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Thomas Nachtwey - Serviceagentur Ganztägig Lernen.
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1. Emsländische Bildungskonferenz
am 03.03.2011
Workshop: Die Ganztagsschule mit Partnern gestalten
Serviceagentur „GANZTÄGIG LERNEN“
Niedersachsen
- In den Regionen für Ganztagsschulen präsent –
Thomas Nachtwey - Serviceagentur Ganztägig Lernen.
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Die Programmelemente – eine Brücke zwischen Theorie und Praxis bauen
Thomas Nachtwey - Serviceagentur Ganztägig Lernen.
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Die Entwicklungsagentur für Ganztagsschulen
Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung bietet mit dem Programm Ideen für mehr! Ganztägig lernen. in enger Zusammenarbeit mit Bund und Ländern seit Herbst 2004 ein Unterstützungsangebot für Schulen an, die ganztägige Bildungsangebote entwickeln oder bestehende Angebote ausbauen und qualitativ verbessern wollen.Das Niedersächsische Kultusministerium und die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung sind Auftraggeber und feste Partner der Serviceagentur in Niedersachsen.
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Bedeutung von Ganztagsschulen
Ganztagsschulen gehen ganzheitlich von den Lebens- und Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler aus und stellen deren Entwicklungsmöglichkeiten, ihr soziales Miteinander und die Qualität der Lernangebote in den Mittelpunkt. Ganztagsschulen sollen einladende und fördernde Orte für Kinder und Jugendliche sein.
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Programminhalte des Bundesprogramms
Mit dem Programm sollen Schulen unterstützt werden, ihre eigenen Entwicklungsaufgaben zu lösen.
Formen dafür sind:- Lernen aus Beispielen, durch Praxiskontakte- Vernetzung und Erfahrungsaustausch- Beratung und Vermittlung von Experten- Fortbildung und qualifizierende Angebote- Anbahnung und Moderation von Kooperationsbeziehungen- Wissenstransfer aus unterschiedlichen pädagogischen
Handlungsfeldern
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Die ProgrammbausteineIm Zentrum des Programms – Regionale Serviceagenturen, auch in Niedersachsen
Die weiteren bedeutsamen Programmelemente:
• Voneinander lernen – Vernetzung und Peer-to-Peer-LernenGute Beispiele weitergeben und von ihnen lernen – Bsp. bundesweites TransferforumAustausch, Vernetzung, neue Impulse - Ganztagsschulkongress
2. Umschlagplätze für Wissen - Theorie-Praxis-TransferWissen bündeln – Ganztagsschulportal unter www.ganztaegig-lernen.deHochschule trifft Ganztagsschulepraxis - Ringvorlesung
• Handlungsimpulse für Qualitätsentwicklung – Steuerung und Unterstützung
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Ihre Ansprechpartner Ansprechpartner in ganz Niedersachsen in Kooperation mit
Osnabrück / OldenburgThomas NachtweyFranz-Lenz-Str. 449084 Osnabrück
Hannover / LüneburgTorsten DasekingPlathnerstr. 5A30175 Hannover
BraunschweigBirgit BleielTheodor-Heuss-Straße 338122 Braunschweig
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1. Emsländische Bildungskonferenz
Die Ganztagsschule mit Partnern gestalten
Serviceagentur „GANZTÄGIG LERNEN“
Niedersachsen
Eine Zusammenarbeit von
Schule und außerschulische Partner benötigt immer eine pädagogische Idee,
bei der das Kind im Zentrum steht!
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Was ist Bildung?Bildung ist...… die aus Erfahrung und Wissenschaft erwachsende Anstrengung, aus
der Individualität herauszutreten. (Paul Kirchhoff, Jurist)… Informationen zu Wissen zu verdichten und dies dann in
Zusammenhänge einordnen zu können. (Wolfgang Bergsdorf, Rektor)… lebendiges Abenteuer – nicht das Abspulen toter Fakten. (Ranga
Yogeshwar, Dipl. Physiker)… das Fundament für unser kulturelles Zusammenleben. (Erwin Staudt,
IBM)… Fähigkeit zur Toleranz durch Einsicht. (Joachim Bublath, Autor)… lebenstüchtig werden durch erkennen und handeln lernen. (Norbert
Walter, Volkswirt)… andere Antworten zu kennen als die, die gerade en vogue sind. (Arnd
Morkel, Politikwissenschaftler)
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Bildungsauftrag nach Niedersächsischem Schulgesetz
• (1) Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln. Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Niedersächsischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertvorstellungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zugrunde liegen.
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Bildungsauftrag nach Niedersächsischem Schulgesetz
• Die Schule hat den Schülerinnen und Schülern die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Dabei sind die Bereitschaft und Fähigkeit zu fördern, für sich allein wie auch gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erzielen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zunehmend selbständiger werden und lernen, ihre Fähigkeiten auch nach Beendigung der Schulzeit weiterzuentwickeln.
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Der Ganztagsschulerlass
Die Ganztagsschule macht ihren Schülerinnen und Schülern
ganztägige unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote.
Im Rahmen ihres Bildungsauftrags gemäß § 2 NSchG
hat die Schule zum Ziel, die Persönlichkeitsentwicklung der
Schülerinnen und Schüler, ihre Fähigkeit zu einem
Eigenverantwortlich geführten Leben, ihre sozialen Fähigkeiten
und ein aktives Freizeitverhalten zu fördern. Dazu gehört
insbesondere, auf den Übergang von der Schule in eine
berufliche Tätigkeit vorzubereiten.
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Der GanztagsschulerlassDies geschieht vor allem durch
1. eine pädagogische Gestaltung der Unterrichtswoche und des Tagesablaufs,
2. eine Öffnung von Schule und Unterricht zum außerschulischen sozialen, kulturellen und betrieblichen Umfeld,
3. die Mitwirkung und Mitverantwortung der Schülerinnen und Schüler bei der Gestaltung des Schullebens und der Ganztagsangebote.
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Der GanztagsschulerlassDabei ist die Mitarbeit der Erziehungsberechtigten im Rahmender ganztagsschulspezifischen Arbeit besonders erwünschtund zu unterstützen. Ganztagsschulen sollen mit außerschulischenKooperationspartnern zusammenarbeiten; hierfür kommeninsbesondere die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe,die Träger der freien Wohlfahrtspflege, die freie undkirchliche Jugendarbeit, Sportvereine, Musik- bzw. Kunstschulen,andere im Kultur- und Bildungsbereich tätige Einrichtungen,Betriebe und mit der Ausbildung befasste Organisationensowie die Hilfs- und Rettungsdienste in Betracht.
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Bildungsbegriff„Bildung ist ein aktiver, komplexer und nie abgeschlossener Prozess, in dessen glücklichem Verlauf eine selbstständige und selbsttätige, problemlösungsfähige und lebenstüchtige Persönlichkeit entstehen kann. (Daniel Goeudevert)
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„Aneignung“ als Bildungsbegriff der Sozialarbeit
• Kinder und Jugendliche lernen und bilden sich nicht nur in der Institution Schule, sondern insbesondere auch in den jeweiligen Lebenswelten, Nahräumen, Dörfern, Stadtteilen, vor allem auch im öffentlichen Raum. Diese Bereiche sind die Orte des informellen Lernens, das die intentionellen Bildungsprozesse wesentlich mitprägt. Die Entwicklung sozialer Kompetenzen in wechselnden Gruppen oder im Umgang mit fremden Menschen in neuen Situation, die Erweiterung des Handlungsraumes und damit der Verhaltensrepertoires prägen auch die Fähigkeit für den Erwerb von Sprachkenntnissen und Bildungsabschlüssen.
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Schaubild BMFSFJ12. Kinder- und Jugendbericht2005, S. 130
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Leitfragen:
1. Die pädagogische Idee
2. Wie kommt man von der Projektidee zu einer für beide Seiten sinnvollen und verbindlichen Kooperation?
3. Welche Interessen und Ziele verbinden die Partner?
4. Welche Aufgaben und Leistungen werden übernommen und erbracht?
5. Wie sind verschiedene Organisationsstrukturen und Handlungsabläufe zu vereinbaren?
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Das pädagogische KonzeptHausaufgabenbetreuung
• Hausaufgabenbetreuung und Hausaufgabenhilfe als Angebote gezielt entwickeln, dass ist ein Anforderung, der sich die Ganztagsschule widmen kann.
• Die Schule sollte im Vorfeld ein Hausaufgabenkonzept und -verständnis gemeinsam mit den Eltern abgestimmt haben.
• Im Idealfall stehen Lehrkräfte für dieses Angebot zur Verfügung. Sollte dies nicht möglich sein, könnten die von den Lehrkräften erteilten Hausaufgaben in einem täglichen Umlaufzettel notieren werden, sodass eine gesicherte Information bezüglich der erteilten Hausaufgaben besteht. So kann gewährleistet werden, dass alle Kinder der Betreuung in der Tat die aufgegebenen Hausaufgaben bearbeiten.
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Das pädagogische KonzeptMittagsbetreuung und pädagogisches Konzept für die Zeit des Mittagessens• Mittagsverpflegung ist ein zentraler Punkt im Tagesrhythmus.• Zunehmend mehr Kinder lernen die Mahlzeiten im familiären
Rahmen nur noch eingeschränkt kennen. • Für die Ganztagsschule bedeutet dies, sie kann hier einen
freiwilligen Rahmen bieten und eine familiäre Atmosphäre schaffen.
• Die gemeinsame Einnahme der Mittagsmahlzeit unter Beteiligung ggf. auch der Lehrkräfte und der Ganztagskoordination wirkt sich positiv auf die Kinder aus. Als Nebeneffekt ist eine Steigerung der Tagesessenszahlen zu erwarten.
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Das pädagogische KonzeptVerzahnung von Vor- und Nachmittagsangeboten (Nachmittagsangebote als gezielte Unterstützungsangebote für Kinder)• Der Ganztag wird nur dann seinen Anspruch als erweiterte Lernzeit
erfüllen können, wenn es gelingt, den Vormittag mit dem Nachmittag zu verzahnen.
• Der Rahmen und die Möglichkeiten in der offenen Ganztagsschule sind begrenzt.
• Wichtig ist es, die außerschulischen Partner in die Prozesse der Schule einzubinden, z.B. durch Einladung zur Gesamtkonferenz, zu gemeinsamen Planungsgesprächen, Basaren und schulischen Festen und Aktivitäten.
• Gerade die ehrenamtlichen Partner sollten sich wertgeschätzt und aufgenommen fühlen. Sie sind nicht die Lückenfüller im Ganztag, sondern ihre ganz besonderen Talente und Erfahrungen ein.
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Das pädagogische KonzeptAG-Angebote• AG-Angebote sollen zu Kreativität, gemeinsamen Spiel und Erleben, zu
Bewegung und Erprobung beitragen. • Kinder möchten nicht immer den straff organisierten Nachmittag,
sondern suchen Zeiten und Räume für das selbst bestimmte Spiel. • Die AG-Angebote strukturieren sich immer aus den lokalen und
regionalen Gegebenheiten. Selbstverständlich gehören die Sportvereine, Jugendverbände, Kirchengemeinden aber auch engagierte Ehrenamtliche und Honorarkräfte mit ihren je individuellen Kompetenzen in das Ganztagsangebot.
• Die Betreuung und Wertschätzung von außerschulischen Kooperationspartnern und Ehrenamtlichen ist besonders wichtig, sodass gerade die Beziehungspflege von entscheidender Bedeutung ist. Diese Aufgabe sollte ernt- und wahrgenommen werden.
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Öffnung der (Ganztags)Schulenfür außerschulische Akteure
Ziel von (Ganztags)Schulen sollte es sein, mit außerschulischen Trägern, Anbietern und Experten zu kooperieren und deren Angebote und Wissen in die Schule einzubeziehen.
Die Öffnung einer Schule für die Kooperation mit außerschulischen Partnern muss ein bewusster und geplanter Prozess sein.
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Welche
Kooperationsangebote
gibt es?
Feste AngeboteFeste Angebote
Eine / Zwei Schulstunde(-n) Ein halbes / ganzes Schuljahr Auch: Kursfolgen ggf. mit Prüfung Zertifikat Lizenz Ausstellung Präsentation
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Kooperationsanlässe
Theorie – Praxistransfer Unterrichtsergänzungen Individuelle Förderung Jahresarbeiten / Facharbeiten Unterstützung selbstbestimmter
Arbeitsvorhaben
In Kooperation mit In Kooperation mit dem Unterrichtdem Unterricht
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Kooperationen mit
Ziel/Ergebnis
Zeit und Umfang der Kooperationsvorhaben
(z.B. Musical, Tanzprojekt, Videoreportage, Kleinkunstprojekte, „Bauvorhaben“ ...)
In festgelegter Zeitfolge und/oder im Block
Auch außerhalb des Zeitrahmens der GTS
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Kooperationsorte
Kooperation am außerschulischen Lernorten
Hospitation, „Praxistage“ Reiterhof Werkstatterlebnisse Jugendzentrum Theater Musikstudio Museum …
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Weitere
Kooperationsanlässe Schulband
Zirkus / Zaubern
Präventionsprojekte
Töpfern und Maskenbau
Breakdance
Sportprojekte
Mofaführerschein
Offene Angebote
in (un-)regelmäßigen Abständen einige Beispiele
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Kooperationsverträge als Absicherung beider Partner
Vertragspartner
1. Land Niedersachsen
• vertreten durch die Schulleitung der Schule
2. Kooperationspartner
• Rahmenvertragspartner
• Freie Anbieter
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Kooperationsverträge
• Aufgabenbeschreibung
• Personalqualifikation
• Festlegung der Stundenzahl
• Eventuell Höhe der Personalkostenerstattung pro Stunde
• Fristen/Vertragslaufzeit
Vertragsbestandteile
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Kooperationsverträge
1. Stellt geeignetes und belehrtes Personal zur Verfügung
2. Das Personal tritt in kein Dienst- Arbeitsverhältnis zum Land
• untersteht der Schulaufsicht
• untersteht den Weisungen der Schulleitung
• muss geltende Verwaltungs- und Konferenzbeschlüsse beachten
3. Muss bei Krankheit/Urlaub geeignete Ersatzkräfte stellen
Kooperationspartner
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Kooperationsverträge
1. Stellt der Schulleitung vor Beginn der Tätigkeit einen Personalbogen für das vorgesehene Personal zur Verfügung
• Name
• Alter
• Adresse/Telefon/E-Mail
• Qualifikationen
• Sonstige berufliche Tätigkeiten
Kooperationspartner
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Verträge
Die 4 wichtigsten Problembereiche
1. Absichten sind zu klären
2. Erwartungen offen aussprechen
3. Verlässlichkeit ansprechen
4. Selbsteinschätzung besprechen
Verträge zwischen Schulen und außerschulischen Anbietern
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Beispiele einer guten Kooperation (1)
• Die Schule bildet ein regionales Netzwerk mit außerschulischen Partnern
• Außerschulische Partner sind an der Entwicklung und Gestaltung des Kooperationskonzeptes beteiligt
• Es finden regelmäßige Besprechungen zwischen der Schule und der außerschulischen Partner über die Entwicklung und Gestaltung der Kooperation statt
• Vertreter der außerschulischen Partner nehmen an Konferenzen zu Aspekten des Kooperationsvorhabens teil
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Beispiele einer guten Kooperation (2)
• Außerschulische Partner ermuntern durch ihr Kooperationsangebot die Schule zur Teilnahme an fächerübergreifenden Projekten und Wettbewerben
• Außerschulische Partner gestalten Kooperationsangebote mit festen Zielen und Ergänzungsqualifikationen (Zertifikate, Bestätigungen)
• Außerschulische Partner unterbreiten Ergänzungsangebote, in deren Rahmen die Schüler die Möglichkeit erhalten, ihre Begabungen einzubringen und weiter zu entwickeln
• Die Schule würdigt die Leistungen der außerschulischen Partner durch öffentliche Veranstaltungen.
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Inhaltliche Abstimmung des Angebotes
Begegnung auf gleicher AugenhöheVernetzung Kooperation als
Lernfeld
Klärung der Rahmenbedingungen
Information und Kommunikation
Das ideale Kooperationsangebotund ein gemeinsamen pädagogisches Ziel
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!!