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Trends I Partner I Maßstäbe Das perfekte Zusammenspiel für die Zukunft! Themen dieser Ausgabe: Interview: Unternehmen Familie – Mission Rechtsberatung Erfolgreiche Kooperation: Die neue juris DAV App Expedition Recht: Das Deutsche Juristenorchester juris Collect: Individuelle Lösungen für Ihr Wissensmanagement 25. Jahrgang Nr. 1 2013 Das Informations-Magazin für alle juris Kunden

Trends I Partner I Maßstäbe - juris Das Rechtsportal · Lefebvre Sarrut (ELS) die Anteile an der Sdu Gruppe von den Investoren AAC Capital Partners und Allianz Capital Partners

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Trends I Partner I Maßstäbe

Das perfekte Zusammenspielfür die Zukunft!

Themen dieser Ausgabe:

Interview: Unternehmen Familie – Mission Rechtsberatung

Erfolgreiche Kooperation:Die neue juris DAV App

Expedition Recht: Das Deutsche Juristenorchester

juris Collect: Individuelle Lösungen für Ihr Wissensmanagement

25. Jahrgang Nr. 12013

D a s I n f o r m a t i o n s - M a g a z i n f ü r a l l e j u r i s Ku n d e n

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Alles, was Recht ist!

25 Millionen Rechts- und Wirtschaftsinformationen, täglich aktuell.

Das ist juris – Das Rechtsportal. Mit über einer Million Dokumenten Deutschlands umfangreichste Sammlung relevanter Entscheidungen aus allen Rechtsgebieten, ergänzt durch Kommentare, Handbücher und Fachzeitschriften von juris und seinen Partnerverlagen. Jetzt auf die Nr. 1 setzen unter www.juris.de.

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Chefsache

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Liebe Leserin, lieber Leser,

mit diesem ersten juris Brief im Jahr 2013 möchte ich Sie über eine Veränderung in der Zusammensetzung der Anteilseigner der ju-ris GmbH informieren. Zum 31. Januar 2013 hat die französische Verlagsgruppe Éditions Lefebvre Sarrut (ELS) die Anteile an der Sdu Gruppe von den Investoren AAC Capital Partners und Allianz Capital Partners erwor-ben. Gegenstand der Übernahme ist auch der von Sdu gehaltene Anteil an der juris GmbH. Der von der Bundesrepublik Deutschland ge-haltene Mehrheitsanteil an juris sowie die Anteile der weiteren Eigner bleiben davon unberührt.

Éditions Lefebvre Sarrut ist ein unabhängi-ger Familienkonzern und eines der größten Verlagshäuser Frankreichs im Markt für ju-ristische Fachinformationen in der Sparte Legal, Tax, Regulatory. Die Akquisition von Sdu – und damit die Übernahme der Anteile an der juris GmbH – dient dem strategischen Ausbau der Marktposition von ELS in West-europa. Zugleich werden mit der Übernahme die Voraussetzungen für eine Erweiterung des Produktangebots um neue Dienstleis-tungen und innovative Informationslösungen geschaffen.

Als Geschäftsführer von Sdu nv und der juris GmbH unterstütze ich den Einstieg von ELS als neuen Anteilseigner. Die guten Bedin-gungen für eine Synergie zwischen den bei-den Verlagshäusern bieten die Möglichkeit, das Potenzial von Sdu in den Niederlanden und von juris in Deutschland als Basis für ein langfristiges Wachstum und für eine Expansion des Unternehmens zu nutzen. Durch den neuen Anteilseigner ergibt sich eine langfristige Stärkung unserer Position im deutschen Markt. Das schafft hervorra-gende Perspektiven für die Weiterentwick-lung von Kooperationen, den Ausbau von Sekundärcontent und die Entwicklung von neuen zukunftsfähigen Produkten bei juris.

Impulse für die Zukunft

Wie werden sich das Recht und der Rechts-dienstleistungsmarkt in den kommenden Jahren verändern? Welche Szenarien sind dabei vorstell- bar? Unter dem Motto „Anwaltsmarkt 2030 – Zukunft gestalten“ treffen sich in den kommen-den Tagen die Mitglieder des Deutschen An-waltvereins zum alljährlichen Branchenereignis, dem Deutschen Anwaltstag in Düsseldorf. Mit Spannung erwarten wir die Präsentation der DAV-Zukunftsstudie mit neuen Prognosen für die Branche. Mit welchen Schwierigkeiten müssen Anwälte in Zukunft rechnen? Und wie können wir als Unternehmen die Arbeit der Rechtsan-wälte künftig am besten unterstützen?

Seit der Finanzmarktkrise wissen wir, wie unsi-cher alle Prognosen sind. Dennoch heißt es, offen zu sein für neue Perspektiven, Zukunftspotenzi-ale aufzuspüren und Impulse zu geben. Dabei ist es unsere Herausforderung als Unternehmen, für die Zukunft die Informationslösungen für die Bedürfnisse unserer Kunden zu finden. Die kon-struktive Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltverein schafft dabei schon seit acht Jah-ren hervorragende inhaltliche Grundlagen. Es ist eine Kooperation mit Schulterschluss, die eine besondere Nähe zu unseren Anwendern in der Anwaltschaft herstellt.

Informieren Sie sich in diesem Heft über das jüngste Produkt der Zusammenarbeit mit dem DAV. Die juris DAV App ist eine neue, kostenlo-se Smartphone-App mit echtem Mehrwert für Rechtsanwälte. Sie wird erstmals auf dem DAT vorgestellt. Eine weitere neue maßgeschneiderte Lösung aus unserem Hause ist das Dokumen-tenmanagement juris Collect, mit dem wir uns an Verbände, öffentliche Verwaltung und Unter-nehmen richten.

Der heutige juris Brief bietet Ihnen darüber hin-aus weitere Neuigkeiten aus dem Unternehmen und interessante Themen aus der Branche.

Lassen Sie sich inspirieren von einem Porträt über das Deutsche Juristenorchester, dessen Mitglie-der sich neben ihrer beruflichen Tätigkeit mit ganzer Leidenschaft dem Musizieren widmen.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

Mit freundlichen GrüßenIhr

Samuel van OostromGeschäftsführer

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Im Blickpunkt

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juris Collect: Individuelle Lösungen für Ihr WissensmanagementNeu für Verbände, öffentliche Verwaltung und Unternehmen

Ob öffentliche Verwaltung, Verbände oder Unternehmen: Sie alle arbeiten mit spezifi-schen, internen Dokumenten, die im tägli-chen Einsatz unverzichtbar sind.

Von internen Anweisungen und Rundschreiben über Checklisten, Leitfäden und Mustertexten bis hin zu Berichten und Protokollen, zahlreiche Do-kumente werden individuell erstellt und müssen bei der Umsetzung im Arbeitsalltag berücksich-tigt werden. Abgelegt sind sie auf Festplatten, Netzlaufwerken, in zentralen Datenbanken oder – die kostspieligste Variante – ausgedruckt in Ordnern. Manchmal, je nach Abteilung, in unter-schiedlichen Systemen. Oft genug löst das kom-plexe und langwierige Suchvorgänge aus, bis alle Unterlagen für eine valide Entscheidung zu-sammengestellt sind. Hinzu kommt das Risiko, dass unbemerkt veraltete Versionen eines Do-kumentes im Umlauf bleiben können und im schlimmsten Fall zu Fehlentscheidungen führen.

Moderne Arbeitsprozesse machen die Gren-zen papiergestützter Dokumentenverwal-tung immer offenkundiger.

Mit juris Collect lassen sich die Vorteile der ju-ris Datenbank jetzt auch für interne Dokumente nutzen, die Behörden, Verbände und Unterneh-men einsetzen. juris Collect ist die effiziente Lö-sung für eine individuell angepasste Recherche, die sämtliche unternehmensspezifischen Doku-

mente aufnimmt und automatisch mit Gesetzen und Rechtsprechung verlinkt. Entweder unter der bekannten juris Rechercheoberfläche oder auf Wunsch auch im Corporate Design des Kunden. Optimales Wissensmanagement für interne Dokumente

juris Collect schafft die Möglichkeit, alle Informa-tionen, die für die tägliche Arbeit relevant sind, in einem System durchgängig recherchierbar zu ma-chen. juris Collect ist dabei viel mehr als ein zen- traler Ablageort für die unternehmensspezifi-schen Dokumente. Verlinkungen und Metatags ermöglichen eine bessere Recherche und er-schließen die rechtlichen Zusammenhänge. Die benötigten Dokumente werden schneller ge-funden. juris Collect sorgt etwa bei der Sachbe-arbeitung für durchgehende Rechtssicherheit: Denn die direkte Verknüpfung der internen Do-kumente mit Gesetzen und Rechtsprechung aus juris unterstützt effektiv bei der Fallbearbeitung.

Suchvorgänge werden beschleunigt, die Qualität der Ergebnisse wird verbessert

Mit juris Collect laden Kunden die entsprechen-den Dokumente selbst über eine gesicherte Da-tenverbindung in die juris Datenbank hoch. Die Dokumente werden mit Metadaten versehen und automatisch mit juris Rechtsprechung und Geset-zen verlinkt. Es entsteht kein weiterer manuel-ler Aufwand für die Verlinkung. In der täglichen

Arbeit mit den internen Dokumenten gelangt man mit einem Klick zu den juris Dokumenten. Verlin-kungen zwischen den internen Dokumenten kön-nen über Permalinks eingerichtet werden. Eine umfassende weitere Rechtsrecherche in juris kann ohne Wechsel der Datenbank auf der gleichen Be-nutzeroberfläche erledigt werden.

Die internen Datenbestände sind entsprechend der hohen juris Sicherheitsstandards geschützt und nur den vom Kunden bestimmten Nutzer-kreisen zugänglich.

Beispiele für Dokumente in juris Collect:

Rundschreiben

interne Anweisungen

allgemeine Geschäftsbedingungen

Verträge

Mustertexte

Checklisten

Tabellen

Berichte

nicht veröffentlichte Gerichtsentscheidungen

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Im Blickpunkt

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juris Collect Sammlungen – ideale Unter-stützung bei der Sachbearbeitung

Gerade auf der Sachbearbeiterebene wird häufig mit speziellen Dokument- und Gesetzessammlun-gen gearbeitet. juris Collect Sammlungen schafft die Möglichkeit, entsprechende Sammlungen aus juris oder aus internen Dokumenten zusammen-zustellen, die anschließend zentral für den Abruf bereitgestellt werden.

juris Collect Sammlungen arbeitet mit Inhalts-verzeichnissen, die entsprechend der Orga-nisationsstruktur und Arbeitsabläufe erstellt werden. Das unterstützt die Mitarbeiter op-timal bei ihren Aufgaben und Arbeitsroutinen. Für Sachbearbeiter schafft das maximale Effi-zienz in der Fallbearbeitung. Ein weiteres Nut-zungsbeispiel sind z. B. Verbände, die mit juris Collect Sammlungen ihren Mitgliedern auf die Branche angepasste Gesetzessammlungen für die Recherche verfügbar machen können.

Zentrale Verfügbarkeit von Informationen spart Zeit und Kosten

Mit juris Collect erhalten die Mitarbeiter ein um-fassendes zentrales Informationssystem. Die Su-che nach allen relevanten Informationen findet nur noch in einem einzigen System statt. Dokumente können schneller durchsucht werden. Man benö-tigt insgesamt weniger Zeit, Dokumente zusam-menzustellen. Mit juris Collect wird die Informati-onsbeschaffung zentralisiert. Das senkt die Kosten für die Bereitstellung von Informationen. Weil die unternehmenseigenen Dokumente zentral ge-pflegt und aktualisiert werden können, ergibt sich auch hier Potenzial für Zeit- und Kostenersparnis.

Fazit: Rechtssicherheit und Entscheidungs-qualität steigen

juris Collect ermöglicht es den Anwendern, alle ju-ristisch relevanten Informationen (auch aus selbst erstellten Dokumenten) in einem zentralen Sys-tem zu finden. Dieses System ist speziell auf die juristische Recherche zugeschnitten und bietet eine umfassende Verlinkung auf weiterführende Rechtsinformationen. Mit juris Collect werden in-terne Dokumente zentral bereitgestellt. So kön-nen standardisierte Vorgaben mit weniger Auf-wand erfüllt werden. Das Ergebnis ist eine juris Datenbank, die insgesamt auf den Informations-bedarf des Kunden zugeschnitten ist.

Sie haben Interesse an juris Collect?Dann wenden Sie sich einfach an Ihren Ver-triebsansprechpartner bei juris. In einem ersten Beratungstermin analysieren wir gemeinsam mit Ihnen Ihren individuel-len Bedarf. Dabei ist es auch möglich, das Corporate Design Ihres Unternehmens zu berücksichtigen, damit ein einheitliches Erscheinungsbild über alle Informations-kanäle gewährleistet bleibt. Im Anschluss erhalten Sie ein individuelles Angebot, das auf der mit Ihnen abgestimmten Konzep-tion beruht und Ihre konkreten Bedürfnisse berücksichtigt.

Wir beraten Sie gerne unter Telefon 0681 5866-4416 oder per E-Mail an [email protected].

Vorteile für den Einsatz von juris Collect:

juris Rechtsinformationen, ergänzt mit unternehmensspezifischen Dokumen-ten, werden zentral zugänglich für die Mitarbeiter.

Auf Basis der bewährten juris Recher-chetechnologie mit der Erschließung der Metadaten und der automatischen Verweiserkennung werden alle Doku-mente untereinander verknüpft.

Die individuelle, fachgebietsspezifische Navigation erlaubt die Erschließung von Informationen.

Die Oberfläche kann dem Corporate Design von Unternehmen, Verbänden und Behörden angepasst werden.

Davon profitieren die Anwender:

Professionelle Rechtsinformationen und unternehmenseigene Dokumente, die intern veröffentlicht sind, können in einem Schritt recherchiert werden.

Angepasste Suchfelder und die indivi-duelle Rechtsgebiete-Navigation sor-gen für optimale Übersicht und schnel-lere Suchergebnisse.

Die automatische Verweiserkennung und Verlinkung der eigenen Doku-mente mit dem juris Datenbestand spart zweimal Zeit: bei der Einrichtung und bei der Recherche.

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Aus dem Unternehmen

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Das Sachenrecht, kodifiziert in den §§ 854-1296 BGB, widmet sich insbesondere den Rechtsbezie-hungen einer Person zu einer beweglichen bzw. unbeweglichen Sache. Geregelt werden u. a. der Besitz von Sachen, Inhalt des Eigentumsrechts, Erwerb und Verlust des Eigentums an Grundstü-cken und an beweglichen Sachen, die Eigentums-beschränkungen und Belastungen. Ferner findet

Band 3 – Sachenrecht – 6. Auflage 2013sich eine Kommentierung zum Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht.Mit allen juris Praxiskommentar-Ausgaben er-halten Sie die Printvariante, das E-Book und den Online-Zugriff auf weitere Aktualisierungen und Quellennachweise.

ISBN-Nr. 978-3-86330-011-1

Das Familienrecht befasst sich in den §§ 1297-1921 BGB mit den Regelungen von der Ehe-schließung bis zur Scheidung einschließlich Güterrecht und Unterhaltsrecht bei Scheidung sowie dem Versorgungsausgleich.

Darüber hinaus regelt es die gesetzlichen Vertre-tungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung. Neben den familien-rechtlichen Normen des BGB werden im juris

Band 4 – Familienrecht – 6. Auflage 2013PraxisKommentar BGB das Gewaltschutzgesetz, das Lebenspartnerschaftsgesetz, das Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz sowie des Versor-gungsausgleichsgesetzes kommentiert.

Ebenso enthalten sind ausführliche kostenrecht-liche Hinweise zu Familiensachen sowie steuer- und sozialrechtliche Hinweise.

ISBN-Nr. 978-3-86330-012-8

Das Internationale Privatrecht ist Teil des natio-nalen Rechts und behandelt die Frage, welches materielle Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsbe-rührung anzuwenden haben.

Neben Kommentierungen zum Einführungsge-setz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) be-inhaltet der Band Kommentierungen zur

Verordnung (EG) Nr. 864/2007 des Euro-päischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II-VO)

Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäi-schen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldver-hältnisse anzuwendende Recht (Rom I-VO)

Band 6 – Internationales Privatrecht – 6. Auflage 2013 Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates

vom 20. Dezember 2010 zur Durchführung einer verstärkten Zusammenarbeit im Be-reich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwen-denden Rechts (Rom III-VO)

Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (EU-Unterhaltsverord. - EuUnthVO), Art. 15 und zum

Protokoll über das auf Unterhaltspflich-ten anzuwendende Recht - Haager Unter-haltsprotokoll.

ISBN-Nr. 978-3-86330-014-2

juris PraxisKommentar BGB in neuer Auflage

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Aus dem Unternehmen

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Festschrift für Helmut Rüßmann

juris auf dem Deutschen Anwaltstag 2013

Am 23. Januar 2013 hat Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Helmut Rüßmann sein 70. Lebensjahr vollen-det. Der Jubilar war bis zu seiner Emeritie-rung Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsphiloso-phie an der Universität des Saarlandes.

Helmut Rüßmann ist juris seit vielen Jahren eng verbunden. Er gehört von Anfang an zu den Ge-samtherausgebern des juris PraxisKommentars BGB, der 2003 als einer der ersten Online-Kom-mentare zum Bürgerlichen Gesetzbuch auf dem deutschen Markt veröffentlicht wurde. Damit hat er sich bleibende Verdienste um die Weiterent-

wicklung von juris von einem reinen Datenbank-anbieter zum elektronischen Verlag erworben.

So war es für juris eine Selbstverständlichkeit, die Festschrift zu verlegen, die Helmut Rüßmann – akademischen Traditionen folgend – zum 70. Geburtstag gewidmet wurde. Unter der Herausge-berschaft seines Schülers Prof. Dr. Jürgen Stamm (Universität Erlangen-Nürnberg) haben mehr als 70 Autoren aus elf Ländern an dieser Festschrift mitgewirkt. Beim anschließenden Empfang gab es reichlich Gelegenheit zum fachlichen und persönlichen Austausch.

Der 64. Deutsche Anwaltstag findet vom 6. bis 8. Juni im Congress Center Düsseldorf statt. Selbstverständlich wird auch juris vor Ort sein und über die neue juris DAV App, optimierte Recherchefunktionen, Wissens-management mit juris Collect und neue Pra-xiskommentare BGB und SGB informieren.

Der diesjährige Anwaltstag beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Thema „Anwalts-markt 2030 – Zukunft jetzt gestalten“. Die vom Deutschen Anwaltsverein in Auftrag gegebene

Das knapp 1.100 Seiten starke Buch wurde Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Helmut Rüßmann im Rahmen einer Feier-stunde im Saarländischen Staats-theater überreicht. Über 400 Gäste lauschten dem Saarländischen Staatsorchester, das Werke von Brahms und Wagner aufführte. Die Festschrift ist als Printwerk erhält-lich und Bestandteil des Online-Angebots von juris.

ISBN 978-86330-021-0

Studie wurde von der Schweizer Prognos AG erstellt und wird am 7. Juni offiziell vorgestellt.

Das Rechtsportal juris wird die neue juris DAV App vorstellen. Diese kostenlose App ermöglicht eine schnelle, mobile Recherche, um sich z. B. im Anwaltsblatt zu informieren.

Die Besucher können sich persönlich zum neuen Wissensmanagement mit juris Collect beraten lassen und die optimierte Recherche-Funktion testen. Entscheidungsfreudige profitieren am juris Stand

S 36 von 10 % Messe-Rabatt auf alle Onlinepro-dukte im ersten Bezugsjahr bei Direktabschluss am Messestand (gilt nicht für bereits rabattier-te Angebote.)

Zudem können Interessierte an einer Umfrage zum juris Brief teilnehmen. Weitere Infos finden Sie am Stand S 36 auf dem DAT oder hier im juris Brief.

Besuchen Sie uns auf demDeutschen Anwaltstag6. – 8. Juni 2013 / Stand S 36

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juris im Dialog

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Unternehmen Familie – Mission RechtsberatungDas Juristenehepaar Linnartz aus Koblenz im juris Brief-Gespräch

Am Valentinstag gewährt uns das Juristenehepaar Linnartz aus Koblenz einen sehr persönlichen Einblick in ihr Arbeits- und Privatleben. Wir führen ein au-ßergewöhnliches Interview mit einem außergewöhnlichen Paar. Sie teilen sich die Kanzleiräume, arbeiten Tür an Tür und leben im selben Haus mit ihren bei-den Töchtern. Wie bewältigen sie ihren 24-Stunden-Tag als Anwalt, Ehepart-ner und Eltern? Edith Linnartz ist Anwältin und seit vielen Jahren ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig, Franz Linnartz Fachanwalt für Steuer-recht und Fachanwalt für Erbrecht, beide sind juris Autoren und Herausgeber.

Frau Linnartz, heute ist der Tag der Ver-liebten, der 14. Februar. Da muss diese Frage sein: Wie haben Sie damals Ihren Mann Franz kennengelernt und wann haben Sie ge-heiratet?

Edith Linnartz: Wir haben zwar beide an der Uni Trier studiert, sind uns dort aber nicht bewusst begegnet. Zwischen uns lagen vier Semester und wir hatten jeder für sich ganz andere Interessen. Erst nach dem Studium sind wir uns als Kolle-gen in einer Koblenzer Wirtschaftsprüfungsge-sellschaft begegnet.

Franz Linnartz: Ich habe dort als Fachanwalt für Steuerrecht gearbeitet, meine Frau als Anwältin in der firmeneigenen Rechtsabteilung. Wir haben uns erst die Bücher, schließlich das Büro geteilt. Naja, so führte eins zum anderen.

Edith Linnartz: Geheiratet haben wir dann 1996. Im März wurden es schon 17 Jahre. Seit 1997 arbeiten und leben wir hier im Haus, nach-dem sich mein Mann selbstständig gemacht hat.

Franz Linnartz: Damals musste ich mich ent-scheiden, ob ich Wirtschaftsprüfer werde oder als Rechtsanwalt tätig bleibe. Für mich war klar, dass ich Anwalt bleibe.

Herr Linnartz, in einem alten juris Brief aus dem Jahre 2009 wurden Sie nach Ihrer größten Herausforderung befragt. Kön-nen Sie sich noch an Ihre Antwort erinnern?

Franz Linnartz: Ja, das sind nach wie vor meine drei Frau-en. Wir haben zwei Töchter im Alter von 11 und 14 Jah-ren. Man wächst an seinen Herausforderungen.

Welchen Einfluss hat Ihr Beruf auf das Familienleben, insbesondere auf die Kinder?

Edith Linnartz: Durch das Studium lernt man, Fakten zu ordnen und einen neutralen Standpunkt

einzunehmen, bevor man entscheidet. Diese Denk-weise überträgt sich auch aufs Privatleben. Man argumentiert anders. Für manch Außenstehenden klingt das teilweise hart, wenn man die Fakten auf

den Tisch legt. Aber als Jurist lernt man, die Dinge zu sor-tieren.

Und wie sieht das dann in der Praxis aus?

Franz Linnartz: Es ist ganz einfach. Die besse-ren Argumente entscheiden, sowohl vor Gericht als auch im Privaten. Für ein gut begründetes Ar-gument ändere ich meine Meinung gern. Unse-re Kinder lassen sich nicht mit einem einfachen „Nein“ abspeisen. Auch umgekehrt werden wir

„Diese Denkweise überträgt sich auch aufs Privatleben.“

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juris im Dialog

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„Wir können jederzeit miteinander sprechen, egal wo, egal wann.“

„Das Mandanten- verhältnis ist sehr komplex.“

von den Kindern mit Argumenten konfrontiert, wenn beispielsweise über das Taschengeld ge-sprochen wird. Frau Linnartz, sehen Sie das genauso wie Ihr Mann?

Edith Linnartz: Ja, neulich ging es um die Helmpflicht. Da übergab uns unsere älteste Tochter ein selbst recherchier-tes Dossier über die Vor- und Nachteile der Helmpflicht. Sie sollte auf dem Schulweg ei-nen Fahrradhelm tragen, den sie vehement ablehnte. Unse-re Kinder spüren, dass wir beide Spaß an unse-rem Beruf haben, auch wenn wir mal abends

oder am Wochenende arbeiten müssen. Mein Mann ist aufgrund seiner Vorträge öfter unter-wegs. Dank der räumlichen Nähe zwischen Büro und Wohnung sind wir jederzeit greifbar, auch wenn die Kinder uns mit zunehmendem Alter immer weniger brauchen …

Wissen Ihre Töchter schon, was sie mal wer-den wollen, auch Rechtsanwälte?

Franz Linnartz: Wir kommen beide nicht aus ty-pischen Juristenfamilien. Ich habe mich für das Jurastudium wegen der Vielzahl von spannenden beruflichen Möglichkeiten entschieden. Unsere Kinder sind noch zu jung, um sich festzulegen, sie ha-ben ja auch noch viel Zeit.

Edith Linnartz: Ja, sie sol-len es sich gut überlegen, was sie werden wollen ... Viele Jugendliche ha-ben ja ein völlig falsches Bild von unserem Be-ruf. Manchmal rufen sie an und fragen nach einer Ausbildungsstelle. Ihre Begründung für ihr Inte-resse am Beruf? Sie schauen nachmittags regel-mäßig die einschlägigen Reality-Dokusoaps im Fernsehen an und wüssten, wie das Arbeiten in einer Kanzlei funktioniere …

Apropos Arbeit: Wie organisieren Sie Ihren Büroalltag?

Franz Linnartz: Mittlerweile erledigen wir unse-ren Schriftverkehr größtenteils selbst. Dank mo-

derner Bürokommunikation ist das kein Problem mehr und spart in der Regel Zeit. Ich interessiere mich sehr für Diktiersoftware und andere technische Hilfen, die das Ar-

beiten erleichtern. Meine große Tochter unter-stützt mich dabei sehr. Sie ist sehr technikaffin.

Oftmals sitzen wir zusammen und diskutieren die neuesten technischen Trends.

Edith Linnartz: Sie hat zum Beispiel meine Homepage erstellt und betreut sie.

Da arbeitet ja die ganze Familie mit! Frau Linnartz, wie schaffen Sie dabei den Spa-gat zwischen Familien- und Arbeitsleben?

Edith Linnartz: Kurz nach der Geburt meines zweiten Kindes habe ich mich selbstständig ge-macht und meine eigene Kanzlei gegründet. Somit führe ich neben meiner eigenen Kanzlei

für Arbeitsrecht ein „mo-dernes Familienunterneh-men“. Mein Mann unter-stützt mich im familiären Bereich, wo er nur kann. Als Anwältin ist man auch ger-

ne auf Schulposten oder in sonstigen Ehrenäm-tern gesehen. Man jongliert, um alles am Laufen zu halten und allen Anforderungen gerecht zu werden. Bisher hat das alles super funktioniert.

Sie arbeiten und wohnen mit Ihrer Familie im selben Haus. Wie sieht der Wechsel von der Arbeit zum Privatleben aus?

Franz Linnartz: Bei mir funktioniert der Wech-sel blitzschnell, ich lege nur mein Jackett ab und bin sofort Privatmensch. Ich beschäftige mich dann gerne mit meinen Töchtern, lese die Zei-tung oder befasse mich mit anderen, für die Fa-milie anstehenden Fragen.

Edith Linnartz: Bei mir geht das nicht so ein-fach. Ich kann nicht so gut bzw. so schnell um-schalten wie mein Mann. Wenn ich aus der Kanz-lei nach oben in die Wohnung gehe, brauche ich ein paar Minuten Zeit für mich, um abzuschal-ten und anzukommen.

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juris im Dialog

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Sie leben und arbeiten unter einem Dach. Wie lassen sich da Privat- und Berufsleben voneinander trennen? Muss man da nicht eine Vereinbarung oder ein Abkommen treffen, damit der Beruf nicht zu sehr ins Private hineinregiert?

Beide: Nein, das ist nicht nötig. Dafür mögen wir bei-de unseren Beruf viel zu sehr.

Franz Linnartz: Wir können jederzeit miteinan-der sprechen, egal wo, egal wann. Das kann hier in den Büros passieren oder beim Kochen. Es gibt nur eine Spielregel: Die Identitäten der Mandan-ten bleiben in der Kanzlei. In der Wohnung hei-ßen die Parteien wie im Lehrbuch A und B.

Sie haben beide mit Mandanten in hoch-emotionalen Lebenssituationen zu tun. Im Arbeitsrecht geht es oft um die Existenzbe-drohung, im Erbrecht um den Tod. Wie ge-hen Sie damit um?

Edith Linnartz: Das Mandantenverhältnis ist sehr komplex. In erster Linie muss man zuhö-ren. Die Menschen befinden sich in einer unge-wohnten Situation und erzählen natürlich im-

mer subjektiv, manchmal fällt das Entscheidende dann in einem Nebensatz. Während des Mandats muss der Anwalt immer die Zügel in der Hand be-halten. Im Idealfall leitet er den Mandanten so,

dass dieser nichts Unüber-legtes tut oder vorgreift. Die Mandanten können uns vertrauen, wir machen das schon.

Franz Linnartz: Ich nenne es oft Telefonseelsor-ge. Ich leiste emotionalen Beistand und reiche auch schon mal ein Taschentuch, wenn die emo-tionalen Erben vor meinem Schreibtisch sitzen. Oft könnte der Fall in kürzerer Zeit besprochen werden. Aber wie meine Frau bereits sagte, geht es auch ums Zuhören und Verständnis zeigen.

Eine letzte Frage an Sie beide: Wenn man sich emotional so einbringt und das Urteil dann anders ausfällt, kommen einem da nicht Zweifel an der Gerechtigkeit?

Edith Linnartz: Ja, manchmal schon.

Franz Linnartz: Wenn ein Urteil gut begründet ist, kann ich damit leben.

Vielen Dank für das Gespräch!

Edith Linnartz ist als Rechtsanwältin ausschließlich tätig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und wünscht sich als An-wältin und Familienmanagerin, dass ihr der Spagat zwischen Beruf und Familie weiterhin gut gelingt.

Franz Linnartz ist Fachanwalt für Steu-errecht und Fachanwalt für Erbrecht. Er wünscht sich, dass die Mandanten zu Lebzeiten qualifizierten Rat einholen und ein Testament erarbeiten, statt die Erben später vor einem Scherbenhaufen stehen zu lassen.

Beide sind Herausgeber des AnwaltZertifi-katOnline Arbeitsrecht bzw. Erbrecht und für den juris PraxisReport Arbeitsrecht bzw. Familien- und Erbrecht als Autoren, Franz Linnartz dazu auch als Herausge-ber, tätig. Er schreibt zusätzlich für den juris PraxisKommentar BGB.

Weitere Publikationen und Mitglied-schaften auf: www.arbeitsrecht-linnartz.de www.erbrecht-linnartz.de

„Wenn ein Urteil gutbegründet ist, kann ich damit leben.“

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Aus dem Unternehmen

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Stollfuß Medien Modul Stotax First powered by juris

juris erweitert Informationsangebot für die steuer- und wirtschaftsbera-tenden Berufe

Das Rechtsportal juris hat einen Spezialisten im Bereich der steuerrechtlichen Themen in den Kreis seiner AllianzPartner aufgenommen. Mit Stollfuß Medien Modul Stotax First powered by juris, der umfassenden Datenbank von Stollfuß Medien, sind seit Herbst 2012 weitere hochka-rätige Werke zum Steuerrecht, Personal- und Rechnungswesen bei juris verfügbar.

Mit Stollfuß Medien Modul Stotax First powered by juris ist das Rechtsportal auch zur ersten Ad-resse für die steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe geworden. Die Inhalte sind exakt auf den Bedarf der Praktiker im Steuerrecht, Personalwe-sen und Rechnungswesen abgestimmt und wur-den zu einem durchgängig recherchierbaren Expertensystem vernetzt.

juris eröffnet damit seinen Nutzern den direkten Zugriff auf führende Kommentare, wie den Wid-mann/Mayer zum Umwandlungsrecht sowie zahlreiche Kommentierungen zum Steuerrecht, Bilanzrecht und Zollrecht sowie zur Abgabenord-nung. Eine Reihe von praxisgerechten Handbü-chern und Ratgebern, wie das ABC des Lohnbü-ros sowie renommierte Fachzeitschriften (z. B.

die DStZ und die UVR) komplettieren das Infor-mationsangebot. Sämtliche Werke sind verlinkt mit Gesetzen, Rechtsprechung, Verwaltungsan-weisungen und Sekundärinhalten aus juris. Kaum ein Rechtsgebiet hat so unmittelbare Auswirkungen auf die Mandanten wie das Steu-errecht. Stollfuß Medien Modul Stotax First po-wered by juris erhält tägliche Aktualisierungen – mehr als 600 inhaltliche Updates im Jahr. Sie decken alle Schwerpunkte im Bereich Steuer-recht und der angrenzenden Fachgebiete ab. Die Inhalte aus Stollfuß Medien Modul Stotax First powered by juris enthalten effektive Werkzeuge

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Aus dem Unternehmen

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juris PraxisKommentar SGB X – Sozialver- waltungsverfahren und SozialdatenschutzProf. Dr. Rainer Schlegel, Prof. Dr. Thomas Voelzke (Gesamtherausgeber)

Das SGB X regelt das Sozialverwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammen-arbeit der Sozialleistungsträger untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten.

Das Sozialverwaltungsverfahren betrifft alle Bü-cher des SGB. Die Regelungen sind von hoher praktischer Relevanz, da sie die für die allgemeine Verwaltung geltenden Vorschriften des Verwal-tungsverfahrensgesetzes (VwVfG) – trotz vielfäl-tiger Parallelitäten – zum Teil deutlich modifizieren.

ISBN-Nr. 978-3-86330-007-4 1. Auflage 2013

juris PraxisKommentar SGB V – Gesetzliche KrankenversicherungProf. Dr. Rainer Schlegel, Prof. Dr. Thomas Voelzke (Gesamtherausgeber)

Die Neuauflage des vielfach in Rechtsprechung und Literatur zitierten juris PraxisKommentar SGB V führt sicher durch die aktuellen Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung und berück-sichtigt die umfassenden Änderungen durch das zum 1. Januar 2012 in Kraft getretene GKV-Ver-sorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG).

Online:

Über 460 Aktualisierungshinweise, darunter zur am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Neufassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie (BedarfsplRL-Ä).

ISBN-Nr. 978-3-86330-005-02. Auflage 2012

juris PraxisKommentar Vergaberecht GWB | VgV | SektVO | VOB/A | VOL/A | VOFRA Prof. Wolfgang Heiermann, Prof. Dr. Christopher Zeiss (Herausgeber)

Die neue 4. Auflage des juris PraxisKommentars Vergaberecht berücksichtigt die aktuelle Rechts-lage nach den tiefgreifenden strukturellen Ver-änderungen innerhalb der VOB/A-Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A 2012). Kommentiert werden ferner die §§ 97 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun-gen), die Vergabeverordnung (VgV), die Sekto-renverordnung (SektVO) sowie erstmals die VOL/A und die VOF.

ISBN-Nr. 978-3-86330-029-64. Auflage 2013

Voraussichtlich ab Juli 2013 erhältlich

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Aus dem Unternehmen

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juris und DAV starten neue App für Smartphone Wenn eine Kooperation erfolgreich ist, pro-fitieren alle Beteiligten. Bestes Beispiel da-für ist die Zusammenarbeit zwischen juris und dem Deutschen Anwaltverein. Hier brin-gen die Kooperationspartner bereits seit 8 Jahren ihre Stärken ein. Zum Vorteil für fast 70.000 Rechtsanwälte in den deutschen Anwaltvereinen.

juris und der DAV präsentieren zum Deutschen Anwaltstag 2013 eine gemeinsame Neu-Ent-wicklung: die juris DAV App für Smartphones. Die juris DAV App enthält 800 wichtige Gesetze und Verordnungen des Bundes in den aktuell gül-tigen Fassungen und das Deutsche Anwaltsblatt in der jeweils aktuellen Ausgabe. Die Inhalte der App werden laufend aktualisiert, sind auf einer Smartphone optimierten Oberfläche abrufbar und werden mit nutzerfreundlichen Suchfunk-tionen unterstützt.

Das Besondere: juris DAV App mit virtueller Handakte

Die Anwender können Inhalte der App auswäh-len, in eine virtuelle Handakte auf ihrem Smart-phone speichern und offline nutzen. So erhalten sie eine aktuelle Gesetzessammlung nach indi-viduellem Zuschnitt. Sie wird mit einer komfor-tablen Volltext-Suchfunktion unterstützt. Wich-tige Gesetze, die immer wieder benötigt werden, sind so auch auf dem Smartphone jederzeit griff-bereit.

„Inzwischen nutzt jeder sein Smartphone auch für berufliche Zwecke. Uns war es wichtig, eine App mit echtem Mehrwert für Anwälte zu ent-wickeln. Gerade Rechtsanwälte, die häufig un-terwegs sind, können mit dieser App schnell recherchieren oder Wartezeiten nutzen, um sich z. B. im Anwaltsblatt zu informieren,“ sagt Daniela Schmid, Geschäftsbereichsleiterin bei juris.

Die juris DAV App ist eine kostenlose mobile App mit echtem Nutzwert für Rechtsanwälte – ohne Werbung. Die App ist für Smartphones oder Tab-lets geeignet und für Android und Apple iOS Sys-teme erhältlich.

juris DAV – der Klassiker für kleine und mitt-lere Kanzleien

juris DAV ist das maßgeschneiderte Leistungspa-ket zum Festpreis für die Mitglieder des DAV. Seit der Einführung hat es sich zu einem Klassiker für kleine und mittlere Kanzleien entwickelt. Das Leis-tungsspektrum von juris DAV wird den beruflichen Anforderungen der Anwälte laufend angepasst.

Unschlagbar im Preis-LeistungsverhältnisDas Geheimnis Ihres Erfolgs: juris DAV

Rechtsprechung: Die umfangreichste und bis ins Jahr 1947 zurückreichende Samm-lung von Entscheidungen zu allen Rechtsge-bieten. Täglich aktualisiert – mit mehr als 1 Million Dokumenten.

Bundesrecht: Die bundesrechtlichen Normen im Volltext in aktueller, historischer und zu-künftiger Fassung.

EUR-Lex: Europäische Rechtsprechung, Vor-schriften und Verträge.

Literaturnachweise: Die Auswertung von 750 Fachzeitschriften, von Profis zusammenge-stellt und systematisch aufbereitet.

Anwaltsblatt (AnwBl): Die juristische Fach-zeitschrift des DAV mit Schwerpunkten zum Anwaltsrecht, zu Anwaltshaftung und An-waltsvergütung. Alle Inhalte sind mit den zi-tierten Gerichtsentscheidungen und Normen aus juris verknüpft.

juris PraxisKommentar BGB Online-Ausgabe: Der Großkommentar zum BGB. Sechs Bände und umfangreiche Hinweise zur Prozesspra-xis sowie nützliche Berechnungsprogramme, z. B. zum RVG. Laufende Online-Aktualisie-rungen halten ihn stets auf dem neuesten

Stand der Rechtsprechung. Die Volltexte zitierter Urteile und Normen sind verlinkt.

juris PraxisReporte: Die Online-Zeitschriften zu 17 Rechtsgebieten von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht mit Anmerkun-gen namhafter Autoren zu wichtigen Ent-scheidungen und deren Auswirkungen auf die juristische Praxis.

AnwaltZertifikatOnline (DAA): Das Fortbil-dungsangebot mit dem Gütesiegel der Deut-schenAnwaltAkademie. Fortbildung und Prüfungen erfolgen online und per E-Mail. Erweitern Sie Ihre Qualifikationen schnell und praxisbezogen in neun Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Ge-sellschaftsrecht, Insolvenzrecht, IT-Recht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Verkehrsrecht.

Mehr Informationen über juris DAV und kosten-lose Testmöglichkeit auf www.juris.de.

Testen Sie die juris DAV App auf dem Deut-schen Anwaltstag in Düsseldorf. Wir freuen uns auf Ihren Besuch am Stand S 36.Die juris DAV App ist demnächst im App-Store erhältlich. Weitere Infos un-ter www.juris.de/apps.

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Expedition Recht

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Das Deutsche Juristenorchester Die gelebte Verbindung von Musik und Rechtswissenschaften

Gibt es eine Verbindung von Musik und Rechtswissenschaften? Auf den ersten Blick – nein. Musik verbinden wir auto-matisch mit Muße, Freizeit und Gefüh-len. Wir hören Musik im Auto, unter der Dusche und in der Oper. Mit Rechtswis-senschaften assoziieren wir Arbeit, Ge-setzestexte, Recherchen und Verhand-lungen. Konträre Welten – oder?

Aber bei genauerer Betrachtung gibt es mehr Gemeinsamkeiten als gedacht. Musik und Rechtswissenschaften folgen fixierten Ab-läufen, lassen jedoch jede Menge Spiel- und Gestaltungsraum für Interpretationen zu. Beide Fachrichtungen kennen die Improvisa-tion. Beide schlagen „harte und weiche Töne“ an, bieten Möglichkeiten zum geisti-gen Austausch ohne Worte und sind in ihrer Breite und Tiefe unerschöpflich. Beide Wis-senschaften verbinden und befrieden Men-schen, schaffen Kultur und sind aus unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Men-schen, die beide Welten leben, musizieren gemeinsam im Deutschen Juristenorchester. Zwei von ihnen haben wir getroffen: Sabine Rims und Thilo Wieske.

Im Jahre 2008 gründeten ca. 20 Mitglieder den Verein „Deutsches Juristenorchester e. V.“. Sie alle kannten sich zuvor aus dem seit 2002 bestehenden Bundesjuristenorchester und wollten mit ihrer Neugründung einen

musikalischen Wechsel herbeiführen. Bis heute bestehen beide Orchester und sind freundschaftlich miteinander verbunden.

Eines der Gründungsmitglieder ist Sabine Rims, heute Richterin am Amtsgericht Saar-brücken und zweite Geige im Deutschen Ju-ristenorchester. Als sie vor sieben Jahren aus beruflichen Gründen von Koblenz ins Saar-

land zog, suchte sie musikalischen Anschluss beim Orchestre Symphonique SaarLorraine. Denn so klar, wie ihre frühe Entscheidung war, einmal Richterin zu werden, so bewusst ist ihr auch jederzeit gewesen, dass sie ihre Leidenschaft für die Musik weiterpflegen muss. „Ich möchte weder auf Jura noch auf Musik verzichten“, versichert sie. Beim Or-chestre Symphonique SaarLorraine lernte sie Thilo Wieske kennen, zugleich Patentanwalt bei der Patentanwaltskanzlei Vièl & Wieske in Saarbrücken. Ein Seelenverwandter.

Thilo Wieske kam erst vor zehn Jahren zum Kontrabass. Als Kind lernte er Klavier, die Empfehlung des Musiklehrers, das größte un-ter den Streichinstrumenten zu erlernen, ließ sich damals aus Platzgründen in der Woh-nung nicht umsetzen. Das Interesse an die-sem großartigen und vielseitigen Instrument ging aber dennoch auch während des Studi-ums nie verloren. „Allerdings fehlte es mir damals an Zeit und Geld“, erinnert er sich.

Als seine Kanzlei dann in St. Arnual (Stadt-teil von Saarbrücken) in ein freistehendes Haus zog, ergriff Wieske die Chance, seinen Traum vom Kontrabassspielen endlich zu re-alisieren. „Und so nahm ich dann mit 40 Pri-vatunterricht bei Saarbrücker Musikstuden-ten.“ Sein Rat an alle Erwachsenen, die ein Musikinstrument erlernen möchten: „Orga-nisiert Euch Musikunterricht bei einem Pri-

vatlehrer oder einer Musikschule und vor al-len Dingen: Werdet Mitglied in einem Orchester. Nur so nehmen die Hemmungen ab und man bleibt am Ball.“

Die Liebe zum Kontrabass wächst und ge-deiht nach wie vor. Wieske hat sich seinen Kontrabass sogar selbst gebaut – und zwar bei einem einwöchigen Bau-Workshop im Unterallgäu, gemeinsam mit sechs Gleichge-sinnten sowie nach Maß und Anleitung von Geigenbauer Dominik Hufnagl.

Noch ist der Eigenbau unlackiert, zieht die Blicke mit seiner eigentümlichen hellen Holz-oberfläche auf sich. Wenn man dann aber vor diesem 25 kg schweren Instrument steht, spürt man förmlich, wie viel Herzblut der An-walt in dieses Instrument gesteckt hat.

Neben Rims und Wieske spielen 47 weitere Musiker im Deutschen Juristenorchester, da-runter 36 Frauen und Männer mit juristi-

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Expedition Recht

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schem Hintergrund und zwei Profimusiker. Dies sind der Dirigent Martin Lill und die Querflötistin Claudia Neckenig. Die restli-chen Mitglieder aus anderen akademischen Berufsgruppen (der Großteil davon aus der Ärzteschaft) werden gerne aufgenommen, da sie die im Orchester unterbesetzten (Sai-ten-)Instrumente spielen oder wie Sabine Rims lachend erzählt, „angeheiratet wur-den“. Man sehe das nicht so eng, die Auffüh-rung der Werke stehe im Mittelpunkt.

Unter den juristischen Berufen ist die gesam-te Bandbreite vertreten: Neben Richtern vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof spie-len Rechtsanwälte, Verwaltungsjuristen, Stu-denten und wissenschaftliche Mitarbeiter mit Rechtspfleger und Patentanwalt roman-tische Werke in Sinfoniebesetzung. „Es gibt einen leichten Frauenüberschuss, der den In-strumenten geschuldet ist“, stellt Wieske fest. „Aber die Altersstruktur, die ist ziem-lich bunt gemischt.“ Der Vorstand des Projektorchesters unter Dr. Anna Keck, Kristina Gellissen, Jürgen Hartz und Monika Ziemer organisiert die bundes-weiten Probewochenenden, die zweimal im Jahr stattfinden. Im Anschluss an das zwei-

„Es gibt einen leichten Frauenüberschuss, der den Instrumenten geschuldet ist.“

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In der letzten Ausgabe haben wir Sie mit un-serer neuen Rubrik „Expedition Recht“ in die Welt jenseits der juristischen Fachgebie-te entführt. juris stellt Ihnen hier spannende Geschichten hinter den juristischen Arbeits-

kulissen vor. Was machen Juristen, wenn sie sich nicht mit Paragrafen und Gesetzestex-ten befassen? In „Expedition Recht“ erzäh-len uns außergewöhnliche Menschen von ihren ungewöhnlichen Hobbys, von ihren

Leidenschaften, von dem, was sie antreibt, was sie fordert – abseits der Juristerei. Las-sen Sie sich überraschen!

Expedition Recht

te Treffen wird das jährliche Konzert aufge-führt. Bei den Proben steht die gemeinsame Lust am Musizieren im Vordergrund. Die Mit-glieder reisen aus allen Himmelsrichtungen an, weil sie die Musik verbindet und weil sie Spaß bei ihrer gemeinsamen Leidenschaft haben wollen. Juristische Fachfragen stehen hinten an. Nur selten geht es um juristische Themen. „Da muss schon ein aktueller Fall anstehen, um auch mal beruflich zu werden“, so Thilo Wieske, der einzige Patentanwalt unter der Juristenschar.

Den jüngsten Auftritt hatte das Deutsche Ju-ristenorchester beim Deutschen Juristentag in München 2012. Die Erlöse der Konzerte kommen grundsätzlich gemeinnützigen Or-ganisationen und Projekten zugute, bspw. dem „Weißen Ring“. Die Termine für das lau-fende Jahr stehen bereits fest. Und wenn im Oktober das Konzert im Schwetzinger Schloss stattfindet, dann wird der helle Kon-trabass von Thilo Wieske die bewundernden Blicke auf sich ziehen.

Geleitet werden die Proben seit Bestehen des Projektorchesters von Dirigent Martin Lill. Der gebürtige Hannoveraner absolvierte nach sei-nem Studium der Germanistik, Geschichte und Schulmusik ein Dirigierstudium bei Prof. Brauß und Prof. Oue. Meisterkurse besuchte er u. a. bei G. A. Albrecht und Kurt Masur. Seit 2003 ist er ständiger künstlerischer Leiter der Or-chesterakademie Ski und Musik in Südtirol.

Probenwochenende vom 17. bis 20. Oktober in Schwetzingen

Konzert: 20. Oktober 2013, 17 Uhr Rokokotheater im Schloss Schwetzingen

Programm

Edvard Grieg: Konzert für Klavier und Orchester a-moll op. 16

Antonín Dvorák: Sinfonie Nr. 9 e-moll op. 95 I Aus der neuen Welt

Dirigent: Martin Lill

Das Deutsche Juristenorchester sucht Verstärkung!

Insbesondere Streicher werden gesucht, gerne auch ausgefallene Instrumente. In-teressenten können sich unverbindlich an [email protected] wen-den. Auf Vorspielen oder Aufnahmeprüfungen wird verzichtet. Wenn Sie Spaß am gemeinsa-men Musizieren haben, melden Sie sich ein-fach! Weitere Informationen finden Sie auf www.deutsches-juristenorchester.de.

Termine 2013

Das HighlightIhre Datenbank mit

O fünf Standardwerken des Sozial-rechts und der richtungweisenden Fachzeitschrift SGb

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2007 wurde er zum ständigen Dirigenten des Jungen Sinfonieorchesters Hannover gewählt. Seit 2008 arbeitet er als Chefdirigent des Mo-zart Symphony Orchestra. Neben seinen vielen weiteren Aufgaben ist er verantwortlich für die Orchesterphasen des Instituts zur Frühför-derung Hochbegabter an der Hochschule für Musik und Theater Hannover.

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Aus dem Unternehmen

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Termine

Informationsforen

Impressum

Herausgeber: juris GmbH, Gutenbergstraße 23 66117 SaarbrückenTel.: 0681 5866-0 Fax: 0681 5866-274 E-Mail: [email protected]

Chef-Redaktion: Daniela Schmid

Redaktion: Carola Heinrich, Frank Zimmer, Sue Rappe

Autoren:Regina Holzrichter, Sue Rappe,Dr. Thomas Theißen

Layout: HDW Werbeagentur GmbH

Bilder: juris Datenbank, Prof. Dr. Tony Möller, Deutsches Juristenorchester e. V., Andrea C. Windhab, Andreas Schebesta

Druck: G+G-Druck GmbH

Satimat Green, gestrichenes Recyclingpapier

Copyright: juris GmbH

www.juris.de

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Aufnahmen in Online-Diensten und Internet oder Vervielfältigungen nur mit vorheriger Genehmigung.

juris – Das Rechtsportal lädt regelmäßig in ver-schiedenen Städten zu Informationsveranstal-tungen ein. Hier lernen Interessierte und Benut-zer die größte verlagsübergreifende juristische Informations-Datenbank kennen. Erfahrene juris Referenten stellen neue Funktionen vor und er-klären, wie einfach, schnell und rechtssicher die Recherche mit der juris Datenbank ist. Zudem werden neue Datenbankinhalte und die mobi-le Recherche für Smartphones und Tablet-PCs präsentiert. Außerdem versteht sich das Forum als Raum für Ihre Fragen und Anregungen (die Teilnahme ist kostenlos.) Potsdam 11.06.2013, 13.30 – 15.30 Uhr

Berlin 12.06.2013, 10.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 15.30 Uhr 13.06.2013, 10.00 – 12.00 Uhr

Mainz 19.06.2013, 10.00 – 12.00 Uhr

Bonn 11.09.2013, 10.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 15.30 Uhr

Hannover 12.09.2013, 10.00 – 12.00 Uhr

Erfurt 17.09.2013, 10.00 – 12.00 Uhr 13.30 – 15.30 Uhr

Münster 15.10.2013, 10.00 – 12.00 Uhr

Aktuelle Webinar-TermineUnsere Online-Schulungen zur Datenbank-Re-cherche – bequem und zeitsparend direkt am eigenen Schreibtisch. Besuchen Sie unseren virtuellen Seminarraum und verfolgen Sie die Recherche-Präsentation in Echtzeit. Hier lernen Sie die unterschiedlichen Suchfunktionen ken-

17. – 18.06.2013 MEMO-Tagung, Münster

09.08.2013 Landesanwaltstag Meckl.-Vorpommern

30. – 31.08.2013 Landesanwaltstage Sachsen-Anhalt, Magdeburg

12. – 14.09 2013 Jahrestagung BV Rentenberater, Weimar

19.09.2013 KOMFIT, Kiel

19.09.2013 Herbstfachveranstaltung hessischer Steuerberater, Kassel

20.09.2013 Landesanwaltstag Hessen, Unicampus Frankfurt

25. – 27.09.2013 EDV-Gerichtstag, Saarbrücken

09.10.2013 Kommunale Infobörse Thüringen, Erfurt

09. – 13.10.2013 Frankfurter Buchmesse

Einführungs-Webinare 13.06.2013, 11.00 – 12.00 Uhr 20.06.2013, 11.00 – 12.00 Uhr 27.06.2013, 14.00 – 15.00 Uhr 04.07.2013, 14.00 – 15.00 Uhr 11.07.2013, 11.00 – 12.00 Uhr 17.07.2013, 14.00 – 15.00 Uhr 01.08.2013, 14.00 – 15.00 Uhr 08.08.2013, 11.00 – 12.00 Uhr 14.08.2013, 14.00 – 15.00 Uhr 22.08.2013, 14.00 – 15.00 Uhr 29.08.2013, 11.00 – 12.00 Uhr 05.09.2013, 14.00 – 15.00 Uhr 12.09.2013, 14.00 – 15.00 Uhr 18.09.2013, 11.00 – 12.00 Uhr 26.09.2013, 14.00 – 15.00 Uhr 02.10.2013, 14.00 – 15.00 Uhr

Fortgeschrittenen-Webinare 19.06.2013, 10.00 – 11.00 Uhr 17.07.2013, 13.00 – 14.00 Uhr 14.08.2013, 11.00 – 12.00 Uhr

Normen-Webinar 13.06.2013, 10.00 – 11.00 Uhr 07.08.2013, 13.00 – 14.00 Uhr 02.10.2013, 10.00 – 11.00 Uhr

Webinar zur Administration 03.07.2013, 14.00 – 15.00 Uhr Weitere Informationen unter www.juris.de/webinare.

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