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Studiengebühren und Studiengebühren und der Kredit für der Kredit für
Studiengebühren an der Studiengebühren an der Universität des Universität des
SaarlandesSaarlandes
Ablauf VeranstaltungAblauf Veranstaltung
A)A)Vortrag: Studiengebühren und Vortrag: Studiengebühren und Kredite für StudiengebührenKredite für Studiengebühren
B)B)allgemeine Fragerundeallgemeine Fragerunde
C)C)persönliche Beratung bei persönliche Beratung bei AnsprechpartnerInnen von:AnsprechpartnerInnen von:
– Studierendensekretariat Studierendensekretariat – Studienzentrum Studienzentrum – AStAAStA
Ablauf VortragAblauf Vortrag
I.I. Studiengebühren: Wer muss Studiengebühren: Wer muss bezahlen, wer nicht, wer kann sich bezahlen, wer nicht, wer kann sich befreien lassen?befreien lassen?
II.II.Verwendung der StudiengebührenVerwendung der Studiengebühren
III.III.Wer bekommt den Wer bekommt den Studiengebührenkredit, wie sind die Studiengebührenkredit, wie sind die Konditionen usf. ?Konditionen usf. ?
Wer muss allgemeine Wer muss allgemeine Studiengebühren bezahlen?Studiengebühren bezahlen?
Studierende in grundständigen StudiengängenStudierende in grundständigen Studiengängen– Bachelor-StudiengängeBachelor-Studiengänge– Die „alten“ Abschlüsse:Die „alten“ Abschlüsse:
DiplomDiplom StaatsexamenStaatsexamen MagisterMagister
– Promotion, die zum ERSTEN berufsqualifizierenden Promotion, die zum ERSTEN berufsqualifizierenden Abschluss führt (vorher noch kein Abschluss an einer Abschluss führt (vorher noch kein Abschluss an einer Hochschule erworben)Hochschule erworben)
konsekutive Master-Studiengängekonsekutive Master-Studiengänge
Für Studierende in Aufbaustudiengängen gelten gesonderte Für Studierende in Aufbaustudiengängen gelten gesonderte Studiengebühren (kommt noch)Studiengebühren (kommt noch)
Wie hoch sind die Wie hoch sind die allgemeinen allgemeinen
Studiengebühren?Studiengebühren? Je 300,-€ im ersten und zweiten Je 300,-€ im ersten und zweiten
HochschulsemesterHochschulsemester Je 500,-€ in den darauffolgenden Je 500,-€ in den darauffolgenden
SemesternSemestern Teilzeitstudierende zahlen die HälfteTeilzeitstudierende zahlen die Hälfte Befreiungsmöglichkeiten unter Befreiungsmöglichkeiten unter
gewissen Umständen (kommt noch)gewissen Umständen (kommt noch) Langzeitgebühren gibt’s nicht mehrLangzeitgebühren gibt’s nicht mehr
Wer ist von dieser Wer ist von dieser Gebührenpflicht Gebührenpflicht ausgenommen?ausgenommen?
SchülerInnen und Schüler als SchülerInnen und Schüler als JuniorstudierendeJuniorstudierende
Studierende imStudierende im– UrlaubssemesterUrlaubssemester– Praxissemester (PJ)Praxissemester (PJ)
In diesen Fällen ist In diesen Fällen ist kein Antrag auf Befreiungkein Antrag auf Befreiung erforderlich.erforderlich.
Auslandssemester ist gebührenfrei! Antrag Auslandssemester ist gebührenfrei! Antrag erforderlich, falls nicht beurlaubt!erforderlich, falls nicht beurlaubt!
Wer kann auf Antrag von der Wer kann auf Antrag von der Studiengebühr befreit werden?Studiengebühr befreit werden?
Studierende, die ein Kind pflegen, das zu Beginn Studierende, die ein Kind pflegen, das zu Beginn des Semesters noch nicht 10 Jahre alt istdes Semesters noch nicht 10 Jahre alt ist
LeistungsathletInnen im A-Kader, national oder LeistungsathletInnen im A-Kader, national oder international herausragende Nachwuchs-international herausragende Nachwuchs-musikerInnen oder TrägerInnen eines nationalen musikerInnen oder TrägerInnen eines nationalen Kunstpreises (nicht Scheffel-Preis o.ä.)Kunstpreises (nicht Scheffel-Preis o.ä.)
ausländische Studierende im Rahmen von ausländische Studierende im Rahmen von Hochschulkooperationen (zB ERASMUS)Hochschulkooperationen (zB ERASMUS)
Behinderte Studierende (Grad größer als 50%)Behinderte Studierende (Grad größer als 50%) Chronisch kranke Studierende mit Behinderung Chronisch kranke Studierende mit Behinderung
nach SGB IInach SGB II
HärtefallregelungHärtefallregelung
Grundsätzlich nur, wenn neben Grundsätzlich nur, wenn neben wirtschaftlichen Gründen andere wirtschaftlichen Gründen andere hinzukommenhinzukommen
Möglich ist:Möglich ist:– StundungStundung– ErlassErlass– Aufteilung in RatenAufteilung in Raten– ErmäßigungErmäßigung
Wann Erlass, Stundung oder Wann Erlass, Stundung oder Aufteilung in Raten?Aufteilung in Raten?
zum Beispiel: Studierende, diezum Beispiel: Studierende, die eine(n) nahe(n) Angehörigen(n) pflegen (Nachweise eine(n) nahe(n) Angehörigen(n) pflegen (Nachweise
erforderlich)erforderlich) sich in einer nicht selbstverschuldeten sich in einer nicht selbstverschuldeten
wirtschaftlichen Notlage befinden und ein wirtschaftlichen Notlage befinden und ein minderjähriges Kind versorgenminderjähriges Kind versorgen
sich in unmittelbarer Nähe zur Abschlussprüfung in sich in unmittelbarer Nähe zur Abschlussprüfung in einer wirtschaftlichen Notlage befinden und kein einer wirtschaftlichen Notlage befinden und kein Gebührendarlehen in Anspruch nehmen könnenGebührendarlehen in Anspruch nehmen können
Wann Erlass?Wann Erlass?
zum Beispiel: Studierende, diezum Beispiel: Studierende, die sich innerhalb von vier Wochen nach sich innerhalb von vier Wochen nach
Semesterbeginn exmatrikulierenSemesterbeginn exmatrikulieren ihre Abschlussarbeit abgegeben haben, sind im ihre Abschlussarbeit abgegeben haben, sind im
darauf folgenden Semester befreit, sofern sie nicht darauf folgenden Semester befreit, sofern sie nicht mehr weiter studieren (Warten auf Ergebnis der mehr weiter studieren (Warten auf Ergebnis der Abschlussarbeit)Abschlussarbeit)
Opfer einer Straftat sind, die das Studium verlängertOpfer einer Straftat sind, die das Studium verlängert Eltern eines behinderten Kindes sindEltern eines behinderten Kindes sind
Antrag auf Erlass, Stundung Antrag auf Erlass, Stundung oder Aufteilung in Ratenoder Aufteilung in Raten
muss bis zum Beginn der VL-Zeit muss bis zum Beginn der VL-Zeit gestellt seingestellt sein
muss für jedes Semester erneut muss für jedes Semester erneut gestellt werdengestellt werden
ausführliche Begründung und ausführliche Begründung und sachdienliche Nachweise einreichen!sachdienliche Nachweise einreichen!
Antragsformular online zu findenAntragsformular online zu finden
Wirtschaftliche Notlage?Wirtschaftliche Notlage?
Wirschaftliche Notlage ist, wenn Wirschaftliche Notlage ist, wenn der/dem Studierenden monatlich der/dem Studierenden monatlich weniger alsweniger als– der BAföG-Höchstsatz (Single der BAföG-Höchstsatz (Single
derzeit 585,-€)derzeit 585,-€)– zuzüglich des monatlichen Anteils zuzüglich des monatlichen Anteils
an der Studiengebühr (84,-€)an der Studiengebühr (84,-€)zur Verfügung stehen.zur Verfügung stehen.
Erlass wegen Wahl in Erlass wegen Wahl in satzungsmäßige Gremien der satzungsmäßige Gremien der
StudierendenschaftStudierendenschaft
Antrag beim Studierendensekretariat Antrag beim Studierendensekretariat mit Nachweis über Mitarbeit mit Nachweis über Mitarbeit erforderlicherforderlich
Mitarbeit über mehrere Semester Mitarbeit über mehrere Semester erforderlicherforderlich
Insgesamt maximal zwei Semester Insgesamt maximal zwei Semester BefreiungBefreiung
Befreiung auf GrundBefreiung auf Grund“herausragender “herausragender
Leistungen”Leistungen”
Fakultäten können bis zu 5% ihrer Fakultäten können bis zu 5% ihrer Studierenden von der Gebühr befreienStudierenden von der Gebühr befreien
Ausländische Studierende Ausländische Studierende ohne Anspruch auf das ohne Anspruch auf das
Gebührendarlehen Gebührendarlehen wenn im SoSe 2006 bereits wenn im SoSe 2006 bereits
eingeschrieben, sind befreit bis eingeschrieben, sind befreit bis einschl. SoSe 2009einschl. SoSe 2009
sonst: Auf Antrag Stundung zunächst sonst: Auf Antrag Stundung zunächst bis zu drei Semester, falls die Gebühr bis zu drei Semester, falls die Gebühr aus wirtschaftlichen Gründen nicht aus wirtschaftlichen Gründen nicht entrichtet werden kannentrichtet werden kann– danach Beratungsgespräch beim danach Beratungsgespräch beim
“International Office”“International Office”
Verwendung der Verwendung der StudiengebührenStudiengebühren
Gesetzgeber: “Die mit den Gesetzgeber: “Die mit den Studiengebühren [...] verbundenen Studiengebühren [...] verbundenen Einnahmen stehen den Hochschulen Einnahmen stehen den Hochschulen [...] zweckgebunden zur Verbesserung [...] zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre zur der Qualität in Studium und Lehre zur Verfügung.”Verfügung.”
Verwendung an der UdSVerwendung an der UdS Qualifikationsangebote ausbauen und intensivieren – z.B. Qualifikationsangebote ausbauen und intensivieren – z.B.
durch ein Teaching-Assistant-Programm (fortgeschrittene durch ein Teaching-Assistant-Programm (fortgeschrittene Studierende werden in die Lehre eingebunden)Studierende werden in die Lehre eingebunden)
Studierende besser betreuen und beraten – z.B. durch ein Studierende besser betreuen und beraten – z.B. durch ein Mentoren-Programm zur Begleitung von StudienanfängernMentoren-Programm zur Begleitung von Studienanfängern
Berufseinstieg erleichtern – z.B. durch ein Employability-Berufseinstieg erleichtern – z.B. durch ein Employability-ProgrammProgramm
Internationale Kompetenzen stärken – z.B. mit Internationale Kompetenzen stärken – z.B. mit internationalen GastreferentInneninternationalen GastreferentInnen
Studienbedingungen und die Rahmenbedingungen des Studienbedingungen und die Rahmenbedingungen des Studiums verbessern – z.B. durch den Ausbau der Student Studiums verbessern – z.B. durch den Ausbau der Student Services, die Erweiterung der Angebote der Bibliotheken Services, die Erweiterung der Angebote der Bibliotheken oder interaktive Hörsäleoder interaktive Hörsäle
Vorschläge machen!!Vorschläge machen!! studentische VertreterInnen auf studentische VertreterInnen auf
zentraler und auf Fakultäts-Ebene: zentraler und auf Fakultäts-Ebene: www.asta.uni-saarland.dewww.asta.uni-saarland.de
www.uni-saarland.de/studiengebuehrenwww.uni-saarland.de/studiengebuehren eMails schreiben, Termine vereinbaren, eMails schreiben, Termine vereinbaren,
Vorschläge zur Verwendung der Vorschläge zur Verwendung der Studiengebühren machen!Studiengebühren machen!
Richtlinien zur Verwendung der Richtlinien zur Verwendung der Studiengebühren beachten!!Studiengebühren beachten!!
Richtlinien zur Verwendung Richtlinien zur Verwendung der Studiengebühren an der der Studiengebühren an der
UdSUdS ausschließlich Maßnahmen mit Bezug zu Lehre ausschließlich Maßnahmen mit Bezug zu Lehre
und Studium in gebührenpflichtigen und Studium in gebührenpflichtigen StudiengängenStudiengängen
Studiengebühren nicht für die Studiengebühren nicht für die Grundausstattung der UdS: Die Studiengänge Grundausstattung der UdS: Die Studiengänge müssen auch ohne Studiengebühren müssen auch ohne Studiengebühren studierbar bleibenstudierbar bleiben
Kein Neubau, Unterhalt oder Sanierung von Kein Neubau, Unterhalt oder Sanierung von Gebäuden oder StraßenGebäuden oder Straßen
keine unbefristeten keine unbefristeten BeschäftigungsverhältnisseBeschäftigungsverhältnisse
Aufteilung der MittelAufteilung der Mittel
bis zu 30% der Einnahmen aus bis zu 30% der Einnahmen aus Studiengebühren zentral verwendetStudiengebühren zentral verwendet– z.B. für Info-Center, Career Service, SULB, z.B. für Info-Center, Career Service, SULB,
Beratungsangebote zu Beratungsangebote zu Studienfinanzierung, Kurse zu “Soft Studienfinanzierung, Kurse zu “Soft Skills”, BeamerSkills”, Beamer
der Rest auf die Fakultäten nach der Rest auf die Fakultäten nach StudierendenzahlenStudierendenzahlen– z.B. IBs/SBs, Lernräume, Beratung,...z.B. IBs/SBs, Lernräume, Beratung,...
Vorschläge zur VerwendungVorschläge zur Verwendung
JedeR Studierende sowie Professoren JedeR Studierende sowie Professoren und das Präsidium der UdS kann und das Präsidium der UdS kann Vorschläge zur Verwendung der Vorschläge zur Verwendung der Studiengebühren machenStudiengebühren machen
Formular unterFormular unter– www.uni-saarland.de/studiengebuehrenwww.uni-saarland.de/studiengebuehren
>> Verwendung der Studiengebühren>> Verwendung der Studiengebühren– www.asta.uni-saarland.dewww.asta.uni-saarland.de
>> Ausländer>> Ausländer WICHTIG: Inhalte beachten!!WICHTIG: Inhalte beachten!!
Wer hat Anspruch auf das Wer hat Anspruch auf das Gebührendarlehen?Gebührendarlehen?
unabhängig vom Studienfach:unabhängig vom Studienfach:– DeutscheDeutsche– Staatsangehörige der EU und des EWR oder Staatsangehörige der EU und des EWR oder
eines assoziierten Staates (zB Schweiz, eines assoziierten Staates (zB Schweiz, Türkei)Türkei)
– Familienangehörige eine(r) Familienangehörige eine(r) Staatsangehörigen der EU und des EWR mit Staatsangehörigen der EU und des EWR mit AufenthaltsrechtAufenthaltsrecht
– HeimatloseHeimatlose– AusländerInnen und Staatenlose, die ihre AusländerInnen und Staatenlose, die ihre
Hochschulzugangsberechtigung in der Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland erworben Bundesrepublik Deutschland erworben haben.haben.
Wer hat Anspruch auf das Wer hat Anspruch auf das Gebührendarlehen?Gebührendarlehen?
Studierende, die der Gebührenpflicht Studierende, die der Gebührenpflicht unterliegen unterliegen
Studierende, die zu Beginn des Studiums Studierende, die zu Beginn des Studiums weniger als 40 Jahre alt sindweniger als 40 Jahre alt sind
für die Dauer der Regelstudienzeit plus weitere für die Dauer der Regelstudienzeit plus weitere vier Semester (i.d.R. max Darlehenrahmen von vier Semester (i.d.R. max Darlehenrahmen von 14 Sem., Ausnahmen möglich!)14 Sem., Ausnahmen möglich!)
KreditkonditionenKreditkonditionen anfänglicher Darlehenszins von ca. 6,1% anfänglicher Darlehenszins von ca. 6,1%
p.a.p.a. variabler Zins (Tendenz: steigend; variabler Zins (Tendenz: steigend;
halbjährliche Zinsanpassung)halbjährliche Zinsanpassung) Stundung der Zinsen bis zum Stundung der Zinsen bis zum
Rückzahlungsbeginn: soweit kein Rückzahlungsbeginn: soweit kein ZinseszinseffektZinseszinseffekt
jedes Semester kann neu entschieden jedes Semester kann neu entschieden werden, ob Kredit oder nichtwerden, ob Kredit oder nicht
BAföG-Empfänger: BAföG-Schuld und Kredit BAföG-Empfänger: BAföG-Schuld und Kredit auf 15.000,-€ gedeckeltauf 15.000,-€ gedeckelt
RückzahlungskonditionenRückzahlungskonditionen Karenzzeit 24 MonateKarenzzeit 24 Monate
– Rückzahlungspflicht beginnt 24 Monate nach Rückzahlungspflicht beginnt 24 Monate nach Ende des StudiumsEnde des Studiums
Rückzahlungspflicht bei monatlichem Rückzahlungspflicht bei monatlichem Einkommen mind. 100,-€ über dem für das Einkommen mind. 100,-€ über dem für das BAföG maßgeblichen Einkommensfreibetrag BAföG maßgeblichen Einkommensfreibetrag (§18a BAföG), derzeit:(§18a BAföG), derzeit:– Single: 1060,-€ (=960,-€ + 100,-€)Single: 1060,-€ (=960,-€ + 100,-€)– Ehepartner: +480,-€Ehepartner: +480,-€– je Kind: +435,-€je Kind: +435,-€
ABER: Zinsen laufen weiter!ABER: Zinsen laufen weiter!
weitere weitere RückzahlungskonditionenRückzahlungskonditionen
kann über 25 Jahre gestreckt werden, kann über 25 Jahre gestreckt werden, monatlich mind. 20,-€monatlich mind. 20,-€
vorzeitige Tilgung ist ohne vorzeitige Tilgung ist ohne Zusatzkosten möglichZusatzkosten möglich
BAföG-Empfänger: Rückzahlung BAföG-Empfänger: Rückzahlung Darlehen + BAföG max. 15.000€; Darlehen + BAföG max. 15.000€; alles, was darüberhinaus geht, wird alles, was darüberhinaus geht, wird erlassenerlassen
Ablauf VeranstaltungAblauf Veranstaltung
A)A)Vortrag: Studiengebühren und Vortrag: Studiengebühren und Kredite für StudiengebührenKredite für Studiengebühren
B)B)allgemeine Fragerundeallgemeine Fragerunde
C)C)persönliche Beratung bei persönliche Beratung bei AnsprechpartnerInnen von:AnsprechpartnerInnen von:– Uni-PräsidiumUni-Präsidium– AStAAStA– StudierendensekretariatStudierendensekretariat– StudienzentrumStudienzentrum
Infos online verfügbarInfos online verfügbar
www.uni-saarland.de/studiengebuehrenwww.uni-saarland.de/studiengebuehren
www.asta.uni-saarland.dewww.asta.uni-saarland.de
>> Ausländer
www.uebergebuehr.dewww.uebergebuehr.de
Ablauf VeranstaltungAblauf Veranstaltung
A)A)Vortrag: Studiengebühren und Vortrag: Studiengebühren und Kredite für StudiengebührenKredite für Studiengebühren
B)B)allgemeine Fragerundeallgemeine Fragerunde
C)C)persönliche Beratung bei persönliche Beratung bei AnsprechpartnerInnen von:AnsprechpartnerInnen von:– Studierendensekretariat Studierendensekretariat – AStAAStA– StudienzentrumStudienzentrum
Studiengebühren und Studiengebühren und GebührenkrediteGebührenkredite
Vielen Dank für Vielen Dank für Eure Eure
Aufmerksamkeit!Aufmerksamkeit!