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2 0 1 8 SEMINARPROGRAMM IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN UMFASSENDE QUALIFIZIERUNG VON JUGEND- UND AUSZUBILDENDENVERTRETER(INNE)N start up BILDUNG

startup - IG BCE BWS€¦ · Die IG BCE steht immer an eurer Seite und unterstützt euch. Lasst es uns anpacken. Andreas Jansen, Landesbezirkssekretär – 3

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IG BCE-LANDESBEZIRK NORDRHEIN

UMFA SSENDE QUAL IF I Z IERUNG VON JUGEND - U N D A U S Z U B I L D E N D E N V E R T R E T E R ( I N N E ) N

startup BILDUNG

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JAV 2018IG BCE-Landesbezirk NordrheinSeminare, Infos u.v.m. für Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen)

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Liebe Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen),das erste Jahr der laufenden Amtsperiode liegt hinter euch und ihr habt bestimmt schon eine Menge anstoßen und erreichen können. Ihr seid das Sprachrohr eurer Kolleginnen und Kollegen und das junge Gesicht der Mitbestimmung im Betrieb. Vielen Dank für euren Einsatz und euer Engagement.

Jetzt wollen wir mit euch gemeinsam die zweite Hälfte der Amtsperiode gestalten und meistern. Die IG BCE BWS bietet gezielte Seminare und Fortbildungen an, um euch das Wissen zu vermitteln, das ihr in eurer täglichen Arbeit braucht. Von den JAV-I- bis JAV-III-Grundlagenseminaren über die Spezialse- minare auf Bundesebene findet ihr alles, was für eine erfolgreiche JAV-Arbeit notwendig und hilfreich ist.

Besonders wichtig ist bei unserem Bildungsansatz, dass ihr das Wissen nicht einfach serviert bekommt, sondern dass unsere Tea-mer(innen) euch dabei unterstützen, euch das Wissen selbst zu erarbeiten und an praktischen Beispielen anzuwenden. Unsere Teamer(innen) sind selbst junge und erfahrene Betriebsrätinnen und Betriebsräte oder JAVen aus unseren Betrieben, Fachex-pert(inn)en oder junge Gewerkschaftssekretärinnen bzw. -sekretäre. Sie sprechen eure Sprache und wissen, was es bedeutet, sich als professionelle Interessenvertretung für die Anliegen der Jugendlichen und Auszubildenden in den Betrieben und Dienststellen einzusetzen. Sie kennen die Praxis mit ihren alltäglichen Hindernissen und können eure Fragen beantworten.

Auch mit Blick auf die JAV-Wahl 2018 haben wir erstmalig ein spezielles Angebot geschaffen. Wir wollen euch auf dem JAV-Wahl- Seminar helfen, eure Erfolge zu dokumentieren und zu sichern, und eine nachhaltige JAV-Arbeit ermöglichen. Auch wie eine Wahl gestaltet wird und wie Zukunftsthemen erkannt, benannt und abgearbeitet werden, wollen wir mit euch erarbeiten.

Wie ihr seht, liegt noch viel vor uns, und wir werden die Herausforderungen gemeinsam angehen. Wichtig ist: Ihr seid nie allein. Die IG BCE steht immer an eurer Seite und unterstützt euch.

Lasst es uns anpacken.

Andreas Jansen, Landesbezirkssekretär

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Andreas JansenLandesbezirkssekretär

ÄNDERE DIE WELT, SIE BRAUCHT ES – BERTOLT BRECHT

IG BCE-Landesbezirk NordrheinDer Landesbezirk erstreckt sich im Nordosten bis nach Westfalen, im Westen bis nach Belgien sowie bis zu den Niederlanden und im Süden bis nach Rheinland-Pfalz. Alles in allem misst er nur 12.339 km2. Dennoch ist Nordrhein der mitgliederstärkste Landesbezirk der IG BCE überhaupt: Rund 107.000 Mitglieder bilden hier eine starke Gemeinschaft. Ihre Interessen sind wichtig und werden von uns gegenüber der Landesregierung NRW vertreten. So bringt die IG BCE ihre Positionen in die Medien sowie in zahlreiche Gremien und politische Foren ein – vom DGB-Bezirksvorstand über die Vertretungsgremien der Sozialversicherungen bis hin zu industriepolitischen Initiativen. Darüber hinaus koordinieren wir die überbezirkliche Tarifarbeit und organisieren die Kommunikation mit unseren Standorten Alsdorf, Duisburg, Düsseldorf, Köln-Bonn, Leverkusen und Moers. Die sechs Bezirke unterstützen Vertrauensleute, Betriebsräte sowie Ortsgruppen und dienen dir als Ansprechpartner – ganz in deiner Nähe!

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IG BCE-Bezirk Alsdorf Otto-Brenner-Straße 4 52477 Alsdorf Telefon: 02404 9097-0 E-Mail: [email protected]

IG BCE-Bezirk Köln-Bonn Aachener Straße 340–346 50933 Köln Telefon: 0221 951478-0 E-Mail: [email protected]

IG BCE-Bezirk Leverkusen Moskauer Straße 4 a 51373 Leverkusen Telefon: 0214 83046-0 E-Mail: [email protected]

IG BCE-Bezirk Duisburg Philosophenweg 19 47051 Duisburg Telefon: 0203 28119-0 E-Mail: [email protected]

IG BCE-Bezirk Düsseldorf Friedrich-Ebert-Straße 34–38 40210 Düsseldorf Telefon: 0211 17216-0 E-Mail: [email protected]

IG BCE-Bezirk Moers Ostring 2 47441 Moers Telefon: 02841 9012-0 E-Mail: [email protected]

Hans-Böckler-Straße 39 40476 DüsseldorfTelefon: 0211 179376-0Telefax: 0211 179376-620E-Mail: [email protected]

Bürozeiten:Montag bis Donnerstag:08:00 – 16:30 UhrFreitag: 08:00 – 14:30 Uhr

IG BCE-Landesbezirk Nordrhein

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InhaltJAV-Seminare auf Landesebene . . . . . . 7 Los geht’s mit den Seminaren JAV I–III . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8

Die Grundausstattungen der Seminare JAV I–III. . . . . . . . . . . . . . . . .9

Landesbezirk Nordrhein

q JAV I – Grundlagenseminar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11

q JAV II – Ausbildung checken und verbessern . . . . . . . . . . . . . . . .12

q JAV III – Organisation der JAV-Arbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .13

q JAV-Wahlen NRW – Vorbereitung und Begleitung der Wahlen aus Sicht der JAV. . . . .14

JAV-Seminare auf Bundesebene. . . . . 15q JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung – Strategien für den erfolgreichen Einsatz von Mimik, Gestik und Rhetorik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17

q JAV – Wahlen und Öffentlichkeitsarbeit – Als Erfolgsfaktor in Betrieb und Gremium . . . . . . . . . . . . . . . . . .18

q JAV-Vorsitzendenseminar – Planung, Führung und Motivation erfolgreich umsetzen . . . . . . .19

q JAV-Ausbildung 4.0 – Gestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten . . . . . . . . . . . .20

Weitere Informationen . . . . . . . . . . 21 q Schulferien 2018 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .21

q Der direkte Draht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22

q Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .23

qInformationen zur Freistellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24

q Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25

qBeitrittserklärung und Einzugsermächtigung. . . . . . . . . . . . . . . .29

qImpressum | Fotonachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .31

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UMFA SSENDE QUAL IF I Z IERUNG VON JUGEND - U N D A U S Z U B I L D E N D E N V E R T R E T E R ( I N N E ) N

startup BILDUNG

Als JAV durchstarten

mit den Grundlagenseminaren JAV I–IIIund weiteren Seminaren auf Landesebene

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Los geht‘s mit den Seminaren JAV I–IIIMit den BWS-Seminaren JAV I–III bist du gut aufgestellt. Du wirst praxisnah und kompetent unterstützt. Die Seminare sind exakt auf deine Bedürfnisse als Jugend- und Auszubildenden-vertreter(in) zugeschnitten. So erfährst du hier nicht nur deine Rechte und Pflichten, sondern auch, wie du deine Tätigkeiten effektiv organisierst, wie du Zuspruch durch Öffentlich- keitsarbeit erntest oder welche Handlungs- möglichkeiten dir das Arbeitsrecht einräumt – beispielsweise, um bessere Perspektiven für junge Kolleg(inn)en im Betrieb zu gestalten.

Unsere Veranstaltungen verschaffen dir also einen soliden Background und zugleich Raum für frische Ideen. Ferner sind sie eine ideale Plattform, um Gleichgesinnte kennenzu-lernen und sich mit ihnen auszutauschen. Und mit all dieser Unterstützung kannst du als JAV richtig durchstarten!

Übrigens: Für unsere JAV-Grundlagenseminare hast du einen Freistellungsanspruch! Mehr dazu auf Seite 24 bis 26!

UMFA SSENDE QUAL IF I Z IERUNG VON JUGEND -

U N D A U S Z U B I L D E N D E N V E R T R E T E R ( I N N E ) N

startup BILDUNG

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JAV Iq JAV-Tasche

q JAV-Arbeitshilfe

q BWS-Schreibblock

q BWS-USB-Stick

q BWS-Kugelschreiber

q Dr. Michael Kittner: Arbeits- und Sozialordnung – Gesetze / Verordnungen, Einleitungen, Übersichten / Checklisten, Rechtsprechung

q Dr. Thomas Klebe, Jürgen Ratayczak, Micha Heilmann, Sibylle Spoo: Betriebsverfassungsgesetz, Basiskommentar mit Wahlordnung

Die Grundausstattungen der Seminare JAV I–IIIBei den Seminaren JAV I – III erhältst du viele nützliche Sachen, mit denen du den JAV-Alltag besser meistern kannst. Vom USB-Stick über JAV-Taschen bis hin zu Fachbüchern ist alles dabei.

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q JAV-Laptop-Tasche

q JAV-III-Arbeitsmaterialien „JAV-Arbeitshilfe: Im Zeichen des Feedbacks – Beurteilungssysteme“

q BWS-Schreibblock q BWS-USB-Stick

q BWS-Kugelschreiber

q Prof. Karl Fitting u. a.: Betriebsverfassungsgesetz mit Wahlordnung, Handkommentar

q BWS-Tasche

q JAV-II-Arbeitsmaterialien „Ausbildung checken und verbessern“

q BWS-Schreibblock q BWS-USB-Stick

q BWS-Kugelschreiber

q Thomas Lakies, Annette Malottke: BBiG – Berufsbildungsgesetz – Kommentar für die Praxis

q Thomas Lakies: Jugendarbeitsschutzgesetz, Basiskommentar

JAV IIIJAV II

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JAV I – GrundlagenseminarEinführung in die JAV-ArbeitRechte, Pflichten und Aufgaben der JAV als betriebliche InteressenvertretungAufbau und Handhabung von GesetzenDurchführung einer Jugend- und Auszubildenden-versammlungZusammenarbeit mit betrieblichen Gremien undInstitutionenStrategien für die JAV-Arbeit

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warum?Dieses Seminar sollte von jeder Jugend- und Auszubildendenvertre-tung besucht werden! Besonders für all jene, die erst seit Kurzem dabei sind, ist es wichtig, sich die notwendigen Grundlagen einer guten JAV-Arbeit anzueignen. Nur so werden sie den Ansprüchen an ihr Amt gerecht und bewegen sich auf sicherem Boden.

!

dein Vorteil:Sei es in Theorie oder Praxis, dieses Seminar vermittelt dir, welche Rechte, Pflichten und Aufgaben du in der betrieblichen Interessenvertretung hast und wie du mit Geset-zen richtig umgehst. Ferner lernst du, eine Jugend- und Auszubil-dendenversammlung zu organisieren oder dich in Gremien gekonnt einzubringen. Last but not least werden hier Strategien für die JAV-Arbeit vorgestellt und erarbeitet.

Der Besuch dieses Grundlagenseminars ist Voraussetzung für die Teilnahme an weiterführenden JAV-Seminaren auf Landesebene sowie Bundes-JAV-Seminaren.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Termine: q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

Februar 18.02. 23.02.18 DGB-Bildungszentrum, Hattingen 1.112,00 € 645,00 € BWS-400-240101-18

Dezember 09.12. 14.12.18 DGB-Bildungszentrum, Hattingen 1.112,00 € 645,00 € BWS-400-240102-18

Dezember 09.12. 14.12.18 DGB-Bildungszentrum, Hattingen 1.112,00 € 645,00 € BWS-400-240103-18

startup BILDUNG

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JAV II – Ausbildung checken und verbessernQualitätsanalyse der BerufsausbildungQualitätsverbesserung der BerufsausbildungProblemlösungsstrategienRechtliche und qualitative Anforderungen an die BerufsausbildungBeurteilungssystemeDas duale System: Berufsbilder und ihre Entwicklung, Rahmenausbildungspläne, Prüfungswesen, Ausbildungsnachweise

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warum?Fragen der Berufsausbildung gehören zum Alltag der Jugend- und Auszubildendenvertreter(innen). So sollten sie die Qualität der Berufsausbildungen in ihrem Betrieb möglichst hoch halten und für gute Übernahmemodelle sorgen. Keine leichte Aufgabe, doch mit entsprechendem Know-how lässt sie sich bewältigen.

dein Vorteil:Wir gehen auf Beispiele ein, die zeigen, warum Prüfungsergeb-nisse der Azubis allein nicht reichen, um betriebliche Bildung „wirklich“ einzuschätzen. Dabei lernst du, wie man berufliche Aus-bildung richtig bewertet und wie sie sich optimieren lässt. Auch duale Ausbildungssysteme werden im Seminar eingehend betrach-tet. Ausgestattet mit dem erworbenen Wissen, wird es dir leichter fallen, die Ausbildungsstrukturen in deinem Betrieb zu checken und zu verbessern.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de

Termine: q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

Februar 18.02. 23.02.18 DGB-Bildungszentrum, Hattingen 1.112,00 € 645,00 € BWS-400-240201-18

April 15.04. 20.04.18 Adolf-Schmidt-Bildungszentrum Haltern am See 1.112,00 € 669,00 € BWS-400-240202-18

startup BILDUNG

! Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.

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JAV III – Organisation der JAV-ArbeitTeam- und ProjektarbeitBearbeitung von Fallbeispielen und Entwicklung von HandlungshilfenArbeitstechniken und PräsentationenÖffentlichkeitsarbeit der JAVIdeen und Konzepte für BetriebsvereinbarungenMitbestimmung in der Ausbildung gestalten

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warum?Jede Jugend- und Auszubildendenvertretung muss in der Lage sein, bestmöglich zum Wohle der Azubis zu verhandeln. Aber wie war das noch mal mit den Vorschriften des Arbeitsrechts? Und wie bekomme ich meine diesbezüglichen Aufgaben mit meinen sonstigen JAV-Tä-tigkeiten vereinbart? Schließlich muss ich meine Ideen und Projekte ja auch noch erfolgreich kommunizieren?! Wer sich vom Wust der Aufgaben nicht überrollen lassen will, ist im JAV-III-Seminar bestens aufgehoben!

dein Vorteil:Hier zeigen wir dir Techniken auf, um deine Arbeits- und Büroorganisation effektiv zu gestalten. Außerdem erfährst du, wie sich Projekt- und Teamarbeit verbessern lassen und wie du eindrucksvoll Konzepte präsentierst oder Betriebsver-einbarungen kompetent vorbereitest. Darüber hinaus machst du dich mit wichtigen Aspekten der Öffentlichkeitsarbeit vertraut. Denn auch sie ist ein Schlüssel zum Erfolg.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de

Termin: q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

April 15.04. 20.04.18 Adolf-Schmidt-Bildungszentrum Haltern am See 1.112,00 € 669,00 € BWS-400-240301-18

startup BILDUNG

! Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-II-Grundlagenseminars.

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JAV-Wahlen NRW – Vorbereitung und Begleitung der Wahlen aus Sicht der JAV

Die §§ 60 bis 64 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) Der § 71 des BetrVG und seine praktische Umsetzung in der JAV-WahlDie JAV-Arbeit nahtlos fortsetzen – Erfolge sichern und dokumentierenZukünftige Handlungsfelder auf Grundlage der Allgemeinen Aufgaben nach § 70 des BetrVG erkennen und aufzeigenZusammenarbeit zwischen JAV, Betriebsrat, Gewerkschaft und Arbeitgeber in Bezug auf die JAV-WahlSozialpartnerschaftliches Handeln im Betrieb

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warum?Rund um die JAV-Wahlen gibt es bekanntlich jede Menge zu organi-sieren und zu beachten. Beispielsweise Regelungen des Betriebsver-fassungsgesetzes, die sich eindeutig auf die Wahl beziehen oder die Möglichkeit einräumen, eine betriebliche Jugend- und Auszubilden-denversammlung abzuhalten. Je planvoller man hier vorgeht, desto größer ist die Chance, dass die Interessen junger Menschen in dei-nem Betrieb auch nach der Wahl erfolgreich vertreten werden.

dein Vorteil:Dieses Seminar richtet sich zum einen an Jugend- und Auszubilden-denvertreter(innen), die erneut kandidieren wollen. Zum anderen empfiehlt es sich für alle JAVen, die nicht mehr zur Wahl antreten, diese jedoch begleiten möchten. So betrachten wir – neben den ge-setzlichen Hintergründen – auch die Bedeutung bisheriger Erfolge in der JAV-Arbeit. Ferner gehen wir darauf ein, wie sich Betriebsrat, Gewerkschaft und Arbeitgeber mit einbeziehen lassen. Hinzu kom-men zahlreiche Tipps, die für die Vorbereitung und Begleitung einer erfolgreichen Wahl von enormem Nutzen sind.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de

Termin: q Dauer: 2 Tage (Beginn: abends / Ende: nachmittags)

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

Juli 15.07. 17.07.18 DGB-Bildungszentrum, Hattingen 349,00 € 258,00 € BWS-400-240401-18

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Weiter geht‘s mit den

JAV-Seminaren auf Bundesebene

UMFA SSENDE QUAL IF I Z IERUNG VON JUGEND - U N D A U S Z U B I L D E N D E N V E R T R E T E R ( I N N E ) N

startup BILDUNG

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JAV-Seminare auf BundesebeneHier könnt ihr z. B. euer Wissen in Öffentlichkeitsarbeit oder Rhetorik ausbauen.

q JAV-Rhetorik und Verhandlungsführung – Strategien für den erfolgreichen Einsatz von Mimik, Gestik und Rhetorik . . . . . . . . .17

q JAV – Wahlen und Öffentlichkeitsarbeit – Als Erfolgsfaktor in Betrieb und Gremium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18

q JAV-Vorsitzendenseminar – Planung, Führung und Motivation erfolgreich umsetzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .19

q JAV-Ausbildung 4.0 – Gestaltungs- und Mitbestimmungs- möglichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20

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JAV – Rhetorik und Verhandlungsführung – Strategien für den erfolgreichen Einsatz von Mimik, Gestik und Rhetorik

Rhetorik und RedetechnikStilmittel gekonnt verwendenVerhandlungsführungStrategien für mehr Ausbildungsplätze und mehr Über-nahme nach der AusbildungDemografische Entwicklung in den Betrieben

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warum?„Wir haben uns durchgesetzt! Jetzt haben wir der Ausbildungsabtei-lung mal richtig die Meinung gegeigt! Und … äh … ja, das war’s. Ich bin mit meinem Vortrag fertig.“ Die richtigen Worte auf der JA-Ver-sammlung zu finden, ist gar nicht so einfach. Doch für zielführende JAV-Arbeit bedarf es einer guten Rhetorik.

dein Vorteil:In diesem Seminar setzen wir uns mit den Grundlagen von Verhandlungsführung auseinander und widmen uns der Rhetorik, Mimik und Gestik. Dabei hast du die Möglichkeit, dich in Rollenspielen und bei Präsentationen selbst aus-zuprobieren und das Gelernte direkt anzuwenden, damit du in jeder betrieblichen Situation die richtigen Worte findest.

Termin: q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

April 22.04. 27.04.18 Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst 1.490,00 € 704,00 BWS-025-900201-18

startup BILDUNG

! Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de– 17 –

JAV-Wahlen und Öffentlichkeitsarbeit Als Erfolgsfaktor in Betrieb und Gremium

ÖffentlichkeitsarbeitAllgemeine Aufgaben und JA-VersammlungenJAV-WahlenZusammenarbeit mit dem WahlvorstandDokumentation und Übergabe der JAV-Arbeit

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warum?Tue Gutes und rede darüber. Das ist eine alte Binsenweisheit, aber auch leichter gesagt als getan. Denn wie leistet man eigentlich gute Öffentlichkeitsarbeit – beispielsweise rund um die JAV-Wahlen? Und was ist für Letztere wichtig? Wer Antworten auf diese Fragen sucht, ist in diesem Seminar genau richtig.

dein Vorteil:Hier lernst du, was gute Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb ausmacht und was nötig ist, um eine JAV-Wahl optimal vorzubereiten. Auch die Durchführung der Wahlen sowie rechtliche Hilfestellungen zur Übergabe der JAV-Arbeit stehen auf unserer Tagesordnung. Ferner wird aufgezeigt, wie du deine Tätigkeiten rund um die Interessenver-tretung richtig dokumentierst.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de

Termin: q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

Juni 24.06. 29.06.18 Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst 1.490,00 € 704,00 BWS-025-910301-18

startup BILDUNG

! Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.

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NEUES SEMINAR!

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de

Termin: q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

Mai 13.05. 18.05.18 Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst 1.490,00 € 704,00 BWS-025-910101-18

startup BILDUNGJAV-Vorsitzendenseminar – Planung, Führung und Motivation erfolgreich umsetzen

Sitzungsaufbau, Leiten von Gruppen und GremienMotivation: mit gutem Beispiel vorangehenArbeitsplanung: delegieren und spezialisierenQualifizierungsplan für JAVenKooperatives Arbeiten mit dem BR / der IG BCE

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warum?Jetzt habe ich den Vorsitz! Aber was ist damit verbunden? Wie mo-tiviere und führe ich die JAV erfolgreich? Was habe ich alles zu tun? Wie tickt mein JAV-Gremium und wie kann ich innerhalb des Gremi-ums Probleme lösen? Auf welche Weise kann ich mit meinem Team neue Ideen erfolgreich umsetzen?

dein Vorteil:Wenn du dir diese Fragen häufig stellst, bist du in diesem Seminar genau richtig. Denn hier geben wir dir praxisnahe Ant- worten.

! Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.

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JAV-Ausbildung 4.0Gestaltungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten

Thema der Zukunft: Ausbildung 4.0Trends und KonsequenzenMitgestaltungsmöglichkeiten der JAV

qqqwarum?Die immer schneller voranschreitende Digitalisierung in den Betrie-ben hat erhebliche Auswirkungen auf die Ausbildung. Aber ist wirk-lich jede Neuerung zum Vorteil der Azubis? Wie kann das ausbildende Personal von der Interessenvertretung „mitgenommen“ werden? Und welche Rolle übernimmt die Berufsschule? Als JAV solltest du nicht am Rand stehen, sondern die Prozesse aktiv mitgestalten. Hier lernst du, wie das funktioniert.

dein Vorteil:In diesem Seminar erhältst du praktische Antworten auf die oben genannten Fragen. So nehmen wir den Trend zur „Ausbildung 4.0“ genau unter die Lupe und zeigen auf, welche Konsequenzen er für Azu-bis hat. Zugleich lernst du Mitgestaltungsmöglichkeiten der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie des Betriebsrats hierzu kennen.

Anmeldung und weitere Informationen: Hotline 0511 7631-336, [email protected], www.igbce-bws.de

Termin: q Dauer: 5 Tage (Beginn: abends / Ende: mittags)

q Freistellung: § 37 Abs. 6 BetrVG *Unterkunfts- und Verpflegungskosten zzgl. gesetzlicher MwSt.

Monat von bis Seminarort Seminarkosten UV* Seminarnummer

März 18.03. 23.03.18 Bildungszentrum Kagel-Möllenhorst 1.490,00 € 704,00 € BWS-025-910401-18

startup BILDUNG

! Voraussetzung für die Teilnahme ist der vorherige Besuch des JAV-I-Grundlagenseminars.

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NEUES SEMINAR!

Schulferien 2018 Land Winter Ostern Himmelfahrt /

Pfingsten Sommer Herbst Weihnachten

Baden-Württemberg – 26.03. – 06.04. 22.05. – 02.06. 26.07. – 08.09. 29.10. – 02.11. 24.12. – 05.01.

Bayern 12.02. – 16.02. 26.03. – 07.04. 22.05. – 02.06. 30.07. – 10.09. 29.10. – 02.11. 22.12. – 05.01.

Berlin 05.02. – 10.02. 26.03. – 06.04.30.04. / 11.05. /

22.05.05.07. – 17.08. 22.10. – 02.11. 22.12. – 05.01.

Brandenburg 05.02. – 10.02. 26.03. – 06.04. – 05.07. – 18.08. 22.10. – 02.11. 22.12. – 05.01.

Bremen 01.02. – 02.02. 19.03. – 03.04.30.04. / 11.05. /

22.05.28.06. – 08.08. 01.10. – 13.10. 24.12. – 04.01.

Hamburg 02.02. 05.03. – 16.03.30.04. und

07.05. – 11.05.05.07. – 15.08. 01.10. – 12.10. 20.12. – 04.01.

Hessen – 26.03. – 07.04. – 25.06. – 03.08. 01.10. – 13.10. 24.12. – 12.01.

Mecklenburg-Vorpommern 05.02. – 16.02. 26.03. – 04.04. 18.05. – 22.05. 09.07. – 18.08. 08.10. – 13.10. 24.12. – 05.01.

Niedersachsen 01.02. – 02.02. 19.03. – 03.04.30.04. / 11.05. /

22.05.28.06. – 08.08. 01.10. – 12.10. 24.12. – 04.01.

Nordrhein-Westfalen – 26.03. – 07.04. 22.05. – 25.05. 16.07. – 28.08. 15.10. – 27.10. 21.12. – 04.01.

Rheinland-Pfalz – 26.03. – 06.04. – 25.06. – 03.08. 01.10. – 12.10. 20.12. – 04.01.

Saarland 12.02. – 17.02. 26.03. – 06.04. – 25.06. – 03.08. 01.10. – 12.10. 20.12. – 04.01.

Sachsen 12.02. – 23.02. 29.03. – 06.04.11.05. und

19.05. – 22.05.02.07. – 10.08. 08.10. – 20.10. 22.12. – 04.01.

Sachsen-Anhalt 05.02. – 09.02.26.03. – 31.03.

und 30.04.11.05. – 19.05. 28.06. – 08.08. 01.10. – 12.10. 19.12. – 04.01.

Schleswig-Holstein* – 29.03. – 13.04. 11.05. 09.07. – 18.08. 01.10. – 19.10. 21.12. – 04.01.

Thüringen 05.02. – 09.02. 26.03. – 07.04. 11.05. 02.07. – 11.08. 01.10. – 13.10. 21.12. – 04.01.

– 21 –

* Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen gelten für die Sommer- und Herbstferien Sonderregelungen. Angaben ohne Gewähr. Stand: Juli 2017. Quelle: www.kmk.org/ferienkalender.html

Der direkte DrahtDu benötigst persönliche Beratung bei der Wahl deiner Seminare, Unterstützung bei der An-meldung, weitere Informationen oder Tipps für einen reibungslosen Ablauf? Wir helfen dir!

HOTLINE: 0511 7631-336 • E-MAIL: [email protected]

Anmelden kannst du dich telefonisch, schriftlich per E-Mail, Post oder Fax oder direkt auf unserer Website www.igbc-bws.de

ERREICHBARKEITMontag – Donnerstag: 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag: 08:00 – 15:00 Uhr

Natascha von Morgenstern-Bläsig (Teamleitung)

Claudia BinnewiesMichael Bärwinkel

– 22 –

SeminargebührenUnsere Seminare sind speziell auf die Bedürfnisse von Betriebsräten, Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertretungen zugeschnitten. Wenn der Betriebsrat einen Entsendebeschluss gefasst hat, trägt der Ar-beitgeber die Kursgebühr sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Reisekosten werden direkt beim Arbeitgeber geltend gemacht. Die jeweilige Höhe der Gebühren ist den einzelnen Seminarbeschreibungen zu entnehmen. Ein Formblatt zur Kostenübernahme kann gern bei uns angefragt werden.

Kosten für Unterkunft und VerpflegungZusätzlich zu den Teilnahmegebühren für die Seminare (steuerfrei gemäß § 4 Nr. 22 a UStG) berechnen wir Kosten für Unterkunft und Verpflegung (zzgl. gesetzlicher MwSt.). Es wird der jeweilige Kostensatz des veranstal-tenden Hauses zugrunde gelegt. Hierin ist die Übernachtung im Einzelzim-mer plus Vollverpflegung enthalten.

Fahrtkosten und SpesenBetriebsräte, Schwerbehinderten-, Jugend- und Auszubildendenvertretun-gen und andere Teilnehmer(innen)en, die Anspruch auf Kostenübernahme durch den Arbeitgeber haben, rechnen ihre Fahrtkosten und Spesen direkt mit diesem ab. Die IG BCE BWS GmbH tritt nicht in Vorlage.

Rücktritts- und StornogebührenDie Stornierung ist schriftlich bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Danach, d. h. bei einer Stornierung, die in einem Zeitrahmen von we-niger als 28 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn bis zum 7. Tag vor Seminar-beginn erfolgt, wird eine Bearbeitungsgebühr von 80 % je Teilnehmer erhoben.

Bei einer Stornierung unterhalb von 7 Tagen vor dem Veranstaltungsbeginn wird der gesamte Teilnehmerbetrag fällig. Dies gilt auch bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag. Bei verbindlicher Benennung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Stornogebühren. Bei Absage durch die IG BCE BWS GmbH werden bereits entrichtete Gebühren erstattet.

Allgemeine GeschäftsbedingungenDie Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IG BCE BWS GmbH für die Buchung von Seminaren, Tagungen und Konferenzen sind jederzeit auf un-serer Internetseite www.igbce-bws.de einsehbar.

Referent(inn)enSollte es zu einem Ausfall einer Referentin oder eines Referenten kommen, sorgen wir für einen gleichwertigen Ersatz.

Ansprechpartner(inn)en

Kosten

Samantha Tomic (Teamleitung)Telefon: 0511 7631-450E-Mail: [email protected]

Heidi WenzelTelefon: 0511 7631-304E-Mail: [email protected]

Marion ProbstTelefon: 0511 7631-233E-Mail: [email protected]

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Der Schulungsanspruch für JAV-Mitglieder ist Thema vieler Auseinan-dersetzungen. Im Folgenden wollen wir euch Antworten auf die meist-gestellten Fragen geben.

Bei allen Rechtsfragen zum Thema Seminarbesuch ist der für euch zu-ständige IG BCE-Bezirk der richtige Ansprechpartner!

Worauf fußt der Schulungsanspruch für JAV-MitgliederDas BetrVG regelt die Teilnahme sowie die Kostenübernahme erforderlicher Schulungs- und Bildungsveranstaltungen für Betriebsrats- und JAV-Mit-glieder (§ 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 37 Abs. 2 und § 40 Abs. 1). Gemäß § 65 Abs. 1 BetrVG gelten die §§ 37 und 40 BetrVG auch für JAV-Mitglieder.

Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, JAV-Mitglieder für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts von ihrer Arbeitspflicht freizustellen sowie sämtliche anfallenden Kosten (Se-minargebühren, Unterkunft und Verpflegung sowie Reisekosten) zu über-nehmen. Die Seminarzeit muss als Arbeitszeit gewertet werden.

Den Schulungsanspruch hat zunächst nicht das einzelne JAV-Mitglied, sondern die JAV als kollektives Organ. Sie beschließt die Seminarteil-nahme ihrer Mitglieder bei der JAV-Sitzung.

Dann beantragt sie beim Betriebsrat die Beschlussfassung über die Schu-lungsteilnahme des JAV-Mitglieds bei der nächsten Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat hat bei seiner Entscheidung die JAV mit vollem Stimmrecht zu beteiligen, d. h., dass alle JAV-Mitglieder bei der Beschlussfassung Stimmrecht haben (§ 67 Abs. 2 BetrVG). Der Anspruch auf Teilnahme an einer Schulung für das einzelne JAV-Mitglied entsteht erst, wenn der Betriebsrat den Be-schluss zu seiner Entsendung zur Schulung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG gefasst hat.

Was sind für die JAV-Arbeit erforderliche Kenntnisse?Dreh- und Angelpunkt bei der Wahl des Seminars ist die Frage der Erfor-derlichkeit des Seminarthemas. Erforderlich sind dabei Kenntnisse, die notwendig sind, um als JAV-Mitglied die anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen zu können.

In diesem Sinne sind immer erforderlich:q Schulungen über die Aufgaben, Pflichten und Rechte der JAV (BAG

10.5.74 AP Nr. 4)

q Allgemeine Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts Die Teilnahme- und Stimmrechte nach § 67 können unterschiedliche Angelegenheiten aus dem BetrVG betreffen. Die JAV-Mitglieder müssen deshalb über entsprechende Kenntnisse verfügen (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15).

q Kenntnisse über spezielle Regelungen, die die jugendlichen oder aus-zubildenden Arbeitnehmer(innen) betreffen, wie insbesondere das JArbSchG und das BBiG (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 15)

Informationen zur Freistellung gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG

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Maßstab für die Erforderlichkeit sind die konkreten gegenwärtigen und zukünftigen Aufgabenstellungen der JAV. Ferner muss ein konkreter be-trieblicher Bezug oder Anlass vorhanden sein. Dieser Grundsatz gilt auch, wenn sich einzelne Mitglieder im Rahmen ihrer JAV-Tätigkeit mit speziellen Themen beschäftigen, weil sie z. B. Mitglied eines Ausschusses sind.

Haben auch Ersatzmitglieder einen Schulungs- anspruch?Die Schulungsmöglichkeit nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist grundsätzlich auf ordentliche JAV-Mitglieder beschränkt. Nicht endgültig nachgerückte Ersatzmitglieder einer mehrköpfigen JAV haben keinen Schulungsan-spruch. Nur Stellvertreter(innen) einer einköpfigen JAV haben einen Schulungsanspruch, wenn sie häufig das verhinderte JAV-Mitglied ver-treten. Rückt ein Ersatzmitglied endgültig nach, hat es den Status eines ordent lichen Mitglieds (vgl. Fitting u. a., BetrVG Handkommentar, 26. Aufl., § 65 RN 16).

Da die Teilnahme von JAV-Mitgliedern an Schulungen vom Betriebsrat beschlossen wird, ist bei den folgenden Fragen in der Hauptsache der Betriebsrat und nicht die JAV genannt.

Hat der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum?Bei der Prüfung, ob die Teilnahme an einer Schulung erforderlich ist, steht dem BR ein eigener Beurteilungsspielraum zu, der sich sowohl auf den Seminarinhalt als auch auf die Dauer der Schulung und die Anzahl der zu entsendenden Mitglieder bezieht. Es genügt, wenn vom Standpunkt eines vernünftigen Dritten aus gesehen die Schulung zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im BR für erforderlich angesehen werden durfte.

Muss der Betriebsrat auf „betriebliche Notwendig- keiten“ Rücksicht nehmen?Der Betriebsrat ist gehalten, bei der Festlegung der zeitlichen Lage eines Schulungsbesuchs Rücksicht auf betriebliche Notwendigkeiten zu nehmen. Damit der Arbeitgeber die notwendigen Vorkehrungen treffen kann, um den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu organisieren, hat der BR ihm die geplanten Seminarbesuche rechtzeitig (die laufende Rechtsprechung definiert „rechtzeitig“ mit 2 bis 3 Wochen vor Seminarbeginn) mitzuteilen.

Hält der Arbeitgeber der Schulungsteilnahme betriebliche Notwendigkei-ten entgegen, so ist er verpflichtet, seine Bedenken in angemessener Zeit (höchstens einen Monat nach Unterrichtung durch den Betriebsrat) zu äu-ßern (ArbG Dortmund vom 07.09.2001 – 2 BVGa 16 /01). Im Zweifel kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen, die entscheidet, ob die be-trieblichen Notwendigkeiten berücksichtigt worden sind (§ 37 Abs. 6 Satz 4 und 5 BetrVG). Bis zur Entscheidung der Einigungsstelle ist nach herr-schender Meinung die Teilnahme zurückzustellen. Wenn sich das Verfahren verzögert, kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht im Wege eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung die Teilnahme an der in Aussicht genomme-nen Schulung durchsetzen (vgl. Schoof, Betriebsratspraxis von A bis Z).

Wie teuer darf ein Seminar sein?Der Betriebsrat hat neben der Prüfung, ob ein Seminar an sich erforderlich ist, stets die daraus resultierende wirtschaftliche Belastung im Blick zu halten. Der BR muss also darauf achten, dass dem Arbeitgeber keine unnö-tigen Kosten entstehen, woraus sich aber keine vom Arbeitgeber festge-setzte Obergrenze ableiten lässt. Im BetrVG ist die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 als zwingendes Recht festgeschrieben.

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Darf der Betriebsrat den Seminaranbieter frei wählen?Der BR ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei. Er ist nicht verpflich-tet, den günstigsten Anbieter zu wählen (BAG-Urteil vom 15.05.1986 – 6 ABR 74 / 83 sowie BAG-Urteil vom 28.06.1995 – 7 ABR 55 /94). Allerdings müssen sich die Kosten im Rahmen der Verhältnismäßigkeit bewegen. Ein Zwang durch den Arbeitgeber, das kostengünstigste Seminar zu besuchen, besteht nicht (LAG Köln vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50 /01). Ebenso ist der Betriebsrat bei der Wahl des Seminarorts frei. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Seminarort in der Nähe ist oder dass das Seminar im Hause stattfinden soll.

Dürfen Seminare erneut besucht werden?Wenn seit der Teilnahme an der letzten Qualifizierung ein längerer Zeit-raum verstrichen ist und neues Wissen auf dem Themengebiet zu erwarten ist, steht unserer Auffassung nach dem Qualifizierungsanspruch nichts entgegen. Nach gängiger Rechtsprechung ist die Erforderlichkeit einer Schulungsmaßnahme auch dann gegeben, wenn ca. die Hälfte des zu be-arbeitenden Themas erforderlich ist und eine zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich oder sinnvoll ist.

Wie viele Seminare dürfen besucht werden?Wie oft ein JAV-Mitglied Anspruch auf Seminarbesuche hat, richtet sich allein nach der jeweiligen Erforderlichkeit. Dass jedem JAV-Mitglied pro Amtsperiode nur drei oder vier Seminarwochen zur Verfügung stehen, gilt nur für den zusätzlichen Bildungsurlaub der JAV-Mitglieder gemäß § 37 Abs. 7 BetrVG.

Was muss bei Inhouse-Schulungen beachtetwerden?Bei der Begründung und Beantragung der Inhouse-Schulungen muss berücksich-tigt werden, dass sich im Themenplan die konkrete Situation des jeweiligen Betriebs bzw. Unternehmens oder Kon-zerns wiederfindet und die Aktualität sowie Erforderlichkeit der Themen sich aus der JAV-Tätigkeit ergeben.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit bestreitet?Bei einem Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, ob eine Schulung erforderlich ist oder nicht, braucht das Betriebsratsmitglied die Teilnahme nicht abzusagen. Es besteht das Recht, gegen den Willen des Arbeitgebers das Seminar zu besuchen. Der Arbeitgeber muss durch eigene Initiative, wie z. B. eine einstweilige Verfügung, den Besuch verhindern.

Wer hilft bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber?Bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber über die Seminarteilnahme – egal, ob es um betriebliche Notwendigkeiten oder um die Erforderlichkeit geht – raten wir den betroffenen Betriebsrätinnen und Betriebsräten dringend dazu, sich mit dem zuständigen Bezirk der IG BCE in Verbindung zu setzen und sich dort fachlichen Rat einzuholen, bevor juristische Schritte einge- leitet werden.

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Muster einer Mitteilung an den ArbeitgeberEin Muster einer Mitteilung an den Arbeitgeber über die Entsendung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung zu einem Seminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG findest du:

q zum direkten Ausfüllen und Ausdrucken unter www.igbce.bws.de,q in der Broschüre „FAQ – Fragen

und Antworten“ sowieq in der Landesbroschüre. Solltest du dabei Hilfe benötigen oder noch Rückfragen haben, stehen wir dir natürlich gern als Ansprechpartner(innen) zur Ver-fügung! IG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 Hannover Telefon: 0511 7631-336 Fax: 0511 7631-775E-Mail: [email protected]

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Benötigst du Hilfe oder hast du Fragen? Dann wende dich gerne an:

Andrea KnüppelTelefon: 0511 7631-416BWS Fachverlag GmbHKönigsworther Platz 6 30167 Hannover

gut zu wissen!

Betriebsratsliteratur im BWS-Shop www.bws-fachverlag.de

Unser Online-Shop bietet ein breites Spektrum an aktueller Fach- und Spezialliteratur für die Arbeit im Betriebsratsgremium. Schwerpunktthemen:

q Neu im Betriebsrat q Sozialrecht q Arbeitsrecht

q Wirtschaftswissen q Betriebsverfassung q Kommunikation

q Tarifrecht q Arbeitsorganisation q UN-Mitbestimmung

Darüber hinaus können auch alle auf dem deutschen Markt erhältlichen Bücher per E-Mail oder Fax über den BWS-Fachverlag bestellt werden.

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Berufsgruppe 01 Angelernte

02 Handwerker(innen) undFacharbeiter(innen)

03 Chemotechniker(innen) und Laborant(inn)en

04 Büroangestellte/Kaufleute

05 Meister(innen)

06 Technische Angestellte und Ingenieurebzw. Ingenieurinnen

07 AT-Angestellte:

08 Angestellte im Außendienst

09 Akademiker(innen)

10 Leitende Angestellte

11 Atypische Beschäftigung: Leiharbeitnehmer(innen) Befristet Beschäftigte

12 Sonstige: ______________

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Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezoge-nen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledi-gung aller im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinforma-tion sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, ver-arbeitet und genutzt werden. Die Datenverarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswer-tung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und / oder Mitgliederwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bun-desdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.

Ort, Datum Unterschrift

Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße Beitrag von meinem Gehalt einbehalten wird.

Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG

*Bezirks-Nr.*Wird von den Bezirken ausgefüllt.

*Mitgl.-Nr.

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01 Angelernte

02 Handwerker(innen) und Facharbeiter(innen)

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05 Meister(innen)

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07 AT-Angestellte: 08 Angestellte im Außendienst

09 Akademiker(innen)

10 Leitende Angestellte

11 Atypische Beschäftigung: Leiharbeitnehmer(innen) Befristet Beschäftigte

12 Sonstige: ______________

(Zutreffendes im Kreis ankreuzen)

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Eintrittsdatum IG BCE Eintrittsgrund

Übertritt / Vorgewerkschaft

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Tätigkeit Abteilung

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privat

dienstlich

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Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE00000131364

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats Mandatsreferenz : (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer)

1. EinzugsermächtigungIch ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.

2. SEPA-LastschriftmandatIch ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zahlungsweise: monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft

Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.

Vorname und Nachname (Kontoinhaber)

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Postleitzahl und Ort

IBAN

BIC (8 oder 11 Stellen)

Ort, Datum

Unterschrift

D E

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03 Chemotechniker(innen) und Laborant(inn)en

04 Büroangestellte/Kaufleute

05 Meister(innen)

06 Technische Angestellte und Ingenieurebzw. Ingenieurinnen

07 AT-Angestellte:

08 Angestellte im Außendienst

09 Akademiker(innen)

10 Leitende Angestellte

11 Atypische Beschäftigung: Leiharbeitnehmer(innen) Befristet Beschäftigte

12 Sonstige: ______________

� m / � w

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Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung

– 29 –

Beitrittserklärung und Einzugsvollmacht

Industriegewerkschaft

Bergbau, Chemie, Energie

Per Fax: 0511 7631-708 oder das Formular bei deinem Betriebsrat abgeben.

E-Mail

Telefon

Mobiltelefon

E-Mail

Telefon

Mobiltelefon

Name

Vorname

Geburtsdatum

PLZ/Wohnort

Straße, Hausnummer

Nationalität

Werber(in)

Eintrittsdatum

Übertritt/Vorgewerkschaft

Monatl. Bruttoeinkommen/Eingruppierung

Beschäftigt bei

Personalnummer

PLZ/Ort

Tätigkeit

Ausbildungsbeginn Lehrjahr Ausbildungsende(Monat/Jahr) (Monat/Jahr)

privat

dienstlich

Berufsgruppe 01 Angelernte

02 Handwerker(innen) undFacharbeiter(innen)

03 Chemotechniker(innen) und Laborant(inn)en

04 Büroangestellte/Kaufleute

05 Meister(innen)

06 Technische Angestellte und Ingenieurebzw. Ingenieurinnen

07 AT-Angestellte:

08 Angestellte im Außendienst

09 Akademiker(innen)

10 Leitende Angestellte

11 Atypische Beschäftigung: Leiharbeitnehmer(innen) Befristet Beschäftigte

12 Sonstige: ______________

� m / � w

Beitrittserklärung und Einzugsermächtigung

1. EinzugsermächtigungIch ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.

2. SEPA-LastschriftmandatIch ermächtige die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zahlungsweise: monatlich vierteljährlich

halbjährlich jährlich

Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, EnergieKönigsworther Platz 6, 30167 Hannover

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13BCE00000131364

Erteilung einer Einzugsermächtigung und eines SEPA-Lastschriftmandats Mandatsreferenz : (Mandatsreferenz = Mitgliedsnummer)

Ich bin damit einverstanden, dass meine allgemeinen personenbezogenen Daten einschließlich evtl. Änderungen und Ergänzungen zur Erledigung aller im Zusam-menhang mit der Mitgliedschaft stehenden Aufgaben zur Mitgliederverwaltung, Mitgliederbetreuung, der Mitgliederinformation sowie des Beitragseinzugs im erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Die Daten-verarbeitung und Nutzung betrifft die zweckentsprechende Datenspeicherung, -nutzung und Datenauswertung durch die IG BCE sowie die Datenweitergabe an Dritte, sofern und soweit diese mit der Mitgliederbetreuung und / oder Mitglie-derwerbung von der IG BCE ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet werden. Diese Einwilligungserklärung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.

Ort, Datum Unterschrift

Wenn die Möglichkeit der Beitragseinbehaltung durch Betriebsabzug über den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin besteht, erkläre ich mich einverstanden, dass der satzungsgemäße Beitrag von meinem Gehalt einbehalten wird.

Einverständniserklärung nach § 4 a BDSG

*Bezirks-Nr.*Wird von den Bezirken ausgefüllt.

*Mitgl.-Nr.

Vorname und Nachname (Kontoinhaber)

Straße und Hausnummer

Postleitzahl und Ort

IBAN

BIC (8 oder 11 Stellen)

Ort, Datum Unterschrift

Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie in dieser Verfahrensart unterrichten.

D E

– 30 –

HerausgeberGesellschaft für Bildung, Wissen, Seminar der IG BCE mbH Königsworther Platz 630167 Hannover

und

BWS Fachverlag Gmb,Königsworther Platz 630167 Hannover

VerantwortlichPeter Wind Petra Reinbold-Knape

Konzeption & GestaltungSyskom Werbeagentur GmbH

Textbildertoeneworte

DruckBWH GmbH

Fotonachweis Titel, Rückseite NataliaDeriabina – www.gettyimages.comSeite 2 Großes Foto: ivafet, kleine Fotos: tsvibrav, oneinchpunch,

NataliaDeriabina – www.gettyimages.comSeite 3 Hintergrundfoto: tsvibrav – www.gettyimages.com,

Foto Andreas Jansen: IG BCE-Landesbezirk NordrheinSeite 4 Hintergrundfoto: ivafet – www.gettyimages.com,

Städtefotos: Alsdorf: Sir Gawain, Wikimedia Commons, lizen-ziert unter CreativeCommons-Lizenz by-sa-3.0-de, URL: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode, Duisburg: Adrian v. Allenstein – www.fotolia.com, Düsseldorf: brckylmn – www.gettyimages.com, Köln: Sean-PavonePhoto – www.gettyimages.com, Leverkusen: Bayer Polymers, Moers: Carschten, Wikimedia Commons, lizenziert unter CreativeCommons-Lizenz by-sa-3.0-de, URL: http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode

Seiten 5, 7, 15, 21, 27 takoburito – www.gettyimages.comSeite 8 filadendron – www.gettyimages.comSeite 9–10 Fotodesign Joachim Wintz – www.jowintz.deSeite 16 pixelfit – www.gettyimages.comSeite 17 izusek – www.gettyimages.comSeite 18 sanjeri – www.gettyimages.comSeite 19 kali9 – www.gettyimages.comSeite 20 filadendron – www.gettyimages.comSeiten 22–23, 28 Dirk Egelkamp Fotografie – www.dirk-egelkamp.deSeite 24 Ivan Sedlak – www.gettyimages.comSeite 25 LDProd – www.gettyimages.comSeite 26 nd3000 – www.gettyimages.comSeite 28 Großes Foto: vladj55 – www.gettyimages.com

Impressum

– 31 –

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KontaktIG BCE BWS GmbH Königsworther Platz 6 30167 HannoverTelefon: 0511 7631-336Fax: 0511 7631-775E-Mail: [email protected]