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Telos Alpha 6.0 Kurzbeschreibung Inhaltsverzeichnis 1. ATLAS Ausfuhr - Das elektronische Ausfuhrverfahren in ATLAS 1.1. Verfahrensübersicht 1.2. ATLAS-Ausfuhr seit August 2006 1.3. Die an der Ausfuhr Beteiligten 1.4. Was sich mit Einführung von ATLAS Ausfuhr für Sie ändert 1.5. Gestellung 1.6. Der technische Ablauf im Einzelnen 1.7. Ausfuhrnachweis 1.8. Unvollständige Ausfuhranmeldung (uAM) 1.9. Ergänzende Anmeldung (eAM) 2. Wie Sie Telos Alpha 6.0 bei der Einführung von ATLAS unterstützt 2.1. Wie geht es zukünftig weiter mit Telos Alpha ? 2.2. Ihre Vorteile beim Einsatz von Telos Alpha 6.0 2.3. Inbetriebnahme von Telos Alpha 6.0 (ATLAS Ausfuhr) 2.3.1. Systemvoraussetzungen 2.3.2. So testen Sie Telos Alpha 6.0 kostenlos und unverbindlich 2.3.3. Telos Alpha 6.0 im Netzbetrieb 2.3.4. Der Leistungsumfang im Einzelnen 2.4. Eine elektronische Ausfuhranmeldung mit dem Assistenten 2.4.1. Die Bildschirmaufteilung des Assistenten 2.4.2. Codelisten 2.4.3. Das Verfassen einer Ausfuhranmeldung 2.4.3.1. Anlage einer neuen Ausfuhranmeldung 2.4.3.2. Weiterbearbeitung einer gespeicherten Anmeldung 2.4.3.3. Wiederverwendung einer gespeicherten Anmeldung als Kopie 2.4.3.4. Wiederverwendung der Daten einer gespeicherten Papieranmeldung 2.4.3.5. Anlage einer neuen Ergänzenden Ausfuhranmeldung 2.4.3.6. Anlage einer neuen Ergänzenden Ausfuhranmeldung (zu uAM außerhlab von Telos) 2.4.3.7. Import einer Handelsrechnung 2.4.3.8. Import eines Demo-Datensatzes 2.4.3.9. Die Dateneingabe innerhalb einer Anmeldung 2.3.3.9.1. Der 1. Abschnitt: die Konstellation 2.3.3.9.2. Der 2. Abschnitt: die Art der Überführung

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Telos Alpha 6.0

Kurzbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

1. ATLAS Ausfuhr - Das elektronische Ausfuhrverfahren in ATLAS

1.1. Verfahrensübersicht

1.2. ATLAS-Ausfuhr seit August 2006

1.3. Die an der Ausfuhr Beteiligten

1.4. Was sich mit Einführung von ATLAS Ausfuhr für Sie ändert

1.5. Gestellung

1.6. Der technische Ablauf im Einzelnen

1.7. Ausfuhrnachweis

1.8. Unvollständige Ausfuhranmeldung (uAM)

1.9. Ergänzende Anmeldung (eAM)

2. Wie Sie Telos Alpha 6.0 bei der Einführung von ATLAS unterstützt

2.1. Wie geht es zukünftig weiter mit Telos Alpha ?

2.2. Ihre Vorteile beim Einsatz von Telos Alpha 6.0

2.3. Inbetriebnahme von Telos Alpha 6.0 (ATLAS Ausfuhr)

2.3.1. Systemvoraussetzungen

2.3.2. So testen Sie Telos Alpha 6.0 kostenlos und unverbindlich

2.3.3. Telos Alpha 6.0 im Netzbetrieb

2.3.4. Der Leistungsumfang im Einzelnen

2.4. Eine elektronische Ausfuhranmeldung mit dem Assistenten

2.4.1. Die Bildschirmaufteilung des Assistenten

2.4.2. Codelisten

2.4.3. Das Verfassen einer Ausfuhranmeldung

2.4.3.1. Anlage einer neuen Ausfuhranmeldung

2.4.3.2. Weiterbearbeitung einer gespeicherten Anmeldung

2.4.3.3. Wiederverwendung einer gespeicherten Anmeldung als Kopie

2.4.3.4. Wiederverwendung der Daten einer gespeicherten Papieranmeldung

2.4.3.5. Anlage einer neuen Ergänzenden Ausfuhranmeldung

2.4.3.6. Anlage einer neuen Ergänzenden Ausfuhranmeldung (zu uAM außerhlab von Telos)

2.4.3.7. Import einer Handelsrechnung

2.4.3.8. Import eines Demo-Datensatzes

2.4.3.9. Die Dateneingabe innerhalb einer Anmeldung

2.3.3.9.1. Der 1. Abschnitt: die Konstellation

2.3.3.9.2. Der 2. Abschnitt: die Art der Überführung

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2.3.3.9.3. Der 3. Abschnitt: der Anmelder

2.3.3.9.4. Der 4. - 6. Abschnitt: die weiteren Beteiligten

2.3.3.9.5. Der 7. Abschnitt: der Empfänger

2.3.3.9.6. Der 8. Abschnitt: die Anmeldung

2.3.3.9.7. Der 9. Abschnitt: der Geschäftsvorgang

2.3.3.9.8. Der 10. Abschnitt: der Transportweg

2.3.3.9.9. Der 11. Abschnitt: die Positionen

2.3.3.9.10. Das Nachbearbeiten von Positionen

2.4.4. Das Senden einer Ausfuhranmeldung

2.5. Die Ausfuhranmeldungen in der Übersicht

Page 3: Telos Alpha 6 - formatware.de

1. ATLAS Ausfuhr - Das elektronische Ausfuhrverfahren in ATLAS

Die Abwicklung des Ausfuhrverfahrens ändert sich. Das bisherige schriftliche Verfahren mithilfe des

Einheitspapiers wird durch die elektronische Anmeldung ersetzt. Der Abschied von Papierformularen und der

Umstieg auf die elektronische Ausfuhrabwicklung zeichnet sich schon seit langem ab. Hintergrund ist das

Bestreben der EU, den grenzüberschreitenden Warenverkehr zu „harmonisieren“, also einheitlicher zu

gestalten und zu automatisieren.

Bereits seit 01. 08 2006 können Unternehmen ATLAS-Ausfuhr nutzen, bis zum 30.06.2009 ist die

Ausfuhranmeldung in Blattversion möglich. In diesem so genannten Parallelbetrieb wird bis dahin sowohl die

schriftliche als auch die elektronische Ausfuhranmeldung anerkannt. Ab 01.07.2009 wird die elektronische

Ausfuhranmeldung Pflicht. Schriftliche Ausfuhranmeldungen sind dann nur in Ausnahmefällen (z.B. bei

Ausfall der Elektronik) möglich. Telos Alpha unterstützt den Parallelbetrieb, solange dieser möglich ist.

In Deutschland geschieht die Umstellung im Rahmen des elektronischen Zollsystems ATLAS

(Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System), einem internen Informatikverfahren der

deutschen Zollverwaltung, welches auf der Grundlage von Artikel 4a Abs. 1 ZK-DVO entwickelt wurde. Die

für die Ausfuhrerklärung erforderlichen Daten müssen von den Zollanmeldern in ATLAS eingefügt werden.

Die Anmeldedaten werden zentral gespeichert und stehen somit allen relevanten Institutionen zur Verfügung

(z.B. Zollämtern, Hauptzollämtern, Prüfungsdiensten, Zollfahndungsämtern, Bundesamt für Wirtschaft und

Ausfuhrkontrolle, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Landesfinanzverwaltungen,

Prüfungsdiensten ...). Darüber hinaus werden regelmäßig Daten für die Außenhandelsstatistik aus ATLAS an

das Statistische Bundesamt übermittelt.

Die Übermittlung erfolgt unter Einhaltung der Datenschutzrichtlinien der Zentralstelle für Risikoanalyse (Zoll).

Mit Einführung von ATLAS ergeben sich für Ihr Unternehmen in der Praxis erhebliche Änderungen, die Sie

mithilfe von Telos Alpha problemlos umsetzen können. Wesentliche Änderungen sind unter anderem der

Tatsache geschuldet, dass ein elektronisches System viele zusätzliche Prüfmöglichkeiten hat, die es bei

Papieranmeldungen so nicht gibt. Zusätzlich wirken sich europäische Rechtsänderungen auf die

vereinfachten Ausfuhrverfahren aus. Da die Umstellung auf ein elektronisches System und die Umstellung

der Bewilligung für vereinfachte Ausfuhrverfahren Zeit kostet, sollten Unternehmen jetzt mit der Planung

beginnen.

Mit ATLAS werden schriftliche Zollanmeldungen und Verwaltungsakte (z.B. Einfuhrabgabenbescheide) durch

elektronische Nachrichten ersetzt. Dadurch wird die Zollabfertigung und Zollsachbearbeitung automatisiert,

vereinfacht und beschleunigt. Sämtliche Dienststellen der deutschen Zollverwaltung sind mit den für ihre

Aufgabenbereiche erforderlichen ATLAS-Fachverfahren ausgestattet.

Page 4: Telos Alpha 6 - formatware.de

1.1. Verfahrensübersicht

Das elektronische Verfahren ATLAS-Ausfuhr gilt zunächst nicht für

– Ausfuhren per Post

– Ausfuhren von verbrauchsteuerpflichtigen Waren

– Ausfuhren von Marktordnungswaren (MO), also landwirtschaftliche Erzeugnisse

– die Anmeldung von Kleinsendungen bis zu einem Wert von 1.000 Euro

– Vorausanmeldeverfahren nach § 13 Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

1.2. ATLAS-Ausfuhr seit August 2006

Mit ATLAS-Ausfuhr seit dem 1. August 2006 sind die folgenden Ausfuhranmeldungen möglich:

– 2-stufiges Normalverfahren bei einem Wert ab 3.001 €

– 1-stufige Vereinfachung für Kleinsendungen bei einem Wert zwischen 1.001 € und 3.000 € bei der

Ausgangszollstelle

– die unvollständige Ausfuhranmeldung, bisher Einheitspapier 0761

– die Abwicklung des Anschreibeverfahrens (Zugelassener Ausführer) mit der zollamtlichen Bewilligung

des Hauptzollamtes (HZA)

Wenn Sie ein vereinfachtes Verfahren mit relativ wenigen Ausfuhren haben, kann Ihnen unter Umständen

eine bedingte Gestellungsbefreiung ausreichen.

Prüfen Sie Ihre logistischen Prozesse jetzt, die Rechtsänderungen führen zu erhöhten Datenanforderungen

(siehe Technischer Ablauf). Ebenfalls sollten Sie davon ausgehen, dass ein elektronisches System genauere

Angaben erfordert, insbesondere bei den Codierungen und der Warenbezeichnung.

1.3. Die an der Ausfuhr Beteiligten

Bis zu vier Beteiligte sind in die Ausfuhrformalitäten involviert.

– Der Ausführer ist, wer Waren in ein fremdes Wirtschaftsgebiet (außerhalb der EG) verkauft, in der

Regel das Unternehmen, das den Vertrag mit dem in einem Drittland ansässigen Empfänger

geschlossen hat und diesem die Rechnung schreibt.

– Der Anmelder ist die Person oder Firma, die in zollrechtlicher Eigenverantwortung die Daten der

Anmeldung eingibt. In den meisten Fällen handelt es sich um dieselbe Körperschaft wie der Ausführer.

– Der Subunternehmer (Versender) ist, wer auf Wunsch seines Kunden (des Ausführers) Waren nicht an

diesen liefert, sondern direkt an dessen Kunden in einem Nicht-EG-Land.

– Der Anmeldervertreter ist ein Dienstleister, das exportierende Unternehmen erstellt lediglich die

Handelsrechnung. Der Dienstleister, in der Regel ein Zollbüro oder eine Spedition, erstellt als

zollrechtlicher Vertreter die Ausfuhrdokumente selbständig in ATLAS und übernimmt die elektronische

Kommunikation mit der Zollverwaltung. Das fertige Ausfuhrbegleitdokument wird dem Unternehmen per

Fax oder E-Mail zugesendet.

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1.4. Was sich mit Einführung von ATLAS Ausfuhr für Sie ändert

Als Anmelder im Normalverfahren füllen Sie zurzeit eine Ausfuhranmeldung (Formular 0733, 0734) aus, um

diese im zuständigen Zollamt abstempeln zu lassen. Die Gestellung erfolgt i.a. am Amtsplatz, nach Antrag

(Formular 0765) auch in Ihrem Unternehmen. Mit ATLAS setzen Sie mithilfe von Telos Alpha eine

elektronische Ausfuhranmeldung ab, je nach Art der Überführung können Sie mit der Anmeldung einen

Gestellungsantrag mit einer Gestellungsfrist einreichen. Erstes Ziel ist die Entgegennahme durch die

Behörde, vergleichbar mit dem Eingangsstempel. Möglicherweise wird Ihre Anmeldung nicht angenommen,

etwa bei der geplanten Ausfuhr von Dual-Use-Gütern. Nach der Entgegennahme erfolgt die Gestellung, die

durch einen der Zollzustände Angenommen bzw. Angenommen mit Änderung beschreiben wird. Nach

erfolgter Gestellung oder Verstreichen der vom Zoll akzeptierten Gestellungsfrist wird das

Ausfuhrbegleitdokument erstellt und Ihnen via Telos Alpha zugestellt.

Als Zugelassener Ausführer entfällt die Entgegennahme wie im Normalverfahren, der Zollstatus erreicht

direkt und automatisch - ohne manuelle Freigabe durch einen Zöllner - einen der Zustände Nicht

angenommen oder Angenommen mit anschließender Überlassung, der Erteilung des

Ausfuhrbegleitdokuments.

Anschließend verlassen, unabhängig vom Verfahren, die Güter den Europäischen Wirtschaftsraum, was

durch einen entsprechenden Statuswechsel angezeigt wird. Erst mit dem Zollzustand Erledigt ist der

gesamte Vorgang abgeschlossen. Zwischendurch kann jedoch noch Einiges passieren, aber das hat

weniger etwas mit ATLAS zu tun. So kann der Ausgang der Ware verweigert werden, etwa, weil die

deklarierte Ware nicht der tatsächlichen Ladung entspricht. Allerdings können Sie mithilfe von Telos Alpha jederzeit den Zollstatus der Ausfuhr verfolgen.

Abschließend wird Ihnen bei erfolgreicher Erledigung des Vorgangs der Ausfuhrnachweis für Steuerzwecke

als PDF-Dokument, analog zum Ausfuhrbegleitdokument, übermittelt.

1.5. Gestellung

§ 9 der Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes besagt:

– Jede Ausfuhrsendung ist vom Anmelder unter Vorlage der Ausfuhranmeldung bei der Ausfuhrzollstelle zu

gestellen. Die Ausfuhranmeldung ist mit einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

(BAFA) zugeteilten Nummer zu versehen. Die Ausfuhranmeldung (Exemplar Nr. 1, 2 und 3 des

Einheitspapiers) ist gemäß Anleitung (Anlage A 1) auszufüllen.

– Die Zollstelle kann die Gestellung an einem anderen Ort im Bezirk der Ausfuhrzollstelle zulassen, wenn

die Waren dort verpackt oder verladen werden und die Ausfuhranmeldung so rechtzeitig abgegeben

wird, daß die zollamtliche Behandlung der Ausfuhrsendung möglich ist. In diesem Fall ist die Gestellung

auf einem Vordruck, der vom Bundesministerium der Finanzen durch Bekanntmachung im

Bundesanzeiger vorgeschrieben wird, zu beantragen.

– Die nicht gegenständliche Übermittlung bedarf keiner zollamtlichen Behandlung.

– Ausfuhrsendungen von Gemeinschaftswaren mit Ausnahme solcher, für die ein Kontrollexemplar T 5

vorgelegt wird, die durch die Post oder die Eisenbahn im Rahmen eines durchgehenden

Beförderungsvertrags aus dem Gemeinschaftsgebiet versandt werden, gelten mit ihrer Einlieferung als

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bei der Ausgangszollstelle gestellt. Satz 1 gilt nicht für Waren, die nach Artikel 794 Abs. 1 Satz 1 der

Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der

Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. EG

Nr. L 253 S. 1) bei der Ausgangszollstelle angemeldet werden können.

– Für jedes aus einem Seehafen seewärts ausgehende Schiff ist vom Verfrachter oder Frachtführer oder,

wenn kein Frachtgeschäft vorliegt, vom Besitzer der Ladung dem zuständigen Hauptzollamt ein

Ladungsverzeichnis einzureichen. Das Ladungsverzeichnis muß den Namen des Verfrachters, des

Schiffes, des Verladehafens, des Löschhafens, die Anzahl, Art und Kennzeichen der Behältnisse sowie

die Benennung und Menge der geladenen Waren in Übereinstimmung mit den Konnossementen oder

sonstigen Ladepapieren enthalten. Das Ladungsverzeichnis muß ferner die Erklärung enthalten, daß in

ihm alle in dem Schiff verladenen Waren verzeichnet sind. Bei unbeladenen Schiffen ist vom

Schiffsführer schriftlich vor Abgang des Schiffes zu erklären, daß das Schiff unbeladen ist. Das

Ladungsverzeichnung ist dem Hauptzollamt unverzüglich nach Beendigung der Verladung einzureichen.

Das Hauptzollamt kann verlangen, dass Ladungsverzeichnisse, die mittels einer

Datenverarbeitungsanlage erstellt werden, auf maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch

Datenfernübertragung abzugeben sind. Das Hauptzollamt kann, soweit die Überwachung der Ausfuhr

nicht beeinträchtigt wird, allgemein oder im Einzelfall auf das Einreichen eines Ladungsverzeichnisses

verzichten.

– Für in Rohrleitungen beförderte Waren ist zuständige Ausgangszollstelle jede Zollstelle, in deren Bezirk

sich ein Zugang zu der Rohrleitung befindet, in der die Ware befördert wird.

– Ist eine schriftliche Ausfuhranmeldung gemäß den Artikeln 226, 231 oder 237 der Verordnung (EWG) Nr.

2454/93 nicht erforderlich, so hat der Anmelder die Gründe hierfür bei Versand durch die Post der

Postanstalt oder bei der Warenbeförderung im Eisenbahnverkehr dem Versandbahnhof schriftlich zu

erklären, es sei denn, die Gründe ergeben sich aus der Art der Ausfuhrsendung oder aus sonstigen

Umständen. Die Erklärung ist der Ausfuhrsendung beizufügen; sie kann auch auf einem Begleitpapier

oder dem Packstück abgegeben werden.

1.6. Der technische Ablauf im Einzelnen

Der technische Ablauf soll ähnlich funktionieren wie im elektronischen Versandverfahren:

– Der Exporteur sendet die Ausfuhranmeldung als EDIFACT-Nachricht an die deutsche für ihn zuständige

Ausfuhrzollstelle (Binnenzollamt).

– Im Normalverfahren muss die Ware am Amtsplatzes (Ausfuhrzollstelle) oder außerhalb des Amtsplatzes

(z.B. Firmenräume des Ausführers) gestellt werden. Ein Gestellungsantrag erfolgt mit dem Versenden

der Ausfuhranmeldung.

– Nach erfolgter Überlassung zur Ausfuhr erhält der Anmelder ein elektronisches Ausfuhrbegleitdokument

(ABD) mit einer eindeutigen Referenznummer (MRN) als PDF-Dokument, welches die 3. Seite der

Papier-Ausfuhranmeldung (gelbes Exemplar) ersetzt. Die 18-stellige MRN (Movement Reference

Number) besteht aus dem Jahr (z.B. 08), dem Mitgliedsstaat-Code (DE), den letzten 4 Ziffern der

Dienststellennummer der zuständigen Ausfuhrzollstelle (z.B. 5330). Im folgenden Muster einer MRN,

08DE533000000000E0, bedeutet der vorletzte Buchstabe E Export, die übrigen Ziffern entstammen dem

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aktuellen Vorgang innerhalb der Behörde. Oben rechts im Ausfuhrbegleitdokument wird diese MRN als

Barcode (Balkenstrichcode) dargestellt, um die Nummer an der Ausgangszollstelle einscannen zu

können. Wenn Sie als Anmeldevertreter fungieren, sollten Sie das ABD nicht faxen, da der Barcode evtl.

unleserlich wird. Wenn Sie das ABD an den Ausführer per E-Mail versenden, muss auf dem Rechner des

Mail-Empfängers ein kostenfreier Font namens Code-128 installiert sein, den Sie unter folgendem Link

laden können:

http://www.zoll.de/e0_downloads/edifact_release_7_1/code_128.zip

– Das ABD muss ausgedruckt und mitgeführt werden.

– Bei der Ausgangszollstelle (Grenzzollamt) wird der Datensatz vom Zentralserver abgerufen, um die dort

gestellte Ware überprüfen zu können.

– Der Ausfuhrvorgang wird beendet, indem die Ausgangszollstelle der Ausfuhrzollstelle den körperlichen

Ausgang der Waren aus der EG mittels seiner EDIFACT-Nachricht bestätigt. Diese Bestätigung erhält

der Anmelder dann vom Ausfuhrzollamt elektronisch übermittelt.

– Erfolgt die Ausfuhr über eine Ausgangszollstelle in einem Mitgliedsstaat, der noch nicht elektronisch

vernetzt ist, soll zunächst das abgestempelte ABD als Ausfuhrnachweis dienen.

– Es ist weiterhin angedacht, die Ausfuhrbescheinigung an andere Behörden, wie z. B. das Finanzamt, als

Ausfuhrnachweis zu übersenden. Es ist aber davon auszugehen, dass es keine Schnittstelle zu den

Finanzbehörden der Länder mit Release 1.0 geben wird

Beispiele für verschiedene Szenarien:

– Eine erfolgreiche Ausfuhranmeldung im Normalverfahren. Der Anmelder meldet die Ausfuhr

erfolgreich an, was zunächst durch den Zollstatus Entgegengenommen bestätigt wird. Nach Gestellung

der Ware erlangt der Vorgang den Zollstatus Angenommen mit anschließender Überlassung und

Zustellung des Ausfuhrbegleitdokuments. Der Transport kann beginnen, während die Ausfuhrzollstelle

für die vorgesehene Ausgangszollstelle eine Vorabausfuhranzeige absetzt. Nach dem Grenzübertritt

erfolgt eine Ausgangsbestätigung sowie die Erledigung durch Zustellung des Ausfuhrnachweises.

– Überführung im Normalverfahren mit Stornierung. Der Anmelder setzt für den Ausführer eine

Ausfuhranmeldung an die Ausfuhrzollstelle ab, diese stellt jedoch fachliche Fehler fest. Nach Korrektur

der Fehler wird die Nachricht erneut versandt, es erfolgt die Entgegennahme. Der Anmelder/Ausführer

stellt nach der Annahme Fehler fest, z.B., dass nicht alle Packstücke angemeldet wurden. Ein

anschließender Stornierungsantrag führt zum Abbruch des Verfahrens, die Anmeldung erlangt den End-

Zollstatus Nichtannahme (15). Der Datensatz kann nicht mehr geändert werden und muss daher kopiert

werden, um ein neues Überführungsverfahren zu beginnen.

– Eine erfolgreiche Ausfuhranmeldung als Zugelassener Ausführer. Der Anmelder meldet die Ausfuhr

erfolgreich an, was zunächst durch den Zollstatus Angenommen dokumentiert wird. Anschließend wird

die Ware überlassen durch Zustellung des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD). Der Ausführer beginnt mit

dem Transport der Ware zur vorgesehenen Ausgangszollstelle, während die Ausfuhrzollstelle eine

Vorabausfuhranzeige erstellt. Nach dem Grenzübertritt erfolgt eine Ausgangsbestätigung sowie die

Erledigung durch Zustellung des Ausfuhrnachweises.

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Erfolgt die Anmeldung unvollständig (Art der Überführung ist d oder f), muss nach dem Grenzübertritt zur

Erledigung eine ergänzende Ausfuhranmeldung abgesetzt werden.

1.7. Ausfuhrnachweis

Mit Schreiben vom 1. Juni 2006 hat sich das Bundesministerium der Finanzen zu der Frage geäußert, wie

der Ausfuhrnachweis bei Einführung des elektronischen Ausfuhrverfahrens in ATLAS zu führen ist. Danach

gilt nun Folgendes:

In Fällen, in denen ab dem 1. Juni 2006 die Ausfuhranmeldung mittels EDV-gestütztem Ausfuhrsystem auf

elektronischem Weg erfolgt, gilt das durch die Ausfuhrzollstelle an den Anmelder/Ausführer per EDIFACT-

Nachricht mithilfe von Telos Alpha 6.0 übermittelte pdf-Dokument "Ausgangsvermerk" als Ausfuhrbeleg und

wird für Umsatzsteuerzwecke anerkannt. Die Unternehmen haben die mit der Zollverwaltung

ausgetauschten EDIFACT-Nachrichten und das Logbuch zum Nachweis des Nachrichtenaustauschs zu

archivieren.

In Fällen, in denen die Ausfuhren über andere EU-Mitgliedstaaten oder über inländische Ausgangszollstellen

erfolgen, die nicht dem EDV-gestützten Ausfuhrsystem angeschlossen sind, wird für das zollrechtliche

Ausfuhrverfahren ab dem 1. Juni 2006 das ABD verwendet, welches als Exemplar Nummer 3 der

Zollanmeldung im Rahmen der Überführung in das Ausfuhrverfahren und zur Wiederausfuhr gilt. Dieses ADB

kann auch bei einem Systemausfall des elektronischen Ausfuhrverfahrens statt des unter Punkt 1 genannten

Ausgangsvermerks verwendet werden. Das ABD wird als Nachweis für Umsatzsteuerzwecke anerkannt,

wenn die Ausfuhrbestätigung durch einen Vermerk (Dienststempelabdruck der Grenzzollstelle mit Datum)

hierauf angebracht ist.

In Fällen, in denen die Ausfuhranmeldung nicht im elektronischen Ausfuhrverfahren erfolgt, wird - wie bisher

- das Exemplar Nummer 3 der Ausfuhranmeldung als Nachweis anerkannt, wenn die Ausfuhrbestätigung

durch einen Vermerk (Dienststempelabdruck der Grenzzollstelle mit Datum) auf der Rückseite angebracht

ist.

Vom 1. Juli 2009 an soll das elektronische Ausfuhrverfahren laut EU dann nach dem gegenwärtigen

Planungsstand verbindlich werden. Zu diesem Zeitpunkt soll eine zweite Version von ATLAS eingeführt

werden. Das bedeutet, dass erst vom 1. Juli 2009 an keine papiermäßige Abfertigung mehr möglich ist.

Wer in seinem Unternehmen durch Einsatz einer zertifizierten ATLAS Ausfuhr-Software wie Telos Alpha 6.0 die Voraussetzungen schafft, an dem elektronischen Verfahren direkt teilzunehmen, ist ein "ATLAS-

Teilnehmer". Er genießt Vorrang bei der Exportabwicklung, er erhält das ABD gegebenenfalls mit

Ausfuhrnachweis in elektronischer Form zurück und verfügt damit schnell über die notwendigen Dokumente

für den Versand in Drittländer.

1.8. Unvollständige Ausfuhranmeldung (uAM)

Die Anwendung der Verfahrensvereinfachung mit einer Unvollständigen Ausfuhranmeldung ermöglicht dem

Ausführer, bei seiner Ausfuhrzollstelle zunächst nur eine Anmeldung abzugeben, bei der gewisse Angaben

oder Unterlagen fehlen.

Dieses Verfahren bedarf keiner Bewilligung durch das zuständige Hauptzollamt. Die Vorlage einer

Page 9: Telos Alpha 6 - formatware.de

Ausfuhranmeldung und deren Annahme durch die Zollstelle dient als Antragsstellung bzw. Bewilligung im

konkreten Einzelfall. Das Verfahren der Unvollständigen Ausfuhranmeldung darf jedoch nur in begründeten

Fällen angewandt werden. Begründete Fälle liegen vor, wenn:

– die Lieferung durch Subunternehmer erfolgt,

– der Ausführer darlegen kann, dass die Abgabe einer vollständigen Anmeldung mit allen Angaben bzw.

Unterlagen noch nicht möglich ist oder

– die Sendung auch von anderen Lieferanten beigestellte Komponenten umfasst.

Das Verfahren der Unvollständigen Anmeldung wird vor allem bei der Lieferung durch Subunternehmer

genutzt. Als Subunternehmer kommt z.B. eine Person in Betracht, bei der der Ausführer die noch

auszuführende Ware zunächst beschafft und von ihr direkt aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft exportieren

lässt. Dieser Subunternehmer wird in der Regel nicht über alle für die Ausfuhr erforderlichen Daten (z.B.

Lieferbedingung oder Warenwert) verfügen und kann daher lediglich eine unvollständige Anmeldung

abgeben.

Das Verfahren der Unvollständigen Ausfuhranmeldung kann nur innerhalb eines Mitgliedstaates der EG

angewandt werden, d.h. die Abgabe einer Unvollständigen Ausfuhranmeldung und die spätere Ergänzung

der fehlenden Angaben oder Unterlagen kann nicht in verschiedenen Mitgliedstaaten erfolgen.

Bei der Unvollständigen Anmeldung kann zunächst auf folgende Angaben verzichtet werden:

– Daten, den den Geschäftsvorgang beschreiben (Art des Geschäfts, Rechnungsbetrag und Währung,

Lieferbedingung nebst bezogenem Ort oder Text).

– Daten, die den Transportweg beschreiben (Verkehrszweige, Angaben zu den Verkehrsmitteln,

Ausgangszollstelle – wenn in einem anderen Mitgliedsstaat befindlich).

– konkrete Angaben zum Empfänger (mit Ausnahme des Bestimmungslandes, wenn der Ausfuhr ggf.

Beschränkungen entgegenstehen), wenn ein Subunternehmer im Sinne von Artikel 789 Zollkodex-DVO

(oder ein von ihm beauftragter direkter Vertreter des Anmelders) die Ausfuhranmeldung abgibt. Die

Angabe des Empfängers ist jedoch bei Ausfuhren in den Iran bis auf Weiteres zwingend erforderlich.

– Statistische Angaben zu den Waren (Menge und Wert), Angaben zu Vorpapieren. Auf die Angabe der

Warennummer, wenn keine Ausfuhrbeschränkungen entgegenstehen und eine sofortige Einreihung der

Ware in den Zolltarif nicht möglich ist.

Eventuell erforderliche Ausfuhrgenehmigungen oder -lizenzen müssen zusammen mit der Unvollständigen

Ausfuhranmeldung abgegeben werden.

Nachdem der Anmelder die Waren gestellt und eine unvollständige Anmeldung bei der für ihn zuständigen

Ausfuhrzollstelle abgesendet hat, kann die Ausfuhrsendung mit dem Ausfuhrbegleitdokument zur

Ausgangszollstelle befördert und dort gestellt werden. Auf der Unvollständigen Ausfuhranmeldung muss vom

Anmelder angegeben werden, bei welcher Zollstelle die Ergänzende oder Ersetzende Ausfuhranmeldung

abgegeben wird, wenn diese nicht identisch mit der Ausfuhrzollstelle ist.

1.9. Ergänzende Anmeldung (eAM)

Page 10: Telos Alpha 6 - formatware.de

Der Ausführer/Anmelder hat 30 Tage nach Annahme der Unvollständigen Anmeldung bei dieser Zollstelle

eine ergänzende Anmeldung abzugeben oder die Angaben/Unterlagen zu vervollständigen.

Innerhalb von Telos Alpha werden zwei Szenarien unterstützt:

– eine eAM zu einer uAM, die mithilfe von Telos Alpha angemeldet wurde.

– eine eAM zu einer uAM, die außerhalb von Telos Alpha angemeldet wurde.

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2. Wie Sie Telos Alpha 6.0 bei der Einführung von ATLAS unterstützt

Installieren Sie die .NET-Version von Telos Alpha 6.0 und testen Sie ATLAS Ausfuhr bis zum automatischen

Erhalt des Ausfuhrbegleitdokuments sowie den integrierten Sanktionslistenabgleich. Im Folgenden möchten

wir Sie informieren über:

• Wie geht es zukünftig weiter mit Telos Alpha ?

• Ihre Vorteile beim Einsatz von Telos Alpha 6.0• Eine elektronische Ausfuhranmeldung mit dem Assistenten

• Was sich mit Einführung von ATLAS Ausfuhr für Sie ändert

• Vorgehensweise bei der Inbetriebnahme von Telos Alpha 6.0 (ATLAS Ausfuhr)

• Systemvoraussetzungen

• So testen Sie Telos Alpha 6.0 kostenlos und unverbindlich

• Der Leistungsumfang im Einzelnen

2.1. Wie geht es zukünftig weiter mit Telos Alpha ?

Wenn Sie seit bereits Benutzer von Telos Alpha sind, kennen Sie bereits einen Teil der über 120

Formularmasken, die wir entwickelt haben, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Mit Einführung von ATLAS

Ausfuhr werden im Grunde nur drei der Ihnen zur Verfügung stehenden Formulare abgeschafft, aber diese

Änderungen haben es in sich – wie in Kap. 1 beschrieben.

Aufgrund der gehobenen fachlichen, rechtlichen und insbesondere auch technischen Ansprüche blieb uns

nichts anderes übrig, als Telos Alpha unter Microsoft Framework völlig neu zu entwickeln. Zentraler

Bestandteil ist ein komfortables Modul für ATLAS Ausfuhr, welches Sie optimal bei der Eingabe und

Versendung von elektronischen Ausfuhranmeldungen unterstützt. Sie erhalten volle Kontrolle über den

Zollstatus Ihrer Ausfuhranmeldungen bis zum Erhalt des Ausfuhrbegleitdokuments (entspricht der 3. Kopie

Ihrer Papieranmeldung) und des Ausfuhrnachweises. Die Gründe einer möglichen Nichtannahme der

Anmeldung können Sie in Logbüchern oder fachlichen Fehlerprotokollen einsehen.

Ihrem Unternehmen wird – insbesondere wenn Sie Erleichterungen bei den Zollverfahren anstreben – mehr

Verantwortung auferlegt. Ziel ist eine transparente und insbesondere sichere Lieferkette jedes Wirtschafts-

gutes vom Ausführer über die Spediteure, Lagerhalter und Zollagenten bis zum Empfänger.

Dabei sind Geschäfte mit sanktionierten Personen oder Firmen strafbar, wie EU-Verordnungen 2580/2001

und 881/2002 zur Bekämpfung des Terrorismus eindeutig besagen. Diese Verordnungen verpflichten

Unternehmen, ihre Daten mit den in den Sanktionslisten aufgeführten Adressen abzugleichen. Bei

Nichtbeachtung drohen empfindliche Geldbußen oder gar Haftstrafen. Es besteht sogar das Risiko, selbst

auf die Sanktionslisten gesetzt zu werden. Um den Anforderungen der EU-Verordnung gerecht zu werden,

müssen Sie Ihre Geschäftsadressen regelmäßig mit anerkannten Boykottlisten abgleichen. Auch das leistet das neue Telos Alpha 6.0 . An diese Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass der Support für alle Telos Alpha – Versionen bis einschließlich Vers. 5.3 wird mit dem 1.7.2009 eingestellt wird.

Page 12: Telos Alpha 6 - formatware.de

2.2. Ihre Vorteile beim Einsatz von Telos Alpha 6.0

Telos Alpha ist kein Internetportal, sondern eine Windows-Lösung. Weil uns außer der Installationsfreiheit

nicht ein einziger Vorteil eingefallen ist, haben wir uns gegen ein Portal entschieden. Die Installation von

Telos Alpha dauert wenige Minuten, die Nachteile einer Portallösung wirken jedoch nachhaltig. Ihre ATLAS-

Ausfuhranmeldung umfasst im Mittel 150 Eingaben; wir glauben daher, dass eine reine ASP-Internet-

Anwendung (Active Server Page) nicht optimal ist, eine solche Vielzahl von Daten in möglichst kurzer Zeit

einzugeben und insbesondere während der Eingabe auf Korrektheit zu überprüfen. Die Antwortzeiten von

Internet-Servern sind relativ lang und sollte die Verbindung während der Eingabe unterbrochen werden, sind

evtl. alle Daten verloren. Insbesondere die Einbindung weiterer Module wie die Sanktionslistenprüfung oder

die zurzeit in Arbeit befindliche Präferenzkalkulation funktioniert einfach reibungsloser. Nicht jeder Teilaspekt

einer Gesamtlösung für den Außenhandel eignet sich zudem für ein Portal. Oder möchten Sie im Rahmen

eines Sanktionslistenabgleichs Ihre vertraulichen Kundendaten auf einen fremden Server übertragen ? Beim Einsatz von Telos Alpha kommen in diesem speziellen Fall unsere Compliance-Daten zu Ihnen !

Telos Alpha 6.0 enthält zwar auch ASP.NET-Kompenten, diese werden jedoch nur dann benutzt, wenn es

unbedingt erforderlich ist: wenn Sie Ihre Anmeldung auf unseren Server senden, wo sie in das vom Zoll

geforderte EDIFACT-Format umgewandelt und weitergeleitet wird. Oder wenn in regelmäßigen Abständen

automatisch der aktuelle Zollstatus Ihrer Anmeldungen geprüft wird. Das Kürzel .NET steht dabei für den

Einsatz neuester Programmiertechniken.

Unser Weg bedeutet für Sie auch: Ihre Anmeldedaten befinden sich in erster Linie auf Ihrer Festplatte,

darum sind komplexe Suchen in kurzer Zeit möglich, ohne ständig langsamere Server-Verbindungen

aufbauen zu müssen. Und: Sie benötigen keinen teuren EDIFACT-Konverter und keinen zusätzlichen

Einsatz weiterer Datenfernübertragungstechniken wie FTAM oder X.400-Mailboxen. Es genügt ein einfacher

Internet-Anschluss, der ohnehin auf fast jedem Rechner bereits eingerichtet ist. Lassen Sie sich von

speziellen Programmfunktionen überzeugen, die besonders für die User entwickelt wurden, die bereits mit

einer Vorversion von Telos Alpha gearbeitet haben. Sicherlich haben Sie eine Reihe von

Ausfuhranmeldungen als Vorlagen gespeichert, um bei sich wiederholenden Geschäftsvorgängen schnell die

zugehörige Ausfuhranmeldung drucken zu können. Diese Vorlagen müssen Sie nicht wegwerfen, wenn

ATLAS Ausfuhr kommt, im Gegenteil. Selbstverständlich können Sie diese übernehmen und als Vorlagen für

elektronische ATLAS-Anmeldungen verwenden. Dazu unterstützt Telos Alpha 6.0 bis zum 30.6.2009 den

Parallelbetrieb. Das bedeutet, dass Sie wahlweise elektronische oder Papieranmeldungen vornehmen

können. Wir ermöglichen Ihnen, ATLAS schrittweise in Ihrem Unternehmen einzuführen und nicht zu

einem bestimmten Stichtag. Sie können sich mit der neuen ATLAS-Maske vertraut machen und die dabei eingegebenen Daten für reale Papieranmeldungen verwenden. Die 0733-, 0761- und 0734-Dokumente werden – wie auch Warenverkehrsbescheinigungen oder Ursprungszeugnisse – per Mausklick erzeugt, ohne Daten erneut eingeben zu müssen. Wie Sie sehen, bleibt die gesamte bekannte

Integration der Formulare erhalten. Weil wir wissen, dass ATLAS nicht alles ist, sondern Sie nach wie vor

und auf unbestimmte Zeit auch Formulare ausfüllen müssen.

Dank neuester Techniken wie ADO.NET ist die Einbindung eines Vorsystems, z.B. sage Office Line oder

Microsoft Navision, einfacher denn je: wir greifen direkt auf die Datenbank des Warenwirtschaftssystems

zu oder Sie liefern uns die Rechnungsdaten per ASCII- oder CSV-Datei. Die in Telos Alpha übernommenen

Rechnungen werden zu Sendungen zusammengefasst und auf Wunsch verdichtet, notwendige

Page 13: Telos Alpha 6 - formatware.de

Berechnungen erfolgen automatisch.

Wenn Sie die Daten des Empfängers oder Subunternehmers eingeben, können Sie „en passant“ einen

kostenlosen Sanktionslisten-abgleich durchführen – natürlich per Mausklick. Kurzum: der Assistent überprüft

die ATLAS-Regeln schon während der Eingabe und ein Navigator sowie ein Explorer begleiten Sie bis zur

Anmeldefähigkeit der Daten.

Erst, wenn alle Eingaben korrekt sind, können die Daten zum Zollamt gesendet werden. Den aktuellen

Zollstatus überwacht Telos Alpha 6.0 automatisch, gelbe, rote und selbstverständlich grüne „Ampeln“ halten

Sie auf dem Laufenden. Nach 5 bis 10 Minuten erhalten Sie als Zugelassener Ausführer via Telos Alpha automatisch das notwendige ABD (Ausfuhrbegleitdokument) als PDF-Datei, welches Sie ausdrucken

müssen, um die Ware auf die Reise schicken zu können. Bei Problemen werden Sie mithilfe von

Fehlerprotokollen, Statusberichten und Logbüchern stets informiert, was Sie zu tun haben. Auch der

Ausfuhrnachweis wird Ihnen letztendlich nach vollständiger Erledigung per Telos Alpha zugestellt. Alle

Vorgänge werden archiviert und können bei ähnlichen Geschäftsvorgängen wiederverwendet werden. Für

jeden Vorgang kann ein Protokoll als PDF-Datei mit vielen Recherche-Möglichkeiten angefertigt werden.

Diese Protokolle werden wie Ausfuhrbegleitdokumente oder Ausfuhrnachweise in der

Dokumentendatenbank archiviert.

Eine elektronische Ausfuhranmeldung besteht im Wesentlichen aus den Eingabefeldern, die Ihnen bereits

beim Ausfüllen der Formulare 0733 und 0734 bekannt sind, für ATLAS-Anmeldungen wurden keine neuen

Felder erfunden. Im Gegensatz zu Papieranmeldungen stempelt nunmehr kein Zöllner Ihr ausgefülltes 0733-

Dokument ab. Stattdessen geben Sie die Anmeldedaten in eine Maske ein und übersenden diese an den

Zoll-Server, wo diese nach eindeutigen Regeln überprüft werden.

Das hat zur Konsequenz, dass einzelne Eingaben in codierter Form erfolgen müssen, wo früher Texte

verwendet wurden.

Eine wichtige Aufgabe von Telos Alpha besteht darin, Ihre Eingaben schon frühzeitig, vor dem Versenden,

auf Korrektheit zu überprüfen. Dafür haben wir den Anmeldungsassitenten entwickelt, der dafür sorgt, dass

nicht alle Felder gleichzeitig auf dem Bildschirm erscheinen, sondern in kleinen Sinnabschnitten. Dazu

wurden die Anmeldungsdaten unterteilt in Abschnitte wie Anmelder, Empfänger oder Daten, die den

Geschäftsvorgang oder Transportweg beschreiben. Er führt Sie mithilfe von Navigator und Explorer

übersichtlich durch den gesamten Eingabevorgang, indem er nur die für einen bestimmten Vorgang

relevanten Felder anzeigt und überprüft.

Wenn alle Eingaben zollfachlich korrekt sind, wird im Normalverfahren Ihr Antrag entgegengenommen, über

die Annahme entscheidet ein Zöllner in der für Ihr Unternehmen zuständigen Ausfuhrzollstelle. Daher können

Sie das Ausfuhrbegleitdokument nur innerhalb der Dienstzeiten Ihrer Ausfuhrzollstelle erlangen, die

Anmeldung muss zwei Stunden vor Dienststellenschluss eingegangen sein. Als Zugelassener Ausführer

obliegt die Entscheidung über die Annahme einer Maschine, die ihren Dienst 7 Tage in der Woche und 24

Stunden am Tag verrichtet. Wichtigstes Kriterium für einen Antrag als Zugelassener Ausführer ist ein

regelmäßiges Erstellen von Ausfuhranmeldungen, unabhängig von der Anzahl pro Monat. Ratsam ist daher

die Beantragung einer Bewilligungsnummer als Zugelassener Ausführer, zumal dann auch eine Gestellung

der Waren nicht mehr notwendig ist.

Page 14: Telos Alpha 6 - formatware.de

2.3. Inbetriebnahme von Telos Alpha 6.0 (ATLAS Ausfuhr)

Sie haben zurzeit zwei Möglichkeiten, mithilfe von Telos Alpha an ATLAS Ausfuhr teilzunehmen:

• als Teilnehmer nach dem Modell des DezKP (Dezentraler Kommunikationspartner)

• als eigenständiger Teilnehmer mit eigener BIN (Beteiligten-Identifikationsnummer)

Wenn Sie eine Bewilligung als Zugelassener Ausführer für das Papieranschreibeverfahren innehaben,

müssen Sie diese mithilfe des Formulars 0850(IT) auf ATLAS Ausfuhr erweitern. Ihre Ausfuhranmeldung

erfolgt über die unserem Rechenzentrum zugewiesene TIN.

Anderenfalls beantragen Sie bei der Koordinierenden Stelle in Karlsruhe mithilfe der Vordrucke 0870,

0871, 0872 und 0874 die eigenständige Teilnahme an ATLAS Ausfuhr, zusätzlich müssen Sie Ihre

Bewilligung als Zugelassener Ausführer mithilfe von Formular 0850(IT) auf ATLAS erweitern.

Wenn Ihr Unternehmen nicht den Status des Zugelassenen Ausführers innehat, entfallen alle Anträge, Ihre

erste Ausfuhranmeldung kann mithilfe des DezKP-Modells sofort nach Installation und Freischaltung des

Programms im Normalverfahren erfolgen.

Hinweis zum Ausfüllen der Felder 18 und 19 beim Antrag 0850 (IT)Sie sollten in dem Warenwirtschaftssystem Anschreibelisten führen, die eine Zuordnung der von Ihnen

gewählten Bezugsnummer, i.a. eine Rechnungsnummer, zu der MRN der Ausfuhranmeldung ermöglicht.

Telos Alpha stellt Ihnen eine Möglichkeit zur Verfügung, Drucklisten und Dateien mit allen erforderlichen

Informationen zu erstellen. Sollte Ihnen die Rückführung der Daten in Ihr Warenwirtschaftsystem nicht

möglich sein, müssen Sie eine Befreiung von der Speicherungspflicht begründen und beantragen.

2.3.1. Systemvoraussetzungen

• Windows 2000 SP4, Windows 2003 Server, Windows XP, Windows Vista

• CPU mit mind. 1 GHz

• mindestens 128 MB RAM

• Bildschirmauflösung mind. 1024 x 768 Punkte

• Internetzugang

• Adobe Acrobat Reader, mind. Vers. 7.0.5 (kostenlos)

2.3.2. So testen Sie Telos Alpha 6.0 kostenlos und unverbindlich

Unter dem Link

http://www.formatware.de/(S(mouim145mkwyme45av2w5l55))/downloads.aspx

steht Ihnen ein Setup-Programm zur Verfügung, welches Ihnen die Installation von Telos Alpha 6.0 zum

Testen ermöglicht. Bitte downloaden und entpacken Sie die Datei setupTA60.zip in einem separaten Ordner

und führen Sie die Installation durch, indem Sie setup.exe starten. Sie können auch, ausgehend von

unserer Hauptadresse

Page 15: Telos Alpha 6 - formatware.de

http://www.formatware.de

den Menüpunkt Downloads aufrufen. Nach dem ersten Programmstart müssen Sie in der Startmaske

folgende Felder ausfüllen:

• Seriennummer: aE5xw8f• Gewünschte Kennung: ein eindeutiger Username, der später zum Einloggen benötigt wird

• Passwort: ein Passwort Ihrer Wahl

• Passwort-Wiederholung: bestätigen Sie hier das gewählte Passwort

• Anrede, Name, Vorname:

• Firmenname, E-Mail-Adresse, Telefon-Nr.:

Verwenden Sie bitte eine gültige E-Mail-Adresse, da dorthin eine Mail mit einem 3- oder 4-stelligen

Authentifizierungscode gesendet wird, den Sie beim ersten Programmstart benötigen. Telos Alpha versucht,

eine Verbindung zu unserem Server herzustellen. Das geht in vielen Fällen ohne weitere Eingaben

automatisch. Verwenden Sie für Ihren Internet-Zugang einen Proxy-Server, benötigen Sie ggf. einen

Systemadministrator, der folgende Felder unter dem Menüpunkt Verbindung ausfüllt:

• Name Proxy-Server (IP-Adresse)

• Port

• Domäne

• Benutzer

• Passwort (für den Proxy-Zugang)

Nachdem alle Eingaben erfolgt sind, steht Ihnen Telos Alpha kostenlos für 30 Tage zur Verfügung.

2.3.3. Telos Alpha 6.0 im Netzbetrieb

Alle Formulare, Bausteine oder Ausfuhranmeldungen werden standardmäßig in einer ACCESS-Datenbank

namens DATA.MDB gespeichert. Wenn Telos Alpha installiert wird, wird diese zunächst auf dem

Installationsordner, i.a. c:\programme\Telos Alpha.NET 6.0, angelegt. Jeder User, der Telos Alpha lokal

auf seinem Rechner installiert, würde ohne Ihr Zutun auf „seiner“ privaten Datenbank speichern, ohne die

Daten der Kollegen sehen oder verwenden zu können.

Ist jedoch erwünscht, dass alle Anwender mit einer zentralen Datenbank arbeiten, müssen Sie oder Ihr

Systemadministrator jeweils einen Eintrag in den Konfigurationsdateien

• TelosAlphaClient.exe.config

• TelosAlphaLogin.exe.config

ändern. Beide Dateien finden Sie im o.a. Installationsorder. Im oberen Viertel der Dateien befindet sich

jeweils folgender Eintrag:

<add name="DATA" providerName="System.Data.OleDb" connectionString="Provider=Microsoft.Jet.OLEDB.4.0;Data Source='|DataDirectory|\data.mdb';Persist Security Info=True" />

Page 16: Telos Alpha 6 - formatware.de

Legen Sie einen Ordner auf Ihrem Server an, der allen Telos Alpha - Usern mit vollen Zugriffsrechten zur

Verfügung steht, z.B. z:\telosdaten. Kopieren Sie zunächst die lokale Datenbank DATA.MDB in den neu

angelegten Ordner. Ersetzen Sie in beiden Konfigurationsdateien den oben fett und unterstrichen markierten

Eintrag |DataDirectory| durch den Namen des von Ihnen angelegten Ordners. Nach der Änderung befinden

Sie folgende Einträge in den Dateien:

<add name="DATA" providerName="System.Data.OleDb" connectionString="Provider=Microsoft.Jet.OLEDB.4.0;Data Source='z:\telosdaten\data.mdb';Persist Security Info=True" />

Starten Sie Telos Alpha nun neu, greifen alle Benutzer auf die zentrale Datenbank

z:\telosdaten\data.mdb zu.

2.3.4. Der Leistungsumfang im Einzelnen

• Modul für ATLAS Ausfuhr im Parallelbetrieb• Elektronische Ausfuhranmeldung durch Versendung der Daten an die zuständige Zollbehörde

• Volle Unterstützung des bisherigen Papier-Anschreibeverfahrens

• Automatische Erzeugung der Papierformulare (0733, 0734, EUR.1, A.TR, UZ, u.v.m.) per Mausklick

• unterstützt ca. 120 Außenhandelsformulare (Packlisten, Ladelisten, Frachtbriefe, Speditionsaufträge, u.v.m.)

• Archivierung der Nachrichten

• Modul für Sanktionslistenabgleich

• Einzelprüfung oder Listenprüfung

• Bad Guy- und Good Guy – Listen

• Consolidated List of Persons, Groups and Entities (EU)

• Denied Persons List (US)

• Specially Designated Nationals List (US)

• Consolidated List of Financial Sanctions Targets in the UK (GB)

• Warenkatalog 2008 mit allen Warennummern und Maßeinheiten• Volltextrecherche

• Index für Ausfuhrliste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

• Viersprachige Suche der Warengruppen in Kapiteln und Unterkapiteln

• Kompletter Katalog, einzelne Kapitel oder beliebige Zusammenstellungen als PDF-Datei

• Lesezeichenverwaltung

• Übernahme ausgewählter Warenbezeichnungen und Modifikation in eigene Tabelle

• Automatische Überprüfung der für die Anmeldung verwendeten Warennummern und Maßeinheiten

• Integriert alle ATLAS-Dokumente in das Telos Alpha-Dokumentarchiv• Ausfuhrnachweise

• Ausfuhrbegleitdokumente

• Logbücher

• Statusmeldungen

• Fachliche Fehler

• Technische Fehler

Page 17: Telos Alpha 6 - formatware.de

• Protokolle

• Mit weiteren wichtigen Funktionen• Rechnungsübernahme aus beliebigen Warenwirtschaftssystemen

• Automatische Kumulation (Verdichtung) der Belegpositionen zu Zollpositionen

• Undo- Redo-Funktion, Autosave

• Weiterleitung von Dokumenten zu anderen beteiligten Personen, auch Druckdateien im PDF-Format

• INTRASTAT Eingang / Versendung, Meldung per Diskette oder W3Stat, Verdichtung der Positionen

• Erstellen von Warennummern-Listen für Ausfuhranmeldungen oder INTRASTAT

• Parallele Bearbeitung beliebig vieler Vorgänge

• Mandantenfähigkeit (alle Empfänger und anzumeldenden Waren werden einem Mandanten zugeordnet)

• Der Gang zum Zollamt und lange Wartezeiten bei der Antragsbearbeitung entfallen

• Eine schrittweise Einführung von ATLAS in Ihrem Betrieb wird durch den Parallelbetrieb unterstützt

• Sofortige Rückmeldung vom Zollamt und Kontrolle der Vorgänge über den aktuellen Zollstatus

• Automatischer Empfang von Ausfuhrbegleitdokument (ABD) und Ausfuhrnachweis

• Übernahme der Daten aus jedem beliebigen Warenwirtschaftssystem

2.4. Eine elektronische Ausfuhranmeldung mit dem Assistenten

Sie wollen eine elektronische Ausfuhranmeldung absetzen und starten dazu im Hauptmenü die Menüpunkte

ATLAS Ausfuhr und den Anmeldungsassistenten, der in einem viergeteilten Fenster geöffnet wird. Oben links

erhalten Sie durch den Explorer einen Überblick über alle Abschnitte der Anmeldung, darunter sehen Sie

eine Liste mit während der Eingabe zu beachtenden Meldungen, bzw. auch Fehlerhinweisen. Oben rechts

befindet sich das eigentliche Eingabefenster, in welchem Sie Ihre Eingaben des links oben ausgewählten

Abschnittes vornehmen. Darunter wird ein fachlicher Hinweis zum Ausfüllen des aktuell geöffneten Feldes

eingeblendet. Am oberen Rand des Eingabefensters finden Sie eine Navigatorleiste, mit deren Hilfe Sie von

einem Anschnitt zum nächsten oder zurück zum vorigen wechseln können. Durch Klicken auf einen

Abschnitt im Eingabe-Explorer oben links können Sie ebenfalls zwischen den Eingabe-Abschnitten

wechseln. Er hält die wirklich relevanten Felder für Sie bereit und unterdrückt solche, die für eine bestimmte

Anmeldeform nicht beachtet werden müssen (oder dürfen) und Sie nur verwirren würden. Insbesondere teilt

er die relativ große Datenmenge einer Ausfuhranmeldung in leichter verdauliche Häppchen. Er hat immer die

richtige fachliche Feldhilfe für Sie parat und zeigt per Mausklick alle für ein Feld relevanten Codierungen an.

Wählen Sie eine von zurzeit 9733 Warennummern oder 1563 Ausgangszollstellen an den Randgebieten der

Europäischen Gemeinschaft mithilfe spezieller Such- und Recherchefunktionen aus; die Liste der im

Programm verfügbaren ATLAS-Codierungen ließe sich beliebig verlängern. Telos Alpha 6.0 zeigt Ihnen,

dass ein Kasten als Verpackungsmaterial nicht einfach ein Kasten ist, sondern dass es zollfachlich einen

Unterschied ausmacht, ob dieser aus Naturholz, Sperrholz, Holzfaserplatten oder wiederverwendbarem Holz

gefertigt wurde. Ebenso ist ein Fass nicht einfach ein Fass oder eine Palette nicht nur eine Palette.

2.4.1. Die Bildschirmaufteilung des Assistenten

Im Folgenden werden die Hilfsmittel beschrieben, die Ihnen zur Bearbeitung einer Ausfuhranmeldung zur

Verfügung stehen.

Page 18: Telos Alpha 6 - formatware.de

Bild: Die Bildschirmaufteilung im Eingabe-Assistenten

Die Bereiche des Assistenten

– rot: der aktuelle Zollstatus der Anmeldungen (s.u.)

– blau: der Anmeldungs-Navigator. Sie können in den vorigen oder nächsten Eingabeabschnitt

wechseln, der blau angezeigte Text beschreibt den aktuellen Eingabeabschnitt, der grüne

Text zeigt das aktuell geöffnete Feld an. Der letzte Eintrag Festwert: nein (oder ja) zeigt an,

ob das aktuelle Feld immer mit einem bestimmten Eintrag geöffnet werden soll. Nachdem

Sie ein Feld ausgefüllt haben, können Sie durch Anklicken des Buttons Festwert ein Feld mit

einem Festwert versehen.

– grün: der Anmeldungs-Explorer zeigt Ihnen an, in welchem Eingabeabschnitt Sie sich befinden.

Durch Anklicken eines Explorereintrags können Sie schnell einen anderen Eingabeabschnitt

öffnen, z.B. zum Ändern bestimmter Felder nach dem Kopieren eines Vorgangs.

– grau: die Fehlerliste gibt eine Liste mit allen im aktuellen Eingabeabschnitt vorzunehmenden

Einträge an. Nach dem jeweiligen Verlassen eines Abschnitts sollte die Liste leer sein.

– gelb: die fachlichen und technischen Hinweise. Zu jedem geöffneten Feld wird eine aktuelle

Feldhilfe angezeigt.

– schwarz: der Eingabebereich. Hier können Sie die Codes einer Ausfuhranmeldung eintragen.

2.4.2. Codelisten

Einer korrekten Ausfuhranmeldung liegt ein eindeutiges und komplexes Regelwerk zugrunde. Grundlage

Page 19: Telos Alpha 6 - formatware.de

aller Regeln ist die richtige Verwendung von gültigen Codes, die in die jeweiligen Felder eingetragen werden

müssen. So dürfen zu jedem Zeitpunkt einer Anmeldung nur die an dem Tag gültigen Codelisten verwendet

werden. Telos Alpha bietet ALLE Codierungen an, um eine vollständige und korrekte Anmeldung

vornehmen zu können.

Folgende Grafik zeigt alle Optionen an, die Ihnen zum korrekten Eintragen eines Codes zur Verfügung

stehen:

– grau. Der Name des auszufüllenden Feldes, hier: Verkehrszweig Inland.

– rot. Klicken Sie hier, um alle möglichen Optionen anzuzeigen. Oben in der Liste erscheinen die in

vorhergehenden Anmeldungen bereits verwendeten Codierungen, weiter unten ebenfalls gültige, aber

bisher noch nicht verwendete Codes, jeweils in aufsteigender Sortierung. Klicken Sie auf einen Eintrag

in der Liste, um einen Code auszuwählen und in das Feld zu übernehmen, hier: 30 Straßenverkehr.

– grün. Die vollständige Codeliste mit Suchmöglichkeiten. Wenn Sie auf das grün umrandete Symbol

klicken, können Sie – insbesondere bei umfangreichen Codelisten – Recherchen nach dem gesuchten

Code vornehmen. Die Eingabe eines Codes für das aktuelle Eingabefeld kann auf 3 Arten erfolgen:

– Wenn Sie den zulässigen Code kennen, dann geben Sie das/die ersten Zeichen (Buchstabe oder Ziffer)

direkt ein. Nach Eingabe eines (weiteren) Zeichens wird die Liste der möglichen Codes entsprechend

eingeschränkt und als Auswahlbox unter dem Eingabefeld angezeigt, bzw. bei Eindeutigkeit der Code

direkt in das Eingabefeld übernommen.

– Sie wählen einen schon einmal von Ihnen verwendeten Code aus, indem Sie auf den rot umrandeten

Pfeil-nach-unten am rechten Rand des Eingabefeldes klicken. Hier listet Telos Alpha alle jemals von

Ihnen verwendeten Eingaben für das entsprechende Feld auf.

– Sie benutzen die Suchfunktion für das Eingabefeld, indem Sie auf die "Suchen"-Schaltfläche direkt über

dem Eingabefeld klicken. Das sich dann öffnende Fenster zeigt Ihnen dann eine komplette Liste aller

Page 20: Telos Alpha 6 - formatware.de

möglichen Codes an. In dieser Liste können Sie je nach Kontext beliebig filtern.

Weiter unten angezeigtes Bild zeigt eine typische Codeliste. Hier können Sie eine konkrete

Ausgangszollstelle suchen, die Liste wird nach den Einträgen gefiltert, die Sie im oberen Bereich

vornehmen. Ähnliche Listen stehen Ihnen für alle relevanten ATLAS-Codes zur Verfügung, indem Sie auf

das oberhalb eines geöffneten Feldes erscheinende Symbol klicken. Zur Auswahl eines Eintrag klicken Sie

in die linke Spalte der gewünschten Zeile in der Liste (hellblaues Kästchen) und auf Ok. Oder Sie

übernehmen einen Eintrag, indem Sie die entsprechende Zeile doppelt anklicken.

Bild: Beispiel einer Codeliste (Ausgangszollstellen) mit Such- und Filterfunktion

2.4.3. Das Verfassen einer Ausfuhranmeldung

Wenn Sie den Assistenten öffnen, müssen Sie zunächst festlegen, ob Sie einen völlig neuen Vorgang

anlegen möchten oder bereits eingegebene Daten wieder- oder weiterverwenden möchten. Folgende

Alternativen stehen zur Verfügung, Sie können

– eine neue Ausfuhranmeldung eingeben

– eine bereits eingegebene Ausfuhranmeldung weiter bearbeiten

– eine bereits eingegebene Ausfuhranmeldung kopieren und daraus einen neuen Vorgang erstellen

– gespeicherte Ausfuhrdokumente (0733, 0761/ 0734) importieren und weiter bearbeiten

– eine Ergänzende Ausfuhranmeldung eingeben

Page 21: Telos Alpha 6 - formatware.de

– eine Ergänzende Ausfuhranmeldung eingeben (zu uAM außerhalb von Telos Alpha – s. Kap. 1.7.3.)

– Handelsrechnungen importieren

– einen Demo-Datensatz bearbeiten und anmelden (dieser Menüpunkt erscheint nur im Demo-Modus)

2.4.3.1. Anlage einer neuen Ausfuhranmeldung

Bei Auswahl dieser Option müssen Sie alle Felder neu ausfüllen, mit Ausnahme der festgelegten Festfelder.

Sie können nicht auf Daten eines bereits angemeldeten Vorgangs zurückgreifen. Gerade anfangs, wenn Sie

nur wenige Anmeldungen gespeichert haben, werden Sie diese Option häufig benutzen.

Nach Klicken auf den Befehl weiter in der Navigatorleiste

können Sie mit der Eingabe einer neuen Anmeldung beginnen, der erste Eingabeabschnitt wird geöffnet.

2.4.3.2. Weiterbearbeitung einer gespeicherten Anmeldung

Sie können einen bereits angelegten Vorgang, der noch nicht versendet wurde, zu Ende eingeben. Sobald

ein Vorgang amtlich ist durch Vergabe einer MRN, werden alle Eingabefelder des Vorgangs gesperrt.

Dennoch können Sie den Vorgang öffnen, um z.B. ein Protokoll der Eingaben zu drucken. Oder eine

Warenverkehrsbescheinigung oder ein Ursprungszeugnis, welche Sie mithilfe der eingegebenen Daten

automatisch generieren möchten. Wenn Sie entsprechende Option auswählen, erscheint eine Liste mit

gespeicherten Ausfuhranmeldungen. Mithilfe von Filtern können Sie den gewünschten Datensatz auffinden

und auswählen.

Im obigen Beispiel wählen Sie die Anmeldung mit der Bezugsnummer 144 dwt / CH zur Weiterbearbeitung

aus.

2.4.3.3. Wiederverwendung einer gespeicherten Anmeldung als Kopie

Ein bereits angemeldeter Vorgang mit MRN kann mit derselben Bezugsnummer nicht mehr verwendet

Page 22: Telos Alpha 6 - formatware.de

werden. Es spricht aber nichts dagegen, eine Kopie der Daten als neuen Vorgang anzulegen, wenn der

anzumeldende Export dem kopierten Vorgang ähnlich ist, etwa im Fall sich wiederholender

Geschäftsvorgänge. In der Kopie werden die MRN und Bezugsnummer gelöscht. Die Bezugsnummer stellt

eine Beziehung zum Geschäftsvorgang in Ihrem Unternehmen her, sie erscheint im entsprechenden Feld im

Ausfuhrbegleitdokument. Die MRN ist eine amtliche Nummer, sozusagen der Eingangsstempel der

Anmeldung. Sie können die Daten beliebig ändern und als neuen Vorgang an den Zoll-Server senden.

Die Vorgehensweise bei der Suche und Selektion eines geeigneten den anzumeldenden Vorgang am besten

beschreibenden Datensatz erfolgt analog zum vorigen Kapitel.

2.4.3.4. Wiederverwendung der Daten einer gespeicherten Papieranmeldung

Als Benutzer von Telos Alpha haben Sie eine Reihe von Dokumenten des Typs 0733, 0734 und 0761

gespeichert. Da diese im Prinzip dieselben Daten einer elektronischen Ausfuhranmeldung enthalten, können

Sie diese selbstverständlich in eine elektronische Anmeldung importieren und die meisten Felder

übernehmen. Wenn Sie diese Option auswählen, sehen Sie unten eine Liste aller Dokumente vom Typ 0733,

0761 und 0734, die Sie übernehmen können. Dazu halten Sie die <Strg>-Taste gedrückt und markieren alle

zu übernehmenden Dokumente durch Klicken auf die linke Spalte innerhalb der Liste. Sie können entweder

ein 0733- oder ein 0761-Dokument (für eine unvollständige Anmeldung) und beliebig viele 0734-Dokumente

in einen Vorgang importieren. Nach Auswählen dieser Option erscheint eine Liste mit gespeicherten Papier-

Ausfuhranmeldungen, wiederum mit der Möglichkeit, durch Filter die gewünschten Dokumente aufzufinden.

In diesem speziellen Beispiel werden beide ausgewählten Dokumente, ein 0733- und ein dazu gehöriges

BIS-Dokument (0734), importiert. Nach Klicken auf den Befehl weiter in der Navigatorleiste

werden im Explorer des Assistenten oben links die importierten Daten dokumentiert.

Page 23: Telos Alpha 6 - formatware.de

Da einige Eingabeabschnitte rot markiert sind, enthält die Anmeldung Fehler, die in der Fehlerliste detailliert

angezeigt werden, oder nicht ausgefüllte Felder. Öffnen Sie nacheinander die Eingabeabschnitte durch

Anklicken der Einträge des Explorers, füllen Sie fehlende Felder aus und korrigieren Sie die Fehler, bis alle

Eingabeabschnitte im Explorer schwarz beschriftet sind und die Fehlerliste vollkommen entleert ist.

Nicht alle Daten können problemlos übernommen werden, u.a. ist die Empfängeradresse nur durch

nachträgliche Bearbeitung zu importieren. Der Grund liegt darin, dass im 0733-Dokument die

Empfängeradresse durch ein mehrzeiliges Eingabefeld beschrieben wird, während in der ATLAS-

Ausfuhranmeldung die Adresse mehrere Einzelfelder umfasst.

In obigem Beispiel müssen Sie die Adressdaten durch „Cut & Paste“ (Ausschneiden und Einfügen) in die

dafür vorgesehenen Felder übernehmen.

2.4.3.5. Anlage einer neuen Ergänzenden Ausfuhranmeldung

Bei dieser Anmeldeform nehmen Sie Bezug auf eine von Ihrem Unternehmen eingegebene Unvollständige

Ausfuhranmeldung. Sie befindet sich im Zollstatus Überlassen (erg./vollst. AM erwartet). Ein

Ausfuhrbegleitdokument mit den unvollständigen Angaben wurde Ihnen zugestellt, der Transport der Ware

zum Empfänger ist erfolgt. Zur Erledigung muss nun die Vervollständigung erfolgen. Dazu klicken Sie

entsprechende Option in der Liste an und erhalten eine Tabelle analog zu Kap. 2.4.3.2. Allerdings werden

hier nur Vorgänge angezeigt, die sich im entsprechenden für diesen Vorgang notwendigen Zollstatus

befinden. Wählen Sie analog zu den Vorkapiteln einen Datensatz zur Weiterbearbeitung aus. Im Unterschied

Page 24: Telos Alpha 6 - formatware.de

zur Vorgehensweise in Kap. 2.4.3.2. sind im nun erscheinenden Anmeldungsdatensatz nicht alle Felder

gesperrt, sondern nur die, die nicht mehr verändert werden dürfen. Ergänzen Sie die Anmeldung durch

Ausfüllen der Felder Art des Geschäfts, Lieferbedingung, Rechnungsbetrag oder Währung. Wurden einzelne

nicht zwingend erforderliche Felder in der Unvollständigen Ausfuhranmeldung bereits ausgefüllt, werden die

Einträge durch die jetzt erfolgenden ersetzt. Zwingend erforderlich ist insbesondere die Angabe der für die

Ergänzende Anmeldung zuständige Ausfuhrzollstelle. Wenn alle Eingaben erfolgt sind, klicken Sie bitte auf

Senden, um die Nachricht an die Ausfuhrzollstelle abzusetzen.

2.4.3.6. Anlage einer neuen Ergänzenden Ausfuhranmeldung (zu uAM außerhalb von Telos)

Hat ein Subunternehmer die Unvollständige Anmeldung vorgenommen, ist in den meisten Fällen der

Datensatz nicht auf dem formATware-Server gespeichert. Daher unterscheidet sich die Vorgehensweise bei

der Eingabe einer Ergänzenden Anmeldung in diesem Fall erheblich von der Vorgehensweise im Vorkapitel.

Nach Auswahl der entsprechenden Option verfahren Sie wie bei der Neuanlage einer Ausfuhranmeldung, mit

dem Unterschied, dass nur die Eingabeabschnitte und Felder angezeigt werden, die für diese Anmeldeform

relevant sind. Insbesondere die Eingabe der Warenpositionen erfolgt in einer erheblich „abgespeckten“

Maske.

Obiges Bild zeigt den für diese Anmeldeform reduzierten Explorer sowie die Maske für die Ergänzung einer

Warenposition. Sie benötigen als Vorlage eine Kopie des Ausfuhrbegleitdokuments, da die Ergänzungen zu

den Positionen exakt in der Reihenfolge eingegeben werden müssen wie ausgedruckt. Neue Positionen

können nicht hinzugefügt werden, ebenso dürfen keine Positionen gelöscht werden. Wenn alle Eingaben

erfolgt sind, klicken Sie bitte auf Senden, um die Nachricht an die Ausfuhrzollstelle abzusetzen.

2.4.3.7. Import einer Handelsrechnung

Wenn Sie das Exportmodul von Telos Alpha erworben haben, können Sie Rechnungen aus einem

Vorsystem importieren. Dieser Vorgang wird an separater Stelle beschrieben.

2.4.3.8. Import eines Demo-Datensatzes

Während der Testzeit steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung, Testdatensätze zu importieren, die wir auf

unseren Server gestellt haben und an denen Sie sich orientieren können, um sich mit ATLAS-Anmeldungen

mithilfe dieses Programms vertraut zu machen. Dazu wählen Sie im nun folgenden Datei-Dialog-Fenster

Page 25: Telos Alpha 6 - formatware.de

eine vorbereitete XML-Datei aus und klicken Sie auf Öffnen.

2.4.3.9. Die Dateneingabe innerhalb einer Anmeldung

Eine Anmeldung besteht aus verschiedenen Eingabeabschnitten, die wiederum mehrere Felder enthalten.

Zum Abschnitt Geschäftsvorgang gehören Felder wie Art des Geschäfts, der Rechnungsbetrag, die

Währung, zur Anmeldungsposition gehören Warennummer und -bezeichnung oder das Ursprungsland. Es

gibt Mussfelder und Kannfelder, wiederum andere Felder dürfen nur bei bestimmten Konstellationen

ausgefüllt werden. Oder - umgekehrt - unter bestimmten Umständen nicht ausgefüllt werden. Wenn Sie

einen neuen Vorgang festlegen, können Sie bestimmen, ob freiwillig auszufüllende Felder angezeigt werden

sollen oder nicht. Bitte lesen Sie in der jeweiligen Feldhilfe nach, welche zollrechtlichen Auswirkungen es

haben kann, bestimmte Kannfelder nicht auszufüllen.

Durch Aktivieren der Option

werden nicht zwingend erforderliche Felder nicht zum Ausfüllen angezeigt.

Das Verhalten des Assistenten beim Anlegen eines neuen Vorgangs unterscheidet sich geringfügig von der

Vorgehensweise beim Nachbearbeiten oder Ändern eines bereits gespeicherten Vorgangs: während bei der

Neuanlage die Abschnitte in vorgegebener Reihenfolge ausgefüllt werden müssen, wird im Fall einer

Nachbereitung der gesamte Eingabe-Explorer oben links mit allen Abschnitten angezeigt. Sie können die

Abschnitte in beliebiger Reihenfolge bearbeiten.

2.4.3.9.1. Der 1. Abschnitt: die Konstellation. Klicken Sie im Navigator auf weiter.

Wenn Sie die 1. Eingabeoption auswählen und einen neuen Vorgang anlegen, müssen Sie zunächst alle

Beteiligten festlegen, die an der Ausfuhr beteiligt sind, die so genannte Konstellation festlegen. Markieren

Sie die in Ihrem Fall zugrunde liegende Konstellation, der weitere Ablauf hängt entscheidend von ihr ab. Im

einfachsten Fall sind Sie selbst sowohl Anmelder als auch Ausführer und beauftragen weder einen

Anmeldevertreter noch einen Subunternehmer. Der Assistent sorgt dafür, dass bei dieser Konstellation die

Felder zur Eingabe des Ausführers, des Anmeldevertreters und des Subunternehmers erst gar nicht auf dem

Bildschirm erscheinen.

2.4.3.9.2. Der 2. Abschnitt: die Art der Überführung. Klicken Sie im Navigator auf Art der Überführung.

Folgende Optionen stehen Ihnen zur Verfügung:

– Zweistufiges Normalverfahren (Kein Zugelassener Ausführer). Sie sind nicht Zugelassener

Ausführer und müssen die angemeldeten Waren am Amtsplatz (Zollstelle) oder außerhalb des

Page 26: Telos Alpha 6 - formatware.de

Amtsplatzes (z.B. in Ihren Firmenräumen) gestellen.

– Zweistufiges Normalverfahren (Zugelassener Ausführer). Sie sind als Zugelassener Ausführer im

Besitz einer Bewilligung und von der Gestellungspflicht befreit.

– Einstufiges Verfahren bei geringem Wert

– Einstufiges Verfahren in begründeten Fällen

Anschließend legen Sie die Art der Anmeldung fest:

– Vollständige Ausfuhranmeldung

– Unvollständige Ausfuhranmeldung

Bei der Unvollständigen Ausfuhranmeldung erscheinen - wie oben Beteiligten-Felder bei bestimmten

Konstellation ausgeblendet werden - im Folgenden nur die für diese Anmeldeform notwendigen Felder. Zum

Beispiel müssen bei der Unvollständigen Ausfuhranmeldung den Geschäftsvorgang beschreibende Daten

nicht angemeldet werden, auch statistische Angaben bei den Positionen (Menge und Wert) können entfallen.

Wenn Sie nicht Zugelassener Ausführer sind und die Ware außerhalb des Amtsplatzes gestellen müssen,

können Sie per ATLAS mit der elektronischen Anmeldung eine Gestellungsfrist vorschlagen (meistens der

nächste Werktag), die jedoch vom Zollamt durch Nicht-Entgegennahme des Vorgangs verworfen werden

kann.

Dazu erscheinen folgende Felder auf dem Bildschirm (mit einer vorgeschlagenen Gestellungszeit am

nächsten Werktag zwischen 9:00 Uhr und 11:00 Uhr.

Mithilfe einer Kalenderfunktion, die Sie durch Klicken auf den jeweiligen rot umrandeten Pfeil aktivieren,

können Sie die vorgeschlagene Frist ändern.

2.4.3.9.3. Der 3. Abschnitt: der Anmelder. Klicken Sie im Navigator auf Anmelder.

Im nächsten Eingabe-Abschnitt müssen Sie sich als Anmelder durch Eingabe Ihrer 7-stelligen Zollnummer

(TIN) identifizieren. Besitzen Sie noch keine deutsche Zollnummer, können Sie im Normalverfahren Ihre

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Anmeldung ohne TIN, aber durch Eingabe der vollständigen Adresse vornehmen. Nach der 3. Anmeldung

sind Sie jedoch verpflichtet, eine Zollnummer zu beantragen. Derzeitige Version von Telos Alpha setzt

voraus, dass Ihr Unternehmen eine Zollnummer besitzt. Diese ist bereits im dafür vorgesehenen Feld

eingetragen und kann nicht mehr verändert werden. Eine Ausfuhranmeldung, die ohne Zollnummer

durchgeführt wurde, kann nicht mithilfe von Telos Alpha storniert werden, sondern nur durch direkten

Kontakt zur zuständigen Ausfuhrzollstelle.

2.4.3.9.4. Der 4. - 6. Abschnitt: die weiteren Beteiligten. Klicken Sie im Navigator auf Anmelder-Vertreter,

Ausführer, Subunternehmer

Je nach festgelegter Konstellation müssen nun die weiteren Beteiligten definiert werden, jeweils entweder

durch Angabe der TIN, oder - wenn nicht vorhanden - ebenfalls durch Ausfüllen der kompletten Adresse.

Wählen Sie beispielsweise die Konstellation 0000, Ihr Unternehmen ist also Anmelder und Ausführer und Sie

beauftragen weder einen Anmeldevertreter noch einen Subunternehmer, werden die Abschnitte 4 bis 6

ausgelassen. Bei einer angenommenen Konstellation 1000, Anmelder und Ausführer sind verschieden, es

gibt jedoch keinen Anmeldevertreter oder Subunternehmer, wird zusätzlich zur Anmelderadresse nur die

Ausführeradresse zum Ausfüllen angezeigt. Ein Subunternehmer kann auf Vorhandensein in einer der

Sanktionslisten überprüft werden, ebenso wie der Warenempfänger. Näheres zum Sanktionslistenabgleich

wird im folgenden Abschnitt beschrieben.

2.4.3.9.5. Der 7. Abschnitt: der Empfänger. Klicken Sie im Navigator auf Empfänger.

Der anschließend festzulegende Empfänger muss durch vollständiges Ausfüllen aller Felder eingegeben

werden. Wenn Sie Eingaben unterlassen oder falsch vornehmen, erscheinen entsprechende Fehlerhinweise

unten links auf dem Bildschirm. Die TIN (hier eine ausländische bis zu 17 Stellen lange Zollnummer) ist

meistens unbekannt und muss nicht ausgefüllt werden. Sie können – wie bei der Eingabe des

Subunternehmers – einen Sanktionslistenabgleich durchführen. Klicken Sie nach der Eingabe des

Firmennamens auf das oberhalb des Namensfeldes befindliche Kontrollkästchen

Die Sanktionslistenprüfung wird nur auf Ihren Wunsch durchgeführt und geschieht eigentlich an dieser Stelle

etwas verspätet. Ein Modul zur regelmäßigen Überprüfung Ihres gesamten Adressmaterials ist ebenfalls

Bestandteil von Telos Alpha, soll jedoch an dieser Stelle nicht näher beschrieben werden. In folgenden

Listen wird eine Prüfung vorgenommen:

– Consolidated List of Persons, Groups and Entities (EU)

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– Denied Persons List (US)

– Specially Designated Nationals List (US)

– Consolidated List of Financial Sanctions Targets in the UK (GB)

Sollte eine Namensähnlichkeit mit einem Eintrag in einer der Listen festgestellt werden, wird das

Kontrollkästchen gelb/rot eingefärbt und mit einer entsprechenden Mitteilung versehen.

An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Ausgabe der Treffer immer nur ohne Gewähr

erfolgen kann. Es gibt kein Verfahren, welches sicher jede Art von Verwechslungsgefahr ausschließt. Daher obliegt die Entscheidung, wie das Ergebnis zu interpretieren ist, allein Ihnen als dem Anmelder. Ein

Treffer wird spezifiziert durch die Anzeige eines Fensters, welche alle Funde beschreibt, inklusive der

Adresse, sofern bekannt:

2.4.3.9.6. Der 8. Abschnitt: die Anmeldung. Klicken Sie im Navigator auf Anmeldung.

Der folgende Abschnitt Anmeldung ermöglicht die Eingabe der für Ihre Ausfuhranmeldung erforderlichen

Verwaltungsnummern.

– Ausfuhrzollstelle. Dieses Feld versehen Sie bitte mit der korrekten Dienstellennummer der für Ihre

Anmeldung zuständigen Zollbehörde, hierzu steht Ihnen durch Anklicken des Symbols über dem

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geöffneten Feld eine Suchfunktion zur Verfügung. Nach Übernahme der Ausfuhrzollstelle in das

zugehörige Eingabefeld werden Ihnen in der Eingabemaske zusätzliche Informationen (Adresse,

Telefon, Telefax, E-Mail und Öffnungszeiten für den Tag der Anmeldung) angezeigt. Die Öffnungszeiten

sind farbig unterlegt. Sie können daran erkennen, ob Sie noch am heutigen Tag mit einer Bearbeitung

Ihrer Anmeldung rechnen können, was jedoch nur wichtig für eine Anmeldung im Normalverfahren ist,

die der Ausfuhrzollstelle 2 Stunden vor Dienstschluss vorliegen muss. Dabei bedeutet:

grün - die Zollstelle hat vom aktuellen Zeitpunkt an noch mindestens zwei Stunden geöffnet -

Bearbeitung sehr wahrscheinlich.

gelb - die Zollstelle hat vom aktuellen Zeitpunkt an nur noch weniger als zwei Stunden geöffnet -

Bearbeitung unwahrscheinlich.

rot - die Zollstelle ist zum aktuellen Zeitpunkt geschlossen - keine Bearbeitung.

Diese Darstellung ist aber nur als Hinweis zu verstehen und hat keinen Einfluss auf den weiteren Ablauf.

– Bewilligungsnummer (ZA). Wenn Sie Zugelassener Ausführer sind, tragen Sie bitte die Nummer (ohne

/) ein, z.B. DE8700ZA2311. Diesen Eintrag sollten Sie durch Anklicken des Menüpunkts

in der Menüleiste als Festwert speichern. Nach Anklicken wird die Darstellung geändert in

– Ladeort-Code. Dieser Code erscheint nur dann im Eingabefenster, wenn Sie Ihr Unternehmen durch die

entsprechende Wahl der Art der Überführung als Zugelassener Ausführer gekennzeichnet haben. Einen

oder mehrere für Ihr Unternehmen gültige Codes entnehmen Sie bitte der Ihnen durch das zuständige

Hauptzollamt zugestellten Bewilligung. Im Normalverfahren müssen Sie den Ladeort durch vollständiges

Ausfüllen der Anschrift, i.a. des Namens und Sitzes Ihres Unternehmens, eingeben.

– Bezugsnummer. Diese Nummer stellt einen Bezug des Vorgangs zum Geschäftsvorgang innerhalb

Ihrer Firma her, ihm wird nach der Versendung des Vorgangs auf den Server eine laufende Nummer

vorangestellt. Auf dem ABD erscheint als Bezugsnummer die vom Server zugeteilte Vorgangsnummer

sowie die von Ihnen gewählte Bezugsnummer, getrennt durch einen senkrechten Strich. Die weiteren

Felder Registriernummer Fremdsystem und Vermerk sind optional, Näheres entnehmen Sie bitte der

Feldhilfe.

2.4.3.9.7. Der 9. Abschnitt: der Geschäftsvorgang. Klicken Sie im Navigator auf Geschäftsvorgang.

Den Geschäftsvorgang beschreiben Sie durch Ausfüllen der Felder Art des Geschäfts, Lieferbedingung, den

auf die Lieferbedingung bezogenen Ort (oder Text - bei Incoterm XXX), sowie dem Rechnungsbetrag und

zugehöriger Währung.

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2.4.3.9.8. Der 10. Abschnitt: der Transportweg. Klicken Sie im Navigator auf Transportweg.

Der Transportweg wird durch folgende Felder beschrieben:

– Verkehrszweig Inland. Hier ist unter Benutzung eines der gültigen Codes der genutzte Verkehrszweig

bis zur Außengrenze der Gemeinschaft anzugeben.

– Verkehrszweig Grenze. Hier ist unter Benutzung eines der zulässigen Codes der Verkehrszweig

anzugeben, mit dem die Außengrenze der Gemeinschaft überschritten wird.

– Art des Beförderungsmittels an der Grenze. Hier ist unter Benutzung eines der zulässigen Codes die

Art des grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels anzugeben.

– Land des Beförderungsmittels an der Grenze. Hier ist der Code des Herkunftslandes des

grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittels anzugeben.

– Kennzeichen des Beförderungsmittels and der Grenze. Hier ist das Kennzeichen des

grenzüberschreitenden Beförderungsmittels in Textform anzugeben. Diese Angabe ist nur unter

erforderlich, wenn die Art des Beförderungsmittels 10|Seeschiff ist.

– Ausgangszollstelle. Dienstellennummer der vorgesehenen Ausgangszollstelle. Das Suchfenster für die

Ausgangszollstellen liefert Ihnen eine Liste aller aktuell gültigen Ausgangszollstellen der Europäischen

Gemeinschaft an. Zusätzlich zu den üblichen Filtermöglichkeiten können Sie außerdem auswählen,

welcher Verkehrstyp von den angezeigten Zollstellen bedient wird. Wenn Sie also wissen, dass Ihre

Waren die EU mit einem Binnenschiff verlassen wird, dann stellen Sie den Filter entsprechend ein. Nach

Übernahme der Ausgangszollstelle in das zugehörige Eingabefeld werden Ihnen in der Eingabemaske

zusätzliche Informationen (Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail und Öffnungszeiten) angezeigt.

2.4.3.9.9. Der 11. Abschnitt: die Positionen. Klicken Sie im Navigator auf Pos 1.

Alle Eingaben, die Sie bis jetzt getätigt haben, mussten bei der Papieranmeldung in die obere Hälfte des

Formulars 0733 eingetragen werden. Der letzte Abschnitt befasst sich mit der Eingabe der Warenpositionen

einer Ausfuhranmeldung.

Eine Anmeldeposition wird durch folgende Felder beschrieben:

– Artikelnummer. Diese Nummer dient zu Ihrer persönlichen Orientierung und wird nicht angemeldet.

Wenn Sie dieses Feld öffnen und auf das oberhalb erscheinende Codelisten-Symbol klicken, können Sie

alle Positionsdaten in einer Liste anzeigen lassen, die Sie zuvor bei anderen Vorgängen angemeldet

haben. Auf diese Weise können Sie schnell die Maske mit korrekten Daten versorgen. Die Auswahl

erfolgt wie im Kapitel Codelisten beschrieben.

– Warennummer. Hier geben Sie wie gewohnt die 8-stellige Nummer des Harmonisierten Systems ein.

Die Zuordnung von Waren zu Warennummern, die so genannte Einreihung, ist eine anspruchsvolle und

schwierige Aufgabe, da das Warenverzeichnis abstrakt ist und auch die Klassifikation von Waren

ermöglichen muss, die eben erst erfunden werden. Als Hilfsmittel steht Ihnen der inzwischen 4-sprachige

Warenkatalog in deutsch, englisch, spanisch und französisch als eigenständiges an anderer Stelle

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beschriebenes Modul zur Verfügung. Hier können Sie über Kapitelnummern suchen oder mithilfe einer

Volltextrecherche. Wie Codierungen für Zollstellen oder Incoterms steht Ihnen auch hier eine Codeliste

mit bekannter Funktionalität zur Verfügung.

– Warenbezeichnung. Hier ist die übliche Handelsbezeichnung der Ware einzutragen. Die Bezeichnung

muss die zu exportierende Ware hinreichend genau beschreiben. Firmeninterne Umschreibungen, die

zollfachlich ohne Relevanz sind, sind zu vermeiden. Anhaltspunkte liefert der Eintrag in der integrierten

SOVA-Datenbank.

– Warennummer-Zusatzangaben TARIC, 1. Zusatz, 2. Zusatz, nationale Angaben. Diese Angaben

sind optional und werden für eine korrekte Anmeldung nicht benötigt.

– Verfahren (Kombination aus angemeldetem und vorangegangenem Verfahren). Hier tragen Sie den aus

der Papieranmeldung bekannten Code ein, zum Beispiel 1000 für endgültigen Verkauf.

– Nationaler Verfahrenscode. Hier ist die Eingabe optional, sie wird für eine korrekte Anmeldung nicht

benötigt.

– Statistischer Wert. Hier wird der so genannte Grenzübergangswert eingetragen, der, je nach

Lieferbedingung, In- und Auslandsfrachtkosten berücksichtigt. Dieser ist insbesondere zur Weiterleitung

an das Statistische Bundesamt in Wiesbaden gedacht und dient statistischen Erhebungen. Der Betrag

ist in vollen € einzutragen, eine Rundung erfolgt automatisch nach Verlassen des Feldes.

– Statistische Menge. Wenn der zugrunde liegenden Warennummer lt. SOVA-Katalog eine Maßeinheit

zugeordnet ist, müssen Sie hier die Menge auf der Grundlage der zollfachlich korrekten Einheit

eintragen, z.B. die Menge in Stück oder Quadratmeter. Ist der Warennummer keine Maßeinheit

zugeordnet, muss die Eingabe zwingend entfallen. In diesem Fall wird das entsprechende Feld daher

nicht angezeigt.

– Eigenmasse. Die Nettomasse (ohne die Masse der Umverpackungen), bezogen auf die aktuelle

Anmeldeposition, wird in diesem Feld eingetragen.

– Rohmasse. Die Bruttomasse der aktuellen Position, das entspricht der Eigenmasse zzgl. der Masse der

Umverpackungen. Sie muss größer sein als die Eigenmasse, gleich oder 0, jedoch niemals kleiner als

die Eigenmasse. Der Wert 0 darf eingetragen werden, wenn es unmöglich ist, die Rohmasse für die

einzelnen Positionen zu bestimmen. In diesem Fall muss die gesamte Rohmasse bei der Position

gebucht werden, die Zusatzpositionen werden als Beipack gekennzeichnet (s. Beschreibung Packstück).

– Ursprungsland. Dieser ISO-Alpha-2-Code ist für eine korrekte Ausfuhranmeldung irrelevant, sollte

dennoch eingetragen werden, damit Information über das Waren-Herkunftsland für die spätere

automatische Erstellung von Ursprungszeugnissen und Warenverkehrsbescheinigungen nicht verloren

geht.

– Ursprungsbundesland. Hier wird der Code des Bundeslandes (01 – 16) für Ware mit deutschem

Ursprung eingetragen. Ausländische Ware erhält den Eintrag 99.

– Vorpapiere. Dieser Eintrag ist verbunden mit der unterhalb des Feldes stehenden Tabelle, bestehend

aus den Spalten Referenz und Zusatz. Liegt der Anmeldung kein Vorpapier zugrunde, muss der Eintrag

OHNE|Ohne Vorpapier in das vorgesehene Feld vorgenommen werden. In allen anderen Fällen sind die

Vorpapiere durch Einträge in der Tabelle zu spezifizieren, der Spalte Zusatz ist dabei optional. Lautet der

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Eintrag ANDERE|Angabe gem. Anh. 9 Merkblatt 2006, muss die Referenz strukturell und inhaltlich

entsprechend der dreiteiligen Notation von Anhang 9 des Merkblatts zum Einheitspapier 2006

angegeben werden. Für eine Anmeldepostion können nur Vorpapiere gleichen Typs angegeben werden.

– Packstücke. In entsprechender Liste werden tabellarisch die Anzahl, die Packstückart und – abhängig

von der Packstückart – ggf. ein Zeichen für das Packstück eingetragen. Die Anzahl Packstücke aller

Anmeldepositionen insgesamt muss mindestens 1 sein. Eine Liste aller gültigen Packstückcodes

erhalten Sie, wenn Sie ein entsprechendes Feld in der Tabelle öffnen und auf das oberhalb

erscheinende Symbol klicken.

– Unterlagen. Die im IT-Verfahren ATLAS mit der Zollverwaltung ausgetauschten EDIFACT-Nachrichten

müssen zehn Jahre aufbewahrt werden, da sie als originäre digitale Daten für eine spätere Prüfung

maßgeblich sind. Unter die zehnjährige Aufbewahrungsfrist fallen auch die im Zusammenhang mit der

Zollanmeldung stehenden Unterlagen (z.B. Handelsrechnungen, Frachtrechnungen und

Präferenznachweise), die grundsätzlich mit der Zollanmeldung vorzulegen sind. Diese Papiere müssen

in einer Liste tabellarisch aufgeführt werden, dabei ist jeder denkbaren Art einer Unterlage ein Code

zugeordnet, z.B. N380 für Handelsrechnungen. Dieser einzugebende Code bezeichnet somit den Typ

der Unterlage, in Abhängigkeit davon muss ggf. ein Qualifikator, Referenz, Ausstellungsdatum,

Gültigkeitsende sowie ein Zusatz eingegeben werden. Näheres zu den Abhängigkeiten dieser Einträge

entnehmen Sie bitte der Feldhilfe.

– Containernummern. Werden die Waren in Containern befördert, so sind die Nummern der Container in

diesem Datenfeld anzugeben.

– Vermerk. Dieser Eintrag ist optional und nur für die Ausfuhrzollstelle bestimmt. Er wird weder auf dem

Ausfuhrbegleitdokument ausgedruckt noch an die Ausgangszollstelle übermittelt.

– Registriernummer Fremdsystem. Dieser Eintrag beschreibt eine dem Anmelder bekannte Nummer

eines Systems am Ausgang, z.B. Luftfrachtbrief- oder Hafensystem-Nummer. Das Ausfüllen ist nicht

zwingend erforderlich, wird jedoch empfohlen, um eine beschleunigte Bearbeitung am Ausgang zu

ermöglichen.

Wenn Sie eine weitere Positionen eingeben möchten, klicken Sie auf Pos. 2 im Navigator.

Analog können Sie weitere Positionen eingeben.

2.4.3.9.10. Das Nachbearbeiten von Positionen

Das Nachbearbeiten von Positionen ist mithilfe des Menüpunkt Positionen ändern im Menü des Assistenten

möglich. Hier können Positionen kopiert, gelöscht oder zusammengefasst werden, oder Sie können

Feldeinträge für alle Positionen übernehmen.

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– Neue Position anfügen. Eine leere Position wird hinter die letzte Position angehängt. Diese Funktion

entspricht dem Klicken auf die nächste Position, wenn Sie die letzte Position geöffnet haben. Wenn Sie

z.B. die 3. Position bearbeiten und diese die letzte Position ist, erscheint im Navigator rechts Pos. 4.

Durch Anklicken dieses Befehls können Sie ebenfalls eine neue (leere) Position anhängen.

– Position kopieren. Öffnen Sie eine Position, die Sie kopieren möchten, und klicken Sie auf Position

kopieren. Eine Position mit identischem Inhalt wird angehängt und kann anschließend inhaltlich geändert

werden.

– Position löschen. Die aktuell geöffnete Position wird gelöscht. Die Einträge im Explorer werden neu

nummeriert.

– Wert für alle Positionen übernehmen. Diese Funktion ermöglicht, einen beliebigen Feldwert für alle

Anmeldepositionen zu übernehmen. Wenn Sie z.B. 20 Positionen eingegeben oder importiert haben,

beispielsweise aus einem Vorsystem, und für alle Positionen den Code 05 für das Ursprungsland

eingegeben möchten, öffnen Sie das Feld Ursprungsland in der betreffenden Position. Klicken Sie nun

auf den Befehl Wert für alle Positionen übernehmen, wird dieser Code in allen anderen Positionen

ebenfalls eingetragen. Dasselbe funktioniert auch für einzelne markierte Zeilen in den Tabellen

Vorpapiere, Packstücke, Containernummern und Unterlagen. In diesem Fall wird jeder einzelne Wert der

ausgewählten Zeile auf alle Positionen übernommen, konkreter: die Zeile wird als Kopie in die jeweilige

Tabelle der Positionen angehängt.

– Positionen verdichten. Wenn die Positionen auf der Rechnung Waren beschreiben, die unter

derselben Warennummer eingereiht sind, im selben Bundesland oder im Ausland produziert wurden und

mit demselben Verfahrenscode angemeldet werden sollen, können die betreffenden Positionen der

Handelsrechnung zu Zollpositionen verdichtet werden, in denen die Werte (Eigenmasse, Rohmasse,

Statistischer Wert und Statistische Menge) kumuliert werden. Das bedeutet, dass die Anzahl der

Zollpositionen kleiner sein kann als die Anzahl der Rechnungspositionen, die Summe der angemeldeten

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Werte jedoch konstant bleibt. In dem unten aufgeführten Beispiel können 9 Rechnungspositionen zu 6

Zollpositionen verdichtet werden. Zum Starten dieser Funktion öffnen Sie im Explorer bitte den

Eingabeabschnitt Waren und klicken anschließend auf die Menüpunkte Positionen ändern und

Positionen verdichten. Folgende Bilder zeigen die Positionsübersicht vor und nach der Verdichtung. In

diesem Fall wurden einmal 2 (grün umrandet) und einmal 3 (gelb umrandet) Rechnungspositionen zu 2

verschiedenen Zollpositionen zusammengefasst, auf die Gesamtwerte blieb diese Operation ohne

Einfluss.

– Rohmasse auf 1. Positionen verdichten. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die

Gesamtrohmasse auf einer Anmeldeposition zusammenfassend angeben, während alle anderen

Positionen bei der Rohmasse den Eintrag 0 erhalten. Entsprechend müssen die Packstücke als Beipack

durch Eingabe der Anzahl 0 in den jeweiligen Positionen ausgewiesen werden. Voraussetzung für diese

bereits aus der Papieranmeldung bekannte Vorgehensweise ist, dass es unmöglich ist, die Ware so zu

verpacken, dass die Bestimmung der Rohmasse pro Anmeldepostion bestimmt werden kann. Telos Alpha ermöglicht Ihnen, diesen Vorgang automatisch durchzuführen. Sie haben beispielsweise 5

Positionen eingegeben und möchten auf der 3. Position die Rohmasse zusammenfassen. Öffnen Sie

mithilfe des Explorers dazu besagte Position 3 und geben Sie die Gesamtrohmasse, hier 120 kg, ein. In

der Tabelle Packstücke weisen Sie einen Karton und drei Paletten aus.

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Klicken Sie nun zur gewünschten Verdichtung im Menü Positonen ändern auf den Menüpunkt

Rohmasse auf 1. Positionen verdichten. In den Positionen 1, 2, 4 und 5 wird nun die Rohmasse 0 sowie

0 CT und 0 PX eingetragen, womit die Anmeldepositionen als Beipack ausgewiesen werden.

2.4.4. Das Senden einer Ausfuhranmeldung

Wenn Sie alle notwendigen Eingaben, auch in den anderen Eingabeabschnitten, korrekt getätigt haben – in

diesem Fall ist die Fehlerliste unten links im Fenster des Assistenten leer - und keine weitere Position

eingeben müssen, können Sie die Ausfuhranmeldung an den Zoll-Server versenden. Klicken Sie dazu auf

den Befehlsbutton Senden im Hauptmenü am oberen Rand des Assistenten-Fensters:

Wenn keine weiteren Fehler festgestellt wurden, wird die Nachricht zunächst auf den formATware-Server

übertragen, folgende Statusmeldung erscheint:

Bis zur Entscheidung über die Korrektheit ist nun keine Änderung mehr möglich, alle Felder im Assistenten

werden für Einträge gesperrt. Im nächsten Schritt erfolgt eine erneute Plausibilitätsprüfung der Daten auf

dem Server. Im Fehlerfall wird folgender Status oben links angezeigt:

Sie erhalten nun die Möglichkeit, die in der Fehlerliste angezeigten Fehler zu beheben, die Sperrung des

Datensatzes wird dazu aufgehoben. Beachten Sie bitte, dass im Gegensatz zu Änderungen vor dem ersten

Senden der Daten die Fehlerliste bis zum wiederholten Senden unveränderlich bleibt, keine Einträge werden

nach Beheben eines Fehlers gelöscht.

Sind alle für formATware feststellbaren Fehler behoben, wird der Satz der Zollbehörde zugestellt, was durch

folgende Statusmeldung dokumentiert wird:

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Fachliche Fehler, die auf dem formATware-Server nicht festgestellt wurden, führen zu der Meldung

sowie zur Anzeige eines zugehörigen Fehlerprotokolls auf dem Bildschirm. Ändern Sie die betroffenen

Felder und senden Sie den Satz erneut. Letztlich erscheint für Anmelder im Normalverfahren im Falle der

Ablehnung durch die Behörde die Statusmeldung

Das bedeutet, dass der Antrag nach § 9 der Verordnung zur Durchführung des Außenwirtschaftsgesetzes

(Außenwirtschaftsverordnung – AWV) abgelehnt wurde (s. Kap. 1.5. Gestellung).

Es obliegt nun Ihnen, unter Zuhilfenahme des Statusprotokolls, des Logbuchs, sowie des Protokolls der

fachlichen Fehler zu prüfen, welche Gründe für die Nicht-Entgegennahme vorliegen.

Falls dem Gestellungsantrag stattgegeben wird, erscheint die Statusmeldung

Für Anmelder im Normalverfahren ist der Vorgang zunächst beendet, es gilt abzuwarten, ob die Zollbehörde

die Ware beschauen möchte oder die im Gestellungsantrag beantragte Gestellungsfrist verstreichen lässt

und die Ware direkt überlasst.

Nach Ablauf der Gestellungsfrist oder - für Zugelassene Ausführer - innerhalb weniger Minuten erreicht der

Vorgang schließlich den Zollstatus

Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) erscheint auf dem Bildschirm und kann ausgedruckt werden. Die Ware

ist für die Überführung in das Ausfuhrverfahren überlassen, das Transportmittel mit der auszuführenden

Ware kann in Bewegung gesetzt werden. An dieser Stelle ist die Arbeit des Assistenten zunächst erledigt.

Den weiteren Verlauf der Anmeldung verfolgen Sie bitte in der Übersicht der Ausfuhranmeldungen.

Abschließend weisen wir darauf hin, dass Sie nicht abwarten müssen, bis der Assistent die Überlassung der

Ware anzeigt, sondern dass Sie jederzeit den Assistenten mit dem angemeldeten Vorgang schließen können

und einen neuen Vorgang beginnen können.