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Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersu- chungsstelle des Bundes errichtet wird (Unfall- untersuchungsgesetz BGBl. I Nr. 123/2005) und das Luftfahrtgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Schifffahrtsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden, sowie auf Grundlage der Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parla- ments und Rates vom 29. April 2004. Zweck der Untersuchung ist ausschließlich die Feststellung der Ursache des Vorfalles zur Verhütung künfti- ger Vorfälle. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens oder der Haftung. Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Ohne schriftliche Genehmigung der Bundesan- stalt für Verkehr darf dieser Bericht nicht aus- zugsweise wiedergegeben werden. Postadresse: A-1210 Wien, Lohnergasse 9 TÖTUNG EINER PERSON DURCH BERÜHRUNG DER OBERLEITUNG am 16. Oktober 2008 ÖBB-Traktion GmbH Dienstsitz Wels Rundhaus Abstellgleis Stand 12 BMVIT-795.114-II/BAV/UUB/SCH/2008 Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Fachbereich Schiene Vorfallanzeige mit Sicherheitsempfehlung

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Die Untersuchung erfolgt in Übereinstimmung mit dem mit 1. Jänner 2006 in Kraft getretenen Bundesgesetz, mit dem die Unfalluntersu-chungsstelle des Bundes errichtet wird (Unfall-untersuchungsgesetz BGBl. I Nr. 123/2005) und das Luftfahrtgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Schifffahrtsgesetz und das Kraftfahrgesetz 1967 geändert werden, sowie auf Grundlage der Richtlinie 2004/49/EG des Europäischen Parla-ments und Rates vom 29. April 2004. Zweck der Untersuchung ist ausschließlich die Feststellung der Ursache des Vorfalles zur Verhütung künfti-ger Vorfälle. Die Untersuchung dient nicht der Feststellung des Verschuldens oder der Haftung. Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. Ohne schriftliche Genehmigung der Bundesan-stalt für Verkehr darf dieser Bericht nicht aus-zugsweise wiedergegeben werden. Postadresse: A-1210 Wien, Lohnergasse 9

TÖTUNG EINER PERSON DURCH BERÜHRUNG DER OBERLEITUNG am 16. Oktober 2008 ÖBB-Traktion GmbH Dienstsitz Wels Rundhaus Abstellgleis Stand 12 BMVIT-795.114-II/BAV/UUB/SCH/2008

Unfalluntersuchungsstelle des Bundes Fachbereich Schiene Vorfallanzeige mit Sicherheitsempfehlung

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Bundesanstalt für Verkehr Seite 2 / 8 Vorfallanzeige mit Sicherheitsempfehlung BMVIT-795.114-II/BAV/UUB/SCH/2008 Tötung einer Person durch Berührung der Oberleitung

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Inhalt Seite

Verzeichnis der Abkürzungen...................................................................................................2

1. Allgemeine Angaben.................................................................................................................2 1.1. Ort ............................................................................................................................... 2 1.2. Zeitpunkt...................................................................................................................... 2 1.3. Witterung, Sichtverhältnisse........................................................................................ 2

2. Sachverhaltsdarstellung............................................................................................................3 3. Ursache.....................................................................................................................................3 4. Verletzte Personen und Sachschäden .....................................................................................3 5. Untersuchungsverfahren...........................................................................................................3 6. Sicherheitsempfehlungen .........................................................................................................3

Beilage Auszug aus Untersuchungsbericht der TR..................................................................5 Beilage Auszug aus dem Vertrag Zl.: A-30162-3-1976 zwischen Fernheizfirma und ÖBB .....7 Beilage Bilder aus Untersuchungsbericht der TR.....................................................................8

Verzeichnis der Abkürzungen

ASchG ArbeitnehmerInnenschutzgesetz AVV Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen DV Dienstvorschrift EK Eisenbahnkreuzung EL 52 Elektrobetriebsvorschrift EisbG 1957 Eisenbahngesetz 1957 ÖBB Österreichische Bundesbahnen TR ÖBB-Traktion GmbH UUB Unfalluntersuchungsstelle des Bundes VAI Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, Sektion IV, Ver-

kehrs-Arbeitsinspektorat ZSB Zusatzbestimmungen zur Signal- und zur Betriebsvorschrift

1. Allgemeine Angaben

1.1. Ort

ÖBB-Traktion GmbH • Dienstsitz Wels • Rundhaus, Abstellgleis Stand 12

1.2. Zeitpunkt

Donnerstag, 16. Oktober 2008, um 11:30 Uhr

1.3. Witterung, Sichtverhältnisse

Heiter + 6 °C, keine Einschränkung der Sichtverhältnisse

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2. Sachverhaltsdarstellung

Beim unerlaubten Besteigen eines Kesselwagens durch einen Mitarbeiter der am Gelände des TR-Stützpunktes Wels angesiedelten Fernheizfirma kam es zu einer Berührung des Mitarbeiters mit der eingeschalteten Oberleitung. Durch den Elektrounfall stürzte der Mitar-beiter vom Kesselwagen auf den Betonboden. Der Verunfallte erlitt durch den Stromunfall und den Sturz tödliche Verletzungen und verstarb an der Unfallstelle (Siehe Beilage Aus-zug aus Untersuchungsbericht der TR). Auf Grund der vorgelegten Bilder wurde nachgewiesen, dass die erforderlichen Warnzei-chen für Hochspannung (Blitzpfeil) gemäß AVV, Anlage 11, Punkt 8.1 an der Leiter des Kesselwagens 33 81 788 3 822-7 angebracht waren.

3. Ursache Unerlaubtes Besteigen von Schienenfahrzeugen bei eingeschalteter Oberleitung.

4. Verletzte Personen und Sachschäden Verletzte Personen keine tödlich schwer leicht Passagiere ⊠ Eisenbahnbedienstete ⊠ Benützer von EK ⊠ Unbefugte Personen ⊠ Andere Personen □ 1 - -

Keine Sachschäden.

5. Untersuchungsverfahren Es erfolgte kein Lokalaugenschein vor Ort.

6. Sicherheitsempfehlungen Gemäß EU Richtlinie 2004/49, Artikel 25, Absatz 2 werden die Empfehlungen an die Sicherheitsbehörde und, sofern es die Art der Empfehlung erfordert, an andere Stellen oder Behörden in dem Mitgliedstaat oder an andere Mitgliedstaaten gerichtet. Die Mitgliedstaa-ten und ihre Sicherheitsbehörden ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzu-stellen, dass die Sicherheitsempfehlungen der Untersuchungsstellen angemessen berück-sichtigt und gegebenenfalls umgesetzt werden.

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Punkt Sicherheitsempfehlung 6.1 Gemäß EisbG 1957, § 47, Absatz 1 ist das Betreten von Eisen-

bahnanlagen, mit Ausnahme der hierfür bestimmten Stellen, nur mit einer vom Eisenbahnunternehmen ausgestellten Erlaubniskarte gestattet. Überprüfung, ob die Ausgabe der Erlaubniskarte erst dann erfolgen darf, wenn sichergestellt ist, dass die betroffene Person nachweis-lich die erforderliche Unterweisung erhalten hat (Anpassung der einschlägigen Regelwerke wie z.B.: ÖBB-ZSB 10 und Anweisung „Erlaubniskarten“ der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG).

Eisenbahn-sicherheits-behörde (ÖBB)

6.2 Unterweisung der betroffenen Mitarbeiter gemäß ASchG, § 14, insbesondere über die Gefahren des Bahnbetriebes.

Fernheiz-firma

Die Sicherheitsbehörde und andere Behörden oder Stellen sowie gegebenenfalls andere Mitgliedstaaten, an die die Empfehlungen gerichtet sind, unterrichten die Untersuchungs-stelle mindestens jährlich über Maßnahmen, die als Reaktion auf die Empfehlung ergriffen wurden oder geplant sind (EU Richtlinie 2004/49, Artikel 25, Absatz 3). zu Punkt

Sicherheitsempfehlung

6.1 Durch die ÖBB-Traktion GmbH, Dienstsitz Wels wurden die Mitar-beiter der Fernheizfirma am 3. November 2008 „Über die Gefahren beim Betreten von nicht öffentlichen Bahnanlagen“ unterwiesen.

TR

Wien, am 25. November 2008

Der Untersuchungsleiter:

Ing. Johannes Piringer eh. Beilagen: Auszug aus Untersuchungsbericht der TR Auszug aus dem Vertrag Zl.: A-30162-3-1976 zwischen Fernheizfirma und ÖBB Bilder aus Untersuchungsbericht der TR

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Beilage Auszug aus Untersuchungsbericht der TR (anonymisiert) 5) Besondere örtliche Verhältnisse Abstellgleis Stand 12 ist mit einer Oberleitung überspannt. In der Halle kann der Oberleitungs-abschnitt über den Schuppengleisschalter 12 geschaltet werden. Der Schuppengleisschalter hat die Grundstellung EIN gemäß den Bestimmungen der ÖBB-DV EL 52, § 16 und Anlage 7. Zum Unfallzeitpunkt war der Oberleitungsabschnitt eingeschaltet. 6) Beschreibung des Vorfalls Aufgrund des vorliegenden Wärmelieferungsvertrages wird die Heizzentrale samt Öllagertank, die sich zwischen den Abstellgleisen 16 und 18 befindet, von der Fernheizfirma betrieben. Die Bestellung, Versand und Einlagerung des Heizöls welches in Kesselwagen angeliefert wird, erfolgt ebenfalls durch die Fernheizfirma. Für das Abfüllen wird der in den TR-Stützpunkt beige-stellten Kesselwagen normalerweise vom TR Verschub auf der Ölauffangwanne Stand 18 gesi-chert hinterstellt. Der Stand 18 verfügt über keine Oberleitung. Das Abpumpen des Kesselwa-gens erfolgt durch die Fernheizfirma. Am 12.10.08 wird am TR-Stützpunkt Wels das Abstellgleis Stand 18 gesperrt. Geplante Dauer der Sperre bis 17.10.2008. Am 13.10.08 verständigt die Lieferfirma für das Heizöl den TR-SP Wels und die Fa Kelag Wär-me per Fax, dass am 10.10.08 ein mit Heizöl Schwer beladener Kesselwagen abgesendet wur-de. Am 13.10.08 verständigt die Disponentin, TR-SP Wels die Fernheizfirma, den Verunfallten tele-fonisch, dass aufgrund von Bauarbeiten Stand 18 gesperrt ist und daher eine Beistellung des Kesselwagens derzeit nicht möglich sei. Am 15.10.08 wird der mit Heizöl Schwer beladenen Kesselwagen in den TR-Stützpunkt Wels beigestellt. Da das Abstellgleis Stand 18 gesperrt ist und die Sperre noch bis 17.10.08 dauern soll, ersucht die Fernheizfirma den TR-SP Wels den angelieferten Kesselwagen im Rundhaus zu hinterstellen, damit die Abkühlgeschwindigkeit des vorgewärmten Ladeguts verlangsamt wird. Anschließend wird der Wagen durch den TR Verschub im Rundhaus auf den freien Stand 12 hinterstellt, wobei der Wagen unmittelbar vor dem Gleisabschluss aufgestellt wird, damit noch vor dem Kesselwagen im Bedarfsfall ein E-Tfz abgestellt werden kann. Der Verunfallte wird von der Hinterstellung des Wagens in der Halle telefonisch benachrichtigt. Weiters teilt ihm die Disponentin, TR SP Wels mit, dass sie wegen der Beistellung des Wagens zur Entleerung am Freitag, den 17.10.08 wieder anrufen werde. Am 16.10.08 ca. 08:00 wird der Verunfallte von der Disponentin telefonisch verständigt, dass eine Beistellung des Kesselwagens am Freitag, den 17.10.08 nicht möglich ist. Der Verunfallte teilte der Disponentin mit, dass er sich die Situation vor Ort anschauen wird. Weiters teilte er der Disponentin mit, dass er die Örtlichkeit kennt und keine Unterstützung braucht.

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16.10.08, zwischen 11h20 und 11h25: Eine ihm unbekannte Person nimmt Kontakt mit dem Drehscheibenwärter auf, der sich zu die-sem Zeitpunkt im Bedienungsstand auf der Drehscheibe aufhält. Die Person fragt, ob man den Kesselwagen von Stand 12 auf Stand 18 vor dem gesperrten Gleis umstellen könnte. Dreh-scheibenwärter verwies die Person an den Fahrzeugkoordinator. Beim Fahrzeugkoordinator hat sich vor dem Unfall kein Beschäftigter einer bahnfremden Firma angemeldet bzw. auch sonst keinen Kontakt hergestellt. 16.10.08, 11h30: Der Verunfallte und ein weiterer Mitarbeiter der Fernheizfirma halten sich alleine im Bereich des Abstellgleises Stand 12 auf und besichtigen den Kesselwagen. Plötzlich steigt der Verun-fallte über die seitliche Aufstiegsleiter am Tankbehälter (rechte Wagenseite) auf die Plattform im Bereich des Domdeckels, obwohl der Schuppengleisschalter auf Stand 12 eingeschaltet ist. Vermutlich wollte er eine Temperaturmessung des Ladegutes vornehmen. Dabei geriet der Verunfallte in den Stromkreis und wurde von der Plattform auf den Betonboden herunter ge-schleudert. Der Verunfallte verstarb an der Unfallstelle an den Folgen des Stromunfalls und der Sturzverletzung. Sonstige Anmerkungen: Höhe des Kesselwagens von SOK bis Oberkante Plattform Domdeckel = 4,12 m Abstand Oberkante Plattform des Kesselwagens bis Oberleitung = 1,60 m

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Beilage Auszug aus dem Vertrag Zl.: A-30162-3-1976 zwischen Fern-heizfirma und ÖBB

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