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U nsere F reizeit für I hre S icherheit !. NÖ Veranstaltungsgesetz. Grundgedanke. Stärkere Verantwortung Veranstalter Sicherheit für Besucher Anmeldesystem. ZIEL. Ablöse der bisher geltenden Bestimmungen - PowerPoint PPT Presentation
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Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 1
UUnsere nsere FFreizeit für reizeit für IIhre hre SSicherheit !icherheit !
NÖNÖVeranstaltungsgesVeranstaltungsges
etzetz
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 2
Ablöse der bisher geltenden Bestimmungen Vereinigung mit anderen bisherigen Gesetzen, wie z.B. Veranstaltungsbetriebsstättengesetz oder
Lichtschauspielgesetz getrennte Kompetenzen Geltung für alle ab 1.1.2007 neu angemeldeten Veranstaltungen
ZIELStärkere Verantwortung Veranstalter Sicherheit für Besucher Anmeldesystem
Grundgedanke
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 3
Unberührt bleiben Bewilligungspflichtendie nach anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. Feuerpolizei Sicherheitspolizeigesetz - Gefahrenabwehr Gebrauchsabgabegesetz Straßenverkehrsordnung Gewerberecht Luftfahrtrecht Wasserrecht etc.
Grundgedanke
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 4
Aufrechte Genehmigungen gelten bis zum Ablauf weiter
Bewilligungen nach Tanzschulgesetz oder Lichtschauspielgesetz gelten als Bewilligungen nach diesem Gesetz Anhängige Verfahren sind nach den bisherigen Bestimmungen zu Ende zu führen
Übergangsbestimmungen
Inkrafttreten: 1.1.2007
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 5
Theatervorstellungen, Filmvorführungen Schaustellungen, Darbietungen und Belustigungen
Öffentliche Veranstaltungen
dieallgemein zugänglich d.h. für einen unbestimmten Personenkreis ohne persönliches Naheverhältnis (auch Tagesmitgliedschaften) bestimmt sind
und nichtausgenommen sind.
Begriff
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 6
Ausnahmen
juristische Personen öffentlichen Rechtes oder politische Parteien im Rahmen des gesetzlichen Wirkungsbereiches (NICHT bei
überwiegendem Unterhaltungszweck mit Verabreichung Speisen und Getränke –
z.B. Feuerwehrfest Religionsausübung gesetzlich anerkannter Kirchen oder Religionsgemeinschaften Glücksspiele oder Versammlungen, ebenso Vereine jeweils andere gesetzliche Regelung
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 7
Ausnahmen
in gewerbebehördlich genehmigten Gastgewerbebetriebsanlagen im dafür vorgesehenen Umfang (ZWECK) Ausstellungen in baubehördlich bewilligten
Gebäuden (ZWECK) in Schulen, Musikschulen, Heimen, Kindergärten und Horten durch Einrichtung oder Insassen (baurechtliche Eignung) Sportveranstaltungen, die ihrer Art nach eine Gefährdung der ZUSCHAUER nicht erwarten lassen
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 8
Ausnahmen
kulturelle und sportliche Veranstaltungen oder solche zum Zweck der Jugendbildung von
Vereinen, deren Zweck in der Pflege des Jugendlebens liegt (NICHT Tanzveranstaltungen)
Volksbrauchtum Muster- und Warenausstellungen von Gewerbetreibenden oder von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen Filmvorführungen in Gebäuden mit Geräten, die im Haushalt verwendet werden (weniger 9 m2)
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 9
Ausnahmen
üblicher Zusammenhang mit Erwerbsausübung z.B. Messe, Modeschau, Präsentation, Werbeveranstaltungen Spielautomaten nach NÖ Spielautomatengesetz und Glücksspiele nach dem Glückspielmonopol Veranstaltungen der Bundestheater Musikdarbietungen ohne Berufsmusiker Vorträge, Kurse udgl. zu wissenschaftlichen
Zwecken oder Volksbildung
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 10
Verbote
Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit sittenwidrig oder verrohend am Karfreitag oder 24. Dezember bei Eignung zum Stören des Charakters dieser Tage
bei Staats- und Landestrauer mit Verordnung möglich
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 11
Veranstalter
natürliche oder juristische Personz.B. der Feuerwehrkommandant
eigenberechtigt und verlässlichFEHLT beimehr als 3 Monate gerichtlicher
Freiheitsstrafemehr als 3 Verwaltungsstrafen in 5
Jahren auf dem Gebiet des Veranstaltungs-, Suchtmittel-, Jugend- oder Gewerbewesens + Befürchtung des Missbrauchs
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 12
Veranstalter
volle VerantwortungBetriebssicherheit der Betriebsstätte und
ordnungsgemäße Durchführung Anwesenheit während der gesamten Dauer
zumindest gemeldete Ansprechperson bis 1 Tag vor Beginn möglich Name und Adresse muss auf sämtlichen
schriftlichen Ankündigungen aufscheinenSONST Entfernung durch Behörde
möglich
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 13
Veranstalter
Veranstalter muss Maßnahmen setzen Abweisen von Personen Auffordern zum Verlassen AbbruchÜberwachung dass
Höchstzahl der Besucher nicht
überschritten wird
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 14
Zuständigkeit
Gemeinde Bezirkshauptmannschaft Landesregierung
Veranstaltung nur in einer Gemeinde
Veranstaltung erstreckt sich über mehrere Gemeinden
Veranstaltung erstreckt sich über mehrere Bezirke
bis 3.000 Besucher gleichzeitig
ab 3.000 Besucher gleichzeitig ab 50.000 Besucher gleichzeitig
Übertragungs-möglichkeit ab 500 Besuchern an BH
Grundsätzlich
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 15
Zuständigkeit
Gemeinde Bezirkshauptmannschaft Landesregierung
Filmvorführungen Projektionsfläche >9m2
Außen- und Innenflächen
Motorsportveranstaltungen außerhalb StVO
Tanzveranstaltungen mit technischen Hilfsmittelnz.B. Schaum-/Styroporparty
Freizeit-/Themenparks
Zurschaustellung gefährlicher Tiere
speziell
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 16
Zuständigkeit
Persönliche Bewilligung
Veranstaltungen im Umherziehen
Bewilligung zur Führung einer Tanzschule unter der Bezeichnung „Tanzschule“
Landesregierung
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 17
Fristen
Gemeinde4 Wochen vor Beginn
Bezirksverwaltungsbeginn, Landesregierung
8 Wochen vor Beginn
sämtliche Unterlagen müssen vorliegen
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 18
Inhalt der Ameldung
WERVeranstalter samt Ansprechperson
WASBezeichnung und Gegenstand
WANN WO
Bezeichnung der Betriebsstätte samt Lageplan
Titel
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Inhalt der Anmeldung
sicherheits-, brandschutz-, verkehrs- und rettungstechnisches Konzept
Gesamtheit aller Maßnahmen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten - einzelfallorientiert
sicherheitstechnisch: Securitypersonal, besondere Zutrittsregelungen Maßnahmen gegen störende Kräfte
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 20
Inhalt der Anmeldung
brandschutztechnisch: erste Löschhilfe organisatorisch Brandschutzpersonal Evakuierungsregelungenverkehrstechnisch: Parkplatzregelungen Freihaltung von Zufahrtswegen Einweiser
sicherheits-, brandschutz-, verkehrs- und rettungstechnisches Konzept
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 21
Inhalt der Anmeldung
rettungstechnisch: Sanitätskräfte Notfalleinrichtungen Verbandsmaterialbereitstellung
Konzept zur Vermeidung sanitärer Missstände ausreichende Anzahl an Toiletten
Ablauf im Umgang mit Lebensmittel
sicherheits-, brandschutz-, verkehrs- und rettungstechnisches Konzept
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 22
Inhalt der Anmeldung
Erklärung des Veranstalters über die Einhaltung sämtlicher sicherheitsrelevanten und bautechnischen Bestimmungen Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung
über 500 Besucher Einsatz besonderer technischer Geräte
Gesamtbesucheranzahl Höchstzahl von Besuchern, die gleichzeitig die Veranstaltung besuchen können
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 23
Inhalt der Anmeldung
Bescheinigung über die Zertifizierung mobiler Einrichtungen wie zB. Zelte, Autodrom, Schaukeln udgl. Betriebsstättenbewilligung oder Nachweis dass eine solche nicht erforderlich ist
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 24
Überwachung
Veranstaltungsbegriff Anmeldung Eignung der Betriebsstätte Einhaltung der Bestimmungen Einhaltung der Auflagen
veranstaltungspolizeilich:
sicherheitspolizeilich:nur auf besondere Anordnung der BH
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 25
Überwachung
Behördenorgane haben jederzeit Zutritt
Räumung möglich, wenn:- Gründe für Untersagung- unzumutbare Belästigung (Lärm, Rauch,
etc.)- unmittelbare Gefahr- Überschreitung der Besucherhöchstzahl- Verstoß gegen Jugendgesetz
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 26
Sanktionen
Verwaltungsstrafen bei:• Veranstaltungen ohne Anmeldung
• verbotenen Veranstaltungen• Nichterfüllung der Verpflichtungen als Veranstalter • Fehlen einer Ansprechperson
Strafbehörde ist die BHStrafen bis zu € 7.000.- möglich
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 27
Veranstaltungs-betriebsstätten
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 28
Bewilligung
grundsätzlich Bewilligung erforderlich
NICHT jedoch bei: Veranstaltungsbetriebsstätten in gastgewerberechtlich bewilligten Betriebsanlagen baubehördlich bewilligten Gebäuden wenn bereits eine Bewilligung erteilt wurde bestehender Genehmigung innerhalb der letzten 5 Jahre für gleichartige Veranstaltung
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 29
grundsätzlich Bewilligung erforderlich
NICHT jedoch bei: Vorlage einer TÜV-Bescheinigung (mobile Einrichtungen – keine Baubewilligung erforderlich bei Bestand bis zu 2 Wochen)
Anpassung der BautechnikVO noch ausständig
derzeit daher analog BauO
Bewilligung
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 30
Zuständigkeit
grundsätzlich wie bei Anmeldung
wenn bei Veranstaltungsbetriebstätte besondere technische Betriebseinrichtungen (Bühnenanlage mit bes. Bühnenmaschinerie) oder Betriebsmittel (erhöhte Brand und Explosionsgefahr) vorgesehen sind Nutzung der Betriebsstätte im Umherziehen Landesregierung
zusätzlich jedoch:
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 31
Verfahren
wenn zusätzlich Baubewilligung notwendigVerfahren möglichst gemeinsam- erstmalige Errichtung ODER- bewilligungspflichtige Änderung
keine Parteistellung für Anrainer Bescheid hat dingliche Wirkung Teilnahme der Feuerwehr wünschenswert
CHECKLISTE
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 32
Beurteilungskriterien
• Sicherheit der Besucher• Sicherheit der Teilnehmer• Brandschutz
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 33
Feuerwehrfeste
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 34
keine Ausnahme vom VeranstaltungsgesetzNICHT im gesetzlichen Wirkungsbereich
Betriebsstättengenehmigung erforderlichwenn Durchführung im Gerätehausmuss bei Anmeldung bereits vorliegen und gilt 5
Jahre zumeist Zuständigkeit der Gemeinde bestehen
Anmeldung 4 Wochen vor Beginn Kommandant gilt als Veranstalter
muss auch mit Namen und zumindest FF-Adresse sichtbar aufscheinen (Plakate, Transparente etc.)
Allgemeines
Titel
Mag. Gerald PETER, Stand 23.2.2007 Folie 35
Unterlagen
Objektplan mit folgendem Inhalt (analog BauO):• Fluchtwege• Notausgänge• Löscheinrichtungen• technische Einrichtungen (Küchengeräte)• Be- und Entlüftungsmöglichkeiten Geräteliste (Prüfbescheinigungen) Betriebsbeschreibung Lageplan mit eingezeichneten Zufahrtswegen für Einsatzfahrzeuge