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SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Landesdirektion Sachsen Referat 27 - im Postaustausch - nachrichtlich Technischer Überwachungsdienst an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Sankt-Florian-Weg 1 02979 Elsterheide OT Nardt Landeseigene Ausstattung im Katastrophenschutz; Beschriftung landeseigener Einsatzfahrzeuge Unser Schreiben vom 25. April 2019, Az. 38-2125/7/4 Die Beschriftung landeseigener Einsatzfahrzeuge im Katastrophenschutz mit landkreiseigenem Schriftzug und/oder Wappen oder Schriftzug und/oder Wappen/Logo des Nutzers wird nach Maßgabe der beigefügten Anlagen 1 bis 14 zugelassen. Das o.g. Bezugsschreiben zur Beschriftung landeseige- ner Einsatzfahrzeuge wird durch dieses Schreiben ersetzt. Die Landesdirektion Sachsen wird gebeten, den Erlass an die unteren BRK- Behörden weiterzuleiten und die Bekanntgabe an die Nutzer der betreffen- den Einsatzfahrzeuge zu veranlassen. Dirk Benkendorff Referatsleiter Rettungsdienst, Katastrophenschutz Anlagen: 14 Ihr/-e Ansprechpartner/-in Lars Jansen Durchwahl Telefon +49 351 564-33032 Telefax +49 351 564-3269 (Ref.) Lars.Jansen@ smi.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-2125/7/4-2019/76974 Dresden, 14.10.2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen- bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. *Informationen zum Zugang für ver- schlüsselte / signierte E-Mails / elektro- nische Dokumente sowie De-Mail unter www.smi.sachsen.de/kontakt.htm.

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SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden

Landesdirektion Sachsen Referat 27 - im Postaustausch - nachrichtlich Technischer Überwachungsdienst an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Sankt-Florian-Weg 1 02979 Elsterheide OT Nardt

Landeseigene Ausstattung im Katastrophenschutz; Beschriftung landeseigener Einsatzfahrzeuge Unser Schreiben vom 25. April 2019, Az. 38-2125/7/4 Die Beschriftung landeseigener Einsatzfahrzeuge im Katastrophenschutz mit landkreiseigenem Schriftzug und/oder Wappen oder Schriftzug und/oder Wappen/Logo des Nutzers wird nach Maßgabe der beigefügten Anlagen 1 bis 14 zugelassen. Das o.g. Bezugsschreiben zur Beschriftung landeseige-ner Einsatzfahrzeuge wird durch dieses Schreiben ersetzt. Die Landesdirektion Sachsen wird gebeten, den Erlass an die unteren BRK-Behörden weiterzuleiten und die Bekanntgabe an die Nutzer der betreffen-den Einsatzfahrzeuge zu veranlassen. Dirk Benkendorff Referatsleiter Rettungsdienst, Katastrophenschutz Anlagen: 14

Ihr/-e Ansprechpartner/-in Lars Jansen Durchwahl Telefon +49 351 564-33032 Telefax +49 351 564-3269 (Ref.) Lars.Jansen@ smi.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben)38-2125/7/4-2019/76974 Dresden, 14.10.2019

Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen-bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. *Informationen zum Zugang für ver-schlüsselte / signierte E-Mails / elektro-nische Dokumente sowie De-Mail unter www.smi.sachsen.de/kontakt.htm.

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Anlage 1 – Allgemein

Trägereigene Beschriftung mit dem Funkrufnamen

Die Beschriftung mit dem Funkrufnamen kann auf der Beifahrerseite in der oberen Ecke der Windschutzscheibe entsprechend dem nachfolgenden Beispielbild erfolgen.

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Anlage 2 – Gerätewagen Sanität – GW-San Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugseiten Auf beiden Fahrzeugseiten kann die Beschriftung entweder mit dem landkreiseigenen Schriftzug oder in Absprache mit dem Landkreis mit dem Schriftzug des Betreibers des GW-San im Bereich der Markierung auf den nachfolgenden Beispielbildern erfolgen. Eine Beschriftung mit dem landkreiseigenen und dem betreibereigenen Schriftzug ist nicht zulässig. Hinweis: Die Konturmarkierung (gelb) darf nicht überklebt werden.

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Anlage 3 – Tanklöschfahrzeug 20/40 – TLF 20/40 (nur Löschzug Waldbrand Nordsach-sen) Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugseiten Auf beiden Fahrzeugseiten kann die Beschriftung entweder mit dem landkreiseigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo oder in Absprache mit dem Landkreis mit dem Schriftzug und/oder Wappen/Logo des Betreibers – also der Feuerwehr – des TLF 20/40 im Bereich der Markierung auf dem nachfolgenden Beispielbild erfolgen. Eine Beschriftung mit dem landkreiseigenen und dem betreibereigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo ist nicht zulässig.

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Anlage 4 – Gerätewagen Gefahrgut – GW-G Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugseiten Auf beiden Fahrzeugseiten kann die Beschriftung entweder mit dem landkreiseigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo oder in Absprache mit dem Landkreis mit dem Schriftzug und/oder Wappen/Logo des Betreibers – also der Feuerwehr – des GW-G im Bereich der Markierung auf dem nachfolgenden Beispielbild erfolgen. Eine Beschriftung mit dem landkreiseigenen und dem betreibereigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo ist nicht zulässig. Hinweis: Die Konturmarkierung darf nicht überklebt werden.

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Anlage 5 – Feldkochherd – FKH Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugseiten Auf den Fahrzeugseiten kann die Beschriftung entweder mit dem landkreiseigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo oder in Absprache mit dem Landkreis mit dem Schriftzug und/oder Wappen/Logo der betreibenden Hilfsorganisation im Bereich der Markierung auf den nachfolgenden Beispielbildern erfolgen. Eine Beschriftung mit dem landkreiseigenen und dem betreibereigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo ist nicht zulässig. Hinweis: Die Konturmarkierung darf nicht überklebt werden.

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Anlage 6 – Einsatzleitwagen - ELW 1 Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugseiten Auf beiden Fahrzeugseiten kann die Beschriftung entweder mit dem landkreiseigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo oder in Absprache mit dem Landkreis mit dem Schriftzug und/oder Wappen/Logo des Betreibers des Einsatzleitwagens – ELW 1 im Bereich der Markierung auf den nachfolgenden Beispielbildern erfolgen. Eine Beschriftung mit dem landkreiseigenen und dem betreibereigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo ist nicht zulässig. Hinweis: Die Konturmarkierung darf nicht überklebt werden.

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Anlage 6 – Einsatzleitwagen - ELW 1

Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugfront

Eine trägereigene Beschriftung der Fahrzeugfront ist nur bei den ELW 1- Sani-tät/Betreuung zulässig. Im Bereich der Markierung auf dem nachfolgenden Bild kann auf der Motorraumklappe die Beschriftung mit dem Schriftzug / Logo der betreibenden Hilfsorganisation erfolgen.

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Anlage 7 – Mannschaftstransportwagen - MTW EZ Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugseiten Auf beiden Fahrzeugseiten kann die Beschriftung entweder mit dem landkreiseigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo oder in Absprache mit dem Landkreis mit dem Schriftzug und/oder Wappen/Logo der betreibenden Hilfsorganisation im Bereich der Markierung auf dem nachfolgenden Beispielbild erfolgen. Eine Beschriftung mit dem landkreiseigenen und dem betreibereigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo ist nicht zulässig.

Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugfront Im Bereich der Markierung auf dem nachfolgenden Bild kann auf der Motorraumklappe die Beschriftung mit dem Schriftzug / Logo der betreibenden Hilfsorganisation erfolgen.

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Anlage 8 – Mannschaftstransportwagen - MTW-WRGr Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugseiten Auf beiden Fahrzeugseiten kann die Beschriftung entweder mit dem landkreiseigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo oder in Absprache mit dem Landkreis mit dem Schriftzug und/oder Wappen/Logo der betreibenden Hilfsorganisation im Bereich der Markierung auf den nachfolgenden Beispielbildern erfolgen. Eine Beschriftung mit dem landkreiseigenen und dem betreibereigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo ist nicht zulässig.

Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugfront Im Bereich der Markierung auf dem nachfolgenden Bild kann auf der Motorraumklappe die Beschriftung mit dem Schriftzug / Logo der betreibenden Hilfsorganisation erfolgen.

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Anlage 9 – Kommandowagen - KdoW-Wbr Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugseiten Auf beiden Fahrzeugseiten kann die Beschriftung entweder mit dem landkreiseigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo oder in Absprache mit dem Landkreis mit dem Schriftzug und/oder Wappen/Logo des Betreibers – also der Feuerwehr – des KdoW im Bereich der Markierung auf dem nachfolgenden Beispielbild erfolgen. Eine Beschriftung mit dem landkreiseigenen und dem betreibereigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo ist nicht zulässig.

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Anlage 10 – Krankentransportwagen Typ B – KTW Typ B Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugseiten Auf beiden Fahrzeugseiten kann die Beschriftung entweder mit dem landkreiseigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo oder in Absprache mit dem Landkreis mit dem Schriftzug und/oder Wappen/Logo der betreibenden Hilfsorganisation im Bereich der Markierung auf den nachfolgenden Beispielbildern erfolgen. Eine Beschriftung mit dem landkreiseigenen und dem betreibereigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo ist nicht zulässig. Hinweis: Die Konturmarkierung darf nicht überklebt werden.

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Anlage 10 – Krankentransportwagen Typ B – KTW Typ B

Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugfront und des Fahrzeughecks

Im Bereich der Markierungen auf den nachfolgenden Bildern kann auf der Motorraum-klappe und den Hecktüren die Beschriftung mit dem Schriftzug / Logo der betreibenden Hilfsorganisation erfolgen.

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Anlage 11 – Hilfeleistungslöschfahrzeug 10 – HLF 10 Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugseiten Auf beiden Fahrzeugseiten kann die Beschriftung entweder mit dem landkreiseigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo oder in Absprache mit dem Landkreis mit dem Schriftzug und/oder Wappen/Logo des Betreibers – also der Feuerwehr – des HLF 10 im Bereich der Markierung auf dem nachfolgenden Beispielbild erfolgen. Eine Beschriftung mit dem landkreiseigenen und dem betreibereigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo ist nicht zulässig. Hinweis: Die Konturmarkierung darf nicht überklebt werden.

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Anlage 12 – Gerätewagen Versorgung – GW-V Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugseiten Auf beiden Fahrzeugseiten kann die Beschriftung entweder mit dem landkreiseigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo oder in Absprache mit dem Landkreis mit dem Schriftzug und/oder Wappen/Logo der betreibenden Hilfsorganisation im Bereich der Markierung auf den nachfolgenden Beispielbildern erfolgen. Eine Beschriftung mit dem landkreiseigenen und dem betreibereigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo ist nicht zulässig. Hinweis: Die Konturmarkierung darf nicht überklebt werden.

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Anlage 12 – Gerätewagen Versorgung – GW-V

Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugfront und des Fahrzeughecks

Im Bereich der Markierungen auf den nachfolgenden Bildern kann auf der Motorraum-klappe und den Hecktüren die Beschriftung mit dem Schriftzug / Logo der betreibenden Hilfsorganisation erfolgen.

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Anlage 13 – Rüstwagen –RW Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugseiten Auf beiden Fahrzeugseiten kann die Beschriftung entweder mit dem landkreiseigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo oder in Absprache mit dem Landkreis mit dem Schriftzug und/oder Wappen/Logo des Betreibers – also der Feuerwehr – des RW im Bereich der Markierung auf dem nachfolgenden Beispielbild erfolgen. Eine Beschriftung mit dem landkreiseigenen und dem betreibereigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo ist nicht zulässig. Hinweis: Die Konturmarkierung darf nicht überklebt werden.

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Anlage 14 – Tanklöschfahrzeug 4000 – TLF 4000 (nur Löschzug Waldbrand Bautzen und Görlitz) Trägereigene Beschriftung der Fahrzeugseiten Auf beiden Fahrzeugseiten kann die Beschriftung entweder mit dem landkreiseigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo oder in Absprache mit dem Landkreis mit dem Schriftzug und/oder Wappen/Logo des Betreibers – also der Feuerwehr – des TLF 4000 im Bereich der Markierung auf dem nachfolgenden Beispielbild erfolgen. Eine Beschriftung mit dem landkreiseigenen und dem betreibereigenen Schriftzug und/oder Wappen/Logo ist nicht zulässig. Hinweis: Die Konturmarkierung darf nicht überklebt werden.