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Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388 22.08.2014 Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2014 eingegangenen Antworten der Bundesregierung Aken, Jan van (DIE LINKE.) ............... 1, 2 Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15 Birkwald, Matthias W. (DIE LINKE.) ... 22, 23, 24 Dr. Brantner, Franziska (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 37 Dröge, Katharina (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............ 3, 4 Ernst, Klaus (DIE LINKE.) .................. 5 Dr. Gambke, Thomas (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 19 Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 43 Göring-Eckardt, Katrin (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .... 49, 50, 51, 52 Hänsel, Heike (DIE LINKE.) ................ 38 Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 6 Janecek, Dieter (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............ 7, 8 Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) .................. 14 Kekeritz, Uwe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 29 Kotting-Uhl, Sylvia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 53 Krischer, Oliver (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ........... 9, 56 Kühn, Stephan (Dresden) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 44 Kunert, Katrin (DIE LINKE.) ...... 32, 33, 45, 46 Dr. Lindner, Tobias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 34 Movassat, Niema (DIE LINKE.) ............. 10 Müller-Gemmeke, Beate (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .... 25, 26, 27, 28 Dr. Neu, Alexander S. (DIE LINKE.) ...... 35, 36 Nouripour, Omid (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 11 Paus, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) .... 16 Poß, Joachim (SPD) ..................... 20, 21 Dr. Raatz, Simone (SPD) ................. 30, 31 Schulz, Swen (Spandau) (SPD) ............... 17 Stier, Dieter (CDU/CSU) ................ 47, 48 Tempel, Frank (DIE LINKE.) ................ 18 Trittin, Jürgen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 54 Ulrich, Alexander (DIE LINKE.) ............. 12 Dr. Verlinden, Julia (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 55 Vogler, Kathrin (DIE LINKE.) ............... 39 Weinberg, Harald (DIE LINKE.) .......... 40, 41 Dr. Wilms, Valerie (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ............. 13 Wöllert, Birgit (DIE LINKE.) ................ 42 Zdebel, Hubertus (DIE LINKE.) ............. 57 Verzeichnis der Fragenden Abgeordnete Nummer der Frage Abgeordnete Nummer der Frage

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Deutscher Bundestag18. Wahlperiode

Drucksache 18/238822.08.2014

Schriftliche Fragenmit den in der Woche vom 18. August 2014eingegangenen Antworten der Bundesregierung

Aken, Jan van (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 1, 2

Amtsberg, Luise (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 15

Birkwald, Matthias W. (DIE LINKE.) . . . 22, 23, 24

Dr. Brantner, Franziska(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 37

Dröge, Katharina(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 3, 4

Ernst, Klaus (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Dr. Gambke, Thomas(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 19

Gastel, Matthias (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 43

Göring-Eckardt, Katrin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 49, 50, 51, 52

Hänsel, Heike (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . 6

Janecek, Dieter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . 7, 8

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

Kekeritz, Uwe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 29

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 53

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . 9, 56

Kühn, Stephan (Dresden)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 44

Kunert, Katrin (DIE LINKE.) . . . . . . 32, 33, 45, 46

Dr. Lindner, Tobias(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 34

Movassat, Niema (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 10

Müller-Gemmeke, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 25, 26, 27, 28

Dr. Neu, Alexander S. (DIE LINKE.) . . . . . . 35, 36

Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 11

Paus, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . 16

Poß, Joachim (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20, 21

Dr. Raatz, Simone (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . . . 30, 31

Schulz, Swen (Spandau) (SPD) . . . . . . . . . . . . . . . 17

Stier, Dieter (CDU/CSU) . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 48

Tempel, Frank (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 18

Trittin, Jürgen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . 54

Ulrich, Alexander (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 12

Dr. Verlinden, Julia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 55

Vogler, Kathrin (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . 39

Weinberg, Harald (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . 40, 41

Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) . . . . . . . . . . . . . 13

Wöllert, Birgit (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Zdebel, Hubertus (DIE LINKE.) . . . . . . . . . . . . . 57

Verzeichnis der Fragenden

Abgeordnete Nummerder Frage

Abgeordnete Nummerder Frage

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Verzeichnis der Fragen nach Geschäftsbereichen der Bundesregierung

Seite Seite

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Wirtschaft und Energie

Aken, Jan van (DIE LINKE.)Rüstungsexportgenehmigungen im Zu-sammenhang mit der Lizenzherstellungdes Fuchs-Radpanzers in Algerien . . . . . . . . 1

Export bzw. Durchleitung von Scharf-schützengewehren nach Russland . . . . . . . . 1

Dröge, Katharina(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mögliche Nichtzustimmung zum Freihan-delsabkommen mit Kanada (CETA) auf-grund der Aufnahme eines Schiedsge-richtsverfahrens für Investoren . . . . . . . . . . . 2

Veröffentlichung des Vertragstextes zumFreihandelsabkommen mit Kanada . . . . . . . 2

Ernst, Klaus (DIE LINKE.)Umfang der Hilfsleistungen für in Katartätige deutsche Unternehmen . . . . . . . . . . . . 3

Höhn, Bärbel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Entwicklung des Strompreises für Sonder-vertragskunden in Hochspannung . . . . . . . . 4

Janecek, Dieter(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Brände in Recyclingbetrieben . . . . . . . . . . . . 5

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Leitungsverlauf der GleichstrompassageSüd-Ost . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Movassat, Niema (DIE LINKE.)Scheitern des Bali-Pakets der Welthandels-organisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Nouripour, Omid(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ausspähung bahrainischer Oppositionellerdurch die bahrainische Regierung mitHilfe von Spyware der Firma Gamma/FinFisher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

Ulrich, Alexander (DIE LINKE.)Bisher entstandene Kosten durch dieTTIP-Verhandlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Dr. Wilms, Valerie(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Öl- bzw. Probebohrungen mit deutscherBeteiligung vor den Inselgruppen derBalearen bzw. Kanaren . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

Jelpke, Ulla (DIE LINKE.)Unterstützung des ukrainischen Militärsdurch ausländische Freiwillige mit mög-licherweise rechtsextremem Hintergrund . . . 9

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

des Innern

Amtsberg, Luise(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Möglicher Abschiebestopp nach § 60a desAufenthaltsgesetzes angesichts der Ebola-Epidemie in Westafrika . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Paus, Lisa (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Anzahl und Kosten der für die 18. Wahl-periode geplanten Gutachten . . . . . . . . . . . 10

Schulz, Swen (Spandau) (SPD)Etwaige finanzielle Beteiligung des Bun-des bei einer deutschen Ausrichtung derOlympischen Sommerspiele . . . . . . . . . . . . 11

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Justiz und für Verbraucherschutz

Tempel, Frank (DIE LINKE.)Änderung der Rechtslage bei der Zurück-stellung der Strafvollstreckung gemäß § 35des Betäubungsmittelgesetzes . . . . . . . . . . . 13

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – II –

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Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Finanzen

Dr. Gambke, Thomas(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gruppenanfragen im Rahmen des steuer-lichen Informationsaustausches . . . . . . . . . 14

Poß, Joachim (SPD)Einbringung ausgeglichener Haushaltsent-würfe durch frühere Bundesminister derFinanzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Arbeit und Soziales

Birkwald, Matthias W. (DIE LINKE.)Inanspruchnahme einer Teilrente ab demAlter 60 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Müller-Gemmeke, Beate(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gesetzliche Fristen bei Klagen im Falleeiner Nichtzahlung des Mindestlohns . . . . 17

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Ernährung und Landwirtschaft

Kekeritz, Uwe(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Legalitätsnachweis der Regierung Kame-runs für eingeschlagenes Holz im Sinnedes VPA-FLEGT und Bekämpfung desillegalen Holzeinschlags . . . . . . . . . . . . . . . 19

Dr. Raatz, Simone (SPD)Degression der Ausgleichszulage für be-nachteiligte Gebiete in der Landwirtschaft 19

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

der Verteidigung

Kunert, Katrin (DIE LINKE.)Vereinbarkeit der neuen Zentralen Dienst-vorschrift A-2630/1 zum äußeren Erschei-nungsbild der Soldaten mit deren Persön-lichkeitsrechten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

Betreuungsmöglichkeiten für Angehörigevon an posttraumatischen Belastungsstö-rungen erkrankten Soldaten . . . . . . . . . . . . 21

Dr. Lindner, Tobias(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Status des Beschaffungsprojekts Schützen-panzer PUMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Dr. Neu, Alexander S. (DIE LINKE.)Bezüge und Versorgungsansprüche derStaatssekretärin Dr. Katrin Suder unddes ehemaligen Staatssekretärs StéphaneBeemelmans sowie weiterer beim Bundes-ministerium der Verteidigung tätiger Per-sonen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Dr. Brantner, Franziska(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Ände-rung des Grundgesetzes hinsichtlich einerStärkung der Kinderrechte . . . . . . . . . . . . . 26

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Gesundheit

Hänsel, Heike (DIE LINKE.)Unterstützung der westafrikanischen Staa-ten im Kampf gegen das Ebola-Virus . . . . . 26

Vogler, Kathrin (DIE LINKE.)Vorlage der Richtlinien zur Transplanta-tionsmedizin durch die Bundesärztekam-mer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Weinberg, Harald (DIE LINKE.)Sitzungen der Bund-Länder-Arbeitsgrup-pe zur Reform der Krankenhaus-Versor-gung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Wöllert, Birgit (DIE LINKE.)Senkung der vorzeitigen Sterblichkeit in-folge chronischer Krankheiten . . . . . . . . . . 29

Seite Seite

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– III –

Page 4: Schriftliche Fragen - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802388.pdf · Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer vom 19. August 2014 Seit dem 1. Januar 2014

Seite Seite

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Verkehr und digitale Infrastruktur

Gastel, Matthias(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auswirkung des Rückgangs der Lkw-Mauteinnahmen auf die Finanzierung vonStraßenbaumaßnahmen in Baden-Würt-temberg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

Kühn, Stephan (Dresden)(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vorgesehene Mittel für den Neu- und Aus-bau von Bundesfernstraßen in Sachsen imBundeshaushalt 2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

Kunert, Katrin (DIE LINKE.)Kriterien der Prüfung und Konsolidierungvon Straßenbauprojekten im Bundesver-kehrswegeplan 2015 und Berücksichti-gung priorisierter Projekte . . . . . . . . . . . . . 31

Stier, Dieter (CDU/CSU)Instandhaltung des Mittelkanals Merse-burg durch den Bund . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für

Umwelt, Naturschutz, Bau und

Reaktorsicherheit

Göring-Eckardt, Katrin(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erfassung der Oberflächengewässer inThüringen im Rahmen der EuropäischenWasserrahmenrichtlinie (WRRL) undMaßnahmen zur Umsetzung der WRRL . . 33

Kotting-Uhl, Sylvia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einleitung von dekontaminiertem Grund-wasser aus der havarierten AtomanlageFukushima in den Pazifischen Ozean . . . . . 35

Trittin, Jürgen(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vereinbarkeit des Exports von Brennele-menten der Kernkraftwerke AVR Jülichund THTR Hamm-Uentrop in die USAmit dem deutschen Recht . . . . . . . . . . . . . . 35

Dr. Verlinden, Julia(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Definition der energetischen Sanierungs-rate im Gebäudebestand und Sanierungs-rate in den Jahren 2010 bis 2013 . . . . . . . . 36

Geschäftsbereich des Bundesministeriums

für Bildung und Forschung

Krischer, Oliver(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kosten der Verbringung von Brennele-menten der Kernkraftwerke AVR Jülichund THTR Hamm-Uentrop in die USA . . 37

Zdebel, Hubertus (DIE LINKE.)Abgabe von 140 kg Plutonium an Groß-britannien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – IV –

Page 5: Schriftliche Fragen - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802388.pdf · Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer vom 19. August 2014 Seit dem 1. Januar 2014

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 1 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaftund Energie

1. AbgeordneterJan van

Aken(DIE LINKE.)

In welcher Höhe hat die Bundesregierung seitdem 1. Januar 2014 Rüstungsexportgenehmi-gungen (Fertigungsunterlagen, Teile, Spezial-maschinen u. a.) im Zusammenhang mit derLizenzherstellung des Fuchs-Radpanzers in Al-gerien erteilt (bitte aufschlüsseln), und hat dieBundesregierung seit diesem Datum in diesemZusammenhang Genehmigungen, die bis zum31. Dezember 2013 erteilt wurden, ausgesetztoder widerrufen?

Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferervom 19. August 2014

Die Bundesregierung hat seit dem 1. Januar 2014 folgende zwei Aus-fuhrgenehmigungen im Zusammenhang mit der in früheren Jahrenvom Bundessicherheitsrat genehmigten Lizenzherstellung des Rad-panzers Fuchs nach Algerien erteilt:

1. Ausrüstungen nach der Ausfuhrlistenposition 0018 für eine Ferti-gungsstraße zur Montage von Radpanzer Fuchs und zur Ferti-gung einiger Teile hierfür, inklusive Montage und Training sowieNach- und Garantielieferungen für vorhergehende Positionen,Wert 27 948 328 Euro.

2. Ausrüstungen nach der Ausfuhrlistenposition 0018 für eine Ferti-gungsstraße zur Montage von Radpanzer Fuchs und zur Ferti-gung einiger Teile hierfür, inklusive Montage und Training sowieNach- und Garantielieferungen für vorhergehende Positionen,Wert 93 068 Euro.

Ergänzend verweise ich Sie auf die Antwort des StaatssekretärsDr. Rainer Sontowski vom 7. Juli 2014 zur Schriftlichen Frage 6 derAbgeordneten Katja Keul vom Juni 2014 (Bundestagsdrucksache18/2090, S. 4).

Es wurden keine Genehmigungen in diesem Zusammenhang, die biszum 31. Dezember 2013 erteilt wurden, widerrufen oder zurückge-nommen.

2. AbgeordneterJan van

Aken

(DIE LINKE.)

Sind in diesem Jahr aus Deutschland Scharf-schützengewehre nach Russland exportiertbzw. durchgeleitet worden (bitte unter Angabeder Stückzahl und nach Monaten sowie zwi-schen Export und Transit aufschlüsseln)?

Page 6: Schriftliche Fragen - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802388.pdf · Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer vom 19. August 2014 Seit dem 1. Januar 2014

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 2 –

Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer

vom 19. August 2014

Seit dem 1. Januar 2014 wurden weder Ausfuhr- noch Durchfuhrge-nehmigungen für Scharfschützengewehre nach Russland erteilt.

3. AbgeordneteKatharina

Dröge

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ist für die Bundesregierung die Aufnahmeeines Kapitels zum Investitionsschutz, welchesein Investor-state dispute settlement (ISDS)enthält, ein Grund, das Handelsabkommenzwischen der Europäischen Union und Ka-nada im Europäischen Rat abzulehnen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Rainer Sontowski

vom 15. August 2014

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Verhandlungenüber ein Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) erstmals nachdem Übergang der Kompetenz für ausländische Direktinvestitionenauf die EU (Europäische Union) Verhandlungen über Investitions-schutz geführt. Der am 5. August 2014 durch die Europäische Kom-mission übersandte konsolidierte Vertragsentwurf wird aktuell durchdie Ressorts mit dem Ziel geprüft, eine umfassende Positionierungder Bundesregierung zu erarbeiten. Eine abschließende Haltung zudem Abkommen gibt es daher bisher nicht.

Grundsätzlich gilt: Die Bundesregierung hält im Prinzip Investitions-schutzkapitel in Freihandelsabkommen zwischen entwickeltenRechtsstaaten nicht für erforderlich. Der Grund dafür ist, dass auchohne spezielle Investitionsschutzkapitel das Eigentum geschützt undunverhältnismäßige Eigentumseingriffe gegen deutsches Recht ver-stoßen bzw. ggf. angemessen entschädigt werden müssten. Gleicheoder entsprechende Bestimmungen sehen Rechtssysteme auch in an-deren Ländern vor.

Bei einem ausgehandelten Freihandelsabkommen muss die Bundes-regierung beurteilen, ob das europäische Gesamtinteresse an einemAbkommen so überwiegend ist, dass ein ggf. ausgehandeltes Investi-tionsschutzkapitel hingenommen werden kann oder ob das nicht derFall ist.

4. AbgeordneteKatharinaDröge

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann legt die Bundesregierung den am 8. Au-gust 2014 dem Deutschen Bundestag vorgeleg-ten Vertragstext zum kanadisch-europäischenHandelsabkommen (CETA) auch der Öffent-lichkeit vor, und in welchem konkreten Rah-men ist dies vorgesehen?

Page 7: Schriftliche Fragen - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802388.pdf · Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer vom 19. August 2014 Seit dem 1. Januar 2014

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 3 –

Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer

vom 19. August 2014

Die Bundesregierung wird sich gegenüber der Europäischen Kom-mission und den EU-Mitgliedstaaten dafür einsetzen, dass die Euro-päische Kommission das paraphierte Abkommen auch der Öffent-lichkeit zugänglich macht. Allerdings muss noch eine Überprüfungdes Textes auf seine Rechtsförmlichkeit erfolgen, die einige Zeit inAnspruch nehmen wird.

5. AbgeordneterKlaus

Ernst

(DIE LINKE.)

In welchem Umfang leistet die Bundesregie-rung seit dem Jahr 2004 Hilfen für in Katar tä-tige deutsche Unternehmen z. B. durch Her-mesbürgschaften u. a. (bitte jährliche Angabenund unterschieden nach den verschiedenenKategorien), dies insbesondere vor dem Hin-tergrund von Behauptungen in der Presse,nach denen Katar militärisch und finanziell diein Syrien und dem Irak operierende radikal-is-lamische Gruppierung IS (= Islamischer Staat)unterstützt (www.heute.de/aussenminister-frank-walter-steinmeier-besucht-auf-nahost-reise-katar-ein-land-der-gegensaetze-33406456.html;www.hr-online.de/website/radio/hr-info/index.jsp?rubrik=47572&key=standard_document_52169231; www.tagesschau.de/ausland/isis-104.html), und welcher Anteil die-ser Hilfen ist unternehmerischen Aktivitätenzur Vorbereitung der Fußball-WM im Jahr2022 zuzuordnen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Rainer Sontowski

vom 20. August 2014

In dem Zeitraum seit dem Jahr 2004 sind keine Exportkreditgaran-tien für Lieferungen und Leistungen übernommen worden, bei de-nen ein Zusammenhang mit der für das Jahr 2022 in Katar geplantenFußballweltmeisterschaft erkennbar wäre. Im genannten Zeitraumhat der Bund auch keine Investitionsgarantien für Projekte in Katarübernommen. Darüber hinaus wurden auch keine direkten finanziel-len Hilfen für in Katar tätige deutsche Unternehmen gewährt.

Im Einzelnen stellt sich das Deckungsvolumen der Exportkreditga-rantien für die Jahre 2004 bis 31. Juli 2014 wie folgt dar. Die Bundes-regierung weist darauf hin, dass es sich bei den Deckungsvoluminain den Jahren 2004 bis 2010 überwiegend um Airbus-Deckungen fürQatar Airways handelt.

Page 8: Schriftliche Fragen - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802388.pdf · Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer vom 19. August 2014 Seit dem 1. Januar 2014

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 4 –

6. AbgeordneteBärbel

Höhn

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie hat sich prozentual der Strompreis fürSondervertragskunden in Hochspannung (Sta-tistik „Elektrischer Strom bei Abgabe an Son-dervertragskunden in Hochspannung GP09-351115“) von Juli 2008 bis Mai/Juni 2014 ver-ändert, und wie sieht im gleichen Zeitraum dieprozentuale Veränderung beim Stromeinkaufvon Weiterverteilern aus (Statistik „Elektri-scher Strom bei Abgabe an Weiterverteiler“)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Rainer Sontowski

vom 15. August 2014

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich der Erzeuger-preisindex für elektrischen Strom für Sondervertragskunden in Hoch-spannung (gewichteter Wert aus den Abnahmefällen 625 000 kWh/Jahr, 4 Millionen kWh/Jahr und aus Börsennotierungen) wie in Ta-belle 1 dargestellt entwickelt. Der Monatswert für Juni 2014 lag umrund 1 Prozent unter dem Monatswert für Juli 2008.

Page 9: Schriftliche Fragen - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802388.pdf · Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer vom 19. August 2014 Seit dem 1. Januar 2014

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 5 –

Die Entwicklung des Erzeugerpreisindex für elektrischen Strom anWeiterverteiler ist nach Angaben derselben Quelle in Tabelle 2 wie-dergegeben. Der Monatswert für Juni 2014 lag um rund 46 Prozentunter dem Monatswert für Juli 2008, der einen Spitzenwert seit demJahr 2000 markierte.

7. AbgeordneterDieter

Janecek(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Werden Brände in Recyclingbetrieben zentraldurch die Bundesverwaltung erfasst, und wennja, wo sind diese Statistiken abrufbar?

Page 10: Schriftliche Fragen - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802388.pdf · Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer vom 19. August 2014 Seit dem 1. Januar 2014

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 6 –

8. AbgeordneterDieter

Janecek

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregie-rung aus der Häufung von Bränden in Recyc-lingbetrieben (vor allem lagerungs- bzw. verar-beitungsverfahrensbedingten Brandursachen –www.mainpost.de/regional/franken/Schon-wieder-brennt-es-in-Recyclingbetrieb;art1727,8184658), und welche Maßnahmen möchte sieergreifen, um die bestehenden Regelungen zumSchutz der Bevölkerung vor Brandemissionenauf ihre Wirksamkeit zu überprüfen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Rainer Sontowski

vom 21. August 2014

Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs ge-meinsam beantwortet.

Brände in Recyclinganlagen werden grundsätzlich nicht zentraldurch die Bundesverwaltung erfasst. Die Brandbekämpfung und derVollzug vorbeugender Brandschutzmaßnahmen gehören, ebenso wieFragen des allgemeinen Sicherheitsrechts und der Gefahrenabwehrzum Aufgabenbereich der Länder. Brandemissionen aus Recycling-betrieben, die ausnahmsweise mit gefährlichen Stoffen umgehen, un-terliegen der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung) und sind dann nachfestgelegten Kriterien unter Umständen auch dem Bundesministe-rium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu mel-den. Eine Häufung von Bränden in Störfallanlagen ist nicht bekannt.

9. AbgeordneterOliver

Krischer(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Plant die Bundesregierung den Leitungsverlaufdes Korridors D aus dem Bundesbedarfsplan-gesetz dahingehend zu verändern, dass dieGleichstromleitung ohne Unterbrechung vonder Ostseeküste bis nach Bayern verläuft, oderbeabsichtigt die Bundesregierung dem Vor-schlag der Übertragungsnetzbetreiber aus de-rem ersten Entwurf zum Netzentwicklungs-plan (NEP) 2014 (Szenario B 2034) zu folgenund den Leitungsverlauf durch eine Konver-terstation in Lauchstädt zu unterbrechen, umweiterhin das Ein- und Ausspeisen von Stromin Sachsen-Anhalt zu ermöglichen?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Rainer Sontowski

vom 15. August 2014

Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort auf die SchriftlicheFrage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/2256.

Aktuell erarbeiten die Übertragungsnetzbetreiber den zweiten Ent-wurf des Netzentwicklungsplans 2014, den sie im Anschluss der Bun-desnetzagentur zur Prüfung und gegebenenfalls Bestätigung vorle-gen. Dabei wird auch geprüft, ob sich aufgrund der eingegangenenStellungnahmen und der durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 7 –

(EEG) 2014 geänderten Rahmenbedingungen geeignetere Anfangs-oder Endpunkte für einzelne Trassen ergeben.

10. AbgeordneteNiema

Movassat(DIE LINKE.)

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes-regierung aus dem Scheitern des Bali-Paketsder Welthandelsorganisation (WTO), nachdemder indische Premierminister Narendra Modimit dem Verweis auf die negativen Konse-quenzen für die Hungersituation Millionen ar-mer indischer Bürger und Bürgerinnen seineUnterschrift verweigert hat (vgl. dpa-Meldungvom 1. August 2014), und warum sind nachAnsicht der Bundesregierung Subventionenfür Grundnahrungsmittel kein geeignetes Mit-tel zur Rettung von Menschenleben vor demHungertod?

Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer

vom 15. August 2014

Die Bundesregierung bedauert sehr, dass in der WTO in Genf keineEinigung über die konkrete Anwendung des Abkommens für Han-delserleichterungen erzielt werden konnte. Die Konsequenzen fürdie weitere Arbeit der WTO sind noch nicht absehbar. Die Bundesre-gierung wird sich dafür einsetzen, dass nach der Sommerpause dieGespräche schnellstmöglich wieder aufgenommen werden mit demZiel, eine Verständigung zu erreichen.

Das multilaterale Handelssystem der WTO ist der zentrale Ord-nungsrahmen für freien und fairen Handel. Ziel der Bundesregierungist es deshalb weiterhin, die WTO zu stärken.

Die unzutreffenden Aussagen im zweiten Teil der Frage weist dieBundesregierung zurück und stellt klar, dass die Umsetzung und An-wendung des Abkommens über Handelserleichterungen in keinerWeise Auswirkungen auf die Ernährungssituation in Indien habenwürde. Bei der WTO-Ministerkonferenz in Bali haben sich alleWTO-Mitglieder im Rahmen eines Gesamtpaketes auch darauf ver-ständigt, dass die von der seinerzeitigen indischen Regierung beab-sichtigten Maßnahmen zur Subventionierung der Lagerhaltung vonGrundnahrungsmitteln von keinem WTO-Mitglied infrage gestelltwerden.

11. AbgeordneterOmid

Nouripour

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bun-desregierung aus dem Pressebericht (https://firstlook.org/theintercept/2014/08/07/leaked-files-german-spy-company-helped-bahrain-track-arab-spring-protesters/), nach dem die deutsch-britische Firma Gamma/FinFisher Softwarezum Ausspähen bahrainischer Oppositionelleran die bahrainische Regierung geliefert hat,und inwiefern sieht sie einen Straftatbestanddarin, dass die Firma diese Exporte von Dual-Use-Technologie nicht hat genehmigen lassen

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 8 –

(vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 5der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksa-che 18/2067)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Rainer Sontowskivom 21. August 2014

Zur Exportkontrolle von Gütern der Überwachungstechnik hat dieBundesregierung in ihrer Beantwortung der Kleinen Anfrage derFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Haltung der Bundesregie-rung bezüglich der Effektivierung von Exportkontrollen für doppel-verwendungsfähige Überwachungstechnologie und Zensursoftware“,auf Bundestagsdrucksache 18/2067, ausführlich Stellung genommen.Dabei hat sich die Bundesregierung auch zu Lieferungen von Soft-ware durch die Firma Gamma nach Bahrain geäußert (vgl. Antwortder Bundesregierung zu Frage 10 der vorgenannten Kleinen Anfra-ge). Aus dem in der Frage zitierten Pressebericht ergeben sich da-rüber hinaus keine neuen Aspekte.

Zu den Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus entsprechendenSachverhalten und zur aktuellen Entwicklung von Genehmigungs-pflichten im Kontext von Überwachungstechnik wird auf die Ant-worten der Bundesregierung im Rahmen der oben genannten Klei-nen Anfrage verwiesen. Die Bundesregierung wird sich auch weiter-hin aktiv für deutlich effektivere Kontrollen beim Export von Güternder Überwachungstechnik einsetzen.

Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dassdie Firma Gamma Ausfuhren ohne erforderliche Genehmigungenaus Deutschland getätigt und sich dadurch strafbar gemacht hätte.

12. AbgeordneterAlexander

Ulrich

(DIE LINKE.)

Welche Informationen hat die Bundesregie-rung zu den Kosten, die für Deutschland, fürdie gesamte EU und insgesamt durch dieDurchführung der bisherigen TTIP-Verhand-lungsrunden entstanden sind?

Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer

vom 19. August 2014

Die TTIP-Verhandlungen werden von der für Freihandelsabkommenzuständigen Europäischen Kommission geführt. Die Bundesregie-rung hat keine Informationen über die Kosten, die der EuropäischenKommission hierdurch entstanden sind. Die Mitgliedstaaten nehmennicht an den TTIP-Verhandlungsrunden teil. Dementsprechend sindDeutschland und den übrigen Mitgliedstaaten auch keine Kostendurch die Durchführung der bisherigen TTIP-Verhandlungsrundenentstanden.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 9 –

13. AbgeordneteDr. Valerie

Wilms

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierungüber Ölbohrungen bzw. Probebohrungen deut-scher Firmen oder Beteiligungen von deut-schen Firmen an Unternehmen, die diese vorden Inselgruppen der Balearen bzw. Kanarendurchführen, bzw. dort tätig sind, und inwie-weit ist beabsichtigt oder werden diese Projek-te mit Hermes-Bürgschaften oder Krediten derKfW zu unterstützen oder abgesichert (bitte je-weils Beträge nennen)?

Antwort des Staatssekretärs Dr. Rainer Sontowski

vom 19. August 2014

Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die Ölprospektionenvor den Kanarischen Inseln vom Konsortialführer Repsol durchge-führt. Am Konsortium sind zu 50 Prozent Repsol, 30 Prozent Wood-side Energy Iberia und 20 Prozent RWE beteiligt. An den Bohrun-gen vor den Balearen ist nach Kenntnis der Bundesregierung keindeutsches Unternehmen direkt oder indirekt beteiligt. Für keine derBohrungen liegen Anträge auf Hermes-Bürgschaften oder KfW-Kre-dite vor und sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch nicht be-absichtigt.

Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts

14. AbgeordneteUlla

Jelpke

(DIE LINKE.)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungüber ausländische Freiwillige sowie deren mög-lichen rechtsextremen Hintergrund, die sichnach Angaben eines Sprechers der laut eng-lischsprachigem Wikipedia als Naziorganisa-tion einzuschätzenden „Sozial-Nationalen Ver-sammlung“ zufolge („Foreigners join far-rightmilitias in Ukraine’s fight against rebels“, IrishTimes vom 16. Juli 2014) ukrainischen Militär-einheiten wie etwa dem Asov-Bataillon ange-schlossen haben (bitte möglichst vollständigaufzählen), und inwiefern steht sie diesbezüg-lich in Kontakt zur ukrainischen Regierung?

Antwort des Staatssekretärs Stephan Steinleinvom 18. August 2014

Der Bundesregierung sind Medienmeldungen über ausländischeFreiwillige in ukrainischen Militäreinheiten bekannt. Jedoch verfügtdie Bundesregierung über keinen vollständigen Überblick über Her-kunftsländer oder politische Motive dieser Personen.

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 10 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

15. AbgeordneteLuise

Amtsberg

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wird die Bundesregierung angesichts der sichimmer stärker ausbreitenden Ebola-Epidemiein den Ländern Guinea, Liberia und SierraLeone und der Tatsache, dass Fluggesellschaf-ten Flüge in und aus von Ebola betroffenenLändern gestrichen haben (siehe Reisehin-weise des Auswärtigen Amts vom 12. August2014), gegenüber den Bundesländern einenAbschiebestopp nach § 60a des Aufenthaltsge-setzes anregen, und wenn nein, warum nicht?

Antwort der Staatssekretärin Dr. Emily Haber

vom 15. August 2014

Die Bundesregierung sieht angesichts der sich ausbreitenden Ebola-Epidemie in den Ländern Guinea, Liberia und Sierra Leone derzeitnoch keinen ausländerrechtlichen Handlungsbedarf, einen Abschie-bestopp nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes anzuregen.

Der Vollzug des Aufenthaltsrechts, also auch die Abschiebung eben-so wie die Verhängung eines generellen Abschiebungsstopps ist oh-nehin Sache der Bundesländer. Nach Kenntnis der Bundesregierunggibt es dort derzeit keinen Abschiebungsstopp in die genannten afri-kanischen Länder.

Unabhängig von einem generellen Abschiebungsstopp haben dieAusländerbehörden jeden einzelnen Fall einer möglichen Abschie-bung individuell zu prüfen und berücksichtigen dabei auch das Beste-hen von evtl. Abschiebungshindernissen.

16. AbgeordneteLisaPaus

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viele Gutachten (Studien, wissenschaft-liche Ausarbeitungen etc.) plant die Bundes-regierung in der 18. Wahlperiode des Deut-schen Bundestages in Auftrag zu geben, und invoraussichtlich welcher Höhe wird der Bundes-haushalt durch diese Gutachten belastet (bittenach Haushaltsjahren und nach federführen-den Ressorts aufschlüsseln, für die die Gutach-ten erstellt werden)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schrödervom 19. August 2014

Die Bundesregierung führt keine Übersicht über sämtliche für die18. Wahlperiode geplante Gutachten. Diese werden in der Regel an-lassbezogen beauftragt und erstellt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht inder Regel keine Pflicht der Bundesregierung, parlamentarischen In-formationswünschen zu entsprechen, wenn die Information zu einemMitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der allei-

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 11 –

nigen Kompetenz der Bundesregierung liegen. Diese Möglichkeitbesteht bei Informationen aus dem Bereich der Vorbereitung vonRegierungsentscheidungen regelmäßig, solange die Entscheidungennoch nicht getroffen sind. Die Kontrollkompetenz des Parlaments er-streckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vor-gänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungenund Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen (BVerfGE 124, 78[120 f.]. Deshalb gibt die Bundesregierung über bereits geplante Gut-achten keine Auskunft.

17. AbgeordneterSwen

Schulz

(Spandau)(SPD)

Inwieweit wäre die Bundesregierung bereit, imFalle einer Bewerbung einer deutschen Stadtum die Ausrichtung von Olympischen Som-merspielen eine Beteiligung an Kosten bzw.Bürgschaften und Garantien zu übernehmen,und in welchem finanziellen Umfang gab esentsprechende Zusagen bei den Olympiabe-werbungen von Leipzig und München, sowiefür die Fußballweltmeisterschaft 2006?

Antwort der Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe

vom 19. August 2014

Eine deutsche Bewerbung für die Ausrichtung von Olympischen undParalympischen Spielen ist aus Sicht der Bundesregierung grundsätz-lich zu unterstützen.

Die Thematik einer möglichen Olympiabewerbung wurde bislangallerdings noch nicht an die Bundesregierung herangetragen. DerDeutsche Olympische Sportbund (DOSB) erhebt nach Kenntnis-stand der Bundesregierung derzeit bei den Städten Berlin und Ham-burg erste Daten. Vor Abschluss dieses sportfachlichen Verfahrenssind seitens der Bundesregierung keiner Aussagen zu eventuell not-wendigen Unterstützungsleistungen – insbesondere in finanziellerHinsicht – im Rahmen einer möglichen Bewerbung möglich.

In den letzten Jahren sind die von den Ausrichterstaaten im Zusam-menhang mit einer Bewerbung um Sportgroßveranstaltungen zu er-füllenden Anforderungen stetig gestiegen. Die Bundesregierung hatdies frühzeitig erkannt und die Vergabe von Sportgroßveranstaltun-gen zu einem Schwerpunktthema der WeltsportministerkonferenzMINEPS V gemacht. Die im Rahmen der Veranstaltung verabschie-dete „Berliner Erklärung“ ist wegweisend für die Sportpolitik dernächsten Jahre.

Der Vorstoß des Präsidenten des Internationalen Olympischen Ko-mitees (IOC) Dr. Thomas Bach, die Olympischen Spiele zu reformie-ren, wird seitens der Bundesregierung begrüßt. Kernelemente dernoch andauernden Reform sollen mehr Mitbestimmungsmöglichkei-ten für die Gastgeber und eine generelle Überarbeitung des Bewer-bungsverfahrens sein.

Das überarbeitete IOC-Anforderungsprofil für die Vergabe vonOlympischen Spielen ist der Bundesregierung noch nicht bekannt,weshalb zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben dazu gemacht wer-

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 12 –

den können, inwieweit sich die Bundesregierung im Falle einer Be-werbung einer deutschen Stadt um die Ausrichtung von Olympi-schen Sommerspielen an den Kosten beteiligen würde bzw. Bürg-schaften und Garantien übernehmen müsste.

Leipzig konnte im Rahmen seiner Olympiabewerbung „Leipzig2012“ nicht in den engsten Bewerberkreis vorstoßen. Das so genann-te Bewerbungsbuch fand dementsprechend keine Anwendung, sodass die Bundesregierung keine Finanzgarantien abgegeben hat. So-fern Leipzig in den engsten Bewerberkreis vorgedrungen wäre, istdavon auszugehen, dass die Bundesregierung ähnliche Zusagen getä-tigt hätte wie bei der Bewerbung „München 2018“, die nachfolgenddargestellt werden.

Im Rahmen der Olympiabewerbung „München 2018“ hat sich dieBundesregierung nicht als Gesellschafter an der Bewerbungsgesell-schaft beteiligt. Im Falle eines etwaigen Zuschlages an München wä-re der Bund allerdings Gesellschafter des Organisationskomitees ge-worden und hätte zudem die so genannte Short-Fall-Garantie über-nommen. Ein gegebenenfalls nach Abschluss der Olympischen Spielevorhandenes Defizit hätte die Bundesregierung sodann zu einemDrittel ausgleichen müssen. Im Falle einer Vergabe an Münchenhätte sich die Bundesregierung darüber hinaus auch mit knapp582 Mio. Euro an Verkehrsinfrastrukturprojekten beteiligt. Alle be-troffenen Bundesfernstraßenprojekte waren im Vordringlichen oderWeiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans und des Bedarfs-plans für die Bundesfernstraßen enthalten, so dass die Finanzierungdieser Verkehrsinfrastrukturprojekte nicht originär der möglichenAusrichtung von Olympischen Spielen geschuldet war. Bezüglich dergeplanten Kosten für die Durchführung der Paralympischen Winter-spiele in Höhe von 70 Mio. Euro hätte die Bundesregierung knapp15 Mio. Euro getragen, da das IOC hier eine 50-prozentige Beteili-gung der öffentlichen Hand vorsieht.

Im Falle einer Vergabe an München hätte die Bundesregierung fer-ner ein Drittel der olympiabedingten Kosten der Sportstätten in Hö-he von 70 Mio. Euro als Festbetrag zugesagt und sich an den ge-schätzten Kosten der einzelnen Umweltprojekte mit bis zu 11 Mio.Euro beteiligt.

Im Rahmen der Vorbereitung der Olympiabewerbung „München2022“ hat sich die Bevölkerung in München und Garmisch-Parten-kirchen sowie den Landkreisen Traunstein und BerchtesgadenerLand in einem Bürgerentscheid gegen die geplante Bewerbung aus-gesprochen. München kam folglich nicht in den engsten Bewerber-kreis, das Bewerbungsbuch fand keine Anwendung, so dass die Bun-desregierung keine festen Finanzgarantien abgegeben hat.

Die Bewerbung um die Ausrichtung der „Fußballweltmeisterschaft(WM) 2006“ wurde vom Deutschen Fußball-Bund e. V. (DFB) ohneöffentliche Gelder finanziert. Es gab keine Ausfallbürgschaft derBundesregierung, das Risiko für einen eventuellen wirtschaftlichenVerlust bei der WM trug alleine der DFB. Auch der Gesamtetat desOrganisationskomitees (OK) der Fußball-WM 2006 enthielt keinerleiöffentliche Gelder.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 13 –

Im Zuge der Vorbereitung der WM 2006 hat die Bundesregierungunterschiedliche Projekte durchgeführt. Einige Maßnahmen – wiez. B. die Ausbau- und Erweiterungsmaßnahmen für das Bundes-fernstraßennetz – kamen der WM 2006 zugute, auch wenn sie nichtoriginär der WM geschuldet waren und nicht aus speziell für dieWM vorgesehenen zusätzlichen Haushaltsmitteln finanziert wurden.

Die folgenden Maßnahmen wurden aus den im Haushaltsplan spe-ziell für die WM vorgesehenen Mitteln finanziert:

• Die Bundesregierung (Bundesministerium des Innern [BMI]) hatdie Modernisierung des Berliner Olympiastadions mit einem Fest-betrag in Höhe von 195,8 Mio. Euro und den Umbau des Leipzi-ger Zentralstadions mit einem Festbetrag in Höhe von 51,1 Mio.Euro gefördert.

• Im Zuge der Vorbereitung der Fußballweltmeisterschaft 2006 inDeutschland war für die Bundesregierung – ebenso wie für denDFB und das OK – ein Forum zur positiven Darstellung der kul-turellen Vielfalt Deutschlands und deren Verknüpfung mit demFußballsport und der eigentlichen Durchführung des internationa-len sportlichen Großereignisses von besonderer Bedeutung. Die-ses Anliegen wurde unter anderem durch ein nationales Kunst-und Kulturprogramm verwirklicht, für das die Bundesregierung(BMI) insgesamt 29 Mio. Euro zur Verfügung gestellt hat.

• Für die gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen In-dustrie e. V. (BDI) durchgeführte Standortinitiative „Deutschland –Land der Ideen“ stellte die Bundesregierung (BMI) weitere 10 Mio.Euro zur Verfügung.

• Die Nationale Service- und Freundlichkeitskampagne im Rahmendes WM-Gastgeberkonzeptes der Bundesregierung wurde durchdiese (das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie)mit weiteren 3 Mio. Euro unterstützt.

Die Kosten für die Sicherheit der WM 2006 wurden von Bund, Län-dern und privatem Veranstalter getragen.

Die Gesamtkosten für den Einsatz der Bundespolizei wurden ausden im Haushalt 2006 zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln be-stritten. Zusätzliche Fördermittel wurden dafür nicht eingestellt. DieKosten der Bundeswehr für Unterstützungsleistungen wurden eben-falls aus zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln bestritten bzw.waren auf Vollkostenbasis oder nach Amtshilfesätzen von den unter-stützten Stellen zu erstatten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justizund für Verbraucherschutz

18. AbgeordneterFrank

Tempel

(DIE LINKE.)

Inwiefern stimmt die Bundesregierung demBeschluss der 85. Konferenz der Justizminis-terinnen und Justizminister vom Juni 2014 zu,demzufolge die derzeitige Rechtslage, nach der

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 14 –

die Zurückstellung der Strafvollstreckung ge-mäß § 35 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)bei anstehender Verbüßung weiterer, nicht zu-rückstellungsfähiger Strafen weitgehend ausge-schlossen ist, geändert werden sollte, und in-wieweit hält sie gesetzgeberische Maßnahmenfür geboten, die auch in Fällen von nicht unter§ 35 BtMG fallenden Abhängigkeitserkrankun-gen eine Zurückstellung der Strafvollstreckungzur Behandlung der Abhängigkeitserkrankun-gen ermöglichen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Lange

vom 19. August 2014

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz hat dieBitte der Justizministerinnen und Justizminister der Länder aufge-griffen, einen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Strafrückstellungfür betäubungsmittelabhängige Mehrfachtäter vorzulegen und zuprüfen, inwieweit gesetzgeberische Maßnahmen geboten sind, dieauch in den Fällen von nicht unter § 35 des Betäubungsmittelgesetzesfallenden Abhängigkeitserkrankungen eine Zurückstellung der Straf-vollstreckung zur Behandlung der Abhängigkeitserkrankungen er-möglichen.

Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundesministerium der Justizund für Verbraucherschutz vorbereitet; die weitergehende Prüfungist noch nicht abgeschlossen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen

19. AbgeordneterDr. ThomasGambke

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Gegenüber welchen Ländern kann die Bun-desregierung so genannte Gruppenanfragen imRahmen des steuerlichen Informationsaustau-sches richten, und gegenüber welchen Ländernwurden bisher Gruppenanfragen gestellt (bittejeweils um Angabe der Anzahl) (vgl. Süddeut-sche Zeitung vom 30. Juli 2014 „Rasterfahn-dung nach Steuerbetrügern“)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meistervom 22. August 2014

Gruppenauskunftsersuchen nach den Informationsaustauschklauselnder Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) beruhen auf einer Prä-zisierung des OECD-Kommentars (OECD = Organisation für wirt-schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) zu Artikel 26 desOECD-Musterabkommens für DBA vom 17. Juli 2012. Hiernachsoll ein Informationsaustausch nicht nur bezogen auf einen Einzelfall

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 15 –

möglich sein, sondern auch hinsichtlich einer Gruppe von Steuer-pflichtigen, wenn die Voraussetzung der „voraussichtlichen Erheb-lichkeit“ der angefragten Information für die Besteuerung im er-suchenden Staat dargelegt wird. Vorbehaltlich einer gegebenenfallserforderlichen Anpassung des nationalen Rechts des anderen Ver-tragsstaats (z. B. der Schweiz) besteht diese Möglichkeit grundsätz-lich gegenüber allen OECD-Mitgliedstaaten.

Die Frage der Konkretisierung und plausiblen Darlegung von fürGruppenauskunftsersuchen nach dem OECD-Standard geeignetenSachverhalten ist Gegenstand von Erörterungen mit den oberstenFinanzbehörden der Länder, um sicherzustellen, dass Gruppenan-fragen nicht aus formalen Gründen zurückgewiesen werden können(Schaffung einer einheitlichen innerstaatlichen Interpretation undVerwaltungspraxis).

Die Entscheidung, das Instrument der Gruppenanfrage zu nutzen,ist Bestandteil des Besteuerungsverfahrens. Damit obliegt die Ent-scheidung, ob gegebenenfalls ein Gruppenauskunftsersuchen an einanderes Land gerichtet wird, der zuständigen Landesbehörde. Auf-grund der oben genannten Schaffung eines einheitlichen Formatsbzw. einer einheitlichen Verwaltungspraxis haben die Länder bishernoch keine entsprechende Gruppenanfrage gestellt.

20. AbgeordneterJoachim

Poß

(SPD)

Welche Bundesfinanzminister hatten in derBundesrepublik Deutschland bereits früherschon einmal einen ausgeglichenen Haushalts-entwurf eingebracht?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 22. August 2014

Dr. Wolfgang Schäuble ist der erste Bundesminister der Finanzenseit dem Jahr 1960, dessen Regierungsentwurf einen ausgeglichenenBundeshaushalt vorsieht (entsprechende Angaben für weiter zurück-liegende Jahre sind in der Kürze der Zeit nicht möglich, zumal inden 50er-Jahren noch keine Finanzberichte erstellt wurden).

21. AbgeordneterJoachim

Poß(SPD)

Hatte der Bundesfinanzminister Dr. Franz-Josef Strauß am Ende der ersten großen Koali-tion einen Bundeshaushalt für das Jahr 1969vorgelegt, der keine Nettokreditaufnahme aus-wies, oder stellte erst sein Nachfolger, der Bun-desfinanzminister Dr. Alex Möller, nach demAbschluss des Haushalts 1969 fest, dass insbe-sondere wegen der beendeten Legislaturperiodeund unerwarteter Steuermehreinnahmen derHaushalt 1969 ohne neue Kreditaufnahmenabgeschlossen werden konnte?

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 16 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Michael Meister

vom 22. August 2014

Der Regierungsentwurf des Jahres 1969 sah eine Nettokreditaufnah-me von 3,6 Mrd. DM vor. Die damalige Hochkonjunktur erlaubteim Haushaltsvollzug gegenüber der offensichtlich vorsichtigen Veran-schlagung im Ergebnis einen Finanzierungsüberschuss von 1,2 Mrd.DM.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales

22. AbgeordneterMatthias W.

Birkwald(DIE LINKE.)

Wie hoch würden sich jeweils für die Jahr-gänge 1954 und 1964 die Abschläge belaufen,könnten sie ab 60 Jahren eine Teilrente in An-spruch nehmen, und bis zu welchem Altermüssten sie jeweils arbeiten, um denselbenRentenanspruch zu erreichen, den sie bei Ren-teneintritt über die Rente für langjährig Ver-sicherte mit vollendetem 63. Lebensjahr errei-chen würden – modellhaft unterstellt sie hättendurch ihr Erwerbsleben hindurch das Einein-halbfache des Durchschnitts, den Durchschnittbzw. die Hälfte des Durchschnitts verdient,dies sei jeweils die maximale Hinzuverdienst-grenze und sie würden ab dem vollendeten60. Lebensjahr eine Teilrente von einem Drit-tel, der Hälfte, zwei Dritteln bzw. vier Fünftelnder Vollrente in Anspruch nehmen?

23. AbgeordneterMatthias W.

Birkwald

(DIE LINKE.)

Welche Beitragszahlungen wären auf heutigerWertebasis in den in Frage 22 genannten Fäl-len (unabhängig vom geltenden Recht) reinrechnerisch erforderlich, um eine Altersvoll-rente in Höhe der Rente für langjährig Ver-sicherte ab vollendetem 63. Lebensjahr zu er-zielen?

24. AbgeordneterMatthias W.Birkwald

(DIE LINKE.)

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundes-regierung aus den diesbezüglich vorgelegtenBerechnungen von Johannes Steffen (http://portal-sozialpolitik.de/rente/teilrentenmodell-des-dgb), und wie steht sie zu der Aussage,dass die Teilrente ab 60 mit erhöhten Hinzu-verdienstgrenzen für die meisten Arbeitnehme-rinnen und Arbeitnehmer unrealistisch seindürfte, da die Interessentinnen und Interessen-

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 17 –

ten erheblich länger Teilzeit arbeiten oder dieAbschläge vor Rentenbeginn durch hohe Vor-abzahlungen an die Rentenversicherung aus-gleichen müssten, um im Alter ausreichend ge-sichert zu sein, und damit der Vorschlag gera-de für Geringverdienende ins Leere laufe?

Antwort des Staatssekretärs Jörg Asmussen

vom 21. August 2014

Das geltende Recht sieht für die genannten Jahrgänge – abgesehenvon auslaufenden Vertrauensschutzregelungen – keine Möglichkeitvor, eine Altersrente als Voll- oder Teilrente ab dem Alter 60 in An-spruch zu nehmen. Daher besteht keine gesetzliche Grundlage fürAbschläge in diesen Fällen und zur Beantwortung der Frage, wiesich eine Teilerwerbstätigkeit auf den Rentenanspruch auswirkenwürde.

25. AbgeordneteBeate

Müller-Gemmeke

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Innerhalb welcher Frist müssen nach Kenntnisder Bundesregierung die Prüfdienste der So-zialversicherungen entgangene Sozialversiche-rungsbeiträge einfordern, wenn Mindestlöhne(inklusive gesetzlichem Mindestlohn) nicht ge-zahlt wurden, und in welcher Frist müssenBeschäftigte ihre Lohnansprüche an die Ar-beitgeber vor Gericht geltend machen, wennsie keine Mindestlöhne erhalten haben?

Antwort des Staatssekretärs Jörg Asmussen

vom 21. August 2014

Zu wenig gezahlte Sozialversicherungsbeiträge – auch wegen derNichtleistung von Mindestlöhnen – können nach § 25 Absatz 1Satz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV (Verjährung)grundsätzlich für vier Jahre rückwirkend vom Arbeitgeber als demBeitragsschuldner gefordert werden. Bei der Nichtleistung von Min-destlohn wäre allerdings zu prüfen, ob der Arbeitgeber das Arbeits-entgelt und die Beiträge (bedingt) vorsätzlich nicht gezahlt hat. Indem Fall des (bedingten) Vorsatzes gilt eine dreißigjährige Verjäh-rungsfrist (§ 25 Absatz 1 Satz 2 SGB IV).

Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn unterliegt der regel-mäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 des BürgerlichenGesetzbuchs). Er sollte daher innerhalb dieser Frist vor Gericht gel-tend gemacht werden.

26. AbgeordneteBeate

Müller-Gemmeke

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher Form können nach Kenntnis derBundesregierung die Fristen bezüglich der Ein-klagbarkeit von Mindestlöhnen durch Tarifver-träge oder einzelvertraglich vereinbarte Klau-seln verringert werden?

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 18 –

Antwort des Staatssekretärs Jörg Asmussen

vom 21. August 2014

Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn ist unabdingbar.Zulässig ist ein Verzicht nur im Wege des gerichtlichen Vergleichs,weil dieser einen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmerin und desArbeitnehmers vor einem ungerechtfertigten Verlust des Mindest-lohnanspruchs sicherstellt. Vereinbarte Ausschlussfristen – auch ta-rifvertraglich vereinbarte – können nicht zu einem Verfall des gesetz-lichen Anspruchs auf den Mindestlohn führen.

27. AbgeordneteBeate

Müller-Gemmeke

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher Form beabsichtigt die Bundesregie-rung die Fristen zu verändern, bzw. an dieFristen im Sozialversicherungsrecht anzuglei-chen, damit die Beschäftigten ihre Lohnan-sprüche länger einklagen können, wenn siekeine Mindestlöhne erhalten haben, obwohl sieihnen zugestanden hätten?

Antwort des Staatssekretärs Jörg Asmussen

vom 21. August 2014

Das Mindestlohngesetz ist im Jahre 2020 zu evaluieren. Die Evaluie-rung bietet Gelegenheit, auch den Bedarf für eine Synchronisierungder Fristen zu prüfen.

28. AbgeordneteBeate

Müller-Gemmeke

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In welcher Form werden nach Kenntnis derBundesregierung Beschäftigte, denen Mindest-löhne nicht gezahlt wurden, und deswegen dieSozialversicherungen Sozialversicherungsbeiträ-ge nacherhoben haben, von den Sozialversiche-rungen davon in Kenntnis gesetzt, dass ihnenLohn in einer bezifferten Summe entgangen istund sie diese Lohndifferenz vor Gericht einkla-gen können?

Antwort des Staatssekretärs Jörg Asmussen

vom 21. August 2014

In dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers über die Betriebs-prüfung nach § 28p Absatz 1 Satz 5 SGB IV wird dem Arbeitgeberaufgegeben, die Beiträge an die Einzugsstellen nachzuzahlen und diebereits erstatteten Meldungen nach der Datenerfassungs- und -über-mittlungsverordnung (DEÜV) zu korrigieren. Hierüber hat der Ar-beitgeber den Beschäftigten nach § 25 DEÜV mindestens einmal imJahr (bis zum 30. April für das Vorjahr) zu unterrichten. Auf dieseWeise erfährt der Beschäftigte auch die Höhe des ihm zustehendenbeitragspflichtigen Arbeitsentgelts.

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 19 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährungund Landwirtschaft

29. AbgeordneterUwe

Kekeritz(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wann hat die kamerunische Regierung einennach der Bewertung der Bundesregierung zu-frieden stellenden Legalitätsnachweis (vgl. Ant-wort der Bundesregierung auf meine Schrift-liche Frage 82 auf Bundestagsdrucksache 18/221) für eingeschlagenes Holz im Sinne desFreiwilligen Partnerschaftsabkommens zwi-schen Kamerun und der Europäischen Unionzur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags(„Voluntary Partnership Agreement on ForestLaw Enforcement, Governance and Trade“ –VPA-FLEGT) erbracht (bitte nach Datum undInhalt des erbrachten Legalitätsnachweises auf-schlüsseln), und welche konkreten Maßnah-men wird die Bundesregierung bei anhaltenderVerletzung des VPA-FLEGT ergreifen, umden illegalen Holzeinschlag in Kamerun ein-zudämmen (vgl. www.greenpeace.org/africa/Global/africa/publications/LicenceToLaunderFinal.pdf)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 21. August 2014

Das Freiwillige Partnerschaftsabkommen zwischen Kamerun undder Europäischen Union (EU) zur Bekämpfung des illegalen Holz-einschlages, das im Jahr 2010 abgeschlossen wurde, wird bis heutenicht angewendet, da eine Vielzahl von Fragen im Hinblick auf denNachweis der Sicherung der Legalität sowie der unabhängigen Über-prüfung noch zu klären sind. Erst wenn Kamerun die entsprechen-den Nachweise zur Zufriedenheit der Europäischen Kommissionund der EU-Mitgliedstaaten erbracht hat, wird die praktische An-wendung des Abkommens infrage kommen. Bis zu diesem Zeitpunktunterliegt Holz aus Kamerun, das innerhalb der EU auf den Marktkommt, den Anforderungen der EU-Holzhandelsverordnung unddem Holzhandels-Sicherungs-Gesetz. Hinsichtlich der von der Bun-desregierung gegenüber der kamerunischen Regierung ergriffenenMaßnahmen verweise ich im Übrigen auf die Antwort der Bundes-regierung auf Ihre in der Fragestellung Bezug genommene Schrift-liche Frage (Bundestagsdrucksache 18/221).

30. AbgeordneteDr. Simone

Raatz

(SPD)

Schreibt das EU-Recht zwingend die von Sach-sen und weiteren Bundesländern geplante De-gression (Quelle: Hartmann, Frank: Degressi-ve Ausgleichszahlungen, in: Südausgabe derBauernzeitung vom 6. Juni 2014, S. 11) der sogenannten Ausgleichszulage abhängig von derbewirtschafteten landwirtschaftlichen Fläche inbenachteiligten Gebieten in der im Jahr 2014beginnenden neuen Förderperiode der EU vor?

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 20 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 15. August 2014

Ja, die degressive Ausgestaltung der Ausgleichszulage in den aus na-turbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Ge-bieten in Abhängigkeit von der bewirtschafteten Fläche ist gemäßArtikel 31 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Euro-päischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 überdie Förderung der ländlichen Entwicklung durch den EuropäischenLandwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums(ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005vorgeschrieben.

31. AbgeordneteDr. SimoneRaatz

(SPD)

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsa-che, dass damit größere Betriebe in benachtei-ligten Gebieten zusätzlich zu den beschlosse-nen Kürzungen Zahlungen verlieren werden,obwohl im Rahmen der politischen Entschei-dung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)2014 bis 2020 angekündigt worden war, aufdie Degression zu verzichten und der bereitsbeschlossene Rückgang der Direktzahlungenin der neuen Förderperiode gerade auf denschlechten Standorten betriebswirtschaftlichnicht leicht zu verkraften ist, zumal die größe-ren Landwirtschaftsbetriebe wegen der Tier-haltung überproportional viele Menschen be-schäftigen (Quelle: The European AgriculturalFund of Rural Development: Europe investingin rural areas/PLR (Entwicklungsprogrammfür den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen2014–2020: Germany – Rural DevelopmentProgramme (Regional) – Saxony, 2014, S. 443bis 446)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser

vom 15. August 2014

Die Frage der Degression im Rahmen der Diskussion um die Ge-meinsame Agrarpolitik (GAP) 2014 bis 2020 bezog sich allein aufdie Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe (1. Säule derGAP), für die auch keine Degression beschlossen wurde. Dagegenist die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete eine Maßnahmezur Förderung der ländlichen Entwicklung (2. Säule der GAP). DieFörderung der benachteiligten Gebiete war bereits in der Vergangen-heit einer EU-rechtlichen Begrenzung unterworfen (Maximalbetragje Zuwendungsempfänger). In Deutschland kann die Ausgleichszula-ge von den Ländern gemäß dem einschlägigen Fördergrundsatz derGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und desKüstenschutzes“ (GAK) umgesetzt werden. Der GAK-Fördergrund-satz räumt den Ländern anstelle der bisherigen festen Obergrenzenunter Beachtung der Vorgaben des Artikels 31 Absatz 4 der Verord-nung (EU) Nr. 1305/2013 ein Maximum an Flexibilität bei der kon-kreten Ausgestaltung der Degression ein. Damit haben die Länderinsbesondere die Möglichkeit, die Flächengröße, ab der die Degres-

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 21 –

sion der Ausgleichszulage angewandt wird, selber festzulegen und so-mit den strukturellen Gegebenheiten ihrer Landwirtschaft Rechnungzu tragen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriumsder Verteidigung

32. AbgeordneteKatrin

Kunert

(DIE LINKE.)

Inwieweit kollidiert nach Einschätzung derBundesregierung die neue Zentrale Dienstvor-schrift A-2630/1 zum äußeren Erscheinungs-bild der Soldatinnen und Soldaten der Bun-deswehr mit den individuellen Persönlichkeits-rechten von Soldatinnen und Soldaten, undwie viele Beschwerdefälle gab es nach Neufas-sung der Dienstvorschrift (bitte wenn möglichunter Angabe der einzelnen Sachverhalte)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel

vom 14. August 2014

Die Zentrale Dienstvorschrift A-2630/1 „Das äußere Erscheinungs-bild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr“ gewährleistetnach Auffassung der Bundesregierung einen angemessenen Interes-senausgleich zwischen den Belangen der Bundeswehr einerseits undden Rechten der Soldatinnen und Soldaten andererseits.

Ungeachtet dessen gehört es zum Selbstverständnis der Bundeswehrals attraktivem Arbeitgeber, einen Ergänzungs- oder Anpassungsbe-darf zu prüfen und ggf. mögliche Verbesserungen umzusetzen.

Im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) sind derzeit zweiFälle anhängig, in denen der jeweilige Beschwerdeführer sich gegendie ministerielle Vorschrift selbst – also nicht gegen deren Umset-zung – wendet. Beiden Fällen liegen – teils großflächige – Tätowie-rungen zugrunde.

Beschwerden von Soldatinnen und Soldaten werden nach Anzahlund Thematik statistisch nicht zentral erfasst. Insofern kann über dieAnzahl von Beschwerden innerhalb der Streitkräfte, die sich gegenkonkrete Umsetzungsmaßnahmen richten, keine Aussage getroffenwerden.

33. AbgeordneteKatrinKunert

(DIE LINKE.)

Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es fürFamilienangehörige von an PTBS (posttrau-matische Belastungsstörungen) erkrankten Sol-datinnen und Soldaten, und wie haben sich dieBetreuungsaufwendungen hierfür entwickelt?

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 22 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel

vom 14. August 2014

Der Bundeswehr obliegt eine besondere Fürsorgepflicht gegenüberim Einsatz psychisch oder physisch verwundeten oder verunfalltenBundeswehrangehörigen (Einsatzgeschädigte). Das Angebot sowohlan präventiven Maßnahmen zur Vorbereitung auf Einsätze als auchzur Betreuung und Fürsorge Einsatzgeschädigter sowie ihrer Fami-lien und Angehörigen wird fach- und organisationsbereichsübergrei-fend angeboten.

Es umfasst u. a.:

• Ausbildung, Erhalt und Steigerung der psychischen Fitness,

• Trainingsangebote für Einsatzgeschädigte,

• medizinische Maßnahmen für Einsatzgeschädigte,

• psychologische Maßnahmen,

• militärseelsorgerische Maßnahmen,

• Unterstützung durch Beratung und Betreuung durch den Sozial-dienst der Bundeswehr,

• Maßnahmen der Beratung von schwerbehinderten Menschen,versorgungsrechtliche Maßnahmen und

• Maßnahmen der Personalführung.

Die Vorgesetzten aller Ebenen wirken bei der Betreuung und Fürsor-ge Einsatzgeschädigter mit. Darüber hinaus arbeitet die Bundeswehrin einem Netzwerk der Hilfe mit verschiedenen Vereinen, Organisa-tionen und Initiativen zusammen, um deren Angebote für Einsatzge-schädigte einzubeziehen. Aufgrund der Vielfalt des Hilfs- und Be-treuungsangebotes können Einsatzgeschädigte und ihre Familienbzw. Angehörigen eine individuelle Unterstützung erhalten, die ih-nen auch durch Lotsen bzw. Lotsinnen für Einsatzgeschädigte vorOrt vermittelt werden kann.

Neben der Ansprechbarkeit der Vorgesetzten bleiben die Mitgliederdes Psychosozialen Netzwerkes unverzichtbare Elemente der Betreu-ung Einsatzgeschädigter und ihrer Familien bzw. Angehörigen. DerSozialdienst der Bundeswehr, der Psychologische Dienst der Bundes-wehr, die Truppenärzte bzw. Truppenärztinnen, das Bundeswehr So-zialwerk e. V. sowie die Militärseelsorge der Bundeswehr arbeitendabei eng zusammen. Hierdurch können sie Bundeswehrangehöri-gen, die eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung infolgeeiner besonderen Auslandsverwendung davongetragen haben, ge-meinsam eine angemessene, professionelle Beratung und Betreuungbzw. Versorgung bieten. Die Bundeswehr bleibt auch für ehemaligeBundeswehrangehörige mit bekannter oder nach Entlassung auftre-tender Einsatzschädigung ein zuverlässiger Ansprechpartner.

Seit dem Jahr 2013 befinden sich die Fachberatungsseminare „Be-treuung und Fürsorge unter einem Dach“ im Regelbetrieb. Sie die-

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 23 –

nen der ergänzenden Betreuung und Fürsorge von in besonderenAuslandsverwendungen oder im Grundbetrieb der Bundeswehr kör-perlich verletzten und/oder psychisch erkrankten Betroffenen undHinterbliebenen sowie deren Angehörigen und auch Kindern.

Die Fachberatungsseminare „Betreuung und Fürsorge unter einemDach“ gewähren psychologische, seelsorgerliche, sozial-dienstlicheund versorgungsrechtliche Beratung und Betreuung, unterstützendeBegleitmaßnahmen mit umfassender Information sowie allgemeineMaßnahmen der psychischen Stabilisierung. Sie ermöglichen Betrof-fenen und Hinterbliebenen sowie deren Angehörigen und auch Kin-dern den wertvollen Austausch von Erfahrungen sowie gegenseitigeUnterstützung.

Die Fachberatungsseminare „Betreuung und Fürsorge unter einemDach“ werden aufgrund der positiven Rückmeldungen der Teil-nehmenden auch in den Jahren 2014 und 2015 fortgesetzt werden.

Im Jahr 2014 wurde im Zeitraum vom 6. bis 13. März 2014 ein Semi-nar in Oberwiesenthal und vom 19. bis 26. Juni 2014 ein Seminar aufRügen durchgeführt. Weitere Seminare sind vom 11. bis 18. Septem-ber 2014 in Pfronten/Allgäu, vom 5. bis 12. März 2015 in Oberwie-senthal, vom 11. bis 18. Juni 2015 in Brauneberg/Mosel und vom23. September bis 1. Oktober 2015 in Duderstadt geplant.

Die Beauftragte für die Angelegenheiten für Hinterbliebene und derBeauftragte für einsatzbedingte PTBS und Einsatztraumatisierte ste-hen während der Seminare für Einzelgespräche mit Betroffenen undderen Angehörigen/Bezugspersonen zur Verfügung.

Gemäß dem Haushaltsvermerk Nr. 3 zu Kapitel 14 02 Titel 119 99wird nach § 63 Absatz 4 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) inVerbindung mit § 63 Absatz 3 Satz 2 BHO zugelassen, dass nahe An-gehörige (einschließlich Bezugspersonen und betreuungspflichtigerKinder), Hinterbliebene, frühere Soldatinnen und Soldaten sowiezivile Bundeswehrangehörige im Zusammenhang mit Maßnahmenzur Einsatznachbereitung für Soldatinnen und Soldaten mit einsatz-bedingten Verwundungen und Erkrankungen unentgeltliche Unter-stützungsleistungen erhalten. Die Kosten pro Einzelveranstaltungwerden mit 20 000 Euro veranschlagt, wobei zu berücksichtigen ist,dass für Angehörige der Bundeswehr die Ausgaben zu Lasten dereinschlägigen Titel (z. B. für Dienstreisen) im Rahmen der verfügba-ren Haushaltsmittel gehen. Eine Aussage über die Entwicklung derBetreuungsaufwendungen ist aufgrund einer fehlenden Vollkosten-rechnung nicht möglich.

Mit der Etablierung von Fachberatungsseminaren „Betreuung undFürsorge unter einem Dach“ ist ein wichtiger Baustein zur umfassen-den Betreuung und Fürsorge von Betroffenen und Hinterbliebenensowie deren Angehörigen und auch Kindern realisiert worden. Diein den Fachberatungsseminaren angebotenen Maßnahmen werdenvon den Teilnehmenden als sehr positiv und hilfreich empfunden.Die Fortführung der Seminare ist vorgesehen. Die Finanzierung istgesichert.

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 24 –

34. AbgeordneterDr. Tobias

Lindner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Was ist der aktuelle Status des Beschaffungs-projekts Schützenpanzer PUMA, und inwiefernwurden wegen bis zur Nachfrist am 31. Juli2014 (vgl. Antwort der Bundesregierung aufmeine Schriftliche Frage 25 auf Bundestags-drucksache 18/680) nicht behobener Mängelneue Vereinbarungen mit dem Auftragnehmergetroffen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 20. August 2014

Die innerhalb der Nachfrist vorgesehenen Nachqualifikationspro-gramme und die Einsatznachprüfung sind abgeschlossen worden.Die Ergebnisse der Nachqualifikation und Einsatznachprüfung wer-den derzeit im Detail analysiert und bewertet. Diese Bewertung wirdvoraussichtlich bis Ende September 2014 vorliegen. Nach derzeiti-gem Stand ist davon auszugehen, dass einige Nachweispunkte nochweiterhin offenbleiben (z. B. der Abschluss der Laufwerksqualifika-tion, der Abschluss der Schutzqualifikation sowie der Abschluss derQualifikation der Maschinengewehr-Laffettierung). Der weitere Um-gang mit den verbleibenden offenen Nachweispunkten kann erstnach Abschluss der laufenden Bewertung festgelegt werden.

Insofern sind bisher noch keine neuen Vereinbarungen mit dem Auf-tragnehmer getroffen worden.

Ziel des BMVg bleibt weiterhin, den Schützenpanzer PUMA im No-vember 2014 in die Nutzung zu bringen.

35. AbgeordneterDr. Alexander S.Neu

(DIE LINKE.)

Welche Bezüge in welcher Höhe (Besoldung –unter Bezeichnung aller Zuschläge, Sachbe-züge, sonstiger geldwerter Vorteile und untergenauer Angabe der jeweiligen Beträge bzw.Leistungen) sowie daraus für die Zukunft re-sultierende Versorgungsansprüche (bitte darle-gen, nach welcher Dienstzeit ein Versorgungs-anspruch in welcher Höhe entsteht) – ggf. auchwelche Vergütung bzw. welches Entgelt bzw.welches Honorar – werden die Staatssekretärinim Bundesministeriun der VerteidigungDr. Katrin Suder sowie die im Kontext ihrerÜbernahme des Amtes als beamtete Staats-sekretärin im BMVg auf ihre Veranlassung hinfür das BMVg bzw. für die Bundesregierungoder nachgeordnete Stellen tätigen Personenjeweils pro Jahr bis zum Ende der Legislatur-periode erhalten?

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 25 –

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepe

vom 21. August 2014

Dr. Katrin Suder wurde mit Wirkung vom 1. August 2014 zur Beam-tin auf Probe ernannt, und ihr wurde das Amt einer beamtetenStaatssekretärin im BMVg übertragen. Damit erhält sie Besoldungnach dem Bundesbesoldungsgesetz in Höhe eines Grundgehaltes derBesoldungsgruppe B 11 zuzüglich einer Stellenzulage für eine Ver-wendung in einer obersten Dienstbehörde des Bundes und je nachihren Familienverhältnissen auch einen Familienzuschlag. Vereinba-rungen über weitergehende geldwerte Vorteile sind nicht getroffenworden.

Für den Anspruch auf Versorgung (Ruhegehalt) gelten die allgemei-nen Regelungen des Beamtenversorgungsgesetzes. Danach bestehtder Anspruch nach einer Dienstzeit von fünf Jahren oder sofort imFalle der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstbeschädigung.Das Ruhegehalt wird auf der Grundlage der ruhegehaltfähigenDienstbezüge und der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berechnet undbeträgt höchstens 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezü-ge. Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Eintritts inden Ruhestand. Im Fall der Versetzung in den einstweiligen Ruhe-stand beträgt das Ruhegehalt je nach Dauer der Amtszeit als Staats-sekretär mindestens für die Dauer von sechs Monaten, längstens fürdie Dauer von drei Jahren unabhängig von der erdienten ruhegehalt-fähigen Dienstzeit 71,75 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezü-ge. Erst danach beginnt die erdiente Versorgung.

Im Zusammenhang mit dem Amtsantritt von Dr. Katrin Suder istim BMVg die Funktion „Beauftragter für die strategische Steuerungnationaler und internationaler Rüstungsaktivitäten der Bundeswehr“neu eingerichtet worden. Hierfür ist lediglich eine auf zwei Jahrebefristete Einstellung vorgesehen, voraussichtlich zum 1. September2014. Es ist beabsichtigt, dafür eine außertarifliche Vergütung in Hö-he der Besoldungsgruppe B 6 unter Anwendung der vom Bundes-ministerium des Innern vorgegebenen Musterarbeitsverträge zu ver-einbaren. Weitere Einstellungen gab es nicht.

36. AbgeordneterDr. Alexander S.

Neu

(DIE LINKE.)

Welche Bezüge in welcher Höhe (Besoldung/Versorgungsansprüche entsprechend der Maß-gabe in Frage 35) erhielten seinerzeit Staats-sekretär a. D. Stéphane Beemelmans sowie dieentsprechenden (bisherigen) Inhaberinnen undInhaber der den o. g. Stellen/Positionen ver-gleichbaren Stellen/Positionen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs

Dr. Ralf Brauksiepevom 21. August 2014

Der Staatssekretär a. D. Stéphane Beemelmans erhielt als beamteterStaatssekretär im BMVg Besoldung nach dem Bundesbesoldungs-gesetz in Höhe eines Grundgehaltes der Besoldungsgruppe B 11 zu-züglich einer Stellenzulage für eine Verwendung in einer obersten

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 26 –

Dienstbehörde des Bundes und je nach den Familienverhältnissenauch einen Familienzuschlag. Vereinbarungen über weitergehendegeldwerte Vorteile sind nicht getroffen worden. Darüber hinaus wirdauf die Antwort zu Frage 35 verwiesen.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie,Senioren, Frauen und Jugend

37. AbgeordneteDr. Franziska

Brantner

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wird die Bundesministerin für Familie, Senio-ren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig,bis zum Jahresende den Ankündigungen imNachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ (Aus-gabe vom 11. August 2014) entsprechendeinem Gesetzentwurf zur Änderung desGrundgesetzes mit dem Ziel einer Stärkungder Kinderrechte durch eine stärkere Kindes-wohlorientierung vorlegen, und wie soll diestärkere Orientierung am Kindeswohl konkretim Grundgesetz formuliert werden?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Caren Marks

vom 21. August 2014

Ziel der Bundesministerin Manuela Schwesig ist es, gemeinsam miteiner breiten Mehrheit auf Bundes- und Länderebene die Kinder-rechte im Grundgesetz zu stärken und dabei das Kindeswohl deutli-cher in den Vordergrund zu stellen. Auf dem Weg zu einer ausdrück-lichen Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz wirbt dieBundesministerin weiter für die dafür notwendige Mehrheit.

Das Anliegen der Bundesministerin geht dabei weit über die Frageder Grundgesetzänderung hinaus: Es geht um eine ganz umfassendeStärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Gesetz undWirklichkeit.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

38. AbgeordneteHeike

Hänsel

(DIE LINKE.)

In welcher Weise unterstützt die Bundesregie-rung über finanzielle Hilfen hinaus aktuell vorOrt den Kampf gegen das Ebola-Virus inWestafrika mit Personal und Forschungsein-richtungen, und erwägt die Bundesregierungdie Finanzierung von Forschungsvorhabenbezüglich der Entwicklung eines wirksamenImpfstoffes oder Medikaments gegen das Ebo-la-Virus?

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 27 –

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ingrid Fischbach

vom 18. August 2014

Die aktuelle Ebola-Krise in Westafrika ist die schlimmste Epidemieseit der Entdeckung des Virus im Jahr 1976. Die Bundesregierungunterstützt direkt und indirekt den Kampf gegen das Ebola-Virus inWestafrika.

Mit Fördergeldern des Auswärtigen Amts (AA) hilft das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) mit Sitz in Hamburgden lokalen Partnern in Guinea und Nigeria, eine leistungsfähige,moderne Struktur zur Diagnostik von Ebola-Viren aufzubauen undzu erhalten. Konkret beinhalten die Maßnahmen, die Laborinfra-struktur auszubauen, die Lagerung der Proben zu verbessern sowieörtliches Laborpersonal aus- und fortzubilden. Das Finanzvolumenbeträgt insgesamt 223 000 Euro.

Zudem hat das Robert Koch-Institut (RKI) seit Beginn des Ausbru-ches, mit finanzieller Unterstützung durch das AA, bereits drei Wis-senschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler nach Guinea entsandt. Sieanalysieren dort Proben von Erkrankten auf das Ebola-Virus im Eu-ropean Mobile Laboratory (EMLab). Das EMLab ist eine multina-tionale Initiative, die von der Europäischen Kommission unterstütztund durch das BNITM koordiniert wird. Eine weitere Entsendungvon Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ist geplant. Vor Ortsind momentan ebenfalls Wissenschaftler von drei am DeutschenZentrum für Infektionsforschung e. V. (DZIF) beteiligten Institutio-nen (BNITM, Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr, München,und das Institut für Virologie, Marburg) im Rahmen des EMLab ander Diagnostik vor Ort in Guinea beteiligt.

Das DZIF wurde im Jahr 2011 durch das Bundesministerium für Bil-dung und Forschung gegründet, damit die besten Universitäten, Uni-versitätskliniken und außeruniversitären ForschungseinrichtungenDeutschlands auf dem Gebiet der Infektionskrankheiten zusammen-geführt werden. Im Rahmen des DZIF wird insbesondere im Bereich„Neuauftretende Infektionskrankheiten“ zum Thema Ebola ge-forscht: Bisher gefördert wird die Etablierung von Tiermodellen,u. a. auch für Infektionen mit dem Ebola-Virus. Im Rahmen desDZIF ist es geplant, eine klinische Studie zu einem Ebola-Virus-Impfstoffkandidaten durchzuführen (koordiniert durch die Universi-tät Marburg).

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fördert die For-schung zu Tropenkrankheiten, einschließlich hämorrhagischen Fie-bern wie Ebola, durch die institutionelle Förderung des BNITM mitca. 7,6 Mio. Euro jährlich. Das BMG hat darüber hinaus hälftig denErweiterungsbau des BNITM, zu dem auch das neue Hochsicher-heitslabor gehört, finanziert. Das BNITM gehört zu den führendenForschungsinstitutionen im Bereich der Tropenkrankheiten und istzugleich das Nationale Referenzzentrum für tropische Infektionser-reger. Außerdem ist das BNITM ein Kooperationszentrum der Welt-gesundheitsorganisation (WHO) für hämorrhagische Fiebervirenund analysiert in diesem Rahmen auch eingeschickte Proben in sei-nem Hochsicherheitslabor.

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 28 –

Das BMG fördert darüber hinaus das Heinrich-Pette-Institut,Leibniz-Institut für Experimentelle Virologie mit jährlich etwa5,9 Mio. Euro. Auf der Basis experimenteller Grundlagenforschungsollen neue Ansatzpunkte für verbesserte therapeutische Verfahrenentwickelt werden, die zeitnah Behandlungsmöglichkeiten, auch vonneuauftretenden viralen Infektionen, ermöglichen.

Das BMG und das RKI prüfen derzeit die Durchführbarkeit undFörderungsmöglichkeit eines Projekts in Westafrika zum Trainingvon medizinischem Personal zum Umgang mit hochkontagiösen Pa-tienten.

39. AbgeordneteKathrin

Vogler(DIE LINKE.)

Wann, und mit welchem Ergebnis hat die Bun-desärztekammer dem BMG die Richtliniennach § 16 Absatz 1 des Transplantationsgeset-zes (TPG) – so wie in § 16 Absatz 3 der Neu-fassung des TPG vom 15. Juli 2013 vorgese-hen – zur Genehmigung vorgelegt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ingrid Fischbach

vom 19. August 2014

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. August 2013 in § 16 Ab-satz 3 TPG einen Genehmigungsvorbehalt für die Richtlinien derBundesärztekammer nach § 16 Absatz 1 TPG eingefügt (Gesetz zurBeseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in derKrankenversicherung vom 15. Juli 2013 – BGBl. I S. 2433). Der Ge-nehmigungsvorbehalt des § 16 Absatz 3 TPG erstreckt sich auf alleRichtlinien und Richtlinienänderungen, die ab diesem Zeitpunktvom Vorstand der Bundesärztekammer beschlossen werden.

Seit Inkrafttreten des Genehmigungsvorbehalts wurde dem BMGeine Änderung der Richtlinie gemäß § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4Buchstabe a und b TPG betreffend die Anforderungen an die medi-zinische Beurteilung von Organspendern und die Konservierung vonSpenderorganen zur Genehmigung vorgelegt. Das Genehmigungs-verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

40. AbgeordneterHarald

Weinberg(DIE LINKE.)

Welche Themen stehen in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Krankenhaus-Versorgung auf den jeweils einzelnen Tages-ordnungen der kommenden Sitzungstermine,und wann finden diese Sitzungen statt?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ingrid Fischbach

vom 20. August 2014

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat sich am 26. Mai 2014 konsti-tuiert. Am 30. Juni 2014 befasste sich die Arbeitsgruppe mit denRahmenbedingungen für die Qualitätsoffensive der Bundesregierung

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 29 –

einschließlich der Krankenhausplanung und Sicherstellung der flä-chendeckenden Krankenhausversorgung. In der Sitzung am 8. Sep-tember 2014 wird das Thema Betriebskostenfinanzierung einschließ-lich der Preisbildung und Mengenentwicklung behandelt. In weiterenTerminen im November 2014 und im Dezember 2014 soll unteranderem die Finanzierung der beschlossenen Maßnahmen diskutiertwerden.

41. AbgeordneterHarald

Weinberg

(DIE LINKE.)

Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahlder Bundesländer, die der Bund-Länder-Ar-beitsgruppe zur Reform der Krankenhaus-Ver-sorgung angehören, und wann wird die Ar-beitsgruppe zu einem Abschluss kommen?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinIngrid Fischbach

vom 20. August 2014

Die Zusammensetzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde mitder Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) abgestimmt.Zu den Teilnehmern gehören neben dem Vorsitzland der GMK,Hamburg, die Länder Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen,Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie Saarland und Sachsen.Gemäß den Vorgaben des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSUund SPD beabsichtigt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis Ende2014 ihre Arbeit abzuschließen.

42. AbgeordneteBirgit

Wöllert

(DIE LINKE.)

Vor dem Hintergrund der Pressemitteilung derDeutschen Diabetes Gesellschaft e. V. vom15. Juli 2014, aus der hervorgeht, dass keinVertreter der Bundesregierung am UN-Gipfelgegen nichtübertragbare Krankheiten (10./11. Juli 2014 in New York) teilnahm, frage ichdie Bundesregierung, welche konkreten Maß-nahmen geplant sind, um die Beschlüsse derUN-Generalversammlung, dass die Staaten biszum kommenden Jahr nationale Ziele entwi-ckeln und nationale Pläne aufstellen sollen, umdie vorzeitige Sterblichkeit durch chronischeKrankheiten bis zum Jahr 2025 um ein Viertelzu senken, umzusetzen?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Ingrid Fischbach

vom 21. August 2014

Die Bundesregierung war bei dem angesprochenen Überprüfungs-treffen zu nichtübertragbaren Krankheiten im Juli 2014 in New Yorkdurch das Auswärtige Amt vertreten. Die Pressemitteilung der Deut-schen Diabetes Gesellschaft ist insofern unzutreffend.

Page 34: Schriftliche Fragen - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802388.pdf · Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer vom 19. August 2014 Seit dem 1. Januar 2014

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 30 –

Bei dem Ziel, bis zum Jahr 2025 die vorzeitige Sterblichkeit durchnichtübertragbare Krankheiten zu senken, handelt es sich um einglobales Ziel, zu dem jedes Land im Rahmen seiner Möglichkeitenbeitragen soll. Die Bundesregierung prüft derzeit Maßnahmen, diezu dieser Zielerreichung beitragen können.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr unddigitale Infrastruktur

43. AbgeordneterMatthias

Gastel

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie wird sich der voraussichtliche Rückgangder Lkw-Mauteinnahmen in den Jahren 2014und 2015 nach Kenntnis der Bundesregierungauf die vorhandenen Mittel für in den Jahren2014 und 2015 realisierte bzw. geplante Stra-ßenbaumaßnahmen im Bundesland Baden-Württemberg auswirken, und werden gegebe-nenfalls mindere Mittel für Straßenbaumaß-nahmen für die Jahre 2014 und 2015 über denHaushalt kompensiert oder stehen dann weni-ger Mittel für Straßenbaumaßnahmen in Ba-den-Württemberg zur Verfügung (bitte Dif-ferenzbeträge 2013/2014 und 2014/2015 nen-nen)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dorothee Bär

vom 18. August 2014

Die Haushaltsmittel für die Bundesfernstraßen sind im Einzelplan 12in den Kapiteln 12 02, 12 10 und 12 09 veranschlagt. Der Kabinetts-beschluss zum Haushaltsentwurf 2014 und der Finanzplanung biszum Jahr 2017 vom 26. Juni 2013 sahen einen Haushaltsansatzfür die Bundesfernstraßen für das Jahr 2014 in Höhe von rund5,86 Mrd. Euro und für das Jahr 2015 in Höhe von rund 5,81 Mrd.Euro vor.

Nach Verkündung des Haushaltsgesetzes 2014 am 18. Juli 2014 ste-hen nunmehr im Jahr 2014 rund 6,13 Mrd. Euro zur Verfügung undauf der Grundlage des vom Bundeskabinett am 2. Juli 2014 beschlos-senen Haushaltsentwurfs sind für das Jahr 2015 rund 6,25 Mrd. Eurofür die Bundesfernstraßen vorgesehen. Die dabei im Kapitel 12 09Titelgruppe 01 gegenüber der alten Finanzplanung niedriger veran-schlagten Mautausgaben wurden durch höhere Ausgabenansätze imKapitel 12 10 mehr als ausgeglichen, so dass auch für das Land Ba-den-Württemberg höhere Mittelansätze für die Bundesfernstraßenzur Verfügung stehen bzw. vorgesehen sind. Da die Mittelverteilungauf die Länder in ihrer Gesamtheit erst mit endgültigem Verfügungs-rahmen nach Verkündung des Haushaltsgesetzes erfolgt, ist ein Ver-gleich der Finanzplanungen auf Länderebene nicht möglich.

Page 35: Schriftliche Fragen - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802388.pdf · Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer vom 19. August 2014 Seit dem 1. Januar 2014

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 31 –

44. AbgeordneterStephan

Kühn

(Dresden)

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Mittel sind im Bundeshaushalt 2014für den Neubau und Ausbau sowie für den Er-halt von Bundesfernstraßen im Freistaat Sach-sen vorgesehen, und wie gestalten sich diegenannten Positionen in der mittelfristigen Fi-nanzplanung?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Katherina Reiche

vom 20. August 2014

Auf der Grundlage des Haushalts 2014 und der geltenden Finanz-planung bis zum Jahr 2018 sind für die Realisierung der Bedarfs-plan- und Erhaltungsmaßnahmen im Bundesfernstraßennetz desFreistaates Sachsen nachfolgende Mittelansätze vorgesehen. DieMittel für die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit und die Refinan-zierung der privat vorfinanzierten Maßnahmen sind in den Ansätzender Bedarfsplanmaßnahmen nicht enthalten.

Die jährlichen Verfügungsrahmen für die Jahre 2015 und folgendeder vorgenannten Positionen werden im Zusammenwirken mit denanderen Ausgabebereichen jeweils nach Verabschiedung des Haus-haltsgesetzes festgelegt.

45. AbgeordneteKatrin

Kunert

(DIE LINKE.)

Nach welchen Kriterien erfolgt die Prüfungund Konsolidierung von Straßenbauprojektenzum Bundesverkehrswegeplan 2015 (bitte aus-führlich erläutern), und inwieweit findet dabeieine durch das jeweilige Land vorgenommenePriorisierung der angemeldeten Projekte Be-rücksichtigung?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Katherina Reiche

vom 20. August 2014

Die Prüfung und Konsolidierung der für den Bundesverkehrswege-plan 2015 vorgeschlagenen Bundesfernstraßenprojekte erfolgt imRahmen einer Plausibilitätsprüfung, die im Wesentlichen die Investi-tionskosten und den diesen zugrundeliegenden Trassenverlauf be-rücksichtigt. Eine durch das jeweilige Land vorgenommene Priorisie-rung der angemeldeten Projekte ist hierbei nicht relevant.

Page 36: Schriftliche Fragen - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802388.pdf · Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer vom 19. August 2014 Seit dem 1. Januar 2014

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 32 –

46. AbgeordneteKatrin

Kunert

(DIE LINKE.)

Welche Konsequenzen hat es, wenn – wie zumBeispiel durch das Land Sachsen-Anhalt – kei-ne Priorisierung festgelegt wurde?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinKatherina Reiche

vom 20. August 2014

Keine.

47. AbgeordneterDieter

Stier

(CDU/CSU)

Trifft es zu, dass es sich bei dem MittelkanalMerseburg um eine Bundeswasserstraße han-delt, und ist der Bund insofern Eigentümerbzw. zuständig für die Instandsetzung und In-standhaltung des Mittelkanales Merseburg(wenn ja, bitte Nennung des zuständiges Am-tes)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 20. August 2014

Beim sogenannten Mittelkanal handelt es sich um den „DurchstichUmgehungskanal Merseburg“. Er steht im Bundeseigentum, dientaber nicht dem allgemeinen Verkehr und ist keine Bundeswasserstra-ße im Sinne des Bundeswasserstraßengesetzes. Für die Eigentümer-verwaltung ist das Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg zustän-dig.

48. AbgeordneterDieter

Stier

(CDU/CSU)

Wie plant der Bund, seinen Eigentümerpflich-ten für den Mittelkanal Merseburg in Blick aufdie Instandsetzung und/oder die Instandhal-tung desselben nachzukommen, insbesonderein Hinblick eines Hochwasserdurchflusses?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann

vom 20. August 2014

Für den Hochwasserschutz ist das Land Sachsen-Anhalt zuständig.Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung kommt ihren Eigentümer-verpflichtungen nach.

Page 37: Schriftliche Fragen - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802388.pdf · Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer vom 19. August 2014 Seit dem 1. Januar 2014

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 33 –

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

49. AbgeordneteKatrin

Göring-Eckardt(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viel Prozent der Oberflächengewässer imFreistaat Thüringen werden im Zuge derRealisierung der Europäischen Wasserrahmen-richtlinie (WRRL) durch Messstellen im Über-wachungsmessnetz erfasst, und welche Verän-derungen in der Erfassung gab es in den letz-ten 25 Jahren?

50. AbgeordneteKatrin

Göring-Eckardt

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche grundlegenden und ergänzenden Maß-nahmen (Örtlichkeit, Umfang, Beginn, Dauer,Kosten) zur Umsetzung der WRRL wurdenund werden an Oberflächengewässern im Frei-staat Thüringen mit welchem Ergebnis bzw.welcher Erfolgserwartung durchgeführt?

51. AbgeordneteKatrin

Göring-Eckardt

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie viel Prozent der Oberflächengewässer imFreistaat Thüringen und welche weisen derzeitkeinen „guten Zustand“ im Sinne der WRRLauf?

52. AbgeordneteKatrin

Göring-Eckardt

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Oberflächengewässer können dauer-haft keinen „guten Zustand“ erreichen, undwelche Ursachen für Verfehlungen des „gutenZustands“ hält die Bundesregierung für gege-ben?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Rita Schwarzelühr-Sutter

vom 21. August 2014

Die WRRL ist rechtlich auf Bundesebene durch das Wasserhaus-haltsgesetz (WHG) sowie die Oberflächengewässerverordnung unddie Grundwasserverordnung umgesetzt worden. Für den Vollzugsind die Länder zuständig. Dies umfasst u. a. die Abgrenzung derWasserkörper, die Bewertung des Zustands der Wasserkörper, dieFestlegung der Bewirtschaftungsziele, die Aufstellung und Durchfüh-rung von Messprogrammen sowie die Identifizierung und Realisie-rung der zur Erreichung des guten Zustands erforderlichen Maßnah-men (Maßnahmenprogramme gemäß § 82 WHG). Die Bundesregie-rung verfügt daher nur über solche Informationen zum Vollzug undzum Stand der Umsetzung der WRRL in den Ländern bzw. in denFlussgebietseinheiten, die von den Ländern in den Bewirtschaftungs-plänen gemäß § 83 WHG bzw. in anderen Berichten veröffentlicht

Page 38: Schriftliche Fragen - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802388.pdf · Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer vom 19. August 2014 Seit dem 1. Januar 2014

Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 34 –

oder im Zuge der Berichterstattung an die Europäische Kommissionzusammengestellt werden.

Der Freistaat Thüringen hat im Jahr 2010 im Thüringer Landesbe-richt zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammennach der WRRL die Ergebnisse der Bestandsaufnahme für die Was-serkörper in Thüringen sowie die Maßnahmenplanung zusammen-fassend dargestellt (www.thueringen.de/de/tmlfun/themen/wasser/flussgebiete/oea/bewirtschaftung/daten/Dokumente/Landesbericht/Landesbericht.pdf). Zusätzlich wird auf die Antwort des ThüringerMinisteriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutzvom 13. Mai 2014 (Drucksache 5/7757) auf eine Große Anfrage derFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringischen Landtagzum Thema „Wasser- und Abwasserpolitik in Thüringen“ (Druck-sache 5/6872) hingewiesen, in der umfangreiche Informationen zurUmsetzung der WRRL im Freistaat Thüringen zusammengestelltsind, u. a. auch im Hinblick auf die von Ihnen in der Frage 50 ange-sprochenen Aspekte bezüglich der Maßnahmen an Oberflächenge-wässern. Auch bezüglich Ihrer Frage 52 verweise ich auf die Antwortauf die Große Anfrage, insbesondere auf die Antworten zu den Fra-gen 10 und 69.

Derzeit laufen in den Ländern und den Flussgebietseinheiten dieVorbereitungen auf den 2. Bewirtschaftungszyklus (2016 bis 2021).Hierfür sind u. a. Überprüfungen der Bestandsaufnahme und derZielerreichung erfolgt. Die Ergebnisse werden in die Entwürfe derBewirtschaftungspläne einfließen, die bis zum 22. Dezember 2014 zuveröffentlichen sind, um der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellung-nahme zu geben. Erst mit der Veröffentlichung der Entwürfe der Be-wirtschaftungspläne werden aktualisierte Bewertungen vorliegen, wieviele Wasserkörper weiterhin den „guten Zustand“ verfehlen, biswann erwartet wird, dass der „gute Zustand“ erreicht werden kann,und welche Maßnahmen ggf. über die im ersten Maßnahmenpro-gramm vorgesehenen Maßnahmen hinaus ergriffen werden sollen.

Die Oberflächenwasserverordnung verlangt für die überblicksweiseÜberwachung die Überwachung einer ausreichenden Zahl von Ober-flächengewässerkörpern, um eine Bewertung des Gesamtzustandsder Oberflächenwasserkörper in jedem Einzugsgebiet zu gewährleis-ten. Zusätzlich sind im Rahmen der operativen Überwachung alleOberflächenwasserkörper zu überwachen, die voraussichtlich die Be-wirtschaftungsziele nicht erreichen und in die prioritäre Stoffe oderbestimmte andere Schadstoffe eingeleitet werden. Ausweislich deso. g. Landesberichts sind an den Oberflächengewässern im FreistaatThüringen 495 Messstellen festgelegt worden, die in regelmäßigenAbständen abwechselnd untersucht werden. Mit Umsetzung derWRRL waren die Überwachungsprogramme an deren Anforderun-gen anzupassen.

Ebenso ausweislich des o. g Landesberichts erfüllten im Ergebnis derersten Bestandsaufnahme lediglich sieben der 100 Oberflächenwas-serkörper, die vollständig auf thüringischem Gebiet liegen, die An-forderungen an den „guten Zustand“ im vollen Umfang, währenddie übrigen Oberflächenwasserkörper leichte bis erhebliche Abwei-chungen vom angestrebten guten ökologischen und/oder guten che-mischen Zustand aufweisen. Inwieweit sich diese Bewertung im Lich-te der Überprüfung der Bestandsaufnahme geändert hat, werden die

Page 39: Schriftliche Fragen - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/023/1802388.pdf · Antwort des Staatssekretärs Stefan Kapferer vom 19. August 2014 Seit dem 1. Januar 2014

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 35 –

entsprechenden Informationen in den Entwürfen der Bewirtschaf-tungspläne zeige. Hierzu liegen der Bundesregierung bisher keine Er-gebnisse vor.

53. AbgeordneteSylviaKotting-Uhl

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierungzur geplanten Einleitung von dekontaminier-tem Grundwasser aus der havarierten Atom-anlage Fukushima in den Pazifischen Ozean(vgl. dpa-Meldung vom 7. August 2014), undwie soll in diesem Zusammenhang sicherge-stellt werden, dass das Wasser zu 100 Prozentvon Radioaktivität befreit worden ist und kei-ne Gefahr für beispielsweise die lokalen Fisch-bestände besteht (bitte mit genauer Dar-stellung für einzelne radioaktive Stoffe wieCäsium-134, -137 oder Strontium 90)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Rita Schwarzelühr-Sutter

vom 15. August 2014

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-sicherheit wird im Rahmen des Übereinkommens zum Informations-austausch über die Internationale Atomenergie-Organisation vonden japanischen Behörden über Ableitungen und die Ergebnisse derRadioaktivitätsüberwachung des Meerwassers informiert.

Das dekontaminierte Grundwasser wird vor der Ableitung analysiert.Nach hiesiger Kenntnis lagen bisher alle Messwerte deutlich unterden von TEPCO gesetzten Zielwerten, die für 134,137Cs und 90Sr imÜbrigen auch die Anforderungen der Trinkwasserrichtlinie der Welt-gesundheitsorganisation unterschreiten.

54. AbgeordneterJürgen

Trittin

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie begründet die Bundesregierung ihre Ein-schätzung (vgl. SPIEGEL ONLINE vom10. Au-gust 2014), dass der Export der derzeit in Jü-lich und Ahaus lagernden Brennelementkugelnaus den Atomkraftwerken AVR Jülich (AVR:Atomversuchsreaktor) und THTR Hamm-Uentrop (THTR: Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor) mit der geltenden deutschen Geset-zeslage vereinbar ist, und über welche Gutach-ten o. Ä. verfügt die Bundesregierung zur Fra-ge eines möglichen Exports der Brennelemen-tekugeln in die USA?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin

Rita Schwarzelühr-Sutter

vom 22. August 2014

Nach § 9a Absatz 1 Satz 2 des Atomgesetzes (AtG) ist die Abgabevon aus dem Betrieb von Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstof-

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 36 –

fen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität stammenden be-strahlten Kernbrennstoffen zur schadlosen Verwertung an eine Anla-ge zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe seit dem 1. Juli2005 unzulässig. Das Wiederaufarbeitungsverbot des § 9a Absatz 1Satz 2 AtG stünde der Verbringung bestrahlter Brennelemente ausdem AVR und dem THTR zu einem solchen Zweck in das Auslandmithin entgegen, wenn die Anlagen als „Anlagen zur Spaltung vonKernbrennstoffen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität“ zuqualifizieren wären.

Dies ist aus Sicht der Bundesregierung beim AVR nicht der Fall.Beim AVR handelt es sich um einen Versuchsreaktor, der der Unter-suchung der grundsätzlichen Machbarkeit eines Kugelhaufenreak-tors dienen sollte. Der AVR hat zwar Elektrizität erzeugt, gleichwohlwar für den Betrieb der Anlage der Forschungs- und Entwicklungs-gedanke prägend.

Insoweit steht vorgenannter Verbringung von abgebrannten AVR-Brennelementen in das Ausland auch das Verbringungsverbot desArtikels 4a Absatz 4 der Richtlinie 2011/70/Euratom nicht entgegen.Zum einen gilt dieses nur bei einer Verbringung zur Endlagerung,die vorliegend nicht angestrebt würde, zum anderen fallen Brennele-mente aus Forschungsreaktoren nicht in den Anwendungsbereichder Richtlinie.

Hinsichtlich der Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit einer Ver-bringung bestrahlter THTR-Brennelemente zum Zwecke der Wie-deraufarbeitung in die USA liegen der Bundesregierung eine recht-liche Stellungnahme der Rechtsanwälte Heinemann & Partner vom12. November 2013 sowie ein im Auftrag des Ministeriums für Kli-maschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutzdes Landes Nordrhein-Westfalen von Prof. Dr. jur. Georg Hermeserstelltes Rechtsgutachten vom 4. Februar 2014 vor.

Die Bundesregierung wird zu vorgenannter Rechtsfrage eine abge-stimmte Rechtsposition herbeiführen, wenn ein entsprechender Ge-nehmigungsantrag gestellt werden sollte. Ein solcher liegt bislangnicht vor.

55. AbgeordneteDr. JuliaVerlinden

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wie definiert die Bundesregierung die Sanie-rungsrate im Gebäudebestand, die sie im Zugeder Energiewende bis zum Jahr 2020 auf 2 Pro-zent jährlich verdoppeln will (siehe ZweiterMonitoring-Bericht „Energie der Zukunft“,S. 11), und wie hoch war die Sanierungsratenach dieser Definition seit Verabschiedung desEnergiekonzeptes von 2010 in den Jahren2010, 2011, 2012 und 2013?

Antwort der Parlamentarischen StaatssekretärinRita Schwarzelühr-Sutter

vom 21. August 2014

Sanierungsmaßnahmen sind oftmals kleinteilig, von unterschiedli-cher energetischer Qualität und auf unterschiedliche Vergleichsgrö-

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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/2388– 37 –

ßen bezogen, z. B. entweder auf die Gebäudehülle oder die Anlagen-technik. Eine Zusammenfassung zu einem Mittelwert kann daher im-mer nur als ein sehr grober Anhaltswert dienen.

Da es, wie bereits im Monitoring-Bericht der Bundesregierung darge-stellt wurde, vor diesem Hintergrund derzeit noch keine abschließen-de Definition der „Sanierungsrate“ gibt, beabsichtigt die Bundes-regierung im Rahmen ihrer Anstrengungen zur Verbesserung derEnergieeffizienz einen geeigneten Indikator für die unterschiedlichenSanierungsintensitäten zu erarbeiten.

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildungund Forschung

56. AbgeordneterOliverKrischer

(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Kann die Bundesregierung die in US-Medienverbreitete Darstellung (u. a. http://chronicle.augusta.com/opinion/opinion-columns/2014-08-10/savannah-river-site-national-treasure-and-we-must-use-it-wisely) bestätigen, wonach für diegeplante Verbringung der derzeit in Jülichbzw. Ahaus lagernden Brennelementekugelnaus den Atomkraftwerken AVR Jülich undTHTR Hamm-Uentrop 1 Mrd. US-Dollar vonDeutschland an die USA zu zahlen sind, undwenn nein, von welchen Gesamtkosten gehtdie Bundesregierung für einen möglichenTransport der Brennelementekugeln in dieUSA aus (bitte die Kosten für die Jülicher undHamm-Uentroper getrennt aufführen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Müller

vom 21. August 2014

Die Bundesregierung kann die von Ihnen angeführte Darstellung inden US-Medien nicht bestätigen. Sie kann über Kosten einer Rück-führung des Kernbrennstoffs des AVR Jülich in die USA keine Aus-sagen machen. Bisher haben das Bundesministerium für Bildung undForschung zusammen mit dem Energieministerium der VereinigtenStaaten von Amerika sowie dem Ministerium für Innovation, Wis-senschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen lediglicheine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, um einen zweck-mäßigen Rahmen für die Prüfung der rechtlichen und technischenMachbarkeit einer Rückführung des uranhaltigen Kernbrennstoffsin die USA sowie zu seiner dortigen schadlosen Verwertung zu schaf-fen. Die Absichtserklärung regelt nicht den Einsatz eines bestimmtenFinanzvolumens.

Nach Anordnung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Indus-trie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalenzur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem AVR-Behälterlager inJülich hat die Forschungszentrum Jülich GmbH bis zum Herbst die-

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Deutscher Bundestag – 18. WahlperiodeDrucksache 18/2388 – 38 –

ses Jahres ein Konzept für eine Räumung des Behälterlagers vorzu-legen und im Weiteren die erforderlichen Genehmigungen für dieRäumung zu erwirken. Mögliche Varianten, wie die Rückführungdes Kernbrennstoffs in die USA, aber auch ein Abtransport in dasTransportbehälterlager Ahaus sind vergleichend zu prüfen und deratomrechtlichen Aufsichtsbehörde detailliert darzustellen. Auch derFrage des Neubaus eines Zwischenlagers am Standort Jülich wirdnachgegangen.

57. AbgeordneterHubertus

Zdebel

(DIE LINKE.)

Welche „deutsche Forschungsorganisation“ hat140 kg Plutonium an Großbritannien abge-geben, wie es in einem Bericht des Nuklear-forums Schweiz (Quelle: www.nuklearforum.ch/de/aktuell/e-bulletin/grossbritannien-weitere-plutonium-uebernahmen) heißt, und was sinddie Hintergründe dieses Tausches?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Stefan Müller

vom 19. August 2014

In Großbritannien lagern 139,9 kg Plutonium, die aus Wiederauf-bereitungsverträgen des früheren Kernforschungszentrums Karlsru-he (später auf WAK Rückbau- und Entsorgungs-GmbH Karlsruheübergegangen) mit der damaligen United Kingdom Atomic EnergyAuthority (UKAEA) stammen. Das Plutonium sollte ursprünglich inden Kernbrennstoffkreislauf in Deutschland zurückgeführt werden.Nach dem Ausstieg Deutschlands aus der kommerziellen Nutzungder Kernenergie besteht hierfür keine Verwendung mehr.

Um Transporte des Materials zu vermeiden, hat Großbritannien dasPlutonium in sein Eigentum übernommen.

Berlin, den 22. August 2014

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ISSN 0722-8333