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57. Jahrgang . Ausgabe Nr. 05/06 . Mai/Juni 2011 Sozialwahlen 2011 Der Countdown läuft ...

Sozialwahlen 2011 Der Countdown läuft - cgm.de · in Deutschland: Bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg am 20. Februar konnte die SPD mit ihrem Spitzenkandidaten Olaf Scholz die

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57. Jahrgang . Ausgabe Nr. 05/06 . Mai/Juni 2011

Sozialwahlen 2011Der Countdown läuft ...

02 DGZ . 05/06 2011

VORWORT

[ Einleitende Worte ]

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MAGAZIN DER CHRISTLICHEN GEWERKSCHAFTENCGM . CGDE . CGBCE . KFG . UNION GANYMED . BIGD . GKH

VORWORT . INHALTSVERZEICHNIS

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

der Mitgliederwettbewerb 2010 ist beendet,

die Gewinner stehen fest: Der Kollege Selim

Karakas (Bosch Blaichach) hat es geschafft,

im letzten Jahr 29 Mitglieder für die CGM zu

gewinnen. Damit ist er mit großem Abstand

auf Platz 1 der Kategorie „Einzelwerber“ ge-

landet. Herzlichen Glückwunsch zu diesem

großartigen Erfolg und viel Spaß bei der Ein-

lösung des Preises, einem Wochenende für

zwei Personen in Wien, Rom oder Paris.

Auch in den beiden anderen Kategorien

konnten die Gewinner große Erfolge für

sich verbuchen: Die Betriebsgruppe Siemens

in Braunschweig konnte ihre Mitgliederzahl

im Laufe des letzten Jahres um 50 Prozent

erhöhen, der Bezirksverband Schwaben-All-

gäu legte 2010 um 18,06 Prozent zu. Auch

zu diesen Ergebnissen gratulieren wir sehr

herzlich.

Allen Teilnehmern des Mitgliederwettbe-

werbs 2010 danken wir für ihren Einsatz für

die CGM, auch denen, die dieses Mal keinen

Preis gewinnen konnten. In diesem Jahr wird

der Wettbewerb fortgesetzt, so dass jeder

eine neue Chance hat. Zu gewinnen gibt es

wieder viele attraktive Preise. Mitmachen

lohnt sich also, wir freuen uns sehr auf Ihre

Teilnahme.

Es gibt aber auch noch weitere Gewinner

in Deutschland: Bei der Bürgerschaftswahl

in Hamburg am 20. Februar konnte die SPD

mit ihrem Spitzenkandidaten Olaf Scholz

die absolute Mehrheit erringen. In Sachsen-

Anhalt wurde am 20. März erneut die CDU

mit Abstand stärkste Partei und wird ge-

meinsam mit der SPD die schwarz-rote Ko-

alition fortsetzen. Bei den Landtagswahlen

in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz

am 27. März gab es grün-rote bzw. rot-grü-

ne Mehrheiten. Im Südwesten Deutschlands

wird es mit Winfried Kretschmann erstmalig

einen grünen Ministerpräsidenten geben.

Dagegen ist und bleibt in Rheinland-Pfalz

SPD-Mann Kurt Beck alter und neuer Re-

gierungschef. Mindestens vier weitere Land-

tagswahlen stehen in diesem Jahr noch an.

Wir dürfen gespannt sein, ob sich der (rot-)

grüne Trend fortsetzen wird.

Für die christlichen Gewerkschaften ste-

hen nun aber erst einmal die Sozialwahlen

ganz oben auf der Tagesordnung. Unsere

Kandidatinnen und Kandidaten sind en-

gagierte Mitglieder, die sich seit Jahren in

vielen Betrieben in Deutschland für Arbeit-

nehmerbelange einsetzen. Sie wissen, wo

den Versicherten der Schuh drückt und wo

Änderungen im System notwendig sind. Al-

len Kandidatinnen und Kandidaten des CGB

drücken wir ganz fest die Daumen und wün-

schen viel Erfolg bei der Sozialwahl 2011!

Monica Wüllner

Titelthema

Sozialwahlen 2011Der Countdown läuft ...

Gewerkschaftsnachrichten

CGB

Vielfalt statt Einfalt

Treffen mit Staatssekretär Hille-brand

CGM

Staatssekretär zu Gast in derHauptverwaltung

CGM steht voll hinter der Belegschaft

Heuschreckenplage?

Zurück zur Basis

Bezirkstage 2011

Markus Malm ist neuer Landes-vorsitzender

Landesgewerkschaftstag in Magdeburg

Kreser zum siebten Mal CGM-Landesvorsitzender

Aus „alt“ mach „neu“

Ärger um Schichtmodell

CGDE

Ergebnisse Bundesgewerkschaftstag

KFG

Sklaven der Wirtschaft?

Jugendseite

Später Berufsstart

Lernen fürs Leben

Politik . Soziales

Unter Strom ...

Fehlende Teile gefährden Produktionen

Wenn die Arbeit krank macht ...

Christliche Werte auf dem Vormarsch

Hoch qualifiziert und schlecht bezahlt

CGM begrüßt Einigung bei Hartz IV

Die Ampeln stehen auf Grün

Wir

Glückwünsche an Martin Suttner

Gewinner unseres Werbekonzepts

Auswertung unserer DGZ-Umfrage

CGB-Kreisvorsitzender Anton Hiltlverstorben

Trauer um CGDE-Bundesvor-sitzenden Jürgen Ambrosius

Tarifgeschehen

Kräftige Einkommenssteigerungen

CGB begrüßt Mindestlohn

Drohendes EU-Lohndumping abgewendet

Ausbau tariflicher ZusammenarbeitI

Recht

Gleichbehandlungsgesetz

Geschlechtsbezogene Benach-teiligung

Arbeitsverweigerung aus Glaubens-gründen

Haushaltsbefristungen bei der BA

Haushaltsbefristung EU

Aufstellung eines Sozialplans

„Equal Pay“-Anspruch des Leih-arbeitnehmers

Unwirksamkeit tarifvertraglicherDifferenzierungsklausel

Informationen

Das Automobil wird 125 Jahre

E10 – der umstrittene Biosprit

Verkaufsschlager für die Ärzte

FRBW

Impressum

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03DGZ . 05/06 2011

[ Der Countdown läuft ... ]Sozialwahlen 2011

TITELTHEMA

Nun wird es ernst. Bei vielen Versicher-ten sind die Wahlunterlagen auf dem Postweg bereits eingetroffen. Bis zum 12.05.2011 werden die Briefwahlunter-lagen für die Sozialwahlen an die Wahl-berechtigten zugestellt, ohne dass es eines besonderen Antrages durch den Versicherten bedarf.

Wer die Wahlunterlagen bis 12.05.2011

noch nicht erhalten hat, muss sie beim zu-

ständigen Sozialversicherungsträger bis spä-

testens 19.05.2011 anfordern.

Bei mehr als 200 Sozialversicherungsträ-

gern fi nden Friedenswahlen statt. Zu einer

Urwahl und damit zu einer echten Friedens-

wahl kommt es bei der Deutschen Renten-

versicherung (DRV) Bund, fünf Ersatzkas-

sen (Barmer GEK, DAK, TK, KKH-Allianz

und Handelskrankenkasse) sowie bei zwei

Betriebskrankenkassen (Ernst & Young in

Melsungen sowie HypoVereinsbank in

München). Die Sozialwahlen sind Listen-

wahlen, das heißt, der Wähler kann seine

Stimme nicht für einzelne Persönlichkeiten

abgeben. Vielmehr muss er sich für eine von

mehreren Listen entscheiden. Er darf an die-

ser Liste keine Änderungen vornehmen, so

dass er keinen Einfl uss auf die Reihenfolge

der Kandidatinnen und Kandidaten hat.

Die Wahlen sind frei und geheim und gel-

ten für die Dauer von sechs Jahren. Gewählt

wird in der gesetzlichen Rentenversiche-

rung jeweils die Vertreterversammlung des

Sozialversicherungsträgers, auch „Sozial-

parlament“ genannt. Sie setzt sich paritä-

tisch aus Vertretern der Versicherten und

der Arbeitgeber zusammen. lp

Wir bitten alle Mitglieder der CGB-Ge-werkschaften, die Listen der CGM, des CGB und der einzelnen CGB-Gewerk-schaften zu unterstützen. Übernehmen Sie Verantwortung, bestimmen Sie mit und setzen Sie Ihr Kreuz für die Vertre-ter der Christlichen Gewerkschaften.

WICHTIGER HINWEIS

VORSCHLAGSLISTEN DES CGB WÄHLEN LEICHT GEMACHT!

Bis 18.05.2011 können übrigens blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler einen Antrag auf Übersendung einer Stimmzettelschablone bei ihrem Sozialversicherungsträger stellen.

LISTE 14 Rentenversicherung Bund • CGBKandidat: u.a. Hans Rudolf Folz

LISTE 8Barmer GEK • CGMKandidaten: u.a. Barthélémy Lemal, Gunter Smits

LISTE 6 Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK) • DHVKandidat: u.a. Raymund Kandler(Bundesvorsitzender der GÖD)

LISTE 4 Techniker Krankenkasse (TK)Verband Deutscher Techniker (VDT)Kandidat: u.a. Götz Beyer (stellv. Bundesvorsitzender des CGB)

Die Vorschlagslisten liegen bis zum 01.06.2011 in den Ge-

schäftsstellen der Versicherungsträger aus, bei denen eine

Urwahl stattfi ndet.

• Personen können nicht direkt gewählt werden

• Eine Vorschlagsliste wählen

• Wahlunterlagen in beiliegenden Briefumschlag geben

• Portofrei zurücksenden

• Eingang spätestens bis zum 01.06.2011

• Nur Briefwahl

• Mindestalter 16 Jahre

• Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle

Detaillierte Infos erhalten Sie unter www.sozialwahl.de www.cgm.de www.cgb.info

DHV

Die Vorschlagslisten liegen bis zum 01.06.2011 in den Ge-

schäftsstellen der Versicherungsträger aus, bei denen eine

Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle

Detaillierte Infos erhalten Sie unter www.sozialwahl.de www.cgm.de www.cgb.info

04 DGZ . 05/06 2011

GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

[ Vielfalt statt Einfalt! ]

[ Treffen mit Staatssekretär Hillebrand ]

CGB-MAIAUFRUF 2011

CGB-LANDESVORSTAND BADEN-WÜRTTEMBERG

Wir alle zusammen und jeder für sich selbst sind Teil Deutschlands. Trotz-dem zeigten uns Politik und leider auch die Ge-

sellschaft immer wieder, wie wenig den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechnung getragen wird.

Dabei sind diese die wahren Leistungsträger

Deutschlands. Wir brauchen in der Arbeits-

welt mehr Selbstverantwortung und weni-

ger Gleichmacherei.

Selbstverantwortung und Vernunft brau-

chen wir auch für unsere Sozialversiche-

rungen. Generationengerechtigkeit, Niveau

und soziale Ausgewogenheit sind wichtige

Kernelemente unserer Sozialversicherungs-

systeme. Sie müssen stärker als bisher in

der politischen Diskussion berücksichtigt

werden. Nur so wird es gelingen, die Bei-

träge zur Sozialversicherung stabil zu halten

und gleichzeitig die Leistungen der Sozial-

versicherungssysteme zu erhalten und zu

verbessern. Die Sozialwahlen im Jahr 2011

bilden ein Kernstück unserer Demokratie.

Millionen von Versicherten und Rentnern

in Deutschland sind zur Sozialwahl aufge-

rufen.

Bestimmen Sie mit, wer in den Gremien

der Selbstverwaltung Ihre Interessen ver-

tritt, denn hinter dem Begriff „Selbstver-

waltung“ verbirgt sich Mitbestimmung und

gelebte Demokratie in der Sozialversiche-

rung! Grundlage unseres gesellschaftlichen

Zusammenlebens war immer und wird auch

Staatssekretär Dieter Hillebrand MdL empfing den CGB-Landesvorstand im Ministerium für Ar-beit und Sozialordnung,

Familien und Senioren in Baden-Würt-temberg. Das Treffen ermöglichte einen ausführlichen Meinungsaustausch.

Die zehnköpfige CGB-Delegation leitete der

Vorsitzende Hans Gönner. Es wurde offen

über die Situation in der Zeitarbeit nach der

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes

(BAG) zur CGZP gesprochen. Seitens des

weiterhin die gesellschaftliche, gedankliche

und politische Vielfalt sein. Der Wettbe-

werbsgedanke als Motor unseres Handelns

schließt Monopole generell aus. Im wirt-

schaftlichen Bereich ist das selbstverständ-

lich und anerkannt, im tariflichen und im ge-

werkschaftlichen Bereich wird dieses Prinzip

vom DGB total abgelehnt und alles getan,

die eigenen Machtmonopole zu erhalten.

Und das, obwohl dem DGB und seinem Al-

leinvertretungsanspruch so viele Menschen

den Rücken gekehrt haben. Noch nie war

der gewerkschaftliche Organisationsgrad

bei den Gewerkschaften des DGB so niedrig

wie im Jahr 2011. Noch nie haben so viele

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre

Interessen ohne die Gewerkschaften des

DGB verfolgt. Und noch nie wurden die

Monopolansprüche des DGB aggressiver

verfolgt.

Die Forderung der DGB-Gewerkschaften

nach einem gesetzlichen Mindestlohn ist

die Kapitulation des DGB vor den eigenen

gewerkschaftlichen Aufgaben. Das Dog-

ma der Tarifeinheit ist vom Bundesarbeits-

gericht gekippt worden. Der Ruf des DGB

nach dem Gesetzgeber, um die Tarifeinheit

zu retten, die das Bundesarbeitsgericht als

veraltet und nicht mehr in die aktuelle Tarif-

landschaft passende Statusregelung titulier-

te, ist die personifizierte Furcht vor Macht-

und Prestigeverlust des DGB und verkörpert

die Angst vor neuen Wegen. Die juristischen

Winkelzüge der DGB-Gewerkschaften zur

Behinderung oder Beseitigung freier und

unabhängiger Gewerkschaften ist der Ver-

Ministeriums wurde die Ansicht vertreten,

dass der BAG-Beschluss auch vergangen-

heitsbezogen ausgelegt werden könne

und Nachforderungen deshalb nicht auszu-

schließen sind.

Ob der CGZP-Beschluss Vorteile für die Ar-

beitnehmer bringt, ist fraglich. Qualitativ

liegen die aktuellen Abschlüsse der CGZP

alle über den aktuellen Tarifabschlüssen des

DGB in der Zeitarbeit. Einig war man sich in

der Bewertung der einseitigen, tendenziö-

sen Berichterstattung von Frontal 21.

Ein weiteres wichtiges Thema des CGB war

der Bildungsurlaub. Dieser ist eine beson-

such des DGB, seinen schwindenden Rück-

halt bei den Beschäftigten auszugleichen.

Dies zeigt auch die Furcht der DGB-Ge-

werkschaften vor dem Verlust des Dogmas

unteilbarer Gewerkschaftseigenschaft, also

ihre Angst davor, nur noch dort mächtig zu

sein, wo sie es auch tatsächlich sind.

Selbstverständlich sehen auch wir die Pro-

bleme. Selbstverständlich müssen auch

wir Lösungen anbieten. Unsere Lösung ist

die Vielfalt und die Freiheit anders zu den-

ken, die Freiheit auch gegen den Strom zu

schwimmen, wenn wir es für richtig halten.

Dies auch dann, wenn es nicht opportun

ist. Für uns gilt das Motto: So viel Einfluss

und Unterstützung von außen wie nötig,

aber soviel Selbständigkeit und Freiheit wie

möglich. Wir brauchen Mindestlöhne und

Mindestarbeitsbedingungen dort, wo die

tarifvertraglichen Mechanismen nicht grei-

fen. Wir brauchen eine starke und wehrhaf-

te Tarifautonomie, die auf die Vielfalt der

Tarifpartner und auf allgemeinen wie auch

auf speziellen tariflichen Lösungen beruht.

Die Tarifautonomie ist ein Eckpfeiler unserer

sozialen Marktwirtschaft.Deutschland braucht freie, unabhängige Ge-

werkschaften, die im fairen Wettbewerb um

die beste Vertretung der Arbeitnehmerinte-

ressen miteinander konkurrieren. Nur durch

freie Gewerkschaftsvielfalt und ihren Wettbe-

werb ist soziale Gerechtigkeit ohne Eigeninte-

ressen zu verwirklichen. Nur der Wettbewerb

freier Gewerkschaften wird Deutschland im

freien Zusammenspiel aller gesellschaftlichen

Kräfte aus der Krise führen.

dere Form des Urlaubs, die der beruflichen

oder politischen Weiterbildung Rechnung

tragen soll. Der Bildungsurlaub wird von den

einzelnen Bundesländern über die Landes-

gesetzgebung geregelt. Die Ausnahmen bil-

den Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen

und Thüringen. In diesen Bundesländern

gibt es bisher keine Regelung zum Bildungs-

urlaub. Der CGB bat den Staatssekretär sich

bei der Landesregierung für einen Berufsbil-

dungsurlaub einzusetzen.

Der CGB unterscheidet dabei zwischen dem

geltenden Bildungsurlaub in einigen ande-

ren Bundesländern. Der Schwerpunkt sollte

05DGZ . 05/06 2011

gewährleistet werden. Staatsekretär Dieter

Hillebrand versprach diesen Missständen

nach zu gehen. ril

sind 700 Menschen mit ihren Familien. Die

schiebt man als verantwortungsvolles Un-

ternehmen nicht einfach wie Schachfi guren

von Paderborn nach Lippstadt“, so de Vries.

Die CGM fordert die Unternehmensleitung

auf, Zahlen auf den Tisch zu legen und dann

gemeinsam mit den Arbeitnehmervertre-

tern zu überlegen, wie der Standort Pa-

derborn doch noch erhalten werden kann.

„Die Erfahrungen der CGM im und mit

dem Hella-Unternehmen bringen wir gerne

im Rahmen eines Gesprächs zwischen der

Unternehmensleitung und Arbeitnehmer-

vertretern ein“, bietet de Vries an. Immerhin

stelle die CGM etwa den Betriebsratsvorsit-

zenden im Hella-Werk Bremen.

rungen nach Osteuropa von kurzer Dauer

seien und viele Unternehmen wieder nach

Deutschland zurückkommen, gehe Hella

den anderen Weg. Da das Hella-Werk in

Paderborn außerdem profi tabel wirtschaf-

tet, sei die Entscheidung in keiner Hinsicht

nachvollziehbar.

Nach ersten Gesprächen mit CGM-Mitglie-

dern, die in den letzten Tagen geführt wur-

den, sagte de Vries den Beschäftigten bei

Hella in Paderborn die volle Unterstützung

der Gewerkschaft zu. Hella sei ein Familien-

unternehmen mit Tradition. Dies bedeute

Verantwortung für die Region und die Men-

schen. „700 Arbeitsplätze in Paderborn, das

und auf den anstehenden Ausstieg der

CGM aus der Zeitarbeit hinweisen. Er ver-

wies zudem auf die Auffassung der CGM,

dass Equal Pay mindestens nach drei Mona-

ten für Leiharbeiter gelten sollte.

Des Weiteren war es dem Bundesvorsitzen-

den wichtig, die Tatsachen zur einseitigen

Berichterstattung zum Thema Zeitarbeit

richtig zu stellen. Man tauschte sich außer-

dem über die Haltungen zum Mindestlohn

und zur Tarifeinheit aus.

GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

Die Christliche Ge-werkschaft Metall (CGM) in Nordrhein-

Westfalen ist entsetzt über die Nach-richt, dass das Familienunternehmen Hella sein Werk in Paderborn schließen und die Produktion nach Lippstadt und Osteuropa verlagern möchte.

„Dies ist ein Schritt in die falsche Richtung“,

so die zuständige CGM-Gewerkschaftsse-

kretärin Heike de Vries.

Die CGM fordert den Automobilzulieferer

Hella auf, das Werk in Paderborn zu erhal-

ten. Während andere Unternehmen mitt-

lerweile eingesehen hätten, dass Verlage-

Am 23.03.2011 be-grüßte der Bun-desvorsitzende der

Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) Adalbert Ewen den Staatssekre-tär des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Dr. Ralf Brauksiepe in der Hauptverwaltung der CGM in Stuttgart.

Während des Gesprächs konnte der Bun-

desvorsitzende der CGM die Haltung zur

Zeitarbeit noch einmal dezidiert darlegen

[ CGM steht voll hinter der Belegschaft ]

[ Staatsekretär zu Gast in der Hauptverwaltung ]

HELLA MUSS IN PADERBORN BLEIBEN

POLITIK

in Baden-Württemberg auf der berufl ichen

Weiterbildung liegen. Eine solche Regelung

wäre fi nanzierbar und neben den Arbeit-

nehmern würden auch die Arbeitgeber da-

von profi tieren.

Weitere Themen waren die Antragbefugnis

des § 97 im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG),

die nicht nachvollziehbare Erhöhungen der

Prüfungsgebühren durch die Handwerks-

kammern, die Wiedereinführung von Bil-

dungsberatungsstellen, die Einführung von

Mindestlöhnen sowie die Armutsdiskussion.

Kritisiert wurden vor allem auch die aktu-

ellen Gegebenheiten zu Bezuschussungen

von Bildungseinrichtungen. Es gibt mitt-

lerweile Landkreise, die Zuschüsse für Bil-

dungseinrichtungen kurzerhand streichen.

So wurde bemängelt, dass einkommens-

schwachen alleinerziehenden Müttern die

Berufsausbildungsbeihilfe in einem südbadi-

schen Landkreis gestrichen wurde. Die För-

derung von Mitteln zur Berufsweiterbildung

und Umschulungsmöglichkeiten müssen

v.l.n.r.: Elisabeth Braun, Manfred Raible, Monica Wüllner, Reinhardt Schiller, Paul Zechmeister,

Hans Gönner, Rolf Oetinger, Dieter Hillebrand, Hans Hebeisen, Markus Werner, Manfred Regele

06 DGZ . 05/06 2011

GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

Arbeitnehmer zu tragen. Das einst wirt-

schaftlich gut aufgestellte Unternehmen

Stuart ist am Ende. Die Mitarbeiter sitzen

auf der Straße, erhalten Arbeitslosengeld I

oder Hartz IV. Um die Mitarbeiter möglichst

„billig“ zu entsorgen und den Betriebsrat

zu lähmen, greift die Heuschrecke ohne

Skrupel auf Anwälte wie Helmut Naujoks

zurück. Helmut Naujoks ist einer der Rechts-

anwälte im deutschen Arbeitsrecht, der sich

ausschließlich auf die Vertretung von Ar-

beitgeberinteressen spezialisiert hat.

Soziale Verantwortung und Anstand kann

nun einmal nicht verordnet werden. Es geht

hier nur um eines: Profit. Ein Mangel an mo-

ralischem Einfühlungsvermögen ist offen-

sichtlich symptomatisch für die Schwächen

eines ganzen Systems. Es wird Zeit, dass wie-

der bessere Entscheidungen getroffen wer-

den – menschlich sowie wirtschaftlich.

ten ist es, vor Ort zu sein bei den Kollegen!“

betonte der CGM-Bezirksvorsitzende Franz

Benz. Eine gute Interessenvertretung setzt

voraus, dass man die Bedürfnisse der Kol-

leginnen und Kollegen versteht. Erst dann

können Forderungen gegenüber dem Ar-

beitgeber formuliert werden.

Houghton einen Kredit auf und kaufte da-

von das Unternehmen Stuart, das ebenfalls

Spezialschmierstoffe herstellt. Die Rückzah-

lungen für den Kredit der Houghtongruppe

werden durch Gelder dieses zugekauften

Unternehmens bedient. Zudem wird mas-

senhaft Personal entlassen und Standorte

konsolidiert, um vorübergehend die Abzah-

lungen bei der Bank bedienen zu können.

Dann schlägt die Heuschrecke wieder zu:

Das Unternehmen Houghton kauft weite-

re Unternehmen ein, das Spiel beginnt von

Neuem. Erfahrungsgemäß ist wieder mit

vielen Entlassungen und weiteren Standort-

konsolidierungen zu rechnen. Nur auf die-

se Weise können die von der Heuschrecke

einverleibten Unternehmen sofort Gewinne

erzielen und damit ihre Kredite bedienen.

Reibach auf Kosten der Unternehmen und

deren Arbeitnehmer. Die Folgen haben die

drohenden Fachkräftemangel wurde rege

diskutiert. Höhepunkt der Werksbesichti-

gung war der Besuch in der Fertigung und

der Montage. Hier informierten sich die Ge-

werkschafter über die Arbeitsbedingungen

und die Arbeitsinhalte. „Die wichtigste Auf-

gabe von Gewerkschaften und Betriebsrä-

Es ist die größte Sorge eines Unternehmens und dessen Mitarbei-

tern, bei einem Eigentümerwechsel ei-ner sogenannten „Heuschrecke“ in die Hände zu fallen.

Doch oft kommen die Bedenken zu spät.

Ehe man es sich versieht, befindet man sich

in einer ausweglosen Situation. Die Anzei-

chen mehren sich, dass Houghton wohl

einer Heuschrecke auf den Leim gegangen

ist. Die Tatsachen sprechen für sich – das

Drama scheint vorgezeichnet.

Der Ausschlachter AEA kaufte Houghton,

ein Unternehmen, das Spezialschmierstof-

fe für die Metall- und Metallbearbeitungs-

branche herstellt. Eigenes Geld legte die

Heuschrecke dafür nicht auf den Tisch.

Mehr noch, der Ausschlachter nahm auf

den Namen des erworbenen Unternehmens

CGM-Betriebsgrup-penvorsitzender bei der ZF, Robert Bau-

meister, hatte den Bezirksvorstand der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) am 15.02.2011 zu einer Betriebs-besichtigung des ZF-Werkes in Fried-richshafen eingeladen.

Nahezu der gesamte CGM-Bezirksvorstand

Friedrichshafen nahm die Einladung gerne

an. Auch der CDU-Abgeordnete Ulrich Mül-

ler MdL war zu der Besichtigung von Werk 2

bei ZF geladen. Neben der Historie „von der

Zackenbude zum Weltkonzern“ diskutierte

man vor allem die aktuelle Situation wie

z. B. Produktionszahlen, Umsatzentwick-

lung, Leiharbeiter, Befristungen, Taktzeiten

und Pausenregelungen.

Während der Betriebsbesichtigung konn-

ten sich die Vertreter des CGM-Bezirksvor-

stands und der CDU-Abgeordnete Müller

auch über einige politische Themen aus-

tauschen. Arbeitsplätze und Bildung sind

für die CGM wie auch für die CDU zentrale

Themen. Über Lösungsvorschläge für den

[ Heuschreckenplage? ]

[ Zurück zur Basis ]

HOUGHTON INTERNATIONAL WUPPERTAL

BEZIRKSVORSTAND FRIEDRICHSHAFEN

07DGZ . 05/06 2011

GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

Der Bezirksvorstand Emden mit Geschäftsführer Torsten Schöne

Der Bezirksvorstand Bremen mit Geschäfts-führer Torsten Schöne

Detaillierte Berichte und Informationen über die Bezirkstage finden Sie auf www.cgm.de

Michael Cezanne (r.) ehrt Dieter Scheffs für seine 40-jährige Mitgliedschaft

Michael Cezanne (l.) ehrt Josef Jakobi für seine 50-jährige Mitgliedschaft

Der Bezirksvorstand Main-Taunus mit Geschäfts-führer René Michael

v.l.n.r.: Michael Cezanne, Fritz Simon, René MichaelDer Bezirksvorstand Kassel/Nordhessen mit Geschäftsführer René Michael

WAHLEN

Bezirkstag Emden

Bezirkstag Main-Taunus

Bezirkstag Kassel/Nordhessen

Bezirkstag Bremen

[ Bezirkstage 2011 ]

08 DGZ . 05/06 2011

MdB. In seiner Rede ging er vor allem da-

rauf ein, wie wichtig christlich-soziale Ar-

beitnehmerpolitik in der heutigen Zeit sei

und welch bedeutende Rolle die CGM in

der Tarifpolitik einnehme. Im Anschluss da-

ran wurden intensiv Themen wie die Rente

mit 67, die Zukunft der Zeitarbeit und die

Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns

erörtert. wü

Oberbürgermeister Richard Arnold wur-

de von der Baden-Württemberger CGM

das Motto des Landesgewerkschaftstages

„Neue Wege in die Zukunft“ diskutiert.

Hauptredner war der parlamentarische

Staatssekretär im Bundesministerium für

Arbeit und Soziales Hans-Joachim Fuchtel

tags stand die Wahl des

neuen Landesvorstan-

des. Als Landesvorsit-

zender wurde Dr. Knut

Stutzkowski im Amt be-

stätigt. Das einstimmige

Wahlergebnis bezeugte

seine hervorragende Ar-

beit in der letzten Wahl-

periode. Als Stellvertre-

ter unterstützen ihn die

Kollegen Torsten Fritz

(Magdeburg) und Peter

Schuster (Halle). Zu Beisitzern wurden die

Kollegen Detlef Knoth (Halle), Günter Müller

(Magdeburg), Lorenz Michael (Wernigerode)

Die Christliche Ge-werkschaft Metall (CGM) Baden-Würt-

temberg hat am 19.03.2011 auf ihrem 11. ordentlichen Landesgewerkschafts-tag in Schwäbisch Gmünd den Reutlin-ger Betriebsrat Markus Malm mit 83,9 Prozent der Stimmen zum neuen Lan-desvorsitzenden gewählt.

„Ich freue mich auf die neue Aufgabe und

möchte den Modernisierungskurs der CGM

fortsetzen“, so der neue Vorsitzende, der

dem Vorstand schon bisher als Beisitzer an-

gehörte.

Der bisherige Vorsitzende Georg-Dieter Bell

kandidierte aus zeitlichen Gründen nicht

mehr für das Amt des Vorsitzenden, gehört

dem Vorstand aber weiterhin als Beisitzer

an. Zu Stellvertretern wurden erneut der

Betriebsrat Franz Benz und erstmalig der

Böblinger Marinko Skara gewählt. Für die

Finanzen ist zukünftig Cornelia Josef aus

Weinstadt verantwortlich, zur Schriftführe-

rin wurde Martina Schöck aus Mötzingen

ernannt. Der Vorstand wird durch die Bei-

sitzer Benjamin Caruthers, Diana Lohmann,

Georg-Dieter Bell, Dr. Ulrike Schwing-

Dengler, Martin Rott, Brigitte Schmid, Mar-

tin Ocker, Norbert Maier, Robert Baumeis-

ter, Jürgen Stahl, Götz Steiner, Ferdinand

Fimpel, Michael Lindner und Robert Kurka

komplettiert. Nach einem Grußwort von

Am 12.03.2011 hatte der Landesverband Sachsen-Anhalt zum

Landesgewerkschaftstag der CGM nach Magdeburg geladen.

Die Delegierten freuten sich besonders,

den Bundesvorsitzenden der CGM Adalbert

Ewen auf ihrem Landesgewerkschaftstag

begrüßen zu können. In seiner Rede erläu-

terte Adalbert Ewen die neueste Entwick-

lung der CGM auf Bundesebene und stellte

seine Vorstellungen für die Zukunft dar. Die-

se wurden von den Delegierten mit einhel-

liger Zustimmung zu Kenntnis genommen.

Im Mittelpunkt des Landesgewerkschafts-

[ Markus Malm ist neuer Landesvorsitzender ]

[ Landesgewerkschaftstag in Magdeburg ]

LANDESGEWERKSCHAFTSTAG BADEN-WÜRTTEMBERG

LANDESVERBAND SACHSEN-ANHALT

Der neue Landesvorstand Baden-Württem-

berg mit dem Bundesvorsitzenden Adalbert

Ewen

Der neue Landesvorsitzende von Baden-

Württemberg, Markus Malm

Adalbert Ewen mit Dr. Knut Stutzkowski

und Peter Mosert (Großbadegast) gewählt.

Roland Breuer, Geschäftsführer

09DGZ . 05/06 2011

diesem Bestreben soziale und huma-

nitäre Gründe Vorrang haben.“

so Lutz. Bernhard Kreser, der

bereits seit 24 Jahren das

Amt des CGM-Landesvor-

sitzenden innehat, wurde

mit großer Mehrheit wie-

dergewählt. Auch seine

Stellvertreter Hans Schalk

und Michael Demus wurden

in ihren Ämtern bestätigt. Als

weitere Mitglieder des Landes-

vorstandes wurden gewählt: Franz Barth,

Matthias Beuerlein, Roswitha Brettschnei-

der, Lorenz Finster, Gerhard Herzog, Franz

Kapfhammer, Josef Kölbl, Reinhard Mü-

nich, Ernst Ullrich, Heike Weißenberger und

Bruno Wolf. Als kooptiertes Mitglied steht

bereits Alfred Schaller fest. Neuer Kassier

wurde Günter Hornung und Andreas Hulka

wurde als Schriftführer bestätigt.

und ausgebaut werden. Mehr denn je ist die

Dienstleistungsfunktion der Gewerkschaft

gegenüber ihren Mitgliedern gefragt. Dies

muss eine weitere Professionalisierung der

Arbeit zur Folge haben. Der Bundesgewerk-

schaftstag der CGM im Oktober 2011 wird

hierfür die Weichen stellen.

sitzer Christina Oppat und Mathias Blank

sowie der Schriftführer Michael Wolter. An-

dreas Sommer und Steffen Ramm wurden

als Kassenprüfer gewählt.

In seinem Bericht über die abgelaufene

Amtsperiode konnte Landesgeschäftsführer

Björn Zirzlaff den Teilnehmern eine über-

wiegend positive Bilanz vorlegen. In der

letzten Amtsperiode verzeichnet der Lan-

desverband eine stetig steigende Mitglie-

derentwicklung. Besonders erfreulich sei

der Zuwachs in der Industrie.

Weiter konnte die Tarifpartnerschaft der

CGM im Handwerk etabliert werden. Im

Elektrohandwerk Berlin/Brandenburg als

auch im Sanitär-Heizung-Klima-Gewerbe

Berlin konnten durch gute und gar wegwei-

sende Tarifabschlüsse die Tarifpartnerschaf-

ten wieder ausgebaut werden.

Auch die politischen Kontakte konnten in

der vergangenen Amtsperiode gefestigt

Hauptredner Martin Kastler MdEP

eingesprungen war, stellte in seiner

Rede eindrucksvoll den Konflikt dar, der

entsteht, wenn die Sonntagsruhe, die Aus-

druck unserer christlichen Tradition ist, mehr

und mehr durch Sondergenehmigungen

unterlaufen wird. „Wir leben in einer Wo-

chenendgesellschaft, in der Familienleben

und soziale Kontakte vorwiegend samstags

und sonntags gelebt werden. Bei allen Be-

mühungen, unsere Wirtschaft anzukurbeln,

dürfen wir nicht vergessen, dass gegenüber

Am 15.02.2011 fand in Berlin der Landes-gewerkschaftstag des

Landesverbandes Nordost statt.

Dabei wurde dem bisherigen Landesvor-

stand durch dessen Wiederwahl das Ver-

trauen ausgesprochen. Lediglich die Positi-

onen innerhalb des Vorstandes haben sich

leicht verändert.

Gabriele Bläsing-Haufe wurde in ihrem Amt

als Landesvorsitzende bestätigt. Nach dem

Rücktritt des ehemaligen Landesvorsitzen-

den Horst Würden im Juli 2010 wurde die

Betriebsratsvorsitzende der Firma Biotronik

und bis dahin stellvertretende Landesvor-

sitzende bereits in dieses Amt gewählt.

Als Stellvertreter wurden Andrzej Janczak

(Betriebsrat bei Biotronik) und Ulrich Rin-

nerl (Vertrauenskörperleiter bei Mercedes

im Werk Berlin-Marienfelde) gewählt. Den

erweiterten Vorstand bilden die beiden Bei-

Am 26.03.2011 fand im Kutschersaal des Kloster Banz der 15.

ordentliche Gewerkschaftstag der CGM-Bayern unter dem Motto: „Gott sei Dank, es ist Sonntag?! – Arbeitneh-merrechte in Europa“ statt.

96 Delegierte und zahlreiche Gäste, darun-

ter der Bürgermeister von Bad Staffelstein

Jürgen Kohmann, der Geschäftsführer der DHV-Gewerkschaft München Ralf Holten

und der stellvertretende CGM-Bundesvor-

sitzende Detlef Lutz genossen die Veranstal-

tung im „Gottesgarten“ von Bad Staffelstein.

Lutz, der kurzfristig für den erkrankten

[ Aus „alt“ mach „neu“ ]

[ Kreser zum siebten Mal CGM-Landesvorsitzender ]

LANDESGEWERKSCHAFTSTAG NORDOST

LANDESGEWERKSCHAFTSTAG BAYERN

Für werdende Eltern hat sich

die CGM Bayern etwas einfallen

lassen.

v.l.n.r.: Björn Zirzlaff, Ulrich Rinnerl, Andrzej

Janczak, Gabriele Bläsing-Haufe, Mathias

Blank, Andreas Sommer, Christina Oppat,

Michael Wolter

v.l.n.r.: Michael Demus, Bruno Wolf, Reinhard

Münich, Gerhard Herzog, Ernst Ullrich, Peter

Kalisch, Lorenz Finster, Karin Kramer, Franz

Barth, Roswitha Brettschneider, Josef Kölbl,

Andreas Hulka, Matthias Beuerlein, Franz

Kapfhammer, Heike Weißenberger, Bernhard

Kreser, Hartmut Grimminger, Hans Schalk

10 DGZ . 05/06 2011

Spengler und Joseph Nashan, für 50-jähri-

ge Mitgliedschaft und Mitarbeit Franz Josef

Engstler und Adolf Loch.

Für langjährige Arbeit für die Gewerkschaft

CGDE erhielt Adolf Herget eine Urkunde für

besondere Verdienste.

Allen Geehrten wurde vom Bundesvorsit-

zenden Jürgen Ambrosius die Goldene Eh-

rennadel der CGDE und ein Präsent über-

reicht.

Einige Teilnehmer vor der Tagungsstätte in

Homburg Saar. (Foto: Wolfram Spengler)

nes und intelligentes Arbeitssystem mit vier

Schichtmannschaften auch die Möglichkeit

einer Nachtschichtbefreiung. Ein schnell ro-

tierendes Schichtsystem mit nur wenigen

Tagen in der gleichen Schicht ist generell

besser zu bewältigen als ein Schichtwechsel

im Wochenrhythmus. Man sollte der Beleg-

schaft nicht mehr als drei Nachtschichten

hintereinander zumuten.

Das würde sich auch für unser verantwor-

tungsvolles Unternehmen auszahlen. Die

CGM hat zur weiteren „Nachjustierung“

noch eine Menge Ideen und Vorschläge und

bietet hiermit ihre Mitarbeit an. Wir werden

uns nicht nur kritisch sondern vor allen Din-

gen konstruktiv einbringen.

Marc LühringLandesvorsitzender Nord/Küste

wurden am Entscheidungs- und Umset-

zungsprozess nicht beteiligt. Man hätte sich

viel Arbeit, Zeit und Nerven sparen können.

Die Beschäftigten wären von Anfang an

motivierter und zufriedener ins neue Jahr

gestartet. Geplante und teils auch durch-

geführte Unterschriftenaktionen gegen

das jetzige Arbeitszeitmodell hätten keine

Unruhe innerhalb der Belegschaft verur-

sacht. Auch der CGM ist bewusst, dass es

kein Patentrezept für ideale Schichtpläne

gibt, dass man weiterhin vor schweren He-

rausforderungen steht und man zukünftig

vielleicht noch flexibler als bisher sein muss,

um an den Märkten erfolgreich bestehen zu

können. Dies darf aber nicht auf Kosten der

Gesundheit der Arbeitnehmer geschehen.

Warum wird an der Montagelinie 1 und den

angrenzenden Bereichen in zwei Wechsel-

schichten und einer Schicht in Dauernacht-

schicht gearbeitet? Dabei bietet ein moder-

Seit Januar 2011 gilt bei VW in Wolfsburg ein neues Schichtmo-

dell. Dieses sieht einen wöchentlichen Wechsel von Früh-, Spät- und Nacht-schicht vor.

Doch der Wechsel von der Nachtschicht auf

die Frühschicht bereitet den Mitarbeitern

Probleme. Monatelang rangen die Vertre-

ter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite

um das neue Schichtmodell, doch nun muss

nachjustiert werden.

Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)

hatte bereits im Oktober 2010 darauf hin-

gewiesen, dass die Mitarbeiter an dem

Schichtmodell beteiligt werden sollten. Die

CGM kritisierte schon damals, dass man

neue Schichtmodelle nicht verordnen kann

– sie funktionieren nur gemeinsam mit der

Belegschaft. Die betroffenen Menschen

Nach dem unerwar-teten plötzlichen Tod des neuge-

wählten Bundesvorsitzenden der CGDE Jürgen Ambrosius werden wir an dieser Stelle nur den gewählten Bundesvor-stand und die geehrten Mitglieder nen-nen und weitere Berichte zurückstellen.

Geehrt für 60-jährige Mitgliedschaft und

Mitarbeit in der CGDE wurden Wolfram

[ Ärger um Schichtmodell ]

[ Ergebnisse ]

VW WOLFSBURG

BUNDESGEWERKSCHAFTSTAG

Am 23.02.2011 wurde nachstehender Bundesvorstand der CGDE neu gewählt:

• Bundesvorsitzender Jürgen Ambrosius (Sulzbach)• Stellvertretender Bundesvorsitzender Adolf Loch (Beckingen)• Stellvertretender Bundesvorsitzender Rudolf Brungs (Telgte)• Bundeskassierer Franz Josef Engstler (Schmelz)• Stellvertretender Bundeskassierer Heinz Sauer (Leverkusen)• Schriftführer Joseph Nashan (Homburg)• Stellvertretender Schriftführer Bernhard Kreppel (Zapfendorf)• Organisationsleiter Adolf Loch (Beckingen)• Pressereferent Adolf Herget (Nürnberg)• Beisitzer Wilhelm Farwick (Coesfeld) und Helmut Gall (München)• Revisor Karl Heinz Daldrup (Billerbeck)• Revisor Wolfram Spengler (Homburg)

Jürgen Ambrosius ehrte langjährige Mitglieder

11DGZ . 05/06 2011

angelernten Beruf. Auch eine frühere drei-

jährige, abgeschlossene Lehre in einem ähn-

lichen Beruf hilft hier nicht zu einer Anerken-

nung. Die fehlende Bestätigung bringt viele

Nachteile sowohl bei der späteren Rente als

auch bei berufl ichen und medizinischen Heil-

behandlungen bzw. einer Rehamaßnahme.

Hinzu kommt, dass junge Familien oft tage-

lang auf die Rückkehr des Ehemanns und Va-

ters warten müssen. Besonders in Fernfahrer-

familien kommt es zu vielen Trennungen und

Scheidungen.

Für die KFG steht eindeutig fest, dass auf

Dauer die fl ächendeckende Versorgung der

Bevölkerung mit Gütern des täglichen Be-

darfs nur gewährleistet ist, wenn es ständig

Nachwuchs im Fahrerbereich gibt.

Die KFG fordert eine deutlich höhere Brut-

toentlohnung für LKW-Fahrer. Damit wäre

auch eine höhere Rente gewährleistet. Auch

die Arbeitsbedingungen müssen deutlich ver-

bessert werden. Fahraufträge müssen so dis-

poniert werden, dass keine Verstöße gegen

die Lenk- und Ruhezeiten mehr notwendig

sind. Das Berufsbild des Kraftfahrers muss

auch in seinem Ansehen verbessert werden.

Dazu müssen die Verantwortlichen in der Po-

litik und den Verbänden den längst fälligen

Beitrag liefern.

Die KFG ist überzeugt, dass es den Kapitän

der Landstraße bald wieder geben wird,

wenn ihre Forderungen umgesetzt werden.

Dazu will die KFG ihren fachlichen Beitrag

liefern.

Willy SchniedersKFG-Bundesvorsitzender

„LKW-Fahrer sind statt Kapitäne der Landstraße zu Sklaven der Wirtschaft geworden“, so der Bundes-vorsitzende der Kraftfah-

rergewerkschaft (KFG) Willy Schnieders bei einem Live-Interview mit einem Ra-diosender. Die Wirtschaftsunternehmen sparen sich tausende Arbeitsplätze auf Kosten der Berufskraftfahrer.

Besonders die großen Lebensmittelanbie-

ter verlangen von den Fahrern aus dem

Transport- und Speditionsgewerbe, dass sie

in ihren Zentrallagern die gelieferte Ware

selbständig entladen. Es wird dabei keine

Rücksicht darauf genommen, ob der Fahrer

gegen die gesetzlichen Lenk- und Ruhezei-

ten verstößt.

In einem Schreiben an die Berufsgenossen-

schaft für Fahrzeughaltung in Hamburg hat

der Bundesvorstand der KFG um eine rechts-

verbindliche Auskunft gebeten, ob der Fahrer

bei einem Arbeitsunfall im fremden Lager

auch abgesichert ist.

Dass Tankzüge oder Schwertransporte nur

von speziell geschulten Berufskraftfahrern

entladen werden können und dürfen, ist für

die KFG eine Selbstverständlichkeit. Natürlich

muss sich die Tätigkeit auf den Entladevor-

gang und die Überwachung beschränken.

Darüber hinausgehende Arbeiten werden ka-

tegorisch abgelehnt, weil sie im Verantwor-

tungsbereich des Empfängers liegen.

Nach und nach werden Politik und Wirtschaft

von den Versäumnissen früherer Jahrzehnte

eingeholt. Die Mächtigen der Wirtschaft und

auch die Transportunternehmen beklagen

öffentlich einen gravierenden Fahrermangel.

Nicht nur die unannehmbaren Arbeitsbedin-

[ Sklaven der Wirtschaft? ]LKW-FAHRER

gungen der vergangenen Jahre, die teilweise

heute noch gelten, schrecken die Menschen

ab den Kraftfahrerberuf zu ergreifen. Ausrei-

chenden Schutz für die gewerblichen Ange-

stellten vor Ausbeutung und Willkür durch

Arbeitgeber, Disponenten und der verladen-

den Wirtschaft hat der Gesetzgeber für das

Transportwesen bis heute nicht geschaffen.

Noch immer ist nicht klar defi niert, dass der

volle Arbeitsrechtschutz für die Fahrer greift,

wenn sie die Lenk- und Ruhezeiten einhalten.

Die KFG fordert eine zeitnahe Lösung dieser

Gesetzeslücke.

Noch immer werden in dieser Branche sehr

niedrige Bruttolöhne bezahlt. Ohne die Mit-

gliedschaft in einer Gewerkschaft ist nicht

einmal der Tarifl ohn garantiert. Von den

Spesen im Transportwesen werden keine Ab-

gaben für die Renten- und Sozialkassen ent-

richtet. Aufgrund dessen erhalten viele ehe-

malige Fernfahrer Renten unter 1.000 EUR

und beklagen einen qualitativ sehr geringen

Lebensstandart.

Bevor junge Arbeitnehmerinnen und Ar-

beitnehmer nach den jetzigen gesetzlichen

Vorschriften ans Steuer eines LKW dürfen,

kommen hohe fi nanzielle Ausgaben auf sie

zu. Schon der Erwerb einer gültigen Fahrer-

laubnis kostet ca. 8.000 EUR, die der Fahrer

selbst tragen muss.

Als Berufskraftfahrer kann nur tätig sein, wer

vorher eine dreijährige Ausbildung absolviert

und die Lehre mit einer Prüfung vor der In-

dustrie- und Handelskammer erfolgreich

beendet. Das Bundessozialgericht in Kassel

hat Ausbildungszeiten, die unter drei Jahren

liegen, die Anerkennung verweigert. Trotz er-

folgreicher Prüfung sind solche Fahrer keine

anerkannten Facharbeiter. Die Deutsche Ren-

tenversicherung bewertet Ausbildungszeiten

unter drei Jahren nur als Tätigkeit in einem

WICHTIGE INFORMATIONEN DER CGDE

Bis zum Beschluss des Bundesvorstandes

bzw. der Neuwahl eines Bundesvorsit-

zenden der CGDE leiten die beiden ge-

wählten stellvertretenden Bundesvorsit-

zenden Adolf Loch und Rudolf Bruns

die Geschäfte der CGDE gleichberechtigt.

Für Finanzfragen ist der Bundeskassierer

Franz Josef Engstler zuständig.

Die Bundesgeschäftsstelle der CGDE ist wei-

ter in der Eisenbahnstr. 25, 66117 Saarbrü-

Adolf LochOrannastraße 6 . 66701 Beckingen

Telefon 06835 3329

cken, Telefon 0681 9272850, zu errei-

chen. Telefaxanschluss 0681 52012.

Die Geschäftsstelle ist jeden Mittwoch

von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr besetzt.

Rudolf BrunsHerrmann-Löns-Weg 21 . 48291 Telgte

Telefon 02504 4666

Franz-Josef EngstlerAmbetstraße 27 . 66839 Schmelz

Telefon 06887 2011

12 DGZ . 05/06 2011

beginnen, um ihre beruflichen Chancen zu

verbessern. Für viele Berufsausbildungen

braucht man heute einen höheren Bildungs-

abschluss. Berufe, die man vor zehn Jahren

mit einem Hauptschulabschluss erlernen

konnte, erfordern heute einen Realschulab-

schluss. Ebenso reicht die Mittlere Reife für

viele Unternehmen heute nicht mehr aus -

gefordert wird Abitur. Viele Abiturienten be-

ginnen deshalb nach ihrem Abschluss kein

Studium, sondern eine Berufsausbildung. Es

gibt aber auch viele, die das

Abitur auf dem zweiten

Bildungsweg nachho-

len und ein Studium

beginnen. Aufgrund

der Krise auf dem

Arbeitsmarkt, be-

dingt durch

die Finanz-

und Wirt-

schaftskrise,

Wusstest ihr schon ...?Die Erdbeere ist eine sogenannte „Scheinfrucht“ – denn eigentlich gehört sie, beziehungsweise die kleinen Kernchen auf der Oberfläche, zu den Nüssen.So sind Walnüsse eigentlich auch Steinfrüchte, Erd-nüsse botanisch korrekt Hülsenfrüchte wie Erbsen und Bohnen. Die Tomate ist ein Nachtschattengewächs und damit ein naher Verwandter zur Kartoffel und der Toll-kirsche, wie auch zur Petunie und dem Tabak!

JUGENDSEITE

JUGEND MIT BISS

Anhand der Zahlen der Arbeitskräfteer-hebung aller Staaten der EU stellt sich heraus, dass Jugendliche und junge Er-wachsene heutzutage viel später ins Be-rufsleben eintreten als vor zehn Jahren.

Fast die Hälfte der Jugendlichen ging vor

zehn Jahren nach dem Abschluss der Schul-

ausbildung in ein Berufsausbildungsverhält-

nis über, heute sind es nur noch knapp 37

Prozent. Gründe dafür liegen hauptsäch-

lich in der Veränderung am

Arbeitsmarkt. Die Bildungs-

anforderungen an die Be-

werber steigen in allen

Berufen zunehmend an,

weshalb sich viele

Schulabgänger da-

für entscheiden,

eine weiterfüh-

rende schulische

Ausbildung zu

[ Später Berufsstart ]BERUFSEINSTIEG

fanden einige keinen Ausbildungs- oder

Arbeitsplatz. Damit keine Lücken im Le-

benslauf entstehen, überbrückten viele die

Zeit bis sie sich neu bewerben konnten mit

einer schulischen Ausbildung. Grundsätzlich

wissen die jugendlichen Schulabgänger oft

nicht, für welchen Beruf sie sich entscheiden

sollen, und nutzen Schule, Weiterbildung

oder Studium als Bedenkzeit.

So kommt es also, dass junge Erwachsene

heute später ins Berufsleben eintreten als

vor zehn Jahren. Leider hat sich auch an den

Arbeitsvertragsbedingungen einiges geän-

dert. Rund 41 Prozent der Arbeitnehmerin-

nen und Arbeitnehmer bis 19 Jahre haben

einen Vertrag auf Zeit – die Auszubildenden

sind dabei nicht eingerechnet. Bei den 20-

bis 24-Jährigen sind es immerhin ein Viertel.

Die CGM wird sich tarifpolitisch dafür ein-

setzen, dass junge Leute eine fairere Chance

auf eine unbefristete Stelle haben. por

IHR SEID GEFRAGT!Kennt ihr einen guten Witz, einen cleveren Spruch oder weitere skur-

rile Fakten? Wir freu-en uns auf Eure Einsendung unter [email protected]!

13DGZ . 05/06 2011

JUGENDSEITE

MAIL AN: [email protected] uns eure Meinung, Inhalte für diese

Seite, Kritik & Ideen. Wir sind gespannt.

Hast du dich schon einmal gefragt, ob dein Arbeitsalltag in einem anderen Land genau derselbe wäre? Wie die Ar-beitsvoraussetzungen in einem anderen Land sind?

Ein Auslandspraktikum ist die ideale Mög-

lichkeit, um sich in einer anderen Sprache

zu üben, eine fremde Kultur und viele inte-

ressante Persönlichkeiten kennen zu lernen.

Man lernt über seinen Tellerrand hinauszu-

sehen und kann viele wertvolle Erfahrungen

machen.

Ein Auslandpraktikum ist in vielen Län-

dern möglich. Ob in den Nachbarländern

Deutschlands, in Amerika, Asien – sogar

„Down Under“ in Australien. Neben vielen

neuen Eindrücken, die ihr während eurer

Freizeit beim Sightseeing über eine andere

Kultur sammeln könnt, hat ein Auslands-

praktikum noch andere Vorzüge. Für euren

Lebenslauf ist ein Auslandsaufenthalt im-

mer eine gute Zusatzqualifi kation. Dem Ar-

beitgeber verdeutlicht solch ein Aufenthalt

im Ausland Offenheit, Flexibilität, Selbst-

ständigkeit und meistens auch zusätzliche

Sprachkenntnisse.

Große Firmen, die internationale Geschäfts-

und Betriebsstellen haben, bieten oft inner-

betriebliche Praktika im Ausland an. Macht

euch schlau, ob eure Firma auch dazu ge-

hört. Viele Unternehmen schicken ihre Mit-

arbeiter auch auf Montage ins Ausland.

Auch das könnte eure Chance sein.

Vermittelt werden Auslandspraktika über

verschiedene Seiten im Internet. Auf die-

sen könnt ihr euch ausführlich informieren

in welchen Ländern ein Praktikum möglich

ist und für welche Berufsgruppen. Ihr müsst

nämlich beachten, dass nicht für jeden Be-

ruf alle Länder verfügbar sind.

Infos fi ndet ihr auf folgenden Seiten:www.praktikawelten.dewww.auslandspraktikum-weltweit.dewww.auslandspraktikum.info

Sollte eure Firma keine Angebote dieser Art

bieten und ihr über eine Auszeit nachden-

ken, ist das sogenannte „Work & Travel“

sicher eine Alternative. Damit reist ihr durch

das Land, fi nanziert euch selbst durch Ge-

legenheitsjobs vor Ort und lernt auf diese

[ Lernen fürs Leben ]AUSLANDSPRAKTIKA

Weise das Land und seine Bewohner ab-

seits der typischen Touristenwege kennen.

Es ist eine Alternative zum Au-pair-Job, die

viel Spontaneität erfordert – denn ihr habt

keine Gastfamilie, die euch bei Problemen

hilft, sondern seid auf euch allein gestellt.

Es werden auch diverse freiwillige und ge-

meinnützige Projekte im Ausland angebo-

ten, die allerdings nicht vergütet werden,

doch nicht weniger Erfahrungswerte mit

sich bringen.

Für die meisten dieser Angebote benötigt

ihr ein Visum. Das so genannte „Working

Holiday Visa“ ist eine Art Vertrag zwischen

zwei Ländern und ermöglicht es, dass Be-

sucher für längere Zeit, bis zu einem Jahr,

bleiben dürfen, um an einem Work & Tra-

vel Programm teilzunehmen. Dieses Visum

kann man im Alter zwischen 18 und 30 Jah-

ren erhalten. Die Kosten für das Visum muss

man selbst tragen. Für Au-pair benötigt ihr

dementsprechend ein Au-pair-Visum.

Alle Visa kann man nur vorab in einer Bot-

schaft oder einem Konsulat des Staates be-

antragen, in den man reisen möchte. Die

genauen Bedingungen kann man jeweils bei

den zuständigen Botschaften oder Konsula-

ten erfahren. Versicherungen sind ebenfalls

wichtig, meist sind sie aber im Programm der

Anbieter mit inbegriffen und müssen nicht

extra abgeschlossen werden. Nun fehlen nur

noch alle nötigen Impfungen, dann kann

eure Reise ins Ausland beginnen! por

14 DGZ . 05/06 2011

kohleförderung für das Jahr 2018 ist derzeit

allerdings beschlossene Sache. Außerdem ist

fraglich, ob das Klimaschutzziel, den CO2-

Ausstoß zu verringern, unter den gegebenen

Umständen erreicht werden kann. Zudem ist

es meist billiger den Strom aus den Nachbar-

ländern zu importieren. Nach einer Analyse

des Bundesverbandes der Energie- und Was-

serwirtschaft e.V. (BDEW), muss Deutsch-

land seit dem Moratorium Strom importie-

ren. Der Strom kommt dabei weitgehenden

aus Frankreich und Tschechien. Diese Länder

haben jedoch einen hohen Anteil an Kern-

energie zu verzeichnen - Es bleibt ein fahler

Beigeschmack.Eines ist sicher: Der Ausstieg

wird nicht billig und es sind Fachkompetenz

und Know-How gefragt, um die Energie-

versorgung neu zu organisieren. Aber es ist

nicht unmöglich. cah

POLITIK . SOZIALES

[ Unter Strom … ]ENERGIEPOLITIK

Die atomare Katastrophe in Japan, die das verheerende Erdbeben und den Tsunami nach sich zogen, haben die Welt verändert, im Speziellen auch die Energiepolitik in Deutschland.

Die Laufzeitverlängerung der Atomkraft-

werke ist nicht länger zu verantworten. Die

Risiken einer solchen Energiequelle sind

nicht beherrschbar, dies hat die Katastrophe

in Japan in schmerzlicher Weise in Erinne-

rung gerufen.

In Folge der Ereignisse wird das Atomkraft-

werk Neckarwestheim 1 in Baden-Württem-

berg endgültig vom Netz genommen. Wei-

tere sechs Kraftwerke sind für drei Monate

von der Stromversorgung ausgenommen,

um sämtliche Sicherheitsstandards der An-

lagen zu überprüfen. Von den ursprünglich

17 Atomkraftwerken sind somit noch zehn

Kraftwerke in Betrieb.

Die Energieversorgung soll zukünftig auch

ohne Atomstrom funktionieren. Laut Be-

rechnungen des Umweltbundesamtes wäre

es möglich, neun Atomkraftwerke sofort

stillzulegen, ohne die Energieversorgung zu

gefährden. Die 17 Atomkraftwerke hatten

bisher eine Überkapazität erwirtschaftet.

Nach Zahlen der Arbeitsgemeinschaft Ener-

giebilanz hat die Kernenergie einen Anteil

von 22,6 Prozent an der Stromversorgung

in Deutschland. Damit liegt die Atomkraft

noch hinter Braunkohle mit 23,7 Prozent als

Energiequelle, dicht gefolgt von Stein-

kohlekraftwerken mit 18,7 Prozent.

Erneuerbare Energien – unter diese

fallen Wasserkraft, Windkraft, Bio-

masse, Photovoltaik, Geothermie,

Hausmüll etc. – liefern etwa 16,6

Prozent der Energieversorgung. Da-

bei ist die Windkraft eindeutig der

größte Energieträger der erneuerba-

ren Energien. 13,6 Prozent der Ener-

gieversorgung werden durch Erdgas

gedeckt.

Derzeit ist die Braunkohle der führende

Energielieferant, noch vor der Atomenergie.

Unbestritten gehört den erneuerbaren

Energien die Zukunft. Derzeit können diese

die Stromversorgung durch die Atomener-

gie jedoch noch nicht ersetzen. Um aber

alternative Stromquellen zu etablieren und

die regenerativen Energien zu festigen, ist

der beschleunigte Ausbau von Stromnet-

zen, Speichern und Kraftwerken zwingend

notwendig. Es gibt mehrere Möglichkeiten

und Modelle, wie die Stromversorgung

möglichst schnell und kostengünstig umge-

stellt werden könnte. Hoffnungsträger sind

Windkraft und Solarenergie. Die Umstellung

von Kernkraft auf alternative Energieträger

beinhaltet jedoch auch das Problem der Ein-

haltung der CO2-Richtlinien. Für einen Über-

gangszeitraum müsste man vermutlich auf

Erdgas, Braun- und Steinkohle zurückgrei-

fen, um kurzfristig den Energiehaushalt de-

cken zu können. Der Ausstieg aus der Stein-

KURZ NOTIERTKürzere TageDie Welt ist nicht mehr dieselbe nach

den schrecklichen Ereignissen in Japan.

Auch auf der Landkarte hat das ver-

heerende Erdbeben Spuren hinterlas-

sen. Laut der amerikanischen Geolo-

giebehörde hat sich Japans Hauptinsel

um 2,4 Meter verschoben. Nach Infor-

mationen des italienischen Instituts für

Geophysik und Vulkanologie hat sich

in Folge des Erdbebens der Stärke 9,0

auf der Richterskala auch die Achse der

Erdrotation um zehn Zentimeter ver-

schoben. Man kann davon ausgehen,

dass diese Verschiebung eine Verkür-

zung der Tage um wenige Mikrosekun-

den zur Folge hat.

Kernenergie

Steinkohle

Erdgas

Braunkohle

Erneuerbare Energien

15DGZ . 05/06 2011

Erwerbstätigen gaben an, mehr leisten zu

können als im Job verlangt wird. Dies macht

deutlich, dass der Fokus der Betrachtung

nicht nur auf der Überforderung der Arbeit-

nehmer liegt, auch eine Unterforderung im

Job ist nicht zu unterschätzen. Zwei von drei

der bis 29-Jährigen fühlen sich im Job unter-

fordert. Dieses Phänomen nennt man Bore-

out. Es ist das Gegenstück zum Burnout und

verdeutlicht eine ständige berufliche Unter-

forderung. Häufig ist dieses Phänomen auch

der Anwesenheitskultur geschuldet, die in

Deutschland weitgehend die Grundlage der

Unternehmenskultur darstellt.

Die Unternehmen tragen eine gesellschaftli-

che Verantwortung gegenüber ihren Mitar-

beitern. Fähigkeiten und Kenntnisse der Ar-

beitnehmer müssen zielorientiert eingesetzt

werden, ohne die Mitarbeiter zu über- oder

unterfordern. Die Aufteilung muss stimmen.

Auch flexible Arbeitszeitmodelle spielen

hier eine innovative Rolle. Ebenso wie eine

Gewinnbeteiligung, die Anreiz für eine mo-

tiviertere Arbeitseinstelllung bietet. cah

könnte möglicherweise für Autovermietun-

gen, aber auch für Firmenwagen gelten.

Bei nahezu allen Autoherstellern wird die

Produktion gedrosselt, um wichtige Teile

aus Japan im Notfall für die erfolgreichsten

Automodelle einsetzen zu können.

Ersatz für aufwendige elektronische Teile ist

allerdings kurzfristig kaum zu organisieren.

Opel musste aufgrund von Lieferengpäs-

sen eines Elektronikbauteils aus Japan zwei

Werke vorübergehend schließen.

Vor allem die Chipindustrie ist betroffen.

In Japan kann derzeit nicht produziert wer-

den. Die Chipherstellungsfabriken wurden

zwar nicht beschädigt, aber die hochemp-

findlichen Maschinen müssen auf mögliche

Schäden untersucht werden. Die Wartung

der Maschinen wird sich voraussichtlich bis

ins zweite Quartal hinziehen.

Weitere Störungen im Produktions- und Lie-

ferungsablauf von Unternehmen sind ange-

sichts der Katastrophe nicht auszuschließen

oder abzusehen. cah

POLITIK . SOZIALES

[ Wenn die Arbeit krank macht … ]

[ Fehlende Teile gefährden Produktionen ]

BERUFSEINSTEIGER

PRODUKTIONSAUSFALL

Der DAK-Gesundheitsreport 2011 „Krank-meldungen steigen trotz Aufschwung nicht“ verdeutlicht einen nach wie vor niedrigen Krankenstand in Deutschland. Allerdings macht der Report auch auf die besorgniserregende Situation von Be-rufseinsteigern aufmerksam.

Den Schwerpunkt des Gesundheitsreports

2011 hatte die DAK auf junge Erwerbstätige

bis 29 Jahre gelegt.

Viele Berufseinsteiger stehen beruflich unter

hohem Druck. Auffällig ist, dass junge Men-

schen meist häufiger den Arzt aufsuchen,

aber nur wenige Tage krank gemeldet sind.

Dies gründet nicht selten auf Übereifer und

Angst um den Arbeitsplatz. Die Arbeitneh-

mer kurieren sich häufig nicht richtig aus

und schleppen sich gegebenenfalls krank

zur Arbeit. Die Anforderungen sind hoch,

junge Arbeitnehmer sehen sich oft unter

Druck, rund um die Uhr erreichbar zu sein.

Dies gilt dann auch für den Feierabend oder

im Krankheitsfall. Letztendlich bleibt keine

In Japan steht die Zeit still. Die Men-schen kämpfen mit der atomaren Ka-tastrophe und den Schäden, die das Erdbeben und der Tsunami hinterlassen haben.

Auch Handelspartner spüren allmählich die

Auswirkungen der Katastrophe in Japan.

Die japanischen Hersteller sind bemüht, die

Produktion in ihren Unternehmen wieder

anzufahren, soweit dies möglich ist. Welt-

weite Lieferengpässe zeichnen sich bereits

ab, in vollem Umfang werden diese aller-

dings allmählich spürbar, da die zeitliche

Verzögerung zur Katastrophe aufgeholt ist

und die Lagerbestände aufgebraucht sind.

Viele Lieferungen aus Japan kommen per

Schiff nach Europa und waren damit Wo-

chen unterwegs.

Diese Umstände machen deutlich, wie groß

die Abhängigkeit der Industrie von einzel-

nen Zulieferern bereits ist. Wenn nur ein

Zeit zum Abschalten und zur Erholung. Je-

der Fünfte sieht sich in seinem Arbeitsalltag

übermäßigem Stress und Belastungen aus-

gesetzt. Die Hälfte bezeichnet die Arbeits-

situation als etwas belastend. Seit einigen

Jahren werden Depressionen und Burnout

als Auswirkung von Überforderung und zu

viel Stress im Job thematisiert. Junge Arbeit-

nehmer leiden zunehmend an psychischen

Erkrankungen.

Die Berufswahl wird als entscheidend ge-

deutet. 19 Prozent der jungen Arbeitneh-

mer, die ihren Wunschberuf nicht ausüben

können, sind mit ihrem Arbeitsplatz nicht

zufrieden, während die Stressbelastung im

Wunschberuf überwiegend als besonders

niedrig empfunden wird.

Grundsätzlich hat die Zahl der Fehltage auf-

grund von psychischen Erkrankungen um

13,5 Prozent zugenommen. Allerdings sind

die Ursachen dafür vielfältig. Die Umfrage

der DAK brachte ein überraschendes Re-

sultat zu Tage. Rund 60 Prozent der jungen

einziges Teil fehlt, zieht das einen Stillstand

der gesamten Produktion nach sich. Betrof-

fen ist auch die Automobilindustrie. Bei ja-

panischen Automobilherstellern sowie zahl-

reichen Zulieferern stehen die Produktionen

still oder laufen nur eingeschränkt. Die In-

dustrieregionen in Japan sind zwar weitge-

hend von der direkten Zerstörung verschont

geblieben, aber die instabile Stromversor-

gung bereitet den Unternehmen Probleme.

Aufgrund von Unterbrechungen in der Pro-

duktions- bzw. Lieferkette von unterschied-

lichen fehlenden Teilen haben unter ande-

ren Ford, Chrysler, GM, Honda, Nissan und

Toyota Verzögerungen hinzunehmen.

In Deutschland setzen die großen Autoher-

steller auf Expertengruppen, die Lieferket-

ten überwachen und Ersatz für fehlende

Teile suchen. Sollte es zu längeren Produkti-

onsausfällen kommen, könnten sich die Au-

tohersteller durch einen Aufschub des Miet-

wagenaustausches Luft verschaffen. Dies

16 DGZ . 05/06 2011

Die Voraussetzungen auf dem Arbeitsmarkt

haben sich verändert. Nicht nur der Arbeit-

nehmer rückt wieder mehr in den Vorder-

grund, auch die Produktqualität gewinnt

erneut an Wichtigkeit. Die Bevölkerung

sieht mittlerweile genauer hin. Es geht nicht

mehr nur darum das „Geiz-ist-geil“-Prinzip

zu leben. Unternehmen, die mit Lohndum-

ping oder Lebensmittelskandalen von sich

reden machen, werden von den Verbrau-

chern geschnitten.

Die Unternehmen stehen in einer hohen

gesellschaftlichen Verantwortung, derer sie

sich auch bewusst werden sollten. Es geht

darum, wirtschaftlich effizient zu arbeiten

und dennoch menschlich zu agieren. Der

Erfolg sollte nicht auf privaten, gesundheitli-

chen und finanziellen Kosten der Arbeitneh-

mer gründen.

Ziel ist es, den Mitarbeitern wieder ein Zusam-

mengehörigkeitsgefühl zu vermitteln. Ge-

meinsamer Erfolg, gemeinsame Niederlagen,

füreinander einstehen, miteinander kämpfen,

gemeinsam feiern – kurz: leben und arbeiten

unter christlichen Aspekten. Es gibt immer

mehr Initiativen und Organisationen, die sich

für eine starke Verbindung von Glauben und

Arbeitswelt stark machen. cah

was man von der Einführung einer Frauen-

quote halten mag: Sollte sich die EU 2012

dem Sachverhalt annehmen, könnte sie

Deutschland sogar zu einer Frauenquote

zwingen.

Ungeachtet dessen muss es in allen Berei-

chen Chancengleichheit für Frauen und

Männer geben. Auch das Problem des

Verdienstunterschiedes muss angegangen

werden, ebenso wie die bessere Vereinbar-

keit von Familie und Beruf. Die traditionelle

Rollenverteilung von Mann und Frau darf

keinen Einfluss auf die Arbeitsbedingungen

mehr haben. Auch Männer wünschen sich

heute die Vereinbarkeit von Beruf und Fami-

lie. Nach der Familienpause dürfen Frauen

nicht nur die Aussicht auf einen Teilzeitar-

beitsplatz haben. In dieser Richtung ist noch

viel zu tun. cah

POLITIK . SOZIALES

[Hoch qualifiziert und schlecht bezahlt ]VERDIENSTUNTERSCHIEDE

Frauen in Deutschland gelten überwie-gend als ehrgeizig und zielstrebig und sind heute im Durchschnitt besser aus-gebildet als Männer.

Einer Forsa-Studie zu Folge, die im Auftrag

der Techniker Krankenkasse (TK) durch-

geführt wurde, hat der Beruf für eine Frau

auch einen deutlich höheren Stellenwert als

für einen Mann. Frauen finden im Beruf Be-

stätigung und Zufriedenheit. Die finanzielle

Sicherheit vermittelt zudem ein Gefühl der

Unabhängigkeit.

Diese Ergebnisse unterscheiden sich jedoch

vom Alltag. Frauen sind in Führungspositi-

onen kaum vertreten und werden für die

gleichwertige Position meist schlechter be-

zahlt als die männlichen Kollegen.

Am Verdienstunterschied zwischen Män-

nern und Frauen hat sich nach wie vor nichts

geändert, dies belegen Zahlen des Statisti-

schen Bundesamtes (Destatis). Der prozen-

tuale Unterschied des durchschnittlichen

Bruttoverdienstes zwischen Männern und

Frauen liegt unverändert bei 23 Prozent, wie

auch bereits in den Jahren zuvor.

Deutschland liegt damit weit über dem EU-

Schnitt von 18 Prozent. Vorreiter in der EU

ist Italien, wo der Verdienstunterschied von

Frauen und Männern lediglich 4,9 Prozent

beträgt.

Um Chancengleichheit zu erreichen, wird

seit geraumer Zeit die Einführung einer

Frauenquote in Führungspositionen disku-

tiert. Noch wehren sich die führenden Wirt-

schaftsexperten gegen eine Frauenquote in

Deutschland. Doch ganz abgesehen davon,

[ Christliche Werte auf dem Vormarsch ]ARBEITSALLTAG

Für einen gläubigen Christen ist es er-strebenswert, seinen Glauben im Alltag leben zu können. In der hart umkämpf-ten Arbeitswelt schien jedoch lange kein Platz für christliche Werte und Um-gangsformen zu sein.

In den vergangenen Jahren bestimmte eine

hohe Arbeitslosenquote den Alltag. Wäh-

rend der Finanzkrise war die Angst um

den eigenen Arbeitsplatz besonders groß.

Die angespannte Situation äußerte sich

nicht selten in Konflikten mit Kollegen, im

schlimmsten Fall auch in Mobbing. Die Sor-

ge um die eigene berufliche Zukunft störte

nicht nur das Berufsleben und den Umgang

mit den Kollegen, oft wurden die Probleme

auch mit nach Hause getragen. Eine Zunah-

me der psychischen Erkrankungen durch

eine allgemeine Unzufriedenheit und Exis-

tenzangst liegt nahe.

Arbeit und Privatleben in Einklang zu brin-

gen ist eine große Kunst. Viele sehnen sich

nach altgedienten Umgangsformen zurück,

nach christlichen Wertvorstellungen, die

auch im Berufsleben umgesetzt werden.

In den vergangenen Jahren war der wirt-

schaftliche Erfolg jedoch oft wichtiger als

das Wohl des Arbeitnehmers. Zumal dieser

als jederzeit austauschbar galt.

Der Fachkräftemangel zwingt die Chefeta-

gen nun zum Umdenken. Wer seine Mitar-

beiter langfristig halten möchte, sollte einen

attraktiven Arbeitsplatz bieten. Es sind nicht

mehr allein die Bezahlung und die Sozialleis-

tungen, die einen Arbeitnehmer von einem

Unternehmen überzeugen, oft ist es auch

die Firmenphilosophie, die den Ausschlag

gibt. Christliche Werte stehen für einen fai-

ren Umgang miteinander, für Ehrlichkeit,

Disziplin und Respekt.

Diese moralischen Richtwerte sind unter an-

derem für gläubige Christen die Grundlage

für ein zukunftsfähiges Lebens- und Arbeits-

modell. Schon die Jahrhunderte alte Ordens-

regel der Benediktiner verweist auf den Zu-

sammenhang zwischen Arbeit und Glauben.

Der Grundsatz „Ora et labora, Deus adest

sine mora“ regelte das Ordensleben der Be-

nediktinermönche. Die lateinische Ordens-

regel bedeutet übersetzt „Bete und arbeite,

Gott ist da bzw. Gott hilft“. Wer Gott an

seiner Seite weiß, kann oft souveräner mit

schwierigen Situationen umgehen. Im Be-

wusstsein, dass Gott uns in jedem Gegen-

über begegnen könnte, beeinflusst, nach

christlicher Überzeugung, auch den Um-

gang mit den Mitmenschen und Kollegen.

Informieren Sie sich im Internet: www.kda-ekd.de/mitglieder/index.php oder www.ciw.de oder www.kiwi-netz.de

17DGZ . 05/06 2011

und eine regelmäßige und gesunde Ernäh-

rung von Kindern und Jugendlichen inves-

tiert wird, ist ein gut angelegter Euro“, so

Ewen. Dennoch müsse in Zukunft wieder

mehr das Lohnabstandsgebot in den Fokus

der Arbeitsmarktpolitik gerückt werden.

„Wenn es sich für viele verheiratete Familien-

väter mit zwei Kindern kaum oder gar nicht

mehr lohnt, arbeiten zu gehen, läuft etwas

schief in unserer Gesellschaft“, so der CGM-

Bundesvorsitzende. Wichtig sei deshalb,

auch in Zukunft Leistungsanreize zu schaf-

fen und Weiterbildungsmöglichkeiten anzu-

bieten, damit möglichst wenige überhaupt

auf Hartz IV angewiesen sind. wü

Die Wahlbeteiligung in Baden-Württemberg

von 65,7 Prozent und in Rheinland-Pfalz

von 62,5 Prozent lässt darauf schließen. Die

noch ausstehenden Wahlen werden es ver-

deutlichen.

Die gewählten Landesregierungen haben

nun fünf Jahre Zeit ihre Regierungsqualitä-

ten unter Beweis zu stellen und den Ländern

so gut zu dienen, wie es möglich ist. cah

POLITIK . SOZIALES

[ Die Ampeln stehen auf Grün ]POLITIK

Die Landtagswahlen haben den bun-desweiten Trend bestätigt. Alle Zeichen stehen auf Grün.

„Es wird ein Bürgerentscheid werden …“

so sprach Kanzlerin Angela Merkel über die

anstehenden Landtagswahlen, vor allem im

Bezug auf Baden-Württemberg. Die Bürger

haben entschieden. In Rheinland-Pfalz re-

giert zukünftig rot-grün unter Ministerpräsi-

dent Kurt Beck und in Baden-Württemberg

ging am 27.03.2011 eine politische Ära zu

Ende. Das erste Mal seit 58 Jahren wird das

Bundesland nicht mehr von der CDU regiert.

Die Grünen erreichten in Baden-Württem-

berg das beste Ergebnis in ihrer Geschichte.

Winfried Kretschmann wird der erste Grüne

Ministerpräsident in Deutschland.

Dieses niederschmetternde Ergebnis für die

CDU hatte sich zuvor zwar abgezeichnet,

aber dennoch war der Schock nach den ers-

ten Hochrechnungen groß. Seit er im Amt

war, polarisierte Ministerpräsident Stefan

Mappus. Er spaltete die Lager in Gegner

und Befürworter durch einen klaren Kurs

bei jeglichen Themen. Letztendlich mag ihn

diese klare und kompromisslose Linie den

Posten und die CDU die Regierung gekos-

tet haben. Abgesehen von der Debatte um

Stuttgart 21 liegt es allerdings nahe, dass

das Ergebnis der Landtagswahl in Baden-

Württemberg eher bundesweiten Themen

als Landesthemen geschuldet war.

Die atomare Katastrophe in Japan und die

ungewisse Zukunft der deutschen Atompo-

litik haben diese Landtagswahlen letztend-

lich entschieden. Die Wahlergebnisse der

Grünen haben sich durchweg verbessert,

wenn nicht sogar Rekordwerte gesprengt.

Damit hat sich das Volk entschieden. Ent-

schieden gegen die Laufzeitverlängerung

und für den Ausstieg aus der Atompolitik.

Entschieden auch ein wenig gegen den Kurs

der amtierenden Bundesregierung. Diese

muss nun ihre Konsequenzen aus den Wahl-

ergebnissen ziehen.

Der Schwenk um 180 Grad in der Atom-

politik brachte der Bundesregierung keine

Pluspunkte, sondern rüttelte schwer an der

Glaubwürdigkeit. Der Versprecher des Wirt-

schaftsministers Rainer Brüderle, der den

atomaren Kurswechsel als wahltaktisches

Manöver bezeichnete, machte alles noch

schlimmer. Auch die Enthaltung bei der

NATO-Abstimmung über den Libyeneinsatz

ließ eine Wahlkampftaktik vermuten. Der

Bürger akzeptiert kein offensichtlich politi-

sches Kalkül mehr, er will mitreden und et-

was verändern können.

Ist dies das Ende der Politikverdrossenheit?

[ CGM begrüßt Einigung bei Hartz IV ]VERNUNFT SIEGT ÜBER POPULISMUS

Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) sieht den Kompromiss bei der Hartz-IV-Reform als Sieg der Vernunft über den Populismus an.

„Es ist gelungen, in vernünftigem Maße

nachzubessern. Vor allem die Kinder profi -

tieren von dem Kompromiss“, betonte der

CGM-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen.

Die CGM hatte in der Hartz-IV-Debatte ge-

fordert, eine maßvolle Lösung ohne eine

drastische Steigerung der Sätze zu fi nden,

da es unbedingt einen Leistungsanreiz ge-

ben müsse, arbeiten zu gehen. Bedürftigen

mehr zu geben sei zwar wünschenswert

und die Forderung danach in hohem Maße

populär, bezahlen müssten dies allerdings

die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

und mit zunehmendem Schuldenstand vor

allem auch die künftigen Generationen.

Die Anhebung von fünf Euro rückwirkend

zum 01.01.2011 und um drei Euro plus In-

fl ationsausgleich zum 01.01.2012 bewegten

sich in einem Rahmen, der als in hohem

Maße vernünftig eingestuft werden kön-

ne. Dass das Bildungspaket nun sogar noch

über die Vorschläge von Arbeitsministerin

von der Leyen hinausgeht, freut die CGM

besonders. „Jeder Euro, der in die Bildung,

die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben

18 DGZ . 05/06 2011

DIE SEITE FÜR ALLE MITGLIEDERINTERNES . TERMINE . LESERBRIEFE . GLÜCKWÜNSCHE

WIR

Die Deutsche Gewerkschaftszeitung (DGZ)fi nden Sie auch im Internet.

Auch das Franz-Röhr-Bildungswerk e.V.präsentiert sich unter

www.frbw.de

www.gewerkschaftszeitung.orgEIGENE PRÄSENZ

Besuchen Sie unseren Account![ Glückwünsche an Martin Suttner ]89. GEBURTSTAG

Der ehemalige CGM-Landessekretär Martin Suttner feierte am 04.03.2011 seinen 89. Geburtstag.

Die CGM-Geschäftsführerin von Schwein-

furt Karin Kramer freute sich, Martin Sutt-

ner bei einem Besuch in Amberg die besten

Glückwünsche persönlich überbringen zu

können.

Martin Suttner betreute als CGM-Lan-

dessekretär über Jahrzehnte hinweg die

CGM-Mitglieder vor allem in der Oberpfalz

und baute in dieser Region die Christlichen

Gewerkschaften auf. Er war Landesvorsit-

zender in Bayern sowie stellvertretender

Bundesvorsitzender der CGM. Der Träger

der Franz-Wieber-Medaille war außerdem

Mitglied im Vorstand der LVA Oberpfalz/

Niederbayern (heute Deutsche Rentenver-

sicherung).

Die CGM wünscht Martin Suttner alles Gute

zu seinem 89. Geburtstag, viel Gesundheit

und Gottes Segen.

CGM jetzt bei Facebook

Martin Suttner, Karin Kramer

CGB-Service-ClubFür unsere Mitglieder haben wir den CGB-Service-Club gegründet.Mit einer Mitgliedschaft im CGB-Ser-

vice-Club haben Sie die Möglichkeit,

Versicherungsleistungen des Automo-

bilclubs von Deutschland (AvD) ver-

günstigt in Anspruch zu nehmen.

Der AVD bietet folgende Leistungen:

Pannen-ServiceSchnelle und zuverlässige Pannenhil-

fe in Deutschland bzw. Europa

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19DGZ . 05/06 2011

IGEL-KOLUMNE

KREUZWORTRÄTSEL

DGZ-PostfachSenden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder,

Termine, Anregungen, Kritik & Lob.

Eine E-Mail an:

[email protected]ügt. Wir freuen uns auf viele

interessante Beiträge für unsere DGZ.

WIR

[ Die Gewinner ]Wir gratulieren den 10 Gewinnern des Kreuzworträtsels der DGZ-Ausgabe März/April 2011.

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH !

• Winfried Kissel• Karl König• Wilhelm Köllner• Karl-Heinz Duven• Franz-Josef Fischer• Rose Artur• Berta Van der Vogt• Andrea Manner• Ulrike Schwing-Dengler• Gerd Seule

BauernregelnErst Mitte Mai ist der Winter vorbei.

Ist der Frühling trocken, gibt‘s einen nas-

sen Sommer.

So kalt wie der Dezember, so heiß wird

der Juni.

Wenn nass und kalt der Juni war, ver-

dirbt er meist das ganze Jahr.

Witze„Mein Onkel ist Pfarrer“, prahlt Erich.

“Alle Leute reden ihn mit “Hochwür-

den“ an.“ “Das ist ja noch gar nichts,

mein Onkel ist Bischof, und alle sagen

“Eminenz“ zu ihm“, trumpft Lothar auf.

“Und meiner“, winkt Barni hochnäsig

ab, „mein Onkel ist so dick, dass alle

Leute, wenn er durch die Strasse geht,

sagen: „Allmächtiger!“

Zwei Freunde streiten sich, wer von ih-

nen beiden den stärkeren Vater hat.

“Mein Vater“, prahlt der eine, „hat

das Loch für den Bodensee gegraben.“

“Und meiner“, triumphiert der andere,

„hat das Tote Meer umgebracht.“

Aus der BibelWie der Herr euch vergeben hat, so sollt

auch ihr vergeben. Vor allem aber traget

die Liebe in eurem Herzen, denn sie ist

das Band der Einheit.

(Kolosser 3,14)

Bundesgewerkschaftstag der CGM in Hannover | 27. - 29. Oktober 2011

BundesweiteServicenummer01803 002757

9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom

Mitglieder-Werbekonzept

Selim KarakasBosch Blaichach

29 Neumitglieder

Schwaben-Allgäu

+ 18,06 %

Siemens Braunschweig

+ 50%

Nunu Manuel Da Silva Daimler Sindelfi ngen

18 Neumitglieder

Schwaben-Augsburg

+ 9,64 %

Bosch Blaichach

+ 19,8 %

Franz Benz MTU FriedrichshafenNaci SenolduBosch Blaichach

je 15 Neumitglieder

Braunschweig

+ 9,09 %

MD Uchtelfang

+ 13,16 %

1

1

1

2

2

2

3

3

3

Betriebsgruppen(Gewertet wird der relative Zugewinn gemessen an der bisherigen Mitgliedergröße)

Bezirksverbände(Gewertet wird der relative Zugewinn gemessen an der bisherigen Mitgliedergröße)

Einzelwerber (Gewertet wird die absolute Zahl an gewonnenen Neumitgliedern)

Wir bedanken uns bei allen Mitglie-dern, die so engagiert an unserem Wettbewerb teilgenommen haben. Das Ergebnis kann sich sehen lassen!

Allen Gewinnern herzlichen Glückwunsch und viel Freude mit Ihren Preisen!

20 DGZ . 05/06 2011

WIR

[ DIE AUSWERTUNG UNSERER UMFRAGE ]

Unsere Gewinner

UMFRAGE ++++ UMFRAGE ++++ UMFRAGE ++++ UMFRAGE ++++ UMFRAGE ++++ UMFRAGE ++++ UMFRAGE

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank, dass Sie an unserer Umfrage zur „neuen“ DGZ teilgenommen haben. Hier sehen Sie, welche Motive und Themen bei unseren Lesern am beliebtesten waren ...

Benjamin Schäfer, Edmund Hoeflinger, Evelin Mielke, Eugen Neubert, Gerhard Köhl

1. Wie gefällt Ihnen das neue Layout und Design?

4. Wie bewerten Sie die Übersichtlichkeit?

2. Wie gefallen Ihnen die neuen Titelmotive?

3. Wählen Sie das schönste Titelmotiv 2010 6. Wie bewerten Sie die Qualität der Artikel?

Unser Titelbild des Jahres 2010

8. Was halten Sie von der Jugendseite?

5. Welche Rubrik gefällt Ihnen am besten? 7. Über welche Themen wollen Sie noch mehr lesen?

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50

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60

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70

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70

70 70

durchschnittlich

durchschnittlich

durchschnittlich

Mai/Jun durchschnittlich

durchschnittlich

Politik/Soziales Politik/Soziales

Jugendseite

Jul/Aug nicht gut

überhaupt nicht gut

überhaupt nicht gut

nicht gut

WIR WIR

Sep/Okt

Tarifgeschehen Tarifgeschehen

Nov/Dez

Recht RechtInformationen Informationen

sehr gut

nicht gut

nicht gut

nicht gut

sehr gut

sehr gut

Jan/Feb sehr gut

sehr gut

GENA GENA

gut

überhaupt nicht

überhaupt nicht

überhaupt nicht

gut

gut

Mär/Apr gut

gut

Jugendseite

21DGZ . 05/06 2011

bekleidete er das Amt des CGB-Kreisvorsit-

zenden. Als gläubiger Christ versuchte Anton

Hiltl stets die Werte der christlichen Sozialleh-

re zu verwirklichen.

Die Christliche Gewerkschaft Metall dankt

ihm für seinen Einsatz und seine Treue. In

unserer Erinnerung wird er einen herausra-

genden Platz behalten. Unser Mitgefühl gilt

seiner Familie, insbesondere seinem Sohn,

der ihm bei allem Tun stets zur Seite stand.

CGM-Betriebsgruppe Audi IngolstadtRudolf Heil

Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA)

vertrat er die christlichen Eisenbahnerinnen

und Eisenbahner im politischen Raum.

In seiner Freizeit pflegte er seine Leidenschaft

für das Fliegen. Jürgen Ambrosius war verhei-

ratet und hinterlässt eine Tochter und einen

Sohn. Seine Frau starb bereits Ende 2010 an

einem schweren Leiden.

Der Tod unseres lieben Freundes und Kolle-

gen Jürgen Ambrosius hinterlässt eine große

Lücke in der CGDE. In Erinnerung an ihn und

an sein Wirken wollen wir in seinem Sinne er-

folgreich weiterarbeiten.

Wir danken Jürgen Ambrosius für alles, was

er für uns und die CGDE geleistet hat. Wir

werden ihn stets in bester Erinnerung behal-

ten! Wir danken ihm für sein Engagement

und werden ihm stets ehrend gedenken. Der

Herrgott möge ihm alles Gute vergelten, was

er für seine Mitmenschen geleistet hat. Der

Herr gebe ihm die ewige Ruhe und das ewige

Licht leuchte ihm. RiP.

„So ist zu jedem Anbeginn das Ende nicht mehr weit, wir kommen her und gehen hin und mit uns geht die Zeit. Der Himmel wölbt sich übers Land ade, auf Wiedersehn, wir ruhen all in Gottes Hand lebt wohl, auf Wiedersehn“.(Lied: Nehmt Abschied Brüder, 3. Strophe)

Audi, trauert um ihren ehemaligen Be-triebsrat Anton Hiltl. Im Alter von 53 Jahren verstarb er am 22. März in Ingol-stadt.

Er war seit 1984 Mitglied der Christlichen

Gewerkschaft Metall. Von 2002 bis 2010 war

er als Betriebsrat bei der Audi AG in Ingol-

stadt tätig. Darüber hinaus war er in mehre-

ren Vorstandschaften vertreten. Durch seine

Kollegialität und Hilfsbereitschaft hat er sich

bei allen, die mit ihm zusammenarbeiteten,

große Wertschätzung erworben. Seit 2004

WIR

[ Trauer um Bundesvorsitzenden Jürgen Ambrosius ]

[ CGB-Kreisvorsitzender Anton Hiltl verstorben ]

NACHRUF

NACHRUF

Der plötzliche und unerwartete Tod des neu gewählten Bundesvorsitzenden Jür-gen Ambrosius am 29. März 2011 hat die Christliche Gewerkschaft Deutscher Ei-senbahner (CGDE) schwer getroffen.

Jürgen Ambrosius wurde am 17. Januar 1940

geboren. Als junger Mann wurde er bei der

Deutschen Bundesbahn im Ausbesserungs-

werk Burbach im Saarland zum Schlosser

ausgebildet. Bis zu seinem Eintritt in den

Ruhestand war er dort als Vorarbeiter tätig.

Er setzte sich engagiert für die Eisenbahne-

rinnen und Eisenbahner ein. Am 1.03.1973

wurde er Mitglied der CGDE. Er besaß das

ganze Vertrauen seiner Kollegen, die ihn im-

mer wieder zum örtlichen Personalrat der AW

Saarbrücken-Burbach wählten.

Lange Jahre war Ambrosius Vertreter der

CGDE in der Vertreterversammlung der Bahn-

Betriebskrankenkasse der Deutschen Bun-

desbahn. Auch in der Tarifgemeinschaft der

Eisenbahner „CGDE – GDL – GDBA“ hatte

er die CGDE als stellvertretender Geschäfts-

führer engagiert vertreten. In dieser Position

hatte er auch bei den schwierigen Verhand-

lungen zur Bahnreform mitgearbeitet.

Seine aktive Mitarbeit und sein Einsatz für die

Kollegen der CGDE führte ihn über die Äm-

ter im Ortsverband bald hinaus. Er wurde in

den Vorstand des Bezirksverbandes Saarland

der CGDE berufen. Am 29.05.1998 wurde

er zum Bezirksvorsitzenden gewählt. Bereits

seit 1986 war Ambrosius als Beisitzer im Bun-

desvorstand der CGDE tätig. 2003 wurde er

zum stellvertretenden Bundesvorsitzenden

der CGDE und Geschäftsführer der Bundes-

geschäftsstelle der CGDE in Saarbrücken ge-

wählt.

Am 23. Februar 2011 wurde der Bezirksvor-

sitzende der CGDE des Saarlandes Jürgen

Ambrosius auf dem Bundesgewerkschaftstag

einstimmig zum neuen Bundesvorsitzenden

der CGDE gekürt. Die Teilnehmer der Tagung

spendeten dem Gewählten großen Beifall für

sein geplantes Engagement in ihrer Gewerk-

schaft. Sie wussten, dass sie eine gute Wahl

getroffen hatten.

Für seine großen Verdienste, seinen Einsatz

und seine Treue erhielt er die höchste Aus-

zeichnung der CGDE: das Goldene Ehrenzei-

chen mit Urkunde. Als Mitglied der Christlich-

Die Christliche Gewerkschaft Metall, insbesondere die CGM-Betriebsgruppe

„Gott ist der Herr des Lebens, von Anfang und Ende. Er spricht für alle Menschen, für jeden, der glaubt oder nicht glaubt, das große AMEN.“

Jürgen Ambrosius, Foto: Joseph Nashan

22 DGZ . 05/06 2011

TARIFGESCHEHEN

[ Drohendes EU-Lohndumping abgewendet ]

[ CGB begrüßt Mindestlohn ]

MINDESTLOHNREGELUNGEN

WACH- UND SICHERHEITSGEWERBE/GEBÄUDEREINIGERHANDWERK

Nach langem Ringen um eine Lösung in der Sorge um die Arbeitnehmerfrei-zügigkeit, die seit 1.05.2011 gilt, ha-ben sich die Parteien Ende Februar im Rahmen des Hartz-IV-Kompromisses endlich auf einen Grundsatz in Punkto Mindestlohn geeinigt.

So wichtig und begrüßenswert die Ver-einbarung einer Lohnuntergrenze im Bereich des Wach- und Sicherheitsge-werbes und im Bereich der Gebäuderei-nigung auch ist, sie darf nicht darüber hinweg täuschen, dass schon wieder eine Chance verpasst wurde, die Tei-lung Deutschlands in zwei Lohn- und Vergütungsgebiete zu überwinden.

Selbstverständlich ist die Einrichtung einer

Lohnuntergrenze gerade angesichts der Li-

beralisierung der Arbeitsmärkte ein richtiger

Schritt, um jedem Arbeitnehmer ein ange-

messenes Einkommen zu sichern, dennoch

muss die Frage gestellt werden, mit wel-

chem Recht ein angemessenes Mindestein-

Es wird eine absolute Lohnuntergrenze für

die Zeitarbeit geben. Im Arbeitnehmerü-

berlassungsgesetz sollen die Regeln für die

Zeitarbeitsbranche klar definiert werden.

Grundsätzlich gilt schon heute „Equal Pay“.

Ein Zeitarbeitnehmer hat Anspruch auf die

gleiche Entlohnung wie ein Stammarbeiter,

kommen in den neuen Bundesländern

niedriger angesetzt wird als in den alten

Bundesländern.

Mehr als 20 Jahre nach der Verwirklichung

der deutschen Einheit ist es mehr als frag-

würdig, wenn im Wach- und Sicherheitsge-

werbe ein Mindestlohn von 7,50 Euro die

Stunde für die neuen Bundesländer verein-

bart wird und beispielsweise in Baden-Würt-

temberg ein Mindestlohn von 8,46 Euro gilt,

der auf 8,90 Euro steigen soll. Ebenso deut-

lich unterscheidet sich die Lohnuntergren-

ze im Bereich der Gebäudereiniger. In den

neuen Bundesländern liegt er bei 6,83 Euro,

in den alten Bundesländern bei 8,40 Euro.

Geradezu erschreckend ist der Lohnunter-

schied bei den Glas- und Fassadenreinigern.

vorausgesetzt, es besteht keine tarifvertrag-

liche Regelung.

Es wird eine sogenannte Günstigkeitsklau-

sel eingeführt werden. Sollte der Entleiher-

betrieb seiner Belegschaft weniger zahlen

als die festgelegte Lohnuntergrenze ge-

bietet, so ist für den Leiharbeitnehmer der

Hier liegt die Lohnuntergrenze bei 8,66 Euro

im Osten und bei 11,13 Euro im Westen.

„Wir brauchen zwar den Schutz des Min-

desteinkommens durch Lohnuntergrenzen

in den für Niedriglohn besonders anfälligen

Bereichen, aber wir brauchen keine Weiter-

führung der Differenzierung der Lohnunter-

grenzen durch eine Einteilung in alte und

neue Bundesländer“, so der Generalsekre-

tär des Christlichen Gewerkschaftsbundes

(CGB) Christian Hertzog. „Es ist nach mehr

als 20 Jahren an der Zeit, die deutsche Tei-

lung auch bei den Lohnuntergrenzen zu

überwinden. Wir müssen für Deutschland

endlich bundesweit einheitliche Grundar-

beitsbedingungen schaffen“, so Hertzog.

schnittlich 8,7 Prozent und ein Jahr später

nochmals 6,4 Prozent mehr Vergütung. Für

Montagearbeiter wurden die Sätze für Ver-

pflegung und Wegezeitvergütung sowie für

Übernachtung und Auslöse verbessert.

Für Arbeitnehmer, die erst wenige Mona-

te im jeweiligen Unternehmen beschäftigt

sind, steigt die Sonderzahlung um mehr

als 30 Prozent. Das zusätzliche Urlaubsgeld

steigt um durchschnittlich 23,7 Prozent. Bei-

des gilt allerdings nur für Sachsen, in Thürin-

gen wurden beide Zahlungen in die monat-

lichen Entgelte eingegliedert.

Im Elektrohandwerk Sachsens sind ca. 20.500

Arbeitnehmer beschäftigt, davon zwei Drittel

in Innungsbetrieben, in denen der CGM-Ta-

rifvertrag Anwendung findet. Das statistische

Landesamt Thüringens weist ca. 6.000 Be-

schäftigte im Elektrohandwerk auf.

Frieder Berger

[ Kräftige Einkommenssteigerungen ]E-HANDWERK SACHSEN UND THÜRINGEN

Die Wirtschaftskrise der vergangenen Jahre ist nicht spurlos am Elektrohand-werk der beiden Freistaaten Sachsen und Thüringen vorbeigegangen. Aller-dings war im Elektrohandwerk, wie in der Industrie, eine recht schnelle Erho-lung zu verzeichnen.

Die Konjunkturanalysen der Handwerks-

kammern zeigten schon im IV. Quartal 2010

ein überwiegend positives Klima in den

Betrieben des Ausbaugewerbes. Auch das

Elektrohandwerk profitierte größtenteils da-

von, obwohl sich doch örtliche Unterschie-

de bemerkbar machen.

Beide Sozialpartner stimmten mit ihren

Lageeinschätzungen annähernd überein.

Dies ist nicht unbedingt die Regel, legte

aber den Grundstein für ein gutes Verhand-

lungsklima. Auf dieser Basis vereinbarten

die Fachverbände der Elektrohandwerke in

Sachsen und Thüringen mit dem Landesver-

band Sachsen/Thüringen der Christlichen

Gewerkschaft Metall (CGM) nach monate-

langen Verhandlungen deutlich verbesserte

Neuauflagen der abgeschlossenen Tarifver-

träge.

Besonderes Augenmerk legte die CGM auf

die Verbesserung der Einkommen der Be-

schäftigten, sowohl bei den laufenden, als

auch bei den jährlichen Zahlungen. Hinzu

kommen Verbesserungen bei Montagear-

beiten und beim Urlaub.

Die CGM einigte sich mit den Arbeitge-

bern auf einen in dieser Höhe ungewohn-

ten Anstieg der monatlichen Entgelte. Zum

01.05.2011 steigen diese um 2,5 Prozent;

zum 01.03.2012 um nochmals 4,0 Prozent

und zum 01.01.2013 um weitere 3,4 Pro-

zent. Damit werden die Einkommen der Be-

schäftigten innerhalb von eineinhalb Jahren

um fast 10 Prozent angehoben. Die Auszu-

bildenden erhalten zum 01.08.2011 durch-

23DGZ . 05/06 2011

SUDOKU

TARIFGESCHEHEN

[ Ausbau der tariflichen Zusammenarbeit ]STÄRKUNG DER TARIFPARTNERSCHAFT

Am 22.02.2011 trafen sich die Vertreter des Arbeitgeberverbandes der Tischler und Schreiner und des Dachverbandes der Christlichen Gewerkschaften in Berlin.

Von Seiten der Arbeitgeber waren Kon-

rad Steininger (Präsident Tischler Schrei-

ner Deutschland), Peter Schreiber (Haupt-

geschäftsführer Tischler Schreiner

Deutschland), Dr. Christian Wenzler (Haupt-

geschäftsführer Fachver-

band Schreinerhandwerk

Bayern) und Dieter Roxlau

(Hauptgeschäftsführer

Tischler NRW), von Sei-

ten der Arbeitnehmer

Anne Kiesow (Bundes-

geschäftsführerin CGB)

sowie Matthäus Strebl

(Bundes vo r s i t zender

CGB) und Björn Zirzlaff

(Bundesgeschäftsführer

GKH) vor Ort, um die

aktuelle Tarifsituation zu

analysieren. Grund für das Treffen war die

BAG-Entscheidung zur Tariffähigkeit der

GKH vom Oktober 2010. In dem etwa zwei-

stündigen Gespräch wurden unter anderem

die Vertiefung der politischen Kontakte so-

wohl der Arbeitgeber- als auch der Arbeit-

nehmerseite sowie ein stärkerer Ausbau der

tariflichen Zusammenarbeit thematisiert.

Neue Ansätze wurden diskutiert, beispiels-

weise die betriebliche Altersvorsorge, ein

Bonussystem bei den Auszubildenden und

Anreize zur Weiterbildung und Qualifizie-

rung der Beschäftigten. Abschließend lässt

sich sagen, dass eine Weiterführung der

Tarifpartnerschaft ausdrücklich angestrebt

wird. Die dafür erforderliche Arbeit wurde

abgesteckt und aufgenommen.

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KURZ NOTIERTGeschäftswagen-versteuerungDer Bund der Steuerzahler (BdSt) führt

zur Zeit einen Musterprozess. In dem

Prozess wird geklärt, ob weiterhin

der Bruttolistenpreis eines Geschäfts-

wagens Basis für die Berechnung des

geldwerten Vorteils sein darf (1-Pro-

zent-Regelung), oder ob es nicht reali-

tätsgerechter wäre, wenn der tatsäch-

liche Angebotspreis Grundlage für die

1-Prozent-Berechnung wäre. In der

neueren Praxis liegen Preise bei Neu-

wagen durchaus 15-25 Prozent unter

dem Listenpreis. Einmal abgesehen

von der Tatsache, dass Flottenverträ-

ge von Firmenfahrzeugen ohnehin mit

einem nicht unerheblichen Preisvorteil

gekauft oder geleast werden. Sollte

der BdSt erfolgreich sein, würde dies

alle Arbeitnehmer/innen entlasten, die

derzeit einen pauschal versteuerten

Geschäftswagen nutzen. ril

Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche aus-

schlaggebend.

Die CGM forderte seit Jahren einen Min-

destlohn für die Zeitarbeitsbranche. Nur die

Einigung auf einen branchenspezifischen

Mindestlohn kann angesichts der europä-

ischen Arbeitnehmerfreizügigkeit ein dro-

hendes Lohndumping aus anderen EU-Län-

dern unterbinden.

Auch das Wach- und Sicherheitsgewerbe

(einschließlich Geld- und Werttransporte)

erhält einen branchenspezifischen Mindest-

lohn, der im Arbeitnehmer-Entsendegesetz

festgeschrieben wird. Dies gilt auch für die

Aus- und Weiterbildung in dieser Branche.

v.l.n.r.: Dr. Christian Wenzler, Matthäus Strebl, Konrad Steininger,

Björn Zirzlaff, Peter Schreiber, Dieter Roxlau

24 DGZ . 05/06 2011

RECHT

Schutzvorschriften des SGB IX. Deshalb kann

sich die Klägerin auch nicht auf sonstige Ver-

letzungen der Vorschriften des SGB IX beru-

fen. Auch dafür müsste sie schwerbehindert

oder den schwerbehinderten Menschen

gleichgestellt sein. Allerdings stehen seit Au-

gust 2006 alle behinderten Menschen unter

dem Schutz des AGG. Die Klägerin hat sich

jedoch ausschließlich auf die Verletzung von

Vorschriften des SGB IX berufen und keine

Tatsachen vorgetragen, die die Vermutung

für eine Benachteiligung im Sinne des AGG

auslösen. Nachdem mit dem AGG die Rah-

menrichtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.

November 2000 in deutsches Recht umge-

setzt ist, kommt die zwischenzeitlich not-

wendige entsprechende Anwendung der Re-

geln des SGB IX auf nicht schwerbehinderte

Menschen nicht länger in Betracht.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Ja-nuar 2011 - 8 AZR 580/09 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. Juni 2009 - 3 Sa 499/09 -

hat das Landesarbeitsgericht der Klage

stattgegeben. Der Neunte Senat hat

die Entscheidung des Landesar-

beitsgerichts aufgehoben und

die Sache zurückverwiesen.

Die Anknüpfung an das

gesetzliche Rentenver-

sicherungsrecht kann,

wovon das Landesarbeits-

gericht zu Recht ausgegangen

ist, für sich genommen die unter-

schiedliche Behandlung von Männern

und Frauen nicht rechtfertigen. Das Lan-

desarbeitsgericht wird zu prüfen haben,

ob die tariflichen Leistungen geeignet sind,

den Nachteil des kürzeren Bezugszeitraums

auszugleichen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15. Februar 2011 - 9 AZR 584/09 -Vorinstanz: Hessisches Landesarbeits-gericht, Urteil vom 20. Mai 2009 - 2/8 Sa 1649/07 -

[ Schutzvorschriften für Menschen mit Behinderungen ]

[ Geschlechtsbezogene Benachteiligung ]

GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ

TARIFLICHER VORRUHESTAND

Nach dem Inkrafttreten des Allgemei-nen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 kann sich auf die Schutzvorschriften für schwerbehinder-te Menschen nach dem Sozialgesetz-buch (SGB IX) nur berufen, wer unter den Anwendungsbereich dieses Geset-zes fällt.

Das sind schwerbehinderte Menschen mit

einem Grad der Behinderung (GdB) von we-

nigstens 50 oder die diesen durch ein förm-

liches Verfahren gleichgestellten Menschen.

Wer nicht zu diesem Personenkreis gehört,

kann sich zur Abwehr einer Benachteiligung

wegen Behinderung ab August 2006 auf das

AGG berufen.

Für die Klägerin, die u.a. eine Ausbildung

zur Gesundheitskauffrau absolviert hat, ist

ein GdB von 40 festgestellt worden. Ihrem

Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehin-

derten Menschen war nicht entsprochen

worden. Die Klägerin bewarb sich bei der

Beklagten für die Stelle einer Sekretärin des

Chefarztes und wies dabei ausdrücklich auf

Tarifvertragliche Regelungen, die Frau-en wegen ihres Geschlechts benachtei-ligen, sind gemäß § 7 Abs. 2 AGG un-wirksam. Eine solche Benachteiligung kann vorliegen, wenn ein Versorgungs-verhältnis nach einer tarifvertraglichen Vorschrift zu dem Zeitpunkt endet, zu dem der Versorgungsempfänger vor-zeitig Altersrente in Anspruch nehmen kann.

Denn das gesetzliche Rentenrecht regelt die

Möglichkeit, vorzeitige Altersrente zu bezie-

hen, für Männer und Frauen unterschiedlich.

Während Frauen bestimmter Geburtsjahr-

gänge gemäß § 237a Abs. 1 SGB VI nach

Vollendung des 60. Lebensjahres vorzeitige

Altersrente beanspruchen können, besteht

diese Möglichkeit für Männer erst nach Voll-

endung des 63. Lebensjahres. Die Tarifver-

tragsparteien können diesen Nachteil besei-

tigen, indem sie für die kürzere Bezugsdauer

einen finanziellen Ausgleich schaffen.

den bei ihr vorliegenden GdB von 40 hin. Die

Beklagte besetzte die Stelle mit einer ande-

ren Bewerberin, ohne die Bestimmungen des

SGB IX zum Schutz von schwerbehinderten

Menschen beachtet oder die Klägerin zu

einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu

haben. Die Klägerin sieht sich als Behinderte

benachteiligt und verlangt von der Beklagten

eine Entschädigung. Zwar habe sie keinen

GdB von 50 und sei auch nicht gleichgestellt

worden, Letzteres sei ihr aber für den Be-

darfsfall zugesichert worden. Die Beklagte

habe bei der Stellenbesetzung mehrfach das

SGB IX verletzt, was die Vermutung auslöse,

dass bei der Ablehnung der Klägerin ihre

Behinderung eine Rolle gespielt habe. Diese

Vermutung habe die Beklagte nicht entkräf-

ten können.

Die Klage blieb in allen drei Instanzen ohne

Erfolg. Die Beklagte musste die Klägerin

nicht nach den Vorschriften des SGB IX be-

handeln, da die Klägerin dafür die persönli-

chen Voraussetzungen nicht erfüllt. Sie fällt

nicht unter den Anwendungsbereich der

Die 1946 geborene Klägerin schied

2005 aus dem Arbeitsverhältnis mit

der Beklagten aus. Nach einem

in dem Unternehmen der Be-

klagten bestehenden Ta-

rifvertrag bezog die

Klägerin im unmittel-

baren Anschluss an das

Arbeitsverhältnis ein Jahr

lang Versorgungsleistungen in

Form von Übergangsgeld. Nach

den tarifvertraglichen Regelungen

sollte das Versorgungsverhältnis zu dem

Zeitpunkt enden, zu dem der Empfänger

von Übergangsgeld vorzeitige Altersren-

te in Anspruch nehmen konnte. Dies war

bei der Klägerin 2006, als sie das 60. Le-

bensjahres vollendete, der Fall. Die Kläge-

rin verlangt, wie männliche Versorgungs-

empfänger behandelt zu werden, die das

Übergangsgeld bis zur Vollendung des

63. Lebensjahres erhalten. Während das

Arbeitsgericht die Klage abgewiesen hat,

25DGZ . 05/06 2011

RECHT

Die Revision des Klägers führte zur Zurück-

verweisung der Sache an das Landesarbeits-

gericht. Ob die Weigerung des Klägers, in

der Getränkeabteilung zu arbeiten, der Be-

klagten einen Grund zur Kündigung gab,

steht noch nicht fest und bedarf der weite-

ren Sachaufklärung. Den Darlegungen des

Klägers lässt sich nicht hinreichend deutlich

entnehmen, welche Tätigkeiten ihm seine

religiöse Überzeugung verbietet. Dement-

sprechend kann auch nicht abschließend

beurteilt werden, ob es der Beklagten mög-

lich war, dem Kläger eine andere Arbeit zu

übertragen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 -Landesarbeitsgericht Schleswig-Hol-stein, Urteil vom 20. Januar 2009 - 5 Sa 270/08 -

auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG gestützt

und sich darauf berufen, dass ihr Haushalts-

plan für 2008 Haushaltsmittel für 5800 be-

fristete Stellen vorsah und der Kläger aus

diesen Mitteln vergütet wurde.

Der Kläger hatte - wie bereits beim Landes-

arbeitsgericht - mit seiner Klage vor dem

Siebten Senat des Bundesarbeitsgerichts Er-

folg. Die Befristung des Arbeitsverhältnisses

war unwirksam.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. März 2011 - 7 AZR 728/09 - Vorinstanz: Hessisches Landesarbeits-gericht, Urteil vom 31. Juli 2009 - 3 Sa 1657/08 –

Der Siebte Senat hat mit denselben Erwä-

gungen der Klage einer Arbeitnehmerin ge-

gen die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses

bei der Bundesagentur für Arbeit stattge-

geben, die auf den Haushaltsplan für 2007

gestützt wurde (- 7 AZR 47/10 -).

[ Arbeitsverweigerung aus Glaubensgründen ]

[ Haushaltsbefristungen bei der BA ]

KÜNDIGUNG

BEFRISTUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES

Weigert sich ein Arbeitnehmer aus reli-giösen Gründen, eine Arbeitsaufgabe zu erfüllen, zu der er sich vertraglich ver-pflichtet hat, kann dies eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigen.

Voraussetzung ist, dass keine naheliegen-

den anderen Beschäftigungsmöglichkeiten

bestehen. Ein als „Ladenhilfe“ in einem

Einzelhandelsmarkt beschäftigter Arbeit-

nehmer muss mit der Zuweisung von Ar-

beitsaufgaben rechnen, die den Umgang

mit Alkoholika erfordern. Macht er geltend,

aus religiösen Gründen an der Ausübung

vertraglich geschuldeter Tätigkeiten gehin-

dert zu sein, muss er dem Arbeitgeber mit-

teilen, worin genau die religiösen Gründe

bestehen, und aufzeigen, an welchen Tä-

tigkeiten er sich gehindert sieht. Besteht für

den Arbeitgeber im Rahmen der von ihm zu

Die Bundesagentur für Arbeit kann die Befristung von Arbeitsverhältnissen nicht damit rechtfertigen, ein von ihr aufgestellter Haushaltsplan sehe Haus-haltsmittel für befristete Arbeitsverträ-ge vor. Sie kann sich nicht auf § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 des Teilzeit- und Befristungs-gesetzes (TzBfG) berufen. Das gebietet die verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift.

Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegt

ein sachlicher Grund für die Befristung eines

Arbeitsverhältnisses vor, wenn der Arbeit-

nehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird,

die haushaltsrechtlich für eine befristete

Beschäftigung bestimmt sind, und er ent-

sprechend beschäftigt wird. Damit eröffnet

der Gesetzgeber für den öffentlichen Dienst

eine Möglichkeit zur Befristung von Arbeits-

verhältnissen, die der Privatwirtschaft nicht

zur Verfügung steht. Die damit verbundene

Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer in

bestimmenden betrieblichen Organisation

die Möglichkeit einer vertragsgemäßen Be-

schäftigung, die den religionsbedingten Ein-

schränkungen Rechnung trägt, muss er dem

Arbeitnehmer diese Tätigkeit zuweisen.

In Anwendung dieser Grundsätze hat der

Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts die

Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben,

die die - ordentliche - Kündigung eines Ar-

beitsverhältnisses für wirksam erachtet hat.

Der Kläger ist gläubiger Moslem. Er war

seit 1994 als Mitarbeiter eines großen Wa-

renhauses tätig. Seit dem Jahr 2003 wurde

er als „Ladenhilfe“ beschäftigt. Im Februar

2008 weigerte er sich, im Getränkebereich

zu arbeiten. Er berief sich auf seinen Glau-

ben, der ihm jegliche Mitwirkung bei der

Verbreitung von Alkoholika verbiete. Die

Beklagte kündigte daraufhin das Arbeitsver-

hältnis.

ihrem von Art. 12 Abs. 1 GG gewährleiste-

ten Bestandsschutz ist nicht mit dem Gleich-

heitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar,

wenn das den Haushaltsplan aufstellende

Organ und der Arbeitgeber identisch sind.

Das ist bei der Bundesagentur für Arbeit der

Fall. Ihr Vorstand stellt den Haushaltsplan

auf und vertritt zugleich die Bundesagentur

als Arbeitgeber. Bei Anwendbarkeit des § 14

Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG könnte er daher

durch die Ausgestaltung des Haushaltsplans

den Sachgrund für die Befristung der von

ihm geschlossenen Arbeitsverträge selbst

schaffen. Für eine solche Privilegierung der

Bundesagentur für Arbeit in ihrer Doppelrol-

le als Haushaltsplangeber und Arbeitgeber

gibt es keine hinreichende sachliche Recht-

fertigung.

Der Kläger hat sich gegen die Befristung sei-

nes Arbeitsverhältnisses zum 31. Dezember

2008 gewehrt. Die Bundesagentur für Ar-

beit hat sich zur Begründung der Befristung

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26 DGZ . 05/06 2011

ledigt erklärt. Der Siebte Senat hatte daher

nur noch über die Kosten zu entscheiden. Er

hat diese gegeneinander aufgehoben, weil

der Ausgang des Rechtsstreits zum Zeit-

punkt seiner Erledigung völlig offen war.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 10. März 2011 - 7 AZR 485/09 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 8. Mai 2009 - 10 Sa 231/08 -

RECHT

genkapital nicht gedeckten Fehlbetrag von

rund 3 Mio. Euro aus.

Der auf die Feststellung der Unwirksamkeit

des Einigungsstellenspruchs gerichtete An-

trag der Arbeitgeberin hatte vor dem Ersten

Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der

Spruch der Einigungsstelle überschreitet die

Grenzen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit

und verstößt deshalb gegen § 112 Abs. 5 Be-

trVG. Ein Bemessungsdurchgriff nach § 134

UmwG auf die vermögende K-AG war der Ei-

nigungsstelle verwehrt. Im Zuge der Ausglie-

derung waren der Arbeitgeberin keine für

die Fortführung ihres Klinikbetriebs wesentli-

chen Vermögensteile entzogen worden.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 ABR 97/09 -Vorinstanz: Hessisches Landesarbeits-gericht, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 4 TaBV 68/08 -

[ Aufstellung eines Sozialplans ]

[ Haushaltsbefristung ]

BEMESSUNGSDURCHGRIFF

EUROPÄISCHES UNIONSRECHT

Können sich Betriebsparteien nicht auf die Vereinbarung eines Sozialplans ver-ständigen, entscheidet die Einigungs-stelle.

Bei ihrem Spruch hat sie gemäß § 112 Abs.

5 BetrVG die sozialen Belange der Arbeit-

nehmer zu berücksichtigen und auf die

wirtschaftliche Vertretbarkeit der Sozialp-

landotierung zu achten. Hierfür ist auf die fi -

nanzielle Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers

(Unternehmens) abzustellen. Dies gilt grund-

sätzlich auch für Sozialpläne konzernange-

höriger Unternehmen. Ist allerdings ein sol-

ches Unternehmen durch eine Spaltung i.S.d.

Umwandlungsgesetzes entstanden und sind

dabei die zur Führung seines Betriebs we-

sentlichen Vermögensteile bei dem übertra-

genden Unternehmen als Anlagegesellschaft

verblieben und dem später sozialplanpfl ich-

tigen Unternehmen als Betriebsgesellschaft

Das an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtete Vorabentscheidungser-suchen des Siebten Senats des Bundes-arbeitsgerichts vom 27. Oktober 2010 - 7 AZR 485/09 (A) – (Pressemitteilung Nr. 80/10) zur Vereinbarkeit von § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG mit dem europäischen Unionsrecht hat sich erledigt.

Die Klägerin und das beklagte Land haben

den Rechtsstreit in der Hauptsache für er-

lediglich zur Nutzung überlassen worden,

ist nach § 134 UmwG bei der Bestimmung

des Sozialplanvolumens im Wege eines Be-

messungsdurchgriffs auch die fi nanzielle

Leistungsfähigkeit der Anlagegesellschaft zu

berücksichtigen.

Die K-AG hat sechs Rehakliniken betrieben.

Diese gliederte sie Anfang des Jahres 2006

auf sechs Betriebsgesellschaften aus. In fünf

Fällen behielt die K-AG das Eigentum an

den Klinikgrundstücken. Im sechsten, streit-

gegenständlichen Fall der O-Klinik GmbH

(Arbeitgeberin) war die K-AG nur Pächterin

der Klinikimmobilie gewesen. Ende 2006

beschloss die Arbeitgeberin ihren hoch de-

fi zitären Klinikbetrieb einzustellen. Daraufhin

wurde durch Spruch der Einigungsstelle ein

Sozialplan mit einem Gesamtvolumen von

1,3 Mio. Euro aufgestellt. Zu dieser Zeit wies

die Bilanz der Arbeitgeberin einen durch Ei-

KURZ NOTIERTStraftat LohndumpingErstmals wurde in Deutschland das

Unterschreiten von Mindestlöhnen als

Straftat und nicht als Ordnungswidrig-

keit geahndet. Das Oberlandesgericht

Naumburg bestätigte damit ein Urteil

des Landgerichts Magdeburg. Die Re-

vision eines Reinigungsunternehmers

wurde abgewiesen. Er hatte den Min-

destlohn bei der Entlohnung seiner Mit-

arbeiter deutlich unterschritten. Er wur-

de verurteilt und ist nun vorbestraft.

„Sozialrecht in der arbeitsrechtlichen

Praxis“ ist ein Praxisbuch, das die wich-

tigsten sozialrechtlichen Fragestellungen

und Probleme an der Schnittstelle zwi-

schen Arbeits- und Sozialrecht behandelt

und dazu beitragen soll, bereits bei der

arbeitsrechtlichen Gestaltung ungünstige

Auswirkungen im Sozialversicherungs-

recht zu vermeiden. Dazu gehören u.a.

frühzeitige Arbeitssuchendmeldung, Ar-

beitslosenmeldung, Ruhen von Arbeits-

losengeld, Sperrzeit wegen Arbeitsauf-

gabe, Übergang vom Erwerbsleben in

den Ruhestand, Übergangsregelungen zur

Rente mit 67, Erwerbsminderungsrenten,

Sozialversicherungs- und Beitragspfl icht

besonders bei freier Mitarbeit und von

GmbH-Geschäftsführern, geringfügige

Beschäftigung, gesetzliche Kranken- und

Unfallversicherung, betriebliches Eingliede-

rungsmanagement etc.

Das Werk wendet sich an Rechtsanwälte,

Richter der Arbeits- und Sozialgerichtsbar-

keit, Personalabteilungen, Sozialversiche-

rungsträger und an Betriebsräte.

SOZIALRECHT IN DER ARBEITSRECHTLICHEN PRAXIS

Sozialrecht in der arbeitsrechtlichen Praxis296 Seiten kartoniert, 39 Euro

C. H. Beck

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27DGZ . 05/06 2011

RECHT

schlussfristen gehören bei unionsrechtskon-

former Auslegung des Arbeitnehmerüber-

lassungsgesetzes nicht zu den wesentlichen

Arbeitsbedingungen, die der Verleiher den

Leiharbeitnehmern „gewähren“ muss. Das

Landesarbeitsgericht muss deshalb noch

feststellen, ob mit dem Kläger hinsichtlich

Qualifikation und Tätigkeit vergleichbare

Stammarbeitnehmer des Entleiherunterneh-

mens ein insgesamt höheres Entgelt als der

Kläger erzielten.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. März 2011 - 5 AZR 7/10 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Mün-chen, Urteil vom 12. November 2009 - 3 Sa 579/09 -

sion des Arbeitgebers der Klage teilweise

stattgegeben. Zwar ist die in Ziff. I des Ta-

rifvertrages geregelte einfache Differenzie-

rungsklausel wirksam. Der Tarifvertrag darf

jedoch nicht, wie in Ziff. V vorgesehen, dem

Arbeitgeber die arbeitsvertragliche Gestal-

tungsmöglichkeit nehmen, die nicht oder

anders organisierten Arbeitnehmer mit den

Gewerkschaftsmitgliedern gleichzustellen.

Der Tarifvertrag darf nur den Inhalt von Ar-

beitsverhältnissen zwingend und unmittel-

bar regeln, die der Tarifmacht der Koalitio-

nen unterworfen sind. Hierzu gehören die

Arbeitsverhältnisse der nicht oder anders

organisierten Arbeitnehmer nicht.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. März 2011 - 4 AZR 366/09 -Vorinstanz: Arbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 26. Februar 2009 - 15 Ca 188/08 -

[ „Equal Pay“-Anspruch des Leiharbeitnehmers ]

[ Unwirksamkeit tarifvertraglicher Differenzierungsklausel ]

GELTENDE AUSSCHLUSSFRISTEN

SPANNENSICHERUNGSKLAUSEL

Kann der Leiharbeitnehmer von seinem Vertragsarbeitgeber, dem Verleiher, nach § 10 Abs. 4 AÜG die Erfüllung der we-sentlichen Arbeitsbedingungen verlan-gen, wie sie der Entleiher vergleichbaren eigenen Arbeitnehmern gewährt, muss er die im Entleiherbetrieb geltenden Aus-schlussfristen nicht einhalten.

Der Kläger wurde von der Beklagten bei der

tarifgebundenen C. GmbH mehrjährig als

Leiharbeitnehmer eingesetzt. Er hat nach

Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gel-

tend gemacht, die C. GmbH gewähre ihren

vergleichbaren eigenen Arbeitnehmern eine

höhere Vergütung als die ihm von der Be-

klagten geleistete. Er fordert Vergütungs-

Eine tarifvertragliche Klausel, in der eine Sonderleistung für Arbeitnehmer ver-einbart ist, die Mitglieder der tarifschlie-ßenden Gewerkschaft sind (sog. einfa-che Differenzierungsklausel), verstößt nicht gegen höherrangiges Recht und ist wirksam (Bestätigung von BAG 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - BAGE 130, 43).

Wird die Exklusivität dieses Anspruchs für

Gewerkschaftsmitglieder tariflich durch eine

sog. Spannensicherungsklausel oder Ab-

standsklausel abgesichert, wonach etwaige

Kompensationsleistungen des Arbeitgebers

an nicht oder anders organisierte Arbeitneh-

mer jeweils zwingend und unmittelbar einen

entsprechenden – zusätzlichen – Zahlungs-

anspruch auch für Gewerkschaftsmitglieder

begründen, so dass der „Vorsprung“ der

Gewerkschaftsmitglieder nicht ausgleich-

bar ist, überschreitet diese Klausel die Tarif-

macht der Koalitionen und ist unwirksam.

nachzahlung für mehrere Jahre. Sein Ar-

beitsvertrag enthält keine Ausschlussfrist für

die Geltendmachung von Ansprüchen.

Arbeitnehmer der Stammbelegschaft des

Entleiherbetriebs müssen eine tarifvertrag-

lich geregelte Ausschlussfrist beachten. Die

Parteien streiten darüber, ob diese Aus-

schlussfrist die Entgeltansprüche des Klägers

untergehen ließ, weil er diese nicht fristwah-

rend schriftlich geltend machte. Mit dieser

Begründung hat das Landesarbeitsgericht

die Klage im Wesentlichen abgewiesen.

Auf die Revision des Klägers ist die Sache an

das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen

worden. Im Entleiherbetrieb geltende Aus-

Im Jahr 2008 hatten die Parteien des

Rechtsstreits, ein Unternehmen der Hafen-

Logistik und die Vereinte Dienstleistungs-

gewerkschaft ver.di, einen Tarifvertrag über

eine Erholungsbeihilfe von jährlich 260 Euro

geschlossen.

Nach dessen Ziff. I sollte diese Erholungsbei-

hilfe an Mitglieder von ver.di gezahlt wer-

den. Nach Ziff. V des Tarifvertrages sollten

die ver.di-Mitglieder im Falle einer Zahlung

von „entsprechenden oder sonstigen Leis-

tungen“ des Arbeitgebers an Nichtgewerk-

schaftsmitglieder unmittelbar einen gleich-

hohen, zusätzlichen Anspruch erhalten.

Der Arbeitgeber hat auf Feststellung der

Unwirksamkeit sowohl der einfachen Diffe-

renzierungsklausel in Ziff. I des Tarifvertra-

ges als auch der Spannensicherungsklausel

in Ziff. V des Tarifvertrages Klage erhoben.

Anders als das Arbeitsgericht, das die Kla-

ge vollständig abgewiesen hatte, hat das

Bundesarbeitsgericht auf die Sprungrevi-

KURZ NOTIERTSteuervorteil für GartenSteuervorteile für Gartenarbeiten können nur geltend gemacht werden, wenn der Garten zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört.

Werden Gartenarbeiten in Auftrag gegeben ehe die Steuerpflichtigen das zugehörige Heim bezogen haben, werden diese nicht als vor-

weggenommene haushaltsnahe Dienstleistungen betrachtet. Diese Entscheidung traf das Finanzgericht Münster (Az. 14 K 1141/08 E).

28 DGZ . 05/06 2011

INFORMATIONEN

[ Das Automobil wird 125 Jahre ]

[ E10 - der umstrittene Biosprit ]

GROSSES JUBILÄUM

FAKTEN

Das Auto ist von Deutschlands Straßen nicht mehr wegzudenken. 40 Millionen Bundesbürger besitzen nach Informati-onen von Deutschlands großem Auto-portal www.auto.de einen PKW.

Dieses Jahr wird in Baden-Württemberg zu

Ehren des Automobils ein großes Jubilä-

um gefeiert. Das Auto wird 125 Jahre alt.

1885 baute Carl Benz in Mannheim einen

Motorenwagen mit drei Rädern. Der Wagen

wurde mit Gasmotor angetrieben. Am 29.

Januar 1886 meldete Carl Benz sein Auto-

mobil mit Verbrennungsmotor zum Patent

an. Dieses Datum wird als Geburtsstunde

des Automobils angesehen. Unabhängig

von Carl Benz entwickelte Gottlieb Daimler

Seit Ende 2010/Anfang 2011 ist an deut-schen Tankstellen der Kraftstoff E10 er-hältlich. Doch der neue Biosprit ist un-beliebt und wird von den Autofahreren nach wie vor boykottiert.

Auch der Benzingipfel konnte der Haltung

der Verbraucher nichts entgegensetzen.

Nun wollen wir wissen, was denn dran ist

an dem neuen Kraftstoff?

Was ist E10?E10 ist ein Kraftstoff, der im Gegensatz zu

bisherigem Benzin einen höheren Ethanol-

anteil enthält. Im neuen Biosprit werden 10

Prozent Ethanol beigemischt. Bisher betrug

der Ethanolanteil 5 Prozent.

Sinn und ZweckDer neue Kraftstoff soll die Umweltbilanz

beim Autofahren verbessern. Durch E10 soll

weniger CO2-Ausstoß verursacht werden.

Befürchtungen der VerbraucherAuch wenn der eigene PKW auf der Liste der

Deutschen Automobiltreuhand (DAT) steht,

die an allen Tankstellen ausliegt, befürchten

Verbraucher nicht abzusehende Schäden.

Gibt es eine Garantie?Die deutschen Automobilhersteller geben

ein Garantieversprechen. Alle Fahrzeuge,

in Cannstatt bei Stuttgart einen Kutschen-

wagen, der eine Geschwindigkeit von 16

km/h erreichte. Zusammen mit Wilhelm

Maybach arbeitete Gottlieb Daimler auch

an weiteren Fahrzeugen mit Selbstantrieb.

Gottlieb Daimler gründete schließlich die

Daimler-Motoren-Gesellschaft. Neben Carl

Benz waren Gottlieb Daimler, Wilhelm May-

bach und Siegfried Marcus wesentlich an

der Entwicklung und Optimierung des Au-

tomobils beteiligt.

Die erste Fahrt mit einem Automobil wag-

te Berta Benz, die Frau des Patentanmel-

ders Carl Benz. Ohne dass ihr Mann davon

wusste, unternahm sie im August 1888 eine

erste Fahrt über 106 Kilometer von Mann-

heim nach Pforzheim. Als ihr der Treibstoff

die auf der Liste der DAT

stehen, können den neu-

en Biosprit bedenkenlos

tanken. Sollten wider Er-

warten nach einiger Zeit

Schäden auftreten, die auf

den Gebrauch von E10 zurück-

zuführen sind, übernehmen die Her-

steller die Haftung.

VersicherungShell bietet für Kunden mittlerweile eine

Versicherung an. Die Voraussetzung für die

Versicherung ist, dass der PKW auf der DAT-

Liste steht und der Konsument mindestens

30 Liter des Kraftstoffs an der Shell-Zapf-

säule tankt. Die Versicherungslaufzeit liegt

bei 18 Monaten. Treten dann Schäden durch

E10 auf, werden die Reparaturkosten erstat-

tet. Nachgewiesen werden muss allerdings,

dass 80 Prozent des Benzinbedarfs an einer

Shell-Tankstelle getankt wurden. Ohne ein

Fahrtenbuch ist dies kaum nachzuweisen.

Der HakenEs ist nicht klar welche Schäden auf lange

Sicht durch den neuen Kraftstoff auftreten

können. Es wäre auch kaum nachzuweisen,

dass Motorschäden auf E10 zurückzuführen

sind, schließlich gehen Motoren auch ohne

E10 kaputt. Das zu unterscheiden dürfte

kaum möglich sein.

ausging, musste sie Ligroin tanken, das als

Reinigungsmittel in Apotheken erhältlich

war. Als erste Tankstelle der Geschichte

kann somit die Stadtapotheke von Wiesloch

bezeichnet werden.

Ab 1902 stellte Carl Benz als erster ein Au-

tomobil in Serie her.

Zu Ehren des 125. Jubiläums des Autos hat

sich der Stuttgarter Autobauer Mercedes-

Benz einiges einfallen lassen. Unter www.

mercedes-benz.com/125 kann sich der Auto-

mobilfan über die Geschichte der Marke Mer-

cedes-Benz informieren und einen Überblick

über alle geplanten Jubiläumsaktivitäten und

Veranstaltungen 2011 abrufen. cah

Wie viel Bio steckt im Kraftstoff?Nach einem Test von Auto

Bild steigert der größere

Ethanolanteil den Kraftstoff-

verbrauch. Der Verbrauch soll

bis zu 5 Prozent höher liegen als

bei Super 95. Der erhöhte Verbrauch

kann dadurch erklärt werden, dass Bioetha-

nol nur zwei Drittel des Energiegehaltes von

normalem Benzin aufweisen kann. Mit dem

höheren Verbrauch geht der positive Effekt

für die CO2-Bilanz nicht auf.

Ethisches Gewissen Der Speyerer Weihbischof Otto Georgens

verwies auf die Hungerproblematik, die

E10 zu verantworten hat. Der Weltmarkt-

preis für Mais stieg seit Einführung von E10

über das doppelte. Dies könne steigende

Boden- und Lebensmittelpreise nach sich

ziehen sowie eine Monopolherrschaft der

Großbauern.

Bei Fragen zu E10 wenden Sie sich an Ihren

Fahrzeughersteller/Händler oder Ihre KFZ-

Werkstatt. Weitere Informationen zu E10

finden Sie im Internet auf den Seiten der

Fahrzeughersteller, der deutschen Automo-

bil Treuhand GmbH, dem Bundesumweltmi-

nisterium sowie einiger Verbände. cah

www.adac.de/e10 | www.kfzgewerbe.de | www.bdbe.de | www.vda.de | www.bmu.de/e10 | www.vdik.de | www.dat.de/e10.

29DGZ . 05/06 2011

in Rechnung stellen, wenn der Patient zu-

vor auf die Pfl icht zur Kostenübernahme

hingewiesen wurde und dem schriftlich

zugestimmt hat. Unzulässig sind pauschale

Honorare, ebenso Barzahlungen ohne Be-

leg, und auch die zehn Euro Praxisgebühr

dürfen nicht erhoben werden. Es darf keine

Leistung in Rechnung gestellt werden, die

Bestandteil der vertragsärztlichen Behand-

lung ist, d.h. für die die Krankenkasse die

Kosten übernimmt.

Wenn auch manche Individuelle Gesund-

heitsleistungen durchaus sinnvoll sein kön-

nen wie zum Beispiel eine Reiseimpfung

oder eine Ultraschall-Untersuchung zur

Krebsfrüherkennung, gibt es gleichwohl

Außenseiterbehandlungen ohne nachge-

wiesenen medizinischen und therapeuti-

schen Nutzen, die sich Patienten in ihrer Not

aufdrängen lassen. Versicherte, die deshalb

unsicher sind oder Zweifel über den Sinn ei-

ner zusätzlichen Leistung hegen, sollten sich

vorher von ihrer gesetzlichen Krankenkasse

beraten lassen. lp

[ Verkaufsschlager für die Ärzte ]INDIVIDUELLE GESUNDHEITSLEISTUNGEN

Immer öfter behandeln niedergelasse-ne Vertragsärzte ihre Patienten gegen Rechnung. Mehr als jedem vierten Ver-sicherten (28,3 Prozent) der gesetzli-chen Krankenversicherung (GKV) ha-ben sie binnen Jahresfrist eine Leistung „verkauft“, für welche die einzelnen Krankenkassen (AOK, Betriebs- und Innungskrankenkassen, Ersatzkassen, Knappschaft und Landwirtschaftliche Krankenkassen) nicht aufkommen.

Die Zusatzeinnahmen aus den „Individuellen

Gesundheitsleistungen“ – besser bekannt

unter der Abkürzung IGeL – belaufen sich

nach einer Studie des Wissenschaftlichen In-

stituts der Ortskrankenkassen (WIdO) inzwi-

schen auf 1,5 Milliarden Euro. Dies bedeutet

gegenüber 2008 eine Steigerung um 50 Pro-

zent. Für die Studie waren 2.500 repräsenta-

tiv ausgewählte Personen aller gesetzlichen

Krankenkassen befragt worden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte

und Krankenkassen, der über den Ausschluss

von Leistungen entscheidet, sagt lapidar:

„IGeL sind sinnvoll, aber nicht notwendig.“

Die meisten individuellen Gesundheitsleis-

tungen entfallen auf Ultraschall-Untersu-

chungen (Sonografi en) mit 20 Prozent, ge-

folgt von Vorsorgeuntersuchungen gegen

den Grünen Star (16,2 Prozent) und auf die

Verordnung von Medikamenten oder Heil-

mitteln (11,5 Prozent). Auf diese drei Leis-

tungsgruppen entfällt fast die Hälfte aller

IGeL-Angebote. Doch die „Extras“ der Ärz-

te reichen von sportmedizinischen Untersu-

chungen und reisemedizinischer Beratung

über alternative Behandlungsmethoden

wie Sauerstofftherapie, Homöopathie und

Aufbauspritzen bis hin zur Messung der

Knochendichte oder bestimmten Blut- und

Laborleistungen. Ein verbindliches IGeL-Ver-

zeichnis mit entsprechenden Bewertungen

als Orientierungshilfe der mehr als 300 An-

gebote gibt es bis heute nicht.

Je nach Fachrichtung vermarkten die Ärzte

die privaten Zusatzleistungen unterschied-

lich intensiv. Besonders bedenklich ist aus

WIdO-Sicht: Die im Bundesmantelvertrag-

Ärzte geforderte schriftliche Vereinbarung

von Privatleistungen an Krankenkassen-Mit-

glieder wurde nur in 54,4 Prozent aller Fälle

unterschrieben; jede siebte Privatleistung

kam sogar ohne Rechnung zustande.

Doch für die Rechnungsstellung gelten seit

Jahren klare Regeln: Ärztinnen und Ärzte

dürfen eine Behandlung nur dann privat

INFORMATIONEN

Die Vereinbarung zwischen Arzt und Patient muss folgende Punkte enthalten:

• Jede einzeln vereinbarte Leistung mit Angabe der entsprechenden Kennziffer

der Ärztlichen Gebührenordnung und des angewandten Steigerungssatzes• die voraussichtliche Honorarhöhe• die Erklärung der Patientin oder des Patienten, dass sie bzw. er darüber aufgeklärt

wurde, dass die Behandlung nicht zum Leistungskatalog der GKV gehört, nicht

über die Krankenversichertenkarte (Chipkarte) abgerechnet werden kann und kein

Anspruch auf Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse besteht.

RICHTLINIE

Obwohl dem vorzeitigen Eintritt in den

Ruhestand ein Riegel vorgeschoben wur-

de, scheiden viele Arbeitnehmer vor dem

regulären Rentenalter aus dem Berufsle-

ben aus. Nicht immer geschieht dies frei-

willig, sondern oft wegen Arbeitslosigkeit

oder aus gesundheitlichen Gründen. Wer

empfi ndliche fi nanzielle Einbußen vermei-

den will, sollte seine Rechte kennen und

vorausschauend planen.

Der neue Ratgeber „Vorzeitig in Rente ge-

hen“ beleuchtet rechtliche und fi nanzielle

Aspekte des Vorruhestands und erläutert

die Regelungen bei Altersrente sowie Rente

wegen Erwerbsminderung oder Unfall. Das

Buch zeigt in einem ausführlichen Finanz-

teil, mit welchen Kapitalanlagen und Abfi n-

dungen die Zeit bis zur regulären Altersren-

te überbrückt werden kann. Anschauliche

Praxisbeispiele, Tabellen, Checklisten und

konkrete Tipps sorgen hierbei für zusätzli-

chen Nutzwert.

Vorzeitig in Rente gehenca. 180 Seiten, 9,90 Euro

Porto + Versand für Lieferung: 2,50 Euro-

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RATGEBER FÜR UN/FREIWILLIGE BERUFSAUSTEIGER

Bestellmöglichkeiten:

30 DGZ . 05/06 2011

FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK

23. - 27.05.2011 Parkhotel Bad Füssing ArbeitsrechtGS Schwaben/Oberbayern Waldstraße 16 Aktuelle RechtsprechungSeminar-Nr.: 8005/11 94072 Bad Füssing Ltg.: Peter Kalisch Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG

29.06. - 01.07.2011 Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Rund um das KündigungsschutzgesetzGS NRW Schloss Eichholz Stufe ISeminar-Nr.: 8006/11 Urfelder Straße 221 50389 Wesseling Ltg.: Heike de Vries, Horst Liebendahl

01. - 03.07.2011 Haus für Soziale Bildung Demokratie in der Arbeitswelt GS Bayern „Benediktushöhe“ Aktuelle Entwicklung des Arbeitsrechts, Stufe ISem.-Nr.: 8306/11 97225 Zellingen-Retzbach Ltg.: Karin Kramer, Schweinfurt

04. - 08.07.2011 Strandhotel Duhnen Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses GS NRW Duhner Strandstraße 5-9 Teil IIISeminar-Nr.: 8106/11 27476 Cuxhaven Ltg.: Heike de Vries, Björn Zirzlaff Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG

04. - 08.07.2011 Strandhotel Duhnen Gefahr erkannt, Gefahr gebanntGS NRW Duhner Strandstraße 5-9 Konfliktbewältigung in Betrieb u. BetriebsratsarbeitSeminar-Nr.: 8206/11 27476 Cuxhaven Rhetorik und Kommunikation Ltg.: Heike de Vries, Max Fröhlich Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG

07. - 09.07.2011 Berggasthof Höchsten Mündige Bürger und gewerkschaftliches GS Baden-Württemberg Höchsten 1 Engagement – Aufbaustufe ISeminar-Nr.: 8406/11 88636 Illmensee-Höchsten Ltg.: Reinhardt Schiller

18. - 20.07.2011 Waldhotel Forsthof Mündige Bürger und gewerkschaftlichesGS Baden-Württemberg Forsthof 2 Engagement – Aufbaustufe IVSeminar-Nr.: 8007/11 71711 Kleinbottwar Ltg.: Reinhardt Schiller

19. - 23.09.2011 Göbel’s Quellenhof Arbeitsrecht CGM HV Brunnenallee 54 Arbeitssicherheit, ArbeitnehmerdatenschutzSeminar-Nr.: 8008/11 34537 Bad Wildungen Ltg.: Karin Heußner Ein Seminar für Betriebsräte und Bildungsurlauber

19. - 23.09.2011 Bildungsstätte der Arbeits- und BetriebsverfassungsrechtGS Saar/Pfalz Arbeitskammer Arbeitsschutz, Teil IISeminar-Nr.: 8009/11 66459 Kirkel/Saar Ltg.: Richard Neufang

10. - 14.10.2011 Bildungsstätte der Arbeits- und BetriebsverfassungsrechtGS Saar/Pfalz Arbeitskammer Arbeitsschutz, Teil IISeminar-Nr.: 8010/11 66459 Kirkel/Saar Ltg.: Richard Neufang

17. - 21.10.2011 Haus der sozialen Bildung Ursachen und Wirkungen aktueller politischerRetzbach-Seminar Benediktushöhe Entscheidungen auf Arbeitnehmer/innen inSeminar-Nr.: 8110/11 97225 Zellingen-Retzbach Betrieben und Verwaltungen Teilnehmerbeitrag: 120,- E Ltg.: Horst Liebendahl

24. - 26.10.2011 Waldhotel Forsthof Mündige Bürger und gewerkschaftlichesGS Baden-Württemberg Forsthof 2 Engagement – Aufbaustufe IISeminar-Nr.: 8011/11 71711 Kleinbottwar Ltg.: Reinhardt Schiller

07. - 11.11.2011 Bildungsstätte der Arbeits- und BetriebsverfassungsrechtGS Saar/Pfalz Arbeitskammer Arbeitsschutz IISeminar-Nr.: 8012/11 66459 Kirkel/Saar Ltg.: Richard Neufang

16. - 18.11.2011 Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. Rund um das KündigungsschutzgesetzGS NRW Schloss Eichholz Stufe IISeminar-Nr.: 8013/11 Urfelder Straße 221 50389 Wesseling Ltg.: Heike de Vries, Horst Liebendahl

28. - 30.11.2011 Waldhotel Forsthof Mündige Bürger und gewerkschaftlichesGS Baden-Württemberg Forsthof 2 Engagement – Aufbaustufe IIISeminar-Nr.: 8014/11 71711 Kleinbottwar Ltg.: Reinhardt Schiller

[ Terminplanung des Franz-Röhr-Bildungswerkes e. V. ]BILDUNG

BESUCHEN SIE UNS IM INTERNET . www.frbw.de

31DGZ . 05/06 2011

DGZDeutsche Gewerkschafts-Zeitung

Magazin der Christlichen Gewerkschaften

HerausgeberChristliche Gewerkschaft Metallv.d.gf. HV, Adalbert EwenJahnstraße 1270597 StuttgartTel. 0711 2484788-0Fax 0711 2484788-21 [email protected] www.cgm.de

Für die mit der CGM kooperierenden Einzelgewerkschaften (CGBCE, CGDE, KFG, Union Ganymed): Adalbert EwenEisenbahnstraße 2566117 Saarbrücken

RedaktionCarolin Hänßler (cah), Adalbert Ewen (ewe), Reinhardt Schiller (ril), Marina Porrmann (por), Nico Schuler (sn), Dr. Dieter Leopold (lp)

Monica Wüllner (wü), rechtlich f. Inhalt verantwortlich

VertriebMonika Scheffler

Redaktionsschluss 07. April 2011

Anschrift der RedaktionDGZ-MagazinPostfach 70 01 5170571 StuttgartTel. 0711 2484788-18Fax 0711 2484788-21www.gewerkschaftszeitung.orgdgz@gewerkschaftszeitung.org

ISSN 1434-1581

Gestaltungsüdflügel gmbh werbeagenturSchillerstraße 2173033 Göppingenwww.suedfluegel.com

DruckBechtel Druck GmbH & Co. KGHans-Zinser-Straße 673061 Ebersbach/Filswww.bechtel-druck.de

FotosDGZ-Redaktionwww.fotolia.de

Erscheinung Die DGZ erscheint zweimonatlich im Ei-genverlag der Christlichen Gewerkschaft Metall, Stuttgart. Der Bezugspreis beträgt jährlich 12 Euro zzgl. Zustellgebühr. (Für Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten.)

Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen.

IMPRESSUM

ANMELDUNG

FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK . IMPRESSUM

Die Teilnahme an den Seminaren steht jedem Erwachsenen offen. Anmeldungen können mit unten ab-gedrucktem Coupon erfolgen; sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Jede/r Teil-nehmer/in erhält nach der Anmeldung rechtzeitig vor Beginn des Seminars das Programm und den Ab-laufplan.

Teilnehmergebühren (zzgl. staatlicher Förderung):a) für Mitglieder der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) und alle Mitglieder der im CGB zusammengeschlossenen christlichen Gewerkschaften – i. d. R. 77,- E (gilt auch für nicht berufstätige Lebenspartner)b) für Gäste (die keiner oder einer DGB-Gewerkschaft angehören) – i. d. R. 154,- Ec) arbeitslose Kollegen zahlen 50 Prozent der o. a. Gebührend) Wochenendseminare: 31,- E / 62,- E entsprechend der Staffelunge) Seminarveranstalter Haus Retzbach: 120,- E

Fahrtkosten können nicht erstattet werden.

Die Teilnehmergebühr ist bis 4 Wochen vor Seminarbeginn auf das Konto Nr. 39329434 bei der Postbank Essen (BLZ 36010043) des Franz-Röhr-Bildungswerkes zu überweisen. Geben Sie bitte bei der Überwei-sung die Seminarnummer an. Mit der Überweisung ist der Seminarplatz reserviert.

Hinweise für die Freistellung vom Betrieb:

In den Bundesländern mit Bildungsurlaubsgesetzen beantragen die Teilnehmer/innen ihre bezahlte Frei-stellung vom Betrieb nach den Vorschriften dieser Gesetze. Die Anerkennung unserer Seminare beantra-gen wir bei den zuständigen Ministerien. Die für die Freistellung erforderlichen Aktenzeichen erhalten Sie, sobald uns der Anerkennungsbescheid vorliegt. Beantragen Sie sofort den Bildungsurlaub formlos bei Ih-rem Arbeitgeber, ansonsten tarifpolitische Freistellungsansprüche prüfen bzw. Jahresurlaub beantragen.Betriebsratsmitglieder erwirken einen Freistellungsbeschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Den Firmen wer-den die effektiven Seminarkosten gem. § 40 BetrVG von uns in Rechnung gestellt. Unsere Seminare erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entwickelten Anforderungen.Nur wenn der Beschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht durchsetzbar ist, lassen sich Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 7 BetrVG freistellen. Sie zahlen dann die o. a. Teilnehmergebühren. Abmeldungen können nur schriftlich erfolgen.

Hinweise zur Teilnahme

Coupon ausschneiden und absenden an:

Franz-Röhr-Bildungswerk e. V., Konstantinstraße 13, 53179 BonnTel. 0228 365151, Fax 0228 365152

Ich melde mich für folgendes Seminar an:

Nr. vom bis in

Bitte schicken Sie mir das Seminarprogramm und eine Teilnahmebestätigung zu.

Ich bin Mitglied des Betriebsrates und werde meine Freistellung nach § 37 Abs. 6 BetrVG beantragen. Die Seminarkosten trägt meine Firma.

Ich beantrage Freistellung nach § 37 Abs. 7 BetrVG als BR-Mitglied.

Ich werde Bildungsurlaub nach den Vorschriften des Bundeslandes beantragen.

Ich nehme Jahresurlaub.

Bitte deutlich lesbar ausfüllen!

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Telefon Gewerkschaft /Beitrag

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tungen der CGM wissen oder

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ren. Dort fi nden Sie ebenso ei-

nen Leistungsvergleich. Natürlich

stehen Ihnen aber auch unsere

Geschäftsstellen für persönliche

Auskunft zur Verfügung.

DGZ-Magazin, Postfach 700151, 70571 Stuttgart

E 13749, PVSt, DPAG, Entgelt bezahlt

MITGLIEDSCHAFT

Carolin Hänß[email protected]

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fach“ ist immer für Sie geöffnet.

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Redaktionsschluss für die nächste

Ausgabe: 07. Juni 2011

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WIR WÜNSCHEN IHNEN SCHÖNE FRÜHLINGSTAGE UND GESEGNETE PFINGSTEN!

Das richtige Lösungswort senden Sie bitte bis zum 07. Juni 2011 an:

DGZ-MagazinPostfach 70 01 51, 70571 Stuttgartoder Email an: scheffl [email protected]

Unter den richtigen Einsendungen werden 10 Gewinner von Sachpreisen durch Los-entscheid ermittelt. Es können nur Einsen-dungen berücksichtigt werden, die die voll-ständige Privatanschrift beinhalten.