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Alle jugendlichen Flüchtlinge bis 18 Jahren raus aus den Gemeinschaftsunterkünften! Der Jugendhilfe nach SGB VIII Vorrang vor dem Asylverfahrensgesetz einräumen! Antrag Nr. 08-14 / A 04106 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 15.03.2013 Produkt 2.2.1 Erziehungsangebote und Kinderschutz Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 12767 3 Anlagen Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 03.12.2013 (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin 1. Zur Inobhutnahmesituation der 16- und 17-jährigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) in Bayern Die Forderung des o.g. Antrages der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 15.03.2013 (Anlage 1), alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Einreise und Inobhutnahme in Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen, statt - wie bisher - die 16- und 17-Jährigen unter ihnen in die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für umF (u.a. in der sog. „Bayernkaserne“), ist bereits seit langer Zeit auch zentrale Forderung des Sozialreferates. Der Vorrang des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) vor dem Asylverfahrensgesetz war und ist wiederholt Gegenstand von Gesprächen mit der für Asylsuchende zuständigen Regierung von Oberbayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) auf verschiedenen Ebenen. Von diesen Seiten wird jedoch nach wie vor mit der Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Aufnahmeeinrichtung des Asylverfahrensgesetzes sowie mit der sog. „Asylmündigkeit“ der 16- und 17- jährigen Flüchtlinge die Unterbringung dieser Jugendlichen in der Erstaufnahmeeinrichtung für umF argumentiert. An dieser Haltung hat sich auch seit der Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesregierung im Jahr 2010 leider nichts geändert, zumal damit auf Bundesebene bisher keinerlei unmittelbare Rechtsfolgen verbunden sind, wie z.B. die Altersgrenze von 16 Jahren, nach welcher Jugendliche im Asylverfahren als Telefn: 0 233-49684 Telefax: 0 233-49630 Sozialreferat Stadtjugendamt S-II-E/E

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Alle jugendlichen Flüchtlinge bis 18 Jahren raus aus den Gemeinschaftsunterkünften! Der Jugendhilfe nach SGB VIII Vorrang vor dem Asylverfahrensgesetz einräumen!

Antrag Nr. 08-14 / A 04106 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 15.03.2013

Produkt 2.2.1 Erziehungsangebote und Kinderschutz

Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 12767

3 Anlagen

Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 03.12.2013 (VB)Öffentliche Sitzung

I. Vortrag der Referentin1. Zur Inobhutnahmesituation der 16- und 17-jährigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (umF) in Bayern

Die Forderung des o.g. Antrages der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 15.03.2013 (Anlage 1), alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Einreise und Inobhutnahme in Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen, statt - wie bisher - die 16- und 17-Jährigen unter ihnen in die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) für umF (u.a. in der sog. „Bayernkaserne“), ist bereits seit langer Zeit auch zentrale Forderung des Sozialreferates. Der Vorrang des Kinder- und Jugendhilferechts (SGB VIII) vor dem Asylverfahrensgesetz war und ist wiederholt Gegenstand von Gesprächen mit der für Asylsuchende zuständigen Regierung von Oberbayern und dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) auf verschiedenen Ebenen. Von diesen Seiten wird jedoch nach wie vor mit der Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Aufnahmeeinrichtung des Asylverfahrensgesetzes sowie mit der sog. „Asylmündigkeit“ der 16- und 17-jährigen Flüchtlinge die Unterbringung dieser Jugendlichen in der Erstaufnahmeeinrichtung für umF argumentiert. An dieser Haltung hat sich auch seit der Rücknahme der Vorbehaltserklärung zur UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesregierung im Jahr 2010 leider nichts geändert, zumal damit auf Bundesebene bisher keinerlei unmittelbare Rechtsfolgen verbunden sind, wie z.B. die Altersgrenze von 16 Jahren, nach welcher Jugendliche im Asylverfahren als

Telefּסn: 0 233-49684Telefax: 0 233-49630

SozialreferatStadtjugendamtS-II-E/E

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mündig betrachtet werden. Der Freistaat Bayern steht inzwischen nach unserer Kenntnis mit dieser Priorisierung des Asylverfahrensgesetzes vor dem SGB VIII bundesweit alleine.

Andere Bundesländer - sofern sie überhaupt in vergleichbarem Ausmaß wie Bayern vor die Herausforderung, welche die angemessene Versorgung von umF darstellt, gestellt sind - bringen alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Inobhutnahme in geeigneten Einrichtungen der Jugendhilfe unter.

Unter anderem aufgrund der seit Jahren ansteigenden Zahl neu einreisender umF in Bayern und München und der zunehmenden Not der Landeshauptstadt, infolge der Immobilienknappheit und des Fachkräftemangels ausreichend Einrichtungen und Plätze im Rahmen der Jugendhilfe bereit zu stellen, hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) Ende letzten Jahres reagiert und ein sog. „For.Um - Forum umF“ geschaffen, in dessen Rahmen Vertretende der bayerischen Jugendämter, Heimaufsichten, Wohlfahrtsverbände, des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, des Bundesfachverbandes für umF sowie Refugio e.V. in verschiedenen Arbeitsgruppen zu den Themen „Erstaufnahme“ und „Bayernweite Verteilung“ mögliche alternative Formen zur derzeitigen Versorgung dieser jungen Menschen in Bayern zu finden.

Geplant ist, die Ergebnisse auf politischer Ebene im bayerischen Landtag zu diskutieren. Das Stadtjugendamt München ist an beiden Arbeitsgruppen beteiligt und vertritt dabei engagiert und fordernd die Position, dass alle in Bayern eingereisten umF am Ort der Einreise von den dort zuständigen Jugendämtern im Rahmen der Jugendhilfe in Obhut genommen werden müssen und dort ein umfassendes, aber dennoch zeitnahes umF-spezifisches Clearingverfahren durchgeführt wird, woraus sich die individuelle Situation der jungen Menschen sowie ihr Bedarf ergeben. Im Anschluss daran sollen die jungen Menschen je nach Bedarf in geeignete Einrichtungen der Jugendhilfe - nach einer bestimmten Verteilungsquote - in Bayern verlegt werden. An diesen Orten müssen die entsprechenden Strukturen, wie Sprach- und Alphabetisierungskurse, Bildungs- und Ausbildungsangebote sowie Therapiemöglichkeiten geschaffen werden, um die umfassenden Ressourcen, die diese jungen Menschen mitbringen, nutzbar zu machen. Das bisher in Bayern gültige sog. „Vier-Stufen-Modell zur Unterbringung von umF“ des StMAS von 2005, in welchem die hochumstrittene Unterbringung der 16- und 17-Jährigen in den Erstaufnahmeeinrichtungen geregelt ist, wäre damit gegenstandslos und die jugendgerechte Versorgung dieser Zielgruppe gemäß des SGB VIII gewährleistet. Zudem würden die bayerischen Jugendämter, die zur Inobhutnahme aller umF am Einreiseort in ihrer örtlichen Zuständigkeit verpflichtet

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sind, dann ihrer Inobhutnahme- und Versorgungsverpflichtung nachkommen und könnten sich nicht - wie bisher in vielen Fällen - dieser dadurch entziehen, indem sie auf die Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Erstaufnahmeeinrichtung verweisen und die Jugendlichen in die beiden EAEn nach München bzw. Zirndorf verbringen lassen und damit die dort zuständigen Jugendämter - als Ausfallbürgen - handlungsverpflichtet werden. Die Landeshauptstadt München hat im Jahr 2012 rund 80 % der bayernweit eingereisten umF in Obhut genommen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Anteil weit geringer wäre, würden alle örtlich zuständigen Jugendämter (insbesondere nahe der Landesgrenzen) ihrer Inobhutnahmeverpflichtung gemäß § 42 SGB VIII nachkommen und selbst geeignete Strukturen schaffen.

Aktuell befinden sich in der EAE-umF in München rund 80 Jugendliche, was die Situation im Vergleich zur Belegung von bis zu 180 Jugendlichen Anfang des Jahres deutlich entlastet hat. Gleichwohl haben die Jugendlichen immer noch viel zu lange Wartezeiten auf einen Platz in der Jugendhilfe. Im Rahmen der vom StMAS initiierten bayernweiten Verteilung gelang es, seit Anfang des Jahres rund 80 Jugendliche aus der EAE-umF in bayerische Jugendhilfeeinrichtungen außerhalb Oberbayerns zu verlegen. Das Stadtjugendamt München ist dabei in ständigem Austausch mit den zuständigen Jugendämtern, Bezirksregierungen, Heimaufsichten und Trägern von Einrichtungen, um seine langjährige Erfahrung bezüglich konzeptioneller Ausgestaltungen solcher Einrichtungen weiter zu vermitteln, auch was insbesondere die benötigten Strukturen außerhalb der Jugendhilfe betrifft. Obwohl - was die Verlegung von Jugendlichen außerhalb Münchens betrifft - bereits erhebliche Erfolge zu verzeichnen sind, bleibt jedoch festzustellen, dass die Jugendlichen nach wie vor nur schwer davon zu überzeugen sind, München zu verlassen. Dies liegt zum einen sicherlich daran, dass sie nach der langen und anstrengenden Flucht nachvollziehbarerweise schnell Wurzeln schlagen und soziale Bindungen eingehen. Andererseits gelten die bestehenden Strukturen in München (Beschulungsangebote, geeignete Jugendhilfehilfeplätze, Therapieangebote usw.) als vergleichsweise gut. Es ist daher noch viel Überzeugungsarbeit und ein partizipatives Verfahren notwendig, um Jugendliche aus München in andere bayerische Orte zu verlegen.

Um dem Problem der deutlich zu langen Aufenthaltsdauer der Jugendlichen in der EAE-umF zu begegnen, baut das Stadtjugendamt in Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe seit Jahren aber auch in München kontinuierlich Jugendhilfeplätze aus. So entstanden während der letzten 3 Jahre rund 330 neue stationäre Plätze für die Zielgruppe der unbegleiteten minderjährigen und jungen erwachsenen Flüchtlinge in verschiedenster konzeptioneller Ausgestaltung. Für das laufende Jahr sind bislang weitere ca. 100 Plätze geplant, von welchen sich rund

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die Hälfte voraussichtlich noch in diesem Jahr realisieren lassen. Dies wird sich, sollten sich die Zugangszahlen nicht drastisch erhöhen, sicherlich deutlich entlastend auf die Jugendlichen in der EAE-umF auswirken. Dennoch wird die Unterbringung der 16- und 17-Jährigen in der EAE-umF aber vom Stadtjugendamt als kritisch gesehen. Die Anstrengungen, durch Ausbau und Weitervermittlung die Aufenthaltsdauern der Jugendlichen in der EAE-umF zu verringern, können daher nur eine lindernde Maßnahme sein. Die Landeshauptstadt München wird sich deshalb weiter auf allen Ebenen für eine kindeswohlgerechte Unterbringung aller Minderjährigen nach ihrer Einreise einsetzen. Das Sozialreferat vertritt die Haltung, dass die Inobhutnahme aller minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge und ein entsprechendes Clearingverfahren zeitnah, umfassend und vor allem kindeswohlgerecht durchzuführen sind. Dies sollte in einem Gruppenbetrieb mit begrenzten Gruppengrößen, einer kinder- und jugendgerechten Ausstattung und einem festen Bezugsbetreuungssystem mit pädagogischen Fachkräften geschehen. Nur in einem solchen Setting ist garantiert, dass die Kinder und Jugendlichen das nötige Maß an Schutz und Sicherheit erhalten, um das Erlebte verarbeiten zu können.

Gewährleistet sind solche Standards in Einrichtungen der Jugendhilfe, die gemäß § 45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis benötigen, welchen ein umfassendes Prüfverfahren - sowohl was die Räumlichkeiten, das Konzept als auch die Personalausstattung berücksichtigt - vorausgeht. Entsprechende - dezentrale - Einrichtungen sind in verschiedener Trägerschaft in München bereits vorhanden, da die unter 16-jährigen umF schon seit langer Zeit in solchen Einrichtungsformen in Obhut genommen werden. Diese Konzepte könnten für die Inobhutnahme der 16- und 17-Jährigen entsprechend angepasst und übernommen werden.

2. Praxis der AltersfestsetzungBislang wurde das Alter der umF durch ein beschriebenes Verfahren durch die Regierung von Oberbayern festgesetzt. Dieses Verfahren sah eine Inaugenscheinnahme und ein Gespräch unter Beteiligung mehrerer erfahrener Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter vor. In Zweifelsfällen wurde ein med. Gutachten in Auftrag gegeben. Das Stadtjugendamt hat das mit diesem Verfahren festgesetzte Alter bisher akzeptiert. Es erreichte uns eine Meldung der Inneren Mission München - der Träger, dessen Sozialdienst die umF in der EAE-umF betreut -, dass sich die Altersfestsetzungspraxis der Regierung von Oberbayern verändert hätte und seit einiger Zeit auffällig viele junge Menschen für volljährig festgesetzt wurden, die nach Ansicht der Inneren Mission minderjährig sind. Dies wurde auch in der Presse thematisiert1. Die seit einigen Monaten auffällig niedrigen Inobhutnahmezahlen, die

1 „Der falsche Geburtstag“, Süddeutsche Zeitung vom 04.07.2013, R15, siehe Anlage 2

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in keinem Verhältnis mit den steigenden Zahlen der Asylbewerberinnen und Asylbewerber stehen, sprechen dafür, dass die Altersfestsetzungen durch die Regierung von Oberbayern sich verändert haben. Die dem Stadtjugendamt bekannt gewordenen Fälle wurden überprüft und in einigen Fällen wurden die Jugendlichen daraufhin in Obhut genommen. Daraus wird deutlich, dass für das Stadtjugendamt dringend Handlungsbedarf besteht. Ein Jugendamt ist verpflichtet sicherzustellen, dass nur Minderjährige in Obhut genommen werden. Zu diesem Zweck hat es das tatsächliche Lebensalter festzustellen.2 Durch die veränderte Praxis der Regierung von Oberbayern besteht jedoch dringender Bedarf an einer umgehenden Personalausstattung im Stadtjugendamt, die ein persönliches Gespräch mit jedem unbegleiteten Flüchtling, der angibt minderjährig zu sein, ermöglicht. Vorgeschlagen wird vorläufig, dass dieses Gespräch anhand eines standardisierten Leitfadens unter Beteiligung von zwei sozialpädagogischen Fachkräften des UF-Teams sowie einer Psychologin bzw. einem Psychologen mit Erfahrung in der Kinder- und Jugendhilfe stattfindet. Keine bzw. keiner der Beteiligten darf jedoch zuständig im individuellen Einzelfall sein, um größtmögliche Unabhängigkeit zu wahren. Ein standardisiertes Verfahren unter Berücksichtigung des Kindeswohls, bereits bewährter Verfahren anderer Kommunen und Rechtsprechung wird parallel im Stadtjugendamt entwickelt und dem Stadtrat vorgestellt werden. Nach Feststellung der Minderjährigkeit als Voraussetzung zur Inobhutnahme wird die bzw. der Minderjährige in einer Einrichtung der Jugendhilfe oder – im Falle der 16- und 17-Jährigen bislang noch – in der EAE-umF – untergebracht, bis die individuelle Situation geklärt und der weitere Bedarf festgestellt ist. Passend zum individuellen Bedarf wird dann aus den bayernweit gemeldeten freien Plätzen das geeignete Angebot gesucht und der junge Mensch mit Zustimmung der Vormundschaft dorthin vermittelt. Idealerweise geschieht das nach einem möglichst kurzen Aufenthalt in München, bzw. der EAE-umF, damit die Jugendlichen nicht schon verwurzelt sind. Das Stadtjugendamt plädiert für eine standardisierte bayernweite Verteilung im Anschluss an die Unterbringung während der Inobhutnahme, womit auch die Schaffung von geeigneter Infrastruktur verbunden sein muss. Eine solche standardisierte Verteilung nach einem Schlüssel wäre zwingend auch mit der Schaffung von geeigneten neuen Einrichtungen bayernweit verbunden, was bislang nur punktuell der Fall ist, weil es – noch – keine Regelung dazu gibt. Erst wenn die Verteilung und ein adäquater Schlüssel auf landesweiter Ebene geregelt ist, werden bayernweit die benötigten Einrichtungen und damit auch eine flächendeckende adäquate Infrastruktur entstehen.

2 Vgl. Wiesner, SGB VIII, 4. Auflage 2011, § 42, Rn. 2a.

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3. PersonalbedarfWie bereits in den Jahren zuvor ist die Zahl der unbegleiteten minderjährigen und jungen erwachsenen Flüchtlinge (umF und uF), die aufgrund eines gegebenen Jugendhilfebedarfs vom Stadtjugendamt betreut werden, weiter gestiegen. Zum Stand 31.05.2013 waren 1148 umF/uF entweder im Rahmen des § 42 SGB VIII in Obhut genommen oder erhielten ambulante oder stationäre Leistungen der Jugendhilfe. Diese Zahl steigt seit vielen Jahren kontinuierlich an. Zum Vergleich: Im Mai 2012 waren es 944 umF/uF und im Mai 2011 waren es 833 umF/uF. Aktuell sind die Inobhutnahmezahlen, die bis vor wenigen Monaten auch jahrelang kontinuierlich gestiegen sind, zurück gegangen3. Dennoch wurden im Jahr 2012 mit 441 Jugendlichen so viele umF in Obhut genommen, wie noch in keinem Jahr zuvor4. In den Sommermonaten, in welchen mutmaßlich die Fluchtwege am einfachsten zu durchdringen sind, werden - das zeigt der Trend der vergangenen Jahr sehr deutlich - wieder drastisch steigende Inobhutnahme-zahlen erwartet.

3.1 Sozialpädagogische Fachkräfte im UF-TeamMit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates am 21.03.2012 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 07530) wurden für das Team der federführenden sozialpädagogischen Fachkräfte (UF-Team) aufgrund der steigenden Fallzahlen weitere 3 Stellen - befristet auf 2 Jahre - genehmigt. Mit dieser und der weiteren Stellenzuschaltung von 5 Planstellen, die aktuell besetzt werden konnten5, wird sich sicherlich eine Verbesserung der Personalsituation abzeichnen, sofern die Fallzahlen nicht weiterhin ansteigen. Im UF-Team kann dann zu den fachlichen Standards zurückgekehrt werden, die während der vergangenen Jahre aufgrund der mangelnden Personalsituation zugunsten der im Rahmen des Kinderschutzauftrages dringlichsten Tätigkeiten - Inobhutnahme, Platzsuche, Krisenintervention - reduziert wurden. Alle Aufgaben des UF-Teams haben gleichermaßen Bedeutung, eine Priorisierung hinsichtlich kinderschutzrelevanter Aufgaben musste aufgrund des Personalmangels zwar vorgenommen werden, ist aber nicht zielführend.

Eine durchgängige Fallsteuerung muss von der Inobhutnahme bis zur Beendigung der Jugendhilfe in allen Stadien des Hilfeprozesses durchgehalten werden, damit der individuelle Betreuungsbedarf eines jeden einzelnen jungen Menschen gewährleistet werden kann. Somit ist Zugang, Durchlauf und Beendigung im individuellen Hilfeplanverfahren mit der selben Priorität umzusetzen, damit das System im Fluss bleibt und nicht dringend benötigte Plätze mit jungen Menschen besetzt sind, die keinen entsprechenden Bedarf mehr haben und die Plätze damit

3 Dies hängt vermutlich - zumindest telweise - mit der beschriebenen veränderten Altersfestsetzungspraxis der Reg. v. Obb. zusammen.

4 Zum Vergleich: 2011: 352 Inobhutnahmen, 2010: 437 Inobhutnahmen, 2009: 235 Inobhutnahmen5 Beschluss der Vollversammlung vom 23.01.2013 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 10773)

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den Neuzugängen in der EAE-umF nicht zur Verfügung stehen.

Um dies im Sinne von standardisierten Verfahrensabläufen (Hilfeplanverfahren) umzusetzen, darf sich die Personalsituation im UF-Team nicht wieder verschlechtern, zumal mit der stadtjugendamtseigenen Prüfung der Minderjährigkeit vor Inobhutnahme eine Arbeitsmehrung verbunden ist. In Anbetracht der aktuellen Fallzahlbelastung von 11486 umF/uF errechnet sich auf Grundlage des bisher angenommenen Fallzahlenschlüssel von 1:60 ein Personalbedarf von 19,1 Vollzeitplanstellen. Zu den bestehenden 17,2 Planstellen des UF-Teams werden daher zwei weitere Stellen benötigt. Außerdem ist die Entfristung der im März 2012 genehmigten 3 Stellen (befristet bis März 2014) angezeigt, da die aktuellen Fallzahlen deutlich machen, dass mit einem Rückgang weiterhin nicht zu rechnen ist.

3.2 Sozialpädagogische Gruppenleitung für das UF-TeamMit dem Beschluss der Vollversammlung am 23.01.2013 wurde außerdem die bisher bestehende Vollzeitplanstelle für die Gruppenleitung des UF-Teams um eine zweite Stelle erweitert. Die fortlaufenden Fallzahlsteigerungen hatten ganz wesentliche Auswirkungen auf das Arbeitspensum der Gruppenleitung, da sie die Pflegschaften für alle umF bis zur Bestellung der Vormundschaft durch das Amtsgericht ausübt, was teilweise mehrere Monate dauert. Sie hat darüber hinaus im Rahmen ihrer Fachaufsicht eine Beratungs- und Unterstützungspflicht ihren Mitarbeitenden gegenüber und muss sich entsprechend bestehender Dienstanweisungen in zeitlichen Abständen alle Akten vorlegen lassen, prüfen und abzeichnen. Zu ihrem Aufgabengebiet gehört die Prüfung von Anträgen an die Gerichte, die Genehmigung von Anträgen auf Nebenkosten ab einer bestimmten Höhe sowie die Genehmigung von Anträgen auf Hilfen über die Volljährigkeit hinaus. Dazu kommen jährlich mehrere Personalgespräche im Rahmen der Führungsverantwortung sowie die Einarbeitung der - während der letzten Jahre vielen - neuen Mitarbeitenden. Durch die Stellenzuschaltung im UF-Team um weitere 5 Stellen im März 2013 Jahres erhöhte sich die Führungsspanne auf 24,7 Vollzeitstellen7, was den Bedarf an dieser weiteren Gruppenleitungsstelle begründete, die zunächst - wie die Zuschaltung der 5 neuen Stellen für das UF-Team - zeitlich befristet genehmigt wurde. Die Stelle wurde durch das Personal- und Organisationsreferat erst Ende Juni 2013 ausgeschrieben. Die tatsächliche Besetzung konnte erst im November 2013 realisiert werden. In Anbetracht der anhaltenden hohen Fallzahlen von umF/uF im Stadtjugendamt muss diese Stelle entfristet werden, um dieser eine

6 Stand 31.05.20137 Die Gruppenleitung ist neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des UF-Teams auch für das Team zuständig, das für die

Jugendhilfeleistungen junger Erwachsener (4 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) zuständig ist. Außerdem stehen dem Team noch zwei Assistenzkräfte zur Verfügung, die ebenfalls dieser Gruppenleitung zugeordnet sind.

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perspektivische Sicherheit zu geben, da die Einarbeitung der neuen Kollegin bzw. des neuen Kollegen erst abgeschlossen sein wird, wenn bereits die Hälfte der zweijährigen Befristung (befristet bis März 2015) abgeschlossen ist.

3.3 Verwaltungsfachkräfte im Team der Wirtschaftlichen JugendhilfeWie in Punkt 2. beschrieben, haben sich die Fallzahlen im UF-Bereich innerhalb der letzten Jahre um ein Vielfaches gesteigert. Während es für das sozialpädagogische UF-Team Anfang dieses Jahres eine Stellenzuschaltung von 5 Stellen gab, ist die Personalausstattung bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe für den UF-Bereich des Stadtjugendamtes (im Folgenden WJH genannt) seit dem Beschluss der Vollversammlung am 21.03.2012 - Zuschaltung von 3 Stellen - unverändert. WJH verantwortet die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Einzelfallhilfen für umF/uF im Rahmen des SGB VIII. In Zusammenarbeit mit den sozialpädagogischen und psychologischen Fachdiensten entscheidet die WJH über die jeweils erforderliche und geeignete Hilfe. Das Gesamtausgabevolumen (Transferleistungen) für den Bereich umF/uF betrug im Jahr 2012 rund 37,6 Mio Euro.

Der überwiegende Teil dieser Ausgaben (ca. 90 %) wird im Rahmen der Kostenerstattungen nach Art. 7 und 8 Aufnahmegesetz (AufnG) vom Freistaat Bayern als auch im Rahmen jener nach §§ 89 ff SGB VIII, insbesondere dem § 89 d SGB VIII, von den überörtlichen Trägern erstattet.

Aufgrund der Änderung des Aufnahmegesetzes zum 01.11.2012 ist nun die Nachrangigkeit der Kostenerstattung nach dem AufnG normiert. Die Kosten für die überwiegende Zahl der Fälle ist nun vorrangig nach § 89 d SGB VIII mit den unterschiedlichen überörtlichen Trägern auf Bundesebene abzurechnen. Dagegen kommt das im Zusammenwirken von Regierung von Oberbayern und Landeshauptstadt München durch jahrelangen Austausch, gemeinsame Vereinbarungen aber auch rechtliche Klärungen erarbeitete reibungslos funktionierende Erstattungsverfahren nur noch in wenigen Fällen zum Tragen. Die nach § 89 d SGB VIII kostenerstattungs-pflichtigen Träger fordern dagegen deutlich mehr und immer differenziertere Einzelnachweise und sind in der Regel auch nicht ohne Weiteres bereit, die Ansprüche gegen sie anzuerkennen. Die Kostenerstattungsverhandlungen mit diesen Trägern sind daher vielfach wesentlich aufwändiger, als die Verhandlungen mit der Regierung von Oberbayern.

Die Abwicklung der Kostenerstattung (erforderlichenfalls auch auf dem Klageweg) erfolgt ebenso durch die Fachkräfte der WJH, wie u.a. die Heranziehung der kostenbeitragspflichtigen Personen zu den Kosten und die Prüfung,

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Geltendmachung und Verfolgung von vorrangigen Leistungen und sonstigen Ansprüchen.

Ausgehend von der aktuellen Arbeitsbelastung infolge der gestiegenen Fallzahlen ist eine Ausweitung der Stellen bei der Sachbearbeitung erforderlich. Dies ist gerade im UF-Bereich notwendig, da hier, wie erwähnt, ein Großteil der Kosten erstattet wird - sofern der jeweilige Erstattungsanspruch rechtzeitig geltend gemacht und konsequent weiter verfolgt wird. Der Erstattungsanspruch beläuft sich im Durchschnitt auf jährlich 55.000 € pro Einzelfall.In Anbetracht der vielen unterschiedlichen Fallgestaltungen ist im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe allein die Fallzahl kein ausreichendes Kriterium für die Bemessung der Arbeitsbelastung. Seit März 2009 verfügt die WJH deshalb über ein sehr differenziertes Personalbemessungsinstrument (PBI), das in Kooperation von Sozialreferat und Personal- und Organisationsreferat entwickelt wurde. Dieses Instrument wird laufend an veränderte Anforderungen (z.B. aufgrund neuer oder geänderter gesetzlicher Regelungen) angepasst.

Aufgrund saisonaler Schwankungen hat sich in der Personalbemessung für die WJH eine 12-Monats-Betrachtung als adäquat erwiesen8. Da erstmals für April 2009 die Daten für einen kompletten Monat ausgewertet werden konnten, war es mit der Auswertung für März 2010 zum ersten Mal seit Einführung des PBI möglich, auf einen vollen 12-Monats-Zyklus zurückzublicken. Seitdem werden monatlich Durchschnitte aus den Auswertungsergebnissen der letzten 12 Monate gebildet. Dieser Auswertung zufolge ist der Stellenbedarf bei WJH seit Mai 2012 um 2,38 Stellen auf 12,49 Stellen gestiegen. Aktuell ist das Team mit 10,11 Stellen ausgestattet. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt das Team WJH daher 2 weitere Stellen.

In der aktuellen Ausstattung von 10,11 Stellen sind die mit Beschluss der Vollversammlung vom 21.03.2012 für die WJH geschaffenen 3 Stellen enthalten. Diese Stellen sind auf 2 Jahre bis März 2014 befristet. Die Aufhebung der Befristung dieser Stellen ist demzufolge erforderlich.

3.4 Fachsteuerung im Produktteam Erziehungshilfen/KinderschutzBis 2009 wurden die Aufgaben der sozialpädagogischen Fachsteuerung des UF-Bereichs von der Gruppenleitung des UF-Teams übernommen. Mit der eklatanten Fallzunahme und damit auch der Erhöhung des Personals sowie der Aufgabenmehrung der Gruppenleitung wurde entschieden, die Aufgaben der Fachsteuerung dem Produktteam Kinderschutz/Erziehungshilfen im

8 Entscheidung des Führungskreises des Sozialreferates vom 01.07.2009

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Stadtjugendamt zu übertragen, wo diese Aufgaben für alle anderen Bereiche der Hilfen zur Erziehung im Rahmen des neuen Steuerungsmodells und der Verwaltungsreform bereits erledigt wurden. Bis zum Beschluss der Vollversammlung am 27.10.2010 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 04879), durch welchen 0,5 Stellen für die Steuerung des UF-Bereich geschaffen werden konnten, wurden diese Aufgaben innerhalb der Personalausstattung des bestehenden Produktteams erledigt, ohne dass dafür andere Aufgaben weggefallen wären. Seit dem genannten Beschluss ist für die Steuerung des UF-Bereichs im Stadtjugendamt eine halbe Stelle vorgesehen, die in Anbetracht der damit verbundenen Aufgaben jedoch nicht mehr ausreicht. Die UF-Steuerung ist im Wesentlichen mit dem Ausbau von neuen stationären Plätzen der Jugendhilfe für umF/uF befasst, was im sonstigen stationären Bereich kaum anfällt, da jenseits des UF-Bereiches kaum Plätze ausgebaut wurden. Dieser Platzausbau umfasst vorrangig die Begehung von geeigneten Immobilien mit interessierten freien Trägern der Jugendhilfe und Prüfung auf ihre Eignung als Einrichtung der Jugendhilfe auf Grundlage eines Konzeptes, das zwischen Träger, Heimaufsicht und Stadtjugendamt abgestimmt, dem Bedarf entsprechend und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechen muss. Im Anschluss ist der Steuerungsbereich als örtlich zuständiges Jugendamt am Betriebserlaubnisverfahren gemäß § 45 SGB VIII beteiligt, prüft in diesem Zusammenhang alle relevanten Unterlagen und nimmt gegenüber der Heimaufsicht der Regierung von Oberbayern fachlich Stellung. Diese Verfahren sind im Spannungsfeld von fachlichen Empfehlungen, rechtlichen Vorgaben, tatsächlichem Bedarf, Wirtschaftlichkeitsgrundsätzen und schwieriger Immobiliensituation sowie Fachkräftemangel in München sehr zeitaufwändig und erfordern viele Verhandlungsgespräche und Abstimmungen unter allen Beteiligten. Nach Erlass der Betriebserlaubnis und Inbetriebnahme der Einrichtungen folgen in der Regel die Entgeltverhandlungen zu den Tagessätzen der einzelnen Einrichtungen und Angebote, wobei die Fachsteuerung wieder beteiligt ist. Auch hier ist der UF-Bereich der Steuerung durch den erheblichen Platzausbau der letzten Jahre über die Maßen betroffen.

Außerdem ist die UF-Steuerung auch prioritär mit der Teilnahme an spezifischen Arbeitsgruppen und Gremien befasst, vor allem um die eingangs erwähnte Position des Stadtjugendamtes, was die Unterbringung von umF während der Inobhutnahme betrifft, zu vertreten, aber auch, um sich für eine bayernweite Verteilung und Errichtung der dafür benötigten Strukturen einzusetzen.

Zum Aufgabengebiet gehören außerdem beispielsweise die Beantwortung von Anfragen des Stadtrats, der Bezirksausschüsse, der Presse, der Fachverbände usw., die aufgrund der politischen Brisanz im UF-Bereich vergleichsweise häufig anfallen.

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Darüber hinaus ist die Erarbeitung bzw. Aktualisierung von fachlichen Vorgaben für den operativen Bereich (UF-Team) wie Dienstanweisungen, Arbeitshilfen ebenso Aufgabe der Fachsteuerung wie die Fachberatung und die fachaufsichtliche Prüfung des fachlichen Handelns von Mitarbeitenden des operativen Bereichs. Auch das Aufgreifen von umF/uF-spezifischen neuen fachlich diskutierten Überlegungen und Initiativen sowie Erarbeitung entsprechender Vorlagen ist zentrales Arbeitsfeld der Steuerung.

Insbesondere um den Platzausbau von Jugendhilfeplätzen zur Entlastung der EAE-umF und damit zur Verringerung der Aufenthaltsdauern dort in München optimal weiter zu betreiben, wird daher eine weitere Vollzeitplanstelle für diesen Bereich benötigt. Neben diesem Ausbau wird die Stelle auch gebraucht, um im Rahmen einer bayernweiten Verteilung ein kooperatives und effektives Netzwerk hinsichtlich der benötigten Strukturen zu pflegen und dadurch mit dafür zu sorgen, dass umF/uF auch außerhalb Münchens bedarfsgerechte Angebote und Möglichkeiten vorfinden. Die Pflege der kooperativen Beziehungen zu auswärtigen Jugendämtern, Heimaufsichten und Trägern, die sich das Thema umF/uF erst neu erschließen und hinsichtlich geeigneter Konzeptionen, Kostenerstattungsverfahren, Bildungsmöglichkeiten viele Fragen haben, hat im Laufe des letzten Jahres enorme Arbeitskraft gebunden, die im Sinne der jungen Menschen aber unumgänglich ist. Die Hälfte der benötigten ganzen neuen Stelle in diesem Bereich kann befristet bis Ende 2016 werden, da damit zu rechnen ist, dass bis dahin ein bayernweites Verteilungsverfahren mit den entsprechenden Strukturen umgesetzt ist.

Auch die Beschreibung eines kindeswohlgerechten und rechtlich haltbaren Altersfestsetzungsverfahrens ist Aufgabe der Fachsteuerung.

3.5 Psychologischer DienstDurch die beschriebenen Fallzahlen im UF-Bereich und auch durch die zunehmend zu beobachtenden traumatischen Belastungen dieser jungen Menschen wird für das Sachgebiet ein eigener Fachdienst für folgende Aufgaben benötigt:

• Fallberatung in schwierigen Einzelfällen, vor allem dann, wenn bei den Klientinnen und Klienten der Bedarf sehr hoch ist, die Gefährdungslage unklar ist, die Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen niedrig ist und sich die Problematik sehr komplex darstellt.

• Unterstützung bei der Abklärung von Kindeswohlgefährdungen, wie z.B. Gewalt oder sexuelle Übergriffe oder dem unklaren Verdacht auf eine (sexuelle) Gewalterfahrung und Begleitung bei der Entwicklung und Reflexion von fachlichen Herangehensweisen.

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• Bewertung der Gutachten von niedergelassenen Therapeuten, die als Begründung für die Kostenübernahme für ambulante Therapien der jungen Menschen einem Nebenkostenantrag zur Jugendhilfeleistung beigefügt werden. Die dort verwendete Diagnostik nach dem ICD 10 und die Begründung für die Notwendigkeit einer Therapie kann im Rahmen der sozialpädagogischen Professionalität nicht bis ins Detail auf Angemessenheit überprüft werden.

Veranschlagt wird für diese Tätigkeiten ein Bedarf von einer 0,5 Stelle, resultierend aus den Erfahrungen des psychologischen Fachdienstes, der diese Tätigkeiten bisher unterstützend übernommen hatte.

Eine weitere halbe Stelle wird außerdem für das - oben beschriebene - vorläufige Altersbestimmungsverfahren bzw. die Prüfung der Minderjährigkeit und damit die Rechtmäßigkeit der Inobhutnahme in einem persönlichen Gespräch unter Beteiligung sozialpädagogischer und psychologischer Fachkräfte benötigt. Hier werden pro Fall zwei Stunden angesetzt, woraus sich unter Berücksichtigung von Rüst- und Verteilzeiten ein Bedarf von einer 0,5 Stelle ergibt.

Insgesamt wird also für den UF-Bereich eine Vollzeitplanstelle für eine psychologische Fachkraft benötigt.

3.6 ZusammenfassungDie Unterbringung der 16- und 17-jährigen umF unmittelbar nach der Einreise in der Erstaufnahmeeinrichtung für umF (EAE-umF) entspricht nach wie vor der gängigen Rechtspraxis in Bayern. Das Stadtjugendamt setzt sich daher mit aller Anstrengung für eine Änderung dieser Praxis und damit für die Unterbringung aller umF in Einrichtungen der Jugendhilfe ein. Solange der Freistaat Bayern an dieser Praxis jedoch festhält, kann das Stadtjugendamt nur durch lindernde Maßnahmen versuchen, deren negative Auswirkungen zu verringern. Dies geschieht zum einen durch einen Platzausbau von Jugendhilfeplätzen in München mit allen verfügbaren Ressourcen und trotz Immobilien- und Fachkräftemangel, um eine Weiterverlegung aus der EAE-umF mit möglichst geringer Aufenthaltsdauer dort zu sichern. Da diese Möglichkeiten - nicht zuletzt aufgrund des unsteuerbaren Zustroms von umF - jedoch begrenzt sind und sich der Bedarf auf diesem Wege nicht decken lässt, plädiert das Stadtjugendamt darüber hinaus für eine bayernweite Verteilung aller umF in geeigneten Einrichtungen und damit auch für die Schaffung einer geeigneten Infrastruktur. Dazu wird im Stadtjugendamt jedoch die entsprechende Personalausstattung benötigt, die sowohl die bedarfsgerechte Einzelfallsteuerung, die Steuerung der Kosten und insbesondere der Rückerstattungsansprüche im Einzelfall, aber auch die Ausbausteuerung im Stadtgebiet München und die Vernetzungsarbeit im Sinne gemeinsamer Standards innerhalb Bayerns leistet.

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Um der Inobhutnahmeverpflichtung aller minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge, die durch das veränderte Altersbestimmungsverfahren der Regierung von Oberbayern nicht mehr gewährleistet ist, umgehend nachzukommen, braucht das Stadtjugendamt ebenfalls die entsprechende Personalausstattung.

4. Finanzierung, Produkt 2.2.1 Erziehungsangebote und Kinderschutz4.1 Personalbedarf UF-Team/Sachbearbeitung:

Die mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates am 21.03.2012 auf zwei Jahre befristeten drei Stellen für Angestellte im Sozialdienst in S14 TvöD werden entfristet. Der beschriebene Personalbedarf von weiteren zwei Stellen ergibt sich durch den bisher angelegten Fallzahlenschlüssel von 1:60. Diese zwei Stellen sollen mit sozialpädagogischen Fachkräften (Angestellte im Sozialdienst) in der Eingruppierung S14 TvöD besetzt werden.

4.2 Sozialpädagogische Gruppenleitung für das UF-Team:Die mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates am 23.01.2013 auf zwei Jahre befristete Stelle für Angestellte im Sozialdienst in S17 TvöD wird entfristet. Die fortlaufenden Fallzahlsteigerungen (Pflegschaften für alle umF bis zur Bestellung der Vormundschaft durch das Amtsgericht) sowie die Führungsverantwortung für eine entsprechend angewachsene Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtfertigen dies.

4.3 Personalbedarf WJH/Sachbearbeitung:Die mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates am 21.03.2012 auf zwei Jahre befristeten drei Stellen für Beamte im Verwaltungsdienst der Besoldungsgruppe A10 bzw. Tarifbeschäftigte im Verwaltungsdienst der Entgeltgruppe E9 werden entfristet. Der beschriebene Personalbedarf von weiteren zwei Stellen ergibt sich durch das Personalplanungsinstrument. Das Ergebnis bezieht sich auf die aktuelle Auswertung vom Mai 2013. Auch diese Stellen sollen mit Beamten im Verwaltungsdienst der Besoldungsgruppe A10 bzw. Tarifbeschäftigten im Verwaltungsdienst der Entgeltgruppe E9 besetzt werden.

4.4 Personalbedarf Fachsteuerung:Der Personalbedarf von einer Vollzeitplanstelle für den Steuerungsbereich (siehe 3.4) ergibt sich aus der Aufgabenmehrung im UF-Bereich, insbesondere was die Umsetzung des Ausbaus von Jugendhilfeplätzen betrifft. Die Stelle ist vorgesehen für eine sozialpädagogische Fachkraft (Angestellte im Sozialdienst) in der Eingruppierung S17 TvöD. Die Hälfte dieser Stelle kann befristet werden bis Ende 2016.

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4.5 Personalbedarf psychologischer Dienst:Der Bedarf an einer Vollzeitplanstelle für psychologische Fachkräfte (siehe 3.5) entsteht durch die in Anzahl und Ausmaß steigenden Traumatisierungen unter den umF/uF und damit auch den steigenden Bedarf an ambulanten Therapien, was ggf. zwar im Rahmen der Jugendhilfe finanziert wird, jedoch vorab geprüft werden muss. Außerdem soll diese Fachkraft am eigenen Altersbestimmungsverfahren ergänzend zu den beiden sozialpädagogischen Fachkräften beteiligt sein, wofür sich eine weitere halbe Stelle errechnet. Die Stelle ist vorgesehen für eine psychologische Fachkraft in der Eingruppierung E13 TvÖD.

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Detailbetrachtung Finanzierung

Ein-/ Auszahlungendauerhaft einmalig/befristet

Personalauszahlungen*

Entfristung ab März 2014:3 VzÄ Sachbearbeitung UF, Angestellte in S14 (JMB 68.180 €)

3 VzÄ Sachbearbeitung WJH, Beamte** in A10 bzw. Angestellte in E9 (JMB bis zu 61.640 €)

Entfristung ab Januar 2015:1 VzÄ Gruppenleitung UF, Angestellte in S17 (JMB 72.260 €)

+ 204.540 € ab 2015

+ 184.920 € ab 2015

+ 72.260 € ab 2015

+ 170.450 € einmalig 2014(anteilig März bis Dezember)

+ 154.100 € einmalig 2014(anteilig März bis Dezember)

Personalauszahlungen*

neu:2 VzÄ Sachbearbeitung UF, Angestellte in S14 (JMB 68.180 €)

2 VzÄ Sachbearbeitung WJH, Beamte** in A10 bzw. Angestellte in E9 (JMB bis zu 61.640 €)

1 VzÄ Fachsteuerung, Angestellte in S17 (JMB 72.260 €), davon 0,5 VzÄ befristet bis 31.12.2016

1 VzÄ Psych. Dienst, Angestellte in E13 (JMB 83.340 €)

+ 136.360 € ab 2014

+ 123.280 € ab 2014

+ 72.260 € ab 2014

+ 83.340 € ab 2014

Sachauszahlungen neue Stellen(lfd. Kosten Büroarbeitsplätze)6 x 800 € ab 2014

+ 4.800 € ab 2014

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(lfd. Auszahlungen für DV-Arbeitsplatz an IT@M)6 x 4.090 € 6 x 4.090 € ab 2014

+ 24.540 € ab 2014

Sachauszahlungen (einmalige Kosten Arbeitsplatzmöblierung)6 x 2.370 € in 2014

+ 14.220 € in 2014

Transferauszahlungen

Summe Auszahlungen + 444.580 € ab 2014+ 461.720 € ab 2015 + 338.770 € einmalig in 2014

Einzahlungen

Saldo Aus- und Einzahlungen

+ 444.580 € ab 2014+ 461.720 € ab 2015 + 338.770 € einmalig in 2014

Nachrichtlich: Vollzeitäquivalente

5 VzÄ Sachbearbeitung UF (S14) (davon 2 neu)1 VzÄ Gruppenleitung UF (S17)5 VzÄ Sachbearbeitung WJH (A10 bzw. E9) (davon 2 neu)1 VzÄ Fachsteuerung(S17) (neu, davon 0,5 VzÄ befristet bis 31.12.2016)1 VzÄ Psych. Dienst(E13) (neu)

5 VzÄ Sachbearbeitung UF (S14) (davon 2 neu)

5 VzÄ Sachbearbeitung WJH(A10 bzw. E9) (davon 2 neu)

1 VzÄ Fachsteuerung(S17) (neu, davon 0,5 VzÄ befristet bis 31.12.2016)1 VzÄ Psych. Dienst(E13) (neu)

Nachrichtlich:Investitionen

* Jahresmittelbetrag

** Bei Besetzung der Stelle mit einem Beamten/einer Beamtin entstehen zusätzlich zu den Personalauszahlungen noch Pensions- und Beihilferückstellungen in Höhe von 50 Prozent des Jahresmittelbetrages (nicht zahlungswirksam).

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Summarische Darstellung:

Jahressummen der laufenden und einmaligen Kosten in den Jahren 2014 mit 2015, soweit laufende Kosten durch die Neuschaffung von Stellen im Jahr 2014 entstehen, sind diese hier auch im Jahr 2015 eingerechnet.

Personalkosten(Summe in €)

Sachkosten(Summe in €)

Zuschuss(Summe in €)

Summe (in €)

739.790 € in 2014876.960 € in 2015

43.560 € in 201429.340 € in 2015

0783.350 € in 2014906.300 € in 2015

neue Stellen städtisch(Anzahl VZÄ)

neue Stellen Träger(Anzahl VZÄ)

6 0

Das Produktkostenbudget des Produkts 60.2.2.1 erhöht sich in 2014 um 783.350 € und in 2015 auf 906.300 €. Die Finanzierung erfolgt zentral.

5. EilbedürftigkeitAufgrund der beschriebenen Fallzahlsteigerung bei den unbegleiteten minderjährigen und jungen erwachsenen Flüchtlingen besteht in allen Bereichen des Stadtjugendamtes, die mit diesem Personenkreis befasst sind, erheblicher Personalmangel. Eine möglichst schnelle Verlegung aus der Erstaufnahmeeinrichtung für umF hängt im Wesentlichen von einem weiteren Platzausbau, einer gelingenden bayernweiten Verteilung und zeitnahen individuellen Hilfeüberprüfungen und bedarfsgerechten Verlegungen bzw. rechtzeitigen Hilfebeendigungen ab. Eine möglichst umfassende Kostenrückerstattung der Transferkos-ten durch den überörtlichen Kostenträger erfordert eine angemessene Personalausstat-tung mit in diesem rechtlich komplexen Bereich versierten Verwaltungsfachkräften. Die bedarfsgerechte Versorgung mit ambulanten Therapieplätzen und möglicherweise damit auch Verkürzungen der Leistungsdauern der Jugendhilfe erfordert einen psychologischen Dienst. Aufgrund der damit bestehenden Eilbedürftigkeit ist eine abschließende Be-schlussfassung in der nächsten Vollversammlung aus den dargelegten Gründen erforder-lich.

Anhörung des BezirksausschussesIn dieser Beratungsangelegenheit ist die Anhörung eines Bezirksausschusses nicht vor-gesehen (vgl. Anlage 1 der BA-Satzung).

Die Beschlussvorlage ist mit der Stadtkämmerei, dem Direktorium Controlling/Steuerungs-unterstützung und dem Kreisverwaltungsreferat abgestimmt.

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Das Personal- und Organisationsreferat teilte mit Schreiben vom 10.09.2013 Folgendes mit:

„Das Personal- und Organisationsreferat stimmt vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung der künftig in diesem Zusammenhang geltend gemachten Stellenkapazitäten im Umfang von● 5 Stellen (davon drei Entfristungen) für Verwaltungskräfte der BesGr. A 10 bzw. EGr. 9 für die Sachbearbeitung Wirtschaftliche Jugendhilfe bei der Abteilung Erziehungsangebote des Stadtjugendamtes (JMB i. H. v. bis zu 308.200 €) und● 3 Stellen (Entfristungen) für Sozialpädagogen/innen der EGr. S 14 als Sachbearbeitung für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (JMB i. H. v. bis zu 204.540 €) und● 1 Stelle für eine/n Psychologe/in in EGr. 13 bei der Abteilung Erziehungsangebote des Stadtjugendamtes (JMB i. H. v. bis zu 83.340 €) der Beschlussvorlage zu.

Der geltend gemachte Bedarf an zwei weiteren Stellen für Sozialpädagogen/innen der EGr. S 14 als Sachbearbeitung für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ist mit Blick auf die vorliegenden Fallzahlen nicht gerechtfertigt.

Der Bedarf an einer – anteilig bis Ende 2016 befristeten – Stelle für die Fachsteuerung kann nicht nachvollzogen werden. Diesbezüglich erfolgt keine Zustimmung zum geltend gemachten Bedarf. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass es im Arbeitsbereich Stellenkapazitäten für SB Produktsteuerung gibt. Davon sind derzeit ca. 1,10 VZÄ nicht besetzt.

Es wird darum gebeten, die Ziffer 2 des Referentinnenantrages wie folgt abzuändern:- Streichung des 4. Absatzes;- Streichung der Passage „... die erforderlichen zwei Stellen für das Team der federführenden sozialpädagogischen Fachkräfte (S-II-E/UF/JE) für Angestellte im Sozialdienst in S 14 TVöD ...“ im 3. Absatz;- Anpassung der Aussagen zur Höhe der erforderlichen Haushaltsmittel.“

Das Sozialreferat nimmt hierzu wie folgt Stellung:Der geltend gemachte Bedarf an zwei weiteren Stellen für Sozialpädagoginnen bzw. Sozialpädagogen in der Egr. S 14 über die Entfristung der bisher befristeten Stellen hinaus kann angesichts der geschilderten Fallzahlen nicht in Zweifel gezogen werden. Die genannte Fallzahl – Stand 31.05.2013 – von 1148 unbegleiteten minderjährigen und jungen erwachsenen Flüchtlingen, die durch das Stadtjugendamt entweder in Obhut genommen waren oder Leistungen der Jugendhilfe erhielten ergibt bei einem Fallzahlenschlüssel von 1:60 einen Bedarf von weiteren zwei Vollzeitstellen, wie in der Beschlussvorlage ausgeführt (derzeit 17,2 VZÄ, benötigt werden 19,1 VZÄ). Hierzu sei auch angemerkt, dass die Fallzahl seitdem auch bereits weiter gestiegen ist.

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Durch die aktuelle Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung9, die 16- und 17-jährigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zukünftig in Einrichtungen der Jugendhilfe in Obhut zu nehmen, womit die Auflösung der stark kritisierten Erstaufnahmeeinrichtungen für umF in München und Nürnberg-Zirndorf verbunden ist, ergibt sich eine geradezu historische Veränderung einer lang anhaltenden und kritikwürdigen bayerischen Praxis hin zu bundeseinheitlichen Standards im Sinne des Kindeswohls. Geplant sind uF-spezifische Clearing- und Inobhutnahmeeinrichtungen an vier Standorten in Bayern, wovon München einer sein wird. Diese vom Sozialreferat sehr zu begrüßende Entwicklung erfordert aber auch verstärkte Handlungsschritte hinsichtlich der Schaffung dieser Plätze in München, des konzeptionellen Abgleichs mit den Einrichtungen der drei anderen Standorte sowie der Schaffung der erforderlichen Anschlussmaßnahmen.

Die Planung und Umsetzung dieser Plätze in Kooperation mit den freien Trägern der Jugendhilfe sowie der konzeptionelle Abgleich mit den Einrichtungen der drei anderen in Bayern geplanten Standorte obliegt dem Steuerungsbereich. In Anbetracht des – insbesondere von der Landeshauptstadt München – über Jahre stark kritisierten kindeswohlgefährdenden Betriebs der EAE-umF muss das Stadtjugendamt nun mit allen Kräften die rasche Umsetzung dieser überaus begrüßenswerten veränderten Unterbringungspraxis sichern und benötigt dafür die erforderlichen Personalressourcen. Aktuell sind im Produktteam (Steuerungsbereich) keine Stellen umbesetzt, was zwischenzeitlich auch das Personal- und Organisationsreferat entgegen seiner o.g. Stellungnahme festgestellt hat.

Zudem ergibt sich aus dieser neuen Entwicklung auch das dringende Erfordernis, für die aktuell rund 100 Jugendlichen, die sich in der EAE-umF befinden, möglichst schnell ge-eignete Plätze in Einrichtungen der Jugendhilfe zu finden, damit die Einrichtung so schnell wie möglich geschlossen werden kann. Die beantragten Personalressourcen in allen uF-relevanten Bereichen des Stadtjugendamtes werden daher dringend benötigt.

Der Korreferentin, Frau Stadträtin Demirel, dem Verwaltungsbeirat, Herrn Stadtrat Müller, der Stadtkämmerei, dem Personal- und Organisationsreferat, dem Direktorium Control-ling/Steuerungsunterstützung, dem Kreisverwaltungsreferat, dem Ausländerbeirat, dem Referat für Gesundheit und Umwelt, der Frauengleichstellungsstelle und dem Sozialrefe-rat/Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.

9 Siehe dazu die Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen: http://www.stmas.bayern.de/presse/pm1308-291.php

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II. Antrag der Referentin1. Dem bedarfsgerechten Ausbau der Stellen im Stadtjugendamt wird zugestimmt. Das

Produktkostenbudget des Produkts 60. 2.2.1 erhöht sich in 2014 um bis zu 783.350 € und in 2015 um bis zu weitere 122.950 €. Die Beträge sind in voller Höhe zahlungs-wirksam. Die Finanzierung erfolgt zentral.

2. PersonalkostenDas Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Sozialre-ferat die mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates am 21.03.2012 auf zwei Jahre befristeten drei Stellen für das Team der federführenden sozialpädagogischen Fachkräfte (S-II-E/F/UF/JE) für Angestellte im Sozialdienst in S14 TvöD, sowie die drei Stellen für die Sachbearbeitung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (S-II-E/F/WJH) für Be-amte im Verwaltungsdienst der Besoldungsgruppe A10 bzw. Tarifbeschäftigte im Ver-waltungsdienst der Entgeltgruppe E9 beim Stadtjugendamt, Erziehungsangebote, päd-agogische und wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete Flüchtlinge und junge Er-wachsene zu entfristen und dauerhaft ab dem 01.03.2014 einzurichten.

Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Sozialre-ferat die mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates am 23.01.2013 auf zwei Jahre befristete Stelle für die Gruppenleitung des Teams der federführenden sozial-pädagogischen Fachkräfte (S-II-E/F/UF/JE) für Angestellte im Sozialdienst in S17 TvöD beim Stadtjugendamt, Erziehungsangebote, pädagogische und wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete Flüchtlinge und junge Erwachsene zu entfristen und dau-erhaft ab dem 01.01.2015 einzurichten.

Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Sozialre-ferat die erforderlichen zwei Stellen für das Team der federführenden sozialpädagogi-schen Fachkräfte (S-II-E/F/UF/JE) für Angestellte im Sozialdienst in S14 TvöD, die er-forderlichen zwei Stellen für die Sachbearbeitung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (S-II-E/F/WJH) für Beamte im Verwaltungsdienst der Besoldungsgruppe A10 bzw. Ta-rifbeschäftigte im Verwaltungsdienst der Entgeltgruppe E9, sowie die erforderliche Stel-le für eine psychologische Fachkraft in E13 TvöD beim Stadtjugendamt, Erziehungsan-gebote, pädagogische und wirtschaftliche Jugendhilfe für unbegleitete Flüchtlinge und junge Erwachsene dauerhaft neu einzurichten und die Besetzung in die Wege zu lei-ten.Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten, im Benehmen mit dem Sozialre-ferat die erforderliche Stelle für die Fachsteuerung (S-II-E/E) für Angestellte im Sozial-dienst in S17 TVöD beim Stadtjugendamt, Erziehungsangebote, Produktteam Erzie-hungsangebote, neu einzurichten, davon 19,5 Std. befristet bis 31.12.2016, und die Besetzung in die Wege zu leiten.

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Das Sozialreferat wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel entsprechend der tatsächlichen Besetzung der Stellen wie folgt zusätzlich bei den Ansätzen des Stadtju-gendamtes, Unterabschnitt 4070, Produkt Erziehungsangebote und Kinderschutz, Pro-duktnummer 2.2.1 anzumelden:

Kostenstelle 20232120, Finanzposition 4070.414.0000.0:

Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2014bis zu jährlich 219.700 € auf Dauer (2 x 68.180 € (S14) = 136.360 €, 1 x 83.340 € (E13) = 83.340 €)bis zu 170.450 € einmalig(3 x 68.180 € (S14) anteilig für 10 Monate = 170.450 €)

Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2015bis zu jährlich 276.800 € auf Dauer (3 x 68.180 € (S14) = 204.540 €, 1 x 72.260 € (S17) = 72.260 €)

Kostenstelle 20232110, Finanzposition 4070.410.0000.8

Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2014bis zu jährlich 123.280 € auf Dauer (2 x 61.640 € (A10 bzw. E9) = 123.280 €) bis zu 154.100 € einmalig(3 x 61.640 € (A10 bzw. E9) anteilig für 10 Monate = 154.100 €)

Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2015bis zu jährlich 184.920 € auf Dauer (3 x 61.640 € (A10 bzw. E9) = 184.920 €)

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Kostenstelle 20231120, Finanzposition 4070.414.0000.0:

Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2014bis zu jährlich 72.260 € auf Dauer (1 x 72.260 € (S17) = 72.260 €)

Im Ergebnishaushalt entsteht bei der Besetzung der Stellen mit Beamtinnen bzw. Be-amten durch die Einbeziehung der erforderlichen Pensions- und Beihilferückstellungen ein zusätzlicher Personalaufwand (50 % des Jahresmittelbetrags).

3. SachkostenDas Sozialreferat wird beauftragt, die im Jahr 2014 erforderlichen einmaligen zahlungs-wirksamen Haushaltsmittel für die Arbeitsplatzmöblierung in Höhe von 14.220 € im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahren zusätzlich anzumelden . (Finanzposi-tion 4070.650.0000.9).

Das Sozialreferat wird beauftragt, den Betrag für die dauerhaften Arbeitsplatzkosten in Höhe von 4.800 € für das Jahr 2014 ff im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstel-lungsverfahren zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4070.650.0000.9).

Das Sozialreferat wird beauftragt, den Betrag für die dauerhaft erforderlichen zahlungs-wirksamen Haushaltsmittel für die IT-Kosten in Höhe von 24.540 € für das Jahr 2014 ff im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanaufstellungsverfahren zusätzlich anzumelden (Finanzposition 4000.602.0000.5).

Die zahlungswirksame Erhöhung dient dem Rechnungsausgleich für bezogene IT-Leis-tungen an IT@M.

4. Der Antrag Nr. 08-14 / A 04016 der Stadtratsfraktion DIE GRÜNEN/RL vom 15.03.2013 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

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5. Dieser Beschluss unterliegt nicht dem Finanzierungsmoratorium, weil aufgrund der be-schriebenen Fallzahlsteigerung bei den unbegleiteten minderjährigen und jungen er-wachsenen Flüchtlingen in allen Bereichen des Stadtjugendamtes, die mit diesem Per-sonenkreis befasst sind, erheblicher Personalmangel besteht. Eine möglichst schnelle Verlegung aus der Erstaufnahmeeinrichtung für umF hängt im Wesentlichen von einem weiteren Platzausbau, einer gelingenden bayernweiten Verteilung und zeitnahen indivi-duellen Hilfeüberprüfungen und bedarfsgerechten Verlegungen bzw. rechtzeitigen Hil-febeendigungen ab. Eine möglichst umfassende Kostenrückerstattung der Transfer-kosten durch den überörtlichen Kostenträger erfordert eine angemessene Personal-ausstattung mit in diesem rechtlich komplexen Bereich versierten Verwaltungsfachkräf-ten. Die bedarfsgerechte Versorgung mit ambulanten Therapieplätzen und möglicher-weise damit auch Verkürzungen der Leistungsdauern der Jugendhilfe erfordert einen psychologischen Dienst. Aufgrund der damit bestehenden Eilbedürftigkeit ist eine ab-schließende Beschlussfassung in der nächsten Vollversammlung aus den dargelegten Gründen erforderlich.

6. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

III. Beschlussnach Antrag.Die endgültige Beschlussfassung obliegt der Vollversammlung des Stadtrates.

Der Stadtrat der Landeshauptstadt MünchenKinder- und Jugendhilfeausschuss

Die Vorsitzende Die Referentin

Christine Strobl Brigitte MeierBürgermeisterin Berufsm. Stadträtin

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IV. Abdruck von I. mit III.über den Stenographischen Sitzungsdienstan das Direktorium – Dokumentationsstellean die Stadtkämmereian die Stadtkämmerei, HA II/11 an die Stadtkämmerei, HA II/12 an das Revisionsamtz.K.

V. Wv. Sozialreferat1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird

bestätigt.

2. An das Sozialreferat, S-III-MAn die FrauengleichstellungsstelleAn das Direktorium, D-I-CSAn das Personal- und OrganisationsreferatAn das KreisverwaltungsreferatAn das Referat für Gesundheit und UmweltAn das Sozialreferat, S-Z-FAn das Sozialreferat, S-Z-P/LGz.K.

Am

I.A.