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Ten Kyo Ryu

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Ten Kyo Ryu

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Ten Kyo Ryu

Begründer: Ludwig Binder – 6. Dan Karate

© Ludwig Binder - 2014

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„Es ist unwürdig, wenn der Mensch seine Individualität verliert und zu

bloßen Rädchen im Getriebe wird.“

Mahatma Gandhi

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„Wer nur kopiert ist kein Meister! Bestenfalls ein Meister des

Kopierens. Um ein Meister zu sein, musst Du verstehen und das

Verstandene unter Berücksichtigung Deines „Ichs“ im Kampf einzusetzen

wissen.“

Ludwig Binder

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Inhaltsverzeichnis Themen Seite Vorwort 1

Mein Anfang 3

Spezialisierung. der Weg zum Erfolg 5

Das TEN KYO RYU Selbstverteidigungssystem 7

Shu-Ha-Ri - Das Lehrkonzept des TEN KYO RYU 8

Definition der Selbstverteidigung 9

Grundlagen der Selbstverteidigung 10

Karatespezifische Voraussetzungen für die Selbstverteidigung 11

Aus mentaler Stärke, Einfachheit und Schnelligkeit entsteht Effektivität 12

Mentale Stärke 12

Einfachheit des Handelns 12

Schnelligkeit in der Handlung 12

Effektivität – Alltagstauglich 13

Rund – fließend – kraftvoll 13

Stände – Zurück zu den Ursprüngen 14

Finden der eigenen Körperlogik – Rechts- oder Linksausleger 14

Distanz in der Karate-Selbstverteidigung 15

Betrachtungsweise der Distanzen 16

Kreativität in der Handlung 18

Die Ausweichrichtung des Verteidigers bei einem Angriff 18

Der schnelle Konter 19

Zielbereiche des Konters 19

Zielkategorien 19

Pratzentraining – Sandsacktraining 20

Gewalt in Deutschland 22

Wo finde ich meine Rechte 23

Das Grundgesetz 23

Artikel 1 GG – Menschenwürde, Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte 24

Artikel 2 GG – Persönliche Freiheitsrechte 25

Das Strafrecht 26

§ 223 StGB Körperverletzung 26

§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung 26

§ 226 StGB Schwere Körperverletzung 26

§ 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge 27

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Themen Seite

§ 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung 27

§ 32 StGB Notwehr 27

Definition – Verteidigung 28

Definition – Erforderlichkeit 28

Definition – Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen 29

Definition – Gegenwärtigkeit 30

Definition – Rechtswidrigkeit 30

Definition - Angriff 31

Definition - „Sich“ 31

Definition – „Anderen“ 31

Nothilfe 31

§ 323 c StGB Unterlassene Hilfeleistung 32

Einschränkung der Notwehr 32

§ 33 StGB Überschreitung der Notwehr 32

Zusammenfassung 33

Vereinfachte Entscheidungssystematik in der Selbstverteidigung 34

Allgemeines zum TEN KYO RYU Prüfungsprogramm 34

Ziele der einzelnen Lernstufen 34

Die Kata des TEN KYO RYU 39

Quereinstieg ins TEN KYO RYU System 40

TEN KYO RYU 43

Techniken des TEN KYO RYU 44

Prüfungsprogramm zum 9. Kyu 47

Prüfungsprogramm zum 8. Kyu 48

Prüfungsprogramm zum 7. Kyu 49

Prüfungsprogramm zum 6. Kyu 50

Prüfungsprogramm zum 5. Kyu 51

Prüfungsprogramm zum 4. Kyu 52

Prüfungsprogramm zum 3. Kyu 53

Prüfungsprogramm zum 2. Kyu 54

Prüfungsprogramm zum 1. Kyu 55

Prüfungsprogramm zum 1. Dan 56

Prüfungsprogramm zum 2. Dan 57

Prüfungsprogramm zum 3. Dan 58

Prüfungsprogramm zum 4. Dan 59

Prüfungsprogramm zum 5 .Dan bis zum 9. Dan 60

Literaturhinweis und Danksagung 61

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Ludwig Binder - Begründer des Ten Kyo Ryu Karate

• 6. Dan Karate • A-Prüfer SOK und Koshinkan • Schwerpunkte: Ten Kyo Ryu, Selbstverteidigung, Taktik, Recht,

Pratze & Happo-Formen

Ludwig begann 1976 seine Karatelaufbahn im Yushinkai Karate, eine Synthese aus dem Shito-Ryu und dem Shotokan Karate, welche als Vollkontakt-Stil praktiziert wird.

Bereits 1978 wurde Ludwig Mitglied im damaligen DKB, dem heutigen DKV. Seinen Verein in Neuss leitet er bereits seit 1989 sehr erfolgreich mit zeitweise über 200 Mitgliedern und einem unermüdlichen Engagement mit vier Tagen je Woche an denen er selbst das Training leitet. Auch im Verein in Neukirchen-Vlyun ist Ludwig seit über 20 Jahren Teil des Trainerteams von Dirk Schauenberg.

Im Juni 1979 legte Ludwig seine Prüfung zum 1. Dan im Yushinkai Karate bei Takashi Kinoshita ab, der die Stilrichtung 1971 nach Europa brachte. Nach 12 Jahren folgte dann im Dezember 1991 die Prüfung zum 2. Dan im Shotokan Karate bei Hideo Ochi.

In den Jahren von 1991 bis heute war und ist Ludwig immer aktiv im Karate Dachverband NW tätig. Als Landeskampfrichter von 1991 bis 1998, als Referent im Ausbildungsbereich mit dem Thema „Spektrum der Karatetechniken und SV“ seit 1994 bis heute, als Schatzmeister von 1995 bis 2003, als Vize-Präsident und stellv. Schatzmeister von 2003 bis 2013 und als Koordinator „Stiloffenes Karate“ seit 2003 bis heute.

Außerdem nahm Ludwig an verschiedenen Ausbildungen vom Fachübungsleiter (1993) über C-Trainer (1995), B-Prüfer im Shotokan (1993) und A-Prüfer im SOK (2003) teil.

Es folgten seine Dan Prüfungen zum 3. Dan 1997 bei Franz Bork und Mathias von Saldern, zum 4. Dan 2002 bei Fritz Nöpel und Achim Keller, zum 5. Dan 2007 bei Ulrich Heckhuis und Achim Keller sowie die Verleihung des 6. Dan 2011.

Auch als Trainer kann Ludwig einige Erfolge verbuchen. So hat er bereits ungezählte Dan-Ausbildungen zum 1. Dan, über zwanzig zum 2. Dan, sechs zum 3. Dan, drei zum 4. Dan und zwei zum 5. Dan begleitet und durchgeführt.

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Auch ein Deutscher Meister (Kata) zählt zu seinen Schülern (Inan Acer). Darüber hinaus verfasste Ludwig gemeinsam mit Jörg Kerschek das Buch „Tactical Power Defense: Technische und taktische Grundlagen der Selbstverteidigung“, welches 2007 veröffentlicht wurde. Bei der Karate WM 2014 in Deutschland war Ludwig einer der Millennium-Trainer im Zuge des wohl größten Lehrgangs in der WM Geschichte.

Daniel Schmidt

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Mein Anfang Als ich vor fast 40 Jahren begann Karate und andere Kampfkünste zu trainieren, war mein einziger Gedanke, mich selbst verteidigen zu können. Auslöser für diesen Wunsch war ein Erlebnis, das ich bis heute nicht vergessen kann. Ich saß mit meiner damaligen Freundin in einem Imbiss. Ein junger Mann trat ein, schaute sich um und ging zielbewusst auf mich zu. Er nahm das auf dem Tisch liegende Messer und hielt es mir an den Hals. Er schaute mich starr an und begann zu grinsen. Er spielte an meinen Hals damit herum, bewegte es hin und her und frug, ob ich Angst hätte. Eine dumme Frage, denn ich habe mir vor Angst fast in die Hose gemacht. Ich wünschte, der Boden ginge auf und ich hätte darin verschwinden können. Aber dieser fromme Wunsch blieb unerfüllt. Alles um mich herum schien still zu stehen. Ich habe nichts mehr gehört und gesehen. Ich sah nur den ausgestreckten Arm eines mir ekelhaften, hässlichen Menschen, der mich bedroht. Obwohl der Imbiss gut besucht war, haben alle Gäste versucht, das Szenario einfach zu ignorieren. So erzählte es mir meine Freundin danach. Geholfen hat mir ja tatsächlich auch keiner. Vor Starrheit war es mir auch nicht möglich, um Hilfe zu bitten. Ich weiß nicht mehr, wie lange der Spuck gedauert hat. Für mich war es eine Ewigkeit. Nachdem diese Situation vorbei war und ich mich verschämt umsah, sah ich nicht nur betroffene Gäste, sondern auch grinsende, schadenfrohe Mitmenschen, die scheinbar Spaß an der Situation und meiner Hilflosigkeit hatten. In meinem ganzen Leben habe ich mich nicht so hilflos und gedemütigt gefühlt. Als ich dann vor der Tür des Imbisses stand, kam mir der Spruch in den Sinn, den ich zur damaligen Zeit am meisten gehasst habe. Meine Oma schlug ihn mir öfters um die Ohren, wenn ich um etwas bat: „Bist du Gottes Sohn, so hilf dir selbst.“ Ich möchte wetten, dass es diesen Spruch in vielen Religionen und Lebensformen in ähnlicher Art und Weise gibt. Vor diesem einschlägigen Erlebnis hatte ich jedoch keine Ahnung, oder wollte sie nicht haben, was diese Lebensweisheit eigentlich bedeutet. Vor der Tür des Imbisses habe ich es jedoch begriffen. Von jetzt an wollte ich in der Lage sein, mir auch in diesen Situationen selbst helfen zu können. Auf der Suche nach Hilfe fand ich in einem Mitteilungsblättchen einer Gemeinde eine kleine Anzeige. Dort wurde von „Stockkampf“ gesprochen. Nicht lange wartend, habe ich bei der nächsten Möglichkeit die Trainingsstätte aufgesucht. Ich hatte ja keine

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Ahnung, was mich erwartete. Dort waren schreiende Menschen mit Masken und komischen Röcken. Man erläuterte mir, dies sei Kendo. Für mich war es ein Anfang und ich dachte, dass so ein Training nicht schaden könne. Am nächsten Tag lernte ich Judo kennen. Am darauf folgenden Tag Jiu Jitsu. Der vierte Tag ließ mich Karate kennenlernen. In meiner noch vorhandenen Angst, eine ähnliche Situation wie in dem Imbiss erneut zu erleben, entschloss ich mich, alles zu trainieren. Das Training war die Hölle. Nicht nur, dass ich an sechs Tagen die Woche jeweils mindestens 4 Stunden trainieren musste, ich habe auch nicht gewusst, dass es sich bei dem Karate um Vollkontakt-Karate handelte. Das Training habe ich zwei Jahre ausgehalten. Dann wurde die Kendo-Gruppe aufgelöst. Der Trainer ist wieder nach Japan zurück gefahren. Wegen Erschöpfungszuständen habe ich mit Judo und Jiu Jitsu selbst aufgehört. Was ich unbedingt weiter machen wollte war Karate. Anfänglich hatte ich in fast jeder Trainingsstunde den Wunsch, diesen Kerl, der mich gedemütigt hatte, wieder zu sehen, damit ich ihm den Kopf vom Hals hauen konnte. Aber der Wunsch verflog recht schnell und ich konzentrierte mich auf das doch sehr harte Training. Rückwirkend betrachtet muss ich diesem verrückten Menschen dankbar sein, dass ich in diese Situation geraten bin. Er hatte mir eine meiner wesentlichen Schwächen aufgezeigt. Fehlendes Selbstbewusstsein und die fehlende Fähigkeit mich in Notsituationen in geeigneter Art und Weise durchzusetzen. Neben anderen Kampfkünsten habe ich nicht nur das Karate kennengelernt, sondern viele mir sehr wichtige Menschen, die ich heute nicht mehr missen möchte. Würde ich diesen Menschen wieder treffen, müsste ich ihm danken.

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Spezialisierung, der Weg zum Erfolg In der heutigen Gesellschaft ist Zeit ein sehr wichtiges Gut. Neben der Fürsorge für die Familie und der Ausübung des Berufes bleibt dem Einzelnen sehr wenig Zeit für seine Hobbys. Der einzelne Karateka trainiert durchschnittlich zweimal die Woche. Dies liegt zum einen an den in den öffentlichen Hallen zur Verfügung stehenden Trainingszeiten und zum anderen an den zeitlichen Möglichkeiten des Trainierenden. In dieser zur Verfügung stehenden Trainingszeit sollen die Bereiche

! Kihon ! Kata ! Kumiteformen – Gohon Kumite, Sanbon Kumite etc. ! Kumite ! Selbstverteidigung

trainiert werden. Natürlich sollen die Leistungen in diesen Bereichen ein hohes Niveau erreichen. Denn zumindest für die anstehenden Prüfungen sollen die Leistungen nicht nur ausreichen. Bei dieser Fülle von Anforderungen ist das jedoch unter Berücksichtigung des heute möglichen Zeitaufwandes unmöglich. Wer heute im Bereich Kata eine erfolgreiche Sportlerin oder ein erfolgreicher Sportler sein will darf sich nur mit diesem Themenbereich des Karate auseinandersetzen. Das Gleiche gilt für Kumite. Die Anforderungen auf Landesebene sind heute so hoch, dass keine andere Möglichkeit zum Erfolg führt. Weiterhin setzt sich der Trend durch, dass der Turniersport nicht mehr von so großem Interesse ist. Immer weniger Vereine haben Leistungssportler in ihren Reihen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Altersstrukturen in den Vereinen erheblich verändert haben. Die Mitglieder in den Vereinen sind entweder sehr jung oder bereits so alt, dass für sie der Turniersport nicht oder nicht mehr erstrebenswert ist. Der Trainierende will einen Sinn in seinem Training sehen. Nur das Trainieren von Karate-Techniken ohne entsprechendes Anwenden der eingeübten Bewegungen befriedigt die Sportler nicht. Ebenso wird das Bedürfnis der Menschen sich selbst schützen zu können immer größer. Das von mir entwickelte Selbstverteidigungssystem Ten Kyo Ryu wird den geschilderten Bedürfnissen gerecht. Die eingeübten Techniken finden Anwendung und bieten dem Trainierenden die

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Möglichkeit, sich mit den Techniken und den eingeübten Bewegungsmuster bei Angriffen alltagstauglich schützen zu können. Die Urform und der eigentliche Sinn des Karate haben somit wieder den Weg in die Dojo gefunden.

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Das TEN KYO RYU Selbstverteidigungssystem Das vorliegende System basiert auf zwei Säulen. Dies sind Techniken/Kombinationen und technische Abläufe zur Selbstverteidigung. Alle Verteidigungstechniken und Abläufe basieren auf bestehende Karatesysteme oder aus Entwicklungen meiner 40-jährigen Karate-Erfahrung. Im System TEN KYO RYU werden Kombinationen gelehrt, um den Karateka im Verlauf seiner Entwicklung zu befähigen sich rund, fließend und dennoch kraftvoll zu bewegen. Die im System enthaltenen Selbstverteidigungstechniken sind karatebasiert und untermauern damit den Anspruch des Karate eine im höchsten Maße effektive Schule der Selbstverteidigung zu sein. Das System TEN KYO RYU kann zweigliedrig gelehrt und gelernt werden. Zum einen eignet es sich aufgrund seiner offenen Lern- und Lehrstruktur als Ad-on zu jeder im DKV organisierten Karate-Stilrichtung, wodurch interessierte Karateka dieses System als Zusatz sehen können und nicht ihre Heimatstilrichtung verlassen müssen. Zum anderen kann es auch als eigenständiges Selbstverteidigungssystem außerhalb einer bestehenden Karatestilrichtung betrieben werden. Damit bietet TEN KYO RYU als einziger Karate-Stil im DKV die Möglichkeit einer strukturierten Selbstverteidigungsausbildung innerhalb des 9-Kyu/Dan Prüfungsschemas. TEN KYO RYU muss nicht zwingend in einem Karate-Anzug ausgeübt werden. Für den täglichen Trainingsbetrieb kann den Teilnehmern der Zugang zum Training in lockerer Freizeitkleidung gewährt werden. Ein gruppengleiches T-Shirt kann den Zusammenhalt der Übenden stärken. Ähnlich wie bei den Hybridsystemen. Zu Prüfungsterminen ist ein Karateanzug jedoch vorgesehen. TEN KYO RYU ist die Antwort des deutschen Karates auf die modernen Hybridsysteme.

TEN KYO RYU ist moderne Tradition

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S Shu-Ha-Ri - Das Lehrkonzept des TEN KYO RYU Shu-Ha-Ri ist ein japanisches Kampfkunst- Lehrkonzept. Es beschreibt die Phasen des Lernens.

shu 守 Gehorchen – Kennen – (Kyu-Bereich) Die Techniken des Lehrers ohne Hinterfragen kopieren

ha 破 Abschweifen - Beachten und benutzen – (1.- 3. Dan) Eigene Ideen entwickeln und versuchen diese umzusetzen.

ri 離 Trennen vom Ursprung - Beherrschen und adaptieren – (ab 4. Dan) Alle Bewegungen sind natürlich und auf den eigenen Körper abgestimmt. Es bildet sich eine neue Methode, mit den Techniken umzugehen, sie anzuwenden und sie zu lehren. Die Kreativität des Individuums steht im Vordergrund. Hierbei muss man ebenso seinen eigenen Charakter berücksichtigen. Denn nur wer sich selbst kennt und real wahrnimmt, kann Körper und Geist zusammenführen und in natürlicher Art und Weise einen erfolgreichen Kampf bestreiten. Was bleibt ist nur das Prinzip der Kampfkunst.

Das Prinzip des Shu-Ha-Ri ist Basis des Karatestils TEN KYO RYU. Der Schüler wird ab dem 1. Dan aufgefordert, sich selbst zu finden und eigene Kombinationen zu entwickeln. Er soll das Prinzip des Karate verstehen und nicht nur für eine Graduierung Erlerntes kopieren und zeigen. Er soll bereits ab dem 1. Dan darlegen, dass er die Prinzipien des Karate verstanden hat. Verstehen ist viel wichtiger, als kopieren und athletisch vortragen.

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Definition der Selbstverteidigung Was ist Selbstverteidigung? Ist Selbstverteidigung eine eigenständige Kampfform? Alle Kampfkünste dieser Welt wurden geschaffen, um sich in körperlichen Auseinandersetzungen zu behaupten. Keine dieser Künste wurde für das sportliche, leistungsorientierte Messen in einer Sporthalle entwickelt. Im Laufe der Geschichte der Kampfkünste hat sich dies jedoch verändert. Viele der alten Künste wurden auch zum Turniersport entwickelt. Dies ist grundsätzlich nicht abzulehnen. Will man sich jedoch mit Selbstverteidigung auseinandersetzen, muss man zu den Ursprüngen zurück und darf auch neue Entwicklungen im Bereich der Kampfkünste nicht unbeachtet lassen. Selbstverteidigung ist die mentale und körperliche Fähigkeit, Angriffe zu erkennen, abzuwehren und sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zur Wehr zu setzen. Dabei ist es von untergeordneter Bedeutung, welche Kampfkunst dem eigenen Handeln zugrunde liegt. Technische Grundlage meines Handelns in einer Selbstverteidigungssituation ist für mich Karate. Karate beinhaltet alle Grundlagen, die erforderlich sind, eine erfolgreiche Selbstverteidigung durchzuführen. Darum basiert mein Handeln vorwiegend auf diesem Kampfsystem. Elemente aus anderen Kampfkünsten habe ich gerne aufgenommen, soweit sie für mich nützlich waren. In den vielen Jahren meines Trainings habe ich dennoch feststellen müssen, dass eingeübte Techniken modifiziert werden mussten, um alltagstauglich angewandt werden zu können. Kampfkunst setzt Individualität und Kreativität voraus. Dies sind wichtige Voraussetzungen, um erfolgreich handeln zu können. Selbstverteidigung ist somit keine eigenständige Kampfform, sondern ist Bestandteil jeder bereits vorhandenen Kampfkunst.

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Grundlagen der Selbstverteidigung

Ein Porsche fährt nicht mit Wasser. Eine einfache Formel, die viele nicht gern sehen, die jedoch von ausschlaggebender Bedeutung für ein erfolgreiches Handeln ist. Bei einer unzureichenden oder stark fehlerhaften Ernährung kann Kraft und Ausdauer nicht in ausreichendem Maße aufgebaut werden. Dies hat dann eine direkte Auswirkung auf die Fähigkeit, sich selbst zu verteidigen. Fehlen mir die entsprechenden Nährstoffe, fehlen Ausdauer und Kraft für meine Selbstverteidigungshandlung. Es ist deshalb zwingend erforderlich, sich mit Ernährungsgrundsätzen auseinander zu setzen, um erfolgreich zu sein. Literatur hierüber ist vielfältig vorhanden. Darum wird an dieser Stelle darauf verzichtet, Ernährungsvorschläge oder Ernährungsformen vorzustellen.

Ernährung

Kraft / Ausdauer

Karate-SV

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Karatespezifische Voraussetzungen für die Selbstverteidigung

Setzt man sich mit Selbstverteidigung (SV) auseinander und will SV trainieren, ist es erforderlich, die entsprechenden Techniken zu erlernen. Eine grobe Unterteilung ist nachfolgend aufgeführt:

! Stände ! Abwehrtechniken (Ausweichbewegungen - aktive Blöcke) ! Kontertechniken (Schlagen - Treten - Hebeln) ! Haltetechniken

Die vorgenannten Bereiche werden im Allgemeinen erst einmal grob und sehr formell eingeübt um die Form und Bewegung der Technik zu erlernen. Es ist jedoch erforderlich, recht schnell und zügig die Techniken in natürliche Bewegungsmuster umzusetzen. Nur wer sich entsprechend seiner Körperlichkeit natürlich bewegt, kann wie selbstverständlich in einer effektiven und absolut sicheren Form handeln. Nachdem die Einzeltechniken in modifizierter Form erlernt wurden, sollten logisch aufeinander aufgebaute Kombinationen erlernt werden. Diese sollten so zusammengestellt sein, dass sie bei entsprechenden Angriffen deckungsgleich angewandt werden können. Das führt zu einer Routinehandlung mit einer starken, durchsetzungskräftigen Handlungsfähigkeit. Der Kern der Karate-Selbstverteidigung liegt in einer immer wiederkehrenden Wiederholung von eingeübten Kombinationen. Die ständige Anwendung der Kombinationen schafft Sicherheit, Schnelligkeit und Routine. Daraus resultiert die erforderliche Ruhe, die garantiert, dass Gefahrensituationen erkannt und professionell unter Beachtung der gesetzlichen Grundlagen gemeistert werden können

Modifizierte Karate-

Einzeltechniken

Kombinationen

Anwendung der Kombinationen

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Aus mentaler Stärke, Einfachheit und Schnelligkeit entsteht Effektivität Mentale Stärke Das Training für die Selbstverteidigung sollte zu 60% aus Partnertraining bestehen. Dabei sollte der Partner ständig wechseln. Dies garantiert, dass man sich nicht an Eigenheiten des Partners gewöhnt. Die Äußerlichkeit eines Partners (Größe, Kraft, Aussehen usw.) dürfen nicht zu einer Beeinflussung unseres Handelns führen. Nur die Form des Angriffes ist für die Selbstverteidigung von Bedeutung, nicht die Person, die den Angriff ausführt. Lediglich die Form und Härte des Konters sollte auf den Angreifer angepasst werden. Mentale Stärke entsteht durch dauerhafte Anwendungen der Kombinationen bei wechselnden Partnern. Diese Art des Trainings führt zu der mentalen Stärke, die für die Selbstverteidigung benötigt wird. Einfachheit des Handelns Ob Verteidigung oder Konter, einfach muss es sein. Kompliziertheit in der Ausweichbewegung bei der Abwehr oder bei den Kontertechniken führt zu Unsicherheit und in der Regel zu einem Misserfolg. Im sportlichen Bereich kostet mich der Misserfolg Punkte oder einen verlorenen Kampf. In einer realen SV-Situation geht es um die Gesundheit oder sogar schlimmstenfalls das Leben. Das ist ein Preis, den keiner bereit sein sollte zu zahlen. Also handelt einfach - einfach bezogen auf die eigene Person. Niemand wird in einer realen Situation am Rande des Geschehens stehen und die Schönheit des Handelns bewerten. Es ist lediglich von Bedeutung, dass ihr euch durch einfaches Handeln in einer Gefahrensituation sicher durchsetzen könnt. Schnelligkeit in der Handlung Durch im Training immer wiederkehrende Bewegungsabläufe entsteht Bewegungssicherheit und vor allen Dingen Schnelligkeit. Die Schnelligkeit wird oft unterschätzt. Kraft ist häufig der bevorzugte Schwerpunkt im Kampf. Meines Erachtens ist dies eine erhebliche Fehleinschätzung. Die Bewegungsabläufe sollten im Kampf so schnell sein, dass diese nicht vom Angreifer optisch verfolgt werden können, sondern der Konter lediglich gespürt wird.

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Schmerz unterbricht abrupt die Handlungsfähigkeit und den systematischen Aufbau von neuen Angriffsplänen des Angreifers. Hierdurch entsteht beim Angreifer Unsicherheit. Diese Unsicherheit kann dann optimal für meine SV-Handlung ausgenutzt werden. Den Wind siehst Du nicht, aber Du spürst ihn doch. Effektivität - Alltagstauglich Unser Ziel muss es sein, einen Angriff mit den geringsten Mitteln schnell und ohne große Mühe abzuwehren. Dabei sind die in Deutschland geltenden rechtlichen Grundsätze für eine Selbstverteidigungshandlung unbedingt zu beachten. Bei entsprechendem Fleiß und unter Berücksichtigung der geschilderten Fakten – mentale Stärke, Einfachheit und Schnelligkeit – wird ein effektives und alltagstaugliches Handeln möglich sein. Unverzichtbar ist jedoch ein ständiges und fleißiges Training unter fast realen Verhältnissen. Nur wer tatsächlich in den Abgrund schaut, sieht das Bedürfnis vom Rande des Abgrundes zurück zu treten. Rund – fließend – kraftvoll Mit runden Bewegungen ist nicht gemeint, dass alle Karatebewegungen vollends von geradlinig auf rund verändert werden sollten. Das ist auch nicht möglich, denn dann würden die Techniken nicht mehr oder nur bedingt durchführbar sein. Gemeint ist, dass die Bewegung der eigenen Körperlogik folgt, die Kimephasen so kurz wie möglich gehalten werden, damit nach der Technik keine Stockung in der Bewegung erfolgt und die weiterhin geplanten Handlungen nicht unnötig unterbrochen werden. Übergänge von der Abwehr zum Konter werden fließend und somit schnell. Unter den vorgenannten Voraussetzungen ist dann auch ein kraftvolles und äußerst dynamisches Handeln möglich.

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Stände – Zurück zu den Ursprüngen Grundlage für ein kraftvolles und dynamisches Handeln sind in erster Linie die eingesetzten Stände. Zu den Anfängen des Karates waren die Stände nicht sehr groß. Erst in späteren Zeiten wurden die Stände vergrößert, um möglicherweise Standsicherheit und Kraft in den Beinen zu erlangen. Vergrößerte Stände führen jedoch zum Schnelligkeitsverlust. Es ist auch ein größerer Energieaufwand erforderlich, um eine Bewegung durchzuführen. Für die Selbstverteidigung wäre Schnelligkeit bei geringem Energieaufwand optimal. Also: „Zurück zu den Ursprüngen“ Kleine Stände mit dem in der Mitte liegenden Schwerpunkt des Körpers haben den Vorteil, dass schnelle Ausweichbewegungen oder Techniken möglich sind, ohne den Schwerpunkt des Körpers verschieben zu müssen. Kleine Stände unterstützen somit die Schnelligkeit in der Bewegung. Die Regel lautet deshalb: Schnelligkeit vor übergroßer Standsicherheit. Finden der eigenen Körperlogik - Rechts- oder Linksausleger Bewegungsabläufe werden in der Regel im Karate festgeschrieben. So zum Beispiel in der Kata. Dabei wird nicht berücksichtigt, ob der Trainierende Rechts- oder Linksausleger ist. Dies kann unter Umständen in Notsituationen zu Handlungsschwierigkeiten führen. Die eigene Körperlichkeit und die genetisch vorgegebene Körperlogik werden sich stark bemerkbar machen. Die starke Körperseite wird sich zwangsläufig durchsetzen. Durch das Training der schwächeren Seite können derartige Probleme zwar gemindert, aber nicht ausgeräumt werden. Unter starkem Druck wird sich die stärkere Körperseite durchsetzen wollen. Aus diesem Grunde ist es wichtig, seine eigene Körperlogik frühzeitig zu finden und sein eigenes Karate entsprechend darauf abzustimmen. Dies spart beim Erlernen im Bereich der Selbstverteidigung Zeit und Mühe. In Anbetracht dessen, dass das Karate-SV Training schnell erfolgreich sein soll, ist dies auch unbedingt erforderlich.

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Distanzen in der Karate-Selbstverteidigung Vorbemerkung In der Karate-Selbstverteidigung kann man nicht pauschal von Distanz sprechen. Die Distanz ist aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten. Bei Prüfungen wurde es bisher grundsätzlich so gehandhabt, dass der Prüfling bei den Überprüfungen der Kumiteformen einmal als Abwehrender und einmal als Angreifer beurteilt wurde. Hierbei wurde seitens der Prüfer verstärkt auf die Techniken geachtet, die im Abwehr- oder Angriffsbereich eingesetzt wurden. Die Distanz wurde nur verstärkt im Bereich der Kontertechnik beurteilt. Die Kumiteformen wurden lediglich aus sportlichem Blickwinkel betrachtet. Das hieß für die Praxis, dass der Angreifer mit der Kontertechnik leicht oder gar nicht berührt wurde. Die Kontertechnik und die angewandte Standtechnik waren jedoch bereits in vollem Umfang ausgeführt. Die Technik endete somit bei voller Technik- und Körperstreckung vor oder leicht auf dem Körper des Angreifers. Die Versportlichung des Karate hat dazu geführt, dass das Ziel der Konter- oder Angriffstechnik nicht mehr im Zielpunkt oder hinter dem Zielpunkt gesehen wird sondern auf oder vor dem Ziel. Bei Dan-Prüfungen sind Prüflinge durchgefallen, die durch Kontakt beim Partner eine direkte Wirkung erzielt haben. Dies wurde genau damit begründet, dass die Technik bei voller Ausführung auf oder kurz vor dem Partner beendet sein muss. Wird in Vereinen überhaupt mit der Pratze trainiert, endet die Technik in 95% aller Fälle ganz leicht auf der Pratze. Eine Wirkung durch die Technik wird nicht erzielt. Das noch vor vielen Jahren praktizierte Makiwaratraining ist fast überall weggefallen. Hierdurch entfällt die Abhärtung der Körperwaffen. Ebenso das Training der Körperspannung. Bruchteste zur Überprüfung der Wirkung der eigenen Technik entfallen gänzlich. Entweder wird der Bruchtest zur Effekthascherei herunter qualifiziert oder gar nicht mehr durchgeführt. Karate als olympische Sportart zu etablieren hat auch dazu beigetragen, dass Karate immer körperloser trainiert wird. Es sind weitere Trends zu verzeichnen, die Karate verharmlosen und die Hinwendung zur Selbstverteidigung erschweren.

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Betrachtungsweise der Distanzen 1. Distanz des Angreifers

! für Fußtechniken ! für Handtechniken ! möglicherweise für eine Kombination aus beiden Bereichen ! für Haltetechniken, Greiftechniken, Hebeltechniken, Würgetechniken

Der Angreifer muss erkennen, mit welchen Techniken er entsprechend der vorhandenen Distanz ein Ziel angreifen kann. Er sollte wissen, wie und wann er Distanzen zu seinen Gunsten verändert. Zum Beispiel durch Gleitschritte, eingesprungene Tritte mit nachfolgenden Schlagkombinationen, Hebel und Würfe. Die Angriffe müssen derart erfolgen, dass bei einem Treffer eine tatsächliche Wirkung erzielt worden wäre. Das setzt in der Prüfungspraxis voraus, dass die Technik, wenn sie das Ziel erreicht hat, also auf den Körper aufsetzt, nicht ganz vollendet sein darf. Zur vollständigen Beendigung der Technik sollten ca. 5-8 cm fehlen. Würde eine Technik beim Erreichen des Zieles vollständig abgeschlossen sein, würde in der Realität keine Wirkung erzielt. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, jede gezeigte und angewandte Technik auf der Pratze vorzuführen, um die Wirkung der Kontertechnik zu demonstrieren. Ähnlich als würde man einen Bruchtest durchführen. Es ist jedoch darauf zu achten, dass man bei den Partnerübungen nicht in das Vollkontaktkarate abrutscht. 2. Distanzen des Verteidigers allgemein Der Verteidiger muss erkennen, wann der Angreifer mit

! Fußtechniken ! Handtechniken ! möglicherweise mit einer Kombination aus beiden Bereichen ! Haltetechniken, Greiftechniken, Hebeltechniken, Würgetechniken oder mit

Würfen angreifen kann. Der Verteidiger muss sich bewusst werden, dass und wie Distanzen durch den Angreifer verändert werden können. Er sollte den Ansatz hierzu erkennen und

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gleichzeitig in der Lage sein seinerseits Distanzveränderungen zu seinen Gunsten durchführen zu können. Bei den Kontertechniken gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei dem Angriffstechniken. Zusätzliche Leitsätze:

! Verteidigung muss so einfach wie möglich sein ! Ausweichen vor hartem Block ! Ausweichen mit gleichzeitigem Block ist wünschenswert ! Der Spezialist weicht bei gleichzeitigem Block und Konter aus ! Bei allem Handeln des Abwehrenden ist das Notwehrrecht zu beachten

Der Verteidiger muss erkennen, ob mit

! Fußtechniken ! Handtechniken ! möglicherweise mit einer Kombination aus beiden Bereichen ! Haltetechniken, Greiftechniken, Hebeltechniken, Würgetechniken oder mit

Würfen gekontert werden kann. Die Distanz entscheidet über Kontermöglichkeiten. Distanzveränderungen müssen einkalkuliert werden. Technikvielfalt sollte vorhanden sein, damit distanzadäquat gehandelt werden kann. Nicht jede Technik ist für jede Distanz geeignet. Beispiel: Konter mit Handtechniken

! Gyaku-Zuki – Weite Distanz bei Konter mit Handtechniken ! Tate-Zuki – Mittlere Distanz bei Konter mit Handtechniken ! Ura-Zuki – Nahdistanz bei Konter mit Handtechniken

Beispiel: Konter Beintechniken

! Mae-Geri – Weite Distanz bei Konter mit Beintechniken ! Mawashi-Geri bei Ziel Oberschenkel des Gegners - Mittlere Distanz bei

Konter mit Beintechniken ! Hiza-Geri – Nahdistanz bei Konter mit Beintechniken

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Kreativität in der Handlung Je kreativer desto besser. Wer kreativ ist, handelt häufig für den Gegner unerwartet. Und wer unerwartet handelt, verblüfft und hat häufig Erfolg damit. Was gibt es also Besseres? Die Kreativität ist aus meiner Sicht deshalb zu fördern und zu pflegen. Dabei ist es wichtig, die Ideen, die entwickelt werden, auch auszuprobieren. Aber nicht nur in langsamer Form, sondern schnell und unter Druck. Denn nur was unter Druck wirkungsvoll und durchführbar ist, sollte ständig im Training trainiert werden. Es ist nicht sinnvoll etwas zu trainieren, was nur gut aussieht. Hierzu ist keine Zeit! Die meisten Menschen haben nur für zwei Trainingseinheiten in der Woche Zeit. Also kann im Training auch nur das trainiert werden, was sinnvoll und alltagstauglich ist und tatsächlich zum Erfolg führen könnte. Kreativität ist in der Selbstverteidigung erforderlich. Einfach und schnell muss unser Handeln in der Selbstverteidigung trotzdem sein. Es ist zu schaffen, diese Kriterien zu vereinigen. Die Ausweichrichtungen des Verteidigers bei einem Angriff Davon ausgehend, das der Verteidiger sich im Zentrum einer liegenden Uhr befindet sind die Grundausweichrichtungen bei der Verteidigungshandlung auf folgenden Uhrzeiten zu finden:

! 1 Uhr ! 3 Uhr ! 5 Uhr ! 6 Uhr (Sonderstellung als Ausweichrichtung) ! 7 Uhr ! 9 Uhr ! 11 Uhr

Für den Verteidiger bedeutet dies, dass er die Angriffstechnik nicht mit der vollen Kraft blocken muss, sondern durch die Ausweichbewegung bereits ein Großteil der Angriffskraft vermeidet. Optimal wäre es, durch die Ausweichbewegung dem Angriff bereits zu entgehen. Die Ausweichbewegung ist somit bedeutender als der Verteidigungsblock. Sei nicht dort, wo der Angriff einschlagen sollte.

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Der schnelle Konter Diesem Prinzip folgend, wird grundsätzlich zur Verteidigung und zum Gegenangriff ein Körperteil genutzt, der den kürzesten Weg zum Angreifer hat. Unter Beachtung der Körperlogik entsteht so die schnellstmögliche, rund fließende Abfolge aus Block und Konter. Blocke ich z. B. mit der linken Hand, so sollte auch die linke Hand oder auch das vorne stehende linke Bein als erstes kontern. Hierdurch wird gewährleistet, dass nach dem Block, schnellstmöglich gekontert werden kann. Kontert in dieser Situation das vorne stehende linke Bein zuerst, entsteht der erneute Vorteil, dass der Konter durch den Angreifer nicht optisch wahrgenommen werden kann. Ein Vorteil von unschätzbarem Wert. Zielbereiche des Konters Einen Angriff wirkungsvoll zu kontern bedingt, dass beim Konter ein wirkungsvolles Ziel getroffen wird. Dabei muss der Angreifer nicht lebensgefährlich verletzt, sondern lediglich daran gehindert werden, erneut anzugreifen. Einen Gegner auszuschalten heißt nicht, ihn vollends zu zerstören. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die rechtlichen Voraussetzungen für die Notwehr und Nothilfe verweisen. Dieser Bereich wird gesondert behandelt. Zielkategorien Im TEN KYO RYU wird zu Beginn die Lehre der Vital- und Schmerzpunkte sehr vereinfacht angewandt. Erst zu einem späteren Zeitpunkt der Ausbildung kann auf Wunsch verstärkt und intensiv darauf eingegangen werden. Auch hier wird die Individualität des Trainierenden in den Vordergrund gestellt. Anfänglich werden die Körperregionen der Aggressoren angegriffen, die erwartungsgemäß bei allen Menschen, ganz gleich welcher körperlichen Statur sie entsprechen, einen Schaden oder zumindest eine Reaktion hervorrufen. Hierbei handelt es sich um nachfolgend aufgeführte Bereiche: Zielregionen: Kopf, Hals, Solar-Plexus, Rippenbogen, Leber, Magen, Nieren, Genitalien und alle Gelenke

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Die Gelenke sind besonders im Beinbereich von ausschlaggebender Bedeutung. Durch den Angriff auf die Hüftgelenke, Kniegelenke und Fußgelenke wird der Angreifer destabilisiert. Wird der Angreifer destabilisiert, versucht sein Gehirn den aufrechten Gang zu erhalten. Damit ist seine Angriffssystematik stark unterbrochen. Sein im Gehirn ablaufendes Notprogramm befasst sich nur noch mit der Notwendigkeit, nicht zu Boden zu gehen. Damit kann sich sein Gehirn auch nicht mit neuen Angriffsprogrammen befassen. Ähnlich verhält es sich, wenn der Gegner gehebelt, geworfen oder gefegt wird. Destabilisation durch Immobilisation. Von weiterer Bedeutung ist das System der „vielen kleinen Stiche“. Der Konter sollte so aufgebaut sein, dass nicht nur eine Kontertechnik erfolgt, sondern eine Vielzahl - mindestens aber zwei. Der hierdurch an vielen Stellen entstehende Schmerz löst beim Gegner eine Vielzahl von Stressreaktionen in seinem Gehirn aus. Dies führt dazu, dass jegliches Bemühen der Gegenwehr untergraben und vereitelt wird. Die mentale Stärke des Gegners wird hierdurch erheblich reduziert. Der Wille zum erneuten Angriff muss unbedingt gebrochen werden. Insbesondere dann, wenn Frauen oder allgemein schwächere Personen Opfer eines Angreifers werden. Greife nicht nur den Körper deines Gegners an, sondern insbesondere seinen Geist. Pratzentraining - Sandsacktraining In früheren Jahren wurde im Karate ein Makiwaratraining durchgeführt. Dies ist durch das kontaktlose Karate, das heute durchgeführt wird, weitestgehend verschwunden. In öffentlichen Hallen ist das Aufstellen eines Makiwara auch nicht möglich. Ein guter und sehr zu empfehlender Ersatz sind Schlagpratzen und ein gutes Sandsack-training. Während das Training am Sandsack die Schlag- und Trittkraft, die Vielfältigkeit der Techniken und in erheblichem Maße die Kondition fördert, führt das Pratzentraining weiterhin zu einer flexiblen Handhabung der Technik unter Berücksichtigung der gerade vorliegenden Situation. Für Vereine sind deshalb große und kleine Schlagpratzen zu empfehlen. Sie sind in der Anschaffung preiswert und überall ohne Probleme oder Umbauten zu handhaben.

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Karate-Selbstverteidigung ohne entsprechendes Pratzen- oder Sandsacktraining ist undenkbar. Wir müssen als Verteidiger spüren und tief empfinden, was es bedeutet, kraftvoll auf einen Gegenstand oder vielleicht sogar auf einen Körper schlagen zu müssen. Im Notfall darf es nicht passieren, dass wir uns selbst erschrecken, wenn wir Körperkontakt mit dem Gegner haben. Wir verlieren hierdurch entscheidende Sekunden uns durchzusetzen oder im schlimmsten Fall sogar die Gesundheit oder unser Leben.

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Gewalt in Deutschland Leider ist Gewalt, nicht nur in unseren Städten, ein alltägliches Erscheinungsbild. Schaltet man das Fernsehen an, so bestimmen vorwiegend Gewalttaten die Berichterstattungen. Im Bereich des Rundfunks ist die gleiche Tendenz zu erkennen. Waren vor Jahren nur große Städte wie z. B. Berlin, Hamburg, München, Frankfurt mit besonders spektakulären Gewalttaten belastet, so sind heute auch die kleinsten Örtchen in Deutschland davon betroffen. In den Berichterstattungen kommt häufig die Fassungslosigkeit durch die nachstehende Aussage der Bevölkerung zum Vorschein. „Überall habe ich das erwartet, aber gerade hier, in unserem kleinen Dorf, am wenigsten.“ In den Gesichtern ist die Hilflosigkeit zu erkennen. Das Gefühl, auf einer sicheren Insel in einer kleinen harmonischen von Gewalt verschonten Gemeinschaft zu wohnen, weicht dem Empfinden von Angst, Unverständnis und Traurigkeit. Die Realität hat uns erreicht! Mord und Totschlag, Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen, Raubdelikte, gefährliche und schwere Körperverletzungen sowie vorsätzliche leichte Körperverletzungen sind alltäglich. Die globale Vernetzung, die mediale Allgegenwärtigkeit und die gemeinhin vorhandene immer größer werdende Sensationslust unserer Gesellschaft schaffen die Voraussetzungen, dass Gewalt täglich in unsere Wohnungen getragen wird. Es ist sicherlich nicht schön, einen anstrengenden Tag damit zu beenden, Schreckensmeldungen über Gewalttaten zu hören. Aber es macht uns sensibler. Sollte es jedenfalls!! Durch die ständigen Meldungen über Gewalt und die hierdurch anwachsende Sensibilität werden Straftaten auch vermieden oder erkannt. Berichte über Zivilcourage regen zur Nachahmung an. Solange wir als Individuum nicht direkt von Gewalt betroffen sind oder waren, neigen wir dazu, uns keinerlei Gedanken über das Ausmaß der in Deutschland begangenen Gewaltdelikte zu machen. Wir sind gerne bereit, derartige Fakten zu ignorieren und den Kopf in den Sand zu stecken. Was ich nicht weiß, gibt es auch nicht. Ein böser Trugschluss. Von einer Sekunde zur anderen kann diese Ignoranz unser Leben vollkommen verändern. Ein weiser Mensch hat einst gesagt: „Die größte Tat des Teufels war es, den Menschen glauben zu machen, dass es ihn nicht gibt.“

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Wo finde ich meine Rechte? Das Grundgesetz Die Grundrechte des Einzelnen, der im Bereich der Bundesrepublik Deutschland lebt, sind im Grundgesetz (GG) festgelegt. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es trat mit Ablauf des 23.05.1949 in Kraft. Das Grundgesetz regelt nicht nur das soziale Zusammenleben der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Bevölkerung, sondern garantiert auch die Rechte der in Deutschland lebenden Menschen. Es verpflichtet den Staat gegenüber dem Bürger, bestimmte Handlungen durchzuführen oder zu unterlassen. Das Grundgesetz hat als Verfassung folgende Aufgaben:

! den Staat zu konstituieren und Grundwerte für den Staat festzulegen ! den entstandenen Staat zu stabilisieren und ! der Freiheitssicherung und Machtbegrenzung zu dienen.

Das Grundgesetz wird in mehrere Teile gegliedert:

! Präambel (Vorwort) ! Grundrechtekatalog (Artikel 1 - 19 GG) ! Organisationsnormen des Staates (Artikel 20 ff GG) ! Diverse weitere Regelungen (zum Beispiel Regelungen für den

Verteidigungsfall) Das Grundgesetz ist die Grundlage für alle anderen innerstaatlichen Rechtsgrundlagen. Dies bedeutet, dass andere innerstaatliche Rechtsgrundlagen dem Grundgesetz nicht widersprechen dürfen. Die immer wieder geforderten Grundrechte sind in den Artikeln 1-19 GG behandelt. Die Verpflichtung des Deutschen Staates gegenüber den Bürgern und anderen Staaten, die in Artikel 1 GG unseres Grundgesetzes festgelegt wird, ist für das gesamte Rechtssystem so bedeutend, dass diese Ausführungen im Rahmen dieser Arbeit unbedingt, wenn auch nur kurz, behandelt werden müssen.

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Artikel 1 GG – Menschenwürde, Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte

1. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

2. Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

3. Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 1 GG ist das Grundprinzip, das alle Bestimmungen des Grundgesetzes durchdringt und Staatsziele vorgibt. Er enthält den Schutzauftrag an den Staat, den Einzelnen gegen Angriffe durch Dritte in seiner Würde zu schützen. Drei Aussagen sind von elementarer Bedeutung:

1. Unantastbarkeit der Würde des Menschen als höchster Rechtsgut 2. Bekenntnis zu den Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen

Gemeinschaft 3. Bindung der Gesetzgebung, vollziehender Gewalt und Rechtsprechung an die

Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht Die in diesem Artikel des Grundgesetzes festgelegten Bestimmungen sind von solch einer tragenden Bedeutung für unser Rechtssystem, dass eine Änderung der dort festgelegten Grundsätze nach Artikel 79 III GG unzulässig ist. Das Zusammenleben in einer immer größer werdenden sozialen Gemeinschaft wie der Bundesrepublik Deutschland wird grundsätzlicher schwieriger. Das Anwachsen der Städte zu Ballungszentren vermindert die räumliche Bewegungsfreiheit des Einzelnen. Schnell hat man die Handlungskreise anderer Menschen erreicht und fühlt sich dadurch negativ bedrängt. Hierdurch treten schneller Aggressionen auf, die zu verbalen oder auch körperlichen Attacken führen können. Der Einzelne fordert sein Recht ein und möchte sein Recht auf die Entfaltung seiner Persönlichkeit, die ja grundgesetzlich geregelt ist, gewahrt wissen. Dieses Recht wird in Artikel 2 GG behandelt. Im Artikel 2 GG werden aber auch weitere Grundsätze des menschlichen Zusammenlebens in einer sozialen Gemeinschaft festgelegt, die insbesondere in Zusammenhang mit Gewalttaten von großer Bedeutung sind.

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Artikel 2 GG – Persönliche Freiheitsrechte

1. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

2. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Mit dieser Regelung in Absatz 1 garantiert der Staat, dass jedermann frei ist zu tun und zu lassen, was er will, jedoch mit der Einschränkung, dass er die Rechte anderer nicht verletzt oder andere Gesetze durch seine Handlung missachtet. Insbesondere wird das Sittengesetz angesprochen. Somit ist bei Unstimmigkeiten grundsätzlich zu prüfen, inwieweit in die Rechte anderer Personen eingegriffen wird oder ob ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen vorliegt.

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Das Strafrecht in Instrument zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit ist das Strafrecht. Mit dem Strafgesetzbuch hat der Staat Regelungen getroffen, die Handlungen unter Strafe stellen, die grundgesetzlich geschützte Rechte (z. B. das Recht auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit) des Einzelnen verletzen. Im 16. und 17. Abschnitt des Strafgesetzbuches werden Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit behandelt. Im Zusammenhang mit dieser Arbeit werden lediglich die Körperverletzungsdelikte angesprochen. § 223 StGB Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit

schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung (1) Wer die Körperverletzung

1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(3) Der Versuch ist strafbar.

§ 226 StGB Schwere Körperverletzung (1) Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person

1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, 2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder 3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung

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oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

§ 227 StGB Körperverletzung mit Todesfolge (1) Verursacht der Täter durch die Körperverletzung (§§ 223 bis 226) den Tod der verletzten Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. (2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen. § 229 StGB Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Mit dem Strafgesetzbuch ist der Staat somit seiner Verpflichtung aus dem Grundgesetz heraus nachgekommen, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen, indem er ein Gesetz geschaffen hat, das Zuwiderhandlungen gegen das Gesetz bestraft. Unter besonderen Umständen kann die Begehung einer Tat, die unter Strafe steht, wie z. B. die Körperverletzung, als eine nicht rechtswidrige Handlung angesehen werden. Hierzu muss ein Rechtfertigungsgrund vorliegen. Ein Rechtfertigungsgrund stellt die in § 32 StGB behandelte „Notwehr“ dar. § 32 StGB Notwehr (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

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Was aber ist im Einzelnen unter Notwehr zu verstehen? Die Antwort gibt der Gesetzgeber in Absatz II des Notwehrparagraphen: Notwehr ist eine Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren. Trotz der im Gesetz festgelegten Antwort sind für den Normalbürger einige unbestimmte Rechtsbegriffe zu klären, damit letztendlich die Antwort nicht nur verstanden wird, sondern auch in einer eskalierenden Lage die Notwehrhandlung rechtlich unstrittig erfolgt. Verteidigung Dies ist eine Handlung, die der Verteidigung dient. Sie beinhaltet die Schutzwehr, also die bloße Abwehr eines Angriffs, aber auch die Trutzwehr, also den Gegenangriff. Die Handlung darf und muss nur vom Verteidigungswillen getragen sein. Erforderlichkeit Erforderlich sind alle Maßnahmen, die zu einer wirksamen Verteidigung gehören, eine möglichst sofortige Beendigung des Angriffs erwarten lässt und die endgültige Beseitigung der Gefahr am besten gewährleistet. Hat man als Verteidiger mehrere Verteidigungsmöglichkeiten zur Auswahl, ist eine Verteidigung zu wählen, die beim Angreifer den geringsten Schaden anrichtet. Die Verpflichtung zur Wahl des mildesten Verteidigungsmittels ist jedoch nur dann erforderlich, wenn das mildere Mittel geeignet ist, die entstandene Gefahr auch tatsächlich zu beseitigen. Eine unsichere Abwehrmöglichkeit muss der Verteidiger somit nicht in Betracht ziehen. In diesem Zusammenhang spricht der Gesetzgeber von der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Die Verhältnismäßigkeit muss zwischen der Art und der Intensität des Angriffs und der Art und Intensität der Abwehr gewahrt sein. Ein leichtes „Schubsen“ vor die Brust rechtfertigt nicht, dass man dem Angreifer direkt ins Gesicht schlägt. Ist das „Schubsen“ erkennbar eine Vorbereitung für einen intensiveren Angriff, ist auch eine intensivere Abwehr möglich. Bei der Abwägung, wie intensiv und Umfangreich eine Verteidigung sein darf, kommt es grundsätzlich auf die Situation an. Bei verbalen, ehrverletzenden Angriffen wird in der Regel keine tätliche Abwehr erforderlich sein. Eine besondere rechtliche Prüfung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kommt dann zustande, wenn der Abwehrende „Kampfsport“ trainiert. Dabei ist die Art des

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Kampfsportes (Boxen, Judo, Karate o.ä.) erst einmal von untergeordneter Bedeutung. Bei dem Verteidiger werden besondere Fähigkeiten angenommen, Angriffe in geeigneter Form abzuwehren. Für den Kampfsportler kann die rechtliche Würdigung seiner Handlung sehr kompliziert werden. Der Kampfsportler, der sich mit Turniersport beschäftigt und entsprechend trainiert, kann eventuelle reale Gefahrensituation weder erkennen, noch in geeigneter Form auf reale Angriffe reagieren. Sein Training basiert auf anderen Zielen und ist durch Regeln in seiner Handlungsmöglichkeit eingeschränkt. Seine Kampfform vermindert in einem realen Kampf erheblich seine Verteidigungschancen. Es könnte bei einem möglichen Gerichtsverfahren durchaus zu Schwierigkeiten kommen, wenn dieser Sachverhalt nicht deutlich gemacht wird. Eine andere Sichtweise ist anzunehmen, wenn der Abwehrende Vollkontaktkarate oder Karate mit dem Ziel der Selbstverteidigung ausübt. Auch Boxen und Krav Maga haben da eine Sonderstellung. Bei diesen Kampfsystemen werden ständig reale Kampfsituationen trainiert. Körperliche Schädigungen sind auch bei einem normalen Training möglich. Körperlich und mental werden die Trainierenden auf den Ernstfall vorbereitet. Rollenspiele unterstützen das Training. Bei den so Trainierenden kann unterstellt werden, dass sie im Ernstfall situativ und überlegt handeln können. Bei Personen, die beruflich häufig mit eskalierenden Situationen befasst sind - Polizei, Ordnungsamt, Soldaten u. ä. – und zusätzlich ein Kampfsystem mit dem Ziel der Selbstverteidigung trainieren, muss in der Regel vorausgesetzt werden, dass diese Personengruppe in eskalierenden Situationen grundsätzlich verhältnismäßig reagieren kann. Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen Ein Angreifer hat nicht das Recht, den Verteidiger zu schädigen. Die Möglichkeit, dem Angriff durch Flucht auszuweichen, ist nicht als milderes Mittel anzusehen. Wer verprügelt zu werden droht, darf sich auch dann zur Wehr setzen, wenn er sich der drohenden Gefahr der Körperverletzung durch Flucht entziehen könnte. Der Angegriffene hat jedoch kein Recht darauf, sich in jedem Fall selbst zu verteidigen. Stehen andere Personen zur Verfügung, die dem Opfer helfen können, so dass der Angriff schonender abgewehrt werden kann, muss der Angegriffene sich dieser Personen bedienen. Es ist dem Angegriffenen zuzumuten, Passanten um Hilfe zu bitten. Man darf also einen Angriff nicht mit einer Schusswaffe abwehren, wenn ein Karateka daneben steht, der willens und in der Lage ist, den Angreifer mit gezielten Maßnahmen aufzuhalten.

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Sofern polizeiliche Hilfe zur Abwehr des Angriffs präsent ist, muss diese in jedem Fall in Anspruch genommen werden. Die private Verteidigung ist in diesen Fällen wegen des nachrangigen Charakters des Notwehrrechts unzulässig. Gegenwärtigkeit Gegenwärtigkeit ist nach der gängigen Definition ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, begonnen hat oder noch andauert. Hebt der Angreifer einen Arm, um zum Schlag auszuholen, ist die Rechtslage eindeutig. Durch die Handlung des Angreifers liegen seine Absichten offen zu Tage, so dass das Risiko einer irrtümlichen Verteidigung vergleichsweise gering ist. Die Person A versetzt der Person B eine schallende Ohrfeige. B verlässt vollkommen verwundert den Raum. Nach fünf Minuten erscheint B wieder und versetzt A ebenfalls eine Ohrfeige. B beruft sich auf Notwehr. Festzustellen ist, dass beide Handlungen rechtswidrig sind. Es wird in beiden Fällen ein geschütztes Rechtsgut (Gesundheit) verletzt. Die Handlung von B weicht zeitlich erheblich von der Handlung des A ab. Beide Handlungen können zeitlich nicht in direktem Zusammenhang gesehen werden. Damit entfällt in diesem Fall bereits das Tatbestandsmerkmal der „Gegenwärtigkeit“. B kann sich somit nicht auf „Notwehr“ berufen. Rechtswidrigkeit Rechtswidrig ist jede Handlung einer Person, die der Gesetzgeber in einem Gesetz als unerlaubtes Handeln bezeichnet und unter Strafe stellt. Maßgebend ist also, was der Handelnde tun darf und zu welchen Eingriffen in die Rechte anderer er befugt ist. Nach dem Grundgedanken der Notwehr wäre es richtig, nicht nur objektiv und subjektiv rechtswidriges, sondern auch schuldhaftes Verhalten zu verlangen. Die Verteidigungshandlung muss geboten sein. In der Regel ist sie dies, wenn die Verteidigung erforderlich ist. Eine Verteidigung ist nicht erforderlich, wenn von dem Angegriffenen ein anderes Verhalten zu fordern oder ihm zuzumuten ist. Das könnte der Fall sein, wenn der Angegriffene verpflichtet ist, sich nicht zu verteidigen. Zum Beispiel bei einem Angriff durch ein Kind oder einen Geisteskranken. In diesem Fall ist das Tatbestandmerkmal der Rechtswidrigkeit des Angriffs fraglich, da dem Angreifer rechtlich die Schuldfähigkeit fehlt.

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Angriff Ein Angriff ist jede durch menschliches Verhalten drohende Verletzung rechtlich geschützter Güter. Diese geschützten Güter sind Leib, Leben und Gesundheit, Eigentum, Ehre und Freiheit der Person, allgemeine Handlungsfreiheit sowie das Recht am eigenen Bild und auf Intimsphäre. „Sich“ Wehrt man einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf seine Rechtsgüter ab und schützt sich ausnahmslos selbst, so spricht man von Notwehr. „Anderen“ Schützt man die Rechtsgüter einer anderen Person bei einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff, so nennt man dies Nothilfe. Nothilfe Die Nothilfe gilt dem Schutz einer angegriffenen Person. Um die Nothilfe zu rechtfertigen, muss der Angegriffene seine Zustimmung hierfür erteilen. Ein Recht zur Nothilfe besteht grundsätzlich nur dann, wenn die Verteidigung dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Angegriffenen entspricht. Lehnt dieser die Verteidigung ab, ist eine Nothilfehandlung nicht gerechtfertigt. Eine Ausnahme hiervon gilt lediglich bei Angriffen auf das Leben und schwerer Bedrohung der körperlichen Unversehrtheit. Kann der Angegriffene über das bedrohte Rechtsgut nicht disponieren, ist er auch nicht berechtigt, eine zu seinem Schutz erforderliche Nothilfe zu verbieten. Eine vollkommen betrunkene Frau wird auf offener Straße von Ihrem Ehemann geschlagen und getreten. Ein Passant bietet der Frau Hilfe an. Die Frau lehnt ab. Der Ehemann will weiter schlagen. Daraufhin hält der Passant den Ehemann von weiteren Handlungen ab, indem er ihn zusammen mit anderen herbeigerufenen Personen festhält. Die Polizei wird hinzugezogen. Aufgrund ihres stark alkoholisierten Zustandes konnte die Frau die für Sie vorliegende Gefahrenlage nicht erkennen. Hätte der Ehemann weiterhin auf seine Frau einschlagen können, wäre möglicherweise nicht nur die körperliche Unversehrtheit in Gefahr gewesen, sondern auch ihr Leben. Das Eingreifen der Passanten war gerechtfertigt. Unter Umständen wäre ein Nichteingreifen der Passanten eine strafbare Handlung.

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§ 323 c StGB Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen, gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm nach den Umständen zuzumuten, insbesondere ohne erheblich eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der vorstehende Sachverhalt soll hier nicht eingehend überprüft und beurteilt werden. Es soll nur zum Nachdenken anregen, dass auch ein „Nichthandeln – Unterlassene Hilfeleistung“ eine Straftat sein kann. Einschränkung der Notwehr In verschiedenen Fällen liegen Einschränkungen im Bereich der Notwehr vor:

! Die Abwehr eines nur vermeintlichen Angriffes (Putativnotwehr) ist rechtswidrig, eventuell ist sie jedoch entschuldbar, weil ein Irrtum vorlag. Putativnotwehr ist gegeben, wenn der Täter irrig die Voraussetzungen der Notwehr annimmt, also entweder irrig meint, dass er angegriffen sei oder werde, dass eine Verteidigung erforderlich oder geboten sei, ohne dass die Voraussetzungen des § 33 StGB (Überschreitung der Notwehr) vorliegen.

! Vorbeugende Maßnahmen gegen künftige noch nicht gegenwärtige Angriffe sind durch Notwehr nicht gedeckt.

! Wer einen Angriff absichtlich provoziert, kann sich nicht auf Notwehr berufen. ! Notwehr gegen Notwehr ist nicht möglich. ! Bei einer einverständlichen Prügelei kann sich keiner der Beteiligten auf

Notwehr berufen (z.B. jede Art von Kampfsportturnier). ! Gegen rechtmäßige Grundrechtseingriffe ist Notwehr nicht möglich.

Hierbei handelt es sich um legitimierte Eingriffsmaßnahmen durch staatliche Organe wie die Polizei, Ordnungsamt, Zoll oder Gerichtsvollzieher.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig. § 33 StGB Überschreitung der Notwehr Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. Wer einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff mit einem nicht erforderlichen Verteidigungsmittel abwehrt, handelt objektiv rechtswidrig. Dieses Überschreiten der Notwehrgrenzen bezeichnet der Gesetzgeber als Notwehrexzess. Er wird nicht bestraft, wenn das Überschreiten der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken (asthenische Affekte) geschieht. Die vorstehende gesetzliche Regelung

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stellt einen Schuldausschließungsgrund dar. Er schützt den Verteidiger, der durch die vorliegende Gesamtsituation vollkommen überfordert ist und aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken Handlungen begeht, die er unter normalen Umständen nicht durchführen würde. Hat der Angreifer durch sein Handeln diese Affekte ausgelöst, so muss er die Folgen der überzogenen Abwehr selbst tragen. Bei Personen, die beruflich häufig mit eskalierenden Situationen befasst sind - Polizei, Ordnungsamt, Soldaten u. ä. – und zusätzlich ein Kampfsystem mit dem Ziel der Selbstverteidigung trainieren, muss in der Regel vorausgesetzt werden, dass diese Personengruppe in eskalierenden Situationen grundsätzlich verhältnismäßig reagieren kann. Für diese Personengruppe dürften in der Regel die asthenischen Affekte nicht anerkannt werden. Dies bedeutet in der Praxis, dass für diese Personen der § 33 StGB als Schuldausschließungsgrund in der Regel nicht in Betracht kommt. Zusammenfassung Die einleitende Frage, wo denn die Rechte des Bürgers sind, ist gar nicht so einfach und vor allen Dingen nicht kurz zu beantworten. Eine Fülle von gesetzlichen Regelungen, die zusätzlich mit Kommentierungen begleitet sind, lassen den Normalbürger schlichtweg verzweifeln. Aus diesem Grunde können die Ausführungen zu der vorliegenden Rechtsproblematik nicht vollständig und abschließend sein. Das Leben ist vielfältig und bunt. Und jeder Fall ist gesondert zu betrachten. Das deutsche Notwehrrecht gewährt demjenigen, der zu Unrecht angegriffen wird, die rechtlichen Voraussetzungen sich selbst oder andere zu verteidigen ohne strafrechtlich belangt zu werden. Dies gilt auch für Kampfsportler oder Personen, die sich mit Selbstverteidigungstraining beruflich oder als Hobby befassen. Jedoch kann das Handeln dieser Personen rechtlich anders gewertet werden als bei dem Normalbürger. Das Schwierigste dürfte in der Regel sein, eine Notlage zu erkennen, in der ein Handeln durch das Notwehrrecht legitimiert wird. Nicht immer ist das, was wir glauben tun zu dürfen auch das, was in einer Ausnahmesituation rechtlich getan werden darf! Wird ein Körperverletzungsdelikt vor Gericht verhandelt, so muss man sich bewusst sein, dass, auch wenn man „Recht“ hat, nicht unbedingt „Recht“ bekommt. Aus diesem Grund sollte man grundsätzlich überlegen, ob man möglicherweise eskalierenden Situationen aus dem Wege gehen kann. Nicht immer ist es erforderlich, seinen „dicken Kopf“ durchzusetzen und mit Wucht und Kraft auf seine Rechte zu bestehen. Sturheit kann unter Umständen Dummheit sein. Die Ausführungen zu dem Bereich „Gewalt in Deutschland“ basieren auf die Veröffentlichung im Buch - Tactical Power Defence / Autoren: Binder/Kerschek -

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Situation

sehen hören fühlen

Bewusst Verdrängen

oder nicht

wahrnehmen

Keine Handlung

oder Falsche

Handlung

wahrnehmen

Situation bekannt

Situation unbekannt

Handlungs-sicherheit

gutes Gefühl

Handlungs-unsicherheit

ungutes Gefühl

Selektion der Handlungsmöglichkeiten

Entscheidung über die zukünftige Handlung

Handlung

Flucht Kampf Keine

besondere Handlung

erforderlich

VereinfachteEntscheidungssystematikinderSelbstverteidigung

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Allgemeines zum TEN KYO RYU Prüfungsprogramm

Das vorliegende Prüfungsprogramm stellt lediglich ein Mindestmaß an Anforderung für den Prüfling dar, um eine Graduierung zu erreichen. Der Prüfling soll sich eingehend mit den Prinzipien auseinandersetzen, die für die Selbstverteidigung erforderlich sind. Die vorliegenden Prüfungs-Kombinationen sind Beispiele der möglichen Zusammensetzung von Techniken für die Selbstverteidigung. Es ist wünschenswert, dass der Prüfling diese Kombinationen modifiziert, um sie für sich besser nutzen zu können, wenn es erforderlich ist. Das erklärte Ziel im TEN KYO RYU ist die umfassende Ausbildung der Karateka im Bereich der Selbstverteidigung unter Nutzung aller dafür nützlichen Methoden. Durch die Konzentration auf das Wesentliche soll es den Lernenden ausdrückliche ermöglicht werden, bei einer regelmäßigen Trainingsteilnahme an 2 Terminen je Woche innerhalb der Regelvorbereitungszeit von 3 Monaten ihre nächste Kyu-Prüfung zu absolvieren. Der Weg zum 1. Dan im Selbstverteidigungs-Karate TEN KYO RYU soll für ehrgeizige Karatekas in drei bis vier Jahren ermöglicht werden. Die Ausbildung der Prüflinge ist in vier Bereiche mit unterschiedlichen, aufbauenden und überschneidenden Inhalten aufgeteilt. Dies sind: UST: Unterstufe -> 9.-7. Kyu (Weiß- bis Orangegurt) MST: Mittelstufe -> 6.-4. Kyu (Grün- bis Blaugurt) OST: Oberstufe -> 3.-1. Kyu (Braungurt) DAN: Meister -> ab 1. Dan (Schwarzgurt) Ziele der einzelnen Lernstufen

UST:

! Finden der eigenen Körperlogik (z.B. Rechts- oder Linksausleger) ! Nutzung der Grund-Ausweichrichtungen ! Kennen der Gefährdungsdistanzen ! Kennen der gesetzlichen Rechte und Pflichten bei Notwehr- und Nothilfe ! Beachtung der Prinzipien für den „Schnellen Konter“ ! Fallschule - verletzungsfreies Fallen ! Verteidigung gegen Schläge und Griffe

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! Beherrschung der Verteidigungs-Grundhaltung ! Erlernen der erforderlichen Grundkombinationen

MST:

! Bewusstes Nutzen der Körperlogik ! Kennen der Ablauflogik ! Leichtfüßiges Ausweichen in die Grund-Ausweichrichtungen ! Beachtung des Verteidigungsschemas ! Beachtung der Zielkategorien ! Sichere Rückkehr in den Stand aus der Bodenlage ! Training unter Stress-Einflüssen ! Konsequentes umsetzten des Prinzips des „Schnellen Konters“ ! Verteidigung gegen Tritte, Klammerungen, ! Verteidigung am Boden gegen Schläge und Tritte ! Erlernen von weiteren Grundkombinationen

OST:

! Bewusstes Nutzen der Ablauflogik ! Kennen der Verhaltensmuster bei mehreren Angreifern ! Beginnende kreative Nutzung des Erlernten in der Partnerarbeit ! Beginnende Sicherheit und Überblick in Stress-Situationen ! Bewegungen zeichnen sich durch rundes Fließen aus ! Beherrschen der Kampfdistanz ! Beherrschung des "Schnellen Konters", der "Zielkategorien" und

"Verteidigungsschema" ! Verteidigungen gegen Stockangriffe ! Erlernen von weiteren Grundkombinationen ! Teilnahme an einem 1. Hilfe Kurs sowie dessen regelmäßige Erneuerung ! Freie Bewegung im Raum bei Selbstverteidigungshandlungen

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1. DAN

! Sichere Beherrschung aller Lerninhalte aus dem Kyu-Bereich ! An das eigene Lebensalter angepasste Bewegungsmuster ! Kreative Nutzung des Karate am Partner ! Beginnende Umstellungsfähigkeit bei unerwarteten Situationen in der

Partnerarbeit ! Sicherheit in Stress-Situationen ! Bewusstes Handeln bei mehreren Angreifern ! Entwicklung von einer Kombinationen unter Berücksichtigung der eigenen

Körperlogik ! Regelmäßige Fortbildung (Besuch von mind. 2 LG pro Jahr)

2. Dan

! Festigung des "eigenen" Karate auf Basis der persönlichen Körperlogik ! Deutlich erkennbare Spezialisierung im Ablaufschema ! Sichere Umstellungsfähigkeit bei unerwarteten Situationen in der Partnerarbeit ! Sicheres Abrufen technischer Abläufe bei mehreren Angreifern ! Entwicklung von zwei weiteren Kombinationen unter Berücksichtigung der

eigenen Körperlogik ! Regelmäßige Fortbildung (Besuch von mind. 2 LG pro Jahr)

3. Dan

! Konsequentes Nutzen des "eigenen" Karate auf Basis der persönlichen Körperlogik

! Abgeschlossene Spezialisierung im Ablaufschema, erkennbar durch Adaptierung neuer Bewegungsabläufe auf die eigene Körperlogik

! Erläuterungsfähigkeit seiner Techniken und Bewegungsabläufe ! Verteidigung gegen Messerangriffe ! Entwicklung von drei weiteren Kombinationen unter Berücksichtigung der

eigenen Körperlogik ! Regelmäßige Fortbildung (Besuch von mind. 2 LG pro Jahr)

4. Dan

! Beherrschung aller technischen Aspekte des TEN KYO RYU ! Sicherheit gegen Messerangriffe ! Aktive Entwicklung neuer Formen und aktive Beteiligung an der

Weiterentwicklung des Systems TEN KYO RYU ! Präsentation zu einem Thema des Karate

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! Weitergabe seines Wissens als Grundlage zur Zulassung zum 5. Dan in Form von Lehrgängen

5. Dan

! Beherrschung aller technischen Aspekte des TEN KYO RYU. ! Aktive Entwicklung neuer Formen und aktive Beteiligung an der

Weiterentwicklung des Systems TEN KYO RYU ! Präsentation zu einem Thema des Karate ! Weitergabe seines Wissens als Grundlage zur Zulassung zum 6. Dan in Form

von Lehrgängen

6. Dan

! Beherrschung aller technischen Aspekte des TEN KYO RYU ! Minimierung des Bewegungsaufwandes zur Verteidigung ! Aktive Entwicklung neuer Formen und aktive Beteiligung an der

Weiterentwicklung des Systems TEN KYO RYU ! Schriftliche Ausarbeitung zu einem Thema des Karate ! Praktische Präsentation des ausgearbeiteten Themas ! Besondere Verdienste im Bereich des Karate-Do

- Z. B. langjährige Trainertätigkeit und/oder Vorsitz eines Vereins/Dojo. - Regional anerkannter Experte zum Thema TEN KYO RYU

! Weitergabe seines Wissens als Grundlage zur Zulassung zum 7. Dan in Form von Lehrgängen

7. Dan

! Beherrschung aller technischen Aspekte des TEN KYO RYU. ! Aktive Entwicklung neuer Formen und aktive Beteiligung an der

Weiterentwicklung des Systems TEN KYO RYU ! Schriftliche Ausarbeitung zu einem Thema des Karate ! Praktische Präsentation des ausgearbeiteten Themas ! Besondere Verdienste im Bereich des Karate-Do

- Z. B. langjährige Trainertätigkeit oder Vorsitz eines Vereins/Dojo - Regional anerkannter Experte zum Thema Karate-Selbstverteidigung

! Weitergabe seines Wissens als Grundlage zur Zulassung zum 8. Dan in Form von Landesweiten Lehrgängen

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8. Dan

! Es erfolgt keine technisch qualitative Überprüfung der Leistung. ! Aktive Entwicklung neuer Formen und aktive Beteiligung an der

Weiterentwicklung des Systems TEN KYO RYU ! Schriftliche Ausarbeitung zu einem Thema des Karate ! Praktische Präsentation des ausgearbeiteten Themas ! Besondere Verdienste im Bereich des Karate-Do

- Z. B. langjährige Trainertätigkeit oder Vorsitz eines Vereins/Dojo. - Regional anerkannter Experte zum Thema Karate-Selbstverteidigung

! Weitergabe seines Wissens als Grundlage zur Zulassung zum 8. Dan in Form von Landesweiten Lehrgängen

9. Dan

! Diese Grade werden nicht geprüft ! Die zuvor erbrachten technischen und geistigen Leistungen des Aspiranten,

sowie das über viele Jahre gelebte Engagement berechtigen zum Erhalt einer solchen hohen Graduierung per Ernennung oder Verleihung

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Die Kata des TEN KYO RYU Die Selbstverteidigungs-Kombinationen aus dem Kyu-Prüfungsprogramm bilden die Grundlage für die Kata des TEN KYO RYU. Jedem einzelnen Kyu-Grad liegen Selbstverteidigungs-Kombinationen zugrunde. Diese Kombinationen werden zusammengesetzt und als Kata dargeboten. Hierbei werden die Bewegungsrichtung und die Seitenauslegung bewusst nicht festgelegt. Lediglich der geforderte Inhalt in Form der Kombinationen ist von Bedeutung. Durch diese Freiheit des Vortrages der Kata wird insbesondere die gewünschte Individualität und Kreativität gefördert. Ob Rechts- oder Linkshänder, jeder entscheidet selbst, welche Bewegungsrichtung bevorzugt wird. Durch diese Verfahrensweise wird die Flexibilität und Individualität in der Handlung des Einzelnen nicht nur gefördert, sondern besonders hervorgehoben, bewusst gefordert und geschult. Selbstverteidigung setzt stets Flexibilität, Individualität, Schnelligkeit bezogen auf die eigenen körperlichen Fähigkeiten voraus. Das vorliegende Katasystem unterstützt somit das Individuum. Die erste Kata besteht aus zwei Kombinationen. Die zweite Kata besteht aus den zwei Kombinationen der ersten Kata sowie aus drei weiteren Kombinationen. Alle weiteren Kata bauen auf dieses System auf. Das heißt, dass die Kombinationen der bisherigen Kata plus die weiteren für die nächste Graduierung geforderte Kombinationen als Kata gezeigt werden müssen. So besteht die Kata zum 1. Dan aus insgesamt 29 Kombinationen mit einer Vielzahl von Techniken. Bei dieser Form wächst die Kata von Prüfung zu Prüfung. Die Kombinationen aus den vorherigen Prüfungen werden so ständig wiederholt und somit verfestigt und perfektioniert. „Kennen – Beachten – Beherrschen“ wird zu einem neuen Grundsatz im Training des neuen Systems. Was ich in der ersten Prüfung kennenlerne, muss in der zweiten Prüfung Beachtung finden und in der dritten Prüfung ohne Fehler beherrscht werden.

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Es entsteht somit eine neue Lern- und Prüfungsspirale, die sich durch das ganze Prüfungssystem windet und dadurch ein hohes Maß an Perfektion und Fertigkeiten des Einzelnen bei der Prüfung zum ersten Dan garantiert. In der Prüfung zum ersten Dan sind alle Kombinationen der vorherigen Kyu-Prüfungen bewusst zusammengefasst. Der Prüfling zeigt zum ersten Dan nicht nur, dass er die bisherigen Kombinationen beherrscht und in Perfektion vortragen kann, sondern legt durch seine selbst gestaltete Kampfkombination dar, dass er das vorliegende Kata- und Kampfsystem verstanden und verinnerlicht hat. Bei den Kombinationen wurde darauf geachtet, dass sie in der im Training geübten Form auch real sofort anwendbar sind. Die Höhe des Standes, die Art der Ausführung der Technik usw. wird in der Einzelform, der Kombinationsform und in der Kataform immer gleich ausgeführt, so dass die geübten Techniken ohne Veränderung in der alltagstauglichen Selbstverteidigung Anwendung finden können. Einzeltechnik – Kombination – Kata = Anwendung ohne Veränderung der Form Der vorliegende logische Aufbau ermöglicht dem Trainierenden einen schnellen Ausbildungserfolg ohne Zeitverlust bei hoher Handlungsqualität. In Anbetracht dessen, dass nicht jeder Trainierende jeden Tag ein Training durchführen kann, aber der Bedarf an Selbstschutz sich ständig erhöht, bildet dieses Selbstverteidigungs-system die Möglichkeit, sich nach kurzer Trainingszeit verteidigen zu können.

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Quereinstieg ins TEN KYO RYU System

Alle unter dem Dach des Deutschen Karate Verbandes erworbenen Prüfungen werden selbstverständlich anerkannt. Für den Einzelnen besteht Bestandschutz für seine bereits abgelegten Prüfungen.

Das TEN KYO RYU pflegt keine eigenen Kata im herkömmlichen Sinn, sondern stützt sich als Ad-on-Stil auf die etablierten Kata der verschiedenen Stile im DKV. Weitere Informationen zu dem Thema Kata im TEN KYO RYU wurden bereits erläutert. So gilt es für den Quereinsteiger nicht, neue Kata zu erlernen, sondern die vorgegebenen anwendbaren Grundkombinationen zu verinnerlichen und die geforderten Techniken aus dem Selbstverteidigungsbereich zu beherrschen.

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TEN KYO RYU

Das vorliegende Prüfungsprogramm stellt eine Mindestanforderung an den Prüfling dar. Dies sollte jedem Karateka bewusst sein, der sich mit der Kampfkunst Karate

identifiziert.

Auf Graduierung hat niemand ein Anrecht. Eine Graduierung muss man sich durch Fleiß und Hingabe für unsere Kampfkunst erwerben.

Eine Graduierung oder ein Amt im Rahmen unserer Kampfkunst zu führen, stellt kein

Privileg dar, sondern eine Verantwortung gegenüber unserer Kampfkunst.

Die vorliegenden Kombinationen und Ideen sind nicht für die Ewigkeit festgeschrieben. Sollten sich Entwicklungen abzeichnen, die dem vorliegenden

Selbstverteidigungssystem zu mehr Effektivität und Alltagstauglichkeit verhelfen, so werden die Neuerungen schnellstmöglich eingearbeitet und vermittelt.

TEN KYO RYU kann als eigenständiges Karatesystem betrieben werden, oder wie

bereits beschrieben, als Ad-on. Aus diesem Grunde ist das vorliegende Prüfungsprogramm in kleinen Teilen der Prüfungsordnung des SOK im Deutschen

Karate Verband angepasst.

Im Übrigen gilt die Verfahrensordnung des Deutschen Karate Verbandes.

Ich wünsche allen Karateka viel Spaß und Erfolg mit meiner vorliegenden Arbeit und den Mut, mit Fleiß und Freude neue Wege zu beschreiten. Denn wer nur in den Fußstapfen anderer wandelt, wird auch nur dorthin gelangen, wo andere schon waren. Nehmt auf, entwickelt und verändert zum Wohle unserer Kampfkunst.

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Techniken des TEN KYO RYU Im TEN KYO RYU sind die nachfolgend aufgeführten Techniken für die Prüfungen relevant. Alle anderen karatespezifischen Techniken, Stände, Hebel oder Würfe fallen unter dem Bereich der „Spezialtechniken“. Fußstellungen – Dachi

! Heiko Dachi ! Renoji Dachi ! Shiko Dachi ! Kiba Dachi ! Senkutsu Dachi ! Kosa Dachi

Fausttechniken – Tsuki/Uchi

! Kisami-Zuki ! Gyaku-Zuki ! Kage-Zuki ! Ura-Zuki ! Mawashi-Zuki ! Tate-Zuki ! Morote Tate-Zuki ! Uraken Uchi ! Tetsui Uchi ! Hasami Tetsui Uchi

Bei der Fausthaltung sind nachfolgende Variationen möglich:

! Ippon Ken ! Nagadaka Ken ! Seiken ! Hiraken

Schläge mit der offenen Hand – Uchi

! Haisho Uchi ! Haito Uchi ! Shuto Uchi ! Hasami Shuto Uchi ! Koken Uchi ! Teisho

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Ellbogenschläge – Empi Uchi

! Age Empi ! Mawashi Empi ! Otoshi Empi ! Yoko Empi ! Ushiro Empi

Abwehrtechniken – Uke

! Nagashi Uke ! Haiwan Uke ! Age Uke ! Soto Uke ! Uchi Uke ! Haisho Uke ! Shuto Uke ! Haito Uke ! Kakiwake Uke ! Otoshi Uke ! Mawashi Empi Uke ! Te Osae Uke ! Morote Uke ! Tekubi Kake Uke ! Gedan-Barai ! Sukui Uke ! Juji Uke

Beintechniken Angriff – Keri

! Mae-Geri Keage/Kekomi ! Mikazuki-Geri ! Mawashi-Geri auch in Gyaku Form ! Yoko-Geri Kekomi ! Hiza-Geri ! Ushiro-Geri ! Fumikomi ! Ushiro Ura Mawaschi-Geri

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Beinfegetechnik – Ashi

! Ashi-Barai Beinabwehrtechnik – Uke

! Soto Ashibo Kake Uke ! Uchi Ashibo Kake Uke ! Otoshi Kakato Uke ! Sokuto Gyaku Mawashi Uke ! Teisoku Mawashi Uke

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Prüfungsprogramm zum 9. Kyu Lernziele

! Erste Karatebewegungen und das Trainieren mit Partnern kennen ! Finden der eigenen Körperlogik (Rechts- oder Linksausleger) ! Kennen der Verteidigungs-Grundhaltung ! Kennen des Prinzips des „Schnellen Konters“ ! Kennen der Grundausweichrichtungen

Stände Abwehr Armtechniken Beintechniken

Heiko Dachi Soto Uke Seiken Gyaku-Zuki Mae-Ashi-Geri

Senkutsu Dachi Oi-Zuki

Tetsui Uchi

Kombinationen

1. Soto Uke / Gyaku-Zuki 2. Soto Uke / Tetsui Uchi / Gyaku-Zuki

Kata Die vorstehenden Kombinationen 1-2 werden zu einer Bewegungsablauf (Kata) zusammengeführt. Selbstverteidigung Die vorgenannten Kombinationen sind als Selbstverteidigung anzuwenden. Zusätzliche Anforderungen zur Selbstverteidigung

! Handgelenksbefreiung außen ! Handgelenksbefreiung innen ! Handgelenksbefreiung diagonal ! Handgelenksbefreiung beidseitig

Anforderungen an den Prüfling

! Oberkörper gerade ! Fäuste richtig geschlossen ! Bei der Abwehr Angriffslinie verlassen und seitlich rausgehen ! Umsetzen des vorderen Beines unmittelbar vor dem Konter ! Nach Konter Schritt zurück und Deckungshaltung einnehmen

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Prüfungsprogramm zum 8. Kyu Lernziele

! Kennen der gesetzlichen Rechte und Pflichten bei Notwehr- und Nothilfe ! Kennen der Gefährdungsdistanzen ! Beachtung der Verteidigungsgrundhaltung ! Beachtung der Grund-Ausweichrichtungen ! Beachtung des Prinzips des „Schnellen Konters“

Stände Abwehr Armtechniken Beintechniken

Renoji Dachi Haiwan Uke Kizami-Zuki Hiza-Geri

Shuto Uchi Mae Ashi-Geri

Kombinationen

3. Nagashi Uke / Mae Ashi-Geri / Kizami-Zuki / Gyaku-Zuki 4. Haiwan Uke / Gyaku-Zuki / Hiza-Geri 5. Nagashi Uke / gleiche Hand Shuto Uchi / Gyaku Shuto Uchi

Kata Die Kombinationen 1-5 werden zu einem Bewegungsablauf (Kata) zusammengeführt. Selbstverteidigung Die Kombinationen 1-5 sind als Selbstverteidigung anzuwenden. Zusätzliche Anforderungen zur Selbstverteidigung

! Block gegen gerade Schläge (Jodan) ! Block gegen gerade Schläge (Chudan) ! Greifen am Oberarm (seitlich) ! Greifen an der Brust einseitig (vorne) ! Greifen an der Brust beidseitig (vorne)

Anforderungen an den Prüfling

! Die Anforderungen für die zuvor abgelegte Prüfung sind zu beachten ! Die Armehaltung ist Jodan Kamae, Hände sinken nicht unter Augenhöhe ! Eine nicht aktive Hand befindet sich immer in der Deckungshaltung

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Prüfungsprogramm zum 7. Kyu Lernziele

! Beginnende Fallschule - verletzungsfreies Fallen ! Beachtung der Gefährdungsdistanzen ! Beherrschung der Verteidigungs-Grundhaltung ! Beherrschung des Prinzips des „Schnellen Konters“ ! Beherrschung der Grund-Ausweichrichtungen

Stände Abwehr Armtechniken Beintechniken

Shiko Dachi Heisho Uke Uraken Uchi Mikazuki-Geri

Otoshi Uke Haisho Uchi Kin-Geri

Gedan Nagashi Uke

Kombinationen

6. Heisho Uke / Mikazuki-Geri / Gyaku-Zuki 7. Otoshi Uke / Uraken Uchi / Mae Kin-Geri 8. Gedan Nagashi Uke / Heisho Uke / Hiza-Geri

Kata Die vorstehenden Kombinationen 1-8 werden zu einer Bewegungsablauf (Kata) zusammengeführt. Selbstverteidigung Die Kombinationen 1-8 sind als Selbstverteidigung anzuwenden. Zusätzliche Anforderungen zur Selbstverteidigung

! Block gegen Schwinger ! Block gegen geraden Schlag (Chudan) ! Block gegen doppelten Schwinger ! Kombinationsblock Greifen und Schlag

Anforderungen an den Prüfling

! Die Anforderungen für die zuvor abgelegten Prüfungen sind zu beachten ! Der „Schnelle Konter“ ist fehlerfrei vorzutragen ! Blocktechniken sind regelmäßig mit seitlichem Ausweichen verbunden ! Die Kata wird flüssig mit freien Richtungswechseln flüssig vorgetragen

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Prüfungsprogramm zum 6. Kyu Lernziele

! Verhaltens am Boden inkl. Aufstehen ! Beherrschung Ausbau der Fallschule - verletzungsfreies Fallen ! Kennen der Zielregionen ! Kennen des Verteidigungsschemas ! Kennen des richtigen aller Inhalte der vorherigen Prüfungen

Stände Abwehr Armtechniken Beintechniken

Kosa Dachi Gedan-Barai Ura-Zuki Mawashi-Geri

Nekoashi Dachi Age Uke Tate-Zuki Soto Ashibo Kake Uke

Uchi Uke Mawashi Empi

Kombinationen

9. Uchi Uke /Mawashi Empi / Mawashi Geri / Gyaku Tate-Zuki 10. Soto Ashibo Kake Uke / gleiches Bein Mae Ashi-Geri / Ura-Zuki / Hiza-Geri 11. Gedan-Barai / festhalten des Armes Teisho Uchi vor das Ohr / Gedan Mawashi-

Geri / Gedan Tate-Zuki 12. Age Uke / gleicher Arm Übernahme zum festhalten / Otoshi Uchi auf das

Ellbogengelenk

Kata Die vorstehenden Kombinationen 1-12 werden zu einer Bewegungsablauf (Kata) zusammengeführt. Selbstverteidigung Die Kombinationen 1-12 sind als Selbstverteidigung anzuwenden. Zusätzliche Anforderungen zur Selbstverteidigung

! Block gegen gerade Tritte ! Block gegen runde Tritte ! Kombinationsblock Tritt und Schlag ! Kombinationsblock Schlag und Tritt

Anforderungen an den Prüfling

! Die Anforderungen für die zuvor abgelegten Prüfungen sind zu beachten ! Erkennbare Grundlagen der Fallschule ! Sicheres mentales Auftreten in der Partnerarbeit (Kampf annehmen)

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Prüfungsprogramm zum 5. Kyu Lernziele

! Ausbau der Fallschule - verletzungsfreies Fallen ! Beachten der Zielregionen ! Beachten des Verteidigungsschemas ! Beachten des richtigen Verhaltens am Boden inkl. Aufstehen

Stände: Abwehr: Armtechniken: Beintechniken:

Wie bisher Morote Uke Mawashi-Zuki Ashi-Barai

Shuto Uke Haito Uchi Uchi Ashibo Kake Uke

Yoko Empi

Ushiro Empi

Kombinationen

13. Morote Uke / gleiche Hand Haito Uchi / Gedan Shuto Uchi 14. Shuto Uke / gleich Hand Shuto Uchi / Ashi-Barai vorderes Standbein des

Gegners 15. Nagashi Uke / Yoko Empi / drehen Ushiro Empi / drehen Tetsui Uchi / Gyaku-

Zuki 16. Uchi Ashibo Kake Uke / Kin Geri / Mawashi-Zuki

Kata Die vorstehenden Kombinationen 1-16 werden zu einer Bewegungsablauf (Kata) zusammengeführt. Selbstverteidigung Die Kombinationen 1-16 sind als Selbstverteidigung anzuwenden. Zusätzliche Anforderungen zur Selbstverteidigung

! Abwehrhandlung gegen Umklammerungen ! Kombinationsblock gegen Klammern und Schlag ! Kombinationsblock gegen Klammern und Tritt ! Kombinationsblock gegen Greifen, Umklammerung und Schlag

Anforderungen an den Prüfling

! Die Anforderungen für die zuvor abgelegten Prüfungen sind zu beachten ! Regelmäßiges beachten des Verteidigungsschemas ! Nutzung der Zielregionen ! Wille zum Dominieren des Angreifers

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Prüfungsprogramm zum 4. Kyu Lernziele

! Beherrschung der Fallschule (Grundlagen) - verletzungsfreies Fallen ! Beherrschung der Zielregionen ! Beherrschung des Verteidigungsschemas ! Beherrschung des richtigen Verhaltens am Boden inkl. Aufstehen ! Kennen der Ablauflogik

Stände Abwehr Armtechniken Beintechniken

Wie bisher Sokumen Uke Age Empi Fumikomi

Sukui Uke Otoshi Empi Fumikiri

Kakiwake Uke Sokuto Gyaku Mawashi Uke

Teisoku Mawashi Uke

Kombinationen

17. Sokumen Uke / Age Empi / Kin Geri / Otoshi Empi 18. Kakiwake Uke / Ashi Barai / Fumikomi oder Fumikiri 19. Sukui Uke / Mae Ashi Geri / Uraken / Tate Zuki

Kata Die vorstehenden Kombinationen 1-19 werden zu einer Bewegungsablauf (Kata) zusammengeführt. Selbstverteidigung Die Kombinationen 1-19 sind als Selbstverteidigung anzuwenden. Zusätzliche Anforderungen zur Selbstverteidigung

! Block gegen Tritt (Ansage des Prüfers) ! Kombinationsblock gegen 2 Schläge (Ansage des Prüfers) ! Block gegen Greifen oder Klammern (Ansage des Prüfers) ! Freie Ergänzung des Prüfers aus bisherigem Programm

Anforderungen an den Prüfling

! Die Anforderungen für die zuvor abgelegten Prüfungen sind zu beachten ! Grundsätzlich sicheres Fallen und sicheres Aufstehen ! Überblick im Raum ! Konsequentes Handeln am Partner gemäß obigen Lernzielen

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Prüfungsprogramm zum 3. Kyu Lernziele

! Kennen der Verhaltensmuster bei mehreren Angreifern ! Beginnende kreative Nutzung des Erlernten in der Partnerarbeit ! Beginnende Sicherheit und Überblick in Stress-Situationen ! Beachten der Ablauflogik ! Verteidigungen gegen Stockangriffe

Stände Abwehr Armtechniken Beintechniken

Wie bisher Te Osae Uke Kage-Zuki Gyaku Mawaschi-Geri

Haito Uke Koken Uchi Yoko Geri Kekomi

Kakiwake Uke Hiraken-Zuki

Kombinationen

20. Te-Osae Uke / Koken Uchi / Kage-Zuki 21. Haito Uke / Haiwan Uchi / Hiraken-Zuki 22. Nagashi Uke / Gyaku Mawashi Geri / Yoko Geri Kekomi

Kata Die vorstehenden Kombinationen 1-22 werden zu einer Bewegungsablauf (Kata) zusammengeführt. Selbstverteidigung Die Kombinationen 1-22 sind als Selbstverteidigung anzuwenden. Zusätzliche Anforderungen zur Selbstverteidigung

! Block gegen Tritte in eigener Bodenlage ! Befreiung aus Würgegriffe von vorne ! Block gegen Stockangriff Vorhand ! Block gegen Stockangriff Rückhand

Anforderungen an den Prüfling

! Die Anforderungen für die zuvor abgelegten Prüfungen sind zu beachten ! Einige Bewegungen zeichnen sich durch rundes Fließen aus. ! Vorhandenes Verständnis für verschiedene Distanzen ! Beherrschung des „Schnellen Konters“, der "Zielkategorien" und des

"Verteidigungsschemas"

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Prüfungsprogramm zum 2. Kyu Lernziele

! Beachten der Verhaltensmuster bei mehreren Angreifern ! Regelmäßige kreative Nutzung des Erlernten in der Partnerarbeit ! Reifende Sicherheit und Überblick in Stress-Situationen ! Verständnis für verschiedene Distanzen ! Verteidigungen gegen Stockangriffe ! Teilnahme an einem 1. Hilfe Kurs

Stände Abwehr Armtechniken Beintechniken

Wie bisher Juji Uke Hasami Tetsui Uchi Ushiro-Geri

Tekubi Kake Uke Hasami Shuto Uchi

Ushiro Ura Mawashi-Geri

Kombinationen

23. Tekubi Kake Uke / Teisho Uchi / O-Soto-Gari 24. Haiwan Uke / Hasami Tetsui Uchi / Oi Zuki / Ushiro-Geri oder Mae-Yoko-Geri 25. Haiwan Uke / Hasami Shuto Uke / Gyaku-Zuki / Ushiro Ura Mawashi-Geri oder

Mae-Yoko-Geri

Kata Die vorstehenden Kombinationen 1-25 werden zu einer Bewegungsablauf (Kata) zusammengeführt. Selbstverteidigung Die Kombinationen 1-25 sind als Selbstverteidigung anzuwenden. Zusätzliche Anforderungen zur Selbstverteidigung

! Block gegen Tritte in eigener Bodenlage ! Befreiung aus Würgegriffe von der Seite ! Block gegen Stockangriff Vorhand oder Rückhand (frei) ! Aufstehen nach Konter aus der Bodenlage

Anforderungen für die Prüfung

! Die Anforderungen für die zuvor abgelegten Prüfungen sind zu beachten ! Beherrschen der Ablauflogik ! Alle Bewegungen zeichnen sich durch rundes Fließen aus.

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Prüfungsprogramm zum 1. Kyu Lernziele

! Kreative Nutzung des Erlernten in der Partnerarbeit ! Häufige Sicherheit und Überblick in Stress-Situationen ! Beherrschung der Ablauflogik

Stände Abwehr Armtechniken Beintechniken

Wie bisher Wie bisher Wie bisher O Soto Gari

Kombinationen

26. Nagashi Uke / Empi Uchi / Tetsui Uchi / Yoko Geri Kekomi 27. Nagashi Uke / Shuto Uke / Shuto Uchi (gleiches Ziel) / Hiza-Geri / Ashi-Barai 28. Uchi Uke / Heishu Uchi / Gyaku O-Soto-Gari (innen)

Kata Die vorstehenden Kombinationen 1-28 werden zu einer Bewegungsablauf (Kata) zusammengeführt. Selbstverteidigung Die Kombinationen 1-28 sind als Selbstverteidigung anzuwenden. Zusätzliche Anforderungen zur Selbstverteidigung

! Befreiung aus Würgegriffe von vorne, seitlich und von hinten ! Nach Ansage des Prüfers aus bisherigem Programm

Anforderungen an den Prüfling

! Die Anforderungen für die zuvor abgelegten Prüfungen sind zu beachten ! Vorbildliches menschliches Verhalten als Voraussetzung zum 1. Dan. (Empfehlung

des Heimtrainers) ! Beherrschung der verschiedenen Kampfdistanzen sowie der entsprechende Einsatz

der Kontertechniken

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Prüfungsprogramm zum 1. Dan

Lernziele

! Sichere Beherrschung aller Lerninhalte aus dem Kyu-Bereich ! An das eigene Lebensalter angepasste Bewegungsmuster ! Kreative Nutzung des Karate am Partner ! Beginnende Umstellungsfähigkeit bei unerwarteten Situationen in der Partnerarbeit ! Sicherheit in Stress-Situationen ! Bewusstes Handeln bei mehreren Angreifern ! Entwicklung von einer eigenen Kombination unter Berücksichtigung der eigenen

Körperlogik und körperlichen Möglichkeiten ! Regelmäßige Fortbildung (Besuch von mind. 2 LG pro Jahr)

Kombinationen

Der Prüfling muss eine eigene Kombination entwickeln, die einzelnen Techniken vorstellen und erläutern.

Kata

Die vorstehenden Kombinationen 1-29 werden zu einer Bewegungsablauf (Kata) zusammengeführt.

Selbstverteidigung

! Die Kombinationen 1-29 sind als Selbstverteidigung anzuwenden ! Für alle Kombinationen ist die entsprechende Anwendung geordnet nach

Unterstufe – Mittelstufe und Oberstufe zu zeigen

Anforderungen an den Prüfling

! Die Stände sind fließend in den Kombinationen körperlogisch einzusetzen ! Sicherer Abwehrverhalten bei Stockangriffen

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Prüfungsprogramm zum 2. Dan

Lernziele

! Festigung des "eigenen" Karate auf Basis der persönlichen Körperlogik ! Deutlich erkennbare Spezialisierung im Ablaufschema ! Sichere Umstellungsfähigkeit bei unerwarteten Situationen in der Partnerarbeit ! Sicheres Abrufen technischer Abläufe bei mehreren Angreifern ! Entwicklung von zwei weiteren Kombinationen unter Berücksichtigung der eigenen

Körperlogik ! Regelmäßige Fortbildung (Besuch von mind. 2 LG pro Jahr)

Kombinationen

Der Prüfling muss zwei eigene Kombinationen entwickeln, die einzelnen Techniken vorstellen und erläutern.

Kata

Die vorstehenden Kombinationen 1-31 werden zu einer Bewegungsablauf (Kata) zusammengeführt.

Selbstverteidigung

! Die Kombinationen 1-31 sind als Selbstverteidigung anzuwenden ! Für alle Kombinationen ist die entsprechende Anwendung geordnet nach

Unterstufe – Mittelstufe – Oberstufe und Meisterstufe zu zeigen ! Grundlagen der Messerabwehr ! Anwendung von vier Kombinationen in Folge gegen zwei Gegner ! Erklärung zu den Kombinationen

Anforderungen an den Prüfling

! Die Stände sind fließend in den Kombinationen körperlogisch einzusetzen ! Sicherer Abwehrverhalten bei Stockangriffen ! Inhalte bis zum 1. Dan müssen fließend beherrscht werden

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Prüfungsprogramm zum 3. Dan

Lernziele

! Konsequentes Nutzen des "eigenen" Karate auf Basis der persönlichen Körperlogik ! Abgeschlossene Spezialisierung im Ablaufschema, erkennbar durch Adaptierung

neuer Bewegungsabläufe auf die eigene Körperlogik ! Erläuterungsfähigkeit seiner Techniken und Bewegungsabläufe ! Verbesserung der Verteidigung gegen Messerangriffe ! Entwicklung von drei weiteren Kombinationen unter Berücksichtigung der eigenen

Körperlogik ! Regelmäßige Fortbildung (Besuch von mind. 2 LG pro Jahr)

Kombinationen

Der Prüfling muss drei eigene Kombinationen entwickeln, die einzelnen Techniken vorstellen und erläutern.

Kata

Die vorstehenden Kombinationen 1-34 werden zu einer Bewegungsablauf (Kata) zusammengeführt.

Selbstverteidigung

! Die Kombinationen 1-34 sind als Selbstverteidigung anzuwenden ! Für alle Kombinationen ist die entsprechende Anwendung geordnet nach

Unterstufe – Mittelstufe – Oberstufe und Meisterstufe zu zeigen ! Grundlagen der Messerabwehr ! Anwendung von sechs Kombinationen in Folge gegen drei Gegner ! Erklärung zu den Kombinationen

Anforderungen an den Prüfling

! Die Stände sind fließend in den Kombinationen körperlogisch einzusetzen ! Sicherer Abwehrverhalten bei Stockangriffen ! Inhalte bis zum 2. Dan müssen fließend beherrscht werden

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Prüfungsprogramm zum 4. Dan

Lernziele

! Beherrschung aller technischen Aspekte des TEN KYO RYU ! Sicherheit bei der Abwehr gegen Messerangriffe ! Aktive Entwicklung neuer Formen und aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung

des Systems TEN KYO RYU ! Präsentation zu einem Thema des Karate ! Weitergabe seines Wissens als Grundlage zur Zulassung zum 5. Dan in Form von

Lehrgängen

Kombinationen

Der Prüfling muss vier eigene Kombinationen entwickeln, die einzelnen Techniken vorstellen und erläutern.

Kata

Die vorstehenden Kombinationen 1-38 werden zu einer Bewegungsablauf (Kata) zusammengeführt.

Selbstverteidigung

! Die Kombinationen 1-38 sind als Selbstverteidigung anzuwenden ! Für alle Kombinationen ist die entsprechende Anwendung geordnet nach

Unterstufe – Mittelstufe – Oberstufe und Meisterstufe zu zeigen ! Messerabwehr in verschiedenen Formen ! Anwendung von acht Kombinationen in Folge gegen vier Gegner ! Erklärung zu den Kombinationen

Anforderungen an den Prüfling

! Die Stände sind fließend in den Kombinationen körperlogisch einzusetzen ! Sicherer Abwehrverhalten bei Stockangriffen und Messerangriffen ! Inhalte bis zum 3. Dan müssen fließend beherrscht werden

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Prüfungsprogramm zum 5. Dan

! Beherrschung aller technischen Aspekte des TEN KYO RYU. ! Aktive Entwicklung neuer Formen und aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung

des Systems TEN KYO RYU ! Präsentation zu einem Thema des Karate ! Weitergabe seines Wissens als Grundlage zur Zulassung zum 6. Dan in Form von

Lehrgängen

Prüfungsprogramm zum 6. Dan

! Beherrschung aller technischen Aspekte des TEN KYO RYU ! Minimierung des Bewegungsaufwandes zur Verteidigung ! Aktive Entwicklung neuer Formen und aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung

des Systems TEN KYO RYU ! Schriftliche Ausarbeitung zu einem Thema des Karate ! Praktische Präsentation des ausgearbeiteten Themas ! Besondere Verdienste im Bereich des Karate-Do

- Z. B. langjährige Trainertätigkeit und/oder Vorsitz eines Vereins/Dojo. - Regional anerkannter Experte zum Thema TEN KYO RYU

! Weitergabe seines Wissens als Grundlage zur Zulassung zum 7. Dan in Form von Lehrgängen

Prüfungsprogramm zum 7. Dan

! Beherrschung aller technischen Aspekte des TEN KYO RYU. ! Aktive Entwicklung neuer Formen und aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung

des Systems TEN KYO RYU ! Schriftliche Ausarbeitung zu einem Thema des Karate ! Praktische Präsentation des ausgearbeiteten Themas ! Besondere Verdienste im Bereich des Karate-Do

- Z. B. langjährige Trainertätigkeit oder Vorsitz eines Vereins/Dojo - Regional anerkannter Experte zum Thema Karate-Selbstverteidigung

! Weitergabe seines Wissens als Grundlage zur Zulassung zum 8. Dan in Form von Landesweiten Lehrgängen

Prüfungsprogramm zum 8. Dan

! Es erfolgt keine technisch qualitative Überprüfung der Leistung. ! Aktive Entwicklung neuer Formen und aktive Beteiligung an der Weiterentwicklung

des Systems TEN KYO RYU ! Besondere Verdienste im Bereich des Karate-Do

- Z. B. langjährige Trainertätigkeit oder Vorsitz eines Vereins/Dojo. - Regional anerkannter Experte zum Thema Karate-Selbstverteidigung

Prüfungsprogramm zum 9. Dan

! Dieser Grad wird nicht geprüft ! Die zuvor erbrachten technischen und geistigen Leistungen des Aspiranten, sowie

das über viele Jahre gelebte Engagement berechtigen zum Erhalt einer solchen hohen Graduierung per Ernennung oder Verleihung

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Literaturhinweis

• Modernes Karate - 1998 Genehmigte Ausgabe für Bassermann`sche Verlagsbuchhandlung – T. Okazaki – Dr. med. M. V. Stricevic

• Tactical Power Defence – 2007 – Books on Demand GmbH Ludwig Binder & Jörg Kerschek

• Strafrecht Allgemeiner Teil – Verlag C. H. Beck – Helmut Frister • Grundgesetz – Kommentar - 8. Auflage 2007 – Dieter Höming

Die allgemeinen Erläuterungen in dieser Ausarbeitung basieren auf meine 40-jährige Trainingserfahrung sowie aus den praktischen Erfahrungen aus meiner beruflichen Tätigkeit im Ordnungsamt der Stadt Neuss als Einsatzleiter bei vielen Kontrollen.