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Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 591
Richtlinie zur Änderung der Thüringer Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien – ThStBauFR)
Die Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien in der Fassung der Neubekanntmachung vom 17. Dezember 2015 (ThürStAnz Nr. 3/2016 Seite 83 ff.) werden wie folgt geändert:
1.1 Punkt 8.3, Absatz 2 und 3
„Zur Vergabe von Sanierungsträger-, Sanierungsbetreuer-leistungen und städtebaulichen Planungsleistungen nach Punkt 8.1 sollen eine ausreichend konkrete Aufgaben- bzw. Leistungsbeschreibung und Hinweise zu Auftragskriterien vorliegen. Die vergaberechtlichen Vorschriften der §§ 69 ff. VGV sind anzuwenden. Auch unterhalb der Schwellenwerte für eine europaweite Ausschreibung sollen für Sanierungsträ-ger- oder Sanierungsbetreuerleistungen und städtebauliche Planungsleistungen nach Punkt 8.1 ab einem Planungsvolu- men von 15.000 Euro (netto) mindestens drei Angebote ein-geholt werden. Der Auftraggeber hat dabei insbesondere den Nachweis der Eignung zu prüfen. Die Dokumentation der Abwägung im Auswahlverfahren bildet die Grundlage für die Bewilligung von Fördermitteln.
Unabhängig davon sind durch öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB für Planungsleistungen Verfahren nach §§ 69 ff. VGV durchzuführen, soweit der Auftragswert über dem aktuellen EU-Schwellenwert liegt.“
1.2 In Punkt 26.3, Satz 1 wird die Angabe 7.4 durch die Angabe 7.7 ersetzt.
1.3 In Punkt 30.1.4 wird folgender Absatz 3 angefügt:
„Soweit das Verfahren elektronisch abgewickelt werden soll, bedarf es abweichend von den Ziffern 3.1, 4.1 und 8.1 der VV zu § 44 ThürLHO keiner Schriftform. In diesen Fällen erfolgt die Authentifizierung über das EFRE-Portal (https://portal.efre20-thueringen.de/) mit einer fortgeschrittenen elektroni-schen Signatur (§ 2 Nr. 2 SigG) oder einer qualifizierten elek-tronischen Signatur (§ 2 Nr. 3 SigG).“
1.4 Punkt 30.1.8, Absatz 6, Satz 3 erhält folgende Fassung:
„Bei Vorhaben, die eine bauteilbezogene Sanierung zum Gegenstand haben, muss mit dem Antrag dargelegt wer-den, dass die ‚Anforderungen an Einzelmaßnahmen bei der Sanierung von Bestandsgebäuden‘ der ‚Anlage zum Merk-blatt – Technische Mindestanforderungen‘ der KfW-Pro-gramme‚ 217/218 IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren‘ nach dem zur Antragstellung gültigen Stand erfüllt werden.“
1.5 Die Anlage 1 a wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 1 a“ ersetzt.
1.6 Die Anlage 1 b wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 1 b“ ersetzt.
1.7 Die Anlage 3 wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 3“ ersetzt.
1.8 Die Anlage 5 a wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 5 a“ ersetzt.
1.9 Die Anlage 5 b wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 5 b“ ersetzt.
1.10 Die Anlage 6 wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 6“ ersetzt.
1.11 Diese Richtlinie tritt mit Wirkung zum 1. April 2017 in Kraft.
Birgit KellerMinisterin für Infrastruktur und Landwirtschaft
Ministerium für Infrastruktur und LandwirtschaftErfurt, 24.03.2017Az.: 25-4657/8-5-22255/2016ThürStAnz Nr. 18/2017 S. 591 – 616
Es folgen Anlagen
AMTLICHER TEIL
96
MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR UND LANDWIRTSCHAFT
Seite 592 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017
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Seite 598 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017
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Seite 600 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017
ThStBauFR Anlage 3 (1)
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Bewilligungsantrag)
Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung 3 Weimarplatz 4 99423 Weimar
Ort, Datum
,
Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen
1. Antragsteller
Stadt Gemeinde kommunaler Zusammenschluss
Name (mit Angabe des Landkreises)
Kreis:Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
, Vertreten durch Herrn/Frau Ober-/Bürgermeister(in)
Bankverbindung (IBAN, Geldinstitut)
, Auskunft erteilt
ONKz, Fspr.-Nr., Nebenstelle
-
2. Maßnahme
Bezeichnung der Maßnahme (lt. Zuteilung):
Bezeichnung des Vorhabens:Kostenart nach ThStBauFR
1. Vorbereitung 2. Grunderwerb 3. Ordnungsmaßnahmen
4. Baumaßnahmen 5. Sonstige Ausgaben und Maßnahmen
3. Ausgaben (Angaben in vollen 100 Euro)
Euro Gesamtkosten/Kosten des Bauabschnittes
Euroder Gesamtkosten sind Kosten für die energetische Sanierung (z. B. Dämmung an Dach und Fassade, Einbau einer neuen Heizungsanlage, Einbau neuer Fenster)
Euro zuwendungsfähige Ausgaben
4. Zuwendung/Finanzhilfen (Angaben in vollen 100 Euro)
Kurzbezeichnung Programm/Programmjahr Zuwendung Euro
gemeindlicher Mitleistungsanteil Euro
Sanierungsbedingte Einnahmen:
insgesamt
Sonstige Zuwendungen (z. B.Schuldendiensthilfen)
Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 601
ThStBauFR Anlage 3 (2)
5. Weitere Zuwendungen (Angaben in vollen 100 Euro)
Für das Vorhaben wurden bereits folgende weitere Zuwendungen beantragt bzw. bewilligt (Bescheid/Nachweis sind beizufügen)
Zuwendungsbereich Zuwendung in Euro
Mitleistungsanteilin Euro
insgesamt:
Sonstige Zuwendungen
6. Finanzierung (Angaben in vollen 100 Euro)
Zuwendung lt. Nr. 4 Euro
Gemeindlicher Mitleistungsanteil lt. Nr. 4 Euro
Zuwendungen lt. Nr. 5 Euro
Mitleistungsanteil lt. Nr. 5 Euro
Beiträge Dritter Rechtsgrundlage (z. B. KAG) Euro
Vorsteuerabzug Euro
Bauherrenanteil Euro
Darlehen mit Schuldendiensthilfe Euro
Gesamtausgaben Euro
7. Energiekenndaten des Vorhabens (nur bei Baumaßnahmen)
Art des Gebäudes (z. B. Schule, Kita, Wohnhaus u. ä.)
Energieverbrauch in kwh vor der Sanierung pro m² Netto-Grundfläche und Jahr
Energieverbrauch in kwh nach der Sanierung pro m² Netto-Grundfläche und Jahr
8. Von den Ausgaben fallen voraussichtlich an bzw. sind angefallen (Angaben in vollen 100 Euro) :
Zeitraum zuwendungsfähige Ausgaben in Euro
Zuwendung in Euro
In den Vorjahren
Im laufenden Jahr 20
20
20
20 und folgende
9. Geplanter Durchführungszeitraum:
10. Der Antragsteller erklärt, dass das Vorhaben noch nicht begonnen ist und dass es auch nicht vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides bzw. vor der etwaigen Genehmigung des förderunschädlichen Vorhabensbeginns in Angriff genommen wird.
11. Der Letztempfänger ist vorsteuerabzugsberechtigt ja nein
Seite 602 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017
ThStBauFR Anlage 3 (3)
12. Es wird versichert, dass die gemeindlichen Eigenmittel im Rahmen des Haushalts zur Verfügung stehen und das Vorhaben finanziell abgesichert ist.
13. Ergänzende Angaben und ggf. Anlagenübersicht (soweit erforderlich – ggf. auf gesondertem Blatt)
Unterschrift Name Dienstsiegel
Ober-/Bürgermeister/-in
Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 603
ThStBauFR Anlage 5 a (1)
Auszahlungsantrag (Städtebaufördermittel)
An
Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung Bauwesen Weimarplatz 4
99423 Weimar
Ort, Datum
,
Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen
1. Antragsteller
Stadt Gemeinde kommunaler Zusammenschluss
Name (mit Angabe des Landkreises)
, Kreis:Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
, vertreten durch Herrn/Frau Ober-/Bürgermeister(in)
Bankverbindung (IBAN, Geldinstitut)
, Auskunft erteilt
ONKz, Fspr.-Nr., Nebenstelle
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2. Maßnahme
Bezeichnung der Maßnahme (lt. Zuteilung)
Bezeichnung des Vorhabens (lt. Zuwendungsbescheid)
3. Beginn und Ende des Vorhabens
Beginn des Vorhabens (Monat/Jahr)
voraussichtliche *tatsächliche Beendigung (Monat/Jahr)
*(nur bei Abschluss des Vorhabens)
4. Bewilligungen
Kurzbezeichnung des Förderprogramms Zuwendungsbescheid Vorhabens-Nr. / Bewilligungsnr. vom Datum
a) /
b) /
c) /
d) /
5. Veranschlagte Ausgaben (Angaben in 100 Euro)
5.1 Gesamtausgaben lt. Bescheid
5.2 davon zuwendungsfähige Ausgaben lt. Bescheid
Euro
Euro
Seite 604 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017
ThStBauFR Anlage 5 a (2)
6. Ausgabenanfall/ bisherige und beantragte Auszahlungen (Angaben in 100 Euro)
6.1 Bisher durch Zuwendungsempfänger gezahlte zuwendungsfähige Gesamtausgaben Euro
6.2 Vorliegende unbezahlte Rechnungen für zuwendungsfähige Gesamtausgaben Euro
6.3 Innerhalb von zwei Monaten zu erwartende Rechnungen für zuwendungsfähige Gesamtausgaben Euro
6.4 Summe 6.1 bis 6.3 Euro
6.5 Bisher ausgezahlte Finanzhilfe Euro
6.5.1 Bisher ausgezahlte Finanzhilfe bei Zweitprogramm Euro
6.6 Nunmehr beantragte Finanzhilfe Euro
6.6.1 Nunmehr beantragte Finanzhilfe bei Zweitprogramm Euro
Euro
Euro
7. (Nur bei Baumaßnahmen:) Stand der Durchführung des Vorhabens und Angaben über bereits geleistete und/oder in Ausführung begriffene Arbeiten
Der Stand der Durchführung des Vorhabens am entspricht ca. v. H. der Gesamtkosten
Unterschrift: Ober-/Bürgermeister/-in Dienstsiegel
Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 605
ThStBauFR Anlage 5 a (3)
Anlage zum Auszahlungsantrag vom , Vorhabensnummer: Bewilligungsnummer:
1.) Die Bestimmungen der
VOB/A, Abschnitt 1 § 3
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Freihändige Vergabe
VOB/A, Abschnitt 2 § 3 EU
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungs-verfahren
GWB und VgV, §§ 69 ff. VOL/A i. V. m. ThürVgG
wurden eingehalten: ja nein nicht erforderlich
Begründung zur Verfahrenswahl bei Abweichung von der öffentlichen Ausschreibung
Begründung zur Verfahrenswahl bei Verhandlungsverfahren
2.) Wurde mit dem Vorhaben vor der Zustimmung zum förderunschädlichen Vorhabensbeginn oder der Bewilligung gemäß ThStBauFR Pkt. 6.6 begonnen?
ja nein
3.) Wurden die Auflagen/Bedingungen des Zuwendungsbescheides eingehalten?
ja nein
Bemerkungen:
4.) Wurden die nachgeforderten Unterlagen eingereicht und von der Bewilligungsstelle schriftlich bestätigt
ja nein nicht erforderlich
5.) Die Baugenehmigung/denkmalschutzrechtliche Erlaubnis liegt vor
ja nein nicht erforderlich bei nein Begründung:
6.) Wurden bei Weitergabe der Zuwendung an Dritte die Bedingungen und Auflagen des Zuwendungsbescheides in öffentlich rechtlicher Form vertraglich gebunden
ja nein nicht erforderlich
Die mit dem Auszahlungsantrag angeforderte Zuwendung wird innerhalb von zwei Monaten entsprechend der festgelegten Finanzierungsart für den bewilligten Zweck eingesetzt. Zuviel ausgezahlte Zuwendung wird unaufgefordert innerhalb von zwei Monaten zurückgezahlt.
NameUnterschrift
Ober-/Bürgermeister/-in
Seite 606 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017
ThStBauFR Anlage 5 b (1)
Auszahlungsantrag (EU-Mittel)
An
Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung Bauwesen Weimarplatz 4
99423 Weimar
Ort, Datum
,
Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen
1. Antragsteller
Stadt Gemeinde kommunaler Zusammenschluss
Name (mit Angabe des Landkreises)
, Kreis:Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
, vertreten durch Herrn/Frau Ober-/Bürgermeister(in)
Bankverbindung (IBAN, Geldinstitut)
, Auskunft erteilt
ONKz, Fspr.-Nr., Nebenstelle
( ) -
2. Maßnahme
Bezeichnung der Maßnahme (lt. Zuteilung)
Bezeichnung des Vorhabens (lt. Zuwendungsbescheid)
3. Beginn und Ende des Vorhabens
Beginn des Vorhabens (Monat/Jahr)
voraussichtliche *tatsächliche Beendigung (Monat/Jahr)
*(nur bei Abschluss des Vorhabens)
4. Bewilligungen
Kurzbezeichnung des Förderprogramms Zuwendungsbescheid Vorhabens-Nr.: / Bewilligungs-Nr.:vom Datum
a) /
b) /
c) /
d) /
5. Veranschlagte Ausgaben (Angaben in 100 Euro)
5.1 Zuwendungsfähige Gesamtausgaben lt. Bescheid
5.2 davon zuwendungsfähige Ausgaben lt. Bescheid
Euro
Euro
Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 607
ThStBauFR Anlage 5 b (2)
6. Ausgabenanfall (Angaben in 100 Euro)
6.1 Bisher durch Zuwendungsempfänger gezahlte zuwendungsfähige Gesamtausgaben Euro
6.2 Bisher ausgezahlte Finanzhilfe Euro
6.3 Nunmehr vorgelegte aus Rechn.-Nr. von bis resultierende zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Euro
6.4 Bisher ausgezahlte Finanzhilfe bei Zweitprogramm Euro
6.5 Nunmehr vorgelegte aus Rechn.-Nr. von bis resultierende zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei Zweitprogramm Euro
7. (Nur bei Baumaßnahmen:) Stand der Durchführung des Vorhabens und Angaben über bereits geleistete und/oder in Ausführung begriffene Arbeiten
Der Stand der Durchführung des Vorhabens am entspricht ca. v. H. der Gesamtkosten
Unterschrift: Ober-/Bürgermeister/-in Dienstsiegel
Seite 608 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017
ThStBauFR Anlage 5 b (3)
Anlage zum Auszahlungsantrag vom , Vorhabensnummer: Bewilligungsnummer:
1.) Die Bestimmungen der
VOB/A, Abschnitt 1 § 3
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Freihändige Vergabe
VOB/A, Abschnitt 2 § 3 EU
offenes Verfahren
nicht offenes Verfahren
Verhandlungs-verfahren
GWB und VgV, §§ 69 ff. VOL/A i. V. m. ThürVgG
wurden eingehalten: ja nein nicht erforderlich
Begründung zur Verfahrenswahl bei Abweichung von der öffentlichen Ausschreibung
Begründung zur Verfahrenswahl bei Verhandlungsverfahren
2.) Wurde mit dem Vorhaben vor der Zustimmung zum förderunschädlichen Vorhabensbeginn oder der Bewilligung gemäß ThStBauFR Pkt. 6.6 begonnen?
ja nein
3.) Wurden die Auflagen/Bedingungen des Zuwendungsbescheides eingehalten?
ja nein
Bemerkungen:
4.) Wurden die nachgeforderten Unterlagen eingereicht und von der Bewilligungsstelle schriftlich bestätigt
ja nein nicht erforderlich
5.) Die Baugenehmigung/denkmalschutzrechtliche Erlaubnis liegt vor
ja nein nicht erforderlich bei nein Begründung:
6.) Wurden bei Weitergabe der Zuwendung an Dritte die Bedingungen und Auflagen des Zuwendungsbescheides in öffentlich rechtlicher Form vertraglich gebunden
ja nein nicht erforderlich
NameUnterschrift
Ober-/Bürgermeister/-in
Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 609
ThStBauFR Anlage 6 (1)
STÄDTEBAUFÖRDERUNG
GESAMTVERWENDUNGSNACHWEIS ZWISCHENVERWENDUNGSNACHWEIS DER FÜR STÄDTEBAULICHE GESAMTMASSNAHMEN GESAMTMASSNAHME
PROGRAMM Ort, Datum
,
Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen
A Zuwendungsempfänger (Bei Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften sind auf gesondertem Blatt die Mitglieder und der Umfang Ihrer Beteiligung anzugeben)
Stadt Gemeinde Verwaltungsgemeinschaft Landkreis Name (mit Angabe des Landkreises)
, Kreis: Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
, Bankverbindung (IBAN, Geldinstitut)
, Auskunft erteilt
ONKz, Fspr.-Nr., Nebenstelle
( ) -
B Angaben zur MaßnahmeMaßnahme (Kurzbezeichnung entsprechend dem Programm)
Rechtliche Grundlagen:
Sanierungsgebiet Satzung vom:
Klassisches Sanierungsverfahren
Einfaches Sanierungsverfahren
Erhaltungssatzungsgebiet Satzung vom:
Stadtumbaugebiet Beschluss vom:
Gebiet der sozialen Stadt Beschluss vom:
Sonstiges Fördergebiet Beschluss vom:
ggf. Teilmaßnahme, auf die sich die Abrechnung bezieht, z.B. Sanierungsgebiet(e)
Zeitpunkt des Abschlusses der Maßnahme/Teilmaßnahme oder des Zwischenverwendungsnachweises
C zuwendungsfähige Ausgaben Kostenart Euro
1 Vorbereitungen (Nr. 8, 9 ThStBauFR)
2 Grunderwerb (Nr. 10 ThStBauFR)
3 Ordnungsmaßnahmen (Nr. 11 - 15 ThStBauFR)
4 Baumaßnahmen (Nr. 16 - 24 ThStBauFR)
5 Sonstige Kosten und Maßnahmen (Nr. 24, 25 ThStBauFR)
Summe der Ausgaben insgesamt (Nr. 1 bis 5)
Seite 610 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017
ThStBauFR Anlage 6 (2) D Einnahmen
Einnahmeart Euro
1 soweit nicht bereits bei der Bewilligung der Einzelvorhaben berücksichtigt
1.1 Stellplatzablösungsbeträge nach § 49 ThürBO
1.2 Beiträge nach ThürKAG und ggf. Erschließungsbeiträge nach BBauG
1.3 Zuschüsse anderer Stellen
1.4 Fördermittel vorhabensbezogener Sonderprogramme der Städtebauförderung
Summe Nr. 1
2 Nur bei Maßnahmen nach dem klassischen Sanierungsverfahren
2.1 Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB
2.2 Wertsteigerungen aus der Bewirtschaftung von Grundstücken, die dem Ausgleichsbetrag entsprechen
Summe Nr. 2
3 Überschüsse aus der Bewirtschaftung von Grundstücken
4 Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken
5 Überschüsse aus Umlegungen
Zwischensumme (Nr. 1 bis 5)
Einnahmeart Euro
6 Zinserträge, z.B. Zinsen des Treuhandkontos, Erbbauzinsen
7 Rückflüsse (Zinsen und Tilgung) aus Darlehen der Gemeinde an Dritte
8 Ersetzung der Vor- und Zwischenfinanzierung
9 Sonstige Einnahmen
Zwischensumme der Einnahmen (Nr. 1 - 9)
10 Mitleistungsanteil der Gemeinde
11 Verstärkung der gemeindlichen Eigenmittel durch Zuwendungen von anderen kommunalen Körperschaften oder Dritten
12 Städtebaufördermittel/Summe der Zuwendungen
Zwischensumme (Nr. 9 - 12)
13 Nach dem Gesamtverwendungsnachweis anfallende Einnahmen 1
Summe der Einnahmen (Nr. 1 - 13)
E Wertausgleich
Euro
1 Wertausgleich zu Lasten der Gemeinde
2 abzüglich Wertausgleich zugunsten der Gemeinde
3 ggf. verbleibender Wertausgleich zu Lasten der Gemeinde
1Nicht im Zwischenverwendungsnachweis
Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 611
ThStBauFR Anlage 6 (3) F Gegenüberstellung
Euro
1 Summe der Ausgaben
2 Summe der Einnahmen
3 ggf. verbleibender Wertausgleich zu Lasten der Gemeinde
4 ggf. verbleibender Überschuss
G ÜberschussberechnungZu den aufgeführten förderfähigen Ausgaben sind weitere förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben der Sanierungsmaßnahme hinzuzurechnen, die im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme entstanden sind. Die Ausgaben sind angefallen in Höhe von
Euro.
Der Vergleich mit den insgesamt entstandenen Einnahmen zeigt, dass eine Überschussberechnung
notwendig ist offenbar nicht in Betracht kommt
H Erklärung der Gemeinde Es wird versichert, dass die Ausgaben und Einnahmen mit den Belegen, den Sachbuchauszügen und den Erfassungsbögen über die einzelnen Ausgabe- und Einnahmepositionen sowie den Ergebnissen der Einzelverwendungsnachweise übereinstimmen. Die förderfähigen Ausgaben sind in der angegebenen Höhe für die Gesamtmaßnahme entstanden. Es wurden alle sanierungsbedingten Einnahmen berücksichtigt. Beim Einsatz der Städtebaufördermittel und bei diesem Gesamt/Zwischenverwendungsnachweis wurden die geltenden Vorschriften beachtet. Unterschrift (Dienstsiegel)
Seite 612 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017
ThStBauFR Anlage 6 (4) Verwendungsnachweis für das Einzelvorhaben (Nr. 3 ThStBauFR)
Vorläufiger Verwendungsnachweis für die Einzelmaßnahme (Nr. 3 ThStBauFR)
An
Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung III Weimarplatz 4
99423 Weimar Ort, Datum ,
Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen
1. Zuwendungsempfänger (Bei Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften sind auf gesondertem Blatt die Mitglieder und der Umfang ihrer Beteiligung anzugeben)
Stadt Gemeinde Verwaltungsgemeinschaft Landkreis
Name (mit Angabe des Landkreises)
, Kreis:Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
, Bankverbindung (IBAN, Geldinstitut)
, Auskunft erteilt
ONKz, Fspr.-Nr., Nebenstelle
( ) -
2. Vorhaben Bezeichnung wie im Zuwendungsbescheid
Maßnahmebezeichnung wie im Bescheid:
Programm: Vorhabens-Nr.: Bewilligungs-Nr.:
3. Sachlicher Bericht (kurze Beschreibung des durchgeführten Vorhabens; falls Platz nicht ausreicht, bitte auf gesondertem Blatt)
Durchführungszeitraum Vorhaben begonnen:
Vorhaben beendet::
Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 613
ThStBauFR Anlage 6 (5) 4. Nachweis Einnahmen
Art lt. Zuwendungsbescheid Euro
lt. Abrechnung Euro Bemerkungen
4.1 Zuwendung aus (Zuwendungsbereich Städtebauförderung)
V/Z/D
V/Z/D
V/Z/D
V/Z/D
Darlehen mit Schuldendiensthilfe
Zuwendungen an Kommunen von anderen Zuwendungsgebern
4.2 Kostenanteile Dritter
4.3 Eigene Mittel des ZE
Mitleistungsanteil für
Städtebaufördermittel
Mitleistungsanteil bei anderen
Fördermittelgebern
Zusätzliche Eigenmittel
Zusammen
5. Nachweis Ausgaben
anerkannte Gesamtausgaben lt. Zuwendungsbescheid lt. Abrechnung
Aufstellung gemäß Bewilligungsgrundlage anerkannte Gesamtausgaben Euro
Zuwendungsfähige öff. Ausgaben (FH+MLA)
Euro
anerkannte Gesamtausgaben Euro
Zuwendungsfähige öff. Ausgaben (FH+MLA)
Euro
Zwischensumme:
Seite 614 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017
ThStBauFR Anlage 6 (6)
Ausgaben lt. Zuwendungsbescheid lt. Abrechnung
Aufstellung gemäß Bewilligungsgrundlage anerkannte Gesamtausgaben Euro
Zuwendungsfähige öff. Ausgaben (FH+MLA)
Euro
anerkannte Gesamtausgaben Euro
Zuwendungsfähige öff. Ausgaben (FH+MLA)
Euro
Übertrag:
insgesamt
davon ab: Kostenanteile Dritter
Rückforderungen und Rückzahlungen
Zuwendungsfähige Ausgaben
6. Einzelaufstellung der Ausgaben zu 5.
laufendeNummer
Zahlungsempfänger Grund der Zahlung Buchungs- bzw. Wertstellungsdatum
tatsächlich gezahlter Betrag in Euro
Zwischensumme
Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 615
ThStBauFR Anlage 6 (7)
laufendeNummer
Zahlungsempfänger Grund der Zahlung Buchungs- bzw. Wertstellungsdatum
tatsächlich gezahlter Betrag in Euro
Übertrag:
Gesamtsumme:
Seite 616 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017
ThStBauFR Anlage 6 (8)
7. Außer den in Nr. 5. ausgeführten Ausgaben fallen noch Ausgaben an für: in voraussichtlicher Höhe von
Euro
in voraussichtlicher Höhe von
Euro
in voraussichtlicher Höhe von
Euro
in voraussichtlicher Höhe von
Euro
Der Verwendungsnachweis hierüber wird voraussichtlich vorgelegt bis
8. Dem Verwendungsnachweis sind für Bau- und Ordnungsmaßnahmen Ablichtungen beigefügt für eine Vorher-Nachher-Dokumentation und ja nein die dauerhaft angebrachte Informationstafel ja nein
9. Es wird versichert, dass die Einnahmen und Ausgaben nach den Sachbuchauszügen im Zusammenhang mit dem geförderten
Vorhaben angefallen sind und mit der Baurechnung übereinstimmen, die nicht zuwendungsfähigen Beträge, Rückforderungen und Rückzahlungen abgesetzt wurden.
Die Abrechnungen sind von der zuständigen Prüfungsstelle der Gemeinde sachlich und rechnerisch geprüft ja nein
Der Prüfbericht ist beigefügt ja nein
10. Die Einhaltung der Zweimonatsfrist wird bestätigt: ja nein (Bei Nichteinhaltung Einzelaufstellung und Begründung erforderlich)
11. Die Einhaltung der Bestimmungen von GWB, VgV, ThürVgG, der VOB (A) der VOL und von Punkt 8.3 der ThStBauFR wird bestätigt ja nein
NameUnterschrift:
Ober-/Bürgermeister/-in Dienstsiegel
Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 617
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte
Bekanntmachung vom 12. April 2017
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaates Thüringen haben zum Stichtag 31.12.2016 auf Grund der Kaufpreis-sammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt und veröffent-licht.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerk-malen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grund-stücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Im Geoportal Thüringen (www.geoportal-th.de) sind die Bodenricht-werte landkreisweise oder thüringenweit im Shape-Format erhältlich. In eigene Geoinformationssysteme können die Daten auch als Web Map Service (WMS) bzw. als Web Feature Service (WFS) integriert werden. Der Freistaat Thüringen gestattet die kostenfreie kommer-zielle und nichtkommerzielle Weiterverwendung der Bodenricht-werte.
Mit dem „Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH)“ werden die Bodenrichtwerte unter www.bodenrichtwerte-th.de im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Anschriften:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Sömmerda, des Landkreises Weimarer Land und der kreisfreien Stadt Weimar
Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich ErfurtHohenwindenstraße 1499086 Erfurt
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Kyffhäuserkreises und des Landkreises Nordhausen
Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich ArternAlte Poststraße 1006556 Artern
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet der kreisfreien Stadt Erfurt
Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für das Gebiet der kreisfreien Stadt ErfurtHohenwindenstraße 13 a99086 Erfurt
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Gotha, des Wartburgkreises und der kreisfreien Stadt Eisenach
Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich GothaSchloßberg 199867 Gotha
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Eichsfeld und des Unstrut-Hainich-Kreises
Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich Leinefelde-WorbisOT WorbisFranz-Weinrich-Straße 2437339 Leinefelde-Worbis
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises, des Saale-Orla-Kreises und der kreis-freien Stadt Jena
Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich PößneckRosa-Luxemburg-Straße 707381 Pößneck
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Ilm-Kreises, des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Landkreises Sonneberg
Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich SaalfeldAlbrecht-Dürer-Straße 307318 Saalfeld
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Hildburghausen, des Landkreises Schmalkalden-Meiningen und der kreisfreien Stadt Suhl
Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich SchmalkaldenHoffnung 3098574 Schmalkalden
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Altenburger Land, des Landkreises Greiz und der kreisfreien Stadt Gera
Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich Zeulenroda-TriebesHeinrich-Heine-Straße 4107937 Zeulenroda-Triebes
Uwe KöhlerPräsident
www.thueringen.de/vermessung > Landesamt > Öffentliche Bekannt-machungen
Landesamt für Vermessung und GeoinformationErfurt, 12.04.2017Az.: 21.2-9425.40ThürStAnz Nr. 18/2017 S. 617
ANDERE LANDESBEHÖRDEN
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Seite 618 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017
Thüringer StaatsanzeigerISSN-Nr. 0939-913527. Jahrgang
HERAUSGEBER: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, Steigerstraße 24, 99096 Erfurt
REDAKTION:Verantwortliche Redakteurin: Andrea Fliegner, Telefon: 0361 57-3313309Mitarbeiterin: Sylva Müller, Telefon: 0361 57-3313322Telefax: 0361 57-3313392E-Mail: [email protected](Die genannte E-Mail-Adresse dient nur für den Empfang einfacherMitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.)
VERLAG: Gisela Husemann Verlag e. Kfr., Wartburgstraße 6, 99817 EisenachTelefon: 03691 6905-40, Telefax: 03691 6905-44E-Mail: [email protected]: www.husemann.net
DRUCK: Druckerei Peter Husemann GmbH, Wartburgstraße 6, 99817 EisenachTelefon: 03691 6905-0, Telefax: 03691 6905-25Druckverfahren: OffsetSchriftart: Helvetica Neue LT 8 pt
Erscheinungsweise: wöchentlich montags
Redaktionsschluss für den Amtlichen Teil: mittwochs für die in 3 Wochen erscheinende Ausgabe. Redaktionsschluss für den Öffentlichen Teil: freitags, 12:00 Uhr, für die am übernächsten Montag erscheinende Ausgabe. Maß- gebend ist der Posteingang im Verlag.
Anzeigenschluss für Ausschreibungsanzeigen nach VOB, VOL und VOF: dienstags, 15:00 Uhr, für die am nächsten Montag erscheinende Ausgabe. Spätere Anzeigenannahme nach Absprache möglich. Anzeigenpreisliste vom 1. April 2016
Abo-Bestellungen sind schriftlich an den Verlag zu richten. Bezugspreis: jährlich 60,00 € (einschließlich Porto und 7 % Umsatzsteuer), ohne Sonderdrucke
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Bei Nichterscheinen infolge höherer Gewalt sowie Arbeitskampf kein Ent-schädigungsanspruch.
Der Preis dieses Einzelstückes beträgt 3,00 € inkl. MwSt. zuzügl. Versand-kosten. (Nachlieferungen von Einzelheften sind möglich.)
Der Umfang der Ausgabe Nr. 18 vom 2. Mai 2017 beträgt 36 Seiten (ohne Aus-schreibungen nach VOB/VOL/VOF).