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Traumberuf Lehrer/in? Informationen zum Lehramtsstudium an der Universität Leipzig Zentrale Studienberatung

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Traumberuf Lehrer/in?Informationen zum Lehramtsstudium

an der Universität Leipzig

Zentrale Studienberatung

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Zum Lehramtsstudium können Sie sich durch die Zentrale Studienberatung im Studenten Service Zentrum (SSZ) beraten lassen:

> Persönliche Beratung zum Lehramt (mit vorheriger Anmeldung, siehe S. 13) i. d. R. Montag 13 – 15 Uhr Dienstag 13 – 16 Uhr Mittwoch 12 – 15 Uhr Donnerstag 13 – 16 Uhr

> Telefonische Beratung zu folgenden Sprechzeiten (+49 341 973 20 44):

Montag 08 – 09 Uhr und 15 – 16 UhrMittwoch 08 – 09 Uhr und 15 – 16 UhrFreitag 08 – 09 Uhr

Nutzen Sie außerdem unsere Informationsmöglichkeiten im Internet: www.uni-leipzig.de/zsb

Sie finden uns hier:Goethestraße 6, 04109 Leipzig

> Allgemeine Studienberatung (ohne Voranmeldung)

Montag 12 – 15 UhrDienstag 09 – 17 UhrMittwoch 12 – 15 UhrDonnerstag 09 – 17 UhrFreitag 09 – 12 Uhr

> Beratung per E-Mail: [email protected]

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* Inhalt

Einleitung 6

.01 | Allgemeines zum Lehramtsstudium 7Berufsbild Lehrer/in 8Struktur der Ausbildung 8Studium 9Vorbereitungsdienst/Zweite Staatsprüfung 9Wechsel in andere Bundesländer 9Berufsaussichten 12Beratungsangebote an der Universität Leipzig 13

1 Zentrale Studienberatung 13 Persönliche Beratung 13 Studienorientierung 13 Information und Orientierung Online 142 Ansprechpartner ergänzend zur Zentralen Studienberatung 15 Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung 15 Studienfachberater/innen 16

.02 | Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt 17

1 Zugangsvoraussetzungen 18A Allgemeine Voraussetzungen 18B Phoniatrisches Gutachten 18C Eignungsfeststellungsprüfungen 19D Pädagogische Voraussetzungen/Praktika 20E Sprachliche Voraussetzungen 21F Zulassungsbeschänkungen 21

2 Struktur der schulformspezifischen Studiengänge 22A Wichtige Begriffe für das Studium 22B Bildungswissenschaften 24C Ergänzungsstudien 25D Schulpraktische Studien 26E Auslandsaufenthalt 27F Lehramtserweiterungsfächer 29

3 Studierbarkeit 30

.03 | Beschreibung der modularisierten schulformspezifischen Lehramtsstudiengänge an der Universität Leipzig 33

.03-01 | Lehramt an Grundschulen 35

Grundschuldidaktik 40Deutsch 41Deutsch als Zweitsprache (Lehramtserweiterungsfach) 43Englisch 45

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Ethik/Philosophie 47Kunst 49Mathematik 52Musik 53Religion, Evangelische 56Sorbisch 57Sport 59

.03-02 | Lehramt an Mittelschulen 63Biologie 67Chemie 69Deutsch 71Deutsch als Zweitsprache (Lehramtserweiterungsfach) 73Englisch 75Ethik/Philosophie 77Französisch 79Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung 83Geschichte 85Informatik 88Kunst 90Mathematik 93Musik 95Physik 97Polnisch 100Religion, Evangelische 103Russisch 105Sorbisch 107Spanisch 110Sport 114Tschechisch 116

.03-03 | Höheres Lehramt an Gymnasien 121Biologie 127Chemie 129Deutsch 130Deutsch als Zweitsprache (Lehramtserweiterungsfach) 133Englisch 135Ethik/Philosophie 138Französisch 140Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft 144Geschichte 146Griechisch 149

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Informatik 151Italienisch 154Kunst 158Latein 161Mathematik 163Musik 165Physik 167Polnisch 171Religion, Evangelische 174Russisch 176Sorbisch 179Spanisch 181Sport 185Tschechisch 188

.03-04 | Lehramt Sonderpädagogik 193Grundschuldidaktiken 199Allgemeine Sonderpädagogik 200Förderschwerpunkte 201Biologie 203Chemie 204Deutsch 206Deutsch als Zweitsprache (Lehramtserweiterungsfach) 208Englisch 210Ethik/Philosophie 213Geschichte 215Informatik 217Kunst 220Mathematik 222Musik 224Physik 226Religion, Evangelische 229Sport 231Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales 233

Hinweis: Für die Nutzung der angegebenen Kurzlinks ist zu beachten, dass diese immer in der angegebenen Form zu nutzen sind, einige mit www.uni-leipzig.de/... und andere mit www.uni-leipzig.de/+....

* Inhalt

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Einleitung

Sie interessieren sich für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig, um später als Lehrer/in tätig werden zu können. Wir wollen Ihnen dazu alle erforderlichen Informationen bereitstel-len. Deshalb haben wir in dieser Broschüre für Sie allgemeine Informationen zum Lehrerberuf, zu den zwei Phasen der Lehrerausbildung, zu künftigen Einsatzmöglichkeiten und besonders zur Ausbildung an der Universität Leipzig zusammengestellt. In einem umfangreichen Teil ver-mitteln wir Ihnen die speziellen Anforderungen und schulformspezifischen Inhalte der einzel-nen Fächer. Sollten Sie nach der Lektüre unserer Broschüre noch unentschlossen sein, bieten wir Ihnen in der Zentralen Studienberatung verschiedene Hilfestellungen an.

Wir freuen uns darauf, Sie an unserer Universität begrüßen zu können!

Dr. Solvejg Rhinow Leiterin der Zentralen Studienberatung

Foto: Christian Hüller

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Allgemeines zum Lehramtsstudium

.01

Foto: Christian Hüller

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Berufsbild Lehrer/in

Lehrerinnen und Lehrer üben einen sehr anspruchsvollen und anstrengenden Beruf aus. Er erfordert zahlreiche Kompetenzen, u. a.:

hohe Belastbarkeit, d. h. mit körperlichen und seelischen Anforderungen aktiv umzu-gehen großes Durchsetzungsvermögen, d.h. seine Ziele unter Überwindung von Hinder-nissen verwirklichen zu können und mit Selbstvertrauen und sozialer Kompetenz zu handeln Selbstdisziplin, d.h. sich durch die Berufssituation ergebende Auflagen (gute Selbst-organisation, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit etc.) bewusst und freiwillig einhalten zu können hohe didaktische Kompetenz, d.h. die im Studium erworbene Fachqualifikation, die das Lehren, die Vermittlung von Lernstoff betrifft, auch anzuwenden professionelle pädagogische Kompetenz, d.h. in den Bereichen Unterricht, Erzie-hung, Bildung beispielsweise Schülerinnen und Schüler zu motivieren oder den Lehr-stoff anschaulich und verständlich zu vermitteln, Probleme und Konflikte mit Eltern, Kolleginnen und Kollegen und Schüler/innen gemeinsam zu lösenKontaktfreudigkeit und kommunikative Kompetenzen

Vor der Wahl der Studienrichtung Lehramt sollte sich jeder fragen, ob er diese Anforderungen erfüllen kann! Hilfreich kann dabei die Durchführung spezieller Tests sein. Wir empfehlen:

1. Fit für den Lehrerberuf: www.vbe.de/abc-l/start_fit_einleitung.php2. Eignungstest für alle Lehramtsstudienbewerber/innen unter: www.cct-germany.de3. Berufseignungstest für das Lehramt (BEIL): bildungswissenschaften.uni-saarland.de/

personal/jacobs/diagnostik/tests/free/beil.htm4. Potsdamer Lehrerstudie: www.vbe.de/angebote/potsdamer-lehrerstudie/fit-fuer-den-

lehrerberuf.html5. Selbsterkundung zum Lehrerberuf mit Filmimpulsen (SeLF): www.mzl.uni-muenchen.de/

lehre_studium/lehrer-werden/index.html

Struktur der Ausbildung

In Sachsen besteht die Ausbildung zum/zur Lehrer/in aus dem Studium an der Universi-tät und einem Vorbereitungsdienst (Referendariat) von derzeit 18 Monaten für die neuen Staatsprüfungsstudiengänge, der unter Aufsicht der Schulbehörde steht und mit der Zweiten

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Staatsprüfung beendet wird. Die erste Phase der Ausbildung zum Lehramtsanwärter ist durch die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung I - LAPO I) vom 29. August 2012 geregelt.

StudiumDie Aufnahme eines Lehramtsstudiums an der Universität Leipzig ist nur zum Wintersemester möglich. Studierende schließen das Studium mit der Ersten Staatsprüfung als Lehramtsan-wärter für das jeweilige Lehramt ab. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Kapitel „Beschreibung der modularisierten schulformspezifischen Lehramtsstudiengänge an der Uni-versität Leipzig“.

Bei der Wahl der Fächer sind, je nach angestrebtem Abschluss, unterschiedliche Kom-binationen möglich bzw. ausgeschlossen. Eine Aufstellung der Kombinationsmöglich-keiten, speziell für jede Schulform, befindet sich im Kapitel „Beschreibung der modu-larisierten schulformspezifischen Lehramtsstudiengänge an der Universität Leipzig“.

Vorbereitungsdienst / Zweite StaatsprüfungMit dem Abschluss Erste Staatsprüfung können Sie sich bei den Kultusministerien der 16 Bundesländer um einen Platz für den Vorbereitungsdienst bewerben. Eine Übersicht der Kultusministerien ist im Internet unter:

www.bildungsserver.de/Vorbereitungsdienst-Referendariat-2521.html

zu finden. Der Nachweis der Zweiten Staatsprüfung ist in Deutschland nach wie vor eine Einstellungsvoraussetzung für den Schuldienst.

Wechsel in andere BundesländerDie Lehrerbildung unterliegt in Deutschland in ganz besonderer Weise der „Kulturhoheit“ der Bundesländer und ist daher nicht einheitlich geregelt. Für die Lehrerbildung ist in den meisten Bundesländern neben dem Kultusministerium (für Lehramtsprüfungsordnungen) auch noch ein eigenes Wissenschaftsministerium (für Hochschulen) zuständig, so dass in der Bundesrepublik Deutschland 29 Landesministerien und ein Bundesministerium mit der Lehrerbildung befasst sind. Damit es u.a. doch zu einheitlichen Festlegungen kommt, gibt es die Konferenz der 16 Kultusminister (KMK). Diese Kultusministerkonferenz hat sich am 7. März 2013 auf die „Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen“ verständigt und dabei erneut die Bedeutung der Lehrerbildung für die Qualität des Schulunterrichts her-vorgehoben.

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Mit dem Beschluss wird sichergestellt, dass Lehramtsabschlüsse in der Lehrerausbildung künf-tig in allen Ländern anerkannt werden.

Innerhalb einer Lehramtsausbildung gibt es drei mögliche Zeitpunkte für den Wechsel des Bundeslandes, für die jeweils unterschiedliche Regelungen und Zuständigkeiten greifen:

1. während des Studiums2. zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst3. zur Einstellung als ausgebildete/r Lehrer/in.

Hier werden mit Bezug auf das Studium nur die ersten beiden Möglichkeiten behandelt.

1. Wechsel während des Studiums

In diesem Fall ist sicherzustellen, dass die an der Universität Leipzig studierte Fächerkom-bination auch in dem Bundesland für das Lehramtsstudium zugelassen ist, in welches man wechseln will. Ist dies möglich, dann sind mit der Universität, zu der man wechseln will, folgende Fragen zu klären:

a) Ist dort meine Fächerkombination vertreten? b) Wie sieht der dortige Studienplan für mein Studium aus? c) Werden meine bisherigen Studien- und Prüfungsleistungen in meinen Fächern

anerkannt?

2. Wechsel bei Eintritt in den Vorbereitungsdienst

Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat in ihren Beschlüssen vom 6. Dezember 2012 („Län-dergemeinsame Anforderungen für die Ausgestaltung des Vorbereitungsdienstes und die abschließende Staatsprüfung“) und vom 7. März 2013 („Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen“) festgelegt, dass der Master of Education, die Erste Staatsprüfung bzw. die Anerkennung von Hochschulprüfungen lehramtsbezoge-ner Bachelor- und Masterabschlüsse Zugangsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst sind.

Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst erfolgt im Rahmen der von dem aufnehmen-den Land vorgehaltenen Unterrichtsfächer und Fachrichtungen, d.h. man sollte eine Fä-cherkombination vorweisen können, die in dem aufnehmenden Land möglich ist. Die Anerkennung bezieht sich auf die Zulassung zum Vorbereitungsdienst in Studiengängen des gleichen Lehramtstyps sowie auf die laufbahngerechte Einstellung für Lehrämter des gleichen Lehramtstypes. Die Definition der Lehrämter und deren besoldungsmäßige Ein-stufung bleibt Sache des einstellenden Landes. Für Studieninhalte und Leistungsnachweise

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in den Fächern und Fachrichtungen bleiben die Regelungen desjenigen Bundeslandes maßgebend, in dem die jeweilige Prüfung abgelegt worden ist. Die Zulassung zum Vor-bereitungsdienst wird jedoch begrenzt durch die Kapazität der Ausbildungsstätten. Bei besonderen Bedarfssituationen können die Länder für den Zugang und die Zulassung zu einem Vorbereitungsdienst landesspezifische rechtliche Regelungen treffen.

Die KMK hat in ihrem Beschluss vom 7. März 2013 spezifische Rahmenbedingungen für die Ausbildung und Prüfung in den einzelnen Lehrämtern festgelegt, um eine Mobilität der Lehramtsabsolventen zu gewährleisten. Damit wurden den einzelnen Bundesländern Richtlinien an die Hand gegeben, nach denen die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst umzusetzen ist.

Eine Vorgabe für alle Lehrämter besteht darin, dass neben den Bildungs- und Fachwissen-schaften sowie Fachdidaktiken und Schulpraktischen Studien, den pädagogischen und didaktischen Basisqualifikationen in den Themenbereichen „Umgang mit Heterogenität und Inklusion“ sowie den „Grundlagen der Förderdiagnostik“ eine besondere Bedeutung zukommt. Die Dauer des Vorbereitungsdienstes beträgt mindestens 12 und höchstens 24 Monate. Auf den Vorbereitungsdienst können Schulpraktische Studien und vergleichbare fachliche Anteile des Studiums angerechnet werden.

Die möglichen Lehramtsabschlüsse sind von der KMK sechs Lehramtstypen zugeordnet. Detailliertere Informationen finden Sie unter dem Kurzlink:

www.uni-leipzig.de/+kmk-anerkennung-abschluesse

An der Universität Leipzig erfolgt die Ausbildung in vier dieser Lehramtstypen.

Lehramt an Grundschulen (Lehramtstyp 1)Das Studium des Lehramtes an Grundschulen bzw. der Primarstufe umfasst neben den Bil-dungswissenschaften das Studium eines Wahl- oder Schwerpunktfaches sowie die Didaktik der Grundschule bzw. der Primarstufe. Dabei soll der Umfang des Wahl- oder Schwerpunkt-faches etwa 1/3 des Gesamtstudienvolumens, jedoch mindestens 55 Leistungspunkte be-tragen, so dass ggf. auch ein Einsatz über die Grundschule bzw. Primarstufe hinaus mög-lich ist. Die Schwerpunktsetzungen in der Fächerauswahl sind länderspezifisch geregelt. Allerdings sind in allen Bundesländern Deutsch, Mathematik, Kunst, Musik, Sport und Sa-chunterricht anzubieten. Die Länder können weitere Fächer, z. B. Fremdprachen, zulassen.

Lehramt an Mittelschulen (Lehramtstyp 3)Das Studium des Lehramtes an Mittelschulen umfasst neben den Bildungswissenschaften das Studium der Fachwissenschaften und ihren Didaktiken von mindestens zwei Fächern. Dabei soll der Studienumfang der Fächer ggü. dem der Bildungswissenschaften etwa im

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Verhältnis 2:1 stehen. Je nach den speziellen Erfordernissen können, entsprechend Landes-recht, anstelle einer der beiden Fächer ein Lernbereich oder zwei Fächer verlangt werden.

Lehramt an Gymnasien (Lehramtstyp 4)Das Studium des Lehramtes an Gymnasien umfasst neben den Bildungswissenschaften ein vertieftes Studium der Fachwissenschaften und ihrer Didaktiken von zwei Fächern im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten, die etwa gleichmäßig auf die beiden Fächer verteilt sind.

Lehramt Sonderpädagogik (Lehramtstyp 6)Das Studium des Lehramtes Sonderpädagogik umfasst neben den Bildungswissenschaften das Studium in der Fachwissenschaft und ihrer Didaktik in mindestens einem Fach oder Lernbereich. Das Studium in der Sonderpädagogik enthält fachrichtungsspezifische und fachrichtungsübergreifende Anteile unter Berücksichtigung der Aspekte der gemeinsamen Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbe-darf. Es müssen im Studium zwei Förderschwerpunkte gewählt werden.

BerufsaussichtenInteressenten für das Lehramtsstudium wünschen besonders häufig zuverlässige Aussa-gen über ihre Berufsaussichten, womit die Wahrscheinlichkeit gemeint ist, nach Studium und Vorbereitungsdienst auch eine Stelle zu bekommen. Dieses ausgeprägte Interesse mag u.a. damit zusammenhängen, dass Lehrer/innen sich einerseits einem nahezu mo-nopolistischen Arbeitgeber gegenübersehen und andererseits in der Vergangenheit schon Erfahrungen mit Zyklen ausgeprägter Lehrerarbeitslosigkeit gemacht worden sind. Die Kul-tusministerien der Länder veröffentlichen in regelmäßigen Abständen Aussagen zu ihrem Bedarf (siehe auch: www.uni-leipzig.de/+kmk-lehrereinstellungsbedarf)

Seit mehreren Jahren gibt es bestimmte Mangelfächer wie Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Kunst, Musik, Französisch, Latein und Informatik. Mit einer Fächerkombination mit einem solchen Fach hat man i.d.R. gute Einstellungsmöglichkeiten, jedoch in den Schulfor-men und Bundesländern differenziert.

Nähere Informationen für den Freistaat Sachsen sind hier zu finden:

www.lehrerbildung.sachsen.de/lehrerwerden.htm

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Beratungsangebote an der Universität Leipzig

Zentrale Studienberatung

Die Zentrale Studienberatung bietet vor dem Studium Orientierungs- und Entscheidungshilfen an und berät während des Studiums in vielen Fragen:

Persönliche Beratung

Bei Fragen zum Lehramtsstudium können Sie unsere Beratung in Beratungsraum 2 des Stu-denten Service Zentrums (SSZ - www.uni-leipzig.de/ssz) wahrnehmen. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin mit der jeweiligen Studienberaterin:

Für spezielle und fächerübergreifende Fragen des Lehramtsstudiums

Dr. Solvejg Rhinow | 04109 Leipzig, Goethestraße 6 Sprechzeit: i. d. R. donnerstags von 13:00 – 16:00 Uhr (Anmeldung erforderlich)E-Mail: [email protected]

Für allgemeine Fragen zum Lehramtsstudium

Stefanie Pietzner | 04109 Leipzig, Goethestraße 6 Sprechzeit: i. d. R. montags von 13:00 – 15:00 Uhr und dienstags von 13:00 – 16:00 Uhr (Anmeldung erforderlich) E-Mail: [email protected]

Yvonne Schafhauser | 04109 Leipzig, Goethestraße 6Sprechzeit: i. d. R. montags 13:00 – 15:00 Uhr und mittwochs 12:00 – 15:00 Uhr (Anmeldung erforderlich)E-Mail: [email protected]

Studienorientierung

Seminar für Lehramtsinteressierte: „Lehrerin oder Lehrer – (m)ein Traumberuf?“

Das Seminar befasst sich u.a. mit Themen wie Anforderungen an den Lehrerberuf, Tätigkeitsprofil des Lehrers sowie dessen unterschiedliche Arbeitsplätze. Es will Fragen klären, wie: Passt der Beruf zu mir? Kann ich mir vorstellen, Schülerinnen und Schüler für ein Fach zu begeistern, zum Lernen anzuregen und Ihnen notwendige Kompeten-zen zu vermitteln? Möchte ich dies auch in Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kol-

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legen sowie Eltern tun? Bin ich motiviert, meinen Unterricht mit Hilfe von Fortbildungen regelmäßig an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen?

Wir bieten Ihnen Anregungen, wie Sie Ihre persönlichen Fähigkeiten und Interessen kennenlernen und in Bezug auf das Lehramt bewerten können. Wir zeigen Ihnen Mög-lichkeiten, wie Sie sich auf Berufsanforderungen und -belastungen vorbereiten können. Und nicht zuletzt wollen wir Ihnen helfen, sich zwischen den Schulformen zu entschei-den.

Anmeldung unter: www.leipzig-studieren.de/lehramtsseminar

Orientierungsworkshop für Interessenten aller Studiengänge

Der Orientierungsworkshop wendet sich an bis zu 12 „Planlose“ und „Unentschlossene“ und unterstützt bei Standortbestimmung, Entwicklung von Perspektiven sowie Informations-management: Wir bieten Ihnen Methoden und Instrumente, um Ihre eigenen Fähigkeiten und Ihre beruflichen und/oder auch Lebensziele zu definieren, Entscheidungen herbei zu führen, Tätigkeits- und Berufsfelder zu identifizieren und Ihr Informationsverhalten hinsicht-lich Studienmöglichkeiten und Verwirklichung beruflicher Vorstellungen zu verbessern.

Anmeldung unter: www.leipzig-studieren.de/orientierungsseminar

Information und Orientierung Online

Studienstartportal

Unsere Studiengänge, Informationen zur Universität und Stadt sowie Praktisches rund um die Frage, wie organisiere ich mein Studium, finden Studieninteressierte und -anfänger/innen auf dem Studienstartportal der Universität Leipzig. Im Video berichten Studierende von ihrem Studium und Absolventen/innen geben wertvolle Hinweise zum Berufseinstieg. Dozenten/innen veranschaulichen, welche Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium wichtig sind und informieren über mögliche Berufsfelde.

Vertiefende Informationen zum Lehramt finden Sie unter: www.leipzig-studieren.de/lehramt

www.leipzig-studieren.de

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Website der Universität

Unter dem Punkt „Aufbau des Studiums“ sind die einzelnen Lehramtsstudiengänge, geordnet nach Schulformen, mit wichtigen Informationen zu speziellen Zugangsvoraussetzungen, Studi-enverlaufsplänen, möglichen Fächerwahl- und -kombinationsmöglichkeiten aufgeführt und mit weiteren studienrelevanten Links versehen. Des Weiteren gibt es interessante Ausführungen für Studieninteressierte und Studierende zum Thema „Lehramtserweiterungsfächer“.

Umfangreiche Informationen finden Sie hier: www.uni-leipzig.de/lehramt

Ansprechpartner ergänzend zur Zentralen Studienberatung

Zum Lehramtsstudium gibt es an der Universität Leipzig neben der Zentralen Studienberatung weitere Ansprechpartner.

Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung (ZLS)

Jede lehrerbildende Hochschule verfügt über eine Zentrale Einrichtung, die die verschie-denen Fächer und Behörden, die an der Lehrerausbildung beteiligt sind, koordiniert und einen fließenden Austausch zwischen Universität und Schule ermöglicht. An der Universi-tät Leipzig ist dies das Zentrum für Lehrerbildung und Schulforschung (ZLS).

Das ZLS übernimmt die organisatorische Entwicklung und Betreuung der Schulpraktischen Studien und veranwortet die sog. Ergänzungsstudien in den Lehramtsstudiengängen mit Erster Staatsprüfung. Zudem konzentriert das ZLS die Aktivitäten der Universität im Bereich der Schulforschung. Nähere Information zu den Aufgabengebieten und Angeboten des ZLS erhalten Sie unter: www.uni-leipzig.de/zls/

Am ZLS besteht mit der neu geschaffenen psychologischen Beratungsstelle ein weiteres Angebot zur Unterstützung aller Lehramtsstudierenden. Eine erfahrene Psychologin bie-tet neben der vertraulichen Beratung auch Workshops, beispielsweise zur Prävention von Arbeitsstörungen, an. Ausführlichere Informationen finden Sie unter dem Kurzlink: www.uni-leipzig.de/+zls-beratung-lehramt

Referat Lehramt / StudentInnenRat der Universität Leipzig

Universitätsstraße 1, 04109 LeipzigE-Mail: [email protected]: www.stura.uni-leipzig.de/lehramt

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Studienfachberater/innen

Studienfachberater/innen in den Fakultäten können bei fachspezifischen inhaltlichen Fra-gen von Studieninteressenten angesprochen werden. Die für die jeweiligen Fächer zustän-digen Studienfachberater/innen finden Sie in der Studiengangdatenbank unter:www.uni-leipzig.de/studienangebot

Außerdem gibt es für spezielle Gebiete des Lehramtsstudiums, die nicht immer Fächer sind, Ansprechpartner/innen. Diese sind:

Für das Gebiet: Grundschulpädagogik/Grundschuldidaktik an der Erzie-hungswissenschaftlichen Fakultät

04109 Leipzig, Marschnerstraße 31, Haus 3

Bitte informieren Sie sich unter folgendem Link über die aktuellen Studienfachberater für dieses Gebiet: www.uni-leipzig.de/+erzwiss-studienberatung.

Für das Gebiet: Lehramt Sonderpädagogik (sonderpädagogische Förder-schwerpunkte) an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät

apl. Prof. Dr. Kerstin Popp |04109 Leipzig, Marschnerstraße 29 A, Haus IV, Raum 211Tel.: 0341 97 31522Sprechzeit: www.uni-leipzig.de/+erzwiss-studienberatungE-Mail: [email protected]

Für das Gebiet: Bildungswissenschaftliches Studium im Rahmen aller Lehr-amtsstudiengänge an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät

04109 Leipzig, Marschnerstraße 31, Haus 3

Bitte informieren Sie sich unter folgendem Link über die aktuellen Studienfachberater für dieses Gebiet: www.uni-leipzig.de/+erzwiss-studienberatung.

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Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt

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Die Immatrikulation erfolgt in vier modularisierte schulformspezifische Studiengänge mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung. Die Ausbildung an der Universität Leipzig erfolgt in folgen-den vier Lehrämtern:

> Lehramt an Grundschulen 1. – 4. Klasse

> Lehramt an Mittelschulen 5. – 10. Klasse

> Höheres Lehramt an Gymnasien 5. – 12./13. Klasse

> Lehramt Sonderpädagogik 1. – 4. oder 5. – 10. Klasse Die Studiengänge sind in Module gegliedert. Für jedes bestandene Modul erhält man Leis-tungspunkte. Für die einzelnen Studiengänge sind folgende Leistungspunkte zu erbringen:

> Lehramt an Grundschulen 240 Leistungspunkte

> Lehramt an Mittelschulen 270 Leistungspunkte

> Höheres Lehramt an Gymnasien 300 Leistungspunkte

> Lehramt Sonderpädagogik 300 Leistungspunkte

Zugangsvoraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen

Die allgemeine Qualifikation für das Studium wird durch ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen.

Bewerber ohne Abitur, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können sich einer Zugangsprüfung unterziehen und so eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung an der Universität Leipzig erhalten.

Nähere Infos unter dem Kurzlink: www.uni-leipzig.de/+studium-ohne-abi

Phoniatrisches Gutachten

Als Zugangsvoraussetzung ist spätestens bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation ein phoni-atrisches Gutachten vorzuweisen, welches erkennen lässt, dass die Studienbewerber/innen über die erforderlichen Voraussetzungen für den Studiengang verfügen. Ein solches Gutachten wird vom Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen/Facharzt für Phoniatrie und Pädaudiologie oder vom Facharzt für HNO-Heilkunde mit der Subspezia-

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lisierung Stimm- und Sprachstörungen ausgestellt und ist kostenpflichtig. Nähere Hinweise dazu finden Sie auf unserer Website unter: www.uni-leipzig.de/phoniatrisches-gutachten

Eignungsfeststellungsprüfungen

Bei einer Eignungsfeststellung wird geprüft, ob der Bewerber/innen über die künstlerisch-praktischen, musikalischen oder sportpraktischen Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügt, die Voraussetzung für ein Studium des Faches Kunst, Musik oder Sport in den Studiengängen Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Mittelschulen, Lehramt Sonderpädagogik und Höheres Lehramt an Gymnasien an der Universität Leipzig sind.

Die Eignungsprüfung dient dem Ziel, die Bewerber/innen kennenzulernen und sich einen Einblick in deren Studien- und Berufsmotivation zu verschaffen, ihr kreatives, musisches und sportliches Vermögen, ihre speziellen Begabungen und die Möglichkeit der Entwicklung ihrer Fähigkeiten zu ermitteln und den Bewerbern und Bewerberinnen Hinweise für die weitere fach-orientierte Vorbereitung auf das Studium zu geben.

In folgenden Fächern gibt es Eignungsfeststellungsprüfungen:

Kunst: Für das Fach Kunst finden Sie die Hinweise zur Eignungsprüfung auf der Seite des Institutes für Kunstpädagogik unter dem Kurzlink: www.uni-leipzig.de/+kunst-epBitte beachten Sie, dass auch für die Grundschuldidaktik (GSD) Kunst im Studiengang Lehramt an Grundschulen und Lehramt Sonderpädagogik eine Prüfung der Eignung erfor-derlich ist. Diese erfolgt im Laufe des ersten Fachsemesters.

Musik: Die Ausbildung im Fach, Wahlfach (Grundschuldidaktiken) und Lehramtserwei-terungsfach Musik findet an der Hochschule für Musik und Theater (HMT) Leipzig statt. Informationen zur Anmeldung finden Sie auf den Webseiten der HMT Leipzig unter: www.hmt-leipzig.de/web/home/fachrichtungen/institut-fuer-musikpaedagogik unter der Rubrik Studiengänge und Bewerbung.

Bitte beachten Sie die abweichenden Anmeldefristen zu den Eignungsprüfungen:

> für das Fach- und Lehramtserweiterungsfach: Ende März über das Online-Bewerbungs- portal der HMT Leipzig

> für das Wahlfachstudium (GSD): Anmeldung per E-Mail im Sekretariat der Musik-pädagogik, möglichst vor dem 1. September ([email protected])

Eine Immatrikulation erfolgt im Fach nach bestandener Eignungsprüfung als Haupthörer der HMT Leipzig und als Nebenhörer der Universität Leipzig im zweiten Fach und für die Bildungswissenschaften. Im Wahlfach (GSD) und im Lehramtserweiterungsfach erfolgt eine

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Immatrikulation nach bestandenem Eignungsgespräch als Nebenhörer an der HMT Leipzig.

Telefonische Auskünfte zu Bewerbung, Anforderungen für die Eignungsprüfung sowie den Studien- und Prüfungsordnungen erhalten Sie im Sekretariat des Institutes für Musikpäda-gogik der HMT unter: 0341 2144 701. Dort erhalten Sie weitere Hinweise zu den Anforderungen der Eignungsfeststel-lungsprüfung. Für die Grundschuldidaktik Musik ist ein Aufnahmegespräch an der HMT zu Beginn des ersten Fachsemester vorgesehen. Sport: Für das Fach Sport finden Sie nähere Hinweise zur Eignungsprüfung auf der Seite der Sportwissenschaftlichen Fakultät unter dem Kurzlink: www.uni-leipzig.de/+sport-epFür das Studium der Grundschuldidaktik Sport muss keine Eignungsprüfung absolviert werden.

Bitte beachten Sie, dass für die oben genannten Fächer auch als Lehramtserweiterungsfach eine Eignungsfeststellungsprüfung erforderlich ist.

Pädagogische Voraussetzungen/Praktika

> Interessenten/innen für ein Lehramtsstudium wird dringend empfohlen, ihre pädago-gische Eignung durch praktische pädagogische Tätigkeiten wie z.B. ein Praktikum an einer Schule, durch Tätigkeit in der Freizeitbetreuung, durch Übungsleitertätig-keit, Nachhilfeunterricht u. Ä. im Umfang von vier Wochen zu überprüfen. Nähe-re Informationen dazu finden Sie unter: www.uni-leipzig.de/erforderliche-praktika

> Eine ausgezeichnete Gelegenheit bietet u.a. das Freiwillige Soziale Jahr Pädagogik (FSJ Pädagogik) – ein Bildungs- und Orientierungsjahr – um die Arbeit an einer Schule kennenzulernen. Ausführlichere Informationen dazu finden Sie auf der Seite:

www.lehrerbildung.sachsen.de/lehrerwerden.htm

> Studienbewerber/innen für das Lehramt Sonderpädagogik müssen spätestens bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachweisen, dass sie ein Sozialpraktikum mit Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen z. B. in einer Einrichtung für Behinderte, in einer all-gemeinen Einrichtung des Sozialbereichs oder in einer Förderschule im Umfang von vier Wochen absolviert haben.

> Studienbewerber/innen im Lehramt Sonderpädagogik für das Unterrichtsfach Wirt-schaft-Technik-Haushalt/Soziales müssen zusätzlich zu Studienbeginn nachweisen, dass sie ein Betriebspraktikum im Umfang von zwei Wochen absolviert haben. Das Praktikum kann in den Bereichen Holz- und Metallverarbeitung, Bau, Technik/Elektronik, Landwirt-schaft, Gastronomie und in Dienstleistungsbetrieben absolviert werden.

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Sprachliche Voraussetzungen

Für verschiedene Fächer gibt es spezielle sprachliche Zugangsvoraussetzungen. Diese finden Sie unter der Rubrik spezielle fachliche Zugangsvoraussetzungen bei den jeweiligen Fächern im Kapitel „Beschreibung der modularisierten schulformspezifischen Lehramtsstudiengänge an der Universität Leipzig“.

Zulassungsbeschränkungen

In jedem schulformspezifischen Studiengang sind i.d.R. einzelne Fächer mit einem universi-tären Numerus Clausus (NCU) versehen. Die NCU-Werte der letzten Zulassungsjahre finden Sie unter dem Kurzlink: www.uni-leipzig.de/+nc-werte

NCU-Werte für das WS 2016/2017 im Überblick

Fach LA GS LA MS LA Gym. LA SP

Biologie ------ 2,4 1,5 2,1

Deutsch 2,1 2,9 2,0 2,5

Englisch 1,6 2,7 1,6 2,5

Ethik/Philosophie 2,1 2,5 1,8 2,5

Französisch ------ * * ------

Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung ------ 2,4 1,8 ------

Geschichte ------ 2,5 1,9 2,5

Grundschuldidaktik ------ ------ ------ 2,4

Latein ------ ------ 2,6 ------

Mathematik ------ * 2,0 2,6

Spanisch ------ * * ------

Sport 2,0 3,2 2,0 2,5

Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales ------ ------ ------ *

NC-Wert für Schulform 2,1 ------ ------ ------

In den mit * gekennzeichneten Fächer konnten nach dem Zulassungsverfahren im WS 16/17 an der Universität Leipzig alle Bewerber/innen immatrikuliert werden.

Beachten Sie unbedingt, dass die NCU-Werte der Vorjahre nur zur Orientierung dienen und die NCU-Werte jährlichen Veränderungen unterliegen.

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Folgende Fächer hatten im WS 2016/2017 keinen universitären Numerus Clausus, aber zum Teil fachspezifische Voraussetzungen, die es zu beachten gilt:

> Chemie, Evangelische Religion, Griechisch, Informatik, Italienisch, Kunst, Musik, Physik, Polnisch, Russisch, Sorbisch und Tschechisch

Beachten Sie bitte, dass sich dies zum folgenden Bewerbungszeitraum ändern kann und informieren Sie sich dazu auf unseren Internetseiten.

Struktur der schulformspezifischen Studiengänge

Entsprechend der gewählten Schulform beträgt die Regelstudienzeit 8, 9 oder 10 Semester und das Studium schließt mit der Ersten Staatsprüfung ab. Der Gesamtumfang des studen-tischen Arbeitsaufwandes steigt proportional zu der Anzahl der zu studierenden Semester, d. h. im Lehramt an Grundschulen 240 Leistungspunkte, im Lehramt an Mittelschulen 270 Leistungspunkte und im Höheren Lehramt an Gymnasien sowie im Lehramt Sonderpädagogik jeweils 300 Leistungspunkte.

Die allgemeine Struktur des Lehramtsstudiums stellt sich folgendermaßen dar: Das Studium eines oder zweier Fächer (sowie im Lehramt an Grundschulen die dazugehörigen Grund-schuldidaktiken oder im Lehramt Sonderpädagogik die möglichen Förderschwerpunkte), der Bildungswissenschaften, Ergänzungsstudien und Schulpraktischen Studien sowie das Ablegen der Ersten Staatsprüfung. Der Aufbau der einzelnen Lehrämter wird im Kapitel „Beschreibung der modularisierten schulformspezifischen Lehramtsstudiengänge an der Universität Leipzig“ detailliert erläutert und dargestellt.

Die Erste Staatsprüfung besteht aus der staatlichen Abschlussprüfung und den studienbeglei-tend abzulegenden Modulprüfungen. Die staatliche Abschlussprüfung umfasst eine wissen-schaftliche Arbeit, eine mündliche Prüfung je Fach einschließlich seiner Fachdidaktik oder je Förderschwerpunkt oder im Lehramt an Grundschulen in drei Gebieten der Grundschuldidak-tik und einer schriftlichen Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich.

Wichtige Begriffe zum Studium

Module

Jedes Modul setzt sich aus mehreren Lehrveranstaltungen zusammen, die thematisch auf-einander bezogen sind. Auf diese Weise wird ein vertiefender Wissenserwerb in einem Teilgebiet des Fachs ermöglicht. Es gibt Pflichtmodule, die absolviert werden müssen und Wahlpflichtmodule, die aus einem thematisch eingegrenzten Bereich gewählt werden kön-

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nen. Alle Lehrveranstaltungen eines Moduls müssen absolviert werden, wobei sich an der Universität Leipzig ein Modul über ein oder maximal zwei Semester erstreckt.

Für jedes Modul gibt es eine Modulbeschreibung, in der Inhalte, Kompetenzziele und Prüfungsleistungen beschrieben sind. In den Modulbeschreibungen wird angegeben, ob es sich um Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodule handelt.

Jedes Modul endet mit einer Modulprüfung und in jedem Studiengang muss eine bestimm-te Zahl an Modulen erfolgreich bestanden werden. Wie viele und welche Module dies sind, regelt die Prüfungsordnung der jeweiligen Studiengänge. Sie legt auch fest, welche Prüfungsleistungen (z.B. Hausarbeit, Klausur, mündliche Prüfung) Teil der Modulprüfung sind. Die Noten der Modulprüfungen und die Note der Wissenschaftlichen Abschlussar-beit ergeben die Abschlussnote. Wie die verschiedenen Noten gewichtet werden, regelt ebenfalls die Prüfungsordnung.

Leistungspunkte

Für erfolgreich absolvierte Module werden Leistungspunkte (LP) vergeben. Leistungspunk-te sind keine Noten. Sie sind als Orientierungsgröße zu verstehen und geben Auskunft darüber, mit welchem Arbeitsaufwand in einem Modul im Durchschnitt zu rechnen ist. Ein Leistungspunkt steht dabei für 30 Stunden Arbeitsaufwand. Dieser umfasst sowohl die Dauer der Anwesenheit in Lehrveranstaltungen als auch die für das Selbststudium aufgewendeten Zeiten.

Ein Lehramtsstudium mit acht, neun oder zehn Semestern Regelstudienzeit hat einen Um-fang von 240, 270 oder 300 LP (7200, 8100 oder 9000 Stunden Arbeitsaufwand). Es wird dabei von einer Arbeitsbelastung von ca. 40 Stunden pro Woche ausgegangen, wobei die tatsächlichen individuellen Zeitaufwände natürlich nach unten oder oben ab-weichen können.

Das Vergeben von Leistungspunkten stellt so gesehen eine „Bescheinigung“ über erbrachte wissenschaftliche Arbeitsleistungen in einem bestimmten Stundenumfang dar.

Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen

Der „Gemeinsame Europäische Referenzrahmen für Sprachen: Lehren, lernen, beurteilen“ (GER) ist eine umfangreiche Empfehlung des Europarats für Sprachenlernende und -leh-rende , Anbieter von Testsystemen und Lehrwerken. Ziel des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens ist es, vor dem Hintergund unterschiedlicher Schul- und Ausbildungssys-teme sowie verschiedener Sprachtests in den europäischen Ländern eine Vergleichbarkeit und Akzeptanz der Fremdsprachenausbildung in Europa sicherzustellen.

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Auf der Grundlage des GER werden folgende drei Stufen festlegt:

A Elementare SprachverwendungB Selbständige SprachverwendungC Kompetente Sprachverwendung

Informieren Sie sich auf den Seiten des Spracheninstituts e.V., ob Sie fehlende Sprach-voraussetzungen noch bis zu Studienbeginn erwerben können bzw. wie Sie zu den geforderten Sprachabschlüssen gelangen können. Für die Aufnahme eines Studiums an der Universität Leipzig müssen Bewerber/innen folgende Zeiten des Spracher-werbs bzw. folgende Niveaus nachweisen:

Stufen Zeiträume des Spracherwerbs

C1 7.-12./13. Klasse (Leistungskurs*)

B2 7.-12./13. Klasse (Grundkurs*)

B1 9.-12./13. Klasse bzw. 5.-10. Klasse; 7.-10. Klasse

A2 mindestens 4 Jahre in aufsteigenden Klassenstufen ab Klasse 5

A1 mindestens 2 Jahre in aufsteigenden Klassenstufen ab Klasse 7

* Nach Aussage des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus entspricht ein Leistungskurs dem Niveau C1, ein Grund-kurs dem Niveau B2.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:www.uni-leipzig.de/~sprachen/unsere-kurse/das-kurssystem

Weitere nützliche Begriffe rund um das Studium finden Sie im Studienlexikon/Studien-Wiki auf den Seiten der Universität Leipzig und des Studienstartportals.Hier dazu der Kurzlink: www.uni-leipzig.de/+studienwiki

Bildungswissenschaften

Die Studierenden sollen im Sinne der KMK „Standards für die Lehrerbildung: Bildungswis-senschaften“ in die Lage versetzt werden, unter Berücksichtigung der erworbenen Kenntnisse zur jeweiligen Schulart (u.a. spezifischer Erziehungs- und Bildungsauftrag, Didaktiken [allge-meine, schulstufen- und schulformbezogene], Erziehungs- und Bildungsprozesse) auf die ent-sprechende Schülergruppe bezogen zu planen und zu reflektieren. Die Studierenden erlernen hierzu ausgewählte diagnostische Methoden, die ihnen die Erfassung von Lernvoraussetzun-gen, Lernprozessen und Lernergebnissen ermöglichen und sie dazu befähigen, individuell abgestimmte pädagogische Förderprogramme zu entwickeln.

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Die nachfolgend aufgeführten Module der Bildungswissenschaften werden je nach Schulform in unterschiedlicher Reihenfolge angeboten. Die in den einzelnen Schulformen angegebenen Semester sind als Empfehlung zu sehen.

Modul Prüfungs-leistung

GS MS GYM SP LP

Einführung in die Schulpädagogik und die Allgemeine Didaktik (BiWi 1)

Klausur 1.-2. 1. 1. 2. 10

Praxis- und Studienfeld Schule (BiWi 2) SPS I

Portfolio 2. 2. 2. 3. 5

Entwicklungspsychologie (BiWi 3) Klausur 4. 3. 3. 3. 5

Lernen und Instruktion (BiWi 4) Klausur 5. 4. 4. 4. 5

Bildung und Erziehung in histori-scher, systematischer und interna-tional vergleichender Perspektive (BiWi 5)

Klausur 3. 4. 4. 7. 5

Diagnostik, Förderung, Beratung (BiWi 6)

Projekt-arbeit

6. 5. 5. 8. 5

Schule als Lern- und Lebensraum (BiWi 7)

Haus-arbeit

7. 5. 5. 8. 5

Spezielle Aspekte der Grundschul-pädagogik (BiWi 8)

münd-liche Prüfung

5. ----- ----- ----- 5

GS = Grundschule; MS = Mittelschule; GYM = Gymnasium; SP = Sonderpädagogik; LP = Leistungspunkte

Ergänzungsstudien

Ergänzungsstudien sind Wahlmodule im bildungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Bereich, Module zum Erwerb allgemeiner Qualifikationen und Ange-bote im Zusammenhang mit Forschungsprojekten sowie Studien zum Erwerb zusätzlicher Sprachkenntnisse.

Die Ergänzungsstudien gliedern sich in den Pflichtbereich bestehend aus dem Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“(KSK) sowie den fach- und studiengangsspezifischen Ergänzungsstu-dien (z.B. Sprachvoraussetzungen, Praktika) und den Profilbereich.

Nachdem jeder Lehramtsstudierende vor seinem Studium seine Stimme überprüfen ließ, muss er auch während des Studiums eine sprecherzieherische Ausbildung absolvieren. Das Modul

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„Körper–Stimme–Kommunikation“ trägt den besonderen Anforderungen des sprechintensiven Lehrerberufs Rechnung. Professionelle rhetorische und kommunikative Fertigkeiten sind nicht nur notwendiges Handwerkszeug zum Gelingen von Unterricht.

Im Bereich der Ergänzungsstudien stehen beispielsweise folgende Module zur Auswahl:

> „Kulturelles Lernen – Ästhetische Bildung“

> „Mit Heterogenität umgehen – Integration, Inklusion, Begabungsförderung“

> „Bewegte Schule“

> „Bildung für nachhaltige Entwicklung in der Schule“

> „Schule in der Mediengesellschaft“

> „Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten“

Für eine Übersicht der Module, die Ihnen im Ergänzungsbereich zur Auswahl stehen, besu-chen Sie bitte die Seite des Zentrums für Lehrerbildung und Schulforschung der Universität Leipzig (www.uni-leipzig.de/zls/).

Schulpraktische Studien

Schulpraktische Studien sind, wie von der Kultusministerkonferenz (KMK) gefordert, Ausbil-dungsbestandteil der Lehramtsstudiengänge.

Sie werden als semesterbegleitende Tagespraktika (SPS II und III) und als Blockpraktika in der vorlesungsfreien Zeit (SPS IV und V) durchgeführt. Der Schwerpunkt der Praktika liegt in der Bildungswissenschaft, Grundschuldidaktik, Fachdidaktik oder den Förderschwerpunkten. Die Schulpraktischen Studien sind Theorie und Praxis integrierende Lehrveranstaltungen, die gewährleisten, dass Erziehungs- und Unterrichtspraxis erfahren und wissenschaftlich reflektiert werden können.

Fach 1 Fach 2/GSD/SPFR Bildungswissenschaften

SPS II/IVin der Fachdidaktik Unter-richtsversuche und Schul-phasen

SPS III/Vin der Fachdidaktik Unter-richtsversuche und Schul-phasen

SPS I4 Wochen Praxisphase (Hospitation) Blockpraktikum in den Semesterferien

Zu welchem Zeitpunkt des Studiums Sie die jeweiligen Praktika absolvieren sollten, entneh-men Sie bitte der jeweiligen Studienordnung Ihres Faches. Diese finden Sie unter den Amtli-chen Bekanntmachungen der Universität Leipzig: www.zv.uni-leipzig.de/universitaet/profil/entwicklungen/amtlichebekanntmachungen.html

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Ziele sind das Kennenlernen der Institution Schule, des Berufsfeldes der Lehrerinnen und Leh-rer, erste eigene Versuche zur Planung und Organisation von Lehr- und Lernprozessen, erstes Erproben erzieherischen Handelns (u. a. Wertevermittlung, pädagogische Hilfen bei Benach-teiligungen, Konfliktbearbeitung) sowie das Anwenden von Methoden der empirischen Schul- und Unterrichtsforschung.

Auslandsaufenthalt

Ein Auslandsaufenthalt ist für alle Lehrämter möglich und empfehlenswert, auch für Studieren-de, die keine Fremdsprache studieren. Besondere Empfehlung: nach dem 3. oder 5. FS (vor den fachdidaktischen schulpraktischen Studien) oder im 9. FS (wenn die fachdidaktischen Schulpraktischen Studien abgeschlossen) sind.

Näheres unter www.zv.uni-leipzig.de/universitaet/uni-international.html

In den sprachlichen Fächern ist bis zum Abschluss der Ersten Staatsprüfung ein zwei- bzw. dreimonatiger Auslandsaufenthalt nachzuweisen. Er ist von den Studierenden selbst zu or-ganisieren. Insbesondere haben die Studierenden vor Antritt z.B. eines Auslandssemesters sicherzustellen, dass die im Ausland zu erbringenden Studienleistungen oder die zu studieren-den Module durch den zuständigen Prüfungsausschuss im Einvernehmen mit dem jeweiligen Institut anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Kurzlink: www.uni-leipzig.de/+lehramt-ausland

Im Fach Englisch ist im Studiengang Lehramt an Grundschulen ein insgesamt zweimo natiger Auslandsaufenthalt zu erbringen.

In allen nachfolgend aufgeführten Fächern ist im jeweiligen Studiengang ein insgesamt dreimonatiger Auslandsaufenthalt nachzuweisen:

Fach Mittelschule Sonderpädagogik Gymnasium

Englisch X X X

Französisch X X

Italienisch X

Polnisch X X

Russisch X X

Spanisch X X

Tschechisch X X

Diese werden gemäß LAPO I § 5 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.

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Der dreimonatige Aufenthalt soll möglichst zusammenhängend absolviert werden. Als Aufenthaltszeiten im Ausland werden anerkannt, wenn einer der folgenden Nachweise er-bracht werden kann:

> Nachweis über einen zusammenhängenden dreimonatigen Aufenthalt

> Nachweis über einen zusammenhängenden zweimonatigen und einen einmonatigen Aufenthalt

> Nachweis über drei einmonatige Aufenthalte

Der zweimonatige Aufenthalt soll möglichst zusammenhängend absolviert werden. Als Aufenthaltszeiten im Ausland werden anerkannt, wenn einer der folgenden Nachweise er-bracht werden kann:

> Nachweis über einen zusammenhängenden zweimonatigen Aufenthalt

> Nachweis über zwei einmonatige Aufenthalte

In Abhängigkeit von der Art des Auslandsaufenthaltes kann dieser wie folgt nachgewiesen werden, sofern auch die Dauer des Aufenthaltes vermerkt ist:

> Immatrikulationsnachweis einer ausländischen Universität/Hochschule

> Bestätigung des Einwohnermeldeamtes

> Bestätigung, als Fremdsprachenassistent fungiert zu haben

> Bestätigung, berufliche Tätigkeiten oder Praktika absolviert zu haben

> Bestätigung, in einem Au-pair-Verhältnis gearbeitet zu haben u. a. m.

> Nachweis über einen mehrmonatigen Schulbesuch an einem Gymnasium im entspre-chenden Sprachraum und den Erwerb des dortigen Abiturs

> Nachweis über einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines anerkann-ten Schüleraustauschprogramms

> Nachweis über einen langjährigen Auslandsaufenthalt mit Schulbesuch im Ausland

> Nachweis über Work & Travel

Wird eine persönliche Erklärung über den Auslandsaufenthalt abgegeben oder das Schrei-ben einer Gastfamilie vorgelegt, sind als Bestätigung für den Aufenthalt im entsprechenden Land auch Flugtickets, Bahnfahrkarten oder andere Belege einzureichen.Werden lediglich Flugtickets oder Bestätigungen von Reise- bzw. Touristikgesellschaften vorge-legt, wird eine Anerkennung versagt.Der Antrag auf Anerkennung des Aufenthaltes sollte ein Semester vor der geplanten Anmel-dung zur Ersten Staatsprüfung in der Sächsischen Bildungsagentur, Regionalstelle Leipzig, Referat 42, eingereicht werden.

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Lehramtserweiterungsfächer

Die Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) lässt die Erweiterung eines Lehramtsstudiums um ein weiteres Fach zu. An der Universität Leipzig besteht die Möglichkeit, ein Lehramtserwei-terungsfach - d.h. ein weiteres Unterrichtsfach zu den bereits studierten Fächern im gleichen Lehramt zu wählen.

Die Wahl eines Lehramtserweiterungsfaches ist möglich für:

> Studierende der neuen Staatsexamensstudiengänge (nach LAPO I vom 29.08.12) ab Beginn des dritten Fachsemesters

> Absolventen/-innen der Studiengänge Master of Education bzw. Personen (§ 22 Abs. 1 LAPO I), die die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt erfolgreich abgelegt haben oder

> Interessierte, die außerhalb des Freistaates Sachsen eine Prüfung bestanden haben, welche von der Sächsischen Bildungsagentur als dieser gleichwertig anerkannt wurde

> Lehramtsanwärter/innen im Vorbereitungsdienst

> Absolventen/innen des Vorbereitungsdienstes mit Zweiter Staatsprüfung bzw. Perso-nen, die die Laufbahnbefähigung für das jeweilige Lehramt besitzen

Folgende Fächer sind ab WS 2016/17 als Lehramtserweiterungsfach studierbar:

> Evangelische Religion

> Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Russisch, Spanisch, Tsche-chisch

> Sorbisch

> Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung an Mittelschulen bzw. Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft an Gymnasien

> Sport

> Mathematik

> Informatik

> Chemie

> Musik (an der Hochschule für Musik und Theater)

> Geschichte

> Kunst

> Deutsch als Zweitsprache (Bitte beachten Sie, dass Deutsch als Zweitsprache momentan nur als LEW studier-

bar ist. Informationen zum Fach finden Sie in unserer Studiengangsdatenbank unter: www.zv.uni-leipzig.de/studium/angebot/studiengaenge.html).

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Bitte beachten Sie, dass das Fächerangebot an die jeweilige Form der Schul-ausrichtung gebunden ist.

In allen nicht genannten Fächern sind aktuell keine Lehramtserweiterungsfächer geplant. Da sich dahingehend Änderungen ergeben können, informieren Sie sich bitte auf der Website der Universität Leipzig.

Die Übersicht der wählbaren Fächer, bezogen auf die Schulform, finden Sie unter dem Kurz-link: www.uni-leipzig.de/+lew

Das Lehramtserweiterungsfach wird gemäß der Studien- und Prüfungsordnung für das Fach im entsprechenden schulformspezifischen Lehramtsstudiengang mit Abschluss Erste Staatsprüfung studiert. Die zu erbringenden Leistungspunkte entsprechen denen des Erst- bzw. Zweitfaches. Das Studium des Lehramtserweiterungsfaches kann von Studierenden der schulformspezifi-schen Staatsexamensstudiengänge studienbegleitend studiert werden. Es gelten die Empfeh-lungen der Studienverlaufspläne der Studienordnungen der Staatsexamensstudiengänge. Wird mit dem Studium eines Lehramtserweiterungsfaches nach dem Abschluss des Masters of Education bzw. der Ersten Staatsprüfung begonnen, gibt es einen gesonderten Studienver-laufsplan.

Bereits abgelegte Module aus den Bereichen Bildungswissenschaften und Ergänzungsstudien müssen nicht noch einmal absolviert werden.

Die Anmeldung zur Lehramtserweiterungsprüfung setzt eine abgeschlossene Erste Staatsprü-fung bzw. einen Master of Education voraus. Die Paragraphen § 22, 24, 43, 70, 99 und 104 der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) für den Freistaat Sachsen sind für die Prüfung maßgeblich. Der Abschluss des Lehramtserweiterungsfaches ist bundesweit anerkannt.

Bitte bedenken Sie, dass das Studium eines Lehramtserweiterungsfaches ein erheblicher Auf-wand ist, der zusätzlich zum Studium der eigentlichen Studienfächer zu erbringen ist. Der Erhalt eines Platzes im Vorbereitungsdienst und später einer festen Stelle hängen aber in erster Linie von Ihren Staatsprüfungsnoten ab. Das Studium eines weiteren Faches kann sinnvoll sein, wenn sich herausstellt, dass Sie eine für die Einstellung ungünstige Fächerkombination gewählt haben, so dass Sie ein Mangelfach dazu wählen, um Ihre Einstellungschancen zu erhöhen.

Studierbarkeit

Lehramtsstudierende müssen bei der Semesterplanung nicht nur die Module ihrer Fächer, sondern auch die Module der Bildungswissenschaften und Ergänzungsstudien koordinieren. Damit dies gelingt, ganz gleich, welche Fächerkombination sie studieren, müssen sich alle

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Lehramtsfächer bei der Planung der Module und Lehrveranstaltungen miteinander abstimmen. Dies geschieht über ein sogenanntes Zeitfenstermodell.

Die Universität trägt durch diese Abstimmung der Lehrplanung dafür Sorge, dass die unter-schiedlichen Fächerkombinationen im Lehramt studierbar sind. Dennoch besteht bei wenigen Fächerkombinationen Überschneidungsgefahr.

Zu diesen gehören im Lehramt Gymnasium und Mittelschule:

> Biologie - Spanisch

> Mathematik - Latein

> Musik - Ethik

> Musik - Ev. Religion

> Russisch – Französisch

Zum anderen gibt es in den folgenden Kombinationen (ebenfalls Staatsexamen Gymnasium und Mittelschule) häufig Überschneidungen in einem bestimmten Fachsemester:

> Ethik - Biologie

> Ethik - Spanisch

Für weitere Informationen zu den Fächerkombinationen, bei denen es aktuell zu Überschnei-dungen kommt, informieren Sie sich bitte auf der Internetseite der Universität Leipzig: www. uni-leipzig.de/+studierbarkeit

Falls Sie eine der genannten Fächerkombinationen studieren wollen, sollten Sie möglichst vor einer Studienentscheidung in der Zentralen Studienberatung ein Beratungsgespräch in Anspruch nehmen, um die damit verbundenen Konsequenzen für Ihr Studium zu erfahren.

Das Studium dieser Kombinationen ist nicht ausgeschlossen, es erfordert aber eine individu-elle Planung, um es innerhalb der Regelstudienzeit abschließen zu können. Zu Beginn des Studiums sollten Sie sich deshalb an die Studienfachberatungen beider Fächer wenden, die Sie zum Ablauf Ihres Studiums in diesen besonderen Fällen beraten.

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Lehramtsstudiengänge an der Universität Leipzig

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Lehramt an Grundschulen

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Beschreibung der modularisierten schulformspezifischen Lehramtsstudien-gänge an der Universität Leipzig

Auf den folgenden Seiten werden alle an der Universität Leipzig studierbaren Lehramtsstudi-engänge und Fächer, deren Besonderheiten, Kombinationsmöglichkeiten und Studienverläufe dargestellt.

Hinweis: Die Module der Ergänzungsstudien, der Bildungswissenschaften, der Grund-schulpädagogik und Allgemeinen Sonderpädagogik sowie Grundschuldidaktik wer-den in den nachfolgenden Tabellen zur Darstellung der Module in den einzelnen Fächern nicht aufgeführt. Entsprechende Informationen erhalten Sie in den jeweiligen Fachbereichen/Instituten.

Lehramt an GrundschulenStudienvoraussetzungen

Es gelten die allgemeinen Zulassungsbedingungen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig, d. h. es ist das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife bzw. der fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachzuweisen.

Für das Studium der Fächer Kunst, Musik und Sport sowie für die Grundschuldidaktiken Kunst und Musik sind bestandene Eignungsprüfungen Voraussetzung. Bitte beachten Sie dazu auch das Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Die Studierenden immatrikulieren sich in den Staatsexamensstudiengang und verbinden das Studium der Grundschuldidaktik mit dem Studium eines Faches (Deutsch, Englisch, Ethik/Philosophie, Evangelische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Sorbisch, Sport) einschließlich seiner Fachdidaktik. Welches Fach mit welcher Grundschuldidaktik zu kombinieren ist, wird in der Lehramtsprüfungsordnung (LAPO I) festgelegt. Informationen dazu finden Sie auch im Absatz „Aufbau des Studiums“ (siehe Seite 37).

Sonderfall Musik:

Studieninteressenten bewerben sich im März für die Eignungsfeststellungsprüfung sowie für einen Studienplatz im Fach Musik an der HMT Leipzig (Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig). Eine separate Bewerbung an der Universität Leipzig entfällt damit. Neben dem Antrag auf Eignungsfeststellungsprüfung geben die Interessenten den Wunsch für die Grundschuldidaktik an. Nach bestandener Eignungsfeststellungsprüfung entscheidet die HMT über die Vergabe des zweiten Faches und meldet den Studienbewerber/

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innen an der Universität Leipzig an. Die Studierenden sind somit Haupthörer im Fach Musik an der HMT und Nebenhörer für das zweite Fach, die Bildungswissenschaften und Ergän-zungsstudien an der Universität Leipzig.

Zur Planung Ihres individuellen Studienverlaufes empfiehlt es sich eine Studienfachberatung in Anspruch zu nehmen.

Zulassungsbeschränkung

Zum WS 2016/2017 gab es eine örtliche Zulassungsbeschränkung für das Grund-schullehramt. Bitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschrän-kungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsziele

Ziel des Studiums ist der Erwerb von bildungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und grundschuldidaktischen sowie fachpraktischen Kompetenzen, die als Grundlage für die Er-füllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im Grundschullehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grundschulen schaffen. Im Einzelnen geht es um folgende Schwerpunkte:

> Theoriegeleitetes grundschulpädagogisches und grundschuldidaktisches Reflektieren-pädagogisches Geschehen

> Gestalten von Unterricht und Erziehung in der Grundschule

> Diagnostizieren, Beurteilen und Beraten in der Grundschule

> Berufsfeldbezogenes Kommunizieren

> Reflektieren, Evaluieren und Fortentwickeln der eigenen fachlichen, pädagogischen und grundschuldidaktischen Kompetenzen

Aufbau des Studiums

Alle wichtigen Bestimmungen zu Inhalt und Aufbau des Studienganges Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen werden für die nachfolgend dargestellten Fächer durch die entspre-chenden Studien- und Prüfungsordnungen geregelt.

Die Kombinationsmöglichkeiten im Lehramt Grundschule (entsprechend LAPO I) stellen sich wie folgt dar:

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Fach Grundschuldidaktiken

Deutsch (oder Sorbisch) (Didaktik zum Fach)

Mathematik Sachunter-richt

Kunst oder Musik oder Sport oder Werken

Mathematik Deutsch Mathematik (Didaktik zum Fach)

Sachunter-richt

Kunst oder Musik oder Sport oder Werken

Englisch Deutsch Mathematik Sachunter-richt

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Ethik/Philosophie Deutsch Mathematik Sachunter-richt

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Evangelische Religion Deutsch Mathematik Sachunter-richt

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Kunst Deutsch Mathematik Sachunter-richt

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Musik Deutsch Mathematik Sachunter-richt

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Sport Deutsch Mathematik Sachunter-richt

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Der Studiengang umfasst in seiner Struktur:

> das Studium der Bildungswissenschaften einschließlich Grundschulpädagogik (40 LP)

> das Studium eines Faches [Deutsch (oder Sorbisch) oder Mathematik mit 50 LP] [bzw. Englisch oder Ethik oder Evangelische Religion oder Kunst oder Musik oder Sport einschließlich seiner Didaktik 65 LP]

> das Studium der Grundschuldidaktiken (je 15 LP bzw. 25 LP)

> Schulpraktische Studien (25 LP)

> das Studium im Rahmen des Ergänzungsbereiches (10 LP)

Dazu kommen die Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit in einem der oben genannten Studienbereiche (15 LP) und schriftliche sowie mündliche Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung (10 LP).

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Übersicht zum Studienablauf

Für verschiedene Studienformen gelten unterschiedliche Verlaufspläne. Bitte erkundigen Sie sich nach den unterschiedlichen Studienverlaufsplänen auf der Internetseite der Universität Leipzig: www.uni-leipzig.de/+aufbau-des-studiums

Exemplarisch (d.h. den Regelfall abbildend) stellt sich der Studienablauf folgendermaßen dar:

Sem. Fach Grundschuldidaktiken BiWi/Grund-schulpädagogik

1 Fachwissenschaft GSD Sachunterricht Ergän-zungs-studien

BiWi 1

2 Fachwissenschaft SPS 1(= BiWi 2)

GSD Zweitfach

GSD Drittfach

3 Didaktik des Faches GSD SU GSD Zweitfach

GSD Drittfach

BiWi 5

4 Fachwissenschaft SPS 2 (GSD 1)

GSD Zweitfach

GSD Drittfach

BiWi 3

5 Fachwissenschaft Ergän-zung KSK

BiWi 8 BiWi 4

6 Didak-tik des Faches

SPS 3 (Fach)

GSD SU GSD Zweitfach

GSD Drittfach

BiWi 6

7 Fachwissenschaft SPS 4 (GSD 2)

BiWi 7

8 Erste Staatsprüfung GSD SU Wissenschaftliche Arbeit

* GSD = Grundschuldidaktik, SU = Sachunterricht, BiWi = Bildungswissenschaften, SPS = Schulpraktische Studien/Praktikum an der Schule, WA = Wissenschaftliches Arbeiten, KSK = Körper-Stimme-Kommunikation

Berufseinsatzmöglichkeiten

Das erfolgreich abgeschlossene Studium berechtigt zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grundschulen.

Weitere Informationen zum Studiengang sowie ein Video mit einem Lehramts-studierenden finden Sie auf unserem Studienstartportal unter: www.leipzig-studieren.de/lehramt-an-grundschulen-staatsexamen/.

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Fächer

Grundschuldidaktik

Das Hauptaugenmerk liegt auf den spezifischen Bedingungen, Problembereichen und Kon-zeptionen des Lebens und Lernens, Erziehens und Unterrichtens in der Primarstufe des Schul-systems als der ,,ersten Schule für alle Kinder’’.

Im Fokus der Didaktik der Grundschule stehen die Einführung der Kinder in das schulische Lernen, den gemeinsamen Unterricht und in den neuen Lern- und Lebensort Grundschule, sowie Schriftspracherwerb und der Sachunterricht in der Grundschule.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Fachwissenschaftliche und didaktische Grundlagen des Sachunterrichts (Grundschule)

Pflicht Klausur 10

Sprache und Kommunikation Ia (Obersor-bisch) oder Sprache und Kommunikation Ib (Niedersorbisch)

Wahlpflicht Klausur 10

Sprache der Formen und Farben und ausge-wählte kunstpädagogisch relevante Strategi-en der künstlerisch-ästhetischen Arbeit

Pflicht Klausur 10

Fachwissenschaftliche Grundlagen des Deutschunterrichts in der Grundschule

Pflicht Klausur 5

Basismodul Elementarmathematik: Fachwis-senschaftliche Grundlagen des elementaren Mathematikunterrichts aus didaktischer Sicht

Pflicht Klausur 10

Sport verstehen Pflicht Klausur, Fachpraktische Prüfung

10

Fachwissenschaftliche und didaktische Grundlagen des Werkens

Pflicht Klausur 10

Musik als Gegenstand und künstlerische Praxis

Pflicht Klausur 5

Didaktische Grundlagen des Deutschunter-richts in der Grundschule

Pflicht Mündliche Prüfung

10

Erschließung und Anwendung fachwissen-schaftlicher und didaktischer Grundlagen des Sachunterrichts

Pflicht Referat mit schriftlicher Ausarbeitung

5

Musik als künstlerische und pädagogische Praxis I

Pflicht Fachpraktische Prüfungen

10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Bildnerische Produktion und Rezeption Pflicht Projektarbeit 5

Grundschuldidaktik Sorbisch I Pflicht Mündliche Prü-fung, Hausarbeit

10

Einführungsmodul Mathematikdidaktik: Didaktische Grundlagen des Mathematikun-terrichts in der Grundschule

Pflicht Hausarbeit 5

Sport erleben Pflicht Fachpraktische Prüfung

5

Schulpraktische Studien Grundschuldidaktik 1 Pflicht Praktikumsbericht 10

Technische und ästhetische Elementarbildung Pflicht Mündliche Prüfung

5

Körper - Stimme - Kommunikation (Schulmusik)

Pflicht Präsentation 5

Bildsprachliche und didaktische Grundlagen und Förderung der künstlerischen Kreativität

Pflicht Hausarbeit 10

Fachdidaktik II Pflicht Portfolio 5

Fachwissenschaftliche und didaktische Vertiefung

Pflicht Portfolio 10

Vertiefungsmodul Mathematikdidaktik Pflicht Referat 10

Gestaltung von Lernumgebungen im Sachunterricht

Pflicht Mündliche Prüfung

5

Sport vermitteln Pflicht Projektarbeit 10

Vertiefung und Vernetzung in fachübergrei-fenden Feldern des Werkunterrichts der Grundschule

Pflicht Projektarbeit 10

Musik als künstlerische und pädagogische Praxis II

Pflicht Portfolio, Fach-praktische Prü-fung, Hausarbeit

10

Schulpraktische Studien Grundschuldidaktik 2 Pflicht Hausarbeit 5

Vertiefung und Vernetzung der sachunter-richtsspezifischen Kompetenzen

Pflicht Portfolio 5

Deutsch

Studienvoraussetzungen

Allgemeine Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Ab-schluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbe-

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stimmungen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig. Studierende, für die Deutsch eine Fremdsprache ist, müssen zu Studienbeginn Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Das Studium bereitet die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten vor. Ziel ist der Beruf als Lehrer/in an Grundschulen. Es vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, die für wissenschaft-liches Arbeiten, selbstständiges Denken und verantwortungsbewusstes Handeln notwendig sind. Zugleich bilden diese die Grundlage für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und ei-genverantwortliche Weiterbildung. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Fachdidaktik. In den Bereichen Sprach- und Literaturwissenschaft werden v.a. systematische Perspektiven auf Sprache und Literatur ein-genommen und theoretisch fundiert. Die Fachdidaktik vermittelt auf fachwissenschaftlicher Grundlage Kompetenzen zur Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen.

Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich formal in Sprach- und Literaturwissenschaft sowie Fachdidaktik mit entsprechenden Teilgebieten. Diese Teilgebiete sind als thematisch zusammenhängende Module im Studienverlaufsplan aufgeführt. Module umfassen je 5 oder 10 LP und werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen.

Von den im gesamten Studium zu erbringenden 240 Leistungspunkten (LP) werden im Fach Deutsch 50 Punkte in den Fachwissenschaften und 15 LP in der Fachdidaktik erbracht. Sie werden ergänzt durch 40 LP aus dem Bereich der Bildungswissenschaften und 25 LP für Schulpraktische Studien, die als Praktika in den Bildungswissenschaften sowie in der Fachdi-daktik Deutsch und den Grundschuldidaktiken umgesetzt werden. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergän-zungsbereich belegt werden. Die Erste Staatsprüfung umfasst 25 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften. Wird Deutsch als Fach gewählt, kann auch die wissenschaftliche Arbeit im Umfang von 15 LP darin geschrieben werden.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die folgende Tabelle listet sämtliche Module auf, die im schulformspezifischen Studiengang mit Abschluss Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen im Fach Deutsch (50 LP) zu absolvieren sind.

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grundlagen der germanistischen Sprachwissenschaft

Pflicht Klausur 10

Grundlagen der germanistischen Literaturwissenschaft

Pflicht Klausur 10

Didaktische Grundlagen des Deutsch-unterrichts in der Grundschule

Pflicht Mündliche Prüfung 10

Kinder- und Jugendliteratur Pflicht Klausur 5

Grammatische Grundlagen Pflicht Klausur 5

Theorie und Geschichte der deutschen Literatur

Pflicht Hausarbeit 5

Varietäten des Deutschen - Pragmatik des Deutschen

Pflicht Portfolio 5

Schulpraktische Studien GSD Deutsch, SPS II/III

Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Praktikumsbericht 5

Didaktische Vertiefung Pflicht Portfolio 5

Schulpraktische Studien GSD 2, SPS IV/V

Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Praktikumsbericht 5

Deutsch als Zweitsprache in der Grund-schule

Pflicht Projektarbeit 10

Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Berufsziel für den Studiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Deutsch ist, nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung, eine Lehr-tätigkeit im Schuldienst. Zudem sind weitere Berufsfelder in der Erwachsenenbildung oder in anderen Institutionen zu nennen, in denen neben der Sprachbeherrschung und breiten Wis-sensanwendung auf sprach-, literaturwissenschaftlichem Gebiet didaktische Kompetenzen gefragt sind. Hinzu kommen Berufe im Bereich Journalismus/Medien, Öffentlichkeitsarbeit/PR/Werbung, Verlagswesen/Bibliotheken, Kultureinrichtungen. Das Studium ermöglicht auch eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung in den Fachbereichen.

Deutsch als Zweitsprache (Lehramtserweiterungsfach)

Bitte beachten Sie, dass das Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) nur als Lehramtserweite-rungsfach studierbar ist. Informationen zum Studium der Lehramtserweiterungsfächer finden Sie ab Seite 29.

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Studienvoraussetzungen

Voraussetzung ist die Immatrikulation in ein Lehramtsstudium, mindestens im dritten Fach-semester oder ein bereits abgeschlossenes Lehramtsstudium.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Die Ausbildungsinhalte des Lehramtserweiterungsfaches „Deutsch als Zweitsprache“ umfas-sen die Bereiche:

> Deutsch als Zweitsprache in der Grundschule

> Mehrsprachigkeit

> Migrationsforschung

> Kompetenzentwicklung im DaZ-Unterricht

> Lexikologie und Wortbildung

> Didaktik/Methodik Deutsch als Fremd- und Zweitsprache

> Durchgängige Sprachbildung

> Phonetik/Phonologie/Rhetorik

> Kulturstudien

> Fremdsprachenerwerb

> Grammatik

> Testforschung und Testentwicklung

> Unterrichtspraxis (Praktikum)

Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich in vier Bereiche, aus denen jeweils bestimmte Module zu belegen und eine bestimmte Zahl an Leistungspunkten zu erbringen sind:

1. Pflichtmodule: Hier sind die beiden Module „Deutsch als Zweitsprache in der Grund- schule“ sowie „Unterrichtspraxis“ im Umfang von je 10 Leistungspunkten zu absolvieren.

2. Kernbereich Deutsch als Zweitsprache: Von den in diesem Bereich angebote-nen Modulen „Mehrsprachigkeit“, „Migrationsforschung“ und „Testforschung und Test-entwicklung“ sind zwei Module im Umfang von je 10 Leistungspunkten zu belegen.

3. Linguistik: Von den in diesem Bereich angebotenen Modulen „Grammatik“, „Lexi-kologie und Wortbildung“, „Phonetik/Phonologie/Rhetorik“ sowie „Fremdsprachen-erwerb“ ist ein Modul im Umfang von 10 Leistungspunkten zu belegen.

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4. Fachdidaktik: Von den in diesem Bereich angebotenen Modulen „Didaktik und Methodik Deutsch als Fremd- und Zweitsprache“ (10 LP), „Kulturstudien“ (5 LP), „Kom-petenzentwicklung im DaZ-Unterricht“ (10 LP) und „Durchgängige Sprachbildung“ (5 LP) sind Module im Umfang von 15 LP zu absolvieren.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Für Informationen zu Modulen, Studienablauf und Prüfungen informieren Sie sich bitte in der Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Das Lehramtserweiterungsfach „Deutsch als Zweitsprache“ (Grundschule) wendet sich aus-schließlich an Studierende des Lehramts Grundschule und bietet ihnen die Möglichkeit, zu-sätzlich zu ihren sonstigen Fächern die Lehrbefugnis im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ in der Grundschule zu erwerben.

Englisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für die Aufnahme des Studiums sind Englisch-kenntnisse auf dem Niveau B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrah-men für Sprachen nachzuweisen. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulform-übergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Das wissenschaftliche Leitbild des Studienganges Lehramt an Grundschulen für das Fach Eng-lisch orientiert sich grundsätzlich an der Struktur der neuen europäischen Philologien, die sich aus dem Zusammenspiel ihrer einzelnen Fachteile (anglistische Literaturwissenschaft und Kulturstudien, Linguistik, Fachdidaktik und Sprachpraxis) sowie deren stringenter Kooperation definieren. Durch die komplexe Vernetzung der Fachgebiete untereinander ergibt sich ein Gesamtbild, das weit hinausreicht über die einfache Summe der (Fach-)Teile. Das Studium des Faches Englisch soll die Studierenden auf die berufliche Lehrtätigkeit vorbereiten und ihnen

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die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbstständigem Denken und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden. Damit werden auch die Grundlagen für berufliche Entwicklungs-möglichkeiten und für die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Weiterbildung geschaffen.

Aufbau des Studiums

Der Studiengang ist modular gegliedert. Der Bereich der Englischausbildung für das Lehramt an Grundschulen umfasst insgesamt 65 Leistungspunkte (LP) aus Pflichtmodulen. Darin enthal-ten sind zwei grundschulspezifische Fachdidaktikmodule, die am Institut für Grundschulpäda-gogik angeboten werden.

Dazu kommen 75 Leistungspunkte für die Grundschuldidaktiken, 25 LP für die Schulpraktischen Studien und 40 LP für die Bildungswissenschaften. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die Erste Staatsprüfung umfasst 25 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Einführung in die englischsprachige Literatur und Kultur

Pflicht Klausur 10

Einführung in die anglistische Linguistik I Pflicht Klausur, mündliche Präsentation

10

Einführung in die anglistische Linguistik II Pflicht Hausarbeit, Klausur 10

Literaturgeschichte/Geschichte der Britischen Inseln I

Pflicht Mündliche Prüfung 10

Fachdidaktik Englisch an der Grundschule I Pflicht Klausur 10

Fachdidaktik Englisch an der Grund-schule II

Pflicht Hausarbeit, Schul-praktische Leistung

10

Anglistik an der Grundschule Pflicht Projektarbeit 10

Studieren im Ausland

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist der Nachweis eines oder mehrerer Aufenthalte im Gesamtumfang von mindestens zwei Monaten in einem englischsprachigen Land erforder-

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lich. Der Auslandsaufenthalt kann vor oder während des Studiums absolviert werden. Er ist von den Studierenden unter Beratung durch die Fakultät selbst zu organisieren und muss nicht zwingend mit einem Auslandsstudium verbunden sein. Vor Antritt eines Studienaufenthalts im Ausland ist dafür Sorge zu tragen, dass die dort erbrachten Studienleistungen am entsenden-den Institut anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Absolventen/innen dieses Studienganges finden i.d.R., nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung, ihren Einsatz als Englischlehrer/in an Grundschulen im gesamten Bundesgebiet. Außerdem kommen alle Berufsfelder in Frage, die eine solide englische Sprach-, Kultur- und/oder Literaturkompetenz erfordern, wie z. B.

> Private oder ausländische Bildungseinrichtungen

> Journalismus/Medien

> Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations

> Werbung

> Verlagswesen/Bibliotheken

> Kultureinrichtungen

> Internationale Kontakte

Ethik/Philosophie

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für das Lehramt an Grundschulen sind Englisch-kenntnisse auf dem Niveau B2 und eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau A2 ent-sprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachzuweisen. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

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Ausbildungsinhalt

Das Studium im Studiengang „Ethik/Philosophie für das Lehramt an Grundschulen – Erste Staatsprüfung“ soll die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten als Lehrer/in vorbereiten und ihnen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden.

Das Studienprogramm umfasst sieben Pflichtmodule und zielt auf eine theorie- und praxis-orientierte Qualifikation ab:

> durch den Erwerb umfassender Kenntnisse über Bedingungen, Möglichkeiten und Fol-gen philosophischer Arbeit

> durch die Befähigung zur historischen und systematischen Analyse geistesgeschichtli-cher Prozesse

> durch die Ausbildung wissenschaftlicher Reflexionsfähigkeit sowie

> durch die Ausbildung entsprechender wissenschaftlicher und berufspraktischer Fähig-keiten und Fertigkeiten

Aufbau des Studiums

Das Fach Ethik/Philosophie für das Lehramt an Grundschulen umfasst insgesamt 65 Leistungs-punkte. Darin enthalten sind zwei grundschulspezifische Fachdidaktikmodule.

Die Module im Fach Ethik/Philosophie werden ergänzt durch 75 Leistungspunkte für die Grundschuldidaktiken, 25 LP für die Schulpraktischen Studien und 40 LP für die Bildungswis-senschaften. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunika-tion“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die Erste Staatsprüfung umfasst 25 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit, welche im achten Semester im Fach Ethik/Philosophie geschrieben werden kann, und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grundlagen der Ethik Pflicht Hausarbeit 10

Praktische Philosophie Pflicht Hausarbeit 10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Geschichte der praktischen Philosophie Pflicht Hausarbeit 10

Fachdidaktik der Ethik/Philosophie 1 (Grundschule) (incl. SPS)

Pflicht (gehört z.T. zu SPS)

Mündliche Prüfung, Schulpraktische Leistung

10

Grundlagen der biblischen Traditionen und der Geschichte des Christentums

Pflicht Klausur 10

Fachdidaktik der Ethik/Philosophie 2 (Grundschule)

Pflicht Hausarbeit 10

Vertiefung der Ethik Pflicht Hausarbeit 10

Berufseinsatzmöglichkeiten

Der Studiengang soll den Studierenden vertiefte fachspezifische und fachdidaktische Kennt-nisse und Fähigkeiten vermitteln und sie an die fachliche Arbeit an der Grundschule heranfüh-ren. Er befähigt die Absolventen/innen zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes, der mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird.

Kunst

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Die Immatrikulation ist vom Bestehen einer Eig-nungsfeststellungsprüfung abhängig. Bitte beachten Sie die Informationen zur Eignungsfest-stellungsprüfung im Fach Kunst im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehr-amt“.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Das Studium umfasst die künstlerisch-praktische, die kunstpädagogische und -didaktische so-wie die kunstwissenschaftliche Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen. Die Ausbildung

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vermittelt den Studierenden in enger Bindung an die Praxis die für diese Arbeitsfelder er-forderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf den Gebieten der Kunstpädagogik, der Kunsttheorie und Kunstgeschichte sowie der künstlerischen Produktion und Rezeption. Zugleich können fachübergreifende Schlüsselqualifikationen u.a. in Bezug auf Strategien der Problemlösung, pädagogisch-psychologisch fundierte Kommunikationsformen, Präsentations-techniken und kreativer Umgang mit den Neuen Medien erworben werden.

Aufbau des Studiums

Der Studiengang umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 240 Leistungspunkten (LP). Im Fach Kunst verteilen sich die zu erreichenden Leistungspunkte wie folgt: 65 LP für das Fach und seine Fachdidaktik, 75 LP für die dazugehörigen Grundschuldidaktiken, 40 LP für den Be-reich Bildungswissenschaften und 25 LP für die Schulpraktischen Studien. Zudem können ne-ben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Für die Erste Staatsprüfung (25 LP) sind 15 LP für die wis-senschaftliche Arbeit und 10 LP für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen zu erbringen.

Der Studiengang Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen im Fach Kunst ist modula-risiert. Hierbei sind Basismodule, fachspezifische Schwerpunktmodule und fachdidaktische Module zu unterscheiden.

Die Lehrveranstaltungen der Basismodule dienen der Vermittlung von Grundlagen der Theorie und Praxis der Kunstpädagogik sowie der bildenden Kunst. In Verbindung mit differenzierten künstlerisch-praktischen Übungen können Basisqualifikationen in Bezug auf Theorie und Ge-schichte, Produktion, Rezeption und Vermittlung von bildender Kunst erworben werden.Die Lehrveranstaltungen der Schwerpunktmodule dienen der Vermittlung von spezifischen kunstpädagogischen, kunsttheoretischen und kunstpraktischen Kenntnissen und dem Erwerb entsprechender Fähigkeiten mit Ausrichtung auf das schulische Berufsfeld. Praxisorientierte Übungen und vor allem Projektarbeit sind hierbei maßgebliche Vermittlungsformen.

Die fachdidaktischen Module dienen der Vermittlung von Grund- und spezifischen Kenntnis-sen, die als pädagogische, entwicklungspsychologische und fachmethodische Grundlagen der Lehre im Fach Kunst zu verstehen sind. Schulpraktika sind studienbegleitend zu absolvie-ren.

Leistungsnachweise

Das Studium wird abgeschlossen mit einer Note für das Fach Kunst und einer Note für die Fachdidaktik, die sich jeweils aus dem arithmetischen Mittel der Prüfungsleistungen aus den

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Modulen zusammensetzt. Die Studierenden erarbeiten außerdem eine fachspezifische wissen-schaftliche Abschlussarbeit und absolvieren die Erste Staatsprüfung.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Theorie und Praxis der bildenden Kunst Pflicht Künstlerische Studienarbeit

10

Bildsprachliche Grundlagen der Kunst-pädagogik

Pflicht Hausarbeit 10

Fläche-Körper-Raum Wahlmodul Künstlerische Studienarbeit

10

Didaktische Grundlagen der Kunstpä-dagogik und Förderung der künstleri-schen Kreativität

Pflicht Projektarbeit 10

Bildnerische Produktion und Rezeption Pflicht Projektarbeit 10

Ausgewählte Aspekte der historischen und modernen Kunst

Pflicht Künstlerische Studienarbeit

10

Kunstpädagogik im Wandel ihrer Funktionen

Pflicht Klausur 5

Schulpraktische Studien im Fach Kunst an der Grundschule

Pflicht (SPS) Projektarbeit 5

Künstlerisch-ästhetische Praxis als Crossover

Pflicht Künstlerische Studienarbeit

10

Berufseinsatzmöglichkeiten

Absolventen/innen dieses Studienganges finden i.d.R. Einsatzmöglichkeiten als Kunstlehrer/innen an Grundschulen im gesamten Bundesgebiet. Weitere mögliche Berufsfelder bieten sich in allen Bereichen an, in denen eine solide Kompetenz auf dem Gebiet der fachlich und pädagogisch fundierten Kunst-Vermittlung benötigt wird, wie z. B.:

> Private oder ausländische Bildungseinrichtungen

> Fach- und Hochschuleinrichtungen

> Kultureinrichtungen wie Museen, Galerien

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Mathematik

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Ziel des Studiums ist der Erwerb von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachprak-tischen sowie bildungswissenschaftlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im ge-wählten Fach, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im gewählten Lehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen.

Aufbau des Studiums

Der Studiengang umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 240 Leistungspunkten (LP), davon 50 LP für das Fach und 15 LP für die Fachdidaktik. Dazu kommen Module des bildungs-wissenschaftlichen Bereichs (40 LP), der drei Grundschuldidaktiken (75 LP) und die Schulprak-tischen Studien mit 25 LP. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 25 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (15 LP) und die schriftliche Prüfung sowie die mündlichen Prüfungen (10 LP) der staatlichen Abschlussprüfung.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Module schließen i.d.R. mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung ab. In den meis-ten Fachmodulen sind wöchentliche Übungsaufgaben als Prüfungsvorleistungen obligatorisch. Prüfungsvorleistungen sind Studienleistungen, die fachliche Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung sind und in Form von Aufgaben mit Erfolgskontrolle und Übungsscheinen mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden. Die Prüfungsvorleistung ist „bestan-den“, wenn 50% der zu erreichenden Punkte erreicht wurden. Im Falle des Nichterreichens der 50% der Punkte ist eine Wiederholung frühestens zum nächsten Semester möglich.

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grundlagen der Mathematik Pflicht Klausur 10

Grundwissen Lineare Algebra Pflicht Klausur 10

Grundwissen Analysis (Grundschule) Pflicht Klausur 10

Einführungsmodul Mathematikdidaktik: Fachdidaktische Grundlagen des Ma-thematikunterrichts in der Grundschule

Pflicht Klausur 10

Wahrscheinlichkeitstheorie Pflicht Klausur 5

Grundwissen Geometrie Pflicht Mündliche Prüfung 5

Vertiefungsmodul Mathematikdidaktik Pflicht Referat 5

Schulpraktische Studien (Mathematik) Pflicht Praktikumsbericht 5

Grundwissen Informatik Pflicht Portfolio 5

Seminar Geometrie Pflicht Referate mit schriftli-cher Ausarbeitung

5

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Lehramtes für Grundschulen werden auf die berufliche Tätigkeit als Leh-rer/innen an Grundschulen des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufspraktische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderhalbjährigen Vorbereitungsdienst fort-gesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Außer der Tätigkeit als Lehrer/in erge-ben sich durch die breitgefächerte und fachübergreifende Ausbildung in den mathematischen und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen sowie durch die Kombination mit einem Zweit- oder Drittfach auch Tätigkeitsfelder außerhalb des Schuldienstes. Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das entsprechende Lehramt.

Musik

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen der Hochschule für Musik und Theater Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Die Immatrikulation ist vom Bestehen einer Eig-nungsfeststellungsprüfung an der Hochschule für Musik und Theater (HMT) Leipzig abhängig.

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Bitte beachten Sie die Informationen zur Eignungsfeststellungsprüfung im Fach Musik im Kapi-tel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Das Studium umfasst die künstlerisch-praktische, die musikpädagogische, musikdidaktische sowie die musikwissenschaftliche Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen. Das künst-lerisch-praktische Studium gliedert sich in instrumentale, vokale und musiktheoretische Aus-bildungsbereiche, die als Einzelunterricht (Klavier und ein weiteres Instrument (in der Regel Gitarre), Gesang, Schulpraktisches Klavierspiel) und als Unterricht in Kleingruppen (Musik-theorie, Chorleitung) angeboten werden.

Aufbau des Studiums

Das Studium im Fach Musik findet an zwei Hochschulen statt. Die Ausbildung im Fach Musik (Fachwissenschaft und -didaktik) erfolgt an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig ebenso wie die Schulpraktischen Studien im Fach Musik und die Grundschuldidaktik Musik. Die Studierenden werden hier als Haupthörer/innen immatrikuliert. Die Ausbildung in den anderen Grundschuldidaktiken, in Modulen der Ergänzungsstudien sowie in den Bildungswis-senschaften findet an der Universität Leipzig statt. Hier sind die Studierenden als Nebenhö-rer/innen immatrikuliert. Die Schulpraktischen Studien im Bereich der Bildungswissenschaften und der Grundschuldidaktiken (außer der GSD Musik) werden über die Universität Leipzig organisiert.

Die Studienstruktur im Fach Musik stellt sich wie folgt dar:

> 65 LP für das Fach und seine Fachdidaktik an der HMT Leipzig

> 5 LP für das Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ an der HMT Leipzig

> 75 LP für die zum Fach gehörigen Grundschuldidaktiken an der Universität Leipzig

> 40 LP für den Bereich der Bildungswissenschaften an der Universität Leipzig

> 25 LP für die Schulpraktischen Studien an der HMT Leipzig und Universität Leipzig insgesamt

> 5 LP für den Bereich der Ergänzungsstudien an der Universität Leipzig

Für die Erste Staatsprüfung sind 15 LP für die wissenschaftliche Arbeit und 10 LP für die münd-lichen und schriftlichen Prüfungen zu erbringen.

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Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Künstlerische Praxis I Pflicht Fachpraktische Prüfung

10

Integrativ I Pflicht Hausarbeit, Klausur 10

Künstlerische Praxis II a Pflicht Fachpraktische Prüfung

5

Künstlerische Praxis II b Pflicht Klausur 5

Musikwissenschaft Pflicht Hausarbeit 5

Didaktik I Pflicht Hausarbeit 5

Körper-Stimme-Kommunikation (Schulmusik)

Pflicht (Ergän-zungsstudien)

Präsentation 5

Künstlerische Praxis III Pflicht Fachpraktische Prüfung

10

Didaktik II Pflicht Gestaltungsauf-gabe

5

Schulpraktische Studien IV Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Präsentation 5

Integrativ II Pflicht Fachpraktische Prüfung

10

Berufseinsatzmöglichkeiten

Absolventen/innen des Staatsexamens dieses Studiengangs werden als Musiklehrer/innen an Grundschulen im gesamten Bundesgebiet zum Einsatz kommen. Es finden sich jedoch auch mögliche Berufsfelder in allen Bereichen, in denen eine solide Kompetenz auf dem Gebiet der Musik sowie deren Lehre benötigt wird, wie z. B.:

> Private oder ausländische Bildungseinrichtungen

> Fach- und Hochschuleinrichtungen

> Kultureinrichtungen

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Religion, Evangelische

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig. Vor Antritt des Vorbereitungsdienstes ist der Nachweis der Konfessionszugehörigkeit zur Evangelischen Kirche zu erbringen.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Der Studiengang „Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen – Erste Staatsprü-fung“ soll auf den Dienst in der Schule als Lehrer/in vorbereiten.

Dafür sollen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermittelt werden, dass die Studierenden zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden. Damit werden die Grundlagen für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und für die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Weiter-bildung geschaffen.

Das Lehr- und Ausbildungsangebot im Fach Evangelische Religion umfasst folgende Fächer: Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie und Religions-pädagogik.

Aufbau des Studiums

Der Gesamtumfang des studentischen Arbeitsaufwandes (Workload) für das Studium beträgt 240 Leistungspunkte (LP), davon entfallen 65 Leistungspunkte (LP) auf das Fach Evangelische Religion. Das Studium beinhaltet weitere 75 LP für die Grundschuldidaktik und 40 LP für die Bildungswissenschaften. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Hinzu kommen weitere 25 LP für die Schulpraktischen Studien und 25 LP für die Erste Staatsprüfung. Davon entfallen 15 LP auf die wissenschaftliche Arbeit. Diese kann im Fach Evangelische Religion (einschließlich Fachdidaktik), in der Grundschuldidaktik oder in den Bildungswissenschaften geschrieben werden. Die restlichen 10 LP ergeben sich aus den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften.

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Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grundlagen der biblischen Traditionen und der Geschichte des Christentums

Pflicht Klausur 10

Kirchengeschichte I Wahlpflicht Klausur 10

Kirchengeschichte I Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Altes Testament I Wahlpflicht Klausur 10

Altes Testament I Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Neues Testament I Wahlpflicht Klausur 10

Neues Testament I Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Einführung in die Religionspädagogik Pflicht Klausur 10

Praxis des Religionsunterrichts an Grundschulen (SPS II/III)

Pflicht (gehört zu SPS)

Unterrichtsentwurf 10

Systematische Theologie I Wahlpflicht Klausur 10

Systematische Theologie I Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Berufseinsatzmöglichkeiten

Das Lehramtsstudium Evangelische Religion befähigt die Absolventen/innen nach dem Beste-hen der Ersten Staatsprüfung zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes, der mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird.

Sorbisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für die Aufnahme des Studiums werden Sprach-kenntnisse in Ober- oder in Niedersorbisch bzw. siebenjähriger Schulunterricht erwartet. Für Bewerber/innen, die diesen Nachweis nicht erbringen können, erfolgt eine Eignungsfeststel-lungsprüfung.

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Zulassungsbeschränkung: keine Gegebenenfalls ist die Immatrikulation vom Bestehen der Eignungsprüfung abhängig, wenn die oben genannten Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Bitte informie-ren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Das Studium soll die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten vorbereiten und ihnen die er-forderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbewusstem Han-deln befähigt werden. Das Studium im Lehramt Sorbisch orientiert sich an den allgemeinen Anforderungen an eine moderne philologische, sprachdidaktische und sprachpädagogische Bildung bezüglich Inhalten, Methoden, fachlichen wie auch sozialen Kompetenzen und be-rücksichtigt den aktuellen Forschungs- und Erkenntnisstand sowie neuere Vermittlungsformen und -methoden zu muttersprachlicher, fremdsprachlicher und bilingualer Ausbildung in der Schule unter den spezifischen Bedingungen einer Minderheitensprache.

Aufbau des Studiums

Das Studium des Faches Sorbisch (50 LP) beinhaltet die Gebiete

> Sprachwissenschaft

> Literaturwissenschaft

> Fachdidaktik einschl. Schulpraktische Studien

> Sprachpraxis mit Schwerpunkt Ober- oder Niedersorbisch

Dazu kommen neben der Fachdidaktik (15 LP), die Grundschuldidaktiken (75 LP) und Module der Bildungswissenschaften (40 LP). Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Kör-per-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die fachwissenschaftlich und fachdidaktisch erworbenen Kenntnisse werden durch die Schul-praktischen Studien (25 LP) in der Praxis vertieft. Die Erste Staatsprüfung umfasst 25 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (15 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Module können importierte Lehrveranstaltungen aus anderen Instituten beinhalten oder komplett importiert sein. Vermittlungsformen sind Vorlesung (V), Seminar (S), Übung (Ü), Praktikum (P), die Vermittlungssprache ist - mit Ausnahme importierter Veranstaltungen - in der Regel Sorbisch. Die Abschlussarbeit wird studienbegleitend im achten Semester in sorbischer Sprache verfasst.

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Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Sorabistik Pflicht Klausur 10

Sprache und Kommunikation Ia (Obersorbisch) oder

Wahlpflicht Klausur 10

Sprache und Kommunikation Ib (Niedersorbisch

Wahlpflicht Klausur 10

Sprache und Kommunikation IIa (Obersorbisch) oder

Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Sprache und Kommunikation IIb (Niedersorbisch)

Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Grundschuldidaktik Sorbisch I Pflicht Mündliche Prüfung, Hausarbeit

10

Das Sorbische und seine Literatur im diachronen Kontext

Pflicht Mündliche Prüfung, Klausur

10

Das Sorbische und seine Kultur im synchronen Kontext

Pflicht Klausur 10

Sorbische Kinder- und Jugendliteratur Pflicht Hausarbeit 5

Fachdidaktik III Pflicht Mündliche Prüfung 5

Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Ziel ist eine berufliche Tätigkeit als Lehrer/in in den sorbischen und zweisprachigen Grundschulen der Ober- oder Niederlausitz mit den erforderlichen fachlichen Kenntnissen, Methodenkompetenz und Fähigkeit zu wissenschaftlicher und didaktischer Aufarbeitung des Lernstoffes, insbesondere zu fachlich qualifizierter und angemessener mündlicher und schrift-licher Ausdrucksweise in Ober- oder/und Niedersorbisch; kompetente Sprachberatung und Sprachpflege beim Erhalt des Sorbischen und der sorbischen Kultur sowie Sprachvermittlung, gegebenenfalls auch außerhalb einer schulischen Lehrtätigkeit.

Sport

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

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Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Die Immatrikulation ist u. a. vom Bestehen der sportpraktischen Eignungsfeststellung abhängig. Bitte beachten Sie die Informationen zur Eig-nungsfeststellungsprüfung im Fach Sport im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Es werden Kompetenzen in den sozial-, natur- und sportwissenschaftlichen Disziplinen ver-mittelt:

> Erziehungs-, geistes- und sozialwissenschaftliche Disziplinen:

> Sportpädagogik, Sportdidaktik, Sportpsychologie, Sportgeschichte, Sportphiloso-phie, Sportsoziologie

> Naturwissenschaftliche und sportmedizinische Disziplinen:

> Sportmedizinische sowie bewegungs- und trainingswissenschaftliche Grundlagen

> Allgemeine Grundlagen sowie spezielle Bewegungs- und Trainingswissenschaft der Sportarten

> Sportförderunterricht und Schulpraktische Studien

Aufbau des Studiums

Im Fach Sport (65 LP) ist die Fachdidaktik mit 15 Leistungspunkten bereits integriert. 25 Leistungspunkte entfallen auf die Schulpraktischen Studien und 40 LP auf den Bereich der Bildungswissenschaften. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die Erste Staatsprüfung umfasst 25 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (15 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP). Insgesamt sind somit 240 Leistungspunkte zu erbringen.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus mehreren Teilprüfungen bestehen kann.

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Bewegungen des frühen Schulkindes analysieren, vermitteln und motorische Leistungen bewerten; das Schulkind als biologisches System verstehen

Pflicht Referat, Lehrprobe 10

Bewegungsfelder im Sportunterricht der Grundschule 1

Pflicht Komplexprüfung 10

Bewegungsfelder im Sportunterricht der Grundschule 2*

Pflicht Komplexprüfung 10

Lehren und Lernen im Tätigkeitsfeld Sport und Schule (I), incl. SPS II/III

Pflicht (gehört z.T. zu SPS)

Praktikumsmappe, Hausarbeit, mündli-che Prüfung

10

Körper, Sport und Bewegung in Lebenslauf und Lebensführung; Sport unterrichten im sozialen Kontext

Pflicht Klausur 10

Spielen in und mit Regelstrukturen Pflicht Lehrproben, Klausur 10

Bewegung, Sport und Spiel vermitteln Pflicht Projektarbeit 10

* Für das Skilager entstehen Lehrgangskosten von ca. 640.- Euro.

Spätestens bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung (i.d.R. bis zum Ende des 7. Semesters) sind die Nachweise des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens in Bronze und des Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ vorzulegen.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Lehramtes werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer/innen an Grundschulen des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufspraktische und berufsthe-oretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.

Sportlehrer und Sportlehrerinnen erteilen Sportunterricht und vermitteln sportliche Fertigkeiten und Kenntnisse an unterschiedliche Zielgruppen beispielsweise in Schulen, Sportvereinen, Fit-nessstudios und Rehabilitationseinrichtungen. Zudem sind sie organisatorisch, beratend oder forschend tätig.

Die zunehmende Professionalisierung und Kommerzialisierung des Sportgeschehens rücken auch Tätigkeiten in der Sportökonomie, im Sportmanagement und in der Sportberatung ver-stärkt ins Blickfeld von Sportlehrern und Sportlehrerinnen. In diesen Bereichen sind vor allem ihre organisatorischen Fähigkeiten gefragt.

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Lehramt an Mittelschulen

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Studienvoraussetzungen

Es gelten die allgemeinen Zulassungsbedingungen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig, d. h. es ist das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife bzw. der fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachzuweisen.

Für das Studium der Fächer Kunst, Musik und Sport sind bestandene Eignungsfeststellungs-prüfungen Voraussetzung. Bitte beachten Sie dazu auch das Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Die Studierenden immatrikulieren sich in den Lehramtsstudiengang, entscheiden sich für zwei Studienfächer und legen dabei fest, welches von beiden das erste Fach ist. Dies ist nur für die Immatrikulation an der Uni wichtig. Beide Fächer der Fachkombination sind im Studium gleichwertig. Die Wahl des Erstfaches entscheidet darüber, an welcher Fakultät/welchem Institut die Immatrikulation erfolgt. Welche Fächer miteinander kombiniert werden können, ist in der Lehramtsprüfungsordnung (LAPO I) festgelegt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Absatz „Aufbau des Studiums“ (siehe Seite 65).

Sonderfall Musik:Studieninteressenten bewerben sich im März für die Eignungsfeststellungsprüfung sowie für ei-nen Studienplatz im Fach Musik an der HMT Leipzig (Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig). Eine separate Bewerbung an der Universität Leipzig ent-fällt damit. Neben dem Antrag auf Eignungsfeststellungsprüfung geben die Interessenten drei Wünsche für ihr zweites Unterrichtsfach an. Nach bestandener Eignungsfeststellungsprüfung entscheidet die HMT über die Vergabe des zweiten Faches und meldet den Studienbewerber /innen an der Universität Leipzig an. Die Studierenden sind somit Haupthörer im Fach Musik an der HMT und Nebenhörer für das zweite Fach, die Bildungswissenschaften und Ergän-zungsstudien an der Universität Leipzig.Zur Planung Ihres individuellen Studienverlaufes empfiehlt es sich eine Studienfachberatung in Anspruch zu nehmen.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Für das Studium eines sprachlichen Faches sind Sprachkenntnisse in dieser Sprache Immatri-kulationsvoraussetzung.

Als spezielle fachspezifische sprachliche Zugangsvoraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung sind Lateinkenntnisse in den Fächern Französisch, Spanisch und Geschichte nachzuweisen. In den Fächern Französisch und Spanisch können die Lateinkennt-nisse ersetzt werden durch zwei moderne Fremdsprachen mit dem Abschluss je eines Grund-

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kurses Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER). Bitte infor-mieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Diese Kenntnisse können während des Studiums erworben werden. Soweit nachzuweisende Kenntnisse in Latein nicht durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen sind, bleibt gemäß LAPO I ein Semester für die Regelstudienzeit unberücksichtigt.

Zulassungsbeschränkung

Zum WS 2016/2017 gab es in den meisten Fächern eine örtliche Zulassungsbe-schränkung. Bitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkun-gen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsziele

Ziel des Studiums ist der Erwerb von bildungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen sowie gegebenenfalls fachpraktischen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertig-keiten, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im gewähl-ten Lehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Erste Staatsprü-fung und die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen.

Aufbau des Studiums

Alle wichtigen Bestimmungen zu Inhalt und Aufbau des Studienganges Staatsexamen für das Lehramt an Mittelschulen in den nachfolgend dargestellten Fächern werden durch die entspre-chenden Studien- und Prüfungsordnungen geregelt.

Das Studium umfasst einen studentischen Arbeitsaufwand von 270 Leistungspunkten (LP) und setzt sich aus zwei Fächern, den dazugehörigen Fachdidaktiken, dem bildungswissenschaft-lichen Bereich, den Modulen der Ergänzungsstudien und der wissenschaftlichen Arbeit sowie den mündlichen und schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung zusammen.

Das Studium ist wie folgt strukturiert:

> zwei zu wählende Fächer im Umfang von je 80 LP einschließlich Fachdidaktik im Umfang von je 15 LP (im Fach Musik einschließlich der Fachdidaktik – 90 LP)

> bildungswissenschaftlicher Bereich mit 35 LP

> die Ergänzungsstudien mit 15 LP (wenn das Fach Musik gewählt wird, umfasst der Bereich der Ergänzungsstudien nur 5 LP)

> das Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ mit 5 LP

> die Schulpraktischen Studien mit 25 LP

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Die restlichen 30 Leistungspunkte entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen Fächern und ihren Fachdidaktiken (10 LP) im Rahmen der Ersten Staatsprüfung.

Als Fächer müssen zwei Fächer aus der ersten Fächergruppe oder ein Fach aus der ersten und ein Fach aus der zweiten Fächergruppe gewählt werden. Zu den Fächergruppen gehören:

> Erste Fächergruppe: Biologie, Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Sorbisch, Sport

> Zweite Fächergruppe: Chemie, Ethik/Philosophie, Französisch, Gemeinschafts-kunde/ Rechtserziehung, Geschichte, Informatik, Kunst, Musik, Polnisch, Evan-gelische Religion, Russisch, Spanisch, Tschechisch

Zusätzlich kann das Fach Musik mit den Fächern Evangelische Religion oder Ethik/Philoso-phie kombiniert werden.

Die 25 LP umfassenden Schulpraktischen Studien finden im Umfang von je 10 LP in Modulen der Fachdidaktik des jeweiligen Faches und im Umfang von 5 LP in Modulen der Bildungs-wissenschaften statt.Das Studium des Faches Musik erfolgt an der Hochschule für Musik und Theater „Felix Men-delssohn Bartholdy“ Leipzig.

Übersicht zum Studienverlauf

In der abgebildeten Tabelle finden Sie einen exemplarischen (d.h. den Regelfall abbildenden-den) Studienverlaufsplan für das Lehramt an Mittelschulen. Die Schulpraktischen Studien II bis V finden jeweils in den Modulen der Fachdidaktik statt.

Um die unterschiedlichen Studienverlaufspläne einzusehen, erkundigen Sie sich bitte auf der Internetseite der Universität Leipzig: www.uni-leipzig.de/+aufbau-des-studiums

Sem. Fach 1 Fach 2 Bildungswissenschaften

1. Fachmodul 1 Fachmodul 1 BiWi 1

2. Fachmodul 2 Fachmodul 2 BiWi 2SPS 1

Ergän-zungsstu-dien

3. Fachmodul 3 Fachmodul 3 BiWi 3 Ergän-zungsstu-dien

4. Fachmodul 4 Fachmodul 4 BiWi 4 BiWi 5

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Sem. Fach 1 Fach 2 Bildungswissenschaften

5. Fachdidaktik 1 Fachdidaktik 1 BiWi 6 BiWi 7

6. Fachmodul 5 Fachmodul 5 FD 2 (F1) FD 2 (F2)

7. Fachmodul 6 Fachmodul 6 FD 3 (F1) FD 3 (F2)

8. FM 7 FD 4 FM 7 FD 4 Ergänzungsstudien

9. Wissenschaftliche Arbeit 20 LP Prüfungsvorbereitung 10 LP

BiWi = Bildungswissenschaften, SPS = Schulpraktische Studien/Praktikum an der Schule, FM = Fachmodul, FD = Fachdidaktik, F1/F2 = Fach 1/Fach 2

Berufseinsatzmöglichkeiten

Das erfolgreich abgeschlossene Studium berechtigt zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Mittelschulen.

Weitere Informationen zum Studiengang sowie ein Video mit einem Lehramts-studierenden finden Sie auf unserem Studienstartportal unter: www.leipzig-studieren.de/lehramt-an-mittelschulen-staatsexamen/.

Fächer

Biologie

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Ziel des Studiums ist der Erwerb von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachprak-tischen sowie bildungswissenschaftlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den gewählten Fächern, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftra-ges im gewählten Lehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen.

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Aufbau des Studiums

Das Fach Biologie ist eines von zwei Fächern des neunsemestrigen Studiengangs, der einen Arbeitsaufwand von insgesamt 270 Leistungspunkten (LP) umfasst, also pro Semester 30 LP.

Der Studiengang Biologie für das Lehramt an Mittelschulen umfasst die in der Tabelle darge-stellten Module des Faches Biologie im Umfang von 80 Leistungspunkten einschließlich seiner Fachdidaktik im Umfang von 15 Leistungspunkten. Ergänzt werden die bereits genannten An-teile des Studienganges durch 80 LP des zweiten Faches, 35 LP aus dem Bereich der Bil-dungswissenschaften und 25 LP für die Schulpraktischen Studien. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) sowie die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich und die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern (10 LP) der staatlichen Abschlussprüfung.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus mehreren Teilprüfungen bestehen kann. Die mit * gekennzeichneten Wahlpflichtmodule sind im Rahmen der Ergän-zungsstudien zu belegen.

Folgende Pflicht- und Wahlpflichtmodule (WP) sind für das Fach Biologie zu belegen:

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Allgemeine Botanik Pflicht Klausur 10

Allgemeine Chemie* Wahlpflicht ¹ Klausur 10

Allgemeine Chemie* Wahlpflicht ² Klausur 5

Grundlagen der botanischen Systema-tik und Pflanzenökologie

Pflicht Klausur 10

Allgemeine Zoologie Pflicht Klausur 10

Spezielle Zoologie/Ökologie Pflicht Klausur 10

Fachdidaktik Biologie I Pflicht Klausur 5

Biochemie Pflicht Klausur 5

SPS II/III ³ Pflicht (gehört zu SPS)

Praktikumsbericht 5

Fachdidaktik Biologie II Pflicht Klausur 10

Genetik im Schulunterricht Pflicht Klausur 5

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Tierphysiologie Pflicht Klausur 5

SPS IV/V Pflicht (gehört zu SPS)

Unterrichtsentwurf, tabell. Entwürfe

5

Pflanzenphysiologie Pflicht Klausur 10

1 Im Fach Biologie muss im Ergänzungsbereich das 5-LP-Modul „Allgemeine Chemie“ verpflichtend belegt werden, sofern die/der Studierende die Inhalte dieses Moduls nicht innerhalb des parallelen Studiums des Faches Chemie erwirbt oder durch ein äquiva-lentes Studium nachweisen kann.

2 Im Ergänzungsbereich wird zusätzlich als Wahlpflichtfach das Modul „Allgemeine Chemie“ (10 LP) angeboten. Dieses Modul wird für Studierende empfohlen, für die auf Grund ihres zweiten Faches keine weiteren Vorgaben hinsichtlich der Belegung von Modulen im Ergänzungsbereich festgelegt sind. Wird das Wahlpflichtmodul „Allgemeine Chemie“ (10 LP) erfolgreich absolviert, ist das Belegen des Moduls „Allgemeine Chemie“ (5 LP) nicht erforderlich.

3 SPS = Schulpraktische Studien. Die SPS II/III finden je nach Angebot an den Schulen entweder im 5. oder 6. Semester statt.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Lehramtes für Mittelschulen werden auf die berufliche Tätigkeit als Leh-rer/innen an Mittelschulen des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufspraktische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst fort-gesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Außer der Tätigkeit als Lehrer/in er-geben sich durch die breitgefächerte und fachübergreifende Ausbildung in den biologischen und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen sowie durch die Kombination mit einem Zweit- oder Drittfach auch Tätigkeitsfelder außerhalb des Schuldienstes. Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das entsprechende Lehramt.

Chemie

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

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Ausbildungsinhalt

Ziel ist der erste berufsbefähigende Abschluss für eine Tätigkeit als Lehrer/in an Mittelschulen. Kombinationen sind prinzipiell möglich mit den Fächern: Biologie, Deutsch, Englisch, Mathe-matik, Physik, Sorbisch und Sport.

Aufbau des Studiums

Das Staatsexamen im Fach Chemie umfasst einen Arbeitsaufwand von 270 Leistungspunkten (LP), davon 80 LP für dieses Fach (incl. Fachdidaktik), 80 LP für das zweite Fach und 35 LP für die Bildungswissenschaften. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stim-me-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden sowie 25 LP für Schulpraktische Studien und 30 LP für die Erste Staatsprüfung. Darin enthalten sind 20 LP für die wissenschaftliche Arbeit und 10 LP für die mündlichen und schriftlichen Prüfungen.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Allgemeine Chemie Pflicht Klausur 10

Anorganische Chemie I Pflicht Mündliche Prüfung, Klausur

10

Organische Chemie I Pflicht Praktikumsleistung,Klausur

10

Physikalische Chemie I oder Wahlpflicht Mündliche Prüfung, Klausur

10

Physikalische Chemie I für Physiker Wahlpflicht Mündliche Prüfung, Klausur

10

Chemiedidaktische Grundlagen Pflicht Klausur 10

SPS II/III Pflicht Unterrichtsentwurf 5

Technische Chemie Pflicht Klausur 5

Anorganische Chemie II Pflicht Klausur 5

Analytik und Umweltchemie Pflicht Klausur 5

Chemiedidaktische Vertiefungsstudien (incl. SPS IV/V)

Pflicht Mündliche Prüfung 10

Organische Chemie II Pflicht Klausur 10

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Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Lehramtes für Mittelschulen werden auf die berufliche Tätigkeit als Leh-rer/innen an Mittelschulen des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufspraktische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst fort-gesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.

Deutsch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig. Studierende, für die Deutsch eine Fremdsprache ist, müssen zu Studienbeginn Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Ge-meinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Das Studium bereitet die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten vor. Ziel ist der Beruf als Lehrer/in an Mittelschulen. Es vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, die für wissenschaft-liches Arbeiten, selbstständiges Denken und verantwortungsbewusstes Handeln notwendig sind. Zugleich bilden sie die Grundlage für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und die eigenverantwortliche Weiterbildung. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Fachdidaktik. In den Bereichen Sprach- und Literaturwissenschaft werden systematische und historische Perspektiven auf Sprache und Lite-ratur eingenommen und theoretisch fundiert. Die Fachdidaktik vermittelt auf fachwissenschaft-licher Grundlage Kompetenzen zur Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen.

Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich formal in Sprach- und Literaturwissenschaft sowie Fachdidaktik mit entsprechenden Teilgebieten. Diese Teilgebiete sind als thematisch zusammenhängende Module im Studienverlaufsplan aufgeführt. Module umfassen je 5 oder 10 LP und werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Die meisten Module sind Pflichtmodule, die von allen Studierenden abgelegt werden müssen. In einzelnen Semestern gibt es auch eine Auswahl mehrerer Module, von denen eines gewählt werden muss, sogenannte Wahlpflichtmodule.

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Von den im gesamten Studium zu erbringenden 270 LP werden im Fach Deutsch 65 Punkte in den Fachwissenschaften und 15 LP in der Fachdidaktik erbracht. Sie werden ergänzt durch 80 LP im zweiten Fach, 35 LP in den Bildungswissenschaften, 25 LP Schulpraktische Studien, die in den Bildungswissenschaften sowie in der Fachdidaktik Deutsch umgesetzt werden. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil- und Ergänzungsbereich abgedeckt werden, wobei empfohlen wird, ein Modul „Deutsch als Zweitsprache in der Sekundarstufe“ zu absolvieren. Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grundlagen der germanistischen Sprachwissenschaft

Pflicht Klausur 10

Grundlagen der germanistischen Litera-turwissenschaft

Pflicht Klausur 10

Geschichte der deutschen Sprache und Ältere deutsche Literatur

Pflicht Klausur 10

Theorie und Geschichte der deutschen Literatur

Pflicht Hausarbeit 5

Grammatische Grundlagen Pflicht Klausur 5

Grundlagen von Lernen und Lehren im Deutschunterricht

Pflicht Klausur 5

Schulpraktische Übungen 1SPS II/III

Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Schriftliche Ausar-beitung

5

Kinder- und Jugendliteratur Pflicht Klausur 5

Standards und Kompetenzen: Deutsch-didaktik

Pflicht Hausarbeit 10

Ältere deutsche Literatur Pflicht Hausarbeit 5

Schulpraktische Übungen 2 SPS IV/V

Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Schriftliche Ausar-beitung

5

System der deutschen Sprache Pflicht Klausur 5

Deutsch als Zweitsprache in der Sekun-darstufe*

Wahlfach Projektarbeit 10

Neuere deutsche Literaturgeschichte (Vertiefungsmodul)

Pflicht Hausarbeit 5

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Aspekte sprachwissenschaftlicherForschung 1 (Vertiefungsmodul) oder

Wahlpflicht Projektarbeit 5

Aspekte sprachwissenschaftlicher Forschung 2 (Vertiefungsmodul) oder

Wahlpflicht Mündliche Prüfung 5

Aspekte sprachwissenschaftlicher Forschung 3 (Vertiefungsmodul) oder

Wahlpflicht Referat 5

Aspekte sprachwissenschaftlicher Forschung 4 (Vertiefungsmodul)

Wahlpflicht Klausur 5

* Das Modul „Deutsch als Zweitsprache in der Sekundarstufe“ wird als Wahlmöglichkeit im Ergänzungsbereich (8. Fachsemester) mit Nachdruck empfohlen.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Berufsziel für den Studiengang Lehramt an Mittelschulen im Fach Deutsch ist, nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung, eine Lehr-tätigkeit im Schuldienst. Zudem sind weitere Berufsfelder in der Erwachsenenbildung oder in anderen Institutionen zu nennen, in denen neben der Sprachbeherrschung und breiten Wis-sensanwendung auf sprach-, literaturwissenschaftlichem Gebiet didaktische Kompetenzen ge- fragt sind. Hinzu kommen Berufe im Bereich Journalismus/Medien, Öffentlichkeitsarbeit/PR/Werbung, Verlagswesen/Bibliotheken, Kultureinrichtungen. Das Studium ermöglicht auch eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung in den Fachbereichen.

Deutsch als Zweitsprache (Lehramtserweiterungsfach)

Bitte beachten Sie, dass das Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) nur als Lehramtserweite-rungsfach studierbar ist. Informationen zum Studium der Lehramtserweiterungsfächer finden Sie ab Seite 29.

Studienvoraussetzungen

Voraussetzung ist die Immatrikulation in ein Lehramtsstudium, mindestens im dritten Fachse-mester oder ein bereits abgeschlossenes Lehramtsstudium.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

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Ausbildungsinhalt

Die Ausbildungsinhalte des Lehramtserweiterungsfaches Deutsch als Zweitsprache umfassen die Bereiche:

> Deutsch als Zweitsprache in der Sekundarstufe

> Forschungsfeld Deutsch als Zweitsprache

> Interkulturelle Kommunikation

> Mehrsprachigkeit

> Migrationsforschung

> Kompetenzentwicklung im DaZ-Unterricht

> Lexikologie und Wortbildung

> Didaktik/Methodik Deutsch als Fremd- und Zweitsprache

> Durchgängige Sprachbildung

> Phonetik/Phonologie/Rhetorik

> Kulturstudien

> Fremdsprachenerwerb

> Grammatik

> Testforschung und Testentwicklung

> Unterrichtspraxis (Praktikum)

Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich in vier Bereiche, aus denen jeweils bestimmte Module zu belegen und eine bestimmte Zahl an Leistungspunkten zu erbringen sind:

1. Pflichtmodule: Hier sind die Module „Deutsch als Zweitsprache in der Sekundar-stufe“ (10 LP), „Forschungsfeld Deutsch als Zweitsprache“ (5 LP), „Interkulturelle Kom-munikation“ (10 LP) sowie „Unterrichtspraxis“ (10 LP) im Umfang von insgesamt 35 Leistungspunkten zu absolvieren.

2. Kernbereich Deutsch als Zweitsprache: Von den in diesem Bereich angebotenen Modulen „Mehrsprachigkeit“, „Migrationsforschung“ und „Testforschung und Testent-wicklung“ sind zwei Module im Umfang von je 10 Leistungspunkten zu belegen.

3. Linguistik: Von den in diesem Bereich angebotenen Modulen „Grammatik“, „Lexi-kologie und Wortbildung“, „Phonetik/Phonologie/Rhetorik“ sowie „Fremd-sprachen-erwerb“ ist ein Modul im Umfang von 10 Leistungspunkten zu belegen.

4. Fachdidaktik: Von den in diesem Bereich angebotenen Modulen „Didaktik und Methodik Deutsch als Fremd- und Zweitsprache“ (10 LP), „Kulturstudien“ (5 LP), „Kom-petenzentwicklung im DaZ-Unterricht“ (10 LP) und „Durchgängige Sprach-bildung“ (5 LP) sind Module im Umfang von 15 LP zu absolvieren.

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Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Für Informationen zu Modulen, Studienablauf und Prüfungen informieren Sie sich bitte in der Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Das Lehramtserweiterungsfach „Deutsch als Zweitsprache“ (Mittelschule) wendet sich aus-schließlich an Studierende des Lehramtes an Mittelschulen und bietet ihnen die Möglichkeit, zusätzlich zu ihren sonstigen Fächern die Lehrbefugnis im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ in der Mittelschule zu erwerben.

Englisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Grundlegende Zugangsvoraussetzung sind Eng-lischkenntnisse auf dem Niveau B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenz-rahmen für Sprachen. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifen-de Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Das wissenschaftliche Leitbild des Studienganges Lehramt an Mittelschulen für das Fach Eng-lisch orientiert sich grundsätzlich an der Struktur der neuen europäischen Philologien, die sich aus dem Zusammenspiel ihrer einzelnen Fachteile (anglistische und amerikanistische Li-teraturwissenschaft und Kulturstudien, Linguistik, Fachdidaktik und Sprachpraxis) sowie deren stringenter Kooperation definieren. Durch die komplexe Vernetzung der Fachgebiete unterein-ander ergibt sich ein Gesamtbild, das weit hinausreicht über die einfache Summe der (Fach-)Teile.Das Studium des Faches Englisch soll die Studierenden auf die berufliche Lehrtätigkeit vorberei-ten und ihnen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbstständigem Denken und zu verantwortungsbe-wusstem Handeln befähigt werden. Damit werden auch die Grundlagen für berufliche Entwick-

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lungsmöglichkeiten und für die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Weiterbildung geschaffen.

Aufbau des Studiums

Der Studiengang ist modular gegliedert. Der Bereich der Englischausbildung für das Lehramt an Mittelschulen umfasst insgesamt 80 Leistungspunkte (LP) aus Pflicht- und Wahlpflichtmodu-len. Dazu kommen 80 LP für das zweite Fach, 35 LP für die Bildungswissenschaften und 25 LP für die Schulpraktischen Studien. Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem ggf. gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Einführung in die englischsprachige Literatur und Kultur

Pflicht Klausur 10

Einführung in die anglistische Linguistik I Pflicht Klausur, mündliche Präsentation

10

Einführung in die anglistische Linguistik II Pflicht Hausarbeit, Klausur 10

Literaturgeschichte/Geschichte der Britischen Inseln I

Pflicht Mündliche Prüfung 10

Literaturen und Kulturen der USA Pflicht Klausuren 10

Fachdidaktik I Pflicht Schulpraktische Leistung, Klausur

10

Schulpraktische Studien II/III Pflicht (gehört zu SPS)

Schulpraktische Leistungen

5

Fachdidaktik Englisch II Pflicht Projektarbeit 5

Amerikanische Literaturen, Amerikani-sche Gesellschaften*

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Identitätskonstruktionen auf den Briti-schen Inseln und in den postkolonialen Kulturen*

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Schulpraktische Studien IV/V Pflicht (gehört zu SPS)

Praktikumsportfolio 5

Anglistische Linguistik (vertieft) Pflicht Projektarbeit 5

Britische Kultur und Literatur I** Wahlmodul Hausarbeit 10

* Es muss nur eines der beiden Wahlpflichtmodule belegt werden.** Wahlangebot für den Bereich Ergänzungsstudien

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Studium im Ausland

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist der Nachweis eines oder mehrerer Aufenthalte im Gesamtumfang von mindestens drei Monaten in einem englischsprachigen Land erforder-lich. Der Auslandsaufenthalt kann vor oder während des Studiums absolviert werden. Er ist von den Studierenden unter Beratung durch die Fakultät selbst zu organisieren und muss nicht zwingend mit einem Auslandsstudium verbunden sein. Vor Antritt eines Studienaufenthalts im Ausland ist dafür Sorge zu tragen, dass die dort erbrachten Studienleistungen am entsenden-den Institut anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Berufsziel für den Studiengang Lehramt an Mittelschulen im Fach Englisch ist, nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung, eine Lehr-tätigkeit als Englischlehrer/in im Schuldienst.

Außerdem kommen alle Berufsfelder in Frage, die eine solide englische Sprach-, Kultur- und/oder Literaturkompetenz erfordern, wie z. B.

> Private oder ausländische Bildungseinrichtungen

> Journalismus/Medien

> Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations

> Werbung

> Verlagswesen/Bibliotheken

> Kultureinrichtungen

> Internationale Kontakte

Ethik/Philosophie

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 und eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau A2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäi-schen Referenzrahmen für Sprachen. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schul-formübergreifende Informationen zum Lehramt“.

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Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Das Studium im Studiengang „Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen – Erste Staatsprüfung“ soll die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten als Lehrer/innen vorbereiten und ihnen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbe-wusstem Handeln befähigt werden.

Das Studienprogramm umfasst 8 Pflichtmodule und zielt auf eine theorie- und praxisorientierte Qualifikation ab:

> durch den Erwerb umfassender Kenntnisse über Bedingungen, Möglichkeiten und Fol-gen philosophischer Arbeit

> durch die Befähigung zur historischen und systematischen Analyse geistesgeschichtli-cher Prozesse

> durch die Ausbildung wissenschaftlicher Reflexionsfähigkeit sowie

> durch die Ausbildung entsprechender wissenschaftlicher und berufspraktischer Fähig-keiten und Fertigkeiten

Aufbau des Studiums

Das Fach Ethik/Philosophie für das Lehramt an Mittelschulen umfasst insgesamt 80 Leistungs-punkte. Darin enthalten sind zwei mittelschulspezifische Fachdidaktikmodule.

Ergänzt werden die bereits genannten Anteile des Studienganges durch 80 LP des zweiten Faches, 35 LP aus dem Bereich der Bildungswissenschaften und 25 LP für die Schulpraktischen Studien. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP), welche im neunten Semester im Fach Ethik/Philoso-phie geschrieben werden kann, sowie die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich und die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern (10 LP) der staatlichen Abschlussprüfung.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grundlagen der Ethik/Philosophie Pflicht Mündliche Prüfung, Hausarbeit

20

Grundlagen der biblischen Traditionen und der Geschichte des Christentums

Pflicht Klausur 10

Geschichte der praktischen Philosophie Pflicht Hausarbeit 10

Didaktik der Ethik/Philosophie I (incl. SPS)

Pflicht (gehört z.T. zu SPS)

Mündliche Prüfung 15

Religionsgeschichte Pflicht Klausur 10

Vertiefung Praktische Philosophie Pflicht Hausarbeit 10

Didaktik der Ethik/Philosophie II (incl. SPS)

Pflicht (gehört z.T. zu SPS)

Praktikumsbericht 10

Vertiefung Theoretische Philosophie Pflicht Hausarbeit 5

Berufseinsatzmöglichkeiten

Der Studiengang soll den Studierenden vertiefte fachspezifische und fachdidaktische Kennt-nisse und Fähigkeiten vermitteln und sie an die fachliche Arbeit an der Mittelschule heranfüh-ren. Er befähigt die Absolventen/innen zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes, der mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird.

Französisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass nicht bereits in einem verwandten Bachelor-, Diplom-, Staatsexamens- oder Magisterstudiengang eine für die Fortsetzung oder den Abschluss des Studiums notwendige Prüfung endgültig nicht bestanden wurde.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Grundlegende Zugangsvoraussetzung zum Stu-dium sind Kenntnisse in Französisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Der Nachweis erfolgt durch das Abiturzeugnis oder durch ein gleichwerti-ges Zertifikat. Bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung sind Lateinkenntnisse erforderlich. Diese können durch zwei moderne Fremdsprachen auf dem Niveau B2 ersetzt oder während des Studiums erbracht werden. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulform-übergreifende Informationen zum Lehramt“.

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Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Ziel ist der Beruf als Lehrer/in an Mittelschulen nach Abschluss des entsprechenden Lehramts-studienganges und des Vorbereitungsdienstes an einer Schule. Das Studium soll die Studie-renden auf berufliche Tätigkeiten vorbereiten und ihnen die dazu erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zu wissenschaftlicher Arbeit, selbstständigem Denken und verantwortungsbewusstem Handeln vermitteln, welche gleichermaßen die Grundlagen für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und für die eigenverantwortliche Weiterbildung bieten.

Die Leipziger Romanistik beschäftigt sich als geisteswissenschaftliches Fach mit der Sprache, Literatur und Kultur der romanischsprachigen Länder und Gemeinschaften. Während sie sich innerhalb der Geisteswissenschaften der Konzeption einer Gesamtromanistik verpflichtet fühlt, wird im Lehramtsstudiengang eine klare Profilbildung in einer Philologie verfolgt, die den historisch entstandenen Abgrenzungen und Abgrenzungsbestrebungen einzelner Sprach- und Kulturräume Rechnung trägt.

Gegenstand des Studiums ist die französische Philologie und Sprache. Insbesondere sollen die Studierenden fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten auf den Gebieten Sprachwis-senschaft, Literaturwissenschaft, Kulturstudien, Landeskunde und Sprache erwerben. Diese Profilbildung formt – zusammen mit fachdidaktischen und pädagogisch-psychologischen Aus-bildungsschwerpunkten des Unterrichts an Mittelschulen – das Leitbild des Studiengangs Lehr-amt an Mittelschulen im Fach Französisch. Er widmet sich dem Studium über den Gebrauch der französischen Sprache abgrenzbaren Kulturräume Frankreich, Belgien, Kanada (Québec) und Maghreb.

Bei der Konzeption des Studiengangs Lehramt Französisch wurde ein Studienangebot er-stellt, das den Studierenden thematische Spezialisierungsmöglichkeiten in beiden wissen-schaftlichen Bereichen (Linguistik und Literatur-/Kulturwissenschaft) anbietet, Möglichkeiten zur Verbesserung der sprachpraktischen Kompetenzen bereit hält und ergänzt wird durch fachdidaktische Seminare und Übungen, die gezielt auf den Fremdsprachenunterricht an der Mittelschule vorbereiten.

Die Studierenden lernen die grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, der Infor-mationsbeschaffung, Auswertung, Beurteilung und Systematisierung.

Im Bereich Sprachwissenschaft (Linguistik) sollen Geschichte, Struktur, Funktionen und Varietä-ten des Französischen studiert werden, und es wird grundlegendes Wissen über linguistische Theorien sowie über das System und die Varietäten des Französischen vermittelt.

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Im Bereich Literatur- und Kulturwissenschaft wird Grundlagenwissen mit Bezug auf den fran-kophonen Kulturraum vermittelt. Es geht insbesondere um die Aneignung von interkultureller und disziplinübergreifender Kompetenz, von Grundlagen für die Interpretation und Analyse literarischer und medialer Texte sowie um die Einführung in Theorien der Literatur- und Kultur-wissenschaft.

Im Bereich Fachdidaktik erlernen die Studierenden fremdsprachendidaktische Theorien, Mo-delle und Prinzipien modernen Fremdsprachenunterrichts, die sie reflektiert und eng begleitet in zwei Fachpraktika erproben.

Im Bereich Landeskunde werden geschichtliche und gegenwartsbezogene, kulturelle, politi-sche, ökonomische und soziale Phänomene Frankreichs und der frankophonen Länder be-handelt.

Im Bereich Sprache lernen die Studierenden französischsprachige Texte mittleren und höhe-ren Schwierigkeitsgrades zu rezipieren sowie sich im Französischen schriftlich und mündlich (Anforderungen ca. C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) auszudrücken.

Aufbau des Studiums

Das Studium hat einen Umfang von 270 Leistungspunkten. Im Bereich des Faches (80 LP) Fran-zösisch sind fünf Pflichtmodule und zwei Wahlpflichtmodule (= 65 LP) zu absolvieren sowie vier Pflichtmodule in der Fachdidaktik, die möglichst in der unten ersichtlichen Reihenfolge studiert werden sollten. Schulpraktische Studien sind integraler Bestandteil der Fachdidaktik-module.

Ergänzt werden die bereits genannten Anteile des Studienganges durch 80 LP des zweiten Faches, 35 LP aus dem Bereich der Bildungswissenschaften und 25 LP für die Schulpraktischen Studien. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftli-chen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP). Die wissenschaftliche Arbeit wird in einem der beiden Lehramtsfächer, deren Fachdidaktik oder in den Bildungswissenschaften geschrieben.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Jedes Fachmodul besteht in der Regel aus:

> einer Vorlesung (2 SWS)

> einem Seminar (2 SWS)

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> einer sprachpraktischen oder landeskundlichen Übung (2 SWS) oder

> schulpraktischen Studien (2 SWS).

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Romanistische Sprachwissenschaft I: Einführung und sprachspezifische Grundlagen der französischen Sprachwissenschaft

Pflicht Klausur 10

Romania I: Einführung und Grundlagen der französischen Literatur- und Kultur-wissenschaft

Pflicht Klausur 10

Romania II: Literatur, Kultur und Geschichte des frankophonen Raumes nach Schwerpunkten

Pflicht Projektarbeit, Klausur

10

Romanistische Sprachwissenschaft II : Systemlinguistik des Französischen

Pflicht Projektarbeit, Klausur

10

Didaktik der romanischen Sprachen I* Pflicht Portfolio 10

Linguistik und Literatur/Kultur Franzö-sisch*

Pflicht Projektarbeit, münd-liche Präsentation

10

Didaktik der romanischen Sprachen II; SPS II/III

Pflicht Schulpraktische Leistung

5

Literatur, Kultur, Geschichte: Frankreich und Frankophonie I oder

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Literatur, Kultur, Geschichte: Frankreich und Frankophonie II oder

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Sprache und Linguistik: Frankophoner Raum. Sprachsystem und Sprachnorm

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Didaktik der romanischen Sprachen III Pflicht Portfolio mit Präsentation

5

Literatur, Kultur, Geschichte: Frank-reich und Frankophonie III oder

Wahlpflicht Projektarbeit 5

Sprache und Linguistik: Frankophoner Raum. Sprachbetrachtung und Norm-bildung oder

Wahlpflicht Projektarbeit 5

Sprache und Linguistik: Frankophoner Raum. Text und Textanalyse

Wahlpflicht Projektarbeit, Klausur

5

Didaktik der romanischen Sprachen IV, SPS IV/V

Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Praktikumsportfolio 5

* kombiniertes Modul über zwei Semester

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Studium im Ausland

Bis spätestens zur Anmeldung der Ersten Staatsprüfung ist ein mindestens dreimonatiger Aus-landsaufenthalt in einem frankophonen Land nachzuweisen. Der Auslandsaufenthalt ist von den Studierenden unter Beratung durch das Institut für Romanistik selbst zu organisieren und sie haben vor Antritt insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die im Ausland erbrachten Stu-dienleistungen oder die belegten Module am entsendenden Institut anerkannt und auf den Stu-diengang angerechnet werden. Als Gastuniversitäten werden v.a. diejenigen empfohlen, mit denen Austauschpartnerschaften am Institut für Romanistik bestehen. Die Studierenden können sich zur Beratung an die entsprechenden Länderkoordinatoren/innen des Instituts wenden.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Beim Studiengang Lehramt an Mittelschulen im Fach Französisch ist als klar zu definierendes Berufsziel eine Lehrtätigkeit im Schuldienst, in der Erwachsenenbildung oder in anderen Insti-tutionen zu nennen, in denen neben der Sprachbeherrschung und breiten Wissensanwendung auf sprach-, literatur- und kulturwissenschaftlichem Gebiet didaktische Kompetenz gefragt ist.

Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für das Studium werden Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sowie eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau A2 vorausgesetzt. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Das Studium im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung soll in fachwissenschaftliche und fachdidaktische Probleme einführen, so dass die methodische, begriffliche und systematische Verflechtung der verschiedenen Teildisziplinen des Faches deutlich wird.

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Die Studierenden sollen eine systematische Orientierung und Kriterien für ein verantwortliches Handeln erwerben, die für die spätere Tätigkeit im Lehrerberuf erforderlich sind. Das Studium beinhaltet neben vier Fachdidaktikmodulen acht fachwissenschaftliche Module, davon fünf aus dem Bereich der Politikwissenschaft sowie je ein Modul aus der Soziologie, der Wirt-schafts- und der Rechtswissenschaft.

Aufbau des Studiums

Das Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung wird im Umfang von 80 Leistungspunkten (LP) studiert. Das zweite Fach umfasst ebenfalls 80 LP. Im bildungswissenschaftlichen Bereich müssen 35 LP und in den Schulpraktischen Studien 25 LP für die Zulassung zur Ersten Staats-prüfung erbracht werden. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restli-chen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Die im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung erforderlichen Leistungspunkte, werden durch das Absolvieren von acht fachwissenschaftlichen Modulen erbracht:

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Politische Systeme Pflicht Klausur, Essay 10

Internationale Politik Pflicht Referat, Klausur 10

Politische Theorie Pflicht Referat, Klausur 10

Fachdidaktik I Pflicht Unterrichtsentwurf, Klausur

10

Grundlagen der Soziologie Pflicht Klausur 10

Recht Pflicht Klausur 5

Fachdidaktik II Pflicht Hausarbeit 5

Wirtschaft Pflicht Klausur 5

Konstitution der Macht oder Wahlpflicht Hausarbeit 10

Organisation der Macht Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Fachdidaktik III Pflicht Referat, Hausarbeit 5

Interpretation der Macht oder Wahlpflicht Hausarbeit 5

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Legitimation der Macht Wahlpflicht Mündliche Prüfung 5

Fachdidaktik IV/V (Blockpraktikum SPS IV/V)

Pflicht Praktikumsbericht 5

Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Berufsziel für den Studiengang Lehramt an Mittelschulen im Fach Gemeinschafts-kunde/Rechtserziehung ist, nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung, eine Lehrtätigkeit im Schuldienst.

Geschichte

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Ein Kenntnisnachweis in Latein sowie der Nach-weis über eine moderne Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind bis zum Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung nachzuweisen.Fehlende Sprachkenntnisse können während des Studiums in den Ergänzungsstudien nach-geholt werden.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Lehrer im Allgemeinen und Geschichtslehrer im Besonderen sehen sich mit Anforderungspro-filen konfrontiert, die eine gute Allgemeinbildung sowie transferfähige Methodikkenntnisse verlangen.

Das wissenschaftliche Leitbild des Staatsexamens für das Lehramt an Mittelschulen Geschichte bietet die Schwerpunktsetzung in allen historischen Epochen und in zahlreichen systemati-schen und regionenbezogenen Themenfeldern an. Dadurch entsteht ein Zusammenspiel aus den Teildisziplinen der mittelalterlichen und neuzeitlichen Geschichte Europas und Amerikas und der Fachdidaktik.

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Durch die komplexe Vernetzung der Fachgebiete untereinander ergibt sich ein Gesamtbild, das weit hinausreicht über die einfache Summe der (Fach-)Teile. Im Staatsexamen für das Lehr-amt an Mittelschulen im Fach Geschichte werden die Studierenden schulformspezifisch auf die Lehrtätigkeit an staatlichen Mittelschulen vorbereitet. Darüber hinaus sollen sie vertiefte fachspezifische und interdisziplinäre Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen mittelalter-lichen und neuzeitlichen Geschichte Europas und Amerikas und der Fachdidaktik erwerben. Damit werden die Grundlagen für selbstständige weitere Arbeit und für eigenverantwortliche Weiterbildung auf dem Gebiet der Geschichte sowie der Lehre relevanter Bereiche dieser Gebiete geschaffen.

Aufbau des Studiums

Das Fach Geschichte wird im Umfang von 65 Leistungspunkten (LP) studiert. Dazu kommen Module der Fachdidaktik Geschichte (15 LP). Das zweite Fach umfasst ebenfalls 80 LP. Im bildungswissenschaftlichen Bereich müssen 35 LP und in den Schulpraktischen Studien 25 LP für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erbracht werden. Zudem können neben dem obli-gatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungs-bereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Der Studiengang Staatsexamen für das Lehramt an Mittelschulen im Fach Geschichte ist in Module gegliedert, die sich aus mehreren, i.d.R. zwei Veranstaltungen zusammensetzen. Es werden drei Formen von Modulen unterschieden: Basismodule, Schwerpunktmodule und Pro-filierungsmodule

Basismodule vermitteln in der Form von Übungen die Grundlagen der Geschichtswissenschaf-ten, ihre Inhalte, Methoden und Theorien. Es müssen zwei Basismodule besucht werden, wobei es sich bei einem um ein Methodenmodul handelt.

Schwerpunktmodule vermitteln epochen- oder themenspezifische geschichtswissenschaftliche Kenntnisse sowie die für historische Berufsfelder notwendigen Fähigkeiten. An der Arbeitspra-xis des Historikers orientierte quellenkundliche Übungen und Lektürekurse unterstützen hierbei maßgeblich die Vermittlung und fördern das Erlernen wissenschaftlicher Kritik und differenzie-render Argumentation.

Profilierungsmodule dienen der Vermittlung vertiefter Kenntnisse und dem Erwerb entsprechen-der Fähigkeiten in fachwissenschaftlicher und geschichtsdidaktischer Hinsicht. Sie begleiten die Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit.

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Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Überblickskurs Geschichte Pflicht Basis-modul

Klausur 10

Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft

Pflicht Basis-modul

Referat, Klausur 10

„Alte Geschichte“ 1 Wahlpflichtmodul auswählen 10

„Mittelalterliche Geschichte“ 1 Wahlpflichtmodul auswählen 10

Inhalte und Methoden des Geschichtsunterrichts SPS II/III

Pflicht Referat, Klausur 10

„Neuere/Neueste Geschichte“ 1 Wahlpflichtmodul auswählen 10

Historische Lehr-/Lernforschung und Praxisfeld Schule

Pflicht Praxismappe, Prä-sentation, Portfolio

15

Profilierungsmodul 1 1 Wahlpflichtmodul auswählen 10

Profilierungsmodul 2 1 Wahlpflichtmodul auswählen 5

Die Beschreibung der einzelnen Module, die Bestandteil der Schwerpunktbereiche sind, fin-den Sie in der Studien- und Prüfungsordnung für das Lehramt an Mittelschulen Fach Geschich-te unter dem Kurzlink: www.uni-leipzig.de/+so-po-geschichte-ms

Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Berufsziel ist der Einsatz als Geschichtslehrer/in an Mittelschulen im gesamten Bun-desgebiet. Absolventen/innen des Staatsexamens dieses Studienganges finden jedoch auch mögliche Berufsfelder in allen Bereichen, in denen eine solide Kompetenz in der Geschichts-wissenschaft sowie deren Lehre benötigt wird, wie z. B.:

> Private oder ausländische Bildungseinrichtungen

> Fach- und Hochschuleinrichtungen

> Journalismus/Medien

> Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations

> Werbung

> Verlagswesen/Bibliotheken

> Kultureinrichtungen

> Internationale Kontakte

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Informatik

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Ziel des Studiums ist der Erwerb von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachprak-tischen sowie bildungswissenschaftlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den gewählten Fächern, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftra-ges im gewählten Lehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen.

Aufbau des Studiums

Das Fach Informatik umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 270 Leistungspunkten (LP), davon 80 LP für dieses Fach und die dazugehörige Fachdidaktik. Dazu kommen ein zweites Fach (80 LP) sowie Module aus dem bildungswissenschaftlichen Bereich (35 LP). Die fachwis-senschaftlich und fachdidaktisch erworbenen Kenntnisse werden durch die Schulpraktischen Studien (25 LP) in der Praxis vertieft. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Kör-per-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jewei-ligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Folgende Pflicht- und Wahlpflichtmodule sind für das Fach Informatik zu belegen:

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Diskrete Strukturen Pflicht Klausur 5

Modellierung und Programmierung 1 Pflicht Klausur 5

Modellierung und Programmierung 2 Pflicht Klausur 5

Grundlagen der Technischen Informatik Pflicht Klausur 5

Algorithmen und Datenstrukturen 1 Pflicht Klausur 5

Datenbanksysteme I Pflicht Klausur 5

Algorithmen und Datenstrukturen 2 Pflicht Klausur 5

Praktikum Objektorientierte Program-mierung

Pflicht Testate 5

Grundlagen der Didaktik der Informatik Pflicht Hausarbeit 10

Seminarmodul Wissen in der moder-nen Gesellschaft

Pflicht Referat, Seminararbeit

5

Didaktik der Informatik I(SPS II/III)

Pflicht (gehört zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

Aufbaukurs Didaktik der Informatik Pflicht Mündliche Prüfung 5

Betriebs- und Kommunikationssysteme Pflicht Klausur 5

Automaten und Sprachen Pflicht Klausur 5

Didaktik der Informatik II (SPS IV/V)

Pflicht (gehört zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

Wahlpflicht 1 1 Wahlpflichtmodul auswählen (s. unten)

5

Wahlpflicht 2 1 Wahlpflichtmodul auswählen (s. unten)

5

Im Wahlpflichtbereich können aus folgenden Modulen (aus dem Angebot des Bachelor- und Masterstudiengangs Informatik) zwei Module zu je 5 LP ausgewählt werden:

> Automatentheorie

> Computergrafik

> Grundlagen der Parallelverarbeitung

> Grundlagen Komplexer Systeme

> Information Retrieval

> Linguistische Informatik

> Sequenzanalyse und Genomik

> Signalverarbeitung

> Technische Informatik

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Alle Module schließen in der Regel mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung ab. In den meisten Fachmodulen sind wöchentliche Übungsaufgaben als Prüfungsvorleistungen obliga-torisch.

Sollten Sie nicht Mathematik als zweites Fach wählen, wird dringend empfohlen, Mathema-tikmodule im Rahmen der Ergänzungsstudien zu belegen (z.B. „Mathematik für Wirtschafts-wissenschaftler“).

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Lehramtes für Mittelschulen im Fach Informatik werden auf die berufli-che Tätigkeit als Lehrer/innen an Mittelschulen des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufspraktische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbe-reitungsdienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Außer der Tätigkeit als Lehrer/in ergeben sich durch die breitgefächerte und fachübergreifende Ausbildung in den informatischen und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen sowie durch die Kombi-nation mit einem Zweit- oder Drittfach auch Tätigkeitsfelder außerhalb des Schuldienstes. Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das entsprechende Lehramt.

Kunst

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Die Immatrikulation ist vom Bestehen einer Eig-nungsfeststellungsprüfung abhängig. Bitte beachten Sie die Informationen zur Eignungs-feststellungsprüfung im Fach Kunst im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“. Darüber hinaus sind Sprachkenntnisse in einer modernen Fremdsprache (möglichst Englisch) auf dem Niveau B2 nachzuweisen.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

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Ausbildungsinhalt

Das Studium umfasst die künstlerisch-praktische, die kunstpädagogische und didaktische so-wie die kunstwissenschaftliche Ausbildung für das Lehramt an Mittelschulen. Die Ausbildung vermittelt den Studierenden, in enger Bindung an die Praxis, die für diese Arbeitsfelder er-forderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf den Gebieten der Kunstpädagogik, der Kunsttheorie und Kunstgeschichte sowie der künstlerischen Produktion und Rezeption und qualifiziert sie dabei zu eigenständiger Arbeit. Zugleich können fachübergreifende Schlüssel-qualifikationen u. a. in Bezug auf Strategien der Problemlösung, pädagogisch-psychologisch fundierte Kommunikationsformen, Präsentationstechniken und kreativer Umgang mit den Neu-en Medien erworben werden.

Aufbau des Studiums

Das Fach Kunst umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 270 Leistungspunkten (LP), da-von 80 LP für dieses Fach und die dazugehörige Fachdidaktik. Dazu kommen ein zweites Fach (80 LP) sowie Module aus dem bildungswissenschaftlichen Bereich (35 LP). Die fachwis-senschaftlich und fachdidaktisch erworbenen Kenntnisse werden durch die Schulpraktischen Studien (25 LP) in der Praxis vertieft. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Kör-per-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jewei-ligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Der Studiengang Staatsexamen für Mittelschulen im Fach Kunst ist modularisiert. Module sind Gruppen von thematisch oder methodisch zusammengehörigen Veranstaltungen im Umfang von 6 bis10 Semesterwochenstunden (SWS), die jeweils eine Teilqualifikation im Hinblick auf das Ziel des Studienganges vermitteln. Hierbei sind Basismodule, fachspezifische Schwer-punktmodule und fachdidaktische Module zu unterscheiden:

Die Lehrveranstaltungen der Basismodule dienen der Vermittlung von Grundlagen der Theorie und Praxis der Kunstpädagogik sowie der bildenden Kunst. In Verbindung mit differenzierten künstlerisch-praktischen Übungen können Basisqualifikationen in Bezug auf Theorie und Ge-schichte, Produktion, Rezeption und Vermittlung von bildender Kunst erworben werden.

Die Lehrveranstaltungen der Schwerpunktmodule dienen der Vermittlung von spezifischen kunstpädagogischen, kunsttheoretischen und kunstpraktischen Kenntnissen und dem Erwerb entsprechender Fähigkeiten mit Ausrichtung auf das schulische Berufsfeld. Praxisorientierte Übungen und vor allem Projektarbeit sind hierbei maßgebliche Vermittlungsformen.

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Die fachdidaktischen Module dienen der Vermittlung von Grund- und spezifischen Kenntnis-sen, die als pädagogische, entwicklungspsychologische und fachmethodische Grundlagen der Lehre im Fach Kunst zu verstehen sind. Zwei Schulpraktika sind studienbegleitend zu absolvieren.

Das Studium wird abgeschlossen mit einer Note für das Fach Kunst und einer Note für die Fachdidaktik, die sich jeweils aus dem arithmetischen Mittel der Prüfungsleistungen aus den Modulen zusammensetzt. Die Studierenden erarbeiten außerdem eine fachspezifische wissen-schaftliche Abschlussarbeit und absolvieren die Erste Staatsprüfung.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Theorie, Geschichte und Praxis der bildenden Kunst als Schnittstellen der Kunstpädagogik

Pflicht Hausarbeit 10

Bildsprachliche Grundlagen der Kunstpädagogik

Pflicht Klausur 10

Fläche-Körper-Raum Pflicht Künstlerische Studienarbeit

10

Künstlerische Arbeit mit technischen Medien im Kontext der Kunstpädago-gik

Pflicht Projektarbeit 10

Einführung in die Theorie und Praxis der Kunstpädagogik (SPS II/III)

Pflicht/Fach-didaktisches Modul

Projektarbeit 10

Geschichtliche und rezeptionsprakti-sche Aspekte der bildenden Kunst

Pflicht Projektarbeit 10

Handlungsfelder Kunstpädagogischer Praxis

Pflicht/Fach-didaktisches Modul

Projektarbeit 5

Kunstpädagogik im Wandel ihrer Funktionen (incl. SPS IV/V)

Pflicht/Fach-didaktisches Modul

Hausarbeit 10

Künstlerische Arbeit im Außenraum Pflicht Künstlerische Studienarbeit

5

Künstlerische Aktion und Interaktion Wahlpflicht Fachpraktische Studioarbeit

10

Erkundungen und Experimente zu Farbe, Form und Material

Wahlpflicht Fachpraktische Studioarbeit

10

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Berufseinsatzmöglichkeiten

Absolventen/innen dieses Studienganges finden in der Regel Einsatzmöglichkeiten als Kunst-lehrer/innen an Mittelschulen im gesamten Bundesgebiet. Weitere mögliche Berufsfelder bie-ten sich in allen Bereichen an, in denen eine solide Kompetenz auf dem Gebiet der fachlich und pädagogisch fundierten Kunst-Vermittlung benötigt wird, wie z. B.:

> Private oder ausländische Bildungseinrichtungen

> Fach- und Hochschuleinrichtungen

> Kultureinrichtungen wie Museen, Galerien.

Mathematik

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Ziel des Studiums ist der Erwerb von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachprak-tischen sowie bildungswissenschaftlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den gewählten Fächern, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftra-ges im gewählten Lehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen.

Aufbau des Studiums

Das Fach Mathematik umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 270 Leistungspunkten (LP), davon 80 LP für dieses Fach und dessen Fachdidaktik. Dazu kommen ein zweites Fach (80 LP), 25 LP für die Schulpraktischen Studien sowie Module aus dem bildungswissenschaft-lichen Bereich (35 LP). Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die rest-lichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

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Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Module schließen in der Regel mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung ab. In den meisten Fachmodulen sind wöchentliche Übungsaufgaben als Prüfungsvorleistungen obligato-risch. Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grundlagen der Mathematik Pflicht Klausur 10

Grundwissen Analysis Pflicht Klausur 10

Aufbaukurs Geometrie Pflicht Mündliche Prüfung 10

Diskrete Strukturen Pflicht Klausur 5

Grundkurs Didaktik der Mathematik Pflicht Mündliche Prüfung 5

Schulpraktische Studien II/III Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

Aufbaukurs Didaktik der Mathematik (Mittelschule)

Pflicht Referat, Mündliche Prüfung

10

Wahrscheinlichkeitstheorie Pflicht Klausur 5

Schulpraktische Studien IV/V Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

Seminar zur Schulmathematik Pflicht Referat 5

Numerik Pflicht Klausur 10

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Lehramtes für Mittelschulen im Fach Mathematik werden auf die berufli-che Tätigkeit als Lehrer/innen an Mittelschulen des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufspraktische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbe-reitungsdienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Außer der Tätigkeit als Lehrer/in ergeben sich durch die breitgefächerte und fachübergreifende Ausbildung in den mathematischen und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen sowie durch die Kombi-nation mit einem Zweit- oder Drittfach auch Tätigkeitsfelder außerhalb des Schuldienstes. Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das entsprechende Lehramt.

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Musik

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Hochschule für Musik und Theater (HMT) Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Die Immatrikulation ist vom Bestehen einer Eig-nungsfeststellungsprüfung an der HMT Leipzig abhängig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Termine zur Eignungsfeststellung und die Immatrikulationsordnung auf der Home-page der HMT Leipzig unter www.hmt-leipzig.de. Beachten Sie auch die Informationen zur Eignungsfeststellungsprüfung im Fach Musik im Kapitel „Schulformübergreifende Informatio-nen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Das Studium umfasst die künstlerisch-praktische, die musikpädagogische, musikdidaktische so-wie die musikwissenschaftliche Ausbildung für das Lehramt an Mittelschulen. Das künstlerisch-praktische Studium gliedert sich in instrumentale, vokale und musiktheoretische Ausbildungsbe-reiche, die als Einzelunterricht (Klavier und ein anderes Instrument, Gesang, Schulpraktisches Klavierspiel) und als Unterricht in Kleingruppen (Musiktheorie, Chorleitung) angeboten werden.

Aufbau des Studiums

Das Studium im Fach Musik findet an zwei Hochschulen statt. Die Ausbildung im Fach Musik (Fachwissenschaft einschließlich der Künstlerischen Praxis und Fachdidaktik) erfolgt an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig ebenso wie die Schulpraktischen Studien im Fach Musik (10 LP). Die Studierenden werden hier als Haupthörer immatrikuliert. Die Ausbildung in dem zweiten Fach, in Modulen der Ergänzungsstudien sowie in den Bildungswissenschaften findet an der Universität Leipzig statt. Die Studierenden werden hier als Nebenhörer immat-rikuliert. Die Schulpraktischen Studien (15 LP) in den Bildungswissenschaften und im zweiten Fach werden über die Universität Leipzig organisiert.

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Die Studienstruktur im Fach Musik stellt sich wie folgt dar:

> 90 LP im Fach (Fachwissenschaft und -didaktik) an der HMT Leipzig

> 5 LP im Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ an der HMT Leipzig

> 80 LP für das zweite Fach an der Universität Leipzig

> 25 LP für die Schulpraktischen Studien an der HMT und der Universität Leipzig insge-samt

> 5 LP für Ergänzungsstudien an der Universität Leipzig

> 35 LP im Bereich der bildungswissenschaftlichen Studieninhalte an der Universität Leipzig

Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Der Studiengang Staatsexamen für das Lehramt an Mittelschulen Musik an der HMT Leipzig ist in Module gegliedert, die sich aus mehreren Veranstaltungen zusammensetzen. Ein Modul gilt als bestanden, wenn alle für die jeweiligen Veranstaltungen geforderten Prüfungsleistungen erbracht wurden und eine regelmäßige, intensive Teilnahme der Studierenden nachzuwei-sen ist. Mögliche Prüfungsleistungen sind Klausuren, schriftliche Hausarbeiten, mündliche und fachpraktische Prüfungen, Referate sowie verschiedene über das Semester verteilte Aufgaben. Die genauen Leistungsanforderungen werden bei der Ankündigung der Module mit angege-ben.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Fachwissenschaft I Pflicht Hausarbeit, Klausur 10

Künstlerische Praxis I Pflicht Fachpraktische Prüfung

10

Körper-Stimme-Kommunikation (Schulmusik)

Pflicht Präsentation 5

Fachwissenschaft II Pflicht Klausur 10

Künstlerische Praxis II Pflicht Fachpraktische Prüfung

10

Fachwissenschaft III a Pflicht Schulpraktische Leistung

10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Fachwissenschaft III b Pflicht Hausarbeit 5

Künstlerische Praxis III Pflicht Fachpraktische Prüfungen

10

Schulpraktische Studien II/III Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Präsentation/Portfolio

5

Fachwissenschaft IV Pflicht Portfolio, Klausur 10

Künstlerische Praxis IV a Pflicht Fachpraktische Prüfungen

10

Schulpraktische Studien Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Präsentation, Portfolio

5

Künstlerische Praxis IV b Pflicht Fachpraktische Prüfungen

5

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Lehramtes für Mittelschulen im Fach Musik werden auf die berufliche Tätigkeit als Musiklehrer/innen an Mittelschulen des gesamten Bundesgebietes vorbereitet.Absolventen/innen dieses Studiengangs finden jedoch auch mögliche Berufsfelder in allen Bereichen, in denen eine solide Kompetenz auf dem Gebiet der Musik sowie deren Lehre benötigt wird, wie z. B.:

> Private oder ausländische Bildungseinrichtungen

> Fach- und Hochschuleinrichtungen

> Kultureinrichtungen

Physik

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Gute Kenntnisse in Mathematik und den Natur-wissenschaften sind Voraussetzung. Leistungskurse (auf Abiturniveau) in Physik und/oder Mathematik werden empfohlen. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmungen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

{!!!}

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Ausbildungsinhalt

Das Studium soll die Studierenden auf die berufliche Tätigkeit als Physiklehrer/innen an Mit-telschulen vorbereiten und ihnen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden. Zudem werden die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt geschaffen. Die Kombination des Faches Physik ist mit allen Fächern der Mittelschule möglich.

Aufbau des Studiums

Alle Studierenden des Staatsexamensstudienganges im Fach Physik erlernen im ersten und zweiten Semester zunächst gemeinsam die Grundlagen der Experimentalphysik. In den weite-ren Semestern erfolgen dann ein auf die Belange von Lehramtsstudierenden zugeschnittenes Studium wichtiger Bereiche der modernen experimentellen und theoretischen Physik sowie eine auf die Schulart abgestimmte Fachdidaktikausbildung mit schulpraktischen Übungen und einem vierwöchigen Schulpraktikum. In zwei Wahlpflichtmodulen können die Studierenden ihre physikalischen Kenntnisse entsprechend ihren Neigungen vertiefen und erweitern. Durch physikalische Praktika werden Einsichten in physikalische Messprozesse vermittelt und Inhalte der fachlichen Ausbildung vertieft. Auf die experimentelle Tätigkeit eines/einer Physiklehrers/in bereitet das Praktikum im Bereich der physikalischen Schulexperimente vor. Zum Abschluss des Studiums kann auf dem Gebiet der Physik oder ihrer Didaktik eine wissenschaftliche Ar-beit angefertigt werden.

Die Struktur des Studiums stellt sich wie folgt dar: Das Fach Physik umfasst einen Arbeits-aufwand von 80 LP für dieses Fach und die dazugehörige Fachdidaktik. Dazu kommen ein zweites Fach (80 LP) sowie Module aus dem bildungswissenschaftlichen Bereich (35 LP). Die fachwissenschaftlich und fachdidaktisch erworbenen Kenntnisse werden durch die Schulprak-tischen Studien (25 LP) in der Praxis vertieft. Zudem können neben dem obligatorischen Mo-dul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Experimentalphysik und ihre mathematischen Methoden EP1 - Mechanik

Pflicht Praktikumsleistung*, Klausur*

10

Experimentalphysik und ihre mathe-matischen Methoden EP2 - Elektrodynamik & Optik

Pflicht Praktikumsleistung*, Klausur*

10

Experimentalphysik EP3 - Thermodynamik

Pflicht Praktikumsleistung*, Klausur*

5

Theoretische Physik 1 - Theoretische Mechanik

Pflicht Klausur, Wöchent-lich ausgegebene Hausaufgaben

5

Experimentalphysik EP 4 Pflicht Praktikumsleistung*, Mündliche Prüfung*

5

Theoretische Physik 2 - Elektrodynamik

Pflicht Klausur, Wöchent-lich ausgegebene Hausaufgaben

5

Fachdidaktik 1 - Grundlagen der Physikdidaktik

Pflicht Mündliche Prüfung, Seminarvortrag mit schriftl. Ausarbei-tung

5

Theoretische Physik 3 - Quantenmechanik1/Thermodynamik und Statistik 1

Pflicht Klausur, Wöchent-lich ausgegebene Hausaufgaben

5

Experimentalphysik 5 - Molekül- und Festkörperphysik I

Pflicht Klausur, Wöchent-lich ausgegebene Hausaufgaben

5

Fachdidaktik 2 - Grundlagen des Unterrichtens in Physik

Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Unterrichtsversuch, Seminarvortrag mit schriftl. Ausarbei-tung

5

Physikunterricht in der Sekundarstufe 1 Pflicht Mündliche Prüfung, Versuchskomplexe im Praktikum

5

Experimentalphysik 7 - Kern- und Teilchenphysik

Pflicht Klausur, Wöchent-lich ausgegebene Übungsaufgaben

5

Physikunterricht in der Mittelschule Pflicht Mündliche Prüfung, Versuchskomplexe im Praktikum

5

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Fachdidaktik 4 - Physik lernen und lehren

Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Schulpraktische Leistung, Seminar-vortrag mit schriftl. Ausarbeitung oder Exkursionsbericht

5

* Diese Prüfungsleistungen müssen bestanden sein.

Aus den nachfolgend aufgeführten Wahlpflichtmodulen müssen zwei Module (je 5 LP) belegt werden:

> Einführung in die Computersimulation I

> Einführung in die Photonik I

> Ionenstrahlen I

> Astrophysik I - Sternenphysik

> Elektronik I

> Chemie für Physiker

> Einführung in Mathematica

> Angewandte Molekülphysik

> Supraleitung I

> Astrophysik und Schulastronomie

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer/innen an Mittelschulen vorbe-reitet. Die berufspraktische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Außer der Tätig-keit als Lehrer/in ergeben sich durch die breitgefächerte und fachübergreifende Ausbildung in den physikalischen und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen sowie durch die Kombination mit einem Zweit- oder Drittfach auch Tätigkeitsfelder außerhalb des Schuldienstes.Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Mittelschulen.

Polnisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss

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oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Der Kenntnisnachweis über eine moderne Fremd-sprache auf dem Niveau B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen ist bis zum Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung vorzulegen. Bitte infor-mieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Im Zuge der verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der EU und der Nachbarschaft zwischen der Republik Polen und Deutschland ist ein zunehmendes Interesse an der polnischen Sprache – auch in der Schule – entstanden. Dem wurde mit der Einführung des Faches Polnisch als zweitem Fach Rechnung getragen. Es ist kombinierbar mit den Fächern aus der ersten Fächer-gruppe Biologie, Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Sorbisch und Sport. Das Studium kann ohne Polnischvorkenntnisse begonnen werden. Deshalb baut es auf einer gründlichen Sprachausbildung auf (Polnischvorkenntnisse werden bei Nachweis als entsprechende Leis-tungen anerkannt).

Inhalte des Studiums sind Fachdidaktik (Schulfremdsprache/n, Fachbezogenes Lernen und Lehren, Konzeption und Gestaltung von Fachunterricht, Schulpraktische Übungen), allge-meine slawistische und spezifisch polonistische Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturgeschichte sowie interkulturelle Kommunikation auf der Grundlage des Erwerbs einschlägiger fremdsprachlicher Kompetenz. Vermittelt werden Schlüsselkompetenzen, sla-wistische/polonistische Grundlagen sowie prinzipielle Voraussetzungen für eigenständiges systematisches Arbeiten, selbständiges Denken und verantwortungsbewusstes Handeln. Durch das Studienprogramm erlangen die Studierenden einerseits fundamentale Kenntnisse über die polnische Sprache, Literatur, Geschichte und Kultur und andererseits fachdidaktische Voraus-setzungen für die Vermittlung des Polnischen als Schulfremdsprache. Die Einbeziehung aktuel-ler Erkenntnisse der Fremdsprachen- und Fachdidaktik als Prinzip sowie die stetige Integration der polonistischen Forschung auf den Gebieten der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturgeschichte garantieren eine optimale Ausbildung.

Aufbau des Studiums

Der Studiengang sieht zwei gleichwertige Lehramtsfächer (je 80 LP), Schulpraktische Studien (25 LP) und den Bereich Bildungswissenschaften (35 LP) vor. Zudem können neben dem obliga-

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torischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP). Zum Pflichtbereich (80 LP) im Lehramtsfach „Polnisch“ gehören 7 Lehramtsfachmodule (65 LP) und 2 fachdidaktische Module (15 LP). Hinzu kommen Schulpraktische Studien im Fach Polnisch (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Polnisch I Pflicht Klausur 10

Polnisch II Pflicht Mündliche Prüfung 10

Sprachwissenschaft (Polnisch) Pflicht Klausur 10

Literatur- und Kulturwissenschaft(Polnisch)

Pflicht Mündliche Prüfung 10

Didaktik der slawischen Sprachen 1 Pflicht Portfolio 10

Didaktik der slawischen Sprachen 2 (SPS II/III)

Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

Sprach- und Literaturwissenschaft Polnisch: Vertiefung

Pflicht Referat, Projektar-beit

10

Didaktik der slawischen Sprachen 3 Pflicht Portfolio 5

Didaktik der slawischen Sprache 4 (SPS IV/V)

Pflicht Praktikumsportfolio 5

Polnisch IV Pflicht Klausur 5

Kulturgeschichtliche und literarischeWechselbeziehungen im Grenzbereich von Mittel- und Osteuropa

Wahlpflicht Referat mit schriftli-cher Ausarbeitung

10

Sprachwissenschaft: Vertiefung Wahlpflicht Klausur 10

Studium im Ausland

Bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung muss ein Auslandsaufenthalt im polnischsprachi-gen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten nachgewiesen werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Praktikum oder einen Studienaufenthalt an einer Hochschule in Polen handeln, der von den Studierenden unter Beratung durch den zuständigen Studienfachberater selbst zu organisieren ist. Vor Antritt des Studiums im Ausland ist insbesondere darauf zu ach-ten, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Universität Leipzig anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden.

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Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Ziel ist der Einsatz als Polnischlehrer/in an Mittelschulen im gesamten Bundesgebiet. Bei anderer Berufsorientierung finden Absolventen des Staatsexamensstudienganges „Lehr-amt Polnisch“ mögliche Berufsfelder in allen Bereichen, in denen eine solide Kompetenz in der polnischen Sprache, Kultur- und Literatur benötigt wird, wie z. B. in den Bereichen:

> Weiteres Bildungswesen/Erwachsenenbildung (an deutschen staatlichen Schulen ist ein Lehramtsabschluss erforderlich, s.o.)

> Kultur- und Wissenschaftsmanagement, Kulturaustausch

> Stiftungen und internationale Organisationen

> Journalismus/Medien

> Verlagswesen, Bibliotheken

> Außenwirtschaft und Handel

> Auswärtiger Dienst

> Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

> Wissenschaftliche Dienste (ergänzender Masterabschluss und Promotion empfohlen)

Religion, Evangelische

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig. Vor Antritt des Vorbereitungsdienstes ist der Nachweis der Konfessionszugehörigkeit zur Evangelischen Kirche zu erbringen.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Der Studiengang „Evangelische Religion für das Lehramt an Mittelschulen – Erste Staatsprü-fung“ soll auf den Dienst in der Schule als Lehrer/in vorbereiten. Dafür sollen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermittelt werden, dass die Studieren-den zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden. Damit werden die Grundlagen für berufliche Entwicklungsmög-lichkeiten und für die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Weiterbildung geschaffen. Das Lehr- und Ausbildungsangebot im Fach Evangelische Religion umfasst folgende Fächer: Altes

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Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Religionspädago-gik sowie Ökumenik, Weltreligionen und Weltanschauungen.

Aufbau des Studiums

Der Gesamtumfang des studentischen Arbeitsaufwandes (Workload) für das Studium beträgt 270 Leistungspunkte (LP), davon entfallen 80 LP auf das Fach Evangelische Religion.

Das Studium gliedert sich in zwei Fächer mit je 80 LP, Schulpraktische Studien mit 25 LP und die Bildungswissenschaften mit 35 LP. In beiden Fächern ist die Fachdidaktik mit jeweils 15 LP integriert. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftli-chen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grundlagen der biblischen Traditionen und der Geschichte des Christentums

Pflicht Klausur 10

Kirchengeschichte I Wahlpflicht Klausur 10

Kirchengeschichte I Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Altes Testament I Wahlpflicht Klausur 10

Altes Testament I Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Neues Testament I Wahlpflicht Klausur 10

Neues Testament I Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Einführung in die Religionspädagogik Pflicht Klausur 10

Altes Testament, Neues Testament II Pflicht Hausarbeit 10

Praxis des Religionsunterrichts I Pflicht Unterrichtsentwurf 5

Systematische Theologie I Wahlpflicht Klausur 10

Systematische Theologie I Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Religionsdidaktische Themenfelder Pflicht Mündliche Prüfung 5

Kirchengeschichte II Pflicht Essay 5

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Berufseinsatzmöglichkeiten

Das Studium im Fach Evangelische Religion befähigt die Absolventen/innen nach dem Beste-hen der Ersten Staatsprüfung zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes, der mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird.

Russisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für die Aufnahme des Studiums müssen Kenntnis-se in Russisch auf dem Niveau B1 nachgewiesen werden. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Inhalte des Studiums sind Fachdidaktik (Schulfremdsprache/n, Fachbezogenes Lernen und Lehren, Konzeption und Gestaltung von Fachunterricht, Schulpraktische Übungen), allgemei-ne slawistische und spezifisch russistische Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kul-turgeschichte sowie interkulturelle Kommunikation auf der Grundlage des Erwerbs einschlä-giger fremdsprachlicher Kompetenz. Vermittelt werden Schlüsselkompetenzen, slawistische/russistische Grundlagen sowie prinzipielle Voraussetzungen für eigenständiges systematisches Arbeiten, selbständiges Denken und verantwortungsbewusstes Handeln.

Durch das Studienprogramm erlangen die Studierenden einerseits fundamentale Kenntnisse über die russische Sprache, Literatur, Geschichte und Kultur und andererseits fachdidaktische Voraussetzungen für die Vermittlung des Russischen als Schulfremdsprache. Die Einbeziehung aktueller Erkenntnisse der Fremdsprachen- und Fachdidaktik als Prinzip sowie die stetige In-tegration der russistischen Forschung auf den Gebieten der Sprachwissenschaft, Literaturwis-senschaft und Kulturgeschichte garantieren eine optimale Ausbildung.

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Aufbau des Studiums

Der Studiengang beinhaltet zwei gleichwertige Lehramtsfächer (je 80 LP), die Schulprakti-schen Studien (25 LP) und den Bereich der Bildungswissenschaften (35 LP). Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Pro-fil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Ab-schlussprüfung (10 LP). Zum Pflichtbereich (80 LP) im Lehramtsfach „Russisch“ gehören sieben Lehramtsfachmodule und vier fachdidaktische Module.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Einführung in die Slawistik Pflicht Klausur 5

Russisch III Pflicht Klausur 5

Russische Sprachwissenschaft I Pflicht Klausur 10

Russische Literatur Pflicht Projektarbeit 10

Didaktik der slawischen Sprachen 1 Pflicht Portfolio 10

Russisch IV Pflicht Mündliche Prüfung 10

Didaktik der slawischen Sprachen 2 (SPS II/III)

Pflicht (gehört zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

Russische/Ostslawische Kulturgeschichte

Pflicht Klausur 10

Didaktik der slawischen Sprachen 3 Pflicht Portfolio 5

Russische Sprachwissenschaft II Pflicht Projektarbeit 10

Linguistische Theorien und Methoden oder

Wahlpflicht Projektarbeit 5

Literaturwissenschaftliche Theorien und Methoden

Wahlpflicht Projektarbeit 5

Didaktik der slawischen Sprachen 4 (SPS IV/V)

Pflicht (gehört zu SPS)

Praktikumsportfolio 5

Studium im Ausland

Bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung muss ein Auslandsaufenthalt im russischsprachi-gen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten nachgewiesen werden. Dabei kann es sich

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zum Beispiel um ein Praktikum oder einen Studienaufenthalt an einer Hochschule in Russland handeln, der von den Studierenden unter Beratung durch den zuständigen Studienfachberater selbst zu organisieren ist. Vor Antritt des Studiums im Ausland ist insbesondere darauf zu ach-ten, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Universität Leipzig anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Ziel ist der Einsatz als Russischlehrer/in an Mittelschulen im gesamten Bundesgebiet. Bei anderer Berufsorientierung finden Staatsexamensabsolventen/innen des Studiengangs „Lehramt Russisch“ mögliche Berufsfelder in allen Gebieten, in denen eine solide Kompetenz in der russischen Sprache, Kultur- und Literatur benötigt wird, wie z. B. in den Bereichen:

> Weiteres Bildungswesen/Erwachsenenbildung (an deutschen staatlichen Schulen ist ein Lehramtsabschluss erforderlich, s.o.)

> Kultur- und Wissenschaftsmanagement, Kulturaustausch

> Stiftungen und internationale Organisationen

> Journalismus/Medien

> Verlagswesen, Bibliotheken

> Außenwirtschaft und Handel

> Auswärtiger Dienst

> Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

> Wissenschaftliche Dienste (in diesem Fall wird eine Promotion empfohlen)

Sorbisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für die Aufnahme des Studiums sind Sprachkennt-nisse in Ober- oder in Niedersorbisch entsprechend dem Niveau B2 des Gemeinsamen Eu-ropäischen Referenzrahmens bzw. siebenjähriger Schulunterricht erforderlich. Bewerber, die diesen Nachweis nicht erbringen können, müssen eine Eignungsfeststellungsprüfung ablegen. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

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Zulassungsbeschränkung: keine Gegebenenfalls ist die Immatrikulation vom Bestehen der Eignungsprüfung abhängig. Bitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Das Studium soll die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten vorbereiten und ihnen die er-forderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wis-senschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden.

Das Studium zum Lehramt Sorbisch orientiert sich an den allgemeinen Anforderungen an eine moderne philologische, sprachdidaktische und sprachpädagogische Bildung bezüglich Inhalten, Methoden, fachlichen wie auch sozialen Kompetenzen und berücksichtigt den ak-tuellen Forschungs- und Erkenntnisstand sowie neuere Vermittlungsformen und -methoden zu muttersprachlicher, fremdsprachlicher und bilingualer Ausbildung in der Schule unter den spezifischen Bedingungen einer Minderheitensprache.

Aufbau des Studiums

Das Studium des Faches Sorbisch (80 LP) beinhaltet die Gebiete

> Sprachwissenschaft

> Literaturwissenschaft

> Fachdidaktik einschl. Schulpraktische Studien

> Sprachpraxis mit Schwerpunkt Ober- oder Niedersorbisch

Dazu kommen neben dem zweiten Fach (80 LP incl. Fachdidaktik) Module der Bildungs-wissenschaften (35 LP). Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die fachwis-senschaftlich und fachdidaktisch erworbenen Kenntnisse werden durch die Schulpraktischen Studien (25 LP) in der Praxis vertieft. Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt: Pflichtmodulen sowie Wahlpflichtmodulen für Sorbisch (siehe unten).

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Module können importierte Lehrveranstaltungen aus anderen Instituten beinhalten oder kom-plett importiert sein. Vermittlungsformen sind Vorlesung (V), Seminar (S), Übung (Ü), Praktikum (P), die Vermittlungssprache ist - mit Ausnahme importierter Veranstaltungen - in der Regel Sorbisch. Die wissenschaftliche Arbeit wird studienbegleitend im 9. Semester in sorbischer Sprache verfasst.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Sorabistik Pflicht Klausur 10

Sprache und Kommunikation Ia (Obersorbisch) oder

Wahlpflicht Klausur 10

Sprache und Kommunikation Ib (Niedersorbisch)

Wahlpflicht Klausur 10

Sprache und Kommunikation IIa (Obersorbisch) oder

Wahlpflicht Mündliche Prüfung

10

Sprache und Kommunikation IIb (Niedersorbisch)

Wahlpflicht Mündliche Prüfung

10

Fachdidaktik I (SPS II/III) Pflicht (gehört z.T. zu SPS)

Mündliche Prüfung 10

Das Sorbische und seine Literatur im diachronen Kontext

Pflicht Mündliche Prüfung 10

Das Sorbische und seine Kultur im synchronen Kontext

Pflicht Klausur 10

Fachdidaktik II (SPS IV/V) Pflicht (gehört zu SPS)

Portfolio 5

Sorbische Sprache im Kontext oder Wahlpflicht Hausarbeit 10

Sorbische Literatur im Kontext Wahlpflicht Hausarbeit 10

Fachdidaktik III Pflicht Mündliche Prüfung 5

Geschichte des Sorbischen Pflicht Referat 5

Fachdidaktik IV Pflicht Projektarbeit 5

Berufseinsatzmöglichkeiten

Ziel ist die berufliche Tätigkeit in den sorbischen und zweisprachigen Schulen der Ober- oder Niederlausitz mit den erforderlichen fachlichen Kenntnissen, der Methodenkompetenz und Fähigkeit zu wissenschaftlicher und didaktischer Aufarbeitung des Lernstoffes, insbesondere zu fachlich qualifizierter und angemessener mündlicher und schriftlicher Ausdrucksweise in Ober- oder/und Niedersorbisch; eine kompetente Sprachberatung und Sprachpflege beim Erhalt des Sorbischen und der sorbischen Kultur sowie Sprachvermittlung, gegebenenfalls auch außerhalb einer schulischen Lehrtätigkeit.

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Spanisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmungen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass nicht bereits in einem verwandten Bachelor-, Diplom-, Staatsexamens- oder Magisterstudiengang eine für die Fortsetzung oder den Abschluss des Studiums notwendige Prüfung endgültig nicht be-standen wurde.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für das Studium sind Kenntnisse in Spanisch auf dem Niveau A2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch das Abiturzeugnis oder durch ein gleichwertiges Zer-tifikat. Bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung sind Lateinkenntnisse nachzuweisen. Diese können durch zwei moderne Fremdsprachen auf dem Niveau B2 ersetzt werden. Bitte informie-ren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Ziel ist der Beruf als Lehrer/in an Mittelschulen nach Abschluss des entsprechenden Lehramts-studienganges und des Vorbereitungsdienstes an einer Schule. Das Studium soll die Studie-renden auf berufliche Tätigkeiten vorbereiten und ihnen die dazu erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zu wissenschaftlicher Arbeit, selbstständigem Denken und verantwortungsbewusstem Handeln vermitteln, welche gleichermaßen die Grundlagen für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und für die eigenverantwortliche Weiterbildung bie-ten. Die Leipziger Romanistik beschäftigt sich als geisteswissenschaftliches Fach mit der Spra-che, Literatur und Kultur der romanischsprachigen Länder und Gemeinschaften. Während sie sich innerhalb der Geisteswissenschaften der Konzeption einer Gesamtromanistik verpflichtet fühlt, wird im Lehramtsstudiengang eine klare Profilbildung in einer Philologie verfolgt, die den historisch entstandenen Abgrenzungen und Abgrenzungsbestrebungen einzelner Sprach- und Kulturräume Rechnung trägt.

Gegenstand des Studiums ist die spanische Philologie und Sprache. Insbesondere sollen die Studierenden fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten auf den Gebieten Sprach-wissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturstudien, Landeskunde und Sprache erwerben. Diese Profilbildung formt – zusammen mit fachdidaktischen und pädagogisch-psychologi-schen Ausbildungsschwerpunkten des Unterrichts an der Mittelschule – das Leitbild des Studi-

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engangs Lehramt Mittelschule im Fach Spanisch. Er widmet sich dem Studium der über den Gebrauch der spanischen Sprache abgrenzbaren Kulturräume auf der Iberischen Halbinsel und in Lateinamerika.

Bei der Konzeption des Studiengangs Lehramt Spanisch wurde ein Studienangebot erstellt, das den Studierenden thematische Spezialisierungsmöglichkeiten in beiden wissenschaftli-chen Bereichen (Linguistik und Literatur-/Kulturwissenschaft) anbietet, Möglichkeiten zur Verbesserung der sprachpraktischen Kompetenzen bereit hält und ergänzt wird durch fach-didaktische Seminare und Übungen, die gezielt auf den Fremdsprachenunterricht an der Mit-telschule vorbereiten.

Die Studierenden lernen die grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, der Infor-mationsbeschaffung, Auswertung, Beurteilung und Systematisierung.

Im Bereich Sprachwissenschaft (Linguistik) wird Geschichte, Struktur, Funktionen und Varietä-ten des Spanischen studiert, und es wird grundlegendes Wissen über linguistische Theorien sowie über das System und die Varietäten des Spanischen vermittelt.

Im Bereich Literatur- und Kulturwissenschaft wird Grundlagenwissen mit Bezug auf den hispa-nophonen Kulturraum vermittelt. Es geht insbesondere um die Aneignung von interkultureller und disziplinübergreifender Kompetenz, von Grundlagen für die Interpretation und Analyse literarischer und medialer Texte sowie um die Einführung in Theorien der Literatur- und Kultur-wissenschaft.

Im Bereich Fachdidaktik erlernen die Studierenden fremdsprachendidaktische Theorien, Mo-delle und Prinzipien modernen Fremdsprachenunterrichts, die sie reflektiert und eng begleitet in zwei Fachpraktika erproben.

Im Bereich Landeskunde werden geschichtliche und gegenwartsbezogene, kulturelle, politi-sche, ökonomische und soziale Phänomene Spaniens und Lateinamerikas behandelt.

Im Bereich Sprache lernen die Studierenden spanischsprachige Texte mittleren und höheren Schwierigkeitsgrades zu rezipieren sowie sich im Spanischen schriftlich und mündlich auszu-drücken (Niveau B2).

Aufbau des Studiums

Das Studium hat einen Umfang von 270 Leistungspunkten. Der Studiengang Lehramt Staats-examen beinhaltet zwei gleichwertige Lehramtsfächer (je 80 LP), die Schulpraktischen Studien (25 LP) und den Bereich der Bildungswissenschaften (35 LP). Zudem können neben dem obli-gatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungs-

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bereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Im Bereich des Faches Spanisch sind fünf Pflichtmodule und drei Wahlpflichtmodule (= 80 LP) zu absolvieren sowie vier Pflichtmodule in der Fachdidaktik, die möglichst in der unten ersicht-lichen Reihenfolge studiert werden sollten. Schulpraktische Studien sind integraler Bestandteil der Fachdidaktikmodule.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Jedes Fachmodul besteht in der Regel aus:

> einer Vorlesung (2 SWS)

> einem Seminar (2 SWS)

> einer sprachpraktischen oder landeskundlichen Übung (2 SWS) oder

> schulpraktischen Studien (2 SWS).

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Romanistische Sprachwissenschaft I: Einführung und sprachspezifische Grundlagen der hispanistischen Sprachwissenschaft

Pflicht Klausur 10

Romania I: Einführung und Grundla-gen der hispanistischen Literatur- und Kulturwissenschaft

Pflicht Klausur 10

Romania II: Literatur, Kultur und Ge-schichte des hispanophonen Raumes nach Schwerpunkten

Pflicht Projektarbeit, Klausur

10

Romanistische Sprachwissenschaft II: Systemlinguistik des Spanischen

Pflicht Projektarbeit, Klausur

10

Didaktik der romanischen Sprachen I Pflicht Portfolio 10

Linguistik und Literatur/Kultur Spanisch Pflicht Projektarbeit, Mündliche Präsen-tation

10

Didaktik der romanischen Sprachen II (SPS II/III)

Pflicht (gehört zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Literatur, Kultur, Geschichte: Lateinamerika I oder

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Sprache und Linguistik: Der hispanophone Raum/ Spanien und Lateinamerika oder

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Literatur, Kultur, Geschichte: Positionen der Intermedialität in der spanischen (und lateinamerikanischen) Literatur- und Mediengeschichte

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Didaktik der romanischen Sprachen III Pflicht Portfolio mit Präsen-tation

5

Literatur, Kultur, Geschichte: Lateinamerika II oder

Wahlpflicht Projektarbeit 5

Sprache und Linguistik: Spanisches Sprachsystem oder

Wahlpflicht Projektarbeit 5

Sprache und Linguistik: Hispanophoner Raum. Sprache und soziale Räume

Wahlpflicht Projektarbeit 5

Didaktik der romanischen Sprachen IV Pflicht (gehört zu SPS)

Praktikumsportfolio 5

Studium im Ausland

Bis spätestens zur Anmeldung der Ersten Staatsprüfung ist ein mindestens dreimonatiger Aus-landsaufenthalt in einem spanischsprachigen Land nachzuweisen. Der Auslandsaufenthalt ist von den Studierenden unter Beratung durch das Institut für Romanistik selbst zu organisieren und sie haben vor Antritt insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen oder die belegten Module am entsendenden Institut anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden. Als Gastuniversitäten werden v.a. diejenigen empfohlen, mit denen Austauschpartnerschaften am Institut für Romanistik bestehen. Die Studierenden können sich zur Beratung an die entsprechenden Länderkoordinatoren/innen des Instituts wenden.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Beim Studiengang Lehramt an Mittelschulen im Fach Spanisch ist als klar zu definierendes Be-rufsziel eine Lehrtätigkeit im Schuldienst, in der Erwachsenenbildung oder in anderen Institu-tionen zu nennen, in denen neben der Sprachbeherrschung und breiten Wissensanwendung auf sprach-, literatur- und kulturwissenschaftlichem Gebiet didaktische Kompetenz gefragt ist.

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Sport

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Die Immatrikulation ist u. a. vom Bestehen der sportpraktischen Eignungsfeststellung abhängig. Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Eignungsfeststellungsprüfung im Fach Sport im Kapitel „Schulformübergreifende Informa-tionen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Das Studium für das Lehramt an Mittelschulen mit dem Fach Sport umfasst:

> das Studium im bildungswissenschaftlichen Bereich

> das Studium der Sportwissenschaft einschließlich der Fachdidaktik

> das Studium eines zweiten Faches einschließlich der Fachdidaktik

Der fachwissenschaftliche und fachdidaktische Teil beinhaltet einerseits bewegungs- und trai-ningswissenschaftliche, sportmotorische und biomechanische, biologische und geisteswissen-schaftliche Grundlagen und widmet sich andererseits den verschiedenen Sport- und Bewe-gungsarten im Kontext des Unterrichts in der Mittelschule.

Zusätzlich zur Bewerbung für das Fach Sport können sich Studieninteressenten für das Lehr-amt an Mittelschulen direkt an der Sportwissenschaftlichen Fakultät für den Lehramtszertifikats-kurs Leistungssport (www.uni-leipzig.de/+spowi-lehramtszertifikatskurs) bewerben.

Aufbau des Studiums

Insgesamt sind im Studium für das Lehramt an Mittelschulen 270 Leistungspunkte zu erbringen. 35 LP müssen in den Bildungswissenschaften erworben werden. Auf das Fach Sport fallen 80 LP. Weitere 80 LP fallen auf das andere, gleichberechtigte Unterrichtsfach. In beide Fächer ist die Fachdidaktik mit jeweils 15 LP integriert. Die fachwissenschaftlich und fachdidaktisch er-worbenen Kenntnisse werden durch die Schulpraktischen Studien (25 LP) in der Praxis vertieft. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die

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wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Den Menschen als biologisches System verstehen

Pflicht Klausur 10

Sportlich mit- und gegeneinander spielen

Pflicht Komplexprüfung C* 5

Körper, Sport und Bewegung in Lebenslauf und Lebensführung

Pflicht Klausuren 10

Sich in freier Natur sportlich bewe-gen**

Pflicht Komplexprüfungen A*

5

Bewegungskönnen erleben und erweitern

Pflicht Komplexprüfungen A*

5

Komplexe sportliche Bewegungen analysieren, vermitteln und motorische Leistungen steigern

Pflicht Referat, Laborübun-gen, Klausur

10

Bewegungen gestalten Pflicht Lehrproben, Kom-plexprüfung B*

5

Lehren und Lernen im Tätigkeitsfeld Sport und Schule (I) (incl. SPS II/III)

Pflicht (gehört z.T. zu SPS)

Hausarbeit, Praktikumsmappe, Mündliche Prüfung

10

Sport unterrichten im sozialen Kontext (II) Pflicht Referat 5

Fitness und Gesundheit fördern Pflicht Projektarbeit 5

Spiel- und Bewegungskultur erleben und vermitteln können

Pflicht Komplexprüfung A* 5

Lehren und Lernen im Sportunterricht Pflicht Hausarbeit 10

Schulpraktische Studien IV/V Pflicht Praktikumsmappe 5

* Komplexprüfungen mit einem Klausuranteil von 45 min. sind als Komplexprüfung (A), von 60 min. sind als Komplexprüfung (B) und von 90 min. sind als Komplexprüfung (C) gekennzeichnet.

** Für das Skilager entstehen Lehrgangskosten von ca. 640.- Euro

Spätestens bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung (i.d.R. bis zum Ende des 8. Semesters) sind die Nachweise des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens in Bronze und des Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ vorzulegen.

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Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Lehramtes werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer/innen an Mit-telschulen des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufspraktische und berufstheo-retische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.

Sportlehrer und Sportlehrerinnen erteilen Sportunterricht und vermitteln sportliche Fertigkeiten und Kenntnisse an unterschiedliche Zielgruppen. Ihre Handlungsfelder sind beispielsweise Schulen, Sportvereine, Fitnessstudios und Rehabilitationseinrichtungen. Zudem sind sie orga-nisatorisch, beratend oder forschend tätig.

Die zunehmende Professionalisierung und Kommerzialisierung des Sportgeschehens rücken auch Tätigkeiten in der Sportökonomie, im Sportmanagement und in der Sportberatung ver-stärkt ins Blickfeld von Sportlehrern und Sportlehrerinnen. In diesen Bereichen sind vor allem ihre organisatorischen Fähigkeiten gefragt.

Tschechisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für das Studium ist ein Kenntnisnachweis über eine moderne Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenz-rahmens bis zum Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zu erbringen. Bitte informie-ren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Im Zuge der verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der EU und der Nachbarschaft zwischen der Tschechischen Republik und Deutschland ist ein zunehmendes Interesse an der tschechi-schen Sprache – auch in der Schule – entstanden. Dem wurde mit der Einführung des Faches Tschechisch Rechnung getragen. Es ist kombinierbar mit den Fächern der ersten Fächergruppe Biologie, Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Sorbisch und Sport. Das Studium kann ohne

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Tschechischvorkenntnisse begonnen werden. Deshalb baut es auf einer gründlichen Sprach-ausbildung auf (Tschechischvorkenntnisse werden bei Nachweis als entsprechende Leistungen anerkannt).

Inhalte des Studiums sind Fachdidaktik (Schulfremdsprache/n, Fachbezogenes Lernen und Lehren, Konzeption und Gestaltung von Fachunterricht, Schulpraktische Übungen), allgemei-ne slawistische und spezifisch bohemistische Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturgeschichte sowie interkulturelle Kommunikation auf der Grundlage des Erwerbs ein-schlägiger fremdsprachlicher Kompetenz. Vermittelt werden Schlüsselkompetenzen, slawisti-sche/bohemistische Grundlagen sowie prinzipielle Voraussetzungen für eigenständiges syste-matisches Arbeiten, selbständiges Denken und verantwortungsbewusstes Handeln.

Durch das Studienprogramm erlangen die Studierenden einerseits fundamentale Kenntnisse über die tschechische Sprache, Literatur, Geschichte und Kultur und andererseits fachdidakti-sche Voraussetzungen für die Vermittlung des Tschechischen als Schulfremdsprache. Die Ein-beziehung aktueller Erkenntnisse der Fremdsprachen- und Fachdidaktik als Prinzip sowie die stetige Integration der bohemistischen Forschung auf den Gebieten der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturgeschichte garantieren eine optimale Ausbildung.

Aufbau des Studiums

Der Studiengang sieht zwei gleichwertige Lehramtsfächer (je 80 LP), die Schulpraktischen Stu-dien (25 LP) und den Bereich der Bildungswissenschaften (35 LP) vor. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Ab-schlussprüfung (10 LP).

Zum Pflichtbereich (80 LP) im Lehramtsfach „Tschechisch“ gehören sieben Lehramtsfachmodu-le (65 LP) und zwei fachdidaktische Module (15 LP). Hinzu kommen Schulpraktische Studien im Fach Tschechisch (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Tschechisch I Pflicht Klausur 10

Tschechisch II Pflicht Mündliche Prüfung 10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Sprachwissenschaft (Tschechisch) Pflicht Klausur 10

Literatur- und Kulturwissenschaft (Tsche-chisch)

Pflicht Mündliche Prüfung 10

Didaktik der slawischen Sprachen 1 Pflicht Portfolio 10

Didaktik der slawischen Sprachen 2 (incl. SPS II/III)

Pflicht (gehört zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

Sprach- und Literaturwissenschaft Tschechisch: Vertiefung

Pflicht Projektarbeit, Referat

10

Didaktik der slawischen Sprachen 3 Pflicht Portfolio 5

Didaktik der slawischen Sprachen 4 (incl. SPS IV/V)

Pflicht (gehört zu SPS)

Praktikumsportfolio 5

Tschechisch IV Pflicht Klausur 5

Kulturgeschichtliche und literarischeWechselbeziehungen im Grenzbereich von Mittel- und Osteuropa

Wahlpflicht Referat mit schriftli-cher Ausarbeitung

10

Sprachwissenschaft: Vertiefung Wahlpflicht Klausur 10

Studium im Ausland

Bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung muss ein Auslandsaufenthalt im tschechischspra-chigen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten nachgewiesen werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Praktikum oder einen Studienaufenthalt an einer Hochschule in Tschechien handeln, der von den Studierenden unter Beratung durch den zuständigen Studi-enfachberater selbst zu organisieren ist. Vor Antritt des Studiums im Ausland ist insbesondere darauf zu achten, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Universität Leip-zig anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Berufsziel ist der Einsatz als Tschechischlehrer/in an Mittelschulen im gesamten Bun-desgebiet. Bei anderer Berufsorientierung finden Absolventen/innen des Staatsexamensstudi-engangs „Lehramt Tschechisch“ mögliche Berufsfelder in allen Bereichen, in denen eine solide Kompetenz in der tschechischen Sprache, Kultur- und Literatur benötigt wird, wie z. B. in den Bereichen:

> Weiteres Bildungswesen/Erwachsenenbildung (an deutschen staatlichen Schulen ist ein Lehramtsabschluss erforderlich, s.o.)

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> Kultur- und Wissenschaftsmanagement, Kulturaustausch

> Stiftungen und internationale Organisationen

> Journalismus/Medien

> Verlagswesen, Bibliotheken

> Außenwirtschaft und Handel

> Auswärtiger Dienst

> Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

> Wissenschaftliche Dienste (ergänzender Masterabschluss und Promotion empfohlen)

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Höheres Lehramt an Gymnasien

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Studienvoraussetzungen

Es gelten die allgemeinen Zulassungsbedingungen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig, d. h. es ist das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife bzw. der fachgebundenen Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachzuweisen.

Für das Studium der Fächer Kunst, Musik und Sport sind bestandene Eignungsfeststellungs-prüfungen Voraussetzung. Bitte beachten Sie dazu auch das Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt.“

Die Studierenden immatrikulieren sich in den Lehramtsstudiengang, entscheiden sich für zwei Studienfächer und legen dabei fest, welches von beiden das erste Fach ist. Dies ist nur für die Immatrikulation an der Uni wichtig. Beide Fächer der Fachkombination sind im Studium gleichwertig. Die Wahl des Erstfaches entscheidet darüber, an welcher Fakultät/welchem Institut die Immatrikulation erfolgt. Welche Fächer miteinander kombiniert werden können, ist in der Lehramtsprüfungsordnung (LAPO I) festgelegt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Absatz „Aufbau des Studiums“ (siehe Seite 124).

Sonderfall Musik:Studieninteressenten bewerben sich im März für die Eignungsfeststellungsprüfung sowie für ei-nen Studienplatz im Fach Musik an der HMT Leipzig (Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig). Eine separate Bewerbung an der Universität Leipzig ent-fällt damit. Neben dem Antrag auf Eignungsfeststellungsprüfung geben die Interessenten drei Wünsche für ihr zweites Unterrichtsfach an. Nach bestandener Eignungsfeststellungsprüfung entscheidet die HMT über die Vergabe des zweiten Faches und meldet den Studienbewerber an der Universität Leipzig an. Die Studierenden sind somit Haupthörer/innen im Fach Musik an der HMT und Nebenhörer/innen für das zweite Fach, die Bildungswissenschaften und Ergänzungsstudien an der Universität Leipzig.

Zur Planung Ihres individuellen Studienverlaufes empfiehlt es sich eine Studienfachberatung in Anspruch zu nehmen.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen

Für das Studium eines sprachlichen Faches sind Sprachkenntnisse in der Sprache Immatriku-lationsvoraussetzung.

Als spezielle fachspezifische sprachliche Zugangsvoraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung sind nachzuweisen:

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Fach Fremdsprache(Immatrikulationsvoraus-setzung)

Fremdsprache(Voraussetzung zur Ersten Staatsprüfung)

Sonderregelungen

Deutsch Latinum (während des Studiums erlernbar)

Latinum kann durch Nachweis von 2 Fremdsprachen ersetzt werden:1. Abschluss Niveau C1 2. Abschluss Niveau B2

Ethik/Philosophie

Englisch Niveau B2 und eine weitere Fremd-sprache Niveau A2

Englisch Englisch Niveau B2 Lateinkenntnisse (während des Studiums erlernbar)

Lateinkenntnisse können durch Nachweis von 2 Fremdspra-chen jeweils mindestens mit einem Abschluss Niveau B2 ersetzt werden.

Gemein-schaftskun-de/Rechts-erziehung/Wirtschaft

Englisch Niveau B2 und eine weitere Fremd-sprache Niveau A2

Französisch Französisch Niveau B2

Latinum (während des Studiums erlernbar)

Latinum kann durch Nachweis von 2 Fremdsprachen ersetzt werden:1. Abschluss Niveau C12. Abschluss Niveau B2

Geschichte Latinum (während des Studiums erlernbar) und eine moderne Fremdspra-che Niveau B2

Griechisch Englisch Niveau B2

Graecum oder Latinum (eins davon ist Vorausset-zung für die Immatri-kulation, das andere während des Studiums erlernbar)

Graecum und Latinum (Nachweis der 2. FS bis zum 5. FS)

Italienisch Italienisch Niveau A1 Latinum (während des Studiums erlernbar)

Latinum kann durch Nachweis von 2 Fremdsprachen ersetzt werden:1. Abschluss Niveau C1 2. Abschluss Niveau B2

Kunst eine moderne Fremd-sprache Niveau B2

Latein Englisch Niveau B2

Latinum

Graecum (bis zur Anmel-dung zum Modul „Lateini-sche Dichtung 2“ erlernbar)

Polnisch Vorkenntnisse in Polnisch sind nicht Voraussetzung

eine moderne Fremdspra-che Niveau B2

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Fach Fremdsprache(Immatrikulationsvoraus-setzung)

Fremdsprache(Voraussetzung zur Ersten Staatsprüfung)

Sonderregelungen

Religion, Evangeli-sche

Latinum und Kenntnisse einfacheren Schwierigkeits-grades Griechisch oder Hebräisch (während des Studiums erlernbar)

Russisch Russisch Niveau B1 eine moderne Fremdspra-che Niveau B2

Spanisch Spanisch Niveau A2 Latinum (während des Studiums erlernbar)

Latinum kann durch Nachweis von 2 Fremdsprachen ersetzt werden:1. Abschluss Niveau C1 2. Abschluss Niveau B2

Tschechisch Vorkenntnisse in Tschechisch sind nicht Voraussetzung

eine weitere moderne Fremdsprache Niveau B2

Diese Kenntnisse können während des Studiums erworben werden. Soweit nachzuweisende Kenntnisse in Latein nicht durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen sind, bleibt gemäß LAPO I ein Semester für die Regelstudienzeit unberücksichtigt. Bitte infor-mieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung

Zum WS 2016/2017 gab es in den meisten Fächern eine örtliche Zulassungsbe-schränkung. Bitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkun-gen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsziele

Ziel des Studiums ist der Erwerb von bildungswissenschaftlichen, fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen sowie gegebenenfalls fachpraktischen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertig-keiten, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im gewähl-ten Lehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Erste Staatsprü-fung und die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen.

Aufbau des Studiums

Alle wichtigen Bestimmungen zu Inhalt und Aufbau des Studienganges Staatsexamen für das Höhere Lehramt an Gymnasien für die nachfolgend dargestellten Fächer werden durch die Studien- und Prüfungsordnungen geregelt.

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Das Studium umfasst einen studentischen Arbeitsaufwand von 300 Leistungspunkten (LP) und setzt sich aus zwei Fächern, den dazugehörigen Fachdidaktiken, dem bildungswissenschaft-lichen Bereich, den Modulen der Ergänzungsstudien und der wissenschaftlichen Arbeit sowie den mündlichen und schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung zusammen.

Das Studium ist wie folgt strukturiert:

> zwei zu wählende Fächer im Umfang von je 95 LP einschließlich Fachdidaktik im Umfang von je 15 LP (im Fach Musik einschließlich der Fachdidaktik – 105 LP)

> bildungswissenschaftlicher Bereich mit 35 LP

> die Ergänzungsstudien mit 15 LP (wenn das Fach Musik gewählt wird, umfasst der Bereich der Ergänzungsstudien nur 5 LP)

> das Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ mit 5 LP

> die Schulpraktischen Studien mit 25 LP

Die restlichen 30 Leistungspunkte entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich und die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen Fächern und ihren Fachdidaktiken (10 LP) der Ersten Staatsprüfung.

Als Fächer müssen zwei Fächer aus der ersten Fächergruppe oder ein Fach aus der ersten und ein Fach aus der zweiten Fächergruppe gewählt werden. Zu den Fächergruppen gehören:

> Erste Fächergruppe: Biologie, Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Mathematik, Physik, Sorbisch, Spanisch, Sport

> Zweite Fächergruppe: Chemie, Ethik/Philosophie, Gemeinschaftskunde/Rechtserzie-hung/Wirtschaft, Geschichte, Griechisch, Italienisch, Informatik, Kunst, Musik, Pol-nisch, Evangelische Religion, Russisch, Tschechisch

Zusätzlich kann das Fach Musik mit den Fächern Evangelische Religion oder Ethik/Philoso-phie kombiniert werden.

Die 25 LP umfassenden Schulpraktischen Studien finden im Umfang von je 10 LP in Modulen der Fachdidaktik des jeweiligen Faches und im Umfang von 5 LP in Modulen der Bildungs-wissenschaften statt.

Übersicht zum Studienverlauf

In der abgebildeten Tabelle finden Sie einen exemplarischen Studienverlaufsplan (d.h. den Regelfall abbildenden) für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Die Schulpraktischen Studien II bis V finden jeweils in den Modulen der Fachdidaktik statt.

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Um die unterschiedlichen Studienverlaufspläne einzusehen, erkundigen Sie sich bitte auf der Internetseite der Universität Leipzig: www.uni-leipzig.de/+aufbau-des-studiums

Sem. Fach 1 Fach 2 Bildungswissenschaft

1. Fachmodul 1 Fachmodul 1 BiWi 1

2. Fachmodul 2 Fachmodul 2 BiWi 2 (= SPS 1)

Ergänzungsstudien

3. Fachmodul 3 Fachmodul 3 BiWi 3 Ergänzungsstudien

4. Fachmodul 4 Fachmodul 4 BiWi 4 BiWi 5

5. Fachdidaktik 1 Fachdidaktik 1 BiWi 6 BiWi 7

6. Fachmodul 5 Fachmodul 5 FD 2 (F1) FD 2 (F2)

7. Fachmodul 6 Fachmodul 6 FD 3 (F1) FD 3 (F2)

8. Fachmodul 7 Fachmodul 7 FD 4 (F1) FD 4 (F2)

9. Fachmodul 8 Fachmodul 8 Ergänzungsstudien

10. Wissenschaftliche Arbeit 20 LP Prüfungsvorbereitung 10 LP

BiWi = Bildungswissenschaften, SPS = Schulpraktische Studien/Praktikum an der Schule, FM = Fachmodul, FD = Fachdidaktik, F1/F2 = Fach 1/Fach 2

Berufseinsatzmöglichkeiten

Das erfolgreich abgeschlossene Studium berechtigt zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das Höhere Lehramt an Gymnasien.

Absolventen/innen des integrierten Studienganges für die Fächer Deutsch und Französisch für das Lehramt an Gymnasien (Universität Leipzig und Universität Lyon II) erwerben den deut-schen und den französischen Universitätsabschluss. Informationen zu diesem Studiengang finden Sie bei den Fächern Deutsch (S. 130) und Französisch (S. 140).

Weitere Informationen zum Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien so-wie ein Video mit einem Lehramtsstudierenden finden Sie auf unserem Studi-enstartportal unter: www.leipzig-studieren.de/lehramt-an-gymnasien-staatsexamen/.

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Fächer

Biologie

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Ziel des Studiums ist der Erwerb von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachprak-tischen sowie bildungswissenschaftlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den gewählten Fächern, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftra-ges im gewählten Lehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen.

Aufbau des Studiums

Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 300 Leistungspunkten (LP). Der Studiengang Biologie für das Höhere Lehramt an Gymnasien umfasst die in der Tabelle darge-stellten Module des Faches Biologie im Umfang von 95 Leistungspunkten einschließlich seiner Fachdidaktik im Umfang von 15 Leistungspunkten. Ergänzt werden die bereits genannten An-teile des Studienganges durch 95 LP des zweiten Faches, 35 LP aus dem Bereich der Bildungs-wissenschaften und 25 LP Schulpraktische Studien. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich be-legt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus mehreren Teilprüfungen bestehen kann. Die mit * gekennzeichneten Wahlpflichtmodule sind im Rahmen der Ergän-zungsstudien zu belegen.

Folgende Pflicht- und Wahlpflichtmodule (WP) sind für das Fach Biologie zu belegen:

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Allgemeine Botanik Pflicht Klausur 10

Allgemeine Chemie* Wahlpflicht ¹ Klausur (10)

Allgemeine Chemie* Wahlpflicht ² Klausur (5)

Grundlagen der botanischen Systema-tik und Pflanzenökologie

Pflicht Klausur 10

Allgemeine Zoologie Pflicht Klausur 10

Spezielle Zoologie/Ökologie Pflicht Klausur 10

Fachdidaktik Biologie I Pflicht Klausur 5

Biochemie Pflicht Klausur 5

Fachdidaktik Biologie II Pflicht Klausur 10

SPS II/III ³ Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Praktikumsbericht 5

Tierphysiologie Pflicht Klausur 10

SPS IV/V Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Unterrichtsentwurf, tabell. Entwürfe

5

Pflanzenphysiologie Pflicht Klausur 10

Mikrobiologie Pflicht Klausur 5

Genetik im Schulunterricht Pflicht Klausur 10

1 Im Fach Biologie muss im Ergänzungsbereich das 5-LP-Modul Allgemeine Chemie (13-BIO-0120) verpflichtend belegt werden, sofern die/der Studierende die Inhalte dieses Moduls nicht innerhalb des parallelen Studiums des Faches Chemie erwirbt oder durch ein äquivalentes Studium nachweisen kann.

2 Im Ergänzungsbereich wird zusätzlich als Wahlpflichtfach das Modul 13-BIO-0121 „Allgemeine Chemie“ (10 LP) angeboten. Dieses Modul wird für Studierende empfohlen, für die auf Grund ihres zweiten Faches keine weiteren Vorgaben hinsichtlich der Belegung von Modulen im Ergänzungsbereich festgelegt sind. Wird das Wahlpflichtmodul 13-BIO-0121 „Allgemeine Chemie“ (10 LP) erfolgreich absolviert, ist das Belegen des Moduls 13-BIO-0120 „Allgemeine Chemie“ (5 LP) nicht erforderlich.

3 SPS = Schulpraktische Studien. Die SPS II/III finden je nach Angebot an den Schulen entweder im 5. oder 6. Semester statt.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Höheren Lehramtes an Gymnasien werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer/in an Gymnasien des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufspraktische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst fort-gesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Außer der Tätigkeit als Lehrer/in er-geben sich durch die breitgefächerte und fachübergreifende Ausbildung in den biologischen und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen sowie durch die Kombination mit einem Zweit- oder Drittfach auch Tätigkeitsfelder außerhalb des Schuldienstes. Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das entsprechende Lehramt.

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Chemie

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Ziel ist der erste berufsbefähigende Abschluss für eine Tätigkeit als Lehrer/in an Gymnasien. Kombinationen sind prinzipiell möglich mit den Fächern Biologie, Deutsch, Englisch, Franzö-sisch, Latein, Mathematik, Physik, Sorbisch, Spanisch und Sport.

Aufbau des Studiums

Das Studium im Staatsexamensstudiengang im Fach Chemie, umfasst einen Arbeitsaufwand von 300 Leistungspunkten (LP), davon 95 LP für dieses Fach (incl. Fachdidaktik), 95 LP für das zweite Fach, 25 LP für die Schulpraktischen Studien und 35 LP für die Bildungswissenschaften. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Allgemeine Chemie Pflicht Klausur 10

Anorganische Chemie I Pflicht Mündliche Prüfung, Klausur

10

Physikalische Chemie I oder Wahlpflicht Mündliche Prüfung, Klausur

10

Physikalische Chemie I für Physiker Wahlpflicht Mündliche Prüfung, Klausur

10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Organische Chemie I Pflicht Klausur, Praktikums-leistung

10

Physikalische Chemie I Pflicht Mündliche Prüfung, Klausur

10

Chemiedidaktische Grundlagen Pflicht Klausur 10

SPS II/III Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Unterrichtsentwurf 5

Technische Chemie Pflicht Klausur 5

Anorganische Chemie II Pflicht Klausur 5

Analytik und Umweltchemie Pflicht Klausur 5

Chemiedidaktische Vertiefungsstudien (incl. SPS IV/V)

Pflicht Mündliche Prüfung 10

Organische Chemie II Pflicht Klausur 10

Festkörperchemie Pflicht Klausur 5

Spezielle Kapitel der Physikalischen Chemie und Mineralogie

Pflicht Klausur 10

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Höheren Lehramtes an Gymnasien werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer/innen an Gymnasien des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufsprak-tische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungs-dienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.

Deutsch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprü-fung ist der Nachweis des Latinums zu erbringen. Dieser Nachweis kann ersetzt werden durch den Nachweis von zwei Fremdsprachen, davon eine mindestens auf dem Niveau C1 und eine mindestens auf dem Niveau B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.

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Studierende, für die Deutsch eine Fremdsprache ist, müssen zu Studienbeginn Deutschkennt-nisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Ziel ist der Beruf als Lehrer/in an Gymnasien. Das Studium bereitet die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten vor. Es vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, die für wissenschaftliches Arbeiten, selbstständiges Denken und verantwortungsbewusstes Handeln notwendig sind. Zugleich bilden diese die Grundlage für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und eigenver-antwortliche Weiterbildung. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Sprach-wissenschaft, Literaturwissenschaft und Fachdidaktik. In den Bereichen Sprach- und Literatur-wissenschaft werden systematische und historische Perspektiven auf Sprache und Literatur eingenommen und theoretisch fundiert. Die Fachdidaktik vermittelt auf fachwissenschaftlicher Grundlage Kompetenzen zur Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen.

Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich formal in Sprach- und Literaturwissenschaft sowie Fachdidaktik mit entsprechenden Teilgebieten. Diese Teilgebiete sind als thematisch zusammenhängende Module im Studienverlaufsplan aufgeführt. Module umfassen je 5 oder 10 LP und werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Die meisten Module sind Pflichtmodule, die von allen Studierenden abgelegt werden müssen. In einzelnen Semestern gibt es auch eine Auswahl mehrerer Module, von denen eines gewählt werden muss, sogenannte Wahlpflichtmodule.

Von den im gesamten Studium zu erbringenden 300 LP werden im Fach Deutsch 80 Punkte in den Fachwissenschaften und 15 LP in der dazugehörigen Fachdidaktik erbracht. Sie werden ergänzt durch 95 LP im zweiten Fach, 35 LP in den Bildungswissenschaften, 25 LP Schulprakti-sche Studien, die in den Bildungswissenschaften sowie in der Fachdidaktik Deutsch umgesetzt werden. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil- und Ergänzungsbereich abgedeckt werden, wobei empfohlen wird, ein Modul „Deutsch als Zweitsprache“ zu absolvieren. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftli-chen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

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Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die folgende Tabelle listet sämtliche Module auf, die im schulformspezifischen Studiengang mit Abschluss Staatsexamen für das Höhere Lehramt an Gymnasien im Fach Deutsch zu ab-solvieren sind. Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grundlagen der germanistischen Sprachwissenschaft

Pflicht Klausur 10

Grundlagen der germanistischen Literaturwissenschaft

Pflicht Klausur 10

Geschichte der deutschen Sprache und Ältere deutsche Literatur

Pflicht Klausur 10

Theorie und Geschichte der deutschen Literatur

Pflicht Hausarbeit 5

Grammatische Grundlagen Pflicht Klausur 5

Grundlagen von Lernen und Lehren im Deutschunterricht

Pflicht Klausur 5

Schulpraktische Übungen 1 (SPS II/III)

Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Schriftliche Ausarbeitung

5

Kinder- und Jugendliteratur Pflicht Klausur 5

Varietäten des Deutschen -Pragmatik des Deutschen

Pflicht Portfolio 5

Standards und Kompetenzen: Deutschdidaktik

Pflicht Hausarbeit 10

Ältere deutsche Literatur Pflicht Hausarbeit 5

Schulpraktische Übungen 2 (SPS IV/V)

Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Schriftliche Ausarbeitung

5

System der deutschen Sprache Pflicht Klausur 5

Deutsch als Zweitsprache in der Sekundarstufe*

Wahlfach Projektarbeit 10

Neuere deutsche Literaturgeschichte (Vertiefungsmodul)

Pflicht Hausarbeit 5

Aspekte sprachwissenschaftlicher Forschung 1 (Vertiefungsmodul) oder

Wahlpflicht** Projektarbeit 5

Aspekte sprachwissenschaftlicher Forschung 2 (Vertiefungsmodul) oder

Wahlpflicht** Mündliche Prüfung 5

Aspekte sprachwissenschaftlicher Forschung 3 (Vertiefungsmodul) oder

Wahlpflicht** Referat 5

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Aspekte sprachwissenschaftlicher Forschung 4 (Vertiefungsmodul) oder

Wahlpflicht** Klausur 5

Aspekte literaturwissenschaftlicher Forschung (Vertiefungsmodul)

Pflicht Referat 5

* Das Modul „Deutsch als Zweitsprache in der Sekundarstufe“ wird als Wahlmöglichkeit im Ergänzungsbereich (9. Fachsemester) mit Nachdruck empfohlen.

** Aus dem Angebot der Wahlpflichtmodule sind zwei (je 5 LP) auszuwählen.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Berufsziel für den Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien im Fach Deutsch ist, nach erfolgreichem Abschluss des anderthalbjährigen Vorbereitungsdienstes und der Zwei-ten Staatsprüfung, eine Lehrtätigkeit im Schuldienst. Zudem sind weitere Berufsfelder in der Erwachsenenbildung oder in anderen Institutionen zu nennen, in denen neben der Sprachbe-herrschung und breiten Wissensanwendung auf sprach-, literaturwissenschaftlichem Gebiet didaktische Kompetenz gefragt ist. Hinzu kommen Berufe im Bereich Journalismus/Medien, Öffentlichkeitsarbeit/PR/Werbung, Verlagswesen/Bibliotheken, Kultureinrichtungen. Das Stu-dium ermöglicht auch eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung in den Fachbereichen.

Binationaler Studiengang Deutsch - Französisch

Die Universität Leipzig und die Universität Lyon II bieten für die Fächer Deutsch und Franzö-sisch einen integrierten Studiengang für das Lehramt an Gymnasien an. Dieser Studiengang ist einer der wenigen binationalen Studiengänge für die Lehrerausbildung in Deutschland und Frankreich, in dem die Studierenden den deutschen und den französischen Universi-tätsabschluss erwerben. Die deutschen Studierenden verbringen von den insgesamt sechs Studienjahren zwei Jahre in Lyon und die französischen Studierenden umgekehrt zwei Jahre in Leipzig. Die neuen Abschlüsse (MA in Lyon und Staatsexamen in Leipzig) enthalten den CAPES und einen Teil des deutschen Referendariats.

Weiterführende Informationen zu diesem Studiengang sowie zur Bewerbung finden Sie auf den Internetseiten des Institutes für Romanistik: romanistik.philol.uni-leipzig.de/.

Deutsch als Zweitsprache (Lehramtserweiterungsfach)

Bitte beachten Sie, dass das Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) nur als Lehramtserweite-rungsfach studierbar ist. Informationen zum Studium der Lehramtserweiterungsfächer finden Sie ab Seite 29.

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Studienvoraussetzungen

Voraussetzung ist die Immatrikulation in ein Lehramtsstudium, mindestens im dritten Fachse-mester oder ein bereits abgeschlossenes Lehramtsstudium.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Die Ausbildungsinhalte des Lehramtserweiterungsfaches Deutsch als Zweitsprache umfassen die Bereiche:

> Deutsch als Zweitsprache in der Sekundarstufe

> Forschungsfeld Deutsch als Zweitsprache

> Interkulturelle Kommunikation

> Mehrsprachigkeit

> Migrationsforschung

> Kompetenzentwicklung im DaZ-Unterricht

> Lexikologie und Wortbildung

> Didaktik/Methodik Deutsch als Fremd- und Zweitsprache

> Durchgängige Sprachbildung

> Phonetik/Phonologie/Rhetorik

> Kulturstudien

> Fremdsprachenerwerb

> Grammatik

> Testforschung und Testentwicklung

> Unterrichtspraxis (Praktikum)

Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich in vier Bereiche, aus denen jeweils bestimmte Module zu belegen und eine bestimmte Zahl an Leistungspunkten zu erbringen sind:

1. Pflichtmodule: Hier sind die Module „Deutsch als Zweitsprache in der Sekundar-stufe“ (10 LP), „Forschungsfeld Deutsch als Zweitsprache“ (5 LP), „Interkulturelle Kom-munikation“ (10 LP) sowie „Unterrichtspraxis“ (10 LP) im Umfang von insgesamt 35 Leistungspunkten zu absolvieren.

2. Kernbereich Deutsch als Zweitsprache: Von den in diesem Bereich angebote-nen Modulen „Mehrsprachigkeit“, „Migrationsforschung“ und „Testforschung und Test-

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entwicklung“ sind zwei Module im Umfang von je 10 Leistungspunkten zu belegen. 3. Linguistik: Von den in diesem Bereich angebotenen Modulen „Grammatik“, „Lexi-

kologie und Wortbildung“, „Phonetik/Phonologie/Rhetorik“ sowie „Fremdsprachen-erwerb“ ist ein Modul im Umfang von 10 Leistungspunkten zu belegen.

4. Fachdidaktik: Von den in diesem Bereich angebotenen Modulen „Didaktik und Methodik Deutsch als Fremd- und Zweitsprache“ (10 LP), „Kulturstudien“ (5 LP), „Kom-petenzentwicklung im DaZ-Unterricht“ (10 LP) und „Durchgängige Sprachbildung“ (5 LP) sind Module im Umfang von 15 LP zu absolvieren.

Darüber hinaus sind weitere Module im Umfang von 15 Leistungspunkten aus dem gesam-ten Modulangebot zu absolvieren.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Für Informationen zu Modulen, Studienablauf und Prüfungen informieren Sie sich bitte in der Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Das Lehramtserweiterungsfach „Deutsch als Zweitsprache“ (Gymnasium) wendet sich aus-schließlich an Studierende des Höheren Lehramts an Gymnasien und bietet ihnen die Mög-lichkeit, zusätzlich zu ihren sonstigen Fächern die Lehrbefugnis im Fach „Deutsch als Zweit-sprache“ an Gymnasien zu erwerben.

Englisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Vorausgesetzt werden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung ist außerdem der Nachweis von Lateinkennt-nissen zu erbringen. Diese können aber auch durch den Nachweis von zwei Fremdsprachen auf dem Niveau B2 ersetzt werden. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schul-formübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

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Ausbildungsinhalt

Das wissenschaftliche Leitbild des Studienganges Höheres Lehramt an Gymnasien für das Fach Englisch orientiert sich grundsätzlich an der Struktur der neuen europäischen Philologi-en, die sich aus dem Zusammenspiel ihrer einzelnen Fachteile (anglistische und amerikanisti-sche Literaturwissenschaft und Kulturstudien, Linguistik, Fachdidaktik und Sprachpraxis) sowie deren stringenter Kooperation definieren. Durch die komplexe Vernetzung der Fachgebiete untereinander ergibt sich ein Gesamtbild, das weit hinausreicht über die einfache Summe der (Fach-)Teile.

Das Studium des Faches Englisch soll die Studierenden auf die berufliche Lehrtätigkeit vor-bereiten und ihnen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbstständigem Denken und zu verant-wortungsbewusstem Handeln befähigt werden. Damit werden auch die Grundlagen für be-rufliche Entwicklungsmöglichkeiten und für die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Weiterbil-dung geschaffen.

Aufbau des Studiums

Der Studiengang ist modular gegliedert. Der Bereich der Englischausbildung für das Höhere Lehramt an Gymnasien umfasst insgesamt 95 Leistungspunkte (LP) aus Pflicht- und Wahlpflicht-modulen. Dazu kommen 95 LP für das zweite Fach, 35 LP für die Bildungswissenschaften und 25 LP für die Schulpraktischen Studien. Zudem können neben dem obligatorischen Mo-dul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem ggf. gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Einführung in die englischsprachige Literatur und Kultur

Pflicht Klausur 10

Einführung in die anglistische Linguistik I Pflicht Klausur, mündliche Präsentation

10

Einführung in die anglistische Linguistik II Pflicht Hausarbeit, Klausur 10

Literaturgeschichte/Geschichte der Britischen Inseln I

Pflicht Mündliche Prüfung 10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Literaturen und Kulturen der USA Pflicht Klausuren 10

Fachdidaktik I Pflicht Schulpraktische Leistung, Klausur

10

Schulpraktische Studien II/III Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

Identitätskonstruktionen auf den Briti-schen Inseln und in den postkolonialen Kulturen

Pflicht Projektarbeit 10

Fachdidaktik Englisch II Pflicht Projektarbeit 5

Anglistische Linguistik (vertieft) Pflicht Projektarbeit 10

Schulpraktische Studien IV/V Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Praktikumsportfolio 5

Amerikanische Literaturen, Amerikani-sche Gesellschaften

Pflicht Projektarbeit 10

Britische Kultur und Literatur I* Wahlmodul Hausarbeit 10

Britische Kultur und Literatur II* Wahlmodul Projektarbeit 10

* Wahlangebot für den Bereich der Ergänzungsstudien

Studium im Ausland

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist der Nachweis eines oder mehrerer Aufenthalte im Gesamtumfang von mindestens drei Monaten in einem englischsprachigen Land erforder-lich. Der Auslandsaufenthalt kann vor oder während des Studiums absolviert werden. Er ist von den Studierenden unter Beratung durch die Fakultät selbst zu organisieren und muss nicht zwingend mit einem Auslandsstudium verbunden sein. Vor Antritt eines Studienaufenthalts im Ausland ist dafür Sorge zu tragen, dass die dort erbrachten Studienleistungen am entsenden-den Institut anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Berufsziel für den Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien im Fach Englisch ist, nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung, eine Lehrtätigkeit als Englischlehrer/in im Schuldienst.

Außerdem kommen alle Berufsfelder in Frage, die eine solide englische Sprach-, Kultur- und/oder Literaturkompetenz erfordern, wie z. B.

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> Private oder ausländische Bildungseinrichtungen

> Journalismus/Medien

> Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations

> Werbung

> Verlagswesen/Bibliotheken

> Kultureinrichtungen

> Internationale Kontakte

Ethik/Philosophie

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Vorausgesetzt werden Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 und eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau A2 entsprechend dem Gemein-samen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Das Studium im Studiengang „Ethik/Philosophie für das Lehramt an Gymnasien – Erste Staats-prüfung“ soll die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten als Lehrer/in vorbereiten und ihnen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbewusstem Han-deln befähigt werden.

Das Studienprogramm umfasst acht Pflichtmodule und ein Wahlpflichtmodul (im 9. Semester) und zielt auf eine theorie- und praxisorientierte Qualifikation ab:

> durch den Erwerb umfassender Kenntnisse über Bedingungen, Möglichkeiten und Fol-gen philosophischer Arbeit

> durch die Befähigung zur historischen und systematischen Analyse geistesgeschichtli-cher Prozesse

> durch die Ausbildung wissenschaftlicher Reflexionsfähigkeit sowie

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> durch die Ausbildung entsprechender wissenschaftlicher und berufspraktischer Fähig-keiten und Fertigkeiten

Aufbau des Studiums

Das Fach Ethik/Philosophie für das Höhere Lehramt an Gymnasien umfasst insgesamt 95 Leistungspunkte. Darin enthalten sind zwei schulformspezifische Fachdidaktikmodule.

Ergänzt werden die bereits genannten Anteile des Studienganges durch 95 LP des zweiten Faches, 35 LP aus dem Bereich der Bildungswissenschaften und 25 LP für Schulpraktische Studien. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftli-chen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grundlagen der Ethik/Philosophie Pflicht Mündliche Prüfung, Hausarbeit

20

Grundlagen der biblischen Traditionen und der Geschichte des Christentums

Pflicht Klausur 10

Geschichte der Philosophie Pflicht Hausarbeit 10

Didaktik der Ethik/Philosophie I (incl. SPS)

Pflicht Mündliche Prüfung, Schulpraktische Leistung

15

Religionsgeschichte Pflicht Klausur 10

Vertiefung: Praktische Philosophie Pflicht Hausarbeit 10

Didaktik der Ethik/Philosophie II (incl. SPS)

Pflicht Praktikumsbericht 10

Vertiefung: Theoretische Philosophie Pflicht Hausarbeit 10

Vertiefung: Praktische Philosophie II oder

Wahlpflicht Hausarbeit 10

Vertiefung: Theoretische Philosophie II Wahlpflicht Hausarbeit 10

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Berufseinsatzmöglichkeiten

Der Studiengang soll den Studierenden vertiefte fachspezifische und fachdidaktische Kenntnis-se und Fähigkeiten vermitteln und sie an die fachliche Arbeit am Gymnasium heranführen. Er befähigt die Absolventen/innen zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes, der mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird.

Französisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Weiterhin wird vorausgesetzt, dass nicht bereits in einem verwandten Bachelor-, Diplom-, Staatsexamens- oder Magisterstudiengang eine für die Fortsetzung oder den Abschluss des Studiums notwendige Prüfung endgültig nicht bestanden wurde.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Grundlegende Zugangsvoraussetzung zum Studi-um sind Kenntnisse in Französisch auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Refe-renzrahmens (GER). Der Nachweis erfolgt durch das Abiturzeugnis oder durch ein gleichwer-tiges Zertifikat. Bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung ist das Latinum erforderlich. Das Latinum kann durch zwei moderne Fremdsprachen, eine davon auf dem Niveau C1 GER und eine weitere auf dem Niveau B2 GER ersetzt werden. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Ziel ist der Beruf als Lehrer/in an Gymnasien nach Abschluss des entsprechenden Lehramtsstu-dienganges und des Vorbereitungsdienstes an einer Schule. Das Studium soll die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten vorbereiten und ihnen die dazu erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zu wissenschaftlicher Arbeit, selbstständigem Denken und verant-wortungsbewusstem Handeln vermitteln, welche gleichermaßen die Grundlagen für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und für die eigenverantwortliche Weiterbildung bieten.

Die Leipziger Romanistik beschäftigt sich als geisteswissenschaftliches Fach mit der Sprache, Literatur und Kultur der romanischsprachigen Länder und Gemeinschaften. Während sie sich innerhalb der Geisteswissenschaften der Konzeption einer Gesamtromanistik verpflichtet fühlt,

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wird im Lehramtsstudiengang eine klare Profilbildung in einer Philologie verfolgt, die den histo-risch entstandenen Abgrenzungen und Abgrenzungsbestrebungen einzelner Sprach- und Kul-turräume Rechnung trägt.

Gegenstand des Studiums ist die französische Philologie und Sprache. Insbesondere sollen die Studierenden fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten auf den Gebieten Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft, Kulturstudien, Landeskunde und Sprache erwerben. Diese Profilbildung formt – zusammen mit fachdidaktischen und pädagogisch-psychologischen Ausbildungsschwer-punkten des Unterrichts an Gymnasien – das Leitbild des Studiengangs Lehramt an Gymnasien im Fach Französisch. Er widmet sich dem Studium der über den Gebrauch der französischen Sprache abgrenzbaren Kulturräume Frankreich, Belgien, Kanada (Québec) und Maghreb.

Bei der Konzeption des Studiengangs Lehramt Französisch wurde ein Studienangebot erstellt, das den Studierenden thematische Spezialisierungsmöglichkeiten in beiden wissenschaftlichen Bereichen (Linguistik und Literatur-/Kulturwissenschaft) anbietet, Möglichkeiten zur Verbesserung der sprachpraktischen Kompetenzen bereit hält und ergänzt wird durch fachdidaktische Semi-nare und Übungen, die gezielt auf den Fremdsprachenunterricht am Gymnasium vorbereiten.

Die Studierenden lernen die grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, der Infor-mationsbeschaffung, Auswertung, Beurteilung und Systematisierung.

Im Bereich Sprachwissenschaft (Linguistik) sollen Geschichte, Struktur, Funktionen und Varietäten des Französischen studiert werden und es wird grundlegendes Wissen über linguistische Theo-rien sowie über das System und die Varietäten des Französischen vermittelt.

Im Bereich Literatur- und Kulturwissenschaft wird Grundlagenwissen mit Bezug auf den fran-kophonen Kulturraum vermittelt. Es geht insbesondere um die Aneignung von interkultureller und disziplinübergreifender Kompetenz, von Grundlagen für die Interpretation und Analyse literarischer und medialer Texte sowie um die Einführung in Theorien der Literatur- und Kultur-wissenschaft.

Im Bereich Fachdidaktik erlernen die Studierenden fremdsprachendidaktische Theorien, Model-le und Prinzipien modernen Fremdsprachenunterrichts, die sie reflektiert und eng begleitet in zwei Fachpraktika erproben.

Im Bereich Landeskunde werden geschichtliche und gegenwartsbezogene, kulturelle, politische, ökonomische und soziale Phänomene Frankreichs und der frankophonen Länder behandelt.

Im Bereich Sprache lernen die Studierenden französischsprachige Texte mittleren und höheren Schwierigkeitsgrades zu rezipieren sowie sich im Französischen schriftlich und mündlich (Anfor-derungen ca. C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) auszudrücken.

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Aufbau des Studiums

Das Studium hat einen Umfang von 300 Leistungspunkten. Im Bereich des Faches Französisch sind fünf Pflichtmodule und drei Wahlpflichtmodule (= 80 LP) zu absolvieren sowie vier Pflicht-module in der Fachdidaktik (15 LP), die möglichst in der unten ersichtlichen Reihenfolge studiert werden sollten. Schulpraktische Studien sind integraler Bestandteil der Fachdidaktikmodule.Ergänzt werden die bereits genannten Anteile des Studienganges durch Module des zweiten Faches im Umfang von 95 LP, 35 LP aus dem Bereich der Bildungswissenschaften und 25 LP für Schulpraktische Studien. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und die schriftliche Prüfung im bil-dungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemein-bildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP). Die wissenschaftliche Arbeit wird in einem der beiden Lehramtsfächer, deren Fachdidaktik oder in den Bildungswissenschaften geschrieben.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Jedes Fachmodul besteht in der Regel aus:

> einer Vorlesung (2 SWS)

> einem Seminar (2 SWS)

> einer sprachpraktischen oder landeskundlichen Übung (2 SWS) oder

> schulpraktischen Studien (2 SWS).

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Romanistische Sprachwissenschaft I:Einführung und sprachspezifische Grundlagen der französischen Sprachwissenschaft

Pflicht Klausur 10

Romania I: Einführung und Grundlagen der französischen Literatur- und Kultur-wissenschaft

Pflicht Klausur 10

Romania II: Literatur, Kultur und Geschichte des frankophonen Raumes nach Schwerpunkten

Pflicht Projektarbeit, Klausur

10

Romanistische Sprachwissenschaft II: Systemlinguistik des Französischen

Pflicht Projektarbeit, Klausur

10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Didaktik der romanischen Sprachen I** Pflicht Portfolio 10

Linguistik und Literatur/Kultur Franzö-sisch**

Pflicht Projektarbeit, münd-liche Präsentation

10

Didaktik der romanischen Sprachen II (SPS II/III)

Pflicht (gehört zu SPS)

Schulpraktische Leistung, mündliche Präsentation

5

Literatur, Kultur, Geschichte: Frankreich und Frankophonie I oder

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Literatur, Kultur, Geschichte: Frankreich und Frankophonie II oder

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Sprache und Linguistik: Frankophoner Raum. Sprachsystem und Sprachnorm

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Didaktik der romanischen Sprachen III Pflicht Portfolio mit Präsen-tation

5

Literatur, Kultur, Geschichte: Frankreich und Frankophonie III oder

Wahlpflicht Projektarbeit, Klausur

10

Sprache und Linguistik: Frankophoner Raum. Sprachbetrachtung und Norm-bildung oder

Wahlpflicht Projektarbeit, Klausur

10

Sprache und Linguistik: Frankophoner Raum. Text und Textanalyse

Wahlpflicht Projektarbeit, Klausur

10

Didaktik der romanischen Sprachen IV (SPS IV/V)

Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Praktikumsportfolio 5

Literatur, Kultur, Geschichte: Frankreich und Frankophonie IV oder

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Sprache und Linguistik: Frankophoner Raum. Die Parole und ihre Untersu-chung oder

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Sprache und Linguistik: Frankophoner Raum. Sprache und soziale Räume

Wahlpflicht Projektarbeit 10

** kombiniertes Modul über zwei Semester

Studium im Ausland

Bis spätestens zur Anmeldung der Ersten Staatsprüfung ist ein mindestens dreimonatiger Aus-landsaufenthalt in einem frankophonen Land nachzuweisen. Der Auslandsaufenthalt ist von den Studierenden unter Beratung durch das Institut für Romanistik selbst zu organisieren und sie haben vor Antritt insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die im Ausland erbrachten Stu-dienleistungen oder die belegten Module am entsendenden Institut anerkannt und auf den Stu-

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diengang angerechnet werden. Als Gastuniversitäten werden v.a. diejenigen empfohlen, mit denen Austauschpartnerschaften am Institut für Romanistik bestehen. Die Studierenden können sich zur Beratung an die entsprechenden Länderkoordinatoren/innen des Instituts wenden.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Beim Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien im Fach Französisch ist als klar zu de-finierendes Berufsziel eine Lehrtätigkeit im Schuldienst, in der Erwachsenenbildung oder in anderen Institutionen zu nennen, in denen neben der Sprachbeherrschung und breiten Wis-sensanwendung auf sprach-, literatur- und kulturwissenschaftlichem Gebiet didaktische Kom-petenz gefragt ist.

Binationaler Studiengang Deutsch - Französisch

Die Universität Leipzig und die Universität Lyon II bieten für die Fächer Deutsch und Franzö-sisch einen integrierten Studiengang für das Lehramt an Gymnasien an. Dieser Studiengang ist einer der wenigen binationalen Studiengänge für die Lehrerausbildung in Deutschland und Frankreich, in dem die Studierenden den deutschen und den französischen Universi-tätsabschluss erwerben. Die deutschen Studierenden verbringen von den insgesamt sechs Studienjahren zwei Jahre in Lyon und die französischen Studierenden umgekehrt zwei Jahre in Leipzig. Die neuen Abschlüsse (MA in Lyon und Staatsexamen in Leipzig) enthalten den CAPES und einen Teil des deutschen Referendariats.

Weiterführende Informationen zu diesem Studiengang sowie zur Bewerbung finden Sie auf den Internetseiten des Institutes für Romanistik: romanistik.philol.uni-leipzig.de/.

Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für das Studium werden Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 sowie eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau A2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen erwartet. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

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Ausbildungsinhalt

Das Studium im Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft soll in fachwissen-schaftliche und fachdidaktische Probleme einführen, so dass die methodische, begriffliche und systematische Verflechtung der verschiedenen Teildisziplinen des Faches deutlich wird.

Die Studierenden sollen eine systematische Orientierung und Kriterien für ein verantwortliches Handeln erwerben, die für die spätere Tätigkeit im Lehrerberuf erforderlich sind. Das Studium beinhaltet neben vier Fachdidaktikmodulen elf fachwissenschaftliche Module, davon sieben aus dem Bereich der Politikwissenschaft sowie je ein Modul aus der Soziologie, der Wirt-schafts- und der Rechtswissenschaft.

Aufbau des Studiums

Das Fach Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft wird im Umfang von 95 Leis-tungspunkten einschließlich Fachdidaktik (LP) studiert. Das zweite Fach umfasst ebenfalls 95 LP. Im bildungswissenschaftlichen Bereich müssen 35 LP und in den Schulpraktischen Studien 25 LP für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erbracht werden. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergän-zungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündli-chen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprü-fung (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Die in dem Fach erforderlichen Leistungspunkte erreichen Sie durch das Absolvieren von elf fachwissenschaftlichen Modulen, die nachfolgend aufgeführt sind:

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Politische Systeme Pflicht Essay, Klausur 10

Internationale Politik Pflicht Klausur, Referat 10

Politische Theorie Pflicht Klausur, Referat 10

Fachdidaktik I (incl. SPS) Pflicht Klausur, Unterrichts-entwurf

10

Methoden Pflicht Übungsaufgaben 5

Systemvergleich Pflicht 3 Essays 5

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Recht Pflicht Klausur 5

Fachdidaktik II Pflicht Hausarbeit 5

Wirtschaft Pflicht Klausur 5

Fachdidaktik III Pflicht Hausarbeit, Referat 5

Grundlagen der Soziologie Pflicht Klausur 10

Interpretation der Macht oder Wahlpflicht Hausarbeit 10

Legitimation der Macht Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Fachdidaktik IV/V (Blockpraktikum SPS IV/V)

Pflicht (gehört zu SPS)

Praktikumsbericht 5

Konstitution der Macht oder Wahlpflicht Hausarbeit 10

Organisation der Macht Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Berufsziel für den Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien im Fach Gemeinschafts- kunde/Rechtserziehung/Wirtschaft ist, nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdiens-tes und der Zweiten Staatsprüfung, eine Lehrtätigkeit im Schuldienst.

Geschichte

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Das Latinum ist bis zum Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung vorzulegen. Des Weiteren ist der Kenntnisnachweis über eine moderne Fremdsprache B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen bis zum Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung nachzuweisen. Fehlende Sprachkenntnisse können während des Studiums in den Ergänzungsstudien nachgeholt werden. Bitte informie-ren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“ (sie-he Seite 121).

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

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Ausbildungsinhalt

Lehrer/innen im Allgemeinen und Geschichtslehrer/innen im Besonderen sehen sich mit Anforderungsprofilen konfrontiert, die eine gute Allgemeinbildung sowie transferfähige Methodikkenntnisse verlangen.

Das wissenschaftliche Leitbild des Staatsexamens für das Höhere Lehramt an Gymnasien im Fach Geschichte bietet die Schwerpunktsetzung in allen historischen Epochen und in zahlrei-chen systematischen und regionenbezogenen Themenfeldern an. Dadurch entsteht ein Zusam-menspiel aus den Teildisziplinen der mittelalterlichen und neuzeitlichen Geschichte Europas und Amerikas und der Fachdidaktik.

Durch die komplexe Vernetzung der Fachgebiete untereinander ergibt sich ein Gesamtbild, das weit hinausreicht über die einfache Summe der (Fach-)Teile. Im Staatsexamen für das Höhere Lehramt an Gymnasien im Fach Geschichte werden die Studierenden schulformspe-zifisch auf die Lehrtätigkeit an Gymnasien vorbereitet. Darüber hinaus sollen sie vertiefte fachspezifische und interdisziplinäre Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen mittelalter-lichen und neuzeitlichen Geschichte Europas und Amerikas und der Fachdidaktik erwerben. Damit werden die Grundlagen für selbstständige weitere Arbeit und für eigenverantwortliche Weiterbildung auf dem Gebiet der Geschichte sowie der Lehre relevanter Bereiche dieser Gebiete geschaffen.

Aufbau des Studiums

Das Fach Geschichte wird im Umfang von 80 Leistungspunkten (LP) studiert. Dazu kommen Module der Fachdidaktik Geschichte (15 LP). Das zweite Fach umfasst ebenfalls 95 LP. Im bil-dungswissenschaftlichen Bereich müssen 35 LP und in den Schulpraktischen Studien 25 LP für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erbracht werden. Zudem können neben dem obliga-torischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbe-reich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfun-gen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Der Studiengang Staatsexamen für das Höhere Lehramt an Gymnasien im Fach Geschichte ist in Module gegliedert, die sich aus mehreren, i.d.R. zwei Veranstaltungen zusammensetzen. Es werden drei Formen von Modulen unterschieden: Basismodule, Schwerpunktmodule und Profilierungsmodule.

Basismodule vermitteln in der Form von Übungen die Grundlagen der Geschichtswissenschaf-ten, ihre Inhalte, Methoden und Theorien. Es müssen zwei Basismodule besucht werden, wobei es sich bei einem um ein Methodenmodul handelt.

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Schwerpunktmodule vermitteln epochen- oder themenspezifische geschichtswissenschaftliche Kenntnisse sowie die für historische Berufsfelder notwendigen Fähigkeiten. An der Arbeitspra-xis des Historikers orientierte quellenkundliche Übungen und Lektürekurse unterstützen hierbei maßgeblich die Vermittlung und fördern das Erlernen wissenschaftlicher Kritik und differenzie-render Argumentation.

Profilierungsmodule dienen der Vermittlung vertiefter Kenntnisse und dem Erwerb entsprechen-der Fähigkeiten in fachwissenschaftlicher und geschichtsdidaktischer Hinsicht. Sie begleiten die Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Überblickskurs Geschichte Pflicht Basismodul

Klausur 10

Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft

Pflicht Basismodul

Klausur, Referat 10

„Alte Geschichte“ 1 Wahlpflichtmodul auswählen 10

„Mittelalterliche Geschichte“ 1 Wahlpflichtmodul auswählen 10

Inhalte und Methoden des Geschichts-unterrichts (SPS II/III)

Pflicht (gehören z.T. zu SPS)

Klausur, Referat 10

„Neuere /Neueste Geschichte“ 1 Wahlpflichtmodul auswählen 10

Historische Lehr-/Lernforschung und Praxisfeld Schule (SPS IV/V)

Pflicht (gehören z.T. zu SPS)

Praxismappe, Prä-sentation, Portfolio

15

Profilierungsmodul 1 1 Wahlpflichtmodul auswählen 10

Profilierungsmodul 2 1 Wahlpflichtmodul auswählen 10

Profilierungsmodul 3 1 Wahlpflichtmodul auswählen 10

Die Beschreibung der einzelnen Module, die Bestandteil der Schwerpunktbereiche sind, fin-den Sie in der Studien- und Prüfungsordnung für das Höhere Lehramt an Gymnasien Fach Geschichte unter dem Kurzlink: www.uni-leipzig.de/+so-po-geschichte-gym.

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Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Berufsziel ist der Einsatz als Geschichtslehrer/in an Gymnasien in Deutschland. Absolventen der Zweiten Staatsprüfung dieses Studiengangs finden jedoch auch mögliche Be-rufsfelder in allen Bereichen, in denen eine solide Kompetenz in der Geschichtswissenschaft sowie deren Lehre benötigt wird, wie z. B.:

> Private oder ausländische Bildungseinrichtungen

> Fach- und Hochschuleinrichtungen

> Journalismus/Medien

> Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations

> Werbung

> Verlagswesen/Bibliotheken

> Kultureinrichtungen

> Internationale Kontakte

Griechisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Das Latinum oder das Graecum sind Zugangs-voraussetzung für die Aufnahme des Studienganges Höheres Lehramt an Gymnasien Fach Griechisch. Die noch zu erlernende Sprache ist bis zur Zulassung zur Ersten Staatsprüfung vorzuweisen. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Infor-mationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Als Teildisziplin der Klassischen Philologie strebt die Griechische Philologie nach der Erfor-schung des gesamten griechischen Geisteslebens in seiner Kontinuität von der Antike über die Byzantinische Zeit bis in die Neuzeit. Im Lehramtsstudium liegt der Schwerpunkt allerdings im Bereich der Antike.

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Die Ausbildung soll die Studierenden auf eine Lehrtätigkeit am Gymnasium im Fach Grie-chisch vorbereiten und ihnen die dazu erforderlichen fachlichen und methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Die fachlichen Ausbildungsschwerpunkte liegen auf der Vertie-fung der Sprachkenntnisse sowie der literaturwissenschaftlichen Interpretation unter Berück-sichtigung von literatur-, philosophie- und kulturgeschichtlichen Fragestellungen; methodischer Schwerpunkt ist die Fachdidaktik. Zugleich werden fachnahe Schlüsselqualifikationen wie Recherche, Analyse und Synthese erlernt und eingeübt.

Aufbau des Studiums

Der Studiengang beinhaltet neben dem Fach Griechisch (95 LP) noch ein weiteres Fach (95 LP), Schulpraktische Studien (25 LP) und den Bereich Bildungswissenschaften (35 LP). Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Das Studium Lehramt Griechisch bietet zwei mögliche Abläufe:

> Wer das Studium ohne Graecum aufnimmt, erwirbt im ersten Studienjahr zunächst das Graecum sowie Methodische Grundlagen und besucht im Anschluss daran drei Module zur Griechischen Prosa, Dichtung und zur Vertiefung.

> Wird das Graecum bei Studienbeginn vorgewiesen, können die eigentlichen Fach-module ab dem ersten Studienjahr besucht werden. Ihre Reihe erweitert sich dann um ein über den erforderlichen Lehramtsstoff hinausweisendes Modul zur Rezeption der griechischen Literatur in der byzantinischen Epoche.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Methodische Grundlagen Pflicht Klausur 10

Hellenistik I a: Schwerpunkt Prosa Pflicht Klausur 10

Hellenistik I b: Schwerpunkt Dichtung Pflicht Hausarbeit, Referat 10

Hellenistik IIb: Rezeptionsparadigmen in der griechischen Literatur

Pflicht Hausarbeit 10

Hellenistik II a: Vertiefung Pflicht Hausarbeit 10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Fachdidaktik des altsprachlichen Unterrichts 1

Pflicht Klausur 10

Fachdidaktik des altsprachlichen Unter-richts 2 (SPS II/III)

Pflicht (gehört zu SPS)

Unterrichtsentwurf 5

Fachdidaktik des altsprachlichen Unterrichts 3

Pflicht Klausur 5

Text und Referenz Pflicht Hausarbeit 10

Fachdidaktik des altsprachlichen Unter-richts 4 (SPS IV/V)

Pflicht (gehört zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

Griechische Klassik Pflicht Hausarbeit 10

Griechische Philosophie und Sprache Pflicht Klausur 10

Berufseinsatzmöglichkeiten

Vorrangiges Berufsfeld ist eine Lehrtätigkeit am Gymnasium. Nach einer Weiterqualifikation durch eine entsprechende Promotion kommen auch Tätigkeiten im wissenschaftlichen Bereich, z. B. an Universitäten oder in Archiven und Bibliotheken in Betracht. Außerhalb von Schule und Hochschule kommen vor allem Tätigkeiten im Verlagswesen, im Journalismus und Pres-sewesen, in der Politik, z. B. in Abgeordnetenbüros, bei politischen Stiftungen oder in der Wirtschaft, z. B. in den Unternehmensbereichen Werbung oder Marketing, in Frage.

Informatik

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Ziel des Studiums ist der Erwerb von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachprak-tischen sowie bildungswissenschaftlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den ge-wählten Fächern, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages

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im gewählten Lehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Aufnah-me des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen.

Aufbau des Studiums

Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 300 Leistungspunkten (LP), davon 95 LP für dieses Fach und die dazugehörige Fachdidaktik. Dazu kommen ein zweites Fach (95 LP) sowie Module aus dem bildungswissenschaftlichen Bereich (35 LP). Die fachwissen-schaftlich und fachdidaktisch erworbenen Kenntnisse werden durch die Schulpraktischen Stu-dien (25 LP) in der Praxis vertieft. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jewei-ligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Folgende Pflicht- und Wahlpflichtmodule sind für das Fach „Informatik“ zu belegen:

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Diskrete Strukturen Pflicht Klausur 5

Modellierung und Programmierung 1 Pflicht Klausur 5

Modellierung und Programmierung 2 Pflicht Klausur 5

Grundlagen der Technischen Informatik 2

Pflicht Klausur 5

Algorithmen und Datenstrukturen 1 Pflicht Klausur 5

Datenbanksysteme I Pflicht Klausur 5

Algorithmen und Datenstrukturen 2 Pflicht Klausur 5

Praktikum Objektorientierte Programmierung

Pflicht Testate 5

Grundlagen der Didaktik der Informatik (Fachdidaktik 1)

Pflicht Hausarbeit 10

Berechenbarkeit Pflicht Klausur 5

Aufbaukurs Didaktik der Informatik (Fachdidaktik 2)

Pflicht Mündliche Prüfung 5

Didaktik der Informatik I(SPS II/III)

Pflicht (gehört zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Automaten und Sprachen Pflicht Klausur 5

Betriebs- und Kommunikationssysteme Pflicht Klausur 5

Wissen in der modernen Gesellschaft

PflichtSeminarmodul

Referat, Seminar-arbeit

5

Didaktik der Informatik II(SPS IV/V)

Pflicht (gehört zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

Vertiefungsmodul 1 1 Wahlpflichtmodul auswählen (s. unten)

10

Vertiefungsmodul 2 1 Wahlpflichtmodul auswählen (s. unten)

10

Als Wahlpflichtmodule können im 8. und 9. Semester aus dem folgenden Angebot zwei Mo-dule (je 10 LP) ausgewählt werden:

> Neuroinspirierte Informationsverarbeitung

> Algorithmische Strukturen in der Algebra und Logik

> Bioinformatik von RNA- und Proteinstrukturen

> Datenbankpraktikum (Lehramt)

> Rechnersysteme

> Fortgeschrittene Computergrafik

> Text Mining - Wissensrohstoff Text

> Visualisierung

> Sequenzanalyse und Genomik

> Moderne Datenbanktechnologien

> Wissensrepräsentation

Alle Module schließen in der Regel mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung ab. In den meisten Fachmodulen sind wöchentliche Übungsaufgaben als Prüfungsvorleistungen obliga-torisch.

Sollten Sie nicht Mathematik als zweites Fach wählen, wird dringend empfohlen, Mathema-tikmodule im Rahmen der Ergänzungsstudien zu belegen (z.B. „Mathematik für Wirtschafts-wissenschaftler“).

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Höheren Lehramtes an Gymnasien werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer/innen an Gymnasien des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufsprak-

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tische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungs-dienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Außer der Tätigkeit als Lehrer/in ergeben sich durch die breitgefächerte und fachübergreifende Ausbildung in den informatischen und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen sowie durch die Kombination mit einem Zweit- oder Drittfach auch Tätigkeitsfelder außerhalb des Schuldienstes. Der erfolg-reiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorberei-tungsdienstes für das entsprechende Lehramt.

Italienisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass nicht bereits in einem verwandten Bachelor-, Diplom-, Staatsexamens- oder Magisterstudien-gang eine für die Fortsetzung oder den Abschluss des Studiums notwendige Prüfung endgültig nicht bestanden wurde.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Italienisch auf dem Niveau A1entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) ist Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums. Der Nachweis erfolgt durch das Abiturzeugnis oder durch ein gleichwertiges Zertifikat. Bis zur Anmeldung der Ersten Staatsprüfung ist das Latinum zu absolvieren. Es kann durch zwei moderne Fremdsprachen auf dem Niveau B2 und C1entspre-chend GER ersetzt werden. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformüber-greifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Ziel ist der Beruf als Lehrer/in an Gymnasien nach Abschluss des entsprechenden Lehramts-studienganges und des Vorbereitungsdienstes an einer Schule. Das Studium soll die Studie-renden auf berufliche Tätigkeiten vorbereiten und ihnen die dazu erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zu wissenschaftlicher Arbeit, selbstständigem Denken und verantwortungsbewusstem Handeln vermitteln, welche gleichermaßen die Grundlagen für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und für die eigenverantwortliche Weiterbildung bieten.

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Die Leipziger Romanistik beschäftigt sich als geisteswissenschaftliches Fach mit der Sprache, Literatur und Kultur der romanischsprachigen Länder und Gemeinschaften. Während sie sich innerhalb der Geisteswissenschaften der Konzeption einer Gesamtromanistik verpflichtet fühlt, wird im Lehramtsstudiengang eine klare Profilbildung in einer Philologie verfolgt, die den historisch entstandenen Abgrenzungen und Abgrenzungsbestrebungen einzelner Sprach- und Kulturräume Rechnung trägt.

Gegenstand des Studiums ist die italienische Philologie und Sprache. Insbesondere sollen die Studierenden fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten auf den Gebieten Sprachwissen-schaft, Literaturwissenschaft, Kulturstudien, Landeskunde und Sprache erwerben.Diese Profilbildung formt – zusammen mit fachdidaktischen und pädagogisch-psychologischen Ausbildungsschwerpunkten des Unterrichts am Gymnasium – das Leitbild des Studienganges Höheres Lehramt Gymnasium im Fach Italienisch. Er widmet sich dem Studium der über den Gebrauch der italienischen Sprache abgrenzbaren Kulturräume.

Bei der Konzeption des Studiengangs Lehramt Italienisch wurde ein Studienangebot erstellt, das den Studierenden thematische Spezialisierungsmöglichkeiten in beiden wissenschaftli-chen Bereichen (Linguistik und Literatur-/Kulturwissenschaft) anbietet, Möglichkeiten zur Ver-besserung der sprachpraktischen Kompetenzen bereit hält und ergänzt wird durch fachdidak-tische Seminare und Übungen, die gezielt auf den Fremdsprachenunterricht am Gymnasium vorbereiten.

Die Studierenden lernen die grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, der Infor-mationsbeschaffung, Auswertung, Beurteilung und Systematisierung.

Im Bereich Sprachwissenschaft (Linguistik) sollen Geschichte, Struktur, Funktionen und Varie-täten des Italienischen studiert werden und es wird grundlegendes Wissen über linguistische Theorien sowie über das System und die Varietäten des Italienischen vermittelt.

Im Bereich Literatur- und Kulturwissenschaft wird Grundlagenwissen mit Bezug auf den italopho-nen Kulturraum vermittelt. Es geht insbesondere um die Aneignung von interkultureller und diszi-plinübergreifender Kompetenz, von Grundlagen für die Interpretation und Analyse literarischer und medialer Texte sowie um die Einführung in Theorien der Literatur- und Kulturwissenschaft.

Im Bereich Fachdidaktik erlernen die Studierenden fremdsprachendidaktische Theorien, Mo-delle und Prinzipien modernen Fremdsprachenunterrichts, die sie reflektiert und eng begleitet in zwei Fachpraktika erproben.

Im Bereich Landeskunde werden geschichtliche und gegenwartsbezogene, kulturelle, politi-sche, ökonomische und soziale Phänomene Italiens behandelt.

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Im Bereich Sprache lernen die Studierenden italienischsprachige Texte mittleren und höheren Schwierigkeitsgrades zu rezipieren sowie sich im Italienischen schriftlich und mündlich (Anfor-derungen B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens) auszudrücken.

Aufbau des Studiums

Das Studium hat einen Umfang von 300 Leistungspunkten. Der Studiengang Lehramt Staats-examen beinhaltet neben dem Fach Italienisch ein weiteres Fach (je 95 LP), Schulpraktische Studien (25 LP) und den Bereich Bildungswissenschaften (35 LP). Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergän-zungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die münd-lichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprü-fung (10 LP). Die wissenschaftliche Arbeit wird in einem der beiden Lehramtsfächer, deren Fachdidaktik oder in den Bildungswissenschaften geschrieben.

Im Bereich des Faches Italienisch sind 5 Pflichtmodule und 3 Wahlpflichtmodule (= 80 LP) zu absolvieren sowie 4 Pflichtmodule in der Fachdidaktik, die möglichst in der unten ersichtlichen Reihenfolge studiert werden sollten. Schulpraktische Studien sind integraler Bestandteil der Fachdidaktikmodule.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Jedes Fachmodul besteht in der Regel aus:

> einer Vorlesung (2 SWS)

> einem Seminar (2 SWS)

> einer sprachpraktischen oder landeskundlichen Übung (2 SWS) oder

> schulpraktischen Studien (2 SWS).

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Romanistische Sprachwissenschaft I: Einführung und sprachspezifische Grundlagen der italienischen Sprachwissenschaft

Pflicht Klausur 10

Romania I: Einführung und Grundlagen der italienischen Literatur- und Kultur-wissenschaft

Pflicht Klausur 10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Romania II: Literatur, Kultur und Ge-schichte Italiens nach Schwerpunkten

Pflicht Projektarbeit, Klausur

10

Romanistische Sprachwissenschaft II : Systemlinguistik des Italienischen

Pflicht Projektarbeit, Klausur

10

Didaktik der romanischen Sprachen I Pflicht Portfolio 10

Linguistik und Literatur/Kultur Italienisch Pflicht Projektarbeit, Münd-liche Präsentation

10

Didaktik der romanischen Sprachen II (SPS II/II)

Pflicht (gehört zu SPS)

Schulpraktische Leistung, Mündliche Präsentation

5

Literatur-, Kultur- und Mediengeschichte Italiens I oder

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Sprache und Linguistik: Italophoner Raum. Die Parole und ihre Untersu-chung

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Didaktik der romanischen Sprachen III Pflicht Projektarbeit 5

Literatur-, Kultur- und Mediengeschichte Italiens II oder

Wahlpflicht Projektarbeit, Klausur

10

Sprache und Linguistik: Italophoner Raum. Sprachbetrachtung und Norm-bildung oder

Wahlpflicht Projektarbeit, Klausur

10

Literatur-, Kultur- und Mediengeschichte Italiens III oder

Wahlpflicht Projektarbeit, Klausur

10

Sprache und Linguistik: Italophoner Raum. Text- und Textanalyse

Wahlpflicht Projektarbeit, Klausur

10

Didaktik der romanischen Sprachen IV (SPS IV/V)

Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Praktikumsportfolio 5

Sprache und Linguistik: Italienisch - Sprachsystem und Sprachnorm oder

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Sprache und Linguistik: Italophoner Raum. Sprache und soziale Räume

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Studium im Ausland

Bis spätestens zur Anmeldung der Ersten Staatsprüfung ist ein mindestens dreimonatiger Aus-landsaufenthalt in einem italienischsprachigen Land nachzuweisen. Der Auslandsaufenthalt ist von den Studierenden unter Beratung durch das Institut für Romanistik selbst zu organisieren und sie haben vor Antritt insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen oder die belegten Module am entsendenden Institut anerkannt und auf den

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Studiengang angerechnet werden. Als Gastuniversitäten werden v.a. diejenigen empfohlen, mit denen Austauschpartnerschaften am Institut für Romanistik bestehen. Die Studierenden können sich zur Beratung an die entsprechenden Länderkoordinatoren/innen des Instituts wenden.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Beim Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien im Fach Italienisch ist als klar zu definie-rendes Berufsziel eine Lehrtätigkeit im Schuldienst, in der Erwachsenenbildung oder in ande-ren Institutionen zu nennen, in denen neben der Sprachbeherrschung und breiten Wissensan-wendung auf sprach-, literatur- und kulturwissenschaftlichem Gebiet didaktische Kompetenz gefragt ist.

Kunst

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Die Immatrikulation ist vom Bestehen einer Eig-nungsfeststellungsprüfung abhängig. Bitte beachten Sie die Informationen zur Eignungs-feststellungsprüfung im Fach Kunst im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“. Darüber hinaus sind Sprachkenntnisse in einer modernen Fremdsprache (möglichst Englisch) auf dem Niveau B2 nachzuweisen.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Das Studium umfasst die künstlerisch-praktische, die kunstpädagogische und didaktische so-wie die kunstwissenschaftliche Ausbildung für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Die Ausbil-dung vermittelt den Studierenden, in enger Bindung an die Praxis, die für diese Arbeitsfelder erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf den Gebieten der Kunstpädagogik, der Kunsttheorie und Kunstgeschichte sowie der künstlerischen Produktion und Rezeption und qualifiziert sie dabei zu eigenständiger Arbeit. Zugleich können fachübergreifende Schlüssel-qualifikationen u. a. in Bezug auf Strategien der Problemlösung, pädagogisch-psychologisch

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fundierte Kommunikationsformen, Präsentationstechniken und kreativer Umgang mit den Neu-en Medien erworben werden.

Aufbau des Studiums

Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 300 Leistungspunkten (LP), davon 95 LP für dieses Fach und die dazugehörige Fachdidaktik. Dazu kommen ein zweites Fach (95 LP) sowie Module aus dem bildungswissenschaftlichen Bereich (35 LP). Die fachwissen-schaftlich und fachdidaktisch erworbenen Kenntnisse werden durch die Schulpraktischen Stu-dien (25 LP) in der Praxis vertieft. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Der Studiengang Staatsexamen für das Höhere Lehramt an Gymnasien im Fach Kunst ist modularisiert. Module sind Gruppen von thematisch oder methodisch zusammengehörigen Veranstaltungen im Umfang von 6 bis 10 Semesterwochenstunden (SWS), die jeweils eine Teilqualifikation im Hinblick auf das Ziel des Studienganges vermitteln. Hierbei sind Basis-module, fachspezifische Schwerpunktmodule und fachdidaktische Module zu unterscheiden:

Die Lehrveranstaltungen der Basismodule dienen der Vermittlung von Grundlagen der Theorie und Praxis der Kunstpädagogik sowie der bildenden Kunst. In Verbindung mit differenzierten künstlerisch-praktischen Übungen können Basisqualifikationen in Bezug auf Theorie und Ge-schichte, Produktion, Rezeption und Vermittlung von bildender Kunst erworben werden.

Die Lehrveranstaltungen der Schwerpunktmodule dienen der Vermittlung von spezifischen kunstpädagogischen, kunsttheoretischen und kunstpraktischen Kenntnissen und dem Erwerb entsprechender Fähigkeiten mit Ausrichtung auf das schulische Berufsfeld. Praxisorientierte Übungen und vor allem Projektarbeit sind hierbei maßgebliche Vermittlungsformen.

Die fachdidaktischen Module dienen der Vermittlung von Grund- und spezifischen Kenntnis-sen, die als pädagogische, entwicklungspsychologische und fachmethodische Grundlagen der Lehre im Fach Kunst zu verstehen sind. Zwei Schulpraktika sind studienbegleitend zu absolvieren.

Das Studium wird abgeschlossen mit einer Note für das Fach Kunst und einer Note für die Fachdidaktik, die sich jeweils aus dem arithmetischen Mittel der Prüfungsleistungen aus den Modulen zusammensetzt. Die Studierenden erarbeiten außerdem eine fachspezifische wissen-schaftliche Abschlussarbeit und absolvieren die Erste Staatsprüfung.

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Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Theorie, Geschichte und Praxis der bildenden Kunst als Schnittstellen der Kunstpädagogik

Pflicht Hausarbeit 10

Bildsprachliche Grundlagen der Kunstpädagogik

Pflicht Klausur 10

Fläche-Körper-Raum Pflicht Künstlerische Studienarbeit

10

Künstlerische Arbeit im Außenraum Pflicht Künstlerische Studienarbeit

10

Einführung in die Theorie und Praxis der Kunstpädagogik (SPS II/III)

Pflicht/Fach-didaktisches Modul

Projektarbeit 10

Geschichtliche und rezeptionsprakti-sche Aspekte der bildenden Kunst

Pflicht Projektarbeit 10

Handlungsfelder kunstpädagogischer Praxis

Pflicht/Fach-didaktisches Modul

Projektarbeit 5

Aspekte der Kunstgeschichte Pflicht Klausur 10

Kunstpädagogik im Wandel ihrer Funktionen (incl. SPS IV/V)

Pflicht/Fach-didaktisches Modul

Hausarbeit 10

Künstlerische Arbeit mit technischen Medien im Kontext der Kunstpädago-gik

Pflicht Projektarbeit 10

Künstlerische Aktion und Interaktion Wahlpflicht Fachpraktische Studioarbeit

10

Erkundungen und Experimente zu Farbe, Form und Material

Wahlpflicht Fachpraktische Studioarbeit

10

Abkürzungen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung

Berufseinsatzmöglichkeiten

Absolventen/innen dieses Studienganges finden in der Regel Einsatzmöglichkeiten als Kunst-lehrer/innen an Gymnasien im gesamten Bundesgebiet. Weitere mögliche Berufsfelder bieten sich in allen Bereichen an, in denen eine solide Kompetenz auf dem Gebiet der fachlich und pädagogisch fundierten Kunst-Vermittlung benötigt wird, wie z. B.:

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> Private oder ausländische Bildungseinrichtungen

> Fach- und Hochschuleinrichtungen

> Kultureinrichtungen wie Museen, Galerien

Latein

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für die Zulassung zum Studium wird das Latinum vorausgesetzt. Ist das Graecum bei Studienbeginn nicht vorhanden, muss dies, z. B. im Rah-men des Ergänzungsstudiums, bis spätestens zum Beginn des 5. Semesters nachgeholt wer-den. Darüber hinaus sind Sprachkenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 nachzuweisen.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Die Philologie beschäftigt sich damit, Texte zu interpretieren und die geistige Entwicklung sowie das Wesen einer Kultur aufgrund ihrer Sprache und Literatur zu erforschen. Die La-teinische Philologie gehört neben der Griechischen Philologie zur Klassischen Philologie. Gegenstand des Faches Lateinische Philologie ist die Darstellung des gesamten römischen Geisteslebens vom Beginn schriftlicher Zeugnisse bis zum Ausgang der Antike.

Die Ausbildung soll die Studierenden auf eine Lehrtätigkeit am Gymnasium im Fach Latein vorbereiten und ihnen die dazu erforderlichen fachlichen und methodischen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Die fachlichen Ausbildungsschwerpunkte liegen auf der Vertiefung der Sprachkenntnisse sowie auf der literaturwissenschaftlichen Textinterpretation unter Berücksich-tigung von literatur-, philosophie- und kulturgeschichtlichen Fragestellungen; methodischer Schwerpunkt ist die Fachdidaktik. Zugleich werden fachnahe Schlüsselqualifikationen wie Recherche, Analyse und Synthese erlernt und eingeübt.

Aufbau des Studiums

Der Studiengang beinhaltet neben dem Fach Latein ein weiteres gleichwertiges Fach (je 95 LP), Schulpraktische Studien (25 LP) und den Bereich Bildungswissenschaften (35 LP). Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus

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dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wis-senschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Das Studium Lehramt Latein gliedert sich in folgende Pflichtmodule:

> Grundlagen: Methode und Sprache

> Lateinische Prosa 1 + 2

> Lateinische Dichtung 1 + 2

> Fachdidaktik des altsprachlichen Unterrichts 1 − 4

> Text und Referenz

> Stilistik des Lateinischen

> Rhetorik und rhetorisierte Texte

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grundlagen: Methoden und Sprache Pflicht Klausur 10

Lateinische Prosa I Pflicht Klausur 10

Lateinische Dichtung 1 Pflicht Mündliche Prüfung 10

Lateinische Prosa 2 Pflicht Klausur 10

Lateinische Dichtung 2 Pflicht Hausarbeit 10

Fachdidaktik des altsprachlichen Unterrichts 1

Pflicht Klausur 10

Fachdidaktik des altsprachlichen Unter-richts 2 (Latein), SPS II/III

Pflicht (gehört zu SPS)

Unterrichtsentwurf 5

Fachdidaktik des altsprachlichen Unterrichts 3

Pflicht Klausur 5

Text und Referenz Pflicht Hausarbeit 10

Fachdidaktik des altsprachlichen Unter-richts 4 (Latein), SPS IV/V

Pflicht (gehört zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

Stilistik des Lateinischen Pflicht Klausur 10

Rhetorik und rhetorisierte Texte Pflicht Klausur 10

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Berufseinsatzmöglichkeiten

Vorrangiges Berufsfeld ist perspektivisch eine Lehrtätigkeit am Gymnasium. Nach einer Weiter-qualifikation durch eine entsprechende Promotion kommen auch Tätigkeiten im wissenschaft-lichen Bereich, z. B. an Universitäten, in Archiven und Bibliotheken in Betracht. Außerhalb von Schule und Hochschule kommen vor allem Tätigkeiten im Verlagswesen, im Journalismus und Pressewesen, in der Politik, z. B. in Abgeordnetenbüros, bei politischen Stiftungen oder in der Wirtschaft, z. B. in den Unternehmensbereichen Werbung oder Marketing, in Frage.

Mathematik

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Ziel des Studiums ist der Erwerb von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachprak-tischen sowie bildungswissenschaftlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den gewählten Fächern, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftra-ges im gewählten Lehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen.

Aufbau des Studiums

Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 300 Leistungspunkten (LP), da-von 95 LP für das Fach Mathematik und die dazugehörige Fachdidaktik. Dazu kommen ein zweites Fach (95 LP) sowie Module aus dem bildungswissenschaftlichen Bereich (35 LP). Die fachwissenschaftlich und fachdidaktisch erworbenen Kenntnisse werden durch die Schulprak-tischen Studien (25 LP) in der Praxis vertieft. Zudem können neben dem obligatorischen Mo-dul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

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Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Module schließen in der Regel mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung ab. In den meisten Fachmodulen sind wöchentliche Übungsaufgaben als Prüfungsvorleistungen obligato-risch. Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Lineare Algebra 1 Pflicht Klausur 10

Lineare Algebra 2 Pflicht Klausur 10

Analysis 1 Pflicht Klausur 10

Analysis 2 Pflicht Klausur 10

Grundkurs Didaktik der Mathematik Pflicht Mündliche Prüfung 5

Schulpraktische Studien II/III Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

Aufbaukurs Geometrie Pflicht Mündliche Prüfung 10

Gewöhnliche Differentialgleichungen Pflicht Klausur 5

Wahrscheinlichkeitstheorie Pflicht Klausur 5

Aufbaukurs Didaktik der Mathematik I Pflicht Mündliche Prüfung, Praktikumsleistung

5

Schulpraktische Studien IV/V Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

Numerik Pflicht Klausur 10

Aufbaukurs Didaktik der Mathematik II Pflicht Referat, Mündliche Prüfung

5

Seminare zur Schulmathematik Pflicht Referate 10

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Höheren Lehramtes an Gymnasien werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer/innen an Gymnasien des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufsprak-tische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungs-dienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Außer der Tätigkeit als Lehrer/in ergeben sich durch die breitgefächerte und fachübergreifende Ausbildung in den mathematischen und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen sowie durch die Kombination mit einem Zweit- oder Drittfach auch Tätigkeitsfelder außerhalb des Schuldienstes. Der erfolg-reiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorberei-tungsdienstes für das entsprechende Lehramt.

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Musik

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Hochschule für Musik und Theater (HMT) Leipzig.Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Die Immatrikulation ist vom Bestehen einer Eig-nungsfeststellungsprüfung an der HMT Leipzig abhängig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Termine zur Eignungsfeststellung und die Immatrikulationsordnung auf der Website der Hochschule für Musik und Theater Leipzig unter www.hmt-leipzig.de. Beachten Sie auch die Informationen zur Eignungsfeststellungsprüfung im Fach Musik im Kapitel „Schulformüber-greifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Das Studium umfasst die künstlerisch-praktische, die musikpädagogische, musikdidaktische sowie die musikwissenschaftliche Ausbildung für das Höhere Lehramt an Gymnasien. Das künstlerisch-praktische Studium gliedert sich in instrumentale, vokale und musiktheoretische Ausbildungsbereiche, die als Einzelunterricht (Klavier und ein anderes Instrument, Gesang, Schulpraktisches Klavierspiel) und als Unterricht in Kleingruppen (Musiktheorie, Chorleitung) angeboten werden.

Aufbau des Studiums

Der Studiengang Staatsexamen für das Höhere Lehramt an Gymnasien im Fach Musik an der HMT Leipzig ist in Module gegliedert, die sich aus mehreren Veranstaltungen zusammenset-zen. Ein Modul gilt als bestanden, wenn alle für die jeweiligen Veranstaltungen geforderten Prüfungsleistungen erbracht wurden und eine regelmäßige, intensive Teilnahme der Studieren-den nachzuweisen ist. Mögliche Prüfungsleistungen sind Klausuren, schriftliche Hausarbeiten, mündliche und fachpraktische Prüfungen, Referate sowie verschiedene über das Semester verteilte Aufgaben. Die genauen Leistungsanforderungen werden bei der Ankündigung der Module mit angegeben.

Das Studium im Fach Musik findet an zwei Hochschulen statt. Die Ausbildung im Fach Musik (Fachwissenschaft einschließlich der Künstlerischen Praxis und Fachdidaktik) erfolgt an der Hochschule für Musik und Theater Leipzig ebenso wie auch die Schulpraktischen Studien im

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Fach. Die Studierenden werden hier als Haupthörer/innen immatrikuliert. Die Ausbildung in dem zweiten Fach, in Modulen der Ergänzungsstudien sowie in den Bildungswissenschaften findet an der Universität Leipzig statt. Die Studierenden werden hier als Nebenhörer/innen immatrikuliert. Die Schulpraktischen Studien in den Bildungswissenschaften und im zweiten Fach werden über die Universität Leipzig organisiert.

Die Studienstruktur im Fach Musik stellt sich wie folgt dar:

> 105 LP im Fach (Fachwissenschaft und -didaktik) an der HMT Leipzig

> 5 LP im Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ an der HMT Leipzig

> 95 LP für das zweite Fach an der Universität Leipzig

> 25 LP für die Schulpraktischen Studien an der HMT und der Universität Leipzig insge-samt

> 5 LP für Ergänzungsstudien an der Universität Leipzig

> 35 LP im Bereich der bildungswissenschaftlichen Studieninhalte an der Universität Leipzig

Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Fachwissenschaft I Pflicht Hausarbeit, Klausur 10

Künstlerische Praxis I Pflicht Fachpraktische Prüfung

10

Körper-Stimme-Kommunikation (Schul-musik)

Pflicht Präsentation 5

Fachwissenschaft II Pflicht Klausur 10

Künstlerische Praxis II Pflicht Fachpraktische Prüfung

10

Fachwissenschaft III a Pflicht Schulpraktische Leistung

10

Fachwissenschaft III b Pflicht Hausarbeit 5

Künstlerische Praxis III Pflicht Fachpraktische Prüfungen

10

Schulpraktische Studien II/III Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Präsentation/Portfolio

5

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Fachwissenschaft IV Pflicht Klausur 10

Künstlerische Praxis IV Pflicht Fachpraktische Prüfungen

10

Schulpraktische Studien IV/V Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Präsentation/ Portfolio

5

Künstlerische Praxis V Pflicht Gestalten und Verteidigen einer Musikstunde

5

Musikwissenschaften Pflicht Hausarbeit 5

Musikdidaktik Pflicht Referat 5

Musikpädagogisches Forschen Pflicht Hausarbeit 5

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Höheren Lehramtes an Gymnasien werden auf die berufliche Tätigkeit als Musiklehrer/innen an Gymnasien des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Absolven-ten/innen dieses Studiengangs finden jedoch auch mögliche Berufsfelder in allen Bereichen, in denen eine solide Kompetenz auf dem Gebiet der Musik sowie deren Lehre benötigt wird, wie z. B.:

> Private oder ausländische Bildungseinrichtungen

> Fach- und Hochschuleinrichtungen

> Kultureinrichtungen

Physik

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Gute Kenntnisse in Mathematik und den Natur-wissenschaften sind Voraussetzung. Leistungskurse (auf Abiturniveau) in Physik und/oder Mathematik werden empfohlen. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmungen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

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Ausbildungsinhalt

Das Studium soll die Studierenden auf die berufliche Tätigkeit als Physiklehrer/innen an Gym-nasien vorbereiten und ihnen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Me-thoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden. Zudem werden die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt geschaffen. Die Kombination des Faches Physik ist mit allen Fächern des Gymnasiums möglich.

Aufbau des Studiums

Alle Physik-Studierenden im Staatsexamensstudiengang erlernen im ersten und zweiten Se-mester zunächst gemeinsam die Grundlagen der Experimentalphysik. In den weiteren Semes-tern erfolgen dann ein auf die Belange von Lehramtsstudierenden zugeschnittenes Studium wichtiger Bereiche der modernen experimentellen und theoretischen Physik sowie eine auf die Schulart abgestimmte Fachdidaktikausbildung mit schulpraktischen Übungen und einem vierwöchigen Schulpraktikum. In zwei Wahlpflichtmodulen können die Studierenden ihre phy-sikalischen Kenntnisse entsprechend ihren Neigungen vertiefen und erweitern. Durch physi-kalische Praktika werden Einsichten in physikalische Messprozesse vermittelt und Inhalte der fachlichen Ausbildung vertieft. Auf die experimentelle Tätigkeit eines/einer Physiklehrers/in bereitet das Praktikum im Bereich der physikalischen Schulexperimente vor. Zum Abschluss des Studiums kann auf dem Gebiet der Physik oder ihrer Didaktik eine wissenschaftliche Ar-beit angefertigt werden.

Die Struktur des Studiums stellt sich wie folgt dar: Das Fach Physik umfasst einen Arbeits-aufwand von 95 LP für dieses Fach und die dazugehörige Fachdidaktik. Dazu kommen ein zweites Fach (95 LP) sowie Module aus dem bildungswissenschaftlichen Bereich (35 LP). Die fachwissenschaftlich und fachdidaktisch erworbenen Kenntnisse werden durch die Schulprak-tischen Studien (25 LP) in der Praxis vertieft. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt wer-den. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jewei-ligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Experimentalphysik und ihre mathematischen Methoden EP1 - Mechanik

Pflicht Praktikumsleistung*, Klausur*

10

Experimentalphysik und ihre mathema-tischen Methoden EP2 - Elektrodynamik & Optik

Pflicht Praktikumsleistung*, Klausur*

10

Experimentalphysik EP3 - Thermodynamik

Pflicht Praktikumsleistung*, Klausur*

5

Theoretische Physik 1 - Theoretische Mechanik

Pflicht Klausur, Wöchent-lich ausgegebene Hausaufgaben

5

Experimentalphysik EP 4 - Quantenop-tik und Atomphysik

Pflicht Praktikumsleistung*, Mündliche Prüfung*

5

Theoretische Physik 2 - Elektrodynamik Pflicht Wöchentlich aus-gegebene Hausauf-gaben

5

Fachdidaktik 1 - Grundlagen der Physikdidaktik

Pflicht Mündliche Prüfung, Seminarvortrag mit schriftlicher Ausar-beitung

5

Theoretische Physik 3 - Quantenmecha-nik1/Thermodynamik und Statistik 1

Pflicht Klausur, Wöchent-lich ausgegebene Hausaufgaben

5

Experimentalphysik 5 - Molekül- und Festkörperphysik I

Pflicht Klausur, Regelmä-ßig ausgegebene Übungsaufgaben

5

Fachdidaktik 2 - Grundlagen des Unter-richtens in Physik

Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Unterrichtsversuch, Seminarvortrag mit schriftlicher Ausar-beitung

5

Physikunterricht in der Sekundarstufe 1 Pflicht Mündliche Prüfung, Versuchskomplexe im Praktikum

5

Experimentalphysik 6 - Molekülphysik II und Festkörperphysik II

Pflicht Mündliche Prüfung, Regelmäßig ausge-gebene Übungsauf-gaben

5

Physik in der Sekundarstufe 2 Pflicht Mündliche Prüfung, Versuchskomplexe im Praktikum

5

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Theoretische Physik 4 - Quantenmecha-nik 2/Thermodynamik und Statistik 2

Pflicht Mündliche Prüfung, Wöchentlich aus-gegebene Hausauf-gaben

5

Fachdidaktik 4 - Physik lernen und lehren

Pflicht (gehö-ren zu SPS)

Schulpraktische Leistung, Seminar-vortrag mit schriftl. Ausarbeitung oder Exkursionsbericht

5

Fortgeschrittenen-Praktikum für Lehramt Pflicht Praktikumsleistung 5

Experimentalphysik 7 - Kern- und Teilchenphysik

Pflicht Klausur, Wöchent-lich ausgegebene Übungsaufgaben

5

* Diese Prüfungsleistungen müssen bestanden sein.

Aus den nachfolgend aufgeführten Wahlpflichtmodulen müssen zwei Module (je 5 LP) belegt werden:

> Chemie für Physiker

> Einführung in Mathematica

> Angewandte Molekülphysik

> Supraleitung I

> Astrophysik und Schulastronomie

> Einführung in die Computersimulation I

> Einführung in die Photonik I

> Ionenstrahlen I

> Astrophysik I - Sternenphysik

> Elektronik I

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer/innen an Gymnasien im gesamten Bundesgebiet vorbereitet. Die berufspraktische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Außer der Tätigkeit als Lehrer/in ergeben sich durch die breitgefächerte und fachübergreifende Ausbildung in den physikalischen und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen sowie durch die Kombination mit einem Zweit- oder Drittfach auch Tätigkeitsfelder außerhalb des Schuldienstes. Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraus-setzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das Höhere Lehramt an Gymnasien.

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Polnisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Der Kenntnisnachweis über eine moderne Fremd-sprache B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen ist bis zum An-trag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung vorzulegen. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Im Zuge der verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der EU und der Nachbarschaft zwischen der Republik Polen und Deutschland ist ein zunehmendes Interesse an der polnischen Sprache – auch in der Schule – entstanden. Dem wurde mit der Einführung des Faches Polnisch als zweitem Fach Rechnung getragen. Es ist kombinierbar mit den Fächern der ersten Fächergrup-pe Biologie, Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Mathematik, Physik, Sorbisch, Spanisch und Sport. Das Studium kann ohne Polnischvorkenntnisse begonnen werden. Deshalb baut es auf einer gründlichen Sprachausbildung auf (Polnischvorkenntnisse werden bei Nachweis als entsprechende Leistungen anerkannt).

Inhalte des Studiums sind Fachdidaktik (Schulfremdsprache/n, Fachbezogenes Lernen und Lehren, Konzeption und Gestaltung von Fachunterricht, Schulpraktische Übungen), allge-meine slawistische und spezifisch polonistische Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturgeschichte sowie interkulturelle Kommunikation auf der Grundlage des Erwerbs einschlägiger fremdsprachlicher Kompetenz. Vermittelt werden Schlüsselkompetenzen, sla-wistische/polonistische Grundlagen sowie prinzipielle Voraussetzungen für eigenständiges systematisches Arbeiten, selbständiges Denken und verantwortungsbewusstes Handeln. Durch das Studienprogramm erlangen die Studierenden einerseits fundamentale Kenntnisse über die polnische Sprache, Literatur, Geschichte und Kultur und andererseits fachdidaktische Voraus-setzungen für die Vermittlung des Polnischen als Schulfremdsprache. Die Einbeziehung aktuel-ler Erkenntnisse der Fremdsprachen- und Fachdidaktik als Prinzip sowie die stetige Integration der polonistischen Forschung auf den Gebieten der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturgeschichte garantieren eine optimale Ausbildung.

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Aufbau des Studiums

Der Studiengang sieht neben dem Fach Polnisch ein weiteres gleichwertiges Fach (je 95 LP), Schulpraktische Studien (25 LP) und den Bereich Bildungswissenschaften (35 LP) vor. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Zum Pflichtbereich (95 LP) im Lehramtsfach „Polnisch“ gehören acht Lehramtsfachmodule (80 LP) und zwei fachdidaktische Module (15 LP). Hinzu kommen Schulpraktische Studien im Fach Polnisch (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Polnisch I Pflicht Klausur 10

Polnisch II Pflicht Mündliche Prüfung 10

Sprachwissenschaft (Polnisch) Pflicht Klausur 10

Literatur- und Kulturwissenschaft (Polnisch)

Pflicht Mündliche Prüfung 10

Didaktik der slawischen Sprachen 1 Pflicht Portfolio 10

Didaktik der slawischen Sprachen 2 (SPS II/III)

Pflicht (gehören zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

Sprach- und Literaturwissenschaft Polnisch: Vertiefung

Pflicht Referat, Projektarbeit

10

Didaktik der slawischen Sprachen 3 Pflicht Portfolio 5

Sprachwissenschaft Polnisch: Vertie-fung

Pflicht Klausur 10

Didaktik der slawischen Sprachen 4 (SPS IV/V)

Pflicht (gehören zu SPS)

Praktikumsportfolio 5

Polnisch IV (Gymnasium) Pflicht Klausur 10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Kulturgeschichtliche und literarische Wechselbeziehungen im Grenzbereich von Mittel- und Osteuropa

Pflicht Referat mit schriftli-cher Ausarbeitung

10

Übersetzen Wahl Klausur 10

FS = Fachsemester, SWS = Semesterwochenstunden; Lehrformen (LF): S = Seminar, Ü = Übung, V = Vorlesung; PVL = Prüfungsvorleistung

Studium im Ausland

Bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung muss ein Auslandsaufenthalt im polnischsprachi-gen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten nachgewiesen werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Praktikum oder einen Studienaufenthalt an einer Hochschule in Polen handeln, der von den Studierenden unter Beratung durch den zuständigen Studienfachberater selbst zu organisieren ist. Vor Antritt des Studiums im Ausland ist insbesondere darauf zu ach-ten, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Universität Leipzig anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Ziel ist der Einsatz als Polnischlehrer/in an Gymnasien im gesamten Bundesgebiet. Bei anderer Berufsorientierung finden Absolventen des Staatsexamensstudiengangs „Lehramt Polnisch“ mögliche Berufsfelder in allen Bereichen, in denen eine solide Kompetenz in der polnischen Sprache, Kultur- und Literatur benötigt wird, wie z. B. in den Bereichen:

> Weiteres Bildungswesen/Erwachsenenbildung (an deutschen staatlichen Schulen ist ein Lehramtsabschluss erforderlich, s.o.)

> Kultur- und Wissenschaftsmanagement, Kulturaustausch

> Stiftungen und internationale Organisationen

> Journalismus/Medien

> Verlagswesen, Bibliotheken

> Außenwirtschaft und Handel

> Auswärtiger Dienst

> Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

> Wissenschaftliche Dienste (ergänzender Masterabschluss und Promotion empfohlen)

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Religion, Evangelische

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für das Fach Evangelische Religion im Höheren Lehramt an Gymnasien sind das Latinum und Kenntnisse im neutestamentlichen Griechisch oder biblischen Hebräisch i.d.R. bis zum Abschluss des vierten Fachsemesters nachzuweisen. Fehlende Sprachkenntnisse können teilweise im Rahmen der Ergänzungsstudien erworben werden. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informatio-nen zum Lehramt“. Vor Antritt des Vorbereitungsdienstes ist der Nachweis der Konfessionszu-gehörigkeit zur Evangelischen Kirche zu erbringen.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Der Studiengang „Evangelische Religion für das Höhere Lehramt an Gymnasien – Erste Staatsprüfung“ soll auf den Dienst in der Schule als Lehrer/in vorbereiten. Dafür sollen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermittelt werden, dass die Studierenden zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwor-tungsbewusstem Handeln befähigt werden. Damit werden die Grundlagen für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und für die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Weiterbildung geschaffen. Das Lehr- und Ausbildungsangebot im Fach Evangelische Religion umfasst folgen-de Fächer: Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Religionspädagogik sowie Ökumenik, Weltreligionen und Weltanschauungen.

Aufbau des Studiums

Der Gesamtumfang des studentischen Arbeitsaufwandes (Workload) beträgt 300 Leistungs-punkte (LP), davon entfallen 95 LP auf das Fach Evangelische Religion.

Das Studium gliedert sich somit in zwei Fächer mit je 95 LP und die Bildungswissenschaften mit 35 LP. In beiden Fächern ist die Fachdidaktik mit jeweils 15 LP integriert. Die fachwis-senschaftlich und fachdidaktisch erworbenen Kenntnisse werden durch die Schulpraktischen Studien (25 LP) in der Praxis vertieft. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Kör-

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per-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jewei-ligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP). Die wissenschaft-liche Arbeit kann in einem der beiden Fachwissenschaften (einschließlich Fachdidaktik) oder in den Bildungswissenschaften geschrieben werden.

Die Module des Ergänzungsbereichs werden in Abhängigkeit von der Wahl der Fächer vari-abel in den Studienablauf integriert. Für das Fach Evangelische Religion für das Höhere Lehr-amt an Gymnasien muss der Studierende hier, sofern er das Latinum zum Studienbeginn nicht nachweisen kann, die Sprachkurse Latein belegen. Der Nachweis über neutestamentliches Griechisch oder biblisches Hebräisch muss dann in jedem Fall zusätzlich erbracht werden.

Liegen Latinum und eventuell Kenntnisse in Griechisch oder biblischem Hebräisch bereits zum Studienbeginn vor, sollen im Ergänzungsbereich neben dem Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ andere geeignete Module entsprechend dem Angebot und den Vorgaben der universitären Ordnung belegt werden.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grundlagen der biblischen Traditionen und der Geschichte des Christentums

Pflicht Klausur 10

Kirchengeschichte I Pflicht Klausur 10

Altes Testament I Pflicht Klausur 10

Neues Testament I Pflicht Klausur 10

Einführung in die Religionspädagogik Pflicht Klausur 10

Altes Testament, Neues Testament II Wahlpflicht Hausarbeit 10

Altes Testament, Neues Testament II Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Altes Testament, Neues Testament II Wahlpflicht Essay 10

Praxis des Religionsunterrichts I Pflicht Unterrichtsentwurf 5

Systematische Theologie I Pflicht (gehört zu SPS)

Klausur 10

Religionsdidaktische Themenfelder Pflicht Mündliche Prüfung 5

Kirchengeschichte II Wahlpflicht Hausarbeit 10

Kirchengeschichte II Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Kirchengeschichte II Wahlpflicht Essay 10

Praxis des Religionsunterrichts II (SPS IV/V)

Pflicht (gehört zu SPS)

Praktikumsdokumen-tation

5

Systematische Theologie II Wahlpflicht Hausarbeit 10

Systematische Theologie II Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Systematische Theologie II Wahlpflicht Essay 10

V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung, P = Pflicht, SWS = Semesterwochenstunden, LP = Leistungspunkte

Berufseinsatzmöglichkeiten

Das Lehramtsstudium Evangelische Religion befähigt die Absolventen /innen nach dem Beste-hen der Ersten Staatsprüfung zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes, der mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird.

Russisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für die Aufnahme des Studiums müssen Kenntnis-se in Russisch auf dem Niveau B1 sowie eine weitere moderne Fremdsprache auf dem Niveau B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen bis zum Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung nachgewiesen werden. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Inhalte des Studiums sind Fachdidaktik (Schulfremdsprache/n, fachbezogenes Lernen und Lehren, Konzeption und Gestaltung von Fachunterricht, Schulpraktische Übungen), allgemei-ne slawistische und spezifisch russistische Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kul-turgeschichte sowie interkulturelle Kommunikation auf der Grundlage des Erwerbs einschlä-

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giger fremdsprachlicher Kompetenz. Vermittelt werden Schlüsselkompetenzen, slawistische/russistische Grundlagen sowie prinzipielle Voraussetzungen für eigenständiges systematisches Arbeiten, selbständiges Denken und verantwortungsbewusstes Handeln.

Durch das Studienprogramm erlangen die Studierenden einerseits fundamentale Kenntnisse über die russische Sprache, Literatur, Geschichte und Kultur und andererseits fachdidaktische Voraussetzungen für die Vermittlung des Russischen als Schulfremdsprache. Die Einbeziehung aktueller Erkenntnisse der Fremdsprachen- und Fachdidaktik als Prinzip sowie die stetige In-tegration der russistischen Forschung auf den Gebieten der Sprachwissenschaft, Literaturwis-senschaft und Kulturgeschichte garantieren eine optimale Ausbildung.Aufbau des Studiums

Der Studiengang beinhaltet neben dem Fach Russisch ein weiteres gleichwertiges Fach (je 95 LP), Schulpraktische Studien (25 LP) und den Bereich Bildungswissenschaften (35 LP). Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Zum Pflichtbereich im Lehramtsfach „Russisch“ gehören 8 Lehramtsfachmodule und 4 fachdi-daktische Module.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Einführung in die Slawistik Pflicht Klausur 5

Russisch III Pflicht Klausur 5

Russische Sprachwissenschaft I Pflicht Klausur 10

Russische Literatur Pflicht Projektarbeit 10

Didaktik der slawischen Sprachen 1 Pflicht Portfolio 10

Russisch IV Pflicht Mündliche Prüfung 10

Didaktik der slawischen Sprachen 2 (SPS II/III)

Pflicht (gehört zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

Russische/Ostslawische Kulturgeschichte

Pflicht Klausur 10

Didaktik der slawischen Sprachen 3 Pflicht Portfolio 5

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Russische Sprachwissenschaft II Pflicht Projektarbeit 10

Literaturwissenschaftliche Theorien und Methoden (Gymnasium) oder

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Slawische Sprachen der Gegenwart Wahlpflicht Referat 10

Russisch V Wahlpflicht Klausur 10

Didaktik der slawischen Sprachen 4 (SPS IV/V)

Pflicht (gehört zu SPS)

Praktikumsportfolio 5

Geschichte der ostslawischen Spra-chen, Kulturen und Literaturen

Pflicht Klausur 10

Übersetzen* Wahlmodul Klausur 10

* Wahlangebot für den Bereich Ergänzungsstudien

Studium im Ausland

Bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung muss ein Auslandsaufenthalt im russischsprachi-gen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten nachgewiesen werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Praktikum oder einen Studienaufenthalt an einer Hochschule in Russland handeln, der von den Studierenden unter Beratung durch den zuständigen Studienfachberater selbst zu organisieren ist. Vor Antritt des Studiums im Ausland ist insbesondere darauf zu ach-ten, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Universität Leipzig anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Ziel ist der Einsatz als Russischlehrer/in an Gymnasien in Deutschland. Bei anderer Berufsorientierung finden Absolventen/innen des Studiengangs „Lehramt Russisch“ mögliche Berufsfelder in allen Gebieten, in denen eine solide Kompetenz in der russischen Sprache, Kultur- und Literatur benötigt wird, wie z. B. in den Bereichen:

> Bildungswesen/Erwachsenenbildung (an deutschen staatlichen Schulen ist ein Lehr-amtsabschluss erforderlich, s.o.)

> Kultur- und Wissenschaftsmanagement, Kulturaustausch

> Stiftungen und internationale Organisationen

> Journalismus/Medien

> Verlagswesen, Bibliotheken

> Außenwirtschaft und Handel

> Auswärtiger Dienst

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> Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

> Wissenschaftliche Dienste (in diesem Fall wird eine Promotion empfohlen)

Sorbisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für die Aufnahme des Studiums sind Sprachkennt-nisse in Ober- oder in Niedersorbisch (entsprechend dem Niveau B2 des Gemeinsamen Euro-päischen Referenzrahmens) bzw. siebenjähriger Schulunterricht nachzuweisen. Bewerber, die diesen Nachweis nicht erbringen können, müssen eine Eignungsfeststellungsprüfung ablegen. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: keine Gegebenenfalls ist die Immatrikulation vom Bestehen der Eignungsprüfung abhängig. Bitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Das Studium soll die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten vorbereiten und ihnen die er-forderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wis-senschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden.

Das Studium im Lehramt Sorbisch orientiert sich an den allgemeinen Anforderungen an eine moderne philologische, sprachdidaktische und sprachpädagogische Bildung bezüglich Inhal-ten, Methoden, fachlichen wie auch sozialen Kompetenzen und berücksichtigt den aktuellen Forschungs- und Erkenntnisstand sowie neuere Vermittlungsformen und -methoden zu mutter-sprachlicher, fremdsprachlicher und bilingualer Ausbildung in der Schule unter den spezifi-schen Bedingungen einer Minderheitensprache.

Aufbau des Studiums

Das Studium des Faches Sorbisch (95 LP) beinhaltet die Gebiete:

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> Sprachwissenschaft

> Literaturwissenschaft

> Fachdidaktik einschl. Schulpraktische Studien

> Sprachpraxis mit Schwerpunkt Ober- oder Niedersorbisch

Dazu kommen neben dem zweiten Fach (95 LP) Module der Bildungswissenschaften (35 LP). Die fachwissenschaftlich und fachdidaktisch erworbenen Kenntnisse werden durch die Schul-praktischen Studien (25 LP) in der Praxis vertieft. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich be-legt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Die Studieninhalte werden in Modulen vermittelt: Pflichtmodulen sowie Wahlpflichtmodulen für Sorbisch (in der nachfolgenden Tabelle).

Module können importierte Lehrveranstaltungen aus anderen Instituten beinhalten oder kom-plett importiert sein. Vermittlungsformen sind Vorlesung (V), Seminar (S), Übung (Ü), Praktikum (P), die Vermittlungssprache ist - mit Ausnahme importierter Veranstaltungen - in der Regel Sor-bisch. Die wissenschaftliche Arbeit wird studienbegleitend im zehnten Semester in sorbischer Sprache verfasst.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Sorabistik Pflicht Klausur 10

Sprache und Kommunikation Ib (Obersorbisch) oder

Wahlpflicht Klausur 10

Sprache und Kommunikation Ib (Niedersorbisch)

Wahlpflicht Klausur 10

Sprache und Kommunikation IIa (Obersorbisch) oder

Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Sprache und Kommunikation IIb (Niedersorbisch)

Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Fachdidaktik I (SPS II/III) Pflicht (gehört z.T. zu SPS)

Mündliche Prüfung 10

Das Sorbische und seine Literatur im diachronen Kontext

Pflicht Mündliche Prüfung, Klausur

10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Das Sorbische und seine Kultur im synchronen Kontext

Pflicht Klausur 10

Fachdidaktik II (SPS IV/V) Pflicht (gehört zu SPS)

Portfolio 5

Sorbische Sprache im Kontext oder Wahlpflicht Hausarbeit 10

Sorbische Literatur im Kontext Wahlpflicht Hausarbeit 10

Fachdidaktik III Pflicht Mündliche Prüfung 5

Geschichte der Sorben und des Sorbischen

Pflicht Referat 10

Fachdidaktik IV Pflicht Projektarbeit 5

Sprachpraxis und Didaktik Pflicht Klausur, Mündliche Prüfung

10

Berufseinsatzmöglichkeiten

Ziel ist die berufliche Tätigkeit in den sorbischen und zweisprachigen Schulen der Ober- oder Niederlausitz mit den erforderlichen fachlichen Kenntnissen, der Methodenkompetenz und Fähigkeit zu wissenschaftlicher und didaktischer Aufarbeitung des Lernstoffes, insbesondere zu fachlich qualifizierter und angemessener mündlicher und schriftlicher Ausdrucksweise in Ober- oder/und Niedersorbisch; eine kompetente Sprachberatung und Sprachpflege beim Erhalt des Sorbischen und der sorbischen Kultur sowie Sprachvermittlung, gegebenenfalls auch außerhalb einer schulischen Lehrtätigkeit.

Spanisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass nicht bereits in einem verwandten Bachelor-, Diplom-, Staatsexamens- oder Magisterstudien-gang eine für die Fortsetzung oder den Abschluss des Studiums notwendige Prüfung endgültig nicht bestanden wurde.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für das Studium sind Kenntnisse in Spanisch auf dem Niveau A2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Spra-chen notwendig. Der Nachweis erfolgt durch das Abiturzeugnis oder durch ein gleichwerti-ges Zertifikat. Außerdem ist bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung das Latinum nachzu-

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weisen. Dieses kann durch zwei moderne Fremdsprachen auf dem Niveau B2 und C1 ersetzt werden. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informatio-nen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Ziel ist der Beruf als Lehrer/in an Gymnasien nach Abschluss des entsprechenden Lehramts-studienganges und des Vorbereitungsdienstes an einer Schule. Das Studium soll die Studie-renden auf berufliche Tätigkeiten vorbereiten und ihnen die dazu erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zu wissenschaftlicher Arbeit, selbstständigem Denken und verantwortungsbewusstem Handeln vermitteln, welche gleichermaßen die Grundlagen für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und für die eigenverantwortliche Weiterbildung bieten.

Die Leipziger Romanistik beschäftigt sich als geisteswissenschaftliche Fach mit der Sprache, Literatur und Kultur der romanischsprachigen Länder und Gemeinschaften. Während sie sich innerhalb der Geisteswissenschaften der Konzeption einer Gesamtromanistik verpflichtet fühlt, wird im Lehramtsstudiengang eine klare Profilbildung in einer Philologie verfolgt, die den historisch entstandenen Abgrenzungen und Abgrenzungsbestrebungen einzelner Sprach- und Kulturräume Rechnung trägt.Gegenstand des Studiums ist die spanische Philologie und Sprache. Insbesondere sollen die Studierenden fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten auf den Gebieten Sprachwissen-schaft, Literaturwissenschaft, Kulturstudien, Landeskunde und Sprache erwerben. Diese Pro-filbildung formt – zusammen mit fachdidaktischen und pädagogisch-psychologischen Ausbil-dungsschwerpunkten des Unterrichts am Gymnasium – das Leitbild des Studiengangs Höheres Lehramt an Gymnasien im Fach Spanisch. Dieser widmet sich dem Studium der über den Gebrauch der spanischen Sprache abgrenzbaren Kulturräume auf der Iberischen Halbinsel und in Lateinamerika.

Bei der Konzeption des Studiengangs Lehramt Spanisch wurde ein Studienangebot erstellt, das den Studierenden thematische Spezialisierungsmöglichkeiten in beiden wissenschaftli-chen Bereichen (Linguistik und Literatur-/Kulturwissenschaft) anbietet, Möglichkeiten zur Ver-besserung der sprachpraktischen Kompetenzen bereit hält und ergänzt wird durch fachdidak-tische Seminare und Übungen, die gezielt auf den Fremdsprachenunterricht am Gymnasium vorbereiten.

Die Studierenden lernen die grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens, der Infor-mationsbeschaffung, Auswertung, Beurteilung und Systematisierung.

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Im Bereich Sprachwissenschaft (Linguistik) sollen Geschichte, Struktur, Funktionen und Varie-täten des Spanischen studiert werden, und es wird grundlegendes Wissen über linguistische Theorien sowie über das System und die Varietäten des Spanischen vermittelt. Im Bereich Literatur- und Kulturwissenschaft wird Grundlagenwissen mit Bezug auf den hispa-nophonen Kulturraum vermittelt. Es geht insbesondere um die Aneignung von interkultureller und disziplinübergreifender Kompetenz, von Grundlagen für die Interpretation und Analyse literarischer und medialer Texte sowie um die Einführung in Theorien der Literatur- und Kultur-wissenschaft.

Im Bereich Fachdidaktik erlernen die Studierenden fremdsprachendidaktische Theorien, Mo-delle und Prinzipien modernen Fremdsprachenunterrichts, die sie reflektiert und eng begleitet in zwei Fachpraktika erproben.

Im Bereich Landeskunde werden geschichtliche und gegenwartsbezogene, kulturelle, politi-sche, ökonomische und soziale Phänomene Spaniens und Lateinamerikas behandelt.

Im Bereich Sprache lernen die Studierenden spanischsprachige Texte mittleren und höheren Schwierigkeitsgrades zu rezipieren sowie sich im Spanischen schriftlich und mündlich auszu-drücken (B2).

Aufbau des Studiums

Das Studium hat einen Umfang von 300 Leistungspunkten. Der Studiengang beinhaltet neben dem Fach Spanisch ein weiteres gleichwertiges Fach (je 95 LP), Schulpraktische Studien (25 LP) und den Bereich Bildungswissenschaften (35 LP). Zudem können neben dem obligatori-schen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbe-reich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP). Die wissenschaftliche Arbeit wird in einem der beiden Lehramtsfächer, deren Fachdi-daktik oder in den Bildungswissenschaften geschrieben.

Im Bereich des Faches Spanisch sind fünf Pflichtmodule und drei Wahlpflichtmodule (= 80 LP) zu absolvieren sowie vier Pflichtmodule in der Fachdidaktik, die möglichst in der unten ersicht-lichen Reihenfolge studiert werden sollten. Schulpraktische Studien sind integraler Bestandteil der Fachdidaktikmodule.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Jedes Fachmodul besteht in der Regel aus:

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> einer Vorlesung (2 SWS)

> einem Seminar (2 SWS)

> einer sprachpraktischen oder landeskundlichen Übung (2 SWS) oder

> schulpraktischen Studien (2 SWS).

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Romanistische Sprachwissenschaft I: Einführung und sprachspezifische Grundlagen der hispanistischen Sprachwissenschaft

Pflicht Klausur 10

Romania I: Einführung und Grundlagen der hispanistischen Literatur- und Kultur-wissenschaft

Pflicht Klausur 10

Romania II: Literatur, Kultur und Ge-schichte des hispanophonen Raumes nach Schwerpunkten

Pflicht Projektarbeit, Klausur

10

Romanistische Sprachwissenschaft II : Systemlinguistik des Spanischen

Pflicht Projektarbeit, Klausur

10

Didaktik der romanischen Sprachen I Pflicht Portfolio 10

Linguistik und Literatur/Kultur Spanisch Pflicht Projektarbeit, Münd-liche Präsentation

10

Didaktik der romanischen Sprachen II (SPS II/III)

Pflicht (gehört zu SPS)

Schulpraktische Leistung

5

Literatur, Kultur, Geschichte: Lateiname-rika I oder

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Sprache und Linguistik: Der hispano-phone Raum. / Spanien und Latein-amerika oder

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Literatur, Kultur, Geschichte: Positionen der Intermedialität in der spanischen (und lateinamerikanischen) Literatur- und Mediengeschichte

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Didaktik der romanischen Sprachen III Pflicht Portfolio mit Präsentation

5

Literatur, Kultur, Geschichte: Lateiname-rika II oder

Wahlpflicht Projektarbeit, Klausur

10

Sprache und Linguistik: Spanisches Sprachsystem oder

Wahlpflicht Projektarbeit, Klausur

10

Sprache und Linguistik: Hispanophoner Raum. Sprache und soziale Räume

Wahlpflicht Projektarbeit, Klausur

10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Didaktik der romanischen Sprachen IV Pflicht (gehört zu SPS)

Praktikumsportfolio 5

Inszenierung der Hybridität von der Entdeckung bis zur Gegenwart in Literatur, Theater, Kunst und Medien: Spanien und Lateinamerika oder

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Sprache und Linguistik: Diachrone As-pekte der iberoromanischen Sprachen

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Studium im Ausland

Bis spätestens zur Anmeldung der Ersten Staatsprüfung ist ein mindestens dreimonatiger Aus-landsaufenthalt in einem spanischsprachigen Land nachzuweisen. Der Auslandsaufenthalt ist von den Studierenden unter Beratung durch das Institut für Romanistik selbst zu organisieren und sie haben vor Antritt insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen oder die belegten Module am entsendenden Institut anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden. Als Gastuniversitäten werden v.a. diejenigen empfohlen, mit denen Austauschpartnerschaften am Institut für Romanistik bestehen. Die Studierenden können sich zur Beratung an die entsprechenden Länderkoordinatoren/innen des Instituts wenden.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Beim Studiengang Höheres Lehramt an Gymnasien im Fach Spanisch ist als klar zu definieren-des Berufsziel eine Lehrtätigkeit im Schuldienst, in der Erwachsenenbildung oder in anderen Institutionen zu nennen, in denen neben der Sprachbeherrschung und breiten Wissensan-wendung auf sprach-, literatur- und kulturwissenschaftlichem Gebiet didaktische Kompetenz gefragt ist.

Sport

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Die Immatrikulation ist u. a. vom Bestehen der sportpraktischen Eignungsfeststellung abhängig. Bitte beachten Sie auch die Informationen

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zur Eignungsfeststellungsprüfung im Fach Sport im Kapitel „Schulformübergreifende Informa-tionen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Das Studium für das Höhere Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Sport umfasst:

> das Studium im bildungswissenschaftlichen Bereich

> das Studium der Sportwissenschaft einschließlich der Fachdidaktik und

> das Studium eines zweiten Faches einschließlich der Fachdidaktik

Der fachwissenschaftliche und fachdidaktische Teil beinhaltet einerseits bewegungs- und trainingswissenschaftliche, sportmotorische und biomechanische, biologische und geisteswis-senschaftliche Grundlagen und widmet sich andererseits den verschiedenen Sport- und Bewe-gungsarten im Kontext des Unterrichts am Gymnasium.

Zusätzlich zur Bewerbung für das Fach Sport können sich Studieninteressenten für das Höhere Lehramt an Gymnasien direkt an der Sportwissenschaftlichen Fakultät für den Lehramtszertifikats-kurs Leistungssport (Kurzlink: www.uni-leipzig.de/+spowi-lehramtszertifikatskurs) bewerben.

Aufbau des Studiums

Insgesamt sind im Studium 300 Leistungspunkte zu erbringen. 35 LP müssen in den Bildungs-wissenschaften erworben werden. Auf das Fach Sport fallen dabei 95 LP. Weitere 95 LP fallen auf das andere, gleichberechtigte Unterrichtsfach. In beide Fächer ist die Fachdidaktik mit jeweils 15 LP integriert. Die fachwissenschaftlich und fachdidaktisch erworbenen Kenntnisse werden durch die Schulpraktischen Studien (25 LP) in der Praxis vertieft. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Ab-schlussprüfung (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Folgende Module werden im Fach Sport studiert:

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Den Menschen als biologisches System verstehen

Pflicht Klausur 10

Sportlich mit- und gegeneinander spielen

Pflicht Komplexprüfung C* 5

Körper, Sport und Bewegung in Lebenslauf und Lebensführung

Pflicht Klausuren 10

Sich in freier Natur sportlich bewegen1 Pflicht Komplexprüfungen A*

5

Bewegungskönnen erleben und erwei-tern

Pflicht Komplexprüfungen A*

5

Komplexe sportliche Bewegungen analysieren, vermitteln und motorische Leistungen steigern

Pflicht Klausur, Referat, Laborübungen

10

Bewegungen gestalten Pflicht Lehrproben Kom-plexprüfungen B*

5

Lehren und Lernen im Tätigkeitsfeld Sport und Schule (I), (incl. SPS II/III)

Pflicht (gehört z.T. zu SPS)

Mündliche Prüfung, Hausarbeit, Prakti-kumsmappe

10

Sport unterrichten im sozialen Kontext Pflicht Hausarbeit, Referat 10

Lehren und Lernen im Sportunterricht Pflicht Hausarbeit 10

Fitness und Gesundheit fördern Pflicht Projektarbeit 5

Spiel- und Bewegungskultur erleben und vermitteln können

Pflicht Komplexprüfung A* 5

Integrativ unterrichten und schulbezo-gen forschen

Pflicht Projektarbeit, Testat 10

Schulpraktische Studien IV/V Pflicht Praktikumsmappe 5

1 Für das Skilager entstehen Lehrgangskosten von ca. 640 Euro.* Komplexprüfungen mit einem Klausuranteil von 45 min. sind als Komplexprüfung (A), von 60 min. sind als Komplexprüfung (B)

und von 90 min. sind als Komplexprüfung (C) gekennzeichnet.

Spätestens bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung (i.d.R. bis zum Ende des 9. Semesters) sind die Nachweise des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens in Bronze und des Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ vorzulegen.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Lehramtes werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer/innen an Gym-nasien des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufspraktische und berufstheoretische

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Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.

Sportlehrer/innen erteilen Sportunterricht und vermitteln sportliche Fertigkeiten und Kenntnisse an unterschiedliche Zielgruppen beispielsweise in Schulen, Sportvereinen, Fitnessstudios und Rehabilitationseinrichtungen. Zudem sind sie organisatorisch, beratend oder forschend tätig.

Die zunehmende Professionalisierung und Kommerzialisierung des Sportgeschehens rücken auch Tätigkeiten in der Sportökonomie, im Sportmanagement und in der Sportberatung ver-stärkt ins Blickfeld von Sportlehrern/innen. In diesen Bereichen sind vor allem ihre organisa-torischen Fähigkeiten gefragt.

Tschechisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für das Studium ist ein Kenntnisnachweis über eine moderne Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenz-rahmens für Sprachen bis zum Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zu erbringen. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Im Zuge der verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der EU und der Nachbarschaft zwischen der Tschechischen Republik und Deutschland ist ein zunehmendes Interesse an der tschechi-schen Sprache – auch in der Schule – entstanden. Dem wurde mit der Einführung des Faches Tschechisch Rechnung getragen. Es ist kombinierbar mit den Fächern der ersten Fächergruppe Biologie, Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Mathematik, Physik, Sorbisch, Spanisch und Sport. Das Studium kann ohne Tschechischvorkenntnisse begonnen werden. Deshalb baut es auf einer gründlichen Sprachausbildung auf (Tschechischvorkenntnisse werden bei Nachweis als entsprechende Leistungen anerkannt).

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Inhalte des Studiums sind Fachdidaktik (Schulfremdsprache/n, Fachbezogenes Lernen und Lehren, Konzeption und Gestaltung von Fachunterricht, Schulpraktische Übungen), allgemei-ne slawistische und spezifisch bohemistische Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturgeschichte sowie interkulturelle Kommunikation auf der Grundlage des Erwerbs ein-schlägiger fremdsprachlicher Kompetenz. Vermittelt werden Schlüsselkompetenzen, slawisti-sche/bohemistische Grundlagen sowie prinzipielle Voraussetzungen für eigenständiges syste-matisches Arbeiten, selbständiges Denken und verantwortungsbewusstes Handeln.

Durch das Studienprogramm erlangen die Studierenden einerseits fundamentale Kenntnisse über die tschechische Sprache, Literatur, Geschichte und Kultur und andererseits fachdidakti-sche Voraussetzungen für die Vermittlung des Tschechischen als Schulfremdsprache. Die Ein-beziehung aktueller Erkenntnisse der Fremdsprachen- und Fachdidaktik als Prinzip sowie die stetige Integration der bohemistischen Forschung auf den Gebieten der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Kulturgeschichte garantieren eine optimale Ausbildung.

Aufbau des Studiums

Der Studiengang sieht neben dem Fach Tschechisch ein weiteres gleichwertiges Fach (je 95 LP), Schulpraktische Studien (25 LP) und den Bereich Bildungswissenschaften (35 LP) vor. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 15 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die restlichen 30 LP entfallen auf die wissenschaftliche Arbeit (20 LP) und auf die schriftliche Prüfung im bildungswissenschaftlichen Bereich sowie die mündlichen Prüfungen in den jeweiligen allgemeinbildenden Fächern der staatlichen Abschlussprüfung (10 LP).

Zum Pflichtbereich (95 LP) im Lehramtsfach „Tschechisch“ gehören acht Lehramtsfachmodule (80 LP) und zwei fachdidaktische Module (15 LP). Hinzu kommen Schulpraktische Studien im Fach Tschechisch (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Tschechisch I Pflicht Klausur 10

Tschechisch II Pflicht Mündliche Prüfung 10

Sprachwissenschaft (Tschechisch) Pflicht Klausur 10

Didaktik der slawischen Sprachen 1 Pflicht Portfolio 10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Literatur- und Kulturwissenschaft (Tschechisch)

Pflicht Mündliche Prüfung 10

Sprach- und Literaturwissenschaft Tschechisch: Vertiefung

Pflicht Projektarbeit, Referat

10

Didaktik der slawischen Sprachen 2 (incl. SPS II/III)

Pflicht (gehört zu SPS)

Schulpraktische Leistungen

5

Didaktik der slawischen Sprachen 3 Pflicht Portfolio 5

Sprachwissenschaft: Vertiefung Pflicht Klausur 10

Tschechisch IV (Gymnasium) Pflicht Klausur 10

Didaktik der slawischen Sprachen 4 (incl. SPS IV/V)

Pflicht (gehört zu SPS)

Praktikumsportfolio 5

Kulturgeschichtliche und literarische Wechselbeziehungen im Grenzbereich von Mittel- und Osteuropa

Pflicht Referat 10

Übersetzen Wahlmodul Klausur 10

Studium im Ausland

Bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung muss ein Auslandsaufenthalt im tschechischspra-chigen Raum im Gesamtumfang von drei Monaten nachgewiesen werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Praktikum oder einen Studienaufenthalt an einer Hochschule in Tschechien handeln, der von den Studierenden unter Beratung durch den zuständigen Studi-enfachberater selbst zu organisieren ist. Vor Antritt des Studiums im Ausland ist insbesondere darauf zu achten, dass die im Ausland erbrachten Studienleistungen an der Universität Leip-zig anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Berufsziel ist der Einsatz als Tschechischlehrer/in an Gymnasien im gesamten Bun-desgebiet. Bei anderer Berufsorientierung finden Absolventen/innen des Staatsexamensstudi-engangs „Lehramt Tschechisch“ mögliche Berufsfelder in allen Bereichen, in denen eine solide Kompetenz in der tschechischen Sprache, Kultur- und Literatur benötigt wird, wie z. B. in den Bereichen:

> Bildungswesen/Erwachsenenbildung (an deutschen staatlichen Schulen ist ein Lehr-amtsabschluss erforderlich, s.o.)

> Kultur- und Wissenschaftsmanagement, Kulturaustausch

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> Stiftungen und internationale Organisationen

> Journalismus/Medien

> Verlagswesen, Bibliotheken

> Außenwirtschaft und Handel

> Auswärtiger Dienst

> Öffentlichkeitsarbeit und Werbung

> Wissenschaftliche Dienste (ergänzender Masterabschluss und Promotion empfohlen)

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Lehramt Sonderpädagogik

.03 - 4

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Studienvoraussetzungen

Es gelten die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen gemäß § 17 SächsHSFG. Studienbewer-ber/innen, die Sonderpädagogik studieren wollen, müssen zu Studienbeginn nachweisen, dass sie ein Sozialpraktikum in einer Kinder-, Jugend- oder Sozialeinrichtung im Um fang von vier Wochen absolviert haben.

Studienbewerber/innen im Lehramt Sonderpädagogik für das Unterrichtsfach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales müssen zusätzlich zu Studienbeginn nachweisen, dass sie ein Be-triebspraktikum im Umfang von zwei Wochen absolviert haben. Das Praktikum kann in den Bereichen Holz- und Metallverarbeitung, Bau, Technik/Elektronik, Landwirtschaft, Gastrono-mie und in Dienstleistungsbetrieben abgeleistet worden sein.

Die Studierenden immatrikulieren sich in den Lehramtsstudiengang, entscheiden sich für zwei Förderschwerpunkte und ein Fach der Mittelschule oder die Grundschuldidaktiken. Welche Fächer miteinander kombiniert werden können, ist in der Lehramtsprüfungsordnung (LAPO I) festgelegt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Absatz „Aufbau des Studiums“ (siehe Seite 195 f.).

Sonderfall MusikStudieninteressenten bewerben sich im März für die Eignungsfeststellungsprüfung sowie für einen Studienplatz im Fach Musik an der HMT Leipzig (Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy“ Leipzig). Eine separate Bewerbung an der Universität Leipzig entfällt damit. Neben dem Antrag auf Eignungsfeststellungsprüfung geben die Interessenten drei Wünsche für ihr zweites Unterrichtsfach bzw. Grundschuldidaktik an. Nach bestande-ner Eignungsfeststellungsprüfung entscheidet die HMT über die Vergabe des zweiten Faches und meldet den Studienbewerber an der Universität Leipzig an. Die Studierenden sind somit Haupthörer/innen im Fach Musik an der HMT und Nebenhörer/innen für das zweite Fach, die Bildungswissenschaften und Ergänzungsstudien an der Universität Leipzig.

Zur Planung Ihres individuellen Studienverlaufes empfiehlt es sich, eine Studienfachberatung in Anspruch zu nehmen.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Für das Studium des Faches Englisch sind Sprach-kenntnisse in dieser Sprache Immatrikulationsvoraussetzung.

Als spezielle fachspezifische sprachliche Zugangsvoraussetzungen für die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung sind Lateinkenntnisse für das Fach Geschichte nachzuweisen. Diese Kenntnisse können während des Studiums erworben werden. Soweit nachzuweisende Kenntnisse in Latein nicht durch das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife nachgewiesen sind, bleibt gemäß LAPO I ein Semester für die Regelstudienzeit unberücksichtigt.

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Zulassungsbeschränkung

Zum WS 2016/2017 gab es in den meisten Fächern eine örtliche Zulassungsbe-schränkung. Bitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkun-gen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsziele

Ziel des Studiums ist der Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Sonder-pädagogik, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im Lehramt Sonderpädagogik erforderlich sind.

Dazu sind folgende Kompetenzziele unabdingbar:

> Entwickeln eines Verständnisses von Sonderpädagogik, Integration und Inklusion

> Kennen der Grundlagen von zwei sonderpädagogischen Förderschwerpunkten

> Kennen von Fördermaßnahmen in diesen beiden Förderschwerpunkten

> Umsetzen sonderpädagogischer Fördermaßnahmen im „Gemeinsamen Unterricht“

> Anwenden fachrichtungsspezifischer Möglichkeiten der Unterrichtsplanung und -gestaltung

> Erwerb und Anwendung von Kenntnissen in Förderdiagnostik, Förderplanung und Beratung

> Erwerb und Anwendung von Kenntnissen zu Forschungsansätzen und Innovationen

Aufbau des Studiums

Alle wichtigen Bestimmungen zu Inhalt und Aufbau des Studienganges Staatsexamen für das Lehramt Sonderpädagogik für die nachfolgend dargestellten Fächer werden durch die Studi-en- und Prüfungsordnungen geregelt.

Das Studium umfasst einen studentischen Arbeitsaufwand von 300 Leistungspunkten (LP) und setzt sich folgendermaßen zusammen:

> zwei zu wählende Förderschwerpunkte (je 50 LP)

> das Studium in einem Fach für die Sekundarstufe/für das Lehramt an Mittelschulen (80 LP): Biologie, Deutsch, Englisch, Ethik/Philosophie, Evangelische Religion, Geschich-te, Kunst, Mathematik, Musik, Sport oder Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales sowie der dazugehörigen Fachdidaktik oder

> das Studium der Grundschuldidaktiken A-D (80 LP): Deutsch und Mathematik und Sachunterricht und Kunst oder Musik oder Sport oder Werken

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> das Studium im erziehungswissenschaftlichen Bereich (35 LP) mit besonderem Schwer-punkt Sonderpädagogik (20 LP)

> den Ergänzungsstudien mit 5 LP sowie dem Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ mit 5 LP

> der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und der mündlichen und/oder schriftlichen Prü-fungen (10 LP) im Rahmen der Ersten Staatsprüfung

Es stehen folgende Förderschwerpunkte zur Auswahl:

> Emotionale und soziale Entwicklung

> Geistige Entwicklung

> Körperliche und motorische Entwicklung

> Lernen

> Sprache und Kommunikation

Der Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ist nicht studierbar in Kombination mit Che-mie, Informatik oder Physik.

Folgende Fächerkombinationen sind möglich:

Förderschwerpunkte Fach Bildungswissenschaften

• Lernen

oder/und

• Emotionale und soziale Entwicklung

• Grundschuldidaktik A bis Doder • Biologie• Chemie• Deutsch • Englisch• Ethik/Philosophie• Geschichte• Informatik• Kunst• Mathematik • Musik• Physik• Religion, Evangelische• Sport• Wirtschaft-Technik-Haushalt/

Soziales

• Erziehungswissenschaft• Pädagogische Psycho-

logie• Allgemeine Sonder-

pädagogik

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Förderschwerpunkte Fach Bildungswissenschaften

• Körperliche und motorische Entwicklung

oder

• Sprache und Kom-munikation

• Grundschuldidaktik A bis Doder • Biologie• Chemie• Deutsch • Englisch• Ethik/Philosophie• Geschichte• Informatik• Kunst• Mathematik • Musik• Physik• Religion, Evangelische• Sport• Wirtschaft-Technik-Haushalt/

Soziales

• Erziehungswissenschaft• Pädagogische Psycho-

logie• Allgemeine Sonder-

pädagogik

• Geistige Entwick-lung

• Grundschuldidaktik A bis Doder • Biologie• Deutsch • Englisch• Ethik/Philosophie• Geschichte• Kunst• Mathematik • Musik• Religion, Evangelische• Sport• Wirtschaft-Technik-Haushalt/

Soziales

• Erziehungswissenschaft• Pädagogische Psycho-

logie• Allgemeine Sonder-

pädagogik

100 LP für beide För-derschwerpunkte

50 LP pro Förder-schwerpunkt

80 LP • Erziehungswissenschaft/ Pädagogische Psycholo-gie 35 LP

• Allgemeine Sonder- pädagogik 20 LP

Im Rahmen des Lehramtes Sonderpädagogik sind zwei Förderschwerpunkte zu belegen. Dabei ist einer der beiden Förderschwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung“ oder „Lernen“ verpflichtend. Es können auch beide Förderschwerpunkte miteinander kombiniert werden. Als zweiter Förderschwerpunkt kann neben diesen beiden genannten „Geistige Ent-wicklung“, „Körperliche und motorische Entwicklung“ oder „Sprache und Kommunikation“ gewählt werden.

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Die 25 LP umfassenden Schulpraktischen Studien finden im Umfang von 20 LP in Modulen der Förderschwerpunkte und im Umfang von 5 LP in Modulen der Bildungswissenschaften statt. In den Fächern sowie in den Grundschuldidaktiken finden keine Schulpraktischen Studien statt.

Der Studienverlauf kann sich individuell unterschiedlich gestalten. Um die verschiedenen Stu-dienverlaufspläne einzusehen, besuchen Sie bitte die Internetseite der Universität Leipzig:www.uni-leipzig.de/+aufbau-des-studiums

Exemplarisch gestaltet sich der Studienverlauf folgendermaßen:

Sem. Bildungswissenschaf-ten und Ergänzungs-bereich

Förderschwerpunkte Fach

Förderschwerpunkt1ES¹ oder LE²

Förderschwerpunkt 2ES1 oder GE³ oder KM4 oder LE² oder SK5

1 Integration/Inklusion und Allgemeine Sonder-pädagogik

Einführung in den jeweiligen Förder-schwerpunkt

Einführung in den jeweiligen Förder-schwerpunkt

Je nach Ablauf des gewählten Unterrichts-fachs

2 BiWi 1

3 BiWi 3 BiWi 2 SPS I6

Förderung im Förderschwerpunkt 1

4 BiWi 4 Ergän-zungsbe-reich

Gemeinsamer Unterricht im Förder-schwerpunkt 1 mit SPS 26

5 Didaktik im Förder-schwerpunkt 1 mit

SPS III6

Förderung im För-derschwerpunkt 2

6 Ergänzungsbereich Gemeinsamer Unterricht im Förderschwer-punkt 2 mit SPS IV6

7 K-S-K7 BiWi 5 Didaktik im Förderschwerpunkt 2 mit SPS V6

8 BiWi 6 BiWi 7 Diagnostik im För-derschwerpunkt 1

Diagnostik im För-derschwerpunkt 29 Forschung im Förder-

schwerpunkt 1Forschung im Förderschwer-punkt 2

10 Wissenschaftliche Arbeit; Prüfungsvorbereitung; Erste Staatsprüfung

1 ES Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung, 2 LE Förderschwerpunkt Lernen, 3 GE Förderschwerpunkt Geistige Entwick-lung, 4 KM Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung, 5 SK Förderschwerpunkt Sprache und Kommunikation, 6 SPS Schulpraktische Studien (Praktika), 7 KSK Körper-Stimme-Kommunikation

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Berufseinsatzmöglichkeiten

Das erfolgreich abgeschlossene Studium berechtigt zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt Sonderpädagogik.

Weitere Informationen zum Studiengang sowie ein Video mit einem Lehramts-studierenden finden Sie auf unserem Studienstartportal unter: www.leipzig-studieren.de/lehramt-sonderpaedagogik-staatsexamen/.

Fächer

Grundschuldidaktik

Das Hauptaugenmerk liegt auf den spezifischen Bedingungen, Problembereichen und Kon-zeptionen des Lebens und Lernens, Erziehens und Unterrichtens in der Primarstufe des Schul-systems als der ,,ersten Schule für alle Kinder’’.

Im Fokus der Didaktik der Grundschule stehen die Einführung der Kinder in das schulische Ler-nen, den gemeinsamen Unterricht und in den neuen Lern- und Lebensort Grundschule, sowie Schriftspracherwerb und der Sachunterricht in der Grundschule.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Fachwissenschaftliche Grundlagen des Deutschunterrichts in der Grundschule

Wahlpflicht Klausur 5

Fachwissenschaftliche und didaktische Grundlagen des Sachunterrichts (Son-derpädagogik)

Pflicht Klausur 10

Sprache und Kommunikation Ia (Ober-sorbisch) oder Ib (Niedersorbisch)

Wahlpflicht Klausur 10

Sprache der Formen und Farben und ausgewählte kunstpädagogisch relevante Strategien der künstlerisch-ästhetischen Arbeit

Wahlpflicht Klausur 10

Sport verstehen und erleben Wahlpflicht Klausur, Fachprakti-sche Prüfung

10

Fachwissenschaftliche und didaktische Grundlagen des Werkens

Wahlpflicht Klausur 10

Musik als künstlerische und pädagogi-sche Praxis I

Wahlpflicht Fachpraktische Prüfungen

10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Didaktische Grundlagen des Deutsch-unterrichts in der Grundschule

Wahlpflicht Klausur 5

Grundschuldidaktik Sorbisch I Wahlpflicht Mündliche Prüfung, Hausarbeit

10

Basismodul Elementarmathematik: Fachwissenschaftliche Grundlagen des elementaren Mathematikunterrichts aus didaktischer Sicht

Pflicht Klausur 10

Gestaltung von Lernumgebungen im Sachunterricht

Pflicht Mündliche Prüfung 5

Bildsprachliche und didaktische Grund-lagen und Förderung der künstlerischen Kreativität

Wahlpflicht Hausarbeit 10

Sport vermitteln Wahlpflicht Projektarbeit 10

Technische und ästhetische Elementar-bildung unter Berücksichtigung von Projektorientierung, Differenzierung und Integration

Wahlpflicht Fachpraktische Prüfung

10

Musik als künstlerische und pädagogi-sche Praxis II

Wahlpflicht Fachpraktische Prü-fungen, Hausarbeit

10

Körper - Stimme - Kommunikation(Schulmusik)

Wahlpflicht Präsentation 5

Einführungsmodul Mathematikdidaktik: Didaktische Grundlagen des Mathema-tikunterrichts in der Grundschule

Pflicht Mündliche Prüfung 10

Fachwissenschaftliche und didaktische Vertiefung

Wahlpflicht Portfolio 10

Vertiefung und Vernetzung der sach-unterrichtsspezifischen Kompetenzen

Pflicht Portfolio 5

Allgemeine Sonderpädagogik

Im Bereich der Allgemeinen Sonderpädagogik (20 LP) ist das Modul „Einführung in die Päda-gogik für Menschen mit Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung“ im Umfang von 10 LP zu belegen. Die verbleibenden 10 LP sind im Rahmen der Ergänzungsstu-dien durch ein Modul zum Thema Inklusion zu erbringen.

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Förderschwerpunkte

Die Module der Förderschwerpunkte berücksichtigen die individuellen und sozialen Lebenssi-tuationen von Menschen mit Behinderung, von Menschen, die von einer Behinderung bedroht sind, sowie von beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen. Die zu vermittelnden Inhalte ori-entieren sich an dem Ziel, Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Förderbedarf im späteren Berufsfeld qualifiziert durch individuelle Hilfen unterstützen und begleiten zu können, um für diese ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesell-schaftlicher Teilhabe und selbständiger Lebensgestaltung zu erlangen.

Förderschwerpunkte Module

Emotionale und soziale Entwicklung

• Einführung in die Pädagogik für Menschen mit Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung

• Förderung im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“

• Gemeinsamer Unterricht - integrative Förderung im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwick-lung“

• Didaktik im Förderschwerpunkt „Emotionale und sozia-le Entwicklung“

• Diagnostik im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“

• Evidenzbasiertes Handeln im Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“

Geistige Entwicklung • Einführung in die Pädagogik für Menschen mit zuge-schriebener geistiger Behinderung

• Erscheinungsbilder im Kontext zugeschriebener geisti-ger Behinderung

• Gemeinsamer Unterricht unter Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“

• Didaktik im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“• Förderung und Therapieansätze (Forschung-Theorie-

Praxis)• Diagnostik und Förderplanung im Förderschwerpunkt

„Geistige Entwicklung“

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Förderschwerpunkte Module

Körperliche und motorische Entwicklung

• Grundlagen der Pädagogik im Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“

• Autonomie- und Kommunikationsförderung im Förder-schwerpunkt „Körperliche und motorische Entwick-lung“

• Gemeinsamer Unterricht unter Berücksichtigung der Förder- und Lernbedürfnisse von Kindern und Ju-gendlichen mit Förderbedarf in der körperlichen und motorischen Entwicklung

• Didaktik im Förderschwerpunkt „Körperliche und moto-rische Entwicklung“

• Evidenzbasierte Förderung - Forschung, Entwicklung und Innovation im Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“

• Spezifische Förderdiagnostik und Förderplanung, Gut-achtenerstellung und Beratung im Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“

Lernen • Einführung in die Pädagogik für Menschen mit Lernbe-einträchtigungen

• Förderkonzepte im sonderpädagogischen Förder-schwerpunkt „Lernen“

• Gemeinsamer Unterricht unter besonderer Berücksichti-gung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf „Lernen“

• Didaktische Konzepte im Förderschwerpunkt „Lernen“• Diagnostik und Evaluation im Förderschwerpunkt

„Lernen“• Forschung und Innovation im sonderpädagogischen

Förderschwerpunkt „Lernen“

Sprache und Kommunikation • Einführung in die Pädagogik für Menschen mit sprachlich-kommunikativen Beeinträchtigungen

• Förderbedarfserstellung und Förderplanung im Förder-schwerpunkt „Sprache und Kommunikation“

• Gemeinsamer Unterricht unter Berücksichtigung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf in Spra-che und Kommunikation

• Didaktik im Förderschwerpunkt „Sprache und Kommu-nikation“

• Methoden der Diagnostik und Intervention bei Beein-trächtigung von Sprache und Kommunikation

• Evidenzbasierte Förderung - Forschung, Entwicklung, Innovation im Förderschwerpunkt „Sprache und Kom-munikation“

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Biologie

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Ziel des Studiums ist der Erwerb von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachprak-tischen sowie bildungswissenschaftlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den gewählten Fächern, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftra-ges im gewählten Lehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen.

Aufbau des Studiums

Das Studium umfasst einen Arbeitsaufwand von insgesamt 300 Leistungspunkten (LP), wovon 80 LP auf die Biologie und ihre Fachdidaktik entfallen. Es kann mit jedem Förderschwerpunkt kombiniert werden.

Darüber hinaus müssen Module im Umfang von 100 LP für die zwei Förderschwerpunkte, 20 LP für die Allgemeine Sonderpädagogik, 25 LP für Schulpraktische Studien sowie bil-dungswissenschaftliche Studieninhalte (35 LP) absolviert werden. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergän-zungsbereich belegt werden. Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus mehreren Teilprüfungen bestehen kann. Die mit * gekennzeichneten Wahlpflichtmodule sind im Rahmen der Ergän-zungsstudien zu belegen.

Folgende Pflicht- und Wahlpflichtmodule sind für das Fach Biologie zu belegen:

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Allgemeine Botanik Pflicht Klausur 10

Allgemeine Chemie* Wahlpflicht ¹ Klausur 10

Allgemeine Chemie* Wahlpflicht ¹ Klausur 5

Grundlagen der botanischen Systema-tik und Pflanzenökologie

Pflicht Klausur 10

Allgemeine Zoologie Pflicht Klausur 10

Spezielle Zoologie/Ökologie Pflicht Klausur 10

Fachdidaktik Biologie I Pflicht Klausur 5

Biochemie Pflicht Klausur 5

Fachdidaktik Biologie II Pflicht Klausur 10

Genetik im Schulunterricht Pflicht Klausur 5

Tierphysiologie Pflicht Klausur 5

Pflanzenphysiologie Pflicht Klausur 10

1 Im Ergänzungsbereich werden zwei Wahlpflichtmodule im Fach Chemie angeboten, das Modul 13-BIO-0120 „Allgemeine Che-mie“ (5 LP) sowie alternativ 13-BIO-0121 „Allgemeine Chemie“ (10 LP). Die Belegung eines dieser beiden Wahlpflichtmodule wird für Studierende des Lehramts Sonderpädagogik im Ergänzungsbereich empfohlen.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Lehramtes Sonderpädagogik werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer/innen an Förderschulen oder/und in der schulischen Integration des gesamten Bundes-gebietes vorbereitet. Die berufspraktische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Außer der Tätigkeit als Lehrer/in ergeben sich durch die breitgefächerte und fachüber-greifende Ausbildung in den biologischen und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen so-wie durch die Kombination mit einem Zweit- oder Drittfach auch Tätigkeitsfelder außerhalb des Schuldienstes. Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das entsprechende Lehramt.

Chemie

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

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Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Ziel ist der erste berufsbefähigende Abschluss für eine Tätigkeit als Lehrer/in an Förderschu-len. Kombinationen sind prinzipiell mit verschiedenen Förderschwerpunkten möglich, außer „geistige Entwicklung“.

Aufbau des Studiums

Das Staatsexamen im Lehramt Sonderpädagogik im Fach Chemie (80 LP) umfasst insgesamt einen Arbeitsaufwand von 300 Leistungspunkten (LP). Darin enthalten sind Module im Umfang von 100 LP für die zwei Förderschwerpunkte, 20 LP für die Allgemeine Sonderpädagogik, 25 LP für Schulpraktische Studien sowie bildungswissenschaftliche Studieninhalte (35 LP). Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Allgemeine Chemie Pflicht Klausur 10

Anorganische Chemie I Pflicht Mündliche Prüfung, Klausur

10

Organische Chemie I Pflicht Klausur, Praktikums-leistung

10

Physikalische Chemie I oder Wahlpflicht Mündliche Prüfung, Klausur

10

Physikalische Chemie I für Physiker Wahlpflicht Mündliche Prüfung, Klausur

10

Chemiedidaktische Grundlagen Pflicht Klausur 10

Technische Chemie Pflicht Klausur 5

Anorganische Chemie II Pflicht Klausur 5

Analytik und Umweltchemie Pflicht Klausur 5

{!!!}

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Chemiedidaktische Vertiefungsstudien Pflicht Mündliche Prüfung 5

Organische Chemie II Pflicht Klausur 10

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Lehramts Sonderpädagogik werden auf die berufliche Tätigkeit als Leh-rer/innen an Förderschulen oder/und in der schulischen Integration des gesamten Bundesge-bietes vorbereitet. Die berufspraktische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem an-derthalbjährigen Vorbereitungsdienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.

Deutsch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Studierende, für die Deutsch eine Fremdsprache ist, müssen zu Studienbeginn Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Euro-päischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Das Studium bereitet die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten vor. Ziel ist der Beruf als Sonderpädagogin bzw. Sonderpädagoge. Es vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, die für wissenschaftliches Arbeiten, selbstständiges Denken und verantwortungsbewusstes Handeln notwendig sind. Zugleich bilden sie die Grundlage für berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und die eigenverantwortliche Weiterbildung. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen in den Be-reichen Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft und Fachdidaktik. In den Bereichen Sprach- und Literaturwissenschaft werden systematische und historische Perspektiven auf Sprache und Literatur eingenommen und theoretisch fundiert. Die Fachdidaktik vermittelt auf fachwissen-schaftlicher Grundlage Kompetenzen zur Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen.

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Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich formal in Sprach- und Literaturwissenschaft sowie Fachdidaktik mit entsprechenden Teilgebieten. Diese Teilgebiete sind als thematisch zusammenhängende Module im Studienverlaufsplan aufgeführt. Module umfassen je 5 oder 10 LP und werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Die meisten Module sind Pflichtmodule, die von allen Studierenden abgelegt werden müssen. In einzelnen Semestern gibt es auch eine Auswahl mehrerer Module, von denen eines gewählt werden muss, sogenannte Wahlpflichtmodule.

Von den im gesamten Studium zu erbringenden 300 LP werden im Fach Deutsch 65 Punkte in den Fachwissenschaften und 15 LP in der Fachdidaktik erbracht. Darüber hinaus müssen Mo-dule im Umfang von 100 LP für die zwei Förderschwerpunkte, 20 LP für die Allgemeine Son-derpädagogik, 25 LP für Schulpraktische Studien sowie bildungswissenschaftliche Studien- inhalte (35 LP) belegt werden. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden, wobei empfohlen wird, ein Modul „Deutsch als Zweitsprache“ zu absolvieren. Die Erste Staats-prüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grundlagen der germanistischen Sprachwissenschaft

Pflicht Klausur 10

Grundlagen der germanistischen Litera-turwissenschaft

Pflicht Klausur 10

Theorie und Geschichte der deutschen Literatur

Pflicht Hausarbeit 5

System der deutschen Sprache Pflicht Klausur 10

Kinder- und Jugendliteratur Pflicht Klausur 5

Varietäten des Deutschen -Pragmatik des Deutschen

Pflicht Portfolio 5

Grundlagen von Lernen und Lehren im Deutschunterricht

Pflicht Klausur 5

Standards und Kompetenzen: Deutsch-didaktik

Pflicht Hausarbeit 10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grammatische Grundlagen Pflicht Klausur 5

Aspekte sprachwissenschaftlicher Forschung 1 (Vertiefungsmodul) oder

Wahlpflicht Projektarbeit 5

Aspekte sprachwissenschaftlicher Forschung 2 (Vertiefungsmodul) oder

Wahlpflicht Mündliche Prüfung 5

Aspekte sprachwissenschaftlicher Forschung 3 (Vertiefungsmodul) oder

Wahlpflicht Referat 5

Aspekte sprachwissenschaftlicher Forschung 4 (Vertiefungsmodul)

Wahlpflicht Klausur 5

Aspekte literaturwissenschaftlicher Forschung (Vertiefungsmodul)

Pflicht Referat 5

Deutsch als Zweitsprache in der Grund-schule*

Wahlmodul Projektarbeit 10

Neuere deutsche Literaturgeschichte (Vertiefungsmodul)

Pflicht Hausarbeit 5

* Das Modul „Deutsch als Zweitsprache in der Grundschule“ wird als Wahlmöglichkeit in den Ergänzungsstudien (8./9. Fachsemes-ter) mit Nachdruck empfohlen.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Berufsziel für den Studiengang Lehramt Sonderpädagogik im Fach Deutsch ist, nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung, eine Lehr-tätigkeit im Schuldienst. Zudem sind weitere Berufsfelder in der Erwachsenenbildung oder in anderen Institutionen zu nennen, in denen neben der Sprachbeherrschung und breiten Wissensanwendung auf sprach-, literaturwissenschaftlichem Gebiet didaktische Kompetenz gefragt ist. Hinzu kommen Berufe im Bereich Journalismus/Medien, Öffentlichkeitsarbeit/PR/Werbung, Verlagswesen/Bibliotheken, Kultureinrichtungen. Das Studium ermöglicht auch eine wissenschaftliche Weiterqualifizierung in den Fachbereichen.

Deutsch als Zweitsprache (Lehramtserweiterungsfach)

Bitte beachten Sie, dass das Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) nur als Lehramtserweite-rungsfach studierbar ist. Informationen zum Studium der Lehramtserweiterungsfächer finden Sie ab Seite 29.

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Studienvoraussetzungen

Voraussetzung ist die Immatrikulation in ein Lehramtsstudium, mindestens im dritten Fachse-mester oder ein bereits abgeschlossenes Lehramtsstudium.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Die Ausbildungsinhalte des Lehramtserweiterungsfaches Deutsch als Zweitsprache umfassen die Bereiche:

> Deutsch als Zweitsprache in der Sekundarstufe

> Forschungsfeld Deutsch als Zweitsprache

> Interkulturelle Kommunikation

> Mehrsprachigkeit

> Migrationsforschung

> Kompetenzentwicklung im DaZ-Unterricht

> Lexikologie und Wortbildung

> Didaktik/Methodik Deutsch als Fremd- und Zweitsprache

> Durchgängige Sprachbildung

> Phonetik/Phonologie/Rhetorik

> Kulturstudien

> Fremdsprachenerwerb

> Grammatik

> Testforschung und Testentwicklung

> Unterrichtspraxis (Praktikum)

Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich in vier Bereiche, aus denen jeweils bestimmte Module zu belegen und eine bestimmte Zahl an Leistungspunkten zu erbringen sind:

1. Pflichtmodule: Hier sind die Module „Deutsch als Zweitsprache in der Sekundar-stufe“ (10 LP), „Forschungsfeld Deutsch als Zweitsprache“ (5 LP), „Interkulturelle Kom-munikation“ (10 LP) sowie „Unterrichtspraxis“ (10 LP) im Umfang von insgesamt 35 Leistungspunkten zu absolvieren.

2. Kernbereich Deutsch als Zweitsprache: Von den in diesem Bereich angebote-nen Modulen „Mehrsprachigkeit“, „Migrationsforschung“ und „Testforschung und Test-

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entwicklung“ sind zwei Module im Umfang von je 10 Leistungspunkten zu belegen. 3. Linguistik: Von den in diesem Bereich angebotenen Modulen „Grammatik“, „Lexi-

kologie und Wortbildung“, „Phonetik/Phonologie/Rhetorik“ sowie „Fremdsprachen-erwerb“ ist ein Modul im Umfang von 10 Leistungspunkten zu belegen.

4. Fachdidaktik: Von den in diesem Bereich angebotenen Modulen „Didaktik und Methodik Deutsch als Fremd- und Zweitsprache“ (10 LP), „Kulturstudien“ (5 LP), „Kom-petenzentwicklung im DaZ-Unterricht“ (10 LP) und „Durchgängige Sprach-bildung“ (5 LP) sind Module im Umfang von 15 LP zu absolvieren.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Für Informationen zu Modulen, Studienablauf und Prüfungen informieren Sie sich bitte in der Studien- und Prüfungsordnung des Studienganges.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Das Lehramtserweiterungsfach „Deutsch als Zweitsprache“ (Sonderpädagogik) wendet sich ausschließlich an Studierende des Lehramtes Sonderpädagogik und bietet ihnen die Möglich-keit, zusätzlich zu ihren sonstigen Fächern bzw. Förderschwerpunkten die Lehrbefugnis im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ in der Mittelschule zu erwerben.

Englisch

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Zugangsvoraussetzung sind Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Spra-chen. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Das wissenschaftliche Leitbild des Studienganges Lehramt Sonderpädagogik für das Fach Englisch orientiert sich grundsätzlich an der Struktur der neuen europäischen Philologien,

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die sich aus dem Zusammenspiel ihrer einzelnen Fachteile (anglistische und amerikanisti-sche Literaturwissenschaft und Kulturstudien, Linguistik, Fachdidaktik und Sprachpraxis) sowie deren stringenter Kooperation definieren. Durch die komplexe Vernetzung der Fachgebiete untereinander ergibt sich ein Gesamtbild, das weit hinausreicht über die einfache Summe der (Fach-)Teile.

Das Studium des Faches Englisch soll die Studierenden auf die berufliche Lehrtätigkeit vor-bereiten und ihnen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbstständigem Denken und zu verant-wortungsbewusstem Handeln befähigt werden. Damit werden auch die Grundlagen für be-rufliche Entwicklungsmöglichkeiten und für die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Weiterbil-dung geschaffen.

Aufbau des Studiums

Der Studiengang ist modular gegliedert. Der Bereich der Englischausbildung für das Lehramt Sonderpädagogik umfasst insgesamt 80 Leistungspunkte (LP) aus Pflicht- und Wahlpflichtmo-dulen. Außerdem steht ein Modul als Wahlmodul für den Bereich der Ergänzungsstudien zur Verfügung.

Für das Studium des Faches Englisch (einschließlich seiner Fachdidaktik) müssen 80 LP im Fach erzielt werden. Darüber hinaus sind Module im Umfang von 100 LP für die zwei Förder-schwerpunkte, 20 LP für die Allgemeine Sonderpädagogik, 25 LP für Schulpraktische Studien sowie bildungswissenschaftliche Studieninhalte (35 LP) zu erbringen. Neben dem obligato-rischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) können 5 LP aus dem Profil-/Ergän-zungsbereich belegt werden. Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem ggf. gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Einführung in die englischsprachige Literatur und Kultur

Pflicht Klausur 10

Einführung in die anglistische Linguistik I Pflicht Klausur, Mündliche Präsentation

10

Einführung in die anglistische Linguistik II Pflicht Hausarbeit, Klausur 10

Literaturgeschichte/Geschichte der Britischen Inseln I

Pflicht Mündliche Prüfung 10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Literaturen und Kulturen der USA Pflicht Klausuren 10

Fachdidaktik Englisch I Pflicht Schulpraktische Leistung, Klausur

10

Fachdidaktik Englisch II Pflicht Projektarbeit 5

Amerikanische Literaturen, Amerikanische Gesellschaften oder

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Identitätskonstruktionen auf den Britischen Inseln und in den post- kolonialen Kulturen

Wahlpflicht Projektarbeit 10

Anglistische Linguistik (vertieft) Pflicht Projektarbeit 5

Britische Kultur und Literatur I* Wahlmodul für Ergänzungsstu-dien

Hausarbeit 10

* Wahlangebot für den Bereich Ergänzungsstudien

Studium im Ausland

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ist der Nachweis eines oder mehrerer Aufenthalte im Gesamtumfang von mindestens drei Monaten in einem englischsprachigen Land erforder-lich. Der Auslandsaufenthalt kann vor oder während des Studiums absolviert werden. Er ist von den Studierenden unter Beratung durch die Fakultät selbst zu organisieren und muss nicht zwingend mit einem Auslandsstudium verbunden sein. Vor Antritt eines Studienaufenthalts im Ausland ist dafür Sorge zu tragen, dass die dort erbrachten Studienleistungen am entsenden-den Institut anerkannt und auf den Studiengang angerechnet werden.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Erklärtes Berufsziel für den Studiengang Lehramt Sonderpädagogik im Fach Englisch ist, nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung, eine Lehr-tätigkeit als Englischlehrer/in im Schuldienst im gesamten Bundesgebiet. Außerdem kommen alle Berufsfelder in Frage, die eine solide englische Sprach-, Kultur- und/oder Literaturkompe-tenz erfordern, wie z. B.

> Private oder ausländische Bildungseinrichtungen

> Journalismus/Medien

> Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations

> Werbung

> Verlagswesen/Bibliotheken

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> Kultureinrichtungen

> Internationale Kontakte

Ethik/Philosophie

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Zur Aufnahme des Studiums sind Englischkennt-nisse auf dem Niveau B2 und eine weitere Fremdsprache auf dem Niveau A2 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachzuweisen. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Das Studium im Studiengang „Ethik/Philosophie für das Lehramt an Förderschulen – Erste Staatsprüfung“ soll die Studierenden auf berufliche Tätigkeiten als Lehrer/innen vorbereiten und ihnen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbe-wusstem Handeln befähigt werden.

Das Studienprogramm umfasst acht Pflichtmodule und zielt auf eine theorie- und praxisorien-tierte Qualifikation ab:

> durch den Erwerb umfassender Kenntnisse über Bedingungen, Möglichkeiten und Fol-gen philosophischer Arbeit

> durch die Befähigung zur historischen und systematischen Analyse geistesgeschichtli-cher Prozesse

> durch die Ausbildung wissenschaftlicher Reflexionsfähigkeit sowie

> durch die Ausbildung entsprechender wissenschaftlicher und berufspraktischer Fähig-keiten und Fertigkeiten

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Aufbau des Studiums

Das Fach Ethik/Philosophie für das Lehramt Sonderpädagogik umfasst Module mit insgesamt 80 Leistungspunkten. Darin enthalten sind zwei schulformbezogene Fachdidaktikmodule.

Darüber hinaus müssen Module im Umfang von 100 LP für die zwei Förderschwerpunkte, 20 LP für die Allgemeine Sonderpädagogik, 25 LP für Schulpraktische Studien sowie bil-dungswissenschaftliche Studieninhalte (35 LP) absolviert werden. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergän-zungsbereich belegt werden. Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grundlagen der Ethik/ Philosophie Pflicht Mündliche Prüfung 20

Grundlagen der biblischen Traditionen und der Geschichte des Christentums

Pflicht Klausur 10

Geschichte der praktischen Philosophie Pflicht Hausarbeit 10

Didaktik der Ethik/Philosophie I (Sonderpädagogik)

Pflicht Mündliche Prüfung 10

Religionsgeschichte Pflicht Klausur 10

Vertiefung: Praktische Philosophie Pflicht Hausarbeit 10

Didaktik der Ethik/Philosophie II Pflicht Mündliche Prüfung 5

Vertiefung: Theoretische Philosophie Pflicht Hausarbeit 5

Berufseinsatzmöglichkeiten

Der Studiengang soll den Studierenden vertiefte fachspezifische und fachdidaktische Kenntnis-se und Fähigkeiten vermitteln und sie an die fachliche Arbeit an der Förderschule im Bereich Mittelschule heranführen. Er befähigt die Absolventen/innen zur Aufnahme des Vorberei-tungsdienstes, der mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird.

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Geschichte

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Es sind ein Kenntnisnachweis in Latein sowie der Nachweis über eine moderne Fremdsprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäi-schen Referenzrahmens bis zum Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung zu erbringen. Der Nachweis von Kenntnissen in Latein (Lateinkenntnisse im Umfang von 120 Stunden) kann im Bereich der Ergänzungsstudien erbracht werden. Bitte informieren Sie sich dazu auch im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Lehrer/innen im Allgemeinen und Geschichtslehrer/innen im Besonderen sehen sich mit An-forderungsprofilen konfrontiert, die eine gute Allgemeinbildung sowie transferfähige Metho-dikkenntnisse verlangen.

Das wissenschaftliche Leitbild des Staatsexamens für das Lehramt Sonderpädagogik Ge-schichte bietet die Schwerpunktsetzung in allen historischen Epochen und in zahlreichen sys-tematischen und regionenbezogenen Themenfeldern an. Dadurch entsteht ein Zusammenspiel aus den Teildisziplinen der mittelalterlichen und neuzeitlichen Geschichte Europas und Ame-rikas und der Fachdidaktik.

Durch die komplexe Vernetzung der Fachgebiete untereinander ergibt sich ein Gesamtbild, das weit hinausreicht über die einfache Summe der (Fach-)Teile. Im Staatsexamen für das Lehramt Sonderpädagogik im Fach Geschichte werden die Studierenden schulformspezifisch auf die Lehrtätigkeit an Förderschulen vorbereitet. Darüber hinaus sollen sie vertiefte fachspe-zifische und interdisziplinäre Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen mittelalterlichen und neuzeitlichen Geschichte Europas und Amerikas und der Fachdidaktik erwerben. Damit werden die Grundlagen für selbstständige weitere Arbeit und für eigenverantwortliche Wei-terbildung auf dem Gebiet der Geschichte sowie der Lehre relevanter Bereiche dieser Gebiete geschaffen.

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Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich in die Module für das Fach Geschichte mit 80 LP. Darüber hinaus müssen Module im Umfang von 100 LP für die zwei Förderschwerpunkte, 20 LP für die Allge-meine Sonderpädagogik, 25 LP für Schulpraktische Studien sowie bildungswissenschaftliche Studieninhalte (35 LP) belegt werden. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Kör-per-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Das Studium im Fach Geschichte mit Abschluss Staatsexamen ist in Module gegliedert, die sich aus mehreren, i.d.R. zwei Veranstaltungen zusammensetzen. Es werden drei Formen von Modulen unterschieden: Basismodule, Schwerpunktmodule und Profilierungsmodule.

Basismodule vermitteln in der Form von Übungen die Grundlagen der Geschichtswissenschaf-ten, ihre Inhalte, Methoden und Theorien. Es müssen zwei Basismodule besucht werden, wobei es sich bei einem um ein Methodenmodul handelt.

Schwerpunktmodule vermitteln epochen- oder themenspezifische geschichtswissenschaftliche Kenntnisse sowie die für historische Berufsfelder notwendigen Fähigkeiten. An der Arbeitspra-xis des Historikers orientierte quellenkundliche Übungen und Lektürekurse unterstützen hierbei maßgeblich die Vermittlung und fördern das Erlernen wissenschaftlicher Kritik und differenzie-render Argumentation.

Profilierungsmodule dienen der Vermittlung vertiefter Kenntnisse und dem Erwerb entsprechen-der Fähigkeiten in fachwissenschaftlicher und geschichtsdidaktischer Hinsicht. Sie begleiten die Anfertigung der wissenschaftlichen Arbeit.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Überblickskurs Geschichte Pflicht/Basis-modul

Klausur 10

Theorien und Methoden der Ge-schichtswissenschaft

Pflicht/Basis-modul

Referat, Klausur 10

„Alte Geschichte“ 1 Wahlpflichtmodul auswählen 10

„Mittelalterliche Geschichte“ 1 Wahlpflichtmodul auswählen 10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Inhalte und Methoden des Geschichts-unterrichts, SPS II/III

Pflicht Referat, Klausur 10

„Neuere/Neueste Geschichte“ 1 Wahlpflichtmodul auswählen 10

Profilierungsmodul 1 1 Wahlpflichtmodul auswählen 10

Profilierungsmodul 2 1 Wahlpflichtmodul auswählen 5

Historische Lehr-/Lernforschung und Praxisfeld Schule (Förderschule)

Pflicht Präsentation 5

Die Beschreibung der einzelnen Module, die Bestandteil der Schwerpunktbereich sind, finden Sie in der Studien- und Prüfungsordnung für das Lehramt Sonderpädagogik Fach Geschichte unter dem Kurzlink: www.uni-leipzig.de/+so-po-geschichte-sp.

Berufseinsatzmöglichkeiten Erklärtes Berufsziel ist der Einsatz als Geschichtslehrer/in an Förderschulen oder/und in der schulischen Integration im gesamten Bundesgebiet. Absolventen/innen des Staatsexamens dieses Studienganges finden jedoch auch mögliche Berufsfelder in allen Bereichen, in denen eine solide Kompetenz in der Geschichtswissenschaft sowie deren Lehre benötigt wird, wie z. B.:

> Private oder ausländische Bildungseinrichtungen

> Fach- und Hochschuleinrichtungen

> Journalismus/Medien

> Öffentlichkeitsarbeit/Public Relations

> Werbung

> Verlagswesen/Bibliotheken

> Kultureinrichtungen

> Internationale Kontakte

Informatik

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

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Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Ziel des Studiums ist der Erwerb von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachprak-tischen sowie bildungswissenschaftlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im ge-wählten Fach und den Förderschwerpunkten, die als Grundlage für die Erfüllung des Erzie-hungs- und Bildungsauftrages im gewählten Lehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen. Kombinationen des Faches Informatik sind prinzipiell mit allen Förderschwerpunkten möglich, außer „geistige Entwicklung“.

Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich in Module für das Fach Informatik mit 80 LP. Darüber hinaus müssen Module im Umfang von 100 LP für die zwei Förderschwerpunkte, 20 LP für die Allgemeine Sonderpädagogik, 25 LP für Schulpraktische Studien sowie bildungswissenschaftliche Studi-eninhalte (35 LP) belegt werden. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Folgende Pflicht- und Wahlpflichtmodule sind für das Fach Informatik zu belegen:

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Diskrete Strukturen Pflicht Klausur 5

Modellierung und Programmierung 1 Pflicht Klausur 5

Modellierung und Programmierung 2 Pflicht Klausur 5

Grundlagen der Technischen Informatik 2 Pflicht Klausur 5

Algorithmen und Datenstrukturen 1 Pflicht Klausur 5

Datenbanksysteme I Pflicht Klausur 5

Algorithmen und Datenstrukturen 2 Pflicht Klausur 5

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Praktikum Objektorientierte Program-mierung

Pflicht Testate 5

Grundlagen der Didaktik der Informatik (Fachdidaktik 1)

Pflicht Hausarbeit 10

Wissen in der modernen Gesellschaft Pflicht Seminarmodul

Referat, Seminar-arbeit

5

Aufbaukurs Didaktik der Informatik (Fachdidaktik 2)

Pflicht Mündliche Prüfung 5

Betriebs- und Kommunikationssysteme Pflicht Klausur 5

Automaten und Sprachen Pflicht Klausur 5

Wahlpflichtmodul Aus den nachfolgenden Modulen soll ein Modul (10 LP) gewählt werden.

Das Wahlpflichtmodul (10 LP) kann aus folgenden Modulen gewählt werden:

> Technische Informatik

> Grundlagen der Parallelverarbeitung

> Automatentheorie

> Sequenzanalyse und Genomik

> Computergrafik

> Information Retrieval

> Grundlagen Komplexer Systeme

> Linguistische Informatik

> Signalverarbeitung

Alle Module schließen in der Regel mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung ab. In den meisten Fachmodulen sind wöchentliche Übungsaufgaben als Prüfungsvorleistungen obliga-torisch.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Lehramtes Sonderpädagogik im Fach Informatik werden auf die beruf-liche Tätigkeit als Lehrer/innen an Förderschulen oder/und in der schulischen Integration des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufspraktische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Außer der Tätigkeit als Lehrer/in ergeben sich durch die breitgefächerte und fachübergreifende Ausbildung in den informatischen und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen sowie durch die Kombination mit einem Zweit- oder Drittfach auch Tätigkeitsfelder

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außerhalb des Schuldienstes. Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraus-setzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das entsprechende Lehramt.

Kunst

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Die Immatrikulation ist vom Bestehen einer Eig-nungsfeststellungsprüfung abhängig. Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Eignungs-feststellungsprüfung im Fach Kunst im Kapitel „Schulformübergreifende Informationen zum Lehramt“. Darüber hinaus sind Sprachkenntnisse in einer modernen Fremdsprache (möglichst Englisch) auf dem Niveau B2 nachzuweisen.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Das Studium umfasst die künstlerisch-praktische, die kunstpädagogische und didaktische so-wie die kunstwissenschaftliche Ausbildung für das Lehramt Sonderpädagogik. Die Ausbildung vermittelt den Studierenden, in enger Bindung an die Praxis, die für diese Arbeitsfelder er-forderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten auf den Gebieten der Kunstpädagogik, der Kunsttheorie und Kunstgeschichte sowie der künstlerischen Produktion und Rezeption und qualifiziert sie dabei zu eigenständiger Arbeit. Zugleich können fachübergreifende Schlüssel-qualifikationen u.a. in Bezug auf Strategien der Problemlösung, pädagogisch-psychologisch fundierte Kommunikationsformen, Präsentationstechniken und kreativer Umgang mit den Neu-en Medien erworben werden.

Aufbau des Studiums

Von den im gesamten Studium zu erbringenden 300 LP werden im Fach Kunst 65 Punkte in den Fachwissenschaften und 15 LP in der Fachdidaktik erbracht. Darüber hinaus müssen Module im Umfang von 100 LP für die zwei Förderschwerpunkte, 20 LP für die Allgemeine Sonderpädagogik, 25 LP für Schulpraktische Studien sowie bildungswissenschaftliche Studi-eninhalte (35 LP) belegt werden. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-

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Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Der Studiengang Staatsexamen für das Lehramt Sonderpädagogik im Fach Kunst ist modu-larisiert. Hierbei sind Basismodule, fachspezifische Schwerpunktmodule und fachdidaktische Module zu unterscheiden:

Die Lehrveranstaltungen der Basismodule dienen der Vermittlung von Grundlagen der Theorie und Praxis der Kunstpädagogik sowie der bildenden Kunst. In Verbindung mit differenzierten künstlerisch-praktischen Übungen können Basisqualifikationen in Bezug auf Theorie und Ge-schichte, Produktion, Rezeption und Vermittlung von bildender Kunst erworben werden.

Die Lehrveranstaltungen der Schwerpunktmodule dienen der Vermittlung von spezifischen kunstpädagogischen, kunsttheoretischen und kunstpraktischen Kenntnissen und dem Erwerb entsprechender Fähigkeiten mit Ausrichtung auf das schulische Berufsfeld. Praxisorientierte Übungen und vor allem Projektarbeit sind hierbei maßgebliche Vermittlungsformen.

Die fachdidaktischen Module dienen der Vermittlung von Grund- und spezifischen Kenntnis-sen, die als pädagogische, entwicklungspsychologische und fachmethodische Grundlagen der Lehre im Fach Kunst zu verstehen sind. Das Studium wird abgeschlossen mit einer Note für das Fach Kunst und einer Note für die Fachdidaktik, die sich jeweils aus dem arithmetischen Mittel der Prüfungsleistungen aus den Modulen zusammensetzt. Die Studierenden erarbeiten außerdem eine fachspezifische wissen-schaftliche Abschlussarbeit und absolvieren die Erste Staatsprüfung.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Theorie, Geschichte und Praxis der bildenden Kunst als Schnittstellen der Kunstpädagogik

Pflicht Hausarbeit 10

Bildsprachliche Grundlagen der Kunst-pädagogik

Pflicht Klausur 10

Fläche-Körper-Raum Pflicht Künstlerische Studienarbeit

10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Künstlerische Arbeit mit technischen Medien im Kontext der Kunstpädago-gik

Pflicht Projektarbeit 10

Einführung in die Theorie und Praxis der Kunstpädagogik

Pflicht/Fach-didaktisches Modul

Projektarbeit 10

Geschichtliche und rezeptionsprakti-sche Aspekte der bildenden Kunst

Pflicht Projektarbeit 10

Künstlerische Aktion und Interaktion oder

Wahlpflicht Fachpraktische Studioarbeit

10

Erkundungen und Experimente zu Farbe, Form und Material

Wahlpflicht Fachpraktische Studioarbeit

10

Kunstpädagogik im Wandel ihrer Funktionen

Pflicht/Fach-didaktisches Modul

Hausarbeit 5

Künstlerische Arbeit im Außenraum Pflicht Künstlerische Studienarbeit

5

Berufseinsatzmöglichkeiten

Absolventen/innen dieses Studienganges finden in der Regel Einsatzmöglichkeiten als Kunst-lehrer/innen an Förderschulen oder/und in der schulischen Integration im gesamten Bun-desgebiet. Weitere mögliche Berufsfelder bieten sich in allen Bereichen an, in denen eine solide Kompetenz auf dem Gebiet der fachlich und pädagogisch fundierten Kunst-Vermittlung benötigt wird, wie z. B.:

> Private oder ausländische Bildungseinrichtungen

> Fach- und Hochschuleinrichtungen

> Kultureinrichtungen wie Museen, Galerien.

Mathematik

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

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Ausbildungsinhalt

Ziel des Studiums ist der Erwerb von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachprak-tischen sowie bildungswissenschaftlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den gewählten Fächern, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftra-ges im gewählten Lehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen.

Aufbau des Studiums

Der Arbeitsaufwand für das Studium insgesamt umfasst insgesamt 300 Leistungspunkten (LP), davon 80 LP für dieses Fach und die dazugehörige Fachdidaktik. Darüber hinaus müssen Module im Umfang von 100 LP für die zwei Förderschwerpunkte, 20 LP für die Allgemeine Sonderpädagogik, 25 LP für Schulpraktische Studien sowie bildungswissenschaftliche Studi-eninhalte (35 LP) belegt werden. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Module schließen in der Regel mit einer schriftlichen oder mündlichen Prüfung ab. In den meisten Fachmodulen sind wöchentliche Übungsaufgaben als Prüfungsvorleistungen obligato-risch. Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grundlagen der Mathematik Pflicht Klausur 10

Grundwissen Analysis Pflicht Klausur 10

Grundwissen Lineare Algebra Pflicht Klausur 10

Aufbaukurs Geometrie Pflicht Mündliche Prüfung 10

Diskrete Strukturen Pflicht Klausur 5

Grundkurs Didaktik der Mathematik Pflicht Mündliche Prüfung 5

Aufbaukurs Didaktik der Mathematik (Mittelschule)

Pflicht Referat, Mündliche Prüfung

10

Wahrscheinlichkeitstheorie Pflicht Klausur 5

Seminar zur Schulmathematik Pflicht Referat 5

Numerik Pflicht Klausur 10

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Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Lehramtes Sonderpädagogik werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer/innen an Förderschulen oder/und in der schulischen Integration des gesamten Bundes-gebietes vorbereitet. Die berufspraktische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Außer der Tätigkeit als Lehrer/in ergeben sich durch die breitgefächerte und fachüber-greifende Ausbildung in den mathematischen und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen sowie durch die Kombination mit einem Zweit- oder Drittfach auch Tätigkeitsfelder außerhalb des Schuldienstes. Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das entsprechende Lehramt.

Musik

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen der Hochschule für Musik und Theater (HMT) Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Die Immatrikulation ist vom Bestehen einer Eig-nungsfeststellungsprüfung an der HMT Leipzig abhängig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Termine zur Eignungsfeststellung und die Immatrikulationsordnung auf der Home-page der HMT Leipzig unter www.hmt-leipzig.de. Beachten Sie auch die Informationen zur Eignungsfeststellungsprüfung im Fach Musik im Kapitel „Schulformübergreifende Informatio-nen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Das Studium umfasst die künstlerisch-praktische, die musikpädagogische, musikdidakti-sche sowie die musikwissenschaftliche Ausbildung für das Lehramt Sonderpädagogik. Das künstlerisch-praktische Studium gliedert sich in instrumentale, vokale und musik-theoretische Ausbildungsbereiche, die als Einzelunterricht (Klavier und ein anderes Instrument, Gesang, Schulpraktisches Klavierspiel) und als Unterricht in Kleingruppen (Musiktheorie, Chorleitung) angeboten werden.

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Aufbau des Studiums

Das Studium im Fach Musik findet an zwei Hochschulen statt. Die Ausbildung im Fach Musik (Fachwissenschaft einschließlich der Künstlerischen Praxis und Fachdidaktik) erfolgt an der Hochschule für Musik und Theater. Die Ausbildung in den Förderschwerpunkten, in Modulen der Ergänzungsstudien sowie in den Bildungswissenschaften findet an der Universität Leipzig statt. Die Schulpraktischen Studien werden über die Universität Leipzig organisiert.

Die Studienstruktur im Fach Musik stellt sich wie folgt dar:

> 80 LP im Fach Musik (inklusive seiner Fachdidaktik) an der HMT Leipzig

> 5 LP im Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ an der HMT Leipzig

> je 50 LP für die Förderschwerpunkte I und II an der Universität Leipzig

> 25 LP Schulpraktische Studien an der Universität Leipzig

> 5 LP Ergänzungsstudien an der Universität Leipzig

> 35 LP im Bereich der bildungswissenschaftlichen Studieninhalte an der Universität Leipzig

Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Das Studium im Fach Musik mit dem Abschluss Staatsexamen an der HMT Leipzig ist in Module gegliedert, die sich aus mehreren Veranstaltungen zusammensetzen. Ein Modul gilt als bestanden, wenn alle für die jeweiligen Veranstaltungen geforderten Prüfungsleistungen erbracht wurden und eine regelmäßige, intensive Teilnahme der Studierenden nachzuwei-sen ist. Mögliche Prüfungsleistungen sind Klausuren, schriftliche Hausarbeiten, mündliche und fachpraktische Prüfungen, Referate sowie verschiedene über das Semester verteilte Aufgaben. Die genauen Leistungsanforderungen werden bei der Ankündigung der Module mit angege-ben.

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Fachwissenschaft I Pflicht Hausarbeit, Klausur 10

Künstlerische Praxis I Pflicht Fachpraktische Prüfung

10

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Fachwissenschaft II Pflicht Klausuren 10

Künstlerische Praxis II Pflicht Fachpraktische Prüfung

10

Fachwissenschaft III Pflicht Hausarbeit 10

Körper-Stimme-Kommunikation Pflicht Präsentation 5

Künstlerische Praxis III Pflicht Fachpraktische Prüfungen

10

Fachwissenschaft IV Pflicht Portfolio, Klausur 10

Künstlerische Praxis IV a Pflicht Fachpraktische Prüfungen

10

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Lehramtes Sonderpädagogik werden auf die berufliche Tätigkeit als Musiklehrer/innen an Förderschulen oder/und in der schulischen Integration des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Absolventen/innen dieses Studiengangs finden jedoch auch mögliche Berufsfelder in allen Bereichen, in denen eine solide Kompetenz auf dem Gebiet der Musik sowie deren Lehre benötigt wird, wie z. B.:

> Private oder ausländische Bildungseinrichtungen

> Fach- und Hochschuleinrichtungen

> Kultureinrichtungen

Physik

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Gute Kenntnisse in Mathematik und den Natur-wissenschaften sind Voraussetzung. Leistungskurse (auf Abiturniveau) in Physik und/oder Mathematik werden empfohlen. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmungen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

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Ausbildungsinhalt

Das Studium soll die Studierenden auf die berufliche Tätigkeit als Physiklehrer/innen an För-derschulen vorbereiten und ihnen die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, dass sie zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwortungsbewusstem Handeln befähigt werden. Das Fach Physik ist mit allen sonder-pädagogischen Förderschwerpunkten – mit Ausnahme von „geistiger Entwicklung“ – kombi-nierbar.

Aufbau des Studiums

Alle Studierenden im Staatsexamensstudiengang im Fach Physik erlernen im ersten und zwei-ten Semester zunächst gemeinsam die Grundlagen der Experimentalphysik. In den weiteren Semestern erfolgen dann ein auf die Belange von Lehramtsstudierenden zugeschnittenes Stu-dium wichtiger Bereiche der modernen experimentellen und theoretischen Physik sowie eine auf die Schulart abgestimmte Fachdidaktikausbildung. In zwei Wahlpflichtmodulen können die Studierenden ihre physikalischen Kenntnisse entsprechend ihren Neigungen vertiefen und erweitern. Durch physikalische Praktika werden Einsichten in physikalische Messprozesse ver-mittelt und Inhalte der fachlichen Ausbildung vertieft. Auf die experimentelle Tätigkeit eines/einer Physiklehrer/in bereitet das Praktikum im Bereich der physikalischen Schulexperimente vor. Zum Abschluss des Studiums kann im Rahmen der Ersten Staatsprüfung auf dem Gebiet der Physik oder ihrer Didaktik eine wissenschaftliche Arbeit angefertigt werden.

Das Studium umfasst insgesamt 300 LP, wobei 80 LP für das Fach Physik zu erbringen sind. Darüber hinaus müssen Module im Umfang von 100 LP für die zwei Förderschwerpunkte, 20 LP für die Allgemeine Sonderpädagogik, 25 LP für Schulpraktische Studien sowie bildungs-wissenschaftliche Studieninhalte (35 LP) belegt werden. Zudem können neben dem obligatori-schen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaft-lichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

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Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Experimentalphysik und ihre mathematischen Methoden EP1 - Mechanik

Pflicht Praktikumsleistung*, Klausur*

10

Experimentalphysik und ihre mathema-tischen Methoden EP2 - Elektrodynamik und Optik

Pflicht Praktikumsleistung*, Klausur*

10

Experimentalphysik EP3 - Thermodynamik

Pflicht Praktikumsleistung*, Klausur *

5

Theoretische Physik 1 - Theoretische Mechanik

Pflicht Klausur, Wöchent-lich ausgegebene Hausaufgaben

5

Experimentalphysik EP4 - Quantenoptik und Atomphysik

Pflicht Praktikumsleistung*, Mündliche Prüfung*

5

Theoretische Physik 2 - Elektrodynamik

Pflicht Klausur, Wöchent-lich ausgegebene Hausaufgaben

5

Fachdidaktik 1 - Grundlagen der Physikdidaktik

Pflicht Mündliche Prüfung, Seminarvortrag mit schriftlicher Ausar-beitung

5

Physikunterricht in der Mittelschule Pflicht Mündliche Prüfung, Versuchskomplexe im Praktikum

5

Theoretische Physik 3 - Quantenmechanik1/Thermodynamik und Statistik 1

Pflicht Klausur, Wöchent-lich ausgegebene Hausaufgaben

5

Experimentalphysik 5 - Molekül- und Festkörperphysik I

Pflicht Klausur, Regelmä-ßig ausgegebene Übungsaufgaben

5

Experimentalphysik 7 - Kern- und Teilchenphysik

Pflicht Klausur, Wöchent-lich ausgegebene Übungsaufgaben

5

Physikunterricht in der Sekundarstufe 1 Pflicht Mündliche Prüfung, Versuchskomplexe im Praktikum

5

Wahlpflichtmodul Aus den nachfolgenden Modulen sollen zwei Module (je 5 LP) gewählt werden.

* Diese Prüfungsleistungen müssen bestanden sein.

Aus den nachfolgend aufgeführten Wahlpflichtmodulen müssen zwei Module (je 5 LP) belegt werden:

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> Einführung in die Computersimulation I

> Einführung in die Photonik I

> Ionenstrahlen I

> Astrophysik I - Sternenphysik

> Elektronik I

> Chemie für Physiker

> Einführung in Mathematica

> Angewandte Molekülphysik

> Supraleitung I

> Astrophysik und Schulastronomie

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer/innen an Förderschulen oder/und in der schulischen Integration im gesamten Bundesgebiet vorbereitet. Die berufspraktische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst fort-gesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab. Außer der Tätigkeit als Lehrer/in erge-ben sich durch die breitgefächerte und fachübergreifende Ausbildung in den physikalischen und erziehungswissenschaftlichen Disziplinen sowie durch die Kombination mit einem Zweit- oder Drittfach auch Tätigkeitsfelder außerhalb des Schuldienstes. Der erfolgreiche Abschluss der Ersten Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt Sonderpädagogik.

Religion, Evangelische

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig. Vor Antritt des Vorbereitungsdienstes ist der Nachweis der Konfessionszugehörigkeit zur Evangelischen Kirche zu erbringen.

Zulassungsbeschränkung: keineBitte informieren Sie sich immer zu den aktuellen Zulassungsbeschränkungen auf der Website der Universität Leipzig.

Ausbildungsinhalt

Der Studiengang „Evangelische Religion für das Lehramt Sonderpädagogik – Erste Staats-prüfung“ soll auf den Dienst in der Schule als Lehrer/in vorbereiten. Dafür sollen die er-

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forderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermittelt werden, dass die Studierenden zu wissenschaftlicher Arbeit, zu selbständigem Denken und zu verantwor-tungsbewusstem Handeln befähigt werden. Damit werden die Grundlagen für berufliche Ent-wicklungsmöglichkeiten und für die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Weiterbildung ge-schaffen. Das Lehr- und Ausbildungsangebot im Fach Evangelische Religion umfasst folgende Fächer: Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie sowie Religionspädagogik.

Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich in die Module für das Fach Evangelische Religion (80 LP). Darüber hinaus müssen Module im Umfang von 100 LP für die zwei Förderschwerpunkte, 20 LP für die Allgemeine Sonderpädagogik, 25 LP für Schulpraktische Studien sowie bildungswissenschaft-liche Studieninhalte (35 LP) belegt werden. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt wer-den. Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Grundlagen der biblischen Traditionen und der Geschichte des Christentums

Pflicht Klausur 10

Kirchengeschichte I Wahlpflicht Klausur 10

Kirchengeschichte I Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Altes Testament I Wahlpflicht Klausur 10

Altes Testament I Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Neues Testament Wahlpflicht Klausur 10

Neues Testament Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Einführung in die Religionspädagogik Pflicht Klausur 10

Altes Testament, Neues Testament II Pflicht Hausarbeit 10

Praxis des Religionsunterrichts I Pflicht Unterrichtsentwurf 5

Systematische Theologie I Wahlpflicht Klausur 10

Systematische Theologie I Wahlpflicht Mündliche Prüfung 10

Kirchengeschichte II Pflicht Essay 5

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Berufseinsatzmöglichkeiten

Das Lehramtsstudium Evangelische Religion befähigt die Absolventen/innen nach dem Beste-hen der Ersten Staatsprüfung zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes, der mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird.

Sport

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Die Immatrikulation ist u. a. vom Bestehen der sportpraktischen Eignungsfeststellung abhängig. Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Eignungsfeststellungsprüfung im Fach Sport im Kapitel „Schulformübergreifende Informa-tionen zum Lehramt“.

Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Das Studium für das Lehramt Sonderpädagogik mit dem Fach Sport umfasst:

> das Studium im erziehungswissenschaftlichen Bereich mit besonderem Schwerpunkt Sonderpädagogik

> das Studium von zwei Förderschwerpunkten und wahlweise

> das Studium der Grundschuldidaktik Gebiete A-D oder

> das Studium der Sportwissenschaft für das Lehramt an Mittelschulen

Der fachwissenschaftliche und fachdidaktische Teil beinhaltet einerseits bewegungs- und trai-ningswissenschaftliche, sportmotorische und biomechanische, biologische und geisteswissen-schaftliche Grundlagen und widmet sich andererseits den verschiedenen Sport- und Bewe-gungsarten im Kontext des Unterrichts in der Mittelschule.

Aufbau des Studiums

Das Studium beinhaltet Module des Faches Sport im Umfang von 80 Leistungspunkten. Darü-ber hinaus müssen Module im Umfang von 100 LP für die zwei Förderschwerpunkte, 20 LP für

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die Allgemeine Sonderpädagogik, 25 LP für Schulpraktische Studien sowie bildungswissen-schaftliche Studieninhalte (35 LP) belegt werden. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Profil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftli-chen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Komplexprüfungen enthalten einen fachpraktischen Anteil und beziehen sich auf Sportarten und sportspezifische Handlungsfelder. Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Den Menschen als biologisches System verstehen

Pflicht Klausur 10

Sportlich mit- und gegeneinander spielen

Pflicht Komplexprüfung C* 5

Körper, Sport und Bewegung in Lebenslauf und Lebensführung

Pflicht Klausuren 10

Sich in freier Natur sportlich bewe-gen**

Pflicht Komplexprüfungen A*

5

Bewegungskönnen erleben und erwei-tern

Pflicht Komplexprüfungen A*

5

Komplexe sportliche Bewegungen analysieren, vermitteln und motorische Leistungen steigern

Pflicht Referat, Klausur,Laborübungen

10

Bewegungen gestalten Pflicht Lehrproben, Komplexprüfung B*

5

Lehren und Lernen im Tätigkeitsfeld Sport und Schule (II)

Pflicht Hausarbeit, Mündliche Prüfung

5

Spiel- und Bewegungskultur erleben und vermitteln können (II)

Pflicht Komplexprüfung A* 5

Sport unterrichten im sozialen Kontext (II) Pflicht Referat 5

Fitness und Gesundheit fördern Pflicht Projektarbeit 5

Lehren und Lernen im Sportunterricht Pflicht Hausarbeit 10

* Komplexprüfungen mit einem Klausuranteil von 45 min. sind als Komplexprüfung (A), von 60 min. sind als Komplexprüfung (B) und von 90 min. sind als Komplexprüfung (C) gekennzeichnet.

** Für das Skilager entstehen Lehrgangskosten von ca. 640.- Euro

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Spätestens bis zur Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung (i.d.R. bis zum Ende des 8. Semesters) sind die Nachweise des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens in Bronze und des Kurses „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ vorzulegen.

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden des Lehramtes werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer/innen an För-derschulen oder/und in der schulischen Integration des gesamten Bundesgebietes vorbereitet. Die berufspraktische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.

Sportlehrer und Sportlehrerinnen erteilen Sportunterricht und vermitteln sportliche Fertigkeiten und Kenntnisse an unterschiedliche Zielgruppen beispielsweise in Schulen, Sportvereinen, Fit-nessstudios und Rehabilitationseinrichtungen. Zudem sind sie organisatorisch, beratend oder forschend tätig.

Die zunehmende Professionalisierung und Kommerzialisierung des Sportgeschehens rücken auch Tätigkeiten in der Sportökonomie, im Sportmanagement und in der Sportberatung ver-stärkt ins Blickfeld von Sportlehrer/innen. In diesen Bereichen sind vor allem ihre organisato-rischen Fähigkeiten gefragt.

Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales

Studienvoraussetzungen

Generelle Zugangsbedingung ist die allgemeine Hochschulreife, ein vergleichbarer Abschluss oder eine fachgebundene Hochschulreife. Es gelten die allgemeinen Zulassungsbestimmun-gen für ein Lehramtsstudium an der Universität Leipzig.

Studienbewerber/innen im Lehramt Sonderpädagogik für das Unterrichtsfach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales müssen zu Studienbeginn nachweisen, dass sie zusätzlich zum ge-forderten vierwöchigen Sozialpraktikum ein Betriebspraktikum im Umfang von zwei Wochen durchlaufen haben. Das Praktikum kann in den Bereichen Holz- und Metallverarbeitung, Bau, Technik/Elektronik, Landwirtschaft, Gastronomie und in Dienstleistungsbetrieben absolviert werden.

Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Innerhalb des Studium ist im Fach Wirtschaft-Tech-nik-Haushalt/Soziales der Nachweis eines Maschinenscheins erforderlich. Dieser kann bis zur Zulassung zur Ersten Staatsprüfung erbracht werden.

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Zulassungsbeschränkung: Örtlicher Numerus Clausus

Ausbildungsinhalt

Ziel des Studiums ist die Befähigung der Studierenden zu fachspezifischen Kenntnissen und Fertigkeiten in ausgewählten für die im Unterrichtsfach relevanten Bereiche von Ökonomie, Ökologie, Ökotrophologie, Technik, Arbeitswissenschaft sowie Gesundheits- und Sozialwis-senschaften. Im Mittelpunkt steht der Erwerb von fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und fachpraktischen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Fach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales, die als Grundlage für die Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im gewählten Lehramt erforderlich sind. Das Studium soll die Voraussetzungen für die Erste Staatsprüfung und die Aufnahme des Vorbereitungsdienstes für dieses Lehramt schaffen.

Weiteres Ziel des Studiums ist die Befähigung der Studierenden des Lehramtes Sonderpäd-agogik zu einer Hauswirtschaft orientierten, technisch-ökonomischen Allgemeinbildung. Stu-dieninhalte sind: volkswirtschaftliche Grundlagen, betriebswirtschaftliche Grundlagen, natur- und technikwissenschaftliche Grundlagen, Technik und Gesellschaft, Technikverständnis und technische Prinzipien, ausgewählte Inhalte und Methoden technischer Disziplinen: Bau- und Holztechnik oder Elektrotechnik oder Metall- und Maschinentechnik, Wirtschaftslehre des Haushalts, Verbraucherschutz, Ernährungslehre, Textilgestaltung, Wohnökologie und öffentli-cher Raum, freizeitpädagogische Grundlagen, Berufe und Berufsentwicklung.

Des Weiteren werden Kompetenzen des Fachgebiets und seiner angrenzenden Disziplinen (fachspezifische und fachübergreifende Themen, Konzepte, Terminologien, Fragestellungen und Methoden) vermittelt. Die Studierenden werden dazu befähigt, praxisorientiertes Fach-wissen und Fachkönnen unter Berücksichtigung sonderpädagogischer Kenntnisse nachzuwei-sen.

Aufbau des Studiums

Das Studium gliedert sich in die Module für das Fach Wirtschaft-Technik-Haushalt/Soziales im Umfang von 80 LP. Darüber hinaus müssen Module im Umfang von 100 LP für die zwei Förderschwerpunkte, 20 LP für die Allgemeine Sonderpädagogik, 25 LP für Schulpraktische Studien sowie bildungswissenschaftliche Studieninhalte (35 LP) belegt werden. Zudem können neben dem obligatorischen Modul „Körper-Stimme-Kommunikation“ (5 LP) 5 LP aus dem Pro-fil-/Ergänzungsbereich belegt werden. Die Erste Staatsprüfung umfasst 30 LP und ergibt sich aus der wissenschaftlichen Arbeit (20 LP) und den mündlichen Prüfungen im Fach und seiner Didaktik sowie den schriftlichen Prüfungen in den Bildungswissenschaften (10 LP).

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Übersicht zu Studienablauf, Modulen und Prüfungen

Die Gesamtnote eines Moduls ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungen.

Modul Modulform Prüfungsleistung LP

Ökotrophologie I / Grundlagen der Haushaltswissenschaft

Pflicht Portfolio 10

Grundlagen von Wirtschaft und Arbeit Pflicht Klausur 10

Ökotrophologie II / Grundlagen der Ernährungswissenschaft

Pflicht Klausur 10

Grundlagen der Technik I/Fertigungs-verfahren und Maschinenkunde

Pflicht Klausur 10

Grundlagen der Technik II/Technik im schulischen Kontext

Pflicht Fachpraktische Prüfung

5

Ökotrophologie III/Vertiefung der Haus-halts- und Ernährungswissenschaft

Pflicht Referat 5

Einführung in die Fachdidaktik des Fächerverbunds WTH

Pflicht mündliche Prüfung 10

Grundlagen der Elektrotechnik I Pflicht Klausur 5

Grundlagen der Elektrotechnik II/Experi-mentelles Arbeiten

Pflicht Experiment 5

Forschung und Lehre im Fächerverbund WTH

Pflicht Projektarbeit 5

Beruflicher Übergang und Berufsorien-tierung

Pflicht Praktikumsbericht 5

Herausforderungen von Ökonomie und Beruf im Zuge von Globalisierung und Nachhaltigkeit

Pflicht Referat 5

Projektentwicklung im Fächerverbund WTH

Pflicht Projektarbeit 5

Berufseinsatzmöglichkeiten

Die Studierenden werden auf die berufliche Tätigkeit als Lehrer/innen für Sonderpädagogik zum Einsatz an Förderschulen oder/und in der schulischen Integration vorbereitet; dort sind sie überwiegend im Unterrichtsfach „Arbeitslehre“ und „Hauswirtschaft“ tätig. Die berufsprak-tische und berufstheoretische Ausbildung wird in einem anderthalbjährigen Vorbereitungs-dienst fortgesetzt und schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.

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Notizen

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Notizen

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Notizen

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Notizen

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Notizen

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Notizen

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Impressum

Universität Leipzig, Dezember 2016Dezernat Akademische VerwaltungZentrale Studienberatung

4. Auflage, überarbeitet7.000 Exemplare

Redaktion: Dr. Solvejg Rhinow, Yvonne Schafhauser Satz & Layout: Stefanie Bamberg, Katz & Tinte | KommunikationCoverbild: www.colourbox.de / Syda ProductionsBild auf Seite 6: Christian HüllerDruck: DS Druck-Strom GmbH

Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.

Redaktionsschluss: November 2016

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