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Wiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller Universität Trier. SS 2005. Übung zu den Vorlesungen im Verwaltungsrecht. Wiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller. Universität Trier. SS 2005. II. Amtshaftung , § 839 BGB, Art. 34 GG. Lösung Fall 18. I. Ansprüche unmittelbar aus der Richtlinie - PowerPoint PPT Presentation
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Übung zu den Vorlesungen im Übung zu den Vorlesungen im VerwaltungsrechtVerwaltungsrecht
Wiss. Mitarbeiter Heiko A. HallerWiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller
Universität TrierUniversität Trier
Wiss. Mitarbeiter Heiko A. HallerWiss. Mitarbeiter Heiko A. HallerUniversität TrierUniversität Trier
SS 2005SS 2005
SS 2005SS 2005
Wiss. Mitarbeiter Heiko A. HallerWiss. Mitarbeiter Heiko A. HallerUniversität TrierUniversität Trier
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SS 2005SS 2005
II. Amtshaftung, § 839 BGB, Art. 34 GGLösung Fall 18Lösung Fall 18
I. Ansprüche unmittelbar aus der RichtlinieI. Ansprüche unmittelbar aus der Richtlinie
Voraussetzung: unmittelbare Wirkung der Richtlinie
1. Umsetzungsfrist abgelaufen
2. fehlende Umsetzung
3. Richtlinie ist self-executing
→ hinreichend genau und unbedingthinreichend genau und unbedingt
→ kein Umsetzungsspielraum des Mitgliedstaatskein Umsetzungsspielraum des Mitgliedstaats
(–)
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SS 2005SS 2005
II. Amtshaftung, § 839 BGB, Art. 34 GG
1. Ausübung eines öffentlichen Amtes
hier: Parlamentsabgeordnete… eine hoheitliche Tätigkeit wird ausgeübt.
2. Amtspflichtverletzung
Amtspflichten eines Parlaments?
Art. 23 I 2 GG i. V. m. Art. 249 III, 10 EGV
Pflichtverletzung (+)
3. Drittbezogenheit der Amtspflicht
Verletzung einer einem Dritten gegenüber obliegenden Amtspflicht
Problem: Rechtsetzung!
… es fehlt gerade an der Drittbezogenheit
III. Enteignungsgleicher Eingriff
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SS 2005SS 2005
IV. Gemeinschaftsrechtlicher StaatshaftungsanspruchIII. Enteignungsgleicher Eingriff
Ansprüche gegen den Staat können bei legislativem Unrecht nicht aus dieser Rechtsfigur hergeleitet werden.
Grund: richterliche Kompetenz zur Rechtsschöpfung wäre überschritten (Gewaltenteilung).
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SS 2005SS 2005
IV. Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch
1. Rechtsgrundlage
keine ausdrückliche Rechtsgrundlage — nur Rechtsprechung des EuGH
Grundsatz des Gemeinschaftsrechts… Art. 10 EGV, effet utile
e. A.: Modifikation des § 839 BGB, a. A.: eigenständiger Anspruch
2. Qualifizierter Verstoß
offenkundige und erhebliche Verletzung von Gemeinschaftsrecht
3. Verletzte Vorschrift muss dem einzelnen Rechte verleihen
hier nur Rechtsreflex?
aber: ausreichend, wenn jemand unbedingte Vorteile durch die RL zugesprochen bekommt
1. Rechtsgrundlage
2. Qualifizierter Verstoß
3. Verletzte Vorschrift muss dem einzelnen Rechte verleihen
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SS 2005SS 2005
1. Rechtsgrundlage
2. Qualifizierter Verstoß
3. Verletzte Vorschrift muss dem einzelnen Rechte verleihen
4. Rechte eindeutig bestimmbar
ausreichend, wenn das Ziel der RL eindeutig bestimmt.
5. Kausalzusammenhang zwischen Rechtsverletzung und Schaden
6. Schaden
7. Ausschluss des Anspruchs
nicht durch Einschränkungen des nationalen Rechts
allenfalls Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens
8. Ergebnis
V. Art. 288 II EGV
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SS 2005SS 2005
3. Klagebefugnis, § 42 II VwGO analogLösung Fall 19Lösung Fall 19
I. SachentscheidungsvoraussetzungenI. Sachentscheidungsvoraussetzungen
1. Verwaltungsrechtsweg, § 40 I 1 VwGO
→ öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch oder § 812 ff. BGB?
→ Rechtsnatur des Leistungsverhältnisses
→ U ist nur Zahlstelle der Stadt…
→ § 40 II 1 VwGO?
2. Klageart
a) Leistungsklagea) Leistungsklage
schlicht-hoheitliche Leistung
b) Anfechtungsklage und § 113 I 2 VwGOb) Anfechtungsklage und § 113 I 2 VwGO
Kostenforderung jedoch (noch) nicht durch VA festgesetzt
c) Verpflichtungsklagec) Verpflichtungsklage
Ablehnung der Rückzahlung als VA? (–)
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SS 2005SS 2005
3. Klagebefugnis, § 42 II VwGO analog
4. Vorverfahren/Frist
nicht bei der Leistungsklage
5. Klagegegner
Stadt Trier als Rechtsträger der handelnden Behörde
6. Sonstige Sachentscheidungsvoraussetzungen
II. BegründetheitII. Begründetheit
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SS 2005SS 2005
II. BegründetheitII. Begründetheit
öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch…
gewohnheitsrechtlich anerkannt
öffentlich-rechtliche Rechtsbeziehung und Vermögensverschiebung zwischen A und der bekl. Stadt liegen vor.
Problem: „ohne rechtlichen Grund“, d. h. Kostenerstattungsanspruch der Stadt?
1. § 25 III 1 POG: Abschleppkosten als Sicherstellungskosten
2. § 63 I i. V. m. § 83 LVwVG: Abschleppkosten als Kosten der Ersatzvornahme nach Verwaltungsvollstreckungsrecht
a) Formelle Rechtmäßigkeita) Formelle Rechtmäßigkeit
Zuständigkeit, § 4 II VwVG
Verfahren, Form (+)
b) Materielle Rechtmäßigkeit
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SS 2005SS 2005
b) Materielle Rechtmäßigkeit
aa)) Rechtmäßigkeit der VollstreckungsmaßnahmeRechtmäßigkeit der Vollstreckungsmaßnahme
(1) Allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen
→ wirksamer Grundverwaltungsakt
→ VA gerichtet auf Handlung, Duldung, Unterlassung
→ Grundverwaltungsakt bestandskräftig (§ 2 Nr. 1 LVwVG)/
Rechtsbehelfe ohne aufschiebende Wirkung (§ 2 Nr. 2 LVwVG)
→ Nichtvornahme der Handlung, Duldung, Unterlassung
(2) Besondere Vollstreckungsvoraussetzungen
→ wirksame Androhung, § 66 LVwVG
→ ordnungsgemäße Durchführung der Ersatzvornahme
→ Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
bb) Rechtmäßigkeit der Kostenverfügung im ÜbrigenRechtmäßigkeit der Kostenverfügung im Übrigen
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SS 2005SS 2005
bb)bb) Rechtmäßigkeit der Kostenverfügung im ÜbrigenRechtmäßigkeit der Kostenverfügung im Übrigen
→ von der Anordnung gedeckt
→ angemessen u. erforderlich im konkreten Fall/Verhältnismäßigkeit
→ zur Verhältnismäßigkeit s. früherer Fall
→ Problem: Fälligkeit?
→ Entstehen: § 83 S. 2 LVwVG, § 11 I LGebG
→ Fälligkeit: § 17 LGebG (–)
→ Es fehlt mangels Fälligkeit der Rechtsgrund.
→ § 813 II BGB nicht anwendbar.
III. ErgebnisIII. Ergebnis
Lösung Fall 20Lösung Fall 20
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SS 2005SS 2005
IV. § 68 POGLösung Fall 20Lösung Fall 20
I. § 2 I Nr. 8 c SGB VIII. § 2 I Nr. 8 c SGB VII
II. Gesetzliche KrankenversicherungII. Gesetzliche Krankenversicherung
→ §§ 11, 27 SGB V, s. auch § 5 I Nr. 9 SGB V
III. § 839 BGB, Art. 34 GG
1.1. Handlung eines Beamten im haftungsrechtlichen SinneHandlung eines Beamten im haftungsrechtlichen Sinne
Problem: Verkehrsregelungspflicht als öffentlich-rechtliche Pflicht?
2.2. Verletzung einer drittbezogenen AmtspflichtVerletzung einer drittbezogenen Amtspflicht
3.3. Schaden und KausalitätSchaden und Kausalität
4.4. VerschuldenVerschulden
pflichtgetreuer Durchschnittsbeamter… Objektivierung, Entindividualisierung
5. Subsidiaritätsklausel, § 839 I 2 BGB
6. Ergebnis
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SS 2005SS 2005
IV. § 68 POG str.: fällt eine Sonderordnungsbehörde unter § 68 POG?
V. Öffentlich-rechtliche Gefährdungshaftung nicht anerkannt
VI. Anspruch aus enteignungsgleichem Eingriff
1.1. RechtsgrundlageRechtsgrundlage §§ 74, 75 Einl. ALR in seiner richterlichen Ausprägung.
2.2. Rechtswidriger Eingriff in Eigentumsposition i. S. v. Art. 14 I GGRechtswidriger Eingriff in Eigentumsposition i. S. v. Art. 14 I GG
3.3. Unmittelbarkeit des EingriffsUnmittelbarkeit des Eingriffs
4.4. GemeinwohlbezogenheitGemeinwohlbezogenheit
5.5. SonderopferSonderopfer
6.6. EntschädigungsumfangEntschädigungsumfang
7.7. ErgebnisErgebnis
VII. Anspruch aus Aufopferung
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SS 2005SS 2005
VII. Anspruch aus Aufopferung
1.1. RechtsgrundlageRechtsgrundlage §§ 74, 75 Einl. ALR in seiner richterlichen Ausprägung.
2.2. Rechtswidriger Eingriff in nicht-vermögenswertes RechtRechtswidriger Eingriff in nicht-vermögenswertes Recht Gesundheit, Leben, persönliche Freiheit
3.3. Unmittelbarkeit des EingriffsUnmittelbarkeit des Eingriffs
4.4. GemeinwohlbezogenheitGemeinwohlbezogenheit
5.5. SonderopferSonderopfer
6.6. EntschädigungsumfangEntschädigungsumfang
7.7. ErgebnisErgebnis
VIII. Ergebnis
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SS 2005SS 2005
Vielen Dank für Vielen Dank für die die
Aufmerksamkeit Aufmerksamkeit und Mitarbeit!und Mitarbeit!
[email protected]@web.de
Übung zu den Vorlesungen im Übung zu den Vorlesungen im VerwaltungsrechtVerwaltungsrecht
Wiss. Mitarbeiter Heiko A. HallerWiss. Mitarbeiter Heiko A. Haller
Universität TrierUniversität Trier
SS 2005SS 2005