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Dr. Valentin Aichele, LL.M. 1 „Politik der Rechte!?“ Die Bedeutung des Menschenrechtsansatzes für die Akteure in Staat und Wohlfahrtpflege Internationale Fachkonferenz zur Umsetzung der VN- Behindertenrechtskonvention in der Praxis der Diakonie RWL und Ev. Hochschule RWL „Menschen, Recht, Inklusion“ Freitag, 07. Juni 2013, Bochum

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„Politik der Rechte!? “ Die Bedeutung des Menschenrechtsansatzes für die Akteure in Staat und Wohlfahrtpflege. - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Überblick

Dr. Valentin Aichele, LL.M. 1

„Politik der Rechte!?“ Die Bedeutung des

Menschenrechtsansatzesfür die Akteure

in Staat und Wohlfahrtpflege  

Internationale Fachkonferenz zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in der Praxis der Diakonie RWL und Ev. Hochschule

RWL „Menschen, Recht, Inklusion“ 

Freitag, 07. Juni 2013, Bochum

Page 2: Überblick

Überblick

1 Einleitung

2 Menschenrechtsansatz

3 Vier Perspektiven – vier Beispiele

4 Allgemeine Überlegungen / Fazit

Dr. Valentin Aichele, LL.M. 2

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Inhalte

• Menschenwürde

• Individuelle Rechte• Prinzipien, etwa eigene Entscheidungen zu

treffen, Selbstbestimmung, Inklusion, Nichtdiskriminierung, Partizipation etc.

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Aufgabe

• „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“• Paradigmenwechsel weg von der Politik der

Fürsorge, hin zur „Politik der Rechte“• Fortentwicklung von Systemen nach Maßgabe der

Menschenrechte, etwa Arbeit, Gesundheit, Pflege etc.

• Aufbau einer inklusiven Gesellschaft

Dr. Valentin Aichele, LL.M. 4

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Stand der Umsetzung: Positive Aspekte

• Breite Überzeugung, dass die UN-BRK das richtige gerechte Ziel ist

• Viele sind „auf dem Weg“ – etwa Gremien, Aktionspläne, Initiativen etc.

• Wachsendes Bewusstsein für die Größe der Aufgabe, etwa Vielfalt von Behinderungen

Dr. Valentin Aichele, LL.M. 5

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Stand der Umsetzung:Probleme

• Segregation, Ausgrenzung, Diskriminierung in vielen Lebensbereichen

• Zentrale Umsetzungsansätze, etwa Gesetze, greifen (noch) nicht

• Widerstände tun sich auf; Gegnerschaft wird offenkundig, Beispiel Inklusions-Debatte

• Arbeit teilweise unter sehr schwierigen Bedingungen

Dr. Valentin Aichele, LL.M. 6

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Fragen

• Warum gibt es (nur) kleine Fortschritte?

• Wie organisiert man den notwendigen gesellschaftlichen Wandel?

• Wie bringt man den Staat dazu, das Richtige zu tun?

• Welche Verantwortung trage ich? Welchen Beitrag kann ich dazu leisten?

Dr. Valentin Aichele, LL.M. 7

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These

Mehr Menschenrechte wagen!

Dr. Valentin Aichele, LL.M. 8

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Menschenrechtsansatz

• Individuelle Rechte

• Staat: menschenrechtliche Pflichten– Menschenrechte achten, schützen und

gewährleisten– U.a. durchsetzbare Rechtsansprüche,

effektiver Rechtsschutz, Entschädigung

• Zivilgesellschaft: Menschenrechtliche Verantwortung

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Vier Perspektiven – vier Beispiele

Konsequente Verwirklichung der Menschenrechte:

•Menschen mit Behinderungen

•Staat

•Wohlfahrtsorganisationen

•Soziale Arbeit

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Perspektive 1:Menschen mit Behinderungen

• Beispiel: Bildung (Artikel 24 UN-BRK)• Problem: Segregation, Verweis auf eine

Sondereinrichtung• Ansatz: Recht auf Zugang zu guter Bildung

in der Regelschule• Beitrag: Einfordern, Partizipation• Was noch?

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Page 12: Überblick

Menschen mit Behinderungen

• Verstehen, dass sie Teil eines Lern- und gesellschaftlichen Veränderungsprozesses sind

• Selbst aktiv werden / sich vor wagen

• Politische Partizipation (Selbsthilfeorganisationen) oder andere Formen der Mitwirkung

Dr. Valentin Aichele, LL.M. 12

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Perspektive 2:Staat

• Beispiel: Mobilität (Artikel 17, 20 UN-BRK)

• Problem: Fixierung

• Ansatz: Pflicht

• Beitrag: Rechtsschutz, Veränderung eines Systems

• Was noch?

Dr. Valentin Aichele, LL.M. 13

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Staat

• Anerkennung der Menschenrechte

• Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung Veränderungsbereitschaft

• Geeignete Maßnahmen, insbesondere Aufbau von Kompetenzen und Kapazitäten

• Prioritäten setzen• Ressourcenentscheidungen, etwa Umbau

der Systeme etc.Dr. Valentin Aichele, LL.M. 14

Page 15: Überblick

Perspektive 3Wohlfahrtsorganisation

• Beispiel: Leben in der Gemeinschaft (Artikel 19 UN-BRK)

• Problem: Sonderwelten

• Ansatz: Verantwortung

• Beitrag: Deinstitutionalisierung

• Was noch?

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Bedeutung für nichtstaatliche Organisationen

• Organisationsentwicklung (Selbstverständnis, Zielsetzung, Vielfalt)

• Dienstleistungen und Angebote (Ausrichtung, Art, Qualität, Barrierefreiheit)

• Fachpolitische Arbeit (Inhalte, Argumentation)

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Perspektive 4:Soziale Arbeit

• Beispiel: Eigenes rechtliches Handeln, einschließlich Entscheidung (Artikel 12 UN-BRK)

• Problem: Bevormundung; Fremdbestimmung

• Beitrag: Unterstützung, Berufsverständnis

• Was noch?

Dr. Valentin Aichele, LL.M. 17

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Bedeutung für Soziale Arbeit

• Berufsgruppen der Sozialen Arbeit definieren ihren Auftrag von den Menschenrechten her

• „Integration der Menschenrechte in die allgemeine Konzeption Sozialer Arbeit als Handlungswissenschaft und Praxis“ (Staub-Bernasconi)

• MenschenrechtsbildungDr. Valentin Aichele, LL.M. 18

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Allgemeine Überlegungen / Fazit

• Die UN-BRK steht für den Aufbruch in eine neue Zeit der Gleichberechtigung

• Die Konzentration auf den Menschenrechtsansatz setzt entscheidende Potentiale frei!

• Die inklusive Gesellschaft verlangt grundlegende Veränderungen, an denen jede und jeder mitwirken kann und sollte

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Ich danke Ihnen für

Ihre Aufmerksamkeit!