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Sebastian Schanz GRUNDLAGEN ERTRAGSTEUERN Aufgabensammlung mit Lösungen version 1.0

Sebastian Schanz - Buchmanufaktur Bayreuth · Inhaltsverzeichnis Vorwort In Zeiten, in denen wissenschaftlicher Output in Journal-Rankings oder -Ratings quantifiziert wird, erscheint

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»Jobname: cover | Stand: 20. April 2017, 16:55 Uhr«

Sebastian Schanz

G R U N D L A G E N E R T R A G S T E U E R N

Aufgabensammlung mit Lösungen

version 1.0

Die Steuerrechtskunde und damit die Besteuerung vonErträgen gehört zur Grundausbildung der Betriebswirt-schaftlichen Steuerlehre. Schwerpunkt der vorliegen-den Aufgabensammlung ist deshalb die Einführung indie Rechtsgebiete der Einkommen-, Körperschaft- undGewerbesteuer sowie des Solidaritätszuschlags. Zudemwerden Entscheidungswirkungen der Besteuerung inihren wesentlichen Grundzügen behandelt.

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Inhaltsverzeichnis

Sebastian Schanz

G R U N D L A G E N E R T R A G S T E U E R N

Aufgabensammlung

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Inhaltsverzeichnis

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Inhaltsverzeichnis

S E B A S T I A N S C H A N Z

G R U N D L A G E NE R T R A G S T E U E R N

A U F G A B E N S A M M L U N G

Buchmanufaktur Bayreuth

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Inhaltsverzeichnis

S imon Koschm ieder s tud ie r te V i sue l l e Kommun ikat i on an der Hochschu le für Gesta l tung und Kunst in Base l und a rbe i tete in e inem Graf i kbü ro , bevo r e r s i ch a l s f re iberuf l i cher Graf iker in Lör rach se lbstständ ig machte .

Sebast ian Schanz ist Professor für Betr iebswirtschaft l iche Steuer lehre an der Rechts- und Wi rtschaftsw issen- schaft l ichen Fakultät der Univers ität Bayreuth und verant- wort l ich für d ie propädeut ische Ausb i ldung im Bere ich der Buchführung .

HUMORISTISCHE ZEICHNUNGEN

ZUM BETRIEBLICHEN RECHNUNGSWESEN

HUMOR

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I D E E S E BASTIAN SCHANZZE IC HNUNG EN S IMON KOSCHM I E D E R

Bei den Cartoons handelt es s i ch te i lwe i se um Auszüge aus dem Lehrbuch » Bet r ieb l i ches Rechnungs- wesen – Buch füh r ung und Abschluss« von Sebastian Schanz. Die dort dargestel lten Cartoons sind Bestandtei l des d idakt ischen Konzepts und wurden speziel l für das Lehrbuch entwicke lt .

BILANZ

Quelle: Schanz, Sebastian/Koschmieder, Simon (2014): HumoristischeZeichnungen zum Betrieblichen Rechnungswesen, Buchmanufaktur, Bayreuth,isbn 978-3-00-047631-0, abgebildet ist die Vorderseite des Umschlags.

Alle Rechte vorbehaltenCopyright c© 2017 BT Buchmanufaktur GmbH

www.buchmanufaktur -bayreuth.de

BT Buchmanufaktur GmbH | Gontardstrasse 13 | D-95445 Bayreuth

BT Buchmanufaktur GmbH | Gontardstrasse 13 | D-95445 Bayreuth | Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Prof. Dr. Sebastian Schanz | Tel +49 (0) 921-55-6200 | www.buchmanufaktur-bayreuth.de | [email protected] | Sparkasse Bayreuth | Konto Nr. 38080982 | BLZ: 77350110 | BIC: BYLADEM1SBT | IBAN: DE88773501100038080982 | Registergericht Amtsgericht Bayreuth | Register Nr. HRB 6192 | Steuer Nr. 208/122/80679 |

Briefbogen_Druck.indd 1 19.10.15 15:01

isbn 978-3-946262-03-9

impressumGrundlagen Ertragsteuern, Aufgabensammlung zur gleichnamigen Veranstal-tung an der Universität Bayreuth. Gesetzt wurde aus der Palatino.

Version 1.0, Mai 2017

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Inhaltsverzeichnis

Vorwort

In Zeiten, in denen wissenschaftlicher Output in Journal-Rankings oder -Ratingsquantifiziert wird, erscheint die Veröffentlichung von Lehrbüchern, zudem (wieim vorliegenden Fall) einer dieser reputativ untergeordneten Kategorie der Auf-gabensammlung, vollkommen absurd. Trotzdem ist die »Steuerrechtskunde« einwesentlicher Bestandteil der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre und muss dahergepflegt werden. Da nur ein fundiertes Normenwissen eine sinnvolle Ergänzungbestehender Entscheidungskriterien durch steuerliche Merkmale ermöglicht, er-scheint eine systematische Ausbildung hinsichtlich steuerrechtlicher Kenntnissewichtig. Allerdings verkommen diejenigen, die in ihren Studienprogrammen aus-schließlich Steuerrechtskenntnisse erwerben, ohne diese Kenntnisse im Rahmeneiner ökonomischen Grundausbildung zu hinterfragen, zum Normenknechtder Politik. Für die steuerberatenden Berufe werden betriebswirtschaftlicheKenntnisse in Zukunft wichtiger, da vergangenheitsorientierte Dienstleistungenwie Buchführung, Rechnungslegung und Deklarationsberatung (Erstellung vonSteuererklärungen) künftig digital abgewickelt werden und die Gewinnmargenentsprechend schrumpfen werden. Das Geschäftsmodell der Steuerberatungwird sich dahingehend verändern müssen, dass verstärkt zukunftsorientiert be-raten wird. Zukunftsorientierte Entscheidungen bilden einen wesentlichen Kernder Betriebswirtschaftslehre. Demnach ist es zwingend erforderlich, dass künftigverstärkt betriebswirtschaftliche Themen in die Ausbildung der steuerberatendenBerufe einfließen.

Der Streit für übergeordnete Ziele der Besteuerung wie »Gerechtigkeit«lässt sich dann nicht ausfechten, wenn dem Streiter gar nicht klar ist, auswelchem Grund er für was streiten soll. Oder ihm nicht klar ist, was überhaupterstrebt werden soll. Für diejenigen, die den Weg der Resignation einschlagen,formuliert Dieter Schneider das so:

»Pfeife auf die steuerliche Gerechtigkeit und bleibe im Oberflächlichender steuerrechtlichen Wissensvermittlung! Denn die Besteuerung inder Wirklichkeit ist ja doch das Ergebnis politischen Kuhhandels, zudem die Interessensverbände das Bier stiften«1

Ziel muss eine fundierte rechtliche und ökonomische Ausbildung der Steuerlehresein. Die vorliegende Aufgabensammlung ist klar ersterem gewidmet. Es werdendabei nur Grundlagen der Besteuerung von Erträgen besprochen. So ist z. B. dieErmittlung des steuerlichen Gewinns durch Steuerbilanzen, die Umsatzsteuerund die Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht Teil der Sammlung.

1 Schneider (1978), Seite 30 bzw. Schneider (1994), Seite 45.

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Inhaltsverzeichnis

vorwort

Die Beurteilung von »Lebenssachverhalten« hat Tradition bei der Vorbereitungauf die Steuerberaterprüfung als Berufsexamen. Aber nicht jeder, der sich mitsteuerlichen Themen befasst, möchte später in einem steuerberatenden Berufarbeiten. Trotzdem bleibt die Materie der Besteuerung zwingend Teil des Lebens,da turnusmäßig steuerliche Erklärungen abgegeben werden müssen. Aus diesemGrund ist es von Vorteil, wenn man die Grundlagen der Besteuerungssystematikversteht und damit steuerliche Inhalte in Form von Steuererklärungen besser»erklären« und Steuerbescheide besser interpretieren kann.

Das Ausbildungsziel der vorliegenden Aufgabensammlung besteht deshalbin der Anwendung von Schemata. Nach Durcharbeiten der Aufgaben ist derLeser in der Lage, die wesentlichen (Zwischen)Größen bei der Ermittlung derErtragsteuer zu berechnen und zu interpretieren. Zur Lösung der Aufgabensind fast ausschließlich Gesetzestexte erforderlich. Aus didaktischen Gründensind an wenigen ausgewählten Stellen Inhalte weiterer Rechtsquellen wieSteuerrichtlinien, Erlasse oder Kommentare erforderlich.

Die Aufgabensammlung »Grundlagen der Besteuerung von Erträgen« um-fasst 231 Übungsaufgaben und 10 Übungsklausuren zu den Themen

Steuerplanung und Steuerwirkung,Einkommensteuer,Körperschaftsteuer,Gewerbesteuer undSolidaritätszuschlag.

An einigen wenigen Stellen gehen die Inhalte der Übungsaufgaben über ein-fache Grundlagen hinaus. Diese Aufgaben sind mit »[V]« gekennzeichnet. DieAufgaben, die die wesentlichen Grundlagen zum Inhalt haben, sind mit »[G]«gekennzeichnet. Die Übungsaufgaben beinhalten ausschließlich inländische Sach-verhalte. Es werden keine Themen der internationalen Besteuerung behandelt.

Die Aufgabensammlung habe ich während meiner Zeit an der UniversitätBielefeld, der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und der UniversitätBayreuth entwickelt. Insgesamt entstanden die Inhalte in einem Zeitraum vonetwa sieben Jahren.

Den Grundstein der »Kontrollfragen« bilden die Fragen, die mein akade-mischer Vater, Prof. Dr. Dr. h.c. Franz W. Wagner, während seiner Zeit an derEberhard-Karls-Universität Tübingen für seine Lehrveranstaltungen »Steu-ern I« und »Steuern II« entwickelte. Für die Erlaubnis, die Kontrollfragen fürdie vorliegende Aufgabensammlung verwenden zu dürfen, bin ich Herrn Prof.Dr. Dr. h.c. Franz W. Wagner zu herzlichem Dank verpflichtet.

Zeitgleich mit der Aufgabensammlung in Papierform erscheint eine Appli-kation für Smartphones mit Fragen zum Thema Grundlagen der Besteuerungvon Erträgen. Die App ist unter steuern.quiccx.de verfügbar. Sie läuft auf her-kömmlichen Computern, ist aber speziell für mobile Endgeräte (insbesondereSmartphones) konzipiert. Die Fragen der App sind eng auf die vorliegendeAufgabensammlung abgestimmt.

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vorwort

Für die akribische Durchsicht der finalen Version bin ich insbesondere FrauClaudia Schulze B. Sc., Herrn Dr. Michael Popp und Herrn Florian Kaiser M. Sc.dankbar. Alle verbleibenden Ungenauigkeiten und Fehler gehen selbstverständ-lich auf mein Konto.

Die Veränderungen im Steuerrecht sind nicht zeitdiskret sondern eher stetig.Zum Glück hat sich die Technik so weiterentwickelt, dass quantitative Än-derungen – wie etwa beim Steuertarif – durch Software leicht aufgefangenwerden können, so dass keine händischen Neuberechnungen mehr erforderlichsind. Allerdings gilt dies nicht für neue Normen. Aus diesem Grund mussirgendwann ein redaktioneller Schlussstrich gezogen werden. Diesen habe ichso gezogen, dass der neue § 8d KStG nicht mehr aufgenommen wurde. Dafürbitte ich um Verständnis.

Bayreuth, im Mai 2017 Prof. Dr. Sebastian Schanz StB

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Verzeichnis der Übungsaufgaben

teil i prolog 1

A Features 3

B Literatur 7

C Schemata zur Ermittlung der Einkommensteuer 12

C.1 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens . . . . . . . . . . . . 12

C.2 Der Einkommensteuertarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

C.3 Ermittlung der noch zu zahlenden Einkommensteuer . . . . . . . . . 13

D Schemata zur Ermittlung der Körperschaftsteuer 14

D.1 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (R 7.1 KStR) . . . . 14

D.2 Ermittlung der verbleibenden Körperschaftsteuer (R 7.2 KStR) . . . 15

E Schema zur Ermittlung der Gewerbesteuer 16

teil ii übungsaufgaben 17

1 Entscheidungswirkung der Besteuerung 19

A-1 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

A-2 Grundfragen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre . . . . 20A-3 Investitionsentscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21A-4 Kapitalwert nach Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21A-5 Steuerwirkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

A-6 Fremdfinanzierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22A-7 Schaffung von Abschreibungsmasse . . . . . . . . . . . . . . 23

A-8 Abschreibungsmasse »Der Klassiker« . . . . . . . . . . . . . 23A-9 Steuerplanung und Verluste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

2 Grundlagen der Ertragsbesteuerung 25A-10 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

A-11 Grundfragen der Besteuerung von Erträgen . . . . . . . . . 26

A-12 Besteuerung von Erträgen oder Vermögen? . . . . . . . . . . 27A-13 Einteilung der Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27A-14 Steuertarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

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Inhaltsverzeichnis

verzeichnis der übungsaufgaben

3 Einkommensteuer 29

3.1 Persönliche Steuerpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29A-15 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

A-16 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30A-17 Unbeschränkte Steuerpflicht, § 1 Abs. 1 und 2 EStG . . . . . 30

A-18 Unbeschränkte Steuerpflicht, § 1 Abs. 3 EStG . . . . . . . . . 31A-19 Steuerpflicht, § 1 Abs. 3, § 1a EStG . . . . . . . . . . . . . . . 31

3.2 Veranlagung und Steuertarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32A-20 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

A-21 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

A-22 Formen der Veranlagung, §§ 26, 26a, 26b EStG . . . . . . . . 33A-23 Ermittlung der tariflichen ESt, § 32a EStG . . . . . . . . . . . 34A-24 Graphische Skizze des Einkommensteuertarifs . . . . . . . . 34A-25 Ermittlung von Grenz- und Durchschnittssteuersätzen . . . 34

A-26 Entscheidung mittels Grenzsteuersatz? . . . . . . . . . . . . 35A-27 Zusammenveranlagung, §§ 26, 32a EStG . . . . . . . . . . . 35

A-28 Ermittlung des Splittingvorteils . . . . . . . . . . . . . . . . . 36A-29 Progressionsvorbehalt, § 32b EStG . . . . . . . . . . . . . . . 36A-30 Progressionsvorbehalt, Arbeitslosengeld, § 32b EStG . . . . 36A-31 Progressionsvorbehalt, Elterngeld, § 32b EStG . . . . . . . . 37A-32 Kalte Progression . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

3.3 Sachliche Steuerpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38A-33 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38A-34 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39A-35 Einkünfte, § 2 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41A-36 Subsidiaritätsprinzip . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41A-37 Schema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens 42A-38 Gewinnermittlungszeitraum, § 4a EStG . . . . . . . . . . . . 42

3.4 Methoden der Einkunftsermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43A-39 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43A-40 Buchführungspflicht für steuerliche Zwecke . . . . . . . . . 44A-41 Formen der Einkunftsermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . 44A-42 Zufluss-Abfluss-Prinzip, § 11 EStG . . . . . . . . . . . . . . . 45A-43 Anwendung des Zufluss-Abfluss-Prinzips . . . . . . . . . . 45A-44 Verhältnis von Handelsbilanz und Steuerbilanz . . . . . . . 46A-45 Betriebsvermögensvergleich versus EÜR . . . . . . . . . . . . 47

3.5 Einkünfte aus Gewerbebetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49A-46 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49A-47 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50A-48 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Darlehen, § 15 EStG . . . . . 51A-49 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Gewinnverteilung . . . . . . 51A-50 Besteuerung von Personenunternehmungen . . . . . . . . . 52A-51 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG . . . . . . . . . . . 52

– X –

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Inhaltsverzeichnis

verzeichnis der übungsaufgaben

A-52 Schuldzinsenabzug, § 4 Abs. 4a EStG . . . . . . . . . . . . . 54A-53 Schuldzinsenabzug, vertiefendes Beispiel . . . . . . . . . . . 54A-54 Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit . . . . . . . . . . . 55A-55 Betriebsveräußerung, § 16 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . 56A-56 Betriebsveräußerung, § 16 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . 57A-57 Betriebsveräußerung, § 16 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . 57A-58 Praxisveräußerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58A-59 Außerordentliche Einkünfte, § 34 EStG . . . . . . . . . . . . 58A-60 Außerordentliche Einkünfte, § 34 Abs. 1 und 3 EStG . . . . 59

A-61 Außerordentliche Einkünfte, §§ 32b, 34 EStG . . . . . . . . . 59

A-62 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 17 EStG . . . . . . . . . . . 60A-63 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 17 EStG . . . . . . . . . . . 60A-64 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 17 EStG, Verluste . . . . . 60A-65 Betriebsveräußerung, § 16 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

3.6 Einkünfte aus selbständiger Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62

A-66 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 62A-67 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63

A-68 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64A-69 Umsatzsteuer bei der EÜR . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65A-70 Ermittlung der Abschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65A-71 Einkünfte aus selbständiger Arbeit, § 18 EStG . . . . . . . . 66A-72 Einkünfte aus selbständiger Arbeit, § 18 EStG . . . . . . . . 67

3.7 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . 68A-73 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68A-74 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69A-75 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, § 19 Abs. 1 EStG . 70A-76 Vorsorgepauschale, § 19 Abs. 2 EStG . . . . . . . . . . . . . . 71A-77 Einkünfte gem. § 19 Abs. 1 und 2 EStG . . . . . . . . . . . . 72A-78 Geldwerter Vorteil bei Fahrzeugüberlassung . . . . . . . . . 72A-79 Fahrzeugüberlassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73A-80 Vorweggenommene Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . 73

3.8 Einkünfte aus Kapitalvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

A-81 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75

A-82 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 76A-83 Zinserträge, Dividenden, Werbungskosten . . . . . . . . . . 76A-84 Nachzahlungszinsen, Erstattungszinsen . . . . . . . . . . . . 77A-85 Zinserträge, Dividenden, Veranlagung . . . . . . . . . . . . . 77

A-86 Zinserträge, Dividenden, kein Freistellungsauftrag . . . . . 78A-87 Zinserträge, Dividenden, Freistellungsauftrag . . . . . . . . 78

A-88 Dividenden, Veranlagungsoption . . . . . . . . . . . . . . . . 79A-89 Einkünfte aus Kapitalvermögen und Kirchensteuer . . . . . 79

3.9 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung . . . . . . . . . . . . . 80A-90 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80

– XI –

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Inhaltsverzeichnis

verzeichnis der übungsaufgaben

A-91 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81A-92 Mieteinkünfte, Entgeltlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82A-93 Einkünfte aus V & V, § 21 EStG, Drittaufwand . . . . . . . . 83A-94 Zuwendungsnießbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83A-95 Unentgeltlicher Nießbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84A-96 Vorbehaltsnießbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 84A-97 Mieteinkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85A-98 Finanzierungsaufwand und Mieteinkünfte . . . . . . . . . . 85

3.10 Sonstige Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86A-99 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86A-100 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87A-101 Grundlagen der Rentenbesteuerung . . . . . . . . . . . . . . 88A-102 Ermittlung des Ertragsanteils der Rente . . . . . . . . . . . . 89A-103 Rentenanpassung, § 22 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89A-104 Rente aus der berufsständischen Versorgungseinrichtung . 91A-105 freiwillige Rente, § 22 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91A-106 abgekürzte Leibrente, § 22 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . 91A-107 Veräußerungsgewinne, § 23 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . 92A-108 Vermietung beweglicher Gegenstände, § 22 Nr. 3 EStG . . . 92

3.11 Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93A-109 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93A-110 Ermittlung der Summe der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . 94

A-111 Verlustausgleichsbeschränkungen . . . . . . . . . . . . . . . 94

A-112 Summe der Einkünfte bei Zusammenveranlagung . . . . . . 95

3.12 Gesamtbetrag der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96A-113 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96A-114 Altersentlastungsbetrag, § 24a EStG . . . . . . . . . . . . . . 97A-115 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende . . . . . . . . . . . . 97

A-116 Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte . . . . . . . . . 98

3.13 Verlustabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99A-117 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99

A-118 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100A-119 Verlustrücktrag, § 10d Abs. 1 EStG . . . . . . . . . . . . . . . 100A-120 Verlustabzugsbeschränkung, § 10d Abs. 2 EStG . . . . . . . 101

A-121 Verlustvortrag und die Wirkungen des Sockelbetrags . . . . 102

A-122 Verlustabzug mehrperiodig, § 10d EStG . . . . . . . . . . . . 102

3.14 Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103A-123 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103A-124 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104A-125 Sonderausgaben, § 10 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 EStG . . . . . . . 104

A-126 Sozialversicherungsabgaben, Lohnsteuerabzug . . . . . . . . 105A-127 Sonderausgaben, § 10 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106

A-128 Spenden, §§ 10b, 34g EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107

– XII –

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Inhaltsverzeichnis

verzeichnis der übungsaufgaben

3.15 Außergewöhnliche Belastungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108A-129 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108A-130 Außergewöhnliche Belastungen, § 33 EStG . . . . . . . . . . 109A-131 Außergewöhnliche Belastungen, § 33a Abs. 1 EStG . . . . . 109A-132 Außergewöhnliche Belastungen, § 33a Abs. 2 EStG . . . . . 110A-133 Außergewöhnliche Belastungen, § 33a EStG . . . . . . . . . . 110A-134 Außergewöhnliche Belastungen, § 33b EStG . . . . . . . . . 111A-135 Außergewöhnliche Belastungen, Kinder . . . . . . . . . . . . 112

3.16 Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113A-136 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113A-137 Berücksichtigungsfähige Kinder, § 32 EStG . . . . . . . . . . 113A-138 Kinder, § 32 EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114

3.17 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens . . . . . . . . . . . . 115A-139 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115A-140 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens . . . . . . . . 115A-141 Zu versteuerndes Einkommen, beschränkte Steuerpflicht . . 116

3.18 Noch zu zahlende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117A-142 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117A-143 Noch zu zahlende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . 118A-144 Noch zu zahlende Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . 118A-145 Steuerermäßigung nach § 35a EStG . . . . . . . . . . . . . . 119A-146 Kindergeld oder Kinderfreibetrag . . . . . . . . . . . . . . . 120A-147 Veranlagung von Kapitalerträgen, § 32d Abs. 3 EStG . . . . 121A-148 Lohnsteuerabzug, § 39b EStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121

3.19 Sonderprobleme bei der Einkommensteuer . . . . . . . . . . . . . . . 122A-149 Grundlagen der Thesaurierungsbegünstigung . . . . . . . . 122A-150 Begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne . . . 123A-151 Verlustabzug bei beschränkter Haftung, § 15a EStG . . . . . 123A-152 Verlustabzug bei beschränkter Haftung, § 15a EStG . . . . . 124A-153 Verlustabzug bei beschränkter Haftung, § 15a EStG . . . . . 124A-154 Betriebsaufspaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124

3.20 Fallstudien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126A-155 Einkommensteuerveranlagung . . . . . . . . . . . . . . . . . 126A-156 Fallstudie zur Einkommensteuer I . . . . . . . . . . . . . . . 127A-157 Fallstudie zur Einkommensteuer II . . . . . . . . . . . . . . . 130

4 Solidaritätszuschlag 133A-158 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133A-159 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134A-160 Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 134

A-161 Solidaritätszuschlag und Kinderfreibeträge . . . . . . . . . . 134

– XIII –

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verzeichnis der übungsaufgaben

5 Körperschaftsteuer 135

5.1 Körperschaftsteuersysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135

A-162 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 135A-163 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136A-164 Körperschaftsteuersysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 137

5.2 Steuerpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138A-165 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138

A-166 Unbeschränkte und beschränkte Körperschaftsteuerpflicht . 139A-167 Steuerpflicht, § 1 KStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139

A-168 Steuerpflicht in besonderen Fällen . . . . . . . . . . . . . . . 140

5.3 Zu versteuerndes Einkommen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141A-169 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 141A-170 Vom Jahresüberschuss zur Körperschaftsteuer . . . . . . . . 141A-171 Spendenabzug, § 9 KStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143A-172 Spendenabzug, § 9 KStG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143A-173 zu versteuerndes Einkommen, festzusetzende KSt . . . . . . 144

5.4 Verdeckte Gewinnausschüttung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145A-174 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 145A-175 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146A-176 Voraussetzungen für verdeckte Gewinnausschüttungen . . . 146A-177 verdeckte Gewinnausschüttung, § 8 Abs. 3 KStG . . . . . . . 146A-178 vGA, rückwirkendes Geschäftsführergehalt . . . . . . . . . . 147A-179 vGA, überhöhte Zinszahlungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 148A-180 vGA, Veräußerung von Betriebsvermögen . . . . . . . . . . . 148

5.5 Organschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149

A-181 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 149

A-182 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 150A-183 Finanzielle Eingliederung, § 14 Abs. 1 Nr. 1 KStG . . . . . . 150A-184 Finanzielle Eingliederung, § 14 Abs. 1 Nr. 1 KStG . . . . . . 151A-185 Finanzielle Eingliederung, § 14 Abs. 1 Nr. 1 KStG . . . . . . 151

A-186 Minderheitsgesellschafter, Ausgleichszahlungen . . . . . . . 152A-187 Mehr- und Minderabführungen – Grundlagen . . . . . . . . 152

A-188 Schema zur Errechnung des Einkommens bei Organschaft . 152A-189 Gewinnabführung und Einkommenszurechnung . . . . . . 153A-190 Gewinnabführung und Einkommenszurechnung . . . . . . 153A-191 körperschaftsteuerliche Organschaft . . . . . . . . . . . . . . 154

5.6 Verlustabzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156A-192 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 156A-193 Bedeutung und Intention des Mantelkaufs . . . . . . . . . . 156A-194 Verlustabzug bei Körperschaften, § 8c KStG . . . . . . . . . 156A-195 Verlustabzug bei Körperschaften, § 8c KStG . . . . . . . . . 157A-196 Verlustabzug bei Körperschaften, § 8c KStG . . . . . . . . . 157

– XIV –

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verzeichnis der übungsaufgaben

A-197 Verlustabzug und Stille-Reserven-Klausel . . . . . . . . . . . 158A-198 Verlustabzug und Konzern-Klausel . . . . . . . . . . . . . . 158A-199 Konzern-Klausel, § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG . . . . . . . . . . . 158A-200 Konzern-Klausel, § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG . . . . . . . . . . . 158A-201 Verlustabzug bei Anteilsübertragungen im Überblick . . . . 159

5.7 Zinsschranke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160A-202 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 160A-203 Auslöser und Ursachen der Fremdfinanzierung . . . . . . . 160A-204 Ausnahmen bei der Zinsschranke . . . . . . . . . . . . . . . 160A-205 Entwicklung eines Prüfschemas . . . . . . . . . . . . . . . . 161A-206 Einführendes Beispiel zur Zinsschranke . . . . . . . . . . . . 161A-207 Zusammenspiel von EBITDA-, Verlust- und Zinsvortrag . . 162A-208 Zinsschranke und steuerliche (Gesamt-)Belastung . . . . . . 162A-209 Zinsschranke und Gesellschafterfremdfinanzierung . . . . 163A-210 Beispiel zur Gesellschafterfremdfinanzierung, § 8a KStG . . 163

A-211 vGA und Gesellschafterfremdfinanzierung . . . . . . . . . . 164

5.8 Gewinnausschüttungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165

A-212 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 165A-213 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166A-214 Steuerliches Einlagekonto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 166A-215 Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften . . . . . . 166

6 Gewerbesteuer 168

A-216 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 168A-217 Kontrollfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 169

A-218 Schma zur Ermittlung der Gewerbesteuer . . . . . . . . . . . 170A-219 Ermittlung des Gewerbeertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . 170A-220 Hinzurechnungen, § 8 Nr. 1 GewStG . . . . . . . . . . . . . . 171

A-221 Ermittlung des Gewerbeertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . 171

A-222 Ermittlung der Gewerbesteuerrückstellung . . . . . . . . . . 172A-223 Ermittlung der Gewerbesteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . 173A-224 Zusammenfassende Aufgabe zur Gewerbesteuer . . . . . . . 174

7 Belastungsvergleiche 176A-225 Wahr oder falsch? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 176

A-226 Gesamtsteuerbelastung bei Personenunternehmungen . . . 177A-227 Nominelle Steuerbelastung bei Personenunternehmungen . 177

A-228 Zusatzbelastung durch die Gewerbesteuer . . . . . . . . . . 177A-229 Nominelle Steuerbelastung Kapitalgesellschaft . . . . . . . . 178A-230 Gleiche Gesamtsteuerbelastung . . . . . . . . . . . . . . . . . 178A-231 Thesaurierung oder Vollausschüttung? . . . . . . . . . . . . 178

teil iii übungsklausuren 179

Prolog . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181

– XV –

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verzeichnis der übungsaufgaben

Übungsklausur 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 187

A-1 Standardmodell mit Ertragsteuern . . . . . . . . . . . . . . . 187

A-2 Steuerplanung und Verlustverrechnung . . . . . . . . . . . . 188A-3 Verständnisfragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 188

Übungsklausur 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 189

A-1 Grundfragen der Ertragsbesteuerung . . . . . . . . . . . . . 189

A-2 Steuertarif . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 190A-3 Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer . . . . . . . . . 190

Übungsklausur 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191

A-1 Sachliche Steuerpflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 191

A-2 Methoden der Einkunftsermittlung . . . . . . . . . . . . . . 192A-3 Ermittlung der Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 193

Übungsklausur 4 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 195

A-1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . 195

A-2 Einkünfte einer Rechtsanwältin . . . . . . . . . . . . . . . . . 196A-3 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung . . . . . . . . . 197

Übungsklausur 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 199

A-1 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit . . . . . . . . . . . . 199

A-2 Einkünfte aus Kapitalvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . 200A-3 Sonstige Einkünfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 200

Übungsklausur 6 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201

A-1 Verlustverrechnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201

A-2 Sonderausgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 201A-3 Kinder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 202

Übungsklausur 7 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203

A-1 Steuerplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 203

A-2 Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer . . . . . . . . . 204A-3 Gewinnermittlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204

Übungsklausur 8 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206

A-1 Körperschaftsteuersysteme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 206

A-2 Ermittlung der Körperschaftsteuer . . . . . . . . . . . . . . . 207A-3 Verdeckte Gewinnausschüttung . . . . . . . . . . . . . . . . . 208

Übungsklausur 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209

A-1 Finanzielle Eingliederung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 209

A-2 Ergebnisabführung bei der Organschaft . . . . . . . . . . . . 209A-3 Zinsschranke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 210

Übungsklausur 10 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 211

A-1 Ermittlung des Gewerbeertrags . . . . . . . . . . . . . . . . . 211

A-2 Anrechnung der Gewerbesteuer . . . . . . . . . . . . . . . . 212A-3 Belastungsvergleiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 212

– XVI –

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Inhaltsverzeichnis

t e i l i

P R O L O G

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Inhaltsverzeichnis

12

BestandsaufnahMe in der Kirche

der da ist ja bestimmt

schon abgeschrieben,

oder?

Quelle: Schanz, Sebastian/Koschmider, Simon (2014): Humo-ristische Zeichnungen zum Betrieblichen Rechnungswesen,Buchmanufaktur, Bayreuth, isbn: 978-3-00-047631-0, Seite 12.

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A Features

Ü B U N G S A U F G A B E N

A-8

1 entscheidungswirkung der besteuerung

c) Angenommen die Investition muss zu 100% fremdfinanziert werden. Esbietet sich ein Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 3 Jahren undeinem Sollzinssatz von 10%. Das Darlehen wird zu 100% ausbezahlt!Ermitteln Sie die jährliche Annuität und den Kapitalwert des Darlehensnach Steuern! Der Steuersatz beträgt weiterhin 50%.

d) Ausgehend von 203. Ermitteln Sie den Kapitalwert nach Steuern desGesamtprojekts bei Fremdfinanzierung.

(229) **[g]

Aufgabe 7 Schaffung von AbschreibungsmasseDie Aufgabe zeigt, welcher Nachteil durch die bloße Schaffung von Abschreibungspo-tential entstehen kann. Der Fokus liegt auf dem Zinseffekt, der durch die »verzögerte«Geltendmachung der Abschreibung entsteht.

Nehmen Sie an, Sie haben eine gutgehende Zahnarztpraxis. Ihren Zahnarzt-stuhl sowie weitere Behandlungseinrichtungen haben Sie vor 10 Jahren für70 000 eur gekauft und steuerlich auch über 10 Jahre abgeschrieben. Allesist noch in gutem Zustand und könnte problemlos von Ihnen weiter genutztwerden. Nun macht Ihr Steuerberater Sie darauf aufmerksam, dass Sie sehrviele Steuern zahlen, da Ihnen Ihr Abschreibungspotential verloren gegangenist. Er schlägt Ihnen vor, neue Einrichtungen und Technik anzuschaffen.

a) Diskutieren Sie, was Sie von dem Vorschlag des Steuerberaters halten. Istder Tipp nützlich?

b) Berechnen Sie den Barwert dieses Tipps (d. h. den Wert heute), wenn Siedie neue Einrichtung ebenfalls für 70 000 eur anschaffen könnten, diebetriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der neuen Einrichtung ebenfalls 10Jahre beträgt, linear abgeschrieben wird, Ihr Steuersatz 40% beträgt undder Zinssatz nach Steuern 1. 2%, 2. 5% bzw. 3. 10% beträgt!

(230) **[g]

Aufgabe 8 Abschreibungsmasse »Der Klassiker«Die Erkenntnis, dass in Situationen, in denen viel Einkommen – z. B. durch eineAbfindung oder einen hohen Veräußerungserlös – vorhanden ist, auch viel Steuernzu zahlen sind, veranlasst Steuerpflichtige, Investitionen zu tätigen, die nur beikurzfristiger Betrachtung vorteilhaft erscheinen. So wird häufig in »Steuersparmodelle«investiert, die anfänglich hohe Abschreibungen versprechen und dem außergewöhnlichhohen Einkommen gegengerechnet werden können und deshalb anfänglich zu keineroder einer nur geringen Steuerzahlung führen. Wichtig ist jedoch, die Vorteilhaftigkeitder Investition über die gesamte Nutzungsdauer zu ermitteln.

Gustav Finderlich (F) erhält durch seinen Arbeitsplatzwechsel von seinem altenArbeitgeber eine Abfindung i. H. v. 0,5 Mio eur. F verfügt über 1,5 Mio euran liquiden Mitteln (ohne die Abfindung). Der Zinssatz vor Steuern beträgt5%. Der Steuersatz des F beträgt 45%. In 3 Jahren möchte er sein Vermögen inForm von Barmitteln an seine Töchter verschenken.a) Wie viel Steuern muss F auf die Abfindung (t = 0) bezahlen?

– 23 –

Verweis auf die Seite, auf der sich die Lösung befindet.

Schwierigkeitsgrad der Aufgabe (* = leicht, ** = mittel, *** = schwer)

Fortlaufende Nummer der Übungsaufgabe

Themengebiet der Übungsaufgabe

Beschreibung, was die Übungsaufgabebezwecken soll (Lernziel)

[G] = Grundlagen; [V] = Vertiefung

Daumenregister mit Verweisauf die letzte Nummer derSeite. Mit:A = AufgabeL = Lösung AufgabeK = KlausurLK = Lösung Klausur

A-8

1 entscheidungswirkung der besteuerung

c) Angenommen die Investition muss zu 100% fremdfinanziert werden. Esbietet sich ein Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 3 Jahren undeinem Sollzinssatz von 10%. Das Darlehen wird zu 100% ausbezahlt!Ermitteln Sie die jährliche Annuität und den Kapitalwert des Darlehensnach Steuern! Der Steuersatz beträgt weiterhin 50%.

d) Ausgehend von 203. Ermitteln Sie den Kapitalwert nach Steuern desGesamtprojekts bei Fremdfinanzierung.

(229) **[g]

Aufgabe 7 Schaffung von AbschreibungsmasseDie Aufgabe zeigt, welcher Nachteil durch die bloße Schaffung von Abschreibungspo-tential entstehen kann. Der Fokus liegt auf dem Zinseffekt, der durch die »verzögerte«Geltendmachung der Abschreibung entsteht.

Nehmen Sie an, Sie haben eine gutgehende Zahnarztpraxis. Ihren Zahnarzt-stuhl sowie weitere Behandlungseinrichtungen haben Sie vor 10 Jahren für70 000 eur gekauft und steuerlich auch über 10 Jahre abgeschrieben. Allesist noch in gutem Zustand und könnte problemlos von Ihnen weiter genutztwerden. Nun macht Ihr Steuerberater Sie darauf aufmerksam, dass Sie sehrviele Steuern zahlen, da Ihnen Ihr Abschreibungspotential verloren gegangenist. Er schlägt Ihnen vor, neue Einrichtungen und Technik anzuschaffen.

a) Diskutieren Sie, was Sie von dem Vorschlag des Steuerberaters halten. Istder Tipp nützlich?

b) Berechnen Sie den Barwert dieses Tipps (d. h. den Wert heute), wenn Siedie neue Einrichtung ebenfalls für 70 000 eur anschaffen könnten, diebetriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der neuen Einrichtung ebenfalls 10Jahre beträgt, linear abgeschrieben wird, Ihr Steuersatz 40% beträgt undder Zinssatz nach Steuern 1. 2%, 2. 5% bzw. 3. 10% beträgt!

(230) **[g]

Aufgabe 8 Abschreibungsmasse »Der Klassiker«Die Erkenntnis, dass in Situationen, in denen viel Einkommen – z. B. durch eineAbfindung oder einen hohen Veräußerungserlös – vorhanden ist, auch viel Steuernzu zahlen sind, veranlasst Steuerpflichtige, Investitionen zu tätigen, die nur beikurzfristiger Betrachtung vorteilhaft erscheinen. So wird häufig in »Steuersparmodelle«investiert, die anfänglich hohe Abschreibungen versprechen und dem außergewöhnlichhohen Einkommen gegengerechnet werden können und deshalb anfänglich zu keineroder einer nur geringen Steuerzahlung führen. Wichtig ist jedoch, die Vorteilhaftigkeitder Investition über die gesamte Nutzungsdauer zu ermitteln.

Gustav Finderlich (F) erhält durch seinen Arbeitsplatzwechsel von seinem altenArbeitgeber eine Abfindung i. H. v. 0,5 Mio eur. F verfügt über 1,5 Mio euran liquiden Mitteln (ohne die Abfindung). Der Zinssatz vor Steuern beträgt5%. Der Steuersatz des F beträgt 45%. In 3 Jahren möchte er sein Vermögen inForm von Barmitteln an seine Töchter verschenken.a) Wie viel Steuern muss F auf die Abfindung (t = 0) bezahlen?

– 23 –

B U C H U N G S S ÄT Z EL-40

l- 40 4 technik der doppelten buchführung ii

b)[B - 182 ] Fuhrpark 1 000 eurVorsteuer 190 eur

an Maschinen 1 000 eurUmsatzsteuer 190 eur

c) Ermittlung der Anschaffungkosten:

eurGemeiner Wert des hingegebenen Wirtschaftsguts (inkl.USt)

1 190

./. Erhaltene Aufzahlung (Baraufgabe) für das hingegebeneWirtschaftsgut (inkl. USt)

119

= Bruttobetrag für das erworbene Wirtschaftsgut 1 071./. In Rechnung gestellte Umsatzsteuer (für das erworbene

Wirtschaftsgut): 1 0711,19 × 0,19

171

= Anschaffungskosten des erworbenen Wirtschaftsguts 900

[B - 183 ] Fuhrpark 900 eurBank 119 eurVorsteuer 171 eur

an Maschinen 1 000 eurUmsatzsteuer 190 eur

d) Der Wert des Pkw beträgt 1 100 eur, da wir zusätzlich 100 eur (netto) anBaraufgabe erhalten, haben wir die Maschine für 1 200 eur (netto) veräu-ßert. Da der Buchwert der Maschine lediglich 800 eur beträgt, entsteht einVeräußerungsgewinn i. H. v. 400 eur. Die Vorsteuer ergibt sich aus 1 100 ×0,19 = 209 eur. Die Umsatzsteuer beträgt 1 200 × 0,19 = 228 eur.

[B - 184 ] Fuhrpark 1 100 eurBank 119 eurVorsteuer 209 eur

an Maschinen 800 eurs.b.E. 400 eurUmsatzsteuer 228 eur

e) Die Bank wird mit 200 × 1,19 = 238 eur belastet. Der Verlust (sonstigerbetrieblicher Aufwand) durch die Veräußerung beträgt 1 100 − 1 000 =100 eur. Die Maschine wird zum Buchwert ausgebucht. Der Wert der In-zahlungnahme zzgl. der Nettobaraufgabe (1 000 + 200 = 1 200 eur) ergibtdie Anschaffungskosten des Pkw. Die dem Pkw-Händler in Rechnung ge-stellte Umsatzsteuer beträgt 1 000 × 0,19 = 190 eur. Die uns in Rechnunggestellte Vorsteuer beträgt 1 200 × 0,19 = 228 eur. Der Buchungssatz lautetdann:

– 228 –

Nummer des Buchungssatzes

Konten im Soll

Konten im Haben

Beträge im Soll

Beträge im Haben

– 3 –

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Inhaltsverzeichnis

a. features

Ü B U N G S K L A U S U R E N

K -7

* Ü B U N G S K L A U S U R 7

Schwerpunkte der Klausur

Die Klausur deckt die Grundlagen der Steuerplanung und Steuerwirkung, der Be-rechnung der tariflichen Einkommensteuer sowie der Gewinnermittlung unter derMaßgabe alternativer Gewinnermittlungsmethoden ab. Sie sollen zeigen, dass Sie dieVorteilhaftigkeit von Handlungsalternativen unter Berücksichtigung von Ertragsteu-ern konkret berechnen können. Zudem sollen Sie zeigen, dass Sie unter der Vorgabedes zu versteuernden Einkommens die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG

ermitteln können und die Auswirkungen alternativer Formen der Gewinnermittlungdarstellen können.

BearbeitungshinweiseDie Bearbeitungszeit der Klausur beträgt 60 Minuten, dabei kann eine Gesamt-punktzahl von 60 Punkten erreicht werden. Eine zusätzliche Einarbeitungszeitwird nicht gewährt. Die Aufgabenstellung umfasst drei Aufgaben. Es sindalle Aufgaben zu bearbeiten. Die Klausur ist mit Tinte oder Kugelschreiber zubearbeiten. Mit Bleistift bearbeitete Klausuren werden nicht gewertet.

Hilfsmittel

Nichtprogrammierbarer Taschenrechner und Gesetzestexte.

(618) Aufgabe 1 Steuerplanung (20 Punkte)Angenommen, Ihnen als Privatperson bietet sich in t = 0 die Möglichkeit derInvestition in eine Immobilie in »bester Lage«. Die Anschaffungskosten derImmobilie betragen 100 000 eur, die Sie aus Eigenmitteln aufbringen. Die jährli-chen Mieteinnahmen betragen 10 000 eur. In t = 4 veräußern Sie die Immobiliefür 100 000 eur. Der Kapitalmarktzins beträgt 10%.

a) Ermitteln Sie den Kapitalwert in einer Welt ohne Steuern. Würden Sieinvestieren? Begründen Sie Ihre Antwort!

b) Angenommen, die gesamten Anschaffungskosten entfallen auf das Ge-bäude (der Wert des Grund und Bodens beträgt null). Das Gebäude wirdmit 3% pro Jahr abgeschrieben. In t = 4 veräußern Sie die Immobilie für100 000 eur. Der Veräußerungsgewinn wird versteuert. Ermitteln Sie denKapitalwert nach Steuern, wenn der Steuersatz 50% beträgt! Alle liquidenMittel nach Steuern werden am Ende jedes Jahres entnommen.

c) Gehen Sie nun davon aus, dass die Immobilie von einem Einzelunter-nehmer erworben wird und die Immobilie zu seinem Betriebsvermögengehört. Geben Sie ausgehend von Aufgabenteil b) alle Buchungssätze fürt = 4 an. Gehen Sie davon aus, dass die Steuerzahlung vom betrieblichenBankkonto aus erfolgt.

– 203 –

Verweis auf die Seite der Lösung

Anzahl Punkte ≈ Bearbeitungszeit in Minuten

Gibt die Schwerpunkte und den Schwierigkeitsgrad der Klausur an (* = leicht,

** = mittel, *** = schwer). Der Grad der Ausfüllung des Ringes gibt den Stoffumfangder Klausur an. Im Beispiel ist die erste Hälfte des Ringes aufgefüllt. Das bedeutet,dass die Klausur die erste Hälfte der Themen des Lehrbuchs abdeckt. Insgesamtexistieren 12 Themenschwerpunkte, die auf der rechten Seite erläutert werden.

– 4 –

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Inhaltsverzeichnis

a. features

L E R N E I N H E I T E N / T H E M E N S C H W E R P U N K T E

1. Steuerplanung und Steuerwirkung

2. Grundfragen der Besteuerung von Erträgen

3. Persönliche Steuerpflicht und Einkommensteuertarif

4. Sachliche Steuerpflicht und Methoden der Einkunfts-ermittlung

5. Gewinneinkunftsarten

6. Überschusseinkunftsarten

7. Verluste, Sonderausgaben und außergewöhnlicheBelastungen

8. Kinderfreibeträge, Kindergeld, tarifliche-, festzusetzen-de- und noch zu zahlende Einkommensteuer sowieSolidaritätszuschlag

9. Grundlagen der Besteuerung von Körperschaften

10. Besonderheiten der Besteuerung von Körperschaften I

11. Besonderheiten der Besteuerung von Körperschaften II

12. Gewerbesteuer und Steuerbelastungsvergleiche

– 5 –

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Inhaltsverzeichnis

a. features

D I E A P P Z U M B U C H

� Über 500 Fragen zum ThemaGrundlagen der Besteuerung vonErträgen

� Lernkontrolle durch Anzeigeder Begründungen zu denLösungen

� Ortsunabhängiges Lernen

� Tests selbst zusammenstellen undauswerten

� Drei unterschiedlicheSchwierigkeitsgrade

� Sehr enge Abstimmung auf dievorliegende Aufgabensammlung

� Fragen nach den Lerneinheitender vorliegenden Aufgaben-sammlung sortiert

� Angenehmes Design

� Intuitive Bedienung

� Läuft unter Apple iOS und GoogleAndroid

ShortCodeApp # 5010

In der vorliegenden Aufgabensammlung sind »ShortCodes« abgedruckt.Einfach den Code in die App eingeben, um direkt zum Fragenset deszugrundeliegenden Themas zu gelangen.

Der Code »5010« verweist z. B. auf das Fragenset zu den Entschei-dungswirkungen der Besteuerung.

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Inhaltsverzeichnis

B LiteraturDie nachfolgenden Übungsaufgaben und Übungsklausuren sind so gestellt,dass sie unter Anwendung des Gesetzes lösbar sind. Die Aufgaben beinhal-ten schwerpunktmäßig die Grundlagen der Besteuerung von Erträgen. Dieersten Übungsaufgaben befassen sich mit den wesentlichen Grundlagen derSteuerplanung und Steuerwirkung.

Der Schwerpunkt der Aufgaben zu den Grundlagen der Ertragsbesteuerungliegt beim Erlernen der Schemata zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungs-grundlage. Kein Schwerpunkt bildet die Einordnung von Ausnahmefällen,die durch Gerichtsurteile bzw. Erlasse und Richtlinien der Finanzverwaltungdeterminiert sind. Zum Beispiel wird immer deutlich, in welche Kategorievon Einkünften ein Sachverhalt gehört. Es muss keine tiefergehende Prüfungvon Tatbestandsmerkmalen unter Berücksichtigung einschlägiger Urteile undKommentare erfolgen.

Steuerliche Sachverhalte im Alltag sind selten ausschließlich auf Basis desGesetzestextes lösbar. Zusätzliche Literatur, wie Kommentare, Richtlinien,Urteile, Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF-Schreiben),Lehrbücher etc. steht dazu zur Verfügung. Aus didaktischer Sicht erscheint esunerlässlich zumindest ansatzweise auf »Tuchfühlung« mit dieser Sekundär-literatur zu gehen. Aus diesem Grund sind den rechtlichen ThemengebietenKontrollfragen vorangestellt, die das Recherchieren in der Sekundärliteraturbewusst erfordern. Sie sollen dadurch lernen, rasch die für die Beantwortungvon tiefergehenden Fragen relevanten Stellen in der Literatur zu finden. Inden den Kontrollfragen folgenden Übungsaufgaben müssen dann konkreteSachverhalte aus ertragsteuerlicher Sicht beurteilt werden.

GesetzestexteDie Beurteilung steuerlicher Sachverhalte erfolgt grundsätzlich unmittelbardurch das Gesetz. Das Gesetz bildet das Datum, die nachfolgend beschriebe-nen zusätzlichen Rechtsquellen (Steuerrichtlinien, Steuererlasse, . . . ) stellenlediglich Meinungen dar, die für die Steuerpflichtigen nicht bindend sind. Umdie Übungsaufgaben lösen zu können, sind folgende Gesetze erforderlich:

Einkommensteuergesetz (EStG)Körperschaftsteuergesetz (KStG)Gewerbesteuergesetz (GewStG)Solidaritätszuschlagsgesetz (SolZG)Abgabenordnung (AO)

Die genannten Gesetze (und noch viele mehr) sind in der (jeweils aktuellen) Ge-setzessammlung »Wichtige Steuergesetze – mit Durchführungsverordnungen«des NWB-Verlags zusammengefasst. Andere Gesetzessammlungen, wie z. B.die des C. H. Beck Verlags, können selbstverständlich auch verwendet werden.

Im Internet sind die aktuellen Gesetzestexte z. B. unter dejure.org kostenloszugänglich.

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Inhaltsverzeichnis

b. literatur

SteuerrichtlinienSteuerrichtlinien wie z. B. die Einkommensteuerrichtlinien (EStR) oder dieLohnsteuerrichtlinien (LStR) beinhalten die Meinung der Finanzverwaltungund sind für diese selbst bindend. Das bedeutet, dass der Finanzbeamte einenSachverhalt so zu beurteilen hat, wie es die Richtlinie vorschreibt.

Die Steuerrichtlinien sind online z. B. über den C. H. Beck Verlag unter beck-online.beck.de verfügbar. Die Datenbank ist allerdings kostenpflichtig. In ge-druckter Form existiert vom selben Verlag eine Loseblattsammlung »Steuer-richtlinien«, in der die wesentlichen Richtlinien vollständig vorhanden sind.Vom NWB-Verlag existiert alternativ eine Ausgabe mit den wichtigsten Steuer-richtlinien, die allerdings nicht vollständig ist.

SteuererlasseSteuererlasse stellen meist umfangreiche Anwendungsschreiben des Bundes-finanzministeriums (BMF-Schreiben) dar. Die Schreiben sind für eine Über-gangszeit, nämlich bis zu ihrer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt (sieheunten) bzw. im Regelfall längstens bis zu drei Monaten auf der Internetseitedes Bundesministeriums der Finanzen verfügbar.

Die Steuererlasse sind wie die Steuerrichtlinien online z. B. über den C. H.Beck Verlag unter beck-online.beck.de verfügbar. Dieser Service ist jedoch kos-tenpflichtig. Alternativ existiert vom selben Verlag eine Loseblattsammlung»Steuererlasse«, die die wichtigsten aktuellen Erlasse beinhaltet.

UrteileAnders als die anderen bestehenden Gerichtsbarkeiten ist die Finanzgerichtsbar-keit nur zweistufig. Streitigkeiten mit dem Finanzamt werden in erster Instanzvor dem Finanzgericht (FG) verhandelt. Die Revisionsinstanz und gleichzeitigdie letzte Instanz bildet der Bundesfinanzhof (BFH) in München. Der BFH ist inelf Senate gegliedert. Die Urteile der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofssind in Onlinedatenbanken (z. B. über openjur.de) frei zugänglich.

BundessteuerblattDas Literaturorgan in dem Urteile und Verwaltungsanweisungen (Richtlinien)veröffentlicht werden, ist das Bundessteuerblatt, das in zwei Teile gegliedert ist.Teil I enthält Veröffentlichungen des Bundesministeriums der Finanzen undder obersten Finanzbehörden der Länder, Teil II enthält Entscheidungen desBundesfinanzhofs.

LehrbücherLehrbücher zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre (in alphabetischer Reihen-folge) sind z. B.

[1 ] Breithecker, Volker (2016): Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuer-lehre, 17. Auflage, Erich Schmidt Verlag, Berlin

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b. literatur

[2 ] Haase, Klaus Dittmar (2010): Betriebliche Steuerplanung – Eine systemati-sche Einführung mit Fallbeispielen, 5. Auflage, Books on Demand GmbH,Norderstedt

[3 ] Homburg, Stefan (2015): Allgemeine Steuerlehre, 7. Auflage, Verlag FranzVahlen, München

[4 ] König, Rolf/Wosnitza, Michael (2004): Betriebswirtschaftliche Steuerpla-nungs- und Steuerwirkungslehre, Physica-Verlag, Heidelberg

[5 ] Kußmaul, Heinz (2014): Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 7. Auflage, DeGruyter Oldenbourg, Berlin

[6 ] Mellwig, Winfried (1985): Investition und Besteuerung: Ein Lehrbuch zumEinfluß der Steuern auf die Investitionsentscheidung, Gabler Verlag, Wiesbaden

[7 ] Rose, Gerd (1992): Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 3. Auflage, GablerVerlag, Wiesbaden

[8 ] Schanz, Deborah/Schanz, Sebastian (2011): Business Taxation and FinancialDecisions, Springer, Heidelberg

[9 ] Scheffler, Wolfram (2013): Besteuerung von Unternehmen III : Steuerplanung,2. Auflage, C. F. Müller, Heidelberg

[10 ] Schneider, Dieter (1978): Steuerbilanzen, Gabler Verlag, Wiesbaden, isbn:978-3-409-17001-7

[11 ] Schneider, Dieter (1994): Grundzüge der Unternehmensbesteuerung, 6. Aufla-ge, Gabler Verlag, Wiesbaden

[12 ] Schneider, Dieter (1992): Investition, Finanzierung und Besteuerung, 7. Auf-lage, Gabler, Wiesbaden

[13 ] Schneider, Dieter (2002): Steuerlast und Steuerwirkung – Einführung in diesteuerliche Betriebswirtschaftslehre, Reprint 2014, De Gruyter Oldenbourg,München u. a.

[14 ] Schreiber, Ulrich (2012): Besteuerung der Unternehmen: Eine Einführung inSteuerrecht und Steuerwirkung, 3. Auflage, Gabler Verlag, Wiesbaden

[15 ] Wöhe, Günter/Bieg, Hartmut (1995): Grundzüge der BetriebswirtschaftlichenSteuerlehre, 4. Auflage, Verlag Franz Vahlen, München

[16 ] Wagner, Franz W./Dirrigl, Hans (1980): Die Steuerplanung der Unterneh-mung, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart

[17 ] Scholes, Myron S./Wolfson, Mark A./Erickson, Merle/Hanlon, Michelle/Maydew, Edward L./Shevlin, Terry (2016): Taxes and Business Strategy – APlanning Approach, 5th Edition, Pearson, London u. a.

Während die Zahl Lehrbücher zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre über-schaubar ist, existieren zahlreiche Monographien zu den Grundlagen des deut-schen Ertragsteuerrechts. Davon sind nachstehend nur einige wenige genannt.

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Inhaltsverzeichnis

b. literatur

Eine gute Einführung in die Grundlagen der Besteuerung von Erträgen liefertdie empfehlenswerte Monographie:

[18 ] Scheffler, Wolfram (2016): Besteuerung von Unternehmen I, Ertrag-, Substanz-und Verkehrsteuern, 13. Auflage, C. F. Müller, Heidelberg

Weitere Lehrbücher, die sich mit den Grundlagen der Ertragsbesteuerungbefassen, sind (in alphabetischer Reihenfolge):

[19 ] Dinkelbach, Andreas (2015): Ertragsteuern – Einkommensteuer, Körperschaft-steuer, Gewerbesteuer, 6. Auflage, Springer Verlag, Wiesbaden

[20 ] Rose, Gerd/Watrin, Christoph (2013): Ertragsteuern – Einkommensteuer,Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, 20. Auflage, Erich Schmidt Verlag, Berlin

[21 ] Schneeloch, Dieter/Meyering, Stephan/Patek, Guido (2016): Betriebswirt-schaftliche Steuerlehre, Band 1: Grundlagen der Besteuerung von Erträgen, 7.Auflage, Verlag Franz Vahlen, München

[22 ] Selchert, Friedrich-Wilhelm (2001): Grundlagen der betriebswirtschaftlichenSteuerlehre – Übersichtsdarstellungen, 5. Auflage, Oldenbourg, München

Vertiefend befassen sich mit der Besteuerung von Erträgen z. B.

[23 ] Tipke, Klaus/Lang, Joachim (2015): Steuerrecht, 22. Auflage, Otto SchmidtVerlag, Köln

[24 ] Wellisch, Dietmar/Kroschel, Jörg (2011): Besteuerung von Erträgen, 2. Auf-lage, Verlag Franz Vahlen, München

AufgabensammlungenEs existieren zahlreiche Aufgabensammlungen u. a. von Anbietern von Vorbe-reitungskursen auf das Steuerberaterexamen. Von Hochschullehrern für dieGrundlagenausbildung in der Steuerlehre entwickelte Aufgabensammlungensind vergleichsweise selten.

FachzeitschriftenBeiträge in Steuerfachzeitschriften befassen sich i. d. R. mit einem eng abge-grenzten Thema. Inhaltlich werden z. B. Gesetzesvorschläge oder Urteile disku-tiert bzw. die Anwendung von Normen durch numerische Beispiele dargestelltsowie Entscheidungssituationen vorgestellt und optimale Entscheidungen dis-kutiert. Die nachstehende (nicht abgeschlossene) Liste, liefert ein paar Beispielefür deutschsprachige Fachzeitschriften mit steuerrechtlichem Schwerpunkt:

Betriebs-Berater (BB)Der Betrieb (DB)Deutsches Steuerrecht (DStR)Die Unternehmensbesteuerung (Ubg)Steuern und Bilanzen (StuB)Steuer und Studium (SteuerStud)

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Inhaltsverzeichnis

b. literatur

Vorbereitung auf die PrüfungZur Vorbereitung auf Klausurprüfungen an Hochschulen sind ab Seite 181einige Hilfestellungen dokumentiert. Für eine professionelle Vorbereitung aufBerufsexamina wie der Steuerberaterprüfung empfiehlt sich das Studium von

[25 ] Beger, Wolf Dietrich (2004): Methodenlehre und Klausurtechnik im Steuerrecht,5. Auflage, Schäffer Poeschel Verlag, Stuttgart

Was soll ich lesen?Die oben beschriebene Literatur bietet ein breites Spektrum, das einen betriebs-wirtschaftlichen, finanzwissenschaftlichen und steuerrechtlichen Einstieg in dieBesteuerung abdeckt. Lesen Sie für die rechtliche Grundausbildung zumindestScheffler (2016) sowie für eine betriebswirtschaftliche Einführung Schneider(1994), Seite 1–82 und Wagner (2005).

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Inhaltsverzeichnis

C Schemata zur Ermittlung der Einkommensteuer

Der Weg zur Ermittlung der Einkommensteuer ist geprägt durch gesetzlichbestimmte Schemata. Demnach ist das zu versteuernde Einkommen als Bemes-sungsgrundlage (1. Schritt) zur Ermittlung der tariflichen Einkommensteuerunter Verwendung des Einkommensteuertarifs (2. Schritt) zu ermitteln, umdann die – unter Berücksichtigung von Vorauszahlungen und der auf »anderenWegen« entstandenen (und bezahlten) Einkommensteuer – noch zu zahlendeEinkommensteuer zu ermitteln.

C.1 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Einkünfte aus Land und Forstwirtschaft (§§ 13, 14, 14a EStG)+ Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§§ 15, 16, 17 EStG)+ Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)+ Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG)+ Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG)+ Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)+ sonstige Einkünfte (§§ 22, 23 EStG)

= Summe der Einkünfte (SdE)

./. Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG)

./. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG)

./. Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs. 3 EStG)

= Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE, § 2 Abs. 3 EStG)

./. Verlustabzug (§ 10d EStG)

./. Sonderausgaben (§§ 10, 10a, 10b, 10c EStG)

./. Außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG)

= Einkommen (EK, § 2 Abs. 4 EStG)

./. Freibetrag für Kinder (§§ 31, 32 Abs. 6 EStG)

= zu versteuerndes Einkommen (zvE, § 2 Abs. 5 EStG)

C.2 Der Einkommensteuertarif

Die Einkommensteuertariffunktion nach § 32a Abs. 1 EStG lautet:

S (zvE) =

0 für 0 ≤ zvE ≤ 8 820 I

(1 007,27 ×y + 1 400) ×y für 8 821 ≤ zvE ≤ 13 769 II

(223,76 × z + 2 397) × z + 939,57 für 13 770 ≤ zvE ≤ 54 057 III

0,42 × zvE − 8 475,44 für 54 058 ≤ zvE ≤ 256 303 IV

0,45 × zvE − 16 164,53 für zvE ≥ 256 304 V

y =(zvE − 8 820)

10 000z =(zvE − 13 769)

10 000

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Inhaltsverzeichnis

C.3 Ermittlung der noch zu zahlenden Einkommensteuer

tarifliche Einkommensteuer, berechneta) nach § 32a EStG

b) unter Berücksichtigung von § 32b EStG

+ Steuer auf Grund der Berechnung nach § 34 EStG

+ Steuer auf Grund von Berechnung nach § 32d Abs. 3 EStG

+ Steuer auf Grund von § 34a EStG

= tarifliche Einkommensteuer (§ 32a Abs. 1, 5 EStG)

./. Steuerermäßigung nach § 34g EStG

./. Steuerermäßigung nach § 35 EStG

./. Steuerermäßigung nach § 35a EStG

+ Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen, soweit inden Fällen des § 31 EStG das Einkommen um die Freibeträge fürKinder gemindert wurde

= festzusetzende Einkommensteuer (§ 2 Abs. 6 EStG)

./. Einkommensteuer-Vorauszahlungen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

./. Kapitalertragsteuer (sofern gem. § 32d Abs. 4 oder 6 EStG veranlagt,§ 36 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

= noch zu zahlende/erstattende Einkommensteuer

19

Belastung der unternehMer

Quelle: Schanz, Sebastian/Koschmieder, Simon (2014): Hu-moristische Zeichnungen zum Betrieblichen Rechnungswesen,Selbstverlag, Bayreuth, isbn 978-3-00-047631-0, Seite 19.

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Inhaltsverzeichnis

D Schemata zur Ermittlung der Körperschaftsteuer

Analog zur Ermittlung der Einkommensteuer für natürliche Personen exist-ieren Schemata zur Ermittlung der Körperschaftsteuer (Einkommensteuer derjuristischen Personen) wobei der Körperschaftsteuertarif proportional aus-fällt (§ 23 Abs. 1 KStG) und deshalb nachstehend auf eine separate formaleDarstellung (wie unter Abschnitt C.2) verzichtet wurde.

D.1 Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (R 7.1 KStR)

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag aus der Handelsbilanz+/./. Korrekturen durch Anpassungen an die Steuerbilanz

(§ 60 Abs. 2 EStDV)+ Hinzurechnung von vGA (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)./. Abzug von Gewinnerhöhungen im Zusammenhang mit bereits in

vorangegangenen VZ versteuerten vGA

./. Einlagen (§ 4 Abs. 1 Satz 5 EStG)+ nichtabziehbare Aufwendungen

(z. B. § 10 KStG, § 4 Abs. 5 EStG, § 160 AO)+ Gesamtbetrag der Zuwendungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG)

+/./. Kürzungen/Hinzurechnungen (§ 8b KStG und § 3c Abs. 1 EStG)./. sonstige inländische steuerfreie Einnahmen

(z. B. Investitionszulagen)+/./. Korrekturen bei Organschaft i. S. der §§ 14, 17 und 18 KStG

(z. B. gebuchte Gewinnabführung, Verlustübernahme, Ausgleichs-zahlungen i. S. d. § 16 KStG)

+/./. Hinzurechnungen/Kürzungen bei ausländischen Einkünften u. a.:Korrektur um nach DBA steuerfreie Einkünfte unter Berück-sichtigung des § 3c Abs. 1 EStG

Abzug ausländischer Steuern nach § 26 Abs. 6 KStG oder§ 12 Abs. 3 AStG i. V. m. § 34c Abs. 2, 3 und 6 EStG

Hinzurechnungen und Kürzungen von nicht nach einem DBA

steuerfreien negativen Einkünften nach § 2a Abs. 1 EStG

+/./. sonstige Hinzurechnungen und Kürzungen u. a.:nicht ausgleichsfähige Verluste nach § 8 Abs. 4 Satz 4 und nach§ 13 Abs. 3 KStG sowie nach §§ 2b, 15 Abs. 4, § 15a Abs. 1 EStG

Hinzurechnungen (§ 15a Abs. 3 EStG, § 13 Abs. 3 Satz 10 KStG),Kürzungen nach § 2b Satz 4, § 15 Abs. 4 Satz 2, 3 und 6,§ 15a Abs. 2, Abs. 3 Satz 4 EStG, § 13 Abs. 3 Satz 7 KStG

Gewinnzuschlag nach § 6b Abs. 7 und 8, § 7g Abs. 5 EStG

= steuerlicher Gewinn(Summe der Einkünfte in den Fällen des R 7.1 Abs. 2 Satz 1 KStR;Einkommen i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz 1 KStG)

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d. schemata zur ermittlung der körperschaftsteuer

./. abzugsfähige Zuwendungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG

+/./. bei Organträgern:Zurechnung des Einkommens von Organgesellschaften(§§ 14, 17 und 18 KStG)Kürzungen und Hinzurechnungen nach § 8b KStG, § 3cAbs. 1 EStG und § 4 Abs. 7 UmwStG bezogen auf das dem Or-ganträger zugerechnete Einkommen von Organgesellschaften(§ 15 Nr. 2 KStG)

bei Organgesellschaften:Abzug des vom Organträger zuzurechnenden Einkommens(§§ 14, 17 und 18 KStG)

= Gesamtbetrag der Einkünfte i. S. d. § 10d EStG

./. Verlustabzug nach § 10d EStG

= Einkommen

./. Freibetrag bei bestimmten Körperschaften (§ 24 KStG)

./. Freibetrag für Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowieVereine, die Land- und Forstwirtschaft betreiben (§ 25 KStG)

= zu versteuerndes Einkommen

D.2 Ermittlung der verbleibenden Körperschaftsteuer (R 7.2 KStR)

Steuerbetrag nach Regelsteuersatz (§ 23 Abs. 1 KStG) bzw. nachSondersätzen (z. B. § 26 Abs. 6 Satz 1 KStG i. V. m. § 34c Abs. 5 EStG)

./. anzurechnende ausländische Steuernnach § 26 Abs. 1 KStG, § 12 AStG

= Tarifbelastung

./. Körperschaftsteuerminderungnach § 37 Abs. 2 ggf. i. V. m. § 40 Abs. 3 und 4 KStG

+ Körperschaftsteuererhöhungnach § 38 Abs. 2 ggf. i. V. m. § 40 Abs. 3 und 4 KStG

+ Körperschaftsteuererhöhungnach § 37 Abs. 3 KStG

= festzusetzende Körperschaftsteuer

./. anzurechnende Kapitalertragsteuer einschließlich Zinsabschlag

= verbleibende Körperschaftsteuer

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E Schema zur Ermittlung der Gewerbesteuer

Bei der Ermittlung der Gewerbesteuer wird ausgehend vom Jahresüberschussder Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 15 EStG ermittelt, der wiederum dieGrundlage zur Ermittlung der Gewerbesteuer darstellt. Ist der Gewerbebetriebnicht buchführungspflichtig, ermittelt sich der einkommensteuerliche Gewinngem. § 4 Abs. 1 bzw. Abs. 3 EStG.

(handelsrechtlicher) Jahresüberschuss bzw.Gewinn gem. § 4 Abs. 1 bzw. 3 EStG

+/./. Anpassungen (z. B. nichtabzugsfähige Betriebs-ausgaben, steuerfreie Einnahmen)

= Gewinn aus Gewerbebetrieb i. S. d. § 7 GewStG

Gewinn aus Gewerbebetrieb+ Hinzurechnungen gem. § 8 GewStG

./. Kürzungen gem. § 9 GewStG

= maßgebender Gewerbeertrag (§ 10 GewStG)

./. Verlustabzug gem. § 10a GewStG

= Gewerbeertrag, gerundet auf volle 100 eur(§ 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG)

./. Freibetrag (24 500 eur bzw. 5 000 eur)

= Gewerbeertrag nach Rundung und Freibetrag

× Steuermesszahl, § 11 Abs. 2 GewStG

= Steuermessbetrag, § 11 Abs. 1 Satz 2 GewStG

× Hebesatz der Gemeinde, § 16 GewStG

= festzusetzende Gewerbesteuer

Bei Personenunternehmen ist die Gewerbesteuer gem. § 35 EStG auf die Ein-kommensteuer der Mitunternehmer begrenzt anrechenbar (vgl. dazu das Sche-ma zur Ermittlung der noch zu zahlenden Einkommensteuer auf Seite 13). BeiKörperschaften ist die Belastung mit Gewerbesteuer definitiv. Eine Anrechnungauf die Einkommensteuer der Gesellschafter ist nicht möglich.

– 16 –

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Inhaltsverzeichnis

t e i l ii

Ü B U N G S A U F G A B E N

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Inhaltsverzeichnis

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A -1

Inhaltsverzeichnis

1 Entscheidungswirkung der BesteuerungShortCodeApp # 5010

Ziel der Übungsaufgaben in Kapitel 1 ist es, zu zeigen, dass die Besteuerung Ent-scheidungswirkungen hervorrufen kann. Entscheidungen in einer Welt ohne Steuernkönnen in einer Welt mit Steuern anders ausfallen. Zur Bearbeitung der Aufgaben sindGrundlagenkenntnisse der Investitionsrechnung sowie der Buchführung erforderlich.Steuerliche Kenntnisse, insbesondere der Einkommensteuer, werden nicht benötigt.

**[g]

Aufgabe 1 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus prüft im Antwort-Wahl-Verfahren, ob Sie die Grundlagen derEntscheidungswirkung der Besteuerung verstanden haben.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Ausgehend vom Kapitalwert vor Steuern steigt der Ka-pitalwert nach Steuern, wenn ausschließlich die Alterna-tivanlage der Besteuerung unterliegt (0% < s ≤ 100%).

b) Bei den Entscheidungsmodellen, bei denen Steuern indas Entscheidungskriterium integriert werden, lautet dieZielfunktion für den Ein-Perioden-Fall: Z − S → max

c) Der Kapitalwert nach Steuern kann für den gesamtenBereich s ∈]0,1[ größer oder kleiner sein als der Kapi-talwert vor Steuern. Es kann aber nicht sein, dass derKapitalwert nach Steuern nur für einen Teilbereich vons ∈]0,1[ größer ist als der Kapitalwert vor Steuern.

d) Bei der Bildung und Auflösung von Rückstellungen zuverschiedenen Zeitpunkten können Zeiteffekte dahinge-hend auftreten, dass der Kapitalwert steigt.

e) Das Kapitalwertkriterium ist ein relatives Vorteilhaftig-keitsmaß, das den zusätzlichen Konsumnutzen zur Un-terlassungsalternative repräsentiert und den statischenEntscheidungskriterien zugeordnet werden kann.

f) Der Kapitalwert nach Steuern ist ein Entscheidungskri-terium bei dem die Besteuerung in das Entscheidungs-kriterium integriert wird.

g) Investitionsneutralität der Besteuerung bedeutet, dassdie Rangfolge der Alternativen vor und nach Steuernidentisch ist.

h) Die Cash-Flow-Steuer gehört zu den Steuersystemen,bei denen Investitionsneutralität gewährleistet ist.

i) Ein Ziel steuerlicher Suboptimierungsmodelle ist dieMinimierung der Steuerbelastung.

j) Steuerwirkungen lassen sich in Zeit-, Tarif- und Bemes-sungsgrundlageneffekte zerlegen.

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A -2

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

***[g]

Aufgabe 2 Grundfragen zur Betriebswirtschaftlichen SteuerlehreDie vorliegende Fragensammlung deckt die wesentlichen Grundfragen der Betriebswirt-schaftlichen Steuerlehre ab. Lesen Sie dazu: Wagner, Franz W. (2005): Besteuerung,in: Bitz, Michael (Hrsg.): Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftslehre, VerlagFranz Vahlen, München, Seite 407 – 477!

a) Was stellt die Zielgröße für Investoren im Rahmen der Investitionsrech-nung dar? Begründen Sie Ihre Antwort!

b) Worin liegen die Abweichungen des Gewinns von Zielgrößen? WelcheSteuervermeidungsaktivitäten werden hierdurch hervorgerufen?

c) Was versteht man unter Steuerplanungslehre, was unter Steuerwirkungs-lehre? In welcher Beziehung stehen diese Begriffe?

d) Warum sind Steuern bei betriebswirtschaftlichen Entscheidungen grund-sätzlich zu berücksichtigen?

e) Unter welchen generellen Bedingungen sind Steuern aus formellen Grün-den bei Entscheidungen vernachlässigbar?

f) Aus wessen Sicht kann Interesse an einer entscheidungsneutralen Besteue-rung bestehen?

g) Welche Typisierung steuerlicher Planungsprobleme kann unterschiedenwerden?

h) Von welchen Annahmen gehen steuerliche Suboptimierungsmodelle aus?i) Inwiefern kann die Beobachtung steuerplanerischer Aktivitäten von Indi-

viduen für den Gesetzgeber nützlich sein?j) Erläutern Sie die Integration der Besteuerung in die Zielfunktion einperi-

odiger und mehrperiodiger Entscheidungskalküle in Formelschreibweise!k) Erläutern Sie anhand verschiedener Planungsprobleme inwiefern Steuern

Kalkulationsobjekten a) zurechenbar sind bzw. b) nicht zurechenbar sind!l) Erläutern Sie folgende Begriffe und deren Zusammenhang in Formel-

schreibweise:1. Steuerminimierung,2. Steuerbarwertminimierung,3. Nettokapitalwertmaximierung,4. Aufwandsbarwertmaximierung,5. Nettogewinnmaximierung,6. optimaler Gewinnausweis!

m) Bei welcher Struktur des Entscheidungsprozesses ist die Steuerminimie-rung bzw. Steuerbarwertminimierung a) als Ziel ungeeignet bzw. b) alsZiel sinnvoll?

n) Erläutern Sie mögliche Unterschiede zwischen Steuerwirkungen in derentscheidungslogischen Modellbildung und in der Empirie!

o) Was versteht man unter »Neutralität der Besteuerung«?p) Welche Wirkungen gehen von einer

1. Besteuerung des Markt-Einkommens (Lohn) auf Schwarzarbeit undHobby aus.

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A -4

Inhaltsverzeichnis

1 entscheidungswirkung der besteuerung

2. Besteuerung des durch Markt-Umsätze stattfindenden Konsums aufSchwarzarbeit und Hobby aus.

3. Kopfsteuer auf Schwarzarbeit und Hobby aus.q) Welche Steuern erfüllen die weitestgehenden Neutralitätspostulate? Was

spricht gegen diese Steuern?r) Welche Problemstellungen können Aufgabe der Steuerberatung sein?s) Welche Aufgaben für die Steuerberatung entfielen in einem entscheidungs-

neutralen Steuersystem? Welche blieben bestehen?

*[g]

Aufgabe 3 InvestitionsentscheidungIn Aufgabe 3 sollen Sie zeigen, dass Sie die Grundmethoden der dynamischen Investi-tionsrechnung anwenden und die Ergebnisse aus ökonomischer Sicht interpretierenkönnen. Das Beispiel zeigt zudem, welche Wirkung Ertragsteuern entfalten können.

Eine Investition mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 3 Jahrenliefert die nachstehenden Zahlungsüberschüsse (Werte in teur).

t 0 1 2 3

Z t −1 800 895 650 600

a) Wie hoch ist der Kapitalwert, wenn Steuern nicht berücksichtigt werden?Der Zinssatz beträgt 10%.

b) Interpretieren Sie das Ergebnis aus a)!c) Welchen Preis wäre man maximal bereit für diese Investition zu bezahlen?d) Wie hoch ist der Kapitalwert nach Steuern? Nehmen Sie an, dass der

Steuersatz auf Gewinne und auf Zinsen 35% beträgt. Die Investition wirdüber 3 Jahre linear abgeschrieben.

**[g]

Aufgabe 4 Kapitalwert nach SteuernIn Erweiterung zu Aufgabe 3 zeigt Aufgabe 4 welche Auswirkungen die Belassungliquider Mittel im Unternehmen bis zum Ende des Planungshorizonts im Vergleich zursofortigen Entnahme am Ende jeder Periode hat. Ergänzend soll die buchhalterischeAbbildung des Finanzplans die Verknüpfung der Rechenmodelle Bilanz und GuV bzw.Finanzplan zeigen.

Einem Investor bietet sich die Möglichkeit mit Eigenmitteln in eine Realinvesti-tion zu investieren. Der Zahlungsvektor sei Z = (−120; 50; 60; 70). Der Planungs-horizont beträgt n = 3 Jahre. Die betriebliche Nutzungsdauer der Investitionbeträgt ebenfalls 3 Jahre. Es wird linear abgeschrieben. Der Kalkulationszinsfußvor Steuern beträgt i = 10%.

a) Ermitteln Sie den Kapitalwert vor Steuern! Sollte die Investition durchge-führt werden? Interpretieren Sie das Ergebnis aus ökonomischer Sicht!

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A -6

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

b) Gehen Sie nun von einer einfachen Gewinnsteuer mit einem Steuersatzvon s = 50% aus. Ermitteln Sie den Kapitalwert nach Steuern im Fall, dassalle liquiden Mittel am Ende jeder Periode entnommen werden!

c) Ausgehend von b): Gehen Sie jetzt davon aus, dass die liquiden Mittelim Unternehmen angelegt werden und eine Entnahme der gesamtenliquiden Mittel nach Steuern erst am Ende des Planungshorizonts erfolgt.Interpretieren Sie das Ergebnis im Vergleich zu b)! Ermitteln Sie denKapitalwert!

d) Von welcher Rechtsform gehen Sie in den Aufgabenteilen a) und b) implizitaus? Erläutern Sie Ihre Antwort!

e) Ausgehend von c). Geben Sie alle erforderlichen Buchungssätze für t = 3an und erstellen Sie die Gewinn- und Verlustrechnung. Gehen Sie da-von aus, dass die Steuerzahlungen vom betrieblichen Konto aus erfolgen.Kontenabschlüsse sind nicht zu verbuchen!

*[g]

Aufgabe 5 SteuerwirkungDiese Aufgabe soll klar stellen, dass es sich beim Kapitalwert um ein relatives Vorteil-haftigkeitsmaß handelt. Auch wenn der Kapitalwert nach Steuern im Vergleich zumFall vor Steuern steigt, bedeutet das nicht eine absolute Vermögensmehrung.

Ermitteln Sie für die Zahlungsreihe Z = (−1 200; 300; 350; 400; 490) und einemKalkulationszinsfuß vor Steuern von i = 10%

a) den Kapitalwert vor Steuern!b) den Kapitalwert nach Steuern für den Fall der linearen Abschreibung über

4 Perioden und einem Gewinnsteuersatz von s = 30%.c) Vergleichen Sie Ihre Ergebnisse aus a) und b) hinsichtlich der absoluten

Vermögensmehrung des Investors.

Der Kapitalmarkt sei vollkommen und unbeschränkt.

**[g]

Aufgabe 6 FremdfinanzierungHier sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, Darlehen in das Grundmodell zuintegrieren. Zum einen müssen Sie dazu die Zins- und Tilgungszahlungen berechnenkönnen. Zum anderen muss Ihnen klar sein, welche Werte des Darlehens den Gewinnund damit die Steuerzahlung beeinflussen.

Einem Investor bietet sich die Möglichkeit der Investition in ein Projekt mitfolgenden Zahlungsüberschüssen (in teur). Der Zinssatz beträgt 5%.

t 0 1 2 3

Z t −900 400 370 280

a) Ermitteln Sie den Kapitalwert vor Steuernb) Ermitteln Sie den Kapitalwert nach Steuern bei einem Steuersatz von 50%.

Das Projekt wird über 3 Perioden linear abgeschrieben.

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A -8

Inhaltsverzeichnis

1 entscheidungswirkung der besteuerung

c) Angenommen die Investition muss zu 100% fremdfinanziert werden. Esbietet sich ein Annuitätendarlehen mit einer Laufzeit von 3 Jahren undeinem Sollzinssatz von 10%. Das Darlehen wird zu 100% ausbezahlt!Ermitteln Sie die jährliche Annuität und den Kapitalwert des Darlehensnach Steuern! Der Steuersatz beträgt weiterhin 50%.

d) Ausgehend von 203. Ermitteln Sie den Kapitalwert nach Steuern desGesamtprojekts bei Fremdfinanzierung.

**[g]

Aufgabe 7 Schaffung von AbschreibungsmasseDie Aufgabe zeigt, welcher Nachteil durch die bloße Schaffung von Abschreibungspo-tential entstehen kann. Der Fokus liegt auf dem Zinseffekt, der durch die »verzögerte«Geltendmachung der Abschreibung entsteht.

Nehmen Sie an, Sie haben eine gutgehende Zahnarztpraxis. Ihren Zahnarzt-stuhl sowie weitere Behandlungseinrichtungen haben Sie vor 10 Jahren für70 000 eur gekauft und steuerlich auch über 10 Jahre abgeschrieben. Allesist noch in gutem Zustand und könnte problemlos von Ihnen weiter genutztwerden. Nun macht Ihr Steuerberater Sie darauf aufmerksam, dass Sie sehrviele Steuern zahlen, da Ihnen Ihr Abschreibungspotential verloren gegangenist. Er schlägt Ihnen vor, neue Einrichtungen und Technik anzuschaffen.

a) Diskutieren Sie, was Sie von dem Vorschlag des Steuerberaters halten. Istder Tipp nützlich? (Hinweis: Der alte Stuhl könnte auch noch 10 weitereJahre genutzt werden. Ein Abwandern von Patienten aufgrund des »alten«Stuhls ist nicht zu erwarten.)

b) Berechnen Sie den Barwert dieses Tipps (d. h. den Wert heute), wenn Siedie neue Einrichtung ebenfalls für 70 000 eur anschaffen könnten, diebetriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der neuen Einrichtung ebenfalls 10Jahre beträgt, linear abgeschrieben wird, Ihr Steuersatz 40% beträgt undder Zinssatz nach Steuern 1. 2%, 2. 5% bzw. 3. 10% beträgt!

**[g]

Aufgabe 8 Abschreibungsmasse »Der Klassiker«Die Erkenntnis, dass in Situationen, in denen viel Einkommen – z. B. durch eineAbfindung oder einen hohen Veräußerungserlös – vorhanden ist, auch viel Steuernzu zahlen sind, veranlasst Steuerpflichtige, Investitionen zu tätigen, die nur beikurzfristiger Betrachtung vorteilhaft erscheinen. So wird häufig in »Steuersparmodelle«investiert, die anfänglich hohe Abschreibungen versprechen und dem außergewöhnlichhohen Einkommen gegengerechnet werden können und deshalb anfänglich zu keineroder einer nur geringen Steuerzahlung führen. Wichtig ist jedoch, die Vorteilhaftigkeitder Investition über die gesamte Nutzungsdauer zu ermitteln.

Gustav Finderlich (F) erhält durch seinen Arbeitsplatzwechsel von seinem altenArbeitgeber eine Abfindung i. H. v. 0,5 Mio eur. F verfügt über 1,5 Mio euran liquiden Mitteln (ohne die Abfindung). Der Zinssatz vor Steuern beträgt

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grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

5%. Der Steuersatz des F beträgt 45%. In 3 Jahren möchte er sein Vermögen inForm von Barmitteln an seine Töchter verschenken.a) Wie viel Steuern muss F auf die Abfindung (t = 0) bezahlen?b) Ermitteln Sie den Betrag nach Steuern, den F in t = 3 verschenken kann.c) Über die hohe Steuerzahlung aufgrund der Abfindung ärgert sich F maß-

los. Er konsultiert seinen Steuerberater, der ihm daraufhin zum Kauf einerWindkraftanlage rät. Die Anlage kostet 2 Mio eur. Es werden über denPlanungshorizont von 3 Perioden jeweils 0,7 Mio eur pro Periode an Zah-lungsüberschüssen erzielt. Das Besondere daran ist, dass zum Zeitpunktder Anschaffung der Anlage 25% sofort abgeschrieben werden können.Der Rest wird linear über 3 Perioden abgeschrieben.1. Ermitteln Sie die Steuerzahlung in t = 0 und vergleichen Sie das Ergeb-

nis mit dem Ergebnis aus a).2. Welchen Betrag kann F in t = 3 an die Töchter verschenken, wenn er in

die Anlage investiert? Lohnt sich die Investition?

**[g]

Aufgabe 9 Steuerplanung und VerlusteAufgabe 9 zeigt, wie steuerliche Verluste in der Investitionsrechnung berücksichtigtwerden und welche Auswirkungen die Beschränkung der Verlustverrechnung auf dieVorteilhaftigkeit von Investitionsprojekten haben kann.

Angenommen der Zahlungsvektor einer Investition sei Z = (−3 000; 500; 1 600;1 590). Der Kalkulationszinsfuß betrage i = 10%.a) Sollte die Investition in einer Welt ohne Steuern durchgeführt werden?

Begründen Sie Ihre Antwort!b) Angenommen, der Steuersatz beträgt 40%. Es wird linear über 3 Perioden

abgeschrieben. Besteuert wird der Gewinn bzw. die Zinsen. Sollte dieInvestition durchgeführt werden für den Fall, dass der Fiskus auf Verlusteeine sofortige Steuererstattung gewährt?

c) Angenommen, eine Steuererstattung auf Verluste erfolgt nicht sofort, son-dern Verluste mindern den Gewinn in der Zukunft (der Verlust aus t = 1mindert den Gewinn in t = 2). Ermitteln Sie bei linearer Abschreibung undeinem Steuersatz von 40% jetzt, ob sich die Investition noch lohnt?

d) Angenommen Sie kennen das Ergebnis aus c) nicht. Wie lässt sich derKapitalwert aus c) auf der Basis von b) herleiten? Berechnen Sie dazuden Zinseffekt, der durch die Verschiebung des Verlustes um eine Periodeauftritt! Legen Sie Ihren Rechenweg offen!

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2 Grundlagen der ErtragsbesteuerungShortCodeApp # 5020

Die Übungsaufgaben und Fragen in Kapitel 2 befassen sich mit den wesentlichenParametern der Ertragsbesteuerung: Was soll besteuert werden und welche Tarifformsoll zur Anwendung kommen?

*[g]

Aufgabe 10 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält Fragen zu den Grundlagen der Ertragsbesteuerung imAntwort-Wahl-Verfahren.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Das Postulat der »Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit«ist eine aus ökonomischer Sicht sinnvolle Anforderung,da es sehr konkret ist.

b) Wenn e die steuerliche Bemessungsgrundlage darstellt,dann stellt der Steuertarif

S (e) =

{0 für e ≤ 7 0000,25 × e2 für e > 7 000

einen proportionalen Steuertarif mit Freigrenze dar.c) Das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit

ist Ausfluss des grundgesetzlichen Gleichheitsgrund-satzes, der in Art. 3 Grundgesetz verankert ist.

d) Besteuerung nach der horizontalen Leistungsfähigkeitbedeutet, dass derjenige, der ein höheres Einkommenhat auch mehr Steuern zahlen muss.

e) Beim Äquivalenzprinzip steht der Grundsatz von Leis-tung und Gegenleistung im Vordergrund.

f) Gebühren sind Abgaben, die für besondere (freiwilligin Anspruch genommene) Einzelleistungen der öffentli-chen Hand in Anspruch genommen werden.

g) Die Grundsteuer gehört zu den Substanzsteuern.h) Die Einkommensteuer ist eine Gemeinschaftsteuer.i) Der Steuertarif ist progressiv, wenn der Durchschnitts-

steuersatz für steigende Steuerbemessungsgrundlagenzunimmt.

j) Wenn e die steuerliche Bemessungsgrundlage darstellt,dann stellt der Steuertarif

S (e) =

{0 für e ≤ 7 0000,25 × (e − 7 000)2 für e > 7 000

einen progressiven Steuertarif mit Freigrenze dar.

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grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

wahr falsch

k) Als Freibetrag wird der Betrag bezeichnet, der bei derErmittlung der Bemessungsgrundlage abgezogen wirdund stets steuerfrei bleibt.

l) Die Biersteuer stellt eine Verbrauchsteuer dar.

***[g]

Aufgabe 11 Grundfragen der Besteuerung von ErträgenMit der Beantwortung des nachstehenden Fragenkatalogs können Sie überprüfen, obSie die grundlegenden Theorien der Ertragsbesteuerung kennen.

a) Weshalb basieren Steuersysteme i. d. R. auf einer Zielbesteuerung?b) Nennen Sie Beispiele für Zielbesteuerung in Deutschland!c) Welche Unterschiede bestehen zwischen einer Gleichheit der Besteuerung

im Rechtssinne und der Neutralität der Besteuerung in ökonomischerBetrachtung?

d) Welche Fragen wirft eine Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungs-fähigkeit auf? Versuchen Sie, die Verwirklichung dieses Postulats zu klärenan den Beispielen:1. der Abschreibungsmethode,2. der Passivierung und Bewertung von Rückstellungen,3. der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen im Fall von selbstgenutz-

ten Grundstücken,4. der Besteuerung von Altersrenten.

e) Ermitteln Sie arithmetisch und anhand eines selbstgewählten dreiperiodi-gen Beispiels Einkommen1. als Vermögensdifferenz unter der Annahme, dass das Vermögen zum

Ertragswert bewertet wird.2. als Vermögensdifferenz unter der Annahme, dass das Vermögen zu

fortgeführten Anschaffungskosten bewertet wird.3. als Saldo zwischen periodischen Einzahlungen und Auszahlungen.

f) Wäre es möglich, alle Steuerpflichtigen auf der Basis eines periodischenVermögensvergleichs – unter der Annahme, dass Vermögen zum Ertrags-wert bewertet wird – zu besteuern? Erläutern Sie dies an einem Beispielunter Einbeziehung des persönlichen »Human-Vermögens«!

g) Welcher Einkommensbegriff liegt der gesetzlichen Regelung des EStG

zugrunde?h) Erläutern Sie die Quellentheorie und die Reinvermögenszugangstheorie

bei der Ermittlung des Einkommens.i) Welche Steuerwirkungen können die Folge verschiedener Formen der

Periodisierung des Einkommens sein? Bilden Sie ein Beispiel, bei dem:1. eine degressive Abschreibung zum Anstieg2. eine lineare Abschreibung zum Absinkendes Kapitalwertes nach Steuern führt.

j) Worin unterscheiden sich Abgaben, Gebühren und Beiträge?

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Inhaltsverzeichnis

2 grundlagen der ertragsbesteuerung

*[g]

Aufgabe 12 Besteuerung von Erträgen oder Vermögen?Die Aufgabe zeigt Beispiele der Besteuerung von Erträgen und Vermögen auf undbefasst sich mit den Nachteilen der Vermögensbesteuerung.

a) Geben Sie jeweils ein Beispiel einer spezifischen Steuerart an, für dieBesteuerung1. des Zuflusses von Vermögen2. des Vermögensbestands3. der Verwendung von Vermögen

b) Max Müller besitzt eine Immobilie, die er vermietet. Der Wert der Immobi-lie beträgt 1 000 teur. Die jährlichen Mieteinkünfte betragen 100 teur.1. Wie viel Steuern muss Müller zahlen, wenn der Einkommensteuersatz

50% beträgt?2. Wie hoch müsste der Vermögensteuersatz sein, damit dasselbe Ergebnis

wie unter 1. erzielt wird?3. Worin besteht der wesentliche Nachteil einer Vermögensteuer im Ver-

gleich zur Besteuerung von Erträgen?

*[g]

Aufgabe 13 Einteilung der SteuernDie Aufgabe soll zeigen, was und wer bei den angegebenen Steuern besteuert wird.Absichtlich sind nicht nur Ertragsteuern aufgeführt.

Geben Sie zu den Steuerarten in a) bis j) jeweils an, wer oder was Steuerobjekt,Steuerschuldner, Bemessungsgrundlage und Tarif ist:

a) Einkommensteuer,b) Gewerbesteuer,c) Körperschaftsteuer,d) Umsatzsteuer,e) Lohnsteuer,f) Mineralölsteuer,g) Erbschaft- und Schenkungsteuer,h) Grundsteuer,i) Grunderwerbsteuer,j) Abgeltungsteuer auf Zinserträge.

**[g]

Aufgabe 14 Steuertarife

Diese Übung soll Ihnen zeigen, wie grundsätzlich Steuertarife ausgestaltet sein können.Anhand einfacher Beispiele soll der schematische Verlauf alternativer Einkommensteu-erfunktionen graphisch dargestellt werden.

Stellen Sie für die folgenden Fälle die absolute Steuerbelastung, den Grenz-und den Durchschnittssteuersatz jeweils in Abhängigkeit des Einkommens alssteuerlicher Bemessungsgrundlage graphisch dar:

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A -14

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

a) Das Einkommen wird unabhängig von der jeweiligen Höhe mit demSteuersatz s = 50% besteuert.

b) Das Einkommen bis zur Höhe des Existenzminimums in Höhe von c = 1ist steuerfrei, jedes zusätzliche Einkommen wird mit s = 50% besteuert.

c) Liegt das Einkommen nicht über dem Existenzminimum in Höhe vonc = 1, dann ist die Steuer null; liegt es jedoch darüber, so wird das ganzeEinkommen mit s = 50% besteuert.

d) Hat der Haushalt kein Einkommen, dann erhält er einen Transfer in Höhedes Existenzminimums c = 1. Bei einem Einkommen in Höhe des Exis-tenzminimums zahlt er keine Steuern und erhält keinen Transfer. Für alleEinkommen zwischen null und Existenzminimum ist der Grenzsteuersatzgleich. Soweit das Einkommen über dem Existenzminimum liegt, wird esmit dem Satz s = 50 % besteuert.

e) Bei einem Einkommen von null erhält der Haushalt einen Transfer in Höhedes Existenzminimums. Jedes zusätzliche Einkommen wird mit s = 50%besteuert.

f) Einkommen bis zur Höhe des Existenzminimums in Höhe von c = 1 iststeuerfrei; jedes zusätzliche Einkommen wird mit einem linear steigendenSteuersatz s besteuert, bis sich bei einem Einkommen in Höhe von a = 2ein Steuersatz von s = 50% einstellt.

27

trennung von BetrieBsverMögen und privatverMögen

Quelle: Schanz, Sebastian/Koschmider, Simon (2014): Humoristi-sche Zeichnungen zum Betrieblichen Rechnungswesen, Buch-manufaktur, Bayreuth, isbn: 978-3-00-047631-0, Seite 17.

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A -15

Inhaltsverzeichnis

3 Einkommensteuer

Kapitel 3 beinhaltet Übungsaufgaben, die sich mit der Besteuerung natürlicher Per-sonen für einkommensteuerliche Zwecke befassen. Aus didaktischen Gründen erfolgtnach der Frage der persönlichen Steuerpflicht in Abschnitt 3.1 die Ermittlung dertariflichen Einkommensteuer in Abschnitt 3.2 bevor die Übungsaufgaben folgen, diesich mit der Frage befassen was besteuert wird.

3.1 Persönliche SteuerpflichtShortCodeApp # 5030

Die Einkommensteuer gehört zu den Ertragsteuern und wird von natürlichen Personenerhoben, die u. a. einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschlandhaben. Kapitel 3.1 beinhaltet Fragen und Fälle, die sich mit der persönlichen Steuer-pflicht für einkommensteuerliche Zwecke befassen. Im Vordergrund steht die Fragewer in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist.

*[g]

Aufgabe 15 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält Fragen zur persönlichen Einkommensteuerpflicht, dieim Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten sind.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Für die Beurteilung der unbeschränkten Einkommen-steuerpflicht in Deutschland spielt die Staatsbürger-schaft eine wesentliche Rolle.

b) Eine natürliche Person kann nur einen Wohnsitz haben.c) Eine natürliche Person kann nur einen gewöhnlichen

Aufenthalt haben.d) Eine GmbH mit Sitz in Stuttgart ist in Deutschland un-

beschränkt einkommensteuerpflichtig.e) Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland

bedeutet, dass grundsätzlich alle Einkünfte, egal in wel-chem Land der Erde sie anfallen, in Deutschland derBesteuerung unterliegen.

f) Welteinkommensprinzip im Zusammenhang mit derunbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland bedeu-tet, dass das Welteinkommen des Steuerpflichtigen inDeutschland besteuert wird.

g) Beschränkte Einkommensteuerpflicht bedeutet, dass na-türliche Personen nur in bestimmten Zeiträumen, z. B.zwei Monate pro Jahr, der deutschen Einkommensteuer-pflicht unterliegen.

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A -17

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

wahr falsch

h) Auf Antrag kann man sich – unter bestimmten Voraus-setzungen – in Deutschland unbeschränkt besteuernlassen.

i) Es kann sein, dass man in Deutschland Einkommensteu-er bezahlen muss, obwohl man keinen Wohnsitz undkeinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

j) Die erweitert beschränkte Steuerpflicht ergibt sich ausdem Körperschaftsteuergesetz.

k) Die Einkommensteuer ist eine direkte Steuer und kannden Personensteuern zugeordnet werden.

**[g]

Aufgabe 16 Kontrollfragena) Wer unterliegt der unbeschränkten/beschränkten Einkommensteuerpflicht?

Welches Einkommen wird jeweils durch die Steuerpflicht erfasst?b) Was versteht man unter einem Wohnsitz bzw. einem gewöhnlichen Auf-

enthalt im Inland?

*[g]

Aufgabe 17 Unbeschränkte Steuerpflicht, § 1 Abs. 1 und 2 EStG

In Aufgabe 17 sollen Sie zeigen, dass Sie beurteilen können, wer in Deutschlandgrundsätzlich unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

a) Dem Ehepaar Gundel und Joseph Gause mit Wohnsitz in Düsseldorf wirdam 25. 1. 2017 ein Sohn namens Kalle geboren. Ist das Kind in Deutschlandeinkommensteuerpflichtig?

b) Ein österreichischer Seemann, dessen Familie in Rostock wohnt, fährt aufausländischen Schiffen das ganze Jahr über zur See und kommt nur ingrößeren Zeitabständen nach Rostock zu seiner Familie zurück. Ist derSeemann in Deutschland einkommensteuerpflichtig?

c) Charlotte Dasch (D) ist Opernsängerin mit Wohnsitz in Paris. In 2017nimmt sie eine Hauptrolle bei den Bayreuther Festspielen an und verweiltvon 1. 11. 2017 bis 15. 5. 2018 in Bayreuth. Für diese Zeit bezieht sie einZimmer im besten Hotel der Stadt. Ist D in 2017 in Deutschland einkom-mensteuerpflichtig?

d) Fabrikant Forsicht verlegte am 30. 6. 2017 seinen Wohnsitz von Düsseldorfnach Graz/Österreich. Seitdem ist Forsicht in der Bundesrepublik nichtmehr unbeschränkt steuerpflichtig, hat aber noch Einkünfte aus Gewerbe-betrieb als Gesellschafter einer inländischen OHG. Was hat das Finanzamtbei der Veranlagung des Forsicht für den Veranlagungszeitraum 2017bezüglich der Steuerpflicht zu berücksichtigen?

e) Der italienische Staatsbürger L wohnt in Tübingen und ist alleiniger An-teilseigner der L-GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Tübingen. Die

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Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.1 persönliche steuerpflicht

L-GmbH vertreibt überwiegend im Inland erfolgreich schwäbische Speziali-täten. Sind L und die L-GmbH in Deutschland einkommensteuerpflichtig?

f) Anton Anis (A), Berta Brecht (B) und Chris Chamt (C) wohnen in Mün-chen und sind Gesellschafter der ABC-OHG, die im Münchner Raumtraditionelle Bekleidung vermarktet. Sind A, B, C und die ABC-OHG inDeutschland einkommensteuerpflichtig?

**[v]

Aufgabe 18 Unbeschränkte Steuerpflicht, § 1 Abs. 3 EStG

Für Steuerpflichtige, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, aber ihre Einkünfteüberwiegend in Deutschland beziehen, existiert die Möglichkeit, sich auf Antrag inDeutschland zusammen veranlagen zu lassen. Hier sollen Sie zeigen, dass Sie dieseFälle korrekt beurteilen können.

Der französische Arbeitnehmer Ludwig M. (M) lebt mit seiner geliebten Gat-tin in Frankreich und arbeitet in Saarbrücken. Aus seiner Tätigkeit erzielt erEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Die nicht der deutschen Einkommen-steuer unterliegenden Einkünfte der Ehegatten betragen in 2017 14 000 eur(= 7 000 eur je Ehegatte). Kann M für 2017 eine Zusammenveranlagung zur

Einkommensteuer in Deutschland beantragen? Alle Anträge gelten als gestellt.Was wäre, wenn die Eheleute in Slowenien leben würden?

*[v]

Aufgabe 19 Steuerpflicht, § 1 Abs. 3, § 1a EStG

Aufgabe 19 befasst sich mit der Steuerpflicht und Sonderproblemen bei geschiedenenEheleuten.

Der österreichische Arbeitnehmer Alois Gutschlhofer (G), ledig, mit Wohn-sitz in Salzburg, arbeitet in Garmisch Partenkirchen. Seine in 2017 erzieltenEinkünfte unterliegen ausschließlich der deutschen Einkommensteuer. Seitder Scheidung am 31. 12. 2014 muss G jährlich 5 000 eur an seine geschiedeneEhefrau mit Wohnsitz in Wien zahlen, so auch in 2017. Die Besteuerung der Un-terhaltsleistungen seiner geschiedenen Ehefrau wird durch eine Bescheinigungder österreichischen Finanzbehörden nachgewiesen.

a) Welche Länder gehören zum Europäischen Wirtschaftraum (EWR), sindjedoch kein EU-Mitgliedsstaat?

b) Welche Möglichkeiten stellen sich Gutschlhofer hinsichtlich der Besteue-rung in Deutschland?

c) Was wäre, wenn die geschiedene Ehefrau seit der Scheidung wieder inihrem Herkunftsland Libyen lebt?

d) Am 1. 1. 2017 heiratet G seine große Liebe Birgitta (B), die ihren Wohnsitzin Österreich hat und in Deutschland nicht unbeschränkt einkommensteu-erpflichtig ist. Die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegendenEinkünfte von G (B) betragen 9 500 eur (5 000 eur). Kann G für 2017 eineVeranlagung zur Einkommensteuer in Deutschland beantragen?

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A -20

Inhaltsverzeichnis

3.2 Veranlagung und SteuertarifShortCodeApp # 5040

In diesem Abschnitt lernen Sie, die Einkommensteuer gem. § 32a EStG auf gegebenezu versteuernde Einkommen zu berechnen. Zudem werden Sie mit den Eigenschaf-ten der Einkommensteuertariffunktion, insbesondere hinsichtlich Grenz- und Durch-schnittssteuersätzen, vertraut gemacht. Eine wesentliche Rolle bei der Ermittlung dertariflichen Einkommensteuer spielt die Form der Veranlagung. Sie lernen in diesemAbschnitt, welche Formen der Veranlagung existieren und unter welchen Bedingungensie anwendbar sind.

*[g]

Aufgabe 20 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält Fragen zum Einkommensteuertarif und zu den Formender Veranlagung, die im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten sind.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Für den deutschen Einkommensteuertarif gem. § 32aAbs. 1 EStG (S(zvE)) gilt ∂s′

∂zvE > 0 für alle zvE > 0.b) Einzelveranlagung bedeutet, dass jede Einkunftsart se-

parat veranlagt wird.c) Beim deutschen Einkommensteuertarif gem. § 32a Abs.

1 EStG handelt es sich um eine progressiven Tarif mitFreigrenze.

d) Die Abgeltungsteuer wird auch als »Reichensteuer« be-zeichnet.

e) Der Splittingtarif führt zu einer Abschwächung desProgressionseffekts.

f) Der Splittingvorteil ist umso höher je höher der Unter-schied zwischen den Einkünften der Ehegatten besteht.

g) Der maximale Splittingvorteil ist erreicht, wenn ein Ehe-gatte keine Einkünfte hat und der andere Ehegatte dasDoppelte der unteren Intervallgrenze des letzten Tarifin-tervalls nach § 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EStG verdient.

h) Besteuerung unter Progressionsvorbehalt bedeutet, dassEinkünfte die eigentlich steuerbefreit sind, den Steuer-tarif (Durchschnittssteuersatz) erhöhen, der auf die ein-kommensteuerpflichtigen Einkünfte entfällt.

i) Der Durchschnittssteuersatz liegt beim deutschen Ein-kommensteuertarif nach § 32a Abs. 1 EStG immer überdem Grenzsteuersatz, sofern das zu versteuernde Ein-kommen den Grundfreibetrag übersteigt.

j) Der Grenzsteuersatz drückt aus, wie hoch der Steuer-satz auf den nächsten verdienten Euro an zu versteu-erndem Einkommen ist.

– 32 –

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A -22

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.2 veranlagung und steuertarif

wahr falsch

k) Die Steuerfreiheit von Einkünften wird teilweise dadurchabgemildert, dass diese den Steuersatz erhöhen, der aufdas zu versteuernde Einkommen angewendet wird.

l) Das Arbeitslosengeld ist zwar steuerbefreit, unterliegtaber dem Progressionsvorbehalt.

m) Angenommen, das zu versteuernde Einkommen ohneProgressionseinkünfte beträgt 1 000 eur. Der Durch-schnittssteuersatz auf diese Einkünfte beträgt 20%. Diesteuerfreien Progressionseinkünfte betragen 200 eur.Dadurch erhöht sich der Durchschnittssteuersatz auf25%. Die tarifliche Steuer beträgt 300 eur.

**[g]

Aufgabe 21 KontrollfragenDie Kontrollfragen beziehen sich auf den Steuertarif gem. § 32a EStG sowie auf dieFormen der Veranlagung.

a) Was ist die Bemessungsgrundlage für die tarifliche Einkommensteuer?b) Welche Veranlagungsformen können unbeschränkt steuerpflichtige Ehegat-

ten wählen? Erläutern Sie das Splittingverfahren für zusammenveranlagteEheleute graphisch.

c) Ermitteln Sie aus § 32a EStG für ein zu versteuerndes Einkommen von a)10 000 eur, b) 30 000 eur, c) 60 000 eur die tarifliche Einkommensteuer,den exakten Grenzsteuersatz und den Durchschnittssteuersatz für den Fallder Einzelveranlagung.

d) Ermitteln Sie aus § 32a EStG für ein zu versteuerndes Einkommen von a)10 000 eur, b) 30 000 eur, c) 60 000 eur die tarifliche Einkommensteuer,den exakten Grenzsteuersatz und den Durchschnittssteuersatz für den Fallder Zusammenveranlagung.

e) Bei welchem zu versteuernden Einkommen beträgt der a) Grenzsteuersatz,b) Durchschnittssteuersatz 25%?

f) Erläutern Sie den Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG anhand einesselbstgewählten Beispiels.

g) Was halten Sie von dem Vorschlag eines einflussreichen Politikers, denTarif gem. § 32a EStG gegen einen Stufentarif, bestehend aus drei Stufen,zu ersetzen, um das deutsche Steuerrecht erheblich zu vereinfachen?

**[g]

Aufgabe 22 Formen der Veranlagung, §§ 26, 26a, 26b EStG

Die Aufgabe prüft, ob Sie die verschiedenen Formen der Veranlagung kennen undderen Anwendung beurteilen können.

Tobias (T) lebt seit dem 21. 7. 2017 von seiner Ehefrau Caroline (C) dauerndgetrennt. Im Dezember 2017 wird die Ehe rechtskräftig geschieden. T heiratetam 31. 12. 2017 Anni (A) und lebt mit ihr zusammen. T, C und A sind unbe-schränkt einkommensteuerpflichtig. Welche Arten der Veranlagung kommenin Frage, welcher Einkommensteuertarif findet jeweils Anwendung?

– 33 –

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A -25

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

*[g]

Aufgabe 23 Ermittlung der tariflichen ESt, § 32a EStG

In Aufgabe 23 sollen Sie zeigen, dass Sie die Tariffunktion in ihrer Grundform anwen-den können.

Robert Rauch, ledig, keine Kinder, aus München hat im Veranlagungszeitraum(VAZ) 2017 ein zu versteuerndes Einkommen von

a) 4 000 eur,b) 10 235,99 eur,c) 20 000 eur,d) 60 000 eur,e) 300 000 eur.

Ermitteln Sie die tarifliche Einkommensteuer gem. § 32a Abs. 1 EStG.

*[g]

Aufgabe 24 Graphische Skizze des EinkommensteuertarifsBei dieser Aufgabe sollen Sie zeigen, dass Sie die Tariffunktion nach § 32a Abs. 1 EStG

sowie deren Derivate wie Durchschnitts- und Grenzsteuersätze graphisch darstellenund interpretieren können.

a) Skizzieren Sie den Verlauf des Einkommensteuertarifs gem. § 32a Abs.1 EStG in Abhängigkeit des zu versteuernden Einkommens und ermittelnSie graphisch den Durchschnittssteuersatz an einem selbstgewählten Punkt.Begründen Sie, warum der Durchschnittssteuersatz mit steigendem zuversteuernden Einkommen zunimmt (zvE ∈ [8 820,∞[)!

b) Ermitteln Sie graphisch den Grenzsteuersatz an dem unter a) verwendetenzu versteuernden Einkommen und begründen Sie, warum der Grenzsteu-ersatz immer über dem Durchschnittssteuersatz liegt (zvE ∈ [8 820,∞[)!

***[g]

Aufgabe 25 Ermittlung von Grenz- und DurchschnittssteuersätzenBei dieser Aufgabe sollen Sie die Tariffunktion nach § 32a Abs. 1 EStG differenzierenund Grenz- und Durchschnittssteuersätze für gegebene zu versteuernde Einkommenermitteln bzw. für gegebene Grenz- und Durchschnittssteuersätze die entsprechendenzu versteuernden Einkommen berechnen.

a) Ermitteln Sie die Grenzsteuersatzfunktion für den deutschen Einkommen-steuertarif gem. § 32a Abs. 1 EStG im Veranlagungszeitraum 2017!

b) Wie hoch ist der Grenzsteuersatz für den ersten Euro, der der Besteuerungunterliegt (zvE = 8 821 eur)?

c) Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen, bei dem der Grenzsteuer-satz 25% im Fall der Einzelveranlagung beträgt.

d) Ermitteln Sie die Durchschnittssteuersatzfunktion für den deutschen Ein-kommensteuertarif gem. § 32a EStG im Veranlagungszeitraum 2017!

e) Bei welchem zu versteuernden Einkommen im Fall einer Einzelveranla-gung beträgt der Durchschnittssteuersatz 25%?

– 34 –

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A -27

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.2 veranlagung und steuertarif

**[g]

Aufgabe 26 Entscheidung mittels Grenzsteuersatz?Die Aufgabe zeigt anhand eines konkreten Sachverhalts, was bei Entscheidungen aufder Grundlage von Grenzsteuersätzen beachtet werden muss.2

a) Angenommen Olivers zahlungsgleiches zu versteuerndes Einkommen ausseiner Tätigkeit als angestellter Unternehmensberater beträgt 45 000 eur.Oliver ist ledig und hat keine Kinder. Ermitteln Sie den Grenz- und Durch-schnittssteuersatz für dieses zu versteuernde Einkommen. Verwenden Siehierfür Ihr Ergebnis aus Aufgabenteil a) von Aufgabe 25.

b) Oliver wird ein Zusatzverdienst angeboten, der ihm 5 000 eur vor Steuerneinbringt. Nimmt Oliver den Zusatzverdienst wahr, wenn er aus dieserTätigkeit nach Steuern mindestens 3 050 eur erhalten möchte? Beantwor-ten Sie die Frage zunächst unter Verwendung des unter a) ermitteltenGrenzsteuersatzes.

c) Ermitteln Sie unter Verwendung der exakten Zusatzbelastung, ob Oliverden Zusatzverdienst wahrnimmt!

d) Die »exakte Zusatzbelastung« wird auch als »Differenzsteuer« bezeich-net. Ermitteln Sie ausgehend von c) den Differenzsteuersatz formal undskizzieren Sie die Ermittlung des Differenzsteuersatzes graphisch!

e) Erläutern Sie, weshalb Sie in b) und c) zu unterschiedlichen Ergebnissenkommen! Was wäre, wenn Olivers zahlungsgleiches zu versteuerndesEinkommen 60 000 eur beträgt? Wären die Ergebnisse aus b) und c)in diesem Fall identisch? Berechnen Sie die entsprechenden Werte undinterpretieren Sie das Ergebnis!

*[g]

Aufgabe 27 Zusammenveranlagung, §§ 26, 32a EStG

In Erweiterung zu Aufgabe 23 sollen Sie hier sowohl den Grundtarif als auch dasSplitting-Verfahren anwenden.

Günther von Haugen (H) ist mit Anna von Haugen-Hohldorf (A) verheiratetund lebt mit ihr nicht dauernd getrennt in Duisburg. In 2017 hat H ein zu ver-steuerndes Einkommen von 35 000,45 eur. A hat in 2017 ein zu versteuerndesEinkommen von 15 000,45 eur.

a) Ermitteln Sie die tarifliche Einkommensteuer von H und A in 2017 insge-samt, wenn die Einzelveranlagung gem. § 26a EStG gewählt wird!

b) Ermitteln Sie die tarifliche Einkommensteuer von H und A in 2017 insge-samt, wenn die Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG gewählt wird!Wie hoch ist der Splittingvorteil?

c) Sie haben den Grenzsteuersatz (Durchschnittssteuersatz) an der Stelle zvE= 25 000 eur mit s′ = 28,9961% (sϕ = 15,6520%) ermittelt. Berechnen Sieunter Verwendung dieser Werte die tarifliche Gesamtsteuerbelastung vonH und A in 2017 im Fall der Zusammenveranlagung!

2 Eine umfangreiche Sammlung von Fallbeispielen zum Steuertarif befindet sich in:Haase, Klaus Dittmar (2010): Betriebliche Steuerplanung – Eine systematische Einführung mitFallbeispielen, 5. Auflage, Books on Demand GmbH, Norderstedt.

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A -30

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

*[g]

Aufgabe 28 Ermittlung des SplittingvorteilsDie Aufgabe prüft, ob Sie das Splittingverfahren durchdrungen haben.

Peter S. (S) und Rosa L. (L) sind glücklich verheiratet, unbeschränkt einkom-mensteuerpflichtig und leben nicht dauernd getrennt. Das zu versteuerndeEinkommen von S (L) beträgt in 2017 7 500 eur (60 000 eur).

a) Ermitteln Sie den Splittingvorteil bei Zusammenveranlagung in 2017!b) Welche Voraussetzungen müssen für einen maximalen Splittingvorteil

vorliegen? Wie hoch ist der maximale Splittingvorteil?

**[g]

Aufgabe 29 Progressionsvorbehalt, § 32b EStG

Einige »Einkünfte« sind zwar steuerbar, vom Fiskus aber bewusst gem. § 3 EStG

von der Einkommensteuer befreit. »Durch die Hintertür« werden einige der steuer-befreiten Einkünfte dadurch besteuert, dass sie den auf die nicht befreiten Einkünfteanzuwendenden Durchschnittssteuersatz erhöhen. Die Einkünfte werden demnachunter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt. Aufgabe 29 deckt den Grundfall desProgressionsvorbehalts ab.

Hannah Haumich (H), wohnhaft in Dessau, bezog im Zeitraum vom 1. 1. 2017bis 31. 3. 2017 Arbeitslosengeld i. H. v. 5 000 eur. Das zu versteuernde Einkom-men von H in 2017 beträgt 26 800 eur. Ermitteln Sie die tarifliche Einkommen-steuer gem. § 32a EStG in 2017!

**[g]

Aufgabe 30 Progressionsvorbehalt, Arbeitslosengeld, § 32b EStG

In Erweiterung zu Aufgabe 29 kommt hier der Progressionsvorbehalt bei gleichzeitigerAnwendung des Splittingverfahrens zur Anwendung.

Niklas Schwarz (S), wohnhaft in Hamburg, hat im Veranlagungszeitraum 2017ein zu versteuerndes Einkommen von 70 000 eur, das aus seiner Anstellungals Softwareentwickler resultiert. Er ist seit Jahren glücklich mit CatharinaSchwarz (C) verheiratet. C hat im Veranlagungszeitraum 2017 ein zu versteu-erndes Einkommen von 11 400 eur, das aus ihrer Tätigkeit als Aushilfe in derUni-Mensa resultiert. Das Ehepaar lebt nicht dauernd getrennt. Ermitteln Siedie tarifliche Einkommensteuer in 2017 im Fall der Zusammenveranlagung.Berücksichtigen Sie dabei, dass

a) S in 2016 Arbeitslosengeld i. H. v. 18 000 eur bezogen hat.b) S in 2016 Arbeitslosengeld i. H. v. 18 000 eur und in 2017 Arbeitslosengeld

i. H. v. 6 000 eur bezogen hat. Ermitteln Sie den Steuersatz, mit dem diesteuerfreien Einkünfte faktisch besteuert werden.

c) S in 2016 Arbeitslosengeld i. H. v. 18 000 eur bezogen hat und in 2017davon 4 000 eur aufgrund einer Überzahlung zurückzahlt.

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A -32

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.2 veranlagung und steuertarif

**[g]

Aufgabe 31 Progressionsvorbehalt, Elterngeld, § 32b EStG

Aufgabe 31 stellt eine Wiederholung von Aufgabe 30 dar, wobei hier gezeigt wird, dassaufgrund des Progressionsvorbehalts eine getrennte Veranlagung im Vergleich zu einerZusammenveranlagung vorteilhaft sein kann.

Doreen und Kevin Hoffmann sind glücklich verheiratet und leben zusammenin Aschersleben (Sachsen-Anhalt). Am 1. 4. 2017 kam die gemeinsame TochterEileen auf die Welt. Doreen hat unter Missachtung des Mutterschutzgesetzesbis kurz vor der Geburt gearbeitet und dabei ein zu versteuerndes Einkommeni. H. v. 9 000 eur verdient. Von April bis Dezember 2017 nimmt Doreen Eltern-zeit und bekommt Elterngeld i. H. v. 13 500 eur. Vater Kevin hat in 2017 ein zuversteuerndes Einkommen i. H. v. 20 000 eur.

Ist die Einzelveranlagung oder die Zusammenveranlagung in 2017 günstigerfür das Paar?

**[g]

Aufgabe 32 Kalte ProgressionAufgrund des konvexen Verlaufs der Einkommensteuertariffunktion treten inflations-bedingt Progressionseffekte auf, die als »kalte Progression« bezeichnet werden. Dievorliegende Aufgabe soll zeigen, wie bei der Ermittlung des Nachteils durch die kalteProgression vorgegangen wird und wodurch die kalte Progression verursacht wird.

Rudolph Ganz (G), ledig, keine Kinder, wohnt in Hildesheim. G arbeitet ineinem Konzern im Angestelltenverhältnis. Aus dieser Tätigkeit erzielt G in2016 ein zahlungsgleiches zu versteuerndes Einkommen i. H. v. 30 000 eur.Die Sozialversicherungsabgaben in 2016 betragen 20% des zu versteuerndenEinkommens. Sein zu versteuerndes Einkommen abzüglich Steuern und Sozi-alversicherungsabgaben gibt G in 2016 für einen Warenkorb W aus.

Hinweis: Verwenden Sie für beide Veranlagungszeiträume jeweils den im Veranla-gungszeitraum 2017 gültigen Tarif!

a) Ermitteln Sie die Nettozahlungen in 2016 nach Steuern und Sozialversi-cherungsbeiträgen, die G zum Konsum des Warenkorbs W in 2016 zurVerfügung stehen!

b) Ausgehend von 2016 steigt das zahlungsgleiche zu versteuernde Einkom-men durch erfolgreiche Tarifverhandlungen der Gewerkschaft um 3% in2017. Der Sozialversicherungssatz bleibt konstant. Kann G sich den Waren-korb aus 2016 in 2017 leisten, sofern der Warenkorb sich ebenfalls um 3%verteuert und sich der Einkommensteuertarif nicht ändert?

c) Erläutern Sie anhand von zwei Alternativen, wie der Fiskus dem Problemder kalten Progression entgegenwirken könnte!

– 37 –

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A -33

Inhaltsverzeichnis

3.3 Sachliche SteuerpflichtShortCodeApp # 5050

Während sich die »persönliche Steuerpflicht« mit der Frage wer besteuert wird befasst,beschäftigt sich die »sachliche Steuerpflicht« mit der Frage was besteuert wird. DerFokus bei den nachfolgenden Fragen liegt bei der Steuerbarkeit und der Steuerfreiheitvon Einnahmen/Einkünften.

*[g]

Aufgabe 33 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält Fragen zur sachlichen Steuerpflicht im Allgemeinen.Die Fragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass Einkünfte nurdann einer Nebeneinkunftsart zugerechnet werden,wenn sie nicht einer Haupteinkunftsart zugerechnet wer-den können.

b) Schenkungen sind aus ertragsteuerlicher Sicht steuerbar,aber steuerfrei.

c) Gernot Gernegroß hat ein Sparbuch im Betriebsvermö-gen. Die aus diesem Sparbuch resultierenden Zinsengehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

d) Die Einkommensteuer stellt eine nicht abzugsfähigeBetriebsausgabe dar.

e) Trinkgelder sind steuerbar und können steuerfrei odersteuerpflichtig sein.

f) Bei der Frage nach der sachlichen Steuerpflicht befasstman sich mit der Frage wer besteuert wird.

g) Die sachliche Steuerpflicht umfasst ausschließlich »Sa-chen« in Form von materiellen Wirtschaftsgütern.

h) Es existieren im deutschen Einkommensteuerrechtgrundsätzlich zwei Methoden der Einkunftsermittlung.

i) Steuerbare Einkünfte sind immer steuerpflichtig.j) Der Zeitraum der Gewinnermittlung stellt immer das

Kalenderjahr dar.k) In Deutschland existieren 7 Einkunftsarten.l) Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehö-

ren zu den Gewinneinkünften.m) Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gehören zu den

Haupteinkunftsarten.n) Überschusseinkünfte gehören immer zu den Nebenein-

kunftsarten.o) Bei der Besteuerung nach der Quellentheorie werden

Veräußerungsgewinne nicht besteuert.

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A -34

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.3 sachliche steuerpflicht

**[g]

Aufgabe 34 KontrollfragenDie Kontrollfragen beziehen sich auf die Methoden der Ermittlung der Einkünfte, dasSchema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sowie die Steuerbarkeitvon Einnahmen und prüfen damit das Grundverständnis für die Ermittlung desEinkommens nach dem EStG.

a) Was ist unter dem Realisationsprinzip zu verstehen?b) Verdeutlichen Sie anhand des Realisationsprinzips den wesentlichen Unter-

schied von Gewinneinkunftsarten und Überschusseinkunftsarten anhandeines selbstgewählten Beispiels.

c) Nennen Sie Gründe, weshalb die Einordnung von Einkünften in die ein-zelnen Einkunftsarten relevant ist.

d) Was versteht man unter einer »synthetischen« Einkommensteuer? Wasversteht man unter einer Schedulensteuer?

e) Was bedeutet: Einnahmen, Einkünfte, Gesamtbetrag der Einkünfte, Ein-kommen, zu versteuerndes Einkommen?

f) Wo werden beim Schema der ESt-Ermittlung die Aufwendungen für dieExistenzerhaltung berücksichtigt?

g) Unterscheiden Sie die Begriffe »steuerbar«, »nicht steuerbar« und »steuer-frei« und geben Sie Beispiele an!

h) Welche Gründe sprechen dafür oder dagegen, folgende Vorgänge mit ihrenAusgaben und Einnahmen in die gesetzliche Ermittlung des Einkommensaufzunehmen:1. Wetteinsätze zur Erzielung von Wettgewinnen,2. Gewinne bei TV-Ratespielen,3. Zahlung und Erhalt von Schmiergeldern,4. Erfassung von realisierten Wertsteigerungen und Wertverlusten bei

der Veräußerung von selbstgenutzten und vermieteten Immobilien,5. Nachbarschaftshilfe durch gegenseitige Dienstleistungen,6. Bewirtungskosten für Geschäftsfreunde,7. Vorteile aus der Bewirtung von Geschäftsfreunden,8. Vorteile aus der Teilnahme an der Bewirtung von Geschäftsfreunden,9. Unentgeltliche Sachleistungen an Arbeitnehmer in Form von

i. Firmenwagen,ii. Dienstwohnungen,iii. Anlagen für Betriebssport,iv. Wochenendseminaren in entspannter Atmosphäre,

10. Private Nutzung eines betrieblichen PC,11. Vermögenserwerb durch Erbschaften,12. Abfindungen wegen vom Arbeitgeber veranlasster Entlassungen aus

dem Dienstverhältnis,13. Unentgeltliche Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen

Wohnung und Arbeitsstätte.i) Welche Einkünfte sind steuerbar; welcher Einkunftsart sind sie zuzurech-

nen; welche Einkünfte sind steuerbefreit?

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A -34

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

1. i. Gewinnanteile eines OHG-Gesellschaftersii. Dividenden eines Kleinaktionärsiii. Dividenden eines Großaktionärsiv. Gewinnanteile eines atypischen stillen Gesellschafters

Einkünfte2. eines Vorstandes einer AG,3. in Form des Ruhegehalts eines Beamten,4. in Form von Einnahmen i. H. v. 1 500 eur aus einer Nebentätigkeit als

Ausbilder von Rettungsschwimmern bei der DLRG,5. aus einer Leibrente aus der Veräußerung eines selbstgenutzten Einfa-

milienhauses,6. einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung,7. aus der Vermietung von Ferienwohnungen,8. aus einer Abfindung wegen Auflösung eines Dienstverhältnisses

durch den Arbeitgeber in Höhe von 10 000 eur,9. aus dem Verkauf eines zuvor gekauften Grundstücks in Parzellen

nach Ablauf von 3 Jahren,10. aus der Verwaltung eines eigenen Wertpapierdepots im Wert von 100

Mio. eur unter Einschaltung von 2 Beschäftigten.11. aus der Vermietung von 100 Wohnungen,12. aus dem wöchentlichen Sammeln von Flaschen in einem Fußballsta-

dion zwecks Pfandverwertung durch einen 14-jährigen Jungen,13. einer Kunstgalerie zur ausschließlichen Verwertung eigener Werke,

die Zuschüsse erfordert, da noch kein Renommee vorliegt,14. aus Stipendien, die aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der For-

schung gewährt werden,15. aus Zinsen aus einem Darlehen, das dem Sohn vom Vater für die

Finanzierung des Studiums gewährt wurde,16. in Form von Arbeitslosengeld,17. eines Gemüsehandels mit 50% Eigenanbau,18. in Form von Trinkgeldern eines angestellten Kellners in Höhe von

5 000 eur pro Jahr,19. in Form von Trinkgeldern eines Taxifahrers, dem das Taxi gehört,20. aus der kostenlosen Nutzung einer Dienstwohnung,21. eines Labors eines »Laborarztes«,22. in Form des Lohns des Ehemannes als Sekretär seiner Ehefrau,23. aus einer ererbten Steuerberaterpraxis, die von der als Ärztin tätigen

Ehefrau des Steuerberaters fortgeführt wird,24. in Form von Abfindungen für die Aufgabe einer Wohnung,25. in Form von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz,26. als Entgelte, die für die Vereinbarung von Wettbewerbsverboten emp-

fangen werden,27. als Entgelte für den Verzicht auf Rechtsbehelf gegen die Errichtung

eines Kernkraftwerks,28. in Form von Schmiergeld,

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A -36

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.3 sachliche steuerpflicht

29. in Form des Erhalts von Bürgschaftsprovisionen.j) Welche Probleme halten Sie in näherer Zukunft für praktisch lösbar?

1. Die steuerliche Erfassung selbst erstellter Dienstleistungen und Kon-sumgüter im Haushalt.

2. Abgrenzung investiver und konsumtiver Ausgaben.3. Bewertung des Vermögens zum Ertragswert.Welche Schlussfolgerungen ziehen Sie hieraus hinsichtlich der realistischenZielsetzungen von Steuerreformen?

k) Welche real existierenden Steuern werden durch § 12 Nr. 3 EStG vomAbzug ausgeschlossen?

l) Nennen Sie einige Beispiele für1. steuerfreie Betriebseinnahmen,2. teilweise steuerfreie Betriebseinnahmen.

*[g]

Aufgabe 35 Einkünfte, § 2 EStG

Die Aufgabe befasst sich mit den Absätzen 1 und 2 des § 2 EStG. Insbesondere dieBedeutung von Absatz 2 muss klar sein, da ansonsten das Grundverständnis für dieSystematik der Ermittlung (der Summe) der Einkünfte fehlt.

a) Welche Einkunftsarten kennt das EStG? In welche Kategorien lassen sichdie Einkünfte jeweils klassifizieren? Was sind jeweils die Einkünfte?

b) Was besagt das Subsidiaritätsprinzip?c) Was besagt die Unterscheidung in Haupt- und Nebeneinkunftsarten?

*[g]

Aufgabe 36 SubsidiaritätsprinzipIn Aufgabe 36 soll das in Aufgabenteil b) von Aufgabe 35 beschriebene Prinzip derSubsidiarität auf konkrete Sachverhalte angewendet werden.

Ordnen Sie auf Basis der nachstehenden Informationen die Einnahmen dennachstehenden Einkünften zu.

(1) Land- und Forstwirtschaft(2) Gewerbebetrieb(3) selbständiger Arbeit(4) nichtselbständiger Arbeit(5) Kapitalvermögen(6) Vermietung und Verpachtung(7) Sonstigen Quellen (sonstige Einkünfte)

Einkunftsart #

a) A erhält als Gesellschafter der AB-OHG einGeschäftsführergehalt.

b) A erhält Zinsen auf seine im Privatvermögengehaltene Festgeldanlage.

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A -38

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

Einkunftsart #

c) A ist Gesellschafter der AB-KG und erhält vondieser Miete für ein Gebäude, das er an die KG

vermietet.

d) A erhält Pacht für ein Waldgrundstück in exklusiverLage, das zu seinem land- und forstwirtschaftli-chen Betrieb gehört.

e) A erhält Zinsen für eine Kapitalmarktanlage, dassich im Betriebsvermögen seiner Einzelunterneh-mung befindet.

f) A erhält Zinsen für ein Privatdarlehen, das er aneinen Freund zu üblichen Konditionen vergebenhat. Das Darlehen zählt zum Privatvermögen des A

g) Geschäftsführer A erhält Gehalt aus seiner Anstel-lung bei der Y-GmbH. A besitzt keinerlei Anteile ander Y-GmbH.

h) A erhält Miete für eine Immobilie, die er im Privat-vermögen hält und an fremde Dritte für Wohnzwe-cke vermietet hat.

*[g]

Aufgabe 37 Schema zur Ermittlung des zu versteuernden EinkommensDie Ermittlung des zu versteuernden Einkommens folgt einer sich aus dem Gesetzergebenden Systematik. Die Kenntnis dieser Systematik ist zwingend erforderlich, umSachverhalte einkommensteuerlich korrekt beurteilen zu können. Nachstehend soll dieseSystematik beschrieben und gegebene Sachverhalte dort eingeordnet werden.

a) Entwickeln Sie ein Schema zur Ermittlung des zu versteuernden Einkom-mens! Welche Stufen bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkom-mens können unterschieden werden?

b) Auf welcher Stufe der Einkommensermittlung sind zu berücksichtigen:Kinderfreibeträge, Sparer-Pauschbetrag, Werbungskostenpauschale, Alters-entlastungsbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag?

c) Worin unterscheiden sich Einkommensverwendung und Werbungskostenbzw. Betriebsausgaben?

*[g]

Aufgabe 38 Gewinnermittlungszeitraum, § 4a EStG

Der 51-jährige, ledige Land- und Forstwirt G. Wiese (W) aus Koblenz ermitteltseinen Gewinn vom 1. 7. bis 30. 6. und hat im Wirtschaftsjahr 2015/2016 einenGewinn von 63 000 eur, im Wirtschaftsjahr 2016/2017 einen Gewinn von51 000 eur erzielt. Daneben betreibt W einen Gewerbebetrieb (keine Tierzucht),dem in 2016 ein Verlust von 9 000 eur zuzurechnen ist.

Ermitteln Sie den Gesamtbetrag der Einkünfte für W in 2016!

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Inhaltsverzeichnis

3.4 Methoden der EinkunftsermittlungShortCodeApp # 5060

Die Aufgaben dieses Abschnitts zielen auf die Technik der Ermittlung der Gewinnein-künfte bzw. der Überschusseinkünfte ab. Es soll deutlich werden, welche Unterschiedezwischen Gewinn- und Überschusseinkünften bestehen und welche Möglichkeiten derGewinnermittlung existieren.

*[g]

Aufgabe 39 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält Fragen zu den Methoden der Ermittlung der Einkünfte.Die Fragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Bei Überschusseinkünften erfolgt die Ermittlung derEinkünfte durch den Überschuss der Einnahmen überdie Betriebsausgaben.

b) Bei den Gewinneinkunftsarten existieren unterschiedli-che Methoden der Gewinnermittlung.

c) Bei den Überschusseinkunftsarten existieren unter-schiedliche Methoden der Überschussermittlung.

d) Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensver-gleich und Einnahmen-Überschuss-Rechnung existier-en teilweise unterschiedliche Realisationszeitpunkte.

e) Bei der Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG

(Einnahmen-Überschuss-Rechnung) stellt die Anschaf-fung von Wertpapieren keine Betriebsausgabe dar.

f) Für Betriebseinnahmen existiert eine Legaldefinition.g) Für Betriebsausgaben existiert eine Legaldefinition.h) Freiberufler ermitteln ihren Gewinn i. d. R. durch Ein-

nahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.i) Im Rahmen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung stel-

len Betriebseinnahmen immer Einzahlungen dar.j) Der steuerrechtliche Begriff der »Betriebsausgabe«

stimmt mit dem betriebswirtschaftlichen Begriff der»Ausgabe« überein.

k) Das Zufluss-Abfluss-Prinzip kommt ausschließlich beiÜberschusseinkunftsarten zur Anwendung.

l) Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung erfolgt dieVerteilung der Anschaffungs- und Herstellungskostenvon abnutzbarem Anlagevermögen über die betriebsge-wöhnliche Nutzungsdauer.

m) Die reine Form des Zufluss-Abflussprinzips (exklusivePrivateinlagen, -entnahmen und Kreditaufnah-me/-tilgung) entspricht einem investitionsneutralenSteuersystem in Form einer Cash-Flow-Steuer.

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grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

**[g]

Aufgabe 40 Buchführungspflicht für steuerliche ZweckeBevor zwischen den verschiedenen Methoden der Einkunftsermittlung differenziertwird – insbesondere zwischen den Methoden der Gewinnermittlung – muss zunächstgeklärt werden, wer grundsätzlich verpflichtet ist, Bücher zu führen, d. h. seinenGewinn nach handelsrechtlichen Vorschriften zu ermitteln.

Wer ist grundsätzlich für steuerliche Zwecke buchführungspflichtig? BeurteilenSie für die folgenden Fälle die Buchführungspflicht für steuerliche Zwecke:

a) Der Würstchenbudenbesitzer Kevin Blut-Wurst (BW) betreibt seine Würst-chenbude in Form einer Einzelunternehmung auf dem Campus der UniMagdeburg. Im Wirtschaftsjahr 2017 erwirtschaftet BW einen Umsatz von80 000 eur und einen Gewinn von 30 000 eur. Ein in kaufmännischerWeise eingerichteter Geschäftsbetrieb ist nicht erforderlich.

b) Ausgehend von a) wird angenommen, dass sich BW freiwillig ins Handels-register eingetragen hat und sein Umsatz in 2017 750 000 eur beträgt.

c) Blut-Wurst führt seinen Geschäftsbetrieb im Rahmen einer GmbH aus.d) Der Steuerberater Siegfried Para-Graf (PG) betreut ausschließlich sehr

vermögende Mandanten. Im Wirtschaftsjahr (= Kalenderjahr) 2017 hat PG

einen Umsatz von 20 Mio eur und einen Gewinn von 19,5 Mio eur.e) Arthur Groß und Bettina Klein stellen im Rahmen einer GbR hochwertige

Murmelbahnen für gut situierte Familien her.Abwandlung: Was wäre, wenn Groß und Klein die Murmelbahnen imRahmen einer OHG herstellen?

*[g]

Aufgabe 41 Formen der EinkunftsermittlungDie vorliegende Aufgabe soll die Formen der Einkunftsermittlung sowie die Metho-den der Gewinnermittlung systematisieren. Zudem soll der Unterschied der Einnah-men-Überschuss-Rechnung als eine Form der Gewinnermittlung im Vergleich zumBetriebsvermögensvergleich augenscheinlich werden.

a) Welche Formen der Ermittlung von Einkünften existieren im deutschenEinkommensteuerrecht?

b) Welche beiden grundsätzlichen Möglichkeiten der Gewinnermittlung ex-istieren im deutschen Einkommensteuerrecht? Zeigen Sie anhand einesselbstgewählten Beispiels, welche Auswirkungen die Art der Gewinner-mittlung auf die Besteuerung hat.

c) Erläutern Sie kurz anhand von § 4 Abs. 3 EStG, bei welchen Positionen dieEinnahmen-Überschuss-Rechnung von einer reinen Zahlungsrechnungabweicht.

d) Erläutern Sie die steuerlichen Begriffe der Vereinnahmung und Verausga-bung in der betriebswirtschaftlichen Terminologie!

e) Wann erfolgen Zu- und Abfluss bei1. Scheckübermittlung,2. Überweisungen?

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3 einkommensteuer 3.4 methoden der einkunftsermittlung

f) Fragen zur Umsatzsteuer1. Was versteht man unter einem durchlaufenden Posten?2. Gehört die Umsatzsteuer/Vorsteuer aus a) buchhalterischer Sicht bzw.

b) gem. § 4 Abs. 3 EStG zu den durchlaufenden Posten?3. Wie wird die Umsatzsteuer/Vorsteuer bei der Einnahmen-Überschuss-

Rechnung behandelt?

*[g]

Aufgabe 42 Zufluss-Abfluss-Prinzip, § 11 EStG

Aufgabe 42 soll zeigen, wann das Zufluss-Abfluss-Prinzip grundsätzlich zur Anwen-dung kommt und welche Ausnahmen von diesem Prinzip gem. § 11 EStG bestehen.

a) Bei welchen Formen der Ermittlung der Einkünfte kommt das Zufluss-Abfluss-Prinzip i. S. d. § 11 EStG zur Anwendung?

b) Welche Ausnahmen vom Zufluss-Abfluss-Prinzip existieren gem. § 11 EStG?Geben Sie jeweils ein konkretes Beispiel für eine Gewinneinkunftsart undeine Überschusseinkunftsart an!

*[g]

Aufgabe 43 Anwendung des Zufluss-Abfluss-PrinzipsIn Aufgabe 43 soll das in Aufgabe 42 entwickelte Zufluss-Abfluss-Prinzip auf konkreteSachverhalte angewendet werden.

a) Renate RiesterRenate Riester (R) ist Rentnerin. Die Dezemberrente ist jeweils am 31. 12.fällig. Die Rentenkasse überweist die Rente am a) 6. 1. bzw. b) 13. 1. Inwelchem Kalenderjahr gilt die Rente als zugeflossen?

b) Gustav AckerDer Land- und Forstwirt Gustav Acker (A) ermittelt seinen Gewinn nach§ 4 Abs. 3 EStG und hat ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1. 7. 2016 bis30. 6. 2017. Der Betrieb ist ab dem 1. 7. 2016 verpachtet, die Pachtzahlungensind vierteljährlich nachträglich zum 1. 10., 1. 1., 1. 4. und 1. 7. zu zahlen.Die Zahlungen sind pünktlich geleistet worden. Welchem Veranlagungs-zeitraum ist die Pachtzahlung vom 1. 7. 2017 zuzurechnen?

c) Boris OhrerDer Zahnarzt Boris Ohrer (O) hat seine Praxisräume gemietet. Die Mieteist jeweils am 30. des Monats fällig. O ermittelt seinen Gewinn nach § 4Abs. 3 EStG. Wann muss O seine Zahlungen als Betriebsausgaben ansetzen,wenn folgende Zahlungstermine für die Dezembermiete vorliegen?1. 08. 01. 2017,2. 12. 01. 2017,3. 29. 12. 2016.

d) Siegfried Para-GrafDer Steuerberater Siegfried Para-Graf (P) betreibt seine Kanzlei auf einemErbbaugrundstück. Die Gewinnermittlung erfolgt nach § 4 Abs. 3 EStG.

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grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

Eigentümer ist E. Das Erbbaurecht hat eine Laufzeit von 99 Jahren. Eswurde Folgendes vereinbart:1) Der Erbbauzins wird jährlich zum 3. 1. i. H. v. 1 000 eur gezahlt.2) Der Erbbauzins wird am 3. 1. 2017 i. H. v. 18 000 für die gesamte Laufzeit

vorausgezahlt.Welche steuerliche Auswirkung ergibt sich bei P in 2017 bzw. in denfolgenden Jahren?

e) Lucius LexDer Rechtsanwalt Lucius Lex (L) ermittelt seinen Gewinn gem. § 4 Abs.3 EStG. Das Gehalt seiner Sekretärin Cornelia Schnell (S) für den Dezember2016 überweist L ihr erst Ende Januar 2017. Wann gilt das Gehalt bei L alsab- bzw. bei S als zugeflossen?

**[g]

Aufgabe 44 Verhältnis von Handelsbilanz und SteuerbilanzBesteht die Pflicht zur Führung von Büchern nach handelsrechtlichen Vorschriften, sogilt die Buchführungspflicht auch für steuerliche Zwecke (§ 140 AO). Die vorliegendeAufgabe geht insbesondere auf einige wesentliche Unterschiede der Bilanzierung imHandelsrecht und Steuerrecht ein. Lesen Sie dazu § 5 EStG sowie § 7 Abs. 1 EStG.

a) In welchem Verhältnis stehen Handelsbilanz und Steuerbilanz?b) Wie sind nachstehende Sachverhalte der AB-OHG in der Handelsbilanz

bzw. Steuerbilanz zu bilanzieren?1. Grundstück

Am 1. 3. 2017 erwirbt die OHG ein unbebautes Grundstück mit Über-gang Besitz, Nutzen und Lasten zum 1. 4. 2017 für 250 000 eur (An-schaffungskosten).

2. PatentFür die Entwicklung eines Patents zu einem speziellen Herstellungsver-fahren von Kunststoffen wendet die OHG 75 000 eur auf. Das Patentsoll dem Unternehmen langfristig dienen. Die Entwicklung ist Ende2017 abgeschlossen.

3. DarlehenAm 1. 10. 2017 nimmt die OHG ein Fälligkeitsdarlehen über 100 000 eurmit einer Laufzeit von 10 Jahren auf. Das Darlehen wird zu 95%ausbezahlt. Die Zinsen i. H. v. 5% p. a. sind jeweils zum 1. 4. und zum1. 10. eines Jahres fällig. Die erste Zinszahlung ist am 1. 4. 2018 fällig.

4. RückstellungIm Dezember 2017 schließt die OHG einen Liefervertrag über 20 kgKunststoffe zum Preis von 200 eur/kg (netto) ab, die im Januar2018 von der OHG produziert und geliefert werden sollen. Infolgeder Rohstoffverteuerung Ende Dezember 2017 kann die OHG in 2018den Kunststoff selbst nur zu 250 eur/kg produzieren. Der Abnehmerbesteht auf die Erfüllung des Vertrags.

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3 einkommensteuer 3.4 methoden der einkunftsermittlung

5. Mietzahlung im VorausAm 15. 12. 2017 bezahlt die OHG vereinbarungsgemäß die Miete i. H. v.12 000 eur für das Jahr 2018 für einen Lagerraum im Voraus.

6. AbschreibungenAm 1. 10. 2017 kauft die OHG eine Maschine für 50 000 eur (netto), dieam 1. 11. 2017 geliefert wird und sich ab dem 1. 12. 2017 in betriebs-bereitem Zustand befindet. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauerbeträgt 10 Jahre. In der Handelsbilanz wird geometrisch-degressiv mitg = 20% abgeschrieben.

***[g]

Aufgabe 45 Betriebsvermögensvergleich versus EÜRDie Aufgabe soll umfassend den Unterschied der beiden Methoden der Gewinner-mittlung deutlich machen. Zur Lösung dieser Aufgabe sind Grundkenntnisse derBuchführung nach HGB erforderlich sowie Grundlagen der Bilanzierung und Bewer-tung nach Steuerrecht. Lesen Sie vor dem Durcharbeiten der Aufgabe § 7 Abs. 1 und4 EStG, § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG!

Der vorläufige Gewinn von Anni Singer (S) in 2016 beträgt 100 000 eur. S tätigtnur umsatzsteuerbefreite Umsätze ohne Vorsteuerabzug. Folgende Geschäfts-vorfälle wurden bei der Gewinnermittlung noch nicht berücksichtigt.

1. S hat 2016 Umsatzerlöse i. H. v. 380 000 eur erzielt. Davon wurden in2016 290 000 eur per Banküberweisung beglichen. 90 000 eur hat S inRechnung gestellt; diese müssen aber erst 2017 bezahlt werden.

2. Grund und Boden wurde am 10. 1. 2006 zu Anschaffungskosten von ins-gesamt 200 000 eur erworben.

3. S ließ 2014 auf dem erworbenen Grundstück eine kleine Lagerhalle zuAnschaffungskosten von 130 000 eur errichten. Die betriebsgewöhnlicheNutzungsdauer des Gebäudes beträgt 60 Jahre, die Abschreibung erfolgtnach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG mit jährlich 3%.

4. Maschinen wurden am 30. 4. 2016 zu Anschaffungskosten von insgesamt40 000 eur angeschafft. Ihre Nutzungsdauern betragen 4 Jahre. Es wirdlinear abgeschrieben.

5. Die vorhandenen Rohstoffe haben nach einer voraussichtlich dauerndenWertminderung zum 31. 12. 2016 einen Teilwert (niedrigerer Marktpreis)von 11 000 eur. Ihre Anschaffungskosten betrugen 12 000 eur. Die Roh-stoffe wurden Ende Dezember 2016 geliefert. Bereits am 30. 11. 2016 hatteS eine Anzahlung in Höhe von 50% gemacht; die verbleibenden 50%müssen Ende Januar 2017 gezahlt werden.

6. Fertigerzeugnisse sind zu Herstellungskosten unstreitig im Wert von9 000 eur vorhanden. Im Vorjahr lagen keine Fertigerzeugnisse auf Lager.

7. S hat aus betrieblichem Anlass einem befreundeten Unternehmer, derseinen Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelt, ein Darlehen in Höhe von8 000 eur gegeben.

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grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

8. Der Bestand des Bargelds und das Bankguthaben betragen am 31. 12. 2016zusammen 25 000 eur.

9. Am 10. 12. 2016 zahlte S für das Jahr 2017 im Voraus betriebliche Versiche-rungsprämien in Höhe von 1 300 eur.

10. Seit Juli 2016 hat S neue Büroräume für 1 000 eur pro Monat angemietet.Die Miete überweist sie jeweils am 30. des Vormonats, beginnend mit dem30. 6. 2016. Am 30. 12. 2016 zahlte sie die Miete für Januar 2017 im Voraus.

11. S wurde von einem geschädigten Kunden auf Schadensersatz verklagt. S

schätzt, dass sie vor Gericht verlieren wird und 30 000 eur an den Kundenzahlen muss.

12. S hat einem Kunden eine Lieferung von Waren zu einem Preis von14 000 eur für April 2017 verbindlich zugesagt. Aufgrund von steigendenRohstoffpreisen geht sie davon aus, dass sie durch den Vertrag einenVerlust in Höhe von 1 500 eur erleiden wird.

13. S hat zur Finanzierung betrieblicher Vorgänge ein Bankdarlehen in Höhevon 284 000 eur aufgenommen.

14. Die Zinszahlungen für das Darlehen aus Aufgabenteil 13. betragen in 20165 000 eur.

15. Am 23. 12. 2016 legt S 12 000 eur in bar in das Unternehmen ein.

a) Ermitteln Sie den Gewinn für S, sofern der Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) ermittelt wird!

b) Welcher Gewinn ergäbe sich, wenn S den Gewinn durch Betriebsvermö-gensvergleich ermittelt? Verbuchen Sie die Geschäftsvorfälle!

14

ich glaub, den müssen wir

außerplanmäßig abschreiben

Buchhalterische proBleMe BeiM fussBall

Quelle: Schanz, Sebastian/Koschmider, Simon (2014): Humo-ristische Zeichnungen zum Betrieblichen Rechnungswesen,Buchmanufaktur, Bayreuth, isbn: 978-3-00-047631-0, Seite 14.

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3.5 Einkünfte aus GewerbebetriebShortCodeApp # 5070

Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gehören zu den Gewinneinkünften (die Einkünftesind der Gewinn) und werden grundsätzlich unterteilt in a) laufende Einkünfte, b)Einkünfte bei Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit und c) Einkünfte aus der Betei-ligung an einer Kapitalgesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen. Entsprechendsind die nachfolgenden Übungsaufgaben kategorisiert.

*[g]

Aufgabe 46 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält grundlegende Fragen zu den Einkünften aus Gewerbe-betrieb. Die Fragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gehören zu den Über-schusseinkünften.

b) Werden Dividenden vereinnahmt, die für Wertpapiereentrichtet werden, die sich im Betriebsvermögen einerPersonengesellschaft befinden, dann kommt das Teilein-künfteverfahren zur Anwendung.

c) Bei Personenunternehmen findet für steuerliche Zwe-cke das Durchgriffsprinzip Anwendung, während beiKörperschaften das Trennungsprinzip gilt.

d) Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden immer durch Be-triebsvermögensvergleich ermittelt.

e) Das Betriebsvermögen im steuerlichen Sinne ist weitergefasst als im Handelsrecht.

f) Das Geschäftsführergehalt, das ein Gesellschafter einerOHG von dieser bezieht, mindert den Gewinn der Ge-sellschaft nicht.

g) Sonderbetriebsvermögen stellt Betriebsvermögen dar,das sich im zivilrechtlichen Eigentum eines Gesellschaf-ters einer GmbH befindet.

h) Die Absicht, Einnahmen zu erzielen, stellt ein Merkmalfür das Vorliegen eines Gewerbebetriebs dar.

i) Gewinne, die aus einer Personengesellschaft entnommenwerden, werden grundsätzlich mit einem anderen Tarifbesteuert als Gewinne, die im Rahmen einer Personen-gesellschaft thesauriert werden.

j) Bei Personengesellschaften handelt es sich immer umGewerbebetriebe i. S. d. Steuerrechts.

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grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

wahr falsch

k) Die Existenz von Sonderbetriebsvermögen folgt der Lo-gik, dass die den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu-grundeliegenden Wirtschaftsgüter dem Betriebsvermö-gen zuzuordnen sind.

l) Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben stellen Betriebs-ausgaben dar, die nicht abzugsfähig sind.

***[v]

Aufgabe 47 KontrollfragenDie Kontrollfragen decken neben betriebswirtschaftlichen Aspekten der Trennung vonBetriebs- und Privatvermögen insbesondere die Inhalte der §§ 15, 16 und 34 EStG ab.

a) Weshalb ist eine Unterscheidung einer betrieblichen und einer privatenSphäre für die Bestimmung der Entscheidungsrelevanz der Besteuerungnicht generell sinnvoll? Vergleichen Sie hinsichtlich der Steuerwirkungenden Entscheidungskalkül eines Individuums und eines Unternehmensbzw. Unternehmers.

b) Warum wären die Zielanalyse einerseits und die Erfassung der Steuernandererseits unvollständig, wenn sie sich nur auf die betriebliche Ebeneerstrecken würden?

c) Weshalb kann eine Gesamtbetrachtung aller ökonomischen Aktivitäteneiner Person für die Ermittlung von betriebswirtschaftlichen Steuerwir-kungen notwendig sein?

d) Welche Kriterien werden für das Vorliegen einer »Einkunftserzielungsab-sicht« zugrunde gelegt?

e) Was versteht man unter Liebhaberei? Weshalb erscheint Ihnen eine spezi-elle Behandlung der Liebhaberei sinnvoll? Erläutern Sie einige Beispielehierfür!

f) Welche Positiv- und Negativmerkmale sprechen für das Vorliegen einesGewerbebetriebs?

g) Nennen Sie mindestens vier Rechtsformen, die zu den Personenunterneh-mungen zählen!

h) Welche zivil- und gesellschaftsrechtlichen Charakteristika weisen Perso-nenunternehmungen auf?

i) Nach welchem Prinzip werden Personenunternehmungen besteuert? Be-schreiben Sie die wesentlichen Charakteristika dieses Prinzips!

j) Definieren Sie den Begriff des Mitunternehmers. Geben Sie typische Merk-male für das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft an.

k) Geben Sie Beispiele für Vergütungen an, die Gesellschafter für ihre »Tätig-keit im Dienst der Gesellschaft« erhalten und für Vergütungen, die nichtdarunter fallen.

l) Wie sind die Gewinnanteile des Gesellschafters einer OHG einkommen-steuerlich zu behandeln,1. wenn sie einbehalten werden?

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3 einkommensteuer 3.5 einkünfte aus gewerbebetrieb

2. wenn sie ausgeschüttet werden?3. wenn sie in Form von Geschäftsführer-Gehältern ausbezahlt werden?

m) Welcher Einkunftsart sind die Gewinnanteile eines Kommanditisten zuzu-rechnen?

n) Erläutern Sie die Grundzüge der steuerrechtlichen Behandlung des »ge-werblichen Grundstückshandels«!

o) Was versteht man unter Gesamthandsvermögen einer Personengesell-schaft?

p) Was versteht man unter Sonderbetriebsvermögen?q) Wie werden Veräußerungsgewinne von Anteilen an Personengesellschaften

behandelt und ermittelt?r) Erläutern Sie die Ermittlung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs.

3 EStG an einem selbstgewählten Beispiel der Besteuerung eines Veräuße-rungsgewinns nach § 16 EStG.

s) Wie beurteilen Sie die steuerliche Behandlung des nachstehenden Sachver-halts? Der Inhaber einer Einzelunternehmung gibt seiner bei ihm beschäf-tigten Ehefrau eine Pensionszusage.

L A U F E N D E E I N K Ü N F T E

Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb lassen sich in Einkünfte aus laufender Tätigkeit(§ 15 EStG), Einkünfte aus der Beendigung der gewerblichen Tätigkeit (§ 16 EStG)und Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die imPrivatvermögen gehalten werden (§ 17 EStG), unterteilen. Die Aufgaben 48 bis 53befassen sich mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb aus laufender Tätigkeit.

*[g]

Aufgabe 48 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Darlehen, § 15 EStG

Durch Bearbeiten dieser Aufgabe soll klar werden, in welchem Verhältnis Personenge-sellschaft und Gesellschafter aus steuerlicher Sicht stehen.

Die M-OHG gewährt ihrem Gesellschafter Dürr (D) ein endfälliges Darleheni. H. v. 200 000 eur zu einem Zins von 6% (angemessen und fremdüblich) zurFinanzierung des Erwerbs einer vermieteten Eigentumswohnung. D hat dieZinsen in 2017 pünktlich per Banküberweisung bezahlt. Wie wirkt sich derVorgang bei der M-OHG und bei D aus?

*[g]

Aufgabe 49 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, GewinnverteilungAufgabe 49 stellt eine Erweiterung von Aufg. 48 dar. Neben der Leistungsbeziehung zwi-schen Gesellschaft und Gesellschafter soll die Gewinnverteilung vorgenommen werden.

An der gewerblich tätigen Metall-KG ist X als Komplementär und Y als Kom-manditist beteiligt. Y erhält aufgrund eines steuerlich anzuerkennenden Arbeits-vertrags mit der Metall-KG eine monatliche Vergütung i. H. v. 10 000 eur für

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grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

seine Tätigkeit. Die Vergütung hat den Jahresabschluss korrekt um 120 000 eurgemindert. Der handelsbilanzielle Jahresfehlbetrag in 2017 beträgt 200 000 eur.Lt. Gesellschaftsvertrag sind X und Y zu je 50% am Gewinn und Verlust beteiligt.

Nehmen Sie die Gewinnverteilung vor!

***[g]

Aufgabe 50 Besteuerung von PersonenunternehmungenDie Aufgabe soll den Weg ausgehend vom handelsrechtlichen Gewinn zu den Einkünf-ten aus Gewerbebetrieb skizzieren.

A und B sind zu jeweils 50% an der AB-OHG beteiligt. Der vorläufige Jahres-überschuss der Gesellschaft beträgt in 2016 500 teur. Folgende Geschäftsvor-fälle wurden bei der Gewinnermittlung noch nicht berücksichtigt:

1. A erhält 80 teur als Geschäftsführergehalt.2. Für eine an die AB-OHG vermietete Immobilie, die sich im steuerlichen

Privatvermögen des A befindet, erhält A in 2016 10 teur.3. Die Gesellschaft zahlt dem A in 2016 50 teur Zinsen für ein Darlehen, das

der A der AB-OHG gewährt hat.4. In der Handelsbilanz wurde ein selbsterstelltes Patent im Anlagevermögen

mit 100 teur aktiviert. Vom Wahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurdeentsprechend Gebrauch gemacht.

5. In der Handelsbilanz wurden Abschreibungen i. H. v. 20 teur verbucht.Steuerrechtlich werden Abschreibungen nur i. H. v. 5 teur anerkannt.

6. Die angemessenen Aufwendungen für Bewirtungen betrugen in 2016 ins-gesamt 30 teur.

7. Die Gewerbesteuervorauszahlungen sowie die Gewerbesteuerrückstellungbetrugen in 2016 10 teur.

8. B entnimmt in 2016 insgesamt 23 teur.

Aufgabenstellung:

a) Skizzieren Sie den Weg vom handelsrechtlichen Jahresüberschuss zurErmittlung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb!

b) Wie hoch ist der endgültige Gewinn der AB-OHG gem. § 5 Abs. 1 EStG

in 2017 und wie hoch sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb der beidenGesellschafter?

***[g]

Aufgabe 51 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStGBei dieser Aufgabe sollen Sie zeigen, dass Sie die beschriebenen Sachverhalte buchhalte-risch dokumentieren können und den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich bzw.Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln können.

An der HB-OHG sind Rainer Heissler (H) zu 75% und Sigmar Belzebub (B)zu 25% am Jahresüberschuss beteiligt. Sowohl H als auch B sind Geschäfts-führer der OHG. Die HB-OHG stellt Sonderanfertigungen aus Holz für ihre

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3 einkommensteuer 3.5 einkünfte aus gewerbebetrieb

gut situierte Kundschaft her. Folgende Geschäftsvorfälle finden in 2017 statt.Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.

1. Am 25. 4. 2017 erwarb die OHG einen Lkw für 119 000 eur (inkl. 19% USt),der speziell für die Auslieferung der Sonderanfertigungen an die Kund-schaft erworben wurde, per Banküberweisung. Die Nutzungsdauer desLkw beträgt im Handels- und Steuerrecht jeweils unstreitig 5 Jahre. Eswird linear abgeschrieben.

2. Die Umsatzerlöse in 2017 betragen 238 000 eur (inkl. 19% USt). Es wurdezunächst für alle Erlöse eine Forderung eingebucht. Alle Zahlungseingän-ge, die Forderungen betreffen, fanden am 12. 12. 2017 i. H. v. 178 500 eur(brutto) per Banküberweisung statt.

3. Am 1. 7. 2017 nahm die OHG bei ihrem Gesellschafter H ein endfälligesDarlehen i. H. v. 50 000 eur mit einer Laufzeit von 10 Jahren auf. Das Dar-lehen wurde von H noch am selben Tag auf das Bankkonto der OHG ein-gezahlt. Es wurde ein angemessener Zinssatz vereinbart. Am 23. 12. 2017überwies die OHG auf das Privatkonto des H Zinsen i. H. v. 1 250 eur.Kapitalertragsteuer und SolZ wurden nicht einbehalten.

4. Das Gebäude, in dem die Produktion der OHG untergebracht ist, gehörtdem B privat. Die jährlichen Mietzahlungen dafür betragen 20 000 eur undwurden von der OHG am 31. 12. 2017 überwiesen. Die Abschreibungendes Gebäudes betragen in 2017 unstreitig 5 000 eur.

5. Am 23. 3. 2017 schenkte die OHG ihrer besten Kundin, Friedigund Mayher,eine Flasche erlesenen Wein zu ihrem 80. Geburtstag. Der Wein warzum Zeitpunkt der Schenkung zu Recht bei der OHG mit 100 eur imUmlaufvermögen bilanziert. Der Wein wurde bereits vor 10 Jahren vonder OHG erworben. (Die Umsatzsteuer soll vernachlässigt werden.)

6. Am 25. 10. 2017 lud die OHG aus geschäftlichem Anlass den Geschäfts-führer der A-GmbH in ein gutes Lokal ein (14 Punkte bei Parker). Dieangemessenen Aufwendungen für das Geschäftsessen betrugen 640 eurund wurden bar bezahlt (die Vorsteuer soll vernachlässigt werden).

7. Am 11. 11. 2017 spendete die OHG 800 eur durch Banküberweisung anDIE LINKE. Die Geschäftsführer der OHG sind der Meinung, dass zurAbwehr antisozialistischer Strömungen die finanzielle Basis der Parteigestärkt werden müsse.

8. Am 31. 12. 2017 erhielt die OHG einen Gewerbesteuerbescheid, in dem sieaufgefordert wird 1 200 eur Gewerbesteuer zu zahlen. Dieser Aufforderungkommt die OHG noch am selben Tag durch Banküberweisung nach.

9. Am 31. 12. 2017 entnimmt H 25 000 eur durch Banküberweisung vombetrieblichen auf das private Konto.

10. Das Geschäftsführergehalt für H (B) in 2017 beträgt 72 000 eur (24 000 eur)und wird korrekt als Aufwand verbucht.

Der handelsrechtliche Gewinn wird im Verhältnis der Anteile an der OHG

aufgeteilt.

– 53 –

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A -53

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

Aufgabenstellung:

a) Verbuchen Sie die Geschäftsvorfälle, erstellen Sie die GuV für 2017 undermitteln Sie den handelsrechtlichen Jahresüberschuss! Konteneröffnungenund Kontenabschlüsse sind nicht zu verbuchen.

b) Ermitteln Sie die Einkünfte aus Gewerbebetrieb für H und B unter derAnnahme, dass die HB-OHG ihren Gewinn gem. § 5 Abs. 1 EStG ermittelt!

c) Gehen Sie nun davon aus, dass der Betrieb im Rahmen einer Einzelunter-nehmung betrieben wird und der Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG ermitteltwird. Ermitteln Sie die Einkünfte aus Gewerbebetrieb!

*[g]

Aufgabe 52 Schuldzinsenabzug, § 4 Abs. 4a EStG

Aufgrund der asymmetrischen Besteuerung von Eigenkapital (Gewinnanteile sindsteuerlich nicht abzugsfähig) und Fremdkapital (Sollzinsen sind steuerlich abzugsfä-hig) beschränkt der Gesetzgeber den Schuldzinsenabzug bei Überentnahmen, da ervon einer privat veranlassten Fremdfinanzierung der Entnahmen ausgeht. Die vorlie-gende Aufgabe soll zeigen, wie die Beschränkung des Schuldzinsenabzugs technischfunktioniert.

Der Fleischermeister Hans Wurst (W) betreibt auf der Schwäbischen Alb in derNähe von Sigmaringen eine Metzgerei im Rahmen einer Einzelunternehmung.Der Gewinn im Wirtschaftsjahr (= Kalenderjahr) 2017 beträgt 60 000 eur. Umseinen Lebensunterhalt (und den seiner Frau und den fünf Kindern) bestreitenzu können, entnimmt W in 2017 120 000 eur. Einlagen tätigt W in 2017 i. H. v.20 000 eur in Form einer Sacheinlage. W führt ein Kontokorrentkonto, um denWareneinkauf und den Personalaufwand finanzieren zu können. Die Zinsenhierauf betrugen in 2017a) 4 000 eur,b) 10 000 eur.Zudem zahlte W in 2017 Zinsen i. H. v. 5 000 eur für ein Darlehen, das er zurFinanzierung seiner Wursttheke aufgenommen hatte. Der Stand des Kapital-kontos betrug zum 1. 1. 2017 0 eur.

Welche ertragsteuerlichen Auswirkungen ergeben sich für W in 2017?

***[v]

Aufgabe 53 Schuldzinsenabzug, vertiefendes BeispielAufgabe 53 vertieft den Inhalt von Aufgabe 52 indem der Schuldzinsenabzug in einemmehrperiodigen Kontext ermittelt werden soll. Bevor Sie die Aufgabe lösen, lesen Siebitte das BMF-Schreiben [13 ]!

Die e. Kfr. Claire Werk (CW) führt die Schlammentwässerung bei Kläranlagenim Umkreis ihres Wohnortes Salzwedel durch. CW gründete den Betrieb in 2009.In den vergangenen Jahren hat CW folgende Einlagen und Entnahmen getätigtbzw. sind folgende Schuldzinsen und Verluste angefallen (jeweils in eur):

– 54 –

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A -54

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.5 einkünfte aus gewerbebetrieb

Jahr 2014 2015 2016 2017

Einlagen 20 000 15 000 70 000 30 000Entnahmen 10 000 50 000 30 000 60 000Gewinn 20 000 45 000Verlust 40 000 20 000Schuldzinsen 0 15 000 3 000 3 000

Ermitteln Sie die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4a EStG

in den VAZ 2014 bis 2017!

B E E N D I G U N G E I N E R G E W E R B L I C H E N TÄT I G K E I T

Die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit kann grundsätzlich durch Veräußerungdes Betriebs bzw. der Anteile oder durch Aufgabe des Betriebs erfolgen. Die wesentlichenRegelungen dazu sind die §§ 16 und 34 EStG.

**[g]

Aufgabe 54 Beendigung einer gewerblichen TätigkeitNeben den laufenden Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG gehören dieGewinne bei Veräußerung, Aufgabe oder Verpachtung eines Betriebs auch zu den Ein-künften aus Gewerbebetrieb. Inhalt der Aufgabe ist die Ermittlung des Veräußerungs-bzw. Aufgabegewinns bei Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.

Der Unternehmer Karl Gustav zu Gloppenberg (G) möchte seinen Betriebaus Altersgründen zum 1. 7. 2017 veräußern. Am 23. 3. feierte G seinen 70.Geburtstag. Zum 30. 6. 2017 hat G folgende Schlussbilanz erstellt.

Aktiva Bilanz zum 30. 6. 2017 Passiva

BW MW BW MW

Grund und Boden 80 000 95 000 KapitalkontoGebäude 60 000 90 000 30. 6. 2017 120 000 213 000BuGA 75 000 120 000 Gewinn 2017 30 000 30 000Fuhrpark 15 000 18 000 Verbindlichkeiten 100 000 100 000Umlaufvermögen 20 000 20 000

Summe Aktiva 250 000 343 000 Summe Passiva 250 000 343 000

BW = Buchwert, MW = Marktwert, BuGA = Betriebs- und Geschäftsausstattung

a) Welchen Preis würde G verlangen, wenn er sein Unternehmen zum Markt-wert verkauft?

b) In Hans Klaumich (K) findet G einen Käufer. Beurteilen Sie, ob es sich beiden nachstehenden Vereinbarungen jeweils um eine Betriebsveräußerung,Betriebsaufgabe bzw. Betriebsverpachtung handelt und ermitteln Sie jeweils

– 55 –

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A -55

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

den Gewinn! Gehen Sie davon aus, dass jeweils der unter Aufgabenteil a)ermittelte Preis bezahlt wird bzw. die Vermögensgegenstände jeweils zumMarktpreis veräußert/ins Privatvermögen übernommen werden.G vereinbart mit K Folgendes:1. K übernimmt den gesamten Betrieb mit allen Vermögenswerten und

Schulden.2. K übernimmt den Betrieb mit Ausnahme des Fuhrparks und der Ver-

bindlichkeiten. Dies wird im Kaufpreis berücksichtigt. Die Fahrzeugedes Fuhrparks nutzt G zukünftig privat und verwendet den erhaltenenKaufpreis zur Finanzierung seines Lebensunterhalts.

3. G verwendet sämtliche Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens zu-künftig ausschließlich für private Zwecke.

4. G verpachtet den gesamten Betrieb an K.5. G veräußert an K die Immobilien und verpflichtet ihn, die Verbindlich-

keiten zu übernehmen und 85 000 eur zu zahlen. Der Fuhrpark wirdan F, die Betriebs- und Geschäftsausstattung an M und das Umlaufver-mögen an O veräußert.

**[g]

Aufgabe 55 Betriebsveräußerung, § 16 EStG

Die Aufgabe soll vereinfachend die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Been-digung der gewerblichen Tätigkeit zeigen und auf Voraussetzungen für bestehendeBegünstigungen eingehen.

An der SB-KG sind der Komplementär Markus Steuer-Lich (S) und der Kom-manditist Dr. Julian Bitsch (B) jeweils zu 50% am Gewinn, Verlust und denstillen Reserven beteiligt. B ist 63 Jahre alt und hat gerade seine Prüfung zumSteuerberater bestanden. Um mit der Steuerberaterkammer keine Problemebei der Bestellung zum Steuerberater zu bekommen, entschließt sich B, seinenKommanditanteil zum 31. 12. 2017 für 1 500 000 eur an seinen Sohn Dr. Dr.Julian Christian Bitsch ( JC) zu verkaufen. Die vereinfachte Schlussbilanz zum31. 12. 2017 hat folgendes Aussehen:

Aktiva Bilanz zum 31. 12. 2017 Passiva

eur eur

Anlagevermögen 1 200 000 Kapital S 800 000(gemeiner Wert 2 Mio. eur) Kapital B 800 000Umlaufvermögen 700 000 Verbindlichkeiten 300 000(gemeiner Wert 1 Mio. eur)

Summe Aktiva 1 900 000 Summe Passiva 1 900 000

a) Ermitteln Sie den zu versteuernden Veräußerungsgewinn des B in 2017?b) Was wäre, wenn B lediglich 50% seiner Anteile an JC zu einem Preis von

750 000 eur veräußert?

– 56 –

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A -57

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.5 einkünfte aus gewerbebetrieb

***[v]

Aufgabe 56 Betriebsveräußerung, § 16 EStGAufgabe 56 ergänzt Aufgabe 55, indem jetzt zusätzlich Sonderbetriebsvermögen be-trachtet wird.

Adam Apfel (A) und seine Geschäftspartnerin Berta Birne (B) sind jeweils zu50% am Gewinn, Verlust und den stillen Reserven der AB-OHG beteiligt. B istbereits 60 Jahre alt. Sie möchte sich nochmals »neu orientieren« und künftig alsJogalehrerin arbeiten. Da dies mit ihrer Tätigkeit in der OHG zeitlich nicht ver-einbar ist, veräußert sie ihren Anteil zum 30. 6. 2017 an Dr. Christian Flick (DCF)für 800 000 eur. B vermietet ein Grundstück (Buchwert: 200 000 eur, gemeinerWert: 500 000 eur) an die OHG, das sich in ihrem Sonderbetriebsvermögenbefindet. Die verkürzte Schlussbilanz der OHG sieht wie folgt aus:

Aktiva Bilanz zum 30. 6. 2017 Passiva

eur eur

Anlagevermögen 600 000 Kapital A 400 000Umlaufvermögen 300 000 Kapital B 400 000

Verbindlichkeiten 100 000

Summe Aktiva 900 000 Summe Passiva 900 000

a) Ermitteln Sie den Veräußerungsgewinn der B in 2017, wenn das Grund-stück zusätzlich an DCF zum gemeinen Wert veräußert wird!

b) Ausgehend von a), was wäre, wenn der Mietvertrag zwischen der OHG

und B nach der Veräußerung des Anteils fortgesetzt wird?c) Ausgehend von a), was wäre, wenn B das Grundstück nach der Veräuße-

rung für ihr Einzelunternehmen nutzt?

***[v]

Aufgabe 57 Betriebsveräußerung, § 16 EStGIn dieser Aufgabe wird der Spezialfall verarbeitet, bei dem auf der Seite des Verkäufersund des Käufers teilweise dieselbe Person auftritt.

Otto B. (B) ist 60 Jahre alt und verarbeitet in seinem Einzelunternehmen Metalle.Aus Altersgründen veräußert er seinen Betrieb an Ralf S. (S). Da der Übergangüber einen längeren Zeitraum vollzogen werden soll, gründen B und S eine OHG.B veräußert seinen Betrieb zum 31. 12. 2017 an die neu gegründete BS-OHG, ander S mit 60% und B selbst mit 40% beteiligt ist, zu einem Veräußerungspreisvon 510 000 eur. B hatte Veräußerungskosten i. H. v. 10 000 eur. Die vereinfachteSchlussbilanz des Einzelunternehmens sieht wie folgt aus:

Aktiva Bilanz zum 31. 12. 2017 Passiva

eur eur

Anlagevermögen 300 000 Kapital 400 000Umlaufvermögen 100 000 Verbindlichkeiten 200 000ARAP 200 000

Summe Aktiva 600 000 Summe Passiva 600 000

– 57 –

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A -59

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

Wie hoch ist der Veräußerungsgewinn von B in 2017, und in welcher Höhe istggf. der Veräußerungsgewinn ermäßigt zu besteuern?

**[g]

Aufgabe 58 PraxisveräußerungBei dieser Aufgabe sollen Sie zeigen, dass Sie die Voraussetzungen und das Zusam-menspiel der §§ 16 Abs. 4 sowie 34 Abs. 1 und 2 EStG verstanden haben.

Sie planen, Ihre Praxis an einen Nachfolger zu verkaufen. Ihr Betriebsvermögen(Praxiseinrichtung etc.) steht mit einem Wert von 110 000 eur im Anlagenver-zeichnis (Buchwert). Ihr Nachfolger schätzt den Praxiswert auf 410 000 eur.Am 1. 1. überweist er Ihnen 410 000 eur auf Ihr Konto.

a) Wie hoch ist der Veräußerungsgewinn?b) Wie hoch sind Ihre Steuerzahlung und Ihr Steuersatz und welche Vergüns-

tigungen können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie1. 54 Jahre alt sind?2. 55 Jahre alt sind?

c) Wie hoch wären Ihre Steuerzahlung und Ihr Steuersatz, wenn Sie 55 Jahrealt sind und der Veräußerungsgewinn 130 000 eur beträgt?

***[g]

Aufgabe 59 Außerordentliche Einkünfte, § 34 EStGDie vorliegende Aufgabe befasst sich insbesondere mit den § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 1und 3 EStG. Im Unterschied zu Aufgabe 58 liegen bei dieser Aufgabe zusätzlich zuden einmaligen Einkünften auch noch laufende Einkünfte vor.

Julian Stadlhofer ( J), geboren am 12. 12. 1958, ist seit dem 21. 3. 2014 mit BarbaraStadlhofer (B), geboren am 11. 11. 1984, verheiratet und lebt mit ihr zusammenin Freising bei München. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit desJ betragen 150 000. Dabei handelt es sich um eine am 31. 10. 2017 erhalteneAbfindung für seine langjährige Tätigkeit bei einem großen DAX Unternehmenmit Sitz in München. Der laufende steuerliche Gewinn aus seinem Einzelunter-nehmen, in dem er Lederhosen herstellt, beträgt in 2017 insgesamt 70 000 eur.Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von B in 2017 betragen 30 000 eur.Sonderausgaben sind zu vernachlässigen.

a) Ermitteln Sie die tarifliche Einkommensteuer im Fall der Einzelveranla-gung und Zusammenveranlagung ohne Berücksichtigung des § 34 Abs.1 EStG.

b) Ermitteln Sie die tarifliche Einkommensteuer im Fall der Einzelveranla-gung unter Berücksichtigung des § 34 Abs. 1 EStG ! Vergleichen Sie IhrErgebnis mit dem Ergebnis aus Aufgabenteil a)!

c) Ermitteln Sie die tarifliche Einkommensteuer im Fall der Zusammenveran-lagung unter Berücksichtigung des § 34 Abs. 1 EStG !

d) Was wäre, wenn der laufende Verlust in 2017 −20 000 eur beträgt und J

die Einzelveranlagung wählt?

– 58 –

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A -61

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.5 einkünfte aus gewerbebetrieb

e) Was wäre, wenn der Betrag i. H. v. 150 000 eur den Veräußerungsgewinnnach Anwendung von § 16 Abs. 4 EStG darstellt, den er durch den Verkaufseiner Einzelunternehmung an Adam Adonis erzielt hat? Ermitteln Sie dieniedrigste tarifliche Einkommensteuer sowohl für den Fall der Einzelver-anlagung als auch für den Fall der Zusammenveranlagung! Alle Anträgegelten als gestellt.

***[v]

Aufgabe 60 Außerordentliche Einkünfte, § 34 Abs. 1 und 3 EStGAufgabe 60 erweitert die Aufgaben 58 und 59, indem die Absätze 1 und 3 des § 34 EStG

gleichzeitig zur Anwendung kommen.

Norbert Leberig (L), ledig, 56 Jahre alt, erzielt in 2017 einen Gewinn aus derVeräußerung seines Gewerbebetriebs i. H. v. 150 000 eur. Der laufende Gewinnaus dem Gewerbebetrieb beträgt in 2017 35 000 eur. Zudem erhält L in 2017eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit i. S. d. § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG

i. H. v. 30 000 eur. Die abzugsfähigen Sonderausgaben von L betragen in 2017unstreitig 2 500 eur.

Ermitteln Sie die tarifliche Einkommensteuer für L in 2017!

***[v]

Aufgabe 61 Außerordentliche Einkünfte, §§ 32b, 34 EStGDie vorliegende Aufgabe zeigt das Problem und die Vorgehensweise bei Zusammentref-fen der Tarifvergünstigungen des § 34 EStG und der »Tarifverschlechterung« durchden Progressionsvorbehalt des § 32b EStG.

G. Wissen (G), 33 Jahre alt, ledig, wohnt in Frankfurt am Main und arbeitetebis zum 28. 2. 2017 bei einer angesehenen Wohltätigkeitsorganisation. G hattein den letzten Jahren für diese Organisation das Procurement optimiert, sodassbereits beträchtliche Beträge eingespart werden konnten und in Zukunft nocheingespart werden können. Aufgrund vertraglicher Vereinbarung zu Beginndes Angestelltenverhältnisses bei der Organisation erhält G am 13. 3. 2017eine Abfindung für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses i. H. v. 100 000 eur.Nachdem G die Organisation verlassen hatte, meldete er sich arbeitslos underhielt in 2017 insgesamt 15 000 eur Arbeitslosengeld.

Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus seiner Anstellung bei derWohltätigkeitsorganisation betrugen in den Monaten Januar und Februar ins-gesamt 10 000 eur. Zudem erzielte G in 2017 Einkünfte aus Vermietung undVerpachtung i. H. v. 8 000 eur. Seine Sonderausgaben in 2017 betrugen unstrei-tig 3 800 eur.

Ermitteln Sie die tarifliche Einkommensteuer für G in 2017!

– 59 –

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A -64

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

B E T E I L I G U N G E N A N K A P I TA L G E S E L L S C H A F T E N

Neben den laufenden Einkünften aus Gewerbebetrieb im Rahmen eines Unternehmensund den einmaligen Einkünften aus Gewerbebetrieb bei Veräußerung von Betrieben,gehört die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften unter bestimmtenVoraussetzungen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Wichtig ist, dass Sie dieSystematik des Teileinkünfteverfahrens verstanden haben.

*[v]

Aufgabe 62 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 17 EStG

Die vorliegende Aufgabe prüft, ob Sie die Veräußerungsgewinne bei der Veräußerungvon Anteilen an Kapitalgesellschaften der richtigen Einkunftsart zuordnen können undob Sie den Veräußerungsgewinn im Sinne des § 17 EStG korrekt ermitteln können.

Ruland Kauch (K) veräußert im November 2017 seine Beteiligung an derBusiness School MD-GmbH. Kauch hatte die Beteiligung 2014 für 46 000 eurerworben. Der Veräußerungspreis von 60 000 eur wird gemäß Vertrag erst imJanuar 2018 gezahlt. K hält die Beteiligung von

a) 20% im Privatvermögen,b) 100% im Betriebsvermögen,c) 20% im Betriebsvermögen,d) 0,2% im Privatvermögen (Variante: K erwarb die Beteiligung in 2005).

Ermitteln Sie den zu versteuernden Veräußerungsgewinn in 2017!

*[g]

Aufgabe 63 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 17 EStG

In Aufgabe 63 sollen Sie zeigen, dass Sie die Prüfung der Tatbestandsmerkmale des§ 17 Abs. 1 EStG beherrschen.

Karl Beck (B) hat 2014 Anteile i. H. v. 20% an der X-GmbH erworben. 2015veräußert B 19,5% der Anteile. Nach dem Tod von B im Jahr 2015 erbt seineTochter Katrin (K) die verbleibenden Anteile. Aus Geldmangel veräußert K

den geerbten Anteil in 2017 an Gunnar.

Muss K den Veräußerungsgewinn in 2017 versteuern?

***[v]

Aufgabe 64 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 17 EStG, VerlusteDie Aufgaben 62 und 63 befassen sich ausschließlich mit der Prüfung der Tatbestands-merkmale des § 17 Abs. 1 EStG und Veräußerungsgewinnen in diesem Zusammenhang.Aufgabe 64 befasst sich mit Veräußerungsverlusten im Sinne des § 17 EStG.

a) PetraPetra K. (K) ist Alleingesellschafterin der Alster-GmbH mit Sitz in Hamburg(Stammkapital 200 000 eur). Sie schenkte am 25. 2. 2015 15% der Anteile imNennwert von 30 000 eur ihrem Sohn Thorben (T). K sind seit 2007 insge-samt 207 000 eur Anschaffungskosten für die GmbH-Anteile entstanden.

– 60 –

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A -65

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.5 einkünfte aus gewerbebetrieb

T veräußert die Anteile am 25. 10. 2017 an Henni (H) für 26 000 eur. DieVeräußerungskosten, die T entstanden sind, betragen 300 eur. Ist der Verlustaus der Veräußerung der Anteile in 2017 steuerlich zu berücksichtigen?

b) JohnJohn Lennart (L) veräußert 2017 seine im Privatvermögen gehaltene Beteili-gung von 15% am Stammkapital der Liliput-GmbH bereits zwei Jahre nachdem Erwerb mit Verlust. Ist der Verlust nach § 17 EStG zu berücksichtigen?

c) StefanSeit Gründung der Schirm-GmbH im Jahr 2007 hält Stefan S. (S) 0,8%der Anteile im Privatvermögen. Die Anschaffungskosten in 2007 betrugen8 100 eur. Am 30. 4. 2015 erwirbt S weitere 1,2% des Stammkapitals hinzu(Anschaffungskosten 10 000 eur) und veräußert im Herbst 2017 sämtlicheAnteile für 15 000 eur. Wie wird der Sachverhalt steuerlich behandelt?

***[v]

Aufgabe 65 Betriebsveräußerung, § 16 EStGAufgabe 65 behandelt einen Spezialfall der Betriebsveräußerung. Zudem vereinigt dieAufgabe die Ermittlung des Veräußerungsgewinns, die Anwendung des Teileinkünfte-verfahrens und die Ermittlung der Einkommensteuer nach § 34 EStG.

Der Unternehmer Rolf-Uwe Grünberger (G) ist 58 Jahre alt und veräußert ausAltersgründen seinen gesamten Betrieb zum 1. 5. 2017 an seinen GolffreundFranz Berger (B) für 470 000 eur. G hat zum 30. 4. 2017 folgende Schlussbilanzaufgestellt:

Aktiva Bilanz zum 30. 4. 2017 Passiva

eur eur

diverse Aktiva 250 000 Eigenkapital 290 000(gemeiner Wert 350 000 eur) Verbindlichkeiten 120 000GmbH-Beteiligung 160 000(gemeiner Wert 220 000 eur)

Summe Aktiva 410 000 Summe Passiva 410 000

Die Verbindlichkeiten wurden zur Finanzierung der diversen Aktiva aufge-nommen und sind deshalb dem Betrieb zuzuordnen.

a) Liegt eine Betriebsveräußerung vor?b) Ermitteln Sie den Veräußerungsgewinn!c) Ermitteln Sie den nach § 34 EStG begünstigungsfähigen Veräußerungsge-

winn! Prüfen Sie dazu die Tatbestandsmerkmale!

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A -66

Inhaltsverzeichnis

3.6 Einkünfte aus selbständiger ArbeitShortCodeApp # 5080

Wie die Einkünfte aus Gewerbebetrieb gehören auch die Einkünfte aus selbständi-ger Arbeit zu den Gewinneinkünften. Wesentlicher Unterschied ist die Methode derGewinnermittlung, die bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit i. d. R. auf derEinnahmen-Überschuss-Rechnung basiert. Neben der Ermittlung der Einkünfte ausselbständiger Arbeit befassen sich die nachstehenden Übungsaufgaben auch mit demProblem der Einordnung der Einkünfte: Liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb oderEinkünfte aus selbständiger Arbeit vor?

*[g]

Aufgabe 66 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält grundlegende Fragen zu den Einkünften aus selbständi-ger Arbeit. Die Fragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind nach § 2Abs. 2 Nr. 1 EStG der Überschuss der Einnahmen überdie Werbungskosten.

b) Einkünfte aus selbständiger Arbeit haben Freiberuflerund Selbständige, die allein arbeiten.

c) Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgel-ten bedeutet, dass die Umsatzsteuer unabhängig davonentsteht bzw. an das Finanzamt abgeführt werden muss,wenn der Zahlungseingang erfolgt.

d) Aufsichtsratsvergütungen stellen Einkünfte aus nicht-selbständiger Arbeit dar.

e) Bei Zahnärzten handelt es sich um einen Katalogberufi. S. d. § 18 EStG.

f) Die an Lieferanten gezahlte Vorsteuer stellt bei der Ein-nahmen-Überschuss-Rechnung Betriebsausgaben dar.

g) Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind der Gewinn.Der Gewinn wird dabei immer nach § 4 Abs. 3 EStG

(Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ermittelt.h) Ärzte erzielen immer Einkünfte aus selbständiger Arbeit.i) Der Vorteil der Einkünfte aus selbständiger Arbeit ist,

dass keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss.j) Wenn der Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird,

wird auch die Umsatzsteuer nach vereinnahmten undnicht nach vereinbarten Entgelten berechnet.

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A -67

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.6 einkünfte aus selbständiger arbeit

**[g]

Aufgabe 67 KontrollfragenDie Kontrollfragen beinhalten die grundlegenden Fragen zu den Einkünften ausselbständiger Arbeit, insbesondere das Problem der Abgrenzung zu den Einkünftenaus Gewerbebetrieb.

a) Welche Merkmale unterscheiden Einkünfte aus selbständiger Arbeit undsolche aus Gewerbebetrieb?

b) Gehören die nachstehenden Einkünfte zu den Einkünften aus Gewerbebe-trieb oder zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit?

Gewerbe- SelbständigeEinkünfte . . . betrieb Arbeit

1. eines Steuerberaters,2. eines Maklers,3. eines Hellsehers,4. eines Professors aus dem Verkauf

seiner Bücher,5. aus Yachtvercharterung,6. eines Hoteliers,7. eines Detektivs,8. eines Berufssportlers (Tennisprofi),9. eines Berufssportlers (Fußballspieler),10. eines Berufssportlers (Golfprofi),11. eines Handwerkers,12. eines Zahnarztes,13. eines Tierarztes,14. eines Viehkastrierers,15. eines freien Handelsvertreters,16. einer Hebamme,17. eines Fotomodells,18. einer Rechtsanwaltskanzlei mehrerer

spezialisierter Anwälte,19. einer Public Relations Beratungsfirma,20. einer Fahrschule, bei der der Eigentü-

mer kein Fahrlehrer ist,21. eines Übersetzungsbüros eines Dol-

metschers,22. aus dem Betrieb einer privaten Han-

delsschule,23. eines Schriftstellers.

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A -68

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

* Aufgabe 68 Wahr oder falsch?

Dieser Aufgabentypus prüft im Antwort-Wahl-Verfahren, ob Sie die Grundlagen derEinnahmen-Überschuss-Rechnung sowie den Inhalt der Einkünfte aus selbständigerArbeit verstanden haben.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung kann nur bei Ge-winneinkunftsarten angewendet werden.

b) Entnahmen in bar wirken sich bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gewinnmindernd aus.

c) Aus buchhalterischer Sicht versteht man unter einem»durchlaufenden Posten« Beträge, die zwar zahlungs-wirksam sind, aber den Erfolg nicht beeinflussen.

d) Bei der Umsatzsteuer handelt es sich um einen durch-laufenden Posten i. S. d. § 4 Abs. 3 Satz 2 EStG.

e) Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG stellt einereine Zahlungssaldengewinnermittlung dar.

f) Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs.3 EStG wirkt sich eine Kreditaufnahme nicht gewinner-höhend aus.

g) Bei einer reinen Zahlungssaldengewinnermittlung stel-len Auszahlungen für die Anschaffung von Grund-stücken Aufwand dar.

h) Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG wird auchals »Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensver-gleich« bezeichnet.

i) Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs.3 EStG werden Vorräte aktiviert.

j) Vereinnahmte Umsatzsteuer stellt bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG Betriebsein-nahmen dar.

k) Ein wesentlicher Vorteil der Gewinnermittlung nach § 4Abs. 3 EStG im Vergleich zum Betriebsvermögensver-gleich nach § 5 Abs. 1 EStG ist, dass keine Inventurdurchzuführen ist.

l) Wird abnutzbares Anlagevermögen erworben, minderndie Anschaffungskosten den Gewinn im Fall der Ge-winnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sofort im Jahr derAnschaffung.

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A -70

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.6 einkünfte aus selbständiger arbeit

**[g]

Aufgabe 69 Umsatzsteuer bei der EÜR

a) Was versteht man unter der Berechnung der Umsatzsteuer nach1. vereinbarten Entgelten?2. vereinnahmten Entgelten?Erläutern Sie den Unterschied anhand eines selbstgewählten Beispiels!

b) Wie sind Vorsteuererstattungen bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs.3 EStG zu behandeln, die am 5. 1. 2017 erfolgen?

c) Rechtsanwalt Lucius Paragrafski (P) ermittelt seinen Gewinn nach § 4Abs. 3 EStG. Die Berechnung der Umsatzsteuer erfolgt nach vereinbartenEntgelten. Folgende Sachverhalte sind bei der Ermittlung des Gewinns in2017 zu berücksichtigen:(1) Die Einzahlungen von Mandanten betrugen in 2017 (exklusive Um-

satzsteuer) 140 000 eur.(2) Die auf die von P in 2017 gestellten Rechnungen entfallende Umsatz-

steuer betrug 20 000 eur. Die Umsatzsteuer auf die von Mandantenin 2017 eingegangenen Zahlungen beträgt 18 000 eur.

(3) Die vom Finanzamt erstatteten Vorsteuerbeträge in 2017 belaufen sichauf 7 000 eur.

(4) Die Auszahlungen für Betriebsausgaben (Personal/Werbung/Telefon)betrugen in 2017 insgesamt 30 000 eur.

(5) Die aufgrund von Rechnungen gezahlten Vorsteuerbeträge in 2017betragen 12 000 eur.

(6) Die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer in 2017 betrug insge-samt 15 000 eur.

Ermitteln Sie den Gewinn des P in 2017!

*[g]

Aufgabe 70 Ermittlung der AbschreibungBei der Ermittlung des Gewinns bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit kommtmeistens die Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Anwendung. In Kombination miteiner Verwehrung des Vorsteuerabzugs, sind Besonderheiten bei der Anschaffung vonWirtschaftsgütern verbunden. Die Aufgabe dient zur Verdeutlichung der Handhabungder Vorsteuer und der künftigen Betriebsausgaben in Form von Abschreibungen indiesem Fall.

Der Zahnarzt K. Ries (R) gründet eine neue Praxis. Die Praxisausstattungkauft R im Februar 2017 und lässt sie noch im gleichen Monat einbauen.Die Ausstattung kostet 100 000 eur zzgl. 19% Umsatzsteuer und wird von R

noch im Februar bezahlt. Die Praxisausstattung kann unstreitig linear über 10Jahre abgeschrieben werden. R ermittelt seinen Gewinn gem. § 4 Abs. 3 EStG

(Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

a) Ermitteln Sie die Abschreibung für R in 2017 und 2018!b) Wie hoch wäre die Abschreibung in 2017 und 2018, wenn R vorsteuerab-

zugsberechtigt wäre?

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A -71

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

**[g]

Aufgabe 71 Einkünfte aus selbständiger Arbeit, § 18 EStG

Aufgabe 71 geht auf die systematische Ermittlung der Einkünfte aus selbständigerArbeit ein, wenn unterschiedliche Tätigkeiten vorliegen, die der selbständigen Tätigkeitzugeordnet werden.

Dr. Andreas Bitsch (AB) ist niedergelassener Steuerberater. Er ermittelt seinenGewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Folgende steuerlich relevanten Sachverhalte in2017 werden Ihnen von AB berichtet:

(1) Die Einzahlungen (umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen) durchMandanten aufgrund von Beratungsleistungen betrugen in 2017 (ohneUmsatzsteuer) 680 000 eur.

(2) Der Bestand an Forderungen gegenüber Mandanten betrug am 31. 12. 2017insgesamt 120 000 eur.

(3) Die vereinnahmte Umsatzsteuer (zahlungswirksam) aus den Beratungs-leistungen in 2017 belief sich auf 130 000 eur.

(4) Die vom Finanzamt erstattete Vorsteuer beträgt 25 000 eur.

(5) Die Gehälter für das eigene Personal betrugen in 2017 inklusive allerSozialversicherungsbeiträge 250 000 eur.

(6) Am 31. 1. 2017 schaffte AB Betriebs- und Geschäftsausstattung für (netto)15 000 eur. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der angeschafftenWirtschaftsgüter des Anlagevermögens beträgt unstreitig 15 Jahre.

(7) Am 11. 11. 2017 schaffte AB ein Mobiltelefon für seinen treuen MitarbeiterHugo für (netto) 400 eur an.

(8) Die Auszahlungen für Werbung in 2017 betrugen (netto) 3 500 eur.

(9) Die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer in 2017 betrug 130 000 eur.

(10) Die Bewirtungsaufwendungen in 2017 beliefen sich (netto) auf 1 200 eur.

(11) Die Einkommensteuervorauszahlungen für seine Tätigkeit als Steuerbe-rater 2017 betrugen 76 000 eur.

(12) In 2017 erwarb AB 50% der Anteile an der XY-SteuerberatungsgesellschaftmbH für 60 000 eur.

(13) Am 12. 12. 2017 erwarb AB mit Übergang von Besitz, Nutzen und Las-ten ein Grundstück neben seiner Kanzlei als »Reservegrundstück« füretwaige künftige Expansionen. Das Grundstück gehört unstreitig zumBetriebsvermögen der Steuerkanzlei des AB.

(14) Die Einnahmen aus der Testamentsvollstreckung eines Mandanten betru-gen 7 500 eur. Die damit im Zusammenhang entstandenen Betriebsaus-gaben betrugen 450 eur.

Ermitteln Sie die niedrigste Summe der Einkünfte aus selbständiger Arbeitdes Dr. Andreas Bitsch in 2017! Orientieren Sie sich bei Ihrer Lösung an demFormblatt der Finanzverwaltung »Anlage EÜR«!

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A -72

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.6 einkünfte aus selbständiger arbeit

***[v]

Aufgabe 72 Einkünfte aus selbständiger Arbeit, § 18 EStGDie Aufgabe skizziert die Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit für eineTagesmutter unter Berücksichtigung des BMF-Schreiben [14 ].

Frau Anna P. (P) ist gelernte Erzieherin und betreut in ihrer Wohnung inBonn die Kinder Christoph (3 Jahre, 8 Stunden/Tag), Daniel (2 Jahre, 6 Stun-den/Tag) und Stefan (1 Jahr, 4 Stunden/Tag) jeweils von Montag bis Freitag.Das Wohnzimmer (40 qm) von P ist auf kleine Kinder eingerichtet (Hüpfburg,Kuschelecke, Schaukel, Wippe, Spielzeug).

P erhält für Christoph 800 eur, Daniel 400 eur und Stefan 360 eur im Monatvon den Eltern. Zusätzlich bezuschusst das Jugendamt die Betreuung mitmonatlich 100 eur pro betreutes Kind. Außerdem erhält sie noch 50 eur imMonat vom Jugendamt als Beitrag für ihre Aufwendungen zur Alterssicherung.

Laut Beleg liegen in 2017 folgendeAufwendungen vor: eur

anteilige Raumkosten (AfA, Betriebskosten) 800Nahrungsmittel für Kinder 1 000Hygieneartikel 100Bastel-/Spielmaterial 500Fachliteratur 100Eintrittskarten in die Bundesgartenschau zurNutzung des Spielplatzes

100

Ermitteln Sie die niedrigst mögliche Summe der Einkünfte für Frau P in 2017!

1

Märchenerzähler iM wandel der zeit

Quelle: Schanz, Sebastian/Koschmider, Simon (2014): Humoristische Zeichnungenzum Betrieblichen Rechnungswesen, Buchmanufaktur, Bayreuth, isbn: 978-3-00-047631-0, Seite 1.

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A -73

Inhaltsverzeichnis

3.7 Einkünfte aus nichtselbständiger ArbeitShortCodeApp # 5090

Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören zu den Überschusseinkünften.Die Lebenssachverhalte, die diese Einkunftsart betreffen sind so vielfältig und komplex,dass die Verwaltungsanweisungen zur Ermittlung der Einkünfte in von den anderenEinkünften getrennten Richtlinien, den Lohnsteuerrichtlinien, zusammengefasst sind.Die nachfolgenden Aufgaben decken die wesentlichen Grundlagen der Ermittlung derEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ab.

* Aufgabe 73 Wahr oder falsch?

Dieser Aufgabentypus prüft im Antwort-Wahl-Verfahren, ob Sie die Grundlagen derEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit verstanden haben.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gehören zuden Haupteinkunftsarten.

b) Pensionen von Beamten gehören zu den Einkünften ausnichtselbständiger Arbeit.

c) Werbungskosten können auch nichtzahlungsgleiche Auf-wendungen sein.

d) Unter Gratifikationen fällt z. B. das Weihnachtsgeld.e) Die Einnahmen bei den Einkünften aus nichtselbstän-

diger Arbeit können auch nichtzahlungsgleicher Natursein.

f) § 9 EStG enthält eine abschließende Liste abzugsfähigerWerbungskosten.

g) Der Vorteil eines Geschäftswagens, den ein Arbeitneh-mer auch für private Zwecke nutzen darf, besteht ausökonomischer Sicht aus dem Nutzen, den der Arbeit-nehmer daraus zieht.

h) Die Lohnsteuer stellt eine besondere Erhebungsform derEinkommensteuer dar.

i) Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung stellenWerbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständi-ger Arbeit dar.

j) Die Einkünfte aus dem Minijob bei einem Pizzaservicegehören im Rahmen der Veranlagung zu den Einkünftenaus nichtselbständiger Arbeit.

k) Die Besteuerung des geldwerten Vorteils stellt aus öko-nomischer Sicht eine Besteuerung des Konsumnutzensdar.

l) Vorweggenommene Werbungskosten entstehen im Ver-gleich zu den Einnahmen zeitlich vorgelagert.

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A -74

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.7 einkünfte aus nichtselbständiger arbeit

***[g]

Aufgabe 74 KontrollfragenDie Kontrollfragen beinhalten die wesentlichen Fragestellungen zu den Einkünftenaus nichtselbständiger Arbeit und befassen sich vorwiegend mit Vorteilen aus demArbeitsverhältnis, die nicht in Geld bestehen.

a) Liegen in folgenden Fällen Einnahmen und/oder Werbungskosten bzw.Betriebsausgaben vor?1. Die private Bewirtung eines Arbeitnehmers für seinen Vorgesetz-

ten durch ein von einem Catering-Service organisiertes häuslichesAbendessen.

2. Arbeitgeber stellt Arbeitnehmerin unentgeltlich Betriebskindergarten-platz zur Verfügung.

3. Arbeitnehmerin verzichtet auf Lohnerhöhung zugunsten einer vomArbeitgeber finanzierten, für sie unentgeltlichen Bereitstellung einesKindergartenplatzes im Kindergarten der Gemeinde.

4. Unentgeltliche Überlassung berufstypischer Kleidung durch den Ar-beitgeber an den Arbeitnehmer.

5. Unentgeltliche Überlassung von Straßenkleidung durch einen Klei-derproduzenten an Arbeitnehmer.

6. Bewirtung von Arbeitnehmern anlässlich dessen 60. Geburtstagsdurch den Arbeitgeber in einem gehobenen Restaurant.

7. Bewirtung von Arbeitnehmern anlässlich des 50-jährigen Firmenjubi-läums einer Marketing-Agentur in einem Gourmettempel mit Auftritteines berühmten Sängers (Kosten 200 eur pro Person).

8. Bewirtung von Fakultätsmitgliedern durch einen Professor, dem auf-grund seiner wissenschaftlichen Leistungen der Ehrendoktor verlie-hen wurde, anlässlich der sich an die Ehrung anschließenden Feier(Kosten 150 eur pro Person).

9. Monatsgehalt von 5 000 eur eines Unternehmers an seinen Betriebs-wirtschaftslehre studierenden Sohn für gelegentliche betriebswirt-schaftliche Beratung der Firma am Wochenende.

10. Jährlicher Erwerb eines Firmenwagens (Listenpreis 30 000 eur) für25 000 eur durch einen Arbeitnehmer mit günstiger Weiterveräuße-rung für 30 000 eur wegen langer Lieferfristen nach 12 Monaten.

11. Reisekosten zur Entgegennahme eines Preises für wissenschaftlicheLeistungen.

12. Instandhaltungskosten für eine Wohnung nach Auszug eines »unor-dentlichen Mieters« bei nachfolgender Veräußerung außerhalb derSpekulationsfrist.

13. Kosten der Beauftragung eines Architekten für ein privates Bauvorha-ben, das wegen Finanzierungsschwierigkeiten fehlschlägt.

14. Totalschaden eines Pkw infolge eines sich bei der Heimfahrt von derArbeitsstätte ereignendeni. unverschuldeten Unfalls,ii. durch Trunkenheit selbstverschuldeten Unfalls.

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A -75

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

15. Boutiquenbesitzerin schenkt ihrem Freund eine Designer-Krawatteim Wert von 200 eur.

16. Umfassende »Bewirtung« saudischer Prinzen durch einen deutschenAutomobilkonzern in Höhe von 100 000 eur.

17. Erwerb eines Ferrari F 40 als Geschäftswagen einer Werbeagentur.18. Umfangreiche Aufwendungen für den Erwerb eines Führerscheins

für Pkw und Lkw.19. Besuch eines Töpferkurses (a) durch eine Kunsterzieherin, (b) durch

eine Steuerberaterin.20. Bezahlung einer Strafgebühr wegen Falschparkens während einer

Geschäftsreise.21. Veräußerung eines PCs durch eine Privatperson, der in voller Höhe

durch AfA abgeschrieben wurde.b) Wie sind Einnahmen zu bewerten, die nicht in Geld bestehen?c) Worin besteht der Vorteil des Erwerbs von »Jahreswagen« und welcher

Vorteil wird besteuert?d) Wie erfolgt die Pauschalierung der Lohnsteuer für

1. arbeitstägliche Mahlzeiten im Betrieb,2. unentgeltliche Überlassung von PC und Internetzugang,3. für geringfügig Beschäftigte.

e) Welche Folgen hat die Bildung von Lohnsteuerklassen für die Belastungmit Einkommensteuer?

f) Erläutern Sie, weshalb die Lohnsteuer meist eine Zielbesteuerung darstellt,in einer Besteuerung buchhalterischer Gewinne aber keine durchgängigeZielbesteuerung liegt.

g) Welche Folgen hätte die Steuerminimierung ohne Nebenbedingungen fürdie Bezieher von Lohneinkommen?

**[g]

Aufgabe 75 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, § 19 Abs. 1 EStG

In Aufgabe 75 sollen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit eines Arbeitnehmersermittelt werden. Ziel ist, Ihnen zu zeigen, wie man strukturiert an die Ermittlungder Einkünfte bei Überschusseinkünften herangeht.

Die Eheleute Herr und Frau A leben seit 2012 dauernd getrennt. Die Ehe wurdeam 3. 11. 2017 rechtskräftig geschieden.

1. An zwei Tagen im Semester unterrichtet Herr A abends an der Volkshoch-schule Buchführung. Seine Einnahmen in 2017 belaufen sich auf 2 800 eur.Ausgaben hatte er in diesem Zusammenhang nicht.

2. Herr A ist Fachhochschullehrer (Beamter, Besoldungsgruppe W2) im Be-reich Wirtschaftsprüfung an der FH Pforzheim. Die auf der Lohnsteuerbe-scheinigung ausgewiesenen Bezüge für 2017 betragen 55 000 eur.

3. Die Tätigkeit als Fachhochschullehrer übt Herr A seit Ende 2016 aus. DerUmzug in die Nähe der Hochschule erfolgte Ende 2016. Die Rechnung fürden Umzug überwies Herr A im Januar 2017. Die unstreitig abzugsfähi-

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A -76

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.7 einkünfte aus nichtselbständiger arbeit

gen Umzugsaufwendungen, die vom Arbeitgeber nicht erstattet werden,betragen 22 000 eur.

4. Zur Finanzierung der Umzugskosten musste Herr A am 1. 11. 2016 einFälligkeitsdarlehen zu 4,5% p. a. aufnehmen. Am 2. 1. 2017 wird das Kontovon Herrn A mit Zinsen aus diesem Darlehen i. H. v. 4,5% × 22 000 eur ×2/12 = 165 eur belastet.

5. Zur Verbesserung seiner Aussprache während den Vorlesungen an der FH

nahm Herr A vom 1. 8. 2017 (Verlassen der Wohnung um 4:00 Uhr mor-gens, Ankunft an der Ausbildungsstätte um 8:00 Uhr morgens) bis zum4. 8. 2017 (Ankunft in der Wohnung um 22:50 Uhr, Abfahrt am Ausbildungs-ort um 16:25 Uhr) an einem Seminar teil. Die Seminarkosten beliefen sich auf300 eur, die gefahrenen Kilometer betrugen 620 km. Herr A übernachtete beieinem alten Studienfreund und hatte deshalb keine Übernachtungsaufwen-dungen. Am 2. 8. 2017 kam Herr A verspätet zum Seminar, parkte in der Eileverkehrswidrig und musste ein Verwarnungsgeld i. H. v. 15 eur entrichten.Den Betrag überwies Herr A im Januar 2018.

6. Ende 2017 wurde Herrn A das in 2016 angeschaffte Laptop im Hörsaalentwendet. Weder die Hochschule noch Herr A waren für derartige Vor-fälle versichert. Die Anschaffungskosten in 2016 betrugen 1 000 eur, derRestbuchwert zum Zeitpunkt des Diebstahls betrug unstreitig 800 eur.

7. Herr A fährt an 130 Tagen mit seinem Pkw von seiner Wohnung zur 30 kmentfernten Hochschule, die seine erste Tätigkeitsstätte darstellt. Im Herbst2017 verursachte er einen Auffahrunfall. Er hatte dadurch Reparaturkostenvon 1 200 eur selbst zu tragen, die er im November 2017 noch überwies.

Ermitteln Sie die Einkünfte für Herrn A in 2017!

*[g]

Aufgabe 76 Vorsorgepauschale, § 19 Abs. 2 EStG

Die Aufgabe soll zeigen, welche Einnahmen außer dem klassischen Lohn bzw. demGehalt noch zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören und, dass imFall keiner weiteren Angaben zu den Werbungskosten die entsprechenden Pauschalenzu berücksichtigen sind.

Judith S. (S), geboren am 25. 12. 1962, verstarb am 30. 10. 2017. Sie war bis zu ihremTod als Prokuristin bei der ASW-GmbH tätig. Ihr monatliches Bruttogehalt für dieZeit vom 1. 1. bis 30. 10. 2017 betrug 6 000 eur. Aufgrund einer Pensionszusageerhält ihr Ehegatte und Witwer Fritz (F), geboren am 24. 4. 1948, ab 1. 11. 2017eine Witwerpension von monatlich 1 800 eur. Die Ehegatten werden für 2017wunschgemäß zusammenveranlagt und weisen keine Werbungskosten nach.

Wie hoch sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der Eheleute imVeranlagungszeitraum 2017?

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grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

**[g]

Aufgabe 77 Einkünfte gem. § 19 Abs. 1 und 2 EStG

Aufgabe 77 stellt eine Erweiterung von Aufgabe 76 dar.

Der kfm. Angestellte Oliver J. ( J) ist 65 Jahre alt und wurde zum 31. 3. 2017pensioniert. Im Jahr 2017 hatte J folgende Einnahmen:

eur

laufendes Gehalt (1. 1. 2017 bis 31. 3. 2017) 9 000Betriebsrente (1. 4. 2017 bis 31. 12. 2017; 9 × 500 eur =) 4 500Rente aus der gesetzlichen RV (9 × 1 500 eur =) 13 500

Ermitteln Sie die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des J in 2017! Waswäre, wenn J lediglich 60 Jahre alt ist?

***[g]

Aufgabe 78 Geldwerter Vorteil bei FahrzeugüberlassungDie Ermittlung des geldwerten Vorteils ist insbesondere für Fahrzeuge vergleichsweisekompliziert. Die vorliegende Aufgabe soll zeigen, welche Alternativen zur Ermittlungdes geldwerten Vorteils bestehen und wie der Vorteil konkret berechnet wird. Lesen Siedas BMF-Schreiben [7 ] bevor Sie die Aufgabe bearbeiten.

Alexander S. (S) ist Angestellter bei Stefan K. Sein Bruttogehalt beträgt monat-lich 4 000 eur. K hat mit S vertraglich vereinbart, dass er zusätzlich zu seinemGehalt einen Firmenwagen erhält. Den Firmenwagen darf S sowohl für Privat-fahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstättenutzen. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch hat S in 2017 nicht geführt. Jedochhat er Aufzeichnungen gemacht, aus denen folgende Nutzung hervorgeht:

berufliche Fahrten 15 000 kmFahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 15 400 km(einfache Entfernung 35 km, gefahren an 220 Tagen)Privatfahrten 5 000 km

Den Firmenwagen hat K im Januar 2017 für insgesamt 39 270 eur (33 000 eurzzgl. 19% USt i. H. v. 6 270 eur) erworben. Eine ordnungsgemäße Rechnungliegt vor. Die Vorsteuer hat er zu 100% in der Umsatzsteuer-Voranmeldung2017 abgezogen. Der Bruttolistenneupreis einschließlich Sonderausstattung(Ledersitze) beträgt 43 500 eur. Die vorläufige Gewinn- und Verlustrechnungzum 31. 12. 2017 weist für diesen Firmenwagen folgende (unstreitig korrektermittelten) Aufwendungen aus:

eur

Kfz-Versicherung 600Kfz-Steuer 450laufende Kfz-Kosten (ohne USt) 4 075Reparaturen (ohne USt) 1 200Absetzung für Abnutzung 6 600

a) Ermitteln Sie den geldwerten Vorteil des S aus einkommensteuerlicherSicht, der ihm durch den Firmenwagen in 2017 entsteht!

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Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.7 einkünfte aus nichtselbständiger arbeit

b) Wie hoch wäre der geldwerte Vorteil nach Berücksichtigung der Entfer-nungspauschale?

c) Prüfen Sie, ob bei der Berechnung des geldwerten Vorteils unter a) dieKostendeckelung greift!

d) Was wäre, wenn S seine Fahrten anhand eines ordnungsgemäßen Fahrten-buches nachgewiesen hätte?

***[v]

Aufgabe 79 FahrzeugüberlassungAufgabe 79 befasst sich mit Spezialproblemen der Fahrzeugüberlassung. Lesen Siedazu die einschlägigen Verwaltungsanweisungen in den Lohnsteuerrichtlinien sowiedas BMF-Schreiben [7 ]!

Die ASW-GmbH stellt Gundula G. (G), Herbert O. (O) und Julia D. (D) jeweilseinen Dienstwagen zur Verfügung, der auch für private Zwecke genutzt werdendarf. Der Bruttolistenpreis beträgt 60 000 eur. Die laufenden Aufwendungenpro Fahrzeug betragen insgesamt 18 000 eur (Treibstoffkosten 2 500 eur, AfA10 000 eur (betriebsgewöhnliche ND = 6 Jahre, die Umsatzsteuer ist zu ver-nachlässigen), sonstige Kosten 5 500 eur). Ein geldwerter Vorteil für Fahrtenzwischen Wohnung und Arbeitsstätte soll aus Vereinfachungsgründen außerAcht gelassen werden. Aus den vorhandenen Fahrtenbüchern ergibt sich einprivater Nutzungsanteil von 22%.

a) G zahlt an die GmbH eine monatliche Nutzungsvergütung für den Pkwi. H. v. 250 eur.

b) O trägt vereinbarungsgemäß die Treibstoffkosten i. H. v. 2 500 eur für denPkw selbst.

c) D zahlt bei Anschaffung des Pkw durch die GmbH dieser einen Zuschussvon 18 000 eur. Die laufenden Kosten werden in vollem Umfang von derGmbH getragen.

Ermitteln Sie den zu versteuernden Sachbezug und den Werbungskostenabzug.

**[g]

Aufgabe 80 Vorweggenommene WerbungskostenDie Aufgabe simuliert die Situation eines Studierenden. Insbesondere im Zusam-menhang mit dem Studium können hohe Werbungskosten anfallen. Die Aufgabe sollzeigen, welche Ausgaben grundsätzlich als vorweggenommene Werbungskosten inFrage kommen. Lesen Sie dazu das BMF-Schreiben [17 ]!

Friedrich Häberle (H) aus Meersburg am Bodensee hat nach seinem erfolg-reich bestandenen Abitur im Jahr 2013 eine Ausbildung zum Bankkaufmannangefangen und diese auch im Sommer 2016 mit Bestnoten abgeschlossen.Schon zu Beginn seiner Ausbildung wusste H, dass er später studieren möchte.Dieser Wunsch wurde durch die dürftigen Inhalte und den fehlenden theoreti-schen Hintergrund seiner Ausbildung noch bestärkt. Der Vater von H eröffneteseinem eifrigen Sohn, dass er sich die (angenommenen) Studienbeiträge im

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A -80

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

»Ländle« nicht leisten könne, aber bereit wäre, die Ausbildung im schönenMagdeburg mitzufinanzieren.

Schweren Herzens entschied sich H zum Studium der Betriebswirtschaftslehreim Beitrittsgebiet. Die Entscheidung fiel H auch deshalb schwer, da er sehrintensiv in das soziale Leben seiner Heimatstadt eingebunden ist. Freunde,Verwandte, Bekannte und die Mitgliedschaften im Segelclub Bodensee e. V. undim ortsansässigen Kegelclub lässt H nur ungern hinter sich. Allerdings nimmtH sich vor, mindestens zwei Mal im Monat nach Meersburg heimzukehren undtut dies auch.

Nach seinem freiwilligen sozialen Jahr beginnt H Anfang Oktober 2017 seinStudium in Magdeburg. Die monatliche Miete in Magdeburg beträgt 230 eurwarm. Die Lage der Wohnung ist günstig. Mit dem Fahrrad ist die von der Woh-nung 1,9 km entfernte Uni schnell zu erreichen. In 2017 fallen noch folgendeAufwendungen an:

eur

Bücher/Skripten 250Schreibmaterial 20Küchentisch (Kauf am 1. 10. 2017) 450Laptop für das Studium (Kauf am 1. 9. 2017 für 1 000 eur zzgl.19% USt, Nutzungsdauer = 3 Jahre)

1 190

Laptoptasche 40Semestergebühren 150Mensaessen 175

Im Rahmen einer Exkursion einer Vorlesung fährt H mit seinem eigenen Pkwvom 11. 12. bis zum 12. 12. 2017 nach Berlin (Entfernung von der Wohnungaus: 110 km; Entfernung von der Uni aus: 112 km). Am 11. 12. verlässt H dieWohnung um 7:00 Uhr und kommt um 9:00 Uhr in Berlin an. Am 12. 12.fährt H um 18:00 Uhr in Berlin los und kommt aufgrund eines Staus auf derA2 erst um 23:30 Uhr in seiner Wohnung in Magdeburg an. SteuerpflichtigeEinnahmen hat H in 2017 nicht.

Insgesamt fährt H an 40 Tagen in 2017 zur Uni.

Zuhause in Meersburg hat H immer noch das Zimmer bei seinen Eltern. ImZeitraum Oktober bis Ende Dezember kehrt H sechs Mal nach Meersburg zu-rück. Dabei entstehen ihm Fahrtkosten durch die Bahnfahrten i. H. v. 300 eur.

Ermitteln Sie die vorweggenommenen Werbungskosten von H in 2017!

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3.8 Einkünfte aus KapitalvermögenShortCodeApp # 5100

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind der Überschuss der Einnahmen über dieWerbungskosten und sind in § 20 EStG bestimmt. Es gelten umfangreiche Sonderbe-stimmungen hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von Werbungskosten und der Ermittlungder tariflichen Einkommensteuer. Faktisch werden die Kapitaleinkünfte in Form einerSchedulensteuer, d. h. im Rahmen einer besonderen Erhebung (Abgeltungsteuer) ermit-telt. Die nachstehenden Aufgaben zeigen u. a. die besonderen Schemata zur Ermittlungder tariflichen Einkommensteuer auf Kapitalerträge.

*[g]

Aufgabe 81 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält grundlegende Fragen zu den Einkünften aus Kapitalver-mögen. Die Fragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Das Teileinkünfteverfahren führt immer zu einer höhe-ren steuerlichen Belastung als die Abgeltungsteuer.

b) Einkünfte aus Kapitalvermögen gehören zu den Neben-einkünften, da das Steueraufkommen im Vergleich zuden anderen Einkünften gering ist.

c) Einkünfte aus Kapitalvermögen werden als »Schedule«gesondert von den anderen Einkünften besteuert.

d) Die Kapitalertragsteuer stellt eine besondere Erhebungs-form der Einkommensteuer dar.

e) Bei der Veräußerung von Aktien besteht eine Spekula-tionsfrist von einem Jahr.

f) Der Abzug von Werbungskosten ist bei den Einkünftenaus Kapitalvermögen grundsätzlich nicht vorgesehen.

g) Der atypisch stille Gesellschafter bezieht Einkünfte ausKapitalvermögen.

h) Verluste aus der Veräußerung von Anteilen an Kapi-talgesellschaften sind ausschließlich mit Gewinnen ausder Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaftenausgleichsfähig.

i) Die Kapitalertragsteuer entfaltet ihre abgeltende Wir-kung nur für im Privatvermögen erzielte Kapitalerträge.

j) Die Kapitalertragsteuer beträgt einheitlich für alle Kapi-talerträge 25%.

k) Die Gewinne aus der Veräußerung von Barrengold ge-hören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

l) Synthetische Einkommensteuer bedeutet eine gleichesteuerliche Belastung aller Einkünfte.

m) Die Einkünfte aus Kapitalvermögen ermitteln sich alsÜberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten.

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grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

***[g]

Aufgabe 82 KontrollfragenInhalt der Kontrollfragen sind die wesentlichen Bestandteile und Ermittlungsformender Einkünfte aus Kapitalvermögen.

a) Welche Regelungen gelten hinsichtlich der steuerlichen Erfassung für1. Sparbuchzinsen,2. Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren,3. Stückzinsen,4. die Differenz zwischen Kaufkurs und Rückzahlungskurs festverzinsli-

cher Wertpapiere,5. Zero-Bonds,6. »Versicherungszinsen« im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG?

b) Wie werden Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaftenbehandelt und ermittelt?

c) Erläutern Sie die Zurechnung von Einkünften zu Einkunftsarten am Bei-spiel der typischen und atypischen stillen Gesellschaft!

d) Worin besteht der Unterschied zwischen einem partiarischen Darlehenund einer typisch stillen Gesellschaft?

e) Nennen Sie Beispiele für Kapitalerträge, die nicht der Abgeltungsteuerunterliegen.

f) Nennen Sie für die Ausnahmen des § 32d Abs. 2 EStG konkrete Beispiele.g) Erläutern Sie den Unterschied zwischen den Wahlrechten gem. § 32d Abs.

4 EStG und § 32d Abs. 6 EStG.h) Die Einkünfte eines ledigen Steuerpflichtigen bestehen ausschließlich aus

Dividenden aus Aktien, die im Privatvermögen gehalten werden. Bis zuwelcher Höhe ist die Veranlagung günstiger als die Abgeltungsteuer, wennFreibeträge 1) vernachlässigt, 2) berücksichtigt werden?

**[g]

Aufgabe 83 Zinserträge, Dividenden, WerbungskostenBei dieser Aufgabe sollen Sie die Sachverhalte jeweils einer Einkunftsart zuordnen unddabei die Besonderheiten bei der Besteuerung von Kapitalerträgen in den Grundzügenkonkret bei Ihren Berechnungen berücksichtigen.

Der 51-jährige Ingenieur Nils K. (K) und seine gleichaltrige Ehefrau Gunhil-de (G) werden wunschgemäß zusammen veranlagt. Sie haben keine Kinder.Folgende Sachverhalte fanden in 2017 statt: eur

für K: Einkünfte aus Gewerbebetrieb 22 000,00Dividendeneinnahmen von der Bielefelder Brau-GmbH 441,75(Gutschrift auf dem Konto)Einkünfte aus einer Vermögensverwaltung 1 500,00

für G: Zinseinnahmen 5 000,00

G hat sich außerdem in 2016 mit einer Vermögenseinlage von 27 000 eur alsstille Gesellschafterin an der Einzelunternehmung von K beteiligt. Nach demGesellschaftsvertrag ist sie mit 25% am Gewinn und Verlust des K beteiligt.

– 76 –

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A -85

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.8 einkünfte aus kapitalvermögen

2016 erwirtschaftet K einen Verlust von insgesamt 10 000 eur. Der Verlustanteilwird dem Einlagenkonto von G in 2017 belastet.

Werbungskosten für die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden für K nichtnachgewiesen. G leistet im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits(Laufzeit 10 Jahre, sofortige Auszahlung, Disagio = 5%) für den Kauf vonAktien der Deutsche Bank AG am 28. 12. 2017 ein (angemessenes) Disagiovon 10 000 eur. Der Kauf der Aktien wurde in der Absicht der Erzielung vonDividenden getätigt. Freistellungsaufträge wurden nicht erteilt.

Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Einkünfte der Ehegatten in 2017 im Fall derAnwendung von § 32d Abs. 2 EStG und § 32d Abs. 4 EStG?

**[v]

Aufgabe 84 Nachzahlungszinsen, ErstattungszinsenAufgabe 84 zeigt die steuerliche Behandlung besonderer Zinsen, nämlich Zinsen ausdem Steuerschuldverhältnis.

Die Eheleute Gisela und Hans R. werden für das Jahr 2017 zusammen zurEinkommensteuer veranlagt. Hans erzielt in 2017 Einnahmen aus Wertpapiereni. H. v. 12 000 eur. Aufgrund der Einkommensteuerveranlagung 2015 erhieltHans in 2017 1 100 eur Erstattungszinsen. Die Einkommensteuerveranlagungin 2012 wurde berichtigt, sodass Hans in 2017 300 eur Nachzahlungszinsenentrichten musste. Gisela erhielt auf ihrem Festgeldkonto 600 eur Zinsengutgeschrieben (Freistellungsauftrag lag vor).

Wie hoch sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen der Eheleute R bei Zusam-menveranlagung in 2017?

**[g]

Aufgabe 85 Zinserträge, Dividenden, VeranlagungDie Aufgabe soll zeigen, welche Einkünfte aus Kapitalvermögen in die Veranlagungeinfließen und welche aufgrund der Schedularisierung nicht einfließen. Zusätzlichsoll gezeigt werden, inwiefern Wahlrechte bei der Veranlagung von Einkünften ausKapitalerträgen bestehen.

Tobias P. (P), ledig, kinderlos, konfessionslos, erzielt in 2017 folgende Einnah-men (vor Steuerabzügen): eur

Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren (die Bank hattenach Abzug des Sparer-Pauschbetrags i. H. v. 801 eur Kapital-ertragsteuer i. H. v. 1 049,75 eur sowie SolZ i. H. v. 57,74 eureinbehalten)

5 000

Zinsen aus einem Darlehen an den örtlichen Schachclub 600

Dividende der VW-AG (P ist Kleinaktionär (Beteiligung:0,00001%); aber bei VW als AN beschäftigt; die Steuerabzügesind zutreffend vorgenommen worden (Kapitalertragsteuer30 eur, SolZ 1,65 eur)

120

– 77 –

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A -87

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

eur

Ausschüttung der Sonnenbank-GmbH, an der P zu 30%beteiligt ist (Kapitalertragsteuer 475 eur und SolZ i. H. v.26,12 eur wurden einbehalten)

1 900

Wie hoch sind die von P zwingend in der Einkommensteuererklärung 2017anzugebenden Einkünfte aus Kapitalvermögen?

Wie hoch ist der im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu entrichten-de, auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen entfallende, Steuerbetrag?

P möchte grundsätzlich so wenig wie möglich Einkünfte in der Steuererklärungangeben.

**[g]

Aufgabe 86 Zinserträge, Dividenden, kein FreistellungsauftragDie Aufgabe zeigt die Unterschiede zwischen der Veranlagung und der abgeltendenBesteuerung von Kapitalerträgen.

Willibald Wald (W), ledig, wohnhaft in Bremen, ist seit einigen Jahren ander Schlammentwässerungs-GmbH (S-GmbH) zu 5% beteiligt und für dieseauch beruflich tätig. Die Beteiligung hält W im Privatvermögen. Die S-GmbH

überwies im Dezember 2017 eine Vorabausschüttung für das Wirtschaftsjahr2017. Die Gutschrift auf dem Bankkonto des W betrug 6 626,25 eur. EineSteuerbescheinigung wurde ausgestellt.

Zudem schrieb die Bausparkasse seinem Konto zum 31. 12. 2017 700 eur anZinsen gut. Ein Freistellungsauftrag i. H. d. Zinsen lag der Bausparkasse vor.

Wie hoch sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen von W? Gehen Sie davonaus, dass die Dividenden gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG und die Zinsen gem.§ 32d Abs. 6 EStG veranlagt werden. Berücksichtigen Sie auch den Solidari-tätszuschlag. Wie hoch sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Fall derabgeltenden Besteuerung?

**[g]

Aufgabe 87 Zinserträge, Dividenden, FreistellungsauftragDie Aufgabe zeigt die Unterschiede zwischen der Veranlagung und der abgeltendenBesteuerung von Kapitalerträgen unter expliziter Berücksichtigung eines vorhandenenFreistellungsauftrags. Freistellungsaufträge werden an Geldinstitute gerichtet, damitdiese bei der Abführung der Kapitalertragsteuer schon an der Quelle den Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt.

Die alleinstehende Rentnerin Renate Rüstig (R) erhielt für ihr Bankguthabenin 2017 am 31. 12. 2017 eine Gutschrift in Höhe von 2 000 eur. Der Bank lag einFreistellungsauftrag über 801 eur vor. Ferner wurden ihr 1 500 eur Dividendefür Anteile an inländischen Aktiengesellschaften gutgeschrieben, die sich in

– 78 –

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A -89

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.8 einkünfte aus kapitalvermögen

ihrem Depot bei einer Online-Bank befinden. Die Bank belastet in 2017 dasOnline-Depot mit 150 eur.

Wie hoch sind die Einkünfte aus Kapitalvermögen von R in 2017? ErforderlicheBescheinigungen liegen vor.

**[g]

Aufgabe 88 Dividenden, VeranlagungsoptionDie Aufgabe verdeutlicht den Vorteil der Inanspruchnahme der Veranlagungsoptionbei hohen Werbungskosten.

K. Sino (K) ist an einer GmbH zu 25% beteiligt und finanziert ihre Stammeinlagevon 350 000 eur durch ein Darlehen für das sie in 2017 20 000 eur Zinsen andie Bank zahlt. In 2017 erfolgt eine Ausschüttung an alle Gesellschafter i. H. v.insgesamt 75 000 eur. Die Beteiligung hält K im Privatvermögen.

Ermitteln Sie den steuerpflichtigen Gewinn/Verlust aus dieser Beteiligung in2017, wenn K von der Option gem. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG Gebrauch macht!

**[g]

Aufgabe 89 Einkünfte aus Kapitalvermögen und KirchensteuerEin Problem bei der abgeltenden Wirkung der Kapitalertragsteuer ist die Erhebung derKirchensteuer. Die Aufgabe zeigt, wie die Formel zur Ermittlung der Kirchensteuer in§ 32d Abs. 1 EStG zustande kommt.

a) Leiten Sie die Formel nach § 32d Abs. 1 Satz 4 EStG her! VernachlässigenSie dabei die Anrechnung ausländischer Steuern!

b) Ermitteln Sie die Einkommensteuer und die Kirchensteuer für den Fall,dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG 12 000 eur betra-gen und die Steuerpflichtige in Stuttgart wohnt und Mitglied der evangeli-schen Landeskirche Baden-Württemberg ist. Der Kirchensteuersatz beträgt8%. Ist die Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig?

– 79 –

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A -90

Inhaltsverzeichnis

3.9 Einkünfte aus Vermietung und VerpachtungShortCodeApp # 5110

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG sind der Über-schuss der Einnahmen über die Werbungskosten. Dazu gehören insbesondere Miet-und Pachteinnahmen aus unbeweglichen Wirtschaftsgütern. Bei der Ermittlung derWerbungskosten sind die Regelungen zur Ermittlung der Absetzung für Abnutzung(AfA) gem. § 7 EStG zu beachten.

*[g]

Aufgabe 90 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält grundlegende Fragen zu den Einkünften aus Vermietungund Verpachtung. Die Fragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehörenzu den Überschusseinkünften.

b) Zuwendungsnießbrauch bedeutet, dass das dem Nieß-brauch zugrunde liegende Wirtschaftsgut den zivilrecht-lichen Eigentümer wechselt.

c) Die Absetzung für Abnutzung von Immobilien stelltbei den Einkünften aus Vermietung und VerpachtungBetriebsausgaben dar.

d) Einer teilentgeltlichen Veräußerung liegt die Veräuße-rung eines Wirtschaftsguts unter Marktwert zugrunde.

e) Bei der Vermietung des sich im Privatvermögen der Pbefindenden Wohnmobils an einen Nachbar handelt essich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

f) Der Veräußerungsgewinn von Immobilien, die im Privat-vermögen gehalten werden, gehört zu den Einkünftenaus Vermietung und Verpachtung.

g) Beim Vorbehaltsnießbrauch werden keine Wirtschaftsgü-ter übertragen.

h) Eine jährliche Absetzung für Abnutzung (Abschreibung)von 2,5% impliziert eine betriebsgewöhnliche Nutzungs-dauer von 40 Jahren.

i) Immobilien kann man für steuerliche Zwecke nur dannabschreiben, wenn Einkunftserzielungsabsicht besteht.

j) Lizenzeinnahmen aus Musiktiteln gehören dann zu denEinkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn sichdie Lizenz im Privatvermögen befindet und der Lizenz-inhaber nicht der Urheber ist.

k) Unechter Drittaufwand liegt vor, wenn es sich um eineAbkürzung des Zahlungsweges handelt.

– 80 –

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A -91

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.9 einkünfte aus vermietung und verpachtung

***[g]

Aufgabe 91 KontrollfragenDie Kontrollfragen gehen insbesondere auf das Problem der Entgeltlichkeit bei derVermietung sowie auf spezielle Ausgaben im Zusammenhang mit den Einkünften ausVermietung und Verpachtung ein.

a) Welche Probleme werfen langlebige Konsumgüter für die Einkommenser-mittlung auf? Welche Regelungen sind bei einer Einordnung von selbst-genutztem Wohneigentum als »Konsumgut« oder als »Investitionsgut«erforderlich?

b) Liegen in folgenden Fällen Einnahmen und/oder Werbungskosten bzw.Betriebsausgaben vor? Abstandszahlungen an den Mieter einer Wohnung,die sich im Privatvermögen befindet, um ihn zum Auszug1. wegen Eigenbedarfs zu bewegen,2. wegen günstigerer Neuvermietung zu bewegen,3. wegen beabsichtigter Veräußerung außerhalb der Spekulationsfrist zu

bewegen,4. wegen beabsichtigter Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist zu

bewegen.

c) Wie beurteilen Sie die steuerliche Behandlung folgender Vorgänge?1. Der Vater veräußert eine von ihm für 200 000 eur erworbene Eigen-

tumswohnung für 400 000 eur an sein minderjähriges Kind, das hierfürein Darlehen beim Vater aufnimmt und die Wohnung an diesen zurBenutzung als Steuerberaterkanzlei vermietet.

2. Der Vater erwirbt am 2. 1. 2016 ein Mietshaus für 800 000 eur undverstirbt am 31. 12. 2016; das Kind wird Erbe und veräußert das Hausam 30. 6. 2017 für 950 000 eur. Erläutern Sie die Besteuerung der Ein-künfte von Vater und Kind.

3. Der Onkel vermietet seine Wohnung zum halben Preis an einen Neffen.

4. Der Vater vermietet seine Wohnung zum Marktpreis an seine Tochter,an die er Unterhalt zahlt.

d) Zeigen Sie anhand eines selbstgewählten Beispiels die Ermittlung der Ein-künfte aus Vermietung und Verpachtung bei teilentgeltlicher Vermietung!

e) Erläutern Sie die Unterschiede zwischen Vorbehaltsnießbrauch und Zu-wendungsnießbrauch!

f) Was versteht man unter einem abgekürzten Zahlungsweg bzw. abgekürz-ten Vertragsweg?

g) Warum kommt es bei der Beurteilung, ob Erhaltungsaufwand bzw. An-schaffungs- oder Herstellungskosten im Zusammenhang mit Immobilienvorliegen regelmäßig zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Finanz-verwaltung und den Steuerpflichtigen?

h) Was versteht man unter einem zentralen Ausstattungsmerkmal? Weshalbist die Bestimmung von zentralen Ausstattungsmerkmalen von Bedeutung?Welche zentralen Ausstattungsmerkmale existieren?

– 81 –

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A -92

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

i) Erläutern Sie, wann in Abhängigkeit von der Rechtsform und der Nutzungvon Immobilien Betriebsvermögen oder Privatvermögen vorliegt.

j) In wie viele Wirtschaftsgüter lassen sich Immobilien maximal aufteilen?

k) Beurteilen Sie, ob in den nachstehenden Fällen1. Betriebsvermögen,2. notwendiges Betriebsvermögen,3. gewillkürtes Betriebsvermögen oder4. notwendiges Privatvermögenvorliegt. 1. 2. 3. 4.

a) Im Erdgeschoss einer Immobilie eines EZU

befindet sich dessen Betrieb.b) Das erste Obergeschoss einer Immobilie ei-

nes EZU wird an einen fremden Dritten zuWohnzwecken vermietet.

c) Das zweite Obergeschoss einer Immobilie ei-nes EZU wird vom Unternehmer und seinerFamilie selbst bewohnt.

d) Das Dritte Obergeschoss einer Immobilie ei-nes EZU wird an einen fremden Dritten Un-ternehmer vermietet, der dort sein Unterneh-men betreibt.

e) Die sich im Gesamthandsvermögen einerOHG befindliche Immobilie wird an einenfremden Dritten zu Wohnzwecken vermietet.

f) Die sich im Betriebsvermögen einer GmbH

befindlichen Immobilie wird vom Alleinge-sellschafter selbst bewohnt.

**[g]

Aufgabe 92 Mieteinkünfte, EntgeltlichkeitEin klassischer Ansatz um »Steuern zu sparen« wird von Steuerpflichtigen darin gese-hen, Einnahmen von geringer Höhe umfangreiche Werbungskosten gegenzurechnen.Der Fiskus begegnet diesem »Phänomen« indem er bei teilentgeltlichen Geschäftennur den Anteil an Werbungskosten zum Abzug zulässt, der dem entgeltlichen Anteilentspricht. Wenn etwa ein Gegenstand nur zu 10% seines Marktwertes vermietet wird,können auch nur 10% der Werbungskosten geltend gemacht werden. Die Aufgabezeigt, inwieweit Werbungskosten bei mangelnder Vollentgeltlichkeit abzugsfähig sind.

Hannes Ströbele (S) ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (MFH) in Stutt-gart Vaihingen. Im Haus befinden sich drei gleich große Wohnungen, die in2017 wie folgt genutzt werden:

Wohnung im Erdgeschoss: Selbstnutzung

Wohnung im 1. Stock: vermietet an die Mutter von S für 360 eur/Monat

Wohnung im 2. Stock: an Freunde vermietet zu 840 eur/Monat

– 82 –

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A -94

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.9 einkünfte aus vermietung und verpachtung

Stuttgart ist ein teures Pflaster. Die ortsübliche Miete für eine Wohnung desMFH beträgt 1 200 eur/Monat. Folgende Aufwendungen im Zusammenhangmit den Wohnungen fielen bei S in 2017 an: eur

Aufwand für das gesamte Gebäude 60 000zusätzlicher Aufwand für die eigene Wohnung 1 000zusätzlicher Aufwand für die Wohnung im 1. Stock 800zusätzlicher Aufwand für die Wohnung im 2. Stock 1 200

Ermitteln Sie die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des S in 2017!

**[v]

Aufgabe 93 Einkünfte aus V & V, § 21 EStG, DrittaufwandEine Besonderheit im Steuerrecht ergibt sich, wenn Betriebsausgaben bzw. Werbungs-kosten für einen anderen getätigt werden. Die nachstehenden Beispiele sollen diesverdeutlichen!

Ernestine Finanzier (EF) ist Eigentümerin eines vermieteten Mehrfamilien-hauses in Frankfurt. Zur Finanzierung hat EF mit ihrem Ehemann EberhardtFinanzier (EM) ein Darlehen aufgenommen. In 2017 wurden die Schuldzinsenwie folgt gezahlt:1. vom Mietkonto von EF

2. vom gemeinsamen Konto der Ehegatten3. vom Konto des EM

a) Sind die Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpach-tung der EF abzuziehen?

b) Was wäre, wenn das Darlehen allein von EM aufgenommen wurde unddie Schuldzinsen in 2017 i) vom Mietkonto der EF, ii) vom Konto des EM

gezahlt werden?c) Was wäre, wenn das Darlehen allein von EM aufgenommen wurde und

ein zweites Darlehen gemeinsam von EF und EM aufgenommen wurde. In2017 wurden für die Darlehen jeweils 5 000 eur Schuldzinsen vom Kontodes EM gezahlt. EF überwies zum Ausgleich der durch EM gezahltenSchuldzinsen 6 000 eur der Mieteinnahmen auf das Konto des EM.

**[v]

Aufgabe 94 ZuwendungsnießbrauchDer Nießbrauch wird in der Praxis häufig als Gestaltungselement zur vorweggenomme-nen Erbfolge eingesetzt. Die vorliegende Aufgabe zeigt, wie der Zuwendungsnießbrauchsteuerlich behandelt wird und was es dabei zu beachten gilt. Lesen Sie vor Bearbeitungdieser Aufgabe das BMF-Schreiben [11 ] (»Nießbrauch-Erlass«).

Walter Schäuble (S) ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Da er sich ausAltersgründen nicht mehr mit den Mietern herumärgern will, wendet er abdem 1. 1. 2017 gegen Zahlung von 40 000 eur pro Jahr den Nießbrauch demJochen Allesanders (A) an dem Objekt zu. Die jährlichen Mieteinnahmen ausdem Objekt betragen 52 000 eur, die AfA für das Gebäude beträgt (unstreitig)10 000 eur p. a. An Nebenkosten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung) fallen

– 83 –

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A -96

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

p. a. 2 000 eur an. Laut notariell beurkundetem Vertrag trägt der Nießbraucheralle Kosten.

a) Ermitteln Sie die Einkünfte für S und A in 2017!b) Was wäre, wenn der Nießbrauch auf 5 Jahre befristet ist und A dafür das

gesamte Entgelt am 1. 1. 2017 i. H. v. 190 000 eur an S entrichtet?c) Was wäre, wenn der Nießbrauch auf 6 Jahre befristet ist und A dafür das

gesamte Entgelt am 1. 1. 2017 i. H. v. 220 000 eur an S entrichtet?d) Was wäre, wenn S das Nießbrauchsrecht am 2. 1. 2018 für 190 000 eur

ablöst. Er vermietet das Mehrfamilienhaus ab dem 2. 1. 2018 wieder selbstund trägt auch sämtliche Aufwendungen selbst?

**[v]

Aufgabe 95 Unentgeltlicher NießbrauchDer unentgeltliche Nießbrauch ist aus steuerlicher Sicht problematisch. Der nachste-hende Sachverhalt zeigt warum.

Elisa Knirsch (K) ist alleinerziehende Mutter und im Besitz einer Eigentums-wohnung in Hamburg. Zur Finanzierung des Studiums ihres Sohnes Thorben(T) wendet Sie diesem mit notariell beurkundetem Vertrag vom 20. 12. 2017den unentgeltlichen Nießbrauch ab dem 1. 1. 2017 zu. Die Wohnung ist vermie-tet. Der Mieter zahlt die Miete pünktlich am 2. Werktag eines Monats i. H. v.800 eur. Die laufenden Aufwendungen für die Wohnung betragen in 20173 000 eur und werden lt. Vertrag von T getragen. Die jährliche Abschreibungder Wohnung hat K bisher zutreffend mit 3 000 eur ermittelt.

Ermitteln Sie die Einkünfte von K und T in 2017!

**[v]

Aufgabe 96 VorbehaltsnießbrauchAnders als beim Zuwendungsnießbrauch ändert sich der zivilrechtliche Eigentümerdes dem Nießbrauch zugrundeliegenden Wirtschaftsguts. Der »Erbe« erhält das Wirt-schaftsgut. Die Erträge vereinnahmt der »Erblasser«. Das nachstehende Beispiel zeigtdie Unterschiede zum Zuwendungsnießbrauch aus Aufgabe 94.

Am 2. 1. 2017 übereignete U. Bauer (U) unentgeltlich ihr Mietwohngrundstückin Tübingen ihrem Sohn André (A) und ließ sich ein lebenslängliches Nieß-brauchsrecht im Grundbuch eintragen. U hatte in 2015 für das darauf stehendeMehrfamilienhaus Herstellungskosten i. H. v. 600 000 eur aufgewendet, die abFertigstellung am 5. 1. 2015 mit 2% (12 000 eur) abgeschrieben wurden. DasGrundstück hatte sie bereits vor 20 Jahren von ihrem Vater geerbt. U starb am30. 6. 2017. Damit erlosch das Nießbrauchsrecht.

Beurteilen Sie den Sachverhalt aus einkommensteuerlicher Sicht!

AbwandlungWas wäre, wenn U das Grundstück gegen einen angemessenen Kaufpreis von550 000 eur (Wert des Grundstücks im Zeitpunkt der Veräußerung 700 000 eurabzüglich Kapitalwert des Nießbrauchsrechts 150 000 eur = 550 000 eur) an A

veräußert? Von diesem Kaufpreis entfallen 25% auf den Grund und Boden.

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A -98

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.9 einkünfte aus vermietung und verpachtung

**[g]

Aufgabe 97 MieteinkünfteSchwerpunkt der Aufgabe ist die Ermittlung der Absetzung für Abnutzung (AfA).

Der Steuerpflichtige S. Ammler (A) erwarb mit Übergang Besitz, Nutzen undLasten zum 1. 4. 2017 ein Gebäude in der Guericke-Straße 99 in Magdeburg für430 000 eur. Der Bauantrag für das Gebäude wurde am 31. 9. 1985 gestellt. Aufden Grund und Boden entfallen 20% des Kaufpreises.

Das Gebäude besteht aus dem Erdgeschoss und der ersten Etage. Im Erd-geschoss (800 qm) betreibt A ab dem 1. 4. 2017 seinen Copyshop, den er imRahmen einer Einzelunternehmung führt. Das Erdgeschoss stellt notwendi-ges Betriebsvermögen des Einzelunternehmens dar. Die erste Etage (50 qm)ist ab dem 1. 4. 2017 an die Studierende Mandy Manders vermietet, die einemonatliche (angemessene) Miete in Höhe von 400 eur zahlt. Die Etage ordnetA zulässigerweise seinem steuerlichen Privatvermögen zu.

a) Ermitteln Sie die Einkünfte aus V & V im VAZ 2017!b) Ermitteln Sie die Betriebsausgaben im Zusammenhang mit dem Grund-

vermögen in der Guericke-Straße in 2017.

**[v]

Aufgabe 98 Finanzierungsaufwand und MieteinkünfteSchwerpunkt der Aufgabe sind Werbungskosten in Form von Schuldzinsen. Es stelltsich die Frage, ob und inwiefern Sollzinsen auch dann noch abzugsfähig sind, wennsich die die Einnahmen erwirtschaftende Quelle nicht mehr im Eigentum des Steuer-pflichtigen befindet.

Lieselotte Sal-Peter (SP) erwarb mit Übergang von Besitz, Nutzen und Las-ten zum 31. 3. 2002 ein bebautes Grundstück für 400 000 eur und vermietetdieses an fremde Dritte. Am 1. 1. 2016 nahm SP ein endfälliges Darlehen über100 000 eur zur Finanzierung von Baumaßnahmen an diesem Gebäude auf.Die Laufzeit beträgt 20 Jahre, der Darlehenszins beträgt 10%.

Am 1. 1. 2017 zieht SP mit ihrer 10-köpfigen Familie selbst in das Haus ein.Ermitteln Sie die Werbungskosten von SP in 2017, wenn

a) die Baumaßnahmen im Jahr 2016 in vollem Umfang Erhaltungsaufwanddarstellen.

b) die Baumaßnahmen im Jahr 2016 in vollem Umfang Herstellungskostendarstellen.

c) das Gebäude am 1. 1. 2017 nicht selbst bewohnt wird, sondern an GundulaStein-Reich (SR) für 400 000 eur veräußert wird und SP sich davon einenneuen Porsche und Schmuck kauft.

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A -99

Inhaltsverzeichnis

3.10 Sonstige EinkünfteShortCodeApp # 5120

Die sonstigen Einkünfte stellen ein »Sammelbecken« für alle Einkünfte dar, die nichtunter die ersten sechs Einkunftsarten fallen. Insbesondere gehören Renten aus dergesetzlichen Rentenversicherung und aus den berufsständischen Versorgungseinrich-tungen (§ 22 EStG) sowie Veräußerungsgewinne von im Privatvermögen gehaltenemVermögen, insbesondere aus der Veräußerung von Immobilien (§ 23 EStG) dazu.

*[g]

Aufgabe 99 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält grundlegende Fragen zu den sonstigen Einkünften. DieFragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Die sonstigen Einkünfte gem. § 23 EStG stellen eineHaupteinkunftsart dar.

b) Die sonstigen Einkünfte ermitteln sich durch Überschussder Einnahmen über die Werbungskosten.

c) Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögengehaltenem Vermögen gehören immer zu den sonstigenEinkünften.

d) Dauernde Lasten stellen wiederkehrende Zahlungen dar,bei dem der Zinsanteil nicht ermittelt werden kann.

e) Der Barwert einer jährlich nachschüssigen Rente (BW)ermittelt sich durch

BW = r × qn−1i×qn

mit n = Laufzeit, r = Rente, q = (1 + i) und i = Zinssatz.f) Eine jährliche Rentenzahlung beträgt 10 000 eur. Der

Tilgungsanteil beträgt 6 500 eur. Demnach beträgt derZinsanteil 2 500 eur.

g) Bei einer abgekürzten Leibrente wird die Laufzeit derRente an das Leben einer Person geknüpft, jedoch be-schränkt auf eine bestimmte Dauer.

h) Die Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 EStG basiert aufdem Zeitpunkt des Übergangs von Besitz-, Nutzen undLasten des Wirtschaftsguts.

i) Beträgt der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräu-ßerung exakt 10 Jahre, liegt ein steuerpflichtiges Veräu-ßerungsgeschäft i. S. d. § 23 EStG vor.

j) Bei den privaten Veräußerungsgeschäften existiert einFreibetrag.

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A -100

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.10 sonstige einkünfte

***[g]

Aufgabe 100 KontrollfragenDie Schwerpunkte der nachstehenden Kontrollfragen liegen bei der Besteuerung vonRenten und der Besteuerung von privaten Veräußerungsgewinnen.

a) Welche Formen wiederkehrender Zahlungen kennen Sie? Setzen Sie dieFormen anhand eines geeigneten Schaubilds ins Verhältnis zueinander!

b) Worin unterscheiden sich Kaufpreisraten, Renten und dauernde Lasten?c) Ermitteln Sie jeweils für jede Periode den Zins- und Tilgungsanteil einer

nachschüssigen Rente i. H. v. 100 eur, die über 5 Jahre gezahlt wird, wennder Zinssatz 10% beträgt!

d) Erläutern Sie die einkommensteuerlichen Auswirkungen teilentgeltlicherVeräußerungen anhand eines selbstgewählten Beispiels!

e) Erläutern Sie die Ermittlung der Zehn-Jahres-Frist gem. § 23 Abs. 1 Satz 1Nr. 1 EStG anhand eines selbstgewählten Beispiels!

f) Erläutern Sie die einkommensteuerliche Behandlung, wenn die Tochtervon der Mutter in 2017 eine sich im Privatvermögen der Mutter befindlicheImmobilie1. geschenkt bzw.2. vererbtbekommt, die Mutter die Immobilie in 2014 (2005) angeschafft hat und dieTochter die Immobilie in 2017 veräußert!

g) Stellt die Einlage einer Immobilie in ein Personenunternehmen eine Veräu-ßerung i. S. d. § 23 EStG dar?

h) Wie ist der Vorgang einkommensteuerlich zu behandeln, wenn ein Steuer-pflichtiger in t = 1 ein Einfamilienhaus erwirbt, es bis t = 5 selbst bewohntund dann veräußert1. gegen einen sofort fälligen Kaufpreis,2. gegen einen in t = 6 fälligen, bis dahin verzinslichen Kaufpreis,3. gegen mehrere unverzinsliche Raten,4. gegen mehrere verzinsliche Raten,5. gegen eine Leibrente?Was verändert sich, wenn das Haus vor der Veräußerung vermietet war?

i) Welche Angaben sind erforderlich, um den privaten Veräußerungsgewinneines bebauten Grundstücks zu bestimmen?

j) Wie werden Veräußerungsgewinne1. selbstgenutzter Immobilien2. fremdgenutzter Immobilien3. leerstehender Immobiliensteuerlich behandelt und ermittelt?

k) Welche steuerlichen Folgen entstehen in den folgenden Fällen?1. Fuzzi betreibt eine Werbeagentur im Keller des elterlichen Familien-

hauses. Das für 300 000 eur von den Eltern erworbene Haus wird vonden Eltern für 500 000 eur nach Ablauf von 12 Jahren veräußert.

2. Fuzzi erwirbt eine Eigentumswohnung günstig für 200 000 eur zumausschließlichen Betrieb einer Werbeagentur; nach 12 Jahren gibt er

– 87 –

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A -101

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

die erfolglose Agentur auf und veräußert die Wohnung erfolgreich mitGewinn für 300 000 eur.

3. Wie wären 1. und 2. zu beantworten, wenn es sich in beiden Fällen umeine Steuerberatungspraxis gehandelt hätte?

4. Wie wären 1. und 2. zu behandeln, wenn Fuzzi während der gesamtenZeit einer vom Finanzamt als »Liebhaberei« eingestuften Tätigkeit alsfreischaffender Künstler nachgegangen wäre?

5. Wie wäre der Fall zu behandeln, wenn Fuzzi zusammen mit Mickyund Strizzi eine Werbeagentur in der Rechtsform einer(1) OHG

(2) GmbH

betreibt und eine ihm gehörende Wohnung an die Agentur vermieteti. hinsichtlich der Mieteinnahme,ii. hinsichtlich eines außerhalb der Spekulationsfrist erzielten Gewinns

bei Veräußerung der Wohnung?6. Wie ist der Fall 2. zu behandeln, wenn anstelle der Aufgabe durch

Fuzzi das Finanzamt den Agenturbetrieb zur Liebhaberei erklärt undFuzzi die Wohnung behält?

l) Wie ist die Veräußerung in 2017 zu 100 eur eines in 2015 zu 80 eur er-worbenen Wirtschaftsguts, welches im Privatvermögen gehalten wird, inForm1. einer Aktie2. eines Goldzertifikats (ETF = Exchange Traded Fund) mit Anspruch auf

Zahlung des dem Gold entsprechenden Gegenwertes,3. von Goldbarren4. ausgedienter Abendgarderobe5. des privaten Kfzaus einkommensteuerlicher Sicht zu beurteilen?

**[g]

Aufgabe 101 Grundlagen der RentenbesteuerungBei dieser Aufgabe sollen Sie zunächst zeigen, dass Sie den Zins- und Tilgungsanteileiner Rente formal berechnen können. Im Anschluss daran soll der Ertragsanteilder Rente nach dem Einkommensteuergesetz ermittelt werden. Im Ergebnis zeigt dieAufgabe die Ermittlung des Ertragsanteils in Theorie und Praxis.

Maria ist 65 Jahre alt und bezieht seit Januar 2017 eine Rente aus der gesetzli-chen Rentenversicherung i. H. v. 24 000 eur pro Jahr.

a) Ermitteln Sie den Barwert der Rente im Fall, dass die Rente jährlich24 000 eur beträgt und über einen Zeitraum von 20 Jahren1. vorschüssig2. nachschüssiggezahlt wird und der Zinssatz 6% beträgt.

b) Ermitteln Sie ausgehend von a) den Barwert der Rente im Fall einermonatlichen Zahlung von 2 000 eur.

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A -103

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.10 sonstige einkünfte

c) Wie hoch ist der Tilgungsanteil und der Zinsanteil der Rente in 2017, wenndie Rente jährlich nachschüssig gezahlt wird?

d) Ermitteln Sie die sonstigen Einkünfte von Maria nach § 22 EStG im Veran-lagungszeitraum 2017!

**[g]

Aufgabe 102 Ermittlung des Ertragsanteils der RenteHier sollen Sie den Ertragsanteil der Rente im Jahr des Beginns der Rentenzahlungund in den folgenden Jahren ohne das Auftreten von Rentenanpassungen ermitteln.

a) Karl-Heinz geht am 1. 4. 2017 in Rente. Seine Altersrente aus der gesetzli-chen Rentenversicherung beträgt monatlich 1 000 eur. Ermitteln Sie diesonstigen Einkünfte für Karl-Heinz in 2017, 2018 und 2019!

b) Ausgehend von a), welche Auswirkungen auf den Ertragsanteil der Rentehätte es, wenn die Rente zum 1. 1. 2018 und zum 1. 1. 2019 um jeweils 2%erhöht wird? Ermitteln Sie die sonstigen Einkünfte von Karl-Heinz in 2019!

***[v]

Aufgabe 103 Rentenanpassung, § 22 EStGDie nachstehende Aufgabe zeigt, wie im Fall der Anpassung des Jahresbetrags derRente die Anpassung des Rentenfreibetrags berechnet wird. Die Aufgabe ist angelehntan das Beispiel aus Rz 67 im BMF-Schreiben [1 ].

Christian G. (G) bezieht ab April 2013 eine monatliche Witwenrente aus dergesetzlichen Rentenversicherung i. H. v. 2 150 eur. Die Rente wird aufgrundregelmäßiger Anpassungen zum 1. 7. 2013, zum 1. 7. 2014, zum 1. 7. 2015 und zum1. 7. 2016 jeweils um 20 eur erhöht. Wegen anderer Einkünfte wird die Rente abAugust 2016 auf 1 800 eur gekürzt. In 2017 findet keine Anpassung statt.

monatlich jährlichRentenzeitraum in eur in eur

1. 4. bis 30. 6. 2013 2 150 6 4501. 7. bis 31. 12. 2013 2 170 13 020

Jahresrente 2013 19 470

1. 1. bis 30. 6. 2014 2 170 13 0201. 7. bis 31. 12. 2014 2 190 13 140

Jahresrente 2014 26 160

1. 1. bis 30. 6. 2015 2 190 13 1401. 7. bis 31. 12. 2015 2 210 13 260

Jahresrente 2015 26 400

1. 1. bis 30. 6. 2016 2 210 13 2601. 7. bis 31. 7. 2016 2 230 2 2301. 8. bis 31. 12. 2016 1 800 9 000

Jahresrente 2016 24 490

Jahresrente 2017 1 800 21 600

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A -103

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

Dem Finanzamt liegen folgende Rentenbezugsmitteilungen (§ 22a EStG vor)

Leistung AnpassungJahr in eur in eur

2013 19 470 0,002014 26 160 0,002015 26 400 240,002016 24 490 431,792017 21 600 484,30

Erläuterung der Anpassungsbeträge:

Rentenbeginn ist 2013, sodass in 2013 kein Anpassungsbetrag entstehen kann. 2014ist das Jahr, das dem Rentenbeginn folgt und die Jahresrente in 2014 ist maßgebendfür die Ermittlung des Rentenfreibetrages, § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aSatz 5 EStG, sodass der Anpassungsbetrag in 2014 gleich null gesetzt wird.

In 2015 setzt sich der Anpassungsbetrag wie folgt zusammen:eur

Januar bis Juni 2015: 2 190 − 26 16012 = 10 eur × 6 Monate 60,00

+ Juli bis Dezember 2015: 2 210 − 26 16012 = 30 eur × 6 Monate 180,00

= Anpassungsbetrag 240,00

In 2016 wird zur Ermittlung des Anpassungsbetrags ebenfalls von der durchschnittli-chen Monatsrente in 2014, also von 26 160

12 = 2 180 eur als Basis ausgegangen. In dergekürzten Rente, die ab August 2016 gezahlt wird, ist der prozentuale Erhöhungsbe-trag ebenso enthalten wie in der Rente vor Kürzung. Der Anpassungsbetrag für 2016errechnet sich demnach als:

eur

Januar bis Juni 2016: 2 210 –(

26 16012

)= 30 eur × 6 Monate 180,00

Juli 2016: 2 230 –(

26 16012

)= 50 eur × 1 Monat 50,00

August bis Dezember 2016: 1 8002 230 × 50 eur × 5 Monate 201,79

431,79

Der Anpassungsbetrag in 2017 beträgt dann 1 8002 230 × 50 × 12 = 484,30 eur.

Ermitteln Sie den der Besteuerung unterliegenden Anteil der Rente in den VAZ

2013 bis 2017.

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A -106

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.10 sonstige einkünfte

***[g]

Aufgabe 104 Rente aus der berufsständischen VersorgungseinrichtungNeben der Basisabsicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung existieren weite-re Versicherungsträger wie z. B. die Versorgungswerke der freien Berufe. Die Aufgabezeigt die Besteuerung der Renten aus unterschiedlichen Quellen der Basisabsicherung.

Der Rechtsanwalt Maik D. (D) hat bis zum 31. 12. 2003 in insgesamt 15 Jahrenden Höchstbeitrag in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und zurAbdeckung der standesgemäßen Aufwendungen nach seiner aktiven Tätigkeitzusätzlich noch jährlich 6 000 eur in das Versorgungswerk der Rechtsanwälteeingezahlt.

Wie wird die Rente des D in 2017 besteuert, wenn D die geringste Steuerbelas-tung wünscht?

***[v]

Aufgabe 105 freiwillige Rente, § 22 EStGDie Aufgabe zeigt die steuerliche Behandlung privatrechtlicher Renten auf.

Friedrich Wilhelm III. (FW), geboren am 25. 10. 1951, erhält ab dem 1. 12. 2017aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente aus seiner Tätigkeitals Verkäufer eines bekannten Lebensmitteldiscounters von monatlich 500 eur.Außerdem erhält FW seit dem 1. 1. 2017 von seiner in Italien lebenden Tochteraufgrund eines notariell beurkundeten Vertrages eine monatliche Unterstüt-zung von 300 eur. Der Vertrag war geschlossen worden, damit FW früher inRente geht, um sich künftig mehr um die Enkelkinder kümmern zu können. ImVertrag wurde die Anwendung des § 323 ZPO (Abänderbarkeit der Leistung)nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Wie hoch ist für 2017 die Summe seiner Einkünfte?

**[v]

Aufgabe 106 abgekürzte Leibrente, § 22 EStG

Bei abgekürzten Leibrenten wird die Rente bis zum Tod, aber auf eine bestimmte Lauf-zeit begrenzt bezahlt, während bei verlängerten Leibrenten die Rente bis zum Tod, abereine garantierte Mindestzeit lang bezahlt wird. Die abgekürzte und verlängerte Leib-rente stellen Sonderformen der Leibrente dar. Die Besteuerung abgekürzter Leibrentenwird hier exemplarisch aufgezeigt.

Agata W. (W), geboren am 22. 4. 1964, mit Wohnsitz in Köln, erhält ab dem1. 4. 2015 aus der privaten Rentenversicherung eine Rente wegen verminderterErwerbsfähigkeit, die im VAZ 2017 monatlich 400 eur betragen hat. Sie lebtvon ihrem Ehemann, der in Bonn wohnt, seit 2006 dauernd getrennt. DerEhemann zahlte an seine Frau in 2017 monatlich 1 190 eur an Unterhalt. W

ist damit einverstanden, dass ihr Ehemann diese Unterhaltsleistungen alsSonderausgaben i. S. d. § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG behandeln kann. Ein Antragdes Ehemanns liegt dem Finanzamt vor.

Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Einkünfte von W im VAZ 2017? BegründenSie Ihre Antwort!

– 91 –

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A -108

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

**[g]

Aufgabe 107 Veräußerungsgewinne, § 23 EStG

Schwerpunkt dieser Aufgabe ist die Beurteilung, ob ein steuerpflichtiger Veräußerungs-gewinn entsteht. Problematisch bei der Veräußerung von Immobilien im Privatvermö-gen ist die Berechnung der 10-jährigen »Spekulationsfrist«.

Hermann K. (K) erwarb mit Kaufvertrag vom 5. 5. 2013 ein unbebautes Grund-stück zu Anschaffungskosten von 220 000 eur und veräußerte es mit Vertragvom 10. 10. 2017 für 250 000 eur. Im Zusammenhang mit der Veräußerungfielen bei K in 2017 berücksichtigungsfähige Aufwendungen i. H. v. 2 000 euran. Der Käufer zahlt die 1. Rate i. H. v. 130 000 eur vereinbarungsgemäß am11. 11. 2017 und die 2. Rate am 16. 3. 2018.

Ermitteln Sie den Veräußerungsgewinn von K im Veranlagungszeitraum 2017bzw. 2018!

*[g]

Aufgabe 108 Vermietung beweglicher Gegenstände, § 22 Nr. 3 EStG

Die Aufgabe soll die unterschiedliche steuerliche Handhabung der Vermietung bewegli-cher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter verdeutlichen.

Zur Finanzierung ihres Studiums hat sich die pfiffige Studentin Ariane P. (P)ein neues Geschäftsmodell überlegt. Sie vermietet in 2017 gelegentlich an bessersituierte Kommilitonen ihr Auto. Dabei vereinnahmt sie insgesamt 900 eur. Dienachgewiesenen Aufwendungen (Benzin, anteilige AfA und Reparaturkosten)betrugen (unstreitig) 644 eur.

Realisiert P Einkünfte? Wenn ja, welcher Art und in welcher Höhe?

9

vor der Krise nach der Krise

luftnuMMer

Quelle: Schanz, Sebastian/Koschmider, Simon (2014): Humoristische Zeichnungenzum Betrieblichen Rechnungswesen, Buchmanufaktur, Bayreuth, isbn: 978-3-00-047631-0, Seite 9.

– 92 –

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A -109

Inhaltsverzeichnis

3.11 Summe der EinkünfteShortCodeApp # 5130

Die Summe der Einkünfte schließt den ersten Schritt im Schema der Ermittlung deszu versteuernden Einkommens ab (vgl. dazu das Schema in Abschnitt C.1 auf Seite12). Während bisher die Aufgabenstellungen auf eine einzelne Einkunftsart fokussiertwaren, zeigen die nachstehenden Aufgaben die Verrechnung positiver und negativerEinkünfte bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte.

*[g]

Aufgabe 109 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält grundlegende Fragen zum Begriff der »Summe derEinkünfte«. Die Fragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Horizontaler Verlustausgleich bedeutet, dass Verluste ei-ner Einkunftsart mit »Gewinnen« derselben Einkunftsartverrechnet werden können.

b) Der Verlustausgleich ist Teil der interperiodischen Ver-lustverrechnung.

c) Bei Zusammenveranlagung können die Verluste einesEhegatten grds. mit Gewinnen derselben Einkunftsartdes anderen Ehegatten ausgeglichen werden.

d) Bei der Summe der Einkünfte ist der Altersentlastungs-betrag zu berücksichtigen.

e) Im deutschen Einkommensteuerrecht existieren keineVerlustausgleichsbeschränkungen.

f) Im deutschen Einkommensteuerrecht existieren auchVerlustausgleichsbeschränkungen innerhalb bestimmterEinkunftsarten.

g) Kapitalerträge, die abgeltend besteuert werden, sind Teilder Summe der Einkünfte.

h) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die dem Lohn-steuerabzug unterlegen haben, gehen nicht in die Sum-me der Einkünfte ein.

i) Einkünfte aus einem Minijob gehen in die Summe derEinkünfte ein.

j) Verluste aus vergangenen Veranlagungszeiträumen wer-den bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte be-rücksichtigt.

– 93 –

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A -111

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

*[g]

Aufgabe 110 Ermittlung der Summe der EinkünfteDie Summe der Einkünfte stellt den ersten Schritt bei der Ermittlung des zu versteu-ernden Einkommens dar. Sie sollen zeigen, dass Sie die Positionen, die in die Summeder Einkünfte einfließen, korrekt identifizieren können.

a) Nennen Sie die wichtigsten Verlustausgleichsbeschränkungen im Einkom-mensteuergesetz!

b) Worin unterscheidet sich der Verlustausgleich und der Verlustabzug? Sys-tematisieren Sie die Begriffe horizontaler und vertikaler Verlustausgleich,Verlustabzug, Verlustrücktrag und Verlustverrechnung in einem geeigne-ten Schaubild!

c) Mandy Manders (M), ledig, keine Kinder, wohnt in Chemnitz. In 2017 hatM folgende Einkünfte bzw. Einnahmen:

eur

Einkünfte aus Gewerbebetrieb 25 300

Einkünfte aus schriftstellerischer Tätigkeit −1 200

Einkünfte aus sonstigen Tätigkeiten gem. § 18 EStG 650

Bruttoarbeitslohn bei der X-GmbH 46 200

Bruttodividende aus der Beteiligung an der Y-GmbH

(abgeltende Besteuerung)4 500

Einnahmen aus ihrem Minijob als Sozialarbeiterin 4 000

Der Verlust aus der schriftstellerischen Tätigkeit resultiert aus einemRechtsstreit mit dem Verlag, bei dem M ihre Memoiren veröffentlichthat. Werbungskosten hat M in 2017 nicht nachgewiesen.Ermitteln Sie die Summe der Einkünfte von M in 2017!

***[v]

Aufgabe 111 VerlustausgleichsbeschränkungenDie Aufgabe zeigt insbesondere anhand der Einkünfte aus Kapitalvermögen, wieVerlustausgleichsbeschränkungen greifen.

Hannah Eberle (E), wohnhaft in Hamburg, ledig, kinderlos, konfessionslos,erzielt in 2017 folgende Einkünfte bzw. Einnahmen: eur

Einkünfte aus Gewerbebetrieb (keine Tierzucht) −30 000

Einkünfte aus selbständiger Arbeit 80 000

Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit −10 000(vorweggenommene Werbungskosten)

Verkauf eines Gemäldes am 20. 12. 2017, das sie am 23. 6. 2017bei einer Auktion für 50 000 eur ersteigert hatte für

45 000

Verkauf von Anteilen an der X-GmbH, die E in 2002 für umge-rechnet 20 000 eur erworben hatte (Anteil = 0,9%) für

27 000

Verkauf von Anteilen an der Y-GmbH am 20. 12. 2017, die E am24. 3. 2017 für 70 000 eur erworben hatte (Anteil < 1%) für

63 500

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A -112

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.11 summe der einkünfte

eur

Verkauf von Anteilen an der Z-GmbH am 22. 12. 2017, die E am13. 11. 2017 für 15 000 eur erworben hatte (Anteil < 1%) für

20 500

Gutschrift von Zinserträgen von der Z-Bank(ein Freistellungsauftrag lag nicht vor) i. H. v.

736,25

Ermitteln Sie die Summe der Einkünfte der E in 2017, wenn alle Kapitalein-künfte veranlagt werden.

**[g]

Aufgabe 112 Summe der Einkünfte bei ZusammenveranlagungDie Aufgabe zeigt, wie sich die Summe der Einkünfte im Fall der Zusammenveranla-gung ermittelt.

Stefan und Stefanie Effenturm (E und Frau E) sind seit Jahren glücklich ver-heiratet und wohnen gemeinsam in Düsseldorf. E produziert in seinem Ein-zelunternehmen Fanartikel für Ballsportarten. Das Jahr 2017 war kein gutesJahr für E. Der laufende Verlust seines Gewerbebetriebs (= Einkünfte aus Ge-werbebetrieb) beträgt in 2017 unstreitig 45 000 eur. Einkünfte aus Vermietungund Verpachtung hatte E in 2017 i. H. v. 23 000 eur. Aus seiner Anstellungbeim Fernsehen erzielt E in 2017 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von15 000 eur.

Frau E produziert in ihrem Gewerbebetrieb Perücken für betagte Männer.Das Geschäft läuft gut. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in 2017 aus dieserTätigkeit belaufen sich auf 120 000 eur. Daneben berät Frau E noch Frauenvon Fußballspielern zur Verbesserung ihrer medialen Performance und erzieltdadurch Einkünfte aus selbständiger Arbeit in 2017 i. H. v. 25 000 eur.

In 2017 erhält Frau E Dividenden i. H. v. 10 000 eur auf ihrem Konto gutge-schrieben. Ein Freistellungsauftrag wurde nicht erteilt. Die Dividenden stam-men aus ihrer Beteiligung an der E-GmbH, an der Frau E seit 1992 zu 30%beteiligt ist. Die Anteile hält Frau E im Privatvermögen.

Am 3. 4. 2017 veräußerte Frau E ein Aktienpaket an der E-GmbH im Umfangvon 10% des Stammkapitals für 8 000 eur. Die Anschaffungskosten des 30%-igen Anteils in 1992 betrugen 30 000 eur.

Ermitteln Sie die Summe der Einkünfte des Ehepaars Effenturm im Fall derZusammenveranlagung!

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A -113

Inhaltsverzeichnis

3.12 Gesamtbetrag der EinkünfteShortCodeApp # 5140

Der Unterschied zwischen der Summe der Einkünfte und dem Gesamtbetrag der Ein-künfte ist, dass von der Summe der Einkünfte ein etwaiger Altersentlastungsbetrag bzw.ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abzuziehen ist. Die nachstehenden Aufgabenzeigen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit die Entlastungsbeträgegewährt werden bzw. in welcher Höhe die Entlastungsbeträge gewährt werden.

*[g]

Aufgabe 113 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält grundlegende Fragen zum Begriff des »Gesamtbetragsder Einkünfte«. Die Fragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist Grundlage für denVerlustabzug.

b) Es existieren Fälle, in denen der Gesamtbetrag der Ein-künfte der Summe der Einkünfte entspricht.

c) Es existieren Fälle, in denen der Gesamtbetrag der Ein-künfte und das Einkommen identisch sind.

d) Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb betragen 100 teur,andere Einkünfte liegen nicht vor. Der Verlustvortragaus vorangegangenen Veranlagungszeiträumen beträgt20 teur. Der Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt indiesem Fall 80 teur.

e) Teilweise ist der Abzug von Sonderausgaben an denGesamtbetrag der Einkünfte geknüpft.

f) Bei der Ermittlung des Altersentlastungsbetrags wirdein zeitlebens feststehender Betrag ermittelt.

g) Der Altersentlastungsbetrag wurde implementiert, umdie Besteuerung von Einkünften zu entlasten, die nichtbegünstigt sind.

h) Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist dem Be-reich der Einkommenserzielung zuzuordnen.

i) Der Verlustabzug ist begrenzt auf den Verlustvortragbzw. auf 60% des 1 Mio. übersteigenden Gesamtbetragsder Einkünfte.

j) Der vertikale Verlustausgleich bezieht sich auf die Ver-rechnung von Verlusten zwischen verschiedenen Ein-kunftsarten.

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A -115

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.12 gesamtbetrag der einkünfte

**[g]

Aufgabe 114 Altersentlastungsbetrag, § 24a EStG

Die Aufgabe zeigt, wie sich der Altersentlastungsbetrag konkret berechnet und wie erim Schema der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte zu berücksichtigen ist.

Oskar Wasserspeier, ledig, geboren am 1. 1. 1946, wohnhaft in Freudenstadt,hat folgende Einnahmen bzw. Einkünfte im VAZ 2017 erzielt:

eur

Einnahmen gem. § 19 Abs. 1 EStG im Zeitraum vom 1. 1. 2017bis 31. 3. 2017

15 000

monatliche Versorgungsbezüge gem. § 19 Abs. 2 EStG 500Einkünfte gem. § 18 EStG 370Einkünfte gem. § 21 EStG ./. 1 800

Ermitteln Sie den Gesamtbetrag der Einkünfte! Die Versorgungsbezüge werdenseit dem 1. 1. 2009 gezahlt.

**[g]

Aufgabe 115 Entlastungsbetrag für AlleinerziehendeDie Voraussetzungen für die Zugestehung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehendesind vergleichsweise restriktiv. Die Aufgabe soll zeigen, wann die Voraussetzungenzur Gewährung des Entlastungsbetrags vorliegen.

Beurteilen Sie, ob und in welcher Höhe in den folgenden Fällen ein Entlas-tungsbetrag für Alleinerziehende in 2017 zusteht!

a) Luisa und Berthold Knecht sind seit dem 5. 5. 2014 verheiratet und lebenzusammen in Augsburg. Am 3. 4. 2017 kommt ihre gemeinsame TochterDoreen zur Welt. Am 15. 11. 2017 stirbt Berthold bei einem Bombenanschlagin Pakistan.

b) Katrin Krause und Oliver Jung (geboren am 13. 4. 1978) leben zusammen inBerlin und haben den gemeinsamen Sohn Daniel, der am 2. 6. 2016 geborenwurde. Katrin und Oliver sind nicht verheiratet. Oliver ist in der gemeinsa-men Wohnung in Berlin mit dem Hauptwohnsitz gemeldet. Am 4. 7. 2017zieht Oliver aus beruflichen Gründen nach Düsseldorf. Katrin bleibt mitDaniel weiterhin in Berlin wohnen. Oliver meldet seinen Wohnsitz nachDüsseldorf um. Katrin bestreitet ihren Lebensunterhalt selbst.

c) Christoph und Susi Slomka sind seit mehreren Jahren verheiratet und habenseit 2014 die gemeinsame Tochter Elisabeth. Am 31. 12. 2016 zieht Christophnach langem Streit mit Susi aus der gemeinsamen Wohnung aus.

d) Julia Detloff ist mit Hannes Detloff verheiratet. Beide haben zwei ge-meinsame Kinder. Hannes arbeitet seit 15 Jahren bei einem berüchtigtenGroßkonzern in den USA und hat weder einen Wohnsitz noch seinengewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

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A -116

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

***[g]

Aufgabe 116 Ermittlung des Gesamtbetrags der EinkünfteDie Aufgabe zeigt, wie sich in Abhängigkeit der Ausübung der Wahlrechte zur Veran-lagung von Kapitalerträgen der Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Zu prüfen istdabei auch, ob der Altersentlastungsbetrag gewährt wird.

Friedrich Wilhelm (W), geb. am 1. 1. 1947 ist ledig, konfessionslos, kinderlosund wohnt seit Jahren in Saarbrücken. W ist seit dem Jahr 2009 Alleingesell-schafter der W-GmbH. Die Beteiligung im Nennwert von 120 000 eur hält W

in seinem Privatvermögen. In 2017 wurde aufgrund eines offenen Gewinnver-wendungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung eine Dividende i. H. v.50 000 eur vor Abzug der Kapitalertragsteuer an W ausgeschüttet. Es liegt keinFreistellungsauftrag vor.

Für die Anschaffung der GmbH-Anteile – welche er über seine Hausbankfinanziert hat – sind W in 2017 Schuldzinsen i. H. v. 7 000 eur entstanden undin 2017 auch per Banküberweisung gezahlt worden.

Als Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH erhält W in 2017 einen unstreitigangemessenen Bruttoarbeitslohn i. H. v. 90 000 eur. Werbungskosten sind ihmim Zusammenhang mit der geschäftsführenden Tätigkeit nicht entstanden.

Außerdem erzielt W aus seiner Einzelunternehmung – in der er Topflappenherstellt – in 2017 Einkünfte i. H. v. 40 000 eur.

a) Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Einkünfte 2017, wenn kein Antrag aufVeranlagung der Kapitalerträge gestellt wird?

b) Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, wenn W einen Antrag nach§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG stellt?

c) Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, wenn W einen Antrag nach§ 32d Abs. 4 EStG stellt?

d) Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, wenn W einen Antrag nach§ 32d Abs. 6 EStG stellt?

e) Ermitteln Sie die vorteilhafte Alternative unter der Annahme, dass derpersönliche Grenzsteuersatz des W bei 42% liegt und Sonderausgaben bzw.außergewöhnliche Belastungen i. H. v. 8 000 eur angefallen sind?

f) Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Einkünfte, wenn W die Beteiligung ander GmbH in seinem Einzelunternehmen hält und die Gewinnausschüttungnicht in den angegebenen Einkünften aus Gewerbebetrieb enthalten ist?

– 98 –

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A -117

Inhaltsverzeichnis

3.13 VerlustabzugShortCodeApp # 5150

Die interperiodische Verlustverrechnung stellt eine Position im Schema zur Ermittlungdes zu versteuernden Einkommens dar, die zwischen dem »Gesamtbetrag der Einkünfte«und dem »Einkommen« liegt (vgl. hierzu das Schema in Abschnitt C.1 auf Seite12). Die nachstehenden Aufgaben zeigen, wie die interperiodische Verrechnung vonVerlusten im Einkommensteuerrecht verankert ist.

*[g]

Aufgabe 117 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält grundlegende Fragen zum Thema »Verlustabzug«. DieFragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Sonderausgaben wirken sich nicht auf den Verlustvor-trag aus.

b) Der Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt 4 000 eur. DerVerlustvortrag aus dem unmittelbar vorangegangenenVeranlagungszeitraum beträgt 3 000 eur. Die Sonder-ausgaben betragen 2 000 eur. Der Vortragsfähige Ver-lust beträgt demnach 1 000 eur.

c) Unter »Mindestbesteuerung« versteht man einen Betrag,den jeder Steuerpflichtige mindestens zu zahlen hat.

d) Ein wesentlicher Nachteil der Verlustverrechnungsbe-schränkung nach § 10d EStG ist der dadurch entstehen-de negative Progressionseffekt.

e) Verluste können zeitlich und betragsmäßig unbegrenztvorgetragen werden.

f) Der Verlustrücktrag ist betragsmäßig begrenzt.g) Einkommensteuerliche Verluste aus Personenunterneh-

mungen gehen mit dem Tod des Steuerpflichtigen unter.h) Der Verlustrücktrag ist zeitlich begrenzt.i) Der Verlustrücktrag hat eine sofortige Steuererstattung

zur Folge, sofern der Gesamtbetrag der Einkünfte imVorjahr den Grundfreibetrag übersteigt.

j) Ein Nachteil der Verlustverrechnungsbeschränkung be-steht im negativen Zeiteffekt.

k) Für einkommensteuerliche Zwecke besteht ein soforti-ger vollständiger Verlustausgleich.

l) Sofern Verlustvorträge bestehen kann der Steuerpflichti-ge wählen, in welchem künftigen Veranlagungszeitraumdie Verlustvorträge zum Abzug kommen.

– 99 –

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A -119

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

wahr falsch

m) Der Gesamtbetrag der Einkünfte in 2017 beträgt3 000 eur. Der Verlustvortrag aus 2016 beträgt 4 000 eur.Die Sonderausgaben in 2017 betragen 1 000 eur. DerVerlustabzug in 2018 beträgt demnach 2 000 eur.

n) Der Gesamtbetrag der Einkünfte in 2017 beträgt4 000 eur. Die außergewöhnlichen Belastungen in 2017betragen 3 000 eur. Der Verlustvortrag aus 2016 beträgt5 000 eur. Der verbleibende Verlustvortrag in 2017 be-trägt 1 000 eur.

***[g]

Aufgabe 118 KontrollfragenSchwerpunkt der Kontrollfragen bildet die Systematisierung von Begriffen der Verlust-verrechnung.

a) Erläutern Sie folgende Begriffe:1. interner Verlustausgleich,2. externer Verlustausgleich,3. innerperiodischer Verlustausgleich,4. interperiodische Verlustverrechnung,5. Verlustrücktrag,6. Verlustvortrag.

b) Nennen Sie Beispiele für den internen und externen Verlustausgleich.c) Wie können echte Verluste und Buchverluste unterschieden werden? Wel-

che Verluste würden Sie als Steuerschlupflöcher bezeichnen?d) Erläutern Sie anhand eines Entscheidungskalküls, inwiefern Verluste aus

der Sicht von Steuerpflichtigen erwünscht sein können. Wie lässt sich derVorteil von Verlusten quantifizieren?

e) Welche Effekte sind bei der Ausübung des Verlustwahlrechts zu berück-sichtigen? Nach welchem Kriterium ist die Ausübung des Wahlrechts zuentscheiden?

f) Wie hätte eine der Systematik der ESt entsprechende Verlustregelungauszusehen?

***[g]

Aufgabe 119 Verlustrücktrag, § 10d Abs. 1 EStGAnders als beim Verlustabzug existiert beim Verlustrücktrag ein Wahlrecht. DieAufgabe befasst sich mit der Ermittlung des (optimalen) Verlustrücktrags.

Lennhard Alt (A), geboren am 14. 3. 1982, wohnhaft in Leipzig, ledig, keineKinder, betreibt in Dessau eine Boutique, in der er sein eigenes Modelabelvertreibt. Insbesondere zieren seine Kreationen das Konterfei von Mao Tsetung,Josef Stalin und Erich Honecker. Nach bisher reißendem Absatz in den altenBundesländern kommt der Verkauf in 2017 ins Stocken. Die negativen Einkünf-te aus Gewerbebetrieb in 2017 betragen 380 000 eur. Außerdem hatte A in 2017positive Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. H. v. 35 000 eur.

– 100 –

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A -120

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.13 verlustabzug

Der Gesamtbetrag der Einkünfte in 2016 betrug 335 000 eur. Zudem machteA in 2016 Sonderausgaben i. H. v. 6 350 eur geltend, die vom Finanzamt auchanerkannt wurden.

Nehmen Sie aus Vereinfachungsgründen an, dass in 2016 und 2018 der Steuer-tarif 2017 gilt.

a) Ermitteln Sie den maximalen Betrag, den A in das Vorjahr 2016 zurück-tragen kann! Was wäre, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte in 2016 1,1Mio eur betragen hätte?

b) Ermitteln Sie den optimalen Betrag den A ins Vorjahr zurücktragen sollte!c) Ermitteln Sie den optimalen Betrag den A ins Vorjahr zurücktragen sollte,

wenn Sie mit Sicherheit wissen, dass der Gesamtbetrag der Einkünftein 2018 85 000 eur beträgt und die Sonderausgaben 7 600 eur betragen.Gehen Sie von einem Zinssatz von i = 0% aus.

**[g]

Aufgabe 120 Verlustabzugsbeschränkung, § 10d Abs. 2 EStG

Die Aufgabe zeigt das Zusammenspiel der inner- und interperiodischen Verlustver-rechnung.

Charlotte Thammer (T), 45 Jahre alt, ledig, keine Kinder, wohnt und wirktim Großraum Oberfranken. T ist Alleineigentümerin und Geschäftsführerineiner Bauernmetzgerei und einer Landbäckerei, die sie jeweils in Form einerEinzelunternehmung betreibt. Die Eltern von T sind früh verstorben und habenihr ein beträchtliches Vermögen vererbt, aus dem sie Kapital- und Mieterträgeerzielt. Nachstehend sind die einkommensteuerlich relevanten Werte aus ihrerBetätigung für 2016 abgetragen: eur

Einkünfte aus der Bauernmetzgerei 2 500 000Einkünfte aus der Landbäckerei −450 000Einkünfte aus Vermietung & Verpachtung −3 750 000Spekulationsverluste aus Aktien −200 000

a) Ermitteln Sie den Gesamtbetrag der Einkünfte der T für 2016!b) Wie werden im vorliegenden Sachverhalt die in 2016 nicht ausgegliche-

nen negativen Einkünfte behandelt? Wie sollte T bestehende Wahlrechteausüben?

c) Berechnen Sie das zu versteuernde Einkommen und die tarifliche Einkom-mensteuer für den Veranlagungszeitraum 2017 unter der Maßgabe, dassdie in 2016 nicht verrechenbaren negativen Einkünfte vorgetragen werden.Gehen Sie davon aus, dass T in 2017 folgende Einkünfte erzielt:

eur

Einkünfte aus Gewerbebetrieb 1 800 000Gewinne aus der Veräußerung von Aktien 350 000

Es wurde in 2017 Kapitalertragsteuer i. H. v. 87 500 eur einbehalten. Pauschal-beträge (Sparer-Pauschbetrag, Sonderausgaben-Pauschbetrag) sind zu ver-nachlässigen.

– 101 –

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A -122

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

*[g]

Aufgabe 121 Verlustvortrag und die Wirkungen des SockelbetragsBei der Aufgabe soll der Verlustabzug unter Berücksichtigung der Mindestbesteuerung(Sockelbetrag) konkret berechnet werden.

Berechnen Sie für folgenden Einkommensstrom die steuerliche Bemessungs-grundlage und weisen Sie insbesondere den alten/neuen Stand des Verlustvor-trags sowie die Höhe des Sockelbetrags und den Gesamtbetrag der Einkünftesowie das Einkommen aus. Pauschalbeträge sind nicht zu berücksichtigen. DerSteuersatz des Steuerpflichtigen sei s = 50%. Die nachstehenden Beträge sindin Mio eur angegeben und sind zahlungsgleich.

t 1 2 3 4

GdEt −11 +11 +5 +1

Würdigen Sie Ihre Ergebnisse kritisch!

**[g]

Aufgabe 122 Verlustabzug mehrperiodig, § 10d EStG

Bei dieser Aufgabe handelt es sich um eine Erweiterung von Aufgabe 121. Verlust-rücktrag und Verlustabzug müssen jetzt simultan über mehrere Perioden berechnetwerden.

Der Gesamtbetrag der Einkünfte eines ledigen in Deutschland unbeschränktSteuerpflichtigen beträgt über einen Zeitraum von 8 Veranlagungszeiträumen(in Mio. eur)

Jahr 1 2 3 4 5 6 7 8

GdE t 0,6 −4 2,6 −1 2 0,6 −0,4 0,5

Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder sonstige Abzugsbeträgesind nicht zu berücksichtigen.

a) Stellen Sie formal die Ermittlung des Verlustabzugs, des Verlustvortragsund des Verlustrücktrags dar!

b) Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen in den acht Veranlagungs-zeiträumen wenn der Verlustvortrag aus t = 0 (VR0 ) null beträgt. Für denVerlustrücktrag ist jeweils der maximal mögliche Betrag anzusetzen!

– 102 –

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A -123

Inhaltsverzeichnis

3.14 SonderausgabenShortCodeApp # 5160

Bei den Sonderausgaben handelt es sich grundsätzlich um Ausgaben, die der privatenLebensführung dienen und damit der Sphäre der Einkommensverwendung zugeordnetwerden. Aus verschiedenen Gründen lässt der Gesetzgeber jedoch ausgewählte Ausga-ben zum Abzug als Sonderausgaben zu, dazu gehören neben Spenden hauptsächlichdie Beiträge zur Sozialversicherung.

*[g]

Aufgabe 123 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält grundlegende Fragen zum Thema »Sonderausgaben«.Die Fragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Sonderausgaben werden der Einkommensverwendungzugeordnet.

b) Durch Sonderausgaben können keine vor- bzw. rück-tragsfähigen Verluste generiert werden.

c) Bei den Altersvorsorgeaufwendungen gilt das Kor-respondenzprinzip. Je höher der Anteil der abzugsfähi-gen Beiträge, desto höher der Anteil der Rente, der derBesteuerung unterliegt.

d) Spenden und Mitgliedsbeiträge gehören unter bestimm-ten Voraussetzungen zu den Sonderausgaben.

e) Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversiche-rung sind in bestimmten Grenzen als Sonderausgabeabzugsfähig.

f) Mitgliedsbeiträge an den Hockeyclub Neudrossenfelde. V. sind als Sonderausgabe abzugsfähig.

g) Eine Spende i. H. v. 800 eur an die Alternative fürDeutschland (AfD) ist als Sonderausgabe abzugsfähig.

h) Der Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt −20 000 eur.Die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zur Ren-tenversicherung betragen 5 000 eur. Der Verlustvortragergibt demnach 25 000 eur.

i) Sonderausgaben vermindern das Einkommen.j) Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe abzugsfähig.k) Sonderausgaben werden bei der Einkunftsart abgezogen,

bei der sie erwachsen sind.l) Sofern die grundsätzlich als Sonderausgaben abzugsfä-

higen Spenden an politische Parteien die Grenzen des§ 10b Abs. 2 EStG übersteigen, kann der im aktuellen Ver-anlagungszeitraum nichtabzugsfähige Teil in künftigenVeranlagungszeiträumen abgezogen werden.

– 103 –

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A -125

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

***[g]

Aufgabe 124 KontrollfragenDie Kontrollfragen behandeln zum einen Fragen zum Thema Sonderausgaben undzum anderen zum Maximalverdienst bei ausgewählten Einkunftsarten, ohne Steuernbezahlen zu müssen.

a) Welche Steuern sind als Sonderausgaben, welche als Betriebsausgaben beider Ermittlung der ESt abzugsfähig?

b) Wie werden Kosten für Steuerberatung steuerlich behandelt? Gibt es eineUnterscheidung zwischen Objektsteuern und Personensteuern?

c) Welche Ausgaben sind als Vorsorgeaufwendungen abziehbar? WelcheBegrenzungen sind zu beachten?

d) Wie unterscheiden sich Sonderausgaben-Pauschbeträge und Vorsorgepau-schalen?

e) Wie hoch können die Einnahmen eines ledigen, 23 Jahre alten Steuer-pflichtigen in 2017 maximal sein, ohne dass er ESt zu zahlen hat, wenn erEinkünfte1. aus nichtselbständiger Arbeit hat? Gehen Sie davon aus, dass er keine

Kinder hat und keine Kirchensteuer entrichtet.2. aus selbständiger Arbeit bezieht?3. aus Kapitalvermögen bezieht, wenn die Einkünfte veranlagt werden?4. aus Vermietung und Verpachtung bezieht?

f) In welcher Höhe können Spenden i. S. d. § 10b Abs. 1 EStG bei der Ermitt-lung des Einkommens abgezogen werden?

g) Erläutern Sie den Zusammenhang von § 34g EStG und § 10b EStG anhandeines selbstgewählten Beispiels.

**[g]

Aufgabe 125 Sonderausgaben, § 10 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 EStG

Die Aufgabe befasst sich mit der Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Sozialversicherung.

Fred G. Hinkelstein (H) wohnt in Hildesheim, ist ledig und hat keine Kinder.H arbeitet bei einem großen Autobauer, bei dem er als Angestellter in 2017ein Bruttoeinkommen von 40 000 eur bezieht. H ist gesetzlich krankenversi-chert. Von seinem Arbeitgeber erhält er eine Bescheinigung über die in 2017gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Gehen Sie von einem Zusatzbeitrag zurKrankenversicherung von 0,9% aus, den ausschließlich der Arbeitnehmer zutragen hat. Demnach wurden von H und seinem Arbeitgeber in 2017 folgendeBeträge entrichtet:

an ag

Bruttoeinkommen 40 000,00AN Beitrag RV (0,5 × 18,70% × 40 000 eur =) 3 740,00AG Beitrag RV (0,5 × 18,70% × 40 000 eur =) 3 740,00AN Beitrag KV (8,20% × 40 000 eur =) 3 280,00AG Beitrag KV (7,30% × 40 000 eur =) 2 920,00AN Beitrag PV (0,5 × 2,55% + 0,25%) × 40 000 eur 610,00AG Beitrag PV (0,5 × 2,55% × 40 000 eur =) 510,00

– 104 –

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A -126

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.14 sonderausgaben

an ag

AN Beitrag ALV (0,5 × 3,00% × 40 000 eur =) 600,00AG Beitrag ALV (0,5 × 3,00% × 40 000 eur =) 600,00

8 230,00 7 770,00

(AN = Arbeitnehmer, AG = Arbeitgeber, RV = Rentenversicherung, KV = Kran-kenversicherung, PV = Pflegeversicherung, ALV = Arbeitslosenversicherung)

Eine Prüfung gem. § 10 Abs. 4a EStG ist nicht erforderlich. Bei den Beiträgenzur Krankenversicherung handelt es sich um solche i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 3Buchstabe a Satz 2 EStG.

a) Ermitteln Sie die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zur Renten-versicherung!

b) Ermitteln Sie die als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zur Kranken-,Pflege- und Arbeitslosenversicherung!

***[v]

Aufgabe 126 Sozialversicherungsabgaben, LohnsteuerabzugDie Aufgabe zeigt, wie sich der Lohnsteuerabzug ermittelt.

Hildegard Nagel (N), ledig, evangelisch, keine Kinder, wohnt und arbeitetin Halle an der Saale (Sachsen-Anhalt). Sie ist seit zwei Jahren in der Ent-wicklungsabteilung bei der NewTEX GmbH, die Rotorblätter für Windmühlenherstellt, angestellt. Ihr monatliches Bruttogehalt (12 Gehälter) in 2017 beträgt6 500 eur (p. a. = 78 000 eur).

a) Ermitteln Sie die abzuführenden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Kran-ken- und Pflegeversicherung in 2017 für N jeweils getrennt nach Arbeitge-ber- und Arbeitnehmeranteil.

b) Ermitteln Sie den abzuführenden monatlichen Lohnsteuerabschlag undgehen Sie dabei wie folgt vor:1. In welche Steuerklasse ist N einzuordnen?2. Ermittlung der abzugsfähigen Rentenversicherungsbeiträge.3. Ermittlung der abzugsfähigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversi-

cherung.4. Ermittlung des zu versteuernden Jahresbetrags.5. Ermittlung der Jahreslohnsteuer und der monatlichen Lohnsteuer.

c) Ermitteln Sie den monatlichen SolZ für N.d) Ermitteln Sie die monatliche KiSt für N.e) Führen Sie die notwendigen Buchungen der Lohnabrechnung für N für

Dezember 2017 durch!

– 105 –

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A -127

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

**[g]

Aufgabe 127 Sonderausgaben, § 10 EStG

Die Aufgabe befasst sich mit der Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- undPflegeversicherung.

Prof. Dr. Adam Lustig (L) wohnt zusammen mit seinen zwei Kindern Sophi-na und Raphael in Bayreuth. L ist seit Jahren geschieden. L ist Inhaber desLehrstuhls für Sterndeutung an der Uni Magdeburg und als solcher verbe-amtet auf Lebenszeit. Anfang 2018 erhält L von seiner Versicherung folgendeBescheinigung, die er auch seinem Dienstherrn vorlegt.

Bescheinigung der monatlichen Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG

zur Vorlage beim Arbeitgeber bzw. Dienstherrn zur Berücksichtigung im Lohn-steuerabzugsverfahren

Tarif Beitrag ab davon1. 1. 2017 Vorsorge-

Person aufwand

Prof. Dr. Adam Lustig P30 108,74 89,82geb. am 25. 3. 1982 Z30 13,49 8,48

BE/S2 13,21 10,14

Summe Krankenversicherung 108,44Summe Pflegeversicherung PVB 11,95 11,95Sophina Lustig P20 28,26 23,34geb. am 22. 6. 2007 Z20 5,00 3,14

BE/S2 1,68 1,29

Summe Krankenversicherung 27,77Summe Pflegeversicherung PVB 0,00 0,00Raphael Lustig P20 28,26 23,34geb. am 25. 11. 2009 Z20 5,00 3,14

BE/S2 1,68 1,29

Summe Krankenversicherung 27,77Summe Pflegeversicherung PVB 0,00 0,00

Es besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Beiträge zur Renten- oder Arbeitslo-senversicherung muss L nicht leisten. Für seine private Haftpflichtversicherungwendet L in 2017 80 eur auf. Seine private Unfallversicherung kostet in 2017120 eur. Alle Beträge werden in 2017 per Banküberweisung an Versicherungs-unternehmen mit Sitz in Deutschland bezahlt.

Ermitteln Sie die abzugsfähigen Sonderausgaben von L in 2017. Eine Prüfunggem. § 10 Abs. 4a EStG kann vernachlässigt werden.

– 106 –

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A -128

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.14 sonderausgaben

**[g]

Aufgabe 128 Spenden, §§ 10b, 34g EStG

Während sich die Aufgaben 125 bis 127 mit der Abzugsfähigkeit von Sozialversicherungs-beiträgen befassen, zeigt Aufgabe 128, inwiefern Spenden als Sonderausgaben abzugsfä-hig sind. Zugleich zeigt die Aufgabe die Wechselbeziehung zwischen den Sonderausgabenund der Reduktion der tariflichen Einkommensteuer im Rahmen des § 34g EStG.

Der ledige, konfessionslose Steuerpflichtige Thoma Sanders (S), wohnhaft inBayreuth, überweist im Veranlagungszeitraum 2017 nachstehende Zuwendun-gen an Einrichtungen, deren Arbeit ihm besonders am Herzen liegt:

eur

(1) Spende an den Tierschutzverein Bayreuth e. V. 4 550(2) Spende an den Hockey Verein Bayreuth e. V. 450(3) Mitgliedsbeitrag für die DLRG 80(4) Spende an die Universität Bayreuth 2 500(5) Mitgliedsbeitrag für den Deutschen Sportbund 600(6) Spende an die ortsansässige CSU 5 000

Die Spende an die Universität Bayreuth erfolgt an die Universitätsbibliothekzur Anschaffung von Literatur. Die erforderlichen Nachweise werden erbracht.Der Gesamtbetrag der Einkünfte des S beträgt in 2017 unstreitig 28 600 eur.

a) Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen!b) Ermitteln Sie die tarifliche und die festzusetzende Einkommensteuer!

2

doppelte Buchführung falsch verstanden

Quelle: Schanz, Sebastian/Koschmider, Simon (2014): Humoristische Zeichnungenzum Betrieblichen Rechnungswesen, Buchmanufaktur, Bayreuth, isbn: 978-3-00-047631-0, Seite 2.

– 107 –

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A -129

Inhaltsverzeichnis

3.15 Außergewöhnliche BelastungenShortCodeApp # 5170

Außergewöhnliche Belastungen gehören wie die Sonderausgaben zur Sphäre der pri-vaten Lebensführung und damit zur Einkommensverwendung. Die Ausgaben, dieals außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind, sind nur dann als außergewöhnli-che Belastung abzugsfähig, wenn Sie keine Werbungskosten, Betriebsausgaben oderSonderausgaben darstellen.

*[g]

Aufgabe 129 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält grundlegende Fragen zum Thema »außergewöhnlicheBelastungen«. Die Fragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Abzüge für außergewöhnliche Belastungen gehören zurSphäre der Einkommenserzielung.

b) Aufwendungen können nur als außergewöhnliche Belas-tung abgezogen werden, wenn sie keine Werbungskos-ten, Betriebsausgaben oder Sonderausgaben darstellen.

c) Außergewöhnliche Belastungen mindern das Einkommen.

d) Außergewöhnliche Belastungen können nur unbe-schränkt Steuerpflichtige geltend machen.

e) § 33 EStG enthält eine abschließende Liste abzugsfähigeraußergewöhnlicher Belastungen.

f) Anders als § 33a EStG enthält § 33b EStG bestimmtePauschalbeträge, die zum Abzug kommen können.

g) Sofern die tatsächlichen Aufwendungen höher sind alsdie in § 33b EStG gewährten Pauschbeträge für außer-gewöhnliche Belastungen, können die Aufwendungenwahlweise gem. § 33 EStG abgezogen werden.

h) Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als außerge-wöhnliche Belastung hängt nach § 33 EStG vom Gesamt-betrag der Einkünfte ab.

i) Durch den Abzug von außergewöhnlichen Belastungenerhöht sich ein etwaiger Verlustvortrag.

j) Der Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt −100 teur. Dieaußergewöhnlichen Belastungen betragen 10 teur. DerVerlustvortrag beträgt demnach 100 teur.

– 108 –

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A -131

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.15 außergewöhnliche belastungen

**[g]

Aufgabe 130 Außergewöhnliche Belastungen, § 33 EStG

Bei dieser Aufgabe sollen Sie neben der Angabe von Beispielen für außergewöhnlicheBelastungen die als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen krankheitsbedingtenAufwendungen berechnen. Lesen Sie vor Bearbeitung der Aufgabe die einschlägigenRichtlinien zu § 33 EStG!

a) Nennen Sie Beispiele für typisierte und nicht typisierte außergewöhnlicheBelastungen.

b) Adalbert Adenauer (A) ist 45 Jahre alt und lebt in München. Seine EhefrauKunigunde (Frau A), mit der A seit 25 Jahren verheiratet war, stirbt nachlanger Erkrankung am 15. 12. 2017. Da aus der Ehe keine Kinder hervor-gegangen sind, ist A der einzige gesetzliche Erbe. Der Gesamtbetrag derEinkünfte der Eheleute A beträgt im VAZ 2017 45 000 eur.Die Aufwendungen für die Bestattung am 16. 12. 2017 betragen 8 000 eur(davon 1 000 eur für Trauerbekleidung, 900 eur für Bewirtung der Trauer-gäste). Zum Nachlass gehört eine Lebensversicherung i. H. v. 3 000 eur.Anlässlich der Erkrankung seiner verstorbenen Ehefrau sind A folgendeKrankheitskosten entstanden (die private Krankenversicherung übernahmvertraglich nur 50% der nachgewiesenen Krankheitskosten):

2016In 2016 entstanden Krankenkosten i. H. v. 2 000 eur. A zahlte in 20161 500 eur – den Rest in 2017. Die Krankenversicherung erstattete ihmhierfür in 2017 vereinbarungsgemäß 1 000 eur.

2017In 2017 entstanden Krankenkosten i. H. v. 6 000 eur. Davon zahlt A in2017 5 000 eur – den Rest in 2018. Die Krankenversicherung erstattet ihmzunächst in 2017 2 000 eur – die restlichen 1 000 eur in 2018.

In welcher Höhe sind bei der für den VAZ 2017 durchzuführenden Zusam-menveranlagung außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen?

**[g]

Aufgabe 131 Außergewöhnliche Belastungen, § 33a Abs. 1 EStG

Bei dieser Aufgabe soll die abzugsfähige außergewöhnliche Belastung im Fall derfinanziellen Unterstützung von Eltern durch ihre Kinder berechnet werden. Lesen Sievor Bearbeitung der Aufgabe die einschlägigen Richtlinien zu § 33 EStG!

Adam Groß-Zügig (GZ) unterstützt seine verwitwete Mutter Ursula (U) imVeranlagungszeitraum 2017 ab dem 1. 3. 2017 mit monatlich 350 eur. U er-hält lediglich eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung i. H. v.500 eur monatlich im gesamten Kalenderjahr 2017 (Besteuerungsanteil 54%).U ist vermögenslos.

Kann Groß-Zügig die Unterstützung steuerlich geltend machen? Wenn ja, inwelcher Höhe?

– 109 –

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A -133

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

**[g]

Aufgabe 132 Außergewöhnliche Belastungen, § 33a Abs. 2 EStG

In Aufgabe 132 sollen Sie den als außergewöhnliche Belastung abzugsfähigen Betragnach § 33a Abs. 2 EStG berechnen.

Die Ehegatten Robert und Agate Monate, wohnhaft in Hamburg, unterstützenim Veranlagungszeitraum 2017 ihre gemeinsame 21-jährige Tochter Brunhilde,für die sie Kindergeld erhalten, mit 500 eur im Monat. Brunhilde studiertin München Anglistik. Neben Einkünften i. S. d. § 21 EStG (2 000 eur) erhältBrunhilde BAföG i. H. v. 100 eur monatlich, davon 50 eur als Darlehen und50 eur als Zuschuss.

Kann das Ehepaar Monate in 2017 einen Freibetrag gem. § 33a EStG fürBrunhilde geltend machen? Wenn ja, in welcher Höhe?

**[v]

Aufgabe 133 Außergewöhnliche Belastungen, § 33a EStG

In Aufgabe 133 sollen die abzugsfähigen Beträge nach § 33a Abs. 1 und 2 EStG

ermittelt werden. Dabei ist zu prüfen, ob es sich bei den unterstützten Personen umKinder i. S. d. EStG handelt.

Adalbert und Adelheid Trauernich (T und Frau T), wohnen in Hintertupfingen,sind verheiratet und leben nicht dauernd getrennt. Die Eheleute T haben zweigemeinsame Kinder August (geboren am 25. 4. 1987) und Augusta (geborenam 25. 4. 1997).

AugustAugust studiert im ganzen Jahr 2017 in Tübingen (Erststudium), wo er währenddes Studiums auch wohnt. Er wird von seinen Eltern mit monatlich 400 eurunterstützt. Seinen Lebensunterhalt bestreitet er außerdem aus gelegentlichenNebentätigkeiten im Umfang von 10 Stunden die Woche als Taxifahrer. Im Jahr2017 betragen die Einnahmen aus seinen Gelegenheitsjobs 280 eur monatlich.Der Arbeitgeber hat die pauschale Lohnsteuer getragen.

AugustaAugusta hat (nur) einen Wohnsitz in Paris und studiert dort im Erststudiumim ganzen Jahr 2017 (sie ist während des ganzen Jahres nicht unbeschränkteinkommensteuerpflichtig). Von ihren Eltern wird sie ebenfalls mit monatlich400 eur unterstützt. Daneben erhält sie für die Zeit vom 1. 5. bis 31. 12. 2017ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln (Begabtenförderung) von monatlich180 eur. Das Kindergeld wird pünktlich in zutreffender Höhe gezahlt.

AufgabenstellungWelche steuerlichen Vergünstigungen erhalten die Eheleute T für ihre Kinderim VAZ 2017 bei Zusammenveranlagung?

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A -134

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.15 außergewöhnliche belastungen

**[v]

Aufgabe 134 Außergewöhnliche Belastungen, § 33b EStG

Die Aufgabe zeigt die Auswirkung außergewöhnlicher Belastungen auf die Entschei-dung der Einzelveranlagung oder Zusammenveranlagung. In einem umfangreichenSachverhalt soll dabei u. a. die für behinderte Menschen geltenden abzugsfähigenaußergewöhnlichen Belastungen ermittelt werden.

Die Eheleute Berthold (Herr B) und Berta (Frau B) Bergenhold sind seit Jahrenglücklich verheiratet und leben nicht dauernd getrennt in Ingolstadt.

Herr und Frau B sind zufällig am selben Tag geboren, nämlich am 24. 12. 1975.Der gemeinsame leibliche Sohn von Herr und Frau B, Manuel, ist 16 Jahre altund lebt bei seinen Eltern in Ingolstadt. Manuel ist zu 70% behindert. DasKindergeld wurde in zutreffender Höhe auf das Konto von Herrn B gezahlt.Herr und Frau B beantragen gem. § 33b Abs. 5 Satz 1 EStG, dass der Behinderten-Pauschbetrag gem. § 33b Abs. 3 Satz 2 EStG i. H. v. 890 eur bei ihrer Veranlagungberücksichtigt wird.

Frau B leistete in 2017 Krankheitskosten (dringende Zahnbehandlung) i. H. v.2 800 eur ohne Erstattungsanspruch von Dritten.

Herr B erzielte im VAZ 2017 Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 Abs. 1Satz 1 Nr. 1 EStG i. H. v. 23 000 eur. Frau B bezog einen Bruttoarbeitslohn aus ih-rer Beschäftigung als Finanzbeamtin bei der Oberfinanzdirektion in Ingolstadti. H. v. 25 000 eur (Lohnsteuer wurde in zutreffender Höhe einbehalten). FrauB ist in 2017 an insgesamt 230 Arbeitstagen 8 km mit ihrem eigenen Pkw zurOFD gefahren. Weiterhin hat sie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtunggem. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG i. H. v. vorläufig 1 020 eur errechnet.

An Kirchensteuervorauszahlungen leistete Herr B in 2017 insgesamt 700 eur.Frau B wies an Ausgaben nach: Steuerberatungskosten für eine einmaligeBeratung i. H. v. 120 eur im Zusammenhang mit steuerlichen Gestaltungenfür ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie eine Spende fürgemeinnützige Zwecke das Deutsche Rote Kreuz e. V. i. H. v. 3 000 eur (eineordnungsmäßige Zuwendungsbestätigung liegt vor).

Die nach § 10 Abs. 3, 4, 4a EStG zu berücksichtigenden Aufwendungen betragenunstreitig: eur

bei Zusammenveranlagung: 8 450bei Einzelveranlagung:

Herr B 8 140Frau B 1 150

Es wurde beantragt, dass die außergewöhnlichen Belastungen bei Einzelveran-lagung je zur Hälfte bei den Ehegatten berücksichtigt werden sollen.

Welche Veranlagungsart stellt sich für die Eheleute B als günstigste Veranla-gungsart für den Veranlagungszeitraum 2017 dar und führt zur geringstenSteuerbelastung? Die Abrundung erfolgt jeweils auf volle eur.

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A -135

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

**[v]

Aufgabe 135 Außergewöhnliche Belastungen, KinderDie Aufgabe zeigt die Ermittlung der abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastung imFall behinderter Kinder.

Die Eheleute Hermann und Jutta K. (K und Frau K) sind beide 52 Jahre alt undleben nicht dauernd getrennt in ihrer gemeinsamen Wohnung in HamburgAltona. Der Gesamtbetrag der Einkünfte beträgt für den VAZ 2017 100 000 eur.

Das einzige Kind der Eheleute, Peter, ist seit seiner Geburt am 2. 5. 1986 geis-tig behindert. Peter ist auf Dauer außerstande, sich selbst zu unterhalten. Erbenötigt für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrich-tungen, zur Sicherung seiner persönlichen Existenz, im Ablauf eines jedenTages dauernd fremde Hilfe. Er ist im Jahr 2017 in einem Pflegeheim in Kieluntergebracht; K zahlt hierfür monatliche Pflegekosten (ohne Kosten für typi-schen Unterhalt) von 700 eur, da Peter dauernd erwerbsunfähig ist und selbstüber keine Einkünfte und Bezüge verfügt. K liegt ein vom Versorgungsamt aus-gestellter Schwerbehindertenausweis für Peter vor. Der Grad der Behinderungist darin mit 100% angegeben. Daneben enthält der Ausweis das Merkzeichen»H«. K muss für Peter im Jahr 2017 außerdem an Kosten für Krankheiten, dienicht behinderungsbedingt sind, 1 300 eur aufwenden. Weitere Kosten sindunstreitig nicht angefallen. Das Kindergeld wird pünktlich in zutreffenderHöhe gezahlt.

Beurteilen Sie den Sachverhalt aus steuerlicher Sicht, insbesondere bezüglichder §§ 31, 32 EStG und der außergewöhnlichen Belastungen.

6

das sind dann wohl

anschaffungs- kosten. . .

proBleMe Bei der erstBewertung

Quelle: Schanz, Sebastian/Koschmider, Simon (2014): Humoristische Zeichnungenzum Betrieblichen Rechnungswesen, Buchmanufaktur, Bayreuth, isbn: 978-3-00-047631-0, Seite 6.

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A -137

Inhaltsverzeichnis

3.16 KinderShortCodeApp # 5180

Kinder nehmen eine Sonderstellung im Steuerrecht ein. Neben der Prüfung, ob tat-sächlich ein »Kind« im steuerrechtlichen Sinne vorliegt, ist zu prüfen, welche derzahlreichen Vergünstigungen tatsächlich beansprucht werden können. Sind die einzelnenVergünstigungen identifiziert, gilt es, die exakte Höhe der Vergünstigung zu ermitteln.Neben außergewöhnlichen Belastungen kommen dabei Freibeträge zum Abzug, die dasEinkommen mindern (vgl. dazu die Abbildung in Abschnitt C.1 auf Seite 12).

*[g]

Aufgabe 136 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält grundlegende Fragen zum Thema »Kinder« im Einkom-mensteuerrecht. Die Fragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Freibeträge für Kinder erhöhen einen etwaigen einkom-mensteuerlichen Verlustvortrag.

b) Der Kinderfreibetrag kommt unabhängig vom Alter desKindes zum Abzug.

c) Kinderfreibeträge kommen unabhängig vom Zuver-dienst der Kinder zum Abzug.

d) Bei der Berechnung des Lohnsteuerabzugs werden Kin-derfreibeträge berücksichtigt.

e) Kinderfreibeträge vermindern bei Erfüllen der Vorausset-zung für dessen Gewährung immer das zu versteuerndeEinkommen.

f) Ähnlich wie beim Ehegattensplitting existiert in Deutsch-land ein Familiensplitting bei dem in Abhängigkeit derAnzahl der Kinder der Progressionseffekt gemildert wird.

g) Der Kinderfreibetrag pro Kind steigt mit steigender Kin-deranzahl.

*[g]

Aufgabe 137 Berücksichtigungsfähige Kinder, § 32 EStG

Neben der Ermittlung der Vorteilhaftigkeit des Kindergelds bzw. des Kinderfreibetragsstellt sich grundsätzlich die Frage, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, um alsKind i. S. d. Steuerrechts zu gelten. Die vorliegende Aufgabe soll zeigen, wann Kinderals berücksichtigungsfähige Kinder i. S. d. § 32 EStG gelten.

Jörg Repka (R) ist verheiratet mit Katrin Repka (Frau R). R und Frau R sindbeide Angestellte bei der LBBW in Stuttgart. Im Haushalt der Eheleute inStuttgart leben folgende Kinder:

1. NeroNero ist Anfang 2017 28 Jahre alt und wurde in 2007 von den Eheleuten R

adoptiert. Nero ist von Geburt an schwerbehindert (Grad der Behinderung

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A -138

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

100%) und wird tagsüber in einer Tagespflegestätte betreut. Die Kosten fürdie Betreuung betragen 650 eur im Monat.

2. BrutusBrutus ist Anfang 2017 7 Jahre alt und lebt seit Dezember 2016 bei denEheleuten R und wurde ihnen vom Jugendamt zur Pflege gegeben, bis dasJugendamt für ihn passende Adoptiveltern gefunden hat, was im Februar2017 der Fall war. Das Jugendamt zahlte für Brutus Pflegegeld entsprechendden Pflegegeldsätzen.

3. JuliusJulius ist der gemeinsame Sohn und 20 Jahre alt. Er befindet sich im ge-samten Veranlagungszeitraum in Ausbildung zum Reisekaufmann. AlsAusbildungsvergütung erhält er 2017 einen Arbeitslohn von insgesamt7 900 eur. Werbungskosten sind ihm im Rahmen seiner Ausbildung nichtentstanden. Es wurden Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung i. H. v.1 700 eur einbehalten. Ferner sind ihm für 2017 Zinsen i. H. v. 520 eur aufseinem Sparbuch gutgeschrieben worden. An verschiedenen Wochenen-den hat er als Aushilfe pauschal versteuerten Lohn gem. § 40a EStG voninsgesamt 220 eur erhalten.

a) Welche Kinder können für die Gewährung von Kindergeld/Kinderfreibe-trag berücksichtigt werden?

b) Können die Eheleute noch andere Aufwendungen geltend machen?

*[g]

Aufgabe 138 Kinder, § 32 EStG

Im Rahmen dieser Aufgabe soll geprüft werden, ob die Voraussetzungen zur Be-rücksichtigung als Kind i. S. d. Steuerrechts vorliegen. Lesen Sie hierzu vorab dasBMF-Schreiben »Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder nach § 32 Absatz 4Satz 2 und 3 EStG ab 2012« vom 8. 2. 2016!

Stefan Schulin (S) ist 20 Jahre alt und studiert an der Universität BayreuthBetriebswirtschaftslehre im 4. Semester in Vorbereitung auf seinen ersten Ab-schluss »Bachelor of Science«. In 2017 absolviert S ein 12-wöchiges Pflichtprak-tikum (drei Monate, August bis einschließlich Oktober) bei einem namhaftenUnternehmen in Nürnberg. Seine wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden.Seine Einkünfte hieraus betragen unstreitig 9 000 eur. Eine Berufsausbildunghat S vorher nicht absolviert.

a) Können für S Kindergeld bzw. die Freibeträge gem. § 32 Abs. 6 EStG

gewährt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis vorliegt?b) Was wäre wenn S vor Aufnahme seines Studiums eine Ausbildung zum

Bäcker abgeschlossen hat?c) Was wäre, wenn S in 2017 kein Praktikum absolviert hat, sondern in 2017

gemäß vertraglicher Vereinbarung folgenden Tätigkeiten nachgegangen ist:Anfang Februar bis Ende März (7 Wochen): 20 Stunden pro WocheAnfang April bis Ende Juli (16 Wochen): 15 Stunden pro WocheAnfang August bis Ende September (8 Wochen): 40 Stunden pro Woche

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A -140

Inhaltsverzeichnis

3.17 Ermittlung des zu versteuernden EinkommensShortCodeApp # 5190

Das zu versteuernde Einkommen bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommen-steuer (vgl. dazu das Schema in Abschnitt C.1 auf Seite 12). Die nachstehende Aufgabedient zur Übung der Anwendung des Schemas zur Ermittlung des zu versteuerndenEinkommens.

*[g]

Aufgabe 139 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält grundlegende Fragen zum zu versteuernden Einkommen.Die Fragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Das zu versteuernde Einkommen ist Bemessungsgrund-lage für die tarifliche Einkommensteuer.

b) Ein negatives zu versteuerndes Einkommen führt zueiner Steuererstattung.

c) Der Unterschied zwischen dem Einkommen und dem zuversteuernden Einkommen sind i. d. R. die Freibeträgegem. § 32 Abs. 6 EStG.

d) Die Freibeträge gem. § 32 Abs. 6 EStG kommen imFall von berücksichtigungsfähigen Kindern i. S. d. § 32Abs. 1 EStG in jedem Fall zum Abzug.

e) Der Kinderfreibetrag ist gestaffelt nach der Anzahl derberücksichtigungsfähigen Kinder.

f) Das zu versteuernde Einkommen stellt immer eine zah-lungsgleiche Größe dar.

g) Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich im-mer vom Gesamtbetrag der Einkünfte.

h) Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich im-mer vom Einkommen.

i) Einkommensteuervorauszahlungen werden bei der Er-mittlung des zu versteuernden Einkommens abgezogen.

*[g]

Aufgabe 140 Ermittlung des zu versteuernden EinkommensZweck dieser Aufgabe ist die Anwendung des Schemas zur Ermittlung des zu versteu-ernden Einkommens anhand eines vereinfachten Beispiels.

Robert Rauch (R), 68 Jahre alt, wohnhaft in Kulmbach, ledig, keine Kinder,bittet Sie um Hilfe bei seiner Einkommensteuerveranlagung für den Veran-lagungszeitraum 2017. Auf Ihre Nachfrage hin schildert R Ihnen folgendenSachverhalt für 2017: eur

Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Dozent 24 500,30Bruttolohn aus seiner Teilzeitstelle bei der Kulmbacher Brauerei 8 400,25

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A -141

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

eur

Mieteinnahmen aus Vermietung & Verpachtung 2 400,50Bei den Einkünften aus V & V entstandene Werbungskosten 3 000,44

Weiter sind unstreitig ein Altersentlastungsbetrag von 450 eur und ein Verlustaus dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum i. H. v. 1 425 euranzunehmen. Sonderausgaben werden keine nachgewiesen. Werbungskostenaus seiner Teilzeitstelle bei der Kulmbacher Brauerei weist R nicht nach.

Die Einkommensteuervorauszahlungen für seine Tätigkeit als Dozent betrugenin 2017 vierteljährlich jeweils 750 eur. Die Lohnsteuervorauszahlungen in 2017betragen 2 000 eur.

Ermitteln Sie aus dem Sachverhalt das zu versteuernde Einkommen sowie dietarifliche Einkommensteuer 2017.

**[v]

Aufgabe 141 Zu versteuerndes Einkommen, beschränkte SteuerpflichtDie Aufgabe zeigt die Besonderheiten bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkom-mens bei beschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG i. V. m. § 49 EStG. LesenSie die §§ 1, 49 und 50 EStG, bevor Sie die Aufgabe bearbeiten!

Gustl Mayerhuber (M), 40 Jahre alt, ledig, keine Kinder, ist österreichischerStaatsbürger und wohnt in Salzburg. M hat in Deutschland weder einen Wohn-sitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt. Im Veranlagungszeitraum 2017erzielt M folgende Einkünfte in Deutschland:

(1) Negative Einkünfte aus seiner deutschen Betriebsstätte seiner österreichischenMarzipanmanufaktur i. H. v. 8 000 eur. Die Einkünfte wurden nach deut-schen Grundsätzen ermittelt.

(2) Dividenden nach Abzug der Kapitalertragsteuer aus seiner Beteiligung ander Brau-und-Brunnen-AG, die ihre Geschäftsleitung und Sitz in Münchenhat, i. H. v. 5 000 eur.

(3) Zinserträge i. H. v. 6 000 eur aus einem Darlehen an seinen österreichischenFreund Alois. Das Darlehen ist mit einer Grundschuld auf ein Grundstückbesichert, das dem Alois gehört und sich in der Nähe von München be-findet. Kapitalertragsteuer (nach Abzug des Sparerpauschbetrags) wurdeabgeführt.

(4) Veräußerungsgewinn i. H. v. 20 000 eur durch die Veräußerung eines in 2016erworbenen und im Juni 2017 veräußerten, unbebauten Grundstücks imnäheren Umkreis von Hamburg.

Die österreichischen Einkünfte des M betragen unstreitig 300 000 eur.

a) Beurteilen Sie die Steuerpflicht des M !b) Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen des M in 2017!c) Ermitteln Sie die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG des M !

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A -142

Inhaltsverzeichnis

3.18 Noch zu zahlende EinkommensteuerShortCodeApp # 5200

Ausgehend von der tariflichen Einkommensteuer erfolgen bis zur Ermittlung der nochzu zahlenden Einkommensteuer zahlreiche Anpassungen. Die Vorgehensweise zur Er-mittlung der noch zu zahlenden Steuer ausgehend von der tariflichen Einkommensteuerist in Abschnitt C.3 auf Seite 13 dargestellt.

*[g]

Aufgabe 142 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält grundlegende Fragen zur noch zu zahlenden Einkom-mensteuer. Die Fragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Die tarifliche Einkommensteuer entspricht i. d. R. dernoch zu zahlenden Einkommensteuer.

b) Die tarifliche Einkommensteuer entspricht der festzuset-zenden Einkommensteuer.

c) Die tarifliche Einkommensteuer eines ledigen Steuer-pflichtigen beträgt 10 000 eur. Die Spende an die CSU

beträgt 1 000 eur. Die festzusetzende Einkommensteuerbeträgt demnach 9 000 eur.

d) Die tarifliche Einkommensteuer beträgt 10 000 eur. DieLohnsteuervorauszahlungen betragen 2 000 eur. Dienoch zu zahlende Einkommensteuer beträgt 8 000 eur.

e) Das Kindergeld erhöht die noch zu zahlende Einkom-mensteuer, wenn die Freibeträge gem. § 32 Abs. 6 EStG

zum Abzug kommen.f) Die tarifliche Einkommensteuer ermittelt sich ausschließ-

lich auf Basis des Tarifs nach § 32a EStG.g) Einkommensteuervorauszahlungen werden von der fest-

zusetzenden Einkommensteuer abgezogen.h) Die Steuerermäßigung durch Spenden an politische Par-

teien mindern die tarifliche Einkommensteuer.i) Die Abzugsregelung nach § 34g EStG ist immer besser

als die Minderung des Gesamtbetrags der Einkünfte involler Höhe der Zuwendungen.

j) Die Gewerbesteuer mindert die festzusetzende Einkom-mensteuer.

k) Die tarifliche Einkommensteuer beträgt 1 000 eur, dieSteuerermäßigung nach § 34g EStG beträgt 100 eur, dieEinkommensteuervorauszahlungen betragen 500 eur.Die festzusetzende Einkommensteuer beträgt 400 eur.

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A -144

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

*[g]

Aufgabe 143 Noch zu zahlende EinkommensteuerBei dieser Aufgabe sollen Sie sich mit dem Schema der Ermittlung der noch zuzahlenden Einkommensteuer ausgehend vom zu versteuernden Einkommen vertrautmachen. Orientieren Sie sich dabei am Schema aus Abschnitt C.3 auf Seite 13.

Wolf-Christian Schnell (S), wohnhaft in Unterfranken, ledig, ein Sohn, hatin 2017 ein zu versteuerndes Einkommen i. H. v. 82 345,11 eur. Für seinenSohn Julius erhielt er in 2017 das Kindergeld in voller Höhe ausgezahlt. SeinArbeitgeber hat in 2017 Lohnsteuer i. H. v. 22 300 eur abgezogen. S spendetin 2017 620 eur an DIE LINKE. Bei der Ermittlung des zu versteuerndenEinkommens kam der Kinderfreibetrag zum Abzug.

Ermitteln Sie die noch zu zahlende bzw. noch zu erstattende Einkommensteuerfür S in 2017!

***[g]

Aufgabe 144 Noch zu zahlende EinkommensteuerIn Aufgabe 144 sollen Sie zeigen, dass Sie bei einem vereinfachten Lebenssachverhalt dienoch zu zahlende Einkommensteuer ermitteln können. Es kommen dabei die Schemataaus den Abschnitten C.1 und C.3 auf Seite 12 und 13 zur Anwendung.

Die Eheleute Karl und Karla Glücklich, beide 48 Jahre alt, sind seit 10 Jahrenverheiratet, wohnen in Bamberg und haben eine Tochter. In 2017 erzielt KarlEinkünfte aus Gewerbebetrieb i. H. v. 72 100 eur. Karla ist Verkäuferin bei einerortsansässigen Bäckerei. Aus dieser Tätigkeit erzielt sie in 2017 einen Bruttoar-beitslohn i. H. v. 22 500 eur. Die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherungbetragen für Karla in 2017 unstreitig: eur

Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung 2 500Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung 1 800Beiträge zur Pflegeversicherung 100Beiträge zur Arbeitslosenversicherung 250

Gehen Sie davon aus, dass der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung demArbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung entspricht. Die Beiträge zur Ren-tenversicherung übersteigen den Höchstbetrag zur knappschaftlichen Renten-versicherung nicht. Eine Prüfung nach § 10 Abs. 4a EStG ist nicht erforderlich.Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind solche zur Absicherungder Basisversorgung.

Werbungskosten weist Karla in 2017 nicht nach. In 2017 spendet das Ehepaar3 650 eur an die Alternative für Deutschland (AfD).

Die Einkommensteuervorauszahlungen, die Karl in 2017 geleistet hat, belaufensich auf insgesamt 12 500 eur. Insgesamt wurde bei Karla in 2017 Lohnsteueri. H. v. 3 500 eur einbehalten.

Für die Tochter erhielten die Eheleute für den gesamten Veranlagungszeitraum2017 Kindergeld. Alle erforderlichen Nachweise werden erbracht.

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A -145

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.18 noch zu zahlende einkommensteuer

a) Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen im Fall der Zusammenver-anlagung! Gehen Sie davon aus, dass die Eheleute den Kinderfreibetrag inAnspruch nehmen.

b) Ermitteln Sie die noch zu zahlende Einkommensteuer!

*[g]

Aufgabe 145 Steuerermäßigung nach § 35a EStG

Die Aufgabe zeigt, wann und inwieweit Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistun-gen, haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bzw. Handwerkerleistungen direkt dietarifliche Einkommensteuer mindern. Lesen Sie vor der Bearbeitung der Aufgabe dasBMF-Schreiben [3 ]!

Corinna Kaumich (CK), 31 Jahre alt, ledig, keine Kinder, wohnhaft in München,arbeitet schon seit mehreren Jahren für eine berüchtigte Unternehmensbera-tung. Da die knappe Freizeit durch den sehr anspruchsvollen Job nicht durchalltägliche Arbeiten im Haushalt zusätzlich geschmälert werden soll, hat CK

ihre reizende Nachbarin Frau Tutalles (T) als Reinigungskraft auf 400 eurBasis eingestellt, die die Reinigung der Wohnung sauber und zuverlässigvornimmt. T bekommt in 2017 monatlich 120 eur von CK überwiesen. CK

nimmt am Haushaltsscheckverfahren teil. Zusätzlich bezahlt CK in 2017 an dieMinijob-Zentrale 216 eur (§ 40a Abs. 6 EStG).

Ihren Garten lässt CK von der Gartenbau-GmbH (G-GmbH) bestellen. Dafürzahlte CK der G-GmbH in 2017 nach erhaltener Rechnung 520 eur (inkl. USt)per Überweisung.

Die Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnung von CK enthielt in 2017folgende Positionen (inklusive Umsatzsteuer): eur

Heizkosten (Öl) 1 200+ Wartung der Heizung durch die A-GmbH 82+ Wartung des Aufzugs durch die B-GmbH 120+ Reinigung des Treppenhauses durch die C-GmbH 250

= Gesamt 1 645

Da der Vermieter sich weigert, das braungeflieste Bad mit Blümchenmuster zuerneuern, nimmt CK die Renovierung in 2017 selbst in die Hand. Sie beauftragtden Fließenlegermeister Adolf F. Uge (U) mit der Durchführung der Arbeiten.Am 25. 10. 2017 erhält CK von U folgende Rechnung: eur

Arbeitsaufwand:Abschlagen der alten Fliesen 310

+ Fliesen des Bades 740

Material:+ Marmorfliesen 10 175+ Silikon 25

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A -146

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

eur

Sonstiges:+ Entsorgung der alten Fliesen 150

= Gesamt 11 400+ 19% USt darauf 2 166

= Rechnungsbetrag 13 566

Den Rechnungsbetrag begleicht CK noch am selben Tag per Banküberweisung.

Die Betriebskosten sind vollständig durch die in 2017 monatlich überwiesenenAbschlagszahlungen gedeckt.

Da CK die weißen Wände im Schlafzimmer satt hatte, engagierte sie in 2017 denbefreundeten Maler (Gunther Pink), der ihr das Schlafzimmer in pink strich.Sie zahlte Pink dafür am 31. 12. 2017 250 eur in bar und lud ihn anschließendauf ein paar Weißbier in den Englischen Garten ein (Kosten: 80 eur).

Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von CK in 2017 betragen 95 000 eur.Die Sonderausgaben betragen in 2017 unstreitig 7 800 eur.

Ermitteln Sie die niedrigste festzusetzende Einkommensteuer für CK in 2017!

**[g]

Aufgabe 146 Kindergeld oder KinderfreibetragDie Aufgabe zeigt, wie die Vorteilhaftigkeit des Kindergeldes bzw. des Kinderfreibetragsermittelt wird.

Elise Lise (L) wohnt mit ihrem dreijährigen Sohn Stefan in Oberhof. L lebt schonseit Jahren getrennt von ihrem Exfreund und Vater von Stefan. In 2017 erzieltL Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus ihrer Tätigkeit in einem Tat-toostudio i. H. v. 45 000 eur. Sonderausgaben fallen in 2017 i. H. v. (unstreitig)4 500 eur an. Für Stefan erhält L in 2017 das gesetzliche Kindergeld regelmäßigmonatlich ausbezahlt. Alle Anträge gelten als gestellt.

a) Ermitteln Sie die festzusetzende Einkommensteuer für L in 2017 für denFall, dass L die Kinderfreibeträge nicht beansprucht!

b) Was wäre, wenn L die Kinderfreibeträge beansprucht? Was ist für L vor-teilhaft?

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A -148

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.18 noch zu zahlende einkommensteuer

**[g]

Aufgabe 147 Veranlagung von Kapitalerträgen, § 32d Abs. 3 EStG

Neben der veranlagten Einkommensteuer existieren besondere Erhebungsformen derEinkommensteuer wie z. B. die Abgeltungsteuer. Die Aufgabe zeigt, wie die gesamteEinkommensteuer bei verschiedenen Erhebungsformen ermittelt wird.

Wilhelmine Jestix ( J), ledig, keine Kinder, wohnt in Buxdehude und erzielt in2017 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus ihrer Anstellung als Kranken-schwester i. H. v. 33 245 eur. Die im Lohnsteuerabzugsverfahren abgeführteLohnsteuer in 2017 betrug 9 500 eur. Sonderausgaben fielen in 2017 unstreitigi. H. v. 3 500 eur an.

Vor Jahren sind ihre Eltern bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückt undhinterließen J ein Sparbuch mit 75 000 eur. Dafür wurden J in 2017 Zinsen i. H. v.2 209,49 eur auf ihrem Bankkonto gutgeschrieben. Einen Freistellungsauftraglag der Bank nicht vor.

Ermitteln Sie für J die niedrigste noch zu zahlende bzw. höchste noch zuerstattende Einkommensteuer!

**[g]

Aufgabe 148 Lohnsteuerabzug, § 39b EStG

Neben der veranlagten Einkommensteuer und der Abgeltungsteuer existiert mit derLohnsteuer eine weitere Erhebungsform der Einkommensteuer. Die vorliegende Aufgabezeigt, wie der Lohnsteuerabzug berechnet wird.

Alexander A. Nders (N) ist verheiratet mit Lilia Nders (L) und wohnt in Lüne-burg. N hat in 2016 seinen Abschluss als Master of Science an der UniversitätTübingen absolviert. Seit Anfang 2017 arbeitet N in der Steuerabteilung einergroßen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. L erwartet ge-rade das erste Kind (Geburtstermin ist der 13. 4. 2018) und bezieht deshalbim gesamten Veranlagungszeitraum 2017 keine Einkünfte. N gehört in dieLohnsteuerklasse III (§ 38b Satz 1 Nr. 3 Buchstabe a EStG). Sein monatlicherBruttoarbeitslohn beträgt 3 513 eur.

Ermitteln Sie die Jahreslohnsteuer und die Lohnsteuer, die ihm monatlich vonseinem Arbeitgeber abgezogen wird!

Abwandlung:Was wäre, wenn N in die Lohnsteuerklasse V gehört und sein monatlicherBruttoarbeitslohn 5 940 eur beträgt?

– 121 –

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A -149

Inhaltsverzeichnis

3.19 Sonderprobleme bei der Einkommensteuer

Das Kapitel »Sonderprobleme« beinhaltet einige wenige u. a. normenspezifische Sonder-themen der Einkommensteuer. Diese sind im Einzelnen die

– begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne gem. § 34a EStG

– Verlustabzugsbeschränkung gem. § 15a EStG

– Betriebsaufspaltung

Die Inhalte dieses Kapitels sind nicht Teil der Übungsklausuren.

***[v]

Aufgabe 149 Grundlagen der ThesaurierungsbegünstigungDie begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne wurde mit der Unterneh-mensteuerreform 2008 implementiert. Im Wesentlichen geht es um eine Thesaurierungs-begünstigung für Personenunternehmen bei der ein niedriger Steuersatz im Zeitpunktder Thesaurierung zur Anwendung kommt, gefolgt von einer zweiten Besteuerungim Fall der Entnahme. Die Aufgabe soll Sie mit dem Schema zur Ermittlung derSteuerbelastung bei begünstigter Besteuerung nicht entnommener Gewinne vertrautmachen. Zudem sollen Sie den maximalen Begünstigungsbetrag berechnen.

a) Erläutern Sie den Zweck und den Anwendungsbereich des § 34a EStG. Fürwen könnte die Regelung von Vorteil sein?

b) Ermitteln Sie für einen nicht entnommenen Gewinn von 100 eur dieGesamtsteuerbelastung unter der Annahme, dass im selben Jahr die be-günstigte Besteuerung sowie die Nachversteuerung zum Tragen kommt.Vernachlässigen Sie die Gewerbe- und die Kirchensteuer. Gehen Sie davonaus, dass sämtliche Steuerzahlungen aus dem Privatvermögen entrich-tet werden und deshalb keine Entnahmen darstellen. Wie hoch wäredie Gesamtsteuerbelastung ohne Thesaurierungsbegünstigung und einemGrenzeinkommensteuersatz von 45%?

c) Ermitteln Sie formal den maximalen Begünstigungsbetrag als Prozentsatzdes steuerlichen Gewinns unter Vernachlässigung der Kirchensteuer. Un-terstellen Sie, dass die Beträge für sämtliche Steuerzahlungen entnommenwerden müssen. Lesen Sie dazu Homburg (2007), insbesondere Seite 688.

d) Ermitteln Sie ausgehend von c) formal die Gesamtsteuerbelastung, wennim selben Jahr der Inanspruchnahme der Thesaurierungsbegünstigung dieNachversteuerung greift.

e) Ausgehend von c). Ermitteln Sie den maximalen Begünstigungsbetrag beieinem Gewinn von 1 eur, wenn der gewerbesteuerliche Hebesatz 400%und der Grenzeinkommensteuersatz 30% bzw. 45% beträgt.Ermitteln Sie zudem ausgehend von d) die Gesamtsteuerbelastung im Fall,dass im selben Jahr der Inanspruchnahme der Thesaurierungsbegünsti-gung die Nachversteuerung greift.

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A -151

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.19 sonderprobleme bei der einkommensteuer

***[v]

Aufgabe 150 Begünstigte Besteuerung nicht entnommener GewinneBei der vorliegenden Aufgabe sollen Sie zeigen, dass Sie den Begünstigungsbetrag unddie tarifliche Einkommensteuer korrekt berechnen können.

Rudolph Enslin (E), 45 Jahre alt, ledig, wohnhaft in Braunschweig, stellt imRahmen seiner Einzelunternehmung Knöpfe für die Textilindustrie her. In 2017hat E ein zu versteuerndes Einkommen i. H. v. 110 000 eur. Darin enthaltenist der Gewinn aus seinem Einzelunternehmen gem. § 5 Abs. 1 EStG i. H. v.55 000 eur. Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 5 EStG schlugenin 2017 mit 5 500 eur zu Buche. Die Entnahmen in 2017 zur Bestreitung seinesLebensunterhalts betrugen 30 000 eur. Die Einlagen in 2017 betrugen 1 500 eur.

Von seinem Steuerberater Dr. Schlau hat E von der begünstigten Besteuerungnicht entnommener Gewinne gehört und möchte diesen von Dr. Schlau propa-gierten Vorteil für sich nutzen. Ermitteln Sie die tarifliche Einkommensteuerfür 2017 mit der Maßgabe, dass E einen Antrag auf maximal mögliche Begüns-tigung nach § 34a EStG stellt!

**[v]

Aufgabe 151 Verlustabzug bei beschränkter Haftung, § 15a EStG

Bei dieser Aufgabe sollen Sie das für einen etwaigen Verlustabzug zur Verfügungstehende Eigenkapital sowie den Verlustabzug in zwei aufeinanderfolgenden Veranla-gungszeiträumen unter expliziter Beachtung des § 15a EStG berechnen.

a) Bestimmung des EigenkapitalsWillibald Wald W ist Kommanditist der EW-KG. Wirtschaftsjahr ist das Ka-lenderjahr. Seine geleistete Kommanditeinlage beträgt insgesamt 20 000 eur.Das Kapitalkonto II, auf dem lt. Gesellschaftsvertrag die Gewinnanteile,Verlustanteile sowie evtl. Einlagen außerhalb des Kommanditkapitals undferner die Entnahmen verbucht werden, beläuft sich auf 10 000 eur. DieAngaben beziehen sich auf den 1. 1. 2016.

Wie hoch ist das Kapitalkonto i. S. d. § 15a EStG des W zu diesem Stichtag?

b) Ermittlung des VerlustabzugsAusgehend von a). Der Verlustanteil des W im Wirtschaftsjahr 2016 beträgt35 000 eur, sein Gewinnanteil im Wirtschaftsjahr 2017 beträgt 15 000 eur.

Welche Beurteilung ergibt sich nach § 15a Abs. 1 und 2 EStG? Wie hochsind die in die Einkommensermittlung einzubeziehenden Einkünfte ausGewerbebetrieb von W in den Kalenderjahren 2016 und 2017?

c) Verlustabzug bei nicht vollständig geleisteter HafteinlageAngenommen, die im Handelsregister eingetragene Hafteinlage des W

beträgt zum 1. 1. 2017 und zum 31. 12. 2017 39 000 eur. Das Kapitalkontodes W beläuft sich zum 1. 1. 2017 auf 25 000 eur, dieser Betrag entsprichtseiner geleisteten Kommanditeinlage. Für das Wirtschaftsjahr 2017 wirdihm ein Verlustanteil von 45 000 eur zugewiesen.

Wie ist die Beurteilung nach § 15a EStG für 2017, wenn davon auszugehenist, dass die Voraussetzungen gem. § 15a Abs. 1 Satz 3 EStG erfüllt sind?

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A -154

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

**[v]

Aufgabe 152 Verlustabzug bei beschränkter Haftung, § 15a EStG

Die vorliegende Aufgabe stellt eine Erweiterung von Aufgabe 150 insofern dar, als dassdie Berechnung des Verlustabzugs unter der Berücksichtigung getätigter Entnahmenberechnet werden soll.

Die Kommanditistin Susann Wind (W) erscheint in Ihrer Kanzlei und bittet Sie,die steuerlichen Auswirkungen der Geschäftsvorfälle, die aus ihrer Beteiligungan der BW-KG resultieren, zu prüfen. Zu ihrer Beteiligung an der BW-KG

macht sie folgende Angaben:

– Einlage zum 1. 1. 2016: 15 000 eur,– im Handelsregister eingetragener Anteil: 12 000 eur,– Verlustanteil 2016: 13 000 eur,– Entnahmen 2017: 18 000 eur,– Gewinn- und Verlustanteil 2017: 0 eur.

Wie ist der Sachverhalt nach § 15a Abs. 3 EStG zu beurteilen?

***[v]

Aufgabe 153 Verlustabzug bei beschränkter Haftung, § 15a EStGBei dieser Aufgabe sollen Sie die Auswirkungen der Einlagenminderung durch Ent-nahme auf den Verlustabzug nach § 15a EStG im Zeitablauf berechnen.

Das Kapitalkonto des Kommanditisten Benno Brecht (B) belief sich zum Grün-dungsdatum der ABC-KG am 31. 12. 2014 auf 18 000 eur. Für das Wirtschafts-jahr 2015 entfiel auf B ein Anteil am Verlust der KG von 27 000 eur. Im Wirt-schaftsjahr 2016 entnahm B 23 000 eur (ohne dass hierdurch eine nach § 15aAbs. 1 Satz 2 EStG zu berücksichtigende Haftung entstand). Vom Gewinn desWirtschaftsjahres 2016 der KG entfiel ein Anteil von 21 000 eur auf B; vomGewinn des Wirtschaftsjahres 2017 der KG ein Gewinn i. H. v. 12 000 eur.

Beurteilen Sie die sich aus diesem Sachverhalt für B ergebenden Auswirkungennach § 15a EStG.

***[v]

Aufgabe 154 BetriebsaufspaltungBei dieser Aufgabe sollen Sie zeigen, dass Sie das Konstrukt der Betriebsaufspaltungverstanden haben und die steuerlichen Konsequenzen konkret berechnen können. BevorSie die Aufgabe bearbeiten, sollten Sie die Grundlagen der Körperschaft- und derGewerbesteuer studiert haben.

a) Wesen der BetriebsaufspaltungErläutern Sie anhand eines konkreten Sachverhalts, warum die Rechtspre-chung die Betriebsaufspaltung entwickelt hat.

b) VoraussetzungenErläutern Sie die wesentlichen Voraussetzungen für das Vorliegen einer Be-triebsaufspaltung kurz und skizzieren Sie die Betriebsaufspaltung anhandeines geeigneten Beispiels.

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A -154

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.19 sonderprobleme bei der einkommensteuer

c) StimmrechtsregelungenErläutern Sie die gesetzlichen Stimmrechtsregelungen bei1. Gesellschaft des bürgerlichen Rechts2. Offene Handelsgesellschaft3. Kommanditgesellschaft4. Bruchteilsgemeinschaft

d) SachverhaltHorst Weißnix (W) hat am 2. 1. 2017 die W-GmbH gegründet, deren alleini-ger Gesellschafter und Geschäftsführer er ist. Gegenstand des Unterneh-mens ist die Bearbeitung von Metallen durch computergesteuerte Fräsenfür die Luftfahrtindustrie.

Neben der Beteiligung an der W-GmbH gehört W ein Grundstück, das erim März 2016 für 120 000 eur erworben hat. Der Einheitswert des Grund-stückes beträgt 50 000 eur. Das Grundstück gehört zum Betriebsvermögeneiner eigens für die Vermietung gegründeten Einzelunternehmung. Ge-mäß Bauantrag vom 1. 3. 2016) ließ W das Grundstück in der Zeit vom2. 5. 2016 bis 2. 1. 2017 mit einer Produktionshalle bebauen, die nach denbesonderen betrieblichen Gegebenheiten der W-GmbH gestaltet wurde.Die Herstellungskosten der Halle betragen 800 000 eur; der Einheitswertfür das bebaute Grundstück wurde auf den 1. 1. 2017 mit 176 000 eurfestgestellt. Ab dem 2. 1. 2017 hat W die Halle an die GmbH vermietet.Die unstreitig angemessene monatliche Miete i. H. v. 9 000 eur hat W alsEinnahmen aus Vermietung und Verpachtung i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 EStG behandelt und die Gebäude-AfA linear vorgenommen.

Für seine Geschäftsführertätigkeit hat W im Jahr 2017 ein angemessenesGehalt von 7 000 eur pro Monat erhalten.

1. Beurteilen Sie den Sachverhalt aus ertragsteuerlicher Sicht.2. Ermitteln Sie die Einkünfte von W für 2017. Ein etwaiger Gewinn ist

durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG zuermitteln.

3. Ermitteln Sie den gewerbesteuerlichen Steuermessbetrag?

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A -155

Inhaltsverzeichnis

3.20 Fallstudien

Bisher erfolgte die steuerliche Beurteilung jeweils für einen sehr eng umschriebenenSachverhalt. Anhand der nachstehenden Fallstudien sollen Sie zeigen, dass Sie durchAnwendung der erlernten Schemata die steuerlichen Auswirkungen richtig beurteilenund die Steuerbelastung berechnen können.

**[g]

Aufgabe 155 EinkommensteuerveranlagungDie Aufgabe zeigt anhand eines vereinfachten Lebenssachverhalts wie unter Anwendungdes Schemas zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens aus Abschnitt C.1 aufSeite 12 das zu versteuernde Einkommen bzw. die noch zu zahlende Einkommensteuerermittelt wird.

Nach Besuch der Veranstaltung »Steuerrecht und Steuerwirkung« an der Otto-von-Guericke Universität in Magdeburg werden Sie von Ihrer reichen ErbtanteAgate Monate (AM), 50 Jahre alt, ledig, kinderlos, aus Hamburg, gebeten, sichum ihre Steuererklärung zu kümmern. In Erwartung einer reichen Belohnungstimmen Sie zu. Daraufhin schildert AM Ihnen folgenden Sachverhalt.

Schon vor Jahren hat AM eine Weinbar im Rahmen einer Einzelunternehmungeröffnet, in der auserlesene österreichische und italienische Spezialitäten ser-viert werden. Den vorläufigen Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG hat AM selbstermittelt. Er beträgt 100 000 eur. Im vorläufigen Gewinn wurden insgesamt12 500 eur Gewerbesteuer- und 30 000 eur Einkommensteuervorauszahlun-gen aufwandswirksam berücksichtigt. Außerdem hat AM 3 000 eur an dieSPD gespendet und die Spende als Aufwand verbucht. Da AM ihr Weinan-gebot ausbauen möchte, waren am 22. 11. 2017 für konkrete Verhandlungenüber Einkaufspreise von Weinen die Besitzer des Weinguts Simsenkrepslerzu Gast. Die Bewirtung dieser Gäste schlug mit (angemessenen) 1 500 eurzu Buche und wurde voll aufwandswirksam im vorläufigen Gewinn erfasst.Am 1. 4. 2017 erwarb AM die Immobilie, in der sich ausschließlich die Weinbarbefindet, für 3 500 000 eur von Gustlof Günsterling. Davon entfielen 20% aufdas Gebäude (Bauantrag vom 2. 1. 1992). Außer der Aktivierung des Gebäudesund des Grund und Bodens wurden diesbezüglich keine weiteren Buchungenin 2017 veranlasst. Bis zum 31. 3. 2017 zahlte AM eine monatliche Miete von30 000 eur, die im vorläufigen Gewinn als Aufwand berücksichtigt wurde.Zur Finanzierung des Kaufs nahm AM am 1. 4. 2017 einen Kredit in Höhe desKaufpreises zu einem Zinssatz von 14% pro Jahr auf. Die Zinsaufwendungenwurden bereits im vorläufigen Gewinn berücksichtigt.

Am 1. 8. 2017 erwarb AM ein Gebäude in der Lenaustr. 11 in Freiburg (Fertig-stellung 1955) für 600 000 eur, das seitdem zu ihrem Privatvermögen zählt.60% vom Kaufpreis entfallen auf den Grund und Boden. Insgesamt besteht dasGebäude aus einem Erdgeschoss und der 1. Etage, die jeweils 100 qm umfassen.Das Erdgeschoss ist an einen Goldschmied für 650 eur im Monat vermietet. Inder 1. Etage ist eine Studenten-WG untergebracht, die monatlich 450 eur Miete

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A -156

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.20 fallstudien

an AM entrichtet. Für das Gebäude zahlt AM in 2017 250 eur an Grundsteuer.Zur Finanzierung der Immobilie nimmt AM am 1. 8. 2017 ein Darlehen über240 000 eur zu einem Zinssatz von 4,5% pro Jahr auf.

Alle notwendigen Nachweise wurden erbracht. Ermitteln Sie jeweils für denVeranlagungszeitraum 2017 unter Angabe der einschlägigen Paragraphen imEinkommensteuergesetz

a) den Gesamtbetrag der Einkünfte!b) das zu versteuernde Einkommen!c) die noch zu zahlende Einkommensteuer (die Gewerbesteuer ist zu ver-

nachlässigen)!

***[g]

Aufgabe 156 Fallstudie zur Einkommensteuer IDie Aufgabe zeigt anhand eines komplexen Lebenssachverhalts wie die Einkommen-steuer ermittelt wird. Ziel dabei ist, dass Sie lernen strukturiert bei der Lösung eineskomplexen Sachverhalts vorzugehen.

Sara Radmagd (R), geboren am 24. 12. 1945, ist ledig und wohnt in Karl-Marx-Stadt (Chemnitz). R ist seit 2012 rechtskräftig von Siegbert Radmagdgeschieden. Siegbert Radmagd starb 2015 bei einem Zugunglück in Afghanis-tan. Ihr einziges Kind aus ihrer ersten und einzigen Ehe mit Siegbert Radmagd,Karl, ist 16 Jahre alt und wohnt zusammen mit R in Chemnitz. Karl geht inChemnitz zur Schule und erfüllt die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 EStG.Für Karl hat R im gesamten Veranlagungszeitraum Anspruch auf Kindergeld.Das Kindergeld wird pünktlich in voller Höhe überwiesen.

R ist Einzelunternehmerin und nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichenVorschriften buchführungspflichtig. Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. In ih-rem Unternehmen (Gewerbebetrieb) »Radwagen Propaganda Materialien«, dassie in Chemnitz betreibt, berät sie antikapitalistische Bewegungen im Beitrittsge-biet. Zum 31. 12. 2017 stellt R neben der Bilanz die nachfolgende Gewinn- undVerlustrechnung auf, aus der sich ein Gewinn für das Kalenderjahr 2017 i. H. v.48 070 eur ergibt. Alle Geschäftsvorfälle wurden buchhalterisch korrekt erfasst.

Soll GuV zum 31. 12. 2017 Haben

eur eur

Löhne/Gehälter 40 000 Umsatzerlöse 120 190Bewirtungsaufwand 1 000 Zinserträge 20 000Gewerbesteuer 4 000 Beteiligungserträge 4 380Einkommensteuer 25 000Kapitalertragsteuer 5 000Spendenaufwand 1 500Zinsaufwand 20 000Gewinn 48 070

Summe 144 570 Summe 144 570

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A -156

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

Bei der Position Löhne/Gehälter handelt es sich um Gehälter der Angestelltenvon R.

Bei der Position Bewirtungsaufwand handelt es sich um angemessene Bewir-tungsaufwendungen aus geschäftlichem Anlass.

Bei den Positionen Gewerbesteuer und Einkommensteuer handelt es sich umVorauszahlungen, die R in 2017 an das Finanzamt gezahlt hat.

Der Spendenaufwand resultiert aus einer Spende an eine politische Partei. DieSpende wurde handelsrechtlich korrekt als Aufwand verbucht.

Der Zinsaufwand ist durch die Fremdfinanzierung der Beteiligung an derWasserspeier-GmbH (W-GmbH) entstanden. Die Beteiligung an der W-GmbH

in Höhe von 0,8% hat R im Jahr 1990 erworben.

Die Umsatzerlöse bestehen aus den Beratungshonoraren, die R ihren Kunden inRechnung gestellt hat.

Die Zinserträge resultieren aus einer sich im Betriebsvermögen der R befind-lichen Kapitalanlage bei einer bekannten deutschen Großbank. Die Kapital-ertragsteuer i. H. v. 5 000 eur ist die einbehaltene Kapitalertragsteuer auf dieZinserträge. In den Zinserträgen ist die Kapitalertragsteuer enthalten.

Die Beteiligungserträge resultieren aus einer Dividendenzahlung der Wasser-speier-GmbH.

Neben ihrer Tätigkeit als Einzelunternehmerin ist R im gesamten Jahr 2017im Büro eines Bundestagabgeordneten als »Büromanagerin« angestellt. In2017 erhält sie aus dieser Tätigkeit einen Bruttoarbeitslohn von monatlich2 000 eur. Die Entfernung von ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte beträgt einfach10 km. R fährt in 2017 an insgesamt 225 Tagen zu ihrer Arbeit im Büro desBundestagsabgeordneten.

Am 31. Mai 2017 erwirbt R mit Übergang Besitz, Nutzen und Lasten eineImmobilie in Chemnitz, Karl-Marx Straße 66, für 450 000 eur zuzüglich 3,5%Grunderwerbsteuer. Die Immobilie wurde im Jahr 1980 fertiggestellt. Von demKaufpreis entfallen 100 000 eur auf den Grund und Boden. Die Immobiliebesteht aus dem Erdgeschoss (100 qm) und dem 1. Obergeschoss (100 qm).Das Erdgeschoss ist ab dem 1. Juni 2017 an einen Arzt, der dort seine Praxisfür plastische Chirurgie betreibt, für 1 500 eur im Monat vermietet. Das 1.Obergeschoss ist ab dem 1. Juni 2017 an Wilhelm Meier, der dort selbst wohnt,für 1 400 eur im Monat vermietet.

Zur Finanzierung des Erwerbs der Immobilie nimmt R zum 31. Mai 2017 einFälligkeitsdarlehen i. H. v. 100 000 eur zu einem Zinssatz von 5% pro Jahr auf.Das Darlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren wird am 31. Mai 2017 zu 95%(marktüblich) ausbezahlt. Die Zinsen sind vierteljährlich zum 31. 8., 30. 11.,28. 2. und 31. 5. zu bezahlen. R zahlt die in 2017 fälligen Zinsen pünktlich.

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A -156

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.20 fallstudien

Die Immobilie hält R in ihrem Privatvermögen. Die Grundsteuer für das Gebäudein der Karl-Marx Straße 66 beträgt in 2017 200 eur. Die 200 eur werden von R

im Dezember 2017 an das Finanzamt per Banküberweisung gezahlt.

Die Vorsorgeaufwendungen gem. § 10 Abs. 2 bis 4 EStG betragen in 2017unstreitig 4 255 eur. Zudem zahlt R Kirchensteuer in 2017 i. H. v. 1 500 eur. DieSpenden an die Partei DIE LINKE betragen in 2017 4 000 eur. Darin ist die alsAufwand verbuchte Spende i. H. v. 1 500 eur enthalten. Ihr Mitgliedsbeitrag fürPremium Mitglieder des Golf-Clubs »Red Flag e. V.« beträgt in 2017 1 500 eur.Der Mitgliedsbeitrag wurde am 31. 12. 2017 von R in bar bezahlt. Der Golfcluberfüllt die Voraussetzungen des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO.

Zur Verbesserung der Bibliotheksausstattung an der Otto-von-Guericke-Univer-sität Magdeburg spendet R der Universität in 2017 sämtliche sich in ihremPrivatbesitz befindlichen Werke bedeutender antikapitalistischer Persönlichkei-ten. Der Wert der Sachspende beträgt unstreitig 2 500 eur. Zudem spendet R in2017 500 eur an den Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenenund Sozialrentner Deutschlands e. V. (Sozialverband VdK). Der SozialverbandVdK gilt als anerkannter Verband der freien Wohlfahrtspflege und fällt unter§ 52 Abs. 2 Nr. 9 AO. Es handelt sich dabei um eine gem. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

steuerbefreite Körperschaft.

Aufgabenstellung:Alle notwendigen Nachweise werden erbracht. Die Anrechnung der Gewerbe-steuer auf die Einkommensteuer ist zu vernachlässigen. Ermitteln Sie jeweilsfür den Veranlagungszeitraum 2017

a) die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Erläutern Sie kurz, was die Einkünftedarstellen!

b) die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Erläutern Sie kurz, was dieEinkünfte darstellen!

c) die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Erläutern Sie kurz, wasdie Einkünfte darstellen!

d) die Summe der Einkünfte.e) den Gesamtbetrag der Einkünfte.f) das Einkommen und das zu versteuernde Einkommen im Fall, dass keine

Kinderfreibeträge geltend gemacht werden.g) die tarifliche Einkommensteuer (ausgehend von f).h) die festzusetzende Einkommensteuer unter der Voraussetzung, dass Kin-

dergeld in Anspruch genommen wird. Ermitteln Sie die Steuerbelastungunter Berücksichtigung des Erhalts des Kindergeldes.

i) die festzusetzende Einkommensteuer unter der Voraussetzung, dass dieKinderfreibeträge gem. § 32 Abs. 6 EStG in Anspruch genommen werden.

j) die zu zahlende Einkommensteuer unter der Voraussetzung, dass dieKinderfreibeträge gem. § 32 Abs. 6 EStG in Anspruch genommen werden.

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A -157

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

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Aufgabe 157 Fallstudie zur Einkommensteuer IIIm Vergleich zur Fallstudie aus Aufgabe 156 liegt der Schwerpunkt hier bei denEinkünften aus Kapitalvermögen.

Siegfried von Bern (S), geboren am 1. 1. 1945, verheiratet, konfessionslos, lebtzusammen mit seiner Ehefrau Brünhild (B), geboren am 1. 1. 1941, ebenfallskonfessionslos, in Koblenz. Das Ehepaar von Bern hat drei gemeinsame Kinder,Etzel, Attila und Xerxes.

1. Ehefrau Brünhild (B)

B erhält seit dem 1. 1. 2003 eine monatliche Rente aus der gesetzlichenRentenversicherung i. H. v. 1 500 eur.

Aufgrund erheblichen Mangels an Lehrkapazität an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg erklärt sich B bereit, im Sommersemester 2017einen Lehrauftrag für die Veranstaltung »Politische Ökonomie« durchzu-führen. Für den Lehrauftrag bekommt B 3 000 eur. Die mit der Durch-führung des Lehrauftrags zusammenhängenden Fahrtkosten betragen320 eur, die Übernachtungskosten betragen 212 eur. Die Reisekostenwurden von der Universität nicht erstattet.

Zinserträge aus einer Sparanlage hat B in 2017 i. H. v. 500 eur. Ein Freistel-lungsauftrag liegt der Bank vor. Die Zinsen werden am 31. 12. 2017 i. H. v.500 eur gutgeschrieben.

Durch den Tod ihres Vaters im Jahr 1982 erbte B eine Mietwohnung inder Rosa-Luxemburg Straße 23 in 56068 Koblenz. Der Vater hatte dieWohnung am 22. 11. 1967 für umgerechnet 350 000 eur erworben, wovonumgerechnet 134 000 eur auf den Grund und Boden entfielen. Der Vaterhat die Wohnung mit 2% p. a. abgeschrieben. Die Wohnung war bis zum31. 12. 2016 an Anno Ansig vermietet. Trotz intensiver Bemühungen konnteB erst in M. Usiker (U) einen neuen Nachmieter finden. Die Wohnung istseit dem 1. 11. 2017 an U für 750 eur im Monat vermietet. Aufgrund vonZahlungsschwierigkeiten überweist U die Dezembermiete erst am 5. 1. 2018.

Um finanzielle Unabhängigkeit von ihrem Ehemann zu gewährleisten, ar-beitet B als Aushilfe bei einem berüchtigten Discounter, der sich nur 200 mentfernt von der Wohnung des Ehepaars befindet. In 2017 erhält B ausdiesem Angestelltenverhältnis einen Bruttoarbeitslohn i. H. v. 4 000 eur. B

geht in 2017 an 40 Tagen zu ihrer Arbeitsstätte in den Discounter.

2. Ehemann Siegfried (S)

S arbeitete bis zu seiner Frühpensionierung in 2007 bei der Bundesanstaltfür Gewässerkunde in Koblenz. Seine monatliche Pension aus dem Beam-tenverhältnis bei der Bundesanstalt für Gewässerkunde beträgt seit dem1. 7. 2007 monatlich 2 400 eur.

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A -157

Inhaltsverzeichnis

3 einkommensteuer 3.20 fallstudien

Durch den Tod seines reichen Erbonkels Tizian von Bern, erbte S in 2016Bargeld i. H. v. 1,75 Mio. eur.

Für 1,35 Mio eur erwarb S am 31. 8. 2016 75% des Stammkapitals an der»Rhein-Mosel Gewässerkunde GmbH« (RM-GmbH), mit Geschäftsführungund Sitz in Köln. Die Beteiligung an der RM-GmbH hält S im Privatvermö-gen. S ist bei der RM-GmbH seit dem 1. 9. 2016 als Geschäftsführer angestellt.Aus dieser Tätigkeit erhält er ein monatliches (angemessenes) Geschäftsfüh-rergehalt i. H. v. 5 000 eur. Er fährt an 200 Tagen im Jahr mit dem eigenenPkw zum Sitz der Gesellschaft in Köln. Die kürzeste Straßenentfernungvom Wohnort Koblenz zum Geschäftssitz in Köln beträgt 100 km.

Für die Finanzierung der Beteiligung an der RM-GmbH nahm S zum31. 8. 2016 ein Tilgungsdarlehen i. H. v. 350 000 eur mit einer Laufzeit von10 Jahren zu einem Zinssatz von 5% p. a. und einer Auszahlung von 97%auf. Die Tilgungen erfolgen vierteljährlich zum 30. 11., 28. 2., 31. 5. und31. 8. Die erste Tilgung erfolgte am 30. 11. 2016.

Die Geschäfte der RM-GmbH laufen sehr gut. In 2017 schüttete die RM-

GmbH per einstimmigen Gesellschafterbeschluss eine satte Dividende voninsgesamt 80 000 eur aus. Der Anteil von S wird nach Kapitalertragsteuerund Solidaritätszuschlag am 1. 5. 2017 auf seinem Bankkonto bei derKreissparkasse Koblenz gutgeschrieben.

Von dem Bargeld aus der Erbschaft erwarb S am 25. 10. 2016 für 200 000 eurAnteile i. H. v. 1,5% am Stammkapital an der Wasserbewirtschaftungs-GmbH (W-GmbH). Am 2. 3. 2017 erhält S eine Dividende von der W-GmbH.Auf seinem Konto bei der A-Bank wird nach Abzug von Kapitalertragsteu-er und Solidaritätszuschlag ein Betrag von 1 030,75 eur gutgeschrieben.Ein Freistellungsauftrag liegt nicht vor. Am 5. 5. 2017 veräußerte S sei-ne Anteile an der W-GmbH für 210 000 eur. Die Veräußerungskosten indiesem Zusammenhang betrugen 1 245 eur.

100 000 eur aus der Erbschaft investiert S in Bundesanleihen zu einem fes-ten Zinssatz von 4% p. a. Die Zinsen für 2017 wurden ihm am 31. 12. 2017nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag i. H. v. ins-gesamt 2 945 eur auf seinem Konto bei der A-Bank gutgeschrieben. EinFreistellungsauftrag liegt nicht vor.

Mit seinen sonstigen Ersparnissen spekuliert S in 2017 am Aktienmarkt.Am 24. 2. 2017 erwarb er 0,3% der Anteile an der A-AG für 8 500 eur.Diese Anteile veräußerte er am 11. 11. 2017 für 11 000 eur, um von demErlös das Weihnachtsgeschenk seiner Ehefrau finanzieren zu können. DieAnteile hält S in seinem Depot bei der B-Bank. Ein Freistellungsauftragliegt nicht vor. Die Bank schreibt den Veräußerungspreis nach Abzug vonKapitalertragsteuer und SolZ dem S gut.

– 131 –

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A -157

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

Am 7. 7. 2017 erwarb S 0,1% der Anteile an der B-AG für 23 000 eur. AusLiquiditätsgründen veräußerte er die Anteile an der B-AG am 15. 12. 2017für 15 000 eur. Die Anteile hält S bei der C-Bank. Ein Freistellungsauftragliegt nicht vor.

3. Kinder

Da die von Berns erst sehr spät geheiratet haben, sind die Kinder Etzel,Attila und Xerxes noch vergleichsweise jung.

Der älteste Sohn Etzel wurde am 5. 3. 1987 geboren und ist von Geburtan schwerstbehindert. In seinem Behindertenausweis ist das Merkzeichen»H« vorhanden. Etzel hat keine Einkünfte in 2017.

Attila wurde am 3. 10. 1996 geboren und studiert im gesamten Veranla-gungszeitraum 2017 Informatik an der TU München. Attila hat in 2017weder Einkünfte noch Bezüge.

Xerxes wurde am 1. 1. 2002 geboren und besucht im gesamten Veranla-gungszeitraum 2017 die Walddorfschule in Koblenz.

Für alle drei Kinder erhält das Ehepaar von Bern im gesamten Veranla-gungszeitraum 2017 Kindergeld.

4. Sonstiges

Sonderausgaben fallen für das Ehepaar von Bern in 2017 nicht an.

Aufgabenstellung:

Alle notwendigen Nachweise werden erbracht. Kapitalerträge werden, sofernmöglich, abgeltend besteuert. Bei S ist anzunehmen, dass alle Kapitalerträgegem. § 32d Abs. 4 EStG besteuert werden. Alle Anträge, die nicht die Einkünfteaus Kapitalvermögen betreffen, gelten als gestellt. Ermitteln Sie jeweils fürden Veranlagungszeitraum 2017 unter Angabe der einschlägigen Paragraphenim EStG für den Fall der Zusammenveranlagung des Ehepaars von Bern

a) die Summe der Einkünfte,b) den Gesamtbetrag der Einkünfte,c) das zu versteuernde Einkommen im Fall, dass die Kinderfreibeträge in

Anspruch genommen werden,d) die tarifliche Einkommensteuer,e) die festzusetzende Einkommensteuer.

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A -158

Inhaltsverzeichnis

4 SolidaritätszuschlagShortCodeApp # 5210

Der Solidaritätszuschlag stellt eine Annexsteuer dar und wird auf die Einkommen-und Körperschaftsteuer erhoben. Die nachstehenden Aufgaben konzentrieren sich aufdie konkrete Berechnung des Solidaritätszuschlags.

*[g]

Aufgabe 158 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält grundlegende Fragen zum Solidaritätszuschlag. DieFragen sind im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Bei Vorauszahlungen für den Solidaritätszuschlag wer-den Kinderfreibeträge berücksichtigt, unabhängig da-von, ob die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oderKindergeld in Anspruch genommen werden.

b) Der Solidaritätszuschlag wird auf die Einkommen-, Ge-werbe- und Körperschaftsteuer erhoben.

c) Der Solidaritätszuschlag stellt eine Annexsteuer dar.d) Der Solidaritätszuschlag wird nur in den alten Bundes-

ländern erhoben.e) Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5% des zu versteu-

ernden Einkommens.f) Beim Solidaritätszuschlag existiert ein Freibetrag.g) Um keine übermäßige Belastung bei Überschreiten der

Freigrenze zu erreichen, existiert eine »Einschleifregel«.h) Der Solidaritätszuschlag beträgt seit seiner Einführung

unverändert 5,5%.i) Der Solidaritätszuschlag ist nur von unbeschränkt Steu-

erpflichtigen zu tragen.j) Der Solidaritätszuschlag ist als Betriebsausgabe bzw. als

Werbungskosten absetzbar.k) Der Solidaritätszuschlag gehört – wie die Einkommen-

steuer – zu den Personensteuern.l) Angenommen, der Solidaritätszuschlag ist ab einer tarifli-

chen Einkommensteuer von 1 000 eur zu zahlen und be-trägt 5% der Einkommensteuer. Die Bemessungsgrundla-ge beträgt 1 500 eur. Der Zuschlag ist begrenzt auf 20%des Unterschiedsbetrags zwischen Bemessungsgrundla-ge und Freigrenze. In diesem Fall beträgt der Zuschlag75 eur.

m) Auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge wird der Soli-daritätszuschlag nicht erhoben.

– 133 –

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A -161

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

***[g]

Aufgabe 159 KontrollfragenDie Kontrollfragen beziehen sich auf die Bemessungsgrundlage und den Verlauf derBelastung mit Solidaritätszuschlag mit und ohne Freibetrag bzw. Härtefallregelung.

a) Auf welche Steuern wird zurzeit ein Solidaritätszuschlag erhoben?b) Wie wird die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag ermittelt?c) Skizzieren Sie den Verlauf der Belastung mit Solidaritätszuschlag in Ab-

hängigkeit der Einkommensteuer1. ohne Freigrenze und Härtefallregelung2. mit Freigrenze und ohne Härtefallregelung3. mit Freigrenze und mit Härtefallregelung

*[g]

Aufgabe 160 SolidaritätszuschlagHier sollen Sie zeigen, dass Sie ausgehend von der tariflichen Einkommensteuer denSolidaritätszuschlag berechnen können.

Die tarifliche Einkommensteuer von Judith R. (R), ledig, keine Kinder, wurdein 2017 auf

a) 500 eurb) 1 000 eurc) 2 000 eur

festgesetzt. Ermitteln Sie den Solidaritätszuschlag im VAZ 2017.

**[g]

Aufgabe 161 Solidaritätszuschlag und KinderfreibeträgeAnders als beim Lohnsteuerabzug werden bei der Ermittlung des SolidaritätszuschlagsKinderfreibeträge berücksichtigt. Bei dieser Aufgabe sollen Sie zeigen, dass Sie den Solida-ritätszuschlag unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge korrekt ermitteln können.

Robert Rahmig und Roberta Rahmig wohnen zusammen in Gelsenkirchenund sind seit drei Jahren verheiratet. Am 1. 12. 2017 geht mit der Geburt dereineiigen Zwillinge Robin und Robina der innigste Wunsch des Ehepaares inErfüllung. Das Einkommen des Ehepaars (beide Lohnsteuerklasse IV) beträgtin 2017 45 000 eur.

Ermitteln Sie im Fall der Zusammenveranlagung

a) die tarifliche Einkommensteuerb) den Solidaritätszuschlag

für den Veranlagungszeitraum 2017, wenn die Freibeträge gem. § 32 Abs.6 EStG zur Anwendung kommen.

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A -162

Inhaltsverzeichnis

5 Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer stellt die Einkommensteuer für Körperschaften dar. Die Be-messungsgrundlage ermittelt sich analog zum Einkommensteuerrecht mit einigenAnpassungen, die neben des Mangels einer natürlichen Person (es können keine Son-derausgaben existieren), die Beziehung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter sowiedie Besteuerung von Organschaften betreffen.

5.1 KörperschaftsteuersystemeShortCodeApp # 5220

Die nachstehende Frage skizziert aus theoretischer Sicht die Ermittlung der Gesamt-steuerbelastung in alternativen Körperschaftsteuerregimen. Die Aufgaben ab Abschnitt5.2 beziehen sich auf das deutsche Körperschaftsteuerrecht.

*[g]

Aufgabe 162 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält Fragen zu alternativen Körperschaftsteuersystemen, dieim Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten sind.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Beim Anrechnungsverfahren wird die Einkommensteuerauf die Körperschaftsteuer angerechnet.

b) Beim klassischen Körperschaftsteuersystem findet ausjuristischer Sicht eine Doppelbesteuerung statt.

c) Bei der Teilhabersteuer werden Körperschaften wie Per-sonenunternehmungen besteuert.

d) Das Vollanrechnungsverfahren entspricht rechnerisch –von der nominellen Steuerbelastung her – der Besteue-rung ausschließlich auf Anteilseignerebene.

e) Beim Anrechnungsverfahren mit teilweiser Anrechnungunterliegen im Endergebnis ausgeschüttete Gewinnei. d. R. einem den individuellen Einkommensteuersatzübersteigenden Mischsteuersatz.

f) Das deutsche Körperschaftsteuersystem gleicht einemreinen klassischen Körperschaftsteuersystem.

g) Thesaurierte und ausgeschüttete Gewinne werden imFall, dass ausschließlich eine Besteuerung auf Ebene derAnteilseigner erfolgt, identisch besteuert.

h) Im Ergebnis ist die Steuerbelastung bei Ausgestaltungdes Körperschaftsteuersystems als Teilhabersteuer iden-tisch zur Steuerbelastung im Fall, dass eine Besteuerungausschließlich auf Anteilseignerebene erfolgt, mit demUnterschied, dass im Fall der Besteuerung ausschließlichauf Anteilseignerebene Zeiteffekte auftreten können.

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A -163

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

wahr falsch

i) Bei einer als Teilhabersteuer ausgestalteten Körperschaft-steuer entstehen bei Thesaurierung keine Zeiteffekte.

j) Der reguläre persönliche Einkommensteuersatz betra-ge 50%. Das nachstehende Schema zur Ermittlung derNettobardividende repräsentiert das Körperschaftsteuer-system des Vollanrechnungsverfahrens.

eurKörperschaftsteuerlicher Gewinn 100,0

./. Körperschaftsteuer (25%) 25,0= Bruttobardividende 75,0

./. Einkommensteuer (50%) 37,5= Nettobardividende 37,5

k) Bei dem nachstehend dargestellten Schema zur Ermitt-lung der Nettobardividende wird ein körperschaftsteu-erliches Vollanrechnungssystem skizziert.

eurKörperschaftsteuerlicher Gewinn 100,0

./. Körperschaftsteuer (25%) 25,0= Bruttobardividende 75,0+ Körperschaftsteuer 10,0= Steuerpflichtige Einkünfte 85,0

Einkommensteuer (50%) 42,5./. anzurechnende Körperschaftsteuer 10,0= zu zahlende Einkommensteuer 32,5

Nettobardividende 42,5

**[g]

Aufgabe 163 KontrollfragenDie nachstehenden Fragen haben ökonomische Aspekte der Besteuerung von Körper-schaften zum Inhalt.

a) Welche Begrenzungen des betrachteten Entscheidungsfeldes können z. B.bei Publikumsgesellschaften eine Vernachlässigung bestimmter Steuernbei Entscheidungen auf Unternehmerebene erzwingen?

b) Erläutern Sie die ökonomischen Wirkungen und Anpassungshandlungen1. bei einer Besteuerung von Kapitalgesellschaften ausschließlich auf

Gesellschafterebene durch eine vom persönlichen Einkommen desGesellschafters abhängige Besteuerung der Ausschüttungen.

2. einer ausschließlich auf Gesellschaftsebene erfolgenden Besteuerungder »Gewinne« mit einem einheitlichen Steuersatz unabhängig von derHöhe der Ausschüttungen.

3. einer gespaltenen Besteuerung einbehaltener und ausgeschütteter Ge-winne mit zusätzlicher Ausschüttungsbesteuerung auf der Ebene derGesellschafter.

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A -164

Inhaltsverzeichnis

5 körperschaftsteuer 5.1 körperschaftsteuersysteme

4. einer »Teilhabersteuer« mit einheitlicher Besteuerung einbehaltenerund ausgeschütteter Gewinne auf Gesellschaftsebene mit Anrechnungder Steuer auf die persönliche Einkommensteuer der Gesellschafterunabhängig von der Ausschüttung.

5. einem Anrechnungsverfahren mit einheitlicher Besteuerung der Ge-winne auf Gesellschaftsebene und Anrechnung der Steuer auf diepersönliche Einkommensteuer der Gesellschafter im Falle der Aus-schüttung.

6. einer einheitlichen Besteuerung der Gewinne auf Gesellschaftsebeneund ermäßigter Besteuerung auf Gesellschafterebene.

c) Welche Konflikte zwischen verschiedenen Gruppen von niedrig und hochbesteuerten Anteilseignern sind bei den verschiedenen Systemen denkbar?

d) Vergleichen Sie in allen Fällen die Besteuerung der Kapitaleigner mit derSteuerbelastung der Fremdfinanzierung, wenn die Zinsen auf Unterneh-mensebene voll abziehbar sind und auf Gläubigerebene voll versteuertwerden.

**[g]

Aufgabe 164 KörperschaftsteuersystemeKörperschaften werden traditionell anders besteuert als Personengesellschaften. Diesberuht auf der Tatsache, dass Körperschaften eigene Rechtssubjekte darstellen. Dievorliegende Aufgabe soll zeigen, welche Körperschaftsteuersysteme denkbar sind undsoll die Auswirkungen anhand eines konkreten Zahlenbeispiels verdeutlichen.

Ermitteln Sie für einen Körperschaftsteuersatz von 25% und einen Einkom-mensteuersatz von 45%

1. die relative Gesamtsteuerbelastung und2. die absolute Nettodividende in tabellarischer Form und in

Formelschreibweise,

bei einem zahlungsgleichen handelsrechtlichen Gewinn vor Körperschaftsteueri. H. v. 100 eur, der vollständig ausgeschüttet wird,

a) bei ausschließlicher Besteuerung der Gewinne auf Unternehmensebene.b) bei Anwendung eines klassischen Körperschaftsteuersystems.c) bei Anwendung eines klassischen Körperschaftsteuersystems mit ermäßig-

tem Einkommensteuersatz i. H. v. 25%.d) bei Anwendung eines Körperschaftsteuersystems, bei der die Körperschaft-

steuer voll auf die Einkommensteuer anrechenbar ist und der Einkommen-steuersatz 45% (20%) beträgt.

e) bei Anwendung eines Körperschaftsteuersystems, bei der die Körperschaft-steuer nur zu 50% auf die Einkommensteuer anrechenbar ist.

f) im Fall einer Teilhabersteuer.g) im Fall, dass die Gewinne ausschließlich auf Ebene der Anteilseigner

besteuert werden.

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A -165

Inhaltsverzeichnis

5.2 SteuerpflichtShortCodeApp # 5230

Analog zur Einkommensteuer muss für juristische Personen zunächst geprüft werden,ob sie in Deutschland steuerpflichtig sind. Die nachstehenden Aufgaben befassen sichdeshalb mit der unbeschränkten und beschränkten Steuerpflicht von Körperschaften.

*[g]

Aufgabe 165 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält Fragen zur Körperschaftsteuerpflicht in Deutschland,die im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten sind.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Während eingetragene Vereine körperschaftsteuerpflich-tig sind, sind nicht eingetragene Vereine einkommen-steuerpflichtig.

b) Eine Aktiengesellschaft muss sowohl ihren Sitz alsauch ihre Geschäftsleitung im Inland haben, um un-beschränkt körperschaftsteuerpflichtig zu sein.

c) Hat eine Körperschaft weder Geschäftsleitung noch Sitzin Deutschland, ist sie in Deutschland nicht körper-schaftsteuerpflichtig.

d) Die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht beinhaltetu. a. Einkünfte i. S. d. § 49 EStG.

e) Die beschränkte Körperschaftsteuerpflicht ist be-schränkt auf den Katalog des § 49 EStG.

f) Unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht in Deutsch-land bedeutet, dass in Deutschland das Welteinkommenbesteuert wird.

g) Der Ort der Geschäftsleitung ist dort, wo die Mitgliederder Geschäftsleitung wohnen.

h) Der Sitz der Körperschaft ist dort, wo die Geschäftslei-tung ihre Entscheidungen trifft.

i) Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt bei einer GmbH

mit dem Beginn der werbenden Tätigkeit.j) Bei der Errichtung einer GmbH ist bereits die Vorgrün-

dungsgesellschaft körperschaftsteuerpflichtig.k) Der Zeitpunkt der Löschung aus dem Handelsregister

ist für die Bestimmung des Endes der unbeschränktenSteuerpflicht bei einer GmbH unbeachtlich.

l) Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen desöffentlichen Rechts werden besteuert.

m) Die Gewinne landeseigener Banken wie z. B. der Bayeri-schen Landesbodenkreditanstalt sind nicht steuerbar.

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A -167

Inhaltsverzeichnis

5 körperschaftsteuer 5.2 steuerpflicht

wahr falsch

n) Ein Betrieb gewerblicher Art liegt vor, wenn von juris-tischen Personen des öffentlichen Rechts ein Betriebunterhalten wird, bei dem es sich nicht um eine hoheit-liche Tätigkeit handelt und bei dem die Absicht derGewinnerzielung besteht.

o) Bei der Gründung einer GmbH entsteht durch den no-tariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag die Vorgrün-dungsgesellschaft.

p) Bei nichtrechtsfähigen Vereinen beginnt die Körper-schaftsteuerpflicht u. a. durch die Feststellung der Sat-zung durch die Mitglieder.

q) Grundsätzlich besteht unbeschränkte Steuerpflicht vonjuristischen Personen des öffentlichen Rechts wie z. B.Universitäten.

*[g]

Aufgabe 166 Unbeschränkte und beschränkte KörperschaftsteuerpflichtWer unterliegt der unbeschränkten und beschränkten Körperschaftsteuerpflichtin Deutschland?

*[g]

Aufgabe 167 Steuerpflicht, § 1 KStG

Hier sollen Sie zeigen, dass Sie die Körperschaftsteuerpflicht bei gegebenen Sachverhal-ten korrekt bestimmen können.

Beurteilen Sie die Körperschaftsteuerpflicht in folgenden Fällen:

a) Der Schachclub Bayreuth e. V. mit Sitz und Geschäftsleitung in Bayreutherhält Mitgliedsbeiträge und Spenden.

b) Aufgrund einer schweren Naturkatastrophe in Zentralasien ruft die ARD

zu Spenden auf. Das Spendenvolumen umfasst bereits in der ersten Wochemehrere 100 Millionen eur.

c) DIE PARTEI ist ein eingetragener Verein mit Sitz und Geschäftsleitung inReutlingen und als Partei i. S. d. § 2 des Parteiengesetzes anerkannt. Zen-trale Forderungen von DIE PARTEI ist die Einführung einer Faulenquoteund das Rauchverbot in Einbahnstraßen. DIE PARTEI erzielt Einnahmenaus Beiträgen und Spenden.

d) Zur Förderung von Wohnraum im Freistaat Bayern wird die »BayerischeLandesbodenkreditanstalt« gegründet.

e) Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (siehe d)) erhält Dividenden ausihrer Beteiligung an einer inländischen Aktiengesellschaft.

f) Die Real Estate Finance GmbH mit Sitz in Stuttgart und Geschäftsleitung inZürich erzielt Einkünfte im In- und Ausland.

g) Die staatliche Toto Lotto GmbH mit Sitz in Stuttgart erzielt Einnahmen ausSpieleinsätzen.

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A -168

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

h) Die Steuerberaterkammer Nürnberg, Körperschaft des öffentlichen Rechts(KdöR), vereinnahmt Mitgliedsbeiträge und veranstaltet kostenpflichtigeSeminare zur Fortbildung ihrer Mitglieder.

i) Die »Toujours Noir Société à responsablilité limitée (Sàrl)« (französisches Pen-dant der deutschen GmbH) mit Sitz und Geschäftsleitung in Toulouseunterhält eine Betriebsstätte in Freiburg.

j) Bei dem Verein »Freunde der Honigbiene« handelt es sich um einen nichtins Vereinsregister eingetragenen Verein mit Sitz und Geschäftsleitung inHummeltal.

k) Die Stadt Hannover hält eine Beteiligung an der VW AG und bezieht ausdieser Beteiligung regelmäßig Dividenden in Millionenhöhe.

l) Die »Deutsche Beamten Krankenversicherung (Debeka)« mit Sitz und Ge-schäftsleitung in Koblenz erwirtschaftet in 2017 unerwartet einen Gewinn.

**[v]

Aufgabe 168 Steuerpflicht in besonderen FällenBei dieser Aufgabe sollen Sie zeigen, dass Sie auch in Sonderfällen die Körperschaft-steuerpflicht richtig beurteilen können.

Prüfen Sie bei den nachstehenden Sachverhalten ob und inwiefern Körper-schaftsteuerpflicht besteht!

a) Die Radio-Frequency-Identification (RFID) OHG stellt Lesegeräte für RFID

Chips her. Da sich das Unternehmen »auf der grünen Wiese« in der Nähevon Regensburg befindet, lohnt es sich für die Arbeitnehmer nicht, überdie Mittagspause nach Hause zu fahren. Da die OHG zur Einrichtung einerKantine nicht bereit war, entschlossen sich die Arbeitnehmer in Abstim-mung mit der Geschäftsleitung, eine Kantine zu gründen und zu betreiben.Die beteiligten Arbeitnehmer beschlossen daraufhin eine Satzung undwählten aus ihren Reihen einen Vorstand, der die Verwaltung der Kantineübernimmt und die Kantine nach außen hin vertritt. Überraschenderweisewurde mit der Kantine im Jahr 2017 ein Gewinn erwirtschaftet.

b) Die Stadt Bayreuth hatte in 2017 folgende Einnahmen: eur

Einnahmen aus der Wasserversorgung der Bevölkerung 20 000 000Einnahmen aus dem Verkauf ausgedienter Schreibtische 24 000Gebühren aus der Verwaltung des städtischen Friedhofs 120 000Einnahmen aus der Vermietung von Mietshäusern 35 000

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A -170

Inhaltsverzeichnis

5.3 Ermittlung des zu versteuernden EinkommensShortCodeApp # 5240

Analog zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bei der Einkommensteuererfolgt die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens bei der Körperschaftsteueranhand von Schemata. Bei den nachfolgenden Aufgaben kommt eine vereinfachteVersion des Schemas aus Abschnitt D.1 auf Seite 14 zur Anwendung.

*[g]

Aufgabe 169 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält Fragen zur Ermittlung des zu versteuernden Einkom-mens, die im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten sind.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Körperschaften haben ausschließlich Einkünfte aus Ge-werbebetrieb. Dies ergibt sich aus § 8 Abs. 2 KStG.

b) Aus ökonomischer Sicht werden in Deutschland Gewin-ne von Körperschaften doppelt besteuert.

c) Aus Gründen der Umverteilung erscheint es ungerecht,dass bei Körperschaften ein proportionaler Steuertarifangewendet wird, während bei natürlichen Personen einprogressiver Steuertarif Anwendung findet.

d) Bei Körperschaften handelt es sich nicht um natürlichePersonen. Aus diesem Grund kann im Rahmen vonKörperschaften der Tatbestand der Liebhaberei nichterfüllt werden.

e) Die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens vonKörperschaften erfolgt analog zur Einkommensteuer,einschließlich der abzugsfähigen Sonderausgaben.

f) Die Beschränkung der Abzugsfähigkeit von Betriebsaus-gaben, insbesondere die Abzugsbeschränkung der § 4Abs. 5 Satz 1 Nr. 1–4, 7–10, Satz 2, Abs. 6–7 EStG geltenauch für Körperschaften.

g) In Deutschland gilt ein gespaltener Körperschaftsteuer-satz, wonach ausgekehrte Gewinne mit 15% und einbehal-tene (thesaurierte) Gewinne mit 25% besteuert werden.

**[g]

Aufgabe 170 Vom Jahresüberschuss zur KörperschaftsteuerBei dieser Aufgabe sollen Sie zeigen, dass Sie ausgehend vom handelsrechtlichenJahresüberschuss die Körperschaftsteuer ermitteln können und die Körperschaftsteuer-rückstellung richtig berechnen können.

Die Woodstock AG (W-AG) gehört zu den größten Sägewerken Deutschlandsmit Sitz und Geschäftsleitung in Wunsiedel (Fichtelgebirge). Der handelsrecht-liche Bilanzgewinn der W-AG im Wirtschaftsjahr (= Kalenderjahr) 2017 beträgt150 000 eur. Der Bilanzgewinn beinhaltet die Auflösung einer Gewinnrücklage

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A -170

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

aus 2014 i. H. v. 35 000 eur. Zudem wurden in 2017 10 000 eur in die gesetz-liche Rücklage eingestellt. Des Weiteren wurde in der Handelsbilanz zum1. 1. 2017 ein Firmenwert i. H. v. 135 000 eur aktiviert, der aus dem Erwerb derFichte-OHG resultiert. In der Handelsbilanz wird der Firmenwert gem. § 253Abs. 3 Satz 4 HGB über 10 Jahre abgeschrieben.

Nachstehende Sachverhalte sind bei der Ermittlung der Körperschaftsteuer derW-AG im Veranlagungszeitraum 2017 zu berücksichtigen:

(1) In 2017 zahlte die W-AG Vergütungen an ihre Aufsichtsräte i. H. v. insge-samt 34 000 eur. Die Vergütungen wurden aufwandswirksam verbucht.

(2) Das (unstreitig) angemessene Gehalt an den Gesellschafter-GeschäftsführerWalter Buche (B) betrug in 2017 insgesamt 80 000 eur und wurde erfolgs-wirksam verbucht.

(3) Die vergangenen Geschäftsjahre liefen prächtig. Aus den Gewinnen er-warb die W-AG nach und nach Immobilien als »Reserve« für schlechtereZeiten. Unter diesen Immobilien befindet sich eine generalsanierte Ju-gendstilvilla mit 10 Zimmern, die dem Gesellschafter-GeschäftsführerB unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird und in der B im gesamtenVeranlagungszeitraum 2017 auch wohnte. Eine angemessene ortsüblicheMiete hätte 2 500 eur pro Monat betragen.

(4) Traditionell hatte die W-AG ihren 10 umsatzstärksten Kunden zu Weih-nachten ein erlesenes Weinsortiment im Wert von jeweils 650 eur ge-schenkt und die Kosten aufwandswirksam verbucht.

(5) Die Gewinnausschüttung von der X-GmbH an der die W-AG schon seitJahren zu 100% beteiligt ist, beträgt in 2017 30 000 eur. In dieser Höhewurde der Beteiligungsertrag bei der W-AG erfolgswirksam verbucht.

(6) Zur Akquisition osteuropäischer Auftraggeber wurden Schmiergelder inHöhe von insgesamt 3 500 eur gezahlt und gewinnmindernd verbucht.

(7) Die Körperschaftsteuervorauszahlungen der W-AG in 2017 betragen ins-gesamt 35 000 eur und wurden handelsrechtlich korrekt als Aufwandverbucht. Für die Abschlusszahlung wurde eine Körperschaftsteuerrück-stellung i. H. v. 7 500 eur gebildet. Die Höhe der Rückstellung ist unstrittig.

(8) Die W-AG hat in 20173 500 eur für wissenschaftliche Zwecke und1 500 an die ortsansässige CSU

gespendet.

Aufgabenstellung

a) Ermitteln Sie den handelsrechtlichen Jahresüberschuss und das Steuerbi-lanzergebnis!

b) Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen der W-AG in 2017 unterBerücksichtigung aller erforderlichen Korrekturen.

c) Ermitteln Sie die tarifliche Körperschaftsteuer der W-AG für den Veranla-gungszeitraum 2017.

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A -173

Inhaltsverzeichnis

5 körperschaftsteuer 5.3 zu versteuerndes einkommen

d) Angenommen die W-AG schüttet im Jahr 2017 den Bilanzgewinn an dieAnteilseigner aus. Wie müsste diese bei B besteuert werden, wenn diesereine Beteiligung i. H. v. 20% im Privatvermögen besitzt?

e) Ausgehend von d), was ändert sich, wenn B 30% der Anteile im Privatver-mögen hält? Alle erforderlichen Anträge gelten als gestellt! Ist das Stellender Anträge vorteilhaft?

HinweisDie Gewerbesteuer, die Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag für dasJahr 2017 sind zu vernachlässigen. Die Umsatzsteuer ist zu vernachlässi-gen. Die Kapitalertragsteuer ist zu berücksichtigen. Der persönliche Grenz-Einkommensteuersatz auf Ebene der Anteilseigner beträgt 42%. Ein Freistel-lungsauftrag wurde nicht erteilt.

*[g]

Aufgabe 171 Spendenabzug, § 9 KStG

Da Körperschaften keine natürlichen Personen sind und damit keine »Privatsphäre« imsteuerrechtlichen Sinne haben, kann der im EStG geregelte Abzug von Sonderausgaben(wie etwa Spenden) nicht für Körperschaften gelten. Aus diesem Grund existierenim KStG gesonderte Regelungen zum Spendenabzug. Aufgabe 171 zeigt, wie derSpendenabzug bei Körperschaften ermittelt wird.

Die SaDo-GmbH aus Koblenz hat in 2017 folgendeSpenden geleistet: eur

Spenden zur Förderung von Wissenschaft und Forschung 20 000Spenden zur Förderung der Religion 12 000Spenden an die CDU 6 000

Das Einkommen nach vollem Abzug der genannten Spenden beträgt in 2017120 000 eur. Die Summe der gesamten Umsätze des Wirtschaftsjahres sowieder im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beträgt 4,2 Mio eur.

Ermitteln Sie das Einkommen und den Spendenabzug bzw. den etwaigenSpendenvortrag in 2017.

*[g]

Aufgabe 172 Spendenabzug, § 9 KStG

Aufgabe 172 wiederholt die Inhalte von Aufgabe 171.

Die Schmiede GmbH hat ihre Geschäftsleitung in Tübingen. In 2017 hat sietraditionell folgende Spenden geleistet: eur

Verband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen undSozialrentner Deutschlands e. V. (Sozialverband VdK)

5 000

Evangelische Kirche Tübingen 2 000Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger 10 000Sportverein Wannweil 50 000

In welcher Höhe können diese Spenden bei der Ermittlung des zu versteuerndenEinkommens in 2017 abgezogen werden? Das Einkommen i. S. d. § 9 Abs. 2 Satz

– 143 –

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A -173

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

1 KStG in 2017 beträgt 300 000 eur. Die Summe der gesamten Umsätze und derim Kalenderjahr 2017 aufgewendeten Löhne und Gehälter beträgt 3 Mio eur.

**[g]

Aufgabe 173 zu versteuerndes Einkommen, festzusetzende KSt

Aufgabe 173 wiederholt die Inhalte von Aufgabe 170 in einer umfangreicheren Form.

Die Conti GmbH (C-GmbH) mit Geschäftsleitung in Stralsund stellt komforta-ble Bauwagen für Wagenburgen von Aussteigern her. Die Bauwagen könnenindividuell ausgestattet werden und erfreuen sich steigender Nachfrage. DasStammkapital der C-GmbH beträgt 300 000 eur und ist voll eingezahlt; dasWirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Gemäß § 52 GmbHG ist ein Auf-sichtsrat bestellt worden.

Die vorläufige einheitliche Handels- und Steuerbilanz der C-GmbH zum31. 12. 2017 weist einen Jahresüberschuss von 734 200 eur und einen Gewinn-vortrag aus dem vorherigen Wirtschaftsjahr von 22 000 eur aus. Als Aufwen-dungen sind u. a. folgende Beträge abgezogen worden: eur

Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen 80 000SolZ zur Körperschaftsteuer 4 400Säumniszuschläge zur Körperschaftsteuer 4 000Hinterziehungszinsen zur Körperschaftsteuer 2 000Aufsichtsratsvergütungen 8 000

Tatsächliche Reisekosten von Mitgliedern des Auf-sichtsrats, die von der C-GmbH erstattet und gesondertverbucht wurden.

3 000

Spenden 40 000dv. an die CSU 25 000dv. an die Stiftung deutsche Sporthilfe 10 000dv. an das deutsche Rote Kreuz 5 000

Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) für die C-GmbH liegenvor. Die Summe der gesamten Umsätze sowie Löhne und Gehälter betrug imKalenderjahr 2017 insgesamt 8 Mio eur.

Wie hoch ist das zu versteuernde Einkommen und die festzusetzende Körper-schaftsteuer der C-GmbH für den VAZ 2017?

– 144 –

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A -174

Inhaltsverzeichnis

5.4 Verdeckte GewinnausschüttungShortCodeApp # 5250

Durch die Besteuerung auf zwei Ebenen (Ebene der Körperschaft und private Ebene)sind Steuerpflichtige bestrebt die aus der Besteuerung der zwei Ebenen kombinierte hö-here Steuerbelastung im Vergleich zur ausschließlichen Besteuerung auf privater Ebenezu reduzieren, indem überhöhte, auf Ebene der Körperschaft abzugsfähige Zahlungen,an die Gesellschafter geleistet werden, die nur auf privater Ebene besteuert werden.Die nachstehenden Aufgaben skizzieren das Problem der verdeckten Gewinnausschüt-tungen und zeigen anhand konkreter Beispiele, wie hoch der Vorteil der verdecktenGewinnausschüttung sein kann.

*[g]

Aufgabe 174 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält Fragen zur verdeckten Gewinnausschüttung, die imAntwort-Wahl-Verfahren zu beantworten sind.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Das Problem der verdeckten Gewinnausschüttung trittausschließlich bei Kapitalgesellschaften auf.

b) Die verdeckte Gewinnausschüttung gehört zur Einkom-mensverwendung und darf deshalb den körperschaft-steuerlichen Gewinn nicht mindern.

c) Für die verdeckte Gewinnausschüttung existiert eineLegaldefinition.

d) Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung handelt essich für die Kapitalgesellschaft immer um eine Vermö-gensminderung.

e) Überhöhte Mietzahlungen der Gesellschaft an den Ge-sellschafter können eine verdeckte Gewinnausschüttungdarstellen.

f) Der Steuersatz auf Ebene der Gesellschaft beträgt 20%.Dividenden werden mit 15% besteuert. Es besteht einklassisches Körperschaftsteuersystem mit reduziertemSteuersatz auf Dividenden. Der private Einkommensteu-ersatz beträgt 40%. Überhöhte Mietzahlungen an denGesellschafter sind im Vergleich zu niedrigeren fremd-üblichen Mietzahlungen vorteilhaft.

g) Überhöhte Zahlungen an Gesellschafter einer GmbH

sind bei klassischen Körperschaftsteuersystemen mit re-duziertem Steuersatz auf Dividenden immer von Vorteil.

h) Im Gegensatz zur verdeckten Gewinnausschüttung exis-tiert für die verdeckte Einlage eine Legaldefinition.

i) Jeder Vermögensvorteil, der der Körperschaft unentgelt-lich vom Gesellschafter verschafft wird, stellt eine ver-deckte Einlage dar.

– 145 –

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A -177

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

**[g]

Aufgabe 175 KontrollfragenDie nachstehenden Fragen befassen sich mit dem Wesen der verdeckten Gewinnaus-schüttung bzw. der verdeckten Einlage.

a) Wie werden schuldrechtliche Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaf-ter und Gesellschaft bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Ein-kommens behandelt? Wo liegen die Unterschiede gegenüber Personenge-sellschaften?

b) Erläutern Sie den Sachverhalt der verdeckten Gewinnausschüttung unddie Gründe für die Schaffung dieses Rechtsinstituts. Geben Sie möglichstviele Beispiele an.

c) Nennen Sie vier Merkmale, die eine verdeckte Gewinnausschüttung cha-rakterisieren.

d) Erläutern Sie die Probleme der verdeckten Einlage!e) Nehmen Sie zu folgenden zwei Thesen kurz und prägnant Stellung:

1. Die (offene) Gewinnausschüttung ist die einzige Form der Gewinnver-wendung.

2. Für eine ordnungsgemäße Gewinnausschüttung bedarf es eines Be-schlusses der Gesellschafterversammlung.

f) Auf welche Art kann ein »Nahestehen« aus steuerrechtlicher Sicht zuStande kommen?

g) Beurteilen Sie, welche der folgenden Aussagen zutreffen:1. Eine nahestehende Person kann nur eine natürliche Person sein.2. Eine nahestehende Person kann nur eine juristische Person sein.3. Eine nahestehende Person kann sowohl eine natürliche als auch eine

juristische Person sein.

*[g]

Aufgabe 176 Voraussetzungen für verdeckte GewinnausschüttungenNicht in jedem Fall sind verdeckte Gewinnausschüttungen vorteilhaft. Die Aufgabezeigt, unter welchen Bedingungen eine verdeckte Ausschüttung vorteilhaft ist.

Unterstellen Sie ein klassisches Körperschaftsteuersystem mit reduziertemSteuersatz auf Dividenden. Der persönliche Einkommensteuersatz beträgt 40%,der Körperschaftsteuersatz beträgt 25%. Zeigen Sie, dass bei einem Steuersatzauf Dividenden von

a) 15% verdeckte Gewinnausschüttungen nachteilhaft sind,b) 30% verdeckte Gewinnausschüttungen vorteilhaft sind.

***[g]

Aufgabe 177 verdeckte Gewinnausschüttung, § 8 Abs. 3 KStGDie vorliegende Aufgabe zeigt anhand eines konkreten Beispiels den Vorteil bei aktuellerRechtslage auf, der durch verdeckte Gewinnausschüttung entstehen kann.

Rudi Passauer (P), geboren am 31. 12. 1982, ledig, keine Kinder, ist alleinigerAnteilseigner der Schwarzwald Pappkarton GmbH (SP-GmbH) mit Sitz inRastatt, die Kartonagen herstellt. Zur Finanzierung des Stammkapitals hat P in

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A -178

Inhaltsverzeichnis

5 körperschaftsteuer 5.4 verdeckte gewinnausschüttung

2015 ein Fälligkeitsdarlehen mit einer Laufzeit von 10 Jahren aufgenommen, fürdas in 2017 Zinsen i. H. v. 9 450 eur fällig sind und von P auch bezahlt werden.

Der handelsrechtliche Gewinn der SP-GmbH beträgt in 2017 111 000 eur. Diefolgenden beiden Geschäftsvorfälle wurden dabei noch nicht berücksichtigt:

1. P bezieht in 2017 ein monatliches Geschäftsführergehalt i. H. v. 5 000 eur perBanküberweisung.

2. Zinsen für ein Fälligkeitsdarlehen i. H. v. 50 000 eur mit einer Laufzeit von10 Jahren, das die SP-GmbH dem P am 1. 1. 2017 gewährte. Der Zinssatz be-trägt 2%. Die Zinsen werden am 31. 12. 2017 von P an die SP-GmbH gezahlt.Das Darlehen wurde von P zur Finanzierung einer Immobilie verwendet,die er im Privatvermögen hält und an fremde Dritte zu Wohnzweckenvermietet. Die Mieterträge hieraus betragen in 2017 17 000 eur. Die AfAgem. § 7 Abs. 4 EStG beträgt in 2017 unstreitig 7 500 eur.

Es wurden weder für die Körperschaftsteuer noch für die GewerbesteuerVorauszahlungen geleistet. Für die Steuerrückstellungen ist davon auszugehen,dass die Gewerbesteuer 14% beträgt.

In 2017 werden 20 000 eur auf Basis eines offenen Gewinnverwendungsbe-schlusses an P ausgeschüttet.

a) Worin besteht das Problem der verdeckten Gewinnausschüttungen beiKapitalgesellschaften im Vergleich zu Personengesellschaften? Wann liegteine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

b) In welchen Fällen kann eine durch das Gesellschaftsverhältnis induzierteVermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung vorliegen?

c) Verbuchen Sie die noch nicht berücksichtigten Geschäftsvorfälle und er-mitteln Sie den endgültigen steuerrechtlichen Gewinn.

d) Ermitteln Sie die niedrigst mögliche Gesamtsteuerbelastung für P für denFall, dass sowohl das Geschäftsführergehalt als auch der Zinssatz i. H. v.2% angemessen ist.

e) Ermitteln Sie die niedrigst mögliche Gesamtsteuerbelastung für P für denFall, dass das angemessene Geschäftsführergehalt monatlich 4 000 eur be-trägt und ein Zinssatz für das Darlehen i. H. v. 5% angemessen wäre. GehenSie davon aus, dass die obigen Geschäftsvorfälle schon verbucht wurden.

*[g]

Aufgabe 178 vGA, rückwirkendes GeschäftsführergehaltAufgabe 178 geht auf das Problem der rückwirkenden Vereinbarung im Zusammenhangmit der verdeckten Gewinnausschüttung ein.

An der Sink GmbH mit Sitz in Freudenstadt sind die Brüder Daniel Sink (D) mit70% und Stefan Sink (S) mit 30% beteiligt. Beide sind auch Geschäftsführer derGmbH. Auf einer Ende 2017 abgehaltenen Gesellschafterversammlung wurdeeinstimmig beschlossen, das Geschäftsführergehalt für D rückwirkend ab dem1. 1. 2017 von bisher monatlich 10 000 eur auf 12 000 eur zu erhöhen. Entspre-

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A -180

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

chend wurden (2 000 eur × 12 Monate =) 24 000 eur noch im Dezember 2017als Gehaltsaufwand gebucht und der nach Abzug von Steuern verbleibendeNettobetrag an D ausgezahlt.

Liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor? Begründen Sie Ihre Antwort!

*[g]

Aufgabe 179 vGA, überhöhte ZinszahlungenDie Aufgabe befasst sich mit dem Problem überhöhter Schuldzinsen, die an die Gesell-schafter einer Kapitalgesellschaft ausbezahlt werden.

Y ist Gesellschafter der Y-GmbH, die für Y für das gesamte Jahr 2017 einzinsloses Darlehen i. H. v. 400 000 eur gewährt, da Y Liquiditätsprobleme hat.Von der Bank hätte Y einen Kredit bekommen, für den er 5% Zinsen hättezahlen müssen. Das Geld benötigt Y für eine Zwischenfinanzierung seinesvermieteten Mehrfamilienhauses.

Welche steuerlichen Folgen ergeben sich für die Y-GmbH und Y?

*[g]

Aufgabe 180 vGA, Veräußerung von BetriebsvermögenDie Aufgabe skizziert das Problem bei Veräußerungsgeschäften, bei denen Wirtschafts-güter einer Kapitalgesellschaft an deren Gesellschafter veräußert werden.

D. Krohnke (K) ist als Gesellschafter zu 70% am Stammkapital der Beton-Bau GmbH (GmbH) beteiligt. Die Arbeitskräfte der GmbH errichten in 2017ein Bürogebäude auf dem Grundstück der GmbH. Die Herstellungskosten(Selbstkosten) des Gebäudes betragen 250 000 eur (290 000 eur). Im Anschlussan die Fertigstellung des Gebäudes am 1. 7. 2017 erfolgt die Veräußerung desnunmehr bebauten Grundstücks von der GmbH an K. Dieser nutzt das Grund-stück ausschließlich für sein Einzelunternehmen. Der vereinbarte Kaufpreisfür das bebaute Grundstück beträgt 250 000 eur. Die Grundstücksveräußerungerfolgt umsatzsteuerfrei.

Das unbebaute Grundstück hatte die GmbH in 2009 für 60 000 eur angeschafft.Ein fremder Dritter würde in 2017 dafür 80 000 eur zahlen.

Insgesamt würde die GmbH für das bebaute Grundstück von einem frem-den Dritten einen Kaufpreis von 500 000 eur (Grund und Boden 125 000 eur,Gebäude 375 000 eur) verlangen.

K hält die Beteiligung an der GmbH im Betriebsvermögen seines Einzelun-ternehmens und hat das bebaute Grundstück mit der tatsächlich geleistetenKaufpreiszahlung aktiviert.

Welche ertragsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich für die GmbH und für K

durch die Veräußerung des Grundstücks?

– 148 –

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A -181

Inhaltsverzeichnis

5.5 OrganschaftShortCodeApp # 5260

In der Praxis existieren häufig Beteiligungsketten, bei der Kaskadeneffekte durch dieBesteuerung von Dividenden auf jeder Ebene auftreten können. Die Besteuerungder Dividenden auf jeder Ebene kann durch das Bilden einer Organschaft vermiedenwerden. Die nachstehenden Aufgaben befassen sich mit den Voraussetzungen zurBildung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft sowie speziellen Problemen, die imZusammenhang mit der Organschaft auftreten können.

*[g]

Aufgabe 181 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält Fragen zur körperschaftsteuerlichen Organschaft, dieim Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten sind.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Bei der körperschaftsteuerlichen Organschaft wird derOrgangesellschaft das Einkommen des Organträgers zu-gerechnet und versteuert.

b) Organträger können bei einer körperschaftsteuerlichenOrganschaft nur Körperschaften sein.

c) Im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags (Ergeb-nisabführungsvertrags) werden ausschließlich Gewinne(keine Verluste) abgeführt.

d) Der Gewinnabführungsvertrag muss ins Handelsregistereingetragen werden.

e) Bei der Organgesellschaft muss Geschäftsleitung undSitz im Inland liegen.

f) Die A-GmbH ist an der B-AG zu 60% beteiligt. Die Vor-aussetzungen für die finanzielle Eingliederung der B-AG

in die A-GmbH ist möglich.g) Bei der Beurteilung zur finanziellen Eingliederung wer-

den nur unmittelbare Beteiligungen berücksichtigt.h) Die A-AG ist an der B-AG zu 40% und an der C-AG zu

60% beteiligt. Die C-AG ist an der B-AG zu 50% beteiligt.Die Voraussetzungen für die Eingliederung der B-AG indie A-AG liegen vor.

i) Ein wesentlicher Vorteil der Organschaft ist die Verlust-verrechnung zwischen Körperschaften.

j) Der Steuersatz für Organschaften ist höher als für »al-leinstehende« Körperschaften.

k) Andere Organschaftsformen als die körperschaftsteuer-liche Organschaft existieren im Steuerrecht nicht.

– 149 –

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A -183

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

**[g]

Aufgabe 182 KontrollfragenDie nachstehenden Fragen befassen sich mit der körperschaftsteuerlichen Organschaft.

a) Unter welchen Voraussetzungen liegt eine körperschaftsteuerliche Organ-schaft vor? Zählen Sie die einzelnen Tatbestandsmerkmale auf!

b) Welche steuerlichen Vorteile weist die körperschaftliche Organschaft auf?

**[v]

Aufgabe 183 Finanzielle Eingliederung, § 14 Abs. 1 Nr. 1 KStG

Die finanzielle Eingliederung ist eine Voraussetzung zur Bildung einer körperschaft-steuerlichen Organschaft. Bei dieser Aufgabe sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lagesind, zu beurteilen, ob die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung vorliegt.

§ 14 Abs. 1 Nr. 1 KStG fordert für die finanzielle Eingliederung als objektives,zu erfüllendes Tatbestandsmerkmal der körperschaftsteuerlichen Organschaft,dass dem Organträger zu Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaftdie Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaftununterbrochen zusteht.

Frau Tornado (T) überlegt, ob für sie eine körperschaftsteuerliche Organschaftin Frage kommt. Da sie sich mit der finanziellen Eingliederung nicht sicher ist,bittet T Sie um Ihren fachmännischen Rat. Die Beteiligungsstruktur von T stelltsich wie folgt dar:

– T ist zu 100% an der T-Holding-AG (T-AG) beteiligt.– Die T-AG besitzt zwei weitere Beteiligungen.

An der Nordwind-AG (N-AG) ist die T-AG zu 51% beteiligt.An der Südwind-AG (S-AG) ist die T-AG auch zu 51% beteiligt.

– Die N-AG und S-AG sind weiterhin zu je 30% an der Lauwind-GmbH

(L-GmbH) beteiligt.

AufgabenstellungHelfen Sie T, in dem Sie die Beteiligungsstruktur im Hinblick auf die finan-zielle(n) Eingliederung(en) prüfen. Für welche Gesellschaften besteht einefinanzielle Eingliederung i. S. d. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KStG und demnach einanzuerkennendes Organschaftsverhältnis?

HinweiseSkizzieren Sie die Beteiligungsstruktur! Die anderen Voraussetzungen für einekörperschaftsteuerliche Organschaft sind erfüllt und demnach nicht gesondertzu prüfen.

AbwandlungWas wäre, wenn die T-AG mit jeweils 100% an der N-AG und an der S-AG

beteiligt ist?

– 150 –

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A -185

Inhaltsverzeichnis

5 körperschaftsteuer 5.5 organschaft

**[v]

Aufgabe 184 Finanzielle Eingliederung, § 14 Abs. 1 Nr. 1 KStG

Aufgabe 184 wiederholt und vertieft die Inhalte von Aufgabe 183.

Prüfen Sie für nachfolgende Beteiligungsstruktur, ob eine finanzielle Eingliede-rung für ein wirksames körperschaftsteuerliches Organschaftsverhältnis vorliegt.

– Die Allraun-OHG (A-OHG) ist zu 70% an der B-GmbH und zu 30% an derC-GmbH beteiligt.

– Die B-GmbH hält wiederum 40% der Anteile an der C-GmbH.

HinweiseSkizzieren Sie die Beteiligungsstruktur! Die anderen Voraussetzungen für einekörperschaftsteuerliche Organschaft sind erfüllt.

AbwandlungWie würde sich eine Beteiligung von genau 50% der A-OHG an der B-GmbH

auf die finanzielle Eingliederung bzw. auf das körperschaftsteuerliche Organ-schaftsverhältnis auswirken?

**[v]

Aufgabe 185 Finanzielle Eingliederung, § 14 Abs. 1 Nr. 1 KStG

Aufgabe 185 wiederholt und vertieft die Inhalte von Aufgabe 183.

M. E. ist als natürliche Person Alleingesellschafter der M. E.-SteuerholdingGmbH (ME-S-GmbH). Die ME-S-GmbH ist zu 60% an der A-AG, zu 10% ander B-AG und zu 51% an der C-GmbH beteiligt. Die A-AG ist wiederum zu60% an der D-GmbH beteiligt. Die B-AG ist zu 10% an der D-GmbH beteiligt,die C-GmbH hält eine Beteiligung von 100% an der E-GmbH.

Helfen Sie M. E., in dem Sie die Beteiligungsstruktur im Hinblick auf diefinanzielle(n) Eingliederung(en) prüfen. Für welche Gesellschaften bestehteine finanzielle Eingliederung i. S. d. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KStG und demnach einanzuerkennendes Organschaftsverhältnis?

HinweiseSkizzieren Sie sich die Beteiligungsstruktur! Die anderen Voraussetzungenfür eine körperschaftsteuerliche Organschaft sind als erfüllt anzusehen unddemnach nicht zu prüfen.

AbwandlungNehmen Sie nun abweichend an, dass die ME-S-GmbH jetzt zu 90% an derA-AG beteiligt ist. Inwiefern ändern sich Ihre getroffenen Aussagen zur finan-ziellen Eingliederung und dem Organschaftsverhältnis?

– 151 –

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A -188

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

*[v]

Aufgabe 186 Minderheitsgesellschafter, AusgleichszahlungenDie Aufgabe zeigt anhand einem konkreten Zahlenbeispiel, wie sich Ausgleichszahlun-gen an Minderheitsgesellschafter auswirken.

Erläutern Sie die beiden Begriffe Minderheitsgesellschafter und Ausgleichszah-lung und ordnen Sie diese thematisch im Bereich der Organschaft ein. GehenSie dabei von nachstehendem Fall aus:

Gesellschafter Außenseiter (A) ist an der Insider-GmbH ( I -GmbH) zu 5% betei-ligt und als Minderheitsgesellschafter anzusehen. Die I -GmbH ist in die X-AG

finanziell eingegliedert, da die X-AG an der I -GmbH zu 95% beteiligt ist. DieI -GmbH als Organgesellschaft zahlt dem Gesellschafter A eine Ausgleichszah-lung i. H. v. 85 000 eur.

**[v]

Aufgabe 187 Mehr- und Minderabführungen – GrundlagenIst der abgeführte Gewinn laut Handelsbilanz höher als das steuerliche Ergebnis, liegteine Mehrabführung vor, im umgekehrten Fall liegt eine Minderabführung vor. Beidieser Aufgabe sollen Sie zeigen, dass Sie die konkreten Gründe für das Auftretensolcher Abweichungen benennen können.

a) Was versteht man unter Mehr- bzw. Minderabführungen im Zusammen-hang mit einer körperschaftsteuerlichen Organschaft?

b) Mehr- und Minderabführungen von der Organgesellschaft an den Organ-träger können mehrere Gründe haben. Stellen Sie drei Gründe/Ursachenfür Mehr- und Minderabführungen anhand einer Skizze schematisch dar,in dem Sie die folgenden Komponenten mit einbeziehen: Handelsbilanzer-gebnis, Steuerbilanzergebnis, steuerliche Bemessungsgrundlage.

c) Beschreiben Sie die Auswirkungen von Mehr- und Minderabführungenausgehend von den unter b) genannten Ursachen.

**[g]

Aufgabe 188 Schema zur Errechnung des Einkommens bei OrganschaftBevor Sie in den nachstehenden beiden Aufgaben das Einkommen bei Organschaftkonkret berechnen, sollen Sie bei dieser Aufgabe zeigen, dass Sie das Schema zurErmittlung des Einkommens bei Organschaft beschreiben können.

a) Stellen Sie für den Gewinnfall ein vereinfachtes Schema zur Zurechnungdes Einkommens der Organgesellschaft an den Organträger im Falle ei-ner anzuerkennenden Organschaft auf. Verwenden Sie als Ausgangsbasisden vorläufigen handelsrechtlichen Jahresüberschuss. Zeigen Sie zudemschematisch die Ermittlung des Einkommens beim Organträger.

b) Entwickeln Sie ein Schema zur Vorgehensweise bei der Ermittlung derKörperschaftsteuer auf Ebene des Organträgers und zur Ermittlung desendgültigen handelsrechtlichen Ergebnisses auf Ebene des Organträgers.

– 152 –

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A -190

Inhaltsverzeichnis

5 körperschaftsteuer 5.5 organschaft

**[g]

Aufgabe 189 Gewinnabführung und EinkommenszurechnungDie Aufgabe zeigt anhand eines konkreten Sachverhalts wie handelsrechtliche Gewin-nabführung und steuerrechtliche Einkommenszurechnung technisch durchzuführensind und wo die Unterschiede liegen.

Zwischen der A-AG (Organträger) und der B-AG (Organgesellschaft) bestehtein wirksames körperschaftsteuerliches Organschaftsverhältnis. Die A-AG istzu 100% an der B-AG beteiligt.

Die Bilanzen der beiden Gesellschaften stellen sich wie folgt dar:

Aktiva Steuerbilanz der A-AG zum 31. 12. Passiva

eur eur

Anlagevermögen 55 000 Nennkapital 45 000Forderungen aus EAV 70 000 Jahresüberschuss 80 000

Summe Aktiva 125 000 Summe Passiva 125 000

Aktiva Steuerbilanz der B-AG zum 31. 12. Passiva

eur eur

Anlagevermögen 95 000 Nennkapital 25 000Verb. EAV ggü. A-AG 70 000

Summe Aktiva 95 000 Summe Passiva 95 000

Folgende Buchungen wurden bislang vorgenommen, die unter Umständen zuberücksichtigen sind:

– Die A-AG verbuchte handelsrechtlich 7 000 eur nicht abziehbare Aufwen-dungen als Aufwand.

– Die A-AG verbuchte die Forderung aus dem Ergebnisabführungsvertrag(EAV) i. H. v. 70 000 eur als Ertrag.

– Die B-AG verbuchte handelsrechtlich 12 000 eur nicht abziehbare Aufwen-dungen als Aufwand.

AufgabenstellungErmitteln Sie das zu versteuernde Einkommen für die beiden Gesellschaften.

***[g]

Aufgabe 190 Gewinnabführung und EinkommenszurechnungDie Aufgabe zeigt anhand eines konkreten Sachverhalts wie handelsrechtliche Gewin-nabführung und steuerrechtliche Einkommenszurechnung technisch durchzuführensind und wo die Unterschiede liegen.

Die A-AG (Organträger) ist zu 90% an der B-GmbH (Organgesellschaft) betei-ligt. Die körperschaftsteuerliche Organschaft ist steuerlich anerkannt.

An der B-GmbH ist ein Minderheitsgesellschafter (M) beteiligt, dieser erhält in2017 gem. § 304 AktG eine Ausgleichszahlung i. H. v. 42 500 eur. Diese Zahlung

– 153 –

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A -191

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

leistet die Organgesellschaft. Des Weiteren stellt die B-GmbH zulässigerweisei. S. d. § 14 Abs. 1 Nr. 4 KStG 25 000 eur in die Gewinnrücklagen ein. Derhandelsrechtliche Jahresüberschuss der B-GmbH beläuft sich vor Ausgleichs-zahlung und Gewinnabführung auf 2 000 000 eur.

Die A-AG weist einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss von 0 eur aus.

Aufgabenstellunga) Ermitteln Sie das zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft an

den Organträger.b) Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen des Organträgers.c) Beurteilen Sie weiterhin, ob eine Mehr- oder Minderabführung vorliegt

und welche Wirkungen diese ggf. induziert.d) Welche Wirkungen würden sich ergeben, wenn der Organträger keine

Kapitalgesellschaft, sondern eine Personengesellschaft wäre?

***[v]

Aufgabe 191 körperschaftsteuerliche OrganschaftDie Aufgabe zeigt anhand eines umfangreichen Sachverhalts die Ermittlung des Ein-kommens bei körperschaftsteuerlicher Organschaft.

Die R-GmbH mit Sitz in Nürnberg unterhält in Polen eine Betriebsstätte. Fürdie daraus erzielten gewerblichen Einkünfte ist nach Art. 7 DBA-Polen das Be-steuerungsrecht Polen zugewiesen. Ferner ist die R-GmbH seit Anfang Februar2017 mit einem Anteil von 9% an der Ö-GmbH mit Sitz und Geschäftslei-tung in Österreich beteiligt. Für deren Gewinnausschüttungen an die R-GmbH

steht nach Art 10. Abs. 1 DBA-Österreich der BRD das Besteuerungsrecht zu.Die österreichische Ö-GmbH muss allerdings auf die GewinnausschüttungenKapitalertragsteuer i. H. v. 15% einbehalten.

Außerdem hält die R-GmbH einen Geschäftsanteil von 25% an der B-GmbH

mit Sitz in Bayreuth. Darüber hinaus besteht zwischen der R-GmbH und derU-GmbH mit Geschäftsleitung in München ein steuerlich anzuerkennendesOrganschaftsverhältnis. Die R-GmbH ist Organträger und hält 100% der Anteilean der U-GmbH.

Im vorläufigen Jahresüberschuss 2017 (vor Aufwand aus Einstellung in dieSteuerrückstellung) von 567 345 eur sind u. a. folgende Vermögensmehrungenenthalten (HB = StB): eur

Einnahmen aus der Betriebsstätte in Polen 32 000./. darauf entfallende polnische Körperschaftsteuer 14 400

= Nettoertrag 17 600 17 600

Beteiligungserträge aus Österreich 60 000./. österreichische Kapitalertragsteuer 9 000

= Nettobeteiligungsertrag 51 000 51 000

inländische Dividende der B-GmbH 15 000./. einbehaltene Kapitalertragsteuer 3 750

– 154 –

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A -191

Inhaltsverzeichnis

5 körperschaftsteuer 5.5 organschaft

eur

= Nettobeteiligungsertrag 11 250 11 250

Gewinnabführung der Organschaft 102 630

der vorläufige Jahresüberschuss wurde um folgende Beträge gemindert:

Körperschaftsteuervorauszahlung 2017 56 000

Aufwendungen für Weihnachtsgeschenke an Ge-schäftsfreunde im Einzelwert von jeweils 35 eur (§ 4Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG) einschließlich nicht abzieh-barer Vorsteuer gem. § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG.

4 250

Spenden für steuerbegünstige Zwecke i. S. d. §§ 52 bis 54 AO

(Zuwendungsbestätigungen liegen vor)21 000

Das von der U-GmbH korrekt ermittelte zuzurechnende Einkommen für 2017beträgt 116 780 eur. Die U-GmbH hat in 2017 auf von ihr gehaltene Aktien derS-AG, Bremen, Dividendeneinnahmen i. H. v. 9 100 eur erzielt; die S-AG hatdie hierauf entfallende Kapitalertragsteuer i. H. v. 2 275 eur einbehalten und andas zuständige Finanzamt abgeführt. Die U-GmbH hat diesen Geschäftsvorfallwie folgt verbucht:

Bank 6 825 eurVerrechnungskonto R-GmbH 2 275 eur

an Beteiligungserträge 9 100 eur

Die Gegenbuchung bei der R-GmbH lautete:

(sonstige) Forderungen ggü. Finanzamt 2 275 euran Verrechnungskonto U-GmbH 2 275 eur

Die R-GmbH hat für das Wirtschaftsjahr 2016 (= Kalenderjahr) die nachstehen-de vorläufige Steuerbilanz erstellt, in der die Körperschaftsteuer-Rückstellungnoch nicht ausgewiesen ist:

Aktiva Schlussbilanz R-GmbH zum 31. 12. 2017 Passiva

eur eur

verschiedene Aktiva 1 514 735 Gezeichnetes Kapital 800 000Forderung aus EAV 100 335 Gewinnrücklagen 150 000Forderung ggü. FA 2 275 Jahresüberschuss 567 345

Verbindlichkeiten 100 000

Summe Aktiva 1 617 345 Summe Passiva 1 617 345

Ermitteln Sie das zu versteuerndes Einkommen der R-GmbH, die verbleiben-de Körperschaftsteuer 2017 sowie die Körperschaftsteuer-Rückstellung 2017.Erstellen sie die endgültige Bilanz zum 31. 12. 2017. Der Solidaritätszuschlagsowie die Gewerbesteuer sind zu vernachlässigen.

– 155 –

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A -194

Inhaltsverzeichnis

5.6 VerlustabzugShortCodeApp # 5270

Der Verlustabzug ist bei Körperschaften restriktiver als bei Personenunternehmun-gen. Neben den Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 10d EStG, die auch fürKörperschaften gelten, kommt das Problem der Mantelkäufe hinzu, bei dem Körper-schaften mit Verlustvorträgen übertragen werden. Die nachstehenden Aufgaben deckenausschließlich die Verlustverrechnung beim Mantelkauf ab.

*[g]

Aufgabe 192 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält Fragen zum körperschaftsteuerlichen Verlustabzug, dieim Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten sind.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Während für Personengesellschaften die Verlustverrech-nung in § 10d EStG kodifiziert ist, besteht für Körper-schaften eine separate Regelung der Verlustverrechnung.

b) Verlustvorträge natürlicher Personen gehen mit derenTod unter, während beim Verkauf von Kapitalgesellschaf-ten bestehende Verlustvorträge nicht untergehen.

c) Unter bestimmten Voraussetzungen können Verluste ei-ner Kapitalgesellschaft mit Gewinnen einer anderen Ka-pitalgesellschaft verrechnet werden.

d) Verluste einer Kapitalgesellschaft können durch die Ver-äußerung der Anteile übertragen werden.

e) Beim Vererben von Anteilen an Kapitalgesellschaftengehen bestehende Verlustvorträge auf Ebene der Kapi-talgesellschaft nicht unter.

*[v]

Aufgabe 193 Bedeutung und Intention des MantelkaufsKörperschaften in Form von »leeren Hüllen«, die einen Verlustvortrag aufweisen,haben durch das Verlustverrechnungspotenzial einen ökonomischen Wert. Das Problemder Verlustverrechnung bei sog. »Mänteln« liegt im Fokus dieser Aufgabe.

a) Wie werden Verluste bei der Körperschaftsteuer berücksichtigt?b) Was verstehen Sie unter einem sog. Mantelkauf und welche Grundüberle-

gung liegt diesem zu Grunde?c) Welche Gegenmaßnahme leitete der Gesetzgeber daraufhin ein?

**[v]

Aufgabe 194 Verlustabzug bei Körperschaften, § 8c KStG

Die vorliegende Aufgabe zeigt das Problem der Verlustverrechnung bei Mantelkäufenanhand eines konkreten Beispiels.

Die Gesellschafter A und B der AB-GmbH sind zerstritten. A möchte seine60% an der AB-GmbH an C veräußern. Da ein Verlustvortrag in Höhe von100 000 eur besteht, fragt er Sie um eine Einschätzung, ob es sinnvoll ist, auf

– 156 –

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A -196

Inhaltsverzeichnis

5 körperschaftsteuer 5.6 verlustabzug

drei Jahre verteilt jeweils 20% der Anteile zu übertragen. Würdigen Sie dieIdee im Hinblick auf die Anwendung des § 8c Abs. 1 KStG.

AbwandlungWelche Wirkungen würden sich ergeben, wenn Gesellschafter A seine Antei-le nicht an C komplett, sondern jeweils 20% seiner Anteile an C, D und E

veräußern würde?

**[v]

Aufgabe 195 Verlustabzug bei Körperschaften, § 8c KStG

Aufgabe 195 wiederholt und vertieft die Inhalte von Aufgabe 194.

Der Gesellschafter Maximus (M) möchte sich aus privaten Gründen von seinenAnteilen (60%) an der A-GmbH trennen. Die A-GmbH weist einen Verlustvor-trag in Höhe von 100 000 eur aus. Innerhalb der nächsten Jahre sind wederGewinne noch weitere Verluste zu erwarten. Sein Freund Felix (F) erklärtsich bereit, die Anteile von M zu kaufen. Jedoch möchte er nicht, dass derbestehende Verlustvortrag untergeht, da er davon ausgeht, bald Gewinne ausseinen Ideen zu generieren.

Bislang planen M und F, über einen Zeitraum von sechs Jahren jedes Jahr 10%der Anteile zu übertragen.

a) Was halten Sie von dem Vorhaben? Welche Wirkungen ergeben sich aus§ 8c Abs. 1 Satz 1 und 2 KStG in Bezug auf die Höhe des Verlustvortrages?

b) Sehen Sie eine alternative Möglichkeit der Anteilsübertragung?

Hinweis: Die Öffnungsklauseln finden keine Anwendung.

**[v]

Aufgabe 196 Verlustabzug bei Körperschaften, § 8c KStG

Aufgabe 196 wiederholt und vertieft die Inhalte der Aufgaben 194 und 195 in einemmehrperiodigen Kontext.

Beurteilen Sie für nachfolgende Beteiligungserwerbe, ob ein schädlicher Beteili-gungserwerb vorliegt und in welcher Höhe ein Verlustuntergang stattfindet.Der steuerliche Verlustvortrag zu Beginn von t = 1 beträgt 2 Mio eur. In jederPeriode werden zum Halbjahr 20% der Anteile an einen fremden Dritten (D)übertragen. In nachfolgender Tabelle sind neben den Anteilsübergängen jeweilsder Jahresüberschuss der gesamten Periode und der bis zur Übertragung derAnteile erwirtschaftete Jahresüberschuss dargestellt.

Periode 1 2 3

Anteilsübertragung 20% 20% 20%Jahresüberschuss

gesamt +2 000 000 −1 000 000 0bis zur Übertragung +1 000 000 −500 000 0

Hinweis: Die Öffnungsklauseln kommen nicht zur Anwendung.

– 157 –

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A -200

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

**[v]

Aufgabe 197 Verlustabzug und Stille-Reserven-KlauselAufgabe 197 befasst sich mit der »Stille-Reserven-Klausel« als einer Sonderregel desMantelkaufs. Der Inhalt der Klausel wird sowohl theoretisch als auch anhand einesnumerischen Beispiels erörtert.

a) Erläutern Sie die sog. Stille-Reserven-Klausel und deren Voraussetzungen.Gehen Sie dabei auch auf die Berechnung der stillen Reserven ein sowiedie Höhe eines maximal verbleibenden Verlustabzugs.

b) Die H-AG mit Sitz in Bayreuth hat einen Verlustvortrag von 100 000 eurund verfügt über im Inland steuerpflichtige stille Reserven von 60 000 eur.Der Käufer Z möchte1) 65% der Anteile bzw.2) 35% der Anteilevom Alleingesellschafter der H-AG, Herrn H, erwerben. Z fragt Sie, inwie-weit der Verlustvortrag durch den angedachten Anteilserwerb beeinträch-tigt wird.

**[v]

Aufgabe 198 Verlustabzug und Konzern-KlauselAufgabe 198 befasst sich mit der »Konzern-Klausel« als einer weiteren Sonderregel desMantelkaufs. Der Inhalt der Klausel wird sowohl theoretisch als auch anhand einesnumerischen Beispiels erörtert.

a) Erläutern Sie die sog. Konzern-Klausel i. S. d. § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG undderen Voraussetzungen.

b) Herr Ausdauerläufer (A) ist Alleingesellschafter der A-AG. Die A-AG

verfügt über zwei 100%-Beteiligungen, an der B-GmbH und an der C-

GmbH. Die B-GmbH besitzt eine weitere 100%-Beteiligung an der V-GmbH.Die B-GmbH veräußert ihren Anteil an der V-GmbH an die C-GmbH. Gehtder Verlustvortrag der V-GmbH bei dem Vorgang unter? Begründen SieIhre Antwort!

**[v]

Aufgabe 199 Konzern-Klausel, § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG

Die Aufgabe wiederholt und vertieft die Inhalte von Aufgabe 198.

Tristan (T) ist an der Lohengrin-AG (L-AG) und an der Tannhäuser-GmbH

(T-GmbH) zu je 100% beteiligt. Auf Grund der modernen und aufwendigenInszenierung des Tannhäusers, entstand bei der T-GmbH ein Verlustvortragi. H. v. 50 000 eur. T möchte seine Anteile an der T-GmbH an die L-AG veräußern.T ist sich nun nicht sicher, ob durch den anvisierten Vorgang der Verlustvortragder T-GmbH untergeht und fragt Sie nach Ihrem Rat. Was raten Sie T?

**[v]

Aufgabe 200 Konzern-Klausel, § 8c Abs. 1 Satz 5 KStG

Die Aufgabe wiederholt und vertieft die Inhalte von Aufgabe 198.

An der in Bayreuth ansässigen Richard-Wagner-Festspiel-Holding AG (RW-

AG) sind vier Gesellschafter zu je 25% beteiligt. Die RW-AG besitzt mehrere

– 158 –

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A -201

Inhaltsverzeichnis

5 körperschaftsteuer 5.6 verlustabzug

Beteiligungen. Für jede Oper wurde eine eigene GmbH gegründet. Die Beteili-gungsstruktur kann nachstehender Abbildung entnommen werden:

Gesellschafter 1 Gesellschafter 2 Gesellschafter 3 Gesellschafter 4

Richard-Wagner-Festspiel-Holding-AG (RW-AG)

je 25%

T & I-GmbH T-GmbH

je 100%

T & I-V-GmbH T & I-GmbH

T & I-V-GmbH

100% 100%

Übertragung

100%

Die Inszenierung von Tristan und Isolde war im Jahr 2016 nicht erfolgreich; hier-durch entstand ein Verlustvortrag i. H. v. 100 000 eur bei der Tristan & Isolde-Verwaltungs-GmbH (T & I -V-GmbH), die zu 100% der Tristan & Isolde-GmbH

(T & I-GmbH) gehört.

Der neue Intendant der Festspiele möchte deshalb ein neues Experiment wagenund die Geschichte von Tannhäuser sowie Tristan und Isolde kombinieren.Hierfür soll die T & I-GmbH mit ihrer 100%-Beteiligung der T & I -V-GmbH

unter die Tannhäuser-GmbH (T-GmbH) umgehängt werden.

Prüfen Sie für den interessierten Gesellschafter 1, ob der bestehende Verlustvor-trag bei der T & I -V-GmbH durch die angedachte Transaktion untergeht.

**[v]

Aufgabe 201 Verlustabzug bei Anteilsübertragungen im ÜberblickDie Aufgabe fasst die Inhalt der Aufgaben 194 bis 200 zusammen.

Nachdem Sie sich mit den Regelungen des Verlustabzugs bei Körperschaftenlange und intensiv auseinandergesetzt haben, bittet Sie ihr Freund Neugierig(N) um einen zusammenfassenden Überblick. Geben Sie N einen zusammen-fassenden Überblick über die Regelungen zu dem Verlustabzug bei Anteils-übertragungen nach § 8c KStG.

– 159 –

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A -204

Inhaltsverzeichnis

5.7 ZinsschrankeShortCodeApp # 5280

In Deutschland herrscht keine Finanzierungsneutralität. Während Schuldzinsen alsBetriebsausgaben abzugsfähig sind, mindern Eigenkapitalzinsen (z. B. in Form von Di-videnden) die steuerliche Bemessungsgrundlage nicht, da sie als Teil der Verwendungdes Einkommens betrachtet werden. Die asymmetrische Behandlung von Eigen- undFremdkapital führt dazu, dass die Ausstattung von Unternehmen mit Fremdkapitalaufgrund der Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen besser ist als die Zurverfügungstellungvon Eigenkapital. Insbesondere kann durch Fremdfinanzierung eine Verlagerung vonGewinnen ins Ausland erfolgen. Mit der Unternehmensteuerreform 2008 löste dieZinsschranke die alte Regelung zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung ab. Das Grund-prinzip liegt im beschränkten Abzug von Schuldzinsen, wenn bestimmte Grenzenüberschritten werden. Die nachstehenden Übungsaufgaben zeigen, wann die Beschrän-kungen durch die Zinsschranke greifen.

*[g]

Aufgabe 202 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält Fragen zur Gesellschafterfremdfinanzierung in Formder Zinsschranke, die im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten sind.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz!

wahr falsch

a) In Deutschland herrscht Finanzierungsneutralität.b) Die Gesellschafterfremdfinanzierung ist bei Kapitalge-

sellschaften steuerlich vorteilhaft im Vergleich zur Eigen-kapitalfinanzierung.

c) Durch Gesellschafterfremdfinanzierung lassen sich Ge-winne in Niedrigsteuerländer verlagern.

**[g]

Aufgabe 203 Auslöser und Ursachen der FremdfinanzierungDie Aufgabe soll Ihnen das Grundproblem der Fremdfinanzierung aus steuerlicherSicht nahebringen.

Nennen und erläutern Siea) steuerliche Auslöser und Ursachen für den hohen Fremdfinanzierungsan-

teil bei deutschen Kapitalgesellschaften sowie dieb) Gegenmaßnahmen des Steuergesetzgebers zur Unterbindung zu hoher

Fremdfinanzierungen.

**[v]

Aufgabe 204 Ausnahmen bei der Zinsschranke

Ähnlich wie beim Mantelkauf existieren auch bei der Zinsschranke Ausnahmen. Dieseund deren Beurteilung liegen im Fokus der vorliegenden Aufgabe.

Ihr Kommilitone Ungläubig (U) erinnert sich an Ausnahmeregelungen des§ 8c KStG und fragt Sie, ob der Steuergesetzgeber bei der Implementierung derZinsschranke nicht auch Ausnahmeregelungen eingeführt hat.

– 160 –

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A -206

Inhaltsverzeichnis

5 körperschaftsteuer 5.7 zinsschranke

a) Erläutern Sie U, ob und ggf. wie diese Ausnahmeregelungen ausgestaltetsind und wirken. Unterstützen Sie ihre Ausführungen jeweils durch eineinfaches, anschauliches Beispiel.

b) Des Weiteren bittet Sie Ihr Kommilitone U um eine kritische Beurteilungder Regelungen der Zinsschranke.

**[v]

Aufgabe 205 Entwicklung eines PrüfschemasHier sollen Sie zeigen, dass Sie die schematische Prüfung der Zinsschranke kennen.

Nach dem Sie Ihrem Freund (U) die Regelungen der Zinsschranke sowie derenAusnahmen dargelegt haben, bittet er Sie, eine kurze Übersicht zu entwickeln,anhand derer U die Anwendung der Zinsschranke prüfen kann.

**[v]

Aufgabe 206 Einführendes Beispiel zur ZinsschrankeDie vorliegende Aufgabe zeigt die schematische Vorgehensweise zur Prüfung derAbzugsfähigkeit von Schuldzinsen im Rahmen der Zinsschranke.

Das nachfolgende Beispiel soll die Wirkungen der Zinsschranke aufzeigen,wenn die Freigrenze des § 4h Abs. 2 Satz 1 Buchstabe a EStG überschritten wirdund die Escape- sowie Konzern-Klausel nicht zur Anwendung kommen. Deshalbist im Fall der Zinsschranke von einem Anstieg der Zinsaufwendungen i. H. v.200 000 eur auszugehen.

Vervollständigen Sie das nachstehende Tableau und gehen Sie dabei von einemKörperschaftsteuersatz von 15% aus. Die Gewerbesteuer und die Besteuerungauf Ebene des Anteilseigners bzw. des Fremdkapitalgebers (natürliche Person)sollen ausgeblendet bleiben. Fall 1 Fall 2

maßgeblicher Gewinn, § 4h Abs. 3 Satz 1 EStG 3 000 000 3 000 000+ Abschreibungen 600 000 600 000./. Zinserträge 1 000 000 1 000 000+ Zinsaufwendungen 3 900 000 4 100 000= Zinssaldo

Anwendung der Zinsschranke?

= steuerliches EBITDA

verrechenbares EBITDA (30%)

abzugsfähige Zinsaufwendungennicht abzugsfähige Zinsaufwendungen

maßgeblicher Gewinn+ nicht abzugsfähige Zinsaufwendungen= steuerlicher Gewinn× 15% KSt (§ 23 Abs. 1 KStG)

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A -208

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

***[v]

Aufgabe 207 Zusammenspiel von EBITDA-, Verlust- und ZinsvortragInhalt der Aufgabe ist die umfassende Anwendung der Zinsschranke auf einen konkre-ten numerischen Sachverhalt.

Zeigen Sie für nachfolgendes Beispiel, inwiefern EBITDA-, Verlust- und Zins-vortrag zusammen wirken. Verwenden Sie dafür das nachstehende Tableau.

HinweiseDie Beträge sind in Mio eur ausgewiesen. Die Ausnahmen des § 4h Abs. 2 Satz1 Buchstabe b und c EStG finden keine Anwendung. Des Weiteren liegt auchkeine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung i. S. d. § 8a KStG vor.

Periode 1 2

Bilanzgewinn 35 −5

EBITDA 60 30verrechenbares EBITDA

+ Zinsertrag 20 11./. Zinsaufwand 31 24= Zinssaldo

steuerliche BMG (= Bilanzgewinn) 35./. abzugsfähige Zinsen

ZinsvortragVerlustvortrag/-rücktragEBIDTA-Vortrag

***[v]

Aufgabe 208 Zinsschranke und steuerliche (Gesamt-)BelastungDie Aufgabe zeigt die steuerliche Wirkung der Fremdfinanzierung unter Berücksichti-gung der Zinsschranke und der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Schuldzinsen.Durch die Berücksichtigung der Gewerbesteuer greift die Aufgabe vor. Zur Berech-nung der Gewerbesteuer sind 25% der Schuldzinsen der körperschaftsteuerlichenBemessungsgrundlage wieder hinzuzurechnen (§ 8 Nr. 1 GewStG).

Vervollständigen Sie nachfolgendes Tableau, in dem Sie die Regelungen derZinsschranke nach § 4h EStG (Öffnungsklauseln finden keine Anwendung)anwenden. Zeigen Sie dabei insbesondere die Wirkungen der Zinsschranke, derGewSt-Hinzurechnung und die Besteuerung der Zinsen bei dem Fremdkapital-Geber auf. Es gelten folgende Steuersätze (ohne Freibetragsregelungen etc.):

– Gewerbesteuer = 14%,– Körperschaftsteuer = 15%,– Einkommensteuer bei EK-Geber mit TEV = 30%,– Abgeltungsteuer für FK-Geber = 25%,– alle Beträge in Mio eur.

– 162 –

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A -210

Inhaltsverzeichnis

5 körperschaftsteuer 5.7 zinsschranke

EK-Geber bzw. Anteilseigner

Gewinn Zinsschranke GewSt FK-Geber

EBITDA 100./. Zinsen 50= EBT

BMG

./. GewSt 14%

./. KSt 15%= Netto

AusschüttungDividende/ZinsBMG 60%/100%

./. ESt 30%

./. AbgSt 25%

= Netto-ZR I

= Steuerbelastung I

= Netto-ZR II

= Steuerbelastung II

= Netto-ZR III

= Steuerbelastung III

**[v]

Aufgabe 209 Zinsschranke und GesellschafterfremdfinanzierungHier sollen Sie zeigen, dass Sie das Zusammenspiel von § 4h EStG und § 8a KStG

verstanden haben.

Erläutern Sie das Zusammenspiel der Zinsschranke-Regelung nach § 4h EStG

und der Regelung zur Gesellschafterfremdfinanzierung gemäß § 8a KStG.Legen Sie dabei die Besonderheiten für Kapitalgesellschaften hinsichtlich dersteuerlichen Kontrolle über den Fremdfinanzierungsanteil dar.

**[v]

Aufgabe 210 Beispiel zur Gesellschafterfremdfinanzierung, § 8a KStG

Hier sollen Sie die Regelungen der Gesellschafterfremdfinanzierung auf einen konkretenSachverhalt anwenden.

Hobbyfinanzier Reich (R) ist Alleingesellschafter der Reich-GmbH (R-GmbH).Aufgrund diverser Investments weist die R-GmbH ein Einkommen/EBITDA

von 10 Mio eur vor Zinserträgen und -aufwendungen auf. Da R vor kurzemgeerbt hat, gewährt er der R-GmbH ein festverzinsliches Darlehen über 150Mio eur zu einem Zinssatz von 5%. Weitere Verbindlichkeiten oder Zinserträgeliegen bei der R-GmbH nicht vor.

Prüfen Sie für R, ob die Regelungen der Zinsschranke bzw. der Gesellschafter-fremdfinanzierung zur Anwendung kommen.

– 163 –

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A -211

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

**[v]

Aufgabe 211 vGA und GesellschafterfremdfinanzierungDie Aufgabe zeigt das Zusammenspiel der beschränkten Abzugsfähigkeit von Schuld-zinsen als Betriebsausgaben und der Beschränkung durch die verdeckte Gewinnaus-schüttung als Einkommensverwendung.

Alleingesellschafter Armin (A) hält 100% der Anteile an der A-GmbH undgewährt dieser ein festverzinsliches Darlehen über 50 Mio eur mit einemZinssatz von 10%. Der marktübliche Zinssatz beträgt 7,5%. Die A-GmbH weistein Einkommen/EBITDA von 4,75 Mio eur aus. Zinserträge liegen keine vor.Geben Sie eine steuerliche Würdigung zu dem Sachverhalt ab.

10

hab ich schon zur hälfte

abgeschrieben

werteverzehr

Quelle: Schanz, Sebastian/Koschmider, Simon (2014): Humo-ristische Zeichnungen zum Betrieblichen Rechnungswesen,Buchmanufaktur, Bayreuth, isbn: 978-3-00-047631-0, Seite 10.

– 164 –

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A -212

Inhaltsverzeichnis

5.8 Gewinnausschüttungen

Anders als bei Personenunternehmungen unterliegt die Auskehrung von Kapital andie Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft erneut der Besteuerung. Die steuerlicheBelastung beim Anteilseigner hängt dabei davon ab, welche Rechtsform er verkörpert.

*[g]

Aufgabe 212 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält Fragen zur Gewinnausschüttung von Kapitalgesellschaf-ten, die im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten sind.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften anandere Kapitalgesellschaften sind gänzlich steuerbefreit.

b) Dividenden an natürliche Personen, die ihre Anteile imPrivatvermögen halten, werden immer mit dem Teilein-künfteverfahren besteuert.

c) Dividenden, die an Personengesellschaften gezahlt wer-den, werden mit dem Teileinkünfteverfahren besteuert.

d) Das steuerliche Einlagekonto erfasst Einlagen und Ent-nahmen der Gesellschafter. Es stellt quasi das Privat-konto der Gesellschafter dar.

e) Die Einlagenrückgewähr gehört zu den steuerpflichti-gen Einnahmen.

f) Offene Gewinnausschüttungen beruhen auf einem Ge-winnverwendungsbeschluss der Gesellschafter.

g) Neben offenen Gewinnausschüttungen können Gesell-schafter nur durch verdeckte Gewinnausschüttungender Gesellschaft Kapital entziehen.

h) Verdeckte Gewinnausschüttungen mindern den Gewinnder Gesellschaft.

i) Offene Gewinnausschüttungen mindern das Eigenkapi-tal der Gesellschaft.

j) Das steuerliche Einlagekonto hält nicht in das Nennka-pital geleistete Einlagen fest.

k) Das steuerliche Einlagekonto dient der Abgrenzung vonEinlagenrückgewähr und Gewinnausschüttungen.

l) Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften erfol-gen immer durch Barausschüttung.

m) Die Höhe der möglichen Gewinnausschüttung orientiertsich am Handelsrecht, nicht am Steuerrecht.

n) Eine natürliche Person hält 5% der Anteile an der A-AG.Die Dividenden, die die Person von der A-AG bezieht,gehören zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb.

– 165 –

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A -215

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

**[g]

Aufgabe 213 KontrollfragenDie nachstehenden Fragen beziehen sich auf die Besteuerung von Gewinnausschüttun-gen von Kapitalgesellschaften an ihre Anteilseigner.

a) Erläutern Sie an einem selbstgewählten Zahlenbeispiel (1) die Besteuerungder Ausschüttung, (2) die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen, wennder Anteilseigner1. die Beteiligung im Privatvermögen hält und

die Beteiligung < 1% beträgt.2. die Beteiligung im Privatvermögen hält und

die Beteiligung > 1% beträgt.3. eine Personengesellschaft ist.4. eine Kapitalgesellschaft ist.

b) Ermitteln Sie die Gesamtsteuerbelastung auf ausgeschüttete Gewinne imFall des Haltens einer 10%-igen Beteiligung im Privatvermögen einschließ-lich Gewerbe-, Körperschaft- und Einkommensteuer sowie Solidaritäts-zuschlag für einen Hebesatz von 400% und einem Einkommensteuersatzvon1. 0%.2. 20%.3. 45%.

**[v]

Aufgabe 214 Steuerliches EinlagekontoDie Aufgabe zeigt den Zweck des steuerlichen Einlagekontos auf und illustriert dessenBedeutung anhand eines numerischen Beispiels.

a) Erläutern Sie den Zweck des steuerlichen Einlagekontos und entwickelnSie ein Schema zur Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns.

b) Ermitteln Sie ausgehend von den nachstehenden Angaben den Bestanddes steuerlichen Einlagekontos zum 31. 12. 2017! eurStammkapital am 31. 12. 2017 400 000Eigenkapital lt. Steuerbilanz am 31. 12. 2017 450 000Einlagekonto gem. § 27 KStG am 31. 12. 2017 vor Abgängen 40 000Summe der Leistungen in 2017 (oGA + vGA) 35 000

**[v]

Aufgabe 215 Gewinnausschüttungen von KapitalgesellschaftenBei dieser Aufgabe sollen Sie zeigen, dass Sie die Steuerbelastung auf Ebene derKörperschaft und der Anteilseignerebene unter Vernachlässigung der Gewerbesteuerkonkret berechnen können.

Auf Grund neuer Inszenierungen konnte die Wagner-Holding-GmbH (W-

GmbH) im abgelaufenen Veranlagungszeitraum (VAZ) 2017 einen Gewinnnach Körperschaft- und Gewerbesteuer i. H. v. 200 000 eur erwirtschaften. DerGewinn wird vollständig ausgeschüttet. Die W-GmbH veranlasst die Gewin-nausschüttung an folgende Anteilseigner:

– 166 –

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A -215

Inhaltsverzeichnis

5 körperschaftsteuer 5.8 gewinnausschüttungen

Anteilseigner Anteile Beteiligungshöhe

natürliche Person Katharina Wagner im PV 25%Einzelunternehmung Jean Paul im BV 15%Einzelunternehmung Franz Liszt im BV 5%Lohengrin-AG im BV 20%Holländer-GmbH im BV 12%Parsifal-AG im BV 8%Isolde-KG (an der Isolde-KG ist Herr W mit 99%und die W-GmbH mit 1% beteiligt)

im BV 15%

Das günstige Zinsniveau veranlasste die Anteilseigner, ihre Beteiligungenfremd zu finanzieren. Dabei fielen im Veranlagungszeitraum 2016 folgendeZinsaufwendungen an:

Anteilseigner ZinsaufwendungenKatharina Wagner 10 000Einzelunternehmung Jean Paul 6 000Einzelunternehmung Franz Liszt 2 000Lohengrin-AG 8 000Holländer-GmbH 4 800Parsifal-AG 3 200Isolde-KG 6 000

Aufgabenstellung

a) Skizzieren Sie die Beteiligungsstruktur!b) Berechnen Sie für alle Anteilseigner jeweils die anteilige Brutto-Gewinn-

ausschüttung (körperschaftsteuerlicher Gewinn nach Steuern).c) Ermitteln Sie auf Ebene der W-GmbH die Höhe der Barausschüttung bzw.

die einzubehaltende Kapitalertragsteuer, die unmittelbar an das Finanzamtabzuführen ist.

d) Ermitteln Sie auf Ebene der jeweiligen Anteilseigner die Besteuerungsfol-gen. Die Gewerbesteuer ist zu vernachlässigen. Alle Anträge gelten alsgestellt. Führen Sie ggf. auch eine Günstigerprüfung durch. Verweisen Sieauf die einschlägigen Paragraphen.

Weiterhin gelten folgende Annahmen

– Einkommensteuersatz: 42%,– Abgeltungsteuersatz: 25%,– Solidaritätszuschlag: 5,5%,– Körperschaftsteuersatz: 15%,– Gewerbesteuerhebesatz: 400%

(nur zur Ermittlung der Barausschüttung erforderlich)– Freibeträge/Freigrenzen/Pauschbeträge sowie weitere Nebensteuern (z. B.

Kirchensteuer) sind zu vernachlässigen.

– 167 –

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A -216

Inhaltsverzeichnis

6 GewerbesteuerShortCodeApp # 5290

Die Gewerbesteuer stellt neben der Einkommen- und Körperschaftsteuer die drittewesentliche Ertragsteuerart dar. Das Aufkommen aus der Gewerbesteuer kommt denGemeinden zugute. Bei der Ermittlung der Gewerbesteuer wird auf das Einkommen-und Körperschaftsteuerrecht zurückgegriffen. Ausgehend von den dort ermitteltenEinkünften aus Gewerbebetrieb wird unter Hinzurechnung und Kürzung bestimmterBeträge die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage ermittelt.

**[g]

Aufgabe 216 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält Fragen zu den Grundlagen der Gewerbesteuer, die imAntwort-Wahl-Verfahren zu beantworten sind.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Steuerschuldner der Gewerbesteuer ist das Unterneh-men, nicht der Unternehmer.

b) Bei der Gewerbesteuer wird der Gewerbebetrieb besteu-ert, nicht der Unternehmer.

c) Die Gewerbesteuer ist auf die Körperschaftsteuer be-grenzt anrechenbar.

d) Kapitalgesellschaften sind kraft gewerblicher Betäti-gung immer gewerbesteuerpflichtig.

e) Das Steueraufkommen der Gewerbesteuer kommt denLändern zugute.

f) Die Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaftenendet mit der aktiven gewerblichen Tätigkeit.

g) Die Gewerbesteuerbelastung hängt vom Hebesatz ab,der von den Gemeinden bestimmt wird.

h) Gewerbesteuerliche Verluste einer Einzelunternehmungkönnen grundsätzlich nicht mit gewerbesteuerlichenGewinnen aus einer Mitunternehmerschaft desselbenUnternehmers verrechnet werden.

i) Gewerbesteuerliche Verluste können nicht zeitlich un-beschränkt vorgetragen werden.

j) Der Gewerbesteuer unterliegen nur inländische Erträge.k) Bei der Grenze von 100 000 eur in § 8 Nr. 1 GewStG

handelt es sich um eine Freigrenze.l) Der Steuermessbetrag besteht aus dem Produkt von

Steuermesszahl und Hebesatz.m) Die Ärzte-GmbH, ein medizinische Versorgungszen-

trum, unterliegt nicht der Gewerbesteuer, da es sich beiden Ärzten um Angehörige eines freien Berufs handelt.

– 168 –

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A -217

Inhaltsverzeichnis

6 gewerbesteuer

**[g]

Aufgabe 217 KontrollfragenDie nachstehenden Fragen beziehen sich auf die wesentlichen Charakteristika derGewerbesteuer.

a) Wer unterliegt der Gewerbesteuer? Welche Belastungswirkungen hat dieEinordnung der Gewerbesteuer als »Objektsteuer« bzw. »Betriebsteuer«für die Steuerbelastung des Unternehmers?

b) Wie ist zu prüfen, ob ein oder mehrere Gewerbebetriebe vorliegen, wennsich Betriebe in verschiedenen Gemeinden befinden?

c) Werden ausländische Unternehmen von der Gewerbesteuer erfasst?d) Nennen Sie Beispiele für Betriebe, die allein aufgrund ihrer Rechtsform als

Gewerbebetrieb gelten!e) Wann endet die Gewerbesteuerpflicht bei den einzelnen Rechtsformen?

Was folgt hieraus für die gewerbesteuerliche Erfassung von Veräußerungs-gewinnen?

f) Welche Gestaltungsmöglichkeiten würden sich ergeben, wenn es keineHinzurechnungspflicht für Schuldzinsen gäbe? Welchen Einfluss auf dieFinanzierungsstruktur hätte das Fehlen einer Hinzurechnungsvorschriftfür Schuldzinsen?

g) Weshalb müssen Verluste aus Mitunternehmerschaften dem Gewerbeertraghinzugerechnet werden?

h) Weshalb sind Grundbesitz-Abzüge zu kürzen?i) Weshalb sind Gewinne aus der Beteiligung an Mitunternehmergemein-

schaften zu kürzen?j) Was ist unter dem gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg zu verstehen?k) Wie unterscheidet sich die Regelung des Gewerbeverlustes von der Ver-

lustregelung im Einkommensteuerrecht?l) Was ist unter dem Prinzip der Unternehmer- und Unternehmensgleichheit

bei der gewerbesteuerlichen Verlustregelung zu verstehen?m) Ist das Prinzip der Unternehmergleichheit gewährleistet

1. wenn nach dem Tod des Inhabers dessen Erben den Gewerbebetriebfortführen?

2. wenn eine OHG in eine GmbH umgewandelt wird?3. wenn eine GmbH in eine AG umgewandelt wird?4. wenn ein Gesellschafter durch Tod ausscheidet und die Unternehmung

unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird, die an dieErben eine Abfindung zahlen?

n) Welche Freibeträge existieren bei der Gewerbesteuer?o) Wer legt die Steuermesszahl, wer den Hebesatz fest? Wie hoch ist der

Hebesatz Ihrer Heimatgemeinde?p) Welcher Zerlegungsmaßstab ist anzuwenden, wenn ein Betrieb in mehreren

Gemeinden Betriebsstätten unterhält?q) Erläutern Sie die Steuerentlastung durch Anrechnung der Gewerbesteuer

gemäß § 35 EStG !

– 169 –

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A -219

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

r) Bei welchem Hebesatz der Gewerbesteuer findet keine Zusatzbelastungdurch Gewerbesteuer gegenüber der »normalen« Einkommensteuer beiPersonenunternehmungen statt?

s) Erläutern Sie die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Organschaft!t) Worin liegt der wichtigste Vorteil der gewerbesteuerlichen Organschaft?

*[g]

Aufgabe 218 Schma zur Ermittlung der GewerbesteuerNach Erarbeitung eines Schemas zur Ermittlung der Gewerbesteuer sollen Sie dieGewerbesteuer anhand eines einfachen numerischen Beispiels berechnen.

a) Entwickeln Sie ein Schema zur Ermittlung der Gewerbesteuer ausgehendvom handelsrechtlichen Jahresüberschuss.

b) Dr. Trude Brauchnix (B), e. Kfr., stellt in ihrer Einzelunternehmung inRehau (Oberfranken) Zementfaserplatten für Fassadenverkleidungen her.Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. In 2017 weist B zutreffend einenJahresüberschuss vor Gewerbesteuerrückstellung von 245 000 eur aus. ZurErmittlung der Gewerbesteuer in 2017 liegen folgende Informationen vor:

1. Die Gewerbesteuervorauszahlungen in 2017 betragen 24 000 eur.2. Die Schuldzinsen für Darlehen, die B zur Finanzierung ihrer Produkti-

onslinie aufgenommen hat, betragen in 2017 insgesamt 140 000 eur.3. B spendete in 2017 2 500 eur an die Arbeiterwohlfahrt Bundesverband

e. V. (AWO). Eine Zuwendungsbescheinigung liegt vor.4. Der gewerbesteuerliche Verlustvortrag aus den vorangegangenen Ver-

anlagungszeiträumen beträgt 45 500 eur.5. Der gewerbesteuerliche Hebesatz beträgt 400%.

Ermitteln Sie den Gewerbeertrag sowie die tarifliche Gewerbesteuer der B

in 2017!

**[g]

Aufgabe 219 Ermittlung des GewerbeertragsBei dieser Aufgabe sollen Sie zeigen, dass Sie das Grundschema zur Ermittlung desGewerbeertrags auf einen konkreten Sachverhalt anwenden können. Der Schwerpunktder Aufgabe liegt bei der gewerbesteuerlichen Behandlung von Beteiligungserträgen.

Der Großhändler Willibald Baldur (B) betreibt sein Geschäft, in dem er Eisen-waren verkauft, im Rahmen einer Einzelunternehmung. B ist seit Jahren ander Metallspan-GmbH (GmbH) zu 20% beteiligt. B hält diese Beteiligung imBetriebsvermögen seiner Einzelunternehmung, da es sich bei der GmbH umden Hauptzulieferer von B handelt.

Die GmbH hat in 2017 an B einen Betrag i. H. v. 30 000 eur ausgeschüttet, der zu-treffend im handelsrechtlichen Jahresüberschuss i. H. v. 186 700 eur enthalten ist.Aus der Finanzierung der GmbH-Beteiligung sind B in 2017 Schuldzinsen i. H. v.6 000 eur entstanden, die auch zutreffend handelsrechtlich erfasst wurden.

– 170 –

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A -221

Inhaltsverzeichnis

6 gewerbesteuer

An Mietaufwendungen für das Betriebsgrundstück sind B in 2017 165 000 eurentstanden. Außerdem betrugen die Leasinggebühren für den betrieblichenLkw in 2017 40 000 eur. Sämtliche Aufwendungen wurden von B erfolgswirk-sam erfasst. Der Gewerbesteueraufwand für 2017 hat 15 000 eur betragen.

Wie hoch ist der Gewerbeertrag von B? Die Kapitalertragsteuer sowie derSolidaritätszuschlag sollen aus Gründen der Vereinfachung vernachlässigtwerden.

AbwandlungWas wäre, wenn B seinen Großhandel im Rechtskleid einer GmbH betreibt?

**[g]

Aufgabe 220 Hinzurechnungen, § 8 Nr. 1 GewStG

Die Aufgabe befasst sich mit den Hinzurechnungen als eine spezielle Regelung zur Er-mittlung des Gewerbeertrags. Sie sollen zeigen, dass Sie die Hinzurechnungsvorschriftdes § 8 Nr. 1 GewStG auf einen konkreten Sachverhalt anwenden können.

Der Unternehmer Peter Silie (S) betreibt eine Gärtnerei als Einzelunterneh-mung. Der Auszug aus seiner Gewinn- und Verlustrechnung in 2017 zeigtfolgende Positionen: teur

Rohgewinn 2 800

Aufwendungen:./. Personalkosten 600./. Abschreibungen 100./. andere: 2 100

davon Miete/Pacht/Leasing für:Maschinen, EDV, Kfz 500Betriebsgebäude 900Lizenzen 200

Zinsen 200Sonstige 300

= Ergebnis vor Ertragsteuern 0

Ermitteln Sie die effektive Gewerbesteuerbelastung in 2017 bei einem Hebesatzvon 400% unter Berücksichtigung der Anrechnung der Gewerbesteuer auf dieEinkommensteuer nach § 35 EStG, jedoch unter Vernachlässigung des Solidari-tätszuschlags. Was wäre, wenn es sich bei der Gärtnerei um eine GmbH handelt?

**[g]

Aufgabe 221 Ermittlung des GewerbeertragsAufgabe 221 wiederholt und erweitert die Inhalte von Aufgabe 219. Der Schwerpunktder Aufgabe liegt in der Kürzung von Grundvermögen.

Gundula und Guido Henkel sind glücklich verheiratet. In 2017 erbt Guidovon seiner reichen Erbtante einen ansehnlichen Betrag in bar sowie ein Grund-stück (Verkehrswehrt 400 000 eur, Einheitswert 138 000 eur) in Hof. Auf dem

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A -222

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

Grundstück eröffnet er am 1. 7. 2017 eine Boutique, in der er modische Mützenaus Fernost verkauft. Angestellte hat Guido nicht, er häkelt sämtliche Mützenselbst. Guido hat einen Raum in seinem ebenfalls in Hof belegenen, von ihmund seiner Frau bewohnten Einfamilienhaus zu einem Lagerraum umbauenlassen, den er ebenfalls ab dem 1. 7. 2017 betrieblich nutzte (Verkehrswertdes Grundstücks 120 000 eur, Einheitswert 80 000 eur, betrieblicher Anteil15%). Sein nach § 5 EStG korrekt ermittelter Verlust zum 31. 12. 2017 betrug−4 500 eur, die Umsätze des Jahres 2017 beliefen sich auf 115 000 eur. ImVerlust aus Gewerbebetrieb sind enthalten: Auflösung eines Damnums für einDarlehen zur Errichtung seiner Boutique (ARAP) von 300 eur, Zinsen für dasvorgenannte Darlehen von 6 000 eur.

Aus Mitteln des Betriebes spendete Guido der örtlichen Kirchengemeinde2 200 eur. Eine ordnungsgemäße Zuwendungsbescheinigung liegt vor.

Wie hoch ist der Gewerbeertrag i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 3 GewStG für 2017?

**[g]

Aufgabe 222 Ermittlung der GewerbesteuerrückstellungAus handelsrechtlicher Sicht stellt die Gewerbesteuer eine Aufwandsteuer dar. ImJahresabschluss wird für die Gewerbesteuer eine Rückstellung gebildet. Bei dieserAufgabe sollen Sie zeigen, dass die Vorgehensweise zur Ermittlung dieser Rückstellungkennen und auf einen vereinfachten Sachverhalt anwenden können.

Zigismund Schwan (Z) und Helene Schöndube (S) sind Gesellschafter der ZS-

OHG, die in Pfaffendorf Metalle veredelt. Der vorläufige nach den Vorschriftendes EStG ermittelte Gewinn für 2017 beträgt 134 543 eur. Als Betriebsausgabenwurden 21 000 eur Gewerbesteuervorauszahlungen berücksichtigt.

Folgende Sachverhalte wurden bei der Gewinnermittlung bereits richtig be-rücksichtigt:

1. In 2015 hatte die ZS-OHG eine Lagerhallte für betriebliche Zwecke erwor-ben. Der Einheitswert des Grundstückes beträgt 95 000 eur.

2. Seit dem 1. 6. 2013 ist der Bruder von S als stiller Gesellschafter an derOHG mit 50 000 eur beteiligt. Die Beteiligung gehört bei ihm zum Privat-vermögen. Der Gewinnanteil für 2017 wurde i. H. v. 10 000 eur auf den31. 12. 2017 passiviert und im Februar 2018 ausbezahlt. Der Gewinnanteilfür 2016 i. H. v. 5 000 eur, der ebenfalls passiviert worden war, ist im März2017 ausbezahlt worden.

3. Zum Betriebsvermögen der ZS-OHG gehört die Beteiligung an der PollyDuster KG, Marbach, i. H. v. 10% des Kapitals der KG. Der Verlustanteil2017 betrug 2 150 eur.

4. Die Schuldzinsen betrugen in 2017 insgesamt 120 000 eur.

Ermitteln Sie die Gewerbesteuerrückstellung für 2017. Der Hebesatz der Ge-meinde Pfaffendorf soll 420% betragen.

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A -223

Inhaltsverzeichnis

6 gewerbesteuer

***[g]

Aufgabe 223 Ermittlung der GewerbesteuerBei dieser Aufgabe sollen Sie zeigen, dass Sie das Schema zur Ermittlung der Gewerbe-steuer auf ein konkretes numerisches Beispiel anwenden können sowie die Anrechnungder Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer berechnen können.

Roland Tüchtig (T), geboren am 14. 4. 1982, wohnhaft in Coburg, ledig, keineKinder, betreibt in Forchheim seit Jahren ein erfolgreiches Einzelunternehmenim Rahmen dessen er Barcodescanner herstellt. Der für das Wirtschaftsjahr (=Kalenderjahr) 2017 ermittelte steuerrechtliche Gewinn unter Berücksichtigungvon § 3 Nr. 40 i. V. m. § 3c Abs. 3 EStG beträgt zutreffend 75 000 eur. Aus seinerBuchhaltung ergeben sich nachstehende Informationen:

– Die Immobilie, in der sich die Produktion und die Verwaltung des Betriebsbefindet, ist gemietet. Die monatliche Miete beträgt 2 500 eur.

– Das Wirtschaftsjahr 2017 verläuft unerwartet erfolgreich. Zur Abdeckungkurzfristiger Lieferspitzen mietet T einen Lieferwagen. Die Miete dafür be-trägt 1 000 eur. Darüber hinaus beschließt T einen größeren Transporter vonder Leasing-GmbH zu leasen. Die monatlichen Leasingraten von Juli bisDezember 2017 betragen 450 eur.

– Die Zinsaufwendungen für ein Darlehen, mit dem T in vergangenen Ge-schäftsjahren seine technischen Anlagen finanziert hat, betragen in 2017insgesamt 117 450 eur.

– 1. Im Betriebsvermögen des T befindet sich seit 2015 eine 5%-ige Beteiligungan der X-GmbH mit Sitz und Geschäftsleitung in Nürnberg. In 2017erhielt T Dividenden aus dieser Beteiligung i. H. v. brutto 1 500 eur. DerBeteiligungsertrag wurde erfolgswirksam verbucht.

2. Als strategische Beteiligung hält T seit mehreren Jahren 25% der Anteilean seinem Zulieferer, der Y-GmbH. Aus dieser Beteiligung fließen T in2017 Dividenden i. H. v. 3 700 eur (brutto) zu. Der Beteiligungsertragwurde erfolgswirksam verbucht.

Neben den Einkünften aus seiner Einzelunternehmung erzielt T in 2017 nochkorrekt ermittelte Einkünfte aus der Vermietung geerbter Grundstücke i. H. v.3 000 eur pro Monat. Die Grundstücke befinden sich im Privatvermögen von T.

a) Ermitteln Sie den Gewerbeertrag gem. § 7 GewStG sowie den Steuermess-betrag für den Veranlagungszeitraum 2017.

b) Berechnen Sie die tarifliche Gewerbesteuer für 2017. Gehen Sie von einemgewerbesteuerlichen Hebesatz von 450% aus.

c) Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen, die tarifliche Einkommen-steuer sowie die festzusetzende Einkommensteuer für den Veranlagungs-zeitraum 2017.

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A -224

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

***[g]

Aufgabe 224 Zusammenfassende Aufgabe zur GewerbesteuerDie Aufgabe fasst die Inhalte der vorstehenden Aufgaben zusammen. Sie sollen unterder Vorgabe einer Gewinn- und Verlustrechnung die Gewerbe- und Einkommensteuerberechnen.

Jogi und Joga Löw (L und Frau L) sind seit Jahren verheiratet und wohnenzusammen in ihrer Villa am Starnberger See. Sowohl L und Frau L sind am5. 3. 1970 geboren. Sie haben keine Kinder.

Am 1. 1. 2016 wurde die LMU-OHG (Wirtschaftsjahr = Kalenderjahr) gegründet,an der L und Marion Meister (M) zu jeweils 25% beteiligt sind sowie die U-GmbH zu 50% beteiligt ist. Zweck der Gesellschaft ist die Herstellung vonRasenmähern.

L finanzierte seine Beteiligung an der LMU-OHG mit einem Fälligkeitsdarlehenmit einer Laufzeit von 4 Jahren i. H. v. 200 000 eur, das er von Frau L zum1. 1. 2016 zu einem Zinssatz von 6% p. a. erhalten hat. Für das Darlehen wurdezwischen den Ehegatten ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen, der einemFremdvergleich standhält. Die Zinsen sind jeweils am 31. 12. eines Jahres fälligund werden von L auch pünktlich bezahlt. Das Darlehen stellt Sonderbetriebs-vermögen II des L dar, da es dazu dient, die Beteiligung an der LMU-OHG zustärken.

Die Gewinn- und Verlustrechnung der LMU-OHG zum 31. 12. 2017 lautet:

Soll GuV der LMU-OHG zum 31. 12. 2017 Haben

Wareneinsatz 40 000 Umsatzerlöse 589 250Löhne/Gehälter 100 000 Zinserträge 20 000Zinsaufwand 85 400 Dividende X-GmbH 4 380Leasingaufwand 25 000 Dividende Y-GmbH 2 500Kapitalertragsteuer 6 720 Dividende Z-GmbH 4 000Spendenaufwand 1 500 Gewinnanteil AB-OHG 2 000AfA 7 500Mietaufwand 29 500GewSt-Vorauszahlungen 5 000Gewinn 321 510

Summe 622 130 Summe 622 130

An der X-GmbH ist die LMU-OHG seit dem 25. 4. 2016 zu 15% beteiligt. DieX-GmbH stellt Rasenmähermotoren her, die die LMU-OHG in ihre Rasenmähereinbaut. Die Beteiligung wurde fremdfinanziert, die Schuldzinsen hierfürbetragen in 2017 insgesamt 600 eur.

An der Y-GmbH ist die LMU-OHG zu 10% beteiligt. Auch diese Beteiligungwurde fremdfinanziert. Die Schuldzinsen in 2017 betragen hierfür 1 500 eur. DieBeteiligung an der Y-GmbH wurde von der LMU-OHG am 1. 1. 2017 erworben.

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A -224

Inhaltsverzeichnis

6 gewerbesteuer

An der Z-GmbH ist die LMU-OHG zu 15% beteiligt. Die Beteiligung wurdeam 23. 4. 2017 erworben. Auch diese Beteiligung wird fremdfinanziert, dieSchuldzinsen hierfür betragen in 2017 insgesamt 1 000 eur.

An der AB-OHG ist die LMU-OHG zu 15% beteiligt. Auch diese Beteiligungwurde fremdfinanziert. Die Schuldzinsen hierfür betragen in 2017 insgesamt800 eur. Die Schuldzinsen sind, wie alle Schuldzinsen, die durch Beteiligungs-finanzierungen entstanden sind, im verbuchten Zinsaufwand enthalten.

Die Leasingaufwendungen betreffen die Leasingraten für den Lkw mit demdie Rasenmäher ausgeliefert werden.

Die Mietaufwendungen betreffen eine kleine Lagerhalle am Ammersee, die dieLMU-OHG gemietet hat, um dort Zwischenprodukte zu lagern.

Die Spende wurde an die Technische Universität München für wissenschaftli-che Zwecke geleistet.

Zum Gesamthandsvermögen der LMU-OHG gehört ein bebautes Grundstückin Magdeburg, das als Lagerhalle genutzt wird. Das Grundstück wurde am1. 1. 2017 angeschafft. Der Einheitswert beträgt 75 000 eur. Das Grundvermögenist nicht von der Grundsteuer befreit.

Ebenfalls im Betriebsvermögen befindet sich ein bebautes Grundstück amStarnberger See, in dem die Produktion und Verwaltung untergebracht ist. DerEinheitswert hierfür beträgt 220 000 eur. Das Grundvermögen ist nicht vonder Grundsteuer befreit und wurde am 1. 1. 2016 angeschafft.

Der gewerbesteuerliche Verlustvortrag der LMU-OHG beträgt 20 000 eur. L

hat einen einkommensteuerlichen Verlustvortrag i. H. v. 25 000 eur, der durchAnlaufverluste der LMU-OHG in 2016 entstanden ist.

Der gewerbesteuerliche Hebesatz beträgt 450%.

a) Ermitteln Sie die festzusetzende Gewerbesteuer für 2017.b) Ermitteln Sie die festzusetzende Einkommensteuer für das Ehepaar Löw

für den Fall der Zusammenveranlagung in 2017.

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A -225

Inhaltsverzeichnis

7 BelastungsvergleicheShortCodeApp # 5300

Die Übungsaufgaben in Kapitel 7 beinhalten nominelle Steuerbelastungsvergleichevon Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften sowie Zusatzbelastungen in Son-derfällen. Die auf die wesentlichen Grenzsteuersätze reduzierten Belastungsvergleichesollen zeigen, wie sich die Grenzsteuerbelastung der beiden Rechtsformen berechnetund wann welche der beiden Rechtsformen aus der Sicht der Grenzsteuerbelastungvorteilhaft ist.

**[g]

Aufgabe 225 Wahr oder falsch?Dieser Aufgabentypus enthält Fragen zu Steuerbelastungsvergleichen, die im Antwort-Wahl-Verfahren zu beantworten sind.

Sind die nachstehenden Aussagen wahr oder falsch?Begründen Sie Ihre Antwort kurz! wahr falsch

a) Gewinne aus Personengesellschaften und Kapitalgesell-schaften unterliegen derselben Gesamtsteuerbelastung.

b) Die Steuerbelastung auf der Ebene von Kapitalgesell-schaften ist bundesweit einheitlich im Sinne einer ein-heitlichen nominellen Belastung.

c) Änderungen beim Hebesatz haben bei Kapitalgesell-schaften stärkere Auswirkungen auf die Gesamtsteuer-belastung als bei Personengesellschaften.

d) Die Kirchensteuer hat keinen Einfluss auf die Gesamt-steuerbelastung von Kapitalgesellschaften bei Einbezugvon Gesellschafts- und Gesellschafterebene.

e) Der Spitzengrenzsteuersatz bei der Einkommensteuerbeträgt 45%.

f) Die Grenzsteuerbelastung auf Ebene von Kapitalgesell-schaften beträgt unter Vernachlässigung von Gewerbe-steuer und Solidaritätszuschlag maximal 15%.

g) Bei Personengesellschaften entsteht durch die Gewerbe-steuer immer eine Zusatzbelastung.

h) Es kann sein, dass ein Freiberufler bei sonst gleichensteuerlichen Verhältnissen höher besteuert wird als einGewerbetreibender.

i) Der Solidaritätszuschlag bemisst sich auf Grundlageder tariflichen Einkommensteuer vor Anrechnung derGewerbesteuer.

j) Eine Kapitalgesellschaft taugt dann als »Spardose«,wenn bei gleichem Zinssatz vor Steuern auf Ebene derGesellschaft und Ebene des Gesellschafters die Steuerbe-lastung auf Zinsen auf Gesellschaftsebene niedriger istals auf Ebene des Gesellschafters.

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A -228

Inhaltsverzeichnis

7 belastungsvergleiche

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Aufgabe 226 Gesamtsteuerbelastung bei PersonenunternehmungenSie sollen hier die nominellen Grenzsteuerbelastung von Personenunternehmungenermitteln. Dabei sollen Sie zeigen, dass Sie das Zusammenspiel von Einkommen- undGewerbesteuer sowie dem Solidaritätszuschlag berechnen können.

Ermitteln Sie in Staffelform (tabellarisch) die Gesamtsteuerbelastung einerPersonenunternehmung in Prozent unter Berücksichtigung der Einkommen-und Gewerbesteuer sowie des Solidaritätszuschlags, wenn der Einkommen-steuersatz 42% und der gewerbesteuerliche Hebesatz 300% (500%) beträgt.Wie hoch ist die Steuerbelastung ohne Gewerbesteuer?

**[g]

Aufgabe 227 Nominelle Steuerbelastung bei PersonenunternehmungenAufgabe 227 wiederholt die Inhalt von Aufgabe 226 und soll zeigen, wie sich dieGesamtsteuerbelastung bei alternativen gewerbesteuerlichen Hebesätzen entwickelt.

a) Zeigen Sie formal unter Verwendung von Grenzsteuersätzen, wie sich dienominelle Steuerbelastung1. eines Freiberuflers mit und ohne Kirchensteuer,2. eines Gewerbetreibenden, dessen Betrieb gewerbesteuerpflichtig ist,

mit und ohne Kirchensteuerermittelt. Sämtliche Pauschalen, Freigrenzen, Freibeträge, steuerfreie Ein-nahmen, nichtabzugsfähige Betriebsausgaben, Hinzurechnungen und Kür-zungen sind zu vernachlässigen.

b) Ausgehend von a): Ermitteln Sie die Steuerbelastung bei einem Einkom-mensteuersatz von 42%, einem Hebesatz von1. 200%,2. 400%,3. 500%sowie einem Kirchensteuersatz von 8%. Berücksichtigen Sie auch denSolidaritätszuschlag!

**[g]

Aufgabe 228 Zusatzbelastung durch die GewerbesteuerDurch die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer kann aufgrunddes Solidaritätszuschlags eine Zusatzentlastung durch die Gewerbesteuer resultieren.Um dies formal zu verdeutlichen, soll der formale Zusammenhang von Einkommen-und Gewerbesteuer ermittelt werden.

a) Ermitteln Sie formal die Zusatzbelastung durch die Gewerbesteuer beiPersonenunternehmungen unter Vernachlässigung der Kirchensteuer.

b) Ausgehend von a): Identifizieren Sie die Bereiche in Abhängigkeit desHebesatzes, in denen1. weder eine Entlastung noch eine Zusatzbelastung,2. eine Entlastung,3. eine Zusatzbelastungdurch die Gewerbesteuer besteht. Vernachlässigen Sie die Kirchensteuer!

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A -231

Inhaltsverzeichnis

grundlagen ertragsteuern übungsaufgaben

**[g]

Aufgabe 229 Nominelle Steuerbelastung KapitalgesellschaftBei dieser Aufgabe sollen Sie zeigen, dass Sie die nominelle Gesamtsteuerbelastung beiKapitalgesellschaften über beide Ebenen ermitteln können.

a) Zeigen Sie formal, wie sich die nominelle Steuerbelastung einer Kapitalge-sellschaft ermittelt, wenn die Beteiligung im Privatvermögen gehalten undabgeltend besteuert wird. Berücksichtigen Sie dabei die Einkommen- undGewerbesteuer sowie den Solidaritätszuschlag.

b) Ausgehend von a): Welche Gesamtsteuerbelastung resultiert unter Berück-sichtigung der Kirchensteuer?

c) Ausgehend von a): Ermitteln Sie die Gesamtsteuerbelastung bei einemHebesatz von1. 200%,2. 400%,3. 500%im Fall mit und ohne Kirchensteuer. Der Kirchensteuersatz betrage 8%.

**[g]

Aufgabe 230 Gleiche GesamtsteuerbelastungErmitteln Sie für einen Grenzeinkommensteuersatz von

a) 42% bzw.b) 45%

den Hebesatz, bei dem unter Vernachlässigung der Kirchensteuer die Gesamt-steuerbelastung bei Kapital- und Personengesellschaften identisch ist.

c) Welche Hebesätze ergäben sich unter Berücksichtigung einer Kirchen-steuer von 8%? Welche Auswirkungen hat die Kirchensteuer auf denIndifferenzhebesatz?

**[g]

Aufgabe 231 Thesaurierung oder Vollausschüttung?Angenommen, die Steuerbelastung auf Ebene der Kapitalgesellschaft beträgt30%. Die Dividendensteuer beträgt 25%. Zinserträge aus Kapitalanlagen imPrivatvermögen werden mit 25% besteuert. Ermitteln Sie das Endvermögenam Ende von t = 10 wenn in t = 0 ein zahlungsgleicher Gewinn nach Körper-schaftsteuer von 100 eur erwirtschaftet wird, der entweder

a) sofort ausgeschüttet und auf Ebene des Anteilseigners verzinslich angelegtwird oder

b) bis t = 10 thesauriert wird und dann ausgeschüttet wird.c) Wovon hängt die Entscheidung für die Thesaurierung bzw. Vollausschüt-

tung ab?

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t e i l iii

Ü B U N G S K L A U S U R E N

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22

sich verBuchen (MetaMorphose style)

Quelle: Schanz, Sebastian/Koschmider, Simon (2014): Humo-ristische Zeichnungen zum Betrieblichen Rechnungswesen,Buchmanufaktur, Bayreuth, isbn: 978-3-00-047631-0, Seite 22.

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Prolog

Das Prüfungsdesign für Prüfungen in der Steuerlehre ist bedingt durch die Brei-te des Faches sehr vielfältig. Traditionell dominieren steuerrechtliche Themen-stellungen in der steuerlichen Grundlagenausbildung. Ökonomische Aspektetreten in den Hintergrund oder werden gänzlich vernachlässigt.

Maßgeblich für das Prüfungsdesign (der Klausur) ist das Ziel der zugrundelie-genden Veranstaltung, im Rahmen derer die Themen vermittelt werden. Liegtdas Ziel in der

Grundlagenausbildung für künftige Steuerberater?der Werbung für das Fach selbst, um unentschlossene Studierende für dieVertiefung in diesem Fachgebiet zu gewinnen?ganzheitlichen Ausbildung in der Unternehmensrechnung, die mit der steu-erlichen Grundausbildung abgerundet werden soll?Vermittlung von Grundkenntnissen im Steuerrecht, damit die Teilnehmerihre eigene Steuererklärung erstellen und ihre Steuerbescheide verstehen?Ergänzung der betriebswirtschaftlichen Grundausbildung in der Entschei-dungslehre um Steuern?

oder anderen Zielen? In Abhängigkeit der Ziele werden die Inhalte (Themen)und Formen (Rechenaufgaben, verbale Ausführungen) der Prüfung (Klausur)ausgewählt.

Das hier verfolgte Ziel besteht zum einen in der Vermittlung der Grundkennt-nisse der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Das bedeutet, dass die wesent-lichen Grundlagen der Steuerplanung und Steuerwirkung, namentlich dieInvestitionsrechnung mit Ertragsteuern, vermittelt wird. Zum anderen werdendie Grundschemata der Einkommen-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer sowiedes Solidaritätszuschlags vermittelt. Die Inhalte orientieren sich weitgehendam Gesetz. Das bedeutet, dass besondere Sachverhalte, die durch Urteile ge-klärt wurden und in Richtlinien und Erlassen der Verwaltung dokumentiertsind, nicht im Fokus stehen.

Die Grundlagen der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre werden in den nach-stehenden Klausuren durch Rechenaufgaben zur Investitionsrechnung mitSteuern und durch »Kontrollfragen« geprüft. Die »Kontrollfragen« prüfenlosgelöst von konkreten Berechnungen das Grundverständnis der Betriebswirt-schaftlichen Steuerlehre.

Die steuerrechtlichen Schemata werden durch »Veranlagungssimulationen«geprüft. Im Rahmen eng abgegrenzter zahlenbasierter Lebenssachverhaltesollen Sie zeigen, dass Sie die Sachverhalte aus steuerlicher Sicht beurteilenund geforderte Größen berechnen können.

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Inhaltsverzeichnis

prolog grundlagen ertragsteuern

P R Ü F U N G S M O D U S K L A U S U R

Klausurprüfungen in Einzelbearbeitung stellen artifizielle Situationen dar. ImBerufsleben werden Sie nur in absoluten Ausnahmefällen solchen Situationenausgesetzt sein. Probleme werden i. d. R. im Team gelöst, das bedeutet, dassSie Dritte fragen können oder zusätzliche Literatur konsultieren können. Diekünstliche Umgebung im Rahmen einer Klausur soll dafür sorgen, dass diePrüfungsleistung individuell zuweisbar ist. Sinn und Zweck der Klausur be-steht also darin, die Kenntnisse, Fertigkeiten bzw. die Transferleistung desPrüflings zu beurteilen.

A B L A U F D E R Ü B U N G S K L A U S U R E N

Simulieren Sie den Ablauf bei der Bearbeitung der Übungsklausuren möglichstmit »echten« Prüfungsbedingungen. Halten Sie die Bearbeitungszeit ein undverwenden Sie nur die zugelassenen Hilfsmittel. Wenn Sie glauben, dass Siesich nicht disziplinieren können, setzen Sie sich mit Kommilitonen in einenRaum. Die Hürde, die selbst vorgegebenen Regeln zu brechen, wenn meh-rere Personen gleichzeitig unter Prüfungsbedingungen die Übungsklausurbearbeiten, ist höher.

Bearbeiten Sie die Klausuren erst, wenn Sie die der Klausur zugrundeliegendenThemengebiete durchgearbeitet haben. Andernfalls steigt das »Frustrationsle-vel« und die Klausur ist »verbrannt« in dem Sinne, dass beim wiederholtenBearbeiten der »Überraschungseffekt« nicht mehr vorhanden ist.

Z E I T L I C H E R U M FA N G

Die nachfolgenden Übungsklausuren sind als einstündige Klausuren ausgelegtund umfassen jeweils 60 Punkte. Als Daumenregel gilt: Ein Punkt entsprichteiner Minute. Einige Klausuren sind bewusst etwas länger gehalten, damitSie lernen, unter Zeitdruck zu arbeiten. Ob eine Klausur »zu lang« oder »zukurz« ist, ist meistens abhängig von der subjektiven Wahrnehmung. HabenSie sich z. B. kurz vor Beginn der Klausur intensiv mit einem Thema befasst,das wesentlicher Bestandteil der Klausur ist, erscheint Ihnen die Klausur imVergleich zu anderen Prüflingen eher »kurz«.

A U F B A U U N D U M FA N G D E R A U F G A B E N

Der Aufbau der Aufgaben folgt den Schwierigkeitsgraden »leicht« bis »schwer«.Innerhalb einer Aufgabe sind die leichteren Fragen den schwereren Fragenvorangestellt. Die Einordnung in die Kategorien »leicht« und »schwer« ist –wie bei der Einordnung des zeitlichen Umfangs – subjektiver Natur. Was dereine als »schwer« empfindet, ist für den anderen »leicht«.

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übungsklausuren prolog

Die Taxonomie der (kognitiven) Lernziele beinhaltet Reproduktion (Kennen,Wissen), Reorganisation (Verstehen), Transfer (Anwenden) und Problemlösung(Analysieren, Synthetisieren, Beurteilen) und spiegelt sich in den Aufgabenwider. Nachstehend sind einige Beispiele für die Inhalte der Taxonomie derLernziele aufgeführt.

Lernzielklasse Ziel Beispiel

Reproduktion(Wissen)

Aussagen über Inhalte/Sachverhalte wortwörtlichwiedergeben können.

Zählen Sie die sieben Ein-kunftsarten der Einkom-mensteuer auf!

Reorganisation(Verstehen)

Aussagen über Inhalte/Sachverhalte mit eigenenWorten wiedergeben.

Beschreiben Sie den Unter-schied zwischen Gewinn-und Überschusseinkunfts-arten ausführlich!

Transfer(Anwenden)

Allgemeine Aussagen aufSonderfälle übertragen.

Ermitteln Sie das zu ver-steuernde Einkommenfür den nachstehendenSachverhalt!

Problemlösung(Analysieren/Bewerten)

Aussagen über Sachverhal-te in ihre Struktur zerlegenbzw. nach Kriterien beurtei-len können.

Zeigen Sie anhand einesselbstgewählten Beispielsdie Auswirkungen derGewerbesteuer auf die Ge-samtsteuerbelastung einerPersonenunternehmung!

Quelle: In Anlehnung an Macke, Gerd/Hanke, Ulrike/Viehmann, Pauline (2012): Hoch-

schuldidaktik, 2. Auflage, Beltz Verlag, Weinheim, Seite 79.

Teilweise ist der Transferanteil sehr hoch. Zum einen sollen die Übungsklausu-ren dadurch Lerncharakter aufweisen, d. h. es soll nicht schwerpunktmäßig Re-produktion und Reorganisation geprüft werden. Mit dem damit einhergehenden»Überraschungseffekt« können Sie auch in der »echten« Klausur konfrontiertwerden und Sie lernen, damit umzugehen. Zum anderen sollen Sie zeigen,dass Sie in der Lage sind, die erlernten Techniken auf weiterführende Problemeanzuwenden.

H I L F S M I T T E L

Grundsätzlich existieren zwei Typen von Klausuren hinsichtlich der Hilfsmittel.»Open-Book-Klausuren« in ihrer reinen Form erlauben jegliche Hilfsmittel wieLehrbücher, Manuskripte, Gesetze, programmierbare Taschenrechner, Compu-ter und Internet, um nur einige zu nennen. In der Regel sind die Hilfsmittel

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prolog grundlagen ertragsteuern

bei »Open-Book-Klausuren« auf Printmedien im Allgemeinen oder durch einvom Prüfer vorgegebenes Format beschränkt.

Im Gegensatz zu »Open-Book-Klausuren« sind die zulässigen Hilfsmittel bei»Closed-Book-Klausuren« auf ein sehr beschränktes, meist technisches, Maß(Taschenrechner) reduziert. Beim Klausurtraining sollten Sie so wenig wiemöglich auf Hilfsmittel zurückgreifen. Erst dann wird Ihnen meistens bewusst,wo Sie noch Wissenslücken haben.

Die Erfahrung zeigt, dass »Open-Book-Klausuren« tendenziell schlechter ausfal-len als »Closed-Book-Klausuren«. Vermutlich liegt dies daran, dass der Prüflingauf das rasche Auffinden der relevanten Textstellen in der zur Klausur mitge-führten Literatur vertraut. Klausuren, die vom Prüfling abverlangen, dass erdie Inhalte auf Seite XY wiedergibt, sollten allerdings die Ausnahme bilden.Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Handwerkszeug.

Bei Klausuren mit steuerlichem Bezug stellt sich neben der Zulassung von Ge-setzestexten die Frage des zusätzlichen Zulassens von Richtlinien und Erlassen.Die nachstehenden Klausuren haben für den steuerrechtlichen Teil das Ziel,die Grundschemata zur Ermittlung der zu zahlenden Steuer zu prüfen. Es gehtnur nachrangig darum, die unerschöpflichen Sachverhalte der »Lebenspraxis«in ihrer gesamten Breite und Tiefe ertragsteuerlich einordnen zu können. Dasich die Schemata aus den Gesetzen ergeben, reichen die Gesetzestexte alsHilfsmittel zur Lösung der Sachverhalte aus.

Bei den nachstehenden Übungsklausuren handelt es sich um »Closed-Book-Klausuren«. Als technisches Hilfsmittel sind jeweils ein nichtprogrammierbarerTaschenrechner und Gesetzestexte zugelassen. Für ausländische Studierende kom-men (nicht elektronische) Übersetzungshilfen in Frage.

D O K U M E N TAT I O N D E S L Ö S U N G S W E G E S

Dokumentieren Sie Ihren Lösungsweg sorgfältig! Der Weg ist das Ziel. Ist dasZiel (Ergebnis) falsch und ein Lösungsweg nicht vorhanden, können keinePunkte vergeben werden.

Verwenden Sie für die Niederschrift einen dokumentenechten Stift. Kugel-schreiber sind i. d. R. dokumentenecht, Füllfederhalter häufig nicht. Legen SieIhre Prüfung nicht mit Bleistift ab, da sonst leicht nachträglich Änderungenvorgenommen werden können.

Sorgen Sie für eindeutige Aussagen in Ihren Lösungen. Mehrere Lösungenoder Lösungswege kosten Zeit und führen zu Irritationen beim Korrigieren.

Schreiben Sie beim Klausurtraining in jedem Fall die vollständige Lösungnieder. Die Dokumentation benötigt Zeit, die Sie auch in der eigentlichenPrüfung benötigen. Erst beim Ausformulieren Ihrer Lösung wird Ihnen klar,womit Sie noch Probleme haben oder wo noch Wissenslücken vorhanden sind.

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übungsklausuren prolog

K O R R E K T U R U N D B E U R T E I L U N G

Korrigieren Sie Ihre Klausur auf Basis der in dieser Lektüre hinten aufgeführ-ten Lösungshinweise selbst oder geben Sie die Klausur einem Freund/einerFreundin zur Korrektur. Mögliche Korrekturzeichen können sein:

∧= 1 Punkt∧= 0,5 Punkte

FF ∧= Folgefehler

( ) ∧= Folgefehler, aber 1 Punkt erhalten

( ) ∧= Folgefehler, aber 0,5 Punkte erhalten∧= »fehlt« (z. B. bei leerer Seite oder fehlender Antwort)

Die Beurteilung hilft Ihnen, mögliche Schwachstellen in Ihrer Argumentationoder Darstellung Ihrer Lösung zu identifizieren.

Nachstehend finden Sie zwei Vorschläge für Bewertungsskalen. In Skala 1 ist imVergleich zu Skala 2 ein etwas strengerer Maßstab hinterlegt. Die Punktabständesind bei beiden Skalen äquidistant. So ändert sich bei Skala 1 alle drei Punkte dieNote. Bei Skala 2 führen jeweils 2,5 Punkte zu einer Notenänderung. Bestandenist die Klausur in jedem Fall bei Erreichen von 50% der Gesamtpunktzahl, alsobei 30 Punkten.

Skala 1 Skala 2

Punkte Punkte Note

30 50% 30 50,00% 4,033 55% 32,5 54,17% 3,736 60% 35 58,33% 3,339 65% 37,5 62,50% 3,042 70% 40 66,67% 2,745 75% 42,5 70,83% 2,348 80% 45 75,00% 2,051 85% 47,5 79,17% 1,754 90% 50 83,33% 1,357 95% 52,5 87,50% 1,060 100% 60 100,00%

T I P P S F Ü R D I E K L A U S U R

1. AufgabenstellungLesen Sie die Aufgabenstellung sehr sorgfältig und markieren Sie sichnach einem bestimmen Muster die gegebenen Werte und Informatio-nen! Markieren Sie z. B. die für eine bestimmte Einkunftsart relevantenInformationen mit einer bestimmten Farbe.

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Inhaltsverzeichnis

prolog grundlagen ertragsteuern

Markieren Sie die in Ihrer Lösung bereits berücksichtigten Informatio-nen. So schließen Sie aus, dass Sie Werte aus der Aufgabenstellung inIhrer Lösung vergessen.Achten Sie auf die Annahmen: Welche Annahmen gelten? TypischeAnnahmen sind z. B.:– Der Steuerpflichtige wünscht eine möglichst niedrige Steuerbelas-

tung im Veranlagungszeitraum XY.– Alle erforderlichen Nachweise liegen vor.– Alle erforderlichen/möglichen Anträge gelten als gestellt.– Es werden keine weiteren Werbungskosten/Sonderausgaben nach-

gewiesen.

Bestehen die Aufgaben/Fragen aus mehreren Teilen?– Sie sollen zusätzlich erläutern, dass . . .– Sie sollen Ihre Aussage zusätzlich begründen . . .– Sie sollen anhand eines konkreten Beispiels zeigen, dass . . .– Sie sollen Ihre Ergebnisse vergleichen . . .– Sie sollen Ihre Ergebnisse kritisch beurteilen . . .– Sie sollen Ihre Ergebnisse interpretieren . . .– Beschreiben Sie kurz . . .– Ermitteln Sie unter Angabe der einschlägigen Paragraphen . . .Lesen Sie die Aufgabe und die Aufgabenstellung ganz durch. Häufigsind »Hinweise« enthalten, die bestimmte Lösungswege/Steuern etc.zwingend ein- oder ausschließen.Ist die Aufgabenstellung aus Ihrer Sicht undeutlich, so dokumentierenSie dies in Ihrer Lösung und nehmen Sie im Fall fehlender Angabensinnvolle Werte für die fehlenden Informationen so an, dass die Aufgabedurch die Annahmen nicht wesentlich vereinfacht wird.

2. TaschenrechnerNutzen Sie Ihren Taschenrechner auch für einfache Rechenoperationen!

3. SchreibstilSchreiben Sie leserlich und strukturieren Sie Ihre Arbeit! Die Erfahrungzeigt, dass sorgfältig und strukturiert verfasste Klausuren besser bewertetwerden als weniger sorgfältig und weniger strukturiert verfasste Klausuren.

4. AbkürzungenIn der Klausur können Sie alle gängigen Abkürzungen verwenden. Siekönnen Wörter/Bezeichnungen abkürzen, aber auch Abkürzungen wie»100’« für »100 000« sind in Ordnung.

5. RechenwegZeigen Sie Ihren Rechenweg bei Berechnungen auf! Zum Beispiel bei derErmittlung von Abschreibungen, wenn nach der AfA im Jahr xy gefragtwird. Nur bei Aufzeigen des Rechenweges kann der Korrektor Punkte fürFolgefehler vergeben.

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K -1

Inhaltsverzeichnis

** Ü B U N G S K L A U S U R 1

Schwerpunkte der Klausur

Die Klausur deckt inhaltlich die Grundlagen der Investitionsrechnung mit Steuern ab.Sie sollen zeigen, dass Sie die Vorteilhaftigkeit von Handlungsalternativen unter Be-rücksichtigung von Ertragsteuern konkret berechnen und aus ökonomischer Perspektiveinterpretieren können. Weiterhin sind zur Bearbeitung der Klausur Grundkenntnisseder doppelten Buchführung sowie Grundlagen der Erfolgs- und Vermögensermittlungerforderlich. Kenntnisse des deutschen Ertragsteuerrechts, insbesondere der Einkom-mensbesteuerung, sind zur Lösung der Klausur nicht erforderlich. Die Klausur prüft,ob Sie das ökonomische »Handwerkszeug« anwenden können. Dies ist Voraussetzungfür die kritische Analyse des Steuerrechts.

BearbeitungshinweiseDie Bearbeitungszeit der Klausur beträgt 60 Minuten, dabei kann eine Gesamt-punktzahl von 60 Punkten erreicht werden. Eine zusätzliche Einarbeitungszeitwird nicht gewährt. Die Aufgabenstellung umfasst drei Aufgaben. Es sindalle Aufgaben zu bearbeiten. Die Klausur ist mit Tinte oder Kugelschreiber zubearbeiten. Mit Bleistift bearbeitete Klausuren werden nicht gewertet.

HilfsmittelNicht programmierbarer Taschenrechner.

Aufgabe 1 Standardmodell mit Ertragsteuern (20 Punkte)Ricardo Wagner (W) bietet sich eine Realinvestition mit folgendem sicherenZahlungsvektor (Werte in teur):t 0 1 2 3Zt −180 60 66 77

Das Investitionsobjekt wird linear über drei Perioden abgeschrieben. Der Kapi-talmarktzins beträgt 6% vor Steuern.

a) Ermitteln Sie den Kapitalwert vor Steuern und interpretieren Sie dasErgebnis. Sollte W die Investition durchführen?

b) Ermitteln Sie den Kapitalwert nach Steuern. Unterstellen Sie eine einfacheGewinnsteuer mit einem Steuersatz von 40%. Nehmen Sie an, dass dieverbleibenden liquiden Mittel am Ende jeder Periode entnommen werden.Interpretieren Sie das Ergebnis in Bezug auf a). Warum hat die periodischeEntnahme bzw. das Belassen der liquiden Mittel bis zum Ende des Pla-nungshorizonts hier keine Auswirkung auf den Kapitalwert nach Steuern?

c) Ausgehend von b). Bei welchem Gewinnsteuersatz für Realinvestitionenbeträgt der Kapitalwert nach Steuern gerade null, wenn Zinserträge mit25% besteuert werden?

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K -1

Inhaltsverzeichnis

übungsklausur -1 grundlagen ertragsteuern

Aufgabe 2 Steuerplanung und Verlustverrechnung (20 Punkte)Der Einzelunternehmer Farak Ohama (F) hat die Möglichkeit, in eine Realin-vestition mit folgendem Zahlungsvektor (in teur) zu investieren:t 0 1 2 3Zt −1 200 400 400 660

Außer den Einkünften aus dieser Realinvestition hat F keine weiteren Einkünf-te. Die Investition wird linear abgeschrieben. Alternativ kann F sein Kapitalim Privatvermögen am Kapitalmarkt zu einem Zinssatz von 10% anlegen.Unterstellen Sie einen einfachen Gewinnsteuersatz von 45%.

a) Ermitteln Sie unter Verwendung des Standardmodells mit Ertragsteuernden Kapitalwert nach Steuern unter der Maßgabe, dass Entnahmen erstam Ende des Planungshorizonts in t = 3 entnommen werden! EntwickelnSie Ihre Lösung anhand eines vollständigen Finanzplans!

b) Ausgehend von a), geben Sie die Buchungssätze in t = 2 an und erstellenSie den Jahresabschluss. Gehen Sie davon aus, dass Steuerzahlungen ausbetrieblichen Mitteln bezahlt werden. Eröffnungsbuchungen und Konten-abschlüsse brauchen nicht verbucht zu werden.

c) Ermitteln Sie den Kapitalwert nach Steuern unter der Annahme, dassF in t = 1 eine steuerlich zulässige Rückstellung in Höhe von 200 teurbildet, die in t = 3 erfolgswirksam in Höhe von 200 teur aufgelöst wird!Unterstellen Sie dabei, dass Verluste nicht sofort vollständig, sondernmit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Entwickeln Sie Ihre Lösunganhand eines Finanzplans und nehmen Sie an, dass liquide Mittel nachSteuern am Ende jeder Periode entnommen und sofort konsumiert werden.Interpretieren Sie das Ergebnis im Vergleich zu Aufgabenteil a)!

Aufgabe 3 Verständnisfragen (20 Punkte)a) Gehen Sie von nachstehendem Zahlungsvektor einer eigenfinanzierten

Investition aus:t 0 1 2 3Zt −1 200 450 550 600

Der Kapitalmarktzins beträgt 10%. Die Anschaffungsauszahlung wirdlinear über drei Perioden abgeschrieben.1. Welchen Betrag kann der Investor im Fall nomineller Kapitalerhaltung

jährlich für Konsumzwecke entnehmen?2. Welcher Betrag kann entnommen werden, wenn ein Gewinnsteuersatz

von 40% unterstellt wird?b) Was versteht man unter einem entscheidungsneutralen Steuersystem?

Nennen Sie drei entscheidungsneutrale Steuersysteme, die Investitionsneu-tralität gewährleisten!

c) Zeigen Sie anhand eines selbstgewählten Beispiels die Entscheidungswir-kung der Besteuerung!

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K -2

Inhaltsverzeichnis

*** Ü B U N G S K L A U S U R 2

Schwerpunkte der Klausur

Die Klausur deckt inhaltlich die Grundfragen der Besteuerung von Erträgen sowieGrundlagen der persönlichen Steuerpflicht und des Steuertarifs ab. Die Klausur istdadurch gekennzeichnet, dass viele selbstgewählte Beispiele zu erstellen sind. Aufgabe1 befasst sich mit dem kritischen Diskurs der Vermögensbesteuerung zum Zweck derUmverteilung von Vermögen sowie alternativen Besteuerungstheorien. Aufgabe 2befasst sich mit der graphischen Darstellung des Steuertarifs während in Aufgabe 3die tarifliche Einkommensteuer für konkrete Sachverhalte zu ermitteln ist.

BearbeitungshinweiseDie Bearbeitungszeit der Klausur beträgt 60 Minuten, dabei kann eine Gesamt-punktzahl von 60 Punkten erreicht werden. Eine zusätzliche Einarbeitungszeitwird nicht gewährt. Die Aufgabenstellung umfasst drei Aufgaben. Es sindalle Aufgaben zu bearbeiten. Die Klausur ist mit Tinte oder Kugelschreiber zubearbeiten. Mit Bleistift bearbeitete Klausuren werden nicht gewertet.

HilfsmittelNicht programmierbarer Taschenrechner und nicht kommentierte Gesetze.

Aufgabe 1 Grundfragen der Ertragsbesteuerung (10 Punkte)a) Im Parteiprogramm DIE LINKE befindet sich folgende Forderung:

»Die öffentlichen Finanzen wollen wir mit einer gerechten Steuerpolitik stär-ken, die zu höheren Einnahmen führt. Nur Reiche können sich einen armenStaat leisten. Die Profiteure des Finanzkapitalismus, der Umverteilungspoli-tik und der Bankenrettungsaktionen der Staaten müssen an den Kosten derKrisenbewältigung und eines sozial- ökologischen Umbaus beteiligt werden.Wir fordern die Wiedereinführung der Vermögenssteuer in Form einer Millio-närssteuer in Höhe von fünf Prozent jährlich auf private Millionenvermögen.Wir fordern zugleich eine deutliche Anhebung der Erbschaftssteuer auf großeVermögen. Dies alles ist auch wichtig, um die extreme Ungleichheit undKonzentration privater Vermögen zu verringern.«

Diskutieren Sie die Einführung einer Vermögensteuer kritisch, auch an-hand eines selbstgewählten Beispiels, das das Problem der Besteuerungvon Vermögen im Vergleich zur Besteuerung von Erträgen verdeutlicht.Um welche Steuerart handelt es sich bei der Vermögensteuer sowie derErbschaft- und Schenkungssteuer?

b) Zeigen Sie anhand eines selbstgewählten, zweiperiodigen Beispiels denUnterschied der Besteuerung nach der Quellentheorie und der Reinvermö-genszuwachstheorie.

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K -2

Inhaltsverzeichnis

übungsklausur -2 grundlagen ertragsteuern

Aufgabe 2 Steuertarif (30 Punkte)a) Erläutern Sie jeweils anhand eines selbstgewählten konkreten Steuertarifs

den Unterschied zwischen einem Freibetrag und einer Freigrenze.b) Ausgehend von Ihrem unter a) erstellten Beispiel für den Tarif mit Frei-

grenze: Zeigen Sie anhand Ihres Beispiels wie die Besteuerung bei ge-ringfügigem Übersteigen der Freigrenze in einem von Ihnen bestimmtenIntervall gemildert werden kann!

c) Skizzieren Sie für die Tariffunktion gem. § 32a EStG graphisch die Er-mittlung des Vorteils des Splittingtarifs im Vergleich zum Grundtarif beiverheirateten Steuerpflichtigen im Fall, dass ein Ehegatte nichts und derandere Ehegatte das gesamte zu versteuernde Einkommen erzielt.

d) Zeigen Sie ausgehend vom Grundtarif gem. § 32a Abs. 1 EStG graphisch,wie sich die tarifliche Einkommensteuer im Fall von Progressionseinkünf-ten gem. § 32b EStG ermittelt.

e) Ein lediger Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Berlin und einem zu ver-steuernden Einkommen von 40 000 eur hat über einen Zusatzauftrag zuentscheiden, der ihm unstreitig ein zusätzliches zu versteuerndes Einkom-men von 10 000 eur generiert. Skizzieren Sie graphisch den Schätzfehlerder steuerlichen Belastung des Zusatzauftrags auf Basis des Tarifs gem.§ 32a EStG, wenn die steuerliche Belastung auf Basis1. des Grenzsteuersatzes2. des Durchschnittssteuersatzesbei einem zu versteuernden Einkommen von 40 000 eur ermittelt wird.Was wäre, wenn der Steuerpflichtige ein zu versteuerndes Einkommenvon 80 000 eur hätte und über den Zusatzauftrag entscheiden müsste?

Aufgabe 3 Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer (20 Punkte)Anna und Klaus sind seit dem 6. 6. 2017 standesamtlich verheiratet. Die kirch-liche Trauung erfolgte im Oktober 2017. Das Ehepaar hat keine Kinder undwohnt das gesamte Jahr 2017 in Tübingen. Das zu versteuernde Einkommenvon Anna (Klaus) beträgt unstreitig 70 000 eur (20 000 eur).

a) Beurteilen Sie die Einkommensteuerpflicht von Anna und Klaus in 2017unter Angabe der einschlägigen Paragraphen im EStG !

b) Ermitteln Sie die Gesamtsteuerbelastung des Ehepaars bei Anwendungdes Grundtarifs gem. § 32a Abs. 1 EStG.

c) Ermitteln Sie jetzt die Gesamtsteuerbelastung bei Anwendung des Split-tingtarifs gem. § 32a Abs. 5 EStG.

d) Ausgehend von c), ermitteln Sie die Gesamtsteuerbelastung bei Anwen-dung des Splittingtarifs, wenn Klaus Progressionseinkünfte nach § 32b EStG

i. H. v. 10 000 eur hat.

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K -3

Inhaltsverzeichnis

** Ü B U N G S K L A U S U R 3

Schwerpunkte der Klausur

Die Klausur deckt inhaltlich die sachliche Steuerpflicht sowie die Methoden der Ge-winnermittlung ab. Im Vergleich zu den Übungsklausuren 1 und 2 kommt jetzt dasGesetz verstärkt zum Einsatz. Die Klausur prüft, ob Sie die sachliche Steuerpflichtbeurteilen können und die Auswirkungen der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1bzw. § 4 Abs. 3 EStG konkret ermitteln können. Zudem sollen Sie die Einkünfteaus Gewerbebetrieb ausgehend von der Verbuchung von Geschäftsvorfällen und demhandelsrechtlichen Jahresüberschuss ermitteln.

BearbeitungshinweiseDie Bearbeitungszeit der Klausur beträgt 60 Minuten, dabei kann eine Gesamt-punktzahl von 60 Punkten erreicht werden. Eine zusätzliche Einarbeitungszeitwird nicht gewährt. Die Aufgabenstellung umfasst drei Aufgaben. Es sindalle Aufgaben zu bearbeiten. Die Klausur ist mit Tinte oder Kugelschreiber zubearbeiten. Mit Bleistift bearbeitete Klausuren werden nicht gewertet.

HilfsmittelNicht programmierbarer Taschenrechner und nicht kommentierte Gesetze.

Aufgabe 1 Sachliche Steuerpflicht (20 Punkte)Beurteilen Sie unter Angabe der einschlägigen Paragraphen im EStG, ob inden nachstehenden Sachverhalten jeweils steuerbare, steuerpflichtige bzw.steuerbefreite Einkünfte i. S. d. EStG vorliegen und geben Sie an, welcher Ein-kunftsart die etwaigen Einkünfte zuzuordnen sind. Die Personen sind jeweilsunbeschränkt steuerpflichtig.

a) Hans Hansen bekommt von Klaus Klausen 100 teur geschenkt.b) Peter Pan erzielt durch die gelegentliche Vermietung seiner Vespa Einnah-

men i. H. v. 1 500 eur.c) Rosa Hüpfer erhält Mutterschaftsgeld i. H. v. 450 eur.d) Der Studierende Toni Tutalles erzielt Einnahmen als Tutor an der Universi-

tät Bayreuth i. H. v. 1 200 eur.e) Die X-GmbH erzielt Einnahmen aus der Veräußerung von Handelswaren.f) Der an der OK-OHG beteiligte Mitunternehmer Ohlson vermietet an die

OK-OHG eine Immobilie, die sich in seinem Privatvermögen befindet.g) Karl Weißalles erzielt aus seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender der

X-AG Einnahmen i. H. v. 250 teur.h) Heidi Klamm erzielt einen Gewinn aus der Veräußerung von Barrengold.i) Horst Tutnix realisiert einen Gewinn aus der Veräußerung seines Anteils

an der Y-GmbH, an der er seit 10 Jahren zu 25% beteiligt ist.

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K -3

Inhaltsverzeichnis

übungsklausur -3 grundlagen ertragsteuern

j) Knut Knutsen erzielt Einnahmen aus seinem Anstellungsverhältnis beieinem namhaften Zigarrenhersteller.

Aufgabe 2 Methoden der Einkunftsermittlung (20 Punkte)a) Welche Methoden der Ermittlung von Einkünften existieren im deutschen

Einkommensteuerrecht grundsätzlich? Beschreiben Sie die grds. Vorge-hensweise der jeweiligen Einkunftsermittlungsmethode!Zeigen Sie anhand von zwei selbstgewählten Beispielen wie sich die unter-schiedlichen Methoden auf die Einkünfte auswirken!

b) Bestimmen Sie, ob sich die nachfolgend beschriebenen Geschäftsvorfälle beider Ermittlung des Gewinns gem. § 5 Abs. 1 EStG bzw. § 4 Abs. 3 EStG imSinne der Erfolgswirkung in 2017 gleich bzw. ungleich auswirken. Die auf-geführten Geschäftsvorfälle beziehen sich – soweit nichts anderes bestimmtist – auf den Veranlagungszeitraum 2017. Das Wirtschaftsjahr entsprichtdem Kalenderjahr. Begründen Sie Ihre Antwort jeweils unter Angabe dereinschlägigen Paragraphen im EStG !

Auswirkung Auswirkungist gleich ist ungleich

(1) Anschaffung einer Maschine in bar,die zum Anlagevermögen gehört.

(2) Anschaffung von Handelswarengegen Barzahlung.

(3) Privatentnahme durch Überweisungauf das private Bankkonto.

(4) Anschaffung von Wertpapieren ge-gen Barzahlung.

(5) Verkauf von Handelswaren auf Ziel.Die Bezahlung erfolgt in 2018.

(6) Tilgung eines Darlehens durch Bank-überweisung.

(7) Verkauf von Handelswaren gegenBanküberweisung.

(8) Verkauf der Maschine aus (1) überBuchwert gegen Banküberweisung.

(9) Ein Kunde bezahlt seine Schuld aus2016 in 2018 in bar.

(10) Abführung von Umsatzsteuer an dasFinanzamt per Banküberweisung.

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K -3

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übungsklausuren übungsklausur -3

Aufgabe 3 Ermittlung der Einkünfte (20 Punkte)An der bilanzierungspflichtigen und vorsteuerabzugsberechtigten EM-OHG

sind G. Omez (G), geboren am 10. 7. 1990, zu 60% und O. Zil (O), geborenam 15. 10. 1992, zu 40% beteiligt. Sowohl G als auch O sind Geschäftsführerder OHG. Die EM-OHG stellt sehr erfolgreich Erzeugnisse aus Gummi undLeder für den Fußballsport her. Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalen-derjahr. In ihrem bisher erfolgreichsten Geschäftsjahr 2017, fanden folgendeGeschäftsvorfälle statt:

(1) MaschineMit Übergabe von Nutzen und Lasten zum 15. 2. 2017 erwarb die OHG perBanküberweisung eine neue Maschine zur Herstellung von Gummibällen.Damit soll der rasant steigenden Nachfrage nach Gummibällen der FirmaEM-OHG begegnet werden. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer derMaschine beträgt sowohl im Handels- als auch im Steuerrecht 10 Jahre. DieAbschreibung erfolgt in gleichen Jahresbeträgen (linear). Der Kaufpreisder Maschine betrug 178 500 eur (inkl. 19% Umsatzsteuer).

(2) DarlehenDa die Betriebsmittel aufgrund der letztjährigen Betriebsfeier weiterhinsehr gering sind, muss der Kauf der Maschine teilweise fremdfinanziertwerden. Deshalb nahm die OHG am 1. 2. 2017 ein endfälliges Darleheni. H. v. 150 000 eur bei Ihrem Gesellschafter O auf. Die Laufzeit des Darle-hens beträgt 5 Jahre. Es wurde ein angemessener Zinssatz vereinbart. DerDarlehensbetrag wurde noch am Tag der Darlehensaufnahme dem Kontoder OHG gutgeschrieben. Am 24. 12. 2017 überwies die OHG dem O Zinseni. H. v. 11 000 eur. Die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlagwurden von der OHG nicht einbehalten.

(3) MieteDas Produktionsgebäude sowie das Grundstück auf dem das Produkti-onsgebäude der EM-OHG steht, gehört dem G privat. G vermietet beideszu einem angemessenen Mietzins i. H. v. 24 000 eur pro Jahr an die OHG.Die Miete erhält er noch am 30. 12. 2017 auf sein Privatkonto ausgezahlt.In 2017 sind Abschreibungen für das Gebäude i. H. v. 10 000 eur und mitdem Gebäude im Zusammenhang stehende Renovierungskosten i. H. v.3 000 eur zu berücksichtigen.

(4) WeinAm 1. 4. 2017 schenkte die OHG ihren langjährigen Geschäftspartnern A.

und M. Sapina insgesamt 6 Flaschen Wiskey. Die Flaschen wurden imletzten Jahr für 60 eur pro Stück erworben und befinden sich seit dem imUmlaufvermögen der EM-OHG.

(5) GehaltIhrem einzigen Angestellten J. Low gewähren sie ein Gehalt von 500 eurbrutto pro Monat. Das Gehalt wurde jeweils pünktlich zum Monatsletztenper Banküberweisung nachschüssig an Low ausgezahlt.

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übungsklausur -3 grundlagen ertragsteuern

(6) GeschäftsführergehaltDie OHG zahlte ihren Gesellschaftern per Banküberweisung ein Geschäfts-führergehalt von 78 000 eur (an G) bzw. 52 000 eur (an O) aus.

(7) SpendeG und O sind leidenschaftliche Segler. Deshalb haben Sie der Piratenparteiam 17. 6. 2017 eine Spende i. H. v. 5 000 eur per Banküberweisung zukom-men lassen. Die Piratenpartei ist eine Partei i. S. d. § 2 des Parteiengesetzes.

(8) UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse in 2017 betrugen 357 000 eur brutto und wurden zu-nächst vollständig als Forderungen gebucht. Für 238 000 eur der Forde-rungen konnte die EM-OHG Zahlungseingänge in 2017 verzeichnen.

Aufgabenstellung

a) Verbuchen Sie die Geschäftsvorfälle und ermitteln Sie den handelsrechtli-chen Gewinn für 2017! Die Verbuchung von Kontenabschlüssen ist nichterforderlich.

b) Berechnen Sie die Einkünfte aus Gewerbebetrieb für G unter der Annahme,dass die EM-OHG ihren Gewinn gem. § 5 Abs. 1 EStG ermittelt!

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inventur iM zoo

Quelle: Schanz, Sebastian/Koschmider, Simon (2014): Humo-ristische Zeichnungen zum Betrieblichen Rechnungswesen,Buchmanufaktur, Bayreuth, isbn: 978-3-00-047631-0, Seite 16.

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*** Ü B U N G S K L A U S U R 4

Schwerpunkte der Klausur

Die Klausur deckt inhaltlich die Ermittlung der Einkünfte bei Gewinneinkünften und– exemplarisch für die Ermittlung der Einkünfte durch Überschuss der Einnahmenüber die Werbungskosten – die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Ver-pachtung ab. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Ermittlung der Einkünfte durchEinnahmen-Überschuss-Rechnung und bei der Verknüpfung von steuerrechtlichenund ökonomischen Aspekten der Besteuerung bei den Einkünften aus Vermietung undVerpachtung.

BearbeitungshinweiseDie Bearbeitungszeit der Klausur beträgt 60 Minuten, dabei kann eine Gesamt-punktzahl von 60 Punkten erreicht werden. Eine zusätzliche Einarbeitungszeitwird nicht gewährt. Die Aufgabenstellung umfasst drei Aufgaben. Es sindalle Aufgaben zu bearbeiten. Die Klausur ist mit Tinte oder Kugelschreiber zubearbeiten. Mit Bleistift bearbeitete Klausuren werden nicht gewertet.

HilfsmittelNicht programmierbarer Taschenrechner und nicht kommentierte Gesetze.

Aufgabe 1 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (15 Punkte)Rüdiger Schlau (S), geboren am 12. 3. 1974, ledig, keine Kinder, wohnhaft inHelmstedt, ist eingetragener Kaufmann und berät Privatinvestoren, die inImmobilien investieren möchten. Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Seinenach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Gewinn- und Verlustrechnungzum 31. 12. 2017 sieht wie folgt aus:

Soll GuV zum 31. 12. 2017 Haben

Löhne/Gehälter 65 000 Umsatzerlöse 160 000Bewirtungsaufwand 3 000 Zinserträge 7 500Spendenaufwand 4 000Gewerbesteuer 10 000Jahresüberschuss 85 500

Summe 167 500 Summe 167 500

Bei den Löhnen und Gehältern handelt es sich um Personalaufwand für denAngestellten von S

Von den aus geschäftlichem Anlass getätigten Bewirtungsaufwendungen sindsteuerrechtlich unstreitig 1 000 eur unangemessen, der Rest ist angemessen.

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übungsklausur -4 grundlagen ertragsteuern

Bei den Spenden handelt es sich i. H. v. 2 500 eur um Spenden an die SPD

und i. H. v. 1 500 eur um eine Spende an einen örtlichen Sportverein. DieSpenden wurden unstreitig handelsrechtlich korrekt als Aufwand verbucht.Bei dem Gewerbesteueraufwand handelt es sich um Gewerbesteuervorauszah-lungen, die in 2017 geleistet wurden sowie um eine Gewerbesteuerrückstel-lung gem. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB.Die Umsatzerlöse bestehen aus den Beratungshonoraren, die S seinen Kundenin Rechnung gestellt hat.Die Zinserträge resultieren aus einer sich im Betriebsvermögen des S be-findlichen Kapitalanlage bei einer berüchtigten deutschen Großbank. DieZinserträge wurden nach Abzug von einbehaltener Kapitalertragsteuer i. H. v.2 500 eur verbucht.

AufgabenstellungErmitteln Sie die Einkünfte aus Gewerbebetrieb des S in 2017. Die Angabeeinschlägiger Paragraphen im EStG ist nicht erforderlich.

Aufgabe 2 Einkünfte einer Rechtsanwältin (20 Punkte)Gerlinde Paragraph (P), ledig, keine Kinder, wohnhaft in Köln, ist vorsteu-erabzugsberechtigte Anwältin mit Schwerpunkt Familienrecht. Ihre Kanzleibefindet sich an ihrem Wohnort. Die Eröffnung der Kanzlei war im November2017. Die Umsatzsteuer wird nach vereinbarten Entgelten berechnet. Voran-meldezeitraum ist der Kalendermonat. P ermittelt ihren Gewinn durch Einnah-men-Überschuss-Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG.1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse im November (Dezember) 2017 betragen 20 000 eur(45 000 eur) zzgl. 19% Umsatzsteuer. Die Novemberumsätze werden zu70% noch in 2017 vereinnahmt, der Rest geht erst im Februar 2017 bei P

ein. Die Dezemberumsätze fließen P noch im Dezember 2017 zu.2. Geschäftswagen

P schafft am 6. 11. 2017 einen Geschäftswagen mit einer betriebsgewöhn-lichen Nutzungsdauer von 6 Jahren für 36 000 eur (Bruttolistenneupreis)zzgl. 19% Umsatzsteuer an. Vereinbarungsgemäß bezahlt sie den Kauf-preis erst im Dezember 2017. Die Gebühr für die Zulassung des Wagensbeträgt 180 eur. Die Zulassungsgebühr ist von der Umsatzsteuer befreit.Das Fahrzeug wird zu mehr als 50% betrieblich genutzt. Ab dem Zeitpunktder Anschaffung nutzt P das Fahrzeug auch für private Fahrten sowie fürFahrten zwischen ihrer Wohnung und der Kanzlei. Die einfache Entfer-nung zwischen ihrer Wohnung und der Kanzlei beträgt 9,5 km. P fährt imNovember und Dezember 2017 an insgesamt 45 Tagen von ihrer Wohnungin die Kanzlei.

3. MieteDie Miete für die Räumlichkeiten der Kanzlei beträgt – beginnend mitdem 1. 11. 2017 – monatlich 1 200 eur. Die Novembermiete wird von P am30. 11. 2017 überwiesen. Da P vergessen hatte, einen Dauerauftrag für die

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übungsklausuren übungsklausur -4

Miete einzurichten und sie sich vom 24. 12. 2017 bis zum 12. 1. 2017 im Urlaubbefindet, überweist P die Miete für Dezember 2017 erst am 15. 1. 2018.

4. UmsatzsteuerDie Vorsteuer auf den Geschäftswagen aus 2. und die Umsatzsteuer auf dieNovemberumsätze aus 1. gibt P bei ihrer Umsatzsteuervoranmeldung fürNovember 2017 an. Die daraus resultierende Zahlung fließt am 10. 12. 2017.Die Umsatzsteuer auf die Dezemberumsätze aus 1. werden vom Finanzamtam 8. 1. 2017 vom Bankkonto der P eingezogen.

5. GerichtsgebührenMitte Dezember überwies eine Mandantin 200 eur an P mit der Bitte umWeiterleitung an das Gericht. Aufgrund des Urlaubs reicht P den Betragerst Mitte Januar 2018 an das Gericht weiter.

Aufgabenstellunga) Welche Einkünfte erzielt P? Begründen Sie Ihre Antwort durch Angabe

der einschlägigen Paragraphen im EStG !b) Ermitteln Sie die Einkünfte für P in 2017 unter Angabe der einschlägigen

Paragraphen im EStG !

Aufgabe 3 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (25 Punkte)a) Rainer Schwesterle (S), geboren am 25. 7. 1977, ist ledig und wohnt in

Augsburg allein mit seinen vier Hunden.Am 2. 1. 2017 erwirbt S mit Übergang Besitz, Nutzen und Lasten am sel-ben Tag eine Mietwohnung in der August-Macke-Straße 47 in Augsburgfür 295 000 eur, die er im Privatvermögen hält. Das Gebäude in demsich die Wohnung befindet wurde am 3. 5. 1960 fertiggestellt. Zusätzlichzum Kaufpreis fällt Grunderwerbsteuer i. H. v. 3,5% des Kaufpreises an.Die Aufwendungen für den Notar betragen 2 380 eur inkl. 19% Umsatz-steuer und die Eintragung ins Grundbuch kostet 1 295 eur. Die Beträgewerden noch im Februar 2017 überwiesen. Insgesamt entfallen 35% derAnschaffungskosten auf den Grund und Boden.Im November 2016 eröffnet ein reicher Erbonkel dem S, dass S von ihm295 000 eur geschenkt bekommt. Die anfallende Erbschaft- und Schen-kungsteuer übernimmt der Onkel. Da sich die Schenkung verzögert, nimmtS am 2. 1. 2017 einen Kredit in Höhe der Kaufpreissumme auf, um die Im-mobilie zu finanzieren. Die Nebenkosten bringt S aus seinem eigenenVermögen auf. Der Kredit wird am 2. 1. 2017 zu 100% ausbezahlt. DerKredit hat eine Laufzeit von 10 Jahren bei einem Zinssatz von 5% p. a. DieZinsberechnung erfolgt nach der Deutschen Zinsmethode. (Die DeutscheZinsmethode sieht vor, dass jeder Monat mit 30 Zinstagen und ein gesamtes Jahrmit 360 Zinstagen gerechnet wird.) Mit der Bank ist eine flexible Tilgung ver-einbart. Am 8. 2. 2017 erhält S die Schenkung von seinem Onkel und tilgtnoch am selben Tag den Kredit bei der Bank. Die bis dahin angefallenenZinsen bezahlt S sofort.

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übungsklausur -4 grundlagen ertragsteuern

Die Wohnung ist das gesamte Jahr über an ein Lehrerehepaar vermietet,das die ortsübliche monatliche Miete i. H. v. 950 eur immer pünktlich zuBeginn eines jeden Monats überweist. Die Betriebskosten in Form vonVersicherungen, Hausmeisterservice, Grundsteuer und Wartungsarbeitendes Personenaufzugs betragen monatlich 150 eur und werden von S immerpünktlich per Banküberweisung bezahlt.

AufgabenstellungErmitteln Sie die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung des S imVeranlagungszeitraum 2017!

b) Bei seiner Kaufentscheidung für die Immobilie in der August-Macke-Straße in Augsburg aus Aufgabenteil a) ging Rainer Schwesterle zusätzlichzu den dort aufgeführten Angaben über den Kaufpreis, die Nebenkostendes Erwerbs (Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Eintragung ins Grund-buch), die Betriebskosten und die Miete von folgenden Annahmen aus:1. die Schuldzinsen werden vernachlässigt,2. die Mieteinnahmen sowie die Betriebskosten bleiben über den gesam-

ten Planungshorizont konstant,3. vereinfachend wird angenommen, dass sämtliche Zahlungen (außer

die Anschaffungsauszahlung) jeweils am Ende jeder Periode anfallen,4. alternativ könnte S sein Kapital am Kapitalmarkt zu einem Zinssatz

von 5% vor Steuern anlegen,5. Zinserträge werden abgeltend besteuert, der SolZ wird vernachlässigt,6. S verwendet für die Investitionsrechnung einen Grenzsteuersatz von

42%, der SolZ wird vernachlässigt,7. der Planungshorizont beträgt n = 20 Jahre,8. in t = 20 wird die Immobilie annahmegemäß für 450 000 eur veräußert.

Aufgabenstellung(1) Ermitteln Sie die jährlichen Zahlungsüberschüsse nach Steuern der

Immobilie.(2) Ermitteln Sie den Kapitalwert nach Steuern der Immobilie.

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** Ü B U N G S K L A U S U R 5

Schwerpunkte der Klausur

Die Klausur deckt inhaltlich die Ermittlung von Überschusseinkünften ab. Insbesonderesollen die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögenund sonstige Einkünfte ermittelt werden.

BearbeitungshinweiseDie Bearbeitungszeit der Klausur beträgt 60 Minuten, dabei kann eine Gesamt-punktzahl von 60 Punkten erreicht werden. Eine zusätzliche Einarbeitungszeitwird nicht gewährt. Die Aufgabenstellung umfasst drei Aufgaben. Es sindalle Aufgaben zu bearbeiten. Die Klausur ist mit Tinte oder Kugelschreiber zubearbeiten. Mit Bleistift bearbeitete Klausuren werden nicht gewertet.

HilfsmittelNicht programmierbarer Taschenrechner und nicht kommentierte Gesetze.

Aufgabe 1 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (20 Punkte)Dr.-Ing. Julian Horst (H), 45 Jahre alt, ledig, keine Kinder, wohnt in Bambergund ist leitender Angestellter in der Entwicklungsabteilung eines namhaftenAutomobilzulieferers. Folgende einkommensteuerlich relevante Sachverhaltehaben sich bei H in 2017 zugetragen:

1. Das monatliche Gehalt des H in 2017 beträgt 8 500 eur brutto.2. In 2017 fährt H an 220 Tagen von seiner Wohnung zu seiner ersten Tätig-

keitsstätte, die 12,3 km von seiner Wohnung entfernt ist.3. Von seinem Arbeitgeber erhält H das gesamte Jahr 2017 einen Geschäftswa-

gen (Bruttolistenneupreis inkl. Umsatzsteuer = 65 000 eur), der zu mehrals 50% betrieblich genutzt wird, den er für private Zwecke nutzen darfund damit auch zur Arbeit fährt.

4. Da sein Arbeitgeber keine Kantine unterhält, bekommt H pro Monat 20Essensmarken im Wert von jeweils 2 eur, die er in den umliegendenGastronomiebetrieben einlösen kann.

5. Vom 6. 6. 2017 bis zum 10. 6. 2017 (Montag bis Freitag) war H auf Dienstreisein Berlin. Für die Hin- und Rückreise verwendet H sein privates Auto, da derGeschäftswagen sich gerade in Reparatur befindet. Die einfache Wegstreckezwischen Wohnort und Ziel der Dienstreise in Berlin beträgt 405 km. Am6. 6. 2017 verlässt H seine Wohnung um 5:30 Uhr und erreicht seine Wohnungam 10. 6. 2017 um 22:45 Uhr wieder. Von seinem Arbeitgeber erhält H zurAbgeltung der Aufwendungen für die Dienstreise pauschal 50 eur.

AufgabenstellungErmitteln Sie die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit des H in 2017!

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übungsklausur -5 grundlagen ertragsteuern

Aufgabe 2 Einkünfte aus Kapitalvermögen (20 Punkte)Ingmar Manni (M), 40 Jahre alt, Privatier, ledig, keine Kinder, wohnt und lebtim Harz in der Nähe von Wernigerode.

In 2017 überweist ihm die A-Bank nach Abzug von Kapitalertragsteuer Zinseni. H. v. 750 eur. Einen Freistellungsauftrag hatte M der Bank nicht erteilt.

Aus seiner Beteiligung an der XY-GmbH fließen M in 2017 vor Abzug vonKapitalertragsteuer Dividenden i. H. v. 250 000 eur zu. Die Kapitalertragsteuerauf die Dividende wurde ordnungsgemäß in 2017 abgeführt. M ist an der XY-

GmbH zu 25% beteiligt. Zur Finanzierung eines Teils der Beteiligung mussteM einen Kredit aufnehmen. Dafür zahlte M in 2017 Zinsen i. H. v. 10 000 eur.

Aufgabenstellunga) Ermitteln Sie die Summe der Einkünfte im Fall, dass M einen Antrag gem.

§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG sowie § 32d Abs. 4 EStG stellt!b) Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen unter Berücksichtigung von

abzugsfähigen Sonderausgaben gem. § 10b EStG i. H. v. 5 000 eur !c) Ermitteln Sie die noch zu zahlende/erstattende Einkommensteuer!

hinweis: Der Solidaritätszuschlag ist zu vernachlässigen!

Aufgabe 3 Sonstige Einkünfte (20 Punkte)Renate Rüstig (R), ledig, keine Kinder, wohnhaft in Bogenhausen, arbeitetejahrelang als Unternehmensberater im Angestelltenverhältnis. Am 1. 7. 2017geht R in Rente. Ihre Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherungbeträgt 4 500 eur monatlich. Die erste Rentenzahlung erhält sie am 31. 7. 2017.In 2017 erhält sie insgesamt sechs Rentenzahlungen.

Vor Jahren hatte R einen kleinen Traktor angeschafft, mit dem sie selbst denRasen ihres Anwesens mäht. Für 10 eur/Stunde vermietet sie den Rasenmäheran Bekannte. In 2017 nahm sie dadurch 300 eur ein. Für die Reparatur undBenzin des Traktors bezahlte sie 50 eur in 2017.

Mit Übergang Besitz, Nutzen und Lasten zum 1. 4. 2017 veräußerte R eineImmobilie, die sich in ihrem Privatvermögen befand, für 750 000 eur. DieEinkünfte aus der Vermietung dieser Immobilie betrugen bis zur Veräußerungunstreitig 12 350 eur. Die Immobilie war das Geschenk eines Verehrers. DieSchenkung erfolgt mit Übergang Besitz, Nutzen und Lasten zum 3. 3. 2012. DerVerehrer hatte die Immobilie mit Übergang Besitz, Nutzen und Lasten zum10. 8. 2009 für 820 000 eur erworben. Bis zur Veräußerung wurden insgesamtAbsetzungen für Abnutzungen i. H. v. unstreitig 125 000 eur geltend gemacht.Veräußerungskosten sind der R nicht entstanden.

AufgabenstellungErmitteln Sie die sonstigen Einkünfte der R in 2017!

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** Ü B U N G S K L A U S U R 6

Schwerpunkte der KlausurDie Klausur deckt inhaltlich den letzten Teil zur Ermittlung der Einkommensteuer ab.Insbesondere wird geprüft, ob Sie die Abzugsfähigkeit von Verlusten, Sonderausgabenund außergewöhnlichen Belastungen sowie die steuerliche Behandlung von Kindernkorrekt beurteilen und berechnen können.

BearbeitungshinweiseDie Bearbeitungszeit der Klausur beträgt 60 Minuten, dabei kann eine Gesamt-punktzahl von 60 Punkten erreicht werden. Eine zusätzliche Einarbeitungszeitwird nicht gewährt. Die Aufgabenstellung umfasst drei Aufgaben. Es sindalle Aufgaben zu bearbeiten. Die Klausur ist mit Tinte oder Kugelschreiber zubearbeiten. Mit Bleistift bearbeitete Klausuren werden nicht gewertet.

HilfsmittelNicht programmierbarer Taschenrechner und nicht kommentierte Gesetze.

Aufgabe 1 Verlustverrechnung (10 Punkte)a) Nennen Sie jeweils zwei Beispiele von interner und vertikaler Verlustaus-

gleichsbeschränkung im Einkommensteuerrecht!b) Alois Zettler (Z), wohnhaft in Hof, ledig, keine Kinder stellt im Raum

Oberfranken modische Strickmützen im Rahmen seiner Einzelunterneh-mung her. Nachstehend ist jeweils der Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE)sowie Sonderausgaben (Werte in teur) in den Jahren 1 bis 5 vor Verlust-verrechnung dargestellt.

t 1 2 3 4 5GdE t 1 200 −3 500 1 400 1 300 1 200Sonderausgaben t 20 40 60 80 100

Ermitteln Sie jeweils das zu versteuernde Einkommen unter Anwendung des§ 10d EStG in der aktuellen Fassung unter der Maßgabe, dass etwaigeVerlustrückträge in maximaler Höhe durchgeführt werden. Legen Sie IhrenRechenweg offen!

Aufgabe 2 Sonderausgaben (25 Punkte)Andrea und Christoph Giballes, wohnhaft in Stuttgart, sind verheiratet undhaben keine Kinder. Das Ehepaar wählt für 2017 die Zusammenveranlagung.Christoph erzielt als Student und Hausmann keine Einkünfte. Der Gesamtbe-trag der Einkünfte in 2017 beträgt unstreitig 70 000 eur. Folgende Informatio-nen sind zur Ermittlung der Einkommensteuer in 2017 von Bedeutung. Allegenannten Beträge fließen auch in 2017 ab.1. Der Arbeitnehmerbeitrag von Andrea (Arbeitgeberbeitrag) zur Rentenver-

sicherung beträgt 8 000 eur (10 000 eur). [Der Höchstbeitrag zur knappschaft-lichen Rentenversicherung (§ 10 Abs. 3 Satz 1 EStG) beträgt 23 361,60 eur.]

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übungsklausur -6 grundlagen ertragsteuern

2. Die Arbeitnehmerbeiträge von Andrea (Arbeitgeberbeiträge) zur Kranken-versicherung für beide Ehegatten betragen 7 000 eur (7 000 eur).

3. Der Arbeitnehmeranteil von Andrea zur Pflegeversicherung (Arbeitslosen-versicherung) beträgt 600 eur (500 eur).

4. Für ihre Haftpflichtversicherung zahlt das Ehepaar 350 eur.5. Das Ehepaar hat in 2017 Kirchensteuer i. H. v. 1 200 eur gezahlt.6. Die Kosten der Erstausbildung von Christoph in Form eines Studiums

betragen in 2017 unstreitig 2 500 eur.7. An Die Grünen spendet das Paar in 2017 insgesamt 5 000 eur.8. Der Mitgliedsbeitrag an den Schachclub Stuttgart e. V. beträgt 250 eur.9. Die Spende an den Schachclub beträgt 500 eur.10. Die Lohnsteuervorauszahlung in 2017 beträgt 24 000 eur.

Ermitteln Sie unter Angabe der einschlägigen Paragraphen im EStG die noch zuzahlende/erstattende Einkommensteuer des Paares in 2017!

Aufgabe 3 Kinder (25 Punkte)a) Catharina und Benno Laux sind verheiratet und wohnen in Lüneburg. Ihr

gemeinsamer Sohn Frederick ist 20 Jahre alt und studiert das gesamte Jahrin Berlin und ist dort in einer Studierendenunterkunft untergebracht. DaCatharina und Benno nicht gut situiert sind, können sie Frederick mit nur50 eur im Monat unterstützen. Frederick erhält das Geld monatlich aufsein Konto überwiesen. Der Gesamtbetrag der Einkünfte von Catharinaund Benno in 2017 beträgt 22 500 eur.Ermitteln Sie das Einkommen von Catharina und Benno in 2017 im Fall derZusammenveranlagung!

b) Heiko Schlüter ist 22 Jahre alt und studiert an der Technischen UniversitätMünchen Informatik im Masterstudium. Den Bachelorabschluss hat Heikoin 2016 absolviert. Zur Finanzierung seines Studiums und aufgrund derErweiterung seines Horizonts geht Heiko in 2017 gemäß vertraglicherVereinbarung folgenden Tätigkeiten nach:

Januar bis April (17 Wochen): 18 Stunden pro WocheMai bis Juli (13 Wochen): 17 Stunden pro WocheAugust und September (8 Wochen): 40 Stunden pro WocheOktober und November (9 Wochen): 20 Stunden pro Woche

Ist Heiko in 2017 ein berücksichtigungsfähiges Kind gem. § 32 EStG?c) Robert Otter (O) war bis vor zwei Jahren mit Julia Yellowford verheiratet.

Julia kam bei einem tragischen Autounfall ums Leben. Seither ist O ledig.Er wohnt mit den beiden Kindern Antonia und Charlotta in Regensburg.Bei den Kindern handelt es sich um berücksichtigungsfähige Kinder i. S. d.§ 32 Abs. 1 EStG. Das Einkommen des O in 2017 beträgt 42 000 eur.Prüfen Sie ohne Angabe einschlägiger Paragraphen, ob für O in 2017 der Freibetragoder das Kindergeld zu einer niedrigeren festzusetzenden Einkommensteuer führt.

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* Ü B U N G S K L A U S U R 7

Schwerpunkte der Klausur

Die Klausur deckt die Grundlagen der Steuerplanung und Steuerwirkung, der Be-rechnung der tariflichen Einkommensteuer sowie der Gewinnermittlung unter derMaßgabe alternativer Gewinnermittlungsmethoden ab. Sie sollen zeigen, dass Sie dieVorteilhaftigkeit von Handlungsalternativen unter Berücksichtigung von Ertragsteu-ern konkret berechnen können. Zudem sollen Sie zeigen, dass Sie unter der Vorgabedes zu versteuernden Einkommens die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a EStG

ermitteln können und die Auswirkungen alternativer Formen der Gewinnermittlungdarstellen können.

BearbeitungshinweiseDie Bearbeitungszeit der Klausur beträgt 60 Minuten, dabei kann eine Gesamt-punktzahl von 60 Punkten erreicht werden. Eine zusätzliche Einarbeitungszeitwird nicht gewährt. Die Aufgabenstellung umfasst drei Aufgaben. Es sindalle Aufgaben zu bearbeiten. Die Klausur ist mit Tinte oder Kugelschreiber zubearbeiten. Mit Bleistift bearbeitete Klausuren werden nicht gewertet.

HilfsmittelNicht programmierbarer Taschenrechner und nicht kommentierte Gesetze.

Aufgabe 1 Steuerplanung (20 Punkte)Angenommen, Ihnen als Privatperson bietet sich in t = 0 die Möglichkeit derInvestition in eine Immobilie in »bester Lage«. Die Anschaffungskosten derImmobilie betragen 100 000 eur, die Sie aus Eigenmitteln aufbringen. Die jährli-chen Mieteinnahmen betragen 10 000 eur. In t = 4 veräußern Sie die Immobiliefür 100 000 eur. Der Kapitalmarktzins beträgt 10%.

a) Ermitteln Sie den Kapitalwert in einer Welt ohne Steuern. Würden Sieinvestieren? Begründen Sie Ihre Antwort!

b) Angenommen, die gesamten Anschaffungskosten entfallen auf das Ge-bäude (der Wert des Grund und Bodens beträgt null). Das Gebäude wirdmit 3% pro Jahr abgeschrieben. In t = 4 veräußern Sie die Immobilie für100 000 eur. Der Veräußerungsgewinn wird versteuert. Ermitteln Sie denKapitalwert nach Steuern, wenn der Steuersatz 50% beträgt! Alle liquidenMittel nach Steuern werden am Ende jedes Jahres entnommen.

c) Gehen Sie nun davon aus, dass die Immobilie von einem Einzelunter-nehmer erworben wird und die Immobilie zu seinem Betriebsvermögengehört. Geben Sie ausgehend von Aufgabenteil b) alle Buchungssätze fürt = 4 an. Gehen Sie davon aus, dass die Steuerzahlung vom betrieblichenBankkonto aus erfolgt.

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übungsklausur -7 grundlagen ertragsteuern

Aufgabe 2 Ermittlung der tariflichen Einkommensteuer (10 Punkte)Cosima und Richard wohnen seit Jahren in Bayreuth. Sie sind glücklich verhei-ratet und haben keine Kinder. Das zu versteuernde Einkommen in 2017 vonCosima (Richard) betrug 60 000 eur (30 000 eur). Berechnen Sie den Vorteilim Fall der Zusammenveranlagung!

Aufgabe 3 Gewinnermittlung (30 Punkte)Der vorläufige Gewinn von Claire Werk (C) in 2017 beträgt 20 000 eur. C tätigtausschließlich umsatzsteuerbefreite Umsätze. Folgende Geschäftsvorfälle in2017 wurden bei der Gewinnermittlung noch nicht berücksichtigt.

1. Claire erwarb ein Geschäftsgebäude für 120 000 eur auf Ziel.2. Die Abschreibungen in 2017 des Gebäudes aus 1. betragen 2 000 eur.3. Es wurden Rohstoffe i. H. v. 5 000 eur eingekauft und per Banküberwei-

sung bezahlt.4. Die Miete für Januar 2018 i. H. v. 1 000 eur wurde bereits Anfang Dezem-

ber 2017 per Banküberweisung bezahlt.5. Es wurde ein Bankdarlehen i. H. v. 11 500 eur per Banküberweisung frist-

gerecht getilgt.6. Die Umsatzerlöse in 2017 betragen 75 000 eur, wovon 50% mit einem

Zahlungsziel in 2018 verkauft wurden. Der verbleibende Teil ging perBanküberweisung in 2017 ein.

7. Der Lagerbestand an Fertigerzeugnissen Anfang 2017 betrug 12 000 eur.Ende 2017 waren keine Fertigerzeugnisse mehr auf Lager.

8. Kunden beglichen ihre ( !) Verbindlichkeiten, die aus Umsätzen in 2016resultieren i. H. v. 20 000 eur per Banküberweisung.

9. In 2017 aufgrund von Bankdarlehen angefallene Zinsen i. H. v. 1 500 eurwerden erst im Februar 2017 per Banküberweisung bezahlt.

10. Im November fand ein Geschäftsessen mit ausländischen Kunden statt.Die angemessenen Aufwendungen i. H. v. 530 eur zahlte C in bar.

Aufgabenstellung

hinweis: Nutzen Sie zur Lösung der nachstehenden Aufgaben die vorgegebeneLösungstabelle!

a) Verbuchen Sie die Geschäftsvorfälle!b) Ermitteln Sie den Gewinn für C, wenn sie ihren Gewinn nach dem Be-

triebsvermögensvergleich (»Soll an Haben«, § 5 Abs. 1 EStG) ermittelt!c) Welcher Gewinn ergäbe sich, wenn C ihren Gewinn durch Einnahmen-

Überschuss-Rechnung (Zahlungsrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG) ermittelt?

– 204 –

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K -7

Inhaltsverzeichnis

übungsklausuren übungsklausur -7

Sollkonten Beträge an Habenkonten Beträge BVV EÜR

vorläufiger Jahresüberschuss 20 000 20 000

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

10.

Summe

BVV = Betriebsvermögensvergleich, EÜR = Einnahmen-Überschuss-Rechnung

In die beiden Spalten BVV und EÜR soll jeweils die Erfolgswirkung des Ge-schäftsvorfalls eingetragen werden.

– 205 –

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K -8

Inhaltsverzeichnis

** Ü B U N G S K L A U S U R 8

Schwerpunkte der KlausurDie Klausur deckt die Grundlagen der Körperschaftsteuer ab. Es wird geprüft, ob Sie dieVerfahrensweisen alternativer Körperschaftsteuersysteme anhand konkreter numerischerBeispiele beherrschen und ob Sie das Grundschema zur Ermittlung der Körperschaftsteuerausgehend vom Jahresüberschuss anwenden können. Zudem beinhaltet die KlausurVerständnisfragen zur verdeckten Gewinnausschüttung.

BearbeitungshinweiseDie Bearbeitungszeit der Klausur beträgt 60 Minuten, dabei kann eine Gesamt-punktzahl von 60 Punkten erreicht werden. Eine zusätzliche Einarbeitungszeitwird nicht gewährt. Die Aufgabenstellung umfasst drei Aufgaben. Es sindalle Aufgaben zu bearbeiten. Die Klausur ist mit Tinte oder Kugelschreiber zubearbeiten. Mit Bleistift bearbeitete Klausuren werden nicht gewertet.

HilfsmittelNicht programmierbarer Taschenrechner und nicht kommentierte Gesetze.

Aufgabe 1 Körperschaftsteuersysteme (20 Punkte)Gehen Sie bei Ihren nachstehenden Berechnungen von folgenden Werten aus:

– Körperschaftsteuersatz: 30%– Einkommensteuersatz: 40%– reduzierter Einkommensteuersatz: 25%

Ermitteln Sie für die nachstehenden Körperschaftsteuersysteme jeweils dieGesamtsteuerbelastung als Summe der Steuerbelastung auf Ebene der Gesell-schaft und auf Anteilseignerebene. Gehen Sie jeweils davon aus, dass sich dieAnteile zu 100% im Privatvermögen einer natürlichen Person befinden.

a) Klassisches Körperschaftsteuersystemb) Klassisches Körperschaftsteuersystem mit reduziertem Satzc) Vollanrechnungsverfahrend) Partielles Anrechnungsverfahren mit einer Anrechnung von 50%

Gehen Sie nun von einem zweiperiodigen Planungshorizont aus, bei dem injedem Jahr ein zahlungsgleicher Gewinn von 100 eur anfällt. Der Zinssatzbeträgt 0 eur.

e) Berechnen Sie die Gesamtsteuerbelastung in jeder Periode im Fall einerTeilhabersteuer bei einem Steuersatz von 40% undi) Vollausschüttung der Gewinne in jeder Periode bzw.ii) Thesaurierung der Gewinne und Ausschüttung am Ende von t = 2.

f) Ausgehend von e). Was wäre, wenn es sich um ein Körperschaftsteuersys-tem handelt, bei dem eine Besteuerung ausschließlich auf Anteilseignere-bene erfolgt? Ermitteln Sie für diesen Fall die Gesamtsteuerbelastungen.

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K -8

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übungsklausuren übungsklausur -8

Aufgabe 2 Ermittlung der Körperschaftsteuer (30 Punkte)Hildegard Kneif (K), geboren am 25. 3. 1962, ledig, kinderlos, wohnt in Herr-sching am Ammersee (Bayern). K ist alleinige Anteilseignerin und Geschäfts-führerin der Lederhosen-GmbH (L-GmbH) mit Sitz in Herrsching. Geschäfts-jahr/Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Der vorläufige handelsrechtlicheJahresüberschuss der L-GmbH in 2017 beträgt 200 000 eur. Die folgendenGeschäftsvorfälle wurden noch nicht verbucht.

1. Für ihre Geschäftsführertätigkeit erhält K in 2017 ein monatliches Gehaltvon 7 000 eur per Banküberweisung.

2. K gewährte der L-GmbH am 31. 3. 2017 ein Fälligkeitsdarlehen per Bank-überweisung zur Finanzierung von Umlaufvermögen i. H. v. 20 000 eurzu einem Zinssatz von 8% p. a. Die Zinsen sind am 31. 12. 2017 fällig undwerden am selben Tag noch an K überwiesen.

3. Am 28. 11. 2017 erhält die L-GmbH eine Dividende von der Plattler-AG

i. H. v. 3 500 eur per Banküberweisung. Die L-GmbH ist an der Plattler-AG

zu 20% beteiligt.

4. Am 5. 12. 2017 veräußert die L-GmbH ihre Beteiligung an der Weißbier-GmbH für 55 000 eur. Zu diesem Zeitpunkt beträgt der Buchwert derBeteiligung 45 000 eur. Der Veräußerungspreis geht noch am selben Tagper Banküberweisung ein.

Für eine vergleichbare Geschäftsführertätigkeit ist lediglich ein monatlichesGehalt von 5 000 eur angemessen. Der Zinssatz von 8% für das Darlehenist um 3% höher im Vergleich zu einer Verzinsung, die K bei einem frem-den Dritten unter den gleichen Bedingungen erhalten würde. Die folgendenGeschäftsvorfälle sind schon verbucht:

– Im Zusammenhang mit der Beteiligung an der Plattler-AG fallen in 2017Betriebsausgaben in Form von Zinsaufwendungen i. H. v. 2 000 eur an.

– Die Vorauszahlungen in 2017 für die Körperschaftsteuer betragen 14 500 eur.

– In 2017 wurden 3 500 eur an die CSU sowie 1 500 eur für wissenschaftlicheZwecke gespendet.

– Der Verlustvortrag aus dem Vorjahr beträgt 40 000 eur.

Alle notwendigen Nachweise wurden erbracht. Der Solidaritätszuschlag ist zuvernachlässigen!

Aufgabenstellung

a) Verbuchen Sie die Geschäftsvorfälle 1. bis 4. Bei den verwendeten Kontenmuss hinsichtlich deren Bezeichnung lediglich ersichtlich sein, ob es sichum ein Erfolgskonto oder um ein Bestandskonto handelt.

b) Ermitteln Sie den vorläufigen handelsrechtlichen Gewinn (Jahresüberschuss)vor Körperschaftsteuerrückstellung.

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K -8

Inhaltsverzeichnis

übungsklausur -8 grundlagen ertragsteuern

c) Ermitteln Sie unter Angabe der einschlägigen Paragraphen im KStG undEStG den Gesamtbetrag der Einkünfte, das zu versteuernde Einkommensowie die tarifliche Körperschaftsteuer.

d) Ermitteln Sie die Körperschaftsteuerrückstellung und den endgültigenhandelsrechtlichen Gewinn.

Aufgabe 3 Verdeckte Gewinnausschüttung (10 Punkte)a) Geben Sie fünf Beispiele an, bei denen verdeckte Gewinnausschüttung

auftreten kann!b) Angenommen es existiert ein klassisches Körperschaftsteuersystem mit

reduzierter Besteuerung von Dividenden. Der Körperschaftsteuersatz be-trägt 30%. Der persönliche Einkommensteuersatz beträgt 50%. Wie hochdarf der reduzierte Steuersatz auf Dividenden maximal sein, damit keinAnreiz für verdeckte Gewinnausschüttungen besteht?

c) Ausgehend von b). Zeigen Sie anhand eines selbstgewählten numerischenBeispiels, dass in diesem Fall Finanzierungsneutralität herrscht!

27

trennung von BetrieBsverMögen und privatverMögen

Quelle: Schanz, Sebastian/Koschmider, Simon (2014): Humo-ristische Zeichnungen zum Betrieblichen Rechnungswesen,Buchmanufaktur, Bayreuth, isbn: 978-3-00-047631-0, Seite 27.

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** Ü B U N G S K L A U S U R 9

Schwerpunkte der KlausurDie Klausur deckt die Themengebiete »körperschaftsteuerliche Organschaft« und »Zins-schranke« ab. Es wird geprüft, ob Sie die finanzielle Eingliederung beurteilen und dieErmittlung des Einkommens von Organträger und Organgesellschaft ermitteln können.Zudem sollen Sie zeigen, dass Sie die Regelungen zur Zinsschranke anwenden können.

BearbeitungshinweiseDie Bearbeitungszeit der Klausur beträgt 60 Minuten, dabei kann eine Gesamt-punktzahl von 60 Punkten erreicht werden. Eine zusätzliche Einarbeitungszeitwird nicht gewährt. Die Aufgabenstellung umfasst drei Aufgaben. Es sindalle Aufgaben zu bearbeiten. Die Klausur ist mit Tinte oder Kugelschreiber zubearbeiten. Mit Bleistift bearbeitete Klausuren werden nicht gewertet.

HilfsmittelNicht programmierbarer Taschenrechner und nicht kommentierte Gesetze.

Aufgabe 1 Finanzielle Eingliederung (10 Punkte)Skizzieren Sie für die nachstehenden Fälle jeweils die Beteiligungsstruktur undprüfen Sie die finanzielle Eingliederung im Rahmen einer körperschaftsteuerli-chen Organschaft.

HinweiseAlle weiteren Voraussetzungen für eine körperschaftsteuerliche Organschaftgelten als erfüllt und sind nicht gesondert zu prüfen! Die angegebenen Beteili-gungen beziehen sich auf die Stimmrechte an der jeweiligen Gesellschaft.

a) Die Muster-GmbH (M-GmbH) ist an der A-AG zu 100% und an der B-

AG zu 90% beteiligt. An der C-AG ist die A-AG zu 40% und die B-AG

ebenfalls zu 40% beteiligt.b) Ausgehend von a). Was wäre, wenn die Muster-GmbH an der A-AG nur

zu 40% beteiligt wäre?c) Die Muster-GmbH ist an der A-AG zu 60% und an der B-AG zu 60%

beteiligt. Die A-AG ist an der C-AG zu 80% beteiligt. An der D-AG ist dieC-AG zu 80% und die B-AG zu 20% beteiligt.

Aufgabe 2 Ergebnisabführung bei der Organschaft (30 Punkte)Die Bau-AG montiert Gipskartonwände und Decken auf Großbaustellen. DieGipskartonplatten, die die Bau-AG zur Ausführung ihrer Arbeiten benötigt,werden von der H-GmbH gefertigt. Die Bau-AG ist zu 80% an der H-GmbH

beteiligt. Zwischen der Bau-AG und der H-GmbH besteht eine körperschaft-steuerlich wirksame Organschaft mit der Bau-AG als Organträger und derH-GmbH als Organgesellschaft. Wirtschaftsjahr ist bei beiden Gesellschaftendas Kalenderjahr. Für das Wirtschaftsjahr 2017 liegen für die H-GmbH folgendeInformationen vor:

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K -9

Inhaltsverzeichnis

übungsklausur -9 grundlagen ertragsteuern

– Der Jahresüberschuss in 2017 beträgt 200 000 eur.– Die Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter betragen 38 250 eur

und sind beim Jahresüberschuss noch nicht abgezogen.– Die Gesellschaft löst Gewinnrücklagen aus vororganschaftlicher Zeit i. H. v.

25 000 eur auf.– Im Jahresüberschuss sind Beteiligungserträge aus der Beteiligung an der

X-AG, an der die H-GmbH zu 40% beteiligt ist, i. H. v. 20 000 eur enthalten.– Die von der H-GmbH in 2017 gezahlten Vergütungen an die Mitglieder

ihres Beirats betragen 35 000 eur und wurden handelsrechtlich korrekt alsAufwand verbucht.

Für die Bau-AG liegen folgende Informationen vor:

– Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung durch die H-GmbH beträgt1,6 Mio. eur. Im Jahresüberschuss ist die Körperschaftsteuerrückstellungnicht berücksichtigt.

– In 2017 wurden an die 10 wichtigsten Kunden jeweils Geschenke im Wertvon 1 500 eur verteilt.

– Die Vorauszahlungen für die Körperschaftsteuer (den Solidaritätszuschlag)betrugen in 2017 insgesamt 65 000 eur (4 000 eur).

– Der Verlustvortrag der Bau-AG aus dem unmittelbar vorangegangenenWirtschaftsjahr beträgt 1,8 Mio. eur.

Aufgabenstellung

a) Ermitteln Sie den Bilanzgewinn vor Ergebnisabführung sowie das von derH-GmbH an die Bau-AG zuzurechnende Einkommen in 2017.

b) Ermitteln Sie die von der Bau-AG zu zahlende Körperschaftsteuer in 2017.c) Ermitteln Sie den endgültigen Jahresüberschuss der Bau-AG.

Aufgabe 3 Zinsschranke (20 Punkte)Ermitteln Sie für nachfolgendes Beispiel den Zinsvortrag, den Verlustvortragund den EBITDA-Vortrag in jeder Periode.

Periode 1 2

Einkommen vor Zinsabzug 40 −10EBITDA 50 40Zinsertrag 10 8Zinsaufwand 20 35

HinweiseDie Beträge sind in Mio eur ausgewiesen. Die Ausnahmen des § 4h Abs. 2 Satz1 Buchstabe b und c EStG finden keine Anwendung. Des Weiteren liegt auchkeine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung i. S. d. § 8a KStG vor. EtwaigeVerluste werden vorgetragen. Ein Verlustrücktrag soll ausgeschlossen sein.

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Inhaltsverzeichnis

** Ü B U N G S K L A U S U R 1 0

Schwerpunkte der KlausurSchwerpunkte der Klausur sind die Ermittlung des Gewerbeertrags und die Berechnungder Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer. Zudem sollen Sie zeigen,dass Sie nominelle Gesamtsteuerbelastungen von Personen- und Kapitalgesellschaftenermitteln können.

BearbeitungshinweiseDie Bearbeitungszeit der Klausur beträgt 60 Minuten, dabei kann eine Gesamt-punktzahl von 60 Punkten erreicht werden. Eine zusätzliche Einarbeitungszeitwird nicht gewährt. Die Aufgabenstellung umfasst drei Aufgaben. Es sindalle Aufgaben zu bearbeiten. Die Klausur ist mit Tinte oder Kugelschreiber zubearbeiten. Mit Bleistift bearbeitete Klausuren werden nicht gewertet.

HilfsmittelNichtprogrammierbarer Taschenrechner und nichtkommentierte Gesetzestexte

Aufgabe 1 Ermittlung des Gewerbeertrags (20 Punkte)Der bilanzierungspflichtige Einzelunternehmer Gerhard Gebhard (G) stelltin seinem Betrieb in Meersburg Saftpressen für den Privatgebrauch her. Sei-ne Kunden sind hauptsächlich Besitzer von Streuobstwiesen, die sich eineSaftpresse zulegen, um das geerntete Gut selbst zu Saft zu pressen. Wirt-schaftsjahr ist das Kalenderjahr. Zur Ermittlung der Gewerbesteuer für denVeranlagungszeitraum 2017 liegen Ihnen folgende Informationen vor:

– Der Jahresüberschuss beträgt 105 200 eur.– Im Jahresüberschuss enthalten sind Beteiligungserträge i. H. v. 14 750 eur.

Die Beteiligungserträge stammen aus der Beteiligung an der A-GmbH, ander G zu 20% beteiligt ist. Die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszu-schlag wurden von der A-GmbH als Aufwand verbucht.

– Die Gewerbesteuervorauszahlungen in 2017 betrugen 12 350 eur.– Der gewerbesteuerliche Hebesatz beträgt 450%.– Die Produktionshalle wurde für 10 000 eur pro Monat gemietet.– Im Jahresüberschuss sind insgesamt 45 000 eur an Schuldzinsen enthalten.– Im Jahresüberschuss enthalten ist der Gewinnanteil i. H. v. 23 650 eur aus

einer Mitunternehmerschaft. Die Beteiligung an der Mitunternehmerschaftstellt notwendiges Betriebsvermögen der Einzelunternehmung dar.

– In 2017 spendete G insgesamt 6 000 eur an den »Verein zur Erhaltung vonStreuobst e. V.«. Die erforderlichen Zuwendungsbescheinigungen liegen vor.Die Spende wurde aus den Mitteln der Einzelunternehmung getätigt undhandelsrechtlich als Aufwand verbucht.

Ermitteln Sie die festzusetzende Gewerbesteuer für G in 2017 unter Angabeder einschlägigen Paragraphen im EStG und KStG !

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Inhaltsverzeichnis

212 Literaturverzeichnis

Aufgabe 2 Anrechnung der Gewerbesteuer (20 Punkte)Gustav Werner (W), ledig, konfessionslos, keine Kinder, geboren am 25. 10. 1978,führt seinen Betrieb, in dem er in Nürtingen Kondensatoren herstellt, imRahmen einer Einzelunternehmung. Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr.

In 2017 erzielt W einen Jahresüberschuss von 65 345 eur. Die Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer in 2017 betragen 6 124 eur. Der gewerbesteuerlicheHebesatz in Nürtingen beträgt 450%. Seine Einkünfte aus Vermietung und Ver-pachtung in 2017 betragen −12 300 eur. Steuerpflichtige Veräußerungsgewinnei. S. d. § 23 EStG fallen in 2017 i. H. v. 45 000 eur an. Weitere Aufwendungenmacht W nicht geltend.

a) Ermitteln Sie unter Angabe der einschlägigen Paragraphen im GewStG

und EStG für 2017 die festzusetzende Gewerbesteuer!b) Berechnen Sie unter Angabe der einschlägigen Paragraphen im EStG für

2017 die Höhe der Gewerbesteuer, die auf die Einkommensteuer des W

angerechnet wird.

Aufgabe 3 Belastungsvergleiche (20 Punkte)a) Gehen Sie bei einem Einzelunternehmer von folgenden Parametern aus

– Einkommensteuersatz = 45%– Solidaritätszuschlag = 5,5%– Gewerbesteuerlicher Hebesatz = 450%und ermitteln Sie die Zusatzbelastung in Prozentpunkten, die durch dieGewerbesteuer entsteht.

HinweiseHinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer treten keine auf.Freibeträge sind zu vernachlässigen.

b) Ausgehend von a). Wie hoch wäre die Zusatzbelastung durch die Gewer-besteuer, wenn es sich um eine GmbH handelt?

c) Gehen Sie von folgenden Parametern aus:– Einkommensteuersatz = 42%– Solidaritätszuschlag = 5,5%– Körperschaftsteuersatz = 15%– Abgeltungsteuersatz = 25%Ermitteln Sie den gewerbesteuerlichen Hebesatz, bei dem bei Personen-unternehmen und Kapitalgesellschaften dieselbe Gesamtsteuerbelastungresultiert und interpretieren Sie das Ergebnis.

HinweiseDie Kirchensteuer, Hinzurechnungen und Kürzungen sowie Freibeträgebei der Gewerbesteuer sind zu vernachlässigen.

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Inhaltsverzeichnis

Literaturverzeichnis 213

Literaturverzeichnis

Beger, Wolf Dietrich (2004): Methodenlehre und Klausurtechnik im Steuerrecht,5. Auflage, Schäffer Poeschel Verlag, Stuttgart (zitiert auf Seite 11).

Breithecker, Volker (2016): Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 17.Auflage, Erich Schmidt Verlag, Berlin (zitiert auf Seite 8).

Dinkelbach, Andreas (2015): Ertragsteuern – Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,Gewerbesteuer, 6. Auflage, Springer Verlag, Wiesbaden (zitiert auf Seite 10).

Haase, Klaus Dittmar (2010): Betriebliche Steuerplanung – Eine systematische Ein-führung mit Fallbeispielen, 5. Auflage, Books on Demand GmbH, Norderstedt(zitiert auf den Seiten 9 und 35).

Homburg, Stefan (2007): Die Abgeltungsteuer als Instrument der Unterneh-mensfinanzierung, in: Deutsches Steuerrecht, 45. Jg. 686–690 (zitiert aufSeite 122).

Homburg, Stefan (2015): Allgemeine Steuerlehre, 7. Auflage, Verlag Franz Vahlen,München (zitiert auf Seite 9).

König, Rolf/Wosnitza, Michael (2004): Betriebswirtschaftliche Steuerplanungs- undSteuerwirkungslehre, Physica-Verlag, Heidelberg (zitiert auf Seite 9).

Kußmaul, Heinz (2014): Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 7. Auflage, De GruyterOldenbourg, Berlin (zitiert auf Seite 9).

Macke, Gerd/Hanke, Ulrike/Viehmann, Pauline (2012): Hochschuldidaktik, 2.Auflage, Beltz Verlag, Weinheim (zitiert auf Seite 183).

Mellwig, Winfried (1985): Investition und Besteuerung: Ein Lehrbuch zum Einflußder Steuern auf die Investitionsentscheidung, Gabler Verlag, Wiesbaden (zitiertauf Seite 9).

Rose, Gerd (1992): Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 3. Auflage, Gabler Verlag,Wiesbaden (zitiert auf Seite 9).

Rose, Gerd/Watrin, Christoph (2013): Ertragsteuern – Einkommensteuer, Körper-schaftsteuer, Gewerbesteuer, 20. Auflage, Erich Schmidt Verlag, Berlin (zitiertauf Seite 10).

Schanz, Deborah/Schanz, Sebastian (2011): Business Taxation and Financial Deci-sions, Springer, Heidelberg (zitiert auf Seite 9).

Schanz, Sebastian/Koschmider, Simon (2014): Humoristische Zeichnungen zumBetrieblichen Rechnungswesen, Buchmanufaktur, Bayreuth, isbn: 978-3-00-047631-0 (zitiert auf den Seiten 2, 28, 48, 67, 92, 107, 112, 164, 180, 194 und208).

Scheffler, Wolfram (2013): Besteuerung von Unternehmen III: Steuerplanung, 2. Auf-lage, C. F. Müller, Heidelberg (zitiert auf Seite 9).

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Inhaltsverzeichnis

214 bmf -schreiben

Scheffler, Wolfram (2016): Besteuerung von Unternehmen I, Ertrag-, Substanz- undVerkehrsteuern, 13. Auflage, C. F. Müller, Heidelberg (zitiert auf den Seiten 10und 11).

Schneeloch, Dieter/Meyering, Stephan/Patek, Guido (2016): Betriebswirtschaftli-che Steuerlehre, Band 1: Grundlagen der Besteuerung von Erträgen, 7. Auflage,Verlag Franz Vahlen, München (zitiert auf Seite 10).

Schneider, Dieter (1978): Steuerbilanzen, Gabler Verlag, Wiesbaden, isbn: 978-3-409-17001-7 (zitiert auf den Seiten V und 9).

Schneider, Dieter (1992): Investition, Finanzierung und Besteuerung, 7. Auflage,Gabler, Wiesbaden (zitiert auf Seite 9).

Schneider, Dieter (1994): Grundzüge der Unternehmensbesteuerung, 6. Auflage,Gabler Verlag, Wiesbaden (zitiert auf den Seiten V, 9 und 11).

Schneider, Dieter (2002): Steuerlast und Steuerwirkung – Einführung in die steuerli-che Betriebswirtschaftslehre, Reprint 2014, De Gruyter Oldenbourg, Münchenu. a. (zitiert auf Seite 9).

Scholes, Myron S./Wolfson, Mark A./Erickson, Merle/Hanlon, Michelle/May-dew, Edward L./Shevlin, Terry (2016): Taxes and Business Strategy – A Plan-ning Approach, 5th Edition, Pearson, London u. a. (zitiert auf Seite 9).

Schreiber, Ulrich (2012): Besteuerung der Unternehmen: Eine Einführung in Steu-errecht und Steuerwirkung, 3. Auflage, Gabler Verlag, Wiesbaden (zitiert aufSeite 9).

Selchert, Friedrich-Wilhelm (2001): Grundlagen der betriebswirtschaftlichen Steuer-lehre – Übersichtsdarstellungen, 5. Auflage, Oldenbourg, München (zitiert aufSeite 10).

Tipke, Klaus/Lang, Joachim (2015): Steuerrecht, 22. Auflage, Otto Schmidt Verlag,Köln (zitiert auf Seite 10).

Wagner, Franz W. (2005): Besteuerung, in: Bitz, Michael/Domsch, Michel/Ewert,Ralf/Franz W. Wagner (Hrsg.): Vahlens Kompendium der Betriebswirtschaftsleh-re, Verlag Franz Vahlen, München, 407–477 (zitiert auf Seite 11).

Wagner, Franz W./Dirrigl, Hans (1980): Die Steuerplanung der Unternehmung,Gustav Fischer Verlag, Stuttgart (zitiert auf Seite 9).

Wellisch, Dietmar/Kroschel, Jörg (2011): Besteuerung von Erträgen, 2. Auflage,Verlag Franz Vahlen, München (zitiert auf Seite 10).

Wöhe, Günter/Bieg, Hartmut (1995): Grundzüge der Betriebswirtschaftlichen Steu-erlehre, 4. Auflage, Verlag Franz Vahlen, München (zitiert auf Seite 9).

BMF-Schreiben

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Inhaltsverzeichnis

bmf -schreiben 215

Die nachfolgend aufgeführten BMF-Schreiben wurden zur Lösung der Übungs-aufgaben verwendet. An entsprechender Stelle in den Lösungen wurde jeweilsauf die Nummer des Schreibens verwiesen. Die Schreiben sind weder thema-tisch noch chronologisch geordnet.

[1 ] Rentenbezugsmitteilungsverfahren nach § 22a EStG, 7. Dezember 2011.[2 ] Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder nach § 32 Absatz 4 Satz

2 und 3 EStG ab 2012 vom 8. Februar 2016.[3 ] Anwendung des § 35a EStG vom 10. Januar 2014.[4 ] Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung

ab 1. Januar 2014 vom 18. November 2013.[5 ] Einkunftserzielung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

vom 8. Okober 2004.[6 ] Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem

Grundstückshandel vom 26. März 2004.[7 ] Ertragsteuerliche Erfassung der Nutzung eines betrieblichen Kraftfahr-

zeugs zu Privatfahrten, zu Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstättesowie zu Familienheimfahrten vom 18. November 2009.

[8 ] Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden sowie von An-sprüchen/Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen vom10. Oktober 2010.

[9 ] Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vom 29. Oktober 2004.[10 ] Zuordnung der Steuerberatungskosten zu den Betriebsausgaben, Wer-

bungskosten oder Kosten der privaten Lebensführung, 21. Dezember 2007.[11 ] Einkommensteuerliche Behandlung des Nießbrauchs und anderer Nut-

zungsrechte bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (»Nieß-brauch-Erlaß«) vom 24. Juli 1998.

[12 ] Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhal-tungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung vonGebäuden vom 18. Juli 2003.

[13 ] Betrieblicher Schuldzinsenabzug gemäß § 4 Abs. 4a EStG vom 17. No-vember 2005.

[14 ] Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Geldleistungen für Kinderin Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, für die Erziehung in einer Tages-gruppe nach § 32 SGB VIII, für Heimerziehung nach § 34 SGB VIII undfür die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII

vom 21. April 2011.[15 ] Einkommensteuerlichen Behandlung von Preisgeldern, 5. September 1996.[16 ] Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb von Kraftfahrzeugen

vom Arbeitgeber in der Automobilbranche (§ 8 Absatz 3 EStG) vom 18.Dezember 2009.

[17 ] Neuregelung der einkommensteuerlichen Behandlung von Berufsaus-bildungskosten gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 7 und § 12 Nr. 5 EStG vom 22.September 2010.

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Inhaltsverzeichnis

216 bmf -schreiben

[18 ] Bewertung von Kapitalforderungen und Kapitalschulden sowie von An-sprüchen/Lasten bei wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen vom10. Oktober 2010.

[19 ] Steuerliche Berücksichtigung volljähriger Kinder nach § 32 Abs. 4 Satz 2und 3 EStG ab 2012 vom 8. Februar 2016.

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