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Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbelehrung 2005

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Strahlenschutzbelehrung 2005. Strahlenschutzbelehrung. 29.10.2005. Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie das Strahlen aufgeben möchten: Befragen Sie Ihren Arzt oder Ihren Strahlenschutzbeauftragten. Übersicht: Grundsätze des Strahlenschutz Einheiten Dosisbegriffe im Strahlenschutz - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbelehrung 2005

Page 2: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbelehrung

Übersicht:

• Grundsätze des Strahlenschutz

• Einheiten

• Dosisbegriffe im Strahlenschutz

• Strahlenbelastung, Strahlenwirkungen/Strahlenschäden

• Strahlenschutzbereiche

• Praktische Methoden im Strahlenschutz

• Verhaltensgrundregeln / Notsituationen

29.10.2005

Hier finden Sie

Hilfe, wenn Sie

das Strahlen

aufgeben möchten:

Befragen Sie

Ihren Arzt

oder Ihren

Strahlenschutzbeauftragten

Page 3: Strahlenschutzbelehrung 2005

Grundsätze des StrahlenschutzStrahlenschutzverordnung

Strahlenschutzbelehrung nach §38

§ 1

ZweckbestimmungZweck dieser Verordnung ist es, zum Schutz des Menschen und der Umwelt vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung Grundsätze und Anforderungen für Vorsorge und Schutzmaßnahmen zu regeln, die bei der Nutzung und Einwirkung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung zivilisatorischen und natürlichen Ursprungs Anwendung finden.

GrundpflichtenDosisbegrenzung

§ 5 / § 93 ( künstliche Strahlungsquellen )

Dosisreduzierung

§ 6 / § 94 ( natürliche Strahlungsquellen )

Page 4: Strahlenschutzbelehrung 2005

Grundprinzip des Strahlenschutz

Strahlenschutzbelehrung nach §38

§ 6

absolutes Gebot der Dosisreduzierung

Page 5: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Einheiten

Zerfallsgesetz :

N = N0 ·e-t/ =N0·e-λt

λ Zerlallskonstante, Lebensdauer

Halbwertszeit T1/2= · ln2

Das Maß für die Zahl der Zerfälle pro Zeiteinheit ist die Aktivität :

Einheit der Aktivität ist das Becquerel ( Bq )

1Bq = 1 Kernzerfall pro Sekunde

alte Einheit war Curie ( Ci )

1Ci = 3,7·1010 Bq

Ndt

dNA

Page 6: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Dosisbegriffe im Strahlenschtz

Energiedosis

Die durch Strahlung auf das Gewebe übertragen wird

Organdosis

Wichtet die Energiedosis unter Berücksichtigung der biologischen Wirksam-keit der Strahlenart

Effektive

Dosis

Wichtet die Organdosis unter Berücksichtigung der Strahlenempfind-lichkeit der Organe und Gewebe für stochastische Strahlenwirkungen

Multiplikation mit Strahlungs-Wichtungsfaktor

Multiplikation mit Gewebe-Wichtungsfaktor

Page 7: Strahlenschutzbelehrung 2005

Energiedosis D

vereinfachte Definition:

Das Verhältnis aus der Energie, die durch ionisierende Strahlung auf ein kleines Volumenelement eines spezifischen Materials übertragen wird und der Masse des Volumens.

Einheit : Gray (Gy ) 1 Gy = 1 J/kg

alte Einheit rad (roentgen absorbed dose ); 1Gy = 100rad, 1rad = 100erg / g

Gewebe – Energiedosis ( D )

Energiedosis in dem von der ICRU eingeführten Material der Dichte 1g/cm3 mit den Masseanteilen :

76,2% O, 11,1% C, 10,1% H und 2,6% N

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Energiedosis

Page 8: Strahlenschutzbelehrung 2005

DT,R

Definition:

-die in einem Gewebe, Organ oder Körperteil durch interne oder externe Exposition mit der Strahlqualität R erzeugten Energiedosis – gemittelt über dessen Masse

-im Falle der Haut gemittelt über die gesamte Oberfläche

Einheit : Gray (Gy ) 1 Gy = 1 J/kg

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Organ – Energiedosis DT,R

Page 9: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Organdosis HT,R

Definition :

Produkt aus der mittleren Energiedosis in einem Organ, Gewebe oder Körperteil und dem Strahlungs-Wichtungsfaktor.

Organdosis :

HT,R = wR DT,R

DT,R : Organ-Energiedosis

wR : Strahlungs- Wichtungsfaktor

Einheit : Sievert ( Sv )

alte Einheit rem (roentgen equivalent man); 1 Sv = 100rem

Page 10: Strahlenschutzbelehrung 2005

wR

Bedeutung

-Berücksichtigt Unterschiede in der biologischen Wirksamkeit verschiedener Strahlungsqualitäten in Bezug auf die Auslösung stochastischer Wirkungen

- ist Näherungswert für den mittleren Qualitätsfaktor Q

- wird für das primäre Strahlungsfeld angegeben ( Anfangsenergie der emittierten Teilchen, Strahlungsfeld am Ort des Körpers bei dessen Abwesenheit )

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Strahlungs – Wichtungsfaktor wR

Page 11: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Strahlungs – Wichtungsfaktor wR

Photonen, Elektronen, Myonen

1

Neutronen < 10 keV 10 keV bis 100 keV > 100keV bis 2 MeV > 2 MeV bis 20 MeV > 20 MeV

5 10 20 10 5

Protonen außer RückstoßprotonenEnergie > 2 MeV

5

Alphateilchen, Spaltfragmente,schwere Kerne

20

Page 12: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Effektive Dosis E

Definition :

Summe der gewichteten Organdosen durch äußere oder innere Strahlenexposition

Effektive Dosis :

E = wT HT

E = wT wR DT,R

Einheit : Sievert (Sv)

H3

H1

H2

Page 13: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Gewebe – Wichtungsfaktor wT

Wichtungsfaktor zur Ermittlung der effektiven Dosis entsprechend den relativen Beiträgen der einzelnen Gewebe und Organe zu den stochastischen Strahlenwirkungen

Gewebe oder Organ wT

Gonaden 0,2

Knochenmark, Dickdarm, Lunge, Magen je

0,12

Blase, Brust, Leber, Speiseröhre, Schilddrüse je

0,05

Haut, Knochenoberfläche je 0,01

andere Organe und Gewebe insgesamt

0,05

Page 14: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Orts- und Personendosis

Personendosis :

Äquivalentdosis gemessen an der für die Strahlenexposition repräsentativen Stelle der Körperoberfläche

Ortsdosis :

Äquivalentdosis gemessen an einem bestimmten Ort

Page 15: Strahlenschutzbelehrung 2005

Messgrößen der Ortsdosietrie

- für durchdringende Strahlung:

Umgebungs-Äquivalentdosis H*(10)

Liefert Schätzwert für die effektive Dosis und die Organdosen tiefliegender Organe

- für Strahlung mit geringer Eindringtiefe:

Richtungs-Äquivalentdosis H´(0,07)

Liefert Schätzwert für die Hautdosis

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Als Ortsdosis gilt:

kommen beide Strahlungsarten vor :

Wertepaar H*(10), H´(0,07)

Page 16: Strahlenschutzbelehrung 2005

Messgrößen der Personendosis

- für durchdringende Strahlung:

Tiefen – Personendosis HP(10)

Definition :

Äquivalentdosis in 10 mm Tiefe an der Tragestelle des Personendosimeters.

Liefert Schätzwert für die effektive Dosis und die Organdosis

- für Strahlung mit geringer Eindringtiefe:

Oberflächen – Personendosis HP(0,07)

Definition :

Äquivalentdosis in 0,07 mm Tiefe im Körper an der Tragestelle des Personendosimeters.

Liefert Schätzwert für die lokale Hautdosis

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Als Personendosis gilt:

kommen beide Strahlungsarten vor :

Wertepaar HP(10), HP(0,07)

Page 17: Strahlenschutzbelehrung 2005

Wechselwirkung ionisierender Strahlungmit biologischen Strukturen

Indirekter EffektDirekter Effekt

PhysikalischePhase

(10-16 s)

EnergeiabsorptionIm Biomolekül

Anregung / Ionisation

EnergeiabsorptionIm Wasser / in Umgebung

Anregung / Ionisation

BiochemischePhase

MolekularePhase

(s - min)

Veränderung des Biomoleküs(DNA, Membran, stc.)

ErholungReparatur

BiologischePhase

(min – a)subzelluläre

(intrazelluläre)Ebene

Zelluläre Ebene(sichtbar)

Mutation Stoffwechsel-veränderungen

Subletale / letaleSchäden

GenetischeEffekte

Kanzerogenese

Akute undChronische

OrganschädenTeratogene

Schäden

Zelltod,Tod des

Organismus

ErholungReparatur

RadiochemischePhase(10-6 s)

Primärradikaleund Peroxide

Bioradikale

Erholung(Rückbildung,Schutzstoffe)

Page 18: Strahlenschutzbelehrung 2005

Direkte und indirekte Strahlenwirkung

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Page 19: Strahlenschutzbelehrung 2005

Entstehung von Radikalen,Sauerstoffeffekt

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Die durch Anregung und Ionisation entstehenden Primär- und Sekundärradikale des Wassers

Page 20: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Schäden an der DNA

Page 21: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenbelastung

Strahlenschutzbelehrung nach §38

jährliche Belastung ~ 4,5 mSvQuelle BfS

1999

Page 22: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Aktivität des Standardmenschen

RadionuklidAktivität / Bq

Kalium-40 4500

Kohlenstoff-14 3800

Rubidium-87 650

Blei-210, Bismut-210,Polonium-210 (Ra-222-Töchter)

60

Kurzlebige ZerfallsprodukteVon Radon-220

30

Tritium 25

Beryllium-7 25

Kurzlebige Zerfallsprodukte von Radon-222

15

Sonst 7

Summe 9112

Interne Strahlung

Pflanzliche und tierische Nahrungsmittel

Mittelwert : ca. : 100 Bq / kg

Page 23: Strahlenschutzbelehrung 2005

Beispiele zivilisatorischer Strahlenexpositionen

Medizin ( Röntgendiagnostik )

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Page 24: Strahlenschutzbelehrung 2005

Medizin ( Strahlentherapie )

Beispiele zivilisatorischer Strahlenexpositionen

40 – 70 Gy verteilt in Fraktionen von 1 – 2 Gy

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Bestrahlung mit

LINACEinrichtung des

Bestrahlungsbereichs

Bestrahlung mit

AugenapplikatorRu 106

Quelle BEBIG

Bestrahlung mit

SeedsQuelle BEBIG

Page 25: Strahlenschutzbelehrung 2005

Beispiele zivilisatorischer Strahlenexpositionen

Flugreisen (Höhenstrahlung)

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Berechnung der Strahlendosis möglich mit epcard

Internet : www.gsf.de/epcard

Kosmische Strahlung

Page 26: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschäden

letale Dosis

4 Sv

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Page 27: Strahlenschutzbelehrung 2005

Karzinogenese Ihohe Dosen

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Page 28: Strahlenschutzbelehrung 2005

Beispiele für deterministische Strahlenschäden

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Hautverbrennung nach Tumorbestrahlung

Linsentrübung durch ionisierende Strahlung

Page 29: Strahlenschutzbelehrung 2005

Karzinogenese IIBewertung kleiner Dosen

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Page 30: Strahlenschutzbelehrung 2005

Risikobegrenzung fürstochastische Strahlenschäden

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Das rechnerische stochastische Strahlenrisiko durch Krebs ( Mortalitätsrisiko ) bei einem Beschäftigten und durch Erbschäden bei dessen Nachkommen sollte nicht größer sein als das beobachtete, berufsbedingte Mortalitätsrisiko in anderen vergleichbaren Berufsspaten.

Risiko

Rsn = rsn · Hn

rsn Risikokoeffizient

Gesamtrisiko

Rs = rs · HE

Rs = rs1 · H1 + rs2 · H2 + rs3 · H3 +..........

Rs = rs ( w1 · H1 + w2 · H2 + w3 · H3 +.......... )

H1

H2

H3

Page 31: Strahlenschutzbelehrung 2005

Beispiele für Risikokoeffizienten

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Page 32: Strahlenschutzbelehrung 2005

Verlust an individuellerLebenserwartung

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Page 33: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbereiche

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Sperrbereich

H 3 mSv / h

Kontrollbereich*

eff. Dosis > 6 mSv / a

Überwachungsbereich*

eff. Dosis > 1 mSv / a

Allgemeines Staatsgebiet

eff. Dosis 0,3mSv / a

*Basis : Aufenthaltszeit 40 Stunden pro Woche und 50 Wochen im Kalenderjahr

Überwachungsbereich : effektive Dosis > 1 mSv/a oder höhere Organdosen: 15 mSv/a für Augenlinsen, 50 mSv/a für Haut, Hände, Unterarme, Füße und Knöchel

Kontrollbereich : effektive Dosis > 6 mSv/a oder höhere Organdosen: 45 mSv/a Augenlinsen,

150 mSv für Haut, Hände, Unterarme, Füße und Knöchel

Page 34: Strahlenschutzbelehrung 2005

Abschirmung

Abstand

Aktivität

4-A Prinzip

Strahlenschutzbelehrung nach §38

4-A Prinzip steht für :

Aufenthaltsdauer

Page 35: Strahlenschutzbelehrung 2005

4-A Prinzip I

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Aktivität :

Experiment sorgfältig planen und Quelle mit der kleinst möglichen Aktivität verwenden.

Aufenthaltsdauer :

Gesamtdosis ergibt sich zu :

H = Ĥi · ti

Bei komplizierten Manipulationen :

Vorgang ohne Strahler testen.

Page 36: Strahlenschutzbelehrung 2005

4-A Prinzip II

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Abstand :

Ortsdosisleistung bei einer Punktquelle

A : Aktivität der Quelle

R : Abstand zu Quelle

K : Dosisleistungskonstante

Alle Strahlungskomponenten sind zu berücksichtigen !

2r

AKH

Page 37: Strahlenschutzbelehrung 2005

4-A Prinzip III

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Abschirmung

Abschirmung ist einfach. Dünne Kunststoffschichten reichen aus.

Abschirmung durch Schichtsysteme aus leichten und schweren Materialien.

z.B. Acrylglas: Abbremsung durch Ionisationsverluste; Blei : Abschirmung von BremsstrahlungAbschirmung durch Verwendung schwerer Materialien ( Z ) wie :

Blei, Barytbeton, Wolframlegierungen

Page 38: Strahlenschutzbelehrung 2005

4-A Prinzip III

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Gammastrahlung: Strahlgeometrie berücksichtigen

( Aufbaufaktor )

Page 39: Strahlenschutzbelehrung 2005

4-A Prinzip III

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Neutronenstrahlung : Materialien mit hohem Wasserstoffgehalt verwenden wie : Wasser, Polyethylen, Paraffin, Normalbeton

Anschließend Neutronenfänger und Abschirmung für Gammastrahlung

Page 40: Strahlenschutzbelehrung 2005

- Quellen nach Gebrauch wegschließen

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Allgemeine Hinweise

- Ausleihbuch führen

- nicht mehr benötigte Quellen zurückgeben

- Quellen immer unter Kontrolle halten

- Quellen gegen Diebstahl sichern

( § 65 Strahlenschutzverordnung,

DIN 25422 Aufbewahrung radioaktiver Stoffe )

- Anzahl der Quellen beschränken

Page 41: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Spezielle Schutzbestimmungenfür Frauen nach §38 und §55

Für gebärfähige Frauen sind nach § 55 folgende Grenzwerte festgelegt.:

-kumulierte Dosis an der Gebärmutter

2 Millisievert / Monat

-für ein ungeborenes Kind ist der Grenzwert der Dosis durch äußere und innere Strahlenexposition vom Zeitpunkt der Mitteilung über die Schwangerschaft bis zu deren Ende

1 Millisievert

Nach § 38 ist eine Schwangerschaft so früh wie möglich mitzuteilen um Risiken für das ungeborene Kind auszuschließen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Kontaminationen der Mutter beim Stillen zu einer Inkorporation radioaktiver Stoffe beim Säugling führen können.

Page 42: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Spezielle Schutzbestimmungenfür Frauen nach §38 und §55

Strahlenbedingte Entwicklungsstörungen( übertragen aus tierexperimentellen Daten)

Page 43: Strahlenschutzbelehrung 2005

Abstand halten

Verhaltensgrundregel für den Umgang mitradioaktiven Strahlungsquellen

Quelle mit kleiner Aktivität verwenden

Abschirmung verwenden

Quellen nicht unnütz handhaben

Quelle nur mit Pinzettehandhaben

nicht essen

nicht trinken

nicht rauchen

nach ArbeitsendeHände waschen

Page 44: Strahlenschutzbelehrung 2005

l

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Einlagerung radioaktiver Nuklidein den Körper

http://www.m-ww.de/enzyklopaedie/strahlenmedizin

Page 45: Strahlenschutzbelehrung 2005

DekontaminationsschemetaBeispiele II

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Aus : Die Schwester Der Pfleger, 11/99

Page 46: Strahlenschutzbelehrung 2005

Verhalten in NotsituationenUnfälle mit Strahlungsquellen

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Unfallstelle verlassen

Unfallstelle sichernZugang versperren

Unfall sofort melden

keine eigenen Maßnahmen durchführen

defekte Quellen melden und abgeben

Zuständig für Notfälle :

Strahlenschutzbeauftragter vor Ort

Strahlenschutzbeauftragter mit

zentraler Funktion 3725 oder 3726

Page 47: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbelehrung nach §38

vorhandene DosimeterOrtsdosimetrie

                                                                    

geeichtes Röntgen –Gammadosimeter

Gammaspektrometer /Dosimeter

Gamma-Neutronendosimeter

Alle Geräte können bei Bedarf ausgeliehen werden.

Page 48: Strahlenschutzbelehrung 2005

Strahlenschutzbelehrung nach §38

vorhandene DosimeterPersonendosimetrie

                                                                                                                                       

Filmdosimeterwerden auf Antrag ausgegeben

Stabdosimeter40keV – 3MeV

4 Stück vorhanden

Page 49: Strahlenschutzbelehrung 2005

FilmdosimeterFilmtausch

Strahlenschutzbelehrung nach §38

Tausch der Filme:

jeden 1-Ersten des Monats

sonst

Page 50: Strahlenschutzbelehrung 2005

ENDE