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Überblick über Gesellschaftsgründungen in Albanien WOLF THEISS AV. MARIOLA SALIU

Überblick über Gesellschaftsgründungen in Albanien WOLF THEISS AV. MARIOLA SALIU

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Überblick über Gesellschaftsgründungenin Albanien

WOLF THEISS

AV. MARIOLA SALIU

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THEM

EN 1. Wolf Theiss in Albanien2. Rechtsgrundlage3. Gesellschaftsformen 4. Gründungsunterlagen5. Stammkapital, Angaben6. Formbedürfnisse, Sprache7. Anmeldungsverfahren8. Gebühren und Kosten

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WOLF THEISS IN ALBANIEN

• 1957 in Wien gegründet;• führende Wirtschaftskanzlei im Mittel- und Südosteuropa;• Beratung nicht nur prominenter nationalen und internationalen Konzerne, Banken und Investoren sondern auch öffentlicher und privater Institutionen.• juristischer „One-Stop-Shop“ durch Büros in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Österreich, Rumänien, Serbien, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn

Im Jänner 2004 erfolgte die Übernahme der albanischen Allen & Overy Repräsentanz durch Wolf Theiss. Das heute südlichste Büro ist eine der wenigen Anwaltskanzleien des Landes im Stande, Konzerne, NGOs, aber auch Regierungsinstitutionen bei komplexen rechtlichen Transaktionen nach internationalen Standards zu beraten. Nach der Integration in einen internationalen Kanzleienverbund stellt Wolf Theiss Tirana eine qualitative Ausnahmeerscheinung am albanischen Rechtsmarkt dar.

Das Team in Tirana besteht heute aus 9 Juristen und spezialisiert sich v.a. auf Privatisierungen, Konzessionen, Immobilien, Finanzierungen und Banken-recht.

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Rechtsgrundlage

•Gesetz Nr. 9901 vom 14 April 2008 “Über Unternehmer und Handelsgesellschaften”

•Gesetz Nr. 9723 vom 3 Mai 2007 “Über Das National – Eintragungszentrum”

•Tätigkeitsspezifische Gesetze

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GesellschaftsformenIn Albanien werden Handelsgesellschaften im Wesentlichen in dieselben Gesellschaftsformen, wie in den meisten Europaeischen Staaten errichtet. •Kommanditgesellschaften •Kollektivgesellschaften•Aktiengesellschaften (im oder nicht im Börsegang)•Gesellschaften mit Beschränkter Haftung

Häufigste Formen:

•Gesellschaften mit Beschränkter Haftung (Sh.p.k.)•Aktiengesellschaften nicht im Börsegang (Sh.A.)

(Geschäftszweige und Repräsentanzbüros)Keine Hindernisse in der Beteiligung / Gründung von Gesellschaften durch ausländischen Privat- oder juristische Personen

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Gründungsunterlagen •Gründungsakt; •Gesellschaftsvertrag;•Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals (außer Sh.p.k.);•Antrag auf Eintragung (wird am NEZ ausgefüllt und unterzeichnet);•Beglaubigte Kopien der Reisepässe;

Bei Tochterunternehmen eines ausländischen Unternehmens, werden noch folgende Unterlagen vorgelegt:

•Gesellschaftsvertrag der Muttergesellschaft;•Beschluss des zuständigen Organs der Muttergesellschaft, für die Gründung der Tochtergesellschaft; •Firmenbuchauszug Muttergesellschaft;

Einpersonengesellschaften möglich

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Stammkapital, AngabenMindeststammkapital:Bar oder in Sacheinlagen (bei Vorlage eines Bewertungsgutachtens) •ALL 100 für Gesellschaften mit Beschränkter Haftung (Sh.p.k.)•ALL 2 Mio. (ca. EUR 17.000) für Aktiengesellschaften nicht im Börsegang (Sh.A.)•ALL 10 Mio. (ca. EUR 82.000) für Aktiengesellschaften im Börsegang (Sh.A.)

Inhalt des Gesellschaftsvertrages:Rechtsform, Dauer, Name und Sitz der Firma, Gesellschafter, Gesellschaftszweck, Betrag des Stammkapitals, Geschäftsanteile / Aktien, Beteiligungen, Gesellschaftsorgane, Struktur, Veräußerungen usw.

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Formbedürfnisse, SpracheSprache:• Fremdsprachige Originalauszüge der Unterlagen sollen für die

Handelsregistereintragung in die albanische Sprache übersetzt werden.

• Die Übersetzung durch einen genehmigten Übersetzer muss notariell bestätigt werden.

Form:• unterzeichnete Unterlagen bedürfen einer notariellen

Unterschriftsbestätigung. • Überbeglaubigung:

– Apostillie gemäß Haager Übereinkommen von 1961 (Ausnahme:

Belgien, Deutschland, Griechenland, Italien und Spanien)

– Legalisierung beim Albanischen Konsulat/ Botschaft im jeweiligen Land.

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GründungsverfahrenGründung (Rechtspersönlichkeit):• Vorbereitung aller Unterlagen für das Handelsregister;• Erste Eintragung (Antragstellung) im NEZ (24 Stunden – 5 Tage);• Erhalt der NIPT Nummer (Steueridentifizierungsnummer).

Weitere Eintragungen (Ausübung von Tätigkeiten):• Arbeitsamt (bzw. regionales Arbeitsbüro- und Arbeitsinspektorrat)

zwecks Angabe der entsprechenden Dienstverhältnisse;• Rathaus, zwecks Zahlung der Gemeindesteuern und Gebühren; • entsprechende Regionalhandelskammer (optional); • Steuerbehörde;• Sozial- und Krankenversicherungsbehörde, zwecks Ausstattung mit

Identifizierungsnummer zur Entrichtung der Beiträge.

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KostenZur Gründung:•Gründungsgebühr im NEZ ALL 100 (weniger als EUR 1)•Notariatskosten ca. ALL 35.000 (ca. EUR 300)•Anwaltskosten (variabel)

Kosten für weitere Eintragungen - Steuereinstufung•Kleinbetrieb - Jahresumsatz bis ALL 8.000.000 ALL (ca. EUR 67.000);•Mittelstand - Jahresumsatz von ALL 800.000 ALL bis ALL 15.000.000 (EUR 67.000 – EUR 123.000) •Groβ-Geschäft Jahresumsatz über ALL 15.000.000 ALL (ca. EUR 6.700)

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Av. MARIOLA SALIU

WOLF THEISS"Eurocol" Business Center"Murat Toptani" Street4th Floor, Tirana, ALBANIATel: +355 4 227 4521 E-Mail: [email protected]: www.wolftheiss.com

Haftungsausschluss: Diese Präsentation beinhaltet zusammenfassende und teils vereinfachende Information, und ersetzt nicht gezielte individuelle Rechtsberatung.

Tirana, 22 September 2008