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– Universität Osnabrück © 1 Schwerpunktbereich 3: Wettbewerbsrecht & Recht des Geistigen Eigentums Quelle: de.wikipedia.org/ user 3247; CC BY-SA 3.0; https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode Ein Schwerpunkt für Studierende mit Interesse für die wirtschaftlichen Funktionsbedingun- gen eines freien und fairen Wettbewerbs (Kartellrecht und UWG) und die hierfür erforderli- chen Anreize für Forschung, Innovation (Patentrecht) und Produktvielfalt (Markenrecht) einer- seits sowie die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einer modernen Informationsgesellschaft (Urheberrecht) andererseits. Wettbewerbsrecht und Geistiges Eigentum sind stark durch das Unionsrecht geprägt, das Recht des Geistigen Eigentums weist zugleich Berührungspunkte mit den Bereichen Technik (Patente), neue Medien, Kunst und Literatur (Urheberrecht) sowie Marketing (Marken- und Lauterkeitsrecht) auf. Bitte informieren Sie sich über die Homepage des Prüfungsamts über die jeweils aktuell erforder- lichen Prüfungsleistungen, Termine und Anmeldeformalitäten!

Schwerpunktbereich 3: Wettbewerbsrecht & Recht des ... · Auswahl zwischen Wortmarke, Wort-Bildmarke und Formmarke besprochen. Am Beispiel der abstrakten Farbmarke werden die Unterschiede

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    Schwerpunktbereich 3:

    Wettbewerbsrecht &

    Recht des Geistigen Eigentums

    Quelle: de.wikipedia.org/ user 3247; CC BY-SA 3.0; https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/legalcode

    Ein Schwerpunkt für Studierende mit Interesse für die wirtschaftlichen Funktionsbedingun-gen eines freien und fairen Wettbewerbs (Kartellrecht und UWG) und die hierfür erforderli-chen Anreize für Forschung, Innovation (Patentrecht) und Produktvielfalt (Markenrecht) einer-seits sowie die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen einer modernen Informationsgesellschaft (Urheberrecht) andererseits. Wettbewerbsrecht und Geistiges Eigentum sind stark durch das Unionsrecht geprägt, das Recht des Geistigen Eigentums weist zugleich Berührungspunkte mit den Bereichen Technik (Patente), neue Medien, Kunst und Literatur (Urheberrecht) sowie Marketing (Marken- und Lauterkeitsrecht) auf.

    Bitte informieren Sie sich über die Homepage des Prüfungsamts über die jeweils aktuell erforder-lichen Prüfungsleistungen, Termine und Anmeldeformalitäten!

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    Worum geht’s?

    Der Schwerpunkt wendet sich an Studierende mit einem ausgeprägten Interesse für wirt-schaftliche Zusammenhänge und die Rahmenbedingungen eines freien und fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt. Dazu gehören praxisrelevante Fragestellungen, bspw. un-ter welchen Voraussetzungen Kooperationen oder Zusammenschlüsse zwischen Unter-nehmen (Kartellrecht) zulässig sind oder ob eine vergleichende Werbung unter Bezug-nahme auf einen Konkurrenten (MacDog für Hundefutter?) dessen legitime Interessen ver-letzt (UWG). Kaum ein modernes Unternehmen kommt heute ohne eine Website aus, auf der digitale Inhalte abrufbar sind (Urheberrecht) und deren Auffindbarkeit im Inter-net durch eine Domain und ein passendes Logo oder Unternehmenskennzeichen (Mar-kenrecht) gesichert sind.

    Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland als einem Stand-ort mit hochqualifiziertem Personal und bahnbrechenden Entwicklungen steht zudem die Absicherung technischer Innovationen vor Nachahmung durch illoyale Vertragspartner, ehemalige Kunden oder die Konkurrenz in Fernost auf der Tagesordnung. Der effiziente Schutz setzt aber voraus, dass man die Schutzmöglichkeiten (Patent oder Know-how?) kennt und ihre Vor- und Nachteile beurteilen kann. Als typisches Arbeitsumfeld bieten sich da-mit einerseits die Rechtsabteilung von Unternehmen, andererseits internationale (nicht notwendig große) Kanzleien an.

    Neben Ihrem Interesse spricht für die Wahl dieses Schwerpunkts auch die Praxisrele-vanz. Kenntnisse des Wettbewerbsrechts und des Geistigen Eigentums sind wichtige Bausteine für die erfolgreiche Vertragsgestaltung im Unternehmen. Dazu gehören ne-ben Vertriebs- und Lieferverträgen auch Franchise und Merchandising. In der Anwalts-praxis steht die Beurteilung der Zulässigkeit eines geplanten Marktverhaltens, z.B. der Einführung eines neuen Produkts oder (selektiven) Vertriebssystems, der Übernahme ei-nes anderen Unternehmens oder der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, im Vordergrund. Hinzu tritt die Rechtsdurchsetzung im Klageweg, wenn der Mandant Opfer eines kartellrechtswidrigen Verhaltens geworden ist oder seine Schutzrechte ver-letzt wurden. Da Unternehmensstrategien häufig nicht nur auf deutsche, sondern auch auf ausländische oder grenzüberschreitende Märkte abzielen, hat das Rechtsgebiet zu-gleich eine starke internationale Komponente. Zudem bietet es Spielraum für strategi-sche Überlegungen und Prozesstaktiken.

    Schließlich gibt dieses Rechtsgebiet interessante Einblicke in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Umfeld: Die Zweckmäßigkeit, Wettbewerbsbeschränkungen auf natio-naler oder europäischer Ebene zu verhindern, kann in Konflikt mit der Sicherung der in-ternationalen Wettbewerbsfähigkeit deutscher oder europäischer Unternehmen auf globa-lisierten Märkten treten. Inwiefern der Schutz außerwettbewerblicher Interessen (z.B Er-halt von Arbeitsplätzen) Ausnahmen vom Schutz des Wettbewerbs rechtfertigen kann, ist ebenso Gegenstand aktueller Diskussion wie der Ausgleich zwischen Anreiz zu und Schutz von Innovation einerseits und dem Interesse der Mitbewerber und der Allgemein-heit an freiem Zugang andererseits. Vor allem das Marken- und Urheberrecht betreffen uns alle außerdem auch als Verbraucher, weil sie unsere Kaufentscheidungen lenken (Marke oder No-Name?) und der korrekte Umgang mit digitalen Ressourcen (Streaming?) für jeden Bürger eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

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    Der Schwerpunkt 3 im Überblick

    Die Wahlpflichtvorlesungen Europäisches Wirtschaftsrecht ➀, Kartellrecht I ➁ und Recht des Geistigen Eigentums ➂ geben Ihnen einen Überblick über die Rahmenbedingungen und die Grundregeln des Rechtsgebietes (6 SWS). Sie sind Gegenstand der Wahlpflichtprüfung, die den ersten Teil Ihrer mündlichen Prüfung ausmacht. Auf dieser Basis können Sie dann aus dem vielfältigen Angebot Wahlkurse, Workshops & Kolloquien im Umfang von weiteren 10 SWS wählen, um Ihre Interessen zu vertiefen. Zwei der von Ihnen gewählten Wahlkurse sind Gegenstand des zweiten Teils Ihrer mündlichen Prüfung. Zur Ausbildung im Schwerpunkt gehört schließlich eine Studienarbeit aus dem Bereich des Kartellrechts oder aus dem Recht des Geistigen Eigentums. Um das wissenschaftliche Arbei-ten vorher einzuüben, werden in beiden Fächern regelmäßig Seminare angeboten. Die Schwerpunktausbildung kann durch Praktika bei Institutionen (bspw. EPA, DPMA, EUIPO, BKartA), Unternehmen und Anwaltskanzleien sowie die fachspezifische Fremd-sprachenausbildung sinnvoll ergänzt werden.

    Wahlpflichtfächer

    ➀ Europäisches Wirtschaftsrecht: Die Grundlagen des Europäischen Wirtschaftsrechts bilden gleichsam den Rahmen für das Wettbewerbsrecht und das Recht des Geistigen Eigentums. Die Vorlesung dient daher auch dazu, Sie mit Institutionen, Rechtsgrundlagen und Handlungsformen vertraut zu ma-chen. Dabei werden wichtige Themen des Wirtschaftsrechts auf europäischer Ebene disku-tiert, wie bspw. das Binnenmarktkonzept, die EU-Grundfreiheiten, das EU-Beihilfe- und Vergaberecht sowie die EU als Wirtschafts- und Währungsunion.

    ➁ Kartellrecht I: Das Kartellrecht schützt die Freiheit des Wettbewerbs vor Beschränkungen und verwirk-licht damit eine immanente Schranke der Privatautonomie. Denn es verhindert, dass selbstständige Unternehmen ihre Handlungsfreiheit, die Voraussetzung für die Entfaltung wettbewerblicher Aktivitäten und Prozesse ist, dazu einsetzen, den Wettbewerb zwischen ihnen oder mit anderen Marktteilnehmern zu beschränken oder ganz auszuschließen. Das kann z.B. durch Preisabsprachen, Marktaufteilungen, die teilweise oder vollständige Ver-gemeinschaftung des Angebots oder der Nachfrage, den Missbrauch von Marktmacht oder Zusammenschlüsse mit anderen Unternehmen geschehen. Die Verhinderung von Wett-bewerbsbeschränkungen und die Offenhaltung der Märkte für den Marktzutritt neuer Mit-bewerber fördert die volkswirtschaftliche Wohlfahrt, indem sie insbes. für eine effiziente Faktorallokation, niedrige Preise, technischen Fortschritt und Produktvielfalt sorgt. Zugleich muss der Gesetzgeber den Unternehmen aber genug Freiraum für eine leistungssteigernde wirtschaftliche Zusammenarbeit lassen, die einen wichtigen Beitrag für Innovation und -Effizienzsteigerungen leisten kann. Dem tragen die Regelungen des deutschen und europäischen Kartellrechts Rechnung, indem sie keine pauschalen Verbote jeglicher wettbewerbsdämpfender Maßnahmen enthalten, sondern Absprachen mit überwiegend positiven Wirkungen vom Kartellverbot ausnehmen und auch bei einseitigen Maßnahmen marktmächtiger Unternehmen eine sachliche Rechtfer-tigung zulassen. Im Bereich der Fusionskontrolle kann ein Zusammenschluss im Wege der Ministererlaubnis zugelassen werden, sofern er durch ein überragendes Interesse der Allge-meinheit gerechtfertigt ist oder die Wettbewerbsbeschränkung durch gesamtwirtschaftliche Vorteile aufgewogen wird.

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    Die Vorlesung Kartellrecht I behandelt das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach deutschem Recht (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB) und nach europäischem Uni-onsrecht (Art. 101 ff. AEUV, Kartellverordnung). Nach einer Einführung in die Funktionen und Entwicklungslinien des Rechts gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie der Anwen-dungsbereiche von nationalem und europäischem Kartellrecht werden insb. folgende Berei-che erörtert: horizontale und vertikale wettbewerbsbeschränkende Absprachen und Verhal-tensabstimmungen, Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie in einem kurzen Überblick die Fusionskontrolle und Instrumente zur Durchsetzung des Kartellrechts (zivil-rechtliche Ansprüche, Bußgelder und Abstellungsverfügungen der Kartellbehörden).

    ➂ Recht des Geistigen Eigentums

    Die Rechte des Geistigen Eigentums schützen technische Leistungen (Patente und Gebrauchs-muster), Ergebnisse kultureller Kreativität (urheberrechtliche Werke und Design) sowie Kennzei-chen (Marken, Unternehmenskennzeichen und geographische Herkunftsangaben). Das Ergebnis der Leistung wird dem Erfinder, Autor oder Unternehmer zugeordnet, um ihm die exklusive Nutzung seiner Leistung zu sichern und ihn gegen Eingriffe zu schützen. Dabei kann der Rechtsinhaber grundsätzlich frei wählen, ob er die Schutzrechte selbst exklusiv verwertet und damit einen Marktvorsprung erzielt, anderen Unternehmen die Nutzung gewährt (Übertra-gung oder Lizenz) oder im Fall der Verletzung durch Ansprüche auf Unterlassung und Besei-tigung den Mitbewerber aus dem Markt drängt. Schutzrechte sind daher von erheblichem ökonomischen Wert und für eine wettbewerbsorientierte Wirtschaft unentbehrlich.

    Um den Einstieg in das Rechtsgebiet zu erleichtern, werden zunächst die Besonderheiten des Geistigen Eigentums gegenüber dem Sacheigentum vorgestellt. Anschließend wird an-hand aus den Medien bekannter Beispiele ein Überblick über die verschiedenen Arten von Schutzrechten, bspw. Patente (Nespresso-Kapseln), Marken (Haribo Goldbären) und Urheber-rechte (MP3-Dateien) gegeben und ihre Funktion für den Innovationswettbewerb (bspw. die Schranken im Dienste des Wettbewerbs) diskutiert. Auf dieser Basis werden die Gemein-samkeiten aller Schutzrechte behandelt, die für den (Unternehmens-)Juristen im Alltag im Vordergrund stehen: nämlich die rechtsgeschäftliche Verwertung sowie die effiziente Durch-setzung im Fall der Schutzrechtsverletzung. Abschließend wird aufgezeigt, wie mit Hilfe des IPR / IZVR eine effiziente Schutz- und Verteidigungsstrategie aufgebaut werden kann.

    Wahlfächer (Vertiefung)

    Vorlesung Kartellrecht II: Die Vorlesung baut auf der Veranstaltung Kartellrecht I auf. Sie behandelt zusätzliche Fall-gruppen aus der Anwendungspraxis zum Kartellverbot (Art. 101 AEUV, §§ 1-3 GWB) und zum Verbot missbräuchlicher Praktiken von marktbeherrschenden und marktmächtigen Un-ternehmen (Art. 102 AEUV, §§ 18-20 GWB), z.B. Vertriebsbeschränkungen im Internet oder den Informationsaustausch zwischen Wettbewerbern. Ein Schwerpunkt liegt auf der Schnitt-stelle zwischen dem Kartellrecht und dem Recht des Geistigen Eigentums, z.B. der Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfervereinbarungen und missbräuchli-chen Lizenzverweigerungen, insb. bezüglich standardessentieller Technologien. Darüber hin-aus geht die Vorlesung ausführlich auf die deutsche und europäische Fusionskontrolle sowie die Verantwortung des Staates zur Gewährleistung der praktischen Wirksamkeit der europäi-schen Wettbewerbsregeln (effet utile-Rechtsprechung) und seine Pflichten bei öffentlichen Un-ternehmen und Monopolen (Art. 106 AEUV) ein. Im Bereich der Durchsetzung des Kar-tellrechts werden materielle Fragen des Kartelldeliktsrechts (Anspruchsberechtigung, Passiv-legitimation, Quantifizierung des Schadens, Einwand der Schadensabwälzung, gesamtschuld-nerische Haftung, Verjährung etc.) behandelt.

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    Vorlesung Markenrecht: Im Vordergrund steht die in der Praxis bedeutsame Registermarke, die durch Anmeldung beim DPMA (bzw. als Unionsmarke bei EUIPO) entsteht. Dabei werden Kriterien für die Auswahl zwischen Wortmarke, Wort-Bildmarke und Formmarke besprochen. Am Beispiel der abstrakten Farbmarke werden die Unterschiede zwischen nationalem und Unionsrecht aufgezeigt und erklärt, warum sich die neuen Markenformen (Geruchs-, Geschmacks- und Hörmarken) bisher kaum durchgesetzt haben. Als Spiegelbild des Schutzes bildet natürlich auch die Markenverletzung einen Schwerpunkt der Vorlesung. Das Verbot der Nutzung identischer, verwechslungsfähiger oder bekannter Marken begründet aus der Sicht der Mit-bewerber nicht nur eine Marktbeobachtungspflicht, sondern auch ein Haftungsrisiko.

    Vorlesung Patentrecht: Behandelt werden die Grundlagen des Patent- und Gebrauchsmusterrechts, insb. Schutz-voraussetzungen, Inhalt und Schranken. Neben den klassischen Erfindungen wird auch der kontrovers diskutierte Schutz von Computerprogrammen sowie biotechnologischen Er-findungen besprochen. Einen weiteren Schwerpunkt bilden das Erteilungsverfahren sowie die Möglichkeit von Wettbewerbern, die Nichtigkeit geltend zu machen. Anhand bekannter Beispiele (z.B. Apple v. Samsung) wird aufgezeigt, dass die Balance zwischen Erteilungs- und Nichtigkeitsverfahren Voraussetzung für die Förderung von Innovation und technischem Fortschritt ist; das Beispiel des Smart-Phone-Wars macht Fehlentwicklungen deutlich.

    Vorlesung Urheberrecht: Die Vorlesung behandelt sowohl das klassische Urheberrecht an Werken der Wissenschaft, Literatur und Kunst als auch moderne Werkformen (Computerprogramme, Datenbanken) und verwandte Schutzrechte (bspw. für Tonträgerhersteller und Sendeunternehmen). Neben den dogmati-schen Grundlagen werden durch praktische Fälle auch die Auswirkungen des Urheberrechts auf den Alltag (Sperrung von Videos auf YouTube, Verbot unautorisierter Veröffentlichung von Privatfo-tos bspw. auf Facebook, Zitierweise in Seminararbeiten) aufgezeigt. Zum Stoff gehören natürlich auch Schutzvoraussetzungen und Schranken des Urheberrechts sowie die aufgrund des persönlichkeitsrechtlichen Einschlags eingeschränkte rechtsgeschäftliche Verwertung.

    Vorlesung UWG: Das Recht des Geistigen Eigentums wird durch das im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelte Lauterkeitsrecht ergänzt, das Unternehmer, Verbraucher und die All-gemeinheit bspw. vor irreführender Werbung, Rufschädigung, Behinderung und dem Aus-spähen von Unternehmensgeheimnissen (Know-How) schützt. Das UWG enthält damit im wesentlichen Marktverhaltensregeln, die dafür Sorge tragen sollen, dass sich Unternehmen durch ihre gute Leistung und nicht durch unerlaubte Geschäftspraktiken durchsetzen. Neben der Systematik des UWG und den einzelnen Tatbeständen werden die Besonderheiten der (kollektiven) Rechtsdurchsetzung durch Verbände besprochen.

    Vorlesung Kartellverfahrensrecht: In der Anwendungspraxis spielen das deutsche und das europäische Kartellverfahrensrecht (einschließlich der Sanktionen) eine bedeutende Rolle. In Kartell- und Missbrauchsfällen wie auch bei der Fusionskontrolle sind immer wieder Verfahrensfragen von hoher Relevanz zu beantworten. War eine Ermittlungsmaßnahme der Kartellbehörde rechtmäßig? Was ist bei der Anmeldung eines Zusammenschlusses zu beachten? Ist die Höhe des verhängten Bußgelds rechtmäßig? Was sind die Vo-raussetzungen für eine Teilnahme am sog. Kronzeugenprogramm der Kartellbehörde mit der Aussicht auf eine Bußgeldbefreiung oder -herabsetzung? Die Lehrveranstaltung widmet sich dem Kartellverfahrens-recht aus der Perspektive eines beratenden Anwalts.

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    Vorlesung Internationales Wirtschaftsrecht: Da Wettbewerbsrecht und Recht des Geistigen Eigentums auch in ein internationales Regel-werk, bspw. das TRIPS, eingebunden sind, kann auch die Vorlesung internationales Wirt-schaftsrecht gewählt werden. Ihr Gegenstand sind die völkerrechtlichen Grundlagen des Wirtschaftsrechts sowie das Welthandelsrecht (WTO, GATT, GATS und Auftragsvergabe). Hierzu werden Themen wie Investitionsschutz und regionale Wirtschaftsintegration erörtert.

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    Was kostet ein Kilo Kaffee?  

    Durch das Kaffeekartell – eine von 2000 bis 2008 eingehaltene Preisabsprache zwi-schen den Oligopolisten Tchibo, Melitta, Dalmayr und Jacobs

    für den Verbraucher künst-lich um 60 Cent/Kilo erhöht.