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Sonderpädagogisches Konzept der Schule Lufingen Lufingen, 10. Februar 2014 Rev. 2.0

Sonderpädagogisches Konzept der Schule Lufingen · 6 3. Zielsetzung Dieses Konzept definiert die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogi-schen Bedürfnissen,

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Sonderpädagogisches Konzept

der

Schule Lufingen

Lufingen, 10. Februar 2014 Rev. 2.0

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Inhaltsverzeichnis Sonderpädagogisches Konzept ............................................................................................................ 1

der ........................................................................................................................................................ 1

Schule Lufingen .................................................................................................................................... 1

Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................................. 2

1. Ausgangslage ................................................................................................................................ 4

2. Rahmenbezug ............................................................................................................................... 5

3. Zielsetzung .................................................................................................................................... 6

4. Grundsätze .................................................................................................................................... 7

5. Angebote ...................................................................................................................................... 8

5.1 Integrative Förderung (IF) leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler .......................... 8

Allgemeines................................................................................................................................... 8

Ziele ............................................................................................................................................... 8

Formen .......................................................................................................................................... 8

Umfang und Dauer ....................................................................................................................... 8

5.2 Begabtenförderung ............................................................................................................... 9

Allgemeines................................................................................................................................... 9

Ziele ............................................................................................................................................... 9

Formen .......................................................................................................................................... 9

5.3 Deutsch als Zweitsprache (DaZ) .......................................................................................... 10

Allgemeines................................................................................................................................. 10

A) DaZ–Unterricht im Kindergarten ............................................................................................ 10

Ziele ............................................................................................................................................. 10

Formen ........................................................................................................................................ 10

Umfang und Dauer ..................................................................................................................... 10

B) DaZ-Anfangsunterricht an der Primarschule .......................................................................... 11

Ziele ............................................................................................................................................. 11

Formen ........................................................................................................................................ 11

Umfang und Dauer ..................................................................................................................... 11

C) DaZ-Aufbauunterricht an der Primarschule ........................................................................... 11

Ziele ............................................................................................................................................. 11

Formen ........................................................................................................................................ 11

Umfang und Dauer ..................................................................................................................... 11

5.4 Psychomotorische Therapie ................................................................................................ 12

Allgemeines................................................................................................................................. 12

Ziele ............................................................................................................................................. 12

Formen ........................................................................................................................................ 12

Umfang und Dauer ..................................................................................................................... 12

Transport nach Embrach ............................................................................................................ 12

5.5 Logopädische Therapie........................................................................................................ 13

Ziele ............................................................................................................................................. 13

Formen ........................................................................................................................................ 13

Umfang und Dauer ..................................................................................................................... 13

5.6 Psychotherapie .................................................................................................................... 14

Allgemeines................................................................................................................................. 14

Ziele ............................................................................................................................................. 14

Formen ........................................................................................................................................ 14

Umfang und Dauer ..................................................................................................................... 14

5.7 Schulung von Kindern mit sehr hohem Förderbedarf (Heilpäd. Schule) ............................ 15

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Allgemeines................................................................................................................................. 15

Ziele ............................................................................................................................................. 15

Formen ........................................................................................................................................ 15

Umfang und Dauer ..................................................................................................................... 15

6 Ablauf der Zuweisung zu sonderpädagogischen Massnahmen ................................................. 16

6.1 Integrative Förderung (IF) ................................................................................................... 16

Gespräch Lehrperson / IF Lehrperson ........................................................................................ 16

Schulisches Standortgespräch .................................................................................................... 16

A) Einigkeit bezüglich der Massnahme ....................................................................................... 16

B) Uneinigkeit bezüglich der Massnahme .................................................................................. 17

6.2 Deutsch als Zweitsprache (DaZ) .......................................................................................... 19

Gespräch Lehrperson / DaZ-Lehrperson .................................................................................... 19

Schulisches Standortgespräch .................................................................................................... 19

A) Einigkeit bezüglich der Massnahme ....................................................................................... 19

B) Uneinigkeit bezüglich der Massnahme .................................................................................. 19

6.3 Psychomotorische Therapie ................................................................................................ 21

Gespräch Lehrperson / Psychomotorik Fachperson .................................................................. 21

Psychomotorische Abklärung ..................................................................................................... 21

Schulisches Standortgespräch .................................................................................................... 21

A) Einigkeit bezüglich der Massnahme ....................................................................................... 21

B) Uneinigkeit bezüglich der Massnahme .................................................................................. 22

6.4 Logopädische Therapie........................................................................................................ 24

Gespräch Lehrperson / Logopäde bzw. Logopädin .................................................................... 24

Logopädische Abklärung ............................................................................................................. 24

Schulisches Standortgespräch .................................................................................................... 24

A) Einigkeit bezüglich der Massnahme ....................................................................................... 24

B) Uneinigkeit bezüglich der Massnahme .................................................................................. 25

6.5 Psychotherapie .................................................................................................................... 27

Gespräche Lehrperson, Schulleitung und Eltern ........................................................................ 27

Schulisches Standortgespräch .................................................................................................... 27

Schulpsychologische Abklärung .................................................................................................. 27

Schulpsychologischer Bericht ..................................................................................................... 27

A) Einigkeit bezüglich der Massnahme ....................................................................................... 27

B) Uneinigkeit bezüglich der Massnahme .................................................................................. 28

6.6 Aufnahme in die Heilpädagogische Schule HPS (integrativ) ............................................... 30

7. Verschiedenes ............................................................................................................................. 31

7.1 Repetieren einer Klasse / Promotion in die nächste Klasse ................................................ 31

7.2 Vorzeitiger oder verzögerter Eintritt in den Kindergarten.................................................. 31

7.3 Beantragung von sonderpädagogischen Lektionen bei der Schulpflege ............................ 31

8. Die Schulbehörde ........................................................................................................................ 32

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1. Ausgangslage

Die Einführung der neuen kantonalen Richtlinien vom 11. Juli 2007 betreffend die sonderpädago-

gischen Massnahmen wurde in der Schule Lufingen mit dem Schuljahr 2010/2011 vollzogen. Um

einen möglichst reibungslosen Übergang zu bewerkstelligen, wurde speziell für die Schule Lufin-

gen dieses sonderpädagogische Konzept erstellt. Es soll den Lehrerinnen und Lehrern, Heilpädago-

ginnen und Heilpädagogen sowie der Schulleitung, inklusive Schulpflege, als Leitrahmen dienen.

Dieses Dokument wird allen Lehrkräften, Heilpädagoginnen/Heilpädagogen, Therapeutin-

nen/Therapeuten und der Schulleitung der Schule Lufingen abgegeben.

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2. Rahmenbezug

Grundlage für das sonderpädagogische Konzept der Schule Lufingen bildet:

• Das Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005.

• Die Kantonale Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) vom

11.Juli 2007.

• Ordner 3 der Bildungsdirektion des Kantons Zürich (Dezember 2007):

Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen.

Ihnen übergeordnet sind die Kantonsverfassung sowie die relevanten Bundeserlasse.

Das Leitbild der Schule Lufingen entspricht den gleichen Rahmenbedingungen wie das sonderpä-

dagogische Konzept.

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3. Zielsetzung

Dieses Konzept definiert die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogi-

schen Bedürfnissen, deren schulische Förderung nicht allein in der Regelklasse erbracht werden

kann, und die damit verbundenen Abläufe, Verfahren und Kompetenzen.

Der Schwerpunkt besteht vor allem darin, dass alle Kinder und Jugendlichen mit ihren unterschied-

lichen Bedürfnissen und Fähigkeiten möglichst gemeinsam in der Regelklasse unterrichtet werden.

Dabei spielt die integrative Förderung (IF) eine wichtige Rolle.

Die schulische Integration eines Kindes mit speziellen Bedürfnissen berücksichtigt die Belastung

des Kindes, der Klasse und der beteiligten Lehrpersonen. Wird die Belastung zu gross, werden er-

gänzende Massnahmen ergriffen.

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4. Grundsätze

Alle Kinder und Jugendlichen haben von der Geburt bis zum vollendeten 20. Altersjahr ein Recht

auf Bildung und Förderung mit dem Ziel einer möglichst umfassenden Integration in die Gesell-

schaft.

Die Eltern / Erziehungsberechtigten werden als wichtige Partner wahr- und ernst genommen und

haben ein Recht mitzubestimmen.

Der Kanton hat die Oberaufsicht über die Schulen als Ganzes, die Gemeinde respektive die Schul-

pflege mit der Schulleitung sind für die Aufsicht über den Unterricht, die Therapien, die Förderung

und die Betreuung der einzelnen Schülerinnen und Schüler verantwortlich.

Die Primarschule Lufingen trägt den Gedanken der integrativen Schulungsform mit, wo immer das

möglich ist. Dies betrifft Schüler mit besonderen Bedürfnissen und Begabungen im Lern-, Leis-

tungs- und Sozialbereich.

Die Früherfassung und -förderung beginnt im Kindergarten. Der Unterricht berücksichtigt die indi-

viduellen Begabungen und Neigungen der Kinder. Mehr als zwei Fördermassnahmen sind nur in

begründeten Ausnahmefällen angezeigt.

Das sonderpädagogische Konzept der Schule Lufingen versteht sich als Leitfaden für die Unterstüt-

zung von Kindern mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen in Bezug auf ihr Lernvermögen,

ihre Entwicklung und ihren familiären Hintergrund. Ebenso versteht sich die integrative Förderung

als Unterstützung der Lehrpersonen und der Eltern.

Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen werden wenn möglich in

die Regelklasse integriert. Ergänzend und unterstützend besteht für die Kinder die Möglichkeit, die

Förderstunden in kleinen Gruppen zu besuchen, wenn dies für die Persönlichkeits- und Lernent-

wicklung des Kindes sinnvoll erscheint.

Klassenlehrperson und Förderlehrperson arbeiten verbindlich zusammen und unterstützen sich

gegenseitig. Sie tragen gemeinsam die Verantwortung für die integrative Förderung eines Kindes

und pflegen eine offene Kommunikation. Die Klassenlehrperson trägt die Verantwortung für die

Ziele des Lehrplanes, die IF Lehrperson für das individuelle Lernziel eines Kindes. Durch die Zu-

sammenarbeit im Team stärken sie die Tragfähigkeit der Integration.

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5. Angebote

5.1 Integrative Förderung (IF) leistungsschwacher Schülerinnen und Schüler

Allgemeines Der Kindergarten und die Primarschule leisten wichtige Grundlagen für die schulische und damit

berufliche Karriere eines Kindes. Die Schule Lufingen legt Wert darauf, Kindern mit Lernschwierig-

keiten möglichst frühzeitig zu helfen, damit sie den Anschluss an den weiteren Schulstoff nicht ver-

lieren und keine Wissenslücken entstehen.

Ziele Die integrative Förderung dient der individuellen Unterstützung der Schülerinnen und Schülern

mit besonderem Bedürfnis, angepasst an ihre aktuelle Situation und Leistungsfähigkeit. Oberstes

Ziel ist dabei, Wissenslücken frühzeitig zu erkennen und gezielt aufzuarbeiten, sowie Lerntechni-

ken und Lernhilfen zu vermitteln, so dass die Kinder dem aktuellen Schulstoff der Regelklasse an-

gemessen folgen können.

Formen Die Form der Integrativen Förderung richtet sich nach dem Bedürfnis des Kindes und seiner Ent-

wicklungs- und Lernschwierigkeiten. Die Schule Lufingen bietet dafür:

• Teamteaching im Regelunterricht

Klassenlehrperson und Förderlehrperson unterrichten gemeinsam. Die Lernziele werden zu-

sammen besprochen und die Aufgaben gemeinsam gewichtet und aufgeteilt.

• Fördergruppen

Der Unterricht in kleinen Fördergruppen wird jenen Schülerinnen und Schülern gerecht, bei

denen auf Grund ihrer speziellen Lernsituation die Förderung im geschützten Rahmen sinnvol-

ler erscheint. Die Förderziele für den Unterricht in der Fördergruppe werden auf den Stoff der

Regelklasse abgestimmt und von der Klassenlehrperson koordiniert.

• Einzellektionen

Bei Kindern mit sehr speziellen Entwicklungs- oder Lernschwierigkeiten bietet die Schule Lufin-

gen in Ausnahmefällen die Möglichkeit von Einzellektionen an.

• Unterstützung der Regelklassenlehrpersonen

Die IF Lehrperson begleitet und unterstützt die Klassenlehrpersonen in allen Fragen und Be-

langen der Integrativen Förderung. Sie ist auch Ansprechperson bei Lernschwierigkeiten von

Kindern der Regelklasse.

Umfang und Dauer Der Umfang der integrativen Förderung entspricht den kantonalen Richtlinien:

Das Höchstangebot aller Therapien zusammen (Psychomotorik-, Logopädie- und Psychotherapien)

sollen im Maximum

• 0,4 VZE pro 100 SchülerInnen auf der Kindergartenstufe

• 0,5 VZE pro 100 SchülerInnen auf der Primarstufe

nicht überschreiten.

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5.2 Begabtenförderung

Allgemeines Heute werden besondere pädagogische Bedürfnisse von Schülern immer selbstverständlicher

wahrgenommen. Die Förderung sollte dabei jedoch nicht nur an leistungsschwachen Schülerin-

nern und Schüler ausgerichtet werden, sondern auch den besonders begabten Schülerinnen und

Schülern zukommen.

Ziele • Förderung der besonderen Fähigkeiten

• Entwicklung der Selbst-, Sozial- und Sachkompetenz

• Eigenständige Bearbeitung von selbst oder gemeinsam ausgewählten Themen oder Projekten

• Lern- und Arbeitstechniken, Arbeitsplanung, Ziele setzen und Zeit einteilen

Formen • Förderung im Regelunterricht

Die individuelle Förderung besonders begabter Kinder erfolgt grundsätzlich im Regelunterricht

während der gesamten Schulzeit. Sie ist ein Grundauftrag der Regelschule und damit Teil der

Schul- und Unterrichtsentwicklung. Sie berücksichtigt im täglichen Unterricht die individuellen

Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler.

• Klassenübergreifende Begabtenförderung

Die Schule Lufingen bietet zusätzlich eine klassenübergreifende Begabtenförderung an. Diese

wird von einer Fachperson geleitet und in Form von Pull-Out-Kursen während zwei Lektionen

pro Woche angeboten. Begabte Kinder der 3.-5.Klasse werden von der Klassenlehrperson no-

miniert, besuchen anschliessend einen Schnupperkurs und bewerben sich darauf schriftlich um

eine Teilnahme während eines Schuljahres (siehe Leitfaden).

• Gymivorbereitung

Für Kinder der 6. Klasse werden Vorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfung ans Gymnasium

angeboten. Diese werden während 20 Lektionen in einer Gruppengrösse von maximal 5 Kin-

dern durchgeführt (siehe Leitfaden).

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5.3 Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Allgemeines Kinder, die dem Unterricht aufgrund ihrer sprachlichen Herkunft nicht oder nur erschwert folgen

können werden durch DaZ-Angebote beim Deutscherwerb unterstützt. Durch frühzeitige und ge-

zielte Förderung im sprachlichen Bereich wird die Integration der fremdsprachigen Kinder in die

Klasse erleichtert. Das DaZ-Angebot richtet sich auf die individuellen Bedürfnisse aus.

A) DaZ–Unterricht im Kindergarten Der DaZ-Unterricht im Kindergarten richtet sich an Kinder, die ohne oder mit geringen Deutsch-

kenntnissen in die Kindergartenstufe eintreten.

Ziele Die Kinder verstehen in Grundzügen, was auf Deutsch erzählt und von ihnen verlangt wird. Sie

können sich in einfachen Sätzen mit anderen Kindern und Lehrpersonen auf Deutsch verständigen.

Die Kinder bauen ihr Hörverstehen, ihr Weltwissen und ihren Wortschatz auf. Beim Eintritt in die

1. Klasse sollten sie über genügend Deutschkompetenzen verfügen, um dem Unterricht folgen zu

können.

Formen • Integriert in den normalen Unterricht

Der Unterricht kann integriert in die Unterrichtszeit auf Hochdeutsch stattfinden.

• Separierte Kleingruppen / Einzellektionen

In Absprache mit der Kindergartenlehrperson kann der Unterricht auch in Kleingruppen oder in

Form von Einzellektionen stattfinden.

Umfang und Dauer Minimum: 2 WL in Kleingruppen bis 4 Kinder.

Dauer: max. 2 Jahre.

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B) DaZ-Anfangsunterricht an der Primarschule Der DaZ-Anfangsunterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler ohne oder mit sehr geringen

Deutschkompetenzen. Dies sind in der Regel neu zugezogene Schüler und Schülerinnen mit nicht

deutscher Erstsprache.

Ziele Die Schüler und Schülerinnen können einfache Sätze auf Deutsch verstehen und sich in einfachen

Sätzen ausdrücken. Sie können sich in der sozialen Umgebung der Klasse, der Schule und des

Wohnquartiers orientieren und sich sprachlich darin bewegen. Sie verstehen im Unterricht die

Anweisungen der Lehrpersonen. Sie können sich auf Deutsch ausdrücken, wenn sie etwas nicht

verstehen.

Formen • Unterricht in Kleingruppen

Normalerweise findet der DaZ-Unterricht an der Primarschule Lufingen in Kleingruppen statt.

• Einzelunterricht

In Ausnahmefällen kann der Unterricht auch in Einzellektionen erfolgen.

Umfang und Dauer 3-5 WL (mind 3, max 5 WL pro Kind).

Sind vier und mehr SchülerInnen in einer Gruppe, wird die Gruppe aufgeteilt.

Dauer: in der Regel 1 Jahr.

C) DaZ-Aufbauunterricht an der Primarschule Der DaZ-Aufbauunterricht richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die ihre Deutschkompetenzen

weiter entwickeln und vertiefen müssen, damit sie dem Regelunterricht folgen können.

Ziele Die Schülerinnen und Schüler sind sprachlich in der Lage, dem Regelunterricht zu folgen und den

Schulstoff erfolgreich zu lernen. Sie verfügen über die deutschen Sprachmittel, so dass sie in sozia-

len und schulischen Situationen sprachlich handeln können.

Formen • Unterricht in Kleingruppen

Normalerweise findet der DaZ-Unterricht an der Primarschule Lufingen in Kleingruppen statt.

• Einzelunterricht

In Ausnahmefällen kann der Unterricht auch in Einzellektionen erfolgen.

Umfang und Dauer Intensive Sprachförderung im Rahmen von 2 WL.

Dauer: In der Regel 2 Jahre. Aufgrund einer Sprachstandserhebung kann die Dauer über- oder un-

terschritten werden. Ebenso kann aufgrund einer Sprachstandserhebung in der Mittelstufe

DaZ-Aufbauunterricht neu vereinbart werden.

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5.4 Psychomotorische Therapie

Allgemeines Die Psychomotorik stellt die Wechselwirkung zwischen Denken, Fühlen und Bewegen, und deren

Bedeutung für die Entwicklung des Menschen in seinem Umfeld ins Zentrum. Unser geistiges und

seelisches Befinden drückt sich unter anderem über die Bewegung aus (Körpersprache).

Ziele Die psychomotorische Therapie unterstützt Kinder vor allem im Kindergarten, aber auch im Pri-

marschulalter, welche Abweichungen und Auffälligkeiten in ihrer Bewegungsentwicklung und ih-

rem Bewegungsverhalten aufweisen mit Auswirkungen auf die soziale und emotionale Entwick-

lung sowie auf das Lernen. Dies zeigt sich vor allem im Bereich Körperhaltung, Koordinationsfähig-

keit und in den grob-, fein- und grafomotorischen Fertigkeiten. Die psychomotorische Fachperson

soll auch eine beratende Funktion gegenüber den Lehrkräften übernehmen

Formen • Einzelunterricht / Kleingruppen

Meistens findet die psychomotorische Therapie ambulant in Kleingruppen oder im Einzelun-

terricht und unter gezielter Nutzung der therapeutischen Infrastrukturen statt.

• Integrativer Unterricht

Als Ausnahme ist auch eine integrative psychomotorische Förderung im Klassenverband denk-

bar. Bei dieser Form muss die Planung der Intervention (Dauer, Förderziele, Vorgehensweise)

in enger Absprache und Kooperation mit der Lehrperson erfolgen.

Umfang und Dauer Auch hier gelten für die Schule Lufingen die kantonalen Vorgaben:

Das Höchstangebot aller Therapien zusammen (Psychomotorik-, Logopädie- und Psychotherapien)

sollen im Maximum

• 0,6 VZE pro 100 SchülerInnen auf der Kindergartenstufe

• 0,4 VZE pro 100 SchülerInnen auf der Primarstufe

nicht überschreiten.

Die Schule Lufingen betreibt zusammen mit den anderen Schulen im Embrachertal die

Psychomotoriktherapiestelle in Embrach. Einmal im Jahr wird für jede angeschlossene Schulge-

meinde eine bestimmte Anzahl Lektionen budgetiert und vereinbart. Dadurch ist unsere Flexibili-

tät übers Jahr etwas eingeschränkt. Im Normalfall ist für ein Kind eine Lektion pro Woche vorgese-

hen.

Transport nach Embrach In der Vergangenheit konnten wir dank guter Zusammenarbeit immer auf die Eltern zählen, die

diese Fahrten übernommen haben. Ist das einmal nicht möglich, muss die Schule Lufingen den

Transport organisieren oder übernehmen.

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5.5 Logopädische Therapie

Ziele Die Logopädische Therapie ist eine pädagogisch-therapeutische Massnahme. Sie richtet sich an

Schülerinnen und Schüler, die Auffälligkeiten in ihrer mündlichen oder schriftlichen Sprachent-

wicklung und der Kommunikation aufweisen. Sie unterstützt die Kinder in ihrer Entwicklung auf

allen Sprachebenen sowie bei funktionellen Besonderheiten im Bereich des Sprechens:

• Lautbildung und Lautunterscheidung

• Grammatik / Schriftsprachliche Kompetenzen

• Sprachgebrauch und Wortschatz

• Reden (Poltern, Stottern, Mutismus)

• Stimme oder Stimmklang (inkl. Näseln)

Dies ermöglicht es den Kindern, sich besser ins Geschehen von Schule und Alltag einzubringen,

was sich auf die gesamte Entwicklung positiv auswirkt. Wichtig ist die Zusammenarbeit mit den

Eltern. Nebst der fachlichen Förderung ist daher auch die elterliche Unterstützung wichtig.

Formen • Ambulante Therapie

Die logopädische Therapie kann als ambulante Therapie einzeln oder in Gruppen, einmal oder

mehrmals wöchentlich durchgeführt werden. Im Therapieverlauf können verschiedene Ar-

beitsformen zum Einsatz kommen. Einzel-, Gruppen- oder integrative Therapiesequenzen kön-

nen abwechselnd eingesetzt werden.

• Begleitende Massnahmen

Der Logopäde kann bei Bedarf auch therapiebegleitende Massnahmen wahrnehmen:

- Unterrichtsbesuch und- Beobachtung mit anschließendem Auswertungsgespräch

- Gespräch und Beratung der Eltern und Lehrpersonen

In Lufingen wird viel Gewicht auf eine frühzeitige logopädische Förderung gelegt, im Wissen da-

rum, dass die Kinder die Lautbildung beherrschen müssen, um den Schrifterwerb problemlos meis-

tern zu können. Daher wird im 2. Kindergartenjahr eine Reihenerfassung durchgeführt. Auf Antrag

der Kindergärtnerin oder der Eltern kann ein Kind auch schon im 1. Kindergartenjahr untersucht

werden. Bei entsprechender Komplexität soll mit der Therapie bereits im 1. Kindergartenjahr be-

gonnen werden.

Umfang und Dauer Lufingen setzt gemäss den kantonalen Vorgaben ein Höchstangebot für alle Therapieformen fest:

• 0,6 VZE pro 100 SchülerInnen auf der Kindergartenstufe

• 0,4 VZE pro 100 SchülerInnen auf der Primarstufe

Die Logopädietherapie dauert in der Regel zwei Jahre. Bei entsprechendem Resultat der

Lernstandserhebung kann die Dauer über- oder unterschritten werden. Verweigert ein Kind die

Mitarbeit, kann in einem Schulischen Standortgespräch der Therapieabbruch vorgeschlagen wer-

den. Bei längerer Therapiedauer sind evtl. Therapiepausen einzuplanen. Sie ermöglichen dem Kind

Selbstständigkeit zu entwickeln.

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5.6 Psychotherapie

Allgemeines Im Verlauf der Entwicklung eines Kindes kann es in der Schule oder im Elternhaus, im persönli-

chen, emotionalen, sozialen oder Leistungsbereich zu Schwierigkeiten oder Krisen kommen, bei

denen die bekannten Lösungswege versagen und nach neuen Lösungen gesucht werden muss. In

diesen Situationen kann es unterstützend sein, eine Fachperson mit einzubeziehen, die für eine

bestimmte Zeit die Familie und das Kind begleitet, bis neue Wege gefunden und gegangen werden

können.

Ziele Die Psychotherapie soll die Schülerin oder den Schüler befähigen, sich in seinem familiären und

schulischen Umfeld der Situation angepasst zu verhalten und zu entwickeln.

Formen Die Form der Therapie wird im Standortgespräch von der Therapeutin vorgeschlagen und im Ein-

verständnis der Eltern, des Kindes und der Lehrperson der Schulleitung unterbreitet. Mit der Zu-

stimmung durch die Schulleitung wird der Vorschlag zur Entscheidung.

Umfang und Dauer Auch hier gelten für die Schule Lufingen die kantonalen Vorgaben:

Das Höchstangebot aller Therapien zusammen (Psychomotorik-, Logopädie- und Psychotherapien)

sollen im Maximum

• 0,6 VZE auf der Kindergartenstufe

• 0,4 VZE auf der Primarstufe

nicht überschreiten.

Der SPD schlägt eine geeignete psychotherapeutische Fachperson vor. Idealerweise verfügt der

SPD über ein Netzwerk von verschiedenen psychotherapeutisch tätigen Fachpersonen in der Regi-

on, die sich in der Zusammenarbeit bewährt haben.

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5.7 Schulung von Kindern mit sehr hohem Förderbedarf (Heilpäd. Schule)

Allgemeines Für Schülerinnen und Schüler mit sehr hohem Förderbedarf bewilligt und finanziert die Schulpfle-

ge auf Grund entsprechender Fachabklärungen eine Sonderschulung. Dies umfasst je nach Bedarf

Unterricht, Betreuung, Therapie, Pflege und Transport. Die Schulpflege entscheidet zusammen mit

den Eltern über deren Umsetzungsform.

Bei einer integrierten Sonderschulung entscheidet die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem

Lehrerteam, in welche Regelklasse integriert werden soll. Beim Zuweisungsverfahren hält sich die

Schule Lufingen an das Merkblatt „Zuweisung zur Sonderschulung“ des VSA.

Sonderschulen für Kinder und Jugendliche mit geistiger Behinderung, Körperbehinderung,

Sehbehinderung oder Hörbehinderung übernehmen die Hauptverantwortung für sowohl die ex-

terne (HPS) als auch die integrierte Sonderschulung.

Die Schule Lufingen hält sich an den Leitsatz: Integrative Schulungsformen sind die Regel, externe

Schulung und Massnahmen sind zu begründen und von der Schulbehörde zu bewilligen.

Ziele Primäre Zielsetzung der Sonderschulung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Bildungs-

bedarf – ob integriert oder separiert – ist die bestmögliche soziale, schulische und berufliche Parti-

zipation an der Gesellschaft.

Bei der integrierten Form stehen zudem folgende Zielsetzungen und methodisch-didaktischen

Grundsätze im Vordergrund:

• Die soziale Integration der Kinder und Jugendlichen mit besonderem Bildungsbedarf in den

Klassenverband einer Regelschule und Partizipation an möglichst allen Aktivitäten.

• Die inhaltlich-fachliche Integration durch Lernen am gemeinsamen Lerngegenstand, soweit

dies sinnvoll und möglich ist.

• Die Stärkung der Regelklasse im Umgang mit Heterogenität, sozialem und fachlichem Lernen

durch die Zusammenarbeit von heilpädagogischen Fachpersonen und Regelklassenlehrperso-

nen.

Formen • Heimsonderschulen

• Tagessonderschulen

• Sonderschulung als Einzelunterricht

Temporäre Massnahme, auf höchstens 6 Monate beschränkt.

• Integrierte Sonderschulung

Dabei wird für Kinder und Jugendliche mit besonderem Bildungsbedarf die erforderliche päda-

gogische, sonderpädagogische, sozialpädagogische, therapeutische, pflegerische und techni-

sche Unterstützung in der Regelklasse bereitgestellt.

Umfang und Dauer Die integrative Schulung erfolgt so lange wie notwendig und kann die gesamte schulische

Laufbahn eines Kindes hinweg umfassen. An halbjährlichen Standortgesprächen wird die aktuelle

Situation mit allen Beteiligten besprochen und der weitere Verlauf vereinbart.

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6 Ablauf der Zuweisung zu sonderpädagogischen

Massnahmen

Bei allen sonderpädagogischen Massnahmen wird halbjährlich eine Zielüberprüfung mittels

schulischem Standortgespräch durchgeführt. Das dabei geführte Kurzprotokoll dient als

Kurzbericht. Wird ein Kind aus einer sonderpädagogischen Massnahme entlassen, wird zusätzlich

von der Förderlehrkraft ein Schlussbericht zuhanden von Lehrkraft, Eltern und Schülerdossier

erstellt. Darin ersichtlich ist die Dauer der Massnahme und die Indikation, sowie die erreichten

Ziele.

6.1 Integrative Förderung (IF) Empfehlung der BD – VSM 11. Juli 2007

Gespräch Lehrperson / IF Lehrperson Zur Prüfung einer sonderpädagogischen Massnahme nimmt die Lehrperson Kontakt mit der IF

Lehrperson auf. In einem ersten Gespräch wird geklärt, ob eine sonderpädagogische Massnahme

sinnvoll ist und ein schulisches Standortgespräch durchgeführt werden muss.

Schulisches Standortgespräch Am schulischen Standortgespräch werden die Stärken und Schwächen eines Schülers oder einer

Schülerin zusammengetragen. Daraus werden Schwerpunktthemen formuliert sowie Förderziele

und allfällige Massnahmen festgelegt.

Das erste Standortgespräch wird von der Klassenlehrperson einberufen. Es erfolgt auf Antrag der

Lehrperson, kann aber auch von den Eltern gewünscht werden. Immer dabei sind die Eltern oder

Erziehungsberechtigten und die Lehrperson. Zusätzlich sind so wenige Personen wie möglich und

so viele Personen wie nötig einzuladen.

Kommen die Beteiligten zum Schluss, dass keine sonderpädagogischen Massnahmen nötig sind, ist

der Zuweisungsprozess beendet.

Die nachfolgenden Standortgespräche zur Überprüfung der Fördermassnahmen und der erreich-

ten Ziele sowie des weiteren Vorgehens werden in gegenseitiger Absprache in der Regel halbjähr-

lich von der Lehrperson oder der IF Lehrperson einberufen. Das erstellte Kurzprotokoll dient

gleichzeitig als Lernbericht.

Vom Protokoll eines schulischen Standortgespräches wird allen Beteiligten eine Kopie abgegeben.

Das Original geht an die Schulleitung zur Kenntnisnahme und wird danach von der Schulleitung ins

Schülerdossier abgelegt.

A) Einigkeit bezüglich der Massnahme Sind sich Eltern und Lehrkraft über die zu treffenden Massnahmen einig, besteht kein Abklärungs-

bedarf. Die Lehrperson stellt der Schulleitung Antrag mittels Antragsformular.

Zustimmung der Schulleitung

Die Schulleitung bewilligt die Fördermassnahme. Mit der Zustimmung der Schulleitung zur vorge-

schlagenen Massnahme ist der Vorschlag entschieden.

Ressourcen

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Wenn die Schulleitung dem Vorschlag zugestimmt hat und die Ressourcen vorhanden sind, kann

die Massnahme umgesetzt werden. Falls nicht genügend Ressourcen vorhanden sind, muss eine

neue Lösung gefunden werden.

Umsetzung

Die IF Lehrperson erstellt in Absprache mit der Lehrperson und allenfalls mit den Eltern die För-

derplanung, in Anlehnung an die Förderziele des schulischen Standortgespräches. Die Förderpla-

nung enthält die einzelnen Lernschritte und ist auf ein halbes Jahr bis zur erneuten Überprüfung

der Massnahme angelegt. Im nächsten schulischen Standortgespräch wird überprüft, ob die

Massnahme aufgehoben, geändert oder weitergeführt werden soll (Zuständige/r für Einberufung

des SSG siehe Punkt „das schulische Standortgespräch“). Das Standortgespräch erfolgt in der Regel

halbjährlich, kann in gegenseitigem Einverständnis aber auch jährlich erfolgen.

B) Uneinigkeit bezüglich der Massnahme

Schulpsychologische Abklärung

Entstehen Unklarheiten oder können sich die Beteiligten nicht über eine Massnahme einigen, wird

eine schulpsychologische Abklärung durchgeführt. Diese wird durch den schulpsychologischen

Dienst Lufingen-Oberembrach durchgeführt. Wenn nötig, kann der schulpsychologische Dienst in

Absprache mit der Schulleitung weitere Abklärungen durch Fachpersonen veranlassen. Die Schul-

leitung wird von der Schulpsychologin darüber informiert.

Sind die Eltern oder die Lehrperson gegen eine schulpsychologische Abklärung, zieht die Schullei-

tung die Schulpflege bei. Die Schulpflege kann eine schulpsychologische Abklärung auch gegen den

Willen der Eltern anordnen.

Schulpsychologischer Bericht

Die abklärende Fachperson verfasst einen Bericht mit einer Empfehlung über Art und Umfang ei-

ner möglichen Massnahme und klärt mit der Schulleitung ab, ob die Ressourcen für die vorge-

schlagenen Massnahmen vorhanden sind. Der Bericht wird den Eltern, der Klassenlehrperson und

der Schulleitung nach einem Auswertungsgespräch zugestellt. Die Schulleitung legt den Bericht

nach der Einsichtnahme ins Schülerdossier.

Auswertungsgespräch

Die Schulpsychologin oder der Schulpsychologe lädt die Eltern, die Klassenlehrperson, die Schullei-

tung und bei Bedarf weitere Förderlehrpersonen zu einem Auswertungsgespräch ein.

Einigkeit über das Abklärungs-Ergebnis

Sind sich die Beteiligten des Auswertungsgespräches über das Abklärungs-Ergebnisses einig, geht

der Vorschlag an die Schulleitung zur Entscheidung und zur Abklärung der Ressourcen und danach

weiter zur Umsetzung (siehe Punkt A).

Uneinigkeit über das Abklärungs-Ergebnis

Wird keine Einigung erzielt bezüglich der Massnahmen, zieht die Schulleitung die Schulpflege bei.

Die Schulpflege kann ergänzende Abklärungen anordnen.

Rechtliches Gehör

Die Schulpflege hört die Eltern oder Erziehungsberechtigten an (rechtliches Gehör) und entschei-

det über die Massnahme.

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Entscheid der Schulpflege

Die Schulpflege entscheidet einerseits zum Wohle des Kindes und andererseits im Hinblick auf die

Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Eltern und Erziehungsberechtigte können gegen diesen Ent-

scheid beim Bezirksrat Rekurs erheben.

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6.2 Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

Gespräch Lehrperson / DaZ-Lehrperson Die Lehrperson informiert die DaZ Lehrperson über den Förderbedarf eines Kindes.

Schulisches Standortgespräch Die Lehrperson informiert die Eltern in einem Schulischen Standortgespräch über die Notwendig-

keit des DaZ-Unterrichtes und holt deren Einverständnis ein für die Zuweisung zum DaZ-

Unterricht.

A) Einigkeit bezüglich der Massnahme Sind sich Eltern und Lehrperson über die zu treffenden Massnahmen einig, besteht kein Abklä-

rungsbedarf. Die Lehrperson stellt der Schulleitung Antrag mittels Antragsformular.

Zustimmung der Schulleitung

Die Schulleitung bewilligt die Fördermassnahme. Mit der Zustimmung der Schulleitung zur vorge-

schlagenen Massnahme ist der Vorschlag entschieden.

Ressourcen

Wenn die Schulleitung dem Vorschlag zugestimmt hat und die Ressourcen vorhanden sind, kann

die Massnahme umgesetzt werden. Falls nicht genügend Ressourcen vorhanden sind, muss eine

neue Lösung gefunden werden.

Umsetzung

Die DaZ Lehrperson erstellt in Absprache mit der Lehrperson und allenfalls mit den Eltern die Ziele

des DaZ-Unterrichtes. Jährlich erhebt die Daz-Lehrperson mit dem Instrumentarium „Sprachge-

wandt“ den Sprachstand jedes Daz-Lernenden. Dieses unterstützt die Lehr- und Fachperson bei

einer systematischen Sprachförderung und dient als Entscheidungsgrundlage für die Weiterfüh-

rung oder die Beendigung des DaZ-Unterrichts.

Die Eltern werden durch die Klassenlehrperson und die DaZ-Lehrkraft beim nächsten Standortge-

spräch über den aktuellen Stand des Kindes und den weiteren Förderbedarf informiert. Die DaZ-

Lehrperson wird zum Gespräch hinzugezogen. Das Standortgespräch erfolgt in der Regel halbjähr-

lich. Das erstellte Kurzprotokoll dient gleichzeitig als Lernbericht.

Der DaZ-Unterricht dauert normalerweise drei Jahre. (1 Jahr Anfangsunterricht, 2 Jahr Aufbauun-

terricht). Eine Verlängerung des DaZ-Unterrichtes kann in Absprache mit der Schulleitung erfolgen.

B) Uneinigkeit bezüglich der Massnahme Wird keine Einigung erzielt bezüglich der Massnahme, zieht die Schulleitung die Schulpflege bei.

Rechtliches Gehör

Die Schulpflege hört die Eltern oder Erziehungsberechtigten an und entscheidet über die Mass-

nahme. Allenfalls kann die Schulpflege weitere Abklärungen anordnen.

Page 20: Sonderpädagogisches Konzept der Schule Lufingen · 6 3. Zielsetzung Dieses Konzept definiert die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogi-schen Bedürfnissen,

20

Entscheid der Schulpflege

Die Schulpflege entscheidet einerseits zum Wohle des Kindes und andererseits im Hinblick auf die

Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Eltern und Erziehungsberechtigte können gegen diesen Ent-

scheid beim Bezirksrat Rekurs erheben.

Page 21: Sonderpädagogisches Konzept der Schule Lufingen · 6 3. Zielsetzung Dieses Konzept definiert die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogi-schen Bedürfnissen,

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6.3 Psychomotorische Therapie

Gespräch Lehrperson / Psychomotorik Fachperson Werden bei einem Schüler oder einer Schülerin psychomotorische Probleme vermutet oder offen-

sichtlich, soll die Lehrperson die psychomotorische Fachperson als Beratung beiziehen. Wird der

Verdacht bestätigt, sucht die Lehrkraft oder die Therapeutin bzw. der Therapeut das Gespräch mit

den Eltern.

Psychomotorische Abklärung Mit dem Einverständnis der Eltern stellt die Regellehrperson einen Antrag für eine psychomotori-

sche Abklärung bei der Schulleitung. Mit deren Einverständnis findet eine psychomotorische Ab-

klärung statt.

Schulisches Standortgespräch Liegt der Abklärungsbericht vor, organisiert die Lehrperson nach Absprache mit der psychomotori-

schen Fachperson ein Standortgespräch, bei dem das weitere Vorgehen besprochen wird. In die-

sem Gespräch werden die Art und die Dauer der Therapie sowie der Zeitpunkt des nächsten

Standortgesprächs festgelegt.

Vom Protokoll eines schulischen Standortgespräches wird allen Beteiligten eine Kopie abgegeben.

Das Original geht zusätzlich an die Schulleitung zur Kenntnisnahme und wird danach von der

Schulleitung ins Schülerdossier abgelegt.

A) Einigkeit bezüglich der Massnahme Sind sich die Beteiligten des Standortgespräches über die zu treffenden Massnahmen einig, be-

steht kein Abklärungsbedarf. Die Lehrperson stellt der Schulleitung Antrag mittels Antragsformu-

lar.

Zustimmung der Schulleitung

Die Schulleitung bewilligt die Fördermassnahme. Mit der Zustimmung der Schulleitung zur vorge-

schlagenen Massnahme ist der Vorschlag entschieden.

Ressourcen

Wenn die Schulleitung dem Vorschlag zugestimmt hat und die Ressourcen vorhanden sind, kann

die Massnahme umgesetzt werden. Falls nicht genügend Ressourcen vorhanden sind, muss eine

neue Lösung gefunden werden.

Umsetzung

Die Psychomotorik Fachperson erstellt in Absprache mit der Lehrperson und allenfalls mit den El-

tern die Förderziele der Therapie. Die Förderplanung enthält die einzelnen Lernschritte und ist auf

ein halbes Jahr bis zur erneuten Überprüfung angelegt.

Im nächsten schulischen Standortgespräch wird überprüft, ob die Massnahme aufgehoben, geän-

dert oder weitergeführt werden soll. Das Standortgespräch erfolgt in der Regel halbjährlich, kann

in gegenseitigem Einverständnis aber auch jährlich erfolgen.

Eine Psychomotorik Therapie soll in der Regel nicht länger als 2 Jahre dauern. Bei komplexen Fäl-

len wird von der Regel abgewichen.

Page 22: Sonderpädagogisches Konzept der Schule Lufingen · 6 3. Zielsetzung Dieses Konzept definiert die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogi-schen Bedürfnissen,

22

B) Uneinigkeit bezüglich der Massnahme Wird keine Einigung erzielt bezüglich der Massnahme, zieht die Schulleitung die Schulpflege bei.

Rechtliches Gehör

Die Schulpflege hört die Eltern oder Erziehungsberechtigten an und entscheidet über die Mass-

nahme. Allenfalls kann die Schulpflege weitere Abklärungen anordnen.

Entscheid der Schulpflege

Die Schulpflege entscheidet einerseits zum Wohle des Kindes und andererseits im Hinblick auf die

Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Eltern und Erziehungsberechtigte können gegen diesen Ent-

scheid beim Bezirksrat Rekurs erheben.

Page 23: Sonderpädagogisches Konzept der Schule Lufingen · 6 3. Zielsetzung Dieses Konzept definiert die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogi-schen Bedürfnissen,

Förderbedarf eines Schü-

lers/einer Schülerin festge-

stellt durch KLP

SSG/EG

(Teilnahme Sopä-LP nach Bedarf)

Antrag

bei SL

Einigkeit über

Förderbedarf Uneinigkeit über

Förderbedarf

Sopä

Massnahme

Förderplanun

g für ½ Jahr

(maximale

Dauer siehe

Fliesstext)

Einwilligung der

Eltern für Abklärung SPD

Keine Einwilligung der

Eltern für Abklärung SPD

Abklärung SPD

Unklarer

Förderbedarf

Absprache

mit SL

Weitere Abklärungen

Förderbedarf

Bericht

SPD

Uneinigkeit über

Förderbedarf

Einigkeit über Förderbedarf

SPF

Weitere

Abklärung

Anhörung

Eltern

Entscheid SPF

Förderbedarf Kein

Förderbedarf

Ressource

vorhanden Ressource

nicht

vorhanden

Antrag

bei SL

Ressource

vorhanden Ressource

nicht vor-

handen

SL

Neue

Lösung

suchen

Einladung durch

Einladung durch KLP oder

Sopä-LP nach Absprache

IF/DaZ/Psychomotorik

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6.4 Logopädische Therapie

Gespräch Lehrperson / Logopäde bzw. Logopädin Werden bei einem Schüler oder einer Schülerin logopädische Probleme vermutet oder offensicht-

lich, nimmt die Lehrperson Kontakt auf mit der Logopädin oder dem Logopäden. In einem ersten

Gespräch wird geklärt, ob eine sonderpädagogische Massnahme sinnvoll ist und eine Kurzabklä-

rung des Kindes bei der Logopädin oder beim Logopäden stattfinden soll.

Logopädische Abklärung Die Klassenlehrperson oder der Logopäde bzw. die Logopädin holt bei den Eltern die Einwilligung

ein, eine logopädische Kurzabklärung durchführen zu dürfen. Erkennt der Logopäde oder die Lo-

gopädin Bedarf für eine weitere Abklärung, führt er oder sie ein Gespräch mit den Eltern. Mit dem

Einverständnis der Eltern stellt der Logopäde bzw. die Logopädin einen Antrag für eine logopädi-

sche Abklärung bei der Schulleitung. Wird der Antrag bewilligt, findet eine logopädische Abklärung

statt.

Schulisches Standortgespräch Liegt der Abklärungsbericht vor, organisiert die Lehrperson nach Absprache mit dem Logopäden

oder der Logopädin ein Standortgespräch, in welchem die entsprechenden Massnahmen definiert

werden.

Vom Protokoll eines schulischen Standortgespräches wird allen Beteiligten eine Kopie abgegeben.

Das Original geht zusätzlich an die Schulleitung zur Kenntnisnahme und wird danach von der

Schulleitung ins Schülerdossier abgelegt.

A) Einigkeit bezüglich der Massnahme Sind sich die Beteiligten des Standortgespräches über die zu treffenden Massnahmen einig, stellt

die Klassenlehrperson der Schulleitung Antrag mittels Antragsformular.

Zustimmung der Schulleitung

Die Schulleitung bewilligt die Fördermassnahme. Mit der Zustimmung der Schulleitung zur vorge-

schlagenen Massnahme ist der Vorschlag entschieden.

Ressourcen

Wenn die Schulleitung dem Vorschlag zugestimmt hat und die Ressourcen vorhanden sind, kann

die Massnahme umgesetzt werden. Falls nicht genügend Ressourcen vorhanden sind, muss eine

neue Lösung gefunden werden.

Umsetzung

Die Logopädin oder der Logopäde erstellt in Absprache mit der Lehrperson und allenfalls mit den

Eltern die Förderziele des Logopädieunterrichtes. Die Förderplanung enthält die einzelnen Lern-

schritte und ist auf ein halbes Jahr bis zur erneuten Überprüfung angelegt.

Im nächsten schulischen Standortgespräch wird überprüft, ob die Massnahme aufgehoben, geän-

dert oder weitergeführt werden soll. Das erstellte Kurzprotokoll dient gleichzeitig als Lernbericht.

Die Therapiedauer sollte in der Regel nicht länger als 2 Jahre dauern. Bei komplexen Fällen wird

von der Regel abgewichen.

Page 25: Sonderpädagogisches Konzept der Schule Lufingen · 6 3. Zielsetzung Dieses Konzept definiert die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogi-schen Bedürfnissen,

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B) Uneinigkeit bezüglich der Massnahme Wird keine Einigung erzielt bezüglich der Massnahme, zieht die Schulleitung die Schulpflege bei.

Rechtliches Gehör

Die Schulpflege hört die Eltern oder Erziehungsberechtigten an und entscheidet über die Mass-

nahme. Allenfalls kann die Schulpflege weitere Abklärungen anordnen.

Entscheid der Schulpflege

Die Schulpflege entscheidet einerseits zum Wohle des Kindes und andererseits im Hinblick auf die

Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Eltern und Erziehungsberechtigte können gegen diesen Ent-

scheid beim Bezirksrat Rekurs erheben.

Page 26: Sonderpädagogisches Konzept der Schule Lufingen · 6 3. Zielsetzung Dieses Konzept definiert die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogi-schen Bedürfnissen,

Förderbedarf eines Schü-

lers/einer Schülerin festge-

stellt durch KLP

SSG/EG

Einigkeit über

Förderbedarf

Uneinigkeit über

Förderbedarf

Logopädie

Therapie

Förderplanun

g für ½ Jahr

(maximale

Dauer siehe Fliesstext)

Einwilligung der

Eltern für

Abklärung SPD

Keine Einwilligung der

Eltern für Abklärung SPD

Abklärung

SPD

Unklarer Förderbedarf

Absprache

mit SL

Weitere Abklärung

Förderbedarf

Bericht

SPD

Uneinigkeit über

Förderbedarf

Einigkeit über Förderbedarf

SPF

Weitere Abklärung

Anhörung Eltern

Entscheid SPF

Förderbedarf Kein Förderbedarf

Ressource

nicht

vorhanden

Ressource

vorhanden

Ressource

nicht vor-

handen

SL

Einwilligun

g der

Eltern

Abklärung durch

Logopädische

Ressource

vorhanden

Logopädie-Therapie

Einladung durch KLP

oder Sopä-LP nach

Einladung durch KLP oder Sopä-LP

nach Absprache

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6.5 Psychotherapie

Gespräche Lehrperson, Schulleitung und Eltern Schülerinnen oder Schüler mit psychisch gelagerten Problemen haben meistens eine lange Vorge-

schichte, worin etliche Gespräche zwischen der Lehrperson oder auch der Schulleitung und den

Eltern stattgefunden haben. Haben die Gespräche nicht zum erhofften Ziel geführt, organisiert die

Lehrperson ein schulisches Standortgespräch, in dem die Schulleitung und eventuell beigezogene

Fachpersonen teilnehmen.

Schulisches Standortgespräch Beim Schulischen Standortgespräch wird die Zuweisung zur Schulpsychologischen Abklärung be-

sprochen und festgelegt.

Schulpsychologische Abklärung Um eine Psychotherapie einleiten zu können, muss eine schulpsychologische Abklärung durchge-

führt werden. Diese kann von der Schulpflege (§ 38) auch gegen den Willen der Eltern angeordnet

werden.

Schulpsychologischer Bericht Die abklärende Fachperson verfasst einen Bericht mit einer Empfehlung über Art und Umfang ei-

ner möglichen Massnahme. Der Bericht wird den Eltern, der Klassenlehrperson und der Schulleite-

rin oder dem Schulleiter nach dem Auswertungsgespräch zugestellt. Die Schulleitung legt den Be-

richt nach der Einsichtnahme ins Schülerdossier. Während des Auswertungsgesprächs wird wie bei

einem Schulischen Standortgespräch ein Kurzprotokoll verfasst, das der von der Massnahme be-

troffenen Lehrperson übergeben wird.

A) Einigkeit bezüglich der Massnahme Sind sich die Beteiligten über die zu treffenden Massnahmen einig, stellt die Schulpsychologin

oder der Schulpsychologe der Schulpflege Antrag mittels Antragsformular.

Zustimmung der Schulpflege

Die Schulpflege bewilligt die Massnahme. Mit der Zustimmung der Schulpflege zur vorgeschlage-

nen Massnahme ist der Vorschlag entschieden.

Ressourcen

Von der Krankenkasse finanzierte Massnahme

Falls die Schulpsychologin eine psychotherapeutische Massnahme empfohlen hat, klärt sie ab, ob

die Krankenkasse die Therapie übernehmen könnte.

Von der Schulpflege finanzierte Massnahme

Falls dies negativ ausfällt, stellt die Schulpsychologin bei der Schulleitung ein Gesuch zuhanden der

Schulpflege, damit die Ressourcen für die vorgeschlagenen Massnahmen gesprochen werden. Die

Schulpflege behandelt das Gesuch und erstellt eventuell eine Kostengutsprache.

Umsetzung

Die Regellehrperson organisiert nach Absprache mit der Therapeutin halbjährlich ein Standortge-

spräch. Die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut informiert die Anwesenden nach Ab-

sprache mit den Eltern sowie dem betreuten Kind oder Jugendlichen über die Therapiefortschritte.

Anschliessend wird über das weitere Vorgehen beraten und bestimmt.

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B) Uneinigkeit bezüglich der Massnahme Wird nach durchgeführter schulpsychologischer Abklärung unter den Beteiligten keine Einigung

erzielt, gelangt die Schulleitung an die Schulpflege.

Rechtliches Gehör

Die Schulpflege hört die Eltern oder Erziehungsberechtigten an (rechtliches Gehör) und entschei-

det über die Massnahme. Allenfalls kann sie ergänzende Abklärungen anordnen.

Entscheid der Schulpflege

Die Schulpflege entscheidet einerseits zum Wohle des Kindes und andererseits im Hinblick auf die

Auswirkungen auf den Schulbetrieb. Eltern und Erziehungsberechtigte können gegen diesen Ent-

scheid beim Bezirksrat Rekurs erheben.

Page 29: Sonderpädagogisches Konzept der Schule Lufingen · 6 3. Zielsetzung Dieses Konzept definiert die Angebote für Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogi-schen Bedürfnissen,

Förderbedarf eines Schü-

lers/einer Schülerin festge-

stellt durch KLP

SSG

Einwilligung der

Eltern für

Abklärung SPD

Keine Einwilligung der

Eltern für Abklärung SPD

Abklärung

SPD

Unklarer Therapiebedarf

Absprache mit SL

Weitere Abklärungen

Therapiebedarf

Bericht

SPD

Uneinigkeit über Therapiebedarf

Einigkeit über Therpaiebedarf

SPF

Weitere Abklärungen

Anhörung der Eltern

Entscheid

SPF

Abklärung ja Abklärung nein

Antrag

SPF

Massnahme

bewilligt Massnahme

nicht bewil-

ligt

SL

Psychotherapeutische

Massnahme (zeitlich begrenzt)

Einladung durch Einladung durch KLP

oder Sopä-LP nach

Psychotherapie

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6.6 Aufnahme in die Heilpädagogische Schule HPS (integrativ)

• Das Kind hat bereits vor dem Schuleintritt Therapien erhalten und die Notwendigkeit der Wei-

terführung wird durch Berichte belegt oder der Therapiebedarf wird mit der Anmeldung zur

HPS ausgewiesen � weiter bei Punkt „Therapieplatz“.

• Die Heilpädagogin / der Heilpädagoge stellt Therapiebedarf fest. Der Bedarf wird an einem

Standortgespräch mit allen Beteiligten besprochen.

Anmeldung

Die Heilpädagogin / der Heilpädagoge oder die Schulleitung vor Ort melden das Kind zur Abklärung

bei der lokalen Therapiestelle an, bei gleichzeitiger Benachrichtigung der Schulleitung der HPS.

Kosten

Die Kosten für die Abklärung gehen zu Lasten der HPS Bezirk Bülach.

Bericht

Die abklärende Stelle erstellt einen detaillierten Abklärungsbericht mit Antrag und/oder Empfeh-

lung für die lokale Behörde und die Schulleitung der HPS.

Antrag

Die lokale Behörde reicht den Antrag auf Therapie und Kostengutsprache für die entsprechenden

Anzahl Jahreslektionen der Schulleitung HPS ein.

Beschluss HPS

Die Schulleitung der HPS beschliesst auf Grund des Stellenpools und der Anzahl zur Verfügung ste-

hender Lektionen, welche Therapie und wie viele Wochenlektionen zugeteilt werden können und

meldet dies der lokalen Behörde und Schulleitung.

Therapieplatz

Die lokale Behörde oder Schulleitung sucht vor Ort einen geeigneten Therapieplatz.

Rechnung

Die lokale Behörde stellt der HPS Bezirk Bülach die Therapiestunden halbjährlich in Rechnung.

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7. Verschiedenes

7.1 Repetieren einer Klasse / Promotion in die nächste Klasse Über die Promotion in die nächste Klasse entscheiden die betroffenen Lehrpersonen, die Schullei-

tung und die Eltern gemeinsam. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Schulpflege.

7.2 Vorzeitiger oder verzögerter Eintritt in den Kindergarten Über den vorzeitigen Eintritt in die Kindergartenstufe oder die Rückstellung um ein Jahr entschei-

det die Schulpflege (siehe separater Leitfaden).

7.3 Beantragung von sonderpädagogischen Lektionen bei der Schulpflege Die Schulpflege entscheidet auf Antrag der Schulleitung über die Erhöhung der Anzahl Lektionen

der Sonderschulung. Die Schulleitung beantragt die Umwandlung von Therapiestunden in IF-

Lektionen nach Bedarf (Bewilligung durch die Bildungsdirektion notwendig).

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8. Die Schulbehörde

• Berät und genehmigt das Sonderpädagogische Konzept und zukünftige Anpassungen.

• Entscheidet bei Einsprachen gegen die Beschlüsse der Schulleitung.

• Ist Entscheidungsinstanz bei Fremd- und Heimplatzierungen von Schülern.

• Besucht externe Sonderschulen.

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Genehmigt an der Schulpflegesitzung vom:

Genehmigt an der Schulkonferenz vom:

Präsident der Schulpflege Vorsteher Ressort Sonderschulung

Rolf Raymann