fremdsprachen(Profil- fächer arbeiten implizit auf wich-tige Berufsfelder hin; Kerncurricula enthaltenHinweisezurBO)
• Praxistage verpflichtend ab Jgs. 8 • Mind. 60 Praxistage im berufspraktischen Zweig (ähnlichwieinHS)
• Mind. 30 Tage im Profilzweig (ähnlich wie in RS) • SuS beider Zweige werden zumeist integrativ in
einer Klasse unterrichtet• Praxistage können von Schulen frei ausgestaltet werden,möglicheMaßnahmen:Schülerbetriebs-praktika,Erkundungen,UnterrichtinKooperationmitBBSen,berufspraktischeProjekte,praxiso-rientierte Lernphasen innerhalb des Fachunter-richts und andere Lernangebote
• Auf Landkreisebene: Leitstellen Regionen des Lernens (sind an jeweils einer BBS angesiedelt)
• Auf Landesebene: Koordinierungs-stelle Berufsorientierung (im Kultusministerium angesie-delt)
• BO ist schulische Gesamtaufgabe• Schulen entwickeln verbindlich
BO-Konzept
Niedersachsen:Oberschule
(die Vorgaben sind weitgehend kom-patibel zur Haupt-
schule [berufsprak-tischer Zweig] und Realschule [Profil-
zweig])
Nordrhein-Westfalen:Sekundarschule
• Berufswahlpass NRW empfohlen – Portfolio instrument verbindlich ab Jgs. 8
• Berufswahl-SIEGEL NRW
• 1-tägiges Verfahren von Trägern durchgeführt
• In der Jgs. 8 verbindlich• KeinStandardverfahren,
aber möglichst regional einheitlich
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• BO ist fächerübergreifende und fächerverbindende Aufgabe ab Jgs. 5
• Ab Jgs. 8 systematische Einbin-dung der Standardelemente
• Erfahrungen der Berufsfeld-erkundungen/Praktika werden indenUnterrichteingebunden
• Kurzzeitpraktika/Schnupperpraktika ab Jgs. 7 möglich
• Berufsfelderkundungen ab Jgs. 8 in Betrieben möglich(mind.3Berufsfelder,aktiveTeilnahmeder SuS durch Üben und Ausprobieren)
• Verpflichtendes 2- bis 3-wöchiges Betriebs- praktikum in Jgs. 9 oder 10
• Freiwilliges zusätzliches 2- bis 3-wöchiges Betriebs praktikum möglich
• Freiwillige berufsorientierende Praxiskurse oder Langzeitpraktika (1 Tag/Woche) für SuS mit besonderen Schwierigkeiten beim Übergang in den Beruf möglich
• Kommunale Koordinierungsstellen• Regionale Bildungszentren• Beirat Schule und Beruf
• BO ist schulische Gesamtaufgabe – schulinternes fächerübergreifendes BO-Curriculum
• SuS erstellen zum Sek.-I-Abschluss eine Anschlussvereinbarung mit Schule
• Schule benennt StuBO-Koordinator(in)• Berufsorientierungsbüro in Schule• Schulleitung ist für BO verantwortlich• Jahresplanung wird mit Berufsberatung
abgestimmt• Zusammenarbeit von Schule und BBS ist
Pflicht
Nordrhein-Westfalen:Sekundarschule
22
Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufs orientierung (BO) in den Bundesländern
22
Bundesland Individuelle Dokumentation
Gütesiegel für gelungene Berufsorientierung
(Handlungsorientierte)Potenzialanalyse
Girls’ Day/ Boys’ Day
Beiträge des Fachunterrichts Praxiskontakte Koordinationseinrichtungen auf regionaler Ebene und Landes-ebene
Schulorganisatorische Umsetzung Bundesland
Rheinland-Pfalz:Realschule plus
• Verpflichtende Nut-zung des Berufs-wahlpasses, spätestens ab Jgs. 8
• Berufswahl-SIEGEL Keine Informationen verfügbar
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Ange-bote
• BO ist fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip
• Arbeitslehre ist Leitfach für das Praktikum
• Verbindlicher Praxistag für SuS (Jgs. 8 oder 9): 1 Tag in der Woche im Betrieb (Dauer: max. 1 Jahr)
• 2- bis 3-wöchige Schülerpraktika ab Jgs. 8
• Erfolgt insb. durch die Service-stelle Berufsorientierung am Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz
• Schulleitung benennt BO-verantwortliche Lehrkraft
• An allen Realschulen Plus steht ein(e) BO-Koordinator(in) zur Verfügung
• Schulleitung benennt Praktikumsleitung zur Koordination aller notwendigen Maßnahmen
Rheinland-Pfalz:Realschule plus
Saarland:Erweiterte Real-schule (ERS) (wird 2017/18 komplett ersetzt durch die Ge-meinschaftsschule)
• Der ProfilPASS soll als Leitfaden in der BO ab Jgs. 7 einge-setzt werden
• Das Berufswahl-SIEGEL wird zeitnah eingeführt
• Freiwillig wählbar • Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Ange-bote
• BO als schulische Gesamtaufgabe• UmsetzungdesCurriculumsin
10 verschiedenen Modulen nach dem Programm zur BO „Zukunft konkret“
• Reformklassen/Reformklassen Plus bieten starken Praxisbezug für leistungsschwache SuS
• Verpflichtendes Betriebspraktikum ab Jgs. 8
• ALWIS e. V. • Die Schulen müssen 1 Ansprechpartnerin/-partner zum Thema BO benennen
Saarland:Erweiterte Real-
schule (ERS) (wird 2017/18 komplett
ersetzt durch die Ge-meinschaftsschule)
Sachsen: Oberschule (OS)
• Berufswahlpass empfohlen – frei-willig ab Jgs. 8
• „Mein Ordner Leben und Arbeit“ für SuS mit Förder-schwerpunkt geis-tige Entwicklung
• Qualitätssiegel für Berufs- und Studien orientierung
• Landeseinheitliches Verfahren Profil AC von Praxisberatern/-berate-rinnen durchgeführt
• In der 7. Jgs. verbindlich
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Ange-bote
• Leitfach: Wirtschaft/Technik/ Haushalt/Soziales(WTH)
• Praxiskontakte ab Jgs. 7• Verpflichtendes 2-wöchiges Betriebspraktikum in Jgs.8,9oder10
• Landesservicestelle Schule-Wirtschaft (LSW)
• Regionale Koordinierungsstellen Berufs- und Studienorientierung (RKO)
• Sächsische Bildungsagentur (SBA)• Landesarbeitsstelle Schule-
Jugendhilfe Sachsen (LSJ)
• Schulleiter beauftragt 1 Lehrerkraft als Praktikumsleiter(in)
• BO ist schulische Gesamtaufgabe• Schule erstellt BO-Konzept • Praxisberater(innen) an Schulen
Sachsen: Oberschule (OS)
Sachsen-Anhalt:Sekundarschule
• Berufswahlpass verbindlich ab Jgs. 7
• Berufswahl-SIEGEL • Optionales Modul im Rahmen des BRAFO-Projekts (wird von Trä-ger durchgeführt)
• Girls’ Day und Boys’ Day sind verpflichtende Angebote
• BO ist fächerübergreifende und fächerverbindende Aufgabe
• Leitfach: Wirtschaft • WeitereBeiträgeinsb.inTechnik,
Geschichte und Deutsch
• PraxiskontakteabJgs.5möglich,insb.im Projekt „Produktives Lernen“
• Verpflichtendes Betriebspraktikum in Jgs. 8 und 9 vonmind.20Tagen,davonmind.5TagealsBlock
• Schulekannentscheiden,obinJgs.10das Praktikum um 5 Tage erweitert wird
• Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (Arbeitsgruppe Schule-Wirtschaft)
• Das Landesschulamt beauftragt vor Schuljahresbeginn Lehrkräfte mit der Koordination der Schüler(innen)betriebs-praktika (Praktikumskoordinator(inn)en)
Sachsen-Anhalt:Sekundarschule
Schleswig-Holstein:Gemeinschaftsschule
• Berufswahlpass oder auch anderes geeignetes Port-folio-Instrument ist verbindlich zu nutzen
• Vorgespräche zur zeitnahen Einfüh-rung des Berufs-wahl-SIEGELs
• Potenzialanalyse/Kom-petenzfeststellungsver-fahren wird empfohlen (externe Partner führen diese aus)
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• BO ist fächerübergreifende Aufgabe
• Besonders gefordert ist das Fach Wirtschaft/Politik
• Erste Praxiskontakte ab Jgs. 5• Verstärkte Praxiskontakte ab Jgs. 8 (SchulkonferenzentscheidetüberUmsetzung)
• Verpflichtendes Betriebspraktikum; Schulen entscheidenüberAusgestaltung,Dauerund Jahrgangsstufen
• Verpflichtendes Wirtschaftspraktikum im Fach Wirtschaft/Politik
• Optionale Module für Coaching und Potenzial-analyse für lernschwächere SuS (werden von Trägern durchgeführt)
• Landespartnerschaft Schule-Wirtschaft
• SchulleitunggewährleistetdieUmsetzungder schulischen BO
• Schule entwickelt BO-Konzept• Jede Schule benennt durch die Schul-
leitung 1 BO-Beauftragte(n)• Schulleitung erarbeitet Aufgabenprofil der/
des BO-Beauftragten• Austausch und Zusammenarbeit mit BBS
Schleswig-Holstein:Gemeinschaftsschule
Thüringen:Regelschule
• Thüringer Berufswahlpass (TBWP) verbindlich ab Jgs. 7
• Qualitäts siegel „Berufswahlfreund-licheSchule“,Teildes Netzwerkes Berufswahl-SIEGEL
• Verschiedene praxisbe-zogene Testverfahren – auch Assessment Cen-ter ab Jgs. 7 im Rahmen des Programms Berufs-start Plus (bis Juli 2015)
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• BO ist Querschnittsaufgabe • BO ist in aktuellen Fachlehr-plänenverankert(z. B.inWirt-schaft-Recht-Technik,Sozialkunde,Deutsch und Fremdsprachen)
• Betriebsbesichtigungen und -erkundungen als grundlegende Maßnahmen in Jgs. 7/8
• Verpflichtendes Betriebspraktikum in Jgs. 8/9• Praxisklassen in Jgs. 7 und 8 für besonders
praxisbezogen zu fördernde SuS
• Thüringer Institut für Lehrerfort-bildung,LehrplanentwicklungundMedien (ThILLM)
• Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFTThüringen
• Beratungslehrkräfte und die BO-Koordina-tor(inn)en an der jeweiligen Schule über-nehmen Koordinierung des BO-Prozesses
• Einbeziehung der BBS bei BO ist empfohlen
Thüringen:Regelschule
23
Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufs orientierung (BO) in den Bundesländern
23
Bundesland Individuelle Dokumentation
Gütesiegel für gelungene Berufsorientierung
(Handlungsorientierte)Potenzialanalyse
Girls’ Day/ Boys’ Day
Beiträge des Fachunterrichts Praxiskontakte Koordinationseinrichtungen auf regionaler Ebene und Landes-ebene
Schulorganisatorische Umsetzung Bundesland
Rheinland-Pfalz:Realschule plus
• Verpflichtende Nut-zung des Berufs-wahlpasses, spätestens ab Jgs. 8
• Berufswahl-SIEGEL Keine Informationen verfügbar
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Ange-bote
• BO ist fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip
• Arbeitslehre ist Leitfach für das Praktikum
• Verbindlicher Praxistag für SuS (Jgs. 8 oder 9): 1 Tag in der Woche im Betrieb (Dauer: max. 1 Jahr)
• 2- bis 3-wöchige Schülerpraktika ab Jgs. 8
• Erfolgt insb. durch die Service-stelle Berufsorientierung am Pädagogischen Landesinstitut Rheinland-Pfalz
• Schulleitung benennt BO-verantwortliche Lehrkraft
• An allen Realschulen Plus steht ein(e) BO-Koordinator(in) zur Verfügung
• Schulleitung benennt Praktikumsleitung zur Koordination aller notwendigen Maßnahmen
Rheinland-Pfalz:Realschule plus
Saarland:Erweiterte Real-schule (ERS) (wird 2017/18 komplett ersetzt durch die Ge-meinschaftsschule)
• Der ProfilPASS soll als Leitfaden in der BO ab Jgs. 7 einge-setzt werden
• Das Berufswahl-SIEGEL wird zeitnah eingeführt
• Freiwillig wählbar • Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Ange-bote
• BO als schulische Gesamtaufgabe• UmsetzungdesCurriculumsin
10 verschiedenen Modulen nach dem Programm zur BO „Zukunft konkret“
• Reformklassen/Reformklassen Plus bieten starken Praxisbezug für leistungsschwache SuS
• Verpflichtendes Betriebspraktikum ab Jgs. 8
• ALWIS e. V. • Die Schulen müssen 1 Ansprechpartnerin/-partner zum Thema BO benennen
Saarland:Erweiterte Real-
schule (ERS) (wird 2017/18 komplett
ersetzt durch die Ge-meinschaftsschule)
Sachsen: Oberschule (OS)
• Berufswahlpass empfohlen – frei-willig ab Jgs. 8
• „Mein Ordner Leben und Arbeit“ für SuS mit Förder-schwerpunkt geis-tige Entwicklung
• Qualitätssiegel für Berufs- und Studien orientierung
• Landeseinheitliches Verfahren Profil AC von Praxisberatern/-berate-rinnen durchgeführt
• In der 7. Jgs. verbindlich
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Ange-bote
• Leitfach: Wirtschaft/Technik/ Haushalt/Soziales(WTH)
• Praxiskontakte ab Jgs. 7• Verpflichtendes 2-wöchiges Betriebspraktikum in Jgs.8,9oder10
• Landesservicestelle Schule-Wirtschaft (LSW)
• Regionale Koordinierungsstellen Berufs- und Studienorientierung (RKO)
• Sächsische Bildungsagentur (SBA)• Landesarbeitsstelle Schule-
Jugendhilfe Sachsen (LSJ)
• Schulleiter beauftragt 1 Lehrerkraft als Praktikumsleiter(in)
• BO ist schulische Gesamtaufgabe• Schule erstellt BO-Konzept • Praxisberater(innen) an Schulen
Sachsen: Oberschule (OS)
Sachsen-Anhalt:Sekundarschule
• Berufswahlpass verbindlich ab Jgs. 7
• Berufswahl-SIEGEL • Optionales Modul im Rahmen des BRAFO-Projekts (wird von Trä-ger durchgeführt)
• Girls’ Day und Boys’ Day sind verpflichtende Angebote
• BO ist fächerübergreifende und fächerverbindende Aufgabe
• Leitfach: Wirtschaft • WeitereBeiträgeinsb.inTechnik,
Geschichte und Deutsch
• PraxiskontakteabJgs.5möglich,insb.im Projekt „Produktives Lernen“
• Verpflichtendes Betriebspraktikum in Jgs. 8 und 9 vonmind.20Tagen,davonmind.5TagealsBlock
• Schulekannentscheiden,obinJgs.10das Praktikum um 5 Tage erweitert wird
• Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (Arbeitsgruppe Schule-Wirtschaft)
• Das Landesschulamt beauftragt vor Schuljahresbeginn Lehrkräfte mit der Koordination der Schüler(innen)betriebs-praktika (Praktikumskoordinator(inn)en)
Sachsen-Anhalt:Sekundarschule
Schleswig-Holstein:Gemeinschaftsschule
• Berufswahlpass oder auch anderes geeignetes Port-folio-Instrument ist verbindlich zu nutzen
• Vorgespräche zur zeitnahen Einfüh-rung des Berufs-wahl-SIEGELs
• Potenzialanalyse/Kom-petenzfeststellungsver-fahren wird empfohlen (externe Partner führen diese aus)
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• BO ist fächerübergreifende Aufgabe
• Besonders gefordert ist das Fach Wirtschaft/Politik
• Erste Praxiskontakte ab Jgs. 5• Verstärkte Praxiskontakte ab Jgs. 8 (SchulkonferenzentscheidetüberUmsetzung)
• Verpflichtendes Betriebspraktikum; Schulen entscheidenüberAusgestaltung,Dauerund Jahrgangsstufen
• Verpflichtendes Wirtschaftspraktikum im Fach Wirtschaft/Politik
• Optionale Module für Coaching und Potenzial-analyse für lernschwächere SuS (werden von Trägern durchgeführt)
• Landespartnerschaft Schule-Wirtschaft
• SchulleitunggewährleistetdieUmsetzungder schulischen BO
• Schule entwickelt BO-Konzept• Jede Schule benennt durch die Schul-
leitung 1 BO-Beauftragte(n)• Schulleitung erarbeitet Aufgabenprofil der/
des BO-Beauftragten• Austausch und Zusammenarbeit mit BBS
Schleswig-Holstein:Gemeinschaftsschule
Thüringen:Regelschule
• Thüringer Berufswahlpass (TBWP) verbindlich ab Jgs. 7
• Qualitäts siegel „Berufswahlfreund-licheSchule“,Teildes Netzwerkes Berufswahl-SIEGEL
• Verschiedene praxisbe-zogene Testverfahren – auch Assessment Cen-ter ab Jgs. 7 im Rahmen des Programms Berufs-start Plus (bis Juli 2015)
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• BO ist Querschnittsaufgabe • BO ist in aktuellen Fachlehr-plänenverankert(z. B.inWirt-schaft-Recht-Technik,Sozialkunde,Deutsch und Fremdsprachen)
• Betriebsbesichtigungen und -erkundungen als grundlegende Maßnahmen in Jgs. 7/8
• Verpflichtendes Betriebspraktikum in Jgs. 8/9• Praxisklassen in Jgs. 7 und 8 für besonders
praxisbezogen zu fördernde SuS
• Thüringer Institut für Lehrerfort-bildung,LehrplanentwicklungundMedien (ThILLM)
• Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFTThüringen
• Beratungslehrkräfte und die BO-Koordina-tor(inn)en an der jeweiligen Schule über-nehmen Koordinierung des BO-Prozesses
• Einbeziehung der BBS bei BO ist empfohlen
Thüringen:Regelschule
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Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufs orientierung (BO) in den Bundesländern
4.2 Gymnasium und gymnasiale OberstufeBundesland Individuelle
Dokumentation Gütesiegel für gelungene Berufsorientierung
(Handlungs- orientierte) Potenzialanalyse
Girls’ Day/ Boys’ Day
Beiträge des Fachunterrichts Praxiskontakte Koordinationseinrichtungen auf regionaler Ebene und Landesebene
Schulorganisatorische Umsetzung Bundesland
Baden-Württemberg(Reform erfolgt ab 2016)
• BOGY-Kompass empfohlen
• Berufswahl-SIEGEL Baden-Württem-berg
Keine Informationen verfügbar
• Girls’ und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• Geregelt durch jahrgangsbezogene Stan-dardsimFächerverbundGWG(Geografie,Wirtschaft,Gemeinschaftskunde)
• Berufserkundungen orientieren sich an den Bildungsstandards Wirtschaft
• Durchführung von 1-wöchigen Berufserkun-dungen auf der Basis von BOGY und den BildungsstandardsWirtschafti. d. R.inJgs.10und 11 (9-jähriger Bildungsgang) und in Jgs. 9 und 10 (8-jähriger Bildungsgang)
• In der Kursstufe können die SuS Angebote zur Studienorientierung wahrnehmen
• Erfolgt insb. über Landesinstitut für Schulentwicklung
• Bildung von Tandems Schule-Berufsberatung
• Gemeinsame Entwicklung der Konzepte zur BO
Baden-Württemberg(Reform erfolgt ab
2016)
Bayern • Berufswahl-SIEGEL kommt ab 2016 zum Einsatz
• Initiative Gütesiegel Bildungsregion
Keine Informationen verfügbar
• Zukunftstag ist freiwilliges Angebot
• BO als verbindliche fächerübergreifende Aufgabe
• Leitfach „Wirtschaft und Recht“ in Jgs. 9• Projekt P-Seminar zur BO in der Oberstufe
• Freiwilliges Betriebspraktikum in Jgs. 9• P-Seminar als Projekt mit außerschulischen
Partnern in der Oberstufe
• Erfolgt insb. über das bayrische Staatsministerium für Bildung und Kultus,WissenschaftundKunst
• Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT
• Beratungslehrkräfte für BO Bayern
Berlin(Reform erfolgt ab 2016)
• Der Berufswahl-pass wird als Dokumentations-instrument ab Jgs. 7 dringend empfohlen
• Berufswahl-SIE-GEL für exzellente berufliche Orien-tierung
Keine Informationen verfügbar
• Girls’ und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• Schulische Gesamtaufgabe• Deutsch(Berufswahlpass),Politik
(Berufsinformationszentrum etc.)• Freiwilliger Ergänzungskurs
„Studium und Beruf“ in gym. Oberstufe• Anbindung des Betriebspraktikums an
Themenfeld Wirtschaf t und Arbeitsleben (Fach Sozialkunde) empfohlen
• Angebote zur BO im Gym. in der Sek. I: – Betriebsbesichtigungen,Betriebserkundun-gen
– Messen,BIZ-Besuch – Simulationsspiele – Bewerbungstraining,AC
• Freiwilliges Betriebspraktikum vorwiegend in Jgs. 9
• Erfolgtinsb.überPSW–Partner,Schule,Wirtschaft
• Jugendberufsagenturen
• Benennung von BO-Koordinator(inn)en Berlin(Reform erfolgt ab
2016)
Brandenburg • Berufswahlpass empfohlen
• Gütesiegel „Schu-len mit hervorra-gender Berufs- und Studienorientie-rung“,TeildesNetzwerkes Berufs-wahl-SIEGEL
Keine Informationen verfügbar
• Zukunftstag ist freiwilliges Angebot
• BO ist Querschnittsaufgabe aller Fächer; besondere Bedeutung des Faches Wirtschaft-Arbeit-Technik als Bezugsfach
• Freiwilliges Seminar zur BO in der gym. Oberstufe
• Verpflichtendes 2- bis 3-wöchiges Betriebsprak-tikum in Jgs. 9
• SuS können bei vorliegender Eignung während der Schulzeit Studienveranstaltungen belegen undNachweiseerwerben,dieaufkünftigesStudium angerechnet werden
• Praxiskontakte im Seminarfach BO
• Netzwerk Zukunft. Schule und WirtschaftfürBrandenburge. V.
• Landesinstitut für Schule und Me-dien
• BO ist schulische Gesamtaufgabe• Schule entwickelt BO-Konzept
Brandenburg
Bremen • Berufswahlpass verbindlich ab Jgs. 7
• Bremer Qualitäts-siegel „Schule mit vorbildlicher Berufsorientie-rung“,TeildesNetzwerkes Berufs-wahl-SIEGEL
• Kompetenzfest-stellungsverfahren soll im Verlauf der Einführungs- oder Qualifikations-phase stattfinden
• Kein verpflichten-des Verfahren vorgegeben
• Girls’ Day und Boys’ Day sind verpflichtende Angebote
• BO ist fächerübergreifende Querschnitts-aufgabe der allgemeinbildenden Schulen ab Jgs. 5
• Wirtschaft-Arbeit-Technik als praxis-orientiertes Fach für Durchführung von Praxismodulen
• Verpflichtendes mehrwöchiges Praktikum in Jgs. 7 bis 10
• Weiteres Praktikum in der gymnasialen Oberstufe möglich
• Zusätzlich können weitere Praxismodule angebotenwerden,z. B.:
– 1 weiteres mehrwöchiges Praktikum – PraxistageinJgs.9und10,diei. d. R.an 1 Tag in der Woche in einem Betrieb oder den Werkstätten der BBS stattfinden
– WerkstattphaseinJgs.8und9,diesichüber 1Schuljahrerstrecktundaus4i. d. R. 10-wöchigenBlöckenbesteht,dieineinerWerkstatt der BBS oder eines Trägers statt-findet
– Werkstatttage in überbetrieblichen Berufs-bildungsstätten in mind. 3 Berufsfeldern über einen Zeitraum von 2 Wochen oder 80 Std. pro SuS
• SuSerhaltenEinblickineineHochschule,z. B.durchPraktika,Informationsveranstaltungu. Ä.
• Landesinstitut für Schule Bremen (LIS)
• Jugendberufsagentur (ab 2015/16)
• Ein Schulleitungsmitglied ist verantwort-lich für die BO
• Schule entwickelt BO-Konzept und macht esaufderHomepageöffentlich
• JährlichwirdUmsetzunggemeinsammitSchülervertretung,Elternvertretung, Berufsberatung sowie ggf. weiteren Kooperationspartnern ausgewertet
Bremen
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Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufs orientierung (BO) in den Bundesländern
4.2 Gymnasium und gymnasiale OberstufeBundesland Individuelle
Dokumentation Gütesiegel für gelungene Berufsorientierung
(Handlungs- orientierte) Potenzialanalyse
Girls’ Day/ Boys’ Day
Beiträge des Fachunterrichts Praxiskontakte Koordinationseinrichtungen auf regionaler Ebene und Landesebene
Schulorganisatorische Umsetzung Bundesland
Baden-Württemberg(Reform erfolgt ab 2016)
• BOGY-Kompass empfohlen
• Berufswahl-SIEGEL Baden-Württem-berg
Keine Informationen verfügbar
• Girls’ und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• Geregelt durch jahrgangsbezogene Stan-dardsimFächerverbundGWG(Geografie,Wirtschaft,Gemeinschaftskunde)
• Berufserkundungen orientieren sich an den Bildungsstandards Wirtschaft
• Durchführung von 1-wöchigen Berufserkun-dungen auf der Basis von BOGY und den BildungsstandardsWirtschafti. d. R.inJgs.10und 11 (9-jähriger Bildungsgang) und in Jgs. 9 und 10 (8-jähriger Bildungsgang)
• In der Kursstufe können die SuS Angebote zur Studienorientierung wahrnehmen
• Erfolgt insb. über Landesinstitut für Schulentwicklung
• Bildung von Tandems Schule-Berufsberatung
• Gemeinsame Entwicklung der Konzepte zur BO
Baden-Württemberg(Reform erfolgt ab
2016)
Bayern • Berufswahl-SIEGEL kommt ab 2016 zum Einsatz
• Initiative Gütesiegel Bildungsregion
Keine Informationen verfügbar
• Zukunftstag ist freiwilliges Angebot
• BO als verbindliche fächerübergreifende Aufgabe
• Leitfach „Wirtschaft und Recht“ in Jgs. 9• Projekt P-Seminar zur BO in der Oberstufe
• Freiwilliges Betriebspraktikum in Jgs. 9• P-Seminar als Projekt mit außerschulischen
Partnern in der Oberstufe
• Erfolgt insb. über das bayrische Staatsministerium für Bildung und Kultus,WissenschaftundKunst
• Arbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT
• Beratungslehrkräfte für BO Bayern
Berlin(Reform erfolgt ab 2016)
• Der Berufswahl-pass wird als Dokumentations-instrument ab Jgs. 7 dringend empfohlen
• Berufswahl-SIE-GEL für exzellente berufliche Orien-tierung
Keine Informationen verfügbar
• Girls’ und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• Schulische Gesamtaufgabe• Deutsch(Berufswahlpass),Politik
(Berufsinformationszentrum etc.)• Freiwilliger Ergänzungskurs
„Studium und Beruf“ in gym. Oberstufe• Anbindung des Betriebspraktikums an
Themenfeld Wirtschaf t und Arbeitsleben (Fach Sozialkunde) empfohlen
• Angebote zur BO im Gym. in der Sek. I: – Betriebsbesichtigungen,Betriebserkundun-gen
– Messen,BIZ-Besuch – Simulationsspiele – Bewerbungstraining,AC
• Freiwilliges Betriebspraktikum vorwiegend in Jgs. 9
• Erfolgtinsb.überPSW–Partner,Schule,Wirtschaft
• Jugendberufsagenturen
• Benennung von BO-Koordinator(inn)en Berlin(Reform erfolgt ab
2016)
Brandenburg • Berufswahlpass empfohlen
• Gütesiegel „Schu-len mit hervorra-gender Berufs- und Studienorientie-rung“,TeildesNetzwerkes Berufs-wahl-SIEGEL
Keine Informationen verfügbar
• Zukunftstag ist freiwilliges Angebot
• BO ist Querschnittsaufgabe aller Fächer; besondere Bedeutung des Faches Wirtschaft-Arbeit-Technik als Bezugsfach
• Freiwilliges Seminar zur BO in der gym. Oberstufe
• Verpflichtendes 2- bis 3-wöchiges Betriebsprak-tikum in Jgs. 9
• SuS können bei vorliegender Eignung während der Schulzeit Studienveranstaltungen belegen undNachweiseerwerben,dieaufkünftigesStudium angerechnet werden
• Praxiskontakte im Seminarfach BO
• Netzwerk Zukunft. Schule und WirtschaftfürBrandenburge. V.
• Landesinstitut für Schule und Me-dien
• BO ist schulische Gesamtaufgabe• Schule entwickelt BO-Konzept
Brandenburg
Bremen • Berufswahlpass verbindlich ab Jgs. 7
• Bremer Qualitäts-siegel „Schule mit vorbildlicher Berufsorientie-rung“,TeildesNetzwerkes Berufs-wahl-SIEGEL
• Kompetenzfest-stellungsverfahren soll im Verlauf der Einführungs- oder Qualifikations-phase stattfinden
• Kein verpflichten-des Verfahren vorgegeben
• Girls’ Day und Boys’ Day sind verpflichtende Angebote
• BO ist fächerübergreifende Querschnitts-aufgabe der allgemeinbildenden Schulen ab Jgs. 5
• Wirtschaft-Arbeit-Technik als praxis-orientiertes Fach für Durchführung von Praxismodulen
• Verpflichtendes mehrwöchiges Praktikum in Jgs. 7 bis 10
• Weiteres Praktikum in der gymnasialen Oberstufe möglich
• Zusätzlich können weitere Praxismodule angebotenwerden,z. B.:
– 1 weiteres mehrwöchiges Praktikum – PraxistageinJgs.9und10,diei. d. R.an 1 Tag in der Woche in einem Betrieb oder den Werkstätten der BBS stattfinden
– WerkstattphaseinJgs.8und9,diesichüber 1Schuljahrerstrecktundaus4i. d. R. 10-wöchigenBlöckenbesteht,dieineinerWerkstatt der BBS oder eines Trägers statt-findet
– Werkstatttage in überbetrieblichen Berufs-bildungsstätten in mind. 3 Berufsfeldern über einen Zeitraum von 2 Wochen oder 80 Std. pro SuS
• SuSerhaltenEinblickineineHochschule,z. B.durchPraktika,Informationsveranstaltungu. Ä.
• Landesinstitut für Schule Bremen (LIS)
• Jugendberufsagentur (ab 2015/16)
• Ein Schulleitungsmitglied ist verantwort-lich für die BO
• Schule entwickelt BO-Konzept und macht esaufderHomepageöffentlich
• JährlichwirdUmsetzunggemeinsammitSchülervertretung,Elternvertretung, Berufsberatung sowie ggf. weiteren Kooperationspartnern ausgewertet
Bremen
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Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufs orientierung (BO) in den Bundesländern
Bundesland Individuelle Dokumentation
Gütesiegel für gelungene Berufsorientierung
(Handlungs- orientierte) Potenzialanalyse
Girls’ Day/ Boys’ Day
Beiträge des Fachunterrichts Praxiskontakte Koordinationseinrichtungen auf regionaler Ebene und Landesebene
Schulorganisatorische Umsetzung Bundesland
Hamburg • Berufs- und Studienwegeplan verbindlich ab Jgs. 7
• Qualitätssiegel Schule mit vorbildlicher Berufsorientierung
• Durchführung ab Jgs. 8
• Internetbasierte Verfahren sind auch zulässig
• Schuleentscheidet,welches Verfahren sie einsetzt
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• BO ist fächerübergreifende Aufgabe• VorgabenzuBO-ThemenimUnterricht
ab Jgs. 8• PraxiskontaktesindmitUnterrichtzu
verbinden
• Praxiskontakte (Praktika usw.) sind ver- pflichtende Bestandteile des schulischen BO-Konzepts
• Schule entscheidet über Ausgestaltung
• Regionale Bildungskonferenzen• Koordinierungsausschuss zur
Zusammen arbeit von Schule und Berufsberatung
• Jugendberufsagenturen
• Schule erstellt BO-Konzept• SchuleerstelltÜbergangsstatistik,dieder
Schulaufsicht übergeben wird• SchuleerstelltErgebnisbericht,derder
Öffentlichkeit vorgestellt wird• Schulleitung benennt BO-Beauftragte(n)• Schulleitung benennt für jede SuS 1 schul-
interne(n) Ansprechpartnerin/-partner• Berufsberatung und Schule benennen
jeweils namentlich feste Ansprech-partner(innen)
• Einbeziehung der Berufsberatung in Konzeptentwicklung
Hamburg
Hessen • Verpflichtende Dokumentation im Berufswahl-pass ab Jgs. 7
• Gütesiegel Berufs- und Studienorien-tierungHessen
• Eine Kompe-tenzfeststellung wirdempfohlen,ist jedoch nicht verpflich tend
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebot e
• BO ist schulische Gesamtaufgabe• Verpflichtendes Betriebspraktikum in Jgs. 8/9,VorbereitunginJgs.8FachPolitikund Wirtschaft
• VerbindlicheUnterrichtsinhalteimFachPolitik und Wirtschaft in Jgs. 9 „Arbeit und Beruf“
• Den SuS soll mind. einmal im Jahr eine regio-naleBO-Veranstaltungangebotenwerden,z. B.ein Messebesuch
• Alle 28 hessischen Regionen haben Regionale Koordinator(inn)en be-nannt
• DerHessischeLandesausschussfürBerufsbildung ist für die Steuerung der OloV-Strategie auf Landesebene verantwortlich
• Alle Gymnasien haben Schulkoordinator(inn)en benannt
Hessen
Mecklenburg- Vorpommern
• Berufswahlpass verbindlich ab Jgs. 7
• Berufswahl-SIEGEL Mecklenburg- Vorpommern
• Potenzial analyse sollte in Jgs. 7 durchgeführt werden
• Girls’ Day und JungsTag MV sind empfohlene Ange bote
• BO erfolgt fachübergreifend und fächer-verbindend
• In Jgs. 10 Wahlpflichtfach BO• Projektunterricht kann zur BO genutzt
werden
• PraxislernenabJgs.7(z. B.Betriebs-undBerufserkundungen,SchnuppertageinBetrie-ben,Expert(inn)enimUnterricht)
• 25TagePraktikumabJgs.8verpflichtend,ver-teiltaufmind.2Jgs.,wobeimind.5Arbeitstageim Block durchzuführen sind
• Praktikumstage können neben berufs- auch studienorientierte Maßnahmen umfassen
• Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFTMecklenburg- Vorpommern
• Jede Schule hat eigenes BO-Konzept• BO unterliegt gemeinsamer Verantwor-tungdesLehrerkollegiums,derErziehungs-berechtigten und der Fachkräfte für Schulsozialarbeit
• Jede weiterführende Schule benennt 1 Kontaktlehrkraft für BO
• BO ist Bestandteil der Schulprogramm-arbeit und der Qualitätsentwicklung
Mecklenburg- Vorpommern
Niedersachsen(Reform erfolgt ab 2017)
Keine Informationen verfügbar
• Es gibt 4 Siegel-programme,diedem Netzwerk Berufs wahl-SIEGEL angehören
Keine Informationen verfügbar
• Zukunftstag ist freiwilliges Ange bot
• BO ist schulische Gesamtaufgabe• 10UnterrichtsstundenzurBOimFach
Politik-Wirtschaft in Jgs. 8 bis 10 • Implizite Anknüpfungspunkte v. a. im Fach
Politik-Wirtschaft• BO im Seminarfach in der Oberstufe möglich
• Verpflichtendes Betriebspraktikum von 10–15 SchultagenabJgs.8,i. d. R.inJgs.9
• Auf Landesebene: Koordinierungs-stelle Berufsorientierung (im Kultusministerium angesiedelt)
• BO ist eine schulische Gesamtaufgabe Niedersachsen(Reform erfolgt ab
2017)
Nordrhein-Westfalen • Berufswahlpass NRW empfoh-len,Portfolio-instrument verbind lich ab Jgs. 8
• Berufswahl-SIEGEL NRW
• 1-tägigesVerfahren,von Trägern durch-geführt
• In der Jgs. 8 verbind lich
• Kein Standard-verfahren,abermöglichst regional einheitlich
• Freiwilliges ergän-zendes kostenfreies Online-Self-Assess-ment für die gym-nasiale Oberstufe (studifinder.de)
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Ange bote
• BO ist fächerübergreifende und fächer-verbindende Aufgabe ab Jgs. 5
• Ab Jgs. 8 systematische Einbindung der Standardelemente
• Kurzzeitpraktika/Schnupperpraktika ab Jgs. 7 möglich
• Berufsfelderkundungen ab Jgs. 8 in Betrieben möglich(mind.3Berufsfelder,aktiveTeilnahmeder SuS durch Üben und Ausprobieren)
• Verpflichtendes 2- bis 3-wöchiges Betriebs-praktikum in Jgs. 9 oder 10
• Freiwilliges Betriebspraktikum oder duales Orientierungs praktikum (in Kooperation mit einerHochschule)indergym.Oberstufe möglich
• Kommunale Koordinierungsstellen• Regionale Bildungszentren• Beirat Schule und Beruf
• BO ist schulische Gesamtaufgabe – schulinternes fächerübergreifendes BO-Curriculum
• SuS erstellen zum Sek.-I-Abschluss eine Anschlussvereinbarung mit Schule
• Schulleitung ist für BO verantwortlich• Schule benennt StuBO-Koordinator(in)• Berufsorientierungsbüro in Schule• Jahresplanung wird mit Berufs beratung
abgestimmt• Zusammenarbeit von Schule und BBS ist
Pflicht
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz • Berufswahlpass verpflichtend spätestens ab Jgs. 8
• Berufswahl-SIEGEL Keine Informationen verfügbar
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Ange bote
• BOistfächerübergreifendesUnterrichts-prinzip
• BO-Veranstaltungen in der gymn. Oberstufe sind in der Regel Pflichtveranstaltun gen der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer
• Sozialkunde ist Leitfach für das Praktikum
• Betriebspraktikum und -erkundungen in An-lehnung an das Fach Sozialkunde mit Vor- und Nachberei tung in Jgs. 9/10
• Betriebspraktikum in Jgs. 11 (G8: Jgs. 10) in Anbin dung an das Fach Sozialkunde
• Berufserkundungen in der gymn. Oberstufe möglich
• Praxistag und weitere bekannte Praxiskontakte
• Erfolgt insb. durch die Service-stelle Berufs orientierung am Päd-agogischen Landesinstitut Rhein-land-Pfalz
• Schulleitung benennt BO-verantwortliche Lehrkraft
• SchulensollenBO-AngebotederAA, HochschulenundWirtschaftnutzen
• Schulleitung benennt Praktikums leitung zur Koordination aller notwendigen Maßnahmen
Rheinland-Pfalz
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Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufs orientierung (BO) in den Bundesländern
Bundesland Individuelle Dokumentation
Gütesiegel für gelungene Berufsorientierung
(Handlungs- orientierte) Potenzialanalyse
Girls’ Day/ Boys’ Day
Beiträge des Fachunterrichts Praxiskontakte Koordinationseinrichtungen auf regionaler Ebene und Landesebene
Schulorganisatorische Umsetzung Bundesland
Hamburg • Berufs- und Studienwegeplan verbindlich ab Jgs. 7
• Qualitätssiegel Schule mit vorbildlicher Berufsorientierung
• Durchführung ab Jgs. 8
• Internetbasierte Verfahren sind auch zulässig
• Schuleentscheidet,welches Verfahren sie einsetzt
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• BO ist fächerübergreifende Aufgabe• VorgabenzuBO-ThemenimUnterricht
ab Jgs. 8• PraxiskontaktesindmitUnterrichtzu
verbinden
• Praxiskontakte (Praktika usw.) sind ver- pflichtende Bestandteile des schulischen BO-Konzepts
• Schule entscheidet über Ausgestaltung
• Regionale Bildungskonferenzen• Koordinierungsausschuss zur
Zusammen arbeit von Schule und Berufsberatung
• Jugendberufsagenturen
• Schule erstellt BO-Konzept• SchuleerstelltÜbergangsstatistik,dieder
Schulaufsicht übergeben wird• SchuleerstelltErgebnisbericht,derder
Öffentlichkeit vorgestellt wird• Schulleitung benennt BO-Beauftragte(n)• Schulleitung benennt für jede SuS 1 schul-
interne(n) Ansprechpartnerin/-partner• Berufsberatung und Schule benennen
jeweils namentlich feste Ansprech-partner(innen)
• Einbeziehung der Berufsberatung in Konzeptentwicklung
Hamburg
Hessen • Verpflichtende Dokumentation im Berufswahl-pass ab Jgs. 7
• Gütesiegel Berufs- und Studienorien-tierungHessen
• Eine Kompe-tenzfeststellung wirdempfohlen,ist jedoch nicht verpflich tend
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebot e
• BO ist schulische Gesamtaufgabe• Verpflichtendes Betriebspraktikum in Jgs. 8/9,VorbereitunginJgs.8FachPolitikund Wirtschaft
• VerbindlicheUnterrichtsinhalteimFachPolitik und Wirtschaft in Jgs. 9 „Arbeit und Beruf“
• Den SuS soll mind. einmal im Jahr eine regio-naleBO-Veranstaltungangebotenwerden,z. B.ein Messebesuch
• Alle 28 hessischen Regionen haben Regionale Koordinator(inn)en be-nannt
• DerHessischeLandesausschussfürBerufsbildung ist für die Steuerung der OloV-Strategie auf Landesebene verantwortlich
• Alle Gymnasien haben Schulkoordinator(inn)en benannt
Hessen
Mecklenburg- Vorpommern
• Berufswahlpass verbindlich ab Jgs. 7
• Berufswahl-SIEGEL Mecklenburg- Vorpommern
• Potenzial analyse sollte in Jgs. 7 durchgeführt werden
• Girls’ Day und JungsTag MV sind empfohlene Ange bote
• BO erfolgt fachübergreifend und fächer-verbindend
• In Jgs. 10 Wahlpflichtfach BO• Projektunterricht kann zur BO genutzt
werden
• PraxislernenabJgs.7(z. B.Betriebs-undBerufserkundungen,SchnuppertageinBetrie-ben,Expert(inn)enimUnterricht)
• 25TagePraktikumabJgs.8verpflichtend,ver-teiltaufmind.2Jgs.,wobeimind.5Arbeitstageim Block durchzuführen sind
• Praktikumstage können neben berufs- auch studienorientierte Maßnahmen umfassen
• Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFTMecklenburg- Vorpommern
• Jede Schule hat eigenes BO-Konzept• BO unterliegt gemeinsamer Verantwor-tungdesLehrerkollegiums,derErziehungs-berechtigten und der Fachkräfte für Schulsozialarbeit
• Jede weiterführende Schule benennt 1 Kontaktlehrkraft für BO
• BO ist Bestandteil der Schulprogramm-arbeit und der Qualitätsentwicklung
Mecklenburg- Vorpommern
Niedersachsen(Reform erfolgt ab 2017)
Keine Informationen verfügbar
• Es gibt 4 Siegel-programme,diedem Netzwerk Berufs wahl-SIEGEL angehören
Keine Informationen verfügbar
• Zukunftstag ist freiwilliges Ange bot
• BO ist schulische Gesamtaufgabe• 10UnterrichtsstundenzurBOimFach
Politik-Wirtschaft in Jgs. 8 bis 10 • Implizite Anknüpfungspunkte v. a. im Fach
Politik-Wirtschaft• BO im Seminarfach in der Oberstufe möglich
• Verpflichtendes Betriebspraktikum von 10–15 SchultagenabJgs.8,i. d. R.inJgs.9
• Auf Landesebene: Koordinierungs-stelle Berufsorientierung (im Kultusministerium angesiedelt)
• BO ist eine schulische Gesamtaufgabe Niedersachsen(Reform erfolgt ab
2017)
Nordrhein-Westfalen • Berufswahlpass NRW empfoh-len,Portfolio-instrument verbind lich ab Jgs. 8
• Berufswahl-SIEGEL NRW
• 1-tägigesVerfahren,von Trägern durch-geführt
• In der Jgs. 8 verbind lich
• Kein Standard-verfahren,abermöglichst regional einheitlich
• Freiwilliges ergän-zendes kostenfreies Online-Self-Assess-ment für die gym-nasiale Oberstufe (studifinder.de)
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Ange bote
• BO ist fächerübergreifende und fächer-verbindende Aufgabe ab Jgs. 5
• Ab Jgs. 8 systematische Einbindung der Standardelemente
• Kurzzeitpraktika/Schnupperpraktika ab Jgs. 7 möglich
• Berufsfelderkundungen ab Jgs. 8 in Betrieben möglich(mind.3Berufsfelder,aktiveTeilnahmeder SuS durch Üben und Ausprobieren)
• Verpflichtendes 2- bis 3-wöchiges Betriebs-praktikum in Jgs. 9 oder 10
• Freiwilliges Betriebspraktikum oder duales Orientierungs praktikum (in Kooperation mit einerHochschule)indergym.Oberstufe möglich
• Kommunale Koordinierungsstellen• Regionale Bildungszentren• Beirat Schule und Beruf
• BO ist schulische Gesamtaufgabe – schulinternes fächerübergreifendes BO-Curriculum
• SuS erstellen zum Sek.-I-Abschluss eine Anschlussvereinbarung mit Schule
• Schulleitung ist für BO verantwortlich• Schule benennt StuBO-Koordinator(in)• Berufsorientierungsbüro in Schule• Jahresplanung wird mit Berufs beratung
abgestimmt• Zusammenarbeit von Schule und BBS ist
Pflicht
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz • Berufswahlpass verpflichtend spätestens ab Jgs. 8
• Berufswahl-SIEGEL Keine Informationen verfügbar
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Ange bote
• BOistfächerübergreifendesUnterrichts-prinzip
• BO-Veranstaltungen in der gymn. Oberstufe sind in der Regel Pflichtveranstaltun gen der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer
• Sozialkunde ist Leitfach für das Praktikum
• Betriebspraktikum und -erkundungen in An-lehnung an das Fach Sozialkunde mit Vor- und Nachberei tung in Jgs. 9/10
• Betriebspraktikum in Jgs. 11 (G8: Jgs. 10) in Anbin dung an das Fach Sozialkunde
• Berufserkundungen in der gymn. Oberstufe möglich
• Praxistag und weitere bekannte Praxiskontakte
• Erfolgt insb. durch die Service-stelle Berufs orientierung am Päd-agogischen Landesinstitut Rhein-land-Pfalz
• Schulleitung benennt BO-verantwortliche Lehrkraft
• SchulensollenBO-AngebotederAA, HochschulenundWirtschaftnutzen
• Schulleitung benennt Praktikums leitung zur Koordination aller notwendigen Maßnahmen
Rheinland-Pfalz
28
Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufs orientierung (BO) in den Bundesländern
Bundesland Individuelle Dokumentation
Gütesiegel für gelungene Berufsorientierung
(Handlungs- orientierte) Potenzialanalyse
Girls’ Day/ Boys’ Day
Beiträge des Fachunterrichts Praxiskontakte Koordinationseinrichtungen auf regionaler Ebene und Landesebene
Schulorganisatorische Umsetzung Bundesland
Saarland • Der ProfilPASS soll als Leitfaden in der BO ab Jgs. 7 eingesetzt werden
• Das Berufswahl-SIEGEL wird zeitnah eingeführt
• Freiwillig wählbar • Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• Beiträge des Seminarfachs in der gymnasia len Oberstufe
• Verpflichtendes 1-wöchiges Betriebspraktikum in Jgs. 9
• ALWIS e. V. • Die Schulen müssen 1 Ansprechpartnerin/-partner zum Thema BO benennen
Saarland
Sachsen • Berufswahlpass empfohlen – freiwillig ab Jgs. 8
• Qualitätssiegel für Berufs- und Studien orientierung
Keine Informationen verfügbar
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• Leitfach: Gemeinschaftskunde/ Recht serziehung/Wirtschaft
• Wirtschafts- und studienbezogene Öffnung der Gymnasien im Rahmen des Profil-unterrichtsinJgs.8,9und10ermöglicht
• Verpflichtendes 2-wöchiges Betriebspraktikum inJgs.8,9oder10
• LandesservicestelleSchule-Wirt-schaft (LSW)
• Sächsische Bildungsagentur (SBA)• Landesarbeitsstelle Schule-Jugend-
hilfe Sachsen (LSJ)• Regionale Koordinierungsstellen Be-
rufs- und Studienorientierung (RKO)
• Schulleitung entscheidet über Einführung Berufswahlpass
• Schulleiter beauftragt 1 Lehrkraft als Praktikumsleiter(in)
Sachsen
Sachsen-Anhalt(Reform erfolgt ab 2015)
Keine Informationen verfügbar
Keine Informationen verfügbar
Keine Informationen verfügbar
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• Leitfach: Wirtschaftslehre • Verpflichtendes 2-wöchiges Betriebspraktikum in Jgs. 9 oder 10
Keine Informationen verfügbar • Schulleitung bestimmt 1 geeignete Lehr-kraft als Praktikumsleiter
Sachsen-Anhalt(Reform erfolgt ab
2015)
Schleswig-Holstein • Berufswahlpass verbindlich ab Jgs. 7
• Vorgespräche zur zeitnahen Einfüh-rung des Berufs-wahl-SIEGELs
• BO-Test(z. B. Explorix) in Jgs. 7 wird empfohlen
• Weitere BO-Tests können fakultativ in Jgs. 9 durchge-führt werden (gevao.Ä.)
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• BO ist fächerübergreifende Aufgabe• Leitfach: Wirtschaft/Politik
• Erste Praxiskontakte ab Jgs. 5 möglich (Betriebserkundungen)
• Verpflichtendesmind.1-wöchiges,möglichst14-tägiges Betriebspraktikum in Jgs. 9
• Verpflichtendesmind.1-wöchiges,möglichst14-tägige Wirtschaftspraktikum im 1. Jahr der Qualifikationsphase
• WeiterePraxiskontaktemöglich(z. B.CareerDays)
• Regionale Kreisfachberater(innen) für BO
• Landespartnerschaft Schule- Wirtschaft
• Schule entwickelt eigenes Curriculum zur BO,dasevaluiertundweiterentwickeltwird
• Jede Schule benennt 1Ansprechpartnerin/-partner für BO
Schleswig-Holstein
Thüringen • Thüringer Berufs-wahlpass (TBWP) verbindlich ab Jgs. 7
• Qualitätssiegel „Berufswahlfreund-licheSchule“,Teildes Netzwerkes Berufs wahl-SIEGEL
• Assessment Center und Explorix-Test in Jgs. 10 im Rahmen des Projekts SKATing
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• BO ist Querschnittsaufgabe • BO ist in diversen Fachlehrplänen verankert(z. B.inWirtschaftundRecht,Sozialkunde,DeutschundFremdsprachen)
• Praxiskontakte ab Jgs. 7• Betriebsbesichtigungen und -erkundungen als
grundlegende Aktivität in Jgs. 7/8• Betriebspraktikum,einschließlichVor-undNachbereitung,inJgs.10imFachWirtschaftund Recht
• Thüringer Institut für Lehrerfort-bildung,LehrplanentwicklungundMedien (ThILLM)
• Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT
• Beratungslehrkräfte und die BO-Koordina-tor(inn)en an der jeweiligen Schule über-nehmen Koordinierung des BO-Prozesses
• Einbeziehung der BBS bei BO ist empfohlen
Thüringen
29
Übersicht zur aktuellen Ordnung der Berufs orientierung (BO) in den Bundesländern
Bundesland Individuelle Dokumentation
Gütesiegel für gelungene Berufsorientierung
(Handlungs- orientierte) Potenzialanalyse
Girls’ Day/ Boys’ Day
Beiträge des Fachunterrichts Praxiskontakte Koordinationseinrichtungen auf regionaler Ebene und Landesebene
Schulorganisatorische Umsetzung Bundesland
Saarland • Der ProfilPASS soll als Leitfaden in der BO ab Jgs. 7 eingesetzt werden
• Das Berufswahl-SIEGEL wird zeitnah eingeführt
• Freiwillig wählbar • Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• Beiträge des Seminarfachs in der gymnasia len Oberstufe
• Verpflichtendes 1-wöchiges Betriebspraktikum in Jgs. 9
• ALWIS e. V. • Die Schulen müssen 1 Ansprechpartnerin/-partner zum Thema BO benennen
Saarland
Sachsen • Berufswahlpass empfohlen – freiwillig ab Jgs. 8
• Qualitätssiegel für Berufs- und Studien orientierung
Keine Informationen verfügbar
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• Leitfach: Gemeinschaftskunde/ Recht serziehung/Wirtschaft
• Wirtschafts- und studienbezogene Öffnung der Gymnasien im Rahmen des Profil-unterrichtsinJgs.8,9und10ermöglicht
• Verpflichtendes 2-wöchiges Betriebspraktikum inJgs.8,9oder10
• LandesservicestelleSchule-Wirt-schaft (LSW)
• Sächsische Bildungsagentur (SBA)• Landesarbeitsstelle Schule-Jugend-
hilfe Sachsen (LSJ)• Regionale Koordinierungsstellen Be-
rufs- und Studienorientierung (RKO)
• Schulleitung entscheidet über Einführung Berufswahlpass
• Schulleiter beauftragt 1 Lehrkraft als Praktikumsleiter(in)
Sachsen
Sachsen-Anhalt(Reform erfolgt ab 2015)
Keine Informationen verfügbar
Keine Informationen verfügbar
Keine Informationen verfügbar
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• Leitfach: Wirtschaftslehre • Verpflichtendes 2-wöchiges Betriebspraktikum in Jgs. 9 oder 10
Keine Informationen verfügbar • Schulleitung bestimmt 1 geeignete Lehr-kraft als Praktikumsleiter
Sachsen-Anhalt(Reform erfolgt ab
2015)
Schleswig-Holstein • Berufswahlpass verbindlich ab Jgs. 7
• Vorgespräche zur zeitnahen Einfüh-rung des Berufs-wahl-SIEGELs
• BO-Test(z. B. Explorix) in Jgs. 7 wird empfohlen
• Weitere BO-Tests können fakultativ in Jgs. 9 durchge-führt werden (gevao.Ä.)
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• BO ist fächerübergreifende Aufgabe• Leitfach: Wirtschaft/Politik
• Erste Praxiskontakte ab Jgs. 5 möglich (Betriebserkundungen)
• Verpflichtendesmind.1-wöchiges,möglichst14-tägiges Betriebspraktikum in Jgs. 9
• Verpflichtendesmind.1-wöchiges,möglichst14-tägige Wirtschaftspraktikum im 1. Jahr der Qualifikationsphase
• WeiterePraxiskontaktemöglich(z. B.CareerDays)
• Regionale Kreisfachberater(innen) für BO
• Landespartnerschaft Schule- Wirtschaft
• Schule entwickelt eigenes Curriculum zur BO,dasevaluiertundweiterentwickeltwird
• Jede Schule benennt 1Ansprechpartnerin/-partner für BO
Schleswig-Holstein
Thüringen • Thüringer Berufs-wahlpass (TBWP) verbindlich ab Jgs. 7
• Qualitätssiegel „Berufswahlfreund-licheSchule“,Teildes Netzwerkes Berufs wahl-SIEGEL
• Assessment Center und Explorix-Test in Jgs. 10 im Rahmen des Projekts SKATing
• Girls’ Day und Boys’ Day sind freiwillige Angebote
• BO ist Querschnittsaufgabe • BO ist in diversen Fachlehrplänen verankert(z. B.inWirtschaftundRecht,Sozialkunde,DeutschundFremdsprachen)
• Praxiskontakte ab Jgs. 7• Betriebsbesichtigungen und -erkundungen als
grundlegende Aktivität in Jgs. 7/8• Betriebspraktikum,einschließlichVor-undNachbereitung,inJgs.10imFachWirtschaftund Recht
• Thüringer Institut für Lehrerfort-bildung,LehrplanentwicklungundMedien (ThILLM)
• Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT
• Beratungslehrkräfte und die BO-Koordina-tor(inn)en an der jeweiligen Schule über-nehmen Koordinierung des BO-Prozesses
• Einbeziehung der BBS bei BO ist empfohlen
Thüringen
30
Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
5 Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
5.1 Zusammenfassung der Ergebnisse
In der vorliegenden Studie wurden zum einen die zahlreichen Reformen auf der Bundes- und Lan-
desebene und zum anderen die aktuelle Erlasslage auf Landesebene analysiert. Die kulturförde-
rale Vielfalt stellte auch eine methodische Herausforderung dar, weil die Regelungen vielfältige
Aspekte berühren (die nicht sämtlich berücksichtigt werden konnten), unterschiedlich konkret
formuliert sind und unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Hinzu kamen Schulreformen in der
Sekundarstufe und die teilweise fließenden Übergänge hin zu Reformen der beruflichen Bildung
und Förderprogramme für Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen im beruflichen Übergang,
die nicht im Mittelpunkt dieser Studie stehen. Die Recherchen wurden auch deshalb erschwert,
weil die Regelungen in verschiedensten Dokumenten verankert sind, die oftmals wiederum über
zahlreiche Internetseiten verteilt und nicht unbedingt untereinander verlinkt sind. Hinsichtlich
des konkreten Vergleichs bestimmter Maßnahmen stellten sich die Rolle des Fachunterrichts und
die Praxiskontakte aufgrund unterschiedlichster Konstellationen als besonders schwierig dar. Bei
den Praxiskontakten kommen die teilweise graduellen, teilweise erheblichen Unterschiede hinzu,
die sich hinter ähnlichen Bezeichnungen wie Praxistage, Praxislernen, duales Lernen u. Ä. verber-
gen. Da mit den Regelungen zum Fachunterricht und zu den Praxiskontakten erhebliche didak-
tisch-methodische Implikationen einhergehen, würde sich diesbezüglich eine weitere, vertiefende
Studie anbieten. Dies betrifft auch die Regelungen zur Integration der Berufsorientierung in die
Lehrererstausbildung.
Im zweiten Kapitel wurden die bundesweiten Reformvorhaben dargestellt. Die Darstellung der
Landesebene im dritten Kapitel wird aufgrund der sehr vielfältigen Reformen um einen umfang-
reichen Anhang im sechsten Kapitel ergänzt. Wie bereits festgestellt wurde, wurde insbesondere
in der Sekundarstufe I (und weniger im Gymnasium) die Berufsorientierung durch eine Vielzahl
von Reformvorhaben ausgebaut. Dies betrifft insbesondere die Ausweitung der Praxiskontakte
sowie die Einführung von Potenzialanalysen, Dokumentationsinstrumenten (z. B. Berufswahl-
pass) und Gütesiegeln. Ein weiterer Schwerpunkt wurde auf die Stärkung der Zusammenarbeit
zwischen den Schulen und Partnereinrichtungen sowie den Aufbau regionaler Netzwerke und
Koordinationseinrichtungen gelegt. Wie insbesondere die vergleichende Darstellung der Beruf-
sorientierung in den Bundesländern im vierten Kapitel offenbart, ist bei den zahlreichen Reform-
vorhaben in den Bundesländern nur bedingt eine gemeinsame Linie der Bundesländer zu
erkennen:
• Die Dokumentation des individuellen Berufsorientierungsprozesses und der Girls’/Boys’ Day
o. Ä. sind zwar in allen Bundesländern vertreten, allerdings teilweise als verpflichtende und
teilweise als freiwillige Maßnahmen.
31
Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
• Die Gütesiegel zur gelungen Berufsorientierung sind mittlerweile bundesweit eingeführt.
Aufgrund des freiwilligen Charakters sollte auch der landesweite Einfluss auf die Konzept-
entwicklung in den Schulen nicht überschätzt werden.
• Die Praxiskontakte haben in den Reformen aller Bundesländer einen wichtigen Stellenwert.
Allerdings ist die Verbindlichkeit hinsichtlich des Umfangs und der konkreten Ausgestaltung
höchst unterschiedlich geregelt. Hinsichtlich der Zusammenarbeit mit außerschulischen Part-
nern werden insbesondere die berufsbildenden Schulen sehr unterschiedlich einbezogen.
• Die Mehrzahl der Bundesländer hat Potenzialanalysen in der Sekundarstufe I eingeführt.
Allerdings gibt es gravierende Unterschiede hinsichtlich der Verbindlichkeit; dies betrifft die
Durchführung generell und die einzusetzenden Instrumente. Auch ist unterschiedlich gere-
gelt, ob die Durchführung von der Schule oder einem Träger vorgenommen werden soll.
• Die regionale Koordination ist höchst unterschiedlich geregelt, was nur zum Teil auf die spezifi-
schen geografischen Rahmenbedingungen (Flächenland vs. Stadtstaat) zurückgeführt werden
kann. Dies betrifft sowohl die mit der Durchführung befassten Einrichtungen, deren Aufgaben
und die Einbindung der koordinierenden Einrichtungen auf regionaler bzw. Landesebene.
• In der Mehrzahl der Bundesländer wird die Berufsorientierung als eine Gesamtaufgabe o. Ä.
definiert, wobei die Konkretisierung der schulorganisatorischen Umsetzung (Verantwortung
der Schulleitung, koordinierende Personen) deutlich differiert. Dies betrifft auch die Verbind-
lichkeit hinsichtlich der Entwicklung eines schulischen Konzepts zur Berufsorientierung und
die einzubeziehenden Partner.
• Die schulische Gesamtaufgabe Berufsorientierung bedeutet zugleich, dass mehrere Fächer
Beiträge zur Berufsorientierung leisten sollen. Allerdings gibt es deutliche Unterschiede, ob
ein Fach (und wenn ja, welches) als Ankerfach fungieren soll, welche Inhalte (mit der Kon-
kretisierung von Kompetenzerwartungen und Jahrgangsstufe) thematisiert werden sollen und
welche Rolle der Fachunterricht bei der Vor- und Nachbereitung der Praxiskontakte spielen
soll. Diese Unterschiede lassen sich auch darauf zurückführen, dass die Einbindung des Wirt-
schaftsunterrichts in den Fächertafeln der Bundesländer sehr unterschiedlich geregelt ist.
• Hinsichtlich der Gymnasien (und gymnasialen Oberstufe, die in den meisten Bundesländern
auch an anderen Schulformen angesiedelt sind) ist außerdem festzustellen, dass die Vorgaben
zur Berufsorientierung die Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I sowie der gymnasialen Ober-
stufe sehr unterschiedlich einbeziehen.
Resümierend ist festzustellen, dass sich die Ausgestaltung der Berufsorientierung in den Bun-
desländern sehr unterschiedlich darstellt, wenngleich die bundesweiten Maßnahmen durchaus
eine standardisierende Wirkung entwickelt haben. Hinzu kommt, dass die vielfältigen Regelun-
32
Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
gen auf Landesebene die Einpassung bundesweiter Förderprogramme (z. B. des Bildungsketten-
Programms des BMBF), die von Trägern durchgeführt werden, in die schulischen Berufsorientie-
rungskonzepte erschwert.
5.2 Thesen zur Weiterentwicklung der Berufsorientierung
Die Berufswahl der Jugendlichen bewegt sich in einem individuellen Spannungsfeld zwischen den
(nicht unbedingt bekannten) eigenen Potenzialen und Zielen, den Ansprüchen des sozialen Um-
feldes und den Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Eine gelungene Berufs- und Studienorientie-
rung ist deshalb zum einen dadurch gekennzeichnet, dass die Jugendlichen – unter Berücksich-
tigung der Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt – einen Beruf ergreifen, der zu ihren Potenzialen
und Zielen passt. Zum anderen sind im Zeitalter fragmentierter Berufsbiografien die Jugendlichen
so zu qualifizieren, dass sie auch spätere Übergänge (bei denen ihnen deutlich weniger Unterstüt-
zungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen) erfolgreich bewältigen können.
Wie die Analyse der Reformen und der aktuellen Erlasslage verdeutlicht hat, sind auf Bundes- und
Landesebene eine Vielzahl von Reformen zur Berufsorientierung initiiert worden, die aber nur be-
dingt eine einheitliche Linie erkennen lassen. Politik und Wirtschaft haben in den letzten Jahren
beträchtliche Ressourcen in den Ausbau der Berufsorientierung investiert. Nicht zu vergessen
ist das ehrenamtliche Engagement zahlreicher Akteure. Zugleich stellt die Vielzahl von Ange-
boten die Schulen vor die Herausforderung, geeignete Maßnahmen auszuwählen, diese in das
schulische Berufsorientierungskonzept einzubinden und mit dem Fachunterricht und individuel-
len Fördermaßnahmen zu verzahnen. Unter Berücksichtigung gelungener Praxisbeispiele werden
nachfolgend zehn Thesen mit dem Ziel formuliert, die Effektivität der eingesetzten Mittel zum
Wohle der Schülerinnen und Schüler zu steigern.
These 1: Die Einheitlichkeit zwischen den Bundesländern stärken
Die unterschiedlichen Vorgaben in den Bundesländern gehen mit unterschiedlichen Heraus
for derun gen für die Schulen einher. Die unterschiedlichen Regelungen z. B. zu den Praxis-
kontakten, zur Einbindung der Berufsorientierung in den Fachunterricht und der schul organisa-
tori schen Umsetzung erschweren die Einbindung bundesweiter Fördermaßnahmen (z. B. des
Bildungskettenprogramms des BMBF) in die schulischen Berufsorientierungskonzepte.
Deshalb wird für eine stärkere Angleichung der Regelungen in den Bundesländern plädiert. Die im Jahr
2010 vom BMBF einberufene Bund-Länder-Begleitgruppe (vgl. Kapitel 2.2) stellt einen ersten Schritt
dar, um die Strukturen stärker anzugleichen. Zugleich sollte die aktuelle Vielfalt verstärkt genutzt wer-
den, um durch empirische Studien besonders geeignete Maßnahmen und Strukturen in den Bundes-
ländern zu identifizieren, die ein bundesweites Transferpotenzial aufweisen (vgl. These 9).
33
Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
These 2: Die Einheitlichkeit in den Bundesländern stärken
Um der individuellen Disposition der Schülerinnen und Schüler, aber auch den regionalen Ge-
gebenheiten Rechnung tragen zu können, sind den Schulen und ihren Kooperationspartnern die
notwendigen Gestaltungsspielräume einzuräumen. Allerdings macht es die Arbeit der Koopera-
tions partner nicht einfacher, wenn die kooperierenden Schulen beispielsweise unterschiedliche
Dokumentationsinstrumente oder Potenzialanalysen einsetzen oder in Abhängigkeit von kurz-
fristig verfügbaren Fördergeldern redundante Maßnahmen (z. B. zusätzliche Potenzial analysen)
einsetzen. Deshalb sollten die Möglichkeiten zur Standardisierung so weit wie möglich genutzt
werden, um die Schulen bei der Konzeptentwicklung zu entlasten und zugleich einem „Maßnah-
mendschungel“ entgegenzuwirken. So ist in Niedersachsen eine landesweite Koordinierungsstelle
für Berufs orien tierung42 eingerichtet worden, die u. a. die Angebote der freien Träger mittels stan-
dardisierter Module qualitätssichert. Durch die Vereinheitlichung der Strukturen wird zugleich
die Konzeption von landesweiten Lehrerfortbildungsmaßnahmen (vgl. These 10) vereinfacht.
These 3: Die Finanzierungsstrukturen langfristiger anlegen
Es ist für die Schulen schwierig, Förderprogramme wie z. B. die Berufseinstiegsbegleitung im
schuleigenen Berufsorientierungskonzept zu verankern, da sie erstens nach ein oder zwei Schul-
jahren neu beantragt werden müssen und zweitens dann eventuell von einem anderen Träger
durchgeführt werden. Deshalb sind langfristig angelegte Finanzierungsstrukturen zu präferieren.
Zugleich sollte die Finanzierung von Maßnahmen, die von Trägern durchgeführt werden, noch
stärker von der systematischen Einbindung in die schulischen BO-Konzepte abhängig gemacht
werden; die Checklisten „Gelungene Berufsorientierung an Schulen der Sekundarstufe I bzw. II“43
sind hierfür eine gute Arbeitsgrundlage (ausführlicher in These 5).
Der Ausbau der Berufsorientierung führt zu einem erhöhten Arbeitsaufwand in den Schulen. Des-
halb ist sicherzustellen, dass den Schulen dauerhaft die notwendigen Ressourcen (z. B. Entlas-
tungsstunden) zugestanden werden, um die neuen Herausforderungen bewältigen zu können.
Dies betrifft insbesondere die mit der Koordination befassten Lehrkräfte. Ein nicht zu unterschät-
zender Ressourcenbedarf kann auch entstehen, wenn die Lehrkräfte wie in Baden-Württemberg
oder Niedersachsen umfangreiche Potenzialanalysen selbst durchführen sollen.
These 4: Die schulische Gesamtaufgabe Berufsorientierung an ein Ankerfach knüpfen
Angesichts des Umfangs ist es sinnvoll, die Berufsorientierung als schulische Gesamtaufgabe o. Ä.
zu definieren, um einerseits der Überforderung weniger Fachlehrkräfte entgegenzuwirken und
andererseits die Potenziale der verschiedenen Fächer zu nutzen. Zugleich setzen Methoden wie
34
Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
z. B. Betriebspraktika, Expertengespräche oder Betriebserkundungen die Vor- und Nachbereitung
im Fachunterricht voraus.44 Unterrichtliche Themen wie beispielsweise Unternehmensorganisa-
tion, betriebliche Arbeitsbeziehungen oder regionaler Wirtschaftsraum unterstützen die Entwick-
lung von Erkundungsfragen für den Praxiskontakt. Notwendig ist auch eine intensive Auswer-
tung, weil sich der gleiche Ausbildungs- oder Studienberuf in unterschiedlichen Unternehmen
sehr unterschiedlich darstellen kann. Auch ist zu berücksichtigen, dass die Wahrnehmung der
Inhalte des Betriebspraktikums vom Betriebsklima massiv überlagert werden kann. Der Wirt-
schaftsunterricht ist bei der Vor- und Nachbereitung der Praxiskontakte besonders gefordert, weil
Methoden wie Betriebspraktika, Berufserkundungen oder Expertengespräche zum methodischen
Standardrepertoire gehören. Außerdem können im Wirtschaftsunterricht zahlreiche Themen mit
Relevanz für die Berufsorientierung bearbeitet werden, z. B. Bedeutung der Arbeit, Arbeit und Ar-
beitslosigkeit, Formen der Arbeit, Berufsbilder, Arbeitsbeziehungen im Unternehmen, regionaler
Wirtschaftsraum, Strukturwandel, Ausbildung und Studium in der Europäischen Union.45
Deshalb wird dafür plädiert, wie z. B. in Baden-Württemberg die Berufsorientierung als Gesamt-
aufgabe in die Lehrpläne der verschiedenen Fächer verbindlich einzubinden und zugleich ein
Ankerfach Wirtschaft i. w. S. zu definieren, sodass unterrichtliche Themen (z. B. zum regionalen
Wirtschaftsraum oder zu betrieblichen Arbeitsbeziehungen) systematisch mit den Praxiskontak-
ten verzahnt werden können.
These 5: Die Berufsorientierung in die Schulentwicklung integrieren
Zentrale Voraussetzung für die Einbindung der Berufsorientierung in die Schulentwicklung ist ein
Paradigmenwechsel – weg von einer Abschluss- hin zu einer Anschlussorientierung, die auch den
Übergang nach der Schule in die Arbeit einbezieht. Zugleich sollten die Schulen (wie mittlerweile
in den meisten Bundesländern eingeführt) nicht nur zur Entwicklung von BO-Konzepten, sondern
auch deren Präsentation auf der Schulhomepage (wie in Hamburg) verpflichtet werden, um die In-
formation wichtiger Kooperationspartner, aber auch der Schülerinnen und Schüler und deren El-
tern zu verbessern.
Eine systematische Berufsorientierung bedingt außerdem eine umfassende schulpädagogische
Herangehensweise. Ein effektives Management der Berufs- und Studienorientierung setzt die
Schaffung schulinterner Strukturen voraus:
• Von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Berufsorientierung explizit wie beispielsweise in
Bremen als Schulleitungsaufgabe definiert wird.
• Angesichts der Komplexität einer zeitgemäßen Berufsorientierung bedingt die organisatori-
sche Umsetzung die Benennung einer koordinierenden Lehrkraft oder Koordinationsgruppe,
wie es bereits in verschiedenen Bundesländern eingeführt worden ist. Die Lehrkräfte sollten
35
Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
nach Möglichkeit ein Fach mit einer hohen Affinität zur Berufsorientierung unterrichten (vgl.
These 4), weil hierdurch einfacher die Qualifikation sichergestellt ist und die Verzahnung mit
dem Fachunterricht hergestellt werden kann.
Die eindeutige Definition von Aufgaben und Verantwortlichkeiten erleichtert zugleich Per-
sonal entwicklungsmaßnahmen, insbesondere adressatengerechte Fort- und Weiterbildungs-
maßnahmen (vgl. These 10).
These 6: Stabile Kooperationen zwischen Schulen und Partnereinrichtungen fördern
Eine systematische Berufsorientierung beruht auf der nachhaltigen Zusammenarbeit der Schulen
mit Unternehmen, Kammern, der Bundesagentur für Arbeit, Hochschuleinrichtungen, berufsbil-
denden Schulen, Trägern und zahlreichen weiteren Akteuren, um die passgenaue Einbindung der
vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten in die schulischen Berufsorientierungskonzepte zu er-
leichtern. Während hinsichtlich der Ausgestaltung und unterrichtlichen Verzahnung von Praxis-
kontakten auf eine jahrzehntelange Erfahrung zurückgegriffen werden kann (was nicht bedeutet,
dass die Umsetzung reibungslos funktioniert), stehen die Schulen und deren Kooperationspartner
vor der neuen Herausforderung, die individuellen Ergebnisse der Potenzialanalysen zielgerichtet
im weiteren Berufsorientierungsprozess (z. B. Wahl eines geeigneten Praktikumsplatzes) und in
Beratungsmaßnahmen (durch Lehrkräfte, Berufsberatung durch sozialpädagogische Fachkräfte)
weiterzuverwenden.46
Stabile Kooperationen stellen somit nicht nur eine pädagogische, sondern auch eine organisatori-
sche Herausforderung dar. Dies setzt zunächst einmal voraus, dass (wie beispielsweise in Baden-
Württemberg) stabile Ansprechpartner(innen) seitens der Schule und der Kooperationspartner
benannt werden. Besonders wichtige Kooperationspartner sollten in die Entwicklung der schuli-
schen Berufsorientierungskonzepte eingebunden werden. Dies betrifft insbesondere die zustän-
dige Arbeitsagentur mit ihren vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten, wie von mehreren Kul-
tusministerien und Regionaldirektionen vereinbart worden ist.
These 7: Die Zusammenarbeit auf mehreren Ebene vernetzen
Aufgrund der zahlreichen Akteure wächst die Notwendigkeit von Koordinierungseinrichtungen
auf regionaler und Landesebene, um die schulübergreifende Strukturierung und Qualitätssiche-
rung sicherzustellen. Die grundsätzlichen Anforderungen an funktionierende regionale Netz-
werke sind im Rahmen des Modellversuchsprogramms „Regionales Übergangsmanagement“ (vgl.
Kapitel 2.2) evaluiert worden: 47
36
Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
• Die räumliche Einheit ist zu definieren.
• Die zentralen Akteure sollten von Personen mit Leitungsfunktionen vertreten werden.
• Es ist ein breiter, überparteilicher Konsens herzustellen.
• Es ist ein Ort zu bestimmen, an dem die Abstimmung erfolgen kann.
• Die Koordinationsgremien sollten durch Stäbe unterstützt werden, die an passenden politi-
schen Gremien oder Verwaltungseinrichtungen angebunden sind.
Wichtig ist, dass die Netzwerk- und Koordinationsstrukturen aufeinander bezogen sind. Beispiels-
weise basiert das hessische OloV-Konzept auf schulischen und regionalen Koordinatoren, regio-
nalen Steuerungsgruppen und einer landesweiten Koordination. Zugleich geht das OloV-Modell
mit umfangreichen Qualitätsstandards zu den verschiedenen Handlungsebenen der Berufsorien-
tierung einher.
Insbesondere für Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen ist die räumliche Zusammenführung
der schülerbezogenen Beratungsdienstleistungen von Sozial- und Schulamt i. w. S. sowie Arbeits-
agenturen sinnvoll (vgl. Kapitel 2.3). Allerdings wird (ggf. mit Modellversuchen) zu prüfen sein,
wie das Konzept der in den Stadtstaaten Hamburg, Berlin und Bremen eingeführten Jugendberufs-
agenturen in den Flächenländern umgesetzt werden kann.
These 8: Die Berufsorientierung in den Gymnasien intensivieren
Bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Nordrhein-Westfalen) wird der Berufsorientierung an Gym-
nasien deutlich weniger Umfang eingeräumt als in anderen Schulformen. Die hohe Zahl von
Studienabbrechern/-abbrecherinnen verdeutlicht den Handlungsbedarf, der sich auch aus der
deutlich gewachsenen Zahl der Wahlalternativen (z. B. Bachelor-/Masterstudiengänge, duale Stu-
diengänge) ergibt.
Hinzu kommt, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die nach der Primarstufe in das
Gymnasium wechseln, kontinuierlich in den letzten Jahrzehnten gestiegen ist und im Schuljahr
2012/13 bei etwa 40 % lag.48 Sofern nicht davon ausgegangen wird, dass alle Schülerinnen und
Schüler das Gymnasium mit einem Abitur abschließen wollen und können, bedeutet dies zu-
gleich, dass die Berufsorientierung verstärkt in der Sekundarstufe I auszubauen ist, damit sich die
Jugendlichen auch mit den Alternativen zur gymnasialen Oberstufe auseinandersetzen können.
Deshalb sollten wie beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern auch in den Gymnasien umfas-
sendere Praxiskontakte (insbesondere Betriebspraktika und Berufserkundungen) möglich sein.
Angesichts dieser Herausforderungen sollte die Berufsorientierung an Gymnasien den verschie-
denen Wahlalternativen (Studium, Ausbildung, duales Studium, Überbrückungsjahr) gleicherma-
ßen Rechnung tragen. Während in der Sekundarstufe I die Berufsausbildung als potenzielle Alter-
native zur gymnasialen Oberstufe verstärkt zu berücksichtigen ist, ist im Rahmen der Oberstufe
37
Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
die Wahlalternative Studium besonders relevant. Zugleich kann wie beispielsweise in Bayern oder
Brandenburg im Rahmen der Seminarfächer die Berufsorientierung insbesondere mit dem wis-
senschaftspropädeutischen Lernen verzahnt werden.
These 9: Die Effektivität der berufsorientierenden Maßnahmen intensiver evaluieren
Vor dem Hintergrund des massiven Ressourceneinsatzes stellt sich die Frage, wie die Effektivi-
tät der berufsorientierenden Maßnahmen und Konzepte evaluiert werden kann und welche Er-
folgsfaktoren berücksichtigt werden sollten. Als besonders relevant sind der gelingende Übergang
im Sinne der doppelten Passung sowie die Förderung der Berufswahlkompetenz anzusehen. Die
Frage der Effektivität stellt sich aus der Perspektive
• der Schulen, um Verbesserungspotenziale hinsichtlich des schulischen Berufsorientierungs-
konzepts zu identifizieren und (wie in Bremen) mit wichtigen Kooperationspartnern zu reflek-
tieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Berufswahl ein äußerst individueller Prozess ist,
weshalb von der Nützlichkeit für den Einzelnen nur sehr bedingt auf die allgemeine Effek ti-
vität geschlossen werden kann.
• der Bildungspolitik, um die Ressourcen zielgerichteter lenken zu können sowie besonders ge-
eignete Maßnahmen und Strukturen mit Transferpotenzial in den Regionen oder Bundeslän-
dern identifizieren zu können. Dies setzt u. a. voraus, dass wie in Hamburg die Schulen ihre
Evaluationsergebnisse der Bildungsverwaltung zugänglich machen.
Übergangsstatistiken, wie sie insbesondere in Hamburg geführt werden, sind von präventiver Be-
deutung, damit Jugendliche nicht im Übergang zwischen Schule, Übergangssystem und Berufs-
einstieg verloren gehen. Die Instrumente zur umfassenden Erhebung der Berufs wahlkompetenz49
sind aufgrund ihrer Komplexität insbesondere für die Begleitforschung geeignet. Notwendig sind
darüber hinaus kompakte, aber gleichwohl statistisch validierte Erhebungsinstrumente für die
Schulpraxis, damit die Schulen die Maßnahmen individueller auf die Schülerinnen und Schüler
abstimmen können.50
These 10: Auf die Lehrkräfte kommt es an
Diese Aussage, die seit einigen Jahren oftmals im Zusammenhang mit der Studie „Visible Lear-
ning“ von John Hattie51 betont wird, gilt auch für die Berufsorientierung. Von entscheidender Be-
deutung für die Weiterentwicklung der Berufsorientierung ist die Sicherstellung der fachlichen
und pädagogischen Qualifikation der Lehrkräfte, aber auch die Qualifikation der schulexternen
Akteure. Entsprechende Qualifikationsbedarfe und -angebote müssen sich grundsätzlich nach den
38
Zusammenfassung der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
spezifischen Herausforderungen der Akteure richten, z. B. für Lehrkräfte der allgemeinbildenden
Schulen, Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen, sozialpädagogische Fachkräfte und betriebliches
Ausbildungspersonal.52
Der Qualifikationsbedarf der schulischen Lehrkräfte kann hinsichtlich des konkreten Einsatz-
bzw. Anforderungsbereiches (z. B. Unterricht, Organisation, Kooperation) differenziert werden.53
Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung sind aufgrund der Affinität zu Arbeitsmarktthemen und
Praxiskontakten zunächst einmal für Wirtschaftslehrkräfte relevant. Insbesondere, wenn die Be-
rufsorientierung als schulische Gesamtaufgabe definiert ist, sind auch die Lehrkräfte zu berück-
sichtigen, die aufgrund ihrer Fakultas bislang mit der Berufsorientierung wenig befasst waren,
gleichwohl aber einen Beitrag zu dieser schulischen Gesamtaufgabe leisten sollen und können.
Beispielsweise sollten (je nach schulinterner Organisation) Klassenlehrkräfte und sozialpädago-
gische Fachkräfte hinsichtlich der Potenzialanalysen insoweit qualifiziert sein, dass sie deren Er-
gebnisse bei individuellen Zielgesprächen mit den Schülerinnen und Schülern einbeziehen kön-
nen. Notwendig sind darüber hinaus vertiefende Qualifizierungsangebote für die Lehrkräfte, die
mit der BO-Koordination in der Schule befasst sind. Zielgruppenübergreifende, regionale Fortbil-
dungen z. B. für Lehrkräfte allgemeinbildender und berufsbildender Schulen, sozialpädagogische
Fachkräfte, Berufsberater(innen), Wirtschaftsvertreter(innen) und andere Akteure können weiter-
gehend die regionale Vernetzung der Akteure fördern.
Gemäß dem Motto „Vorbeugen ist besser als heilen“ sollte die Berufsorientierung weitergehend
bereits in die Lehrererstausbildung integriert werden. Auch hier weisen die Vorgaben der Bundes-
länder massive Unterschiede auf, was in dieser Studie nicht aufgearbeitet werden konnte. Insbe-
sondere, wenn die Berufsorientierung als schulische Gesamtaufgabe o. Ä. definiert ist, greift die
Berücksichtigung in den fachdidaktischen Lehrveranstaltungen zu kurz. Notwendig ist darüber hi-
naus die verpflichtende Einbindung in den allgemeinpädagogischen Studienbereich, der von allen
Lehramtsstudierenden absolviert wird.
40
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6 Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6.1 Baden-WürttembergJahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen
und Netzwerke
2004 Ausbau der verpflichtenden Standards für themenorientierte Projekte im Bereich Berufsorientie-rung an Realschulen (TOP BORS)54
Anm.: BORS wurde in den 1990er-Jahren eingeführt
• ThemenfürProjekte:Berufswahl, Bildungswege in Baden-Württem-berg,Berufsausbildung,Erkundun-gen,BerufsweltimWandel,Bewer-bung
• Durchführungi. d. R.inJgs.9• 70Wochenstunden(d. h.2Schulstunden),dievonderSchule wöchentlich oder ge-blockt realisiert werden können
• Durchführung in Projektform mit Benotung auf Basis einer Doku-mentation und Präsentation
• Mitwirkung von Agentur für Arbeit,ArbeitskreisSchule- Wirtschaft,Qualitätsregionen, Industrie-undHandelskammern(IHK),Handwerkskammern, Bildungspartnerschaften in Baden-Württemberg
• Die Partnereinrichtungen steuern u. a.MaterialienzurTOP-BORS- Internetseite bei
2004 Ausbau der verpflichtenden Standards zur Berufs- und Studien- orientierung im erneuerten BildungsplanfürG8indenJgs.6,8,10und1255 (in Jgs. 12 nur ver-pflichtend im Wahlkernfach Wirt-schaft)Anm.: BOGY wurde 1994 einge-führt
• Standards inkl. Kompetenzerwar-tung für folgende Themen: Familie undUmfeld,eigeneInteressen,Fä-higkeitenundZiele,Wunschberuf,Berufswege,Arbeitsplatz-undBe-rufserkundung,Schülerpraktika,ge-schlechtsspezifischeBerufswahl,Be-werbung
• Empfehlung zum Einsatz des Berufswahlpasses
• Die Standards regeln die Ein-bindung der Themen in die Jahrgangsstufen und Unterrichtsfächer,insb.indenFächerverbund GWG (Geografie – Wirtschaft – Gemeinschafts-kunde)
• Mitwirkung von Bildungspartner-schaften in Baden-Württemberg (s. u.),StudieninformationBaden- Württemberg,AgenturfürArbeit,Hochschulen,Industrie-und Handelskammern,Handwerks-kammern,LandesverbandBaden-Württemberg der Freien Berufe
• Die Partnereinrichtungen steuern u. a. Materialien zur TOP-BORS- Internetseite bei
2007 Verwaltungsvorschrift „Praktika zur Berufs- und Studien- orientierung an allgemeinbilden-den Schulen“56
• Hauptschule:mind.20TagePraxis-kontakte in Jgs. 5–10
• Realschule: SuS erkunden in Jgs. 9 i. d. R.1WochelangdiePraxisin Unternehmen,optionalesPraktikumim Rahmen themenorientierter Pro-jekte(s. o.)
• Gymnasium:i. d. R.1WocheBerufs-erkundungen in Jgs. 10 und 11 (9-jähriger Bildungsgang) und in Jgs. 9 und 10 (8-jähriger Bildungsgang)
• Empfehlung zum Einsatz des Berufswahlpasses
• FestlegungderInhalte,Zustän-digkeiten und Zeitfenster für die Jahresplanung in schulischen Gremien
• Förderschulen: Verzahnung mit Bildungsbereich Arbeit und Fä-cherverbünde Wirtschaft-Arbeit-GesundheitundNatur-Technik,
• Realschule: Verzahnung mit TOP-BORS(s. o.)
• Gymnasium: Verzahnung mit BOGY(s. o.)
• UnternehmenundanderePraxis-partner(s. o.)unterstützenSchulen
2007 bis 2012
Wirtschaftsministerium unterstützt die Maßnahme „Girls’ Day-Akademien“57
• OptionalesUnterrichtsangebotinHaupt-undRealschulen
• Mind.120Unterrichtsstunden
• Wöchentliche Durchführung • Partnerschaften zwischen Girls’-Day-Akademien,Wirtschaftundweiteren Einrichtungen sollen gebildet werden
2007
2013
Einführung der Kompetenz- analyseProfilACanHaupt-undSonderschulen58
Einführung in der Realschule und Werkrealschule
• Verbindliche Durchführung je nach Schulform in Jgs. 7 oder 8
• Ergebnisse sollen auch zur individu-ellenFörderungüberfachlicher,be-rufsbezogener Kompetenzen genutzt werden
• Durchführung erfolgt primär durch schulisches Personal
• Durchführung teilweise auch durch Träger
2008 Flächendeckender Ausbau der Bildungspatenschaften59
• Jede allgemeinbildende weiterfüh-rende Schule in Baden-Württemberg soll mind. 1 Bildungspartnerschaft miteinemUnternehmenaufbauen
• Bildungspartnerunternehmen soll zusammen mit Schule ein Konzept zum Übergang in die Berufs- und Studien welt erar-beiten
• Vereinbarung zwischen Landes-regierung und Vertretern der baden-württembergischen Verbände und Kammern
41
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
Jahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen und Netzwerke
2009 Erstmalige Durchführung des Boys’ Day60
• Zukunftstag für Mädchen und Jungen • 1-tägiges externes Schnupper-praktikum
• Bundesweite Initiative
2010 Rahmenvereinbarung zur Zu-sammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen dem Kultus ministerium und der Regio-naldirektion Baden-Württemberg61
• Gemeinsame Elternarbeit• BesondereUnterstützungfür
behinderte und unversorgte Jugendliche
• BB unterstützen Schulen durch viel-fältigeMaßnahmen(Beratung,BIZ-Besuch,Medienusw.)
• Schule entwickelt gemeinsam mit BB BO-Konzept
• Schule benennt feste(n) Ansprechpartnerin/-partner für Berufsberatung der Arbeits-agentur
• Berufsberatung unterstützt Berufsorientierungu. a.mitMedien
• Arbeitsagentur kann Koordination der regionalen Akteure unterstützen
• Schule und Berufsberatung stimmen Aktivitäten aufein-anderab,u.a.durchjährlicheAbstimmungs gespräche
2011 Neuregelung der Zuständigkeit für BoriS (Berufswahl-SIEGEL Baden-Württemberg)62
• Projektträgerschaft geht von Baden-Württemberg Stiftung auf „BoriS – Berufswahl-SIEGEL Baden-Württemberg GbR“ über
• Gesellschafter sind die Kammer-tagevonIHKundHandwerks-kammer sowie Arbeitgeberver-bände
2011
2012
Einführung der Werkrealschule: Neben dem Werkrealschulab-schlusskannderHauptschulab-schluss erworben werden63
Bildungsstandards zur Berufs-orientierenden Bildung an der Werk realschule64
• BO (als Berufswegeplanung bezeichnet) erfolgt ab Jgs. 5
• Verbindlicher Einsatz der Potenzial-analyseProfilAC(s. o.)
• Schulen bieten Wahlpflicht- fächer in Jgs. 8 und 10 mit Bezug zur BO an
• SuS sollen generell individuell unterstützt werden
• Fächer „Berufsorientierende Bil-dung“ und „Kompetenztraining“ (ab Schuljahr 2012/13) mit Kompe-tenzerwartungenundInhalten,dieunterschiedliche Praxiskontakte (können von Schulen individuell ge-staltet werden) bedingen
• Insg. mind. 20 Praxistage (Blockprak-tika,Erkundunggen)inJgs.7bis10
• ErweitertePraktikafürSuS,dieamEndevonJgs.10denHauptschul- abschlussanstreben,sindmöglich
• Empfehlung zum Einsatz des Berufswahlpasses
• SchulinterneUmsetzung ent sprechend der Verwaltungs-vorschrift (2007) und der Rahmenvereinbarung mit der Regional direktion (2010)
• Einbeziehung von Expert(inn)en aus der Arbeitswelt und Berufs-beratung
• Aufbau von lokalen Netzwerken und Bildungspartnerschaften
2014 Erneuerte Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung65
• BetonungderUnterstützungvonbenachteiligten Jugendlichen und Jugendlichen mit Migrations-hintergrund
• Kooperation bei Elternarbeit
• Schule benennt Mitglied für das Tandem mit BB
• Bildung von Tandems Schule- Berufsberatung
• Tandems stimmen BO-Maßnahmen ab
• Schule und BB entwickeln in jährlichen Gesprächen das schulische BO-Konzept
2016 Einführung des neuen Fachs „Wirtschaft/Berufs- und Studien-orientierung“66
• InWerkrealschulen/Hauptschulen,Realschulen und Gemeinschaftsschu-len (wurden 2013 eingeführt) startet das Fach ab der Jgs. 7
• In Gymnasien startet das Fach ab Jgs. 8
• Die „Berufliche Orientierung“ stellt weitergehend eine Leitperspektive dar,sodassnahezualleFächerindieBO involviert werden
• Verzahnung mit BOGY (Gymnasium) bzw. TOP-BORS (Realschule)
• Verzahnung mit Praktika und Erkundungen
42
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6.2 BayernJahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen
und Netzwerke
2001 Initiierung des Zukunfts- tages für Mädchen und Jungen67
• Zukunftstag für Mädchen und Jungen • 1-tägiges freiwilliges externes Schnupperpraktikum
• BundesweiteUmsetzung
2000 Bayrisches Gesetz über dasErziehungs-undUn-terrichtswesen(BayEUG)Art. 2 – Aufgaben der Schule68
• Vorbereitung von Jungen und Mädchen auf Arbeitswelt und Beruf; insb. Ermutigung der Mäd-chen,ihrBerufsspektrumzuerwei-tern (Abs. 1)
• Öffnung der Schulen und Zusam-menarbeit mit außerschulischen Ein-richtungen
• Betriebe,Sport-undandere Vereine,Kunst-undMusikschulen,freieTrägerderJugendhilfe, kommunale und kirchliche Einrichtungen und Einrichtungen der Weiterbildung
2001 Lehrplan Realschule69 • UnterrichtinJgs.7–10inWahlpflicht-fächergruppen: mathematisch-naturwissen schaftlich-technisch; wirtschaftlich; fremdsprachlich
• Profilfach Sozialwesen: 1-wöchiges Sozial praktikum verpflichtend
• BO-Schwerpunkt in Jgs. 9: freiwilliges 1-wöchigesBetriebspraktikum,Berufs- erkundungen,BIZ-Besuch,Bewerbungs-training,Berufseignungstests
• Betriebe,Berufsberatung
2003 Lehrplan „Wirtschaft und Recht“ an Realschulen70
• Ca. 15–20 Std. in Jgs. 9 zu Themen wie Arbeitswelt,Berufsausbildung,Berufs-findung,Bewerbung,Ausbildungsvertrag
• Individuelle Beratungsgespräche mit Berufsberatung
• Verbindung mit dem Deutsch-unterricht zum Thema Bewerbungen
• Intensive Begleitung durch die AA
2006 Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsbe-ratung71
• IntensivierungderZusammenarbeit,insb.durch die Definition der Angebote der Berufsberatung in der Schule:
– Berufs- und studienkundliche Vortragsreihen,Beratungsangebote (Einzel- und Gruppenberatung)
– Bereitstellung von berufswahl-vorbereitendenUnterrichtsmaterialienfür Lehrkräfte
• Maßnahmen der vertieften BO wer-den von der Berufsberatung initiiert
• Berufsberatung vermittelt für Ferien-zeiträume freiwillige Betriebsprak-tika,sog.„IndividuelleBerufserkun-dungen und Betriebskontakte“
• Schule beurlaubt SuS für Einzel be-ra tungen oder ärztliche und psycho-logischeEignungsuntersuchung,die durch Berufsberatung veran-lasst wurde
• Schule stimmt Maßnahmen zur Berufs wahlvorbereitung mit denen der Berufsberatung ab
• Angebote der Berufsberatung werden intensiver in Schulen eingebunden
2007 Pakt„Hauptschuleund Wirtschaft – gemeinsam zum Erfolg“72
• Erhöhte Praxis- und Berufsorientierung zur Vermittlung der Ausbildungsreife
• Betriebsbesichtigungen und Praktika für SuS und Lehrkräfte
• Lehrkräfte und Schulräte sind Ansprechpartner(innen) für Betriebe und andere Partner
• Vertreter(innen) der Wirtschaft werdeninSchullebenundUnterrichteinbezogen
• Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft
• Mitarbeiter(innen) aus Betrieben bringen sich als Expert(inn)en und Berater(innen) in die Schule ein
2007 Hauptschulinitiative Bayern73
• Erziehung zur Sozial- und Selbst-kompetenz
• Betriebserkundungen in Jgs. 6• Ab Jgs. 8 Profilbereiche: Wirtschaft/ Handel/Dienstleistungen;Technik/ Handwerk;Gesundheit/Soziales/ Hauswirtschaft
• Verpflichtendes 2-wöchiges Betriebs-praktikum in Jgs. 8
• Empfehlung,dassjeder/jedeSuSMitarbeiter(in) in einer Schülerfirma sein sollte
• Beginn der BO in Jgs. 5 • Organisatorische Gliederung der HauptschuleabJgs.8in3Profil-bereiche
• KooperationmitBetrieben,BBSenund Bildungsträgern
• Bei kleinen Schulen kann ein Zusam menschluss mit benachbar-tenHSerfolgen,wennnichtalleWahlmöglichkeiten den SuS ange-boten werden können
43
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
Jahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen und Netzwerke
2009 Weiterentwicklung der Hauptschule74
• Weiterentwicklung der arbeitspraktischen Fächer (Profilbildung) in Jgs. 9 zu den berufsorientierenden Zweigen: Technik,Wirtschaft,Soziales
• PraxisorientierterUnterrichtsansatz: Betriebserkundungen,Übungsfirmen, Betriebspraktika
• Verbindliche Einführung des Berufswahl-passes ab Jgs. 7
• Systematische Zusammenarbeit mit BBS,WirtschaftundAA
• Bereitstellung eines/einer SCHULEWIRTSCHAFT-Experten/-Expertin in jedem Schulamtsbezirk (Aufgaben: Auf- und Ausbau der Kontakte zu denBetrieben,Unterstützungbeider Bereitstellung von Praktikums-plätzen/Ausbildungsplätzen,Aus-bau eines regionalen Netzwerkes Schule - Wirtschaft
• Netzwerkpartner:BBSen,Betriebe,Kammern,Innungen,AA,Paten-schaftsorganisationen,ggf.Ein-richtungen der Jugendhilfe
2009 Beschluss der Kabinetts-sitzung über die Einfüh-rung der Bayrischen Mittelschule75
• Standards der Mittelschulen: berufsorien-tierteZweigeTechnik,Wirtschaftund Soziales; Ganztagsangebot (offen oder gebunden);einAngebot,daszummittle-ren Schulabschluss führt (M-Zweig)
• Mittelschulen sollen ausgestaltete KooperationenmiteinerBBS,derre-gionalen Wirtschaft und der Arbeits-verwaltung pflegen
• Die Schulen in einem Verbund sol-len ein pädagogisch-fachliches Koopera tionskonzept vereinbaren
2010 Weiterentwicklung derHauptschulezur Mittelschule76
• Einführung der berufsorientierenden Zweige ab Jgs. 7: Technik77,Wirtschaft78 (Einrichtungeines„Übungsbüros“), Soziales79
• Praxisklassen: freiwillig für SuS mit Lern- und Leistungsrückständen im 9. Schulbesuchsjahr
• Berufswahlpass ab Jgs. 7 verbindlich• Einrichtung von BO-Klassen80 für schul-schwacheSuS,diedieJgs.9freiwillig wiederholen,unterBeteiligungvonSuSderBBS,diesichimkooperativenBerufs-vorbereitungsjahr(BVJ/k)befinden,Ziel:(qualifizierter)Hauptschulabschluss(50%derUnterrichtszeitsindPraktika)
• Kooperation zwischen dem Leitfach Arbeit-Wirtschaft-Technik und den berufsorientierenden Zweigen
• Die Lehrpersonen stimmen fach-licheLernziele,Lerninhaltesowieprojektmethodische Lernziele und Lern inhalte aufeinander ab – ge-meinsame Projektplanung und -ge-staltung
• Je 1 Jgs. der Mittelschule und Berufs schule werden von Lehr-kräften beider Schulen unterrich-tet: allgemein bildende Fächer: Lehr-kräfte Mittelschule; fachpraktische Fächer: Lehrkräfte Berufsschule
• UmsetzunginKooperationmit externen Partnern
• Kooperation in Praxisklassen mit WirtschaftundJugendhilfe, Bildungsträger und AA
• Kooperation von Mittelschule und Berufsschule
2010 Seminare in den Jahr-gangsstufen 11 und 12 des Gymnasiums81
• Wissenschaftspropädeutisches Seminar und Projekt-Seminar zur Studien- und Berufsorientierung
• Das wissenschaftspropädeutische SeminarbereitetaufeinHochschul-studium vor
• Inhalte des Projektseminars „Allgemeine Studien-undBerufsorientierung“(1Halb-jahr) und „Anwendungs bezogene Projek-tarbeit“(2Halbjahre)
• Konzepte zum P-Seminar sind von der Schulleitung zu überprüfen und zu genehmigen
• Wiss. Seminar: externe Partner können einbezogen werden
• Projektseminar: Zusammen- arbeit mit einem oder mehreren außerschulischen Partnern; an-wendungsbezogene Projektarbeit im Team
2011/2012
Maßnahmen der (erwei-terten) vertieften Berufs-orientierung nach §§ 33 und 421q SGB III für Mittelschulen
• Angebotvon8Modulen,dievonJgs.7bis10durchgeführtwerden,u. a.sozio-kulturelleBO,Bewerbung,BO-Begleitung(Jgs. 7–9)
• Schule wählt aus dem Modul BO-Begleitungmind.4Bausteineaus,z. B.Kompetenzanalyse,Erfahrungeigener Neigungen und Interessen
• Durchführung erfolgt zusammen mitArbeitsagentur,regionalenUnternehmen,weiterenFach-leuten
2012 Initiative Gütesiegel Bildungsregionen82
• Übergänge organisieren und Bildungs-angebote und Bildungsträger vernetzen
• Vernetzung innerhalb der Bildungs-regionvonSchule,Kommune,Ju-gendhilfe,Arbeitsverwaltung,Wirtschaft und weiteren Organi-sationen
2015 Berufswahl-SIEGEL83 • Zertifizierung von allgemeinbildenden Schulen mit vorbildlicher Berufs- orientierung
• Bewerbungen von Schulen ab 2016 möglich
• SCHULEWIRTSCHAFTBayernschafft Rahmenbedingungen für Schulen
44
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6.3 BerlinJahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen
und Netzwerke
2001 Einführung Girls’ Day84
• Schnupperpraktikum für Mädchen • Den Schulen empfohlenes 1-tägiges freiwilliges externes Schnupperpraktikum
• BundesweiteUmsetzung• Landeskoordinierungsstelle
Berlin
2005 Verordnung über die Schularten und Bil-dungsgänge der Sek. I (Sek I-VO)85
• BO findet im Fach Arbeitslehre statt• Einsatz des Berufswahlpasses• Praxiskontakte in Form von Betriebserkundungen
oder Betriebspraktika• Einrichtung von Praxisklassen oder Klassen für
„Produktives Lernen“ • Schülerfirmen
• DieBOwird,jenachNotenderSuS,in entsprechenden Klassenverbän-den verstärkt unterrichtet
• Betriebe als Praxiskontakte • SuS können Auszubildende
und Eltern als Expert(innn)en in die Schule oder am Arbeits-platz begleiten
• BBSen können „Azubi-Expert(inn)en“ vermitteln
2006 Rahmenlehrplan Sozial kunde für die Sek. I 86
• Anbindung des Betriebspraktikums an das Themen-feld Wirtschaft und Arbeitsleben empfohlen
2007 Einführung des Berliner Programms für vertiefte Berufs-orientierung (BvBo)87
• Nutzung des Berufswahlpasses• Bewerbungstraining• Betriebsbesichtigungen,WerkstatttageundPrak-
tika• Maßnahmen zur Kompetenzfeststellung
• Lehrkräfte werden auf das Pro-grammvorbereitet,indieUmset-zung einbezogen und fachlich be-gleitet
• UnterschiedlicheBausteinezurBOkönnen gewählt und in ihrer Dauer bestimmt werden
• Zusammenarbeit mit Berufs-beratung,kleinenundmittle-renUnternehmen
• Zusammenarbeit zwischen der Senatsverwaltung für Bil-dung,JugendundWissen-schaft,RegionaldirektionundAgentur für Arbeit Berlin
2010 Schulstrukturreform88 • Reduzierung auf 2 Schulformen (integrierte Sekundar schule (ISS) und Gymnasium)
• DerHauptschulabschlusswirddurchdieBerufs-bildungsreife ersetzt
• Praxiskontakte werden ab Jgs. 7 angeboten: – 1 Betriebspraktikum (meist in Jgs. 9) ist in der ISS verpflichtend durchzuführen
– Weitere Praktika der SuS sind freiwillig durch-führbar
– Duales Lernen (Praxiskontakte) ist in der ISS ab Jgs.7verbindlich,imGymnasiumfakultativ
• Jährlich ist in der ISS eines von verschiedenen An-geboteauchzurBOanzubieten:z. B.Betriebser-kundungen(abJgs.7),WerkstattarbeitundSpieldas Leben
• Verbindliche Nutzung des Berufswahlpasses
• Einführung von Schullaufbahnberatern/-berate-rinnen
• Die SuS belegen das Fach Arbeits-lehre/Berufsorientierung ab Jgs. 7 (ist mit dualem Lernen verknüpft)
• Zusammenarbeit mit unter-schiedlichen Schulformen (z. B.OberstufenzentrenoderBBSen),umÜbergangzuop-timieren
• Entwicklung einer gemeinsa-men Datenbank über Projekte und Veranstaltungen zur BO
• Kooperation mit Betrieben zum dualen Lernen
• Oberstufenzentren bieten Praktika,TageundProjekt-wochen zur BO an
2010 Verordnung über die Schularten und Bildungs gänge der Sek.I(SekI-VO), neue Fassung89
• Duales Lernen in Jgs. 7 bis 10 der ISS mit mind. einer Maßnahme:
– Betriebserkundungen in Jgs. 7 – Betriebspraktika ab Jgs. 8 – ZusammenarbeitmitBetrieben,BBSen,außer-betrieblichenBildungsstätten,Hochschulen
– Schülerfirmen – Patenschaftsmodelle mit Auszubildenden oder Studierenden
• InderISSmind.1UnterrichtsstundeinWirtschaft,Arbeit,TechnikinJgs.9zurVor-undNachbereitungdes Praktikums
• In der ISS Praxislernen für leistungsschwache SuS (1–3TageproWocheinWerkstätten/Schülerfirmen,BBSen,öffentlicheVerwaltung,Betriebeoder Bildungsstätten
• Die BO wird in den Profilstunden vertieft
• Teilnahme an Maßnahmen zur BO im Ganztagsbetrieb ist verpflichtend
• Schule entscheidet über Form und UmfangderBO-Aktivitätenim Rahmen duales Lernen
• ISS kooperieren mit mind. einem Oberstufenzentrum oder einer BBS zur Verbesse-rung des Übergangs und Ab-stimmung der Arbeiten der Schulen (gemeinsame Kon-ferenzen,gegenseitigeHos-pitationen,AbstimmungschulinternerCurricula,Durchführung gemeinsamer BO-Maßnahmen im Rahmen duales Lernen)
• ISS schließen für duales Lernen und Praxislernen Kooperationsvereinbarungen mit außerschulischen Anbietern und BBSen
45
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
Jahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen und Netzwerke
2011 Einführung des Ergänzungs kurses „Studium und Beruf“ an gymnasialen Oberstufen90
• Reflexion eigener Interessen und Fähigkeiten• UnterstütztdenKontaktvonSuSzuInformations-
und Beratungsangeboten zur BO
• Freiwilliges Angebot der Schulen• Projektarbeiten basierend auf den
Interessen der SuS• Dokumentation der gewonnenen ErkenntnisseineinemPortfolio, das halbjährlich in der Gruppe präsentiert wird
• Simulation von Bewerbungsver-fahren
• Wichtige Ansprechpartner sindz. B.dieIHK,dieHoch-schulen,Betriebe(auchfürPraktika) und die Agentur für Arbeit
2011 Berliner Vereinbarung zur Nachwuchskräfte-sicherung für Unternehmendurch Ausbildung91
• Vermittlung mind. einer funktionierenden Partner-schaftmiteinemUnternehmen
• Überarbeitung der Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung
• Koordinierung der BO-Angebote
• Kammern,Verbände,Agen-tur für Arbeit und die Senats-bildungsverwaltung sollen Partnerschaften von Schulen und Betrieben vermitteln und diese pflegen
2011 Einführung Boys’ Day92
• Schnupperpraktikum für Jungen • Den Schulen empfohlenes 1-tägiges freiwilliges externes Schnupper-praktikum
• BundesweiteUmsetzung• Landeskoordinierungsstelle
Berlin
2012 Neuer Lehrplan Wirtschaft-Arbeit-Technik an Integrier-ter Sekundarschule93
• Pflichtbereich Berufs- und Lebenswegplanung I in den Jgs. 7 und 8: Themen sind die Auseinander-setzung mit den eigenen Fähigkeiten und Interes-sen sowie die möglichst selbstständige Befassung mit Informations- und Beratungsangeboten
• Pflichtbereich Berufs- und Lebenswegplanung II/ Betriebspraktikum in den Jgs. 9 und 10: Vor- und Nachbereitung des Praktikums; SuS dokumentieren und präsentieren die Ergebnisse der Praktika
• Vermittlung von Kenntnissen über Bewerbungs-verfahren(z. B.individuelleBewerbungen)
• Verpflichtendes Betriebspraktikum• Die Teilnahme an einer Berufsmesse und deren
Nachbereitung ist möglich
• Arbeit-Wirtschaft-Technik dient als LeitfachfürdasdualeLernen,daspraxisbezogeneLernen,Aktivitä-ten zur BO und Vermittlung von Pra-xisplätzen
• Betriebe sind nicht nur durch die Praktika mit den Schulen vernetzt,sondernhelfenalsAnsprechpartner auch im schulischenAlltag(z. B.beiInformations beschaffung oder Bewerbungstraining)
2013 Qualitätssiegel für ex-zellente berufliche Orientierung94
• Zertifizierung von allgemeinbildenden Schulen mit vorbildlicher Berufsorientierung
• Schulen bewerben sich auf das Qualitätssiegel,ummitderAus-zeichnung exzellente berufliche Orientierung nachzuweisen
• IHK,HK,Landesarbeitsgemein-schaft SCHULEWIRTSCHAFTu. a. stellen die Jury für die Vergabe des Siegels
2015 Landeskonzept Berufs- und Studien-orientierung95
• BO ab Jgs. 8 an den Gymnasien (voraussichtlich ab 2015/16) mit mind. einer BO-Maßnahme pro Jahr
• In der gymnasialen Oberstufe an den Gymnasien und den ISS wird der Ergänzungskurs „Studium und Beruf“ angeboten
• An den Integrierten Sekundarschulen verknüpft das dualen Lernen die Inhalte schulischen Lernens mit InhaltenausdemWirtschafts-,Berufs-und Arbeitsleben
• DasUnterrichtsfachWirtschaft,Arbeit,Technikander Integrierten Sekundarschule ist Leitfach für duales Lernen
2015 Einrichtung regiona-ler Anlaufstellen der Jugendberufsagentur Berlin96
• UnversorgteJugendlichenachJgs.10werdensys-tematisch kontaktiert
• ISS und Gymnasien sind in das Netzwerk der Jugendagentur ein-gebunden
• Zusammenarbeit von Berufs-beratung der Agenturen für Arbeit,U25-Teams,derJob-center und der neu bestellten Berater(innen) der Jugend-hilfe und BBSen
46
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6.4 BrandenburgJahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen
und Netzwerke
2002 Initiierung des Zukunftstages für Mädchen und Jungen
• Zukunftstag für Mädchen und Jungen
• 1-tägiges externes Schnupper-praktikum
• Gemeinschaftsinitiative aller RessortsderLandesregierung, derHochschulenundder brandenburgischen Wirtschaft
2006 Gründung des Vereins Netzwerk Zukunft Schule und Wirtschaft für Brandenburge. V.97
• Ziel: engere Kooperation von Schulen,Hochschulen,Wirtschaftund weiteren gesellschaftlichen Partnern zur besseren Vernetzung
– Verbesserung der Ausbildungs-fähigkeit
– Fachkräftesicherung in den Regionen
• Maßnahmen: – BO-Tourneen – Schüler-Ingenieur-Akademien – BO-Tourneen Junior – Berufswahlpass – Auszeichnung von Schulen
• Netzwerk Zukunft entwickelt und realisiertProjekte,KonzepteundStrategien in verschiedenen Bereichen,darunter:
– Förderung der Kooperation im Bereich Schule-Wirtschaft-Hochschule
– Qualitätssicherung von Berufs- und Studien-orientierungs angeboten
• Zusammenschluss verschiedener KammernundSozialpartner,desLandes Brandenburg und der Regionaldirektion
2007 Förderprogramm „Initiative Oberschule“ (IOS)98
• SchulprojektezurBO,Erwerb sozialer Schlüsselkompetenzen
• Praxislernen anhand von 11 wählbarenBausteinen,dievonden SuS in Jgs. 7–10 durchlaufen werden können
• Schulen erhalten Beratung und UnterstützungdurchIOS-Partner
• UnterstützungderSchulenerfolgt durch IOS-Regionalpartner aus derWirtschaft(insb.Unterneh-men)
2007 Änderungder Verwaltungs vorschriften für die Sek. I99
• Praxislernen (Praxistage,Berufserkundungen)
• Praxislernen kann fächerverbin-dend unterrichtet werden
• Organisation in Verantwortung der Schule
• Durchführung in Form eines regel-mäßig stattfindenden Praxistages oderinUnterrichtsblöckenoderinKombination von beidem
• Am Praxislernen nehmen alle SuS teil
• Lehrkräfte organisieren die Abstimmung,UmsetzungundÜberprüfung konkreter Lern- und Arbeitsaufgaben
• Praxislernen und Praktika findet insb. außerhalb der Schule in Betrieben und Einrichtungen statt
• Schülerbetriebspraktika • Insg. dürfen Praktika max. 5 Wo-chen betragen: 2–3 Wochen in Jgs. 9 obligatorisch; 2 Wochen in Jgs. 10 fakultativ an Oberschulen und Gesamtschulen
2008 ÄnderungderVerordnungfür die Gymnasiale Oberstufe (GOST-V,§ 6)100
• Studienorientierung durch Be-such von Lehrveranstaltungen mit LeistungserwerbanHochschul-einrichtungen
• SuS können während der Schulzeit Studienveranstaltungen belegen undNachweiseerwerben, die auf künftiges Studium ange-rechnet werden
• Ab 2008/2009 Ausweitung für alle Schulen mit gymnasialer Oberstufe
• Zusammenarbeit zwischen Universitäten,HochschulenundSchulen
47
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
Jahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen und Netzwerke
2008 Rahmenvereinbarung über die Zusam menarbeit von Schule und Berufsberatung im Land Brandenburg101
• Intensivierung der Zusammen-arbeit,insb.durchdieEinbindungder Angebote der AA: Beratungen,Gruppenveranstal-tungen,Eignungsuntersuchungen,Elternveranstaltungen, Schulsprechstunden etc.
• Schule entwickelt ein BO-Kon-zept als Teil des pädagogischen Gesamtkonzeptes der Schule und wählt Angebote aus dem Portfolio der Berufsberatung aus
• Schule ermöglicht und regt bei SuS die Teilnahme an Maßnah-menderAAwährendderUnter-richtszeit an
• Angebote der AA werden im Unterrichtvorbereitet
• Medien der AA werden systema-tischindenUnterrichtintegriert
• Berufsberatung wird intensiver in Schulen eingebunden
• Jährliche Abstimmungs gespräche zwischen den Schulämtern und AA hinsichtlich Planung vonMaßnahmen, Festlegung von Verantwortlichkeit und Ansprechpartner(innen)
2008 Konzept der Landesregierung zur Berufs- und Studienorientierung102
• Berufs- und Studienvorbereitungs-konzepte an allen weiter- führenden Schulen des Landes Brandenburg
• Integration der Initiative Oberschule (IOS)
• Produktives Lernen (geht mit teil-weiser Auflösung der Stunden tafel einher,damitCurriculaindividu-ell auf Praxisphasen der SuS in Unternehmenabgestimmt werden können)
• Projektwettbewerb Innopunkt 18: systematische Arbeitswelt- und Berufsorientierung
• Zukunftstag für Mädchen und Jungen
• Berufswahlpass• Praxislernen• Schülerfirmen
• Flächendeckende Einführung desPraxislernens(z. B.Praktika)in der Sek. I bis zum Schuljahr 2010/2011,
• Information und Fortbildung der Schulleiter zum Thema „Wirt-schaft und Schule“
• Verstärkung der Anreize für UnternehmenspraktikafüralleLehrkräfte
• Kooperationspartner für PraxislernenausWirtschaft, Hochschule,öffentlicheund soziale Einrichtungen
• Innopunkt 18: Kooperation mit regio nalen/lokalen Institutionen und Akteuren
2008/ 2009
Berufswahl-SIEGEL103 • Zertifizierung von allgemeinbil-denden Schulen mit vorbildlicher Berufsorientierung
• Schulen bewerben sich auf das Qualitätssiegel,ummitderAus-zeichnung exzellente berufliche Orientierung nachzuweisen
• Jury besteht aus Mitgliedern der IHK,HK,MinisteriumfürBildung,JugendundSport,Unternehmens-verbände,DGB
• Partner ist die Bundesagentur für Arbeit
2013 ÄnderungderVerordnungfür die Gymnasiale Oberstufe (GOST-V,§ 7104)
• Seminarkurs Berufs- und Studien-orientierung oder Wissenschafts-propädeutik105
• Eigenständige Planung und Themen setzung durch die Schulen
• Im Seminarkurs erfolgt Koopera-tionmitregionalenUnternehmenundHochschuleinrichtungen
48
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6.5 BremenJahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen
und Netzwerke
2002 Einführung Girls’ Day106 • Schnupperpraktikum für Mädchen • Von den Schulen durchzuführen-des 1-tägiges externes Schnupper-praktikum
• BundesweiteUmsetzung• Initiative von Arbeitgeber-
und Arbeitnehmerverbänden
2006 Bremer Qualitätssiegel „Schule mit vorbildlicher Berufsorientierung“107
• Zertifizierung von allgemeinbilden-den Schulen mit vorbildlicher Berufs-orientierung
• Schulen bewerben sich auf das Qualitätssiegel,ummitderAus-zeichnung exzellente berufliche Orient ierung nachzuweisen
• Gemeinschaftsinitiative von Sena-torinfürBildungundWissenschaft,LISBremen,IHK,HK,HWK,Unter-nehmensverbände,HochschuleundUnternehmen
2007 Bremer Vereinbarung für Ausbildung und Fachkräfte-sicherung 2008 bis 2010108
• Selbstverpflichtung zur Förderung der BO und des beruflichen Über-gangs
• SelbstverpflichtungvonWirtschaft,Politik und Arbeitsagentur
2008 Richtlinie „Arbeits- und Berufsorientierung in der Sek. I“109
• Potenzialanalyse in Jgs. 7 bis 10 • Berufswahlpass ist verbindlich
ab Jgs. 7 • 1 mehrwöchiges Praktikum
innerhalb Jgs. 7 bis 10 ist Pflicht• Zusätzlich können weitere Praxis-moduleangebotenwerden,z. B.
– 1 weiteres mehrwöchiges Praktikum
– PraxistageinJgs.9und10,diei. d. R.an1TaginderWocheineinem Betrieb oder den Werkstät-ten der BBS stattfinden
– WerkstattphaseinJgs.8und9,diesich über 1 Schuljahr erstreckt und aus4i. d. R.10-wöchigen Blöckenbesteht,dieineiner Werkstatt der BBS oder eines Trägers stattfindet
– Werkstatttage in überbetrieb-lichen Berufsbildungsstätten in mind. 3 Berufsfeldern über einen Zeitraum von 2 Wochen oder 80 Std. pro SuS
• Schulen erarbeiten verpflichtend ein BO-Konzept
• Benennung einer verantwortlichen Lehrkraft für BO
• Die Schulen nehmen Aspekte der BO in ihr Fortbildungsprogramm mit auf
• Jährliche Bewertung des schulischen BO-Konzepts von Vertreter(inne)n der Schüler- undElternschaft,Berufsberatern/-beraterinnen und ggf. weiteren Kooperations partnern
2008/ 2009
Praxistage an Sekundar-schulen und Förder zen tren110 (in der Richtlinie vorgegeben)
• Praxistage in den Jgs. 9 und 10 der Sekundarschulen und Förderzentren
• SuS arbeiten 1 Tag in der Woche (mind. 40 Tage) in einem Betrieb
• Insg. sollten mind. 2 oder 3 verschie-dene Betriebe besucht werden
• Lehrkräfte und Schulen koordi nieren diePraxistage,bereitensievor und führen sie zusammen mit Betrieben durch
• SchulensindfürdieVorbereitung,die Betreuung sowie Nachbereitung der Praxistage zuständig
• UnternehmenundandereArbeit-geber stellen Plätze zur Verfügung
• UnterstützungdurchPolitik, Schulverwaltung,KammernundKreishandwerkerschaft
2010 Fortführung der Bremer Verein barung für Ausbildung und Fachkräfte sicherung 2011 bis 2013111
• BO in allen Schul arten und Jahr-gangsstufen als Querschnittsaufgabe
• Verbindliche Einführung der Potenzial analyse
• Richtet sich nicht nur an die BO an allgemeinbildendenSchulen, sondern auch an die Stärkung des Ausbildungs systems und das schulische und außerschulische Übergangssystem
• Schulen werden bspw. in der Vermitt lung von Praktikumsplätzen für SuS unterstützt
• Insg.28InstitutionenausWirtschaft,Politik,Arbeitsagentur
49
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
Jahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen und Netzwerke
2011 Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsbe-ratung112
• Berufswahlpass ist gemeinsames Instrument von Schule und BB
• Verstärkte Berücksichtigung von MINT-Berufen
• BB unterstützt Schulen durch Dienst-leistungen und Medien
• Schule organisiert die BO • BO ist fester Bestandteil von Lehrer-
fortbildungsangeboten des Landes-instituts für Schule und des Lehrer-fortbildungsinstituts
• Schule stimmt BO mit Berufs-beratung ab
2012 Richtlinie zur BO an all-gemeinbildenden Schulen (Überarbeitung der Richt-linie von 2008)113
• BO-Prozess ab Grundschule als Teil der Schulbildung
• BO ist Querschnittsaufgabe der Schule,insb.FachWirtschafts- Arbeit-Technik
• Berufswahlpass ist ab Jgs. 7 verpflichtend
• Ein Schulleitungsmitglied ist verantwort lich für BO
• In Schulen mit Jahrgangsteams ist die Jahrgangsleitung verantwortlich fürdieUmsetzungderjeweiligenjahrgangsbezogenen Maßnahmen
2012 Einführung Boys’ Day114 • Schnupperpraktikum für Jungen • Von den Schulen durchzuführen-des 1-tägiges externes Schnupper-praktikum
• BundesweiteUmsetzung
2013 Bremer-Stärken-Check115 (überarbeiteHandreichung)
• Übersicht verschiedener Potenzial-analysen
• Vorstellung des „Bremer-Stärken-Checks“
2013 Bremer Vereinbarung für Ausbildung und Fachkräfte-sicherung 2014 bis 2017116
• Verbindlichkeiten zur Zusammen-arbeitvonAgenturfürArbeit,denKammern und allen in der BO be-schäftigten Akteuren wird verstärkt
• Der Nutzen und die Wirkung von Schulpraktika und BO-Maßnahmen sollen erhöht werden
• DieUnterstützungderSchuleninsb.rund um Praktika soll weiterhin ver-bessert werden
• Insg.28InstitutionenausWirtschaft,Politik,Arbeitsagentur
2014 MINT-Schule Bremen117 • Schulen mit überdurchschnittlichem MINT-Engagement werden ausge-zeichnet
• Schulen bewerben sich anhand eines auszufüllenden Fragebogens
• Initiative von Bildungspolitik und Wirtschaft
2015 Einführung von Jugend-berufsagenturen118
• Einrichtung von Jugendberufs-agenturen in jedem Bezirk
• In den Jugendberufsagenturen werden die Dienste der Berufs-beratung,Jugendhilfeundanderersozialer und Bildungseinrichtungen zusammengefasst
50
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6.6HamburgJahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen
und Netzwerke
2004 Qualitätssiegel „Schule mit vorbildlicher Berufsorientierung“119
• Zertifizierung von allgemeinbilden-den Schulen mit gelungener Berufs-orientierung
• Bewerbung der Schule • Gemeinschaftsinitiative aus Landes-arbeitsgemeinschaft SCHULEWIRT-SCHAFT,BehördefürSchuleund Berufsbildung sowie Behörde für Arbeit,Soziales,Familieund Integration
2008/2009
Rahmenkonzept für die Reform des Übergangs-systems Schule-Beruf120
• Einführung einer anrechnungs-fähigen Qualifizierung für die sog. „Problemgruppen des Ausbildungs-marktes“(HamburgerAusbildungs-modell)
• Konzentration der Angebote in der Ausbildungsvorbereitung auf die Jugend lichen ohne hinreichende Ausbildungs- und Betriebsreife
• Enge Abstimmung und Kooperation der allgemeinbildenden Schulen mit denBBSen,derAgenturfürArbeitundUnternehmen
• SUSallerSchulformenbekommen für sie verantwortlichen Ansprech-partner(in) der Agentur für Arbeit zugewiesen
• Abstimmung schulischer BO-Maß-nahmen mit diesen Akteuren
• Zusammenarbeit unterschiedlicher gesellschaftlicher Akteure (Agentur fürArbeit,Berufsberatung,BBSen,Unternehmen,Verbände,Kammern,Vereine,Jugendsozialarbeit,Hoch-schulen)
2009 Aktionsbündnis für Bildung undBeschäftigung(ABBH)121
• Entwicklungdes„HamburgerPro-gramms Berufsorientierung und Be-rufswegeplanung“. Generelle Vor-gaben für Schulen:
– Praxislernen (ist mit Praxiskontak-tenverbunden)wirdindenUnter-richt eingebunden
– Elternarbeit – Girls’ Day/Boys’ Day (werden be-reits seit 2003 durchgeführt)
– Einsatz des Berufswahlpasses• Ziel: individuelle Berufswahlplanung
• Schule vereinbart und veröffentlicht ihr verbindliches BO-Konzept
• BO wird Querschnittsaufgabe aller Fächer
• Verpflichtende Benennung eines/einer schulischen Koordinators/Ko-ordinatorin und Ansprechpartners/Ansprechpartnerin für SuS
• Partner des Aktionsbündnisses ver-pflichtensich,ihreBeiträgezurBOund Berufswegeplanung stärker auf-einander abzustimmen
• Zusammenschluss von Institutionen ausWirtschaft,PolitikundVerwaltung
• Die externen Partner arbeiten auf der Basis des schulischen BO-Kon-zepts eng mit Schule zusammen. Sievernetzensich,benennenfesteAnsprechpartner(innen),erarbeiten ÜbersichtenzuihrenAngeboten,stellen diese den anderen am Über-gangsmanagement Beteiligten zur Verfügung
• Wichtige externe Partner: Berufs-beratungderArbeitsagentur,PartnerausderWirtschaft(Unternehmen,Verbände,Kammern,Gewerkschaf-ten),BBSen,Hochschulen,Jugend-hilfe,Jugendsozialarbeit,Eltern
2009 Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung122
• Die BB ist für sämtliche SuS für alle Fragen zum Übergang Schule- Beruf zuständig. Die Angebote der BB werden mit denen anderer Ak-teure koordiniert
• Jede Stadtteilschule kooperiert mit mind. einer BBS
• Die Schule rät insb. Jugendlichen mit Vermittlungshemmnissen zur Wahrnehmung der individuellen Be-rufsberatung
• Schule erstellt BO-Konzept ab Jgs. 8 mit folgenden Schwerpunkten:
– Klärung individueller Interessen und Stärken
– Orientierung,Kompetenzprofilund Lehrplanung
– Praxiserfahrungen in der Berufswelt
– Bildungsweg- bzw. Berufs-wegeplan
• Schule benennt jeweils namentlich feste Ansprechpartner(innen)
• Schule organisiert BO in Absprache mit der Berufsberatung
2010 Einrichtung der Stadtteil-schulen123
• DieneueSchulformistausHaupt-,Real- und Gesamtschulen sowie den Aufbaugymnasien hervorgegangen
• Der Erwerb von Kompetenzen zur Gestaltung des eigenen Berufs- und Lebenswegs und zur Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt bildet einen Schwerpunkt der schulischen Arbeit
2012 Kooperationsver einbarung zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung undHandelskammer, Handwerkskammerund UVNord124
• Partnerschaft zwischen Schule und Unternehmen
• Angebote für Praxiskontakte (Betriebserkundungen,Praktikaetc.)
Schule plant mit BBSen und außer-schulischen Partnern Beratungs- und Unterstützungsangebote
Einbeziehung der BBSen in die Planung der BO
51
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
Jahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen und Netzwerke
2010 Rahmenvorgaben für die Berufs- und Studienorien-tierung an Stadtteilschule und Gymnasium125
• Benennung von konkreten Maß-nahmen (insb. umfangreiche Praxis-kontakte) und Erwartungen in den Jgs. 8–10
• Verbindliche Themen für BO in den Jahrgangsstufen (ab Jgs. 8)
• Kompetenzfeststellungsverfahren für SuS der Stadtteilschulen im 8./9. Schuljahr (externe Durchführung)
• Dokumentation im Berufs- und Studienwegeplan
• Schule erarbeitet ein Konzept zur BO,dasderÖffentlichkeitzugäng-lich gemacht wird
• Besondere Relevanz im Fachunter-richt hat der Lernbereich „Arbeit und Beruf“ in der Stadtteilschule
• Schulleitung benennt BO-Beauftragte(n)
• Evaluation der BO
• VernetzungvonStadtteilschulen, Jugendberufsagentur und BBSen
• Stadtteilschule erstellt BO-Konzept in Kooperation mit einer BBS
• Gymnasium kann mit BBS koope-rieren; Empfehlung zur Kooperation miteinerHochschule
• Regionale Bildungskonferenzen• Koordinierungsausschuss zur
Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung
2011 Einführung des Lernbereichs „Arbeit und Beruf“ in den Stadtteilschulen126
• Förderung der Ausbildungsreife (mit Betonung der Berufswahlreife)
• Für die Jgs. werden fächerüber-greifend Inhalte und Kompetenzen genannt
• Schuleentscheidet,wie(u.a.inwel-chen Fächern) sie den Lernbereich umsetzt
2011 Verstetigung der Arbeits-assistenz im Rahmen der Ausbildungsvorbereitung127
• Ausbildungsvorbereitung an einer BBS für schulpflichtige Schulabgänger(innen)
• Stadtteilschule erfasst Schul-abgänger(innen) ohne Abschluss und verweist diese an BBS
• BBS koordiniert die Ausbildungs-vorbereitung in Zusammenarbeit mitHamburgerBetrieben
2012 Einrichtung von Jugend-berufsagenturen128
• Einrichtung von Jugendberufs-agentureninjedemBezirk,indenendieDienstederBerufsberatung,Jugen dhilfe und anderer sozialer und Bildungseinrichtungen zusam-mengefasst werden
• Schulen arbeiten eng mit Jugend-berufsagentur zusammen
• HamburgführtJugendberufsagenturmodellhaft im Rahmen des „Arbeits-bündnisses Jugend und Beruf“ ein
2014 Leitfaden Praktikum an Stadtteilschulen129
• SuS absolvieren 2 Betriebspraktika inJgs.9vonje15Unterrichtstagen
• Schuleentscheidet,obDurchfüh-rung in Block- oder Langform erfolgt
• Vor- und Nachbereitung erfolgt im Lernbereich „Arbeit und Beruf“
• Durchführung erfolgt in Kooperation mitUnternehmen
52
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6.7HessenJahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen
und Netzwerke
2002 Einführung Girls’ Day130 • Schnupperpraktikum für Mädchen • 1-tägiges freiwilliges externes Schnupperpraktikum
• BundesweiteUmsetzung• Sozial- und Kultusministerium
2004 Einführung von SchuB-Klassen imBildungsgangHauptschulesowie an Förderschulen131
• SchuB steht für „Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb“
• 2 Praxistage in einem Betrieb pro Woche
• Klassenverbände werden auf max. 15 SuS reduziert
• KompetenzorientierterUnterrichtund individuelle Förderung
• Betriebe,Berufsschulen,Kammern,die Bundesagentur für Arbeit etc.
2004 bis 2006
Erster HessischerAusbildungspakt132
• Beschluss über die Durchführung einer Workshop-Reihe zur besseren Abstimmung und Koordination der verschiedenen Fachkräfte
• FachleutederAgenturenfürArbeit,Kammern und kommunale Stellen
2007 bis 2009
Zweiter HessischerAusbildungspakt133
• Benennung von regionalen OloV-Koordinator(inn)en in allen 28 hessischen Regionen; OloV wird zur landesweiten Strategie
• Einführung der OloV-Qualitäts-standards zur Optimierung der BO
• Alle 15 Schulämter benennen Ansprech personen für den Bereich BO
• Kompetenzfeststellungsverfahren (KomPo7)
• Berufswahlpasses• Veranstaltungen zur BO werden
im Schulcurriculum fixiert• Professionelles Bewerbungstraining
• OloV-Schulkoordinator(inn)en strukturieren mit Lehrkräften die fächerübergreifende BO (Curricula) und fungieren als Ansprechpartner(innen) für externePartneranHSundRS
• Regionale Akteure organisieren jährlicheVeranstaltungzurBO, z. B.1Berufsmesse
• Das Projekt KomPo7 des Bildungs-werks der hessischen Wirtschaft unterstützt die Schulen aktiv bei der Durchführung des Kompetenz-feststellungsverfahrens. Mittelfristig wird den Schulen durch Qualifizie-rungsmaßnahmen eine eigenstän-dige Durchführung ermöglicht
• Die hessenweite OloV-Koordination liegtbeiderINBASGmbH
2010 Erlass zur Zusammenarbeit von Schule und Betrieb „Praktikumserlass“134
• Das Betriebspraktikum ist spätes-tens aber der Jgs. durchzuführen. Dauer i. d. R. 2–3 Wochen
• Betriebserkundungen sind spätes-tens ab der Jgs. 7 durchzuführen
• LeitfächersindArbeitslehre, Politik und Wirtschaft sowie Gesellschaftslehre
• Es erfolgt eine Vor- und NachbereitungimUnterricht
• Einbindung von Expert(inn)en (Betriebe,AA,Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände,Kammern, Innungen etc.)
2010 Lehrplan Politik und Wirtschaft Gymnasium135
• Verpflichtendes Betriebspraktikum• Vorbereitung des Betriebs-
praktikums in Jgs. 8• VerbindlicheUnterrichtsinhalte
in Jgs. 9 Arbeit und Beruf
2010 bis 2012
Dritter HessischerAusbildungspakt136
• Einbindung von BO als Pflichtfach in die Lehrerausbildung
• Seit 2011 sind auch Gymnasien Teil der OloV-Strategie
• Migranten sollen für die duale Ausbildung gewonnen werden
• EinführungeinerneuenSchulform,derMittelstufenschule,mitsystema-tischem Programm zur BO ent- sprechend der OloV-Strategie
• Einführung eines Gütesiegels für vorbildliche Berufs- und Studienori-entierung (2010)
• Benennung von OloV-Schulkoordinator(inn)en an Schulen mit dem Bildungsgang im Förder-schwerpunkt Lernen
• Die Schulen können sich auf das „Gütesiegel Berufs- und Studien-orientierungHessen“bewerbenundim Rahmen dessen das interne BO-Konzept analysieren
• Alle weiterführenden Schulen haben einen individuellen Lehrplan zur fächerübergreifenden BO
• Das Gütesiegel wird durch das HessischeKultusministerium,die Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT,dieArbeits-gemeinschaft hessischer Industrie- undHandelskammernu. a.getragen
• Das zentrale Projektbüro ist bei der INBASGmbHangesiedelt
• DieIHKsundHKsunterstützendenÜbergang von Schule in den Beruf im Rahmen des OloV-Prozesses
• Die Integrierte Ausbildungsbericht-erstattungwirdvomHessischen Statistischen Landesamt bereit-gestellt. Dafür werden Daten von Schulen,Universitäten,Behördenund der Agentur für Arbeit erfasst
• Die „Netzwerkservicestelle Beruf-licheBildungHessen“bietetFort-bildungsangebotean,diezueinerFörderung des Netzwerkprozesses beitragen sollen
53
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
Jahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen und Netzwerke
2011 Erstmalige Durchführung des Boys’ Days
• Schnupperpraktikum für Jungen • 1-tägiges freiwilliges externes Schnupperpraktikum
• BundesweiteUmsetzung• Sozial- und Kultusministerium
2012 Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studien-orientierung137
• Nennung von verpflichtenden und potenziellenPartnern,dieSchulenund SuS bei der BO unterstützen sollen/können
• Organisation von regelmäßigen Treffen zwischen Schulkoor dina-tor(inn)en und zwischen Schulen und außerschulischen Partnern
• KomPo7 soll flächendeckend und nachhaltig an hessischen Schulen verankert werden. Die Kompetenzfeststellung wird in der 7. Jgs. durchgeführt. An die individuellen Förderbedarfe schließen sich geeignete Maß-nahmen zur Entwicklung an
• Alle SuS müssen bis zum Beginn der Abgangsklasse ein Bewerbungs-training absolviert haben
• Betriebspraktika sowie Betriebs-erkundungen,derenArtundUm-fang im schulischen BO-Curriculum begründet werden muss
• Der Besuch von Ausbildungs- und Berufsmessen ist im Curriculum BO festzuschreiben sowie fächerüber-greifend vor- und nachzubereiten
• Fächerübergreifendes Curriculum zurBO,dasimSchulprogramm verankert ist
• Einbindung von ehrenamtlichen Mentor(inn)en(z. B.ehemaligeAusbilder(innen))
• Jährliche berufsbezogene Projekt-arbeit
• Schülerfirmen können (auch in Kooperation mit Betrieben) einge-richtet werden
• Entsprechende Weiterbildungen der Lehrkräfte werden im Fortbildungs-konzept der Schule festgehalten
• Die Art und Weise der Zusammen-arbeitmitKammern,Verbänden und sonstigen Institutionen ist im Curriculum konkret festzuhalten
• Kooperation mit den staatlichen Schulämternz. B.beiderOrga-nisation von Betriebspraktika
• MitBBSenwirdz. B.inFormvonSchnuppertagen zum Kennenlernen der Bildungsangebote kooperiert
• Die Schulen sollen eine Kooperation mit mind. einem Betrieb eingehen
2015 BündnisAusbildungHessen138 • Alle SuS hessischer Schulen mit BildungsgängenHaupt-undReal-schule nehmen ab 2017 in der 7. Jgs. an einer Kompetenzfeststellung teil (KomPo7)
• HessischeSchulensindzurSchaf-fung eines Curriculums der BO mit Mindestinhalten verpflichtet
• Das „Gütesiegel Berufs- und StudienorientierungHessen“wirdausgeweitet
• BO wird struktureller Bestandteil der Lehrkräfteaus- und Fortbildung
• SuSsollendurchWerkstatttage,denBesuchvonAusbildungsmessen,durchPraktikao.Ä.verschiedenePraxiserfahrungen sammeln
• Allen SuS steht der Berufswahlpass zur Verfügung
• Die Schulen bieten ein Bewerbungs-training an
• Erstmalig gehören neben der Wirt-schaft,denkommunalenSpitzen-verbänden,derRegionaldirektiondes BA und der hessischen Landes-regierung die Gewerkschaften dem Bündnis an
o. J. HandreichungzurArbeitmitdem Lehrplan Arbeitslehre (IGS)139
• Betriebspraktikum,einschließlichderVor-undNachbereitung,ist fester Bestandteil des Faches
• Pflichtunterricht zum Thema Berufswahl
• Wahlpflicht in Jgs. 7 bis 10 der Praxistage (kontinuierliches Praktikum in Betrieben)
54
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6.8 Mecklenburg-VorpommernJahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen
und Netzwerke
Seit 1995
Landesinitiative Schülerfirmen Mecklenburg Vorpommern140
• Möglichkeit zur Einrichtung von Schülerfirmen
• Initiative des Ministeriums für Wirt-schaft,BauundTourismusinKoope-ration mit dem Ministerium für Bildung,WissenschaftundKultur
• Angeleitet und unterstützt werden die Schülerfirmen zusätzlich von 4 durch das Land akkreditierten Service- und Beratungsagenturen
• Koordiniert und geleitet wird die Initiative durch die GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktent-wicklungmbH
2002 Einführung Girls’ Day141 • Schnupperpraktikum für Mädchen • Empfohlenes 1-tägiges externes Schnupperpraktikum
• BundesweiteUmsetzung
2009 Initiative „Durchstarten in MV –deinLand,deineChance“142
• Fachkräfteinitiative des Landes • Aufbau eines Internetportals zu
den beruflichen Perspektiven im Bundesland
• KonsortiumausPolitik,Wirtschaftund Bildung
2010 Einführung „JungsTag“143 • Schnupperpraktikum für Jungen • Empfohlenes 1-tägiges externes Schnupperpraktikum
• BundesweiteUmsetzung
2011 Richtlinie zur Berufsorientie-rung an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen144
• Die Richtlinie setzt bereits in der früh-kindlichen Erziehung an und geht bis hin in die beruflichen Schule
• Die Bedeutung der Erziehungs-berechtigten als Ansprechperson für ihre Kinder wird herausgestellt. Daher stehen die Lehrkräfte auch den Eltern beratend zur Seite
• Genannt werden altersspezifische Schwerpunkte für die jeweiligen Jahrgangsstufen
• PraxislernenabJgs.7(z. B.Betriebs-undBerufserkundungen,Schnupper-tageinBetrieben,Expert(inn)enimUnterricht)
• 25 Tage Praktikum ab Jgs. 8 verpflichtend,verteiltaufmind. 2Jgs.,wobeimind.5Arbeitstage im Block durchzuführen sind
• Bewerbungstraining in den Vorabgangs klassen in Zusammen-arbeit mit Kooperationspartnern
• An Gymnasien und der gymnasialen Oberstufe können Praktikumstage berufs- und studienorientierte Maß-nahmen einschließen
• BOwirdalsfachübergreifende, fächerverbindende Aufgabe der gesamten Schule definiert
• Schulen benennen Kontakt-lehrkraft,diedieBOkoordiniert
• Es sollen Kooperationsverträge abgeschlossenwerden,auchmitberuflichenSchulenundHoch-schulen
• BO ist Teil der Schulprogramm-arbeit und Qualitätsentwicklung. Grundlage ist das schuleigene Konzept der Berufs- und Studien-orientierung
• Als Partner für Kooperationen sind unter anderem Agenturen fürArbeit,derörtlicheTrägerder Jugendhilfe,dieArbeitskreise SCHULEWIRTSCHAFT,dieWirt-schaftskammern,zuständige StellenfürBerufsausbildung, Hochschuleneinzubeziehen
2011/ 2012
Einführung des Berufswahlpasses
• Die verbindliche Nutzung des Berufs wahlpasses als Dokumen-ta tions instrument ab Jgs. 7 wurde durch die Richtlinie von 2011 eingeführt
2012/ 2013
Einführung des Berufswahl-SIEGELs MV145
• Zertifizierung von allgemeinbilden-den Schulen mit vorbildlicher Be-rufsorientierung
• Schulen bewerben sich auf das Qualitätssiegel,ummitderAus-zeichnung exzellente berufliche Orientierung nachzuweisen
• Durchführung von Einrichtungen ausWirtschaft,BildungundPolitik
55
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
Jahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen und Netzwerke
2013 Initiative MINT-Schule146 • Schulen mit überdurchschnittlichem MINT-Engagement werden ausge-zeichnet
• Schulen bewerben sich anhand eines auszufüllenden Fragebogens
• Initiative der Arbeitgeber und Unternehmerverbände
2014 Landeskonzepts für den Übergang von der Schule in den Beruf147
• U. a.sollenfolgendePunkteweiter-entwickeltwerden,umdieBOanden Schulen zu verbessern:
– Sicherstellung der Potenzialana-lyse
– Anpassung des Wahlpflichtun-terrichtes
– UmsetzungdesPraxislernens – Stärkere Verankerung wirtschafts-relevantenWissensimUnterricht(u. a.zurGründungundErhaltvon Schülerfirmen)
– UmgestaltungdesRahmenplanesdes Faches Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik
• In der Fachkonferenz zum Thema BO sollen folgende Punkte umge-setzt werden:
– ErstellungeinerUmsetzungs-konzeption der Potenzialanalyse
– Erarbeitung erster Bausteine für das Praxislernen
– Erarbeitung eines Konzeptes zur Neuausrichtung des Wahlpflicht-unterrichtes
– Entwicklung von Themenbau-steinen für das Fach Arbeit-Wirt-schaft-Technik unter Einbezie-hung wirtschaftsrelevanten Wissens(Entrepreneurship, Schülerfirmen)
2015 bis 2021
Rahmenvereinbarung über diekooperativeUmsetzungvon Berufsorientierungsmaß-nahmen im BundeslandMecklenburg-Vorpommern148
• Geregelt wird die Zusammenarbeit beiderVergabe,FinanzierungundUmsetzungvonBO-Maßnahmenzwischen Schule und Arbeitsagentur
• Es werden bestimmte Module zur UnterstützungderaußerschulischenBO erarbeitet und angeboten
• Arbeitsagenturen wählen unter Einbeziehung der Schulen und Eltern die teilnehmenden SuS für die Module aus
• Die Module werden paritätisch aus ESF-Mitteln des Landes und von Agenturen für Arbeit finanziert
• Die Durchführung der Module erfolgt durch Träger
• Die Schulen arbeiten eng mit den Betrieben und der Berufsberatung zusammen
56
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6.9 NiedersachsenJahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen
und Netzwerke
2004 Ausbildungspakt (wurde nach mehrfacher Verlänge-rung 2014 durch Fachkräfte-initiative abgelöst)149
• Landesweite Selbstverpflichtung zur Zusammenarbeit im beruflichen Übergang
• IHKsundHWKshabenneues PersonalzurUnterstützungderBOeingestellt und neue Maßnahmen eingeführt
2005 Erneuerung des BO-Erlasses150 • Einführung von mind. 60 Praxis-tagenfürdieBOanHauptschule(anstelle des Betriebspraktikums von zuvor 2 Wochen)
• Schulische Gesamtaufgabe ohne weitere Konkretisierung (Organisation,EinbindungdesFachunterrichts usw.) und aus der zentralen Verant wortung des Wirtschafts unterricht gelöst
2006 Möglichkeit zur Einbindung der BO in das Seminarfach der gymnasialen Oberstufe151
• Die Einbindung kann optional in der Qualifikationsphase erfolgen
• Der Förderung des wissenschafts-propädeutischen und selbstständi-gen Arbeitens ist hierbei Rechnung zu tragen
2007 Ablösung des Fachs Politik durch Politik-Wirtschaft152 in Gymnasien
• Im Fach Politik-Wirtschaft sind in denJgs.8–10mind.10Unterrichts-stunden zur BO durchzuführen153
2008 Einrichtung Leitstellen Region des Lernens154
• An jeweils einer BBS pro Landkreis wirdeineLeitstelleeingerichtet,diedie regionalen Aktivitäten koordiniert
2011 NeueErlassefürHaupt-,Real-schule und Oberschule155
• Erweiterung auf mind. 80 Praxis-tageinderHauptschule(könnenmitsehr großer Offenheit ausgestaltet werden)
• Einführung von mind. 30 Praxis-tagen in der Realschule (anstelle des Betriebspraktikums von zuvor 2 Wochen)
• Freiwillige Durchführung des Zukunfts tages (Girls’/Boys’ Day)
• Verpflichtende Kompetenzfest-stellung in Jgs. 7 oder 8 durch die Lehrkräfte. Standardverfahren: Profil AC
• Verpflichtende individuelle Doku-mentationz. B.mitBerufswahlpass
• Verpflichtende Informationsabende für Eltern unter Einbeziehung der BB
• Diverse implizite Anknüpfungs-punkte insb. im Pflichtfach Wirt-schaft zu Arbeitsmarktthemen und Praxiskontakten
• Einrichtung von Profilfächern Wirt-schaft,Technik,Gesundheit-SozialesundFremdsprachen,dieimplizitaufBerufsfelder vorbereiten (RS)
• DieRegelungenfürdieHaupt-undRealschulen gelten weitgehend auch für die neu eingeführten Oberschulen
• BO ist schulische Gesamtaufgabe • HS/RS/OSsolleneinBO-Konzept
entwickeln• Fortgebildete Lehrkräfte führen
Profil AC an ihrer Schule durch; andere Verfahren sind zulässig
• Engere Zusammenarbeit mit BBSen isterwünscht,sodassbereitsinderOberschule die berufliche Grundbil-dung in einem Berufsfeld erworben werden kann
57
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
Jahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen und Netzwerke
2011 Einrichtung der landesweiten Koordinierungsstelle BO156
• Die Koordinierungsstelle entwi-ckeltstandardisierteModulezurBO,die von freien Trägern durch geführt werden
• SchulekannModulebestellen,diezum eigenen Konzept passen; Träger führt durch
• Die Finanzierung erfolgt je zur HälftedurchdieRegionaldirektionund das Kultusministerium
• Schulen bestellen Module mit UnterschriftderBerufsberatung.DieUnterschriftsetzteinmitderBerufs-beratung abgestimmtes BO-Konzept der Schule voraus
2011 Erneuerung des BO-Erlasses157 • Der Erlass übernimmt die BO-Rege-lungenfürdieHS/RS/OS
• Die BO in Gymnasium und IGS beschränkt sich weitgehend auf das Betriebspraktikum und die Beiträge der Fächer Arbeit-Wirtschaft-Technik bzw. Politik-Wirtschaft
• IGS-Vorgaben orientieren sich grundsätzlich am Gymnasium. Aller-dings kann die IGS explizit weiter-gehendeMaßnahmendurchführen,diesichanderHS/RSorientieren
• BO ist schulische Gesamtaufgabe• HS/RS/OBSentwickelnverbindlich
ein schulisches BO-Konzept
2012 Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung158
• BB bietet in Vorentlass- und Entlass-klassen eine Schulbesprechung sowie regelmäßige Sprechstunden an
• Verpflichtender Besuch des BIZ• Vertiefende Information zur Studien-
orientierung in Sek. II • WeitereUnterstützungsmaßnahmen
für Jugendliche mit Vermittlungs-hemmnissen
• Schule stellt Berufsorientierungs-büro zur Verfügung
• Schule führt Potenzialanalyse ein• Lehrkräfte setzen Medien der BA ein
• Schule organisiert BO in Absprache mit der Berufsberatung
• Berufsberatung und Schule benennt jeweils namentlich feste Ansprechpartner(innen)
• Einrichtung der Koordinierungsstelle Berufsorientierung(s. o.)
2014 Neuer Erlass für IGS (noch Anhörfassung)159
• Verbindlicher Einsatz eines Dokumentationsinstrumentes (z. B.Berufswahlpass)
• IGS entwickeln verbindlich ein BO-Konzept
2015 Ablösung des Ausbildungs-paktes durch Fachkräfte-initiative160
• StärkereUnterstützungausgewähl-ter Zielgruppen beim beruflichen Übergang
• UnterstützungundVernetzung regionaler Fachkräftenetzwerke
2015Voraussichtlich neuer Erlass für das Gymnasium im Zuge der Rückkehr zu G9161
• Ausbau der BO ist geplant; insb. im Kontext mit der Stundenauf-stockung des Fachs Politik-Wirt-schaft in der Oberstufe
2015 Handlungsempfehlungenzur Stärkung der dualen Berufsausbildung162
• Hintergrund:BündnisdualeAusbil-dung im Rahmen der Fachkräfte-initiative Niedersachsen
• Erarbeitung von Empfehlungen zur VerbesserungderBO,desberuf- lichen Übergangs und der beruf- lichen Bildung
• DieHandlungsempfehlungen wurden in Arbeitskreisen (ein Arbeitskreis zur BO) mit Vertretern ausWirtschaft,SchuleundPolitikunter Federführung des Kultusminis-teriums erarbeitet
58
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6.10 Nordrhein-WestfalenJahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen
und Netzwerke
2000 Berufswahl-SIEGEL Schule mit vorbildlicher Berufs- und Studienorientierung163
• Zertifizierung von allgemeinbil-denden Schulen mit vorbildlicher Berufsorientierung
• Schulen bewerben sich auf das Qualitäts siegel
• Lenkungsgruppe NRW (Peter Gläsel Stiftung,StiftungProAusbildung)
2007 Rahmenvereinbarung zur Zusam menarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studien orientierung164
• IntensivierungderZusammenarbeit,insb. durch Angebote der Berufs-beratung,z. B.berufs-undstudien-kundlicheVortragsveranstaltungen,Elternveranstaltungen,Beratungen
• Schule und Berufsberatung verein-baren ein für jede Schule passendes Mindestangebot (1 BO-Veranstal-tunginderSchuleund1z. B.imBIZ,regelmäßigeSprechstunden)
• Berufsberatung informiert SuS über weitergehendes Angebot (Einzel- beratung,Ausbildungsstellen-vermittlung)
• Veranstaltungen in der Schule sind BestandteildesUnterrichts,Teil-nahme der SuS wird ermöglicht
• Aufgabenschwerpunkte der Schule sind im Rahmenkonzept des Ausbil-dungskonsenses NRW festgelegt
• Berufsberatung wird intensiver in Schulen eingebunden
• Schule und Berufsberatung arbeiten bei der Konzeption und Durchführung der Qualifizierung von Koordinator(inn)en für BO zusammen
• Schule und Berufsberatung legen Kooperationsverein barung fest: Benennung der festen Ansprechpartner(innen),AufgabenderSchule,AufgabenderBerufs-beratung,BeteiligungderEltern,Organisationsabläufe,Zusammen-arbeitmitDritten,Kommunikations-abläufe (jährliche Aktualisierung)
• AA und Schule arbeiten im „Beirat SchuleundBeruf“aktiv,verantwort-lich und eng zusammen
2009 Rahmenkonzept Ausbildungskonsens165
• UnterrichtinProjektphasen• Praktika• BeratungdurchLehrkräfte,Berufsberater(innen),Elternundweiteren Expert(inn)en
• Enge Zusammenarbeit mit den Eltern
• Zusammenarbeit mit der Berufs-beratung,AkteurenausWirtschaftundHochschuleinrichtungen
• Schulorganisation (Ernennung BO-Koordinator(in),StärkungderBeiräteSchuleundBeruf,Angeboteder Lehrerqualifizierung)
• ImUnterricht:BeitragallerFächer,fächerübergreifendes und fächer-verbindendesUnterrichten
• HandreichungzurUmsetzungdesRahmenkonzeptes166
• Zusammenarbeit der Schulen mit Berufsberatung,Hochschulen, Unternehmen,Studienberatung
2010 Runderlass zur Berufs- und Studienorientierung167 (wurde in den Folgejahren weiterentwickelt)
• Einsatz eines Portfolioinstruments (z. B.Berufswahlpass)
• Durchführung von Potenzial-analysen
• HilfenfürBewerbungsverfahren• In Klassen 9 oder 10 2- bis 3-wöchi-
ges Schülerbetriebspraktikum verbindlich
• Ab 7. Jgs. Schnupperpraktika zulässig
• In Gymnasien Praktikum in der Sek. IoderSek.II,2.Praktikummöglich
• Langzeitpraktikum mit einem Prakti-kumstag pro Woche möglich bzw. in derHSvorgesehen
• Einrichtung eines Berufsorientie-rungsbüros
• Benennung eines/einer schulischen StuBO-Koordinators/-Koordinato-rin im Bereich Berufs- bzw. Studien-orientierung
• Die Schulleitung ist für die BO verantwortlich und benennt den Koordinator für Berufs- und Studien-orientierung (StuBo)
• Aufstellung der Jahresarbeits-planung in Kooperation mit der Berufsberatung
• Zusammenarbeit und regelmäßi-gerAustauschmitHochschulenundBBSen
• AußerschulischePartnerwieHoch-schulen,dieörtlicheWirtschaftundihreOrganisationen,TrägerderJugendhilfe,Arbeitnehmerorgani-sationen und weitere Partner
2011 KernlehrplanHauptschule Lebensplanung – Berufs-orientierung168
• UnterrichtlicheEinbindungderBOindieFächerDeutsch,Englisch,Ge-sellschaftslehre,Mathematik,Natur-wissenschaften in den Klassen 5–10
• Inhaltliche Reihenfolge ist nicht festgeschrieben
• BO soll fächerverbindend in den Unterrichteingebundenwerden
59
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
Jahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen und Netzwerke
2011 Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“169
• Standardelemente ab Jgs. 8: – BO-Konzept auf- und ausbauen mithilfevonStuBo-Arbeitskreisen,schulische Beratung
– Verbindliche Einführung eines Portfolioinstruments (möglichst regionalabgestimmt,kannvonSchuleausgewähltwerden), Potenzialanalyse,Berufsfeld- erkundungen
– Schulisches Betriebspraktikum in Jgs. 9 oder 10 (2- bis 3-wöchig in einemBetrieb,Langzeitpraktikaund berufsorientierender Praxis-kurse für Jugendliche mit beson-deremFörderbedarf,individuelleBeratungdurchAA,Berufsein-stiegsbegleitung
– SuS erstellen Anschlussvereinba-rung auf der Grundlage bisheriger Erfahrungen und Erkenntnisse
• Standardelemente für die Sek. II: – Einblicke in die Anforderungen von Berufen oder Studiengängen
– Angebote der Studienberatung derAAundHochschulen
– Betriebspraktikum oder duales Orientierungspraktikum
• Leitlinien: – BO ist Aufgabe aller allgemein-bildenden Schulen
– Alle Fächer leisten ab der Sek. I einen Beitrag zum systematischen Prozess der BO
– Schulinternes Curriculum• Schulen definieren spezifische
Aufgaben der SuS für das Betriebs-praktikuminJgs.9(Unternehmenund Schulen beraten die SuS)
• Schule stellt in Zusammenarbeit mit derBerufsberatungsicher,dassSuSüber Bildungs- und Ausbildungs-wege informiert werden
• Innerschulische Koordinierung aller Maßnahmen zur BO wird von der Schulleitung verantwortet und durch benannte Lehrkräfte (StuBos) sowie Fachlehrkräfte umgesetzt170
• Zusammenarbeit der abgebenden und aufnehmenden Schulen im Rahmen der Anschlussvereinbarung
• Einrichtung eines Berufsorientie-rungsbüros als zentraler Raum fürInformationen,GesprächeundKoordination171
• Kommunale Koordinierung über regionale Koordination und Koope-ration
• Betriebe,Berufsberatung,Eltern,Hochschule,weiterführendeSchu-len,Reha-FachberatungderAA/Integra tionsfachdienste der Land-schaftsverbände bei speziellem Förderbedarf
2011 Ausbildungskonsens – pro Ausbildung172
• Gewinnung geeigneter Bewerbe-rinnen und Bewerber für eine duale Ausbildung
• Maßnahmen zur Steigerung der Attrak tivität der dualen Ausbildung
• Selbstverpflichtung von Akteuren aus Wirtschaft und Politik sowie Regionaldirektion
2011 Girls’ Day/Boys’ Day173 • Schnupperpraktikum für Mädchen und Jungen
• Empfohlenes 1-tägiges freiwilliges externes Schnupperpraktikum
• BundesweiteUmsetzung
2013/ 2014
Berufswahlpass NRW174 • Standardelement „Portfolio-instrument“
• Eigenständige Einbindung in der jeweiligen Schule
60
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6.11 Rheinland-PfalzJahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen
und Netzwerke
2000175 Erkundungen und Praktika an allgemein-bildenden Schulen
• Erkundungen in Betrieben sind möglich
• Leitfach für 2- bis 3-wöchige BetriebspraktikainderHauptschule,RegionalenSchule,IGSistArbeits-lehre; im Gymnasium das Fach Sozial kunde
• Vor- und Nachbereitung liegt in der Verantwortung der Fachlehrkraft undsindindenUnterrichteinzu-binden
• Schulleitung benennt Praktikums-leitung zur Koordination aller not-wendigen Maßnahmen
• Regionale Wirtschaft
2001 Einführung Girls’ Day176 • Schnupperpraktikum für Mädchen • Den Schulen empfohlenes 1-tägi-ges freiwilliges externes Schnupper-praktikum
• Bundesweite Maßnahme
2005 Einführung des Berufswahl-SIEGELs177
• Zertifizierung von allgemeinbil-denden Schulen mit vorbildlicher Berufs orientierung
• Schulen bewerben sich auf das Qualitätssiegel,ummitderAus-zeichnung exzellente berufliche Orientierung nachzuweisen
• Schulen,HochschulenundVertreter(innen)ausWirtschaft, Politik sowie Gesellschaft kooperieren im Netzwerk Berufswahl-SIEGEL
2006 Ökonomische Bildung am Gymnasium Handreichung178
• Betriebserkundungen und Betriebs-praktikainJgs.9/10Sozialkunde,ein-schließlich Vor- und Nachbereitung
• Vorbereitung des Betriebsprakti-kums im Fach Deutsch – Bewer-bungsschreiben Jgs. 9/10
• Ökonomische Bildung als fächer-übergreifendes Prinzip
• Inhaltliche Abstimmung der Fachlehr kräfte
2009 Rahmenvereinbarung über Zusammenarbeit von Schule,BerufsberatungundWirtschaft im Bereich der Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung in Rheinland-Pfalz179
• Die Schulen sollen „ein über meh-rereJahreangelegtes,systema-tisches Konzept mit konkreten verbind lichen Maßnahmen für die Berufs- und Studienorientierung“ erstellen und umsetzen
• BO wird als fester Bestandteil schulischer Arbeit verankert
• Nutzung des KOMpetenzPASSes wird empfohlen
• Die Schulen bereiten den Praxistag ausführlich vor und nach
• Die Berufswahlvorbereitungen werden in einem verbindlichen Portfolio dokumentiert
• Eltern sollen im Rahmen eines mind. jährlich stattfindenden Gesprächs über den Status des Berufswahlpro-zesses informiert werden
• Die Möglichkeiten für Lehrerbetriebs-praktika sollen genutzt werden
• Für MINT-Fächer soll geworben werden
• Es werden an jeder Schule Ansprechpartner(innen) für das Thema BO benannt
• KammernsowieUnternehmer-verbände unterstützen die Schu-lenaktiv,vermittelnKontaktezuBetrieben und stellen den Schulen Expert(inn)en zur Verfügung
• Die Agentur für Arbeit stellt Ansprechpartner(innen) für Lehr-kräftesowieSuSundbietetz. B.Schulbesprechungen an
2009 Start der Realschule plus180 • Die Zahl der Schulabbrecher(innen) soll gesenkt werden
• SuS ohne Abschluss können in einem freiwilligem Jahr an der Real-schule plus die Berufsreife erlangen
• An allen Realschulen plus steht ein(e) Koordinator(in) für BO zur Verfügung
• Ab Jgs. 6 können die Jugendlichen in Wahlpflichtbereichen eigene Schwerpunkte setzen
• Die Schulen bieten erweiterte Eltern abende mit Lehrkräften und anderen Ausbildungsberatern/-bera-terinnen an
• Die Nutzung des Berufswahlpasses ist verpflichtend
• In der Orientierungsstufe wird nach dem gleichen Stundenplan wie im Gymnasium unterrichtet. Dies trägt zur Stärkung der Aufstiegsmöglich-keiten der SuS bei
• In der kooperativen Realschule wird in abschlussbezogenen Klassen unter richtet. Die Lehrkräfte achten darauf,obdieSuSindenBildungs-gangwechselnkönnen,derzumSek.-Abschluss I führt
• In jedem Fach des Wahlpflichtbe-reiches sind BO und ökonomische BildungalsUnterrichtsprinzipienverankert
• Bei dem Projekt „Keine(r) ohne Abschluss“ kooperieren die Schulen engmitdenAgenturenfürArbeit,KammernundUnternehmen. Auch die Eltern werden verstärkt mit einbezogen
61
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
Jahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen und Netzwerke
2011 Richtlinie zur Schul lauf-bahnberatung sowie Berufs wahlvorbereitung und Studienorientierung181
• Die Schulen sind zur Entwicklung undUmsetzungeinesKonzepteszurBO verpflichtet
• An Gymnasien und Integrierten Gesamt schulen kann 1 Betriebs-praktikum in Jgs. 11 (G8: Jgs. 10) z. B.imFachSozialkundeerfolgen
• Berufserkundungen sind in der gymn. Oberstufe möglich
• Schulleitung benennt verantwortli-che Lehrkraft für BO
• BO wird fester Bestandteil von Gesamt- und Jahrgangsstufen-konferenzen
• Die Schulen entwickeln eine Jahres planung für BO mit Mindest-standards:
– Zusammenstellung aller regio-nalen Maßnahmen
– Listung aller verantwortlichen Personen der Netzwerkbeteiligten
– Schriftliche Vereinbarung über die Aufgabenverteilung mit den Beteiligten
– Fixierung des Konzepts in die curriculare Jahresplanung
• Ergebnisse werden dokumentiert• BO-Veranstaltungen in der gymn.
Oberstufe sind in der Regel Pflicht-veranstaltungen der gesellschafts-wissenschaftlichen Fächer
• BO umfasst in Gymnasien und IGSen 5 Doppelstunden und soll ab Jgs. 11 (G8: Jgs 10) stattfinden
• Das von den Schulen erstellte Kon-zept zur BO umfasst Angebote der AgenturenfürArbeit,derKammernundVerbände,derLandesregierungund von weiteren Beteiligten
• Das Pädagogische Landesinstitut bietet den Lehrkräften verschiedene Fortbildungsmaßnahmen
• Eltern können als Praxis-Expert(inn)en in der Schule eingebunden werden
• Auszubildende können von SuS begleitet werden
• SchulensollendieAngebotederAA,HochschulenundWirtschaftnutzen,um speziell auf die Interessenslagen der SuS einzugehen
2011 Lehrplananpassung Gesell-schaftswissenschaftliches Aufgabenfeld in der gymn. Oberstufe182
• Betriebserkundung wird vorge-schlagen
• Jgs. 11/12 Thema „Berufswahl heute“ in Fach Sozialkunde; wünschenswerte Form: Betriebs-praktikum
• AnbindungandenUnterrichtSozial-kunde als außerschulische Lernorte (Betriebserkundung,-praktikum)
• Betriebe als außerschulische Lernorte
2014 Landesstrategie zur Fach-kräftesicherung183
• Duale Ausbildungen und Aufstiegs-chancen werden durch die Initiative „Nach vorne führen viele Wege“ beworben
• Es werden Diagnoseinstrumente zur individuellen Förderung eingesetzt
• Bereitstellung von Qualifizie-rungs modulen für Berufswahl-koordinator(inn)en
• Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte
• Für alle Schulen mit dem Bildungs-gang Berufsreife werden praxis-orientierteAngebote,überden Praxistaghinaus,bereitgestellt
• Schulennutzenz. B.Potenzialanaly-sen für die individuelle Förderung
• BO wird als Querschnittsaufgabe in die Leitlinie für die Lehrplanarbeit aufgenommen
• Die Landesstrategie ist das Ergeb-nis eines runden Tisches der Landes-regierungmitdenSozialpartnern,Kammern und weiteren Einrich-tungen
• Alle beteiligten Partner informie-ren die Jugendlichen über mögli-che Berufs wege und stimmen sich unter einander ab
• Qualifizierungsmöglichkeiten wer-den von der Servicestelle „Berufs-orientierung“ des Pädagogischen Landesinstituts angeboten
• Kammern,Unternehmensverbändeund Gewerkschaften bewerben den Praxistag
62
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6.12 SaarlandJahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen
und Netzwerke
1996 (geändert 2001)
Richtlinie zur Durchführung von Betriebspraktika für SuS der Sek. I184
• Für SuS des Gymnasiums ist das Praktikumfreiwillig,füralleanderenverbindlich ab Jgs. 8
2003 Gründung des Vereins ALWIS (Arbeitsleben,Wirtschaft,Schule) durch die Landes-regierung185
• Die Zusammenarbeit zwischen Schule,WirtschaftundUnternehmensoll gezielt gefördert werden
• Ziel: BO soll dauerhaft im Schul-angebot verankert werden
• Schulen werden Fachleute aus der Wirtschaft vermittelt und orga nisieren mit ALWIS Informations veranstaltungen
• Gründung durch saarländische Landesregierung,dasLandes-institut für Pädagogik und Medien(LPM),KammernundWirtschaftsverbände
2004 Einführung Girls’ Day186 • Schnupperpraktikum für Mädchen • 1-tägiges freiwilliges externes Schnupperpraktikum
• BundesweiteUmsetzung• Koordination im Saarland durch
ALWIS
2007 Erneuerung der Schulordnung über den Bildungsgang und die Abschlüsse der Erweiterten Realschule187
• Ab Jgs. 7 ist ein 3-wöchiges Betriebs-praktikum durchzuführen
• Ab Jgs. 9 kann im hauptschulab-schlussbezogenen Bildungsgang 1 berufsorientierter Schultag pro Woche angebotenwerden,Leistungenwerdenim Fach Arbeitslehre (inklusive Note-nermittlung) berücksichtigt
• IndemBildungsgang,deraufeinenHauptschulabschluss abzielt,kannwöchentlich1berufs orientierter Schultag angeboten werden
• Praktika werden vor- und nach-bereitet,dasFachArbeitslehreisthier besonders gefordert
• Durch Zusammenarbeit mit den regionalen Betrieben und der Arbeitsverwaltung soll die BO verstärkt werden
2008 Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung im Bereich der Berufs- und Studienorien-tierung im Saarland188
• SuSdesHauptschulzweigesanReal-schulen verbringen (nach schulischer Vor- und Nachbereitung) in Jgs. 8 oder 9 einen Tag pro Woche im Unternehmen
• Die ökonomische Bildung und BO sollen in Lehrplan Sozialkunde (Gym.),Jgs.9eingebundenwerden
• In erweiterter Gesamtschule und Real schule soll BO insb. im Fach Arbeits lehre vorangetrieben werden
• Individuelle BO soll dokumentiert werden,z. B.imBerufswahlpass
• BB unterstützt Schule mit ihrem Dienstleistungsportfolio und Medien
• Insb. bei SuS mit Übergangsproble-men soll die Schule den Besuch der BB empfehlen
• Erweiterte Realschulen sind verpflichtet,BOineigeneStoff-planung einzubinden
2008 Vereinbarung zur gemeinsamen Durchführung des Projektes „Zukunft konkret – Implemen-tierung der erweiterten vertief-ten Berufsorientierung in der Sek. I im Saarland“189
• Fachleute sollen Curriculum für BO in Sek. I entwickeln
• Verpflichtende 2-wöchige BO-Phase anGymnasien,dieeinmind.1-wöchi-ges Betriebspraktikum enthält
• Verpflichtender Besuch von Berufsin-formationsveranstaltungen
• WeitereElementezurBO,wieVerfah-ren zur Kompetenzermittlung oder dieEinbindungvonMentoren,sindfrei wählbar
• Verbindlicher Einsatz des „ProfilPas-ses für junge Menschen“ an erweiter-tenReal-,Gesamt-undFörderschulen
• Explizite Berücksichtigung der MINT-Thematik
• Qualifizierte Vorbereitung auf ein Be-werbungsverfahren
• Die Schulen benennen Ansprechpartner(innen) zum Thema BO
• Schulen entwickeln auf der Basis des Curriculums BO-Konzept
• Landesinstitut bietet BO-Fortbil-dungenzurUnterstützungderSchulen an
• Die Thematik BO soll in die erste und zweite Phase der Lehrer-ausbildung eingeführt. Für alle Lehramtsstudierende im Saar-land wird das Seminar „Berufs-beratung im Bereich der Berufs- und Studienorientierung im Saar-land“ in der ersten Phase fakul-tativ angeboten. In der zweiten Phase ist das Modul obliga-torisch von allen Referendaren zu belegen
• Vereinbarung zwischen Minis-teriumfürBildung,KulturundWissenschaft sowie Regional-direktion
• Weitere,anderUmsetzungbetei ligte Institutionen sind z. B. ALWISe.V.,Ausländervereine,Verbände,Kammern
• DieBB,Schulen,WirtschaftundBildungsträger erstellen gemein-sam schulisches BO-Konzept
63
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
Jahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen und Netzwerke
2010 Einführung Boys’ Day190 • Schnupperpraktikum für Jungen • 1-tägiges freiwilliges externes Schnupperpraktikum
• BundesweiteUmsetzung• Koordination durch ALWIS
2010 Seminarfach der gymn. Oberstufe191
• Förderung der allgemeinen Studier-fähigkeit und Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt
• Beinhaltet4HalbjahreUnter-richt,dervonallenSuSbelegtwerden muss
• Themengestaltung kann von Schule und den SuS frei gewählt werden
• ExterneEinrichtungen(IHK,HK,Universitätetc.)könnenvondenSuS in die Arbeit selbstständig eingebracht werden
2010 Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule,BerufsberatungundWirtschaft im Bereich der Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung im Saarland192
• Die Kooperationspartner verpflichten sich,dieinderVereinbarunggenann-tenBeiträgezurBOeinzuhalten,undverabreden eine bessere Vernetzung
• Die Schulen sollen ein systema-tisches Konzept zur BO erstellen und umsetzen
• Der „ProfilPASS für junge Men-schen“ soll generell als Leitfaden im Prozess der BO von den Lehr-kräften eingebunden werden
• Regelmäßiger Austausch mit den Eltern über den Stand der BO
• Informationen aus der Berufs-praxis sollen von den Schulen gezielt eingebunden werden
• Die Agentur für Arbeit benennt feste Ansprechpartner(innen) für die Schulen
• Die Kammern sorgen für ein brei-tes Spektrum an Informations-möglichkeiten zur Berufswahl und führen Lehrerfortbildungen durch
2015 Einführung des Berufswahl-SIEGELs193
• Das Berufswahl-SIEGEL soll zeitnah eingeführt werden
• Schulen können sich auf das Sie-gel bewerben
64
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6.13 SachsenJahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen
und Netzwerke
2004 Strategiepapier zur Berufs- und Studienorientierung in Sachsen194 an Mittel- schulen,GymnasienundSchulen zur Lernförderung
• Ausbau der ökonomischen Bildung; ökonomi-sche Bildung beinhaltet explizit auch BO
• Betriebspraktika und Berufswahlpass sollen ausgeweitet bzw. eingeführt werden
• BO wurde als allgemeines Bildungsziel in den sächsischen Lehrplänen verankert
• Schulensindverpflichtet,schuleigene Konzepte zur BO zu entwickeln
• Einzelprojekte und Initiativen sollen landesweit koordiniert und umgesetzt werden
2004 KernzielederMittelstufe, Gymnasium und Schulen zur Lernförderung195
• Benennung von Kernzielen für die Jgs. zur finalen Erreichung der Berufswahlkompetenz und Ausbildungsreife
• Sieliefernden„rotenFaden“,derregional-und schulspezifisch das BO-Konzept mit loka-len Ressourcen und Akteuren vernetzt
• Regelmäßige Abstimmungen auf ministerieller Ebene sowie zwi-schenSchulen,Unternehmen,Kom-munen,Verbänden,Sozialpartnern,Kammernu. a. m.
2004/2009
Neuer Lehrplan für Mittel-schule: Wirtschaft-Technik-HaushaltSoziales (überarbeitet 2009)196
• Ablösung der bisherigen Fächer Werken sowie Technik/Computer
• Themenfelder in Jgs. zur BO Jgs. 8 und 9: BO je 10 Std. sowie Vertiefungsmöglichkeiten
2004 Neuer Lehrplan für Gymna-sium: Gemeinschaftskunde/Rechts erziehung/Wirtschaft (überarbeitet2007,2009,2011,2013)197
• Jgs.10:Berufs-undStudienorientierung, Berufswahlpass (Schulleitung entscheidet); Leben und Arbeiten in der Europäischen Union(Wahlpflicht)
• Jgs. 11: Sozialstruktur und sozialer Wandel (Pflicht): Berufs- und Studienorientierung (Wahlpflicht)
• Schulleitung entscheidet über Einführung des Berufs-wahlpasses
2006 Einführung des Berufswahlpasses198
• Dokumentations- und Reflexionsinstrument (ab Jgs. 8 oder 9)
• Schulleitung entscheidet über Einführung
• Einbindung in BO-Konzept
2006 Einführung des Qualitäts-siegels für Berufs- und Studienorientierung199
• Zertifizierung von allgemeinbildenden Schulen mit vorbildlicher Berufsorientierung
• Schulen bewerben sich aufdasQualitätssiegel,ummit der Auszeichnung exzel-lente berufliche Orientierung nachzuweisen
• Sächsische Bildungsagentur (SBA) koordiniert
• Jury setzt sich aus Vertreter(inne)n der Wirtschaft,ausdenSchüler- bzw. Elternräten sowie der Arbeits-agentur und SBA zusammen
2008 Einrichtung Landesservice-stelle Schule-Wirtschaft200 (LSW)
• Verbesserung der Berufs- und Studien-orientierung durch landesweite und regionale Zusammenarbeit von Schule und Wirtschaft
• Erarbeitung von schulart-spezifischen Kernzielen für die BO
• Zusammenarbeit der Sächsischen Staatsregierung und der Regional-direktion
• Zusammenarbeit mit dem zustän-digen Berater SCHULEWIRTSCHAFTder Sächsischen Bildungsagentur
2009 Vereinbarung zur Zusam-menarbeit der Sächsischen Staatsregierung und der Regional direktion201
• Verbesserung der Berufswahlkompetenz • Förderung zum Erreichen der Ausbildungs-reife,derStudierfähigkeitundeinesgelingen-den Übergangs von Schule in den Beruf oder in das Studium
• Erstellung eines schuleigenes Konzeptes ist dazu verpflichtend (Konzept muss sich nach Kernzielen von Schulart und Jgs. sowie nach Konzepte der BA richten)
• Definition eines Mindest-standards für agentur-spezifischen Angebote der Berufsberatung: 6UnterrichtstundenproJgs.und Schuljahr
• Beteiligung der Berufsberatung an übergreifenden Projekten der vertieften BO
• Beteiligung der Berufsberatung anderUmsetzungregional spezifischer Projekte
2009 Einführung einheitlicher Qualitätskriterien202
• Verbindliche Anwendung der Qualitäts- kriterien bei der Bewertung von Förderan- trägen durch das Sächsische Staatsminis- teriumfürKultus,diesächsischeAufbaubankund der Regionaldirektion der Bundesagen-tur für Arbeit
• Veröffentlichung einer Checkliste für Antrags-teller auf der Grundlage der Qualitätskriterien
• Beachtung bei Kooperations-vereinbarung mit Projekt-trägern
• Betrifft insb. die Zusammenarbeit mit Trägern
• Träger von BO-Maßnahmen
65
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
Jahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen und Netzwerke
2011 HandreichungzuSchülerbetriebs praktika203
• Schülerbetriebspraktika als obligatorischer Bestandteil der BO von Jgs. 7–10 an Mittel-schulen
• Ausgestaltung der Schüler-betriebspraktika in Zusam-menarbeitmitUnternehmenund weiteren Kooperations-partnern
• ZusammenarbeitderUnternehmenund anderer Kooperationspartner mit den Schulen
2011 Einrichtung regionaler Koordi nierungsstellen Berufs- und Studienorien-tierung (RKO)204
• 11 von 13 Landkreise bzw. kreisfreie Städte richten eine RKO ein
• Berücksichtigung in den schulischen BO-Konzepten
• Systematisierung von Angeboten von Unternehmen,Behördenundkom-munale Einrichtungen u. a. m.
• Maßnahmenbündelung für Schulen
2012 bis2014
Einführung „Mein Ord-ner Leben und Arbeit“ für SuS mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung205
• Portfolio (in Anlehnung an Berufswahlpass) zur Förderung der beruflichen Orientierung und Lebensplanung von SuS mit sonder-pädagogischem Förderbedarf im Förder-schwerpunkt geistige Entwicklung
• Schule trifft Entscheidung darüber,obInstrumentein-geführtwird,
• Nutzung in verschiedenen FächernundProjekten, abgestimmt mit Partnern
• Landesarbeitsstelle Schule-Jugend-hilfe Sachsen mit 3 sächsischen Schulen für geistig Behinderte
2012 Bausteine für BO an Mit-telschulen206 (wurden 2013 zu Oberschulen weiterent-wickelt)
• BausteinedienenzurinhaltlichenUnter- stützung der Schulen und kooperierenden Einrichtungen
• HinweisezurEntwicklungschuleigener BO-Konzepte
• MediumzurUnterstützungder Qualifizierung des Lehr-personals
• NutzungalsHandlungsleitfadenfürEntwicklungundabgestimmteUm-setzung der BO-Konzepte in den Schulen und Arbeitsagenturen
2012 Stärkung der Landesarbeits gemeinschaft Schule-Wirtschaft (las)207
• Genereller Ausbau der Zusammenarbeit zwischenSchuleundUnternehmen
• Mitarbeit von Vertreter(inne)n vonUnternehmen,Verbändenund Einrichtungen der Wirt-schaft,SchulenundKommu-nen im regionalen Arbeits-kreis Schule-Wirtschaft
• Erklärung von Landesregierung und Landesarbeitsgemeinschaft
2013 Einführung von Praxis-beratern/-beraterinnen208
• Vereinbarung zur Einführung eines/einer „Praxisberaters/-beraterin“ an Mittel schulen für Maßnahmen der individuellen Förderung und der BO
• SchulenkönnenUnterstüt-zung der Praxisberater(innen) in Anspruch nehmen
• Vereinbarung zwischen Staatsmi-nisterium für Kultus und Regional-direktion
• Qualifizierung von 50 Praxis-beratern/-beraterinnen für Schulen (d. h.keineFortbildungvonLehr-kräften) im Rahmen eines Pilot- projektes
2013 Zusammenführung von „Großer SCHULEWIRT-SCHAFT-Preis“und„Qua-litätssiegel für Berufs- und Studienorientierung“209
• Beitritt des sächsischen Siegels „Großer SCHULEWIRTSCHAFT-Preis“zumbundes- weiten Netzwerk „Berufswahl-Siegel“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Schule-Wirtschaft
• Zusammenführung bezogen auf Bewerbungs-verfahren,AbstimmungderJurys und Auszeichnungsveranstaltung
• Präzisierung der landesinter-nen Vorgaben zum Erwerb des Qualitätssiegel für BO
• Schulen können sich auf der Basis ihrer BO-Konzepte bewerben
• Praxisberater(innen) (sind bei Trägern angestellt) sollen Schulen unterstützen
• Kooperationen sind Bestandteil der BO-Konzepte
2014 Handreichung Betriebspraktika210
• Rahmen zur Durchführung von Schüler-betriebspraktika mit explizitem Bezug auf Erlasslage in den Schulformen
• Schulenerhaltenkonkrete,erlassbezogene Orientie-rungshilfe hinsichtlich der BO-Maßnahmen in den Jgs. und den Beiträgen der Unterrichtsfächer
• ZusammenarbeitmitUnternehmenund anderen Praxispartnern
2014 Einführung eines lan-deseinheitlichen Potenzialanalyse verfahrens Profil AC211
• Stärkung der individuellen Förderung durch Entwicklungsplan für jeden/jede beteiligten/beteiligte Schüler/-in
• Grundlage für einen systematisch geführten BO-Prozess ab Jgs. 7
• UmsetzungderFörderemp-fehlungen im Rahmen der Aufgaben des Schuljahres
• Durchführung der Potenzial analyse erfolgt durch Praxisberater(innen) (s. o.)
2014 Fortführung der Förderung der RKOs212
• Veröffentlichung des ESF-Förderbausteins zur Fortführung der Förderung der RKOs bis 2020
• S. o. • S. o.
2015 Gemeinsame Landesförder- konzeption von Landes- regierung und Regional- direktion213
• Ausbau der finanziellen Ausstattung der BO• Fortführung des Modellversuchs
Praxisberater(in)
• Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Regionaldirektion
• BO ist gemeinsame Aufgabe von Schule und Berufsberatung
66
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6.14 Sachsen-AnhaltJahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen
und Netzwerke
2003 Landtagsbeschluss („Initia-tiven der Landesregierung zur Verbesserung der Berufs-vorbereitung“)214
• Selbstverpflichtung der Landes-regierung zur Verbesserung der BO
• Verbesserung der Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung
2006 Berufswahl-SIEGEL215 • Zertifizierung von allgemeinbil-denden Schulen mit vorbildlicher Berufsorientierung
• Schulen bewerben sich auf das Qualitätssiegel,ummitderAus-zeichnung exzellente berufliche Orientierung nachzuweisen
• Jury ist mit Vertreter(inne)n aus Wirtschafts- und Bildungseinrich-tungen besetzt
2006 Einführung Girls’ Day216 (Erlass wurde 2012 erneuert)
• Schnupperpraktikum für Mädchen • Verpflichtendes 1-tägiges externes Schnupperpraktikum
• BundesweiteUmsetzung
2007 Vereinbarung über die Zusammenarbeit von Schule und Berufsberatung zwischen dem Kultusministerium Sachsen-Anhalt und der Bundesagentur für Arbeit217
• Intensivierung der Zusammenarbeit • Schule und Agentur für Arbeit ver-einbarenjährlichArtundUmfangvon konkreten Maßnahmen zur Berufs wahlvorbereitung
• Die BBS ist in die Zusammenarbeit stärker einzubeziehen
• Besuch des BIZ ist Bestandteil des BO-Konzeptes
• BO ist schulische Gesamtaufgabe• Schule unterstützt Angebote der Berufsberatung,SuSwerdenge-zieltvorbereitet,Nachbereitungbzw.AuswertungfindetimUnter-richt statt
• Schule setzt die von der BA heraus-gegebenenMaterialienimUnter-richt ein
• Schulen schaffen die organisato-rischen und technischen Rahmen-bedingungen für Maßnahmen der Berufsberatung der Agentur für Arbeit an der Schule
• Schulen organisieren BO in Absprache mit der Berufsberatung
2007 Einführung des Berufswahlpasses218
• Aufruf des Kultusministeriums zum Einsatz des Berufswahlpasses an Sekun dar- und Gesamtschulen
• Einführung in Jgs. 7• Der Berufswahlpass wird seit 2011
im Rahmen des Projektes BRAFO durch den Projektträger in Abstim-mung mit der Schule durchgeführt
• Jury aus Schule und Wirtschaft
2007 bis 2010
2007–2010 Pakt für Ausbil-dung in Sachsen-Anhalt219
• Generelle Zielsetzung: Kein Jugend-licherU25solllängerals3Monatearbeitslos sein
• Vorrangig Vermittlung in das duale Ausbildungssystem
• UnterstützungvonbenachteiligtenJugendlichen
• ZusammenarbeitvonKammern, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbän-denSachsen-Anhalt,Landesverbandder Freien Berufe und Regional-direktion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit
2007 Start des landesweiten Modell projektes BRAFO (Berufsauswahl Richtig Angehen Frühzeitig Orientie-ren) seit 2012 auch für Förder-schulen220
• UnterstützungderSekundar-, Gesamt- und Förderschulen durch Module im BO-Prozess
• Wird flächendeckend in allen 7. Klassen (außer Gymnasium) durchgeführt
• Verantwortung liegt bei Schulen• Vorgehensweise nach 3 grundlegen-
den Schritten: Analysieren der ei-genenInteressen,NeigungenundStärken (Modul I); praktisches Aus-probieren in mehreren Berufsfel-dern(ModulII)undHilfestellun-gen und Empfehlungen für weitere Berufs wahl
• UnterstützungderLernendendurchexterne sozialpäd. Fachkräfte
• (Bildungs)Träger führen Module durch (Lehrkräfte sind verantwort-lichfürOrganisation,sindBinde-glied zur Schule und Beobachter)
• Enge Zusammenarbeit der Schulen und Berufsberatung sowie des Kul-tusministerium,derRegionaldirek-tion und des Präventionsprogramms des Landes Sachsen-Anhalt
2010 Fachkräftesicherungspakt221 • Abgestimmte Strategie zur Fachkräf-tesicherung im Land Sachsen-Anhalt
• Abgestimmte Zusammenarbeit der AkteureausBildung,WirtschaftundPolitik zur Begrenzung der Auswir-kungen des demografischen Wandels
2010 Runderlass für die Rahmenbe-dingungen des hauptschulab-schlussbezogenenUnterrichtsim 8. und 9. Schuljahrgang222
• Projekt „Produktives Lernen“ in Schule und Betrieb
• VerbindungvonUnterrichtmit praktischer Wissensaneignung
• Schuljahr ist gegliedert in Trimester • An 2 Tagen in der Woche wird der UnterrichtimRahmeneinerLern-werkstatt in der Schule erteilt
• Für die Orientierungs- und die Team-festigungsphase wird eine Pflicht-stundenzahl von 31 Wochenstunden festgelegt
• An 3 Tagen in der Woche lernen die SuS an ausgewählten Praxis-lernorten
67
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
Jahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen und Netzwerke
2012 Boys’ Day223 • Schnupperpraktikum für Jungen • Verpflichtendes 1-tägiges externes Schnupperpraktikum
• BundesweiteUmsetzung
2013 ÄnderungdesSchulgesetzes– BO ist verpflichtend für alle Schulen224
• § 1 Abs. 2 (5): „… die Schule ist an-gehalten,SchülerinnenundSchülerauf die Anforderungen der Berufs- undArbeitswelt,desöffentlichen Lebens,derFamilieundFreizeit vorzubereiten …“
• Zukünftige Lehrpläne sollen Schulenaufzeigen,welchenBeitragjedes Fach zur BO leisten soll225
2013 Kooperationsvereinbarung zwischen der Regional direktion Sachsen-Anhalt-Thüringen und der Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Thüringen226
• Förderung der Ausbildungs- und Studierfähigkeit der Jugendlichen
• Intensivere Zusammenarbeit mit den Beiräten der BO in den Regio-nen des Landes Sachsen-Anhalts
• Gemeinsame Nutzung der Veran-staltungsdatenbank der Agentur für Arbeit
2014 Runderlass „Betriebs-praktikum für Schülerinnen und Schüler im Sekundar-bereich I der Gymnasien“227
• Verpflichtendes Blockpraktikum mit einemZeitraumvon2Unterrichts-wochen in Jgs. 9 oder 10
• Schulleitung überträgt einer Lehr-kraft die Leitung des Praktikums
• DurchführunginUnternehmen• Erstmalige Durchführung ist dem
Landesschulamt anzuzeigen
2014 Runderlass „Praxisorien-tierteUnterrichtsformeninderSekundarschule,Gesamt-schule,Gemeinschaftsschuleund Förderschule“228
• Praktikumvonmind.20Unterrichts-tagen in Jgs. 8 oder 9
• Möglichkeit zur Ausweitung in Förder schulen
• Schulen können weitergehend Praxistageu. a.inUnternehmenundberufsbildenden Schulen anbieten
• Schule übernimmt Vorbereitung der Praxiskontakte (insb. Praktikum)
• Abstimmung zwischen Schulen und Praxiseinrichtungen
• Das Landesschulamt beauftragt vor Schuljahresbeginn Lehrkräfte mit der Koordination der Schülerbetriebsprak-tika (Praktikumskoordinator(inn)en)
68
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6.15Schleswig-HolsteinJahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen
und Netzwerke
2005 bis 2007
Einführung Girls’ Day229 • Schnupperpraktikum für Mädchen • Freiwillige Teilnahme • Landeskoordinierungsstelle Girls’DaySchleswigHolstein
2007 Landesverordnung zur neu eingeführ-ten Regional schule (RegVO)230(löstHaupt-und Realschulen ab) § 3 Abs. 6 RegVO (aktuelle Fassung von 2014)
• „Die Berufsorientierung ist integra tiver Teil aller Fächer und Jahrgangs stufen“
• Landesregierung Schleswig-Holstein
2007 „HandlungskonzeptSchule & Arbeitswelt“ (HKSA)231
• Potenzialanalyse/Assessments mit Berufs felderprobung
• Coaching• Qualifizierungsbausteine
• Einsatz insb. in Förderzentren mit FörderschwerpunktLernen,Berufs-einstiegsklassen (BEK) oder flexible Übergangsphase (können an Schu-leneingeführtwerden,diezumHauptschulabschlussführen)
• Durchführung in Zusammenarbeit mit Trägern
2008 Konzept zur Berufs- und Studienorientierung an Gymnasien und der Oberstufe der Gesamt-/Gemeinschaftsschulen232
• Verpflichtendes,mind.1-wöchiges,möglichst 14-tägiges Betriebs praktikum in Jgs. 9
• Verpflichtendes,mind.1-wöchiges,möglichst 14-tägiges Wirtschaftsprakti-kum im 1. Jahr der Qualifikationsphase
• Schulen arbeiten mit Berufswahlpass• HinweisezurErstellungeinesverbind-
lichen „Schul-Curriculums Berufsorien-tierung“(vordemHintergrundderG8-Reform)
• Optional Girls’ Day/Boys’ Day• Optional Durchführung umfassender BO-Test,z. B.geva
• Schule entwickelt ein Curricu-lum für BO und legt darin die jahrgangsspezifischen Ziele und Inhalte,beteiligtenFächer,Orga-nisation und Zuständigkeiten in der Schule und Kooperations-partner fest
• Schulleitung benennt Ansprechpartner(innen) für BO
2009 Vereinbarung zur Zusam-menarbeit von Schule und Berufsberatung233
• Intensivierung der Zusammenarbeit • Die Schule organisiert BO in Ab-sprache mit der Berufsberatung
2010 Einführung Boys’ Day234 • Schnupperpraktikum für Jungen • Freiwillige Teilnahme • BundesweiteUmsetzung
2010 Landespartnerschaft Schule und Wirtschaft235
• Einführung der regionalen Fachbera-tungSchuleundBetrieb,diesichaus3Fachberatern/-beraterinnen zusammen-setztunddiezurUnterstützungvonSchulen und Betrieben tätig wird
• Durch die Landespartnerschaft soll das „HandlungskonzeptSchule&Arbeits-welt“(s. o.)unterstütztwerden
• LandespartnerschaftausWirtschaft,Politik und Regionaldirektion
• UnterstützungvonNetzwerkenzwischendenSchulen,Projekt-partnern,derWirtschaftunddenregionalen Arbeitsmarktakteuren
2012/ 2013
Erlass Personal-zuweisungsverfahren236
• Schulische BO muss Praxisbezug aufweisen
• Betriebspraktika sind verbindlich durchzuführen.
• Die BO einer jeden Schule wird auf der Grundlage eines entsprechenden Curri-culums konzipiert
• In jeder Schule der Sek. I ist 1 Lehr-kraft mit der Koordinierung der BO zu beauftragen und dafür ange-messen von anderen Aufgaben zu entlasten
• Die BO und das Curriculum werden in Kooperation mit der Berufsbe-ratung und allen anderen wesent-lichenPartnern,diedenÜbergangvon der Schule in den Beruf gestal-ten,umgesetzt
69
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
Jahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen und Netzwerke
2014 Landeskonzept Berufs-orientierung der Regio-nal- und Gemeinschafts-schulen237
• Aktualisierte und systematisierte Ziele und Standards für die schulische BO sowie die Aufgabenprofile für die Kreisfachberater(innen)fürBOwieu. a.die Organisation von Fortbildungen und die Koordination in der regionalen BO
• Berufswahlpass oder auch anderes geeig netes Dokumentationsinstrument ist verbindlich zu nutzen
• Verstärkte Praxiskontakte ab Jgs. 8 (Schulkonferenz entscheidet über Umsetzung)
• Verpflichtendes Schulpraktikum: SchulenentscheidenüberForm,Dauer,JahrgangsstufenundandereGestaltungs fragen der Betriebspraktika
• Verpflichtendes Wirtschaftspraktikum im Fach Wirtschaft/Politik
• Bereitstellung eines Leitfadens zur BO
• Die Aufgaben und Verantwortlich-keiten werden unter der Schul-leitung,dem/derBO-Beauftragtenund den Lehrkräften aufgeteilt
• Besserer Überblick für außerschu-lischePartner(u. a.ausWirtschaft,anderen Bildungsinstitutionen und Kommunen) zu schulischen Ansprechpartner(inne)n und deren Aufgabenfeldern
• Ausbau der regionalen Steuerung undKoordination,insb.Kreisfach-beratung
2014 HandlungskonzeptPLuS(Praxis,Lebensplanungund Schule)238 (Lauf-zeit bis 2020; Weiterent-wicklung des Konzep-tes„HandlungskonzeptSchule & Arbeitswelt“ (HKSA),2007)
• DiebeidenwesentlichenHandlungsfel-der sind Coaching und Potenzialanalyse
• Das Coaching und die Potenzial- analyse finden in den flexiblen Über-gangsphasen,indenPraxisklassenundLerngruppenzurBO(o.Ä.)anden Regional-undGemeinschaftsschulen,an den Förderzentren mit dem Schwer-punkt Lernen sowie in den Berufs-eingangsklassen (BEK) der BBSen statt
• ModulesindinUnterricht einzubinden
• Vereinbarung des Ministeriums für SchuleundderRegionaldirektion,gefördert mit ESF-Mitteln
• Durchführung der Module erfolgt durch Träger
Vor ge-spräche
Einführung Berufswahl-SIEGEL239
70
Anhang 1: Chronologische Übersicht der Reformen auf Landesebene
6.16 ThüringenJahr Reform BO-Maßnahmen Schulinterne Umsetzung (Schulische) Kooperationen und
Netzwerke
2002 Einführung Girls’ Day240 • Schnupperpraktikum für Mädchen • Empfohlenes 1-tägiges freiwilliges externes Schnupperpraktikum
• BundesweiteUmsetzung
2004/ 2005
Qualitätssiegel „Berufswahl-freundliche Schule“241
• Allgemeinbildende Schulen wer-den hinsichtlich der Qualität ihres BO-Prozesses bewertet und ausge-zeichnet
• Schulen bewerben sich • DieJurorenstammenu. a.aus Schulen,WirtschaftundArbeits-agenturen
• Das Q-Siegel ist Mitglied im Netz-werk Berufswahl-SIEGEL
2004/ 2005
Einführung des „Thüringer Berufswahlpasses“242
• Ist angelehnt an den Berufswahl-pass des Nordverbundes
• Der Thüringer Berufswahlpass wird verbindlich in der Jgs. 7 eingeführt
• Der Berufswahlpass wird im Rahmen des Curriculums fest im Unterrichtverankert
• ZurUnterstützungderArbeitderLehrkräfte mit dem Thüringer Berufs -wahlpass werden entsprechende Begleitmaterialien bereitgestellt
2010 Aktionsprogramm „Fachkräftesicherung und Qualifizierung“243
• Im Aktionsprogramm werden 5 primäre Leitlinien der Fachkräf-tesicherungbenannt,2mitBezugzur BO:
– DieBOweiterentwickeln(u. a.dieEinführung eines verbindlichen BO-Konzeptes)
– In Thüringen ausbilden – in Thüringen arbeiten
• DieschulinternenUmsetzungensindvon den geplanten Maßnahmen ab-hängig.U. a.sindsiezurUmsetzungdes BO-Konzeptes verpflichtet
• Die Partner des Wirtschafts- und Innovationsrats unter Leitung der Landesregierung:Wirtschaft,Kam-mern,Verbände,Gewerkschaftenund Bundes agentur für Arbeit
2010/ 2011
Leitfaden „Entwicklung von Berufswahlkompetenz – Dimensionen und Entwicklungs standards“ auf Grundlage der Ergebnis se des „Thüringer Berufs-orientierungsmodells“ (ThüBOM)244
• Die Standards beschreiben auf den DimensionenWissen,MotivationundHandlungdieKompetenzberei-che,diedieSuSaufbauensollten,um eine reflektierte Entscheidung hinsichtlich der Anschlussalternative treffen zu können
• Diese Standards bilden auch die Grundlage für die Erarbeitung der Landesstrategie zur praxisnahen BO und dienten zur Entwicklung der Rahmenvorgaben
• Die Schulen entwickeln ihre BO-KonzeptevordemHintergrunddesgeplanten Kompetenzerwerbs der SuS weiter
• ThüBOM ist ein Projekt der Fried-rich-Schiller-UniversitätJena
• HerausgegebenvomThüringerIns-titutfürLehrerfortbildung,Lehrpla-nentwicklung und Medien (ThILLM) im Auftrag vom Ministerium für Bil-dung,WissenschaftundKulturThü-ringen
2011 Vereinbarung über die Zusammen arbeit von Schule und Berufsberatung245
• Intensivierung der Zusammenarbeit • Die Schule organisiert BO in Abspra-che mit der Berufsberatung
2013 Kooperationsverein-barung zwischen der Regional direktion und Landesarbeits gemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT246
• Regelmäßiger Informations-austausch
• Förderung der Ausbildungs- und Studierfähigkeit der Jugendlichen
• Intensivere Zusammenarbeit mit den Beiräten der Berufsorientie-rung in den Regionen des Landes Thüringen
2013/ 2014
Landesstrategie zur praxis-nahen Berufsorientierung in Thüringen247
• Die Strategie richtet sich an alle SuS der allgemeinbildenden Schulen von der Jahrgangsstufe 7 bis 12/13
• Die „Rahmenvorgaben zur praxis-nahen Berufsorientierung“ bilden in den Jgs. die Ziele und Aktivitäten der Schulen,Eltern,Arbeitsagenturen,Wirtschaftsakteure,Trägeru. a. m.ab
• Betonung von Praxiserfahrungen (insb.PraktikaundErkundungen,Begriffe werden vereinheitlicht)
• SuS führen Selbsterkundungstests durch,diedurchAssessmentCenterergänzt werden können
• FürdieUmsetzungwurden zwischen 2010 und 2011 für über 130 Regelschulen BO-Koodinatoren (BOK)fortgebildet,diebeiderUm-setzung an den Schulen unterstüt-zend wirken sollen
• Die Rahmenvorgaben unterstützen die Zusammenarbeit der Akteure
71
AA Arbeitsagentur
AWT Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik
BA Bundesagentur für Arbeit
BB Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit
BBS Berufsbildendende Schule (wird in den Bundesländern unterschiedlich bezeichnet, z. B. Berufskolleg (BK) in Nordrhein-West-falen)
BEK Berufseinstiegsklasse
BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung
BO Berufsorientierung (umfasst auch die Studienorientierung)
BOGY Berufs- und Studienorientierung am Gymnasium
BoriS Berufswahl-SIEGEL Baden-Württemberg
BRAFO Berufsauswahl Richtig Angehen Frühzeitig Orientieren
BvBo Berliner Programm für vertiefte Berufs- orientierung
BVJ/k Kooperatives Beufsvorbereitungsjahr
ESF Europäischer Sozialfonds
GWG Fächerverbund Geografie-Wirtschaft- Gemeinschaftskunde Baden-Württemberg
HS Hauptschule
IGS Integrierte Gesamtschule
IOS Initiative Oberschule
ISS Integrierte Sekundarschule
Jgs. Jahrgangsstufe
KomPo7 Name eines Kompetenzanalyse verfahrens in Hessen
LIS Landesinstitut für Schule, Bremen
LSJ Landesarbeitsstelle Schule-Jugendhilfe Sachsen
LWS Landesservicestelle Schule-Wirtschaft
MS Mittelschule
OloV Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit im Übergang Schule-Beruf
OS Oberschule
Profil AC Name eines Potenzialanalyse verfahrens
PSW Partner, Schule, Wirtschaft
RKO Regionale Koordinierungsstellen Berufs- und Studienorientierung
RS Realschule
SBA Sächsische Bildungsagentur
SchuB-Klasse Lernen und Arbeiten in Schule und Betrieb
Sek. Sekundarstufe
StuBO Koordinator für die Berufs- und Studien- orientierung
SuS Schülerin(-nen) und Schüler
ThILLM Thüringer Institut für Lehrer fortbildung, Lehr planentwicklung und Medien
ThüBOM Thüringer Berufsorientierungsmodell
TOP BORS Themenorientierte Projekt, Berufsorientie-rung an Realschulen Baden-Württemberg
7 Anhang 2: Abkürzungsverzeichnis
Anhang 2: Abkürzungsverzeichnis
72
2005. Online: http://www.arbeitsagentur.de/web/
wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/
mdk1/~edisp/l6019022dstbai378711.pdf (24.4.2015)
8 Expertenkreis Ausbildungsreife (2006): Kriterienkatalog
zur Ausbildungsreife: Ein Konzept für die Praxis, ent-
wickelt im Rahmen des Nationalen Paktes für Ausbildung
und Fachkräftenachwuchs in Deutschland. Online:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/
Veroeffentlichungen/Ausbildung/Kriterienkatalog-zur-
Ausbildungsreife (6.3.2015)
9 Bundesministerium für Bildung und Forschung (o. J.):
Informationen zur „Einstiegsqualifizierung Plus
(EQ Plus)“. Online: http://www.bmbf.de/pubRD/
arbeitspapier_einstiegsqualifizierung.pdf (24.4.2015)
Bundesagentur für Arbeit (2014): Brücke in die Berufs-
ausbildung. Online: http://www.arbeitsagentur.de/web/
wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/
mdk2/~edisp/l6019022dstbai382599.pdf (24.4.2015)
10 Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs
in Deutschland 2007–2010 (2007). Online: http://www.
bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/M-O/nationaler-pakt-fuer-
ausbildung-und-fachkraeftenachwuchs-in-deutschland-
2007-2010,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=t
rue.pdf (24.4.2015)
11 Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs
in Deutschland 2010–2014 (2010). Online: http://www.
bmbf.de/pubRD/ausbildungspakt_2010.pdf (24.4.2015)
12 Bundesministerium für Bildung und Forschung (2014):
Allianz für Aus- und Weiterbildung. Online: http://www.
bmbf.de/de/2295.php (24.4.2015)
13 Schule-Wirtschaft/Arbeitsleben (o. J.): Das Programm
Schule-Wirtschaft/Arbeitsleben. Online: http://www.swa-
programm.de/swa_programm.html (24.4.2015)
Deutsches Institut für Internationale Pädagogische
Forschung (2013): Erfahrungen aus dem Programm
„Schule-Wirtschaft/Arbeitsleben“. Online: http://www.
pedocs.de/volltexte/2014/8579/pdf/Famulla_2013_
Erfahrungen_aus_dem_Programm.pdf (24.4.2015)
1 Vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung (2015): Datenreport
zum Berufsbildungsbericht 2015. Vorversion vom April
2015, S. 84 ff. Online: http://www.bibb.de/dokumente/
pdf/bibb_datenreport_2015_vorversion.pdf (24.4.2015)
2 Vgl. Bundesinstitut für Berufsbildung (2015): Datenreport
zum Berufsbildungsbericht 2015. Vorversion vom April
2015, S. 194 f. Online: http://www.bibb.de/dokumente/
pdf/bibb_datenreport_2015_vorversion.pdf (24.4.2015)
3 Heublein, U./Richter, J./Schmelzer, R./Sommer, D. (2012):
Die Entwicklung der Schwund- und Studienabbruch-
quoten an den deutschen Hochschulen. Statistische
Berechnungen auf der Basis des Absolventenjahrgangs
2010. HIS: Forum Hochschule 3/2012. Online: http://
www.his.de/pdf/pub_fh/fh-201203.pdf (29.8.2014)
4 Heublein, U./Hutzsch, C./Schreiber, J./Sommer, D./
Besuch, G. (2010): Ursachen des Studienabbruchs
in Bachelor- und in herkömmlichen Studiengängen,
Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von
Exmatrikulierten des Studienjahres 2007/08. HIS: Forum
Hochschule 2/2010. Online: http://www.his.de/pdf/pub_
fh/fh-201002.pdf (9.8.2014)
5 Vgl. Statistisches Bundesamt (2015): Bildung und Kultur.
Abgangsjahr 2014. Schnellmeldungsergebnisse der Schul-
statistik zu Studienberechtigten der allgemeinbildenden
und beruflichen Schulen – Vorläufige Ergebnisse –
Abgangsjahr 2014, S. 10. Online: https://www.destatis.de/
DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/
Schulen/SchnellmeldungStudienberechtigtePDF_5211001.
pdf;jsessionid=FA3989BC5C3AB791E5D3BCBAE42
ACC96.cae3?__blob=publicationFile (24.4.2015)
6 Scheller, P./Isleib, S./Sommer, D. (2013): Studienan-
fängerinnen und Studienanfänger im Wintersemester
2011/12. Tabellenband. HIS: Forum Hochschule 6/2013.
Hannover: HIS, S. 77. Online: http://www.dzhw.eu/pdf/
pub_fh/fh-201306.pdf (24.4.2015)
7 Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs
in Deutschland (2004): Berichte und Dokumente zu den
Ergebnissen des Paktjahres 2004 und Ausblick auf
8 Anhang 3: Quellenverzeichnis
Anhang 3: Quellenverzeichnis
73
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Online: http://www.dji.de/bibs/808_14773_Regionales_
Uebergangsmanagement_und_Kooperationen_zwischen_
den_Schulen_und_der_Wirtschaft.pdf (22.4.2015)
Richter, U. (Hrsg.) (2012 b): Regionales Übergangs-
management und Schulentwicklung. Erfahrungen und
Handlungshinweise aus der Förderinitiative Regionales
Übergangsmanagement. Online: http://www.dji.de/
fileadmin/user_upload/bibs/808_14774_Regionales_
Uebergangsmanagement_und_Schulentwicklung.pdf
(22.4.2015)
23 BIBB (2015): Dokumentation der Bundes- und Länder-
programme zur Förderung der Berufsausbildung
in Deutschland, S. 7. Online: http://www.bibb.
de/dokumente/pdf/a2_dokumentation-bundes-
laenderprogramme-2015.pdf (24.4.2015)
24 Weißmann, H. (2010): Qualitätsstandards zur Durch-
führung von Potenzialanalysen in Programmen zur
Berufsorientierung des BMBF. Online: http://www.
bildungsketten.de/_media/qualitaetsstandards_
bildungsketten.pdf (24.4.2015)
Lippegaus-Grünau, P./Voigt, B. (2012): Potenzialanalyse
in Theorie und Praxis. Band 1: Potenziale erkennen
und fördern. Qualität entwickeln. Online: http://
bildungsketten.de/_media/120903_Band_1_HR_PotiA_
online.pdf (24.4.2015)
25 Weißmann, H. (2010): Qualitätsstandards zur Durch-
führung von Potenzialanalysen in Programmen zur
Berufsorientierung des BMBF. Online: http://www.
bildungsketten.de/_media/qualitaetsstandards_
bildungsketten.pdf (24.4.2015)
26 Bundesarbeitsgemeinschaft Berufswahlpass (o. J.): Wir
über uns. Online: http://www.berufswahlpass.de/wir-
ueber-uns/ (24.4.2015)
Döring, B. (o. J.): Projekt Schule-Wirtschaft/Arbeitsleben
„Flexibilisierungsbausteine und Berufswahlpass“
Abschlussbericht Schleswig Holstein. Online: http://www.
berufswahlpass-sh.lernnetz.de/docs/Abschlussbericht%20
Schleswig.pdf (24.4.2015)
27 Bundesministerium für Bildung und Forschung/
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (o. J.): Die
14 Bundesministerium für Bildung und Forschung (o. J.): Die
Initiative. Online: http://www.bildungsketten.de/de/235.
php (24.4.2015)
15 Bundesministerium für Bildung und Forschung (o. J.):
Perspektive Berufsabschluss. Das Programm. Online:
http://www.perspektive-berufsabschluss.de/de/215.php
(24.4.2015)
16 Bundesministerium für Bildung und Forschung (o. J.):
JOBSTARTER – Für die Zukunft ausbilden. Online: http://
www.bmbf.de/de/jobstarter.php (24.4.2015)
17 Girls’ Day (o. J.): Häufige Fragen (FAQs). Online: http://
www.girls-day.de/Footer/Haeufige_Fragen_FAQs
(24.4.2015)
18 Boys’ Day (o. J.): Häufige Fragen (FAQs). Online: http://
www.boys-day.de/FAQ#a1 (24.4.2015)
19 Bundesministerium für Bildung und Forschung (2008):
Memorandum zum nationalen Pakt für Frauen in MINT-
Berufen. Online: http://www.komm-mach-mint.de/
content/download/1319/13140/file/Memorandum.pdf
(24.4.2015)
20 Komm, mach MINT (o. J.): Geschäftsstelle. Online:
http://www.komm-mach-mint.de/Komm-mach-MINT/
Geschaeftsstelle (24.4.2015)
Girls’ Day (o. J): Häufige Fragen (FAQs). Online: http://
www.girls-day.de/Footer/Haeufige_Fragen_FAQs
(24.4.2015)
21 Ministerium für Bildung und Forschung/Kompetenzen
fördern (2008): Ergebnisse der wissenschaftlichen
Begleitung und Evaluation. Online: http://www.
kompetenzen-foerdern.de/band_IV_bqf_programm.pdf
(24.4.2015)
Kompetenzen fördern (2007): Auf dem Weg zu einem
abgestimmten Übergangssystem von der Schule in den
Beruf. Online: http://www.kompetenzen-foerdern.de/
bibb_bwb_web.pdf (24.4.2015)
22 Bundesministerium für Bildung und Forschung (o. J.):
Perspektive Berufsabschluss. Das Programm. Online:
http://www.perspektive-berufsabschluss.de/de/215.php
(22.4.2015)
Richter, U. (Hrsg.) (2012 a): Kooperation zwischen Schule
und Unternehmen. Verbesserungen der schulischen
Anhang 3: Quellenverzeichnis
74
Online: http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/
idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/
mtaw/~edisp/l6019022dstbai398551.pdf?_
ba.sid=L6019022DSTBAI398554 (24.4.2015)
36 Bundesagentur für Arbeit/Bundesarbeitsgemeinschaft
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und Studienorientierung gelingen kann. 2. Aufl. Online:
http://www.schulewirtschaft.de/www/schulewirtschaft.
nsf/res/Leitfaden_Elternarbeit_Langversion.pdf/$file/
Leitfaden_Elternarbeit_Langversion.pdf (24.4.2015)
37 Bundesagentur für Arbeit (2014): Chancen ergreifen im
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kooperieren – junge Menschen profitieren. Online:
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/
public/documents/webdatei/mdaw/mta0/~edisp/
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netestate.de/koop_jsa/media/raw/BA_Konzept_
Arbeitsbuendnis_Jugend_Beruf_1010_1.pdf (24.4.2015)
38 Bundesagentur für Arbeit (o. J.): Projekt Arbeitsbündnis
Jugend und Beruf. Verbesserung der Zusammenarbeit
zwischen Berufsberatung, Jugendhilfe und Grund-
sicherung im Bereich U 25, S. 1. Online: http://
rmhserver2.netestate.de/koop_jsa/media/raw/BA_
Konzept_Arbeitsbuendnis_Jugend_Beruf_1010_1.pdf
(24.4.2015)
39 Netzwerk Berufswahl-Siegel (o. J.): Das Berufswahl-
Siegel. Online: http://netzwerk-berufswahlsiegel.de/
projekt.0.html (24.2.2015)
40 Netzwerk Berufswahl-Siegel (o. J.): Das Berufswahl-
Siegel. Online: http://netzwerk-berufswahlsiegel.de/
projekt.0.html (24.2.2015)
41 Vgl. Schröder, R. (2013): Die Systematisierung der Berufs-
orientierung als Forschungs- und Gestaltungsfeld der
ökonomischen Bildung, in: Zeitschrift für ökonomische
Bildung, Ausgabe 1, 137–161, http://www.zfoeb.
de/2013_1/schroeder.pdf
Initiative Bildungsketten. Online: http://bildungsketten.
de/de/235.php (24.4.2015)
28 Bundesinstitut für Berufsbildung (o. J.): qualiboxx. Portal
für den Übergang Schule-Beruf, S. 2. Online: https://www.
qualiboxx.de/wws/bin/2585932-2586444-1-qualiboxx_
flyer_2013_download.pdf (24.4.2015)
29 Bundesinstitut für Berufsbildung (2015): Dokumentation
der Bundes- und Länderprogramme zur Förderung der
Berufsausbildung in Deutschland, S. 6. Online: http://
www.bibb.de/dokumente/pdf/a2_dokumentation-bundes-
laenderprogramme-2015.pdf (24.4.2015)
30 Bundesinstitut für Berufsbildung (2015): Datenreport zum
Berufsbildungsbericht 2015, Vorversion: Stand 15.4.2015,
S. 449 ff. Online: http://www.bibb.de/dokumente/pdf/
bibb_datenreport_2015_vorversion.pdf (24.4.2015)
31 Beinke, L. (2012): Berufsorientierung – ein System.
Frankfurt/M., Berlin u. a. m.: Lang, S. 99 ff.
32 Bundesinstitut für Berufsbildung (2015): Datenreport zum
Berufsbildungsbericht 2015. Vorversion vom 15.4.2015,
S. 449. Online: http://www.bibb.de/dokumente/pdf/bibb_
datenreport_2015_vorversion.pdf (23.4.2015)
33 Bundesagentur für Arbeit/Kultusministerkonferenz
(2004): Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit
von Schule und Berufsberatung zwischen der Kultus-
ministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit.
Online: http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/
PresseUndAktuelles/2004/RV_Schule_Berufsberatung.
pdf (24.4.2015)
34 Bundesagentur für Arbeit (2010): Vertiefte Berufs-
orientierung. Online: http://www.arbeitsagentur.de/web/
wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/
mdk5/~edisp/l6019022dstbai391207.pdf (24.4.2015)
35 Bundesagentur für Arbeit/Bundesarbeitsgemeinschaft
SCHULEWIRTSCHAFT (2011 a): Gelungene Berufs-
orientierung an Schulen der Sekundarstufe I. Online:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A03-
Berufsberatung/A031-Berufseinsteiger/Publikation/pdf/
Berufsorientierung-Schulen-Sek-1.pdf (24.4.2015)
Bundesagentur für Arbeit/Bundesarbeitsgemeinschaft
SCHULEWIRTSCHAFT (2011 b): Gelungene Berufs-
orientierung an Schulen der Sekundarstufe II.
Anhang 3: Quellenverzeichnis
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und Erfolgsfaktoren. München: Deutsches Jugendinstitut.
Online: http://www.dji.de/bibs/808_13402_DJI_RUEM_3.
pdf (25.4.2015)
48 Vgl. Statistisches Bundesamt (2014): Schulen auf einen
Blick, Ausgabe 2014, S. 26. Online: https://www.destatis.de/
DE/Publikationen/Thematisch/BildungForschungKultur/
Schulen/BroschuereSchulenBlick0110018149004.pdf?__
blob=publicationFile (20.4.2015)
49 Vgl. Kracke, B. (1997): Parental behaviors and adolescent’s
career exploration. In: Career Development Quaterly, 45,
341–350
Vgl. Kracke, B./Dietrich, J. (2008): Career Exploration
Scales. Unveröffentlichtes Manuskript, Universität Erfurt
Vgl. Ratschinski, G./Struck, P. (2012): Entwicklungsdia-
gnostik der Berufswahlbereitschaft und -kompetenz.
Konzeptüberprüfungen an Sekundarschülern in einer
regionalen Längsschnittstudie. In: bwp@ Berufs- und
Wirtschaftspädagogik – online, Ausgabe 22, 1–18. Online:
http://www.bwpat.de/ausgabe22/ratschinski_struck_
bwpat22.pdf (16.3.2015)
50 Vgl. Stabbert, R. (2016): Berufs- und Studienwahlstatus:
ein Instrument zur Erfassung der Berufs- und Studien-
wahlsicherheit, in: Arndt, H. (Hrsg.): Das Theorie-Praxis-
Verhältnis in der Ökonomischen Bildung, Jahrestagung
der Deutschen Gesellschaft für Ökonomische Bildung vom
24. bis 27. Februar 2015 (eingereichtes Manuskript)
51 Hattie, J. (2013): Lernen sichtbar machen, überarbeitete
deutsche Ausgabe von „Visible Learning“ durch: Beywl,
W./Zierer, K. Baltmannsweiler: Schneider Verlag
Hohengehren
52 Vgl. Bylinski, U. (2014): Gestaltung individueller Wege
in den Beruf: Eine Herausforderung an die pädagogische
Professionalität. Bielefeld: Bertelsmann, S. 54 ff.
53 Vgl. Dreer, B. (2013): Kompetenzen von Lehrpersonen im
Bereich Berufsorientierung: Beschreibung, Messung und
Förderung. Wiesbaden: Springer, S. 148 ff.
42 Hesse, R. (2014): Koordinierungsstelle Berufsorientierung:
Baustein im Übergangssystem Schule – Beruf, in:
Schröder, R.; Wester, L. u. a. (Hrsg.) (Erstveröffentlichung
2012, wird fortlaufend aktualisiert): Berufs- und Studien-
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berufsorientierung-niedersachsen.de/?q=system/files/
Handreichung-BO_5-2_140801_Koordinierungsstelle.pdf
(15.4.2015)
43 Bundesagentur für Arbeit/Bundesarbeitsgemeinschaft
SCHULEWIRTSCHAFT (2011 a): Gelungene Berufs-
orientierung an Schulen der Sekundarstufe I. Online:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A03-
Berufsberatung/A031-Berufseinsteiger/Publikation/pdf/
Berufsorientierung-Schulen-Sek-1.pdf (4.4.2015)
Bundesagentur für Arbeit/Bundesarbeitsgemeinschaft
SCHULEWIRTSCHAFT (2011 b): Gelungene Berufs-
orientierung an Schulen der Sekundarstufe II. Online:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A03-
Berufsberatung/A031-Berufseinsteiger/Publikation/pdf/
Berufsorientierung-Schulen-Sek-1.pdf (4.4.2015)
44 Vgl. Loerwald, D. (2008): Kooperation zwischen Schule
und Wirtschaft: Praxiskontakte als handlungsorientiertes
Lehr-Lern-Konzept, in: Kaminski, H./Krol, G.-J. (Hrsg.):
Ökonomische Bildung: legitimiert, etabliert, zukunfts-
fähig. S. 344 ff. Bad Heilbrunn: Klinkhardt, S. 341–356
45 Kaminski, H./Eggert, K. (2008): Konzeption für die öko-
nomische Bildung als Allgemeinbildung von der Primar-
stufe bis zur Sekundarstufe II, unter Mitarbeit von:
Burkard, K.-J., Berlin: Bundesverband deutscher Banken,
S. 35 ff. Online: http://www.ioeb.de/sites/default/files/
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(5.4.2015)
46 Vgl. Schröder, R. (2014): Einbindung der Berufseignungs-
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eine unterschätzte Herausforderung, in: Müller, D./
Schlösser, H. J./Schuhen, M./Liening, A. (Hrsg.): Bildung
zur Sozialen Marktwirtschaft, Stuttgart: Lucius & Lucius,
S. 295–308
47 Braun, F./Reißig, B. (Hrsg.) (2011 b): Prävention von
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Anhang 3: Quellenverzeichnis
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(2009): Berufsorientierender Zweig Wirtschaft Jahrgang 9.
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79 Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung
(2009): Berufsorientierender Zweig Soziales Jahrgang 9.
Online: http://www.isb.bayern.de/download/14108/r_boz_
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(Hrsg.) (2010): Aktionsprogramm Fachkräftesicherung
und Qualifizierung. Online: http://www.thueringen.
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Kultur (Hrsg.) (2014): Berufsorientierung in Thüringen.
Online: http://www.jbhth.de/uploads/media/BO_in_
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wahlkompetenz. Dimensionen und Entwicklungsstandards.
Online: https://www.schulportal-thueringen.de/media/
detail?tspi=2989 (20.3.2015)
Anhang 3: Quellenverzeichnis
90
Summary
The objective of this study was to analyze and present in an easily accessible manner the variety of
reforms targeting in-school vocational orientation services that have been introduced in Germany
over the last ten years. Reforms of this nature have been introduced at both the federal and Länder
levels. Compiling the details of these efforts, the study provides a tabulated overview of all relevant
reforms, legislation and regulations.
The study delivers a critical assessment of these reforms and the context in which they are
introduced. It examines what impact federal-level reforms have had on the Länder level and
identifies differences and commonalities in reforms introduced at both levels. Drawing on this
information, the study then emphasizes ten points key to developing an effective system of
vocational orientation throughout Germany:
Point 1: Consistency across the Länder needs to be strengthened
Point 2: Consistency within the Länder needs to be strengthened
Point 3: Financing structures need to be designed for long-term success
Point 4: In-school vocational orientation services need to be linked to a core subject
Point 5: Vocational orientation needs to be integrated into overall school development plans
Point 6: Stable cooperation between schools and partner institutions should be fostered
Point 7: Cooperation should be integrated across levels (horizontal and vertical cooperation)
Point 8: Vocational orientation should be intensified at Gymnasium (secondary, academic-
oriented) schools
Point 9: The effectiveness of measures for vocation orientation needs to be more carefully
evaluated
Point 10: Educators play a key role
Summary
Impressum
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© 2015 Bertelsmann Stiftung
Bertelsmann Stiftung
Carl-Bertelsmann-Straße 256
33311 Gütersloh
www.bertelsmann-stiftung.de
Verantwortlich
Clemens Wieland
Autoren
Prof. Dr. Rudolf Schröder
unter Mitarbeit von Rebecca Stabbert M. A.,
Dipl.-Ök. Beate Faulborn, Insa Gerjets,
Jonas Grüner, Jonas Witthoeft
Lektorat
Katja Lange, Hamburg
Gestaltung
Nicole Meyerholz, Nora Krull, Bielefeld
Bildnachweis
Veit Mette, Bielefeld
Steffen Krinke, Gütersloh
DOI 10.11586/2017004
www.bertelsmann-stiftung.de
Adresse | Kontakt
Bertelsmann Stiftung
Carl-Bertelsmann-Straße 256
33311 Gütersloh
Clemens Wieland
Programm Lernen fürs Leben
Telefon +49 5241 81-81352