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1 . 2003 Regress bei Schulunfällen Eltern joggen – Kinder hocken Sicherheits Mitteilungsblatt der Unfallkasse Sachsen-Anhalt forum Alle Jahre wieder – Zecken

Sicherheit forum - ukst.de · 01/09/2003 · UVV „Schulen” (GUV-V S1) 22 ... In der Altersgruppe bis 5 Jahre liegen die Unfallschwerpunkte im Bereich ... 3 Prävention Seminar-

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1 . 2003

Regress bei Schulunfällen

Eltern joggen –Kinder hocken

SicherheitsMitteilungsblatt der Unfallkasse Sachsen-Anhalt

forum

Alle Jahre wieder –Zecken

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Inhalt

Beitrag Beitragszahlung 2003 20

ÖffentlicheBekanntmachungen

UVV „Schulen” (GUV-V S1) 22Zurückziehen der „Richtlinien für Schulen – Bauund Ausrüstung” (GUV-SR 2001, bisher GUV 16.3) 225. Nachtrag zur UVV „Krane” (GUV-V D6) 23Änderungen von Dienstordnung und Richtlinien 23

Mitteilungen

Anhang

Regress bei Schulunfällen –Unterstützungspflicht der Schule 24Emissionen von Schwarz-Weiß-Laserdruckern 25Pocken und Bioterrorismus 26Berufskrankheiten 2001 26Mein Schulweg 27Hartmut Bartling verabschiedet 27Neue Druckschriften 28Malwettbewerb 2003 29Änderung von Seminarterminen 30„Uns bewegt, was Kinder bewegt” 31Jahresübersicht „Sicherheitsforum” 2002 32

Unfallverhütungsvorschrift „Krane” 33Impressum 47Unfallverhütungsvorschrift „Schulen” 48Durchführungsanweisungen zur UVV „Schulen” 55Änderungen von Dienstordnung und Richtlinien 61

Sicherheitsforum

PräventionKinder(t)räume – Bewegungs(t)räume,ein bewegtes Kita-Jahr 2„Eltern joggen – Kinder hocken” -Kinder bewegen sich immer weniger 4„Sicher und fit durch den Schulalltag” - eine Aktion für Schüler und Lehrer 8Verhalten nach Unfällen in Kindertageseinrichtungen 10Die neue UVV „Schulen” 12Alle Jahre wieder – Zecken 16Prüfungen der Bühnen- und Veranstaltungstechnik- Ermächtigte Sachverständige – 18

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Liebe Leser!

Die Lebensgewohnheiten unserer an Fortschritt und Leistung orientierten Gesell-schaft führen immer mehr zu Bewegungsdefiziten von Kindern und Jugendlichen.Vor dieser Entwicklung warnen Ärzte, Krankenkassen, Erzieher und Pädagogen seitJahren. Untersuchungen belegen eine wachsende Zahl von Haltungsschwächen undHaltungsschäden - besonders bei jungen Menschen. Forschungsergebnisse zeigen,dass die Aktivität und Leistungsbereitschaft unserer Kinder immer mehr abnehmen.

In keinem anderen Lebensalter spielt Bewegung eine so große Rolle wie in derKindheit und zu keiner Zeit war Bewegung aufgrund der Veränderung der kindlichenLebenswelt so wichtig wie heute. Besonders im vorschulischen Alter vollziehen sichgrundlegende Entwicklungsprozesse, die die Basis der späteren Haltung undLeistungsfähigkeit bilden. Durch Bewegung gewinnen Kinder Erfahrungen überihren eigenen Körper und ihre soziale Umwelt. Durch mehr Bewegungssicherheiterlangen sie ein größeres Selbstvertrauen und lernen, sich richtig einzuschätzen.Eine sinkende Unfallgefährdung steht damit in einem engen Zusammenhang.

In diesem Jahr stellt die Unfallkasse Sachsen-Anhalt die Sicherheitserziehung,Gesundheits- und Bewegungsförderung an Kindertagesstätten in den Mittelpunktihrer Aktivitäten. Wir wenden uns mit Angeboten vor allem an Erzieherinnen undErzieher. Sie sollen als Moderatoren und Multiplikatoren in der Lage sein, Kindern dieFreude an der Bewegung und an Aktivitäten zu vermitteln und sie für ein bewe-gungsaktives Leben begeistern.

Ihre Redaktion

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Die Kindertageseinrichtungen in Sach-sen-Anhalt, sowohl in kommunaler alsauch in freier Trägerschaft, entsprechenüberwiegend dem notwendigen sicher-heitstechnischen Standard.Gebäude,Inneneinrichtungen und Außenanlagensind in gutem baulichen Zustand. In-tegrierte Spielplätze und Spielgeräteunterliegen planmäßigen Überprüfun-

bewusst zu machen. Langfristiges Zieljeder Sicherheitserziehung ist jedochder Aufbau eines stabilen sicheren Ver-haltens, das selbst im Erwachsenen-alter noch wirksam ist. Die Kinder sol-len dazu befähigt werden, Gefahrenzu erkennen, sie zu meiden oder lernenmit ihnen umzugehen.

Sicherheitserziehung und Gesundheits-förderung, wie die Förderung von Be-wegung für Kinder, sind nur über dieErzieherinnen und Erzieher vermittel-und veränderbar. Hierzu wird die Unfall-kasse Angebote unterbreiten, Hilfenund Unterstützung bei der Umsetzunggeben.

Sicherheitsforum 1 . 2003

Prävention

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Schüler, Studenten, Hort- und Kin-dergartenkinder sind mit ca. 60 %

die größte Versichertengruppe bei derUnfallkasse Sachsen-Anhalt. DieseGruppe verursachte allein im Jahr 2002über 56.400 Unfälle, das sind 82 %des Gesamtunfallaufkommens bei derUnfallkasse. Bezogen auf 1000 Versi-cherte ergibt das eine Unfallquote von107,1. Damit liegt Sachsen-Anhaltimmer noch erheblich über dem bun-desweiten Durchschnitt. Dieser Sach-verhalt verdeutlicht die Notwendigkeitverstärkter präventiver Maßnahmen inden Schul- und Kita-Bereichen.

Kinder(t)räume – Bewegungs-(t)räume, ein bewegtes Kita-Jahr

gen und gewährleisten somit sichereSpiel- und Betreuungsbedingungen.Dennoch ereignen sich in jedem Jahrnoch zu viele Unfälle in dem Bereich.Es kommt in Zukunft vor allem daraufan, einen Schwerpunkt der Präventi-onsarbeit auf die Sicherheits- und Ge-sundheitserziehung in den Kinderein-richtungen zu legen.

Sicherheitsförderung und Gesundheits-schutz sowohl für Kinder in Kinderta-geseinrichtungen als auch für Erziehe-rinnen und Erzieher stehen deshalb imJahr 2003 im Mittelpunkt der Aktivitä-ten der Präventionsabteilung der Un-fallkasse Sachsen-Anhalt. Dabei wer-den alle wesentlichen Teilaufgaben derAufsichtspersonen und die der Mitar-beiter der Abteilung Prävention in dasProjekt einbezogen und schwerpunkt-mäßig auf den Kindertagesstättenbe-reich ausgerichtet.Dazu gehören:

❐ Beratungen,

❐ Besichtigungen und Begehungen,

❐ Unfalluntersuchungen,

❐ Seminar- und Vortragstätigkeit,

❐ Öffentlichkeitsarbeit,

❐ Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. Kommunen, Jugendämtern, freien Trägern)

Das Hauptziel besteht darin, die ander Sicherheitsförderung und dem Ge-sundheitsschutz von Kindern Beteilig-ten, besonders Erzieherinnen und Er-zieher dafür zu sensibilisieren, wirksa-me Maßnahmen zur Beseitigung vonUnfallgefahren und arbeitsbedingtenGesundheitsgefahren einzuleiten. Sicherheitserziehung im Kindergartenhat zunächst das kurzfristige Ziel, denKindern die dortigen Gefährdungen

Traurige Wahrheit in Deutschland: Jährlich erleiden 1,9 Millionen Kinder imAlter bis zu 14 Jahren eine Unfallverletzung. Damit machen Kinderunfälle rund21 % aller Unfallverletzungen in Deutschland aus. Hochgerechnet verletzt sichjedes 7. Kind bis zum 14. Lebensjahr so schwer, dass es einen Arzt aufsuchenmuss. In der Altersgruppe bis 5 Jahre liegen die Unfallschwerpunkte im BereichSturz bei 57 % und Stoß/Zusammenstoß bei 21 %.

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Unfälle von Kindern, Schülern und Studenten(1000-Mann-Quoten)

90,892,489,6 89,9 90,5 92,5

94,6

111,2

113,5116,2108,8

127,6131,7

119,7

50

70

90

110

130

150

170

190

210

230

250

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001

Sachsen-Anhalt

Bundesdurchschnitt

3

Prävention

Seminar- undVortragstätigkeitDie Aufsichtspersonen bieten Erziehe-rinnen und Erziehern, Leiterinnen undLeitern von Kindertageseinrichtungen,Verantwortlichen des Sachkostenträ-gers sowie Verantwortlichen für Pflegeund Wartung von Kinderspielgerätenzu 6 verschiedenen Fortbildungsthe-men 34 Veranstaltungstermine an.Schwerpunkte sind hierbei:

❐ Unfallverhütung und Sicherheit in Kindertageseinrichtungen,

❐ bauliche Anforderungen und Unterhaltung von Kindertages-stätten und Spielplätzen,

❐ Haltungs- und Bewegungsförde-rung im Vorschulalter,

❐ landesweiter Bildungstag zum Thema „Uns bewegt, was Kinder bewegt”

Der Bildungstag für pädagogischeFachkräfte umfasst unterschied-liche Schwerpunkte des Ar-beitsalltages. Es werdenErgebnisse wissenschaft-licher Untersuchungenzu psychischen Belas-tungen bei Erzieherin-nen und Erziehern vor-gestellt, Informationenzur gesunden Ernährung,zum Infektionsschutz-gesetz sowie zuInfektionskrank-heiten vermittelt,Hinweiseund

Kindergarten”.Die Gesund-heitsförderung mitden SchwerpunktenBewegungsförderungund Unfallprävention soll, unter Einbe-ziehung von Kindern, Erzieherinnenund Eltern, im Tagesablauf von Kinder-gärten erprobt werden. Den Kinderndie Bewegungsfreude sowie ein posi-tives Körpergefühl und Selbstsicher-heit zu vermitteln, stehen dabei imVordergrund. Über Ergebnisse undErfahrungen mit diesem Projekt wer-den wir im „Sicherheitsforum” berich-ten, um so die Nachnutzung der päda-gogischen Ansätze in allen Kinderta-geseinrichtungen zu ermöglichen. Bei einem weiteren Projekt mit derFachhochschule Merseburg handeltes sich um eine wissenschaftlicheStudie zum „Arbeits- und Gesund-heitsschutz bei Erzieherinnen undErziehern”.

Zum Thema „Verkehrssicherheit” wirddas Theaterstück „Abgeschnallt” anfünf verschiedenen Orten in Sachsen-Anhalt aufgeführt. Bei der Heranführungvon Vorschulkindern an die Grund-schule spielt die Verkehrserziehungeine wesentliche Rolle, insbesondere

Tipps zum rückengerechten Hebenund Tragen erörtert sowie praktischeÜbungen durchgeführt. Ein wesentlicherBildungsschwerpunkt wird die Sicher-heits- und Gesundheitsförderung vonKindergartenkindern sein. Im Besonde-ren geht es hierbei um die Gestaltungund Nutzung von Bewegungsräumenund um die Möglichkeiten der Realisie-rung von Bewegungssicherheit.

Aktionen undProjekteDas Hauptanliegen der Unfallkasse be-steht in der Vermeidung von Arbeitsun-fällen, Berufskrankheiten und arbeits-bedingten Gesundheitsgefahren.Unter diesem Ansatz unterstützt und

begleitet die Unfall-kasse ihre Mit-gliedsbetriebebei besonderenAktionen undProjekten zurSicherheits- undGesundheits-förderung.

Im Zu-sammen-

hang mit demSchwerpunktthe-

ma „Kinder(t)räume -Bewegungs(t)räume” un-

terstützen und begleiten Un-fallkasse und Landesvereinigung

für Gesundheit Sachsen-Anhalt e.V.das Modellprojekt „Sicher starten im

Sicherheitsforum 1 . 2003

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„Die 6-Jährigen saßen nach demRennen ruhig und gelassen da,die 10-Jährigen atmeten heftigund waren abgespannt,die 14-Jährigen (...) zeigten sichaußerordentlich müde,die 18-Jährigen, soweit sie das Ren-nen beenden konnten, schienendem Kollaps nah!”

(Jokl 1952 in Joch 1983)

Immer mehr Kinder bewegen sich immer weni-ger. Deshalb haben heute auch immer mehrKinder Bewegungsdefizite, sind übergewichtigund im sportlichen Bereich weniger fit als Gleich-altrige vor 15 oder 20 Jahren. Eine traurige Er-kenntnis, zu der verschiedene Untersuchungenund Studien gekommen sind. Denn damit gehenunweigerlich gesundheitliche Risiken und Leis-tungsmängel im geistigen und motorischenBereich einher.

Sicherheitsforum 1 . 20034

Verschickung von Materialien an alleKindertageseinrichtungen geplant.Diese beinhaltet u.a. ein Plakat zurVerkehrserziehung, eine Broschüre„Kindergarten in Bewegung – Grund-lagen für Bewegung und Bewegungs-sicherheit”, Frisby-Scheiben ausSchaumstoff und weitere geeigneteMaterialien.

Mercedés Wünsche

für den künftigen Schulweg. Dabeisteht die Sicherheit an erster Stelle.Die Kinder sollen nicht an den Verkehrangepasst, sondern zu einer reflektier-

ten Mitverantwortung am Straßen-verkehr und zur eigenen Mobili-tät befähigt werden.

Als Anregung zur Unfallverhütungund einer gezielten Bewegungsförde-rung von Kindergartenkindern ist eine

Sportliche Aktivität spielt in nahezuallen Lebensbereichen zur optima-

len Balance von Alltagsbelastungen,Stress und körperlichen Gesundheits-risiken, wie Haltungsproblemen undHerz-Kreislauf-Schwächen, eine we-sentliche Rolle.

Ein bedenkenswertes Problem ist diewachsende Zunahme von Haltungs-schwächen und Haltungsschäden gerade bei jungen Menschen. Diesenegativen Entwicklungen sind auchmit den modernen Lebensgewohn-heiten in Verbindung zu bringen.

Prävention

„Eltern joggen – Kinder hocken” -Kinder bewegen sich immerweniger

Maßgebend dafür sind das niedrigeAusmaß an körperlicher Aktivität sowiedie geringe Ausprägung der körperli-chen Fitness. Es lässt sich heutekaum abschätzen, inwieweit sich Be-wegungsmangel und Fitnessdefizite im Kinder- und Jugendalter auf dieGesundheit im Erwachsenenalter aus-wirken. Die negativen Auswirkungenvon Aktivitäts- und Fitnessmängelnzeigen sich auch besonders deutlichim Sozialverhalten. Aggressivität undGewalt auf den Pausenhöfen sowieein erhöhtes Unfallgeschehen machendies deutlich.

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Prävention

Forschungsergebnisse und Alltagsbe-obachtungen von Lehrern, Übungslei-tern und Ärzten bestätigen, dass Akti-vität und Leistungsbereitschaft unse-rer Kinder fortwährend abnehmen.Gleichzeitig geben verschiedene ge-sundheitliche Probleme Hinweise aufBewegungsmangel. Es nehmen Unfällezu, deren Ursache motorische Unge-schicklichkeiten sind.

Die Ermittlung des motorischen Leis-tungsstandes sowie die körperlich-sportliche Aktivität von Kindern undJugendlichen ist ein zentraler For-schungsschwerpunkt von Sportwissen-schaftlern der Universität Karlsruheund ein primäres Anliegen der Unfall-versicherungsträger im Hinblick aufihren erweiterten Präventionsauftrag.Im Jahr 2000 startete das bundeswei-te Forschungsprojekt „Fitness in derGrundschule - Förderung von körper-lich-sportlicher Aktivität, Haltung undFitness zum Zwecke der Gesundheits-förderung und Unfallverhütung”. Fast1500 Kinder der Klassenstufen 1 bis 4wurden im Herbst 2000 hinsichtlichihrer sportmotorischenLeistungsfähigkeit, Haltung und sport-lichen Aktivität überprüft. Nach dreiJahren liegen nun dieUntersuchungsergebnisse vor.

3.Entwicklung, Kommunikation und Durchführung von Interventions-verfahren zur Qualitätsverbesse-rung der Schulpraxis.

Sicherheitsforum 1 . 2003 5

Interesse amSportDie Ergebnisse der Repräsentativ-stichprobe bestätigten die These voneiner veränderten Bewegungswelt derKinder von heute. So ist einerseitseine hohe Aktivität beim organisiertenSporttreiben im Verein zu verzeichnen.53 % der befragten Kinder sind Mit-glieder in Sportvereinen, weitere 10%waren es früher einmal. Andererseitsspielt ein Viertel der Kinder nur einmalund seltener pro Woche im Freien.

Dies ist ein deutlicher Hinweis darauf,dass sich die natürliche Bewegungs-zeit von Kindern drastisch reduzierthat. Signifikante Unterschiede zeigensich zwischen Stadt- und Landkin-dern, sowie in Abhängigkeit von dersozialen Schichtzugehörigkeit unddem Alter. Stadtkinder und Kinder aussozialen Brennpunkten spielen wesent-

lich weniger im Freien. Wei-terhin zeigt sich, dass dieBewegung im Freien vonKlasse 1 bis Klasse 4 erheb-lich abnimmt.

Die zurückgehende Alltags-aktivität der Kinder kann gutvom Schulsport aufgefangenwerden, denn die meistenbefragten Schüler (80,1%)treiben gerne in der SchuleSport. Es zeigt sich jedochbereits in der Grundschuleein deutliches Abnehmen desInteresses von der 1. bis zur4. Klasse.

Mit dem Projekt wurdendrei Zielstellungen verfolgt:1.Entwicklung von abgesicherten

und praktikablen Methoden zur Erfassung von sportlicher Aktivi-tät und Fitness bei Grundschul-kindern.

2.Bestandsaufnahme des Ist-Zustan-des von sportlicher Aktivität, Hal-tung und Fitness von Grundschul-kindern. Basierend auf diesen Daten neue Normwerttabellen zur Einschät-zung der 6 bis 10-jährigen Kinder zu entwickeln.

Sportliche

AktivitätFitness Gesundheit

Einflussfaktoren

Geschlecht Alter

Stadt/Landschule Ost-/Westschule soziale Brennpunktschule

Sportliche

Aktivität

Sportliche

AktivitätFitness Gesundheit

Einflussfaktoren

Geschlecht Alter

Stadt/Landschule Ost-/Westschule soziale Brennpunktschule

Im einzelnen wurden dazu folgendeFragen bearbeitet:

❐ Wie körperlich leistungsfähig (Kraft, Ausdauer, Koordination, Beweglichkeit, Schnelligkeit) sind Kinder im Alter von 6-10 Jahren?

❐ Wie sportlich aktiv (u.a. Umfang, Intensität, Häufigkeit) sind Kinder im Alter von 6-10 Jahren im Vereins- und Schulsport?

❐ Welche gesundheitlichen Probleme (u.a. Übergewicht, Beschwerden, Unfälle) haben Kinder im Alter von 6-10 Jahren?

❐ Gibt es Veränderungen in der Fitness im Vergleich zu Kindern vor 20 Jahren?

❐ Gibt es Zusammenhänge zwischenFitness und Unfallhäufigkeit?

Darüber hinaus waren Zusammenhän-ge zwischen den drei Bereichen Sport-aktivität, Fitness und Gesundheit vonInteresse.

Untersuchungsbereiche des Forschungs-projekts

Wie groß ist Dein Interesse am Schulsport?

80,1

3,8

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

Sehr groß mittelmäßig sehr gering

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

sehr groß mittelmäßig

Angabe in Prozent (N=1410)

16

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UnfallgeschehenDie Betrachtung des Unfallgeschehensergab, dass 22 % der Kinder bereitseinen Schulunfall hatten. Überwiegendwaren dabei der Pausenhof (11,8 %)und der Schulsport (5,1 %) die Ortedes Unfalls. Deutliche Unterschiedelassen sich auch im Alter hinsichtlichder Sportunfälle feststellen. Viertkläss-ler haben deutlich mehr Unfälle alsErstklässler, wobei es in keiner Abhän-gigkeit zum Fitnesszustand der Kindersteht. Tendenziell zeigt sich, dass we-niger fitte Kinder häufiger im Klassen-zimmer und leistungsfähigere Kinderhäufiger auf dem Schulhof einenUnfall erleiden.

GesundheitDie Analyse der Gesundheitsparame-ter ergab sehr bedenkliche Ergebnisse.39 % der befragten Kinder berichtetenüber gelegentliche Rückenbeschwer-den, 6,5 % klagten über ständige Rü-ckenschmerzen. Bei einer differenzier-ten Analyse zeigt sich, dass der Anteilder Kinder mit Rückenbeschwerdenmit zunehmenden Alter deutlich an-steigt.

Auch die Vermutung,dass die psychoso-matischen Beschwer-den zunehmen, wirdin der vorliegendenUntersuchung bestä-tigt, denn 70 % derKinder gaben an gele-gentlich und 13,5 %ständige Kopfschmer-zen zu empfinden.Ähnlich verhält es sichmit Magenbeschwer-

den. Fast jedes sechste Kind hat häu-fig Schlafstörungen, 41 % der Kinderhaben Konzentrations- und Aufmerk-samkeitsstörungen. Die Analyse derZusammenhänge zwischen der Be-schwerdehäufigkeit und dem Unfall-geschehen zeigte, dass Kinder mitpsychosomatischen Beschwerdenhäufiger Unfälle erleiden. Ein mögli-cher Erklärungsansatz könnte in derreduzierten Konzentrations- und Auf-merksamkeitsfähigkeit liegen.

Ein weiteres zentrales Gesundheits-problem liegt in der Zunahme überge-wichtiger Kinder. Die ermittelte Zahlvon übergewichtigen Kindern lag bei15,8 %, davon sind 9,8 % überge-wichtig und 6,0 % krankhaft adipös.Die Tendenz ist steigend. Im Zeitraumvon der 1. bis zur 4. Klasse verdop-pelt sich der Anteil der krankhaft über-gewichtigen Kinder. Hinsichtlich desUnfallgeschehens wurde festgestellt,das übergewichtige Kinder nicht häufi-ger als normalgewichtige Kinder verun-fallen. Jedoch haben die drei Gewichts-klassen einen sehr hohen Einfluss aufdie sportmotorische Leistungsfähig-keit der Kinder. NormalgewichtigeKinder haben eine deutliche bessereFitness als übergewichtige und adipö-se Kinder.

Sicherheitsforum 1 . 2003

Prävention

6

KörperlicheLeistungsfähig-keit und HaltungNeben der Analyse von Indikatoren fürdas Bewegungsverhalten und den Ge-sundheitszustand von Kindern war dieAnalyse der motorischen Leistungsfä-higkeit von Grundschülern eine wesent-liche Zielstellung der Studie. Bei derBetrachtung der körperlichen Leistungs-fähigkeit zeigen sich bei den energeti-schen Bausteinen (Kraft, Ausdauer,Schnelligkeit) die erwarteten, statis-tisch bedeutsamen Unterschiede inAbhängigkeit von Alter und Geschlecht.Mit zunehmenden Alter nimmt auchdie Leistungsfähigkeit zu und die Jun-gen erzielen bessere Werte als dieMädchen. Umgekehrt verhält es sichbei der Beweglichkeit, hier weisen dieMädchen und die jüngsten Kinder diebesten Werte auf. Im Hinblick auf dieHaltung zeigt sich, dass die Haltungs-leistungen bei Schülerinnen der vier-ten Klasse am schlechtesten ausge-prägt sind.

Im Vergleich der vorliegenden aktuel-len Fitness-Daten mit Studien aus densiebziger und achtziger Jahren des

Wo geschah der Unfall?

78,4

5,1 2,511,8

2,20

102030405060708090

kein

en U

nfall g

ehab

t

im S

chulsp

ort

im K

lasse

nzimm

er

auf d

em P

ause

nhof

auf d

em S

chulw

eg

Angabe in Prozent (N=1410)

Wie oft hast Du Kopfschmerzen ?

29,7

56,8

13,5

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

nie gelegentlich fast immer

Angabe in Prozent (N=1368)

Wie oft hast Du Konzentrationsschwierigkeiten ?

4741,1

11,9

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

nie gelegentlich fast immer

Angabe in Prozent (N=1354)

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Sicherheitsforum 1 . 2003 7

Prävention

vorigen Jahrhunderts ist keine pauscha-le Verschlechterung in allen Bereichender motorischen Leistungsfähigkeitfestzustellen. Allerdings zeigt sich ineinzelnen Motorikbereichen eine deut-liche Verschlechterung der Leistungs-fähigkeit der Kinder. So ist im Bereichder Ausdauerfähigkeit im Vergleicheine signifikante Verschlechterung zuden Leistungen der Kinder von 1986(Bös/Wohlmann) zu verzeichnen. ImBereich der koordinativen Fähigkeitenwie Gleichgewichtsfähigkeit und Koor-dination unter Zeitdruck (Hindernis-lauf) zeigten die Kinder bei der Studieim Jahr 2000 schlechtere Leistungenals Kinder der Studie im Jahr 1986(Bös/Wohlmann). Am deutlichsten fie-len dabei Verschlechterungen bei denjüngsten Kindern zwischen 6 und 8Jahren auf. Tendenziell gibt es aberauch Verbesserungen, z.B. bei maxi-malkraftabhängigen Tests. Dies hängtu.a. damit zusammen, dass die Grund-schulkinder erheblich größer undschwerer sind als die Grundschülerfrüherer Generationen und damit ei-nen körperbaulichen Vorsprung auf-weisen. Im Langzeitvergleich zeigensich Verschlechterungen in verschie-denen Dimensionen der Fitness vonbis zu 20 %.

Schlussfolge-rungen undKonsequenzenDie dargestellten Defizite machen deut-lich, dass Handlungsbedarf im Bereichder körperlichen Aktivierung mit demZiel einer Gesundheits- und Sicher-heitsförderung in Grundschulen be-steht. Die dritte Zielstellung des Pro-jekts beinhaltete die Erarbeitung ge-zielter und praxisrelevanter Interven-tionsstrategien. Bereits der BegriffGesundheitsförderung macht deutlich,dass diese Interventionen sich nichtallein auf den sportpädagogischenBereich beschränken dürfen, sondernvielmehr auch die Verhältnisse (u.a.die vorhandenen Räume und Orga-nisationsstrukturen) im Sinne einesSchulentwicklungsprozesses mit ein-bezogen werden müssen. Im Beson-deren geht es hierbei um Schulen iminnerstädtischen Bereich sowie sozia-

le Brennpunktschulen die einer beson-deren Unterstützung bedürfen.

Im Hinblick auf die Identifizierung be-sonders zu fördernder Zielgruppenerweisen sich aufgrund der Resultateder vorliegenden Untersuchung, fol-gende Personenkreise als besondersbedeutsam:

❐ Kinder mit psychosomatischen Beschwerden

❐ übergewichtige Kinder

❐ Kinder mit spezifischen motori-schen Defiziten

Bei gezielter Förderung von spezifi-schen Gruppen, insbesondere im Ziel-gruppenbereich Kinder mit „psycho-somatischen Beschwerden”, ergebensich Verknüpfungen mit Themen derGewalt- und Suchtprävention. DieKombination von gezielten Bewegungs-und Ernährungsprogrammen ist fürübergewichtige Kinder sinnvoll. Insbe-sondere im Hinblick auf die Identifika-tion von motorischen Defiziten wurdemit dem „KATS-Testmanual” ein Instru-mentarium entwickelt, das im Rahmendes Sportunterrichts eine bessere indi-viduelle motorische Förderung der Kin-der ermöglicht. Im Bereich der diffe-renzierten Motorikförderung werdenmit dem Konzept eines „akzentuiertenSportunterrichts” konkrete Umsetzungs-programme erarbeitet. Mit diesem

Konzept wird eine gezielte Verknüp-fung zwischen Diagnose und Interven-tion im Sportunterricht mit der Ziel-stellung Sicherheits- und Gesundheits-förderung angestrebt. Im Rahmen vonSportlehrerfortbildungen gilt es dieGrundschullehrer auf den Diagnostik-und Interventionspart zu schulen.

Mercedés Wünsche

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len zum einen an einigen Sekundar-und Grundschulen die technischenVoraussetzungen und ist zum anderendie Sensibilisierung nicht ausreichendausgeprägt. Im Grundschulbereichmuss auf den Werkunterricht und hierinsbesondere auf die Gefahren vonHolzstaub aufmerksam gemacht wer-den.

Im Seminar zur Innenraumluftproble-matik ging es u.a. um das Lüftungs-verhalten in Klassenräumen. Die Be-deutung des Sauerstoffgehaltes in derLuft für die Konzentration, das Lern-vermögen und die Gesundheit derSchüler und Lehrer ist herausragend.Diesem Aspekt ist in den Schulen mehrBeachtung zu schenken.

Für den berufsbildenden Schulbereichfanden für Lehrkräfte im Sport und fürPflegeberufe Seminare statt. Die Berufs-schüler selbst wurden zu Hautschutz,Hautpflege und Vermeidung von Haut-krankheiten informiert. Sekretärinnenund Hausmeister sowie Eltern undElternvertretungen nahmen die Fortbil-dungs- und Informationsangebotegern an.

8

Prävention

Die Zahl der Seminarteilnehmer glie-dert sich insgesamt wie folgt auf:

Beratungs-tätigkeit770 Beratungen, 359 Besichtigungenund Begehungen sowie 33 Unfallun-tersuchungen, 5 Berufskrankheiten-Verdachtsermittlungen und 28 Mes-sungen im Schulbereich führten dieAufsichtspersonen der Unfallkasse imvergangenen Jahr durch.

Seminartätigkeit

Die Aufsichtspersonen engagiertensich besonders im Bereich Semi-

nar- und Vortragstätigkeit. Über 1400Teilnehmer nahmen an 71 Seminarenzu unterschiedlichen Themen teil.

Mit den Seminaren zur Vorbereitungder Gefährdungsbeurteilung an Schu-len wurden den Schulleitern Materia-lien und Möglichkeiten zur Umsetzungdes Arbeitsschutzgesetzes in der Schu-le in die Hand gegeben. Die Umsetzungselbst läuft in den einzelnen Schulfor-men meist nur recht zögerlich an.Schulschließungen und Schulzusam-menlegungen sowie ständig neue Bil-dungskonzepte warfen andere Proble-me auf. So kommt das Kultusministe-rium bei der Umsetzung des Arbeits-schutzgesetzes für die Lehrkräfte nursehr langsam voran.

Das Arbeitssicherheitsgesetz ist inzwi-schen mit der Bestellung von Betriebs-ärzten für die beschäftigten Lehrkräftein allgemeinbildenden Schulen und mitder vertraglichen Bindung von Sicher-heitsingenieuren (Sicherheitsfachkräf-ten) und Betriebsärzten für die Beschäf-tigten in den wenigen Landesschulenteilweise erfüllt. Die Bildung eines zentralen Arbeits-schutzausschusses beim Kultusminis-terium konnte noch nicht abgeschlos-sen werden. An den Staatlichen Schul-ämtern sind die Arbeitsschutzausschüs-se eingerichtet.

Der Umgang mit Gefahrstoffen in derSchule wird unterschiedlich sicher ge-handhabt. Während sich berufsbilden-de Schulen und zum Teil auch Gymna-sien recht sicher bei der Umsetzungder Gefahrstoffverordnung zeigen, feh-

Sicherheitsforum 1 . 2003

„Sicher und fit durch den Schul-alltag” - eine Aktion für Schülerund Lehrer

Das Projekt ging mit dem Jahr 2002 zu Ende. Zeit, Bilanz zu ziehen. Ein Jahr standen Unfallverhütung und Gesundheitsschutz fürSchüler und Lehrkräfte im Mittelpunkt der Aktivitäten der Präventionsabteilung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt. Dabei wurdenalle wesentlichen Teilaufgaben der Aufsichtspersonen und die der Mitarbeiter der Abteilung Prävention in das Projekt einbezogenund schwerpunktmäßig auf den Schulbereich ausgerichtet. Dazu gehörten Beratungen, Besichtigungen und Begehungen, Unfall-untersuchungen, Seminar- und Vortragstätigkeit, Berufskrankheiten-Verdachtsermittlungen sowie die Öffentlichkeitsarbeit.

Eltern8,7 %Hausmeister

11,5 %

Sekretärinnen11 %

Schulleiter undLehrkräfte

49 %

Schüler18,5 %

Schulamts-dezernenten

1 %

Mitarbeiter desKultus-

ministeriums0,3 %

0

5

10

15

20

Gefährdungs-beurteilung

Lehrer-arbeitsplatz

GefahrstoffeInnenraum-

Luft

berufsbildendeSchulen

GrundkursSekretärinnen

AufbaukursSekretärinnen

Sibeäußerer

Schulbereich

Informationenfür Elten und

Eltern-vertretungen

Anzahl von Seminaren

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Prävention

Sicherheitsforum 1 . 2003

Öffentlichkeits-arbeitDie Öffentlichkeitsarbeit war in zahlrei-chen Projekten und weiteren Aktivitä-ten spürbar. Im Modellprojekt „Ganzsicher meine Schule” wurde mit derGanztagsschule „Astrid Lindgren” inStendal und der Landesvereinigungfür Gesundheit Sachsen-Anhalt e.V.(LVG) drei Jahre nach Wegen gesucht,Sicherheitsförderung in den Schulalltagzu transferieren. Es fanden sich vieleWege zur Verhaltensprävention, diez.T. gleich beschritten und weiter ge-gangen werden sollen. AusführlichereInformationen hierzu enthält der imApril vorliegende Endbericht. Ein Bei-trag in einer der folgenden Ausgabendes „Sicherheitsforum” vermittelt einenProjektabriss.

Das „Regionale Unterstützungszen-trum - RUZ” der LVG konnte seineArbeit fortsetzen. Die gemeinsameLandeskonferenz in Magdeburg „Ge-sund und sicher bewegen” war für130 Teilnehmer ein voller Erfolg. Dieregelmäßig erscheinenden RUZ-Letterinformieren interessierte Schulen zuaktuellen Themen der Gesundheits-förderung und bieten nachnutzbareMaterialien und Kontakte an.

Das Modellprojekt „Bewegtes Klassen-zimmer” mit der Otto-von-Guericke-Universität läuft noch bis Ende 2003.Das Hauptziel dieses Projektes bestehtdarin, mehr Bewegung in die Klassen,in den Unterricht zu bringen. Beweg-tes Lernen als Einheit von beweglichenSchulmöbeln (den Landauern) und ei-

nes beweglichen Unterrichtskonzeptes.Das bewegungsbezogene Unterrichtenverlangt andere Klassenraumeinrich-tungen, welche die Mobilität nicht nurermöglichen, sondern auch noch för-dern. Das Konzept des bewegten Klas-senzimmers wendet sich konsequentgegen die hergebrachte Sitzschule.Die Forschungsfrage ist darauf gerich-tet, ob und inwieweit ein verändertesKlassenmobiliar die Gesundheit, dasBewegungsgeschick und das Lernender Kinder gegenüber der heutigenProblemlage in der Schule verbessernkann. Der Modellversuch ist als klassi-sche Vergleichsgruppenuntersuchungangelegt. Die Untersuchungen beinhal-ten Tests zur motorischen Leistungs-fähigkeit, Befragungen der Eltern zurLebens- und Bewegungssituation derKinder, Beobachtungen zum beweg-ten Lernverhalten und zur Sitzhaltung,Einschätzungen zum Wohlbefindenund zum Sitzmobiliar durch die Kinderund schließlich Beschreibungen zu denBewegungsgelegenheiten und -aktivi-täten der Kinder im schulischen Raum.

Unser Karli-Motiv wurde um zwei wei-tere Figuren erweitert. Beide Motivepräsentieren sich imBereich derSchüler-Unfall-versicherungdort, wo es umBewegung undActiongeht.

Viele Aktivitäten befassten sich imletzten Jahr auch wieder mit der The-matik „Unfallverhütung auf Schulwe-gen”. Hierzu zählten die Versandaktionzur Einschulung, der gemeinsameMalwettbewerb mit Innenministerium,ÖSA und Landesverkehrswacht, dieUnterstützung der Mobilen Jugendver-kehrsschule der Verkehrswacht Des-sau, die Bereitstellung von Notfallpäs-sen für Grundschüler, die Ausstattungvon Grundschulen mit Warnwesten fürRadwanderungen, die Lieferung vonUnterlagen zur Radfahrausbildungsowie das Projekt „Schulisches Fahr-sicherheitstraining” an Gymnasien undberufsbildenden Schulen.

Zum Thema „Gewaltprävention” initi-ierte die Unfallkasse 20 Aufführungendes Theaterstücks „Berichte überGewalt”. Das Ensemble „TheaterTill”gastierte mit diesem Stück in vielenSchulen Sachsen-Anhalts und fandbei den Jugendlichen großen Anklang.Den Lehrkräften ist es über diesesTheaterstück möglich, wieder mitSchülern ins Gespräch zu kommen.Über weitere Aufführungen im Jahr2003 können Sie sich gern bei unsinformieren.

Zahlreiche Artikel in den vier Ausga-ben vom „Sicherheitsforum” runde-ten die Behandlung des Schwer-punktthemas im vergangenenJahr ab.

Andrea Mazanec

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Sicherheitsforum 1 . 200310

Eine Aufgabe des Trägers der Ein-richtung besteht darin, für die Be-

schäftigten verbindliche Regelungenzum Verhalten nach Unfällen in Kinder-tageseinrichtungen zu treffen. Um imHandling dieser und anderer Fragenrund um die Erste Hilfe nach Unfällenin Kindertageseinrichtungen Unterstüt-zung zu gewähren, wurde eine Muster-

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Prävention

dienstanweisung erarbeitet. Sie ent-stand im jährlich stattfindenden Ar-beitskreis „Sicherheit und Gesundheitin Kindertageseinrichtungen” mitFachberaterinnen und Fachberaternder Jugendämter von Land, Städtenund Landkreisen und in Zusammen-arbeit mit der Unfallkasse Sachsen-Anhalt.

Verhalten nach Unfällen inKindertageseinrichtungen

Eine in jedem Seminar für Erzieher/ -innen gestellte Frage lautet: Darf ich als Erzieherin ein verletztes Kind in meinem Privat-Pkwzum Arzt fahren? Dabei geht es in der Beantwortung nicht allein um den Versicherungsschutz für Kind und Erzieher/in. Verständ-licherweise spielt auch der dabei vielleicht beschädigte Pkw eine Rolle.

Die Musterdienstanweisung kann beider Unfallkasse Sachsen-Anhalt(Tel. 03923/751-116 oder 146)abgefordert werden

Andrea Mazanec

Zweck und GeltungsbereichDie Dienstanweisung zum Verhalten nach Unfällen ist eine innerbetriebliche Vorschrift.Sie regelt das Verhalten nach Unfällen während des Aufenthaltes in der Einrichtung und erstreckt sich auf folgendeBereiche:

• alle Räume der Einrichtung• Außenspielbereich• alle anderen Aufenthaltsorte, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Kindertageseinrichtung stehen

Personelle VoraussetzungenJede pädagogische Fachkraft ist als Ersthelfer ausgebildet und regelmäßig innerhalb von 4 Jahren fortgebildet.

Maßnahmen nach Eintritt eines UnfallesNach einem Unfall hat die verantwortliche Aufsichtsperson zu entscheiden, ob Erste-Hilfe-Maßnahmen genügen oderein Arzt hinzugezogen werden muss.Bei allen Unfällen gelten folgende Grundsätze:

• Ruhe bewahren• Erkennen• Überlegen• Handeln

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Sicherheitsforum 1 . 2003

Prävention

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Leichte Verletzungen ohne Arztbesuch1. Bei Verletzungen, bei denen kein Arztbesuch notwendig ist, sind die entsprechenden Maßnahmen der ersten Hilfe

anzuwenden.2. Jede Erste-Hilfe-Leistung ist im Unfallbuch (Verbandbuch GUV-I 511.1, alt GUV 40.6 ) einzutragen.3. Die Erziehungsberechtigten sind am gleichen Tag über den Unfall zu informieren.

Möglichkeiten der Information:• Kind wird abgeholt - Erziehungs-/Abholberechtigte zeichnen im Unfall-/Verbandbuch gegen• Kind geht allein nach Hause - telefonische oder schriftliche Information (s. Bild)

Leichte Verletzungen mit Arztbesuch1. Kinder mit leichten Verletzungen, die zwar ärztlicher Versorgung bedürfen, bei denen

aber voraussichtlich nur eine kurzfristige Behandlung erforderlich ist, sind durch Erste-Hilfe-Maßnahmen zu versorgen.

2. Die Eltern sind umgehend zu benachrichtigen und das weitere Vorgehen ist mit ihnen abzusprechen.

3. Sind die Erziehungsberechtigten nicht in der Lage, selbst mit dem verletzten Kind den Arzt aufzusuchen, muss die Einrichtung den Transport absichern.

Bei der Auswahl des Transportmittels sind die Art der Verletzung, der Zustand desKindes, die örtlichen Verhältnisse und die Entfernung zum nächstgelegenen Arzt zubeachten. So kann bei leichten Verletzungen ein Kind z.B.

zu Fuß, ❐

mit öffentlichen Verkehrsmitteln, ❐

im Pkw oder ❐

in Ausnahmefällen im Taxi ❐

zum behandelnden Arzt gebracht werden. (Zutreffendes bitte ankreuzen)

Es ist immer die Begleitung durch eine geeignete Person erforderlich; die Beaufsichtigung der Gruppe musssichergestellt bleiben.Bei einem Transport im Pkw muss beachtet werden, dass der Fahrer nicht gleichzeitig das verletzte Kind beaufsichtigen kann.

4. Die Fahrtkosten können im Zusammenhang mit der Unfallanzeige bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt,39258 Zerbst geltend gemacht werden.

Schwere Verletzungen1. Bei Verletzungen, die einer fachärztlichen oder besonderen unfallmedizinischen Versorgung bedürfen, ist die

schnelle medizinische Hilfe anzufordern und die Erstversorgung durch die verantwortliche Aufsichtsperson sicher-zustellen.

2. Die Eltern sind umgehend zu informieren.3. In diesem Fall muss eine Unfallanzeige an die Unfallkasse erstattet werden.

Schwerste und tödliche Verletzungen1. Bei Verletzungen, die einer besonderen unfallmedizinischen Versorgung bedürfen, ist die schnelle medizinische

Hilfe anzufordern und die Erstversorgung durch die verantwortliche Aufsichtsperson sicherzustellen.2. Die Eltern sind umgehend zu informieren.3. Schwerste oder tödliche Unfälle sind sofort, unabhängig von der Unfallanzeige, telefonisch oder per Fax der

Unfallkasse zu melden. Die Unfallanzeige kann in diesen Fällen nachgereicht werden.Die umgehende Information ist notwendig, um eine schnelle und gezielte medizinische Versorgung sicherzustellen (bspw. Verlegung in Spezialkliniken), Unfalluntersuchungen zeitnah durchzuführen und den Eltern von tödlich ver-letzten Kindern eine möglichst schnelle Information, Betreuung und Versorgung zukommen zu lassen.

Meldepflicht nach UnfällenDie Meldepflicht nach Unfällen ergibt sich aus der Verletzungsschwere und ist in den Erläuterungen zur Unfallanzeigefür Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studierende geregelt.

Ort, Datum

.........................................................Arbeitgeber

(Stempel der

______________________

Einrichtung)

(Ort, Datum)

Sehr geehrte Eltern!Ihr Kind ____________________________________

(Vor- und Zuname des Kindes)

hatte heute einen Kita-Unfall. Die Erstversorgung wurde in der

Kindereinrichtung vorgenommen.

Sollten Sie es für notwendig halten, stellen Sie Ihr Kind bitte

einem Arzt vor.Da es sich hierbei um einen Kita-Unfall handelt, benötigen Sie

nicht die Chipkarte der Krankenkasse. Die Kosten werden von

der Unfallkasse Sachsen-Anhalt übernommen.

Nehmen Sie aber in jedem Fall den Impfausweis Ihres Kindes

mit zur Behandlung.

Nach erfolgtem Arztbesuch werden wir eine Unfallanzeige für

die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ausfüllen.

Bitte geben Sie Ihrem Kind dieses Schreiben ausgefüllt und

unterschrieben wieder mit in die Kindereinrichtung.

Mit freundlichen Grüßen________________________(Unterschrift)❍ Arztbesuch nicht vorgesehen

❍ Arztbesuch wurde durchgeführt/ist vorgesehen

Name und Anschrift des Arztes:

_______________________________________________________

_______________________________________________________

__________________ ______________________________

(Ort, Datum)

(Unterschrift eines

Erziehungsberechtigten)

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Prävention

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Die Forderungen reichen von FI-Schutz-schaltungen in Wasch- und Umkleide-räumen bis hin zu Tischen und Stüh-len, die auf die Körpergröße von Schü-lern abgestimmt sein müssen. ZurVerdeutlichung von altbekannten For-derungen aus den bislang gültigen„Richtlinien für Schulen - Bau undAusrüstung” gegenüber Neuerungenin der UVV „Schulen”, enthält der fol-gende Beitrag eine Kommentierungder §§ bzw. Abschnitte nach inhalt-lichen Gesichtspunkten. Sofern keinkonkreter Unfallschwerpunkt vorliegt,genießen Schulen, die vor Inkrafttretender UVV errichtet wurden, einen gewis-sen Bestandsschutz (vgl. § 29 Über-gangsregelungen). Dieser beschränktsich allerdings im Wesentlichen auf dieNeuerungen der UVV gegenüber denbislang gültigen (vom Vorstand derUnfallkasse beschlossenen und im Mit-teilungsblatt der Unfallkasse bekannt

Die UVV wurde vom Sachgebiet„Bau und Einrichtung” der Fach-

gruppe Bildungswesen des Bundes-verbandes der Unfallkassen (BUK) er-arbeitet. Bisher gab es mit den „Richt-linien für Schulen - Bau und Ausrüs-tung” (GUV- SR 2001, bisher GUV 16.3,Ausgabe Januar 1987) und der DIN58125 „Schulbau - bautechnische An-forderungen zur Verhütung von Unfäl-len” (1984) zwei Regeln der Technikzum gleichen Regelungstatbestand.Beide waren mittlerweile veraltet, wi-dersprachen sich teilweise und wiesenDoppelregelungen zum staatlichenRecht auf. Die UVV „Schulen” stellt imGrunde eine Fortentwicklung der „Richt-linien für Schulen...” dar, indem dieseim Sinne einer qualitativen Fortschrei-bung in das autonome Regelwerk über-nommen wurden. Die Regelungsinhalteder UVV sind somit nicht grundsätzlichneu. Bei der Gestaltung der UVV erfolg-te eine Vereinheitlichung des bislangbestehenden Regelwerks für Schulen.Die UVV selbst enthält die eigentlichenSchutzziele, die zum überwiegendenTeil bereits aus den Richtlinien bekanntsind.

Parallel zur UVV wurde die neue DIN58125 „Schulbau” (Ausgabe Juni 2002)erarbeitet und vom DIN veröffentlicht.Die neue DIN ist sehr eng mit der UVV„Schulen” verzahnt, d.h. sie dient so-zusagen als Durchführungsanweisungfür die UVV. Die Inhalte der DIN 58125und die Durchführungsanweisungenzur UVV „Schulen” sind weitestgehendidentisch. Aus diesem Grund wird imAbschnitt 1 -Anwendungsbereich- derDIN-Norm auch ausgeführt: „DieseNorm beschreibt, welche baulichenMaßnahmen zur Erreichung der kursivgesetzten Schutzziele der GUV 6.3„Unfallverhütungsvorschrift (UVV) -Schulen” geeignet sind.” Die einzelnenAbschnitte der DIN 58125 sind denSchutzzielen der UVV zugeordnet. DieDIN-Norm enthält sowohl den Text derUVV als auch den Normtext. Hier wer-den u.a. auch zahlreiche Erfahrungenaus dem Unfallgeschehen sowie ergo-nomische Erkenntnisse berücksichtigt.

gemachten - Ausgabe 2/1998 bzw.Ausgabe 4/1993) Richtlinien.

Dies bedeutet konkret, dass Forde-rungen in der UVV, die bereits in denRichtlinien enthalten waren, selbstver-ständlich in allen bestehenden Schu-len schnellstmöglich umzusetzen sind,sofern dies in der Vergangenheit nichtbereits erfolgte. Die Träger der Einrich-tungen können sich in diesen Fällennicht hinter die Bestandsschutzrege-lung (§ 29) der UVV zurückziehen, dadie Forderungen auf der Grundlageder Richtlinien schon längst hättenumgesetzt werden müssen. Nichtumsonst wird im § 29 Abs. 1 ausge-führt „..., die über die bisher gültigenAnforderungen hinausgehen, ...”. Zudiesen bisher gültigen Anforderungengehört auch die UVV „AllgemeineVorschriften” (GUV-V A1, bisher GUV0.1) i.V.m. den „Richtlinien für Schulen -

Die neue UVV „Schulen”

Nach vielen Jahren der mühevollen Entstehung liegt nun die Unfallverhütungs-vorschrift „Schulen” (GUV-V S1, bisher GUV 6.3) vor. Erstmals gibt es damit eineUVV für den Bereich des Bildungswesens.

Martin-Luther-Gymnasium in Lutherstadt Wittenberg, die sog. „Hundertwasser-schule”

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Sicherheitsforum 1 . 2003 13

Prävention

Bau und Ausrüstung” (GUV-SR 2001,bisher GUV 16.3).

Die Neuerungen in der UVV, die überdie Anforderungen der bisherigenRichtlinien hinausgehen, müssen beiNeubauten von Schulen Berücksichti-gung finden. Eine unmittelbare Verpflich-tung zur Nachrüstung bei bestehendenSchulen gibt es nicht. Allerdings sindsie zu beachten und umzusetzen, wennSchulen wesentlich erweitert oder um-gebaut werden, die Nutzung der Ein-richtung wesentlich geändert wird bzw.wenn konkrete schulische Unfallschwer-punkte eine Gefahr für Leben und Ge-sundheit der Schüler darstellen (§ 29Abs. 2). Bei den Nachrüstungen ist mitKosten von ca. 2.500,- € pro Schulezu rechnen (z.B. für Fehlerstromschutz-schalter, Fangvorrichtungen für Gerä-teraumtore, Lagerschränke für Gefahr-stoffe). Die §§ 3 und 4 verpflichten dieSachkostenträger der Schulen die Be-

stimmungen der UVV zu beachten undeinzuhalten und dies bei Auftragsver-gabe auch den betreffenden Auftrag-nehmern schriftlich aufzuerlegen.

Die wesentlichen Ziele bei der Erarbei-tung der UVV „Schulen” bestanden

❐ in der Schaffung einer bundesweit einheitlichen Rechtsnorm für die Schutzinteressen der Schüler,

❐ in der Vermeidung bzw. Minimie-rung von Gefährdungen von Schülerinnen und Schülern,

❐ in der Kompatibilität mit staatli-chen Rechtsvorschriften sowie

❐ in der Schaffung eines Anknüp-fungspunktes für ergänzende Regelungen zur Sicherheit und Gesundheit im Schulbereich.

Die UVV war auch notwendig, weil sichwesentliche Teile des staatlichen Ar-

beitsschutzrechts in ihrem Geltungs-bereich nur auf Beschäftigte in Schulenbeschränken. Zur Gewährleistung einesausreichenden Schutzes der Schülerin-nen und Schüler waren somit separateRegelungen erforderlich.

Die „Richtlinien für Schulen - Bau undAusrüstung” werden zum 31.03.2003zurückgezogen, die UVV „Schulen” trittzum 1.04.2003 in Kraft. Die vorgenann-ten Ausführungen machen aber auchdeutlich, dass man die Richtlinien nochfür eine gewisse Zeit benötigt und ggf.für Vergleiche heranziehen muss. Druck-exemplare der Richtlinien sollten des-halb noch nicht entsorgt werden. Fürbestehende Schulen können sie immernoch als „veraltete” Regel von Bedeu-tung sein und entsprechend genutztwerden.

Rainer Kutzinski

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Sicherheitsforum 1 . 2003

Prävention

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UVV „Schulen” „Richtlinien für Bau und Ausrüstung”,(GUV-V S1, bisher GUV 6.3) (GUV-SR 2001, bisher GUV 16.3)

§ 1 Geltungsbereich in etwa identisch mit 1. Anwendungsbereich und 4.3.3

§ 2 Begriffsbestimmungen in etwa identisch mit 2. Begriffsbestimmungen

§ 3 Allgemeine Anforderungen identisch mit 3. Allgemeine Anforderungen, jedoch ergänzt durch „Instandhaltung”

§ 4 Auftragsvergabe neu aufgenommen (in Anlehnung an § 5 UVV „Allgemeine Vorschriften”, GUV 0.1)

§ 5 Böden identisch mit 4.1.1.6, 4.1.1.8, 4.2.1.2, 4.2.3 und 4.2.7.3

§ 6 Wände, Stützen identisch mit 4.1.1.2 und 4.2.4, jedoch Mindest-abrundungsradius für Ecken und Kanten nur noch ≥ 2mm

§ 7 Verglasungen, lichtdurchlässige Flächen identisch mit 4.2.6

Regelungen zu Abdeckungen und Geländerhöhen wie in § 8 Umwehrungen (allgemein) 4.2.2.1 und 4.2.2.2 sind in der UVV entfallen, da hierzu

Festlegungen im Baurecht der Länder getroffen sind (Vermeidung von Doppelregelungen).

§ 8 Abs.1 Umwehrungen wie in 4.1.1.7, allerdings Maßnahmen erst bei Absätzen (Absturzhöhen ≤ 1m) Höhe von mehr als 30 cm

wie in 4.2.2.3 mit ausführlicheren Erläuterungen in den § 8 Abs. 2 Umwehrungen Durchführungsanweisungen, allerdings ist 4.2.2.4 „Durch-(Rutschen, Klettern, Aufsitzen) schieben von Gegenständen im Fußbereich” in der UVV

entfallen

§ 9 Abs. 1 und Abs. 3 Treppen, Rampen identisch mit: 4.2.1.1 ergänzt durch Schriftmaßformel für (Sicheres Begehen) Treppen gemäß DIN 18065

§ 9 Abs. 2 Treppen, Rampen neu aufgenommen(Erkennbarkeit von Treppenstufen)

§ 9 Abs. 4 Treppen, Rampen identisch mit 4.2.1.3(Unterlaufen von offenen Treppenanlagen)

identisch mit 4.2.5, ergänzt durch „sicheren Standort” für die Betätigung von Fenstergriffen

§ 10 Türen, Fenster Für die Aufschlagrichtung von Türen zu Unterrichtsräu-(Aufschlagrichtung, Beschaffenheit, Bedienung) men wurde abweichend zu 4.2.5.4 festgelegt, dass diese

Türen bereits bei mehr als 40 Benutzern in Fluchtrichtung aufschlagen müssen.

§ 11 Abs. 1 Einrichtungsgegenstände identisch mit 4.2.7.1 und 4.2.7.2(Ecken, Kanten, Haken)

identisch mit 4.2.7.4, ergänzt durch das Schutzziel, die § 11 Abs. 2 Einrichtungsgegenstände (Quetschgefahren) notwendigen Verkehrswege innerhalb der Räume nicht

einzuengen

§ 11 Abs. 3 Einrichtungsgegenstände (Schultafeln) neu aufgenommen

§ 11 Abs. 4 Einrichtungsgegenstände (Tische und Stühle) neu aufgenommen

§ 12 Beleuchtung neu aufgenommen, Regelung über Lichtschalter in Anlehnung an die UVV „Allgemeine Vorschriften” GUV 0.1

§ 13 Abs. 1 Verkehrsgefährdungen (Pausenhofflächen) neu aufgenommen, für Fahrräder in 4.1.1.3 enthalten

§ 13 Abs. 2 Verkehrsgefährdungen identisch mit 4.1.2.2(Ausgänge von Schulgrundstücken)

identisch mit 4.1.2.1, allerdings ist 4.1.1.5 „Freihalten der § 14 Abs. 1 Einrichtungen im Freien (Einfriedungen) Verkehrswege von Abfallbehältern, Bänken etc.” in der

UVV entfallen

Gegenüberstellung der UVV „Schulen” und den„Richtlinien für Schulen - Bau und Ausrüstung”

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Prävention

§ 14 Abs. 2 Einrichtungen im Freien (Fahrradabstellung) identisch mit 4.1.1.3 und 4.1.1.4

§ 14 Abs. 3 Einrichtungen im Freien (Bodenbeläge) identisch mit 4.1.1.1

§ 14 Abs. 4 Einrichtungen im Freien (Beleuchtung) neu aufgenommen

§ 14 Abs. 5 Einrichtungen im Freien neu aufgenommen(Wasseranlagen, Teiche)

identisch mit 4.1.1.9 und 4.1.1.10, jedoch vollständige § 15 Spielplatzgeräte Einbeziehung der DIN EN 1176, Teile 1-7 und DIN EN

1177 als Durchführungsanweisungen einschließlich bar-rierefreier Spielplatzgeräte gemäß DIN EN 33942

§ 16 Haltestellen für Busse identisch mit 4.1.3, jedoch ergänzt durch ausreichend bemessene Wartebereiche für die Schüler

identisch mit 4.3.4 durch Einbeziehung der DIN 18032, Teile 1-6 in die Durchführungsanweisungen, erweitert

§ 17 Sportstättenbau durch Einbeziehung der DIN 18035, Teile 1-8 (Sport-plätze, Leichtathletikanlagen) und der Normenreihe für Turngeräte und Matten in den Durchführungsanweisungen

identisch mit 4.3.4.2, jedoch ohne die Prüfkriterien für § 18 Hallenstirnwände den Prallwandschutz (soll einer später vorzunehmenden

Normung vorbehalten sein)

identisch mit 4.3.4.3, 4.3.4.4 und 4.3.4.5, jedoch erweitert § 19 Geräteraumtore um Fangvorrichtungen gegen Versagen der Tragmittel

nach DIN EN 12604

§ 20 Wasch-, Dusch- und Umkleideräume identisch mit 4.3.4.1, ergänzt durch die Forderung nach FI-Schutzschaltern

§ 21 Unbefugtes Betreten, Rettungswege (Fachräume) in etwa identisch mit 4.3.1 (S. 16 Abs. 1 und 2)

in etwa identisch mit 4.3.1 (S. 15) und 4.3.1.1, jedoch § 22 Elektrische Anlagen und Gasversorgung (Fachräume) Verweis auf die VDE- bzw. DVGW-Regelungen, soweit sie

für diesen Bereich vorhanden sind

§ 23 Abs. 1 Fußböden in Fachräumen (Gefahrstoffe) in etwa identisch mit 4.3.1 (S. 16, 3. Absatz)

§ 23 Abs. 2 Fußböden in Fachräumen identisch mit 4.3.2 (S. 17, 2. Absatz)(Rutschhemmung bei Feinstaub)

§ 24 Materialtransport identisch mit 4.3.1.2

§ 25 Abs. 1 Arbeitsplätze in Fachräumen identisch mit 4.3.1.4, ergänzt durch die Verwendung von (Sicherheitsabstände) Schutzscheiben bei Experimenten

§ 25 Abs. 2 Arbeitsplätze in Fachräumen identisch mit 4.2.7.5, allerdings sind die Maßnahmen zu (Sicherheitsabstände) Schülertischen in Stufenreihen (z.B. „Hörsäle, s.a. 4.3.1.3)

in der UVV entfallen

§ 25 Abs. 3 Arbeitsplätze in Fachräumen identisch mit 4.2.7.6, allerdings sind die Maßnahmen (Tische mit fest installierten Leitungen) nach 4.2.7.7 in der UVV entfallen

§ 25 Abs. 4 Arbeitsplätze in Fachräumen neu aufgenommen(Fachräume für Informatik)

§ 26 Abs. 1 Gefahrstoffe identisch mit 4.3.1.5, angepasst an die aktuelle Normung (Absaugung von gefährlichen Stoffen) auf diesem Gebiet

§ 26 Abs. 2 Gefahrstoffe neu aufgenommen, in Anlehnung an die Festlegungen der (Aufbewahrung von Gefahrstoffen) Gefahrstoffverordnung

§ 26 Abs. 3 Gefahrstoffe neu aufgenommen, in Anlehnung an die Gefahrstoff-(Holzstaub) verordnung und die TRGS 553

§ 26 Abs. 4 Gefahrstoffe neu aufgenommen, in Anlehnung an die Gefahrstoff-(Abluft von Brennöfen) verordnung

§ 27 Unbefugte Benutzung identisch mit 4.3.2.1(Maschinen und Geräte)

§ 28 Erste Hilfe neu aufgenommen

Nicht identisch mit Abschnitt 5 der Richtlinien, die UVV § 29 Übergangsregelungen verlangt keine Anwendung auf bestehende schulische Ein-

richtungen vorbehaltlich der Ausführungen zu § 29 Abs. 2

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Prävention

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Zecken haben ihr Verbreitungsgebietin ganz Deutschland. Ihre Lebens-

räume liegen bevorzugt an Übergangs-zonen zwischen verschiedenen Vege-tationsformen, wie z.B. Waldrändernmit angrenzenden Wiesen, Waldlich-tungen, Bach- und Flussauen, Hecken-kulturen, Übergängen von Laub- undNadelwäldern. Zecken befinden sichselbst in Parkanlagen, Gärten undSchilfpartien, auch innerhalb vonStädten und Gemeinden. Die einzel-nen Zeckenstadien befinden sich vomBoden aus bis in ca. 1,5 m Höhe.Dabei sind die 0,5 mm großen Larvenbis ca. 30 cm Höhe vorrangig aufGräsern zu finden, die etwa 1,5 mmgroßen Nymphen bis ca. 1,0 m Höhevor allem an Kräutern und Sträuchernsowie ausgewachsene Tiere (max. 5 mmgroße Imagos) bis zu 1,5 m Höhe ins-besondere auf Büschen und Sträu-chern. Bei normaler Berührung derVegetation lassen sie sich fallen oderkrabbeln auf die Kleidung und suchensich dann am Körper ihres Opfers einegeeignete Stelle für eine ausgiebigeMahlzeit. Natürlich werden auch Tierebefallen. Die Wahrscheinlichkeit, dassZecken beim Schmusen von Haustie-ren (bspw. Hund oder Katze) auf denMenschen übergehen ist gering, kannaber nicht völlig ausgeschlossen wer-den.

Neben vielen anderen Krankheitserre-gern (z.B. Erlichiose - akute Infektionmit hohem Fieber) können Zecken mitViren infiziert sein und bei einem Bissdie FSME übertragen. Zecken die imDarm Borrelien (Bakterienart) enthalten,können eine Borreliose hervorrufen.Nicht jede Zecke muss infiziert sein.Im Gegensatz zur FSME, die sich aufwenige Ansteckungsgebiete in Süd-deutschland beschränkt (etwa jedetausendste Zecke ist mit FSME-Vireninfiziert, örtlich auch mehr), sind Ze-cken mit Erregern der Lyme-Borrelio-se in ganz Deutschland verbreitet (ört-lich ist jede zweite bis dritte Zecke

Träger von Borrelien). Bei der FSMEgibt es nach neuesten Erkenntnissenjährlich ca. 100 Erkrankungen. Dage-gen ist die Lyme-Borreliose mit jähr-lich etwa 80.000 Erkrankungen inDeutschland relativ häufig, wobeiviele nicht einmal als solche erkanntwerden. Berufsbedingt erworbeneInfektionen mit den genannten Erre-gern werden, soweit der Nachweisgelingt, als Berufserkrankung aner-kannt.

Forstwirte und ABM-Beschäftigte inGrünbereichen sind die am häufigs-ten betroffenen Personengruppen.Gefährdet sind weiterhin Mitarbeitervon Straßenmeistereien, Bauhöfen,Katasterämtern, Naturparks - prak-tisch alle im Grünbereich tätigen Per-sonen. Aus all den genannten Berei-chen lagen der Unfallkasse in derVergangenheit bereits Berufskrank-heiten-Verdachtsmeldungen vor. DaZecken mit Borrelien praktisch über-all verbreitet sind, spielen die Wald-,Strauch- und Grasarten im Arbeits-bereich eine untergeordnete Rolle,es ist generell mit erregertragendenZecken zu rechnen.

Die Zecke gehört in Mitteleuropa zuden Hauptüberträgern der Borreliose,aber auch andere Insekten, z.B. Brem-sen stehen im Verdacht, die Krank-

Sicherheitsforum 1 . 2003

heit zu übertragen. Infi-ziert sind im Prinzip alleZeckenstadien. Die Über-tragung auf den Menschenerfolgt vor allem durchBisse von Imagos undNymphen. Man geht da-von aus, dass etwa 50 %der Erkrankungen auf denBiss von Nymphen zurück-zuführen sind.

Die winzigen Bisse wer-den vom Betroffenen inder Regel nicht bemerkt.Daher kann ein konkreter

Infektionskettennachweis, der füreine Anerkennung als Berufserkran-kung aber sehr wesentlich ist, auchkaum geführt werden. Dieser Nach-weis wird umso problematischer, jeweniger ausgeprägt sich die Wander-röte (Erythema migrans) im Verlaufder Erkrankung zeigt.

Gegen den Erreger der Lyme-Borre-liose ist derzeit kein Impfschutz mög-lich. Ein in den USA verfügbarer Impf-stoff gegen eine bestimmte Borrelien-art wurde wegen zu großer Neben-wirkungen inzwischen zurückgezogen.Vorgenommene Zeckenschutzimp-fungen können demnach nur gegeneine Infektion mit FSME-Viren schüt-zen.

Die FSME-Schutzimpfung bestehtaus drei Serumgaben innerhalb einesJahres, wobei der Schutz etwa dreibis fünf Jahre anhält und dann er-neuert werden muss. Sachsen-Anhaltist allerdings kein Verbreitungsgebiet(Endemiegebiet) für virentragendeZecken (FSME-Erreger). Eine Imp-fung für berufliche Tätigkeiten bzw.den Aufenthalt in Sachsen-Anhalt istdeshalb nicht zwingend notwendig.Dennoch kann eine Impfung aberauch nicht schaden, zumal die FSMEderzeit nicht ausreichend behandeltwerden kann.

Alle Jahre wieder – Zecken

Bald ist es wieder soweit, spätestens im April, wenn die Temperaturen 8 bis10 °C überschreiten, werden die kleinen Minivampire wieder aktiv. Dann solltesich jeder in Beruf und Freizeit so gut als möglich schützen, um nicht spätereine unliebsame Überraschung in Form einer schwerwiegenden Erkrankungzu erleben.

Zecke am Lid des Menschen

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Sicherheitsforum 1 . 2003 17

Prävention

folge gehört es zur Aufgabe der Arbeit-geber und ihrer Führungskräfte, gefähr-dete Mitarbeiter regelmäßig über not-wendige und geeignete Schutzmaß-nahmen, das richtige Verhalten nacheinem Zeckenbiss und die Notwen-digkeit der Dokumentation über die

Unfallanzeigeoder den

Ver-

bandbucheintrag zu unterweisen. BeiBedarf kann die Unfallkasse hierbeidurch die Bereitstellung von Informa-tionsmaterial (z.B. Literaturauszügen)unterstützen.

Rainer Kutzinski

dass jemand die Zecke nach dem Bissselbst entfernt hat und anschließendkeinen Arzt aufsuchte, kann glaubhaftsein. Die Selbstentfernung von Zeckenist gängige Praxis, so dass oft keinkonkreter Nachweis erbracht werdenkann. Gleiches gilt, wenn die Übertra-gung durch einen nicht bemerktenBiss einer Nymphe erfolgte. Leiderwird die Infektionsgefährdungdurch einen Zeckenbiss immernoch weitgehend unterschätzt.Ein falsches Vorgehen bei derSelbstentfernung der Zecke,führt häufig erst zur Infek-tion, weil durch Zerquet-schen oder Todesangst derZecke die Bakterien erst indas Blut gelangen.

Dem glaubhaften Nachweis einesZeckenbisses kommt deshalb einebesondere Bedeutung zu. Bei Tätig-keiten im Grünbereich (Forst, ABM,Bauhof, Straßenmeisterei usw.), sinddie Mitarbeiter über das normale Maßhinausgehend, der Gefahr von Zecken-bissen und einer damit verbundenenInfektionsgefahr ausgesetzt. Demzu-

In Europa gibt es verschiedene Borre-lienstämme, davon mindestens dreiweit verbreitete. Einer dieser Borrelien-stämme wird für die sogenannte Ge-lenkborreliose verantwortlich gemacht.Bei fehlenden eindeutigen Krankheits-symptomen lässt sich die Borreliosehäufig nur durch eine entsprechendeBlutuntersuchung nachweisen. Bei derNeuroborreliose erfolgt der Nachweisin der Regel über eine Nervenwasser-untersuchung. Behandelt wird vorallem mit Antibiotika und dies so frühwie möglich. Vorsorge lässt sich nurdurch angemessenes Verhalten, geeig-nete Kleidung und die ggf. kurzzeitigeVerwendung zeckenabwehrender Mit-tel bei Tätigkeiten im Wald und imsonstigen Grünbereich erreichen (vgl.auch Artikel „KrankheitsüberträgerZecke” im Mitteilungsblatt Nr. 3/1999).Aus der Daueranwendung von Abwehr-mitteln könnten durch den ständigenKontakt mit Inhaltstoffen möglicher-weise Hautschäden o.ä. auftreten.

Häufig liegt der Nachweis über einenZeckenbiss vor (z.B. durch Arzt oderZeugen). Aber auch die Schilderung,

Holzbock vollgesogen

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Sicherheitsforum 1 . 2003

Prävention

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Im „Sicherheitsforum” 4/2000 berich-teten wir über das seit 1999 laufende

Verfahren zur Ermächtigung vonSachverständigen zur Prüfung von si-cherheits- und maschinentechnischenEinrichtungen in Veranstaltungs- undProduktionsstätten für szenische Dar-stellung. Die im Rahmen des beschrie-benen Verfahrens ausgestellten Ermäch-tigungen gelten danach auch als Vor-aussetzung für das beabsichtigte Tä-tigwerden in dementsprechenden Ein-richtungen (z.B. Theater, Mehrzweck-hallen, Freilichtbühnen und sonstigeSzenenflächen) von Mitgliedsbetrie-ben der Unfallkasse Sachsen-Anhalt.

Durchführungvon PrüfungenDie anerkannte ordnungsgemäßeDurchführung der einzelnen in derUVV festgelegten Prüfungen setztausschließlich den Einsatz ermäch-tigter Sachverständiger voraus.Betreiber prüfpflichtiger Bühnen- undVeranstaltungstechnik dürfen nur aufdieser Grundlage Verträge über diePrüfung gestalten, um vorschriften-konform zu handeln. Dabei ist zu

beachten, dass sich die ausgespro-chenen Ermächtigungen auch nur aufeinzelne Prüfgruppen (B1, B2, B3, B4)beziehen.

Der Antragsteller auf Ermächtigungentscheidet im Vorfeld des Verfahrensbereits mit der Antragstellung denUmfang der möglichen Zulassung, sodass bei der Auftragserteilung zu Prü-fungen auch die Anerkenntnis derErmächtigung für den zu vereinbaren-den Leistungsumfang durch den Auf-traggeber einzufordern und durch denAuftragnehmer nachzuweisen ist.

Prüfungen der Bühnen- undVeranstaltungstechnik- Ermächtigte Sachverständige –

Entsprechend der 1997 in Kraft getretenen Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenischeDarstellung” (GUV-VC 1, bisher GUV 6.15) sind Prüfungen sicherheitstechnischer und maschinentechnischer Einrichtungen vorder ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen bzw. wiederkehrend mindestens alle 4 Jahre durch Sachverstän-dige durchzuführen (§§ 33, 34). Die Regelung zur Ermächtigung der Sachverständigen wurde im § 36 neu aufgenommen.

Sachverständiger ist, weraufgrund seiner fachlichenAusbildung und Erfahrungbesondere Kenntnisse aufdem Gebiet der sicherheits-technischen und maschinen-technischen Einrichtungenhat und mit den einschlägi-gen staatlichen Arbeits-schutzvorschriften, Unfallver-hütungsvorschriften, Regelnder Sicherheitstechnik undallgemein anerkannten Re-geln der Technik (z.B. DIN-Normen, DIN VDE-Normen)vertraut ist. Er muss denarbeitssicheren Zustand vonsicherheitstechnischen undmaschinentechnischenEinrichtungen prüfen undgutachterlich beurteilen kön-nen.

Arten von Prüfungen aus GUV-G 912 (bisher GUV 66.15) Anlage zum Antrag auf Ermächtigung

Einrichtungen Vor- und Bauprüfung Abnahme und wieder-kehrende Prüfungen

sicherheitstechnische undmaschinentechnischeBühneneinrichtungen(Ober- und Untermaschine)

sicherheitstechnische undmaschinentechnischeStudioeinrichtungen

B1 B2

B3 B4

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Prävention

Geltungsdauer/Verlängerungvon Ermächti-gungenDie ausgestellten Ermächtigungen sindjeweils auf 5 Jahre befristet, Verlänge-rungen der Ermächtigung erfolgennach:

❐ Teilnahme an einer Weiterbildungs-veranstaltung der zuständigen Stelleoder

❐ dem Nachweis der Teilnahme an einer von der zuständigen Stelle anerkannten Weiterbildungsveran-staltungoder

❐ zu positivem Ergebnis geführter wiederholter Anhörung.

Zuständige Stelle für die Verlängerungder Ermächtigungen, wie auch für dasgesamte Verfahren, ist die Unfallkas-se Berlin.

Eine erste Weiterbildungsveranstaltungfür ermächtigte Sachverständige istfür das 4. Quartal 2003 geplant.

Übersicht bisherausgesproche-ner Ermächti-gungenDie seit 1999 im beschriebenen Ver-fahren ausgesprochenen Ermächti-gungen unterschiedlichen Ermächti-gungsumfanges betreffen bisher ca.60 Personen. Diese Personen könnenauch im Zuständigkeitsbereich derUnfallkasse Sachsen-Anhalt tätig wer-den. Eine Übersicht aller oder territo-rial leicht erreichbarer Ermächtigterkann man bei uns abfordern.

Hinweise derzuständigenStelle Zur Sicherstellung der Qualität der Prü-fungen und zur Rechtssicherheit in derZusammenarbeit von Betreibern undermächtigten Sachverständigen machtdie zuständige Stelle auf folgendePunkte aufmerksam:

Artur Beck

Sicherheitsforum 1 . 2003

1. Prüfung bei fehlenderDokumentationWerden dem ermächtigten Sachver-ständigen die für eine Prüfung erfor-derlichen Dokumentationen über diezu prüfenden Einrichtungen nicht voll-ständig zur Verfügung gestellt, so isteine ordnungsgemäße Prüfung vorerstnicht möglich.

Auch für Wiederholungsprüfungenmüssen technische Dokumentationenvorhanden sein. Gegebenenfalls musseine Dokumentation nachträglich er-stellt werden. Eine dann mögliche Prü-fung beinhaltet auch die Beurteilungeiner nachträglich erstellten Dokumen-tation. Diese Prüfungen sind entspre-chend dem Umfang von Vor-, Bau-und Abnahmeprüfungen durchzufüh-ren.

Hierbei ist insbesondere zur berück-sichtigen, dass die Sachverständigenüber die entsprechende Ermächtigungfür Vor- und Bauprüfung (B1 oder B3)verfügen müssen.

2. Dokumentation derPrüfergebnisseDie Prüfung und Beratung muss zukonkreten Ergebnissen führen. DerPrüfbericht muss den Zustand derAnlage darstellen und eindeutige Maß-nahmen ableiten lassen.

Empfehlungen und vage Aussagenwie „eigentlich”, „grundsätzlich”, „imPrinzip”, „nicht korrekt”, „momentanohne Gefährdung” usw. sind ungeeig-net für eine eindeutige Bewertung.

Der Prüfbericht muss übersichtlichgestaltet sein.

Prüfergebnisse sollten auch bei anste-henden Neubeschaffungen neutralsein und keine Hinweise oder Emp-fehlungen auf Produkte- bzw. Herstel-ler enthalten.

Hinweise bez. der Information der zu-ständigen Unfallversicherungsträgersind immer dann erforderlich, wennNachprüfungen durchzuführen sind.

3. Beratungstätigkeit vonSachverständigenEine Beratungstätigkeit muss sich klarvon der Prüftätigkeit eines ermächtig-ten Sachverständigen abgrenzen undauf dem Niveau der Sachverstän-digenfachkunde stattfinden.

Werden sicherheitswidrige Empfeh-lungen oder Empfehlungen zum be-triebsmäßigen Überschreiten vonHerstellerangaben gegeben, liegengrobe Verstöße gegen die dem Sach-verständigen obliegenden Pflichtenvor. Zum Beispiel ist eine Empfehlungzur betriebsmäßigen Ausnutzung derÜberlasttoleranz eine vorsätzlicheIrreführung des Betreibers.

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Sicherheitsforum 1 . 2003

Beitrag

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Beitragszahlung 2003

Landkreise, Städte und Gemeinden stehen auch in diesem Jahr wieder vor einerschwierigen Haushaltlage. Vor diesem Hintergrund beschlossen die Selbstver-waltungsorgane der Unfallkasse, die Beitragslast der Kommunen für die gesetz-liche Unfallversicherung gegenüber dem Vorjahr erneut zu senken. Mit einerzusätzlichen Entnahme aus Betriebsmitteln konnte das Umlagesoll um 4,5 Mio €reduziert werden.

Personen, die nach gesetzlichen undsatzungsmäßigen Vorschriften durchdie kommunalen Mitglieder aufzubrin-gen sind. Das sind z.B. Hilfeleistendebei Unglücksfällen oder bei der Verfol-gung von Straftätern, Helfer der Bauher-ren bei kurzen nicht gewerbsmäßigenBauarbeiten oder Personen, die imRahmen der Nachbarschaftshilfe tätigwerden und die gesetzlich unfallversi-cherten nicht erwerbsmäßigen Pflege-personen.

Eine Auswertung der Kosten für dievielen Fluthelfer war im letzten Jahrnoch nicht möglich. Daher werdensich die Aufwendungen erst imBeitrag für das Jahr 2004 anteiligwiderspiegeln.

sonstigeMitgliederFür die Umlagegruppen der rechtlichselbständigen Unternehmen, Sparkas-sen, soziale Dienste der Hilfeleistungs-unternehmen und die Privathaushaltewurden die Beitragssätze am20.02.2003 verbindlich festgestellt. DieWerte sind der Tabelle zu entnehmen.

Die Meldefrist für Versichertenzahlenund Lohnsummen, als Grundlage derBeitragsfestsetzung in der Unfallversi-

cherung, ist gesetzlich auf den 11. Februar eines jeden Jahres fest-gelegt. Dennoch gab es bei der Einhal-tung dieser Frist auch in diesem Jahrwieder Probleme. Diese Daten werdenaber dringend zu diesem Termin benö-tigt. Verspätete Meldungen stellen eineOrdnungswidrigkeit dar und können,insbesondere in Wiederholungsfällen,mit Bußgeldern belegt werden. Umdavon möglichst wenig Gebrauchmachen zu müssen, appellieren wirnochmals an alle Meldepflichtigen,rechtzeitig die Versichertenzahlen undLohnsummen zu melden. Sollten Siedabei Probleme haben, rufen Sie unsan. Wir helfen gern weiter.

Die Zahl der Beschäftigten in der Um-lagegruppe K4 (rechtlich selbständigeUnternehmen der Kommunen) ging imJahr 2002 um ca. 4 % zurück. DerBeitragssatz konnte gegenüber denSchätzungen im November gesenktwerden, weil eine entsprechende Re-duzierung des Entschädigungsanteilsvorlag. Im Zusammenhang mit derBetriebsmittelstützung des Umlage-solls bewirkt die Entwicklung der Ver-sichertenzahl damit eine Reduzierungvon über 3 v.H. zum Jahr 2002.

Wie im Jahr 2002 sind die Beiträgeder Unternehmen mit überwiegenderSGB III-Förderung nach der Zahl derim Jahr 2002 tatsächlich beschäftigtenPersonen abzurechnen und mit den

kreisfreie Städte 4,84 € 27,93 % 1,35 € 72,02 % 3,49 €

Landkreise 3,30 € 19,25 % 0,64 € 80,75 % 2,66 €

kreisangehörige Städte 1,80 € 55,33 % 1,00 € 44,67 % 0,80 €und Gemeinden

K1

K2

K3

Mitglieder

Beitragsanteile kommunaler Mitglieder 2003

Beitragssatz

(je Einwohner)

allgemeine UV

davon €

Schüler-UV

davon €

kommunaleMitglieder

Die verbindlichen Beitragssätze fürdie Umlagegruppen K1 (kreisfreie

Städte), K2 (Landkreise) und K3 (kreis-angehörige Städte und Gemeinden ha-ben wir bereits im „Sicherheitsforum”4/2002 veröffentlicht. Die Festsetzungbasierte auf den Einwohnerzahlen desStatistischen Landesamtes zum Stich-tag 31.12.2001.

Die Tabelle beinhaltet die Anteile desBeitragsaufkommens für die Schüler-Unfallversicherung und die AllgemeineUnfallversicherung. Der Anteil derSchüler-Unfallversicherung widerspie-gelt den Anteil der Leistungsausgabenfür die Versicherung

• der Kinder in Tagesstätten (Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Horten) - solange sich diese im Jahr 2001 in kommunaler Träger-schaft befanden und

• der Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen in kom-munaler Trägerschaft.

Mit der Übergabe von Horten undanderen Kindereinrichtungen an freieTräger kommt das Land für die Kostender Unfallversicherung von Kindern auf.Es trägt auch die Kosten der Unfall-versicherung von Schülern, wenn pri-vate Träger allgemein- oder berufsbil-dende Schulen betreiben.

Der Anteil der allgemeinen Unfallversi-cherung umfasst überwiegend die Auf-wendungen für versicherte Beschäftigteder kommunalen Verwaltungen, Einrich-tungen und der Eigenbetriebe oderehrenamtlich Tätige für die Kommunen.Daneben aber auch Aufwendungenfür den Versicherungsschutz sonstiger

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Sicherheitsforum 1 . 2003 21

Beitrag

im Jahr 2002 erhobenen Vorschüssenzu verrechnen. Gleichzeitig sind die zuzahlenden Vorschüsse für das Jahr2003 zu berechnen. Diese sind nachden Satzungsregelungen grundsätzlichauf der Basis der gemeldeten Versicher-tenzahlen des Jahres 2002 zu ermit-teln.

Es haben sich hier teilweise erheblicheGuthaben aber auch Nachforderungenergeben, weil die Versichertenzahl zumVorjahr stark abwich. Wenn im erstenQuartal bereits absehbar ist, dass imlaufenden Geschäftsjahr die Versicher-tenzahlen um mehr als 25 % höheroder niedriger ausfallen, können aufAntrag des Mitglieds auch dieseSchätzwerte für das Geschäftsjahr beider Vorschussberechnung berücksich-tigt werden. Zu hohe Vorschusszah-lungen oder Nachzahlungen sind sovermeidbar. Diese Anträge müssen je-doch so rechtzeitig vorliegen, dass siebei der Beitragsrechnung Ende Aprilnoch berücksichtigt werden können.

Der Beitrag der sozialen Dienste derHilfeleistungsunternehmen (Umlage-gruppe K7) reduzierte sich aufgrunddes überdurchschnittlichen Rückgangsder Leistungsausgaben und der Be-triebsmittelstützung erheblich. Entge-gen der Schätzung im „Sicherheitsfo-rum” 4/2002 haben sich die Versicher-tenzahlen leicht erhöht. So sank derBeitrag gegenüber dem Vorjahr umrund 35 % auf 56,62 €.

PrivathaushalteDer Entschädigungsanteil für Beschäf-tigte in Privathaushalten im Berech-nungszeitraum befand sich erneut aufeinem extrem geringen Niveau. Des-halb beträgt der normale Beitragssatzfür 2003 lediglich 10,00 €. Auch dieca. 70 % Haushalte mit ermäßigtenBeitragssätzen profitieren davon miteinem Jahresbeitrag von nur 5,00 €.

gewiesen, dass wir Säumniszuschlä-ge erheben mussten. Die Unfallkassehat hier keinen Ermessenspielraum.Der § 24 SGB IV schreibt diese „Stra-fe” gesetzlich vor, wenn der Beitragam Fälligkeitstag nicht auf einem Kon-to der Unfallkasse wertgestellt wurde(§ 23 SGB IV in Verbindung mit derBeitragszahlungsverordnung für dieSozialversicherungsbeiträge). Das Risiko der verspäteten Zahlung trägtdamit bei Überweisung allein der Bei-tragspflichtige. Da es sich hier umpflichtige Zahlungen handelt undSäumniszuschläge i.d.R. nicht erlassenwerden können, empfehlen wir eineEinzugsermächtigung. So sind Ver-waltungskosten zu sparen und Säum-niszuschläge zu vermeiden. Das Risikoder rechtzeitigen Zahlung trägt danndie Unfallkasse (§ 1 Beitragszahlungs-verordnung).

Die Mitglieder, die bereits ihre Beiträgezur Unfallversicherung abbuchen las-sen und auch ihre Umlagebeiträge zurInsolvenzgeld-Versicherung durchLastschrifteinzug entrichten möchten,bitten wir zu beachten, dass ohne einegesonderte Einzugsermächtigungfür die Insolvenzgeld-Umlage hierfürkeine Abbuchung erfolgt. Die Ermäch-tigung kann formlos erfolgen. Sie kön-nen aber auch Formulare von uns ab-fordern.

Sylvia Loof

Bitte beachten Sie die neu-en Telefon-Durchwahlenfür Fragen zur Beitragzah-lung:Frau Jankow 03923 / 751-107Frau Marwitz 03923 / 751-107Frau Loof 03923 / 751-110Fax 03923 / 751-333E-Mail [email protected]

Die aktuellen Beitragssätze allerUmlagegruppen, einschließlich derAnteilsrechnung für die Kommunen,finden Sie auch auf den Internet-seiten der Unfallkasse Sachsen-Anhalt (www.uksa.de).

Hinweise zurBeitragszahlungDie Beiträge zur Unfallversicherungwerden auch im Jahr 2003 für alle Bei-tragsgruppen erst am 15. Juni fällig,soweit keine Abschlagszahlungsverein-barungen bestehen. Da dies ein Sonn-tag ist, gilt Montag, der 16. Juni 2003als Fälligkeitstag für die Wertstellungauf dem Konto der Unfallkasse oderfür den Lastschrifteinzug.

Auch im letzten Jahr haben MitgliederIhre Beiträge so spät zur Zahlung an-

rechtlich selbständigeUnternehmen der Kommunen

Sparkassen

Privathaushalte

HLU - soziale Dienste

rechtlich selbständigeUnternehmen des Landes

K4 106,35 € 89,20 € 83,88 €

K5 28,63 € 29,00 € 6,61 €

K6 47,04 € 15,00 € 10,00 €

K6erm 23,52 € 7,50 € 5,00 €

K7 76,75 € 86,50 € 56,62 €

L2 33,23 € 31,30 € 42,86 €

sonstige Mitglieder

Beitragsentwicklung

2001 2002 2003

je Versichertem

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UVV „Schulen” (GUV-V S1, bisher GUV 6.3)in der Fassung vom Mai 2001

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt hat die UVV mit dem Erlass vom 09.01.2003zu dem Geschäftszeichen 35.3, 43537-20 nach § 15 Absatz 4 SGB VII genehmigt. Sie wird hiermit bekannt gegeben.Die UVV „Schulen” tritt am 01. April 2003 in Kraft.

Zerbst, 15. März 2003Der GeschäftsführerRönningerDirektor

Hinweis!Der Normtext der Unfallverhütungsvorschrift „Schulen” (GUV-V S1) sowie die Durchführungsanweisungen zur UVVsind dem Anhang zu entnehmen.

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Öffentliche Bekanntmachungen

Sicherheitsforum 1 . 2003

UVV „Schulen” (GUV-V S1)

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt hat am 27.11.2002die folgende Unfallverhütungsvorschrift (UVV) gemäß § 15 Abs. 1 Siebtes BuchSozialgesetzbuch (SGB VII) beschlossen.

Aufgrund der Beschlussfassung der UVV „Schulen” (GUV-V S1, bisher GUV 6.3) durch die Vertreterversammlung derUnfallkasse auf ihrer Sitzung am 27. November 2002, der Genehmigung durch das Ministerium für Gesundheit und So-ziales des Landes Sachsen-Anhalt vom 09.01.2003 (AZ: 35.3, 43537-20) sowie der entsprechenden Bekanntmachungin der Ausgabe 1/2003 des „Sicherheitsforum”, hat der Vorstand der Unfallkasse Sachsen-Anhalt auf seiner Sitzungam 26./27. August 2002 das Zurückziehen der „Richtlinien für Schulen - Bau und Ausrüstung” (GUV-SR 2001, bisherGUV 16.3) zum 31.03.2003 beschlossen. Das Zurückziehen der Richtlinien wird hiermit bekannt gegeben.

Zerbst, 15. März 2003Der GeschäftsführerRönningerDirektor

Hinweis!Im Bedarfsfall (bspw. zur Gegenüberstellung mit der UVV „Schulen” bzw. zur korrekten Einordnung der Bestandschutz-regelungen in § 29 der UVV) können die zurückgezogenen Richtlinien weiterhin von Bedeutung sein und sind entspre-chend heranzuziehen (ggf. im Sinne einer bereits veralteten Regel).

Zurückziehen der „Richtlinien fürSchulen – Bau und Ausrüstung”(GUV-SR 2001, bisher GUV 16.3)

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Öffentliche Bekanntmachungen

Sicherheitsforum 1 . 2003

5. Nachtrag zur UVV „Krane” (GUV-V D6, bisher GUV 4.1)in der Fassung vom Juli 2001

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt hat den 5. Nachtrag zur UVV mit dem Erlassvom 09.01.2003 zu dem Geschäftszeichen 35.3, 43537-20 nach § 15 Absatz 4 SGB VII genehmigt. Er wird hiermitbekannt gegeben.Der 5. Nachtrag zur UVV tritt am 01. April 2003 in Kraft.

Zerbst, 15. März 2003Der GeschäftsführerRönningerDirektor

Hinweis!Der Normtext der Unfallverhütungsvorschrift „Krane”, einschließlich des 5. Nachtrages zur UVV ist dem Anhang zuentnehmen. Auf den Abdruck der geänderten Durchführungsanweisungen wurde verzichtet. Die Beschlussfassungwird beim Druck der UVV berücksichtigt.

5. Nachtrag zur UVV „Krane”(GUV-V D6)Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt hat am 27.11.2002folgende Unfallverhütungsvorschrift (UVV) gemäß § 15 Abs. 1 Siebtes Buch So-zialgesetzbuch (SGB VII) beschlossen.

Änderung von Dienstordnung und Richtlinien

Die Vertreterversammlung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt hat in der 7. Sitzung (9. Wahlperiode) am 27.11.2002 Ände-rungen der

Dienstordnung für die Angestellten der Unfallkasse Sachsen-Anhaltund der

Richtlinien für den Dienst bei der Unfallkasse-Anhalt

beschlossen.

Das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt hat die Änderungen gemäß § 147 Abs. 2SGB VII am 03.03.2003 genehmigt. Sie werden hiermit bekannt gegeben. Die Änderungen treten jeweils zum 01.01.2003 in Kraft.

Zerbst, 15. März 2003Der GeschäftsführerRönningerDirektor

Hinweis!Die Änderungen der Dienstordnung und der Richtlinien sind im Anhang auf den Seiten 61-64 abgedruckt.

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Mitteilungen

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Eine der Unfallursachen in Schulensind Rangeleien und Neckereien

von Schülern untereinander. Dabei hatdie Unfallkasse nicht nur den Versiche-rungsschutz aus dem in der Unfallan-zeige dargestellten Hergang zu prüfen,sondern muss auch die Möglichkeitder Regressnahme gegenüber einemeventuellen Schadensverursacher un-tersuchen. Um einen solchen Aufwen-dungsersatzanspruch (§ 110 SGB VII)durchsetzen zu können, muss die Un-fallkasse nachweisen, dass der Unfalldurch den beteiligten Schüler (odereventuell auch Lehrer) zumindest grobfahrlässig herbeigeführt wurde. An denVerschuldensgrad sind hohe Anforde-rungen geknüpft. Grobe Fahrlässigkeitsetzt einen objektiv schweren und sub-jektiv nicht entschuldbaren Verstoßgegen die Anforderungen der im Ver-kehr erforderlichen Sorgfalt voraus(Geigel, Der Haftpflichtprozess 32,9).

Unfallschilderungen wie die folgendenBeispiele sind leider nicht selten.

Ziffer 4 SGB VII und § 22 Ziffer 8 derSatzung der Unfallkasse Sachsen-Anhalt.

Vermehrt neigen aber Lehrkräfte undSchulleitungen in diesem Zusammen-hang dazu, an die Schule adressierteFragebögen dem betroffenen Schülermit nach Hause zu geben. Dies ent-spricht weder dem Sinn des Verfahrens,noch den Vorstellungen der Unfallkas-se. Objektive und wertfreie Antwortenkönnen von den Eltern des geschädigtenKindes nicht immer erwartet werden.

Für die objektive Einschätzung derSituation und damit der Frage, ob einRegressanspruch besteht, wird die Be-wertung des pädagogisch geschultenPersonals der Schule benötigt. Dabeisollen die Lehrkräfte auf Informationenaus Befragungen der Schüler zurück-greifen, die den Unfall gesehen haben.

Regress bei Schulunfällen –Unterstützungspflicht der SchuleIm vergangenen Jahr wurden der Unfallkasse Sachsen-Anhalt über 56.000 Un-fälle von Kindern in Kindertagesstätten, Schülern an allgemein- und berufsbil-denden Schulen sowie Studenten an Universitäten und Hochschulen des Landesgemeldet. Der überwiegende Teil dieser Unfälle ereignete sich im Schulbereich.

Nur so ist einzuschätzen, ob der Unfall„versehentlich” oder „absichtlich” pas-sierte. Möglicherweise wird das Unfall-geschehen auch in der Klasse ausge-wertet, um für die Zukunft Lehren ausdem Geschehenen zu ziehen. Selbstin diesem Rahmen können wichtigeInformationen zum Motiv der Handlungbekannt werden.

Die Bekanntgabe von Anschriften derSorgeberechtigten der beteiligten Schü-ler ist notwendig, weil diese in der Re-gel noch nicht geschäftsfähig sind unddeshalb von den Sorgeberechtigtengesetzlich vertreten werden. Da dieseDaten den Schulen regelmäßig undaktuell vorliegen, dürfte das eigenstän-dige Ausfüllen der Fragebögen auchdiesbezüglich keine Probleme bereiten.

Ursel Genz

Sicherheitsforum 1 . 2003

„Mehrere 13-jährige Schüler schlu-gen und traten ohne jedeVeranlassung plötzlich so auf einenMitschüler ein, dass er stationärbehandelt werden musste.”

„Schüler zündeten im KlassenraumSilvesterknaller und verletzten dabeidie Lehrkraft.”

Solche und ähnliche Vorgänge werdenauf ihre Regressierbarkeit hin geprüftund auch durchgesetzt, u.U. sogar vorGericht.

Der Regresssachbearbeiter muss beisolchen Unfallhergängen insbesondereden Grad des Verschuldens beurteilen.Deshalb werden regelmäßig die Schu-le und die Eltern des verletzten Kindesangeschrieben, um ausführlichere Anga-ben zum Unfallhergang zu erfragen. DieUnterstützungspflicht der Schule ergibtsich dabei aus den §§ 191, 199 Abs. 1

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Mitteilungen

Wie bereits in einem vorangegan-genen Projekt zur Untersuchung

des Emissionsverhaltens von Farblaser-druckern und -kopierern wurden imAuftrag der Verwaltungs-Berufsgenos-senschaft an modernen Scharz-Weiß-Laserdruckern führender HerstellerEmissionstests durchgeführt. Die getes-teten Gerätetypen sind als Arbeitsplatz-drucker weit verbreitet und deckenwesentliche Teile des Marktes ab. AlleDrucker stammten aus dem Büroall-tag, d. h., die Prüfmuster hatten schonunterschiedlich viele (von wenigenHundert bis vielen Tausend) Ausdruckeproduziert. Es wurden folgende Para-meter erfasst: alveolengängiger undeinatembarer Staub (A- und E-Staub),Ozon, flüchtige organische Stoffe(TVOC) in der Summe sowie einzelneAromaten. Die Toxizität der TVOCwurde mit dem Leuchtbakterientestgeprüft. Weiterhin wurden die in denTonern enthaltenen Metalle identifiziert.

Ergebnisse undVerwendungDie untersuchten Geräte setzten wäh-rend des Druckvorgangs keinen Toner-staub in messbaren Mengen frei. Inden vier untersuchten Tonerprobenkonnte kein Cobalt oder Nickel nach-gewiesen werden. Die Ozonbildungdurch Laserdrucker ist heute kein Pro-blem mehr, viele Geräte arbeiten be-reits mit völlig ozonfreier Technologie.Unter den untersuchten Geräten be-fand sich nur eines, welches geringeMengen Ozon freisetzte. Flüchtigeorganische Verbindungen (VOC) wer-den von allen Laserdruckern in unter-schiedlichen Mengen emittiert. Diegemessenen Konzentrationen liegenmindestens ein bis zwei Größenordnun-

gen unter den an Arbeitsplätzen gülti-gen Luftgrenzwerten. Auch die wesent-lich strengeren Umwelt- sowie Innen-raumrichtwerte wurden eingehalten;lediglich ein spezieller Hygienerichtwertwurde von zwei der sieben untersuch-ten Drucker überschritten. Die emit-tierten Mengen des krebserzeugendenStoffes Benzol lagen im Bereich derallgemeinen Benzol-Umweltbelastung.

Für Anwender, die nur äußerst geringeEmissionen tolerieren möchten, hat derFachausschuss Verwaltung ein neuesGütesiegel für Laserdrucker kreiert. Eshandelt sich um das BG-PrüfZert-Zei-chen mit dem Zusatz „sicher, ergono-misch, emissionsarm”. Die Festlegungder zugehörigen Grenzwerte erfolgteim Hinblick auf eine allgemeine Belas-tungsminimierung im Sinne des Arbeits-schutzgesetzes sehr progressiv, d. h.,sofern vorhanden, wurden auch aktu-elle Umwelt- oder Innenraumrichtwer-te als Kriterien herangezogen, die weit

unter den gültigen Arbeitsplatzgrenz-werten liegen. Einen zusätzlichen Beur-teilungsschwerpunkt bilden erstmalsneue biologische Testverfahren, z. B.der Leuchtbakterientest.

Weiterführende Informatio-nen• Smola, T.; Georg, H.; Hohensee, H.:

Gesundheitsgefahren durch Laser-drucker? Über die Ergebnisse des VBG-BIA-Projekts „Schwarz-Weiß-Laserdrucker”. Gefahrstoffe -Reinhalt. Luft 62 (2000) Nr. 7/8, S. 295-301

• Aus der Arbeit des BIA Nr. 0159 „Emissionen von Farbfotokopie-rern und -laserdruckern”

Quelle: „Aus der Arbeit des BIA”,Berufsgenossenschaftliches Institut fürArbeitsschutzNr. 0190 „Emission von Schwarz-Weiß-Laserdruckern”

Sicherheitsforum 1 . 2003

Laserdrucker sind aus dem modernen Büroalltag nicht mehr wegzudenken.Millionen Menschen benutzen diese Geräte täglich. Allerdings gibt es vielfachAnfragen zu den Gesundheitsgefahren beim Betrieb von Laserdruckern beieiner möglichen Exposition gegenüber Tonerstaub und weiteren freigesetztenGefahrstoffen.

Emissionen von Schwarz-Weiß-Laserdruckern

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Mitteilungen

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Pocken sind eine Virus-Erkrankung,verursacht durch das Variola-Virus.

Zu den Frühsymptomen zählen hohesFieber und Abgeschlagenheit. Danachentwickelt sich ein charakteristischerAusschlag, besonders an Gesicht, Ar-men und Beinen. Früher verliefen diePocken in bis zu 30 % der Fälle tödlich.

Offiziell gelten die Pocken seit 1979als ausgerottet, Erreger gibt es nurnoch in zwei Hochsicherheitslaboren.Es ist aber nicht ganz auszuschließen,dass dennoch irgendwo Pockenvirenexistieren und vorsätzlich freigesetztwerden, um gezielt Schäden zu verur-sachen. Vermutlich bestehen gewisseAnzeichen für diese Gefahr. Das ergibtsich aus der kostenintensiven Bevor-ratung mit Pockenimpfstoff, die im Be-darfsfall eine Impfung der gesamtenBevölkerung in Deutschland ermög-licht. Die vor vielen Jahren im Kindes-alter vorgenommenen Schutzimpfun-gen gegen Pocken gewährleistennach Expertenmeinungen heute keine

Die beiden Begriffe sind derzeit täglich in den Medienpräsent. Durch die z.T. diffuse Berichterstattung wirdin der Bevölkerung Angst und Unsicherheit erzeugt.

Immunität bzw. keine ausreichendeImmunität mehr. Eine entsprechendeVorbereitung auf den hoffentlich nieeintretenden Erstfall erscheint somitsinnvoll, Panikmache ist allerdingsvöllig fehl am Platze.

Für diejenigen, die sich über die ThemenPocken und Bioterrorismus informierenwollen, hat das Robert-Koch-Institutauf seiner Internetseite umfangreichesMaterial zusammengestellt (www.rki.de).Dazu gehören u.a. folgende Beiträge:„Antworten auf häufig gestellte Fragenzum Thema Pocken”, „Ratgeber Po-cken”, „Eine Wiedereinführung derPockenimpfung ist derzeit nicht not-wendig” – veröffentlicht im DeutschenÄrzteblatt Heft 4 vom 24. Januar 2003,„Häufig gestellte Fragen zu Biowaffenund Bioterrorismus” sowie „Vorgehens-weise bei Verdacht auf Kontaminationmit gefährlichen Erregern – z.B. Ver-dacht auf bioterroristischen Anschlag”.

Rainer Kutzinski

Pocken undBioterrorismus

Berufskrankheiten2001

Sicherheitsforum 1 . 2003

In einem Inprozesskontroll-Labor imImpfstoffwerk Dessau-Tornau nehmenChemikantin Ilka Schnittkus (l) und La-borantin Rita Großler mikrobiologischeUntersuchungen von Pockenimpfstoffvor. Die Dessauer Firma ist gegenwär-tig an der Herstellung von zwölf Millio-nen Pockenimpfdosen beteiligt, dieder Bund und das Land als Impfreser-ve anlegen. Das Impfstoffwerk in Des-sau, das als einzige deutsche Firmadiesen Impfstoff produziert, kann beiBedarf jährlich 100 Millionen Pocken-impfdosen herstellen.

Besteht der Verdacht, dass eine Krankheit ihre Ursache durch star-ke Belastungen im Beruf hat, muss sie der zuständigen Berufsge-

nossenschaft gemeldet werden. Wird sie als Berufskrankheit anerkannt,zahlt die Berufsgenossenschaft für Leistungen wie medizinische Reha-bilitation, Umschulung oder auch Rente. Aufgrund eines derartigenVerdachts wurden im Jahr 2001 über 21 400 Hauterkrankungen, mehrals 12 100 Fälle von Lärmschwerhörigkeit und 10 300 Bandscheiben-schäden gemeldet. Die am häufigsten anerkannten Berufskrankheitenim Jahr 2001 waren Lärmschwerhörigkeit und durch Asbest verur-sachte Erkrankungen.

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Mitteilungen

Im Mai 1992 wählte ihn die Vertreter-versammlung des Gemeinde-Unfall-versicherungsverbandes Sachsen-An-halt zum stellvertretenden Geschäfts-führer. In dieser Funktion bestimmte erdie Geschicke des GUVV und der heu-tigen Unfallkasse über einen Zeitraumvon 10 Jahren maßgeblich mit. Nichtzuletzt auch seinem Engagement istes zu verdanken, dass sich die Unfall-kasse als ein Träger der gesetzlichenUnfallversicherung wieder fest in Sach-sen-Anhalt etablierte und zu einer kom-petenten und geschätzten Einrichtungdes Arbeits- und Gesundheitsschutzesentwickelte.

Vorstand, Geschäftsführer und Mitar-beiter dankten Herrn Bartling für seinegeleistete Arbeit und wünschten ihmGlück und vor allem Gesundheit inseinem weiteren Leben. Möge er sichjetzt mit viel Unternehmungsgeist denDingen des Lebens widmen, die inden letzten Jahren zu kurz kamen.

sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern. Nach über 40 Jahren beruflicherTätigkeit beginnt für ihn im April derwohlverdiente Ruhestand. Den Abschiedsieht er, wie er selbst gesteht, mit ei-nem lachenden und einem weinendenAuge. Freudig in der Erwartung, nunendlich Zeit für andere Seiten desLebens zu haben, aber auch ein wenigtraurig, Kollegen, Freunden und Bekann-ten auf Wiedersehen sagen zu müssen.

Der Wechsel vom Gemeinde-Unfallver-sicherungsverband in Oldenburg nachSachsen-Anhalt im Jahr 1992 fiel ihmnicht leicht. Doch die Aufgabe, beimAufbau eines leistungsfähigen Unfall-versicherungsträgers mitzuwirken, reizteihn. Die Bedingungen vor Ort warenzwar ganz anders, als er sie sich vor-gestellt hatte. Doch an seinem Ent-schluss hielt er fest. Ermuntert undunterstützt durch Familie und Freundeüberstand er die Wirren und Entbeh-rungen der ersten Zeit.

Sicherheitsforum 1 . 2003

Die Gewinner des landsweiten Mal-wettbewerbs „Mein Schulweg”

wurden im November in Magdeburggeehrt. Das Innen- und Kultusministe-rium, die Landesverkehrswacht, dieUnfallkasse und die Öffentlichen Ver-sicherungen Sachsen-Anhalt gratulier-ten den 13 Schülerinnen und Schülern,deren Zeichnungen in einem Schüler-kalender 2003 „Sicher zur Schule” ab-gebildet wurden. Mehr als 6600 Kinderaus Sachsen-Anhalt hatten sich im ver-gangenen Jahr an dem Wettbewerbbeteiligt.

Den Malwettbewerb zum Thema „Kin-der im Straßenverkehr” gibt seit nun-mehr 10 Jahren. Über 75000 Schüle-rinnen und Schüler beteiligten sichbisher daran. Ihre Zeichnungen ver-mitteln immer wieder die Beobachtun-gen, Erlebnisse und eigenen Vorstel-lungen zur Verkehrssicherheit. DieKinder setzen sich sehr konkret mitden Verkehrssituationen vor Ort aus-

einander und machen sich Gedankendarüber, ihren täglichen Schulweg si-cherer und ungefährlicher zu gestalten.So ist dieser Wettbewerb im Laufe der

Mein Schulweg

Im Februar diesen Jahres hieß es fürHerrn Bartling, stellvertr. Geschäfts-

führer der Unfallkasse Sachsen-Anhalt,Abschied nehmen - von Sachsen-An-halt, der Stadt Zerbst, der Unfallkasse

Jahre zu einem anerkannten und wich-tigen Bestandteil der Verkehrserzie-hung in den Grundschulen Sachsen-Anhalts geworden.

Hartmut Bartling verabschiedet

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Mitteilungen

28 Sicherheitsforum 1 . 2003

Neue Druckschriften

„Tauchen mit Leichttauchgeräten inHilfeleistungsunternehmen” (GUV-R 2101, bisher GUV 10.7, Ausgabe Juli 2002 )

Diese Regel ersetzt die bisherigen SicherheitsregelnAusgabe 10/95, die vollständig überarbeitet wurden.Sie nimmt Einfluss auf die Handlungsabläufe im Sek-tor der Tauchereinsätze, die bei Hilfeleistungsorgani-sationen anfallen.

„Sportstätten und Sportgeräte”(GUV-SI 8044, bisher GUV 57.1.31, Ausgabe Oktober 2002)

Diese vollständig überarbeitete Broschüre wendet sich an Personen, die mit der Überprü-fung von Sportstätten und Sportgeräten betraut werden (Lehrkräfte, Hausmeister, Sach-kundige für die jährlich durchzuführende Hauptinspektion). Hier wurden das bislang exis-tierende Merkblatt „Sporthallen – Prüfung” (GUV 26.1) sowie die bisherige Broschüre„Sicherheit von Sportgeräten und Einrichtungen” (GUV 57.1.31) zusammengefasst undum einen Abschnitt Außenanlagen ergänzt.

„Hautkrankheiten und Hautschutz” (GUV-I 8559, bisher GUV 50.0.11, Ausgabe April2001)

Die Broschüre wurde redaktionell überarbeitet undaktualisiert.

„Benutzung von Augen- undGesichtsschutz” (GUV-R 192, bisher GUV 20.13, Ausgabe Juli 2002)

Die bisherigen „Regeln für den Einsatz von Augen-und Gesichtsschutz” (GUV 20.13) vom Oktober 1995wurden vollständig überarbeitet und in die neueRegel überstellt.

„Die gesetzliche Unfallversicherung” (GUV-I 506, bisher GUV 20.1, Ausgabe September2002)

Die bekannte Informationsbroschüre wurde redaktio-nell überarbeitet und aktualisiert.

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Mitteilungen

Polizei, Kultusministerium, die Lan-desverkehrswacht, die Öffentlichen

Versicherungen Sachsen-Anhalt unddie Unfallkasse Sachsen-Anhalt rufenauch in diesem Jahr im Rahmen derVerkehrserziehung wieder zu einemlandesweiten Mal- und Zeichenwett-bewerb auf. Schülerinnen und Schülerder 1.-4. Klassen sind aufgerufen, sichmit Zeichnungen an dem Wettbewerbzu beteiligen.

Das Thema lautet „Verhalten im Stra-ßenverkehr – Kinder sehen ihre Vorbil-der”. Beobachtungen und eigene Er-fahrungen auf dem täglichen Schulweg

oder in der Freizeit sollen Anregungenfür das Thema und die Zeichnungengeben. Weitere Hinweise enthält einInformationsblatt der Polizei, das alleGrundschulen über die örtlich zustän-digen Verkehrssicherheitsberater erhal-ten.

Zeichnungen (Format A3 oder A4) fürdiesen Wettbewerb nehmen alle ört-lichen Polizeireviere bis zum 27. Juni2003 entgegen. Die besten Zeichnun-gen werden im Rahmen einer Auszeich-nungsveranstaltung zum Jahresendeprämiert und in einem Kalender für dasJahr 2004 veröffentlicht.

Sicherheitsforum 1 . 2003

Malwettbewerb 2003

Der Universum-Verlag in Wiesbaden versendet im Auftrag der Unfallkasse die Zeitschriften „pluspunkt” (für Schulen),„Kinder, Kinder” (für Kindertageseinrichtungen), „faktor arbeitsschutz” sowie das Faltblatt „Arbeit und Gesundheit”(für Berufsschulen).

Für Betriebe und Einrichtungen von Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist der Bezug kostenfrei.Erhalten Schulen oder Kindereinrichtungen die sie betreffende Zeitschrift noch nicht, melden diese sich bitte unter03923 / 751-116 oder -146.

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Änderung von Seminarterminen

Mitteilungen

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Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt bietet für Erzieherinnen und Erzieher in Kinder-tagesstätten in diesem Jahr auch ein Seminar zur Haltungs- und Bewegungs-förderung an. Nach der Veröffentlichung der Seminartermine in der Zeitschrift„Kinder, Kinder” 4/2002 haben sich aber noch einige Änderungen ergeben. Alle Träger von Kindereinrichtungen bitten wir deshalb, in ihren Kindergärten,Krippen und Horten die neuen Seminartermine bekannt zu geben.

Sicherheitsforum 1 . 2003

Arbeitskreis„Sicherheit und Gesundheit in Kindertageseinrichtungen”

Personenkreis Themen Termine

Fachberater/-innen fürKindertagesstätten und Horte

- Unfallverhütung und Sicherheit inKindertageseinrichtungen aktuell

- neue Druckschriften und Medien-angebote

- Arbeits- und Gesundheitsschutz für Erzieher/-innen

K-SiGe 12.-13.05.03 Wörlitz

Mehr Sicherheit durch mehr Bewegung– Haltungs- und Bewegungsförderung im Vorschulalter –

Personenkreis Themen Termine

Erzieher/-innen inKindertageseinrichtungen

- theoretische Grundlagen der Bewegungsförderung

- physiologische Besonderheiten imVorschulalter

- Übungen zur Förderung der Bewegungskordination:Sportpraxis:• kooperative Spiele• kindgerechtes Krafttraining• Förderung der Gleichgewichtsfähigkeit• Schulung der Wahrnehmungsfähigkeit

- theoretische Grundlagen zum rücken-gerechten Arbeiten mit Kindergarten-kindern

K-BeFö 1 19.-20.02.03 BurgK-BeFö 2 12.-13.03.03 GardelegenK-BeFö 3 19.-20.03.03 BlankenburgK-BeFö 4 26.-27.03.03 HalleK-BeFö 5 08.-09.04.03 BernburgK-BeFö 6 29.-30.04.03 HaldenslebenK-BeFö 7 18.-19.06.03 EislebenK-BeFö 8 25.-26.06.03 StaßfurtK-BeFö 9 02.-03.07.03 KembergK-BeFö 10 19.-20.08.03 RoßlauK-BeFö 11 03.-04.09.03 OscherslebenK-BeFö 12 23.-24.09.03 OsterburgK-BeFö 13 26.-27.11.03 Gardelegen

Arbeitskreis„Sicherheit und Gesundheit in der Schule”

Personenkreis Themen Termine*

Vertreter des Kultusministeriums,schulfachliche und

schulpsychologische Dezernentender Staatlichen Schulämter,

Vertreter desLehrerhauptpersonalrates

- Unfallverhütung und Sicherheit inder Schule aktuell

- Schüler-Unfallversicherung in Zahlen- neue Druckschriften und Medien-

angebote - Projekte und Aktionen

S-SiGe 20.-21.10.03 Wörlitz

* Die Anmeldung erfolgt nur beim LISA.Die Veranstaltungs-Nr. ist dem LISA-Katalog zu entnehmen.

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Ablauf:

10.00 Uhr Eröffnung und Begrüßung

10.30 Uhr Einführungsreferate• Arbeits- und Gesundheitsschutz für

Erzieherinnen und Erzieher

• Naturnahe Spielräume

• „Sicher starten im Kindergarten” –Modellprojekt von Landesvereinigung für Gesundheit - LVG und Unfallkasse Sachsen-Anhalt

• „Kinder brauchen Bewegung – aber welche?” Hengstenberg-Projekt

11.30 Uhr Pause

13.00 Uhr Arbeit in den Workshops• Psychische Belastungen bei Erzieherinnen

und Erziehern

• Gesunde Ernährung

• Infektionskrankheiten und Infektionsschutz

• Rückengerechtes Heben und Tragen

• Naturnahe Spielräume

• „Sicher starten im Kindergarten” – Modellprojekt

• „Kinder brauchen Bewegung – aber welche?” Hengstenberg-Projekt

15.00 Uhr Pause

15.30 Uhr Feedbacks aus den Workshops

16.30 Uhr Abschluss des Bildungstages

„Uns bewegt, wasKinder bewegt”Mittwoch1. Oktober 2003in Wörlitz

Ein Bildungstagfür Erzieherinnen

und Erzieher

Anmeldung:bei derUnfallkasse Sachsen-AnhaltKäsperstr. 31 • 39261 Zerbst

(Fax 0 39 23/751-333)

„Uns bewegt, wasKinder bewegt”Mittwoch1. Oktober 2003in Wörlitz

Ablauf:

10.00 Uhr Eröffnung und Begrüßung

10.30 Uhr Einführungsreferate• Arbeits- und Gesundheitsschutz für

Erzieherinnen und Erzieher

• Naturnahe Spielräume

• „Sicher starten im Kindergarten” –Modellprojekt von Landesvereinigung für Gesundheit - LVG und Unfallkasse Sachsen-Anhalt

• „Kinder brauchen Bewegung – aber welche?” Hengstenberg-Projekt

11.30 Uhr Pause

13.00 Uhr Arbeit in den Workshops• Psychische Belastungen bei Erzieherinnen

und Erziehern

• Gesunde Ernährung

• Infektionskrankheiten und Infektionsschutz

• Rückengerechtes Heben und Tragen

• Naturnahe Spielräume

• „Sicher starten im Kindergarten” – Modellprojekt

• „Kinder brauchen Bewegung – aber welche?” Hengstenberg-Projekt

15.00 Uhr Pause

15.30 Uhr Feedbacks aus den Workshops

16.30 Uhr Abschluss des Bildungstages

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Mitteilungen

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Jahresübersicht „Sicherheits-forum” 2002

Sicherheitsforum 1 . 2003

Arbeits- und GesundheitsschutzAlkohol, Medikamente, Drogen - in Job, Schule und Straßenverkehr 2/2002 11Alkohol, Medikamente, Drogen - in Job, Schule und Straßenverkehr 3/2002 16Alkohol, Medikamente, Drogen - in Job, Schule und Straßenverkehr 4/2002 17Ausbildung ohne Hauterkrankung 4/2002 11Beruflich bedingte HIV-Infektionen 3/2002 29Biologische Arbeitsstoffe in Klärwerken 4/2002 21Gefahr für Kontaktlinsenträger 1/2002 18Gefährdungen, Gesundheitsgefahren im Gesundheitsdienst 1/2002 11

Hautgefährdungen bei desinfizierenden Reinigungsmitteln 1/2002 14Hier gibt’s was auf die Ohren: Neuer Gehörschutz für Jäger 4/2002 24Infektionsgefahren durch Piercing und Tattoo 4/2002 15Infektionsschutzgesetz 2/2002 17Postsendungen mit Milzbrandbakterien 2/2002 16Rauchfreie Arbeitsplätze 4/2002 20Rückengerechter Patiententransfer in Kranken- und Altenpflege 1/2002 17

KindertagesstättenGefährliche Kordeln an Kinderkleidung 3/2002 27

Sichere KITAs - Checklisten zurGefährdungsbeurteilung 1/2002 32

Schule„Dicke Luft” in Klassenräumen 3/2002 6Anforderungen an Computer-Kabinette in Schulen 1/2002 4Arbeits- und Gesundheitsschutz an berufsbildenden Schulen 3/2002 12Arbeits- und Gesundheitsschutz an berufsbildenden Schulen 4/2002 9Arbeitsschutz in Schulen 1/2002 32Bewegungskonferenz „Gesund und sicher bewegen” 4/2002 31Gefahren auf dem Schulweg - Malwettbewerb 1/2002 30Gewalt - bei uns auch? 4/2002 7Inline-Skating in der Schule 2/2002 2Jugend will sicher leben - Berufsschulaktion 2002/2003 4/2002 32KIK - ein Weg nach „Pisa” - Lehrerfortbildung 3/2002 23

Lehrer sein ist mehr als unterrichten - Lehrerarbeitsplatz 3/2002 2Neue Zeitschrift für Berufsschullehrer 4/2002 35Preisträger - Grundschule Sanne 1/2002 31Radfahrausbildung - Lösungen zu Fragebögen 3/2002 31Rückenschule für Kinder - Haltungsschulung im Sport 1/2002 6Sicher und fit durch den Schulalltag - Schwerpunktthema 2002 1/2002 2Sicherheit im Schulschwimmen 3/2002 9Sicherheitsförderung - Gesundheitsförderung in Schule 4/2002 2Skikurse im Schulsport 4/2002 4Unfälle von Kindern und Schülern 2001 4/2002 30Unfallverhütung auf Schulwegen 4/2002 12Unterweisung von Hausmeistern und Schulsekretärinnen 2/2002 5

Leistungen/RehabilitationErsatz von Brillenschäden 1/2002 27Leistungen bei Unfällen im Ausland 2/2002 18

Schwerer Schulunfall - und was kommt danach? 4/2002 26

BeitragAnstieg der Insolvenzgeldumlage 2002 3/2002 32Beitrag 2003 4/2002 28

VersicherungsschutzKatastrophenhelfer gesetzlich unfallversichert 3/2002 21Praktika von Schülern 2/2002 23Praktika von Studenten 3/2002 18Risiko Klassenfahrt 1/2002 9

Versicherungsschutz im Ausland 1/2002 22Versicherungsschutz und Zuständigkeit für Praktikanten 2/2002 21

RegelwerkBUK-Regelwerk auf CD 3/2002 28BUK-Regelwerk im Internet 2/2002 35Neue Kennzeichnung im Regelwerk 3/2002 28Regelwerk auf CD-ROM 4/2002 34

UVV „Allgemeine Vorschriften” (GUV 0.1) 3/2002 35UVV „Biologische Arbeitsstoffe” (GUV 9.29) 1/2002 21UVV „Laserstrahlung” (GUV 2.20) 1/2002 19UVV „Schweißen, Schneiden ....” (GUV 3.8) 3/2002 48

Mitteilungen der Unfallkasse10 Jahre im Ehrenamt 1/2002 33Arbeitskreis Sicherheitsfachkräfte „Verwaltung Süd” 4/2002 35Elektronische Unfallsachbearbeitung 3/2002 25

Geschäftsergebnisse 2001 2/2002 29Mitglieder der Landesregierung besuchten Unfallkasse 4/2002 33Satzungsänderungen 2/2002 26

SonstigesAus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe 2/2002 14Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Heyrothsberge 2/2002 8Neue Formulare für Unfallanzeigen 2/2002 31

Neue Unfallanzeigen 3/2002 30Rettungsdienst und Feuerwehr 2/2002 7Unfallzeigen - Formulare 3/2002 65

Beitragszahlung 2002 1/2002 25

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Anhang

Unfallverhütungsvorschrift „Krane”

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Mitglied im Bundesverband derUnfallkassen e.V.

ImpressumHerausgeberUnfallkasse Sachsen-AnhaltKäsperstraße 31 . 39261 ZerbstPostanschrift39258 ZerbstTelefon: (0 39 23) 751-0Fax: (0 39 23) 751-333E-Mail: [email protected]: www.uksa.de

Verantwortlich für den InhaltDirektor Max Rönninger

RedaktionUwe Köppen, Martin Plenikowski,Reinhard Neuberth, Rainer Kutzinski

LayoutKonzept&Design . Frauke LewerenzHalle

SicherheitsforumMitteilungsblatt der Unfallkasse Sachsen-Anhalt

ISSN 1619-3520

BildnachweisBUK, dpa, HVBG, GLOBUS, MEV,Universum Verlagsanstalt

Satz, Druck und VersandLEWERENZ Medien+Druck GmbHGewerbestraße 206869 Klieken/Buro� (03 49 03) 4 73 10 . Fax 4 73 77

Auflage5.300 Exemplare

AusgabeMärz 2003

Erscheinungsweise„Sicherheitsforum” erscheint viertel-jährlich.

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Unfallverhütungsvorschrift „Schulen”

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Durchführungsanweisungen zurUVV „Schulen”

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Anhang

56 Sicherheitsforum 1 . 2003

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57

Anhang

Sicherheitsforum 1 . 2003

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Anhang

58 Sicherheitsforum 1 . 2003

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59

Anhang

Sicherheitsforum 1 . 2003

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Anhang

60 Sicherheitsforum 1 . 2003

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Sicherheitsforum 1 . 2003 61

Anhang(6

)D

er A

nges

tellt

e er

hält

ein

Exe

mp

lar

des

Die

nstv

ertr

ages

und

der

D

iens

tord

nung

sow

ie ih

rer

Änd

erun

gen

gege

n E

mp

fang

sbes

tätig

ung

ausg

ehän

dig

t.”

3.In

§ 4

wer

den

nac

h d

em W

ort

„Ste

llenp

lane

s” e

in K

omm

a un

d d

ie A

n-ga

be

„der

ein

en B

esta

ndte

il d

er D

iens

tord

nung

bild

et,”

ein

gefü

gt.

4.In

§ 5

Ab

s. 2

wer

den

die

Wor

te „

setz

t d

er V

orst

and

fes

t” d

urch

die

Wor

te

„wird

im S

telle

npla

n fe

stge

setz

t” e

rset

zt.

5.In

§ 6

wird

das

Wor

t „w

erd

en”

gest

riche

n un

d d

ie W

orte

„B

eam

te d

es

Land

es o

der

der

Kom

mun

en”

wer

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dur

ch d

ie W

orte

„un

mitt

elb

are

und

m

ittel

bar

e La

ndes

bea

mte

” er

setz

t.

6.§

7 w

ird w

ie f

olgt

gef

asst

:

㤠7

Bef

örd

erun

gen

, Lei

stun

gsg

rund

satz

(1)

Für

Ein

stel

lung

, A

nste

llung

, B

eför

der

ung

und

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stie

g si

nd a

llein

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-nu

ng,

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ähig

ung

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fac

hlic

he L

eist

ung

des

Ang

este

llten

maß

ge-

ben

d.

Im Ü

brig

en g

elte

n d

ie R

icht

linie

n fü

r d

en D

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t b

ei d

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nfal

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sse

Sac

hsen

-Anh

alt.

(2)

Die

Ang

este

llten

sin

d v

erp

flich

tet,

sic

h d

iens

tlich

wei

terz

ubild

en.”

7.§

8 w

ird w

ie f

olgt

geä

nder

t:a)

In A

bs.

1 w

erd

en d

ie W

orte

„d

es L

and

es”

gest

riche

n.b

)In

Ab

s. 2

wird

hin

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dem

Wor

t „D

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plin

aror

dnu

ng”

das

Wor

t „S

achs

en-A

nhal

t” e

inge

fügt

.c)

In A

bs.

3 S

atz

1 w

erd

en d

ie W

orte

„zu

r A

usüb

ung

des

Ric

hter

amte

s”

dur

ch d

ie W

orte

„zu

m R

icht

eram

t” e

rset

zt.

d)

In A

bs.

5 w

ird h

inte

r d

em W

ort

„Dis

zip

linar

ord

nung

” d

as W

ort

„Sac

hsen

-Anh

alt”

ein

gefü

gt.

8.§

9 w

ird w

ie f

olgt

geä

nder

t:a)

Abs

. 1 S

atz

2 w

ird w

ie fo

lgt

gefa

sst:

㤠8

Abs

. 3 S

atz

2 un

d A

bs. 4

gilt

.”b

)In

Ab

s. 2

wird

die

Ang

abe

„im

Sin

ne d

es A

bsa

tzes

1 B

uchs

tab

e b

” d

urch

die

Ang

abe

„im

Sin

ne d

es A

bsa

tzes

1 B

uchs

tab

e b

)” e

rset

zt.

c)In

Ab

satz

3 w

ird h

inte

r d

em W

ort

„Dis

zip

linar

ord

nung

” d

as W

ort

„Sac

hsen

-Anh

alt”

ein

gefü

gt.

9.In

§ 1

0 w

ird h

inte

r d

em W

ort

„Ruh

esta

nd”

ein

Pun

kt a

ngef

ügt.

10.§

12

wird

wie

fol

gt g

efas

st:

㤠1

2 E

inst

ellu

ng a

uf W

ider

ruf

und

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be

(1)

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im S

inne

der

Ric

htlin

ien

für

den

Die

nst

bei

der

Unf

allk

asse

S

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en-A

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t au

sgeb

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wird

, ka

nn n

ach

der

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nsto

rdnu

ng e

in-

gest

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wer

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. S

owei

t d

as B

eruf

sbild

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gese

tz n

icht

ent

gege

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eht,

gel

ten

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Vor

schr

iften

für

unm

ittel

bar

e un

d m

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bar

e La

ndes

-b

eam

te a

uf W

ider

ruf

ents

pre

chen

d.

Art

ikel

1D

ie D

iens

tord

nung

der

Unf

allk

asse

Sac

hsen

-Anh

alt

vom

19.

02.1

998

in d

erFa

ssun

g d

er ö

ffent

liche

n B

ekan

ntm

achu

ng v

om 1

5.04

.199

8 (M

ittei

lung

sbla

tt1/

98,

S.

18) w

ird w

ie f

olgt

geä

nder

t:

1.In

§ 1

wer

den

nac

h d

em W

ort

„Ang

este

llten

” d

ie W

orte

„b

ei d

er U

nfal

l-ka

sse

Sac

hsen

-Anh

alt”

ein

gefü

gt.

2.§

2 w

ird w

ie f

olgt

gef

asst

:

㤠2

Vo

raus

setz

ung

en u

nd F

orm

der

Ans

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ng

(1)

Nac

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iese

r D

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tord

nung

dar

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r an

gest

ellt

wer

den

, w

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er im

Sin

ne d

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els

116

des

Gru

ndge

setz

es is

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er

die

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ngeh

örig

keit

eine

s an

der

en M

itglie

dst

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s d

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uro-

päi

sche

n U

nion

od

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ines

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eren

Ver

trag

ssta

ates

des

Ab

kom

-m

ens

über

den

eur

opäi

sche

n W

irtsc

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srau

m b

esitz

t,2.

die

Gew

ähr

daf

ür b

iete

t, d

ass

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der

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fre

ihei

tlich

e,

dem

okra

tisch

e G

rund

ord

nung

im S

inne

des

Gru

ndge

setz

es e

in-

tritt

,3.

das

27.

Leb

ensj

ahr

volle

ndet

hat

,4.

in f

achl

iche

r B

ezie

hung

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Bef

ähig

ungs

nach

wei

s er

bra

cht

hat,

so

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t d

iese

r in

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unt

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erüc

ksic

htig

ung

der

für

Bea

mte

des

La

ndes

Sac

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-Anh

alt

gelte

nden

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schr

iften

auf

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n R

icht

linie

n fü

r d

en D

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t b

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lkas

se S

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en-A

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t ge

ford

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wird

,5.

nach

am

ts-

oder

ver

trau

ensä

rztli

chem

Gut

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en d

iens

tfäh

ig is

t.

(2)

Wen

n d

ie A

ufga

ben

es

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rder

n, d

arf

nur

ein

Deu

tsch

er im

Sin

ne d

es

Art

ikel

s 11

6 d

es G

rund

gese

tzes

nac

h d

er D

iens

tord

nung

ang

este

llt

wer

den

(Art

. 39

Ab

s. 4

EG

-Ver

trag

).

(3)

Die

Ans

tellu

ng e

rfol

gt im

Hau

ptb

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auf

Leb

ensz

eit.

(4)

Vora

usse

tzun

g fü

r d

ie A

nste

llung

nac

h d

en A

bsä

tzen

1 u

nd 3

ist

fer-

ner,

das

s ei

ne b

eset

zbar

e P

lans

telle

im S

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npla

n d

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iens

tord

nung

vo

rhan

den

ist.

(5)

Die

Ans

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ng is

t d

urch

sch

riftli

chen

Ver

trag

zu

bew

irken

, in

dem

auf

d

ie D

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tord

nung

Bez

ug g

enom

men

und

fer

ner

ange

geb

en w

erd

en

mus

s:

1.D

er T

ag d

er A

nste

llung

,2.

die

Die

nstb

ezei

chnu

ng,

3.d

ie B

esol

dun

gsgr

upp

e,4.

das

Bes

old

ungs

die

nsta

lter.

Änd

erun

gen

des

Ver

trag

es b

edür

fen

der

Sch

riftf

orm

.

Ers

te Ä

nd

eru

ng

der

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nst

ord

nu

ng

r d

ie A

ng

este

llten

der

Un

fallk

asse

Sac

hse

n-A

nh

alt

vom

27.

11.2

002

Nachstehend wird die von der Vertreterversammlung in der 7. Sitzung der 9. Wahlperiode am 27.11.2002 beschlosseneund am 03.03.2003 durch das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 147 Abs. 2SGB VII genehmigte 1. Änderung der Dienstordnung für die Angestellten der Unfallkasse Sachsen-Anhalt öffentlich be-kannt gemacht:

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Sicherheitsforum 1 . 2003

Anhang

62

(2)

Ang

este

llte,

die

a)d

ie P

rüfu

ng f

ür d

en g

ehob

enen

Die

nst

abge

legt

und

das

27.

Le-

ben

sjah

r no

ch n

icht

vol

lend

et h

aben

od

er a

uf P

rob

e b

esch

äftig

t si

nd,

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nach

ab

gesc

hlos

sene

r H

ochs

chul

ausb

ildun

g od

er s

onst

auf

P

rob

e b

esch

äftig

t w

erd

en,

c)B

ewer

ber

im S

inne

des

§ 4

Ab

s. 2

, 3

der

Ric

htlin

ien

für

den

D

iens

t b

ei d

er U

nfal

lkas

se S

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en-A

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könn

en n

ach

der

Die

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rdnu

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inge

stel

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en.

Es

gelte

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ie -

Vors

chrif

ten

für

unm

ittel

bar

e un

d m

ittel

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e La

ndes

bea

mte

auf

Pro

be

ents

pre

chen

d.

(3)

§ 2

Ab

s. 1

Nr.

1, 2

, 4

und

5 f

ind

et A

nwen

dun

g.”

11.D

er S

telle

npla

n d

er D

O-A

nges

tellt

en d

er U

nfal

lkas

se S

achs

en-A

nhal

t ab

01

.01.

1998

wird

wie

fol

gt g

eänd

ert:

a)In

der

Üb

ersc

hrift

wird

die

Ang

abe

„01.

01.1

998”

dur

ch d

ie A

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1.01

.200

3” e

rset

zt.

b)

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lena

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Höh

erer

Die

nst”

wer

den

in Z

eile

„A

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14”,

S

pal

te „

Ste

llenz

ahl”

die

Zah

l „4”

dur

ch d

ie Z

ahl „

2” u

nd in

Zei

le

„Sum

me”

, S

pal

te „

Ste

llenz

ahl”

die

Zah

l „6”

dur

ch d

ie Z

ahl „

4” e

rset

zt.

c)Im

Tab

elle

nab

schn

itt „

III.

Geh

oben

er D

iens

t” w

erd

en in

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le „

A13

”,

Sp

alte

„S

telle

nzah

l” d

ie Z

ahl „

3” d

urch

die

Zah

l „2”

, in

Zei

le „

A12

”,

Sp

alte

„S

telle

nzah

l” d

ie Z

ahl „

7” d

urch

die

Zah

l „6”

, in

Zei

le „

A11

”,

Sp

alte

„S

telle

nzah

l” d

ie Z

ahl „

13”

dur

ch d

ie Z

ahl „

11”,

in Z

eile

„A

9/A

10”,

Sp

alte

„S

telle

nzah

l” d

ie Z

ahl „

19”

dur

ch d

ie Z

ahl „

17”

und

in

Zei

le „

Sum

me”

, S

pal

te „

Ste

llenz

ahl”

die

Zah

l „42

” d

urch

die

Zah

l „3

6” e

rset

zt.

d)

Der

2.

Ab

satz

der

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1) w

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ie f

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gef

asst

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e vo

n 12

0,00

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R f

ür d

en G

esch

äfts

führ

er u

nd in

Höh

e vo

n 60

,00

EU

R f

ür

den

ste

llver

tret

end

en G

esch

äfts

führ

er w

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en a

lle A

ufw

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unge

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ie

aus

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cher

Ver

anla

ssun

g en

tste

hen

und

der

en Ü

ber

nahm

e ni

cht

zuge

mut

et w

erd

en k

ann

(§ 5

Ab

s. 1

DO

), p

ausc

hal a

bge

golte

n. D

ie

Auf

wan

dse

ntsc

häd

igun

g is

t je

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ls m

onat

lich

mit

den

Die

nstb

ezüg

en

zu z

ahle

n.”

e)In

Fuß

note

3) w

ird d

as W

ort

„BAT

-Ang

este

llten

” d

urch

das

Wor

t „T

arif-

Ang

este

llten

” er

setz

t.

Art

ikel

2

Die

Ers

te Ä

nder

ung

der

Die

nsto

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ng t

ritt

zum

01.

01.2

003

in K

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.

Folg

end

e B

eric

htig

ung

der

Die

nsto

rdnu

ng f

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ie A

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en d

er U

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lkas

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en-A

nhal

t w

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ffent

lich

bek

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gem

acht

:

In d

er P

räam

bel

wird

die

Ang

abe

㤤

13 N

r. 15

, 14

Nr.

13 d

er K

asse

nsat

zung

”in

㤤

13

Nr.

15,

14 A

bs.

2 N

r. 13

der

Kas

sens

atzu

ng”

ber

icht

igt.

Ber

icht

igun

g d

er D

iens

tord

nung

für

die

Ang

este

llten

der

Unf

allk

asse

Sac

hsen

-Anh

alt

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Sicherheitsforum 1 . 2003 63

Anhangzw

ei J

ahre

ver

läng

ert

wer

den

; si

e d

arf

jed

och

insg

esam

t fü

nf J

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ni

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über

schr

eite

n.(3

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O-A

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ie s

ich

wäh

rend

der

Pro

bez

eit

oder

wäh

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ge

mäß

Ab

s.2

verlä

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ten

Pro

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nich

t b

ewäh

rt h

aben

, w

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en

aus

dem

DO

-Ang

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-Ver

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is e

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ssen

. S

ie k

önne

n m

it ih

rer

Zus

timm

ung

in d

ie n

ächs

t ni

edrig

ere

Lauf

bah

n üb

erno

mm

en w

erd

en,

wen

n si

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erfü

r ge

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et s

ind

und

ein

die

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ches

Inte

ress

e vo

rlieg

t.(4

)B

ei a

nder

en B

ewer

ber

n (§

4 A

bs.

3) e

rhöh

t si

ch d

ie D

auer

der

Pro

be-

zeit

um je

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ls e

in J

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sie

bet

rägt

min

des

tens

dre

i Jah

re.

(5)

Sp

ätes

tens

nac

h Fe

stst

ellu

ng d

er B

ewäh

rung

(Ab

s. 1

) sol

l dem

Ang

e-st

ellte

n ei

ne S

telle

, d

ie im

Ste

llenp

lan

aufg

efüh

rt is

t, ü

ber

trag

en w

er-

den

.(6

)H

at s

ich

die

Ein

stel

lung

weg

en e

iner

unu

nter

bro

chen

en B

etre

uung

m

ind

este

ns e

ines

in h

äusl

iche

r G

emei

nsch

aft

leb

end

en K

ind

es u

nter

18

Jah

ren

verz

öger

t, d

arf

die

ers

te Ü

ber

trag

ung

eine

r P

lans

telle

nac

h E

rwer

b d

er L

aufb

ahnb

efäh

igun

g ni

cht

über

den

Zei

tpun

kt h

inau

sge-

scho

ben

wer

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, zu

dem

der

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roffe

ne o

hne

die

Ver

zöge

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zur

er

sten

Üb

ertr

agun

g ei

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Pla

nste

lle h

eran

gest

and

en h

ätte

, so

fern

die

B

ewer

bun

g um

Ein

stel

lung

inne

rhal

b v

on s

echs

Mon

aten

nac

h B

een-

dig

ung

der

Kin

der

bet

reuu

ng o

der

Bee

ndig

ung

der

im A

nsch

luss

an

die

Kin

der

bet

reuu

ng b

egon

nene

n vo

rges

chrie

ben

en A

usb

ildun

g er

folg

t is

t un

d d

iese

Bew

erb

ung

zur

Ein

stel

lung

gef

ührt

hat

. E

ntsp

re-

chen

des

gilt

für

ein

en D

O-A

nges

tellt

en,

der

weg

en e

iner

Kin

der

be-

treu

ung

ohne

Anw

ärte

r- o

der

Die

nstb

ezüg

e b

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ubt

war

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ugru

nde

gele

gt w

ird je

wei

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er Z

eitr

aum

der

tat

säch

liche

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g b

is z

u ei

nem

Jah

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sges

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könn

en h

öchs

tens

zw

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ahre

ber

ücks

icht

igt

wer

den

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r d

ie B

etre

uung

ein

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ind

es w

ird n

ur e

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son

der

A

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eich

gew

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. W

erd

en in

ein

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aush

alt

meh

rere

Kin

der

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ich-

zeiti

g b

etre

ut,

dan

n w

ird f

ür d

ense

lben

Zei

trau

m d

er A

usgl

eich

nur

im

Um

fang

ein

es J

ahre

s ei

nmal

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ährt

. D

as A

ble

iste

n d

er v

orge

schr

ie-

ben

Pro

bez

eit

ble

ibt

unb

erüh

rt.

Ein

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der

ung

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der

Pro

be-

zeit

ist

zulä

ssig

, so

fern

die

die

nstli

chen

Lei

stun

gen

die

s re

chtf

ertig

en.

(7)

Ab

satz

6 g

ilt e

ntsp

rech

end

bei

ein

er t

atsä

chlic

hen

Pfle

ge e

ines

nac

h är

ztlic

hem

Gut

acht

en p

flege

bed

ürft

igen

son

stig

en n

ahen

Ang

ehör

i-ge

n, in

sbes

ond

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aus

dem

Kre

is d

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ltern

, S

chw

iege

relte

rn,

Ehe

-ga

tten

, G

esch

wis

ter

sow

ie v

olljä

hrig

en K

ind

er.”

5.§

8 w

ird w

ie f

olgt

geä

nder

t:a)

In A

bs.

2 S

atz

2 w

ird d

ie A

ngab

e „D

ie §

§ 15

und

18

ble

iben

” d

urch

d

ie A

ngab

e „§

13

ble

ibt”

ers

etzt

.b

)In

Ab

s. 6

wer

den

nac

h S

atz

2 zw

ei S

ätze

ang

efüg

t:„A

ls D

iens

tzei

t gi

lt d

ie Z

eit

eine

s U

rlaub

s na

ch d

en V

orsc

hrift

en ü

ber

d

ie E

ltern

zeit

oder

ein

er B

eurla

ubun

g na

ch §

79a

Ab

s.1

Sat

z1

Nr.

1 B

eam

teng

eset

z S

achs

en-A

nhal

t, w

enn

der

DO

-Ang

este

llte

ein

Kin

d,

für

das

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Per

sone

nsor

ge z

uste

ht u

nd d

as in

sei

nem

Hau

shal

t le

bt,

od

er e

in K

ind

im S

inne

des

§ 1

Ab

s. 3

Bun

des

erzi

ehun

gsge

ldge

-se

tz ü

ber

wie

gend

bet

reut

und

erz

ieht

. Z

ugru

nde

gele

gt w

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ls

der

Zei

trau

m d

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Verz

öger

ung

bis

zu

eine

m J

ahr;

insg

e-sa

mt

könn

en h

öchs

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ahre

ber

ücks

icht

igt

wer

den

, so

wei

t so

l-ch

e Z

eite

n ni

cht

ber

eits

nac

h §

6 A

bs.

6 a

nger

echn

et w

ord

en s

ind

.”c)

Nac

h A

bsa

tz 6

wer

den

die

Ab

sätz

e 7

und

8 a

ngef

ügt:

„(7)

Die

Reg

elun

g d

es A

bs.

6 z

ur K

ind

erb

etre

uung

gilt

, ei

nsch

ließl

ich

Art

ikel

1

1.§

1 w

ird w

ie f

olgt

geä

nder

t:a)

In A

bs.

1 w

ird d

as W

ort

„Bei

” d

urch

die

Wör

ter

„Üb

er e

ine”

ers

etzt

un

d v

or d

em W

ort

„Auf

stie

g” d

as W

ort

„ein

en”

eing

efüg

t.b

)In

Ab

satz

2 w

ird d

as W

ort

„Ver

wen

dun

gsfä

higk

eit”

dur

ch d

as W

ort

„Ein

satz

fähi

gkei

t” e

rset

zt.

2.In

§ 3

wird

nac

h d

em W

ort

„Die

nsto

rdnu

ng”

die

Ang

abe

„(D

O)”

ein

gefü

gt.

3.§

4 w

ird w

ie f

olgt

gef

asst

: 㤠4

Bef

ähig

ung

(1)

Die

Bef

ähig

ung

für

die

Ein

stel

lung

nac

h §

12 A

bs.

2 D

O s

owie

für

die

A

nste

llung

nac

h §

2 D

O w

ird d

urch

das

Bes

tehe

n d

er v

orge

schr

ieb

e-ne

n P

rüfu

ng n

achg

ewie

sen.

Die

Ane

rken

nung

ein

er g

leic

hwer

tigen

P

rüfu

ng g

ilt a

ls B

efäh

igun

gsna

chw

eis.

(2)

Die

Bef

ähig

ung

für

die

Ein

stel

lung

nac

h §

12 A

bs.

2 D

O u

nd f

ür d

ie

Ans

tellu

ng n

ach

§ 2

DO

kan

n au

ch a

ufgr

und

a)d

er R

icht

linie

89/

48/E

WG

des

Rat

es v

om 2

1. D

ezem

ber

198

8 üb

er e

ine

allg

emei

ne R

egel

ung

zur

Ane

rken

nung

der

Hoc

hsch

ul-

dip

lom

e, d

ie e

ine

min

des

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dre

ijähr

ige

Ber

ufsa

usb

ildun

g ab

-sc

hlie

ßen

(AB

l.E

G19

89 N

r.L

19 S

.16

), od

erb

)d

er R

icht

linie

92/

51/E

WG

des

Rat

es v

om 1

8. J

uni 1

992

über

ein

e zw

eite

allg

emei

ne R

egel

ung

zur

Ane

rken

nung

ber

uflic

her

Bef

ähi-

gung

snac

hwei

se in

Erg

änzu

ng z

ur R

icht

linie

89/

48/E

WG

(AB

l. E

G

1992

Nr.

L20

9 S

.25

)er

wor

ben

wer

den

. §

20a

Bea

mte

nges

etz

Sac

hsen

-Anh

alt

sow

ie d

ie

hier

zu e

rlass

enen

und

das

Näh

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rege

lnd

e R

echt

svor

schr

iften

gel

-te

n en

tsp

rech

end

.(3

)Fü

r b

estim

mte

Auf

gab

en,

die

Fac

hken

ntni

sse

bes

ond

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Art

erf

or-

der

n, k

önne

n an

der

e B

ewer

ber

ein

- od

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nges

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wer

den

. D

iese

m

üsse

n d

ie B

efäh

igun

g fü

r d

ie L

aufb

ahn

dur

ch L

eben

s- u

nd B

eruf

s-er

fahr

ung

inne

rhal

b o

der

auß

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lb d

es ö

ffent

liche

n D

iens

tes

erw

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ben

hab

en.

(4)

Üb

er d

ie G

leic

hwer

tigke

it ei

ner

Prü

fung

nac

h A

bs.

1 s

owie

die

B

efäh

igun

g an

der

er B

ewer

ber

nac

h A

bs.

3 e

ntsc

heid

et d

er V

orst

and

.”

4.§

6 w

ird w

ie f

olgt

gef

asst

: 㤠6

Pro

bez

eit

(1)

Pro

bez

eit

ist

die

Zei

t im

DO

-Ang

este

llten

-Ver

hältn

is a

uf P

rob

e, w

äh-

rend

der

sic

h d

er A

nges

tellt

e na

ch d

em E

rwer

b d

er B

efäh

igun

g, n

ach

ihre

r Fe

stst

ellu

ng o

der

nac

h d

er E

inst

ellu

ng b

ewäh

ren

soll

(§ 1

2 A

bs.

2

DO

).(2

)W

enn

die

Bew

ähru

ng b

is z

um A

bla

uf d

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rob

ezei

t no

ch n

icht

fes

tge-

stel

lt w

erd

en k

ann,

kan

n d

ie P

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ezei

t ei

nver

nehm

lich

um h

öchs

tens

Ers

te Ä

nd

eru

ng

der

Ric

htl

inie

n f

ür

den

Die

nst

b

ei d

er U

nfa

llkas

se S

ach

sen

-An

hal

t vo

m 2

7.11

.200

2

Nachstehend wird die von der Vertreterversammlung in der 7. Sitzung der 9. Wahlperiode am 27.11.2002 beschlosseneund am 03.03.2003 durch das Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt gemäß § 147 Abs. 2SGB VII genehmigte 1. Änderung der Richtlinien für den Dienst bei der Unfallkasse Sachsen-Anhalt vom 27.11.2002 öf-fentlich bekannt gemacht:

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Sicherheitsforum 1 . 2003

Anhang

64

10.D

er b

ishe

rige

§ 15

wird

§ 1

2 un

d w

ie f

olgt

geä

nder

t:In

Ab

s. 1

Nr.

1 w

ird d

as W

ort

„Bun

des

bea

mte

r” d

urch

das

Wor

t „L

and

es-

bea

mte

r” e

rset

zt.

11.D

er b

ishe

rige

§ 16

wird

§ 1

3 un

d w

ie f

olgt

geä

nder

t:a)

In A

bs.

1 N

r. 2

wer

den

das

Wor

t „d

er”

dur

ch d

as W

ort

„ein

er”

erse

tzt,

hi

nter

dem

Wor

t „b

ewäh

rt”

ein

Kom

ma

gese

tzt,

das

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t „u

nd”

ge-

stric

hen

und

nac

h d

em W

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„err

eich

t” d

ie W

örte

r „u

nd a

n ei

nem

E

infü

hrun

gsle

hrga

ng t

eilg

enom

men

” ei

ngef

ügt

sow

ie n

ach

dem

Pun

kt

der

fol

gend

e S

atz

2 an

gefü

gt:

„Die

erf

olgr

eich

e Te

ilnah

me

am L

ehr-

gang

ist

fest

zust

elle

n.”

b)

In A

bsa

tz 5

wird

das

Wor

t „ü

ber

schr

eite

n” d

urch

das

Wor

t „u

nter

-sc

hrei

ten”

ers

etzt

.

Art

ikel

2

Die

Ers

te Ä

nder

ung

der

Ric

htlin

ien

für

den

Die

nst

bei

der

Unf

allk

asse

Sac

h-se

n-A

nhal

t tr

itt z

um 0

1.01

.200

3 in

Kra

ft.

des

ber

ücks

icht

igun

gsfä

hige

n Z

eitr

aum

es,

ents

pre

chen

d f

ür d

ie

Ber

ücks

icht

igun

g d

er t

atsä

chlic

hen

Pfle

ge e

ines

nac

h är

ztlic

hem

G

utac

hten

pfle

geb

edür

ftig

en s

onst

igen

Ang

ehör

igen

im S

inne

d

es §

6 A

bs.

7.

(8)

Bei

der

Anr

echn

ung

von

Die

nstz

eite

n fü

r ei

ne B

eför

der

ung

sind

er

mäß

igte

Arb

eits

zeite

n gr

und

sätz

lich

glei

ch z

u b

ehan

del

n.”

6.Im

Ab

schn

itt „

I. A

llgem

eine

s” w

ird n

ach

§ 8

ein

§ 9

eing

efüg

t:

㤠9

Die

nstl

iche

Beu

rtei

lung

Ein

e B

eurt

eilu

ng d

er E

ignu

ng,

Bef

ähig

ung

und

fac

hlic

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Leis

tung

des

D

O-A

nges

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en is

t d

iese

m in

ihre

m v

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n W

ortla

ut z

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öffn

en u

nd m

it ih

m z

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esp

rech

en.

Die

Erö

ffnun

g is

t ak

tenk

und

ig z

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ache

n un

d m

it d

er B

eurt

eilu

ng u

nd g

egeb

enen

falls

ein

er Ä

ußer

ung

des

Beu

rtei

lten

zu

den

Per

sona

lakt

en z

u ne

hmen

.”

7.Im

Ab

schn

itt „

II. G

ehob

ener

nic

htte

chni

sche

r Ve

rwal

tung

sdie

nst”

wird

d

er b

ishe

rige

§ 9

zu §

10

und

wie

fol

gt g

efas

st:

㤠1

0 Vo

rber

eitu

ngsd

iens

t

(1)

In d

en V

orb

erei

tung

sdie

nst

könn

en e

inge

stel

lt w

erd

en1.

Soz

ialv

ersi

cher

ungs

fach

ange

stel

lte (§

1 A

O-S

ozV,

§§

108,

108

a B

BiG

), d

ie n

ach

bee

ndet

er A

usb

ildun

g ei

ne m

ind

este

ns e

injä

hri-

ge T

ätig

keit

bei

ein

em T

räge

r d

er g

eset

zlic

hen

Unf

allv

ersi

cher

ung

zurü

ckge

legt

hab

en,

2.P

erso

nen,

die

die

Lau

fbah

nprü

fung

für

den

mitt

lere

n D

iens

t in

d

er ö

ffent

liche

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rwal

tung

mit

Erf

olg

abge

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hab

en u

nd d

ie

vor

Beg

inn

der

For

tbild

ung

bzw

. d

es S

tud

ium

s m

ind

este

ns z

wei

Ja

hre

im D

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t ei

nes

Träg

ers

der

ges

etzl

iche

n U

nfal

lver

sich

e-ru

ng b

esch

äftig

t w

aren

,3.

Per

sone

n, d

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ie H

ochs

chul

-, F

achh

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reife

od

er e

inen

gl

eich

wer

tigen

Bild

ungs

absc

hlus

s na

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eise

n,4.

Per

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n, d

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as Z

eugn

is ü

ber

den

erf

olgr

eich

en B

esuc

h d

es

Auf

bau

lehr

gang

s d

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und

esw

ehrf

achs

chul

e od

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er G

renz

-sc

hutz

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schu

le n

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eise

n,un

d d

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ur F

ortb

ildun

g b

zw.

zum

Stu

diu

m a

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e d

er

gese

tzlic

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Unf

allv

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cher

ung

in B

ad H

ersf

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(sta

atlic

h an

erka

nn-

te,

priv

ate

Fach

hoch

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le) z

ugel

asse

n w

ord

en s

ind

.(2

)D

er V

orb

erei

tung

sdie

nst

richt

et s

ich

nach

der

Stu

die

n- u

nd P

rüfu

ngs-

ord

nung

der

Fac

hhoc

hsch

ule

oder

nac

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er F

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gs-

und

Prü

-fu

ngso

rdnu

ng f

ür d

ie U

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lver

sich

erun

gstr

äger

der

öffe

ntlic

hen

Han

d.

(3)

Das

Die

nstv

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ltnis

als

DO

-Ang

este

llter

auf

Wid

erru

f en

det

mit

dem

B

este

hen

oder

end

gülti

gen

Nic

htb

este

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der

vor

gesc

hrie

ben

en

Dip

lom

prü

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, d

er v

orge

schr

ieb

enen

For

tbild

ungs

prü

fung

od

er d

urch

E

ntla

ssun

g (§

12

DO

).(4

)D

ie D

iplo

mp

rüfu

ng o

der

die

For

tbild

ungs

prü

fung

ist

die

Lau

fbah

nprü

-fu

ng f

ür d

en g

ehob

enen

Die

nst.

8.Im

Ab

schn

itt „

II. G

ehob

ener

nic

htte

chni

sche

r Ve

rwal

tung

sdie

nst”

wer

den

d

er b

ishe

rige

§10

sow

ie d

ie §

§12

,13

und

14

aufg

ehob

en.

9.D

er A

bsc

hnitt

„III

. H

öher

er D

iens

t” b

egin

nt n

ach

§ 11

.

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Die Unfallkasse Sachsen-AnhaltTelefon: 03923 / 751-0

Fax: 03923 / 751-333

E-Mail: [email protected]

Internet: www.uksa.de

Ihre Ansprechpartner:

Geschäftsführung 208 Herr Rönninger [email protected] Herr Plenikowski

Prävention 115 Herr Kutzinski [email protected] Herr Beck

Druckschriften/Seminare 116 Frau Boest [email protected] Frau Handrich146 Frau Schulz

Leistungen 124 Herr Krüger [email protected] Herr Viebahn121 Herr Hildebrandt128 Herr Hauk

Berufskrankheiten 134 Frau Süsmuth [email protected]

Reha-Beratung 133 Herr Ritsch [email protected]

Kataster/Beitrag 110 Frau Loof [email protected] Frau Marwitz

Allgemeine Verwaltung 212 Herr Stöber [email protected]

Regress 103 Frau Genz [email protected]

Öffentlichkeitsarbeit 146 Herr Köppen [email protected]

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Die Unfallkasse Sachsen-Anhalt ist Mitglied

im Bundesverband der Unfallkassen e.V.