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SYMPOSIUM MEDIZINRECHT „REFORM DER KRANKENHAUSFINANZIERUNG - KRANKENHAUSSTRUKTURGESETZ TRIER, 17. FEBRUAR 2016 WILHELM WALZIK - BMG 1

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SYMPOSIUM MEDIZINRECHT

„REFORM DER

KRANKENHAUSFINANZIERUNG - KRANKENHAUSSTRUKTURGESETZ

TRIER, 17. FEBRUAR 2016

WILHELM WALZIK - BMG

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1. Wie ist die Lage der Krankenhäuser?

z.B. DKG-Stellungnahme (12.5. 2015, S. 7): „zwei Drittel der

Krankenhäuser schreiben rote Zahlen“;

“30 % der Krankenhäuser schreiben 2013 auf Konzernebene

einen Jahresverlust, 70 % einen Gewinn“ (Krankenhaus-Rating-

Report 2015, S. 15);

“35 % der Standorte (dürften) 2013 einen Jahresverlust erwirt-

schaftet haben (ebda.); 65 % einen Gewinn

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1. Wie ist die Lage der Krankenhäuser?

(Ertrags)lage der Häuser:

* Nicht gut, schlecht, ausreichend, sondern zunächst: * unterschiedlich (je nach Ländern, Trägern, Indikationen)

gesetzliche Rahmenbedingungen sollten zumindest so sein,

dass die richtigen Antworten auf unterschiedliche Situationen

ermöglichen, um

gute, angemessene Versorgung der Patientinnen und Patienten

zu gewährleisten (Koalitionsvereinbarung: „Krankenhaus der

Zukunft soll gut, sicher und gut erreichbar sein.“)

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2. Kennzahlen zum Versorgungsangebotder Häuser (1993 – 2013)

Zunahme der Fallzahlen und der Fallschwere (+ 23,7 %) bei

Rückgang der Belegungstage (- 30,5 %) sowie Rückgang der

Verweildauer von 12,6 auf 7,5 Tage;

Rückgang der durchschnittlichen Auslastungsquote der Häuser

von 83,1 % auf 77,3 %;

erhebliche Ausweitung der Ausgaben der Kostenträger

(45 Mrd. € 1993 auf 82,3 € Mrd. 2013), d.h. fast verdoppelt;

steigende Arztzahlen und weiterer Rückgang des Pflegepersonals

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2. Kennzahlen zum Versorgungsangebotder Häuser (1993 – 2013)?

Spitzenplatz im internationalen und europäischen Vergleich

bei der Betten-Einwohner-Relation);

Rückgang bzw. Stagnation der Investitionsfinanzierung der Länder

(3,7 Mrd. € 1993 auf 2,7 Mrd. € 2013, bei Jahresbedarf von rund

6 Mrd. €);

Fazit: Immer mehr und schwere Krankenhausfälle, immer kürzere

Krankenhausaufenthalte, bei Rückgang der wirtschaftlichen Aus-

lastung der Häuser und gleichzeitig deutlich expandierenden Aus-

gaben der Kostenträger sowie stagnierenden unzureichenden

Investitionen der Länder.

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3. (ordnungspolitische) Grundannahmender Reform

Krankenhausplanung ist und bleibt Aufgabe der Länder im

Rahmen der Daseinsvorsorge, Planung durch die Krankenkassen

ist weder wünschenswert noch im Bundesrat realisierbar;

Investitionsfinanzierung der Länder im Rahmen der dualen

Krankenhausfinanzierung ist unzureichend (bei einer jährlichen

Lücke von rund 3 Mrd. €); eine wesentliche Steigerung der

Investitionen der Länder ist auf absehbarer Zeit nicht zu erwarten;

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3. (ordnungspolitische) Grundannahmender Reform

das stationäre Versorgungsangebot ist nicht immer und überall

bedarfsangemessen;

keine substitutive Steuer- oder Beitragsfinanzierung dieser

„Investitionslücke“, um die gewachsenen, bestehenden Strukturen

zu finanzieren;

vielmehr sind Veränderungsprozesse des Versorgungsangebotes

zu organisieren;

die Belastbarkeit der Kostenträger in einem beitragsfinanzierten

System mit prozentualen Zusatzbeiträgen der Mitglieder ist begrenzt;

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4. Krankenhausstrukturgesetz

KHSG: Ergebnis eines bisher zweijährigen, sich dynamisch

fortsetzenden Arbeitsprozesses:

* 2014: Eckpunkte;

* 2015: KHSG-Gesetzgebung;

* 2016: G-BA-Umsetzung, BMVV;

* 2017 ff.: (zu großen Teilen) beginnende Wirksamkeit

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5. Krankenhausstrukturgesetz:passende Antworten auf anstehende Fragen?

Problem: nicht hinreichende Investitionsfinanzierung der Länder

sowie strukturkonservative Bedarfsplanung der Länder:

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz: 24.06.2015, 3,5 Mrd. €:

Förderbereich Krankenhäuser

Einrichtung eines Strukturfonds auf Bundesebene (BVA) zur

Förderung von Strukturveränderungen des Versorgungsangebotes

(insgesamt 1 Mrd. € ab 2016 ff.)

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5. Krankenhausstrukturgesetz:passende Antworten auf anstehende Fragen?

Zweck: Abbau von Überkapazitäten, Konzentration von Versorgungsangeboten und Standorten sowie Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre Einrichtungen; auch reine Kreditfinanzierung ist förderfähig

Einführung von planungsrelevanten Qualitätsindikatoren in der Krankenhausbedarfsplanung der Länder

(G-BA-Auftrag: 31.12.2016)

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5. Krankenhausstrukturgesetz:passende Antworten auf anstehende Fragen?

Problem: Rückgang des Pflegepersonals?

Verbesserung der Finanzierung von Pflege durch:

* Pflegezuschlag (ab 2017 ff. Ablösung des bisherigen Versorgungs-

zuschlages durch einen Pflegezuschlag in Höhe von 500 Mio. Euro);

* Neuauflage des Pflegestellenförderprogramms (ab 2016-2018,

2016:110 Mio., 2017: 220 Mio., 2018: 330 Mio. basiswirksam);

* Verlängerung der Finanzierung des Hygieneförderprogramms;

* Einführung einer Tarifrefinanzierungsklausel sowie

* Expertenkommission Pflege beim BMG; Auftrag bis zum 31.12.2017:

erhöhter pflegerischer Bedarf; sachgerechte Abbildung allg. Pflegebedarf

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5. Krankenhausstrukturgesetz:passende Antworten auf anstehende Fragen?

Problem: „Ein Drittel der Häuser schreibt rote Zahlen, Betriebs-

kosten werden zur Investitionsfinanzierung zweckentfremdet“;

Maßnahmen:

Verbesserung und Erhöhung der Zielgenauigkeit der Betriebs-

kostenfinanzierung der Häuser durch:

DRG-Finanzierung wird leistungsgerecht weiterentwickelt; Sicherstellungszuschlag (G-BA-Auftrag 1.12.2016: Erreichbarkeit (Minutenwerte; geringer Versorgungsbedarf sowie Sicherstellung der Versorgung);

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5. Krankenhausstrukturgesetz:passende Antworten auf anstehende Fragen?

Maßnahmen:Zuschläge für Notfallversorgung (G-BA-Auftrag: 31.12.2016: gestuftes System für Abbildung der notwendigen Vorhaltungen für die unterschiedliche Teilnahme an der Notfallversorgung (Maximalversorger, Haus der Grundver- sorgung etc.);

Zentrumszuschläge (Selbstverwaltung, 31.3.2016);

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5. Krankenhausstrukturgesetz:passende Antworten auf anstehende Fragen?

Maßnahmen:

Qualitätszu- und –abschläge höchstens für 3 Jahre: G-BA-Auftrag:

31.12.2017; Zuschlagshöhe: Vertragspartner auf Bundesebene

30.7.2018; Klarstellung des Verhältnisses von Vergütungsaus-

schluss und Qualitätsabschlägen; da, wo Mindestanforderungen

(z.B. 1:1-Betreuung) nicht eingehalten werden, kommt es zu einem

Vergütungsausschluss, für Qualitätsabschläge ist insofern kein

Raum; Verkoppelung der Qualitätsabschläge mit Maßnahmen auf

der Ebene der Krankenhausbedarfsplanung sowie Vorgaben zur

Kündigung von Häusern (Abteilungen) durch Kostenträger;

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5. Krankenhausstrukturgesetz:passende Antworten auf anstehende Fragen?

Erhöhung der Zielgenauigkeit der Mengensteuerung (Finanzierung

von Mengenentwicklungen?

Problem:

Schreyögg/Busse, Endbericht zum Forschungsauftrag zur Mengen-

entwicklung, 6/2014 - Zitate:

„Von 2007 bis 2012 ist die Zahl der vollstationären Fälle in deutschen

Krankenhäusern um 8,4 % gestiegen (von 17,2 Mio auf 18,6 Mio).“ (S. 9);

„Im internationalen Vergleich mit anderen OECD-Ländern weist Deutsch-

land ein sehr hohes Fallzahlenniveau sowie hohe Fallzahlsteigerungen auf.“

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5. Krankenhausstrukturgesetz:passende Antworten auf anstehende Fragen?

„Eine Darstellung nach medizinischen Gruppen zeigt, dass vor allem

medizinisch eher planbare Leistungen die größte Fallzahlsteigerung

aufweisen.“ (S. 10)

„Betrachtet man Veränderungen im Angebot von Krankenhäusern,

so zeigt sich, dass Krankenhäuser ihre Fallzahlen als Antwort auf

Veränderungen der Erlöse verändern.“ (S. 11)

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5. Krankenhausstrukturgesetz:passende Antworten auf anstehende Fragen?

Konkret: Kniegelenk-Erstimplantationen:?

* „Die Anzahl der Erstimplantationen einer Endoprothese am Kniegelenk (ohne Revision,

Wechsel und Entfernung einer Endoprothese) hat sich zwischen 2005 und 2009 von

129.000 um ca. 23 % auf 159.000 erhöht“; Rückgang in 2012 auf 155.000

(Faktencheck-Gesundh., regionale Unterschiede in der Gesundheitsversorgung, S. 54);

* Gründe: zunehmende Alterung der Bevölkerung (ebda.);

* Gründe: „Es gibt hinweise darauf, dass die Indikationsstellung zur Erstimplantation von

Kniegelenken mittlerweile großzügig erfolgt“ (ebda.)

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5. Krankenhausstrukturgesetz:passende Antworten auf anstehende Fragen?

Maßnahmen:(Einführung eines strukturierten Zweitmeinungsverfahrens für sog.

Mengenanfällige planbare Leistungen (G-BA-Auftrag: 31.12.2015;

Versorgungsstärkungsgesetz);

DKG-Empfehlungen (im Einvernehmen mit BÄK) zum Ausschluss

von erfolgsabhängigen Honoraren im Krankenhaus etc.;

Neubewertung bzw. Abstaffelung von mengenanfälligen DRG‘s auf

Ebene der Vertragspartner auf Bundesebene (30.6.2016);

Fixkostendegressionsabschlags auf Landesebene, der auf alle

Leistungen eines Hauses einheitlich 3 Jahre angewandt wird ab 2017 ff.

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5. Krankenhausstrukturgesetz:passende Antworten auf anstehende Fragen?

Maßnahmen:verschiedene strukturelle und finanzwirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Teilnahme der Krankenhäuser an der Notfallversorgung (Portalpraxen, Empfehlungen zur sektorübergreifenden Notfallversorgung, Schweregrad im EBM);Wegfall Investitionskostenabschlag für ambulante Notfallversorgung in Krankenhäusern;Pflegerische Übergangsversorgung (Erweiterung der häuslichen Krankenpflege im Bedarfsfall, Ausbau Leistungen Haushaltshilfe, Kurzzeitpflege);

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6. Fazit und Ausblick

Viele Fragen sind durch die Reform beantwortet

Belastungen der Kostenträger ist vergleichsweise hoch

Weiterhin ungelöstes Problem: Investitionskostenfinanzierung

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Ich bedanke michfür Ihre Aufmerksamkeit!