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Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude Stufe 2 Biel, 19. Juni 2003 Bundesamt für Wasser und Geologie Koordinationsstelle für Erdbebenvorsorge

Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude Stufe 2roussillon.pierre.free.fr/diagnostic_vuln/biblio/Parasismique_Vuln%E9... · (siehe Figuren 1 und 2). 2.2. Erforderliche

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Richtlinie zurErdbebenüberprüfungbestehender Gebäude

Stufe 2

Biel, 19. Juni 2003

Bundesamt für Wasser und GeologieKoordinationsstelle für Erdbebenvorsorge

Basler & Hofmann Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 I

Inhaltsverzeichnis Seite

Zusammenfassung III

1. Einleitung 1

1.1. Ausgangslage (Bedarf, Handlungsbedarf) 1

1.2. Verfahren des BWG 1

1.3. Gegenstand und Ziele dieser Richtlinie 2

1.4. Anwendungsbereich (Gültigkeitsbereich) 2

2. Grundlagen 4

2.1. Verfahren nach FEMA-310 [2] 4

2.2. Erforderliche Grundlageninformationen für die Überprüfung 4

3. Vorgehen bei der Überprüfung 5

3.1. Übersicht 5

3.2. Verhaltensziel und erforderliche Überprüfungen mit Fragenlisten 5

3.3. Definition der Tragwerkstypen 8

3.4. Akzeptanzkriterien 9

3.5. Weitere Schritte 10

4. Dokumentation 11

5. Literaturverzeichnis 11

Anhang 12

Verteiler: BWG

19. Juni 2003, B 3155.00, RA/GK

Basler & HofmannIngenieure und Planer AG, Mitglied SIA/USIC

Zürich: Forchstrasse 395, CH-8029 ZürichTel. 01 387 11 22, Fax 01 387 11 00

Esslingen: Bachweg 1, CH-8133 EsslingenTel. 01 387 15 22, Fax 01 387 15 00

II Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 Basler & Hofmann

Basler & Hofmann Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 III

Zusammenfassung

Im Rahmen des dreistufigen Verfahrens zur Erdbebenüberprüfung bestehender

Bauwerke regelt diese Richtlinie die Stufe 2, welche eine erste grobe Einschätzung

der Erdbebenresistenz der häufigsten in der Schweiz bestehenden Tragwerks-

typen erlaubt. Sie basiert auf dem in den USA entwickelten und dem Stand der

Technik entsprechenden Verfahren FEMA-310. Wo nötig oder möglich, beziehen

sich die Entscheide auch auf die neuen Normen des SIA (Swisscodes) [3].

Für die BWG-Stufe 2 stehen Fragenlisten zur Verfügung, mit denen allfällige Män-

gel bezüglich der Erdbebenresistenz des Tragwerks, des Baugrundes und der

nichttragenden Bauwerksteile erkannt werden können. Dazu sind zum Teil einfa-

che Berechnungen erforderlich.

Für die Berechnungen dienen Hilfestellungen mit Formeln, Richtwerten und Erläu-

terungen.

Für Gebäude, die ein Tragwerk aus unbewehrtem Mauerwerk und flexiblen Dek-

ken aufweisen (Tragwerkstyp URM), ist ein spezielles Vorgehen zu befolgen, bei

welchem nur die Fragenliste für den Baugrund und die Fundation sowie jene für

nichttragende Bauwerksteile verfügbar sind.

Bauwerke, deren Erdbebenresistenz nach dieser Richtlinie der Stufe 2 noch nicht

vollumfänglich belegt ist, sollten weiter untersucht werden (BWG-Stufe 3). Für alle

untersuchten Bauwerke ist eine Dokumentation zu erstellen, damit ein übersichtli-

cher Vergleich aller untersuchten Objekte zur Festlegung von Prioritäten möglich

ist.

Gegenstand

Vorgehen

Berechnungshilfen und Er-läuterungen für die Nachwei-se

Weitere Schritte und Doku-mentation

Basler & Hofmann Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 1

1. Einleitung

1.1. Ausgangslage (Bedarf, Handlungsbedarf)

Erdbeben gehören in der Schweiz zu den wichtigsten Naturgefahren. Im Unter-

schied zu anderen Naturgefahren wurde das Erdbebenrisiko bis vor wenigen Jah-

ren unterschätzt [1]. Ein sehr grosser Teil dieses Risikos wird durch Schäden an

Bauwerken, insbesondere an Gebäuden, verursacht. Um das Erdbebenrisiko zu

vermindern, muss die Erdbebenverletzlichkeit der Gebäude reduziert werden. Weil

viele Gebäude bereits vor der Einführung von Erdbebenvorschriften in den Bau-

normen erstellt wurden, sind vor allem diese älteren Gebäude verletzbar und daher

zu überprüfen.

1.2. Verfahren des BWG

Das BWG erarbeitet ein Überprüfungsverfahren zur Erstellung eines Erdbebenin-

ventars, d.h. zur Überprüfung des Erdbebenverhaltens bestehender bundeseige-

ner Gebäude. Dieses besteht aus drei Stufen und bezweckt in erster Linie eine

präventive Verbesserung des Schutzes von Menschenleben bei Erdbeben in der

Schweiz (Figur 1):

Mit der Stufe 1 sollen Gebäude ausgeschieden werden, die für das Risiko unbe-

deutend sind oder offensichtlich eine ausreichende Erdbebensicherheit aufweisen.

Die verbleibenden Gebäude sowie alle Lifeline-Gebäude (Bauwerksklasse BWK III

nach Norm) sind in Stufe 2 und evtl. 3 genauer zu untersuchen. Mit der Stufe 1

wird die Bauwerksklasse eines Gebäudes festgelegt und der Werkstoff des Trag-

werks zweifelsfrei identifiziert.

Mit der Stufe 2 soll eine erste grobe Einschätzung der Erdbebenresistanz der häu-

figsten in der Schweiz bestehender Tragwerkstypen erreicht werden. Da das Ver-

fahren relativ einfach ist, soll die Methode grundsätzlich konservativ sein.

Eine Expertengruppe der Schweizerischen Gesellschaft für Erdbebeningenieurwe-

sen und Baudynamik (SGEB) hat eine vorläufige Empfehlung für die Bestimmung

des Niveaus der seismischen Einwirkungen bei der Erdbebensicherheitsüberprü-

fung bestehender Gebäude nach den neuen Swisscodes verfasst [4]. Diese dient

als Grundlage für die Arbeit der Normenkommission NK-261 des SIA-Bereichs

„Erdbebensicherheit für bestehende Bauten“.

Die Empfehlung legt fest, dass die Einwirkungen gemäss Swisscodes bei beste-

henden Bauten auf 50% bis 75% reduziert werden dürfen. Dieses Schutzniveau

soll nach Meinung der Experten eine ausreichende Sicherheit für Personen, die

sich in den bestehenden Gebäuden aufhalten, gewährleisten.

Da das Verfahren für die Tragsicherheitskontrolle gemäss Stufe 2 im Vergleich zu

den SIA-Normen relativ grob ist, ist dieses Kriterium schwer zu beurteilen. Die

Stufe 1: SchnellüberprüfungRisikozahlen und Checkliste

Stufe 2: Überprüfung mitFragenlisten und einfachenBerechnungen

Stufe 2: Schutzniveau

2 Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 Basler & Hofmann

gewünschte Konservativität der Stufe 2 im Vergleich mit dem Ziel 50% bis 75%

des Schutzniveaus der Swisscodes soll allenfalls durch weitere Anpassungen ge-

währleistet werden, die sich auf künftigen Vergleichsstudien abstützen.

Bei Gebäuden, die Mängel aufweisen, sind genauere Abklärungen erforderlich.

Wenn möglich sollten dann Massnahmenskizzen mit einer groben Kostenabschät-

zung erstellt werden. Für diese Aufgaben geben aber die Richtlinien keine Anlei-

tung und deshalb sollen die entsprechenden Rahmenbedingungen vom jeweiligen

Auftraggeber definiert werden.

Aufgrund der Berechnung der Stufe 3 muss die Erdbebenresistenz des jeweiligen

Bauwerkes klar definiert sein. Dazu muss eine detaillierte Berechnung angewendet

werden. Falls die Sicherheit nach der Stufe 3 noch ungenügend ist, sollen Ertüch-

tigungsmassnahmen mit Kostenabschätzungen erarbeitet werden. Diese werden

als Grundlagen für eine Priorisierung der Verstärkungsprojekte nach Ko-

sten/Nutzen Überlegungen benützt.

1.3. Gegenstand und Ziele dieser Richtlinie

Diese Richtlinie dient zum Vollzug der Überprüfungsstufe 2 des BWG-Verfahrens.

Dabei stehen Gebäude im Vordergrund, deren Erdbebenrisiko als relevant be-

trachtet wird (z.B. als Ergebnis der Stufe 1).

Die Richtlinie verfolgt die nachstehenden Ziele:

– Anwenderfreundlichkeit: Die Richtlinie stellt eine Hilfe dar für praktisch tätige

Erdbebeningenieure und soll damit "anwenderfertig" sein. Sie soll also mög-

lichst knapp gehalten sein und keinen Lehrbuchcharakter haben.

– Stand der Technik: Die Richtlinie baut auf dem bekannten Überprüfungsverfah-

ren FEMA-310 [2] auf. Sie orientiert sich demnach am Stand der Technik bei

der Überprüfung bestehender Gebäude.

– Schweizer Bausubstanz: Die Richtlinie hat die Schweizer Bautechnik der Ver-

gangenheit und der Gegenwart im Wesentlichen zu berücksichtigen. Das Ver-

fahren FEMA-310 wurde entsprechend angepasst.

– Kohärentes Schutzniveau: das Verfahren wurde adaptiert, um kohärent mit der

vorläufigen Empfehlung für die Bestimmung des Niveaus der seismischen Ein-

wirkungen bei der Erdbebensicherheitsüberprüfung bestehender Gebäude der

SGEB zu sein.

1.4. Anwendungsbereich (Gültigkeitsbereich)

Diese Richtlinie dient zur Überprüfung der meisten in der Schweiz vorhandenen

Tragwerkstypen, beschränkt sich aber auf Gebäude. Andersartige Tragwerke wie

z.B. Türme, Brücken oder unterirdische Bauten werden nicht behandelt. Ebenso

sind Holztragwerke und historische Bauten mit Mauerwerk aus unbehauenen oder

nur grob behauenen Steinen mit flexiblen Decken ausgenommen.

Stufe 3: Beurteilung mitdetaillierter Berechnung

Basler & Hofmann Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 3

Figur 1: Flussdiagramm des BWG-Verfahrens für die Beurteilung der Erdbebensicherheit bestehender Gebäude

Stufe 1: RISIKO ANALYSE & PRIORITÄTEN

Erhebungsblatt, ~ 4 Stunden pro Gebäude

Ergebnisse :

Einsturzwarscheinlichkeit-Kennzahl, WZ

Risiko-Kennzahl, RZPS

Prioritäten für weitere Analysen :

1) RZPS > 500 & WZ > 65

2) RZPS > 500 & WZ < 65

3)RZPS < 500 & WZ > 65 (BWK II und III)

4)RZPS < 500 & WZ > 65 (BWK I)

5)RZPS < 500 & WZ < 65

Stufe 2: EINFACHE INGENIEUR ANALYSE

Fragenlisten & einfache Berechnungen für tragendeund nicht tragende Elemente sowie Baugrund undFundation 3 bis 5 Tage pro Gebäude

Ergebnisse :

Mängellisten für tragende Elemente, nicht tragendeElemente und FundationEvtl. grobe Konzepte für Verstärkungsmassnahmen

Prioritäten für weitere Analysen :

1) Tragsicherheit nicht i.o und/oder gravierende Mängel + normalerweise alle BWK III.

2) BWK I und II: Tragsicherheit i.o. und. Nicht gravierende Mängel

Stufe 3: DEFINITIVE AUSSAGE UND ENTSCHEIDUNGSGRUNDLAGE FÜRMASSNAHMEN

Bemessung nach neuen Swisscodes, mit Antwortspektrenverfahren und mit modifiziertenSchutzzielen für bestehende Bauten. 1 bis mehrere Wochen pro Gebäude.

Ergebnisse :

Definitive Aussage zur Tragsicherheit und zu Mängeln.Aussage zur Gebrauchstauglichkeit für BWK III Gebäude.

Handlung :

Gebäude nicht i.o -> Ertüchtigungskonzept und Kostenabschätzung

Gebäude i.o -> keine weitere Analysen (dokumentieren)

Endergebnis :

Priorisierung der Ertüchtigungskonzepte nach Verhältnismässigkeit der abgeschätzten Kosten

Keine weitereAbklärungen(dokumentieren)

Auswahllistefür die Stufe 2

Gebäude selektiert

Ja

Nein

Keine weitereAbklärungen(dokumentieren)

4 Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 Basler & Hofmann

2. Grundlagen

2.1. Verfahren nach FEMA-310 [2]

Das Verfahren nach dem Handbuch FEMA-310 besteht aus drei Schritten ("Tier" 1

bis "Tier" 3). Die BWG-Stufe 2 übernimmt den Schritt 1 dieses Handbuches, sowie

dessen spezielles Verfahrens des Schrittes 2 für Mauerwerksgebäude mit flexiblen

Decken (URM). Als Information befindet sich der Rest des Schrittes 2 der FEMA

310 im Anhang I, als Hilfsmittel für vertiefte Berechnungen. Der Schritt 2, mit Aus-

nahme des speziellen Vorgehens für URM-Gebäude, ist aber nicht integriert in das

BWG-Stufe 2 Verfahren

Der FEMA-Schritt 1 führt zu einer Bauwerksbeurteilung, die zeigt, ob die Erdbe-

benresistenz aufgrund der relativ einfachen Berechnungen und Abklärungen aus-

reichend erwiesen ist oder ob noch detaillierte Berechnungen erforderlich sind

(siehe Figuren 1 und 2).

2.2. Erforderliche Grundlageninformationen für die Überprüfung

Für die Überprüfung eines Bauwerks sind Informationen über den Standort (Lage,

Aufbau und Eigenschaften des Baugrundes), das Bauwerk (vor allem wenn mög-

lich Ingenieurpläne) und das dem Bauwerk zugeordnete Verhaltensziel (z.B. von

der Nutzung und Belegung abhängig) erforderlich. Grundlageninformationen kön-

nen auch anlässlich der vorgesehenen Begehung beschafft werden. Die Begehung

dient auch dazu, den aktuellen Zustand des Bauwerks zu erfassen, so z.B. allfälli-

ge bauliche Änderungen gegenüber den Plänen oder Hinweise auf Schädigungen.

Massgebend für den Detaillierungsgrad der erforderlichen Grundlagen-Informa-

tionen zum Bauwerk und Baugrund ist das Ziel, die im Kapitel 3 erwähnten Ent-

scheide fällen und die Fragenlisten ausreichend genau ausfüllen zu können.

Basler & Hofmann Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 5

3. Vorgehen bei der Überprüfung

3.1. Übersicht

Die Figur 2 zeigt das für die Überprüfung anzuwendende Vorgehen. Für die Bau-

werke, die aufgrund der Risikokennzahlen aus Stufe 1 des BWG-Verfahrens weiter

zu untersuchen sind, werden zunächst die Grundlagen-Informationen beschafft.

Mit diesen Informationen werden dann die folgenden Entscheide getroffen:

– Festlegen der Bauwerksklasse nach Tabelle 1, und dadurch des massgeben-

den Verhaltensziels des Bauwerks (bzw. übernehmen aus Ergebnis der BWG-

Stufe 1)

– Festlegen der Erdbebenzone nach Norm SIA 261

– Zuteilen des Baugrundes am Standort in eine der Baugrundklassen nach Norm

SIA 261

– Festlegen des massgebenden elastischen Erdbeben-Antwortspektrums nach

Norm SIA 261

– Zuteilen des Bauwerks zu einem der Tragwerkstypen der Tabelle 3

Damit kann nun festgestellt werden, ob die Voraussetzungen gegeben sind, um die

weiteren Teilschritte des Verfahrens anwenden zu können.

Der Hauptschritt der Überprüfung besteht im Ausfüllen der Fragenlisten mit zuge-

hörigen einfachen Berechnungen mit der daraus resultierenden Bilanz (Zusam-

menfassung und Mängelliste). Je nach Bauwerksklasse und Bedeutung der fest-

gestellten Mängel wird dann entschieden, ob eine Stufe 3 durchzuführen ist (siehe

Figur 1).

Bei BWK III – Gebäuden ist in der Regel eine Stufe 3 Berechnung durchzuführen.

Es ist jedoch nicht auf das Ausfüllen der Fragenlisten zu verzichten, da diese er-

fahrungsgemäss wertvolle Informationen über potentielle Schwachstellen im Trag-

werk liefern.

Die Resultate werden schliesslich dokumentiert, wobei Empfehlungen für weiter-

gehende (aufwendigere) Berechnungen enthalten sein sollten (für Stufe 3 des

BWG-Verfahrens).

3.2. Verhaltensziel und erforderliche Überprüfungen mit Fragenlisten

Das für die Überprüfung massgebende Verhaltensziel ist durch die Bauwerksklas-

se (BWK) gegeben. Der Grenzzustand "Life Safety" bzw. LS nach FEMA-310 wird

der BWK I und BWK II gleichgesetzt, der Grenzzustand "Immediate Occupancy"

bzw. IO der BWK III. Bei den Gebäuden der BWKI und BWK II werden "mittlere"

Schäden in Kauf genommen (mit Beeinträchtigung der Gebrauchstauglichkeit), bei

jenen der BWK III dürfen nur geringfügige Schäden auftreten, d.h. solche, die die

6 Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 Basler & Hofmann

Funktionstüchtigkeit des Gebäudes nicht beeinträchtigen [3]. Die Zuordnung von

Bauwerken zu einer Bauwerksklasse erfolgt anhand der Angaben in Tabelle 1.

Figur 2: Flussdiagramm Stufe 2 des BWG-Verfahrens

Aufgrund der Prioritäten derStufe 1

Bauwerk weiter zuuntersuchen

Beschaffung vonGrundlageninformationen zumBauwerk, Standort undVerhaltensziel

Festlegen von:-BWK-Zone-Baugrundklasse-Einwirkung-Tragwerkstyp

Anwendbarkeitder Stufe 2 desBWG- Verfahrens

Ausfüllen der Fragenlisten(inklusive Quickchecks) gemässTabelle 2

Dokumentation mit

Empfehlung für Stufe 3des BWG-Verfahrens

DokumentationKeine weitere Abklärungen

Zusammenfassungmit Mängelliste

InOrdnung

Nicht inOrdnung

Keine oder nur nicht gravierende MängelGravierende Mängel

Ja

Nein

Basler & Hofmann Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 7

BWK Merkmale Beispiele

I – Keine grössen Menschenan-

sammlungen

– Keine besonders wertvollen

Güter und Einrichtungen

– Keine Gefährdung der Umwelt

– Wohn-, Büro-, Gewerbegebäude

– Industrie- und Lagergebäude; Parkgaragen

– Brücken von untergeordneter Bedeutung

nach einem Erdbeben (z.B. Fusswegbrücken

und land und forstwirtschaftlich genutzte

Brücken, sofern sie nicht über Verkehrswege

von erheblicher Bedeutung führen)

II – Grössere Menschenan-

sammlungen wahrscheinlich

– Besonders wertvolle Güter

und Einrichtungen

– Bedeutende Infrastrukturfunk-

tion

– Beschränkte Gefährdung der

Umwelt

– Spitäler samt Anlagen und Einrichtungen,

sofern sie nicht der Bauwerksklasse III zuzu-

ordnen sind.

– Einkaufszentren, Sportstadien, Kinos, Thea-

ter, Schulen und Kirchen

– Gebäude der öffentlichen Verwaltung

– Brücken von erheblicher Bedeutung nach

einem Erdbeben sowie Brücken, welche über

Verkehrswege mit erheblicher Bedeutung

nach einem Erdbeben führen

– Stützmauern und Böschungen im Bereich von

Verkehrswegen mit erheblicher Bedeutung

nach einem Erdbeben

– Bauwerke sowie Anlagen und Einrichtungen

für Versorgung, Entsorgung und Telekommu-

nikation, sofern sie nicht in die Bauwerksklas-

se III zuzuordnen sind

– Hochkamine

III – Lebenswichtige Infrastruktur-

funktion

– Erhebliche Gefährdung der

Umwelt

– Akutspitäler samt Anlagen und Einrichtungen

– Bauwerke sowie Anlagen und Einrichtungen

für den Katastrophenschutz (z.B. Feuerwehr-

gebäude und Ambulanzgaragen)

– Brücken von grosser Bedeutung für die Zu-

gänglichkeit eines Gebietes nach einem Erd-

beben

– Stützmauern und Böschungen im Bereich von

Verkehrswegen mit grosser Bedeutung für die

Zugänglichkeit ausgewählter Bauwerke oder

eines Gebietes nach einem Erdbeben

– Lebenswichtige Bauwerke für Versorgung,

Entsorgung und Telekommunikation

Tabelle 1 Zuordnung von Bauwerken gemäss Norm SIA 261 [3]

8 Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 Basler & Hofmann

Je nach Bauwerksklasse sind die in der Tabelle 2 aufgeführten Fragenlisten anz u-

wenden. Die Fragenlisten sind Gegenstand der Anhänge C bis E. Sie sind jeweils

für jede der beiden horizontalen Richtungen des Tragwerks (Hauptachsen) separat

auszufüllen (bei komplizierten Grundrissen sinngemäss). Berechnugshilfen zu den

Tragwerkfragenlisten sind im Anhang F gegeben.

Bauwerksklasse BWK (Verhaltensziel) BWK I, II

Zone 1

BWK I, II

Zone 2, 3a, 3b

BWKIII Anhang

Tragwerks-FragenlisteX X X C

Ergänzende Tragwerks-Fragenliste

X X C

Fragenliste für Baugrundund Fundation

X X X D

Fragenliste für nichttragen-de Bauwerksteile

X X X E

Anzuwendende

Fragenlisten

Ergänzende Fragenliste fürnichttragende Bauwerksteile

X E

Tabelle 2 Erforderliche Überprüfungen mit Fragenlisten

Als nichttragend gelten Bauwerksteile, die keine lastabtragende Funktion haben,

also nur für sich selbst von statischer Bedeutung sind.

3.3. Definition der Tragwerkstypen

In der Tabelle 3 sind die für die Fragenlisten dieser Richtlinie ausgewählten Trag-

werkstypen umschrieben. Im Anhang B sind zusätzliche Angaben für diese Aus-

wahl enthalten. Daraus geht auch hervor, für welche Tragwerkstypen keine Trag-

werks-Fragenlisten erstellt worden sind.

Für die Gebäude des Tragwerkstyps URM ist keine Tragwerks-Fragenliste verfüg-

bar. Bei diesen Gebäuden werden nur die Fragenlisten für Baugrund und Fundati-

on sowie für nichttragende Bauwerksteile ausgefüllt. Für das Tragwerk ist das spe-

zielle Verfahren von Anhang G anzuwenden.

Decken gelten als flexibel, wenn deren maximale horizontale Längenänderung bei

Erdbeben grösser ist als die doppelte relative Stockwerkverschiebung über die

Höhe des betrachteten Stockwerks. In dieser Betrachtung sind auch die Verbin-

dungen Decken-Wände einzubeziehen. In Mauerwerks- oder Stahlbetongebäuden

sind Holzbalkendecken im allgemeinen als flexibel zu betrachten und Ortsbeton-

decken als steif.

Nichttragende Bauwerksteile

Sonderfall: Typ URM

Steifigkeit der Decken

Basler & Hofmann Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 9

Tragwerkstyp(Abkürzung)

Bezeichnung in FEMA-310 Beschreibung

MIX - Gemischte Tragwerksysteme

(nur für Mischsysteme, die aus den in dieser Tabelle aufgeführten Typen bestehen)

S1 steel moment frames Biegesteife Stahlrahmen mit steifen Decken

S2 steel braced frames Stahlfachwerke mit steifen Decken

S4 steel frames with concrete shearwalls

Stahlrahmen mit Stahlbetonschubwänden und steifen Decken

S5 steel frames with masonry shearwalls

Stahlrahmen mit Mauerwerkschubwänden und steifen Decken

C1 concrete moment frames Biegesteife Ortsbetonrahmen mit steifen Decken

C2 concrete shear wall buildings Stahlbetonschubwände mit steifen Decken

C3 concrete frames with infill masonryshear walls

Stahlbetonrahmen mit Mauerwerkausfachungen und steifen Decken

CM - Stahlbeton- und Mauerwerkschubwände mit steifen Decken

PC2 precast concrete frames Vorfabrizierte Stahlbetonrahmen mit Beton-Schubwänden

URM Mauerwerkwände aus künstlichen Steinen oder aus rechtwinklig zugehauenen Stei-nen (Quadermauerwerk), flexible Decken

Spezielles Vorgehen, keine Tragwerks-Fragenliste verfügbar

URMA

unreinforced masonry bearing wallbuildings

Mauerwerkwände aus künstlichen Steinen oder aus rechtwinklig zugehauenen Stei-nen (Quadermauerwerk), steife Decken (i.a. aus Ortsbeton, kraftschlüssig mit Wän-den verbunden)

Tabelle 3 Für diese Richtlinie festgelegte Tragwerkstypen

3.4. Akzeptanzkriterien

Nach Beantwortung der Fragenlisten wird entschieden, ob und wie umfassend

weitere Berechnungen durchzuführen sind (Stufe 3). Als Kriterien werden die Bau-

werksklasse und die Bedeutung der festgestellten Mängel beigezogen. Dabei wird

wie folgt vorgegangen:

Für Gebäude der BWK I und BWK II, bei denen keine Mängel festgestellt wurden,

ist die Überprüfung abgeschlossen. Die Ergebnisse sind dann noch zu dokumen-

tieren. Falls bei den Gebäuden der BWK I oder BWK II Mängel identifiziert wurden,

genügt es normalerweise, die weiteren Abklärungen auf diese Mängel in der Stufe

3 zu beschränken (Mangelanalyse). Falls diese Mängel als wenig gravierend be-

urteilt werden, kann auf weitere Berechnungen verzichtet werden.

Die Gebäude der BWK III sollen normalerweise in der Stufe 3 beurteilt werden,

unabhängig von den Ergebnissen der Stufe 2. Bei eindeutig erdbebensicheren

Gebäuden (inklusive Einrichtungen) kann auf Stufe 3 verzichtet werden. Die Stufe

2 dient als eine Grundlage für die Stufe 3. Bei der Stufe 3 ist eine volle Gebäudea-

nalyse durchzuführen.

Diese Kriterien sind übersichtshalber auch in der Tabelle 4 zusammengestellt.

Gebäude der BWK I und II

Gebäude der BWK III

10 Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 Basler & Hofmann

volle Gebäudeanalyse inder Stufe 3

Mangelanalyse in derStufe 3

keine weitere Analyse

BWK III im allgemeinen X

BWK I und BWK II mit gravierendemMangel

X

BWK I und BWK II ohne Mangel odermit wenig gravierendem Mangel

X

Tabelle 4 Kriterien für weitere Berechnungen in der Stufe 3 nach Abschluss der Stufe 2 mit Fragenlisten

Bemerkung:

Mit dem Vorgehen dieser Richtlinie, das auf FEMA-310 basiert, können nicht alle

vorkommenden Tragwerkseigenschaften und konstruktiven Lösungen ausreichend

erfasst und beurteilt werden. Die Bewertungen der verschiedenen Anwender sind

zudem auf ein einheitliches Niveau abzustimmen.

3.5. Weitere Schritte

Falls das untersuchte Bauwerk aufgrund der Stufe 2 als in Ordnung beurteilt wird,

sind die Ergebnisse noch zu dokumentieren. Dann sind keine weiteren Abklärun-

gen mehr erforderlich.

In den anderen Fällen sind Empfehlungen für detaillierte Berechnungen durch den

Spezialisten (im Rahmen der BWG-Stufe 3) anzugeben. Bei Bauwerken, für die

keine weitergehenden Berechnungen zum Nachweis einer ausreichenden Erdbe-

benresistenz führen können, kommen im Prinzip folgende Massnahmen in Frage:

- Bewusste Akzeptanz der festgestellten bestehenden Mängel durch die Ver-

antwortlichen (z.B. aus Gründen der Restlebensdauer oder der Redundanz)

- Umnutzen des Bauwerks, verbunden mit einer Zuteilung in eine tiefere Bau-

werksklasse

- Ertüchtigen oder (teilweiser) Ersatz durch Neubau

Die BWG-Stufe 2 beschränkt sich auf eine Anpassung des „Tier 1“ der FEMA 310.

Die Empfehlungen des „Tier 2“ der FEMA 310 können jedoch als Grundlagen und

Hilfsmittel für vertiefende Berechnungen aufgrund der Mängel der BWG-Stufe 2

benutzt werden. Die Anpassung des „Tier 2“ für die Schweiz ist in den Anhängen

I1 bis I6 gegeben. Sie ist kein integraler Teil der BWG-Stufe 2.

Basler & Hofmann Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 11

4. Dokumentation

Die Dokumentation einer abgeschlossenen Überprüfung im Rahmen der BWG-

Stufe 2 sollte alle für die Ergebnisse relevanten Grundlagen (Dokumentenliste),

Annahmen und Entscheide beinhalten. In der Regel ist pro beurteiltes Bauwerk ein

zusammenfassendes Ergebnisblatt mit den wichtigsten Angaben zu erstellen, da-

mit ein übersichtlicher Vergleich aller Beurteilungen ermöglicht wird. Im Anhang H

ist ein entsprechender Vorschlag enthalten. Im weiteren wird empfohlen, die fol-

gende Zusammenstellung abzugeben:

- Planskizzen und relevante (typische und wichtige) Plandetails zum Tragwerk

- Fotos zur Übersicht und zu wichtigen Details

- Ausgefüllte Fragenlisten

- Relevante Berechnungen

5. Literaturverzeichnis

[1] Bachmann H. et al.; "Handlungsbedarf von Behörden, Hochschulen, Indu-

strie und Privaten zur Erdbebensicherung der Bauwerke in der Schweiz", Schwei-

zer Gesellschaft für Erdbebeningenieurwesen und Baudynamik, Dokumentation

SGEB/SIA D 0159, 1998

[2] Federal Emergency Management Agency (FEMA); "Handbook for the Seis-

mic Evaluation of Buildings - A Prestandard", FEMA-310, January 1998

[3] Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein (SIA), Norm SIA 261,

"Einwirkungen auf Tragwerke", (Swisscode 1), 2003

[4] Badoux, M., Duvernay, B., Kölz E., Wenk T., Zwicky P., Vorübergehende

Empfehlung für die Bestimmung des Niveaus der seismischen Einwirkungen bei

der Erdbebensicherheit Überprüfung der bestehenden Gebäuden nach

Swisscodes (2003)

12 Richtlinie zur Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude – Stufe 2 Basler & Hofmann

Anhang

A Verständigung, Begriffe und Abkürzungen

B Ergänzende Angaben zur Auswahl der Bauwerkstypen

C Tragwerkfragenlisten

D Fragenliste zu Baugrund und Fundation

E Fragenlisten für nichttragende Bauwerksteile

F Berechnungshilfen zu den Fragenlisten

G Berechnungshilfen: Spezielles Vorgehen für den Tragwerkstyp Unbewehrtes

Mauerwerk mit flexiblen Decken (URM)

H Ergebnisblatt der Erdbebenüberprüfung bestehender Gebäude nach BWG-

Stufe 2

I Hilfsmittel für vertiefende Berechnungen nach „Tier 2“ der FEMA 310 (gehört

nicht zu der BWG-Stufe 2)

I1 Vorgehen der vertiefenden Berechnungen nach Tier 2 der FEMA 310.

I2 Erläuterungen zu den Überprüfungen von tragenden Bauteilen (Tier 2)

I3 Erläuterungen zu den Überprüfungen von Baugrund und Fundation (Tier 2)

I4 Erläuterungen zu den Überprüfungen von nichttragenden Bauwerksteilen

(Tier 2)

I5 Berechnungshilfen zu Tier 2: allgemeines Vorgehen

I6 Berechnungshilfen zu Tier 2: nichttragende Bauwerksteile und Einrichtungen

ANHANG A

Seite A1 von 4

A. Verständigung, Begriffe und Abkürzungen

A

Antwortspektrenverfahren Methode der Tragwerksanalyse für Erdbebeneinwirkung, mit welcher die durch

das Erdbeben angefachten Tragwerksschwingungen und deren Beitrag zum

globalen Schwingungsverhalten untersucht werden.

Antwortspektrum Horizontale Bodenbeschleunigung unter Erdbebeneinwirkung, dargestellt in

Funktion der Schwingzeit und in Abhängigkeit von der Erdbebenzone und der

Baugrundklasse

Auslenkung eines Gebäudes Horizontale Relativverschiebung bezüglich des Gebäudefundamentes

Aussteifung Konstruktive Vorkehrung zur Begrenzung von Verformungen (eines Tragwerks)

durch dazu geeignete Tragelemente (Fachwerke, Streben, Diagonalen, Füll-

wände u.a.), insbesondere für horizontale Verformungen

B

Bauwerk Von Bauarbeiten herrührendes Werk, bestehend aus Tragwerk und nichttra-

genden Bauteilen

Bauwerksklasse (BWK) Einstufung eines Bauwerks in drei Klassen in Abhängigkeit von der Gefährdung

von Personen, der Bedeutung des Bauwerks für die Allgemeinheit (insbeson-

dere nach einem Erdbeben) oder der Gefährdung der Umwelt, infolge einer

Beschädigung:

BWK I: grosse Schäden, auch am Tragwerk, jedoch kein Einsturz

BWK II: mittlere Schäden

BWK III: geringfügige Schäden, keine Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit

Biegekontrolliert Grenze der Tragfähigkeit ist bei maximaler Biegebeanspruchung (vor maximal

möglicher Schubbeanspruchung) erreicht

Biegesteife Rahmen (Stahl

oder Beton)

Rahmen, die ihre Beanspruchungen ausschliesslich durch die Rahmenwirkung

abtragen müssen

BWG-Stufe Stufe des (dreistufigen) Verfahrens des Bundes zur Erdbebenüberprüfung

bestehender Gebäude

BWK Bauwerksklasse

D

Duktilität Verformungsfähigkeit, Verformungsvermögen, definiert als Verhältnis der

totalen Verformung zur grössten elastischen Verformung beim Fliessbeginn

ANHANG A

Seite A2 von 4

E

Erdbebenresistenz Fähigkeit, einer vorgegebenen Erdbebeneinwirkung unter Einhaltung der

geforderten Verhaltensziele (Schadensgrenzen) zu widerstehen

Ersatzkraftverfahren Vereinfachte Methode der Tragwerksanalyse für Erdbebeneinwirkung auf Basis

statischer Ersatzkräfte

F

Füllwand Wand (in Stahlbeton oder Mauerwerk), die in einem (Stahl- oder Stahlbeton-)

Rahmentragwerk ein Rahmenfeld ausfüllt und dadurch versteift

G

Gemischtes Tragwerk (MIX) Tragwerk, bestehend aus Teilen unterschiedlicher Bauweise, d.h. aus mehr als

einem der in dieser Richtlinie behandelten Tragwerkstypen

Grundfrequenz,

Grundschwingzeit

Frequenz bzw. Schwingzeit der massgebenden Eigenschwingung (des Bau-

werks oder Bauteils)

H

Haupttragelemente Elemente des Tragwerks, deren Gesamtheit die globale Kraftabtragung bis in

den Baugrund zu gewährleisten hat und deren Versagen zum Versagen des

Bauwerks führen kann

K

Kippkraft, Kippmoment Durch die horizontalen Schwingungen des Bauwerks infolge Erdbeneneinwir-

kung verursachten Kräfte, gegen die das Bauwerk eine globale Kippstabilität

aufweisen muss

Kopplungsriegel Riegel, die das Zusammenwirken von zwei sonst voneinander statisch unab-

hängigen Teilen eines Tragwerks ermöglichen (z.B. Stockwerksriegel zwischen

zwei von unten bis oben durchgehenden Tragwänden)

Kraftfluss Weg bzw. System der Abtragung der Kräfte vom Tragwerk über die Fundation

in den Baugrund

Kraftkontrolliert Grenze der Tragfähigkeit ist bei maximaler Kraft erreicht (sprödes, nicht-dissi-

patives Verhalten)

ANHANG A

Seite A3 von 4

M

Mangel Ein Mangel im Sinne dieser Richtlinie liegt dann vor, wenn eine Abklärung

mittels der Fragenlisten für den Schritt 1 (Anhänge C, D und E) zum Ergebnis

„nz“, d.h. „nicht zutreffend“ geführt hat

N

Nichttragende Bauwerksteile Teile, die im Bauwerk keine lastabtragende Funktion haben, also nur für sich

selbst von statischer Bedeutung sind

P

Pendelstütze Stütze, die an beiden Enden gelenkig mit den anderen Tragelementen verbun-

den ist, bzw. im Rechenmodell als gelenkig angenommen wird, und deshalb nur

Zug- und Druckkräfte überträgt

Potentielles plastisches

Gelenk

Stelle im Tragwerk (Tragelement), wo der Stahl (bzw. die Bewehrung) bei einer

Steigerung der Beanspruchung zuerst die Fliessgrenze erreicht

Q

Quickcheck einfache Berechnung zu einem Teilaspekt (im Schritt 1 der BWG-Stufe 2)

R

Rahmenknoten Verbindungsstellen zwischen Stützen und Riegeln in Rahmen

S

Schritt 1 bzw. 2 der FEMA

310

Schritt 1: Ausfüllen der Fragenlisten inklusive einfache Berechnungen

Schritt 2: Vertiefende Berechnungen

Die BWG-Stufe 2 ist eine Anpassung des Schrittes 1 der FEMA 310

Schubkontrolliert Grenze der Tragfähigkeit ist bei maximaler Schubbeanspruchung (vor maximal

möglicher Biegebeanspruchung) erreicht

Schubwand Tragwand, die massgeblich zur Abtragung der horizontalen Querkräfte in Rich-

tung der Wandebene (als Scheibe wirkend) dient

Schwerelasten Durch die Masse und die Gravitationsbeschleunigung erzeugte Lasten (Eigen-

last eines Bauteils, Auflasten, statische Nutzlasten)

Sekundärelemente,

sekundäre Tragelemente

Elemente des Tragwerks, die für die globale Kraftabtragung bis in den Bau-

grund keine entscheidende Bedeutung haben, und deren Versagen nicht zum

Versagen des Bauwerks führen kann

SRSS-Methode Methode der quadratischen Überlagerung (Square Root of the Sum of the

Squares)

ANHANG A

Seite A4 von 4

Stockwerkskraft Im Stockwerk wirksame totale Kraft, hier vor allem die horizontale Kraft infolge

Erdbeben, berechnet mit der Ersatzkraft- oder Antwortspektrenmethode

Stockwerkverschiebung (Horizontale) Relativverschiebung (Auslenkung) eines Stockwerks gegenüber

dem direkt darunter liegenden Stockwerk

Stützenstoss Verbindungsstelle zwischen direkt übereinander stehenden Stützenelementen

(Schraub- oder Schweissverbindungen)

T

Trägheitskräfte Durch die vom Erdbeben erzeugten Schwingungen der Bauwerksmassen ver-

ursachte Kräfte

Tragwerk Gesamtheit der Bauwerksteile, die zur Abtragung der Lasteinwirkungen dienen

U

URM Unbewehrtes Mauerwerk (unreinforced masonry)

V

Verband System von aussteifenden Streben in Rahmentragwerken

Verformungskontrolliert Grenze der Tragfähigkeit ist bei maximaler Verformung erreicht (duktiles, dissi-

patives Verhalten)

ANHANG B

Seite B1 von 2

B. Ergänzende Angaben zur Auswahl derBauwerkstypen

Tragwerks-

typ:

Abkürzung

Bezeichnung

in FEMA-310

Beschreibung In BWG-

Stufe 2

berück-

sichtigt

Kommentare

MIX - Gemischte Tragwerke ja nur Mischsysteme ausden berücksichtigtenTypen ("ja" in Spalte 4)

W1 Ein- oder Mehrfamilienhäuser aus Holz (leichteBauweise). Dach, Decken und Schubwände sindaus Sperrholz oder ähnlichem gefertigt.

nein in der Schweiz eherunbedeutend (insbeson-dere in BWK II und III)

W1A

wood lightframes

wie Typ W1, zusätzlich mit offener Garagenfront imErdgeschoss

nein in der Schweiz eherunbedeutend (insbeson-dere in BWK II und III)

W2 wood frames,commercial andindustrial

Hallen mit grosser Grundfläche und wenigenInnenwänden. Tragwerk aus Holz- oder Stahl-Fachwerken bzw. -Rahmen.

nein

S1 (biegesteife) Stahlrahmen, steife Decken jaS1A

steel momentframes (biegesteife) Stahlrahmen, flexible Decken nein

S2 Stahlfachwerke, steife Decken jaS2A

steel bracedframes Stahlfachwerke, flexible Decken nein

S3 steel lightframes

Vorfabrizierte Stahlrahmen-Tragwerke mit Wändenaus Leichtmetall; 1-stöckige Gebäude

nein in CH wohl eherunbedeutend (insbe-sondere in BWK II & III)

S4 steel frameswith concreteshear walls

Stahlrahmen mit Stahlbeton-Schubwänden, steifeDecken

ja

S5 Stahlrahmen mit Mauerwerk-Schubwänden, steifeDecken

ja

S5A

steel frameswith masonryshear walls Stahlrahmen mit Mauerwerk-Schubwänden, flexible

Deckennein

C1 concretemoment frames

Stahlbetonrahmen (Ortsbeton), steife Decken ja

C2 Stahlbeton-Schubwände, steife Decken jaC2A

concrete shearwall buildings Stahlbeton-Schubwände, flexible Decken nein vermutlich unbedeutend

in der CH; vorläufig nichteinschliessen (*)

- - tragende Wände aus Stahlbeton (Wandbauten),mit steifen Decken

nein wie C2

CM - tragende Wände aus Stahlbeton und Mauerwerk,mit steifen Decken

ja

C3 Stahlbetonrahmen mit Mauerwerksausfachungen,steife Decken

ja

C3A

concreteframes withinfill masonryshear walls

Stahlbetonrahmen mit Mauerwerksausfachungen,flexible Decken

nein

PC1 Vorfabrizierte Stahlbeton-Schubwand, flexibleDecken

nein

PC1A

precast / tilt-upconcrete shearwall building Vorfabrizierte Stahlbeton-Schubwand, steife

Deckennein

PC2 Vorfabrizierte Stahlbeton-Rahmen, mit Beton-Schubwänden

ja

PC2A

precastconcreteframes Vorfabrizierte Stahlbeton-Rahmen, ohne

Schubwändenein

ANHANG B

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RM1 reinforcedmasonrybearing wallbuildings withflexiblediaphragms

bewehrtes Mauerwerk aus künstlichen Steinen,flexible Decken

nein (*)

RM2 reinforcedmasonrybearing wallbuildings withstiff diaphragms

bewehrtes Mauerwerk aus künstlichen Steinen,steife Decken

nein

URM Mauerwerk aus künstlichen Steinen oder ausrechtwinklig zugehauenen Steinen(Quadermauerwerk), flexible Decken

ja keine Tragwerks-Fragenliste verfügbar

URMA

unreinforcedmasonrybearing wallbuildings Mauerwerk aus künstlichen Steinen oder aus

rechtwinklig zugehauenen Steinen(Quadermauerwerk), steife Decken (i.a. ausOrtsbeton, kraftschlüssig mit Wänden verbunden)

ja

URMB - Mauerwerk aus Bruchsteinen, Feldsteinen, etc. imZyklopenverbund, mit flexiblen Decken.

nein Berechnung in Stufe 3(z.B. nach Benedetti)

Decken werden als flexibel („flexible“), steif („stiff“) oder sehr steif („rigid“) bezeichnetgemäss der Definition in FEMA-310, Abschnitt 1.3. In dieser Betrachtung sind auch dieVerbindungen Decken-Wände einzubeziehen. In Mauerwerks- oder Stahlbetongebäudensind Holzbalkendecken im allgemeinen als flexibel zu betrachten, und Ortsbetondecken als„sehr steif“.

(*) Stahlbetondecken treten in der Schweiz bereits ab 1900 auf (Bauweise Hennebique). Siewerden vorwiegend in wichtigen Gebäuden eingesetzt, wobei die Wände noch ausMauerwerk gefertigt wurden. Gebäude mit Stahlbeton-Wänden und „flexiblen“ Deckenwurden in den Feldstudien von [Peter 2000] und [ECA 2001] nie beobachtet.

ANHANG C

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C. Tragwerkfragenlisten (Schritt 1)

Inhaltsverzeichnis Seite

1. MIX: Gemischte Tragwerke 2

2. MIX: Gemischte Tragwerke, ergänzende Tragwerksfragenliste 7

3. S1: Biegesteife Stahlrahmen mit steifen Decken 12

4. S1: Biegesteife Stahlrahmen mit steifen Decken, ergänzende Tragwerksfragenliste 14

5. S2: Stahlfachwerke mit steifen Decken 15

6. S2: Stahlfachwerke mit steifen Decken, ergänzende Tragwerksfragenliste 17

7. S4: Stahlrahmen mit Stahlbetonschubwänden und steifen Decken 18

8. S4: Stahlrahmen mit Stahlbetonschubwänden und steifen Decken, ergänzende TFL 20

9. S5: Stahlrahmen mit Mauerwerkschubwänden und steifen Decken 21

10. S5: Stahlrahmen mit Mauerwerkschubwänden und steifen Decken, ergänzende TFL 23

11. C1: Biegesteife Ortsbetonrahmen mit steifen Decken 24

12. C1: Biegesteife Ortsbetonrahmen mit steifen Decken, ergänzende Tragwerksfragenliste 26

13. C2: Stahlbetonschubwände mit steifen Decken 28

14. C2: Stahlbetonschubwände mit steifen Decken, ergänzende Tragwerksfragenliste 30

15. C3: Stahlbetonrahmen mit Mauerwerkausfachungen und steifen Decken 31

16. C3: Stahlbetonrahmen mit Mauerwerkausfachungen und steifen Decken, ergänzende TFL 33

17. CM: Stahlbeton- und Mauerwerkschubwände mit steifen Decken 34

18. CM: Stahlbeton- und Mauerwerkschubwände mit steifen Decken, ergänzende TFL 36

19. PC2: Vorfabrizierte Stahlbetonrahmen mit Beton-Schubwänden 38

20. PC2: Vorfabrizierte Stahlbetonrahmen mit Beton-Schubwänden, ergänzende TFL 40

21. URMA: Mauerwerkschubwände mit steifen Decken 42

22. URMA: Mauerwerkschubwände mit steifen Decken, ergänzende Tragwerksfragenliste 44

Bemerkung:

Die Hinweise auf den Anhang I2 (Schritt 2 der FEMA 310 ) sind als Hilfsmittel für vertiefende Berechnungen zu

betrachten. Diese gehören nicht zu dem BWG-Stufe 2 Verfahren.

ANHANG C

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1. MIX: Gemischte TragwerkeTragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

1.1. Gebäudesystem

1.1.1 Allgemeines

z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? ANGRENZENDE GEBÄUDE: Der Abstand zu angrenzenden Gebäuden ist grösser als 4% derGebäudehöhe des betrachteten Gebäudes (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

1.1.2 Anordnung der Tragelemente

z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? VERTIKALE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

1.1.3 Materialzustand

z nz KA ? ALTERUNG VON STAHL: Es sind am gesamten Tragwerk keine Zeichen von Korrosion oder sonstigerQualitätsminderungen sichtbar (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? VORSPANNUNG: Im Bereich von Vorspannelementen, insbesondere bei Verankerungen, sind keineZeichen von Korrosion oder Absplitterungen des Betons zu erkennen. Für die Verankerung derSpannkabel wurden keine spiralförmigen Ankerköpfe verwendet (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.1.3)

z nz KA ? MAUERWERKSTEINE: Es sind keine sichtbaren Schäden der Mauerwerksteine erkennbar (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? MAUERWERKSFUGEN: Der Mörtel kann nicht mühelos von Hand mit Hilfe eines Metallwerkzeugsherausgekratzt werden und es sind keine Fugenbereiche mit fehlendem Mörtel vorhanden (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

ANHANG C

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z nz KA ? RISSE IN BETONWÄNDEN: Allfällige diagonale Risse sind nicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5mm (BWK III), treten nicht lokal konzentriert auf und bilden keine X-förmigen Muster (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? RISSE IN UNBEWEHRTEN, TRAGENDEN MAUERWERKWÄNDEN: Allfällige diagonale Risse sindnicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III), und es treten in den Lagerfugen senkrechtzur Wandebene keine Exzentrizitäten grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III) auf (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? RISSE IN NICHTTRAGENDEN MAUERWERKWÄNDEN: Über eine gesamte Wand verlaufendediagonale Risse sind nicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III), und es treten in denLagerfugen senkrecht zur Wandebene keine Exzentrizitäten grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm(BWK III) auf (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? RISSE IN RANDSTÜTZEN VON MAUERWERKWÄNDEN: Mauerwerkwände umfassendeStahlbetonstützen weisen keine diagonalen Risse grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III)auf (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

1.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

1.2.1 Biegesteife Rahmen

Allgemeines

z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Rahmenebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser odergleich 2. Die Anzahl der Rahmenfelder in jeder Rahmenebene ist grösser oder gleich 2 (BWK I, II) bzw.grösser oder gleich 3 (BWK III) (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

Biegesteife Rahmen mit Füllwänden aus Mauerwerk

z nz KA ? FÜLLWÄNDE: Sämtliche MauerwerKAusfachungen biegesteifer Rahmen sind von der Hauptstrukturabgefugt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

Biegesteife Rahmen aus Stahl

z nz KA ? STOCKWERKVERSCHIEBUNGEN: Die bezogene Stockwerkverschiebung gem.Berechnungsverfahren im Anhang I ist kleiner als 2.5% (BWK I, II) bzw. 1.5% (BWK III) (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? NORMALKRAFT IN DEN RAHMENSTÜTZEN: Entweder übersteigt die Normalkraft aus Schwerelastenin keiner Rahmenstütze 10% der Fliesslast (plastische Normalkraft Npl) oder die resultierendeNormalkraft in den Rahmenstützen bei Abtragung des Kippmoments aus der horizontalen Belastunggem. Berechnungsverfahren im Anhang I ist kleiner als 30% der Fliesslast (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.2.1)

Biegesteife Rahmen aus Beton

z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IN DEN RAHMENSTÜTZEN: Die Schubspannung in den Betonrahmenstützen istgem. Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.7 N / mm2 oder 0.2 × v1.2 fcd, wobei fcd demRechenwert der Druckfestigkeit in SIA 262 in N / mm2 entspricht (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.1)

z nz KA ? NORMALKRAFT IN DEN RAHMENSTÜTZEN: Entweder übersteigt die Normalkraft aus Schwerelastenin keiner Rahmenstütze 10% der Bruchlast des reinen Betons (Ac × 1.2 fcd, fcd gemäss SIA 262) oderdie resultierende Normalkraft in den Rahmenstützen bei Abtragung des Kippmoments aus derhorizontalen Belastung gem. Berechnungsverfahren im Anhang I ist kleiner als 30% der Bruchlast desreinen Betons (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

ANHANG C

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Biegesteife Rahmen aus vorgefertigtem Beton

z nz KA ? VERBINDUNGEN: Die Verbindungsdetails und im Besonderen die Bewehrungsführung zwischeneinzelnen vorfabrizierten Elementen sind derart ausgebildet, dass sie ausreichende Schub- undBiegewiderstände zur Abtragung der Horizontallasten gem. Berechnungsverfahren im Anhang D1aufweisen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

Nicht zum Aussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörende Rahmen

z nz KA ? KOMPLETTE RAHMEN: Untergeordnete Stahl- oder Betonrahmen, insbesondere im Bereich vonSchubwänden, bilden ein komplettes vertikales Tragsystem, welches selbst bei einer Schädigung desAussteifungssystem für horizontale Kräfte die Abtragung der Schwerelasten gewährleistet (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

1.2.2 Schubwände

Allgemeines

z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Wandebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser oder gleich 2(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

Schubwände aus Beton

z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IN DEN SCHUBWÄNDEN: Die Schubspannung in den Betonwänden ist gem.Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.7 N / mm2 oder 0.2 × v1.2 fcd, wobei fcd demRechenwert der Druckfestigkeit in SIA 262 in N / mm2 entspricht (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

z nz KA ? BEWEHRUNGSSTAHL: Der geometrische Bewehrungsgehalt der vertikalen Bewehrung ist grösser als0.15% und derjenige der horizontalen Bewehrung ist grösser als 0.25%. Der maximale Abstandzwischen den Bewehrungseisen ist kleiner als 45 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? RANDVERSTÄRKUNGEN VON SCHUBWÄNDEN: Im Randbereich von Schubwänden zur Verstärkungangeordnete Stahlstützen sind derart mit den darüber- bzw. darunterliegenden Elementen verbunden,dass der gesamte Zugwiderstand der Stützen übertragen werden kann. Diese Forderung gilt nur fürBauwerke mit der Anforderung BWK III (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

Schubwände aus unbewehrtem Mauerwerk

z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IM MAUERWERK: Die Schubspannung in tragenden, unbewehrtenMauerwerkwänden ist gem. Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.1 N / mm2 bei Backstein-und Kalksandsteinmauerwerk bzw. kleiner als 0.2 N / mm2 bei Zementsteinmauerwerk (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.2)

Füllwände in Rahmen

z nz KA ? WANDVERBINDUNGEN: Füllwände in Rahmen sind gegen Kräfte quer zur Wandebene gehalten. InGebäuden der BWK III sind die Halterungen auf die Kräfte im Versagenszustand der Wand ausgelegt(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

ANHANG C

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1.2.3 Durch Verbände stabilisierte Rahmen

Allgemeines

z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der mit Verbänden stabilisierten Rahmenebenen ist in beiden horizontalenRichtungen grösser oder gleich 2. Die Anzahl der mit Verbänden ausgesteiften Rahmenfelder in jederRahmenebene ist grösser oder gleich 2 (BWK I, II) bzw. grösser oder gleich 3 (BWK III) (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.3)

z nz KA ? NORMALKRAFT IN DEN VERBÄNDEN: Die aus der horizontalen Belastung gem.Berechnungsverfahren im Anhang I resultierende Normalspannung übersteigt in keiner Diagonale 125N / mm2 oder 50% der Fliessspannung gemäss SIA 263 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

z nz KA ? STÜTZENSTÖSSE: In Gebäuden der BWK III sind alle Stossverbindungen in Stützen mit direktemAnschluss an Verbandstäbe (Diagonalen) auf Zug und Druck auf die Fliesslast der Stützen ausgelegt(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

1.3. Decken

1.3.1 Vorgefertigte Betondecken

z nz KA ? ÜBERBETONSCHICHT: Decken aus vorgefertigten Betonelementen sind anhand einerdurchgehenden, bewehrten Überbetonschicht untereinander verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.3.3)

1.4. Verbindungen

1.4.1 Verankerungen für Normalkräfte

z nz KA ? WANDVERANKERUNGEN: Beton- und Mauerwerkwände an Deckenrändern sind quer zur Wandebeneanhand von Stahlankern oder durch geeignete Bewehrungsführung fest mit der Decke verbunden(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.1)

1.4.2 Schubübertragung

z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN SCHUBWÄNDE: Die Decken und im Besonderen die Bewehrung, sind imAnschlussbereich an Schubwände derart ausgelegt, dass die horizontalen Kräfte in die Schubwändeübertragen werden können. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstand im Verbindungsbereichder Decken grösser als derjenige der entsprechenden Schubwände (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.2)

z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN STAHLRAHMEN: Die Decken sind derart mit den Stahlrahmen verbunden,dass die horizontalen Kräfte in die Rahmen übertragen werden können. In Gebäuden der BWK III liegtder Schubwiderstand der Verbindungselemente über demjenigen der entsprechenden Stahlrahmen(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.2)

z nz KA ? ÜBERBETONSCHICHTEN IM ANSCHLUSSBEREICH VON SCHUBWÄNDEN UND RAHMEN:Überbetonschichten bei vorgefertigte Betondecken sind anhand von Dübeln mit den Schubwänden bzw.den Rahmen verbunden. Der Schubwiderstand der Dübelverbindungen ist in Gebäuden der BWK IIIhöher als derjenige der entsprechenden Schubwand bzw. des entsprechenden Rahmens (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.2)

1.4.3 Verbindungen von vertikalen Tragelementen

z nz KA ? STAHLSTÜTZEN: Alle Stahlstützen, die zum Aussteifungssystems für horizontale Kräfte gehören, sindfest mit der Fundation des Gebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand derStützenverankerung höher als derjenige der Fundation (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

ANHANG C

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z nz KA ? BETONSTÜTZEN: Alle Betonstützen sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mit der Fundationdes Gebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand der Anschlussbewehrunghöher als derjenige der Stütze (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

z nz KA ? WÄNDE: Alle Betonwände sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mit der Fundation desGebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Tragwiderstand der Anschlussbewehrung nichtkleiner als derjenige der Betonwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

z nz KA ? RANDSTÜTZEN VON SCHUBWÄNDEN: Randstützen zur Verstärkung von Schubwänden sind mit derFundation durch entsprechende Anschlussbewehrung bzw. durch adäquate Verbindungsmittelverbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand dieser Verbindungen höher als derjenigeder Stützen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

z nz KA ? ANDERE WANDEDLEMETE: Wandelemente aus Metall, Fieberglas oder Zement sind durch adäquateVerbindungsmittel mit der Fundation verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstanddieser Verbindungen höher als derjenige der entsprechenden Wand (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.3)

1.4.4 Verbindungen von horizontalen mit vertikalen Tragelementen

z nz KA ? VERBINDUNG ZWISCHEN TRÄGERN UND STÜTZEN: Träger sind bei der Auflagerung auf Stützengegen Abgleiten und Abheben gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)

1.4.5 Verankerungen von flächenhaften Tragelementen

z nz KA ? DACH: Dachelemente aus Metall, Fieberglas oder Zement sind fest mit dem Tragsystem des Dachsverbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Tragwiderstand der Befestigungen höher als derjenige derDachelemente (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.5)

z nz KA ? WÄNDE: Wandelemente aus Metall, Fieberglas oder Zement sind fest mit dem Haupttragwerkverbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Tragwiderstand der Befestigungen höher als derjenigender Wandelemente (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.5)

ANHANG C

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2. MIX: Gemischte TragwerkeErgänzende Tragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

2.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

2.1.1 Biegesteife Rahmen

Biegesteife Rahmen aus Stahl

z nz KA ? BIEGESTEIFE VERBINDUNGEN: Der Biegewiderstand der Verbindungen ist höher als derjenige derangrenzenden Träger, Stützen und Knoten (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? KNOTEN: Der Schubwiderstand des Knotenstegblechs ermöglicht den Aufbau eines Schubfelds zurÜbertragung von 80% des Riegelfliessmoments in die Stütze (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? STÜTZENVERBINDUNGEN: In allen Stützenstössen von biegesteifen Rahmen sind sowohl Flanschenals auch Stege miteinander verbunden und haben mindestens den Tragwiderstand der angrenzendenStützen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? STARKE STÜTZE / SCHWACHE RIEGEL: In jeder Rahmenebene ist in mindestens 75% derRahmenfelder der Biegewiderstand der Stützen höher als derjenige der Riegel (Schritt 2: siehe AnhangI2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? SCHLANKHEIT DER RAHMENELEMENTE: Alle tragenden Elemente des Rahmens genügen denSchlankheitsanforderungen für das Berechnungsverfahren PP gemäss SIA 263, Tabelle 3a (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? DURCHDRINGUNGEN IN DEN RIEGELSTEGEN: Sämtliche Aussparungen in den Stegen derRahmenriegel liegen in der mittleren Hälfte des Rahmenfeldes und sind kleiner als ¼ der Steghöhe desRiegels (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? DURCHLAUFENDE RIEGELFLANSCHEN: In biegesteifen Knoten sind die Riegelflanschen im Bereichdes Stützenstegs durch Aussteifungsrippen durchlaufend miteinander verbunden (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? KIPPSICHERUNG VON RAHMENKNOTEN: Biegesteife Rahmenknoten sind gegen Kippen gehalten(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? KIPPVERBÄNDE DER UNTEREN RIEGELFLANSCHEN: Der untere Flansch der Rahmenriegel istdurch Verbände gegen Kippen gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

Biegesteife Rahmen aus Beton

z nz KA ? RAHMEN MIT FLACHDECKEN: Das Aussteifungssystem für horizontale Kräfte besteht nicht ausRahmen mit Stützen und Flachdecken sondern aus Rahmen mit Stützen und Unterzügen oderseparaten Riegeln (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? VORGESPANNTE RAHMENELEMENTE: Das Aussteifungssystem für horizontale Kräfte enthält keinevorgespannten Elemente (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? KURZE STÜTZEN: Es gibt in keinem Geschoss Stützen mit einem Verhältnis von Stützenhöhe zuStützenstärke, welches tiefer liegt als 75% des Verhältnisses von Stützenhöhe zu Stützenstärke einertypischen Stütze im betrachteten Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? KEIN SCHUBVERSAGEN: Der effektive Schubwiderstand der Stützen und Riegel ermöglicht denAufbau des effektiven Biegewiderstands der Stützen am Stützenkopf und am Stützenfuss (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? STARKE STÜTZE / SCHWACHE RIEGEL: In jedem Geschoss ist der mittlere Biegewiderstand derStützen um 20% höher als der mittlere Biegewiderstand der Riegel in den Rahmenknoten (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? LÄNGSBEWEHRUNG DER RIEGEL: In jedem Rahmenriegel sind mindestens zwei über die gesamteRiegellänge durchlaufende Bewehrungseisen sowohl in der oberen und als auch in der unterenBewehrungslage vorhanden und in den Rahmenknoten läuft in allen Bewehrungslagen mindestensjedes vierte Bewehrungseisen durch (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

ANHANG C

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z nz KA ? BEWEHRUNGSSTÖSSE IN STÜTZEN: In Bewehrungsstössen von Stützen ist die Überlappungslängegrösser als der 50-fache Stabdurchmesser der gestossenen Längseisen. Zusätzlich sind dieLängseisen über die gesamte Stosslänge durch Bügel mit vertikalem Abstand kleiner als den 8-fachenStabdurchmesser des Längseisens gegen Ausknicken gehalten (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.1)

z nz KA ? BEWEHRUNGSSTÖSSE IN RAHMENRIEGELN: Die Bewehrungsstösse der Längsbewehrung in denRahmenriegeln liegen in der mittleren Hälfte des Rahmenfeldes bzw. nicht in der Nähe von potentiellenplastischen Gelenken (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? BÜGELABSTAND IN STÜTZEN: Der vertikale Bügelabstand ist in der ganzen Stütze kleiner als ¼ derminimalen Querschnittabmessung der Stütze. In Bereich von potentiellen plastischen Gelenken ist dervertikale Bügelabstand kleiner als der 8-fache Stabdurchmesser der gehaltenen Längseisen (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? BÜGELABSTAND IN RAHMENRIEGELN: Der horizontale Bügelabstand ist im ganzen Riegel kleinerals ½ der minimalen Querschnittabmessung des Riegels. Im Bereich von potentiellen plastischenGelenken ist der horizontale Bügelabstand kleiner als der 8-fache Stabdurchmesser des gehaltenenLängseisens bzw. kleiner als ¼ der minimalen Querschnittabmessung des Riegels (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? BEWEHRUNG IN RAHMENKNOTEN: In Rahmenknoten sind sowohl horizontale als auch vertikaleBügel mit Abständen kleiner als der 8-fache Stabdurchmesser der jeweils gehaltenen Längseisenvorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? EXZENTRIZITÄT IN RAHMENKNOTEN: In sämtlichen Rahmenknoten sind keine Exzentrizitätenzwischen Riegel- und Stützenachsen von mehr als 20% der minimalen Querschnittabmessung derStützen vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? ENDHAKEN VON BÜGLEN: Sämtliche Bügel und Stabilisierungseisen sind mit 135°-Endhakenversehen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

Biegesteife Rahmen aus vorgefertigtem Beton

z nz KA ? VORGEFERTIGTE RAHMEN: In Gebäuden mit Schubwänden aus Beton sind vorgefertigteBetonrahmen nicht zur Abtragung von horizontalen Kräften in Rechnung gestellt, d. h. sämtlichehorizontalen Kräfte werden durch die Betonschubwände abgetragen (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.1)

z nz KA ? VORGEFERTIGTE VERBINDUNGEN: In Gebäuden mit Schubwänden aus Beton ist derTragwiderstand der Verbindungen zwischen den vorgefertigten Rahmenelementen höher als derTragwiderstand der Rahmenelemente selbst (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

Nicht zum Aussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörenden Rahmen

z nz KA ? VERTRÄGLICHKEIT VON AUSLENKUNGEN: Elemente von sekundären, nicht zumAussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörenden Rahmen verhalten sich unter den Auslenkungenaus Erdbeben duktil, d. h. der vorhandene Schubwiderstand ermöglicht es, die Auslenkungen ausErdbeben ohne Schubversagen aufzunehmen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? SEKUNDÄRE RAHMEN MIT FLACHDECKEN: Sekundäre, nicht zum Aussteifungssystem fürhorizontale Kräfte gehörende Rahmen bestehen nicht aus Stützen mit Flachdecken sondern ausStützen mit Unterzügen oder separaten Riegeln (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

2.1.2 Schubwände

Schubwände aus Beton

z nz KA ? KOPPELUNGSRIEGEL: Der horizontale Bügelabstand ist kleiner als ½ der minimalenQuerschnittabmessung des Koppelungsriegels und alle Bügel sind mit 135°-Endhaken versehen.Zusätzlich ist die Summe der Schubwiderstände aller Koppelungsriegel höher als der Widerstand gegenAbheben der gekoppelten Tragwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? KIPPEN: Die Schlankheit von Schubwänden, d. h. das Verhältnis von Wandhöhe zu Wandlänge, istkleiner als 4 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

ANHANG C

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z nz KA ? UMSCHNÜRUNGSBEWEHRUNG: Die Längsbewehrung im Randbereich von Schubwänden mit einerSchlankheit grösser als 2 ist durch Bügel mit einem vertikalen Abstand kleiner als der 8-facheStabdurchmesser der umschnürten Längsbewehrung stabilisiert (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

z nz KA ? BEWEHRUNG BEI WANDÖFFUNGEN: In Wandbereichen mit Öffnungen ist entlang der Öffnungenzusätzliche Bewehrung eingelegt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? WANDSTÄRKE: Die Dicke von tragenden Wänden ist grösser als 1/25 der aus der Wandebenen nichtgehaltenen Wandhöhe, auf jeden Fall jedoch grösser als 10 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

z nz KA ? VERBINDUNGEN ZWISCHEN SCHUBWÄNDEN UND STAHLRAHMEN: Riegel und Stützen vonStahlrahmen sind durch aufgeschweisste Dübel oder Bewehrungsstäbe mit den Schubwändenverbunden bzw. vollständig in die Schubwände einbetoniert. Der Schubwiderstand dieser Verbindungendenjenigen der Schubwände abgestimmt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

Schubwände aus unbewehrtem Mauerwerk

z nz KA ? PROPORTIONEN: Das Verhältnis von Stockwerkhöhe zu Wandstärke von unbewehrtenMauerwerkwänden ist kleiner als die folgenden Werte: (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)• Oberstes Geschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes 9• Unterstes Geschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes 15• Alle anderen Verhältnisse 13

z nz KA ? MEHRSCHALIGE MAUERWERKWÄNDE: Verfüllte Fugen zwischen einzelnen Wandschalen habenkeine oder nur vernachlässigbare Fehlstellen im Füllgut (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

Füllwände in Rahmen

z nz KA ? PROPORTIONEN: Das Verhältnis von Stockwerkhöhe zu Wandstärke von Füllwänden in Rahmen istkleiner als 13 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? MEHRSCHALIGE WÄNDE: Mehrschalige Füllwände in Rahmen sind durch Verfüllung der Fuge mittelsMörtel oder ähnlichem Material schubsteif miteinander verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

z nz KA ? TEILAUSFACHUNG: Füllwände in Rahmen verlaufen durchlaufend bis zur Unterkante desRahmenriegels. Teilausfachungen sind nicht zulässig (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

2.1.3 Durch Verbände stabilisierte Rahmen

Allgemeines

z nz KA ? SCHLANKHEIT DER DIAGONALEN: Alle auf Druck beanspruchten Diagonalstäbe habenSchlankheiten ?k kleiner als 120 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

z nz KA ? FESTIGKEIT DER VERBINDUNGEN: Alle Verbindungen von Diagonalstäben haben einen höherenTragwiderstand als die Fliesslast (plastische Normalkraft Npl) der angeschlossenen Diagonalstäbe(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

z nz KA ? HALTERUNG DER VERBINGUNGSKNOTEN AUS DER EBENE: Verbindungen zwischenDiagonalstäben und Unterflanschen von Riegeln sind durch Verbände aus der Ebene gehalten (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

Zentrisch angeschlossene Verbände

z nz KA ? K-VERBÄNDE: Das Aussteifungssystem für horizontale Kräfte besteht nicht aus Rahmenfeldern mit k-förmigen Verbänden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

z nz KA ? VERBÄNDE MIT ZUGSTÄBEN: Bei Gebäuden mit mehr als zwei Stockwerken ist der Anteil von reinenZugdiagonalen am gesamten Tragwiderstand des Aussteifungssystem für horizontale Kräfte tiefer als70% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

ANHANG C

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z nz KA ? V-VERBÄNDE: Das Aussteifungssystem für horizontale Kräfte besteht nicht aus Rahmenfeldern mit v-förmigen Verbänden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

z nz KA ? ZENTRISCHE VERBINDUNGEN: Sämtliche Anschlüsse von Diagonalstäben an Rahmenknoten sindzentrisch (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

2.2. Decken

2.2.1 Allgemeines

z nz KA ? DECKENNIVEAUS: In keinem Geschoss sind unterbrochene, auf verschiedenen Niveaus liegendeDecken vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? KONTINUITÄT DES DACHS: Unabhängig von allfälligen Änderungen der Dachneigung bzw. desDachniveaus ist die Tragstruktur des Daches insbesondere bei Absätzen zusammenhängend (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN: Deckenaussparungen im unmittelbarenAnschlussbereich von Schubwänden erstrecken sich über weniger als 15% der Länge derentsprechenden Schubwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI VERBANDSTABILISIERTEN RAHMEN: Deckenaussparungen imunmittelbaren Anschlussbereich von verbandstabilisierten Rahmen erstrecken sich über weniger als15% der Länge der entsprechenden Rahmen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN AUS MAUERWERK: Deckenaussparungen imunmittelbaren Anschlussbereich von Schubwänden aus Mauerwerk sind kürzer als 1.2 m (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)

z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

2.2.2 Blechdecken

z nz KA ? BLECHDECKEN OHNE BETONÜBERZUG: Blechdecken ohne Betonüberzug oder mit einerÜberzugsschicht aus einem anderen Material als Beton haben für die Abtragung horizontaler Kräftekeine Spannweiten grösser als 12 m und das Verhältnis von Spannweite zu Deckentiefe ist nichtgrösser als 4 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.2)

2.2.3 Andere Deckensysteme

z nz KA ? ANDERE DECKENSYSTEME: Es sind nur Deckensysteme aus Stahlbeton oder Metallblechen zulässig(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.4)

2.3. Verbindungen

2.3.1 Verankerungen für Normalkräfte

z nz KA ? ANKERABSTAND: Aussenwände aus Mauerwerk sind auf allen Geschossniveaus mit mindestenseinem Anker pro m' Wandlänge mit den Decken verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.1)

ANHANG C

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2.3.2 Verbindungen von vertikalen Tragelementen

z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

2.3.3 Verbindungen von horizontalen mit vertikalen Tragelementen

z nz KA ? AUFLAGER VON TRÄGERN: Auflager von Trägern auf Wänden oder Wandkonsolen sind durchmindestens zwei zusätzliche Bügel in den entsprechenden Wandbereichen gegen Ausreissen gesichert(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)

z nz KA ? LAGER AUF KONSOLEN: Auflager von Trägern auf Wandkonsolen sind mindestens 7.5 cm lang(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)

z nz KA ? TRÄGERVERBINDUNGEN AUF KONSOLEN: Auf Wandkonsolen aufgelegte, nicht biegesteif mit derentsprechenden Wand verbundene Träger sind nicht durch geschweisste Verbindungen angeschlossen(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)

2.3.4 Verankerungen von flächenhaften Tragelementen

z nz KA ? MAXIMALABSTAND: Der Abstand von Verbindungselementen zwischen Decken und Trägern ist kleinerals 20 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.5)

ANHANG C

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3. S1: Biegesteife Stahlrahmen mit steifen DeckenTragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

3.1. Gebäudesystem

z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? ANGRENZENDE GEBÄUDE: Der Abstand zu angrenzenden Gebäuden ist grösser als 4% derGebäudehöhe des betrachteten Gebäudes (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? VERTIkaLE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? ALTERUNG VON STAHL: Es sind am gesamten Tragwerk keine Zeichen von Korrosion oder sonstigerQualitätsminderungen sichtbar (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)

3.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Rahmenebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser odergleich 2. Die Anzahl der Rahmenfelder in jeder Rahmenebene ist grösser oder gleich 2 (BWK I, II) bzw.grösser oder gleich 3 (BWK III) (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? FÜLLWÄNDE: Sämtliche Mauerwerkausfachungen biegesteifer Rahmen sind von der Hauptstrukturabgefugt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? STOCKWERKVERSCHIEBUNGEN: Die bezogene Stockwerkverschiebung gem.Berechnungsverfahren im Anhang I ist kleiner als 2.5% (BWK I, II) bzw. 1.5% (BWK III) (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? NORMALKRAFT IN DEN RAHMENSTÜTZEN: Entweder übersteigt die Normalkraft aus Schwerelastenin keiner Rahmenstütze 10% der Fliesslast (plastische Normalkraft Npl) oder die resultierendeNormalkraft in den Rahmenstützen bei Abtragung des Kippmoments aus der horizontalen Belastunggem. Berechnungsverfahren im Anhang I ist kleiner als 30% der Fliesslast (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.2.1)

ANHANG C

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3.3. Verbindungen

z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN STAHLRAHMEN: Die Decken sind derart mit den Stahlrahmen verbunden,dass die horizontalen Kräfte in die Rahmen übertragen werden können. In Gebäuden der BWK III liegtder Schubwiderstand der Verbindungselemente über demjenigen der entsprechenden Stahlrahmen(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.2)

z nz KA ? STAHLSTÜTZEN: Alle Stahlstützen, die zum Aussteifungssystems für horizontale Kräfte gehören, sindfest mit der Fundation des Gebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand derStützenverankerung höher als derjenige der Fundation (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

ANHANG C

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4. S1: Biegesteife Stahlrahmen mit steifen DeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

4.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? BIEGESTEIFE VERBINDUNGEN: Der Biegewiderstand der Verbindungen ist höher als derjenige derangrenzenden Träger, Stützen und Knoten (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? KNOTEN: Der Schubwiderstand des Knotenstegblechs ermöglicht den Aufbau eines Schubfelds zurÜbertragung von 80% des Riegelfliessmoments in die Stütze (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? STÜTZENVERBINDUNGEN: In allen Stützenstössen von biegesteifen Rahmen sind sowohl Flanschenals auch Stege miteinander verbunden und haben mindestens den Tragwiderstand der angrenzendenStützen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? STARKE STÜTZE / SCHWACHE RIEGEL: In jeder Rahmenebene ist in mindestens 75% derRahmenfelder der Biegewiderstand der Stützen höher als derjenige der Riegel (Schritt 2: siehe AnhangI2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? SCHLANKHEIT DER RAHMENELEMENTE: Alle tragenden Elemente des Rahmens genügen denSchlankheitsanforderungen für das Berechnungsverfahren PP gemäss SIA 263, Tabelle 3a (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? DURCHDRINGUNGEN IN DEN RIEGELSTEGEN: Sämtliche Aussparungen in den Stegen derRahmenriegel liegen in der mittleren Hälfte des Rahmenfeldes und sind kleiner als ¼ der Steghöhe desRiegels (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? DURCHLAUFENDE RIEGELFLANSCHEN: In biegesteifen Knoten sind die Riegelflanschen im Bereichdes Stützenstegs durch Aussteifungsrippen durchlaufend miteinander verbunden (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? KIPPSICHERUNG VON RAHMENKNOTEN: Biegesteife Rahmenknoten sind gegen Kippen gehalten(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? KIPPVERBÄNDE DER UNTEREN RIEGELFLANSCHEN: Der untere Flansch der Rahmenriegel istdurch Verbände gegen Kippen gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

4.2. Decken

z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)

z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

4.3. Verbindungen

z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

ANHANG C

Seite C15 von 44

5. S2: Stahlfachwerke mit steifen DeckenTragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

5.1. Gebäudesystem

z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? VERTIkaLE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? ALTERUNG VON STAHL: Es sind am gesamten Tragwerk keine Zeichen von Korrosion oder sonstigerQualitätsminderungen sichtbar (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)

5.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? NORMALKRAFT IN DEN RAHMENSTÜTZEN: Entweder übersteigt die Normalkraft aus Schwerelastenin keiner Rahmenstütze 10% der Fliesslast (plastische Normalkraft Npl) oder die resultierendeNormalkraft in den Rahmenstützen bei Abtragung des Kippmoments aus der horizontalen Belastunggem. Berechnungsverfahren im Anhang I ist kleiner als 30% der Fliesslast (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der mit Verbänden stabilisierten Rahmenebenen ist in beiden horizontalenRichtungen grösser oder gleich 2. Die Anzahl der mit Verbänden ausgesteiften Rahmenfelder in jederRahmenebene ist grösser oder gleich 2 (BWK I, II) bzw. grösser oder gleich 3 (BWK III) (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.3)

z nz KA ? NORMALKRAFT IN DEN VERBÄNDEN: Die aus der horizontalen Belastung gem.Berechnungsverfahren im Anhang I resultierende Normalspannung übersteigt in keiner Diagonale 125N / mm2 oder 50% der Fliessspannung gemäss SIA 263 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

z nz KA ? STÜTZENSTÖSSE: In Gebäuden der BWK III sind alle Stossverbindungen in Stützen mit direktemAnschluss an Verbandstäbe (Diagonalen) auf Zug und Druck auf die Fliesslast der Stützen ausgelegt(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

ANHANG C

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5.3. Verbindungen

z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN STAHLRAHMEN: Die Decken sind derart mit den Stahlrahmen verbunden,dass die horizontalen Kräfte in die Rahmen übertragen werden können. In Gebäuden der BWK III liegtder Schubwiderstand der Verbindungselemente über demjenigen der entsprechenden Stahlrahmen(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.2)

z nz KA ? STAHLSTÜTZEN: Alle Stahlstützen, die zum Aussteifungssystems für horizontale Kräfte gehören, sindfest mit der Fundation des Gebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand derStützenverankerung höher als derjenige der Fundation (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

ANHANG C

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6. S2: Stahlfachwerke mit steifen DeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

6.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? BIEGESTEIFE VERBINDUNGEN: Der Biegewiderstand der Verbindungen ist höher als derjenige derangrenzenden Träger, Stützen und Knoten (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? SCHLANKHEIT DER RAHMENELEMENTE: Alle tragenden Elemente des Rahmens genügen denSchlankheitsanforderungen für das Berechnungsverfahren PP gemäss SIA 263, Tabelle 3a (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? SCHLANKHEIT DER DIAGONALEN: Alle auf Druck beanspruchten Diagonalstäbe habenSchlankheiten ?k kleiner als 120 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

z nz KA ? FESTIGKEIT DER VERBINDUNGEN: Alle Verbindungen von Diagonalstäben haben einen höherenTragwiderstand als die Fliesslast (plastische Normalkraft Npl) der angeschlossenen Diagonalstäbe(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

z nz KA ? HALTERUNG DER VERBINGUNGSKNOTEN AUS DER EBENE: Verbindungen zwischenDiagonalstäben und Unterflanschen von Riegeln sind durch Verbände aus der Ebene gehalten (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

z nz KA ? K-VERBÄNDE: Das Aussteifungssystem für horizontale Kräfte besteht nicht aus Rahmenfeldern mit k-förmigen Verbänden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

z nz KA ? VERBÄNDE MIT ZUGSTÄBEN: Bei Gebäuden mit mehr als zwei Stockwerken ist der Anteil von reinenZugdiagonalen am gesamten Tragwiderstand des Aussteifungssystem für horizontale Kräfte tiefer als70% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

z nz KA ? V-VERBÄNDE: Das Aussteifungssystem für horizontale Kräfte besteht nicht aus Rahmenfeldern mit v-förmigen Verbänden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

z nz KA ? ZENTRISCHE VERBINDUNGEN: Sämtliche Anschlüsse von Diagonalstäben an Rahmenknoten sindzentrisch (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.3)

6.2. Decken

z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI VERBANDSTABILISIERTEN RAHMEN: Deckenaussparungen imunmittelbaren Anschlussbereich von verbandstabilisierten Rahmen erstrecken sich über weniger als15% der Länge der entsprechenden Rahmen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)

z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

6.3. Verbindungen

z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

ANHANG C

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7. S4: Stahlrahmen mit Stahlbetonschubwänden undsteifen DeckenTragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

7.1. Gebäudesystem

z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? Vertikale UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? ALTERUNG VON STAHL: Es sind am gesamten Tragwerk keine Zeichen von Korrosion oder sonstigerQualitätsminderungen sichtbar (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? RISSE IN BETONWÄNDEN: Allfällige diagonale Risse sind nicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5mm (BWK III), treten nicht lokal konzentriert auf und bilden keine X-förmigen Muster (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.1.3)

7.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? KOMPLETTE RAHMEN: Untergeordnete Stahl- oder Betonrahmen, insbesondere im Bereich vonSchubwänden, bilden ein komplettes vertikales Tragsystem, welches selbst bei einer Schädigung desAussteifungssystem für horizontale Kräfte die Abtragung der Schwerelasten gewährleistet (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Wandebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser oder gleich 2(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IN DEN SCHUBWÄNDEN: Die Schubspannung in den Betonwänden ist gem.Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.7 N / mm2 oder 0.2 × v1.2 fcd, wobei fcd demRechenwert der Druckfestigkeit in SIA 262 in N / mm2 entspricht (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

z nz KA ? BEWEHRUNGSSTAHL: Der geometrische Bewehrungsgehalt der vertikalen Bewehrung ist grösser als0.15% und derjenige der horizontalen Bewehrung ist grösser als 0.25%. Der maximale Abstandzwischen den Bewehrungseisen ist kleiner als 45 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

ANHANG C

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z nz KA ? RANDVERSTÄRKUNGEN VON SCHUBWÄNDEN: Im Randbereich von Schubwänden zur Verstärkungangeordnete Stahlstützen sind derart mit den darüber- bzw. darunterliegenden Elementen verbunden,dass der gesamte Zugwiderstand der Stützen übertragen werden kann. Diese Forderung gilt nur fürBauwerke mit der Anforderung BWK III (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

7.3. Verbindungen

z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN SCHUBWÄNDE: Die Decken und im Besonderen die Bewehrung, sind imAnschlussbereich an Schubwände derart ausgelegt, dass die horizontalen Kräfte in die Schubwändeübertragen werden können. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstand im Verbindungsbereichder Decken grösser als derjenige der entsprechenden Schubwände (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.2)

z nz KA ? WÄNDE: Alle Betonwände sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mit der Fundation desGebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Tragwiderstand der Anschlussbewehrung nichtkleiner als derjenige der Betonwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

z nz KA ? RANDSTÜTZEN VON SCHUBWÄNDEN: Randstützen zur Verstärkung von Schubwänden sind mit derFundation durch entsprechende Anschlussbewehrung bzw. durch adäquate Verbindungsmittelverbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand dieser Verbindungen höher als derjenigeder Stützen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

ANHANG C

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8. S4: Stahlrahmen mit Stahlbetonschubwänden undsteifen DeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

8.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? KOPPELUNGSRIEGEL: Der horizontale Bügelabstand ist kleiner als ½ der minimalenQuerschnittabmessung des Koppelungsriegels und alle Bügel sind mit 135°-Endhaken versehen.Zusätzlich ist die Summe der Schubwiderstände aller Koppelungsriegel höher als der Widerstand gegenAbheben der gekoppelten Tragwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? KIPPEN: Die Schlankheit von Schubwänden, d. h. das Verhältnis von Wandhöhe zu Wandlänge, istkleiner als 4 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? UMSCHNÜRUNGSBEWEHRUNG: Die Längsbewehrung im Randbereich von Schubwänden mit einerSchlankheit grösser als 2 ist durch Bügel mit einem vertikalen Abstand kleiner als der 8-facheStabdurchmesser der umschnürten Längsbewehrung stabilisiert (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

z nz KA ? BEWEHRUNG BEI WANDÖFFUNGEN: In Wandbereichen mit Öffnungen ist entlang der Öffnungenzusätzliche Bewehrung eingelegt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? WANDSTÄRKE: Die Dicke von tragenden Wänden ist grösser als 1/25 der aus der Wandebenen nichtgehaltenen Wandhöhe, auf jeden Fall jedoch grösser als 10 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

z nz KA ? VERBINDUNGEN ZWISCHEN SCHUBWÄNDEN UND STAHLRAHMEN: Riegel und Stützen vonStahlrahmen sind durch aufgeschweisste Dübel oder Bewehrungsstäbe mit den Schubwändenverbunden bzw. vollständig in die Schubwände einbetoniert. Der Schubwiderstand dieser Verbindungendenjenigen der Schubwände abgestimmt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

8.2. Decken

z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN: Deckenaussparungen im unmittelbarenAnschlussbereich von Schubwänden erstrecken sich über weniger als 15% der Länge derentsprechenden Schubwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)

z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

8.3. Verbindungen

z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

ANHANG C

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9. S5: Stahlrahmen mit Mauerwerkschubwänden undsteifen DeckenTragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

9.1. Gebäudesystem

z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? VERTIKALE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? ALTERUNG VON STAHL: Es sind am gesamten Tragwerk keine Zeichen von Korrosion oder sonstigerQualitätsminderungen sichtbar (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? MAUERWERKSTEINE: Es sind keine sichtbaren Schäden der Mauerwerksteine erkennbar (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? MAUERWERKSFUGEN: Der Mörtel kann nicht mühelos von Hand mit Hilfe eines Metallwerkzeugsherausgekratzt werden und es sind keine Fugenbereiche mit fehlendem Mörtel vorhanden (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? RISSE IN NICHTTRAGENDEN MAUERWERKWÄNDEN: Über eine gesamte Wand verlaufendediagonale Risse sind nicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III), und es treten in denLagerfugen senkrecht zur Wandebene keine Exzentrizitäten grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm(BWK III) auf (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

9.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Wandebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser oder gleich 2(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IM MAUERWERK: Die Schubspannung in tragenden, unbewehrtenMauerwerkwänden ist gem. Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.1 N / mm2 bei Backstein-und kalksandsteinmauerwerk bzw. kleiner als 0.2 N / mm2 bei Zementsteinmauerwerk (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.2)

ANHANG C

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z nz KA ? WANDVERBINDUNGEN: Füllwände in Rahmen sind gegen Kräfte quer zur Wandebene gehalten. InGebäuden der BWK III sind die Halterungen auf die Kräfte im Versagenszustand der Wand ausgelegt(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

9.3. Verbindungen

z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN SCHUBWÄNDE: Die Decken und im Besonderen die Bewehrung, sind imAnschlussbereich an Schubwände derart ausgelegt, dass die horizontalen Kräfte in die Schubwändeübertragen werden können. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstand im Verbindungsbereichder Decken grösser als derjenige der entsprechenden Schubwände (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.2)

z nz KA ? STAHLSTÜTZEN: Alle Stahlstützen, die zum Aussteifungssystems für horizontale Kräfte gehören, sindfest mit der Fundation des Gebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand derStützenverankerung höher als derjenige der Fundation (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

ANHANG C

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10. S5: Stahlrahmen mit Mauerwerkschubwänden undsteifen DeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

10.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? MEHRSCHALIGE WÄNDE: Mehrschalige Füllwände in Rahmen sind durch Verfüllung der Fuge mittelsMörtel oder ähnlichem Material schubsteif miteinander verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

10.2. Decken

z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)

z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

10.3. Verbindungen

z nz KA ? ANKERABSTAND: Aussenwände aus Mauerwerk sind auf allen Geschossniveaus mit mindestenseinem Anker pro m' Wandlänge mit den Decken verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.1)

z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

ANHANG C

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11. C1: Biegesteife Ortsbetonrahmen mit steifenDeckenTragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

11.1. Gebäudesystem

z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? ANGRENZENDE GEBÄUDE: Der Abstand zu angrenzenden Gebäuden ist grösser als 4% derGebäudehöhe des betrachteten Gebäudes (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? VERTIKALE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? VORSPANNUNG: Im Bereich von Vorspannelementen, insbesondere bei Verankerungen, sind keineZeichen von Korrosion oder Absplitterungen des Betons zu erkennen. Für die Verankerung derSpannkabel wurden keine spiralförmigen Ankerköpfe verwendet (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.1.3)

11.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Rahmenebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser odergleich 2. Die Anzahl der Rahmenfelder in jeder Rahmenebene ist grösser oder gleich 2 (BWK I, II) bzw.grösser oder gleich 3 (BWK III) (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? FÜLLWÄNDE: Sämtliche Mauerwerkausfachungen biegesteifer Rahmen sind von der Hauptstrukturabgefugt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IN DEN RAHMENSTÜTZEN: Die Schubspannung in den Betonrahmenstützen istgem. Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.7 N / mm2 oder 0.2 × v1.2 fcd, wobei fcd demRechenwert der Druckfestigkeit in SIA 262 in N / mm2 entspricht (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.1)

z nz KA ? NORMALKRAFT IN DEN RAHMENSTÜTZEN: Entweder übersteigt die Normalkraft aus Schwerelastenin keiner Rahmenstütze 10% der Bruchlast des reinen Betons (Ac × 1.2 fcd, fcd gemäss SIA 262) oderdie resultierende Normalkraft in den Rahmenstützen bei Abtragung des Kippmoments aus derhorizontalen Belastung gem. Berechnungsverfahren im Anhang I ist kleiner als 30% der Bruchlast desreinen Betons (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

ANHANG C

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11.3. Verbindungen

z nz KA ? BETONSTÜTZEN: Alle Betonstützen sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mit der Fundationdes Gebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand der Anschlussbewehrunghöher als derjenige der Stütze (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

ANHANG C

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12. C1: Biegesteife Ortsbetonrahmen mit steifenDeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

12.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? RAHMEN MIT FLACHDECKEN: Das Aussteifungssystem für horizontale Kräfte besteht nicht ausRahmen mit Stützen und Flachdecken sondern aus Rahmen mit Stützen und Unterzügen oderseparaten Riegeln (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? VORGESPANNTE RAHMENELEMENTE: Das Aussteifungssystem für horizontale Kräfte enthält keinevorgespannten Elemente (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? KURZE STÜTZEN: Es gibt in keinem Geschoss Stützen mit einem Verhältnis von Stützenhöhe zuStützenstärke, welches tiefer liegt als 75% des Verhältnisses von Stützenhöhe zu Stützenstärke einertypischen Stütze im betrachteten Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? KEIN SCHUBVERSAGEN: Der effektive Schubwiderstand der Stützen und Riegel ermöglicht denAufbau des effektiven Biegewiderstands der Stützen am Stützenkopf und am Stützenfuss (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? STARKE STÜTZE / SCHWACHE RIEGEL: In jedem Geschoss ist der mittlere Biegewiderstand derStützen um 20% höher als der mittlere Biegewiderstand der Riegel in den Rahmenknoten (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? LÄNGSBEWEHRUNG DER RIEGEL: In jedem Rahmenriegel sind mindestens zwei über die gesamteRiegellänge durchlaufende Bewehrungseisen sowohl in der oberen und als auch in der unterenBewehrungslage vorhanden und in den Rahmenknoten läuft in allen Bewehrungslagen mindestensjedes vierte Bewehrungseisen durch (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? BEWEHRUNGSSTÖSSE IN STÜTZEN: In Bewehrungsstössen von Stützen ist die Überlappungslängegrösser als der 50-fache Stabdurchmesser der gestossenen Längseisen. Zusätzlich sind dieLängseisen über die gesamte Stosslänge durch Bügel mit vertikalem Abstand kleiner als den 8-fachenStabdurchmesser des Längseisens gegen Ausknicken gehalten (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.1)

z nz KA ? BEWEHRUNGSSTÖSSE IN RAHMENRIEGELN: Die Bewehrungsstösse der Längsbewehrung in denRahmenriegeln liegen in der mittleren Hälfte des Rahmenfeldes bzw. nicht in der Nähe von potentiellenplastischen Gelenken (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? BÜGELABSTAND IN STÜTZEN: Der vertikale Bügelabstand ist in der ganzen Stütze kleiner als ¼ derminimalen Querschnittabmessung der Stütze. In Bereich von potentiellen plastischen Gelenken ist dervertikale Bügelabstand kleiner als der 8-fache Stabdurchmesser der gehaltenen Längseisen (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? BÜGELABSTAND IN RAHMENRIEGELN: Der horizontale Bügelabstand ist im ganzen Riegel kleinerals ½ der minimalen Querschnittabmessung des Riegels. Im Bereich von potentiellen plastischenGelenken ist der horizontale Bügelabstand kleiner als der 8-fache Stabdurchmesser des gehaltenenLängseisens bzw. kleiner als ¼ der minimalen Querschnittabmessung des Riegels (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? BEWEHRUNG IN RAHMENKNOTEN: In Rahmenknoten sind sowohl horizontale als auch vertikaleBügel mit Abständen kleiner als der 8-fache Stabdurchmesser der jeweils gehaltenen Längseisenvorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? EXZENTRIZITÄT IN RAHMENKNOTEN: In sämtlichen Rahmenknoten sind keine Exzentrizitätenzwischen Riegel- und Stützenachsen von mehr als 20% der minimalen Querschnittabmessung derStützen vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? ENDHAKEN VON BÜGLEN: Sämtliche Bügel und Stabilisierungseisen sind mit 135°-Endhakenversehen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? VERTRÄGLICHKEIT VON AUSLENKUNGEN: Elemente von sekundären, nicht zumAussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörenden Rahmen verhalten sich unter den Auslenkungenaus Erdbeben duktil, d. h. der vorhandene Schubwiderstand ermöglicht es, die Auslenkungen ausErdbeben ohne Schubversagen aufzunehmen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? SEKUNDÄRE RAHMEN MIT FLACHDECKEN: Sekundäre, nicht zum Aussteifungssystem fürhorizontale Kräfte gehörende Rahmen bestehen nicht aus Stützen mit Flachdecken sondern ausStützen mit Unterzügen oder separaten Riegeln (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

ANHANG C

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12.2. Decken

z nz KA ? DECKENNIVEAUS: In keinem Geschoss sind unterbrochene, auf verschiedenen Niveaus liegendeDecken vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)

z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

12.3. Verbindungen

z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

ANHANG C

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13. C2: Stahlbetonschubwände mit steifen DeckenTragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

13.1. Gebäudesystem

z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? VERTIKALE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? VORSPANNUNG: Im Bereich von Vorspannelementen, insbesondere bei Verankerungen, sind keineZeichen von Korrosion oder Absplitterungen des Betons zu erkennen. Für die Verankerung derSpannkabel wurden keine spiralförmigen Ankerköpfe verwendet (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.1.3)

z nz KA ? RISSE IN BETONWÄNDEN: Allfällige diagonale Risse sind nicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5mm (BWK III), treten nicht lokal konzentriert auf und bilden keine X-förmigen Muster (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.1.3)

13.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? KOMPLETTE RAHMEN: Untergeordnete Stahl- oder Betonrahmen, insbesondere im Bereich vonSchubwänden, bilden ein komplettes vertikales Tragsystem, welches selbst bei einer Schädigung desAussteifungssystem für horizontale Kräfte die Abtragung der Schwerelasten gewährleistet (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Wandebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser oder gleich 2(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IN DEN SCHUBWÄNDEN: Die Schubspannung in den Betonwänden ist gem.Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.7 N / mm2 oder 0.2 × v1.2 fcd, wobei fcd demRechenwert der Druckfestigkeit in SIA 262 in N / mm2 entspricht (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

z nz KA ? BEWEHRUNGSSTAHL: Der geometrische Bewehrungsgehalt der vertikalen Bewehrung ist grösser als0.15% und derjenige der horizontalen Bewehrung ist grösser als 0.25%. Der maximale Abstandzwischen den Bewehrungseisen ist kleiner als 45 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

ANHANG C

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13.3. Verbindungen

z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN SCHUBWÄNDE: Die Decken und im Besonderen die Bewehrung, sind imAnschlussbereich an Schubwände derart ausgelegt, dass die horizontalen Kräfte in die Schubwändeübertragen werden können. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstand im Verbindungsbereichder Decken grösser als derjenige der entsprechenden Schubwände (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.2)

z nz KA ? WÄNDE: Alle Betonwände sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mit der Fundation desGebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Tragwiderstand der Anschlussbewehrung nichtkleiner als derjenige der Betonwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

ANHANG C

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14. C2: Stahlbetonschubwände mit steifen DeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

14.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? VERTRÄGLICHKEIT VON AUSLENKUNGEN: Elemente von sekundären, nicht zumAussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörenden Rahmen verhalten sich unter den Auslenkungenaus Erdbeben duktil, d. h. der vorhandene Schubwiderstand ermöglicht es, die Auslenkungen ausErdbeben ohne Schubversagen aufzunehmen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? SEKUNDÄRE RAHMEN MIT FLACHDECKEN: Sekundäre, nicht zum Aussteifungssystem fürhorizontale Kräfte gehörende Rahmen bestehen nicht aus Stützen mit Flachdecken sondern ausStützen mit Unterzügen oder separaten Riegeln (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? KOPPELUNGSRIEGEL: Der horizontale Bügelabstand ist kleiner als ½ der minimalenQuerschnittabmessung des Koppelungsriegels und alle Bügel sind mit 135°-Endhaken versehen.Zusätzlich ist die Summe der Schubwiderstände aller Koppelungsriegel höher als der Widerstand gegenAbheben der gekoppelten Tragwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? KIPPEN: Die Schlankheit von Schubwänden, d. h. das Verhältnis von Wandhöhe zu Wandlänge, istkleiner als 4 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? UMSCHNÜRUNGSBEWEHRUNG: Die Längsbewehrung im Randbereich von Schubwänden mit einerSchlankheit grösser als 2 ist durch Bügel mit einem vertikalen Abstand kleiner als der 8-facheStabdurchmesser der umschnürten Längsbewehrung stabilisiert (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

z nz KA ? BEWEHRUNG BEI WANDÖFFUNGEN: In Wandbereichen mit Öffnungen ist entlang der Öffnungenzusätzliche Bewehrung eingelegt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? WANDSTÄRKE: Die Dicke von tragenden Wänden ist grösser als 1/25 der aus der Wandebenen nichtgehaltenen Wandhöhe, auf jeden Fall jedoch grösser als 10 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

14.2. Decken

z nz KA ? DECKENNIVEAUS: In keinem Geschoss sind unterbrochene, auf verschiedenen Niveaus liegendeDecken vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN: Deckenaussparungen im unmittelbarenAnschlussbereich von Schubwänden erstrecken sich über weniger als 15% der Länge derentsprechenden Schubwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)

z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

14.3. Verbindungen

z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

ANHANG C

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15. C3: Stahlbetonrahmen mit Mauerwerkausfachungenund steifen DeckenTragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

15.1. Gebäudesystem

z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? VERTIKALE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? MAUERWERKSTEINE: Es sind keine sichtbaren Schäden der Mauerwerksteine erkennbar (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? MAUERWERKSFUGEN: Der Mörtel kann nicht mühelos von Hand mit Hilfe eines Metallwerkzeugsherausgekratzt werden und es sind keine Fugenbereiche mit fehlendem Mörtel vorhanden (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? RISSE IN NICHTTRAGENDEN MAUERWERKWÄNDEN: Über eine gesamte Wand verlaufendediagonale Risse sind nicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III), und es treten in denLagerfugen senkrecht zur Wandebene keine Exzentrizitäten grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm(BWK III) auf (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? RISSE IN RANDSTÜTZEN VON MAUERWERKWÄNDEN: Mauerwerkwände umfassendeStahlbetonstützen weisen keine diagonalen Risse grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III)auf (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

15.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Wandebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser oder gleich 2(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IM MAUERWERK: Die Schubspannung in tragenden, unbewehrtenMauerwerkwänden ist gem. Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.1 N / mm2 bei Backstein-und kalksandsteinmauerwerk bzw. kleiner als 0.2 N / mm2 bei Zementsteinmauerwerk (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.2)

ANHANG C

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z nz KA ? WANDVERBINDUNGEN: Füllwände in Rahmen sind gegen Kräfte quer zur Wandebene gehalten. InGebäuden der BWK III sind die Halterungen auf die Kräfte im Versagenszustand der Wand ausgelegt(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

15.3. Verbindungen

z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN SCHUBWÄNDE: Die Decken und im Besonderen die Bewehrung, sind imAnschlussbereich an Schubwände derart ausgelegt, dass die horizontalen Kräfte in die Schubwändeübertragen werden können. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstand im Verbindungsbereichder Decken grösser als derjenige der entsprechenden Schubwände (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.2)

z nz KA ? BETONSTÜTZEN: Alle Betonstützen sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mit der Fundationdes Gebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Zugwiderstand der Anschlussbewehrunghöher als derjenige der Stütze (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

ANHANG C

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16. C3: Stahlbetonrahmen mit Mauerwerkausfachungenund steifen DeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

16.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? VERTRÄGLICHKEIT VON AUSLENKUNGEN: Elemente von sekundären, nicht zumAussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörenden Rahmen verhalten sich unter den Auslenkungenaus Erdbeben duktil, d. h. der vorhandene Schubwiderstand ermöglicht es, die Auslenkungen ausErdbeben ohne Schubversagen aufzunehmen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? SEKUNDÄRE RAHMEN MIT FLACHDECKEN: Sekundäre, nicht zum Aussteifungssystem fürhorizontale Kräfte gehörende Rahmen bestehen nicht aus Stützen mit Flachdecken sondern ausStützen mit Unterzügen oder separaten Riegeln (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? PROPORTIONEN: Das Verhältnis von Stockwerkhöhe zu Wandstärke von Füllwänden in Rahmen istkleiner als 13 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? MEHRSCHALIGE WÄNDE: Mehrschalige Füllwände in Rahmen sind durch Verfüllung der Fuge mittelsMörtel oder ähnlichem Material schubsteif miteinander verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

z nz KA ? TEILAUSFACHUNG: Füllwände in Rahmen verlaufen durchlaufend bis zur Unterkante desRahmenriegels. Teilausfachungen sind nicht zulässig (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

16.2. Decken

z nz KA ? DECKENNIVEAUS: In keinem Geschoss sind unterbrochene, auf verschiedenen Niveaus liegendeDecken vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN: Deckenaussparungen im unmittelbarenAnschlussbereich von Schubwänden erstrecken sich über weniger als 15% der Länge derentsprechenden Schubwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)

z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

16.3. Verbindungen

z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

ANHANG C

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17. CM: Stahlbeton- und Mauerwerkschubwände mitsteifen DeckenTragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

17.1. Gebäudesystem

z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? VERTIKALE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? VORSPANNUNG: Im Bereich von Vorspannelementen, insbesondere bei Verankerungen, sind keineZeichen von Korrosion oder Absplitterungen des Betons zu erkennen. Für die Verankerung derSpannkabel wurden keine spiralförmigen Ankerköpfe verwendet (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.1.3)

z nz KA ? MAUERWERKSTEINE: Es sind keine sichtbaren Schäden der Mauerwerksteine erkennbar (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? MAUERWERKSFUGEN: Der Mörtel kann nicht mühelos von Hand mit Hilfe eines Metallwerkzeugsherausgekratzt werden und es sind keine Fugenbereiche mit fehlendem Mörtel vorhanden (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? RISSE IN BETONWÄNDEN: Allfällige diagonale Risse sind nicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5mm (BWK III), treten nicht lokal konzentriert auf und bilden keine X-förmigen Muster (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? RISSE IN UNBEWEHRTEN, TRAGENDEN MAUERWERKWÄNDEN: Allfällige diagonale Risse sindnicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III), und es treten in den Lagerfugen senkrechtzur Wandebene keine Exzentrizitäten grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III) auf (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

ANHANG C

Seite C35 von 44

17.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? KOMPLETTE RAHMEN: Untergeordnete Stahl- oder Betonrahmen, insbesondere im Bereich vonSchubwänden, bilden ein komplettes vertikales Tragsystem, welches selbst bei einer Schädigung desAussteifungssystem für horizontale Kräfte die Abtragung der Schwerelasten gewährleistet (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Wandebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser oder gleich 2(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IN DEN SCHUBWÄNDEN: Die Schubspannung in den Betonwänden ist gem.Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.7 N / mm2 oder 0.2 × v1.2 fcd, wobei fcd demRechenwert der Druckfestigkeit in SIA 262 in N / mm2 entspricht (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

z nz KA ? BEWEHRUNGSSTAHL: Der geometrische Bewehrungsgehalt der vertikalen Bewehrung ist grösser als0.15% und derjenige der horizontalen Bewehrung ist grösser als 0.25%. Der maximale Abstandzwischen den Bewehrungseisen ist kleiner als 45 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IM MAUERWERK: Die Schubspannung in tragenden, unbewehrtenMauerwerkwänden ist gem. Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.1 N / mm2 bei Backstein-und kalksandsteinmauerwerk bzw. kleiner als 0.2 N / mm2 bei Zementsteinmauerwerk (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.2)

17.3. Verbindungen

z nz KA ? WANDVERANKERUNGEN: Beton- und Mauerwerkwände an Deckenrändern sind quer zur Wandebeneanhand von Stahlankern oder durch geeignete Bewehrungsführung fest mit der Decke verbunden(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.1)

z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN SCHUBWÄNDE: Die Decken und im Besonderen die Bewehrung, sind imAnschlussbereich an Schubwände derart ausgelegt, dass die horizontalen Kräfte in die Schubwändeübertragen werden können. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstand im Verbindungsbereichder Decken grösser als derjenige der entsprechenden Schubwände (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.2)

z nz KA ? WÄNDE: Alle Betonwände sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mit der Fundation desGebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Tragwiderstand der Anschlussbewehrung nichtkleiner als derjenige der Betonwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

z nz KA ? VERBINDUNG ZWISCHEN TRÄGERN UND STÜTZEN: Träger sind bei der Auflagerung auf Stützengegen Abgleiten und Abheben gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)

ANHANG C

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18. CM: Stahlbeton- und Mauerwerkschubwände mitsteifen DeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

18.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? VERTRÄGLICHKEIT VON AUSLENKUNGEN: Elemente von sekundären, nicht zumAussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörenden Rahmen verhalten sich unter den Auslenkungenaus Erdbeben duktil, d. h. der vorhandene Schubwiderstand ermöglicht es, die Auslenkungen ausErdbeben ohne Schubversagen aufzunehmen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? SEKUNDÄRE RAHMEN MIT FLACHDECKEN: Sekundäre, nicht zum Aussteifungssystem fürhorizontale Kräfte gehörende Rahmen bestehen nicht aus Stützen mit Flachdecken sondern ausStützen mit Unterzügen oder separaten Riegeln (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? KOPPELUNGSRIEGEL: Der horizontale Bügelabstand ist kleiner als ½ der minimalenQuerschnittabmessung des Koppelungsriegels und alle Bügel sind mit 135°-Endhaken versehen.Zusätzlich ist die Summe der Schubwiderstände aller Koppelungsriegel höher als der Widerstand gegenAbheben der gekoppelten Tragwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? KIPPEN: Die Schlankheit von Schubwänden, d. h. das Verhältnis von Wandhöhe zu Wandlänge, istkleiner als 4 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? UMSCHNÜRUNGSBEWEHRUNG: Die Längsbewehrung im Randbereich von Schubwänden mit einerSchlankheit grösser als 2 ist durch Bügel mit einem vertikalen Abstand kleiner als der 8-facheStabdurchmesser der umschnürten Längsbewehrung stabilisiert (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

z nz KA ? BEWEHRUNG BEI WANDÖFFUNGEN: In Wandbereichen mit Öffnungen ist entlang der Öffnungenzusätzliche Bewehrung eingelegt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? WANDSTÄRKE: Die Dicke von tragenden Wänden ist grösser als 1/25 der aus der Wandebenen nichtgehaltenen Wandhöhe, auf jeden Fall jedoch grösser als 10 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

z nz KA ? PROPORTIONEN: Das Verhältnis von Stockwerkhöhe zu Wandstärke von unbewehrtenMauerwerkwänden ist kleiner als die folgenden Werte: (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)• Oberstes Geschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes 9• Unterstes Geschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes 15• Alle anderen Verhältnisse 13

z nz KA ? MEHRSCHALIGE MAUERWERKWÄNDE: Verfüllte Fugen zwischen einzelnen Wandschalen habenkeine oder nur vernachlässigbare Fehlstellen im Füllgut (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

18.2. Decken

z nz KA ? DECKENNIVEAUS: In keinem Geschoss sind unterbrochene, auf verschiedenen Niveaus liegendeDecken vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN: Deckenaussparungen im unmittelbarenAnschlussbereich von Schubwänden erstrecken sich über weniger als 15% der Länge derentsprechenden Schubwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN AUS MAUERWERK: Deckenaussparungen imunmittelbaren Anschlussbereich von Schubwänden aus Mauerwerk sind kürzer als 1.2 m (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)

z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

ANHANG C

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18.3. Verbindungen

z nz KA ? ANKERABSTAND: Aussenwände aus Mauerwerk sind auf allen Geschossniveaus mit mindestenseinem Anker pro m' Wandlänge mit den Decken verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.1)

z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

ANHANG C

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19. PC2: Vorfabrizierte Stahlbetonrahmen mit Beton-SchubwändenTragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

19.1. Gebäudesystem

z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? VERTIKALE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? VORSPANNUNG: Im Bereich von Vorspannelementen, insbesondere bei Verankerungen, sind keineZeichen von Korrosion oder Absplitterungen des Betons zu erkennen. Für die Verankerung derSpannkabel wurden keine spiralförmigen Ankerköpfe verwendet (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.1.3)

z nz KA ? RISSE IN BETONWÄNDEN: Allfällige diagonale Risse sind nicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5mm (BWK III), treten nicht lokal konzentriert auf und bilden keine X-förmigen Muster (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.1.3)

19.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? KOMPLETTE RAHMEN: Untergeordnete Stahl- oder Betonrahmen, insbesondere im Bereich vonSchubwänden, bilden ein komplettes vertikales Tragsystem, welches selbst bei einer Schädigung desAussteifungssystem für horizontale Kräfte die Abtragung der Schwerelasten gewährleistet (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Wandebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser oder gleich 2(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IN DEN SCHUBWÄNDEN: Die Schubspannung in den Betonwänden ist gem.Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.7 N / mm2 oder 0.2 × v1.2 fcd, wobei fcd demRechenwert der Druckfestigkeit in SIA 262 in N / mm2 entspricht (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

z nz KA ? BEWEHRUNGSSTAHL: Der geometrische Bewehrungsgehalt der vertikalen Bewehrung ist grösser als0.15% und derjenige der horizontalen Bewehrung ist grösser als 0.25%. Der maximale Abstandzwischen den Bewehrungseisen ist kleiner als 45 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

ANHANG C

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19.3. Decken

z nz KA ? ÜBERBETONSCHICHT: Decken aus vorgefertigten Betonelementen sind anhand einerdurchgehenden, bewehrten Überbetonschicht untereinander verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.3.3)

19.4. Verbindungen

z nz KA ? WANDVERANKERUNGEN: Beton- und Mauerwerkwände an Deckenrändern sind quer zur Wandebeneanhand von Stahlankern oder durch geeignete Bewehrungsführung fest mit der Decke verbunden(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.1)

z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN SCHUBWÄNDE: Die Decken und im Besonderen die Bewehrung, sind imAnschlussbereich an Schubwände derart ausgelegt, dass die horizontalen Kräfte in die Schubwändeübertragen werden können. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstand im Verbindungsbereichder Decken grösser als derjenige der entsprechenden Schubwände (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.2)

z nz KA ? ÜBERBETONSCHICHTEN IM ANSCHLUSSBEREICH VON SCHUBWÄNDEN UND RAHMEN:Überbetonschichten bei vorgefertigte Betondecken sind anhand von Dübeln mit den Schubwänden bzw.den Rahmen verbunden. Der Schubwiderstand der Dübelverbindungen ist in Gebäuden der BWK IIIhöher als derjenige der entsprechenden Schubwand bzw. des entsprechenden Rahmens (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.2)

z nz KA ? WÄNDE: Alle Betonwände sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mit der Fundation desGebäudes verbunden. In Gebäuden der BWK III ist der Tragwiderstand der Anschlussbewehrung nichtkleiner als derjenige der Betonwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

z nz KA ? VERBINDUNG ZWISCHEN TRÄGERN UND STÜTZEN: Träger sind bei der Auflagerung auf Stützengegen Abgleiten und Abheben gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)

ANHANG C

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20. PC2: Vorfabrizierte Stahlbetonrahmen mit Beton-SchubwändenErgänzende Tragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

20.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? VORGEFERTIGTE RAHMEN: In Gebäuden mit Schubwänden aus Beton sind vorgefertigteBetonrahmen nicht zur Abtragung von horizontalen Kräften in Rechnung gestellt, d. h. sämtlichehorizontalen Kräfte werden durch die Betonschubwände abgetragen (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.1)

z nz KA ? VORGEFERTIGTE VERBINDUNGEN: In Gebäuden mit Schubwänden aus Beton ist derTragwiderstand der Verbindungen zwischen den vorgefertigten Rahmenelementen höher als derTragwiderstand der Rahmenelemente selbst (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? VERTRÄGLICHKEIT VON AUSLENKUNGEN: Elemente von sekundären, nicht zumAussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörenden Rahmen verhalten sich unter den Auslenkungenaus Erdbeben duktil, d. h. der vorhandene Schubwiderstand ermöglicht es, die Auslenkungen ausErdbeben ohne Schubversagen aufzunehmen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.1)

z nz KA ? KOPPELUNGSRIEGEL: Der horizontale Bügelabstand ist kleiner als ½ der minimalenQuerschnittabmessung des Koppelungsriegels und alle Bügel sind mit 135°-Endhaken versehen.Zusätzlich ist die Summe der Schubwiderstände aller Koppelungsriegel höher als der Widerstand gegenAbheben der gekoppelten Tragwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? KIPPEN: Die Schlankheit von Schubwänden, d. h. das Verhältnis von Wandhöhe zu Wandlänge, istkleiner als 4 (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? UMSCHNÜRUNGSBEWEHRUNG: Die Längsbewehrung im Randbereich von Schubwänden mit einerSchlankheit grösser als 2 ist durch Bügel mit einem vertikalen Abstand kleiner als der 8-facheStabdurchmesser der umschnürten Längsbewehrung stabilisiert (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

z nz KA ? BEWEHRUNG BEI WANDÖFFUNGEN: In Wandbereichen mit Öffnungen ist entlang der Öffnungenzusätzliche Bewehrung eingelegt (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? WANDSTÄRKE: Die Dicke von tragenden Wänden ist grösser als 1/25 der aus der Wandebenen nichtgehaltenen Wandhöhe, auf jeden Fall jedoch grösser als 10 cm (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.2.2)

20.2. Decken

z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN: Deckenaussparungen im unmittelbarenAnschlussbereich von Schubwänden erstrecken sich über weniger als 15% der Länge derentsprechenden Schubwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)

z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

20.3. Verbindungen

z nz KA ? AUSBILDUNG VON PFAHLBANKETTEN: Pfähle sind durch entsprechende Anschlussbewehrung mitden Pfahlbanketten verbunden und die Pfahlbankette haben obere Bewehrungslagen. Die Bewehrungin den Anschlussbereichen und in den Pfahlbanketten ermöglicht die Übertragung vertikaler Zugkräfte,die mindestens dem Zugwiderstand des Pfahls entsprechen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.3)

z nz KA ? LAGER AUF KONSOLEN: Auflager von Trägern auf Wandkonsolen sind mindestens 7.5 cm lang(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)

ANHANG C

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z nz KA ? TRÄGERVERBINDUNGEN AUF KONSOLEN: Auf Wandkonsolen aufgelegte, nicht biegesteif mit derentsprechenden Wand verbundene Träger sind nicht durch geschweisste Verbindungen angeschlossen(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)

ANHANG C

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21. URMA: Mauerwerkschubwände mit steifen DeckenTragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

21.1. Gebäudesystem

z nz KA ? KRAFTFLUSS: Das Tragwerk enthält eine vom höchsten Punkt des Bauwerks bis zum Fundamentreichende, lückenlose Tragstruktur zur Abtragung der Erdbebenkräfte aus beiden horizontalenRichtungen (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? ZWISCHENGESCHOSSE: Interne Zwischengeschosse sind entweder unabhängig vom Haupttragwerkin beiden horizontalen Richtungen ausgesteift oder fest mit dem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte des Haupttragwerks verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.1)

z nz KA ? SCHWACHE GESCHOSSE: Der Tragwiderstand des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist inkeinem Geschoss kleiner als 80% des Tragwiderstands in einem direkt angrenzenden Geschoss ober-oder unterhalb (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? WEICHE GESCHOSSE: Die Steifigkeit des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte ist in keinemGeschoss kleiner als 70% der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Geschoss ober- oder unterhalbbzw. nicht kleiner als 80% der durchschnittlichen Steifigkeit der drei direkt darüber- oder direktdarunterliegenden Geschosse (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? GEOMETRIE: Die Abmessungen der Elemente des Aussteifungssystems für horizontale Kräfteverändern sich in keinem Geschoss mehr als 30% im Bezug auf ein direkt darüber- oderdarunterliegendes Geschoss (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? VERTIKALE UNSTETIGKEITEN: Sämtliche vertikalen Elemente des horizontalen Aussteifungssystemverlaufen kontinuierlich bis zum Fundament (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? MASSE: Der Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt angrenzenden Geschossen istnicht grösser als 50% (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? TORSION: Die Distanz zwischen Massenzentrum und Steifigkeitszentrum in beiden horizontalenRichtungen ist in keinem Geschoss grösser als 20% der Gebäudeabmessungen in der entsprechendenRichtung. (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.2)

z nz KA ? ALTERUNG VON BETON: Es sind am gesamten Tragwerk keine sichtbaren Zeichen einerQualitätsminderung des Betons oder des Bewehrungsstahls zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I2,Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? MAUERWERKSTEINE: Es sind keine sichtbaren Schäden der Mauerwerksteine erkennbar (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? MAUERWERKSFUGEN: Der Mörtel kann nicht mühelos von Hand mit Hilfe eines Metallwerkzeugsherausgekratzt werden und es sind keine Fugenbereiche mit fehlendem Mörtel vorhanden (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

z nz KA ? RISSE IN UNBEWEHRTEN, TRAGENDEN MAUERWERKWÄNDEN: Allfällige diagonale Risse sindnicht grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III), und es treten in den Lagerfugen senkrechtzur Wandebene keine Exzentrizitäten grösser als 3 mm (BWK I, II) bzw. 1.5 mm (BWK III) auf (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.1.3)

21.2. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? REDUNDANZ: Die Anzahl der Wandebenen ist in beiden horizontalen Richtungen grösser oder gleich 2(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

z nz KA ? SCHUBSPANNUNG IM MAUERWERK: Die Schubspannung in tragenden, unbewehrtenMauerwerkwänden ist gem. Berechnungsverfahren im Anhang I kleiner als 0.1 N / mm2 bei Backstein-und kalksandsteinmauerwerk bzw. kleiner als 0.2 N / mm2 bei Zementsteinmauerwerk (Schritt 2: sieheAnhang I2, Kapitel I2.2.2)

ANHANG C

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21.3. Verbindungen

z nz KA ? WANDVERANKERUNGEN: Beton- und Mauerwerkwände an Deckenrändern sind quer zur Wandebeneanhand von Stahlankern oder durch geeignete Bewehrungsführung fest mit der Decke verbunden(Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.1)

z nz KA ? KRAFTÜBERTRAGUNG IN SCHUBWÄNDE: Die Decken und im Besonderen die Bewehrung, sind imAnschlussbereich an Schubwände derart ausgelegt, dass die horizontalen Kräfte in die Schubwändeübertragen werden können. In Gebäuden der BWK III ist der Schubwiderstand im Verbindungsbereichder Decken grösser als derjenige der entsprechenden Schubwände (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.4.2)

z nz KA ? VERBINDUNG ZWISCHEN TRÄGERN UND STÜTZEN: Träger sind bei der Auflagerung auf Stützengegen Abgleiten und Abheben gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.4)

ANHANG C

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22. URMA: Mauerwerkschubwände mit steifen DeckenErgänzende Tragwerks-Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

22.1. Aussteifungssystem für horizontale Kräfte

z nz KA ? PROPORTIONEN: Das Verhältnis von Stockwerkhöhe zu Wandstärke von unbewehrtenMauerwerkwänden ist kleiner als die folgenden Werte: (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)• Oberstes Geschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes 9• Unterstes Geschoss eines mehrgeschossigen Gebäudes 15• Alle anderen Verhältnisse 13

z nz KA ? MEHRSCHALIGE MAUERWERKWÄNDE: Verfüllte Fugen zwischen einzelnen Wandschalen habenkeine oder nur vernachlässigbare Fehlstellen im Füllgut (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.2.2)

22.2. Decken

z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN: Deckenaussparungen im unmittelbarenAnschlussbereich von Schubwänden erstrecken sich über weniger als 15% der Länge derentsprechenden Schubwand (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? DECKENAUSSPARUNGEN BEI SCHUBWÄNDEN AUS MAUERWERK: Deckenaussparungen imunmittelbaren Anschlussbereich von Schubwänden aus Mauerwerk sind kürzer als 1.2 m (Schritt 2:siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

z nz KA ? UNREGELMÄSSIGKEITEN IM GRUNDRISS: Bei Unregelmässigkeiten im Grundriss, insbesondere beieinspringenden Ecken, ist ein erhöhter Zugwiderstand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I2, KapitelI2.3.1)

z nz KA ? DECKENVERSTÄRKUNGEN UM AUSSPARUNGEN: Bei Deckenaussparungen, die sich über mehr alsdie Hälfte der Deckenlänge bzw. –Breite erstrecken, sind alle Ränder der Aussparung verstärkt (Schritt2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.3.1)

22.3. Verbindungen

z nz KA ? ANKERABSTAND: Aussenwände aus Mauerwerk sind auf allen Geschossniveaus mit mindestenseinem Anker pro m' Wandlänge mit den Decken verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I2, Kapitel I2.4.1)

ANHANG D

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D. Fragenliste zu Baugrund und Fundation

Bemerkung:

Die Hinweise auf den Anhang I2 (Schritt 2 der FEMA 310 ) sind als Hilfsmittel für vertiefende Berechnungen zu

betrachten. Diese gehören nicht zu dem BWG-Stufe 2 Verfahren.

ANHANG D

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1. Baugrund und Fundationz: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

1.1. Baugrund

z nz KA ? BODENVERFLÜSSIGUNG: Der Baugrund ist nicht anfällig auf Verflüssigung, d.h. gesättigte, körnige(mit wenig abgestufter Kornverteilung), wenig dicht gelagerte Lockergesteinsschichten bis 15 m unterdem Bauwerk sind am Standort nicht vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I3, Kapitel I3.1)

z nz KA ? HANGSTABILITÄT: Der Standort ist ausreichend weit entfernt von möglichen erdbebenbedingtenHangrutschungs- oder Felssturzbereichen, oder das Bauwerk ist in der Lage, zu erwartendeBodenverschiebungen schadlos zu überstehen (Schritt 2: siehe Anhang I3, Kapitel I3.1)

z nz KA ? VERWERFUNGEN: Verschiebungen der Erdoberfläche infolge von Verwerfungen sind am Standortnicht zu erwarten (Schritt 2: siehe Anhang I3, Kapitel I3.1)

1.2. Zustand der Fundation

z nz KA ? FUNDATIONSVERHALTEN: Es gibt keine Anzeichen von erheblichen Bewegungen der Fundation wieSetzungen oder Hebungen, welche die Integrität oder die Festigkeit des Tragwerks beeinträchtigt habenkönnten (Schritt 2: siehe Anhang I3, Kapitel I3.2)

z nz KA ? SCHÄDIGUNGEN (BWK III): Es gibt keine Anzeichen dafür, dass Elemente der Fundation durchKorrosion, Sulfateinwirkungen, Abplatzungen oder anderen Gründen so stark geschädigt sind, dass dieIntegrität oder die Festigkeit des Tragwerks beeinträchtigt sein könnte (Schritt 2: siehe Anhang I3,Kapitel I3.2)

1.3. Tragwiderstand der Fundation

z nz KA ? KIPPSTABILITÄT (BWK III): Das Verhältnis (Quotient) zwischen der vorhandenen horizontalenAbmessung auf Fundationshöhe des horizontalen Aussteifungssystems und der Gebäudehöhe istgrösser als 0.6 Sa / g (Siehe Anhang I3, Kapitel I3.3)

Sa = Spektralbeschleunigung für die massgebende Eigenfrequenz der betrachteten Richtungg = Erdbeschleunigung

z nz KA ? VERBINDUNGEN ZWISCHEN FUNDATIONSELEMENTEN (BWK III): Einzelelemente von Fundationenwie Einzelfundamente, Pfähle und Pfeiler, die nicht gehalten sind durch Balken, Platten oder gutenBaugrund (Klassen A oder B gemäss Norm SIA 261), sind durch erdbebensichere Zugelementemiteinander verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I3, Kapitel I3.3)

z nz KA ? TIEFENFUNDATIONEN (BWK III): Pfähle und Pfeiler sind in der Lage, die horizontalen Kräfte vomTragwerk in den Baugrund abzutragen (Schritt 2: siehe Anhang I3, Kapitel I3.3)

z nz KA ? HANGLAGEN (BWK III): Der Höhenunterschied der Terrains zwischen einer Seite des Gebäudes undeiner anderen Seite ist geringer als die Hälfte der Geschosshöhe im Einbettungsbereich (Schritt 2: sieheAnhang I3, Kapitel I3.3)

ANHANG E

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E. Fragenlisten für nichttragende Bauwerksteile

Inhaltsverzeichnis Seite

1. Nicht tragende Bauwerksteile E2

2. Nicht tragende Bauwerksteile, Ergänzende Fragenliste E5

Bemerkung:

Die Hinweise auf den Anhang I2 (Schritt 2 der FEMA 310 ) sind als Hilfsmittel für vertiefende Berechnungen zu

betrachten. Diese gehören nicht zu dem BWG-Stufe 2 Verfahren.

ANHANG E

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1. Nicht tragende BauwerksteileFragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

1.1. Zwischenwände

z nz KA ? UNBEWEHRTE MAUERWERKWÄNDE: Nichttragende Wände aus unbewehrtem Mauerwerk sind alle3 m gegen Kräfte quer zur Wandebene gehalten (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.1)

1.2. Heruntergehängte Decken

z nz KA ? SEITLICHE VERSTREBUNG: Heruntergehängte Decken, die sich über Korridoren und bei Ausgängenbefinden bzw. schwerer sind als 10 kg / m2, sind in beiden horizontalen Richtungen durch mindestensvier diagonale Streben oder Drähte mit einem maximal zulässigen Abstand von 4 m mit derdarüberliegenden Tragstruktur verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.2)

z nz KA ? VERKLEIDUNGSPLATTEN: Verkleidungsplatten heruntergehängter Decken über Korridoren und beiAusgängen sind mittels Laschen gegen Herunterfallen gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I4, KapitelI4.2)

z nz KA ? ABSTÜTZUNG ANDERER ELEMENTE: Heruntergehängte Decken werden nicht zur seitlichenAbstützung nichttragender Wände verwendet (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.2)

z nz KA ? LATTENROSTE MIT GIPSPLATTEN: Heruntergehängte Decken aus Lattenrosten und Gipsplatten sinddurch mindestens ein Aufhängungselement pro Quadratmeter an die darüberliegende Strukturangeschlossen (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.2)

1.3. Beleuchtungselemente

z nz KA ? UNABHÄNGIGE AUFHÄNGUNG: Beleuchtungselemente in heruntergehängten Decken sindunabhängig von der Deckenaufhängung durch mindestens zwei Streben oder Drähte in den diagonalentgegengesetzten Ecken des jeweiligen Beleuchtungselements mit der darüberliegenden Tragstrukturverbunden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.3)

z nz KA ? NOTBELEUCHTUNG: Bestandteile der Notbeleuchtung sind gegen Schwanken und Herunterfallenverstrebt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.3)

1.4. Aussenhaut

z nz KA ? FASSADENANKER: Fassadenaufbauten mit einem Gewicht grösser als 50 kg / m2 sind bei Bauwerkender BWKI und BWK II alle 2 m und bei Bauwerken der BWK III alle 1.2 m mit dem Tragwerk desGebäudes verankert (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.4)

z nz KA ? FASSADENFUGEN: Fassadenfugen von Gebäuden mit einem Aussteifungssystem für horizontaleKräfte aus biegesteifen Rahmen sind auf Stockwerkverschiebungen von 1% für BWK I und BWK II-Gebäude bzw. von 2% für BWK III-Gebäude ausgelegt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.4)

z nz KA ? HOHE FASSADENELEMENTE: Bei Fassadenelementen, die fugenlos über mehrere Stockwerkeverlaufen, sind sowohl die Elemente als auch die Verankerungen auf Stockwerkverschiebungen von 1%für BWKI- und BWK II-Gebäude bzw. von 2% für BWK III-Gebäude ausgelegt (Schritt 2: siehe AnhangI4, Kapitel I4.4)

z nz KA ? KIPPBEFESTIGUNGEN VON FASSADENELEMENTEN: Sind Befestigungen von Fassadenelementengegen Kippen in der Ebene nötig, so sind mindestens zwei Befestigungen pro Fassadenelementvorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.4)

z nz KA ? EINLAGEELEMENTE: Bei Verwendung von Einlageelementen zum Anschluss von Verankerungen inBetonfassaden sind diese Einlageelemente mit der Bewehrung des Fassadenelements verbunden(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.4)

ANHANG E

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z nz KA ? BEFESTIGUNG VON FASSADENELEMENTEN: Fassadenelemente sind aus der Ebene bei BWKI- undBWK II-Gebäuden mit mindestens zwei und bei BWK III-Gebäude mit mindestens vier Befestigungenpro Element gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.4)

z nz KA ? ALTERUNG VON BEFESTIGUNGSELEMENTEN: Es sind an keinem Befestigungselement Anzeichenvon Korrosion oder von sonstigen Qualitätsminderungen zu erkennen (Schritt 2: siehe Anhang I4,Kapitel I4.4)

z nz KA ? BESCHÄDIGUNGEN: Am ganzen Bauwerk sind keine beschädigten Fassadenelemente vorhanden(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.4)

z nz KA ? VERGLASUNG: Fassadenverglasungen und einzelne Scheiben grösser sind als 16 m2 oberhalb vonbegehbaren Bereichen bestehen aus Sicherheitsglas, welches bei Beschädigung im Rahmen bleibt(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.4)

1.5. Wandverkleidungen aus Mauerwerk

z nz KA ? AUFLAGERUNG: Mauerwerkverkleidungen sind in allen über dem ersten Geschoss liegendenStockwerken am Wandfuss auf Winkelprofilen oder ähnlichem aufgelegt (Schritt 2: siehe Anhang I4,Kapitel I4.5)

z nz KA ? VERANKERUNG: Mauerwerkverkleidungen sind durch nicht korrodierende Befestigungselemente miteinem Maximalabstand von 90 cm bei BWK I- und BWK II-Gebäuden bzw. 60 cm bei BWK III-Gebäuden an der verkleideten Wand angeschlossen. Es sind mindestens vier Befestigungselementepro m2 Wand vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.5)

z nz KA ? SCHWÄCHUNGEN IN WANDVERKLEIDUNGEN: Bei Wanddurchdringungen oder ähnlichenSchwächungen sind Mauerwerkverkleidungen mittels Ankern mit der verkleideten Wand verbunden(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.5)

1.6. Brüstungen und Dachabschlüsse

z nz KA ? BRÜSTUNGEN AUS UNBEWEHRTEM MAUERWERK: Auf Dachniveau gibt es keine Brüstungen ausunbewehrtem Mauerwerk oder Dachabschlüsse mit Schlankheiten grösser als 2.5 (Schritt 2: sieheAnhang I4, Kapitel I4.8)

z nz KA ? VORDÄCHER: Vordächer über Gebäudeausgängen sind bei BWK I- und BWK II-Gebäuden mindestensalle 3 m und bei BWK III-Gebäuden mindestens alle 1.8 m verankert (Schritt 2: siehe Anhang I4, KapitelI4.8)

1.7. Kamine aus Mauerwerk

z nz KA ? KAMINE AUS UNBEWEHRTEM MAUERWERK: Kamine aus unbewehrtem Mauerwerk überragen dieDachoberfläche um nicht mehr als das Zweifache ihrer kleinsten Abmessung im Grundriss (Schritt 2:siehe Anhang I4, Kapitel I4.9)

z nz KA ? MAUERWERKKAMINE: Mauerwerkkamine sind auf Bodenniveau und auf Dachniveau verankert(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.9)

1.8. Treppen

z nz KA ? UNBEWEHRTE MAUERWERKWÄNDE: Es gibt keine unbewehrten Mauerwerkwände inTreppenbereichen (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.10)

z nz KA ? VERBINDUNGEN ZWISCHEN TREPPEN UND TRAGWERK: Bei Gebäuden, derenAussteifungssystem für horizontale Kräfte aus biegesteifen Rahmen besteht, wird entweder dieVerbindung zwischen Treppenläufen und Tragwerk nicht durch kurze, nur oberflächlich im Betonverankerte Befestigungselemente gewährleistet oder die verwendeten Befestigungselemente könnendie gem. Berechnungsverfahren im Anhang I. abgeschätzte Stockwerkverschiebung aufnehmen, ohneauf Zug belastet zu werden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.10)

ANHANG E

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1.9. Innenausbau und Möblierung

z nz KA ? HOHE, SCHMALE GEGENSTÄNDE: Gegenstände mit einem Verhältnis von Höhe zu Tiefe grösser als4 in BWK I- und BWK II-Gebäuden bzw. 3 in BWK III-Gebäuden sind fest mit der Bodenplatte oder miteiner anliegenden Wand verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.11)

1.10. Mechanische und elektrische Ausrüstung

Z nz KA ? NOTSTROMVERSORGUNG: Ausrüstungen, die zur Notstromversorgung benötigt werden, sind derartmontiert, dass ihr Betrieb nach einem Erdbeben gewährleistet ist (Schritt 2: siehe Anhang I4, KapitelI4.12)

z nz KA ? SCHWERES GERÄT: Ausrüstungsgegenstände, die schwerer sind als 10 kg und höher als 1.2 m überdem Boden montiert sind, sind gegen horizontale Kräfte verstrebt (Schritt 2: siehe Anhang I4, KapitelI4.12)

1.11. Leitungen

z nz KA ? LEITUNGEN VON SPRINKLERANLAGEN: Leitungen von Sprinkleranlagen oder anderenBrandbekämpfungssystemen sind in BWK III-Gebäuden gemäss einschlägiger Richtlinien derGebäudeversicherungen verlegt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.13)

z nz KA ? FLEXIBLE KUPPLUNGEN: Leitungen von Flüssigkeiten und Gasen in BWK III-Gebäuden sind durchflexible Kupplungen untereinander verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.13)

1.12. Lagerung und Verteilung von gefährlichen Substanzen

z nz KA ? GIFTIGE SUBSTANZEN: Giftige und gefährliche Substanzen in zerbrechlichen Behältern sind gegenAbsturz von Gestellen gesichert (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.15)

ANHANG E

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2. Nicht tragende BauwerksteileErgänzende Fragenliste

z: zutreffend, nz: nicht zutreffend, KA: keine Angabe, ?: fehlende Grundlagen

2.1. Zwischenwände

z nz KA ? STOCKWERKVERSCHIEBUNGEN: In Geschossen mit Mauerwerkzwischenwänden, welche nicht vomTragwerk abgefugt sind, beträgt die Stockwerkverschiebung gem. Berechnungsverfahren im Anhang Iweniger als 0.5% (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.1)

z nz KA ? TRENNFUGEN IM TRAGWERK: Zwischenwände, welche über Trennfugen im Tragwerk verlaufen, sindebenfalls abgefugt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.1)

z nz KA ? OBERKANTEN VON ZWISCHENWÄNDEN: Zwischenwände, die nur bis zum Niveau vonheruntergehängten Decken reichen, sind an ihrer Oberkante durch Streben mit einem Maximalabstandvon 1.8 m mit dem darüberliegende Tragwerk verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.1)

2.2. Heruntergehängte Decken

z nz KA ? RÄNDER: Heruntergehängte Decken sind an ihren Rändern durch Fugen von mindestens 1.5 cm vonden umgebenden Wänden getrennt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.2)

z nz KA ? TRENNFUGEN IM TRAGWERK: Heruntergehängte Decken sind in Bereichen von Trennfugen imTragwerk nicht durchlaufend (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.2)

2.3. Beleuchtungselemente

z nz KA ? HÄNGENDE BELEUCHTUNGSVORRICHTUNGEN: Hängende Beleuchtungsvorrichtungen habenmindestens alle 1.8 m eine Aufhängung und können ohne Gefährdung von benachbarten Elementenfrei schwingen (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.3)

z nz KA ? ABDECKUNGEN: Abdeckungen von Neonröhren sind fest mit der Halterung der Lampe verbundenoder mit Sicherheitsvorrichtungen gegen herunterfallen versehen (Schritt 2: siehe Anhang I4, KapitelI4.3)

2.4. Wandverkleidungen aus Mauerwerk

z nz KA ? MAUERWERKSFUGEN: Der Fugenmörtel in Mauerwerkverkleidungen kann nicht mühelos von Handmit Hilfe eines Metallwerkzeugs herausgekratzt werden und es sind keine Fugenbereiche mit fehlendemMörtel vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.5)

z nz KA ? DRAINAGE: Bei Mauerwerkverkleidungen, die der Witterung ausgesetzt sind, ist einEntwässerungssystem vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.5)

z nz KA ? KORROSION: Allfällige Korrosion von Befestigungselementen ist auf ein Minimum beschränkt (Schritt2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.5)

z nz KA ? VERKLEIDUNGSELEMENTE AUS STEIN: Verkleidungselemente aus Stein mit einer Dicke kleiner als5 cm alle 0.2 m2 befestigt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.5)

z nz KA ? RISSE: Es sind keine sichtbaren Risse oder andersartige Schwächungen vorhanden (Schritt 2: sieheAnhang I4, Kapitel I4.5)

2.5. Metallische Abstützkonstruktionen von Trennwänden

z nz KA ? BEFESTIGUNGEN: Metallische Abstützkonstruktionen von Trennwänden sind mindestens alle 60 cmmit dem Tragwerk verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.6)

ANHANG E

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z nz KA ? ÖFFNUNGEN: In Fenster- und Türbereichen von Trennwänden ist die Abstützkonstruktion verstärkt(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.6)

2.6. Mauerwerkabstützkonstruktionen von Trennwänden

z nz KA ? BETONMAUERWERK: Betonmauerwerk zur Abstützung von Trennwänden ist bewehrt. Die gesamteMinimalbewehrung beträgt 0.2% für beide Richtungen bzw. 0.07% für eine Richtung, der Stababstandist kleiner als 1.2 m und die vertikalen Bewehrungseisen verlaufen bis an die Oberkante der Wand(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.7)

z nz KA ? BEFESTIGUNGEN: Abstützkonstruktionen aus Betonmauerwerk sind mindestens alle 1.2 m mit demTragwerk verbunden (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.7)

z nz KA ? ABSTÜTZKONSTRUKTIONEN AUS UNBEWEHRTEM MAUERWERK: Es sind keineAbstützkonstruktionen aus unbewehrtem Mauerwerk vorhanden (Schritt 2: siehe Anhang I4, KapitelI4.7)

2.7. Brüstungen und Dachabschlüsse

z nz KA ? BETONBRÜSTUNGEN: Betonbrüstungen mit Schlankheiten grösser als 2.5 sind in vertikaler Richtungbewehrt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.8)

z nz KA ? VERANKERUNGEN: Dachabschlüsse, Brüstungen, Tafeln und andere aussenliegende Verzierungen,die über dem Dachniveau liegen bzw. über Aussenwände auskragen, sind bewehrt und mindestens alle3 m bei BWK I- und BWK II-Gebäuden bzw. mindestens alle 2 m bei BWK III-Gebäuden im Tragwerkverankert (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.8)

2.8. Innenausbau und Möblierung

z nz KA ? AKTENSCHRÄNKE: Direkt nebeneinander stehende Aktenschränke sind untereinander verbunden(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.11)

z nz KA ? SCHUBLADEN: Schubladen von Aktenschränke sind mit Riegeln versehen (Schritt 2: siehe Anhang I4,Kapitel I4.11)

z nz KA ? DOPPELBÖDEN: Doppelböden sind verstrebt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.11)

z nz KA ? ANLAGEN AUF DOPPELBÖDEN: Anlagen auf Doppelböden sind entweder sind entweder mit demTragwerk verbunden oder an seitlich gehaltene Bodensystemen angeschlossen (Schritt 2: sieheAnhang I4, Kapitel I4.11)

2.9. Mechanische und elektrische Ausrüstung

Z nz KA ? SCHWERES GERÄT: Gerät mit einem Gewicht grösser als 50 kg ist im Tragwerk verankert (Schritt 2:siehe Anhang I4, Kapitel I4.12)

z nz KA ? SCHWINGUNGSISOLATIONEN: Auf Schwingungsisolatoren montierte Geräte sind mit Stossdämpfernversehen (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.12)

z nz KA ? ELEKTRISCHE GERÄTE: Elektrische Geräte sind mit dem Tragwerk verbunden (Schritt 2: sieheAnhang I4, Kapitel I4.12)

2.10. Leitungen

z nz KA ? LEITUNGEN FÜR FLÜSSIGEKITEN UND GASE: Leitungen für Flüssigkeiten und Gase sind gemässeinschlägigen Normen verstrebt und in der Tragstruktur verankert (Schritt 2: siehe Anhang I4, KapitelI4.13)

ANHANG E

Seite E7 von 7

z nz KA ? SICHERHEITSVENTILE: An Gebäudeschnittstellen sind in allen Leitungen für Gase und heisse MedienSicherheitsventile vorhanden, welche die Leitung im Falle eines erdbebenbedingten Versagensunterbrechen (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.13)

z nz KA ? C-FÖRMIGE AUFHÄNGUNGEN: C-förmige Aufhängungselemente sind bei grossen Leitungen miteinem Abgleitschutz versehen (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.13)

2.11. LüftungsKA ?näle

z nz KA ? VERSTREBUNG VON LÜFTUNGSKANÄLEN: Rechteckige Lüftungskanäle mit Querschnittflächengrösser als 0.6 m2 bzw. runde Lüftungskanäle mit einem Durchmesser grösser als 70 cm sind verstrebt.Der maximale Abstand der Querverstrebungen beträgt 10 m, derjenige der Längsverstrebung 20 m(Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.14)

z nz KA ? TREPPENBEREICHE UND RAUCHABZUGSKANÄLE: Lüftungskanäle zur Überdruckregelung vonTreppenhäusern und Rauchabzugskanäle sind verstrebt und im Bereich von Trennfugen im Tragwerkflexibel gekoppelt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.14)

z nz KA ? ABSTÜTZUNG VON LÜFTUNGSKANÄLEN: Lüftungskanäle sind nicht auf Leitungen oder anderennichttragenden Bauteilen abgestützt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.14)

2.12. Lagerung und Verteilung von gefährlichen Substanzen

z nz KA ? GASFLASCHEN: Gasflaschen unter Druck sind gegen Wegrutschen und Kippen gehalten (Schritt 2:siehe Anhang I4, Kapitel I4.15)

z nz KA ? GEFÄHRLICHE SUBSTANZEN: Leitungen, welche gefährliche Substanzen enthalten, sind mitSicherheitsventilen versehen, um grössere Austritte dieser Substanzen zu verhindern (Schritt 2: sieheAnhang I4, Kapitel I4.15)

2.13. Aufzüge

z nz KA ? VERANKERUNG: Alle Bestandzeile von Aufzugssystemen sind verankert (Schritt 2: siehe Anhang I4,Kapitel I4.16)

z nz KA ? NOTABSCHALTUNG IM ERDBEBENFALL: Alle Aufzüge sind mit einem System zur automatischenAbschaltung beim Überschreiten einer Bodenbewegung von 10% g versehen (Schritt 2: siehe AnhangI4, Kapitel I4.16)

z nz KA ? WÄNDE VON AUFZUGSCHÄCHTEN: Wände von Aufzugschächten sind verankert und bewehrt, umein Herunterfallen von Wandteilen im Falle von starken Erschütterungen zu verhindern (Schritt 2: sieheAnhang I4, Kapitel I4.16)

z nz KA ? RÜCKHALTEVORRICHTUNGEN: kabeltrommeln und Laufrollen sind mit Rückhaltevorrichtungenversehen, um das Wegrutschen oder Abgleiten von kabeln zu verhindern (Schritt 2: siehe Anhang I4,Kapitel I4.16)

z nz KA ? RÜCKHALTEPLATTE: Aufzugkabine und Gegengewicht sind sowohl oben als auch unten mitRückhalteplatten versehen, um ein Entgleisen aus den Führungsschienen zu verhindern (Schritt 2:siehe Anhang I4, Kapitel I4.16)

z nz KA ? FÜHRUNGSSCHIENEN VON GEGENGEWICHTEN: Führungsschienen von Gegengewichten sindgemäss gültigen Normen bemessen und nicht leichter als 4 kg / m’ (Schritt 2: siehe Anhang I4, KapitelI4.16)

z nz KA ? VERANKERUNG DER FÜHRUNGSSCHIENEN: Die Führungsschienen der Gegengewichte sindgemäss gültiger Normen mit dem Tragwerk verbunden und die Verankerungen haben einenMaximalabstand von 2.5 m (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.16)

z nz KA ? VERANKERUNGEN MIT GROSSEN EXZENTIZITÄTEN: Verankerungselemente mit grossenExzentrizitäten, insbesondere justierbare Verankerungselemente, werden für die Abtragung vonErdbebenkräften nicht in Rechnung gestellt (Schritt 2: siehe Anhang I4, Kapitel I4.16)

ANHANG F

Seite F1 von 5

F. Berechnungshilfen zu den Fragenlisten

(in [2] zum Teil als "Quick Checks" bezeichnet)

F.1. Erdbebeneinwirkung

Als Erdbebeneinwirkung werden die elastischen Antwortspektren gemäss Norm

SIA 261 [3] und die von der Erdbebenzone abhängige Bodenbeschleunigung agd

verwendet. Der Baugrundeinfluss wird dadurch direkt berücksichtigt. Die so be-

stimmte elastische Spektralbeschleunigung Se mit 5% viskose Dämpfung dient als

Referenzgrösse für die rechnerischen Beurteilungen dieser Richtlinie.

Se ist der elastische Antwortspektrumswert ohne Bedeutungsfaktor γf .

Se wird in der Stufe 2 auch als Sa bezeichnet

F.2. Grundfrequenz / Grundschwingzeit des Bauwerks

F.2.1 Stahlbetontragwerke

Für die Stahlbetontragwerke der Typen Stahlbetonschubwände (C2, CM (1), PC2)

und biegesteife Ortsbetonrahmen (C1) sind die folgenden Schätzformeln, aufgrund

einer Auswertung konkreter Bemessungen in der Schweiz, zu verwenden.

F.2.1.1 Schätzformeln auf Grund der Höhe

Tragwerksystem Stahlbetonschubwände Biegesteife

Ortsbetonrahmen

Tragwerkstyp in der Stufe 2 C2, CM(1), PC2 C1

Schätzformel T1 = 0.065 H 0.75 T1 = 0.095 H 0.75

(1) nur wenn die Erdbebenkräfte in der Mehrheit in den Stahlbetonwänden eingetragen sind

F.2.1.2 Schätzformeln auf Grund einem statischen Modell

Falls ein Modell des Tragsystems mit einem kleinen Aufwand erstellt sein kann,

kann die folgende mehr präzise Schätzformel angewendet sein.

T1 = 2 u 0.5

u (in m): fiktive horizontale Auslenkung der Gebäudeoberkante unter den in

horizontaler Richtung angesetzten ständigen und quasi-ständigen Lasten

F.2.2 Andere Tragwerkstypen

Die Grundfrequenz bzw. die Grundschwingzeit des Bauwerks werden nach [3]

bestimmt. Bei der Anwendung der Formeln nach [3] soll Kapitel F.2.1.3 auch

geachtet sein.

ANHANG F

Seite F2 von 5

F.3. Horizontale Ersatzkraft

Die horizontale Ersatzkraft für die Erdbeben-Einwirkung in einer Richtung auf ein

Bauwerk wird wie folgt bestimmt:

V = C·Sa·W

V = Horizontale Ersatzkraft

C = Elastizitätsfaktor

Sa = Spektralbeschleunigung gemäss Abschnitt F.1 bei der Grundfrequenz (bzw.

Grundschwingzeit) des Bauwerks in der betrachteten Richtung, angegeben als

Bruchteil der Erdbeschleunigung g

W = Summe der bei Erdbeben als wirksam betrachteten Schwerelasten nach SIA

[3]

Der Elastizitätsfaktor C hängt vom Tragwerkstyp und von der Anzahl Stockwerke

ab und ist in der Tabelle F1 angegeben. Für gemischte Tragwerke (Typ MIX) ist

der grösste der in Frage kommenden Werte zu verwenden.

Anzahl StockwerkeTragwerkstyp

1 2 3 = 4

Biegesteife Rahmentragwerke

(Typ S1, C1)

1.3 1.1 1.0 1.0

Schubwandtragwerke

(Typ S4, S5, C2, C3, CM, PC2,

URMA)

Ausgesteifte Rahmentragwerke

(Typ S2)

1.4 1.2 1.1 1.0

Unbewehrtes Mauerwerk

(Typ URM)

1.0 1.0 1.0 1.0

Tabelle F1 Elastizitätsfaktor C zur Bestimmung der horizontalen Erdbeben-Ersatzkraft

F.4. Horizontale Stockwerksschubkräfte

Bei mehrstöckigen Gebäuden werden die einzelnen Stockwerksschubkräfte aus

der horizontalen Ersatzkraft gemäss Abschnitt F.3 wie folgt bestimmt:

Vj = (n+j)/(n+1)·W j/W·V

Vj = Horizontale Stockwerksschubkraft im Stockwerk j

n = Anzahl oberirdische Stockwerke

j = Nummer des betrachteten Stockwerks

W j = Wirksame Schwerelasten oberhalb des Stockwerks j

W = Wirksame Schwerelasten gemäss Abschnitt F.3

V = Horizontale Ersatzkraft gemäss Abschnitt F.3

ANHANG F

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F.5. Stockwerks-Relativverschiebung für biegesteifeRahmentragwerke

Für biegesteife Rahmentragwerke mit regelmässigen, mehrgeschossigen, mehr-

feldrigen Rahmen wird die Stockwerks-Relativverschiebung für Stockwerke, bei de-

nen die Stützen nach unten und nach oben weiterführen, wie folgt bestimmt:

DR = (kb+kc/kb·kc)·(h/12·E)·Vc

DR = Horizontale Relativverschiebung über die Höhe eines Stockwerks, dividiert

durch die betreffende Stockwerkhöhe

kb = I/L für den repräsentativen Riegel des Stockwerks

kc = I/h für die repräsentative Rahmenstütze des Stockwerks

h = Stockwerkshöhe

I = Trägheitsmoment (bei Stahlbetonstützen darf der gerissene Zustand mittels

Faktor 0.5 verwendet werden)

L = Stützenabstand (Mittelachsen)

E = E-modul

Vc = Querkraft in der Stütze (unter Annahme einer gleichmässigen Verteilung der

Stockwerksschubkraft auf die Stützen)

In dieser Formel ist die Verschiebung infolge Stützenbiegung und infolge der End-

rotation des Riegels eingerechnet. Sie darf auch für das unterste Rahmenge-

schoss verwendet werden, sofern die Stützenfüsse fest eingespannt sind. Bei ge-

lenkiger Lagerung dieser Stützenfüsse ist die Stockwerkshöhe zur Bestimmung

von kc zu verdoppeln.

Bei andern Konfigurationen der Rahmentragsysteme ist (anstelle dieser Berech-

nungshilfe mit dem Wert DR) eine vertiefte Berechnung erforderlich.

F.6. Schubspannung in Stützen von Stahlbeton-Rahmentragwerken

Die mittlere Schubspannung in den Stützen von Stahlbeton-Rahmentragwerken

wird wie folgt bestimmt (basiert auf Annahme, dass die Stützensteifigkeiten zuein-

ander ähnlich gross sind):

τ = 1/m·(nc/(nc-nf ))·(Vj/Ac)

τ = mittlere Schubspannung

nc = totale Anzahl Stützen

nf = totale Anzahl Rahmen in der betrachteten Lastrichtung

Ac = Summe der Querschnittsflächen aller Stützen des betrachteten Stockwerks j

Vj = Horizontale Stockwerksschubkraft im Stockwerk j gemäss Abschnitt F.4

m = Modifikationsfaktor: m = 2.0 für BWK I und BWK II, m = 1.3 für BWK III

ANHANG F

Seite F4 von 5

F.7. Schubspannung in Schubwänden

Die mittlere Schubspannung in Schubwänden wird wie folgt bestimmt:

τ = 1/m·(Vj/Aw)

τ = mittlere Schubspannung

Vj = Horizontale Stockwerksschubkraft im Stockwerk j gemäss Abschnitt F.4

Aw = Summe der Querschnittsflächen aller Schubwände des Stockwerks j in der

betrachteten Lastrichtung, wobei Wandöffnungen in Abzug gebracht werden

müssen. Bei Mauerwerkswänden ist die Netto-Querschnittsfläche einzusetzen

m = Modifikationsfaktor: m = 4.0 (Betonwände) bzw. 1.5 (Mauerwerkswände) für

BWK I und BWK II, m = 2.0 (Betonwände) und m = 1.0 (Mauerwerkswände) für

BWK III

F.8. Normalspannung in Diagonalen von Aussteifungen

Die mittlere Normalspannung in Diagonalen von Aussteifungen wird wie folgt

bestimmt:

s x = 1/m·(Vj/s·Ndiag)·(Ldiag/Adiag)

s x = mittlere Normalspannung

Ldiag = mittlere Länge der Diagonalen

Ndiag = Anzahl der Zug- und Druckdiagonalen (Druckdiagonalen nur dann

einrechnen, wenn sie auf Druck bemessen sind)

s = mittlere Feldlänge der ausgesteiften Felder

Adiag = mittlere Querschnittsfläche der Diagonalen

Vj = Maximale horizontale Stockwerksschubkraft im Stockwerk j

m = Modifikationsfaktor, m = 1.5 bis 6.0, gemäss Tabelle F2

Diagonalentyp d/t (d = Durchmesser,

t = Wandstärke)

BWK I, BWK II BWK III

= 210 / √fy 6.0 2.5Hohlprofil (tube)

> 450 / √fy 3.0 1.5

= 3500 / √fy 6.0 2.5Rohr (pipe)

> 14000 / √fy 3.0 1.5

nur auf Zug bemessen 3.0 1.5

übrige Typen 6.0 2.5

Tabelle F2 Modifikationsfaktor m für Diagonalen von Aussteifungen in Stahl, fy: Fliessspannung in

N / mm2

ANHANG F

Seite F5 von 5

F.9. Normalkraft in Stützen infolge des Kippmomentes ausden globalen Horizontalkräften

Die Normalkraft ?N in Stützen infolge des Kippmomentes aus den globalen Hori-

zontalkräften wird wie folgt bestimmt:

?N = 1/m (2/3) (V·hn/L·nf )

nf = totale Anzahl Rahmen in der betrachteten Lastrichtung

V = Horizontale Ersatzlast gemäss Abschnitt F.3

hn = Höhe der Dachebene über der Terrainhöhe

L = Gesamtlänge des Rahmens (in Lastrichtung)

m = Modifikationsfaktor: m = 2.0 für BWK I und BWK II, m = 1.3 für BWK III

ANHANG G

Seite G1 von 6

G. Berechnungshilfen: Spezielles Vorgehen für denTragwerkstyp Unbewehrtes Mauerwerk mitflexiblen Decken (URM)

G.1. Holzrahmen-Zwischenwände ("cross walls")

Zwischenwände aus beplankten oder anderweitig verkleideten Holzrahmen sollten

in Richtung senkrecht zur betrachteten Hauptrichtung einen maximalen Abstand

von 12 m zueinander haben und sollten in allen Stockwerken vorhanden sein. Sie

sollten über die gesamte Stockwerkhöhe reichen.

Ausnahmen dazu sind:

– Zwischenwände sind nicht in allen Stockwerken erforderlich bei Verwendung

der letzten Gleichung für DCR im Abschnitt G.2

– Zwischenwände müssen nicht durchgehend vorhanden sein, wenn die folgen-

den drei Punkte erfüllt sind:

1. Die Schubverbindungen und Verankerungen an allen Rändern der Decke

erfüllen die Bedingungen von Absatz „Schubübertragung“ im Abschnitt G.2

2. Die Zwischenwände weisen einen Schubtragwiderstand von 0.6 · SD1 · S Wd

auf und verbinden die Decke mit der Fundation

3. Decken, die durchgehende Zwischenwände überspannen, erfüllen die fol-

gende Bedingung:

(2.5 · SD1 · Wd + Vca) / (2 · vu · D) = 2.5

SD1 = Spektralbeschleunigung bei der Frequenz 1 Hz, als Bruchteil der

Erdbeschleunigung

Wd = Eigengewicht abhängig von der Decke

Vca = Gesamt-Schubtragwiderstand der durchgehenden Zwischenwände in

der betrachteten Richtung direkt oberhalb der Zwischendecke

vu = Schubwiderstand der Decke pro Längeneinheit, berechnet aus dem

1.25-fachen nominellen Schubwiderstand (siehe QCE gemäss Anhang I1)

D = Deckentiefe

Die Summe der Schubwiderstände der Zwischenwände sollte innerhalb von je

12 m Deckenspannweite grösser sein als 30 % des Schubwiderstandes der stärk-

sten Decke des betrachteten Stockwerks und der darüberliegenden Stockwerke.

Zwischenwände sollten zwischen Öffnungen ein Längen- zu Höhen-Verhältnis von

mindestens 1.5 aufweisen.

Allgemeines

Schubtragwiderstand

Verhältnis Länge zu Höhe

ANHANG G

Seite G2 von 6

G.2. Decken

Für die Decken jedes Stockwerks ist das Verhältnis Beanspruchung zu Tragwider-

stand (Demand-Capacity Ratio DCR) aufgrund der folgenden Formeln zu berech-

nen:

– Decken ohne Zwischenwände unmittelbar unter oder über dieser Decke:

DCR = 2.5 · SD1 · Wd / S (vu · D)

– Decken in einem einstöckigen Gebäude mit Zwischenwänden:

DCR = 2.5 · SD1 · Wd / [ S (vu · D) + Vcb ]

Vcb = Gesamt-Schubtragwiderstand der durchgehenden Zwischenwände in der

betrachteten Richtung direkt unterhalb der Zwischendecke

– Decken in einem mehrstöckigen Gebäude mit Zwischenwänden in allen

Stockwerken:

DCR = 2.5 · SD1 · S Wd / S [ S (vu · D) + Vcb ]

– Dachdecken und oberste Zwischendecken, sofern diese durch Zwischenwände

miteinander verbunden sind:

DCR = 2.5 · SD1 · S Wd / S [ S (vu · D) ]

Sodann ist zu zeigen, dass der Punkt für die vorhandene Deckenspannweite L und

den berechneten DCR-Wert unterhalb der Linie im Diagramm von Figur G1 liegt.

Ein Nachweis auf Deckenbiegung und das Vorhandensein von Randverstärkungen

ist nicht erforderlich.

Figur G1 Diagramm zur Beurteilung der Tragsicherheit von flexiblen Decken in Gebäuden mit

unbewehrten Mauerwerkwänden (Bauwerkstyp URM)

Verhältnis Beanspruchung zuTragwiderstand

Nachweis mit Figur G1

ANHANG G

Seite G3 von 6

Bei Wänden, die nicht über die gesamte Deckenlänge verlaufen, sind Verstär-

kungsrippen ("collectors") erforderlich, die fähig sind, die Deckenschubkräfte Vd

gemäss Absatz „Schubübertragung“ in die Schubwände zu übertragen.

Ränder von Aussparungen in Decken sind zu untersuchen. Der Zugwiderstand der

Decke muss ausreichen, um die an Ecken von Aussparungen aufnehmbaren Kräf-

te abzutragen. Der Nachweis mit dem Verhältnis DCR und Figur G1 ist für den

Deckenbereich bei der Aussparung zu erbringen, indem die Abmessungen der

Aussparung als Deckenspannweiten eingesetzt werden. Zudem ist ein analoger

Nachweis zu führen im Falle von Aussparungen im Endviertel der Deckenspann-

weite, wobei dann der Deckenschubwiderstand (vu · D) auf der Nettotiefe der

Decke basieren muss.

Decken sollten an jedem Endrand mit Schubwänden verbunden sein und sollten

mindestens die Kräfte gemäss den folgenden zwei Bedingungen aufnehmen kön-

nen:

Vd = 1.5 · SD1 · Cp · Wd

Vd = vu · D

Cp = 0.50 für Dächer mit geraden oder diagonalen Bekleidungen und direkt auf-

liegender Bedachung, oder Zwischendecken mit gerader Nut- und Kamm-Beklei-

dung

Cp = 0.75 für Decken aus doppelten oder mehrfachen Ebenen mit versetzten Rän-

dern, sowie Verbundplatten

G.3. Schubwände

Die in einer Mauerwerks-Schubwand vorhandene horizontale Kraft wird stockwerk-

weise wie folgt bestimmt:

Gebäude ohne Holzrahmen-Zwischenwände:

Fwx = SD1 (Wwx + 0.5 · Wd), jedoch maximal Fwx = SD1 · Wwx + vu · D

Gebäude mit Holzrahmen-Zwischenwänden in allen Stockwerken:

Fwx = 0.75 · SD1 · (Wwx + 0.5 · Wd),

jedoch maximal Fwx = 0.75 · SD1 {Wwx + S Wd [ vu · D / S (S vu · D)] }

und maximal Fwx = 0.75 · SD1 · Wwx + vu · D

Wwx = Eigengewicht des Maueres zwischen Niveau x-1/2 und x+1/2

Die gesamte Horizontalkraft der Wand auf Stockwerk x wird durch Aufsummieren

der Kräfte aller darüberliegenden Stockwerke (der betreffenden Wand) bestimmt:

Vwx = S Fwx

Verstärkungsrippen

Aussparungen

Schubübertragung

VorhandeneBeanspruchungen

ANHANG G

Seite G4 von 6

Vp = Pfeilerkräfte horizontal = ( Dp / D ) Vwx, gemäss Figur G2

Figur G2 Effektive Höhe und Breite der Wandelementen

Der Schubtragwiderstand Va einer Mauerwerks-Schubwand ohne Kippkräfte be-

trägt

Va = 0.67 · vme · D · t

D = Wandbreite

t = Wandstärke

vme = Schubfestigkeit des Mauerwerks gemäss folgender Gleichung:

vme = 0.5 · (0.75 · vte + PCE / An)

vte = mittlere Schubfestigkeit des Mörtelbetts in normalspannungs-freien

Mörtelfugen, bestimmt mittels Versuchen, jedoch maximal 0.7 N / mm2. Ohne

Versuche ist vte gemäss Tabelle G1 zu limitieren.

Typ Guter Zustand Schlechter Zustand

Mauerwerk mit Kalkmörtel 0.10 N/mm2 0.05 N/mm2

Teilweise ausgefugtes Mauerwerk

(unabhängig vom Mörteltyp)

0.10 N/mm2 0.05 N/mm2

Mauerwerk im Läuferverband mit

Zement-Kalk-Mörtel

0.25 N/mm2 0.13 N/mm2

Mauerwerk im Läuferverband mit

Zement-Mörtel

0.40 N/mm2 0.20 N/mm2

Tabelle G1 maximale mittlere Schubfestigkeit des Mörtelbetts, vte ohne Versuchen

PCE = Vertikale Druckkraft in der Wand

An = Netto-Querschnittsfläche des Mörtelbetts

Schubtragwiderstand

D

Dp

HH

Dp

ANHANG G

Seite G5 von 6

Der Schubtragwiderstand Vr der Mauerwerkwand für Kippkräfte beträgt

für Wände ohne Aussparungen: Vr = 0.9 · (PD + 0.5 · PW) · D/H

für Wände mit Aussparungen: Vr = 0.9 · PD · D/H

PD = auf die Wand wirkende Schwerelasten

PW = Wandgewicht (des betreffenden Stockwerkes)

D = Wandbreite

H = Freie Mindesthöhe der Wand für Wände ohne Aussparungen (bzw. des

Wandpfeilers zwischen Aussparungen), siehe Figur G2

Der Nachweis für die Mauerwerks-Schubwand ist erbracht, wenn

– im Fall, dass Vr < Va ist:

0.6 Vwx < S Vr

– im Fall, dass Va < Vr ist, muss Vwx auf die einzelnen Wandpfeiler proportional zu

D/H verteilt werden, und die resultierenden Kräfte Vp haben je die Bedingungen

Vp < Va und Vp < Vr zu erfüllen.

Falls aber für ein Wandpfeiler Vp < Va und Vp > Vr ist, muss dieser als unwirksam

betrachtet werden, und der Nachweis ist dementsprechend neu zu führen.

G.4. Beanspruchungen senkrecht zur Wandebene

Zur Abtragung der Beanspruchungen senkrecht zur Wandebene muss das Ver-

hältnis Höhe zu Dicke einer unbewehrten Mauerwerkswand kleiner sein als die

folgenden Werte:

für das oberste Stockwerk eines mehrstöckigen Gebäudes: 14

für das unterste Stockwerk eines mehrstöckigen Gebäudes: 18

für alle anderen Stockwerke: 16

G.5. Wandverankerungen

Verankerungen müssen mindestens das Maximum der folgenden Werte

aufnehmen können:

– das 2.5 mal SD1 - fache Wandgewicht

– 3 kN/m‘, senkrecht zur Wandebene auf Decken- oder Dachniveau wirkend

Bei allen Decken gilt:

– Der Abstand zwischen Verankerungen darf höchstens 1.8 m betragen (auf Mitte

der Verankerung bezogen)

– Der Abstand der ersten Verankerung ab der Innenkante bei Wandecken darf

höchstens 0.6 m betragen.

Die Verbindung zwischen Wand und Decke darf keine Querbiegung oder Zug in

die Holzbalken der Decke aufzwingen.

Nachweiskriterien

ANHANG G

Seite G6 von 6

G.6. Gebäude mit offener Front

Einstöckige Gebäude mit einer offenen Frontseite müssen parallel zur offenen

Front Zwischenwände aufweisen. Die wirksame Deckenspannweite Li zur Anwen-

dung der Figur G1 ist wie folgt zu ermitteln:

Li = 2 · L · (Ww / Wd + 1)

Das Verhältnis DCR für die Decken beträgt:

DCR = 2.5 · SD1 · (Wd + Ww) / (vu · D + Vc)

Vc = Schubtragwiderstand der Stützen

ANHANG H

Seite H1 von 1

H Ergebnisblatt der Erdbebenüberprüfungbestehender Gebäude nach BWG-Stufe 2

Verfasser ______________________ Datum _______

Firma_______________________________________

Allgemeine Informationen zum Gebäude

Standort, Adresse: _________________________________________________________________________

Bezeichnung des Gebäudes: _______________________________________________Code_____________

CH-Koordinaten [m] E: N: Gemeinde #: Kanton:

Baujahr: ____, Umbaujahre: ________, Zweck: _______________________, Belegung: ________

Architekt: ____________________________________, Ingenieur: ___________________________________

Verantwortliche Bundesstelle: ___________________________

Gliederung in mehrere Gebäudeteile: ? ja / ? nein, falls ja: hier behandelter Teil: ________________________,

weitere Teile, siehe Blatt _______

Grundrissfläche: ______ m2, Länge: _____ m, Breite: _____ m

Anzahl Stockwerke: ____, davon unter Terrain: ____, typische Stockwerskhöhe:_ ___ m

Gebäudehöhe ab Fundation: _____ m, ab Terrainkote: _____ m

Charakteristische Angaben zum Tragwerk und zur Erdbebenberechnung

Bauwerksklasse BWK: ? I / ? II / ? III (Grund: ___________________________________________________)

Erdbebenzone: ? 1 / ? 2 / ? 3a / ? 3b

Baugrundklasse: ? A / ? B / ? C / ? D / ? E / ? F, falls F: Beschreibung: ______________________________

Grundschwingzeit: Querrichtung: _______ s, Längsrichtung: _______ s, Methode: _______________________

Elastische Spektralbeschleunigung, Se: Querrichtung: _______ % g, Längsrichtung: _______ % g

Plateauwert: _______ % g, Wert bei 1 Hz: _______ % g

Tragwerkstyp: ______________________________ Kürzel: ______

Anwendbarkeit BWG-Stufe 2: ja / nein (Begründung: ______________________________________________)

Ausgefüllte Fragenlisten : ? C; ? C ergänzend; ? D; ? E, ? E ergänzend

Kurzbeschreibung der Konstruktion: ___________________________________________________________

________________________________________________________________________________________

Gebäudegewicht: _____ kN Globale horiz. Ersatzkraft: _____ kN, Prozentsatz des Gebäudegewichtes: ____ %

Hauptergebnis der Überprüfung

Mängel nach Fragenlisten: ___________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

Tragwerk i.O.? ____________________________________________________________________________

Nichttragende Bauwerksteile i.O.? _____________________________________________________________

Fundation i.O.? ____________________________________________________________________________

Spezielles Vorgehen für Mauerwerksgebäude mit flexiblen Decken (Anhang G): ja / nein

Ergebnisse: _______________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________________________

Weitere Untersuchungen erforderlich ? ja / ? nein (BWG-Stufe 3): ___________________________________

ANHANG I1

Seite I1/1 von 5

I1. Vorgehen der Anpassung des „Tier 2“ (Schritt 2)der FEMA 310 (vertiefende Berechnungen)

Als Hinweise zu vertiefenden Berechnungen sind die Festlegungen gemäss

Anhängen I2, I3 und I4 zu berücksichtigen. Der Umfang richtet sich nach den in

Tabelle 4 angegebenen Kriterien (volle Gebäudeanalyse oder nur Mangelanalyse).

Die in den Anhängen I2, I3 und I4 sowie in Tabelle 5 erwähnten Verfahren sind in

den Anhängen I5, und I6 beschrieben. Im Normalfall ist bei den vertiefenden

Berechnungen das linear-statische Ersatzkraftverfahren anzuwenden.

Ein Bauwerk mit weichem Stockwerk liegt dann vor, wenn die Steifigkeit des

Aussteifungssystems für horizontale Kräfte in einem Stockwerk kleiner als 70 %

der Steifigkeit in einem direkt angrenzenden Stockwerk oberhalb oder unterhalb

ist, oder wenn sie kleiner ist als 80 % der durchschnittlichen Steifigkeit der drei

direkt darüber oder der drei direkt darunterliegenden Stockwerke.

Ein Bauwerk mit ungünstiger Geometrie liegt dann vor, wenn sich die

Gesamtabmessungen des Aussteifungssystems für horizontale Kräfte in einem

Stockwerk im Vergleich mit einem direkt darüber- oder darunterliegenden

Stockwerk um mindestens 30 % verändern.

Ein Bauwerk mit ungünstiger Massenverteilung liegt dann vor, wenn der

Unterschied der effektiven Massen zwischen zwei direkt aneinander grenzenden

Stockwerken mindestens 50 % beträgt.

Resultate bisheriger Erdbebenberechnungen können verwendet werden. Sie

müssen aber auf die nach dieser Richtlinie (Anhang I5) bestimmte horizontale

Ersatzkraft skaliert werden.

Normalfall Ersatzkraftverfahren (linear-statische Berechnung),

gemäss Berechnungshilfen im Anhang I5

Bauwerk höher als 30 m (ab Fundationskote)

Bauwerk mit weichem Stockwerk

Bauwerk mit ungünstiger Geometrie

Bauwerk mit ungünstiger Massenverteilung

Antwortspektrenverfahren (linear-dynamische

Berechnung), gemäss Berechnungshilfen im Anhang I5

Nichttragende Bauwerksteile Vorgehen gemäss Anhang I6

Tabelle I1 Übersicht über das Vorgehen für vertiefende Berechnungen

ANHANG I1

Seite I1/2 von 5

I1.1. Akzeptanzkriterien nach den vertiefenden Berechnungen

I1.1.1 Bauwerke

Als Akzeptanzkriterien nach den vertiefenden Berechnungen werden die

berechneten Elementbeanspruchungen mit den Festigkeitswerten der

entsprechenden Elemente verglichen. Dies gilt sowohl für die mit dem

Ersatzkraftverfahren als auch für die mit dem Antwortspektrenverfahren

berechneten Resultate. Dabei wird jedoch nach der Art des Verhaltens auf dem

Nachweisniveau unterschieden:

Für verformungskontrollierte Beanspruchungen ist der Nachweis erbracht, falls:

QCE = 1/m · QUD

Für kraftkontrollierte Beanspruchungen ist der Nachweis erbracht, falls:

QCE = QUF

Dabei bedeuten:

– QCE: Festigkeitswert des Elementes beim betrachteten Verformungsniveau:

Als massgebender Festigkeitswert QCE wird die 1.25-fache nominelle Festigkeit

eingesetzt. Für geschädigte Elemente ist ein angemessen reduzierter

Tragwiderstand (reduzierte Festigkeit und / oder reduzierte

Querschnittsabmessungen) anzusetzen.

– QUD: Verformungskontrollierte Beanspruchung des Elementes infolge

Schwerelasten QG und Erdbeben QE:

QUD = QG ± QE

– QUF: Kraftkontrollierte Beanspruchung des Elementes infolge Schwerelasten QG

und Erdbeben QE:

Methode 1:

QUF = Summe der Schwerelasten und der maximalen Kraft, die aus einer

verformungskontrollierten Beanspruchung auf das betrachtete Element

übertragen werden kann.

Methode 2:

QUF = QG ± 1/C · 1/J · QE

– C: Elastizitätsfaktor gemäss Tabelle F1 (Anhang F, Abschnitt F.3)

– J: Faktor für eine reduzierte Kraftabtragung:

J = 1.5 + Sa, jedoch maximal J = 2.5 (BWK I, BWK II) bzw. J = 2.0 (BWK III), Sa

= Spektralbeschleunigung gemäss Anhang F, Abschnitt F.1

verformungskontrollierteBeanspruchungen

kraftkontrollierteBeanspruchungen

ANHANG I1

Seite I1/3 von 5

Der Faktor J darf jedoch nur dann eingesetzt werden, wenn die

Beanspruchungsbeiträge zu QUF aus dem Fliessen von Elementen eines

Erdbeben-Rahmentragwerks stammen.

– m: Modifikationsfaktor für die Duktilität des Elementes gemäss Tabellen I2 und

I3.

Verbindungen sind immer auf kraftkontrollierte Beanspruchungen zu untersuchen.

Beanspruchungen an der Schnittstelle zwischen Baugrund und Fundation sind als

kraftkontrolliert zu betrachten. Dabei kann die Erdbebenbeanspruchung QUF nach

Methoden 1 oder 2 mit 2/3 (BWK III) bzw. 1/3 (BWK I, BWK II) multipliziert werden.

Weitere Akzeptanzkriterien (z.B. bezüglich Verformungen) gehen direkt aus

Anhang I5 hervor.

I1.1.2 Nichttragende Bauwerksteile und Einrichtungen

Die Akzeptanzkriterien für nichttragende Bauwerksteile und Einrichtungen gehen

direkt aus dem Anhang I4 hervor.

Nachweis von Verbindungen

Nachweis der Fundation

Weitere Nachweise

ANHANG I1

Seite I1/4 von 5

Haupttragelemente SekundärtragelementeElement / Bedingungen

BWK I, II BWK III BWK I, II BWK III

Biegesteife Stahlrahmen

Riegel

½ · b/tf < 120/√fy½ · b/tf > 220/√fy

8

3

3

2

13

4

3

2

Stützen mit geringer Normalkraft (P < 0.2 · Py )

½ · b/tf < 120/√fy½ · b/tf > 220/√fy

8

2

3

2

13

3

3

2

Stützen mit grosser Normalkraft (0.2 · Py < P < 0.5 · Py )

½ · b/tf < 120/√fy½ · b/tf > 220/√fy

20 · P/Py

2

2

2

34 · P/Py

3

2

2

Knotenstegbleche (Schubfelder) 10 3 14 3

Geschweisste Biegeverbindungen 2 1 2 1

Verbindungen mit teilweiser Biegesteifigkeit

Schrauben oder zugbeanspruchte Schweissnähte 2.5 1.5 3.5 1.5Übrige Verbindungen 4 2 6 2

Durch Verbände stabilisierte Rahmen

Stützen: kraftkontrolliert 1 1 1 1

Druckbeanspruchte Diagonalen

Hohlprofile mit d/t = 210/√fy

Rohre mit d/t = 3500/√fy

Hohlprofile mit d/t = 450/√fy

Rohre mit d/t = 14000/√fy

Andere Querschnitte als Hohlprofile oder Rohre

6

6

3

3

6

2.5

2.5

1.5

1.5

2.5

9

9

3

3

9

2.5

2.5

1.5

1.5

2.5

Nur auf Zug bemessene Diagonalen

Zug- und druckbeansprucht

Nur zugbeansprucht

6

3

2.5

1.5

11

11

3

3

Profilblech-Decken 4 2 - -

fy : Fliessspannung [N/mm2], P: vorhandene Normalkraft [kN], Py: Fliesskraft [kN], b: Flanschbreite [mm], tf :

Flanschstärke [mm], d: Durchmesser oder massgebende Breite [mm], t: Wandstärke [mm]Tabelle I2: Modifikationsfaktor m für die Duktilität eines Elementes in Stahl

ANHANG I1

Seite I1/5 von 5

Haupttragelemente SekundärtragelementeElement / Bedingungen

BWK I, II BWK III BWK I, II BWK III

Betonriegel auf Biegung

Duktil (*)

τ < ¼ · √1.2 fcd

τ > ½ · √1.2 fcd

8

4

3

2.5

8

4

3

2.5

Nicht Duktil 2.5 1.5 3 1.5

Betonstützen auf Biegung

Duktil (*)

P/Ag < 0.1 · 1.2 fcd

P/Ag > 0.4 · 1.2 fcd

5

2

3

1.5

5

2

3

1.5Nicht Duktil

P/Ag < 0.1 · 1.2 fcd

P/Ag > 0.4 · 1.2 fcd

2.5

1.5

1.5

1.5

3

1.5

2

1.5

Schubkontrollierte Betonriegel 2 1.5 3.5 2.5

Verbindungen Stütze-Riegel (Beton) 1 1 1 1

Flachdecken-Stützen-Systeme (Beton)

Vg/VS < 0.1

Vg/VS > 0.4

3

1.5

3

1.5

3

1.5

3

1.5

Betonstützen von ausgefachten Rahmen

Mit kontinuierlicher Verbindung

Ohne Verbindung

4

1.5

1.5

1.5

5

1.5

1.5

1.5

Biegekontrollierte Betonschubwände

Mit Randabstützung

a < 0.1

a > 0.25

5

3

3

1.5

6

4

3

1.5

Ohne Randabstützung

a < 0.1

a > 0.25

3

2

2

1.5

4

2.5

2

1.5

Kopplungsriegel (Beton) 2.5 1.5 4 2

Schubkontrollierte Betonschubwände 2.5 1.5 3 2

Unbewehrtes Mauerwerk 1.5 1 3 1

Mauerwerk-Füllwände 3 1 - -

τ: Schubspannung [N/mm2], fcd: Betondruckfestigkeit [N/mm2], P: vorhandene Normalkraft, Ag:

Querschnittfläche, Vg: Querkraft am Deckenauflager aufgrund Schwerelasten, VS: Durchstanzwiderstand der

Decke, a = VR/NR, VR: Schubwiderstand der Schubwand aus Fachwerkmodell, NR = Ag 1.2 fcd:

Druckwiderstand des Wandquerschnitts

Tabelle I3: Modifikationsfaktor m für die Duktilität von Elementen in Beton oder Mauerwerk

(*) Duktil gilt, falls

a) Es sind in plastischen Bereichen geschlossene Bügel vorhanden mit Teilung kleiner als 1/3 der Bauteildicke

b) Die Festigkeit der Bügelbewehrung übernimmt mindestens ¾ der Bemessungsschubkraft

c) Es sind in den plastischen Bereichen keine Längsstösse vorhanden

d) (ρ – ρ‘) / ρbal < 0.5 mit ρ : Spannungsbewehrung-Ratio, ρ‘ : Drucksbewehrung-Ratio, ρbal : Bewehrungsratio

für symmetrische Verformungen

e) Die Biegekapazität der Stützen ist grösser als jene der Riegel

ANHANG I2

Seite I2/1 von 14

I2. Erläuterungen zu den Überprüfungen von tragen-den Bauteilen (Schritt 2)

Dieser Anhang enthält die für den Schritt 2 (vertiefende Berechnungen) zu behan-

delnden Aspekte. Je nach Erfordernis gemäss Beurteilung des Schrittes 1 (Haupt-

text, Abschnitt 3.4) sind nur einzelne oder mehrere Punkte dieses Anhangs abzu-

klären. Er ist analog zum Anhang C (Fragenlisten für Schritt 1) aufgebaut und ent-

hält auch Kommentare und Hintergrundinformationen für die Abklärungen.

I2.1. Gebäudesystem

I2.1.1 Allgemeines

Falls der Kraftfluss gemäss Schritt 1 nicht gewährleistet ist, müssen andere als

rechnerische Massnahmen getroffen werden (kann mit dem BWG-Verfahren nicht

weiter behandelt werden).

Die Relativverschiebung des Tragwerks ist mit dem Ersatzkraftverfahren zu be-

stimmen. Zudem ist die Relativverschiebung des benachbarten Bauwerks abzu-

schätzen. Die SRSS-Überlagerung der Relativverschiebungen der beiden Bauwer-

ke sollte stockwerksweise geringer als der vorhandene Abstand sein. Falls vom

Nachbargebäude keine Information verfügbar ist, ist anzunehmen, dass 3/4 des

Abstandes für die Relativverschiebung dieses Nachbargebäudes benötigt wird.

Falls das Nachbargebäude bei Erdbeben einsturzgefährdet ist, ist dies zu vermer-

ken.

Der Kraftfluss von der Zwischendecke bis zum Haupttragwerk ist zu identifizieren.

Es ist zu zeigen, dass die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I5 über diesen Weg

abgetragen werden können. Dabei ist der Einfluss von Kräften aus dem Zwischen-

geschoss in Grösse und Lage zu berücksichtigen.

I2.1.2 Anordnung der Tragelemente

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Es ist zu zeigen,

dass der Gesamt-Tragwiderstand der in diesem Geschoss wirksamen Bauteile für

die horizontale Lastabtragung ausreicht.

Es ist eine Berechnung nach dem Antwortspektrenverfahren gemäss Anhang I5,

Abschnitt I5.2 durchzuführen und zu zeigen, dass der Tragwiderstand der Bauteile

des Systems zur horizontalen Lastabtragung, insbesondere im Übergangsbereich

vom weichen zu den angrenzenden Stockwerken, ausreicht.

Es ist eine Berechnung nach dem Antwortspektrenverfahren gemäss Anhang I5,

Abschnitt I5.2 durchzuführen, um die Erdbeben-Schnittkräfte ausreichend genau

zu ermitteln. Sodann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand der Bauteile des Sy-

stems zur horizontalen Lastabtragung ausreicht.

Kraftfluss

Angrenzende Gebäude

Zwischengeschosse

Schwache Geschosse

Weiche Geschosse

Geometrie

ANHANG I2

Seite I2/2 von 14

Es ist zu zeigen, dass die Tragelemente unterhalb von Bereichen mit vertikalen

Unstetigkeiten in der Lage sind, die vertikalen Kräfte und die Kippkräfte, die aus

den darüberliegenden Unstetigkeiten resultieren, abzutragen. Es ist zudem nach-

zuweisen, dass Streben und Decken die Kräfte von den Unstetigkeitsbereichen in

die angrenzenden Tragelemente übertragen können.

Es ist eine Berechnung nach dem Antwortspektrenverfahren gemäss Anhang I5,

Abschnitt I5.2 durchzuführen, um die vorhandenen Massen korrekt zu berücksich-

tigen. Sodann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand der Bauteile des Systems

zur horizontalen Lastabtragung ausreicht.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen und zu zeigen,

dass der Tragwiderstand der Bauteile des Systems zur horizontalen Lastabtra-

gung, unter Berücksichtigung des erforderlichen Widerstands zur Abtragung der

Torsionskräfte, ausreicht. Ferner ist die maximale Stockwerkverschiebung inklusive

der Verschiebung aus der Torsion zu berechnen. Es ist zu zeigen, dass die unter-

halb der Torsionszone vorhandenen Bauteile ausreichend bemessen sind, um die

vertikalen Kräfte unter Beachtung dieser Stockwerkverschiebung abzutragen. Ins-

besondere sind die Auswirkungen der Verschiebungen auf Stützen zu beachten

(zusätzliche Biegebeanspruchung und exzentrische Lage der Normalkraft).

I2.1.3 Materialzustand

Die Ursache und das Ausmass der Schädigung des Stahls ist zu ermitteln, und die

Folgen für das System zur horizontalen Kraftabtragung sind zu bestimmen. So-

dann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand der geschädigten Bauteile dieses

Systems ausreicht.

Die Ursache und das Ausmass der Schädigung des Betons ist zu ermitteln, und

die Folgen für das System zur horizontalen Kraftabtragung sind zu bestimmen.

Sodann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand der geschädigten Bauteile dieses

Systems ausreicht.

Die Ursache und das Ausmass einer Schädigung ist zu ermitteln, und die Folgen

für das System zur horizontalen Kraftabtragung sind zu bestimmen. Sodann ist zu

zeigen, dass der Tragwiderstand der geschädigten Bauteile dieses Systems aus-

reicht. Verankerungsbereiche mit spiralförmigen Ankerköpfen sind nach zyklischen

Beanspruchungen speziell sorgfältig auf Anzeichen für Schädigungen zu untersu-

chen.

Die Ursache und das Ausmass der Schädigung der Steine ist zu ermitteln, und die

Folgen für das System zur horizontalen Kraftabtragung sind zu bestimmen. So-

dann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand der geschädigten Bauteile dieses

Systems ausreicht.

Vertikale Unstetigkeiten

Masse

Torsion

Alterung von Stahl

Alterung von Beton

Vorspannung

Mauerwerksteine

ANHANG I2

Seite I2/3 von 14

Das Ausmass von losem Mörtel ist festzustellen. Der Tragwiderstand von Wänden

mit losem Mörtel darf in rechnerischen Nachweisen nicht berücksichtigt werden, es

sei denn, er werde durch Schubfestigkeitsversuche ermittelt. Es ist zu zeigen, dass

der so reduzierte Tragwiderstand ausreicht, um die horizontale Kraftabtragung zu

gewährleisten.

Die Ursache und das Ausmass der Schädigung des Betons ist zu ermitteln, und

die Folgen für das System zur horizontalen Kraftabtragung sind zu bestimmen.

Sodann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand jedes der geschädigten Bauteile

dieses Systems ausreicht.

Die Ursache und das Ausmass der Schädigung ist festzustellen. Der Tragwider-

stand von geschädigten Wänden oder Wandteilen darf in rechnerischen Nachwei-

sen nicht berücksichtigt werden. Es ist zu zeigen, dass der so reduzierte Tragwi-

derstand ausreicht, um die horizontale Kraftabtragung zu gewährleisten.

Die Ursache und das Ausmass der Schädigung der Wände ist zu ermitteln, und die

Folgen für das System zur horizontalen Kraftabtragung sind zu bestimmen. So-

dann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand der geschädigten Bauteile dieses

Systems ausreicht.

Die Ursache und das Ausmass der Schädigung der Stützen ist zu ermitteln, und

die Folgen für das System zur horizontalen Kraftabtragung sind zu bestimmen.

Sodann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand der geschädigten Bauteile dieses

Systems ausreicht.

I2.2. Aussteifungssysteme für horizontale Kräfte

I2.2.1 Biegesteife Rahmen

Allgemeines

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen und zu zeigen,

dass der Tragwiderstand aller Elemente des Rahmens und deren Verbindungen

zur Lastabtragung ausreicht.

Biegesteife Rahmen mit Füllwänden aus Mauerwerk

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Die vom Trag-

werk auf die Füllwand übertragenen Kräfte und die auf den Rahmen ausgeübte

Wirkung (insbesondere bei nur teilweiser Füllung des Rahmenfeldes) sind zu er-

mitteln. Sodann ist zu zeigen, dass die Füllwände und der Rahmen diese Einflüsse

abtragen können.

Mauerwerksfugen

Risse in Betonwänden

Risse in unbewehrten, tra-genden Mauerwerkswänden

Risse in nichtragenden Mau-erwerkswänden

Risse in Randstützen vonMauerwerkswänden

Redundanz

Füllwände

ANHANG I2

Seite I2/4 von 14

Biegesteife Rahmen aus Stahl

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Es ist zu zeigen,

dass der Tragwiderstand der Riegel und Stützen zur Kraftabtragung unter Berück-

sichtigung der Verschiebungseffekte (zusätzliche Biegebeanspruchung und exzen-

trische Lage der Normalkraft) ausreicht. Dabei sind die m-Faktoren aus Tabelle I2

des Anhangs I1 zu verwenden.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die im

Schritt 1 als ungenügend beurteilten Stützen ist die massgebend Beanspruchung

aus Schwerelasten und Erdbeben-Kippwirkungen zu berechnen und ein Tragsi-

cherheitsnachweis für die Kippkräfte zu führen. Dabei sind die m-Faktoren aus

Tabelle I2 des Anhangs I1 zu verwenden.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein

Tragsicherheitsnachweis für die betroffenen Tragelemente (Träger, Stützen und

Knoten) und für die Verbindungen erforderlich, bei welchem die m-Faktoren aus

Tabelle I2 des Anhangs I1 zu verwenden sind.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist in

den im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Knoten die Beanspruchung zu ermit-

teln und ein Schubnachweis für das Knotenstegblech zu führen, bei welchem die

m-Faktoren aus Tabelle I2 des Anahanges I1 zu verwenden sind.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Die Beanspru-

chungen für das Gefährdungsbild Schwerelasten plus Erdbeben sind zu ermitteln,

und ein Tragsicherheitsnachweis für die Stützenstösse ist zu führen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein

Tragsicherheitsnachweis für die Stützen zu führen, wobei ein m-Faktor von m = 2.5

anzusetzen ist.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist für

die im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Riegel und Stützen ein Tragsicher-

heitsnachweis zu führen, bei welchem die m-Faktoren aus Tabelle I2 des Anhangs

I1 zu verwenden sind.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist in

den im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Riegelstegen die Schub- und Biege-

beanspruchung zu ermitteln und ein Festigkeitsnachweis zu führen, bei welchem

insbesondere die Ränder der Durchdringungen genau betrachtet werden.

Es ist nachzuweisen, dass die Kräfte der Riegelflanschen über die Stützenflansche

und den Stützensteg übertragen werden können, wenn im Bereich des Stützen-

stegs keine Aussteifungsrippen vorhanden sind.

Stockwerkverschiebungen

Normalkraft in den Rahmen-stützen

Biegesteife Verbindungen

Knoten

Stützenverbindungen

Starke Stütze / schwacheRiegel

Schlankheit der Rahmenele-mente

Durchdringungen in denRiegelstegen

Durchlaufende Riegelflan-schen

ANHANG I2

Seite I2/5 von 14

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist in

den im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Stützen (Rahmenknoten ohne Kipp-

halterung) die Normalkraftbeanspruchung zu ermitteln und ein Knickstabilitäts-

nachweis zwischen den seitlichen Halterungsstellen zu führen. Dabei ist im nicht

gehaltenen Knoten gleichzeitig eine senkrecht zur Rahmenebene wirkende Kraft

von 6 % der kritischen Stützenflansch-Druckkraft anzusetzen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist für

den Riegel ein Nachweis gegen seitliches Torsionsknicken des unteren Riegelflan-

sches im Bereich zwischen den vorhandenen seitlichen Halterungsstellen zu füh-

ren.

Biegesteife Rahmen aus Beton

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist für

die Rahmenelementen ein Tragsicherheitsnachweis zu führen, bei welchem die m-

Faktoren aus Tabelle I3 des Anhangs I1 zu verwenden sind.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist in

den im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Stützen die massgebende Beanspru-

chung aus Schwerelasten und Erdbeben-Kippwirkungen zu ermitteln und ein

Tragsicherheitsnachweis für die Kippkräfte zu führen. Dabei sind die m-Faktoren

aus Tabelle I3 des Anhangs I1 zu verwenden.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein

Tragsicherheitsnachweis für das Decken-Stützen-System bezüglich der Erdbeben-

kräfte und Durchstanzen zu führen, bei welchem die m-Faktoren aus Tabelle I3

des Anhangs I1 zu verwenden sind.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein

Tragsicherheitsnachweis für die Rahmenelemente (inklusive der vorgespannten

Elemente) zu führen, bei welchem die m-Faktoren aus Tabelle I3 des Anhangs I1

zu verwenden sind.

Für die Kurzstützen ist nachzuweisen, dass ihr Schubwiderstand ausreicht, um die

Schubkraft abzutragen, die vorhanden ist, wenn die Stütze am oberen und unteren

Ende der freien Höhe ihre Biegetragkapazität erreicht.

Als Alternative können die Stützen als kraftkontrolliert betrachtet und mit den im

Anhang I1 enthaltenen Akzeptanzkriterien für kraftkontrollierte Beanspruchungen

(Methode 1 oder 2) nachgewiesen werden.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist für

die im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Stützen die Schubbeanspruchung zu

ermitteln und ein Schubtragsicherheitsnachweis zu führen.

Kippsicherung von Rahmen-knoten

Kippverbände der unterenRiegelflanschen

Schubspannung in den Rah-menstützen

Normalkraft in den Rahmen-stützen

Rahmen mit Flachdecken

Vorgespannte Rahmenele-mente

Kurze Stützen

Kein Schubversagen

ANHANG I2

Seite I2/6 von 14

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein

Tragsicherheitsnachweis für die Stützen zu führen, wobei ein m-Faktor von m = 2.0

anzusetzen ist.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

massgebenden Biegemomente in mehreren Schnitten der im Schritt 1 als ungenü-

gend beurteilten Riegel zu ermitteln und entsprechende Tragsicherheitsnachweise

zu führen, wobei ein m-Faktor von m = 1.0 einzusetzen ist.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

massgebenden Biegemomente an den im Schritt 1 als ungenügend beurteilten

Stellen zu ermitteln und entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen, wobei

die m-Faktoren aus Tabelle I3 des Anhangs I1 zu verwenden sind.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

massgebenden Biegemomente an den im Schritt 1 als ungenügend beurteilten

Stellen zu ermitteln und entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen, wobei

die m-Faktoren für nicht duktile Riegel aus Tabelle I3 des Anhangs I1 zu verwen-

den sind.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

massgebenden Biegemomente der im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Stüt-

zen zu ermitteln und entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen, wobei

die m-Faktoren aus Tabelle I3 des Anhangs I1 zu verwenden sind.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

massgebenden Biegemomente der im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Riegel

zu ermitteln und entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen, wobei die m-

Faktoren aus Tabelle I3 des Anhangs I1 zu verwenden sind.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

massgebenden Schubkräfte in den Rahmenknoten zu ermitteln, und es ist ein

Schubtragsicherheitsnachweis zu führen. Der Schubwiderstand Q der Rahmen-

knoten kann wie folgt berechnet werden:

Q = 1/12 · λ · γ · Aj · √1.2 fcd

wobei Q in N resultiert, γ aus Tabelle F1 zu entnehmen ist, λ = 0.75 für Leichtbeton

(sonst λ = 1.0), Aj = Querschnittsfläche des Rahmenknotens in mm2, fcd = Beton-

druckfestigkeit in N / mm2

Horizontaler Bügelbewehrungsgehalt im Knoten < 0.3 % = 0.3 %

Innenknoten mit Riegeln quer zum Rahmen 12 20

Innenknoten ohne Riegel quer zum Rahmen 10 15

Aussenknoten mit Riegeln quer zum Rahmen 8 15

Aussenknoten ohne Riegel quer zum Rahmen 6 12

Eckknoten 4 8

Tabelle I4 Faktor γ zur Bestimmung des Schubwiderstandes in Rahmenknoten

Starke Stütze / schwacheRiegel

Längsbewehrung der Riegel

Bewehrungsstösse in Stützen

Bewehrungsstösse in Rah-menriegeln

Bügelabstand in Stützen

Bügelabstand in Rahmenrie-geln

Bewehrung in Rahmenknoten

ANHANG I2

Seite I2/7 von 14

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

Knoten-Schubbeanspruchungen inklusive Torsionseinflüsse aus Exzentrizitäten zu

berechnen und die Tragsicherheit der Knoten ist nachzuweisen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

massgebenden Schub- und Biegebeanspruchungen der im Schritt 1 als ungenü-

gend beurteilten Tragelemente zu ermitteln und entsprechende Tragsicherheits-

nachweise zu führen, wobei die m-Faktoren aus Tabelle I3 des Anhangs I1 zu ver-

wenden sind.

Biegesteife Rahmen aus vorgefertigtem Beton

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein

Tragsicherheitsnachweis für die Verbindungen der vorgefertigten Elemente zu

führen, wobei diese als kraftkontrolliert gemäss Anhang I1 zu betrachten sind.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein

Tragsicherheitsnachweis für die vorgefertigten Rahmenelemente zu führen, wobei

diese als kraftkontrolliert gemäss Anhang I1 zu betrachten sind.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein

Erdbeben-Tragsicherheitsnachweis für die vorgefertigten Verbindungen zu führen,

wobei diese als kraftkontrolliert gemäss Anhang I1 zu betrachten sind.

Nicht zum Aussteifungssystem für horizontale Kräfte gehörende Rahmen

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

Schnittkräfte in den Schubwänden infolge Schwerelasten und Erdbeben zu be-

rechnen und entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die Sekun-

därelemente, die im Schritt 1 als ungenügend beurteilt wurden, sind die Biege- und

Schubbeanspruchungen bei maximaler Stockwerkverschiebung zu berechnen.

Sodann sind entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind für

die Stützen/Decken-Anschlüsse Durchstanznachweise für die massgebenden

Kräfte aus Schwerelasten und Erdbeben zu führen.

I2.2.2 Schubwände

Allgemeines

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind für

alle Wände und Verbindungen Tragsicherheitsnachweise zu führen.

Exzentrizität in Rahmenkno-ten

Endhaken von Bügeln

Verbindungen

Vorgefertigte Rahmen

Vorgefertigte Verbindungen

Komplette Rahmen

Vertäglichkeit von Auslen-kungen

Sekundäre Rahmen mitFlachdecken

Redundanz

ANHANG I2

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Schubwände aus Beton

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein

Tragsicherheitsnachweis für die Schubwände zu führen, bei welchem die m-

Faktoren aus Tabelle I2 des Anhangs I1 zu verwenden sind.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein

Tragsicherheitsnachweis für die Schubwände zu führen, bei welchem die m-

Faktoren aus Tabelle I2 des Anhangs I1 zu verwenden sind.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die im

Schritt 1 als ungenügend beurteilten Kopplungsriegel sind die Biege- und Schub-

beanspruchungen zu berechnen. Sodann sind entsprechende Tragsicherheits-

nachweise zu führen. Falls dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, sind die

zugehörigen Schubwände separat (also ohne Kopplungswirkungen) nachzuwei-

sen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die im

Schritt 1 als ungenügend beurteilten Schubwände sind die Kippbeanspruchungen

zu berechnen. Sodann sind entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die im

Schritt 1 als ungenügend beurteilten Schubwände sind die Biege- und Schubbean-

spruchungen zu berechnen. Sodann sind entsprechende Tragsicherheitsnachwei-

se zu führen

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

Biege- und Schubbeanspruchungen im Bereich der Wandöffnung zu berechnen

und entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen.

Die Tragsicherheit der Wände für Kräfte senkrecht zur Wandebene mit gleichzeiti-

ger Normalkraft ist nachzuweisen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

Biege- und Schubbeanspruchungen der Wand zu berechnen, und es ist zu zeigen,

dass die Verbindungen zwischen Wand und Stahlrahmen zur Schubübertragung

ausreichen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die im

Schritt 1 als ungenügend beurteilten Stahlstützen, die als Randverstärkung der

Schubwände dienen, sind die Zugbeanspruchungen infolge von Kippkräften zu

berechnen. Sodann sind Tragsicherheitsnachweise für die Verbindungen zwischen

Stütze und Wand zu führen.

Schubspannung in denSchubwänden

Bewehrungsstahl

Koppelungsriegel

Kippen

Umschnürungsbewehrung

Bewehrung bei Wandöffnun-gen

Wandstärke

Verbindungen zwischenSchubwänden und Stahlrah-men

Randverstärkungen vonSchubwänden

ANHANG I2

Seite I2/9 von 14

Schubwände aus unbewehrtem Mauerwerk

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein

Tragsicherheitsnachweis für die Schubwände zu führen, bei welchem die m-

Faktoren aus Tabelle I3 des Anhangs I1 zu verwenden sind.

Für Wände, die im Schritt 1 wegen der Proportionen als ungenügend beurteilt wur-

den, ist keine weitere Berechnungsmethode im Rahmen des Schrittes 2 verfügbar.

Es ist eine Beurteilung im Rahmen der BWG-Stufe 3 erforderlich.

Für mehrschalige Wände, die im Schritt 1 wegen der Proportionen als ungenügend

beurteilt wurden, ist keine weitere Berechnungsmethode im Rahmen des Schrittes

2 verfügbar. Es ist eine Beurteilung im Rahmen der BWG-Stufe 3 erforderlich.

Füllwände in Rahmen

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Die Kräfte senk-

recht zur Wandebene sind zu berechnen. Sodann ist zu zeigen, dass die Verbin-

dungen diese Kräfte in den Rahmen abzutragen vermögen.

Für Wände, die im Schritt 1 wegen der Proportionen als ungenügend beurteilt wur-

den, ist keine weitere Berechnungsmethode im Rahmen des Schrittes 2 verfügbar.

Es ist eine Beurteilung im Rahmen der BWG-Stufe 3 erforderlich.

Für mehrschalige Mauerwerkwände, die im Schritt 1 als ungenügend beurteilt wur-

den, ist keine weitere Berechnungsmethode im Rahmen des Schrittes 2 verfügbar.

Für die Rahmenstützen, die teilausfachende Mauerwerkwände begrenzen, ist

nachzuweisen, dass ihr Schubwiderstand ausreicht, um die Schubkraft abzutra-

gen, die vorhanden ist, wenn die Stütze im Bereich der freien Höhe oberhalb der

Teilausfachung ihre Biegetragkapazität erreicht.

I2.2.3 Durch Verbände stabilisierte Rahmen

Allgemeines

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind für

alle Tragelemente und Verbindungen Tragsicherheitsnachweise zu führen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind

Tragsicherheitsnachweis für die Tragelemente des Rahmens und der Verbände zu

führen, bei welchen die m-Faktoren aus Tabelle I2 des Anhangs I1 zu verwenden

sind.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die im

Schritt 1 als ungenügend beurteilten Diagonalen sind die maximalen Druckkräfte

zu berechnen und entsprechende Knickstabilitätsnachweise zu führen.

Schubspannung im Mauer-werk

Proportionen

Mehrschalige Mauerwerk-wände

Wandverbindungen

Proportionen

Mehrschalige Wände

Teilausfachung

Redundanz

Normalkraft in den Verbän-den

Schlankheit der Diagonalen

ANHANG I2

Seite I2/10 von 14

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die im

Schritt 1 als ungenügend beurteilten Verbindungen sind die Beanspruchungen zu

berechnen und entsprechende Tragsicherheitsnachweise zu führen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Für die im

Schritt 1 als ungenügend beurteilten Stützen sind die maximalen Zugkräfte zu be-

rechnen und damit Tragsicherheitsnachweise für die Stützenstösse zu führen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

Beanspruchungen zu berechnen, und die Tragsicherheit des Riegels ist nachzu-

weisen, wobei gleichzeitig eine senkrecht zur Rahmenebene wirkende Kraft von 2

% der Riegelflansch-Druckkraft anzusetzen ist.

Zentrisch angeschlossene Verbände

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind für

die Stützen Tragsicherheits- und Stabilitätsnachweise zu führen. Dazu sind alle

massgebenden Beanspruchungen, inklusive einer gleichzeitig wirkenden Abstütz-

kraft aus den K-Diagonalen, zu berücksichtigen. Die Grösse dieser Abstützkraft ist

als Horizontalkomponente der Zugfestigkeit einer K-Diagonale anzusetzen. Es wird

dabei angenommen, dass die andere K-Diagonale auf Knicken versagt hat. Bei

den Nachweisen sind die m-Faktoren der Tabelle I2 des Anhangs I1 anzusetzen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist ein

Tragsicherheitsnachweis der reinen Zugdiagonalen zu führen, wobei die m-Fakto-

ren der Tabelle I2 des Anhangs I1 zu verwenden sind.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind für

die Riegel Tragsicherheits- und Stabilitätsnachweise zu führen. Dazu sind alle

massgebenden Beanspruchungen, inklusive einer gleichzeitig wirkenden Abstütz-

kraft aus den V-Diagonalen, zu berücksichtigen. Die Grösse dieser Abstützkraft ist

als Vertikalkomponente der Zugfestigkeit einer V-Diagonale anzusetzen. Es wird

dabei angenommen, dass die andere V-Diagonale auf Knicken versagt hat. Bei

den Nachweisen sind die m-Faktoren der Tabelle I2 des Anhangs I1 anzusetzen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

Normal- Biege- und Schubbeanspruchungen zu ermitteln, unter Berücksichtigung

der lokalen Exzentrizität der Strebenanschlüsse. Die Rahmenknoten sind für diese

Beanspruchungen nachzuweisen.

Festigkeit der Verbindungen

Stützenstösse

Halterung der Verbindungs-knoten aus der Ebene

K-Verbände

Verbände mit Zugstäben

V-Verbände

Zentrische Verbindungen

ANHANG I2

Seite I2/11 von 14

I2.3. Decken

I2.3.1 Allgemeines

Der Kraftfluss im Bereich der ungleichen Deckenniveaus ist zu identifizieren. Die

Decke ist für die Kräfte gemäss Anhang I5 zu berechnen und die Tragsicherheit

der für den Kraftfluss massgebenden Bauteile ist nachzuweisen.

Im Bereich von Absätzen in der Dachtragkonstruktion ist der Kraftfluss zu identifi-

zieren. Die Decke ist sodann für die Kräfte gemäss Anhang I5 zu berechnen, und

die Tragsicherheit der für den Kraftfluss massgebenden Bauteile ist nachzuweisen.

Die von der Decke in die Wand abzutragende Schubkraft ist zu ermitteln. Sodann

ist nachzuweisen, dass diese Kraft von der Decke im reduzierten Anschlussbereich

in die Wand übertragen werden kann. Zudem ist zu zeigen, dass die Wand bei

Beanspruchung senkrecht zur Wandebene durch die Bereiche neben der Ausspa-

rung ausreichend gehalten wird.

Die von der Decke in den Rahmen abzutragende Schubkraft ist zu ermitteln. So-

dann ist nachzuweisen, dass diese Kraft von der Decke im reduzierten Anschluss-

bereich in den Rahmen übertragen werden kann.

Die von der Decke in die Wand abzutragende Schubkraft ist zu ermitteln. Sodann

ist nachzuweisen, dass diese Kraft von der Decke im reduzierten Anschlussbereich

in die Wand übertragen werden kann. Zudem ist zu zeigen, dass die Wand bei

Beanspruchung senkrecht zur Wandebene durch die Bereiche neben der Ausspa-

rung ausreichend gehalten wird.

Die Längs- und die Bügelbewehrung im Bereich von Grundriss-Unregelmässigkei-

ten ist auf die Beanspruchungen gemäss Anhang I5 auszulegen. Die Relativbewe-

gungen der auskragenden Gebäudeflügel sind zu berücksichtigen, indem die glo-

bale statische Horizontalkraft der Flügel auf Fundamentniveau eingesetzt wird.

Dabei sind im Falle mehrerer Flügel die ungünstigsten Kraftrichtungen anzuneh-

men (in die gleiche oder in entgegengesetzte Richtungen). Für alle Tragelemente,

die Zugkräfte aus diesen Unregelmässigkeiten aufnehmen, sind Tragsicherheits-

nachweise zu führen.

Die Decke ist für die Kräfte gemäss Anhang I5 zu berechnen. Die Schub- und Bie-

gebeanspruchungen im Bereich erheblicher Aussparungen und die resultierenden

Gurtkräfte sind zu ermitteln. Für die betroffenen Deckenbereiche ist ein Tragsi-

cherheitsnachweis zu führen.

I2.3.2 Blechdecken

Für die im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Blechdecken sind die Beanspru-

chungen gemäss Anhang I5 zu ermitteln. Sodann ist die Schubtragsicherheit der

Decke (Decke als Scheibe wirkend) nachzuweisen.

Deckenniveaus

Kontinuität des Dachs

Deckenaussparungen beiSchubwänden

Deckenaussparungen beiverbandsstabilisierten Rah-men

Deckenaussparungen beiSchubwänden aus Mauer-werk

Unregelmässigkeiten imGrundriss

Deckenverstärkungen umAussparungen

Blechdecken ohne Beton-überzug

ANHANG I2

Seite I2/12 von 14

I2.3.3 Vorgefertigte Betondecken

Für die im Schritt 1 als ungenügend beurteilten vorgefertigten Decken sind die

Beanspruchungen gemäss Anhang I5 zu ermitteln. Die Tragsicherheit der die vor-

gefertigten Deckenelemente verbindenden Elemente ist für diese Beanspruchun-

gen nachzuweisen. Auch die Schubtragsicherheit der Decke (Decke als Scheibe

wirkend) ist nachzuweisen.

I2.3.4 Andere Deckensysteme

Für die im Schritt 1 als ungenügend beurteilten Decken sind die Beanspruchungen

gemäss Anhang I5 zu ermitteln. Die Tragsicherheit der Decken ist für diese Bean-

spruchungen nachzuweisen.

I2.4. Verbindungen

I2.4.1 Verankerungen für Normalkräfte

Es ist zu zeigen, dass die Beton- oder Mauerwerkwand ausreichend bemessen ist,

um die Beanspruchungen aus Kräften senkrecht zur Wandebene über der Spann-

weite zwischen ihren Verankerungsstellen an den Deckenrändern aufzunehmen.

Die Tragsicherheit der vorhandenen Wandverankerungen für die Wandkräfte ge-

mäss Anhang I5 ist nachzuweisen.

Es ist zu zeigen, dass die Aussenwand aus Mauerwerk ausreichend bemessen ist,

um die Beanspruchungen aus Kräften senkrecht zur Wandebene über der Spann-

weite zwischen ihren Verankerungsstellen aufzunehmen. Die Tragsicherheit der

vorhandenen Wandverankerungen für die Wandkräfte gemäss Anhang I5 ist nach-

zuweisen.

I2.4.2 Schubübertragung

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

Decken- und Wandbeanspruchungen zu berechnen, und es ist zu zeigen, dass die

Verbindungen zur Übertragung dieser Beanspruchungen von der Decke in die

Schubwände ausreichen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

Decken- und Rahmenbeanspruchungen zu berechnen, und es ist zu zeigen, dass

die Verbindungen zur Übertragung dieser Beanspruchungen von der Decke in die

Stahlrahmen ausreichen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

Decken- und Wandbeanspruchungen zu berechnen, und es ist zu zeigen, dass die

Überbetonschicht

Andere Deckensysteme

Wandverankerungen

Ankerabstand

Kraftübertragung in Schub-wände

Kraftübertragung in Stahl-rahmen

Überbetonschichten im An-schlussbereich von Schub-wänden und Rahmen

ANHANG I2

Seite I2/13 von 14

Verbindungen zur Übertragung dieser Beanspruchungen von der Decke in die

vertikalen Tragelemente ausreichen.

I2.4.3 Verbindungen von vertikalen Tragelementen

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

Stützenbeanspruchungen inklusive der Vertikalkräfte infolge von Kippkräften zu

berechnen, und es ist zu zeigen, dass die Verbindungen zur Lastabtragung (auch

Zugkräfte) bis in die Fundation ausreichen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

Stützenbeanspruchungen inklusive der Vertikalkräfte infolge von Kippkräften zu

berechnen, und es ist zu zeigen, dass die Verbindungen zur Lastabtragung (auch

Zugkräfte) bis in die Fundation ausreichen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

Wandbeanspruchungen zu berechnen, und es ist zu zeigen, dass die Verbindun-

gen zur Lastabtragung (insbesondere auch für die Schubkräfte) bis in die Fundati-

on ausreichen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann ist zu

zeigen, dass die Kippstabilität der Schubwand unter Berücksichtigung der Schwe-

relasten oberhalb der Fundation und des mit den Randstützenverankerungen akti-

vierbaren Anteils der Schwerelasten der Fundation selbst gewährleistet ist.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

Wandelement-Beanspruchungen zu berechnen, und es ist zu zeigen, dass die

Verbindungen zur Lastabtragung (insbesondere auch für die Schubkräfte) bis in

die Fundation ausreichen.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

Normalkräfte infolge von Kippkräften und die Schubbeanspruchungen im Pfahl-

bankett zu berechnen. Es ist nachzuweisen, dass diese Beanspruchungen (insbe-

sondere die Zugkräfte) von der Bankettbewehrung und von den Verankerungen

zwischen Pfahl und Bankett abgetragen werden können.

I2.4.4 Verbindungen von horizontalen mit vertikalen Tragelementen

Für Verbindungen, die im Schritt 1 als ungenügend beurteilt wurden, steht keine

weitere Berechnungsmethode zur Verfügung.

Bei der Auflagerung von Trägern auf Wänden oder Wandkonsolen ist festzulegen,

ob die Verbindungen zur Übertragung von Kräften senkrecht zur Wandebene be-

nötigt werden oder nicht. Sodann ist zu zeigen, dass der Tragwiderstand der Ver-

bindungen ausreicht, um die Kräfte gemäss Anhang I5 schadlos abzutragen.

Stahlstützen

Betonstützen

Wände

Randstützen von Schubwän-den

Andere Wandelemente

Ausbildung von Pfahlbanket-ten

Verbindung zwischen Trägernund Stützen

Auflager von Trägern

ANHANG I2

Seite I2/14 von 14

Es sind die Stockwerkverschiebungen gemäss Anhang I5 zu berechnen. Sodann

ist zu zeigen, dass die Auflagerlänge ausreicht, um die Trägerabstützung bei ma-

ximaler Stockwerkverschiebung zu gewährleisten. Zudem ist die Tragsicherheit

des Auflagers für die massgebenden Lasten, inklusive exzentrisch wirkender Auf-

lagerkräfte entsprechend der maximalen Stockwerkverschiebung, nachzuweisen.

Die durch die Stockwerkverschiebung erzeugten Kräfte in den Schweissverbin-

dungen sind zu berechnen, und es ist ein entsprechender Tragsicherheitsnachweis

zu führen. Rechnerische Spannungsüberschreitungen in diesen Verbindungen

dürfen die vertikale Auflagerung der Rahmenträger und das System zur horizont a-

len Lastabtragung nicht beeinträchtigen.

I2.4.5 Verankerungen von flächenhaften Tragelementen

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

Dachelement-Beanspruchungen zu berechnen, und es ist zu zeigen, dass die

Lastabtragung von den Dachelementen in das Dachtragsystem gewährleistet ist.

Es ist eine Berechnung im Einklang mit Anhang I5 durchzuführen. Sodann sind die

Wandelement-Beanspruchungen zu berechnen, und es ist zu zeigen, dass die

Lastabtragung von den Wandelementen in das Tragsystem gewährleistet ist.

Es ist zu zeigen, dass die vorhandenen Verbindungen zwischen Decken und Trä-

gern die Horizontalkräfte gemäss Anhang I5 abtragen können.

Lager auf Konsolen

Trägerverbindungen aufKonsolen

Dach

Wände

Maximalabstand

ANHANG I3

Seite I3/1 von 2

I3. Erläuterungen zu den Überprüfungen von Baugrundund Fundation (Schritt 2)

Dieser Anhang enthält die für den Schritt 2 (vertiefende Berechnungen) zu behan-

delnden Aspekte zum Thema Baugrund und Fundation. Je nach Erfordernis ge-

mäss Beurteilung des Schrittes 1 (Haupttext, Abschnitt 3.4) sind nur einzelne oder

mehrere Punkte dieses Anhangs abzuklären. Er ist analog zum Anhang D (Fragen-

liste für Schritt 1) aufgebaut und enthält auch einige Kommentare und Hintergrund-

informationen für die Abklärungen.

I3.1. Baugrund

Das Potential für eine Bodenverflüssigung und das Ausmass von unterschiedlichen

Setzungen ist zu ermitteln. Sodann ist eine Bauwerksanalyse im Einklang mit den

Verfahren des Anhangs I5 durchzuführen. In den Nachweisen für das Bauwerk ist

das Gefährdungsbild Schwerelasten plus Erdbeben plus Setzungsdifferenzen der

Fundation zu berücksichtigen.

Das potentielle Ausmass von Bewegungsdifferenzen innerhalb der Fundation in-

folge von Hangbewegungen ist zu ermitteln. Sodann ist eine Bauwerksanalyse im

Einklang mit den Verfahren des Anhangs I5 durchzuführen. In den Nachweisen für

das Bauwerk ist das Gefährdungsbild Schwerelasten plus Erdbeben plus Bewe-

gungsdifferenzen der Fundation zu berücksichtigen. Zu beachten sind insbeson-

dere Hangneigungen von mehr als 6 % und Hänge mit Anzeichen früherer Rut-

schungen.

Das potentielle Ausmass von Verschiebungen an der Erdoberfläche infolge von

Verwerfungen ist abzuschätzen. Sodann ist eine Bauwerksanalyse im Einklang mit

den Verfahren des Anhangs I5 durchzuführen. In den Nachweisen für das Bauwerk

ist das Gefährdungsbild Schwerelasten plus Erdbeben plus Setzungsdifferenzen

der Fundation zu berücksichtigen.

I3.2. Zustand der Fundation

Das Ausmass der festgestellten Bewegungsdifferenzen der Fundation ist zu be-

stimmen. Sodann ist eine Bauwerksanalyse im Einklang mit den Verfahren des An-

hangs I5 durchzuführen. In den Nachweisen für das Bauwerk ist das Gefähr-

dungsbild Schwerelasten plus Erdbeben plus Setzungsdifferenzen der Fundation

zu berücksichtigen.

Die Ursache und das Ausmass der Schädigung ist zu identifizieren. Die Auswirkun-

gen der Schädigung auf das System zur Abtragung der horizontalen Kräfte sind zu

bestimmen. Die Schädigung der Bestandteile dieses Systems ist beim Tragwider-

stand zu berücksichtigen.

Bodenverflüssigung

Hangstabilität

Verwerfungen

Fundationsverhalten

Schädigungen

ANHANG I3

Seite I3/2 von 2

I3.3. Tragwiderstand der Fundation

Es ist eine Bauwerksanalyse im Einklang mit den Verfahren des Anhangs I5 durch-

zuführen. Die Tragsicherheit der Fundation ist für das Gefährdungsbild Schwere-

lasten plus Erdbeben-Kippkräfte nachzuweisen.

Die differentiellen Bewegungen im Fundationsbereich sind zu bestimmen. Sodann

ist eine Bauwerksanalyse im Einklang mit den Verfahren des Anhangs I5 durchzu-

führen. In den Nachweisen für die Verbindungen zwischen Fundationselementen

ist das Gefährdungsbild Schwerelasten plus Erdbeben plus Bewegungsdifferenzen

der Fundation zu berücksichtigen.

Der horizontale Tragwiderstand der Fundationselemente ist zu ermitteln. Sodann

ist eine Bauwerksanalyse im Einklang mit den Verfahren des Anhangs I5 durchzu-

führen. In den Nachweisen für diese Fundationselemente ist das Gefährdungsbild

Schwerelasten plus Erdbeben zu berücksichtigen. Häufige Probleme sind hier der

Biegewiderstand und die Duktilität im obersten Bereich von Pfählen oder Pfeilern.

Grosse Sprünge in der Bodensteifigkeit entlang des Pfahls erzeugen oft grosse

lokale Biegespannungen.

Es ist eine Bauwerksanalyse im Einklang mit den Verfahren des Anhangs I5 durch-

zuführen. In den Nachweisen für die Fundation ist die Horizontalkraft infolge der

Höhenunterschiede des Terrains zu berücksichtigen.

Kippstabilität

Verbindungen zwischenFundationselementen

Tiefenfundationen

Hanglagen

ANHANG I4

Seite I4/1 von 7

I4. Erläuterungen zu den Überprüfungen vonnichttragenden Bauwerksteilen (Schritt 2)

Dieser Anhang enthält die für den Schritt 2 (vertiefende Berechnungen) zu behan-

delnden Aspekte bei den nicht tragenden Bauwerksteilen. Je nach Erfordernis ge-

mäss Beurteilung des Schrittes 1 (Haupttext, Abschnitt 3.4) sind nur einzelne oder

mehrere Punkte dieses Anhangs abzuklären. Er ist analog zum Anhang E (Fragen-

listen für Schritt 1) aufgebaut und enthält auch Kommentare und Hintergrundinfor-

mationen für die Abklärungen.

I4.1. Zwischenwände

Grundsätzlich ist eine Erdbebenhalterung solcher Wände erforderlich. Die Halte-

rung ist für die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I6 nachzuweisen.

Die Wände sind für die gemäss Anhang I6 bestimmten Stockwerkverschiebungen

nachzuweisen.

Für nicht abgefugte Trennwände, die über Tragwerks-Trennfugen verlaufen, steht

keine weitere Nachweismethode zur Verfügung.

Grundsätzlich ist eine Erdbebenhalterung solcher Wände erforderlich. Die Halte-

rung ist für die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I6 nachzuweisen.

I4.2. Heruntergehängte Decken

Grundsätzlich ist eine Erdbebenhalterung solcher Decken erforderlich. Die Halte-

rung ist für die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I6 nachzuweisen.

Alternativ ist auch eine frei schwingende Decke zulässig, sofern deren Aufhängung

erdbebensicher ist und der horizontale Bewegungsspielraum auf allen Seiten gross

genug ist.

Für nicht gesicherte Verkleidungsplatten steht keine weitere Nachweismethode zur

Verfügung.

Falls die Decke als seitliche Abstützung nichttragender Wände dient, ist zu zeigen,

dass sie die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbeben-Abstützkräfte abtragen kann

Für die Aufhängung ist ein Verankerungsnachweis für die Erdbebenkräfte gemäss

Anhang I6, zu führen.

Es ist zu zeigen, dass auf die Decke wirkende Kräfte aus horizontalen Relativver-

schiebungen, bestimmt gemäss Anhang I6, abgetragen werden können.

UnbewehrteMauerwerkwände

Stockwerkverschiebungen

Trennfugen im Tragwerk

Oberkanten vonZwischenwänden

Seitliche Verstrebung

Verkleidungsplatten

Abstützung anderer Elemente

Lattenroste mit Gipsplatten

Ränder

ANHANG I4

Seite I4/2 von 7

Für heruntergehängte Decken, die über Tragwerks-Trennfugen hinweg verlaufen,

steht keine weitere Nachweismethode zur Verfügung.

I4.3. Beleuchtungselemente

Für nicht unabhängig befestigte Elemente steht keine weitere Nachweismethode

zur Verfügung.

Für nicht gesicherte Bestandteile steht keine weitere Nachweismethode zur

Verfügung.

Die Aufhängung ist für die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I6 nachzuweisen.

Die Abdeckungen sind für die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I6 nachzuweisen.

I4.4. Aussenhaut

Die Verankerungen sind für die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I6 nachzuweisen.

Zudem ist zu zeigen, dass die Fassadenelemente den zu erwartenden Stockwerk-

verschiebungen gemäss Anhang I6 widerstehen.

Es ist zu zeigen, dass die Fassadenfugen für die gemäss Anhang I6 bestimmten

Stockwerkverschiebungen ausreichend breit sind.

Es ist zu zeigen, dass die Elemente und deren Verankerungen den gemäss

Anhang I6 bestimmten Stockwerkverschiebungen widerstehen.

Es ist zu zeigen, dass die Befestigung die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbe-

benkräfte abtragen kann.

Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte vom Ein-

lageelement ins Betonelement übertragen werden können.

Es ist zu zeigen, dass die Befestigung die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbe-

benkräfte abtragen kann. Die dabei möglichen Exzentrizitäten sind zu

berücksichtigen.

Es ist zu zeigen, dass die verbleibenden intakten Befestigungselemente ausrei-

chen, um die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte abzutragen.

Das Ausmass und die Konsequenzen von Schädigungen an der Aussenhaut sind

zu bestimmen. Zu beachten sind z.B. mögliche Folgschäden wegen Wasserein-

dringung, Temperaturunterschieden u.a.

Trennfugen im Tragwerk

Unabhängige Aufhängung

Notbeleuchtung

HängendeBeleuchtungsvorrichtungen

Abdeckungen

Fassadenanker

Fassadenfugen

Hohe Fassadenelemente

Kippbefestigungen vonFassadenelementen

Einlageelemente

Befestigung vonFassadenelementen

Alterung vonBefestigungselementen

Beschädigungen

ANHANG I4

Seite I4/3 von 7

Es ist zu zeigen, dass die Verglasungszone bei den gemäss Anhang I6

bestimmten Stockwerkverschiebungen nicht herunterfällt. Dazu können

Berechnungen oder Rütteltischversuche beigezogen werden.

I4.5. Wandverkleidungen aus Mauerwerk

Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von der

Auflagerungskonstruktion abgetragen werden können.

Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den

Verankerungen abgetragen werden können.

Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den

in den geschwächten Zonen vorhandenen Verankerungen abgetragen werden

können.

Für Bereiche mit ungeeignetem Mörtel steht keine weitere Nachweismethode zur

Verfügung.

Für Bereiche mit ungenügender Drainage steht keine weitere Nachweismethode

zur Verfügung.

Die berechneten Biegezugspannungen in der Wandverkleidung dürfen die mit dem

Faktor 0.5 reduzierten Mindestwerte der Biegezugfestigkeit für unbewehrtes Mau-

erwerk nach Norm SIA 266 nicht überschreiten. Die Erdbebenkräfte sind gemäss

Anhang I6 zu bestimmen.

Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den

Verankerungen abgetragen werden können.

Das Ausmass und die Konsequenzen von Rissen an der Verkleidung sind abzu-

klären.

I4.6. Metallische Abstützkonstruktionen von Trennwänden

Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den

Befestigungen abgetragen werden können.

Es ist zu zeigen, dass die Abstützungen auch im Bereich von Öffnungen ausrei-

chen.

Verglasung

Auflagerung

Verankerung

Schwächungen inWandverkleidungen

Mauerwerksfugen

Drainage

Korrosion

Verkleidungselemente ausStein

Risse

Befestigungen

Öffnungen

ANHANG I4

Seite I4/4 von 7

I4.7. Mauerwerkabstützkonstruktionen von Trennwänden

Es ist zu zeigen, dass das Betonmauerwerk in der Lage ist, die gemäss Anhang I6

bestimmten Erdbebenkräfte abzutragen.

Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den

Befestigungen abgetragen werden können.

Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte vom

Mauerwerk abgetragen werden können.

I4.8. Brüstungen und Dachabschlüsse

Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den

Befestigungen abgetragen werden können.

Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den

Befestigungen abgetragen werden können.

Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den

Befestigungen abgetragen werden können.

Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den

Befestigungen abgetragen werden können.

I4.9. Kamine aus Mauerwerk

Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den

Abstützungen und Befestigungen des Kamins abgetragen werden können.

Es ist zu zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den

Befestigungen abgetragen werden können.

I4.10. Treppen

Für diese Situation steht keine weitere Nachweismethode zur Verfügung.

Es ist zu zeigen, dass diese Verbindungen den gemäss Anhang I6 bestimmten

Stockwerkverschiebungen widerstehen. Dadurch sollen unerwünschte Einflüsse

von Treppen auf das Erdbebenverhalten des Tragwerks vermieden werden.

Betonmauerwerk

Befestigungen

Abstützkonstruktionen ausunbewehrtem Mauerwerk

Brüstungen ausunbewehrtem Mauerwerk

Vordächer

Betonbrüstungen

Verankerungen

Kamine aus unbewehrtemMauerwerk

Mauerwerkkamine

Unbewehrte Mauerwerk-wände als Treppenhaus-umschliessung

Verbindungen zwischenTreppen und Tragwerk

ANHANG I4

Seite I4/5 von 7

I4.11. Innenausbau und Möblierung

Die Kippstabilität des Gegenstandes ist für die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I6

nachzuweisen.

Die Kippstabilität der Schränke oder miteinander kraftschlüssig verbundener

Schrankgruppen ist für die Erdbebenkräfte gemäss Anhang I6 nachzuweisen.

Für ungesicherte Schubladen ist keine weitere Abklärungsmethode verfügbar.

Für unverstrebte Doppelböden ist keine weitere Abklärungsmethode verfügbar.

Für unbefestigte Anlagen auf Doppelböden ist keine weitere Abklärungsmethode

verfügbar.

I4.12. Mechanische und elektrische Ausrüstung

Für unbefestigte Ausrüstungsteile ist keine weitere Abklärungsmethode verfügbar.

Für unbefestigtes oder unversteiftes schweres Gerät ist keine weitere Abklärungs-

methode verfügbar.

Für Geräte auf Schwingungsisolatoren ohne Stossdämpfer ist keine weitere Abklä-

rungsmethode verfügbar.

Für unbefestigte elektrische Geräte ist keine weitere Abklärungsmethode verfüg-

bar.

I4.13. Leitungen

Für unbefestigte, unversteifte Leitungen ist keine weitere Abklärungsmethode ver-

fügbar.

Für Leitungen mit unflexiblen Kupplungen ist keine weitere Abklärungsmethode

verfügbar.

Für unbefestigte, unversteifte Leitungen ist keine weitere Abklärungsmethode ver-

fügbar.

Für den Fall ungenügender Ventile ist keine weitere Abklärungsmethode verfügbar.

Für Aufhängungen ohne Abgleitsicherung ist keine weitere Abklärungsmethode

verfügbar.

Hohe, schmale Gegenstände

Aktenschränke

Schubladen

Doppelböden

Anlagen auf Doppelböden

Notstromversorgung

Schweres Gerät

Schwingungsisolationen

Elektrische Geräte

Leitungen vonSprinkleranlagen

Flexible Kupplungen

Leitungen für Flüssigkeitenund Gase

Sicherheitsventile

C-förmige Aufhängungen

ANHANG I4

Seite I4/6 von 7

I4.14. Lüftungskanäle

Bei Kanälen mit grosser Querschnittsfläche (Durchmesser grösser als 70 cm) ist zu

zeigen, dass die gemäss Anhang I6 bestimmten Erdbebenkräfte von den Verstre-

bungen abgetragen werden können.

Für unverstrebte oder im Bereich von Trennfugen des Tragwerks nicht flexibel ge-

koppelte Kanäle ist keine weitere Abklärungsmethode verfügbar.

Es ist zu zeigen, dass die als Abstützung dienenden Elemente die gemäss Anhang

I6 bestimmten Erdbebenkräfte und die Schwerelasten abtragen können.

I4.15. Lagerung und Verteilung von gefährlichen Substanzen

Für ungesicherte, zerbrechliche Behälter ist keine weitere Abklärungsmethode ver-

fügbar.

Für Gasflaschen, die gegen Rutschen oder Kippen nicht gesichert sind, ist keine

weitere Abklärungsmethode verfügbar.

Für Leitungen ohne Sicherungsventile ist keine weitere Abklärungsmethode ver-

fügbar.

I4.16. Aufzüge

Die folgenden Abklärungen für Aufzüge sollten von einer Branchenfachperson

begleitet werden. Die Erdbebenkräfte und die Stockwerkverschiebungen sind

gemäss Anhang I6 zu ermitteln.

Als Mindestanforderung an ein erdbebengerechtes Aufzugssystem sind alle Ein-

richtungen (inklusive Fahrstuhltüren, Führungsschienen, Fahrschalter, Motoren) zu

verankern.

Die Fachperson hat die Funktionsbereitschaft der automatischen Notabschaltung

zu überprüfen.

Die Wände sind für die Erdbebenkräfte nachzuweisen.

Eine genügende Rückhalterung ermöglicht eine raschere Wiederinbetriebsetzung

des Aufzugs nach einem Erdbeben.

Es ist zu zeigen, dass die oberhalb und unterhalb des Fahrstuhls und des Gegen-

gewichtes vorhandenen Rückhalteplatten mit den Führungen fest verbunden sind

und nicht mehr als 2 cm von der Schiene entfernt laufen.

Verstrebung vonLüftungskanälen

Treppenbereiche undRauchabzugskanäle

Abstützung vonLüftungskanälen

Giftige Substanzen

Gasflaschen

Gefährliche Substanzen

Verankerung

Notabschaltung imErdbebenfall

Wände von Aufzugschächten

Rückhaltevorrichtungen

Rückhalteplatten

ANHANG I4

Seite I4/7 von 7

Es ist zu gewährleisten, dass die horizontalen Erdbeben-Trägheitskräfte des

Gegengewichtes von den Führungsschienen abgetragen werden können.

Es ist abzuklären, ob die Verankerungen ausreichend stark sind, unter Berück-

sichtigung möglicher Exzentrizitäten.

Solche Verankerungen sind bei Nachweisen als unwirksam zu betrachten.

Führungsschienen vonGegengewichten

Verankerung derFührungsschienen

Verankerungen mit grossenExzentrizitäten

ANHANG I5

Seite I5/1 von 4

I5. Berechnungshilfen zu Schritt 2: allgemeines Vorge-hen

I5.1. Ersatzkraftverfahren (linear-statische Berechnung)

Bei der linear-statischen Berechnung eines Gebäudes wird wie folgt vorgegangen:

Festlegen eines geeigneten Gebäudemodells gemäss Abschnitt I5.3

Bestimmung der horizontalen Ersatzkraft gemäss Anhang F, Abschnitt F.3

Bestimmung der Grundfrequenz (bzw. Grundschwingzeit) des Bauwerks nach

Anhang F Abschnitt F.2, aufgrund von Schwingungsmessungen am Bauwerk, oder

aufgrund einer Eigenwertanalyse mit einem geeigneten Gebäudemodell. Im Fall

von Bauwerken mit mehrfeldrigen Decken: separate Berechnung der Grundfre-

quenz für jedes Feld und Verwendung der ungünstigsten Frequenz für alle Felder

bei den weiteren Nachweisen.

Ermittlung der vertikalen Verteilung der horizontalen Ersatzkräfte Fx über die Bau-

werkshöhe aufgrund der folgenden Gleichungen:

Fx = Cvx · V

Cvx = wx · (0.3hx)k/Σwi(0.3hi)

k

k = 1.0 für T = 0.5 s

k = 2.0 für T > 2.5 s

dazwischen linear interpolieren, T = Grundschwingzeit des Bauwerks

Cvx = vertikaler Verteilungsfaktor

V = horizontale Ersatzkraft

wi = Anteil des Bauwerksgewichtes, der dem Stockwerk i zugeordnet wird

wx = Anteil des Bauwerksgewichtes, der dem Stockwerk x zugeordnet wird

hi = Höhe des Stockwerks i ab Fundation (in m)

hx = Höhe des Stockwerks x ab Fundation (in m)

Berechnung der globalen Schnittkräfte in den Stockwerken und der Verteilung auf

die einzelnen Tragelemente im Stockwerk, mit Annahme linear-elastischen Ver-

haltens

nur falls erforderlich: Die auf eine Stockwerkdecke wirksamen Trägheitskräfte Fpxwerden aus der vertikalen Verteilung der horizontalen Ersatzkräfte wie folgt be-

stimmt:

Fpx = 1/C · Fi · wx/Σwi

Fi = Horizontalkraft im Stockwerk i, bestimmt gemäss Absatz d)

wi = Anteil des Bauwerksgewichtes, der dem Stockwerk i zugeordnet wird

a) Gebäudemodell

b) Ersatzkraft

c) Grundfrequenz

d) Verteilung der Ersatzkraft

e) Schnittkräfte

f) Belastung der Stockwerk-decken

ANHANG I5

Seite I5/2 von 4

wx = Anteil des Bauwerksgewichtes, der dem Stockwerk x zugeordnet wird

C = Modifikationsfaktor gemäss Tabelle F1 im Anhang F

Zudem sind die Zusatzkräfte auf die Stockwerksdecke infolge von Sprüngen in

Lage und Steifigkeit der vertikalen Elemente (Wände u.a.), die für die horizontale

Lastabtragung wirken, zu berücksichtigen, aber ohne Verwendung des Modifikati-

onsfaktors C.

Verformungen des Tragwerks und Stockwerks-Relativverschiebungen sind auf-

grund der Gleichungen in Anhang F, Abschnitt F.3 und in den obigen Absätzen d)

und f) zu bestimmen.

Beurteilung entsprechend den Akzeptanzkriterien im Anhang I1

I5.2. Antwortspektrenverfahren (linear-dynamische Berech-nung)

Bei der linear-dynamischen Berechnung eines Gebäudes wird wie folgt vorgegan-

gen:

Festlegen eines geeigneten Gebäudemodells gemäss Abschnitt I5.3

Festlegen der Erdbebeneinwirkung gemäss Norm SIA 261 [3], d.h. als elastisches

Antwortspektrum, skaliert auf die von der Erdbebenzone abhängige Bodenbe-

schleunigung agd.

Durchführen der dynamischen Berechnung mit der Antwortspektren-Methode

Für die modale Überlagerung wird die SRSS-Methode (SIA 261, Ziffer 16.5.3.5)

verwendet.

Die Summe der wirksamen modalen Massen der berücksichtigten Schwingungs-

formen soll mindestens 90 % der Gesamtmasse des Tragwerks pro horizontale

Hauptrichtung erreichen.

Modifikation der resultierenden Schnittkräfte und Verformungen mit dem Faktor C

gemäss Tabelle F1 im Anhang F, ausgenommen jene für die Stockwerksdecken

nur falls erforderlich: Bestimmung der Kräfte in den Stockwerkdecken: Die mit der

dynamischen Berechnung bestimmten Erdbebenkräfte sollten mindestens 85 %

der Kräfte gemäss Abschnitt I5.1, Gleichung in Absatz f), betragen. Die Zusatz-

kräfte auf die Stockwerksdecken infolge von Sprüngen in Lage und Steifigkeit der

vertikalen Elemente (Wände u.a.), die für die horizontale Lastabtragung wirken,

sind zu berücksichtigen (in der Regel elastisch, ohne Verwendung des Modifikati-

onsfaktors C).

Berechnung der Schnittkräfte in den einzelnen Tragelementen

g) Verformungen

h) Beurteilung

a) Gebäudemodell

b) Erdbebeneinwirkung

c) dynamische Berechnung

d) Modifikation der Kräfte

e) Belastung der Stockwerk-decken

f) Schnittkräfte

ANHANG I5

Seite I5/3 von 4

Beurteilung entsprechend den Akzeptanzkriterien im Anhang I1

I5.3. Gebäudemodell für die linear-statische oder linear-dynamische Berechnung

In der Regel sind Torsionswirkungen zu berücksichtigen. Ein dreidimensionales

Model ist erforderlich, wenn mit Torsionswirkungen zu rechnen ist, die nicht ver-

nachlässigbar klein sind.

Das zu berücksichtigende horizontale Torsionsmoment setzt sich aus zwei Antei-

len zusammen, die summiert werden müssen:

– Exzentrizität des Massenzentrums der Masse oberhalb und inklusive des be-

trachteten Stockwerks gegenüber dem Steifigkeitszentrum des betrachteten

Stockwerks im Grundriss

– Torsionswirkung infolge der auf der betrachteten Stockwerksebene stehenden

und der daran angehängten Massen

Es ist zu beachten, dass der zweite Anteil bei stark torsionsanfälligen Bauwerken

bis zum Faktor 3 verstärkt werden kann.

Ein dreidimensionales dynamisches Modell eignet sich dazu, diese Torsionswir-

kungen direkt zu berücksichtigen.

In jedem Stockwerk des Gebäudemodells darf der Anteil der Steifigkeit aus sekun-

dären Tragelementen, d.h. solchen, die nur für die vertikale Lastabtragung wirken

(nicht aber für die horizontale Lastabtragung), höchstens 25 % betragen.

Die Deckenverformungen infolge Erdbeben sind abzuschätzen. Die Deckensteifig-

keit (in Deckenebene) ist im Modell zu berücksichtigen. Die Biegung der Decken in

der Deckenebene (Scheibe) ist unter Beachtung der Massenverteilung und allfälli-

ger Sprünge in der Anordnung der vertikalen Rahmen zu bestimmen.

Gebäude sind in den massgebenden horizontalen Richtungen (meistens die bei-

den orthogonalen Hauptrichtungen) bezüglich Erdbeben zu berechnen. In der Re-

gel kann angenommen werden, dass die Erdbebenwirkungen in beiden Richtun-

gen unabhängig voneinander auftreten. Dies trifft nicht zu im Falle grosser Exzen-

trizitäten und für Tragelemente, die für den horizontalen Lastabtrag in beiden

Richtungen mitwirken (z.B. Eckstützen). Im letzteren Fall sind die resultierenden

Erdbebenkräfte in einer Richtung mit 30 % der Kräfte in der andern Richtung linear

zu überlagern.

Für die Richtungsüberlagerung der Resultate aus den Berechnungen in den zwei

horizontalen Hauptrichtungen kann auch die SRSS-Methode verwendet werden.

g) Beurteilung

a) Torsion

b) Sekundäre Tragelemente

c) Decken

d) Richtungsüberlagerung

ANHANG I5

Seite I5/4 von 4

Die vertikale Erdbebeneinwirkung ist in besonderen Fällen zu berücksichtigen, z.B.

bei horizontalen Kragarmen oder bei Trägern, die Stützen tragen. Für die vertikale

Anregung wird die 0.7-fache horizontale Anregung angenommen.

I5.4. Berücksichtigung von Wandkräften senkrecht zur Wan-debene

Wände müssen an jeder Decke für eine Kraft von mindestens 6 Sa kN pro m

Wandlänge oder 0.4 Sa mal Wandgewicht (BWK I, BWK II) bzw. 0.6 Sa mal Wand-

gewicht (BWK III) verankert sein (Sa gemäss Anhang F, Abschnitt F.1).

Bei Wänden mit Versteifungen (z.B. Rippen) für Kräfte quer zur Wandebene sind

die Verankerungskräfte im Bereich dieser Versteifungen in die Decken abzutragen.

Die Wand muss eine ausreichende Tragsicherheit aufweisen, um ihre Erdbeben-

Trägheitskräfte bis zu den Verankerungsstellen abzutragen.

e) Vertikale Erdbebeneinwir-kung

ANHANG I6

Seite I6/1 von 3

I6. Berechnungshilfen zu Schritt 2: nichttragendeBauwerksteile und Einrichtungen

I6.1. Kräfte

Die im Schwerpunkt von nichttragenden Bauwerksteilen bzw. von Einrichtungen

wirkende Erdbebenkraft Fp wird wie folgt ermittelt:

Fp = 0.4 ap Sa Wp (1+2x/h)/Rp

wobei Fp aber höchstens = 1.6 Sa Wp und mindestens = 0.3 Sa Wp sein soll.

ap = Amplifikationsfaktor gemäss Tabelle I6.1

Sa = Spektralbeschleunigung gemäss Anhang F, Abschnitt F.1

Wp = Betriebsgewicht des Bauwerksteils

Rp = Verhaltensfaktor des Bauwerksteils gemäss Tabelle I6.1

x = Höhe des höchsten Befestigungspunktes des Bauwerksteils im Gebäude,

gemessen ab Terrainkote (bei Lage unterhalb Terrainkote: x = 0)

h = Mittlere Dachhöhe des Gebäudes, gemessen ab Terrainkote

Die Erdbebenkraft Fp ist in Längs- und in Querrichtung separat anzusetzen und in

beiden Fällen mit den Betriebslasten des Bauwerksteils zu kombinieren. Für den

Nachweis ist sie nur dann anzuwenden, wenn sie gegenüber den anderen

Horizontallasten (z.B. Wind) massgebend wird.

I6.2. Verformungen

Die Relativverschiebungen zwischen Befestigungspunkten des Bauwerksteils am

Tragwerk betragen

Dr = (dxA-dyA)/(X-Y)

zwischen Befestigungspunkten an verschiedenen Tragwerken betragen sie

Dp = dxA + dxB

dxA = Elastische Auslenkung des Gebäudes A auf Kote x

dyA = Elastische Auslenkung des Gebäudes A auf Kote y

dxB = Elastische Auslenkung des Gebäudes B auf Kote x

X = Höhe des oberen Befestigungspunktes Kote x, gemessen ab Terrainkote

Y = Höhe des unteren Befestigungspunktes Kote y, gemessen ab Terrainkote

Falls angezeigt, sind die Auswirkungen dieser Erdbeben-Relativverschiebungen

mit anderweitig bedingten Verschiebungen zu kombinieren.

ANHANG I6

Seite I6/2 von 3

Bauwerksteil bzw. Einrichtung ap Rp

A. Architektonische Elemente

1. Fassadenverkleidungen

Haftende Verkleidungen 1 4

Verankerte Verkleidungen mit duktiler Verankerung 1 3

Verankerte Verkleidungen mit nicht-duktiler Verankerung 1 1.5

Glasblock-Verkleidungen 1 2

Vorfabrizierte Platten mit duktiler Verankerung 1 3

Vorfabrizierte Platten mit nicht-duktiler Verankerung 1 1.5

Glassysteme 1 2

2. Trennwände

Schwere Bauart 1 1.5

Leichte Bauart 1 3

3. Innenverkleidungen

Steinplatten 1 1.5

Keramikplatten 1 1.5

4. Decken

Direkt am Tragwerk angebracht 1 1.5

Gipsverputzdecke 1 1.5

Abgehängter Lattenrost mit Mörtel/Putz-Füllungen 1 1.5

Abgehängte Funktionsdecke 1 1.5

5. Brüstungen, Gesimse, Verzierungen 2.5 1.25

6. Baldachine, Zelte 2.5 1.5

7. Kamine 2.5 1.25

8. Treppen 1 3

B. Mechanische Einrichtungen

1. Geräte und Maschinen

Boiler, Verbrennungsöfen 1 3

Allgemeine Fertigungs- und Verarbeitungsmaschinen 1 3

Einrichtungen für Heizung, Lüftung, Klimatechnik: mit

Erschütterungsisolation

2.5 3

Einrichtungen für Heizung, Lüftung, Klimatechnik: ohne

Erschütterungsisolation

1 3

Einrichtungen für Heizung, Lüftung, Klimatechnik: Kompakt-

montage

1 3

2. Lagerbehälter und Heizkessel

Aufgeständerte Behälter 2.5 1.5

Flachbodenbehälter 2.5 3

3. Hochdruck-Rohrleitungen 2.5 4

4. Brandbekämpfungs-Rohrleitungen 2.5 4

5. Flüssigkeits-Rohrleitungen ohne Brandbekämpfungsfunktion

mit gefährlichen Substanzen 2.5 1

ohne gefährliche Substanzen 2.5 4

ANHANG I6

Seite I6/3 von 3

6. Lüftungskanäle 1 3

C. Elektrische und Kommunikatioins-Einrichtungen

1. Geräte 1 3

2. Verteilsysteme 2.5 5

3. Leichte Befestigungen 1 1.5

D. Inneneinrichtungen mit Inhalt

1. Lagergestelle 2.5 4

2. Bücherschränke 1 3

3. Computer-Zugangsböden 1 3

4. Lagerung von gefährlichen Stoffen 2.5 1

5. Computer- und Kommunikationsgestelle und –schränke 2.5 6

6. Aufzüge 1 3

7. Förderbänder 2.5 3Tabelle I6.1: Amplifikationsfaktoren ap und Verhaltensfaktoren Rp für typische nichttragende Bauteile