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Tagungspauschalen - Fleming's Hotels...Das Fleming’s Express Hotel Frankfurt befindet sich in zentraler Lage. Bis zum Hauptbahnhof sind es nur 100 m. Vom Gleis des abfahrenden Zuges

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HERZLICH WILLKOMMEN IM FLEMING’S EXPRESS HOTEL FRANKFURT

In Frankfurt, so meint man, dreht sich alles um Geld und Wirtschaft. Aber beim zweiten Hinsehen eröffnen sich ganz neue Aspekte. Neben einer einzigartigen Ansammlung von Museen und einem der attraktivsten Flussufer Deutschlands gibt es in Frankfurt die berühmten „Äppelwoi-Kneipen“. Unsere 384 Zimmer sind modern eingerichtet und umfassend ausgestattet, mit allem, was der moderne Geschäfts- oder Privatreisende benötigt. Flexibel kombinierbar und damit für Ihre Tagungen und Veranstaltungen ganz unterschiedlicher Größe und Ausrichtung nutzbar, präsentieren sich die 11 Tagungsräume des Fleming’s Express Hotel Frankfurt. Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen Informationen über unsere Veranstaltungsmöglichkeiten zusammengestellt. Gerne berät Sie unser Team vom Bankettverkauf persönlich und steht Ihnen bei der Planung, Organisation und Durchführung Ihrer Veranstaltung als professioneller Partner zur Seite. Kontaktdaten: Bankett-Verkauf Sandra Azevedo Lange Straße 13 60311 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 37003 - 500 Fax: +49 69 37003 - 333 E-Mail: [email protected] Bankett-Betreuung Jochen Schmitz Poststraße 8 60329 Frankfurt am Main Tel.: +49 69 27391 – 966 Fax: +49 69 27391 – 969 E-Mail: [email protected] Die wichtigsten Daten unseres Hauses auf einen Blick:

Direkt am Hauptbahnhof gelegen mit idealer Anbindung an den Flughafen, die Messe und die Innenstadt. Für Übernachtungsgäste bieten wir ein kostenfreies Bus- und Bahnticket für den ÖPNV in Frankfurt an.

384 Zimmer mit kostenfreiem Highspeed-W-LAN, inkludiertem Frühstück sowie gratis 2 Flaschen Mineralwasser und Tee/ Kaffee im Zimmer

kostenfreie WLAN- Nutzung im gesamten Hotel Business-Corner mit Internet-PC 11 Tagungsräume bis zu 160 Personen Öffentliche Tiefgarage unter dem Haus kostenlose Zeitungen und Zeitschriften, auch zum Download aus der Mediathek Fitnessbereich mit Sauna und Solarium

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Tagungspauschalen Unsere Tagungspauschalen bieten wir Ihnen ab einer Mindestberechnung von 10 Personen an. Best-of-Business-Tagungspauschale

• Bereitstellung des Haupttagungsraums • Betreuung durch unseren Service • Standardtechnik (Beamer, Leinwand, Pinnwand, Flipchart, Moderatorenkoffer) • 2 Tagungsgetränke oder Mineralwasser „unlimitiert“ im Raum • 2 Kaffeepausen • Ein 3-Gänge-Luchmenü oder Lunchbuffet inklusive 1 Softgetränk

pro Person EUR 59,00

Best-of-All-Tagungspauschale

• Bereitstellung des Haupttagungsraums • Betreuung durch unseren Service • Standardtechnik (Beamer, Leinwand, Pinnwand, Flipchart, Moderatorenkoffer) • 1 Begrüßungskaffee • Unbegrenzt Tagungsgetränke im Raum • 2 Kaffeepausen • Ein 3-Gänge-Lunchmenü oder Lunchbüfett inklusive unbegrenzt Soft-und Heißgetränke

pro Person EUR 69,00

Unser VIP-Paket für Referenten

• 1 Doppelzimmer zur alleinigen Nutzung (nach Verfügbarkeit) • Kostenloses Zimmer-Upgrade (nach Verfügbarkeit) • Early-Check-in und Late-Check-out • Der Partner des Referenten wohnt kostenlos - inklusive Frühstück² • Inhalt der Minibar kostenlos² • 5 Kopien pro Tagung kostenlos² • 10 Faxseiten pro Tagung kostenlos² • Telefon bis zu einem Betrag von € 10,- kostenlos²

Nur in der Tagungspauschale "Best of All"

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Raummieten Bibliothek 32 m² EUR 500,00

Conference 1 63 m² EUR 1000,00

Conference 2 63 m² EUR 1000,00

Conference 3 130 m² EUR 2000,00

Conference 4 58 m² EUR 700,00

Conference 5 58 m² EUR 700,00

Conference 6 91 m² EUR 1500,00

Conference 7 10 m² EUR 200,00

Conference 8 10 m² EUR 200,00

Conference 9 10 m² EUR 200,00

Am Wochenende und zu Nebensaisonzeiten bieten wir Ihnen spezielle Konditionen an. Gerne informieren wir Sie unter www.flemings-hotels.com oder in einem persönlichen Gespräch.

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Tagungstechnik Pinnwand, bespannt ab Stück / Tag EUR 25,00 Flipchart, inklusive Papier und Stiften ab Stück / Tag EUR 25,00 Moderatorenkoffer ab Stück / Tag EUR 30,00 Beamer, 2200 AnLm, VGA und HDMI ab Stück / Tag EUR 90,00 Overhead Projektor, 250W ab Stück / Tag EUR 45,00 LCD Fernseher, 40‘‘ mit DVD-Player ab Stück / Tag EUR 180,00 Kamera Mini-DVD inkl. Stativ ab Stück / Tag EUR 130,00 Tonanlage, Mischverstärker, 2x 200 Watt Lautsprecher ab Stück / Tag EUR 184,00 Telefonkonferenz bis zu 15 Personen ab Stück / Tag EUR 150,00 bis zu 30 Personen ab Stück / Tag EUR 200,00 Notebook, Windows 7, Office-Paket ab Stück / Tag EUR 150,00 Apple iPad ab Stück / Tag EUR 50,00

Dienstleistungen Techniker Technische Kenntnisse pro 60 Minuten EUR 40,00 (eigener Haustechniker) Technikerstunde spezielle Kenntnisse pro 60 Minuten EUR 80,00 (Fremdfirma) Geschenkverteilung pro Zimmer EUR 3,00 Telefongebühren Inland pro Einheit ab EUR 0,40 Telefongebühren Ausland pro Einheit ab EUR 1,00 Telefaxgebühren Inland pro Einheit ab EUR 0,40 Telefaxgebühren Ausland pro Einheit ab EUR 1,00 Fotokopie schwarz/weiß pro Seite EUR 0,20 Farbkopie pro Seite EUR 0,50 In Zusammenarbeit mit unserem technischen Dienstleister können wir die unterschiedlichsten technischen Anforderungen realisieren.

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Zimmer Unsere Tagungsteilnehmer erhalten vergünstigte Übernachtungspreise. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen diese nur außerhalb von Messezeiten sowie auf Anfrage und Verfügbarkeit zur Verfügung stellen können. Wir danken für Ihr Verständnis.

Kategorie Preis / Zimmer und Nacht von Montag bis Freitag: Einzelzimmer Komfort ab EUR 89,00 Einzelzimmer Executive ab EUR 99,00 Einzelzimmer Superior ab EUR 119,00 Samstag, Sonntag und Feiertage: Einzelzimmer Komfort ab EUR 75,00 Einzelzimmer Executive ab EUR 85,00 Einzelzimmer Superior ab EUR 105,00 Die oben genannten Preise verstehen sich pro Zimmer und Nacht inklusive der Teilnahme an unserem reichhaltigen Frühstücksbuffet, Service und der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % bzw. 7 %. Der Frühstücksanteil beträgt 13,00 € pro Person und Nacht. Während Ihres Aufenthaltes steht Ihnen das High Speed WLAN Netz sowie der Fitness- und Saunabereich kostenfrei zur Verfügung.

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Speisen Hier finden Sie eine kleine Auswahl unserer Speisen. Gerne stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zusammen.

SNACKS halbes belegtes Brötchen mit: • gekochtem Schinken und Gewürzgurke Stück EUR 2,90 • Bauernsalami und Olivenpesto Stück EUR 2,90 • Brie de Meaux, Walnusskern und Traube Stück EUR 2,90 • rosa gebratenem Angus Roastbeef, Stück EUR 3,90

Remouladensoße und Mixed Pickles • schottischem Räucherlachs, Senf-Dill-Sauce und Cocktailtomate Stück EUR 2,90

SANDWICHES

2 Sandwich-Ecken mit Tomaten und Gurken, belegt mit: • gekochtem Farmerschinken, Emmentaler und Senf-Mayonnaise Portion EUR 3,50 • Thunfischsalat, Paprika und gekochtem Ei Portion EUR 3,50 • rosa gebratenem Angus Roastbeef mit Portion EUR 4,50

Remouladensoße und Rucolasalat • gebratener Putenbrust mit Apfel-Sellerie-Salat Portion EUR 3,50

CANAPÉES • Roastbeef mit Gurkenremoulade Stück EUR 3,00 • Parmaschinken mit Melone Stück EUR 3,00 • Geräucherter oder gebeizter Lachs mit Dill-Senfsauce Stück EUR 3,00 • Schwarzwälder Schinken mit Cornichons Stück EUR 3,00 • Italienische Salami mit Olivenpesto Stück EUR 3,00 • Kräuterfrischkäse mit Kirschtomaten Stück EUR 3,00 • Brie mit Weintrauben Stück EUR 3,00

FINGERFOOD • Laugencroissant mit Frischkäsefüllung Stück EUR 3,00 • Tartelette mit Lachstartar und Limonen-Crème-Fraîche Stück EUR 2,60 • Grissinistangen mit Parmaschinken Stück EUR 2,10 • Dreierlei Gemüsesticks mit versch. Dips Stück EUR 3,50 • Brioche mit Kräuterfrischkäse und Garnelen Stück EUR 3,00 • Mozzarella und Cocktailtomaten mit Aceto Balsamico Stück EUR 2,50

FÜR ZWISCHENDURCH • Croissants Stück EUR 2,00 • Butterbrezel Stück EUR 2,00 • Muffins (Schokolade oder Blaubeere) Stück EUR 2,00 • Blechkuchen (div. Sorten) Stück EUR 2,00 • Müsliriegel (div. Sorten) Stück EUR 1,50 • Teegebäck, Portion Stück EUR 2,00

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Menüvorschläge

FRÜHJAHR

Spargelcremesuppe ***

Gratiniertes Kabeljaufilet mit Schalotten-Pommery-Senfkruste

Blattspinat und Basmatireis ***

Crème Brûlée mit Vanille-Rhabarberkompott

Sommer

Büffelmozzarella mit confierter Kirschtomate, Balsamico-Dressing und Rucola

*** Tranchen vom gebratenen Kalbsrücken

mit sautierten Pfifferlingen in Schnittlauchrahm, glasiertem Marktgemüse und Kartoffelgratin

*** Vanille-Eis an warmem Kirschragout

Herbst

Kürbissuppe mit Kernöl und Schwarzbrot-Croutôns ***

Geschmorte Schweinebäckchen in Burgundersauce mit cremigem Wirsing und Petersilienkartoffeln

*** Tarte Tatin mit Vanille-Eis

Winter

Mild geräuchertes Rauchlachsfilet mit Feldsalatbouquet Kartoffeldressing und Kräuterschmand

*** Confierte Entenkeule mit Beifuß-Sauce

Apfelrotkohl und Kartoffelknödel ***

Birnen-Topfen-Rahmstrudel mit Vanilleschaum

Preis je Jahreszeiten-Menü: € 29,50 pro Person

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Getränke Hier finden Sie eine kleine Auswahl unserer Getränke. Gerne stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zusammen. MINERALWASSER • Selters 0,20l EUR 2,50 0,75l EUR 6,50 FRUCHTSÄFTE • Granini Saft 0,20l EUR 2,80 ALKOHOLFREI • Coca Cola/ Coca Cola light/ Fanta/ Sprite 0,20l EUR 2,80 BIERE VOM FASS • Radeberger Pils 0,50l EUR 2,90 • Schöfferhofer Hefeweizen 0,50l EUR 4,50 WARME GETRÄNKE • Tasse Café Crème EUR 2,30 • Espresso EUR 2,10 • Cappuccino EUR 2,80 • Ronnefeldt Teespezialitäten/ Tasse EUR 3,20 WEISSWEINE • 2015 Fleming’s Riesling QBA trocken 0,20l EUR 5,50

Reinhessen/ Deutschland 0,75l EUR 19,00 • 2015 Fleming’s Sauvignon Blanc 0,20l EUR 5,50

Pays D´oc/ Frankreich 0,75l EUR 19,00 • 2015 Grauburgunder QBA trocken 0,75l EUR 22,00

Joachim Heger/ Baden/ Deutschland ROTWEINE • 2015 Fleming’s Cabernet Sauvignon 0,20l EUR 5,50 Valle Central / Chile 0,75l EUR 19,00 • 2014 TRE Rosso di Toscana I.G.T. 0,20l EUR 9,50 Brancaia / Toskana / Italien 0,75l EUR 28,00 • 2014 Fabelhaft Tinto 0,20l EUR 9,00 Dirk van Niepoort / Douro / Portugal 0,75l EUR 27,00 Prosecco & Champagner • Fleming’s Secco 0,10l EUR 4,60 • Pol Roger Brut Réserve 0,75l EUR 48,00

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Rahmenprogramm Das Finanzzentrum Frankfurt und ihre reizvolle Umgebung bietet eine Vielzahl an Aktivitäten rund um Ihre Veranstaltung. Hier finden Sie eine kleine Auswahl. Gerne stellen wir Ihnen ein individuelles Angebot zusammen. Sightseeing in Frankfurt mit dem Ebbelwei-Express! Urgemütlich und ganz traditionell können Sie Frankfurt bei einer Stadtrundfahrt mit dem Ebbelwei-Express erleben. Im historischen Straßenbahnwagen geht es vorbei an vielen Sehenswürdigkeiten Frankfurts. Und während der einstündigen Fahrt bleibt genügend Zeit, bei Musik und Brezeln den original Frankfurter Apfelwein oder Apfelsaft von Possmann ausgiebig zu genießen. AIRlebnisflüge im Flugsimulator Frankfurt! Eine Platzrunde am internationalen Flughafen Frankfurt. Ein traumhafter Anflug am berühmten Airport Sint Maarten in der Karibik. Eine Sightseeing Tour inklusive Alcatraz & Golden Gate Bridge in San Francisco. Einen Anflug am legendären und mittlerweile geschlossenem Flughafen Kai Tak in Hong Kong. Das alles und noch viele weitere spannende Szenarien kann bei uns jeder Pilot wählen und erleben. Waldseilpark der Superlative! Adrenalin, Grenzerfahrung, Teamgeist, Naturerlebnis, Spaß, Selbstüberwindung und noch viel mehr können Sie im Hochseilgarten zwischen den Baumwipfeln der mächtigen Buchen des Hardtwaldes unweit von Frankfurt erleben.

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Seite 15 von 19 Alle Preise verstehen sich inklusive Service und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Lage und Erreichbarkeit Das Fleming’s Express Hotel Frankfurt befindet sich in zentraler Lage. Bis zum Hauptbahnhof sind es nur 100 m. Vom Gleis des abfahrenden Zuges halten Sie sich nach links zum Nordausgang. Bereits links auf der anderen Straßenseite können Sie unser Haus sehen. Der nächste Autobahnanschluss ist 3 km und der Flughafen 10 km entfernt. ENTFERNUNGEN: Messe und Kongresszentrum 1 km Autobahn ( A5) 2,4 km Autobahn (A3) 5 km Flughafen Frankfurt 10 km ANFAHRT: Mit dem Auto Ganz gleich, aus welcher Himmelsrichtung Sie kommen, am schnellsten geht es über die A5, Abfahrt Westkreuz / Stadtmitte / Messe, dann immer geradeaus Richtung Hauptbahnhof. Mit der Bahn Frankfurt Hauptbahnhof. Das Fleming’s Express Hotel Frankfurt befindet sich auf der Nordseite des Hauptbahnhofes. Mit dem Flugzeug Rhein-Main-Flughafen. Schnellzüge der Linie S8/ S9 Richtung Hanau Hbf. An der Station "Frankfurt/Main Hauptbahnhof" aussteigen. Das Fleming’s Express Hotel Frankfurt befindet sich auf der Nordseite des Hauptbahnhofes.

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Seite 16 von 19 Alle Preise verstehen sich inklusive Service und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

PARKEN:

Karte Parkplatz Gehminuten Preis / 24 h* 1 Hauptbahnhof – Poststraße 1 Minute 50,00 € / 24h 2 Hauptbahnhof Nord (Parkhaus) 1 Minute 29,00 € / 24h 3 Hauptbahnhof „Am Gleis“ 2 Minuten 12,50 € / 24h 4 Hauptbahnhof – Poststraße 2 Minuten 29,00 € / 24h 5 Hauptbahnhof Bustasche 5 Minuten 50,00 € / 24h 6 Moselstraße 5 Minuten 27,00 € / 24h 8 Hauptbahnhof Süd 6 Minuten 25,00 € / 24h 9 Hauptbahnhof Süd 6 Minuten 1,50 € / 1h 10 Bahn Park – Stuttgarter Straße 6 Minuten 15,00 € / 24h

*Preisänderungen vorbehalten

Wir freuen uns, Ihnen ein individuelles Angebot zu erstellen. Kontaktieren Sie uns unter Tel. 069 / 27 391 966 oder via E-Mail unter

[email protected]

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Seite 19 von 19 Alle Preise verstehen sich inklusive Service und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die zeitweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Konferenzen, Banketten, Seminaren, Tagungen und anderen Veranstaltungen sowie für alle damit zusammen-hängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels insbesondere Zimmerbuchungen. 2. Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich in Textform anerkannt. II. Vertragsabschluss, -partner 1. Der Veranstaltungsvertrag (nachfolgend kurz „Vertrag“) kommt durch Annahme des vom Hotel abgegebenen Ange-bots durch den Besteller zustande. Schließt der Besteller den Vertrag im Namen eines Dritten ab, so wird nicht er, sondern der Dritte Vertragspartner des Hotels; der Besteller hat das Hotel hierauf rechtzeitig vor Vertragsschluss besonders hinzuweisen und dem Hotel Namen und Anschrift des tatsächlichen Vertragspartners mitzuteilen. 2. Schließt der Besteller den Vertrag erkennbar im Namen des Dritten ab oder hat der Dritte für die vertragliche Ab-wicklung einen gewerblichen Vermittler oder Organisator beauftragt, so haften Besteller, Vermittler oder Organisator gesamtschuldnerisch mit dem Dritten, der Vertragspartner wird, für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit dem Hotel entsprechende Erklärungen des Bestellers, Vermittlers oder Organisators vorliegen. Davon unabhängig ist der Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an den Dritten weiterzuleiten. 3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungs-gesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform. III. Leistungen, Preise, Zahlung 1. Das Hotel ist verpflichtet, die bestellten und zugesagten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen zu erbringen. 2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende und vom Vertragspartner veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich die gesetzliche Umsatzsteuer nach Vertragsschluss, so behält sich das Hotel das Recht vor, die vereinbarten Preise um den Betrag zu erhöhen, um den sich die anfallende Umsatzsteuer erhöht hat. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner für die Bezahlung sämtlicher von den Veranstaltungsteilnehmern bestellter Speisen und Getränke sowie sonstiger von den Veranstaltungsteilnehmern veranlassten Kosten. 3. Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Vertragspartner verlangen. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Vertragspartner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hinge-wiesen worden ist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von € 5,00 erheben. 4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder

Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. 5. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kun-den oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zum Beginn der Veranstaltung eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne des vorstehenden Abs. 4 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheits-leistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 6. Der Vertragspartner kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen. IV. Rücktritt des Vertragspartners, Stornierung 1. Das Hotel räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten die nachfolgenden Bedingungen: a) Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von der Reservierung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung. b) Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Vertragspartner statt einer konkret berechneten Entschädigung Schadenersatz in Form einer Entschädigungspauschale geltend zu machen. Die Entschädigungspauschale beträgt bei einem Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung 50% des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Hotel-zimmer und die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Bei einem Rücktritt unter 60 Tagen vor der Veranstaltung beträgt die Entschädigungspauschale 80% des vertraglich vereinbarten Betrages für die Veranstaltung, insbesondere für die Überlassung der Hotelräumlichkeiten, Hotelzimmer und die Bereitstellung von Speisen und Getränken. Der vertraglich vereinbarte Betrag berechnet sich nach der Anzahl der vereinbarten Teilnehmerzahl. Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart war, wird für die Pauschale das preislich niedrigste 3-Gänge Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zu-grunde gelegt. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale. c) Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt. 2. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. 3. Hat das Hotel dem Vertragspartner eine Option eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Vertragspartner muss den Rücktritt in Textform erklären. V. Rücktritt des Hotels 1. Sofern dem Vertragspartner ein kostenfreies Rücktritts-recht nach Ziffer IV Abs. 3 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste und Kunden nach den gebuchten Zimmern und Veranstaltungs-räumen vorliegen und der Vertragspartner auf Rückfrage des Hotels auf sein kostenfreies Rücktrittsrecht gemäß Ziffer IV Abs. 3 nicht verzichtet.

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2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Abs. 5 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden; • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlich-keit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; • eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung im Sinne von Ziffer II Abs. 3 vorliegt; • ein Fall der Ziffer VI Abs. 3 vorliegt; • das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen; • der Vertragspartner über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; • ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Vertrags-partners eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse abgelehnt wird. 4. Das Hotel hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen. 5. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Vertragspartners auf Schadensersatz. VI. An- und Abreise 1. Der Vertragspartner erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer in Textform bestätigt. 2. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Er hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, er hat dies mit dem Hotel in Textform vereinbart. 3. Gebuchte Zimmer sind vom Vertragspartner oder den betreffenden Veranstaltungsteilnehmern bis spätestens 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunfts-zeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 16:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu. 4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehen-den Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16:00 Uhr 100% des vollen gültigen Logispreises. Dem Vertragspartner steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. VII. Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Hotel bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Hotel spätestens vier Werktage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% bedarf der Zustimmung des Hotels.

2. Bei der Berechnung für Leistungen, die das Hotel nach Anzahl der gemeldeten Personen vornimmt (wie z.B. Hotel-zimmer, Speisen und Getränke), wird bei einer Erhöhung der gemeldeten und vertraglich vereinbarten Teilnehmer-zahl die tatsächliche Zahl der Personen berechnet. Im Falle einer Reduzierung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl um mehr als 5% ist das Hotel berechtigt, die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5% abzurechnen. 3. Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner nicht zugemutet wer-den kann. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl der Teilnehmer, der Leistung des Hotels oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und das Hotel dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann das Hotel für den nicht abgerufenen Teil nach den Bestimmun-gen Ziffer IV Abs. 1 a) bis c) eine angemessene Entschädigung verlangen. 4. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass das Hotel einen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen hat. 5. Verschieben sich ohne vorherige Zustimmung des Hotels in Textform die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel hat die Verschiebung zu vertreten. 6. Bei Veranstaltungen, die über 23.00 Uhr hinausgehen, kann das Hotel, falls nicht anders vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnach-weises abrechnen. Ferner kann das Hotel aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss der öffentlichen Verkehrsmittel den Heimweg antreten müssen. VIII. Mitbringen von Speisen und Getränken Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen nur nach Vereinbarung mit dem Hotel, die in Textform erfolgen soll, mitbringen. In diesen Fällen kann das Hotel eine Servicegebühr zur Deckung der Gemeinkosten berechnen. IX. Abwicklung der Veranstaltung 1. Soweit das Hotel für den Vertragspartner auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen und Geräten des Bestellers oder Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen vorheriger Zu-stimmung in Textform. Durch die Verwendung dieser Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Vertragspartners, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Strom-kosten kann das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 3. Der Vertragspartner ist mit Einwilligung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungs-einrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel An-schluss- und Verbindungsgebühren verlangen. Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Vertragspartners entsprechende Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine angemessene Ausfallvergütung berechnet werden. 4. Das Hotel bemüht sich, Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners umgehend zu beseitigen. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat. 5. Der Vertragspartner hat alle für die Durchführung der Veranstaltung gegebenenfalls notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung dieser Erlaubnisse sowie aller sonstigen öffentlich-

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rechtlichen Vorschriften in Zusammenhang mit der Veranstaltung. Sofern der Vertragspartner die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Veranstaltung (wie z.B. Aufbauarbeiten etc.) Dritten überträgt, hat der Vertrags-partner für die Einhaltung aller relevanten Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen. 6. Der Vertragspartner hat die im Rahmen selbst arrangierter Musikdarbietung und Beschallung erforderlichen Formalitäten und Abrechnungen eigenverantwortlich mit den zuständigen Institutionen (z.B. GEMA) abzuwickeln. 7. Der Vertragspartner darf Namen und Markenzeichen des Hotels im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Hotel nutzen. X. Mitgebrachte Gegenstände 1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Vertrags-partners in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen 2. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Er-folgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Hotel auf Kosten des Vertragspartners entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann das Hotel die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete berechnen. Dem Vertrags-partner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vom Vertragspartner entsorgt werden. Sollte der Veranstalter Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt. XI. Haftung des Vertragspartners 1. Der Vertragspartner haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst oder seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. 2. Das Hotel kann vom Vertragspartner zur Absicherung vor eventuellen Ansprüchen wegen Schäden die Stellung an-gemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen. XII. Haftung des Hotels, Verjährung 1. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Vertragspartners bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unter-lässt der Vertragspartner schuldhaft, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein. 2. Das Hotel haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für alle Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie im Falle der Übernahme einer Garantie seitens des Hotels und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. 3. Für alle sonstige Schäden, die nicht von Ziffer XII Abs. 2 umfasst und durch leicht fahrlässiges Verhalten des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen

verursacht sind, haftet das Hotel nur dann, wenn diese Schäden auf die Verletzung einer vertragstypischen Pflicht zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. 4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadensersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten auch in Fällen etwaiger Schadensersatzansprüche eines Vertragspartners gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. 5. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Vertrags-partner nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises, höchstens jedoch bis zu € 3.500,00. Für Wertgegenstände (Bargeld, Schmuck usw.) ist die Haftung begrenzt auf € 800,00.Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit der Aufbewahrung im Zimmer- oder Zentralhotelsafe Gebrauch zu machen. 6. Soweit dem Vertragspartner ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungs-pflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Der Schaden muss spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden. 7. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. 8. Nachrichten, Post und Warensendungen für den Vertragspartner und die Teilnehmer der Veranstaltung werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nach-sendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben. 9. Schadensersatzansprüche des Vertragspartners verjähren spätestens nach zwei Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Vertragspartner Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach drei Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen. XIII. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Vertragspartner sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. 3. Gerichtsstand - wenn der Vertragspartner des Hotels Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist – ist der Sitz des Hotels oder nach Wahl des Hotels Frankfurt am Main. Sofern der Vertragspartner des Hotels keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners anhängig zu machen. Das Hotel ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungs-verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Stand: Januar 2017