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unternehmen praxis 01 | 2018 Wirtschaftsmagazin für erfolgreiche Therapiepraxen Wohin das Auge blickt: keine Bewerber! Drei Leserinnen erleben den Fachkräftemangel Schöne Baby-Füße für Bundes- liga-Profis: aus dem Alltag eines Sportpodologen Warnung: Auf keinen Fall diesen Vertrag mit der HUK-Coburg abschließen „Verstöße gegen Datenschutz entstehen, weil jemand die Regeln nicht kennt.“ Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein ISSN 1869-2710 | www.up-aktuell.de /[email protected] | Einzelpreis 15 Euro

unternehmen · Probleme durch Nachlässigkeit Interview mit Marit Hansen Datenschutz-Nachlässigkeiten und wie Sie sie vermeiden WhatsApp, Mail, Facebook, Website – wie darf ich

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unternehmen praxis 01.2018

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018

Wirtschaftsmagazin für erfolgreiche Therapiepraxen

Wohin das Auge blickt: keine Bewerber! Drei Leserinnen erleben den Fachkräftemangel

Schöne Baby-Füße für Bundes-liga-Profis: aus dem Alltageines Sportpodologen

Warnung: Auf keinen Fall diesen Vertrag mit der HUK-Coburg abschließen

„Verstöße gegen Datenschutz entstehen, weil jemand die Regeln nicht kennt.“

Marit Hansen, Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein

ISSN

1869

-271

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Editorial _ 03

Was noch im Heft ist, wir aber nicht erwähnt haben …

… ist die Frage, wie Praxischefs mit dominanten Mitarbei-tern umgehen, die mit ihrem Engagement über das Ziel hinausschießen. Lässt sich deren Energie für die eigenen Ziele einspannen? Oder sorgen sie mit ihrem Verhalten für zu viel Unruhe im Team?

… sind Zuschriften unserer Leser zum Thema Fachkräfte-mangel. Sie berichten, welche Auswirkungen er auf ihren Praxisalltag hat und wie sich das auf die Versorgung der Patienten überträgt.

… ist ein Podologe, der sich um die wichtigsten Körperteile der Fussballprofis des BVB küm-mert. Nach anfänglicher Skep-sis hat er sie davon überzeugt, dass Fußpflege auch etwas für echte Kerle ist.

Ihr Kontakt zu up

Telefon 0800 5 999 666Fax 0800 13 58 220

Mail [email protected]

Post Zum Kesselort 5324149 Kiel

Netz www.up-aktuell.de

Liebe Leserinnen und Leser, die überwiegende Anzahl der Therapeuten ist weiblich und die überwiegende Anzahl unserer Autoren und Redaktionsmitglieder ebenfalls. Trotzdem verwenden wir das so genannte „generische Maskulinum“, die verallgemeinernd verwendete männliche Personenbezeichnung, weil die Texte einfa-cher und besser zu lesen sind.

Ein frohes neues Jahr!❧ Unsere Prognose für 2018: Alles wird besser! Muss es auch, denn optimal ist die Situa-tion der Heilmittelbranche in vielen Bereichen sicher nicht: immer noch keine angemes-sene Vergütung, Fachkräftemangel, fehlender Direktzugang, um nur ein paar Punkte zu nennen. Dennoch blicken wir hoffnungsvoll in die Zukunft. Wo wir diesen Optimismus hernehmen? Aus dem vergangenen Jahr 2017. Denn in den letzten zwölf Monaten hat sich einiges getan.

So sind beispielsweise die GKV-Honorare fürs Erste nicht mehr an die Entwicklung der Grundlohnsumme gebunden – dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG) sei Dank. Mittlerweile schlägt sich das auch in höheren Preisen nieder. Doch ist auch hier immer noch Luft nach oben. Erinnern Sie Ihre Verbände für zukünftige Verhandlungen gern daran!

Apropos Verhandlungen, die ziehen sich in Sachen Regierungsbildung wirklich in die Länge. Wenn es aber irgendwann einmal soweit sein sollte, setzen die Parteien ihre guten Vorsätze für die neue Legislaturperiode hoffentlich zügig um, zum Beispiel die Ab-schaffung des Schulgelds für Therapeuten. Diese frohe Kunde darf dann per Post, durch Rauchzeichen, auf Plakatwänden und über die eigenen Social-Media-Kanäle verbreitet werden. Bei anderen Themen sollten Praxischefs jedoch vorsichtig sein: #Datenschutz. Wieso, weshalb, warum und worauf Sie beim alltäglichen Hantieren mit Patientendaten achten sollten, erfahren Sie im Themenschwerpunkt dieser Ausgabe.

Nicht unter den Datenschutz fällt unser Wunsch fürs neue Jahr: Alles Gute und viel Erfolg in 2018!Yvonne Millar, Redakteurin

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Editorial | Ein frohes neues Jahr!Branchennews | Aktuelle InformationenVeränderungen der Umsätze | Heilmittelbranche in Zahlen

GKV veröffentlicht Abrechnungsdaten des 1. Halbjahres 2017

Die Fachmesse TheraPro Vom 26. bis 28.01. ist es wieder soweit

Schwerpunkt | DatenschutzProbleme durch Nachlässigkeit Interview mit Marit Hansen Datenschutz-Nachlässigkeiten und wie Sie sie vermeiden WhatsApp, Mail, Facebook, Website – wie darf ich mit Patienten kommunizieren? Aufbewahrungsfristen! Diese Unterlagen können in 2018 entsorgt werden

Ab Januar 2018: Erweiterte Diagnoselisten für extrabudgetäre Heilmittelverordnungen

Berufsunfähigkeit: ein unterschätztes Risiko

Urteil: Kostenerstattung für Podologen

Korruption Unter Berliner Therapeuten an der Tagesordnung?

Genehmigungsverfahren

Warnung: Auf keinen Fall diesen Vertrag mit der HUK-Coburg abschließen

Mit gekonntem Feedback die Leistungen der Mitarbeiter verbessern

Praxisführung Wie hältst du es mit dominanten Mitarbeitern?

Urlaubsanspruch verfällt zum Jahresende – zumindest theoretisch

Keine Bewerber Wie drei up-Leserinnen den Fachkräftemangel erleben

Hausbesuch Beim Daimler schaffen – statt in der Praxis?

Inspiration Schöne Baby-Füße für BVB-ProfisDank dem Sportpodologen Hans-Werner Scheuer

ImpressumZum Schluss erwähnt

22Aufbewahrungsfristen!Diese Unterlagen können in 2018 entsorgt werden

28Korruption unter Berliner Therapeuten an der Tages-ordnung?

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46Schöne Baby-Füße für BVB-Profis dank dem Sport-podologen Hans-Werner Scheuer

24Berufsunfähigkeit: ein unterschätztes Risiko

34Umfrage: Wie hältst du es mit dominanten Mitarbeitern?

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06 _ Branchennews

Betrugsverdacht: Staatsan-waltschaft ermittelt gegen TK

Neben dem seit September bekannten Verfahren gegen die AOK Rheinland / Hamburg (up berichtete) hat die Hambur-ger Staatsanwaltschaft nun auch Ermitt-lungen gegen die Techniker Krankenkasse aufgenommen. Wie Oberstaatsanwältin Nana Frombach gegenüber dpa erklärte, sei ein Interview von TK-Vorstandschef Jens Baas vom vergangenen Herbst Ausgangspunkt des Verfahrens gewesen, in dem er den gesetzlichen Krankenkassen Manipulatio-nen bei Abrechnungen vorgeworfen hatte. Patienten seien auf dem Papier kränker gemacht worden, als sie tatsächlich waren, um mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zu bekommen. Nach diesem Interview seien bei der Staatsanwaltschaft Strafan-zeigen eingegangen, die zu den Ermittlun-gen führten.

Vorsicht vor Betrugsanrufen vom Online Business Verlag

Praxisinhaber aufgepasst! Es gibt derzeit wieder eine neue Welle von Betrugsanru-fen, unter anderem vom Online Business Verlag (OBV). OBV vertreibt unter www.onlinebusinessverlag.de ein Branchen-verzeichnis. Um an Kunden zu gelangen, meldet sich das Unternehmen telefonisch bei Freiberuflern und versucht, mittels Täuschung an Firmeneinträge zu gelangen. In dem Anruf wird behauptet, dass ein an-geblich bestehender kostenfreier Eintrag in einem Branchenregister mittlerweile abgelaufen sei und der Vertrag nun kos-tenpflichtig weiter liefe, da er nicht gekün-digt wurde. Gleichzeitig wird ein Angebot unterbreitet, um die angeblich ohnehin zu zahlenden Kosten zu reduzieren. Die prompt folgende postalische Rechnung sollte auf keinen Fall gezahlt und unter Hinweis auf § 123 BGB („Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung“) angefochten werden.

Rundfunkbeitrag für Firmen-wagen unbedingt abmelden

Der Rundfunkbeitrag für das Radio im Dienstwagen wird auch dann fällig, wenn das Fahrzeug längst verkauft ist – sofern der Betreiber es nicht rechtzeitig abgemel-det hat. Praxisinhaber sollten daher den Verkauf umgehend auch der Landesrund-funkanstalt melden. Die Beitragspflicht endet nämlich erst am Ende des Monats, in dem die Abmeldung dort angezeigt wird. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München kürzlich entschieden. Im vorlie-

Urteil: Craniosacrale Therapie auf Verordnung erlaubt

Die Werbung für die Craniosacrale Thera-pie kann auch ohne Heilpraktikererlaub-nis erlaubt sein – jedenfalls dann, wenn eine Verordnung vorliegt. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Phy-siotherapeutin damit geworben, die Craniosacrale Therapie nach Upledger abzugeben. Zwar erfülle die Anwendung dieser Therapie „unstreitig den Begriff der Ausübung von Heilkunde im Sinne von § 1 Heilpraktikergesetz (HeilPrG)“, so

genden Fall hatte die Klägerin die Rück-zahlung der bereits gezahlten Gebühren von 93,51 Euro gefordert. Diese hatte die Landesrundfunkanstalt erhoben, da die Klägerin den Verkauf des Fahrzeugs erst sieben Monate danach angezeigt hatte. Sie argumentierte, dass die Beitragspflicht mit dem Verkauf erloschen sei. Die Richter lehnten ihre Klage aber sowohl in der ersten als auch in der zweiten Instanz ab (Aktenzeichen: 7 ZB 17.514).

die Richter. Eine unmittelbare Gesund-heitsgefährdung gemäß der verfassungs-rechtlichen Gründe habe jedoch nicht bestanden (Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen: 1 BvR 1226/06).Bei diesem Urteil des OLG Frankfurt hat nach Aussage eines von up befragten Experten erstmals ein Therapeut Recht bekommen. Es sei allerdings kein Urteil des Bundesgerichtshofes und gelte daher nur für den Gerichtsbezirk Frankfurt. Es werde sich zeigen, ob andere Gerichte außerhalb Frankfurts diesem Urteil folgen werden.

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Branchennews _ 07

GKV-Finanzergebnisse: Heilmittelausgaben steigen „überproportional“

Ost-West-Angleich: Physiotherapie-Verbände und Ersatzkassen vereinbaren bundesweit gültige Preisliste

Barmer-Vorsitzender befürchtet Insolvenz mehrerer Krankenkassen

BZgA bringt neue Tipps zu mehr Bewegung für Ältere

Mit neuen Plakatmotiven und einer „Bewe-gungspackung“ will die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ihrem Präventionsprogramm „Älter werden in Ba-lance“ neue Impulse geben. Das Programm zeigt Frauen und Männern ab 60 Jahren, wie sie nachhaltig mehr Bewegung in ih-ren Alltag integrieren können - überall und zu jeder Zeit. Die „Bewegungspackung“ be-inhaltet 25 Übungskarten mit praktischen, leicht umsetzbaren Bewegungsideen aus dem AlltagsTrainingsProgramm (ATP). Die ATP-Bewegungspackungen sind in teilneh-menden Hausarztpraxen und Apotheken frei erhältlich und können bei der BZgA bestellt sowie als als PDF heruntergeladen werden.

mehr: Sie finden die Broschüre unter www.bzga.de -> Infomaterialien -> Ge-sundheit älterer Menschen

Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, erwartet, dass den Kranken-kassen von circa 15 Millionen Versicherten die Insolvenz drohen könnte. Grund sei eine deutliche Finanzschieflage im System der gesetzlichen Krankenversicherun-gen und die ungleiche Finanzierung der Kassen: Die Ortskrankenkassen bekämen mehr Mittel aus dem Gesundheitsfonds, als sie zur Deckung der Leistungen benö-tigen. Bei anderen Kassen läge dagegen eine Unterdeckung unterschiedlichen Ausmaßes vor.Die derzeit gute Konjunktur und daraus

Ab April 2018 zahlen die Ersatzkassen erstmals bundesweit einheitliche Preise für physiotherapeutische Leistungen. Zu diesem Ergebnis kam die jüngste Vergütungsvereinbarung zwischen dem vdek und den Physiotherapie-Verbänden, die up vorliegt.Die Angleichung geschieht in zwei Stufen: Zunächst steigen die Preise rückwirkend zum 1. Dezember 2017 an –

Die Heilmittelausgaben sind in den ersten neun Monaten des Jahres 2017 „überproportional“ um 5,7 Prozent ge-stiegen. Das geht aus den jetzt vorgeleg-ten Zahlen des Bundesgesundheitsmi-nisteriums (BMG) zur Entwicklung der GKV-Finanzen hervor. Hier seien deutliche Honorarerhöhun-gen der Heilmittelerbringer nach dem Inkrafttreten des Heil- und Hilfsmittel-versorgungsgesetzes ab dem 2. Quartal 2017 finanzwirksam geworden, heißt es in der Pressemitteilung des Ministeri-ums. Die Ausgaben im Heilmittelbereich beliefen sich auf 5,27 Milliarden Euro,

das entspricht einem Zuwachs von 293 Millionen Euro gegenüber dem Vorjah-reszeitraum. Die Gesundheitsausgaben für Heilmittel machen etwa drei Prozent der Gesamtausgaben aus. Dem BMG zufolge standen Einnah-men in Höhe von 174,7 Milliarden Euro Ausgaben von rund 172,2 Milliarden Euro gegenüber. Die Krankenkassen erzielten damit in den ersten drei Quartalen des Jahres einen Überschuss von rund 2,52 Milliarden Euro. Insgesamt verfügen die gesetzlichen Krankenversicherungen über Finanz-Reserven in Höhe von 18,6 Milliarden Euro.

resultierende Überschüsse und Reser-ven in Milliardenhöhe täuschen darüber hinweg, dass das Vermögen der einzelnen Versicherungen weit auseinander liege, so Straub. Das Vermögen der Barmer habe im Jahr 2016 bei rund 135 Euro pro Mitglied gelegen, das der Ortskrankenkassen teil-weise über 1.000 Euro pro Mitglied. Diese Kassen können daher auch in schlechten Zeiten ihre Beiträge stabil halten. Weniger vermögende Kassen müssten dagegen die Beitragssätze schnell erhöhen, was zur Abwanderung der Mitglieder und einer Abwärtsspirale führen könne.

für KG etwa auf 17,80 Euro in den alten, auf 16,80 Euro in den neuen Bundes-ländern. Ab 1. April 2018 gelten dann für alle physiotherapeutischen Leistungen identische Preise in Ost und West, zum Beispiel 19,58 Euro für KG. Nach Angaben der Verbände steigen die Preise damit zum April hin insgesamt um 26 Prozent im Osten und um 20,64 Prozent im Westen.

Ost-West-Angleich

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08 _ Politik

Veränderungen der Heilmittelumsätze | Heilmittelbranche in Zahlen

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Anzahl der Behandlungen

Relative Veränderungen bei Umsatz und Behandlungsanzahl

im Vergleich zum 1. Halbjahr 2016

Baden-Württemberg

Hamburg

Nordrhein

Mecklenburg-Vorpommern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hessen

Niedersachsen

Rheinland-Pfalz

SachsenSachsen-Anhalt

Thüringen

der DurchschnittBund

Bund

Schleswig-Holstein

Westfalen-Lippe

Heilmittelanzahl und Veränderungsraten je 1.000 Versicherte und KV-GebietDie relativen Veränderungen der Umsätze und verordne-ten Behandlungseinheiten in den verschiedenen KV-Gebieten weisen deutliche Unterschiede auf. Eine hohe Anzahl von Behandlungen je 1.000 Versicherte scheint jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit den jeweiligen Veränderungsraten zu stehen. Jedenfalls lässt sich so ein Zusammenhang aus den GKV-HIS-Zah-len des ersten Halbjahres 2017 nicht herauslesen.

Umsatzveränderung in % im Vergleich zum 1. Halbjahr 2016

Veränderungen in % der Anzahl der Behandlungen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2016

Anzahl der Behandlungen je 1.000 Versicherte im 1. Halbjahr 2017

In Sachsen-Anhalt erhalten Patienten deutlich mehr Heil- mittel-Behandlungen (3.131) als im Bundesdurchschnitt (2.147). Die Anzahl der Behandlungen ist im Vergleich zum Vorjahr extrem gestiegen (+26,8%), der Umsatz ist noch stärker gewachsen (+33,4%).

In Hessen erhalten Patienten deutlich weniger Heilmit-tel-Behandlungen (1.663) als im Bundesdurchschnitt (2.147). Die Anzahl der Behandlungen ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen (-1,7%), der Umsatz hat trotzdem leicht zugenommen (+2,5%)

Regional unterschiedliche Entwicklungen bei Umsatz und Behandlungsanzahl im 1. Halbjahr 2017

SaarlandBayern

Quelle: GKV HIS | 1. Halbjahr 2017

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Politik _ 09

Veränderungen der Heilmittelumsätze | Heilmittelbranche in Zahlen

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Anzahl der Behandlungen

Relative Veränderungen bei Umsatz und Behandlungsanzahl

im Vergleich zum 1. Halbjahr 2016

Baden-Württemberg

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Rheinland-Pfalz

SachsenSachsen-Anhalt

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Bund

Schleswig-Holstein

Westfalen-Lippe

Heilmittelanzahl und Veränderungsraten je 1.000 Versicherte und KV-GebietDie relativen Veränderungen der Umsätze und verordne-ten Behandlungseinheiten in den verschiedenen KV-Gebieten weisen deutliche Unterschiede auf. Eine hohe Anzahl von Behandlungen je 1.000 Versicherte scheint jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit den jeweiligen Veränderungsraten zu stehen. Jedenfalls lässt sich so ein Zusammenhang aus den GKV-HIS-Zah-len des ersten Halbjahres 2017 nicht herauslesen.

Umsatzveränderung in % im Vergleich zum 1. Halbjahr 2016

Veränderungen in % der Anzahl der Behandlungen im Vergleich zum 1. Halbjahr 2016

Anzahl der Behandlungen je 1.000 Versicherte im 1. Halbjahr 2017

In Sachsen-Anhalt erhalten Patienten deutlich mehr Heil- mittel-Behandlungen (3.131) als im Bundesdurchschnitt (2.147). Die Anzahl der Behandlungen ist im Vergleich zum Vorjahr extrem gestiegen (+26,8%), der Umsatz ist noch stärker gewachsen (+33,4%).

In Hessen erhalten Patienten deutlich weniger Heilmit-tel-Behandlungen (1.663) als im Bundesdurchschnitt (2.147). Die Anzahl der Behandlungen ist im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen (-1,7%), der Umsatz hat trotzdem leicht zugenommen (+2,5%)

Regional unterschiedliche Entwicklungen bei Umsatz und Behandlungsanzahl im 1. Halbjahr 2017

SaarlandBayern

Quelle: GKV HIS | 1. Halbjahr 2017

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10 _ Politik

GKV veröffentlicht Abrechnungsdaten des 1. Halbjahres 2017

Massage, Warmpackungen und KG-Gerät verlieren deutlich, Ergotherapie und Podologie legen stark zuViermal im Jahr veröffentlicht der GKV-Spitzenverband die Heil-mittel-Abrechnungsdaten. Jetzt sind die Zahlen für das erste Halbjahr 2017 veröffentlicht worden und erlauben detaillierte Einblicke in das Verordnungsgeschehen auf dem Heilmittel-markt: 7,7 Prozent Umsatzzuwachs je 1.000 Versicherte hört sich gut an, aber es lief nicht für alle Beteiligten so rund. Das zeigt sich in den sehr unterschiedlichen Entwicklungen über die Fachberei-che und Regionen hinweg.

Harte Zeiten für Masseure und med. BademeisterNoch schlimmer als der Umsatzrückgang von 8,6 Prozent ist für Masseure und med. Bademeister der Rückgang der Behandlungs-einheiten um mehr als 12 Prozent. Auch Warmpackungen befin-den sich weiter auf dem Rückzug: 5,7 Prozent weniger Behand-lungseinheiten im 1. Halbjahr 2017 sind im Vergleich zum Vorjahr zu verbuchen, das führt, verrechnet mit leicht erhöhten Preisen, zu einem Umsatzrückgang von 2,6 Prozent.

Allen Investitionen in Geräte zum Trotz verliert auch die Posi-tion KG-Gerät deutlich: Über 3 Prozent weniger Behandlungsein-heiten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum werden in den GKV-HIS-Zahlen für das 1. Halbjahr 2017 ausgewiesen. Aufgrund von Preissteigerungen kann hier trotzdem noch ein leichter Umsatz-zuwachs von 1,3 Prozent verbucht werden.

Ergotherapie, Podologie sowie MLD und MT wachsen deutlichWachstumssieger sind die Ergotherapeuten mit einem Zuwachs an Behandlungseinheiten von fast 10 Prozent bei motorischen Störungen und die Podologen mit über 9 Prozent bei der Podologi-schen Komplexbehandlung. Bei den Physiotherapeuten gewinnt MLD-60 mit 5,4 Prozent mehr Behandlungseinheiten, gefolgt von Manueller Therapie mit einem Plus von 5,3 Prozent. Beide Positio-nen profitieren von deutlich verbesserten Minutenpreisen, MLD-60 bringt jetzt pro Minute 64 Cent Umsatz, die Manuelle Therapie 90 Cent. Und das sind nur Durchschnittswerte aus ganz Deutsch-land – inzwischen kratzt der Minutenpreis für Manuelle Therapie in einigen Regionen bereits an der 1-Euro-Grenze. ¡ [bu]

mehr: Die aktuellen Zahlen des GKV-Spitzenverbands finden Sie auch im Internet unter www.gkv-his.de

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Advertorial _ 11

Die Fachmesse TheraPro öffnet in Stuttgart ihre Pforten für Physio-therapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen, Masseure und Trainer und setzt ihren erfolgreichen Trend seit der ersten Veranstaltung im Jahre 2013 fort. Das belegen auch steigende Aus-stellerzahlen: Rund 170 Aussteller werden aktuelle Entwicklungen, Produkte und Trends rund um die Therapie, Rehabilitation und Prä-vention präsentieren.

Das umfangreiche und hochkarätige Kongressprogramm der TheraPro wird auch im Jahr 2018 Impulsgeber für die tägliche Ar-beit der Therapeuten sein: Zum ersten Mal findet die Qualitäts-konferenz des Verbandes Deutscher Podologen parallel zur Fach-messe statt. Der Fokus liegt bei dieser Konferenz auf den Themen Berufspolitik, Interdisziplinarität, Nageldolenz und Hygiene.

Am Freitag und Samstag findet der 12. physiokongress des Ge-org Thieme Verlags statt, bei dem die Schwerpunkte auf der mo-dernen Schmerztherapie, High-Tech in der Reha und der aktiven Einbindung von Patienten in Prozesse liegen. Neben dem Eröff-nungstag am Freitag wird das Programm komplettiert durch den Tag der IMTA (International Maitland Teachers Association), den Sportphysio-Tag und den Neuroreha-Tag. Das Süddeutsche Verbände-Symposium 2018, das am Samstag von den Landes-gruppen Baden-Württemberg und Bayern des Verbandes Physi-kalische Therapie (VPT), sowie vom Landesverband Baden-Würt-temberg des Deutschen Verbandes für Physiotherapie PHYSIO DEUTSCHLAND veranstaltet wird, stellt den Schmerzpatient in den Mittelpunkt und behandelt unter anderem den Zusammen-hang von Stress und Schmerz.

Die Fachmesse TheraProVom 26. bis 28.01. ist es wieder soweit

Der Augenmerk beim 12. ergotag vom Georg Thieme Verlag liegt auf dem Alltag des Klienten als Mittelpunkt von moderner Ergo-therapie und wie man dies von der Theorie in die Praxis übertra-gen kann. Beim 3. Süddeutschen Logopädietag werden Vorträge zu verschiedenen Themen neue Ideen für die tägliche Arbeit in der Logopädie liefern. Zudem profitiert das Fachpublikum von über 100 kostenfreien Vorträgen in der Halle. In 2018 wird darüber hinaus zum ersten Mal ein WhatsApp-Service für die Besucher angeboten, bei dem die aktuellsten Informationen während des Messebesuchs auf das Smartphone der Besucher, die sich für die-sen Service anmelden, geschickt werden.

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12 _ Schwerpunkt | Datenschutz

DatenschutzProbleme durch Nachlässigkeit

Das Thema Datenschutz fängt gerade an, erste Wellen zu schlagen, denn die EU-Datenschutzgrundverordnung soll im Mai 2018 auch in allen Heilmittelpraxen umgesetzt sein. Diese neuen Regeln beinhalten erweiterte Nach-weis- und Dokumentationspflichten für Praxisinhaber. Allerdings sind sich die Datenschützer noch nicht darü-ber einig, in welchem Umfang auch kleine Praxen diesen Pflichten nachkommen müssen. Dazu wird es sicherlich noch vor Mai 2018 eine formale Klärung geben. Doch auch ohne die neuen Regeln muss auch heute schon jede Praxis dafür sorgen, das Daten in der Praxis – ganz gleich ob auf dem Computer, der Karteikarte oder im persönlichen Gespräch geäußert – vertraulich bleiben, also entsprechend geschützt sind. Dieses Schwerpunkt-thema hilft bei der Umsetzung.

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Datenschutz | Schwerpunkt _ 13

Frau Hansen, ab 25. Mai 2018 greift die europäische Datenschutz-Grundverordnung. Einige Praxen ma-chen sich jetzt Sorgen, dass deswegen Prüfungen auf sie zukommen und die Beweislast für das Einhalten der Datenschutzrechte bei ihnen selbst liegt. Was wird sich deswegen wirklich ändern?HANSEN | Es war auch bislang so, dass die Beweislast aufseiten der Praxen lag. Führen die Datenschutzauf-sichtsbehörden eine Prüfung durch, mit oder ohne Anlass, mussten und müssen Praxen nachweisen, dass sie die Datenschutz-Vorgaben erfüllen. Es dreht sich also nichts um. Das Thema wird aber jetzt mehr diskutiert, weil die möglichen Sanktionen sehr viel schärfer geworden sind.Wir gehen jeder Beschwerde nach, die nicht offen-sichtlich unbegründet ist. So handhaben es meines Wissens auch die anderen deutschen Aufsichts-behörden. Darüber hinaus führen wir im Rahmen unserer Ressourcen anlasslose Prüfungen durch, oft in der Form von Branchenprüfungen, weil dann vergleichbare Bedingungen herrschen. Das wollen wir künftig verstärken.

Das ULD hat kürzlich zusammen mit der Ärzte- und Zahnärztekammer Schleswig-Holstein einen Daten-

„Verstöße gegen Datenschutz entstehen, weil jemand die Regeln nicht kennt“Interview mit Marit Hansen

Patienten in Heilmittel-Praxen müssen sich darauf verlassen können, dass Therapeuten mit den anvertrauten Gesundheitsinformationen verlässlich umgehen. Darüber haben wir mit Marit Hansen gesprochen, der Landesbeauftrag-ten für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD), der Aufsichtsbehörde des Landes Schleswig-Holstein auch für Heilmittel-praxen.

schutz-Selbstcheck für Arzt- und Zahnarztpraxen herausgebracht. Warum war das nötig?HANSEN | Wir sind als ULD in Schleswig-Holstein für Datenschutz zuständig. Uns haben dabei viele Fragen und Beschwerden erreicht, von Patienten, aber auch vom Personal der Praxen. Wir merken dabei, dass im Gesundheitswesen niemand in Sachen Datenschutz absichtlich etwas falsch macht. Die Behandler wollen anderen helfen, etwas Gutes tun, die Gesundheit fördern – und damit verträgt sich nicht, Daten zu ver-untreuen und damit Vertrauen zu brechen. Verstöße gegen den Datenschutz entstehen durch Nachlässig-keiten oder weil jemand die Regeln nicht kennt. Wir als ULD wollten deswegen nicht mit Strafen drohen, sondern eine Hilfestellung geben, damit Praxen sich selbst überprüfen können.

Erhalten Sie auch öfter einmal Beschwerden aus dem Heilmittelbereich?HANSEN | Ja, aber deutlich weniger als zu Ärzten. Viel-leicht sehen viele Patienten gar nicht, dass bestimm-te Probleme etwas mit Datenschutz zu tun haben: Sie sind dann mit dem Verhalten der Praxismitarbeiter unzufrieden und suchen sich eine neue Praxis.Unter Ärzten gab es auch ab und zu größere Vorfälle,

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14 _ Schwerpunkt | Datenschutz

bei denen zum Beispiel durch Einbrüche oder Sicher-heitslücken am PC große Datenmengen, inklusive de-taillierter Patientenakten, verlorengingen. Die Daten werden dabei wahrscheinlich nicht gezielt gestohlen. Die Diebe nehmen eher den ganzen PC mit oder eine externe Festplatte, um sie zu verkaufen, oder sie wollen Ärger machen. In Deutschland sind Patienten-daten kein übliches Handelsgut – aber sie gehören natürlich trotzdem nicht in die falschen Hände.

Was für Probleme tauchen in Therapiepraxen auf?HANSEN | Im täglichen Geschäft gibt es viele kleine Fälle, in denen sich Menschen unfair behandelt füh-len, weil zum Beispiel die Personen hinter ihnen an der Rezeption mithören, was über ihre Krankheit ge-sprochen wird (siehe Text Seite 17). Generell gilt: Wer mit der Praxis zufrieden ist, wird kaum eine formale Beschwerde wegen Datenschutz einreichen, sondern vielleicht eher sagen „Rede doch bitte ein bisschen leiser darüber, ich will nicht, dass das alle mithören.“ Wer aber sowieso schon unzufrieden ist, der könnte auf die Idee kommen, die Praxis auf Datenschutz prüfen zu lassen.

Möglich wäre ja sicher auch, dass Konkurrenten eine Praxis melden, bei der sie Datenschutz-Verstöße vermuten…HANSEN | Das wäre auf jeden Fall möglich – Be-schwerden von Konkurrenten sind uns im Thera-pie-Bereich aber noch nicht untergekommen.

„Im täglichen Geschäft gibt es viele klei-ne Fälle, in denen sich Menschen unfair behandelt fühlen.“

Wie sensibel sind die Menschen, wenn es um Daten-schutz in den Praxen geht? Stören sich Ihrer Erfah-rung nach viele Patienten daran, wenn Ärzte und Therapeuten mit ihren Daten nachlässig umgehen?HANSEN | Wenn es um detaillierte Informationen geht, zum Beispiel die eigene Krankengeschichte, sind viele sehr sensibel – selbst die, die sonst sagen, sie hätten nichts zu verbergen. Auf der anderen Seite

gibt es viele Patienten, die ihre Geschichte gerne ganz genau erzählen, die im Internet nach Leidens-genossen suchen und sich mit anderen austauschen wollen. Das kommt besonders bei schweren Krank-heiten vor, die Menschen emotional sehr packen. Wenn die Erkrankung aber überwunden ist, möchten sie sich oft nicht mehr so sehr damit befassen. Und die meisten werden auch nicht wollen, dass zukünf-tige Arbeitgeber die Krankengeschichte bei Google finden.

Was können Therapeuten tun, wenn Patienten ihre ganze Krankengeschichte im Internet veröffentlicht haben?HANSEN | Für Therapeuten ist wichtig, dass sie selbst keine Informationen nach außen geben, ganz egal, ob die Patienten ihr ganzes Leben im Internet ausgebrei-tet haben. Patienten sollen von Anfang an Vertrauen in ihr Behandlungsteam haben. Sie sollen ihm auch peinliche und unangenehme Dinge erzählen können. So ein offenes Verhältnis entsteht gerade dann, wenn Patienten sicher sein können, dass nichts nach außen dringt. Nicht umsonst gibt es die Schweigepflicht.Es ist wichtig, die Patienten zu schützen, aber auch, sich selbst aus der Haftung zu nehmen. Als Therapeut sollte man sich deswegen auch ein bisschen mit Da-tenschutz auskennen – und zumindest wissen, wann man Dinge nachfragen oder nachschauen sollte. Man kann auch uns und den anderen Datenschutz-Stellen der Bundesländer Fragen stellen.

„Das Ziel ist, die Praxis als Vertrauens-raum zu gestalten, dazu gehört auch der Datenschutz.“

Therapeuten sollten also immer auch ein klein wenig Experten für Datenschutz sein, um Patienten und sich selbst zu schützen?HANSEN | Ich verstehe, dass ein Praxisinhaber sowieso in vielen Bereichen Spezialist sein muss: in seinem Fachbereich, dem deutschen Steuerrecht, Abrechnung, Praxisführung und so weiter. Da hat Da-tenschutz vielleicht nicht die höchste Priorität. Aber

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Datenschutz | Schwerpunkt _ 15

Landeshauptstadt StuttgartJugendamt

Die Stadt Stuttgart ist mit mehr als 19.000 Mitarbeitern der viertgrößte Arbeitgeber der Region Stuttgart. Besonders wichtig ist uns die Betreu-ung von Kindern und Jugendlichen. Für unsere rund 200 Tageseinrich-tungen für Kinder und Ganztagsgrundschulen suchen wir pädagogische Fachkräfte für Kinder von 8 Wochen bis 14 Jahren.

Was Sie erwartet:Ihre berufliche Veränderung führt Sie in einen pädagogischen Rahmen, in dem Kinder und Jugendliche ihre Potenziale ausschöpfen können. Das ist kreativ, spannend, herausfordernd und bietet Ihnen Raum für die Ausge-staltung eigener Schwerpunkte. Unser Konzept “Einstein in der Kita“ bietet Ihnen dabei einen Leitfaden, auch in der Arbeit mit Schulkindern.

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es ist etwas, das ganz klar mit dem Thema Vertrauen verwoben ist, etwas, das nah am Menschen ist. Das Ziel ist doch, die Praxis als Vertrauensraum zu gestal-ten, in dem Patienten sich wohl fühlen. Dazu gehören die Wahl der Möbel und der Beleuchtung, genauso aber der Datenschutz.Eigentlich muss man nicht nur über Gesundheits-themen aufklären, sondern auch darüber, was etwa mit den Befunden und Therapieberichten geschieht: Werden sie für die Forschung genutzt? Erfährt die Krankenkasse davon? Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie lieber nach. Denn wenn Patienten merken, dass ihr Therapeut davon keine Ahnung hat, ziehen sie vielleicht unterbewusst den Schluss, dass er auch von seiner restlichen Arbeit keine Ahnung hat. Ich empfeh-le immer, im Kopf zu behalten, dass Datenschutz mit allem zu tun hat, was in der Praxis passiert. Sie merken das schnell, wenn Sie überlegen: Was wäre Ihnen wich-tig, wenn Sie selbst Patient in einer Praxis wären?

Wie können Praxisinhaber es Ihrer Meinung nach schaffen, trotz der vielen Aufgaben auch den Daten-schutz im Blick zu behalten?HANSEN | Tatsächlich geraten viele außer Atem, auch wegen der rasanten Entwicklungen in der Digitali-sierungen und Datenverarbeitung. Es kann hilfreich sein, Aufgaben abzugeben und einen externen oder internen Datenschutzbeauftragten zu bestimmen, selbst wenn nicht jede kleine Praxis dazu verpflichtet ist. Der Beauftragte bleibt am Ball, kennt die Rechts-lage und aktuelle Veröffentlichungen und weist auf problematische Verhaltensweisen hin, die sich mit der Zeit eingeschlichen haben. Eine Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftrag-ten besteht insbesondere dann, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Ver-arbeitung von Patientendaten beschäftigt sind oder wenn die Kerntätigkeit eine „umfangreiche Verarbei-tung sensibler Daten“ umfasst, so steht es in Artikel 37 der der Datenschutzgrundverordnung. Es können also auch kleinere Praxen dazu verpflichtet sein, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Zurzeit wird diskutiert, wann bei kleineren Praxen von einer

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„umfangreichen Verarbeitung“ der Patientendaten auszugehen ist. Wir streben an, diese Frage im ersten Quartal 2018 zu klären.Ist ein Praxismitarbeiter mit dem Datenschutz beauftragt, ist es wichtig, dass das Team auch auf ihn hört. Es sollte eine Person sein, die sich traut, den Mund aufzumachen, die selbstbewusst ist und Eigeninitiative übernimmt. Er oder sie sollte einen guten Blick auf die Praxis haben und möglichst realistische Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen. Manchmal brauchen Maßnahmen auch etwas Zeit: So können schalldurchlässige Wände nicht von heute auf morgen ausgetauscht werden, sondern erfor-dern vielleicht eine Baumaßnahme in einem Jahr. Man kann aber sofort schon die Stühle in Nähe einer solchen Wand umstellen.

„Es geht darum, Rechte und Freiheiten zu bewahren.“

Sie sprachen von den „rasanten Entwicklungen“. Worauf können Praxisinhaber sich in naher Zukunft einstellen? HANSEN | Big Data, also das Aussieben und Analy-sieren großer Datenmengen, ist eine Entwicklung, die nicht aufzuhalten ist. Das hat positive Seiten: Behandler können schon vorab herausfinden, ob eine bestimmte Therapie bei einem bestimmten Patienten anschlägt. Im negativen Sinne führt es zu Fragen wie: Bist du es überhaupt wert, diese Therapie zu erhalten? Müssen Praxen in Zukunft Daten an Krankenversicherungen liefern, damit Patienten be-weisen können, dass sie einen ausreichend gesunden Lebensstil führen?Derzeit ist Big Data auf Ökonomie ausgelegt, auf größere Gewinne. Die Technik dahinter kann nie-mand so richtig durchschauen. Wir müssen eine ethische Debatte führen: Wie sehr darf man sich von der Technik abhängig machen? Wie geht man damit um, wenn man genau weiß, dass man sich eben nicht auf die Technik verlassen kann? Wir fordern hier mehr Transparenz. Die Menschen sollen wissen, welche Daten von ihnen erhoben werden und was genau sie tun müssen, um etwa eine bestimmte Therapie von ihrer Krankenkasse bewilligt zu bekommen. Und diese Kriterien müssen hinterfragt werden können.Es lohnt sich auf jeden Fall, am Ball zu bleiben. Denn das Thema Datenschutz ist größer, als viele denken. Es geht darum, Rechte und Freiheiten zu bewahren und Diskriminierung zu verhindern. Es geht genauso um die Frage, ob die Rezeptionskraft Namen und Ge-sundheitsdaten der Patienten am Telefon nennt, wie um Algorithmen, die unser Leben steuern.

Ab 25. Mai: Datenschutzfolgenabschätzung

Die Datenschutz-Grundverordnung der EU ist seit Mai 2016 in Kraft, muss aber erst ab 25. Mai 2018 angewendet werden. Dann wird unter anderem die Datenschutz-Fol-genabschätzung Pflicht. Jeder, der mit sensiblen Daten und automatisierter Datenverarbeitung hantiert, muss sich überlegen, ob es bestimmte Folgen gibt, die er nicht im Griff hat. Ein Beispiel: Liegen etwa Patientendaten auf ei-nem PC mit Internetzugang, dessen Datensicherheit nicht täglich kontrolliert wird? Solche Systeme sollten Praxen entweder gar nicht erst ans Internet anschließen oder ext-rem stark absichern, um Zugriffe von außen zu vermeiden.

Dienstleister werden die Vorarbeit liefernPraxen werden dafür extra Dokumente anfertigen müssen. Marit Hansen vom ULD zufolge sind aber auch betreffen-de Dienstleister und Software-Hersteller gefragt. Je mehr Datenschutzfunktionalität sie einbauen, desto leichter werden es die Anwender haben. Es müsse zum Normal-zustand werden, dass Maßnahmen für Datenschutz und Datensicherheit implementiert, die nötigen Informationen für die Datenschutz-Folgenabschätzung beigelegt und An-weisungen für die Installation und Nutzung ihrer Systeme mitliefert werden. Diese müssen Praxismitarbeiter dann nur genau befolgen. Zum Beispiel: „Ändert sofort das Mas-terpasswort für die Verschlüsselung.“ Oder: „Geht nur mit angeschalteter Firewall ins Internet.“ Praxen müssen also immer auch richtig mit Systemen arbeiten – wie das geht, ist aber in der Regel gut dokumentiert.„Die meisten Hersteller von Praxissoftware sind in diesem Bereich jetzt schon recht gut aufgestellt“, so Hansen. „Um auf Nummer Sicher zu gehen, muss man seine Dienstleis-ter – IT-Firma, Cloud-Anbieter und so weiter – vor dem 25. Mai fragen, wie sich die Datenschutz-Grundverordnung bei ihnen auswirkt und was sich für die Praxis ändert. Das-selbe gilt natürlich auch bei Neubeschaffungen oder der Auswahl von Dienstleistern: bitte Datenschutzfunktionali-tät aktiv einfordern!“

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Datenschutz | Schwerpunkt _ 17

Im Gesundheitswesen verstößt kaum jemand absichtlich gegen den Datenschutz, sondern meistens auch Nachlässigkeit. Häufig schleichen sich problematische Verhaltensweisen ein, die das Praxisteam gar nicht mit Datenschutz in Verbindung bringt. Da-gegen hilft, die typischen Problemstellen zu kennen:

Akten zum Schmökern im Altpapier

Nachlässigkeit: Eine Praxis mistet aus und entsorgt unter ande-rem Papierakten, die auch Patientendaten enthalten. Die Blätter landen einfach stapelweise im Papiercontainer im Hinterhof. Ei-nige der Nachbarn haben das gesehen – und können jetzt einfach die Patientenakten aus dem Altpapier ziehen.Lösung: Praxen müssen ab und an Patientendaten entsorgen. In der Regel endet die Aufbewahrungsfrist nach zehn Jahren. Da es sich bei Patientendaten um besonders sensible, schützenswerte Daten handelt, müssen sie nach den Vorgaben der Sicherheitsstu-fe 4 der Norm DIN 66399 vernichtet werden. Eine Reproduktion der Daten darf demnach nur mit „außergewöhnlichem Aufwand“ möglich sein.

Das ULD empfiehlt, zu diesem Zweck einen Schredder zu ver-wenden, der die Akten auf Partikelgröße P5 reduziert. Die übrig-bleibenden Papierschnipsel dürfen Sie dann im Altpapier entsor-gen. Oder Sie lassen ein spezialisiertes Unternehmen Ihre Daten vernichten. Dann müssen Sie allerdings einen schriftlichen Ver-trag mit dem Betrieb abschließen und eine Einwilligung Ihrer Pa-tienten einholen. (siehe Textbox Seite 18)

Auch Löschen will gelernt sein

Nachlässigkeit: Patientendaten, die am PC gespeichert sind, schieben Sie in den Papierkorb? Alte CDs und USB-Sticks lan-den im Hausmüll? Das ist absolut nicht zu empfehlen. Digitale Patientendaten, die nicht fachgerecht entsorgt werden, können teilweise noch einfacher wiederhergestellt werden als schlecht geschredderte Papierakten.Lösung: Wer die DIN 66399 einhält, ist auch hier auf der siche-

ren Seite. CDs, DVDs und auch USB-Sticks sind relativ leicht zu zerstören, auch mit den meisten modernen Papier-Schreddern. Magnetische Datenträger, also Festplatten, möchten Sie vermut-lich nicht jedes Mal vernichten. Daten darauf können Sie sicher löschen, indem Sie sie dreimal überschreiben lassen. Es gibt be-stimmte Programme, die solche Löschvorgänge durchführen – achten Sie auch hier darauf, ob die Software die Vorgaben der DIN 66399 erfüllt.

Vom Winde verwehte Patientenakte

Nachlässigkeit: So ein Blatt Papier ist schnell irgendwo abgelegt. Nach dem Hausbesuch legt ein Therapeut die Patientenakte kurz neben die Thermoskanne mit dem Kaffee auf dem Autodach. Plötz-lich erfasst ein Windstoß einige der Zettel und weht sie davon. Zwei Straßen weiter landen sie in einer Hecke, wo jeder Passant sie mitnehmen und sich durchlesen kann. Eine Therapeutin legt vor ihrer Behandlungseinheit den Therapiebericht des letzten Patien-ten schnell auf dem Tresen an der Rezeption ab – und vergisst ihn dort. Die nächsten Patienten, die in den Wartebereich kommen, se-hen den Zettel dort liegen und können ihn in aller Ruhe studieren.Lösung: Patientenakten sind keine einfachen Notizzettel. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, jederzeit sorgfältig mit ihnen umzuge-hen. Sie können auch einfache, klare Handlungsanweisungen für Hausbesuche geben – zum Beispiel, dass die Akten immer in ei-nem Ordner oder einer Mappe transportiert und direkt nach der Bearbeitung in einen Aktenschrank eingeschlossen werden.

Spicken auf dem Monitor

Nachlässigkeit: In Therapiepraxen stehen meist weniger Compu-ter herum als in Arztpraxen – aber zumindest an der Rezeption dürften die meisten Praxen einen PC haben. Über dessen Moni-tor flimmern nicht selten Daten von Patienten, und wenn es nur Adressen, Telefonnummern und Termine sind. Steht der Monitor ungünstig, können andere Patienten diese Angaben einsehen, wodurch der Datenschutz bereits verletzt ist.

Datenschutz-Nachlässigkeiten und wie Sie sie vermeiden

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18 _ Schwerpunkt | Datenschutz

Daten weitergeben? Einwilligungserklärung!

Vertraut ein Patient einem Therapeuten Informationen an, so sind diese nur für dessen Ohr bestimmt. Streng genommen dürfen Therapeuten nicht einmal mit ihren Kollegen über die Krankengeschichte ihres Patienten sprechen – es sei denn, sie holen sich eine Einwilligung ein, am besten schriftlich.Das kann auch in allgemeiner Form geschehen, wenn ein Patient vor seiner ersten Behandlung in der Praxis eine Schweigepflichtentbindungserklärung unterschreibt, die es den Therapeuten der Praxis erlaubt, sich auszutauschen, sobald der eine den Patienten des anderen übernimmt, und auch Daten an andere Dritte weiterzugeben, wenn das nötig wird, zum Beispiel für die Abrechnung, aber auch an Ärzte oder Betreuer der Patienten.Für die Weitergabe von Daten an Dritte, also zum Beispiel an Dienstleister, gilt:

Lösung: Drehen Sie die Bildschirme so, dass Patienten Sie nicht einsehen können. Sind eingeschaltete PCs zwischendurch unbe-aufsichtigt, schalten Sie einen passwortgeschützten Bildschirm-schoner ein.

Vorsicht beim Flurfunk

Nachlässigkeit: Unter „Daten“ dürfen Sie sich nicht nur Doku-mente am PC und auf Papier vorstellen. Auch in Gesprächen ge-ben Sie Informationen weiter, und die können mitgehört werden. Führt ein Therapeut ein lautes Telefonat mit einem Patienten, nennt dabei dessen Namen und spricht über seine Krankheit, hö-ren die restlichen Menschen im Wartezimmer oder im Behand-lungsraum nebenan womöglich mit. Dasselbe gilt, wenn zwei Therapeuten sich in der Pause angeregt über eine Patientin un-terhalten.Lösung: Passen Sie zum einen auf, was Sie in Ihrer Praxis in wel-cher Lautstärke kundtun. Gespräche dringen oft problemlos durch dünne Wände und Holztüren hindurch. Vor allem sollten Ihre Mitarbeiter und Sie es vermeiden, Namen laut zu nennen – problematisch wird es immer, wenn Zuhörer Ihr Gespräch einer

bestimmten Person zuordnen können. Das gilt ebenso am Tele-fon: Auch wenn es höflich erscheint, den Namen des Patienten zu nennen: Tun Sie es nicht, sind Sie in Sachen Datenschutz auf der sicheren Seite.

Schnappschuss mit unfreiwilligen Models

Nachlässigkeit: Die Praxiswebsite soll hübscher werden, also schießt der Chef ein paar Schnappschüsse mit dem Smartpho-ne und lädt sie hoch. Neben den Praxisräumen sind darauf auch Mitarbeiter und Patienten zu sehen. Haben Sie die abgebildeten Personen vorher nicht um Erlaubnis gebeten, haben Sie damit be-reits deren Persönlichkeitsrechte verletzt.Lösung: Sind Personen auf Bildern erkennbar, müssen sie erst einmal zustimmen, bevor eine Praxis die Fotos veröffentlichen dürfen. Am besten holen Sie sich eine schriftliche Einwilligung, auch von Mitarbeitern. Noch besser ist es natürlich, professionel-le Fotos machen zu lassen und dabei keine Patienten abzubilden, oder etwa nur einen Teil des Rückens oder ein Bein (dann aber trotzdem um Erlaubnis fragen!). Dasselbe gilt natürlich auch für Videoaufnahmen.

� Geben Sie immer nur so viele Daten weiter, wie unbedingt nötig.� Wann immer das möglich ist, sollten Sie Daten anonym, also ohne die Namen der Patienten, weitergeben, etwa an ein Abrechnungszentrum oder Ihren Steuerberater.� Es ist mittlerweile erlaubt, dass Dritte auch Patienten- daten weiterverarbeiten. Dafür ist aber immer eine Einwilligung seitens der Patienten nötig, die über die Schweigepflichtentbindungserklärung gewährt werden kann. � Die Praxis muss mit dem Drittunternehmen einen schriftlichen Vertrag nach Paragraf 11 des Bundesdaten- schutzgesetzes (künftig: Art. 28 Datenschutz-Grundver- ordnung) abschließen.

Muster für rechtssichere Schweigepflichtsentbindungen, Aufklärungsblätter für Patienten sowie für Verträge erhal-ten Sie beispielsweise auf Nachfrage beim ULD, aber auch bei der up|plus-Hotline.

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ULD rät: Finger weg von WhatsApp

Datenschützer mögen WhatsApp ganz und gar nicht. Der Grund dafür ist, dass die mittlerweile von Facebook aufgekaufte App das Adressbuch des Smartphones, auf dem sie installiert ist, ausliest. Alle Kontakte, egal ob Familie, Bekannte oder von Patienten, wer-den mit den Servern von WhatsApp synchronisiert. So kann der Anbieter seinen Nutzern schneller anzeigen, wer aus seinem Ad-ressbuch noch alles WhatsApp nutzt.

Wer WhatsApp auf dem Handy hat, verschafft der Firma Face-book also Zugriffsmöglichkeiten auf alle Telefonnummern und andere Angaben zu den Kontakten, die im eigenen Telefonbuch stehen. Das betrifft auch die Daten derjenigen Kontakte, die selbst nicht bei WhatsApp sind und ihre Daten nicht preisgeben wollen. Daraus kann auch hervorgehen, dass jemand Patient in Ihrer Praxis ist – und schon mit der Weitergabe dieser Information verstoßen Sie gegen Ihre Schweigepflicht.

Das ULD rät aus diesem Grund allen Berufsgeheimnisträgern, zu denen auch Therapeuten gehören: Lassen Sie die Finger von WhatsApp. Es gibt einige Messenger-Dienste von WhatsApp-Kon-kurrenten, die datenschutzrechtlich weniger problematisch sind. Marit Hansen vom ULD empfiehlt aber, am besten noch ein we-

nig zu warten: „In einem Jahr wird es vermutlich einen besseren Markt für sichere Messenger und neue Dienste geben, die schnell und personalisierbar auf dem Handy nutzbar sind, aber Sicher-heitseinstellungen wie Mails bieten“, sagt sie. Grund dafür sei die Datenschutz-Grundverordnung, die ab 25. Mai 2018 gilt und die mit ihren Vorgaben einen Markt schaffen werde für Messen-ger-Alternativen mit eingebautem Datenschutz. Das bedeutet: mit Verschlüsselung, ohne das Auslesen von Adressbüchern und mit klaren Anweisungen für das datenschutzfreundliche Einrich-ten und Nutzen.Fazit: Datenschützer raten davon ab, WhatsApp für die Kommu-nikation mit Patienten zu nutzen. Warten Sie besser, bis sicherere Dienste auf den Markt kommen.

Besser Dienste mit Verschlüsselung nutzen

Unverschlüsselte Mails sind unsicher – Patientendaten dürfen daher auf diese Weise nicht übermittelt werden. Verschlüsselung sorgt dafür, dass kein Unberechtigter den Klartext der Inhaltsda-ten sehen kann. Die Schweigepflicht umfasst aber auch schon die Tatsache, dass jemand Patient in einer bestimmten Praxis ist. In Deutschland gilt das Telekommunikationsgeheimnis, d. h. Kom-

WhatsApp, Mail, Facebook, Website – wie darf ich mit Patienten kommunizieren?Viele Arzt- und Therapiepraxen wollen das Internet und die Kom-munikationsgewohnheit ihrer Patienten nicht ignorieren und suchen neue Möglichkeiten, mit ihrer Klientel zu kommunizie-ren. Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in z. B. Praxen der Freien Berufe, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) hat eine klare Meinung dazu, warum gerade Facebook und WhatsApp aus der Sicht des Datenschutzes problematisch sind.

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munikations-Anbieter dürfen Informationen über eine Kommuni-kation – ob Anruf, SMS oder Mail –nicht an Fremde weitergeben. An das deutsche Recht fühlen sich aber nicht alle Dienste gebunden: Praxen sollten deswegen beispielswiese kein Google-Mail-Konto nutzen, da der Betreiber Google auf das in diesem Punkt wesent-lich laxere Datenschutzrecht der USA verweist. Google behält sich vor, Mails und Kommunikationsbeziehungen auszuwerten, um davon ausgehend passende Werbung zu schalten.

Dem ULD zufolge ist es zwar nicht nötig, den Kontakt zu ver-weigern, wenn ein Patient Ihre Praxis mit einem solchen Account oder anders unverschlüsselt anschreibt – das liegt dann doch in der Verantwortung der Patienten. Aber beim Antworten auf solche Mails ist Vorsicht geboten, da die datenschutzrechtliche Verantwortung für einen unsicheren Übermittlungsweg bei der Praxis verbleibt.

Die Sicherheit von SMS-Kurznachrichten ist vergleichbar mit Telefonaten. Hier muss man gewährleisten, dass man auch die richtige Person erreicht und nicht z. B. andere Menschen im Haus-halt. Am besten fragt man dies vorher ab und dokumentiert das Einverständnis des Patienten.Fazit: Wer Mails für die Patientenkommunikation nutzt, sollte da-rauf achten, Dienste aus der EU und Verschlüsselungen zu nut-zen. Sicherheitshalber sollte sich die Praxis das schriftliche Ein-verständnis der Patienten holen, bevor sie Mail und SMS nutzen.

Auf der Website: verschlüsselt kommunizieren

Eine weitere Möglichkeit, Anfragen aufzunehmen, sind Webfor-mulare auf der Website – also Masken, in die Nutzer ihre Nach-richt und Kontaktdaten eintragen können. Wird die Seite mit dem Verschlüsselungsprotokoll TLS eingerichtet, sind automatisch alle Informationen geschützt, die in das Formular eingegeben werden. Ein Zeichen für eine auf diese Weise verschlüsselte Web-site ist, dass ihre Adresse mit „https“ beginnt. Das ULD empfiehlt TLS generell für alle Webseiten. Nötig ist es zumindest dann, wenn Interaktionen stattfinden, über Formulare oder Accounts, mit denen Nutzer sich einloggen.

Wenn die Praxis-Webseite keine Interaktion bietet, sondern nur Informationen, gilt es immer noch darauf zu achten, was an Daten über die Nutzer gesammelt wird. Werden IP-Adressen ge-speichert und Cookies gesetzt? Wird das überhaupt gebraucht? Wenn ja, wofür und wie lange?

Ein Zuviel an Datensammelei kann etwa zustandekommen, wenn Seitenbetreiber Werbung schalten, um die Kosten für den

Internetauftritt zu refinanzieren. Denn die Werbeanbieter wer-ten in aller Regel aus, was auf der Seite passiert – und bekommen Infos darüber, was Patienten dort anklicken, also Infos, die sie als Dritte nicht haben sollten.Fazit: Es ist nicht schwierig, eine Website so einzurichten, dass sie die Datenschutz-Vorgaben für Therapiepraxen erfüllt. Die Grund-pfeiler davon sind, das Verschlüsselungsprotokoll TLS zu nutzen und so wenige Nutzerdaten wie möglich zu sammeln. Die Nutzer der Webseite müssen über die dortige Datenverarbeitung in einer Datenschutzerklärung informiert werden.

Mit wem oder was die Website erstellen?

Haben Praxisinhaber, vielleicht mit Hilfe von Bekannten oder Mit-arbeitern, ihre Internetseite selbst gebaut, mit Website-Baukäs-ten oder Content-Management-Systemen, haben sie im Idealfall die Kontrolle darüber, welche Daten die Seite erfasst. Sie können dann zum Beispiel einstellen, ob IP-Adressen und Cookies erfasst werden. Auch hier ist aber Vorsicht geboten. Einige Anbieter – ins-besondere außerhalb von Europa – entscheiden nach eigenem Gutdünken, welche Nutzerdaten sie auswerten. In den USA kön-nen dann sogar staatliche Behörden darauf zugreifen. Marit Han-sen rät dazu, vertrauenswürdige Dienste aus der EU zu nutzen, die vielleicht auch explizit auf sichere Seiten spezialisiert sind und auf Datensparsamkeit achten. Vorsicht ist außerdem bei Plugins geboten, die die Nutzeraktivitäten auf der Seite analysieren. Da-bei fließen oft auch Daten an Softwareanbieter.

Oft haben Praxen einen Dienstleister, der sich um die Website kümmert, einen Webdesigner oder IT-Anbieter. Solche Dienstleis-ter dürfen personenbezogene Daten von Patienten mittlerweile verarbeiten – im Rahmen, der für ihre Tätigkeit erforderlich ist und wenn Praxisinhaber sie vertraglich zur Geheimhaltung verpflich-ten. Webdesigner und IT-Spezialisten können auf Anweisung ihrer Kunden ziemlich problemlos verschlüsselte und datenspar-same Webseiten einrichten. Außerdem können sie dafür sorgen, dass die Praxis-Daten auf einem sicheren Server untergebracht und so auch vor Hacker-Angriffen und anderen Datenlecks ge-schützt sind.Fazit: Achten Sie darauf, in welchem System Sie eine Website er-stellen (lassen) und welche Einstellung dort vorgenommen sind. Setzen Sie einen IT-Dienstleister ein, weiten Sie die Schweige-pflicht vertraglich auf ihn und seine Beschäftigten aus. Denken Sie auch an einen schriftlichen Auftragsverarbeitungsvertrag, denn die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit verbleibt bei Ihnen.

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Facebook-Seite ist problematisch

Facebook ist ein beliebtes Marketinginstrument. Hier erreichen Unternehmen für wenig Geld viele Nutzer quasi mitten in ihrem Alltag. Auch einige Therapiepraxen haben Facebook-Seiten, um Informationen über die Praxis zu teilen und mit Patienten in Kon-takt zu treten. Das ULD rät Praxen allerdings auch hiervon klar ab.Facebook und US-amerikanische Behörden haben die Möglich-keit auf alle Informationen zurückzugreifen, die in dem Netz-werk hinterlassen werden. Kommentare, die Patienten auf der Facebook-Seite ihres Ergotherapeuten hinterlassen, können noch in 20 Jahren auf sie zurückfallen. Schon ein Like Ihrer Seite legt nahe, dass ein Nutzer bei Ihnen in Behandlung ist. Als Betreiber der Facebook-Seite verlieren Sie die Kontrolle darüber, was mit den Daten Ihrer Patienten geschieht, sind aber weiterhin in der Mitverantwortung.

„Spätestens wenn man sieht, dass Patienten etwas über ihre Krankheitsgeschichte posten und sich mit ihren Leiden überbie-

ten, muss der Betreiber einer Seite in einem sozialen Netzwerk eingreifen und die Leute davor schützen, indem etwa Beiträge ge-löscht werden“, so Marit Hansen vom ULD. Patienten hätten oft das Gefühl, auf einer Seite im sozialen Netzwerk weiter in dem Vertrauensverhältnis mit dem Behandlungsteam zu sein. In Wirk-lichkeit laden sie aber einen Kommentar hoch, den Nachbarn, Versicherungen und Arbeitgebern jederzeit über Suchmaschinen finden können. Kritisch wäre auch, wenn der Anbieter zielgenaue Werbung zu Diagnosen oder Therapien schaltet oder wenn auf Basis von vermuteten Krankheiten Profile über Nutzer gebildet werden. Hansens Meinung ist dementsprechend eindeutig: „So-lange der Anbieter eines sozialen Netzwerks nicht darüber infor-miert, wie die Daten verarbeitet und vor Missbrauch geschützt werden, sollten Praxen dringend die Finger davon lassen.“Fazit: Das ULD rät: Richten Sie für Ihre Therapiepraxis keine Fa-cebook-Seite ein. Für alle sozialen Netzwerke gilt, dass Sie darauf achten müssen, dass Ihre Patienten in Ihrem Bereich nicht verse-hentlich sensible Informationen öffentlich machen. ¡ [mk]

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22 _ Recht Steuern Finanzen

Aufbewahrungsfristen!Diese Unterlagen können in 2018 entsorgt werdenIn Therapiepraxen türmen sich häufig kisten- und ordnerweise alte Patientenakten, Rechnungen und andere Geschäftsunterlagen. Daher empfiehlt es sich, regelmäßig auszusortieren. Doch Vorsicht: Es gelten unterschiedliche Aufbewahrungsfristen – sowohl für geschäftliche als auch für private Unterlagen.

Die Aufbewahrungsfristen für Patientenakten sind seit 2013 im Patientenrechtegesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gere-gelt. In Paragraf 630f, Absatz 3 heißt es: „Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vor-schriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.“

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Recht Steuern Finanzen _ 23

Ab Januar 2018: Erweiterte Diagnoselisten für extrabudgetäre HeilmittelverordnungenDie Listen der Diagnosen, bei denen extrabudgetär Heilmittel verordnet werden können, erweitern sich ab dem 1. Januar 2018. Damit können Ärzte in Zukunft bei bestimmten Diagnosen Er-nährungstherapie extrabudgetär verordnen. Außerdem wurden inhaltliche Korrekturen der Listen vorgenommen.Ab dem 1. Januar 2018 können Ärzte die Ernährungstherapie bei zystischer Fibrose (Mukoviszidose) extrabudgetär verordnen. Die dazugehörigen Diagnosen werden mit den ICD-10-Kodes unter „E84.-“ verschlüsselt. Zum anderen kann Ernährungstherapie bei Diagnosen verordnet werden, die als „Seltene angeborene Stoff-wechselerkrankungen“ gelten.

Einige inhaltliche Korrekturen an den Diagnoselisten gelten ebenfalls ab dem 1. Januar 2018:

� Unter den ICD-10-Kodes für systemische Sklerosen/Sklero- dermie (M34.-) fällt die Diagnosegruppe SB1 „Wirbelsäulen- erkrankungen“ weg (BVB). Als Ersatz steht dort nun SB7 „Erkrankungen mit Gefäß-, Muskel- und Bindegewebsbetei- ligung, insbesondere systemische Erkrankungen“.� Unter der Erkrankung Torticollis spasticus (G24.3) wurde die

Diagnosegruppe WS2 „Wirbelsäulenerkrankungen“ gestri- chen. Die Diagnosegruppen ZN1 und ZN2 „ZNS-Erkrankungen einschließlich des Rückenmarks“ ersetzen sie fortan.

Ärzte können außerhalb des Budgets verordnenDie Liste der Diagnosen, die einen langfristigen Heilmittelbedarf begründen, und die Liste der Diagnosen der Besonderen Verord-nungsbedarfe sind die Grundlage dafür, dass Ärzte Heilmittel ex-trabudgetär verordnen können. Verordnungen mit langfristigem Heilmittelbedarf zählen von Anfang an nicht in das Heilmittel-budget hinein. Verordnungen des besonderen Verordnungsbe-darfs werden im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung aus den Verordnungszahlen herausgerechnet. ¡ [bu]

mehr: Die Änderungen der Heilmittel-Richtlinie werden in der HMK-App von buchner pünktlich zum 1. Januar 2018 verfügbar sein. Die ab dem 1. Januar geltenden neuen Diagnoselisten zum langfristigen Heilmittelbedarf und zu den besonderen Verordnungsbedarfen erhalten Therapeuten auf der Website der KBV (www.kbv.de/media/sp/Diagnoseliste_Heilmittelbe-darf_2018.pdf) oder bei der up|plus-Hotline.

Unterlagen aus dem Jahre 2007 und früherZu Beginn des Jahres 2018 können Therapeuten daher alle Unter-lagen und Aufzeichnungen aus dem Jahr 2007 und früher entsor-gen. Hat ein Therapeut einen Patienten im Laufe dieses Jahres be-handelt, darf er die dazugehörige Akte erst mit Ablauf des Jahres 2027 vernichten oder löschen. Die zivilrechtliche Haftung erlischt allerdings erst nach 30 Jahren, sodass es sinnvoll ist, die Doku-mentation so lange aufzuheben, bis im Streitfalle keine Scha-densersatzansprüche mehr geltend gemacht werden können.

Steuerliche AufbewahrungsfristenAuch aus steuerlichen Regelungen ergeben sich Aufbewah-rungsfristen in einer therapeutischen Praxis. Nach § 147 der Ab-gabenordnung (AO) müssen folgende Unterlagen zehn Jahre aufgehoben werden:� Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Konten, in denen die letzte Eintragung 2007 und früher erfolgte� Buchungsbelege, u.a. Rechnungen, Bescheide, Zahlungs- anweisungen, Reisekostenabrechnungen, Bewirtungsbelege, Kontoauszüge, Lohn- beziehungsweise Gehaltslisten aus dem Jahr 2007

Eine sechsjährige Aufbewahrungsfrist gilt unter anderem für:

� Lohnkonten und Unterlagen zum Lohnkonto aus dem Jahr 2011 oder früher � Steuerbescheide mit dazugehörigen Unterlagen� Unterlagen zu Kapitalvermögen, Vermietung und Verpach- tung, wenn die Einkünfte pro Jahr bei mehr als 500.000 Euro liegen.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt laut § 147, Abs. 4 AO immer mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in ein Buch gemacht wurde, ein Jahresabschluss aufgestellt wurde, ein Buchungsbeleg entstanden ist und so weiter.

Handwerkerrechnungen zwei Jahre aufbewahrenGanz gleich, ob man Eigentümer oder Mieter einer Immobilie ist: Als Auftraggeber von Handwerksleistungen ist man seit 2004 laut Umsatzsteuergesetz (UStG) verpflichtet, dazugehörige Rech-nungen, Zahlungsbelege und andere beweiskräftige Unterlagen zwei Jahre lang aufzubewahren (§ 14b Abs. 1 Satz 5). ¡ [ks]

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24 _ Recht Steuern Finanzen

Etwa jeder vierte Erwerbstätige muss seinen Beruf vor Erreichen der Altersrente aufgeben. Dabei trifft es nicht nur Ältere, rund ein Viertel der Berufsunfähigen sind 45 Jahre und jünger. Die ge-setzlichen Leistungen der Erwerbsminderungsrente sind knapp bemessen. 2016 lag sie zwischen 704 und 792 Euro. Die volle Rente bekommt allerdings nur, wer nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kann – und zwar in keinem Beruf. Dennoch: Nur etwa ein Drittel der Deutschen haben laut Umfragen eine Be-rufsunfähigkeitsversicherung (BU) – ein Drittel gab an, sie sei zu teuer, 16 Prozent erklärten, sich mit dem Thema noch nicht be-fasst zu haben.

Sinnvoll für Selbständige und BerufsanfängerLaut Finanzexperten ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für fast jeden sinnvoll – vor allem für Alleinverdiener, Selbständige und Berufsanfänger. Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf infolge von Krank-heit voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann (§ 172 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz - VVG). Das bedeutet, eine Leistung aus der BU-Versicherung gibt es auch, wenn man noch in einem anderen Beruf arbeiten könnte.

Risikofaktor BerufDie Wahrscheinlichkeit, berufsunfähig zu werden, hängt vom Beruf ab: Körperlich schwer arbeitende Menschen werden sta-tistisch betrachtet eher berufsunfähig als „Kopfarbeiter“. Grund-sätzlich gilt: Je höher das Berufsrisiko ist, desto höher ist auch die Versicherungsprämie. So müssen beispielsweise Menschen, die mit ihren Händen arbeiten wie Physiotherapeuten, erheblich hö-here Beiträge zahlen als Büroangestellte. Aber auch risikoreiche Hobbys lassen die Prämien steigen.

Risikofaktor VorerkrankungenEin zweiter Faktor ist die Gesundheit. Menschen mit Diabetes Typ 1 oder Epilepsie werden nur schwer eine Berufsunfähigkeitsver-sicherung finden. Dennoch müssen Versicherungsnehmer die erforderlichen Gesundheitsfragen nach Vorerkrankungen wahr-heitsgemäß beantworten. Andernfalls kann der Versicherer die Rentenzahlung im Ernstfall verweigern.

Tipp: Wer eine Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherungs-unternehmen stellt, kann die Konditionen der Anbieter ermitteln, ohne zu riskieren, dass der Antrag abgelehnt wird.

Wer ernsthaft erkrankt und darum nicht mehr arbeiten kann, dem drohen nicht selten finanzielle Probleme oder gar der soziale Abstieg. Berufsunfä-higkeit ist ein häufig unterschätztes Risiko, das auch Therapeuten treffen kann. Abhilfe schafft eine Berufsunfähigkeitsversicherung – nach Ansicht von Finanzexperten neben der Privathaftpflicht eine der wichtigsten Versi-cherungen überhaupt.

Berufsunfähigkeit: ein unterschätztes Risiko

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Je früher, desto besserJe früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto besser: Im jungen Alter ist die Hürde der Gesund-heitsprüfung noch einfacher zu nehmen, und auch die Beiträge sind günstiger. Ferner sollte die BU-Rente hoch genug angesetzt werden, um die laufenden Kosten zu finanzieren. Als Faustformel gilt etwa 80 Prozent des Nettoeinkommens. BU-Renten von unter 1.000 Euro sind wenig sinnvoll, wenn keine anderweitigen Absi-cherungen vorhanden sind.

Vertrag flexibel gestaltenDamit die BU-Rente auch nach 20 oder 30 Jahren reicht, sollte der Vertrag flexibel gestaltet werden, eine Dynamisierung der Beiträ-ge von jährlich etwa drei Prozent und eine Nachversicherungsga-rantie enthalten. So lässt er sich je nach Lebens- und Einkommens-situation anpassen – dazu ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Die Versicherungspolice sollte weltweit gelten. Und: Der Vertrag sollte die „abstrakte Verweisung“ ausschließen. Das bedeutet, dass der Versicherer die Leistung verweigern kann, falls der Versicherte theoretisch noch in der Lage ist, in einem anderen,

gleichwertigen Beruf zu arbeiten, unabhängig davon, ob er tat-sächlich noch eine solche Anstellung findet.

Individuelle Beratung empfehlenswertGrundsätzlich sollte man sich beim Thema Berufsunfähigkeits-versicherung individuell beraten lassen. Dabei haben Interessier-te die Wahl zwischen einem Honorarberater, der direkt bezahlt wird, und einem Versicherungsmakler, der sein Geld mit einer Provision bei Abschluss eines Vertrages verdient.

Tipp: Die Zahlung der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversiche-rung könnte der Praxisinhaber für seine Mitarbeiter übernehmen (für Berufsanfänger beginnen die Beiträge bei 50 bis 70 Euro). In Anbetracht des derzeit herrschenden Fachkräftemangels sicher ein Vorteil in der Konkurrenz um gute Mitarbeiter. ¡ [ks]

mehr: Eine Checkliste zur BU-Versicherung finden Sie unter www.finanztip.de -> Menü -> Versicherung -> Vorsorge -> Berufsunfähigkeitsversicherung

Recht Steuern Finanzen _ 25

Eine gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten für eine Nagelspangenbehand-lung bei einem staatlich geprüften Podo-logen erstatten, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und kein Arzt die Leistung erbringen kann oder will. Die-se Grundsatzentscheidung hat kürzlich das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Bran-denburg getroffen.

Im vorliegenden Fall litt die gesetzlich krankenversicherte Klägerin unter einem chronisch eingewachsenen Zehennagel. Die Behandlung mit einer individuell ge-fertigten Nagelkorrekturspange war dem-entsprechend medizinisch notwendig. Die Patientin fand allerdings keinen Arzt, der die Leistung erbringen konnte oder wollte. Weder die Kasse noch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) konnte ihr einen Arzt nen-nen. Daraufhin ließ sich die Klägerin bei einer medizinischen Fußpflegerin behan-deln, die die Nagelkorrekturspange anlegte und ihren Sitz laufend regulierte.

Urteil: Kostenerstattung für Podologen

Die Kasse lehnte die Übernahme der Kos-ten mit der Begründung ab, sie müsse medizinische Fußpflege nur beim diabe-tischen Fuß zahlen. Das Gericht stimmte im Grundsatz zu, gab aber dennoch der Klägerin Recht, da sie keinen Arzt hatte finden können. Dies sei, so die Potsdamer Richter, ein „Systemmangel“, und in die-sem Fall sei die Behandlung durch einen nichtärztlichen Leistungserbringer wie die Podologin erlaubt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Das Gericht hat die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen (Ak-tenzeichen: L 9 KR 299/16). ¡ [ks]

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26 _ Abrechnung

Preisradar (diese neuen Vergütungslisten sind in Kraft getreten)

Bundesland Berufsgruppe Kassenart/en Gültig ab Preise richten sich nach

Alte Bundesländer Podologie vdek 01.01.2018 Verordnungsdatum

Baden-Württemberg Logopädie AOK 01.01.2018 Behandlungsdatum

Bayern Podologie AOK 01.01.2018 Verordnungsdatum

Bayern Podologie BKK 01.01.2018 Erster Behandlungstermin

Brandenburg Ergotherapie Knappschaft 01.01.2018 Verordnungsdatum

Brandenburg Ergotherapie AOK 01.01.2018 Verordnungsdatum

Brandenburg Ergotherapie IKK 01.01.2018 Verordnungsdatum

Brandenburg Ergotherapie BKK 01.01.2018 Verordnungsdatum

Bremen Podologie AOK 01.01.2018 Verordnungsdatum

Hamburg Ergotherapie RVO 01.01.2018 Behandlungsdatum

Hamburg Podologie AOK 01.01.2018 Verordnungsdatum

Mecklenburg-Vorpommern Ergotherapie AOK 01.01.2018 Verordnungsdatum

Neue Bundesländer Physiotherapie vdek 01.12.2017 Verordnungsdatum

Neue Bundesländer Podologie vdek 01.01.2018 Verordnungsdatum

Niedersachsen Podologie AOK 01.01.2018 Verordnungsdatum

Nordrhein-Westfalen Ergotherapie RVO 01.01.2018 Behandlungsdatum

Nordrhein-Westfalen Podologie AOK 01.01.2018 Verordnungsdatum

Rheinland-Pfalz Physiotherapie RVO (Masseur-Pos.) 01.01.2018 Verordnungsdatum

Rheinland-Pfalz Podologie AOK 01.01.2018 Verordnungsdatum

Saarland Physiotherapie (ZVK + VPT) RVO 01.01.2018 Verordnungsdatum

Sachsen Ergotherapie BKK 01.01.2018 Verordnungsdatum

Sachsen Physiotherapie IKK classic 01.01.2018 Verordnungsdatum

Sachsen Podologie IKK classic 01.01.2018 Verordnungsdatum

Sachsen-Anhalt Ergotherapie Knappschaft 01.01.2018 Verordnungsdatum

Sachsen-Anhalt Ergotherapie BKK 01.01.2018 Verordnungsdatum

Schleswig-Holstein Ergotherapie AOK 01.01.2018 Behandlungsdatum

Schleswig-Holstein Ergotherapie IKK, BKK, Knappschaft 01.01.2018 Verordnungsdatum

Schleswig-Holstein Podologie AOK 01.01.2018 Verordnungsdatum

Thüringen Ergotherapie BKK 01.01.2018 Verordnungsdatum

Thüringen Podologie IKK classic 01.01.2018 Verordnungsdatum

Alte Bundesländer Physiotherapie vdek 01.12.2017 Verordnungsdatum

Neue Bundesländer Physiotherapie vdek 01.12.2017 Verordnungsdatum

Sachsen Ergotherapie IKK 01.12.2017 Verordnungsdatum

Thüringen Ergotherapie IKK 01.12.2017 Verordnungsdatum

Thüringen Ergotherapie Knappschaft 01.12.2017 Verordnungsdatum

Der Preisradar ist eine Übersicht über alle uns bekannten Preisaktualisierungen der letzten Monate. Bei der up|plus-Hotline können Sie kostenlos alle Preislisten anfordern. So sind Sie immer darüber informiert, welche Preislisten gerade aktuali-siert worden sind und in welchem Umfang. Die Liste ist auf dem Datenstand vom 21.12.2017. Ergänzungen können Sie gerne an folgende Mail-Adresse senden: [email protected]

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Anzeige Seminar _ 27

So einfach führen Sie rechtskonform Datenschutz in Ihrer Praxis ein: Im Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ohne weitere Übergangsfrist in Kraft und wird das aktuelle Bundesda-tenschutzgesetz in weiten Teilen ersetzen. Praxisinhaber und leitende Angestellte sollten sich daher bereits im Vorfeld mit den wichtigsten Veränderungen beschäftigen. Nur so ist es möglich, die Datenverarbei-tung in der Praxis zu überprüfen und den erforderlichen Handlungsbe-darf zu erkennen. In diesem eintägigen Seminar stellen wir Ihnen die Datenschutz-Grund-sätze und die Änderungen vor, die Ihre Praxis ab Mai 2018 erfüllen muss. So können Sie die Umstellung auf die EU-DSGVO rechtzeitig vorbereiten.Anhand von Fallbeispielen, Checklisten und Ausfüllhilfen erhalten Sie konkrete Umsetzungstipps, wie Sie als Praxisinhaber die datenschutz-rechtlichen Anforderungen im Praxisalltag erfüllen können, ohne dabei die notwendigen betriebswirtschaftlichen Erwägungen außer Acht las-sen zu müssen.Die neue DS-GVU fordert auch die Schulung von Mitarbeitern in Daten-schutzfragen. Mit dem Teilnehmerzertifikat für dieses Seminar haben Sie einen ersten Nachweis für Ihre Datenschutz-Dokumentation.

Ihr Nutzen

Nach diesem Seminar� kennen Sie die Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten und können diese in Ihrer Praxis in konkrete Maßnahmen umsetzen� wissen Sie, welche Daten konkret dem Datenschutz unterfallen� kennen Sie die Rechte der betroffenen Personen und die Rechts- folgen von Datenschutzverstößen� wissen Sie, worauf Sie für eine datenschutzkonforme IT-Sicher- heit achten sollten� wissen Sie, ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen.

Zielgruppe:Praxisinhaber, Rezeptionsfachkräfte, Verwaltungsfachkräfte, leitende Mitarbeiter.

Im Seminarpreis enthaltenUmfangreiche Dokumentation, Praxistipps für den Praxisalltag, Lunch und Kaffeepausen

Datenschutz in der TherapiepraxisDarauf müssen Sie spätestens ab Mai 2018 achten Referentin Karina Lübbe

Karina Lübbe hat in Tübingen Rechts-wissenschaften studiert und absolvier-te ihren juristischen Vorbereitungs-dienst im Landgerichtsbezirk Kiel.

Seit 2013 ist sie als Rechtsanwältin in der Region Kiel, Plön und Ostholstein tätig und nimmt die Beratung der Inte-ressenvertretung in Belangen der So-zial-, Arbeits- und Verkehrsrecht wahr. Als Justiziarin und Syndikusanwältin der Firma buchner kennt sie die vielfäl-tigen Probleme der Praxisinhaber aus ihrer täglichen Arbeit. Zudem unter-stützt sie regelmäßig die up-Redaktion als Autorin juristischer Artikel.

Termine12.01.2018 in Kiel16.02.2018 in Stuttgart17.03.2018 in Köln13.04.2018 in Berlin04.05.2018 in Leipzig

Anmeldung unter: Telefon 0800 94 77 360 [email protected] Die Teilnahme kostet Euro 229 zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer.

Anmeldungen werden in der Reihen-folge der Eingänge der Zahlungen be-rücksichtigt. Die Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. fällt mit der Anmeldung an.

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28 _ Politik

Korruption Unter Berliner Therapeuten an der Tagesordnung?

Eine Ergotherapeutin berichtet uns von korrupten Absprachen und bezahlten Überweisungen zwischen Berliner Ärzten und Therapeuten. Wir fragen die Therapeuten: Passiert das auch in Ihrer Region?Die Therapeutin, die gerne anonym bleiben möchte, hatte ihre Praxis neu eröffnet und machte Akquise bei Ärzten. Sie war irri-tiert, als einige der Ärzte aggressiv auf sie reagierten. Ein Ortho-päde habe gesagt: „Wenn Sie auch so eine sind wie die anderen, dann möchte ich nicht, dass Sie meinen Behandlungsraum be-treten!“ Der Arzt berichtete dann, dass Ergo- und Physiothera-peuten ihm wiederholt Geld dafür geboten hätten, dass er Ver-ordnungen ausstelle und Patienten direkt in ihre Praxen schicke. Der Orthopäde wollte damit nichts zu tun haben. Viele seiner Kolleginnen und Kollegen hätten ihm allerdings gesagt, er könne damit doch nebenbei gut Geld verdienen.

Ähnlich sei es der Ergotherapeutin mit einer Kinderärztin er-gangen, mit der sie eigentlich nur über einen Patienten und des-sen Therapie sprechen wollte. Die Ärztin war das ganze Gespräch über sichtlich genervt. Als die Therapeutin am Ende fragte, was los sei, schrie die Ärztin sie fast an, bezeichnete den Beruf der

Ergotherapeuten generell als sinnlos. Sie berichtete von Praxen, die ihr eine „Vergütungspauschale“ angeboten hatten.

Manche Ärzte erwarten offenbar Geld für ÜberweisungenDie Therapeutin machte auch bereits Erfahrungen mit Ärzten, die sich an den Geldflüssen nicht störten: Für einen Unfallchirur-gen, in dessen Praxis sie arbeitete, sei es ganz normal gewesen, sich für Überweisungen bezahlen zu lassen. „Der Arzt hat nie di-rekt darüber gesprochen, aber als ich mich später selbstständig gemacht habe, merkte ich, was da früher in der alten Praxis alles gelaufen ist“, so die Therapeutin. Neben diversen Schummeleien bei der Abrechnung seien korrupte Absprachen mit Therapeuten an der Tagesordnung gewesen.

Ein weiterer Arzt habe ihr gegenüber gesagt „Ich arbeite mit einer Praxis zusammen“. Den Patienten gegenüber hieß es aber: „Wenn Sie nicht in genau diese Praxis gehen, wird auch kein Re-zept ausgestellt“. All diese Verhaltensweisen sind korrupt – und strafrechtlich relevant, auch wenn die Ergotherapeutin berichtet, sie konnte bislang keine belastbaren Beweise sammeln. ¡ [mk]

Haben auch Sie Erfahrungen mit Korruptions-Fällen gemacht?

Uns interessiert, ob die beschriebenen Fälle ein Berliner Problem sind oder ein gesamtdeutsches, und ob auch andere Berliner Therapeuten vergleichbare Erfahrungen gemacht haben. Deswegen möchten wir Sie als Therapeuten fragen: Sind Ihnen in Ihrer Region auch schon einmal solche Fälle untergekommen? Haben schon einmal Ärzte Geld von Ihnen verlangt, bevor sie Verordnungen ausstellen? Wissen Sie von Kollegen, die Ärzten solche Geschäfte anbieten? Haben Sie vielleicht sogar selbst einmal für Überweisungen gezahlt?

Schreiben Sie uns Ihre Geschichten, die wir natürlich gerne anonym behandeln, an [email protected]

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Abrechnung _ 29

Name der Krankenkasse Genehmigungsverfahren nach § 8 (4) Genehmigungsverfahren nach § 7 (4)Faxnummer Heilmittel-Richtlinie Ärzte Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte

AOK Bremen / Bremerhaven Genehmigungsverfahren für sämtliche Sachverhalte Genehmigungsverfahren für sämtliche Sachverhalte0421 – 176 19 19 91AOK Hessen Genehmigungsverzicht bis auf Widerruf für Logopädie 069 – 850 91 79 20 sowie Physiotherapie ZN1, LY2, LY3, AT3, EX4; Genehmigungsverfahren für alle übrigen SachverhalteAOK Nordost Genehmigungsverzicht bei Physiotherapie 0800 - 265 09 00 (außer KG-Gerät, KG-ZNS-Bobath und KG-Muko, KG-Bewegungsbad, D1); Genehmigungsverfahren für Logopädie und Ergotherapie (außer Gruppenbehandlungen) AOK Rheinland/Hamburg Genehmigungsverzicht bis auf Widerruf für Logopädie Genehmigungsverfahren für Physiotherapie PT: 0201 – 2011 – 94-59/-69/-79/-89 sowie Physiotherapie ZN1, AT3, EX4, LY2 und LY3; Genehmigungsverzicht bis auf Widerruf für LogopädieET: 0211 – 8791 1889 Genehmigungsverfahren für alle übrigen SachverhalteAOK Sachsen-Anhalt Genehmigungsverfahren unter bit.ly/2vXxK8u abrufbar0391 – 287 84 78 78 BKK evm Genehmigungsverfahren für sämtliche Sachverhalte Rückmeldung offen 0261 – 402 71 82 2BKK firmus Genehmigungsverfahren für sämtliche Sachverhalte Rückmeldung offen 0421 – 643 44 51BKK GRILLO-WERKE AG Genehmigungsverfahren für sämtliche Sachverhalte Genehmigungsverfahren für sämtliche Sachverhalte 07431 – 10 20 19BKK Pfalz Rückmeldung offen 0621 – 685 59 55 9BKK Rieker.Ricosta.Weisser Rückmeldung offen 07461 – 966 46 48BKK Wirtschaft und Finanzen keine Angabe keine Angabe 0234 – 479 19 99BMW BKK Genehmigungsverfahren für sämtliche Sachverhalte08731 – 762 99 55DAK Gesundheit Genehmigungsverfahren für Physiotherapieverordnungen 0421 – 427 085 70 30 von Ärzten der KV Bremen bei Versicherten nach dem vollendeten 18. Lebensjahr, Genehmigungsverzicht bis auf Widerruf für alle übrigen SachverhalteDIE BERGISCHE KRANKENKASSE Rückmeldung offen 0212 – 226 24 11energie-BKK Rückmeldung offen 0511 – 911 10 29 9Hanseatische Krankenkasse Rückmeldung offen 040 – 656 96 12 37IKK gesund plus Genehmigungsverzicht bis auf Widerruf für Physiotherapie Genehmigungsverzicht bis auf Widerruf für Physio- 0391 - 280 66 83 9 EX4, ZN1, ZN2, LY2, LY3, AT3; Genehmigungsverfahren für alle therapie ZNZ2, LYZ2; Genehmigungsverfahren für übrigen Sachverhalte alle übrigen SachverhalteIKK Nord Genehmigungsverzicht bis auf Widerruf für Physiotherapie, Genehmigungsverzicht bis auf Widerruf für04331 – 34 57 08 Genehmigungsverfahren für Logopädie und Ergotherapie Physiotherapie, Genehmigungsverfahren für LogopädieNovitas BKK Genehmigungsverfahren für sämtliche Sachverhalte Genehmigungsverfahren für sämtliche Sachverhalte 0180 - 263 63 56

Quelle: G

KV-Spitzenverband, Stand 06.09.2017

Nur noch wenige Krankenkassen bestehen auf dem Genehmigungs-verfahren

Hier die aktuelle Liste der Krankenkassen, die bei Verordnungen außer-halb des Regelfalls auf dem Genehmigungsverfahren bestehen mit ei-ner Spalte für ärztliche und einer Spalte für zahnärztliche VO a. d. R. Bei der Angabe „Rückmeldung offen“ haben sich die betreffenden Kassen noch nicht geäußert, das bedeutet, ein Genehmigungsverfahren muss durchgeführt werden. Unter dem Namen der Krankenkassen findet sich die Faxnummer, bei der man eine Genehmigung beantragen kann. Krankenkassen müssen Anträge per Fax akzeptieren.

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30 _ Abrechnung

Warnung: Auf keinen Fall diesen Vertrag mit der HUK-Coburg abschließen

Die Ergotherapeutin Sara Engel (Name von der Redaktion geän-dert) wundert sich über ein Angebot der HUK-Coburg: „Die wol-len, dass ich mich verpflichte, Privatpatienten innerhalb von drei Tagen zu behandeln und dafür auf keinen Fall mehr abrechne, als die HUK bereit ist zu zahlen. Das ist doch für mich als Praxis vollkommen sinnlos!“Nicht nur Sara Engel hat Post von der HUK-Coburg bekommen, sondern auch viele andere Heilmittel-Praxen in ganz Deutsch-land. Die Krankenversicherung bietet den Praxisinhabern damit einen Kooperationsvertrag an. Im Anschreiben listet die HUK-Co-burg auf, was sie zu bieten habe: „Welche Vorteile haben Sie von einer Kooperation mit uns?

LÄSST PYSIOTHERAPEUTIN karin FÜR BEIHILFEFÄHIGEHÖCHSTSÄTZE DIE MUSKELN SPIELEN

WIR, die pkven, SAGEN DANKE. DANKE, FÜR GEWINN AUF KOSTEN DER THERAPEUTEN

FÜR UNSEREN GEWINN

Die HUK-Coburg Krankenversicherung AG hat Vertragsentwürfe an Therapiepraxen in ganz Deutschland verschickt, die keine Vorteile, aber viele Nachteile für Therapeuten mit sich bringen. Wer solche Verträge als Praxisinhaber unter-schreibt, unterstützt die PKV dabei, Privatpreise für Heilmittel niedrig zu halten.

Die PKVen haben vor einiger Zeit eine

Imagekampagne gestartet. In Anzeigen

bedanken sie sich unter der Überschrift

»Für unsere Gesundheit« bei Leistungs-

erbringern für deren Arbeit. Wir haben

die Motive aufgenommen und formu-

liert, wofür sich die PKVen eigentlich bei

den Therapeuten bedanken müssten:

»Für unseren Gewinn«

SO WIRBT DIE PKV

DAS IST DIE PKV

SO WIRBT DIE PKV

DAS IST DIE PKV

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Abrechnung _ 31

� deutschlandweit ein Potential von 450.000 Privatpatienten� Ausbau Ihrer Marktposition� Internetpräsenz bei einer namhaften privaten Krankenver- sicherung� gezielte Steuerung der Patienten durch den Versicherer.“

Die HUK bietet also an, in Zukunft die freie Therapeutenwahl ih-rer Versicherten einzuschränken und sie nur noch zu vertraglich gebundenen Kooperationspartnern zu schicken. Was sich aus Sicht einer Praxis zunächst gut anhört, entpuppt sich beim nä-heren Studium des Vertragsentwurfes jedoch als schlechte Idee.Der Vertrag nennt eine ganze Reihe von Punkten, zu denen sich Therapiepraxen verpflichten müssen:

� erster Termin innerhalb von 3 Tagen� max. 10 Minuten Wartezeit� patientenfreundliche Öffnungszeiten� qualitative hochwertige Therapie� Patienten müssen Übungen in Eigenregie erlernen� möglichst kein Therapeutenwechsel� hervorragende Qualität (Struktur-, Prozess-, Ergebnisqualität) muss sichergestellt sein� leitlinienkonforme Behandlung� Bindung der Kostenübernahme an eine ärztliche (!) Verordnung� durchgeführte Patientenbefragungen müssen der HUK zur Verfügung gestellt werden� Freistellung der HUK durch die Therapiepraxis für den Fall, dass die HUK wg. Behandlungsfehlern durch den Patienten in Regress genommen wird, insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung

FÜR UNSEREN GEWINN

LÄSST PYSIOTHERAPEUT lars BEI SEINEN HONORAREN NACH, BIS ES WEH TUT

WIR, die pkven, SAGEN DANKE. DANKE, FÜR GEWINN AUF KOSTEN DER THERAPEUTEN

� Einhaltung von Mindestbehandlungszeiten, die in der Preisliste als Leistungsbeschreibung aufgenommen worden sind� Abrechnung der Leistung zu der Preisliste vereinbarten Höchstsätzen� Vertrag kann frühestens nach einem Jahr gekündigt werden

An vier Beispielen zeigt sich eindrucksvoll, warum eine Heilmit-telpraxis mit diesem Kooperationsvertrag schlechter dasteht als ohne:

1. Bindung der Kostenübernahme an eine ärztliche Verordnung: Hier wird ausdrücklich festgelegt, dass ein Arzt die Diagnose / Indikation zur Heilmitteltherapie festlegen muss. Die aktuell be-stehende Möglichkeit, dass ein (sektoraler) Heilpraktiker verord-net, reicht damit bei der HUK nicht mehr aus.

2. Durchgeführte Patientenbefragungen müssen der HUK zu Verfügung gestellt werden: Dadurch sichert die Therapiepraxis der HUK-Coburg eine erhebliche Zusatzleistung zu, die die Kran-kenversicherung nicht vergütet. Fordern private Krankenversi-cherung vergleichbare Informationen außerhalb eines solchen Kooperationsvertrags an, würden Praxen dafür selbstverständ-lich eine Rechnung schreiben.

3. Einhaltung von Mindestbehandlungszeiten: Mit der Unter-schrift unter den Kooperationsvertrag verpflichten sich Praxisin-haber zur Einhaltung von Mindestbehandlungszeiten, zum Bei-spiel 30 Minuten für Manuelle Therapie. Das ist zum aktuellen Status Quo eine deutliche Verschlechterung, denn aktuell gibt es keine verbindliche Leistungsbeschreibung für die Behandlung

SO WIRBT DIE PKV

DAS IST DIE PKV

SO WIRBT DIE PKV

DAS IST DIE PKV

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32 _ Abrechnung

von Privatpatienten. Die Freiheit der Therapeuten, die Therapie so zu planen, wie es therapeutisch sinnvoll ist, wird durch den Kooperationsvertrag der HUK also noch stärker eingeschränkt, als das bei mancher GKV-Leistung der Fall ist.

4. Abrechnung der Leistung zu Höchstpreisen: Geht eine Thera-piepraxis den Kooperationsvertrag ein, darf sie Patienten keine höheren Sätze in Rechnung zu stellen, als die HUK in ihrem Heil-mittelpreisverzeichnis festgelegt hat. Zu- oder Aufzahlungen von Privatpatienten sind damit praktisch ausgeschlossen. Au-ßerdem sind die HUK-Preise wirtschaftlich unsinnig. Sie liegen zwar vereinzelt über den Sätzen der beihilfefähigen Höchstsätze von 2001, durch die Bindung an Mindestbehandlungszeiten aber teilweise unterhalb der GKV-Sätze. Ohne Vertrag kann eine The-rapiepraxis beliebige Honorare mit dem Patienten vereinbaren, die dann entweder vollständig oder wenigstens zum Teil von sei-ner PKV erstattet werden müssen.

Patientenzuweisung kann gar nicht funktionierenSara Engel ist sich sicher, dass sie dieses Vertragsangebot der HUK-Coburg auf keinen Fall unterschreiben wird. Denn ganz abgesehen von den oben beschriebenen Gründen hat sie fest-gestellt, dass die von der HUK in Aussicht gestellte Patienten-zuweisung sowieso nicht funktionieren wird. Im Vertrag steht ausdrücklich, dass die HUK jederzeit das Recht hat, mit anderen Praxen ähnliche Verträge abzuschließen. „Das ist eine Riesensau-erei,“ findet Sara Engel. „Da gaukeln die mir Zusammenarbeit vor und in Wirklichkeit wollen sie nur die Preise drücken. Hoffentlich macht da keine Kollegin mit!“

Einziger Lichtblick für Sara Engel an der Aktion ist die von der HUK vorgeschlagenen Höchstpreisliste. Denn wenn in Zu-kunft eine Krankenversicherung behauptet, die beihilfefähigen Höchstsätze oder noch schlimmer die GKV-Sätze wären der Ho-norarmaßstab, dann kann sie ganz entspannt auf die HUK-Preis-liste verweisen und damit klarstellen, dass dieses Argument vie-ler PKVen auf einer Lüge basiert. ¡ [bu]

Kommentar

HUK hat sich als Vertragspartner disqualifiziert!von Ralf Buchner

Manche Krankenversicherungen scheinen Therapeuten für vollkommen unterbelichtet zu halten. Anders lässt es sich nicht erklären, warum die HUK ein so offensicht-lich unsinniges Vertragsangebot macht. Eine lange Liste von Verpflichtungen für Therapiepraxen, die dafür im Gegenzug nicht den geringsten Vorteil erhalten! Wer so etwas verschickt, der zeigt damit auch, was für eine Meinung er von seinem Gegenüber hat – und disqualifi-ziert sich selbst als Vertragspartner.Denn mit Institutionen, die ihre „Partner“ offensichtlich für dumm halten, will man keine Verträge abschließen. Glücklicherweise sind Therapeuten nicht dumm und wissen, dass die aktuelle Rechtslage viel besser ist als das, was ihnen der Vertrag mit der HUK verspricht.

FÜR UNSEREN GEWINN

VERKAUFEN WIR POLICEN, DIE KOSTENERSTATTUNG VON ERGOTHERAPIE UND LOGOPÄDIE

AUSSCHLIESSEN.

WIR, die pkven, SAGEN DANKE. DANKE, FÜR GEWINN AUF KOSTEN DER THERAPEUTEN

SO WIRBT DIE PKV

DAS IST DIE PKV

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Kommunikation _ 33

Ob im Job, in der Partnerschaft oder im Sport – ohne Feedback gibt es keine Fort-schritte. Um aber eine Kritik so zu ver-packen, dass sie nicht verletzend beim Gegenüber ankommt, müssen auch Praxi-sinhaber einige Regeln beachten. Im Sport ist es klar: Trainer und Athleten arbeiten mit dem Ziel zusammen, die Leistung permanent zu verbessern. Die-ses Ziel sollten auch Praxischefs im Auge behalten. Ihre Aufgabe ist es, ihren Mitar-beitern zu helfen, sich weiterzuentwickeln und zu verbessern – auch im eigenen In-teresse. Dennoch vernachlässigen viele Führungskräfte in Deutschland diese Auf-gabe, wie die aktuelle Gallup-Studie zur Arbeitsplatzqualität zeigt. Nur 15 Prozent der Mitarbeiter haben demnach eine hohe emotionale Bindung zu ihrem Arbeitgeber. Ebenfalls 15 Prozent haben bereits inner-lich gekündigt.

Beschreiben statt bewertenUm Mitarbeiter zu motivieren und damit langfristig an die Praxis zu binden, bedarf es eines konstruktiven, respektvollen und wertschätzenden Feedbacks. Dies sollte immer

� in einem passenden Moment,� inhaltlich gut vorbereitet,� unter vier Augen erfolgen.

Mit gekonntem Feedback die Leistungen der Mitarbeiter verbessern

Wichtig ist zudem, dass das Feedback sachlich richtig ist und sich auf beobacht-bares Verhalten bezieht. Als Praxischef sollten Sie genau beschreiben, was Sie gut finden und wo Sie Optimierungsbedarf sehen. Dabei wirken Formulierungen als „Ich-Botschaften“ weniger wie ein Angriff, der den Gesprächspartner gleich in eine Verteidigungsrolle drängt. Am Ende des Gesprächs sollten Praxischefs zudem stets einen positiven Wunsch formulieren. Der Effekt: Die Mitarbeiter erhalten statt einer Zurechtweisung ein motivierendes Ange-bot, sich zu verbessern.

Aktuell und konkretDas Feedback sollte immer zeitnah zu dem Verhalten erfolgen, das den Praxisinhaber gestört hat. So erfolgt die Kritik anhand ei-nes konkreten Beispiels, das die Mitarbei-ter noch gut im Gedächtnis haben.

Aber Vorsicht: Hat das Verhalten des Mitarbeiters Sie verärgert, sollten sich Pra-

xischefs erst einen Moment zum Durchat-men gönnen, um anschließend ihr Feed-back ruhig und sachlich geben zu können.

Positive Kritik bei Berufsanfängern wirksamFeedback-Gespräche dienen den Mitar-beitern zur Orientierung bezogen auf die eigene Leistung. Ein positives Feedback ist laut wissenschaftlichen Studien beson-ders bei Berufsanfängern wirksam und nach Ansicht von Experten das effektivs-te Instrument zur Weiterentwicklung der Mitarbeiter. Dabei spielt das Vertrauen eine große Rolle: Wenn der Mitarbeiter, der kritisiert wird, seinem Praxischef vertraut, dann besteht die Chance, dass er das Feed-back auch wirklich als Geschenk annimmt und darüber nachdenkt. ¡ [ks]

mehr: zur Gallup-Studie unter www.gallup.de -> Beratungsleistungen -> Engagement-Index Deutschland

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34 _ Praxisführung

Wie hältst du es mit …

… dominanten Mitarbeitern?

Mitarbeiter, die gern Eigeninitiative ergreifen, enthusiastisch sind und auch Kollegen mitreißen, können eine Praxis nach vorne bringen und fördern mit ihrem Eifer ein produktives Klima im Team. Leider können sie aber auch leicht zur Qual werden – wenn sie eine Grenze überschreiten und anfangen, sich als Chef aufzuspielen. Wenn aus Selbstbewusstsein und Einsatz all-mählich Arroganz und Machtspielerei werden, beginnen die Probleme im Team. Darum fragen wir: Wie gehen Sie mit solchen Möchtegern-Chefs um?

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Praxisführung _ 35

Vorgehen 1Ich lasse engagierten Mitarbeitern freien LaufFür mich gar kein Problem. Ich lasse übereifrige Mitarbeiter ein-fach machen. Ihre direkte Art hilft mir, meine Ziele umzusetzen und macht die Praxis produktiver.VorteilSolche Mitarbeiter lassen sich gut einspannen, um die eigenen Ziele umzusetzen. Mit den richtigen Freiräumen und Aufgaben helfen dominante Mitarbeiter dabei, die anderen Teammitglieder von neuen Ideen zu begeistern und Veränderungen voranzutrei-ben. Außerdem entlasten Beschäftigte, die mitdenken und selbst-ständig handeln, Sie als Chef und Ihre eigenen Verantwortlichkei-ten.NachteilProblematisch wird ein solcher Mitarbeiter für den Chef, wenn er beginnt, Anweisungen des Chefs anzugreifen oder selbst andere Kollegen herumzukommandieren. Das sorgt nicht nur für Zwie-tracht im Team, sondern untergräbt auch Ihre Autorität als Chef.

Vorgehen 2Mit einem gelegentlichen Gespräch habe ich die Situation unter KontrolleMeistens profitiere ich von der Eigeninitiative und Energie eifriger Mitarbeiter. Nur nach manchen Situationen muss ich ihnen im Rah-men eines Vier-Augen-Gesprächs noch einmal ihre Grenzen aufzei-gen und sie daran erinnern, dass ich immer noch der Chef bin.VorteilUnter vier Augen fühlt sich der Mitarbeiter nicht gleich vor den Kopf gestoßen. Sie nutzen aber die Chance, ihn in wichtigen Mo-menten einzufangen. Er kann die Rüge in Ruhe und für sich allein verarbeiten, ohne das Gesicht vor seinen Kollegen zu verlieren. Nur so schaffen Sie es, dem Mitarbeiter auch klar zu machen, dass

er sich durch sein Verhalten selbst im Weg steht. Bei Tadel vor sei-nen Kollegen würde er gedanklich zumachen und gegen Ihre Ar-gumente ankämpfen.NachteilDas Fehlverhalten nur vor dem Mitarbeiter selbst zu tadeln er-weckt unter Umständen bei den anderen Kollegen das Gefühl, dass es keine Konsequenzen für den „Rüpel“ hätte. Den Kollegen unter vier Augen zu rügen und gleichzeitig den anderen Mitarbei-tern zu verstehen zu geben, dass sie mit dem Verhalten nicht ein-verstanden waren, ist ein Balanceakt, der viel Feingefühl verlangt.

Vorgehen 3Ich stelle solche Mitarbeiter mit ein bisschen Verantwortung ruhigSolchen Mitarbeitern gebe ich das, was sie möchten – ein klein we-nig Macht und Gestaltungsspielraum. Ich setze sie zum Beispiel als Team- oder Schichtleiter ein oder übertrage ihnen die Verantwor-tungen für einen ganz speziellen Bereich.VorteilSie appellieren mit diesem Vorgehen genau an die Ideale, die Ihren Mitarbeiter antreiben: Freiheit, Macht, Eigenverantwortung. Das fördert nicht nur seine Motivation, sondern verleiht ihm zusätz-liche Autorität. Sein Verhalten wird von Kollegen dann zunächst im Rahmen seiner Position wahrgenommen und nicht gleich als negative Eigenschaft oder Bevormundung von Kollegen. NachteilRuhigere Kollegen, die aber therapeutisch vergleichbar oder bes-sere ausgebildet sind als der „laute Kollege“ und ebenfalls sehr gute Arbeit machen, könnten das Gefühl bekommen, ihre Kom-petenzen werden unterschätzt. Solch eine gefühlte Ungerechtig-keit führt im Team leicht zu Missgunst, Reibereien und Macht-kämpfen.

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36 _ Praxisführung

up|Umfrage: Wie hältst du es mit dominanten Mitar-beitern?

Was meine Sie, wie handha-ben Sie diese Frage in Ihrer Praxis? Machen Sie mit bei unserer aktuellen Befragung im Internet auf www.up-aktuell.de

Vorgehen 4Ich engagiere einfach keine dominanten KrawallmacherSolche Mitarbeiter kommen mir gar nicht erst in die Praxis. Selbst-darsteller sind mir viel zu anstrengend und sorgen für schlechtes Klima im Team.VorteilWer keine dominanten Mitarbeiter einstellt, erspart sich unter Umständen viel Führungsaufwand. Praxisinhaber entgehen so auch der Gefahr, dass die eigene Kompetenz untergraben wird. Sie sollten dabei aber nicht vergessen: Auch weniger dominante Menschen können in gewissen Situationen für Unruhe im Team sorgen.NachteilUm gewisse Erfolge und Ziele zu erreichen, benötigen Sie manch-mal Macher im Team. Natürlich gibt es auch ruhige und umgäng-liche Mitarbeiter, die gleichzeitig sehr gute Arbeit machen, Eige-ninitiative zeigen und Ideen einbringen. Die müssen Chefs aber erst einmal finden und für die Praxis gewinnen – schließlich ist die Auswahl an arbeitssuchenden Therapeuten in den meisten Gegenden nicht besonders groß.

Vorgehen 5Sofort entlassen! Solch ein Verhalten kann und will ich in meiner Praxis einfach nicht dulden. Wer respektlos ist, meine Autorität als Chef untergräbt und sich aufspielt, wird entlassen.VorteilMit so einem Verhalten zeigen Chefs klare Kante. Allen Mitarbei-tern ist bewusst – der Chef lässt sich nicht alles gefallen. Wenn Sie die Entlassung dem Team gegenüber richtig kommunizieren, erscheinen Sie dabei auch nicht als Tyrann, der seine Position mit eiserner Hand verteidigen will, sondern als Vorgesetzter, dem das

Klima im Team wichtig ist. Sie können dabei bestimmte Werte he-rausstellen, wie Teamgeist, Respekt und Disziplin.NachteilUnter Umständen empfindet das Team ein solches Verhalten als unfair. Dass der Chef die Kollegen womöglich schützen wollte, gerät da schnell in den Hintergrund. Auch hier ist wie so oft bei der Mitarbeiterführung ein großes Maß an Fingerspitzengefühl und viel Einfühlungsvermögen notwendig. Begehen Sie nicht den Fehler und seien Sie so impulsiv wie Ihre dominanten Mitarbeiter. Ist der Mitarbeiter uneinsichtig und die Praxis hat elf oder mehr Mitarbeiter, kann er die Entlassung nach dem Kündigungsschutz-gesetz auch anfechten. Dann müssen Sie unter Umständen vor Gericht belegen, dass der Gefeuerte mit seinem Verhalten gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen hat, was nicht immer leicht sein dürfte. Und natürlich gilt auch in diesem Fall: Praxen müssen für entlassene Therapeuten einen Ersatz finden – was derzeit in der Regel mühsam ist. ¡ [jl]

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Anzeige Seminar _ 37

Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance. Professio-nelles Auftreten kann dabei nicht hoch genug geschätzt werden. Die Rezeption ist Dreh- und Angelpunkt in Ihrer Praxis und Ihre Visitenkarte. Die Rezeptionsfachkraft ist der erste Ansprechpart-ner Ihrer Patienten. Gründe genug für Ihre Mitarbeiter, sich gut vorzubereiten und selbstsicheres Auftreten zu üben, um Pannen und Fehlern vorzubeugen, auf Beschwerden souverän zu reagie-ren und die Praxisorganisation professionell und effizient zu ge-stalten.

Ihr NutzenNach dem Seminar haben Sie im Blick … � Geld verdienen (Terminplanung, Zuzahlungen und Ausfallgebühren) � Effizienzsteigerung durch geplante Arbeitsabläufe � Kundenbindung auch bei “schwierigen” Patienten � souveräner Umgang bei Reklamationen/Beschwerden

ZielgruppeRezeptionsfachkräfte und Therapeuten, die Rezeptionsaufgaben übernehmen

Im Seminarpreis enthaltenUmfangreiche Dokumentation, Praxistipps für den Praxisalltag, Lunch und Kaffeepausen

Rezeption - Ort der EntscheidungKunden binden und Geld verdienen durch eine gut organisierte Rezeption

Referentin Brigitte Harste

Brigitte Harste, Geschäftsführerin UBH, seit Jahren im Organisationskomitee von Therapiekongressen, dabei viel Erfahrun-gen an der „Rezeptionsfront“, ist erfahre-ne Referentin und Trainerin mit Speziali-sierung auf Kommunikationstraining für beratende Berufe. Seit Jahren familiär eng verwoben mit der Therapiebranche, kennt sie die Abläufe in Therapiepraxen, weiß ganz genau um Fallen und Möglichkeiten in der Kommunikation mit Patienten und zeigt ihren Teilnehmern immer wieder Wege auf, wie sie noch einfacher auf Ver-halten und Kooperationsbereitschaft ihrer Patienten Einfluss nehmen können.

Termine02./03.02.2018 in Leipzig 02./03.03.2018 in Köln 08./09.06.2018 in Nürnberg06./07.07.2018 in Hamburg07./08.09.2018 in Berlin23./24.11.2018 in Stuttgart

Anmeldung unter: Telefon 0800 94 77 360 [email protected] Die Teilnahme kostet Euro 369 zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer.

Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Eingänge der Zahlungen berücksich-tigt. Die Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. fällt mit der Anmeldung an.

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38 _ Praxisführung

Urlaubsanspruch verfällt zum Jahresende – zumindest theoretisch

Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer ihren Jah-resurlaub innerhalb des laufenden Kalenderjahres nehmen. Liegen gute persönliche oder betriebli-che Gründe vor, haben sie laut Gesetz Zeit bis zum 31. März des Folgejahres – wobei Arbeitgeber diese Fristverlängerung in der Praxis häufig bedingungs-los gewähren.Enthält der Arbeitsvertrag keine anderweitigen Re-gelungen zum Urlaub, haben Praxismitarbeiter einen bezahlten gesetzlichen Urlaubsanspruch. Das Bun-desurlaubsgesetz (BUrlG) schreibt im Kalenderjahr „mindestens 24 Werktagen“ vor – geht dabei aber von einer Sechstagewoche aus. Wer fünf Tage pro Woche arbeitet, dem stehen dementsprechend min-destens 20 Urlaubstage zu.

Prinzipiell haben Arbeitnehmer laut BUrlG das Recht, all ihre Urlaubstage zusammenhängend zu nehmen. Ist das aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht möglich, steht ihnen in jedem Fall ein Urlaubsteil von mindestens zwölf aufeinanderfol-genden Werktagen zur Verfügung.

Ausnahmen sind Krankheit oder personelle Engpässe in der PraxisDas BurlG schreibt zudem vor, der Urlaub müsse im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Bis zum 31. März des Folgejahres dürften Arbeitnehmer ihn mitnehmen, wenn „dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen.“ Solche Gründe können beispielsweise eine Erkrankung des Mitarbei-ters sein, sodass er seinen Jahresurlaub nicht mehr

rechtzeitig vor Jahresende nehmen kann, oder er-hebliche personelle Engpässe aufgrund eines hohen Krankenstandes im Praxisteam.

In der Praxis geben allerdings Arbeits- und Tarif-verträge vielen Beschäftigten die Möglichkeit, ihren Resturlaub generell bis zum 31. März des Folgejahres zu nehmen. Viele Mitarbeiter haben deshalb diese Frist im Kopf – und könnten es als unfair und kleinlich wahrnehmen, wenn sie ihren Urlaub bis zum 31. De-zember verbrauchen müssen.

Bis zu 15 Monaten bei langer KrankheitEine Verlängerung der Frist über den März hinaus ist nur bei langer Krankheit und Elternzeit möglich. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2009 und 2011 ent-schieden hat, verfällt der Urlaubsanspruch dann erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (Az.: C-214/10). Dieser Rechtsauffassung hat sich auch das Bundesar-beitsgericht 2012 angeschlossen (9 AZR 353/10).

Bei der Elternzeit gilt: Hat ein Mitarbeiter seinen Urlaub nicht oder nicht vollständig erhalten, so „hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu ge-währen“, heißt es in Paragraf 17, Absatz 2 des Bundes-elterngeld- und Elternzeitgesetzes.

Auszahlung des Resturlaubs nicht möglichEine Auszahlung des Resturlaubs ist nicht möglich, außer bei einer Kündigung. „Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teil-weise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugel-ten (§ 7, Abs. 4 BUrlG). ¡ [ks]

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Praxisführung _ 39

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40 _ Praxisführung

Keine Bewerber Wie drei up-Leserinnen den Fachkräftemangel erleben

Kaum ein Thema hat die Branche im vergangenen Jahr mehr beschäftigt als der Fachkräftemangel. In der Juli-ausgabe 2017 haben wir Sie als up-Leser deswegen gebe-ten, uns von Ihren Erfahrungen damit zu berichten. Eine Ergotherapeutin, eine Podologin und eine Physiothera-peuten haben uns daraufhin freundlicherweise geschrie-ben und uns Einblicke in ihre Praxen gegeben. Hier sind ihre Geschichten.

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Wir machen jeden Tag Erfahrungen mit dem Fachkräftemangel. Wartezeiten von 14 Tagen sind für unsere Patienten der Nor-malfall. Frisch operierte Patienten können nur mit Überstunden meiner Mitarbeiter ihre Behandlung erhalten.

Wir finden keine neuen Mitarbeiter. Seit Monaten veröffent-lichen wir Stellenausschreibungen. Wo sich vor fünf bis zehn Jahren noch zehn Bewerber vorgestellt hatten, kommt jetzt gar keiner mehr, obwohl wir einen attraktiven Arbeitsplatz mit Sonderkonditionen und überdurchschnittlichem Lohn bieten. Es gibt einfach keine Arbeitskräfte. Auch haben wir die Erfahrung gemacht, dass nur noch wenige in Vollzeit arbeiten wollen, vor allem wenige Frauen.

Den Fachkräftemangel haben wir in den letzten Jahren schon häufiger zu spüren bekommen. Allein in den letzten beiden Jah-ren haben wir maximal vier Bewerbungen im Jahr bekommen und häufig offene Stellen nicht besetzen können. Meine Ange-stellten machen regelmäßig Überstunden und ich würde sie gerne entlasten, aber es fehlt uns an Bewerbern.

Gerade in diesem Jahr macht sich dies sehr stark bemerkbar. Wir müssten dringend drei Kollegen/innen einstellen, aber es kamen im ganzen Jahr nur zwei Bewerbungen rein, und die auch nur auf Zuruf, weil in der aktuellen Abschlussklasse der Ausbildungs-schule DAA maximal zwölf Schüler die Ausbildung beenden.

Immer weniger Bewerber – die dann auch noch abspringen

Die Bewerber sind jedoch wieder abgesprungen, weil die Kondi-tionen anderer Stellen günstiger waren. Fünf Tage Bildungsur-laub, 30 Tage Urlaub und ein gutes Bruttogehalt, das muss man den neuen Kollegen mindestens anbieten, wenn man mit den anderen Angeboten mithalten möchte. Aber da die Preise der

Krankenkassen nicht so schnell ansteigen, ist das in einer Praxis gar nicht so leicht umzusetzen. Und es besteht immer das Risiko, dass die jungen Menschen nach einem Jahr wieder gehen, weil sie ein noch besseres Angebot erhalten haben, schwanger sind oder umziehen.

Gleichzeitig sind Arbeitsbereitschaft und Kompetenz der neuen Kollegen gesunken, sodass wir mehr Zeit für die Einarbeitung benötigen, die neuen Kollegen somit später anfangen, alleine zu arbeiten und selbständig zu behandeln. Wenn es dann darum geht, Überstunden zu machen, dann ist die freiwillige Bereit-schaft ebenfalls wesentlich geringer.

25 Kinder auf der Warteliste

Wir hatten in diesem Jahr auch noch zwei Kollegen, die gegangen sind, beziehungsweise hat eine davon die Probezeit nicht bestan-den. Zu Beginn des Jahres war es uns noch gelungen, Überstun-den abzubauen. Jetzt mussten die Kollegen wieder voll einsprin-gen, was sie Gott sei Dank auch alle von sich aus getan haben.

Kein Schulgeld und mehr Werbung und Achtung für unseren Beruf

Das Problem ist groß, eine Hilfe von staatlicher Seite nicht zu erwarten. Das Schulgeld und die angeblich schlechte Bezah-lung im Beruf schrecken wohl Auszubildende ab. Hier wäre es schön, wenn die Regierung das Schulgeld entfallen lassen und vielleicht auch mehr im In- und Ausland für unseren tollen Be-ruf werben würde. Auch der Zustrom von Flüchtlingen könnte doch eine Chance sein, Ausbildungsplätze zu vergeben. Aber ein unbürokratisches Vermitteln von Arbeitskräften bleibt wohl Wunschdenken....

„Wo sich früher noch zehn Bewerber vorgestellt haben, kommt jetzt keiner mehr“Jutta Rosenau, Physiotherapie & Ergotherapie in Dresden

„Ich würde meine Angestellten gerne entlasten, aber es fehlt uns an Bewerbern“Jennifer Eisbach, „Villa Habil“ Praxis für Ergotherapie in Betzdorf

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Mich rief im Sommer ein Herr an, der für seine Mutter einen Hausbesuch wünschte. Leider musste ich ihm absagen, da ich derzeit keinerlei Möglichkeiten hatte, noch mehr Hausbesuche anzunehmen. Der Herr beschimpfte mich am Telefon: Ich wäre bereits die 5. Praxis, die Hausbesuche ablehnte, seine Kranken-kasse hätte ihm aber gesagt, dass wir Podologen verpflichtet wären Hausbesuche zu fahren!

Die Kassen zahlen erst nach sechs Monaten

Die Krankenkassen machen es sich da sehr einfach. Es ist ja nicht nur der Fachkräftemangel, der sich durch die gesamten Heilbe-rufe zieht, sondern, und da kann ich nur für die Podologen spre-chen: Die Krankenkassen lassen sich erheblich viel Zeit mit der Bezahlung der geleisteten Arbeit. Eine Dreier-Verordnung mit ei-ner Frequenz von sechs Wochen kann ich zum Beispiel erst nach fünf Monaten abrechnen. Ist die Verordnung korrekt ausgestellt, wird sie nach 28 bis 42 Tagen von den Krankenkassen beglichen. Als Podologische Praxis bekommen wir also nach circa sechs Monaten die geleistete Arbeit bezahlt. Fachkräfte warten aber nicht sechs Monate lang auf ihr Gehalt, und die Krankenkassen warten nicht auf Sozialabgaben!

Mir selber ist es passiert, dass meine gut gehende Praxis durch Lohn- und Sozialabgaben fast in die Insolvenz gelaufen ist, weil ich solange auf die Vergütungen der Krankenkasse warten muss-te. Ich musste die Reißleine ziehen und gutes Personal entlassen, damit ich nicht komplett in die Schieflage gerate.

Der Ärger mit Verordnungen schreckt Schüler ab

Die Zahlungsmoral und die Auflagen der Krankenkassen sollten so geändert werden, dass Praxisinhaber ihr Personal bezahlen und als Arbeitgeber auch davon leben können. Ich bin mir sicher, wenn gerade für die Leistungserbringer (Podologen, Ergothera-peuten, Physiotherapeuten etc.) höhere Vergütungen gezahlt würden, die Vergütung unverzüglich nach getaner Arbeit be-zahlt wird, die Leistungserbringer nicht verantwortlich sind für richtig ausgestellte Verordnungen – erst dann werden die Berufe aller Leistungserbringer attraktiver.

Im Bereich der Podologie werden viele Podologen ausgebil-det. Aber die Podologieschüler bekommen auch während ihrer Praktika mit, welchen Ärger wir immer wieder mit den Ärzten haben, wenn es um das richtige Ausstellen der Verordnungen geht, und mit den Krankenkassen, wenn Verordnungen nicht bezahlt werden.

Viele mir bekannte Podologinnen machen sich zwar selbstän-dig, haben aber keine Kassenzulassung. Einige haben in der Zwischenzeit sogar ihre Kassenzulassung wieder abgegeben, um nicht sechs bis elf Monate auf ihre Vergütungen warten zu müssen.

Den Fachkräftemangel wird es erst dann nicht mehr geben, wenn die Politiker wach werden und alle Leistungserbringer zeitnah und fair bezahlt werden. ¡ [mk]

„Die Zahlungsmoral der Kassen lässt mich meine Mitarbeiter nicht ordentlich bezahlen“Manuela Heric, Fachpraxis für Podologie in Dinslaken

Gleichzeitig mussten wir einigen Patienten im August mitteilen, dass wir sie nicht mehr zwei bis drei Mal die Woche behandeln können und dass das frühestens ab Oktober wieder möglich wird. Wir haben dann zwei neue Kolleginnen frisch von der Schu-le eingestellt, die aber erst ab Mitte Oktober beziehungsweise Anfang November starten konnten. Mittlerweile hatten wir 25 Kinder auf der Warteliste, manche davon schon seit Juni. Da ich den neuen Kolleginnen wesentlich bessere Konditionen anbie-

ten musste, war ich gezwungen auch die Gehälter ihrer Kollegen anzupassen, denn ich kann nicht einem Anfänger mehr bezahlen als einem erfahrenen Therapeuten.

Das geschah in einer Zeit, in der wir einen zweiten Standort eröffnet und diverse Investitionen getätigt haben und unsere Rücklagen ständig von der Steuer verschlungen werden. Wir wer-den also im nächsten Jahr finanziell erstmal ins Minus rutschen.

„Vielen Dank für die Zusendungen.“

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Recht Steuern Finanzen _ 26Anzeige Seminar _ 43

Beim Thema extrabudgetäre Heilmittelverordnung hat sich 2017 einiges geändert. So sind die Diagnosen für besondere Verordnungsbedarfe (bisher Praxisbesonderheiten) um viele wichtige Punkte ergänzt worden. Die Ver-sorgung von Patienten mit schweren Erkrankungen und einem langfristigen Behandlungsbedarf wurde ausgebaut. Eine erweiterte Diagnosenliste und neue Regelungen in der Heilmittel-Richtlinie führen dazu, dass mehr Patien-ten behandelt werden können, ohne das Budget der Ärzte zu belasten.Mit dem Thema „Budget“ wird früher oder später jeder Praxisinhaber bei sei-ner Arbeit konfrontiert. Wichtig ist dann, dass man weiß, welche Bedeutung die Regressdrohungen für den Arzt haben und welche Möglichkeiten es gibt, den Ärzten dabei zu helfen, extrabudgetär und damit ohne Angst zu verord-nen.

Ihr Nutzen

Nach diesem Seminar kennen Sie

�Grundlagen der Heilmittel-Wirtschaftlichkeitsprüfungen der Ärzte�Regeln und Diagnosen der besonderen Verordnungsbedarfe�regionale besondere Verordnungsbedarfe�Regeln und Diagnosen des langfristigen Heilmittelbedarfs�Möglichkeiten der Unterstützung von Patienten bei der Antragstellung zum langfristigen Heilmittelbedarf�Möglichkeiten der Kommunikation mit dem Arzt zum Thema extrabudgetäre Verordnung�Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Therapeut und Arzt zur besseren Heilmittelversorgung

Nach diesem Seminartag werden Sie Ihre Patienten auch langfristig mit The-rapie versorgen können und eine zielorientierte Kommunikation mit Ihren umliegenden Ärzten führen.

ZielgruppePraxisinhaber, leitende Angestellte und Rezeptionsfachkräfte, die in der Patientenberatung aktiv sind.

Im Seminarpreis enthaltenUmfangreiche Dokumentation, Praxistipps für den Praxisalltag, Lunch und Kaffeepausen

Extrabudgetär verordnen lassen

Besondere Verordnungsbedarfe und Langfristigen Heil-mittelbedarf zur besseren Patientenversorgung aktiv nutzen – und alle Änderungen in 2017/2018 kennen. Referent Ralf Buchner

Ralf Buchner, seit 25 Jahren mit viel Engagement in Sachen Therapie unterwegs. Betriebswirt, langjähriger Dozent an der FH Kiel für den Bereich Therapiemanagement, Fachautor und Herausgeber der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTH) findet, dass viele Therapeuten zu schlecht bezahlt werden. Vor 30 Jahren die erste Praxisgründung im familiären Umfeld, heute als Geschäftsführer der Buchner & Partner GmbH immer unterwegs, um mit vielen zehntausend Kunden seinen Erfahrungsschatz hinsichtlich einer angemessenen Vergütung für Therapie zu teilen.

Termine09.02.2018 in Frankfurt10.03.2018 in Stuttgart04.05.2018 in Osnabrück06.07.2018 in Berlin08.09.2018 in Hamburg10.11.2018 in Köln

Anmeldung unter: Telefon 0800 94 77 360 [email protected] Die Teilnahme kostet Euro 229 zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer.

Anmeldungen werden in der Reihenfol-ge der Eingänge der Zahlungen berück-sichtigt. Die Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. fällt mit der Anmeldung an.

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44 _ Porträt

Hausbesuch in Ihrer Praxis

Wenn Sie Praxisinhaber/in sind und Lust haben, einmal in unserer Rubrik „Hausbesuche“ einen Einblick in Ihren Berufsalltag zu ge-ben, schreiben Sie uns eine Mail an [email protected]

Was wird Ihnen aus den letzten Arbeitswochen in Erinnerung bleiben?BINDL | Eine Mitarbeiterin wurde uns von einem großen Auto-mobil-Konzern abgeworben. Sie hat uns verlassen, obwohl sie mit der Arbeit, dem Team, dem Gehalt und uns als Chefs absolut zufrieden war. Sie hat einen Job beim Daimler-Kindergarten bekommen, mit den Gehältern dort können wir natürlich nicht mithalten. Ich kann die Mitarbeiterin verstehen, da sie jetzt auch einen kürzeren Anfahrtsweg hat, aber für mich ist das schon frustrierend.

Was war Ihr größter Erfolg als Praxischefin in der letzten Zeit?BINDL | Ein Erfolg ist für mich, dass unsere tägliche Arbeit so gut läuft. Das Klima im Team ist toll, die Arbeit macht Spaß, die Kom-munikation untereinander läuft. Außerdem bekommen wir viele positive Rückmeldungen von Patienten und auch von Ärzten, die uns mitteilen, dass sie sich über unsere kurzen Therapieberichte freuen.

Was würden Sie auf der anderen Seite am liebsten ungeschehen machen?BINDL | Auch mit den unangenehmen Dingen, die passieren, können wir leben. Wir schauen immer, was wir daraus lernen können. Deswegen gibt es nichts, was ich wirklich ungeschehen machen würde.

Stellen Sie sich vor, up wäre eine gute Fee und Sie hätten einen Wunsch für Ihren Beruf frei. Was würden Sie sich wünschen?

Beim Daimler schaffen – statt in der Praxis? Für unsere „Hausbesuche“ fragen wir Praxisinhaberin-nen und Praxisinhaber aus ganz Deutschland, was sie zurzeit in ihrem Berufsleben bewegt. Dieses Mal berich-tet Christiane Bindl von ihrem Therapiezentrum in Nür-tingen, wo sie unter anderem Ergotherapie, Logopädie und Lerntherapie anbietet.

Die Praxis: THERAPIEZENTRUM BINDL

� Christiane Bindl gründete ihre Praxis in Nürtingen im Jahr 2003. Zunächst bot sie Ergotherapie und Lernthe- rapie an, 2005 kam die Logopädie dazu, 2007 dann Psychomotorik und die psychologische Beratung� Die Praxis hat „circa 15 Mitarbeiter“, so Bindl, „das steht und fällt mit den Schwangerschaften.“� Das Therapiezentrum ist sehr breit aufgestellt, die Mitarbeiterinnen haben unterschiedliche Speziali- sierungen. Die Praxis deckt neben der Ergotherapie für Kinder auch den neurologischen Bereich ab

Hausbesuch

BINDL | Dass unser Job besser vergütet wird. Er macht so viel Spaß, wir bekommen eine Menge zurück und ich würde auch nach 20 Jahren Berufserfahrung wieder Ergotherapeutin wer-den. Aber es gibt einfach zu wenig Geld und das schreckt einen großen Teil des Nachwuchses ab. ¡ [mk]

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46 _ Inspiration

Schöne Baby-Füße für BVB-ProfisDank dem Sportpodologen Hans-Werner Scheuer

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Hans-Werner Scheuer erfüllte sich im August 2012 einen großen Herzenswunsch. Als gebürtiger Dortmunder war der Podologe schon von Jugend an Fan des Bundesligisten Borussia Dortmund. Seit mehr als fünf Jahren kümmert er sich um das wichtigste „Werkzeug“ der BVB-Profikicker: ihre Füße.

Scheuers BVB-Karriere begann mit Sebastian Kehl, der 2003 den Weg in seine erste Praxis in Dortmund fand, die nur drei Kilome-ter vom Stadion entfernt lag. „Er hatte die üblichen Beschwer-den eines Fußballers, Druckstellen und eingewachsene Nägel“, erinnert sich der 59-Jährige. Der Defensivspieler kam fortan re-gelmäßig und empfahl Scheuer auch seinen Mitspielern. Nach Kehl kam Christoph Metzelder, der später für Real Madrid spielte, und weitere folgten. Rund 15 Schwarz-Gelbe hat der Podologe bis 2012 behandelt, darunter unter anderem Torhüter Roman Wei-denfeller und den jungen Mario Götze. „Mittlerweile gibt es in fast allen Bundesligavereinen einen Spieler, der schon bei mir auf dem Behandlungsstuhl saß“, so Scheuer strahlend.

Sponsor für den SportpodologenIrgendwann erschien auch der damalige Trainer Jürgen Klopp in seiner Praxis, und der Podologe hatte eine Idee: Er fragte beim BVB an, ob er nicht für die Behandlungen ins Trainingszentrum kommen könne. Zunächst wurde sein Antrag abgelehnt – mit dem Hinweis, die Füße seien Sache der Spieler, doch der Praxis- inhaber ließ sich nicht entmutigen. 2011 hakte er noch einmal nach und erhielt die hoffnungsvolle Antwort, er möge sich noch ein wenig gedulden, aber „der Ball rollt!“.

„Der BVB suchte damals einen Sponsor, der meine Arbeit finanziert“, sagt Hans-Werner Scheuer. Schließlich fand sich ein Geldgeber, die Neubourg Skin Care (NSC) aus dem west-fälischen Greven, ein Hersteller und Vertreiber von Schaum-Cremes. Das Familienunternehmen richtete den Behand-lungsraum beim BVB ein und stellte Behandlungsstuhl sowie Schleifgeräte und Instrumente zur Verfügung – im Wert von immerhin 15.000 bis 20.000 Euro. „Ein mehr als großzügiges Angebot“, freut sich Scheuer. Auch die laufenden Kosten wie die Desinfektion des Raumes nach jeder Behandlung sowie sein Honorar übernimmt NSC.

Zu kleine Schuhe schaden dem FußIn der Regel fährt der Praxisinhaber an zwei Tagen in der Wo-che von Kleve in das etwa 130 Kilometer entfernte Dortmund, manchmal auch sonntags und wenn akute Probleme auftreten. Die Spieler kommen vor oder nach der anderthalbstündigen Trainingseinheit zu ihm. „Die häufigsten Probleme sind Entzün-dungen im Zehennagel-Bereich, Verhornungen und Einrisse“, berichtet der Podologe. Gleichzeitig hat er mit einer schlechten

Inspiration _ 47

Sebastian Kehl (rechts)

war der erste BVB-Profi-

kicker in der Praxis von

Hans-Werner Scheuer

Für den Behandlungs-

raum im Trainingszen-

trum wurde ein Sponsor

gesucht und gefunden

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48 _ Inspiration

Angewohnheit vieler Profikicker zu kämpfen. „Sie tragen viel zu kleine Schuhe, die wie ein Handschuh am Fuß sitzen“, so Scheu-er. „Das mag zwar fürs Ballgefühl okay sein, für die Füße ist es schädlich.“ Wenn der Schuh-Hersteller zum Anpassen komme, könne der Podologe aber schon einmal Einfluss auf die Schuh-größe nehmen.

Viele Fußprobleme gehören im Trainingszentrum an der Adi-Preißler-Allee dank Scheuer inzwischen auch der Vergan-genheit an. „Das Bewusstsein, seine Füße zu pflegen, ist deut-lich gestiegen“, freut er sich, „und sie benutzen nun auch Fuß-cremes.“ Dadurch werde die Haut geschmeidiger, die Reibung geringer, und es bilde sich weniger Hornhaut.

„Die Spieler haben jetzt alle schöne Baby-Füße“, schmunzelt der Praxi-schef, „es gibt nur noch ein bis zwei Fälle mit einer leichten Nagel- und Hautmykose. Aber das bekommen wir auch noch in den Griff.“Anfängliche Skepsis vor allem bei jüngeren SpielernIn der Anfangszeit standen einige BVB-Profis dem Podologen skeptisch gegenüber – zwei Drittel des Teams, das er noch nicht kannte, und vor allem die jüngeren Spieler. „Die hatten meistens noch nie etwas von einem Podologen gehört, geschweige denn, einen gesehen“, erinnert sich Scheuer. „Und die Jungen von 18 Jahren haben natürlich auch noch nicht so akute Probleme.“ Doch nach etwa einem halben Jahr hatte sich die Skepsis gelegt,

weil auch die Jüngeren sahen, dass ihre großen Vorbilder vom Team wie Kehl oder Götze zu ihm in die Behandlung kamen.

BVB-Trikot für den Enkel mit den Unterschriften der Spieler Die Kooperation mit dem BVB und der zeitliche Aufwand wird in Scheuers Praxis in Kleve von seinen derzeit fünf Mitarbeiterin-nen aufgefangen und unterstützt. „Sie sind sogar ein bisschen stolz darauf“, so der Praxischef. Und auch bei den Patienten kommt das BVB-Engagement gut an. „Hin und wieder bringt mir mal einer ein Trikot für seinen Enkel, und ich lege das dann in der Umkleide aus, damit alle Spieler unterschreiben“, erzählt er. Über Details, die ihm die Profikicker auf seinem Behandlungsstuhl er-zählen, schweigt der gebürtige Dortmunder. „Ich habe zwar kei-ne Erklärung zur Verschwiegenheit unterschreiben müssen, aber das ist doch Ehrensache! Das müssen wir als Therapeut ja auch.“ Er gehöre allerdings nicht wirklich zum BVB, da er von einem ex-ternen Sponsor bezahlt wird, und sei auch bei vereinsinternen Besprechungen ausgeschlossen.

Seine Leistung wird entsprechend honoriertHans-Werner Scheuer hat sich mit seiner Arbeit bei den Borus-sen einen Traum erfüllt – nicht nur als langjähriger BVB-Fan, sondern auch in finanzieller Hinsicht. „Ich bekomme dort das, was sich jeder Therapeut in seiner Praxis wünscht“, sagt er, „die Wertschätzung, die meine Arbeit verdient.“ Er arbeite auch in seiner Praxis am Niederrhein daran, die Preise so zu kalkulieren, um auf mindestens 60 bis 80 Euro Netto zu kommen.

Drei Viertel seiner Behandlungen laufen über Privatrezept, ein Viertel zahlt die Krankenkasse, wenn eine medizinische Not-wendigkeit vorliegt. Das ist bei Diabetikern der Fall: Denen steht bei einer vorhandenen Neuropathie bzw. Angiopathie eine po-dologische Behandlung auf Verordnung des Arztes zu. Die Dauer

Die meisten Profis

tragen zu kleine Schuhe

– gut für das Ballgefühl,

schlecht für die Füße

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Inspiration _ 49

PodologiepraxisHans-Werner Scheuer

Borselstege 547533 KleveTelefon 02821 [email protected]

Steckbrief

Hans-Werner Scheuer wurde 1958 in Dortmund geboren. 1996 schloss er seine Ausbildung als medizinischer Fußpfleger ab und eröffnete im selben Jahr seine Praxis in Dortmund. Nachdem 2002 die Podologie als Ausbildungsberuf staatlich anerkannt wurde, absolvierte er 2003 am Matthias-Spi-tal in Rheine die staatliche Prüfung zum Podologen. 2005 eröffnete er in Kleve am Niederrhein seine zweite Podologiepraxis, die er auch heute noch führt. Seine Dortmunder Praxis übergab er 2011 an seine Tochter.

der Behandlung erfolgt in Absprache mit dem behandelnden Arzt und nimmt 40 bis 50 Minuten in Anspruch. Für eine sol-che „podologische Komplexbehandlung“ erhält der Podologe im Schnitt 30 Euro. „Das ist ein Witz“, so Scheuer, „vor allem, wenn man bedenkt, dass dieser Betrag seit meinen Berufsanfängen kaum gestiegen ist: 2001 bekam ich dafür 26,10 Euro.“ Gestiegen seien dagegen die Auflagen der Gesundheitsbehörden, die min-destens einmal pro Jahr Scheuers Praxis kontrollieren, ob er die Hygiene-Vorschriften auch einhält.

Vorträge vor Ärzten über die PodologieAnfangs seien wegen Scheuers Engagement bei Borussia Dort-mund einige Patienten aus Neugier in seine Praxis gekommen. Viele seien dann wieder wegblieben, als sie erkannten, „dass ich ein stinknormaler Podologe bin“, berichtet Scheuer. „Aber eine gute Werbung ist es allemal.“

Der Praxisinhaber nutzt seine Popularität auch, um Öffent-lichkeit und Ärzte über die Podologie zu informieren. So hielt er

kürzlich beim Klever Qualitätszirkel Allgemeinmedizin einen Vor-trag über die „Podologie und ihre Behandlungsgebiete“. Einige Ärzte waren überrascht über das, was Podologen so alles können. Immerhin 15 ansässige Mediziner fanden den Weg zu seinem Vor-trag und das ausgerechnet an dem Tag, an dem Borussia Dort-mund in der UEFA Champions League gegen Real Madrid antrat und 1:3 verlor. Doch die Aussichten, dass der BVB, so Scheuer, ein-mal in seiner Zeit deutscher Meister wird, stünden zumindest in der laufenden Saison ja nicht so schlecht … ¡ [ks]

Als der damalige Trainer Jürgen Klopp in der Praxis erschien, entstand die Idee

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Maike Baumann ist Diplom-Psychologin, Mediato-rin, Coach und Trainerin für NLP und Dozentin Positive Psychologie. Sie arbeitet an Universitäten, in Betrieben und als Therapeutin mit Erwachse-nen, Kindern und Familien..

Die wirksame Behandlung von Patienten macht viel Freude und erfordert gleichzeitig ein hohes Maß an Konzentration und Aufmerksamkeit. Hinzu kommen weiteren Aufgaben des Alltags (z. B.: Bürokratie und Gespräche mit Mitarbeitern und Angehörigen…). Das erfordert auf Dauer einen guten Umgang mit sich selbst, um langfristig die Freude am Beruf zu erhalten!

Hier setzt die Positive Psychologie an. Sie untersucht wissenschaftlich, was zu persönlichem Wachstum, gelungenen Beziehungen, nachhaltiger Leistungsfähig-keit, Wohlbefinden und Glück führt.

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