9
Sachsen wählt Europa-, Kommunal- und Landtagswahlen 2014

Sachsen wählt...Durch die EU-Erweiterungen der letzten Jahre handelt es sich 2014 um die größte Wahl in der Geschichte Europas. Im Vertrag von Lissabon wurde die Anzahl der Mitglieder

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Sachsen wählt...Durch die EU-Erweiterungen der letzten Jahre handelt es sich 2014 um die größte Wahl in der Geschichte Europas. Im Vertrag von Lissabon wurde die Anzahl der Mitglieder

Sachsen wähltEuropa-, Kommunal- und Landtagswahlen 2014

Page 2: Sachsen wählt...Durch die EU-Erweiterungen der letzten Jahre handelt es sich 2014 um die größte Wahl in der Geschichte Europas. Im Vertrag von Lissabon wurde die Anzahl der Mitglieder

2 | Europawahl 2014 Europawahl 2014 | 3

Wer erhält wieviel Sitze?Seit 1979 werden alle fünf Jahre Wahlen zum Europäischen Par-lament, dem Abgeordnetenhaus der Europäischen Union, durch-geführt. Durch die EU-Erweiterungen der letzten Jahre handelt es sich 2014 um die größte Wahl in der Geschichte Europas.

Im Vertrag von Lissabon wurde die Anzahl der Mitglieder des Europäischen Parlamentes auf 751 vereinbart. Jeder Mitglied-staat hat eine feste Anzahl von Sitzen. Es gilt, größere Staaten haben mehr Sitze als kleinere; kleinere Staaten verfügen aber über mehr Sitze je Einwohner als größere. Deutschland erhält bei den Europawahlen 96 Sitze, Frankreich 74, das Vereinigte Königreich 73. Die geringste Anzahl von sechs Sitzen entfällt auf Zypern, Malta, Luxemburg und Estland.

Wie wird gewählt?Auf EU-Ebene besteht kein einheitliches Wahlgesetz. Die Abgeord-neten werden in den 28 Mitgliedstaaten nach verschiedenen na-tionalen Verfahren gewählt. Allerdings gilt in allen Ländern das Verhältniswahlrecht. Die Sitze werden proportional zu den erziel-ten Stimmen vergeben. Eine Sperrklausel für kleine Parteien ist möglich, auch hier ist die Ausgestaltung den Mitgliedstaaten über-lassen. Die höchste Sperrklasuel hat Bulgarien mit 5,88 Prozent.

Die rechtliche Grundlage für die Wahl zum Europäischen Parla-ment bildet in der Bundesrepublik Deutschland das Europawahl-gesetz (EuWG), welches die allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahl der Kandidaten zum Europäischen Parlament vorsieht. Das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlord-nung (EuWO) regeln die ordnungsgemäße Durchführung der Eu-ropawahl.

Wer darf wählen?Wahlberechtigt sind in der Bundesrepublik Deutschland alle deut-schen Staatsbürger und hier wohnhafte Bürger aus EU-Mitglied-staaten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wähler müs-sen seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik oder in den übrigen Mitgliedstaaten der EU wohnen. Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und müssen im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen sein. Die in anderen EU-Mitgliedstaa-ten lebenden deutschen Staatsbürger müssen sich entscheiden, ob sie in Deutschland oder in ihrem Wohnortland von ihrem ak-

EuropawahlEine Stimme für das Europäische Parlament am 25. Mai 2014

Das Europäische Parlament ist die einzige direkt von der Bevölkerung der Mitgliedstaaten gewählte Institution der Europäischen Union. Die Wahl zum Europäischen Parlament bietet für Europas Bürger die wichtigste Möglichkeit zur direkten Einflussnahme auf die EU-Politik. Das gilt ab 2014 noch mehr, denn die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes wählen erstmalig den Präsiden-ten der Europäischen Kommission. Vom 22. bis 25. Mai 2014 findet die achte Europawahl statt. Deutschland wählt am 25. Mai 2014.

Zypern: 6

Deutsc

hland:

96Däne

mar

k: 1

3

Bulg

arie

n: 1

7

Belg

ien:

21

Estland: 6

Finnland: 13

Frankreich: 74

Griechenland: 21Großbritannien: 73

Irland: 11

Ital

ien:

73

Kroa

tien:

11

Lett

land

: 8

Litau

en: 1

1

Luxe

mbu

rg: 6

Malt

a: 6

Niederl

ande

: 26

Österre

ich: 18

Polen: 51

Portugal: 21

Rumänien: 32

Schweden: 20

Slowakei: 13

Slowenien: 8

Spanien: 54Tschechien: 21

Ungarn: 21

tiven Wahlrecht Gebrauch ma-chen wollen.

In Deutschland kann jeder Deut-sche oder Bürger eines anderen EU-Mitgliedstaates mit Vollen-dung des 18. Lebensjahres für einen Sitz im Europäischen Par-lament kandidieren (passives Wahlrecht). Das aktive und pas-sive Wahlrecht kann von den Unionsbürgern jeweils nur in einem EU-Mitgliedstaat ausge-übt werden.

Gewählt wird in Wahllokalen der Wahlbezirke oder per Brief-wahl. Im Unterschied zur Bun-destagswahl verfügt der Wähler nur über eine Stimme, mit der er die Landes- bzw. Bundesliste

Foto

: Eur

opea

n U

nion

201

4 -

Euro

pean

Par

liam

ent

Abbildung: Sitzverteiung im Europäischen Parlament ab 2014.

Europawahl kompakt

Termin: 25. Mai 2014Gewählt werden die Abgeordneten des Parlamentes der Europäischen Union.Sitz des Europäischen Parlamentes: Brüssel und StraßburgDauer der Wahlperiode: 5 JahreAnzahl der Sitze: 751 davon 96 für Deutschland Wahlsystem: VerhältniswahlStimmenanzahl: 1 pro Wähler

Europawahlen in Sachsen(Ergebnisse in %)

199439,216,621,05,63,83,5

70,2

199945,921,019,62,72,32,5

53,6

200436,523,511,96,15,23,4

46,1

200935,320,111,76,79,82,6

47,6

CDUDIE LINKE (PDS) SPDGRÜNEFDPREPWahlbeteiligung

57% der deutschen Exporte gehen in

EU-Staaten.57%

450.000 Deutsche nutzen das Erasmus-

Programm für ein Auslandsstudium in der EU.

28

28 von 50 europäischen

Staaten haben sich zu einer

Union vereinigt.

1952: Die sechs Gründungsstaaten entsandten in das erste Europäische Parlament

78 Abgeordnete

Page 3: Sachsen wählt...Durch die EU-Erweiterungen der letzten Jahre handelt es sich 2014 um die größte Wahl in der Geschichte Europas. Im Vertrag von Lissabon wurde die Anzahl der Mitglieder

Kolumnentitel | 54 | Europawahl 2014

der jeweiligen Partei oder Vereinigung wählt. Listenvorschläge einer Partei können für ein Bundesland oder als gemeinsame Lis-te für ganz Deutschland aufgestellt werden. Seit Februar 2014 gilt in Deutschland für die Europawahl keine Sperrklausel mehr. An-ders als beispielsweise bei der Bundestagswahl sind damit auch Parteien, die weniger als 5 Prozent der Stimmen erhalten haben, im Europaparlament vertreten.

Foto

: Eur

opea

n U

nion

201

3 -

Euro

pean

Par

liam

ent

GUE-NGL - Vereinigte Europäische Linke / Nordische Grüne Linke: 35

S&D - Progressive Allianz der Sozialisten & Demokraten: 195

Grüne/EFA - Grüne / Freie Europäische Allianz: 58

ALDE - Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa: 84

EVP - Europäische Volkspartei: 274

ECR - Europäische Konser-vative und Reformisten: 57

EFD - Europa der Freiheitund Demokratie: 31Fraktionslose: 32

Foto: Sondersitzung im Europäischen Parlament am 22. Oktober 2013. Aung San Suu Kyi erhält den Sacharow-Preis.

24 Sprachen - 1 ParlamentDie gewählten Abgeordneten der verschiedenen Länder schließen sich im Europäischen Parlament zu Fraktionen zusammen. Deren Bildung erfolgt nach politischen Schwerpunkten. Eine Fraktion hat mindestens 25 Abgeordnete, die aus mindestens einem Vier-tel der Mitgliedstaaten stammen.

Die Mehrsprachigkeit ist eine Besonderheit des Europa-Parlamen-tes. Aktuell gibt es 24 Amtssprachen. Jeder Abgeordnete hat das Recht, in einer dieser Sprachen zu sprechen. Alle Dokumente wer-den in allen Amtssprachen veröffentlicht.

Abbildung: Fraktionen im Europäischen Parlament gemäß Sitzordnung und Anzahl der Sitze (Stand: März 2014)

1:853.021Ein deutscher Abgeordneter im Europäischen Parlament vertritt im Durchschnitt 853.021 Bürger.

Page 4: Sachsen wählt...Durch die EU-Erweiterungen der letzten Jahre handelt es sich 2014 um die größte Wahl in der Geschichte Europas. Im Vertrag von Lissabon wurde die Anzahl der Mitglieder

Kommunalwahlen 2014 | 76 | Kommunalwahlen 2014

Wer darf wählen?Wahlberechtigt sind die Bürger einer Gemeinde bzw. eines Land-kreises und EU-Wohnbürger. Das sind Bürger eines anderen EU-Mitgliedsstaates mit Wohnsitz im Wahlgebiet seit mindestens drei Monaten. Wählbar zum Gemeinderat und Kreistag sind ebenfalls alle wahlberechtigten Bürger sowie die EU-Wohnbürger. In Sach-sen darf bei Kommunalwahlen ab 18 Jahren gewählt werden.

Wie wird gewählt?Bei Gemeinderats-, Stadtrats- und Kreistagswahlen im Freistaat Sachsen gelten die Regeln der Verhältniswahl. Die Sitze werden proportional zu den Wählerstimmen zugeteilt. Die Wahlperiode dauert jeweils fünf Jahre. Wahlgebiet ist die Gemeinde bzw. bei Wahlen zum Kreistag der Landkreis. Kreisfreie Städte und Land-kreise sind in Wahlkreise gegliedert.

Jeder Wahlberechtigte hat bei diesen Kommunalwahlen drei Stim-men, die er entweder einem einzigen Bewerber geben kann (ku-mulieren) oder aber auf zwei oder drei Bewerber – auch unter-schiedlicher Parteien – aufteilen kann (panaschieren).

Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber dürfen zu je-der Gemeinderats- oder Kreistagswahl Wahlvorschläge einreichen. Die Wahlvorschläge benötigen Unterstützungsunterschriften. Von dieser Pflicht befreit sind die Parteien oder Wählervereinigungen, die im Sächsischen Landtag oder seit der letzten Wahl im Gemein-derat bzw. Kreistag vertreten waren.

Liegt nur ein oder kein gültiger Wahlvorschlag vor, kann der Wäh-ler auch eine wählbare Person benennen und ihr das Vertrauen durch Ankreuzen aussprechen. In der Praxis ist dieser Fall selten.

Wer wird gewählt?Bei den Kreistagswahlen bestimmen die Wähler, wer als Kreisrat dem Kreistag des jeweiligen Landkreises angehören soll. Der Kreis-tag setzt sich zusammen aus den Kreisräten und dem Landrat als Vorsitzendem des Kreistages. Letzterer wird gesondert gewählt.

Wer darf wählen?Wahlberechtigt sind alle Deutschen oder EU-Bürger, die ihren Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Landkreis haben und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hat ein Bürger mehrere Wohnsitze, so besteht das Wahlrecht nur am Hauptwohnsitz. Wer wird gewählt?Kandidaten, die sich bei Kreistagswahlen zur Wahl stellen wollen, müssen ebenfalls das 18. Lebensjahr vollendet haben und min-destens seit drei Monaten im Landkreis wohnen; dies gilt auch für Bürger anderer EU-Staaten. Die Sitzstärke der Kreistage, also die Anzahl an gewählten Kreisräten bemisst sich nach der Einwoh-nerzahl der Landkreise.

Wie wird gewählt?Die Mitglieder der Kreistage werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Es gilt das Prinzip der Verhältniswahl. Jeder Wahlberech-tigte hat drei Stimmen: Hierbei können drei oder weniger Kandi-daten eine bis drei Stimmen erhalten. Sollte nur ein oder kein gültiger Wahlvorschlag vorliegen, kann der Wähler auch eine wählbare Person benennen und ihr das Vertrauen durch Ankreu-zen aussprechen.

KommunalwahlenDrei Stimmen. Kumulieren und panaschieren am 25. Mai 2014

Kommunalwahlen sind die Wahlen zu den ehrenamtlichen Kommunalparlamenten. Am 25. Mai 2014 werden in Sachsen die Ortschaftsräte, Stadt- und Gemeinderäte, Kreistage sowie einige Bür-germeister gewählt.

Kreistagswahlen in Sachsen (Ergebnisse in %)

199438,621,016,7

7,76,33,6

5,3

199944,518,719,23,75,22,2

6,1

200438,413,621,65,27,22,20,9

10,1

200939,511,518,7

3,18,31,55,1

12,1

CDUSPDDIE LINKE/PDS GRÜNEFDPDSUNPDWählervereinig.

Kreistagswahlen

„Der Kreistag ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan des Landkreises.“ (Sächsische Landkreisordnung) Der Kreistag ist das zentrale Entscheidungsgremium auf Kreisebene. Die Landkreise erfüllen überörtliche kommunale Aufgaben, beispielsweise organisieren sie öffentliche Einrichtungen (Ämter), die für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohner wichtig sind.

80

86

92

98

Große Kreise = große Kreistage (Anzahl der Kreisräte)

bis 220.000 EinwohnerNordsachsen

bis 260.000 EinwohnerSächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtland

bis 300.000 EinwohnerGörlitz, Meißen,LK Leipzig

über 300.000 Einwohner Bautzen, Zwickau,Mittelsachsen, Erzgebirgskreis

Kommunalwahl kompakt

Termin: 25. Mai 2014Gewählt werden die Vertreter der Bürger in den Kreistagen, Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräten in Sachsen.Anzahl der Sitze: nach EinwohnerzahlDauer der Wahlperiode: 5 JahreWahlsystem: Verhältniswahlrecht mit offenen Listen und ohne SperrklauselnStimmenanzahl: 3 pro Wähler und WahlWählen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 3 Monaten im Wahlgebiet wohnen.Gewählt werden dürfen alle Deutschen und EU-Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 3 Monaten im Wahlgebiet wohnen.

Aufgaben der Kreise und Gemeinden

Frei

will

ige

Aufg

aben

Pfl

icht

-au

fgab

enW

eisu

ngs-

aufg

aben

kein EntscheidungsspielraumKreis: KFZ-Zulassung, Ausbildungsförderung u.a.Gemeinde: Standesamt, Bauauf-sicht, Ortspolizei, Meldewesen u.a.

Entscheidung über ob und wieKreis: Altenheime, Sportstätten, Vereins- förderung, Schulen u.a.Gemeinde: Krankenhäuser, Jugendzentren, Theater, Bäder, Museen, Bibliotheken u.a.

Entscheidung über wieKreis: Berufs- u. Sonderschulen, Kreisstraßen, Abfallentsorgung, Schülerbeförderung, Kinder- u. Jugendhilfe u.a.Gemeinde: Schulen, Straßen, Ab-wasser, Feuerwehr, Friedhof u.a.

Page 5: Sachsen wählt...Durch die EU-Erweiterungen der letzten Jahre handelt es sich 2014 um die größte Wahl in der Geschichte Europas. Im Vertrag von Lissabon wurde die Anzahl der Mitglieder

Kommunalwahlen 2014 | 98 | Kommunalwahlen 2014

Stadtrats- und Gemeinderatswahlen inSachsen (Ergebnisse in %)

199434,817,614,55,06,42,7

18,3

199939,915,716,9

2,44,11,3

19,0

200434,811,418,6

3,15,11,10,5

24,4

200932,110,915,45,08,30,52,3

24,6

CDUSPDDIE LINKE/PDS GRÜNEFDPDSUNPDWählervereinig.

Ortschaftsratswahlen in Sachsen(Ergebnisse in %)

199435,6

4,13,60,14,90,6

48,5

199937,96,76,50,53,20,4

43,3

200436,9

5,68,60,23,50,1

43,9

200935,3

5,27,30,64,20,10,1

45,8

CDUSPDDIE LINKE/PDS GRÜNEFDPDSUNPDWählervereinig.

Die Sitzstärke der Gemeinderäte richtet sich nach der Bevölke-rungszahl der Gemeinde. In Gemeinden bis 500 Einwohner um-fassen die Gemeindräte acht Personen. Große Städte mit über 400.000 Einwohnern haben Stadträte von 60 Personen. Die bei-den kreisfreien Städte Dresden und Leipzig hatten in der Wahlpe-riode 2009-2014 70 Stadträte.

Wie wird gewählt?Die Wahl der Stadt- und Gemeinderäte erfolgt wie die Kreistags-wahl nach den Regeln der Verhältniswahl. Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen: Hierbei können drei oder weniger Kandidaten eine bis drei Stimmen erhalten. Die Gemeinderäte werden für fünf Jahre gewählt.

Wird nur ein gültiger oder kein Wahlvorschlag eingereicht, findet Mehrheitswahl ohne Bindung an die vorgeschlagenen Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber statt. Der Wähler kann, wenn vorhanden, einzelne Bewerber an-kreuzen oder bis zu drei wählbare Person schriftlich benennen. Dasselbe gilt, wenn mehrere Wahlvorschläge eingereicht werden, die zusammen weniger Bewerber als zwei Drittel der festgelegten Zahl der Mitglieder des Gemeinderates umfassen.

Wer darf wählen?„Die Bürger der Gemeinde sind im Rahmen der Gesetze zu den Ge-meindewahlen wahlberechtigt und haben das Stimmrecht in Ge-meindeangelegenheiten. Die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft sind auch wahlbe-rechtigt und stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten, sofern sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen...“(SächsGemO §16(1))

Stadtrats- und Gemeinderatswahlen

Der Gemeinderat ist das politische Hauptorgan der Gemeinde und entscheidet in allen wichtigen Gemeindeangelegenheiten. Die Mitglieder des Gemeinderates, die Gemeinderäte, sind gewählte Vertreter der Gemeindebürgerschaft. In den Städten führen die Gemeinderäte die Bezeichnung Stadträte. Die Gemeinderäte üben ihr Amt ehrenamtlich aus und erhalten dafür in der Regel eine Aufwandsentschädigung.

Wie wird gewählt?Analog zum Gemeinderat wird in Ortschaften ein Ortschaftsrat gewählt. Die Ortschaftsratswahlen erfolgen nach den Grundsät-zen von Gemeinderatswahlen. Es handelt sich also normalerwei-se um Verhältniswahlen, jeder Wähler hat drei Stimmen. Wählen bzw. gewählt werden können alle Deutschen und EU-Bürger mit Wohnsitz in der Ortschaft seit mindestens drei Monaten und im Alter von mindestens 18 Jahren.

Ortschaften einer Gemeinde haben einen ehrenamtlichen Orts-vorsteher im Sinne eines Ortschaftsbürgermeisters. Diese Orts-vorsteher werden jedoch nicht direkt, sondern indirekt von den Ortschaftsräten gewählt. Der Ortschaftsbürgermeister steht an der Verwaltungsspitze einer Ortschaft. Zu den Aufgaben des Ort-schaftsrates zählt zum Beispiel die Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen mit Ausnahme von Schulen oder die Pflege öffent-licher Anlagen.

Sonderfall: Kreisfreie StädteIn Kreisfreien Städten besteht zusätzlich die Möglichkeit, Stadt-bezirke einzurichten. Diese Stadtbezirke können mit Stadtbezirks-beiräten ausgestattet werden. Stadtbezirksbeiräte sind jedoch keine direkt gewählten Vertretungen. Sie werden vom Stadtrat nach jeder Stadtratswahl benannt. Der Stadtbezirksbeirat muss parteipolitisch die Verhältnisse im Stadtrat widerspiegeln. Stadt-bezirksbeiräte müssen in dem jeweiligen Stadtbezirk wohnhaft sein.

Ortschaftsratswahlen

Ortschaften sind die kleinsten politischen Einheiten, in denen Wahlen stattfinden. Sächsische Ge-meinden können Ortschaften mit eigenen Ortschaftsverfassungen ins Leben rufen. Bei Flächenge-meinden können z.B. ein oder mehrere Dörfer eine Ortschaft bilden. In größeren Städten können Ortschaften aus einem oder mehreren Ortsteilen gebildet werden. Sie sollen die Integration in die Gemeinde unterstützen, die örtliche Identität und Eigenverantwortlichkeit der Ortschaft bewahren.

432In Sachsen gibt es 432

Gemeinden, darunter 171 Städte (Stand 1.1.2014).

Kumulieren und panaschieren

Jeder Wähler hat zu den Kommunalwah-len je drei Stimmen. Diese Stimmen kann er auf die Bewerber einer Partei/Liste oder unterschiedlicher Parteien/Listen verteilen (panaschieren). Dabei kann er einzelnen Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (kumulieren):

x x

x

xx x

Page 6: Sachsen wählt...Durch die EU-Erweiterungen der letzten Jahre handelt es sich 2014 um die größte Wahl in der Geschichte Europas. Im Vertrag von Lissabon wurde die Anzahl der Mitglieder

Landtagswahl 2014 | 1110 | Landtagswahl 2014

Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheimDie Wahlen zum Sächsischen Landtag sind laut Sächsischem Wahlgesetz allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Bei allgemeinen Wahlen dürfen alle Bürger, unabhängig von bestimm-ten Ständen, Klassen oder Schichten, zur Wahl gehen. Unmittel-bare Wahlen zeichnen sich dadurch aus, dass die Abgeordneten direkt gewählt werden und nicht wie zum Beispiel bei der Wahl des Bundespräsidenten über Wahlmänner. Freie und geheime Wahlen sind im Gegensatz zu Wahlen in der ehemaligen DDR frei vom Zwang, eine bestimmte Partei oder Kandidatenliste wählen zu müssen, und gestehen jedem Bürger das Recht zu, seine Wahl-entscheidung geheim zu halten. Im Wahllokal muß, z.B. durch Wahlkabinen und blickdichte Wahlurnen, sichergestellt sein, dass die Stimmenabgabe geheim erfolgen kann. Der Gleichheitsgrund-satz sichert allen Wählern die gleiche Stimmenzahl und allen Stimmen den gleichen Wert zu - anders als beispielsweise beim preußischen Dreiklassenwahlrecht, das die Stimmen nach dem jeweiligen Steueraufkommen unterschiedlich gewichtete.

Wann wird gewählt?Der erste Sächsische Landtag von 1990 war vier Jahre tätig. Die Verfassung von 1992 legte fest, dass Sächsische Landtage für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt werden. Die nächsten regulären Landtagswahlen sind am 31. August 2014.

Nach Artikel 58 der Landesverfassung kann sich der Sächsische Landtag auf Beschluss von zwei Dritteln seiner Mitglieder selbst auflösen. Gelingt es dem Landtag nicht, innerhalb von vier Mo-naten nach seiner Konstituierung oder nach dem Ausscheiden eines Ministerpräsidenten einen neuen Regierungschef zu wählen, wird der Landtag ebenfalls aufgelöst.

Wie wird gewählt?Gewählt wird nach dem Prinzip der personalisierten Verhältniswahl mit Erst- und Zweitstimme: Die Erststimme - auch Direktstimme genannt - wird für einen Wahlkreiskandidaten abgegeben. Mit der Zweitstimme - auch Listenstimme genannt - wird eine landeswei-te Parteiliste gewählt. Im Normalfall besteht der Landtag aus 120 Abgeordneten. 60 werden über Direktmandate (60 Wahlkreise) und 60 über Listenplätze der Kandidatenlisten der Parteien bestimmt.

Maßgeblich für die Sitzverteilung im Sächsischen Landtag ist die Zweitstimme. Bei der Sitzverteilung werden nur Parteien berücksich-tigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweit-stimmen erhalten oder in mindestens zwei Wahlkreisen ein Direkt-mandat errungen haben. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Höchstzahlverfahren nach d´Hondt.

Hat eine Parteiliste mehr Direktmandate errungen, als ihr über die Listenstimmen zustehen (Überhangmandate), dann werden diese für die übrigen Fraktionen ausgeglichen (Ausgleichsmandate). Dadurch hat der aktuelle Landtag 132 Abgeordnete.

LandtagswahlZwei Stimmen für Sachsen am 31.8.2014

Bei den Landtagswahlen wählen die Bürger des Freistaates Sachsen ihre Vertreter in den Säch-sischen Landtag. Der Landtag wählt den Ministerpräsidenten oder die Ministerpräsidentin der nächsten Staatsregierung, bestimmt den Staatshaushalt und ist das oberste Gesetzgebungsorgan des Freistaates.

Landtagswahl kompakt

Termin: 31. August 2014Gewählt werden die Abgeordneten des Sächsischen Landtages, des Gesetz-gebungsorgans in Sachsen.Sitz des Landtages: DresdenDauer der Wahlperiode: 5 JahreAnzahl der Sitze: 120 Wahlsystem: personalisiertes VerhältniswahlrechtStimmenanzahl: 2 pro WählerWählen dürfen alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 3 Monaten im Wahlgebiet wohnen.Gewählt werden dürfen alle Deutschen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit 12 Monaten im Wahlgebiet wohnen.

Abbildung: Fraktionen im Sächsischen Landtag gemäß Sitzordnung und Anzahl der Sitze (Stand: März 2014)

NPD: 8

CDU: 58

FDP: 14GRÜNE: 9

SPD: 14

DIE LINKE: 29

Foto

: Säc

hsis

cher

Lan

dtag

- S

teff

en G

iers

ch

Höchstzahlenverfahren nach d`Hondt

Der belgische Mathematiker Viktor d´Hondt entwickelte ein Verfahren zur Sitzverteil-ung in Parlamenten. Die von den Parteien erzielten Zweitstimmen werden nachein-ander durch die Zahlen 1, 2, 3, 4, 5, 6, … geteilt. Jede Teilung ergibt eine sogenann-te Höchstzahl. Es werden so viele Höchst-zahlen errechnet, wie Mandate zu vergeben sind. Die größte Höchstzahl erhält Mandat Nr. 1, die zweitgrößte Nr. 2 usw.

Foto: Plenarsaal im Sächsischen Landtag.

Landtagswahlen in Sachsen(Ergebnisse in %)

199458,116,516,65,65,3

58,4

199956,922,210,72,61,11,4

61,1

200441,123,69,85,15,99,2

59,6

200940,220,610,46,4

10,05,6

52,2

CDUDIE LINKE (PDS) SPDGRÜNEFDPNPDWahlbeteiligung

Page 7: Sachsen wählt...Durch die EU-Erweiterungen der letzten Jahre handelt es sich 2014 um die größte Wahl in der Geschichte Europas. Im Vertrag von Lissabon wurde die Anzahl der Mitglieder

12 | Landtagswahl 2014 Landtagswahl 2014 | 13

Wer darf wählen?Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der mindestens 18 Jahre alt ist und seinen Hauptwohnsitz mindestens drei Monate im Freistaat Sachsen hat. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die seit mindes-tens zwölf Monaten ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben. Für die Ausübung des Wahlrechts ist es erforderlich, in das Wähler-verzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu haben. Das Wählerverzeichnis wird von der Gemeinde auf der Grundlage des Einwohnermelderegisters vor jeder Wahl erstellt. Bei den letz-ten Landtagswahlen 2009 lag die Wahlbeteiligung im Freistaat Sachsen bei 52,2%.

Welche Auswirkungen hat das Ergebnis?Die Abgeordneten des Landtages wählen den Minis-terpräsidenten. Das Ergebnis der Landtagswahl hat starken Einfluss auf diese wichtige Personalent-scheidung. Je nach den Mehrheitsverhältnissen bil-det entweder die stärkste Partei alleine die Regie-rung oder es schließen sich mehrere Parteien zu einer Regierungskoalition zusammen. Wer die Politik schließlich macht, bestimmt der Wähler.

Die wichtigsten Aufgaben des Landtages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierung. Dem sogenannten Budgetrecht kommt dabei eine beson-dere Bedeutung zu. Der Landtag bestimmt den fi-nanzielle Handlungsrahmen der Regierung.

Auswirkungen auf die BundespolitikDas Ergebnis der Landtagswahl und die daraus re-sultierende Regierungsbildung beeinflußt die Zu-sammensetzung des Bundesrates. Der Bundesrat ist das gemeinsame Organ der Länder auf Bundesebe-ne. Er spielt eine wichtige Rolle beim Zustandekom-men von Gesetzen auf nationaler Ebene. Die Bun-desratsmitglieder werden von den Regierungen der

Foto

: Säc

hsis

cher

Lan

dtag

- U

nger

Abbildung: Einteilung der Wahlkreise für die Wahl zum 6. Sächsischen Landtag am 31. August 2014. Quelle: Landeswahlleiterin

01 Vogtland 1 | 02 Vogtland 2 | 03 Vogt-land 3 | 04 Vogtland 4 | 05 Zwickau 1 |

06 Zwickau 2 | 07 Zwickau 3 | 08 Zwickau 4 | 09 Zwickau 5 | 10 Chemnitz 1 | 11 Chemnitz 2 | 12 Chemnitz 3 | 13 Erz-

gebirge 1 | 14 Erzgebirge 2 | 15 Erzgebirge 3 | 16 Erzgebirge 4 | 17 Erzgebirge 5 | 18 Mittelsachsen 1 | 19 Mittelsachsen 2 | 20 Mit-

telsachsen 3 | 21 Mittelsachsen 4 | 22 Mittelsachsen 5 | 23 Leipzig Land 1 | 24 Leipzig Land 2 | 25 Leipzig Land 3 | 26 Leipzig Land 4 | 27 Leipzig 1 | 28 Leipzig 2 | 29 Leipzig 3 | 30 Leipzig 4 | 31 Leipzig 5 | 32 Leipzig 6 | 33 Leipzig 7 | 34 Nordsachsen 1 | 35 Nordsachsen 2 | 36 Nordsachsen 3 | 37 Meißen 1 | 38 Meißen 2 | 39 Meißen 3 | 40 Meißen 4 | 41 Dresden 1 | 42 Dresden 2 | 43 Dresden 3 | 44 Dresden 4 | 45 Dresden 5 | 46 Dresden 6 | 47 Dresden 7 | 48 Sächsische Schweiz−Osterzgebirge 1 | 49 Sächsische Schweiz−Osterzgebirge 2 | 50 Sächsische Schweiz−Osterzgebirge 3 | 51 Säch-sische Schweiz−Osterzgebirge 4 | 52 Bautzen 1 | 53 Bautzen 2 | 54 Bautzen 3 | 55 Bautzen 4 | 56 Bautzen 5 | 57 Görlitz 1 | 58 Görlitz 2 | 59 Görlitz 3 | 60 Görlitz 4

1:33.725

Ein Abgeordneter im Sächsischen Landtag vertritt im Durchschnitt 33.725 Bürger.

Musterstimmzettel für die Landtagswahl

Länder bestellt und abberufen (Art.51 GG). Zu den Mitgliedern des Bundesrates zählen die Regierungschefs der Länder, die Minister für Bundesangelegenheiten und weitere Fachminister. Der Bun-desrat hat 69 Stimmen. Deren Verteilung auf die Länder erfolgt gestaffelt nach Einwohnerzahl. Der Freistaat Sachsen besitzt vier Stimmen.

Page 8: Sachsen wählt...Durch die EU-Erweiterungen der letzten Jahre handelt es sich 2014 um die größte Wahl in der Geschichte Europas. Im Vertrag von Lissabon wurde die Anzahl der Mitglieder

14 | Wahl-O-Mat

Position gefragtDer Benutzer positioniert sich zu etwa 30 politischen Thesen. Er kann mit „stimme zu“, „neutral“ und „stimme nicht zu“ antworten. Thesen, die dem Benutzer besonders wichtig sind, können doppelt gewichtet werden. Einzelne Thesen können auch überspringen, später oder gar nicht bewertet werden.

Die Antworten vergleicht der Wahl-O-Mat mit den autorisierten Positionen von maximal acht Parteien. Die Auswertung zeigt die rechnerische Übereinstimmung mit den ausgewählten Parteien. Alle Antworten werden mit den Aussagen der ausgewählten Par-teien detailliert verglichen.

Von Jugendlichen für JugendlicheDie Thesen des Wahl-O-Mat werden von Jungwählern auf Basis der Wahlprogramme zusammengestellt und richten sich vorrangig auch an diese Zielgruppe. So wird der Fragenkatalog für die Säch-sische Landtagswahl von einem Redaktionsteam aus etwa 20 Jungwählern im Alter von 18 bis 26 Jahren vom 30. Mai bis 1. Juni 2014 in Dresden mit Unterstützung der Bundeszentrale und der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung entwickelt.

39 Millionen AufrufeDer Wahl-O-Mat basiert auf dem „StemWijzer“ aus den Nieder-landen und wurde in Deutschland erstmals zur Bundestagswahl 2002 angeboten. Seitdem wurde er bei allen Bundestags- und Europawahlen sowie bei 23 Landtagswahlen eingesetzt. Der Wahl-O-Mat wurde bisher etwa 39 Millionen Mal genutzt. Allein zur Bundestagswahl 2013 wurde er über 13,3 Millionen Mal auf-gerufen. Zur Europawahl 2014 wird es auch einen Wahl-O-Mat geben. Er wird am 28. April 2014 freigeschaltet.

Wahlhelfer | 15

Wahl-O-Mat. Du hast die Wahl!

Uwe Andersen (Hrsg.): Das Europa der Bürger. Europa besser verstehen und daran mitwirken, Schwalbach a. Ts. 2014.

Bundeszentrale für politische Bildung (Hrsg.): Europawahl 2014, Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 12/2014 | kostenloser Download: www.bpb.de

Eckhard Jesse/ Thomas Schubert/ Tom Thieme: Politik in Sachsen,Wiesbaden 2014 | erhältlich bei der SLpB

Karl-Rudolf Korte: Wahlen in Deutschland, Bonn 2013 | erhältlich bei der Bundeszentrale für politische Bildung

Dieter Nohlen: Wahlrecht und Parteiensystem, Stuttgart 2014.

Werner Rellecke: Wahlen in Sachsen. Politische Wahlen im Freistaat Sachsen von den Ortschaftsräten bis zum Europäischen Parlament, Dresden 2009 | erhältlich bei der SLpB

Wichard Woyke: Stichwort Wahlen. Ein Ratgeber für Wähler, Wahlhelfer und Kandidaten, Wiesbaden 2013.

Wichard Woyke: Wahlen zum Europäischen Parlament, in: Informationen zur politischen Bildung, Info aktuell 2014 | kostenloser Download: www.bpb.de

www.elections2014.eu/de | Seite des Europaparlaments zur Europawahl 2014

www.infoseiten.slpb.de | Infoseiten der SLpB zu Kommunal-, Landtags- und Europawahlen

www.landtag.sachsen.de | Sächsischer Landtag mit Informationen zur Arbeitsweise des Landtages

www.statistik.sachsen.de/wahlen | Statistisches Landesamt Sachsen mit den sächsischen Wahlergebnissen

www.wahlrecht.de | Umfassendste Plattform mit Informationen zu allen Wahlen von der kommunalen bis zur Europaebene

Der Wahl-O-Mat ist eines der erfolgreichsten Angebote der politischen Bildung in Deutschland. Seit 2002 soll der Wahl-O-Mat den Wählern bei Europa-, Bundestags- oder Landtagswahlen eine Entscheidungshilfe geben, so auch zur Europawahl und zur Sächsischen Landtagswahl 2014. Der Wahl-O-Mat zur Sächsischen Landtagswahl ensteht mit Unterstützung der SLpB.

Wahl-O-Mat-Tour in Sachsen

Unsicher beim Umgang mit dem Wahl-O-Mat? Vor der Europawahl und der Landtagswahl kommen wir gern in Ihre Einrichtung, helfen bei der Handhabung und erklären das Verfahren.Bereits vereinbarte Standorte unseres Infomobil auf unserer Wahl-O-Mat-Tour durch Sachsen finden Sie ab Mitte April auf unserer Homepage auf der Wahl-Seite.Infos: [email protected]

Die Qual mit der (Kommunal)-Wahl

Noch ist Zeit bis zu den Wahlen. Zeit für wichtige Fragen. Warum habe ich bei der Kommunalwahl drei Stimmen. Und was bedeutet eigentlich panaschieren? Wo be-komme ich Informationen zu Kandidaten? Was für Aufgaben hat ein Gemeinderat?Warum ist Wählen wichtig? Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen im Rahmen eines kleinen Vortrages und noch viel lieber in einer anschließenden munteren Diskussion.Infos: [email protected]

Wer macht was in Europa?

Welche Kompetenzen hat das Europäische Parlament und mit welchen anderen Insti-tutionen in Europa muss es diese teilen? Wie ist ein Gesetzgebungsverfahren geregelt? Welche Aufgabe hat der Europäische Rat und welche Rolle spielt dessen Präsident Van Rompuy? Und was macht eigentlich Catherine Ashton?Mit Hilfe einer kurzen Präsentation werden wir im Gespräch mit Ihnen versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen und die Rollenverteilung in Europa zu erklären. Infos: [email protected]

Wahlhelfer. Links und Literatur

Die Landezentrale will mit diesem Wahlhelfer-Überblick bei einer kompetenten Wahlentscheidung unterstützen. Bücher und Links zur inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Wahlen und den politischen Systemen.

Page 9: Sachsen wählt...Durch die EU-Erweiterungen der letzten Jahre handelt es sich 2014 um die größte Wahl in der Geschichte Europas. Im Vertrag von Lissabon wurde die Anzahl der Mitglieder

Sächsische Landeszentrale für politische Bildung Schützenhofstraße 36 01129 Dresden Tel.: 0351 85318-0 Fax: 0351 85318-55 E-Mail: [email protected] Internet: www.slpb.de | www.infoseiten.slpb.de | www.facebook.com/slpb1

Öffnungszeiten der Publikationsausgabe und Bibliothek: Montag 09:00 - 11:30 Uhr Dienstag 09:00 - 11:30 und 13:00 - 16:00 UhrMittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

Gesprächszeiten nach Vereinbarung.

Impressum Herausgeber: Sächsische Landeszentrale für politische Bildung | Redaktion: Thomas Platz und Dr. Annette Rehfeld-Staudt, Telefon: 0351 / 85318-21 Abbildungen: wenn nicht anders angegeben SLpB | Auflage: 2.000 | Re-daktionsschluss 21.03.2014

Verteilerhinweis: Diese Informationsschrift wird von der SLpB im Rahmen ihres Auftrages herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.