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Schulgesetz § 1 (1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.

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Schulgesetz § 1

(1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.

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Schulgesetz § 3

(3) Schulen und Schulaufsicht sind zur kontinuierlichen Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit verpflichtet. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung erstrecken sich auf die gesamte Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule.

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Schulgesetz § 86

(3) Die Schulaufsicht wird von den Schulaufsichtsbehörden wahrgenommen. Sie gewährleisten die Entwicklung und Sicherung der Qualität schulischer Arbeit, die Vergleichbarkeit der Abschlüsse und Berechtigungen. Sie unterstützen dazu die Schulentwicklung und Seminarentwicklung insbesondere durch Verfahren der Systemberatung und der Förderung von Evaluationsmaßnahmen der Schulen und Studienseminare sowie durch eigene Evaluation.

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Qualitätsanalyse in Nordrhein-Westfalen

Impulse für die Weiterentwicklung von Schulen

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6 Qualitätsbereiche ↓

28Qualitätsaspekte ↓

153Qualitätskriterien↓

Qualitätsindikatoren

Qualitätstableau NRW

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Aus dem Qualitätstableau I

• 2.4 Unterricht – Unterstützung eines

aktiven Lernprozesses

2.4.1 Der Unterricht fördert eine aktive Teilnahme der Schülerinnen und Schüler.

2.4.2 Der Unterricht fördert die Zusammenarbeit zwischen den Schülerinnen und Schülern und bietet ihnen Möglichkeiten zu

eigenen Lösungen.

2.4.3 Der Unterricht berücksichtigt die individuellen Lernwege der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

2.4.4 Die Schülerinnen und Schüler erhalten Gelegenheit zu

selbstständiger Arbeit und werden dabei unterstützt.

2.4.5 Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Partner- bzw. Gruppenarbeit.

2.4.6 Die Lehrkraft fördert strukturierte und funktionale Arbeit im Plenum.

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Aus dem Qualitätstableau II

2.6 Individuelle Förderung und Unterstützung 2.6.1 Die Schule verfügt über Instrumente und Kompetenzen zur individuellen Lernstandsdiagnose und Förderplanung. 2.6.2 Die Schule verwirklicht ein Konzept zur systematischen Förderung leistungsschwächerer Schülerinnen und Schüler. 2.6.3 Die Schule unterstützt die systematische Förderung eines individualisierenden, differenzierenden Unterrichts. 2.6.4 Die Schule fördert Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen. 2.6.5 Die Schule verwirklicht ein Konzept zur systematischen Sprachförderung. 2.6.6 Die Schule verwirklicht ein Konzept zur Leseförderung.

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Bewertungen

Bewertungsstufen

4 vorbildlich

3 eher stark als schwach

2 eher schwach als stark

1 erheblich entwicklungsbedürftig

++ Das Kriterium/der Indikator ist beispielhaft erfüllt.

+ Das Kriterium/der Indikator ist eher erfüllt.

- Das Kriterium/der Indikator ist eher nicht erfüllt.

-- Das Kriterium/der Indikator ist überhaupt nicht erfüllt.

0 Keine Beurteilung möglich

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Qualitätskriterium 2.4.3

Der Unterricht berücksichtigt die individuellen Lernwege der einzelnen Schülerinnen und Schüler.

++ + - -- 0 0,0 22,5 64,3 12,3 0,9

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Individuelle Lernwege Beispiel: Hauptschule

++ + - --

0,0 10,0 77,5 12,5

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Unterricht – Unterstützung eines aktiven Lernprozesses

++ + - --

0,3 30,3 65,9 3,4

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Aus dem Vorwort der Ministerin

Handlungsfelder bestehen hingegen in einzelnen Aspekten

der Qualitätsbereiche 2 und 6. Diese Ergebnisse decken sich weitgehend mit denen anderer Länder. Sie zeigen auch, dass zur Umsetzung der Leitidee der individuellen Förderung noch viel Arbeit geleistet werden muss.

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Aus der Antwort auf die Große Anfrage 40

Zum Qualitätsaspekt „2.6 Individuelle Förderung und Unterstützung“: Nur (!) 29 % der Schulen wurden mit der Stufe 2 bewertet.

----------- Gütesiegel und Qualitätsanalyse: Im Schuljahr 2007/2008 haben zwei Schulen mit dem Gütesiegel „Individuelle Förderung“ im Qualitätsaspekt eine Bewertung mit der Stufe 2 erhalten.

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Zielvereinbarungen mit der Schulaufsicht

trifft zu trifft nicht zu keine Angaben

mündlich Ziele vereinbart

33,3 17,1 49,6

schriftliche Zielvereinbarung abgeschlossen

39,1 19,9 41,0

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Letztes Plenum: Schulpolitische Bilanz der

LandesregierungSchulpolitik in Nordrhein-Westfalen 2005 – 2010

In der Umsetzung hat das Land bereits 325 Schulen mit dem Gütesiegel „Individuelle Förderung“ ausgezeichnet. Sie alle praktizieren richtungweisende Förderkonzepte, z. B. im Unterricht, der das einzelne Kind in den Blick nimmt,...

Die Gütesiegel-Schulen zeigen, dass individuelle Förderung auch mit den gegebenen Personalressourcen möglich ist. Keine hat mehr Lehrerstellen als andere vergleichbare Schulen im Land.