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TV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG, Am TV 1, 30519 Hannover Tel.: 0511/986-1921, Fax.: 0511/986-2066, e-mail: [email protected] 8000612140.doc TV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik Messstelle nach §§ 26/28 BImSchG Güteprüfstelle für Bauakustik Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 138 "Nrdlich des Meerbachbogens" der Stadt Nienburg Auftraggeber: H. F. Wiebe GmbH & Co. KG Im Finigen 8 28832 Achim Ort/Datum: Hannover, 23. Mrz 2006 Aktenzeichen: 8000 612 140 / Shi Bearbeitung: Dipl.-Ing. Heinz Podlacha Tel.: (05 11) 9 86-19 30

TÜV NORD Umweltschutz - Nienburg · 8000 612 140 Seite 5 von 12 Nach § 1 BauGB sind bei dieser Abwägung neben den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse auch die

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TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG, Am TÜV 1, 30519 Hannover Tel.: 0511/986-1921, Fax.: 0511/986-2066, e-mail: [email protected] 8000612140.doc

TÜV NORD Umweltschutz Fachgebiet Schall- und Schwingungstechnik Messstelle nach §§ 26/28 BImSchG • Güteprüfstelle für Bauakustik

Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 138

"Nördlich des Meerbachbogens" der Stadt Nienburg

Auftraggeber: H. F. Wiebe GmbH & Co. KG Im Finigen 8 28832 Achim

Ort/Datum: Hannover, 23. März 2006 Aktenzeichen: 8000 612 140 / Shi

Bearbeitung: Dipl.-Ing. Heinz Podlacha Tel.: (05 11) 9 86-19 30

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TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik

8000 612 140 Seite 2 von 12

ZusammenfassendetBeurteilung

Die Firma H.F. Wiebe betreibt in Nienburg an der Stöckser Straße die Zentralwerkstatt für Reparatur und Wartung ihrer Gleisbaumaschinen.

Für eine jetzt geplante Betriebserweiterung soll für eine ehemals kleingärtnerisch genutzte Fläche zwischen Stöckser Straße und dem Steinhuder Meerbach der Bebauungsplan Nr. 138 aufgestellt werden.

Im Rahmen dieser Planung wurde die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG mit der Erarbeitung eines schalltechnischen Gutachtens beauftragt. In diesem Gutachten sollen für das Plangebiet immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) zur Kontingentierung und Begrenzung der zulässigen Geräuschemissionen dimensioniert werden mit dem Ziel, dass an der betroffenen schutzwürdigen Nachbarschaft die dort anzusetzenden schalltechnischen Orientierungswerte entsprechend Beiblatt 1 der DIN 180005-1 /2/ eingehalten werden.

Die durchgeführten Berechnungen haben ergeben, dass auch unter Einbeziehung der Geräuschvorbelastung durch die benachbarten gewerblich genutzten Flächen die anzusetzenden schalltechnischen Orientierungswerte weiterhin eingehalten bzw. unterschritten werden, wenn für das Plangebiet IFSP von tagsüber 60 bzw. nachts 45 dB(A)/m² festgesetzt werden.

Der Sachverständige

Dipl.-Ing. Heinz Podlacha

Qualitätssicherung: Dipl.-Ing. Siegfried Jost

Umfang: 12 Seiten Text, 6 Seiten Anhang Auszüge aus diesem Gutachten dürfen nur mit ausdrücklicher

Genehmigung des Verfassers vervielfältigt werden.

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TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik

8000 612 140 Seite 3 von 12

Inhaltsverzeichnis Textteil: Seite

ZusammenfassendetBeurteilung 2

1 Aufgabenstellung 4

2 Grundlagen 4

3 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 6

4 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung 7

5 Berechnung der Geräuschimmissionen 9 5.1 Mögliche Vorbelastung 9 5.2 Mögliche Zusatzbelastung 10 5.3 Mögliche Gesamtbelastung 10

6 Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan 11

Anhang:

1 Übersichtspläne 2 Seiten

2 Schalltechnische Orientierungswerte aus Beiblatt 1 der DIN 18005-1 2 Seiten

3 Schallimmissionspläne Gesamtbelastung, Tages- und Nachzeit 2 Seiten

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TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik

8000 612 140 Seite 4 von 12

1 Aufgabenstellung

Die Firma H.F. Wiebe betreibt in Nienburg an der Stöckser Straße die Zentralwerkstatt für Reparatur und Wartung ihrer Gleisbaumaschinen.

Für eine jetzt geplante Betriebserweiterung soll für eine ehemals kleingärtnerisch genutzte Fläche zwischen Stöckser Straße und dem Steinhuder Meerbach der Bebauungsplan Nr. 138 aufgestellt werden.

Im Rahmen dieser Planung wurde die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG mit der Erarbeitung eines schalltechnischen Gutachtens beauftragt. In diesem Gutachten sollen für das Plangebiet immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) zur Kontingentierung und Begrenzung der zulässigen Geräuschemissionen dimensioniert werden mit dem Ziel, dass an der betroffenen schutzwürdigen Nachbarschaft die dort anzusetzenden schalltechnischen Orientierungswerte entsprechend Beiblatt 1 der DIN 180005-1 /2/ eingehalten werden.

In Anhang 1 haben wir zwei Übersichtspläne beigefügt, aus denen die Lage des Plange-bietes und der im Folgenden berücksichtigten gewerblich genutzten Flächen sowie der zugrunde gelegten Immissionsorte hervorgeht.

2 Grundlagen

Nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 der BauNVO können im Bebauungsplan für das jeweilige Baugebiet Festsetzungen getroffen werden, die das Emissionsverhalten von Betrieben und Anlagen regeln.

Mit der Begrenzung der Geräuschemissionen auf bestimmte max. zulässige Werte lassen sich Konflikte innerhalb des Baugebietes und im Hinblick auf benachbarte Baugebiete pla-nerisch lösen.

Die Möglichkeit, (Geräusch-)Emissionsbeschränkungen unmittelbar in Form von Emis-sionshöchstwerten festzusetzen, bietet der so genannte immissionswirksame flächenbe-zogene Schallleistungspegel (IFSP). Durch eine entsprechende Festsetzung wird jedem Betrieb aufgrund seiner Fläche und Lage im Gebiet ein definierter „anteiliger Immissions-richtwert“ in der schützenswerten Nachbarschaft zugeordnet dergestalt, dass alle Gewerbe-/ Industriebetriebe in ihrer Gesamtheit den anzusetzenden Immissionsrichtwert nicht überschreiten. Dieser anteilige Immissionsrichtwert ergibt sich anhand einer gerech-ten Abwägung der Besonderheiten des jeweiligen Plangebietes und seiner Umgebung.

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8000 612 140 Seite 5 von 12

Nach § 1 BauGB sind bei dieser Abwägung neben den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse auch die Belange der Wirtschaft zu beachten, d. h. die Schutzwürdigkeit wird durch den Gebietscharakter und durch eine planerische oder tat-sächliche Vorbelastung bestimmt.

Für die im Folgenden zu berücksichtigenden gewerblich genutzten Flächen erfolgt daher die Berechnung der möglichen (zulässigen) Geräuschimmissionen über den Ansatz von Flächenschallquellen mit einem immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungs-pegel (IFSP) LW’’ in dB(A)/m².

Nach DIN 18005-1 /1/ kann in Verbindung mit der TALärm /3/ im Rahmen der Bauleitpla-nung davon ausgegangen werden, dass üblicherweise für unbeplante gewerbli-che/industrielle Nutzflächen die nachstehend in Tabelle 1 zusammengestellten Schall-leistungspegel je m² Nutzfläche zugrunde gelegt werden können:

Tab. 1: Zusammenstellung der üblicherweise für gewerbliche und/oder industrielle Nutzflächen zugrundezulegenden flächenbezogenen Schallleistungspegel

Gebietsart Flächenbezogener Schalleistungspegel tagsüber nachts

eingeschränktes Gewerbegebiet < 60 dB(A)/m² < 45 dB(A)/m² Gewerbegebiet 60 dB(A)/m² 45 dB(A)/m² Industriegebiet 65 dB(A)/m² 50 dB(A)/m²

Anmerkung: Ziffer 5.2.3 Industrie- und Gewerbegebiete DIN 18005-1: „Wenn die Art der unterzubringenden Anlagen nicht bekannt ist, ist für die Berechnung der in der Umgebung eines geplanten Industrie- oder Gewerbegebietes ohne Emissionsbe-grenzung zu erwartenden Beurteilungspegel dieses Gebiet als eine Flächenschallquelle mit folgenden flächenbezogenen Schallleistungspegeln anzusetzen: • Industriegebiet, tags und nachts 65 dB(A)/m² • Gewerbegebiet, tags und nachts 60 dB(A)/m²“.

Berücksichtigt man allerdings, dass für die vorhandene Wohnbebauung im Süden die TA Lärm für die Nachtzeit einen Immissionsrichtwert vorgibt, der um 15 dB(A) unter dem Tageswert liegt, so sind abweichend davon die in Tabelle 1 aufgeführten reduzierten Nachtwerte anzusetzen.

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TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik

8000 612 140 Seite 6 von 12

Im Rahmen der Bauleitplanung sind nicht nur die Flächen des geplanten Bebauungspla-nes, sondern als Vorbelastung auch die bereits vorhandenen, außerhalb des Plangebietes liegenden Gewerbe- und Industrieflächen zu berücksichtigen.

3 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen

Die Berechnung und Beurteilung der aufgrund der vorhandenen Situation möglichen Geräuschimmissionen erfolgt nach den Vorgaben:

/1/ DIN 18 005-1 "Schallschutz im Städtebau", Teil 1, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Ausgabe Juli 2002

/2/ Beiblatt 1 „Schallschutz im Städtebau“ zu DIN 18005 Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte Teil 1 für die städtebauliche Planung Ausgabe Mai 1987

/3/ TALärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TALärm" 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom BMI, 49. Jahrgang, Nr. 26 vom 28. August 1998

/4/ DIN ISO 9613-2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien" Teil 2 Allgemeines Berechnungsverfahren, Ausgabe Oktober 1999

Weiterhin berücksichtigen wir die entsprechenden Ausführungen aus:

/5/ BImSchG "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge" (Bundes-Immissionsschutzgesetz) Neufassung in der Bekanntmachung vom 26. September 2002 zuletzt geändert am 25. Juni 2005

/6/ BauGB "Baugesetzbuch" in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004, zuletzt geändert am 21. Juni 2005

/7/ BauNVO "Baunutzungsverordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke" in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990, zuletzt geändert am 22. April 1993

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4 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung

Eine der Grundpflichten einer Gemeinde bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes ist dafür zu sorgen, dass den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeits-verhältnisse Rechnung tragen wird (§ 1 Absatz 6 Satz 1 Nr. 1 BauGB /6/).

Auch im BImSchG /5/ (das zwar nicht unmittelbar für die Bauleitplanung, sondern nur für Vorhaben gilt) wird der Schutzanspruch der Wohnnutzung definiert:

„Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen und von schweren Unfällen im Sinne des Artikels 3 Nr. 5 der Richtlinie 96/82/EG in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige schutzbedürftige Gebiete, insbeson-dere öffentlich genutzte Gebiete, wichtige Verkehrswege, Freizeitgebiete und unter dem Gesichtspunkt des Naturschutzes besonders wertvolle oder besonders empfindliche Gebiete und öffentlich genutzte Gebäude, so weit wie möglich vermieden werden.“ (§ 50 BImSchG) Bei der Bauleitplanung sind in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen die im Beiblatt 1 zur DIN 18005-1 /2/ aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte zuzuordnen.

Danach sollten die folgenden Orientierungswerte nach Möglichkeit nicht überschritten werden.

Allgemeine Wohngebiete (WA): tagsüber (06:00 bis 22:00 Uhr) 55 dB(A) nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) 45/40 dB(A)

Dorf-/Mischgebiete (MD/MID) tagsüber (06:00 bis 22:00 Uhr) 60 dB(A) nachts (22:00 bis 06:00 Uhr) 50/45 dB(A).

Der niedrigere Nachtwert gilt für Gewerbelärm, der höhere Wert für Verkehrslärm.

Als Anhang 2 haben wir die schalltechnischen Orientierungswerte aus dem Beiblatt 1 der DIN 18005-1 beigefügt.

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8000 612 140 Seite 8 von 12

Für die Beurteilung des Planvorhabens legen wir die nachstehenden Immissionsorte mit den angegebenen schalltechnischen Orientierungswerten tagsüber/nachts zugrunde:

IP 1 Berliner Ring 45 N/P 60/45 dB(A) IP 2 Kräher Weg 6 60/45 dB(A) IP 3 Berliner Ring 38 55/40 dB(A) IP 4 Kleingärten, westlich anschließend 60/60 dB(A)* IP 5 Stöckser Str. 5 60/45 dB(A)

Die Lage dieser Immissionsorte ist dem Übersichtsplan in Anhang 1, Seite 2 zu entneh-men.

*Anmerkung: Beiblatt 1 zu DIN 18005-1 /2/ geht für Kleingartenanlagen von einem Orien-tierungswert von tags und nachts 55 dB(A) aus. Der LAI (Länderausschuss für Immis-sionsschutz) hat sich auf seiner 101. Sitzung im Mai 2001 dahingehend geäußert, dass „sich der Schutzanspruch für Friedhöfe, Kleingartenanlagen, soweit sie keine Gebiete sind und Wohnnutzung nach Bebauungsplan nicht zugelassen ist, und für Parkanlagen in der Regel nur für die Tageszeit ergibt. Das Schutzinteresse ist in der Regel hinreichend gewahrt, wenn ein Immissionsrichtwert von 60 dB(A) für die Tageszeit nicht überschritten wird.“

Da der Flächennutzungsplan der Stadt Nienburg für das bisherige Kleingartengelände bereits eine gewerbliche Nutzung vorsieht, legen wir abweichend von /2/ die o.g. Orientie-rungswerte zugrunde.

Der resultierende Beurteilungspegel für die Geräuschimmissionen aller benachbarten Gewerbe- und Industriebetriebe soll diese Richtwerte nicht überschreiten.

Um das zulässige Emissionskontingent für das Plangebiet Nr. 138 bestimmen zu können, ist im ersten Schritt die Vorbelastung durch die sonstigen Gewerbe-/Sondergebiete an die-sen Immissionsorten zu berechnen.

Durch Vergleich der Vorbelastung mit dem Orientierungswerten kann dann der zulässige Immissionsanteil für die Zusatzbelastung durch die Fläche des Plangebietes berechnet werden.

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5 Berechnung der Geräuschimmissionen

5.1 Mögliche Vorbelastung

Zur Berechnung der Vorbelastung haben wir bei der Stadt Nienburg die entsprechenden Bebauungspläne mit gewerblicher Nutzung im Bereich um das Plangebiet sowie den Flächennutzungsplan eingesehen.

Da für die als Vorbelastung berücksichtigen Gebiete (siehe Anhang 1, Seite 2) in den jeweiligen Bebauungsplänen keine IFSP festgesetzt waren, haben wir anhand eines einheitlichen, gewerbegebietstypischen IFSP von tagsüber 60, nachts 45 dB(A)/m² entsprechend DIN 18005-1 /1/ - siehe Tabelle 1 – eine Schallausbreitungsberechnung nach den Vorgaben der DIN ISO 9613-2 /4/ vorgenommen.

Die Berechnung erfolgte für freie Schallausbreitung, unter Berücksichtigung von Wetter- und Bodeneinfluss 1 sowie Luftabsorption mit dem schalltechnischen Programmpaket IMMI, Version 5.3.1 a, der Fa. Wölfel Messsysteme-Software. Als Quellenhöhe sind wir von 5,0 m über Boden ausgegangen.

In der folgenden Tabelle haben wir die rechnerische Vorbelastung für die betrachteten Immissionsorte zusammengestellt.

Tab. 2: Schalltechnische Orientierungswerte (IRW) und mögliche Vorbelastung

Immissionsort IRW Mittelungspegel in dB(A) dB(A) tagsüber nachts IP 1 60/45 47,4 32,4 IP 2 60/45 55,4 40,4 IP 3 55/40 47,3 32,3 IP 4 60/60 52,7 37,7 IP 5 60/45 56,4 41,4

1 Die Berücksichtigung der Bodendämpfung erfolgte nach der alternativen Formel entsprechend 7.3.2 der

DIN ISO 9613-2, für die Berücksichtigung des Langzeit-Mittelungspegels wurde Cmet der Wetterstation Hannover zugrunde gelegt.

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5.2 Mögliche Zusatzbelastung

Die Berechnung der Vorbelastung hat gezeigt, dass für die Zusatzbelastung aus dem Plangebiet noch ein für eine gewerbliche Nutzung ausreichendes Kontingent verbleibt.

Um auch für mögliche zukünftige Planungen eine entsprechende Reserve vorzuhalten – und auch unter Einbeziehung einer gewissen Unsicherheit im Hinblick auf die angesetzten und die tatsächlichen Geräusch-Immissionen - empfehlen wir, dieses Kontingent nicht ganz auszuschöpfen.

Wir empfehlen, für die gesamte Fläche des Plangebietes Nr. 138 einen einheitlichen IFSP von tagsüber 60, nachts 45 dB(A)/m² zugrunde zu legen. Dies entspricht einer normalen geweblichen Nutzung.

Mit diesen Vorgaben ergeben sich für die mögliche Zusatzbelastung aus dem Plangebiet die folgenden Mittelungspegel:

Tab. 3: Schalltechnische Orientierungswerte (IRW) und mögliche Zusatzbelas-tung mit einem IFSP von 60/45 dB(A)/m²

Immissionsort IRW Mittelungspegel in dB(A) dB(A) tagsüber nachts IP 1 60/45 52,8 37,8 IP 2 60/45 48,5 33,5 IP 3 55/40 36,5 21,5 IP 4 60/60 58,7 43,7 IP 5 60/45 39,1 24,1

5.3 Mögliche Gesamtbelastung

Durch energetische Addition der berechneten Vor- und Zusatzbelastung (Tabelle 2 und 3) ergibt sich die nachstehend zusammengestellte Gesamtbelastung.

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TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik

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Tab. 4: Schalltechnische Orientierungswerte (IRW) und mögliche Gesamtbelas-tung

Immissionsort IRW Mittelungspegel in dB(A) dB(A) tagsüber nachts IP 1 60/45 53,9 38,9 IP 2 60/45 56,2 41,2 IP 3 55/40 47,6 32,6 IP 4 60/60 59,7 44,7 IP 5 60/45 56,5 41,5

In Anhang 3, Seite 1 und 2, haben wir die berechnete Gesamtbelastung in Form eines farbigen Schallimmissionsplanes beigefügt.

Sowohl diesen Schallimmissionsplänen als auch der Tabelle 4 ist zu entnehmen, dass an den beurteilungsrelevanten Immissionsorten die zugrunde zu legenden schalltechnischen Orientierungswerte eingehalten bzw. unterschritten werden.

6 Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan

Wir empfehlen, die folgenden (unseren Untersuchungen zugrunde liegenden) Hinweise in die textlichen Festsetzungen des geplanten Bebauungsplanes zu übernehmen:

1. Für das Plangebiet ist entsprechend § 1 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 der BauNVO ein immis-sionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel festgesetzt.

2. Die im Folgenden angegebenen immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleis-tungspegel wurden auf der Grundlage der DIN ISO 9613-2 „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien“, Ausgabe 10/1999, bestimmt.

Die Einhaltung der immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel ist im Einzelfall wie folgt nachzuweisen: Anhand der jeweiligen gesamten Betriebsfläche und der festgesetzten IFSP für diese Fläche wird zunächst der für diesen Betrieb anzusetzende anteilige Immissionsrichtwert an allen maßgeblichen Immissionsorten nach den Rechenverfahren der DIN ISO 9613-2 für freie Schallausbreitung berechnet.

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TÜV NORD Umweltschutz Schall- und Schwingungstechnik

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Ein Vorhaben ist dann schalltechnisch zulässig, wenn der nach TA Lärm unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung berechnete Beurteilungspegel Lr der vom Vorhaben hervorgerufenen Geräuschimmis-sionen an allen maßgeblichen Immissionsorten die anteiligen Immissionsrichtwerte einhält.

3. In dem folgenden Gebiet dürfen nur Anlagen und Einrichtungen errichtet und betrie-ben werden, die die nachstehenden, immissionswirksamen flächenbezogenen Schallleistungspegel nicht überschreiten: GE tagsüber 60 dB(A)/m² nachts 45 dB(A)/m²

Die Tageszeit bezieht sich auf den Zeitraum von 16 Stunden (von 06:00 bis 22:00 Uhr), die Nachtzeit auf 8 Stunden (von 22:00 bis 06:00 Uhr).

- Ende des Textteils -

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Eisenbahn

Steinhuder Meerbach

B 6

Berliner Ring

3515000 x / m 3516000

5834000

y / m

5835000M 1: 10000Lageplan [ Variante 0 ]

Auftraggeber: H.F. Wiebe GmbH & Co.KGProjekt: Bebauungsplan Nr. 138 "Nördlich

des Meerbachbogens"Planinhalt: Übersichtsplan mit Lage des Plan-

gebietes

Bearbeiter: TNUL-H / PodlachaDatum: 20.03.2006Projektdatei: ... Übersichtsplan.IPR

8000 612 140 Anhang 1, Seite 1

C:\Eigene\Immi_Projekte\1_Abgeschlossene Projekte\612140_Wiebe_Nienburg BP138\Übersichtsplan.IPRIMMI 5.3.1a

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Eisenbahn

Steinhuder Meerbach

B 6

Berliner Ring

IP 3

IP 2

IP 1

IP 4

IP 5

3515000 x / m 3516000

5834000

y / m

5835000M 1: 10000Lageplan [ Variante 0 ]

Auftraggeber: H.F. Wiebe GmbH & Co.KGProjekt: Bebauungsplan Nr. 138 "Nördlich

des Meerbachbogens"Planinhalt: Übersichtsplan mit Lage der vorhan-

denen und geplanten GE/SO-Flächen

Bearbeiter: TNUL-H / PodlachaDatum: 20.03.2006Projektdatei: ... Übersichtsplan_2.IPR

8000 612 140 Anhang 1, Seite 2

C:\Eigene\Immi_Projekte\1_Abgeschlossene Projekte\612140_Wiebe_Nienburg BP138\Übersichtsplan_2.IPRIMMI 5.3.1a

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3515000 x / m 3516000

5834000

y / m

5835000M 1: 10000Raster Tag [ Variante 0, Rel. Höhe 6.00m ]

TagPegeldB(A)

>..-35>35-40>40-45>45-50>50-55>55-60>60-65>65-70>70-75>75-80>80-..

Auftraggeber: H.F. Wiebe GmbH & Co.KGProjekt: Bebauungsplan Nr. 138 "Nördlich

des Meerbachbogens"Planinhalt: Gesamtbelastung aus vorhandenen

und geplanten GE/SO-Flächen mit einheitlichen IFSP 60/45 dB(A)/m²

Bearbeiter: TNUL-H / PodlachaDatum: 20.03.2006Projektdatei: ... ALK Gesamtbelastung.IPR

8000 612 140 Anhang 3, Seite 1

C:\Eigene\Immi_Projekte\1_Abgeschlossene Projekte\612140_Wiebe_Nienburg BP138\ALK Gesamtbelastung.IPRIMMI 5.3.1a

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3515000 x / m 3516000

5834000

y / m

5835000M 1: 10000Raster Nacht [ Variante 0, Rel. Höhe 6.00m ]

NachtPegeldB(A)

>..-35>35-40>40-45>45-50>50-55>55-60>60-65>65-70>70-75>75-80>80-..

Auftraggeber: H.F. Wiebe GmbH & Co.KGProjekt: Bebauungsplan Nr. 138 "Nördlich

des Meerbachbogens"Planinhalt: Gesamtbelastung aus vorhandenen

und geplanten GE/SO-Flächen mit einheitlichen IFSP 60/45 dB(A)/m²

Bearbeiter: TNUL-H / PodlachaDatum: 20.03.2006Projektdatei: ... ALK Gesamtbelastung.IPR

8000 612 140 Anhang 3, Seite 2

C:\Eigene\Immi_Projekte\1_Abgeschlossene Projekte\612140_Wiebe_Nienburg BP138\ALK Gesamtbelastung.IPRIMMI 5.3.1a