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Christa Möhler-Staat SFBB- DISKUSSION FALL „LENA“ UND WEITERE FALLBEISPIELE ANALYSE UND ÜBERLEGUNGEN UNTER FORTBILDUNGSRELEVANTEN GESICHTSPUNKTEN Dezember 2013

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Christa Möhler-Staat

SFBB- DISKUSSION

FALL „LENA“ UND WEITERE FALLBEISPIELE ANALYSE UND ÜBERLEGUNGEN UNTER FORTBILDUNGSRELEVANTEN GESICHTSPUNKTEN

Dezember 2013

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FALL „LENA“ UND WEITERE FALLBEISPIELE ANALYSE UND ÜBERLEGUNGEN UNTER

FORTBILDUNGSRELEVANTEN GESICHTSPUNKTEN 2

INHALTSVERZEICHNIS

1. Fragestellungen für die Fortbildung und Supervison

2. Ausgangssituation

3. Ausgewählte Fortbildungs- relevante Themenstellungen/Aspekte – Risikomanagement bei

Kindeswohlgefährdung, entsprechend den Berlin- einheitlichen geltenden Standards

4. Beurteilungskriterien für eine qualifizierte Beratung als IseF, Mindestkriterien im Rahmen der

Abschlussarbeiten der Zertifikatslehrgänge.

5. Die „Beratungsdokumentation“ als zielführendes Raster, auch Raster für die

Abschlusspräsentation

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FALL „LENA“ UND WEITERE FALLBEISPIELE ANALYSE UND ÜBERLEGUNGEN UNTER

FORTBILDUNGSRELEVANTEN GESICHTSPUNKTEN 3

1 FRAGESTELLUNGEN FÜR DIE FORTBILDUNG UND SUPERVISION

AUCH HINSICHTLICH DER QUALITÄTSANFORDERUNGEN AN DIE BERATUNG DURCH EINE

ISEF

Welche Aspekte müssen grundsätzlich integrativer Bestandteil einer Fallanalyse sein

(vergleichende Kasuistik)

Welche Verfahrensschritte im Fallverlauf sind zu rekonstruieren und wie?

Wie könnten positive Indikatoren zu den jeweiligen Verfahrensschritten formuliert

werden?

„Worauf muss fokussiert werden“ unter Berücksichtigung des gesamten Systems mit

vorhandenen Schnittstellen?

Wie müssten die Kooperationen zwischen den beteiligten Systemen bei einer Fallanalyse

aufgegriffen werden?

Welche Fehlerdefinition gibt es im Kinderschutz?

Wie können die Ergebnisse von Fallanalysen als Qualitätsentwicklung im Jugendamt

umgesetzt werden und was kann durch Fortbildung und Supervision dabei unterstützt

werden?

Welche Mindestbeurteilungskriterien für die Abschlussarbeiten

(Beratungsdokumentationen) der Absolventen/innen der Zertifikatskurse, IseF sind zu

berücksichtigen?

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FALL „LENA“ UND WEITERE FALLBEISPIELE ANALYSE UND ÜBERLEGUNGEN UNTER

FORTBILDUNGSRELEVANTEN GESICHTSPUNKTEN 4

2 AUSGANGSSITUATION

Christa Möhler-Staat, Dozentin SFBB

Es finden regelmäßig fachliche Basisqualifikationen der Fachkräfte der Jugendhilfe und der

kooperierenden Bereiche durch das SFBB und durch die Kinderschutzkoordination der Jugendämter

statt.

Es fallen erhebliche Umsetzungsdefizite in der Praxis auf, die zu klären sind, vgl. z.B. Fall Lena.

Im SFBB, sehe ich teilweise sehr Fehler-trächtige Abschlussarbeiten unserer Absolvent/innen der

Zertifikatskurse.

Es zeigt sich an diesen Beispielen, dass Standards nicht- oder nicht ausreichend verstanden und

eingehalten werden:

Defizite, bei der Risikoeinschätzung, im Fallmanagement, in der Zusammenarbeit mit den Eltern,

u./o. in den Kooperationen zwischen den beteiligten Fachkräften, z.B. wenn Hilfe- und

Schutzkonzepte (Zielsetzungen im Hilfeplan, Auflagen/Aufträge) und deren Kontrollen zu unkonkret

bleiben u/o. Leistungserbringer nicht über passgenaue Ressourcen verfügen. Oftmals ist die

Aufmerksamkeit gegenüber den Erwachsenen größer als gegenüber dem Kind. Die Bedürfnislage des

Kindes u./o. die Beteiligung des Kindes gerät immer wieder aus dem Blick.

Bei gestiegenen fachlichen Anforderungen und schwierigen Rahmenbedingungen, sind Risiken

aufgrund von professionellen Fehlern ebenso zu analysieren, wie strukturelle u./o. organisatorische

Defizite im Hilfesystem. Anspruch und Wirklichkeit klaffen auseinander und behindern die

Qualitätssicherung. Oft wird nach Katastrophenfällen angeregt, die Fachkräfte mehr und besser

fortzubilden. Im SFBB sehren wir das Dilemma, dass ein „mehr Desselben, das nicht funktioniert“,

keine besseren Ergebnisse bewirkt. Die Vermittlung des, verfahrensmäßigen und methodischen

Know-hows kann nur zielführend „geankert“ werden, wenn diese Qualität in der Praxis gelebt wird.

Vgl. dazu Dr. Christian Schrapper, Univ. Koblenz-Landau: ‚ Zu den wichtigsten Führungsaufgaben

gehöre, die Einhaltung und Anwendung von (Qualitäts-)Standards, Rahmenvorgaben, Verfahren etc.

diese zu kontrollieren und zu steuern“.

Auch im Bericht der Expertengruppe zum Fall Lena bleiben (Standard -entsprechende )

Begrifflichkeiten und Fachtermini mit Wiedererkennungswert unbenannt, bzw. werden Abläufe recht

oberflächlich beschrieben. Die Schlussfolgerungen bleiben eher allgemein.

Daraus ergibt sich die Frage, ob es einen Unterschied machen würde, wenn Fallanalysen mit positiv

beschriebenen Indikatoren zu den jeweiligen Verfahrensschritten abgeglichen werden könnten.

Meine Hypothese: Fallanalysen könnten dadurch konkreter und transparenter erfolgen und auch

dem Prinzip „aus Fehler lernen“ besser zugeführt werden.

Hier sollten wir (Dozent/innen, Supervisor/innen des SFBB vielleicht einen Service bieten, indem wir

einen Vorschlag zum Untersuchungsdesign machen und Aspekte aufzeigen, die integrativer

Bestandteil einer Fallanalyse sein müssten (vergleichende Kasuistik).

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FALL „LENA“ UND WEITERE FALLBEISPIELE ANALYSE UND ÜBERLEGUNGEN UNTER

FORTBILDUNGSRELEVANTEN GESICHTSPUNKTEN 5

3. AUSGEWÄHLTE FORTBILDUNGSRELEVANTE THEMENSTELLUNGEN/ASPEKTE ZUM

RISIKOMANAGEMENT BEI KINDESWOHLGEFÄHRDUNG ENTSPRECHEND DEN

BERLINEINHEITLICH GELTENDEN STANDARDS

3.1 Definition „Fehler“:

„Merkmalswert, der die vorgegebenen Forderungen nicht erfüllt“

(Deutsche Institut für Normung).

Ein Fehler wird gemeinhin verstanden, als eine Handlung, mit der eine Person ein bestimmtes

Ziel nicht erreichen konnte, das sie aber erreichen wollte: Sie hat etwas „falsch“ gemacht. Man

könnte auch sagen: durch eine Handlung wurde eine Erwartung frustriert (Oser/Spycher 1997)

In dem Zertifikatskurs für Insoweit erfahrene Fachkräfte Kinderschutz achten die Dozent/innen

und Supervisor/innen („Lernsupervision), dass die Teilnehmer/innen mit den Arbeitshilfen zur

Risikoeinschätzung, der Fallsteuerung vertraut werden und Hilfe- und Schutzkonzepte beraten

lernen, die an den Bedürfnissen des jeweiligen Kindes/Jgdl. orientiert sind.

Berücksichtigt werden daher:

3.2 Standards der Risikoeinschätzung (Indikatoren und Risikofaktoren- gestützt)

Indikatoren für eine qualifiziert durchgeführte Falleinordnung in die Arbeitsbereiche der

Jugendhilfe (Leistungs- Grau/Überprüfungs- Gefährdungsbereich).

Fallanalyse, Fallverstehen unter Einbeziehung der Risiken/Gefährdungssachverhalte

(Risikofaktoren aktuelle u./o. in der Hilfegeschichte) und Ressourcen-Check bezogen auf die

Bedürfnisse des Kindes)

3.2.1 Häufige Stolpersteine bei der Risikoeinschätzung und Folgen für Fallbearbeitung und

Verantwortlichkeiten (vgl. Fall Lena):

Missverständnis: Eine Leistung wird (freiwillig) gewünscht und beantragt, daher Falleinordnung in

den Leistungsbereich.

Im Fall Lena, sehr junge Mutter (Risikofaktor minderjährige Mütter mit sehr kleinem Kind),

müsste m.E. zunächst dem Grau- /Überprüfungsbereich zugeordnet werden. Wenn die

Überprüfung und Analyse der alltäglichen Situation ergibt, dass ausreichende protektive

Faktoren/Ressourcen (Ressourcenkarte) bezogen auf die Bedürfnisse des Kindes (Versorgung,

Schutz vor Gefahren, Betreuung, Beziehung/Bindung)vorhanden sind, kann im Hilfeverlauf eine

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FALL „LENA“ UND WEITERE FALLBEISPIELE ANALYSE UND ÜBERLEGUNGEN UNTER

FORTBILDUNGSRELEVANTEN GESICHTSPUNKTEN 6

Differenzierte Falleinordnung

Bedürfnisorientierte Hilfen für das Kind

Zuordnung zum Leistungs-/Freiwilligenbereich erfolgen. In der Fall- Schilderung zu Lena bleibt

hingegen offen, wie die Versorgung des Kindes und seine Betreuung gesichert wurden.

Das Recht des Kindes auf intensive Einzelzuwendung und Bindung bleiben in den Planungen des

Jugendamtes und des Freien Trägers unberücksichtigt und scheinen mit den Zielvorgaben des §

19 SGB VIII einen Zielkonflikt zu bilden.

Auch nach Bekanntwerden der Kindeswohl- gefährdenden Sachverhalte erfolgte keine konkrete

Situationsanalyse /Fallanalyse. (Vater wurde gänzlich außen vor gelassen) zur Klärung der Risiken

und Ressourcen bezogen auf die abzuwendenden Gefahren. (Realitätscheck zu den erteilten

Aufträgen/Verboten und den entsprechenden Kontrollen).

Bei mangelnder Problemeinsicht bei der gesamten Familie, hätte der Fall dem

Gefährdungsbereich zugeordnet werden müssen (die Sicherheit des Kindes – Schutz vor

Gefahren konnte nicht gewährleistet werden)

3.2.2 Stolperstein Überlastung

Phänomen: Versuche, die Arbeitsbelastung zu begrenzen, mit dem Risiko. Es nicht „so genau

wissen zu wollen“. Eine fundierte Situationserfassung (Diagnose) und notwendige Reflexionen im

Hilfeprozess werden vermieden, da diese Zeit erfordern und ggs. auch verunsichern.

Möglichst schnelle Weitervermittlung des Falles statt qualifizierte

Anamnese/Diagnose/Fallverstehen (familiäre Zusammenhänge, Verwandte und Freunde geraten

als Risiken und Ressourcen aus dem Blick).

Möglichst schnell, möglichst pragmatische Maßnahmen, statt Kontakt und Beziehungsaufbau.

Konfliktscheu wird trotz der mangelnden Problemeinsicht bei der gesamten Familie das Kind „aus

dem Blick“ verloren.

3.3 Standards der Hilfeplanung

Strukturelle und organisatorische Faktoren

Erforderlich sind:

Eine differenzierte abgestimmte Falleinordnung (Berlin-einheitliches

Fallmanagement und Einschätzungshilfen), da sich daraus unterschiedliche

Formen der Verantwortung und unterschiedliche Handlungskonsequenzen

ergeben (müssen),

Auf die Bedürfnisse dieses Kindes zugeschnittene (kompensatorische) Hilfen

(Was- wie oft-wie intensiv-muss wer/mit wem- dazu leisten) um eine

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Zeitliche Kontrolle der Auflagen

gemeinsames Fallverstehen

Genaue Auftragsklärung

(zu) lange im Graubereich

Verbesserung und Chancen einer gesunden Entwicklung zu erreichen?

Wirkungsorientierte kindzentrierte Zielformulierungen

Eine abgestimmte Formulierung von Aufträgen/Auflagen zur Zielerreichung

und deren

zeitlicher Kontrolle, die später zur Ergebnisauswertung dienen (Zeitdimension

„am Ball bleiben“ unter Berücksichtigung des Alters des Kindes).

Bei Beauftragung eines freien Trägers

Hier gilt besondere Sorgfalt

bei der Auswahl des Trägers

bei dem gemeinsamen „Fallverstehen“ und der Klärung der Risiken.

(Fallbeispiel Laura Jane in Osnabrück, 1994 und ....)

bei der Beteiligung aller fachlich notwendigen Dienste und

Einrichtungen und Beteiligung der Eltern, Kinder bzw. Jugendlichen

bei der genauen Auftragsklärung mit Ressourcen-Check ( Qualität des

Personals, Zeitstruktur bezogen auf die im Alltag der Familie entstehenden

„heiklen Zeiten“ mit besonderem „Betreuungsbedarf“)

bei der Dokumentation

Vgl. dazu auch “Praxismodell Risikomanagement bei Fallübergabe an einen

freien Träger“, Leiterin des JA der Region Hannover, Lisa Bach im Bericht zur

Veranstaltung „Risiken- Fehler-Krisen, Risikomanagement im JA als

Führungsaufgaben, DIfU, 2012

Bei lang anhaltenden Hilfen, mit der Zuordnung zum

„Graubereich“/Überprüfungsbereich oder bei chronisch anhaltender

Gefährdung, Multiproblemen.

Ansteckungsgefahr“ der Fachkräfte, betriebsblind werden, auf einer Seite

landen (meist auf der hilflosen Seite der Eltern) anstatt die Risiken,

Bedürfnisse und Bedürftigkeit der kleinen Kinder wahrzunehmen, die nicht

um Hilfe bitten können.

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FALL „LENA“ UND WEITERE FALLBEISPIELE ANALYSE UND ÜBERLEGUNGEN UNTER

FORTBILDUNGSRELEVANTEN GESICHTSPUNKTEN 8

Sorgfältige Fallübergabe

Fallübergabe

Empfehlung: Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser (die grundsätzliche Ambivalenz der Eltern

gegenüber der Hilfe im Blick haben). Empfohlene Prüffrage: Gibt es hier viele nicht

nachvollziehbare Beschwichtigungen/Ausblendungen hinsichtlich der Sicherheit und

Entwicklungschancen des Kindes?

Umzug von Klienten und Übergabe an ein anderes Jugendamt

Fallübergabe persönlich und gemeinsames Bild von der Situation/Falleinordnung und dem

weiteren Vorgehen, Einbeziehung der Eltern, Kinder/Jugendlichen.

4.BEURTEILUNGSKRITERIEN BEI DER BEWERTUNG DER ABSCHULSSARBEITEN-

Die Abschlussarbeiten dokumentieren eine Fall- bezogene Beratung als IseF, insbesondere bei der Gefährdungseinschätzung sowie bei der Planung von passgenauen Hilfen bei (drohender/vermuteter) Kindeswohlgefährdung und der Kommunikation und Zusammenarbeit mit den PSB und Kindern/Jugendlichen.

Prüffrage: Wurde Standard-gemäß beraten?

Die im Kontext der zu beratenden Fachkraft geltenden Verfahrensstandards zum

Vorgehen wurden berücksichtigt

Die Risikoeinschätzung erfolgte Indikatoren und Risikofaktoren-gestützt.

Nachvollziehbar dargestellt wurden:

Die Einordnung in den jeweiligen

Arbeitsbereich/Fallmanagementbereich(Leistungs- Grau/Überprüfungs-

Gefährdungsbereich) mit den sich daraus ergebenden Verantwortlichkeiten und

Handlungskonsequenzen (Fallsteuerung)

Die auf die Bedürfnisse dieses Kindes zugeschnittenen (kompensatorischen)

Hilfeideen (Was- wie oft-wie intensiv-muss wer/mit wem- dazu leisten) um eine

Verbesserung und Chancen einer gesunden Entwicklung zu ermöglichen?)

Wirkungsorientierte Kind-zentrierte Zielformulierungen (z.B. betreffend

Versorgung, Schutz vor Gefahren, Betreuung, Beziehung/Bindung)

Ressourcencheck bezogen auf die Hilfeideen

Eine abgestimmte Formulierung von Aufträgen/Auflagen zur Zielerreichung und

deren zeitliche Kontrolle, die später zur Ergebnisauswertung dienen

(Zeitdimension „am Ball bleiben“ unter Berücksichtigung des Alters des Kindes) ist

dargestellt.

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FALL „LENA“ UND WEITERE FALLBEISPIELE ANALYSE UND ÜBERLEGUNGEN UNTER

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Die IseF ist nicht gestolpert. Sie kennt häufige Fehlerquellen.

(Häufige Stolpersteine bei der Risikoeinschätzung und Folgen für Fallbearbeitung und

Verantwortlichkeiten)

1. Missverständnis: Eine Leistung wird (freiwillig) gewünscht und beantragt, daher

Falleinordnung in den Leistungsbereich obwohl viele Risikofaktoren u./o.

Gefährdungssachverhalte ersichtlich sind, die eine Überprüfung (ein „Dranbleiben“)

erfordern.

2. Stolperstein Überlastung: Phänomen: Versuche, die Arbeitsbelastung zu begrenzen,

mit dem Risiko. Es nicht „so genau wissen zu wollen“. Eine fundierte

Situationserfassung (Diagnose zur Situation dieses Kindes) und notwendige

Reflexionen im Hilfeprozess werden vermieden, da diese Zeit erfordern und ggs. auch

verunsichern.

3. Möglichst schnelle Weitervermittlung des Falles statt qualifizierte

Anamnese/Diagnose/Fallverstehen (familiäre Zusammenhänge, Verwandte und

Freunde geraten als Risiken und Ressourcen aus dem Blick).

4. Bei lang anhaltenden Hilfen, mit der Zuordnung zum

„Graubereich“/Überprüfungsbereich oder bei chronisch anhaltender Gefährdung,

Multiproblemen. Ansteckungsgefahr“ der Fachkräfte, betriebsblind werden, auf einer

Seite landen (meist auf der hilflosen Seite der Eltern) Empfehlung: Vertrauen ist gut

Kontrolle ist besser (die grundsätzliche Ambivalenz der Eltern gegenüber der Hilfe im

Blick haben).

5. Keine wirkungsorientierte Hilfe für das Kind herbeiführen (Bedürftigkeit der kleinen

Kinder erspüren, die nicht um Hilfe bitten können), mit zeitnaher Überprüfung ob

diese zu einer Verbesserung der Situation des Kindes geführt hat.

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5. „BERATUNGSDOKUMENTATION“ – VERWENDUNG EINES ZIEL- FÜHRENDEN RASTERS

Dokumentation isFK, § 8a SGB VIII/ Präsentation einer Beratung

Ort, Datum:_____________ 1. Beratung□ ggs. 2.Beratung□ 3.Beratung

Anwesende Telefon fallführende FK

isFK weitere weitere weitere

Orientierung: Welche Verfahrensvorschriften gelten im Arbeitskontext der FK? Welches kriteriengestützte Einschätzungsinstrument wurde ausgefüllt?...........................(1.Check o. Erfassungsbogen bitte anfügen, ggs. auch Übertragungsbogen des BKB, oder Modul „Erziehungsfähigkeit“) IsFk hat anonymisierte Kopie erhalten Beratungsfrage/n der fallführenden Fachkraft: 1. Wo müsste ich den Fall einordnen, es gibt Hinweise auf Gefährdungsrisiken?

Vgl. nachstehend beschriebene gefährdende Indikatoren, Erscheinungsbild (

Handlungen/Unterlassungen der Personensorgeberechtigten) u./o. ggs. bei weiteren Beratungen

2. 2. z.B. Wie kann ich die Eltern motivieren, Hilfe in Anspruch zu nehmen und Vereinbarungen mit mir zu schließen, damit die gefährdenden Indikatoren beseitigt werden? Worauf muss ich bei der Gesprächsgestaltung achten?

Arbeitsfeld:

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Genogramm der Familie

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Falldarstellung/Fallverlauf anonymisiert, bezogen auf die Beratungsfrage.

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Gefährdende Indikatoren in den

Bereichen: Indikatoren:

Vernachlässigung

körperliche Gewalt

Kd./Jgdl. als Zeugen häuslicher Gewalt psychische Gewalt

Sex. Missbrauch

Im Bereich Vernachlässigung der Aufsichtspflicht

Risikofaktoren/Stolpersteine

Welche Einschätzung und Bewertung der Situation des Kindes am Ende der 1. Beratung? (bitte einen Bereich unbedingt ankreuzen und begründen)

Zuordnung zum „Leistungsbereich/Freiwilligenbereich

Drohende (vermutete) Kindeswohlgefährdung

Tatsächliche (festgestellte) Kindeswohlgefährdung

Begründung

Nur für den Fall der 2. oder 3. Beratung:

(hat sich an der Situation des Kindes etwas verbessert?)

Zuordnung zum „Leistungsbereich/Freiwilligenbereich“ oder

Zuordnung zum Graubereich (weil weitere Überprüfung erforderlich)

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FORTBILDUNGSRELEVANTEN GESICHTSPUNKTEN 14

Begründung

Ressourcen und Potentiale1 von: Potentiale durch wen beschrieben?

persönliche Ressourcen und Kompetenzen soziale Ressourcen (Beziehungen) z.B. Kooperationsbereitschaft/Kooperationsfähigkeit seitens Mutter/Vater

z.B. Kita- Fachkraft was kann sie (kompensatorisch) leisten- wann- wie oft?

materielle Ressourcen infrastrukturelle / institutionelle Ressourcen

1 Ressourcen aus der Schilderung des Betroffenen selbst, Potentiale, Beschreibungen von Helfern etc.

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FALL „LENA“ UND WEITERE FALLBEISPIELE ANALYSE UND ÜBERLEGUNGEN UNTER

FORTBILDUNGSRELEVANTEN GESICHTSPUNKTEN 15

Woran würde die fallführende Fk (zu allererst) merken, dass sich an der Situation des Kindes etwas verbessert hat – was müsste ersichtlich sein? (Stellen Sie sich dabei die nächsten 2 Lebenswochen des Kindes vor…welche Bedürfnisse des Kindes werden nun besser berücksichtigt – durch wen?) Wie kann die Verbesserung erreicht werden?

Die nächsten Schritte der Fachkraft unter Berücksichtigung der Ressourcen und Risiken (Realitäts- Check)

Geeignete Hilfe-Ideen/ Was/Wann/Wie oft/Wozu/- mit welchem Ziel im Sinne des Kindes

welche Vereinbarungen/ Aufträge an wen?

Bis wann? terminiert Kontrolle- wann?

Beispiele:

1. Dem Grundbedürfnis des Kindes nach körperlicher Unversehrtheit wird entsprochen, indem zunächst geklärt wird, wie es zu den Verletzungsspuren gekommen ist,

Zielformulierung: z.B. das Kind wird sofort ärztlich untersucht, um abzuklären, Hilfeidee/Schritt:………………

1. Das Bedürfnis nach Schutz und Sicherheit wird befriedigt, indem ………………..

Datum:

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Daraus resultierende Zielformulierung:

2. Das tägliche Bedürfnis dieses Kleinkindes nach beständiger liebevoller Einzelzuwendung (ein oder zwei konstante Betreuungspersonen über längere Zeit) wird befriedigt Hilfe-Idee:…………………

Ggs. nächste Beratung: Termin,Ort______________________________________________________ --------------------- ------------------------------- Ort, Datum Unterschrift isFK Unterschrift fallführende FK Bemerkungen bzw. Resümee der isFK Zur Fallarbeit der Fachkraft in diesem Praxisfeld -Möglichkeiten und Grenzen unter Berücksichtigung der erforderlichen Verfahrensschritte, vgl. Fallmanagement, Z.B. „Frageliste zum Kindesschutz, Gefährdungsbereich oder Fallmanagement „Graubereich“: Vor welchem Verfahrensschritt steht die Fachkraft nun? Reichen die Ressourcen der Fachkraft bzw. müssen andere Institutionen einbezogen werden?

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Z.B. Fallmanagement Gefährdungsbereich- vor welchem Verfahrensschritt steht die Fall- zuständige Fachkraft nun- fühlt Sie sich bestärkt für den nächsten Schritt?

Was war in der Beratung der Fachkraft besonders wichtig und - was davon ist gut gelungen? Welche Erkenntnisse für zukünftige Beratungsprozesse ziehe ich aus dieser Erfahrung (was würde ich ggs. auch anders machen?) Welche Fragen und Erkenntnisse möchte ich gern im Rahmen einer Kollegialen Beratung oder im Abschlusskolloquium zur Diskussion stellen?

Fragenliste zum Kinderschutz: Gefährdungsbereich

Ist die Kindeswohlgefährdung durch aktuelle Sachverhalte belegt? Sind die Personensorgeberechtigen gesundheitlich in der Lage Gefährdung abzuwenden

Erfassung der Situation inkl.: - Fakten in den

Gefährdungsbereichen - Grundsätzliche

(gesundheitliche) Ressourcen zur Abwendung der Gefährdung Abklärung des Kooperationswillen

der Personenberechtigten zur Abwendung der vorhandenen Kindeswohlgefährdung

Erteilung von konkreten Auflagen zur Beseitigung

der vorhandenen Kindeswohlgefährdung

Ist der Kooperationswille abgeklärt?

Ressourcencheck bezogen auf die

Auflagen

Sind Auflagen klar und eindeutig zur Abwendung der Kindeswohlgefähr-dung benannt?

Planung der Umsetzung der Auflagen und Unterstützungsmaßnahmen

Sind Ressourcen bezogen auf die Auflagen erkundet?

Sind die Umsetzungsiden zur Auflagenerfüllung mit den vorhandenen Ressourcen realistisch?

Kontrakt

Durchführung

Kontrolle/ Überprüfung

Hat die Auswertung entsprechend der Auflagen stattgefunden?

Findet Mitwirkung der Betroffenen statt?

Sind Auflagen, Wege, Kontrollen klar formuliert, terminiert, schriftlich festgehalten und ausgehändigt?

© Streich/Lüttringhaus, Institut für Stadtteilbezogene Soziale Arbeit und Beratung der Universität Duisburg-Essen (ISSAB) 2007 (Fragenlist-Gefährd-Folie

Fragenliste

zum

Gefährdun

gsbereich

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