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UNTERNEHMENSGRÜNDUNG DIE WICHTIGSTEN SCHRITTE IN DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT

UNTERNEHMENSGRÜNDUNG DIE WICHTIGSTEN SCHRITTE IN …€¦ · gewagt. Doch ein Unternehmen zu gründen ist kein Kinderspiel. Schließlich geht es um die eigene Existenz. Auf dem Weg

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UNTERNEHMENSGRÜNDUNGDIE WICHTIGSTEN SCHRITTE IN DIE

SELBSTSTÄNDIGKEIT

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Inhaltsangabe

Mehr als eine halbe Million Personen – ganz genau 636.700 – haben laut Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im vergangenen Jahr den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt. Doch ein Unternehmen zu gründen ist kein Kinderspiel. Schließlich geht es um die eigene Existenz. Auf dem Weg dorthin kommt es vor allem auf die richtige Vorbereitung an: Von der Geschäftsidee bis hin zur Finanzierung muss das Konzept stimmen. Ein Businessplan bildet das Fundament des Vorhabens, auch die Wahl der richtigen Rechtsform ist erfolgsentscheidend. Zudem gilt es, zahlreiche bürokratische Hürden zu meistern: Dazu gehören Zulassungen, Genehmigungen und Anmeldungen ebenso wie Versicherungen, Steuern und Buchführung. Erst wenn dieses Fundament steht, können Punkte wie Außenauftritt und Kundengewinnung als nächste Schritte hin zum erfolgreichen Unternehmen folgen.

Die Planungsphase: 3

von Businessplänen und Co. 3

- Der Businessplan – warum er so wichtig ist 3

Die praktische Umsetzung einer Unternehmensgründung 5

- Die richtige Rechtsform wählen 5

– Einzelunternehmen 5

– Teamgründung 6

– Handwerk 6

– Freie Berufe 6

- Genehmigungen und Erlaubnisse einholen 7

- Gut versichert? 8

- Ein Unternehmen anmelden 8

Unternehmensgründung und Finanzen 9

- Fördermittel und Kapitalgeber finden 9

- Ein Geschäftskonto eröffnen 10

- Welche Steuern fallen nach der Gründung an? 10

- Buchführung ist Pflicht! 11

Die nächsten Schritte: Außenauftritt und Kundengewinnung 11

Fazit 12

2 | Unternehmensgründung

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Bevor Sie mit Ihrer eigenen Unternehmung starten können, heißt es: planen, planen, planen. Auf diese Weise nimmt Ihre künftige Firma Konturen an. Als Gründer gilt es in dieser Phase, die Geschäftsidee auf Herz und Nieren zu prüfen. Nur so finden Sie heraus, ob sich Ihr Konzept in der Praxis tatsächlich bewähren kann und wo es noch Schwachstellen gibt. Daher beginnt eine Unternehmensgründung unbedingt mit einem Businessplan.

Einleitung

Der Businessplan – warum er so wichtig ist

Der Businessplan ist der Fahrplan für Ihre Unternehmensgründung. Vor diesem Hintergrund gibt er Ihnen Antworten auf die zwei wichtigsten Fragen rund um Ihre neue Existenz:

1. Funktioniert meine Geschäftsidee?

2. Und: Welche finanziellen Mittel sind für die Realisierung erforderlich?

Die Planungsphase: von Businessplänen und Co.

Einleitung

3 | Unternehmensgründung

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Dazu beschreiben Sie auf 20 bis 30 Dazu beschreiben Sie auf 20 bis 30 Seiten Ihr Unternehmenskonzept, angefangen bei den beteiligten Personen und Ihrer Idee über eine Markt- und Wettbewerbsanalyse bis hin zu geplanten Marketingmaßnahmen und dem erforderlichen Kapitalbedarf:

1. Gründer:

Beginnen Sie mit Informationen zu Ihrer eigenen Person – und gegebenenfalls Ihren Mitgründern. Was zeichnet Sie aus? Über welche Kompetenzen verfügen Sie? Welche Fertigkeiten helfen Ihnen bei der Führung Ihres geplanten Betriebes?

2.Geschäftsidee:

Anschließend beschreiben Sie Ihre Geschäftsidee. Um welches Produkt (bzw. welche Dienstleistung) handelt es sich? Was zeichnet diese aus? Was ist das Alleinstellungsmerkmal?

3.MarktundWettbewerb:

In der Folge geht es um Fragen rund um Ihren künftigen Markt und die bereits existierenden Wettbewerber. Wie sieht Ihre Zielgruppe aus? Wie setzt sich Ihr potenzieller Markt zusammen? Mit welchen Wettbewerbern müssen Sie konkurrieren? Und wie wollen Sie sich gegen sie durchsetzen?

Die Planungsphase: von Businessplänen und Co.

4. Standort:

Oft kann schon der Standort über Erfolg oder Misserfolg einer Firma entscheiden. Wählen Sie ihn deshalb mit Bedacht – und begründen Sie Ihre Wahl.

5.Ziele:

Mit jeder Geschäftsidee sind Ziele verbunden. Erläutern Sie Ihre Vision und setzen Sie Meilensteile für deren schrittweise Umsetzung.

6.Marketing:

Neben der eigentlichen Geschäftsidee hängt es vor allem von einer geschickten Marketingstrategie ab, ob Ihre potenziellen Kunden auf Sie aufmerksam werden und Ihre Produkte kaufen bzw. Ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen. Was bieten Sie Ihrer Zielgruppe konkret an? Und zu welchem Preis? Zudem müssen Sie Ihre Absatz- und Vertriebswege genau festlegen und für Ihr Angebot werben.

7.Organisation:

Abhängig davon, wie Ihr Unternehmen aufgebaut sein soll, ergeben sich unterschiedliche Rechte und Pflichten sowie Chancen und Risiken. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang vor allem die Wahl der für Sie – und Ihr Vorhaben – richtigen Rechtsform. Zudem müssen Sie definieren, ob Sie Ihren Betrieb allein

führen (können) oder ob Sie Mitarbeiter benötigen. Und wenn ja, wie viele und in welchen Bereichen.

Zudem sollten Sie einen Firmennamen festlegen.

8.Finanzierung:

Nach all den Aspekten rund um Ihre Geschäftsidee und Ihren künftigen Betrieb geht es nun um die Realisierung Ihrer Gründung. Die zentrale Frage lautet: Lässt sich mein Vorhaben überhaupt finanzieren? Dafür müssen Sie zunächst Ihren voraussichtlichen Kapitalbedarf eruieren und anschließend schlüssig darlegen, wie Sie dieses Geld beschaffen können. Verfügen Sie über ein Startkapital? Gibt es externe Finanzgeber? Und: Wie sieht Ihre Umsatz- und Rentabilitätsplanung in den ersten Monaten und Jahren aus? Auf Basis dieser Informationen lässt sich Ihre Liquidität planen.

9.Risikobewertung:

Abschließend gilt es, in Form von „Was wäre, wenn …“-Szenarien mögliche Risiken Ihrer Firmengründung zu definieren. Welche Hindernisse oder Probleme könnten auftreten? Und wie reagieren Sie darauf?

Die Erstellung eines Businessplans bedarf einer intensiven Auseinandersetzung mit der eigenen Geschäftsidee. Das kostet Zeit und Energie. Genau aus diesem Grund scheuen Gründer immer wieder davor zurück. Doch Vorsicht! Auch wenn es durchaus erfolgreiche Firmen gibt, die ihr Unternehmen ohne einen vorherigen Businessplan gegründet haben, so ist das doch eher die Ausnahme als die Regel. So haben mehrere Studien die Erfolgswirksamkeit von Businessplänen nachgewiesen. Daneben gilt der Businessplan aber noch aus einem ganz anderen, mindestens ebenso wichtigen Aspekt als Voraussetzung für eine Existenzgründung: Er dient Banken und Kreditinstituten als Grundlage ihrer Entscheidung für oder gegen eine Finanzierung Ihres Unternehmens. Sind Sie also auf externe Geldgeber angewiesen, erfolgt der Weg zum dringend benötigten Startkapital zwangsläufig über eine Businessplanung.

4 | Unternehmensgründung

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Die praktische Umsetzung einer Unternehmensgründung

das für Sie bedeutet, ist individuell verschieden. Es hängt maßgeblich von Ihrem Unternehmen und den damit verbundenen Risiken ab. Daher kann es sinnvoll sein, Ihr Haftungsrisiko zu beschränken. Möglich ist das in Form einer Ein-Personen-GmbH, einer Unternehmergesellschaft (UG) oder einer kleinen bzw. Ein-Personen-AG.

Sowohl die Ein-Personen-GmbH als auch die kleine AG sind mit aufwändigen Formalitäten verbunden und – das ist oft der entscheidende Punkt – sie erfordern ein hohes Stammkapital. Bei der Ein-Personen-GmbH beläuft sich dieses auf 25.000 Euro, bei der Ein-Personen-AG sind es sogar 50.000 Euro. Das macht sie für viele Gründer, trotz der Haftungsbeschränkung, unattraktiv. Die Alternative ist die Unternehmergesellschaft, kurz UG: Das Startkapital liegt hier bei nur einem Euro. Erst in den Folgejahren müssen Sie diesen Betrag in Form von Rücklagen auf 25.000 Euro aufstocken.

Zudem gibt es Einschränkungen, wenn Sie Ihr Unternehmen nicht allein, sondern mit einem Partner gründen wollen.

Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die hierzulande am weitesten verbreitete Rechtsform. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes sind mehr als 60 Prozent aller deutschen Firmen Einzelunternehmen. Auch für Existenzgründer bildet diese Rechtsform häufig den idealen Einstieg.

Die Vorteile: Sie benötigen kein festgelegtes Stammkapital. Als Einzelunternehmer können Sie auch ein Kleingewerbe führen. In dem Fall ist zwar auch eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich, der Eintrag ins Handelsregister ist hingegen optional. Kleingewerbetreibende sind zudem nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet.

Die Nachteile: Als Einzelunternehmer haften Sie nicht nur mit Ihrem Geschäfts-, sondern auch mit Ihrem Privatvermögen. Welches Wagnis

Der Plan steht, jetzt kann es fast losgehen. Bevor Sie mit der eigentlich wertschöpfenden Arbeit beginnen können, müssen Sie sich um zahlreiche Formalitäten kümmern – also Erlaubnisse einholen, Versicherungen abschließen und Ihr Unternehmen anmelden. Welche Genehmigungen Sie genau benötigen und wo Sie Ihre Firmen überall eintragen lassen müssen, hängt maßgeblich von der Rechtsform Ihres künftigen Geschäfts ab. Doch welche Rechtsformen gibt es eigentlich? Und welche eignen sich insbesondere für die Gründung kleiner Unternehmen?

Die richtige Rechtsform wählenAG, GmbH, KG, UG … Rechtsformen gibt es viele. Doch nicht jede eignet sich für Ihren Betrieb. Und jede hat spezifische Vor- und Nachteile. Während die eine beispielsweise ein hohes Stammkapital fordert, haften Sie bei der anderen mit Ihrem Privatvermögen. Manche Rechtsformen ziehen einen größeren Verwaltungsaufwand – Stichwort Buchführung – nach sich als andere.

Die praktische Umsetzung einer Unternehmensgründung

5 | Unternehmensgründung

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Teamgründung

Mehr Kompetenz, mehr Kapital, weniger Risiko – die Gründe für eine Unternehmensgründung im Team sind vielfältig. Nicht ganz so vielfältig sind die möglichen Rechtsformen, die für ein solches Vorhaben in Frage kommen. Am häufigsten ist dabei die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Genauso wie bei einer Sologründung automatisch ein Einzelunternehmen entsteht, bilden Sie bei einer Gründung im Team quasi von allein eine GbR.

Die Vorteile: Sie müssen kein Mindestkapital mitbringen. Auch sind keine besonderen Formalitäten erforderlich. Dennoch empfiehlt es sich unbedingt, einen Gesellschaftervertrag aufzusetzen. Auch eine GbR kann in Form eines Kleingewerbes betrieben werden.

Die Nachteile: Sie haften als Personengesellschaft nicht nur mit Ihrem Geschäfts-, sondern – genauso wie bei einem Einzelunternehmen – auch mit Ihrem Privatvermögen. Birgt Ihr Unternehmen hohe Risiken, bieten die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Unternehmergesellschaft (UG) Alternativen für Ihre Teamgründung. Die GmbH erfordert allerdings ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Die haftungsbeschränkte UG fordert hingegen nur einen Euro pro Gesellschafter – also zwei Euro bei

Die praktische Umsetzung einer Unternehmensgründung

einem Duo, drei Euro bei einem Trio usw. Der Auf- und Ausbau dieses Kapitals erfolgt dann auch hier wieder über Rücklagen.

Handwerk

Von den knapp 600.000 Handwerksbetrieben in Deutschland werden laut Angaben des Statistischen Bundesamtes zirka zwei Drittel in Form von Einzelunternehmen geführt. Erst weit abgeschlagen folgen GmbHs und Personengesellschaften. Dabei gelten die gleichen Vor- und Nachteile wie bei Nichthandwerkern – also private Haftung vs. hohes Stammkapital. Einziger Unterschied: Handwerker müssen einen Meisterbrief vorweisen und ihren Betrieb in die Handwerksrolle eintragen lassen. Ist kein Meisternachweis erforderlich, bedarf es einer Anzeige bei der zuständigen Handwerkskammer. Diese übernimmt dann die Eintragung in das Verzeichnis der sogenannten zulassungsfreien bzw. handwerksähnlichen Gewerbe.

Besonderheit: Es ist durchaus möglich, einen zulassungspflichtigen Handwerksbetrieb zu gründen, ohne dass Sie selbst über den erforderlichen Meisterbrief verfügen. In der Praxis entscheiden sich Gründer in solchen Fällen häufig für die Rechtsform der GmbH und stellen einen entsprechend qualifizierten Betriebsleiter ein. So wird der Weg frei für einen Eintrag in die Handwerksrolle.

FreieBerufe

Einen freien Beruf üben diejenigen aus, die künstlerisch tätig sind. Oder schriftstellerisch. Auch wissenschaftliches, unterrichtendes und erzieherisches Arbeiten gehören dazu. In der Berufspraxis sind das beispielsweise Journalisten, Grafiker, aber auch freie Dozenten, Redner, Dolmetscher und Tagesmütter. Darüber hinaus zählen u. a. Ärzte, Hebammen, Physiotherapeuten, Steuerberater, Notare, Anwälte, Architekten und Ingenieure dazu. Machen sie sich selbstständig, sind sie automatisch Einzelunternehmer. Anders als ihre kaufmännischen Kollegen unterliegen sie jedoch nicht der Gewerbesteuerpflicht. Auch ein Eintrag ins Handelsregister erfolgt in diesen Fällen nicht. Zudem reicht – wie beim Kleingewerbe – eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) statt der doppelten Buchführung. Was allerdings bleibt, ist die persönliche Haftung. Der Weg zu einer Haftungsbeschränkung erfolgt daher auch bei freien Berufen zum Beispiel über eine GmbH oder eine UG.

Schließen sich mehrere Freiberufler zusammen, ergibt sich – wie bei allen anderen Berufsgruppen – eine GbR. Bei Steuer- und Rechtsberatern wird diese Rechtsform häufig auch als Sozietät bezeichnet.

6 | Unternehmensgründung

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Manche Berufszweige setzen bestimmte Zulassungen bzw. Qualifikationen voraus. Dazu zählen u. a.

• Handwerksbetriebe: Hier unterscheidet man zulassungsfreie Handwerke sowie handwerksähnliche Berufe auf der einen und zulassungspflichtige Handwerke auf der anderen Seite. Bei Letzteren gilt die Meisterpflicht. Welche Gewerke in die beiden Kategorien gehören, können Sie in der Anlage B der Handwerksordnung nachschlagen.

• Restaurants und Hotels: Haben Sie keine branchentypische Berufsausbildung, müssen Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) eine eintägige Schulung zu den geltenden lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften absolvieren. Planen Sie, Alkoholika anzubieten, bedarf es hierzu einer Genehmigung des Ordnungsamtes. Darüber hinaus ist – zwar nicht zur Unternehmensgründung, aber zur Ausführung der eigentlichen Tätigkeit – mitunter noch ein Gesundheitszeugnis erforderlich, welches Sie beim Gesundheitsamt beantragen.

• Einzelhandel: Ob Genehmigungen oder Zulassungen nötig sind, richtet sich nach dem jeweiligen Warenzweig. Wollen Sie

Die praktische Umsetzung einer Unternehmensgründung

beispielsweise frei verkäufliche Medikamente vertreiben, müssen Sie entsprechendes Fachwissen nachweisen. Möglich ist das u. a. durch eine IHK-Prüfung.

• Reisegewerbe: Um ein Reisegewerbe handelt es sich dann, wenn Sie Waren vertreiben, ohne dafür einen festen Standort zu haben. Klassische Beispiele sind Bauchläden und sogenannte fliegende Händler. Als solcher benötigen Sie eine Reisegewerbekarte, die das Ordnungsamt ausstellt.

• Verkehrsgewerbe: Möchten Sie Ihr Geld künftig mit Taxifahrten oder einer anderweitigen Personenbeförderung verdienen, brauchen Sie dafür eine entsprechende Konzession. Diese stellt in der Regel das Gewerbeamt aus.

Es gibt noch zahlreiche weitere Genehmigungen, die aber zum Teil sehr individuell sind. Das betrifft u. a. den Handel mit Waffen, den Betrieb von Industrieanlagen mit hohen Emissionen, Security- und Bewachungsbetriebe, Makler, Auktionatoren und Pfandverleiher, aber auch Fahrschulen und Spielhallen. Informationen zu den erforderlichen Zulassungen geben die IHK sowie die Standes- und Handwerkskammern.

Genehmigungen und Erlaubnisse einholen7 | Unternehmensgründung

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Die praktische Umsetzung einer Unternehmensgründung

Gut versichert?

Selbstständige sollten zwei Arten von Risik-en absichern: zum einen persönliche, zum anderen betriebliche. Im privaten Bereich gilt Folgendes:

• Es bedarf in erster Linie einer Kranken-versicherung. Diese ist, ebenso wie die Pflegeversicherung, gesetzlich vorg-eschrieben.

• Darüber hinaus empfiehlt es sich, ein Krankentagegeld festzusetzen. Während die Krankenversicherung die Arztkosten übernimmt, sichern Sie sich mit dem Krankentagegeld gegen einen Verdien-stausfall infolge einer Krankheit ab.

• Noch einen Schritt weiter geht die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie springt ein, wenn Sie Ihren Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Hinzu kommt eine Unfallversicherung und eine private Altersvorsorge oder Renten-versicherung. Darüber hinaus gibt es eine freiwillige Arbeitslosenversicherung.

Doch nicht nur Sie selbst, sondern auch Ihr Betrieb muss abgesichert sein.

• Die wichtigste Versicherung ist dabei die Betriebshaftpflicht – und zwar aus zwei Gründen: Zum einen kommt sie für Schadenersatzansprüche auf. Zum an-deren, und das wird oft vergessen, prüft die Versicherung im Schadenfall auch die Forderungen des Klägers auf deren Rechtmäßigkeit. Man spricht in diesem

Zusammenhang von einer sogenannten passiven Rechtsschutzversicherung.

• Darüber hinaus kommt eine betriebli-che, gewerbliche bzw. Firmen-Rechtss-chutzversicherung für die Kosten von Rechtsstreitigkeiten auf.

• Zudem gibt es die Vermögensschad-enhaftpflichtversicherung. Diese ist dann relevant, wenn Sie dem Vermögen anderer schaden könnten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie (vermögens-)beratend tätig sind. Insbesondere für Anwälte, Steuerberater, Notare und Architekten, aber auch für Ärzte ist eine Vermögensschadenhaftpflicht empfe-hlenswert.

• Eine Geschäftsinhaltsversicherung schützt Ihr betriebseigenes Inventar und ersetzt es, wenn es zum Beispiel infolge eines Feuers, Hochwassers oder Einbruchs zu Schaden kommt.

Überdies gibt es unzählige Spezialver-sicherungen. Angefangen bei der Elektron-ikversicherung über die Produkt-Haftpflicht bis hin zur Vertrauensschadenversicherung. Hier müssen Sie im Einzelfall entscheiden; denn welchen Risiken Sie mit Ihrem Un-ternehmen konkret ausgesetzt sind, das ist individuell verschieden. Richten Sie Ihre Versicherungen, auch die Höhe der Ver-sicherungssummen sowie eventuelle Selb-stbeteiligungen, daher immer entsprechend Ihrer betrieblichen Situation und anhand der möglichen Risiken aus.

Ein Unternehmen anmelden

Bevor Sie in die Selbstständigkeit starten können, müssen Sie Ihren Betrieb anmelden. Der Weg dahin führt meistens ins Gewerbeamt, ausgenommen davon sind lediglich Freiberufler. Zur Anmeldung gehört darüber hinaus in der Regel auch eine Mitgliedschaft bei der zuständigen IHK bzw. Handwerkskammer. Abgesehen von Einzelunternehmen, der GbR und kleingewerblichen Firmen ist zudem ein Eintrag im Handelsregister erforderlich. Die Anmeldung erfolgt über einen Notar.

Damit Sie Rechnungen stellen können, benötigen Sie eine Steuernummer. Diese erhalten Sie beim Finanzamt. Der entsprechende Antrag wird schriftlich gestellt.

Beschäftigen Sie einen oder mehrere sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter, müssen Sie diesen bzw. diese bei den sogenannten Trägern der Sozialversicherungen – also der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung und der Krankenkasse – melden. Für die Unfallversicherung Ihres Personals ist die Berufsgenossenschaft zuständig.

Freiberufler haben außerdem die Möglichkeit, sich bei der Künstlersozialkasse anzumelden. Sie unterliegen dann der gesetzlichen Sozialversicherung und zahlen nur den bei Angestellten üblichen Arbeitnehmeranteil.

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Unternehmensgründung und Finanzen

Unternehmensgründung und FinanzenDas Geld spielt bei einer Existenzgründung eine zentrale Rolle. Zunächst stehen Fragen nach der Finanzierung im Fokus. Verfügen Sie selbst nicht über die erforderlichen finanziellen Mittel für Ihr Business, müssen Sie zwangsläufig nach externen Kapitalgebern oder Fördermitteln Ausschau halten.

Fördermittel und Kapitalgeber findenEs gibt zahlreiche Förderprogramme für Gründer. Diese müssen nicht unbedingt immer monetärer Art sein. Auch eine Beratungsförderung kann Selbstständigen in spe helfen die richtigen Weichen zu stellen. Darüber hinaus geht es bei entsprechenden Initiativen aber in der Regel um finanzielle Hilfen in Form von langfristigen, zinsgünstigen Darlehen. Zudem erfolgt die Tilgung erst nach einer unterschiedlich langen rückzahlungsfreien Übergangszeit. So

bietet beispielsweise die Bankengruppe der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ein sogenanntes Startgeld an und fördert damit eine Existenzgründung mit bis zu 100.000 Euro. Auch für höhere Investments bietet das Finanzhaus entsprechende Gründerkredite an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat arbeitslose Menschen im Fokus und fördert deren Weg in die Selbstständigkeit mit einem Gründungszuschuss. Dieser entspricht der Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes und wird um 300 Euro aufgestockt, damit sie sich sozial absichern können. Die Laufzeit beträgt sechs Monate. Anschließend kann ein neunmonatiger Zuschuss in Höhe von 300 Euro beantragt werden.

Auch das sogenannte Einstiegsgeld will Arbeitslosen eine neue Perspektive geben. Die Bundesagentur für Arbeit gewährt über dieses Förderprogramm Zuschüsse von bis zu 5.000 Euro sowie Darlehen.

Besonders erwähnenswert ist auch der Mikrokredit. Er richtet sich explizit an die Gründer von Kleinstunternehmen und hat ein Kreditvolumen von maximal 20.000 Euro. Dieser Betrag wird jedoch zunächst nicht komplett ausgezahlt. Stattdessen beginnt der Gründer mit einem geringen Betrag, zum Beispiel 5.000 Euro. Erfolgt die Tilgung ausfallfrei, kann er seinen Kredit nach einem halben Jahr aufstocken.

Neben diesen staatlichen Förderprogrammen gibt es zahlreiche privatwirtschaftliche Initiativen und Gründerwettbewerbe. Vor allem technologiebasierte Start-ups erfahren häufig eine gesonderte Bezuschussung. Auch regionale Programme sind nahezu bundesweit vertreten. Hier hilft eine gezielte Recherche im Internet, aber auch die IHK bzw. Handwerkskammer gibt Auskünfte.

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Unternehmensgründung und Finanzen

Ein Geschäftskonto eröffnenEin Geschäftskonto gehört zur Unternehmensgründung genauso dazu wie die Beantragung der Steuernummer: Wer keine Steuernummer hat, wird bei den Finanzbehörden nicht geführt – und kann keine Rechnungen stellen. Wer kein Geschäftskonto hat, kann keine Ein- und Ausnahmen verbuchen. Wenn Sie ein Einzelunternehmen gründen oder sich als Freiberufler selbstständig machen, brauchen Sie im Grunde kein separates Firmenkonto, sondern können Ihren Zahlungsverkehr auch über Ihr Privatkonto erledigen. Davon ist aber unbedingt abzuraten. Zum einen verschwimmen so die privaten und beruflichen Finanzströme. Zum anderen ist Ihr Konto als Selbstständiger auch Grundlage für Ihre Buchführung. Das Finanzamt nimmt also Einblick. Haben Sie Ihre Konten nicht getrennt, so sieht die Behörde auch, was Sie beim letzten Restaurantbesuch bezahlt haben, wie viel Ihr Urlaub gekostet hat und was Sie beim Supermarkt um die Ecke ausgeben.

Gründen Sie ein Unternehmen mit einem Stammkapital, also beispielsweise eine UG oder GmbH, ist ein Geschäftskonto sogar Voraussetzung für die Firmengründung. Denn ohne Konto können Sie kein Stammkapital einzahlen.

Bei der Wahl des „richtigen“

Geschäftskontos sollten Sie vor allem die Kontoführungsgebühren im Blick haben. Wie viele Buchungen werden Sie voraussichtlich pro Monat haben – und was kostet das? Ein Fitnessstudio oder eine Tanzschule buchen den Beitrag ihrer hoffentlich zahlreichen Mitglieder beispielsweise monatlich ab und haben daher verhältnismäßig viele Buchungen. Ein Taxifahrer hingegen zahlt seine Bareinnahmen vielleicht nur wöchentlich ein.

Vor allem Online-Konten werben häufig mit niedrigen Gebühren oder sind sogar komplett gratis. Dafür bieten die dahinterstehenden Bankinstitute keine (oder kaum) Beratungsleistungen an. Genau dieser persönliche Kontakt könnte aber wichtig werden, wenn Sie zum Beispiel einen Kontokorrentrahmen aushandeln möchten oder einmal in Zahlungsverzug kommen.

Welche Steuern fallen nach der Gründung an?Für Unternehmen sind vor allem drei Steuerarten ausschlaggebend: Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Gewerbesteuer.

1. Umsatzsteuer: Für jede Rechnung, die Sie als selbstständiger Unternehmer stellen, müssen Sie die Umsatzsteuer berechnen

und ausweisen. Sie beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Entgelts – in Deutschland in der Regel 19 Prozent. Bei Büchern, Zeitschriften, Übernachtungen, Kunstgegenständen und teilweise auch bei Lebensmitteln gilt hingegen ein Steuersatz in Höhe von sieben Prozent. Die erhobene Umsatzsteuer müssen Sie anschließend wieder an das Finanzamt abführen. Umgekehrt bedeutet das: Bei all Ihren Ausgaben, zum Beispiel für Büromaterial oder Betriebsmittel, können Sie die mitbezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen – und bekommen sie vom Finanzamt wieder zurück.

2. Einkommenssteuer: Auf Ihren Gewinn müssen Sie Einkommenssteuer zahlen, meistens in Form von vierteljährlichen Vorauszahlungen. Deren Höhe ergibt sich aus Ihrem Gewinn. Genau dieser ist vor allem im ersten Jahr Ihrer Selbstständigkeit jedoch noch ungewiss. Wollen Sie verhindern, dass Sie nach einem Jahr die komplette Einkommenssteuer nachzahlen müssen, kann das Finanzamt die voraussichtliche Einkommenssteuer auch auf Basis Ihrer Gewinnerwartung ermitteln.

3. Gewerbesteuer: Wenn Sie einen Gewerbeschein haben, sind Sie gewerbesteuerpflichtig. Das betrifft im Grunde fast alle Selbstständigen, ausgenommen sind lediglich freiberuflich Tätige. Die Gewerbesteuer ist, genauso wie die Einkommenssteuer, vierteljährlich fällig. Ihre Höhe richtet sich nach dem Ertrag Ihres Betriebs und wird abhängig vom Hebesatz Ihrer zuständigen Gemeinde berechnet. Für Kleingewerbetreibende gilt ein Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro.

Neben diesen drei Steuerarten ist für Kapitalgesellschaften, also zum Beispiel für eine GmbH, auch die Körperschaftssteuer relevant. Besteuert wird hierbei das Einkommen, das die Körperschaft binnen eines Kalenderjahres bezogen hat.

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Unternehmensgründung und Finanzen

Buchführung ist Pflicht!Mit Hilfe der Buchführung dokumentieren Sie alle Geschäftsvorgänge auf der Grundlage von Belegen. Sie müssen also alle Zahlungsein- und -ausgänge in Form von Quittungen und anhand der Buchungen auf Ihrem Geschäftskonto nachweisen. Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden ist es vorbehalten, Ihre Gewinne auf Basis einer sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung zu ermitteln. Sie müssen also kein Kassenbuch führen. Diese Ausnahme greift auch für Einzelunternehmer und Gründer einer GbR, wenn sie weniger als 500.000 Euro Umsatz bzw. 50.000 Euro Gewinn erwirtschaften.

Alle anderen Unternehmer sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Das heißt: Sie müssen sowohl die Soll- als auch die Habenseite auflisten. Auf diese Weise erfassen Sie jeden Geschäftsvorfall doppelt – daraus ergibt sich der Name dieser Buchführungsform.

Eine ordnungsmäßige Buchführung ist unerlässlich und gesetzlich vorgeschrieben. Zudem bildet sie die Grundlage für Ihre Besteuerung. Im Falle einer Betriebsprüfung sind Sie verpflichtet, Ihre Buchungen offenzulegen.

Der erste Eindruck zählt! Das gilt insbesondere für Ihr Unternehmen. Denn nur wenn Sie mit Ihrem Außenauftritt punkten, können Sie Kunden gewinnen und an sich binden. Dabei spielt die Corporate Identity eine entscheidende Rolle. Das heißt: Sie müssen einen hohen Wiedererkennungswert haben und auf allen Kanälen einheitlich kommunizieren. Egal ob Ihr Kunde eine E-Mail von Ihnen bekommt oder angerufen wird, ob Sie einen Lieferanten anschreiben oder bei einer Messe auf Akquise gehen – die Ansprache ist immer dieselbe. Was das in der Praxis bedeutet, demonstriert uns das Möbelhaus Ikea tagtäglich: eine freundliche Art, ein schwedischer Akzent, das strikte Duzen sowie das Logo bestehend aus gelber Schrift auf blauem Hintergrund. Egal ob man eine Ikea-Werbung im Radio hört, im Fernsehen sieht, in einer Zeitschrift entdeckt oder ob man den telefonischen Kundenservice in Anspruch nimmt, man weiß immer: Das ist Ikea.

Wie schaffen Sie einen solchen Wiedererkennungswert? Fangen Sie mit einem Logo an und setzen Sie Ihre Idee flächendeckend um. Bauen Sie Ihre Website entsprechend auf und gestalten Sie Ihr geschäftliches Briefpapier gemäß Ihrer Corporate Identity. Auch Ihre Schaufensterdekorationen gehören dazu, Ihr Messeauftritt und Ihre Werbemittel. Vielleicht auch Ihre Arbeitskleidung oder die Farbe Ihres Firmenwagens. Die Möglichkeiten sind nahezu unbegrenzt.

Zum Außenauftritt gehört es aber ebenso, dass Ihre Internetpräsenz dem geltenden Recht entspricht und über ein vollständiges Impressum verfügt. Auch für Ihr Briefpapier gibt es gesetzliche Mindestangaben. Zudem müssen Sie Preise, auch eventuelle Rabatte, richtig angeben und Rechnungen von Anfang an korrekt ausstellen.

Die nächsten Schritte: Außenauftritt und Kundengewinnung

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Fazit

In der Gründungsphase werden wichtige Entscheidungen getroffen, die für den nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens von zentraler Bedeutung sind. Hier noch einmal die wichtigsten Punkte im Überblick:

Fazit1. Businessplan FunktioniertmeineGeschäftsidee?WelchefinanziellenMittelsindfürdieRealisierung

erforderlich?

Der Businessplan ist das Fundament Ihrer Existenzgründung. Beschreiben Sie auf 20–30 Seiten Ihr Unternehmenskonzept, angefangen bei den beteiligten Personen und Ihrer Geschäftsidee über eine Markt- und Wettbewerbsanalyse bis hin zu den geplanten Marketingmaßnahmen und dem erforderlichen Kapitalbedarf. Eine Vorlage für Ihren Businessplan zum kostenlosen Download finden Sie hier

2. Haupt-oderNebenerwerb

KönnenSievonIhremgeplantenGeschäftunddenzuerwartendenGewinnensicherleben?

Nur wenn Ihr Unterhalt gesichert ist, sollten Sie sich komplett selbstständig machen. Wenn Sie sich unsicher sind, wäre eine Existenzgründung im Nebenerwerb eine Alternative. Diese müssen Sie jedoch bei Ihrem Arbeitgeber melden. Ein Wechsel vom Neben- ins Hauptgewerbe ist jederzeit möglich.

3. WahlderRechtsform

WelcheRechtsformistfürdiezweckmäßigeOrganisationmeinesUnternehmensangemessen?WersollamUnternehmenbeteiligtwerden?WelchefinanziellenMittelstehenwährendderGründungsphasezurVerfügung?

Die Rechtsform bestimmt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Ihr Unternehmen und hat finanzielle, steuerliche und natürlich rechtliche Auswirkungen. Jede Rechtsform hat Vor- und Nachteile, die Sie sorgfältig abwägen sollten. So können Sie beispielsweise allein oder im Team gründen. Darüber hinaus können Sie Ihr Unternehmen als Gewerbe, Handwerk oder freien Beruf anmelden.

4. GenehmigungenundErlaubnisseeinholen

WelcheGenehmigungenundErlaubnissesindfürdieUnternehmensgründunginmeinerBerufsspartenotwendig?

Einige Berufszweige setzen bestimmte Zulassungen bzw. Qualifikationen voraus. Dazu zählen u. a. Handwerksbetriebe, Restaurants und Hotels, Einzelhandel, Reisegewerbe und Verkehrsgewerbe.

5. Versicherungen WelcheVersicherungenbraucheich,ummichundmeinUnternehmenabzusichern?Welchesindzwingendnotwendig?WelcheZusatzversicherungensindsinnvoll?

Selbstständige sollten sowohl persönliche als auch betriebliche Risiken absichern. Die wichtigsten Versicherungen im privaten Bereich sind eine Kranken- und Krankentagegeldversicherung, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung sowie eine Rentenversicherung. Ihren Betrieb sollten Sie unbedingt mit einer Betriebshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie einer Geschäftsinhaltsversicherung absichern.

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Fazit 6. Unternehmenanmelden

AnwelcheBehördemussichmichwenden?WelcheAngabensindbeiderGewerbeanmeldungnötig?

In der Regel müssen Sie Ihren Betrieb beim Gewerbeamt und bei der zuständigen Handwerkskammer anmelden. In bestimmten Fällen ist zudem ein Eintrag im Handelsregister erforderlich. Damit Sie Rechnungen stellen können, benötigen Sie eine Steuernummer. Außerdem müssen Sie Ihre sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter bei der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung und der Krankenkasse melden.

7. Businessplan WelchestaatlichenundprivatenFörderprogrammeeignensichfürmeinUnternehmen?WelcheVoraussetzungenmussicherfüllen?

Neben Gründerkrediten der Banken gibt es zahlreiche staatliche Förderprogramme, beispielsweise der Bundesagentur für Arbeit, privatwirtschaftliche Initiativen und Gründerwettbewerbe sowie regionale Programme.

8. Haupt-oderNebenerwerb

WelcheKontoführungsgebührenfallenan?IstmirdiepersönlicheBeratungwichtig?

Bei der Wahl des Geschäftskontos sollten Sie vor allem die Kontoführungsgebühren im Blick haben und die Nachteile höherer Gebühren gegen die Vorteile einer persönlichen Beratungsleistung abwägen.

9. WahlderRechtsform

WelcheSteuernfallennachderGründungan?

Für Unternehmen sind vor allem die Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Gewerbesteuer relevant. Für Kapitalgesellschaften spielt darüber hinaus auch die Körperschaftssteuer eine Rolle.

10. GenehmigungenundErlaubnisseeinholen

BinichzurdoppeltenBuchführungverpflichtetoderreichtdieeinfacheBuchführungaus?

Freiberufler und Kleingewerbetreibende, in Ausnahmefällen auch Einzelunternehmer und Gründer einer GbR, können ihre Gewinne auf Basis einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Alle anderen Unternehmer sind zur doppelten Buchführung verpflichtet. Eine ordnungsmäßige Buchführung ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für Ihre Besteuerung.

Tipp: Mit der Buchhaltungssoftware von Sage One lässt sich die Buchführung schnell und unkompliziert online erledigen. Jetzt 30 Tage kostenlos testen.

11. Versicherungen WiesolldieCorporateIdentitymeinesUnternehmensaussehen?

Schaffen Sie einen Wiedererkennungswert für Ihr Unternehmen, indem Sie Logo, Website, Briefpapier sowie Messe- und Werbeauftritte gemäß Ihrer Corporate Identity gestalten.

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