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Hamburg
Ein Ratgeber für Angehörige und Beratungseinrichtungen
Schwerste Schädel-Hirnverletzungenund Wachkoma
04 Vorworte04 Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks 06 Dr. Hans-Hermann Schrader und Walter Ullmer (Angehörigenbetreuer)
08 Einleitung
11 Teil 1 Allgemeine Informationen
12 Krankheitsbild 16 Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation Versorgungsangebote 18 Akutversorgung – Behandlung auf der Intensivstation Phase A 20 Frührehabilitation Phase B 22 Rehabilitation Phasen C, D, E 23 Langzeitversorgung in Pflegeeinrichtungen/ zu Hause Phase F 24 Betreutes und begleitendes Wohnen Phase G 25 Finanzierung - Wer zahlt wann und was? 31 Rechtliche Betreuung 36 Rolle der Angehörigen 48 Teil 2 Adressen und Kontakte
49 Beratung und Information 56 Angehörigen- und Interessengruppen 57 Frührehabilitationseinrichtungen in Kliniken 58 Rehabilitationseinrichtungen 59 Pflegeeinrichtungen 60 Therapeuten 61 Teil 3 Einrichtungen stellen sich vor
62 Beratung und Information 64 Frührehabilitationseinrichtungen in Kliniken 78 Pflegeeinrichtungen 86 Anhang
87 Fachausdrücke 93 Buchempfehlungen 94 Impressum
InHAlTsVERzEIcHnIs
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TEIL 1
Kaum ein Ereignis führt uns die Zerbrechlichkeit des mensch-lichen Lebens so abrupt vor Augen wie eine schwere Gehirnver-letzung z.B. nach einem Autounfall. Schlagartig verändert sich das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Auch andere Unfälle und Krankheiten können das Gehirn, das Zentrum, das unsere gesamten Lebensfunktionen steuert, empfindlich und schwer treffen.
Über die akute Bedrohung des Lebens hinaus ist in den mei-sten Fällen mit einem lang dauernden Rehabilitationsprozess und bleibenden Einschränkungen zu rechnen. Herausgerissen aus allen bekannten Lebensläufen müssen die Betroffenen die elementarsten Dinge wieder erlernen: Sprechen, sich bewegen, Denken in Handeln umsetzen und vieles mehr. Neben blei-benden körperlichen Einschränkungen kann auch die seelische Konstitution so tiefgreifende Veränderungen erfahren, dass ein Familienmitglied für die Angehörigen zum Fremden wird.
Der Schock ist groß; schwerer wiegt jedoch der Prozess der Anpassung, der von den Betroffenen selbst, besonders jedoch von ihren Angehörigen geleistet werden muss, um mit den neuen Anforderungen umgehen zu können. Gerade durch die Menschen, die auf Dauer der Pflege bedürfen, geraten die Angehörigen oft in eine Situation der Überforderung. Mit dem Ausbau eines leistungsfähigen Rettungssystems, mit den Fort-schritten in der Notfallversorgung und der Intensivmedizin sind die Überlebenschancen von schwerst Schädel-Hirnverletzten in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Gleichzeitig wurde deut-lich, dass Versorgungsstrukturen im Rehabilitationsbereich für diese Patientinnen und Patienten nicht in ausreichendem Maße vorhanden waren.
VorwortSenatorin Cornelia Prüfer-Storcks
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Die vorliegende Broschüre soll in erster Linie Informationen für die Angehörigen bieten über den Krankheitsverlauf, die medizi-nische Betreuung, die Therapiemöglichkeiten sowie über das in Stufen gegliederte Versorgungssystem. Den notwendigerwei-se engen Kontakt zwischen dem therapeutischen Team, den Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen kann und soll die Broschüre nicht ersetzen. Sie mag dazu dienen, immer wiederkehrende Fragen zu beantworten. Über die Darstellung der Versorgungsstruktur und die besonderen Bedürfnisse dieses Patientenkreises und ihrer Angehörigen und Freunde hinaus soll diese Broschüre auch ein Wegweiser sein für die einweisenden und überweisenden Ärztinnen und Ärzte sowie all jene Berufsgruppen, die gemeinsam an der Versorgung die-ser Patientinnen und Patienten beteiligt sind.
Alle Beteiligten haben in Hamburg in den vergangenen Jahren mit dem Auf- und Ausbau der Versorgungsstruktur ein gutes Stück des Weges geschafft. Die nun vorgelegte Broschüre stellt nicht zuletzt eine Bilanz der gemeinsamen Anstrengungen aller in Hamburg Beteiligten dar.
senatorin cornelia Prüfer-storcksPräses der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
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Viele Angehörige fühlen sich nach der schweren Erkrankung der Patientinnen und Patienten allein gelassen und suchen Informationen und Hilfe gerade bei anderen Angehörigen. Die vielfältigen Erfahrungen von betroffenen Angehörigen sind deshalb in diesen Ratgeber aufgenommen worden – als Hilfe zur Selbsthilfe.
Den Angehörigen kann es - über die Hinweise und Empfeh-lungen in dieser Broschüre hinaus - sehr hilfreich sein, wenn sie möglichst bald andere Angehörige ansprechen, sich gegenseitig unterstützen und von den Erfahrungen anderer Betroffener z.B. mit Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Behörden und Sozialträgern profitieren. Dies wird häufig zur Klärung, Beruhigung und Erleichterung beitragen. Daraus ergeben sich auch finanzielle Verbesserungen bei entsprechender Kenntnis der unterschiedlichen staatlichen, kassenseitigen und anderen Leistungen.
Der Ratgeber soll den Angehörigen Mut machen, die großen Herausforderungen und Belastungen anzunehmen. Menschen im Wachkoma sind Lebende, die im Rahmen ihrer Möglich-keiten am Leben wieder teilnehmen werden. Dazu brauchen sie unsere Hilfe.
Dr. Hans- Hermann schraderAngehörigenbetreuer zuletzt Pflegen & Wohnen Wilhelmsburg, Wachkoma-Pflegeabteilung
Walter UllmerEhemals stellv. Bundesvorsitzender des Vereins „Schädel-Hirnpatienten in Not e.V.“,Deutsche Wachkoma Gesellschaft
Vorwort AngehörigenbetreuerDr. Hans-Hermann Schrader und Walter Ullmer
Im Folgenden werden die Worte „Patient“ für den Schädel-Hirnverletzten und „Angehörige“ für die Familie bzw. Menschen, die sich um den Patienten kümmern, verwendet.
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Einleitung Aufgrund des medizinischen Fortschritts und der Verbesserung der Versorgungsstruktur nimmt bei schwerst Schädel-Hirnver-letzten die Zahl der Überlebenden mit oft lang anhaltenden Folgeschäden zu. Jährlich erleidet eine große Zahl von Men-schen auch in Hamburg eine schwere Schädigung des Gehirns durch Unfall, Schlaganfall, entzündliche Hirnerkrankungen oder Sauerstoffmangelzustände bei Wiederbelebung. Das ist immer ein einschneidendes Ereignis mit weitreichenden Folgen für Betroffene und Angehörige.
Ausschlaggebend für den Erfolg der weiteren Behandlung sind zunächst die richtigen Sofortmaßnahmen, z.B. Erste Hilfe und die Notfallmeldung an die Feuerwehr (Notruf 112). Durch den Ausbau des Rettungsdienstes – in Hamburg ist in der Regel jeder Unfallort in 5 Minuten erreichbar – sowie der notärztlichen Versorgung konnten im letzten Jahrzehnt die Überlebenschan-cen von Unfallopfern und lebensbedrohlich Erkrankten wesent-lich verbessert werden. In der Regel ist die erste Anlaufstelle ein Krankenhaus der Zentral oder Schwerpunktversorgung, in dem sich entsprechende Fachabteilungen zur Sicherstellung einer angemessenen Versorgung befinden.
Nach dem ersten Schock darüber, dass ein Familienmitglied schwer betroffen ist, kommen die Fragen: Wie geht es weiter? Wie wird der Krankheitsprozess ablaufen? Welche Schäden wer-den zurückbleiben? Mit welcher Art von Behinderung wird zu rechnen sein? Wie lange werden der Genesungsprozess und die Behandlung dauern? Wie werden wir als Angehörige mit diesen Ereignissen und seinen Folgen fertig?
Zu Anfang und auch im weiteren Verlauf des Krankheitspro-zesses können solche Fragen, auch seitens der behandelnden und betreuenden Personen, schwer zu beantworten sein; die Patientinnen und Patienten durchlaufen verschiedene Krank-
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heitsstadien, bei denen es zu Fortschritten, zum Stillstand oder sogar zu Rückschritten der Entwicklung kommen kann. Mit dieser ungewissen Situation umgehen zu müssen, ist sehr belastend für die Angehörigen und setzt die Bereitschaft zur Bewältigung und Anpassung voraus.
Die vorliegende Broschüre, die im Wesentlichen mit Hilfe ärztlicher Beraterinnen/Berater und anderer an der Versorgung dieser Patientinnen und Patienten beteiligten Personen erstellt wurde, soll in erster Linie den Angehörigen Hilfe und Leitfaden sein. So wird zum besseren Verständnis zunächst auf die ver-schiedenen Ursachen einer Hirnschädigung hingewiesen. Einen breiteren Raum nimmt die Schilderung der Folgen der Schädi-gung ein, damit den Angehörigen eine Zuordnung möglich wird.
Hauptaugenmerk der Broschüre liegt auf dem Krankheitsverlauf und den für jede Phase wichtigen Maßnahmen, die eine frühe, intensive und an die jeweilige Situation angepasste Hilfe zur Rehabilitation darstellen. Die Tätigkeiten der beteiligten Berufs-gruppen werden dargestellt; auf die oft auftauchenden Fragen bezüglich der Kostenübernahme von Behandlungen und Hilfs-mitteln, zum Thema Rente und zu den vorhandenen sozialen Hilfen wird hingewiesen. Das gewachsene Versorgungskonzept in Hamburg ist ein abgestuftes Versorgungssystem, dessen Durchlässigkeit in allen Richtungen jederzeit gewährleistet ist.
Zur Orientierung finden Sie im Teil 2 und 3 der Broschüre einen Überblick über die hamburgische Versorgungsstruktur, die vor-handenen Einrichtungen, geordnet nach der jeweiligen Versor-gungsstufe sowie eine Übersicht, in der die Standorte mit der Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze eingezeichnet sind. Als besonders hilfreich haben sich in der Vergangenheit Patien-tenvereinigungen und Selbsthilfeorganisationen erwiesen; eine Zusammenstellung der Angehörigen- und Interessengruppen finden Sie im Teil 2 der Broschüre.
In Teil 1 finden Sie allgemeine Informationen zum „Krankheitsbild“, zum „Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation“ und zu den einzelnen „Versorgungsangeboten“. Weitere wichtige Themen sind „Finanzierung“ und „Rechtliche Betreuung“. Im Kapitel „Rolle der Angehörigen“ erhalten Sie Hinweise von anderen betroffenen Angehörigen.
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EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VOR
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
12 | Krankheitsbild
16 | Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation
18 | Versorgungsangebote
18 | Akutversorgung – Behandlung auf der Intensivstation Phase A 20 | Frührehabilitation Phase B 22 | Rehabilitation Phasen c, D, E 23 | Langzeitversorgung in Pflegeeinrichtungen/ zu Hause Phase F 24 | Betreutes und begleitendes Wohnen Phase G
25 | Finanzierung - Wer zahlt wann und was?
31 | Rechtliche Betreuung
36 | Rolle der Angehörigen
TEIL 1
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Koma ist eine tiefe Betäubung oder ein tiefer Schlaf, der entweder durch eine schwere Krankheit oder als Folge einer schwersten Schädel-Hirnverletzung auftritt. Medizinisch wird Koma mit „Bewusstlosigkeit“ gleichgesetzt. Koma hat Schutz-funktionen und ermöglicht es den Betroffenen, ganz bei sich selbst zu sein. Koma in diesem Sinne ist eine extreme, höchst empfindsame, verletzliche und damit auch schutzbedürftige Le-bensform am Rande zum Tode. Die drei wichtigsten Stufen des Aufwachens aus dem Koma sind (angelehnt an A. Zieger):
1. Keine Reaktionen: Der Patient scheint in einem tiefen Schlaf zu liegen und vollkommen unempfänglich für jede Art von Stimulation zu sein, wie z. B. Schmerz, Berührung, Geschmack, Geräusch oder Gegenstände, die ihm gezeigt werden.
2. Allgemeine Reaktionen: Der Patient reagiert gelegentlich auf allgemeine Stimulationen, jedoch nicht immer auf die gleiche Art und Weise. Er kann auf Berührungen oder Ansprache rea-gieren. Die Reaktionen sind in der Regel langsam und wirken zufällig.
3. Gezielte Reaktionen: Der Patient reagiert auf spezifische Stimulationen, aber nicht immer auf die gleiche Art. Die Reakti-onen erfolgen direkt auf die Stimulation, wie z. B. Drehen des Kopfes hin zu Geräusch oder Ansprache, Verfolgen eines Ob-jektes oder eines anderen Gesichts mit den Augen, Bewegen von Körperteilen auf Stimulation. Der Patient kann auf einfache Befehle, wie z.B.: „Streck‘ Deinen Arm, hebe die Hand, schließe die Augen“, reagieren. Der Patient kann merken, dass er intu-biert ist oder einen Katheter hat und versucht, daran zu ziehen. Außerdem kann er sich Zwängen anderer Art widersetzen. Er zeigt „Unruhe”.
Krankheitsbild
Koma
Keine Reaktionen
Allgemeine Reaktionen
Gezielte Reaktionen
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KRANKHEITSBILD
Apallisches (Durchgangs-)Syndrom oder Wachkoma folgt nach dem Koma. Wenn der Patient aus dem tiefen Koma „aufwacht“, wird er entweder schnell wieder ansprechbar sein oder über längere Zeit im apallischen (Durchgangs-)Syndrom bzw. Wach-koma leben. Menschen im Wachkoma sind also Lebende und nicht Sterbende. Wachkoma bedeutet: Der Patient liegt mit offenen Augen da, fixiert weder Person noch Gegenstand und ist nicht aus eigener Kraft bzw. in einem sehr reduzierten Maße zur Kontaktaufnahme mit seiner Umwelt fähig, obwohl bereits körperliche und emotionale Reaktionen zu beobachten sind. Im entwickelten Stadium besteht eine stabile Atmung, es zeigt sich ein Schlaf-Wach-Rhythmus, es besteht aber oft infolge einer allgemeinen Muskeltonuserhöhung (Spastik) eine weitge-hende Bewegungsunfähigkeit.
Das Wort „Durchgang“ zeigt, dass in diesem Zustand immer eine Entwicklung stattfindet, ohne dass eine Vorhersage mög-lich ist, wie weit der Patient seine Fähigkeiten wieder erlangen wird. Im weiteren Verlauf wird oft von Remissionsstufen ge-sprochen. Remission bedeutet Abschwächung der Symptome, also die schrittweise Wiederherstellung von Fähigkeiten. Das Ergebnis dieser Entwicklung ist nicht vorherzusehen. Wichtig ist die Erfahrung vieler Betroffener, dass bei intensiver Pflege und Therapie auch nach Jahren immer wieder Fortschritte möglich sind.
Ursachen für Koma oder Wachkoma sind entweder eine direkte Verletzung des Schädels bzw. des Gehirns oder eine verzögerte Hirnschädigung, die durch Hirnblutungen oder Hirnschwel-lungen entsteht.
Ein Schädel-Hirntrauma, d.h. die direkte Schädel-Hirnverletzung, entsteht durch eine äußere Gewalteinwirkung auf den Kopf be-ziehungsweise auf das im Schädel befindliche Gehirn. Ursachen für eine Schädel-Hirnverletzung sind z.B. ein Sturz auf den Kopf, ein Anprall des Kopfes durch einen Verkehrsunfall.
Apallisches (Durchgangs-)syndrom oder Wachkoma
Ursachen für Koma oder Wachkoma
schädel-Hirn-trauma
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Von einem leichten Schädel-Hirntrauma oder einer Gehirner-schütterung spricht man, wenn die Gewalt, die auf das Gehirn einwirkte, gering ist und nur eine kurzzeitige Bewusstlosigkeit vorliegt. Je nach Länge und Tiefe der hervorgerufenen Bewusst-losigkeit unterscheidet man dann weiter zwischen mittel-schweren und schweren Schädel-Hirnverletzungen. Die länger dauernde Bewusstlosigkeit wird dann als Koma bezeichnet.
Ein Schädelbruch ist ein Zeichen einer stärkeren Gewalteinwir-kung auf den Kopf und das Gehirn. Diese Brüche heilen zumeist von allein und bedürfen keiner chirurgischen Intervention. Das Gleiche gilt in der Regel für Schädelbasisbrüche. Liegt bei einem Schädelbasisbruch auch eine offene Verbindung zu Nase oder Ohr vor, besteht die Gefahr der Entwicklung einer Hirnhaut-entzündung (Meningitis). Meistens reicht eine antibiotische Therapie; in Ausnahmefällen muss die Knochenlücke durch eine Operation verschlossen werden.
Von einer Impressionsfraktur spricht man, wenn der Knochen durch den Schädelbruch in Richtung Gehirn eingedrückt wird. Hirnteile können durch den Druck geschädigt werden. In diesen Fällen ist eine operative Hebung der Knochenstücke und eventu-elle Versorgung der Hirnhaut-Verletzung erforderlich.
Hirnblutungen treten entweder als Folge einer direkten Schädel-Hirnverletzung auf oder allein durch Platzen von Blutgefäßen ohne äußere Einwirkung. Durch Zerreißen oder Platzen von Gefäßen am oder im Gehirn, an den Hirnhäuten oder im Schädel-knochen kann es zu Blutansammlungen im Schädelinneren kom-men. Ist die Blutung klein und kommt sie allein zum Stillstand, ist eine Operation zumeist nicht erforderlich. Nimmt eine solche Blutung an Größe zu, so stellt sie eine vitale Bedrohung dar. Das Gehirn kann im knöchernen Schädel dem zunehmenden Blutvo-lumen nicht ausweichen und wird zusammengepresst. Hierdurch wird die Blutzufuhr zum Gehirn eingeschränkt oder sie kommt ganz zum Erliegen. Derartige Blutungen müssen aus diesem Grunde - fast immer notfallmäßig - operativ beseitigt werden.
leichtes schädel- Hirntrauma oder
Gehirnerschütterung
schädelbruch
Impressionsfraktur
Hirnblutungen
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KRANKHEITSBILD
Entsteht eine Blutung zwischen harter Hirnhaut und Innenseite der Schädeldecke, spricht man von einer sog. epiduralen Blutung, die sich meist in den ersten Stunden nach dem Unfall entwickelt. Eine sog. subdurale Blutung liegt vor, wenn sich das Blut zwischen harter Hirnhaut und der Oberfläche des Gehirns ausbreitet. Durch Gefäßzerreißung im Inneren des Gehirns ent-stehen die sog. intracerebralen Blutungen. Oft sind diese relativ klein und nicht operationsbedürftig, sie können aber an Größe zunehmen und dann durch Druck das Gehirn schädigen.
Hirnschwellungen treten auf, wenn Hirnzellen durch Schädigung ihrer Zellwand vermehrt Wasser aus dem umgebenden Gewebe aufnehmen. Betrifft diese viele Hirnzellen, kann der Druck im Schädelinneren erheblich zunehmen. Wenn dieser Druck einen kritischen Wert übersteigt, so dass der Blutdruck nicht mehr ausreicht, dass Gehirn mit Blut zu versorgen, können einzelne Hirnzellen oder sogar das gesamte Gehirn absterben. Aus die-sem Grund ist es wichtig, gesteigerten Hirndruck früh zu erken-nen, zu überwachen und wenn möglich gezielt zu behandeln.
Hypoxische Hirnschäden sind eine weitere häufige Kategorie von Hirnschädigungen. Sie entstehen bei mangelhafter Versor-gung des Gehirns mit Sauerstoff. Typische Ursache ist der Herz-Kreislaufstillstand nach Ertrinken, Herzinfarkt, Vergiftungen o.ä. In diesen Fällen sterben Hirnzellen nach wenigen Minuten ab. Ohne Sauerstoff schwillt das Gehirn an und durch den zuneh-menden Druck im Schädel werden zusätzlich Hirnzellen zerstört.
Die Schädigung des Gehirns nach einem Schädel-Hirntrauma bedeutet oft nur den Ausfall einzelner Bereiche des Gehirns, während andere Bereiche unverletzt bleiben. Der Patient kann in solchen Fällen bestimmte Fähigkeiten komplett behalten. Bei hypoxischen Hirnschäden werden eher alle Bereiche gleichmä-ßig geschädigt.
Hirnschwellungen
Hypoxische Hirnschäden
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Phasenmodell der neurologischen Rehabilitation
Die neurologische Rehabilitation wird in Phasen eingeteilt. Das folgende Schema ist für alle an der Rehabilitation beteiligten Institutionen verbindlich und gibt einen Überblick über die Phasen, die im Kapitel „Versorgungsangebote“ beschrieben werden
Akutbehandlungsphase
Behandlungs-/Rehabilitationsphase, in der noch intensivmedizi-nische Behandlungsmöglichkeiten vorgehalten werden müssen
Behandlungs-/Rehabilitationsphase, in der die Patienten bereits in der Therapie mitarbeiten können, sie aber noch weitrei-chende pflegerische Betreuung und akutmedizinische Behand-lungsmöglichkeiten benötigen
Rehabilitationsphase nach Abschluss der Frühmobilisation (me-dizinische Rehabilitation im klassischen Sinne)
Behandlungsphase nach Abschluss einer intensiven medizi-nischen Rehabilitation – nachgehende Rehabilitationsleistungen und berufliche Rehabilitation
Phase mit dauerhaft unterstützenden, betreuenden und/oder zustandserhaltenden Leistungen
In diesem Schema ist die Phase G (Betreutes und begleitendes Wohnen) nicht enthalten. Ziel der Phase G ist eine dauerhafte qualifizierte Unterstützung, um ein möglichst eigenständiges und selbst bestimmtes Leben zu erreichen.
Phase A
Phase B
Phase c
Phase D
Phase E
Phase F
Hinweis
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PHASENMODELL
Akutereignis(Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma u.a.)
Akutbehandlungggf. intensivmedizinische Behandlung (Normal-. ggf. Intensivstation)
Patient schwer bewußstseinsgestört; kurativ-medizinische Diagnostik und Behand-
lung; rehabilitative Einzelförderung
Pflege-Abt./Station
Patient ist kooperativ, z.T. pflegeabhängig; umfassende
rehabilitative Thearapie
Patient ist frühmobilisiert; umfassende Therapie
Nachgehende Rehabilitations- leistungen und berufliche
Rehabilitation
Unterstützende, betreuende und /oder zustandserhaltende
Maßnahmen
Phase A
Phase B
Phase C
Phase D
Phase EPhase F
Quelle: Arbeitsgruppe Neurologische Rehabilitation des VDR (1994). Weiterentwicklung der neurologischen Rehabilitation. Deutsche Rentenversicherung
Pflege-Abt./Station
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Versorgungsangebote Die Versorgungsangebote sind entsprechend dem Phasenmo-dell der neurologischen Rehabilitation gegliedert.
Akutversorgung - Behandlung auf der Intensivstation (Phase A)Abhängig von der Schwere der Verletzungen mehrere Wochen. Möglichst schnelle Verlegung in Versorgungssystem für Phase B.
Patienten mit leichten bis mittelschweren Schädel-Hirnverlet-zungen werden meist auf Normalstationen des Krankenhauses überwacht, während bei schweren Verletzungen immer eine Be-handlung auf einer Intensivstation erforderlich ist, weil nur dort entsprechende Überwachungs- und Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Wenn Angehörige ihren Schädel-Hirnverletzten Patienten auf der Intensivstation aufsuchen, so sind sie oft durch die fremdartige Umgebung und die vielen medizinischen Geräte verunsichert. Zudem erscheint ihnen der nahe stehende Verwandte völlig verändert und zusätzlich vielleicht durch seine Verletzungen ent-stellt. Auf der Intensivstation erhalten die Besucher Hinweise, wie sie sich als Besucher verhalten sollten; die verschiedenen medizinischen Geräte und Behandlungsabläufe werden erläu-tert. Sie werden informiert über Komplikationen, die im Verlauf der Behandlung bei Patienten mit einer schweren Schädel-Hirn-verletzung auftreten können.
Mit einer allgemeinen Behandlung wird versucht, die durch die Hirnschädigung vorübergehend ausgefallenen Körperfunktionen zu ersetzen, um so optimale Bedingungen für die Erholung des geschädigten Gehirns zu schaffen. Um das Blut optimal mit Sauerstoff anzureichern, muss die beeinträchtigte Atmung oft durch eine künstliche Beatmung unterstützt werden. Um eine künstliche Beatmung durchzuführen, muss ein Beatmungs-schlauch (Tubus) über den Mund in die Luftröhre des Verletzten eingeführt werden. Über ein Beatmungsgerät wird durch
Dauer ziel
19
VERSORGUNGSANGEBOTE
diesen Schlauch Luft in die Lungen des Patienten geblasen. Bei längerer Bewusstlosigkeit kann die Anlage eines Luftröhren-schnittes notwendig werden.
Im Zustand des Komas kann der Patient selbst keine Nahrung aufnehmen, deshalb ist es notwendig, ihm diese künstlich zuzuführen. Über einen Venenkatheter werden Infusions- und Nährlösungen, über eine Magensonde spezielle Flüssignahrung verabreicht. Besonders bei Patienten mit schweren Verletzungen und länger währendem Koma müssen täglich und frühzeitig krankengymnastische Behandlungen erfolgen. Die Gliedmaßen werden bewegt, um Versteifungen zu vermeiden, durch Beklop-fen der Brustwand wird die Reinigung der Lunge von Sekreten unterstützt.
Die spezielle Behandlung des Schädel-Hirnverletzten besteht in der frühzeitigen Erkennung von Hirnblutungen und Hirnschwel-lungen und deren operative bzw. medikamentöse Behandlung. Regelmäßige Kontrollen der Bewusstseinslage sowie der Weite und Lichtreaktion der Pupillen lassen Blutungen im Schädelin-neren oder erhöhten Hirndruck rasch erkennen. Durch spezielle Schichtaufnahmen des Gehirns (CT = Computertomogramm) erhält man rasch Informationen über das Geschehen im Gehirn.
Bei stark erhöhtem Hirndruck kann es notwendig werden, eine Drucksonde zur Druckmessung anzulegen. Durch diese Sonde oder auch durch einen in die Hirnkammer eingebrachten Kathe-ter kann der Druck regelmäßig kontrolliert und jederzeit durch gezielt eingesetzte Hirndruck senkende Medikamente behandelt werden. Sobald körpereigene Funktionen zurückkehren, können diese Geräte nach und nach reduziert und, wenn es der Zustand des Patienten dann erlaubt, völlig entfernt werden.
Wenn Atmungs- und Kreislauffunktionen stabil und keine weiteren Komplikationen zu erwarten sind, kann der Patient die Intensivstation verlassen. Bei schwersten Schädel-Hirnverlet-zungen muss man trotz aller ärztlichen und pflegerischen Maß-
frühzeitige Erkennung und Behandlung
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
nahmen damit rechnen, dass einige dieser Patienten noch in der Frühphase auf der Intensivstation versterben. Bei schweren Kopfverletzungen den Patienten direkt nach Behandlung auf der Normalstation nach Hause zu entlassen, ist in der Regel nicht möglich. Es folgt meistens eine länger dauernde Rehabi-litation in den dafür eingerichteten Spezialkliniken der Phase B, um noch verbliebene Ausfälle weiter zu vermindern.
Frührehabilitation (Phase B)Abhängig vom individuellen Verlauf bis 6 Monate, in Ausnah-men auch länger. Übergang in Phase C. Wenn keine Fortschritte erreicht werden, ist ein stabiler Zustand Voraussetzung für den Übergang in Phase F.
Die neurologische Frührehabilitation ist ein eigenständiges Therapiekonzept. Sie wird durch spezielle Krankenhausabtei-lungen angeboten und setzt dann ein, wenn die anfängliche, intensivmedizinische Behandlung abgeschlossen ist. Die Phase B tritt ein, wenn Atmung und Kreislauf weitgehend stabil sind und keine akute Erhöhung des Schädelinnendrucks mehr vorliegt, aber dennoch schwerwiegende Funktionsstörungen des Gehirns fortbestehen, jedoch erwartet werden kann, dass eine geeignete Behandlung zu einer Besserung führt.
Die Ausgangssituation in der Frührehabilitation ist in der Regel gekennzeichnet durch ein Fortbestehen oder eine beginnende Rückbildung der anfänglichen Bewusstlosigkeit, verbunden mit vielfältigen Störungen der Wahrnehmung, der Bewegung, der Kommunikation, des Verhaltens sowie der Steuerung der Organtätigkeit. Künstliche Beatmung, künstliche Ernährung über Magensonde und Urinausscheidung über Katheter sind in dieser Phase möglich.
Dauer
ziel
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VERSORGUNGSANGEBOTE
Abhängig von der Schwere der ursächlichen Hirnschädigung besteht das Ziel der Frührehabilitationsbehandlung in der Regel nicht in der völligen Wiederherstellung sondern in einem höchstmöglichen Maß an funktioneller Selbstständigkeit und Unabhängigkeit von pflegerischer Versorgung.
Die multiprofessionelle Therapie besteht aus:• neurologischerärztlicherBehandlung• neurologischerPflege• Physiotherapie• Ergotherapie• Sprachtherapie• Neuropsychologie• BeratungsgesprächmitdemSozialdienst
Behandlungsmethoden sind• rehabilitativeganzheitlichePflege• KrankengymnastikaufneurophysiologischerGrundlage• ErgotherapiemitSchwerpunktWahrnehmungsförderung
und Selbsthilfetraining • LogopädischeundlinguistischeSprach-undSprechtherapie• FaciooraleTherapiemitKau-Schluck-Training• NeuropsychologischeÜbungsbehandlung• aktiveundrezeptiveMusiktherapie• sozialpädagogischeBeratung• ärztlicheDiagnoseundTherapie,ggf.auchIntensivüberwa-
chung und -behandlung.
Ziele der Behandlung sind• BesserungdesBewusstseinzustands• HerstellenderKommunikations-undKooperationsfähigkeit• beginnendeMobilisierung• VermeidungsekundärerKomplikationen• KlärungdesRehabilitationspotentials• PlanungundEinleitungderweiterenVersorgung
multiprofessionelle Therapie
Behandlungs- methoden
ziele der Behandlung
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Rehabilitation (Phasen C,D und E)Abhängig vom individuellen Verlauf.Weitgehende Wiederherstellung der beruflichen oder schu-lischen Fähigkeiten, Wiedereingliederung in Beruf oder Schule.
Ist der Patient bei Bewusstsein und in der Lage, selbst aktiv an Therapiemaßnahmen mitzuarbeiten, kann er in die weiterfüh-rende Rehabilitation (Phase C) aufgenommen werden.
Konzentration, Gedächtnis und Sprache, die bei neurologischen Erkrankungen häufig beeinträchtigt sind, werden durch die intensive Arbeit der Neuropsychologen und Logopäden verbes-sert. Krankengymnasten bauen die motorischen Funktionen wieder auf, Ergotherapeuten helfen, die Selbstständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen wiederzuerlangen. Hier unterstützt die rehabilitative Krankenpflege durch die gezielte Förderung vorhandener Ressourcen und kompensiert die fehlenden Möglichkeiten des Patienten im Rahmen seines individuellen Pflegebedarfs sowie bei seinen täglichen Aktivitäten.
Sobald diese Fähigkeiten erreicht sind, beginnt die Anschluss-heilbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation (Phase D). Dabei steht die Wiedererlangung der alltagsbezogenen und beruflichen Fähigkeiten im Vordergrund. Ein stationäres neu-rologisches Heilverfahren soll der weiteren Stabilisierung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit dienen. Diese Re-habilitation erfolgt in einer speziellen Rehabilitationseinrichtung. Dazu kann dann auch die medizinischberufliche Rehabilitation gehören, bei jungen Patienten auch die schulische Rehabilitati-on (Phase E).
In den verschiedenen Phasen der Rehabilitation werden vor allem die Störungen der geistigen Leistungsfähigkeit behandelt. Als Grundlage müssen die Fähigkeiten der Sinneswahrneh-mung wie Sehen, Hören, Tasten, Riechen und Schmecken wieder erlangt werden. Der Patient muss wieder lernen, sich zu konzentrieren; er muss sein Gedächtnis schulen. Neben
Dauer ziel
23
VERSORGUNGSANGEBOTE
der Behandlung der kognitiven und psychischen Störungen wird versucht, auch die Behinderung der Körperbewegungen und der Kommunikation zu mindern. Oft hat der Patient noch Lähmungen (Parese), Verkrampfungen und Verspannungen der Muskulatur (Spastik) sowie Koordinations- und Gleichgewichts-störungen oder Sprech- und Schluckstörungen (Dysarthrie und Dysphagie). Das Ziel der Rehabilitation ist eine weitgehende Anpassung des hirngeschädigten Patienten an seine individu-ellen Lebensbedingungen und umgekehrt, soweit das machbar ist, die Anpassung seiner Umwelt in Alltag und Beruf an die speziellen Bedingungen seiner Behinderung. Sobald es möglich und erforderlich ist, wird die Rehabilitation in der Regel in Form der ambulanten Nachsorge und Weiterbehandlung fortgeführt.
Langzeitversorgung in Pflegeeinrichtung/ zu Hause(Phase F)Mehrere Jahre, abhängig vom individuellen Verlauf bis ans Lebensende.Dauerhafte qualifizierte Pflege und Therapie, um auch langfristig mögliche Verbesserungen zu erreichen.
Trotz aller medizinischen und rehabilitativen Bemühungen in der Akutbehandlung und in den nachfolgenden Behandlungs-phasen (oft schon nach Phase B) bleiben bei einer Reihe von neurologischen Patienten schwerste Schädigungen bestehen. Sie gehen vom Wachkoma bis zu verschiedenen Graden von Fähigkeitsstörungen (oft auch mit Mehrfachbehinderungen). Diese Phase ist auf Langzeit angelegt. Die Phase F wird zu Hause betreut oder in speziellen Fachpflegereinrichtungen – aber auch in Pflegeheimen. Neben intensiver und qualifizierter Pflege sind dauerhaft Therapien wie z.B. Krankengymnastik und Ergotherapie erforderlich. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten neh-men die Patienten wieder am Leben ihrer Umgebung und ihrer Angehörigen teil und darüber hinaus am öffentlichen Leben, z.B. durch Ausfahrten im Rollstuhl.
Dauer
ziel
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Betreutes und begleitendes Wohnen (Phase G)Mehrere Jahre, abhängig vom individuellen Verlauf bis ans Lebensende.Dauerhafte qualifizierte Unterstützung, um ein möglichst eigen-ständiges und selbst bestimmtes Leben zu erreichen.Der Patient hat deutliche Fortschritte gemacht, benötigt aber weiterhin Unterstützung. Durch ein Therapie-, Beratungs, Betreuungs- und Pflegeangebot soll den Schädel-Hirnverletzten nach erfolgter Rehabilitation/Teilrehabilitation unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ geholfen werden, zu selbst bestimmtem Leben zurückzufinden. Der Patient wird nach dem Grundsatz betreut/therapiert: soviel ambulant wie möglich, so viel stationär wie nötig. Der Patient soll langsam zu einem selbstbestimmten Leben mit sozialer Einbindung hingeführt werden.
Dauer
ziel
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FINANZIERUNG
Finanzierung – Wer zahlt wann und was?
Finanzierung der Phasen A und BSollten Sie Fragen zur Finanzierung haben, so wenden Sie sich bitte an den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin, den jeweiligen Sozialdienst des Krankenhauses und selbstverständ-lich an Ihre Krankenversicherung bzw. Berufsgenossenschaft. Sie werden von dort entsprechend beraten und unterstützt werden.
Behandlung/Rehabilitation
Akutkrankenhaus/Intensivstation (Phase A)Ziel: Verlegung in die Frührehabilitationerste Prognose über weitere Entwicklung
Frührehabilitation(Phase B
Weiterführende Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung, am-bulante Rehabilitation, schulisch/beruflicheWiedereingliederung(Phase C, D, E)
langzeitversorgungin Pflegeeinrichtung oder zu Hause (Phase F)
Kostenträger
Krankenkasse, / Berufsgenossen-schaft
Krankenkasse / Berufsgenossen-schaft
RentenversicherungBerufsgenossenschaftWiedereingliederungshilfe
Pflegeversicherungeigene Mittel (z.B. Rente) und/oder sozialhilfein Pflegeeinrichtungen: Kranken-versicherung nur für besonders hohe medizinische Behandlungs-pflege nach ärztlicher Verordnung bei häuslicher Pflege: Krankenkas-se übernimmt Behandlungspflege ein Beispielschreiben für die Krankenkassen zur Übernahme der Kosten ist beim Bundesverband für Schädel-Hirnpatienten in Not e.V. zu erhalten
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Finanzielle Hilfen durch die Pflegekassen und die Sozialhilfe in Phase F
Leistungen der Pflegeversicherung kann der Patient beanspru-chen, wenn er• pflegeversichertist• einedauerndePflegebedürftigkeitimSinnederPflegeversi-
cherung festgestellt wird.
Pflegeversichert ist er automatisch immer dann, wenn er krankenversichert ist. Die Krankenkasse ist gleichzeitig auch die Pflegekasse.
Bevor Sie als Betreuer oder Bevollmächtigter (siehe nachfol-gend „Rechtliche Betreuung“) eine Unterschrift unter einen Pflegevertrag setzen, sollten Sie das Angebot und die ver-traglichen Regelungen genau geprüft haben. Führen Sie dazu mit dem ausgewählten Pflegedienst ein Vorgespräch. Dieses Gespräch muss kostenlos sein und sollte bei Ihnen zu Hause erfolgen. Beachten Sie bitte: Wenn Sie Leistungen der Pflege-versicherung beanspruchen wollen, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegeversicherung stellen!
Bevor Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können, findet zuerst eine Begutachtung durch den MDK statt. Für alle privat Versicherten Pflegebedürftigen ist die MEDICPROOF GmbH für die Begutachtung zuständig. Der MDK bzw. MEDICPROOF sucht den Patienten auf, um den Grad der Pflegebedürftigkeit zu ermitteln. Es soll festgestellt werden, welche Tätigkeiten im Alltag allein verrichtet werden können und wo Hilfe erforderlich ist.Die Gutachter prüfen die Pflegebedürftigkeit anhand eines stan-dardisierten Fragebogens. Dieser dient als „Checkliste“, um die notwendigen Hilfen für die Verrichtungen des täglichen Lebens zu beurteilen. Die Begutachtung ist Grundlage für die Einstu-fung in eine der drei Pflegestufen. Hierdurch wird die Höhe der Leistungen festgelegt, die gezahlt werden.
Tipp
Begutachtung durch den Medizinischen
Dienst der Kranken-versicherung (MDK)
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FINANZIERUNG
Der MDK bzw. MEDICPROOF muss sich bei Ihnen rechtzeitig anmelden. Sie sollten ausreichend Gelegenheit haben, um sich entsprechend vorzubereiten.Besonders wichtig ist es, im Hinblick auf den vereinbarten Besuchstermin ein Pflegetagebuch (erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse) anzulegen, um damit die Pflegesituation zu doku-mentieren. Dieses Buch sollte über einen längeren Zeitraum, mindestens jedoch 14 Tage lang geführt werden. Darin sollte festgehalten werden, wie viel Zeit die pflegende Person für welche Tätigkeiten bzw. Hilfen aufgewendet hat. Denn: Beim Besuch des Gutachters kann ja nur eine „Momentaufnahme“ festgehalten werden, die nicht immer typisch für den täglichen Alltag sein muss. Eine Kopie dieser Aufzeichnungen sollte dem Gutachter ausgehändigt werden; er muss die Informationen bei seiner Beurteilung berücksichtigen.
Für Sie und Ihre Angehörigen ist der Gutachterbesuch ein über-aus wichtiger Termin, der gut vorbereitet sein sollte. Deshalb sollten Sie immer die Hinweise zum Gutachterbesuch beson-ders aufmerksam lesen.Hinweise zum Thema Begutachtung und Pflegestufe finden Sie in der Broschüre „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, Tel. 040 / 24832-0, www.vzhh.de
Stellen Sie alle Unterlagen zusammen, die die Krankengeschich-te dokumentieren und den Pflegebedarf verdeutlichen. Dazu gehören: eventuell vorhandene Berichte von Ärzten und Pflege-diensten, derzeitige Medikamente, Krankenhausentlassungsbe-richte oder auch Bescheide von Versorgungsämtern.Wichtig ist außerdem, dass alle Personen, die schon jetzt der Bewältigung des Alltags geholfen haben, beim Gutachtertermin anwesend sind. Falls schon ein professioneller Pflegedienst aktiv ist, sollte dieser auch dabei sein.
Tipp
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Fragen des Gutachters sollten immer realistisch beantwor-tet werden. Machen Sie sich klar, dass durch das Gutachten ermittelt wird, welche Leistungen der Pflegeversicherung zu gewähren sind.
Abschließend noch ein wichtiger Hinweis: Sie haben als Be-treuer ein Recht auf die Aushändigung des Gutachtens und das Recht auf Widerspruch gegen den Bescheid.
Der Pflegebedarf wird in drei Stufen unterteilt. Bei besonders hohem Pflegebedarf kann die Leistung der Stufe III noch einmal erhöht werden (III+).Stellt der MDK bei der Begutachtung fest, dass der Antragstel-ler zum Kreis der Personen mit erheblichem Bedarf an allgemei-ner Beaufsichtigung und Betreuung gehört, besteht Anspruch auf zusätzliche Leistungen, die auch Pflegebedürftige unterhalb der Stufe I (0) erhalten können.
Im Rahmen der häuslichen Pflege bietet die Pflegeversicherung drei unterschiedliche Leistungsarten an. Sie können als Betreuer oder Bevollmächtigter zwischen dem Pflegegeld (Geldleistung), der Pflegesachleistung (Betreuung durch professionelle Pflege-dienste) und der Kombinationsleistung (Geld- und Sachleistung) wählen.
a) Pflegegeld der PflegeversicherungMit dem Pflegegeld können Sie die Einsätze von Pflegekräften selbst organisieren.Das monatliche Pflegegeld beträgt:
Pflegestufe I 235 EuroPflegestufe II 440 EuroPflegestufe III 700 Euro
Wichtig
Pflegebedarf
leistungsarten
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FINANZIERUNG
b) Pflegesachleistungen (Betreuung durch ambulante Pfle-gedienste)Alternativ zur Angehörigenpflege mit Geldleistung können Sie sich für die Pflegesachleistung, die von ambulanten Pflege-diensten erbracht wird, entscheiden. Sie werden von einem Pflegedienst Ihrer Wahl erbracht. Der Umfang der Sachleistung ist abhängig von der Pflegestufe. Die Pflegekasse zahlt für die Kosten der Sachleistung im Monat
Pflegestufe I 450 EuroPflegestufe II 1.100 EuroPflegestufe III 1.550 EuroPflegestufe III + 1.918 Euro Die Pflegeversicherung zahlt unter bestimmten Vorausset-zungen für die zu pflegende Person auch die Beiträge zur ge-setzlichen Rentenversicherung; außerdem ist die Pflegeperson automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Auskunft erteilt Ihre Pflegekasse.
c) Pflegedienst und Angehörige pflegen gemeinsam (Kombinationsleistung)Sie können auch eine Kombination von Pflegesachleistungen durch Pflegedienste und Pflegegeld zur Angehörigenpflege wählen (z.B. Pflegestufe II 50 Prozent Sachleistung = 550 Euro und 50 Prozent Pflegegeld = 220 Euro). An eine solche Wahl ist die pflegebedürftige Person sechs Monate gebunden, es sei denn, die Pflegesituation hat sich erheblich verändert. Einzel-heiten sind mit der zuständigen Pflegekasse zu besprechen.
Wenn die Leistungen der Pflegeversicherung unter Umständen nicht ausreichen, um die notwendigen Kosten für die häusliche Betreuung zu decken, muss die Differenz zuerst aus eigenem Einkommen und Vermögen gezahlt werden. Reicht das nicht aus, gewährt die Sozialhilfe ergänzende Leistungen und prüft in diesem Zusammenhang auch, ob unterhaltsfähige Angehörige an den Kosten zu beteiligen sind.
Tipp
Hinweis
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Sozialhilfe wird auch dann gewährt, wenn der Patient pflege-bedürftig, aber nicht pflegeversichert ist oder wenn er zwar pflegeversichert, aber nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist (also nicht mindestens in Pflegestufe I). Auskunft erteilen die Grundsicherungs- und Sozialdienststellen der Bezirksämter.
d) zusätzliche leistungen bei erheblichem Bedarf an allge-meiner Beaufsichtigung und BetreuungEs besteht ein Anspruch von 100 Euro oder 200 Euro für zusätz-liche Beaufsichtigungs- und Betreuungsleistungen.Außerdem erhöht sich der Anspruch auf Pflegegeld oder Pflege-sachleistungen auf folgende Beträge:
Pflegegeld Pflegesachleistung„Pflegestufe 0“ 120 Euro 225 EuroPflegestufe I 305 Euro 665 EuroPflegestufe II 525 Euro 1.250 Euro
e) leistungen in vollstationären PflegeeinrichtungenDie Höchstbeträge, die für Pflegekosten von den Pflegekassen in der vollstationären Pflege übernommen werden können, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Pflegestufe I 1.023 EuroPflegestufe II 1.279 EuroPflegestufe III 1.550 EuroPflegestufe III+ 1.918 Euro
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung, dass ein besonders hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege vorliegt (§37 As. 2 Satz 3 SGB V), übernimmt die Krankenversicherung zu-sätzlich den in den Vergütungsvereinbarungen ausgewiesenen Betrag.
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RECHTLICHE BETREUUNG
Rechtliche Betreuung Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung seine Angele-genheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer. Ist der Betroffene nicht mehr in der Lage, seinen Willen zu äußern, können z.B. die Angehörigen eine Betreuung beim Betreuungsgericht anregen. Soweit der Betroffene auf Grund einer körperlichen Behinderung seine Angelegenheiten nicht besorgen kann, darf der Betreuer nur auf Antrag des Volljährigen bestellt werden. Den Antrag kann auch ein Geschäftsunfähiger stellen.
Das Gericht ermittelt mit Unterstützung der Betreuungsbehörde den Sachverhalt, holt ggfls. ein Gutachten ein und hört – soweit möglich – den Betroffenen an, um zu einer angemessenen Ent-scheidung zu kommen. Bei der Auswahl des Betreuers sind die Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen. Gegen den freien Willen des Betroffenen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.
Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist. Die Betreuung ist nicht erforderlich, soweit die Angelegenheiten des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten oder durch andere Hilfen ebenso gut wie durch einen Betreuer besorgt werden können.
Etwa die Hälfte aller Betreuungen in Hamburg wird ehrenamt-lich geführt. Findet sich kein geeigneter Ehrenamtlicher, wird ein beruflich tätiger Betreuer bestellt.
Für die einzelnen Phasen der Behandlung und Rehabilitation ergeben sich folgende Schritte:
Betreuung anregen
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EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VORTEIL 1
Die wichtigsten Aufgabenkreise
GesundheitssorgeMit der Gesundheitssorge übernimmt der Betreuer die Vertre-tung des Betreuten gegenüber Ärzten. Er nimmt hierbei die Position des kritischen Patienten ein, sofern die betreute Person sich nicht selbst vertreten kann. Grundsätzlich sind ärztliche Maßnahmen (z.B. Untersuchung des Gesundheitszustandes, Heilbehandlung, ärztlicher Eingriff) nur zulässig, wenn der Patient in diese wirksam einwilligt. Auch wenn der Patient einen Betreu-er hat, kann nur er selbst die Einwilligung erteilen, sofern er Art, Bedeutung und Tragweite der beabsichtigten Maßnahme erfas-sen kann. Im Hinblick auf unterschiedlich komplizierte Maßnah-men kann er in einem Fall einwilligungsfähig sein, im anderen dagegen nicht. Deshalb muss sich der Betreuer, auch wenn sein Aufgabenkreis die Gesundheitssorge umfasst, vergewissern, ob der Betreute in der konkreten Situation einwilligungsfähig ist.
Wenn der Betreute nicht einwilligungsfähig ist, hat der Betreuer nach Aufklärung durch den Arzt zu entscheiden, ob die medizi-nische Maßnahme durchgeführt wird oder nicht.
Behandlung/Rehabilitation
Akutkrankenhaus/ Intensivstation (Phase A)
Frührehabilitation(Phase B)
Weiterführende Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung, am-bulante Rehabilitation, schulisch/beruflicheWiedereingliederung(Phase C, D, E)
langzeitversorgungin Pflegeeinrichtung oder zu Hause (Phase F)
Betreuer/Bevollmächtigter
Anregung durch Angehörige oder Klinik beim Betreuungsgericht, sofern keine Vorsorgevollmacht vorliegt.
Betreuer/Bevollmächtigter muss den Maßnahmen zustimmen, wenn der Betroffene dies selbst nicht kann. Liegt eine Patientenverfügung vor, in der Regelungen für oder gegen bestimmte Behandlungsmaßnah-men getroffen wurden, so hat der Betreuer/Bevollmächtigte darauf zu achten, dass diese beachtet wird.
Antrag des Betreuers/Bevollmächtig-tenauf Leistungen der Pflegeversi-cherung bei der Pflegekasse.
Einwilligungs-fähigkeit
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RECHTLICHE BETREUUNG
Liegt eine Patientenverfügung vor, muss sich der Betreuer an ihr orientieren und dem Willen des Betreuten Geltung verschaffen. Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen der Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens und Behandlungssituation zu, muss der Betreuer den mutmaßlichen Willen des Betreuten ermitteln (§ 1901 a Abs. 1 und 2 BGB).
Betreuer und Arzt sollen die ärztlich indizierte Maßnahme unter Berücksichtigung des Patientenwillens besprechen. Angehö-rigen und Vertrauenspersonen soll bei der Feststellung des Patientenwillens Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden (§ 1901 b BGB).
In bestimmten Fällen muss die Entscheidung des Betreuers durch das Betreuungsgericht genehmigt werden. Dies ist der Fall, wenn die begründete Gefahr besteht, dass Betreute aufgrund der Maßnahme oder aufgrund eines Widerrufs oder Nichteinwilligung in eine medizinisch angezeigte Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger andauernden Schaden erleidet. Eine gerichtliche Genehmigung ist dann jedoch nicht erforderlich, wenn zwischen behandelndem Arzt und Betreuer Einvernehmen darüber besteht, dass die zu treffende Entschei-dung dem Patientenwillen entspricht (§1904 Abs. 1 – 4 BGB).
Das Genehmigungsverfahren bezweckt in solchen Fällen auch, den Betreuer mit seiner Verantwortung für den Betreuten nicht alleine zu lassen. Ein schwerer und länger dauernder gesundheit-licher Schaden ist z.B. der Verlust der Sehkraft oder die Ampu-tation eines Beines. Die Gefahr eines solchen Schadens muss konkret und nahe liegend sein. Hypothetische oder unwahr-scheinliche Gefahren lösen keine Genehmigungspflicht aus.
Bei Zweifeln an der Genehmigungspflicht einer medizinischen Maßnahme sollte sich ein Betreuer an das Betreuungsgericht wenden.
Patientverfügung
Genehmigungs-pflicht
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Keine Genehmigungspflicht besteht in Eilfällen, wenn mit dem Aufschub der Maßnahme Gefahr verbunden wäre (§ 1904 Abs. 1 Satz 2 BGB).
VermögenssorgeDie Vermögenssorge umfasst die Regelung der finanziellen An-gelegenheiten des betreuten Menschen. Dazu gehört u.a. die Verwaltung der Giro- und Sparkonten sowie weiterer Vermögen, die Antragstellung auf Sozialleistungen, die Antragstellung auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse, die Antragstellung auf Renten, die Zahlung von Verpflichtungen wie Miete, Strom, Versicherungen usw., die Kostenregelung für das Pflegeheim oder die Schuldenregulierung.
AufenthaltsbestimmungDieser Aufgabenkreis wird eingerichtet, wenn Entscheidungen über eine Veränderung des Aufenthaltsortes erforderlich sind, über die die betreute Person selbst nicht entscheiden kann.Der Betreuer teilt dem Krankenhaus mit, dass jede Verlegung mit ihm abgestimmt werden muss.
Alle Maßnahmen, die mit Freiheitsentziehung gegen den Willen des Betroffenen verbunden sind, bedürfen der gerichtlichen Genehmigung!
Freiheitsentziehung bedeutet nicht nur die Unterbringung eines einwilligungsunfähigen Menschen in der geschlossenen Station eines Krankenhauses oder Pflegeheims. Hierzu zählen auch Maßnahmen, wie z.B. Bettgitter, Bauchgurt oder Stecktisch am Rollstuhl, die erhebliche Gesundheitsgefährdungen vermeiden oder abwehren sollen.
Unterstützung und BeratungDie Hamburger Betreuungsvereine unterstützen ehrenamt-liche Betreuerinnen und Betreuer bei ihrer Aufgabe mit einem vielfältigen Begleitungs- und Unterstützungsangebot. In jedem der sieben Hamburger Bezirke ist ein Betreuungsverein tätig.
Freiheitsentziehende Maßnahmen
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RECHTLICHE BETREUUNG
Daneben arbeitet ein Betreuungsverein bezirksübergreifend und zielgruppenorientiert für Betreuer von geistig- und mehrfachbe-hinderten Menschen.
Beratung über das Betreuungsrecht bieten auch die behördlichen Betreuungsstellen. Die Mitarbeiter der Betreuungsstellen unter-stützen das Betreuungsgericht im Verfahren der Betreuerbestel-lung. U.a. schlagen sie dem Gericht geeignete Betreuer vor.Die Beratung durch die Betreuungsvereine und die Betreuungs-gerichte ist kostenfrei. Die Anschriften der Betreuungsvereine und der behördlichen Betreuungsstellen finden Sie im Teil 2 dieser Broschüre.
Weitere Informationen zum Betreuungsrecht und zu den Beratungsangeboten finden sie im Internet unter:www.hamburg.de/betreuungsrechtund http://homepage.hamburg.de/hamburgerbetreuungsver-eine/
Broschüren rund ums Betreuungsrecht Diese Broschüre informiert über Möglichkeiten der Vorsorge durch Vollmachten und Verfügungen. Diese Broschüre wendet sich an Bevollmächtigte. Sie soll sie beim Gebrauch der Vorsorgevollmacht unterstützen und ihnen helfen, im Interesse des Vollmachtgebers und zu dessen Wohl zu handeln. Diese Broschüre informiert über das Betreuungsrecht und über die Tätigkeit des ehrenamtlichen Betreuers. Sie gibt Hinweise auf Unterstützungsangebote für ehrenamtliche Betreuer und enthält wichtige Gesetzestexte, Merkblätter und Adressen.
Diese Broschüren können sie beziehen über die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Tel. (040) 428 37 2368, E-Mail: [email protected] herunterladen unter: www.hamburg.de/betreuungsrecht
Ich sorge vor!
Ratgeber Bevollmächtigte
Wegweiser Betreuungsrecht
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Rolle der Angehörigen Angehörige eines Patienten mit einer schwersten Schädel-Hirnverletzung geraten in eine völlig neue Lebenssituation. Auf sie kommen folgende Aufgaben zu.
• SiemüssendieVerletzungundderenFolgenverstehen.• SiesinddiewichtigsteBezugspersonfürdenVerletzten.
Ihre persönliche Zuwendung wird den Verlauf wesentlich beeinflussen.
• SiemüssenfrühzeitigWeichenfürdiespätereVersorgungstellen, obwohl der Ausgang der Erkrankung noch nicht absehbar ist.
Die folgenden Informationen beziehen sich vorwiegend auf Patienten mit schwersten Schädel-Hirnverletzungen, die minde-stens mehrere Tage oder Wochen bewusstlos sind und deren Krankheitsverlauf mehrere Monate oder Jahre dauernd wird.
Angehörigen kommt zunächst bei der Betreuung der Patienten eine besondere Rolle zu. Sie können Zuwendung, Geborgenheit und vor allem Zeit geben – Dinge, die vom Fachpersonal meist nicht leistbar, aber für einen positiven Verlauf von elementarer Bedeutung sind. Patienten vertrauen am ehesten den Angehöri-gen, diese erkennen auch Änderungen im Verlauf der Krankheit vielfach früher als Ärzte, Therapeuten und Pflegepersonal.
Im nächsten Schritt werden die Angehörigen in Entscheidungen über den Therapieverlauf einbezogen, z.B. zu der Frage, in wel-che Klinik der Patient verlegt wird. Im weiteren Verlauf werden die Angehörigen immer mehr selbst die Verantwortung für ihren Patienten übernehmen – bis hin zu der Frage, ob die Angehö-rigen den Patienten langfristig zu Hause betreuen wollen und können.
Diese Schritte kommen in den meisten Fällen sehr schnell. Die durchschnittliche Verweildauer auf der Intensivstation
Aufgaben
Entscheidungen zum Therapie-
verlauf
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ROLLE DER ANGEHöRIGEN
beträgt 1 bis 3 Wochen, die durchschnittliche Verweildauer in der Frührehabilitation beträgt 6 bis 12 Wochen. Bereits nach 2 Monaten muss in vielen Fällen die Weiche für eine langfristige Versorgung in einer Pflegeeinrichtung oder zu Hause gestellt werden. Die Angehörigen müssen dafür unbedingt fachkundige Hilfe suchen.
Erster Schritt: IntensivstationAuch Patienten im Koma, die anscheinend nicht sehen und nicht antworten können, werden in den meisten Fällen über Sinne wie Hören, Fühlen oder Riechen ansprechbar sein. Angehöri-gen kommt hier eine wichtige Rolle zu. Sprechen Sie ruhig und gelassen mit dem Angehörigen. Gehen Sie davon aus, dass Ihr Angehöriger Sie versteht – auch wenn er es nicht unmittelbar zeigen kann. Diskussionen über die Prognose und die Behand-lung des Patienten müssen außerhalb des Krankenzimmers geführt werden!
Berühren und streicheln Sie Ihren Angehörigen. Bringen Sie persönliche Dinge mit, z.B. Parfüm oder Rasierwasser, oder Musik, die Ihr Angehöriger über Kopfhörer hören kann. Fragen Sie, ob Sie beim Waschen und bei der Pflege helfen können. Ihr Angehöriger wird es vermutlich als angenehm empfinden, wenn Sie ihn versorgen. Sie verlieren Ihre Hilflosigkeit und lernen, mit der neuen Situation umzugehen. Generell gilt: Sprechen Sie alle Schritte mit dem Pflegepersonal auf der In-tensivstation ab – auch Häufigkeit und Dauer Ihrer Besuche.
Auf der Intensivstation hat es sich bewährt, wenn nur ein oder zwei Angehörige die Kontaktperson zu Pflegekräften und Ärzten sind. Suchen Sie eine Vertrauensperson! Diese kann sowohl Arzt als auch Pflegekraft sein. Hinterlassen Sie Ihre Telefonnum-mer für den Fall, dass Komplikationen auftreten.
Der Umgang mit den Patienten wird ausführlich in der Broschüre „Informationen und Hinweise für Angehörige von Schädel-Hirn-Verletzten und Menschen im Koma und Wachkoma (sog. apal-
über sinne ansprechen
Vertrauens-person
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
lisches Syndrom)“ von A. Zieger beschrieben, die hier ausdrück-lich empfohlen wird. Prof. Dr. Andreas Zieger ist leitender Arzt einer Klinik für neurologische Frührehabilitation. Die Broschüre kann über die Internet-Seite www.a-zieger.de bestellt oder herunter geladen werden.
Ein wichtiger Zwischenschritt ist die Übernahme der Betreuung durch einen Angehörigen. Machen Sie diesen Schritt unbedingt bereits während der Zeit auf der Intensivstation! Sie stellen dazu einen formlosen Antrag an das Vormundschaftsgericht und verweisen auf das Krankenhaus, in dem Ihr Angehöriger liegt. Wichtig: beantragen Sie für die Betreuung mindestens die folgenden Aufgabenkreise: Gesundheitssorge Vermögenssorge Aufenthaltsbestimmung. Näheres steht im Kapitel „Rechtliche Betreuung“.
Zweiter Schritt: Wechsel in die FrührehabilitationWenn die akute Phase der Schädel-Hirnverletzung überstanden ist, reagiert der Patient zunehmend auf äußere Reize. Mögli-cherweise reagiert er auf Ansprache, beginnt mit den Augen Personen oder Gegenstände zu fixieren oder drückt die Hand. Gerade in dieser Phase sind Besuche der Angehörigen beson-ders wichtig. Auch wenn eine genaue Prognose nicht möglich ist, wird absehbar sein, ob der Genesungsverlauf mehrere Monate oder Jahre dauern wird. Sonst muss man davon ausge-hen, dass mehr oder weniger ausgeprägte Behinderungen eine lebenslange Betreuung erforderlich machen werden.
Der nächste Schritt ist die Verlegung in die sog. Frührehabili-tation. Entscheidend ist, dass jeder(!) Patient diese Chance bekommen muss – außer der Verlauf ist so günstig, dass z.B. eine Verlegung direkt in die weiterführende Rehabilitation mög-lich ist. Eine Aussage, dass eine Frührehabilitation z.B. wegen das Alters oder der Schwere der Schädigung nicht sinnvoll ist, sollten Sie auf keinen Fall hinnehmen!
Frührehabilitation für jeden Patienten!
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ROLLE DER ANGEHöRIGEN
In der Übersicht der Krankenhäuser zur Frührehabilitation im Teil 2 dieser Broschüre sehen Sie das Angebot in Hamburg. Die Verlegung in ein Krankenhaus in Wohnortnähe ist natürlich anzu-streben. Wenn dies nicht zeitnah möglich ist, ist die Verlegung in ein weiter entferntes Krankenhaus im Regelfall günstiger als das wochenlange Warten auf einen Platz in der Nähe.
Es ist die Aufgabe des Akutkrankenhauses, für die Verlegung in die Frührehabilitation zu sorgen. Die direkte Verlegung in ein Pflegeheim sollten Sie nicht zulassen, weil eine negative Prognose über den Erfolg einer Frührehabilitation grundsätzlich nicht möglich ist! Eine qualifizierte Frührehabilitation ist immer sinnvoll! Die Angehörigen brauchen die Zeit der Frührehabilitati-on, um die spätere, langfristige Versorgung sorgfältig zu planen. Die Verlegung in „irgendein“ Pflegeheim wird die möglichen Chancen für Ihren Patienten deutlich verschlechtern. Ansprech-partner sind die verantwortlichen Ärzte und der Sozialdienst des Krankenhauses.
In der Frührehabilitation wird die Rolle der Angehörigen immer wichtiger. Je mehr der Patient ansprechbar wird, umso wich-tiger sind die persönlichen Kontakte und die systematische Erinnerung an bekannte Dinge. Lassen Sie sich von den Pfle-gekräften zeigen, wie Sie selbst beim Waschen, Anziehen oder Transfer mit machen können. Bei einem guten Verlauf sollten Sie fragen, ob probeweise eine Beurlaubung zum Wochenende möglich ist, bei der Sie Ihren Angehörigen selbst versorgen. Wertvolle Hinweise zum Umgang mit Patienten in der Phase der Frührehabilitation finden sie auch in o.a. Broschüre von Prof. Dr. Andreas Zieger.
Die Angehörigen lernen immer mehr, mit der veränderten Lebenssituation umzugehen. Trotzdem muss von Anfang an bewusst sein, dass auch diese Etappe nur ein Zwischenschritt ist und die Weichenstellung für die Zukunft im Regelfall bereits nach wenigen Wochen vorbereitet werden muss.
Qualifizierte Frührehabilitation ist immer sinnvoll!
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Dritter Schritt: Wechsel in die weiterführende Rehabilitation oder in die langfristige Versorgung
Oft ist es so, dass die Krankenkassen bereits nach 2 – 4 Wochen prüfen, ob der Patient sichtbare Fortschritte macht. Eine Verlängerung der Frührehabilitation wird in einigen Fällen bereits nach 4 Wochen abgelehnt. Umso wichtiger sind die Beobachtungen der Angehörigen! Schreiben Sie ein Tagebuch, in dem Sie den Verlauf aus Ihrer Sicht festhalten. Suchen Sie vertraute Ansprechpartner in der Klinik, mit denen Sie den weiteren Verlauf besprechen können. Wenn keine oder kaum sichtbare Fortschritte zu beobachten sind, müssen Sie davon ausgehen, dass spätestens nach 3 Monaten die Krankenkassen eine weitere Behandlung ablehnen. Das bedeutet dann den sofortigen Wechsel in die langfristige Versorgung (s. Vierter Schritt).
Im günstigen Verlauf wird der Patient soweit mobilisiert, dass er sich selbst fortbewegen kann (Gehen oder Rollstuhl), dass er angemessen kommunizieren kann und für eine berufliche oder schulische Förderung ausreichend belastbar ist. Dann erfolgt die Verlegung in eine Einrichtung der weiterführenden Rehabili-tation zur schulischen oder beruflichen Wiedereingliederung. Daran schließen sich je nach Verlauf die sog. Anschlussheilbe-handlung, ambulante Rehabilitation oder schulisch/berufliche Wiedereingliederung an. Hier ist grundsätzlich eine individuelle Beratung durch den Sozialdienst und die Arbeits- bzw. Schulver-waltung notwendig. Achten Sie darauf, dass nicht vorschnell ein Rentenantrag gestellt wird. Vorher müssen unbedingt alle Mög-lichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung genutzt werden.
Fortschritte
Mobilisierung
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ROLLE DER ANGEHöRIGEN
Vierter Schritt: Langfristige Versorgung zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung
Im weniger günstigen Verlauf bleiben Behinderungen bestehen, die eine dauerhafte Pflege und Betreuung erfordern. Die Ange-hörigen müssen jetzt die wichtigste Entscheidung treffen:
a) Wollen und können wir unseren Angehörigen zu Hause versorgen? oder:
b) In welche Pflegeeinrichtung soll unser Angehöriger verlegt werden?
Der entscheidende Punkt in dieser Phase ist, dass die Kran-kenkasse die Kosten nicht mehr in jedem Fall und nur noch teil-weise übernimmt! In jedem Einzelfall muss mit Fachleuten wie z.B. dem Sozialdienst der Frührehabilitationsklinik die finanzielle Situation sorgfältig geklärt werden.
Mögliche Bausteine sind:• Pflegeversicherung• BerufsgenossenschaftbeiWege-/Berufsunfällen• ErwerbsunfähigkeitsrenteundandereRenten• HaftpflichtversicherungbeiUnfällenoderdurchDritte
verschuldeten Verletzungen
Weitere Hinweise finden sie im Kapitel „Finanzierung – Wer zahlt wann und was?“
Nicht gedeckte Kosten müssen aus dem eigenen Vermögen des Patienten und danach gegebenenfalls auch durch unter-haltsfähige Eltern bzw. Kinder gedeckt werden. Dies prüft der Sozialhilfeträger im Vorfeld, wenn er mit Leistungen eintritt. Spätestens hier wird deutlich, dass die Schädel-Hirnverletzung die Lebenssituation der gesamten Familie komplett verändert. Neben dem Hinweis auf die finanziellen Auswirkungen sollen hier die wichtigsten Entscheidungskriterien genannt werden:
Finanzierung klären
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
a) Wollen und können wir unseren Angehörigen zu Hause versorgen?Es ist ganz sicher so, dass die Versorgung zu Hause für den Patienten in den meisten Fällen deutliche Vorteile bringen kann. Trotzdem darf diese Möglichkeit nur nach sorgfältiger Beratung in Betracht gezogen werden, weil die Verantwortung für den Patienten damit weitgehend von den Angehörigen übernom-men wird. • WelcheAngehörigenwollenundkönnenihreLebenspla-
nung auf die Versorgung ausrichten und Pflege und Therapie mit übernehmen?
• SindmindestenszweiAngehörige„immer“verfügbar?Diesist u.a. deshalb wichtig, damit auch im Krankheitsfall minde-stens ein Angehöriger da sein kann.
• WelchefinanziellenMittelstehenzurVerfügung,umeinenPflegedienst einzusetzen oder Pflegekräfte einzustellen?
• WelchebaulichenMaßnahmensinderforderlich?Werübernimmt die Kosten? Mit dem Argument, dass bauliche Voraussetzungen für die Versorgung zu Hause noch nicht gegeben sind, lässt sich die Dauer der (von der Krankenkas-se) bezahlten Frührehabilitation ggf. verlängern, da eine zwi-schenzeitliche Verlegung in ein Pflegeheim dem Patienten schaden würde!
b) In welche Pflegeeinrichtung soll unser Angehöriger ver-legt werden?In vielen Fällen ist die Entscheidung für eine Pflegeeinrichtung die richtige Entscheidung, weil die Angehörigen mit der Versor-gung zu Hause überfordert wären. Die Auswahl einer geeig-neten Pflegeeinrichtung erfordert aber ebenfalls eine sorgfältige Beratung. Natürlich sind speziell qualifizierte Einrichtungen in der Regel teurer als „beliebige“ Pflegeheime.
Entscheidend ist, dass in einer qualifizierten Pflegeeinrichtung auch langfristig genauso Fortschritte und positive Entwick-lungen des Patienten möglich sind wie in der kurzen Phase der Frührehabilitation. Zu empfehlen sind die Pflegeeinrichtungen,
Verantwortung über-nehmen Angehörige
Pflegeeinrichtung übernimmt Versorgung
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ROLLE DER ANGEHöRIGEN
die spezielle Stationen für Patienten im Wachkoma haben. Bei anderen Pflegeeinrichtungen sollten Sie unbedingt nach der Qualifikation und dem speziellen Pflege- und Therapiekonzept für Patienten im Wachkoma fragen. Die Erfahrung zeigt, dass hier große Sorgfalt angezeigt ist. Weitere Kriterien sind z.B. Wohnortnähe, Altersstruktur der Bewohner oder das Konzept zur Angehörigenintegration.
Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie bei der Entlassung einen detaillierten Verordnungsplan für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl oder bei Versorgung zu Hause: Krankenbett, Stehbrett, Du-schliege usw.) und Therapien (z.B. Krankengymnastik, Ergothe-rapie, Logopädie) erhalten. Ohne einen Verordnungsplan kann es unnötig schwierig sein, diese Verordnungen entweder zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung durchzusetzen.
PflegeversicherungDie Leistungen der Pflegeversicherung werden in dem Kapitel „Finanzierung – Wer zahlt wann und was?“ beschrieben. Der Antrag wird bei der Pflegekasse des Patienten gestellt, dies ist in den meisten Fällen die bisherige Krankenkasse. Der Umfang der Hilfeleistung hängt von der Schwere der Schädigung und dem Umfang der notwendigen Pflege ab. Im Regelfall ist bei schwerst Schädel-Hirnverletzten von Pflegestufe III auszuge-hen. Die Erfahrung zeigt, dass die Einstufung als Härtefall oft nur mit Unterstützung durch eine erfahrene Pflegekraft, einen engagierten Hausarzt oder einen sachkundigen Rechtsanwalt zu erreichen ist.
Die Begutachtung erfolgt durch Gutachter des MDK (Medizi-nischer Dienst der Krankenkassen) bzw. Medicproof. In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass Patienten bei der Verlegung aus dem Akutkrankenhaus oder der Frühreha-bilitationsklinik in Pflegestufe II eingestuft werden, weil die Einstufung nach „Aktenlage“ gemäß der Pflegedokumentation des Krankenhauses ermittelt wird. In diesen Fällen müssen Sie unbedingt Widerspruch einlegen (formloses Schreiben an
Pflegestufe II oder III
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
die Pflegekasse genügt) und eine persönliche Begutachtung fordern. Eine gute Pflegeeinrichtung oder ein erfahrener Pflege-dienst wird Sie dabei unterstützen.
Wichtig ist das Führen eines Pflegetagebuches (erhalten Sie bei der Pflegekasse), in dem alle Pflegeaktivitäten über einen längeren Zeitraum festgehalten werden. Dabei muss der erhöhte Zeitbedarf für die spezielle Versorgung der Schädel-Hirnverletzten berücksichtigt werden. Wird der Patient wieder in Pflegestufe II eingestuft, können Sie wiederum Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Bei Ablehnung können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen.
Langzeitversorgung zu HauseFür die Pflegeplanung ist zu klären, welche Zeiten von Ange-hörigen und welche Zeiten von professionellen Pflegekräften bzw. Pflegediensten übernommen werden sollen. Eine wichtige Frage ist, wie intensiv der Patient in der Nacht betreut werden muss. Zumindest sollte bei Bedarf auch eine dauerhafte Betreu-ung in der Nacht möglich sein. Wenn Angehörige maßgebliche Zeiten übernehmen, muss eine Krankheits- und Urlaubsvertre-tung möglich sein.
Im Regelfall wird ein ambulanter Pflegedienst an der Pflege be-teiligt sein. Zu klären ist, welche Erfahrungen der Pflegedienst mit der Versorgung schwerstpflegebedürftiger Menschen hat und ob spezielle Erfahrungen mit der Pflege von Menschen im Wachkoma bestehen. Gehen Sie nicht davon aus, dass jeder Pflegedienst diese Erfahrungen aufweisen kann. Letztendlich wird es immer eine Frage des Vertrauens sein, für welchen Pflegedienst Sie sich entscheiden. Wertvolle Hinweise erhalten Sie von den Pflegestützpunkten (siehe Teil 2 dieser Broschüre im Kapitel „Beratung und Information“). Sie können sich auch in der Datenbank „Ambulante Pflege-dienste“ darüber informieren, welche Pflegedienste sich auf die Betreuung von Menschen mit schwersten Schädel-Hirnverlet-zungen und Wachkoma spezialisiert haben. Im Internet unter:
Pflegeplanung
ambulanter Pflegedienst
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ROLLE DER ANGEHöRIGEN
https://stage.gateway.hamburg.de/HamburgGateway/FVP/Ap-plication/DienstEinstieg.aspx?fid=76 können Sie Adressen von Pflegediensten finden.
Die ärztliche Versorgung erfolgt über den Hausarzt. Auch hier dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass jeder Arzt spezifische Erfahrungen im Umgang mit Menschen im Wachkoma hat. Sprechen Sie mit Ihrem vertrauten Hausarzt, ob er die Betreu-ung übernehmen kann. Ergänzend können Fachärzte z.B. für Neurologie, Orthopädie, Urologie oder Gynäkologie notwendig sein. Hier wird im Einzelfall zu klären sein, ob Hausbesuche möglich sind oder ob der Patient ambulant in der Praxis behan-delt werden soll. Hausarzt oder Facharzt verordnen Hilfsmittel, Therapien und Medikamente. Wenn der Arzt wegen der Budge-tierung Probleme bei der Verordnung sieht, weisen Sie ihn auf die Möglichkeit hin, die Versorgung Ihres Angehörigen als sog. „Praxisbesonderheit“ aus dem Budget herauszunehmen.
Ein weiteres Thema ist die ambulante Behandlungspflege, die ebenfalls vom Pflegedienst erbracht wird, aber über ärztliche Verordnung von der Krankenkasse zusätzlich zu den Leistungen der Pflegekasse bezahlt wird. Lassen Sie sich unbedingt vom Hausarzt und Pflegedienst beraten, welche Tätigkeiten in Ihrem Fall als Behandlungspflege zu verordnen sind. Im Extremfall ist es denkbar, z.B. die komplette nächtliche Betreuung als Behand-lungspflege zu verordnen, wenn die lfd. Überwachung medizi-nisch notwendig ist. Ein einschlägiges Urteil des Bundessozial-gerichtes finden Sie unter AZ: B 3 KR 38/04 R vom 10.11.2005.
Die Verordnung von Hilfsmitteln oder Therapien kann zu Rückfra-gen der Krankenkasse führen. Im Regelfall ist es Aufgabe des verordnenden Arztes, die Notwendigkeit durchzusetzen, ggf. die Klärung mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen herbeizuführen. Falls die Krankenkasse die Verordnung ablehnt, sollten Sie zunächst Widerspruch einlegen. Im Falle einer erneu-ten Ablehnung bleibt die Klage vor dem Sozialgericht, für die Sie sich die Unterstützung durch einen Anwalt holen sollten.
ärztliche Versorgung
Behandlungspflege
Verordnung von Hilfsmitteln oder Therapien
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Auswahl der Therapeuten kann mit Unterstützung des Hausarztes oder eines Pflegedienstes erfolgen, die möglicher-weise Therapeuten kennen. In Teil 2 dieser Broschüre sind Adressen von einschlägigen Berufsverbänden genannt.
Die Ausbildung der Angehörigen ist unbedingt zu empfeh-len. Pflegekurse werden von Krankenkassen oder Verbänden angeboten. Da kein festes Angebot vorliegt, kann hier nur der Hinweis gegeben werden, dass Sie bei den in Teil 2 angege-benen Adressen nachfragen. Im Internet werden Sie unter den Stichworten „Pflegekurse Wachkoma“ weitere aktuelle Informationen finden.
Langzeitversorgung in einer PflegeeinrichtungWenn Sie Ihren Angehörigen jeden Tag besuchen wollen, kann es sinnvoll sein, dass Ihr Angehöriger in einem Einzelzimmer lebt. Sprechen Sie mit der Pflegeeinrichtung ab, welche Aufga-ben Sie übernehmen wollen. Wenn Sie mit Ihrem Angehörigen im Rollstuhl fahren wollen, legen Sie diese Zeiten möglichst verbindlich fest, damit die Pflegekräfte alles vorbereiten können. Eine gute Pflegeeinrichtung wird offen dafür sein, möglichst viel mit den Angehörigen gemeinsam zu planen und durchzuführen.
Die ärztliche Versorgung erfolgt im Regelfall durch niedergelas-sene Hausärzte und Fachärzte in der näheren Umgebung. Sie sollten zunächst fragen, welche Ärzte in der Pflegeeinrichtung regelmäßig Visite machen, und dann versuchen, diese Ärzte kennen zu lernen. Ziel muss sein, dass Ihr Angehöriger auch in der Pflegeeinrichtung durch einen Arzt seines bzw. Ihres Vertrauens versorgt wird. Sie als Betreuer können diesen Arzt bestimmen. Sprechen Sie mit anderen Bewohnern der Pflege-einrichtung bzw. deren Betreuern. Klären Sie, ob der Arzt regel-mäßig kommt und ob Hilfsmittel und Therapien ohne Probleme verordnet werden.
Therapeuten
Ausbildung der Angehörigen
ärztliche Versorgung
Behandlungs- pflege
47
ROLLE DER ANGEHöRIGEN
Weiterhin ist im Einzelfall zu klären, ob es eine ärztliche Verord-nung im Fall eines besonders hohen Bedarfs an medizinischer Behandlungspflege gibt.
Die Verordnung von Hilfsmitteln und Therapien steht immer unter dem Druck, dass der Arzt die Verordnung gegenüber der Krankenkasse/Pflegekasse begründen muss oder dass die Pra-xis nur ein begrenztes Budget zur Verfügung hat. Hier kann nur der Rat gegeben werden, dass Sie sich möglichst gut informie-ren und das Gespräch mit dem Arzt suchen. Die Unterstützung durch den Arzt ist entscheidende Voraussetzung für einen mög-lichen Widerspruch, falls die Krankenkasse/Pflegekasse Verord-nungen ablehnt. Bei der Entlassung aus dem Krankenhaus in die Pflegeeinrichtung sollte unbedingt ein detaillierter Verordnungs-plan für Hilfsmittel und Therapien geschrieben werden.
In vielen Pflegeeinrichtungen gibt es Angehörigengruppen. Suchen Sie Kontakt zu anderen Angehörigen! Sowohl bei der Klärung vieler Fragen als auch beim täglichen Leben in der Pflegeeinrichtung können die Erfahrungen anderer sehr hilfreich sein.
Bewältigung der eigenen LebenssituationAn dieser Stelle kann nur der Rat wiederholt werden: Suchen Sie Hilfe und Unterstützung! In Teil 2 dieser Broschüre finden Sie diverse Adressen. Der Sozialdienst im Krankenhaus ist eine naheliegende Möglichkeit, die Sie unbedingt in Anspruch nehmen sollten. Neben der professionellen Unterstützung durch Sozialarbeiter, Pfleger u.a. kann es hilfreich sein, die Unterstüt-zung durch andere Betroffene zu suchen. Generell gilt, dass Sie über Ihren Weg letztendlich selbst entscheiden müssen und dass andere Ihnen dabei helfen können.
Verordnung von Hilfsmitteln und Therapien
suchen sie Hilfe und Unterstützung!
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TEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
ADRESSEN UND KONTAKTE
49 | Beratung und Information
56 | Angehörigen- und Interessengruppen
57 | Frührehabilitationseinrichtungen in Kliniken
58 | Rehabilitationseinrichtungen
59 | Pflegeeinrichtungen
60 | Therapeuten
TEIL 2
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BERATUNG UND INFORMATION
Beratung und Information
Bundesverband Schädel-Hirnpatienten in Not e.V
Bundesweiter Verband von Angehörigen und Betroffenen In der Geschäftsstelle könnenallgemeine Informationen und Adressenliste von Einrichtungen der Phase B und Phase F angefordert werden.
Geschäftsstelle Bayreuther Str. 33 92224 Amberg Internet www.schaedel-hirnpatienten.de
BundesvorsitzenderArmin Nentwig, Landrat a.D.
notrufzentrale Telefon 09621 / 6 48 00Fax 09621 / 6 36 63E-Mail [email protected]
BeratungTelefon 09621 / 6 36 66E-Mail [email protected]
Redaktion Fachmagazin „Wachkoma und danach“Telefon 096 21 / 6 36 66E-Mail [email protected]
ZNS - Hannelore Kohl Stiftung
Die Stiftung fördert diverse Projekte. Auf der Homepage sind interessante Informationenzu erhalten.
Rochusstraße 24 53123 Bonn Telefon 0228 / 97845-0 Fax 0228 / 97845-55E-Mail [email protected] Internet www.hannelore-kohl-stiftung.de
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR)
Dachverband der Kostenträger, interessante Homepage mit diversen Links
Solmsstraße 18 60486 Frankfurt am Main Telefon 069 / 60 50 18-0Fax 069 / 60 50 18-29E-Mail [email protected] Internet www.bar-frankfurt.de
Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V.
Interdisziplinäres Forum für Fachleute, Institu-tionen und Verbände, die mit der Rehabilitation und Integration von Menschen mit chronischenKrankheiten und Behinderungen befasst sind.
Friedrich-Ebert-Anlage 9 69117 Heidelberg Telefon 0 62 21 / 187 901 0 Fax 0 62 21 / 16 60 09 E-Mail [email protected] Internet http://www.dvfr.de
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ADRESSEN UND KONTAKTETEIL 2
Deutsche Rentenversicherung Nord / Hamburg Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation
Fragen und Anträge zu Rehabilitations- leistungen
Poststraße 6a 20354 HamburgTelefon 040 / 3 48 91 - 25060 Fax 040 / 3 48 91 - 25069E-Mail [email protected]
Versorgungsamt Hamburg
Antrag auf Schwerbehindertenausweis
Adolph-Schönfelder-Str. 522083 HamburgTelefon 040 / 42863-7252Fax 040 / 42796-1086E-Mail [email protected] Internet www.hamburg.de/versorgungsamt
Freie und Hansestadt Hamburg Fachamt Eingliederungshilfe Anträge auf Anmeldung für Tagesförderstätten, Wohngruppen und Wohnheime
Barmbeker Markt 22 22081 HamburgTelefon 040 / 42881-9100Internet www.hamburg.de/bezirk-wandsbek/fachamt-eingliederungshilfe
Betreuungsgericht
Bestellung eines Betreuers
Das für Sie zuständige Amtsgericht finden Sie über den telefonischen HamburgserviceTelefon 040 / 428 28-0oder im Internet:www.hamburg.de/behoerdenfinder
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BERATUNG UND INFORMATION
Betreuungsvereine und behördliche Betreu-ungsstellen in den Hamburger Bezirken
Bezirk Altona
Diakonieverein Vormundschaften und Betreuungen e.V. Mühlenberger Weg 57 22587 Hamburg Telefon 040 / 87 97 16 0 Internet www.betreuungsverein-hhwest.de Betreuungsstelle Altona Eschelsweg 27 22767 Hamburg Telefon 040 / 4 28 11 – 1790
Bezirk Bergedorf
Betreuungsverein Bergedorf e.V. Ernst-Mantius-Straße 5 21029 Hamburg Telefon 040 / 7 21 33 20 Internet www.betreuungsverein-bergedorf.de
Betreuungsstelle Bergedorf Steindamm 9 22099 Hamburg Telefon 040 / 4 28 63 – 6070
Bezirk Eimsbüttel
Insel e.V. Betreuungsverein Eimsbüttel Heußweg 25 20255 Hamburg Telefon 040 / 4 20 02 26 Internet www.insel-ev.de Betreuungsstelle Eimsbüttel Eschelsweg 27 22767 Hamburg Telefon040/4 28 11 – 1790
Bezirk Hamburg-Mitte
ZukunftsWerkstatt Generationen e.V. Betreuungsverein Wandsbek & Hamburg-Mitte Papenstraße 27 22089 Hamburg Telefon 040 / 20 11 11 Internet www.zukunftswerkstatt-generationen.de/
Betreuungsstelle Mitte Steindamm 9 22099 Hamburg Telefon 040 / 4 28 63 - 6070
Bezirk Hamburg-Nord
Betreuungsverein Hamburg-Nord e.V. Wohldorfer Str. 9 22081 Hamburg Telefon 040 / 27 28 – 77 bis 80 Internet www.bhn-ev.de
Betreuungsstelle Nord Winterhuder Weg 31 22085 Hamburg Telefon 040 / 4 28 63 – 5452
Bezirk Harburg
Insel e.V. Betreuungsverein für Harburg und Wilhelmsburg Deichhausweg 2 21073 Hamburg Telefon 040 / 32 87 39 24 Internet www.insel-ev.de
Betreuungsstelle Harburg Neue Straße 17 21073 Hamburg Telefon 040 / 4 28 71 – 2793
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TEIL 2 ADRESSEN UND KONTAKTE
Bezirk Wandsbek
ZukunftsWerkstatt Generationen e.V. Betreuungsverein Wandsbek & Hamburg-Mitte Papenstraße 27 22089 Hamburg Telefon 040 / 20 11 11 Internet www.zukunftswerkstatt-generationen.de/ Betreuungsstelle Wandsbek Am Stadtrand 56 a, 22047 Hamburg Telefon 040 / 4 28 81 – 3604
Zielgruppenorientiert und bezirksübergreifend für geistig und mehrfach behinderte Menschen
Leben mit Behinderung HamburgBetreuungsverein für behinderte MenschenSüdring 3622303 HamburgTelefon 040 / 2707 90 - 0Internet www.lmbHH.de
Unser zentrales Beratungstelefon hilft bei allen Anliegen weiterTel. 040 /270 790 10, Mo-Fr. von 9.00-13.00 Uhr
Bei Fragen rund um das Thema Betreuungs-recht sind Sie hier richtig Tel. 040 / 270 790 950
Sie suchen eine Wohnung? Unsere Vermitt-lung Unterstützter Wohn- und Arbeitsange-bote hilft Ihnen weiter Tel. 040 / 270 790 927
Unsere Mitgliederberatung erreichen Sie unter Tel. 040 / 334 240 309.
Zielgruppenorientiert und bezirksübergreifend für Menschen mit Migrationshintergrund
Betreuungsverein Migranten in Aktion „MiA e.V.“Adenauerallee 820097 HamburgTelefon 040 / 280 087 76 – 0Internet www.migranten-in-aktion.de
Insel e.V.Beratungsangebot für Migranten in HamburgHeußweg 2520255 HamburgTelefon 040 / 21 00 67 67Internet www.insel-ev.de
Sozialdienst im Krankenhaus
Beratung bei der Planung der nächsten Schritte, insbesondere der Verlegungin die nächste Klinik, eine Pflegeeinrichtung oder die Entlassung nach Hause.
Krankenkasse/Pflegekasse
Beratung, Antrag auf Pflegegeld und alle weiteren Leistungen Zuständig ist die Krankenkasse desPatienten. Ein persönlicher Besuch des Betreuten oder Bevollmächtigten ist unbedingt zu empfehlen!
Kirchengemeinde
Auch wenn Sie vielleicht nicht in eineKirchengemeinde eingebunden sind,kann es hilfreich sein, den Kontakt zu suchen. Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hamburg
Telefon 040 / 24832230
Patienteninitiative Hamburg e.V./ Unabhängige Patientenberatung Deutschland
Telefon 040 / 51 31 57 95
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BERATUNG UND INFORMATION
Patiententelefon der Ärztekammer Hamburg
Auskunft zu medizinischen Fragen. Telefon 040 / 20 22 99 222 Die Auskunft am Patiententelefon ist kostenfrei.
Beratungszentrum sehen|hören|bewegen|sprechendes Bezirksamtes Hamburg-Nord
Eppendorfer Landstraße 59, 20249 Hamburg Telefon 040 / 42804-2545 Fax 040 427904-615E-Mail [email protected] www.hamburg.de/beratungszentrum/
Beratung für behinderte Menschen, Unter-stützung bei der Durchsetzung gesetzlicher Ansprüche und Begutachtung
Beratungszentrum für technische Hilfen & Wohnraumanpassung
Richardstr. 4522081 HamburgTelefon 040 / 299956 - 0Fax 040 / 29 36 01E-Mail [email protected] www.barrierefrei-leben.de
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ADRESSEN UND KONTAKTETEIL 2
Pflegestützpunkt Altona
Achtern Born 13522549 Hamburg (Soziales Dienstleistungszentrum)Telefon 040 / 4 28 99 10 10Fax 040 / 4 28 99 1011E-Mail [email protected]
Pflegestützpunkt Bergedorf
Weidenbaumsweg 21, Eingang D (Soziales Dienstleistungszentrum)21029 Hamburg Telefon 040 / 4 28 99 10 20Fax 040 / 4 28 99 10 21E-Mail [email protected]
Pflegestützpunkt Eimsbüttel
Garstedter Weg 1322453 Hamburg (ehem. Ortsamt Lokstedt)Telefon 040 / 4 28 99 10 30Fax 040 / 4 28 89 10 31E-Mail [email protected] burg.de
Pflegestützpunkt Harburg
Harburger Rathausforum 121073 Hamburg (Soziales Dienstleistungszentrum)Telefon 040 / 4 28 99 10 40Fax 040 / 4 28 99 10 41E-Mail [email protected]
Pflegestützpunkt Hamburg-Mitte
Besenbinderhof 41 20097 Hamburg (Gesundheitsamt)Telefon 040 / 4 28 99 10 50Fax 040 / 4 28 99 10 51E-Mail [email protected]
Pflegestützpunkte
Pflegestützpunkte in Hamburg
Pflegestützpunkte sind Beratungsstellen, die gemeinsam von den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sowie der Stadt Hamburg getra-gen werden. Die Pflegestützpunkte arbeiten eng mit der Seniorenberatung der Bezirke zusammen.In Pflegestützpunkten erhalten hilfe- und pfle-gebedürftige Menschen und ihre Angehörigen Beratung rund um das Thema Pflege aus einer Hand. Die Beratung findet unabhängig von der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kranken- / Pflegekasse oder dem Bezug von Sozialleistun-gen statt.Sie können im Pflegestützpunkt eine individu-elle und umfassende Pflegeberatung nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten. Die Berate-rinnen und Berater unterstützen Sie bei Bedarf auch bei der Koordination einzelner Schritte und über einen längeren Zeitraum.Eine telefonische Terminvereinbarung für ein persönliches Beratungsgespräch ist jederzeit möglich. Montags von 8-12 Uhr und donners-tags von 14-18 Uhr bieten Pflegestützpunkte persönliche Beratung auch ohne Voranmeldung. Für eine telefonische Beratung sind die Pflege-stützpunkte dienstags und freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Bei Bedarf kann eine persön-liche Beratung außerhalb der öffnungszeiten vereinbart werden, auf Wunsch auch zuhause. Darüber hinaus ist die Kontaktaufnahme per Mail oder per Rückrufbitte auf dem Anrufbeant-worter möglich.
Weitere Informationen zu den Hamburger Pflegestützpunkten finden Sie im Internet unter www.hamburg.de/pflegestuetzpunkte
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BERATUNG UND INFORMATION
Pflegestützpunkt Hamburg-Nord
Kümmellstraße 720249 Hamburg (Bezirksamt)Telefon 040 / 4 28 99 10 60Fax 040 / 4 28 99 10 61E-Mail [email protected]
Pflegestützpunkte Wandsbek-Markt
Wandsbek-MarktWandsbeker Allee 6222041 HamburgTelefon 040 / 4 28 99 10 70Fax 040 / 4 28 99 10 71E-Mail [email protected]
Pflegestützpunkte Wandsbek-Rahlstedt
Rahlstedter Straße 151-15722143 Hamburg (Ehem. Ortsamt Rahlstedt)Telefon 040 / 4 28 99 10 80Fax 040 / 4 28 99 10 81E-Mail [email protected]
Pflegestützpunkt für Kinder und Jugendliche Beratungszentrum sehen|hören|bewegen|sprechen
Eppendorfer Landstraße 5920249 Hamburg Telefon 040 / 4 28 99 10 90Fax 040 / 4 28 99 10 91E-Mail [email protected]
Beschwerdetelefon Pflege
Das Beschwerdetelefon Pflege ist eine zentrale, trägerunabhängige und kostenlose Beschwer-destelle zu allen Themen der ambulanten, teilstationären und vollstationären Pflege. Sie können sich zum Beispiel an das Beschwerde-telefon wenden, wenn Sie mit den Leistungen oder Entscheidungen von Heimen, ambulanten Diensten, Pflegekassen oder staatlichen Stellen nicht einverstanden sind.Gemeinsam mit Ihnen wird nach individuellen Problemlösungen für ihre Beschwerde gesucht. Sie erreichen das Beschwerdetelefon Pflege jederzeit per Email oder telefonisch montags, dienstags und freitags jeweils von 9 -12 Uhr und donnerstags von 14 -17 Uhr.
Ihrem Wunsch entsprechend• werdenIhnendierichtigenAnsprechpartner
genannt, wenn Sie Ihre Beschwerde selber verfolgen wollen,
• erhaltenSieUnterstützungbeiderKlärungIhrer Beschwerde und
• werdenIhreInteressenvertreten.
Die Beratung ist selbstverständlich vertraulich!
Telefon 040 / 28 05 38 22Fax 040 / 28 05 38 44E-Mail [email protected] Internet www.beschwerdetelefon-pflege.de
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ADRESSEN UND KONTAKTETEIL 2
Angehörigengruppen bieten die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Betroffenen und die Chance, von den Erfahrungen der Anderen zu profitieren. Gerade als „Neu Betroffener“ ist es unbedingt zu empfehlen, Kontakt zu anderen Angehörigen, die ebenfalls betroffen sind, aufzunehmen.
Zentrum für schwerst Schädel-Hirnverletztean der Schön Klinik Hamburg-Eilbek
Jeden 3. Dienstag im Monat von 16-18 Uhr Ansprechpartnerin: Ingeborg Strempel Telefon ab 20 Uhr 040 / 6 79 26 41 Friedrichsberger Str. 60, Haus 3 22083 Hamburg
Diese Gruppe ist offen für Angehörige die „neu betroffen“ sind, auch wenn der Patient (noch) nicht im Zentrum für schwerst Schädel-Hirnver-letzte versorgt wird.
Die Angehörigengruppe Wilhelmsburg entstand 1998 als „Angehörigen- und Betreu-erinitiative für schwerst Schädel-Hirnverletzte“. Diese Gruppe lädt u.a. zu Angehörigenabenden mit themenbezogenen Fachvorträgen, wie z.B. „Basale Stimulation“, „Einfluss von Musikthera-pie auf die Bewohner“, „Die Patientenverfügung aus Sicht der Ärzte“, ein. Außerdem veranstaltet sie Sommerfeste und Weihnachtsfeiern für die Bewohner und das Pflegeteam. Der Beirat der Initiative – mit z.Z. fünf für ein Jahr gewählten Mitgliedern – bespricht mit der Abteilungslei-tung die jeweils aktuellen Themen hinsichtlich Pflege der Bewohner und gemeinsamen Vorha-ben. Die Ergebnisse werden auf den Angehöri-genabenden behandelt.
Angehörigen- und Interessengruppen Kontakt über:PFLEGEN & WOHNEN WILHELMSBURGHermann-Westphal-Straße 921107 HamburgTelefon 040 / 20 22 42 35Fax 040 / 20 22 42 24E-Mail [email protected] www.pflegenundwohnen.de/
KISS HamburgSelbsthilfe-Telefon 040 / 39 57 67Mo - Do von 10-18 UhrInternet www.kiss-hh.de
Kontakt und Informationsstelle Selbsthilfegruppen in Hamburgfür Selbsthilfegruppen KISS-AltonaGaußstr. 2122765 HamburgTelefon 040 / 49 29 22 01Fax 040 / 39 60 98 E-Mail [email protected] Mo. und Di. 14-18 Uhr, Mi. 10-14 Uhr
KISS-HarburgNeue Straße 2721073 HamburgTelefon 040 / 30 08 73 - 0Fax 040 / 30087322E-Mail [email protected] Di. 10-14 Uhr, Do. 14-18 Uhr
KISS-WandsbekBrauhausstieg 15-1722041 HamburgTelefon 040 / 39 92 63 50Fax 040 / 39 92 63 52E-Mail [email protected]: Mo. und Do. 10-14 Uhr, Mi. 14-18 UhrWeitere Gruppen können ggf. beim Bundesver-band Schädel-Hirnpatienten in Not e.V. oder bei KISS erfragt werden.
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FRÜHREHABILITATIONSEINRICHTUNGEN
Kliniken innerhalb Hamburgs
Schön-Klinik Hamburg-Eilbek Zentrum für Neurologie und neurologische Früh-Rehabilitation (einschließlich Tagesklinik)Dehnhaide 12022081 HamburgTelefon 040 / 20 92-16 71Fax 040 / 20 92-16 70E-Mail [email protected] www.schoen-kliniken.de
Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg (BUKH)Neurochirurgische-neurotraumatologische Frührehabilitation für Schädelhirnverletzte aller Schweregrade und Polytraumatisierte Bergedorfer Straße 10 21033 Hamburg Telefon 040 / 73 06 3411Fax 040 / 73 06 34 15E-Mail: [email protected] www.buk-hamburg.de
Berufsgenossenschaftliches Unfallkrankenhaus Hamburg (BUKH)Fachübergreifende Frührehabilitation im Zentrum für Rehabilitationsmedizin HamburgBergedorfer Str. 1021033 HamburgSekretariat Zentrum für Rehabilitationsmedizin HamburgFrau B. SträtzTelefon 040 / 73 06-28 11Fax 040 / 73 06- 28 05E-Mail [email protected] www.buk-hamburg.de
Frührehabilitationseinrichtungen in Kliniken
Asklepios Klinik St. Georg Abteilung für Fachübergreifende Frührehabilitation und Physikalische Medizin sowie Tagesklinik für FrührehabilitationLohmühlenstraße 520099 HamburgTelefon 040 / 18 18 85 - 26 42Fax 040 / 18 18 85 - 26 49E-Mail [email protected] www.asklepios.com/sanktgeorg
Kliniken außerhalb Hamburgs
Nicht in allen Fällen ist eine nahtlose Verle-gung in eine Frührehabilitationseinrichtung in Hamburg möglich. In diesen Fällen ist u.U. eine Verlegung in eine Klinik außerhalb Hamburgs besser als eine zu lange Wartezeit in dem Akutkrankenhaus. Im Folgenden werden die Adressen der Frührehabilitationseinrichtungen genannt, in die auch Patienten aus Hamburg verlegt werden. Unbedingt zu empfehlen ist ein persönlicher Besuch, um die Möglichkeiten einer Verlegung vor Ort zu besprechen und um einen eigenen Eindruck zu gewinnen.
Helios Klinik Geesthacht Fachklinik für Neurologie und Neurologisches Rehabilitationszentrum für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Johannes-Ritter-Straße 100 21502 GeesthachtTelefon 0 41 52 / 918-0Fax 0 41 52 / 918 –298E-Mail [email protected] Internet www.helios-kliniken.de/geesthacht
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ADRESSEN UND KONTAKTE
Neurologisches ZentrumSegeberger Kliniken GmbHHamdorfer Weg 3 23795 Bad SegebergTelefon 0 45 51 / 802-58 01 (Chefarztsekretariat)Fax 0 45 51 / 802-59 05E-Mail [email protected] www.segebergerkliniken.de
August-Bier-KlinikFachklinik für Neurologie, Neurotraumatologie und RehabilitationDiekseepromenade 9 – 1123714 Bad Malente-GremsmühlenTelefon 0 45 23 / 405-0Fax 0 45 23 / 405-100E-Mail [email protected] Internet www.august-bier-klinik.de
Klinik Leezen am Schweriner SeeWittgensteiner Platz 119067 LeezenTelefon 0 38 66 / 60-0Fax 0 38 66 / 60-1555E-Mail [email protected] Internet www.helios-kliniken.de
Therapiezentrum Waldklinik JesteburgKleckerwaldweg 14521266 JesteburgTelefon 0 41 83 / 799-128 (Patientenanmeldung)Fax 0 41 83 / 799-139E-Mail [email protected] www.waldklinik-jesteburg.de
Rehabilitationseinrichtungen
Die weiterführende Rehabilitation (Phase c, D, E) findet immer in Kliniken außerhalb Hamburgs statt.
Helios Klinik Geesthacht Fachklinik für Neurologie, Neurologisches Rehabi-litationszentrum für Kinder, Jugendliche und junge ErwachseneJohannes-Ritter-Straße 100 21502 GeesthachtTelefon 0 41 52 / 918-0Fax 0 41 52 / 918 - 298E-Mail [email protected] Internet www.helios-kliniken.de/geesthacht
Neurologisches ZentrumSegeberger Kliniken GmbH Hamdorfer Weg 3 23795 Bad SegebergTelefon 04551 / 802-5801 (Chefarztsekretariat)Fax 04551 / 802-5905E-Mail [email protected] www.segebergerkliniken.de
TEIL 2
59
PFLEGEEINRICHTUNGEN
Pflegeeinrichtungen
Phase F Einrichtungen in Hamburg
zurzeit gibt es folgende qualifizierte Phase F Einrichtungen, die sich auf die langzeitver-sorgung von Menschen mit schädel-Hirnver-letzungen spezialisiert haben.
PLEGEN & WOHNEN ALSTERBERGMaienweg 14522297 HamburgTelefon 040 / 20 22 - 39 00Fax 040 / 20 22 - 39 11E-Mail [email protected] www.pflegenundwohnen.de
PFLEGEN & WOHNEN WILHELMSBURGHermann-Westphal-Straße 921107 HamburgTelefon040 / 20 22 - 42 35Fax 040 / 20 22 - 42 10E-Mail [email protected] Internet www.pflegenundwohnen.de
Senator-Neumann-HeimHeinrich-von-Ohlendorff-Straße 2022359 HamburgTelefon 040 / 6 04 15 - 0Fax 040 / 6 04 15 - 78E-Mail [email protected] www.bhh-sozialkontor.de
Das Rauhe HausWohneinrichtung Bramfelder Chaussee Bramfelder Chaussee 259 22177 Hamburg Telefon 040 / 28 00 63 – 00 Fax 040 / 28 00 63-24 E-Mail [email protected] www.rauheshaus.de
Senioren- und TherapiezentrumHaus am Wehbers ParkFruchtallee 8220259 Hamburg Telefon 040 / 2393668 - 0Fax 040 / 2393668 – 11E-Mail [email protected] Internet www.haus-am-wehbers-park.de
Darüber hinaus bieten auch einige spezialisierte Pflegeeinrichtungen für einzelne Patienten im Wachkoma sogenannte „Streuplätze“ an.Es ist davon auszugehen, dass eine speziell für Patienten im Wachkoma qualifizierte Pflegeein-richtung langfristig mehr Fortschritte und positive Entwicklungen des Patienten ermögli-chen wird, als eine Pflegeeinrichtung, die keine oder nur geringe Erfahrung im Umgang mit diesen Patienten hat. Wenn Sie trotzdem eine andere Pflegeeinrichtung in Erwägung ziehen, sollten Sie unbedingt nach der Qualifikation und dem speziellen Pflege- und Therapiekonzept für Patienten im Wachkoma fragen. Weitere Kriterien sind z.B. Wohnortnähe, Altersstruktur der Bewohner oder das Konzept zur Angehöri-genintegration.
Phase F-Einrichtungen außerhalb HamburgsFalls eine Unterbringung in einer Phase F-Einrichtung außerhalb Hamburgs zur Entschei-dung an-steht, sollten mögliche Einrichtungen unbedingt vorher persönlich besucht werden.
60
ADRESSEN UND KONTAKTETEIL 2
Therapeuten
Insbesondere bei der Versorgung zu Hause braucht man geeignete Therapeuten. Die fol-genden Adressen nennen die einschlägigen Berufsverbände, an die sie sich ggf. wenden können.
Deutscher Verband für PhysiotherapieZentralverband der Krankengymnasten / Physiotherapeuten (ZVK) e.V. Landesverband Hamburg – Schleswig-Holstein Hanne Torres Winterhuder Weg 8 22085 Hamburg Telefon 040 / 47 74 08 Fax 040 / 47 37 82 E-Mail [email protected] Internet www.zvk-nordverbund.de
Verband Physikalische Therapie Vereinigung für die physiotherapeutischen Berufe (VPT) e.V. Landesgruppe Hamburg – Schleswig-Holstein An der Alster 26 20099 Hamburg Telefon 040 / 24 55 90 Fax 040 / 28 02 463E-Mail [email protected] Internet www.vpt-hh-sh.de
Bundesgeschäftsstelle Verband Physikalische Therapie VPTHofweg 1522085 HamburgTelefon 040 / 22 72 32 22Fax 040 / 22 72 32 29E-Mail [email protected] www.vpt.de
Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V.Landesverband HamburgAndrea StallbergFinkenau 3422081 Hamburg Telefon 040 / 22 16 34
Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V.Postfach 22 08Becker-Göring-Str. 26/176307 Karlsbad-Ittersbach Telefon 072 48 / 91 81- 0Fax 072 48 / 91 81 71E-Mail [email protected] Internet www.dve.info
Deutscher Bundesverband für Logopädie e.V. Berufsverband der staatlich anerkannten Logopäden Landesverband Hamburg Saarlandstraße 15 22303 Hamburg Ansprechpartnerin: Katrin Laue Telefon 040 / 69 79 17 15 Fax 040 / 61 13 91 16E-Mail [email protected] Internet www.dbl-ev.de
61
EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VOR
EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VOR
62 | Beratung und Information
64 | Frührehabilitationseinrichtungen in Kliniken
78 | Pflegeeinrichtungen
TEIL 3
62
EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VORTEIL 1TEIL 3
Beratung und Information
Bundesverband Schädel-Hirnpatienten in Not e.V.Bundesgeschäftsstelle Bayreuther Str. 33, 92224 AmbergTel: 09621 / 648 00Fax: 09621 / 636 63zentrale@schaedel-hirnpatienten.dewww.schaedel-hirnpatienten.de
VorstellungIn Deutschland gibt es für Patienten mit dem schwersten neurologischen Krankheitsbild eines„Apallischen Syndroms“ nach den weni-gen Wochen Intensivstation immer noch viel zu wenige, qualifizierte, unmittelbar anschließende Therapiemöglichkeiten für die Frührehabilita-tion (Phase B) bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie daran anschließende, weiterführende Maß-nahmen der Langzeit Re-habilitation und Integration. Deshalb kommen die Patienten immer noch in Pflegeheime oder zu den Angehörigen.
Um die Situation zu verbessern, die öffentlich-keit aufzuklären, Politikern und Krankenkassen die Unterversorgung vor Augen zu führen und die vielfältigen Interessen der „Patienten im Wachkoma“ wirkungsvoll zu vertreten, wurde dieser Verband gegründet. Eine Organisation der Interessen der Betroffenen ist angesichts der Diskussion über Kosten und die Vertei-lung der enormen Mittel, die in das Gesund-heitswesen fließen, dringender denn je. Die Kette der neurologischen Rehabilitation muss Schritt für Schritt bis zur Wiedereingliederung weitergehen. Landrat a. D. Armin Nentwig, Bundesvorsitzender des Verbandes, hat diese Bundesvereinigung aus eigener leidvoller und schmerzlicher Erfahrung gegründet, um Mitmenschen das Leid durch fehlende Versor-gungs- und Unterstützungsmöglichkeiten zu
ersparen oder zumindest abzumildern. Gezielt werden Kontakte zwischen den Betrof-fenen vermittelt, Hinweise, Adressen, Tipps und viel-fältige Hilfen organisiert. Regelmäßig erfolgen Treffen mit Aussprache der Angehöri-gen und kom-petenten Gesprächspartnern. Der Verband führt in allen Bundesländern Veran-staltungen zur Verbesserung der Situation und zur fachlichen Fortbildung durch, wir helfen und beraten. Unsere regi-onalen Arbeitsgruppen bieten Hilfe zur Selbsthilfe.
Rufen Sie unsere Notrufzentrale an und fordern Sie unser umfassendes Informationsmaterial an!
Unsere Aktivitäten heuteUnsere aktive Vorstandschaft holt sich aus der eigenen Betroffenheit die Kraft, um die gesam-te Versorgungssituation zu verbessern. Unsere bisherige Arbeit und unser Angebot:• BundesweiteNotrufzentraleinunsererBun-
desgeschäftsstelle in Amberg (0 96 21/6 48 00) (über 40.000 Betroffene und Angehöri-ge wurden so schon beraten und betreut)
• HerausgabeunsererMitgliederfachzeit-schrift „WACHKOMA - und danach“ in dreimonatiger Erscheinungsweise (im Mitgliedsbeitrag enthalten)
• KontaktlisteGleichbetroffenerausihremHeimatraum zum Austausch untereinander (Ad-ressenliste gleichfalls Betroffener mit Kurzbeschreibung des Werdegangs)
• ListendervorhandenenLiteratur„Wissennimmt die Angst“
• GrundinformationüberdieNeurologischeRehabilitation
• ListenallerReha-Einrichtungen(Kliniken,Pflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften) für Kinder und Jugendliche, sowie Erwach-sene
• HerausgabevonFachbroschüren:Zusam-menfassung von Informationen, weitere Rundbriefe
EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VOR
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BERATUNG UND INFORMATION
• Wer,wo,was,warum,wieso?(gelbesFaltblatt mit einfacher Erläuterung)
• GrunderläuterungBetreuungsrecht• gezielteEinzelhilfeinNotfällen,Beratung
über unsere Notrufzentrale • schnelleunbürokratischeHilfe• ZusammenschlussderBetroffenen• BündelnderumfassendenForderungen• bundesweitesBekanntmachenderNot-
und Mangelsituation • GesprächemitdenGesundheits-undSozi-
alministern der jeweiligen Bundesländer • ForderungnachRechtaufLeben(Ethik)und
Recht auf Rehabilitation • FachgesprächeüberalleStufenderReha-
bilitation, ambulante Versorgung, zustand-serhaltende Langzeitpflege und flächen-deckende Versorgung mit Kostenträgern, Medizinern, Fachverbänden
• Fachsymposien,landesweiteAngehörigen-treffen, Einrichtung regionaler Arbeitskreise
• BildungeineswissenschaftlichenFachbeira-tes zur Beratung
• UmsetzenundDurchsetzenunsererForderungen in allen Bundesländern; An-sprechpartner für Behörden, Einrichtungen, Institutionen
• WirführenständigpraktischePflegekursefür Angehörige in allen Bundesländern kostenlos durch
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TEIL 3
SCHÖN KLINIK Hamburg EilbekZentrum für Neurologie und neurologische Früh-Rehabilitation
Dehnhaide 120 22081 Hamburg( U-Bahn Dehnhaide, S-Bahn Friedrichsstraße) Tel 040 / 20 92-16 71Fax 040 / 20 92-16 70Mail [email protected] www.schoen-kliniken.deAufnahmearzt 040 / 20 92-12 34 Sprechzeiten Mo - Fr 8 - 15.30 Uhr
Das Zentrum für Neurologie und neurologi-sche Frührehabilitation ist ein Bestandteil der Schön Klinik Hamburg-Eilbek. Diese ist als Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Hamburg mit über 700 Betten und über 1.600 Mitarbeitern eines der größten Krankenhäuser in Hamburg. Die Schön Klinik Hamburg-Eilbek mit 16 Fachabteilungen bietet einerseits eine breite Rundumversorgung und andererseits herausragende Spezialleistungen. 98 Prozent der in Eilbek behandelten Patienten empfehlen unser Krankenhaus weiter.
Kurzbeschreibung des zentrums für neuro-logie und neurologische FrührehabilitationDas Zentrum für Neurologie und neurologi-sche Frührehabilitation, ehemals Zentrum für Schwerst-Schädel-Hirnverletzte (ZSHV), wurde von der Freien und Hansestadt Hamburg zur neurologischen frührehabilitativen Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger geplant und errichtet. Es liegt zentral im Stadtteil Hamburg-Eilbek und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln für Angehörige gut erreichbar.
Dem Konzept der in Eilbek praktizierten neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilita-tion liegt die Erkenntnis zugrunde, dass mit den Fortschritten der Notfall- und Intensivmedizin eine wachsende Gruppe von Patienten entstan-den ist, die in Folge der klassischen Zweiteilung der stationären Behandlung in Akutkrankenhäu-sern einerseits und Rehabilitationskliniken an-dererseits nicht angemessen behandelt werden kann. Diesen Patienten gelingt es nicht, unter den Behandlungsbedingungen der Akutklinik einen Entwicklungsschritt zu vollziehen, der es ihnen gestattet, die Aufnahmekriterien der traditionellen neurologischen Rehabilitations-kliniken zu erfüllen. Zur adäquaten Behandlung dieser Patienten ist es vielmehr notwendig, die genannte Zweiteilung zugunsten einer länger dauernden Übergangsphase zu überwinden, in der sowohl akutmedizinische als auch rehabili-tationsmedizinische Behandlungsmöglichkeiten bestehen und gleichzeitig mit sich allmählich verschiebenden Schwerpunkten angewendet werden können. Zur Verwirklichung dieses Ge-dankens wurde 1995 das ZSHV als selbststän-dige Fachabteilung als erste Einrichtung dieser Art in Hamburg am Klinikum Eilbek eingerichtet.
Zur Zeit verfügt das Zentrum über sechs Statio-nen mit 85 Betten zur vollstationären Behand-lung in der Phase B, 15 Betten in den Phasen C und D sowie 25 Betten in der Akutneurologie• Station2JisteineneurologischeInten-
sivstation und auch zur Aufnahme von beatmeten Frührehabilitationspatienten ausgestattet,
• Station2KisteineneurologischeIntensiv-station mit integrierter Intermediate Care (IMC) Einheit
• Station2LversorgtPatientenderneurologi-schen Frührehabilitation Phase B sowohl im GKV wie auch im Komfortbereich
• inHaus3werdenebenfallsPatientenderneurologischen Frührehabilitation Phase B behandelt
Frührehabilitationseinrichtungen in Kliniken
EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VOR
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FRÜHREHAEINRICHTUNGEN IN KLINIKEN
• Station10BkomplettiertalseinzigeKlinikin Hamburg die neurologische Frühreha-bilitations – Rehabilitationskette in einem Haus mit der Versorgung von Patienten der Phasen C und D.
• ImweiterenwirddieneurologischeFrühr-ehabilitation durch die akutneurologische Station 10 A mit 25 Betten ergänzt.
AnmeldungDas Team des Aufnahmemanagements für neurologische und Frührehabilitationspatienten unter der Leitung der Chefärzte Herr Dr. Ernst Walther und Herr Daniel Wertheimer (beatmete Frühreha-Patienten) ist erreichbar unterTelefon 040/ 20 92- 12 34 AufnahmetelefonTelefon 040/ 20 92- 17 76 speziell für beatmete PatientenTelefon 040/ 20 92- 0 Zentrale ServiceFax 040/ 20 92- 16 09E-Mail [email protected]
leitung und MitarbeiterDas Zentrum wird von den Chefärzten Herrn Dr. Ernst Walther Facharzt für Neurologie, und Herrn Daniel Wertheimer, Facharzt für Neurolo-gie und Neurologische Intensivmedizin geleitet. Sie werden unterstützt von einem ausschließ-lich für das Neurozentrum verantwortliche Team bestehend aus Fachärzten für Innere Medizin, Neurologie, Neurochirurgie mit Zusatzbezeich-nung spezielle neurologische Intensivmedizin und Rehabilitationswesen. . Das ärztliche Team weist darüber hinaus Weiterbildungen in den Bereichen Schmerztherapie, Botulinumtoxin und Akupunktur aus.
Das Zentrum verfügt über besonders geschul-tes Pflegepersonal und qualifizierte Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Physiotherapie, physikalische Therapie, Ergo-therapie, Logopädie und klinische Linguistik, Atmungstherapie, Neuropsychologie, Musikthe-rapie und Sozialpädagogik.
Ergänzt wird das Team durch Trachealkanülenbe-auftragte, Casemanager, Therapieplaner, Sozial-arbeiter, eine Patientenbeauftragte und seit 2010 durch einen ausgebildeten Therapiehund. Diese insgesamt derzeit rund 350 Mitarbeiter sind Fachkräfte und arbeiten ausschließlich im Zentrum für Neurologie und neurologische Frührehabilitation.Darüber hinaus wird das Zentrum von Mitarbei-tern des Wundmanagements und der Seelsor-ge unterstützt.
Behandlungsmethoden Die Vielfalt der frührehabilitativen Aufgaben erfordert eine multidisziplinäre Behandlung mit interdisziplinärer Kooperation. Dazu tragen u.a. bei:• ärztlicheDiagnoseundTherapie,ggf.
einschließlich Intensivbehandlung und künstlicher Beatmung
• rehabilitativeganzheitlichePflege• Physiotherapieaufneurophysiologischer
Grundlage• ErgotherapiemitSchwerpunkt
Wahrnehmungs¬förderung und Selbsthilfe-training
• logopädischeundlinguistischeSprach-undSprechtherapie
• FaciooraleTherapiemitKau-Schluck-Training• neuropsychologischeTrainingsbehandlung
und Verhaltenstherapie• aktiveundrezeptiveMusiktherapie• sozialpädagogischeBeratung
Wesentliche Elemente unserer rehabilitativen Behandlung orientieren sich an den Konzepten von Bobath, Forced Use, Kinästhetik, basalen Stimulation, FOTT, Maitland, Manuelle Therapie, Feldenkrais, Vojta, PNF, Brügger, Affolter, Sprechapraxiebehandlung, Modalitätenak-tivierung, Aphasiebehandlung, Sensorische Integrationstherapie sowie Repetetives Training (mit dem Lokomaten, Laufband, Erigo und HandTutor).
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TEIL 3
Im Rahmen der wöchentlichen Teambespre-chung wird die rehabilitative Behandlung auf den Patienten individuell abgestimmt.
DiagnostikDas Zentrum für Neurologie und neurologische Frührehabilitation verfügt über sämtliche zur Di-agnostik notwendige Untersuchungsverfahren:• EEG,EMG,ENG,EvoziertePotentiale(
SSEP, VEP, AEP und Transkranielle Magnet-stimulation)
• SchluckendoskopienachFEESStandard• Duplex-undDopplersonografiesämtlicher
Organe einschließlich transkranieller Diag-nostik
• Radiologie(CT,MRT,Sonographie,Angio-graphie einschließlich Voraussetzung zur Untersuchung beatmeter Patienten)
• UrodynamikMessplatz• Spirometrie,Langzeit-EKG• Gastroskopie• Bronchoskopie,Laryngoskopie• Neurophysiologischecomputerunterstützte-
Testverfahren• SonographieSomnographie
AufnahmeDie Indikation zur Frührehabilitationsbehand-lung und damit zur Aufnahme im Zentrum für Neurologie und neurologische Frührehabilitation wird bei Patienten gestellt, die eine schwere Hirnschädigung durch Verletzung oder akute Erkrankung erlitten haben.
Die Behandlung erfolgt als Krankenhausbehand-lung im Sinne des §39 SGB V. Kostenträger sind in der Regel die Krankenversicherungen. Die Anmeldung geschieht üblicherweise durch die vorbehandelte Klinik, sobald abzusehen ist, dass eine baldige Frührehabilitationsbehandlung sinnvoll erscheint. Zur Indikationsstellung bietet das Zentrum einen konsiliarischen Dienst an. Die Behandlung erfolgt in der Regel vollstatio-när.
Diese Form der Behandlung ist angezeigt bei• SchweremSchädel-Hirn-Trauma• IntrakraniellenBlutungen• Hirninfarkt• EntzündlichenHirnerkrankungen• NachoperativerBehandlungvonHirntumo-
ren• SonstigenneurologischenDiagnosenmit
deutlicher Beeinträchtigung der Motorik, der Sensorik und der kognitiven Funktionen
Chronisch progrediente Erkrankungen des Nervensystems gehören nicht zu den Aufnah-meindikationen.
Voraussetzung für die Aufnahme ist das Wei-terbestehen einer Krankenhausbehandlungs-bedürftigkeit. Nach Vorgabe des Instituts für Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll der Frührehabilitations-Barthel-Index, zu Beginn der Frührehabilitation nicht über 30 liegen.
Angestrebt wird eine frühzeitige Übernahme der Patienten, möglichst direkt aus der Intensiv-station der vorbehandelnden Klinik, wenn die initiale intrakranielle Drucksteigerung abgeklun-gen ist. Zum Übergangzeitpunkt hat bei den meisten Patienten die Zeit des Erwachens aus der Bewusstlosigkeit bereits begonnen. Sie be-finden sich entweder in einem (meist passage-ren) vegetativen Status oder zeigen eine bereits beginnende, in der Regel jedoch noch sehr eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit und spezielle neurologische oder psychische Funk-tionsstörungen, die eine differenzierte Therapie erforderlich machen. Gleichzeitig bestehen oft erhebliche Beeinträchtigungen der Bewegung, der Wahrnehmung, der Empfindung, der Orien-tiertheit, der Denkens, der Nahrungsaufnahme, der hormonellen Regulation und der Tätigkeit der inneren Organe einschließlich Darm und Blase.
EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VOR
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FRÜHREHAEINRICHTUNGEN IN KLINIKEN
BehandlungCharakteristisch für die Frührehabilitation ist die Kombination aus akutmedizinischer und rehabili-tationsmedizinischer Behandlung. Während die akutmedizinische Komponente anfangs oft noch im Vordergrund steht, wird sie im Behandlungs-verlauf zurücktreten, bis die Krankenhausbe-handlung beendet werden kann.
BehandlungszieleDie Ausgangssituation ist in der Regel ge-kennzeichnet durch ein Fortbestehen oder eine beginnende Rückbildung der anfänglichen Bewusstlosigkeit, verbunden mit vielfältigen Störungen der Wahrnehmung, der Bewegung, der Kommunikation, der Verhaltens sowie der Steuerung der Organtätigkeit. Atmung, Ernäh-rung und Urinausscheidung erfolgen oft nicht auf natürlichem Wege. Daraus leiten sich die konkreten Aufgaben der Frührehabilitation ab, die sowohl akutmedizinische als auch rehabilita-tionsspezifische Elemente enthalten:• FörderungderWahrnehmungsfähigkeit• AufbauundWeiterentwicklungderverbalen
und nonverbalen Kommunikation• BesserungderBewegungsmöglichkeiten• StabilisierungdervegetativenRegulation• neurologischeFunktionsstörungenzu
erkennen, zu behandeln und ggf. ihre Kom-pensation zu ermöglichen,
• Vorbeugungundggf.BehandlungvonVer-laufskomplikationen
• BehandlungvonVor-undFolgeerkrankun-gen oder Begleitverletzungen
• UnterstützungderKrankenhausbewältigungbei Patienten und Angehörigen
• eintherapeutischesMilieuzuschaffen,dasdie Selbstheilungskräfte des Menschen zur Entfaltung kommen lässt,
• dienächstenRehabilitationsschritteoderandere Formen der Weiterbehandlung nach Abschluss der Frührehabilitation vorzuberei-ten und einzuleiten
• Hilfsmittelversorgung
Angesichts der Schwere der ursächlichen Hirn-schädigung besteht das Ziel der Frührehabilitati-onsbehandlung in der Regel nicht in der völligen Wiederherstellung, sondern in einem höchst-möglichen Maß an funktioneller Selbständigkeit und Unabhängigkeit von pflegerischer Versor-gung.
Es besteht Übereinstimmung, dass die o.g. Ziele nur in einer gemeinsamen, koordinierten und kooperativen Anstrengung aller Miterbeiter erreicht werden kann.
Die ärztliche Aufgabe ist die Steuerung und Koordination dieser Aktivitäten, die Verord-nung und Überwachung der medikamentösen Behandlung, die Durchführung diagnostischer Maßnahmen einschließlich der Interpretation der Untersuchungsbefunde (z.B. die fachspezifi-sche Endoskopie und elektrophysiogische Diag-nostik) und die Applikation spezieller therapeuti-scher Verfahren (z.B. lokale Spastikbehandlung, Akupunktur). In der Zusammenarbeit mit den Nachbardisziplinen einschließlich der Radiologie vereinbart der behandelnde Arzt diagnostische und therapeutische Maßnahmen und wertet die Befunde aus. Es ist verantwortlich für die Aufklärung der Patienten bzw. der gesetzlichen Betreuer, für die Dokumentation und für die Korrespondenz mit den Kostenträgern.
AngehörigenbetreuungDie Krankheitsbewältigung muss oft stützend begleitet werden. Die Familienangehörigen be-finden sich zu diesem Zeitpunkt meist in einer Ausnahmesituation und bedürfen der Hilfestel-lung durch vielfältige Informationen, Gespräche und- individuell unterschiedlichem Maße- auch Einbeziehung in Pflege und Therapie.Die Betreuung der Angehörigen ist ein gemein-sames Anliegen aller Berufsgruppen. Hierzu zählen
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TEIL 3
• Aufklärungs-undInformationsgespräche• EinbeziehunginPflegeundphysikalische
Therapie• UnterstützungbeiderKrisenbewältigung• Beratung,z.B.bezüglichderWeiterbehand-
lung und der Hilfsmittelversorgung• RoomingIn• HinweiszuSelbsthilfegruppen• Seit2010verfügtdasNeurozentruminPer-
son von Fr. Klingenberg- Seddig über eine freigestellte Mitarbeiterin für die Patienten. Und Angehörigenbetreuung. Sie ist erreich-bar unter der Telefonnummer 040 / 20 92- 39 22
WeiterversorgungIn der Regel rehabilitative Prozesse mit der neurologische-neurologischen Frührehabilitation („Phase B“ in der Nomenklatur der Bundes-arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) noch nicht beendet sondern wird im Rahmen anderer Glieder der Rehabilitationskette weitergeführt. Prinzipiell bestehen dazu folgende Möglichkei-ten:• Verlegungindieklinikeigeneodereine
andere wohnortnahe neurologische Rehabi-litationsklinik (Phase C oder D)
• VerlegungineinerEinrichtungderrehabilita-tiven Pflege (Phase F) oder
• Entlassungmitanschließenderambulan-ter oder teilstationärer Weiterbehandlung (Phase E)
In der Regel in zu Beginn in der Phase B noch nicht beurteilbar, welche der o.g. Möglichkeiten dem Entwicklungspotenzial des Patienten ange-messen ist. Sobald sich das Ende der Kranken-hausbehandlungsbedürftigkeit abzeichnet, wird in der Teambesprechung entschieden, welche Empfehlung dem Patienten bzw. seinem ge-setzlichen Vertreter gegeben werden soll.
• ErfolgtdieVerlegungineineRehabilita-tionsklinik, wird umgehend ein Kosten-übernahmeantrag gestellt und der Patient in der vorgesehenen Klinik angemeldet.
• WirddieVerlegungineinPflegeheimangestrebt, so wird die Krankenkas-se informiert (um eine Pflegestufe zu veranlassen), mit der Pflegeeinrichtung ein Termin vereinbart (ggf. auch für eine Inspektion des Patienten durch Pflege-dienstmitarbeiter) und die Rollstuhlver-sorgung eingeleitet. Dies gilt auch für die Verlegung in eine Einrichtung der sozialen Rehabilitation.
• BeivorgesehenerEntlassungnachHausewird geklärt, welche Hilfsmittel erforder-lich sind, ob ggf. Umbauten empfohlen werden müssen (evtl. nach Hausbesuch) und welche pflegerische Unterstützung die Angehörigen benötigen. Darüber hinaus wird der Hausarzt vorab infor-miert. Pflegende Angehörige können in beschränktem Umfang hier im Hause angeleitet werden.
Der Patient verlässt die Klinik mit einem Arztbrief.
EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VOR
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FRÜHREHAEINRICHTUNGEN IN KLINIKEN
Berufsgenossenschaftlicher Verein für Heilbehandlung Hamburg e. V.Berufsgenossenschaftliches Unfallkranken-haus Hamburg (BUKH)
Neurochirurgische-neurotraumatologische Frührehabilitation für Schädelhirnverletzte aller Schweregrade und Polytraumatisierte im Berufsgenossenschaftlichen Unfallkran-kenhaus Hamburg (BUKH)
Bergedorfer Str. 10 (direkt an der B 5)21033 Hamburg
Kontakt Sekretariat Neurotraumatologisches Zentrum Frau M. Ahlers Telefon 040 / 73 06-34 11Fax 040 / 73 06-34 15E-Mail [email protected] www.buk-hamburg.de
Behandlungsangebot Im Berufsgenossenschaftlichen Unfallkran-kenhaus Hamburg gibt es im Neurotrau-matologischen Zentrum die Einrichtung der Neurochirurgischen/Neurotraumatologischen Frührehabilitation. Insbesondere nach schweren Verletzungen oder Erkrankungen des Gehirns, des Rückenmarks und für polytraumatisierte Patienten ist eine länger dauernde allumfassen-de Rehabilitation in dieser Spezial- Einrichtung angezeigt.
Sie beginnt, wenn nötig, mit der akut medizi-nischen Behandlung (einschließlich operativer Interventionen) der Intensivtherapie und mündet, dem Anspruch einer ganzheitlichen Versorgung entsprechend, nach der frühreha-bilitativen Phase in der schulisch-beruflichen und der psychosozialen Integration. So wird die bestmögliche Rehabilitation gewährleistet.
Behandlungsziele Im Rahmen der Möglichkeiten des Verletzungs-musters wird eine weitestgehende Wieder-eingliederung des Patienten in den Alltag angestrebt.
Dies wird gezielt erreicht durch: • NormalisierungvonAtmungundOrgantä-
tigkeit • MinimierungdervegetativenDysregulation
und Verbesserung der Vigilanz• FörderungderWahrnehmung• AufbauundWeiterentwicklungderverbalen
und non-verbalen Kommunikation • VerbesserungderHaltungs-undBewe-
gungsmuster • fachübergreifendeBehandlungderBegleit-
verletzungen und Folgeerkrankungen • Psychotherapeutischeundsozialpädagogi-
sche Betreuung von Patienten und Angehö-rigen
• Möglichkeitenderschulischen-beruflichenund psychosozialen Rehabilitation
• Hilfsmittelversorgung
Behandlungmethoden Die interdiziplinäre Behandlung umfasst: • dieärztlicheAkutversorgungmitnotwen-
digen operativen Eingriffen, die Versorgung auf der Intensivstation, in der intermediate-care Einheit und auf der peripheren Betten-station
• dierehabilitativeganzheitlichePflege• Physiotherapieaufneurophysiologischer
Grundlage inklusive Gehschule, Hippothera-pie und redressierenden Gipsen
• BewegungsbadundbalneotherapeutischeMaßnahmen
• ErgotherapiemitSchwerpunktWahr-nehmungsförderung, Selbsthilfetraining, Hilfsmittelerprobung und anschließender Hilfsmittelversorgung
• Sporttherapie
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TEIL 3
• Berufs-undArbeitstherapie• logopädischeundlinguistischeSprach-und
Sprechtherapie • Facio-oraleTherapiemitKau-Schluck-Trai-
ning • klinischePädagogikmitneuropädagogi-
schem Training • aktiveundrezeptiveMusiktherapie• Entspannungsverfahren• interdisziplinäreschmerztherapeutische
Verfahren • sozialpädagogischeBeratung• PsychotherapiemitdemSchwerpunkt
Psychotraumatologie
Wesentliche Elemente unserer rehabilitativen Behandlung orientieren sich an den Konzepten von F. Affolter, B. Bobath, V. Vojta, K. Coombes, PNF und dem Prinzip der basalen Stimulation.
Organisation Die neurochirurgische/neurotramatologische Frührehabilitation ist eine Einrichtung des Neurotraumatologischen Zentrums im Be-rufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhauses Hamburg (BUKH). Der Träger ist der Berufsge-nossenschaftliche Verein für Heilbehandlung Hamburg e.V. Die Unfallkrankenhäuser und Sonderstationen sind besonders eingerichtet für die ambulante und stationäre Behandlung frischer Unfallverletzungen, insbesondere von Verletzungen des Stütz- und Bewegungsappa-rates, der großen Körperhöhlen, des Schädels und von Mehrfachverletzungen.
Die Übernahme primär versorgter Patienten aus auswärtigen Kliniken zur weiterführen-den Rehabilitation bzw. Frührehabilitation ist nach entsprechendem Verletzungsmuster und telefonischer Absprache jederzeit möglich. Auch intubierte und beatmete Patienten können nach Absprache mit der Anästhesiologischen Abteilung auf die Intensivstation übernommen werden.
Anmeldung Erfolgt über das Sekretariat des Neurotrauma-tologischen Zentrums, NTZ, im BUKH.Frau M. Ahlers Telefon 040 / 73 06-34 11
Ärztliche Ansprechpartner Chefarzt Dr. Michael Neuss Telefon 040 / 73 06-34 11Ltd. Arzt: Dr. Andreas S. Gonschorek Telefon 040 / 73 06-27 55
Berufsgenossenschaftliches Unfallkranken-haus Hamburg (BUKH)Fachübergreifende Frührehabilitation im Zentrum für Rehabilitationsmedizin Ham-burg
Bergedorfer Str. 10 (direkt an der B 5)21033 Hamburg
Kontakt Sekretariat Zentrum für Rehabilitationsmedizin HamburgFrau B. SträtzTelefon 040 / 73 06-28 11Fax 040 / 73 06-28 05E-Mail [email protected] www.buk-hamburg.de
BehandlungsangebotDas Berufsgenossenschaftliche Unfallkran-kenhaus Hamburg hat mit der Gründung des Zentrums für Rehabilitationsmedizin (1.10.2007) seinen rehabilitativen und frührehabilitativen Bereich weitgehend zusammengefasst. Die fachübergreifende Frührehabilitation be-handelt mit einem interdisziplinären Team aus Rehabilitationsmedizinern (Physikalische und Rehabilitative Medizin) aus den Fachrichtungen Neurologie, Innere Medizin und Chirurgie /
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FRÜHREHAEINRICHTUNGEN IN KLINIKEN
Orthopädie die Patienten fachübergreifend. Zu-sätzlich steht innerhalb des Behandlungsteams geriatrische Fachkompetenz zur Verfügung. Der Schwerpunkt liegt jedoch bei jüngeren Patien-ten und Menschen im mittleren Lebensalter.
Durch die eingebundene internistische und chirurgische Fachkompetenz können auch Pati-enten mit komplexen internistischen Vorerkran-kungen, z. B. Schwerst-Herzkranke Patienten oder auch Patienten mit einer Kombinationsver-letzung aus schwerstem Schädel-Hirn-Trauma und multiplen Extremitätenverletzungen optimal behandelt werden.
Indikationen• SchlaganfallallerSchweregradebishinzum
anhaltenden Wachkoma• GeschlosseneundoffeneSchädel-Hirn-
Verletzungen• PrimäreundsekundäreHirnblutungen• EntzündlicheHirnerkrankungen• AnhaltendeBeatmungspflichtigkeit,z.
B. nach einem Schädel-Hirn-Trauma mit Hirnstamm-beteiligung
• Hirntumore
Die Patienten werden je nach Zustand entwe-der direkt auf frührehabilitativ betriebene Betten der Intensivstation oder nach Beendigung der kontrollierten Beatmung auf die Intermediate-Care-Station bzw. die Frühreha-Normalstation übernommen. Ziel ist hier eine möglichst frühzeitige Übernahme in diese Bereiche direkt aus der überweisenden Akutklinik. Für die zunehmende Zahl an Patienten mit hochresis-tenten Keimen (MRSA-ESBL) stehen spezielle Isolierungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Behandlungsziele• zunächststehtdasErreicheneinerausrei-
chenden Rehabilitationsfähigkeit bzw. z.B. auch das Abtrainieren vom Beatmungsgerät im Vordergrund
• BehandlungderAkuterkrankungimSinneder Komplettierung der Diagnostik
• SteigerungdesVigilanzniveaus,Beherr-schung vegetativer Dysregulationen sowohl durch therapeutische als auch durch medikamentöse Maßnahmen, Aufbau einer verbalen oder non-verbalen Kommunikation, frühzeitige Integration und Abklärung der Kontextfaktoren sowie der personenbezo-genen Faktoren durch den Sozialdienst der Abteilung, Schulung und Einbeziehung der Angehörigen in die Rehabilitationsplanung, Förderung der funktionellen Gesundheit durch Einsatz von Hilfsmitteln, Vermeidung von Sekundärkomplikationen wie z.B. Lun-genentzündungen, Gelenkeinsteifung oder Druckgeschwüren.
BehandlungsmethodenIn wöchentlichen Besprechungen aus dem interdisziplinären Ärzteteam und dem multidis-ziplinären Therapeutenteam in Kombination mit Teamvisiten erfolgt die Festlegung funktioneller Rehabilitationsziele (sowohl auf Wochenebene wie auch mittel- und langfristig).
BehandlungsschwerpunkteDas multidisziplinäre Team (Stationsfachpflege, Physio- und Ergotherapie, Logopäden, Mas-seure, Lymphtherapeuten, Neuropsychologen, Sport- und Bewegungstherapeuten, Musik- und Freizeittherapeuten sowie Sozialarbeiter) bietet ein umfangreiches Leistungsspektrum an:• TherapieaufneurophysiologischerGrundla-
ge nach Bobath, Affolter, Perfetti, Vojta und das PNF-Konzept
• RepetitivesBewegungstraining(z.B.Lauf-bandtherapie, Gangschulung, Lokomat)
• ManuelleBehandlungstechnikennachMaitland, McKenzie, Cyriax und Butler
• ADL-Training• NeuropsychologischeDiagnostikundThera-
pie
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TEIL 3
• ChirotherapeutischeMobilisations-undManipulationstechniken
• Spastik-BehandlungmitBotulinumtoxinundRedressionsgips
• Schlucktherapie(F.O.T.T.)• AphasieundDysarthriebehandlung• Apraxietherapie• KomplexeEntstauungstherapie• PhysiotherapieimBewegungsbad• Physikalisch-therapeutischeBehandlungs-
verfahren (Elektrotherapie, Hydrotherapie, Thermotherapie und Mechanotherapie)
• Musiktherapie• Muskelaufbautrainingundmedizinische
Sporttherapie• Gestaltungstherapie/Freizeittherapie• TiergestützteTherapieverfahren(z.B.Hippo-
therapie)• Heilmittelabklärungund–versorgung
OrganisationDie Fachübergreifende Frührehabilitation ist Teil des Zentrums für Rehabilitationsmedizin Ham-burg. Neben der Fachübergreifenden Frühreha-bilitation sind darin enthalten ca. 50 Betten im Bereich der Berufsgenossenschaftlichen musku-loskelettalen Frührehabilitation sowie ein großer Bereich teilstationärer Behandlungsplätze (z.Zt. ca. 90). Sämtliche Therapeuten (z.Zt. ca. 150) im Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus sind dem Zentrum für Rehabilitationsmedizin zugeordnet.
Die Fachübergreifende Frührehabilitation behan-delt gesetzlich und privat krankenversicherte Patienten im Hamburger Stadtgebiet sowie in der unmittelbaren Umgebung, um die Patienten auch möglichst nahe bei ihren Angehörigen bzw. unter Einbeziehung der Angehörigen zu rehabilitieren. Patienten zur Frührehabilitation können unmit-telbar nach der initialen Akutbehandlung auch mit einer fortbestehenden Notwendigkeit der
kontrollierten Beatmung in die Frührehabilitation verlegt werden. Es erfolgt eine enge Zusam-menarbeit mit der anästhesiologischen Kollegen der Intensivstation des Hauses. Vor der Verle-gung sollten die Vitalparameter stabilisiert sein und keine unmittelbar operative Notwendigkeit mehr bestehen. Ist im Verlauf die Notwendig-keit erneuter unfallchirurgischer oder neurochi-rurgischer Eingriffe gegeben, können diese vor Ort durchgeführt werden, der Rehabilitationsab-lauf muss nur kurz unterbrochen werden.
AnmeldungErfolgt über das Sekretariat des Zentrums für Rehabilitationsmedizin, ZRH, im BUKH.Frau B. Strätz Telefon 040 / 7306-2811
Ärztliche AnsprechpartnerChefarzt Dr. med. Jean-Jacques Glaesener Telefon 040 / 73 06-28 10Dr. med. Thomas van de Weyer Telefon 040 / 73 06-28 16Oberarzt Christoph Niemeyer Telefon 040 / 73 06-24 82
EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VOR
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FRÜHREHAEINRICHTUNGEN IN KLINIKEN
Asklepios Klinik St. GeorgAbteilung für Fachübergreifende Frühreha-bilitation und Physikalische Medizin Lohmühlenstr. 5 Haus I20099 Hamburg (U-Bahn-Station Lohmühlenstraße, Nähe S-Bahnhof Berliner Tor)
Telefon 040 / 18 18 85-26 42Fax 040 / 18 18 85-26 49E -Mail mailto:[email protected] Internet: www.asklepios.com/sanktgeorg/
Ansprechpartner Orthopädie/Unfallchirurgie: Dr. U. Peschel Telefon 040 / 18 18 85 - 26 42Neurologie: Herr Karsten Klose Telefon 040 / 18 18 85 - 45 09Innere Medizin: Frau A. Witt Telefon 040 / 18 18 85 - 45 36
BehandlungsangebotDie Abteilung für Fachübergreifende Frühr-ehabilitation und Physikalische Medizin an der As-klepios Klinik St. Georg unterscheidet sich von neurologischen und geriatrischen Frühr-ehabilitati-onseinrichtungen dahingehend, dass interdisziplinär neurologische, internistische und orthopä-disch-traumatologische Fachkompetenz vorhanden ist und sowohl die Akutversorgung, als auch die rehabilitative Planung gemeinsam unter Berücksichtigung der einzelnen fachlichen Notwendig-keiten festgelegt werden.
Angeboten wird die frühestmögliche frühr-ehabilitative Behandlung und Mitbetreuung Schwerstver-letzter und Schwerstbetroffener parallel zur Akuterkrankung ab dem 1. Tag der Aufnahme in die Asklepios Klinik St. Georg. Diese erfolgt zunächst auf den entsprechen-den Intensivstationen. Nach Beendigung der apparativen Beatmung und Stabilisierung der Vitalparameter sowie Normalisierung des Hirn-
drucks wird der Patient auf die eigenständige Abteilung für Fachübergreifende Frührehabilita-tion und Physikalische Medizin übernommen. Hier sind sämtliche Überwachungs-möglichkei-ten vorhanden.
Des Weiteren verfügt die Abteilung über spezi-elle Isolations-Möglichkeiten für Patienten mit hoch-resistenten Keimen (z.B. MRSA, ESBL).
Die Fachübergreifende Frührehabilitation im Akut-Krankenhaus ist bei sämtlichen Erkrankun-gen und Verletzungen angezeigt, bei denen ein bleibender Folgeschaden des Erstereignisses zu er-warten ist. In dieser Phase der parallel stattfindenden Akutbehandlung kann auch die Rehabilitati-onsprognose noch unsicher sein.
Indikationen• Traumatologisch/Orthopädisch •Vielfachverletzte Patienten (Polytrauma) •Wirbelsäulenbrüche mit neurologischem
Schaden oder zur konservativen Behand- lung
•Nach Wirbelsäuleneingriffen •Beckenverletzungen •Amputationen• Neurochirurgisch •Schädel- Hirnverletzungen •Nach intrakraniellen und
intraspinalen Blutungen •Nach Tumoroperationen• Neurologisch •Hirn- und Rückenmarkerkrankungen,
insbesondere Schlaganfälle •Nervensystem-Entzündungen
(Meningitis, Enzephalitis, Polyradikulitis) •Encephalomyelitis disseminata •Systematrophien •Polyneuropathien (insbesondere
Critical- Illness- Polyneuropathie) •Schwerwiegende Verletzungen des
peripheren Nervensystems
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TEIL 3
• Kardiologisch/Kardiochirurgisch •Z.n. Wiederbelebung u. ggf. Hirnschaden
wegen Sauerstoffmangel •Herz- Lungen Insuffizienz nach Herzoperation •Z.n. akutem Koronarsyndrom oder Herzinfarkt mit kompliziertem Verlauf •Anhaltende Instabilität des Thorax nach Operation
• Hämatologisch/Onkologisch •Kachexie (Ausgezehrtheit) nach Chemotherapie •Komplikationen und verminderter Allgemeinzustand nach Stammzelltrans- plantation •Tumorassoziierte Frakturen• Abominalchirurgisch/Gastroenterologisch •Protrahierter Verlauf nach Peritonitis( Bauchfellentzündung) •Schwere Kachexie nach Pankreatitis •chronische Schmerzzustände nach schwerem Erkrankungen der Bauchorgane• Allgemein •Patienten mit bestehenden Vorerkrank- kungen und einer Akutsituation mit erheblichen Auswirkungen auf die funktionelle Selbstständigkeit •Patienten nach Langzeitbeatmung •Langzeitbeatmung und schwerer Sepsis
Beim Schwerpunkt Schädel-Hirnverletzungen und deren Komplikationen reicht das Behand-lungsspektrum von einer engmaschigen Über-wachung der Patienten mit leichteren Verletzun-gen über eine intensivmedizinische Behandlung mit kontinuierlicher Messung des Hirndruckes und anderer Vitalparameter bis hin zur neurochi-rurgischen Versorgung Schwerstverletzter (z.B. Entfernung intrakranieller Blutungen, entlasten-de Operationen zur Senkung des Hirndruckes, Rekonstruktionen des Hirn- und Gesichtschä-dels). Das Chirurgisch-Traumatologische Zent-rum ist darüber hinaus Dank Zusammenarbeit zahlreicher Fachdisziplinen als Kompetenzzen-
trum für die Behandlung polytraumatisierter (mehrfach verletzter) Patienten bekannt.
Behandlungsziele• WiederherstellungderRehabilitationsfä-
higkeit unter gleichzeitiger Fortführung der akutmedizinisch notwendigen diagnosti-schen und therapeutischen Maßnahmen.
• VermeidenvonSekundärkomplikationenwie z.B. Kontrakturen, Lungenentzündung oder Phlebothrombose.
• GewährleisteneinerausreichendenErnährung und Erhalten der Ausscheidungs-Funktionen.
Aufbauend auf die jeweilige Belastbarkeit des betroffenen Rehabilitanden wird mit abnehmen-dem akutmedizinischem Behandlungsbedarf die frührehabilitative Behandlung in ihrer Intensität gesteigert. Sie verfolgt folgende konkrete Ziele:• DieFörderungderWahrnehmungsfähigkeit• DerAufbauderverbalenundnonverbalen
Kommunikation• DerAufbauderRumpfstabilitätunddie
zunehmende Mobilisierung
BehandlungsmethodenDie Komplexität der Störungen in dieser frühen Phasen der Rehabilitation erfordert eine inter-disziplinäre und multidisziplinäre Behandlung.Die Interdisziplinarität in der Abteilung für Fach-übergreifende Frührehabilitation und Physikali-sche Medizin ist gewährleistet durch Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, Neurologie, Innere Medizin mit zusätzlicher Spezialisierung im Fachgebiet Physikalische und Rehabilitative Medizin, Psychiatrie, Geriatrie, Psychotherapie und spezielle Schmerztherapie.Die Multidisziplinarität in der Abteilung für Fach-übergreifende Frührehabilitation und Physikali-sche Medizin ist gewährleistet durch das hoch spezialisierte Team bestehend aus
EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VOR
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FRÜHREHAEINRICHTUNGEN IN KLINIKEN
• Physiotherapeuten• Neuropsychologen,Psychotherapeuten• Ergotherapeuten• Logopäden• Psychologen• MasseurenundLymphtherapeuten• Sozialarbeitern.
Hinzu kommt das spezialisierte pflegerisch- re-habilitative Wissen der Pflegekräfte (Schulung nach dem Bobath-Konzept, Kinästhetik, Trache-alkanülenmanagement, Schlucktraining usw.)
Behandlungsschwerpunkte• ÄrztlicheDiagnostikundTherapie,ggfs.incl.
Intensiv-Überwachung und –behandlung so-wie Video-Endoskopische Schluckdiagnostik
• SpezialisierterehabilitativePflege• TherapieundLagerungaufneurophysiolo-
gischer Grundlage nach Bobath / Affolter / PNF oder Perfetti.
• Aphasie-undDysarthrie-Behandlung• MobilisationindenLagerungsrollstuhlbzw.
Stehhilfe• PhysiotherapeutischeGangschulungz.B.
Laufband• NeuropsychologischeDiagnostikundThera-
pie• Activitiesofdailyliving-Training,Hilfsmittel-
versorgung• Video-EndoskopischeSchluckdiagnostik• LogopädischeSchlucktherapie• ManuelleTherapie,Sensibilitätstraining• Sämtlichephysikalisch-therapeutische
Behandlungsverfahren (Elektrotherapie, Hydrotherapie, Thermotherapie und Mecha-notherapie)
• Spastiktherapie:Botulinumtoxininjektionenund redressierende Kunststoffgipse
• PeriduraleInjektionen,alleArtenderNer-venblockade
• InfiltrationsbehandlungbeiKontrakturen• ManipulativmassagenachTerrier
• Ausdauer-undBelastungssteigerungindermedizinischen Trainingstherapie
• SozialeUnterstützungzurKrankheitsbewäl-tigung und Planung der Rehabilitationskette
• PsychologischeKrankheitsbewältigung,Gruppentherapie zur Krankheitsverarbeitung
• Rehabilitations-Monitoring• PlanungundOrganisationdesweiteren
Rehabilitationsverlaufes.
OrganisationDie Abteilung für Fachübergreifende Frühreha-bilitation und Physikalische Medizin ist eine eigenständige Betten führende Abteilung der Asklepios Klinik St. Georg. Dieses Kranken-haus der Maximalversorgung ist gleichzeitig Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Hamburg und verfügt über 16 weitere Kran-kenhausabteilungen mit allen erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Möglich-keiten. Die Behandlung erfolgt als Krankenhaus-behandlung i.S. des § 39 SGB V. Kostenträger sind damit regelhaft die Krankenversicherungen.
Die Anmeldung geschieht üblicherweise durch die vorbehandelnde Klinik, sobald abzusehen ist, dass eine Frührehabilitationsbehandlung angesichts der Schwere des Betroffenseins des Patienten sinnvoll erscheint. Die Abteilung für Physikalische und Rehabilitative Medizin ist hilf-reich beim Feststellen der Indikation, nicht zu-letzt auch durch einen möglichen konsiliarischen Besuch auf der entsprechenden anmeldenden (Intensiv-) Station.
Die Frührehabilitationsbehandlung ist möglich ab Beendigung der apparativen Beatmung und Beendigung der Analgosedierung.
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Die Abteilung verfügt ebenfalls über eine Tagesklinik für Frührehabilitation. Hier stehen 20 Behandlungsplätze zur Verfügung. Behandelt werden Patienten im jüngeren und mittleren Lebensalter mit hohem Rehabilitationsbedarf, die noch auf umfangreiche pflegerische und therapeutische Hilfestellung angewiesen sind und somit noch einer Krankenhausbehandlung bedürfen. (z.B. Phase C der neurologischen Rehabilitation). Wesentliche Voraussetzung ist, dass eine häusliche Übernachtung (evtl. mit zusätzlicher häuslicher Krankenpflege) mög-lich ist. Die Zuführung und der Rücktransport nach Hause erfolgen durch einen qualifizierten Krankentransport (vom Behindertentransport bis Krankenwagen). Der Therapieaufwand entspricht in Häufigkeit und Qualität den im sta-tionären Bereich geleisteten frührehabilitativen Behandlungsmaßnahmen.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel telefo-nisch über das Sekretariat des Zentrums. Eine zusätzliche schriftliche Anmeldung wird dann veranlasst durch Faxen eines Anmeldebogens mit zusätzlichen Angaben zum bisherigen Krankheitsverlauf.
Anmeldung Telefon 040 / 18 18 85 -26 42Fax 040 / 18 18 85 -26 49oder schriftlich an die o.g. Adresse
HELIOS Klinik Geesthacht GmbHJohannes-Ritter-Straße 10021502 Geesthacht
Telefon 0 41 52 / 918 - 0Fax 0 41 52 / 918 - 298E-Mail [email protected] www.helios-kliniken.de/geesthacht
Ansprechpartner Dr. med. Achim Nolte (Chefarzt)Rosemarie Genies (Patientenadministration) Henriette Baum (Informationsmaterial)
Die HELIOS Klinik Geesthacht ist eine Fach-klinik für Neurologie und ein Neurologisches Rehabilitationszentrum. Behandelt werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0 - 25 Jahren.
Nach einem Schädel-Hirn-Trauma werden die Patienten zur Frührehabilitation direkt von der Intensivstation eines Akutkrankenhauses nach Geesthacht verlegt. Die Frührehabilitation beginnt auf der Intermediate-Care-Station. Dort stehen 6 Beatmungsplätze (inkl. Weaning), ein zentrales Monitoring und ein Schleusenzimmer zur Verfügung.
Zum Verlegungszeitpunkt befinden sich die Patienten häufig noch im Wachkoma und sind vollständig von pflegerischer Hilfe abhängig.
Sobald die Patienten keine Trachealkanüle und keinen Überwachungsmonitor mehr benötigen, werden sie innerhalb der Klinik auf eine andere Station verlegt. Die Kinder bis zum einem Alter von 14 Jahren werden auf der Kinderstation weiter betreut. Ältere Patienten wechseln auf die Station für Jugendliche und junge Erwachsene.
EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VORTEIL 3
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FRÜHREHAEINRICHTUNGEN IN KLINIKEN
ziel der Behandlung ist es:• diegestörtenFähigkeitenwiederherzustel-
len• diealtersgemäßeEntwicklungundSelbst-
ständigkeit zu fördern• dieRückkehrindieFamilie,dieSchule,die
Ausbildung oder den Beruf anzubahnen und zu sichern
Das Therapieangebot umfasst:• AktivierendePflege• PädagogischeFrühförderung• Musiktherapie• Physiotherapie• Psychomotorik• Sporttherapie• Schwimmtherapie• Lokomat®Therapie• ForceduseTherapie• Armeo®Therapie• ErgotherapieundArbeits-/Berufstherapie• Sprach-undSchlucktherapie• BehandlungvonFütterstörungen• VersorgungundTrainingmitKommunikati-
onshilfsmitteln• Neuropsychologie/Neuropsychologisches
Behandlungskonzept• Klinikschule/Sonder-undRegelschulpädago-
gik• Sozial-undBerufsberatung• Freizeitpädagogik• Eltern-undAngehörigenberatung
In der HELIOS Klinik Geesthacht werden gesetzlich- und privatversicherte Patienten be-handelt. Die Neurologische Fachklinik ist mit 35 Betten im Krankenhausplan Schleswig-Holstein und das Rehabilitationszentrum über Versor-gungsverträge nach § 111SGB V in Hamburg und Schleswig-Holstein in das Gesundheitsver-sorgungsnetz eingebunden.
Die Anwesenheit von Eltern oder anderer Bezugspersonen fördert den medizinischen Genesungsprozess der jungen Patienten. Deshalb können Begleitpersonen zu Lasten der Krankenkassen aufgenommen werden, wenn eine entsprechende medizinische Begründung vorliegt.
Begleitpersonen übernachten in Rooming-in- bzw. in Familienzimmern in der Klinik oder im Einzimmerappartement mit Pantryküche und Nasszelle des nahegelegenen Gästehauses der Klinik und können den ganzen Tag mit dem Kind bzw. Jugendlichen verbringen.
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TEIL 3
PFLEGEN & WOHNEN ALSTERBERG
Maienweg 14522297 Hamburg
Telefon 040/ 20 22-39 00Fax 040/ 20 22-39 11E-Mail [email protected]/Ansprechpartnerin: Sandra Rachowitz
Mitglied im Bundesverband Schädel-Hirnpatien-ten in Not e.V.Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Phase FMitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Phase F (Hamburg und Schleswig-Holstein)
AngebotBereits seit 1995 werden bei PFLEGEN & WOHNEN ALSTERBERG Menschen im Wachkoma (Phase F) und dauerhaft beatmete Bewohner betreut. Durch die ständig steigende Nachfrage wurden schon 1998, 2003, 2006 und 2009 weitere Plätze geschaffen.Aktuell bieten wir für 55 Menschen ein neues Zuhause.
Seit Oktober 2009 finden Sie uns im Oberge-schoss in unserem Neubau am Maienweg in Hamburg Alsterdorf in einem sehr schönen Wohnambiente und großer Grünanlage. Der Be-reich ist auf einer Wohnebene angesiedelt und mit 3 großzügigen Dachterrassen ausgestattet.
Menschen mit schwersten Schädel-Hirnverlet-zungen sind bei uns in guten Händen, denn wir bieten mehr als die medizinisch und pflege-risch notwendige Versorgung. Mit liebevoller Zuwendung schaffen wir eine Atmosphäre, in der Bewohner und Angehörige sich wohlfühlen.
Pflegeeinrichtungen Wir bringen Normalität in ihren Alltag, damit das Leben weitergehen kann.
Unsere intensive Pflege trägt durch Stabilisie-rung und Verbesserung des Gesundheitszu-standes zu einer höheren Lebensqualität bei und orientiert sich am jeweiligen Befinden des Bewohners. Sie umfasst:• Körperpflege• Behandlungspflege• Beobachtung• Prophylaxen• Ernährung• Mobilisation• SozialeBetreuung
Wir möchten ein Zuhause schaffen, in dem un-sere Bewohner an ihre Vergangenheit anknüp-fen. Das fängt bei der individuellen Einrichtung der Zimmer an und läuft hinaus auf eine enge Zusammenarbeit mit den Angehörigen.
Zusammen geht vieles leichter.Um die Bedürfnisse und Gewohnheiten jedes einzelnen Bewohners bestmöglich berücksich-tigen zu können und viel über sein Leben zu erfahren, brauchen wir konstante Bezugsper-sonen. Pflegekräfte, Bewohner und Angehörige bilden ein Team. Sie werden von Therapeuten und Ärzten unterstützt. Es gibt im Hause:• Physiotherapie• Ergotherapie• Logopädie• Musiktherapie• Tiertherapie(KaninchenundHund)• VisitenniedergelassenerHausärzteund
Internisten• Behandlungendurchverschiedene
Fachärzte
EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VOR
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PFLEGEEINRICHTUNGEN
Entspannung bietet der gemütliche Snoezelen-raum. Hier wirken Musik, Licht und Vibration inneren Spannungen entgegen oder regen die Sinne an. Die Bewohner können ihre Gedanken auf Reisen schicken und erleben das Eintau-chen in eine besondere Atmosphäre. Seit 2008 bieten wir auch ein mobiles Snoezelenpro-gramm an, d.h. wir besuchen die Bewohner mit einem voll ausgestatteten Snoezelenwagen am Bett.
Wenn die Wahrnehmung beeinträchtigt ist, sind Reize besonders wichtig. Auch frische Luft, duf-tende Blumen, Regen, Wind, Sonne und das Zwitschern der Vögel im Garten. Unsere Mit-arbeiter der sozialen Betreuung sorgen dafür, dass die Bewohner am Leben Anteil nehmen können. Sie lesen ihnen vor, gehen mit ihnen spazieren oder organisieren Ausflüge.
PFLEGEN & WOHNEN WILHELMSBURG
Hermann-Westphal-Straße 9 21107 HamburgTelefon 040 / 20 22 - 42 35 Fax 040 / 20 22 - 42 10Internet www.pflegenundwohnen.deE-Mail [email protected]: Annett WiermannMitglied im Bundesverband Schädel-Hirnpatien-ten in Not e.V.Seit 1997 wurden bei PFLEGEN & WOHNEN GROß-BORSTEL schwerst Schädel-Hirnpatien-ten der Phase F gepflegt und betreut. Im Januar 2006 wurde die Abteilung von Groß-Borstel nach Wilhelmsburg verlegt.
Die Sonder-Pflegeabteilung befindet sich in einem separaten Haus inmitten des parkähnli-
chen Geländes mit altem Baumbestand und viel Grün. Hier stellen wir uns der verantwortungs-vollen Aufgabe der Pflege und Betreuung von Menschen mit schwersten Hirnschädigungen und unterschiedlichen neurologischen Ausfäl-len. Bei allen pflegerischen und betreuerischen Überlegungen steht für uns immer die ganz-heitliche und individuelle Pflege im Mittelpunkt. Unser Ziel ist die Erhaltung oder Verbesserung der Lebensqualität unter Berücksichtigung der individuellen Lebensgeschichte und der aktuel-len Lebenssituation für jeden einzelnen.
Neben der Körperpflege, Behandlungspflege, Prophylaxen und Ernährung sehen wir die Mo-bilisation als besonders wichtigen Bestandteil unserer Arbeit an. Durch Bezugspflege finden Bewohner und ihre Angehörigen vertraute Bezugspersonen vor. Pflegerische Maßnahmen werden soweit wie möglich von den gleichen Pflegekräften durchgeführt. Bei der Durch-führung der einzelnen Maßnahmen legen wir größten Wert auf die Berücksichtigung der Lebensgewohnheiten der Bewohner.Zur Sicherstellung und Weiterentwicklung des bisher erreichten Rehabilitationsergebnisses arbeiten wir mit externen Therapeuten aus den Bereichen Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie eng zusammen. Alle externen The-rapeuten bringen die nötige fachliche Qualifika-tion und Erfahrung im Bereich Wachkoma mit. Es stehen Pflegehilfsmittel wie Stehrollstuhl, Stehtisch und Therapieliegen zur Verfügung. Die Behandlungen werden als Leistungen der Krankenkassen verordnet.Zusätzlich ist eine Musiktherapeutin auf der Abteilung beschäftigt.Die ärztliche Versorgung wird durch einen nie-dergelassenen Arzt gewährleistet, der regelmä-ßig Visiten durchführt oder in dringenden Fällen telefonisch erreichbar ist. Zusätzlich kommen verschiedene Fachärzte ins Haus.
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TEIL 3
Für die Betreuung von schwerst Schädel-Hirnverletzten bieten wir geräumige Ein bis Zweibett-zimmer. Neben modernen Pflegebet-ten, einem Kleiderschrank und einem Nacht-schrank können die Zimmer individuell mit z. B. kleineren Möbelstücken und Bildern eingerich-tet werden. So wird u.a. die Wahrnehmung der Bewohner mit vertrauten Gegenständen gefördert.Zur Sinnesanregung und Entspannung kann der Snoezelenraum genutzt werden. Beim Snoezelen werden bewusst ausgewählte primäre Reize in einer angenehmen Atmosphä-re angeboten. Musik, Lichteffekte, Vibrationen und Berührungsreize werden kombiniert, um innere Spannungen und Druckzustände unter fachkundiger Anleitung abzubauen.Die Tagesräume stehen als Aufenthaltsräu-me für Bewohner und deren Angehörige, für Angehörigenabende sowie als Treffpunkt für die Angehörigengruppen zur Verfügung. Hier werden die Bewohner durch die Mitarbeite-rinnen des Sozialbereichs betreut. Zusätzlich werden von Angehörigen und Pflegekräften pro Jahr mindestens zwei Ausflüge in die nähere Umgebung organisiert.
Die Angehörigen haben für die Bewohner und für uns eine wichtige Rolle. Die Gegen-wart vertrauter Menschen hat für die in ihrer Wahrnehmung eingeschränkten Bewohner einen positiven Einfluss. Für uns ist der Kontakt zu Angehörigen von großer Wichtigkeit, da wir nur durch sie Informationen über die frühere Lebenssituation von jedem einzelnen Bewohner erhalten. Für Besuche gibt es keine festgeleg-ten Zeiten.Angehörige schwerst Schädel-Hirngeschädigter benötigen in ihrer oftmals schwierigen Situation Rat und Unterstützung. In unseren Schwerst-pflege-Einrichtungen gibt es daher Angehö-rigengruppen, die durch den Bundesverband „Schädel-Hirnpatienten in Not e. V.“ unterstützt werden.
Senator-Neumann-Heim
Heinrich-von-Ohlendorff Str. 20 22359 Hamburg Telefon 040 / 60415- 0Fax 040 / 60415- 78E-Mail [email protected] www.bhh-sozialkontor.de Ansprechpartnerin: Birgit Schröder
Kompetenzen fördern – Ressourcen stärken – Teilhabe ermöglichenlebensräume für Menschen mit schweren Hirnverletzungen
Das Senator-Neumann-Heim besteht seit mehr als 40 Jahren und wurde im Norden der Freien und Hansestadt Hamburg in den Walddörfern auf einem großen parkartigen Gelände erbaut. Die Einrichtung ist konzipiert als Spezialeinrich-tung für Menschen mit sehr schweren Körper-behinderungen und in allen Belangen auf deren besonderen Bedürfnisse hin ausgerichtet.
Das SNH bietet für 114 Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe, der Pflege und der Therapie an.Für die Mobilität im Stadtteil bis hin zum Zen-trum Hamburgs sind behindertenfreundliche U-Bahnen und Niederflur-Busse in wenigen Minuten erreichbar. Geschäfte, Banken und kulturelle Einrichtungen befinden sich in unmit-telbarer Umgebung.
Die Einrichtung beschäftigt im Rahmen der mit dem Sozialhilfeträger und den Pflegekassen vereinbarten Bedingungen fest angestelltes Fachpersonal der verschiedenen Fachrichtun-gen. Dazu gehören u.a. Pflegefachkräfte und pädagogische Fachkräfte wie z.B. Erzieher, Heilerzieher, Sozialpädagogen. Durch die Kombination von beruflichen Erfahrungen und kontinuierlichen Fortbildungen wird ein hoher Standard der Leistungen erreicht.
EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VOR
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PFLEGEEINRICHTUNGEN
lebensperspektiven für Menschen mit schweren Hirnverletzungen„Jeder Mensch kann zu jedem Zeitpunkt seines Lebens Lernangebote wahrnehmen!“ (Frank Riehl - connected-care-concepts). Die Potentiale zu erkennen, zu entwickeln, zu aktivieren, zu fördern und auszubauen ist eine zentrale Aufga-be und somit Leitgedanke der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der therapeutischen, pflegeri-schen und pädagogischen Bereiche.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der jahrelangen Erfahrungen mit unterschiedlichen Formen und Ausprägungen von körperlichen Behinderungen bietet das SNH Unterstüt-zungsleistungen für Menschen mit schweren Hirnverletzungen auf der Grundlage von inte-grierter Pflege und Eingliederung mit Therapie an. Rechtsgrundlagen sind die Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII und gleichzeitig die stationäre Pflegebedürftigkeit.
Die Therapie folgt den Regeln des SGB V und wird von den Krankenkassen finanziert.
In enger Kooperation mit dem Institut von Frank Riehl für angewandte Pflegetherapieund Förderung von Menschen mit Hirnverlet-zungen bieten wir vielfältige, individuelle Maß-nahmen an. Dabei unterstützt und fördert das entwicklungsorientierte Modell insbesondere Menschen mit einem hohen pflegetherapeuti-schen/ pädagogischen Interventionsbedarf.
Zu nennen sind:• sehrdifferenziertetherapeutischeAngebote
(Physiotherapie, Bad und Massagen, Ergo-therapie, Logopädie)
• diePädagogischeDienstleistung(inkl.Snoezelen, Musikpädagogik, individuelle Förderangebote)
• NeuropsychologischeBeratung• BegleitungderBewohnerundderAngehöri-
gen in allen sozialen Angelegenheiten.
Gemeinsam mit den Angehörigen möchten wir diesen Prozess unterstützen und fördern. Daher spielt die enge Einbindung der Angehörigen in diesen Prozess eine wesentliche Rolle. Durch unser vielschichtiges Angebot möchten wir den betroffenen Menschen eine umfassende, differenzierte und individuelle Förderung und Unterstützungsleistung anbieten und den Wunsch nach Verbesserung der Lebenssituation gemeinsam gestalten.
AufnahmekriterienDie Zustimmung der Leistungspartner ist im Vorfeld der Aufnahme erforderlich. Wir sinddabei gerne behilflich.Zuständig sind je nach individueller Situation die Träger der Eingliederungshilfe oder die Berufs-genossenschaften.Das Vorliegen einer entsprechenden Pflegestufe mit dem Erfordernis der stationären Hilfe wird vorausgesetzt.
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Das Rauhe HausEingliederungshilfe in der stationären Wohneinrichtung Bramfelder Chaussee
Bramfelder Chaussee 25922177 Hamburg
Telefon 040 / 28 00 63-00Fax 040 / 28 00 63-24Email [email protected] www.rauheshaus.de
Wohnhaus Bramfelder Chaussee
In der Bramfelder Chaussee in Hamburg-Bramfeld unterhält die Behindertenhilfe des Rauhen Hauses eine modernisierte Altbauvilla mit einem neu erbauten Haus als Anbau. Darin befindet sich eine stationäre Wohngruppe für 12 Menschen mit erworbenen Hirnschäden. Für jeden Bewohner gibt es ein Einzelzimmer. Alle Zimmer sind hell und großzügig geschnit-ten. Das Haus ist insgesamt behindertenge-recht ausgestattet. Es verfügt über 3 Küchen, 8 Badezimmer. Ferner sind ein Gemeinschafts-raum und ein Pflegebad vorhanden. Alt- und Neubau sind mit einem gemeinsamen Trep-penhaus verbunden. Souterrain und Oberge-schoss sind mit einem Fahrstuhl erreichbar. Ein Garten und 2 Terrassen stehen den Bewohnern ebenfalls zur Verfügung. Im Souterrain besteht ein Treffpunkt für Hausbewohner und für Menschen mit erworbenen Hirnschäden, die ambulante Hilfen vom Rauhen Haus erhal-ten. Dort gibt es eine behindertengerechte Lernküche, ein weiteres Mitarbeiterbüro, sowie Räumlichkeiten, in denen Freizeit- und Gruppen-angebote stattfinden.
Neben diesem stationären Angebot bietet das Rauhe Haus zusätzlich ambulante Hilfe für Men-schen mit erworbenen Hirnschäden – wie die Pädagogische Betreuung im eigenen Wohn-raum, Wohnassistenz und seit dem 1. Oktober 2009 eine ambulante Wohngemeinschaft in der Schimmelmannstraße – an. Die Bewohner des stationären Angebotes sollen hierüber motiviert werden, weitere Schritte in Richtung Selbstän-digkeit zu wagen. Teilnehmer der ambulanten Hilfen erhalten dadurch die Sicherheit auch bei höher werdendem Hilfebedarf von langfristiger und ausreichender Unterstützung. Das stationäre Wohnhaus liegt in der Nähe des Bramfelder Dorfplatzes, so dass sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Restaurants, Cafés und kulturelle Veranstaltungsorte in unmittelbarer Nähe befinden. Es ist mit den Buslinien 8, 118, 173 und 277 von den U- und S-Bahnhaltestellen Poppenbüttel, Wandsbek Gartenstadt, Rübenkamp, Barmbek und Berne gut zu erreichen. Die Bushaltestellen liegen ca. 50m von dem Haus entfernt.
Das Angebot richtet sich an Personen, die (oft überraschend und aus voller Gesundheit heraus) eine Hirnschädigung erlitten haben. Typische Auswirkungen davon sind: Störungen in der Motorik (Lähmungen, Störungen im Bewegungsablauf), Wortfindungsstörungen (Aphasie), Störungen des Kurzzeitgedächtnis-ses, fehlende Orientierung (räumlich und/oder zeitlich), Kompetenzminderung bzw. -verlust bezüglich der Handlungsplanung, Antriebsar-mut, Konzentrationsprobleme, Wahrnehmungs-probleme, Depressionen, Ängste, starke nicht kontrollierbare Stimmungsschwankungen, Veränderung der Persönlichkeit, fehlende Krank-heitseinsicht.
EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VORTEIL 3
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PFLEGEEINRICHTUNGEN
Um den Betroffenen eine fachgerechte Unterstützung bei der Bildung einer verän-derten persönlichen Identität und der sozialen Integration geben zu können, wird bei dem Angebot „ Hilfen für Menschen mit erworbe-nen Hirnschäden“ auf die folgenden Leistungen in den individuellen Betreuungen besonderen Wert gelegt:
• Initiierungvontherapeutischundmedizi-nisch fachgerechter Versorgung.
• KooperationmitTherapeutenundÄrzten,um die Umsetzung der Therapiepläne im Alltag qualitativ zu sichern.
• Angehörigenberatung:wirwollenHilfestel-lung durch Aufklärung über den Zusammen-hang zwischen der Hirnschädigung und der Wesensveränderung geben mit dem Ziel, für den Betroffenen ein akzeptierendes, tragfähiges, soziales Umfeld zu schaffen.
• KooperationmitdengesetzlichenBetreu-ern.
• UnterstützungbeiderKrankheitsverarbei-tung: die Krankheitsverarbeitung geschieht in mehreren Phasen. Diese Phasen werden im Rahmen der stationären Hilfe begleitet, um zusätzliche psychische Folgeerkrankun-gen zu verhindern. Bei Bedarf wird dies neuropsychologisch/ psychotherapeutisch begleitet. Es bestehen gute Kontakte zum Neurologischen Zentrum Berliner Tor, zur neurologischen Abteilung für Hirnverletzte der Schön Klinik HamburgEilbek sowie zu einer Hamburger ambulanten Praxis von NeuropsychologInnen, die sich auf diesen Personenkreis spezialisiert haben.
• BeruflicheRehabilitationsmöglichkeitenausloten: wir stehen im engen Austausch mit dem neuen Projekt der Hamburger Werkstatt für den genannten Personen-kreis.
• ErgänzendeFreizeitangebote:siesollenderIsolation entgegen wirken und Gelegenheit geben, Menschen mit ähnlichem Schicksal auch außerhalb der Einrichtung zu begeg-nen.
• HilfebeiderVermittlungseelsorgerischerUnterstützung , falls dies erwünscht ist: da den meisten Betroffenen bewusst ist, dass sie vor dem „Ereignis“ meist ein gänzlich anderes Leben geführt haben und sich die Hoffnung auf die Wiederherstellung des „früheren Lebens“ im Laufe der Zeit minimiert, folgt oft die Frage nach dem Sinn des „neuen Lebens“. Hierzu kann der Seelsorger des Rauhen Hauses hilfreiche Gespräche anbieten.
Wir verfügen über ein externes Netzwerk, bestehend aus Fachleuten aus verschiedenen Berufsgruppen, die sich auf die Rehabilitation von Menschen mit erworbenem Hirnschaden spezialisiert haben. Diese werden bei Bedarf zur Beratung hinzugezogen.
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TEIL 3
Senioren- und Therapiezentrum Haus am Wehbers Park Wachkoma- und Beatmungsabteilung
Fruchtallee 82-84 20259 Hamburg
Kontaktperson: Frau Nakhdjavani
Telefon 040/ 2 39 36 68-0 Telefax 040/ 2 39 36 68-11Internet www.haus-am-wehbers-park.de E-Mail [email protected]
Unser Senioren- und Therapiezentrum liegt in Mitten von Hamburg am Wehbers Park in Eimsbüttel und hat mit seiner Lage direkt an der Fruchtallee eine optimale Verkehrsanbin-dung. Sie erreichen uns mit der U-Bahn-Linie 2 aber auch mit dem Bus oder der S-Bahn. Der Park lädt zum Entspannen und zu Spaziergän-gen im Grünen ein.
Innerhalb des Hauses mit insgesamt 189 Betten befindet sich der Wachkoma- und Be-atmungsbereich mit 21 Betten, eine Abteilung mit einem eigens für diesen Personenkreis ausgebildetes Fachpersonal.
Die baulichen Gegebenheiten auf dem Wachko-ma- und Beatmunsbereich orientieren sich an den Bedürfnissen der Bewohner. Der Wohn-bereich ist, wie das gesamte Haus, barrierefrei und rollstuhlgerecht konzipiert. Trotz modernster Ausstattungstechnik sind unsere Räume betont wohnlich und hell gestaltet. Ein Wohnzimmer lädt zum verweilen ein, eine Dachterrasse und ein eigner Garten ergänzen das Ambiente.
Ein Therapieraum für verschiedene physio- und ergotherapeutische Maßnahmen gehört ebenso zur Ausstattung des Wohnbereiches, wie die Bäder mit speziellen Wellnesbadewannen, elek-
trischen Liftern und mobilen Duschtragen. Ein therapieergänzendes Angebot unserer Wach-komabetreuung ist das „Snoezelen“, welches fester Bestandteil einer qualitativ hochwertigen Therapie ist. Hier werden durch Aroma, Licht, Musik und sensorische Reize verschiedene Sin-ne angeregt, um Entspannung oder Anregung herbeizuführen.
Die Grundlagen unserer Hilfs- und Förderan-gebote sind an den Aktivitäten des täglichen Lebens nach Monika Krohwinkel orientiert. Eine aktivierende Pflege und biografiebezo-gene Bezugspflege steht im Mittelpunkt der Versorgung. In diesem Zusammenhang ist für uns die Zusammenarbeit sowie die Gegen-wart der Angehörigen enorm wichtig, da wir auf die Information über früher bestehende Lebensgewohnheiten angewiesen sind, um eine individuelle und bedürfnisgerechte Pflege und Betreuung für jeden einzelnen Bewohner zu planen und durchzuführen. Für Angehörige bieten wir die Möglichkeit bei uns zu übernach-ten. Darüber hinaus beinhaltet die räumliche Ausstattung des Wohnbereiches einen geson-derten Aufenthaltsbereich für Angehörige, der als Ort der Begegnung und Kommunikation mit anderen Angehörigen dient und ebenfalls als Rückzugsort genutzt werden kann.
Die gesamte Dokumentation erfolgt über ein professionelles EDV-Dokumentationssystem und wird im Pflegeprozessbogen nochmals zusammengefasst dargestellt. Pflegeperso-nal, Ergo- und Physiotherapeuten, Logopä-den, Hausärzte und Neurologen nehmen an regelmäßigen Fallbesprechungen teil, um Ziele und Maßnahmen aufeinander abzustimmen, damit für jeden Bewohner eine optimale und umfassende Pflege und Therapie gewährleis-tet wird. In Kooperation mit einem klinischen Beatmungszentrum führen versierte Ärzte wöchentliche Visiten und Fallbesprechungen
EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VOR
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PFLEGEEINRICHTUNGEN
mit den Pflegefachkräften bei unseren beatmeten Bewohner/-innen durch. Je nach individuellen Res-sourcen erfolgt ein abtrainieren von der Beatmung („Weaning“) unter fachärztlicher Begleitung.Unsere Mitarbeiter werden kontinuierlich durch externe und interne Schulungen fachbezogen wei-tergebildet.
Wir sind ein Haus zum Wohlfühlen und bieten allen Bewohnern ein abwechslungsreiches Veran-staltungsangebot. An jedem 1. Sonntag im Monat findet ein Brunch für alle Bewohner und Ange-hörigen und interessierten Eimsbüttelern statt. Zudem gibt es regelmäßigen Unterhaltungen wie zum Beispiel das Tanzcafé, Kinonachmittag und Jahresfeste.
Jeden Sonntag in der Zeit von 11 - 14 Uhr können Sie sich zu unseren Leistungen beraten lassen und die Einrichtung besichtigen.
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EINRICHTUNGEN STELLEN SICH VORTEIL 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
87 | Fachausdrücke
93 | Buchempfehlungen
94 | Impressum
ANHANG
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FACHAUSDRÜCKE
Tätigkeiten des täglichen Lebens (activities of daily life) z.B. Waschen, Anziehen, Essen
akustisch evozierte Potentiale - Gehirnströme, die bei akustischer Sti-mulation gemessen werden
Handlungsabläufe, die von Patienten mit Wahrnehmungsproblemen nicht ausführbar sind, gemeinsam mit dem Therapeuten; durch das gezielte Führen an den Händen und Körper wird die Wahrnehmung, kognitive und emotionale Leistungen gefördert
Anschlussheilbehandlung, stationäre und ggf. ambulante Rehabilitation nach der weiterführenden Rehabilitation; Kostenträger ist nicht mehr die Krankenkasse sondern der Rentenversicherungsträger; Ziel ist die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
Pflege mit dem Ziel, den Patienten zu aktivieren, z.B. durch Mobilisieren oder Mitmachen des Patienten
Beruhigung oder Schmerzausschaltung durch Anästhetika; das Be-wusstsein wird dadurch eingeschränkt
Aufnahme der Lebensgeschichte der Patienten, welche Gewohnheiten hat der Patient, welche Vorgeschichte hat seine Krankheit
Medikamente gegen die starke Muskelspannung in Armen und Beinen
Sammelbegriff für verschiedene Wachkomastadien; der Zustand des Patienten verändert sich, die motorischen und kognitiven Funktionen entwickeln sich
scheinbare Abkoppelung des Großhirns: der Patient ist wach, aber nur eingeschränkt in der Lage, mit der Umwelt Kontakt aufzunehmen
Sprachstörung als Folge einer Hirnverletzung, Ausfall des Sprachver-ständnisses und/oder Störung beim Sprechen
Unfähigkeit, bestimmte Handlungen durchzuführen
Einatmen von Flüssigkeiten oder Nahrung in die Luftwege und die Lunge
Störung der Koordinationsfähigkeit; zielgerichtete Bewegungen können nicht mehr durchgeführt werden
ADL
AEP
Affolter
AHB
aktivierende Pflege
Analgosedierung
Anamnese
Antispastika
apallisches Durchgangssyndrom
apallisches Syndrom
Aphasie
Apraxie
Aspiration
Ataxie
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FACHAUSDRÜCKEANHANG
therapeutische Maßnahme, bei der durch wärmeansteigende Vollbä-der die Gelenkbeweglichkeit verbessert werden soll; der Effekt kann durch Hinzugabe von ätherischen ölen noch gesteigert werden
Versuch, mit verschiedenen Sinnesreizen, z.B. Berühren oder Strei-cheln, die Wahrnehmung und Reaktionen von Schwerstbehinderten aufzubauen
Mithilfe bei ärztlich angeordneten diagnostischen und therapeuti-schen Maßnahmen ;z.B. die Unterstützung bei der Medikamenten- oder Wundversorgung, bei Blutzuckerkontrollen oder der Pflege von Kathetern; in der Regel von der Krankenversicherung und nicht aus der Pflegeversicherung finanziert; bei der der Einstufung in eine Pflegestufe nur in wenigen Ausnahmefällen berücksichtigt
Schlauch zum Auffangen des Urins, der entweder durch die Harnröh-re oder durch die Bauchdecke (suprapubisch) gelegt wird
krankengymnastische Methode zur Behandlung von Bewegungsstö-rungen
physiotherapeutische Behandlungsmethode, bei der spezielle Übun-gen gemacht werden, um den Fehlbelastungen der Wirbelsäule und der Gelenke entgegenzuwirken, mit dem Ansatz, dass sich auf eine krumme/schlechte Körperhaltung und falsche Bewegungen im Alltag viele Beschwerden zurückführen lassen
Computertomografie, detaillierte Röntgenaufnahme in verschiede-nen Ebenen
s. Blasenkatheter - suprapubischer Katheter
Druckgeschwür nach langem Liegen
Störung beim Schlucken
Ableitung der Hirnströme; zeigt die Funktionen des Großhirns und ermöglicht die Überwachung von Bewusstlosen
Ableitung der Herzströme; zeigt die Funktionen des Herzens und ermöglicht die Überwachung von Bewusstlosen
Elekromyographie, Messung der Muskelströme; zeigt die Aktivität und die Reaktionen von Muskeln
Balneotherapie
basale Stimulation
Behandlungspflege
Blasenkatheter
Bobath-Therapie
Brügger
CT
Cystofix
Dekubitus
Dysphagie
EEG
EKG
EMG
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FACHAUSDRÜCKE
Beschäftigungstherapie; die Tätigkeiten des täglichen Lebens wer-den geübt und neu gelernt
Messung von Hirnströmen; zeigt, ob bestimmte Reize verarbeitet werden; die wichtigsten sind AEP = akustisch evozierte Potentiale und VEP = visuell evozierte Potentiale
Behandlung des Gesichtes und des Mundes mit Kau-/ Schluckthera-pie; Ziel ist die Wahrnehmung des eigenen Mundes/Gesichtes
körperbezogene Tätigkeiten wie Körperpflege, Hilfeleistung bei Nah-rungsaufnahme, Mobilisation
unvollständige Lähmung einer Körperhälfte
vollständige Lähmung einer Körperhälfte
durch Verletzungen oft erhöhter Hirndruck, weil das Gehirn anschwillt und keinen Raum zum Ausdehnen hat; die Hirndruckmessung dient zur Überwachung
Form des therapeutischen Reitens als Ergänzung zur Physiothera-pie, bei der speziell ausgebildete Pferde eingesetzt werden
Gehirnteil im Hinterkopf, in dem die unbewussten Funktionen ge-steuert werden, z.B. Atmung, Kreislauf oder Verdauung
durch Sauerstoffmangel verursachte Schädigung des Gehirns
Unvermögen, den Harn oder Stuhlgang zu kontrollieren
zur Beatmung, Einführung eines Schlauchs durch Mund oder Nase in die Luftröhre
ohne Einsatz von Röntgenstrahlen detaillierte Bilder des Gehirns
Gefühl für die Bewegung, die Stellung oder das Gewicht einzelner Körperteile, wie Arme, Beine oder Rumpf
länger andauernde Bewusstlosigkeit, meistens nach Verletzungen des Gehirns
Versteifung eines Gelenks durch mangelnde Bewegung oder zu hohe Muskelanspannung (Tonus)
Ergotherapie
evozierte Potentiale
Facio-orale Therapie (FOTT)
Grundpflege
Hemiparese
Hemiplegie
Hirndruckmessung
Hippotherapie
Hirnstamm
Hypoxie
Inkontinenz
Intubation
Kernspintomographie (MRT)
Kinästhesie
Koma
Kontraktur
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Physiotherapie, Behandlung von Bewegungsstörungen, Abbau von erhöhter Muskelspannung, Förderung der Wahrnehmungsfähigkeit
Behandlung von Stimm-, Sprech- und Schluckstörungen mit dem Ziel, die Kommunikationsfähigkeit zu verbessern
Tracheotomie, Schnitt zur Luftröhre unterhalb des Kehlkopfes zur Beatmung bei Bewusstlosigkeit oder schweren Schluckstörungen
Stimulation von Patienten durch intensive Wahrnehmung von Musik und Klängen
Methoden, um Störungen des zentralen Nervensystems zu diagnos-tizieren und zu behandeln
perkutane endoskopische Gastrostomie; durch die Bauchdecke wird ein Schlauch in den Magen geführt, um Nahrung und Flüssigkeit zuzuführen
erheblich Pflegebedürftige; Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestes einmal täglich Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen; der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens 1, 5 Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen
Schwerpflegebedürftige; Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschie-denen Tageszeiten der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen; der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versor-gung muss pro Tag mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen
Schwerstpflegebedürftige; Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen; der Hilfebedarf für die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung muss pro Tag mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen
Krankengymnastik
Logopädie
Luftröhrenschnitt
Musiktherapie
Neuropsychologie
PEG
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
FACHAUSDRÜCKEANHANG
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siehe Krankengymnastik
Lungenentzündung; tritt oft auf nach Aspiration oder bei langer Bettlägerigkeit
physiotherapeutische Behandlungsmethode, die vor allem in der Neurologie Anwendung findet;bei der Technik wird der Muskel ab-wechselnd passiv gedehnt und in gedehnter Position angespannt
Medikamente zur Dämpfung oder Anregung der Hirnfunktionen
Gerät zur Messung des Sauerstoffgehalts; dient auch zur Überwa-chung der Atmungsfunktion
Wiederbelebung, z.B. Beatmung oder Herzdruckmassage
der Effekt der Behandlung entspricht einer vorübergehenden ununterbrochenen Ruhigstellung eines oder mehrerer Gelenke in Korrekturstellung alle therapeutischen Maßnahmen zur Wiederherstellung der körperli-chen und geistigen Fähigkeiten
sichtbare Besserung der Hirnfunktionen
Bewegungen, die durch äußere Reize gesteuert werden, z.B. durch Berühren
Verarbeitung und Koordination aller Wahrnehmungen
durch harmonische Reize mit Musik, Licht, Düften, Wärme und Lage-rung verbersserte Wahrnehmung und Entspannung
Muskelspannung und Verkrampfung durch eine Fehlsteuerung des Gehirns
unvollständige Lähmung des gesamten Körpers
vollständige Lähmung des gesamten Körpers
Spannung der Muskeln
Kanüle, die in das Tracheostoma eingeführt wird, um die Atmung zu erleichtern
Physiotherapie
Pneumonie
PNF
Psychopharmaka
Pulsoxymeter
Reanimation
Redressierende Gipse
Rehabilitation
Remission
Sensomotorik
sensorische Integration = SI
Snoezelen
Spastik
Tetraparese
Tetraplegie
Tonus
Trachealkanüle
FACHAUSDRÜCKE
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FACHAUSDRÜCKEANHANG
Tracheostoma
VEP
Vojta
Wachkoma
Wahrnehmung
ZNS
öffnung der Luftröhre unterhalb des Kehlkopfes nach einem Luftröh-renschnitt
visuell evozierte Potentiale, Messung der Gehirnströme nach Rei-zung der Augen bzw. des Sehnervs
durch gezielte Bewegungen kann in die Steuerung des Gehirns eingegriffen werden, dadurch kann die Bewegung und Körperhaltung positiv beeinflusst werden.
umgangssprachlicher Begriff für das apallische Syndrom (siehe dort)
Aufnahme und Verarbeitung von Reizen über Augen, Ohren, Haut, Nase, Zunge usw.
Zentralnervensystem, Gehirn und Rückenmark
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BUCHEMPFEHLUNGEN
Buchempfehlungen
Fachbücher zu Pflege und Therapie
In dieser Übersicht werden bewusst nur einige Bücher / Ratgeber genannt. Weitere literaturhinweise finden sie in Teil 1 dieser Broschüre und im Internet.
Der apallische PatientAktivierende Pflege und therapeutische Hilfe im Langzeitbereich, Schwörer, Christa (1995), 3. Auf-lage, G. Fischer, Stuttgart
Basale Stimulation- Das Konzept von Prof. Dr. Andreas FröhlichVerlag Selbstbestimmtes Leben, Düsseldorf, 320 Seiten, zahlreiche Abbildungen, Düsseldorf, 2003, Neuauflage
Basale Stimulation in der Pflege– Die GrundlagenChristel Bienstein, Andreas Fröhlich, Mai 2010, Hans Huber Verlag
Langzeitbetreuung Wachkoma – eine Heraus-forderung für Betreuende und AngehörigeAnita Steinbach und Johann Donis (2004), Springer, Wien New York
Ratgeber für Angehörige
Informationen und Hinweise für Angehörige von Schädel-Hirn-Verletzten und Menschen im Koma und Wachkoma (sog. apallisches Syndrom)Prof. Dr. Andreas Zieger, 10. Auflage, Oldenburg 2006: Eigenverlag (Bestellung über www.a-zieger.de )
Das schwere Schädel-Hirn-TraumaEin kurzer Ratgeber für Angehörige. 2. Auflage, Bonn: Eigenverlag (Bestellung über www.hannelore-kohl-stiftung.de)
Für Kinder und Jugendliche:Arbeitshilfe für Rehabilitation und Teilhabe Schädel-Hirn verletzter Kinder und Jugendlicher Schriftreihe der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation, Heft 1/2007ISSN 0933-8462 (www.bar-frankfurt.de)
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IMPRESSUMANHANG
Impressum
Herausgeber: Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Billstraße 80, 20539 Hamburg Internet: www.hamburg.de/pflege
Redaktion: Angelika Tumuschat-Bruhn und Elke Huster-Nowack
Bezug: Einzelexemplare können bestellt werden bei der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Poststelle Billstraße 80, 20539 Hamburg Telefon: 040 / 4 28 37 23 68 E-Mail: [email protected]
Gestaltung: www.kwh-design.de Titel: Collage kwh-design mit Fotos von fotolia.com: © Andrea Danti und © CLIPAREA.com
Illustrationen: Neurologische Rehabilitation des VDR (1994). Weiterentwicklung der neurologischen Rehabilitation. Deutsche Rentenversicherung
Druck: Mundschenk Druck- und Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG
Auflage: 1.500 Exemplare Februar 2013
Anmerkung zur Verteilung:Diese Druckschrift wird im Rahmen der öffentlichkeitsarbeit des Senats der Freien und Han-sestadt Hamburg herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden oder in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
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