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Sitzung der Gemeindevertretung am 02.03.2020 1

Sitzung der Gemeindevertretung - Brachttal · 2020-03-11 · •Projekte in aktueller Bearbeitung •Finanzverwaltung •E-Rechnung •Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand •Funkwasserzähler

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Tagesordnung 1. Mitteilungen des Vorsitzenden der

Gemeindevertretung

2. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden

3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes

4. Anfragen

1. Präsentation der 210. Vergleichenden Prüfung 2018

2. Fäll- und Schnittmaßnahmen an Bäumen, Gehölzen,

Gebüschen und Hecken

5. Bewerbung Starkes Dorf für Förderbescheid

„Bürgerauto“

6. Antrag Dauerhafte Einrichtung einer AG Gedenken

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Tagesordnung 7. Änderung der Hauptsatzung

Herabsetzung der Anzahl der Mitglieder in der

Gemeindevertretung

8. Änderung der Hauptsatzung

Herabsetzung der Anzahl der Beigeordneten im

Gemeindevorstand

9. Änderung der Hauptsatzung

Herabsetzung der Anzahl der Mitglieder im

Ortsbeirat Schlierbach

10.Liquiditätsnachweis zum 31.01.2020

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2. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden

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Straßenausbaubeiträge • Zusätzliche Informationsveranstaltung zum Thema

Straßenausbaubeiträge am 23.03.2020

Es können an diesem Termin noch offene Fragen gestellt und

geklärt werden

Eventuelle Beschlussempfehlung oder abschließende HFB-

Sitzung

• Ziel ist es in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.05.2020 eine

parlamentarische Entscheidung herbeizuführen

Vergleichende Prüfung • Termin mit Landesrechnungshof am 31.03.2020

Zusätzliche HFB-Sitzung im April • Termin noch offen

• Mögliche Themen Radwegenetz, Straßenausbaubeiträge, etc.

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3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes

• Projekte in aktueller Bearbeitung

• Finanzverwaltung

• E-Rechnung

• Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand

• Funkwasserzähler

• Jahresabschluss 2019

• Forderungsmanagement

• Automatisierung Gemeindekasse hinsichtlich

Verbuchung

• Personenkontenzusammenführung

• Straßenausbaubeiträge

• Mülltonnenbehälter-Chipung 6

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3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes

• Projekte in aktueller Bearbeitung

• Personalverwaltung

• Tätigkeitsnachweise Minijobber

• Überarbeitung Dienstvereinbarungen

• Stellenbeschreibungen und Tätigkeitsnachweise

• Wiedereingliederungsmaßnahmen

• Software (Papierlose Personalakte)

• Aus- und Fortbildungsmaßnahmen

• Erweiterung Arbeitszeiterfassung inklusive digitale

Urlaubsbeantragung

• Hausmeisterverträge

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3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes

• Projekte in aktueller Bearbeitung

• Bauverwaltung

• Schächtelburger Brücke

• Mehrzweckhalle Neuenschmidten

• Stützmauer Reichenbacher Straße

• Fassade DGH Hellstein

• Hochbehälter Hellstein

• Feuerwehrgerätehaus Udenhain

• Dorfmittelpunkt Udenhain

• Juristische Prüfung der Erschließungsbeiträge

• Kindertagesstätte Regenbogen

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3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes

• Projekte in aktueller Bearbeitung

• Bauverwaltung

• Dorfmittelpunkt Udenhain

• Sanierung der öffentlichen Toiletten Udenhain Festplatz

• Spielplatz Udenhain

• Feuerwehrgerätehaus Schlierbach

• Konzept DGH Schlierbach

• Fischaufstiegshilfe Hellstein

• Rathausumbau

• Eigenkontrollverordnung (Abwasserkanäle)

• Friedhofsbenutzungsgebühren

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3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes

• Projekte in aktueller Bearbeitung

• Öffentliche Sicherheit und Ordnung

• Gefahrenabwehrverordnung

• Ortswegweiser

• Überarbeitung Hundesteuersatzung

• Verkehrszählgerät

• Straßenreinigungssatzung

• Einwohnermeldeamtssoftware

• Standesamt Software

• Neustrukturierung Gewerbeamt

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3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes

• Projekte in aktueller Bearbeitung

• Hauptamt

• Kinderfreundliche Kommune

• Satzungsüberarbeitung

• Archiv/Aktenplan

• Dorfgemeinschaftshäuser Vermietung/Verpachtung

• Digitalisierung und OZG (Interkommunale

Zusammenarbeit)

• Neue Homepage

• Versicherungen Überprüfung

• Schließsysteme für Liegenschaften

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3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes

• Projekte in aktueller Bearbeitung

• Kindertagesstätten

• Supervision

• Zusammenlegung pädagogisches Konzept

• Hygienepläne

• Zuckerfreies Frühstück

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3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes

• Ausfallzeiten Verwaltung

• 1.783 Stunden Ausfallzeiten in den ersten beiden

Monaten

• Entspricht ca. 25 %

• resultiert aus Krankheit und Urlaub

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3. Mitteilungen des Gemeindevorstandes

• Mit Abrechnung für 2019 und Auswertung vergangener

Jahre kann von rund 63% Einsparung für den

Stromverbrauch und der Kosten gesprochen werden

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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung Sehr geehrter Herr Heer,

mit Mail vom 12.11.2019 haben Sie auf Bitten der SPD-Fraktion die für diesen Abend angesetzte Sondersitzung der Gemeindevertretung abgesetzt:

Die Präsentation zur 210. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2018: Kleinere Gemeinden“ erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt in einer gesonderten Sitzung. Da für die anstehenden Haushaltsberatungen bereits eine Reihe von Zahlen als Konsequenz aus der vergleichenden Prüfung Eingang gefunden haben, wäre es zwar wie in der Gemeindevertretung ja bereits angesprochen hilfreich und wünschenswert gewesen, diese Präsentation vor der Haushaltsberatungen zu bekommen, so kurzfristig ist es nun jedoch natürlich nicht möglich, die Verfasser des Berichts sowie den Landesrechnungshof zu uns nach Brachttal zu bekommen. (Der Antrag der SPD-Fraktion ist bei mir erst gestern Abend um 22:37 Uhr eingegangen und ich habe ihn erst heute früh gesehen.) Nach Rücksprache sowohl mit den Verfassern als auch mit dem zuständigen Projektleiter des Landesrechnungshofes wird eine persönliche Präsentation nun erst Ende Januar/Anfang Februar 2020 möglich sein – dann allerdings nur im Rahmen einer Ausschusssitzung…. (vgl. Mail vom 12.11.2019).

Ich bitte Sie um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen in der Sitzung der Gemeindevertretung am 02.03.2020:

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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung

1. Gibt es schon eine Reaktion des Rechnungshofes

oder des zuständigen Projektleiters auf den Wunsch

der Erläuterung/Interpretation der Prüfung in der

Gemeindevertretung/im Ausschuss?

Eine Vorstellung ist nach Aussage des zuständigen

Projektleiters grundsätzlich nur im Ausschuss

möglich

Aufgrund bereits bestehender

Terminverpflichtungen bittet der Rechnungshof um

Terminvorschläge ab Mitte März (Keine

Mittwochstermine)

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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung

2. Von wem wurde wann seitens der Gemeinde Brachttal der Kontakt zum Rechnungshof/zum zuständigen Projektleiter hergestellt?

Kontaktaufnahme zum Rechnungshof sowie zum zuständigen Projektleiter erfolgte wie bereits in der Gemeindevertretung mitgeteilt in der ersten Novemberhälfte 2019. Eine Präsentation des Berichtes durch die Verfasser bzw. durch den Rechnungshof war durch die auf Antrag der SPD Fraktion erfolgte Absage der ursprünglich vor der Haushaltsverabschiedung angesetzten Sondersitzung nicht mehr möglich. Im Rahmen der Haushaltsberatung wurden die vom Landesrechnungshof erfolgten Bemerkungen angesprochen. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung ging daher davon aus, dass hier kein Zeitdruck mehr bestand.

Finanzverwaltung

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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung

3. Gibt es schon seitens des Rechnungshofes oder des

zuständigen Projektleiters einen oder mehrere

Terminvorschläge für eine Erläuterung/Interpretation

in der Vertretung/im Ausschuss?

Terminvorschläge wurden seitens der

Finanzverwaltung in Absprache mit dem

Vorsitzenden der Gemeindevertretung an den

zuständigen Projektleiter vorgeschlagen

16.3, 23.3, 24.3, 30.3, 31.3, 06.4, 07.4

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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung

4. Falls ja: Welche Termine wurden seitens des

Rechnungshofes/des zuständigen Projektleiters der

Gemeinde wann vorgeschlagen?

Als Termin wurde der 31.3.2020 durch den

zuständigen Projektleiter bestätigt

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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung

5. Falls es Terminvorschläge gegeben hat: Wem sind

die Termine wann mitgeteilt worden?

Terminvorschläge wurden seitens der

Finanzverwaltung in Absprache mit dem

Vorsitzenden der Gemeindevertretung an den

zuständigen Projektleiter vorgeschlagen

Mit Anruf vom 02.03.2020, um die Möglichkeit

einer Terminabstimmung in der Sitzung der

Gemeindevertretung am 2.03.2020 sicherzustellen.

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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung

6. Welche Reaktion seitens der Gemeinde auf die

Vorschläge sind erfolgt?

Der Termin des Landesrechnungshofes wird somit

noch am gleichen Tag der Gemeindevertretung

mitgeteilt, damit eine Terminfestlegung unter

Beteiligung aller Fraktionen erfolgen kann. Der

Landesrechnungshof wird dann unverzüglich

informiert.

Man steht im laufenden Kontakt zum

Landesrechnungshof

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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung

7. Wie wird in der Thematik seitens der Gemeinde

weiter verfahren?

Schlussbericht der Vergleichenden Prüfung wurde

durch die Finanzverwaltung umfassend analysiert

Probleme inklusive Mängel wurden mit den

zuständigen Sachbearbeitern besprochen

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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung

7. Wie wird in der Thematik seitens der Gemeinde

weiter verfahren?

Hierzu sind Lösungsansätze entwickelt und diese

vermehrt umgesetzt worden, insbesondere in der

Haushaltsberatung 2020

Forderungsmanagement, Personalkostenverteilung

(Gebührenhaushalte), Liquidität, Interkommunale

Zusammenarbeit, Auslastungsanalyse

Kindertagesstätten, Friedhofsgebührenkalkulation,

Vorbericht zum Haushalt, Korruptionsvorbeugung)

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4.1 Präsentation 210. Vergleichende Prüfung

7. Wie wird in der Thematik seitens der Gemeinde

weiter verfahren?

Ferner wurde eine eigene Präsentation im Sommer

2019 für die Sondersitzung im November zur

Bekanntmachung und Veranschaulichung der

Vergleichenden Prüfung erstellt

Berichtswesen zur Umsetzung im Januar 2020

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4.2 Anfrage Fäll- und Schnittmaßnahmen Sehr geehrter Herr Heer,

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Beantwortung folgender Anfrage durch den Gemeindevorstand. Auch im vergangenen Jahr wurden wieder in Brachttal an vielen Stellen Fäll- und Schnittmaßnahmen an Bäumen, Gehölzen, Gebüschen und Hecken vom Bauhof und im Auftrag der Gemeinde von Externen durchgeführt. Wiederholt haben diese Maßnahmen zu Unmut in der Bürgerschaft geführt. Insbesondere wurden die Maßnahmen als Zerhacken und Roden der Vegetation wahrgenommen und als Zerstörung von Biotopen kritisiert. Aus allgemeiner Sicht wird zudem eine fachgerechte Pflege der Gehölze erwartet, die hier nicht erkennbar sei.

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4.2 Anfrage Fäll- und Schnittmaßnahmen

Vor diesem Hintergrund bitten wir zunächst um

erläuternde Auskunft, ob diesen Arbeitet vielleicht ein

Arbeitskonzept zugrunde liegt, in welchen Zeiten im

Jahr die Arbeiten durchgeführt werden, welche

Expertise externe Firmen dazu haben, wie die

Beauftragten eingewiesen werden und durch wen oder

wie die Arbeitsergebnisse abgenommen werden.

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4.2 Anfrage Fäll- und Schnittmaßnahmen

Arbeitskonzept liegt vor, in dem die nachhaltige

Vorgehensweise festgehalten ist und angepasst wird

Zeitraum Oktober bis Februar (außer bei

notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen)

RAL-Zertifikat einer externen Firma (Forstbetriebe)

Einweisung erfolgt durch den gemeindlichen

Bauhof

Abnahme der Ergebnisse durch Bauverwaltung

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5. Antrag Bewerbung Starkes Dorf „Bürgerauto“

Die Fraktion FWB stellt in der Sitzung der Gemeindevertretung Brachttal im März 2020 den folgenden Antrag.

Die Gemeindevertretung beschließt: Der Gemeindevorstand der Gemeinde Brachttal wird beauftragt, die Kommune für eine Förderung durch die hessische Staatskanzlei im Rahmen des Programms „Land hat Zukunft- Starkes Dorf“ zur Beschaffung eines „Bürgerautos mit guter CO2-Bilanz und ausreichend Stauraum“ zu bewerben. Die Bewerbung soll bis zum 15. April 2020 vollzogen worden sein. Das Fahrzeug soll Bürger/innen, Vereinsvorständen, Ehrenamtlichen und Verwaltungsmitarbeitern gleichermaßen dienlich sein. Eine Zusammenarbeit mit dem Main-Kinzig-Kreis und Spessart-Regional in Verbindung mit dem Leader-Projekt „Konzeption einer Mikrologistik und Mikrohubs“ für neue logistische Lösungen ist von dem Gemeindevorstand ebenfalls anzuregen.

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5. Antrag Bewerbung Starkes Dorf „Bürgerauto“

Begründung Wie die hessische Staatskanzlei am 12. Febraur mitteilte, wird das Förderprogramm „Land hat Zukunft“ auch über das Jahr 2019 hinaus weitergeführt. In den nächsten Jahren mit einem jährlichen Budget von 500.000,- EUR. Das Programm „Land hat Zukunft“ ist insbesondere für kleine Gemeinden wie Brachttal und seinen sechs starken Dörfern, mit einem geringen finanziellen Spielraum und besonderen Anforderungen im Zusammenhang mit dem demographischen Wandel höchst interessant, da es Anforderungen und Wünsche erfüllen kann, die sonst nicht zu erfüllen bzw. im Haushalt nicht abzubilden sind.

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5. Antrag Bewerbung Starkes Dorf „Bürgerauto“

Für folgende Nutzungen soll das Fahrzeug zur Verfügung stehen:

• Dienstfahrten Bürgermeister, Verwaltungs-, Bauhof-, Kitamitarbeiter/innen

• Für Fahrten von Vereinsvorständen und Ehrenamtlich zu Fortbildungen und Verbandsversammlungen sowie Wettbewerben

• Für Fahrten zu Ärzten, Reha-Maßnahmen und Einkäufen und sonstigen Anliegen des täglichen Lebens

• Fraktionsmitgliedern im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit

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5. Antrag Bewerbung Starkes Dorf „Bürgerauto“

Ferner wird angeregt, für den Fall der Anschaffung eines E-Autos, die Kreiswerke Main-Kinzig-Kreis um das Sponsoring des Stromes zu bitten. Die Nachbargemeinde Birstein sollte die Beteiligung angeboten werden, da das Fahrzeug den Einstieg in ein Car-Sharing-Modell sowie das Pilotprojekt „Mikrologistik“ fördern soll. Das Fahrzeug soll die individuelle Mobilität auf dem Land, hier hauptsächlich für Seniorinnen und Senioren stärken und den ÖPNV somit sinnvoll ergänzen. Damit könnten auch Fahrten in die Landkreise Wetterau und Vogelsberg ermöglicht werden. Eine finanzielle Entlastung kann entstehen, da einige Bürger/innen kein privates Auto vorhalten müssten. Ehrenamtliche Fahrer sollen über die gemeindlichen Gremien gesucht werden.

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5. Antrag Bewerbung Starkes Dorf „Bürgerauto“

Eine Kostenbeteiligung ist zum langfristigen Unterhalt einzuplanen. Die Kosten sind auch von der Gemeinde zu berechnen.

Vorschlag hier für den Beginn Bis 25km/Tag = 5,- EUR

Bis 50km/Tag = 10,- EUR

Bis 100km/Tag = 15,- EUR

Über 100km/Tag = 20,- EUR + Aufladung

Die Ortsvorsteher befürworten die hoffentlich erfolgreiche Bewerbung ausdrücklich und verweisen auf die Chancen, die aus der Begründung hervorgehen. Diese Begründung soll Bestandteil der Bewerbung sein, insofern die Vertretung den Antrag beschießt.

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6. Dauerhafte Einrichtung der AG Gedenken Im Dezember 208 wurde von der Gemeindevertretung Brachttal beschlossen, ein Mahnmal für die Gemeinde einzurichten, das daran erinnert, das sich die Gräuel der NS-Zeit auch hier ereignet haben und solche Ereignisse nie wieder stattfinden dürfen.

Bekanntermaßen hat die „AG-Gedenken“, die sich aus Brachttaler Kommunalpolitikern und freiwilligen Bürgern zusammengesetzt, das Projekt „Weißer Garten Hellstein – Mahnmal wider das Vergessen“ entwickelt und umgesetzt. Ein Projekt, das heute ein Aushängeschild unserer Gemeinde darstellt. Aufgrund der Bekanntheit des Projektes wurde der Unterzeichner von einem Klezmer-Ensemble kontaktiert, das im März im Rahmen der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“, 16. – 29.03.2020, in Hanau ein Konzert spielt.

Man möchte dieses Konzert ein zweites Mal hier in Brachttal zum Abschluss der Wochen präsentieren.

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6. Dauerhafte Einrichtung der AG Gedenken

Die „AG-Gedenken“ hat sich bereits

zusammengesetzt: Wir holen das Konzert nach

Brachttal, werden es gemeinsam mit dem Verein

Industriekultur Steingut organisieren und die

Bilderausstellung aus der Eröffnung des „Weißer

Garten Hellstein“ noch einmal der Öffentlichkeit

präsentieren. Das das Mandat der AG Gedenken durch

die Gemeindevertretung durch Fertigstellung des

Projektes formell eigentlich erloschen ist, stellen wir

folgenden Antrag:

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6. Dauerhafte Einrichtung der AG Gedenken

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, die AG Gedenken

als dauerhafte Arbeitsgemeinschaft zu installieren. Die

AG soll einmal jährlich eine thematische passende

Veranstaltung organisieren, möglichst mit

Kooperationspartner. Für diese Arbeit wird ein

jährliches Budget von bis zu 500 Euro bereitgestellt,

eine kostenneutrale Umsetzung soll jeweils angestrebt

werden.

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7. Änderung der Hauptsatzung Herabsetzung der Anzahl der Mitglieder in der Gemeindevertretung

Gemäß § 38 HGO beträgt die Anzahl der Gemeindevertreter in Gemeinden zwischen 5.001 und 10.000 Einwohnern 31. Durch die Hauptsatzung kann bis spätestens zwölf Monate vor Ablauf der Wahlzeit die Zahl der Gemeindevertreter auf die nächst niedrigere Größengruppe (23 Gemeindevertreter) oder eine dazwischen liegende ungerade Zahl festgelegt werden. Eine Änderung der Hauptsatzung müsste also bis zum 31.03.2020 veröffentlicht werden.

Die Zahl der Gemeindevertreter wurde im Jahr 2000 auf 25 reduziert. Eine weitere Reduzierung auf 23 ist möglich. Aufgrund der Anzahl von Wahlbewerbern bei den letzten Kommunalwahlen und der bisher erforderlichen Anzahl an Nachrückern sollte diskutiert werden, ob es sinnvoll ist, die Zahl der Gemeindevertreter auf 23 abzusenken.

Diese Änderung müsste mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl von Gemeindevertretern, also mit 17 Stimmen, beschlossen werden.

Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung am 31.10.2019 mit dem Sachverhalt beschäftigt und der Gemeindevertretung folgenden Beschlussvorschlag unterbreitet:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Brachttal vom 19. Oktober 1993 in der vorgelegten Form.

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8. Änderung der Hauptsatzung Herabsetzung der Anzahl der Beigeordneten im Gemeindevorstand

Die Anzahl der ehrenamtlichen Beigeordneten wurde in der aktuellen Wahlzeit von 6 auf 8 erhöht, um den kleineren Parteien zu ermöglichen einen Beigeordneten zu stellen. Auch die Anzahl der Beigeordneten ist in der Hauptsatzung geregelt.

Ein herabsetzen der Anzahl der Beigeordneten ist während der aktuellen Amtszeit ist nicht möglich, da die Beigeordneten zu Ehrenbeamten ernannt wurden. Dies wird erst zu Beginn der neuen Wahlzeit wirksam.

Die Hauptsatzung kann zwar in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung geändert werden, eine Reduzierung der Anzahl der Beigeordneten hat allerdings zur Folge, dass keine neuen Beigeordneten in der konstituierenden Sitzung gewählt werden können, bis die Änderung der Hauptsatzung rechtskräftig ist. Somit müsste die Wahl der Beigeordneten entsprechend verschoben werden. Eine Erhöhung der Anzahl der Beigeordneten ist unkomplizierter, da in diesem Falle gewählt werden kann und aufgrund der gewählten Wahlvorschläge weitere Beigeordnete in den Gemeindevorstand nachrücken können. Deshalb sollte überlegt werden, die Anzahl der Beigeordneten vorab zu ändern. Diese Änderung müsste mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl von Gemeindevertretern, also mit 13 Stimmen, beschlossen werden.

Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung am 31.10.2019 mit dem Sachverhalt beschäftigt und der Gemeindevertretung folgenden Beschlussvorschlag unterbreitet:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 6. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Brachttal vom 19. Oktober 1993 in der vorgelegten Form 41

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9. Änderung der Hauptsatzung Herabsetzung der Anzahl der Mitglieder im Ortsbeirat Schlierbach

Auch die Anzahl der Mitglieder der Ortsbeiräte ist in der Hauptsatzung festgelegt. Der Ortsbeirat Schlierbach besteht derzeit gemäß Hauptsatzung aus 7 Mitgliedern, die anderen Ortsbeiräte jeweils aus 5.

Gemäß § 82 HGO besteht ein Ortsbeirat aus mindestens 3, höchstens 9 Mitgliedern. Werden weniger Bewerber zur Wahl zugelassen, als Sitze zu vergeben sind, findet keine Wahl statt und es existiert für die Wahlzeit kein Ortsbeirat. Wenn ein Ortsbeirat in Folge des Ausscheidens von Mandatsträgern nur noch weniger als 3 Mitglieder hat, so löst sich der Ortsbeirat bis zum Ende der Wahlzeit auf.

Aufgrund fehlender Nachrücker besteht der Ortsbeirat Schlierbach derzeit nur noch aus 5 Mitgliedern. Auch in der vergangenen Wahlzeit mussten Sitze mangels Nachrücker frei bleiben. Es sollte diskutiert werden, ob die Anzahl der Ortsbeiratsmitglieder im Ortsbeirat Schlierbach ebenfalls auf 5 abgesenkt wird.

Diese Änderung müsste mit einer Mehrheit der gesetzlichen Zahl von Gemeindevertretern, also mit 13 Stimmen, beschlossen werden.

Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Sitzung am 31.10.2019 mit dem Sachverhalt beschäftigt und der Gemeindevertretung folgenden Beschlussvorschlag unterbreitet:

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 7. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Brachttal vom 19. Oktober 1993 in der vorgelegten Form.

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10. Liquiditätsnachweis zum 31.01.2020

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Gemäß dem Finanzplanungserlass 07.11.2019 haben alle

Kommunen ab dem Haushaltsjahr 2020 über

Liquiditätskredite und den Stand der Liquidität bis zum

31.01.2020 zu berichten.

Bestehende Liquiditätskredite zum 31.12.2019 sind zu

begründen, der Stand der Liquidität ist zu erläutern.

Dieser Bericht ist der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu

geben.

Der Liquiditätsnachweis und eine Finanzrechnung sind

beigefügt.