7
SKM - Blättle für Freiburg und Breisgau/Hochschwarzwald Länger selbstständig leben Umgang mit Menschen mit Behinderung (Schluss) Reichlich Informationen SKM Breisgau/Hochschwarzwald hat gewählt Nr. 2/2015

SKM - Blättle - skm-breisgau.de · 4 5 SKM-Blättle Eine Rollstuhlfahrerin ist eine Frau und außerdem vielleicht Angestellte, Ver-einsmitglied, Mutter, Fußballfan und Steuerzahlerin

Embed Size (px)

Citation preview

SKM - Blättlefür Freiburg und Breisgau/Hochschwarzwald

Länger selbstständig lebenUmgang mit Menschen mit Behinderung (Schluss)Reichlich InformationenSKM Breisgau/Hochschwarzwald hat gewählt

Nr.

2/20

15

3 2

SKM-Blättle

Themen10 Knigge-Tipps zum respekt-vollen Umgang mit behinderten MenschenFortsetzung der Reihe im SKM-Blättle; Schluss mit Tipp Nr. 9 und 10

9. Small Talk:

Keine plumpe Neugier

Generell ist plumpe Neugier im Small Talk tabu. Fragen Sie Ihren Gesprächs-partner nicht, warum oder seit wann er /sie eine Behinderung hat. Wenn er /sie das will, wird er/sie Ihnen die Geschichte von selbst erzählen. Anstarren gehört nicht zu den guten Umgangsformen. Be-denken Sie, dass auch blinde Menschen Ihre Blicke spüren.

10. Bewusstsein:

Die Behinderung ist nur ein Merk-mal von vielen

Foto: Niko Korte, Pixelio.de

Foto: DCV/KNA

Länger selbstständig lebenBeim SKM-Treff im Mai stellte Andrea Schöne vom Malteser Hilfsdienst tech-nische Neuerungen vor, die Menschen helfen sollen, möglichst lange selbst-ständig und sicher im eigenen Umfeld wohnen zu können. Die Teilnehmer bekamen bekannte Geräte wie den Haus-notruf vorgestellt und ebenso Neuere, wie z. B. den Mobilen Notruf mit GPS, Sensormatten, Sturzsensoren, Hitzemel-der und vieles mehr.

„Die meisten Menschen wollen auch im Alter und bei Pflege- und Unterstüt-zungsbedarf so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden leben. In Zukunft werden deshalb technische Hilfen zu-nehmend an Bedeutung gewinnen. Sie können das alltägliche Leben wirksam unterstützen und einen wichtigen Bei-trag zur Erhaltung der Selbstständigkeit und Selbstbestimmung älterer Menschen leisten. Leider sind technische Assistenz-systeme noch viel zu wenig bekannt und werden deshalb auch kaum genutzt. Das wollen wir ändern“, erklärte die Sozial-ministerin Katrin Altpeter kürzlich im Neckar Forum.

Die Einsatzmöglichkeiten techni-scher Assistenzsysteme sind vielfältig. Der klassische Hausnotruf gehört dazu ebenso wie einfach zu bedienende Ta-

gesablaufplaner, die an die Medika-menteneinnahme, Arzttermine oder den Familienbesuch erinnern. Sie umfas-sen Sicherheitsfunktionen, damit sich Elektrogeräte selbstständig abschalten

oder Warndienste, die in der Wohnung installiert sind, melden, ob Fenster, Balkon- oder Terrassentüren ordnungs-gemäß geschlossen wurden. Mittlerweile werden auch verschiedene Systeme zur Sturzerkennung angeboten. So kann ein Armband einen Sturz erkennen und die Verbindung zu einer Notrufzentrale auto-matisch aufbauen, die dann die Angehöri-gen oder den Rettungsdienst informieren. Sensormatten vor dem Bett melden, so-bald eine pflegebedürftige Person aus dem Bett steigt. Epilepsie-Anfälle kön-nen erkannt werden und automatisch ei-nen Notruf oder Alarm auslösen.

Trotz aller vorhandenen technischen Hilfen ist es der Ministerin wichtig, auf deren Grenzen hinzuweisen: „Technik kann das Leben älterer und pflegebedürf-

tiger Menschen erleichtern, es sicherer und komfortabler machen und bis zu ei-nem gewissen Maß die Teilhabe am Le-ben in der Gemeinschaft ermöglichen. Das entlastet auch die Angehörigen. Aber Technik kann Pflege durch Men-schen niemals ersetzen. Sie kann helfen, einen Notfall zu erkennen und Hilfe auf den Weg zu bringen, aber sie selbst kann keine Erste Hilfe leisten. Technik kann Angehörigen per Bildschirm-Telefon anzeigen, dass es dem Pflegebedürftigen gut geht, aber persönliche Besuche wird sie nie ersetzen können.“

Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie,

Frauen und Senioren Baden-Württemberg, zusammengefasst und ergänzt von Peter

Büche

Im Internet wird unter www.wegweiseralterundtechnik.de eine unabhängige Übersicht ver-schiedener Assistenzsysteme be-schrieben. Dort kann man an einem virtuellen Rundgang durch eine Mu-

sterwohnung teilnehmen und sehen welche Technik wo eingesetzt werden kann.

Wer Technik lieber anfassen und live ausprobieren möchte, kann dies in einem eigenen Raum des Seniorenbüros de Stadt Freiburg „Technik im Alter“, Fehrenbachallee 12, Freiburg, Tel. 0761 201 – 3034 tun.

´i

5 4

SKM-Blättle

Eine Rollstuhlfahrerin ist eine Frau und außerdem vielleicht Angestellte, Ver-einsmitglied, Mutter, Fußballfan und Steuerzahlerin. Die Behinderung ist nur ein Merkmal von vielen. Verzichten Sie darauf, Menschen auf die Behinderung zu reduzieren. Eine Bemerkung wie z.B. „wie toll, dass Sie trotz Behinderung mo-bil sind“ ist genauso unpassend wie „als Frau können Sie aber relativ gut Auto fahren.“ Begreifen Sie Andersartigkeit nicht als Makel, sondern als Vielseitig-keit.

Informationen

iWeitere Informationen und die komplette Broschüre mit allen 10 Tipps gibt es bei:Der Paritätische Hessen & Deutscher Knigge-Rat,www.paritaet-hessen.orgTel. 069 9552620

Bild: Claudia Hautumm, Pixelio.de

Bild

: DCV

/KNA

Bild: I-vista,Pixelio.de

Extra Sozialhilfeanspruch für (Gleitsicht-)Brillen

Sozialämter und Krankenkassen verwei-sen immer wieder darauf, dass Brillen und Gleitsichtbrillen selbst bezahlt wer-den müssen, bei Sozialhilfeempfängern also vom Regelsatz oder Taschengeld. Das Sozialgericht Mainz stellte nun klar, dass Sehhilfen nicht vom Regelsatz er-fasst sind. Somit besteht ein Übernah-meanspruch auf Zuschuss-Basis für die Erst- oder Wiederbeschaffung, Reparatur und Anpassung von Sehhilfen. Das Sozi-algericht Mainz beruft sich in seinem Ur-teil vom 16.12.2014 (S 16 SO 8/14) auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Juli 2014. Die Ansprüche können beim zuständigen Sozialamt oder Jobcen-ter geltend gemacht werden. Es ist aller-dings damit zu rechnen, dass das Urteil noch nicht in allen Behörden bekannt ist.

Peter Büche

Erhöhte Sozialhilfe für Kinder mit Behinderung, die bei Ihren Eltern wohnen

Kinder mit Behinderung, die bei Ihren Eltern wohnen, erhalten künftig die So-zialhilfe in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 (bisher 3). Das entspricht statt bisher 320 €, einem Betrag von 399 € monatlich. Das Bundesministerium für Arbeit uns Soziales hat am 31.5.2015 eine Anwei-sung an alle Sozialämter herausgegeben, nach der in den Bescheiden vorerst wei-terhin die Regelbedarfsstufe 3 genannt werden muss. Allerdings ist ein Betrag von 399 € anzurechnen. Betroffene und deren Betreuer(innen) sollten überprü-fen, ob sie bereits den höheren Betrag er-halten haben und gegebenenfalls mit dem Sozialamt Kontakt aufnehmen.

Peter Büche

Rechtsprechung zum Umfang einer Vorsorgevollmacht bei Bankgeschäften

Banken haben eigene Vollmachtsformu-lare entwickelt und akzeptieren andere Vollmachten in der Regel nicht. Dennoch müssen sie eine andere Vollmacht zu Vermögensangelegenheiten anerkennen, wie zum Beispiel jene, die in der SKM Vorsorgemappe enthalten ist. Ist das nicht der Fall und es entsteht ein Scha-den, müssen die Banken für den Schaden haften. Das hat das Landgericht Detmold im Beschluss vom 14.01.2015 – 10 S 110/14 wie folgt entschieden: „Macht eine Bank die Verfügung des Vorsorge-bevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers (trotz Vorliegens der Vorsorgevollmacht) von unberech-tigten Bedingungen abhängig, so haftet sie für den aufkommenden Schaden dem Vollmachtgeber gegenüber“. Im vorlie-genden Fall musste die Bank für die Ko-sten des Anwalts aufkommen.

Martina Klein

Endlich Sommer!

Foto

: M. G

ross

man

n, P

ixelio

.de

7 6

SKM-Blättle

Bild

: © T

hom

as P

laßm

ann

2010

will dies ändern und einen „dritte Weg“ ermöglichen.

Bei einem Unfall oder Schlaganfall soll der Ehepartner künftig trotz Fehlen einer Vollmacht dringend anstehende gesundheitliche Entscheidungen treffen können. Hierzu zählen die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen oder die Gel-tendmachung von Versicherungs- und Beihilfeleistungen.

Eine bestehende Vorsorgevollmacht oder ein den Ärzten gegenüber geäußer-ter Wille soll jedoch Vorrang behalten. Es wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die derzeit an einem Regelungsvorschlag arbeitet. Da diese Vorschläge nicht ver-fassungskonform sind und dem Selbst-bestimmungsrecht widersprechen, bleibt der Ausgang der Initiative abzuwarten.

Ihr SKM wird sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.

Martina Klein

Neuauflage der Broschüre „Sozi-ale Sicherung im Überblick“

Wir möchten alle Teilneh-merInnen des Basissemi-nars darauf hinweisen, dass die Broschüre „So-ziale Sicherung im Über-blick“, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, inzwischen neu aufgelegt worden ist.

Ab sofort können Sie diese über ihren SKM beziehen oder direkt beim Bundes-

Stärkung der Beistandsmög-lichkeiten für Ehegatten und Lebenspartner

Auf der Frühjahrskonferenz haben sich die JustizministerInnen der Länder un-ter Federführung des baden-württem-bergischen Justizministers Rainer Stickelberger damit beschäftigt, wie die Gesundheitssorge unter Ehegatten er-leichtert werden kann.

Derzeit darf bei Verlust der Hand-lungsfähigkeit (z.B. durch Schlaganfall oder Unfall) nur bei Vorliegen einer Voll-macht für den Ehegatten/Lebenspartner gehandelt werden. Rainer Stickelberger

ministerium bestellen: Tel. 030 18 272 272 1 oder per E-Mail: [email protected] Sie finden die Bro-schüre auch im Internet unter: www.bmas.de

Wir möchten aber alle ehrenamtlichen BetreuerInnen und Bevollmächtigte auf diese hervorragende Broschüre hinwei-sen. Unabhängig davon, ob sie Fragen zur Krankenversicherung, der Pflegever-sicherung, zum Kindergeld, der Renten-versicherung, der Arbeitsförderung und Teilhabe, Wohngeld, Sozialhilfe oder der Sozialgerichtsbarkeit haben, erfahren Sie darin die aktuellen Regelungen und Informationen über Bestimmungen und Anspruchsvoraussetzungen. Die Bro-schüre bietet einen umfassenden Über-blick über das soziale Leistungssystem.

Martina Klein

Lassen Sie es ...

... nicht so weit kommen!

In Ihren -Geschäftsstellen erhalten Sie Rat und Hilfe!

Foto: Michaela Schöllhorn, Pixelio.de

9 8

SKM-Blättle

VereinslebenStraffälligenhilfeAusflug in den EuropaparkAuch dieses Jahr wurde die Angehörigengruppe wieder kostenlos in den Europapark eingeladen – im Rah-men des Tages der Frohen Herzen. Ein wunderbares Angebot für Soziale Insti-tutionen.

Es ist schön mitzuerleben, dass 60 Angehörige dieses Angebot nutzen konnten insbesondere deshalb, weil viele Spender/Innen im Hintergrund hierfür die Fahrtkosten übernahmen. Ein herzli-ches Dankeschön an dieser Stelle.

Es war wieder ein ganz besonderer Tag, der ermöglichte, sich ablenken zu-lassen, in eine andere faszinierende Welt eintauchen zu dürfen und endlich mal vom Alltag abzuschalten.

Tina, (Name geändert) schrieb dazu einen kleinen Bericht:

„Der Tag im Europapark ist ein Highlight, auf das wir jedes Jahr aufs Neue hinfie-bern!

Wenn dann der Tag end-lich gekommen ist, treffen wir uns am Bahnhof, mit prall gefüllten Vesperta-schen. Im Zug steigt dann die Spannung mit jeder Station.

Am Park angekommen,

treffen wir die, die mit dem Auto ange-reist sind.

Dann heißt es noch ein letztes Mal warten, nämlich bis die Karten ausgege-ben werden. Beim Betreten des Parks ist es immer wieder schön, zu sehen, wie die Augen der Kleineren leuchten.

Bei mir standen die großen Achter-bahnen auf der Liste, weshalb ich mich gleich als erstes mit meiner Mama, mei-ner Schwester und einer Freundin auf den Weg zur Highspeed Achterbahn „Blue Fire“ machte.

Es war wie jedes Jahr ein super auf-regender, aber auch anstrengender Tag, denn wir blieben, bis um 20 Uhr der Park schloss. Zum Ausklang gönnte sich jeder noch eine Zuckerwatte und meine kleine Schwester schlief im Zug auf dem Heim-weg glücklich und erschöpft ein.“

Tina, 16 Jahre

Neuer Vorstand für den SKM Breisgau/Hochschwarzwald

„Ich unterstütze den SKM, weil Christ sein bedeutet, für den Nächsten da zu sein“ erklärte Bruno Gebele nach sei-ner Wahl zum neuen stellvertretenden Vorsitzenden des SKM Breisgau/Hoch-schwarzwald. Er löst damit die bisherige Amtsinhaberin Felicia Struckmann ab.

Bei der Mitgliederversammlung am 19. Juni wurde der Vorstand neu gewählt. Jeweils wiedergewählt wurden: Reiner Sans (Vorsitzender), Klaus Schwörer (Geistlicher Beirat), Manfred Barth (Bei-sitzer), Karin Simon-Immel (Beisitzerin). Ebenfalls weiterhin im Vorstand bleiben Ulrich Rapp als Entsandter des Caritas-verbandes und Peter Büche als bestellter Geschäftsführer.

Neu gewählt wurde Bruno Gebele als stellvertretender Vorsitzender. Bruno Gebele ist Rechtsanwalt und stark en-gagiert im Bereich Menschenrechte. Er war bis 2014 Direktor des Amtsgerichtes Titisee-Neustadt und Richter am Betreu-ungsgericht. Wir freuen uns auf die Zu-sammenarbeit.

Peter Büche

V.l.n.r.: Reiner Sans, Ulrich Rapp, Karin Simon-Immel, Manfred Barth, Klaus Schwörer, Peter Büche, neu: Bruno Gebele

Fast ein viertel Jahrhundert engagierte sich Felicia Struckmann im Vorstand des SKM Breisgau/Hochschwarzwald und setzte sich beherzt und sachverständig für Menschen am Rande der Gesellschaft, für die Ehrenamtlichen der SKFM-Gruppe Denzlingen und für die MitarbeiterInnen in der Geschäftsstelle ein. „Ich bin nun lange genug dabei, jetzt sollen Jüngere ran“ fasste Felicia Struckmann, in der ihr eigenen Konsequenz, ihren Entschluss zusammen, obwohl er ihr schwer fiel, wie sie gerne zugab.

„Vielen herzlichen Dank! und Vergelt‘s Gott! Felicia Struckmann“

11 10

SKM-Blättle

Termine - auch zum WeitersagenSep. 2015 Uhrzeit Ort03. - Do 20.00 - 22.00 Bad Krozingen, Belchenstr. 13

Arbeitskreis für Bewohner(innen) des Medianhauses St. Georg09. - Mi 15.00 - 17.00 Titisee-Neustadt, Hauptstraße 16

Sprechstunde zu Rechtl. Betreuung, Vorsorgevollmacht, Pat.-Verfügung22. - Di 18.00 - 20.00 Freiburg, Stefan-Meier-Str. 131 (SKM-Geschäftsstelle)

SKM-Treff Erben und Vererben (s. Infobox 1)23. - Mi 16.00 - 18.00 Breisach, Kupfertorstr. 33 (Caritas)

Vortrag Vorsorgevollmacht, Patienten- u. Betreuungsverfügung24. - Do 18.00 - 19.30 Freiburg, Adelhauser Str. 27 (Wichernhaus)

Vortrag Vorsorgevollmacht, Patienten- u. Betreuungsverfügung30. - Mi AN-HALTEN Gottesdienst des SKM Freiburg (Einladung folgt)Okt. 201502. - Fr Der SKM Breisgau-Hochschwarzwald feiert sein 30-jähriges Bestehen08. - Do 17.00 - 19.00 Freiburg, Habsburger Str. 107a (Carolushaus)

Vortrag Vorsorgevollmacht, Patienten- u. Betreuungsverfügung09. - Fr 17.00 - 19.00 Kirchzarten, Bahnhofstr. 18 (Sozialstation)

Vortrag Vorsorgevollmacht, Patienten- u. Betreuungsverfügung21. - Mi 14.00 - 16.00 Freiburg, Friedhof Bergäcker, Kunzenweg 1a14.00 Uhr! SKM-Treff Exkursion auf dem Friedhof Bergäcker (s. Infobox 2)22. - Do 18.00 - 19.30 Freiburg, Adelhauser Str. 27 (Wichernhaus)

Vortrag Selbsthilfegruppen - Eine Chance für Jede(n)?28. - Mi 15.00 - 17.00 Titisee-Neustadt, Hauptstraße 16

Sprechstunde zu Rechtl. Betreuung, Vorsorgevollmacht, Pat.-Verfügung28. - Mi 18.00 - 20.00 Titisee-Neustadt, Friedhofstr. 5a (Pfarrsaal)

SKM-Treff Gespräch m. Richter Kuhn - Erfahrungsaustausch (s. Infobox 3)

Nov. 2015 Uhrzeit Ort05. - Do 20.00 - 22.00 Bad Krozingen, Belchenstr. 13

Arbeitskreis für Bewohner(innen) des Medianhauses St. Georg08. - So 16.00 - 17.00 Titisee-Neustadt, Adolph-Kolping-Str. 19 (Thomasheim)

Vortrag Rechtliche Betreuung - Ehrenamt, das Sinn macht18. - Mi 15.00 - 17.00 Titisee-Neustadt, Hauptstraße 16 Sprechstunde zu Rechtl. Betreuung, Vorsorgevollmacht, Pat.-Verfügung18. - Mi 18.00 - 20.00 Freiburg, Stefan-Meier-Str. 131 (SKM-Geschäftsstelle)

SKM-Treff Selbstbestimmtes Lebensende (s. Infobox 4)19. - Do 18.00 - 19.30 Freiburg, Adelhauser Str. 27 (Wichernhaus)

Vortrag Hilfe – Ich bin Bevollmächtigte(r)!23. - Mo 19.00 - 21.30 Bollschweil, (genauen Ort beim SKM Br./Ho.erfragen)

Vortrag Vorsorgevollmacht, Patienten- u. Betreuungsverfügung25. - Mi Vorweihnachtliches Adventstreffen des SKM Freiburg (Einladung folgt)Dez. 201503. - Do 20.00 - 22.00 Bad Krozingen, Belchenstr. 13

Arbeitskreis für Bewohner(innen) des Medianhauses St. Georg

04./05. Fortbildungswochenende für Ehrenamtl. des SKM in Feldberg-Falkau (Einladung erfolgt im Herbst)

08. - Di 18.00 - 20.00 Freiburg, Stefan-Meier-Str. 131 (SKM-Geschäftsstelle)SKM-Treff Gemütlicher Adventsplausch

11. - Fr 16.00 - 18.00 Breisach, (genauen Ort beim SKM Br./Ho.erfragen)Vortrag Vorsorgevollmacht, Patienten- u. Betreuungsverfügung

16. - Mi 15.00 - 17.00 Titisee-Neustadt, Hauptstraße 16Sprechstunde zu Rechtl. Betreuung, Vorsorgevollmacht, Pat.-Verfügung

ImpressumHerausgeber:

SKM-Katholischer Verein für soziale Dienste in der Stadt Freiburg e.V. undSKM-Katholischer Verein für soziale Dienste in der Region Breisgau / Hochschwarzwald e.V.Stefan-Meier-Str. 131, 79104 Freiburg Tel.: 0761 / 27 22 20 (SKM Freiburg)Tel.: 0761 / 3 46 21 (SKM Breisgau/Hochschwarzwald)Fax: 0761 / 28 64 11 (für beide)

Unterstützt durch das Ministerium für Arbeit und Sozial-ordnung, Familie, Frauen und Senioren aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg.Ansprechpartner: Peter Büche, Martina KleinAuflage: 700 StückBilder: Pixelio.de: Rosel Eckstein (Titelbild), Niko Korte (2), M. Grossmann (4 li.), I-vista (4 re.), Claudia Hautuum (5 re.), Michaela Schöllhorn (6 li.), Andreas Hermsdorf (12); DCV/KNA (3, 5 li.);Thomas Plaßmann (7); BMAS (6 re.); SKM (8,9)Korrektur: Anja LeisingerSatz: Max BlechschmidtDruck: schwarz auf weiss, Freiburg

1 Erben und VererbenDie Möglichkeiten sind vielfältig.

Darüber, wie es richtig geht und was dabei zu beachten ist, informiert uns RA Wolf-gang Theissen vom Beratungsdienst Geld und Haushalt als Referent.

2 Exkursion auf dem Bergäcker-Friedhof

Ein Mitarbeiter des Friedhofs bietet eine Friedhofsführung an und infor-miert über die Entwicklungen in der Bestattungskultur mit dem Schwerpunkt der Baumbestattungen.Treffpunkt: Haupteingang Friedhof

3 Hans Peter Kuhn ist der neue Direktor des Amtgerichtes Titisee-Neustadt und

Richter am Betreuungsgericht. Er wird sich und die Arbeit des Betreuungsgerichtes, sowie aktuelle Entwicklungen vorstellen und den SKM-Treff kennenlernen.

4 Selbstbestimmtes Lebensende Brigitte Schweizer ist ehrenamtliche

rechtliche Betreuerin beim SKM Breisgau-Hochschwarzwald und berichtet über ihre Er-fahrungen mit einem älteren Ehepaar, das den Freitod gewählt hat und hierzu in die Schweiz gefahren ist. Evtl. mit Film und unter Einbezie-hung der laufenden Gesetzesinitiative.

Info

bo

xe

n

Weitere Informationen zu den einzelnen Terminen erhalten Sie telefonisch oder im Internet unter 0761 34621, www.skm-breisgau.de oder 0761 272220 www.skm-freiburg.de.

Ihre SpendeHelfen Sie uns helfen!Ihre Spende ermöglicht, dass wir unbürokratisch Menschen helfen können. Sie stärken zudem unsere erfolgreiche Ehrenamtlichenarbeit und unsere kostenlose Beratung zur recht-lichen Vorsorge.

SKM Breisgau/Hochschwarzwald Spendenkonto: IBAN: DE64 6602 0500 0223 3344 44BIC: BFSWDE33KRL

SKM Freiburg (Stadt) Für den BetreuungsvereinSpendenkonto:IBAN: DE17 6805 0101 0002 2741 95BIC: FRSPDE66XXX

Für die Angehörigenarbeit und StraffälligenhilfeSpendenkontoIBAN: DE08 6809 0000 0002 3468 00BIC: GENODE61FR1

„Danke!“ an die Firma

für die Übernahme der Blättle-Versandkosten

Für Sie ausgewählt von unseren Verwaltungsmitarbeiterinnen Anette Peiszan und Edith Figlestahler

Bild

: And

eas

Herm

sdor

f, pi

xelio

.de

Guter RatAn einem SommermorgenDa nimm den Wanderstab,

Es fallen deine SorgenWie Nebel von dir ab.

Des Himmels heitere BläueLacht dir ins Herz hinein,

Und schließt, wie Gottes Treue,Mit seinem Dach dich ein.

Rings Blüten nur und TriebeUnd Halme von Segen schwer,

Dir ist, als zöge die LiebeDes Weges nebenher.

So heimisch alles klingetAls wie im Vaterhaus,

Und über die Lerchen schwingetDie Seele sich hinaus.

Fontane, Theodor (1819-1898)