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SuchtWoche 2007
Alkohol in der Arbeitswelt
„VERANTWORTUNG SETZT DIE GRENZE“
Diese Präsentation dauert knapp 10 Minuten.
Dass Sie sich Zeit dafür nehmen, freut uns.
Wir wollen Sie anregen und informieren.
© Dr. med. Petra ZöbeleinBetriebsärztliche Dienststelle der Friedrich-Alexander-Universitätemail: [email protected]
Bitte schätzen Sie selbst!
Wie viele Kolleginnen und Kollegen an der FAUsamt Klinikum sind alkoholabhängig,
nicht nur gefährdet ?
A 200 PersonenB 400 PersonenC 600 PersonenD 800 Personen
Sie lagen statistisch gesehen richtig...
... wenn Sie die Antwort „C“also 600 Personen gewählt haben !
Der Beleg dafür sind ernüchternde
Studienergebnisse.
Nach bundesweiten Schätzungen sind 5% aller Mitarbeiter/innen in einem Unternehmen alkoholabhängig (Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen, DHS).
Für die FAU Erlangen-Nürnberg einschließlich Klinikum bedeutet das:
Von den mehr als 12.000 Beschäftigten sind ca. 600 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
alkoholabhängig.
Nicht mitgerechnet ist die große Zahl von Beschäftigten mit so genanntem riskantem Trinkverhalten (etwa 10%).
Alle Berufs- und Statusgruppen sind betroffen.
Deshalb sagen wir zum Thema
Alkohol in der Arbeitswelt
„VERANTWORTUNG SETZT DIE GRENZE“
und informieren Sie zum praktischen Umgang mit
alkoholgefährdeten und alkoholkranken
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Ist Ihnen das Thema völlig fremd ?
Oder kennen bzw. erahnen Sie
Betroffene in Ihrem Verantwortungsbereich ?
Haben Sie eine Person vor Augen,
wo Sie sich schon einmal gefragt haben :
Gibt es da ein Alkoholproblem ?
Wenn ja, wollen wir Sie motivieren und darin
unterstützen, nicht wegzusehen ...
... denn das Problem hat gravierende Folgen:
für die betroffene Person,
ihre Gesundheit
und ihre soziale Existenz.
... und für das Berufsleben mit Kolleginnen und Kollegen, dem Arbeitsgeber und Ihnen als
Führungskraft.
Konkrete Folgen: Alkoholkranke werden
- 2,5 mal so häufig krank geschrieben,
- sind 3,5 mal häufiger in Betriebsunfälle verwickelt und
- haben 16 mal häufigere Fehlzeiten.
Notwendig ist daher eine gemeinsame konsequente
Suchtprävention
- als sozialethische Aufgabe
- zur Erhöhung der Arbeitssicherheit
- zur Förderung eines positiven Arbeitsklimas
Wissenschaftlich ist erwiesen:
Je früher Prävention einsetzt, umso größer ist die Aussicht auf Erfolg!
Aber...
Das Thema Alkohol wird oft tabuisiert.
Es wird schnell emotional.
Es gibt Fehlinformationen und gutgemeinte Ratschläge.
Es fehlt das nötige Wissen, auch in Rechtsfragen.
Die Folge sind Überreaktionen oder Untätigkeit.
Beides wirkt kontraproduktiv.
Wir sprechen Sie hier
ausdrücklich in Ihrer Rolle
als Führungskraft an ...
...und bitten Sie, daran zu denken :
Alkoholismus ist eine
Krankheit,
kein Zeichen für Willensschwäche.
Sie tritt nicht plötzlich auf, sondern sie ist das Ergebnis
einer längeren Entwicklung.
Als Führungskraft tragen Sie in besonderer Weise
Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Hierzu gehört, dass alkoholkranken Beschäftigten die Chance gegeben werden muss, diese Krankheit zu überwinden.
Es ist Ihre Aufgabe, Ihre Fürsorgepflicht konsequent
wahrzunehmen und gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterzu beobachten, um rechtzeitig die richtigen Schritte
einleiten zu können.
Lesen Sie daher wichtige Hintergründe
zu den rechtlichen Grundlagen und Folgen
Rechtliche Grundlagen I
§ 618 BGB:
„Regelt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.“
Arbeitsschutzgesetz:
„Der Arbeitgeber muss bei seiner Aufgabenprüfung berücksichtigen,
ob die Beschäftigen befähigt sind, die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.“
Wichtig ist :
Die Betroffenen müssen erkennen, dass sie
arbeitsrechtliche Probleme bekommen, wenn sie durch
ihr (Fehl-) Verhalten sich und andere Kollegen/innen
in Gefahr bringen oder schädigen und für das Unternehmen
ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Rechtliche Grundlagen II
BGV A1 - Grundsätze der Prävention:
„Versicherte dürfen sich durch Alkoholgenuss nicht in einen Zustand versetzen,
durch den sie sich selbst und andere gefährden können.“ (§ 38 Absatz 1)
Weiter heißt es konkret:
„Versicherte, die in Folge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, dürfen mit Arbeiten nicht beschäftigt werden.“ (§ 38 Absatz 2)
Es gilt in dieser Situation also ein absolutes Beschäftigungsverbot !
Rechtliche Grundlagen III
Gemäß dieser Unfallverhütungsvorschrift wird vom Vorgesetzten erwartet, dass er aufgrund seines Eindruckes einen „angetrunkenen“ Mitarbeiter vorsorglich vom Arbeitsplatz entfernt.
Wichtig ist hierbei, dass er nicht verpflichtet ist, den Nachweis zu erbringen.
Der Vorgesetzte hat das Recht und die Pflicht,
gemäß seines Eindruckes aus Vorsorgegründen zu handeln.
Eine Führungskraft stellt fest, dass ein/e Beschäftigte/r eine Fahne hat,
also alkoholisiert ist.
Da jedoch kein anderer für dessen/deren Aufgaben zur Verfügung steht, lässt die
Führungskraft ihn/sie weiterarbeiten.
Es kommt zu einem Unfall.
Wer haftet?
Beispiel ...
Frage ...
Beide !
Lösung ...
Im Falle eines rauschbedingten
Arbeitsunfalls
können sowohl Verursachende,
als auch Vorgesetzte
regresspflichtig gemacht werden.
Mit den Folgen:
► Verlust des Versicherungsschutzes durch den
Unfallversicherungsträger
► Geld- oder Freiheitsstrafen
► Verpflichtung zum Schadensersatz
“Verantwortung setzt die Grenze“
“Verantwortung setzt die Grenze“
d.h. gemeinsame, frühzeitige Prävention
Es sind vor allem diese drei Aspekte, auf die Sie achten sollten:
Fehlzeiten
Leistungsminderung
Verhaltensveränderung
Fehlzeiten
häufig einzelne FehltageEntschuldigung durch andere (Partner) Aufrechnung von Fehltagen gegen Urlaub unbegründete Abwesenheit während der Arbeitszeit verlängerte PausenUnpünktlichkeitNicht-Einhalten von Terminen
Leistungsminderung
Starke Leistungsschwankungen Qualität und Quantität der erbrachten Leistung sinkenUnzuverlässigkeitKonzentrationsschwäche
Verhaltensveränderung
StimmungsschwankungenÜbergroße NervositätReizbarkeitUnterwürfigkeitÜberangepasstheitMeidung von Vorgesetzten
- durch Verspätungen und Unzuverlässigkeiten
- durch Mehrarbeit und Überstunden für die Kollegen/Innen
- durch höhere Belastungen für Kollegen/innen und Vorgesetzte
- durch geringere Belastbarkeit der Betroffenen durch
Überforderung
Alkoholmissbrauch stört den Betriebsablauf
dass die übrigen Beschäftigen dies durch Mehrarbeit auffangen
und sich das Alkoholproblem eines Einzelnen damit auf den
gesamten Arbeitsbereich auswirkt.
Mit der Folge
Wussten Sie eigentlich...
... was es mit dem sogenannten „Co-Alkoholismus“ auf sich hat?
Was ist ein „Co-Alkoholiker“?
A Langjähriger Alkoholiker/inB Geselligkeitstrinker/inC Quartalssäufer/inD Suchtunterstützer/in, Dulder/in
Sie lagen richtig...
... wenn Sie die Antwort „D“also den „ Suchtunterstützer, Dulder“ gewählt haben!
Definition: „Co-Alkoholismus“ bezeichnet das „Helfen“ eines Alkoholkranken durch
(oft jahrelanges) Wegsehen, Decken, Verharmlosen oder „Übersehen“,
was zu einer Verlängerung des Suchtverlaufes führt, den Abhängigen
ungewollt unterstützt und dadurch die Krankheit fördert.
Lassen Sie sich nicht zu Co-Alkoholikern machen
Erst wenn Kolleginnen, Kollegen und Vorgesetzte sich nicht co-alkoholisch verhalten,
lässt sich der Teufelskreis durchbrechen.
Betroffene gehen häufig davon
aus, dass Sie ihr Alkoholproblem
vor Kollegen und Vorgesetzen
verbergen können,
obwohl es meist bereits lange
Zeit von allen wahrgenommen
wird
Deshalb:
Sehen Sie bitte nicht weg
!
Leichter gesagt als getan
Lesen Sie ein paar einfache Tipps
für den praktischen Berufsalltag und
notieren Sie wichtige Ansprechpartner
Erstens.Führen Sie ein vertrauliches, einfühlsames, aber deutliches Erstgespräch,
das Sie gut vorbereiten.
Ziel ist es, der betroffenen Person frühzeitig zu signalisieren, dass sie
Unterstützung von Ihnen als Führungskraft erwarten kann.
Ziel ist auch deutlich zu machen, dass Sie eine Verhaltensänderung erwarten
und dass es unangenehme Folgen haben könnte, wenn diese nicht eintritt.
Dokumentieren Sie Häufigkeit, Zeitpunkt und Folgen von Leistungsmängeln,
die in Zusammenhang mit einem problematischen Alkoholkonsum stehen.
Zweitens.
Machen Sie dem/r Betroffenen klar, dass Sie erwarten, dass er/sie die
dienstlichen Erwartungen erfüllt.
Drittens.So banal es auch klingen mag:
Führen Sie das Gespräch nur dann,
wenn der oder die Betroffene nüchtern ist.
und jetzt in Kurzform:
- vorbereiten- führen- nachbereiten
So bereiten Sie das Gespräch vor
► Sie notieren sich Fehlleistungen/Auffälligkeiten der letzten Wochen.
► Sie überlegen sich, welche Fakten Sie ansprechen wollen.
► Sie legen ein Gesprächsziel fest.
► Sie planen ausreichend Zeit ein.
► Sie lassen sich in dieser Zeit nicht stören.
So führen Sie das Gespräch
► Sie sorgen für eine angenehme und ruhige Atmosphäre.
► Sie beginnen mit positiven Erfahrungen mit dem Mitarbeiter.
► Sie halten sich an Ihre zuvor notierten Fakten.
► Sie lassen sich nicht in Diskussionen verwickeln.
(Die Betroffenen müssen merken, dass Sie nicht mit sich handeln lassen.)
► Sie machen keine Vorwürfe und stellen keine Diagnose.
► Sie bieten den Kontakt zu Fachpersonen an (interne Hilfe, externe
Möglichkeiten).
► Sie beenden das Gespräch mit einer Vereinbarung über Maßnahmen
und Konsequenzen und benennen einen nächsten Gesprächstermin.
- Warum spreche „ich“ den/die Kollegen/in an
- Wie war „meine“ Wahrnehmung in der letzten Zeit
- Was ist „mein“ Problem durch den
Alkoholmissbrauch
- Wie wirkt es sich auf „meinen“ Arbeitsbereich aus
Zum Beispiel so : „Mir ist aufgefallen, dass folgende Probleme aufgetreten sind…“
„Ich komme durch ihr Verhalten in Schwierigkeiten, weil … „
Formulieren Sie „Ich“-Botschaften!
Wie könnenSie
Betroffeneansprechen?
und lassen Sie sich nicht entmutigen
denn die Betroffenen sehen Sie nicht selten
als Gegner
und reagieren ablehnend
mit...
...typischen Reaktionen
Aggression: „Das ist Verleumdung, dass lass ich mir nicht bieten … „
Mitleid erwecken: „Ich habe gerade private Probleme… „
Gleichgültigkeit: „Das ist mir egal, wenn Sie meinen … „
Erpressung: „ Ich kann Ihnen auch einiges sagen, das Sie interessieren wird … „
Einsicht, ohne Hilfe annehmen zu wollen: „Sie haben ja Recht, aber eine Suchtberatung brauche ich nicht … „
Bereiten Sie sich innerlich auf diese
Reaktionen vor und versuchen Sie,
das Gespräch dennoch fortzusetzen!
So bereiten Sie das Gespräch nach
► Sie machen schriftliche Notizen über das Gespräch.
(Kritikpunkte, vereinbarte Abmachungen, Ort, Datum)
► Sie planen die nächsten Schritte.
(siehe auch Dienstvereinbarung zur Gesundheitsvorsorge und – fürsorge für
suchtgefährdete Beschäftigte (DV-Sucht) der FAU: der „ 4-Stufen-Plan „
unter:
www.uni-erlangen.de/universität/organisation/
verwaltung/zuv/verwaltungshandbuch/dienstvereinbarung/Sucht-DV.pdf.)
Insgesamt ist wichtig:
Fühlen Sie sich nicht in der Rolle des „Suchtberaters“.
Hierzu gibt es Fachleute.
Hier finden Sie Fachleute und Hilfe!
Betriebsärztliche Dienststelle der Universität Erlangen-Nürnberg (BÄD)Harfenstraße 18, 91054 Erlangen, Tel. 09131 85 2 3666
Personalrat am KlinikumÖstl. Stadtmauerstraße 18/20, 91054 Erlangen, Tel. 09131 85 3 4176
Gesamtpersonalrat der FAU
Universitätsstraße 22, 1. OG, 91054 Erlangen, Tel. 09131 85 2 9261
Extern: einschlägige Beratungsstellen, Arzt/Ärztin
Psychosoziale Beratung für Mitarbeiter/innen des Klinikums:Frau Isolde Ackermann, Tel.: 0171 92 31 747
Psychosoziale Beratung für die Mitarbeiter/innen der Universität :Herr Georg Grob, Tel.: 09126 7747 /email: [email protected]
…gehen Sie ihn…
... denn Prävention lohnt sich vor allem
für die betroffenen Menschen!
Der erste Schritt ist der
schwierigste…
Alkohol in der Arbeitswelt
„VERANTWORTUNG SETZT DIE GRENZE“
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse und Ihre Zeit!
© Dr. med. Petra Zöbelein
Betriebsärztliche Dienststelle der Friedrich-Alexander-Universität
email: [email protected]