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Spitallistenentwurf im Kanton Bern gefährdet Patienten! Ärzte und Spitäler schlagen Alarm! Jean-François Andrey, Präsident VPSB, Direktor Lindenhofspital Dr. med. Dominik Böhlen, Facharzt für Urologie, Vertreter BBV+ 1 Medienkonferenz vom 25.11.2011

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Spitallistenentwurf im Kanton Bern gefährdet Patienten!

Ärzte und Spitäler schlagen Alarm!

Jean-François Andrey, Präsident VPSB, Direktor LindenhofspitalDr. med. Dominik Böhlen, Facharzt für Urologie, Vertreter BBV+

Medienkonferenz vom 25.11.2011

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Die Versorgungsplanung und die Spitalliste 2012 missachten die bundesrechtlichen Vorgaben:- Medizinisch und ökonomisch unzweckmässige

Fragmentierung der Leistungsaufträge pro Spital wegen der neu geschaffenen 3%- und 15%/20%- Klausel bezüglich Versorgungsrelevanz

- Maximalplanung statt Minimalplanung

Geplantes Vorgehen Kanton Bern:

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Geplantes Vorgehen Kanton Bern:- Mengenbeschränkungen pro Spital (Fallzahl und

Casemix/Bettenzahl)- Bevorzugung öffentlicher Spitäler ohne korrekten

Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsnachweis- Leistungsaufträge pro Standort anstatt

Unternehmen (Trägerschaft)

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Verweigerung eines Spitallistenplatzes wegen willkürlicher und fehlerhafter

- Wirtschaftlichkeitsprüfung (Aufenthaltsdauer anstatt Preis)- Qualitätsprüfung• Nur 1 Messung (Rehospitalisierungsrate) wird

berücksichtigt, statt 6 (Reoperation, Infektion, Patientenzufriedenheit, Dekubitus, Sturz)

• Nur 1 Jahr wird berücksichtigt statt längere Perioden• Keine Evaluation der verwendeten Daten mit

Leistungserbringern (Ärzten/Spitälern)• Keine Evaluation des statistischen Modells

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Verweigerung eines Spitallistenplatzes:Folgen des falschen Vorgehens sind:- Falsche Berechnungen (unberücksichtigt blieben geplante

Rehosp, Ausscheidung Chroniker und Onkologiepatienten)- Falscher veröffentlichter Spitallistenentwurf - Verlust von Leistungsaufträgen durch Verlagerung zu

Spitälern ohne die notwendige medizinische Kompetenz

- Fataler Imageschaden (Vorwurf ungenügende Qualität/Wirtschaftlichkeit)

- Gefährdung der medizinischen Versorgung von Patienten durch Unterbruch medizinisch notwendiger Behandlungsketten

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Aileen Clarke veröffentlichte 1990 im British Medical Journal ein Klassifikationsschema zur Beurteilung von Rehospitalisationen hinsichtlich ihrer Vermeidbarkeit (siehe Tabelle unten). Eine generelle Rehospitalisa-tionsrate als Qualitätsindikator ist somit nicht statthaft.

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Auswirkungen der Spitalliste 2012 auf die medizinische Versorgung

Beispiele bei Verlust Listenplatz für:1. Gastroenterologie (GAE1 + GAE1.1) und

Viszeralchirurgie (VIS1 + VIS1.1)2. Herzchirurgie (HER1 + HER 1.1)

Beispiele bei Gewinn Listenplatz für:3. Urologie

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Beispiel des Lindenhofspitals

Gastroenterologie (GAE1, GAE 1.1, Blutung ohne Tumor) Behandlungsverlauf heute:Notfalleintritt Sanpol 20.00 Uhr, Abdominal-schmerzen, starker Blutverlust Diagnostik (Magenblutung) und Therapie (Blutstillung im Magen), in gleicher gastroenterologischer Behandlung, Überwachung und Entlassung am nächsten Tag.

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Beispiel des LindenhofspitalsVerlust Listenplatz für: Gastroenterologie (GAE1, GAE 1.1, Blutung ohne Tumor) Behandlungsverlauf ab 01.01.2012 unter neuer Spitalliste:Notfalleintritt Sanpol 20.00 Uhr, Abdominal-schmerzen, starker Blutverlust Diagnostik (Magenblutung) und Verlegung zur Behandlung ins Unispital!

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Beispiel des LindenhofspitalsVerlust Listenplatz für: Gastroenterologie (GAE1, GAE 1.1, Blutung ohne Tumor) Folgen für Patient:Patient blutet weiter, Gefährdung durch Verlegung, unnötige Rehospitalisation, unwirtschaftliche Behandlung zweimalige „Gastro“, zweimalige SwissDRG-Pauschale, unnötige Transportkosten Sanpol (min. CHF 1000.--)

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Beispiel des LindenhofspitalsViszeralchirurgie (GAE1, VIS1, Blutung mit Tumor) Behandlungsverlauf heute:Notfalleintritt Sanpol, Abdominalschmerzen, starker Blutverlust Diagnostik (Magenblutung) und Therapie (Blutstillung und Biopsie im Magen), in gleicher gastroenterologischer Behandlung. Gewebeuntersuchung zeigt bösartigen Tumor. Rasche chirurgische Tumorentfernung, onkologische medikamentöse und/oder strahlentherapeutische Nachbehandlung.

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Beispiel des LindenhofspitalsVerlust Listenplatz für: Viszeralchirurgie (GAE1, VIS1, Blutung mit Tumor) Behandlungsverlauf ab 01.01.2012 unter neuer Spitalliste:Notfalleintritt Sanpol, Abdominalschmerzen, starker Blutverlust Diagnostik (Magenblutung) und Verlegung zur Behandlung ins Unispital!

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Beispiel des LindenhofspitalsVerlust Listenplatz für: Viszeralchirurgie (GAE1, VIS1) Folgen für Patient:Keine rasche Blutstillung, Gefährdung durch Verlegung, mögliche Wartelisten, unnötige Rehospitalisation, keine evidenzbasierte sichere Medizin, zweimalige SwissDRG-Pauschale, unnötige Transportkosten Sanpol (min. CHF 1000.--).

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Beispiel Klinik Beau-Site

Herzchirurgie (HER1 + HER1.1) Behandlungsverlauf heute:Notfalleintritt Sanpol, Thoraxschmerzen, Atemnot, Diagnostik mittels Koronarangiografie, Diagnose Verengung Herzkranzgefässe ohne akuten Infarkt, raschmöglichste Therapie (Koronarbypass am offenen Herzen). Patient kann nach Diagnostik nach Hause und tritt raschmöglichst für Operation wieder ins Beau-Site ein.

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Beispiel Klinik Beau-SiteVerlust Listenplatz für:Herzchirurgie (HER1 + HER1.1) Behandlungsverlauf ab 01.01.2012 unter neuer Spitalliste:Notfalleintritt Sanpol, Thoraxschmerzen, Atemnot, Diagnostik mittels Koronarangiografie, Diagnose Verengung Herzkranzgefässe ohne akuten Infarkt, raschmöglichste Therapie (Koronarbypass am offenen Herzen). Patient kann nach Diagnostik nach Hause und muss für Herzoperation in ein anderes Spital!

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Beispiel Klinik Beau-SiteVerlust Listenplatz für: Herzchirurgie (HER1 + HER1.1) Folgen für Patient:Keine freie Arzt- und Spitalwahl, Eintritt für Operation in ein neues Spital, mögliche Wartelisten, unnötige Rehospitalisation in ein anderes Spital

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Folgen für die betroffenen Spitäler- Wegfall des wissenschaftlich notwendigen

medizinischen Behandlungsspektrums (GAE 1, VIS1, HER1)

- Verlust Chirurgie und Medizin (aufgrund falscher Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsmessung)

- De facto Arbeitsverbot für betroffene Ärzte- Abbau von bezahlter, bewährter Infrastruktur- Verlust von Arbeitsplätzen - Existenzgefährdung einer Institution

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Beispiel Spital SaanenZuteilung neuer Leistungsaufträge (ohne Erfüllung der Auflagen der Fachgesellschaft):UrologieBehandlungsverlauf ab 01.01.2012 unter neuer Spitalliste:Diagnose Blasentumor in regionalem Spitalzentrum z.B. Thun, endoskopische Blasentumorbehandlung wird als planbarer Eingriff in Saanen von einem dort nicht ansässigen Urologen durchgeführt. Post-operative Blutung in der Nacht ohne Anwesenheit Urologe.

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Beispiel Spital SaanenZuteilung neuer Leistungsaufträge: UrologieFolgen für Patient:Fachärztliche Medizinische Versorgung kann nicht rund um die Uhr (365/24) sichergestellt werden. Zugänglichkeit für Facharzt bei Nacht und Winterverhältnissen erschwert. Mögliche Gefährdung für Patient.

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FazitMengenbeschränkungen werden eingeführt:

- entgegen dem Willen des Grossen Rates- obwohl nicht durchsetzbar wegen Aufnahmepflicht- obwohl dies zu schwerwiegenden Nachteilen für

Patienten führt(notwendig medizinisch evidente Behandlungen werden verunmöglicht, Wartefristen, Zwang zum Tourismus, freie Arzt- und Spitalwahl gefährdet)

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FazitWeitere Mängel, die sich beim Entwurf der Spitalliste zeigen:

- Öffentliche Spitäler werden bei der Mengen- und Leistungsvergabe bevorteilt (Bsp. Neuro- und, Viszeralchirurgie, Urologie, Onkologie)

- Auflagen für Listenspitäler werden und können nicht einheitlich umgesetzt werden

(Facharzttitel, Mindestmengen etc.)

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Fazit- Funktionierende Strukturen werden zerschlagen

und müssen neu bei öffentlichen Spitälern aufgebaut werden

- Die Prämien- und Steuerzahler werden zweimal zur Kasse gebeten

- Kein Wettbewerb (Leistung, Qualität, Preis) mehr möglich, da

Konkurrenz per Verfügung eliminiert wurde!

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FazitDie Spitalliste muss:

- Gesetzliche Grundlage haben (kein Notrecht)- für eine bezahlbare Versorgung sorgen- Qualität und Wirtschaftlichkeit der

Leistungserbringer berücksichtigen- gleiche Rahmenbedingungen für alle Spitäler

schaffen- Wettbewerb unter den Leistungserbringern

ermöglichen

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Fazit

Übung halt!Künstlicher Eingriff des Spitalamtes in das medizinische Angebot eines Spitals darf nicht auf Kosten einer sicheren und raschen medizinischen Patientenversorgung geschehen.

Versorgungsplanung respektive Spitalliste überarbeiten! KVG gibt Zeit bis Ende 2014!

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Unsere Forderungen:

- Keine Fragmentierung der Leistungsaufträge wegen fehlender Versorgungsrelevanz

- Korrekter Qualitätsbenchmark aufgrund verschiedener Messungen und über eine längere Dauer

- Korrekter Wirtschaftlichkeitsvergleich aufgrund der Preise

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LösungVertragliche Regelung mit Versicherungen gegen Gefahr einer Mengenausweitung liegt vor ohne dass:

- Versorgungssicherheit verloren geht- freie Arzt- Spitalwahl gefährdet ist- das Leistungsangebot „künstlich“ pro Spital

eingeschränkt wird

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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!