23
Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Time is money...

Das Arbeitszeitkonto -

Königsweg der Altersversorgung?

Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006

Referent: Karsten Dümmler

Page 2: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Netfonds GmbH, Hamburg (Pool) und NFS Netfonds Financial Service (Haftungsdach nach § 32 KWG)sind unabhängige Servicedienstleister für

Makler Finanzvertriebe + Versicherungen Vermögensverwalter + Banken

Netfonds in Zahlen: Mitarbeiter: 22 Vertragspartner: ca. 1.500 Verwaltetes Vermögen: über 500 Mio. € Platzierungsumsatz GF 2005: ca. 35 Mio. € Umsatzwachstum 2005: ca. 100%

Page 3: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Service in den Bereichen: Investment / GFonds / Versicherungen

• Kunden- und Produktanalyse

• Antragsbearbeitung und Formularwesen

• Bestandsführung

• Provisionsabrechnung

• UND PERSÖNLICHE BETREUUNG!

Page 4: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Netfonds Vorstellung

1. Grundlage2. Definition3. Markt und Potential4. Vorteile5. Unterschiede zur bAV6. Beispielrechnung7. Gesetzlicher Rahmen I-III8. Durchführung9. VILICO10.Das Netfonds Modell im Überblick

INHALT „Zeitwertkonten“

Page 5: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Grundlage

Das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (manchmal kurz "Flexigesetz" genannt) vom 6. April 1998:

Ausgangspunkt waren die Überlegungen, Arbeitszeitregelungen in der Weise flexibler zu machen, dass die starre Verbindung von Geld verdienen und Geld ausgeben aufgehoben wurde.

Verschiedene Arbeitszeitkonten über das Kurzzeitniveau hinaus… sollten nicht nur geführt werden können, sondern auch in das passende steuerliche, sozialversicherungsrechtliche Umfeld eingepasst werden (Langzeitkonten).

Page 6: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Definition

Arbeitszeitkonten:Arbeitszeitkonten sind individuelle Zeit- oder Wertkonten von Arbeitnehmern um Überstunden oder Sonderzahlungen freiwillig anzusammeln. Zweck des Guthabens ist es, dem Arbeitnehmer Freistellungsphasen zu finanzieren, ohne das Arbeitsverhältnis selbst zu verändern oder aufzulösen.

Wertkonten: Für Sonderzahlungen und Überstunden im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Die Konten werden in Geldeinheiten geführt. Verzinsung wird gegebenenfalls einzelvertraglich geregelt. Wertguthaben sind vom Arbeitnehmer bereits erbrachte, noch nicht vergütete Arbeitsleistungen.

Außerdem: Zeitkonten, Kurzzeitkonten und Lebensarbeitszeitkonten

Page 7: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Markt und Potential

Zielgruppe: ALLE ARBEITNEHMER

INSBESONDERE:AN mit Einkommen (deutlich) oberhalb der Beitragsbemessungs-grenze, Tantiemenempfänger, Ältere Arbeitnehmer.Gesellschafter- Geschäftsführer - Momentane Sondersituation

Kleine und mittlere Unternehmen lassen die attraktive Gestaltungsmöglichkeit des Flexi-Gesetzes ungenutzt.

Nur ca. 1% aller Betriebe bis 500 Mitarbeiter haben Lebensarbeitszeitkonten (Stand Sept. 2005).

WARUM? These: Das Produkt wird selten verkauft, weil die bestehenden Modelle zu starr oder zu kompliziert sind.

Page 8: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Die wesentlichen Vorteile:

• Fast keine Begrenzungen in der Höhe der Zuführungen wie bei bAV.• Beherrschende GGF umgehen Einschränkungen des Betriebs- rentengesetzes.

• Nachgelagerte Besteuerung und gegebenenfalls nachgelagerte SV- Verbeitragung führen zu Brutto-Spareffekt. (+ Fünftelregelung) • SV- und steuerfreie Übertragung bereits erworbener Ansprüche auf neue Arbeitgeber. Bei Ablauf ist die Übertragung in eine bAV möglich!

• Bessere Personalplanung, Bindung und Rekrutierung von qualifizierten Fach- und Führungskräften. • Unternehmensergebnis steigt durch Erträge aus Kapitalanlagen.

Page 9: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Unterschiede zur bAV

• Unbegrenzte Einsparung von SV- Beiträgen in Höhe und Dauer (über 2008 und 4% der BBG hinaus).

• Freie Vererbung der Guthaben, kein eingeschränkter Personenkreis.

• Im Gegensatz zu unverfallbaren Anwartschaften hier KEIN Versorgungsausgleich im Fall der Scheidung.

• Die Dotierung des Arbeitszeitkontos ist freiwillig, jederzeit veränderbar, sie kann pausieren oder gänzlich eingestellt werden. Es ist keine frühzeitige und langfristige Festlegung des Arbeitnehmers nötig.

• keine Verpflichtung zu PSV- Beiträgen.

Page 10: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Beispielrechnung

Angestellter, 35 Jahre, KV privat, Bruttogehalt: EUR 7.500,00, über BBGüber BBGSteuerklasse IV, keine Kinder, keine Kirchensteuer Umwandlungsbetrag: EUR 2000,00

  Ohne Umwandlungnach

Umwandlung

Bruttogehalt 7.500,00 5.500,00

- Lohnsteuer 2.361,91 1.521,91

- Soli-Z 129,90 83,70

- RV 507,00 507,00

- AV 169,00 169,00

Nettogehalt 4.332,19 3.218,39

Effektiver Nettoverzicht: 1.113,80Tatsächliche Umwandlung 2.000,00

Liquiditätsvorteil im Jahr der Rücklage: € 886,20 pro Monat

Page 11: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Gesetzliche Rahmen I

Grundlage ist das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen in Verbindung mit einer Reihe von anderen Gesetzen im deutschen Sozialgesetzbuch.

Z.B. wurde § 23 b SGB IV neu in das SGB IV eingeführt. Dieser § stellt nun klar, dass sich….die Sozialversicherungsbeiträge – unabhängig von der jeweiligen Arbeitszeit – nach dem jeweiligen Arbeitsentgelt bemessen.

Die sozialversicherungsrechtliche Beitragspflicht wird dabei „gestundet“, so dass deren Fälligkeit erst im Zeitpunkt der Auszahlung des Entgelts eintritt.

Für die Anspruchstheorie, die im Gegensatz zur steuerrechtlichen Zuflusstheorie steht, kommt es auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung nicht an.

Page 12: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Gesetzlicher Rahmen II

• Administrative AnforderungenBeitragsüberwachungsordnung §2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4b bestimmt alle Daten, die der Arbeitgeber in der Lohnbuchhaltung zu führen hat.Sozialgesetzbuch: jederzeitige Abrechnungsmöglichkeit der Zeitwertkonten bei Störfällen, deshalb: jährlich fortschreibende Ermittlung und Dokumentation der „SV- Luft“ und der abzuführenden SV- Beiträge.

• Rechtliche AnforderungenSicherung der Wertguthaben und Arbeitgeberanteile zur SV vor Insolvenz. Ansonsten ggf. persönliche Haftung des Arbeitgebers für nicht geschützte Wertguthaben. Insolvenzschutz am besten durch Investmentkonto!

• Finanztechnische AnforderungenAnlagemöglichkeit in Fonds, Rückdeckungsversicherungen oder sonstigen Anlageprodukten. Aufgrund der rechtlichen Anforderungen sind gezillmerte Tarife problematisch.

Page 13: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Gesetzlicher Rahmen III

Aufgrund der Definition der Wertguthaben als bereits erbrachte, noch nicht vergütete Arbeitsleistungen, sind diese besonders geschützt:

• Bei einem Verstoß gegen Schutzgesetze gegenüber Arbeitnehmern und Beitragseinzugstellen besteht Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers (§823II BGB).

• die vereinnahmten SV- Beiträge müssen abgeführt werden, Zuwiderhandlung mit bis zu 5 Jahren Haft geahndet (§266a StGB).

• die Aufnahme von Altersteilzeit verpflichtet den Arbeitgeber zur Insolvenzsicherung (§8a AltTZG).

Page 14: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Durchführung I

Dienste der Depotstelle• Kapitalanlage in Investmentfonds und/ oder standardisierte Vermögensverwaltungen • Verwaltung der Verpfändung• monatliche Meldung der Kapitalanlagen an Treuhänder• Abrechung aller Servicegebühren• Jahresdepotauszug und Steuerbescheinigung für Arbeitgeber

Dienste der Treuhand bzw. des Kontenführers (Rödl & Partner)• Verwaltung der Zeit- oder Wertkonten• Verwaltung aller Stammdaten der AG und AN• Kontrolle der Sicherung der Deckelung der Wertguthaben• Reporting und Abrechnung im Insolvenzfall• jährlicher Kontoauszug an Arbeitnehmer, monatliche Informationen an Arbeitgeber und halbjährlicher Nachweis gem. §8a AltTZG

Page 15: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Durchführung II

Der Arbeitgeber eröffnet bei einer Depotbank ein Depot und überträgt die Pfandrechte am Depot dem Treuhänder.

Im Gegenzug erhält der Arbeitgeber einen Treuhandvertrag über die Sicherung und Abrechnung der Sicherungswerte im Insolvenzfall.

Grundsätzlich gibt es keine Einschränkung bei der Investitionspolitik, im wesentlichen entscheidet der Anlagehorizont und die Risikobereitschaft des Arbeitnehmers über die Zusammensetzung des optimalen Anlageportfolios.Die Anlageentscheidung trifft aber der Arbeitgeber! Aus

Haftungsgründen wird der AG zu risikoreiche Anlagen vermeiden.

Page 16: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Treuhandvereinbarung mit Verpfändungserklärung

TREUHANDBANK

ArbeitnehmerArbeitgeber

Anspruch auf Zahlung derzu sichernden Guthaben

Depoteröffnung

Pfandrechtsanzeige

Übertragung Pfandrechteam DepotTreuhandvertrag

Über Sicherung und Abrechnung der Sicherungswerte im Insolvenzfall

Beitritt zumTreuhandvertrag

Page 17: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

ANLAGE IN EINE STANDARDISIERTE VERMÖGENSVERWALTUNG

Page 18: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Der Investmentstil bei VILICO

• Anlegen wie die Investmentlegende Warren Buffett

• Valueorientierter Investmentansatz von Dr. Christoph Bruns

• Ansatz „Blend the Best“ – Auswahl der besten Fondsmanager/Vermögensverwalter

Beispiele:Albrech & Cie Vermögensverwaltung AG, Tobias Klein - Europa Aktienfonds ULMDr. Jens Erhardt Kapital AG

Page 19: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler
Page 20: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Erw

arte

ter

Ert

rag

Aktienanteil (inkl. Alternative Investment) bzw. max. Risikoklasse 4

Rentenanteil (inkl. Offene Immobilienfonds) bzw. max. Risikoklasse 3

Flexibler Anteil

Anlagestrategien im Überblick

Strategie „Absoluter Ertrag“Keine Aktien

Strategie „Sicherheit“Max. Aktienquote 30 %

Strategie „Wachstum“Aktienquote 30 bis 70 %

Strategie „Chance“Aktienquote 70 bis 100 %

Risiko / Wertschwankungen

Page 21: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Wertentwicklung lfd. Jahr 2005

Anlagestrategie Wertentwicklung

Strategie „Absoluter Ertrag“(kein Aktienanteil)

+2,83 %

Strategie „Rendite“(Aktienanteil max. 30 Prozent)

+8,32 %

Strategie „Wachstum“(Aktienanteil 30 bis 70 Prozent)

+12,42 %

Strategie „Chance“(Aktienanteil 70 bis 100 Prozent)

+19,44 %

Betrachtungszeitraum: 1.1.2005 bis 31.12.2005

Page 22: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Das Netfonds- Modell

TRENNUNG DER LEISTUNGEN + STANDARDISIERUNG • Depotführung bei der Augsburger Aktienbank (ggf. bei weiteren Depotstellen)

• Führung der Konten, Treuhandvertrag und Anfragen bei Ämtern durch Rödl & Partner

• Mit Netfonds: Anlage der Wertguthaben in Investmentfonds oder in die standardisierte Vermögensverwaltung VILICO, geregelte Administration und Datenmanagement.

• Provisionierung wie im „normalen“ Poolgeschäft

„Am Ende siegt immer die Freiheit!“

Page 23: Time is money... Das Arbeitszeitkonto - Königsweg der Altersversorgung? Vortrag zum Fondskongreß Mannheim 2006 Referent: Karsten Dümmler

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Für Fragen stehen wir gern am Netfonds Stand 59 im Erdgeschoss für Sie bereit