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Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Lastrup Ortskern“ Bürgerversammlung in der Gemeinde Lastrup am 16.11.2016
www.dsk-gmbh.de
Vortrag:
Katrin Soffner
Dipl. Geographin
Projektleiterin
Büro Osnabrück
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016 www.dsk-gmbh.de
Vortragsinhalt
1. Städtebauliche Erneuerung - Allgemeines
2. Städtebauförderprogramm
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“
3. Sanierungsgebiet „Lastrup Ortskern“ –
Ziele und Maßnahmen
4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet
5. Fördermöglichkeiten
6. Zusammenfassung/ Ausblick
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
1. Städtebauliche Erneuerung Allgemeine Einführung
• Städtebauliche Erneuerung ist eine strukturelle Daueraufgabe in
Städten und Gemeinden.
• Zur städtebaulichen Verbesserung und Aufwertung in gewachsenen
Gebieten können Städte und Gemeinden – neben der Steuerung der
baulichen Entwicklung mit den Instrumenten des allgemeinen
Städtebaurechts –
städtebauliche Sanierungsverfahren nach §§ 136 - 164 BauGB
(Besonderes Städtebaurecht) durchführen.
• Sanierungsverfahren:
- beziehen sich stets auf ein bestimmtes Gebiet,
- das bisher mit städtebaulichen Missständen behaftet war und
- das in einem zügigen Prozess
- durch ein Bündel von Einzelmaßnahmen verbessert werden soll.
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
1. Städtebauliche Erneuerung Stand des Verfahrens in Lastrup
• Einleitungsbeschluss zu Vorbereitenden Untersuchungen 18.5.2015
• Bürgerversammlung zur VU 27.7.2015
• Beschluss der Vorbereitenden Untersuchungen + ISEK 30.09.2015
• Programmanmeldung für das Jahr 2016 Juni 2015
• Programmaufnahmebescheid, Aufnahme zum 1.1.2016 9.8.2016
• Satzungsbeschluss Sanierungsatzung „Lastrup Ortskern“ 11.8.2016
• 1. Zuwendungsbescheid des Landes für 2016 25.10.2016
• Bürgerversammlung zum Programmauftakt heute
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
2. Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Ziele und Rahmenbedingungen
Ziele:
• Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche,
die durch Funktionsverluste, insbesondere
gewerblichen Leerstand, betroffen oder bedroht
sind.
• Erhaltung und Entwicklung der Innenstädte und
Ortsteilzentren als Standort für Wirtschaft und
Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und
Leben
Gefördert werden Einzelmaßnahmen als Bestandteil
einer Gesamtmaßnahme, die als städtebauliche
Sanierungsmaßnahme (§§ 136 bis 164 BauGB)
durchgeführt wird.
(Fördervoraussetzung!)
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2. Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Was kann gefördert werden?
• Weitere Vorbereitung einschl. Fortschreibung des ISEK und
Beteiligung und Mitwirkung von BürgerInnen
• Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)
• Instandsetzung und Modernisierung von das Stadtbild
prägenden, Gebäuden (einschließlich der energetischen
Erneuerung)
• Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von
Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten
Gebäuden und von Brachflächen einschl. Zwischennutzung
• Umsetzung von Grün- und Freiräumen sowie Maßnahmen der
Barrierearmut bzw. –freiheit
• Citymanagement, Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie
Immobilien- und Standortgemeinschaften
• Leistungen Beauftragter
• Verfügungsfonds
(Beachtung: Städtebauförderrichtlinie Land NDS – R-StBauF!)
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
2. Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ Wie funktioniert die Fördermittelvergabe an Lastrup?
Einnahmen
Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsfinanzierung!
• Bewilligung in Jahrestranchen, jährliche Programmanmeldung, jährliche Zwischenabrechnung
• Erstattungsprinzip, Verwendungsfristen
• Nachrangigkeit der Städtebauförderung
• Bindung an öffentliche Vergabevoraussetzungen
2.292 Mio. € x 3 6.875 Mio. €
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
3. Sanierungsgebiet „Lastrup Ortskern“ Gebietsabgrenzung
DD
BauGB
§§ 136-164
• Sanierungssatzung
11.08.2016
• Gebietsgröße:
19,6 ha
• Durchführung:
8 Jahre
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
3. Sanierungsgebiet „Lastrup Ortskern“ Gebietsabgrenzung
Städtebau-
förderrichtlinie
DD
BauGB
§§ 136-164 Sanierungsgebiet
19,6 ha
Fördergebiet
13,6 ha
• Sanierungssatzung
11.08.2016
• Gebietsgröße:
19,6 ha
• Durchführung:
8 Jahre
• Kosten:
6.87 Mio. EUR
• Fördergebiet:
13,6 ha
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
3. Sanierungsgebiet „Lastrup Ortskern“ Ziele und Maßnahmenkonzept
Steigerung der Einkaufs- und Aufenthaltsqualität im zentralen Versorgungsbereich durch:
• Funktionsumbau der Vlämischen Straße zur Ortsmitte, u.a. barrierefrei
• Ausbau eines Kreisverkehrsplatzes an der Linderner Straße/ Vlämische Straße/ Kirchstraße
• Gestaltung der Kirch- und Schulstraße, u.a. barrierefrei
• Anlage eines öffentlichen Parkplatzes mit Wegeverbindung an der Kirchstraße
• Umgestaltung der Kreuzung Kirchstraße/ Hamstruper Straße und Schulwegsicherung am Schulzentrum …
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
3. Sanierungsgebiet „Lastrup Ortskern“ Ziele und Maßnahmenkonzept
Steigerung der Einkaufs- und Aufenthaltsqualität im zentralen Versorgungsbereich durch:
• Ertüchtigung historischer Bausubstanz: Umbau des „Haus Meiners“ zum „Haus der lebendigen Mitte“ und am St. Elisabeth-Stift
• Neuordnung und Gestaltung innerörtlicher Freiräume und Vernetzung dieser Freiräume
• Beseitigung von Gebäudeleerständen
• Förderung privater Baumaßnahmen an ortsbildprägenden Gebäuden
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4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet Übersicht
Sanierungsgebiet
umfassendes Verfahren
Gesetzesgrundlage§§ 136 ff. BauGB
inkl. bes. Vorschriften gem. §§ 152-156a BauBG
Festlegung förmliche Festlegung durch Satzung
hoheitliches Vorgehen
Vorbereitende Untersuchungen
Sicherung von Durchführungsmaßnahmen sanierungsrechtl. Genehmigung § 144f. BauGB
Steuerlich erhöhte Abschreibung ja
Erhebung von Ausgleichsbeträgen ja
Beitragserhebung nach NKAG für
Erschließungsmaßnahmennein
Förderung Erschließungsmaßnahmen 100%
Möglichkeit der Inanspruchnahme von
Fördermitteln für Eigentümer im Gebietja
Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte
gem. § 137 / 139 sowie Auskunftspflicht gem. §138 BauGBja
Voraussetzungen
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet Besonderes Bodenrecht im umfassenden Sanierungsverfahren
„Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften“(gem. §§ 152 – 156 a BauGB)
- Regelungen zu Ausgleichsbeträgen für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen
- Regelungen zur Erhebung von Beiträgen für Erschließungsanlagen i. S. v. §127 Abs. 2
und Ausgleichsmaßnahmen i. S. v. § 135a Abs.3
(diese entfallen im Sanierungsgebiet)
- Regelungen zur Wertermittlung, zur Veräußerung und zum Erwerb von Grundstücken
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet Genehmigungspflichten (gem. §§ 144 f. BauGB)
Genehmigungspflichtige Vorhaben sind zum Beispiel:
• Grundstücksverkauf, -teilung, Bestellung von
Erbbaurechten
• Eintragung einer Baulast, Hypothekenaufnahme
• Errichtung oder Abbruch eines Gebäudes (vgl. § 29
BauGB)
• wertsteigernde Modernisierung an Gebäuden oder
Fassaden-Veränderungen
• Anbringen von Werbeanlagen
• Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen auf bestimmte
Zeit, für die Dauer von mehr als einem Jahr
• Nutzungsänderung von Gebäuden, z.B. Umwandlung
einer Wohnung in ein Büro
Genehmigungsanträge (Formular) sind an die Gemeinde
Lastrup zu richten.
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4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet Sanierungsvermerk (gem. § 143 (2) BauGB)
Der Sanierungsvermerk hat lediglich hinweisenden Charakter !
• Hinweis zur Berücksichtigung der Bestimmungen des besonderen Städtebaurechts
• Sicherung der Interessen der Gemeinde und der betroffenen Eigentümer
• Keine Grundstücksbelastung
• Löschung nach Abschluss der Sanierung (kostenfrei)
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
4. Besonderheiten im Sanierungsgebiet Auskunftspflicht gem. § 138 BauGB
Zur Erhebung umfassender Informationen während der Vorbereitung und Durchführung
der Sanierung besteht eine Auskunftspflicht:
• für Eigentümer, Mieter, Pächter oder berechtigte Dritte
• Personenbezogene Daten u. a. Berufs-, Erwerbs-, Familienverhältnisse, Alter,
Wohnbedürfnisse, soziale Verflechtungen
• Ausschließlich zum Zwecke der Sanierung als Beurteilungsgrundlage
• Löschung nach Durchführung der Maßnahme
• Datenschutzrechtliche Verpflichtung aller Beteiligten
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
5. Fördermöglichkeiten
Fördergebiet:
Baukostenzuschuss
Arten der Förderung
für Privateigentümer:
• A im Fördergebiet:
Baukostenzuschuss
• B im gesamten
Sanierungsgebiet:
erhöhte steuerliche
Abschreibungs-
möglichkeiten
• C im Fördergebiet:
Übertragung von
Ordnungsmaß-
nahmen auf
Eigentümer
Sanierungsgebiet:
Erhöhte steuerliche
Abschreibungsmöglichkeiten
DD
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
5. Fördermöglichkeiten A Baukostenzuschuss bei privaten Gebäudemodernisierungen
Gefördert werden können:
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach dem BauGB, gem. §148 BauGB:
- Beseitigung von Mängeln und Missständen i. S. v. §177 BauGB
- Verbesserung des Gebrauchswertes i. S. der Sanierung
• an Ortsbildprägenden Gebäude (vgl. nächste Folie)
• an Gebäuden für Handel, Dienstleistungen oder innenstadtverträgliches Gewerbe zur
Beseitigung von Leerstand
Voraussetzung: Abstimmung und Modernisierungsvereinbarung
vor Maßnahmenbeginn
Max. Fördersumme: Kostenerstattungsbetrag (gem. §177 Abs. 4 BauGB)
unrentierliche Kosten
Fördergrundlage für
Teilmodernisierungen: Modernisierungsrichtlinie der Gemeinde Lastrup (in Erstellung)
Zuschussbetrag in %
vorrangig Förderung der Gebäudehülle
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
5. Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen A Voraussetzung: Ortsbildprägung
Ortsbildprägende Gebäude
• (positive) Baugestalterische Bedeutung für das Erscheinungsbild einer Straße/
eines Platzes
Repräsentation der Nutzungsgeschichte des Ortes, der lokalen Gebäudeformen
oder bauhandwerklichen Traditionen
• Prägend aufgrund ihrer exponierten Lage/ Anordnung in Bezug auf die aktuelle
Ortsstruktur
• Abstimmung mit dem Fördergeber über eine Liste von Gebäuden
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
5. Fördermöglichkeiten A Baukostenzuschuss – Beispiel: Pauschalförderung
Dachdämmung/Fassadensanierung
Kostenvoranschlag
gem. Architekt o. Angeboten 40.000,00 €
Abzug für unterlassende Instandsetzung 10% 4.000,00 €
Anrechenbare Kosten 36.000,00 €
Förderquote 25% 9.000,00 €
Auszahlung
gem. nachgewiesener Kosten max. 9.000,00 €
Gefördert werden nur die unrentierlichen Kosten.
D.h.: Erträge müssen vorrangig eingesetzt werden.
Zuschüsse Dritter werden angerechnet.
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
5. Fördermöglichkeiten A Baukostenzuschuss – Beispiel: Berechnung Kostenerstattungsbetrag
Umfassende Gebäudesanierung: Kosten: 150.000,00 €
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
5. Förderung privater Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen B Erhöhte steuerliche Absetzung gem. §7h, 10f, 11a EStG
• Alle Gebäude im Sanierungsgebiet (auch möglich bei Eigentumswohnungen)
Erhöht absetzbar sind: Herstellungskosten für Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB
Höhe der Abschreibung: 9 % in den ersten 8 Jahren u. 7 % in den folgenden 4 Jahren
Vorgehen/Voraussetzungen:
- Vertragsabschluss vor Maßnahmenbeginn,
Abstimmung der Maßnahmen, Kostenermittlung
- Einreichung sämtlicher Belege und Prüfungsunterlagen
- Nach Maßnahmenprüfung: Bescheinigung durch die Gemeinde für Finanzamt
Achtung: Angaben ohne Gewähr. Konsultation des Steuerberaters wird empfohlen.
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016
5. Fördermöglichkeiten C Förderung von Ordnungsmaßnahmen auf privaten Grundstücken (gem. § 146 f. BauGB)
Ordnungsmaßnahmen sind:
• Maßnahmen, die nach den Zielen und Zwecken der Sanierung erforderlich sind:
• Bodenordnung
• Umzug
• Herstellung und Änderung von Erschließungsanlagen
• Freilegung von Grundstücken/ Abbrüche
• Durchführung obliegt der Gemeinde
• Übertragung an Eigentümer ist möglich, Grundlage: Ordnungsmaßnahmenvertrag
• In diesem Fall: Kostenerstattung oder Anrechnung auf dem Ausgleichsbetrag
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016 www.dsk-gmbh.de
6. Zusammenfassung und Ausblick
Vorteile für Sie als Gebäudeeigentümer:
Aufwertung des Ortskerns durch öffentliche
Erschließungen und Baumaßnahmen
Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten
Keine Beitragserhebung für Erschließungsanlagen
Möglichkeit der Inanspruchnahme von
Fördermitteln im Fördergebiet
Erhöhte steuerliche Absetzungsmöglichkeiten
im Sanierungsgebiet
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DSK GmbH & Co. KG | Bürgerinformation zur Ortskernsanierung in Lastrup am 16.11.2016 www.dsk-gmbh.de
Vielen Dank!
Sanierungstreuhänder
Katrin Soffner Projektleiterin
Am Kamp 1 c
49074 Osnabrück
T 0541/ 20 23 94 46
Ihre Ansprechpartner:
Gemeinde Lastrup