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Vereinszeitung. 345 selbi e nur verliehen an Studirende der sogenannten Brodwissen- sohagen, also an Theologen, Juristen und Mediciner, etwa noch Philologen. Unsere Zeitverhiiltnisse sind aber leider keineswegs der Art, dass man auf Begriindung solcher Unterstiitzungen fur Yharmaeeuten rechnen kiinnte, zumal man nach Oben hin oftera die, freilich ganzlieh unbegriindete Meinung zu hegen scheint, dam der Stand der Apotheker vom Staate vorziiglich bevorzugt sei und keine Beihiilfe irgend einer Art weder fur seine Journalzirkel, noch sonstwie bediirfe, eine Meinung, die schwer auszurotten ist, weil sic aufgefasst ist aus den Erfahrungen, welehe man zunachst an Geschaften grosser und reicher Stadte gewonnen hat, welche indess bei naherer Untersuchung selbst in den meisten Fillen als nieht zutreffend sich ausweisen wiirden. Es wird also hier weiter nichts geschehen k6nnen, als es wird heissen niussen: Willst Du geholfen sein, so hilf Dir selber, d. h. man wird die Pharmceuten auf ihre Fachgenossen, die Apothekenbesitzer, hinweisen. Von diesen kann in jetziger Zeit, wo sie meist selbst allzu sehr in Ansprueh genom- men werden dureh Abgaben, Rabattforderungen, Verlust, den ihnen das Selbstdispensiren der Aerzte, Thieriirzte, der Vertrieb der un- zahligen Geheimmittel bringt, wenig verlangt werden, aber doch wird Einiges gesehehcn konnen; z. B. durch Erweiterung unserer Brandes - Stiftung, Begriindung lhnlicher in Siiddeutschland etc. Diese nur so hingeworfenen Gedanken uimmt viclleicht einmal ein befahigter College auf, der minder durch Gesehafte in Anspruch genommen ist, als das zur Zeit bei mir der Fall ist. Es kannte dann daraus Niitzliches hervorgehen fur die Heranbildung der kiinf- tigen pharmaceutischen Generation. B. 4, Ueber Haus - Aptheken, - Nach der revidirten Apothekerordnung vom 11. October 1801 4. 14. konnen Aerzte und zur innerlichen Praxis autorisirte Wund- iirzte an solchen Orten, wo keine offentliche Apotheke vorhanden oder in der Nlhe befindlich ist, sich eine mit den nothwendig- s t e n Arzncimitteln versehene kleine Haus -Apotheke halten, jedoch lediglich riur zum Gebrauch in ihrer Praxis, nicht aber zum Wieder- verkauf an aiidere Personen. Das Kurmarkische Regierungs-Amtsblatt 181 1 S. 59 nimmt den- selben Gegenstand mit den Worten auf: ,An Orten, wo keine Apotheke oder die niiehste Officin wenigstcns cine Meile cntfcrnt ist, ist es den Landchirurgen nach dem Ministcrial - Rescripte vom 23sten v. bf. nachgelassen, eine kleine Haus-Apotheke von den no- thigsten und gangbarsten Mitteln hnltcn zu durfen.' Wer von mcincn werthen Collegcn jernals die obigen, zur Zcit noch bestehendeu Verordnungen in ihrer ganzen Folgerichtigkeit iiberdacht hat, wird zweifelsphne ihnen diejenige Aufmerksamkeit schenken, die sie in vollstem Maasse verdienen, und niir erlauben, cinen Gegenstand zu beriihren, der jedes Einzelnen Interessc be- ruhrt und im Stande ist, die iiussere Existenz zu untergraben. Zu dcm Ende erlaube ich mir, auf eincn speciellcn Fall hin- zuweisen und nahere Details anzufihren. blcin Wohnort, ein Uorf von beiliiufig nahe an 1000 Seelen, liegt in einer mittelmassig wohl- habenden Gegend unit resp. 21/4 und 3 Bleilen yon den niichsten Apotheken entfenit. Der hierselbst seit etwa 21:~ Jahren praktisi-

Ueber Haus-Apotheken

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Vereinszeitung. 345

selbi e nur verliehen an Studirende der sogenannten Brodwissen- sohagen, also an Theologen, Juristen und Mediciner, etwa noch Philologen. Unsere Zeitverhiiltnisse sind aber leider keineswegs der Art, dass man auf Begriindung solcher Unterstiitzungen fur Yharmaeeuten rechnen kiinnte, zumal man nach Oben hin oftera die, freilich ganzlieh unbegriindete Meinung zu hegen scheint, dam der Stand der Apotheker vom Staate vorziiglich bevorzugt sei und keine Beihiilfe irgend einer Art weder fur seine Journalzirkel, noch sonstwie bediirfe, eine Meinung, die schwer auszurotten ist, weil sic aufgefasst ist aus den Erfahrungen, welehe man zunachst an Geschaften grosser und reicher Stadte gewonnen hat, welche indess bei naherer Untersuchung selbst in den meisten Fillen als nieht zutreffend sich ausweisen wiirden. Es wird also hier weiter nichts geschehen k6nnen, als es wird heissen niussen: Willst Du geholfen sein, so hilf Dir selber, d. h. man wird die Pharmceuten auf ihre Fachgenossen, die Apothekenbesitzer, hinweisen. Von diesen kann in jetziger Zeit, wo sie meist selbst allzu sehr in Ansprueh genom- men werden dureh Abgaben, Rabattforderungen, Verlust, den ihnen das Selbstdispensiren der Aerzte, Thieriirzte, der Vertrieb der un- zahligen Geheimmittel bringt, wenig verlangt werden, aber doch wird Einiges gesehehcn konnen; z. B. durch Erweiterung unserer Brandes - Stiftung, Begriindung lhnlicher in Siiddeutschland etc.

Diese nur so hingeworfenen Gedanken uimmt viclleicht einmal ein befahigter College auf, der minder durch Gesehafte in Anspruch genommen ist, als das zur Zeit bei mir der Fall ist. Es kannte dann daraus Niitzliches hervorgehen fur die Heranbildung der kiinf- tigen pharmaceutischen Generation. B.

4, Ueber Haus - Aptheken, -

Nach der revidirten Apothekerordnung vom 11. October 1801 4. 14. konnen Aerzte und zur innerlichen Praxis autorisirte Wund- iirzte an solchen Orten, wo keine offentliche Apotheke vorhanden oder in der Nlhe befindlich ist, sich eine mit den n o t h w e n d i g - s t e n Arzncimitteln versehene kleine Haus -Apotheke halten, jedoch lediglich riur zum Gebrauch in ihrer Praxis, nicht aber zum Wieder- verkauf an aiidere Personen.

Das Kurmarkische Regierungs-Amtsblatt 181 1 S. 59 nimmt den- selben Gegenstand mit den Worten auf: ,An Orten, wo keine Apotheke oder die niiehste Officin wenigstcns cine Meile cntfcrnt ist, ist es den Landchirurgen nach dem Ministcrial - Rescripte vom 23sten v. bf. nachgelassen, eine kleine Haus-Apotheke von den no- thigsten und gangbarsten Mitteln hnltcn zu durfen.'

Wer von mcincn werthen Collegcn jernals die obigen, zur Zcit noch bestehendeu Verordnungen in ihrer ganzen Folgerichtigkeit iiberdacht hat, wird zweifelsphne ihnen diejenige Aufmerksamkeit schenken, die sie in vollstem Maasse verdienen, und niir erlauben, cinen Gegenstand zu beriihren, der jedes Einzelnen Interessc be- ruhrt und im Stande ist, die iiussere Existenz zu untergraben.

Zu dcm Ende erlaube ich mir, auf eincn speciellcn Fall hin- zuweisen und nahere Details anzufihren. blcin Wohnort, ein Uorf von beiliiufig nahe an 1000 Seelen, liegt in einer mittelmassig wohl- habenden Gegend unit resp. 21/4 und 3 Bleilen yon den niichsten Apotheken entfenit. Der hierselbst seit etwa 21:~ Jahren praktisi-

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rende Arzt, Chirurgus I. Cl., hat nach eigenem Gestindniss ein g u t e s Auskommen, was besonders auf dem Umstande basi dass es ihm gelungen, die eine Meile von hier entfernt liegende%iede- rung in das Bereich seiner Praxis zu ziehen. Gerade aber diese Gegend ist's, von der ich m i n d e s t e n s die Hillfie meiner Einnah- men zahle, und die mein Arzt sich fe den Sitz der zu f ibenden Haus - Apotheke erkoren hat.

Es liegt auf der Hand, dass eine Land-Apotheke, ohnehin nur durch Nebengeschiifte gehalten bei der beabsichtigten Halbirung zu Grunde gehen muss, wiihrend die dabei zunachst concurrirenden Apotheken einen sehr enipfindlichen Verlust erleiden, der um so bedeutender ist, j e hoher diesclben kauflich erstanden worden sind. Dennoch besitzen wir Apotheker kein Mittel, urn die Etablirung eines solchen After-Instituts, wie die oben angefuhrte Gesetzesstelle es dem Arzte einzufihren erlaubt, zu verhindern, miissen uns viel- mehr ruhig gefallen lassen, dass unser Einkommen bedeutend ge- schmllert werde, wlhrend doch die Anspriiche, welche Staat und Publicum an uns machen, fast alljahrlich sich steigern. Ob es nun an der Zeit ware irgend wo, gemeinsame Schritte gegen ein Institut zu unternehmen, das dem Arzneien bediirfenden Publicum nur Schaden bringen muss, iiberlasse ich dem Urtheile aller geschitzten Collegen, die vielleicht ahnliche Ei~ahrungen erlebt haben ; jeden- falls aber ist dieser Gegenstand einer ausgedehnten Besprechung wertli, da er von nngleich griissererTragweite ist, als der schon oft behandelte und in diescn Blittern gegeisselte unheilvolle Verkauf von Geheimmitteln. Leicht, kann, wer noch hcute mit Dank gegen die Vorsehung sein bescheidenes llrod gegessen, morgen dasselbe mit einem Manne theilen, der Arzt und Apotheker zu gleiclier Zcit ist, und dcssen Thun und Treiben nienschliclic Gcsetze nicht errei- chen diirften.

Uebrigens muss ich fiir den mich betreffenden Fall noch mit besonderem Danke gegeii die KGiiigliche Hohe Regierung hinzufiigen, dass diese Hohe Behiirde in richtiger Wiirdigung der bestehendcn Verhaltnisse dem hiesigen Arzte die Concession zur Einrichtung einer ominosen ,,Haus - Apotheke" vorlaufig nicht ertlieilt hat, und wohl anzunehmen sein mochte, dass auch der Recurs an das Hohe Stattsministerium ohne Erfolg sein werde. Nichts desto weniger bleibt es beklagenswerth, dass eiiie Einrichtung, deren Entstehen aus dem vorigen Jahrhundert datirt, noch hcute bestehen darf, urn der gesunden Vernunft zu spotten und dic Kranken ausser Garantie zu setzen. K.

5, Znr medicinischen Statistik, - Der erschienene H i r s ch w a 1 d 'sche Medicinalkalender, ein

durchweg auf neuesten amtlichen Quellen beruhendes Buch, das sich sehr vortheilhaft von den Schablonenmachwerken ahnlichen Titels unterscheidct, briiigt einen Nachweis des Lrztlichen Personals in der Monarchie, welcher interessante Itiickschliissc auf die socialen Zustlnde der einzelnen Landestheilc sowohl, als auf den, wissen- schaftlichen Stand der arztlichen Kiirperschaft in Preussen gestattet. Die letzten Schliisse werdcn nur eben in diesem Jahre mSglich gemacht und begiinstigt durch die Vcrordnung vom 8. October 1852, welche den arztlichen Priifungeii eine ncue Organisation gab, die