28
Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 591 Richtlinie zur Änderung der Thüringer Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien – ThStBauFR) Die Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien in der Fassung der Neubekanntmachung vom 17. Dezember 2015 (ThürStAnz Nr. 3/2016 Seite 83 ff.) werden wie folgt geändert: 1.1 Punkt 8.3, Absatz 2 und 3 „Zur Vergabe von Sanierungsträger-, Sanierungsbetreuer- leistungen und städtebaulichen Planungsleistungen nach Punkt 8.1 sollen eine ausreichend konkrete Aufgaben- bzw. Leistungsbeschreibung und Hinweise zu Auftragskriterien vorliegen. Die vergaberechtlichen Vorschriften der §§ 69 ff. VGV sind anzuwenden. Auch unterhalb der Schwellenwerte für eine europaweite Ausschreibung sollen für Sanierungsträ- ger- oder Sanierungsbetreuerleistungen und städtebauliche Planungsleistungen nach Punkt 8.1 ab einem Planungsvolu- men von 15.000 Euro (netto) mindestens drei Angebote ein- geholt werden. Der Auftraggeber hat dabei insbesondere den Nachweis der Eignung zu prüfen. Die Dokumentation der Abwägung im Auswahlverfahren bildet die Grundlage für die Bewilligung von Fördermitteln. Unabhängig davon sind durch öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB für Planungsleistungen Verfahren nach §§ 69 ff. VGV durchzuführen, soweit der Auftragswert über dem aktuellen EU-Schwellenwert liegt.“ 1.2 In Punkt 26.3, Satz 1 wird die Angabe 7.4 durch die Angabe 7.7 ersetzt. 1.3 In Punkt 30.1.4 wird folgender Absatz 3 angefügt: „Soweit das Verfahren elektronisch abgewickelt werden soll, bedarf es abweichend von den Ziffern 3.1, 4.1 und 8.1 der VV zu § 44 ThürLHO keiner Schriftform. In diesen Fällen erfolgt die Authentifizierung über das EFRE-Portal (https://portal. efre20-thueringen.de/) mit einer fortgeschrittenen elektroni- schen Signatur (§ 2 Nr. 2 SigG) oder einer qualifizierten elek- tronischen Signatur (§ 2 Nr. 3 SigG).“ 1.4 Punkt 30.1.8, Absatz 6, Satz 3 erhält folgende Fassung: „Bei Vorhaben, die eine bauteilbezogene Sanierung zum Gegenstand haben, muss mit dem Antrag dargelegt wer- den, dass die ‚Anforderungen an Einzelmaßnahmen bei der Sanierung von Bestandsgebäuden‘ der ‚Anlage zum Merk- blatt – Technische Mindestanforderungen‘ der KfW-Pro- gramme‚ 217/218 IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren‘ nach dem zur Antragstellung gültigen Stand erfüllt werden.“ 1.5 Die Anlage 1 a wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 1 a“ ersetzt. 1.6 Die Anlage 1 b wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 1 b“ ersetzt. 1.7 Die Anlage 3 wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 3“ ersetzt. 1.8 Die Anlage 5 a wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 5 a“ ersetzt. 1.9 Die Anlage 5 b wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 5 b“ ersetzt. 1.10 Die Anlage 6 wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 6“ ersetzt. 1.11 Diese Richtlinie tritt mit Wirkung zum 1. April 2017 in Kraft. Birgit Keller Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Erfurt, 24.03.2017 Az.: 25-4657/8-5-22255/2016 ThürStAnz Nr. 18/2017 S. 591 – 616 Es folgen Anlagen AMTLICHER TEIL 96 MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR UND LANDWIRTSCHAFT

Thüringer Staatsanzeiger AMTLICHER TEIL - thueringen.de · Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 593 ThStBauFR Anlage 1 a (2) Angaben in Tausend Euro Kostenart Summe beantragter

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 591

Richtlinie zur Änderung der Thüringer Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien – ThStBauFR)

Die Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien in der Fassung der Neubekanntmachung vom 17. Dezember 2015 (ThürStAnz Nr. 3/2016 Seite 83 ff.) werden wie folgt geändert:

1.1 Punkt 8.3, Absatz 2 und 3

„Zur Vergabe von Sanierungsträger-, Sanierungsbetreuer-leistungen und städtebaulichen Planungsleistungen nach Punkt 8.1 sollen eine ausreichend konkrete Aufgaben- bzw. Leistungsbeschreibung und Hinweise zu Auftragskriterien vorliegen. Die vergaberechtlichen Vorschriften der §§ 69 ff. VGV sind anzuwenden. Auch unterhalb der Schwellenwerte für eine europaweite Ausschreibung sollen für Sanierungsträ-ger- oder Sanierungsbetreuerleistungen und städtebauliche Planungsleistungen nach Punkt 8.1 ab einem Planungsvolu- men von 15.000 Euro (netto) mindestens drei Angebote ein-geholt werden. Der Auftraggeber hat dabei insbesondere den Nachweis der Eignung zu prüfen. Die Dokumentation der Abwägung im Auswahlverfahren bildet die Grundlage für die Bewilligung von Fördermitteln.

Unabhängig davon sind durch öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB für Planungsleistungen Verfahren nach §§ 69 ff. VGV durchzuführen, soweit der Auftragswert über dem aktuellen EU-Schwellenwert liegt.“

1.2 In Punkt 26.3, Satz 1 wird die Angabe 7.4 durch die Angabe 7.7 ersetzt.

1.3 In Punkt 30.1.4 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„Soweit das Verfahren elektronisch abgewickelt werden soll, bedarf es abweichend von den Ziffern 3.1, 4.1 und 8.1 der VV zu § 44 ThürLHO keiner Schriftform. In diesen Fällen erfolgt die Authentifizierung über das EFRE-Portal (https://portal.efre20-thueringen.de/) mit einer fortgeschrittenen elektroni-schen Signatur (§ 2 Nr. 2 SigG) oder einer qualifizierten elek-tronischen Signatur (§ 2 Nr. 3 SigG).“

1.4 Punkt 30.1.8, Absatz 6, Satz 3 erhält folgende Fassung:

„Bei Vorhaben, die eine bauteilbezogene Sanierung zum Gegenstand haben, muss mit dem Antrag dargelegt wer-den, dass die ‚Anforderungen an Einzelmaßnahmen bei der Sanierung von Bestandsgebäuden‘ der ‚Anlage zum Merk-blatt – Technische Mindestanforderungen‘ der KfW-Pro-gramme‚ 217/218 IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren‘ nach dem zur Antragstellung gültigen Stand erfüllt werden.“

1.5 Die Anlage 1 a wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 1 a“ ersetzt.

1.6 Die Anlage 1 b wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 1 b“ ersetzt.

1.7 Die Anlage 3 wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 3“ ersetzt.

1.8 Die Anlage 5 a wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 5 a“ ersetzt.

1.9 Die Anlage 5 b wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 5 b“ ersetzt.

1.10 Die Anlage 6 wird durch das beigefügte Formblatt „Anlage 6“ ersetzt.

1.11 Diese Richtlinie tritt mit Wirkung zum 1. April 2017 in Kraft.

Birgit KellerMinisterin für Infrastruktur und Landwirtschaft

Ministerium für Infrastruktur und LandwirtschaftErfurt, 24.03.2017Az.: 25-4657/8-5-22255/2016ThürStAnz Nr. 18/2017 S. 591 – 616

Es folgen Anlagen

AMTLICHER TEIL

96

MINISTERIUM FÜR INFRASTRUKTUR UND LANDWIRTSCHAFT

Seite 592 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017

ThS

tBau

FR A

nlag

e 1

a (1)

Städ

teba

uför

deru

ng

Ort,

Dat

um:

,

Jahr

esan

trag

PRO

GR

AM

M:

Es

ist f

ür je

des

Prog

ram

m e

in s

eper

ater

Jah

resa

ntra

g zu

ste

llen,

d. h

. nur

ein

Pro

gram

m a

nkre

uzen

BL-

SDB

L-So

SB

L-SU

/AB

L-SU

/R

B

L-SU

/Si

BL-

FIB

L-K

lSG

BL-

ZSg

TL

-STL

-SSM

SSM

100

%

TL-A

dW/s

oz. I

nf.

TL-A

DW

/R

Sta

dt/G

emei

nde

/Ver

wal

tung

sgem

eins

chaf

t (gg

f. O

rts-/G

emei

ndet

eil):

Ans

prec

hpar

tner

:

Tele

fonn

umm

er:

Land

krei

s:

Maß

nahm

e (g

gf. K

urzb

ezei

chnu

ng e

ntsp

rech

end

dem

Pro

gram

m):

Die

Maß

nahm

e be

inha

ltet b

estä

tigte

Pro

jekt

e de

r Ini

tiativ

e „G

enia

l zen

tral“:

J

a N

ein

Wen

n ja

, Bez

eich

nung

des

Pro

jekt

es:

Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 593

ThS

tBau

FR A

nlag

e 1

a (2)

Ang

aben

in T

ause

nd E

uro

Kos

tena

rtS

umm

e be

antra

gter

zu

wen

dung

sfäh

iger

A

usga

ben

bean

tragt

eFi

nanz

hilfe

nha

usha

ltsm

äßig

e A

bwic

klun

g de

r bea

ntra

gten

Fin

anzh

ilfen

im A

ntra

gsja

hr

in d

en F

olge

jahr

en

20

20

20

20

20

1

2 3

4 5

6 7

8

1. V

orbe

reitu

ngen

2. G

rund

erw

erb

3. O

rdnu

ngsm

aßna

hmen

4. B

aum

aßna

hmen

5.S

onst

ige

Kos

ten

und

Maß

-na

hmen

Sum

men

Es

wird

ver

sich

ert,

dass

die

gem

eind

liche

n E

igen

mitt

el im

Rah

men

des

Hau

shal

tes

im Z

uge

der E

inze

lbew

illig

ung

aufg

ebra

cht w

erde

n un

d di

e an

gem

elde

ten

Bet

räge

der

For

tsch

reib

ungs

jahr

e in

der

meh

r-jä

hrig

en F

inan

zpla

nung

vor

gese

hen

sind

.

N

ame

Unt

ersc

hrift

Die

nsts

iege

lO

ber-/

Bür

germ

eist

er/-i

n

Seite 594 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017

ThS

tBau

FR A

nlag

e 1

a (3)

Bea

bsic

htig

te V

orha

ben

gegl

ie-

dert

nach

Kos

tena

rten

ents

pre-

chen

d S

eite

2

Ang

aben

in T

ause

nd E

uro

Sum

me

bean

tragt

er

zuw

endu

ngsf

ähig

er

Aus

gabe

n

bean

tragt

eFi

nanz

hilfe

nha

usha

ltsm

äßig

e A

bwic

klun

g de

r bea

ntra

gten

Fin

anzh

ilfen

im A

ntra

gsja

hr

in d

en F

olge

jahr

en

20

20

20

20

20

1

2 3

4 5

6 7

8

Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 595

ThS

tBau

FR A

nlag

e 1

a (4)

End

sum

me

Anl

agen

:E

ntsp

rech

end

dem

Pun

kt 3

2 de

r ThS

tBau

FRZu

den

vol

lstä

ndig

en A

ntra

gsun

terla

gen

in d

en B

und-

Länd

er-P

rogr

amm

en g

ehör

t ein

e vo

llstä

ndig

aus

gefü

llte

und

freig

egeb

ene

elek

troni

sche

Beg

leiti

nfor

mat

ion

Seite 596 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017

ThS

tBau

FR A

nlag

e 1

b (1)

Städ

teba

uför

deru

ngO

rt, D

atum

:

,

Jahr

esan

trag

PRO

GR

AM

M:

EFR

E 20

14-2

020

Nac

hhal

tige

Stad

t- un

d O

rtse

ntw

ickl

ung

Inve

stiti

onsp

riorit

ät 4

c, Z

iel 8

: Ste

iger

ung

der E

nerg

ieef

fizie

nz u

nd d

es A

ntei

ls e

rneu

erba

rer E

nerg

ien

im B

erei

ch d

er

öffe

ntlic

hen

Han

d

Inve

stiti

onsp

riorit

ät 4

e, Z

iel 9

: Ene

rgie

effiz

ienz

stei

geru

ng in

Kom

mun

en u

nd s

tädt

isch

en Q

uart

iere

n

Inve

stiti

onsp

riorit

ät 9

b, Z

iel 1

3: S

tärk

ung

von

ausg

ewäh

lten

Kom

mun

en a

ls a

ttrak

tive

Wirt

scha

fts- u

nd S

ozia

lräum

e

Inve

stiti

onsp

riorit

ät 6

e, Z

iel 1

4: R

evita

lisie

rung

von

Flä

chen

im S

iedl

ungs

zusa

mm

enha

ng

Stad

tent

wic

klun

gsfo

nds

Bitt

e ei

n P

rogr

amm

ank

reuz

en

Sta

dt/G

emei

nde/

kom

mun

ale

Zusa

mm

ensc

hlüs

se:

Ans

prec

hpar

tner

:

Tele

fonn

umm

er:

Land

krei

s:

Maß

nahm

e (g

gf. K

urzb

ezei

chnu

ng e

ntsp

rech

end

dem

Pro

gram

m):

Die

Maß

nahm

e be

inha

ltet b

estä

tigte

Pro

jekt

e de

r Ini

tiativ

e „G

EN

IAL

zent

ral“:

Ja

Nei

n

Wen

n ja

, Bez

eich

nung

des

Pro

jekt

es:

Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 597

ThS

tBau

FR A

nlag

e 1

b (2)

Ang

aben

in T

ause

nd E

uro

Kos

tena

rtS

umm

e be

antra

gter

zu

wen

dung

sfäh

iger

A

usga

ben

bean

tragt

eFi

nanz

hilfe

nha

usha

ltsm

äßig

e A

bwic

klun

g de

r bea

ntra

gten

Fin

anzh

ilfen

im A

ntra

gsja

hr

in d

en F

olge

jahr

en

20

20

20

20

20

1

2 3

4 5

6 7

8

1. V

orbe

reitu

ngen

2. G

rund

erw

erb

3. O

rdnu

ngsm

aßna

hmen

4. B

aum

aßna

hmen

5.S

onst

ige

Kos

ten

und

Maß

-na

hmen

Sum

men

Es

wird

ver

sich

ert,

dass

die

gem

eind

liche

n E

igen

mitt

el im

Rah

men

des

Hau

shal

tes

im Z

uge

der E

inze

lbew

illig

ung

aufg

ebra

cht w

erde

n un

d di

e an

gem

elde

ten

Bet

räge

der

For

tsch

reib

ungs

jahr

e in

der

m

ehrjä

hrig

en F

inan

zpla

nung

vor

gese

hen

sind

.

N

ame

Unt

ersc

hrift

Die

nsts

iege

l

Obe

r-/B

ürge

rmei

ster

/-in

Seite 598 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017

ThS

tBau

FR A

nlag

e 1

b (3)

Bea

bsic

htig

te V

orha

ben

gegl

ie-

dert

nach

Kos

tena

rten

ents

pre-

chen

d S

eite

2

Ang

aben

in T

ause

nd E

uro

Sum

me

bean

tragt

er

zuw

endu

ngsf

ähig

er

Aus

gabe

n

bean

tragt

eFi

nanz

hilfe

nha

usha

ltsm

äßig

e A

bwic

klun

g de

r bea

ntra

gten

Fin

anzh

ilfen

im A

ntra

gsja

hr

in d

en F

olge

jahr

en

20

20

20

20

20

1

2 3

4 5

6 7

8

Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 599

ThS

tBau

FR A

nlag

e 1

b (4)

End

sum

me

Seite 600 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017

ThStBauFR Anlage 3 (1)

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Bewilligungsantrag)

Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung 3 Weimarplatz 4 99423 Weimar

Ort, Datum

,

Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen

1. Antragsteller

Stadt Gemeinde kommunaler Zusammenschluss

Name (mit Angabe des Landkreises)

Kreis:Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

, Vertreten durch Herrn/Frau Ober-/Bürgermeister(in)

Bankverbindung (IBAN, Geldinstitut)

, Auskunft erteilt

ONKz, Fspr.-Nr., Nebenstelle

-

2. Maßnahme

Bezeichnung der Maßnahme (lt. Zuteilung):

Bezeichnung des Vorhabens:Kostenart nach ThStBauFR

1. Vorbereitung 2. Grunderwerb 3. Ordnungsmaßnahmen

4. Baumaßnahmen 5. Sonstige Ausgaben und Maßnahmen

3. Ausgaben (Angaben in vollen 100 Euro)

Euro Gesamtkosten/Kosten des Bauabschnittes

Euroder Gesamtkosten sind Kosten für die energetische Sanierung (z. B. Dämmung an Dach und Fassade, Einbau einer neuen Heizungsanlage, Einbau neuer Fenster)

Euro zuwendungsfähige Ausgaben

4. Zuwendung/Finanzhilfen (Angaben in vollen 100 Euro)

Kurzbezeichnung Programm/Programmjahr Zuwendung Euro

gemeindlicher Mitleistungsanteil Euro

Sanierungsbedingte Einnahmen:

insgesamt

Sonstige Zuwendungen (z. B.Schuldendiensthilfen)

Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 601

ThStBauFR Anlage 3 (2)

5. Weitere Zuwendungen (Angaben in vollen 100 Euro)

Für das Vorhaben wurden bereits folgende weitere Zuwendungen beantragt bzw. bewilligt (Bescheid/Nachweis sind beizufügen)

Zuwendungsbereich Zuwendung in Euro

Mitleistungsanteilin Euro

insgesamt:

Sonstige Zuwendungen

6. Finanzierung (Angaben in vollen 100 Euro)

Zuwendung lt. Nr. 4 Euro

Gemeindlicher Mitleistungsanteil lt. Nr. 4 Euro

Zuwendungen lt. Nr. 5 Euro

Mitleistungsanteil lt. Nr. 5 Euro

Beiträge Dritter Rechtsgrundlage (z. B. KAG) Euro

Vorsteuerabzug Euro

Bauherrenanteil Euro

Darlehen mit Schuldendiensthilfe Euro

Gesamtausgaben Euro

7. Energiekenndaten des Vorhabens (nur bei Baumaßnahmen)

Art des Gebäudes (z. B. Schule, Kita, Wohnhaus u. ä.)

Energieverbrauch in kwh vor der Sanierung pro m² Netto-Grundfläche und Jahr

Energieverbrauch in kwh nach der Sanierung pro m² Netto-Grundfläche und Jahr

8. Von den Ausgaben fallen voraussichtlich an bzw. sind angefallen (Angaben in vollen 100 Euro) :

Zeitraum zuwendungsfähige Ausgaben in Euro

Zuwendung in Euro

In den Vorjahren

Im laufenden Jahr 20

20

20

20 und folgende

9. Geplanter Durchführungszeitraum:

10. Der Antragsteller erklärt, dass das Vorhaben noch nicht begonnen ist und dass es auch nicht vor der Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides bzw. vor der etwaigen Genehmigung des förderunschädlichen Vorhabensbeginns in Angriff genommen wird.

11. Der Letztempfänger ist vorsteuerabzugsberechtigt ja nein

Seite 602 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017

ThStBauFR Anlage 3 (3)

12. Es wird versichert, dass die gemeindlichen Eigenmittel im Rahmen des Haushalts zur Verfügung stehen und das Vorhaben finanziell abgesichert ist.

13. Ergänzende Angaben und ggf. Anlagenübersicht (soweit erforderlich – ggf. auf gesondertem Blatt)

Unterschrift Name Dienstsiegel

Ober-/Bürgermeister/-in

Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 603

ThStBauFR Anlage 5 a (1)

Auszahlungsantrag (Städtebaufördermittel)

An

Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung Bauwesen Weimarplatz 4

99423 Weimar

Ort, Datum

,

Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen

1. Antragsteller

Stadt Gemeinde kommunaler Zusammenschluss

Name (mit Angabe des Landkreises)

, Kreis:Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

, vertreten durch Herrn/Frau Ober-/Bürgermeister(in)

Bankverbindung (IBAN, Geldinstitut)

, Auskunft erteilt

ONKz, Fspr.-Nr., Nebenstelle

( ) -

2. Maßnahme

Bezeichnung der Maßnahme (lt. Zuteilung)

Bezeichnung des Vorhabens (lt. Zuwendungsbescheid)

3. Beginn und Ende des Vorhabens

Beginn des Vorhabens (Monat/Jahr)

voraussichtliche *tatsächliche Beendigung (Monat/Jahr)

*(nur bei Abschluss des Vorhabens)

4. Bewilligungen

Kurzbezeichnung des Förderprogramms Zuwendungsbescheid Vorhabens-Nr. / Bewilligungsnr. vom Datum

a) /

b) /

c) /

d) /

5. Veranschlagte Ausgaben (Angaben in 100 Euro)

5.1 Gesamtausgaben lt. Bescheid

5.2 davon zuwendungsfähige Ausgaben lt. Bescheid

Euro

Euro

Seite 604 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017

ThStBauFR Anlage 5 a (2)

6. Ausgabenanfall/ bisherige und beantragte Auszahlungen (Angaben in 100 Euro)

6.1 Bisher durch Zuwendungsempfänger gezahlte zuwendungsfähige Gesamtausgaben Euro

6.2 Vorliegende unbezahlte Rechnungen für zuwendungsfähige Gesamtausgaben Euro

6.3 Innerhalb von zwei Monaten zu erwartende Rechnungen für zuwendungsfähige Gesamtausgaben Euro

6.4 Summe 6.1 bis 6.3 Euro

6.5 Bisher ausgezahlte Finanzhilfe Euro

6.5.1 Bisher ausgezahlte Finanzhilfe bei Zweitprogramm Euro

6.6 Nunmehr beantragte Finanzhilfe Euro

6.6.1 Nunmehr beantragte Finanzhilfe bei Zweitprogramm Euro

Euro

Euro

7. (Nur bei Baumaßnahmen:) Stand der Durchführung des Vorhabens und Angaben über bereits geleistete und/oder in Ausführung begriffene Arbeiten

Der Stand der Durchführung des Vorhabens am entspricht ca. v. H. der Gesamtkosten

Unterschrift: Ober-/Bürgermeister/-in Dienstsiegel

Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 605

ThStBauFR Anlage 5 a (3)

Anlage zum Auszahlungsantrag vom , Vorhabensnummer: Bewilligungsnummer:

1.) Die Bestimmungen der

VOB/A, Abschnitt 1 § 3

Öffentliche Ausschreibung

Beschränkte Ausschreibung

Freihändige Vergabe

VOB/A, Abschnitt 2 § 3 EU

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungs-verfahren

GWB und VgV, §§ 69 ff. VOL/A i. V. m. ThürVgG

wurden eingehalten: ja nein nicht erforderlich

Begründung zur Verfahrenswahl bei Abweichung von der öffentlichen Ausschreibung

Begründung zur Verfahrenswahl bei Verhandlungsverfahren

2.) Wurde mit dem Vorhaben vor der Zustimmung zum förderunschädlichen Vorhabensbeginn oder der Bewilligung gemäß ThStBauFR Pkt. 6.6 begonnen?

ja nein

3.) Wurden die Auflagen/Bedingungen des Zuwendungsbescheides eingehalten?

ja nein

Bemerkungen:

4.) Wurden die nachgeforderten Unterlagen eingereicht und von der Bewilligungsstelle schriftlich bestätigt

ja nein nicht erforderlich

5.) Die Baugenehmigung/denkmalschutzrechtliche Erlaubnis liegt vor

ja nein nicht erforderlich bei nein Begründung:

6.) Wurden bei Weitergabe der Zuwendung an Dritte die Bedingungen und Auflagen des Zuwendungsbescheides in öffentlich rechtlicher Form vertraglich gebunden

ja nein nicht erforderlich

Die mit dem Auszahlungsantrag angeforderte Zuwendung wird innerhalb von zwei Monaten entsprechend der festgelegten Finanzierungsart für den bewilligten Zweck eingesetzt. Zuviel ausgezahlte Zuwendung wird unaufgefordert innerhalb von zwei Monaten zurückgezahlt.

NameUnterschrift

Ober-/Bürgermeister/-in

Seite 606 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017

ThStBauFR Anlage 5 b (1)

Auszahlungsantrag (EU-Mittel)

An

Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung Bauwesen Weimarplatz 4

99423 Weimar

Ort, Datum

,

Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen

1. Antragsteller

Stadt Gemeinde kommunaler Zusammenschluss

Name (mit Angabe des Landkreises)

, Kreis:Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

, vertreten durch Herrn/Frau Ober-/Bürgermeister(in)

Bankverbindung (IBAN, Geldinstitut)

, Auskunft erteilt

ONKz, Fspr.-Nr., Nebenstelle

( ) -

2. Maßnahme

Bezeichnung der Maßnahme (lt. Zuteilung)

Bezeichnung des Vorhabens (lt. Zuwendungsbescheid)

3. Beginn und Ende des Vorhabens

Beginn des Vorhabens (Monat/Jahr)

voraussichtliche *tatsächliche Beendigung (Monat/Jahr)

*(nur bei Abschluss des Vorhabens)

4. Bewilligungen

Kurzbezeichnung des Förderprogramms Zuwendungsbescheid Vorhabens-Nr.: / Bewilligungs-Nr.:vom Datum

a) /

b) /

c) /

d) /

5. Veranschlagte Ausgaben (Angaben in 100 Euro)

5.1 Zuwendungsfähige Gesamtausgaben lt. Bescheid

5.2 davon zuwendungsfähige Ausgaben lt. Bescheid

Euro

Euro

Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 607

ThStBauFR Anlage 5 b (2)

6. Ausgabenanfall (Angaben in 100 Euro)

6.1 Bisher durch Zuwendungsempfänger gezahlte zuwendungsfähige Gesamtausgaben Euro

6.2 Bisher ausgezahlte Finanzhilfe Euro

6.3 Nunmehr vorgelegte aus Rechn.-Nr. von bis resultierende zuwendungsfähigen Gesamtausgaben Euro

6.4 Bisher ausgezahlte Finanzhilfe bei Zweitprogramm Euro

6.5 Nunmehr vorgelegte aus Rechn.-Nr. von bis resultierende zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bei Zweitprogramm Euro

7. (Nur bei Baumaßnahmen:) Stand der Durchführung des Vorhabens und Angaben über bereits geleistete und/oder in Ausführung begriffene Arbeiten

Der Stand der Durchführung des Vorhabens am entspricht ca. v. H. der Gesamtkosten

Unterschrift: Ober-/Bürgermeister/-in Dienstsiegel

Seite 608 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017

ThStBauFR Anlage 5 b (3)

Anlage zum Auszahlungsantrag vom , Vorhabensnummer: Bewilligungsnummer:

1.) Die Bestimmungen der

VOB/A, Abschnitt 1 § 3

Öffentliche Ausschreibung

Beschränkte Ausschreibung

Freihändige Vergabe

VOB/A, Abschnitt 2 § 3 EU

offenes Verfahren

nicht offenes Verfahren

Verhandlungs-verfahren

GWB und VgV, §§ 69 ff. VOL/A i. V. m. ThürVgG

wurden eingehalten: ja nein nicht erforderlich

Begründung zur Verfahrenswahl bei Abweichung von der öffentlichen Ausschreibung

Begründung zur Verfahrenswahl bei Verhandlungsverfahren

2.) Wurde mit dem Vorhaben vor der Zustimmung zum förderunschädlichen Vorhabensbeginn oder der Bewilligung gemäß ThStBauFR Pkt. 6.6 begonnen?

ja nein

3.) Wurden die Auflagen/Bedingungen des Zuwendungsbescheides eingehalten?

ja nein

Bemerkungen:

4.) Wurden die nachgeforderten Unterlagen eingereicht und von der Bewilligungsstelle schriftlich bestätigt

ja nein nicht erforderlich

5.) Die Baugenehmigung/denkmalschutzrechtliche Erlaubnis liegt vor

ja nein nicht erforderlich bei nein Begründung:

6.) Wurden bei Weitergabe der Zuwendung an Dritte die Bedingungen und Auflagen des Zuwendungsbescheides in öffentlich rechtlicher Form vertraglich gebunden

ja nein nicht erforderlich

NameUnterschrift

Ober-/Bürgermeister/-in

Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 609

ThStBauFR Anlage 6 (1)

STÄDTEBAUFÖRDERUNG

GESAMTVERWENDUNGSNACHWEIS ZWISCHENVERWENDUNGSNACHWEIS DER FÜR STÄDTEBAULICHE GESAMTMASSNAHMEN GESAMTMASSNAHME

PROGRAMM Ort, Datum

,

Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen

A Zuwendungsempfänger (Bei Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften sind auf gesondertem Blatt die Mitglieder und der Umfang Ihrer Beteiligung anzugeben)

Stadt Gemeinde Verwaltungsgemeinschaft Landkreis Name (mit Angabe des Landkreises)

, Kreis: Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

, Bankverbindung (IBAN, Geldinstitut)

, Auskunft erteilt

ONKz, Fspr.-Nr., Nebenstelle

( ) -

B Angaben zur MaßnahmeMaßnahme (Kurzbezeichnung entsprechend dem Programm)

Rechtliche Grundlagen:

Sanierungsgebiet Satzung vom:

Klassisches Sanierungsverfahren

Einfaches Sanierungsverfahren

Erhaltungssatzungsgebiet Satzung vom:

Stadtumbaugebiet Beschluss vom:

Gebiet der sozialen Stadt Beschluss vom:

Sonstiges Fördergebiet Beschluss vom:

ggf. Teilmaßnahme, auf die sich die Abrechnung bezieht, z.B. Sanierungsgebiet(e)

Zeitpunkt des Abschlusses der Maßnahme/Teilmaßnahme oder des Zwischenverwendungsnachweises

C zuwendungsfähige Ausgaben Kostenart Euro

1 Vorbereitungen (Nr. 8, 9 ThStBauFR)

2 Grunderwerb (Nr. 10 ThStBauFR)

3 Ordnungsmaßnahmen (Nr. 11 - 15 ThStBauFR)

4 Baumaßnahmen (Nr. 16 - 24 ThStBauFR)

5 Sonstige Kosten und Maßnahmen (Nr. 24, 25 ThStBauFR)

Summe der Ausgaben insgesamt (Nr. 1 bis 5)

Seite 610 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017

ThStBauFR Anlage 6 (2) D Einnahmen

Einnahmeart Euro

1 soweit nicht bereits bei der Bewilligung der Einzelvorhaben berücksichtigt

1.1 Stellplatzablösungsbeträge nach § 49 ThürBO

1.2 Beiträge nach ThürKAG und ggf. Erschließungsbeiträge nach BBauG

1.3 Zuschüsse anderer Stellen

1.4 Fördermittel vorhabensbezogener Sonderprogramme der Städtebauförderung

Summe Nr. 1

2 Nur bei Maßnahmen nach dem klassischen Sanierungsverfahren

2.1 Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB

2.2 Wertsteigerungen aus der Bewirtschaftung von Grundstücken, die dem Ausgleichsbetrag entsprechen

Summe Nr. 2

3 Überschüsse aus der Bewirtschaftung von Grundstücken

4 Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken

5 Überschüsse aus Umlegungen

Zwischensumme (Nr. 1 bis 5)

Einnahmeart Euro

6 Zinserträge, z.B. Zinsen des Treuhandkontos, Erbbauzinsen

7 Rückflüsse (Zinsen und Tilgung) aus Darlehen der Gemeinde an Dritte

8 Ersetzung der Vor- und Zwischenfinanzierung

9 Sonstige Einnahmen

Zwischensumme der Einnahmen (Nr. 1 - 9)

10 Mitleistungsanteil der Gemeinde

11 Verstärkung der gemeindlichen Eigenmittel durch Zuwendungen von anderen kommunalen Körperschaften oder Dritten

12 Städtebaufördermittel/Summe der Zuwendungen

Zwischensumme (Nr. 9 - 12)

13 Nach dem Gesamtverwendungsnachweis anfallende Einnahmen 1

Summe der Einnahmen (Nr. 1 - 13)

E Wertausgleich

Euro

1 Wertausgleich zu Lasten der Gemeinde

2 abzüglich Wertausgleich zugunsten der Gemeinde

3 ggf. verbleibender Wertausgleich zu Lasten der Gemeinde

1Nicht im Zwischenverwendungsnachweis

Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 611

ThStBauFR Anlage 6 (3) F Gegenüberstellung

Euro

1 Summe der Ausgaben

2 Summe der Einnahmen

3 ggf. verbleibender Wertausgleich zu Lasten der Gemeinde

4 ggf. verbleibender Überschuss

G ÜberschussberechnungZu den aufgeführten förderfähigen Ausgaben sind weitere förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben der Sanierungsmaßnahme hinzuzurechnen, die im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme entstanden sind. Die Ausgaben sind angefallen in Höhe von

Euro.

Der Vergleich mit den insgesamt entstandenen Einnahmen zeigt, dass eine Überschussberechnung

notwendig ist offenbar nicht in Betracht kommt

H Erklärung der Gemeinde Es wird versichert, dass die Ausgaben und Einnahmen mit den Belegen, den Sachbuchauszügen und den Erfassungsbögen über die einzelnen Ausgabe- und Einnahmepositionen sowie den Ergebnissen der Einzelverwendungsnachweise übereinstimmen. Die förderfähigen Ausgaben sind in der angegebenen Höhe für die Gesamtmaßnahme entstanden. Es wurden alle sanierungsbedingten Einnahmen berücksichtigt. Beim Einsatz der Städtebaufördermittel und bei diesem Gesamt/Zwischenverwendungsnachweis wurden die geltenden Vorschriften beachtet. Unterschrift (Dienstsiegel)

Seite 612 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017

ThStBauFR Anlage 6 (4) Verwendungsnachweis für das Einzelvorhaben (Nr. 3 ThStBauFR)

Vorläufiger Verwendungsnachweis für die Einzelmaßnahme (Nr. 3 ThStBauFR)

An

Thüringer Landesverwaltungsamt Abteilung III Weimarplatz 4

99423 Weimar Ort, Datum ,

Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen

1. Zuwendungsempfänger (Bei Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften sind auf gesondertem Blatt die Mitglieder und der Umfang ihrer Beteiligung anzugeben)

Stadt Gemeinde Verwaltungsgemeinschaft Landkreis

Name (mit Angabe des Landkreises)

, Kreis:Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)

, Bankverbindung (IBAN, Geldinstitut)

, Auskunft erteilt

ONKz, Fspr.-Nr., Nebenstelle

( ) -

2. Vorhaben Bezeichnung wie im Zuwendungsbescheid

Maßnahmebezeichnung wie im Bescheid:

Programm: Vorhabens-Nr.: Bewilligungs-Nr.:

3. Sachlicher Bericht (kurze Beschreibung des durchgeführten Vorhabens; falls Platz nicht ausreicht, bitte auf gesondertem Blatt)

Durchführungszeitraum Vorhaben begonnen:

Vorhaben beendet::

Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 613

ThStBauFR Anlage 6 (5) 4. Nachweis Einnahmen

Art lt. Zuwendungsbescheid Euro

lt. Abrechnung Euro Bemerkungen

4.1 Zuwendung aus (Zuwendungsbereich Städtebauförderung)

V/Z/D

V/Z/D

V/Z/D

V/Z/D

Darlehen mit Schuldendiensthilfe

Zuwendungen an Kommunen von anderen Zuwendungsgebern

4.2 Kostenanteile Dritter

4.3 Eigene Mittel des ZE

Mitleistungsanteil für

Städtebaufördermittel

Mitleistungsanteil bei anderen

Fördermittelgebern

Zusätzliche Eigenmittel

Zusammen

5. Nachweis Ausgaben

anerkannte Gesamtausgaben lt. Zuwendungsbescheid lt. Abrechnung

Aufstellung gemäß Bewilligungsgrundlage anerkannte Gesamtausgaben Euro

Zuwendungsfähige öff. Ausgaben (FH+MLA)

Euro

anerkannte Gesamtausgaben Euro

Zuwendungsfähige öff. Ausgaben (FH+MLA)

Euro

Zwischensumme:

Seite 614 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017

ThStBauFR Anlage 6 (6)

Ausgaben lt. Zuwendungsbescheid lt. Abrechnung

Aufstellung gemäß Bewilligungsgrundlage anerkannte Gesamtausgaben Euro

Zuwendungsfähige öff. Ausgaben (FH+MLA)

Euro

anerkannte Gesamtausgaben Euro

Zuwendungsfähige öff. Ausgaben (FH+MLA)

Euro

Übertrag:

insgesamt

davon ab: Kostenanteile Dritter

Rückforderungen und Rückzahlungen

Zuwendungsfähige Ausgaben

6. Einzelaufstellung der Ausgaben zu 5.

laufendeNummer

Zahlungsempfänger Grund der Zahlung Buchungs- bzw. Wertstellungsdatum

tatsächlich gezahlter Betrag in Euro

Zwischensumme

Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 615

ThStBauFR Anlage 6 (7)

laufendeNummer

Zahlungsempfänger Grund der Zahlung Buchungs- bzw. Wertstellungsdatum

tatsächlich gezahlter Betrag in Euro

Übertrag:

Gesamtsumme:

Seite 616 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017

ThStBauFR Anlage 6 (8)

7. Außer den in Nr. 5. ausgeführten Ausgaben fallen noch Ausgaben an für: in voraussichtlicher Höhe von

Euro

in voraussichtlicher Höhe von

Euro

in voraussichtlicher Höhe von

Euro

in voraussichtlicher Höhe von

Euro

Der Verwendungsnachweis hierüber wird voraussichtlich vorgelegt bis

8. Dem Verwendungsnachweis sind für Bau- und Ordnungsmaßnahmen Ablichtungen beigefügt für eine Vorher-Nachher-Dokumentation und ja nein die dauerhaft angebrachte Informationstafel ja nein

9. Es wird versichert, dass die Einnahmen und Ausgaben nach den Sachbuchauszügen im Zusammenhang mit dem geförderten

Vorhaben angefallen sind und mit der Baurechnung übereinstimmen, die nicht zuwendungsfähigen Beträge, Rückforderungen und Rückzahlungen abgesetzt wurden.

Die Abrechnungen sind von der zuständigen Prüfungsstelle der Gemeinde sachlich und rechnerisch geprüft ja nein

Der Prüfbericht ist beigefügt ja nein

10. Die Einhaltung der Zweimonatsfrist wird bestätigt: ja nein (Bei Nichteinhaltung Einzelaufstellung und Begründung erforderlich)

11. Die Einhaltung der Bestimmungen von GWB, VgV, ThürVgG, der VOB (A) der VOL und von Punkt 8.3 der ThStBauFR wird bestätigt ja nein

NameUnterschrift:

Ober-/Bürgermeister/-in Dienstsiegel

Nr. 18/2017 Thüringer Staatsanzeiger Seite 617

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte

Bekanntmachung vom 12. April 2017

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaates Thüringen haben zum Stichtag 31.12.2016 auf Grund der Kaufpreis-sammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt und veröffent-licht.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerk-malen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grund-stücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Im Geoportal Thüringen (www.geoportal-th.de) sind die Bodenricht-werte landkreisweise oder thüringenweit im Shape-Format erhältlich. In eigene Geoinformationssysteme können die Daten auch als Web Map Service (WMS) bzw. als Web Feature Service (WFS) integriert werden. Der Freistaat Thüringen gestattet die kostenfreie kommer-zielle und nichtkommerzielle Weiterverwendung der Bodenricht-werte.

Mit dem „Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH)“ werden die Bodenrichtwerte unter www.bodenrichtwerte-th.de im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.

Anschriften:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Sömmerda, des Landkreises Weimarer Land und der kreisfreien Stadt Weimar

Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich ErfurtHohenwindenstraße 1499086 Erfurt

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Kyffhäuserkreises und des Landkreises Nordhausen

Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich ArternAlte Poststraße 1006556 Artern

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet der kreisfreien Stadt Erfurt

Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für das Gebiet der kreisfreien Stadt ErfurtHohenwindenstraße 13 a99086 Erfurt

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Gotha, des Wartburgkreises und der kreisfreien Stadt Eisenach

Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich GothaSchloßberg 199867 Gotha

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Eichsfeld und des Unstrut-Hainich-Kreises

Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich Leinefelde-WorbisOT WorbisFranz-Weinrich-Straße 2437339 Leinefelde-Worbis

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises, des Saale-Orla-Kreises und der kreis-freien Stadt Jena

Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich PößneckRosa-Luxemburg-Straße 707381 Pößneck

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Ilm-Kreises, des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt und des Landkreises Sonneberg

Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich SaalfeldAlbrecht-Dürer-Straße 307318 Saalfeld

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Hildburghausen, des Landkreises Schmalkalden-Meiningen und der kreisfreien Stadt Suhl

Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich SchmalkaldenHoffnung 3098574 Schmalkalden

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises Altenburger Land, des Landkreises Greiz und der kreisfreien Stadt Gera

Landesamt für Vermessung und GeoinformationGeschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich Zeulenroda-TriebesHeinrich-Heine-Straße 4107937 Zeulenroda-Triebes

Uwe KöhlerPräsident

www.thueringen.de/vermessung > Landesamt > Öffentliche Bekannt-machungen

Landesamt für Vermessung und GeoinformationErfurt, 12.04.2017Az.: 21.2-9425.40ThürStAnz Nr. 18/2017 S. 617

ANDERE LANDESBEHÖRDEN

97

Seite 618 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 18/2017

Thüringer StaatsanzeigerISSN-Nr. 0939-913527. Jahrgang

HERAUSGEBER: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, Steigerstraße 24, 99096 Erfurt

REDAKTION:Verantwortliche Redakteurin: Andrea Fliegner, Telefon: 0361 57-3313309Mitarbeiterin: Sylva Müller, Telefon: 0361 57-3313322Telefax: 0361 57-3313392E-Mail: [email protected](Die genannte E-Mail-Adresse dient nur für den Empfang einfacherMitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.)

VERLAG: Gisela Husemann Verlag e. Kfr., Wartburgstraße 6, 99817 EisenachTelefon: 03691 6905-40, Telefax: 03691 6905-44E-Mail: [email protected]: www.husemann.net

DRUCK: Druckerei Peter Husemann GmbH, Wartburgstraße 6, 99817 EisenachTelefon: 03691 6905-0, Telefax: 03691 6905-25Druckverfahren: OffsetSchriftart: Helvetica Neue LT 8 pt

Erscheinungsweise: wöchentlich montags

Redaktionsschluss für den Amtlichen Teil: mittwochs für die in 3 Wochen erscheinende Ausgabe. Redaktionsschluss für den Öffentlichen Teil: freitags, 12:00 Uhr, für die am übernächsten Montag erscheinende Ausgabe. Maß- gebend ist der Posteingang im Verlag.

Anzeigenschluss für Ausschreibungsanzeigen nach VOB, VOL und VOF: dienstags, 15:00 Uhr, für die am nächsten Montag erscheinende Ausgabe. Spätere Anzeigenannahme nach Absprache möglich. Anzeigenpreisliste vom 1. April 2016

Abo-Bestellungen sind schriftlich an den Verlag zu richten. Bezugspreis: jährlich 60,00 € (einschließlich Porto und 7 % Umsatzsteuer), ohne Sonderdrucke

Mindestbezugszeitraum: 1 Jahr Kündigung bis 4 Wochen vor Ablauf des Abonnement-Bestellzeitraums möglich.

Bei Nichterscheinen infolge höherer Gewalt sowie Arbeitskampf kein Ent-schädigungsanspruch.

Der Preis dieses Einzelstückes beträgt 3,00 € inkl. MwSt. zuzügl. Versand-kosten. (Nachlieferungen von Einzelheften sind möglich.)

Der Umfang der Ausgabe Nr. 18 vom 2. Mai 2017 beträgt 36 Seiten (ohne Aus-schreibungen nach VOB/VOL/VOF).