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DK 624.012.4: 666.973 Fachbereichstandard Juni1985
;· i
Betonbau TGL Nachweis der Trag- und Nutzungsfähigkeit
Konstruktionen aus Gasbeton 33 405/04 Gruppe 20 000
6eTOHHOe III >1<ene306eTOHHoe CTpOlllTenbCTBO; PacYeT no npe,qenbHblM COCTOflHlilflM Hecyu.ieiil cnoco6HOCTlll III 3KCnnyarn4111111; KoHcTpyK4111111 1113 flLte111cToro 6eToHa · .·
8 , Concrete Construction; Ultimate and Servicaebility Limit State Design; Cellular Concrete Structures
-ti · Deskriptoren;. Betonbau; Tragfähigkeit; Nutzungsfähigkeit; Gasbeton 0
~ Umfang 12 Seiten 0..
cii Verantwortlich/bestätigt: 24 .. 6. 85 VEB Betonleichtbaukombinat, Dresden ·;:; D. :§ ·Für neu auszuarbeitende Projektlösungen und Angebotsprojekte verbindlich ab 1. 4. 1986
~ Für bestehende Angebotsprojekte und wiederverwendungsfähige Projektlösungen verbindlich ab deren planmäßiger überarbei-o " tung, spätestens jedoch ab 1. 1. 1990 -a c 0 ~ ~
'tJ c 'tJ c 0
D i e s e r S t an d a r d g i 1 t für die Nachweisführung nach Grenzzuständen und die bauliche Durchbildung von Bauteilen und Bauwerksteilen aus Gasbeton.
iii Dieser Standard g i 1 t nicht für den Nachweis der Tragfähigkeit von Mauerwerk aus kleinformatigen Gasbetonerzeugnissen.
~ Vorbemerkung: ~ Abweichungen von diesem Standard sind zulässig, wenn sie durch Theorie oder Versuche ausreichend begründet sind und der 1 Nachweis dafür erbracht wurde. Ol c :i Maße in;mm Qj
·v; '5 a 1. ALLGEMEINES "C c 0 iii 1 .1 . Termini und Definitionen
Gasbeton; Gasbetonklasse nach TGL 33 416/01 01 Bauteile aus Gasbeton sind im Sinne dieses Standards Wand
..2 a; blöcke, Streifenelemente sowie gefügte Elemente. > Wandblöcke gi sind ·quaderformige Gasbetonelemente, die in mindestens z einer Abmessung die zulässigen Größtabmessungen der > Gasbetonsteine nach TGL 33 523 überschreiten.
Streifenelemente ·sind aus einem Stück gefertigte Gasbetonelemente mit vollem Rechteckquerschnitt, die mit einer konstruktiven oder rechnerisch nachgewiesenen Bewehrung· versehen sind. Gefügte Elemente sind aus Streifenelementen, Wandblöcken, in Sonderfällen in Kombination mit Stahlbetonelementen zusammengesetzte montagefähige Elemente mit oder ohne Fenster- bzw. Türöffnungen. Treibrichtung
~ ist die Richtung des Blähvorganges bei der Herstellung des ·~ Gasbetons. 1-Vl
. :2 1.2. Anwendung 00 "' M
1 1.2.1. Bei Projektierung und Anwendung von Elementen aus :2 Gasbeton sind die Besonderheiten des Baustoffes und die : technologisch bedingten Forderungen an die Konstruktion z der Elemente durch Abstimmung mit den Herstellerwerken ~ zu beachten. Bei der Ausführung von Konstruktionen aus CU N
::i
Gasbeton hat der Bauausführende die Anwenderinformationen der Hersteller und Projektanten zu berücksichtigen. Der Projektant ist verpflichtet, dem Nutzer von Gebäuden mit Bauwerksteilen aus Gasbeton Anleitungen über die baustoffgerechte Nutzung der Räume sowie die regelmäßige Kontrolle und Wartung der Bauwerksteile schriftlich zu übergeben.
1.2.2. Gasbeton darf als Baustoff nur für solche Konstruktio·nen verwendet werden, bei denen im Einbauzustand keine unzulässigen Einwirkungen durch Feuchte oder Schadstoffe auftreten können und mindestens an einer Bauteiloberfläche Austrocknungsmöglichkeit besteht. Neben dem Nachweis der Trag- und Nutzungsfähigkeit sind daher fur Konstruktionen aus Gasbeton insbesondere folgende Forderungen einzuhalten:
Berücksichtigung der Anwendungsgrundsätze zur Gewährleistung der Funktionssicherheit der Bauteile nach Abschnitt 5 Berücksichtigung der Einsatzgrenzen bei Beanspruchung durch aggressive Medien nach Abschnitt 6 Nachweis des erforderlichen Wetterschutzes nach TGL 35 424/01
- Nachweis des bautenschutztechnisch bedingten Mindest-wärmedurchlaßwiderstandes nach TGL 35 424/03
- Nachweis der jährlichen Feuchtebi lanz nach TG L 35 424/05
Bei Feuchträumen der Wasserwirtschaft ist der Einsatz von Gasbeton nur in Räumen mit wasserführenden Rohrleitµngen und/oder geschlossenen Behältern in den Wärmedämmgebieten 1 und 2 nach TGL 35 424/01 zulässig.
.
Seite 2 TGL 33405/04
1 .2.3. Gasbeton ist aufgrund seiner guten wärmedämmenden Eigenschaften vorzugsweise für Umfassungskonstruktionen einzusetzen. Gasbeton darf für Wandblöcke, Wandplatten, Dach-· und Deckenplatten, Fenster- und Türstürze sowie für Bauteile mit ähnlicher Zweckbestimmung verwendet werden. Die Bauteile sind grundsätzlich mit Rechteckquerschnitt konstanter Abmessungen zu projektieren.
i .2.4. Bauteile aus Gasbeton sind aus Gasbeton nach TGL 33 416/01 herzustellen, jedoch nicht aus der Gasbetonklasse GBk 400/1,6.
1.2.5. Konstruktionen aus Gasbeton dü1ien nur durch vorwiegend ruhende Lasten beansprucht werden.
1.2.6. Für tragende Wände in Wandkonstruktion sind die Vorschriften für Bauten in Wandkonstruktion 1 zu beachten.
1.3. Formelzeichen nach TGL 33 405/01
2. NACHWEIS DER TRAGFÄMIGKE!T
2.1. Grundsätze
2.1.1. Nachw(:)ise ausreichender Tragfähigkeit sind für die in TGL 33 402 angegebenen Stadien und Beanspruchungen zu führen.
2.1.2. Die Schnittgrößen sind unter Berücksichtigung von TGL 33 404/01 und /02 mit den Rechenwerten der Einwir:wngen zu berechnen.
2.1.3. Normeigenlasten und Lastfaktoren für Gasbeton nach TGL 32 274/02. Für Nachweise in Transport-, Umschlag-, Laoerungs- und Montagelastfällen ist die teuchteabhängige Erhöhung der Normeigenlasten zu beachten.
2.1.4. Festigkeits- und Formänderungskennwe1ie na~h TGL.33403. Für die Festigkeitskennwerte des Gasbetons sind dabei folgende Anpassungsfaktoren zu berücksichtigen: mb3 - für unbewehrte und konstruktiv bewehrte · Konstruk
tionen (vorh /Ls < min µ 5 )
m:-,5 - bei aL1smittig und planmäßig mittig gedrückten Bau-teilen
Die feuchtebedingte Festigl<eitsabminderung des Gasbetons ist in den Grundwerten der Rechenfestigkeiten bereits berOcksichtigt.
2.1 .5. Grundsätze und Kennbeziehungen für die Nachweise der Tragfähigkeit nach TGL 33405/01. Die folgenden Nachweisbedingungen gelten für Rechteckquerschnitte bei einachsiger ausmittiger Beanspruchung.
2.2. Bieguhg, Biegung mit Längskraft, Längskraft
2.2.1. Unbewehrte und konstruktiv bewehrte Konstruktionen aus Gasbeton Auf Biegung mit Längsdruck beanspruchte Wandblöcke und konstruktiv bewehrte Wandplatten aus Gasbeton sind unter Ausschluß der Betonzugfestigkeit riach TGL 33 405/01, Betonkonstruktionen, nachzuweisen. Dabei rnuß
xR ~ 0,2 h bzw. l'Jcr · lel ~ 0,4 h sein, siehe Tabelle 2. In Lagerfugen sind ggf. tragkraftmindernde Einflüsse z.u be-· rücksichtigen, z. B. nach den Vorschriftenfür Bauten in Wandkonstruktion 1.
2.2.2. Bewehrte Konstruktionen aus Gasbeton·
2.2.2:1. Auf Biegung und auf Biegung mit Längsdruck mit l'lcr · 1e1 > 0,4 h beanspruchte Gasbetonquerschnitte müssen eine auf den voi:handenen Que.rschnitt zu beziehende Mindestbewehrung nach Tabelle 1 erhalten.
Tabelle 1 Mindestbewehrungsverhältnis
1 S_t_a_h-lm_a_r_k_e--..--rn-in~;s_i_n_o/c_o -fü-. r-d-ie_G_a_s-be_t_o,_nk-la-;~--·
1 GBk 500/2,7 . GBI< 600/3,4 Gßk 600/4,0 GBk 700/4,0
·-----~------+-· St A-1
St B-IV • analytische Beziehung
0,025 0,030 0,035 --·---- ·------_Q,Oi 5 0,020 __ Q,Q?§_,_
min /Lo = -·- (1 ·- 1 - 0,92 -~ ) ,~g ·v Ro 0
R~ Rg
In der Druckzone einachsig biegebeanspruchter Querschnitte sind mindestens 30 % des Querschnittes der erforderlichen Zugbewehrung vorzusehen.
2.2.2.2. Für den Nachweis der Tragfähigkeit von bewehrten Konstruktionen aus Gasbeton gilt TGL 33 405/01. Dabei ist die rechnerische Höhe der Druckzone stets auf xR ~ 0,4 h51 zu begrenzen. Die Mitwirkung einer vorhandenen Bewehrung in der Druckzone darf rechnerisch nicht berücksichtigt werden. Das Verhältnis der rechnerischen Höhe der Druckzone (xR) zum Abstand der Nullinie vom gedrückten Ouerschnittsrand (x) isUür alle Gasbetonklassen konstant zu
k6 = _:_~ = 0,70 X
anzunehmen. Unter vorstehenden Bedingungen ist stets 0 51 = R5 .
Bei einlagiger Zugbewehrung (h51 = h5 ) dürfen für die praktische Nachweisführung die Formeln der Tabelle 2 verwendet werden.
1 siehe Hinweise
TGL 33405/04 Seite 3
Tabelle 2 Bemessung von Rechteckquerschnitten
Fleine Biegung Biegung mit Längsdruck
Mu e·=---ea Nu
"' .c, .c
b
einfach bewehrter Rechteckquerschnitt
M m=--~
Rb· b · hs
kxR = 1 - v1-2;;-
~ min µ.5 • b · hs nach Tab. 1
"' .c .c
l'Jcr • lel > 0,4 h b
einfach bewehrter Rechteckquerschnitt
Mu s = Nu [ 1e1 · llcr - (hs - 0,5 h)]
m=
kxR = 1 - \11- 2 ~
A =k · BJL ·b·h +~ s xR R s R
s s
~ min µ.5 · b · h~ nach Tab. 1
Nu als Druckkraft negativ l'Jcr nach Abschnitt 2.5
b l'Jcr · lel ~ 0,4 h
Nu 1 --l
1 [.. __ 1
1
unbewehrter oder konstruktiv bewehrter Rechteckquerschnitt
0 ~ As < min µ.5 • b · hs nach Tab. 1
ea nach TGL 33 405/01 bzw. nach den Vorschriften für Bauten in Wandkonstruktion
2.3. Querkraft Der Rechenwert der Querkraft (Qu,) ist nach TGL 33 405/01 zu ermitteln. Der Betonquerschnitt ist so groß zu wählen, daß die Querkraft (Qu,) den Wert Q 1 nach Gleichung (1) nicht überschreitet.
01 = U1 · b0 · h5 • Rbl (1) 1
t 2 ,_
1 I
-
. Es bedeutet: / ' 1 / I \
u 1 Beiwert nach Tabelle 3 b0 geringste Ouerschnittsbreite zwischen Schwerpunkt der
ZugbeWehrung und der Betondruckzone
Tabelle 3 Beiwert u 1
Bauteil U1
Elemente ohne Querkraftbewehrung (Belastung senkrecht zur Ebene der 0,75 Bewehrungsmatten)
Elemente mit konstruktiver Querkraftbewehrung (Belastung parallel zur Ebene der nach 0,90 Abschnitt 4.2. ausgebildeten Bewehrungsmatten)
2.4. Ortliche Beanspruchungen Die auf die Teilfläche Ar einwirkende Kraft (Fu) darf den Wert Fr nach Gleichung (2) nicht überschreiten, siehe Bild 1.
Fr = kd2 . Rb . Ar (2)
At= bry· bfz
At1 = by . bz
1
1
1
1
1 1
I
bz - -
Bild 1
Die Erhöhung der Tragfähigkeit, die sich durch die räumliche Lastverteilung ergibt, ist durch den Faktor kd2 nach Tabelle 4 in Abhängigkeit vom Verhältnis der Lastverteilungsfläche A11
zur Aufstandsfläche A1 zu berücksichtigen.
Tabelle 4 Faktor kd2
Ar11Ar 1 2 4 6 ~8
kd2 1,0 1,3 1,6 1,8 2,0
Seite 4 TGL 33405/04
' Bei der Ermittlung der Lastverteilungsfläche A11 dürfen sich die Lastverteilungsflächen bei mehreren Einzellasten innerhalb der V'erteilungshöhe nicht überschneiden. Sofern die Schwerpunkte der Flächen A1 und A11 nicht auf der. Wirkungslinie der Kraft Fu liegen, ist kd2 :;:; 1,3 einzuhalten. Für die Aufnahme der auftretenden Querzugkräfte gilt TGL 33 405/01.
2.5. Stabilität Für den Nachweis auf Ausweichen gilt TGL 33 405/01 unter Beachtung der folgenden Festlegungen. Als Grenzwerte für die Schlankheit der Druckglieder sind folgende Werte eir.izuhalten: - geschoßhohe Elemente lofh = 20 (/.. = 70) - mehrere Elemente übereinander 10 /h = 15 (/.. = 52) Der Nachweis des Ausweichens darf durch Multiplikation der Ausmittigkeit mit dem Ausweichfaktor YJcr nach Gleichung (3) erfolgen.
l]c, = . (3)
Es bedeutet : Nu vorhandene Druckkraft, negativ Ncr = k · Eb · b · h
0, 11 0 ) lel + ,1
0,1 + h
h Ouerschnittsmaß in Richtung e
( ~) 2
F .. e o 7 h d rf d ur h ~ , + --2-00-- a YJcr = 1 gesetzt wer en.
Eine vorhandene Bewehrung ist beim Nachweis auf Ausweichen nicht zu berücksichtigen.
Tabelle 5 Schlankheiten l/hs
/.Ls I; = k; · I GBk 500/2,7 1 GBk 600/3,4 in% inmm St (
St St St A-1 B-IV A-1 B-IV
0,05 35 28 35
0,10 35 24 35
0,15 35 21 35
0,20 ~ 6000 31 -19 34 ~-
0,25 32
0,30 30
0,35 28
Zur Bestimm urig der ideellen Stützweiten I; = k; · I sind die Beiwerte k1 der TGL 33 405/01 zu entnehmen. Für horizontal gespannte Wandplatten dürfen die Schlankheiten nach Tabelle 5 um 15 % erhöht werden. lst vorh. µ 5 > erf. µ 5 , darf die Schlankheit nach Tabelle 5 für vorh. /.Ls mit dem Faktor vorh. A/erf. As vergrößert werden. Die Schlankheiten l/hs = 35, für horizontal gespannte Wandplatten l/hs = 40, dürfen dabei jedoch nicht überschritten werden.
4. BEWEHRUNGSKONSTRUKTION
4.1. Betondeckung fv'lindestbetondeckung min c = 15 mm, an den Enden der Bewehrungsstähle 5 mm.
29
25
23
21
3. NACHWEIS DER NUTZUNGSFÄHIGKEIT
3.1 .Grundsätze Beim Nachweis ausreichender Nutzungsfähigkeit der Konstruktionen sind die TGL 33 402, TGL 33 403, TGL 33 404/01 und /02 zu beachten.
3.2. Spannungsermittlung Ist der Nachweis der Spannungen erforderlich, so sind diese nach der Elastizitätstheorie mit den Elastizitätsmodulen .nach TGL 33 403 zu ermitteln. Im Zustand 1 ist die Berechnung mit ideellen Querschnittswerten vorzunehmen.
3.3. Rißbildung Zur Gewährleistung der ständigen Funktionsfähigkeit der Korrosionsschutzschicht der Bewehrung ist bei ständig biegebeanspruchten Elementen mit h :;:; 300 mm die Einhaltung des Grenzwertes der Rißbreite w1m = 0, 15 mm nachzuweisen. Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn in den Bereichen der größten Beanspruchung der Zugbewehrung die Stahldehnung den Grenzwert
Es=~= 0,90 %0 Es
nicht überschreitet. Dabei ist'as die Spannung in der Zugbewehrung im Grenzzustand der Nutzungsfähigkeit, ermittelt nach Abschnitt 3.2. Sofern kein genauerer Nachweis gefordert wird, darf die Stahlspannung für diesen Nachweis nach Gleichung (4) ermittelt werden.
_ As . erf. As CTs-- -----
1,3 vorh. As (4)
3.4. Durchbiegung Die Durchbiegung ist nachzuweisen, wenn es TGL 33 402 fordert. Wird die G'röße der Durchbiegung für biegebeanspruchte Bauteile aus Gasbeton nicht nachgewiesen, sind die Schlankheiten l/hs nach Tabelle 5 einzuhalten.2
l/hs GBk 600/4,0 GBk 700/4,0 St St St St
A-1 B-IV A-1 B-IV
35 30 35 31
35 26 35 27
35 24 35 25
35 22 35 23
33 35 21
31 33
29 31
4.2. Bewehrungsmatten
4.2.1. Als Bewehrung ist glatter Rundstahl nach TGL 12 530/01 bis /04 folgender Stahlmarken und Durchmesser zu verwenden: StA-1: 06bis14mm St B-IV: 0 4 bis 10 mm
4.2.2. Die Bewehrung ist gegen Korrosion mit einem auf seine Eignung nach TGL 33 438/01 nachgewiesenen Korrosionsschutzstoff zu schützen.
2 Bei Ausnutzung der in Tabelle 5 angegebenen Schlankheilen sind Endwerte der Durchbiegung bis 1/150 möglich.
4.i3. Die Bewehrung ist in Form von Körben oder aus 2 wider-standspunktgeschweißten Matten nach TGL 33 405/03 und TGL 33 418/01 bis /03 auszubilden. Bei Elementedicken bis 125 mm darf die Bewehrung auf eine Matte in der Mittelebene beschränkt werden.
4.2.4. Für den.gegenseitigen Abstand der Bewehrungsstäbe innerhalb der Matten gilt Tabelle 6. Alle Längsstäbe der Bewehrungsrnatten sind bis zum Auflager durchzuführen. In biegebeanspruchten Bauteilen muß der Querschnitt der Querbewehrung 10 % der Zugkraft der Hauptbewehrung je m Plat-tenbreite aufnehmen können. ' ·
Tabelle 6 Abstand der Bewehrungsstäbe
Abstand der Bewehrungsstäbe . Element Längsstäbe Querstäbe
mindestens höchstens höchstens
Dach- und 2 h bzw. Deckenplatten, 250 500 Stürze
50 Wandplatten 500 750
4.3. V.erankerung der Bewehrung
4.3.1. Die Zugkraft der Längsbewehrung ist durch mindestens 2 und höchstens 6 Querstäbe in den Beton einzutragen. Anordnung der Verankerungsstäbe nach Bild 2.
~ 4 h
u c .E
.c .&. .... 0 >
lt~ l 0 -15 für Qur>0,6Q 1
lt :i. l0
+vorh.minc für Qur~O,GQ1
Bild2
4.3.2. Die Verankerungskraft (Fb) für einen.Längsstab ist im Grenzzustand der Tragfähigkeit nach Gleichung (5) zu ermitteln.
F _ ds2 · rr . R . erf. As
b- -- s 4 vorh. As
Es bedeutet: ds Längsstabdurchmesser
(5)
Die durch die Querstäbe aufnehmbare Kraft F2 ergibt s.ich für einen Längsstab aus Gleichung (6).
In Gleichung (6) bedeutet: ab Beiwert nach Tabelle 7
Tabelle 7 Beiwert ub
Beansprucl1ungsrichtung der Verankerung im Gasbeton
in Treibrichtung
senkrecht zur Treibrichturig -·
(6)
ub
35
58
TGL 3.3405/04 Seite 5
dv Querstabdurchmesser lv wirksame Eintragungslänge aller Querstäbe eines Längs
stabes in Abhängigkeit von der Ouerstaqanzahl nv nach Tabelle 8
Tabelle 8 Eintragungslänge der Querstäbe
nv 2 ·3 4 5 6
lvinmm 100 140 180 220 250
Der Verankerungsnachweis ist erbracht, wenn die Verankerungskraft Fb nicht größer als die durch die Querstäbe aufnehmbare Kraft F2 ist.
4.4. Tragösen
4.4.1. Für Tragösen darf nur Betonstahl St A-1 nach TGL 12 530/01 und /02 verwendet werden. Für den Korrosionsschutz der Tragösen gilt Abschnitt 4.2.2. In Bauteilen aus Gasbeton sind grundsätzlich die in Bild 3 und 4 dargestellten tragösenformen und -anordnungen T 1 oder T 2 zu verwenden (parallele Schenkel, Verankerung durch aufgeschweißte Querstäbe). Bei anderen Tragösen oder Verankerungsa1ien ist die Tragfähigkeit experimentell nachzuweisen. Die Schweißverbindung zwischen Tragöse und Querstäben hat in Ausführuhgsklasse AK II nach TGL 33 405/03 zu erfolgen. Als Verankerungsstäbe können auch Stäbe der vorhandenen Bewehrungsmatten oder, z.B. bei Dach- und' Deckenplatten, die Schenkel einer zweiten Tragöse für das Heben in Einbaulage herangezogen werden.
T 1 T 2
0 (Y) -+---r-...-.
'1111 0 ..-All
1 ~ 45
ßild3
0 0
. .-/III
(~ 55 Ji 1L. )
b12.i ~ 105
~ 25
Bild4
~ 25
4.4.2. Die Tragösen dürfen für folgende Beanspruchungen verwendet we'rden, siehe Bild 5: - Geradzug mit a 1 ~ 20°; a 2 ~ 15° - Schrägzug mit 20° < a 1 :;;; 90° - Querzug mit 15° < a2 :;;; 90°
Geradzug Schrägzug· Querzug
FTu
Seite 6 TGL :33 405/04
Ein Wechsel der Beanspruchungsrichtung zwischen Geradzug, Schrägzug und Querzug darf nur einmal erfolgen. Bei Schrägzug und Querzug sind zur Vermeidung von Beschädigungen des Gasbetons die Tragösenaussparungen gegebenenfalls zu vergrößern.
4.4.3. Die Berechnung der Tragösen ist für die Grenzzustände der Tragfähigkeit durchzuführen. Die für die Bemessung einer Tragöse beim Regelfall der Anordnung voh 2 Tragösen wirkende äußere Kraft (FTu) in Seilrichtung ergibt sich aus Gleichung (7).
_ 0,5 ·V· g · n9 (1 + 'lj!) ~- m
COS U1 · COS U2
In Gleichung (7} bedeutet: V Volumen des Gasbetonelementes g Normeigenlast nach TGL 32 274/02 unter Berücksichti
gung der feuchtebedingten Erhöhung für Transport und Montage ·
n9 Lastfaktor nach TGL 32 27 4/02 'ljJ Massenkraftfaktor, 'ljJ = 0,4 Für Schrägzug und Querzug unter 90° beim Kippen der Elemente ist als äußere Kraft 0,5 · FTu anzunehmen, beim Kippen aus der Form unter Berücksichtigung der Haftkräfte 0,6 · Fru· . Beim parallelen Anheben aus der Form, z. B. Dach- und Deckenplatten bei liegender Fertigung, sind die anzusetzenden Haftkräfte experimentell zu ermitteln. Die Tragfähigkeit einer Tragöse ist nachgewiesen, wenn die ermittelte äußere Kraft nicht größer als die nach Tabelle 9 aufnehmoaren Kräfte FT und die bei Geradzug auf einen Tragösenschenkel entfallende Kraft nicht größer als die durch die Querstäbe aufnehmbare Kraft F2 nach Gleichung (6) ist.
Tabelle 9 Aufnehmbare Tragösenkräfte
Trag- Tragösen- Geradzug Schrägzug öseri- durch-form messer
ds Fm FTs mm kN kN
8 10,3 J4,9
10 17,0 6,0 T1
i2 26,0 6,9
14 37,3 8,0 -
8 6,4 4,9
10 9,7 6,0 T2 -
12 16, 1 6,9 ~-
14 22,5 8,0
5. FORDERUNGEN AN BAUWERKSTEILE UND BAUELEMENTE
5.1. Außenwände
5.1. 1. Anwendungsgrundsätze
Querzug
Fm kN
10,0
10,8
12,6
15,4
6,4
9,7
12,6
15,4
5.1.1.1. Für Außenwände darf Gasbeton ab 300 mm über Oberfläche Gelände, bei Räumen mit Spritzwasseranfall ab 300 mm über Oberfläche Fußboden verwendet werden. Das Unterschreiten dieses Maßes ist auf einer Wandseite zulässig bei Anordnung einer wasserundurchlässigen Bekleidung nach
TGL 35 761. Zum Sd1utz des Gasbetons gegen aufsteigende Feuchtigkeit ist zwischen Sockel uhd unterstem Gasbeton- · element eine wasserundurchlässige flexible Dichtungsschicht nach TGL 35 761 anzuordnen.
. . 5.1.1.2. Die Außenoberflächen von Wänden aus Gasbeton sind wassera:bweisend und dampfdurchlässig nach TGL 27 327 auszubilden, sofern nicht eine hiriterlüftete Wetterschutzschale angeordnet wird. Für die Innenoberflächen der Außenwände ist weitgehende Dampfdurchlässigkeit zu gewährleisten, sofern nicht bei hohem Feuchte- und/oder Schadstoffanfall (siehe Abschnitt 6.2.) oder aufgrund mechanischer Beanspruchung eine geeignete dichte lnnenbeschichttJng erforderlich ist. Für die Ausführung der Innenbeschichtung gelten spezielle Vorschriften 1 .
Für den Nutzungszeitraum ist zu sichern, daß die Funktion der Oberflächenbeschichtung nicht nachteilig beeinträchtigt wird, z. B. durch mechanische Zerstörungen oder durch Verminderung der Wasserdampfdurchlässigkeit bei der erforderlichen regelmäßigen Erneuerung nicht dauerbeständiger Oberflächenbeschichtungen.
5.1.1.3. Konstruktionsbedingt unvermeidbare Wärmebrücken dürfen den Gasbeton nicht durch Tauwasserbildung oder Diffusionskondensat nachteilig beeinflussen. Die Auswirkungen der Wärmebrücken auf die Außenwand und die Gebäudenutzung sind nach TGL 35 424/03 zu berücksichtigen.
5.1.1.4. Das Eindringen von Wasser in die obere waagerechte Fläche der Gasbetonelemente, z. B. am oberen Wandabschluß oder an der Oberseite von Brüstungselementen, ist durch konstruktive Maßnahmen dauerwirksam zu verhindern, z.B. - ordnungsgemäß ausgeführte Metallabdeckung auf Attika
elementen, - ausreichender Dachüberstand (mindestens 80 mm) an der
Traufe und am Giebel über die Außenwand, ausreichender Abstand (mindestens 30 mm) zur Wandaußenfläche von wasserundurchlässigen Wandbekleidungen als obere Fortsetzung von Außenwänden aus Gasbeton,
- ordnungsgemäße Wasserableitung an der Oberseite von Brüstungselementen, z. B. Sohl- bzw. Fensterbänke mit ausreichendem überstand, einwandfreie Dichtung der Fugen im Bereich der Sohlbank, wasserundurchlässige flexible Dichtungsschicht nach TGL 35 761 zwischen Sohlbank und Gasbeton bei Gebäuden mit hohem Feuchteanfall, z. B .. Stallbauten, Feuchträume der Wasserwirtschaft.
5.1.1.5. Das Anbringeh von Regenfallrohren, Blitzschutzleitungen u. a. muß so erfolgen, daß Niederschlagswasser nicht zur Außenoberfläche geleitet wird. Zur Verhinderung der Feuchteaufnahme und zur Gewährleistung der Austrocknung dürfen die Oberflächen von Gasbetonwänden nicht mit Schutt- oder Stapelgut in Berührung kommen.
5.1.1.6. Die Fugenausbildung muß eine sichere Verankerung und Verbindung der Elemente ermöglichen. Die Fugenausbildung und die Verankerung sind so auszuführen , daß ohne Beeinträchtigung der dichtenden Funktion der Fugen horizontale und vertikale Verformungen infolge Schwinden und
1 siehe Hinweise
Temperaturunterschi~den weitestgehend zwängungsfrei möglich sind und Herstellungs- und Montagetoleranzen ausgeglichen werden können. Der Nachweis der Fugenpressung ist in Zweifelsfällen, z. B. bei hohen Wänden, bei nichtvollfugiger Ausführung der Horizontalfugen nach Abschnitt 2.4. zu führen. Berechnung und Konstruktion der Fugendichtung nach den geltenden Vorschriften1
•
Bewegungsfugen in Wänden aus Gasbeton nach TGL 22 903. Die Fugenlösung ist vom Projektanten anzugeben3
.
5.1.1.7 .. Sämtliche stählerne Verbindungs- und Veranke-' rungsteile von Bauteilen a,us Gasbeton sind dauerbeständig gegen Korrosion zu schützen. Bei Verbindungsteilen ka,talogisierter Serienlösungen ist der. Korrosionsschutz grundsätzlich als Feuerverzinkung nach TGL 18 733/01 auszuführen. Andere Korrosionsschutzmaßnahmen, z. B. Beton- oder Mörtelumhullung, Anstrichsysteme, müssen den geltenden Vorschriften für den Korrosionsschutz entsprechen. In Zweifelsfällen entscheidet das Zentrallaboratorium für Korrosionsschutz der Bauakademie der DDR.
5.1 .2. Wandblöcke Wandblöcke aus Gasbeton dürfen für Außenwände in Blockkonstruktion eingesetzt werden. Die Mindestdicke von Wandblöcken für tragende Wände beträgt 200 mm. Die Horizontalund Vertikalfugen sind als Mörtelfugen auszuführen. Vertikalfugen dürfen auch als Trockenfugen ausgebildet werden.
5.1.3. Horizontale Streifenelemente
5.1 .3.1. Horizontale Streifenelemente aus Gasbeton dürfen für Außenwände von Montagebauten in Skelett- oder Wandkonstruktion eingesetzt werden. Die gemeinsame Anwendung mit vertikal orientierten Elementen, z. B. als Paß- oder Schaftelemente, ist möglich.
5.1 .3.2. Für die Abmessungen der Streitenelemrn1te sind folgende Grenzwerte einzuhalten: Länge: höchstens 6000 Breite: 200 bis 1600 Dicke : mindestens 150 Die Horizontalfugen sind als Mörtel-, Klebe- oder Trockenfugen, die Vertikalfugen als Mörtel- oder Trockenfugen aus-· zuführen.
5.1.3.3. Die Eintragung der Auflagerkräfte in das Skelett bzw. in die Querwände ist nachzuweisen (~~achweis der Verankerungen bzw. der Auflagerpressungen). Bei punktförmiger Unterstützung (z. B. Klemmplatten) muß durch ausreichende Ouerbewehrung im Auflagerbereich und/oder im auflagernahen Bereich der Streifenelemente die Abtragung der Belastung an die Auflagerpunkte gewät1rleistet sein.
5.1.4. Vertikale Streifenelemente
5.1.4.1. Vertikale Streifenelemente aus Gasbeton dürfen für tragende oder selbsttragende Außenwände in Streifenk<mstruktionen eingesetzt werden.
5.1.4.2. Für die Abmessungen der Streifenelemente sind folgende Grenzwerte einzuhalten: Länge : höchstens 6000 Breite: 200 bis 1600 Dicke: mindestens 150
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Die Mindestbreite zweiseitig gehaltener Wandteile (z. B. Türund Fensterpfeiler) muß ohne Einbeziehung der Anschläge 300 mm betragen. Die Horizontal- und Vertikalfugen sind als Mörtelfugen auszuführen.
5.1 .4.3. Die Abtragung der Kräfte in die Tragkonstruktion (z.B. Deckenscheiben) ist nachzuweisen.
5.1.5. Gefügte Elemente
5.1.5.1. Gefügte Elemente aus Gasbeton dürfen für selbsttragende Außenwände von Bauten in Skelett- oder Wandkonstruktion eingesetzt werden. Die gefügten Elemente werden aus Streifenelementen zusammengesetzt, die längs oder quer angeordnet werden können. Tür~ und Fensteröffnungen dürfen vorgesehen werden, wenn dadurch die erforderliche Tragfähigkeit und Steifigkeit des .gefügten Elementes nicht beeinträchtigt wird.
5.1.5.2. Für die Abme~sungen der gefügten Elemente sind folgende Grenzwerte einzuhalten: Länge: höchstens 6000 Breite bzw. Höhe: höchstens 3300 Dicke: mindestens i 50 Die Mindestbreite der an Öffnungen innerhalb des gefügten Elementes anschließenden Streifenelemente (z. 8. Tür- und Fensterpfeiler) muß ohne Einbeziehung der Anschläge 450 mm betragen.
5.1.5.3. Die Fugen zwischen den Streifenelementen sind als Dünnbettfugen mit Verbundmasse nach TGL 33 416/03 auszuführen. Dabei muß die Verbundmasse die Fugenräume voll ausfüllen. Im Ausnahmefall darf bei größeren Toleranzen (z. 8. ungleiche Pfeilerlängen) die Fuge mit Zementmörtel ausgeglichen werden. Die Fugendicke darf dabei 10 mm nicht überschreiten.
5.1.5.4. Die zugfeste Verbindung zwischen den Streifenelementen ist durch stählerne Verbindungsglieder (Bolzen) zu gewährleisten, die in der Regel innerhalb des Elementequerschnittes angeordnet werden. Der Abstand der Verbindungsglieder untl:ireinander darf 3,0 m nicht überschreiten; in jedem gefügten Element sind mindestens 2 Verbindungsglie·· der anzuordnen. Die Verbindungsglieder können gleichzeitig zum Heben der gefügten Elemente und zu ihrer Verankerung mit der Traglwnstruktion herangezogen werden. Dabei ist die Übertragung der auftretenden Kräfte vom Element auf den Kraftangriffspunkt des Verbindungsgliedes nachzuweisen. Die Eintragung dr:ir Kräfte aus den Verbindungsgliedern in den Gasbeton ist durch konstru}<tive Maßnahmen zu sichern. Zur Krafteinleitung an den Enden der Verbindungsglieder können Druckverteilungsplatten angeordnet werden. Der Korrosionsschutz der Verbindungsglieder einschließlich ihrer Verankerungen ist dauerwirksam nach 4.2.2. bzw. 5.1.1.7. zu gewährleisten.
5.1.5.5. Bei der Kombination mit Stahlbetone!ementen darf eine Verbundwirkung zwischen Stahlbeton und Gasbeton rechnerisch nicht berücksichtigt werden. Die konstruktive
1 siehe Hinweise 3 Beispiele für Fugenlösungen siehe Hinweise
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Gestalhmg der Verbindungen hat so zu erfolgen, daß Rißbildung infolge unterschiedlicher bauphysikalischer Eigenschaften der Baustoffe ausgeschlossen ist.
5.1.5.6. Bei Biegebeanspruchung der gefügten Elemente als Platte sind für das Gesamtelement in Abhängigkeit '{On der
· vorgesehenen Auflagerur)gsart für alle auftretenden Lastfälle folgende Tragwirkungen nachzuweisen: -·· Bei linienförmiger Auflagerung an den Schmalseiten der
Streifenelemente nach Bild 6 sind die durchgehenden Streifenelemente auf Biegung in Längsrichtung nach Abschnitt 2.2. nachzuweisen.
8ild6
Bei linienförmiger Auflagerung an den Breitseiten der Streifenelemente nach Bild 7 sind die Elemente in Querrichtung auf Biegung nachzuweisen, wobei die Zugspannung ausschließlich den Verbindungsgliedern, die Druckspan·· nungen dem Gasbeton bzw. dem Fugenmaterial zuzuweisen sind. Für die einzelnen Streifenelemente ist die Bewehrung konstruktiv bzw. in Abhängigkeit von den Transportbeanspruchungen festzulegen.
Bild?
Bei punktförmiger Unterstützung in den Ecken (Vierpunktlagerung) nach Bild 8 sind die durchgehenden Streifenelemente auf Biegung in Längsrichtung nach Abschnitt 2.2. nachzuweisen, wobei als Auflag~.r die Verbindungsglieder an den Unterstützungspunkten anzunehmen sind. Außer.dem ist das Gesamtelement auf Biegung in Querrichtung nachzuweisen. Dabei darf wie bei linienförrniger Auflagerung an den Breitseiten der Streifenelemente verfahren werden.
1 „
Bild 8
Lastenanteile aus anschließenden Bauwerksteilen (z. B. Windlast auf Fensterbänder) dürfen anteilig als gleichmäßig über die Elementebreite 'verteilte Belastung dem benachbarten, durch Verbindungsglieder zu gemeinsamer Tragwirkung
verbundenen gefügten Element zugewiesen werden. Dabei darf dieser Lastanteil höchstens 50 % der Gesamtbelastung betragen.
5.1.5. 7. Bei Biegebeanspruchung der gefügten Elemente als Scheibe ist das Gesamtelement in Abhängigkeit von den Auflagerbedingungen für alle auftretenden Lastfälle auf Biegung nach Abschnitt 2.2. nachzuweisen. Dabei darf in den Horizontalfugen zwischen den Einzelelementen voller Verbund angenommen werden. Bei Elementen mit Öffnungen ist bei der Ermittlung der Schnittkräfte gegebenenfalls die Rahmenwirkung der Elemente zu berücksichtigen.
5.1.5.8. Die Horizontalfugen zwischen den gefügten Elementen sind als Mörtelfuge, die Vertikalfugen als Mörtel- oder Trockenfugen auszuführen. Bei allen auftretenden Beanspruchungen ist die Übertragung der Kräfte vom Element auf die Auflager bzw. Unterstützungen nachzuweisen.
5.2. Innenwände
5.2.1. Anwendungsgrundsätze Gasbeton ist aufgrund seiner guten wärmedämmenden Eigenschaften vorzugsweise für Außenwände einzusetzen. In Ausriahmefällen ist bei entsprec~ender ökonomischer Be-
. gründung auch der Einsatz für Innenwände möglich, sofern die Forderungen der Schalldämmung erfüllt werden. In diesen Fällen sind die Forderungen des Abschnittes 5. ·1. sinngemäß für Innenwände zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten für nichttragende Trennwände aus Gasbeton die Forderungen des Abschnittes 5.2.2. Wasserundurchlässige Beschichtungen (z. B. Fliesen, Bitumenbeschichtungen, Plastfolien) dürfen zur Gewährleistung der Austrocknung bei Innenwänden nur auf einer Wandoberfläche angeordnet werden.
5.2.2. Nichttragende Trennwände
5.2.2. ·1.Nichttragerrde Trennwände aus bewehrten Elementen aus Gasbeton dürfen in ein- und mehrgeschossigen Bauten in Wand- und Skelettkonstruktion eirigesetzt werden. Sie sind in der Regel aus geschoßhohen Streifenelementen zu errichten.
5.2.2.2. Sofern mit Rücksicht auf den Wärme-, Schall- und Brandschutz keine dickeren Wände erforderlich werden, sind folgende Abmessungen für die nichttragenden Wände aus geschoßhohen Elementen einzuhalten: Länge: höchstens 3600 Dicke: mindestens 100 Breite : 200 bis 600
5.2.2.3. Die Wände sind an ihrem oberen Abschluß gegen seitliches Verschieben durch entsprechende konstruktive Maßnahmen zu sichern. Eine Eintragung von Lasten aus der Deckenkonstruktion ist durch Anordnung elastischer Fugeneinlagen auszuschließen. Am Fußpunkt müssen die Wandelemente so mit der darunterliegenden Konstruktion verbunden sein, daß die vertikalen und horizontalen Lasten aus den Wandelemen,ten übertragen werden können. In der Regel ist eine Fugenausbildung als Mörtelfuge ausreichend. Die Stoßfugen zwischen den geschoßhohen Streifenelementen sind vorzugsweise als Klebefuge auszuführen.
5.3. Geschoßdecken und Dächer
5.3. i. Anwendungsgrundsätze
5.3.1 .1. Die Verwendung von Decken- und Dachplatten aus Gasbeton als Geschoßdecken im industriellen Wohnungsbau ohne Forderungen an die Wärmedämmung sowie für Warmdächer und Kaltdachunterschalen in Bauten der tierischen Produktion ist nicht zulässig.
5.3.1.2. Auf die Dachplatten aus Gasb~ton sind niederschlagdichte Dachdeckungen nach TGL 36 041 /01, auf die Deckenplatten die erforderlichen Fußbodenkonstruktionen nach TGL 35 909/01 aufzubringen. Die Unterflächen der Platten können beliebig behandelt werden, die Beschichtung darf jedoch keine dampfsperrende Wirkung ausüben. Kaltdachunterschalen dürfen auf der Oberseite keine dampfsperrende Schicht aufweisen.
5.3.1 .3. Durch die Hersteller der Dach- und Deckenplatten aus Gasbeton ist die Einhaltung der zulässigen feuchtebedingten Druckfestigkeitsabminderung des Gasbetons nach Erzeugnisstandard nachzuweisen.
5.3.2. Konstruktion und Einbaubedingungen 5.3.2.1. Die Dach~ und Deckenpl;:itten dürfen bis zu einer Verkehrslast von 3 kN/m2 eingesetzt werden. Für die Abmessungen sind folgende Grenzwerte einzuhalten: Länge: höchstens 6000 Breite: höchstens 1600 Dicke: 125 bis 300 Nicht zulässig ist die Verwendung der Dach- und Deckenplatten aus Gasbeton zur Ausführung von Kragplatten. An den Plattenlängsrändern ist eine Fugenausbildung nach Bild 9 vorzusehen.
~5 ~30 ~5 ~5 ~30 ------., ....--
Bild9
5.3.2.2. Die Dach- und Decl<enplatten sind auf der Unterkonstruktion im Mörtelbett (MG III) oder trocken auf elastischer Fugeneinlage zu verlegen. Bei ebener Auflagerfläche ist auch eine trockene Verlegung ohne Zwischenlage zulässig. Als Mindestauflagertiefe (a) sind auf Stahl 40 mm, auf Beton 50 mm, auf Mauerwerk 70 mm einzuhalten unter Beachtung der Bedingungen von Abschnitt 4.3.1. Die Auflagerpressungen sind nachzuweisen.
5.3.2.3. Alle Längs- und Querfugen zwischen den Dach- und Deckenplatten sind mit Mörtel der MG III zu schließen. Vor dem Vermörteln sind die Fugen zu säubern und die Fugenwandungen anzunässen. Für die Bewegungsfugen gilt TGL22903.
5.3.3. Dach- und Decl<enscheiben
5.3.3.1. Anwendungsbedingungen Dach- und Deckenplatten aus Gasbeton dürfen als aussteifende Scheiben und als Ersatz für Stabilisierungs- und Wind-
TGL 33405/04 Seite 9
verbände im Endzustand in Rechnung gestellt werden, wenn nachstehende Forderungen eingehalten werden. Im Montagezustand sind besondere Sicherungen vorzusehen. Die Stützweite der Scheibe darf höchstens 1 = 24000 mm betragen. Die Scheiben dürfen nicht zur Übertragung von Kranseitenkräften, Kranbremskräften und Stoß- und Schwingbelastungen von Maschinen herangezogen.werden, mit Ausnahme der Horizontalkräfte infolge Einträgerbrückenkrane oder Hängetransporteinrichtungen mit einer maximalen Traglast von 50kN.
5.3.3.2. Scheibenausführung mit Aufbeton Die Decken sind mit einem bewehrten Aufbeton mindestens der Betonklasse Bk 12,5 und einer Mindestdicke von 50. mm zu versehen. Der Aufbeton ist so zu bemessen und auszuführen, daß die auftretenden Scheibenkräfte in Verbindung mit dem erforderlichen Zugband (Ringanker) allein vom Aufbeton aufgenommen und zu den Scheibenauflagern abgetragen . werden können. Zur konstruktiven Verbindung des Aufbetons mit den Deckenplatten und zur Beulsicherung des scheibenartig beanspruchten Aufbetons sind je lfd. m Fuge mindestens 3 Steckbügel anzuordnen, deren Stabenden rechtwinklig zur Plattenfugenrichtung in ' die Aufbetonebene abgebogen werden.
5.3.3.3. Scheibenausführung ohne Aufbeton Zur Übertragung der Schubkräfte in den Längsfugen der Platten sind die Längsseiteri der Platten durch mindestens 2 zy- · lindrische Mörteldübel mindestens 0 80 mm zu verbinden. Die Aussparungen für die Dübel sind gemeinsan:i mit den Längs- und Querfugen zwischen den Platten mit Mörtel der MG III zu verfüllen. Innerhalb des Scheibenbereiches sind die einzelnen Plattenfelder über die Stirnfugen zu verbinden. Dazu sind in die Längsfugen über die Unterkonstruktion durchgehende Rundstähle einzulegen, die in auf der Unterkonstruktion angeordnete Bügel oder Bleche einbinden.
Im industriellen Wohnungsbau ist die Verbindung mit der Unterkonstruktion bei entsprechendem Nachweis nach den Vorschriften für Bauten in Wandkonstruktion auch durch Reibungskräfte zulässig. Sofern kein Ringanker vorhanden ist, ist als Biegezugbewehrung in den Plattenfugen Rundstahl mit Durchmesser bis 12 mm anzuordnen.-Diese Bewehrur1\J darf auf eine Höhe von 0, 15 h verteilt werden (h = Bauhöhe der Scheibe) und ist in die Randfuge einzubinden. Die Biegezugbewehrung und die Abtragung der Scheibenl<räfte ist rechnerisch nachzuweisen. Bei ein- und zweigeschossigen Gebäuden (z. B. Ein- oder Zweifamilienhäuser oder von der Nutzung her vergleichbaren Gebäuden) darf auf vorstehende Maßnahmen und den rechnerischen Nachweis der erforderlichen Scheibentragwirkung verzichtet werden, wenn für die konstruktive Durchbildung und Ausführung der Gebäude folgende Bedingungen eingehalten werden: - die Firsthöhe des Gebäudes liegt nicht höher als 10 m über
Gelände; die Dachflächenneigung beträgt höchstens 175 % ;
- das Verhältnis der Scheibenhöhe h. zur Scheibenstützweite 1 ist nicht kleiner als h/I = 213;
- die sichere Übertragung der Scheibenauflagerkräfte in die Querwände (Wandscheiben) ist gewährleistet; die Aussteifung der tragenden Wände und die Ringankerausbildung erfolgt nach den Vorschriften tür Bauten in Wandkonstruktion.
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5.4. Tor-, Tür- und Fensterstürze Stürze aus Gasbeton dürfen in Außen- und Innenwänden von Montage- und Mauerwerksbauten eingesetzt werden. Für die Abmessungen der Stürze sind folgende Grenzwerte einzuhalten: Länge: höchstens 6000 . Höhe: mindestens 200 Dicke: mindestens 100 Deckentragende Stürze sind nur bis zu einer Offnungsweite bis 1500 mm zulässig. Die Auflagertiefe der Stürze muß mindestens 150 mm betragen, sofern nicht aus statischen Gründen eine größere Auflagertiefe erforderlich ist.
6. BEANSPRUCHUNG DURCH AGGRESSIVE MEDIEN
6.1. Die Anwendung von Bauteilen aus Gasbeton im Einflußbereich aggressiver gasförmiger Medien in der Außenatmosphäre von Ballungsgebieten der Industrie ist unter den normalen klimatischen Bedingungen der DDR unterhalb der Grenzwerte nach Tabelle 10 zulässig.
6.2. Für Innenklimate in Räumen mit einer relativen Luftfeuchte cp ~ 65 % sind die 5fach höheren Werte der in Tabelle ·10 aufgeführten Schadstoffe zulässig. Kurzzeitige Überschreitungen der relativen Luftfeuchte sind . zulässig. Bei relativer Luftfeuchte über 65 o/„ gelten die Grenzwerte nach Tabelle 10. Dichte Innenbeschichtungen zum Schutz gegen Schadstoffe sind anzuordnen bei - Stallanlagen, in denen die zulässige H2S-Konzentration
nach l:"abelle 10 überschritten wird oder in denen die Stallwände durch Desinfektionsmaßnahmen nach TGL 37768/01 bis /04 korrosionsgefährdet sind
- Feuchträumen der Wasserwirtschaft mit Chemikalienaufbereitung, z. B. Chlor- und Fluorräurne.
6.3. Beim Einwirken von mehreren Schadstoffen ist oine Anwendung von bewehrtem Gasbeton nür dann zulässig, wenn höchstens zwei Schadstoffe ihre Grenzl<onzentration nach Tabelle ·10 erreichen.
6.4. Die Anwendung von Gasbeton ist nicht zulässig - wenn er in direkten Kontakt mit starl< hygroskopischen
Stäuben von geringer spezifischer Oberfläche(< 3 m2/g) kommt;
- bei direktem Kontakt rnit Stäuben, die mehr als 5 Masse-% löslicher Salze enthalten, insbesondere Chloride, Nitrate, korrosionstördernde Sulfate, Sulfide, Fluoride und Salze der Karbonsäuren;
- wenn bei ungünstigen konstruktiven Lösungen Staub und Feuchte gleichzeitig den Baustoff beanspruchen können.
In allen anderen Fällen, insbesondere bei Braunl<ohlen-Flugaschestäuben salzarmer Kohlen, liegt keine besondere Ge-fährdung vor. ·
6.5. Für die Berechnung der Immissionskenngrößen, die Immissions- bzw. Emissionskontrollen sowie die Verantwortlichkeiten gelten die gesetzlichen Bestimmungen7
.
In Zweifelsfällen der Anwendbarkeit von Gasbeton im Einflußbereich aggressiv(')r Medien entscheidet das Zentrallaboraiorium für Korrosionsschutz der Bauakadem'ie der DDR.
Tabelle 10 Grenzwerte von Schadstoffkonzentrationen
Immission Konzentration in mg/m3
Dauergrenzwert Kurzzeitgrenzwert bewehrt unbewehr bewehrt unbewehr
Schwefeldioxyd 0,5 1,0 2,0 4,0 S02
1--
Schwefel-wasserstoff 0,5 . 1,0 2,0 4,0 H2S
Chlorwasser-stoff + Chlor4 0,03 0,3 0,1 2,0 HCI + Cl2
Stickoxyde 0,05 0,5 0,2 2,0 Nm On
flüchtige orga- 0,05 0,5 0,2 2,0 nische Säuren5
Fluorwasser- 0,1 0,5 0,4 2,0 stoff6
7. · BRANDSCHUTZTECHNISCHE FORDERUNGEN
7.1. Grundsätze Für die brandschutzgerechte Ausbildung der Bauteile aus Gasbeton gelten die Grundsätze von TGL 33 405/01. Der Feuerausbreitungsgrad für alle Bauteile aus Gasbeton ist oFa, siehe TGL 10 685/07.
7 .2. Feuerwiderstand Für den jeweils erforderlichen Feuerwiderstand sind die Mindestdicken der Bauteile der Tabelle 11 zu entnehmen. Die Werte gelten für alle Gasbetonklassen und bei bewehrten Elementen für ein Maß der Bewehrungslage min a8 = 20 mm, siehe TGL 33 405/01. Bei Innenwänden mit Forderungen an den Feuerwiderstand sind die Horizontalfugen als Mörteloder f<lebefugen auszuführen, die Vertikalfugen mit Mörtel oder anderen nicht!Jrennbaren Stoffen zu füllen. Für Brandwände ist in jedem Fall die Mindestdicke min h =
200 mm einzuhalten.
8.FORDERUNGENZUR~AUAUSFOHRUNG
8.1. Nachträgliche Bearbeitung In Ausnahmefällen dürfen bewehrte Elemente aus Gasbeton nachträglich geschnitten werden. Dabei muß die verbleibende Bewehrung der vorgesehenen Beanspruchung des geschnittenen Elementes entsprechen. Das Schneiden muß so erfolgen, daß der Verbund zwischen Stahl und Gasbeton nicht gestört wird. Die Schnittflächen der Bewehrungsstähle sind nach dem Schneiden mit einem Korrosionsschutz zu versehen.
8.2.. Schlitze und Aussparungen Schwächungen von Wänden aus Gasbeton dürfen nur durch maximal 30 mm tiefe Schlitze oder Aussparungen erfolgen. Die durch die Schlitze eintretenden Querschnittverringerung ist gegebenenfalls beirn Tragfähigkeitsnachweis zu berücksichtigen.
' stöchiometrisch berechnet als HCI 5 hauptsächlich Ameisensäure und Essigsäure 6 Siliziumtetrafluorid 20 % der angegebenen Werte 7 z. Z. der Bestätigung dieses Standards gilt GBLder DDR. Teil 1, Nr. 31 vom
27. 9. 1979 - „Reinhaltung der Luft" ·
TGL 33405/04 Seite 11
------------------------------------------~,_,--........... ----~~----_,.~ .................... ........,~ Tabelle 11 Mindestdicken zur Gewährleistung des Feuerwiderstandes
.----.----------·--.,--"·-------Tral;lende und selbst·· 1
tragende Außen- und Innenwände 1
Trennwände (unbelastet}
--i--Dach- und 1 Deckenplatten
aus 1 aus bewehrten 1 unbewehrten 1 bewehrten [ unbewehrten Elemente Wandblöcken! Elementen [Wandblöcken\•
mh~imlnh 1 mlnh - 1 minh minh
-~:-- -~~~ n~-t-m;'-t~-m~~: -1~~: r '90 -i --~--t--~----1--~-r-·---m--1-·"--=-r----120--1--100~+-----=-·-"1-----~----+--1 oo --~-1--------=----
E: :~-l- _::~ 1~-E-~ t::~-1-~_j In bewehrte Elemente aus Gasbeton dürfen ohne Veränderung der vorhanderien ßewehrung bei Einhaltung der f\/lindestbetondeckung der Bewehrung und ohne Verletzung dHs Kmrosionsschutzes der Bewehrung Aussparungen angeordnet werden. Die Tragfähigkeit dieser Elemente ist unter Be-" riicksichtigung d'::r Aussparungen gesondert nachzuweisen. Alle Schlitze und Aussparungen. im Gasbeton sind vorzugsweise durch Bohren, Hobeln, Sägen oder Fräsen herzustellen. Stemmen an Bauteilen aus Gasbeton ist nur bei äußerster Sorgfalt und bei Verwendung ven t<leinwerkzeugen zulässig. Zum Schließen von Schlitzen und Aussparungen ist Reparaturmasse nach TGL 33 416/02 zu verwenden. Für größere Aussparungen sind Aussparungsplatten mit spezieller Bewehrungsführung bzw. Aussparungskonstrul<tionen vorzusehen.
8.3. Befestigungen an Elementen aus Gasbeton An Bauteilen aus. Gasbeton dürfen Installationen, Außenwandbekleidungen, Fenster- und Türanschlüsse u. a.. befestigt werden. Als Befestigungsmittel können Spreizdübel aus Plast nach TGL 36 350 oder Naßdübel in Zementmörtel verwendet werden. Bei Dach- und Deckenplatten können Befestigungen durch in die Längsfugen eingelegte korrosionsgeschütze Abhängeeisen ausgeführt werden. Die Lasten sind dabei annähernd gleichmäßig zu verteilen, Zur Einhaltung der geforderten Fugenbreite sind die Plattenlängsseiten ggf. an den Stellen der Abhängeeisen bauseitig vertikal zu nuten. Zur Eintragung größerer Lasten in Wänden aus Gasbeton (z. B. Gerüstverankerungen) sind lmrrosionsgeschützte Nagelbleche in die .Horizontalfugen der Wände einzulegen. Das Anschießen von Halterungen aller Art an Bauteilen aus Gasbeton ist nicht zulässig.
Hinweise
Gemeinsam mit TGL 33403 und 1. Änderung zur TGL 33403 Ersatz für Vorschrift Nr. 11 /73 der StBA, Blatt 1 bis 4 und Zulassungs-Nr. 53/79 und 175/83 der StBA. Änderungen: Inhalt neu geordnet; Einführung der Trag- und Nutzungsfähigkeitsnachweise nach der Methode der Berechnung nach Grenz'.i!uständen; vollständig überarbeitet.
Im vorliegenden Standmd ist auf folgende Standmds Bezug ge-nommen: TGL. 10 685/07; TGL. ·12 530/01 bis /04; TGL 18 733/01 ; TGL 22 903; TGL 27327; TGL 32274/0~~; TGI_ 33402; TGL 33403; TGL 33 404/01 und /01.'; TGL 3340S/Oi und /03; TGU3416/01 bis /03; TGL. 33418/01 bis /03;TGL 33438/0i; TGL ~35 424/0i, /03, /05; TGL 33 523; TGL 35 761 ; TGL a5 909/01 ; TGL 36041 /01; TGL 36350; TGL 37768/0·1 bis /04.
Oberfläohenbescrlichtung von Wänden aus Gasbeton, siehe Katalog für Gasbetonsichtflächengeslaltung (03/75)
Gasbeton irn Landwirtschaftsbau, siehe Katalog L 8503 RKB Anwenderinformation Außenwände aus Gasbeton in landwirtschaf!lic;t1en Produl\tionsbaulen
Fugendichtungen in Außenwänden, Berechnung und Konstruktion, siehe Vorschrift 76/80 der Staatlichen Bauaufsicht (21. 7. 80)
Transport, Umschlag und Lagerung siehe Richtlinie 2/84 TranspoiiUmschlag und Lagerung von bewehrten Gasbetonstreifenelementen (1. 3. 84)
Gasbeton für Feuchträume der Wasserwirtschaft siel1e Werkstandard WAPRO 5.19, Gasbeton für Feuchträume der Wasserwirtschaft; Grundsätze der Projektierung .
Bauten in Wandl<onstruktion siehe Vorschrift 50/76 der' StBA
Bezugsquelle VEB Betonleichtbau" kornbinat Institut für· Stahlbeton 8020 Dresden Sernpm·straße 2
VEB Landbauprojekt 1500 Potsdam Dotiustraße 30/31
Postzeitungsvertrieb
VEB Betonleichtbaukombinat 6020 Dresden Semperstraße 2
VEB Kombinat Wassertechnik und Projektierung Wasserwirtschaft 4020 Malle Thälmannplatz 2
Schriftenreihe der Bauforschung Reihe Wohn- und Gesellscha-ftsbau, Heft 34 Bauinformation Berlin 1977
Dieser Standard ist Bestandteil des ETV Beton, Teilkomplex Berechnung und bauliche Durchbildung.
Seite 12 TGL 33405/04
Beispiele für Fugenausführungen bei Wänden aus Gasbeton
Nr. Fugenlösung
1 . Horizontalfugen
1.1 Mörtelfuge
1.2 Klebefuge (Dünnbett-fuge)
Skizze
-----
0 N III
1'i 11'1 ...-
a
LO
III
:a N
Fugendichtung
Dauerelastischer Fugenkitt*) oder Dichtungsprofil, z. B. aus Moosgummi
•) z. B. Thioplast K 1182
Verbundmasse nach
1
TGL 33 416/03
Fugenfüllung
Mörtel MG II oder MG III
Ausführungsbedingungen
Fugenflächen säubern und vornässen. Bei Bauten mit erhöhten Nutzungsbedingungen (z. B. Wohn- und Gesellschaftsbauten) zusätzliche Dichtung an der Außenseite mit dauerelastischem Fugenmaterial
Fugenflächen säubern, Verbundmasse gleichmäßig auftragen. Ausführung vollfugig oder streifenförmig möglich (siehe Skizze)
t-----+---------+-----·-----+-----·---·-------+---------------------1 1.3 Trocken-
fuge
2. Vertikalfugen
2.1 Mörtelfuge
1
1
2.2 Klebefuge
2.3 Trocken-fuge
2 bis 5
Fugenband ...._
Dauerbeständige, komprimierbare dichte Fugeneinlagen (z. B. Polychloroprenebänder)
Dauerelastischer Fugenkitt oder Dichtungsprofil
Dauerelastisches Fugenband (z. B. Elastbaufolie)
Putz
Verbundmasse nach TGL 33 416/03
Abdeckprofile aus Stahl, Beton oder anderen geeigneten Materialien
Dauerelastisches Fugenband (z.B. Elastbaufolie) Dauerelastischer Fugenkitt oder Dichtungsprofil, z. B. aus Moosgummi
Mö11el MGI
Dämmmaterial, z.B.
PURWeichschaum Mineralwolle HFS-Ortverschäumung
Vorzugsweise Winterbaumaßnahme. Für bran<,:lbeanspruchte Innenwände nicht zugelass'en.
Nutung der Plattenstirnseiten erforderlich (Vergußquerschnitt ~ 20 cm2
).
Fuge an Außenseite zusätzlich dichten.
Fugenflächen vor dem Versetzen der Elemente mit Verbundmasse beschichten. Elemente dicht aneinanderdrücken. Nur für nichttragende Innenwände zulässig!
Fugenausführung ohne Verguß. Zwischen Abdeckprofil und Wandoberfläche zusätzliche Dichtung anordnen.
Anwendung von Fugenkitt erfordert geeignete feste Unterlage.